Hinweise - Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz
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Ausfüllhinweise <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Chemnitz</strong><br />
zum Formular „Sozialhilfeantrag/Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG“<br />
Bestandteile des Antrages<br />
Der Antrag hat insgesamt 13 Bestandteile, die entsprechend Ihrer Lebenssituation ausgefüllt und von Ihnen auch jeweils einzeln<br />
unterschrieben werden müssen<br />
1 Deckblatt/Hauptantrag<br />
2 Anlage 1: Persönliche Verhältnisse <strong>der</strong>/des Hilfesuchenden<br />
3 Anlage 2: Haushaltsangehörige Personen<br />
4 Anlage 3: Mehrbedarfe<br />
5 Anlage 4: Kranken- und Pflegeversicherung<br />
6 Anlage 5: Unterkunft, Heizung, zentrale Warmwassererzeugung<br />
7 Anlage 6: Einkommen<br />
8 Anlage 7: Vermögen<br />
9 Anlage 8: Unterhaltsansprüche, vorrangige (Sozial-)Leistungsansprüche<br />
10 Anlage 9: Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung<br />
11 Anlage 10: Merkblatt zum Sozialhilfeantrag/Erklärung zum Sozialhilfeantrag_Mitwirkungspflichten<br />
12 Anlage 11: Merkblatt zum AsylbLG-Antrag/ Erklärung zum AsylbLG-Antrag_Mitwirkungspflichten<br />
13 Anlage 12: Überweisungsermächtigung und datenschutzrechtliche Einwilligung bei Zahlungsverkehr<br />
1 Deckblatt/Hauptantrag<br />
Auf dem Deckblatt/Hauptantrag kreuzen Sie die Art <strong>der</strong> beantragten Hilfe (Sozialhilfe o<strong>der</strong> Leistungen nach dem AsylbLG) an<br />
und machen Angaben, welche Anlagen zum Antrag Sie einreichen.<br />
Es gibt folgende Leistungsarten <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
• Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)<br />
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin<strong>der</strong>ung (GSi),<br />
• Hilfen zur Gesundheit<br />
• Einglie<strong>der</strong>ungshilfe für behin<strong>der</strong>te Menschen (EGH)<br />
• Hilfe zur Pflege (HPfl)<br />
• Hilfe zur Überwindung beson<strong>der</strong>er sozialer Schwierigkeiten<br />
• Hilfe in an<strong>der</strong>en Lebenslagen, u. a. Blindenhilfe, Bestattungskosten<br />
Keinen Anspruch auf Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt sicherstellt (HLU, GSi), haben Hilfebedürftige im Alter von 15 bis 64<br />
Jahren, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein<br />
können und nicht wegen Krankheit o<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung für mindestens sechs Monate daran gehin<strong>der</strong>t sind (Erwerbsfähige). Für<br />
sie und ihre Angehörigen gelten die Bestimmungen des SGB II. Zuständig für diese Leistungen sind die Jobcenter.<br />
Leistungen an Asylbewerber werden vorrangig durch Sachleistungen - Grundleistungen, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft<br />
und Geburt sowie sonstige Leistungen – (§ 3 AsylbLG) erbracht. Zusätzlich erhalten Leistungsberechtigte einen<br />
Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.<br />
Berechtigte, die 48 Monate Leistungen nach § 3 AsylbLG bezogen haben, erhalten Leistungen entsprechend <strong>der</strong> Sozialhilfe<br />
(§ 2 AsylblG). Art, Umfang und Höhe <strong>der</strong> Leistungen richten sich nach den Regelungen zur Sozialhilfe. Rechtlich handelt es<br />
sich jedoch weiter um eine Leistung nach AsylbLG.<br />
Unabhängig von ihrer Erwerbsfähigkeit haben Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />
II/Sozialgeld (§ 7 Abs. 1 SGB II).<br />
Außerdem erhalten Sie bereits an dieser Stelle erste wichtige Informationen über die Wahrheitspflichtigkeit Ihrer Erklärungen,<br />
Ihre Mitwirkungspflichten und den Schutz <strong>der</strong> von Ihnen erhobenen Daten.<br />
2 Persönliche Verhältnisse <strong>der</strong>/des Hilfesuchenden<br />
Weil <strong>der</strong> Anspruch <strong>der</strong> bedürftigen Person in <strong>der</strong> Regel auch vom Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten/eingetragenen<br />
Lebenspartners/Lebenspartners abhängt, ist es erfor<strong>der</strong>lich auch Angaben zu den persönlichen Verhältnissen<br />
des Partners zu machen.<br />
• Der Antragsteller und sein Ehegatte/eingetragener Lebenspartner/Lebenspartner müssen ihre Identität mit einem gültigen<br />
Personaldokument - Personalausweis o<strong>der</strong> Reisepass - nachweisen. Aus Datenschutzgründen wird eine Kopie<br />
des Personaldokumentes nicht zur Akte genommen.<br />
• Wurde die Feststellung <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>teneigenschaft beantragt o<strong>der</strong> mit Bescheid festgestellt und wurde ein<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis beantragt o<strong>der</strong> ausgestellt, ist dies einzutragen.<br />
• Auf dem Ausweis sind <strong>der</strong> Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung (GdB) sowie bestimmte gesundheitliche Merkzeichen (G, aG, H, B,<br />
RF) eingetragen, die bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Anspruchsvoraussetzungen zu berücksichtigen sind.<br />
Eine Kopie des Bescheides und des Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweises werden zur Akte genommen.<br />
• Auch die Beantragung o<strong>der</strong> das Bestehen eines Betreuungsverhältnisses o<strong>der</strong> einer Vormundschaft sind anzugeben.<br />
Hierzu ist <strong>der</strong> Betreuerausweis bzw. die Bestellungsurkunde des Vormundschaftsgerichtes vorzulegen.<br />
Soweit <strong>der</strong> Antragsteller o<strong>der</strong> sein Ehegatte/eingetragener Lebenspartner/Lebenspartner durch einen Bevollmächtigten<br />
vertreten wird, muss die Vollmacht (ggf. auch Vorsorgevollmacht) vorgelegt werden.<br />
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