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Rahmenbedingungen für flexible Betreuungsformen im ...

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lässlichen Halbtagsgrundschule können die Eltern hier verschiedene Module wählen<br />

(Betreuung von 6.00 bis 7.30 Uhr, 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr).<br />

Die Möglichkeit, diese Module gegebenenfalls nur tageweise in Anspruch zu nehmen,<br />

besteht allerdings nicht.<br />

Auch Bayern praktiziert eine kindbezogene Förderung, wenn auch diese nicht über<br />

Gutscheine abgerechnet wird, sondern über den Nachweis von Buchungsstunden<br />

durch die Einrichtung auf der Grundlage eines so genannten Basiswertes. Der Basiswert<br />

wird jährlich vom Sozialministerium unter Berücksichtigung der Entwicklung<br />

von Personalkosten neu best<strong>im</strong>mt und umfasst ein Betreuungsvolumen von drei bis<br />

vier Stunden pro Tag. Über Buchungszeitfaktoren, die in der Ausführungsverordnung<br />

festgelegt werden, wird eine höhere Förderung <strong>für</strong> längere Betreuungszeiten gewährt.<br />

2007 liegen die Faktoren zwischen dem Basiswert 1,0 (Buchungszeit zwischen<br />

drei und vier Stunden täglich) und 2,5 (Buchungszeit von mehr als neun Stunden).<br />

Über die Gewichtungsfaktoren wird <strong>für</strong> einen erhöhten Bildungs- und Erziehungs-<br />

oder Betreuungsaufwand eine erhöhte Förderung gewährt. Die Gewichtungsfaktoren<br />

betragen 2,0 <strong>für</strong> Kinder unter drei Jahren, 1,0 <strong>für</strong> Kinder von drei Jahren bis<br />

zum Schuleintritt, 1,2 <strong>für</strong> Kinder ab dem Schuleintritt, 4,5 <strong>für</strong> behinderte oder von wesentlicher<br />

Behinderung bedrohte Kinder und 1,3 <strong>für</strong> Kinder, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger<br />

Herkunft sind. Die Fördersumme, die sich aus diesen Berechnungsfaktoren<br />

ergibt, wird hälftig von Land und Kommune getragen.<br />

Vorgaben <strong>für</strong> Gruppenstrukturen gibt es nicht; die Mindest-Personalausstattung wird<br />

durch einen Anstellungsschlüssel definiert. Ähnlich wie in Berlin beziehen sich die<br />

gebuchten Stunden in Bayern auf den Durchschnitt pro Tag und können unterschiedlich<br />

über die Woche verteilt werden. Die genaue Regelung unterliegt der Vereinbarung<br />

zwischen Tageseinrichtung bzw. Träger und den Eltern. Einen Anspruch auf<br />

eine best<strong>im</strong>mte Stundenzahl je nach Erwerbstätigkeit gibt es in Bayern nicht. Dies<br />

bedeutet zum einen, dass Eltern auch mehr (öffentlich geförderte) Stunden nutzen<br />

können, als sie <strong>für</strong> die Zeit ihrer Erwerbstätigkeit benötigen; es bedeutet zum anderen<br />

aber auch, dass sie keinen Anspruch darauf haben, dass ihre Arbeitszeiten abgedeckt<br />

werden.<br />

Regelungen <strong>für</strong> atypische Arbeitszeiten<br />

Insgesamt zeigt sich in den drei genannten Bundesländern, die mit kindbezogenen<br />

Finanzierungsmodellen arbeiten, dass damit eine hohe Flexibilität <strong>für</strong> unterschiedliche<br />

Zeitbedarfe geschaffen wird. In diesen drei Ländern gibt es auch erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten<br />

<strong>für</strong> längere Betreuungszeiten: In Bayern werden bis zu 10<br />

Stunden Betreuungszeit täglich anerkannt; Berlin bietet eine sog. „Erweiterte Ganztagsförderung“<br />

von über 9 Stunden täglich an, wobei mindestens 11 Stunden durch<br />

den Träger sichergestellt werden müssen, und schreibt Personalzuschläge <strong>für</strong> eine<br />

Betreuungszeit von über 9 Stunden vor; Hamburg stellt Gutscheine <strong>für</strong> bis zu 12<br />

Stunden aus. Da mit diesen Stundenzahlen wöchentliche Durchschnittswerte gemeint<br />

sind und die Stunden auf die einzelnen Wochentage unterschiedlich verteilt<br />

werden können, sind damit grundsätzlich an einzelnen Tagen auch noch längere<br />

Betreuungszeiten denkbar.<br />

Diese Regelungen gehen über die Möglichkeiten in den meisten anderen Bundesländern<br />

hinaus, wo in den meisten Fällen Betreuungszeiten von max<strong>im</strong>al 9 Stunden<br />

gefördert werden. Längere Zeiten sind damit <strong>für</strong> die Träger schwer zu finanzieren, da<br />

sie letztlich aus dem <strong>für</strong> kürzere Öffnungszeiten berechneten Budget abgedeckt werden<br />

müssen. Unter Einbeziehung von Wegezeiten und Pausenregelungen reicht eine<br />

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