02.02.2014 Aufrufe

KURZINFORMATION ZUR SOZIALHILFE IM KANTON ... - in Wetzikon!

KURZINFORMATION ZUR SOZIALHILFE IM KANTON ... - in Wetzikon!

KURZINFORMATION ZUR SOZIALHILFE IM KANTON ... - in Wetzikon!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

WAS IST <strong>SOZIALHILFE</strong>?<br />

WER HAT ANSPRUCH AUF <strong>SOZIALHILFE</strong>?<br />

Das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich besagt, dass alle Personen Anspruch auf persönliche<br />

und wirtschaftliche Hilfe haben, die sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er persönlichen Notsituation bef<strong>in</strong>den<br />

oder sonst nicht <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, für sich oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen.<br />

Sozialhilfe ist e<strong>in</strong>e ergänzende Hilfe. Sie setzt erst dort e<strong>in</strong>, wo eigene Mittel wie<br />

Löhne, Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien, Unterstützung durch Familienmitglieder<br />

fehlen oder nicht genügen und ke<strong>in</strong> Vermögen vorhanden ist. Neben der Existenzsicherung<br />

fördert die Sozialhilfe die persönliche und f<strong>in</strong>anzielle Selbständigkeit und leistet Unterstützung<br />

bei der beruflichen und sozialen Integration. Die Sozialhilfe verlangt e<strong>in</strong>e Gegenleistung<br />

der Sozialhilfebeziehenden <strong>in</strong> Form von Erwerbs arbeit, aktiver Teilnahme an<br />

Integrationsmassnahmen, geme<strong>in</strong>nütziger Tätigkeit oder Betreuung von K<strong>in</strong>dern bzw. weiteren<br />

Angehörigen.<br />

WAS IST WIRTSCHAFTLICHE HILFE?<br />

Wer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle Notlage geraten ist, erhält wirtschaftliche Hilfe. Sichergestellt<br />

wird das soziale Existenzm<strong>in</strong>imum, d.h. der Lebensunterhalt (Grundbedarf), die Wohnkosten<br />

und die mediz<strong>in</strong>ische Grundversorgung und die effektiven Lohngestehungskosten (Erwerbsunkosten<br />

und Kosten für die Fremdbetreuung von K<strong>in</strong>dern). Schulden werden durch<br />

die Sozialhilfe nicht übernommen.<br />

WAS IST PERSÖNLICHE HILFE?<br />

Persönliche Hilfe heisst Beratung und Betreuung. Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter der<br />

Sozial dienste bieten Gewähr für gute und fachkundige Hilfe. In kle<strong>in</strong>eren Geme<strong>in</strong>den<br />

nehmen Mitglieder der Fürsorge-/Sozialbehörde diese Aufgaben wahr. Persönliche Hilfe<br />

ist freiwillig und unentgeltlich. Vermittelt werden Dienstleistungen von spezialisierten Fach<strong>in</strong>stitutionen,<br />

falls diese notwendig s<strong>in</strong>d. Für diese fallen <strong>in</strong> der Regel Kosten an, welche von<br />

der Sozialhilfe übernommen werden.<br />

WIE WERDEN <strong>SOZIALHILFE</strong>LEISTUNGEN BEMESSEN?<br />

Das soziale Existenzm<strong>in</strong>imum wird im E<strong>in</strong>zelfall anhand der Richtl<strong>in</strong>ien der Schweizerischen<br />

Konferenz für Sozialhilfe festgelegt. E<strong>in</strong> persönliches Monatsbudget wird erstellt.<br />

Daraus ergibt sich der monatliche Lebensbedarf e<strong>in</strong>er Person oder Familie. In Abzug<br />

gebracht werden alle eigenen Mittel (Erwerbse<strong>in</strong>kommen, Alimente, Versicherungsleistungen,<br />

Renten usw.). Die Differenz zwischen dem sozialen Existenzm<strong>in</strong>imum und den<br />

eigenen Mitteln wird durch die Sozialhilfeleistungen gedeckt. Bei längerfristiger Unterstützungsbedürftigkeit<br />

werden entsprechende Integrati onsleistungen mit Zulagen und<br />

Erwerbse<strong>in</strong>künfte mit E<strong>in</strong>kommensfreibeträgen honoriert. Dies wirkt sich direkt auf das<br />

verfügbare E<strong>in</strong>kommen aus.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!