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Tätigkeitsbericht 2013 - Bezirksregierung Münster

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Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 3<br />

Diese Bestimmungen gelten ausschließlich für die beamteten Lehrerinnen und Lehrer<br />

des Landes.Im Tarifbereich ist durch die Einigung derTarifparteien vom 10. März 2011<br />

eine Öffnungsklausel zu einer tariflichen Ausgestaltung der Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte<br />

beschlossen worden. Diese muss in den Mitgliedsländern der TdL<br />

umgesetzt werden. Die gewerkschaftlichen Tarifpartner in NRW werden dies in den<br />

kommenden Tarifverhandlungen einbringen; bisher ist ein Tarifabschluss zur<br />

Altersteilzeit nur für den öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt erfolgt. In Nordrhein-<br />

Westfalen ist daher im Augenblick keine Alterteilzeit für tarifbeschäftigte Lehrerinnen<br />

und Lehrer möglich. Der Hauptpersonalrat für Gymnasien und Weiterbildungskollegs<br />

wird die Tarifpartner erneut und mit Nachdruck auffordern, die Altersteilzeit für<br />

tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer auf die Agenda der nächsten Verhandlungen<br />

zu setzen.<br />

2. Qualifizierung befristet Beschäftigter<br />

Der Hauptpersonalrat für Gymnasien undWeiterbildungskollegs ist den Kolleginnen und<br />

Kollegen dankbar, die in der Vergangenheit wegen erheblichen Lehrermangels den<br />

Schulen in manchen Notsituationen geholfen haben. Grundsätzlich aberstrebtder HPR<br />

Dauerbeschäftigungsverhältnisse im Schulbereich an,die aufgrund der Professionalität<br />

des Lehrerberufs möglichst mit ausgebildeten Lehrkräften mit beiden Staatsexamina<br />

abgeschlossen werden sollten. Nur wenn ein echter Befristungsgrund(etwa Vertretung)<br />

vorliegt, kann eine Beschäftigung ausnahmsweise befristet erfolgen. Eine solche<br />

Beschäftigung darfnicht über längereZeit andauern und darfauch die soBeschäftigten<br />

auf Dauer nicht auf Teilzeit festlegen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund einer<br />

steigenden Zahl von arbeitslosen, voll ausgebildeten Gymnasiallehrern wichtig.<br />

Aber auch in Zeiten arbeitsloser Gymnasiallehrer werden Kolleginnen und Kollegen in<br />

einigen Fächer nicht in ausreichendem Maße eingestellt werden können, um den<br />

fächerspezifischen Bedarf auszugleichen. Wenn in diesen Fächern Zertifikatskurse oder<br />

Studienkurse angeboten werden, hält der HPR dies für angemessene Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

Der Hauptpersonalrat wird mit der gymnasialen Gruppe des MSW das<br />

Gespräch mit dem Ziele führen, die Adressatengruppe für solche Qualifizierungsmaßnahmen<br />

individuellund zielgenau festzulegen.Eine pauschale Ausgrenzung bestimmter<br />

Beschäftigungsgruppen scheint nicht das beste Mittel zu sein.<br />

3. Belastungsfeld Ganztag<br />

Eindrucksvoll beschreibt der aktuelle Ganztagserlass die Anforderungen, die das<br />

Ministeriumsowohl an den offenen alsauchan den gebundenen Ganztagsbetrieb stellt.<br />

So heißt es in Ziff. 3.1:

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