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Tätigkeitsbericht 2013 - Bezirksregierung Münster

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<strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />

des Personalrates für Lehrerinnen und Lehrer<br />

an Gymnasien und Weiterbildungskollegs<br />

bei der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />

für die Zeit<br />

vom 16. November 2012 bis zum 14. November <strong>2013</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1. Wird unsere Arbeit wertgeschätzt? 2<br />

2. Inklusion: Was kommt auf uns zu? 2<br />

3. Beraten, verhandeln, vermitteln 3<br />

4. Die Beschlüsse der letzten Personalversammlung 5<br />

5. Verbesserung der Einstellungschancen für Junglehrer/-innen 7<br />

6. Vorbereitungsdienst 8<br />

7. Befristete Beschäftigungsverhältnisse 10<br />

8. Unbefristete Einstellungen und Laufbahnwechsel 11<br />

9. Verlängerung der Probezeit 13<br />

10. Probleme mit dem Tarifrecht TV-L 13<br />

11. Versetzungen und Abordnungen 15<br />

12. Beförderungen und Höhergruppierungen 17<br />

13. Frauenförderung 19<br />

14. Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung 20<br />

15. Amtsärztliche Untersuchung, Dienstunfähigkeit, Teildienstfähigkeit 20<br />

16. Schwerbehindertenvertretung 22<br />

17. Fort– und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer 23<br />

18. Arbeits– und Gesundheitsschutz 24<br />

19. Telefonliste der Personalratsmitglieder 26<br />

Anlage 1: Reaktion des Hauptpersonalrates beim MSW auf die Beschlüsse<br />

der letzten Personalversammlung<br />

Personalversammlung<br />

am 14. November <strong>2013</strong> um 14 Uhr<br />

im Pascal-Gymnasium, Uppenkampstiege 17, <strong>Münster</strong>


1. Wird unsere Arbeit wertgeschätzt?<br />

2<br />

Wenn es darum geht, die alltägliche Arbeit in der Schule wertzuschätzen, tun sich<br />

viele Außenstehende mitunter schwer. Bei unserer Besoldung, die fair und leistungsgerecht<br />

sein sollte, ist jedenfalls für unsere rot-grüne Landesregierung klar, dass unser<br />

Engagement zumindest nicht finanziell honoriert werden muss: Als „Spitzenbeamten“<br />

wird uns in einer Nullrunde bei Wortbruch der Ministerpräsidentin nicht einmal<br />

ein Inflationsausgleich gewährt. Wir bleiben damit zum wiederholten Male hinter der<br />

allgemeinen Einkommensentwicklung zurück. Wertschätzung sieht anders aus und<br />

die Beschädigung der Motivation der Kolleginnen und Kollegen trifft die Schulen bis<br />

ins Mark!<br />

Man kann nur allen raten, Widerspruch gegen die Nullrunde einzulegen, die de<br />

facto einen Reallohnverlust darstellt, und den Ausgang der Musterprozesse abzuwarten.<br />

Dabei wäre eine deutliche Gehaltserhöhung schon deshalb gerecht, weil auch die<br />

Arbeitsbelastungen weiter gestiegen sind: zunehmende Erziehungsaufgaben, individuelle<br />

Förderung bei steigender Heterogenität der Lerngruppen, erhöhte Präsenzzeiten<br />

durch den Ganztagsbetrieb, aber keine der schon lange geforderten Verbesserungen<br />

beim Umfang der Unterrichtsverpflichtung und bei den Klassen- und Kursgrößen!<br />

Auch unsere langjährigen konkreten Forderungen zum Abbau der Schlechterstellung<br />

der stark Korrekturbelasteten werden konsequent ignoriert.<br />

2. Inklusion: Was kommt auf uns zu?<br />

Große Sorgen macht auch das Thema Inklusion. Viele Kolleginnen und Kollegen<br />

in den Lehrerzimmern fragen nachdenklich: “Bin ich dafür ausgebildet?“ „Wird die<br />

Klassengröße bei Inklusion wirklich reduziert?“ „Welche Hilfen wird es geben?“ Ursache<br />

ist auch der Verlust von Vertrauen in eine seriöse Planung der dazu erforderlichen<br />

Schulrechtsänderung. Man vermisst, dass die Erfahrungen derer ernstgenommen<br />

werden, die Inklusion bereits seit Jahren unter Aufbietung größten persönlichen<br />

Einsatzes praktizieren.<br />

So kann am Gymnasium mit den dort vorgesehenen Ressourcen nur zielgleicher<br />

Unterricht verantwortet werden; dabei können individuelle Begabungen durch gezielte<br />

Förderung entfaltet werden! Bei der vorgesehenen Klassengröße ist Inklusion, vor


3<br />

allem auch ihre zieldifferente Umsetzung, nur machbar, wenn zum Fachlehrer im Unterricht<br />

immer sonderpädagogisch geschultes Personal hinzutritt!<br />

Viele fragen sich auch, ob der Weg über die weitgehende Abwicklung des Förderschulwesens<br />

folgerichtig oder überhaupt von der UN-Konvention grundsätzlich verordnet<br />

ist. Der Erhalt dieser bewährten Schulform würde dem Elternwunsch nach<br />

Wahlfreiheit ebenso Rechnung tragen wie der hohen Professionalität der Arbeit, die<br />

die Kolleginnen und Kollegen dort leisten. Unter den jetzigen schulorganisatorischen<br />

Bedingungen wird man den betroffenen Kindern an Förderschulen besser gerecht als<br />

an den allgemeinen Regelschulen.<br />

Wenn Inklusion gelingen soll, dann müssen die Lehrkräfte, Eltern und ganz besonders<br />

die betroffenen Schülerinnen und Schüler ernstgenommen werden. Der gesamte<br />

Entwicklungsprozess muss von Verantwortung und Besonnenheit geprägt<br />

sein. Sorgfalt und Umsicht gehen vor Schnelligkeit und Reformhektik.<br />

3. Beraten, verhandeln, vermitteln<br />

Auch im vergangenen Jahr haben sich der Personalrat insgesamt sowie die einzelnen<br />

Personalratsmitglieder in vielfältigen Gesprächen und in Verhandlungen mit<br />

den zuständigen Vertretern der <strong>Bezirksregierung</strong> für die Interessen der Kolleginnen<br />

und Kollegen eingesetzt.<br />

Als wichtige, nicht auf Einzelfälle bezogene Gegenstände von Verhandlungen sollen<br />

hier besonders erwähnt werden<br />

- Maßnahmen zur Verbesserung der Einstellungschancen von Junglehrerinnen<br />

und -lehrern (siehe Kap. 5)<br />

- Abschaffung der Auswahlgespräche mit der Schulleitung der ausschreibenden<br />

Schule bei A14-Beförderungsverfahren (siehe Kap. 12)<br />

- Sicherstellung der Freiwilligkeit und Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

für die Kolleginnen und Kollegen, die in Kooperation mit der WWU <strong>Münster</strong><br />

das Praxisseminar vorbereiten sollen<br />

- Neuauflage der Dienstvereinbarung „Sucht“ 1) .<br />

Wichtige einzelfallbezogene Verhandlungsfelder mit der <strong>Bezirksregierung</strong> sind regelmäßig<br />

das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei Kolleginnen<br />

und Kollegen, die nach längerer Krankheit ihren Dienst mit allmählich ansteigender<br />

Stundenzahl wieder aufnehmen, sowie alle Personalmaßnahmen, bei denen<br />

der Personalrat aufgrund formeller Beteiligungsrechte eingeschaltet ist.


4<br />

Auch das Tätigkeitsfeld, bei Konflikten mit dem Arbeitgeber zu vermitteln, soll<br />

hier noch besonders hervorgehoben werden.<br />

Anlass für viele Aktivitäten waren u. a. schriftliche Eingaben an den Personalrat,<br />

in denen von einzelnen Beschäftigten, aber auch von Lehrerräten und ganzen Kollegien<br />

um Auskunft, Vermittlung oder Unterstützung gebeten wurde.<br />

Ausdrücklich hingewiesen werden soll hier außerdem auf die fortgesetzte umfassende<br />

Beratungstätigkeit des Personalrates, die auch diesmal von allen Personalratsmitgliedern<br />

in Sprechstunden, in Sonderveranstaltungen, bei Schulbesuchen,<br />

telefonisch, per E-Mail usw. geleistet worden ist. Stark nachgefragt wurde<br />

Beratung zu Problemen aus der Lehrerratsarbeit, zur Lösung von Konflikt- und Mobbing-Situationen<br />

sowie zu den Themen Lehrerausbildung, Einstellungschancen,<br />

Probezeit, Arbeitsbelastung vor allem auch durch Korrekturen, Vereinbarkeit von<br />

Familie und Beruf, Elternzeit, Beförderung, Versetzung und vorzeitige<br />

Zurruhesetzung.<br />

Lehrerräte und Kollegien, die sich schulintern – denn auf politischer Ebene gibt es<br />

keine Fortschritte - um die Schaffung von mehr Arbeitszeitgerechtigkeit bemühen,<br />

finden auch in den vor einigen Jahren mühsam ausgehandelten „ Empfehlungen zur<br />

angemessenen Verteilung bzw. Reduzierung der Arbeitsbelastungen von Lehrerinnen<br />

und Lehrern an Gymnasien und Weiterbildungskollegs“ 1) hilfreiche Anregungen.<br />

Teilzeitkräfte, die mit ihrer Schulleitung um einen Einsatzplan ringen, der ihnen<br />

ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren, sollten dabei die im Vorjahr ausgehandelten<br />

„Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und<br />

Lehrer an Gymnasien bzw. Weiterbildungskollegs“ 1) zusammen mit den in der<br />

eigenen Schule beschlossenen Vereinbarungen zu Hilfe nehmen.<br />

Für Rat Suchende soll hier auch auf folgende Informationsquellen hingewiesen<br />

werden:<br />

○ auf die immer wieder vom Personalrat aktualisierte Personalratsinformation<br />

„Verfahren bei dienstlichen Beurteilungen und Beförderungen“ 1) ,<br />

○ auf die unter Mitarbeit des Personalrates erstellte Broschüre<br />

„Konflikte bearbeiten – Mobbing verhindern“ 2) ,<br />

○ auf die Broschüre „Gewalt gegen Lehrer“ 2) ,<br />

○ auf die Broschüre „Handbuch Lehrergesundheit“ 3)<br />

und das weitere umfangreiche Informationsangebot im Bildungsportal des<br />

Schulministeriums.


5<br />

Die Sprechstunden des Personalrates finden im Dienstgebäude der <strong>Bezirksregierung</strong>,<br />

Albrecht-Thaer-Str. 9, 1. Stock, Raum N 1002 statt, und zwar:<br />

Mo. 14.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />

Mi. 13.30 Uhr – 15.30 Uhr<br />

Fr. 13.30 Uhr – 15.30 Uhr<br />

In den Schulferien:<br />

2. stellv. Vorsitzender Ulrich Martin<br />

Vorsitzender Reinhard Schulze Lohoff<br />

1. stellv. Vorsitzender Christian Meier<br />

nach Vereinbarung.<br />

Voranmeldung ist jeweils empfehlenswert.<br />

Der Personalrat ist auch telefonisch zu erreichen unter der Nummer<br />

0251- 411- 4139, ggf. läuft ein Anrufbeantworter. Außerdem kann zu allen Personalratsmitgliedern<br />

direkt telefonischer Kontakt aufgenommen werden. Die<br />

Telefonliste der Personalratsmitglieder ist dem <strong>Tätigkeitsbericht</strong> angefügt.<br />

1) Unter www.bezregmuenster.nrw.de/startseite/abteilungen/abteilung4/Dezernat_43_Gymnasium_Gymnasiale_Oberstuf<br />

e_zweiter_Bildungsweg/personalrat/index.html im Internet abrufbar<br />

2) Unter www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/service/broschueren/ im Internet abrufbar<br />

3) Unter www.schulministerium.nrw.de/BP/Lehrer/ArbeitsUndGesundheitsschutz/index.html im Internet abrufbar<br />

4. Die Beschlüsse der letzten Personalversammlung<br />

Vorab einige Bemerkungen zur Umsetzung des Beschlusses „Aktionsprogramm<br />

Lehrergesundheit“ der Personalversammlung 2011, mit dem die <strong>Bezirksregierung</strong><br />

aufgefordert wurde, nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrergesundheit<br />

zu ergreifen. Der Personalrat konnte durch sein unablässiges Drängen<br />

erreichen, dass am 15.03.<strong>2013</strong> endlich eine Schulleiterdienstbesprechung zum<br />

Thema „Gesundheitsförderliches Führungshandeln“ mit dem Referenten Dr. Hundeloh<br />

(Landesunfallkasse) durchgeführt wurde. Im Übrigen hat die sehr begrüßenswerte<br />

Entscheidung, jetzt im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> bei allen Lehrkräften eine<br />

COPSOQ-Umfrage durchzuführen und hier eine Problemanalyse vorzunehmen, folgerichtig<br />

zu der weiteren Entscheidung geführt, erst diese Analyseergebnisse abzuwarten.<br />

Danach wird der Personalrat entsprechende aktive Hilfsmaßnahmen einfordern.<br />

Die Personalversammlung für Lehrkräfte an Gymnasien und Weiterbildungskollegs<br />

im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> vom 15.11.2012 hatte folgende Beschlüsse gefasst:


6<br />

1. Die Personalversammlung fordert den Hauptpersonalrat für Gymnasien und<br />

Weiterbildungskollegs auf, sich dafür einzusetzen, dass folgende landesweite behördeninterne<br />

Regelung, die befristet eingestellte Lehrkräfte von längerfristigen<br />

Qualifizierungsmaßnahmen ausschließt, aufgehoben wird: Für die Teilnahme an<br />

einem Zertifikatskurs (Ziel: unbefristete Unterrichtserlaubnis) oder einem Studienkurs<br />

(Ziel: Erweiterungsprüfung) wird derzeit die unbefristete Einstellung im Land<br />

NRW vorausgesetzt.<br />

2. Die Personalversammlung fordert den Hauptpersonalrat für Gymnasien und<br />

Weiterbildungskollegs auf, sich dafür einzusetzen, die Altersteilzeit für tarifbeschäftigte<br />

Lehrerinnen und Lehrer mit Landesmitteln zu den Bedingungen von<br />

2009 wieder zu ermöglichen.<br />

3. Der Hauptpersonalrat wird beauftragt, sich beim Schulministerium dafür einzusetzen,<br />

ein den veränderten Arbeitsbedingungen (Ganztag mit großer Anzahl an<br />

Springstunden) angemessenes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen, d.h. einen<br />

Ort in der Schule, an dem die Kolleginnen und Kollegen sowohl zu Unterrichtszeiten<br />

als auch in den Abendstunden und am Wochenende sowie in der unterrichtsfreien<br />

Zeit die zu ihren unterrichtlichen Verpflichtungen gehörenden Aufgaben wie Vor- und<br />

Nachbereitung von Unterricht, Korrekturen und (telefonische) Beratungsgespräche<br />

angemessen erfüllen können.<br />

5. Die Personalversammlung fordert den Personalrat auf, sich über den Hauptpersonalrat<br />

beim Ministerium für Schule und Weiterbildung dafür einzusetzen, dass<br />

§.23(7) der Allgemeinen Dienstordnung dahingehend geändert wird, dass Schulen<br />

einen ganztägigen Zeugniskonferenztag erhalten bzw. zumindest die Schulkonferenzen<br />

einen solchen ganztägigen Konferenztag beschließen können.<br />

6. Die Personalversammlung fordert den Personalrat auf, sich bei der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Münster</strong> und über den Hauptpersonalrat beim Ministerium für Schule und<br />

Weiterbildung dafür einzusetzen, dass umgehend weitere Beförderungsstellen A13<br />

für SI-Lehrer an Gymnasien geschaffen werden.


7<br />

7. Der Personalrat wird aufgefordert, sich über den Hauptpersonalrat beim MSW<br />

nachdrücklich für eine deutliche Erhöhung der Anzahl der A15-Stellen für das<br />

Gymnasium einzusetzen.<br />

Der Personalrat hat auftragsgemäß alle Beschlüsse an den Hauptpersonalrat für<br />

Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und Weiterbildungskollegs beim Ministerium<br />

für Schule und Weiterbildung NRW weitergeleitet. Der Bericht des Hauptpersonalrates<br />

über die daraufhin unternommenen Schritte ist diesem <strong>Tätigkeitsbericht</strong> als Anlage<br />

1 angefügt.<br />

Der Beschluss 6 wurde auftragsgemäß auch an die <strong>Bezirksregierung</strong> weitergeleitet<br />

und mit ihr in der Personalratssitzung am 18.12.2012 verhandelt. Dabei teilte die<br />

Behörde mit, dass laut Haushaltsgesetz <strong>2013</strong> des Landes keine weiteren A13-Stellen<br />

des gehobenen Dienstes zur Verfügung stehen. Erläuternd wies sie darauf hin, dass<br />

von den jetzt an Gymnasien arbeitenden SI-Lehrer/-innen bereits ein überproportional<br />

hoher Anteil auf A13-Stellen befördert wurde. Außerdem stellte sie auch klar,<br />

dass A13-Stellen des höheren Dienstes laut Haushaltsgesetz nicht in A13-Stellen<br />

des gehobenen Dienstes umgewandelt werden können. Welche Auswirkungen der<br />

zur Zeit im Landtag behandelte Haushaltsplanentwurf 2014 haben wird, bleibt abzuwarten.<br />

5. Verbesserung der Einstellungschancen für Junglehrer/-innen<br />

Der Abgang eines doppelten Abiturjahrganges im Sommer <strong>2013</strong> musste zwangsläufig<br />

zu einem erheblichen Lehrerüberhang an allen Gymnasien führen. Dementsprechend<br />

musste mit einem drastischen Rückgang des Angebotes an unbefristeten<br />

und befristeten Lehrerstellen gerechnet werden. Für die dann nach dem Zweiten<br />

Staatsexamen auf den Arbeitsmarkt gekommenen Junglehrerinnen und -lehrer musste<br />

das zu einem hohen Arbeitslosigkeitsrisiko gleich zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn<br />

führen.<br />

In großer Sorge um diese zu erwartende Entwicklung hat der Personalrat die<br />

Problematik im Halbjahresgespräch mit dem Regierungspräsidenten am 21.02.<strong>2013</strong><br />

thematisiert und Maßnahmen gefordert, die die Arbeitsmöglichkeiten für Junglehrerinnen<br />

und -lehrer wirksam erhöhen, und zwar


8<br />

- möglichst keine Genehmigung von Anträgen auf Hinausschieben des Eintritts<br />

in den Ruhestand<br />

- Genehmigung von Altersurlaub und von Beurlaubungen aus arbeitsmarktpolitischen<br />

Gründen<br />

- Vergabe von befristeten Beschäftigungen vorrangig an vollausgebildete<br />

Junglehrerinnen und –lehrer; nur wenn aus diesem Kreise keine Bewerbung<br />

vorliegt und auch eine entsprechende Ausschreibung unter<br />

www.verena.nrw.de ohne Ergebnis geblieben ist, kommen Pensionäre und<br />

„Nicht-Erfüller“ zum Zuge.<br />

Der Regierungspräsident und die Behördenvertreter haben die Gesamtsituation<br />

einschließlich der vorgeschlagenen Maßnahmen genau so bewertet wie der Personalrat<br />

und ihre konsequente Umsetzung zugesagt.<br />

6. Vorbereitungsdienst<br />

Aktuell absolvieren alle an den ZfsL tätigen Referendarinnen und Referendare einen<br />

um sechs Monate kürzeren achtzehnmonatigen Vorbereitungsdienst, nachdem<br />

letztmalig am 31.1.<strong>2013</strong> eine Ausbildung der Referendarinnen und Referendare an<br />

den ZfsL Recklinghausen und Rheine endete, die noch zwei Jahre umfasste.<br />

Diese Verkürzung hat Auswirkungen auf den zeitlichen Verlauf der Ausbildung:<br />

Erste Phase (Dauer 3 Monate): Kennenlernen der Ausbildungsschule, Hospitation,<br />

Unterricht unter Anleitung.<br />

Zweite Phase (Dauer 12 Monate): 9 Stunden selbständiger Unterricht, jeweils von<br />

August bis Juli bzw. von Februar bis Januar.<br />

Dritte Phase: Unterricht unter Anleitung, Staatsprüfung von August bis Oktober<br />

bzw. von Februar bis April.<br />

Ein neues und verpflichtendes Element der Ausbildung ist die „Personenorientierte<br />

Beratung mit Coaching-Elementen“. Diese wird von den Leiterinnen und<br />

Leitern überfachlicher Ausbildungsgruppen der ZfsL durchgeführt, die die Lehramtsanwärter<br />

nicht benoten und auch nicht an der jeweiligen Langzeitbeurteilung beteiligt<br />

werden dürfen (Vgl. § 10 Abs. 4 OVP).<br />

Neben einer deutlich stärkeren Belastung für die Referendarinnen und Referendare<br />

durch die verkürzte Ausbildung gibt es auch für den Schulbetrieb insgesamt ärgerliche<br />

Probleme:


9<br />

Referendarinnen und Referendare, die ihre Ausbildung am 1. November beginnen,<br />

müssen zum Halbjahreswechsel selbständigen Unterricht erteilen. Dies macht<br />

Lehrerwechsel in oft erheblichem Umfang erforderlich, was pädagogisch nicht sinnvoll<br />

ist.<br />

Hinzu kommt, dass die Referendarinnen und Referendare nach Beendigung ihres<br />

selbständigen Unterrichts den Schulen weiterhin für ein halbes Jahr voll angerechnet<br />

werden. In Verbindung mit der massiven Kürzung der „Flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht“,<br />

die dazu führt, dass die meisten Referendarinnen und Referendare<br />

nach bestandenem Staatsexamen nicht bis zum Ende des Schul(halb)jahres weiterbeschäftigt<br />

werden (vgl. Kap. 5) und auch mitten im Halbjahr die Kolleginnen und<br />

Kollegen einspringen müssen, wird hier eine Sparpolitik auf dem Rücken der Lehrerschaft<br />

betrieben! Deren Belastung erhöht sich auch deutlich durch die jetzt geforderte<br />

umfangreiche Begutachtung, die zu einer ausufernden Bürokratisierung geführt<br />

hat.<br />

Am 1.11.<strong>2013</strong> wird es am ZfsL Recklinghausen zu einer „Überlappung“ zweier<br />

Jahrgänge kommen: Der neu zu vereidigende Jahrgang wird seinen Dienst aufnehmen,<br />

während die aktuell am ZfsL tätigen Referendarinnen und Referendare erst<br />

zwei Drittel der Ausbildung absolviert haben werden.<br />

Diese „Überlappung“ entsteht systembedingt in jedem Halbjahr reihum an allen<br />

ZfsL im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> wegen einer Neuregelung, nach der Referendarinnen<br />

und Referendare den ZfsL zugewiesen werden. Gegen die vorprogrammierten<br />

personellen Engpässe und organisatorischen Probleme hat der Personalrat schon<br />

auf höchster Ebene schärfstens protestiert und Abhilfe gefordert. Er wird die Entwicklung<br />

weiter genau beobachten, kritisch begleiten und in seiner Forderung nach Abhilfe<br />

nicht nachlassen.<br />

Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Kürzungen der Anwärterbezüge nach<br />

nicht bestandenem Examen wird der Personalrat beteiligt. Er rät allen Betroffenen<br />

dringend, sich von einem Mitglied des Personalrates beraten zu lassen<br />

und gegenüber der <strong>Bezirksregierung</strong> ggf. auch nachträglich eine Stellungnahme<br />

zur eigenen wirtschaftlichen Situation abzugeben, weil nur so eine Kürzung<br />

gemildert oder sogar ganz abgewendet werden kann.<br />

Im Berichtszeitraum beabsichtigte die <strong>Bezirksregierung</strong> mehrere Entlassungen<br />

aus dem Vorbereitungsdienst vorzunehmen, da krankheitsbedingt ein erfolgreicher<br />

Abschluss des Vorbereitungsdienstes nicht mehr erreichbar war.


10<br />

Betroffene sollten sich überlegen, ob sie in diesem Falle beim ZfsL selbst einen<br />

Antrag auf Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst stellen. Nach derzeitiger<br />

Rechtslage ist nämlich dann eine erneute Wiedereinstellung in den Vorbereitungsdienst<br />

möglich, wenn ein wichtiger Grund, z.B. eine längere Erkrankung, vorlag. Jedoch<br />

wird im Zusammenhang mit einem Wiedereinstellungsantrag geprüft, ob die<br />

gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Durchführung des Vorbereitungsdienstes<br />

und für das Bestehen der Staatsprüfung gegeben sind. Wenn erwogen wird, einen<br />

Antrag auf Entlassung zu stellen, sollten sich die Betroffenen nicht nur um einen<br />

Termin im ZfsL bemühen, das verpflichtet ist, in dieser Angelegenheit zu beraten,<br />

sondern sich auch an den Personalrat wenden.<br />

7. Befristete Beschäftigungsverhältnisse<br />

Zu den befristeten Beschäftigungsverhältnissen zählen vor allem Elternzeitvertretungen<br />

und Beschäftigungsverhältnisse, die aus „flexiblen Haushaltsmitteln für<br />

Vertretungsunterricht“ finanziert werden.<br />

Fast ausnahmslos an allen Schulen ist der Lehrerrat für die Mitbestimmung beim<br />

Abschluss befristeter Arbeitsverträge zuständig und trägt somit auch zusammen mit<br />

der Schulleitung das Risiko einer rechtlich einwandfreien Befristung dieser Verträge.<br />

Wenn der Lehrerrat einem Vertragsabschluss nicht zustimmt, ist der Personalrat<br />

zu beteiligen. Das war im Berichtszeitraum kein einziges Mal notwendig.<br />

Die Sommerferien müssen immer in die befristeten Verträge einbezogen werden,<br />

sofern vor Ferienbeginn bereits eine unmittelbare Anschlussverwendung beim<br />

Land feststeht und die Unterrichtszeit zur Ferienzeit mindestens im Verhältnis 3 : 1<br />

steht. Auch ohne Anschlussverwendung sind die Sommerferien schon in die Verträge<br />

einzubeziehen, wenn die Beschäftigung spätestens am vorherigen 1. Februar beginnen<br />

und am letzten Schultag vor den Sommerferien enden soll. Bei Unklarheiten<br />

sollte man sich umgehend an den Personalrat wenden.<br />

Allen arbeitsuchenden Kolleginnen und Kollegen, die Interesse an einer befristeten<br />

Lehrtätigkeit haben, wird empfohlen, dies persönlich an geeigneten<br />

Schulen darzulegen. Dazu können im Internet unter www.verena.nrw.de Stellenangebote<br />

erkundet und regelmäßige aktuelle Informationen gezielt z. B. für<br />

die eigene Fächerkombination abonniert werden.


11<br />

Außerdem sei einmal mehr daran erinnert, dass Vertretungslehrkräfte nicht<br />

zu Mehrarbeit herangezogen werden dürfen. Der Personalrat ist auch gegen die<br />

Heranziehung von Referendaren/-innen zu Mehrarbeit, bevor sie die unterrichtspraktische<br />

Prüfung abgelegt haben.<br />

8. Unbefristete Einstellungen und Laufbahnwechsel<br />

Die Zahl der unbefristeten Neueinstellungen an den Schulformen Gymnasium und<br />

WBK ist im Berichtszeitraum deutlich geringer ausgefallen als in den Vorjahren. Trotz<br />

des starken Bedarfsrückgangs in der Schulform Gymnasium auf Grund des doppelten<br />

Abiturjahrgangs wurden in begrenztem Umfang Einstellungsmöglichkeiten für<br />

Lehrkräfte mit Fächern, in denen ein hoher Bedarf besteht, geschaffen. Im Rahmen<br />

dieses Einstellungskorridors wurden die Einstellungen im Bereich der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Münster</strong> weitgehend auf die Fächer Mathematik, Physik, Informatik, Technik,<br />

Latein, Kunst und Musik beschränkt.<br />

Im Bereich der Gymnasien im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> sind im Jahr <strong>2013</strong> keine<br />

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eingestellt worden. Dies entspricht den<br />

Vorgaben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, die eine derartige Einstellung<br />

nur noch in Ausnahmefällen vorsehen.<br />

Einstellungen am Gymnasium zum 01.02.<strong>2013</strong> und 30.08.<strong>2013</strong>:<br />

Kreis / Stadt 01.02.<strong>2013</strong> 30.08.<strong>2013</strong><br />

Bottrop 3 0<br />

Gelsenkirchen 1 5<br />

<strong>Münster</strong> 6 8<br />

Borken 8 3<br />

Coesfeld 2 1<br />

Recklinghausen 13 10<br />

Steinfurt 6 5<br />

Warendorf 4 12<br />

gesamt: 43 44<br />

Zum 1.2.<strong>2013</strong> wurden davon 3 Stellen im Rahmen eines Laufbahnwechsels besetzt<br />

(je eine in Bottrop, Coesfeld und Warendorf). Zum 30.8.<strong>2013</strong> wurden keine Stellen<br />

für den Laufbahnwechsel ausgeschrieben.<br />

Im Bereich der WBKs gab es lediglich eine Neueinstellung in <strong>Münster</strong> zum<br />

1.2.<strong>2013</strong>, wobei es sich in diesem Falle um einen Seiteneinstieg handelte.


12<br />

Viele Gymnasien haben sich für eine Teilnahme am vorgezogenen Listenverfahren<br />

entschieden (1.2.<strong>2013</strong>: 23 Stellen; 30.8.<strong>2013</strong>: 12 Stellen). Alle übrigen Stellen<br />

wurden im Ausschreibungsverfahren besetzt.<br />

Zum 01.02.2014 ist an den Gymnasien wieder ein Einstellungskorridor von 44<br />

Stellen vorgesehen. An den WBKs gibt es drei Einstellungen.<br />

Die Ausschreibungstexte werden dem Personalrat nicht zur förmlichen Beteiligung<br />

vorgelegt. Der Personalrat prüft gleichwohl, ob sog. „ad-personam-<br />

Ausschreibungen“ vorliegen. Dabei handelt es sich um Ausschreibungstexte, die<br />

offensichtlich gezielt auf eine bereits vorher ausgewählte Person zugeschnitten sind<br />

und die somit eine erfolgreiche Bewerbung anderer Personen beinahe unmöglich<br />

machen; sie sind deshalb rechtswidrig.<br />

Auch nach der Übertragung der obligatorischen Dienstvorgesetztenaufgaben auf<br />

die Schulleiterinnen und Schulleiter ab 1. August <strong>2013</strong> gehört die Teilnahme an den<br />

Auswahlgesprächen zu den personalvertretungsrechtlichen Aufgaben des Personalrats.<br />

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht<br />

bei dem späteren Einstellungsvorgang sachgerecht wahrnehmen kann.<br />

Das anwesende, nicht stimmberechtigte Personalratsmitglied achtet insbesondere<br />

auf die Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber sowie auf die Nachvollziehbarkeit<br />

der Auswahlentscheidung. Sofern die persönliche Teilnahme aufgrund<br />

von Terminüberschneidungen nicht möglich ist, kann der Personalrat die Rechtmäßigkeit<br />

des Verfahrens nur durch Einsichtnahme in die Protokolle der Vorauswahlund<br />

Auswahlgespräche überprüfen, was rechtlich durchaus bedenklich ist.<br />

Nur an den Schulen, an denen den Schulleitungen zusätzlich die fakultativen<br />

Dienstvorgesetzteneigenschaften übertragen wurden, wird die Kontrollfunktion jeweils<br />

von einem Lehrerratsmitglied wahrgenommen. An diesen Schulen ist der Lehrerrat<br />

bei sämtlichen Einstellungen zu beteiligen (Mitbestimmung gem. § 72 Abs. 1 S.<br />

1 Nr. 1 LPVG). Die Zuständigkeit für die Eingruppierung und Stufenzuordnung von<br />

Tarifbeschäftigten liegt in jedem Falle weiterhin beim Personalrat.<br />

Bei Problemen stehen die Personalratsmitglieder jederzeit für Beratungen zur Verfügung.<br />

Laufbahngleiche Versetzungen innerhalb von NRW können nicht im Rahmen<br />

des Bewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen, sondern ausschließlich<br />

im Rahmen des allgemeinen Versetzungsverfahrens durchgeführt werden.


13<br />

9. Verlängerung der Probezeit<br />

Dem Personalrat wurde im Berichtszeitraum eine zunehmende Zahl von „Verlängerungen<br />

der Probezeit“ zur Mitbestimmung vorgelegt. Wegen der existentiellen Bedeutung<br />

des erfolgreichen Abschlusses der Probezeit für die Betroffenen hat der<br />

Personalrat in jedem Einzelfall Kontakt mit diesen aufgenommen und die Problemlage<br />

danach ausführlich mit der Behörde erörtert. Dabei ging es dem Personalrat einerseits<br />

darum, schlüssig nachzuvollziehen, wie es zu der defizitären Beurteilung<br />

gekommen ist, und ggf. Widersprüchlichkeiten zu klären. Andererseits hat er sich<br />

erläutern lassen, welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen den Betroffenen bisher<br />

zuteil geworden sind, und versucht sicherzustellen, dass alle sinnvollen Hilfsmöglichkeiten<br />

ausgeschöpft werden, um in der verbleibenden Probezeit die Beseitigung<br />

der Defizite zu erreichen.<br />

10. Probleme mit dem Tarifrecht TV-L<br />

Die flexiblen Mittel zur befristeten Einstellung von Tarifbeschäftigten sind durch die<br />

Landesregierung um 50% gekürzt worden. Demnach haben viele Kolleginnen und<br />

Kollegen, die jahrelang verantwortungsvoll und engagiert unterrichtet haben, ihre Arbeit<br />

verloren.<br />

Grundsätzlich beträgt die Probezeit bei Tarifbeschäftigten gemäß § 2 Abs. 4<br />

TV-L sechs Monate; sie kann nicht verlängert werden! Bei befristeten Arbeitsverhältnissen<br />

ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten<br />

Arbeitsverhältnissen mit sachlichem Grund (z.B. Elternzeitvertretung) die ersten<br />

sechs Monate als Probezeit (§ 30 Abs. 4 TV-L).<br />

Das Tabellenentgelt hängt von der Entgeltgruppe und der Stufenzuordnung ab<br />

(§15 TV-L).<br />

Die für Lehrkräfte zur Zeit relevanten Entgeltgruppen 8 bis 15 ergeben sich weiter<br />

aus dem Erfüller- bzw. Nichterfüller-Erlass (BASS 21-21 Nr. 52 und 53), da eine seit<br />

2006 geplante tarifvertragliche Entgeltordnung für Lehrkräfte immer noch von den<br />

Bundesländern verhindert wird.<br />

Der Personalrat hat erreicht, dass Diplom-Physiker, -Chemiker, -Biologen und<br />

Sportwissenschaftler (mit achtsemestrigem Mindeststudium) in die Entgeltgruppe<br />

E12 (statt E11) und Lehrkräfte mit dem Lehramt für die Sekundarstufe I ebenfalls in


14<br />

die Entgeltgruppe E12 (statt E11) eingruppiert werden. Darüber hinaus hat der Personalrat<br />

erreicht, dass Studierende, die sich im Studium nicht auf das Fach Sport<br />

beschränken, in die Entgeltgruppe E 9 (statt E 8) eingruppiert werden.<br />

Bei der Stufenzuordnung zu einer der fünf Stufen, die allein von der Berufserfahrung<br />

abhängen, sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden:<br />

1. Erstmalige Einstellung von Beschäftigten, die weder über berücksichtigungsfähige<br />

einschlägige Berufserfahrung noch über förderliche Zeiten<br />

verfügen<br />

Diese Personengruppe wird bei der Einstellung grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet<br />

(§ 16 Abs. 2 Satz 1 TV-L).<br />

2. Erstmalige Einstellung von Beschäftigten, die über berücksichtigungsfähige<br />

einschlägige Berufserfahrung verfügen<br />

Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens<br />

einem Jahr (§ 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L) aus einem vorherigen befristeten<br />

oder unbefristeten Arbeitsverhältnis, erfolgt die Stufenzuordnung sofort zur<br />

Stufe 2. Die einschlägige Berufserfahrung muss nicht zwingend im öffentlichen<br />

Dienst erworben worden sein. Die Anrechnung von Zeiten in der Privatwirtschaft<br />

oder im Ausland ist nicht ausgeschlossen. Ausbildungszeiten<br />

können das Erfordernis der „einschlägigen Berufserfahrung“ nicht erfüllen.<br />

Jedoch wird der Vorbereitungsdienst mit einem halben Jahr angerechnet.<br />

3. Erstmalige Einstellung von Beschäftigten, die über förderliche Zeiten<br />

verfügen<br />

Zur Deckung der Personalbedarfs kann der Arbeitgeber bei neueingestellten<br />

Beschäftigten Zeiten einer vorhergehenden beruflichen Tätigkeit ganz<br />

oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit<br />

für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L). Je<br />

länger also jemand bereits als Lehrkraft, Nachhilfelehrkraft, Ausbilder o. ä.<br />

gearbeitet hat und dies nachweist, desto höher wird er auch eingestuft. Dies<br />

kann bis zur Stufe 4 erfolgen. Dabei werden sogenannte Restzeiten, die<br />

über die für eine Stufe erforderlichen Zeiten hinausgehen, auf Antrag berücksichtigt.<br />

(Erl. des MSW vom 08.06.2009, gültig bis 31.12.<strong>2013</strong>).<br />

4. (Wieder-)Einstellung von Beschäftigten, die bereits beim selben Arbeitgeber<br />

in einem Arbeitsverhältnis standen<br />

Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens<br />

einem Jahr aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis beim selben Arbeit-


15<br />

geber (z.B. befristete Beschäftigung an einem öffentlichen Gymnasium), so<br />

erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung dieser Zeiten.<br />

Achtung: Ein vorheriges Arbeitsverhältnis besteht nur dann, wenn zwischen<br />

dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses<br />

ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt! (Stichtagsregelung!)<br />

5. Übernahme von Lehrkräften im Rahmen des Ländertauschverfahrens<br />

Bei diesem Personenkreis werden die Zeiten ihrer vorhergehenden beruflichen<br />

Tätigkeit in vollem Umfang bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.<br />

Achtung: Wird ein vor dem 1.11.2006 bestehendes Angestelltenverhältnis<br />

(BAT-Vertrag mit einem anderen Bundesland oder einem privaten Schulträger)<br />

gekündigt, so erfolgt eine Neueingruppierung und –einstufung unter<br />

den o.g. Bedingungen; d. h. eine (finanzielle) Besitzstandswahrung ist im<br />

TV-L nicht vorgesehen!<br />

Der Personalrat empfiehlt allen Eingestellten, alle Unterlagen über vorausgehende<br />

Beschäftigungsverhältnisse der <strong>Bezirksregierung</strong> zur Überprüfung<br />

und ggf. Anerkennung für die daraus resultierende Einstufung zu übersenden.<br />

Sollten Tarifbeschäftigte dies noch nicht getan haben, sollten sie dieses<br />

schnellstmöglich nachholen. Sollten sich im Einzelfall rückwirkende finanzielle<br />

Ansprüche ergeben, werden diese nur für höchstens sechs Monate erfüllt. Bei<br />

Problemen bezüglich der Anerkennung wird empfohlen, sich mit dem Personalrat<br />

in Verbindung zu setzen.<br />

Im Falle einer Höhergruppierung (Beförderung) wird der Beschäftigte jedoch<br />

gleichzeitig in die Stufe herabgestuft, deren Tabellenentgelt mindestens dem bisherigen<br />

Tabellenentgelt entspricht, höchstens aber bis zur Stufe 2. Der „Mindestbeförderungsgewinn“<br />

beträgt dabei 56,93 Euro ab 1.1.<strong>2013</strong> bzw. 58,61 Euro ab 1.1.2014.<br />

Der Beschäftigte steigt natürlich in der neuen Entgeltgruppe nach den gegebenen<br />

Zeiten die Stufen wieder auf.<br />

11. Versetzungen und Abordnungen<br />

Der Versetzungserlass vom 24.11.1989 sieht Versetzungen zur Gewährleistung<br />

einer gleichmäßigen Versorgung mit Lehrerinnen und Lehrern im Lande NRW vor<br />

(bezirksintern und bezirksübergreifend). Sie können entsprechend der Lehramtsbefähigung<br />

der Lehrkräfte erfolgen (schulformintern und schulformübergreifend) und<br />

sind im Rahmen pädagogischer bzw. fachlicher Notwendigkeiten durchzuführen. Auf


16<br />

Versetzungen auf eigenen Wunsch besteht zwar kein Rechtsanspruch, aber der<br />

Dienstherr hat im Rahmen der Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG) die Versetzung dann<br />

durchzuführen, wenn dienstliche Interessen nicht entgegenstehen. Hierbei sind persönliche<br />

und dienstliche Interessen sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Voraussetzung<br />

für eine laufbahngleiche Versetzung ist immer die Freigabe der abgebenden<br />

<strong>Bezirksregierung</strong>. Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag<br />

bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr.<br />

Versetzungsanträge sind mit dem elektronischen Antragsformular zur Versetzung<br />

(www.oliver.nrw.de) zu stellen. Zusätzlich muss der unterschriebene Papierausdruck<br />

auf dem Dienstweg über die Schulleitung eingereicht werden. Der allgemeine Versetzungstermin<br />

ist vorrangig der 1. August eines Jahres und der 1. Februar als zusätzlicher<br />

Termin.<br />

Im Rahmen des Versetzungsverfahrens zum 1.2.<strong>2013</strong> hat die Behörde dem Personalrat<br />

14 bezirks- und schulforminterne Maßnahmen zur Mitbestimmung vorgelegt.<br />

Darüber hinaus gab es 4 bezirksinterne Versetzungen aus anderen Schulformen und<br />

17 Zugänge aus anderen Regierungsbezirken. Einer Aufnahme aus einem anderen<br />

Bundesland steht eine Versetzung in ein anderes Bundesland gegenüber.<br />

Zum Versetzungstermin 1.8.<strong>2013</strong> stimmte der Personalrat 53 Maßnahmen zu,<br />

wobei es sich in der Mehrzahl um die Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach der<br />

Rückkehr aus Beurlaubung und Elternzeit handelte. Es wurden zudem 13 Lehrkräfte<br />

aus anderen Bezirken in den Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> versetzt. Vor dem Hintergrund<br />

der sich abzeichnenden Stellenüberhänge an den Gymnasien infolge des<br />

doppelten Abiturjahrgangs wurden zum 1.8.<strong>2013</strong> keine Versetzungsbewerber/-innen<br />

aus anderen Schulformen berücksichtigt. Im Rahmen des Lehrertauschverfahrens<br />

zwischen den Bundesländern zum 1.8.<strong>2013</strong> gab es im Bereich der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Münster</strong> 3 Abgänge und 4 Zugänge. Nachträglich erfolgte zum 1.9.<strong>2013</strong> eine Versetzung<br />

in ein anderes Bundesland.<br />

Bei der Versetzungsentscheidung spielen die Entfernung zum Wohnort, familiäre<br />

und soziale Gründe sowie die Anzahl der bereits gestellten Anträge eine gewichtige<br />

Rolle. Die Wünsche der Antragsteller/-innen waren nicht immer mit den dienstlichen<br />

Belangen in Einklang zu bringen. Schwierig gestalteten sich insbesondere die Versetzungsanträge<br />

in die Stadt <strong>Münster</strong> und ihr Umland. Hier bestehen erfahrungsgemäß<br />

weniger Spielräume, da Rückkehrer/-innen aus einer Beurlaubung vorrangig zu<br />

versorgen sind.


17<br />

Vor der Entscheidung über die Versetzungsanträge hatten sich zahlreiche Kolleginnen<br />

und Kollegen mit einer Eingabe an den Personalrat gewandt. Dieser hat<br />

sämtliche Eingaben mit der Behörde verhandelt, um das Anliegen der Beschäftigten<br />

möglichst umfassend zu unterstützen. In vielen Fällen konnte eine Lösung im Sinne<br />

der Kolleginnen und Kollegen erreicht werden. Lehrkräften, die sich um eine Versetzung<br />

bemühen, wird empfohlen, eine formlose Bitte um Unterstützung mit<br />

der Kopie des Versetzungsantrags frühzeitig an den Personalrat zu senden,<br />

damit dieser sich für sie einsetzen kann.<br />

Zum Ausgleich bestehender Ungleichgewichte in der Lehrerversorgung zwischen<br />

den Schulen legte die Behörde dem Personalrat nur wenige Versetzungen aus<br />

dienstlichen Gründen bzw. länger dauernde Abordnungen zur Mitbestimmung vor.<br />

Sie erfolgten in der Regel mit dem Einverständnis der Betroffenen. Dem Personalrat<br />

ist durchaus bewusst, dass die Kolleginnen und Kollegen ihre Zustimmung gelegentlich<br />

aus einer Situation heraus geben, die sie als Zwangslage empfinden.<br />

Abordnungen bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres werden dem Personalrat<br />

gemäß § 91 Abs. 3 LPVG nicht zur Mitbestimmung vorgelegt. Der Personalrat<br />

erhält oft erst im Nachhinein summarisch davon Kenntnis und kann nur dann im Interesse<br />

der Betroffenen tätig werden, wenn er von diesen direkt eingeschaltet wird.<br />

An dieser Stelle sei noch einmal auf das Recht aller Kolleginnen und Kollegen<br />

verwiesen, sich bei der Anhörung, die gemäß § 24 und § 25 LBG vor einer<br />

Abordnung oder Versetzung aus dienstlichen Gründen erforderlich ist, von einem<br />

Personalratsmitglied begleiten und unterstützen zu lassen.<br />

12. Beförderungen und Höhergruppierungen<br />

Im Schuljahr 2012/13 wurden an den Gymnasien im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong><br />

251 Planstellen der Besoldungsgruppe A14 BBO ausgeschrieben. Zudem gab es 48<br />

Planstellen der Besoldungsgruppe A15 BBO. Als spätester Zeitpunkt der Besetzung<br />

war der 1.6.2014 ausgewiesen. Entsprechend den neuen Vereinbarungen zwischen<br />

Personalrat und <strong>Bezirksregierung</strong>, die Beförderungen jeweils so schnell wie möglich<br />

vorzunehmen, passierten auch dank großer Anstrengungen des Dezernates 47.5<br />

davon bereits bis zum Redaktionsschluss 9 A15- und 79 A14-Beförderungen an den<br />

Gymnasien den Personalrat.


18<br />

Die im Vergleich zu den Vorjahren sehr erfreuliche Entwicklung im Bereich der<br />

A14- und A15-Beförderungsstellen kontrastiert mit einer völlig inakzeptablen Situation<br />

im Bereich der Beförderungsmöglichkeiten für die Beschäftigten des gehobenen<br />

Dienstes. Im Berichtszeitraum gab es keine einzige neue A13-Stelle für diesen Personenkreis.<br />

Der Personalrat hat gegenüber der Behörde mehrfach auf diesen Missstand<br />

hingewiesen und Verbesserungen gefordert. (Siehe auch Kap. 4!) Letztlich<br />

sind das Schulministerium und das Finanzministerium gehalten, diesen systemischen<br />

Fehler zu beheben und für einen Abbau des Bewerberstaus zu sorgen.<br />

Im Bereich der Weiterbildungskollegs gab es eine A14- und eine A15-<br />

Ausschreibung. Die Beförderungsverfahren dazu konnten bereits abgeschlossen<br />

werden. Darüber hinaus wurden 21 Stellen für Fachleiter/-innen an den Zentren für<br />

schulpraktische Lehrerausbildung zur Verfügung gestellt.<br />

Aus dem <strong>2013</strong>er Stellenplan wurde im September <strong>2013</strong> für die Gymnasien ein<br />

weiteres Paket von Beförderungsstellen freigegeben; es umfasst 138 A14-Stellen<br />

und 55 A15-Stellen, aber leider wieder keine A13-Stellen für SI-Lehrer,. Die Ausschreibungen<br />

dürften im Dezember erfolgen.<br />

Da der Bedarf an Fachleitern/-innen in den Seminaren deutlich höher ist als die<br />

Zahl der dafür verfügbaren A15-Stellen, kann diesem Personenkreis nach der Beauftragung<br />

lediglich – falls nicht bereits erfolgt – eine unverzügliche A14-Beförderung<br />

zugesagt werden. Die früher regelmäßig mit der Beauftragung verbundene A15-<br />

Beförderung erfolgt erst später im Rahmen einer Kontingentierung. Dabei sind zur<br />

Festlegung der Reihenfolge folgende Kriterien vereinbart: 1. Datum der Beauftragung,<br />

2. Leistung (Note), 3. Hilfskriterien (Geschlecht, Schwerbehinderung, Dienstalter).<br />

In den Mitwirkungsverfahren zu den Ausschreibungstexten hat der Personalrat<br />

jeweils unter anderem geprüft, ob die ausgeschriebenen Aufgaben und Funktionen<br />

den avisierten Besoldungsgruppen entsprechen und wie weit die Schulleitung<br />

sich bei der Textabfassung mit dem Lehrerrat und der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen<br />

ins Benehmen gesetzt hat. Aus einigen Schulen erreichten den Personalrat<br />

Klagen über eine zu kurze Beratungsfrist für die Lehrerräte. Der Personalrat<br />

hat diese Kritik gegenüber den Dezernaten 43 und 47.5 sehr deutlich zum Ausdruck<br />

gebracht und eine mindestens 14-tägige Frist angemahnt, innerhalb derer der Lehrerrat<br />

seine Mitwirkungsrechte gemäß § 69 SchulG wahrnehmen kann.<br />

Im Zusammenhang mit dem Ablauf der A14-Beförderungsverfahren hat der Personalrat<br />

auf den Wegfall der bisher im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> vorgesehenen


19<br />

Auswahlgespräche hingewirkt, die von der Schulleitung der ausschreibenden Schule<br />

mit den bestbeurteilten Bewerberinnen und Bewerbern zu führen waren. Hintergrund<br />

waren gravierende rechtliche Bedenken des Personalrates insbesondere im<br />

Hinblick auf die Gleichbehandlung von schulinternen und externen Bewerberinnen<br />

und Bewerbern.<br />

Das Informationsschreiben des Personalrates über die Praxis bei der Erstellung<br />

von dienstlichen Beurteilungen und bei Beförderungsverfahren wird gerade<br />

aktualisiert und ist in Kürze unter www.bezregmuenster.nrw.de/startseite/abteilungen/abteilung4/Dezernat_43_Gymnasium_G<br />

ymnasiale_Oberstufe_zweiter_Bildungsweg/personalrat/index.html abrufbar.<br />

13. Frauenförderung<br />

An Gymnasien wurden im Schuljahr 2012/13 28 Frauen (46,7%) und 32 Männer<br />

(53,3%) eingestellt. Im Vorjahr wurden wesentlich mehr Lehrkräfte (446) und anteilig<br />

knapp 8% mehr Frauen eingestellt.<br />

Im Eingangsamt A 13 befinden sich 36% Männer und 64% Frauen. Damit ist der<br />

Anteil der Frauen im Eingangsamt im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig<br />

(65,2%).<br />

Die A14-Stellen sind zum 1.8.<strong>2013</strong> erstmals zur Hälfte mit Frauen besetzt. Dementsprechend<br />

ist auch der Anteil der Frauen, die eine Beförderung zu A14 (Stichtag<br />

1.3.<strong>2013</strong>) erhalten haben, im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Es waren im Schuljahr<br />

2012/13 57,8% Frauen (Vorjahr 51,2%) und 42,2% Männer (Vorjahr 48,8%),<br />

die in dieses Amt befördert wurden.<br />

In den A15-Beförderungsverfahren 2012/13 (Stichtag 1.3.<strong>2013</strong>) kamen 24 Männer<br />

(61,5%) und 15 Frauen (38,5%) zum Zuge. Es hatten sich auf dieses Beförderungsamt<br />

41 Männer und 25 Frauen beworben. Im Schuljahr 2011/12 wurden zum<br />

1.3.2012 elf Männer (47,8%) und zwölf Frauen (52,2%) zu A15 befördert. Insgesamt<br />

sind 87 A15-Stellen mit Frauen (33,6%) und 172 mit Männern (66,4%) besetzt. Damit<br />

ist die prozentuale Verteilung von Frauen und Männern in diesem Beförderungsamt<br />

gleich geblieben. Es zeigt sich hier weiterhin eine deutliche Unterrepräsentanz der<br />

Frauen.<br />

In den Beförderungsverfahren für stellvertretende Schulleitungen haben sich<br />

11 Männer (52,4%) und 10 Frauen (47,6%) beworben. Befördert wurden 5 Männer<br />

und 5 Frauen. Insgesamt haben 22 Frauen (32,8%) und 45 Männer (67,2%) eine


20<br />

stellvertretende Schulleitung inne. Die Frauen haben bei der Stellenbesetzung im<br />

Vergleich zum Vorjahr (16 Frauen / 58 Männer) deutlich aufgeholt.<br />

Bei den Schulleitungsstellen gibt es keine gravierenden Veränderungen. Dort<br />

stehen 53 Männer 19 Frauen gegenüber. In dieses Amt befördert wurden 2 Frauen<br />

und 4 Männer. Beworben hatten sich 6 Frauen und 5 Männer.<br />

Im Fachleitungsbereich ist der Anteil der Frauen gesunken. Er beträgt 35% und<br />

der der Männer 65%. In dieses Amt befördert wurden zu 45,2% Männer und zu<br />

54,8% Frauen. Wie bereits im Schuljahr 2011/12 überwiegt in diesem Bereich bei<br />

den Beförderungen der Frauenanteil und zwar sowohl bei den Bewerbungen als<br />

auch bei den Beförderungen. Das Sinken des Frauenanteils ist auf vermehrte Pensionierungen<br />

und Entpflichtungen zurückzuführen.<br />

Insgesamt haben sich die Chancen der Frauen im Gymnasialbereich erfreulicherweise<br />

verbessert. Im Eingangsamt sind sie deutlich überrepräsentiert, im ersten Beförderungsamt<br />

A14 haben sie erstmalig einen 50%-Anteil erreicht. In den übrigen<br />

Beförderungsämtern sind Frauen weiterhin unterrepräsentiert, wobei sich immerhin<br />

bei der stellvertretenden Schulleitung eine Verbesserung der Frauenquote zeigt.<br />

Im Bereich der Weiterbildungskollegs wurden im Schuljahr 2012/13 keine Neueinstellungen<br />

vorgenommen. Von den 7 Schulleitungsstellen sind im WBK-Bereich<br />

unverändert 2 mit Frauen (28,6%) und 5 mit Männern (71,4%) besetzt. Es sind 6<br />

stellvertretende Schulleitungsstellen besetzt und zwar 4 mit Männern und unverändert<br />

2 mit Frauen. Von 23 A14-Stellen sind 11 mit Frauen und 12 mit Männern<br />

besetzt. Im vergangenen Schuljahr ist ein Mann auf die einzige ausgeschriebene<br />

A14-Stelle befördert worden. Er war auf dieser Stelle der einzige Bewerber. Im A15-<br />

Bereich sind von 10 Stellen 4 mit Frauen besetzt.<br />

14. Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung<br />

Ablehnungen von Anträgen auf Beurlaubung oder auf Teilzeitbeschäftigung sind<br />

sowohl bei Beamten als auch bei Tarifbeschäftigten beteiligungspflichtig. Dem Personalrat<br />

wurden im Berichtszeitraum allerdings keine Ablehnungen vorgelegt.<br />

Gelegentlich werden an Personalratsmitglieder Klagen von Teilzeitkräften herangetragen,<br />

die nach eigener Einschätzung überproportional häufig zu Vertretungsunterricht<br />

herangezogen werden oder sich einer überproportional hohen Zahl von<br />

Springstunden ausgesetzt sehen, obwohl diese Fragen in § 17 ADO und in den<br />

„Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer an


21<br />

Gymnasien bzw. an Weiterbildungskollegs“ (siehe Kap. 3) der Behörde unmissverständlich<br />

geregelt sind. Vor diesem Hintergrund rät der Personalrat allen Kolleginnen<br />

und Kollegen weiterhin, ihm Problemfälle in Form von schriftlichen Eingaben zuzuleiten,<br />

wenn Abhilfe geschaffen werden soll.<br />

Und hier noch ein Hinweis auf eine Besonderheit: Infolge höchstrichterlicher<br />

Rechtsprechung wird die Mehrarbeit von Teilzeitkräften bis hin zur Vollbeschäftigung<br />

von der ersten Stunde an anteilig ohne vorherige monatliche Spitzabrechnung<br />

besoldet bzw. vergütet. Diese Regelung gilt auch für alle Lehrkräfte in Altersteilzeit,<br />

wobei Tarifbeschäftigte mit ihrer monatlichen Mehrarbeitsvergütung die 450-Euro-<br />

Grenze nicht überschreiten dürfen.<br />

15. Amtsärztliche Untersuchung, Dienstunfähigkeit, Teildienstfähigkeit<br />

Bei der beabsichtigten Erstellung eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses<br />

- zur Feststellung der Dienst- oder Teildienstfähigkeit bei längerer Erkrankung<br />

(1. Fall),<br />

- zur Entscheidung über einen vorgelegten Antrag auf Verlängerung einer Stundenermäßigung<br />

aus gesundheitlichen Gründen (2. Fall),<br />

- zum Zweck der vorzeitigen Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen<br />

auf eigenen Antrag (3. Fall),<br />

- zur Überprüfung der Dienstfähigkeit zur möglichen Reaktivierung nach erfolgter<br />

vorzeitiger Zurruhesetzung (4. Fall)<br />

wird der Personalrat gemäß § 75(1) Nr. 4 LPVG angehört. Er bzw. die mit ihm zusammenarbeitende<br />

Schwerbehindertenvertretung bemühen sich, vor jeder Anhörung<br />

mit den Betroffenen Kontakt aufzunehmen und sie auch – soweit gewünscht – in Bezug<br />

auf die anstehenden Möglichkeiten und Risiken der Untersuchung zu beraten.<br />

Diese kann nämlich beispielsweise im zweiten Falle auch die Dienstunfähigkeit oder<br />

Teildienstfähigkeit und im dritten und vierten Falle auch die Teildienstfähigkeit zum<br />

Ergebnis haben, und zwar dann, wenn die Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit<br />

nicht zu erwarten ist. Deshalb ist dringend zu empfehlen, schon vor Antragstellung,<br />

insbesondere aber rechtzeitig vor einer amtsärztlichen Untersuchung,<br />

von sich aus ein Personalratsmitglied oder den Vertrauensmann der Schwerbehinderten<br />

zu informieren und zu Rate zu ziehen. Der Personalrat kann sich<br />

dann gezielter für die jeweiligen Interessen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen<br />

einsetzen und leichter in deren Sinne bessere Regelungen erreichen.


22<br />

16. Schwerbehindertenvertretung<br />

Im Sozialgesetzbuch IX heißt es: In allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte<br />

Menschen betreffen, unterrichtet die Behörde die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich<br />

und umfassend und hört sie vor einer Entscheidung an. Getroffene Entscheidungen<br />

werden ihr unverzüglich mitgeteilt (vgl. § 95 SGB IX Satz 2). Die<br />

Schwerbehindertenvertretung wacht darüber, dass die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches<br />

IX und der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe<br />

behinderter Menschen im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen eingehalten<br />

werden (vgl. BASS 21 – 06 Nr. 1).<br />

Klärende Informationsgespräche mit den schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen<br />

hinsichtlich der Anwendung der Bestimmungen betreffen unter anderem Fragen<br />

zu folgenden Themen: Anerkennung einer Schwerbehinderung, Einstellung,<br />

Versetzung, Beurteilung, Beförderung, Unterrichtsverteilung, Stundenplangestaltung<br />

mit Vertretung und Aufsicht, Mehrarbeit, Hilfen im Arbeits- und Berufsleben, Pflichtstundenermäßigung,<br />

Teildienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Altersteilzeit, Anwendung<br />

der Bandbreitenregelung, Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung, Anordnung<br />

einer amtsärztlichen Untersuchung, Versetzung in den Ruhestand.<br />

Durch den Kontakt der Vertrauensperson zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

der <strong>Bezirksregierung</strong> vor Ort lassen sich auf direktem Weg viele Fragen schnell<br />

klären. In strittigen Angelegenheiten gibt die Vertrauensperson mündlich oder schriftlich<br />

eine differenzierte Stellungnahme gegenüber der Behörde ab.<br />

Die Vertrauensperson vertritt die Interessen der Kolleginnen und Kollegen mit einer<br />

Schwerbehinderung und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Auf Wunsch<br />

begleitet sie die Kolleginnen und Kollegen bei dienstlichen Gesprächen mit der<br />

Schulleitung oder der Behörde.<br />

Die Vertrauensperson nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Personalrats teil.<br />

Schwerbehindertenvertretung und Personalrat stimmen sich dabei ab, um die berechtigten<br />

Anliegen schwerbehinderter Menschen zu vertreten.<br />

Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen sollten daher rechtzeitig Kontakt<br />

mit der Schwerbehindertenvertretung aufnehmen, um in ihren Anliegen<br />

sachkundig beraten werden zu können. Dienstagnachmittag ist Herr Ulrich Konert<br />

als Vertrauensperson in der Behörde in <strong>Münster</strong> für ein persönliches Gespräch<br />

in der Regel zwischen 14 und 16 Uhr zu erreichen (Dienstgebäude Alb-


23<br />

recht-Thaer-Str. 9, Raum N 1006, Telefon 0251- 411- 4531 oder 4051). Vereinbaren<br />

Sie alle Termine mit Herrn Konert unter der Telefonnummer 02364 - 965443.<br />

17. Fort– und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer<br />

Die neue Lehrerfortbildung in NRW - Fortbildung für eigenverantwortliche Schulen<br />

- kann unter http://www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/ aufgerufen<br />

werden.<br />

Nach der seit 2006/07 geltenden Arbeitsteilung in der Fortbildung sollen die <strong>Bezirksregierung</strong>en<br />

nur für die Angebote zuständig sein, deren Realisierung in 53 Kreisen<br />

und Städten unwirtschaftlich wäre. In allen anderen Fällen sollen bei den Schulämtern<br />

angesiedelte Kompetenzteams ortsnah die Lehrerfortbildung organisieren.<br />

Die Fortbildungsarbeit der 53 Kompetenzteams wird im Rahmen der<br />

Fortbildungsinitiative NRW 2012 - 2015 auf die Unterrichtsentwicklung für eine<br />

neue Lehr- und Lernkultur fokussiert.<br />

Die passenden Unterstützungsangebote werden in acht Programmen in zwei<br />

Themenfeldern „Schulentwicklung" und „Fokus Unterrichtsentwicklung" gebündelt.<br />

Im Themenfeld „Schulentwicklung“ finden sich die Programme<br />

Schulentwicklungsberatung, Fortbildungsplanung und Werteerziehung; im<br />

Themenfeld „Fokus Unterrichtsentwicklung für eine neue Lehr- und Lernkultur“ die<br />

Programme Standard- und kompetenzorientierter Fachunterricht, Vielfalt fördern, Auf<br />

dem Weg zur inklusiven Schule, Medien- und Lernmittelberatung sowie Kooperation<br />

mit Bildungspartnern. Diese Programme sollen sukzessive eingeführt werden.<br />

In Anbetracht der in den letzten Jahren zunehmenden Arbeitsverdichtung achtet<br />

der Personalrat ganz besonders auf die zeitliche Belastung der Kollegien.<br />

Leider werden die für Gymnasien wichtige fachbezogene Lehrerfortbildung –<br />

insbesondere in den „kleinen“ Fächern – und die oberstufenbezogene Fortbildung<br />

unverändert zu wenig angeboten. Der Personalrat hat die <strong>Bezirksregierung</strong><br />

in mehreren Erörterungen des Fortbildungsprogramms aufgefordert, diesem strukturellen<br />

Mangel abzuhelfen. Immerhin zeichnet sich ab, dass die <strong>Bezirksregierung</strong><br />

vermehrt Fortbildungen in einigen Fächern der Sekundarstufe II anbietet. Der Personalrat<br />

regt seit langer Zeit an, die abgeschafften Bezirksfachkonferenzen wiederzubeleben,<br />

und verweist dabei auf die gute Praxis mit Facharbeitskreisen bei den Weiterbildungskollegs.


24<br />

An dieser Stelle sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass konkrete<br />

Fortbildungswünsche der Schulen zu bestimmten Themen von den Kompetenzteams<br />

gerne aufgenommen werden.<br />

Der Personalrat weist darauf hin, dass für die Teilnahme an externen Veranstaltungen<br />

die Reisekosten und ggf. die Teilnehmergebühren grundsätzlich<br />

aus dem Fortbildungsbudget der einzelnen Schule zu erstatten sind. Daher ist<br />

vor der Anmeldung zu klären, inwieweit im Rahmen der Fortbildungsplanung ein Interesse<br />

der Schule an der Teilnahme einer Lehrkraft oder mehrerer Lehrkräfte besteht.<br />

18. Arbeits– und Gesundheitsschutz<br />

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer erhält eine immer<br />

größere Bedeutung, weil die Belastungen infolge des doppelten Abiturjahrganges,<br />

des zunehmenden Ganztagsbetriebes, der immer heterogener werdenden Schülerschaft<br />

und der zu leistenden Inklusion stetig angestiegen sind. Sie sind deshalb auch<br />

ständiges Thema des Personalrates. In mehreren Gesprächen hat der Personalrat<br />

die Behörde wiederholt auf die dadurch zunehmende Problematik der Lehrergesundheit<br />

aufmerksam gemacht und Lösungsvorschläge angemahnt. (Vgl. Kap. 4!)<br />

Wichtige Schritte sind eine Schulleiterdienstbesprechung zum Thema „Lehrergesundheit“<br />

(hat stattgefunden am 15.03.<strong>2013</strong>) und die Befragung aller Lehrkräfte im<br />

Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> in der Zeit vom 04.11.<strong>2013</strong> bis 30.11.<strong>2013</strong> durch die Freiburger<br />

Forschungsstelle für Arbeits- und Sozialmedizin (FFAS). Siehe www.ffas.de<br />

oder www.copsoq.de! Im Auftrag des MSW führt die FFAS die online gestützte Umfrage<br />

COPSOQ durch. Alle Lehrkräfte werden über die jeweiligen Schulen aufgefordert<br />

sich an der Umfrage zur psychosozialen Belastung zu beteiligen. Diese Umfrage<br />

ist im Regierungsbezirk Düsseldorf schon durchgeführt worden und wird zur Zeit<br />

ausgewertet.<br />

Zuständige Generalistin für Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Münster</strong> ist Frau RR’ Friederike Dittert, Tel.: 0251/411 1464, E-Mail:<br />

Friederike.dittert@brms.nrw.de .<br />

Für die arbeitsmedizinische Betreuung der Lehrerinnen und Lehrer des Landes<br />

NRW ist seit Februar 2000 der B . A . D (Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer<br />

und Sicherheitstechnischer Dienst e.V.) zuständig, der sich um alle arbeitsmedizinischen<br />

Probleme der Lehrerinnen und Lehrer kümmert. Für Schülerinnen und<br />

Schüler sowie für Tarifbeschäftigte ist die Unfallkasse NRW (www.unfallkasse-


25<br />

nrw.de) zuständig. Bei Problemen sollten Schulen eine sogenannte Bedarfsbegehung<br />

durch den B . A . D beantragen. Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz können<br />

direkt an den B . A . D oder an die Personalratsmitglieder (insbesondere an Herrn<br />

Heckötter, Herrn Menges, Frau Plümer-Krabbe oder Frau Dr. Pohl) gerichtet werden.<br />

Adressen des B . A . D:<br />

Zentrum <strong>Münster</strong><br />

B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH<br />

Frau Dr. Piontkowski (Arbeitsmedizin)<br />

Herr Bauer<br />

Hafenplatz 1, 48155 <strong>Münster</strong><br />

Telefon: 0251/663266<br />

Mobil: 01715646462<br />

Telefax: 0251/64 97 3<br />

E-Mail: wolfram.bauer@bad-gmbh.de<br />

Info.: http://www.bad-gmbh.de<br />

Zentrum Gelsenkirchen<br />

B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH<br />

Herr Dr. Thiem (Arbeitsmedizin)<br />

Herr Sayban<br />

Zum Ehrenmal 21, 45894 Gelsenkirchen<br />

Telefon: 0209/95 92 330<br />

Telefax: 0209/95 92 332<br />

E-Mail: info@bad806.bad-gmbh.de<br />

Zu den Aktivitäten des B·A·D im letzten Jahr gehörten angeforderte Schulbegehungen,<br />

Begehungen zufällig ausgewählter Schulen und verstärkt Beratungen in<br />

Fragen des Mutterschutzes.<br />

Seit 2007 finden Einzelberatungen für schwangere Lehrerinnen zu wichtigen<br />

Themen des Mutterschutzgesetzes (Erste Hilfe, Pausenaufsicht, Mutterschutz beim<br />

Sportunterricht) und zum Infektionsschutz durch die Betriebsärztinnen und –ärzte der<br />

BAD GmbH statt. Der Immunschutz wird nach den individuellen Erfordernissen der<br />

Schwangeren je nach Einsatz am jeweiligen Arbeitsplatz an der Schule überprüft und<br />

abschließend eine Empfehlung an die Schulaufsicht hinsichtlich eines möglichen<br />

Einsatzes der Lehrerinnen ausgesprochen.<br />

Zum Mutterschutz gibt es ausführliches Informationsmaterial der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

unter: http://www.bezregmuenster.de/startseite/abteilungen/abteilung4/Dezernat_47_Personalangelegenheite<br />

n/Informationen/Schwangere_Lehrkraefte/index.html .


26<br />

Als zusätzliches Gremium ist bei der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> ein regionaler<br />

Arbeitsschutzausschuss eingerichtet. Dort arbeiten Vertreter der <strong>Bezirksregierung</strong>,<br />

des B . A . D, der Unfallkasse NRW, der Personalräte und der Schwerbehindertenvertretung<br />

regelmäßig zusammen. Unter http://www.sichere-schule.de sind umfangreiche<br />

Informationen abrufbar.<br />

19. Telefonliste der Personalratsmitglieder<br />

Bangert, Christine GEW Tel.: 02361 – 9792308<br />

Beran, Kerstin PhV Tel.: 02871 – 2345619<br />

Biedermann, Gabriele PhV Tel.: 02571 – 40686<br />

Bolte, Meik PhV Tel.: 0251 – 5149569<br />

Gunkel, Elmar PhV Tel.: 02563 – 969750<br />

Heckötter, Linus PhV Tel.: 05971 – 2808<br />

Dr. Kewitz, Bernhard PhV Tel.: 02541 – 980345<br />

Logermann, Britta GEW Tel.: 02864 – 5763<br />

Martin, Ulrich PhV Tel.: 02861 – 603831<br />

Meier, Christian PhV Tel.: 0251 – 796102<br />

Menges, Reinhard SchaLL Tel.: 02043 – 928011<br />

Dr. Menkhaus, Torsten GEW Tel.: 02385 – 922574<br />

Plümer-Krabbe, Katharine GEW Tel.: 0251 – 48074839<br />

Dr. Pohl, Maria VdKorrektur Tel.: 0251 – 31017<br />

Polifka, Claus GEW Tel.: 02871 – 44532<br />

Renner, Charlotte PhV Tel.: 02361 – 5822007<br />

Schneiders, Frank PhV Tel.: 02361 – 62282<br />

Schulze Lohoff, Reinhard PhV Tel.: 0251 – 212859<br />

Wahlbrinck, Bernd VdKorrektur Tel.: 05971 – 8638790<br />

Wessmann, Barbara GEW Tel.: 02361 – 8492144<br />

Wittenbrink, Alfons GEW Tel.: 0541 – 8601468


Hauptpersonalrat 40221 Düsseldorf, im Sept. <strong>2013</strong><br />

für Lehrerinnen und Lehrer Völklinger Str. 49<br />

an Gymnasien und Weiterbildungskollegs<br />

beim Ministerium für Schule und Weiterbildung<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

An den<br />

Vorsitzenden<br />

des Personalrats für Lehrerinnen und Lehrer<br />

an Gymnasien und Weiterbildungskollegs<br />

bei der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />

Herrn Reinhard Schulze Lohoff<br />

Domplatz 1-3<br />

48143 <strong>Münster</strong><br />

Anträge der Personalversammlung 2012<br />

Sehr geehrter Herr Schulze Lohoff,<br />

im Namen des Hauptpersonalrats für Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und<br />

Weiterbildungskollegs beim Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen bedanke ich mich für die Übersendung einiger Anträge der<br />

Personalversammlung <strong>Münster</strong>.<br />

Der Hauptpersonalrat hat die ihm zugeleiteten Anträge intern beraten und mit den<br />

zuständigen Ministerialbeamten diskutiert. Aus heutiger Sichtkann ich Ihnen zu den in<br />

den AnträgenundAnfragenangesprochenenThemen die folgenden Antworten geben:<br />

1. Altersteilzeit<br />

Die Verlängerung von Altersteilzeit für beamtete Lehrerinnen und Lehrer über den<br />

31.12.2012 hinaus ist mit dem Dienstrechtsanpassungsgesetz vom 16. Mai <strong>2013</strong> - das<br />

im wesentlichen die dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Bundesvorschriften<br />

mit Stand des Jahres 2006 in nordrhein-westfälisches Landesrecht überführt


Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 2<br />

hat - und dem Durchführungserlass des MSW zur Altersteilzeit für Lehrerinnen und<br />

Lehrer vom 12. Juni <strong>2013</strong> möglich geworden.<br />

Die Konditionen wurden allerdings verschlechtert, so dass im Einzelfall sehr genau<br />

geprüft werden muss, wie hoch der Preis fürdie Inanspruchnahme der Altersteilzeit ist.<br />

Das Dienstrechtsanpassungsgesetzes sieht vor, dass für eine Altersteilzeit ab dem<br />

1. Juni <strong>2013</strong> folgende Bedingungen gelten:<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

Altersteilzeit soll weiterhin ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich sein,<br />

es sollen mindestens 65 Prozent des durchschnittlichenBeschäftigungsumfangs der<br />

letzten 5 Jahre geleistet werden - bisher 55 Prozent,<br />

die Nettobesoldung soll auf 80 Prozent - bisher 83 Prozent - derdurchschnittlichen<br />

Besoldung der letzten 5 Jahre reduziert werden,<br />

die Zeiten der Altersteilzeit sollen nur noch zu 80 Prozent -bisher 90 Prozent -als<br />

ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet werden,<br />

die Konditionen der bisher genehmigten Alterteilzeitbeschäftigungen bleiben<br />

bestehen.<br />

WeitereEinzelheitenhatderDurchführungserlass geklärt.So muss "für jedes volle Jahr<br />

der Altersteilzeit für die Dauer eines Schuljahres und für jedes halbe Jahr der<br />

Altersteilzeit für die Dauer eines Halbjahres auf die zwischen Vollendung des 55.<br />

Lebensjahrs und Vollendung des 60. Lebensjahrs zustehende Altersermäßigung<br />

verzichtet worden sein" (Ziff.2.2desErl.vom 12.6.<strong>2013</strong>).Da die Altersermäßigung fünf<br />

Schuljahre lang gewährt wird, ist ein Verzicht maximal für fünf Schuljahre notwendig.<br />

In Ziff. 2.3 des Erlasses heißt es zur Nachholung der Kompensation bei fehlender<br />

Ansparleistung:


Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 3<br />

Diese Bestimmungen gelten ausschließlich für die beamteten Lehrerinnen und Lehrer<br />

des Landes.Im Tarifbereich ist durch die Einigung derTarifparteien vom 10. März 2011<br />

eine Öffnungsklausel zu einer tariflichen Ausgestaltung der Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte<br />

beschlossen worden. Diese muss in den Mitgliedsländern der TdL<br />

umgesetzt werden. Die gewerkschaftlichen Tarifpartner in NRW werden dies in den<br />

kommenden Tarifverhandlungen einbringen; bisher ist ein Tarifabschluss zur<br />

Altersteilzeit nur für den öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt erfolgt. In Nordrhein-<br />

Westfalen ist daher im Augenblick keine Alterteilzeit für tarifbeschäftigte Lehrerinnen<br />

und Lehrer möglich. Der Hauptpersonalrat für Gymnasien und Weiterbildungskollegs<br />

wird die Tarifpartner erneut und mit Nachdruck auffordern, die Altersteilzeit für<br />

tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer auf die Agenda der nächsten Verhandlungen<br />

zu setzen.<br />

2. Qualifizierung befristet Beschäftigter<br />

Der Hauptpersonalrat für Gymnasien undWeiterbildungskollegs ist den Kolleginnen und<br />

Kollegen dankbar, die in der Vergangenheit wegen erheblichen Lehrermangels den<br />

Schulen in manchen Notsituationen geholfen haben. Grundsätzlich aberstrebtder HPR<br />

Dauerbeschäftigungsverhältnisse im Schulbereich an,die aufgrund der Professionalität<br />

des Lehrerberufs möglichst mit ausgebildeten Lehrkräften mit beiden Staatsexamina<br />

abgeschlossen werden sollten. Nur wenn ein echter Befristungsgrund(etwa Vertretung)<br />

vorliegt, kann eine Beschäftigung ausnahmsweise befristet erfolgen. Eine solche<br />

Beschäftigung darfnicht über längereZeit andauern und darfauch die soBeschäftigten<br />

auf Dauer nicht auf Teilzeit festlegen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund einer<br />

steigenden Zahl von arbeitslosen, voll ausgebildeten Gymnasiallehrern wichtig.<br />

Aber auch in Zeiten arbeitsloser Gymnasiallehrer werden Kolleginnen und Kollegen in<br />

einigen Fächer nicht in ausreichendem Maße eingestellt werden können, um den<br />

fächerspezifischen Bedarf auszugleichen. Wenn in diesen Fächern Zertifikatskurse oder<br />

Studienkurse angeboten werden, hält der HPR dies für angemessene Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

Der Hauptpersonalrat wird mit der gymnasialen Gruppe des MSW das<br />

Gespräch mit dem Ziele führen, die Adressatengruppe für solche Qualifizierungsmaßnahmen<br />

individuellund zielgenau festzulegen.Eine pauschale Ausgrenzung bestimmter<br />

Beschäftigungsgruppen scheint nicht das beste Mittel zu sein.<br />

3. Belastungsfeld Ganztag<br />

Eindrucksvoll beschreibt der aktuelle Ganztagserlass die Anforderungen, die das<br />

Ministeriumsowohl an den offenen alsauchan den gebundenen Ganztagsbetrieb stellt.<br />

So heißt es in Ziff. 3.1:


Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 4<br />

"<br />

Weiter bestimmt der Ganztagserlass:


Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 5<br />

Alle diese Punkte erfordern ein erhebliches Maß an zusätzlicher Arbeit - für die<br />

konzeptionelle Tätigkeit, die Koordination mit den Partnern, die Durchführung und die<br />

Evaluation und Revision. Gleichzeitig versuchen die Landesregierung und die<br />

<strong>Bezirksregierung</strong>en, dieses Thema zum Anlass zu nehmen, um die ohnehin anstehenden<br />

Aufgaben - Kompetenzorientierung, Kernlehrplanumsetzung, andere


Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 6<br />

Unterrichtsformen (kooperatives Lernen, Hausaufgaben etc.) mit zusätzlichemSchwung<br />

zu versehen.<br />

Die zusätzlichen Belastungen für die Lehrerinnen und Lehrer zeigen sich konkret<br />

- durch faktisch durchschnittlich längeren Anwesenheitszeiten der Lehrkräfte in der<br />

Schule und durch zusätzlichen Aufgaben und Tätigkeiten<br />

- durch mehr Vertretungsunterricht, z.B. wegen Vertretungsnotwendigkeiten in der<br />

Mittagspause und in 6. und 7. Stunden<br />

- durch Korrekturen und Vorbereitung müssen im Anschluss an den Unterricht und<br />

die längere Präsenzzeit in der Schule zu Hause erledigt werden, da Arbeits- und<br />

Aufenthaltsräume fehlen<br />

- durch umfangreichere Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben, da mehr Probleme<br />

in der Unterrichtszeit auftreten<br />

- durch Konferenzen zu ungünstigen Zeiten<br />

- durch mehr und andere Pausenaufsichten<br />

- durch AG-Angebote in der Mittagspause<br />

- durchZusammenarbeit mit den externen Betreuern der pädagogischen Übermittagbetreuung<br />

- durch Hinweise zu Hausaufgaben, Förderbedarf, Auffälligkeiten etc.<br />

- durch Arbeit an Hausaufgabenkonzepten,neuen Stundenrastern, Rhythmisierung,<br />

Förderkonzepten, Veränderung derBerufsorientierungsmaßnahmen, Gesundheitserziehung,<br />

Öffnung von Schule etc. mit umfangreichen Folgen für die Unterrichtsarbeit<br />

Der Hauptpersonalrat Gymnasium fordert zum Ausgleich dieser erheblichen zusätzlichen<br />

Beanspruchung der Lehrerinnen und Lehrer vom Gesetzgeber<br />

- die Ausweitung des Ganztagszuschlags für gebundene Ganztagsschulen auf 30<br />

Prozentpunkte und dessen dauerhafte Sicherung<br />

- den "Ganztagszuschlag" auch für Schulen mit pädagogischer Übermittagbetreuung<br />

- die Einrichtung und Ausschreibung von Koordinatorenstellen und<br />

- die Beschäftigung von Sozialpädagogen und Sozialarbeiter in der Schule, die nicht<br />

zu Lasten der Lehrerstellen gehen darf.<br />

Aber auch innerschulisch muss bei Unterrichtsverteilung undStundenplangestaltung auf<br />

die besonderen Gegebenheiten geachtet werden. Dies fordert die besondere<br />

Fürsorgepflicht der Schulleitungen gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern.<br />

Der Hauptpersonalrat hat erhebliche Zweifel, ob die Einrichtung von angemessenen<br />

ArbeitsplätzenindenSchulenderEntlastungder Kolleginnen und Kollegen dienen kann,<br />

zumal die finanzielle Anspannung fast aller Schulträger, die durch die Umsetzung der<br />

Inklusion weiter strapaziert wird, nicht für die Einrichtung angemessener Arbeitsplätze<br />

an den Gymnasien sorgen kann.


Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 7<br />

4. Belastungsfeld Konferenzen<br />

Die grundlegenden Forderungen des Hauptpersonalrats zu diesem Bereich lauten:<br />

- Lehrerkonferenzen dürfen nicht länger als 90, höchstens 120 Minuten dauern. Ihre<br />

Zahl ist in der Regel auf zwei pro Schuljahr zu begrenzen.<br />

- Zur umfangreichen Diskussion der pädagogischen Situation und ihrer Weiterentwicklung<br />

bedarf es der Möglichkeit ganztägiger Pädagogischer Konferenzen.<br />

In einer ersten Stellungnahme zu diesen Forderungen schrieb das Schulministerium:<br />

(Anm: in der Zwischenzeit in Kraft gesetzt)<br />

Leiderist bei derNovellierung derAllgemeinen Dienstordnung (ADO) unserer Forderung<br />

zu § 23 Absatz 7 ADO nicht entsprochen worden. Nach den Vorstellungen des<br />

Hauptpersonalrats sollten in Satz 2 die Worte "nach der Unterrichtszeit" gestrichen<br />

werden. Wir werden unsere ForderungindenanstehendenGesprächen mit demneuen<br />

Abteilungsleiter Schule wiederum - und jetzt gestützt durch die Anträge aller<br />

Personalversammlungen - mit Nachdruck vortragen.<br />

5. Beförderungsstellen<br />

Die Beförderungssituation im Bereich A13 für die Sek-I-Lehrkräfte an den Gymnasien<br />

und im Bereich A 15 des höheren Dienstes ist unbefriedigend. Dies liegt zum einen an<br />

der Altersstruktur der Kolleginnen undKollegen und auf der anderen Seite daran, dass<br />

alle Stellen im Gymnasialkapitel dem Höheren Dienst angehören. Demzufolge reduziert<br />

sich die Zahl der Stellen für Sek-I-Lehrkräfte durch Ausscheiden der Kolleginnen und<br />

Kollegen. Konkret bedeutet dies, dass gemäß Landeshaushalt die Stellen im Gehobenen<br />

Dienst von 1.443 (HH 2012) auf 1.378 (HH <strong>2013</strong>) und im HH-Entwurf 2014 auf 1.323<br />

sinken.Wieman den betroffenen Kolleginnen undKollegen perspektivisch helfenkann,


Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 8<br />

wird derHauptpersonalrat mit derHaushaltsgruppe des MSW erörtern. Die Situation im<br />

Bereich des Höheren Dienstes wird sich möglicherweise durch die prognostizierte<br />

Verringerung der Referendar- und damit auch der Fachleiterstellen in absehbarer Zeit<br />

leicht verbessern. Über grundlegende Änderungen steht der Hauptpersonalrat mit der<br />

Gymnasial- und der Haushaltsgruppe des Schulministeriums in intensivenGesprächen.<br />

Für Nachfragen und weitere detaillierte Informationen wird der Vertreter des<br />

Hauptpersonalrats während derdiesjährigen Personalversammlung gerne zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Wilfried Haßler)<br />

- Vorsitzender -

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