Hausrat-, Haftpflicht und Gebäudeversicherung für ... - Hiscox
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M<strong>und</strong>ial by <strong>Hiscox</strong><br />
Bedingungen 01/2008<br />
9<br />
III. Zuschlagspflichtige<br />
Risiken<br />
IV. Risikoausschlüsse<br />
Gegen Mehrbeitrag <strong>und</strong> besondere Vereinbarung im Versicherungsschein sind folgende<br />
Risiken versicherbar:<br />
1. Tierhalterhaftpflichtversicherung<br />
als Halter, Reitbeteiligter oder Fremdreiter von im Versicherungsschein bezeichneten<br />
Tieren; mitversichert ist auch die gesetzliche <strong>Haftpflicht</strong> des Hüters, solange er nicht<br />
gewerblich tätig ist.<br />
2. Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />
als Bauherr von Bauarbeiten (Neubauten, An- <strong>und</strong> Umbauten, Reparaturen) bis zu der<br />
im Versicherungsschein vereinbarten Bausumme.<br />
3. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung<br />
als Inhaber oder Betreiber einer Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen<br />
Stoffen <strong>und</strong> aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe bis zu einem im Versicherungsschein<br />
vereinbarten Gesamtfassungsvermögen.<br />
4. Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzerhaftpflichtversicherung<br />
4.1 als Haus- bzw. Wohnungs- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksbesitzer <strong>für</strong> die im Versicherungsschein<br />
bezeichneten selbstgenutzten Objekte;<br />
4.2 als Haus- bzw. Wohnungs- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksbesitzer aus der Vermietung eigener<br />
bebauter sowie unbebauter Gr<strong>und</strong>stücke oder Räumlichkeiten zur privaten Nutzung<br />
Dritter bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Jahresnettomietwert.<br />
Ausgeschlossen von der Versicherung sind Schadenersatzansprüche:<br />
1. aufgr<strong>und</strong> von Schäden, die durch Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich<br />
<strong>und</strong> widerrechtlich herbeigeführt werden;<br />
2. der in diesem Vertrag versicherten Personen untereinander; dieser Ausschluss<br />
bezieht sich nicht auf etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern,<br />
Sozialhilfeträgern, öffentlichen <strong>und</strong> privaten Arbeitgebern<br />
wegen Personenschäden bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften;<br />
3. die aus den Gefahren eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes, Amtes<br />
(auch Ehrenamtes) oder einer Vereinstätigkeit aller Art entstehen;<br />
4. soweit sie aufgr<strong>und</strong> des Vertrages oder besonderer Zusagen über die gesetzliche<br />
<strong>Haftpflicht</strong> hinausgehen;<br />
5. aus der Ausübung der Jagd;<br />
6. infolge der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder<br />
Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu;<br />
7. soweit es sich um Personenschäden von mitversicherten Personen, um Arbeitsunfälle<br />
<strong>und</strong> Berufskrankheiten von Personen in Ihrem Haushalt gemäß dem<br />
Sozialgesetzbuch VII handelt; oder um Personenschäden die unmittelbar oder<br />
mittelbar auf der Übertragung von Krankheiten oder Viren beruhen;<br />
8. aus dem Abhandenkommen von fremden Sachen, ausgenommen fremden<br />
Schlüsseln;<br />
9. vertraglicher Art;<br />
10. aus Vermögensschäden, die aus planender, beratender, prüfender oder gutachtlicher<br />
Tätigkeit sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Übersetzung,<br />
Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Gr<strong>und</strong>stücks-, Leasing- oder ähnliche wirtschaftlichen<br />
Geschäften aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie Untreue <strong>und</strong><br />
Unterschlagung, Nichteinhaltung von Fristen <strong>und</strong> Terminen resultieren;<br />
11. aus Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß an fremden Sachen, die sich im<br />
Besitz einer versicherten Person befinden, von ihr durch verbotene Eigenmacht