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Verbesserter Infektionsschutz durch die Neufassung der Bi t ff d ...

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Nadelstichverletzungen – Bestehende Regelungen – EU-Richtlinie – <strong>Bi</strong>oSto<strong>ff</strong>Vneu - Diskussion<br />

Referentenentwurf <strong>Bi</strong>osto<strong>ff</strong>V vom 21.08.12<br />

Referentenentwu rf 2012<br />

21<br />

• „Verordnung zur <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> Verordnung<br />

über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei<br />

Tätigkeiten mit <strong>Bi</strong>osto<strong>ff</strong>en und zur Än<strong>der</strong>ung<br />

an<strong>der</strong>er Verordnungen“<br />

– Notwendig zur Umsetzung <strong>der</strong> Nadelstich<br />

Richtlinie<br />

– Da <strong>die</strong> Inhalte <strong>der</strong> „Nadelstich-Richtlinie Richtlinie“ nicht nur<br />

Tätigkeiten im Gesundheits<strong>die</strong>nst umfassen,<br />

werden <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ungen größtenteils mit <strong>der</strong><br />

<strong>Bi</strong>osto<strong>ff</strong>V umgesetzt<br />

– Der Begri<strong>ff</strong> „<strong>Bi</strong>osto<strong>ff</strong>“ ersetzt den Begri<strong>ff</strong><br />

<strong>Bi</strong>ologischer Arbeitssto<strong>ff</strong><br />

Nadelstichverletzungen – Bestehende Regelungen – EU-Richtlinie – <strong>Bi</strong>oSto<strong>ff</strong>Vneu - Diskussion<br />

Neu in <strong>der</strong> <strong>Bi</strong>osto<strong>ff</strong>V<br />

Referentenentwu rf 2012<br />

• Verzicht auf das Schutzstufensystem bei nicht gezielten Tätigkeiten<br />

mit geringer o<strong>der</strong> fehlen<strong>der</strong> Infektionsgefährdung; bei <strong>die</strong>sen<br />

Tätigkeiten hat sich das Schutzstufensystem nicht bewährt, da es<br />

lediglich <strong>die</strong> Infektionsgefährdung, nicht aber das sensibilisierende<br />

o<strong>der</strong> toxische Potenzial <strong>der</strong> <strong>Bi</strong>osto<strong>ff</strong>e berücksichtigt, das bei <strong>die</strong>sen<br />

Tätigkeiten <strong>die</strong> Gefährdung maßgeblich bestimmt;<br />

• Definition <strong>der</strong> Fachkunde, <strong>die</strong> es ermöglicht, Anfor<strong>der</strong>ungen in<br />

Abhängigkeit von <strong>der</strong> <strong>durch</strong>zuführenden Aufgabe und <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong><br />

Gefährdung festzulegen<br />

• Verordnung enthält Maßnahmen zum Schutz an<strong>der</strong>er Personen,<br />

soweit <strong>die</strong>se in gleicher Weise gefährdet sind wie <strong>die</strong> Beschäftigten<br />

22<br />

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