KURZINFORMATION ZUR SOZIALHILFE IM KANTON ... - in Wetzikon!
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WAS IST <strong>SOZIALHILFE</strong>?<br />
WER HAT ANSPRUCH AUF <strong>SOZIALHILFE</strong>?<br />
Das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich besagt, dass alle Personen Anspruch auf persönliche<br />
und wirtschaftliche Hilfe haben, die sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er persönlichen Notsituation bef<strong>in</strong>den<br />
oder sonst nicht <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, für sich oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen.<br />
Sozialhilfe ist e<strong>in</strong>e ergänzende Hilfe. Sie setzt erst dort e<strong>in</strong>, wo eigene Mittel wie<br />
Löhne, Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien, Unterstützung durch Familienmitglieder<br />
fehlen oder nicht genügen und ke<strong>in</strong> Vermögen vorhanden ist. Neben der Existenzsicherung<br />
fördert die Sozialhilfe die persönliche und f<strong>in</strong>anzielle Selbständigkeit und leistet Unterstützung<br />
bei der beruflichen und sozialen Integration. Die Sozialhilfe verlangt e<strong>in</strong>e Gegenleistung<br />
der Sozialhilfebeziehenden <strong>in</strong> Form von Erwerbs arbeit, aktiver Teilnahme an<br />
Integrationsmassnahmen, geme<strong>in</strong>nütziger Tätigkeit oder Betreuung von K<strong>in</strong>dern bzw. weiteren<br />
Angehörigen.<br />
WAS IST WIRTSCHAFTLICHE HILFE?<br />
Wer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle Notlage geraten ist, erhält wirtschaftliche Hilfe. Sichergestellt<br />
wird das soziale Existenzm<strong>in</strong>imum, d.h. der Lebensunterhalt (Grundbedarf), die Wohnkosten<br />
und die mediz<strong>in</strong>ische Grundversorgung und die effektiven Lohngestehungskosten (Erwerbsunkosten<br />
und Kosten für die Fremdbetreuung von K<strong>in</strong>dern). Schulden werden durch<br />
die Sozialhilfe nicht übernommen.<br />
WAS IST PERSÖNLICHE HILFE?<br />
Persönliche Hilfe heisst Beratung und Betreuung. Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter der<br />
Sozial dienste bieten Gewähr für gute und fachkundige Hilfe. In kle<strong>in</strong>eren Geme<strong>in</strong>den<br />
nehmen Mitglieder der Fürsorge-/Sozialbehörde diese Aufgaben wahr. Persönliche Hilfe<br />
ist freiwillig und unentgeltlich. Vermittelt werden Dienstleistungen von spezialisierten Fach<strong>in</strong>stitutionen,<br />
falls diese notwendig s<strong>in</strong>d. Für diese fallen <strong>in</strong> der Regel Kosten an, welche von<br />
der Sozialhilfe übernommen werden.<br />
WIE WERDEN <strong>SOZIALHILFE</strong>LEISTUNGEN BEMESSEN?<br />
Das soziale Existenzm<strong>in</strong>imum wird im E<strong>in</strong>zelfall anhand der Richtl<strong>in</strong>ien der Schweizerischen<br />
Konferenz für Sozialhilfe festgelegt. E<strong>in</strong> persönliches Monatsbudget wird erstellt.<br />
Daraus ergibt sich der monatliche Lebensbedarf e<strong>in</strong>er Person oder Familie. In Abzug<br />
gebracht werden alle eigenen Mittel (Erwerbse<strong>in</strong>kommen, Alimente, Versicherungsleistungen,<br />
Renten usw.). Die Differenz zwischen dem sozialen Existenzm<strong>in</strong>imum und den<br />
eigenen Mitteln wird durch die Sozialhilfeleistungen gedeckt. Bei längerfristiger Unterstützungsbedürftigkeit<br />
werden entsprechende Integrati onsleistungen mit Zulagen und<br />
Erwerbse<strong>in</strong>künfte mit E<strong>in</strong>kommensfreibeträgen honoriert. Dies wirkt sich direkt auf das<br />
verfügbare E<strong>in</strong>kommen aus.