Tätigkeitsbericht 2013 - Bezirksregierung Münster
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Vor der Entscheidung über die Versetzungsanträge hatten sich zahlreiche Kolleginnen<br />
und Kollegen mit einer Eingabe an den Personalrat gewandt. Dieser hat<br />
sämtliche Eingaben mit der Behörde verhandelt, um das Anliegen der Beschäftigten<br />
möglichst umfassend zu unterstützen. In vielen Fällen konnte eine Lösung im Sinne<br />
der Kolleginnen und Kollegen erreicht werden. Lehrkräften, die sich um eine Versetzung<br />
bemühen, wird empfohlen, eine formlose Bitte um Unterstützung mit<br />
der Kopie des Versetzungsantrags frühzeitig an den Personalrat zu senden,<br />
damit dieser sich für sie einsetzen kann.<br />
Zum Ausgleich bestehender Ungleichgewichte in der Lehrerversorgung zwischen<br />
den Schulen legte die Behörde dem Personalrat nur wenige Versetzungen aus<br />
dienstlichen Gründen bzw. länger dauernde Abordnungen zur Mitbestimmung vor.<br />
Sie erfolgten in der Regel mit dem Einverständnis der Betroffenen. Dem Personalrat<br />
ist durchaus bewusst, dass die Kolleginnen und Kollegen ihre Zustimmung gelegentlich<br />
aus einer Situation heraus geben, die sie als Zwangslage empfinden.<br />
Abordnungen bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres werden dem Personalrat<br />
gemäß § 91 Abs. 3 LPVG nicht zur Mitbestimmung vorgelegt. Der Personalrat<br />
erhält oft erst im Nachhinein summarisch davon Kenntnis und kann nur dann im Interesse<br />
der Betroffenen tätig werden, wenn er von diesen direkt eingeschaltet wird.<br />
An dieser Stelle sei noch einmal auf das Recht aller Kolleginnen und Kollegen<br />
verwiesen, sich bei der Anhörung, die gemäß § 24 und § 25 LBG vor einer<br />
Abordnung oder Versetzung aus dienstlichen Gründen erforderlich ist, von einem<br />
Personalratsmitglied begleiten und unterstützen zu lassen.<br />
12. Beförderungen und Höhergruppierungen<br />
Im Schuljahr 2012/13 wurden an den Gymnasien im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong><br />
251 Planstellen der Besoldungsgruppe A14 BBO ausgeschrieben. Zudem gab es 48<br />
Planstellen der Besoldungsgruppe A15 BBO. Als spätester Zeitpunkt der Besetzung<br />
war der 1.6.2014 ausgewiesen. Entsprechend den neuen Vereinbarungen zwischen<br />
Personalrat und <strong>Bezirksregierung</strong>, die Beförderungen jeweils so schnell wie möglich<br />
vorzunehmen, passierten auch dank großer Anstrengungen des Dezernates 47.5<br />
davon bereits bis zum Redaktionsschluss 9 A15- und 79 A14-Beförderungen an den<br />
Gymnasien den Personalrat.