ISPA News 2013/01
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14 kommunikativ<br />
Filesharing-<br />
Abmahnungen<br />
in Deutschland<br />
Unterlassungsklagen, einstweiligen Verfügungen<br />
und Vollstreckungsbescheide) gegen mutmaßliche<br />
Filesharer von 124 Fällen im Jahr 2<strong>01</strong>1 auf 561 Fälle im<br />
Jahr 2<strong>01</strong>2 gestiegen.<br />
Zu den führenden abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien<br />
gehörten im Jahre 2<strong>01</strong>2 Waldorf Frommer<br />
mit 24.975, Sasse & Partner mit 11.745 und Kornmeier &<br />
Partner mit 7.670 Abmahnungen. Die durchschnittliche<br />
Abmahnungsgebühr sank von EUR 682,28 (2<strong>01</strong>1) auf<br />
EUR 512,24 (2<strong>01</strong>2).<br />
Sind sie nur ein Medienhype oder geben Sie<br />
berechtigten Anlass zur Besorgnis?<br />
Von Elmar Kretschmer<br />
im Bereich des Filesharings haben die Portale<br />
›InteressenGemeinschaft gegen den AbmahnWahn‹ und<br />
die Initiative AW3P ihre Jahresstatistikschätzung für das<br />
Jahr 2<strong>01</strong>2 über Abmahnungen und gerichtliche Verfahren<br />
veröffentlicht, die einen Überblick über den Abmahn- und<br />
Klagewahn in Deutschland geben.<br />
Ein einträgliches Geschäft<br />
Laut dieser Statistik ist die Gesamtzahl der ausgesprochenen<br />
Filesharing-Abmahnungen im Jahr 2<strong>01</strong>2 in Deutschland<br />
gegenüber dem Jahr 2<strong>01</strong>1 von 218.516 auf 110.420 gesunken.<br />
Dennoch ist das Geschäft mit Abmahnungen nach wie vor<br />
mehr als einträglich. Dies ist daran zu erkennen, dass die<br />
Anzahl der ermittelten abmahnenden Kanzleien von 53 auf 65<br />
angewachsen ist und die Zahl der Rechteinhaber von 370 auf<br />
422 gestiegen sein soll.<br />
Der Fokus der Abmahnungen konzentriert sich auf mutmaßliche<br />
Urheberrechtsverletzungen von Phonographie (41%) – meist<br />
aktuelle Chart-Songs (MP3) – und Kinematographie (51,6%) wie<br />
Lichtspiel-, TV- und Erotikfilmproduktionen. Ein starker Anstieg<br />
an Abmahnungen ist vor allem bei Computersoftware (von<br />
0,1% 2<strong>01</strong>1 auf 2,5% 2<strong>01</strong>2) zu verzeichnen.<br />
Eltern haften nicht für ihre Kinder<br />
Beachtenswert ist der Urteilsspruch des<br />
Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25.11.2<strong>01</strong>2<br />
(Aktenzeichen I ZR 74/12), in dem entschieden wurde,<br />
dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen<br />
Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind<br />
über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme<br />
an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine<br />
Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem<br />
Verbot zuwiderhandelt. Problematisch erscheint<br />
jedoch hier, inwieweit Eltern auf ihre Kinder verweisen<br />
können, ohne diese konkret belasten zu müssen.<br />
Ausreichend erscheint bereits die Möglichkeit, dass<br />
ein im Haushalt des Abgemahnten lebendes Kind<br />
die Urheberrechtsverletzung begangen haben<br />
könnte. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte<br />
beispielsweise eine Ehefrau von der Haftung für eine<br />
Urheberrechtsverletzung befreit, weil sie hinreichend<br />
darlegen konnte, dass ihr Ehemann als Täter in Frage<br />
kommen würde.<br />
Eine solche Rechtsauffassung könnte sich auch<br />
auf die Eltern-Kind-Beziehung übertragen lassen.<br />
Demzufolge würde es genügen, wenn bei einer<br />
Urheberrechtsverletzung auch ein Kind als Täter in<br />
Frage kommen könnte. Konkret belasten müssten die<br />
Eltern ihr Kind aber nicht.<br />
Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen<br />
3% 4%<br />
Computersoftware<br />
Sonstige<br />
Kinematographie<br />
52%<br />
41%<br />
Phonographie<br />
Zahl der Verfahren steigt<br />
Laut veröffentlichter Statistik der Portale ist die<br />
Anzahl der gerichtlichen Verfahren (Mahnbescheide,<br />
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