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Tätigkeitsbericht 2013 - Bezirksregierung Münster

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stellvertretende Schulleitung inne. Die Frauen haben bei der Stellenbesetzung im<br />

Vergleich zum Vorjahr (16 Frauen / 58 Männer) deutlich aufgeholt.<br />

Bei den Schulleitungsstellen gibt es keine gravierenden Veränderungen. Dort<br />

stehen 53 Männer 19 Frauen gegenüber. In dieses Amt befördert wurden 2 Frauen<br />

und 4 Männer. Beworben hatten sich 6 Frauen und 5 Männer.<br />

Im Fachleitungsbereich ist der Anteil der Frauen gesunken. Er beträgt 35% und<br />

der der Männer 65%. In dieses Amt befördert wurden zu 45,2% Männer und zu<br />

54,8% Frauen. Wie bereits im Schuljahr 2011/12 überwiegt in diesem Bereich bei<br />

den Beförderungen der Frauenanteil und zwar sowohl bei den Bewerbungen als<br />

auch bei den Beförderungen. Das Sinken des Frauenanteils ist auf vermehrte Pensionierungen<br />

und Entpflichtungen zurückzuführen.<br />

Insgesamt haben sich die Chancen der Frauen im Gymnasialbereich erfreulicherweise<br />

verbessert. Im Eingangsamt sind sie deutlich überrepräsentiert, im ersten Beförderungsamt<br />

A14 haben sie erstmalig einen 50%-Anteil erreicht. In den übrigen<br />

Beförderungsämtern sind Frauen weiterhin unterrepräsentiert, wobei sich immerhin<br />

bei der stellvertretenden Schulleitung eine Verbesserung der Frauenquote zeigt.<br />

Im Bereich der Weiterbildungskollegs wurden im Schuljahr 2012/13 keine Neueinstellungen<br />

vorgenommen. Von den 7 Schulleitungsstellen sind im WBK-Bereich<br />

unverändert 2 mit Frauen (28,6%) und 5 mit Männern (71,4%) besetzt. Es sind 6<br />

stellvertretende Schulleitungsstellen besetzt und zwar 4 mit Männern und unverändert<br />

2 mit Frauen. Von 23 A14-Stellen sind 11 mit Frauen und 12 mit Männern<br />

besetzt. Im vergangenen Schuljahr ist ein Mann auf die einzige ausgeschriebene<br />

A14-Stelle befördert worden. Er war auf dieser Stelle der einzige Bewerber. Im A15-<br />

Bereich sind von 10 Stellen 4 mit Frauen besetzt.<br />

14. Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung<br />

Ablehnungen von Anträgen auf Beurlaubung oder auf Teilzeitbeschäftigung sind<br />

sowohl bei Beamten als auch bei Tarifbeschäftigten beteiligungspflichtig. Dem Personalrat<br />

wurden im Berichtszeitraum allerdings keine Ablehnungen vorgelegt.<br />

Gelegentlich werden an Personalratsmitglieder Klagen von Teilzeitkräften herangetragen,<br />

die nach eigener Einschätzung überproportional häufig zu Vertretungsunterricht<br />

herangezogen werden oder sich einer überproportional hohen Zahl von<br />

Springstunden ausgesetzt sehen, obwohl diese Fragen in § 17 ADO und in den<br />

„Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer an

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