Unternehmens-Verzeichnis 2013 - Verband Garten-,Landschafts ...
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Der <strong>Garten</strong>-, <strong>Landschafts</strong>- und Sportplatzbau<br />
in die Ausbildung. Diese Gelder werden teils<br />
für die überbetriebliche Ausbildung, teils für<br />
Erstattungszahlungen an die Ausbildungsbetriebe<br />
ausgegeben. In anderen Berufen müssen<br />
diese Gelder von den Ausbildungsbetrieben<br />
selbst aufgebracht werden.<br />
Tarifverträge<br />
Traditionell regeln umfangreiche Tarifverträge<br />
die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern<br />
und Arbeitnehmern. Die Tarifverträge Berufsbildung<br />
Ost/West und der Bundesrahmentarifvertrag<br />
für gewerbliche Arbeitnehmer sind<br />
allgemeinverbindlich erklärt. Dieser Bundesrahmentarifvertrag<br />
enthält mit den flexiblen<br />
Jahresarbeitszeitregelungen auch die Grundlage für die Förderung<br />
der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft in der<br />
Nachfolge des weggefallenen Schlechtwetterlohn-Tarifvertrages<br />
(SWL-TV).<br />
Fachliche Regeln<br />
Die Arbeiten des <strong>Garten</strong>-, <strong>Landschafts</strong>- und Sportplatzbaues, wie<br />
sie im Berufsbild der Ausbildungsverordnung Gärtner, Fachrichtung<br />
<strong>Garten</strong>- und <strong>Landschafts</strong>bau, und in den Tarifverträgen beschrieben<br />
sind, unterliegen nicht den Regelungen der Handwerksordnung.<br />
Die anerkannten Regeln der Technik dieses Gewerbes sind in<br />
den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen – ATV – des<br />
Teiles C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen<br />
– VOB – und zahlreichen anderen Normen und Regelwerken festgelegt.<br />
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