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Tätigkeitsbericht 2013 - Bezirksregierung Münster

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Die im Vergleich zu den Vorjahren sehr erfreuliche Entwicklung im Bereich der<br />

A14- und A15-Beförderungsstellen kontrastiert mit einer völlig inakzeptablen Situation<br />

im Bereich der Beförderungsmöglichkeiten für die Beschäftigten des gehobenen<br />

Dienstes. Im Berichtszeitraum gab es keine einzige neue A13-Stelle für diesen Personenkreis.<br />

Der Personalrat hat gegenüber der Behörde mehrfach auf diesen Missstand<br />

hingewiesen und Verbesserungen gefordert. (Siehe auch Kap. 4!) Letztlich<br />

sind das Schulministerium und das Finanzministerium gehalten, diesen systemischen<br />

Fehler zu beheben und für einen Abbau des Bewerberstaus zu sorgen.<br />

Im Bereich der Weiterbildungskollegs gab es eine A14- und eine A15-<br />

Ausschreibung. Die Beförderungsverfahren dazu konnten bereits abgeschlossen<br />

werden. Darüber hinaus wurden 21 Stellen für Fachleiter/-innen an den Zentren für<br />

schulpraktische Lehrerausbildung zur Verfügung gestellt.<br />

Aus dem <strong>2013</strong>er Stellenplan wurde im September <strong>2013</strong> für die Gymnasien ein<br />

weiteres Paket von Beförderungsstellen freigegeben; es umfasst 138 A14-Stellen<br />

und 55 A15-Stellen, aber leider wieder keine A13-Stellen für SI-Lehrer,. Die Ausschreibungen<br />

dürften im Dezember erfolgen.<br />

Da der Bedarf an Fachleitern/-innen in den Seminaren deutlich höher ist als die<br />

Zahl der dafür verfügbaren A15-Stellen, kann diesem Personenkreis nach der Beauftragung<br />

lediglich – falls nicht bereits erfolgt – eine unverzügliche A14-Beförderung<br />

zugesagt werden. Die früher regelmäßig mit der Beauftragung verbundene A15-<br />

Beförderung erfolgt erst später im Rahmen einer Kontingentierung. Dabei sind zur<br />

Festlegung der Reihenfolge folgende Kriterien vereinbart: 1. Datum der Beauftragung,<br />

2. Leistung (Note), 3. Hilfskriterien (Geschlecht, Schwerbehinderung, Dienstalter).<br />

In den Mitwirkungsverfahren zu den Ausschreibungstexten hat der Personalrat<br />

jeweils unter anderem geprüft, ob die ausgeschriebenen Aufgaben und Funktionen<br />

den avisierten Besoldungsgruppen entsprechen und wie weit die Schulleitung<br />

sich bei der Textabfassung mit dem Lehrerrat und der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen<br />

ins Benehmen gesetzt hat. Aus einigen Schulen erreichten den Personalrat<br />

Klagen über eine zu kurze Beratungsfrist für die Lehrerräte. Der Personalrat<br />

hat diese Kritik gegenüber den Dezernaten 43 und 47.5 sehr deutlich zum Ausdruck<br />

gebracht und eine mindestens 14-tägige Frist angemahnt, innerhalb derer der Lehrerrat<br />

seine Mitwirkungsrechte gemäß § 69 SchulG wahrnehmen kann.<br />

Im Zusammenhang mit dem Ablauf der A14-Beförderungsverfahren hat der Personalrat<br />

auf den Wegfall der bisher im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong> vorgesehenen

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