19.01.2014 Aufrufe

Vertraulichkeitsvereinbarung Konzession Gas Stadt Büren

Vertraulichkeitsvereinbarung Konzession Gas Stadt Büren

Vertraulichkeitsvereinbarung Konzession Gas Stadt Büren

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Vertraulichkeitsvereinbarung</strong><br />

zwischen<br />

…………………………………………………<br />

im Folgenden "Interessent" genannt,<br />

und<br />

der <strong>Stadt</strong> Büren, Königstraße 6, 33142 Büren,<br />

im Folgenden "<strong>Stadt</strong>" genannt.<br />

Die <strong>Stadt</strong> beabsichtigt, ihren am 31.12.2015 endenden <strong>Konzession</strong>svertrag im <strong>Gas</strong>bereich neu<br />

abzuschließen. Die Beendigung des mit der E.ON Westfalen Weser AG bestehenden <strong>Konzession</strong>svertrages<br />

wurde form- und fristgerecht bekannt gemacht. Der Interessent hat sein Interesse am<br />

Abschluss des neuen <strong>Konzession</strong>svertrages mit der <strong>Stadt</strong> bekundet.<br />

Im Rahmen des transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens der <strong>Stadt</strong> gemäß § 46<br />

Abs. 3 EnWG werden dem Interessenten Daten und Informationen sowie sonstige Erkenntnisse und<br />

Unterlagen, insbesondere im Hinblick auf das relevante Versorgungsnetz und die Rahmenbedingungen<br />

der <strong>Konzession</strong>ierung, verfügbar gemacht und offengelegt (nachfolgend einheitlich<br />

"Informationen"). Die Wahrung der Vertraulichkeit dieser Informationen ist für die <strong>Stadt</strong> von größter<br />

Bedeutung. Die Rechte und Pflichten des Interessenten zur vertraulichen Verwendung der<br />

Informationen werden durch diese Vereinbarung verbindlich festgelegt. Die <strong>Stadt</strong> behält sich hierbei<br />

vor, im Falle eines Verstoßes des Interessenten gegen diese <strong>Vertraulichkeitsvereinbarung</strong>, diesen<br />

auch vom Auswahlverfahren auszuschließen.<br />

1. Der Interessent verpflichtet sich,<br />

1.1. alle ihm im Zusammenhang mit diesem Auswahlverfahren übergebenen Unterlagen und<br />

sonstigen schriftlich wie mündlich zur Kenntnis gebrachten Informationen ausschließlich für<br />

die Beurteilung im Rahmen dieses Auswahlverfahrens zu verwenden und sie streng<br />

vertraulich zu behandeln;<br />

1.2. keine der erhaltenen Informationen und keine Informationen über den Stand der Gespräche<br />

und/oder über mögliche Vereinbarungen hinsichtlich eines Angebotes an Dritte<br />

weiterzugeben, ohne dass eine entsprechende ausdrückliche Ermächtigung seitens der<br />

<strong>Stadt</strong> vorliegt;<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

Seite 1


1.3. mit keinem Vertreter der <strong>Stadt</strong>, Mitglied des Rates und Mitarbeiter der Verwaltung der <strong>Stadt</strong><br />

im Zusammenhang mit diesem Auswahlverfahren direkt oder indirekt in Kontakt zu treten,<br />

ohne dass eine entsprechende schriftliche Ermächtigung und/oder Einladung hierzu durch<br />

die <strong>Stadt</strong> vorliegt;<br />

1.4. alle überlassenen Unterlagen auf schriftliche Aufforderung unverzüglich an die <strong>Stadt</strong><br />

zurückzugeben oder zu vernichten, ohne Kopien zurückzuhalten, falls der Interessent nicht<br />

an einer Weiterverfolgung des Auswahlverfahrens interessiert ist oder die Verhandlungen<br />

mit dem Interessenten endgültig beendet werden oder der Interessent von der <strong>Stadt</strong> aus<br />

anderem Grund dazu schriftlich aufgefordert wird.<br />

2. Ausnahmen von der Vertraulichkeitsverpflichtung<br />

2.1. Diese <strong>Vertraulichkeitsvereinbarung</strong> bezieht sich nicht auf Informationen und Dokumente, die<br />

2.1.1. zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung im Rahmen dieses Auswahlverfahrens bereits anderweitig<br />

veröffentlicht waren,<br />

2.1.2. nach ihrer Offenlegung ihm Rahmen dieses Auswahlverfahrens ohne Verschulden des<br />

Interessenten anderweitig veröffentlicht werden,<br />

2.1.3. der Interessent nachweislich schon vor Offenlegung im Rahmen dieses Auswahlverfahrens<br />

in seinem Besitz hatte und/oder<br />

2.1.4. der Interessent sich nachweislich unabhängig von den im Rahmen dieses<br />

Auswahlverfahrens vorgelegten Informationen unter Beachtung dieser<br />

<strong>Vertraulichkeitsvereinbarung</strong> verschafft hat.<br />

2.2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Ziffer 1. dieser <strong>Vertraulichkeitsvereinbarung</strong> gilt<br />

ferner nicht, wenn in steuer- und/oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie in<br />

gerichtlichen Verfahren eine Verpflichtung zur Offenlegung der Informationen besteht.<br />

Ferner gilt die Verpflichtung zur Vertraulichkeit dann nicht, wenn der Interessent aufgrund<br />

der Anforderung eines Wirtschaftsprüfers, einer Aufsichtsbehörde oder anderweitig<br />

zuständigen staatlichen Stelle oder in Befolgung gesetzlicher Bestimmungen bzw. sonstiger<br />

Rechtsnormen zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist. Ein solcher Sachverhalt ist,<br />

soweit rechtlich zulässig, der <strong>Stadt</strong> unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

3. Die <strong>Stadt</strong> verpflichtet sich, nach Maßgabe der oben genannten Kriterien ebenfalls zur<br />

Vertraulichkeit bezüglich der Informationen und Dokumente, die ihr vom Interessenten im<br />

Zuge dieses Auswahlverfahrens vorgelegt werden.<br />

4. Dritte<br />

4.1. Dritte im Sinne dieser <strong>Vertraulichkeitsvereinbarung</strong> sind auch Mitarbeiter der beiden Parteien<br />

sowie der mit den beiden Parteien i. S. d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, soweit<br />

die Mitarbeiter nicht nachweislich direkt mit der Prüfung und Beurteilung der Informationen<br />

im Auswahlverfahren betraut sind.<br />

4.2. Keine Dritte im Sinne dieser Vereinbarung sind die zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Berater der Parteien. Die Parteien verpflichten sich jedoch, auf Aufforderung<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

Seite 2


der jeweils anderen Partei, alle externen Berater, denen Zugang zu den Informationen<br />

gewährt wurde, schriftlich zu benennen.<br />

5. Darüber hinaus wird Folgendes vereinbart:<br />

5.1. Durch diese Vereinbarung wird keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der<br />

Informationen übernommen.<br />

5.2. Die Parteien verpflichten sich, für jeden Fall der Verletzung dieser<br />

<strong>Vertraulichkeitsvereinbarung</strong> eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 zu zahlen. Das<br />

Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, welcher durch die Verletzung<br />

dieser Vereinbarung entsteht, bleibt hiervon unberührt.<br />

5.3. Sollten Teile dieser <strong>Vertraulichkeitsvereinbarung</strong> unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />

werden oder eine Regelungslücke enthalten, so behält die <strong>Vertraulichkeitsvereinbarung</strong><br />

insgesamt ihre Wirksamkeit. An die Stelle der unwirksamen Klausel oder zur Schließung der<br />

Regelungslücke tritt eine wirtschaftlich entsprechende, wirksame Vereinbarung, die dem<br />

Gewollten am nächsten kommt.<br />

5.4. Diese <strong>Vertraulichkeitsvereinbarung</strong> wird mit ihrer Unterzeichnung wirksam und endet drei<br />

Jahre nach dem Tag der Unterzeichnung.<br />

5.5. Auf die Regelungen dieser <strong>Vertraulichkeitsvereinbarung</strong> findet das Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsstand ist Paderborn.<br />

…………………………………<br />

Büren,<br />

_________________________<br />

…………………………………<br />

_________________________<br />

<strong>Stadt</strong> Büren<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

Seite 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!