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Virtuelle Welt und Steuerrecht

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<strong>Virtuelle</strong> <strong>Welt</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuerrecht</strong><br />

●<br />

Wenn mit privaten Veräußerungsgeschäften in<br />

Second Life innerhalb eines Jahres ein Gewinn<br />

von derzeit mehr als 600 € (steuerliche<br />

Freigrenze!) erwirtschaftet wird <strong>und</strong> dieser in die<br />

Realwährung aquisiert wird, müssen die<br />

kompletten Gewinne dem deutschen Finanzamt<br />

gegenüber einkommensteuerlich erklärt werden.

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