Arbeits- und Berufsinformationen - European JobGuide
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Sportwissenschaften Bewegung <strong>und</strong> Sport).<br />
Diese Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden.<br />
Fremdsprachigen Dokumenten sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Sämtliche ausländische<br />
Dokumente müssen ordnungsgemäß beglaubigt sein. Die Unterlagen sind gemeinsam mit den erforderlichen<br />
Formularen bei der Studienabteilung bzw. Studiengangsleitung vorzulegen.<br />
Weitere Informationen für Ausländer bezüglich eines Studiums in Österreich erhalten Sie auf der<br />
Homepage des B<strong>und</strong>esministeriums für Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung .<br />
Voraussetzung für die <strong>Arbeits</strong>aufnahme für Personen aus dem Ausland<br />
(für EU-Bürger):<br />
Die gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage für die Zulassung ausländischer <strong>Arbeits</strong>kräfte zum österreichischen <strong>Arbeits</strong>markt<br />
stellt das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dar.<br />
EU-Staaten, Island, Norwegen <strong>und</strong> Schweiz<br />
Personen aus der EU, den EWR Staaten <strong>und</strong> der Schweiz sind vom Geltungsbereich des<br />
Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) ausgenommen <strong>und</strong> können ungehindert in Österreich leben <strong>und</strong><br />
arbeiten.<br />
Personen aus Rumänien <strong>und</strong> Bulgarien unterliegen in Österreich noch bis zum 31.12.2013 einer<br />
Reglementierung durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz <strong>und</strong> benötigen somit eine <strong>Arbeits</strong>bewilligung,<br />
jedoch keine Aufenthaltsgenehmigung mehr.<br />
Wertvolle Hinweise gibt Ihnen die Homepage des <strong>Arbeits</strong>marktservice Österreich .<br />
Weitere Informationen zu <strong>Arbeits</strong>genehmigungen in den EU-Staaten finden Sie hier .<br />
Voraussetzung für die <strong>Arbeits</strong>aufnahme für Personen aus dem Ausland<br />
(für nicht-EU Bürger):<br />
Nicht-EU-Bürger können nur unter besonderen Umständen vom Ausländerbeschäftigungsgesetz<br />
ausgenommen werden. Welche dies sind, erfahren Sie hier . Ansonsten benötigen sie eine<br />
<strong>Arbeits</strong>bewilligung <strong>und</strong> eine Aufenthaltsgenehmigung.<br />
Näheres zum Thema Aufenthaltstitel finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums .<br />
Wertvolle Hinweise gibt Ihnen außerdem die Homepage des <strong>Arbeits</strong>marktservice Österreich .<br />
Ausbildungsdauer:<br />
Die reguläre Ausbildung dauert 3 Jahre .<br />
Ausbildungsverkürzungen<br />
Ausbildungsverkürzungen z.B. auf 2 Jahre sind zulässig u.a. für Pflegehelfer, Sanitätsunteroffiziere,<br />
Hebammen, Mediziner <strong>und</strong> spezielle Ausbildungen z.B. in der Kinder- <strong>und</strong> Jugendpflege.<br />
Details zur Ausbildungsverkürzung sind im Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflegegesetz (GuKG) in § 44-48<br />
geregelt.<br />
Ausbildungsinhalte:<br />
Die Ausbildung in der allgemeinen Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflege beinhaltet insbesondere folgende<br />
Sachgebiete:<br />
1. Berufsethik <strong>und</strong> Berufsk<strong>und</strong>e der Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflege<br />
2. Gr<strong>und</strong>lagen der Pflegewissenschaft <strong>und</strong> Pflegeforschung<br />
Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpfleger, -schwester (Österreich/Tirol) Seite 7/18