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Möglichkeiten <strong>der</strong> umfassenden Spam-Reduzierung - Praxiserfahrungen<br />

Ausweg: Filtermaßnahmen<br />

◆ Inzwischen setzen fast alle Unternehmen und Behörden<br />

Mailfilter zum Aussortieren von Spam-Mails und von Mails<br />

mit Schadcode (Viren, Würmer etc.) ein<br />

◆ An<strong>der</strong>nfalls könnte die eingehende E-Mail-Flut nicht<br />

bewältigt werden<br />

◆ Automatisiertes Filtern von E-Mails ohne Kenntnis und<br />

Zustimmung des Empfängers kann rechtliche Probleme<br />

nach sich ziehen<br />

◆ Das OLG Karlsruhe (Januar 2005) stellte fest, dass „das<br />

gezielte Filtern von E-Mails grundsätzlich als strafrechtlich<br />

relevant“ anzusehen sei<br />

◆ Es ist aber bis heute nicht bestätigt, ob das auch für die<br />

Spam-Abwehr zur Funktionserhaltung <strong>der</strong> E-Mail-Systeme<br />

so gilt<br />

◆ Ausnahme: Gemäß StGB §34 (Notstand) und TKG §109<br />

(Schutzmaßnahmen) gibt es erweiterte Befugnisse für die<br />

<strong>IT</strong>-Abteilung<br />

4<br />

© <strong>IBH</strong> Ingenieurbüro Prof. Dr. Thomas Horn 4

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