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Hinweise - Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz

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Ausfüllhinweise <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Chemnitz</strong><br />

zum Formular „Sozialhilfeantrag/Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG“<br />

Bestandteile des Antrages<br />

Der Antrag hat insgesamt 13 Bestandteile, die entsprechend Ihrer Lebenssituation ausgefüllt und von Ihnen auch jeweils einzeln<br />

unterschrieben werden müssen<br />

1 Deckblatt/Hauptantrag<br />

2 Anlage 1: Persönliche Verhältnisse <strong>der</strong>/des Hilfesuchenden<br />

3 Anlage 2: Haushaltsangehörige Personen<br />

4 Anlage 3: Mehrbedarfe<br />

5 Anlage 4: Kranken- und Pflegeversicherung<br />

6 Anlage 5: Unterkunft, Heizung, zentrale Warmwassererzeugung<br />

7 Anlage 6: Einkommen<br />

8 Anlage 7: Vermögen<br />

9 Anlage 8: Unterhaltsansprüche, vorrangige (Sozial-)Leistungsansprüche<br />

10 Anlage 9: Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung<br />

11 Anlage 10: Merkblatt zum Sozialhilfeantrag/Erklärung zum Sozialhilfeantrag_Mitwirkungspflichten<br />

12 Anlage 11: Merkblatt zum AsylbLG-Antrag/ Erklärung zum AsylbLG-Antrag_Mitwirkungspflichten<br />

13 Anlage 12: Überweisungsermächtigung und datenschutzrechtliche Einwilligung bei Zahlungsverkehr<br />

1 Deckblatt/Hauptantrag<br />

Auf dem Deckblatt/Hauptantrag kreuzen Sie die Art <strong>der</strong> beantragten Hilfe (Sozialhilfe o<strong>der</strong> Leistungen nach dem AsylbLG) an<br />

und machen Angaben, welche Anlagen zum Antrag Sie einreichen.<br />

Es gibt folgende Leistungsarten <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

• Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)<br />

• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin<strong>der</strong>ung (GSi),<br />

• Hilfen zur Gesundheit<br />

• Einglie<strong>der</strong>ungshilfe für behin<strong>der</strong>te Menschen (EGH)<br />

• Hilfe zur Pflege (HPfl)<br />

• Hilfe zur Überwindung beson<strong>der</strong>er sozialer Schwierigkeiten<br />

• Hilfe in an<strong>der</strong>en Lebenslagen, u. a. Blindenhilfe, Bestattungskosten<br />

Keinen Anspruch auf Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt sicherstellt (HLU, GSi), haben Hilfebedürftige im Alter von 15 bis 64<br />

Jahren, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein<br />

können und nicht wegen Krankheit o<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung für mindestens sechs Monate daran gehin<strong>der</strong>t sind (Erwerbsfähige). Für<br />

sie und ihre Angehörigen gelten die Bestimmungen des SGB II. Zuständig für diese Leistungen sind die Jobcenter.<br />

Leistungen an Asylbewerber werden vorrangig durch Sachleistungen - Grundleistungen, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft<br />

und Geburt sowie sonstige Leistungen – (§ 3 AsylbLG) erbracht. Zusätzlich erhalten Leistungsberechtigte einen<br />

Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.<br />

Berechtigte, die 48 Monate Leistungen nach § 3 AsylbLG bezogen haben, erhalten Leistungen entsprechend <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />

(§ 2 AsylblG). Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Leistungen richten sich nach den Regelungen zur Sozialhilfe. Rechtlich handelt es<br />

sich jedoch weiter um eine Leistung nach AsylbLG.<br />

Unabhängig von ihrer Erwerbsfähigkeit haben Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

II/Sozialgeld (§ 7 Abs. 1 SGB II).<br />

Außerdem erhalten Sie bereits an dieser Stelle erste wichtige Informationen über die Wahrheitspflichtigkeit Ihrer Erklärungen,<br />

Ihre Mitwirkungspflichten und den Schutz <strong>der</strong> von Ihnen erhobenen Daten.<br />

2 Persönliche Verhältnisse <strong>der</strong>/des Hilfesuchenden<br />

Weil <strong>der</strong> Anspruch <strong>der</strong> bedürftigen Person in <strong>der</strong> Regel auch vom Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten/eingetragenen<br />

Lebenspartners/Lebenspartners abhängt, ist es erfor<strong>der</strong>lich auch Angaben zu den persönlichen Verhältnissen<br />

des Partners zu machen.<br />

• Der Antragsteller und sein Ehegatte/eingetragener Lebenspartner/Lebenspartner müssen ihre Identität mit einem gültigen<br />

Personaldokument - Personalausweis o<strong>der</strong> Reisepass - nachweisen. Aus Datenschutzgründen wird eine Kopie<br />

des Personaldokumentes nicht zur Akte genommen.<br />

• Wurde die Feststellung <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>teneigenschaft beantragt o<strong>der</strong> mit Bescheid festgestellt und wurde ein<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis beantragt o<strong>der</strong> ausgestellt, ist dies einzutragen.<br />

• Auf dem Ausweis sind <strong>der</strong> Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung (GdB) sowie bestimmte gesundheitliche Merkzeichen (G, aG, H, B,<br />

RF) eingetragen, die bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Anspruchsvoraussetzungen zu berücksichtigen sind.<br />

Eine Kopie des Bescheides und des Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweises werden zur Akte genommen.<br />

• Auch die Beantragung o<strong>der</strong> das Bestehen eines Betreuungsverhältnisses o<strong>der</strong> einer Vormundschaft sind anzugeben.<br />

Hierzu ist <strong>der</strong> Betreuerausweis bzw. die Bestellungsurkunde des Vormundschaftsgerichtes vorzulegen.<br />

Soweit <strong>der</strong> Antragsteller o<strong>der</strong> sein Ehegatte/eingetragener Lebenspartner/Lebenspartner durch einen Bevollmächtigten<br />

vertreten wird, muss die Vollmacht (ggf. auch Vorsorgevollmacht) vorgelegt werden.<br />

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