Satzung über die Kostenbeiträge zur Benutzung der ... - Havelberg
Satzung über die Kostenbeiträge zur Benutzung der ... - Havelberg
Satzung über die Kostenbeiträge zur Benutzung der ... - Havelberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anlage<br />
Festlegung <strong>der</strong> <strong>Kostenbeiträge</strong> aufgrund <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Kostenbeiträge</strong> <strong>zur</strong> <strong>Benutzung</strong><br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen <strong>der</strong> Hansestadt <strong>Havelberg</strong><br />
5-Stunden-<br />
Betreuung<br />
8-Stunden-<br />
Betreuung<br />
10-Stunden-<br />
Betreuung<br />
Krippenkin<strong>der</strong> (bis <strong>zur</strong> Vollendung des<br />
3. Lebensjahres)<br />
Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong> (von <strong>der</strong><br />
Vollendung des 3. Lebensjahres bis<br />
zum Schuleintritt)<br />
Hortkin<strong>der</strong> (vom Schuleintritt bis <strong>zur</strong><br />
Vollendung des 14. Lebensjahr)<br />
112,50 € 135,00 € 150,00 €<br />
105,00 € 125,00 € 140,00 €<br />
4-Stunden-<br />
Betreuung<br />
6-Stunden-<br />
Betreuung<br />
7-Stunden-<br />
Betreuung und<br />
7- bis 10-<br />
Stunden-<br />
Betreuung<br />
während <strong>der</strong><br />
Ferien<br />
50,00 € 70,00 € 90,00 €<br />
Weiterhin wird festgelegt:<br />
1. Für das Angebot einer Betreuung außerhalb <strong>der</strong> regulären Öffnungszeiten <strong>über</strong><br />
einzelvertragliche Regelung sind Betreuungskosten in Höhe von 20,00 Euro je begonnener<br />
Betreuungsstunde zu erheben.<br />
2. Der Zuschlag zu den Betreuungskosten im Rahmen <strong>der</strong> Öffnungszeit von 6:00 Uhr bis 18:00<br />
Uhr für <strong>die</strong> Inanspruchnahme einer <strong>über</strong> täglich 10 Stunden bzw. wöchentlich 50 Stunden<br />
hinausgehenden Betreuungszeit wird auf 20,00 Euro/Woche festgelegt.<br />
3. Werden <strong>die</strong> Kin<strong>der</strong> verspätet nach Ende <strong>der</strong> Öffnungszeit aus <strong>der</strong> Einrichtung abgeholt,<br />
werden zusätzliche Betreuungskosten in Höhe von 5,00 Euro je angefangene 15 Minuten in<br />
Rechnung gestellt.<br />
4. Für <strong>die</strong> Betreuung von Gastkin<strong>der</strong>n gilt folgende Regelung:<br />
Für Gastkin<strong>der</strong> im Sinne des § 4 Abs. 6 <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Benutzung</strong> <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen <strong>der</strong> Hansestadt <strong>Havelberg</strong> wird <strong>der</strong> Kostenbeitrag in Höhe von<br />
15,00 Euro je Platz und anwesenden Tag im Kin<strong>der</strong>garten- und 25,00 Euro je Platz und<br />
anwesenden Tag im Krippenalter festgesetzt. Für <strong>die</strong> Hortbetreuung wird ein Betrag von<br />
10,00 Euro je Platz und anwesenden Tag erhoben.