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Merkblatt zum Integrierten Betriebspraktikum (IBP)

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Das Nachbereitungsseminar dient der Aufarbeitung der persönlichen Eindrücke und<br />

Erfahrungen der Praktikanten sowie der Besprechung der Praktikumsberichte.<br />

Die erfolgreiche Teilnahme und Anerkennung des Praktikumsberichtes wird vom<br />

Seminarleiter bescheinigt.<br />

e) Nach Vorlage der beiden Seminarscheine und der Bescheinigung des<br />

Praktikumsbetriebes erhält der Student vom FB-Beauftragten eine zusammenfassende<br />

Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ableistung des <strong>Integrierten</strong><br />

<strong>Betriebspraktikum</strong>s. Lediglich diese Bescheinigung wird vom Lehrerprüfungsamt<br />

anerkannt und ist bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung den Unterlagen<br />

beizufügen.<br />

6. Befreiung vom Praxisteil des <strong>Integrierten</strong> <strong>Betriebspraktikum</strong>s<br />

Eine Befreiung vom Praxisteil des <strong>Integrierten</strong> <strong>Betriebspraktikum</strong>s ist in besonderen Ausnahmefällen<br />

möglich, wenn der Student eine mindestens dreimonatige, zusammenhängende<br />

Vollzeittätigkeit in e i n e m Betrieb (regelhaft 480 Stunden) nachweisen kann, die vor<br />

Aufnahme des Studiums oder während einer nachweislichen Unterbrechungen (Exmatrikel,<br />

Beurlaubung) abgeleistet wurde und als äquivalente Leistung anstelle des <strong>Betriebspraktikum</strong>s<br />

gewertet werden kann.<br />

Über die Befreiung entscheidet der Fachbereichs-Beauftragte für das <strong>Betriebspraktikum</strong><br />

aufgrund eines schriftlichen Antrages, einzureichen über das Praktikumsbüro.<br />

Wird über den Antrag positiv entschieden, so entfällt zwar die Tätigkeit im Betrieb, es besteht<br />

jedoch die Pflicht zur Teilnahme an einem speziellen Begleitseminar für Anerkennungsfälle<br />

(siehe Aushang) und zur Anfertigung eines Praktikumsberichtes.<br />

Prof. Dr. Walter Tenfelde

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