TOP 04 - Durmersheim
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GEMEINDE DURMERSHEIM Amt: Rechnungsamt<br />
Landkreis Rastatt<br />
Sachbearbeiter: Hans Franzen<br />
Datum: 09.10.2013<br />
Aktenzeichen: 022.31 - Fr<br />
Sitzungsvorlage:<br />
Gremium: Sitzung am ö nö Tagesordnungspunkt<br />
Gemeinderatssitzung 16.10.2013<br />
<strong>TOP</strong> <strong>04</strong><br />
Tagesordnungspunkt:<br />
Beschlussvorschlag / Antrag:<br />
Bebauungsplan 'Südlicher Ortsrand' 1. Änderung<br />
a) Sachstandsbericht<br />
b) Aufstellungsbeschluss<br />
siehe Vorlage<br />
Beratungsergebnis:<br />
laut Beschlussvorschlag<br />
Sitzungsinformation wird nachgereicht<br />
Kenntnisnahme (ohne Beschluß)<br />
Einstimmig<br />
Bürgermeister Augustin macht von seinem<br />
Stimmrecht Gebrauch<br />
Mit Stimmenmehrheit<br />
Ja - Stimmen<br />
Nein - Stimmen<br />
Enthaltungen<br />
Befangenheit<br />
Sachverhalt:<br />
Die Erschließung des Baugebietes Südlicher Ortsrand erfolgt durch einen<br />
Erschließungsträger mit Abwälzung der tatsächlich entstehenden Kosten auf die künftigen<br />
Baugrundstücke. Zur Umsetzung der Erschließung ist der Abschluss eines<br />
Erschließungsvertrages aller Einwerfer mit dem Erschließungsträger bzw. ein<br />
Zuteilungsverzicht erforderlich, sofern aufgrund der Größe des Grundstückseinwurfes eine<br />
Zuteilung gegeben ist. Betroffen waren ca. 90 Grundstückseigentümer. Es verbleiben 2<br />
Einwerfer, welche bisher die erforderliche Mitwirkungsbereitschaft versagen.<br />
Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes ist vorrangiges städtebauliches Ziel für dieses<br />
Baugebiet. Um dieses Ziel zu erreichen muss in einem ersten Schritt die auch im Rahmen<br />
der Verhandlungen mit den Eigentümern gemachten Anregungen in eine Änderung des<br />
Bebauungsplanes überführt werden und für den Fall, dass bei Eintritt der Rechtskraft dieser<br />
Änderung die fehlende Mitwirkungsbereitschaft nach wie vor nicht gegeben ist, dem<br />
vorrangigen Ziel der Ansiedlung des Marktes durch eine Trennung der Umlegung für den<br />
Bereich des Misch- und Sondergebietes entsprochen werden. Der Bereich Wohnbebauung<br />
wird dann in der Umlegung zurückgestellt.<br />
Auf die beigefügten Unterlagen wird verwiesen.<br />
Anl.: Sachstandsbericht<br />
Aufstellungsbeschluss<br />
z.d.A.
Erschließungsgebiet „Südlicher Ortsrand“<br />
Sachstandsbericht<br />
Gemeinderatsitzung am 16.10.2013<br />
Wolfgang Siedersleben<br />
REG KDM<br />
Energie<br />
braucht Impulse
Sachstandsbericht<br />
• Übersicht Mitwirkungsbereitschaft<br />
• Weiteres Vorgehen<br />
2
3<br />
Übersicht Mitwirkungsbereitschaft
Weiteres Vorgehen um die zeitnahe Ansiedlung<br />
eines Marktes zu gewährleisten<br />
• Beschluss des GR zur 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />
• Sollte bis zur Rechtskraft der Bebauungsplanänderung weiterhin keine<br />
freiwillige Mitwirkung gegeben sein erfolgt die Umsetzung des Mischund<br />
des Sondergebietes im gesetzlichen Verfahren (Zuteilung der<br />
Eigentümer mit genügend Anspruch im Mischgebiet und Abrechnung<br />
nach Beiträgen. Bei zu geringem Anspruch Abfindung in Geld)<br />
• Bei Umlegung und gesetzlicher Erschließung des MI/SO Bereiches sind<br />
die Anpassung des Erschließungsvertrages und Umplanungen<br />
erforderlich<br />
4
GEMEINDE DURMERSHEIM<br />
Amt:<br />
Datum: 08.10.2013<br />
Sitzungsvorlage<br />
für den Gemeinderat<br />
Sitzung am 16.10.2013 – öffentlich –<br />
Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans „Südlicher Ortsrand“<br />
und Örtliche Bauvorschriften<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Gemeinderat beschließt:<br />
1. Der Bebauungsplan „Südlicher Ortsrand“ wird im Bereich des im Lageplan vom 08. Oktober<br />
2013 dargestellten Geltungsbereichs nach § 2 Abs. 1 BauGB geändert.<br />
2. Gleichzeitig wird beschlossen, die Örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich zu ändern.<br />
3. Das Stadtplanungsbüro Gerhardt wird mit der Bearbeitung des Bebauungsplans beauftragt.
- 2 -<br />
Erläuterungen:<br />
Der Bebauungsplan „Südlicher Ortsrand" wurde am 26.<strong>04</strong>.2006 als Satzung beschlossen.<br />
Die im Bebauungsplan "Südlicher Ortsrand" festgesetzte Verkehrsanbindung des Planungsgebietes<br />
an die B36 alt soll durch einen Kreisverkehr ersetzt werden, der zur Verkehrsberuhigung am<br />
Ortseingang beitragen soll. Außerdem wurde das Erschließungssystem im Bereich des Wohngebietes<br />
optimiert, um eine wirtschaftliche Umsetzung des Baugebietes zu ermöglichen.<br />
Die für den Einzelhandel ausgewiesene Grundstücksfläche an der B36 alt soll in Abstimmung mit<br />
einem Investor, der einen Discounter mit 800qm Verkaufsfläche realisieren will, reduziert werden<br />
was mit einer Überarbeitung der Verkehrsflächen im Gebiet einhergeht.<br />
Weiterhin soll das Schallschutzkonzept so überarbeitet werden, dass sich die städtebauliche Situation<br />
der an die Bahnlinie angrenzenden Grundstücke verbessert. Angestrebt wird hier eine<br />
Schallschutzwand mit reduzierter Höhe. Der Schallschutz für die Obergeschosse der angrenzenden<br />
Wohnhäuser soll durch passive Schutzmaßnahmen sichergestellt werden.<br />
Im Zuge der Umsetzung der Lärmschutzwand soll für das bestehende § 32 Biotop (Feldhecke)<br />
entlang der Bahnlinie ein Antrag auf Befreiung vom gesetzlichen Biotopschutz gestellt werden.<br />
Im Bereich des Wohngebietes wurde das Erschließungssystem so geändert, dass wirtschaftliche<br />
Grundstücke entstehen und eine Ringstraße entsteht, die für die Versorgungsfahrzeuge problemlos<br />
zu befahren ist. Die Baufenster wurden entsprechend angepasst.<br />
Das Entwässerungskonzept wurde dahingehend überarbeitet, dass die Entwässerung auch ohne<br />
die Versickerungsflächen auf den privaten Grundstücken funktioniert.<br />
Zur Realisierung der geplanten Änderungen ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.<br />
Die Änderung des Bebauungsplans soll im beschleunigten Verfahren erfolgen.<br />
Die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten<br />
Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und Nachverdichtung<br />
im Sinne des § 13a BauGB.<br />
Die festgesetzte Grundfläche beträgt im vorliegenden Fall ca. 16.000 qm.<br />
Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne<br />
des § 1 (6) Nr. 7b BauGB.<br />
Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, sind nicht geplant