Tätigkeitsbericht 2013 - Bezirksregierung Münster
Tätigkeitsbericht 2013 - Bezirksregierung Münster
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<strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
des Personalrates für Lehrerinnen und Lehrer<br />
an Gymnasien und Weiterbildungskollegs<br />
bei der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />
für die Zeit<br />
vom 16. November 2012 bis zum 14. November <strong>2013</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
1. Wird unsere Arbeit wertgeschätzt? 2<br />
2. Inklusion: Was kommt auf uns zu? 2<br />
3. Beraten, verhandeln, vermitteln 3<br />
4. Die Beschlüsse der letzten Personalversammlung 5<br />
5. Verbesserung der Einstellungschancen für Junglehrer/-innen 7<br />
6. Vorbereitungsdienst 8<br />
7. Befristete Beschäftigungsverhältnisse 10<br />
8. Unbefristete Einstellungen und Laufbahnwechsel 11<br />
9. Verlängerung der Probezeit 13<br />
10. Probleme mit dem Tarifrecht TV-L 13<br />
11. Versetzungen und Abordnungen 15<br />
12. Beförderungen und Höhergruppierungen 17<br />
13. Frauenförderung 19<br />
14. Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung 20<br />
15. Amtsärztliche Untersuchung, Dienstunfähigkeit, Teildienstfähigkeit 20<br />
16. Schwerbehindertenvertretung 22<br />
17. Fort– und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer 23<br />
18. Arbeits– und Gesundheitsschutz 24<br />
19. Telefonliste der Personalratsmitglieder 26<br />
Anlage 1: Reaktion des Hauptpersonalrates beim MSW auf die Beschlüsse<br />
der letzten Personalversammlung<br />
Personalversammlung<br />
am 14. November <strong>2013</strong> um 14 Uhr<br />
im Pascal-Gymnasium, Uppenkampstiege 17, <strong>Münster</strong>
1. Wird unsere Arbeit wertgeschätzt?<br />
2<br />
Wenn es darum geht, die alltägliche Arbeit in der Schule wertzuschätzen, tun sich<br />
viele Außenstehende mitunter schwer. Bei unserer Besoldung, die fair und leistungsgerecht<br />
sein sollte, ist jedenfalls für unsere rot-grüne Landesregierung klar, dass unser<br />
Engagement zumindest nicht finanziell honoriert werden muss: Als „Spitzenbeamten“<br />
wird uns in einer Nullrunde bei Wortbruch der Ministerpräsidentin nicht einmal<br />
ein Inflationsausgleich gewährt. Wir bleiben damit zum wiederholten Male hinter der<br />
allgemeinen Einkommensentwicklung zurück. Wertschätzung sieht anders aus und<br />
die Beschädigung der Motivation der Kolleginnen und Kollegen trifft die Schulen bis<br />
ins Mark!<br />
Man kann nur allen raten, Widerspruch gegen die Nullrunde einzulegen, die de<br />
facto einen Reallohnverlust darstellt, und den Ausgang der Musterprozesse abzuwarten.<br />
Dabei wäre eine deutliche Gehaltserhöhung schon deshalb gerecht, weil auch die<br />
Arbeitsbelastungen weiter gestiegen sind: zunehmende Erziehungsaufgaben, individuelle<br />
Förderung bei steigender Heterogenität der Lerngruppen, erhöhte Präsenzzeiten<br />
durch den Ganztagsbetrieb, aber keine der schon lange geforderten Verbesserungen<br />
beim Umfang der Unterrichtsverpflichtung und bei den Klassen- und Kursgrößen!<br />
Auch unsere langjährigen konkreten Forderungen zum Abbau der Schlechterstellung<br />
der stark Korrekturbelasteten werden konsequent ignoriert.<br />
2. Inklusion: Was kommt auf uns zu?<br />
Große Sorgen macht auch das Thema Inklusion. Viele Kolleginnen und Kollegen<br />
in den Lehrerzimmern fragen nachdenklich: “Bin ich dafür ausgebildet?“ „Wird die<br />
Klassengröße bei Inklusion wirklich reduziert?“ „Welche Hilfen wird es geben?“ Ursache<br />
ist auch der Verlust von Vertrauen in eine seriöse Planung der dazu erforderlichen<br />
Schulrechtsänderung. Man vermisst, dass die Erfahrungen derer ernstgenommen<br />
werden, die Inklusion bereits seit Jahren unter Aufbietung größten persönlichen<br />
Einsatzes praktizieren.<br />
So kann am Gymnasium mit den dort vorgesehenen Ressourcen nur zielgleicher<br />
Unterricht verantwortet werden; dabei können individuelle Begabungen durch gezielte<br />
Förderung entfaltet werden! Bei der vorgesehenen Klassengröße ist Inklusion, vor
3<br />
allem auch ihre zieldifferente Umsetzung, nur machbar, wenn zum Fachlehrer im Unterricht<br />
immer sonderpädagogisch geschultes Personal hinzutritt!<br />
Viele fragen sich auch, ob der Weg über die weitgehende Abwicklung des Förderschulwesens<br />
folgerichtig oder überhaupt von der UN-Konvention grundsätzlich verordnet<br />
ist. Der Erhalt dieser bewährten Schulform würde dem Elternwunsch nach<br />
Wahlfreiheit ebenso Rechnung tragen wie der hohen Professionalität der Arbeit, die<br />
die Kolleginnen und Kollegen dort leisten. Unter den jetzigen schulorganisatorischen<br />
Bedingungen wird man den betroffenen Kindern an Förderschulen besser gerecht als<br />
an den allgemeinen Regelschulen.<br />
Wenn Inklusion gelingen soll, dann müssen die Lehrkräfte, Eltern und ganz besonders<br />
die betroffenen Schülerinnen und Schüler ernstgenommen werden. Der gesamte<br />
Entwicklungsprozess muss von Verantwortung und Besonnenheit geprägt<br />
sein. Sorgfalt und Umsicht gehen vor Schnelligkeit und Reformhektik.<br />
3. Beraten, verhandeln, vermitteln<br />
Auch im vergangenen Jahr haben sich der Personalrat insgesamt sowie die einzelnen<br />
Personalratsmitglieder in vielfältigen Gesprächen und in Verhandlungen mit<br />
den zuständigen Vertretern der <strong>Bezirksregierung</strong> für die Interessen der Kolleginnen<br />
und Kollegen eingesetzt.<br />
Als wichtige, nicht auf Einzelfälle bezogene Gegenstände von Verhandlungen sollen<br />
hier besonders erwähnt werden<br />
- Maßnahmen zur Verbesserung der Einstellungschancen von Junglehrerinnen<br />
und -lehrern (siehe Kap. 5)<br />
- Abschaffung der Auswahlgespräche mit der Schulleitung der ausschreibenden<br />
Schule bei A14-Beförderungsverfahren (siehe Kap. 12)<br />
- Sicherstellung der Freiwilligkeit und Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />
für die Kolleginnen und Kollegen, die in Kooperation mit der WWU <strong>Münster</strong><br />
das Praxisseminar vorbereiten sollen<br />
- Neuauflage der Dienstvereinbarung „Sucht“ 1) .<br />
Wichtige einzelfallbezogene Verhandlungsfelder mit der <strong>Bezirksregierung</strong> sind regelmäßig<br />
das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei Kolleginnen<br />
und Kollegen, die nach längerer Krankheit ihren Dienst mit allmählich ansteigender<br />
Stundenzahl wieder aufnehmen, sowie alle Personalmaßnahmen, bei denen<br />
der Personalrat aufgrund formeller Beteiligungsrechte eingeschaltet ist.
4<br />
Auch das Tätigkeitsfeld, bei Konflikten mit dem Arbeitgeber zu vermitteln, soll<br />
hier noch besonders hervorgehoben werden.<br />
Anlass für viele Aktivitäten waren u. a. schriftliche Eingaben an den Personalrat,<br />
in denen von einzelnen Beschäftigten, aber auch von Lehrerräten und ganzen Kollegien<br />
um Auskunft, Vermittlung oder Unterstützung gebeten wurde.<br />
Ausdrücklich hingewiesen werden soll hier außerdem auf die fortgesetzte umfassende<br />
Beratungstätigkeit des Personalrates, die auch diesmal von allen Personalratsmitgliedern<br />
in Sprechstunden, in Sonderveranstaltungen, bei Schulbesuchen,<br />
telefonisch, per E-Mail usw. geleistet worden ist. Stark nachgefragt wurde<br />
Beratung zu Problemen aus der Lehrerratsarbeit, zur Lösung von Konflikt- und Mobbing-Situationen<br />
sowie zu den Themen Lehrerausbildung, Einstellungschancen,<br />
Probezeit, Arbeitsbelastung vor allem auch durch Korrekturen, Vereinbarkeit von<br />
Familie und Beruf, Elternzeit, Beförderung, Versetzung und vorzeitige<br />
Zurruhesetzung.<br />
Lehrerräte und Kollegien, die sich schulintern – denn auf politischer Ebene gibt es<br />
keine Fortschritte - um die Schaffung von mehr Arbeitszeitgerechtigkeit bemühen,<br />
finden auch in den vor einigen Jahren mühsam ausgehandelten „ Empfehlungen zur<br />
angemessenen Verteilung bzw. Reduzierung der Arbeitsbelastungen von Lehrerinnen<br />
und Lehrern an Gymnasien und Weiterbildungskollegs“ 1) hilfreiche Anregungen.<br />
Teilzeitkräfte, die mit ihrer Schulleitung um einen Einsatzplan ringen, der ihnen<br />
ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren, sollten dabei die im Vorjahr ausgehandelten<br />
„Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und<br />
Lehrer an Gymnasien bzw. Weiterbildungskollegs“ 1) zusammen mit den in der<br />
eigenen Schule beschlossenen Vereinbarungen zu Hilfe nehmen.<br />
Für Rat Suchende soll hier auch auf folgende Informationsquellen hingewiesen<br />
werden:<br />
○ auf die immer wieder vom Personalrat aktualisierte Personalratsinformation<br />
„Verfahren bei dienstlichen Beurteilungen und Beförderungen“ 1) ,<br />
○ auf die unter Mitarbeit des Personalrates erstellte Broschüre<br />
„Konflikte bearbeiten – Mobbing verhindern“ 2) ,<br />
○ auf die Broschüre „Gewalt gegen Lehrer“ 2) ,<br />
○ auf die Broschüre „Handbuch Lehrergesundheit“ 3)<br />
und das weitere umfangreiche Informationsangebot im Bildungsportal des<br />
Schulministeriums.
5<br />
Die Sprechstunden des Personalrates finden im Dienstgebäude der <strong>Bezirksregierung</strong>,<br />
Albrecht-Thaer-Str. 9, 1. Stock, Raum N 1002 statt, und zwar:<br />
Mo. 14.00 Uhr – 16.00 Uhr<br />
Mi. 13.30 Uhr – 15.30 Uhr<br />
Fr. 13.30 Uhr – 15.30 Uhr<br />
In den Schulferien:<br />
2. stellv. Vorsitzender Ulrich Martin<br />
Vorsitzender Reinhard Schulze Lohoff<br />
1. stellv. Vorsitzender Christian Meier<br />
nach Vereinbarung.<br />
Voranmeldung ist jeweils empfehlenswert.<br />
Der Personalrat ist auch telefonisch zu erreichen unter der Nummer<br />
0251- 411- 4139, ggf. läuft ein Anrufbeantworter. Außerdem kann zu allen Personalratsmitgliedern<br />
direkt telefonischer Kontakt aufgenommen werden. Die<br />
Telefonliste der Personalratsmitglieder ist dem <strong>Tätigkeitsbericht</strong> angefügt.<br />
1) Unter www.bezregmuenster.nrw.de/startseite/abteilungen/abteilung4/Dezernat_43_Gymnasium_Gymnasiale_Oberstuf<br />
e_zweiter_Bildungsweg/personalrat/index.html im Internet abrufbar<br />
2) Unter www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/service/broschueren/ im Internet abrufbar<br />
3) Unter www.schulministerium.nrw.de/BP/Lehrer/ArbeitsUndGesundheitsschutz/index.html im Internet abrufbar<br />
4. Die Beschlüsse der letzten Personalversammlung<br />
Vorab einige Bemerkungen zur Umsetzung des Beschlusses „Aktionsprogramm<br />
Lehrergesundheit“ der Personalversammlung 2011, mit dem die <strong>Bezirksregierung</strong><br />
aufgefordert wurde, nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrergesundheit<br />
zu ergreifen. Der Personalrat konnte durch sein unablässiges Drängen<br />
erreichen, dass am 15.03.<strong>2013</strong> endlich eine Schulleiterdienstbesprechung zum<br />
Thema „Gesundheitsförderliches Führungshandeln“ mit dem Referenten Dr. Hundeloh<br />
(Landesunfallkasse) durchgeführt wurde. Im Übrigen hat die sehr begrüßenswerte<br />
Entscheidung, jetzt im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> bei allen Lehrkräften eine<br />
COPSOQ-Umfrage durchzuführen und hier eine Problemanalyse vorzunehmen, folgerichtig<br />
zu der weiteren Entscheidung geführt, erst diese Analyseergebnisse abzuwarten.<br />
Danach wird der Personalrat entsprechende aktive Hilfsmaßnahmen einfordern.<br />
Die Personalversammlung für Lehrkräfte an Gymnasien und Weiterbildungskollegs<br />
im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> vom 15.11.2012 hatte folgende Beschlüsse gefasst:
6<br />
1. Die Personalversammlung fordert den Hauptpersonalrat für Gymnasien und<br />
Weiterbildungskollegs auf, sich dafür einzusetzen, dass folgende landesweite behördeninterne<br />
Regelung, die befristet eingestellte Lehrkräfte von längerfristigen<br />
Qualifizierungsmaßnahmen ausschließt, aufgehoben wird: Für die Teilnahme an<br />
einem Zertifikatskurs (Ziel: unbefristete Unterrichtserlaubnis) oder einem Studienkurs<br />
(Ziel: Erweiterungsprüfung) wird derzeit die unbefristete Einstellung im Land<br />
NRW vorausgesetzt.<br />
2. Die Personalversammlung fordert den Hauptpersonalrat für Gymnasien und<br />
Weiterbildungskollegs auf, sich dafür einzusetzen, die Altersteilzeit für tarifbeschäftigte<br />
Lehrerinnen und Lehrer mit Landesmitteln zu den Bedingungen von<br />
2009 wieder zu ermöglichen.<br />
3. Der Hauptpersonalrat wird beauftragt, sich beim Schulministerium dafür einzusetzen,<br />
ein den veränderten Arbeitsbedingungen (Ganztag mit großer Anzahl an<br />
Springstunden) angemessenes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen, d.h. einen<br />
Ort in der Schule, an dem die Kolleginnen und Kollegen sowohl zu Unterrichtszeiten<br />
als auch in den Abendstunden und am Wochenende sowie in der unterrichtsfreien<br />
Zeit die zu ihren unterrichtlichen Verpflichtungen gehörenden Aufgaben wie Vor- und<br />
Nachbereitung von Unterricht, Korrekturen und (telefonische) Beratungsgespräche<br />
angemessen erfüllen können.<br />
5. Die Personalversammlung fordert den Personalrat auf, sich über den Hauptpersonalrat<br />
beim Ministerium für Schule und Weiterbildung dafür einzusetzen, dass<br />
§.23(7) der Allgemeinen Dienstordnung dahingehend geändert wird, dass Schulen<br />
einen ganztägigen Zeugniskonferenztag erhalten bzw. zumindest die Schulkonferenzen<br />
einen solchen ganztägigen Konferenztag beschließen können.<br />
6. Die Personalversammlung fordert den Personalrat auf, sich bei der <strong>Bezirksregierung</strong><br />
<strong>Münster</strong> und über den Hauptpersonalrat beim Ministerium für Schule und<br />
Weiterbildung dafür einzusetzen, dass umgehend weitere Beförderungsstellen A13<br />
für SI-Lehrer an Gymnasien geschaffen werden.
7<br />
7. Der Personalrat wird aufgefordert, sich über den Hauptpersonalrat beim MSW<br />
nachdrücklich für eine deutliche Erhöhung der Anzahl der A15-Stellen für das<br />
Gymnasium einzusetzen.<br />
Der Personalrat hat auftragsgemäß alle Beschlüsse an den Hauptpersonalrat für<br />
Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und Weiterbildungskollegs beim Ministerium<br />
für Schule und Weiterbildung NRW weitergeleitet. Der Bericht des Hauptpersonalrates<br />
über die daraufhin unternommenen Schritte ist diesem <strong>Tätigkeitsbericht</strong> als Anlage<br />
1 angefügt.<br />
Der Beschluss 6 wurde auftragsgemäß auch an die <strong>Bezirksregierung</strong> weitergeleitet<br />
und mit ihr in der Personalratssitzung am 18.12.2012 verhandelt. Dabei teilte die<br />
Behörde mit, dass laut Haushaltsgesetz <strong>2013</strong> des Landes keine weiteren A13-Stellen<br />
des gehobenen Dienstes zur Verfügung stehen. Erläuternd wies sie darauf hin, dass<br />
von den jetzt an Gymnasien arbeitenden SI-Lehrer/-innen bereits ein überproportional<br />
hoher Anteil auf A13-Stellen befördert wurde. Außerdem stellte sie auch klar,<br />
dass A13-Stellen des höheren Dienstes laut Haushaltsgesetz nicht in A13-Stellen<br />
des gehobenen Dienstes umgewandelt werden können. Welche Auswirkungen der<br />
zur Zeit im Landtag behandelte Haushaltsplanentwurf 2014 haben wird, bleibt abzuwarten.<br />
5. Verbesserung der Einstellungschancen für Junglehrer/-innen<br />
Der Abgang eines doppelten Abiturjahrganges im Sommer <strong>2013</strong> musste zwangsläufig<br />
zu einem erheblichen Lehrerüberhang an allen Gymnasien führen. Dementsprechend<br />
musste mit einem drastischen Rückgang des Angebotes an unbefristeten<br />
und befristeten Lehrerstellen gerechnet werden. Für die dann nach dem Zweiten<br />
Staatsexamen auf den Arbeitsmarkt gekommenen Junglehrerinnen und -lehrer musste<br />
das zu einem hohen Arbeitslosigkeitsrisiko gleich zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn<br />
führen.<br />
In großer Sorge um diese zu erwartende Entwicklung hat der Personalrat die<br />
Problematik im Halbjahresgespräch mit dem Regierungspräsidenten am 21.02.<strong>2013</strong><br />
thematisiert und Maßnahmen gefordert, die die Arbeitsmöglichkeiten für Junglehrerinnen<br />
und -lehrer wirksam erhöhen, und zwar
8<br />
- möglichst keine Genehmigung von Anträgen auf Hinausschieben des Eintritts<br />
in den Ruhestand<br />
- Genehmigung von Altersurlaub und von Beurlaubungen aus arbeitsmarktpolitischen<br />
Gründen<br />
- Vergabe von befristeten Beschäftigungen vorrangig an vollausgebildete<br />
Junglehrerinnen und –lehrer; nur wenn aus diesem Kreise keine Bewerbung<br />
vorliegt und auch eine entsprechende Ausschreibung unter<br />
www.verena.nrw.de ohne Ergebnis geblieben ist, kommen Pensionäre und<br />
„Nicht-Erfüller“ zum Zuge.<br />
Der Regierungspräsident und die Behördenvertreter haben die Gesamtsituation<br />
einschließlich der vorgeschlagenen Maßnahmen genau so bewertet wie der Personalrat<br />
und ihre konsequente Umsetzung zugesagt.<br />
6. Vorbereitungsdienst<br />
Aktuell absolvieren alle an den ZfsL tätigen Referendarinnen und Referendare einen<br />
um sechs Monate kürzeren achtzehnmonatigen Vorbereitungsdienst, nachdem<br />
letztmalig am 31.1.<strong>2013</strong> eine Ausbildung der Referendarinnen und Referendare an<br />
den ZfsL Recklinghausen und Rheine endete, die noch zwei Jahre umfasste.<br />
Diese Verkürzung hat Auswirkungen auf den zeitlichen Verlauf der Ausbildung:<br />
Erste Phase (Dauer 3 Monate): Kennenlernen der Ausbildungsschule, Hospitation,<br />
Unterricht unter Anleitung.<br />
Zweite Phase (Dauer 12 Monate): 9 Stunden selbständiger Unterricht, jeweils von<br />
August bis Juli bzw. von Februar bis Januar.<br />
Dritte Phase: Unterricht unter Anleitung, Staatsprüfung von August bis Oktober<br />
bzw. von Februar bis April.<br />
Ein neues und verpflichtendes Element der Ausbildung ist die „Personenorientierte<br />
Beratung mit Coaching-Elementen“. Diese wird von den Leiterinnen und<br />
Leitern überfachlicher Ausbildungsgruppen der ZfsL durchgeführt, die die Lehramtsanwärter<br />
nicht benoten und auch nicht an der jeweiligen Langzeitbeurteilung beteiligt<br />
werden dürfen (Vgl. § 10 Abs. 4 OVP).<br />
Neben einer deutlich stärkeren Belastung für die Referendarinnen und Referendare<br />
durch die verkürzte Ausbildung gibt es auch für den Schulbetrieb insgesamt ärgerliche<br />
Probleme:
9<br />
Referendarinnen und Referendare, die ihre Ausbildung am 1. November beginnen,<br />
müssen zum Halbjahreswechsel selbständigen Unterricht erteilen. Dies macht<br />
Lehrerwechsel in oft erheblichem Umfang erforderlich, was pädagogisch nicht sinnvoll<br />
ist.<br />
Hinzu kommt, dass die Referendarinnen und Referendare nach Beendigung ihres<br />
selbständigen Unterrichts den Schulen weiterhin für ein halbes Jahr voll angerechnet<br />
werden. In Verbindung mit der massiven Kürzung der „Flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht“,<br />
die dazu führt, dass die meisten Referendarinnen und Referendare<br />
nach bestandenem Staatsexamen nicht bis zum Ende des Schul(halb)jahres weiterbeschäftigt<br />
werden (vgl. Kap. 5) und auch mitten im Halbjahr die Kolleginnen und<br />
Kollegen einspringen müssen, wird hier eine Sparpolitik auf dem Rücken der Lehrerschaft<br />
betrieben! Deren Belastung erhöht sich auch deutlich durch die jetzt geforderte<br />
umfangreiche Begutachtung, die zu einer ausufernden Bürokratisierung geführt<br />
hat.<br />
Am 1.11.<strong>2013</strong> wird es am ZfsL Recklinghausen zu einer „Überlappung“ zweier<br />
Jahrgänge kommen: Der neu zu vereidigende Jahrgang wird seinen Dienst aufnehmen,<br />
während die aktuell am ZfsL tätigen Referendarinnen und Referendare erst<br />
zwei Drittel der Ausbildung absolviert haben werden.<br />
Diese „Überlappung“ entsteht systembedingt in jedem Halbjahr reihum an allen<br />
ZfsL im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> wegen einer Neuregelung, nach der Referendarinnen<br />
und Referendare den ZfsL zugewiesen werden. Gegen die vorprogrammierten<br />
personellen Engpässe und organisatorischen Probleme hat der Personalrat schon<br />
auf höchster Ebene schärfstens protestiert und Abhilfe gefordert. Er wird die Entwicklung<br />
weiter genau beobachten, kritisch begleiten und in seiner Forderung nach Abhilfe<br />
nicht nachlassen.<br />
Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Kürzungen der Anwärterbezüge nach<br />
nicht bestandenem Examen wird der Personalrat beteiligt. Er rät allen Betroffenen<br />
dringend, sich von einem Mitglied des Personalrates beraten zu lassen<br />
und gegenüber der <strong>Bezirksregierung</strong> ggf. auch nachträglich eine Stellungnahme<br />
zur eigenen wirtschaftlichen Situation abzugeben, weil nur so eine Kürzung<br />
gemildert oder sogar ganz abgewendet werden kann.<br />
Im Berichtszeitraum beabsichtigte die <strong>Bezirksregierung</strong> mehrere Entlassungen<br />
aus dem Vorbereitungsdienst vorzunehmen, da krankheitsbedingt ein erfolgreicher<br />
Abschluss des Vorbereitungsdienstes nicht mehr erreichbar war.
10<br />
Betroffene sollten sich überlegen, ob sie in diesem Falle beim ZfsL selbst einen<br />
Antrag auf Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst stellen. Nach derzeitiger<br />
Rechtslage ist nämlich dann eine erneute Wiedereinstellung in den Vorbereitungsdienst<br />
möglich, wenn ein wichtiger Grund, z.B. eine längere Erkrankung, vorlag. Jedoch<br />
wird im Zusammenhang mit einem Wiedereinstellungsantrag geprüft, ob die<br />
gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Durchführung des Vorbereitungsdienstes<br />
und für das Bestehen der Staatsprüfung gegeben sind. Wenn erwogen wird, einen<br />
Antrag auf Entlassung zu stellen, sollten sich die Betroffenen nicht nur um einen<br />
Termin im ZfsL bemühen, das verpflichtet ist, in dieser Angelegenheit zu beraten,<br />
sondern sich auch an den Personalrat wenden.<br />
7. Befristete Beschäftigungsverhältnisse<br />
Zu den befristeten Beschäftigungsverhältnissen zählen vor allem Elternzeitvertretungen<br />
und Beschäftigungsverhältnisse, die aus „flexiblen Haushaltsmitteln für<br />
Vertretungsunterricht“ finanziert werden.<br />
Fast ausnahmslos an allen Schulen ist der Lehrerrat für die Mitbestimmung beim<br />
Abschluss befristeter Arbeitsverträge zuständig und trägt somit auch zusammen mit<br />
der Schulleitung das Risiko einer rechtlich einwandfreien Befristung dieser Verträge.<br />
Wenn der Lehrerrat einem Vertragsabschluss nicht zustimmt, ist der Personalrat<br />
zu beteiligen. Das war im Berichtszeitraum kein einziges Mal notwendig.<br />
Die Sommerferien müssen immer in die befristeten Verträge einbezogen werden,<br />
sofern vor Ferienbeginn bereits eine unmittelbare Anschlussverwendung beim<br />
Land feststeht und die Unterrichtszeit zur Ferienzeit mindestens im Verhältnis 3 : 1<br />
steht. Auch ohne Anschlussverwendung sind die Sommerferien schon in die Verträge<br />
einzubeziehen, wenn die Beschäftigung spätestens am vorherigen 1. Februar beginnen<br />
und am letzten Schultag vor den Sommerferien enden soll. Bei Unklarheiten<br />
sollte man sich umgehend an den Personalrat wenden.<br />
Allen arbeitsuchenden Kolleginnen und Kollegen, die Interesse an einer befristeten<br />
Lehrtätigkeit haben, wird empfohlen, dies persönlich an geeigneten<br />
Schulen darzulegen. Dazu können im Internet unter www.verena.nrw.de Stellenangebote<br />
erkundet und regelmäßige aktuelle Informationen gezielt z. B. für<br />
die eigene Fächerkombination abonniert werden.
11<br />
Außerdem sei einmal mehr daran erinnert, dass Vertretungslehrkräfte nicht<br />
zu Mehrarbeit herangezogen werden dürfen. Der Personalrat ist auch gegen die<br />
Heranziehung von Referendaren/-innen zu Mehrarbeit, bevor sie die unterrichtspraktische<br />
Prüfung abgelegt haben.<br />
8. Unbefristete Einstellungen und Laufbahnwechsel<br />
Die Zahl der unbefristeten Neueinstellungen an den Schulformen Gymnasium und<br />
WBK ist im Berichtszeitraum deutlich geringer ausgefallen als in den Vorjahren. Trotz<br />
des starken Bedarfsrückgangs in der Schulform Gymnasium auf Grund des doppelten<br />
Abiturjahrgangs wurden in begrenztem Umfang Einstellungsmöglichkeiten für<br />
Lehrkräfte mit Fächern, in denen ein hoher Bedarf besteht, geschaffen. Im Rahmen<br />
dieses Einstellungskorridors wurden die Einstellungen im Bereich der <strong>Bezirksregierung</strong><br />
<strong>Münster</strong> weitgehend auf die Fächer Mathematik, Physik, Informatik, Technik,<br />
Latein, Kunst und Musik beschränkt.<br />
Im Bereich der Gymnasien im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> sind im Jahr <strong>2013</strong> keine<br />
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eingestellt worden. Dies entspricht den<br />
Vorgaben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, die eine derartige Einstellung<br />
nur noch in Ausnahmefällen vorsehen.<br />
Einstellungen am Gymnasium zum 01.02.<strong>2013</strong> und 30.08.<strong>2013</strong>:<br />
Kreis / Stadt 01.02.<strong>2013</strong> 30.08.<strong>2013</strong><br />
Bottrop 3 0<br />
Gelsenkirchen 1 5<br />
<strong>Münster</strong> 6 8<br />
Borken 8 3<br />
Coesfeld 2 1<br />
Recklinghausen 13 10<br />
Steinfurt 6 5<br />
Warendorf 4 12<br />
gesamt: 43 44<br />
Zum 1.2.<strong>2013</strong> wurden davon 3 Stellen im Rahmen eines Laufbahnwechsels besetzt<br />
(je eine in Bottrop, Coesfeld und Warendorf). Zum 30.8.<strong>2013</strong> wurden keine Stellen<br />
für den Laufbahnwechsel ausgeschrieben.<br />
Im Bereich der WBKs gab es lediglich eine Neueinstellung in <strong>Münster</strong> zum<br />
1.2.<strong>2013</strong>, wobei es sich in diesem Falle um einen Seiteneinstieg handelte.
12<br />
Viele Gymnasien haben sich für eine Teilnahme am vorgezogenen Listenverfahren<br />
entschieden (1.2.<strong>2013</strong>: 23 Stellen; 30.8.<strong>2013</strong>: 12 Stellen). Alle übrigen Stellen<br />
wurden im Ausschreibungsverfahren besetzt.<br />
Zum 01.02.2014 ist an den Gymnasien wieder ein Einstellungskorridor von 44<br />
Stellen vorgesehen. An den WBKs gibt es drei Einstellungen.<br />
Die Ausschreibungstexte werden dem Personalrat nicht zur förmlichen Beteiligung<br />
vorgelegt. Der Personalrat prüft gleichwohl, ob sog. „ad-personam-<br />
Ausschreibungen“ vorliegen. Dabei handelt es sich um Ausschreibungstexte, die<br />
offensichtlich gezielt auf eine bereits vorher ausgewählte Person zugeschnitten sind<br />
und die somit eine erfolgreiche Bewerbung anderer Personen beinahe unmöglich<br />
machen; sie sind deshalb rechtswidrig.<br />
Auch nach der Übertragung der obligatorischen Dienstvorgesetztenaufgaben auf<br />
die Schulleiterinnen und Schulleiter ab 1. August <strong>2013</strong> gehört die Teilnahme an den<br />
Auswahlgesprächen zu den personalvertretungsrechtlichen Aufgaben des Personalrats.<br />
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht<br />
bei dem späteren Einstellungsvorgang sachgerecht wahrnehmen kann.<br />
Das anwesende, nicht stimmberechtigte Personalratsmitglied achtet insbesondere<br />
auf die Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber sowie auf die Nachvollziehbarkeit<br />
der Auswahlentscheidung. Sofern die persönliche Teilnahme aufgrund<br />
von Terminüberschneidungen nicht möglich ist, kann der Personalrat die Rechtmäßigkeit<br />
des Verfahrens nur durch Einsichtnahme in die Protokolle der Vorauswahlund<br />
Auswahlgespräche überprüfen, was rechtlich durchaus bedenklich ist.<br />
Nur an den Schulen, an denen den Schulleitungen zusätzlich die fakultativen<br />
Dienstvorgesetzteneigenschaften übertragen wurden, wird die Kontrollfunktion jeweils<br />
von einem Lehrerratsmitglied wahrgenommen. An diesen Schulen ist der Lehrerrat<br />
bei sämtlichen Einstellungen zu beteiligen (Mitbestimmung gem. § 72 Abs. 1 S.<br />
1 Nr. 1 LPVG). Die Zuständigkeit für die Eingruppierung und Stufenzuordnung von<br />
Tarifbeschäftigten liegt in jedem Falle weiterhin beim Personalrat.<br />
Bei Problemen stehen die Personalratsmitglieder jederzeit für Beratungen zur Verfügung.<br />
Laufbahngleiche Versetzungen innerhalb von NRW können nicht im Rahmen<br />
des Bewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen, sondern ausschließlich<br />
im Rahmen des allgemeinen Versetzungsverfahrens durchgeführt werden.
13<br />
9. Verlängerung der Probezeit<br />
Dem Personalrat wurde im Berichtszeitraum eine zunehmende Zahl von „Verlängerungen<br />
der Probezeit“ zur Mitbestimmung vorgelegt. Wegen der existentiellen Bedeutung<br />
des erfolgreichen Abschlusses der Probezeit für die Betroffenen hat der<br />
Personalrat in jedem Einzelfall Kontakt mit diesen aufgenommen und die Problemlage<br />
danach ausführlich mit der Behörde erörtert. Dabei ging es dem Personalrat einerseits<br />
darum, schlüssig nachzuvollziehen, wie es zu der defizitären Beurteilung<br />
gekommen ist, und ggf. Widersprüchlichkeiten zu klären. Andererseits hat er sich<br />
erläutern lassen, welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen den Betroffenen bisher<br />
zuteil geworden sind, und versucht sicherzustellen, dass alle sinnvollen Hilfsmöglichkeiten<br />
ausgeschöpft werden, um in der verbleibenden Probezeit die Beseitigung<br />
der Defizite zu erreichen.<br />
10. Probleme mit dem Tarifrecht TV-L<br />
Die flexiblen Mittel zur befristeten Einstellung von Tarifbeschäftigten sind durch die<br />
Landesregierung um 50% gekürzt worden. Demnach haben viele Kolleginnen und<br />
Kollegen, die jahrelang verantwortungsvoll und engagiert unterrichtet haben, ihre Arbeit<br />
verloren.<br />
Grundsätzlich beträgt die Probezeit bei Tarifbeschäftigten gemäß § 2 Abs. 4<br />
TV-L sechs Monate; sie kann nicht verlängert werden! Bei befristeten Arbeitsverhältnissen<br />
ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten<br />
Arbeitsverhältnissen mit sachlichem Grund (z.B. Elternzeitvertretung) die ersten<br />
sechs Monate als Probezeit (§ 30 Abs. 4 TV-L).<br />
Das Tabellenentgelt hängt von der Entgeltgruppe und der Stufenzuordnung ab<br />
(§15 TV-L).<br />
Die für Lehrkräfte zur Zeit relevanten Entgeltgruppen 8 bis 15 ergeben sich weiter<br />
aus dem Erfüller- bzw. Nichterfüller-Erlass (BASS 21-21 Nr. 52 und 53), da eine seit<br />
2006 geplante tarifvertragliche Entgeltordnung für Lehrkräfte immer noch von den<br />
Bundesländern verhindert wird.<br />
Der Personalrat hat erreicht, dass Diplom-Physiker, -Chemiker, -Biologen und<br />
Sportwissenschaftler (mit achtsemestrigem Mindeststudium) in die Entgeltgruppe<br />
E12 (statt E11) und Lehrkräfte mit dem Lehramt für die Sekundarstufe I ebenfalls in
14<br />
die Entgeltgruppe E12 (statt E11) eingruppiert werden. Darüber hinaus hat der Personalrat<br />
erreicht, dass Studierende, die sich im Studium nicht auf das Fach Sport<br />
beschränken, in die Entgeltgruppe E 9 (statt E 8) eingruppiert werden.<br />
Bei der Stufenzuordnung zu einer der fünf Stufen, die allein von der Berufserfahrung<br />
abhängen, sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden:<br />
1. Erstmalige Einstellung von Beschäftigten, die weder über berücksichtigungsfähige<br />
einschlägige Berufserfahrung noch über förderliche Zeiten<br />
verfügen<br />
Diese Personengruppe wird bei der Einstellung grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet<br />
(§ 16 Abs. 2 Satz 1 TV-L).<br />
2. Erstmalige Einstellung von Beschäftigten, die über berücksichtigungsfähige<br />
einschlägige Berufserfahrung verfügen<br />
Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens<br />
einem Jahr (§ 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L) aus einem vorherigen befristeten<br />
oder unbefristeten Arbeitsverhältnis, erfolgt die Stufenzuordnung sofort zur<br />
Stufe 2. Die einschlägige Berufserfahrung muss nicht zwingend im öffentlichen<br />
Dienst erworben worden sein. Die Anrechnung von Zeiten in der Privatwirtschaft<br />
oder im Ausland ist nicht ausgeschlossen. Ausbildungszeiten<br />
können das Erfordernis der „einschlägigen Berufserfahrung“ nicht erfüllen.<br />
Jedoch wird der Vorbereitungsdienst mit einem halben Jahr angerechnet.<br />
3. Erstmalige Einstellung von Beschäftigten, die über förderliche Zeiten<br />
verfügen<br />
Zur Deckung der Personalbedarfs kann der Arbeitgeber bei neueingestellten<br />
Beschäftigten Zeiten einer vorhergehenden beruflichen Tätigkeit ganz<br />
oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit<br />
für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L). Je<br />
länger also jemand bereits als Lehrkraft, Nachhilfelehrkraft, Ausbilder o. ä.<br />
gearbeitet hat und dies nachweist, desto höher wird er auch eingestuft. Dies<br />
kann bis zur Stufe 4 erfolgen. Dabei werden sogenannte Restzeiten, die<br />
über die für eine Stufe erforderlichen Zeiten hinausgehen, auf Antrag berücksichtigt.<br />
(Erl. des MSW vom 08.06.2009, gültig bis 31.12.<strong>2013</strong>).<br />
4. (Wieder-)Einstellung von Beschäftigten, die bereits beim selben Arbeitgeber<br />
in einem Arbeitsverhältnis standen<br />
Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens<br />
einem Jahr aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis beim selben Arbeit-
15<br />
geber (z.B. befristete Beschäftigung an einem öffentlichen Gymnasium), so<br />
erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung dieser Zeiten.<br />
Achtung: Ein vorheriges Arbeitsverhältnis besteht nur dann, wenn zwischen<br />
dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses<br />
ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt! (Stichtagsregelung!)<br />
5. Übernahme von Lehrkräften im Rahmen des Ländertauschverfahrens<br />
Bei diesem Personenkreis werden die Zeiten ihrer vorhergehenden beruflichen<br />
Tätigkeit in vollem Umfang bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.<br />
Achtung: Wird ein vor dem 1.11.2006 bestehendes Angestelltenverhältnis<br />
(BAT-Vertrag mit einem anderen Bundesland oder einem privaten Schulträger)<br />
gekündigt, so erfolgt eine Neueingruppierung und –einstufung unter<br />
den o.g. Bedingungen; d. h. eine (finanzielle) Besitzstandswahrung ist im<br />
TV-L nicht vorgesehen!<br />
Der Personalrat empfiehlt allen Eingestellten, alle Unterlagen über vorausgehende<br />
Beschäftigungsverhältnisse der <strong>Bezirksregierung</strong> zur Überprüfung<br />
und ggf. Anerkennung für die daraus resultierende Einstufung zu übersenden.<br />
Sollten Tarifbeschäftigte dies noch nicht getan haben, sollten sie dieses<br />
schnellstmöglich nachholen. Sollten sich im Einzelfall rückwirkende finanzielle<br />
Ansprüche ergeben, werden diese nur für höchstens sechs Monate erfüllt. Bei<br />
Problemen bezüglich der Anerkennung wird empfohlen, sich mit dem Personalrat<br />
in Verbindung zu setzen.<br />
Im Falle einer Höhergruppierung (Beförderung) wird der Beschäftigte jedoch<br />
gleichzeitig in die Stufe herabgestuft, deren Tabellenentgelt mindestens dem bisherigen<br />
Tabellenentgelt entspricht, höchstens aber bis zur Stufe 2. Der „Mindestbeförderungsgewinn“<br />
beträgt dabei 56,93 Euro ab 1.1.<strong>2013</strong> bzw. 58,61 Euro ab 1.1.2014.<br />
Der Beschäftigte steigt natürlich in der neuen Entgeltgruppe nach den gegebenen<br />
Zeiten die Stufen wieder auf.<br />
11. Versetzungen und Abordnungen<br />
Der Versetzungserlass vom 24.11.1989 sieht Versetzungen zur Gewährleistung<br />
einer gleichmäßigen Versorgung mit Lehrerinnen und Lehrern im Lande NRW vor<br />
(bezirksintern und bezirksübergreifend). Sie können entsprechend der Lehramtsbefähigung<br />
der Lehrkräfte erfolgen (schulformintern und schulformübergreifend) und<br />
sind im Rahmen pädagogischer bzw. fachlicher Notwendigkeiten durchzuführen. Auf
16<br />
Versetzungen auf eigenen Wunsch besteht zwar kein Rechtsanspruch, aber der<br />
Dienstherr hat im Rahmen der Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG) die Versetzung dann<br />
durchzuführen, wenn dienstliche Interessen nicht entgegenstehen. Hierbei sind persönliche<br />
und dienstliche Interessen sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Voraussetzung<br />
für eine laufbahngleiche Versetzung ist immer die Freigabe der abgebenden<br />
<strong>Bezirksregierung</strong>. Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag<br />
bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr.<br />
Versetzungsanträge sind mit dem elektronischen Antragsformular zur Versetzung<br />
(www.oliver.nrw.de) zu stellen. Zusätzlich muss der unterschriebene Papierausdruck<br />
auf dem Dienstweg über die Schulleitung eingereicht werden. Der allgemeine Versetzungstermin<br />
ist vorrangig der 1. August eines Jahres und der 1. Februar als zusätzlicher<br />
Termin.<br />
Im Rahmen des Versetzungsverfahrens zum 1.2.<strong>2013</strong> hat die Behörde dem Personalrat<br />
14 bezirks- und schulforminterne Maßnahmen zur Mitbestimmung vorgelegt.<br />
Darüber hinaus gab es 4 bezirksinterne Versetzungen aus anderen Schulformen und<br />
17 Zugänge aus anderen Regierungsbezirken. Einer Aufnahme aus einem anderen<br />
Bundesland steht eine Versetzung in ein anderes Bundesland gegenüber.<br />
Zum Versetzungstermin 1.8.<strong>2013</strong> stimmte der Personalrat 53 Maßnahmen zu,<br />
wobei es sich in der Mehrzahl um die Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach der<br />
Rückkehr aus Beurlaubung und Elternzeit handelte. Es wurden zudem 13 Lehrkräfte<br />
aus anderen Bezirken in den Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> versetzt. Vor dem Hintergrund<br />
der sich abzeichnenden Stellenüberhänge an den Gymnasien infolge des<br />
doppelten Abiturjahrgangs wurden zum 1.8.<strong>2013</strong> keine Versetzungsbewerber/-innen<br />
aus anderen Schulformen berücksichtigt. Im Rahmen des Lehrertauschverfahrens<br />
zwischen den Bundesländern zum 1.8.<strong>2013</strong> gab es im Bereich der <strong>Bezirksregierung</strong><br />
<strong>Münster</strong> 3 Abgänge und 4 Zugänge. Nachträglich erfolgte zum 1.9.<strong>2013</strong> eine Versetzung<br />
in ein anderes Bundesland.<br />
Bei der Versetzungsentscheidung spielen die Entfernung zum Wohnort, familiäre<br />
und soziale Gründe sowie die Anzahl der bereits gestellten Anträge eine gewichtige<br />
Rolle. Die Wünsche der Antragsteller/-innen waren nicht immer mit den dienstlichen<br />
Belangen in Einklang zu bringen. Schwierig gestalteten sich insbesondere die Versetzungsanträge<br />
in die Stadt <strong>Münster</strong> und ihr Umland. Hier bestehen erfahrungsgemäß<br />
weniger Spielräume, da Rückkehrer/-innen aus einer Beurlaubung vorrangig zu<br />
versorgen sind.
17<br />
Vor der Entscheidung über die Versetzungsanträge hatten sich zahlreiche Kolleginnen<br />
und Kollegen mit einer Eingabe an den Personalrat gewandt. Dieser hat<br />
sämtliche Eingaben mit der Behörde verhandelt, um das Anliegen der Beschäftigten<br />
möglichst umfassend zu unterstützen. In vielen Fällen konnte eine Lösung im Sinne<br />
der Kolleginnen und Kollegen erreicht werden. Lehrkräften, die sich um eine Versetzung<br />
bemühen, wird empfohlen, eine formlose Bitte um Unterstützung mit<br />
der Kopie des Versetzungsantrags frühzeitig an den Personalrat zu senden,<br />
damit dieser sich für sie einsetzen kann.<br />
Zum Ausgleich bestehender Ungleichgewichte in der Lehrerversorgung zwischen<br />
den Schulen legte die Behörde dem Personalrat nur wenige Versetzungen aus<br />
dienstlichen Gründen bzw. länger dauernde Abordnungen zur Mitbestimmung vor.<br />
Sie erfolgten in der Regel mit dem Einverständnis der Betroffenen. Dem Personalrat<br />
ist durchaus bewusst, dass die Kolleginnen und Kollegen ihre Zustimmung gelegentlich<br />
aus einer Situation heraus geben, die sie als Zwangslage empfinden.<br />
Abordnungen bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres werden dem Personalrat<br />
gemäß § 91 Abs. 3 LPVG nicht zur Mitbestimmung vorgelegt. Der Personalrat<br />
erhält oft erst im Nachhinein summarisch davon Kenntnis und kann nur dann im Interesse<br />
der Betroffenen tätig werden, wenn er von diesen direkt eingeschaltet wird.<br />
An dieser Stelle sei noch einmal auf das Recht aller Kolleginnen und Kollegen<br />
verwiesen, sich bei der Anhörung, die gemäß § 24 und § 25 LBG vor einer<br />
Abordnung oder Versetzung aus dienstlichen Gründen erforderlich ist, von einem<br />
Personalratsmitglied begleiten und unterstützen zu lassen.<br />
12. Beförderungen und Höhergruppierungen<br />
Im Schuljahr 2012/13 wurden an den Gymnasien im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong><br />
251 Planstellen der Besoldungsgruppe A14 BBO ausgeschrieben. Zudem gab es 48<br />
Planstellen der Besoldungsgruppe A15 BBO. Als spätester Zeitpunkt der Besetzung<br />
war der 1.6.2014 ausgewiesen. Entsprechend den neuen Vereinbarungen zwischen<br />
Personalrat und <strong>Bezirksregierung</strong>, die Beförderungen jeweils so schnell wie möglich<br />
vorzunehmen, passierten auch dank großer Anstrengungen des Dezernates 47.5<br />
davon bereits bis zum Redaktionsschluss 9 A15- und 79 A14-Beförderungen an den<br />
Gymnasien den Personalrat.
18<br />
Die im Vergleich zu den Vorjahren sehr erfreuliche Entwicklung im Bereich der<br />
A14- und A15-Beförderungsstellen kontrastiert mit einer völlig inakzeptablen Situation<br />
im Bereich der Beförderungsmöglichkeiten für die Beschäftigten des gehobenen<br />
Dienstes. Im Berichtszeitraum gab es keine einzige neue A13-Stelle für diesen Personenkreis.<br />
Der Personalrat hat gegenüber der Behörde mehrfach auf diesen Missstand<br />
hingewiesen und Verbesserungen gefordert. (Siehe auch Kap. 4!) Letztlich<br />
sind das Schulministerium und das Finanzministerium gehalten, diesen systemischen<br />
Fehler zu beheben und für einen Abbau des Bewerberstaus zu sorgen.<br />
Im Bereich der Weiterbildungskollegs gab es eine A14- und eine A15-<br />
Ausschreibung. Die Beförderungsverfahren dazu konnten bereits abgeschlossen<br />
werden. Darüber hinaus wurden 21 Stellen für Fachleiter/-innen an den Zentren für<br />
schulpraktische Lehrerausbildung zur Verfügung gestellt.<br />
Aus dem <strong>2013</strong>er Stellenplan wurde im September <strong>2013</strong> für die Gymnasien ein<br />
weiteres Paket von Beförderungsstellen freigegeben; es umfasst 138 A14-Stellen<br />
und 55 A15-Stellen, aber leider wieder keine A13-Stellen für SI-Lehrer,. Die Ausschreibungen<br />
dürften im Dezember erfolgen.<br />
Da der Bedarf an Fachleitern/-innen in den Seminaren deutlich höher ist als die<br />
Zahl der dafür verfügbaren A15-Stellen, kann diesem Personenkreis nach der Beauftragung<br />
lediglich – falls nicht bereits erfolgt – eine unverzügliche A14-Beförderung<br />
zugesagt werden. Die früher regelmäßig mit der Beauftragung verbundene A15-<br />
Beförderung erfolgt erst später im Rahmen einer Kontingentierung. Dabei sind zur<br />
Festlegung der Reihenfolge folgende Kriterien vereinbart: 1. Datum der Beauftragung,<br />
2. Leistung (Note), 3. Hilfskriterien (Geschlecht, Schwerbehinderung, Dienstalter).<br />
In den Mitwirkungsverfahren zu den Ausschreibungstexten hat der Personalrat<br />
jeweils unter anderem geprüft, ob die ausgeschriebenen Aufgaben und Funktionen<br />
den avisierten Besoldungsgruppen entsprechen und wie weit die Schulleitung<br />
sich bei der Textabfassung mit dem Lehrerrat und der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen<br />
ins Benehmen gesetzt hat. Aus einigen Schulen erreichten den Personalrat<br />
Klagen über eine zu kurze Beratungsfrist für die Lehrerräte. Der Personalrat<br />
hat diese Kritik gegenüber den Dezernaten 43 und 47.5 sehr deutlich zum Ausdruck<br />
gebracht und eine mindestens 14-tägige Frist angemahnt, innerhalb derer der Lehrerrat<br />
seine Mitwirkungsrechte gemäß § 69 SchulG wahrnehmen kann.<br />
Im Zusammenhang mit dem Ablauf der A14-Beförderungsverfahren hat der Personalrat<br />
auf den Wegfall der bisher im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> vorgesehenen
19<br />
Auswahlgespräche hingewirkt, die von der Schulleitung der ausschreibenden Schule<br />
mit den bestbeurteilten Bewerberinnen und Bewerbern zu führen waren. Hintergrund<br />
waren gravierende rechtliche Bedenken des Personalrates insbesondere im<br />
Hinblick auf die Gleichbehandlung von schulinternen und externen Bewerberinnen<br />
und Bewerbern.<br />
Das Informationsschreiben des Personalrates über die Praxis bei der Erstellung<br />
von dienstlichen Beurteilungen und bei Beförderungsverfahren wird gerade<br />
aktualisiert und ist in Kürze unter www.bezregmuenster.nrw.de/startseite/abteilungen/abteilung4/Dezernat_43_Gymnasium_G<br />
ymnasiale_Oberstufe_zweiter_Bildungsweg/personalrat/index.html abrufbar.<br />
13. Frauenförderung<br />
An Gymnasien wurden im Schuljahr 2012/13 28 Frauen (46,7%) und 32 Männer<br />
(53,3%) eingestellt. Im Vorjahr wurden wesentlich mehr Lehrkräfte (446) und anteilig<br />
knapp 8% mehr Frauen eingestellt.<br />
Im Eingangsamt A 13 befinden sich 36% Männer und 64% Frauen. Damit ist der<br />
Anteil der Frauen im Eingangsamt im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig<br />
(65,2%).<br />
Die A14-Stellen sind zum 1.8.<strong>2013</strong> erstmals zur Hälfte mit Frauen besetzt. Dementsprechend<br />
ist auch der Anteil der Frauen, die eine Beförderung zu A14 (Stichtag<br />
1.3.<strong>2013</strong>) erhalten haben, im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Es waren im Schuljahr<br />
2012/13 57,8% Frauen (Vorjahr 51,2%) und 42,2% Männer (Vorjahr 48,8%),<br />
die in dieses Amt befördert wurden.<br />
In den A15-Beförderungsverfahren 2012/13 (Stichtag 1.3.<strong>2013</strong>) kamen 24 Männer<br />
(61,5%) und 15 Frauen (38,5%) zum Zuge. Es hatten sich auf dieses Beförderungsamt<br />
41 Männer und 25 Frauen beworben. Im Schuljahr 2011/12 wurden zum<br />
1.3.2012 elf Männer (47,8%) und zwölf Frauen (52,2%) zu A15 befördert. Insgesamt<br />
sind 87 A15-Stellen mit Frauen (33,6%) und 172 mit Männern (66,4%) besetzt. Damit<br />
ist die prozentuale Verteilung von Frauen und Männern in diesem Beförderungsamt<br />
gleich geblieben. Es zeigt sich hier weiterhin eine deutliche Unterrepräsentanz der<br />
Frauen.<br />
In den Beförderungsverfahren für stellvertretende Schulleitungen haben sich<br />
11 Männer (52,4%) und 10 Frauen (47,6%) beworben. Befördert wurden 5 Männer<br />
und 5 Frauen. Insgesamt haben 22 Frauen (32,8%) und 45 Männer (67,2%) eine
20<br />
stellvertretende Schulleitung inne. Die Frauen haben bei der Stellenbesetzung im<br />
Vergleich zum Vorjahr (16 Frauen / 58 Männer) deutlich aufgeholt.<br />
Bei den Schulleitungsstellen gibt es keine gravierenden Veränderungen. Dort<br />
stehen 53 Männer 19 Frauen gegenüber. In dieses Amt befördert wurden 2 Frauen<br />
und 4 Männer. Beworben hatten sich 6 Frauen und 5 Männer.<br />
Im Fachleitungsbereich ist der Anteil der Frauen gesunken. Er beträgt 35% und<br />
der der Männer 65%. In dieses Amt befördert wurden zu 45,2% Männer und zu<br />
54,8% Frauen. Wie bereits im Schuljahr 2011/12 überwiegt in diesem Bereich bei<br />
den Beförderungen der Frauenanteil und zwar sowohl bei den Bewerbungen als<br />
auch bei den Beförderungen. Das Sinken des Frauenanteils ist auf vermehrte Pensionierungen<br />
und Entpflichtungen zurückzuführen.<br />
Insgesamt haben sich die Chancen der Frauen im Gymnasialbereich erfreulicherweise<br />
verbessert. Im Eingangsamt sind sie deutlich überrepräsentiert, im ersten Beförderungsamt<br />
A14 haben sie erstmalig einen 50%-Anteil erreicht. In den übrigen<br />
Beförderungsämtern sind Frauen weiterhin unterrepräsentiert, wobei sich immerhin<br />
bei der stellvertretenden Schulleitung eine Verbesserung der Frauenquote zeigt.<br />
Im Bereich der Weiterbildungskollegs wurden im Schuljahr 2012/13 keine Neueinstellungen<br />
vorgenommen. Von den 7 Schulleitungsstellen sind im WBK-Bereich<br />
unverändert 2 mit Frauen (28,6%) und 5 mit Männern (71,4%) besetzt. Es sind 6<br />
stellvertretende Schulleitungsstellen besetzt und zwar 4 mit Männern und unverändert<br />
2 mit Frauen. Von 23 A14-Stellen sind 11 mit Frauen und 12 mit Männern<br />
besetzt. Im vergangenen Schuljahr ist ein Mann auf die einzige ausgeschriebene<br />
A14-Stelle befördert worden. Er war auf dieser Stelle der einzige Bewerber. Im A15-<br />
Bereich sind von 10 Stellen 4 mit Frauen besetzt.<br />
14. Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung<br />
Ablehnungen von Anträgen auf Beurlaubung oder auf Teilzeitbeschäftigung sind<br />
sowohl bei Beamten als auch bei Tarifbeschäftigten beteiligungspflichtig. Dem Personalrat<br />
wurden im Berichtszeitraum allerdings keine Ablehnungen vorgelegt.<br />
Gelegentlich werden an Personalratsmitglieder Klagen von Teilzeitkräften herangetragen,<br />
die nach eigener Einschätzung überproportional häufig zu Vertretungsunterricht<br />
herangezogen werden oder sich einer überproportional hohen Zahl von<br />
Springstunden ausgesetzt sehen, obwohl diese Fragen in § 17 ADO und in den<br />
„Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer an
21<br />
Gymnasien bzw. an Weiterbildungskollegs“ (siehe Kap. 3) der Behörde unmissverständlich<br />
geregelt sind. Vor diesem Hintergrund rät der Personalrat allen Kolleginnen<br />
und Kollegen weiterhin, ihm Problemfälle in Form von schriftlichen Eingaben zuzuleiten,<br />
wenn Abhilfe geschaffen werden soll.<br />
Und hier noch ein Hinweis auf eine Besonderheit: Infolge höchstrichterlicher<br />
Rechtsprechung wird die Mehrarbeit von Teilzeitkräften bis hin zur Vollbeschäftigung<br />
von der ersten Stunde an anteilig ohne vorherige monatliche Spitzabrechnung<br />
besoldet bzw. vergütet. Diese Regelung gilt auch für alle Lehrkräfte in Altersteilzeit,<br />
wobei Tarifbeschäftigte mit ihrer monatlichen Mehrarbeitsvergütung die 450-Euro-<br />
Grenze nicht überschreiten dürfen.<br />
15. Amtsärztliche Untersuchung, Dienstunfähigkeit, Teildienstfähigkeit<br />
Bei der beabsichtigten Erstellung eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses<br />
- zur Feststellung der Dienst- oder Teildienstfähigkeit bei längerer Erkrankung<br />
(1. Fall),<br />
- zur Entscheidung über einen vorgelegten Antrag auf Verlängerung einer Stundenermäßigung<br />
aus gesundheitlichen Gründen (2. Fall),<br />
- zum Zweck der vorzeitigen Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen<br />
auf eigenen Antrag (3. Fall),<br />
- zur Überprüfung der Dienstfähigkeit zur möglichen Reaktivierung nach erfolgter<br />
vorzeitiger Zurruhesetzung (4. Fall)<br />
wird der Personalrat gemäß § 75(1) Nr. 4 LPVG angehört. Er bzw. die mit ihm zusammenarbeitende<br />
Schwerbehindertenvertretung bemühen sich, vor jeder Anhörung<br />
mit den Betroffenen Kontakt aufzunehmen und sie auch – soweit gewünscht – in Bezug<br />
auf die anstehenden Möglichkeiten und Risiken der Untersuchung zu beraten.<br />
Diese kann nämlich beispielsweise im zweiten Falle auch die Dienstunfähigkeit oder<br />
Teildienstfähigkeit und im dritten und vierten Falle auch die Teildienstfähigkeit zum<br />
Ergebnis haben, und zwar dann, wenn die Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit<br />
nicht zu erwarten ist. Deshalb ist dringend zu empfehlen, schon vor Antragstellung,<br />
insbesondere aber rechtzeitig vor einer amtsärztlichen Untersuchung,<br />
von sich aus ein Personalratsmitglied oder den Vertrauensmann der Schwerbehinderten<br />
zu informieren und zu Rate zu ziehen. Der Personalrat kann sich<br />
dann gezielter für die jeweiligen Interessen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen<br />
einsetzen und leichter in deren Sinne bessere Regelungen erreichen.
22<br />
16. Schwerbehindertenvertretung<br />
Im Sozialgesetzbuch IX heißt es: In allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte<br />
Menschen betreffen, unterrichtet die Behörde die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich<br />
und umfassend und hört sie vor einer Entscheidung an. Getroffene Entscheidungen<br />
werden ihr unverzüglich mitgeteilt (vgl. § 95 SGB IX Satz 2). Die<br />
Schwerbehindertenvertretung wacht darüber, dass die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches<br />
IX und der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe<br />
behinderter Menschen im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen eingehalten<br />
werden (vgl. BASS 21 – 06 Nr. 1).<br />
Klärende Informationsgespräche mit den schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen<br />
hinsichtlich der Anwendung der Bestimmungen betreffen unter anderem Fragen<br />
zu folgenden Themen: Anerkennung einer Schwerbehinderung, Einstellung,<br />
Versetzung, Beurteilung, Beförderung, Unterrichtsverteilung, Stundenplangestaltung<br />
mit Vertretung und Aufsicht, Mehrarbeit, Hilfen im Arbeits- und Berufsleben, Pflichtstundenermäßigung,<br />
Teildienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Altersteilzeit, Anwendung<br />
der Bandbreitenregelung, Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung, Anordnung<br />
einer amtsärztlichen Untersuchung, Versetzung in den Ruhestand.<br />
Durch den Kontakt der Vertrauensperson zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
der <strong>Bezirksregierung</strong> vor Ort lassen sich auf direktem Weg viele Fragen schnell<br />
klären. In strittigen Angelegenheiten gibt die Vertrauensperson mündlich oder schriftlich<br />
eine differenzierte Stellungnahme gegenüber der Behörde ab.<br />
Die Vertrauensperson vertritt die Interessen der Kolleginnen und Kollegen mit einer<br />
Schwerbehinderung und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Auf Wunsch<br />
begleitet sie die Kolleginnen und Kollegen bei dienstlichen Gesprächen mit der<br />
Schulleitung oder der Behörde.<br />
Die Vertrauensperson nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Personalrats teil.<br />
Schwerbehindertenvertretung und Personalrat stimmen sich dabei ab, um die berechtigten<br />
Anliegen schwerbehinderter Menschen zu vertreten.<br />
Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen sollten daher rechtzeitig Kontakt<br />
mit der Schwerbehindertenvertretung aufnehmen, um in ihren Anliegen<br />
sachkundig beraten werden zu können. Dienstagnachmittag ist Herr Ulrich Konert<br />
als Vertrauensperson in der Behörde in <strong>Münster</strong> für ein persönliches Gespräch<br />
in der Regel zwischen 14 und 16 Uhr zu erreichen (Dienstgebäude Alb-
23<br />
recht-Thaer-Str. 9, Raum N 1006, Telefon 0251- 411- 4531 oder 4051). Vereinbaren<br />
Sie alle Termine mit Herrn Konert unter der Telefonnummer 02364 - 965443.<br />
17. Fort– und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer<br />
Die neue Lehrerfortbildung in NRW - Fortbildung für eigenverantwortliche Schulen<br />
- kann unter http://www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/ aufgerufen<br />
werden.<br />
Nach der seit 2006/07 geltenden Arbeitsteilung in der Fortbildung sollen die <strong>Bezirksregierung</strong>en<br />
nur für die Angebote zuständig sein, deren Realisierung in 53 Kreisen<br />
und Städten unwirtschaftlich wäre. In allen anderen Fällen sollen bei den Schulämtern<br />
angesiedelte Kompetenzteams ortsnah die Lehrerfortbildung organisieren.<br />
Die Fortbildungsarbeit der 53 Kompetenzteams wird im Rahmen der<br />
Fortbildungsinitiative NRW 2012 - 2015 auf die Unterrichtsentwicklung für eine<br />
neue Lehr- und Lernkultur fokussiert.<br />
Die passenden Unterstützungsangebote werden in acht Programmen in zwei<br />
Themenfeldern „Schulentwicklung" und „Fokus Unterrichtsentwicklung" gebündelt.<br />
Im Themenfeld „Schulentwicklung“ finden sich die Programme<br />
Schulentwicklungsberatung, Fortbildungsplanung und Werteerziehung; im<br />
Themenfeld „Fokus Unterrichtsentwicklung für eine neue Lehr- und Lernkultur“ die<br />
Programme Standard- und kompetenzorientierter Fachunterricht, Vielfalt fördern, Auf<br />
dem Weg zur inklusiven Schule, Medien- und Lernmittelberatung sowie Kooperation<br />
mit Bildungspartnern. Diese Programme sollen sukzessive eingeführt werden.<br />
In Anbetracht der in den letzten Jahren zunehmenden Arbeitsverdichtung achtet<br />
der Personalrat ganz besonders auf die zeitliche Belastung der Kollegien.<br />
Leider werden die für Gymnasien wichtige fachbezogene Lehrerfortbildung –<br />
insbesondere in den „kleinen“ Fächern – und die oberstufenbezogene Fortbildung<br />
unverändert zu wenig angeboten. Der Personalrat hat die <strong>Bezirksregierung</strong><br />
in mehreren Erörterungen des Fortbildungsprogramms aufgefordert, diesem strukturellen<br />
Mangel abzuhelfen. Immerhin zeichnet sich ab, dass die <strong>Bezirksregierung</strong><br />
vermehrt Fortbildungen in einigen Fächern der Sekundarstufe II anbietet. Der Personalrat<br />
regt seit langer Zeit an, die abgeschafften Bezirksfachkonferenzen wiederzubeleben,<br />
und verweist dabei auf die gute Praxis mit Facharbeitskreisen bei den Weiterbildungskollegs.
24<br />
An dieser Stelle sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass konkrete<br />
Fortbildungswünsche der Schulen zu bestimmten Themen von den Kompetenzteams<br />
gerne aufgenommen werden.<br />
Der Personalrat weist darauf hin, dass für die Teilnahme an externen Veranstaltungen<br />
die Reisekosten und ggf. die Teilnehmergebühren grundsätzlich<br />
aus dem Fortbildungsbudget der einzelnen Schule zu erstatten sind. Daher ist<br />
vor der Anmeldung zu klären, inwieweit im Rahmen der Fortbildungsplanung ein Interesse<br />
der Schule an der Teilnahme einer Lehrkraft oder mehrerer Lehrkräfte besteht.<br />
18. Arbeits– und Gesundheitsschutz<br />
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer erhält eine immer<br />
größere Bedeutung, weil die Belastungen infolge des doppelten Abiturjahrganges,<br />
des zunehmenden Ganztagsbetriebes, der immer heterogener werdenden Schülerschaft<br />
und der zu leistenden Inklusion stetig angestiegen sind. Sie sind deshalb auch<br />
ständiges Thema des Personalrates. In mehreren Gesprächen hat der Personalrat<br />
die Behörde wiederholt auf die dadurch zunehmende Problematik der Lehrergesundheit<br />
aufmerksam gemacht und Lösungsvorschläge angemahnt. (Vgl. Kap. 4!)<br />
Wichtige Schritte sind eine Schulleiterdienstbesprechung zum Thema „Lehrergesundheit“<br />
(hat stattgefunden am 15.03.<strong>2013</strong>) und die Befragung aller Lehrkräfte im<br />
Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> in der Zeit vom 04.11.<strong>2013</strong> bis 30.11.<strong>2013</strong> durch die Freiburger<br />
Forschungsstelle für Arbeits- und Sozialmedizin (FFAS). Siehe www.ffas.de<br />
oder www.copsoq.de! Im Auftrag des MSW führt die FFAS die online gestützte Umfrage<br />
COPSOQ durch. Alle Lehrkräfte werden über die jeweiligen Schulen aufgefordert<br />
sich an der Umfrage zur psychosozialen Belastung zu beteiligen. Diese Umfrage<br />
ist im Regierungsbezirk Düsseldorf schon durchgeführt worden und wird zur Zeit<br />
ausgewertet.<br />
Zuständige Generalistin für Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der <strong>Bezirksregierung</strong><br />
<strong>Münster</strong> ist Frau RR’ Friederike Dittert, Tel.: 0251/411 1464, E-Mail:<br />
Friederike.dittert@brms.nrw.de .<br />
Für die arbeitsmedizinische Betreuung der Lehrerinnen und Lehrer des Landes<br />
NRW ist seit Februar 2000 der B . A . D (Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer<br />
und Sicherheitstechnischer Dienst e.V.) zuständig, der sich um alle arbeitsmedizinischen<br />
Probleme der Lehrerinnen und Lehrer kümmert. Für Schülerinnen und<br />
Schüler sowie für Tarifbeschäftigte ist die Unfallkasse NRW (www.unfallkasse-
25<br />
nrw.de) zuständig. Bei Problemen sollten Schulen eine sogenannte Bedarfsbegehung<br />
durch den B . A . D beantragen. Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz können<br />
direkt an den B . A . D oder an die Personalratsmitglieder (insbesondere an Herrn<br />
Heckötter, Herrn Menges, Frau Plümer-Krabbe oder Frau Dr. Pohl) gerichtet werden.<br />
Adressen des B . A . D:<br />
Zentrum <strong>Münster</strong><br />
B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH<br />
Frau Dr. Piontkowski (Arbeitsmedizin)<br />
Herr Bauer<br />
Hafenplatz 1, 48155 <strong>Münster</strong><br />
Telefon: 0251/663266<br />
Mobil: 01715646462<br />
Telefax: 0251/64 97 3<br />
E-Mail: wolfram.bauer@bad-gmbh.de<br />
Info.: http://www.bad-gmbh.de<br />
Zentrum Gelsenkirchen<br />
B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH<br />
Herr Dr. Thiem (Arbeitsmedizin)<br />
Herr Sayban<br />
Zum Ehrenmal 21, 45894 Gelsenkirchen<br />
Telefon: 0209/95 92 330<br />
Telefax: 0209/95 92 332<br />
E-Mail: info@bad806.bad-gmbh.de<br />
Zu den Aktivitäten des B·A·D im letzten Jahr gehörten angeforderte Schulbegehungen,<br />
Begehungen zufällig ausgewählter Schulen und verstärkt Beratungen in<br />
Fragen des Mutterschutzes.<br />
Seit 2007 finden Einzelberatungen für schwangere Lehrerinnen zu wichtigen<br />
Themen des Mutterschutzgesetzes (Erste Hilfe, Pausenaufsicht, Mutterschutz beim<br />
Sportunterricht) und zum Infektionsschutz durch die Betriebsärztinnen und –ärzte der<br />
BAD GmbH statt. Der Immunschutz wird nach den individuellen Erfordernissen der<br />
Schwangeren je nach Einsatz am jeweiligen Arbeitsplatz an der Schule überprüft und<br />
abschließend eine Empfehlung an die Schulaufsicht hinsichtlich eines möglichen<br />
Einsatzes der Lehrerinnen ausgesprochen.<br />
Zum Mutterschutz gibt es ausführliches Informationsmaterial der <strong>Bezirksregierung</strong><br />
unter: http://www.bezregmuenster.de/startseite/abteilungen/abteilung4/Dezernat_47_Personalangelegenheite<br />
n/Informationen/Schwangere_Lehrkraefte/index.html .
26<br />
Als zusätzliches Gremium ist bei der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong> ein regionaler<br />
Arbeitsschutzausschuss eingerichtet. Dort arbeiten Vertreter der <strong>Bezirksregierung</strong>,<br />
des B . A . D, der Unfallkasse NRW, der Personalräte und der Schwerbehindertenvertretung<br />
regelmäßig zusammen. Unter http://www.sichere-schule.de sind umfangreiche<br />
Informationen abrufbar.<br />
19. Telefonliste der Personalratsmitglieder<br />
Bangert, Christine GEW Tel.: 02361 – 9792308<br />
Beran, Kerstin PhV Tel.: 02871 – 2345619<br />
Biedermann, Gabriele PhV Tel.: 02571 – 40686<br />
Bolte, Meik PhV Tel.: 0251 – 5149569<br />
Gunkel, Elmar PhV Tel.: 02563 – 969750<br />
Heckötter, Linus PhV Tel.: 05971 – 2808<br />
Dr. Kewitz, Bernhard PhV Tel.: 02541 – 980345<br />
Logermann, Britta GEW Tel.: 02864 – 5763<br />
Martin, Ulrich PhV Tel.: 02861 – 603831<br />
Meier, Christian PhV Tel.: 0251 – 796102<br />
Menges, Reinhard SchaLL Tel.: 02043 – 928011<br />
Dr. Menkhaus, Torsten GEW Tel.: 02385 – 922574<br />
Plümer-Krabbe, Katharine GEW Tel.: 0251 – 48074839<br />
Dr. Pohl, Maria VdKorrektur Tel.: 0251 – 31017<br />
Polifka, Claus GEW Tel.: 02871 – 44532<br />
Renner, Charlotte PhV Tel.: 02361 – 5822007<br />
Schneiders, Frank PhV Tel.: 02361 – 62282<br />
Schulze Lohoff, Reinhard PhV Tel.: 0251 – 212859<br />
Wahlbrinck, Bernd VdKorrektur Tel.: 05971 – 8638790<br />
Wessmann, Barbara GEW Tel.: 02361 – 8492144<br />
Wittenbrink, Alfons GEW Tel.: 0541 – 8601468
Hauptpersonalrat 40221 Düsseldorf, im Sept. <strong>2013</strong><br />
für Lehrerinnen und Lehrer Völklinger Str. 49<br />
an Gymnasien und Weiterbildungskollegs<br />
beim Ministerium für Schule und Weiterbildung<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
An den<br />
Vorsitzenden<br />
des Personalrats für Lehrerinnen und Lehrer<br />
an Gymnasien und Weiterbildungskollegs<br />
bei der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Münster</strong><br />
Herrn Reinhard Schulze Lohoff<br />
Domplatz 1-3<br />
48143 <strong>Münster</strong><br />
Anträge der Personalversammlung 2012<br />
Sehr geehrter Herr Schulze Lohoff,<br />
im Namen des Hauptpersonalrats für Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und<br />
Weiterbildungskollegs beim Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen bedanke ich mich für die Übersendung einiger Anträge der<br />
Personalversammlung <strong>Münster</strong>.<br />
Der Hauptpersonalrat hat die ihm zugeleiteten Anträge intern beraten und mit den<br />
zuständigen Ministerialbeamten diskutiert. Aus heutiger Sichtkann ich Ihnen zu den in<br />
den AnträgenundAnfragenangesprochenenThemen die folgenden Antworten geben:<br />
1. Altersteilzeit<br />
Die Verlängerung von Altersteilzeit für beamtete Lehrerinnen und Lehrer über den<br />
31.12.2012 hinaus ist mit dem Dienstrechtsanpassungsgesetz vom 16. Mai <strong>2013</strong> - das<br />
im wesentlichen die dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Bundesvorschriften<br />
mit Stand des Jahres 2006 in nordrhein-westfälisches Landesrecht überführt
Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 2<br />
hat - und dem Durchführungserlass des MSW zur Altersteilzeit für Lehrerinnen und<br />
Lehrer vom 12. Juni <strong>2013</strong> möglich geworden.<br />
Die Konditionen wurden allerdings verschlechtert, so dass im Einzelfall sehr genau<br />
geprüft werden muss, wie hoch der Preis fürdie Inanspruchnahme der Altersteilzeit ist.<br />
Das Dienstrechtsanpassungsgesetzes sieht vor, dass für eine Altersteilzeit ab dem<br />
1. Juni <strong>2013</strong> folgende Bedingungen gelten:<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Altersteilzeit soll weiterhin ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich sein,<br />
es sollen mindestens 65 Prozent des durchschnittlichenBeschäftigungsumfangs der<br />
letzten 5 Jahre geleistet werden - bisher 55 Prozent,<br />
die Nettobesoldung soll auf 80 Prozent - bisher 83 Prozent - derdurchschnittlichen<br />
Besoldung der letzten 5 Jahre reduziert werden,<br />
die Zeiten der Altersteilzeit sollen nur noch zu 80 Prozent -bisher 90 Prozent -als<br />
ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet werden,<br />
die Konditionen der bisher genehmigten Alterteilzeitbeschäftigungen bleiben<br />
bestehen.<br />
WeitereEinzelheitenhatderDurchführungserlass geklärt.So muss "für jedes volle Jahr<br />
der Altersteilzeit für die Dauer eines Schuljahres und für jedes halbe Jahr der<br />
Altersteilzeit für die Dauer eines Halbjahres auf die zwischen Vollendung des 55.<br />
Lebensjahrs und Vollendung des 60. Lebensjahrs zustehende Altersermäßigung<br />
verzichtet worden sein" (Ziff.2.2desErl.vom 12.6.<strong>2013</strong>).Da die Altersermäßigung fünf<br />
Schuljahre lang gewährt wird, ist ein Verzicht maximal für fünf Schuljahre notwendig.<br />
In Ziff. 2.3 des Erlasses heißt es zur Nachholung der Kompensation bei fehlender<br />
Ansparleistung:
Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 3<br />
Diese Bestimmungen gelten ausschließlich für die beamteten Lehrerinnen und Lehrer<br />
des Landes.Im Tarifbereich ist durch die Einigung derTarifparteien vom 10. März 2011<br />
eine Öffnungsklausel zu einer tariflichen Ausgestaltung der Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte<br />
beschlossen worden. Diese muss in den Mitgliedsländern der TdL<br />
umgesetzt werden. Die gewerkschaftlichen Tarifpartner in NRW werden dies in den<br />
kommenden Tarifverhandlungen einbringen; bisher ist ein Tarifabschluss zur<br />
Altersteilzeit nur für den öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt erfolgt. In Nordrhein-<br />
Westfalen ist daher im Augenblick keine Alterteilzeit für tarifbeschäftigte Lehrerinnen<br />
und Lehrer möglich. Der Hauptpersonalrat für Gymnasien und Weiterbildungskollegs<br />
wird die Tarifpartner erneut und mit Nachdruck auffordern, die Altersteilzeit für<br />
tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer auf die Agenda der nächsten Verhandlungen<br />
zu setzen.<br />
2. Qualifizierung befristet Beschäftigter<br />
Der Hauptpersonalrat für Gymnasien undWeiterbildungskollegs ist den Kolleginnen und<br />
Kollegen dankbar, die in der Vergangenheit wegen erheblichen Lehrermangels den<br />
Schulen in manchen Notsituationen geholfen haben. Grundsätzlich aberstrebtder HPR<br />
Dauerbeschäftigungsverhältnisse im Schulbereich an,die aufgrund der Professionalität<br />
des Lehrerberufs möglichst mit ausgebildeten Lehrkräften mit beiden Staatsexamina<br />
abgeschlossen werden sollten. Nur wenn ein echter Befristungsgrund(etwa Vertretung)<br />
vorliegt, kann eine Beschäftigung ausnahmsweise befristet erfolgen. Eine solche<br />
Beschäftigung darfnicht über längereZeit andauern und darfauch die soBeschäftigten<br />
auf Dauer nicht auf Teilzeit festlegen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund einer<br />
steigenden Zahl von arbeitslosen, voll ausgebildeten Gymnasiallehrern wichtig.<br />
Aber auch in Zeiten arbeitsloser Gymnasiallehrer werden Kolleginnen und Kollegen in<br />
einigen Fächer nicht in ausreichendem Maße eingestellt werden können, um den<br />
fächerspezifischen Bedarf auszugleichen. Wenn in diesen Fächern Zertifikatskurse oder<br />
Studienkurse angeboten werden, hält der HPR dies für angemessene Qualifizierungsmaßnahmen.<br />
Der Hauptpersonalrat wird mit der gymnasialen Gruppe des MSW das<br />
Gespräch mit dem Ziele führen, die Adressatengruppe für solche Qualifizierungsmaßnahmen<br />
individuellund zielgenau festzulegen.Eine pauschale Ausgrenzung bestimmter<br />
Beschäftigungsgruppen scheint nicht das beste Mittel zu sein.<br />
3. Belastungsfeld Ganztag<br />
Eindrucksvoll beschreibt der aktuelle Ganztagserlass die Anforderungen, die das<br />
Ministeriumsowohl an den offenen alsauchan den gebundenen Ganztagsbetrieb stellt.<br />
So heißt es in Ziff. 3.1:
Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 4<br />
"<br />
Weiter bestimmt der Ganztagserlass:
Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 5<br />
Alle diese Punkte erfordern ein erhebliches Maß an zusätzlicher Arbeit - für die<br />
konzeptionelle Tätigkeit, die Koordination mit den Partnern, die Durchführung und die<br />
Evaluation und Revision. Gleichzeitig versuchen die Landesregierung und die<br />
<strong>Bezirksregierung</strong>en, dieses Thema zum Anlass zu nehmen, um die ohnehin anstehenden<br />
Aufgaben - Kompetenzorientierung, Kernlehrplanumsetzung, andere
Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 6<br />
Unterrichtsformen (kooperatives Lernen, Hausaufgaben etc.) mit zusätzlichemSchwung<br />
zu versehen.<br />
Die zusätzlichen Belastungen für die Lehrerinnen und Lehrer zeigen sich konkret<br />
- durch faktisch durchschnittlich längeren Anwesenheitszeiten der Lehrkräfte in der<br />
Schule und durch zusätzlichen Aufgaben und Tätigkeiten<br />
- durch mehr Vertretungsunterricht, z.B. wegen Vertretungsnotwendigkeiten in der<br />
Mittagspause und in 6. und 7. Stunden<br />
- durch Korrekturen und Vorbereitung müssen im Anschluss an den Unterricht und<br />
die längere Präsenzzeit in der Schule zu Hause erledigt werden, da Arbeits- und<br />
Aufenthaltsräume fehlen<br />
- durch umfangreichere Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben, da mehr Probleme<br />
in der Unterrichtszeit auftreten<br />
- durch Konferenzen zu ungünstigen Zeiten<br />
- durch mehr und andere Pausenaufsichten<br />
- durch AG-Angebote in der Mittagspause<br />
- durchZusammenarbeit mit den externen Betreuern der pädagogischen Übermittagbetreuung<br />
- durch Hinweise zu Hausaufgaben, Förderbedarf, Auffälligkeiten etc.<br />
- durch Arbeit an Hausaufgabenkonzepten,neuen Stundenrastern, Rhythmisierung,<br />
Förderkonzepten, Veränderung derBerufsorientierungsmaßnahmen, Gesundheitserziehung,<br />
Öffnung von Schule etc. mit umfangreichen Folgen für die Unterrichtsarbeit<br />
Der Hauptpersonalrat Gymnasium fordert zum Ausgleich dieser erheblichen zusätzlichen<br />
Beanspruchung der Lehrerinnen und Lehrer vom Gesetzgeber<br />
- die Ausweitung des Ganztagszuschlags für gebundene Ganztagsschulen auf 30<br />
Prozentpunkte und dessen dauerhafte Sicherung<br />
- den "Ganztagszuschlag" auch für Schulen mit pädagogischer Übermittagbetreuung<br />
- die Einrichtung und Ausschreibung von Koordinatorenstellen und<br />
- die Beschäftigung von Sozialpädagogen und Sozialarbeiter in der Schule, die nicht<br />
zu Lasten der Lehrerstellen gehen darf.<br />
Aber auch innerschulisch muss bei Unterrichtsverteilung undStundenplangestaltung auf<br />
die besonderen Gegebenheiten geachtet werden. Dies fordert die besondere<br />
Fürsorgepflicht der Schulleitungen gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern.<br />
Der Hauptpersonalrat hat erhebliche Zweifel, ob die Einrichtung von angemessenen<br />
ArbeitsplätzenindenSchulenderEntlastungder Kolleginnen und Kollegen dienen kann,<br />
zumal die finanzielle Anspannung fast aller Schulträger, die durch die Umsetzung der<br />
Inklusion weiter strapaziert wird, nicht für die Einrichtung angemessener Arbeitsplätze<br />
an den Gymnasien sorgen kann.
Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 7<br />
4. Belastungsfeld Konferenzen<br />
Die grundlegenden Forderungen des Hauptpersonalrats zu diesem Bereich lauten:<br />
- Lehrerkonferenzen dürfen nicht länger als 90, höchstens 120 Minuten dauern. Ihre<br />
Zahl ist in der Regel auf zwei pro Schuljahr zu begrenzen.<br />
- Zur umfangreichen Diskussion der pädagogischen Situation und ihrer Weiterentwicklung<br />
bedarf es der Möglichkeit ganztägiger Pädagogischer Konferenzen.<br />
In einer ersten Stellungnahme zu diesen Forderungen schrieb das Schulministerium:<br />
(Anm: in der Zwischenzeit in Kraft gesetzt)<br />
Leiderist bei derNovellierung derAllgemeinen Dienstordnung (ADO) unserer Forderung<br />
zu § 23 Absatz 7 ADO nicht entsprochen worden. Nach den Vorstellungen des<br />
Hauptpersonalrats sollten in Satz 2 die Worte "nach der Unterrichtszeit" gestrichen<br />
werden. Wir werden unsere ForderungindenanstehendenGesprächen mit demneuen<br />
Abteilungsleiter Schule wiederum - und jetzt gestützt durch die Anträge aller<br />
Personalversammlungen - mit Nachdruck vortragen.<br />
5. Beförderungsstellen<br />
Die Beförderungssituation im Bereich A13 für die Sek-I-Lehrkräfte an den Gymnasien<br />
und im Bereich A 15 des höheren Dienstes ist unbefriedigend. Dies liegt zum einen an<br />
der Altersstruktur der Kolleginnen undKollegen und auf der anderen Seite daran, dass<br />
alle Stellen im Gymnasialkapitel dem Höheren Dienst angehören. Demzufolge reduziert<br />
sich die Zahl der Stellen für Sek-I-Lehrkräfte durch Ausscheiden der Kolleginnen und<br />
Kollegen. Konkret bedeutet dies, dass gemäß Landeshaushalt die Stellen im Gehobenen<br />
Dienst von 1.443 (HH 2012) auf 1.378 (HH <strong>2013</strong>) und im HH-Entwurf 2014 auf 1.323<br />
sinken.Wieman den betroffenen Kolleginnen undKollegen perspektivisch helfenkann,
Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 8<br />
wird derHauptpersonalrat mit derHaushaltsgruppe des MSW erörtern. Die Situation im<br />
Bereich des Höheren Dienstes wird sich möglicherweise durch die prognostizierte<br />
Verringerung der Referendar- und damit auch der Fachleiterstellen in absehbarer Zeit<br />
leicht verbessern. Über grundlegende Änderungen steht der Hauptpersonalrat mit der<br />
Gymnasial- und der Haushaltsgruppe des Schulministeriums in intensivenGesprächen.<br />
Für Nachfragen und weitere detaillierte Informationen wird der Vertreter des<br />
Hauptpersonalrats während derdiesjährigen Personalversammlung gerne zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Wilfried Haßler)<br />
- Vorsitzender -