Tätigkeitsbericht 2013 - Bezirksregierung Münster
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Anträge der Personalversammlung 2012 Seite 3<br />
Diese Bestimmungen gelten ausschließlich für die beamteten Lehrerinnen und Lehrer<br />
des Landes.Im Tarifbereich ist durch die Einigung derTarifparteien vom 10. März 2011<br />
eine Öffnungsklausel zu einer tariflichen Ausgestaltung der Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte<br />
beschlossen worden. Diese muss in den Mitgliedsländern der TdL<br />
umgesetzt werden. Die gewerkschaftlichen Tarifpartner in NRW werden dies in den<br />
kommenden Tarifverhandlungen einbringen; bisher ist ein Tarifabschluss zur<br />
Altersteilzeit nur für den öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt erfolgt. In Nordrhein-<br />
Westfalen ist daher im Augenblick keine Alterteilzeit für tarifbeschäftigte Lehrerinnen<br />
und Lehrer möglich. Der Hauptpersonalrat für Gymnasien und Weiterbildungskollegs<br />
wird die Tarifpartner erneut und mit Nachdruck auffordern, die Altersteilzeit für<br />
tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer auf die Agenda der nächsten Verhandlungen<br />
zu setzen.<br />
2. Qualifizierung befristet Beschäftigter<br />
Der Hauptpersonalrat für Gymnasien undWeiterbildungskollegs ist den Kolleginnen und<br />
Kollegen dankbar, die in der Vergangenheit wegen erheblichen Lehrermangels den<br />
Schulen in manchen Notsituationen geholfen haben. Grundsätzlich aberstrebtder HPR<br />
Dauerbeschäftigungsverhältnisse im Schulbereich an,die aufgrund der Professionalität<br />
des Lehrerberufs möglichst mit ausgebildeten Lehrkräften mit beiden Staatsexamina<br />
abgeschlossen werden sollten. Nur wenn ein echter Befristungsgrund(etwa Vertretung)<br />
vorliegt, kann eine Beschäftigung ausnahmsweise befristet erfolgen. Eine solche<br />
Beschäftigung darfnicht über längereZeit andauern und darfauch die soBeschäftigten<br />
auf Dauer nicht auf Teilzeit festlegen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund einer<br />
steigenden Zahl von arbeitslosen, voll ausgebildeten Gymnasiallehrern wichtig.<br />
Aber auch in Zeiten arbeitsloser Gymnasiallehrer werden Kolleginnen und Kollegen in<br />
einigen Fächer nicht in ausreichendem Maße eingestellt werden können, um den<br />
fächerspezifischen Bedarf auszugleichen. Wenn in diesen Fächern Zertifikatskurse oder<br />
Studienkurse angeboten werden, hält der HPR dies für angemessene Qualifizierungsmaßnahmen.<br />
Der Hauptpersonalrat wird mit der gymnasialen Gruppe des MSW das<br />
Gespräch mit dem Ziele führen, die Adressatengruppe für solche Qualifizierungsmaßnahmen<br />
individuellund zielgenau festzulegen.Eine pauschale Ausgrenzung bestimmter<br />
Beschäftigungsgruppen scheint nicht das beste Mittel zu sein.<br />
3. Belastungsfeld Ganztag<br />
Eindrucksvoll beschreibt der aktuelle Ganztagserlass die Anforderungen, die das<br />
Ministeriumsowohl an den offenen alsauchan den gebundenen Ganztagsbetrieb stellt.<br />
So heißt es in Ziff. 3.1: