Das Zahlungsverbot nach § 92 Abs. 2 Satz 3 AktG - Institute For Law ...
Das Zahlungsverbot nach § 92 Abs. 2 Satz 3 AktG - Institute For Law ...
Das Zahlungsverbot nach § 92 Abs. 2 Satz 3 AktG - Institute For Law ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
auch ein Beherrschungsvertrag nichts an der grundsätzlichen Anwendbarkeit des<br />
<strong>Zahlungsverbot</strong>s auf derartige Sicherheitenbestellungen oder auf Tilgungsleistungen durch die<br />
Gesellschaft.<br />
VII. Zusammenfassung<br />
Der Liquiditätsschutz durch das <strong>Zahlungsverbot</strong> <strong>nach</strong> § <strong>92</strong> <strong>Abs</strong>. 2 S. 3 <strong>AktG</strong> ergänzt die auf<br />
die Erhaltung des bilanziellen Vermögens gerichtete Vermögensbindung durch § 57 <strong>AktG</strong>.<br />
Anders als die Vermögensbindung gilt das <strong>Zahlungsverbot</strong> unabhängig davon, ob der<br />
Zahlungsempfänger eine gleichwertige Gegenleistung erbringt. Wegen der andersartigen<br />
Schutzrichtung des <strong>Zahlungsverbot</strong>s bleibt seine Geltung unberührt durch Lockerungen der<br />
Vermögensbindung im Vertragskonzern und im faktischen Konzern. Anders als der weite<br />
Wortlaut der Vorschrift nahe legt, gilt das <strong>Zahlungsverbot</strong> des § <strong>92</strong> <strong>Abs</strong>. 2 S. 3 <strong>AktG</strong> nicht für<br />
jede Zahlung an einen Gläubiger, der zugleich Aktien der zahlenden AG besitzt. Seine<br />
Anwendung setzt vielmehr voraus, dass die Zahlung oder das ihr zugrunde liegende Geschäft<br />
gerade auf der Aktionärseigenschaft des Empfängers beruht oder sich dies jedenfalls nicht<br />
ausschließen lässt, oder dass die Zahlung auf einen Anspruch erfolgt, der <strong>nach</strong> § 39 <strong>Abs</strong>. 1 Nr.<br />
5, <strong>Abs</strong>. 5 InsO in der Insolvenz der Gesellschaft nur <strong>nach</strong>rangig zu befriedigen wäre.<br />
22