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4.9.1 Handbuch für Lernende 2013 - FREI'S Schulen AG Luzern

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§<br />

Ausgabe <strong>2013</strong><br />

Zentralschweizer Bildungszentrum<br />

Medizinische Assistenzberufe – Handel – Kader<br />

Haldenstrasse 33 6002 <strong>Luzern</strong><br />

Tel: 041 410 11 37 Fax 041 410 84 51


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 2 -<br />

FREI’S <strong>Schulen</strong>, <strong>Luzern</strong><br />

Zentralschweizer Bildungszentrum<br />

Medizinische Assistenzberufe – Handel – Kader<br />

«Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Wenn man damit aufhört, treibt es einen zurück».<br />

Besser als dieses alte chinesische Sprichwort kann man es nicht sagen. Erfolgreich<br />

zu sein, ist eines der wichtigsten Bedürfnisse der Menschen. Erfolg entsteht aber nicht von<br />

alleine, sondern nur durch gewissenhafte Planung und Hartnäckigkeit im Verfolgen dieser<br />

Pläne. Wille zur Leistung ist daher eine grundlegende Voraussetzung auf dem Weg zum<br />

Erfolg.<br />

Die FREI`S <strong>Schulen</strong> <strong>AG</strong> <strong>Luzern</strong> (im Nachgang FREI’S <strong>Schulen</strong> genannt), das Schulinstitut<br />

mit der grossen Tradition, gibt es seit über 115 Jahren. Anfangs eine Hotelfach- und Handelsschule<br />

wurde die FREI‘S später durch die Arztgehilfinnenschule erweitert. Heute umfasst<br />

sie ein Angebot an verschiedenen Aus- und Weiterbildungen in unseren Spezialgebieten<br />

medizinische Assistenzberufe, kaufmännische Bildung und Kader. Über 90’000 Studierende<br />

haben in den letzten 50 Jahren einen Ausbildungsgang bei den FREI’S <strong>Schulen</strong><br />

abgeschlossen. Über 350 werden jährlich diplomiert, und viele der Absolventen bekleiden<br />

heute Führungsstellen in Politik und Wirtschaft.<br />

FREI’S ist eine Schule der Innovationen. Das Bildungsinstitut ist ISO 9001:2008 und edu-<br />

Qua zertifiziert und richtet sich als Mitglied der <strong>Luzern</strong>er Konferenz <strong>für</strong> Erwachsenenbildung<br />

und des Verbandes Schweizerischer Handelsschulen (VSH) nach deren Qualitätsrichtlinien.<br />

Die moderne Infrastruktur und zeitgemässe Pädagogik und Didaktik werden geschickt<br />

gepaart mit der Erfahrung unserer motivierten Lehrkräfte. So entsteht ein abwechslungsreiches<br />

und anregendes Klima, welches Konzentration ermöglicht und Erfolg als<br />

oberstes Ziel hat. Unsere Ausbildungsgänge:<br />

Medizinischer Assistenzbereich<br />

• Berufsfachschule <strong>für</strong> Dentalassistentinnen/Dentalassistenten EFZ<br />

• Berufsfachschule <strong>für</strong> Drogistinnen/Drogisten EFZ<br />

• Berufsfachschule <strong>für</strong> Laborantinnen/Laboranten EFZ Fachrichtung Chemie<br />

• Berufsfachschule <strong>für</strong> Medizinische Praxisassistentinnen/Praxisassistenten EFZ<br />

• Berufsfachschule <strong>für</strong> Pharma-Assistentinnen/Pharma-Assistenten EFZ<br />

• Berufsfachschule <strong>für</strong> Tiermedizinische Praxisassistentinnen/Praxisassistenten EFZ<br />

• Arzt- und Spitalsekretärin FREI’S <strong>Schulen</strong><br />

• Medizinische Sekretärin H+<br />

Kaufmännischer Bereich<br />

• Berufliches Vorbereitungsjahr/10. Schuljahr<br />

• Handelsschule KV<br />

• Handelsschule VSH - Kaufmännische Zusatzausbildung<br />

• KV Business English<br />

• Talents School (Kaufmännische Grundbildung)<br />

• Talents School (Gewerbliche, technische, soziale Berufe, Gesundheitsberufe usw.)<br />

Kaderschule<br />

• Management und Mitarbeiterführung in der Medizinischen Praxis


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 3 -<br />

Klassenbezeichnungen<br />

Medizinischer Assistenzbereich<br />

DA Dentalassistentinnen/Dentalassistenten EFZ<br />

DR Drogistinnen/Drogisten EFZ<br />

LC Laborantinnen/Laboranten EFZ Fachrichtung Chemie<br />

MP Medizinische Praxisassistentinnen/Medizinische Praxisassistenten EFZ<br />

PA Pharma-Assistentinnen/Pharma-Assistenten EFZ<br />

TP Tiermedizinische Praxisassistentinnen/Tiermedizinische Praxisassistenten EFZ<br />

Kaufmännischer Bereich<br />

BV Berufliches Vorbereitungsjahr/10. Schuljahr<br />

KV Handelsschule KV<br />

KB KV Business English<br />

TS Talents School (Kaufmännische Grundbildung)<br />

TG Talents School (gewerbliche, technische, soziale Berufe, Gesundheitsberufe usw.)<br />

Das vorliegende <strong>Handbuch</strong> informiert Sie über das Innenleben unserer Schule. Die wichtigen<br />

Regelungen und weitere Informationen sind innerhalb der Rubriken «Schulbetrieb»<br />

und «Hausordnung» alphabetisch aufgelistet.<br />

Wir hoffen, dass das <strong>Handbuch</strong> Ihnen hilft, sich in an den FREI’S <strong>Schulen</strong> zurechtzufinden.<br />

Es zeigt Ihnen, welche Rechte Sie haben und welche Vorschriften einzuhalten sind.<br />

Unser <strong>Handbuch</strong> ist ein Nachschlagewerk. Bleibt Ihnen etwas unklar, fragen Sie Ihre Klassenlehrperson,<br />

sie gibt gerne Auskunft.<br />

Wir wünschen Ihnen eine schöne und erfolgreiche Ausbildungszeit an den FREI’S <strong>Schulen</strong>.<br />

Juli <strong>2013</strong><br />

FREI’S <strong>Schulen</strong> <strong>AG</strong> <strong>Luzern</strong><br />

Priska Fischer<br />

Leiterin Schule & Kurse<br />

Mitglied der Geschäftsleitung<br />

Peter Blättler<br />

Leiter Dienste<br />

Mitglied der Geschäftsleitung


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 4 -<br />

INHALT<br />

1. Schulbetrieb ............................................................................................................... 6<br />

Absenzenwesen .......................................................................................................... 6<br />

Adressänderung .......................................................................................................... 7<br />

Amt <strong>für</strong> Berufsbildung/Dienststelle <strong>für</strong> Berufs- und Weiterbildung (DBW) .................... 8<br />

Änderungen im Lehrverhältnis ..................................................................................... 8<br />

Anreise ........................................................................................................................ 9<br />

Anschlagbretter ............................................................................................................ 9<br />

Anzeigemonitor (Panel) ............................................................................................... 9<br />

Aufgaben der Schule ................................................................................................... 6<br />

Ausweis <strong>für</strong> <strong>Lernende</strong> .................................................................................................. 9<br />

Beratung/Betreuung ..................................................................................................... 9<br />

Berufsgruppen ........................................................................................................... 10<br />

Berufsmittelschulen (BMS)/Berufsmaturität ............................................................... 11<br />

Berufsmittelschulen (BMS)/Berufsmaturität - Vorbereitungskurs ............................... 11<br />

Cafeteria/Restaurant .................................................................................................. 12<br />

Dispensationsgesuche ............................................................................................... 12<br />

Disziplinarverfahren ................................................................................................... 12<br />

Feiertage.................................................................................................................... 13<br />

Ferien ........................................................................................................................ 14<br />

Förderkurse ............................................................................................................... 14<br />

FREI’S Agenda .......................................................................................................... 14<br />

Garderobenbehältnisse ............................................................................................. 14<br />

Informatik/Internet/Mediothek .................................................................................... 14<br />

Informationsabend ..................................................................................................... 16<br />

Informationsmittel ...................................................................................................... 16<br />

Klassenlehrperson ..................................................................................................... 16<br />

Klassenordner ............................................................................................................ 16<br />

Klassensprecher-/in ................................................................................................... 16<br />

Legasthenie ............................................................................................................... 17<br />

Lehrmittel/Kosten ....................................................................................................... 17<br />

Lehrpläne ................................................................................................................... 18<br />

Liftbenützung ............................................................................................................. 18<br />

Mehrwertsteuer .......................................................................................................... 18<br />

Mobiltelefone ............................................................................................................. 18<br />

Nachprüfungen .......................................................................................................... 19<br />

Notengebung ............................................................................................................. 19<br />

Notfall- und Alarmplan ............................................................................................... 20<br />

Pausen ...................................................................................................................... 20<br />

Pflichten ..................................................................................................................... 20<br />

Prüfungen .................................................................................................................. 20<br />

Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung)........................................................ 21<br />

Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) nicht bestanden ............................. 21<br />

Rechte ....................................................................................................................... 22<br />

Rekurs ....................................................................................................................... 22<br />

Schulausfälle ............................................................................................................. 23<br />

Schulsekretariat ......................................................................................................... 23<br />

Sportstätten ............................................................................................................... 23


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 5 -<br />

Sportunterricht ........................................................................................................... 24<br />

Stipendien .................................................................................................................. 25<br />

Stundenplan............................................................................................................... 25<br />

Sucht ......................................................................................................................... 25<br />

Sucht – Adressen von Beratungsstellen .................................................................... 25<br />

Überbetriebliche Kurse .............................................................................................. 26<br />

Unterrichtsschluss ..................................................................................................... 26<br />

Versicherungen .......................................................................................................... 26<br />

Vorschlagswesen ....................................................................................................... 27<br />

Website ...................................................................................................................... 27<br />

Weiterbildung ............................................................................................................. 27<br />

Zeugnisse .................................................................................................................. 27<br />

2. Hausordnung ........................................................................................................... 28<br />

Abfälle ........................................................................................................................ 28<br />

Balkone ...................................................................................................................... 28<br />

Beschädigungen ........................................................................................................ 28<br />

Diebstähle .................................................................................................................. 28<br />

Essen und Trinken ..................................................................................................... 28<br />

Fahrzeuge.................................................................................................................. 29<br />

Fundgegenstände ...................................................................................................... 29<br />

Gewalt ....................................................................................................................... 29<br />

Notfälle ...................................................................................................................... 29<br />

Sanktionen ................................................................................................................. 29<br />

Spezialräume ............................................................................................................. 29<br />

Suchtmittel ................................................................................................................. 30<br />

Tiere .......................................................................................................................... 30<br />

Verstösse ................................................................................................................... 30<br />

Zimmerordnung ......................................................................................................... 30


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 6 -<br />

1. Schulbetrieb<br />

Aufgaben der Schule<br />

An den FREI’S <strong>Schulen</strong> besuchen Sie während Ihrer Ausbildung den obligatorischen Unterricht.<br />

Die Unterrichtsinhalte sind in den Bildungsverordnungen (bzw. Reglementen), den<br />

Rahmen- und Schullehrplänen der einzelnen Berufsgruppen festgelegt.<br />

Zusätzlich können Sie Förderkurse (Teilkostenpflicht) belegen.<br />

Für die Klassen BV, KV, KB und TS gibt es Förderkurse nach Absprache mit den Abteilungsleitungen.<br />

Absenzenwesen<br />

Als Absenz gilt jedes Versäumen einer Unterrichtslektion. Entschuldigte und unentschuldigte<br />

Absenzen werden getrennt mit der Anzahl Lektionen ins Zeugnis eingetragen.<br />

Wenn Sie im Unterricht gefehlt haben, informieren Sie sich über den Stoff, der durchgenommen<br />

worden ist. Sie sind verpflichtet, den versäumten Stoff nachzuarbeiten.<br />

Voraussehbare Abwesenheit<br />

Für voraussehbare Abwesenheit müssen Sie spätestens 10 Tage vor dem Beginn der<br />

Absenz mit dem Formular «Dispensation vom Unterricht» ein Gesuch einreichen. Das<br />

ausgefüllte und von der Klassenlehrperson visierte Dispensationsgesuch ist im Schulsekretariat<br />

abzugeben. Das Schulsekretariat leitet das Gesuch an die entsprechende<br />

Abteilungsleitung weiter. Der Entscheid über die Bewilligung des Gesuches wird im<br />

Klassenordner abgelegt.<br />

Die Abteilungsleitung hat die Kompetenz, Ihr Gesuch <strong>für</strong> folgende Gründe zu bewilligen:<br />

Ausserordentliche Ereignisse in der Familie (z. B. Hochzeit),<br />

Besondere Anlässe des Lehrbetriebes (z. B. Weihnachtsessen), ausgenommen<br />

Arbeitsleistung<br />

Arztbesuch<br />

Berufliche Weiterbildungskurse<br />

Leitertätigkeit oder Teilnahme an Ausbildungskursen von Jugend und Sport<br />

gemäss OR 329e<br />

Einsätze im Leistungssport mit Aufgebot<br />

Militär-, Zivilschutz-, Feuerwehrdienst<br />

Fahrprüfungen mit Aufgebot<br />

Gesuche <strong>für</strong> Dispensationen aus anderen Gründen werden individuell von der Leitung<br />

Schule & Kurse beurteilt.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 7 -<br />

Dispensationen in einzelnen Fächern dürfen nur bei entsprechenden Vorkenntnissen<br />

beantragt werden (Formular «Gesuch: Dispensation von einem Unterrichtsfach»). Die<br />

Dispensierten müssen jedoch sämtliche Prüfungen ablegen und dabei mindestens die<br />

Note 5 erreichen. Bei geringeren Leistungen werden die Dispensationen hinfällig. Die<br />

Dispensationen werden ausnahmslos durch die Abteilungsleitung erteilt. Dispensationen<br />

vom Sportunterricht sind mit Arztzeugnis bei der Abteilungsleitung zu beantragen.<br />

Diese nimmt Rücksprache mit der Fachschaftsleitung Sport.<br />

Nicht vollständig eingereichte Dispensationsgesuche werden zurückgewiesen.<br />

Nicht voraussehbare Abwesenheit<br />

Bei Eintreten eines Grundes <strong>für</strong> nicht voraussehbare Abwesenheit (z. B. Krankheit)<br />

erwarten wir, dass Sie das Schulsekretariat telefonisch oder jemanden aus der<br />

Klasse informieren. Die Meldung liegt in der Verantwortung der/-s <strong>Lernende</strong>n.<br />

Alle nicht voraussehbaren Absenzen sind schriftlich innerhalb von 4 Schulwochen<br />

nach Wiederaufnahme des Unterrichts (resp. innerhalb von 2 Wochen bei der Vollzeitschule<br />

und der Talents School während der Schulblöcke) mit dem ausgefüllten und von<br />

dem/der Berufsbildner/-in, und bei unter 18-Jährigen der gesetzlichen Vertretung<br />

unterschriebenen Absenzenformular den Lehrpersonen zur Unterschrift vorzulegen.<br />

Ist das Einhalten der Entschuldigungsfrist aus speziellen Gründen nicht möglich, informieren<br />

Sie die betroffenen Lehrpersonen vorzeitig vor Ablauf der regulären Frist.<br />

Das vollständig ausgefüllte und visierte Absenzenformular bleibt bei den <strong>Lernende</strong>n<br />

und wird von diesen bis Ende der Ausbildung aufbewahrt.<br />

Als unentschuldigt gelten folgende Absenzen:<br />

• nicht bewilligtes oder unbegründetes Fernbleiben vom Unterricht<br />

• nicht fristgerecht eingereichte Entschuldigung<br />

Abwesenheiten wegen Fahrstunden oder weiteren privaten Terminen werden nicht<br />

entschuldigt. Ausnahmen über voraussehbare Abwesenheit.<br />

Massnahmen bei unentschuldigten Absenzen (gestützt auf SRL 432-Verordnung zum<br />

Gesetz über die Berufsbildung und Weiterbildung, § 36 Absenzen, vom 6. Juni 2006;<br />

Stand 1. Februar 2012):<br />

• Die Abteilungsleitung informiert die/den Berufsbildner/-in und gegebenenfalls die<br />

gesetzliche Vertretung mittels Schulbericht.<br />

• Wenn Sie etliche Male unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, meldet die<br />

Leitung Schule & Kurse den Vorfall dem zuständigen Amt <strong>für</strong> Berufsbildung und<br />

empfiehlt geeignete Massnahmen.<br />

Adressänderungen<br />

Melden Sie bitte Adressänderungen (eigene, Eltern, Berufsbildner/-in) dem Schulsekretariat.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 8 -<br />

Amt <strong>für</strong> Berufsbildung/Dienststelle <strong>für</strong> Berufs- und Weiterbildung (DBW)<br />

Das kantonale Amt <strong>für</strong> Berufsbildung ist verantwortlich, dass die vom Bund vorgegebenen<br />

Vorschriften zur Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz) eingehalten werden.<br />

Die wichtigsten Aufgaben sind:<br />

Beratung:<br />

Das Amt <strong>für</strong> Berufsbildung berät <strong>Lernende</strong>, Berufsbildner/-innen, betriebliche Ausbildende,<br />

Geschäfts- und Abteilungsleitung sowie Lehrpersonen in Fragen rund um die<br />

Berufslehre.<br />

Koordination:<br />

Das Amt <strong>für</strong> Berufsbildung koordiniert die berufliche Ausbildung zwischen Lehrbetrieb,<br />

Einführungskurszentrum und Berufsfachschule.<br />

Qualitätssicherung:<br />

Das Amt <strong>für</strong> Berufsbildung überwacht die Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung.<br />

Ausbildungsplätze:<br />

Das Amt <strong>für</strong> Berufsbildung stellt in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sicher, dass den<br />

Jugendlichen genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.<br />

Ausbildungsbeiträge:<br />

Das Amt <strong>für</strong> Berufsbildung gewährt Ausbildungsbeiträge an Jugendliche und Erwachsene.<br />

Das Amt <strong>für</strong> Berufsbildung ist Beschwerdeinstanz ausserhalb der Schule. Zuständig ist jeweils<br />

das Amt desjenigen Kantons, in welchem sich der Lehrbetrieb befindet.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter:<br />

Kanton LU<br />

Kanton NW<br />

Kanton OW<br />

Kanton SZ<br />

Kanton UR<br />

Kanton ZG<br />

www.beruf.lu.ch<br />

www.bwz.ch<br />

www.beruf.ow.ch<br />

www.sz.ch/berufsbildung/<br />

www.ur.ch/de/bkd/afbm/amt-fuer-berufsbildung-und-mittelschulen-m482/<br />

www.zug.ch/berufsbildung/<br />

Änderungen im Lehrverhältnis<br />

Wenn Sie Ihre Lehre abbrechen, verkürzen bzw. verlängern oder die Stelle wechseln wollen,<br />

besprechen Sie dies zuerst mit Ihrer Berufsbildnerin, Ihrem Berufsbildner oder der <strong>für</strong><br />

die Ausbildung verantwortlichen Person. Falls <strong>für</strong> Sie eine Änderung definitiv wird, muss<br />

das Amt <strong>für</strong> Berufsbildung mit einbezogen werden.<br />

Ihre Abteilungsleitung unterstützt Sie bei einem persönlichen Gespräch, die <strong>für</strong> Sie richtige<br />

Entscheidung zu treffen.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 9 -<br />

Anreise<br />

Die FREI’S <strong>Schulen</strong> sind ab Bahnhof zu Fuss über die Seebrücke, dann rechts dem<br />

Schweizerhofquai und der Haldenstrasse oder dem Nationalquai entlang in 10 Minuten zu<br />

erreichen. Oder Sie nehmen ab Bahnhof, Busperron 2, den Bus Nr. 6 oder 8 Richtung<br />

Würzenbach bis zur Haltestelle Casino-Palace.<br />

Für Velos/Mofas/Motorräder stehen separate Abstellplätze auf der Rückseite des Schulzentrums<br />

zur Verfügung (Hausordnung).<br />

Die Parkhäuser National und Casino befinden sich in kürzester Distanz zu den FREI’S<br />

<strong>Schulen</strong>. Die Parkhäuser sind gebührenpflichtig. Ein günstiges Parkplatzangebot mit<br />

Tagespauschalen <strong>für</strong> Motorfahrzeuge besteht beim Verkehrshaus der Schweiz, 15 Minuten<br />

zu Fuss von den FREI’S <strong>Schulen</strong> entfernt.<br />

Anschlagbrett<br />

An den Anschlagbrettern im 2. und 4. Obergeschoss können Sie sich über Externes informieren.<br />

Werfen Sie ab und zu einen Blick darauf!<br />

Möchten Sie ein eigenes Papier an die Magnetwand hängen, müssen Sie es im Schulsekretariat<br />

genehmigen lassen. Ohne Genehmigung angebrachte Papiere werden entfernt.<br />

Informationsmittel<br />

Anzeigemonitor (Panel)<br />

Auf dem Panel im Parterre werden wichtige interne Informationen aufgeführt. Achten Sie<br />

bitte regelmässig auf diese Informationen.<br />

Ausweis <strong>für</strong> <strong>Lernende</strong><br />

Dieser wird allen <strong>Lernende</strong>n beim Schuleintritt gratis abgegeben. Brauchen Sie einen Ersatz,<br />

so kostet er CHF 10.00. Dank dieses Ausweises erhalten Sie bei verschiedenen Institutionen<br />

und Veranstaltungen Vergünstigungen.<br />

Beratung/Betreuung<br />

Haben Sie als <strong>Lernende</strong>/<strong>Lernende</strong>r Probleme, reden Sie mit Ihrer Klassenlehrperson, sie<br />

wird Sie gerne beraten. Möchten Sie lieber externe Hilfe in Anspruch nehmen, wenden Sie<br />

sich an:<br />

Schulberatung <strong>für</strong> Berufsbildung und Gymnasien<br />

Himmelrichstrasse 6<br />

6002 <strong>Luzern</strong> Tel. 041 228 67 77<br />

E-Mail: schulberatung.dbw@lu.ch<br />

www.fsb.lu.ch


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 10 -<br />

Jugend- und Familienberatung in der Zentralschweiz<br />

www.no-zoff.ch (Links zu allen Beratungsstellen der Zentralschweiz)<br />

Telefonhilfe <strong>für</strong> Kinder und Jugendliche Tel. 147<br />

www.147.ch<br />

E-Beratung und Jugendinformation<br />

www.tschau.ch<br />

Für Fragen und Anliegen rund um das Thema Sucht stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner<br />

zur Verfügung.<br />

Sucht<br />

Berufsgruppen<br />

Folgende Berufe werden an den FREI’S <strong>Schulen</strong> ausgebildet:<br />

Beruf/Ausbildung<br />

Berufliches Vorbereitungsjahr<br />

Abteilungsleitung: Christian Waser<br />

christian.waser@freisschulen.ch<br />

Dentalassistentin EFZ<br />

Dentalassistent EFZ<br />

Abteilungsleitung: Ninie Schillings<br />

ninie.schillings@freisschulen.ch<br />

Drogistin EFZ<br />

Drogist EFZ<br />

Abteilungsleitung: Silvan Kurmann<br />

silvan.kurmann@freisschulen.ch<br />

Laborantin EFZ Chemie<br />

Laborant EFZ Chemie<br />

Abteilungsleitung: Max Wey<br />

max.wey@freisschulen.ch<br />

Medizinische Praxisassistentin EFZ<br />

Medizinischer Praxisassistent EFZ<br />

Abteilungsleitung: Rebecca Zoller<br />

rebecca.zoller@freisschulen.ch<br />

Pharma-Assistentin EFZ<br />

Pharma-Assistent EFZ<br />

Abk.<br />

Ausbildungsdauer<br />

Unterrichtsumfang<br />

BV 1 Jahr 2 – 5 Tage<br />

DA 3 Jahre 1. – 3. LJ 1 Tag<br />

DR 4 Jahre 1. LJ 2 Tage<br />

2. LJ 1,5 Tage<br />

3. + 4. LJ 1 Tag<br />

LC 3 Jahre 1. LJ 2 Tage<br />

2. + 3. LJ 1,5 Tage<br />

MP 3 Jahre 1. LJ 3 Tage<br />

2. + 3. LJ 1 Tag<br />

PA 3 Jahre 1. LJ 2 Tage<br />

2. + 3. LJ 1 Tag<br />

Abteilungsleitung: Mark Zurfluh<br />

mark.zurfluh@freisschulen.ch


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 11 -<br />

Beruf/Ausbildung<br />

Tiermedizinische Praxisassistentin EFZ<br />

Tiermedizinischer Praxisassistent EFZ<br />

Abteilungsleitung: Renate Hagleitner<br />

renate.hagleitner@freisschulen.ch<br />

Handelsschule KV:<br />

- Kauffrau EFZ<br />

Kaufmann EFZ<br />

Basisbildung und erweiterte Grundbildung<br />

Abteilungsleitung: Beat Obergfell<br />

beat.obergfell@freisschulen.ch<br />

KV Business English:<br />

- Kauffrau EFZ<br />

Kaufmann EFZ<br />

erweiterte Grundbildung<br />

Abteilungsleitung: Patrick Spielhofer<br />

patrick.spielhofer@freisschulen.ch<br />

Talents School:<br />

- Kauffrau EFZ<br />

Kaufmann EFZ<br />

Basisbildung und erweiterte Grundbildung<br />

Abteilungsleitung: Daniel Gebistorf<br />

daniel.gebistorf@freisschulen.ch<br />

- Gewerbliche, technische, soziale<br />

Berufe, Gesundheitsberufe etc.<br />

Ausbildungsdauer<br />

Abk.<br />

Unterrichtsumfang<br />

TP 3 Jahre 1. – 3. LJ 1 Tag<br />

KV 3 Jahre 1. AJ 5 Tage<br />

2. + 3. AJ 1 Tag<br />

KB 3 Jahre 1. + 2. Sem. 5 Tage<br />

3. Sem. UK London<br />

4. – 6. Sem. 1 Tag<br />

TS 4 Jahre 1. – 3. Sem. 5 Tage<br />

4. – 5. Sem. 0,5 Tage<br />

6. Sem. 5 Tage<br />

7. – 8. Sem. 0,5 Tage<br />

TG 4 Jahre Individueller<br />

Stundenplan<br />

Abteilungsleitung: Daniel Gebistorf<br />

daniel.gebistorf@freisschulen.ch<br />

AJ = Ausbildungsjahr / LJ = Lehrjahr / Sem. = Semester<br />

Berufsmittelschulen (BMS)/Berufsmatura<br />

Gemäss Art. 29 des Berufsbildungsgesetzes können Sie, wenn Sie die Voraussetzungen in<br />

Betrieb und Schule erfüllen, die Berufsmittelschule lehrbegleitend besuchen. Die Berufsmatura<br />

kann auch erst nach der Lehre absolviert werden. Sie dauert berufsbegleitend<br />

zwischen eineinhalb und zwei Jahren, in der Vollzeitausbildung ein Jahr. Die Berufsmatura<br />

vermittelt eine erweiterte Allgemeinbildung und ist in der Regel Voraussetzung <strong>für</strong> den Eintritt<br />

in eine Fachhochschule.<br />

Berufsmittelschulen (BMS)/Berufsmatura-Vorbereitungskurs<br />

In die Berufsmittelschule nach der Lehre wird aufgenommen, wer einen Lehrabschluss mit<br />

EFZ (Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis) vorweisen kann und die Zulassungsbedingungen<br />

erfüllt. Diese sind von Kanton zu Kanton leicht unterschiedlich. Falls Sie die Bedingungen<br />

nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit, eine schriftliche Aufnahmeprüfung abzulegen.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 12 -<br />

Als Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung bieten wir <strong>für</strong> die <strong>Lernende</strong>n der medizinischen<br />

Assistenzberufe einen Vorbereitungskurs an. Dieser Vorbereitungskurs ist kostenpflichtig<br />

und findet ab Herbst bis zum Aufnahmeprüfungstermin im Frühjahr an zwei Abenden je<br />

Woche statt. Die Unterrichtszeiten sind so gelegt, dass Sie den Kurs auch nach der<br />

Arbeitszeit im Lehrbetrieb besuchen können. Die Lehrperson der Allgemeinbildung wird Sie<br />

frühzeitig über das Kursangebot informieren.<br />

Cafeteria/Restaurant<br />

Das Restaurant im Erdgeschoss bietet Ihnen täglich ein Angebot an frischen Salaten, Pizzen<br />

und Tagestellern. <strong>Lernende</strong> der FREI’S <strong>Schulen</strong> erhalten vergünstigte Sondermenüs.<br />

Wir freuen uns, wenn Sie die Angebote nutzen und das Mittagessen im Restaurant einnehmen.<br />

Übrigens: es gibt auch ein Take-away-Angebot.<br />

Dispensationsgesuche<br />

Absenzenwesen<br />

Disziplinarverfahren<br />

<strong>Lernende</strong>, die sich nicht an die Hausordnung und an die geforderten Verhaltensregeln<br />

halten, müssen mit Massnahmen rechnen. In der SRL-Verordnung zum Gesetz über die<br />

Berufsbildung und die Weiterbildung, § 44 Disziplinarmassnahmen, vom 6. Juni 2006<br />

(Stand 1. Februar 2012) ist das Vorgehen geregelt.<br />

Eine Lehrperson kann fehlbare <strong>Lernende</strong> disziplinieren mit<br />

a) einem mündlichen oder schriftlichen Verweis<br />

b) Wegweisung aus der Unterrichtsstunde<br />

c) Nachholen von Unterrichtseinheiten in der Freizeit<br />

d) Orientierung des Lehrbetriebes und/oder der Erziehungsberechtigten<br />

Als Folge davon kann es einen Zeugniseintrag geben (Bemerkung oder Noten II oder III im<br />

Arbeitsverhalten bzw. im Verhalten in der Gemeinschaft) Notengebung<br />

In schwerwiegenden Fällen und in Wiederholungsfällen meldet die Lehrperson fehlbare<br />

<strong>Lernende</strong> der Abteilungsleitung. Diese kann nach Anhörung der <strong>Lernende</strong>n Massnahmen<br />

erteilen.<br />

a) Wegweisung vom Unterricht <strong>für</strong> mehrere Tage oder Wochen<br />

b) Androhung des Ausschlusses aus der Schule (Ultimatum)<br />

c) Ausschluss aus der Schule mit oder ohne Eintrag im Zeugnis<br />

d) Androhung, beim Amt <strong>für</strong> Berufsbildung eine Auflösung des Lehrverhältnisses zu<br />

beantragen (Ultimatum)<br />

e) Antrag beim Amt <strong>für</strong> Berufsbildung auf Auflösung des Lehrverhältnisses


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 13 -<br />

Gegen Disziplinarmassnahmen einer Lehrperson kann ein/e <strong>Lernende</strong>r/e innert 10 Tagen<br />

bei der Leitung Schule & Kurse schriftlich Einsprache führen. Disziplinarmassnahmen und<br />

Einspracheentscheide der Leitung Schule & Kurse sind innert 20 Tagen durch schriftliche<br />

Beschwerde beim Amt <strong>für</strong> Berufsbildung anfechtbar.<br />

Feiertage<br />

Im Kanton <strong>Luzern</strong> fallen die folgenden Feiertage in der Regel in die Schulzeit:<br />

• Allerheiligen, 1. November<br />

• Mariä Empfängnis, 8. Dezember<br />

• Auffahrt (am folgenden Freitag findet der Unterricht statt)<br />

• Fronleichnam (am folgenden Freitag findet der Unterricht statt)<br />

• Pfingstmontag<br />

Klären Sie ab, ob Ihr Lehrbetrieb an einem dieser Feiertage geöffnet ist und Sie arbeiten<br />

müssen. Vielleicht gibt es in Ihrer Gemeinde oder Ihrem Kanton noch andere Feiertage.<br />

Fallen diese auf den Schultag, findet der Unterricht trotzdem statt.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 14 -<br />

Ferien<br />

Da die unterrichtsfreie Zeit während eines Schuljahres genügend lang ist (ca. 14 Wochen),<br />

dürfen Ihre betrieblichen Ferien nicht in die Schulzeit fallen. Planen Sie Ihre Ferientermine<br />

mit Ihrer Berufsbildnerin oder Ihrem Berufsbildner frühzeitig. Wir bewilligen in der Regel<br />

keine Urlaubsgesuche wegen Ferienabwesenheit.<br />

Absenzenwesen<br />

Förderkurse<br />

Diese sind in erster Linie <strong>für</strong> <strong>Lernende</strong> der ersten und zweiten Lehrjahre gedacht. Mit Förderkursen<br />

(Teilkostenpflicht) werden diejenigen <strong>Lernende</strong>n unterstützt, deren erfolgreicher<br />

Lehrabschluss aufgrund ihrer Leistungen gefährdet ist.<br />

Die Lehrpersonen gehen auf Ihre Lernschwierigkeiten ein und versuchen, Sie bei deren<br />

Verbesserung zu unterstützen. Eine positive Einstellung zur Lehre und zum Unterricht sowie<br />

eine zusätzliche Leistungsbereitschaft sind Voraussetzung, wenn Sie Förderkurse besuchen<br />

wollen.<br />

Bei Lernschwierigkeiten setzen Sie sich mit Ihrer Fachlehrperson in Verbindung, um einen<br />

allfälligen Förderkurs ins Auge zu fassen.<br />

FREI’S Agenda<br />

Für jedes Schuljahr erhalten Sie eine FREI’S-Agenda, die alle wichtigen Schuljahrestermine<br />

und Veranstaltungen aufführt.<br />

Garderobenbehältnisse<br />

Sporttaschen und Helme werden in den Garderobenbehältnissen im Erdgeschoss aufbewahrt.<br />

Die Behältnisse sind jeden Abend zu leeren, da das elektronische Schliesssystem<br />

jeweils um 21.00 Uhr entriegelt wird. Für die Schliessung benötigen Sie einen Badge, welcher<br />

gegen ein Depot von CHF 15.00 auf dem Schulsekretariat bezogen werden kann.<br />

Informatik/Internet/Mediothek<br />

Das Internet dient in erster Linie der Informationsbeschaffung. Diese soll hauptsächlich <strong>für</strong><br />

den Schulunterricht genutzt werden. Sie dürfen keine Dokumente einsehen, herunterladen,<br />

abspeichern oder verbreiten, die gegen geltende Gesetze verstossen. Dies gilt besonders<br />

<strong>für</strong> das Surfen auf verbotenen Webseiten (rassistische, Gewalt verherrlichende und pornografische),<br />

die gegen die Menschenwürde verstossen.<br />

Sie dürfen auch keine Texte oder Bilder versenden, die gegen geltende Gesetze verstossen<br />

oder den Ruf der Schule beeinträchtigen. Wer E-Mails absendet oder in Chatrooms<br />

seine Meinung äussert, muss mit seinem Namen da<strong>für</strong> einstehen und sich bewusst sein,<br />

dass keine Empfänger beleidigt werden dürfen.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 15 -<br />

<strong>Lernende</strong> sind persönlich da<strong>für</strong> verantwortlich, dass die von ihnen benutzten Informatikmittel<br />

(das sind Informatikgeräte wie PCs, Mac’s, Notebooks, Drucker, Beamer, Software sowie<br />

das PC-Netz der Schule) im Rahmen der geltenden Rechtsordnung verwendet werden.<br />

Sie sind da<strong>für</strong> verantwortlich, dass die Informatikmittel der Schule sorgfältig behandelt werden<br />

und dass Ihr PC-Arbeitsplatz nach der Benutzung sauber und ordentlich hinterlassen<br />

wird. In den Informatikräumen (auch in der Mediothek) ist das Essen und Trinken verboten.<br />

Nicht erlaubt sind:<br />

• das Einrichten, Anschliessen oder Installieren nicht bewilligter Software wie MP3-<br />

Dateien, Firefox oder andere .exe- und .bat-Dateien, welche die Informatikmittel der<br />

Schule mutwillig verändern oder beschädigen<br />

• das Erstellen, Speichern, Ausführen und Verbreiten von Fernsteuerungs-, Spionageoder<br />

Virenprogrammen (Trojanische Pferde, Würmer oder Scripte)<br />

• das widerrechtliche Kopieren von Daten oder Software jeglicher Art<br />

• das Verwenden von Computerspielen<br />

• das Versenden von Nachrichten in Täuschungs- oder Belästigungsabsicht sowie Massenversendungen<br />

• das Zugreifen auf Daten mit rassistischem, sexistischem oder pornografischem Inhalt<br />

sowie die Erfassung, Verarbeitung, Speicherung oder Übermittlung solcher Daten<br />

• das Herunterladen und Versenden jeglicher Daten ohne ausdrückliche Erlaubnis der<br />

Informatikverantwortlichen<br />

• das Treffen von Vorkehrungen zur Störung des Betriebes von Computern oder Netzwerken<br />

• das Umgehen von Zugriffsberechtigungen auf Computersysteme (hacken, cracken,<br />

starten ab bootfähigem Datenträger)<br />

• sowie alle anderen Handlungen, die Störungen der Informatik-Infrastruktur, Verletzung<br />

des Datenschutzes und/oder der Datensicherheit zur Folge haben.<br />

Wer die Informatikeinrichtungen der FREI’S <strong>Schulen</strong> benützt, muss sich an die oben beschriebenen<br />

Regeln halten und deshalb zu Beginn der Ausbildung eine entsprechende<br />

Vereinbarung unterzeichnen. Diese wird bis zum Ende der Ausbildung im Schulsekretariat<br />

aufbewahrt.<br />

Sie erhalten von der Informatiklehrperson <strong>für</strong> die Anmeldung an die Computersysteme<br />

einen persönlichen Benutzernamen und ein Passwort in einem verschlossenen Couvert.<br />

Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie diese Logindaten während der gesamten Ausbildungszeit<br />

benutzen, und dass Sie diese Daten nicht an Dritte weitergeben dürfen.<br />

Wenn Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr verfügbar haben, müssen Sie diese via Klassenlehrperson<br />

wieder anfordern. Sie erhalten Ihre Logindaten innert Wochenfrist in einem verschlossenen<br />

Couvert.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 16 -<br />

Informationsabend<br />

Im Verlauf des ersten Lehrjahres führen wir einen Informationsabend <strong>für</strong> Eltern und Berufsbildner/-innen<br />

durch. Die Einladungen erfolgen durch die Abteilungsleitungen.<br />

Informationsmittel<br />

An unserer Schule haben Sie verschiedene Möglichkeiten sich zu informieren:<br />

Der Klassenordner enthält alle Informationen über den Unterricht in ihrer Berufsgruppe.<br />

Er ist im Parterre unterhalb des Anzeigemonitors deponiert.<br />

Die Klassenlehrpersonen orientieren Sie gerne.<br />

Sie informieren sich beim Schulsekretariat.<br />

Sie lesen die Informationen auf demAnzeigemonitor und dem Anschlagbrett.<br />

Sie besuchen unsere Website www.freisschulen.ch.<br />

Sie lesen das <strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Lernende</strong>, das Sie gerade in Händen halten.<br />

Beachten Sie auch Ihren persönlichen Stundenplan und die FREI’S Agenda.<br />

Klassenlehrperson<br />

Die Klassenlehrperson ist <strong>für</strong> die Information der <strong>Lernende</strong>n, die Wahl der Klassensprecherin<br />

oder des Klassensprechers verantwortlich und steht als erste Anlaufstelle bei Fragen<br />

und Problemen zur Verfügung. Sie hilft Ihnen, Lösungen zur Verbesserung Ihrer Situation<br />

zu suchen.<br />

Klassenordner<br />

Der Klassenordner ist ein wichtiges Informationsmittel und wird durch die Klassensprecher/-innen<br />

verwaltet. Der Klassenordner führt auf: Stoffpläne, FREI’S Agenda, Stundenplan,<br />

Prüfungsterminplan, Adresslisten <strong>Lernende</strong>, Mitteilungen der Abteilungsleitung und<br />

des Schulsekretariats, Reglemente, Absenzenkontrolle.<br />

Klassensprecher/-in<br />

Jede Klasse wählt eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher <strong>für</strong> jeweils ein<br />

Schuljahr. Der Klassensprecher/die Klassensprecherin vertritt die Klasse gegenüber den<br />

Lehrpersonen und der Abteilungsleitung und nimmt Aufträge, Anregungen und Fragen auf,<br />

welche die ganze Klasse betreffen. Der Klassensprecher/die Klassensprecherin informiert<br />

zu Beginn des Unterrichts die Klasse über Mitteilungen des Schulsekretariats oder der Abteilungsleitung.<br />

Die Aufgaben sind im Blatt «Weisungen <strong>für</strong> Klassensprecher/-innen» festgehalten (Klassenordner)


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 17 -<br />

Legasthenie<br />

Haben Sie Probleme mit der Rechtschreibung, die erwiesenermassen auf eine Legasthenie<br />

zurückzuführen sind, melden Sie das Ihrer Klassenlehrperson. Sie wird mit Ihnen darüber<br />

reden, ob Sie früher schon Behandlungen hatten und ob Ihnen eventuell Förderkurse<br />

weiterhelfen könnten. Gut ist, wenn Sie Ihre Legasthenie belegen können. Vielleicht<br />

hatten Sie früher eine Abklärung bei der Fachstelle <strong>für</strong> Schulberatung (Beratung/Betreuung),<br />

bei einer Legasthenietherapeutin oder einem –therapeuten. Wenn nicht,<br />

könnten Sie das nachholen. So erfahren Sie auch, ob bei Ihnen wirklich eine Legasthenie<br />

vorliegt. Die Legasthenie kann bei gewissen Berufen bei der Auswertung der Ergebnisse<br />

der Qualifikationsverfahren berücksichtigt werden. Wenn Sie das wollen, müssen Sie bei<br />

der Anmeldung zum Qualifikationsverfahren ein Gesuch an das Amt <strong>für</strong> Berufsbildung<br />

stellen.<br />

Die kaufmännischen Ausbildungen sind von dieser Regelung ausgenommen.<br />

Lehrmittel/Kosten<br />

Sie bezahlen die Kosten <strong>für</strong> Lehrmittel (Bücher/Skripte), welche Ihnen während des Jahres<br />

abgegeben werden, sowie Auslagen <strong>für</strong> Exkursionen und allfällige Arbeitsmittel/Arbeitsgeräte.<br />

Allgemeine Kopien und weiteres Unterrichtsmaterial werden über das Materialgeld<br />

finanziert. Die Höhe des Materialgeldes ist kantonal geregelt:<br />

CHF 35.00 ½ Tag Unterricht<br />

CHF 70.00 1 Tag Unterricht<br />

CHF 105.00 1 ½ Tage Unterricht<br />

CHF 140.00 2 Tage Unterricht<br />

CHF 210.00 3 Tage Unterricht<br />

Die FREI’S <strong>Schulen</strong> bieten im Rahmen des obligatorischen Sportunterrichts ein abwechslungsreiches<br />

Sportprogramm. Dabei wird Wert auf vielfältige sportliche Betätigungen in<br />

verschiedenen Sport- und Freizeiteinrichtungen gelegt. Für die Nutzung dieser Sonderaktivitäten<br />

(z. B. Eislauf, Hallenbad, Fitnesscenter, Outdoor-Activities) sind die Kosten <strong>für</strong> Eintritt<br />

und Materialmiete jeweils vor Ort zu entrichten. Die Gesamtkosten betragen pro Schuljahr<br />

ca. CHF 20.00.<br />

Im Informatik-Unterricht können Sie je nach Berufsgruppe auf Wunsch das ECDL-Zertifikat<br />

(Europäischer Computerführerschein) erwerben. Bei einigen Berufsgruppen ist dies integraler<br />

Bestandteil der Ausbildung. Dieses Zertifikat ist international anerkannt und bestätigt<br />

Ihnen, dass Sie grundlegende Fertigkeiten (Skills) im Umgang mit dem Computer besitzen.<br />

Dazu muss eine persönliche Skills-Card erworben werden, auf der die bestandenen Teilprüfungen<br />

eingetragen werden. Die Kosten sind auf dem Blatt «Schulgeldmaterial» ersichtlich.<br />

Die Lehrmittel werden Ihnen bzw. der gesetzlichen Vertretung (falls Sie noch nicht<br />

18-jährig sind) in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen zu begleichen. Fragen Sie<br />

Ihre Berufsbildnerin oder Ihren Berufsbildner, ob sie Ihnen die Kosten oder einen Teil davon<br />

vergüten.<br />

Alle Lehrmittel, Skripte und Fotokopien sind mehrwertsteuerpflichtig (Mehrwertsteuer).


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 18 -<br />

Lehrpläne<br />

Der Unterricht stützt sich auf verbindliche Bildungsverordnungen oder Ausbildungsreglemente.<br />

Die Lehrpersonen sind da<strong>für</strong> verantwortlich, dass diese eingehalten werden. Die<br />

schulinternen Lehrpläne/Stoffpläne finden Sie im Klassenordner.<br />

Die Lehrpersonen informieren Sie zu Beginn eines Lehrjahres über die zu behandelnden<br />

Unterrichtsinhalte, über die Anzahl der Prüfungen und die Zeiträume, innerhalb derer die<br />

Prüfungen durchgeführt werden.<br />

Liftbenützung<br />

Wenn Sie eine Behinderung, Krankheit oder Verletzung haben, die das Treppensteigen<br />

unzumutbar macht, erhalten Sie im Schulsekretariat gegen eine Kaution einen Liftschlüssel.<br />

Wenn der Bezugsgrund wegfällt, ist der Schlüssel sofort zurückzugeben.<br />

Mehrwertsteuer<br />

Die FREI’S <strong>Schulen</strong> sind der Mehrwertsteuer unterstellt. Auf folgende Lieferungen und<br />

Dienstleistungen wird die Mehrwertsteuer erhoben:<br />

2,5 % exkl. auf Lehrmittel (Drucksachen, Bücher, kopierte Skripte)<br />

8,0 % exkl. auf Fotokopien, Beiträge <strong>für</strong> Sportunterricht und Schulmaterial in der<br />

Grundbildung, Vermietung von Räumlichkeiten und Materialien<br />

Mobiltelefone<br />

Mobiltelefone dürfen Sie während des Unterrichts nicht benutzen. Sie müssen ausgeschaltet<br />

sein.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 19 -<br />

Nachprüfungen<br />

Können Sie aus einem triftigen Grund (Absenzenwesen) an einer Prüfung nicht teilnehmen,<br />

finden regelmässig Nachprüfungen statt. Die Termine sind im Klassenordner ersichtlich.<br />

An diesen Nachprüfungen müssen Sie zwingend teilnehmen. Falls Sie an einer während<br />

des regulären Schulunterrichts stattfindenden Prüfung nicht teilnehmen konnten wegen<br />

Krankheit oder einer anderen begründeten Absenz, leitet die Fachlehrperson automatisch<br />

eine Nachprüfung an das Sekretariat zur Aufbewahrung weiter.<br />

Die/der <strong>Lernende</strong> holt die Prüfung(-en) ohne spezielle Aufforderung gleich am erstmöglichen<br />

Nachprüfungstermin nach. Der Nachprüfungstermin und -zeitpunkt darf keinen ordentlichen<br />

Unterricht tangieren.<br />

• Berufsfachschule<br />

• Klassen BV, KB, und KV<br />

• Klassen TS<br />

am nächsten besuchten Schultag<br />

am erstmöglichen Termin laut Datenplan<br />

am erstmöglichen Termin, montags und freitags<br />

Der/die <strong>Lernende</strong> muss vorgängig das Formular «Nachprüfungsbewilligung» ausfüllen und<br />

dem Sekretariat abgeben. Dieses Formular muss mindestens 24 Stunden vor dem Nachprüfungstermin<br />

im Sekretariat eintreffen:<br />

• Formular direkt auf der Website der FREI’S <strong>Schulen</strong> unter Schulbetrieb Formulare<br />

ausfüllen und senden (Online-Formular)<br />

• Formular dem Fächli auf dem Korpus bei den Klassenordnern im Eingangsbereich der<br />

FREI’S entnehmen und von Hand ausfüllen<br />

Wird am vorgesehenen Termin die Nachprüfung ohne gerechtfertigte Begründung nicht<br />

absolviert, legt die Lehrperson einen neuen Prüfungstermin fest. Die Lehrperson darf den<br />

Termin <strong>für</strong> Nachprüfungen auch an einem Tag ansetzen, der kein Berufsschultag ist. Wird<br />

dieser Termin ungerechtfertigt nicht eingehalten, wird die Note 1 eingetragen und die Lehrperson<br />

informiert die Abteilungsleitung. Diese erteilt einen Verweis und informiert den<br />

Lehrbetrieb (bei <strong>Lernende</strong>n des Beruflichen Vorbereitungsjahres und der Vollzeitschule in<br />

den Schulblöcken werden die Erziehungsberechtigten informiert).<br />

Für Informatikprüfungen am PC gilt eine spezielle Regelung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer<br />

Informatiklehrperson.<br />

Notengebung<br />

Die Noten werden mit Hilfe verschiedener Prüfungsformen ermittelt. Die Zahl der Semesterprüfungen<br />

richtet sich nach der Anzahl der Wochenlektionen. Die Noten in den Semesterzeugnissen<br />

werden auf halbe Noten gerundet.<br />

Nebst der Leistung werden auch das Arbeitsverhalten und das Verhalten in der Gemeinschaft<br />

beurteilt und mit den Noten I (gut), II (mangelhaft) oder III (ungenügend) im Zeugnis<br />

eingetragen.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 20 -<br />

Vor dem definitiven Eintrag ins Zeugnis besprechen die Lehrpersonen mit Ihnen die Noten<br />

und Absenzen. Dabei sollen Sie sich auch überlegen, in welchen Fächern Sie Fortschritte<br />

gemacht haben und welche Verbesserungen Sie mit welchen Mitteln im nächsten Semester<br />

erreichen wollen.<br />

Prüfungen<br />

Zeugnisse<br />

Notfall- und Alarmplan<br />

Beachten Sie den Notfall- und Alarmplan auf der Rückseite dieses <strong>Handbuch</strong>es. Der Notfall-<br />

und Alarmplan hängt auch auf jedem Geschoss im Treppenhaus aus. Halten Sie sich<br />

an die Weisungen auf diesem Plan!<br />

Wichtige Notrufnummern:<br />

• Sanitätsnotruf: Tel. 144<br />

• Schweiz. Toxikologisches Informationszentrum, Notfalldienst: Tel. 145 oder 044 251 51 51<br />

Pausen<br />

Pro Halbtag haben Sie gemäss Stundenplan eine Pause von mindestens fünfzehn Minuten.<br />

Zwischen zwei Lektionen sind jeweils fünfminütige Pausen vorgesehen. Die Pausenzeiten<br />

entnehmen Sie dem Stundenplan.<br />

Pflichten<br />

Wir erwarten von Ihnen<br />

• eine initiative und konstruktive Mitarbeit<br />

• ein zuverlässiges Erledigen der Hausaufgaben<br />

• das Einhalten der Hausordnung und der Absenzenordnung<br />

• ein anständiges und faires Benehmen<br />

Prüfungen<br />

Heute werden vermehrt auch Fähigkeiten bewertet, die früher eine etwas untergeordnete<br />

Rolle spielten. Das Spektrum reicht vom klassischen Wiedergeben von Wissensbeständen<br />

bis hin zu Fallbeispielen, Präsentationen, Gestaltung von Arbeitsabläufen etc. Grundregel<br />

bleibt: Die Bewertungen müssen transparent sein, Sie als <strong>Lernende</strong> sollen erkennen können,<br />

warum Sie eine bestimmte Note erhalten haben.<br />

Details zum Thema «Prüfungen» besprechen Sie am besten mit Ihren Lehrpersonen. Da<br />

erfahren Sie, wer mal eine «Blitzprüfung» durchführt oder wer alle Prüfungen ansagt! Die<br />

Lehrpersonen kündigen die Prüfungen mindestens eine Woche vor Durchführung an und<br />

tragen diese im Klassenordner ein. Pro Schultag sind maximal drei schriftliche Prüfungen<br />

(sowie allfällige zusätzliche «Blitzprüfungen») zulässig.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 21 -<br />

Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung)<br />

Wer einen genehmigten Lehrvertrag besitzt, hat am Ende der Lehrzeit das Qualifikationsverfahren<br />

(QV) zu absolvieren. Dieses umfasst die Prüfung im schulischen Bereich<br />

(Theorie im allgemeinbildenden und berufskundlichen Bereich) und bei den gewerblichen<br />

Berufen in der praktischen Arbeit.<br />

Eine Prüfung ist die Gelegenheit, sein Wissen und Können zu zeigen. Gegen Ende der<br />

Lehre haben Sie bereits so viele berufliche Erfahrungen gesammelt und einige Prüfungen<br />

bestanden, dass Sie sich eine feste Grundlage geschaffen haben und Ihr gesammeltes<br />

Wissen am Qualifikationsverfahren nutzen können.<br />

In der Berufsfachschule und im Betrieb werden Sie rechtzeitig über die detaillierten Anforderungen<br />

der Prüfung informiert und vorbereitet. Mit dem bestandenen Qualifikationsverfahren<br />

erhalten Sie neben dem Notenausweis das eidgenössische Fähigkeitszeugnis. Dieses<br />

bezeugt, dass Sie Ihre Lehre erfolgreich abgeschlossen haben, und befähigt Sie in<br />

Ihrem gelernten Beruf überall in der Schweiz zu arbeiten.<br />

Wichtige Informationen:<br />

In der Verordnung über die berufliche Grundbildung Ihres Berufes, welche Sie zusammen<br />

mit dem Lehrvertrag erhalten haben, sind die Details zum Qualifikationsverfahren<br />

geregelt:<br />

Angaben zu den Prüfungsfächern<br />

Angaben zum Prüfungsstoff<br />

Angaben zur Prüfungsdauer<br />

An den FREI’S <strong>Schulen</strong> werden am Schluss des Semesters Zeugnisnoten erteilt. Diese<br />

werden teilweise <strong>für</strong> das Qualifikationsverfahren mitgerechnet. Massgebend ist das<br />

Ausbildungsreglement bzw. die Bildungsverordnung.<br />

Die <strong>für</strong> Ihre Ausbildung verantwortliche Person im Betrieb (Berufsbildner/-in) muss Sie<br />

zur Prüfung anmelden und Ihnen die <strong>für</strong> die Prüfung notwendige Zeit zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Das Qualifikationsverfahren kostet Sie nichts. Die Kosten <strong>für</strong> Prüfungsmaterial, Werkzeuge<br />

und allfällige Prüfungsgebühren übernehmen Ihr Lehrbetrieb und der Kanton.<br />

Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) nicht bestanden<br />

Vielleicht müssen Sie aus irgendwelchen Gründen das Qualifikationsverfahren wiederholen.<br />

Denken Sie dabei daran: Das ist keine Katastrophe. Bereiten Sie sich nochmals gut<br />

vor und versuchen Sie Ihr Bestes zu geben.<br />

Wenn Sie das Qualifikationsverfahren nicht bestanden haben, erhalten Sie von der Prüfungsbehörde<br />

ein Schreiben. Darin enthalten sind die Prüfungsergebnisse und Hinweise<br />

zur Wiederholung sowie über den einzuschlagenden Rechtsweg, falls Sie das Ergebnis<br />

anfechten wollen.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 22 -<br />

Die Ämter <strong>für</strong> Berufsbildung bieten Ihnen Beratungsgespräche an. Lehrbetrieb und Berufsfachschule<br />

werden Sie unterstützen und Sie in jenen Fächern, in denen Sie eine ungenügende<br />

Note erzielt haben, auf die Wiederholung vorbereiten.<br />

Das Qualifikationsverfahren kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung findet in<br />

der Regel im Rahmen der nächsten ordentlichen Prüfungstermine statt.<br />

Bei der Wiederholung der Prüfung werden nur noch diejenigen Fächer geprüft, in denen<br />

Sie beim ersten Mal eine ungenügende Note unter 4 erreicht haben. Auf Wunsch kann die<br />

gesamte Prüfung wiederholt werden.<br />

Fühlen Sie sich bei den Prüfungen ungerecht behandelt oder liefen die Prüfungen nicht<br />

ordnungsgemäss ab, können Sie bei der Prüfungsbehörde schriftlich Einsprache erheben.<br />

Die Einsprachefrist beträgt 20 Tage und beginnt mit Bekanntgabe Ihres definitiven Prüfungsergebnisses.<br />

Bei Fragen hilft Ihnen die Abteilungsleitung weiter.<br />

Rechte<br />

Als <strong>Lernende</strong>/r haben Sie bei den FREI’S <strong>Schulen</strong> Anspruch auf:<br />

• eine faire Behandlung<br />

• einen qualitativ guten, lehrplankonformen Unterricht<br />

• eine gute Betriebsorganisation<br />

Wir bemühen uns um gute Rahmenbedingungen, weil wir wissen, dass diese <strong>für</strong> erfolgreiches<br />

Lernen notwendig sind. Wenn Sie das Gefühl haben, die Rahmenbedingungen stimmen<br />

nicht, sprechen Sie mit Ihrer Klassenlehrperson (Klassengespräche).<br />

Rekurs<br />

Sind Sie nicht einverstanden mit der Notengebung oder anderen Entscheiden? Suchen Sie<br />

das Gespräch und wenden Sie sich an die entsprechende Abteilungsleitung (Berufsgruppen).<br />

Können Sie sich nicht einigen, können Sie gegen Entscheide (bzw. Zeugnisse)<br />

innert 20 Tagen seit Zustellung beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons <strong>Luzern</strong>,<br />

Bahnhofstrasse 18, 6002 <strong>Luzern</strong> Verwaltungsbeschwerde erheben. Die Beschwerdeschrift<br />

ist im Doppel einzureichen. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.<br />

Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Sie haben zudem die Möglichkeit, gleichzeitig<br />

mit einer Verwaltungsbeschwerde an das Bildungs- und Kulturdepartement bei der Leitung<br />

Schule & Kurse der FREI’S <strong>Schulen</strong> <strong>AG</strong> ein Wiedererwägungsgesuch einzureichen. In solchen<br />

Fällen sistiert das Bildungs- und Kulturdepartement das Beschwerdeverfahren, bis<br />

die Schule über das Wiedererwägungsgesuch entschieden hat. Wichtig ist aber, dass eine<br />

Verwaltungsbeschwerde innert 20 Tagen seit Erhalt des ursprünglichen Entscheids eingereicht<br />

wird, sonst ist die Beschwerdefrist verpasst.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 23 -<br />

Schulausfälle<br />

Fällt der Unterricht an einem Schulhalbtag aus, haben Sie nicht frei, sondern müssen im<br />

Lehrbetrieb arbeiten. Die Lehrbetriebe werden über die Ausfälle informiert.<br />

Schulsekretariat<br />

Das Schulsekretariat finden Sie in der Eingangshalle.<br />

Öffnungszeiten während der Schulzeit:<br />

Montag, Donnerstag, Freitag<br />

Dienstag, Mittwoch<br />

Samstag<br />

Öffnungszeiten während der Schulferien:<br />

Montag – Freitag<br />

Im Schulsekretariat können Sie auch:<br />

07:45 – 18:00 Uhr<br />

07:45 – 19:00 Uhr<br />

08:00 – 11:45 Uhr<br />

08:00 – 12:00 und 13:30 – 17:30 Uhr<br />

- Kopierkarten zu CHF 4.00/10.00/20.00 kaufen (CHF 0.20/Kopie)<br />

- Laser-Farbausdrucke ab Stick vornehmen lassen (CHF 1.00/Ausdruck)<br />

- Liftschlüssel ausleihen (Depotgebühr bei Langzeitausleihe CHF 50.00)<br />

- Badge <strong>für</strong> Garderobenbehältnisse ausleihen (Depotgebühr CHF 15.00)<br />

- Unterlagen zum Schulbetrieb und den Weiterbildungsangeboten beziehen<br />

Sportstätten<br />

Der Sportunterricht findet hauptsächlich im Sportcenter Würzenbach an der Kreuzbuchstrasse<br />

42 in <strong>Luzern</strong> statt. Das Sportcenter befindet sich direkt bei der Bushaltestelle<br />

«Brüelstrasse» und ist vom Schulgebäude aus mit Bus Nr. 6 oder 8 in zehn Minuten<br />

erreichbar.<br />

Im Sport Center Würzenbach legt der Betreiber der Halle insbesondere Wert auf:<br />

• Essen und Trinken in den Gängen und Garderoben ist verboten. Gegen Vorzeigen des<br />

Studentenausweises der FREI’S <strong>Schulen</strong> erhalten Sie attraktive Vergünstigungen auf<br />

die Tagesmenus. Trinken im Sportunterricht ist möglich. Bringen Sie dazu Wasser in<br />

einem verschliessbaren Behälter mit.<br />

• Ein- und Ausgang stellt ausschliesslich der Weg an der Reception vorbei dar. Der Notausgang<br />

darf nicht benutzt werden.<br />

• Allfällige Wartezeiten vor oder nach dem Sportunterricht verbringen Sie bitte an der<br />

Schule und nicht in den Gängen des Sportcenters.<br />

Für die Wegzeit sind ab Unterrichtsende im Schulgebäude bis zum Unterrichtsbeginn im<br />

Sport Center Würzenbach 20 Minuten berechnet. Diese Zeit beinhaltet den Weg und das<br />

Umziehen. Ab Unterrichtsende Sport bis zum Unterrichtsbeginn im Schulgebäude sind 30<br />

Minuten berechnet. Diese Zeit beinhaltet das Duschen, das Umziehen und den Weg.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 24 -<br />

Einzelne Veranstaltungen werden im Fitnesspark National an der Haldenstrasse 23 (zwei<br />

Häuserblocks neben den FREI’S <strong>Schulen</strong>) oder in anderen externen Anlagen durchgeführt.<br />

Unser Verhalten ist eine Visitenkarte der FREI’S <strong>Schulen</strong>. Entsprechend ist ein striktes<br />

Einhalten der jeweiligen Hausordnung und der Anweisungen des Personals geboten. Gegenüber<br />

den Mitbenutzern zeigen wir Rücksicht, sodass wir jederzeit gern gesehene Gäste<br />

des jeweiligen Betriebes sind.<br />

Hier befinden sich die Sportanlagen:<br />

Fitnesspark National<br />

Haldenstrasse 23, <strong>Luzern</strong><br />

FREI’S <strong>Schulen</strong> <strong>AG</strong><br />

Haldenstr. 33, <strong>Luzern</strong><br />

Sport Center Würzenbach<br />

Kreuzbuchstr. 42, <strong>Luzern</strong><br />

Sportunterricht<br />

Während Ihrer Ausbildung betreiben Sie Sport an einem oder mehreren Ihrer Schultage.<br />

Der Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben und <strong>für</strong> Sie dementsprechend obligatorisch.<br />

Grundsatz: Wer in der Schule anwesend ist, besucht auch den Sportunterricht. Sie bringen<br />

in jedem Fall Ihr Sportzeug immer mit. Falls die Teilnahme am regulären Sportunterricht<br />

nach Rücksprache mit der Sportlehrperson aus Krankheits- oder Verletzungsgründen als<br />

umzumutbar beurteilt wird, führen Sie ein an Ihre Möglichkeiten angepasstes Sport- oder<br />

Bewegungsprogramm durch. Ist jegliche sportliche Aktivität unzumutbar, erhalten Sie einen<br />

Arbeitsauftrag.<br />

Bei länger dauernder Absenz infolge Krankheit oder Verletzung ist in Absprache mit der<br />

Sportlehrperson eine individuelle Lösung zu finden.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 25 -<br />

Dispensationen vom Sportunterricht, die länger als ein Schulsemester dauern, sind mit<br />

Arztzeugnis bei der Abteilungsleitung zu beantragen. Diese nimmt Rücksprache mit der<br />

Fachschaftsleitung Sport.<br />

Absenzenwesen<br />

Die <strong>Lernende</strong>n sorgen da<strong>für</strong>, dass sie<br />

• Sportzeug inklusive Duschzeug immer dabei haben. Wer dieses nicht oder nicht komplett<br />

mitbringt oder unpassend ausgerüstet ist, muss gegen eine Mietgebühr von<br />

CHF 5.00 zuzüglich einer Depotgebühr Sportkleider und/oder –schuhe ausleihen<br />

• Uhren und Schmuck (z. B. Ohr- und Fingerringe, Halsketten) vor dem Sportunterricht<br />

ablegen<br />

• am richtigen Tag pünktlich in der richtigen Sporthalle sind. Die Angaben gerade/ungerade<br />

Woche auf dem Stundenplan richten sich nach den Kalenderwochen<br />

• nach dem Sportunterricht pünktlich den nachfolgenden Schulunterricht besuchen<br />

• die Distanz zwischen Sportstätte und Schulgebäude so schnell wie möglich auf dem<br />

direktesten Weg zurücklegen.<br />

Stipendien<br />

Ihr Gesuch müssen Sie bei Ihrer Wohngemeinde stellen. Die FREI’S <strong>Schulen</strong> können<br />

Ihnen lediglich eine Bestätigung über Ihren Schulbesuch ausstellen.<br />

Stundenplan<br />

Jeweils am Semesterende erhalten Sie den Stundenplan mit Informationen über den oder<br />

die Schultage, die Lehrpersonen, die Zimmer und Sporthallen <strong>für</strong> das folgende Semester.<br />

Sucht<br />

Meist braucht es viel Zeit, bis sich jemand eingesteht, dass er ein Suchtproblem hat. Entnehmen<br />

Sie der Liste, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie spüren, dass Sie zu den<br />

Betroffenen gehören. Warten Sie nicht! Versuchen Sie, sich der Sucht zu stellen, indem<br />

Sie das Gespräch mit erfahrenen Leuten aufnehmen!<br />

Bei Problemen mit Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen und süchtigem Verhalten<br />

(auch Spielsucht, Essstörungen wie Magersucht, Bulimie etc.) können Sie folgende Beratungsstellen<br />

aufsuchen:<br />

Sucht – Adressen von Beratungsstellen<br />

Drogentherapeutisches Ambulatorium<br />

Drogenberatungsstelle<br />

Löwengraben 20<br />

6004 <strong>Luzern</strong> Tel. 041 228 68 28


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 26 -<br />

SoBZ Sozial-BeratungsZentrum <strong>für</strong> Alkohol- und andere Suchtfragen<br />

Obergrundstrasse 49<br />

6003 <strong>Luzern</strong> Tel. 041 249 30 60<br />

Beratung/Betreuung<br />

Überbetriebliche Kurse<br />

Die Berufsverbände organisieren die überbetrieblichen Kurse. Der Unterricht an der Berufsfachschule<br />

fällt in der Regel nicht aus. Wenn doch, kann die Schule den Ausfall kompensieren.<br />

Übersicht über die Kurszentren:<br />

Beruf Kurszentrum Kontaktperson<br />

Dentalassistentin<br />

Dentalassistent<br />

Drogistin<br />

Drogist<br />

Kauffrau<br />

Kaufmann<br />

Laborantin Chemie<br />

Laborant Chemie<br />

Medizinische Praxisassistentin<br />

Medizinischer Praxisassistent<br />

Pharma-Assistentin<br />

Pharma-Assistent<br />

Tiermedizinische Praxisassistentin<br />

Tiermedizinischer Praxisassistent<br />

DAZ Dentales Ausbildungszentrum,<br />

<strong>Luzern</strong><br />

FREI’S <strong>Schulen</strong><br />

siehe ÜK-Plan<br />

Monosuisse <strong>AG</strong><br />

Emmenbrücke<br />

FREI’S <strong>Schulen</strong><br />

PHZ-Labor<br />

Kantonsschule Musegg<br />

<strong>Luzern</strong><br />

FREI’S <strong>Schulen</strong><br />

Judith Seiler<br />

Tel: 041 210 50 00<br />

Silvan Kurmann<br />

Tel: 041 420 41 82<br />

VERDIA<br />

Tel: 041 319 01 20<br />

Claudio Maggi<br />

Tel: 041 419 57 24<br />

Rebecca Zoller<br />

Tel: 041 410 11 37<br />

Kompetenz 9 – Verkauf:<br />

barbaragreter@hotmail.com<br />

Kompetenz 4 – Labor:<br />

co.niederberger@gmx.ch<br />

Renate Hagleitner<br />

Tel: 041 410 11 37<br />

Unterrichtsschluss<br />

Die auf dem Stundenplan aufgeführten Unterrichtszeiten sind verbindlich und die Pausenzeiten<br />

sind einzuhalten.<br />

Falls Sie Ihren Wohnsitz erst nach 19:45 Uhr erreichen, dürfen Sie den Unterricht maximal<br />

15 Minuten vor offiziellem Unterrichtsschluss verlassen, falls Sie dadurch früher nach Hause<br />

kommen. In solchen Fällen müssen Sie ein Gesuch «Dispensation vom Unterricht» mit<br />

entsprechendem Nachweis an die Abteilungsleitung (Berufsgruppen) stellen.<br />

Versicherungen<br />

Um die Versicherungen müssen Sie sich selber kümmern bzw. Ihre Eltern oder Ihre gesetzliche<br />

Vertretung und/oder Ihr Lehrbetrieb.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 27 -<br />

Vorschlagswesen<br />

An den FREI’S <strong>Schulen</strong> besteht ein Arbeitsklima, in dem neue Ideen gedeihen und Veränderungsvorschläge<br />

eingebracht werden können. Durch das Vorschlagswesen stellen wir<br />

sicher, dass Schwachstellen erkannt und Verbesserungsmassnahmen rasch und effektiv<br />

umgesetzt werden.<br />

Wenn Sie einen Vorschlag machen oder eine Beschwerde einreichen wollen, wenden Sie<br />

sich an die Klassenlehrperson. Sie können Ihr Anliegen auch beim Schulsekretariat deponieren.<br />

Website<br />

Besuchen Sie ab und zu unsere Website: www.freisschulen.ch<br />

Die aktuelle Version dieses <strong>Handbuch</strong>s sowie verschiedene Formulare können Sie auch<br />

auf unserer Website unter «Schulbetrieb -> Formulare» herunterladen.<br />

Informationsmittel<br />

Weiterbildung<br />

An den FREI’S <strong>Schulen</strong> bieten wir folgende berufsbegleitende Weiterbildungen an:<br />

- Handelsdiplom VSH – Kaufmännische Zusatzausbildung, 3 Semester<br />

- Technischer Kaufmann/Technische Kauffrau NKS, 2 Semester, nach VSH-Diplom (oder<br />

vergleichbarer Ausbildung) sowie Vorbereitung auf die externe eidgenössische Prüfung<br />

- Medizinische Sekretärin H+, 2 Semester<br />

- Arzt- und Spitalsekretärin FREI’S <strong>Schulen</strong>, 2 Semester<br />

- Mitarbeiterführung und Management in der Medizinischen Praxis, 2 Semester<br />

Zeugnisse<br />

Nach Ablauf jedes Semesters übergibt Ihnen die Klassenlehrperson das Zeugnis. Im jeweils<br />

folgenden Semester erhalten Sie einen neuen Ausdruck, der die Noten der vorherigen<br />

Semester wieder aufführt. Am Ende der Lehre haben Sie ein Zeugnisblatt mit den<br />

Fachnoten aller Semester.<br />

Die Semesterzeugnisse müssen Sie uns nicht zurückbringen. Ihr Berufsbildner oder Ihre<br />

Berufsbildnerin erhält jeweils eine Kopie Ihres Zeugnisses zugesandt.<br />

Notengebung


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 28 -<br />

2) Hausordnung<br />

Das Schulhaus ist ein Ort des Lehrens und des Lernens. Wir begegnen uns mit Respekt,<br />

Höflichkeit und nehmen Rücksicht aufeinander und auf die Umwelt. Die Hausordnung gilt<br />

<strong>für</strong> sämtliche Benutzerinnen und Benutzer der FREI’S <strong>Schulen</strong>.<br />

Abfälle<br />

Abfälle müssen getrennt in die entsprechenden da<strong>für</strong> vorgesehenen Behälter entsorgt werden.<br />

Balkone<br />

Das Betreten der Balkone auf der Seite Haldenstrasse ist nicht gestattet.<br />

Beschädigungen<br />

Schäden und Mängel sind der Klassenlehrperson oder dem Schulsekretariat zu melden.<br />

Für vorsätzlich verursachte Beschädigungen im Schulgebäude und an den Sportanlagen<br />

haftet die Verursacherin oder der Verursacher. Wir bitten Sie, Sorge zu Einrichtungen<br />

und Mobiliar zu tragen.<br />

Diebstähle<br />

Wir raten, keine teure Kleidung in der Garderobe aufzuhängen und keine Wertgegenstände<br />

(Geld, Uhren, Abos) in den Mappen oder in den aufgehängten Kleidungsstücken aufzubewahren.<br />

Für Diebstähle jeder Art übernimmt die Schule keine Haftung. Diebstähle und<br />

Sachbeschädigungen melden Sie unverzüglich dem Schulsekretariat und lassen Sie Ihre<br />

Kredit-/Bankkarten und SIM-Karte sperren.<br />

Essen und Trinken<br />

Das Essen ist in den Klassenzimmern und der Mediothek verboten. Da<strong>für</strong> stehen der Aufenthaltsraum<br />

im 5. Stock sowie die Tische mit Hockern im 3., 4. und 5. Stock zur Verfügung.<br />

Die Tische im Aufenthaltsraum und auf den Gängen sind abzuräumen und die Abfälle<br />

zu entsorgen. In gewissen Klassenzimmern ist das Essen während der Mittagspause<br />

gemäss Liste im Klassenordner erlaubt.<br />

Das Trinken von ungesüssten Getränken in abschliessbaren Behältnissen ist während des<br />

Unterrichts (ausser im Informatikunterricht) erlaubt.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 29 -<br />

Fahrzeuge<br />

Für Velos/Mofas/Motorräder stehen separate Abstellplätze beim Schulzentrum (Rückseite)<br />

zur Verfügung. Schliessen Sie Ihre Fahrzeuge ab. Es ist verboten, im Schulgebäude Rollbrett<br />

und Inlineskate zu fahren.<br />

Fundgegenstände<br />

Diese werden gesammelt und zentral deponiert. Haben Sie etwas liegen lassen oder verloren,<br />

fragen Sie beim Schulsekretariat nach.<br />

Die nicht abgeholten Utensilien werden einmal pro Schuljahr zur Selbstbedienung freigegeben.<br />

Gewalt<br />

Auf dem Schulareal werden weder Gewalt noch sexistische, rassistische oder ehrverletzende<br />

Äusserungen geduldet. Waffen oder waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht auf<br />

das Areal mitgenommen werden.<br />

Notfälle<br />

Unfälle, Brände oder andere unerwünschte Ereignisse können auch unsere Schule treffen.<br />

In diesen Fällen tragen eine gute Notfallorganisation, funktionierende Erste-Hilfe-<br />

Massnahmen und das richtige Verhalten viel zur Schadensminderung bei. Die Lehrpersonen<br />

informieren die <strong>Lernende</strong>n jeweils zu Ausbildungsbeginn über das Verhalten bei Unfällen<br />

und im Brandfall.<br />

Beachten Sie den Notfall- und Alarmplan auf der Rückseite dieses <strong>Handbuch</strong>es. Der<br />

Notfall- und Alarmplan hängt auch auf jedem Geschoss im Treppenhaus aus. Halten Sie<br />

sich an die Weisungen auf diesem Plan!<br />

Sanktionen<br />

Die Schule ist kein rechtsfreier Raum. Ehrverletzende, sexistische oder rassistische Äusserungen,<br />

sexuelle Belästigung, Gewalt und Diebstahl können ausser Strafen, die von der<br />

Schule ausgesprochen werden (z. B. die fristlose Auflösung des Ausbildungsvertrages aus<br />

wichtigen Gründen), auch zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.<br />

Spezialräume<br />

Die Spezialräume wie Informatikzimmer, Chemielabor, Medizinische Labors, Sprechstundenzimmer,<br />

Röntgenzimmer, Lehrerzimmer, Aula sowie Material- und Putzräume dürfen<br />

nur mit der Erlaubnis einer Lehrperson betreten werden.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 30 -<br />

Suchtmittel<br />

Es ist verboten unter Einfluss von Drogen oder Alkohol den Schulunterricht zu besuchen.<br />

Ein Missachten kann einen sofortigen Schulausschluss bewirken.<br />

Im gesamten Schulgebäude ist das Rauchen verboten. Es darf nur im Freien geraucht<br />

werden. Bitte benützen Sie die bereitgestellten Aschenbecher!<br />

Tiere<br />

Ausser zu Unterrichtszwecken dürfen keine Tiere in die Schule mitgenommen werden.<br />

Verstösse<br />

Bei Verstössen gegen die Hausordnung werden die Aufwendungen der Schule der/dem<br />

verantwortlichen <strong>Lernende</strong>n in Rechnung gestellt. Es steht der Leitung Schule & Kurse vor,<br />

allfällige Disziplinarmassnahmen anzuordnen.<br />

Zimmerordnung<br />

Wir bitten Sie, die Zimmer in Ordnung zu halten und Sorge zum Mobiliar zu tragen. Pet-<br />

Flaschen gehören nicht in den Papierkorb, Papierschnitzel nicht auf den Boden, der Kaugummi<br />

nicht auf die Unterseite der Tischplatte. Auch Sie freuen sich über einen sauberen<br />

Arbeitsplatz!<br />

Für Ihre Mithilfe danken wir Ihnen.


Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 31 -<br />

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Ausgabe <strong>2013</strong> - Seite 32 -<br />

Notfall- und Alarmplan<br />

Verhalten<br />

bei Unfällen<br />

Verhalten<br />

im Brandfall<br />

Weitere Hilfe,<br />

Informationen<br />

Ruhe bewahren! Ruhe bewahren!<br />

1. Menschen retten - Ersthelfer alarmieren<br />

Beseitigen der Unfallgefahr<br />

Verunglückten aus Gefahrenbereich bringen<br />

Beurteilung des Verunglückten<br />

Medizinische Hilfe anfordern (Notrufe s. u.)<br />

Lagerung des Verletzten<br />

Fingerringe, Uhren etc. entfernen<br />

Blutstillung, Notverbände anlegen<br />

Nothilfe gemäss ABC-Schema leisten:<br />

Atemwege beurteilen, Atemwege freimachen<br />

Beatmen (2 Beatmungsstösse)<br />

Herzmassage (30 Thoraxdekompressionen)<br />

evtl. Defibrillation (Gerät im Zi. 413)<br />

2. Medizinische Hilfe – Notrufe<br />

Sanitätsnotruf (Kantonsspital <strong>Luzern</strong>) 144<br />

Internationale Notfallnummer (anstelle 144) 112<br />

Rega (Koordinaten: 666740/211960) 1414<br />

Schweiz. Toxikologisches<br />

Informationszentrum, Zürich 145<br />

3. Sekretariat/Geschäfts-/Abteilungsleitung<br />

informieren<br />

4. Separate Checklisten der Notfalldokumentation<br />

im QM-<strong>Handbuch</strong> befolgen<br />

1. Menschen retten<br />

2. Brand sofort melden<br />

Feuerwehr alarmieren: 118<br />

Wer meldet? (Name)<br />

Wo brennt es? (Haldenstrasse 33, <strong>Luzern</strong>)<br />

Was brennt? (Sehen Sie Feuer, wie gross<br />

oder nur Rauch?)<br />

Sind Menschen in Gefahr? (Wenn ja,<br />

wie viele?)<br />

3. Verhaltensanforderungen<br />

Gefahrenbereich verlassen<br />

Behinderten helfen<br />

Gekennzeichnete Rettungswege benutzen<br />

Stark verqualmte Räume gebückt oder<br />

kriechend verlassen<br />

Anlagen in sicheren Zustand bringen<br />

Stromzufuhr lokal sperren<br />

Türen und Fenster schliessen<br />

Brand bekämpfen<br />

Sammelplatz aufsuchen<br />

(Carparkplatz hinter Bushaltestelle Palace)<br />

Feuerwehr einweisen<br />

Anordnungen der Feuerwehr befolgen<br />

4. Geschäfts-/Abteilungsleitung informieren<br />

Polizei 117<br />

Medikamenteninformationsstelle 0900 57 35 54<br />

Tierambulanz 0800 55 70 10<br />

Strompanne 041 228 29 30<br />

Ärztlicher Notfalldienst:<br />

Permanence Medical Center 041 211 14 44<br />

Railcity, Bahnhof <strong>Luzern</strong><br />

Zahnärztlicher Notfalldienst:<br />

Dr. med. dent. J. Eppenberger 041 417 17 07<br />

Haldenstrasse 11, <strong>Luzern</strong><br />

Amavita Apotheke 058 851 33 23<br />

Zürichstrasse 5, Löwen Center<br />

Standorte<br />

Aktueller Standort: 666740/211960<br />

Schulgebäude, Haldenstrasse 33, 6002 <strong>Luzern</strong><br />

Treffpunkt mit Rettern:<br />

Carparkplatz hinter Bushaltestelle Hotel Palace<br />

P. Blättler, Leitung Dienste 079 502 65 52<br />

P. Fischer, Leitung Schule & Kurse 079 668 75 75<br />

A. Caçador, Hauswart 041 534 10 61

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