Hausrat-, Haftpflicht und Gebäudeversicherung für ... - Hiscox
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Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir<br />
einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der<br />
Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der<br />
Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren.<br />
Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.<br />
Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren<br />
ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt<br />
haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag<br />
weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als<br />
einem Monat <strong>und</strong> bei vorläufiger Deckung.<br />
8. LAUFZEIT DES VERTRAGS / BEENDIGUNG DES VERTRAGS<br />
Die Laufzeit des Vertrages beträgt in der Regel 12 Monate, es sei denn, Sie haben<br />
ausdrücklich <strong>für</strong> die erste Vertragsperiode etwas anderes beantragt <strong>und</strong> wir haben diesem<br />
Antrag zugestimmt. Für eventuelle folgende Vertragsperioden gilt dann die Regellaufzeit von<br />
12 Monaten.<br />
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch uns mit<br />
einer Frist von sechs Wochen zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in<br />
Textform gekündigt wird.<br />
Sie können den Vertrag nach Ablauf eines Monats nach Vertragsbeginn jederzeit ohne<br />
Einhaltung einer Frist kündigen. Sie schulden uns in diesem Fall nur die anteilige<br />
Jahresprämie.<br />
Daneben haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalls<br />
gemäß der Allgemeinen Regelungen Ziffer VIII. der M<strong>und</strong>ial by <strong>Hiscox</strong> Bedingungen<br />
01/2008 zu kündigen.<br />
9. ANWENDBARES RECHT / VERTRAGSSPRACHE/ GERICHTSSTAND<br />
Dem Vertrag - einschließlich der Verhandlungen vor Abschluss - liegt deutsches Recht<br />
zugr<strong>und</strong>e. Vertragssprache ist in Deutsch. Ebenso erfolgt jede Kommunikation zwischen<br />
Ihnen <strong>und</strong> uns in Deutsch.<br />
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig,<br />
an dem Sie ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen<br />
Aufenthalt haben.<br />
Klagen gegen uns können Sie bei dem Gericht an Ihrem Wohnsitz oder Ihrem gewöhnlichen<br />
Aufenthalt oder bei dem Gericht an unserem Geschäftssitz anhängig machen.<br />
Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in<br />
einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des<br />
Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum EWG ist, oder ist ihr Wohnsitz oder ihr<br />
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht an<br />
unserem Geschäftssitz zuständig.<br />
Informationspflichten Seite 4 von 5<br />
M<strong>und</strong>ial by <strong>Hiscox</strong> Bedingungen 01/2008