31.01.2014 Aufrufe

Grundstücksmarktbericht der Stadt Rutesheim für die Jahre 2011 ...

Grundstücksmarktbericht der Stadt Rutesheim für die Jahre 2011 ...

Grundstücksmarktbericht der Stadt Rutesheim für die Jahre 2011 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Grundstücksmarktbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rutesheim</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>2011</strong> und 2012<br />

Der Gutachterausschuss <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rutesheim</strong> wertet Immobilienkaufverträge aus und führt<br />

eine Kaufpreissammlung, <strong>die</strong> als Grundlage <strong>die</strong>nt zur Ermittlung von Bodenrichtwerten und<br />

zur Erstellung eines Marktberichts sowie zur Fertigung von Verkehrswertgutachten.<br />

Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag gebührenpflichtige Gutachten über den Verkehrswert<br />

von bebauten und unbebauten Grundstücken.<br />

Der Vorsitzende und <strong>die</strong> Gutachter werden vom Gemein<strong>der</strong>at jeweils auf <strong>die</strong> Dauer von<br />

4 <strong>Jahre</strong>n gewählt.<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Bodenrichtwerte wirkt ein Vertreter <strong>der</strong> örtlichen zuständigen Finanzbehörde<br />

als Gutachter mit.<br />

Die Verwaltungsgeschäfte des Gutachterausschusses werden von einer Geschäftsstelle geführt.<br />

2. Bodenrichtwerte<br />

A. Unbebaute und bebaute Wohn- und Gewerbegrundstücke<br />

Gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) hat <strong>der</strong> Gutachterausschuss <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rutesheim</strong><br />

Bodenrichtwerte <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rutesheim</strong> ermittelt und <strong>die</strong>se in <strong>die</strong> einzelnen Zonen <strong>der</strong> Bodenrichtwertkarte<br />

eingetragen. In <strong>der</strong> Sitzung des Gutachterausschusses am 03.07.2013<br />

wurden <strong>die</strong> Bodenrichtwerte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berichtsjahre <strong>2011</strong> und 2012 festgestellt. Die Bodenrichtwertkarte<br />

kann bei <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen werden<br />

und ist auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rutesheim</strong> wie folgt veröffentlicht:<br />

www.rutesheim.de/Planen und Bauen/Gutachterausschuss/Bodenrichtwerte und <strong>Grundstücksmarktbericht</strong>.<br />

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Grundstückswerte <strong>für</strong> eine Mehrheit von Grundstücken,<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden<br />

in €/m² Grundstücksfläche ermittelt. Bodenrichtwerte <strong>für</strong> bebaute Grundstücke sind mit dem<br />

Wert zu ermitteln, <strong>der</strong> sich ergeben würde, wenn <strong>die</strong> Grundstücke unbebaut wären. Die Bodenrichtwerte<br />

beziehen sich auf baureife, erschlossene und abgerechnete Grundstücke.<br />

Die Erfassung und Auswertung <strong>der</strong> Bodenrichtwerte und Ableitung <strong>der</strong> wertrelevanten weiteren<br />

Daten aus <strong>der</strong> Kaufpreissammlung im Rahmen eines eingeführten EDV-gestützten Rechenprogramms<br />

erfolgt seit 01.01.<strong>2011</strong>. Das bedeutet, dass <strong>für</strong> <strong>die</strong> sonstigen abgeleiteten<br />

Daten gemäß <strong>der</strong> Immobilienverordnung, wie Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Vergleichsfaktoren<br />

sowie Marktanpassungsfaktoren, noch nicht <strong>die</strong> nötige Anzahl von aussagefähigen<br />

Werte und Daten vorhanden sind.<br />

Indexreihen berücksichtigen <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Immobilienwertverhältnisse auf dem örtlichen<br />

Grundstücksmarkt. Durch Indexzahlen werden <strong>die</strong> durchschnittlichen Verhältnisse <strong>der</strong><br />

Immobilienpreise im Erhebungszeitraum im Vergleich zu den Preisen eines Basiszeitraums<br />

(Indexzahl 100) ausgewiesen, jeweils <strong>für</strong> Grundstücke vergleichbarer Lage und vergleichbarer<br />

Nutzungsverhältnisse. Diese Indexzahlen können den Entwicklungsverlauf <strong>der</strong> Immobilienwerte<br />

in Form von Diagrammen o<strong>der</strong> Tabellen darstellen.<br />

Umrechungskoeffizienten <strong>die</strong>nen <strong>der</strong> Umrechnung von Abweichungen <strong>der</strong> Bodenrichtwerte<br />

von einer Standardgröße wie z.B. Umrechnungsfaktoren im Hinblick auf <strong>die</strong> Grundstückgrößen<br />

(in <strong>der</strong> Regel je größer <strong>die</strong> Grundstücksfläche desto niedriger <strong>der</strong> Faktor) und in Bezug<br />

auf <strong>die</strong> Geschossfläche (in <strong>der</strong> Regel je größer <strong>die</strong> Geschossfläche desto größer <strong>der</strong> Faktor).


Vergleichsfaktoren <strong>für</strong> bebaute Grundstücke berücksichtigen <strong>die</strong> Preisentwicklung bebauter<br />

Immobilien in Abhängigkeit von Lage, Alter, Größe, Ausstattung etc., wie z.B. Vergleichsfaktoren<br />

<strong>für</strong> Ein –und Zweifamilienhäuser in Abhängigkeit von den Wohnlagen und den<br />

Baujahren in €/ qm Wohnfläche. Darstellung in Tabellen- o<strong>der</strong> Diagrammform.<br />

Sachwertmarktanpassungsfaktoren vergleichen auf <strong>der</strong> Basis einer ausreichenden Anzahl<br />

von Verkaufsfällen <strong>die</strong> berechneten Sachwerte (EDV-Verfahren) mit den tatsächlich gezahlten<br />

Immobilienpreisen und führen so zu einer Korrektur <strong>der</strong> vorläufig ermittelten und berechneten<br />

Sachwerte aus den vorliegenden Kaufverträgen mit <strong>der</strong> tatsächlichen Immobiliennachfrage<br />

und den Preisen auf dem örtlichen Immobilienmarkt (Diagramme, Tabellen).<br />

Diese o.g. abgeleiteten Faktoren können nur auf <strong>der</strong> Grundlage von ausreichenden Verkaufsfällen<br />

in den Folgejahren und EDV-gestützten Berechnungsverfahren erfolgen.<br />

Erst in den Folgejahren können <strong>die</strong>se sonstigen abgeleiteten Daten gemäß <strong>der</strong> Immobilienwertverordnung<br />

nach Vorlage einer ausreichenden Zahl von Kaufverträgen ausgewertet<br />

werden.<br />

In Bezug auf den wichtigen Marktanpassungsfaktor bei <strong>der</strong> Auswertung von bebauten<br />

Grundstücken orientiert sich <strong>der</strong> Gutachterausschuss <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rutesheim</strong> <strong>der</strong>zeit am<br />

Marktanpassungsfaktor <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Weil <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>.<br />

Auch <strong>die</strong> Liegenschaftszinssätze konnten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berichtsjahre <strong>2011</strong> und 2012 nur grob als<br />

unverbindliche Anhaltspunkte ermittelt werden, wobei zu beachten ist, dass in den Folgejahren<br />

<strong>die</strong>sbezüglich <strong>die</strong> Liegenschaftszinssätze nach Auswertung einer größeren Anzahl von<br />

Kaufverträgen noch vertiefen<strong>der</strong> und eindeutiger belegt werden können.<br />

Liegenschaftszinssätze werden <strong>für</strong> Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser und gewerblich<br />

genutzte Immobilien, auch <strong>für</strong> vermietete Eigentumswohnungen ermittelt, also <strong>für</strong> Immobilien<br />

bei denen Renditeüberlegungen (Erträge/Mieten) im Vor<strong>der</strong>grund stehen. Die Liegenschaftszinssätze<br />

<strong>die</strong>nen als Orientierung, welche Verzinsung des eingesetzten Kaufpreises nachhaltig<br />

erzielbar ist und <strong>der</strong> Liegenschaftszinssatz ist <strong>der</strong> Zinssatz mit dem <strong>der</strong> Kaufpreis von<br />

Liegenschaften marktüblich verzinst wird. Der Liegenschaftszinssatz findet im Ertragswertverfahren<br />

Anwendung.<br />

Der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses werden Kaufverträge von den Notaren übersandt<br />

und <strong>die</strong>se werden mittels einem standardisierten Rechenverfahren (EDV-Verfahren)<br />

erfasst und ausgewertet. Dabei wird auch möglichst <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierungs- und Ausbauzustand<br />

erfasst (Befragungen, Besichtigungen, Ortskenntnis etc.) und auch <strong>die</strong> vorhandenen<br />

Daten aus den Bauakten werden herangezogen. Der Mo<strong>der</strong>nisierungs- und Ausbauzustand<br />

fließt in <strong>die</strong> Auswertung von bebauten Grundstücken mit ein.<br />

B. Außenbereichsgrundstücke<br />

Acker- und Wiesengrundstücke sowie Grundstücke in den durch Bebauungspläne förmlich<br />

festgesetzten Gartenhausgebieten sind nur nachrichtlich und zur groben Orientierung bei <strong>der</strong><br />

Ermittlung <strong>der</strong> Bodenrichtwerte berücksichtigt worden. Dies als Durchschnittspreise in €/m²<br />

und im Rahmen von Preisspannen.<br />

Die Orientierungsrichtwerte <strong>für</strong> landwirtschaftliche Grundstücke und Grundstücke in den Gartenhausgebieten<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Berichtsjahre <strong>2011</strong> und 2012 sind in <strong>der</strong> Legende zur Bodenrichtwertkarte<br />

enthalten.


<strong>Rutesheim</strong>:<br />

Ackerflächen<br />

Wiesenflächen<br />

4,00 – 5,00 €/m²<br />

3,00 – 4,00 €/m²<br />

Perouse:<br />

Ackerflächen<br />

Wiesenflächen<br />

2,00 – 3,00 €/m²<br />

1,50 – 2,00 €/m²<br />

Gartenhausgebiete <strong>Rutesheim</strong><br />

20,00 – 30,00 €/m²<br />

Für <strong>die</strong> Orientierungsrichtwerte <strong>für</strong> Grundstücke in Gartenhausgebieten gilt, dass <strong>die</strong> Grundstückserschließung,<br />

<strong>der</strong> Grundstückszuschnitt, Zubehör, Einfriedigungen und bauliche Anlagen<br />

(Gartenhäuser) im Rahmen <strong>der</strong> Richtwertspanne eingeordnet werden können, denn eine<br />

Einzelbewertung von Grundstückszubehör, Einfriedigungen und Gartenhäusern ist im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Richtwertermittlung nicht möglich.<br />

3. Richtwerte und Immobilienmarkt<br />

Die ermittelten und veröffentlichten Grundstücksrichtwerte des Gutacherausschusses sind<br />

grundsätzlich <strong>für</strong> den freien Immobilienmarkt unverbindlich und <strong>die</strong>nen nur als Orientierung.<br />

4. Mietspiegel<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rutesheim</strong> hat keinen eigenen örtlichen Mietspiegel. Zur Orientierung kann <strong>der</strong><br />

aktuelle Mietspiegel <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Leonberg herangezogen werden mit Abschlägen von den darin<br />

veröffentlichten Tabellenwerten <strong>für</strong> <strong>Rutesheim</strong> von 5 % und <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>teile Perouse und<br />

Heuweg mit 10 %.<br />

5. Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen)<br />

A. Folgende Richtwerte zur groben Orientierung:<br />

Aus bislang zur Verfügung stehenden und ausgewerteten Kaufverträgen wurden folgende<br />

Kaufpreise in €/m² Wohnfläche (einschl. verkauftem Pkw-Stellplatz als offener Stellplatz o<strong>der</strong><br />

als Stellplatz in <strong>der</strong> Tiefgarage bzw. als Carport o<strong>der</strong> Garagenstellplatz) ermittelt, je nach<br />

Zustand, Qualität, Ausstattung, Lage und Wohnungsgröße:<br />

Baujahr <strong>2011</strong> –2012<br />

2.000 – 2.600 €/m²<br />

Baujahr 2005 – 2010<br />

1.900 – 2.300 €/m²<br />

Baujahr 2000 – 2004<br />

1.900 – 2.200 €/m²<br />

Baujahr 1995 – 1999<br />

1.800 – 2.100 €/m²<br />

Baujahr 1985 – 1994 1.600 – 1.900 €/m²<br />

Baujahr 1975 – 1984<br />

1.200 – 1.600 €/m²<br />

Baujahr 1965 – 1974<br />

1.000 – 1.200 €/m²<br />

B. Liegenschaftszinssätze<br />

Hier liegen grobe Orientierungswerte aufgrund <strong>der</strong> bislang ausgewerteten Verträge <strong>für</strong> Mehrfamilienwohnhäuser<br />

ohne Gewerbeanteile vor.


Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen <strong>die</strong>nen nicht nur <strong>der</strong> Selbstnutzung, son<strong>der</strong>n<br />

werden vermietet und dabei spielt auch <strong>die</strong> Frage eine Rolle, welche Verzinsung des eingesetzten<br />

Kaufpreises nachhaltig erzielbar ist. Der Liegenschaftszinssatz, ist <strong>der</strong> Zinssatz mit<br />

dem <strong>der</strong> Kaufpreis bzw. Verkehrswert von Liegenschaften markt- und ortsüblich verzinst<br />

wird. Für Immobilien, bei denen <strong>die</strong> Erträge (Mieten) wertbestimmend sind, wird zur Verkehrswertermittlung<br />

bzw. <strong>der</strong> Auswertung von Kaufverträgen im Rahmen <strong>der</strong> Kaufpreissammlung<br />

(EDV gestützt) das Ertragswert- und Vergleichswertverfahren angewandt. Dabei<br />

wird <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> baulichen Anlage, insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Gebäude, getrennt vom Bodenwert<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage des erzielbaren Ertrags ermittelt. Dabei ist <strong>der</strong> Liegenschaftszinssatz eine<br />

wesentliche Einflussgröße. Zu berücksichtigen ist, dass Liegenschaftszinssätze aufgrund <strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> Regel langfristigen und sicheren Kapitalbindung vom Kapitalmarktzins abweichen und<br />

unabhängig zu betrachten sind.<br />

Orientierungswerte:<br />

Ein- und Zweifamilienhäuser Mittelwert 2,75 %<br />

Mehrfamilienhäuser mit 3 – 4 Wohnungen 3,5 – 3,75 %<br />

Mehrfamilienhäuser mit mehr als 4 Wohnungen 3,9 – 4,20 %<br />

6. Lage und Entwicklung des örtlichen Grundstücksmarkts<br />

In <strong>Rutesheim</strong> ist eine sehr gute städtische Infrastruktur vorhanden. In den <strong>Jahre</strong>n <strong>2011</strong> und<br />

2012 wurden Wohn – und Gewerbeflächen ausgewiesen und insbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> an<br />

Bauwillige veräußert. Es besteht auch eine starke Nachfrage nach Immobilien. Diese starke<br />

Nachfrage wird auch durch <strong>die</strong> aktuell vorhandenen günstigen finanzwirtschaftlichen Gegebenheiten<br />

(nie<strong>der</strong>e Bauzinsen und starke Tendenz zur Vermögensanlage in Immobilien) unterstützt.<br />

Dies hat einen verstärkten Druck auf <strong>die</strong> Immobilienpreise und Bodenwerte hervorgerufen.<br />

Auch <strong>für</strong> das Folgejahr 2013 ist absehbar, dass <strong>die</strong>se Tendenz anhält.<br />

Die Bodenpreise <strong>für</strong> Agrarland und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundstücke in förmlich festgesetzten Gartenhausgebieten<br />

sind unverän<strong>der</strong>t stabil.<br />

7. Automatisierte Auswertung (EDV) von Kaufverträgen im Rahmen <strong>der</strong> Kaufpreissammlung<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> Bodenrichtwerte <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>2011</strong> und 2012 erfolgte mit dem kürzlich<br />

eingeführten EDV-Programm Automatisierte Kaufpreissammlung <strong>für</strong> Windows (WinAKPS)<br />

des Zweckverbands Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS). Die Auswertung<br />

kann sich aber nur auf <strong>die</strong> ausreichende Zahl und Eignung <strong>der</strong> im Untersuchungszeitraum<br />

(<strong>2011</strong> und 2012) eingegangenen Kaufverträge stützen. Erst in den Folgejahren werden<br />

aufgrund <strong>der</strong> dann in ausreichen<strong>der</strong> Zahl vorliegenden Kaufverträge in <strong>der</strong> Kaufpreissammlung<br />

weitere wertrelevante Daten gemäß <strong>der</strong> Immobilienwertverordnung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssätze fun<strong>die</strong>rter ermittelt werden können.<br />

Für den Sachwert- und Marktanpassungsfaktor stützt sich <strong>der</strong> Gutacherausschuss <strong>der</strong>zeit<br />

noch auf den vergleichbaren Faktor <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Weil <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> bei <strong>der</strong> Auswertung von bebauten<br />

Grundstücken.<br />

Das Rechenprogramm verwendet als Korrekturfaktor <strong>für</strong> Baden-Württemberg 1,05 und als<br />

Gemeindefaktor 0,95.


Regionale Korrekturfaktoren <strong>für</strong> Län<strong>der</strong> und Kommunen berücksichtigen <strong>die</strong> regionalen Beson<strong>der</strong>heiten<br />

auf dem Immobilienmarkt und sind <strong>für</strong> Baden-Württemberg zwischen 1,0 bis<br />

1,10 festgelegt (Mittelwert 1,05) und richten sich bei den Kommunen vorrangig nach <strong>der</strong><br />

Ortsgröße und <strong>der</strong> örtlichen Immobiliennachfrage (Beispiele: Weil <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> 0,94;<br />

Herrenberg 0,95; Stuttgart 1,05, Ludwigsburg 1,0 und Böblingen 0,96).<br />

8. Ansprechpartner<br />

Für Auskünfte und Gutachten des Gutachterausschusses <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rutesheim</strong> ist Ansprechpartner<br />

<strong>die</strong> Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rutesheim</strong>, Leonberger<br />

Straße 15, 71277 <strong>Rutesheim</strong>, Herr Kohm, Tel. 07152/5002-46 o<strong>der</strong> –41; Fax 07152/5002-17<br />

und e-mail g.kohm@rutesheim.de.<br />

Ansonsten können Sie sich auch an den Vorsitzenden des Gutachterausschusses, Herrn<br />

<strong>Stadt</strong>baumeister Dieterle-Bard, wenden, Tel. 07152/5002-40 o<strong>der</strong> –41, Fax 07152/5002-17,<br />

e-mail: b.<strong>die</strong>terle-bard@rutesheim.de.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!