25.01.2014 Aufrufe

Satzung über die Kostenbeiträge zur Benutzung der ... - Havelberg

Satzung über die Kostenbeiträge zur Benutzung der ... - Havelberg

Satzung über die Kostenbeiträge zur Benutzung der ... - Havelberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anlage<br />

Festlegung <strong>der</strong> <strong>Kostenbeiträge</strong> aufgrund <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Kostenbeiträge</strong> <strong>zur</strong> <strong>Benutzung</strong><br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen <strong>der</strong> Hansestadt <strong>Havelberg</strong><br />

5-Stunden-<br />

Betreuung<br />

8-Stunden-<br />

Betreuung<br />

10-Stunden-<br />

Betreuung<br />

Krippenkin<strong>der</strong> (bis <strong>zur</strong> Vollendung des<br />

3. Lebensjahres)<br />

Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong> (von <strong>der</strong><br />

Vollendung des 3. Lebensjahres bis<br />

zum Schuleintritt)<br />

Hortkin<strong>der</strong> (vom Schuleintritt bis <strong>zur</strong><br />

Vollendung des 14. Lebensjahr)<br />

112,50 € 135,00 € 150,00 €<br />

105,00 € 125,00 € 140,00 €<br />

4-Stunden-<br />

Betreuung<br />

6-Stunden-<br />

Betreuung<br />

7-Stunden-<br />

Betreuung und<br />

7- bis 10-<br />

Stunden-<br />

Betreuung<br />

während <strong>der</strong><br />

Ferien<br />

50,00 € 70,00 € 90,00 €<br />

Weiterhin wird festgelegt:<br />

1. Für das Angebot einer Betreuung außerhalb <strong>der</strong> regulären Öffnungszeiten <strong>über</strong><br />

einzelvertragliche Regelung sind Betreuungskosten in Höhe von 20,00 Euro je begonnener<br />

Betreuungsstunde zu erheben.<br />

2. Der Zuschlag zu den Betreuungskosten im Rahmen <strong>der</strong> Öffnungszeit von 6:00 Uhr bis 18:00<br />

Uhr für <strong>die</strong> Inanspruchnahme einer <strong>über</strong> täglich 10 Stunden bzw. wöchentlich 50 Stunden<br />

hinausgehenden Betreuungszeit wird auf 20,00 Euro/Woche festgelegt.<br />

3. Werden <strong>die</strong> Kin<strong>der</strong> verspätet nach Ende <strong>der</strong> Öffnungszeit aus <strong>der</strong> Einrichtung abgeholt,<br />

werden zusätzliche Betreuungskosten in Höhe von 5,00 Euro je angefangene 15 Minuten in<br />

Rechnung gestellt.<br />

4. Für <strong>die</strong> Betreuung von Gastkin<strong>der</strong>n gilt folgende Regelung:<br />

Für Gastkin<strong>der</strong> im Sinne des § 4 Abs. 6 <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Benutzung</strong> <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen <strong>der</strong> Hansestadt <strong>Havelberg</strong> wird <strong>der</strong> Kostenbeitrag in Höhe von<br />

15,00 Euro je Platz und anwesenden Tag im Kin<strong>der</strong>garten- und 25,00 Euro je Platz und<br />

anwesenden Tag im Krippenalter festgesetzt. Für <strong>die</strong> Hortbetreuung wird ein Betrag von<br />

10,00 Euro je Platz und anwesenden Tag erhoben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!