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Tätigkeitsbericht 2013 - Bezirksregierung Münster

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Viele Gymnasien haben sich für eine Teilnahme am vorgezogenen Listenverfahren<br />

entschieden (1.2.<strong>2013</strong>: 23 Stellen; 30.8.<strong>2013</strong>: 12 Stellen). Alle übrigen Stellen<br />

wurden im Ausschreibungsverfahren besetzt.<br />

Zum 01.02.2014 ist an den Gymnasien wieder ein Einstellungskorridor von 44<br />

Stellen vorgesehen. An den WBKs gibt es drei Einstellungen.<br />

Die Ausschreibungstexte werden dem Personalrat nicht zur förmlichen Beteiligung<br />

vorgelegt. Der Personalrat prüft gleichwohl, ob sog. „ad-personam-<br />

Ausschreibungen“ vorliegen. Dabei handelt es sich um Ausschreibungstexte, die<br />

offensichtlich gezielt auf eine bereits vorher ausgewählte Person zugeschnitten sind<br />

und die somit eine erfolgreiche Bewerbung anderer Personen beinahe unmöglich<br />

machen; sie sind deshalb rechtswidrig.<br />

Auch nach der Übertragung der obligatorischen Dienstvorgesetztenaufgaben auf<br />

die Schulleiterinnen und Schulleiter ab 1. August <strong>2013</strong> gehört die Teilnahme an den<br />

Auswahlgesprächen zu den personalvertretungsrechtlichen Aufgaben des Personalrats.<br />

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht<br />

bei dem späteren Einstellungsvorgang sachgerecht wahrnehmen kann.<br />

Das anwesende, nicht stimmberechtigte Personalratsmitglied achtet insbesondere<br />

auf die Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber sowie auf die Nachvollziehbarkeit<br />

der Auswahlentscheidung. Sofern die persönliche Teilnahme aufgrund<br />

von Terminüberschneidungen nicht möglich ist, kann der Personalrat die Rechtmäßigkeit<br />

des Verfahrens nur durch Einsichtnahme in die Protokolle der Vorauswahlund<br />

Auswahlgespräche überprüfen, was rechtlich durchaus bedenklich ist.<br />

Nur an den Schulen, an denen den Schulleitungen zusätzlich die fakultativen<br />

Dienstvorgesetzteneigenschaften übertragen wurden, wird die Kontrollfunktion jeweils<br />

von einem Lehrerratsmitglied wahrgenommen. An diesen Schulen ist der Lehrerrat<br />

bei sämtlichen Einstellungen zu beteiligen (Mitbestimmung gem. § 72 Abs. 1 S.<br />

1 Nr. 1 LPVG). Die Zuständigkeit für die Eingruppierung und Stufenzuordnung von<br />

Tarifbeschäftigten liegt in jedem Falle weiterhin beim Personalrat.<br />

Bei Problemen stehen die Personalratsmitglieder jederzeit für Beratungen zur Verfügung.<br />

Laufbahngleiche Versetzungen innerhalb von NRW können nicht im Rahmen<br />

des Bewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen, sondern ausschließlich<br />

im Rahmen des allgemeinen Versetzungsverfahrens durchgeführt werden.

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