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Tätigkeitsbericht 2013 - Bezirksregierung Münster

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Vor der Entscheidung über die Versetzungsanträge hatten sich zahlreiche Kolleginnen<br />

und Kollegen mit einer Eingabe an den Personalrat gewandt. Dieser hat<br />

sämtliche Eingaben mit der Behörde verhandelt, um das Anliegen der Beschäftigten<br />

möglichst umfassend zu unterstützen. In vielen Fällen konnte eine Lösung im Sinne<br />

der Kolleginnen und Kollegen erreicht werden. Lehrkräften, die sich um eine Versetzung<br />

bemühen, wird empfohlen, eine formlose Bitte um Unterstützung mit<br />

der Kopie des Versetzungsantrags frühzeitig an den Personalrat zu senden,<br />

damit dieser sich für sie einsetzen kann.<br />

Zum Ausgleich bestehender Ungleichgewichte in der Lehrerversorgung zwischen<br />

den Schulen legte die Behörde dem Personalrat nur wenige Versetzungen aus<br />

dienstlichen Gründen bzw. länger dauernde Abordnungen zur Mitbestimmung vor.<br />

Sie erfolgten in der Regel mit dem Einverständnis der Betroffenen. Dem Personalrat<br />

ist durchaus bewusst, dass die Kolleginnen und Kollegen ihre Zustimmung gelegentlich<br />

aus einer Situation heraus geben, die sie als Zwangslage empfinden.<br />

Abordnungen bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres werden dem Personalrat<br />

gemäß § 91 Abs. 3 LPVG nicht zur Mitbestimmung vorgelegt. Der Personalrat<br />

erhält oft erst im Nachhinein summarisch davon Kenntnis und kann nur dann im Interesse<br />

der Betroffenen tätig werden, wenn er von diesen direkt eingeschaltet wird.<br />

An dieser Stelle sei noch einmal auf das Recht aller Kolleginnen und Kollegen<br />

verwiesen, sich bei der Anhörung, die gemäß § 24 und § 25 LBG vor einer<br />

Abordnung oder Versetzung aus dienstlichen Gründen erforderlich ist, von einem<br />

Personalratsmitglied begleiten und unterstützen zu lassen.<br />

12. Beförderungen und Höhergruppierungen<br />

Im Schuljahr 2012/13 wurden an den Gymnasien im Regierungsbezirk <strong>Münster</strong><br />

251 Planstellen der Besoldungsgruppe A14 BBO ausgeschrieben. Zudem gab es 48<br />

Planstellen der Besoldungsgruppe A15 BBO. Als spätester Zeitpunkt der Besetzung<br />

war der 1.6.2014 ausgewiesen. Entsprechend den neuen Vereinbarungen zwischen<br />

Personalrat und <strong>Bezirksregierung</strong>, die Beförderungen jeweils so schnell wie möglich<br />

vorzunehmen, passierten auch dank großer Anstrengungen des Dezernates 47.5<br />

davon bereits bis zum Redaktionsschluss 9 A15- und 79 A14-Beförderungen an den<br />

Gymnasien den Personalrat.

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