18.01.2014 Aufrufe

TOP 04 - Durmersheim

TOP 04 - Durmersheim

TOP 04 - Durmersheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

GEMEINDE DURMERSHEIM Amt: Rechnungsamt<br />

Landkreis Rastatt<br />

Sachbearbeiter: Hans Franzen<br />

Datum: 09.10.2013<br />

Aktenzeichen: 022.31 - Fr<br />

Sitzungsvorlage:<br />

Gremium: Sitzung am ö nö Tagesordnungspunkt<br />

Gemeinderatssitzung 16.10.2013<br />

<strong>TOP</strong> <strong>04</strong><br />

Tagesordnungspunkt:<br />

Beschlussvorschlag / Antrag:<br />

Bebauungsplan 'Südlicher Ortsrand' 1. Änderung<br />

a) Sachstandsbericht<br />

b) Aufstellungsbeschluss<br />

siehe Vorlage<br />

Beratungsergebnis:<br />

laut Beschlussvorschlag<br />

Sitzungsinformation wird nachgereicht<br />

Kenntnisnahme (ohne Beschluß)<br />

Einstimmig<br />

Bürgermeister Augustin macht von seinem<br />

Stimmrecht Gebrauch<br />

Mit Stimmenmehrheit<br />

Ja - Stimmen<br />

Nein - Stimmen<br />

Enthaltungen<br />

Befangenheit<br />

Sachverhalt:<br />

Die Erschließung des Baugebietes Südlicher Ortsrand erfolgt durch einen<br />

Erschließungsträger mit Abwälzung der tatsächlich entstehenden Kosten auf die künftigen<br />

Baugrundstücke. Zur Umsetzung der Erschließung ist der Abschluss eines<br />

Erschließungsvertrages aller Einwerfer mit dem Erschließungsträger bzw. ein<br />

Zuteilungsverzicht erforderlich, sofern aufgrund der Größe des Grundstückseinwurfes eine<br />

Zuteilung gegeben ist. Betroffen waren ca. 90 Grundstückseigentümer. Es verbleiben 2<br />

Einwerfer, welche bisher die erforderliche Mitwirkungsbereitschaft versagen.<br />

Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes ist vorrangiges städtebauliches Ziel für dieses<br />

Baugebiet. Um dieses Ziel zu erreichen muss in einem ersten Schritt die auch im Rahmen<br />

der Verhandlungen mit den Eigentümern gemachten Anregungen in eine Änderung des<br />

Bebauungsplanes überführt werden und für den Fall, dass bei Eintritt der Rechtskraft dieser<br />

Änderung die fehlende Mitwirkungsbereitschaft nach wie vor nicht gegeben ist, dem<br />

vorrangigen Ziel der Ansiedlung des Marktes durch eine Trennung der Umlegung für den<br />

Bereich des Misch- und Sondergebietes entsprochen werden. Der Bereich Wohnbebauung<br />

wird dann in der Umlegung zurückgestellt.<br />

Auf die beigefügten Unterlagen wird verwiesen.<br />

Anl.: Sachstandsbericht<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

z.d.A.


Erschließungsgebiet „Südlicher Ortsrand“<br />

Sachstandsbericht<br />

Gemeinderatsitzung am 16.10.2013<br />

Wolfgang Siedersleben<br />

REG KDM<br />

Energie<br />

braucht Impulse


Sachstandsbericht<br />

• Übersicht Mitwirkungsbereitschaft<br />

• Weiteres Vorgehen<br />

2


3<br />

Übersicht Mitwirkungsbereitschaft


Weiteres Vorgehen um die zeitnahe Ansiedlung<br />

eines Marktes zu gewährleisten<br />

• Beschluss des GR zur 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

• Sollte bis zur Rechtskraft der Bebauungsplanänderung weiterhin keine<br />

freiwillige Mitwirkung gegeben sein erfolgt die Umsetzung des Mischund<br />

des Sondergebietes im gesetzlichen Verfahren (Zuteilung der<br />

Eigentümer mit genügend Anspruch im Mischgebiet und Abrechnung<br />

nach Beiträgen. Bei zu geringem Anspruch Abfindung in Geld)<br />

• Bei Umlegung und gesetzlicher Erschließung des MI/SO Bereiches sind<br />

die Anpassung des Erschließungsvertrages und Umplanungen<br />

erforderlich<br />

4


GEMEINDE DURMERSHEIM<br />

Amt:<br />

Datum: 08.10.2013<br />

Sitzungsvorlage<br />

für den Gemeinderat<br />

Sitzung am 16.10.2013 – öffentlich –<br />

Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans „Südlicher Ortsrand“<br />

und Örtliche Bauvorschriften<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Gemeinderat beschließt:<br />

1. Der Bebauungsplan „Südlicher Ortsrand“ wird im Bereich des im Lageplan vom 08. Oktober<br />

2013 dargestellten Geltungsbereichs nach § 2 Abs. 1 BauGB geändert.<br />

2. Gleichzeitig wird beschlossen, die Örtlichen Bauvorschriften für diesen Bereich zu ändern.<br />

3. Das Stadtplanungsbüro Gerhardt wird mit der Bearbeitung des Bebauungsplans beauftragt.


- 2 -<br />

Erläuterungen:<br />

Der Bebauungsplan „Südlicher Ortsrand" wurde am 26.<strong>04</strong>.2006 als Satzung beschlossen.<br />

Die im Bebauungsplan "Südlicher Ortsrand" festgesetzte Verkehrsanbindung des Planungsgebietes<br />

an die B36 alt soll durch einen Kreisverkehr ersetzt werden, der zur Verkehrsberuhigung am<br />

Ortseingang beitragen soll. Außerdem wurde das Erschließungssystem im Bereich des Wohngebietes<br />

optimiert, um eine wirtschaftliche Umsetzung des Baugebietes zu ermöglichen.<br />

Die für den Einzelhandel ausgewiesene Grundstücksfläche an der B36 alt soll in Abstimmung mit<br />

einem Investor, der einen Discounter mit 800qm Verkaufsfläche realisieren will, reduziert werden<br />

was mit einer Überarbeitung der Verkehrsflächen im Gebiet einhergeht.<br />

Weiterhin soll das Schallschutzkonzept so überarbeitet werden, dass sich die städtebauliche Situation<br />

der an die Bahnlinie angrenzenden Grundstücke verbessert. Angestrebt wird hier eine<br />

Schallschutzwand mit reduzierter Höhe. Der Schallschutz für die Obergeschosse der angrenzenden<br />

Wohnhäuser soll durch passive Schutzmaßnahmen sichergestellt werden.<br />

Im Zuge der Umsetzung der Lärmschutzwand soll für das bestehende § 32 Biotop (Feldhecke)<br />

entlang der Bahnlinie ein Antrag auf Befreiung vom gesetzlichen Biotopschutz gestellt werden.<br />

Im Bereich des Wohngebietes wurde das Erschließungssystem so geändert, dass wirtschaftliche<br />

Grundstücke entstehen und eine Ringstraße entsteht, die für die Versorgungsfahrzeuge problemlos<br />

zu befahren ist. Die Baufenster wurden entsprechend angepasst.<br />

Das Entwässerungskonzept wurde dahingehend überarbeitet, dass die Entwässerung auch ohne<br />

die Versickerungsflächen auf den privaten Grundstücken funktioniert.<br />

Zur Realisierung der geplanten Änderungen ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.<br />

Die Änderung des Bebauungsplans soll im beschleunigten Verfahren erfolgen.<br />

Die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten<br />

Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und Nachverdichtung<br />

im Sinne des § 13a BauGB.<br />

Die festgesetzte Grundfläche beträgt im vorliegenden Fall ca. 16.000 qm.<br />

Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne<br />

des § 1 (6) Nr. 7b BauGB.<br />

Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, sind nicht geplant

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!