Tätigkeitsbericht 2013 - Bezirksregierung Münster
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Die im Vergleich zu den Vorjahren sehr erfreuliche Entwicklung im Bereich der<br />
A14- und A15-Beförderungsstellen kontrastiert mit einer völlig inakzeptablen Situation<br />
im Bereich der Beförderungsmöglichkeiten für die Beschäftigten des gehobenen<br />
Dienstes. Im Berichtszeitraum gab es keine einzige neue A13-Stelle für diesen Personenkreis.<br />
Der Personalrat hat gegenüber der Behörde mehrfach auf diesen Missstand<br />
hingewiesen und Verbesserungen gefordert. (Siehe auch Kap. 4!) Letztlich<br />
sind das Schulministerium und das Finanzministerium gehalten, diesen systemischen<br />
Fehler zu beheben und für einen Abbau des Bewerberstaus zu sorgen.<br />
Im Bereich der Weiterbildungskollegs gab es eine A14- und eine A15-<br />
Ausschreibung. Die Beförderungsverfahren dazu konnten bereits abgeschlossen<br />
werden. Darüber hinaus wurden 21 Stellen für Fachleiter/-innen an den Zentren für<br />
schulpraktische Lehrerausbildung zur Verfügung gestellt.<br />
Aus dem <strong>2013</strong>er Stellenplan wurde im September <strong>2013</strong> für die Gymnasien ein<br />
weiteres Paket von Beförderungsstellen freigegeben; es umfasst 138 A14-Stellen<br />
und 55 A15-Stellen, aber leider wieder keine A13-Stellen für SI-Lehrer,. Die Ausschreibungen<br />
dürften im Dezember erfolgen.<br />
Da der Bedarf an Fachleitern/-innen in den Seminaren deutlich höher ist als die<br />
Zahl der dafür verfügbaren A15-Stellen, kann diesem Personenkreis nach der Beauftragung<br />
lediglich – falls nicht bereits erfolgt – eine unverzügliche A14-Beförderung<br />
zugesagt werden. Die früher regelmäßig mit der Beauftragung verbundene A15-<br />
Beförderung erfolgt erst später im Rahmen einer Kontingentierung. Dabei sind zur<br />
Festlegung der Reihenfolge folgende Kriterien vereinbart: 1. Datum der Beauftragung,<br />
2. Leistung (Note), 3. Hilfskriterien (Geschlecht, Schwerbehinderung, Dienstalter).<br />
In den Mitwirkungsverfahren zu den Ausschreibungstexten hat der Personalrat<br />
jeweils unter anderem geprüft, ob die ausgeschriebenen Aufgaben und Funktionen<br />
den avisierten Besoldungsgruppen entsprechen und wie weit die Schulleitung<br />
sich bei der Textabfassung mit dem Lehrerrat und der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen<br />
ins Benehmen gesetzt hat. Aus einigen Schulen erreichten den Personalrat<br />
Klagen über eine zu kurze Beratungsfrist für die Lehrerräte. Der Personalrat<br />
hat diese Kritik gegenüber den Dezernaten 43 und 47.5 sehr deutlich zum Ausdruck<br />
gebracht und eine mindestens 14-tägige Frist angemahnt, innerhalb derer der Lehrerrat<br />
seine Mitwirkungsrechte gemäß § 69 SchulG wahrnehmen kann.<br />
Im Zusammenhang mit dem Ablauf der A14-Beförderungsverfahren hat der Personalrat<br />
auf den Wegfall der bisher im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> vorgesehenen