17.01.2014 Aufrufe

Zum Prozedere des schulscharfen Auswahlverfahrens

Zum Prozedere des schulscharfen Auswahlverfahrens

Zum Prozedere des schulscharfen Auswahlverfahrens

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen im Personalauswahlverfahren<br />

Besonderer Hinweis für<br />

Erweiterte Dienstvorgesetztenaufgaben auf Antrag (fakultativer Teil)<br />

Die Probe- und Lebenszeitverbeamtung sowie der Abschluss befristeter und unbefristeter<br />

Beschäftigungsverhältnisse erfolgen grundsätzlich weiterhin auf der Ebene<br />

der Bezirksregierungen.<br />

Auf Antrag durch die Schulleiterin oder den Schulleiter im Einvernehmen mit der<br />

Schulkonferenz können jedoch folgende Personalmaßnahmen auf Schulleitungen<br />

übertragen werden.<br />

Einstellung in befristete/unbefristete Beschäftigungsverhältnisse<br />

(fakultativ nur auf Antrag der Schulleitung)<br />

a. Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe<br />

b. Verbeamtung auf Lebenszeit<br />

c. Einstellung in ein befristetes Tarifbeschäftigungsverhältnis<br />

d. Einstellung in ein unbefristetes Tarifbeschäftigungsverhältnis<br />

BR Arnsberg, Schulabteilung, Dez 47, Auskunft in Angelegenheiten der Gleichstellungsbeteiligung erteilt:<br />

Anna Wiegers, 02931 82-3150 anna.wiegers@bra.nrw.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!