Tätigkeitsbericht 2013 - Bezirksregierung Münster
Tätigkeitsbericht 2013 - Bezirksregierung Münster
Tätigkeitsbericht 2013 - Bezirksregierung Münster
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
12<br />
Viele Gymnasien haben sich für eine Teilnahme am vorgezogenen Listenverfahren<br />
entschieden (1.2.<strong>2013</strong>: 23 Stellen; 30.8.<strong>2013</strong>: 12 Stellen). Alle übrigen Stellen<br />
wurden im Ausschreibungsverfahren besetzt.<br />
Zum 01.02.2014 ist an den Gymnasien wieder ein Einstellungskorridor von 44<br />
Stellen vorgesehen. An den WBKs gibt es drei Einstellungen.<br />
Die Ausschreibungstexte werden dem Personalrat nicht zur förmlichen Beteiligung<br />
vorgelegt. Der Personalrat prüft gleichwohl, ob sog. „ad-personam-<br />
Ausschreibungen“ vorliegen. Dabei handelt es sich um Ausschreibungstexte, die<br />
offensichtlich gezielt auf eine bereits vorher ausgewählte Person zugeschnitten sind<br />
und die somit eine erfolgreiche Bewerbung anderer Personen beinahe unmöglich<br />
machen; sie sind deshalb rechtswidrig.<br />
Auch nach der Übertragung der obligatorischen Dienstvorgesetztenaufgaben auf<br />
die Schulleiterinnen und Schulleiter ab 1. August <strong>2013</strong> gehört die Teilnahme an den<br />
Auswahlgesprächen zu den personalvertretungsrechtlichen Aufgaben des Personalrats.<br />
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht<br />
bei dem späteren Einstellungsvorgang sachgerecht wahrnehmen kann.<br />
Das anwesende, nicht stimmberechtigte Personalratsmitglied achtet insbesondere<br />
auf die Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber sowie auf die Nachvollziehbarkeit<br />
der Auswahlentscheidung. Sofern die persönliche Teilnahme aufgrund<br />
von Terminüberschneidungen nicht möglich ist, kann der Personalrat die Rechtmäßigkeit<br />
des Verfahrens nur durch Einsichtnahme in die Protokolle der Vorauswahlund<br />
Auswahlgespräche überprüfen, was rechtlich durchaus bedenklich ist.<br />
Nur an den Schulen, an denen den Schulleitungen zusätzlich die fakultativen<br />
Dienstvorgesetzteneigenschaften übertragen wurden, wird die Kontrollfunktion jeweils<br />
von einem Lehrerratsmitglied wahrgenommen. An diesen Schulen ist der Lehrerrat<br />
bei sämtlichen Einstellungen zu beteiligen (Mitbestimmung gem. § 72 Abs. 1 S.<br />
1 Nr. 1 LPVG). Die Zuständigkeit für die Eingruppierung und Stufenzuordnung von<br />
Tarifbeschäftigten liegt in jedem Falle weiterhin beim Personalrat.<br />
Bei Problemen stehen die Personalratsmitglieder jederzeit für Beratungen zur Verfügung.<br />
Laufbahngleiche Versetzungen innerhalb von NRW können nicht im Rahmen<br />
des Bewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen, sondern ausschließlich<br />
im Rahmen des allgemeinen Versetzungsverfahrens durchgeführt werden.