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Handbuch zur IPC - Ausgabe 2013 - DPMA

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X. Obligatorische Klassifizierung; Nicht-Obligatorische Klassifizierung<br />

und Indexierung<br />

Allgemeine Vorgehensweise: Obligatorische Klassifizierung,<br />

Nicht-Obligatorische Klassifizierung, Nicht-Obligatorische Indexierung;<br />

Klassifizierung von Patentdokumenten unterschiedlicher Publikationsstufen<br />

Allgemeine Vorgehensweise<br />

115. Wie in den Abschnitten 77 bis 80 ausgeführt, umfassen Patentdokumente grundsätzlich die<br />

Erfindungsinformation und gegebenenfalls Zusätzliche Information; d.h. eine nicht-triviale technische<br />

Information, die für sich allein keine Erweiterung des Standes der Technik darstellt, jedoch eine<br />

nützliche Information für den Rechercheur sein könnte.<br />

116. Die Erfindungsinformation wird ausschließlich durch Klassifikationssymbole dargestellt.<br />

117. Die Zusätzliche Information wird entweder durch Klassifikationssymbole, durch Index-Codes oder<br />

durch beides dargestellt. Klassifikationssymbole von einer beliebigen Stelle der Klassifikation können,<br />

ggf. zusammen mit den ihnen zugeordneten Index-Codes, benutzt werden, um eine Zusätzliche<br />

Information zu kennzeichnen.<br />

Obligatorische Klassifizierung<br />

118. Gemäß Artikel 4, Absatz 3 des Straßburger Abkommens über die Internationale Patentklassifikation<br />

sollen die zuständigen Behörden der diesem Abkommen angehörenden Länder bei der<br />

Klassifizierung eines Patentdokuments „die vollständigen Symbole der Klassifikation angeben, die der<br />

Erfindung zuzuordnen sind, auf die sich das Patentdokument bezieht“. Dies bedeutet, dass die genannten<br />

Behörden verpflichtet sind, die Klassifikationssymbole zuzuweisen, die die Erfindungsinformation<br />

darstellen.<br />

Nicht-obligatorische Klassifizierung; Nicht-obligatorische Indexierung<br />

119. Es ist wünschenswert, dass jegliche Zusätzliche Information klassifiziert oder indexiert wird, da<br />

sie für die Recherche bedeutsam sein kann. In speziellen Klassifikationsstellen können Empfehlungen<br />

angegeben sein, um den Klassifizierenden im Gebrauch der Nicht-obligatorischen Klassifizierung bzw.<br />

Indexierung zu unterstützen. Solche Empfehlungen schränken jedoch nicht den Ermessensspielraum<br />

bei einer derartigen Klassifizierung bzw. Indexierung ein.<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>zur</strong> <strong>IPC</strong> (<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>, gültig ab 1. Mai <strong>2013</strong>)

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