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Hausrat-, Haftpflicht und Gebäudeversicherung für ... - Hiscox

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M<strong>und</strong>ial by <strong>Hiscox</strong><br />

Bedingungen 01/2008<br />

9<br />

III. Zuschlagspflichtige<br />

Risiken<br />

IV. Risikoausschlüsse<br />

Gegen Mehrbeitrag <strong>und</strong> besondere Vereinbarung im Versicherungsschein sind folgende<br />

Risiken versicherbar:<br />

1. Tierhalterhaftpflichtversicherung<br />

als Halter, Reitbeteiligter oder Fremdreiter von im Versicherungsschein bezeichneten<br />

Tieren; mitversichert ist auch die gesetzliche <strong>Haftpflicht</strong> des Hüters, solange er nicht<br />

gewerblich tätig ist.<br />

2. Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />

als Bauherr von Bauarbeiten (Neubauten, An- <strong>und</strong> Umbauten, Reparaturen) bis zu der<br />

im Versicherungsschein vereinbarten Bausumme.<br />

3. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung<br />

als Inhaber oder Betreiber einer Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen<br />

Stoffen <strong>und</strong> aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe bis zu einem im Versicherungsschein<br />

vereinbarten Gesamtfassungsvermögen.<br />

4. Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerhaftpflichtversicherung<br />

4.1 als Haus- bzw. Wohnungs- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksbesitzer <strong>für</strong> die im Versicherungsschein<br />

bezeichneten selbstgenutzten Objekte;<br />

4.2 als Haus- bzw. Wohnungs- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksbesitzer aus der Vermietung eigener<br />

bebauter sowie unbebauter Gr<strong>und</strong>stücke oder Räumlichkeiten zur privaten Nutzung<br />

Dritter bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Jahresnettomietwert.<br />

Ausgeschlossen von der Versicherung sind Schadenersatzansprüche:<br />

1. aufgr<strong>und</strong> von Schäden, die durch Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich<br />

<strong>und</strong> widerrechtlich herbeigeführt werden;<br />

2. der in diesem Vertrag versicherten Personen untereinander; dieser Ausschluss<br />

bezieht sich nicht auf etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern,<br />

Sozialhilfeträgern, öffentlichen <strong>und</strong> privaten Arbeitgebern<br />

wegen Personenschäden bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften;<br />

3. die aus den Gefahren eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes, Amtes<br />

(auch Ehrenamtes) oder einer Vereinstätigkeit aller Art entstehen;<br />

4. soweit sie aufgr<strong>und</strong> des Vertrages oder besonderer Zusagen über die gesetzliche<br />

<strong>Haftpflicht</strong> hinausgehen;<br />

5. aus der Ausübung der Jagd;<br />

6. infolge der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder<br />

Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu;<br />

7. soweit es sich um Personenschäden von mitversicherten Personen, um Arbeitsunfälle<br />

<strong>und</strong> Berufskrankheiten von Personen in Ihrem Haushalt gemäß dem<br />

Sozialgesetzbuch VII handelt; oder um Personenschäden die unmittelbar oder<br />

mittelbar auf der Übertragung von Krankheiten oder Viren beruhen;<br />

8. aus dem Abhandenkommen von fremden Sachen, ausgenommen fremden<br />

Schlüsseln;<br />

9. vertraglicher Art;<br />

10. aus Vermögensschäden, die aus planender, beratender, prüfender oder gutachtlicher<br />

Tätigkeit sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Übersetzung,<br />

Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Gr<strong>und</strong>stücks-, Leasing- oder ähnliche wirtschaftlichen<br />

Geschäften aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie Untreue <strong>und</strong><br />

Unterschlagung, Nichteinhaltung von Fristen <strong>und</strong> Terminen resultieren;<br />

11. aus Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß an fremden Sachen, die sich im<br />

Besitz einer versicherten Person befinden, von ihr durch verbotene Eigenmacht

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