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Arbeitsschutzorganisation Bei der Planung von Arbeitsverfahren ...

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Unternehmer<br />

<strong>Arbeitsschutzorganisation</strong><br />

Welche Ziele sollten Sie erreichen?<br />

<strong>Bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Planung</strong> <strong>von</strong> Arbeits ver fah ren und Betriebsabläufen<br />

werden die Sicherheit und die Gesundheit<br />

aller Mitar bei ter vorausschauend be rück sichtigt.<br />

Die Mitarbeiter wissen genau, wie sie sich im Arbeitsalltag,<br />

aber auch bei Betriebsstörungen und in Notfällen<br />

sicher verhalten.<br />

Welche Anfor<strong>der</strong>ungen müssen<br />

Sie erfüllen?<br />

Führen und organisieren<br />

• Machen Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrer Einrichtung als Unternehmensziel<br />

deutlich.<br />

• Stellen Sie sicher, dass die Arbeitsschutzpflichten erfüllt werden. <strong>Bei</strong> Bedarf übertragen Sie<br />

die Verantwortung für den Arbeitsschutz an kompetente Mitarbeiter, zum <strong>Bei</strong>spiel an die Leitung<br />

einer Organisationseinheit.<br />

• Bestellen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt.<br />

• Achten Sie darauf, dass alle relevanten Informationen für die Gefährdungsbeurteilung vorliegen.<br />

• Bewahren Sie wichtige Unterlagen, wie beispielsweise die Dokumentation <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung,<br />

Protokolle <strong>von</strong> Betriebsbegehungen, Nach weise über arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchungen und das Verband buch, auf.<br />

• Richten Sie ab 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) ein, in dem Arbeitsschutz<br />

regelmäßig und vorausschauend geplant wird.<br />

Arbeitsbedingungen beurteilen<br />

• Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch und dokumentieren Sie die einzelnen Schritte.<br />

© BGW | BuS-I-11 | Stand: 01/2013<br />

• Führen Sie ein Gefahrstoffverzeichnis, in dem Sie alle bei <strong>der</strong> Arbeit verwendeten Gefahrstoffe<br />

auflisten, siehe Formblatt „Gefahrstoff verzeich nis“ bei den Arbeitshilfen Nr. 2.<br />

• Führen Sie einen Bestands- und Wartungsplan, in dem Sie die elektrischen Geräte auflisten<br />

und die Prüftermine festlegen, siehe Formblatt „Bestands- und Wartungsplan“ bei den Arbeitshilfen<br />

Nr. 5.<br />

• Lassen Sie alle elektrischen Geräte und Anlagen termin- und fachgerecht überprüfen und<br />

dokumentieren Sie die Ergebnisse.<br />

A<br />

A<br />

Sichere Seiten: <strong>Arbeitsschutzorganisation</strong><br />

1


Unternehmer<br />

Mitarbeiter beteiligen und unterweisen<br />

• Überzeugen Sie sich <strong>von</strong> <strong>der</strong> fachlichen Qualifikation und Eignung Ihrer Mitarbeiter. Tätigkeiten<br />

mit Infektionsgefahren dürfen Sie nur Personen übertragen, die eine abgeschlossene Ausbildung<br />

in Berufen des Gesundheitswesens haben o<strong>der</strong> die <strong>von</strong> einer geeigneten Person unterwiesen<br />

sind und beaufsichtigt werden.<br />

• Stellen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Pausenraum zur Verfügung. Essen und<br />

Trinken in Arbeitsbereichen ist verboten. Sorgen Sie im Pausenraum auch für den Nichtraucherschutz.<br />

• Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten und führen Sie regelmäßig<br />

Unterweisungen durch.<br />

• Beteiligen Sie Ihre Mitarbeiter am Arbeits- und Gesundheitsschutz.<br />

• Lassen Sie Ihre Mitarbeiter bedarfsgerecht weiterbilden.<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz planen<br />

• Berücksichtigen Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Einkauf und bei Auftrags vergaben.<br />

• Berücksichtigen Sie die TOP-Rangfolge <strong>der</strong> Schutzmaßnahmen: wählen Sie technische vor organisatorischen<br />

und vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen aus. Weitere Erläuterungen<br />

finden Sie in <strong>der</strong> „Gefährdungs beurteilung in <strong>der</strong> Pflege“ und <strong>der</strong> „bgw kompakt“.<br />

• Regeln Sie die Auswahl und den Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung.<br />

• Legen Sie fest, wer wann an arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt.<br />

Vorbeugen ist besser<br />

• Führen Sie regelmäßig vorbeugende Arbeitsschutzbegehungen durch.<br />

• Erkennen Sie Mängel bei den Arbeitsabläufen o<strong>der</strong> Fehlverhalten und werten Sie diese aus.<br />

• Legen Sie fest, wer wann an arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt.<br />

A<br />

Gut gemanagt – Tipps für die Praxis<br />

• Legen Sie fest, wer Ihre Ansprechpartner im Arbeitsschutz sind (siehe Formblatt „Ansprechpartner<br />

im Arbeitsschutz“ bei den Arbeitshilfen Nr. 1) und informieren Sie Ihre Mitarbeiter darüber.<br />

• Berücksichtigen Sie vorausschauend Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – zum <strong>Bei</strong>spiel<br />

in den Pflegestandards und im QM-Handbuch.<br />

• Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten <strong>von</strong> Anfang an über beson<strong>der</strong>e Risiken (zum <strong>Bei</strong>spiel<br />

beson<strong>der</strong>e Infektionsgefährdungen) unterrichtet werden.<br />

• Gewährleisten Sie den Nichtraucherschutz nach <strong>der</strong> entsprechenden Län<strong>der</strong>gesetzgebung.<br />

• Organisieren Sie, dass bei <strong>der</strong> Aufnahme <strong>von</strong> Pflegekunden o<strong>der</strong> Bewohnern eine<br />

Gefährdungsbeurteilung gemacht wird.<br />

© BGW | BuS-I-11 | Stand: 01/2013<br />

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Sichere Seiten: <strong>Arbeitsschutzorganisation</strong>


Unternehmer<br />

• Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter bei <strong>der</strong> Arbeit im Privathaushalt o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Einrichtung<br />

gefahrlos und sicher arbeiten können.<br />

• Können Gefahren bei <strong>der</strong> Arbeit nicht abgestellt werden, weisen Sie die Beschäftigten auf die<br />

beson<strong>der</strong>en Gefährdungen hin.<br />

• Bilden Sie Sicherheitsbeauftragte für jeden Bereich Ihrer Einrichtung (Pflege, Küche, Verwaltung) aus.<br />

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Unternehmer<br />

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