Verbesserter Infektionsschutz durch die Neufassung der Bi t ff d ...
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Nadelstichverletzungen – Bestehende Regelungen – EU-Richtlinie – <strong>Bi</strong>oSto<strong>ff</strong>Vneu - Diskussion<br />
Referentenentwurf <strong>Bi</strong>osto<strong>ff</strong>V vom 21.08.12<br />
Referentenentwu rf 2012<br />
21<br />
• „Verordnung zur <strong>Neufassung</strong> <strong>der</strong> Verordnung<br />
über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei<br />
Tätigkeiten mit <strong>Bi</strong>osto<strong>ff</strong>en und zur Än<strong>der</strong>ung<br />
an<strong>der</strong>er Verordnungen“<br />
– Notwendig zur Umsetzung <strong>der</strong> Nadelstich<br />
Richtlinie<br />
– Da <strong>die</strong> Inhalte <strong>der</strong> „Nadelstich-Richtlinie Richtlinie“ nicht nur<br />
Tätigkeiten im Gesundheits<strong>die</strong>nst umfassen,<br />
werden <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ungen größtenteils mit <strong>der</strong><br />
<strong>Bi</strong>osto<strong>ff</strong>V umgesetzt<br />
– Der Begri<strong>ff</strong> „<strong>Bi</strong>osto<strong>ff</strong>“ ersetzt den Begri<strong>ff</strong><br />
<strong>Bi</strong>ologischer Arbeitssto<strong>ff</strong><br />
Nadelstichverletzungen – Bestehende Regelungen – EU-Richtlinie – <strong>Bi</strong>oSto<strong>ff</strong>Vneu - Diskussion<br />
Neu in <strong>der</strong> <strong>Bi</strong>osto<strong>ff</strong>V<br />
Referentenentwu rf 2012<br />
• Verzicht auf das Schutzstufensystem bei nicht gezielten Tätigkeiten<br />
mit geringer o<strong>der</strong> fehlen<strong>der</strong> Infektionsgefährdung; bei <strong>die</strong>sen<br />
Tätigkeiten hat sich das Schutzstufensystem nicht bewährt, da es<br />
lediglich <strong>die</strong> Infektionsgefährdung, nicht aber das sensibilisierende<br />
o<strong>der</strong> toxische Potenzial <strong>der</strong> <strong>Bi</strong>osto<strong>ff</strong>e berücksichtigt, das bei <strong>die</strong>sen<br />
Tätigkeiten <strong>die</strong> Gefährdung maßgeblich bestimmt;<br />
• Definition <strong>der</strong> Fachkunde, <strong>die</strong> es ermöglicht, Anfor<strong>der</strong>ungen in<br />
Abhängigkeit von <strong>der</strong> <strong>durch</strong>zuführenden Aufgabe und <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong><br />
Gefährdung festzulegen<br />
• Verordnung enthält Maßnahmen zum Schutz an<strong>der</strong>er Personen,<br />
soweit <strong>die</strong>se in gleicher Weise gefährdet sind wie <strong>die</strong> Beschäftigten<br />
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