Büren Ortsteil Brenken 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
Büren Ortsteil Brenken 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
Büren Ortsteil Brenken 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
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Büren<br />
<strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
Begründung Entwurf<br />
Stand: 3<strong>1.</strong> Juli 2013
Auftraggeber:<br />
Stefan Köster<br />
Myraweg 9a<br />
33142 Büren-<strong>Brenken</strong><br />
Bearbeitung:<br />
Büro für Stadtplanung, Dorferneuerung<br />
und Architektur<br />
Dipl.-Ing. LOTHAR BELTZ<br />
Sternstraße 50<br />
34414 Warburg<br />
Tel.: 05641-1784, Fax: 05641-8279<br />
archbeltz@gmx.de<br />
www.beltz-architekt-stadtplaner.de<br />
Bearbeiter/innen:<br />
Dipl.-Ing. Lothar Beltz<br />
Dipl.-Ing. Bettina Ginzel<br />
Dipl.-Geogr. Maria Theresia Herbold
INHALT<br />
1 Einführung 01<br />
<strong>1.</strong>1 Anlass und Erforderlichkeit der Planung 01<br />
<strong>1.</strong>2 Lage und Abgrenzung <strong>des</strong> Plangebietes 02<br />
2 Planungsrechtliche Situation 02<br />
2.1 Regionalplanung 02<br />
2.2 Flächennutzungsplan 02<br />
2.3 Bebauungsplan 03<br />
3 Beschreibung der Bestandssituation 04<br />
3.1 Stadträumliche Einbindung 04<br />
3.2 Bebauung und Nutzung 04<br />
3.3 Eigentumsverhältnisse 04<br />
3.4 Erschließung 04<br />
3.5 Ver- und Entsorgung 04<br />
3.6 Mensch, Natur und Landschaft 05<br />
4 Städtebauliche Planungsziele 05<br />
5 Inhalte der Planung / Planungsrechtliche Festsetzungen 05<br />
5.1 Art der baulichen Nutzung 05<br />
5.2 Maß der baulichen Nutzung 06<br />
5.3 Bauweise und Baugrenzen 07<br />
5.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen 07<br />
5.5 Verkehrsfläche 07<br />
5.6 Versorgungsflächen und Flächen für Versorgungsanlagen und 08<br />
–leitungen sowie Flächen für die Abfallentsorgung und<br />
Abwasserbeseitigung<br />
5.7 Grünfläche 08<br />
5.8 Örtliche Bauvorschriften zur äußeren Baugestaltung 08<br />
5.9 Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise beteiligter Träger 09<br />
öffentlicher Belange<br />
6 Auswirkungen der Planung 09<br />
6.1 Flächenbilanz 09<br />
6.2 Ver- und Entsorgung 09<br />
6.3 Landschaftspflegerische Belange 10<br />
6.3.1 Eingriffs- und Ausgleichsregelungen 10<br />
6.3.2 Artenschutz 15<br />
7 Anhang
Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
1 Einführung<br />
<strong>1.</strong>1 Anlass und Erforderlichkeit der Planung<br />
In dem <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong> der Stadt Büren möchte Herr Stefan Köster auf dem<br />
Grundstück seines Vaters ein Einfamilienhaus errichten. Das Grundstück grenzt an die<br />
vorhandene Bebauung an. Zur Zeit ist die Fläche im gültigen Bebauungsplan als<br />
Erweiterungsfläche für den Friedhof vorgesehen.<br />
Aufgrund der demographischen Entwicklung und flächensparender Bestattungsformen<br />
werden Erweiterungsflächen für den Friedhof in dem jetzigen Umfang nicht mehr<br />
benötigt.<br />
Im Rahmen der Innenverdichtung und der Baulandbereitstellung im Bereich Myraweg<br />
in <strong>Brenken</strong> ist es sinnvoll, das Baufenster südlich <strong>des</strong> privaten Stichweges zu<br />
erweitern.<br />
Lage <strong>des</strong> Geltungsbereiches im <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong> (ca. 1: 3.000, Geodatenportal NRW)<br />
Der Rat der Stadt Büren hat am 3<strong>1.</strong>03.2013 beschlossen, die <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong><br />
<strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“ in <strong>Brenken</strong> im beschleunigten Verfahren gemäß<br />
§ 13a BauGB durchzuführen.<br />
Büro für Stadtplanung, Dorferneuerung und Architektur DIPL.-ING. LOTHAR BELTZ 1
Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
Die Voraussetzungen zur Anwendung <strong>des</strong> beschleunigten Verfahrens nach § 13a (1)<br />
BauGB sind gegeben, da die zulässige Grundfläche unterhalb <strong>des</strong> genannten<br />
Schwellenwertes von 20.000 m² liegt.<br />
Die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB unterliegt nicht der Pflicht zur<br />
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG (Gesetz über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung) oder nach Lan<strong>des</strong>recht.<br />
Im Rahmen dieser <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“ wird jedoch eine<br />
landschaftspflegerische Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie eine<br />
artenschutzrechtliche Vorprüfung vorgenommen, da der überplante Bereich im<br />
rechtsgültigen Bebauungsplan als Grünfläche festgesetzt wurde.<br />
<strong>1.</strong>2 Lage und Abgrenzung <strong>des</strong> Plangebietes<br />
Der Geltungsbereich <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> liegt zentral im <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong>. Südlich<br />
<strong>des</strong> Planbereiches grenzt der Friedhof an. Die westliche Grenze bildet der Myraweg.<br />
Nördlich setzt sich die Dorfbebauung fort und östlich liegt eine Grünfläche, die als<br />
Erweiterungsfläche für den Friedhof vorgesehen ist.<br />
Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung <strong>Brenken</strong>, Flur 15, <strong>Nr</strong>. 1092,<br />
1145, 1098, 1099, 1100, 1101, 1102, 1103, 726 und 703 mit einer Gesamtgröße von<br />
ca. 6.918 m² (ca. 0,69 ha).<br />
2 Planungsrechtliche Situation<br />
2.1 Regionalplanung<br />
Der Regionalplan, Teilabschnitt Paderborn-Höxter, stellt den Planbereich als<br />
Allgemeines Siedlungsgebiet (ASB) dar.<br />
2.2 Flächennutzungsplan<br />
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Büren ist der Änderungsbereich<br />
im westlichen Teil als Dorfgebiet und im nordöstlichen Bereich als Friedhof festgesetzt.<br />
Der Flächennutzungsplan wird parallel zu der Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> im<br />
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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
Geltungsbereich berichtigt. Das Dorfgebiet (MD) wird nach Norden erweitert und die<br />
Fläche für den Friedhof in eine Grünfläche umgewandelt.<br />
Auszug aus dem Flächennutzungsplan (2008) der Stadt Büren (unmaßstäblich)<br />
2.3 Bebauungsplan<br />
Im rechtskräftigen Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“ in <strong>Brenken</strong> ist der Planbereich als<br />
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof bzw. der westliche Teil als<br />
eingeschränktes Dorfgebiet festgesetzt. Die öffentliche Grünfläche bzw. der Friedhof<br />
erstreckt sich weiter Richtung Süden und Osten. Das eingeschränkte Dorfgebiet<br />
umgibt den Planbereich im Norden. Westlich <strong>des</strong> Myraweges schließt sich<br />
Wohnbebauung an.<br />
Die <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“ soll dem Bedarf nach einem<br />
Baugrundstück im Innenbereich gerecht werden und die Bebauung planungsrechtlich<br />
absichern.<br />
Auszug aus dem Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“ in <strong>Brenken</strong> (unmaßstäblich)<br />
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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
3 Beschreibung der Bestandssituation<br />
3.1 Stadträumliche Einbindung<br />
Der Änderungsbereich stellt derzeit eine öffentliche Grünfläche mit der<br />
Zweckbestimmung Friedhof dar. Durch die Änderung der Bestattungsformen wird der<br />
Friedhof in Zukunft nicht mehr so viel Platz benötigen, so dass die Erweiterungsfläche<br />
aus der Zweckbindung entlassen werden kann. Dadurch könnte Bauland in der<br />
Ortsmitte zur Verfügung gestellt werden und zur Innenverdichtung beigetragen werden.<br />
3.2 Bebauung und Nutzung<br />
Bei dem Änderungsbereich handelt es sich um eine Grünfläche, die hauptsächlich als<br />
Garten extensiv genutzt wird. Die Grünfläche wird von solitär stehenden Bäumen<br />
(Obstbäumen und einzelnen Nadelbäumen) gegliedert.<br />
Die angrenzende Wohnbebauung besteht aus Wohngebäuden mit Hausgärten. Die<br />
nördlich angrenzenden Flächen sind Brachflächen, die auf einer Teilfläche derzeit<br />
bebaut wird.<br />
3.3 Eigentumsverhältnisse<br />
Die Grundstücksfläche <strong>des</strong> Änderungsbereiches befindet sich in Privateigentum.<br />
3.4 Erschließung<br />
Das Plangebiet ist über den Myraweg und einen privaten Stichweg erschlossen. Der<br />
Myraweg mündet auf die Landstraße L 637, die die Verbindung nach Büren und zur<br />
A 44 herstellt.<br />
3.5 Ver- und Entsorgung<br />
Die Versorgung <strong>des</strong> Plangebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser ist über die<br />
Anbindung an das örtliche Leitungsnetz gesichert.<br />
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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
3.6 Mensch, Natur und Landschaft<br />
Bei der zu überplanenden Fläche handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche, die<br />
im bestehenden Bebauungsplan mit der Zweckbindung Friedhof festgesetzt wurde. Die<br />
Fläche grenzt an die Dorfbebauung an. Die Grünflächen sind, ebenso wie die östlich<br />
und südlich angrenzenden, von Solitärbäumen und Hecken strukturiert. Die Hecke an<br />
der nordöstlichen Grenze besteht aus nicht heimischen Nadelbäumen.<br />
Auf der Grünfläche wurde kein Vorkommen einer geschützten Tier- oder Pflanzenart<br />
nachgewiesen (siehe 6.3.2 Artenschutz).<br />
Die zu erwartende Bebauung fügt sich in das hier von der Dorfbebauung geprägte<br />
Landschaftsbild ein.<br />
4 Städtebauliche Planungsziele<br />
Im Rahmen der Baulandbereitstellung im <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong>, ist es sinnvoll, der<br />
Innenentwicklung Vorrang zu geben und im Bereich <strong>des</strong> Myraweges das Baufenster zu<br />
erweitern.<br />
5 Inhalte der Planung / Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Textliche Festsetzungen sind fett hervorgehoben.<br />
Die getroffenen Festsetzungen sind gemäß § 8 Abs. 1 BauGB rechtsverbindlich.<br />
5.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Die wohnbaulich genutzte Teilfläche <strong>des</strong> Plangebietes wird als eingeschränktes<br />
Dorfgebiet (MD(E)) nach § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauNVO<br />
festgesetzt. Da der Änderungsbereich vorwiegend dem Wohnen dienen soll, sind in<br />
dem eingeschränkten Dorfgebiet gemäß § 1 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 2 BauNVO nur solche<br />
Betriebe und Anlagen nach § 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 6 BauNVO zulässig, die das Wohnen<br />
nicht stören.<br />
Zum Schutz der Wohnnutzung sind Tankstellen im eingeschränkten Dorfgebiet<br />
(MD(E)) nicht zugelassen. In Dorfgebieten können ausnahmsweise (gemäß § 5 (3))<br />
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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
Vergnügungsstätten im Sinne <strong>des</strong> § 4a Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 2) zugelassen werden. Zum Schutz<br />
der Wohnnutzungen und zur Wahrung <strong>des</strong> Ortsbil<strong>des</strong> (dörflicher Charakter) sind<br />
Vergnügungsstätten im eingeschränkten Dorfgebiet (MD(E)) jedoch nicht zugelassen<br />
(siehe auch „Vergnügungsstättenkonzeption“, S.54/55 1 ).<br />
Nicht zulässig sind gemäß § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO Tankstellen (§ 5 (2) 9<br />
BauNVO) und Vergnügungsstätten (§ 5 (3) BauNVO).<br />
5.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Bei der neuen Festsetzung <strong>des</strong> Maßes der baulichen Nutzung ist die Berücksichtigung<br />
der angrenzenden baulichen Nutzungen maßgeblich, um eine geordnete<br />
städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.<br />
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird im eingeschränkten Dorfgebiet (MD(E)) gemäß<br />
§ 19 BauNVO auf den Wert 0,6 festgesetzt.<br />
Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von<br />
<strong>1.</strong> Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,<br />
2. Nebenanlagen im Sinne <strong>des</strong> § 14 BauNVO,<br />
3. Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das<br />
Baugrundstück lediglich unterbaut wird,<br />
mitzurechnen.<br />
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der vorbenannten<br />
Anlagen bis zu 30 % überschritten werden.<br />
Die Zahl der Vollgeschosse wird im eingeschränkten Dorfgebiet (MD(E)) gemäß<br />
§ 20 BauNVO auf den Wert II als maximal festgesetzt.<br />
Die Geschossflächenzahl wird im eingeschränkten Dorfgebiet (MD(E)) gemäß<br />
§ 20 BauNVO auf den Wert 1,2 festgesetzt.<br />
1 Acocella, D. (2012): Gutachten zur Entwicklung einer Vergnügungsstättenkonzeption<br />
für die Stadt Büren. Dortmund/Lörrach.<br />
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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
5.3 Bauweise und Baugrenzen<br />
Die Festsetzungen zur Bauweise schaffen Regelungen für die Anordnung der<br />
Gebäude auf dem Baugrundstück. Formuliert werden damit wesentliche<br />
Gestaltungsabsichten <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong>.<br />
Im Geltungsbereich <strong>des</strong> eingeschränkten Dorfgebietes (MD(E)) wird eine offene<br />
Bauweise gemäß § 22 Abs. 1 BauNVO festgesetzt.<br />
Festgesetzt wird eine Baugrenze gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO.<br />
Die Baugrenze nach § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO darf durch Gebäude und<br />
Gebäudeteile nicht überschritten werden.<br />
5.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen<br />
Für die Zulässigkeit von Nebenanlagen nach § 14 BauNVO gelten die folgenden<br />
Festsetzungen.<br />
Nebenanlagen im Sinne <strong>des</strong> § 14 (1) der BauNVO sind unter den dort genannten<br />
Voraussetzungen auch außerhalb der Baugrenze (überbaubare<br />
Grundstücksfläche) allgemein zulässig. Zur Straßenbegrenzungslinie ist ein<br />
Min<strong>des</strong>tabstand von 3,0 m einzuhalten.<br />
5.5 Verkehrsfläche<br />
Entsprechend der städtebaulichen Konzeption wird für das Plangebiet gemäß § 9<br />
Abs. 1 <strong>Nr</strong>.11 BauGB eine private Verkehrsfläche festgesetzt.<br />
Der private Stichweg wird in seinem Verlauf auf die Länge beschränkt, die er in der<br />
Örtlichkeit hat, da eine Verlängerung auf Grund <strong>des</strong> privaten Eigentümers so gut wie<br />
ausgeschlossen ist. Das Baugrundstück, das durch den verlängerten Stichweg hätte<br />
erschlossen werden sollen, kann nach wie vor über das Grundstück Kilianstraße 30<br />
erreicht werden.<br />
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<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
5.6 Versorgungsflächen und Flächen für Versorgungsanlagen und –leitungen<br />
sowie Flächen für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung<br />
Die der Versorgung <strong>des</strong> Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser<br />
sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen sind gemäß § 14<br />
Abs. 2 BauNVO im Geltungsbereich <strong>des</strong> eingeschränkten Dorfgebietes (MD(E))<br />
als Ausnahme auch dann zulässig, wenn keine besonderen Flächen festgesetzt<br />
sind. Dieses gilt auch für fernmeldetechnische Anlagen sowie für Anlagen für<br />
erneuerbare Energien, soweit nicht § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO Anwendung<br />
findet.<br />
5.7 Grünfläche<br />
Die als Grünfläche genutzte Teilfläche <strong>des</strong> Plangebietes wird gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 15<br />
BauGB als private Grünfläche festgesetzt.<br />
5.8 Örtliche Bauvorschriften zur äußeren Baugestaltung<br />
Die Festsetzungen zur Baugestaltung verfolgen vor allem städtebauliche<br />
Zielsetzungen. Sie tragen dazu bei, eine angemessene Gestaltung <strong>des</strong> Orts- und<br />
Landschaftsbil<strong>des</strong> herbeizuführen und erfüllen somit unmittelbar auch kulturelle<br />
Zielsetzungen.<br />
Dachneigung<br />
Die Neigung der Dachflächen darf den Rahmen von 23° - 45° nicht über- bzw.<br />
unterschreiten. Die Regelung gilt nicht für Bedachungen von Garagen und<br />
Nebenanlagen.<br />
Dachaufbauten / Dachfenster<br />
Dachaufbauten und liegende Dachfenster sind in dem Änderungsbereich zulässig. Sie<br />
dürfen ½ der Baukörperlänge nicht überschreiten und müssen einen Min<strong>des</strong>tabstand<br />
von 1,50 m zur Außenkante Giebelwand einhalten.<br />
Firsthöhe<br />
Die Firsthöhe der Gebäude und baulichen Anlagen im Änderungsbereich darf eine<br />
Höhe von 10,00 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.<br />
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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
Sockel<br />
Die Oberkante EG – Rohfußboden darf max. 0,50 m über dem höchsten Punkt der<br />
Straßengradiente (gemessen in der Mitte <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>) liegen.<br />
5.9 Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise beteiligter Träger öffentlicher<br />
Belange<br />
Denkmalpflege<br />
Hinweise zur Denkmalpflege sind dem textlichen Planteil zu entnehmen.<br />
Umgang mit Kampfmittelrückständen<br />
Die entsprechenden Angaben zum Umgang mit Kampfmittelrückständen und<br />
Blindgängern sind dem textlichen Planteil zu entnehmen.<br />
6 Auswirkungen der Planung<br />
6.1 Flächenbilanz<br />
Gesamtfläche 6.918 m² 100 %<br />
davon<br />
Eingeschränktes Dorfgebiet 5.185 m² 75 %<br />
Private Verkehrsfläche 210 m² 3 %<br />
Private Grünfläche <strong>1.</strong>523 m² 22 %<br />
6.2 Ver- und Entsorgung<br />
Das Niederschlagswasser kann vor Ort versickert werden bzw. wird den gemeindlichen<br />
Kanalisationen zugeführt. Bevor eine Versickerung vor Ort zugelassen wird, müssen<br />
einschlägige Untersuchungen zur Durchlässigkeit <strong>des</strong> Untergrun<strong>des</strong> sowie zur<br />
Freiflächenverfügbarkeit durchgeführt werden.<br />
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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
6.3 Landschaftspflegerische Belange<br />
Im Rahmen der <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 werden die Belange <strong>des</strong><br />
Umweltschutzes nach §1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7 BauGB nicht ermittelt und in einem<br />
Umweltbericht beschrieben, da diese Änderung im beschleunigten Verfahren nach<br />
§ 13a BauGB erfolgt.<br />
Nach §§ 14 -18 BNatSchG bzw. nach §§ 4 – 6 LG ist jedoch die Eingriffsregelung zu<br />
beachten. Sie besagt, dass unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft durch<br />
Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen sind.<br />
Um zu verhindern, dass sich durch die Bebauungsplanänderung bedingt der<br />
Erhaltungszustand lokaler Populationen streng geschützter Arten (Anhang IV der FFH-<br />
Richtlinie) sowie europäischer Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) verschlechtert, oder<br />
deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört werden, wird eine<br />
artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt.<br />
6.3.1 Eingriffs- und Ausgleichsregelungen<br />
Als Folge der geplanten Bautätigkeiten gehen durch den Flächenentzug Lebens- oder<br />
Teillebensräume für Pflanzen und Tiere und dem Lebensraum das Funktionsgefüge<br />
zwischen Boden, Vegetation und Wasser am Standort verloren.<br />
Zur Kompensation der Eingriffsfolgen werden Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Der<br />
Ausgleich soll nach Möglichkeit am Ort oder in direktem Umfeld <strong>des</strong> Eingriffs erfolgen.<br />
Ist dies nicht möglich, können die Ausgleichsmaßnahmen auch an anderer Stelle<br />
erfolgen oder die Zahlung eines Ersatzgel<strong>des</strong> festgelegt werden.<br />
Im Rahmen der Bewertung der Eingriffsfolgen und der Festlegung der<br />
Ausgleichsmaßnahmen erfolgt eine Gegenüberstellung der Bewertung <strong>des</strong><br />
Plangebietes vor Beginn sowie <strong>des</strong> zu erwartenden Zustan<strong>des</strong> nach Realisierung der<br />
Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong>.<br />
Zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird die „Numerische Bewertung von<br />
Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV, 2008) 2 angewandt. Demnach<br />
werden den verschiedenen Biotoptypen bestimmte Wertfaktoren zugeordnet. Diese<br />
2 LANUV (Lan<strong>des</strong>amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2008): Numerische<br />
Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW. Recklinghausen.<br />
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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
den nordöstlichen und südöstlichen Grenzen werden durch gut strukturierte<br />
Hecken aus heimischen Gehölzen ersetzt. Die anzupflanzenden Heckenpflanzen<br />
richten sich nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung <strong>des</strong> Kreises Paderborn, Umweltamt (siehe Anhang 7.1).<br />
Diese Heckenpflanzungen haben zum einen eine abschirmende Wirkung gegenüber<br />
der Wohnbebauung und bieten zum anderen Insekten, Kleinsäugern und Vögeln<br />
Nahrungs- und Rückzugshabitate.<br />
Die vorhandene Hainbuchenhecke an der westlichen Grenze <strong>des</strong> Flurstückes 1102<br />
sowie die solitär stehende Buche sollen erhalten bleiben.<br />
Falls durch das Bauvorhaben Bäume auf der Grundstücksfläche gefällt werden<br />
müssen, werden diese an anderer Stelle auf dem Grundstück neu gepflanzt.<br />
Die Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern hat mit standortgerechten<br />
Gehölzarten gemäß den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
<strong>des</strong> Kreises Paderborn 3 zu erfolgen.<br />
Die genannten Maßnahmen dienen dazu, die Eingriffsfolgen <strong>des</strong> Bauvorhabens so weit<br />
wie möglich innerhalb <strong>des</strong> Planbereiches abzugelten.<br />
3<br />
Kreis Paderborn – Umweltamt: Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.<br />
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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
Eingriffsbilanzierung<br />
A: Ausgangszustand <strong>des</strong> Geltungsbereiches<br />
Code<br />
Biotoptyp<br />
Fläche<br />
Grundwert<br />
Gesamt-<br />
Gesamt-<br />
Einzel-<br />
(lt. Biotoptypenwertliste)<br />
(lt. Biotoptypenwertliste)<br />
(m²)<br />
A<br />
(lt. Biotop-<br />
korrektur-<br />
faktor<br />
wert<br />
flächen-<br />
wert<br />
typenwertliste)<br />
<strong>1.</strong>1 Versiegelte Fläche<br />
(Weg)<br />
<strong>1.</strong>1 Versiegelte Fläche<br />
(überbaubare<br />
Grundstücksfläche)<br />
(Fläche MD(E) x 0,8)<br />
4.4 Zier- und Nutzgarten<br />
mit > 50 % heimischen<br />
Gehölzen (nicht<br />
überbaubare<br />
Grundstücksfläche)<br />
4.4 Zier- und Nutzgarten<br />
mit > 50 % heimischen<br />
Gehölzen (öffentliche<br />
Grünfläche)<br />
7.1 Hecke, Gehölzstreifen<br />
mit<br />
lebensraumtypischen<br />
Gehölzanteilen < 50 %<br />
300 0 0<br />
2.997 0 0<br />
750 3 2.250<br />
2.542 3 7.626<br />
3<br />
Reiner Fichtenbestand 329 - 1 2 658<br />
Gesamt 6.918<br />
Gesamtflächenwert A: 10.534<br />
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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
B: Zustand <strong>des</strong> Geltungsbereiches gemäß den Festsetzungen der <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong><br />
<strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9<br />
Code<br />
Biotoptyp<br />
Fläche<br />
Grundwert<br />
Gesamt-<br />
Gesamt<br />
Einzel-<br />
(lt. Biotoptypenwertlis<br />
te)<br />
(lt. Biotoptypenwertliste)<br />
(m²)<br />
A<br />
(lt. Biotoptypenwertliste)<br />
korrektur<br />
-faktor<br />
-wert<br />
flächen<br />
-wert<br />
<strong>1.</strong>1 Versiegelte Fläche (Weg) 210 0 0<br />
<strong>1.</strong>1 Versiegelte Fläche<br />
(überbaubare<br />
Grundstücksfläche)<br />
4.4 Zier- und Nutzgarten mit ><br />
50 % heimischen Gehölzen<br />
(nicht überbaubare<br />
Grundstücksfläche)<br />
7.2 Hecke mit<br />
lebensraumtypischen<br />
Gehölzanteilen > 50 %<br />
4.4 Zier- und Nutzgarten mit ><br />
50 % heimischen Gehölzen<br />
(private Grünfläche)<br />
4.076 0 0<br />
909 3 2.727<br />
406 5 2.030<br />
<strong>1.</strong>317 3 3.951<br />
Gesamt 6.918<br />
Gesamtflächenwert B: 8.708<br />
C: Gesamtbilanz (Gesamtfläche B - Gesamtfläche A) - <strong>1.</strong>826<br />
Die Eingriffsfolgen der <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“ können<br />
nicht vollständig im Geltungsbereich ausgeglichen werden. Aus der rechnerischen<br />
Gegenüberstellung der Biotopwerte <strong>des</strong> Ausgangszustan<strong>des</strong> sowie <strong>des</strong> zu<br />
erwartenden Zustan<strong>des</strong> nach Realisierung der Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> ergibt<br />
sich ein Defizit von <strong>1.</strong>826 Biotopwertpunkten.<br />
Zum Ausgleich <strong>des</strong> Biotoppunkte-Defizites besteht die Möglichkeit der Zahlung eines<br />
Ersatzgel<strong>des</strong> gemäß § 5 (1) LG in Verbindung mit § 15 (6) BNatSchG an den Kreis<br />
Paderborn. Das Ersatzgeld wird zweckgebunden für Naturschutz- und<br />
Landschaftspflegemaßnahmen verwendet. Die Höhe <strong>des</strong> Ersatzgel<strong>des</strong> für <strong>1.</strong>826<br />
Biotopwertpunkte beträgt 451,94 €.<br />
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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
Für die <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“ wird festgesetzt:<br />
Das Ersatzgeld in Höhe von 451,94 € ist innerhalb von 2 Monaten nach<br />
Rechtskraft <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong>, aber vor Beginn der Erschließungsarbeiten<br />
und vor Baubeginn, unter Verwendung der Rechnungsnummer „Ersatzgeld<br />
xxxxxxxxxxxxx“ auf eines der folgenden Konten der Kreiskasse <strong>des</strong> Kreises<br />
Paderborn zu zahlen.<br />
Sparkasse Paderborn (BLZ 476 501 30) 1 034 081<br />
Volksbank Paderborn (BLZ 472 601 21) 875 8000 000<br />
Postbank Dortmund (BLZ 440 100 46) 95 92-462<br />
Mit der Kombination aus internen Ausgleichsmaßnahmen und der Zahlung eines<br />
Ersatzgel<strong>des</strong> sind die Eingriffsfolgen der <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9<br />
„Friedhof“ rechnerisch zu 100 % ausgeglichen.<br />
6.3.2 Artenschutz<br />
Im Rahmen der Bauleitplanung ist zu prüfen, ob der Erhaltungszustand<br />
artenschutzrechtlich relevanter Arten entsprechend § 44 Abs. 5 BNatSchG<br />
verschlechtert oder deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört<br />
werden.<br />
Das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten wurde über das Naturschutz-<br />
Fachinformationssystem NRW <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Natur, Umwelt und<br />
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) 4 überprüft.<br />
Es besteht kein Nachweis planungsrelevanter Arten für das Plangebiet.<br />
Der Geltungsbereich der <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 bietet für weitere<br />
planungsrelevante Arten, die potentiell für das Messtischblatt 4417 (Büren) aufgelistet<br />
werden (LANUV) 5 , siehe Anhang (7.2), keine geeignete Lebensraumausstattung.<br />
4 LANUV (Lan<strong>des</strong>amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2010): @LINFOS –<br />
Landschaftsinformationssammlung. http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm, zuletzt<br />
abgerufen am 07.06.2013.<br />
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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
Die potentiell vorkommenden Fledermäuse (Breitflügelfledermaus, Kleine<br />
Bartfledermaus, Zwergfledermaus) sind Gebäudebewohnende Fledermäuse, die in<br />
Siedlungsbereichen parkartige Gehölzbestände oder strukturreiche Hecken als<br />
Jagdgebiete aufsuchen. Um eine Beeinträchtigung von potentiellen Jagdgebieten der<br />
Fledermäuse zu vermeiden, sollten Baumfällarbeiten außerhalb der Brutzeit, also von<br />
Oktober bis März, erfolgen.<br />
Für potentiell vorkommende planungsrelevante Vogelarten bietet der Geltungsbereich<br />
keine geeigneten Habitatstrukturen, auch aufgrund seiner Lage innerhalb bzw. am<br />
Rand <strong>des</strong> bebauten Bereiches.<br />
Die potentiell vorkommende Kreuzkröte benötigt als Laichgewässer sonnenexponierte<br />
Flach- und Kleingewässer, auch temporäre, die sowohl im Geltungsbereich als auch im<br />
Umfeld nicht vorhanden sind.<br />
Somit ist davon auszugehen, dass durch das Vorhaben keine<br />
artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen auf planungsrelevante Arten<br />
gemäß § 44 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1-5 BNatSchG zu erwarten sind.<br />
Als Vermeidungsmaßnahme sollten Baumfällarbeiten außerhalb der Brutzeit,<br />
also von Oktober bis März, erfolgen.<br />
Die Anpflanzung von gut strukturierten Hecken aus heimischen Gehölzen trägt zu einer<br />
Aufwertung <strong>des</strong> Geltungsbereiches in Siedlungsrandlage als Lebensraum für<br />
Kleinvögel, Insekten und Kleinsäuger bei.<br />
5 LANUV ((Lan<strong>des</strong>amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2010):<br />
Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“. Zuletzt abgerufen am<br />
07.06.2013.<br />
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7 Anhang<br />
7.1 Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4417
7.2 Heckenpflanzungen heimischer standortgerechter Laubgehölze (Kreis<br />
Paderborn, Umweltamt: Anforderungen der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung, Anhang 1 und 2)