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Fall: Schenkungssteuer - Immonetworx-gutachten.de

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IMMONETWORX Inh. Michael Kleisel Seite 1<br />

Kurz<strong>gutachten</strong> über <strong>de</strong>n Verkehrswert<br />

Bewertungsobjekt:<br />

Mit Einfamilienhaus bebautes Grundstück<br />

Adresse:<br />

Auftraggeber: Hr. Klaus Z.<br />

München<br />

Wertermittlungsstichtag: 23.05.05<br />

Michael Kleisel<br />

Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten<br />

Grundstücken (TÜV)<br />

Unabhängige TÜV Personalzertifizierungsstelle<br />

TAR-Zert Nr. 01 SGR 23214<br />

Lin<strong>de</strong>nstr. 7 A<br />

85716 Unterschleißheim b. München (Sitz)<br />

Tel: 089-4309470<br />

Fax: 089-4309742<br />

Email: kleisel.gutachter@web.<strong>de</strong><br />

Internet : www.immonetworx-<strong>gutachten</strong>.<strong>de</strong>


IMMONETWORX Inh. Michael Kleisel Seite 2<br />

Kurz<strong>gutachten</strong> über <strong>de</strong>n Verkehrswert<br />

<strong>de</strong>s bebauten Grundstücks R.-Str. 59, 8...........<br />

1. Vorbemerkung<br />

Diese Verkehrswertermittlung dient zur Vorlage beim Finanzamt. Nach Auskunft <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers wur<strong>de</strong> Form und Umfang <strong>de</strong>s Gutachtens mit <strong>de</strong>m Finanzamt abgesprochen. Es<br />

ist ein Kurz<strong>gutachten</strong>, ohne die sonst übliche eingehen<strong>de</strong> Begründung aller Wertansätze,<br />

ausreichend. Das Bewertungsobjekt wur<strong>de</strong> am 23.05.05 zu ½ Anteil im Wege <strong>de</strong>r<br />

vorweggenommenen Erbfolge auf Hr. Klaus Z. übertragen. Dieser Tag ist auch <strong>de</strong>r<br />

Wertermittlungsstichtag.<br />

Grundlage <strong>de</strong>s Gutachtens ist die am 05. Juli 2006 durchgeführte Ortsbesichtigung. Zur<br />

Bewertung lagen mir folgen<strong>de</strong> Unterlagen vor:<br />

Unbeglaubigter Auszug aus <strong>de</strong>m Grundbuch vom 29.05.2006<br />

Urkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Notars Dr. Eckart..........Nr. 1173/A/2005 (Nießbrauch) (Anlage 1)<br />

Lageplan <strong>de</strong>s Vermessungsamtes München (unbeglaubigt)<br />

Bo<strong>de</strong>nrichtwert <strong>de</strong>s Gutachterausschusses für <strong>de</strong>n Landkreis München<br />

Original-Baupläne<br />

GRZ-u. GFZ-Berechnungen <strong>de</strong>s Architekturbüros W. vom 05.04.2005<br />

Entwurf <strong>de</strong>s neuen Bebauungsplanes Nr. 1G <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> G. (Lageplan Anlage 2)<br />

Sprengnetter-Studie über Verkehrslärmbelästigungen (Anlage 3)<br />

Preisspiegel <strong>de</strong>s IVD (Anlage 4)<br />

2. Grundstücksmerkmale<br />

Das Bewertungsgrundstück weist folgen<strong>de</strong> wertrelevante Merkmale auf:<br />

• Das Grundstück liegt in <strong>de</strong>r Gemarkung Gräfelfing, Flurstück-Nr. .........., und hat eine<br />

Breite von ca. 27 m und eine Tiefe von ca. 49 m<br />

• Es ist mit einem zweigeschossigen Massivbau mit Satteldach, E+D+integrierter<br />

Einzelgarage, bebaut. Im Dachgeschoss befin<strong>de</strong>t sich ein Zimmer mit einer Brutto-<br />

Grundfläche von ca. 5,0 x 4,0 m. Der übrige Teil <strong>de</strong>s Dachgeschosses ist nicht zu<br />

Wohnzwecken ausgebaut.


IMMONETWORX Inh. Michael Kleisel Seite 3<br />

• Bei <strong>de</strong>r Lage an <strong>de</strong>r R.- Str. han<strong>de</strong>lt es sich um eine verkehrsbelastete Straße, die als<br />

Zubringer zur A96 und als Querverbindung <strong>de</strong>r Ortsteile L. und G. genutzt wird. Im<br />

Bebauungsplanentwurf Nr. 1 G wird hinsichtlich <strong>de</strong>r Lage an <strong>de</strong>r ......... Straße auf<br />

Überschreitungen <strong>de</strong>r Immissionswerte nach DIN 18005, Teil 1, hingewiesen. Am<br />

Bewertungsgrundstück waren weitere Immissionen von <strong>de</strong>r in ca. 100 m Entfernung<br />

vorbeiführen<strong>de</strong>n Autobahn München-Lindau A96 feststellbar.<br />

• In <strong>de</strong>r näheren Umgebung sind überwiegend ein- bis dreigeschossige Wohnhäuser<br />

vorhan<strong>de</strong>n.<br />

• Die Größe <strong>de</strong>s Grundstücks lt. Grundbuch beträgt 1314 m²<br />

3. Gebäu<strong>de</strong>merkmale<br />

Kurze Baubeschreibung<br />

• Baujahr: Ca. 1951<br />

• Massivbauweise E+D (Dachgeschoss überwiegend nicht ausgebaut)<br />

• Holz-Dachstuhl, Dachein<strong>de</strong>ckung aus Ziegel, teilweise in 1970 erneuert, insgesamt<br />

renovierungsbedürftig<br />

• voll unterkellert<br />

• Heizungszentrale (Gas) in 2005 erneuert, Viessmann Vito<strong>de</strong>ns 300<br />

• Elektroinstallationen veraltet, zweia<strong>de</strong>rig, ohne FI-Schalter<br />

• Fenster: Verbundfenster, teilweise verzogen und maro<strong>de</strong><br />

• Holztreppe zum OG<br />

• Holzbalken<strong>de</strong>cke mit Kiesschüttung zum DG, Beton<strong>de</strong>cke zum KG<br />

• Fußbö<strong>de</strong>n in Parkett,, teilweise abgenutzt, in <strong>de</strong>n Sanitärräumen und in <strong>de</strong>r Küche gefliest<br />

• Einfache Sanitär- u. Küchenausstattung<br />

• Geschossfläche gem. Architektenberechnung: 140,62 m²


IMMONETWORX Inh. Michael Kleisel Seite 4<br />

4. Vorbemerkungen und Wahl <strong>de</strong>s Wertermittlungsverfahrens<br />

Das Wertermittlungsobjekt wird von <strong>de</strong>r Mutter <strong>de</strong>s Auftraggebers, Fr. Herta Z, bewohnt,<br />

zu <strong>de</strong>ren Gunsten auch das unentgeltliche Nießbrauchsrecht eingetragen ist. (Anlage 1).<br />

Das für <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Altbestand überdimensionierte Grundstück führt zur Frage, ob<br />

eine weitere bauliche Ausnutzung und/o<strong>de</strong>r eine Grundstücksteilung möglich ist. Gemäß<br />

<strong>de</strong>m seit 05.02.04 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1G kann auf <strong>de</strong>m<br />

Bewertungsgrundstück eine Bebauung mit 2 Wohneinheiten und einer maximalen GFZ<br />

von 370 m² (Bestand: 140,62 m², gerun<strong>de</strong>te GFZ 0,11) realisiert wer<strong>de</strong>n. Dieser<br />

Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Nach Auskunft von Fr. Riedl, Bauamt,<br />

Rathaus G.......... wer<strong>de</strong>n Baugesuche aber bereits nach diesem neuen Plan genehmigt.<br />

Aufgrund dieser Behör<strong>de</strong>npraxis müssen für <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Bewertungsfall, die in <strong>de</strong>m<br />

neuen Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Eine<br />

Grundstücksteilung ist unter folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen möglich:<br />

1. Gem. Bebauungsplan 1G muss die Min<strong>de</strong>stgröße für je<strong>de</strong>n neu zu bebauen<strong>de</strong>n<br />

Grundstücksteil 800 m² betragen. Die Gesamtgröße <strong>de</strong>s Bewertungsgrundstücks von<br />

1314m² ist daher für eine hälftige Teilung nicht ausreichend.<br />

2. Bei einer Teilung unter Beibehaltung <strong>de</strong>s Altbestan<strong>de</strong>s wür<strong>de</strong> die noch verbleiben<strong>de</strong><br />

Grundstücksfläche unter <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Min<strong>de</strong>stgröße von 800 m² liegen. (Anlage 1:<br />

Auszug aus <strong>de</strong>m Bebauungsplan 1G)<br />

Für das Bewertungsgrundstück ist <strong>de</strong>mnach nur eine Neubebauung als Einfamilienhaus,<br />

Zweifamilienhaus o<strong>de</strong>r Doppelhaus mit Teilung nach Grundstücksanteilen gem.<br />

Wohnungseigentumsgesetz möglich.<br />

Zur Wahl eines praxisgerechten Wertermittlungsverfahrens muss vorab das zu erwarten<strong>de</strong><br />

Marktverhalten eingeschätzt wer<strong>de</strong>n. Das Bewertungsobjekt befin<strong>de</strong>t sich in <strong>de</strong>r Münchner<br />

Peripherie, <strong>de</strong>mnach in einer Hochpreisregion. Daher wird bei einem freien Verkauf die<br />

maximale bauliche Ausnutzung <strong>de</strong>s teuren Bo<strong>de</strong>ns im Vor<strong>de</strong>rgrund <strong>de</strong>r Überlegungen von<br />

ökonomisch <strong>de</strong>nken<strong>de</strong>n Kaufinteressenten stehen. Um die baurechtlich maximal realisierbare<br />

Geschossfläche von 370 m²/GR 251 m² auszuschöpfen, müsste <strong>de</strong>r Grundriss <strong>de</strong>s Bestands<br />

wesentlich verän<strong>de</strong>rt und das Haus aufgestockt wer<strong>de</strong>n. Dies ist mit <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Bebauung aus <strong>de</strong>m Baujahr 1951 wirtschaftlich nicht sinnvoll zu erreichen. Daher führt nur<br />

ein Abriss <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Altbaus zur bestmöglichen Verwertung <strong>de</strong>s Grundstücks. Dieser<br />

Überlegung folgend muss als erster Schritt zunächst <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nwert <strong>de</strong>s Grundstücks bei<br />

voller baulichen Ausnutzung gem. <strong>de</strong>m neuen Bebauungsplan 1G ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />

4.1. Ermittlung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nwertes bei voller baulicher Ausnutzung<br />

Grundstücksgröße: 1314 m²<br />

Amtl. Bo<strong>de</strong>nrichtwert 2005: € 600.-/m² GFZ: 0,4<br />

Maximal mögliche GFZ <strong>de</strong>s Bewertungsobjektes nach neuem Bebauungsplan: 0,28 (GF: 370<br />

m²)<br />

Der Gutachterausschuss <strong>de</strong>s für G. zuständigen Landkreises München verwen<strong>de</strong>t für die<br />

Umrechnung von verschie<strong>de</strong>nen Grundstücksgrößen, Umrechnungskoeffizienten aus <strong>de</strong>m<br />

Jahre 1999 und weist in seinem Jahresbericht 2005 darauf hin, dass die veröffentlichten<br />

Bo<strong>de</strong>nrichtwerte nur einen begrenzten Aussagewert haben und sich im wesentlichen auf<br />

Grundstücke von ortsüblicher Größe und mittlerer Lage beziehen. Daher muss untersucht


IMMONETWORX Inh. Michael Kleisel Seite 5<br />

wer<strong>de</strong>n, ob diese Umrechnungskoeffizienten für <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Bewertungsfall<br />

angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können. Dabei sind folgen<strong>de</strong> Punkte zu berücksichtigen:<br />

-Die GFZ <strong>de</strong>s Bewertungsgrundstückes (0,28) und <strong>de</strong>s Vergleichsgrundstückes (0,4)<br />

differieren um 30 Prozent.<br />

-Die Grundstücksgröße von 1314 m² zur Bebauung mit einem EFH/ZFH kann nicht als<br />

„ortsüblich“ bezeichnet wer<strong>de</strong>n.<br />

-Die Lage an <strong>de</strong>r verkehrsbelasteten Rottenbucher Straße ist nicht als „mittel“ einzustufen.<br />

-Durch die Anordnung <strong>de</strong>s Baufensters gem. Bebauungsplan 1G kann kein Vor<strong>de</strong>r- u.<br />

Hinterlandanteil gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. (Anlage 2)<br />

Aufgrund dieser Gegebenheiten wird die Anwendung <strong>de</strong>r Umrechnungskoeffizienten von mir<br />

als nicht praxisgerecht angesehen.<br />

Für ein Vergleichswertverfahren liegen zu wenig Vergleichswerte aus <strong>de</strong>r Lage an <strong>de</strong>r R-<br />

Straße vor.<br />

Ich bewerte daher das Grundstück Bewertungsgrundstück mit Hilfe <strong>de</strong>s nachstehen<strong>de</strong>n,<br />

anerkannten Verfahrens aus <strong>de</strong>r Fachliteratur:<br />

Übergröße und Grundstückstiefe gem. Verfahren und empirischen Untersuchungen<br />

nach Vogels (siehe: Manfred Vogels, Grundstücks- u. Gebäu<strong>de</strong>bewertung –<br />

marktgerecht, neueste Ausgabe 1996, S. 50/51).<br />

Umrechnungsformel für <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nrichtwert:<br />

Umrechnungsfaktor F= 1/Teilwert X + (1 – 1/Teilwert X) x GFZ<br />

Bewertungsgrundstück/GFZ Vergleichsgrundstück<br />

Begründung:<br />

1. Bei <strong>de</strong>n o. a. Untersuchungen wur<strong>de</strong> das Werteverhältnis von notwendigen und nicht<br />

notwendigen Baulandflächen bei übergroßen und tiefen Baugrundstücken untersucht.<br />

Dies entspricht <strong>de</strong>n Gegebenheiten <strong>de</strong>s Bewertungsgrundstücks und <strong>de</strong>m<br />

Marktverhalten <strong>de</strong>s Verkehrs<br />

2. Unter <strong>de</strong>n von Vogels zu Grun<strong>de</strong> gelegten Lageuntersuchungen befand sich auch die<br />

Region München.<br />

3. Die individuelle Bebaubarkeit <strong>de</strong>s Bewertungsgrundstücks und <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nrichtwert,<br />

wer<strong>de</strong>n durch Einbeziehung <strong>de</strong>r GFZ berücksichtigt<br />

Gemäß <strong>de</strong>r Tabelle von Vogels wird die Lage <strong>de</strong>s Bewertungsgrundstücks <strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong>n<br />

Teilwert X zugeordnet: Kleinstadtzentrum, Großstadtvorort = 1,75<br />

Für das Bewertungsgrundstück ergibt sich daher nach <strong>de</strong>r o. a. Formel folgen<strong>de</strong>s Ergebnis:<br />

F=1/1,75 + (1-1/1,75) x 0,28/0,4 = 0,7<br />

Bo<strong>de</strong>nrichtwert: € 600.-/m² x 0,7 =<br />

€ 420.-/m²<br />

Umgerechneter Bo<strong>de</strong>nrichtwert € 420.-/m² x Grundstücksgröße 1314 m²<br />

= Bo<strong>de</strong>nwert absolut € 551.880.-


IMMONETWORX Inh. Michael Kleisel Seite 6<br />

Plausibilitätscheck:<br />

Im Preisspiegel 2005 <strong>de</strong>s IVD Süd sind folgen<strong>de</strong> Vergleichswerte für 700 m² große<br />

Grundstücke zur Bebauung mit einem Ein- o<strong>de</strong>r Zweifamilienhaus enthalten (Anlage 4):<br />

Normale Wohnlage: € 403.-/m²<br />

Mittlere Wohnlage: € 556.-/m²<br />

Mittelwert: € 479,50/m²<br />

Der für das Bewertungsgrundstück rechnerisch ermittelte Wert von € 420.-/m² liegt 12,4 %<br />

unter <strong>de</strong>m o. a. Mittelwert. Dies wird von mir aufgrund <strong>de</strong>r Unterschie<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n<br />

Grundstücksgrößen (700 m² : 1314 m²) als angemessen eingestuft.<br />

Verkehrsimmissionen<br />

Lärmeinfall wird subjektiv empfun<strong>de</strong>n und ist daher schwer messbar, bezogen auf das<br />

Käuferverhalten auf <strong>de</strong>m freien Markt. Neuere Untersuchungen aus <strong>de</strong>r Fachliteratur haben<br />

die Abhängigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nwertes von <strong>de</strong>r Verkehrslärmbelästigung nach dB festgestellt. Der<br />

Bebauungsplan 1G weist hinsichtlich <strong>de</strong>r Lage an <strong>de</strong>r R-Straße auf Überschreitungen <strong>de</strong>r<br />

Immissionsrichtwerte durch Verkehrslärm gem. <strong>de</strong>r DIN 18005, Teil 1 hin. Der<br />

Orientierungswert für ein reines Wohngebiet beträgt gem. dieser DIN 50 dB. Gem. <strong>de</strong>n<br />

Untersuchungen nach Sprengnetter beträgt <strong>de</strong>r Umrechnungskoeffizient für einfache u.<br />

mittlere Wohnlagen bei einer Verkehrslärmbelästigung zwischen 50 dB und 60 dB in etwa<br />

0,85 (Anlage 3). Dies erscheint auch für das Bewertungsgrundstück als nachvollziehbar. Für<br />

<strong>de</strong>n oben ermittelten Bo<strong>de</strong>nwert von € 420.-/m² ergibt sich dadurch folgen<strong>de</strong> Umrechnung<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Verkehrsimmissionen:<br />

€ 420 x Umrechnungskoeffizient 0,85 = € 357.-/m²<br />

=Bo<strong>de</strong>nwert absolut: € 357.-/m² x 1314 = € 469.098.-, gerun<strong>de</strong>t € 469.000.-<br />

Daraus Bo<strong>de</strong>nwertverzinsung € 469.000.- x Liegenschaftszinssatz 3% € 14.070.-<br />

4.2. Zur Bestimmung <strong>de</strong>s Wertermittlungsverfahrens muss als nächster Schritt die Erhaltung<br />

<strong>de</strong>s Bestandsobjektes und mögliche Nutzung ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>s Nießbrauchs<br />

betrachtet wer<strong>de</strong>n. Hierzu wird eine nachhaltige Vermietung zu <strong>de</strong>n nachstehen<strong>de</strong>n<br />

Bedingungen angenommen:<br />

Liegenschaftszinssatz: 3,00%<br />

Wohnfläche: ca. 89 m² inkl. Zimmer im DG, insgesamt 3 Zimmer + Küche + Bad + WC<br />

Angenommene nachhaltig erzielbare Miete kalt: € 900.- p. M., € 10800.- p. A.<br />

./.Bewirtschaftungskosten gem. WertR 2006 rund € 1500.- p. A.<br />

=Jahresreinertrag € 9300.- p. A.<br />

Dem gegenüber steht eine Bo<strong>de</strong>nwertverzinsung wie zuvor ermittelt von € 14.070.-


IMMONETWORX Inh. Michael Kleisel Seite 7<br />

Das Ergebnis zeigt, dass ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>s Nießbrauchs die Verzinsung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns<br />

höher wäre als <strong>de</strong>r Reinertrag <strong>de</strong>s Bestandsobjektes.<br />

Aufgrund dieser Berechnungen kann festgestellt wer<strong>de</strong>n, dass das Bewertungsobjekt<br />

unwirtschaftlich bebaut ist. Daher wird für <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Bewertungsfall das<br />

Liquidationswertverfahren angewandt, so wie es in §20 <strong>de</strong>r WertV normiert ist. Dabei muss<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, dass das Bewertungsgrundstück durch das Nießbrauchsrecht nicht<br />

sofort freigelegt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

5. Liquidationswert und Verkehrswert<br />

Bei <strong>de</strong>n nachstehen<strong>de</strong>n Berechnungen wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Werte festgesetzt:<br />

Liegenschaftszinssatz gem. Verfahren nach GuG95: 3,00 %<br />

Lebenserwartung <strong>de</strong>r Nießbrauchsberechtigten<br />

gem. Näherungsverfahren nach Strotkamp:<br />

3,45 Jahre<br />

Sämtliche Instandhaltungs- u. Bewirtschaftungskosten bezahlt gem. Urkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Notars Dr.<br />

Eckart Keller Nr. 1173/A/2005 die Nießbrauchsberechtigte.<br />

Bo<strong>de</strong>nwert (wie zuvor ermittelt): € 469.000<br />

./. Freilegungskosten inkl. Abfuhr und Kippgebühren für das Bestandsgebäu<strong>de</strong>:<br />

Ca. 720 m³ x € 20.- = € 14.400 zuzügl. 16% MwSt: € 16.704.-<br />

= € 452.296.-<br />

x Abzinsungsfaktor (3,45 Jahre/3%) 0,9030 = € 408.423,28<br />

gerun<strong>de</strong>t € 408.000,-<br />

= Liquidationswert<br />

Um zum Verkehrswert gem. §194 BauGb zu gelangen muss <strong>de</strong>r Liquidationswert noch einer<br />

Marktanpassung unterzogen wer<strong>de</strong>n Hinsichtlich <strong>de</strong>s unentgeltlichen Nießbrauchs zeigt die<br />

Erfahrung, dass <strong>de</strong>r Verkehr die Übernahme solcher Rechte subjektiv als wertmin<strong>de</strong>rnd<br />

einschätzt. Ich halte daher einen zusätzlichen Abschlag in Höhe von 10% als für angemessen.<br />

Demnach ergibt sich folgen<strong>de</strong>r Verkehrswert:<br />

€ 408.000<br />

abzügl. Markanpassungsabschlag 10% 40.800.-<br />

= Verkehrswert: € 367.200 gerun<strong>de</strong>t € 367.000.-<br />

Unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussen<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong> wird <strong>de</strong>r Verkehrswert zum<br />

Wertermittlungsstichtag 23. Mai 2005 geschätzt auf<br />

€ 367.000.-<br />

Ich versichere, das vorstehen<strong>de</strong> Gutachten parteilos und ohne persönlichem Interesse am<br />

Ergebnis verfasst zu haben.


IMMONETWORX Inh. Michael Kleisel Seite 8<br />

Unterschleißheim, <strong>de</strong>n<br />

Michael Kleisel

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