Amtsblatt Ausgabe Nr. 50 vom 13.12.2013 - Bezirksregierung Münster
Amtsblatt Ausgabe Nr. 50 vom 13.12.2013 - Bezirksregierung Münster
Amtsblatt Ausgabe Nr. 50 vom 13.12.2013 - Bezirksregierung Münster
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
438 <strong>Amtsblatt</strong> für den Regierungsbezirk <strong>Münster</strong><br />
Ablauf dieser Frist werden alle Einwendungen ausgeschlossen,<br />
die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln<br />
beruhen.<br />
Die Einwendungen sollen die volle leserliche Anschrift<br />
(in Blockschrift) des Einwenders tragen.<br />
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben<br />
an die Antragstellerin zur Stellungnahme<br />
weitergegeben werden. Auf Verlangen des(r) Einwenders(in)<br />
werden dabei Name und Anschrift unkenntlich<br />
gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des<br />
Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.<br />
Sofern Einwendungen erhoben werden, können diese<br />
gem. § 10 Abs. 4 <strong>Nr</strong>. 3 und Abs. 6 BImSchG aufgrund<br />
einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde<br />
- auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen,<br />
die fristgerecht Einwendungen erhoben haben - in<br />
einem besonderen Erörterungstermin erörtert werden.<br />
Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, ist<br />
dieser ab 18.03.2014, ab 10.00 Uhr in der Aula der Antoniusschule,<br />
Antoniusstr. 5-7, 59269 Beckum, vorgesehen.<br />
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme<br />
haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden<br />
nur die Antragstellerin und diejenigen, die rechtzeitig<br />
- d.h. in der Zeit <strong>vom</strong> 06.01.2014 bis 19.02.2014 -<br />
bei den Auslegungsstellen Einwendungen erhoben haben.<br />
Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen,<br />
sofern genügend freie Plätze zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem<br />
Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt.<br />
Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche<br />
Bekanntmachung ersetzt werden.<br />
Im Auftrag<br />
gez. Böker<br />
Abl. Bez.Reg. Mstr. 2013 S. 437 - 438<br />
287 Bekanntmachung gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz<br />
(WHG) für das Überschwemmungsgebiet<br />
der Flötte (Moosbeeke)<br />
Die <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> hat gemäß § 76 WHG das<br />
gesetzliche Überschwemmungsgebiet für die Flötte<br />
(Moosbeeke) von der Stadener Straße (km 13,85) bis zur<br />
Grenze zu Niedersachsen (km 8,3) ermittelt. Das daraus<br />
resultierende Überschwemmungsgebiet wird gemäß § 76<br />
Abs. 3 WHG vorläufig gesichert.<br />
Das Kartenmaterial (Pläne) für das Überschwemmungsgebiet<br />
der Flötte liegt bei der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong>,<br />
Nevinghoff 22, 48147 <strong>Münster</strong>, Zimmer R-109 in<br />
der Zeit von<br />
Montag, dem 23.12.2013, bis Montag, dem 13.01.2014<br />
(einschließlich),<br />
montags bis freitags von 08:30 bis 15:30 Uhr<br />
zur Einsichtnahme für Jedermann aus. Es wird gebeten,<br />
sich vor der Einsichtnahme kurzfristig telefonisch bei<br />
Herrn Gritz, Tel. 0251/411-1562 anzumelden. Darüber<br />
hinaus kann das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet<br />
auch im Internet der <strong>Bezirksregierung</strong> unter<br />
www.bezirksregierung-muenster.de →Schnellzugriff<br />
→"Überschwemmungsgebiete“ eingesehen werden.<br />
Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes<br />
im Sinne des § 76 Abs. 3 WHG tritt eine Woche nach der<br />
Bekanntgabe im <strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />
in Kraft und endet mit dem Inkrafttreten einer neuen<br />
Überschwemmungsgebietsverordnung. Für das in den<br />
Karten dargestellte Gebiet gelten die Verbots- und Genehmigungstatbestände<br />
sowie die sonstigen Regelungen<br />
gemäß § 78 WHG, wie für ein bereits festgesetztes Überschwemmungsgebiet,<br />
entsprechend.<br />
Die Auslegung der Karten zur vorläufigen Sicherung des<br />
Überschwemmungsgebietes für die Flötte wird hiermit<br />
bekannt gegeben.<br />
<strong>Münster</strong>, den 02.12.2013<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />
Obere Wasserbehörde<br />
54.09.07.01-015/2013.0001<br />
Im Auftrag<br />
gez. Gewers<br />
Abl. Bez.Reg. Mstr. 2013 S. 438<br />
288 Bekanntmachung gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz<br />
(WHG) für das Überschwemmungsgebiet<br />
der Schaler Aa (Halverder Aa) und<br />
der Wiechholz Aa (Voltlager Aa)<br />
Die <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> hat gemäß § 76 WHG das<br />
gesetzliche Überschwemmungsgebiet für die Schaler Aa<br />
(Halverder Aa) von der Grenze zu Niedersachsen (km<br />
14,6) bis zur Grenze zu Niedersachsen (km 2,58) und für<br />
die Wiechholz Aa (Voltlager Aa) von der Grenze zu<br />
Niedersachsen (km 6,05) bis zur Einmündung in die<br />
Schaler Aa ermittelt. Das daraus resultierende Überschwemmungsgebiet<br />
wird gemäß § 76 Abs. 3 WHG vorläufig<br />
gesichert.<br />
Das Kartenmaterial (Pläne) für das Überschwemmungsgebiet<br />
der Schaler Aa und der Wiechholz Aa liegt bei der<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong>, Nevinghoff 22, 48147 <strong>Münster</strong>,<br />
Zimmer R-109 in der Zeit von<br />
Montag, dem 23.12.2013, bis Montag, dem 13.01.2014<br />
(einschließlich),<br />
montags bis freitags von 08:30 bis 15:30 Uhr<br />
zur Einsichtnahme für Jedermann aus. Es wird gebeten,<br />
sich vor der Einsichtnahme kurzfristig telefonisch bei<br />
Herrn Gritz, Tel. 0251/411-1562 anzumelden. Darüber<br />
hinaus kann das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet<br />
auch im Internet der <strong>Bezirksregierung</strong> unter<br />
www.bezirksregierung-muenster.de →Schnellzugriff<br />
→„Überschwemmungsgebiete“ eingesehen werden.<br />
Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes<br />
im Sinne des § 76 Abs. 3 WHG tritt eine Woche nach der<br />
Bekanntgabe im <strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />
in Kraft und endet mit dem Inkrafttreten einer neuen<br />
Überschwemmungsgebietsverordnung. Für das in den<br />
Karten dargestellte Gebiet gelten die Verbots- und Genehmigungstatbestände<br />
sowie die sonstigen Regelungen<br />
gemäß § 78 WHG, wie für ein bereits festgesetztes Überschwemmungsgebiet,<br />
entsprechend.<br />
Die Auslegung der Karten zur vorläufigen Sicherung des