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Erlaeuterungsbericht mit Anhang Stand Entwurf vom 28 ... - Thun

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PLANUNGSZIELE GEMÄSS PLANUNGS-<br />

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER EINWOHNER-<br />

GEMEINDE THUN UND ARCO REAL ESTATE /<br />

WEST DEVELOPMENT<br />

1.1 STADTEINFAHRT<br />

Die Weststrasse wird als Strasse <strong>mit</strong> städtischem Charakter ausgebaut<br />

und gestaltet. Thematisiert wird das Ankommen in der<br />

Stadt <strong>Thun</strong>. Wesentlich ist das Erscheinungsbild der Stadteinfahrt.<br />

Stadtbildstudien gehen von einer Torsituation und einer Bebauung<br />

parallel zur Weststrasse aus.<br />

1.2 NUTZUNGSART<br />

Dienstleistungen, Gewerbe, Verkauf, öffentlich zugängliche Nutzungen<br />

wie Hotel- und Restaurantbetriebe, Freizeit- und Sportanlagen,<br />

Wohnen zu einem untergeordneten Anteil.<br />

1.3 NUTZUNGSMASS<br />

Das Richtmass der Nutzung entspricht im Durchschnitt einer<br />

3-geschossigen Bebauung <strong>mit</strong> Baukörpern für die zulässigen<br />

Nutzungen.<br />

1.4 STÄDTEBAULICHE UND ARCHITEKTONISCHE<br />

QUALITÄTSSICHERUNG<br />

sichernden<br />

Verfahrens gemäss Vorgehensbeschrieb im <strong>Anhang</strong><br />

1 der Planungsvereinbarung<br />

1.5 VERKEHRSERSCHLIESSUNG:<br />

Haupterschliessung: Strasse ab Knoten Weststrasse-Stadion. ÖV-<br />

Erschliessung: über das Neufeldquartier oder über die Weststrasse<br />

(Angebot ist zu klären). Langsamverkehr: Attraktive öffentliche<br />

Verbindungen für Velo- und Fussverkehr. Verkehrsintensive<br />

Nutzungen, d. h. a) grosse Vorhaben gemäss Art. 53 kant. Bauverordnung,<br />

die mehr Parkplätze benötigen als den Grundbedarf<br />

an sich und die mehr als 2000 Fahrten DTV erzeugen, oder b)<br />

nutzungsunabhängige Parkierungsanlagen, die mehr als 2000<br />

Neufahrten verursachen, sind nicht zulässig (vgl. dazu auch Art.<br />

91a kant. Bauverordnung).<br />

Abschlussbericht des Workshopverfahrens - Kurzfassung<br />

PLANUNGSZIELE AUS DEM WORKSHOPVER-<br />

FAHREN<br />

2.1 ALLGEMEIN<br />

2.3 NUTZUNGSMASS<br />

WS1: Die Überbauung Weststrasse Süd soll einen eigenständigen WS3: Das festzuschreibende Nutzungsmass darf nicht zu inner-<br />

Charakter gegenüber angrenzenden Gebieten erhalten.<br />

<br />

WS3: Etappierbarkeit muss gewährleistet sein. Es ist nicht davon<br />

Chancen des <strong>Stand</strong>ortes geopfert würden. Die Freigabe des<br />

auszugehen, dass das Areal in einem Zug bebaut wird.<br />

Gwattareals der AMAG hat eine höhere Priorität.<br />

WS4: Die Einteilung des Perimeters in Bereiche, die Kriterien<br />

von Zonen gemäss. baurechtlicher Grundordnung entsprechen<br />

wird befürwortet. Jedoch sind die Zonenvorschriften allein nicht<br />

ausreichend, um das städtebauliche Konzept umzusetzen. Sie<br />

2.4 STÄDTEBAULICHE UND ARCHITEKTONISCHE<br />

ANFORDERUNGEN<br />

WS1: Bestätigung eines Torcharakters <strong>mit</strong> grosser Bedeutung<br />

<br />

zur Stadteinfahrt<br />

WS4: Die Festsetzungen entlang der Weststrasse sollen offen<br />

WS2: Gebäude direkt an die Weststrasse setzen.<br />

WS5: Die Ausbildung der Stadtkante zur Weststrasse wird in<br />

genug gehalten werden, um eine Durchgängigkeit bzw. Fortsetzung<br />

des „Autostrips“ zu ermöglichen. Keinesfalls sollten<br />

Lage und Mass (min. 10, max. 13m Höhe, Baukörperlänge über<br />

Mindestwohnanteile vorgeschrieben werden.<br />

gesamtes Baufeld <strong>mit</strong> Option der Kopplung) genehmigt und ist<br />

2.2 NUTZUNGSART<br />

WS1: Nutzungsmix erforderlich. Tendenziell keine rein monofunktionale<br />

Nutzung (z.B. reiner Autoverkauf) möglich.<br />

WS3: Für das Bebauungskonzept soll eine Vorstellung bis zum<br />

Einkaufszentrum Oberland weiterentwickelt werden, wobei die<br />

bestehende Tennishalle ncht als dauerhafte Lösung angenommen<br />

werden soll.<br />

WS2: Keine Sportnutzung im Areal.<br />

WS3: Keine Verkaufsnutzungen, die zu einer Abwanderung aus<br />

der Innenstadt führen könnte.<br />

<br />

und nicht verkehrsintensiv sind.<br />

WS5: Eine Grünzone zum südlichen Quartier <strong>mit</strong> minimalen baulichen<br />

Massnahmen zum Immissionsschutz wird insbesondere im<br />

Hinblick auf Ökologie, Bereicherung der Arbeitsnutzung und der<br />

über Gestaltungsbaulinien festzuschreiben.<br />

WS4: Die westliche Bebauungskante soll weiter nach Osten verlagert<br />

werden und gegenüber der Flucht der Fachmarktzentrums<br />

zurückgesetzt sein, um eine ausreichende Freihaltezone für den<br />

Strassenbau zu gewährleisten.<br />

WS5: Die Bebauungskante nach Westen sieht genügend Freiraum<br />

für spätere Verkehrsinfrastrukturprojekte der Stadt vor.<br />

WS5: Es obliegt der Freiraumplanung die Vorlandgestaltung im<br />

Zusammenhang <strong>mit</strong> der jeweiligen Nutzung, begleitet durch das<br />

Qualitätssicherungsverfahren zum Bauprojekt zu lösen.<br />

<br />

ist einem ökologischen Mehrwert (z.B. Solaranlage) gegenüber<br />

einer Vereinnahmung durch Verkaufsnutzungen der Vorzug<br />

einzuräumen. Das Gesamterscheinungsbild darf nicht durch<br />

Dachaufbauten beeinträchtigt werden.<br />

Wohnnutzungen im Umfeld, der Erschliessung und Verbindung<br />

der Grünräume anerkannt.<br />

GWJARCHITEKTUR AG - Nordring 4A, 3000 Bern 25 - Telefon 031 340 82 22 <strong>Stand</strong> 14.04.11<br />

2.5 VERKEHRSERSCHLIESSUNG<br />

WS1: Arealintern ist eine grösstmögliche Durchlässigkeit für den<br />

Langsamverkehr zu suchen.<br />

WS2: Die interne Erschliessungsachse kann nur auf mindestens<br />

6-8 Fahrzeuglängen Abstand parallel zur Weststrasse geführt<br />

werden.<br />

WS2: Die Busdurchfahrt von der Talackerstrasse durch das Areal<br />

muss ins Lüssli gewährleistet sein.<br />

WS4: Die Qualität der derzeitigen ÖV-Abdeckung ist zu prüfen,<br />

eine zukünftige Haltestelle wird als Option nachgewiesen.<br />

WS4: Eine Buseinfahrt in das Areal ist von der Talackerstrasse<br />

aus in Zukunft möglich, unkontrollierter Schleichverkehr kann<br />

<br />

WS2: ÖV, Fussgänger und Veloverkehr funktionieren nur in einem<br />

integralen Konzept, das beide Verkehrsarten berücksichtigt.<br />

WS3: Die Binnenerschliessung sollte geradlinig erfolgen und<br />

„Hauseckenrennen“ vermeiden.<br />

WS2: Die interne Strasse bietet die Chance als Nahtstelle den<br />

Übergang zum Neufeldquartier bewusst zu gestalten.<br />

WS2: Die Lärmsituation gegenüber dem Neufeldquartier ist zu<br />

berücksichtigen.<br />

WS2: Die Notausfahrt der Feuerwehr erfolgt durch das Areal auf<br />

die Weststrasse und später ins Lüssli.<br />

WS5: Die Notwendigkeit und Anordnung der Stichstrasse Richtung<br />

Osten ist abhängig von den Nutzungen, die zum Teil noch<br />

nicht entschieden sind (Blaulichtbereich, Schule, gemischte<br />

Nutzungen). Grundsätzlich werden die Strassen auf Tempo 50<br />

ausgelegt.<br />

WS5: Für die Fahrtenregelung ist die Kapazität des Weststrassenknotens<br />

ausschlaggebend. Ein entsprechendes Fahrtencontrolling<br />

ist in der ZPP vorzusehen. Die Fahrtenzahl ist hierfür zu<br />

<br />

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