Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun
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PLANUNGSZIELE GEMÄSS PLANUNGS-<br />
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER EINWOHNER-<br />
GEMEINDE THUN UND ARCO REAL ESTATE /<br />
WEST DEVELOPMENT<br />
1.1 STADTEINFAHRT<br />
Die Weststrasse wird als Strasse <strong>mit</strong> städtischem Charakter ausgebaut<br />
und gestaltet. Thematisiert wird das Ankommen in der<br />
Stadt <strong>Thun</strong>. Wesentlich ist das Erscheinungsbild der Stadteinfahrt.<br />
Stadtbildstudien gehen von einer Torsituation und einer Bebauung<br />
parallel zur Weststrasse aus.<br />
1.2 NUTZUNGSART<br />
Dienstleistungen, Gewerbe, Verkauf, öffentlich zugängliche Nutzungen<br />
wie Hotel- und Restaurantbetriebe, Freizeit- und Sportanlagen,<br />
Wohnen zu einem untergeordneten Anteil.<br />
1.3 NUTZUNGSMASS<br />
Das Richtmass der Nutzung entspricht im Durchschnitt einer<br />
3-geschossigen Bebauung <strong>mit</strong> Baukörpern für die zulässigen<br />
Nutzungen.<br />
1.4 STÄDTEBAULICHE UND ARCHITEKTONISCHE<br />
QUALITÄTSSICHERUNG<br />
sichernden<br />
Verfahrens gemäss Vorgehensbeschrieb im <strong>Anhang</strong><br />
1 der Planungsvereinbarung<br />
1.5 VERKEHRSERSCHLIESSUNG:<br />
Haupterschliessung: Strasse ab Knoten Weststrasse-Stadion. ÖV-<br />
Erschliessung: über das Neufeldquartier oder über die Weststrasse<br />
(Angebot ist zu klären). Langsamverkehr: Attraktive öffentliche<br />
Verbindungen für Velo- und Fussverkehr. Verkehrsintensive<br />
Nutzungen, d. h. a) grosse Vorhaben gemäss Art. 53 kant. Bauverordnung,<br />
die mehr Parkplätze benötigen als den Grundbedarf<br />
an sich und die mehr als 2000 Fahrten DTV erzeugen, oder b)<br />
nutzungsunabhängige Parkierungsanlagen, die mehr als 2000<br />
Neufahrten verursachen, sind nicht zulässig (vgl. dazu auch Art.<br />
91a kant. Bauverordnung).<br />
Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />
PLANUNGSZIELE AUS DEM WORKSHOPVER-<br />
FAHREN<br />
2.1 ALLGEMEIN<br />
2.3 NUTZUNGSMASS<br />
WS1: Die Überbauung Weststrasse Süd soll einen eigenständigen WS3: Das festzuschreibende Nutzungsmass darf nicht zu inner-<br />
Charakter gegenüber angrenzenden Gebieten erhalten.<br />
<br />
WS3: Etappierbarkeit muss gewährleistet sein. Es ist nicht davon<br />
Chancen des <strong>Stand</strong>ortes geopfert würden. Die Freigabe des<br />
auszugehen, dass das Areal in einem Zug bebaut wird.<br />
Gwattareals der AMAG hat eine höhere Priorität.<br />
WS4: Die Einteilung des Perimeters in Bereiche, die Kriterien<br />
von Zonen gemäss. baurechtlicher Grundordnung entsprechen<br />
wird befürwortet. Jedoch sind die Zonenvorschriften allein nicht<br />
ausreichend, um das städtebauliche Konzept umzusetzen. Sie<br />
2.4 STÄDTEBAULICHE UND ARCHITEKTONISCHE<br />
ANFORDERUNGEN<br />
WS1: Bestätigung eines Torcharakters <strong>mit</strong> grosser Bedeutung<br />
<br />
zur Stadteinfahrt<br />
WS4: Die Festsetzungen entlang der Weststrasse sollen offen<br />
WS2: Gebäude direkt an die Weststrasse setzen.<br />
WS5: Die Ausbildung der Stadtkante zur Weststrasse wird in<br />
genug gehalten werden, um eine Durchgängigkeit bzw. Fortsetzung<br />
des „Autostrips“ zu ermöglichen. Keinesfalls sollten<br />
Lage und Mass (min. 10, max. 13m Höhe, Baukörperlänge über<br />
Mindestwohnanteile vorgeschrieben werden.<br />
gesamtes Baufeld <strong>mit</strong> Option der Kopplung) genehmigt und ist<br />
2.2 NUTZUNGSART<br />
WS1: Nutzungsmix erforderlich. Tendenziell keine rein monofunktionale<br />
Nutzung (z.B. reiner Autoverkauf) möglich.<br />
WS3: Für das Bebauungskonzept soll eine Vorstellung bis zum<br />
Einkaufszentrum Oberland weiterentwickelt werden, wobei die<br />
bestehende Tennishalle ncht als dauerhafte Lösung angenommen<br />
werden soll.<br />
WS2: Keine Sportnutzung im Areal.<br />
WS3: Keine Verkaufsnutzungen, die zu einer Abwanderung aus<br />
der Innenstadt führen könnte.<br />
<br />
und nicht verkehrsintensiv sind.<br />
WS5: Eine Grünzone zum südlichen Quartier <strong>mit</strong> minimalen baulichen<br />
Massnahmen zum Immissionsschutz wird insbesondere im<br />
Hinblick auf Ökologie, Bereicherung der Arbeitsnutzung und der<br />
über Gestaltungsbaulinien festzuschreiben.<br />
WS4: Die westliche Bebauungskante soll weiter nach Osten verlagert<br />
werden und gegenüber der Flucht der Fachmarktzentrums<br />
zurückgesetzt sein, um eine ausreichende Freihaltezone für den<br />
Strassenbau zu gewährleisten.<br />
WS5: Die Bebauungskante nach Westen sieht genügend Freiraum<br />
für spätere Verkehrsinfrastrukturprojekte der Stadt vor.<br />
WS5: Es obliegt der Freiraumplanung die Vorlandgestaltung im<br />
Zusammenhang <strong>mit</strong> der jeweiligen Nutzung, begleitet durch das<br />
Qualitätssicherungsverfahren zum Bauprojekt zu lösen.<br />
<br />
ist einem ökologischen Mehrwert (z.B. Solaranlage) gegenüber<br />
einer Vereinnahmung durch Verkaufsnutzungen der Vorzug<br />
einzuräumen. Das Gesamterscheinungsbild darf nicht durch<br />
Dachaufbauten beeinträchtigt werden.<br />
Wohnnutzungen im Umfeld, der Erschliessung und Verbindung<br />
der Grünräume anerkannt.<br />
GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11<br />
2.5 VERKEHRSERSCHLIESSUNG<br />
WS1: Arealintern ist eine grösstmögliche Durchlässigkeit für den<br />
Langsamverkehr zu suchen.<br />
WS2: Die interne Erschliessungsachse kann nur auf mindestens<br />
6-8 Fahrzeuglängen Abstand parallel zur Weststrasse geführt<br />
werden.<br />
WS2: Die Busdurchfahrt von der Talackerstrasse durch das Areal<br />
muss ins Lüssli gewährleistet sein.<br />
WS4: Die Qualität der derzeitigen ÖV-Abdeckung ist zu prüfen,<br />
eine zukünftige Haltestelle wird als Option nachgewiesen.<br />
WS4: Eine Buseinfahrt in das Areal ist von der Talackerstrasse<br />
aus in Zukunft möglich, unkontrollierter Schleichverkehr kann<br />
<br />
WS2: ÖV, Fussgänger und Veloverkehr funktionieren nur in einem<br />
integralen Konzept, das beide Verkehrsarten berücksichtigt.<br />
WS3: Die Binnenerschliessung sollte geradlinig erfolgen und<br />
„Hauseckenrennen“ vermeiden.<br />
WS2: Die interne Strasse bietet die Chance als Nahtstelle den<br />
Übergang zum Neufeldquartier bewusst zu gestalten.<br />
WS2: Die Lärmsituation gegenüber dem Neufeldquartier ist zu<br />
berücksichtigen.<br />
WS2: Die Notausfahrt der Feuerwehr erfolgt durch das Areal auf<br />
die Weststrasse und später ins Lüssli.<br />
WS5: Die Notwendigkeit und Anordnung der Stichstrasse Richtung<br />
Osten ist abhängig von den Nutzungen, die zum Teil noch<br />
nicht entschieden sind (Blaulichtbereich, Schule, gemischte<br />
Nutzungen). Grundsätzlich werden die Strassen auf Tempo 50<br />
ausgelegt.<br />
WS5: Für die Fahrtenregelung ist die Kapazität des Weststrassenknotens<br />
ausschlaggebend. Ein entsprechendes Fahrtencontrolling<br />
ist in der ZPP vorzusehen. Die Fahrtenzahl ist hierfür zu<br />
<br />
Baufelder und Nutzer.