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Jagd-Angebote - Kleine Villa am Turm

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<strong>Angebote</strong> für <strong>Jagd</strong>gäste in der Vulkaneifel<br />

<strong>Jagd</strong>möglichkeiten im Forst<strong>am</strong>t Gerolstein für das <strong>Jagd</strong>jahr 2013/2014<br />

Auch in diesem Jahr hat das Forst<strong>am</strong>t Gerolstein wieder eine Vielzahl von <strong>Jagd</strong>möglichkeiten für seine<br />

<strong>Jagd</strong>gäste anzubieten. Aufgrund der Vielzahl der <strong>Jagd</strong>gäste in den vergangenen Jahren müssen wir auch<br />

den mit der Einzeljagd verbundenen organisatorischen Aufwand in den großen Forstrevieren und im Forst<strong>am</strong>tsbüro<br />

reduzieren, um einerseits unsere Aufgaben insges<strong>am</strong>t und andererseits die Wünsche der vielen<br />

<strong>Jagd</strong>gäste erfüllen zu können. Daher bieten wir für die Einzeljagd ausschließlich die unter I. – V. beschriebene<br />

Möglichkeiten an.<br />

Teilnehmen kann bei der Einzeljagd oder Bewegungsjagd jeder Jäger, der im Besitz eines gültigen deutschen<br />

<strong>Jagd</strong>scheines ist. <strong>Jagd</strong>gäste aus dem benachbarten Ausland müssen darüber hinaus selbstverständlich<br />

auch einen gültigen <strong>Jagd</strong>schein des Heimatlandes besitzen und mitführen.<br />

Voraussetzung für die Teilnahme an der Einzeljagd ist eine eingeschossene und überprüfte Waffe. Wir<br />

zweifeln nicht grundsätzlich an den Schießfertigkeiten; es ist aber die Pflicht eines jeden Jägers die Trefferlage<br />

der Waffe vor der <strong>Jagd</strong>ausübung zu kennen und tierschutzgerecht zu jagen. Für die Teilnahme an<br />

einer Bewegungsjagd ist der Nachweis der Schießfertigkeit durch die Teilnahme an einem Übungsschießen<br />

auf die laufende Scheibe (z.B. „flüchtiger Überläufer“) oder im Schießkino nachzuweisen. Der Nachweis<br />

darf bei Vorzeigung nicht älter als ein Jahr sein.<br />

Ab dem 01.04.2013 ist bei der <strong>Jagd</strong>ausübung im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz ausschließlich<br />

bleifreie Büchsenmunition zu verwenden.<br />

Gejagt wird im Regelfalle auf alle Wildarten, die zum Zeitpunkt der <strong>Jagd</strong> <strong>Jagd</strong>zeit haben. Das Forst<strong>am</strong>t<br />

kann Einschränkungen bei den Wildarten sowie Alters- und Güteklassen vornehmen. Abschussfreigaben<br />

gelten längstens bis zur Erfüllung der für den <strong>Jagd</strong>bezirk geltenden Abschussvorgaben. Die <strong>Jagd</strong>gäste<br />

werden über den jeweiligen Stand der Abschusserfüllung in geeigneter Weise informiert.<br />

Der <strong>Jagd</strong>erfolg ist von vielen, nicht zu beeinflussenden Faktoren abhängig, insbesondere aber vom Wetter.<br />

Deshalb können wir für den <strong>Jagd</strong>erfolg nicht garantieren.<br />

Die angegebenen <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelte gelten als pauschales Entgelt für die Teilnahme und enthalten<br />

Abschussentgelte für Rothirsche der Klasse IIIb, Rotkahlwild, sämtliches Rehwild, sämtliches Schwarzwild<br />

und Füchse sowie bei Gesellschaftsjagden ( siehe V. ) auch die Verpflegung (Speisen und Getränke nach<br />

dem Treiben). Falls beim Rot- oder Muffelwild Trophäenträger der Klasse I oder II freigegeben werden<br />

sollten, ist hierfür ein zusätzliches Abschussentgelt zu entrichten, das sich nach dem Alter richtet (vergl.<br />

Anlage). Bei Erlegung von nicht freigegebenem Wild – unabhängig davon, ob dieses bei der Einzel- oder<br />

Gesellschaftsjagd erlegt wurde - wird die doppelte Gebühr erhoben und es besteht kein Anspruch auf die<br />

Trophäen.<br />

Das Wildbret wird in der Regel durch das Forst<strong>am</strong>t verwertet. Dabei wird die Übernahme des Wildbretes<br />

durch die Erleger begrüßt (keine Verpflichtung).<br />

Die Unverwertbarkeit eines Blattes oder beider Blätter durch Schussverletzungen kann vorkommen und<br />

ist nichts Außergewöhnliches. Wildbret, dass jedoch wegen unsachgemäßer Behandlung oder schlechter<br />

Schüsse nur noch zu geringeren Teilen oder gar nicht mehr verwertet werden kann, wird dem Erleger mit<br />

dem Bruttogewicht zu den Forst<strong>am</strong>tskonditionen in Rechnung gestellt.<br />

In diesem Zus<strong>am</strong>menhang werden die <strong>Jagd</strong>angebote I. – V. jeweils in 2 Varianten angeboten:<br />

• Variante A: 200,00 € (ohne Hirsch Kl. IIIb) bzw. 400,00 € (incl. Hirsch Kl. IIIb) <strong>Jagd</strong>betriebskostenbeitrag;<br />

Wildbret muss bei der Übernahme durch die Erleger gesondert bezahlt werden.<br />

• Variante B: 250,00 € (ohne Hirsch Kl. IIIb) bzw. 450,00 € (incl. Hirsch Kl. IIIb) <strong>Jagd</strong>betriebskostenbeitrag<br />

und incl. Übernahme von bis zu 2 Stück selbst erlegtem Reh- oder Schwarzwild im<br />

Preis enthalten.<br />

Die <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelte für die jeweiligen <strong>Jagd</strong>angebote werden grundsätzlich vor Beginn der <strong>Jagd</strong><br />

ohne Rückerstattungsanspruch erhoben und müssen im Voraus auf das Forst<strong>am</strong>tskonto überwiesen werden.<br />

Barzahlungen sind nicht mehr möglich. In den jeweiligen <strong>Jagd</strong>intervallen nicht getätigte Abschüsse /<br />

wahrgenommene Abschussfreigaben verfallen <strong>am</strong> Ende des jeweiligen <strong>Jagd</strong>intervalls.<br />

Dem <strong>Jagd</strong>gast werden bei der Einzeljagd zwei bis drei Hochsitze an erfolgversprechenden Stellen zugewiesen,<br />

von denen aus er die Ansitzjagd ausüben kann.<br />

Trophäen von erlegtem Rot- und Muffelwild sind für Hegeschauen zur Verfügung zu stellen.<br />

Gäste, die sich an der Abschusserfüllung auch beim weiblichen Wild entsprechend beteiligen bzw. hervortun,<br />

werden künftig bei der Vergabe von <strong>Jagd</strong>möglichkeiten bevorzugt.<br />

Bei Anmeldungen von Interessenten zur Teilnahme an den <strong>Jagd</strong>angeboten sind Mehrfachanmeldungen<br />

möglich. Da erfahrungsgemäß das Interesse größer ist als die Zahl der möglichen <strong>Jagd</strong>teilnehmer, wird<br />

das Forst<strong>am</strong>t u. a. nach dem Eingang der Anmeldungen buchen.


I. Bockjagd-/Ansitzwochen in den staatlichen Eigenjagdbezirken der Forstreviere<br />

Jünkerath, Mürlenbach, Pelm und Steffeln<br />

Es werden folgende Termine/<strong>Jagd</strong>intervalle angeboten:<br />

• 1. Mai bis 5. Mai 2013 in allen staatl. Eigenjagdbezirken<br />

• 5. Juni bis 9. Juni 2013 in allen staatl. Eigenjagdbezirken<br />

Freigabe: Zwei Rehböcke (2. Rehbock nur, wenn zuvor min. 1 Stück weibl. Rehwild erlegt wurde),<br />

Schmalrehe und Schwarzwild ohne Einschränkung (jedoch keine führenden Bachen) sowie im<br />

zweiten <strong>Jagd</strong>intervall (05.06.-09.06.2013) auch Schmaltiere.<br />

• <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelt Variante A: 200,00 €<br />

• <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelt Variante B: 250,00 €<br />

II.<br />

Blattzeit-/Ansitzwoche in den staatlichen Eigenjagdbezirken der Forstreviere<br />

Jünkerath, Mürlenbach, Pelm und Steffeln<br />

Termine/<strong>Jagd</strong>intervalle:<br />

• 31. Juli – 04.August 2013 in allen staatl. Eigenjagdbezirken<br />

Freigabe: Zwei Rehböcke (2. Rehbock nur, wenn zuvor min. 1 Stück weibl. Rehwild erlegt wurde),<br />

Schmalrehe, Schwarzwild und ab 01.08. auch Rothirsche der Klasse IIIb, Kälber und Alttiere<br />

ohne Einschränkung (jedoch keine führenden Alttiere und Bachen), Rothirsche und ggf. Muffelwild<br />

(nur im FR Mürlenbach) in begrenzter Anzahl und nach Freigabe*<br />

• <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelt Variante A: (ohne Hirsch Kl. IIIb) 200,00 €<br />

• <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelt Variante B: (ohne Hirsch Kl. IIIb) 250,00 €<br />

• <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelt Variante B: (mit Hirsch Kl. IIIb) 400,00 €<br />

• <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelt Variante B: (mit Hirsch Kl. IIIb) 450,00 €<br />

*ggf. zuzüglich Abschussentgelt für männl. Rot-/Muffelwild der Klasse I oder IIb gem. JANA<br />

III.<br />

Ansitzwoche in den staatlichen Eigenjagdbezirken der Forstreviere<br />

Jünkerath, Mürlenbach, Pelm und Steffeln<br />

Termine/<strong>Jagd</strong>intervalle:<br />

• 04. – 08. September 2013 in allen staatl. Eigenjagdbezirken<br />

Freigabe: Zwei Rehböcke (2. Rehbock nur, wenn zuvor min. 1 Stück weibl. Rehwild erlegt wurde),<br />

Schmalrehe, Schwarzwild, Rothirsche der Klasse IIIb, Kälber und Alttiere ohne Einschränkung<br />

(jedoch keine führenden Alttiere, Ricken und Bachen), Rothirsche und ggf. Muffelwild (nur<br />

im FR Mürlenbach) in begrenzter Anzahl und nach Freigabe*<br />

• <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelt Variante A: (ohne Hirsch Kl. IIIb) 200,00 €<br />

• <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelt Variante B: (ohne Hirsch Kl. IIIb) 250,00 €<br />

• <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelt Variante B: (mit Hirsch Kl. IIIb) 400,00 €<br />

• <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelt Variante B: (mit Hirsch Kl. IIIb) 450,00 €<br />

*ggf. zuzüglich Abschussentgelt für männl. Rot-/Muffelwild der Klasse I oder IIb gem. JANA<br />

IV.<br />

Ansitzwoche in den staatlichen Eigenjagdbezirken des Forstrevieres Mürlenbach<br />

Termine/<strong>Jagd</strong>intervalle:<br />

• 02. – 10. Oktober 2013 in allen staatl. Eigenjagdbezirken des FR Mürlenbach<br />

Freigabe: Zwei Rehböcke (2. Rehbock nur, wenn zuvor min. 1 Stück weibl. Rehwild erlegt wurde),<br />

Schmalrehe, Schwarzwild, Rothirsche der Klasse IIIb, Kälber und Alttiere ohne Einschränkung<br />

(jedoch keine führenden Alttiere, Ricken und Bachen), Rothirsche und ggf. Muffelwild (nur<br />

im FR Mürlenbach) in begrenzter Anzahl und nach Freigabe*<br />

• <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelt Variante A: (ohne Hirsch Kl. IIIb) 200,00 €<br />

• <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelt Variante B: (ohne Hirsch Kl. IIIb) 250,00 €<br />

• <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelt Variante B: (mit Hirsch Kl. IIIb) 400,00 €<br />

• <strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelt Variante B: (mit Hirsch Kl. IIIb) 450,00 €<br />

*ggf. zuzüglich Abschussentgelt für männl. Rot-/Muffelwild der Klasse I oder IIb gem. JANA


V. Teilnahme an Bewegungsjagden<br />

– Da die Termine z.T. noch nicht abschließend abgestimmt sind, können sich diese noch<br />

ändern!<br />

Drückjagd <strong>am</strong> Freitag, den 25.10.2013 im Forstrevier Steffeln<br />

Teilnehmerzahl:<br />

ca. 45 Schützen<br />

<strong>Jagd</strong>betriebskostenbeitrag: 100,00 € / Schütze<br />

Drückjagd <strong>am</strong> Mittwoch, den 30.10.2013 und Donnerstag, den 31.10.2013 im Forstrevier Mürlenbach<br />

– <strong>am</strong> 30.10.2013 voraussichtlich gemeins<strong>am</strong> mit benachbarten <strong>Jagd</strong>revieren<br />

Teilnehmerzahl<br />

ca. 45 Schützen<br />

<strong>Jagd</strong>betriebskostenbeitrag: 200,00 € / Schütze<br />

Drückjagd <strong>am</strong> Freitag, den 06.12.2013 und S<strong>am</strong>stag, den 07.12.2013 im Forstrevier Pelm – <strong>am</strong><br />

07.12.2013 voraussichtlich gemeins<strong>am</strong> mit benachbarten <strong>Jagd</strong>revieren<br />

Teilnehmerzahl<br />

ca. 30. Schützen<br />

<strong>Jagd</strong>betriebskostenbeitrag: 200,00 € / Schütze<br />

Für alle Bewegungsjagden gilt:<br />

Bewegungsjagd / Drückjagd mit einem Treiben je <strong>Jagd</strong>tag. Der überwiegende Teil der Schützen<br />

erhält einen vorbereiteten Stand (Schirm), teilweise ist aber auch ein eigener Sitzstock nötig.<br />

Freigabe: Rotkahlwild, weibliches Rehwild und Bockkitze, Schwarzwild und Füchse (sofern die<br />

Bälge verwertet werden). Bei allen Wildarten gilt: Bei anwechselndem Wild im F<strong>am</strong>ilienverband<br />

darf Mutterwild nicht vor abhängigen Stücken (Kalb, Kitz, Frischling) erlegt werden.<br />

Nach der Drückjagd wird Verpflegung (Speisen und Getränke) gereicht; diese ist im Standgeld<br />

enthalten.<br />

Weitere Einzelheiten zu den <strong>Jagd</strong>en werden Ihnen mit der Einladung mitgeteilt.<br />

Die erbeuteten Trophäen verbleiben dem Schützen, es sei denn, es wird ein nicht freigegebenes<br />

Stück erlegt.<br />

Wenn es gewünscht wird, geben wir Ihnen auch gerne Hinweise für Übernachtungsmöglichkeiten.<br />

VI.<br />

<strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelte für <strong>Jagd</strong>gäste<br />

bei Einzel- und Gesellschaftsdrückjagden<br />

Abschussentgelt: innerhalb der Freigabe außerhalb der Freigabe<br />

Rothirsche<br />

800,00 €<br />

Klasse IIb 2.000,00 € 4.000,00 €<br />

Klasse I 3.000,00 € 6.000,00 €<br />

Männl. Muffelwild / Widder<br />

Klasse IIb 1.000,00 € 2.000,00 €<br />

Klasse I 2.000,00 € 4.000,00 €<br />

Bei Erlegung von nicht freigegebenem Wild – unabhängig davon, ob dieses bei der Einzel- oder Gesellschaftsjagd<br />

erlegt wurde - wird die doppelte Gebühr erhoben (siehe rechte Spalte der o.a. Übersicht) und<br />

es besteht kein Anspruch auf die Trophäen


______________________________________<br />

N<strong>am</strong>e, Vorn<strong>am</strong>e<br />

____________________<br />

Datum<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Straße, Nr.<br />

PLZ, Ort<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Telefon, Fax<br />

E-Mail<br />

An das<br />

Forst<strong>am</strong>t Gerolstein<br />

Unter den Dolomiten 6<br />

54568 Gerolstein<br />

<strong>Jagd</strong>angebote 2013<br />

Sehr geehrte D<strong>am</strong>en und Herren,<br />

hiermit melde ich mich verbindlich für folgende <strong>Jagd</strong>angebote* des Forst<strong>am</strong>tes Gerolstein an:<br />

<strong>Jagd</strong>angebote<br />

Termine<br />

<strong>Jagd</strong>erlaubnisentgelte und Anmeldung<br />

je <strong>Jagd</strong>gast (bitte jeweils ankreuzen)<br />

Variante A<br />

(ohne Wildbretübernahme)<br />

Variante B<br />

(incl. Wildbretübernahme<br />

von bis<br />

zu 2 Stücken Rehoder<br />

Schwarzwild)<br />

I. Bockjagd-/Ansitzwochen 01. - 05.05.2013 200,00 € 250,00 €<br />

05. - 09.06.2013 200,00 € 250,00 €<br />

II. Blattzeit- / Ansitzwoche 31.07. - 04.08.2013 200,00 € 250,00 €<br />

31.07. - 04.08.2013 (mit Hirsch Kl. IIIb) 400,00 € 450,00 €<br />

III. Ansitzwoche 04. - 08.09.2013 200,00 € 250,00 €<br />

04. - 08.09.2013 (mit Hirsch Kl. IIIb) 400,00 € 450,00 €<br />

IV. Ansitzwoche 02. - 10.10.2013 200,00 € 250,00 €<br />

02. - 10.10.2013 (mit Hirsch Kl. IIIb) 400,00 € 450,00 €<br />

VI. Bewegungsjagden 25.10.2013 FR Steffeln 100,00 €<br />

30. und 31.10.2013 FR Mürlenbach 200,00 €<br />

06. und 07.12.2013 FR Pelm 200,00 €<br />

Als Anmeldung / Buchung bitte zur Einzeljagd bei den gewünschten Terminen Variante "A" oder "B" und<br />

für Drückjagden gewünschten Termin ankreuzen; Mehrfachnennungen sind möglich.<br />

Ich erkenne die Vorgaben und Bedingungen der <strong>Jagd</strong>angebote 2013 des Forst<strong>am</strong>tes Gerolstein an und<br />

bestätige, dass ich im Besitz eines gültigen deutschen <strong>Jagd</strong>scheines bin.<br />

____________________________________________<br />

Datum, Unterschrift

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