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FMA-Mindeststandards für die Information von Bausparern ... - INFINA

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<strong>FMA</strong>-<strong>Mindeststandards</strong> für <strong>die</strong> <strong>Information</strong> <strong>von</strong> <strong>Bausparern</strong> und <strong>die</strong> Werbung <strong>von</strong> Bausparkassen<br />

vom 20.3.2012<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Die Finanzmarktaufsicht (<strong>FMA</strong>) hat am 20.3.2012 <strong>FMA</strong>-<strong>Mindeststandards</strong> für <strong>die</strong> <strong>Information</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Bausparern</strong> und <strong>die</strong> Werbung <strong>von</strong> Bausparkassen (<strong>FMA</strong>-MS-Bspk) veröffentlicht. Diese treten mit<br />

30.04.2012 in Kraft und sind ab <strong>die</strong>sem Zeitpunkt einzuhalten. Die <strong>FMA</strong>-MS-Bspk richten sich sowohl<br />

an <strong>die</strong> 4 österreichischen Bausparkassen als auch an alle selbständigen Vermittler, <strong>die</strong><br />

Bausparverträge vermitteln. Die Bausparkasse Wüstenrot AG wird <strong>die</strong> <strong>FMA</strong>-MS-Bspk entsprechend<br />

umsetzen. Als unser Vermittlungspartner im Bausparen sind <strong>die</strong>se daher auch <strong>von</strong> Ihnen<br />

vollumfänglich zu beachten und einzuhalten.<br />

Dezi<strong>die</strong>rt angesprochen werden insbesondere <strong>die</strong> vorvertraglichen <strong>Information</strong>en, <strong>die</strong> jeder Kunde<br />

vor Abschluss eines Bausparvertrags erhalten muss, sowie <strong>die</strong> Art und Weise der Werbung, <strong>die</strong> Art<br />

der Tarifangebote, der Effektivverzinsung , <strong>die</strong> Darstellung <strong>von</strong> Beispielen und Gebühren und letztlich<br />

der Kündigungsmodalitäten.<br />

Insbesondere ist bei der Vermittlung folgendes zu beachten:<br />

a) <strong>Information</strong>spflichten:<br />

Dem Interessenten muss der für ihn passende Tarif erläutert werden. Zusätzlich ist dem Kunden<br />

mitzuteilen, dass der Bausparvertrag als längerfristiges Sparprodukt gestaltet ist und bei Einhaltung<br />

der steuerlichen Mindestbindefrist einer Förderung durch den Staat unterliegt.<br />

Das aktuelle Tarifblatt der Bausparkasse Wüstenrot AG sowie <strong>die</strong> Allgemeinen Bedingungen für das<br />

Bauspargeschäft (ABB) sind dem Kunden auf dessen Wunsch hin auszuhändigen, damit der Kunde<br />

einen einfachen Überblick über das Bausparangebot erhält. <strong>Information</strong>en über allenfalls anfallende<br />

Sondergebühren für Sonderleistungen der Bausparkasse (zB Mahngebühren, Duplikat des<br />

Kontoauszugs) werden auf der Homepage www.wuestenrot.at als „Gebührenblatt für besondere<br />

Dienstleistungen“ veröffentlicht und sind dem Kunden auf dessen Wunsch hin in Papierform<br />

auszuhändigen.<br />

Ferner muss der Kunde über <strong>die</strong> nachteiligen Folgen einer vorzeitigen Vertragsauflösung aufgeklärt<br />

werden und <strong>Information</strong>en über <strong>die</strong> gesetzlichen Bestimmungen betreffend <strong>die</strong> Bausparprämie<br />

erhalten. In Umsetzung der Vorgaben der <strong>FMA</strong> kommt es daher auch zu einer Erweiterung des<br />

Bausparantrages und ersuchen wir Sie, bei Vermittlungen ab dem 1.5.2012 <strong>die</strong>se neuen Anträge<br />

einzusetzen.<br />

b) Werbung<br />

In der Werbung im weitesten Sinne, insbesondere auch bei Inseraten in Printme<strong>die</strong>n oder<br />

Werbungen auf Websites hat eine klare, verständliche und nicht irreführende Gestaltung zu erfolgen.<br />

Die Produktbeschreibung hat immer aktuell und vollständig sowie richtig zu erfolgen. Wüstenrot<br />

stellt entsprechende Beschreibungen der angebotenen Produkte zur Verfügung.


Freundliche Grüße<br />

Bausparkasse Wüstenrot AG<br />

i.V. Mag. (FH) Elke Sutter<br />

Gabriele Kern<br />

Wir bestätigen <strong>die</strong> <strong>FMA</strong>-MS-Bspk zur Kenntnis genommen zu haben und <strong>die</strong>se bei der<br />

Bausparvermittlung und insbesondere auch bei der Werbung einzuhalten. Die Verpflichtung zur<br />

Einhaltung der <strong>FMA</strong>-MS-Bspk stellt eine Ergänzung zur abgeschlossenen Vermittlungsvereinbarung<br />

dar.<br />

……………………, am ……………………………………………………………….<br />

(Ort)<br />

(Datum - Firmenmäßige Zeichnung)<br />

Beilage<br />

Zweitschrift<br />

<strong>FMA</strong>-MS-Bspk vom 20.3.2012

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