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Veröffentlichung gem. § 7 Instituts ... - Ikano Bank GmbH

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Veröffentlichung <strong>gem</strong>. § 7 <strong>Instituts</strong>‐Vergütungsverordnung (InstVergV) für die <strong>Ikano</strong> <strong>Bank</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Vergütungssystem der <strong>Ikano</strong> <strong>Bank</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Vorbemerkung: Soweit nachfolgend die Begriffe "Geschäftsführer" und "Mitarbeiter" verwendet werden,<br />

stehen diese auch für die weibliche Form "Geschäftsführerin" und "Mitarbeiterin".<br />

Die Grundsätze des Vergütungssystems der <strong>Ikano</strong> <strong>Bank</strong> <strong>GmbH</strong> richten sich ab 01.01.2011 nach den Vorgaben<br />

der am 13.10.2010 in Kraft getretenen <strong>Instituts</strong>‐Vergütungsverordnung. Bei der <strong>Ikano</strong> <strong>Bank</strong> handelt es sich um<br />

kein bedeutendes Institut i. S. v. § 1 Abs. 2 <strong>Instituts</strong>‐Vergütungsverordnung, so dass die "Besonderen<br />

Anforderungen" der §§ 5, 6 und 8 der <strong>Instituts</strong>‐Vergütungsverordnung keine Anwendung finden. Die<br />

Bilanzsumme der <strong>Ikano</strong> <strong>Bank</strong> <strong>GmbH</strong> betrug am 31. Dezember 2012 rund € 526 Mio.<br />

Geschäftsmodell<br />

Die <strong>Ikano</strong> <strong>Bank</strong> <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Wiesbaden ist ein Tochterunternehmen der internationalen <strong>Ikano</strong> Gruppe. Die<br />

<strong>GmbH</strong> unterhält Zweigniederlassungen in Österreich und Polen und betreibt als Kreditinstitut lediglich das<br />

Absatzfinanzierungsgeschäft <strong>gem</strong>äß § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes und das Einlagengeschäft <strong>gem</strong>äß<br />

§ 1 Abs. 1 Satz 1. Die <strong>Ikano</strong> <strong>Bank</strong> <strong>GmbH</strong> verfügt neben eigenen <strong>Bank</strong>produkten über maßgeschneiderte<br />

Kundenkreditkarten. Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten der <strong>Ikano</strong> <strong>Bank</strong> <strong>GmbH</strong><br />

sind daher – selbst im Vergleich zu kleinen Universalbanken – als übersichtlich und wenig komplex anzusehen.<br />

Vergütungssystem<br />

Das Vergütungssystem der <strong>Ikano</strong> <strong>Bank</strong> <strong>GmbH</strong> beinhaltet fixe und variable Vergütungsbestandteile. Die<br />

Vergütung aller Mitarbeiter orientiert sich an der Compensation and Benefit Policy, bzw. der Short Term Policy<br />

der <strong>Ikano</strong> Group. Bei der Geschäftsführung wird die Vergütung bei Abschluss des Anstellungsvertrages<br />

vereinbart und richtet sich nach der Short Term Policy bzw. nach dem Long Term Incentive Plan (LTIP) der <strong>Ikano</strong><br />

Group. Die Vergütung berücksichtigt u. a. die fachlichen Anforderungen, die Qualifikation, die Vergütung<br />

vergleichbarer Positionen und den Markt.<br />

Die Vergütung der Geschäftsführung und deren Änderung werden durch den Vorsitzenden des Beirats der<br />

<strong>Ikano</strong> <strong>Bank</strong> <strong>GmbH</strong> festgelegt.<br />

Die Vergütung ist auf die Erreichung der in der Geschäfts‐ und Risikostrategie niedergelegten Ziele<br />

ausgerichtet. Da neben den vorgenannten Zielen ein weiterer Parameter die stetige Verbesserung der<br />

Kundenzufriedenheit ist, wird insgesamt ‐ auch im Hinblick auf die eingeschränkte Komplexität der<br />

Geschäftsaktivitäten ‐ die Nachhaltigkeit der Zielvereinbarung gewährleistet.<br />

Das Vergütungssystem ist an<strong>gem</strong>essen ausgestaltet. Es bestehen keine Anreize zur Eingehung<br />

unverhältnismäßig hoher Risiken. Wesentlicher Bestandteil der Vergütung der Geschäftsführung und der<br />

Mitarbeiter ist die fixe Vergütung.<br />

Mit der Geschäftsführung und den Mitarbeitern, die einen variablen Bonus erhalten, bestehen<br />

Zielvereinbarungen, deren Parameter zu Beginn des Jahres vereinbart und unterjährig nicht geändert werden.<br />

Eine garantierte variable Vergütung ist ‐ außer im Jahr der Tätigkeitsaufnahme ‐ nicht zulässig. Der variable<br />

Anteil ist bei außergewöhnlichen Entwicklungen nach oben begrenzt. Der Geschäftsführung und den<br />

Mitarbeitern ist es untersagt, persönliche Absicherungs‐ oder sonstige Gegenmaßnahmen zu treffen, um die<br />

Risikoorientierung ihrer Vergütung einzuschränken oder aufzuheben.<br />

Die Vergütung wird jährlich auf An<strong>gem</strong>essenheit überprüft und ‐ bei der Geschäftsführung durch den<br />

Vorsitzenden des Beirats ‐ erforderlichenfalls angepasst. Der Beirat wird jährlich über die Ausgestaltung des<br />

Vergütungssystems informiert. Die für das Vergütungssystem geltenden Grundsätze (STIP und LTIP) sind in den<br />

Organisationsrichtlinien der <strong>Ikano</strong> <strong>Bank</strong> <strong>GmbH</strong> niedergelegt.<br />

Im Folgenden werden <strong>gem</strong>. § 7 Abs. 2 InstVergV die Vergütungssysteme für die Geschäftsführung,<br />

das Mana<strong>gem</strong>ent Team sowie bonusberechtigte Mitarbeiter dargestellt.


I. Vergütungssysteme<br />

1. Geschäftsführer<br />

Die Auszahlung des erfolgsabhängigen Bonus erfolgt für Teilnehmer des <strong>Ikano</strong> Group Long Term Incentive<br />

Schemes in drei Teilbeträgen aufgeteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Die variable Vergütung wird nach<br />

Feststellung des Zielerreichungsgrades durch den Beirat ausgezahlt: 20 % nach Ablauf des ersten Jahres nach<br />

Zielerreichung, weitere 20 % nach Ablauf von zwei Jahren nach Zielerreichung und 60% nach Ablauf des dritten<br />

Jahres. Maximal bis zu 6 Monatsgehältern können erzielt werden. Die Auszahlung des zurückgehaltenen Teils<br />

wird unter den Vorbehalt der künftigen Unternehmensentwicklung (Malus‐System) gestellt.<br />

2. Mana<strong>gem</strong>ent Team und bonusberechtigte Mitarbeiter<br />

Die Auszahlung des erfolgsabhängigen Bonus erfolgt <strong>gem</strong>äß der <strong>Ikano</strong> Group Short Term Incentive Policy und<br />

beträgt bis zu maximal 3 Monatsgehälter pro Jahr. Bei der Festlegung des erfolgsabhängigen Bonus werden die<br />

Unternehmensziele zu mindestens 25% und die Individualziele dementsprechend gewichtet. Die Bandbreite<br />

der Zielerreichung liegt sowohl bei den Unternehmens‐ als auch bei den Individualzielen zwischen 50 % und<br />

100 %. Bei den Unternehmenszielen gelten in der Regel für alle Bonusberechtigte ähnliche Zielgrößen wie für<br />

die jeweilige Geschäftsführung. Der Bemessungszeitraum für den erfolgsabhängigen Zielbonus ist das<br />

Kalenderjahr. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Zielerreichungsgrades im Frühjahr des Folgejahres.<br />

Für die Filialen in Österreich und Polen sind die oben genannten Policies ebenfalls gültig. Hier ergeben sich<br />

keine signifikanten Abweichungen. Für die Mitarbeiter in Polen gibt es unterschiedliche Auszahlungszeitpunkte<br />

für Boni. Vertriebsmitarbeiter erhalten für das Erreichen der vereinbarten Ziele einen unterjährig gezahlten<br />

Bonus, alle anderen bonusberechtigten Mitarbeiter erhalten, in Abhängigkeit der Zielerreichung, einen<br />

jährlichen Bonus.<br />

II. Vergütungskennziffern für das Jahr 2012<br />

Vergütungsdaten 2012<br />

Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgte 2012 grundsätzlich nach im Wesentlichen<br />

gleichgelagerten Kriterien unabhängig vom Geschäftsbereich, so dass u. a. im Hinblick auf die geringe Anzahl<br />

der Mitarbeiter und den überschaubaren Risikogehalt der Geschäftstätigkeit auf eine gesonderte Erläuterung<br />

nach § 7 Abs. 2, 1. Halbsatz <strong>Instituts</strong>‐Vergütungsverordnung verzichtet wird.<br />

Bei der Zielvorgabe für die variable Vergütung der Kontrolleinheiten Riskmana<strong>gem</strong>ent und Compliance wird ein<br />

Interessenskonflikt nach InstVGO § 3 Abs 6 vermieden. Für das Jahr 2012 wurden, getrennt nach den<br />

Geschäftsbereichen Markt und Marktfolge, folgende fixe und variable Vergütungen ausgezahlt:<br />

Gesamtbetrag aller Vergütungen (in T€)<br />

10.812<br />

davon fix davon variabel<br />

10.362 450<br />

Im Jahr 2012 haben 138 Mitarbeiter eine variable Vergütung in Form eines Bonus erhalten. Zwei<br />

Geschäftsführer sowie alle Mitglieder des Mana<strong>gem</strong>ent Teams haben aufgrund entsprechender<br />

Zielvereinbarungen eine variable Vergütung bezogen.

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