Zum Prozedere des schulscharfen Auswahlverfahrens
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Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen im Personalauswahlverfahren<br />
Besonderer Hinweis für<br />
Erweiterte Dienstvorgesetztenaufgaben auf Antrag (fakultativer Teil)<br />
Die Probe- und Lebenszeitverbeamtung sowie der Abschluss befristeter und unbefristeter<br />
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen grundsätzlich weiterhin auf der Ebene<br />
der Bezirksregierungen.<br />
Auf Antrag durch die Schulleiterin oder den Schulleiter im Einvernehmen mit der<br />
Schulkonferenz können jedoch folgende Personalmaßnahmen auf Schulleitungen<br />
übertragen werden.<br />
Einstellung in befristete/unbefristete Beschäftigungsverhältnisse<br />
(fakultativ nur auf Antrag der Schulleitung)<br />
a. Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe<br />
b. Verbeamtung auf Lebenszeit<br />
c. Einstellung in ein befristetes Tarifbeschäftigungsverhältnis<br />
d. Einstellung in ein unbefristetes Tarifbeschäftigungsverhältnis<br />
BR Arnsberg, Schulabteilung, Dez 47, Auskunft in Angelegenheiten der Gleichstellungsbeteiligung erteilt:<br />
Anna Wiegers, 02931 82-3150 anna.wiegers@bra.nrw.de