21.01.2014 Aufrufe

FAQ: Antizyklischer Kapitalpuffer

FAQ: Antizyklischer Kapitalpuffer

FAQ: Antizyklischer Kapitalpuffer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6. Wie sind Kreditbeziehungen zu handhaben, bei denen eine Mehrzahl von verschiedenen<br />

Deckungen für verschiedene Kredite dienen (sog. n:m-Kredit-Deckungsbeziehungen)?<br />

Diese Kreditbeziehungen sind institutsspezifisch zu regeln, wobei eine konservativ vorsichtige Behandlung<br />

bezüglich der Risikogewichtung anzuwenden ist. Grundsätzlich dient die Klassifizierung<br />

gemäss ERV-Standardansatz als Basis.<br />

7. Auf welchen Stufen gilt der antizyklische <strong>Kapitalpuffer</strong> bei Banken innerhalb eines Finanzkonzerns?<br />

Die Eigenmittelanforderungen des antizyklischen <strong>Kapitalpuffer</strong>s sind sowohl auf Stufe des Einzelinstituts<br />

wie bei Vorliegen einer Konsolidierungspflicht nach Art. 7 ERV auf Stufe Finanzgruppe bzw. Finanzkonglomerat<br />

zu erfüllen.<br />

8. Unterscheidet sich die Anwendung des antizyklischen <strong>Kapitalpuffer</strong>s in Abhängigkeit des<br />

gewählten Ansatzes zur Bestimmung der Risikogewichte?<br />

Nein, der antizyklische <strong>Kapitalpuffer</strong> gilt für den Standardansatz BIZ, den Standardansatz CH nach<br />

bisherigem Recht während der Übergangsperiode sowie für den IRB-Ansatz. Massgeblich ist jeweils<br />

die risikogewichtete Position.<br />

9. Wie sind der massgebliche Kreditbetrag sowie der antizyklische <strong>Kapitalpuffer</strong> im Eigenmittelnachweis<br />

aufzuführen? Ab welchem Stichtag muss der entsprechende Betrag im Eigenmittelnachweis<br />

aufgeführt sein?<br />

Der Schlüsselgrössen des antizyklischen <strong>Kapitalpuffer</strong>s sind im Capital Sheet unter den Positionen<br />

3.2.3 ff. (Zeilen 485–487) zu erfassen. Die Beträge sind erstmals per Stichtag 30. September 2013<br />

(Stufe Einzelinstitut) bzw. 31. Dezember 2013 (Stufe Konzern) zu erfassen.<br />

10. Wie ist der antizyklische <strong>Kapitalpuffer</strong> in der Berechnung der Eigenkapitalquote zu berücksichtigen?<br />

Der antizyklische <strong>Kapitalpuffer</strong> gilt nach Art. 41 Bst. c ERV als Bestandteil der erforderlichen Eigenmittel.<br />

11. Was ist die Rolle der Schweizerischen Nationalbank bezüglich des antizyklischen <strong>Kapitalpuffer</strong>s?<br />

Wie sind die Verantwortlichkeiten geregelt? Auf welchen Überlegungen und Indikatoren<br />

basiert ein Antrag zur Aktivierung des antizyklischen <strong>Kapitalpuffer</strong>s?<br />

Detaillierte Ausführungen der Schweizerischen Nationalbank zur Umsetzung des antizyklischen <strong>Kapitalpuffer</strong>s<br />

in der Schweiz sind auf der Webseite der SNB bzw. unter nachfolgendem Link abrufbar:<br />

http://www.snb.ch/de/iabout/finstab/id/finstab_banksector/3<br />

/A587 2/3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!