Artenschutzgutachten - Eggenstein-Leopoldshafen
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P l a n u n g s b ü r o Z i e g e r - M a c h a u e r G m b H<br />
68794 Oberhausen-Rheinhausen, Rheinstraße 24<br />
Tel: 07254-9268-0, Fax: -22, E-Mail: info@pbzm.de<br />
Gemeinde <strong>Eggenstein</strong>-<strong>Leopoldshafen</strong><br />
Bebauungsplan „Ecke Haupt- und Luisenstraße“<br />
Fachliche Stellungnahme Artenschutz 03. April 2013<br />
1 Anlass und Vorgehen<br />
Im Ortseingangsbereich von <strong>Eggenstein</strong> sollen auf einer abgeräumten Gewerbebrache neue<br />
Wohn- und Geschäftshäuser errichtet werden. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der<br />
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht. Der<br />
Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von 6.614 m².<br />
Auch im beschleunigten Verfahren ist das spezielle Artenschutzrecht (Verbotstatbestände<br />
des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) bereits im Bebauungsplanverfahren zu prüfen.<br />
Zur Prüfung der Artenschutzbelange wurde der Geltungsbereich am 27.03.2013 im Rahmen<br />
einer ökologischen Übersichtsbegehung untersucht. Dabei wurde auf besonders oder streng<br />
geschützte Arten nach BNatSchG in Verbindung mit der FFH-Richtlinie (FFH-RL) bzw. Vogelschutzrichtlinie<br />
(VS-RL) geachtet. Ziel der Untersuchung war es festzustellen, ob arten- oder<br />
naturschutzfachliche relevante Tier- oder Pflanzenarten betroffen sein könnten, die im Rahmen<br />
der weiteren Planung zu berücksichtigen wären. Die Naturschutzgesetzgebung verbietet<br />
Beeinträchtigungen europarechtlich streng und besonders geschützter Arten bzw. ihrer<br />
Lebensstätten. Der Untersuchungsansatz fokussiert dabei auf die europäischen Vogelarten<br />
nach Artikel 1 der VS-RL und die nach Anhang IV der FFH-RL geschützten Arten.<br />
Abbildung 1<br />
Bebauungsplan,<br />
Entwurf Stand 15.01.13
Fachliche Stellungnahme Artenschutz<br />
Bebauungsplan „Ecke Haupt- und Luisenstraße“ in <strong>Eggenstein</strong>-<strong>Leopoldshafen</strong><br />
2<br />
2 Bestandssituation<br />
Die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs wurde vormals gewerblich genutzt. Alle baulichen<br />
Anlagen wurden - mit Ausnahme des Geschäftsgebäudes des IBS Ingenieurbüros - vor längerer<br />
Zeit abgebrochen. Seit dieser Zeit liegen die Flächen brach.<br />
Entlang der Hauptstraße wurde die Fläche zwischen der Luisenstraße und den Parkplätzen<br />
am bestehenden Geschäftshaus vollflächig als Lagerfläche eingerichtet.<br />
Im untersuchten rückwärtigen Bereich befinden sich keine Gebäude und keine Gehölze - mit<br />
Ausnahme eines Einzelbaumes (große alte Weißtanne) an der Grenze zum Flst.-Nr. 498/3. Die<br />
Brachfläche ist mit Goldrute und jungen Robinien bestanden (bis ca. 3,5 m hoher dürrer<br />
Jungwuchs). Bereichsweise sind Betonbrocken und andere Materialien abgelagert. Der kiesig-sandige<br />
Untergrund ist eingeebnet und z.T. verdichtet, der Standort insgesamt trockenwarm.<br />
Die Untersuchungsfläche ist allseits von Straßen bzw. Bebauung umgeben (Insellage). Im<br />
Norden grenzen eine Mischnutzung (Autohaus und Wohnen) und eine Wohnnutzung mit<br />
Reihenhäusern an. Im Osten befindet sich die aufgelassene Fläche der LBBW Immobilien<br />
GmbH. Südlich befindet sich ein Gewerbebetrieb (Großbäckerei). Im Westen liegt die Hauptstraße<br />
hinter der die freie Landschaft (Außenbereich) anschließt.<br />
Es liegen keine FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete in unmittelbarer Umgebung des Planungsgebietes.<br />
Ebenso keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiete. Besonders geschützte<br />
Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 32 LNatSchG kommen im Geltungsbereich oder angrenzend<br />
nicht vor.<br />
Abbildung 2<br />
Luftbild mit Geltungsbereich (rot), Lagerfläche (orange)<br />
und dem Standort der Weißtanne (grüner Kreis)<br />
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Fachliche Stellungnahme Artenschutz<br />
Bebauungsplan „Ecke Haupt- und Luisenstraße“ in <strong>Eggenstein</strong>-<strong>Leopoldshafen</strong><br />
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Abbildung 3 Geländezustand am 27.03.2013<br />
Abbildung 4 Geländezustand am 27.03.2013<br />
P 1031
Fachliche Stellungnahme Artenschutz<br />
Bebauungsplan „Ecke Haupt- und Luisenstraße“ in <strong>Eggenstein</strong>-<strong>Leopoldshafen</strong><br />
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3 Ergebnisse<br />
Im Folgenden werden die im Rahmen der Geländebegehung festgestellten artenschutzfachlich<br />
relevanten Sachverhalte dargelegt und es werden Hinweise auf ihre ggf. notwendige<br />
artenschutzrechtliche Problembewältigung gegeben.<br />
Nach den Ergebnissen der Geländebegehung liegen keine Beobachtungen oder Anhaltspunkte<br />
für das Vorkommen seltener oder streng geschützter Arten vor. Aufgrund der Tatsache,<br />
dass die Fläche gewerblich genutzt war und zum Zwecke der weiteren Nutzung abgeräumt<br />
und eingeebnet wurde, ist nicht davon auszugehen, dass das Planungsgebiet für artenschutzrechtlich<br />
relevante Arten als Lebensraum von Bedeutung sein könnte. Das Plangebiet<br />
ist aufgrund der vorhandenen geringwertigen Habitatstrukturen äußerst artenarm und artenschutzrechtlich<br />
unkritisch. Aufgrund zahlreicher Hauskatzen ist ein hoher Prädationsdruck<br />
anzunehmen.<br />
Es gibt keine Abrissgebäude, keine Bäume und keine Gehölze die als potenzielle Nist- oder<br />
Quartierstätten für Vögel oder Fledermausarten in Betracht kommen. In der vorhandenen<br />
Weißtanne waren keine mehrjährig nutzbaren Nester oder Baumhöhlen 1 erkennbar. Zur<br />
Vermeidung des Verbotstatbestandes nach § 44 BNatSchG (1) Nr.1 ist eine ggf. erforderliche<br />
Fällung des Baumes außerhalb der Vogelbrutsaison (März-August) durchzuführen.<br />
Beobachtet wurden einige synanthrope 2 Singvogelarten wie Hausperling, Star, Buchfink,<br />
Kohlmeise und Amsel, die das Untersuchungsgebiet zur Nahrungssuche nutzen. In dem sehr<br />
jungen, dürren und niedrigwüchsigen Robinienaufwuchs sind keine Neststandorte gebüschbewohnender<br />
Vogelarten zu erwarten. Eine Betroffenheit von Vogelarten mit hervorgehobener<br />
naturschutzfachlicher Bedeutung, von streng geschützten Vogelarten und Vogelarten<br />
der „Roten Liste der Brutvogelarten Baden-Württembergs“ kann ausgeschlossen werden.<br />
Sollte sich der geplante Baubeginn aus unvorhergesehenen Gründen so lange verzögern,<br />
dass das zwischenzeitlich erfolgte Gehölzwachstum eine erneute Baufeldräumung mit<br />
Gehölzentfernung erforderlich macht, muss diese Gehölzentfernung außerhalb der Vogelbrutsaison<br />
(März-August) durchgeführt werden oder vorab gutachterlich überprüft werden,<br />
ob Vögel brüten.<br />
Das Plangebiet stellt auch kein essenzielles Nahrungshabitat für Vögel oder Fledermäuse dar.<br />
Artenschutzrelevante Schmetterlingsarten (Tagfalter) sind überwiegend an trockene bzw.<br />
feuchte Grünlandstandorte gebunden. Hinweise auf relevante Arten, insbesondere Nachtkerzenschwärmer,<br />
Großer Feuerfalter sowie Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />
wurden nicht festgestellt und ihr Vorkommen ist aufgrund fehlender Nahrungspflanzen<br />
nicht zu erwarten.<br />
Aus der Artengruppe der Reptilien wäre ein Vorkommen von Zaun- und Mauereidechsen<br />
grundsätzlich möglich, da das trocken-warme Areal geeignete Habitatstrukturen aufweist.<br />
Vorkommen konnten trotz Nachsuche nicht gefunden werden und sind aus gutachterlicher<br />
Sicht aufgrund der Vornutzung des Geländes und der isolierten innerörtlichen Lage nicht zu<br />
erwarten.<br />
1<br />
2<br />
Nadelbäume kommen in tieferen Lagen nur im Ausnahmefall als Specht-Höhlenbaum vor.<br />
den menschlichen Siedlungsbereich nutzend<br />
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Fachliche Stellungnahme Artenschutz<br />
Bebauungsplan „Ecke Haupt- und Luisenstraße“ in <strong>Eggenstein</strong>-<strong>Leopoldshafen</strong><br />
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Ebenso sind dauerhafte Vorkommen weiterer geschützter Arten, wie Totholzkäfer, Libellen,<br />
Amphibien u.a. aufgrund der Insellage und des weitgehenden Fehlens geeigneter Habitate<br />
nicht zu erwarten.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Betroffenheit bzw. dauerhaftes Vorkommen<br />
geschützter Arten bzw. ihrer Lebensstätten, die nach § 7 Abs. 2 Nr.13 und 14 BNatSchG besonders<br />
oder streng geschützt sind, von europarechtlich geschützten Arten des Anhanges IV<br />
der FFH-Richtlinie oder von europäischen Vögeln im Sinne des Art. 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie<br />
für das Plangebiet aufgrund der Insellage und fehlender geeigneter Habitat- und<br />
Vegetationsstrukturen ausgeschlossen werden kann.<br />
Durch den Bebauungsplan sind keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. Verbotstatbestände<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG werden nicht ausgelöst.<br />
Auch für „nur“ national besonders geschützte Arten, andere wertgebende Arten (Rote Liste)<br />
und FFH-Anhang II-Arten ist keine Betroffenheit zu erwarten.<br />
4 Fazit<br />
Durch den Bebauungsplan sind keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten. Verbotstatbestände<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG werden nicht ausgelöst, wenn die Weißtanne<br />
außerhalb der Vogelbrutzeit (März-August) gefällt wird. Vertiefende artenschutzrechtliche<br />
Untersuchungen sind nicht erforderlich.<br />
Oberhausen-Rheinhausen, den 03.04.2013<br />
Thomas Senn<br />
Dipl.-Ing.(TU), Landschaftsplaner<br />
P l a n u n g s b ü r o Z i e g e r - M a c h a u e r G m b H<br />
68794 Oberhausen-Rheinhausen, Rheinstraße 24<br />
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