18.01.2014 Aufrufe

Merkblatt zum Integrierten Betriebspraktikum (IBP)

Merkblatt zum Integrierten Betriebspraktikum (IBP)

Merkblatt zum Integrierten Betriebspraktikum (IBP)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Merkblatt</strong> <strong>zum</strong> <strong>Integrierten</strong> <strong>Betriebspraktikum</strong> (<strong>IBP</strong>)<br />

=================================================<br />

1. Ziel des Praktikums<br />

Das integrierte <strong>Betriebspraktikum</strong> (<strong>IBP</strong>) soll dem Studenten vor Beginn seiner Tätigkeit als<br />

Referendar und Lehrer Gelegenheit bieten, Erfahrungen in der modernen Arbeitswelt,<br />

insbesondere in der gewerblichen und industriellen Produktion zu sammeln. Dabei sollen vor<br />

allem die Arbeitsorganisation, der Produktionsablauf, die Qualifikationsanforderungen und<br />

das System der Berufsausbildung näher kennengelernt werden. Ein weiteres Ziel des <strong>IBP</strong> ist<br />

die Erhöhung der Beratungskompetenz des Lehrers im Hinblick auf die Berufswahl seiner<br />

Schüler sowie die Vorbereitung auf die von den Lehrern selbst zu betreuenden<br />

Betriebspraktika.<br />

2. Teilnahme am Praktikum<br />

Gemäß der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen<br />

vom 18. Mai 1982 ist die erfolgreiche Teilnahme an einem mindestens vierwöchigen<br />

<strong>Betriebspraktikum</strong> in einem gewerblichen oder industriellem Betrieb oder die Teilnahme an<br />

einem vierwöchigem Sozialpraktikum u. a. Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten<br />

Staatsprüfung für die Lehrämter an der Grund- und Mittelstufe und an der Oberstufe-<br />

Allgemeinbildende Schulen.<br />

Das <strong>Betriebspraktikum</strong> sollte in der Eingangsphase des Studiums abgeleistet werden.<br />

3. Dauer des Praktikums<br />

Das <strong>Betriebspraktikum</strong> wird aufgrund eines Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs<br />

Erziehungswissenschaft vom 26. September 1984 ausschließlich in integrierter Form<br />

durchgeführt, d. h., das Praktikum wird durch Vor- und Nachbereitungsseminare von<br />

insgesamt 2 Semesterwochenstunden Dauer wissenschaftlich begleitet. Seminare und<br />

Praktikum bilden eine Einheit. Eine Befreiung von den Begleitseminaren ist nicht möglich.<br />

Der Praxisteil des <strong>Integrierten</strong> <strong>Betriebspraktikum</strong>s wird zusammenhängend in der vorlesungsfreien<br />

Zeit durchgeführt. Er umfasst insgesamt 4 Wochen bei einer täglichen<br />

Arbeitszeit von 8 Stunden (insgesamt 160 Stunden).<br />

Voraussetzung für die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am <strong>IBP</strong> ist zudem die<br />

Anfertigung eines Praktikumsberichtes von 15 bis 20 Seiten Umfang, in dem eigene Beobachtungen<br />

und Erfahrungen festgehalten bzw. pädagogisch reflektiert werden. Über die


Gestaltung, Abgabetermin und Anerkennung des Praktikumsberichtes entscheidet der<br />

Seminarleiter.<br />

4. Ort des Praktikums<br />

Als Praktikumsort eignen sich industrielle und gewerbliche Betriebe, die den Studenten die<br />

Möglichkeit bieten, Erfahrungen in den Bereichen Produktion, Verwaltung und<br />

Arbeitsorganisation zu erwerben. Daher sind in der Regel kleine Betriebe der Branchen<br />

Hauswirtschaft, Hotel und Gaststätten sowie Landwirtschaft als Praktikumsorte nicht zugelassen.<br />

Für die Ableistung von Betriebspraktika ausgeschlossen sind Tätigkeiten in<br />

Betrieben der eigenen Familie sowie „selbstbeschäftigte Arbeit“.<br />

Die Beschaffung der Praktikumsplätze ist Aufgabe der Studenten selbst. Bei der Suche nach<br />

geeigneten Plätzen ist der Veranstalter des Vorbereitungsseminars nach Möglichkeit<br />

behilflich.<br />

Die Durchführung des <strong>Betriebspraktikum</strong>s bedarf u. a. aus rechtlichen Gründen der<br />

schriftlichen Zustimmung des FB-Beauftragten für das <strong>Betriebspraktikum</strong>. Ein formloser<br />

Antrag ist diesem über den Leiter des Vorbereitungsseminars rechtzeitig, spätestens 8<br />

Wochen vor Beginn des Praktikums vorzulegen. Der Antrag muss folgende Angaben<br />

enthalten:<br />

- Vor- und Zunahme des Studenten,<br />

Anschrift, Tel.-Nr., Geb.-Datum,<br />

Matr.Nr., Studienrichtung<br />

- Firmenbezeichnung,<br />

Anschrift des Praktikumsbetriebes,<br />

Tel.-Nr., Name und Funktion eines Ansprechpartners aus dem Praktikumsbetrieb<br />

- Praktikumszeitraum, Kurse, Angaben über Tätigkeitsbereiche oder<br />

vom Betrieb bestätigten Ablaufplan .


Der Student erhält spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn eine Nachricht, ob das <strong>Betriebspraktikum</strong><br />

in der beabsichtigten Form anerkannt wird.<br />

5. Anmeldung und Ablauf des Praktikums<br />

a) Die Anmeldung <strong>zum</strong> <strong>Integrierten</strong> <strong>Betriebspraktikum</strong> erfolgt grundsätzlich beim<br />

Leiter des Vorbereitungsseminars <strong>zum</strong> <strong>IBP</strong>.<br />

b) Vorbereitungsseminare <strong>zum</strong> <strong>IBP</strong> werden nach Möglichkeit regelmäßig in jedem<br />

Semester durchgeführt. Über Beginn, zeitliche Gestaltung (wöchentlich,<br />

vierzehntägig oder geblockt) und Leistungsnachweise entscheidet der Seminarleiter.<br />

Hinweise darüber geben das Vor-lesungsverzeichnis, das kommentierte<br />

Vorlesungsverzeichnis des FB 06 sowie die schwarzen Bretter.<br />

Der Seminarleiter berät bei der Suche und Auswahl eines Praktikumsbetriebes. Hat der<br />

Student einen geeigneten Praktikumsplatz gefunden, richtet er einen formlosen Antrag auf<br />

Anerkennung des Praktikumsplatzes über den Seminarleiter an den FB-Beauftragten für das<br />

<strong>Betriebspraktikum</strong> (siehe unter 4). Nach erfolgreicher Teilnahme am Vorbereitungsseminar<br />

erhält der Student – wie in anderen Seminaren – einen Seminarschein.<br />

c) Der Praxisteil des <strong>IBP</strong>, also das <strong>Betriebspraktikum</strong> im engeren Sinne, sollte nach<br />

Möglichkeit in Hamburg oder im näheren Einzugsbereich absolviert werden, damit<br />

der Praktikant vom Seminarleiter betreut werden kann. In der Regel wird der<br />

Seminarleiter den Praktikanten mindestens einmal während des Praktikums in seinem<br />

Betrieb aufsuchen. Falls sich unerwartete Probleme oder Schwierigkeiten ergeben,<br />

sollte sich der Student sofort mit seinem Seminarleiter in Verbindung setzen.<br />

Über die Zielsetzungen, die Rahmenbedingungen und die versicherungsrechtlichen<br />

Aspekte des <strong>Betriebspraktikum</strong>s wird der Betrieb durch ein <strong>Merkblatt</strong> informiert, das<br />

ihm der FB-Beauftragte für das <strong>Betriebspraktikum</strong> zustellt. Gleichzeitig erfolgt damit<br />

die formelle Zuweisung des Studenten an den Praktikumsbetrieb. Nach Abschluss<br />

des praktischen Teils erteilt der Betrieb eine schriftliche Bescheinigung über die<br />

Ableistung des <strong>Betriebspraktikum</strong>s im vorgesehen Umfang.<br />

d) Das Nachbereitungsseminar sollte in der Regel im Anschluss an den praktischen Teil<br />

und beim gleichen Seminarleiter wie das Vorbereitungsseminar besucht werden.<br />

Auch hier ist die persönliche Anmeldung erforderlich (siehe Aushang).


Das Nachbereitungsseminar dient der Aufarbeitung der persönlichen Eindrücke und<br />

Erfahrungen der Praktikanten sowie der Besprechung der Praktikumsberichte.<br />

Die erfolgreiche Teilnahme und Anerkennung des Praktikumsberichtes wird vom<br />

Seminarleiter bescheinigt.<br />

e) Nach Vorlage der beiden Seminarscheine und der Bescheinigung des<br />

Praktikumsbetriebes erhält der Student vom FB-Beauftragten eine zusammenfassende<br />

Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ableistung des <strong>Integrierten</strong><br />

<strong>Betriebspraktikum</strong>s. Lediglich diese Bescheinigung wird vom Lehrerprüfungsamt<br />

anerkannt und ist bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung den Unterlagen<br />

beizufügen.<br />

6. Befreiung vom Praxisteil des <strong>Integrierten</strong> <strong>Betriebspraktikum</strong>s<br />

Eine Befreiung vom Praxisteil des <strong>Integrierten</strong> <strong>Betriebspraktikum</strong>s ist in besonderen Ausnahmefällen<br />

möglich, wenn der Student eine mindestens dreimonatige, zusammenhängende<br />

Vollzeittätigkeit in e i n e m Betrieb (regelhaft 480 Stunden) nachweisen kann, die vor<br />

Aufnahme des Studiums oder während einer nachweislichen Unterbrechungen (Exmatrikel,<br />

Beurlaubung) abgeleistet wurde und als äquivalente Leistung anstelle des <strong>Betriebspraktikum</strong>s<br />

gewertet werden kann.<br />

Über die Befreiung entscheidet der Fachbereichs-Beauftragte für das <strong>Betriebspraktikum</strong><br />

aufgrund eines schriftlichen Antrages, einzureichen über das Praktikumsbüro.<br />

Wird über den Antrag positiv entschieden, so entfällt zwar die Tätigkeit im Betrieb, es besteht<br />

jedoch die Pflicht zur Teilnahme an einem speziellen Begleitseminar für Anerkennungsfälle<br />

(siehe Aushang) und zur Anfertigung eines Praktikumsberichtes.<br />

Prof. Dr. Walter Tenfelde

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!