Virtuelle Welt und Steuerrecht
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<strong>Virtuelle</strong> <strong>Welt</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuerrecht</strong><br />
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Wenn mit privaten Veräußerungsgeschäften in<br />
Second Life innerhalb eines Jahres ein Gewinn<br />
von derzeit mehr als 600 € (steuerliche<br />
Freigrenze!) erwirtschaftet wird <strong>und</strong> dieser in die<br />
Realwährung aquisiert wird, müssen die<br />
kompletten Gewinne dem deutschen Finanzamt<br />
gegenüber einkommensteuerlich erklärt werden.