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Arbeits- und Berufsinformationen - European JobGuide

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Sportwissenschaften Bewegung <strong>und</strong> Sport).<br />

Diese Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden.<br />

Fremdsprachigen Dokumenten sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Sämtliche ausländische<br />

Dokumente müssen ordnungsgemäß beglaubigt sein. Die Unterlagen sind gemeinsam mit den erforderlichen<br />

Formularen bei der Studienabteilung bzw. Studiengangsleitung vorzulegen.<br />

Weitere Informationen für Ausländer bezüglich eines Studiums in Österreich erhalten Sie auf der<br />

Homepage des B<strong>und</strong>esministeriums für Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung .<br />

Voraussetzung für die <strong>Arbeits</strong>aufnahme für Personen aus dem Ausland<br />

(für EU-Bürger):<br />

Die gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage für die Zulassung ausländischer <strong>Arbeits</strong>kräfte zum österreichischen <strong>Arbeits</strong>markt<br />

stellt das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dar.<br />

EU-Staaten, Island, Norwegen <strong>und</strong> Schweiz<br />

Personen aus der EU, den EWR Staaten <strong>und</strong> der Schweiz sind vom Geltungsbereich des<br />

Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) ausgenommen <strong>und</strong> können ungehindert in Österreich leben <strong>und</strong><br />

arbeiten.<br />

Personen aus Rumänien <strong>und</strong> Bulgarien unterliegen in Österreich noch bis zum 31.12.2013 einer<br />

Reglementierung durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz <strong>und</strong> benötigen somit eine <strong>Arbeits</strong>bewilligung,<br />

jedoch keine Aufenthaltsgenehmigung mehr.<br />

Wertvolle Hinweise gibt Ihnen die Homepage des <strong>Arbeits</strong>marktservice Österreich .<br />

Weitere Informationen zu <strong>Arbeits</strong>genehmigungen in den EU-Staaten finden Sie hier .<br />

Voraussetzung für die <strong>Arbeits</strong>aufnahme für Personen aus dem Ausland<br />

(für nicht-EU Bürger):<br />

Nicht-EU-Bürger können nur unter besonderen Umständen vom Ausländerbeschäftigungsgesetz<br />

ausgenommen werden. Welche dies sind, erfahren Sie hier . Ansonsten benötigen sie eine<br />

<strong>Arbeits</strong>bewilligung <strong>und</strong> eine Aufenthaltsgenehmigung.<br />

Näheres zum Thema Aufenthaltstitel finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums .<br />

Wertvolle Hinweise gibt Ihnen außerdem die Homepage des <strong>Arbeits</strong>marktservice Österreich .<br />

Ausbildungsdauer:<br />

Die reguläre Ausbildung dauert 3 Jahre .<br />

Ausbildungsverkürzungen<br />

Ausbildungsverkürzungen z.B. auf 2 Jahre sind zulässig u.a. für Pflegehelfer, Sanitätsunteroffiziere,<br />

Hebammen, Mediziner <strong>und</strong> spezielle Ausbildungen z.B. in der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpflege.<br />

Details zur Ausbildungsverkürzung sind im Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflegegesetz (GuKG) in § 44-48<br />

geregelt.<br />

Ausbildungsinhalte:<br />

Die Ausbildung in der allgemeinen Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflege beinhaltet insbesondere folgende<br />

Sachgebiete:<br />

1. Berufsethik <strong>und</strong> Berufsk<strong>und</strong>e der Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflege<br />

2. Gr<strong>und</strong>lagen der Pflegewissenschaft <strong>und</strong> Pflegeforschung<br />

Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpfleger, -schwester (Österreich/Tirol) Seite 7/18

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