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Artenschutzgutachten - Eggenstein-Leopoldshafen

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P l a n u n g s b ü r o Z i e g e r - M a c h a u e r G m b H<br />

68794 Oberhausen-Rheinhausen, Rheinstraße 24<br />

Tel: 07254-9268-0, Fax: -22, E-Mail: info@pbzm.de<br />

Gemeinde <strong>Eggenstein</strong>-<strong>Leopoldshafen</strong><br />

Bebauungsplan „Ecke Haupt- und Luisenstraße“<br />

Fachliche Stellungnahme Artenschutz 03. April 2013<br />

1 Anlass und Vorgehen<br />

Im Ortseingangsbereich von <strong>Eggenstein</strong> sollen auf einer abgeräumten Gewerbebrache neue<br />

Wohn- und Geschäftshäuser errichtet werden. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der<br />

Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht. Der<br />

Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von 6.614 m².<br />

Auch im beschleunigten Verfahren ist das spezielle Artenschutzrecht (Verbotstatbestände<br />

des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) bereits im Bebauungsplanverfahren zu prüfen.<br />

Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde der Geltungsbereich am 27.03.2013 im Rahmen<br />

einer ökologischen Übersichtsbegehung untersucht. Dabei wurde auf besonders oder streng<br />

geschützte Arten nach BNatSchG in Verbindung mit der FFH-Richtlinie (FFH-RL) bzw. Vogelschutzrichtlinie<br />

(VS-RL) geachtet. Ziel der Untersuchung war es festzustellen, ob arten- oder<br />

naturschutzfachliche relevante Tier- oder Pflanzenarten betroffen sein könnten, die im Rahmen<br />

der weiteren Planung zu berücksichtigen wären. Die Naturschutzgesetzgebung verbietet<br />

Beeinträchtigungen europarechtlich streng und besonders geschützter Arten bzw. ihrer<br />

Lebensstätten. Der Untersuchungsansatz fokussiert dabei auf die europäischen Vogelarten<br />

nach Artikel 1 der VS-RL und die nach Anhang IV der FFH-RL geschützten Arten.<br />

Abbildung 1<br />

Bebauungsplan,<br />

Entwurf Stand 15.01.13


Fachliche Stellungnahme Artenschutz<br />

Bebauungsplan „Ecke Haupt- und Luisenstraße“ in <strong>Eggenstein</strong>-<strong>Leopoldshafen</strong><br />

2<br />

2 Bestandssituation<br />

Die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs wurde vormals gewerblich genutzt. Alle baulichen<br />

Anlagen wurden - mit Ausnahme des Geschäftsgebäudes des IBS Ingenieurbüros - vor längerer<br />

Zeit abgebrochen. Seit dieser Zeit liegen die Flächen brach.<br />

Entlang der Hauptstraße wurde die Fläche zwischen der Luisenstraße und den Parkplätzen<br />

am bestehenden Geschäftshaus vollflächig als Lagerfläche eingerichtet.<br />

Im untersuchten rückwärtigen Bereich befinden sich keine Gebäude und keine Gehölze - mit<br />

Ausnahme eines Einzelbaumes (große alte Weißtanne) an der Grenze zum Flst.-Nr. 498/3. Die<br />

Brachfläche ist mit Goldrute und jungen Robinien bestanden (bis ca. 3,5 m hoher dürrer<br />

Jungwuchs). Bereichsweise sind Betonbrocken und andere Materialien abgelagert. Der kiesig-sandige<br />

Untergrund ist eingeebnet und z.T. verdichtet, der Standort insgesamt trockenwarm.<br />

Die Untersuchungsfläche ist allseits von Straßen bzw. Bebauung umgeben (Insellage). Im<br />

Norden grenzen eine Mischnutzung (Autohaus und Wohnen) und eine Wohnnutzung mit<br />

Reihenhäusern an. Im Osten befindet sich die aufgelassene Fläche der LBBW Immobilien<br />

GmbH. Südlich befindet sich ein Gewerbebetrieb (Großbäckerei). Im Westen liegt die Hauptstraße<br />

hinter der die freie Landschaft (Außenbereich) anschließt.<br />

Es liegen keine FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete in unmittelbarer Umgebung des Planungsgebietes.<br />

Ebenso keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiete. Besonders geschützte<br />

Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 32 LNatSchG kommen im Geltungsbereich oder angrenzend<br />

nicht vor.<br />

Abbildung 2<br />

Luftbild mit Geltungsbereich (rot), Lagerfläche (orange)<br />

und dem Standort der Weißtanne (grüner Kreis)<br />

P 1031


Fachliche Stellungnahme Artenschutz<br />

Bebauungsplan „Ecke Haupt- und Luisenstraße“ in <strong>Eggenstein</strong>-<strong>Leopoldshafen</strong><br />

3<br />

Abbildung 3 Geländezustand am 27.03.2013<br />

Abbildung 4 Geländezustand am 27.03.2013<br />

P 1031


Fachliche Stellungnahme Artenschutz<br />

Bebauungsplan „Ecke Haupt- und Luisenstraße“ in <strong>Eggenstein</strong>-<strong>Leopoldshafen</strong><br />

4<br />

3 Ergebnisse<br />

Im Folgenden werden die im Rahmen der Geländebegehung festgestellten artenschutzfachlich<br />

relevanten Sachverhalte dargelegt und es werden Hinweise auf ihre ggf. notwendige<br />

artenschutzrechtliche Problembewältigung gegeben.<br />

Nach den Ergebnissen der Geländebegehung liegen keine Beobachtungen oder Anhaltspunkte<br />

für das Vorkommen seltener oder streng geschützter Arten vor. Aufgrund der Tatsache,<br />

dass die Fläche gewerblich genutzt war und zum Zwecke der weiteren Nutzung abgeräumt<br />

und eingeebnet wurde, ist nicht davon auszugehen, dass das Planungsgebiet für artenschutzrechtlich<br />

relevante Arten als Lebensraum von Bedeutung sein könnte. Das Plangebiet<br />

ist aufgrund der vorhandenen geringwertigen Habitatstrukturen äußerst artenarm und artenschutzrechtlich<br />

unkritisch. Aufgrund zahlreicher Hauskatzen ist ein hoher Prädationsdruck<br />

anzunehmen.<br />

Es gibt keine Abrissgebäude, keine Bäume und keine Gehölze die als potenzielle Nist- oder<br />

Quartierstätten für Vögel oder Fledermausarten in Betracht kommen. In der vorhandenen<br />

Weißtanne waren keine mehrjährig nutzbaren Nester oder Baumhöhlen 1 erkennbar. Zur<br />

Vermeidung des Verbotstatbestandes nach § 44 BNatSchG (1) Nr.1 ist eine ggf. erforderliche<br />

Fällung des Baumes außerhalb der Vogelbrutsaison (März-August) durchzuführen.<br />

Beobachtet wurden einige synanthrope 2 Singvogelarten wie Hausperling, Star, Buchfink,<br />

Kohlmeise und Amsel, die das Untersuchungsgebiet zur Nahrungssuche nutzen. In dem sehr<br />

jungen, dürren und niedrigwüchsigen Robinienaufwuchs sind keine Neststandorte gebüschbewohnender<br />

Vogelarten zu erwarten. Eine Betroffenheit von Vogelarten mit hervorgehobener<br />

naturschutzfachlicher Bedeutung, von streng geschützten Vogelarten und Vogelarten<br />

der „Roten Liste der Brutvogelarten Baden-Württembergs“ kann ausgeschlossen werden.<br />

Sollte sich der geplante Baubeginn aus unvorhergesehenen Gründen so lange verzögern,<br />

dass das zwischenzeitlich erfolgte Gehölzwachstum eine erneute Baufeldräumung mit<br />

Gehölzentfernung erforderlich macht, muss diese Gehölzentfernung außerhalb der Vogelbrutsaison<br />

(März-August) durchgeführt werden oder vorab gutachterlich überprüft werden,<br />

ob Vögel brüten.<br />

Das Plangebiet stellt auch kein essenzielles Nahrungshabitat für Vögel oder Fledermäuse dar.<br />

Artenschutzrelevante Schmetterlingsarten (Tagfalter) sind überwiegend an trockene bzw.<br />

feuchte Grünlandstandorte gebunden. Hinweise auf relevante Arten, insbesondere Nachtkerzenschwärmer,<br />

Großer Feuerfalter sowie Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />

wurden nicht festgestellt und ihr Vorkommen ist aufgrund fehlender Nahrungspflanzen<br />

nicht zu erwarten.<br />

Aus der Artengruppe der Reptilien wäre ein Vorkommen von Zaun- und Mauereidechsen<br />

grundsätzlich möglich, da das trocken-warme Areal geeignete Habitatstrukturen aufweist.<br />

Vorkommen konnten trotz Nachsuche nicht gefunden werden und sind aus gutachterlicher<br />

Sicht aufgrund der Vornutzung des Geländes und der isolierten innerörtlichen Lage nicht zu<br />

erwarten.<br />

1<br />

2<br />

Nadelbäume kommen in tieferen Lagen nur im Ausnahmefall als Specht-Höhlenbaum vor.<br />

den menschlichen Siedlungsbereich nutzend<br />

P 1031


Fachliche Stellungnahme Artenschutz<br />

Bebauungsplan „Ecke Haupt- und Luisenstraße“ in <strong>Eggenstein</strong>-<strong>Leopoldshafen</strong><br />

5<br />

Ebenso sind dauerhafte Vorkommen weiterer geschützter Arten, wie Totholzkäfer, Libellen,<br />

Amphibien u.a. aufgrund der Insellage und des weitgehenden Fehlens geeigneter Habitate<br />

nicht zu erwarten.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Betroffenheit bzw. dauerhaftes Vorkommen<br />

geschützter Arten bzw. ihrer Lebensstätten, die nach § 7 Abs. 2 Nr.13 und 14 BNatSchG besonders<br />

oder streng geschützt sind, von europarechtlich geschützten Arten des Anhanges IV<br />

der FFH-Richtlinie oder von europäischen Vögeln im Sinne des Art. 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie<br />

für das Plangebiet aufgrund der Insellage und fehlender geeigneter Habitat- und<br />

Vegetationsstrukturen ausgeschlossen werden kann.<br />

Durch den Bebauungsplan sind keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. Verbotstatbestände<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG werden nicht ausgelöst.<br />

Auch für „nur“ national besonders geschützte Arten, andere wertgebende Arten (Rote Liste)<br />

und FFH-Anhang II-Arten ist keine Betroffenheit zu erwarten.<br />

4 Fazit<br />

Durch den Bebauungsplan sind keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. Verbotstatbestände<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG werden nicht ausgelöst, wenn die Weißtanne<br />

außerhalb der Vogelbrutzeit (März-August) gefällt wird. Vertiefende artenschutzrechtliche<br />

Untersuchungen sind nicht erforderlich.<br />

Oberhausen-Rheinhausen, den 03.04.2013<br />

Thomas Senn<br />

Dipl.-Ing.(TU), Landschaftsplaner<br />

P l a n u n g s b ü r o Z i e g e r - M a c h a u e r G m b H<br />

68794 Oberhausen-Rheinhausen, Rheinstraße 24<br />

Tel: 07254-9268-0, Fax: -22, E-Mail: info@pbzm.de<br />

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