02.02.2014 Aufrufe

Download Wertpapierprospekt vom 25. August 2011 - Wilex

Download Wertpapierprospekt vom 25. August 2011 - Wilex

Download Wertpapierprospekt vom 25. August 2011 - Wilex

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

WILEX AG<br />

<strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong><br />

www.wilex.com


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

WILEX AG<br />

___________<br />

<strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

<strong>vom</strong> <strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong><br />

für die Zulassung zum Regulierten Markt sowie gleichzeitig zum Teilbereich des Regulierten<br />

Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse<br />

von<br />

3.200.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag<br />

aus der am 15. Dezember 2010 von der Hauptversammlung beschlossenen und<br />

am 17. März <strong>2011</strong> in das zuständige Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung<br />

gegen Sacheinlagen<br />

(derzeit verbucht unter ISIN DE000A1H3176; WKN A1H 317)<br />

- jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie<br />

und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Dezember 2010 -<br />

der<br />

WILEX AG<br />

München<br />

International Securities Identification Number (ISIN): DE0006614720<br />

Wertpapierkennnummer (WKN): 661472<br />

Börsenkürzel: WL6


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS<br />

1<br />

1.1 Zusammenfassung der Geschäftstätigkeit von WILEX<br />

1<br />

1.1.1 Geschäftstätigkeit<br />

1<br />

1.1.2 Stärken und Strategie<br />

3<br />

1.1.3 Zusammenfassung der Risikofaktoren<br />

6<br />

1.2 Zusammenfassung weiterer wesentlicher Angaben über die Gesellschaft<br />

13<br />

1.3 Ausgewählte Finanz‐ und Geschäftsinformationen<br />

15<br />

1.3.1 Gesamtergebnisrechnung / Gewinn‐ und Verlustrechnung<br />

15<br />

1.3.2 Bilanz<br />

16<br />

1.3.3 Kapitalflussrechnung<br />

17<br />

2 RISIKOFAKTOREN<br />

18<br />

2.1 Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von WILEX<br />

18<br />

2.2 Risiken im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten<br />

36<br />

2.3 Weitere Risiken<br />

39<br />

2.4 Bestandsgefährdende Risiken<br />

42<br />

2.5 Risiken im Zusammenhang mit Tochtergesellschaften<br />

44<br />

2.5.1 Heidelberg Pharma AG<br />

44<br />

2.5.2 WILEX Inc.<br />

46<br />

3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

48<br />

3.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts<br />

48<br />

3.2 Gegenstand des Prospekts<br />

48<br />

3.3 Abschlussprüfer<br />

48<br />

3.4 Einsehbare Dokumente<br />

49<br />

3.5 Zukunftsgerichtete Aussagen<br />

49<br />

3.6 Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Finanz‐ und sonstigen Zahlenangaben<br />

50<br />

3.6.1 Angaben aus öffentlichen Quellen<br />

50<br />

3.6.2 Finanzangaben<br />

51<br />

4 INFORMATIONEN ÜBER DIE ZUM HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE<br />

52<br />

4.1 Gegenstand der Börsenzulassung<br />

52<br />

4.2 Zeitplan für die Zulassung<br />

53<br />

4.3 Form und Verbriefung der Neuen Aktien<br />

53<br />

4.4 Gewinnanteilberechtigung und Stimmrecht<br />

53<br />

4.5 Übertragbarkeit<br />

54<br />

4.6 ISIN/WKN/Börsenkürzel<br />

54<br />

4.7 Lock‐up<br />

54<br />

4.8 Börsenzulassung und Notierungsaufnahme<br />

54<br />

4.9 Zahl‐ und Verwahrstelle<br />

55<br />

4.10 Designated Sponsors<br />

55<br />

4.11 Interessen beteiligter Personen an der Zulassung<br />

55<br />

4.12 Pflichtangebot der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG<br />

55<br />

5 GRÜNDE FÜR DIE KAPITALERHÖHUNG / KOSTEN DER ZULASSUNG<br />

57<br />

5.1 Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit der Ausgabe der Neuen Aktien<br />

57<br />

5.2 Kosten der Zulassung<br />

57<br />

6 DIVIDENDEN<br />

58<br />

6.1 Dividendenrechte<br />

58<br />

6.2 Ergebnis und Dividende<br />

58<br />

6.3 Dividendenpolitik<br />

58<br />

7 AUSGEWÄHLTE FINANZ- UND GESCHÄFTSINFORMATIONEN<br />

59<br />

7.1 Gesamtergebnisrechnung (Gewinn‐ und Verlustrechnung)<br />

59<br />

7.2 Bilanz<br />

60<br />

7.3 Kapitalflussrechnung<br />

61<br />

I


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

8 MITARBEITER<br />

62<br />

9 KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG; BETRIEBSKAPITAL<br />

63<br />

9.1 Kapitalisierung und Verschuldung<br />

63<br />

9.2 Erklärung zum Betriebskapital<br />

65<br />

10 DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

67<br />

10.1 Überblick<br />

68<br />

10.2 Geschäftstätigkeit von WILEX<br />

68<br />

10.2.1 Geschäftstätigkeit der WILEX AG<br />

69<br />

10.2.2 Geschäftstätigkeit der WILEX Inc.<br />

70<br />

10.2.3 Geschäftstätigkeit der Heidelberg Pharma AG<br />

70<br />

10.3 Wesentliche, die Ertragslage der Gesellschaft beeinflussende Faktoren<br />

70<br />

10.3.1 Gesamtergebnisrechnung / Gewinn‐ und Verlustrechnung des WILEX‐Konzerns für das<br />

Geschäftsjahr 2010 und für die WILEX AG für das Geschäftsjahre 2009 und 2008 nach IFRS 71<br />

10.3.2 Finanzlage und Mittelverwendung für die Geschäftsjahre 2010 / 2009 / 2008<br />

75<br />

10.3.3 Bilanz für die Geschäftsjahre 2010 / 2009 / 2008 nach IFRS<br />

75<br />

10.3.4 Gesamtergebnisrechnung (Gewinn‐ und Verlustrechnung) für den Zeitraum <strong>vom</strong><br />

1. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong><br />

79<br />

10.3.5 Finanzlage und Mittelverwendung für den Zeitraum <strong>vom</strong> 1. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong> und<br />

Vorjahreszeitraum<br />

83<br />

10.3.6 Bilanz zum 31. Mai <strong>2011</strong> und 30. November 2010 nach IFRS<br />

84<br />

10.3.7 Zusätzliche Informationen aus dem Jahresabschluss zum 30. November 2010 nach HGB 86<br />

11 PRO FORMA-FINANZINFORMATIONEN<br />

87<br />

11.1 Einleitung<br />

87<br />

11.2 Grundlagen der Erstellung<br />

88<br />

11.3 Erläuterung der Pro‐Forma‐Anpassungen<br />

88<br />

12 REGULIERUNG UND ZULASSUNG<br />

91<br />

12.1 Regulierung in den USA<br />

91<br />

12.1.1 Vorklinische Erprobung<br />

91<br />

12.1.2 Klinische Studien<br />

92<br />

12.1.3 Zulassungsanträge für chemisch‐synthetische Arzneimittel (NDA) und biologische Arzneimittel<br />

(BLA)<br />

93<br />

12.1.4 Beschleunigtes Genehmigungsverfahren<br />

94<br />

12.1.5 Spezielle klinische Protokollbewertung („special protocol assessment“)<br />

94<br />

12.1.6 Arzneimittel für seltene Krankheiten und Leiden („Orphan Drug‐Status“)<br />

94<br />

12.1.7 Behördliche Anforderungen an Arzneimittelhersteller<br />

95<br />

12.2 Regulierung in der Europäischen Union<br />

95<br />

12.2.1 Genehmigung klinischer Studien<br />

95<br />

12.2.2 Zulassung von Arzneimitteln<br />

95<br />

12.2.3 Unterlagenschutz und Vermarktungsexklusivität<br />

96<br />

12.2.4 Preisregulierung und Kostenerstattung im Gesundheitswesen<br />

97<br />

12.2.5 Arzneimittel für seltene Krankheiten oder Leiden (Orphan Drug‐Status)<br />

97<br />

13 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT<br />

99<br />

13.1 Übersicht<br />

99<br />

13.2 Unternehmensgeschichte<br />

100<br />

13.3 Wesentliche Stärken<br />

102<br />

13.4 Strategie<br />

104<br />

13.5 Medizinischer und wissenschaftlicher Hintergrund<br />

105<br />

13.5.1 Krebs und Metastasierung von Tumoren<br />

105<br />

13.5.2 Herkömmliche Behandlungsmethoden von Krebs<br />

105<br />

13.5.3 Paradigmenwechsel in der Krebstherapie<br />

106<br />

13.5.4 Antikörper<br />

106<br />

13.5.5 Antikörper‐Wirkstoffkonjugate (ADC)<br />

106<br />

13.5.6 Inhibitoren zellbiologischer Funktionen<br />

107<br />

13.5.7 Klinische Entwicklung von Arzneimitteln und Diagnostika zur Krebsbehandlung<br />

107<br />

13.5.8 Das sich wandelnde Verständnis des klinischen Nutzens<br />

108<br />

II


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

13.6 Projekte in Forschung und klinischer Entwicklung<br />

109<br />

13.6.1 Überblick über die Entwicklungspipeline von Diagnostika und Therapeutika<br />

109<br />

13.6.2 REDECTANE ®<br />

110<br />

13.6.3 RENCAREX ®<br />

114<br />

13.6.4<br />

®<br />

MESUPRON – Urokinase‐Typ Plasminogen‐Aktivator‐Programm (uPA)<br />

125<br />

13.6.5 WX‐554<br />

131<br />

13.6.6 WX‐037 – PI3K‐Inhibitor<br />

132<br />

13.6.7 Antikörper‐Projekte<br />

132<br />

13.6.8 ADC‐Technologie (Antibody Drug Conjugates)<br />

133<br />

13.7 Kommerzielle Aktivitäten<br />

135<br />

13.7.1 In‐vitro Diagnostika<br />

135<br />

13.7.2 Kundenspezifische präklinische Auftragsforschung<br />

136<br />

13.8 Herstellung und Lieferung<br />

137<br />

13.8.1 Arzneimittel‐Herstellungserlaubnis<br />

137<br />

13.8.2 Zertifizierungen entsprechend GLP, GMP und ISO<br />

138<br />

13.8.3 Herstellung und Lieferung<br />

138<br />

13.9 Forschungskooperationen<br />

139<br />

13.10 Geistiges Eigentum<br />

139<br />

13.10.1 Patente<br />

140<br />

13.10.2 Lizenzen<br />

141<br />

13.10.3 Marken und Domänen<br />

141<br />

13.10.4 Arbeitnehmererfindungen<br />

142<br />

13.11 Investitionen<br />

144<br />

13.12 Standorte und Grundbesitz; Wesentliche Sachanlagen<br />

145<br />

13.13 Mitarbeiter<br />

145<br />

13.14 Versicherungsschutz<br />

146<br />

13.15 Rechtsstreitigkeiten<br />

147<br />

14 ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT<br />

148<br />

14.1 Gründung, Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens<br />

148<br />

14.2 Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr<br />

148<br />

14.3 Bekanntmachungen<br />

148<br />

14.4 Konzernstruktur, Angaben über Tochtergesellschaften und Beteiligungen<br />

149<br />

15 KAPITALVERHÄLTNISSE<br />

150<br />

15.1 Grundkapital und Aktien<br />

150<br />

15.2 Entwicklung des Stamm‐ beziehungsweise Grundkapitals seit Gründung der Gesellschaft 150<br />

15.3 Genehmigtes Kapital<br />

155<br />

15.4 Bedingtes Kapital<br />

156<br />

15.5 Aktienoptionspläne<br />

157<br />

15.5.1 Aktienoptionsplan 2001<br />

157<br />

15.5.2 Aktienoptionsplan 2005<br />

158<br />

15.5.3 Aktienoptionsplan <strong>2011</strong><br />

159<br />

15.6 Allgemeine Vorschriften zur Erhöhung des Grundkapitals<br />

161<br />

15.7 Gesetzliches Bezugsrecht<br />

161<br />

15.8 Rechte im Falle einer Liquidation<br />

161<br />

15.9 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz, Veröffentlichung und Mitteilung von Geschäften<br />

162<br />

15.10 Pflichtangebot und Squeeze‐out<br />

163<br />

16 ORGANE DER GESELLSCHAFT<br />

164<br />

16.1 Vorstand<br />

164<br />

16.2 Aufsichtsrat<br />

169<br />

16.3 Interessenkonflikte<br />

178<br />

16.4 Medizinischer Beirat für die Phase III‐ARISER‐Studie<br />

179<br />

16.5 Medizinischer Beirat für Small Molecules Kinase‐Inhibitoren<br />

180<br />

16.6 Hauptversammlung<br />

181<br />

16.7 Corporate Governance<br />

182<br />

17 AKTIONÄRSSTRUKTUR<br />

186<br />

III


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

18 ANGABE ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN 188<br />

19 WESENTLICHE VERTRÄGE<br />

190<br />

19.1 Verträge zum Antikörper Girentuximab<br />

190<br />

19.2 Verträge zu REDECTANE ®<br />

191<br />

19.3 Verträge zu RENCAREX ®<br />

191<br />

19.4 Verträge zu MESUPRON ®<br />

191<br />

19.5 Verträge zum MEK‐Inhibitor WX‐554<br />

192<br />

19.6 Verträge zum PI3K‐Inhibitor WX‐037<br />

192<br />

19.7 Verträge zur strategischen Partnerschaft mit UCB<br />

192<br />

19.8 Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels<br />

infolge eines Übernahmeangebots stehen<br />

193<br />

19.9 Standby Equity Distribution Agreement<br />

194<br />

19.10 Einbringungsvertrag Heidelberg Pharma AG<br />

194<br />

19.11 Darlehensvertrag mit UCB und dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG<br />

196<br />

19.12 Patronatserklärung mit Rangrücktrittsvereinbarung<br />

196<br />

19.13 Darlehensvertrag mit der Heidelberg Pharma AG<br />

196<br />

19.14 Darlehensvertrag mit der WILEX Inc.<br />

197<br />

19.15 Wesentliche Verträge der WILEX Inc.<br />

197<br />

19.16 Wesentliche Verträge der Heidelberg Pharma AG<br />

197<br />

20 BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />

198<br />

20.1 Besteuerung der Gesellschaft<br />

199<br />

20.2 Besteuerung der Aktionäre<br />

199<br />

20.3 Besteuerung von Dividendeneinkünften<br />

200<br />

20.3.1 Quellensteuer<br />

200<br />

20.3.2 Besteuerung von Dividendeneinkünften bei in Deutschland ansässigen Aktionären, die ihre Aktien<br />

im Privatvermögen halten<br />

200<br />

20.3.3 Besteuerung von Dividendeneinkünften bei in Deutschland ansässigen Aktionären, die ihre Aktien<br />

im Betriebsvermögen halten<br />

201<br />

20.3.4 Besteuerung von Dividendeneinkünften bei im Ausland ansässigen Aktionären<br />

202<br />

20.4 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />

202<br />

20.4.1 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei in Deutschland ansässigen Aktionären, die ihre<br />

Aktien im Privatvermögen halten<br />

202<br />

20.4.2 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei in Deutschland ansässigen Aktionären, die ihre<br />

Aktien in einem Betriebsvermögen halten<br />

203<br />

20.4.3 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei im Ausland ansässigen Aktionären<br />

203<br />

20.5 Erbschaft‐ beziehungsweise Schenkungsteuer<br />

204<br />

20.6 Sonstige Steuern<br />

204<br />

21 FINANZTEIL<br />

F - 1<br />

22<br />

ANGABEN ÜBER DEN JÜNGSTEN GESCHÄFTSGANG UND DIE GESCHÄFTSAUSSICHTEN DER<br />

GESELLSCHAFT<br />

G -1<br />

23 GLOSSAR<br />

G - 2<br />

24 UNTERSCHRIFTEN U -1<br />

IV


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

1 ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS<br />

Die folgende Zusammenfassung ist als Einführung zu diesem <strong>Wertpapierprospekt</strong> (im<br />

Folgenden auch der „Prospekt“) zu verstehen. Sie fasst Informationen dieses Prospekts<br />

zusammen und enthält deshalb möglicherweise nicht alle für die Entscheidung jedes<br />

einzelnen Anlegers maßgeblichen Informationen. Anleger sollten wegen der wesentlich<br />

detaillierteren Informationen in anderen Teilen des Prospekts ihre Anlageentscheidung<br />

bezüglich der in diesem Prospekt beschriebenen Aktien auf die Prüfung des gesamten<br />

Prospekts stützen.<br />

Die WILEX AG mit Sitz in München, Grillparzerstraße 10, 81675 München (im Folgenden<br />

auch „WILEX“, „WILEX AG“ oder die „Gesellschaft” und zusammen mit ihren<br />

Tochtergesellschaften WILEX Inc., Cambridge, USA und Heidelberg Pharma AG mit Sitz in<br />

Ladenburg, auch WILEX-Konzern“) sowie die Baader Bank AG mit Sitz in Unterschleißheim,<br />

Weihenstephaner Straße 4, 85716 Unterschleißheim (im Folgenden „Baader Bank“)<br />

übernehmen gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 Nr. 4 <strong>Wertpapierprospekt</strong>gesetz die Verantwortung<br />

für den Inhalt dieser Zusammenfassung. Sie können für den Inhalt der Zusammenfassung<br />

haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,<br />

unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des<br />

Prospekts gelesen wird. Für den Fall, dass von einem Anleger vor einem Gericht Ansprüche<br />

aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, ist der<br />

als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der<br />

Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gegebenenfalls verpflichtet, die Kosten für die<br />

Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen.<br />

1.1 Zusammenfassung der Geschäftstätigkeit von WILEX<br />

1.1.1 Geschäftstätigkeit<br />

WILEX ist ein biopharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in München und wurde im<br />

September 1997 von einem Team von Ärzten und Krebsforschern der Technischen<br />

Universität München, unter anderen von Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm gegründet. Das<br />

wissenschaftliche Fundament der Gründung bildete die 15-jährige Forschung im Bereich des<br />

Urokinase-Typ Plasminogen-Aktivator (uPA)-Systems. In den vergangenen Jahren wurde<br />

das Portfolio maßgeblich erweitert, wobei sich WILEX auf die Entwicklung neuer<br />

Krebstherapien, die auf Antikörpern und niedermolekularen Wirkstoffen basieren,<br />

konzentriert. Therapeutischer Ansatz der Projekte der Gesellschaft ist es, das Wachstum, die<br />

Ausbreitung und die Metastasierung bösartiger Tumore im Körper zu verhindern. Das<br />

Portfolio umfasst Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten, von denen sich vier Substanzen<br />

in der klinischen Entwicklung befinden: REDECTANE ® , RENCAREX ® , MESUPRON ® und<br />

WX-554.<br />

Bei REDECTANE ® handelt es sich um eine radioaktiv markierte Form des Antikörpers<br />

Girentuximab, der an das tumorspezifische Antigen CA IX auf dem klarzelligen<br />

Nierenzellkarzinom bindet. Über eine Positron-Emissions Tomographie (PET) kann die<br />

Anreicherung dieses Antikörpers im Tumorgewebe bildlich dargestellt werden. Mit den<br />

zusätzlichen Informationen einer Computertomographie (CT) kann die Anreicherung des<br />

Antikörpers lokalisiert werden. REDECTANE ® soll als bildgebendes Diagnostikum die<br />

Planung der chirurgischen Therapie unterstützen. Die Phase III-Studie mit REDECTANE ®<br />

wurde im Mai 2010 abgeschlossen. Im zweiten Quartal <strong>2011</strong> hat eine offizielle<br />

Vorbesprechung für den Zulassungsantrag mit der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA<br />

1


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

stattgefunden, in deren Ergebnis noch zwei Themen bis zur Zulassung zu klären und<br />

abzuarbeiten sind.<br />

RENCAREX ® basiert ebenfalls auf Girentuximab, einem aus genetischen Sequenzen des<br />

Menschen und der Maus zusammengesetzten monoklonalen Antikörper, der an ein<br />

tumorspezifisches Antigen (CA IX) bindet. Dieses Antigen befindet sich in hoher<br />

Konzentration beispielsweise in Nierenzellkarzinomen, in gesundem Gewebe ist es hingegen<br />

fast nicht vorhanden. Die Anbindung des Antikörpers an das Antigen macht den Tumor für<br />

die körpereigene Immunabwehr sichtbar, so dass natürliche Killerzellen ausgesendet werden<br />

können, die den Tumor zerstören sollen. Dieser Mechanismus wird als Antibody Dependent<br />

Cellular Cytotoxicity (ADCC) bezeichnet und konnte bereits bei anderen Antikörpern als<br />

Wirkmechanismus gezeigt werden. RENCAREX ® befindet sich derzeit in einer Phase III-<br />

Zulassungsstudie für die unterstützende („adjuvante“) Immuntherapie von Patienten mit<br />

klarzelligem Nierenzellkarzinom, denen die Niere vollständig oder die erkrankten Teile der<br />

Niere entfernt wurden und bei denen zu diesem Zeitpunkt keine Metastasen nachweisbar<br />

waren (so genanntes „nicht metastasiertes Nierenzellkarzinom“). Diese Studie wird in 14<br />

Ländern an über 140 Studienzentren durchgeführt. WILEX hat im Januar <strong>2011</strong> den Prozess<br />

für die Zwischenanalyse zur Wirksamkeit gestartet. Derzeit werden die Daten aller 864<br />

eingeschlossenen Patienten von unabhängigen Radiologen analysiert. Die Auswertung<br />

erfolgt durch ein unabhängiges Datenkontrollkomitee (IDMC) mit deren Ergebnissen und<br />

Empfehlungen die Gesellschaft im zweiten Halbjahr <strong>2011</strong> rechnet.<br />

Der niedermolekulare Wirkstoff in MESUPRON ® ist ein uPA-Inhibitor und soll biologische<br />

Funktionen der Tumorzellen hemmen, die es ihnen sonst ermöglichen würden, über die<br />

Blutbahn in anderes Gewebe einzuwandern. Dadurch sollen sowohl das Wachstum des<br />

Primärtumors als auch die Metastasierung gehemmt werden. Das uPA-System scheint eine<br />

wichtige Rolle beim Wachstum, bei der Ausbreitung und Metastasierung von verschiedenen<br />

bösartigen Tumoren zu spielen. MESUPRON ® ist eine synthetische niedermolekulare<br />

Substanz, die einfach als Kapsel (oral) verabreicht werden kann. Sowohl MESUPRON ® als<br />

auch WX-UK1 (MESUPRON ® wird nach Einnahme im Körper in WX-UK1 umgewandelt)<br />

haben in verschiedenen Phase I-Studien nach Ansicht der Gesellschaft gute Sicherheit und<br />

Verträglichkeit gezeigt. Dabei gelang außerdem der Nachweis, dass sich die aktive<br />

Wirkstoffsubstanz im Tumorgewebe anreichert. Zurzeit wird MESUPRON ® in einer Phase II-<br />

Studie in der Indikation Brustkrebs getestet. Die Patientenrekrutierung wurde im Mai <strong>2011</strong><br />

abgeschlossen. WILEX erwartet die Ergebnisse aus dieser Wirksamkeitsstudie im Laufe des<br />

Jahres 2012. Für die Phase II-Studie im Bauchspeicheldrüsenkrebs liegen seit 2010 positive,<br />

finale Daten vor.<br />

Der niedermolekulare Wirkstoff WX-554, ein Mitogen-aktivierter Protein Kinase (MEK)-<br />

Inhibitor, wurde 2009 in die klinische Forschung gebracht. MEK spielt eine zentrale Rolle bei<br />

der Weiterleitung von Signalen von der Zelloberfläche ins Zellinnere. Der MEK-Signalweg ist<br />

bei mehr als 30 % aller Krebsarten außer Kontrolle. Das führt dazu, dass diese Tumorzellen<br />

unreguliert wachsen und sich ausbreiten können. Mit WX-554 wurde 2009 eine Phase I-<br />

Studie mit gesunden Probanden begonnen und im Juni 2010 abgeschlossen. Neben<br />

Sicherheit und Verträglichkeit wurden die Pharmakokinetik und Pharmakodynamik des MEK-<br />

Inhibitors untersucht. Die Substanz erwies sich für die 25 Probanden als sicher und gut<br />

verträglich. Die Hemmung des MEK-Signaltransduktionsweges war dosisabhängig und<br />

wurde mit 1 mg WX-554 pro kg Körpergewicht vollständig blockiert.<br />

Der niedermolekulare Wirkstoff WX-037, ein PI3K-Inhibitor, befindet sich in der vorklinischen<br />

Entwicklung. Der Phosphatidylinositol-3-kinase/Protein-kinase-Signalweg (PI3K) sendet das<br />

Signal „Wachstum“ an den Kern einer Krebszelle und ist bei vielen Krebsarten mutiert.<br />

2


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

WILEX geht davon aus, dass die Produktkandidaten nach erfolgreichem Abschluss<br />

entsprechender Zulassungsstudien bei der Behandlung von Patienten mit<br />

Krebserkrankungen wie Nieren-, Blasen-, Brust-, Bauchspeicheldrüsen-, Eierstock-, Magenund<br />

Darmkrebs eingesetzt werden können.<br />

Die wirtschaftliche Verwertung dieses attraktiven und marktnahen Portfolios soll über<br />

Allianzen und Partnerschaften erfolgen, um eine maximale Wertschöpfung im Unternehmen<br />

zu erzielen.<br />

Zwei strategische Akquisitionen zum Ende des Geschäftsjahrs 2009/2010 ergänzen das<br />

Kerngeschäft Produktentwicklung und erweitern das Geschäftsmodell der WILEX.<br />

Über das amerikanische Tochterunternehmen WILEX Inc. in Cambridge, MA, USA, wurde<br />

die Geschäftseinheit Oncogene Science von Siemens Healthcare Inc. erworben und das<br />

bestehende Diagnostikageschäft in die WILEX Inc. integriert. Diese Erweiterung des<br />

Geschäftsmodells beinhaltet neben Synergien für die klinische Entwicklungsarbeit von<br />

WILEX auch die Möglichkeit, die onkologischen Diagnostiktests als Companion Diagnostics<br />

in klinischen Studien und zur Therapiekontrolle einzusetzen und an Forschungseinrichtungen<br />

und Pharmaunternehmen zu verkaufen. Vor allem aber stärkt dieser Zukauf die Position im<br />

Zukunftsmarkt der personalisierten Medizin. Zudem haben die neuen In-vitro-Diagnostiktests<br />

im ersten Halbjahr <strong>2011</strong> erstmals Einnahmen aus Produktverkäufen generiert.<br />

Die Akquisition der Heidelberg Pharma AG wurde ebenfalls abgeschlossen. Als 100%ige<br />

Tochtergesellschaft ermöglicht Heidelberg Pharma den Zugang zu einer attraktiven und im<br />

Markt begehrten Plattformtechnologie für Antikörper-Wirkstoffkonjugate (ADC) sowie zu<br />

Dienstleistungen rund um kundenspezifische präklinische Auftragsforschung. Die ADC-<br />

Technologie kann die Grundlage für zukünftige, lukrative Forschungsallianzen mit<br />

Pharmapartnern sein. Zudem werden bereits Einnahmen mit der kundenspezifischen<br />

Auftragsforschung erwirtschaftet.<br />

WILEX ist nunmehr in drei Segmenten tätig: Therapeutika, Diagnostika und<br />

kundenspezifische Auftragsforschung. Das Unternehmen wurde auf verschiedene Säulen<br />

gestellt, um Synergien zu nutzen und das Gesamtrisiko zu minimieren. Durch die<br />

Abkopplung des Unternehmenserfolges ausschließlich von klinischen<br />

Entwicklungsmeilensteinen und der Optimierung des Risikoprofils hat WILEX die Basis<br />

geschaffen, mit der eingeschlagenen Strategie in den kommenden Jahren Umsätze und<br />

Erträge aus verschiedenen Quellen zu erwirtschaften. Zu den Kunden und Partnern der<br />

WILEX gehören führende internationale Pharmaunternehmen.<br />

1.1.2 Stärken und Strategie<br />

Nach Auffassung von WILEX haben die folgenden Stärken zu einer positiven Entwicklung<br />

der Gesellschaft geführt. Diese Stärken will WILEX auch zukünftig nutzen.<br />

- Neue Ansätze bei der Krebsbehandlung<br />

Der therapeutische Ansatz von WILEX besteht darin, neue Krebstherapien mit einer<br />

erhöhten Wirksamkeit bei gleichzeitig geringeren Nebenwirkungen im Vergleich zu<br />

herkömmlichen Krebstherapien zu entwickeln. Ziel von WILEX ist dabei zum einen die<br />

Entwicklung neuer Krebstherapien, die gezielt Tumorzellen angreifen und dabei anders<br />

als bestimmte herkömmliche Behandlungsmethoden – zum Beispiel die<br />

Chemotherapie – nicht unspezifisch zellgiftig („nicht zytotoxisch“) sind.<br />

Derzeit entwickelt WILEX den Antikörper RENCAREX ® für die adjuvante Behandlung<br />

von Patienten mit klarzelligem Nierenzellkarzinom nach vollständiger oder teilweiser<br />

3


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

chirurgischer Entfernung der Niere. Für diese Patienten gibt es bislang keine weitere<br />

Behandlungsmöglichkeit nach der Operation, obwohl viele Patienten ein hohes<br />

Wiedererkrankungsrisiko haben. RENCAREX ® erhielt den Orphan Drug-Status von der<br />

amerikanischen Zulassungsbehörde Food and Drug Administration („FDA“) und von<br />

der europäischen Zulassungsbehörde (European Medicines Agency, ,,EMA“). Dieser<br />

Orphan Drug-Status schützt RENCAREX ® gegen die Markteinführung von in Wirkung<br />

und/oder Struktur ähnlichen Antikörpern ab dem Zeitpunkt der Zulassung für einen<br />

Zeitraum von sieben Jahren innerhalb der USA und zehn Jahren innerhalb der<br />

Europäischen Union.<br />

Zum anderen konzentriert sich WILEX auf Therapien, die das weitere Fortschreiten der<br />

Krebserkrankung hemmen sollen. Dazu zählen die niedermolekularen Substanzen<br />

MESUPRON ® , WX-554 und WX-037, die bestimmte Systeme und Signalwege im<br />

Körper blockieren sollen und damit die Ausbreitung und das Wachstum von bösartigen<br />

Tumoren hemmen sollen.<br />

- Erweiterung des Geschäftsmodells durch strategische Akquisitionen<br />

Durch die strategischen Akquisitionen der Heidelberg Pharma AG und Oncogene<br />

Science (über WILEX Inc.) wurde das Geschäftsmodell erweitert. Der WILEX-Konzern<br />

ist in drei Segmente eingeteilt: Therapeutika (Rx), Diagnostika (Dx) und<br />

kundenspezifische Auftragsforschung (Cx). Diese Segmente sollen zukünftig die Basis<br />

für ein verbreitertes Erlösmodell bieten und Synergien innerhalb der Wertschöpfung<br />

nutzen.<br />

- Strategische Synergien<br />

Durch Oncogene Science wurden die diagnostische Expertise und das<br />

Leistungsangebot weiter ausgebaut. Der Kauf von Oncogene Science gewährt<br />

gleichzeitig privilegierten Zugang zu Lizenzen und Schutzrechten in<br />

Schlüsselbereichen der WILEX-Produktentwicklung. Die Akquisition von Heidelberg<br />

Pharma eröffnete ebenfalls wichtige strategische Synergien. Die präklinische<br />

kundenspezifische Auftragsforschung von Heidelberg Pharma erweitert die bisherigen<br />

Entwicklungstätigkeiten bei WILEX. Mithilfe der Technologieplattform für Antikörper-<br />

Wirkstoffkonjugate (ADC) von Heidelberg Pharma sollen neue Entwicklungsprojekte<br />

und Forschungsallianzen mit Pharmapartnern initiiert werden und über Lizenzverträge<br />

mit Pharma- und Biotechnologieunternehmen vermarktet werden.<br />

- Zugriff auf vielversprechende ADC-Technologieplattform für eigene<br />

Entwicklungsaktivitäten<br />

Die ADC-Technologie könnte zukünftig für die Weiterentwicklung von WILEX-<br />

Antikörpern genutzt werden.<br />

- Hohe Expertise in der Entwicklung von verschiedenen Produktkandidaten<br />

WILEX verfügt über eine große Expertise in der Entwicklung onkologischer<br />

Produktkandidaten – von der präklinischen Phase bis zur klinischen Phase III.<br />

- Ausgewogenes Portfolio<br />

WILEX verfügt nach eigener Einschätzung über ein breites, ausgewogenes und weit<br />

fortgeschrittenes Portfolio an Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten in<br />

verschiedenen Stufen der vorklinischen und klinischen Entwicklung. Die Arzneimittelund<br />

Diagnostikumkandidaten von WILEX können nach Auffassung der Gesellschaft zur<br />

Behandlung verschiedener Krebserkrankungen weiterentwickelt werden.<br />

4


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

- Starke Partnerschaften<br />

WILEX hat in den vergangenen Jahren verschiedene Entwicklungs- und<br />

Vermarktungspartnerschaften mit internationalen Pharma- und Diagnostikunternehmen<br />

abgeschlossen. Diese zeigen neben dem Interesse an den Produktkandidaten auch<br />

das Vertrauen in WILEX, Produkte zu entwickeln und bis zur Marktreife zu bringen und<br />

stellen eine Validierung von WILEX dar. Bei der Strukturierung dieser Partnerschaften<br />

wurden neue innovative Wege eingegangen.<br />

- Ausgedehntes Forschungs- und Kooperationsnetzwerk<br />

Seit Gründung der Gesellschaft hat WILEX ein weitreichendes Netzwerk mit<br />

Krankenhäusern und akademischen Einrichtungen aufgebaut, um neue<br />

Forschungsprojekte zu identifizieren, die einen Fortschritt bei der Behandlung von<br />

Krebs darstellen könnten. Im Rahmen dieses Netzwerks hat WILEX in der<br />

Vergangenheit Lizenzen und Patente erworben und Forschungsprojekte durchgeführt.<br />

Die Gesellschaft erwartet dies auch für die Zukunft.<br />

- Umfangreiches geistiges Eigentum<br />

WILEX verfügt über umfangreiches geistiges Eigentum, das Know-how, Lizenzen,<br />

Marken sowie mehr als 70 Patente und etwa 70 Patentanmeldungen, untergliedert in<br />

mehr als 25 Patentfamilien, umfasst. Darüber hinaus halten die Tochtergesellschaften<br />

Patente und Patentanmeldungen oder Zugriff auf Lizenzen zu Patenten. Dieses<br />

geistige Eigentum soll der Absicherung der operativen Geschäftstätigkeit der<br />

Gesellschaft dienen.<br />

- Erfahrenes Management<br />

WILEX hat ein international erfahrenes Management-Team mit Qualifikationen<br />

insbesondere im Bereich der Arzneimittelforschung und -entwicklung (speziell in Bezug<br />

auf die Krebsforschung), klinische und pharmazeutische Entwicklung und Zulassung<br />

sowie Vermarktung und Finanzen.<br />

Strategisches Ziel von WILEX ist es, in den nächsten Jahren die Aufwendungen für<br />

Forschung und Entwicklung zunehmend aus dem laufenden Cash Flow zu finanzieren.<br />

Grundlage dafür ist die Auslizenzierung des in den vergangenen Jahren erfolgreich<br />

entwickelten Portfolios an neuartigen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten zur<br />

Behandlung von Krebserkrankungen.<br />

Zu den wesentlichen Elementen der Strategieumsetzung von WILEX gehören:<br />

- Kommerzialisierung des Portfolios<br />

Der Schwerpunkt der Unternehmensstrategie liegt auf der Kommerzialisierung des<br />

Portfolios, um die Finanzierung der Gesellschaft sicherzustellen. WILEX führt<br />

regelmäßig mit internationalen Pharmaunternehmen Gespräche über die<br />

Auslizenzierung der Produktkandidaten.<br />

- Vermarktung der ADC-Technologie<br />

Die Vermarktung der ADC-Technologie eröffnet große Potenziale für<br />

Forschungskooperationen. Beispielsweise können Auslizenzierungsvereinbarungen<br />

oder Entwicklungspartnerschaften auf der Basis unterschiedlicher Toxine oder Linker<br />

abgeschlossen werden. Allein dieser Ansatz kann zu vielfältigen Allianzen in einer<br />

Reihe onkologischer Indikationen führen.<br />

5


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

- Umsätze durch In-vitro Diagnostika<br />

Durch WILEX Inc. (Oncogene Science) werden die diagnostische Expertise und das<br />

Leistungsangebot weiter ausgebaut. Die zugelassenen Diagnostiktests können bereits<br />

jetzt schon Umsätze generieren. Gleichzeitig gewährt der Kauf der Vermögenswerte<br />

der Oncogene Science durch WILEX Inc. privilegierten Zugang zu Lizenzen und<br />

Schutzrechten in Schlüsselbereichen der WILEX-Produktentwicklung.<br />

- Antrag auf Zulassung für REDECTANE® zur Diagnose von Nierentumoren<br />

WILEX plant auf Basis der Studienergebnisse der Phase III-Studie mit REDECTANE ®<br />

einen Zulassungsantrag bei der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA<br />

einzureichen. Das Pre-BLA-Meeting, die offizielle Vorbesprechung für den<br />

Zulassungsantrag, fand im zweiten Quartal <strong>2011</strong> mit der FDA statt. Bevor der<br />

Zulassungsantrag gestellt werden kann, sind zwei Themen durch WILEX und den<br />

Partner IBA Pharma S.A., Louvain-la-Neuve, Belgien (IBA) zu bearbeiten und die<br />

weitere Vorgehensweise mit der FDA abzustimmen.<br />

- Antrag auf Zulassung für RENCAREX® für die adjuvante Behandlung von<br />

Nierenkrebspatienten<br />

RENCAREX ® befindet sich in den USA, der Europäischen Union und anderen Ländern<br />

in einer Phase III-Studie. Im Januar <strong>2011</strong> wurde der Prozess für die Zwischenanalyse<br />

zur Wirksamkeit gestartet. Die Gesellschaft erwartet die Ergebnisse der<br />

Zwischenanalyse im zweiten Halbjahr <strong>2011</strong>.<br />

- Finale Daten MESUPRON® und Lizenzvertrag<br />

Die positiven Daten der Phase II-Studie in Bauchspeicheldrüsenkrebs im Sommer<br />

2010 haben eine Verbesserung des Tumoransprechens und die Verlängerung des<br />

Gesamtüberlebens mit MESUPRON ® gezeigt. Derzeit wird MESUPRON ® in einer<br />

Phase II-Studie in der Indikation Brustkrebs getestet. Nachdem die<br />

Patientenrekrutierung erfolgreich abgeschlossen wurde, wird mit Daten aus dieser<br />

Studie im Laufe des Jahres 2012 gerechnet. WILEX plant, MESUPRON ® mit einem<br />

weltweiten Partner gemeinsam weiterzuentwickeln, um die Werthaltigkeit des<br />

Produktkandidaten optimal auszuschöpfen.<br />

1.1.3 Zusammenfassung der Risikofaktoren<br />

1.1.3.1 Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von WILEX:<br />

- WILEX hat bisher noch keine Gewinne erwirtschaftet und wird möglicherweise nie<br />

profitabel werden. Sollte es WILEX nicht gelingen, Gewinne aus eigener<br />

Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften, kann dies zur Insolvenz der Gesellschaft führen<br />

und die Aktionäre können ihr investiertes Kapital ganz oder teilweise verlieren.<br />

- Die Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten von WILEX müssen strenge und<br />

langwierige Prüfungsverfahren, wie vorklinische und klinische Entwicklungen,<br />

durchlaufen, deren Ergebnisse ungewiss sind und die dazu führen können, dass sich<br />

die Markteinführung der Produkte von WILEX erheblich verzögert oder überhaupt nicht<br />

erfolgt. Bislang hat WILEX für keinen Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten die<br />

vorklinischen und klinischen Entwicklungen vollständig abgeschlossen.<br />

- WILEX könnte nicht in der Lage sein, eine ausreichende Anzahl von in Frage<br />

kommenden Patienten oder Probanden in die klinischen Studien aufzunehmen, um<br />

diese erfolgreich und innerhalb des geplanten Zeitrahmens abzuschließen.<br />

6


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

- WILEX könnte Zulassungen für seine Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten<br />

möglicherweise erst mit erheblicher Verzögerung, mit erheblichen Beschränkungen<br />

oder überhaupt nicht erhalten beziehungsweise diese ganz oder teilweise wieder<br />

entzogen bekommen.<br />

- WILEX ist als pharmazeutisches Unternehmen auf die Zusammenarbeit mit klinischen<br />

Prüfzentren, Prüfleitern und Prüfärzten sowie anderen Dienstleistern angewiesen, die<br />

möglicherweise ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten nicht oder nicht<br />

zufriedenstellend erfüllen.<br />

- Der Zellklon, der den Antikörper Girentuximab produziert, könnte nicht mehr zur<br />

Verfügung stehen, falls dieser Zellklon und die aus ihm erzeugte Zellbank zerstört<br />

werden.<br />

- Auch nach erfolgreichem Abschluss einer Phase III-Studie hängt die Zulassung von<br />

RENCAREX ® , REDECTANE ® oder anderen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />

davon ab, ob WILEX die erforderlichen Daten über die Herstellung und<br />

Qualitätskontrolle (Chemistry, Manufacturing & Control, so genannte „CMC“) der<br />

Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten vorweisen kann.<br />

- WILEX verfügt über keine eigenen Produktionsanlagen und ist deshalb bei der<br />

Herstellung von REDECTANE ® , RENCAREX ® , MESUPRON ® und anderen<br />

Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten auf Dritte angewiesen.<br />

- WILEX kann nicht sicherstellen, dass ihre Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />

sowie ihre Arzneimittel und Diagnostika in einer Menge und Qualität hergestellt werden<br />

können, die für die klinische Entwicklung, Markteinführung und Vermarktung<br />

erforderlich ist. Es kann sein, dass die erforderlichen Mengen nicht mit einem für die<br />

Gesellschaft vertretbaren Zeit- und Kostenaufwand hergestellt werden können.<br />

- WILEX befindet sich im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, die Arzneimittel und<br />

Diagnostika zur Behandlung von bösartigen Tumorerkrankungen entwickeln.<br />

- WILEX hat bisher noch keine Produkte vermarktet und verfügt deshalb über keine<br />

Erfahrung in Bezug auf eine erfolgreiche Vermarktung ihrer Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten beziehungsweise ihrer bislang noch nicht zugelassenen<br />

Arzneimittel und Diagnostika.<br />

- Möglicherweise können sich die Arzneimittel und Diagnostika von WILEX nicht am<br />

Markt etablieren.<br />

- WILEX ist zukünftig davon abhängig, dass staatliche Behörden, Krankenversicherer<br />

und sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens die Kosten einer Behandlung mit<br />

den Arzneimitteln und Diagnostika von WILEX zumindest teilweise übernehmen<br />

beziehungsweise erstatten.<br />

- WILEX ist im Hinblick auf den Ausbau der Geschäftstätigkeit von dem Erwerb von<br />

Lizenzen oder von erfolgversprechenden Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />

abhängig.<br />

- WILEX könnte den für RENCAREX ® erhaltenen Status eines Arzneimittels für seltene<br />

Krankheiten und Leiden (Orphan Drug-Status), der für einen begrenzten Zeitraum<br />

exklusive Vermarktungsrechte in der Europäischen Union und in den USA einräumt,<br />

verlieren.<br />

- Gegen WILEX könnten wegen tatsächlicher oder behaupteter Schäden<br />

Produkthaftungsansprüche oder sonstige Haftungsansprüche geltend gemacht<br />

7


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

werden, für die keine oder nicht ausreichende Versicherungsdeckung besteht. Die<br />

Reputation der Gesellschaft könnte darunter ebenfalls leiden.<br />

- WILEX ist möglicherweise nicht in der Lage, das zukünftige Wachstum der<br />

Gesellschaft ausreichend zu steuern und zu kontrollieren.<br />

- Sollte WILEX Fach- und Führungskräfte verlieren oder nicht in der Lage sein, Fachund<br />

Führungskräfte zu gewinnen und dauerhaft zu binden, wäre der Geschäftsbetrieb<br />

gefährdet.<br />

- Es ist davon auszugehen, dass WILEX auch in der Zukunft weiteren erheblichen<br />

Finanzierungsbedarf hat. Dieser kann unter Umständen nur zu wirtschaftlich<br />

ungünstigen Bedingungen gedeckt werden bzw. dieser kann, wenn er nicht gedeckt<br />

wird, dazu führen, dass das Geschäft der WILEX nicht weiter ausgebaut werden kann<br />

oder eingeschränkt bzw. beendet werden muss.<br />

- WILEX verwendet im Rahmen ihrer Forschungs- und Entwicklungsprogramme<br />

gefährliche Stoffe und ist deshalb zur Einhaltung der entsprechenden Gesetze und<br />

Vorschriften zum Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur allgemeinen<br />

Verkehrssicherheit verpflichtet. WILEX könnte für Schäden, die durch die<br />

Kontaminierung oder durch Unfälle im Zusammenhang mit der Verwendung dieser<br />

Stoffe entstehen, in Anspruch genommen werden.<br />

- Einschränkungen oder Behinderungen von Tierversuchen könnten die Forschungsund<br />

Entwicklungstätigkeit von WILEX verzögern oder erhöhte Kosten verursachen.<br />

- Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft könnte durch neue aufsichtsrechtliche<br />

Bestimmungen und sonstige, ihren Geschäftsbetrieb betreffende Gesetzesänderungen<br />

beziehungsweise durch geänderte Anwendung solcher Bestimmungen und Gesetze<br />

nachteilig betroffen sein.<br />

- Die Gesellschaft ist Wechselkursrisiken im Zusammenhang mit Devisenpositionen<br />

hauptsächlich in US-Dollar und Schweizer Franken ausgesetzt.<br />

1.1.3.2 Risiken im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten:<br />

- Die Beendigung der Lizenzvereinbarungen in Bezug auf den Antikörper Girentuximab<br />

und das Ziel-Antigen CA IX hätte weitreichende nachteilige Folgen. In diesem Fall<br />

könnte für WILEX die Fortsetzung der klinischen Studien für RENCAREX ® und<br />

REDECTANE ® sowie deren Vermarktung unmöglich werden.<br />

- Sollten die von WILEX genutzten Patente und gewerblichen Schutzrechte von WILEX<br />

oder von Lizenzgebern der Gesellschaft durch Dritte verletzt werden, könnte sich dies<br />

nachteilig auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft auswirken.<br />

- WILEX ist darauf angewiesen, die eigenen Produkte durch Patente und sonstige<br />

gewerbliche Schutzrechte zu schützen und die damit verbundenen Rechte<br />

durchzusetzen.<br />

- WILEX könnte gewerbliche Schutzrechte Dritter, einschließlich solcher, deren<br />

Bestehen der Gesellschaft unbekannt ist, verletzen. Dies könnte zu zeit- und<br />

kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten führen oder WILEX zwingen, Lizenzen von<br />

Dritten für die Entwicklung oder Vermarktung ihrer Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten zu erwerben.<br />

8


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

1.1.3.3 Weitere Risiken<br />

- Bestimmte Aktionäre von WILEX halten einen wesentlichen Anteil der Aktien und<br />

könnten über die Hauptversammlung einen beherrschenden Einfluss auf die<br />

Gesellschaft ausüben. Sie könnten Entscheidungen der Hauptversammlung blockieren<br />

bzw. ihre eigenen Interessen durchsetzen.<br />

- Verkäufe von WILEX-Aktien durch bestimmte Aktionäre könnten den Börsenkurs<br />

belasten.<br />

- Der Kurs sowie das Handelsvolumen der WILEX-Aktien könnten möglicherweise<br />

starken Schwankungen unterliegen.<br />

- WILEX geht nicht davon aus, dass die Gesellschaft in absehbarer Zeit Dividenden<br />

ausschütten kann.<br />

- Es besteht die Möglichkeit, dass es zu einem Verlust in Höhe der Hälfte des<br />

Grundkapitals mit der Verpflichtung kommt, unverzüglich eine Hauptversammlung der<br />

Gesellschaft einzuberufen. Dies wäre mit Kosten verbunden, könnte zu einem<br />

Kursverlust führen oder dazu, dass Lieferanten nur gegen Vorkasse zahlen.<br />

- Die aufgelaufenen steuerlichen Verlustvorträge der Gesellschaft könnten ganz oder<br />

teilweise aufgrund einer Veränderung der Aktionärsstruktur verloren sein.<br />

- WILEX hat bisher noch keine Gewinne erwirtschaftet und ist daher auf anderweitige<br />

Einnahmequellen angewiesen. Neben der Kapitalaufbringung über den Kapitalmarkt<br />

stellen die Einnahmen aus den mit Lizenznehmern und Kooperationspartnern<br />

abgeschlossenen Verträgen eine wichtige Einnahmequelle für WILEX dar. Sollten die<br />

Vertragspartner die Verträge nicht erfüllen oder die vertraglich vereinbarten<br />

Lizenzgebühren und Meilensteine, an die bestimmte Zahlungen geknüpft sind, nicht<br />

erreicht werden, könnte sich dies nachteilig auf die finanzielle Lage der Gesellschaft<br />

auswirken. Zudem könnte WILEX auch zukünftig auf den Abschluss weiterer<br />

Lizenzverträge oder Kooperationen für seine Produktkandidaten und Produkte<br />

angewiesen sein, um einerseits die Produktkandidaten erfolgreich weiterzuentwickeln<br />

bzw. die Produkte erfolgreich zu vermarkten und um andererseits weitere benötigte<br />

finanzielle Mittel aus diesen Partnerschaften und Kooperationen zu erzielen. Sollte<br />

WILEX der Abschluss solcher Partnerschaften und Kooperationen zukünftig nicht<br />

gelingen, könnte sich dies einerseits nachteilig auf die Weiterentwicklung der<br />

Produktkandidaten und Vermarktung der Produkte sowie andererseits nachteilig auf<br />

die finanzielle Lage der Gesellschaft auswirken.<br />

- Die Gesellschaft ist dem Risiko der jederzeitigen möglichen Kündigung des<br />

Darlehensvertrags, der zwischen der Gesellschaft als Darlehensnehmerin sowie dievini<br />

Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf („dievini“) und UCB Pharma S.A.,<br />

Brüssel, Belgien („UCB“) als Darlehensgeber über 10 Mio. € geschlossen wurde, durch<br />

die Darlehensgeber ausgesetzt. Davon abgesehen sind die Darlehensgeber berechtigt,<br />

anstatt einer Rückzahlung des Darlehens den Darlehensrückzahlungsanspruch<br />

entweder im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung als Sacheinlage in die<br />

Gesellschaft einzubringen oder im Rahmen eines noch zu beschließenden<br />

Wandelschuldverschreibungsprogramms in Aktien der Gesellschaft zu wandeln.<br />

Sollten die Darlehensgeber von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, hätte dies<br />

eine Verwässerung des Anteilsbesitzes der Altaktionäre zur Folge.<br />

9


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

1.1.3.4 Bestandsgefährdende Risiken<br />

- Zum Stichtag 31. Mai <strong>2011</strong> und aus heutiger Sicht reichen die liquiden Mittel und die<br />

Forderungen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten (inklusive<br />

Rückstellungen) der nächsten zwölf Monate zu begleichen. Nach derzeitigen<br />

Erkenntnissen und Planungen geht WILEX davon aus, dass die Zahlungsmittel der<br />

Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen bis ins erste Quartal 2012 hineinreichen. Sollte<br />

es WILEX nicht gelingen, rechtzeitig weitere Zahlungsmittel zu generieren, kann dies<br />

zur Insolvenz der WILEX führen und die Aktionäre können ihr investiertes Kapital ganz<br />

oder teilweise verlieren.<br />

- Die WILEX hat im März 2010 eine Eigenkapitalzusage auf Abruf (Standby Equity<br />

Distribution Agreement – „SEDA“) mit der YA Global Master SPV LTD („YA Global“) mit<br />

Satzungssitz in George Town, Cayman Islands, und Verwaltungssitz in Jersey City, NJ,<br />

USA, abgeschlossen.<br />

- Der Ausgabebetrag je WILEX-Aktie liegt bei Ausübung des SEDA unter einem<br />

nach einer bestimmten Formel berechneten Börsendurchschnittkurs. Somit<br />

reduziert sich der wirtschaftliche Wert der Beteiligung der Altaktionäre an der<br />

WILEX im Falle der Ausübung des SEDA entsprechend.<br />

- Die Durchsetzung der Rechte von WILEX aus der Eigenkapitalzusage könnte<br />

erschwert sein, falls YA Global den Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß<br />

erfüllen sollte. Die WILEX müsste in diesem Fall ihre Rechte vor einem<br />

deutschen Gericht geltend machen. Da die YA Global ihren satzungsmäßigen<br />

Sitz auf den Cayman Islands sowie ihren verwaltungsmäßigen Sitz in New<br />

Jersey, USA hat, könnte zudem die Vollstreckung eines eventuellen<br />

gerichtlichen Titels erheblich erschwert sein. Auch im Fall der Insolvenz der<br />

YA Global wäre eine Rechtsdurchsetzung erheblich erschwert.<br />

- In der Eigenkapitalzusage hat sich die WILEX verpflichtet, die von der YA<br />

Global gezeichneten Aktien innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums nach<br />

Ausübung des Rechts zum Regulierten Markt sowie zum Teilbereich des<br />

Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)<br />

an der Frankfurter Wertpapierbörse zuzulassen, in jedem Fall, bevor weitere<br />

Abrufe von Eigenkapital möglich sind, es sei denn ein Großaktionär stellt im<br />

Tausch mit den nicht zugelassenen neuen Aktien handelbare Aktien aus dem<br />

eigenen Bestand zur Verfügung. Hierzu ist der Großaktionär allerdings<br />

rechtlich nicht verpflichtet. Sollte sich eine Zulassung der neuen Aktien<br />

verzögern oder nicht oder nicht mehr möglich sein, weil beispielsweise ohne<br />

Veröffentlichung eines <strong>Wertpapierprospekt</strong>s nur ein bestimmtes Kontingent an<br />

neuen Aktien innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Handel an der Börse<br />

zugelassen werden kann und der Großaktionär keine sofort handelbaren<br />

Aktien zur Verfügung stellt, könnte von diesem Finanzierungsinstrument - ggf.<br />

auch nur vorübergehend - kein Gebrauch mehr gemacht werden.<br />

- Das derzeit bestehende Genehmigte Kapital reicht nicht aus, das SEDA in<br />

vollem Umfang zu bedienen, weil für die Umsetzung des SEDA das<br />

Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden müsste und die im<br />

Rahmen einer solchen Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts<br />

ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten<br />

dürfen. Dazu wären auf jeden Fall weitere Genehmigte Kapitalia erforderlich.<br />

10


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

- Die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital erfolgt nach den Bedingungen<br />

des SEDA unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre. Der<br />

Anteilsbesitz der Altaktionäre an der WILEX wird mithin im Falle der<br />

Ausübung des SEDA verwässert.<br />

- Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der<br />

Durchführung der Eigenkapitalzusage auf Abruf das Bezugsrecht der<br />

Altaktionäre in einem Maß ausgeschlossen wird, welches von dem<br />

Registergericht oder einem anderen Gericht als unzulässig erachtet wird. Das<br />

Registergericht könnte beispielsweise die Eintragung der Durchführung der<br />

Kapitalerhöhung ablehnen, so dass die gezeichneten Aktien nicht entstehen.<br />

Zudem könnten Aktionäre Schadensersatzansprüche erheben. Im Ergebnis<br />

könnte die Folge eintreten, dass dieses Finanzierungsinstrument nicht mehr<br />

zur Finanzierung der Gesellschaft zur Verfügung steht.<br />

- Sollte die für die Durchführung des SEDA erforderliche Eintragung der<br />

Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister aufgrund von<br />

weiteren rechtlichen Bedenken des Registergerichts scheitern oder sich<br />

verzögern, könnte von diesem Finanzierungsinstrument - ggf. auch nur<br />

vorübergehend – ebenfalls kein Gebrauch mehr gemacht werden.<br />

- Die rechtliche Gestaltung des SEDA war bislang nicht Gegenstand einer<br />

gerichtlichen, insbesondere höchstrichterlichen Überprüfung. Es kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass ein Gericht auch nachträglich rechtliche<br />

Einwände erhebt, dieses Finanzierungsinstrument verwirft und daraus folgend<br />

Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft erhoben werden.<br />

- Überdies ist der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments allein nicht<br />

ausreichend, um den Finanzierungsbedarf der Gesellschaft zu decken.<br />

- Sollte das Finanzierungsinstrument der Eigenkapitalzusage auf Abruf nicht oder nicht<br />

mehr zur Verfügung stehen, würde sich dies in erheblichem Ausmaß nachteilig auf die<br />

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von WILEX auswirken.<br />

1.1.3.5 Risiken im Zusammenhang mit Tochtergesellschaften<br />

- Verluste bei der Heidelberg Pharma AG könnten dazu führen, dass die WILEX der<br />

Heidelberg Pharma AG neben einer bereits abgegebenen begrenzten und zeitlich<br />

befristeten Patronatserklärung sowie neben einem bereits vereinbarten<br />

Gesellschafterdarlehen weitere finanzielle Unterstützung etwa in Form von weiteren<br />

Gesellschafterdarlehen oder Kapitalerhöhungen geben muss, um eine Insolvenz der<br />

Heidelberg Pharma AG abzuwenden. Es besteht auch das Risiko, dass die Heidelberg<br />

Pharma AG insolvent wird und das Investment der WILEX dann weitgehend verloren<br />

wäre.<br />

- Die von der Heidelberg Pharma AG entwickelte ADC-Technologie ist noch nicht<br />

ausgereift. Es ist nicht auszuschließen, dass die ADC-Technologie nicht zur Marktreife<br />

geführt werden kann.<br />

- Die Nutzung der ADC-Technologie hängt unter anderem von der Fortgeltung eines<br />

Lizenzvertrages ab.<br />

- Bei der Heidelberg Pharma AG arbeiten verschiedene Personen, deren Know-how für<br />

die Entwicklung der ADC-Technologie wesentlich ist. Sollte es nicht gelingen, die Fachund<br />

Führungskräfte dauerhaft zu binden, wäre der Geschäftsbetrieb gefährdet.<br />

11


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

- Die ADC-Technologie könnte nicht tragfähig zur therapeutischen Verwendung sein,<br />

falls bei Verwendung eines bestimmten Antikörpers das Verhältnis von<br />

Nebenwirkungen zu Erreichen einer Wirksamkeit aufgrund des in die Tumorzelle<br />

eingebrachten Toxin nicht akzeptabel ist<br />

- Eine Verschlechterung der Bewertung der Beteiligung der Gesellschaft an der<br />

Heidelberg Pharma AG könnte sich negativ auf die Bilanz der Gesellschaft auswirken.<br />

- Verluste bei der WILEX Inc. könnten dazu führen, dass die WILEX der WILEX Inc.<br />

weitere finanzielle Unterstützung etwa in Form von weiteren Gesellschafterdarlehen<br />

oder durch Kapitalerhöhungen gewähren muss, um eine Insolvenz der WILEX Inc.<br />

abzuwehren. Es besteht auch das Risiko, dass die WILEX Inc. trotz der finanziellen<br />

Unterstützung durch die WILEX insolvent wird.<br />

- Bei der WILEX Inc. arbeiten verschiedene Personen, deren Know-how für die<br />

Entwicklung und die Produktion der In-vitro Diagnostiktests wesentlich ist. Sollte es<br />

nicht gelingen, die Fach- und Führungskräfte dauerhaft zu binden, wäre der<br />

Geschäftsbetrieb gefährdet.<br />

12


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

1.2 Zusammenfassung weiterer wesentlicher Angaben über die<br />

Gesellschaft<br />

Vorstand<br />

Aufsichtsrat<br />

Grundkapital<br />

Abschlussprüfer<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm, Dr. Paul Bevan,<br />

Dr. Thomas Borcholte, Peter Llewellyn-Davies<br />

Prof. Dr. Christof Hettich, Dr. Georg F. Baur,<br />

Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Dr. Alexandra Goll,<br />

Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach,<br />

Andreas R. Krebs<br />

21.613.035,00 € eingeteilt in 21.613.035 auf den Inhaber<br />

lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)<br />

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München<br />

Hauptaktionäre (über 3 %) dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG (30,48 %)<br />

Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH<br />

(12,85)<br />

UCB Pharma S.A. (15,38 %)<br />

TVM Capital Fonds (4,28 %) 1)<br />

Merlin Fonds (3,95 %) 2)<br />

Sitz und Geschäftsjahr der<br />

Gesellschaft<br />

1) TVM IV GmbH & Co. KG. und TVM V Life Science Ventures GmbH & Co. KG<br />

2) The Merlin Biosciences Fund L.P. und The Merlin Biosciences Fund GbR<br />

Die WILEX AG hat ihren Sitz in München und ist unter HRB<br />

136670 in das Handelsregister des Amtsgerichts München<br />

eingetragen. Die Geschäftsräume der Gesellschaft<br />

befinden sich in der Grillparzerstraße 10, 81675 München,<br />

Tel.: +49 (0) 89 413 138 0. Das Geschäftsjahr der WILEX<br />

AG beginnt am 1. Dezember und endet am 30. November<br />

des darauf folgenden Jahres.<br />

Mitarbeiter Zum 31. Mai <strong>2011</strong> beschäftigte WILEX insgesamt 70<br />

Mitarbeiter (einschließlich der Vorstandsmitglieder). Seit<br />

dem 31. Mai <strong>2011</strong> sind keine wesentlichen Veränderungen<br />

der Anzahl der Mitarbeiter eingetreten.<br />

Stimmrechte<br />

Gewinnanteilberechtigung<br />

International Securities<br />

Identification Number (ISIN)<br />

Wertpapierkennnummer<br />

(WKN)<br />

Börsenkürzel<br />

Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung.<br />

Sämtliche Aktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung<br />

ab dem 1. Dezember 2010 ausgestattet.<br />

DE0006614720 (für die bereits zum Börsenhandel im<br />

Regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse zugelassenen Aktien)<br />

661472 (für die bereits zum Börsenhandel im Regulierten<br />

Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

zugelassenen Aktien)<br />

WL6 (für die bereits zum Börsenhandel im Regulierten<br />

Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

zugelassenen Aktien)<br />

13


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Wesentliche Angaben über die Zulassung von Aktien<br />

Verbriefung<br />

Lock-Up<br />

Die Aktien aus der am 15. Dezember 2010 von der<br />

außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen und<br />

am 17. März <strong>2011</strong> in das zuständige Handelsregister<br />

eingetragenen Kapitalerhöhung sind in einer Globalurkunde<br />

verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG,<br />

Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, als<br />

Wertpapiersammelbank hinterlegt ist. Die Globalurkunde<br />

wurde am 4. April <strong>2011</strong> bei der Clearstream Banking AG<br />

eingereicht. Der Anspruch eines Aktionärs auf Verbriefung<br />

seines Anteils ist satzungsmäßig ausgeschlossen.<br />

3.031.845 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien<br />

ohne Nennbetrag aus der am 15. Dezember 2010 von der<br />

außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen und<br />

am 17. März <strong>2011</strong> in das zuständige Handelsregister<br />

eingetragenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen,<br />

unterliegen aufgrund einer zwischen der WILEX und der<br />

Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH,<br />

der NewMarket Venture Verwaltungs GmbH sowie Herrn<br />

Dr. Jan Schmidt-Brand abgeschlossenen Haltevereinbarung<br />

einer Halteverpflichtung (Lock-up-Verpflichtung),<br />

die am 17. März 2012 endet (Halteperiode).<br />

Während der Halteperiode sind die Verwaltungsgesellschaft<br />

des Golf Club St. Leon-Rot mbH, die NewMarket Venture<br />

Verwaltungs GmbH und Herr Dr. Jan Schmidt-Brand<br />

gegenüber der WILEX verpflichtet, die von ihnen<br />

übernommenen Neuen Aktien 12 Monate ab Eintragung der<br />

Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister zu halten.<br />

Zulassung zum Börsenhandel<br />

Die Aktien aus der 15. Dezember 2010 von der<br />

außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen und<br />

am 17. März <strong>2011</strong> in das zuständige Handelsregister<br />

eingetragenen Kapitalerhöhung sollen vollständig<br />

(3.2000.000) zum regulierten Markt (Prime Standard) der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Der<br />

Zulassungsantrag für die Frankfurter Wertpapierbörse ist<br />

am 18. <strong>August</strong> <strong>2011</strong> gestellt worden; die Gesellschaft<br />

erwartet die Zulassung für die Aktien für den 2. September<br />

<strong>2011</strong>. Es ist vorgesehen die Aktien am 7. September <strong>2011</strong><br />

in die bestehende Notierung für die Aktien der WILEX<br />

einbeziehen zu lassen.<br />

14


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

1.3 Ausgewählte Finanz- und Geschäftsinformationen<br />

Die nachstehend zusammengefassten Finanzangaben, mit Ausnahme der Bilanzwerte zum<br />

31. Mai 2010, sind den IFRS-Abschlüssen von WILEX im Finanzteil dieses Prospektes<br />

entnommen.<br />

Neben den geprüften Vergleichszahlen des unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahres<br />

mit Periodenende zum 30. November 2010 sind zusätzlich ungeprüfte Zahlen für den 6-<br />

monatigen Berichtszeitraum zum 31. Mai <strong>2011</strong> (1. Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong> <strong>vom</strong> 1. Dezember<br />

2010 bis zum 31. Mai <strong>2011</strong>, inklusive der Vergleichszahlen für den entsprechenden<br />

Vorjahreszeitraum) dargestellt; diese Werte entstammen dem internen Rechnungswesen<br />

und sind im Rahmen der jeweiligen Halbjahresabschlüsse veröffentlicht.<br />

Die nachstehend ausgewählten Finanzangaben und Geschäftsinformationen sind als<br />

Einführung zu verstehen. Anleger sollten ihre Entscheidung auf die Prüfung des gesamten<br />

Prospektes stützen.<br />

1.3.1 Gesamtergebnisrechnung / Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Für die zum 31. Mai <strong>2011</strong> und zum 30. November 2010 endenden Perioden handelt es sich<br />

um Gesamtergebnisrechnungen. In den entsprechenden vorangegangenen Perioden wurde<br />

eine Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen des Einzelabschlusses erstellt.<br />

in Euro 01.12.2010 01.12.2009 01.12.2009 01.12.2008 01.12.2007<br />

-31.05.<strong>2011</strong> -31.05.2010 -30.11.2010 -30.11.2009 -30.11.2008<br />

ungeprüft ungeprüft geprüft geprüft geprüft<br />

Umsatzerlöse 1.366.743 0 0 10.000.000 0<br />

Sonstige Erträge 638.545 912.479 1.314.138 3.013.462 3.207.707<br />

Erträge 2.005.288 912.479 1.314.138 13.013.462 3.207.707<br />

Herstellungs-, Service- und Vertriebskosten (978.568) 0 0 0 0<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten (8.754.507) (10.194.636) (19.703.806) (21.822.973) (20.156.595)<br />

Verwaltungskosten (2.674.352) (2.282.792) (4.722.338) (4.054.652) (4.444.659)<br />

Betriebliche Aufwendungen (12.407.428) (12.477.429) (24.426.144) (<strong>25.</strong>877.625) (24.601.254)<br />

BETRIEBSERGEBNIS (10.402.139) (11.564.950) (23.112.005) (12.864.163) (21.393.547)<br />

Finanzierungserträge 5.229 16.921 <strong>25.</strong>228 157.954 972.292<br />

Finanzierungsaufwendungen (222.821) (3.564) (5.480) (7.598) (11.624)<br />

Finanzergebnis (217.592) 13.357 19.748 150.356 960.667<br />

ERGEBNIS VOR STEUERN (10.619.731) (11.551.592) (23.092.257) (12.713.807) (20.432.880)<br />

Ertragsteuern (1.602) (4.367) (6.370) (15.455) (14.785)<br />

PERIODENERGEBNIS (10.621.333) (11.555.959) (23.098.627) (12.729.262) (20.447.665)<br />

Währungsgewinn aus der Konsolidierung 20.724 0 9.398 0 0<br />

"Comprehensive Income" (10.600.609) (11.555.959) (23.089.229) (12.729.262) (20.447.665)<br />

15


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

1.3.3 Kapitalflussrechnung<br />

in Euro 01.12.2010 01.12.2009 01.12.2009 01.12.2008 01.12.2007<br />

-31.05.<strong>2011</strong> -31.05.2010 -30.11.2010 -30.11.2009 -30.11.2008<br />

ungeprüft ungeprüft geprüft geprüft geprüft<br />

Periodenergebnis (10.621.333) (11.555.959) (23.098.627) (12.729.262) (20.447.665)<br />

Anpassungen für GuV-Posten<br />

Bewertung Aktienoptionen 67.375 404.834 470.425 124.745 286.537<br />

Abschreibungen 180.654 106.249 216.509 237.330 252.707<br />

Erhöhung der Pensionsverpflichtungen 480 420 877 844 812<br />

Finanzierungsaufwendungen 240.870 3.564 6.128 7.598 11.624<br />

Finanzierungserträge (26.186) (16.921) (<strong>25.</strong>877) (157.954) (972.292)<br />

Steueraufwand 1.602 4.367 6.370 15.455 14.785<br />

464.794 502.513 674.432 228.018 (405.827)<br />

Veränderungen der Bilanzposten<br />

Vorräte 28.361 0 0 (11.900) 0<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 33.559 5.017.864 4.977.623 (4.975.952) (41.912)<br />

Sonstige Forderungen 113.637 126.019 195.211 (178.448) 21.418<br />

Ertragssteuern 0 0 0 (836) (53.382)<br />

Anzahlungen 21.709 96.146 2<strong>25.</strong>507 (276.534) 170.472<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte (395.281) (603) 0 (138.026) (22.689)<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2.499) (143.649) (60.565) 311.146 40.091<br />

Sonstige Verbindlichkeiten 12.026.781 (2.440.009) (2.172.777) (866.521) (2.090.822)<br />

11.826.266 2.655.769 3.164.998 (6.137.072) (1.976.824)<br />

Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 1.669.727 (8.397.677) (19.259.197) (18.638.315) (22.830.316)<br />

Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (3.806) (864) (5.493) (119) (7.855)<br />

Erhaltene Finanzierungserträge 2.498 16.921 <strong>25.</strong>228 189.261 1.335.938<br />

Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 1.668.418 (8.381.620) (19.239.462) (18.449.173) (21.502.233)<br />

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit<br />

Erwerb von Sachanlagen (89.639) (3.268) (45.876) (66.251) (55.905)<br />

Erwerb immaterieller Vermögenswerte (7.963) (559) (4.002) (4.944) (11.831)<br />

Erwerb von Oncogene 0 0 (4<strong>25.</strong>659) 0 0<br />

Verkauf Erwerb von Finanzinvestitionen 0 0 0 0 15.000.000<br />

Nettomittelveränderung aus der Investitionstätigkeit (97.601) (3.827) (475.537) (71.196) 14.932.264<br />

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

Erlös aus den Kapitalerhöhungen 0 8.9<strong>25.</strong>823 18.991.610 10.000.000 0<br />

Kosten der Kapitalerhöhungen 0 (632.697) (712.735) (190.198) 0<br />

Eingang Gesellschafterdarlehen 10.000.000 0 0 0 0<br />

Tilgung Finanzierungsleasing (28.444) (9.893) (37.518) (15.357) (88.895)<br />

Nettomitteländerung aus der Finanzierungstätigkeit 9.971.557 8.283.232 18.241.357 9.794.445 (88.895)<br />

Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel 30.397 0 5.730 0 0<br />

Nettoveränderung an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten<br />

11.572.771 (102.215) (1.467.912) (8.7<strong>25.</strong>924) (6.658.863)<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

am Periodenanfang 1.943.151 3.411.063 3.411.063 12.136.987 18.795.851<br />

zum Periodenende 13.515.922 3.308.849 1.943.151 3.411.063 12.136.987<br />

17


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

2 RISIKOFAKTOREN<br />

Anleger sollten vor der Entscheidung über den Kauf von Aktien der Gesellschaft die<br />

nachfolgend beschriebenen Risiken sowie die übrigen in diesem Prospekt enthaltenen<br />

Informationen sorgfältig lesen und bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt<br />

dieser Risiken kann, einzeln oder zusammen mit anderen Umständen, die Geschäftstätigkeit<br />

von WILEX wesentlich beeinträchtigen und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX haben. Die nachfolgend aufgeführten<br />

Risiken könnten sich als nicht abschließend herausstellen und daher nicht die einzigen<br />

Risiken sein, denen WILEX ausgesetzt ist. Die gewählte Reihenfolge bedeutet weder eine<br />

Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Schwere beziehungsweise die<br />

Bedeutung der einzelnen Risiken. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die der Gesellschaft<br />

gegenwärtig nicht bekannt sind oder von ihr auf Grundlage ihrer regelmäßigen Risikoprüfung<br />

gegenwärtig als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftstätigkeit von<br />

WILEX ebenfalls beeinträchtigen und wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX haben. Der Börsenkurs der Aktien könnte<br />

aufgrund des Eintritts jedes dieser Risiken fallen, und Anleger könnten ihr eingesetztes<br />

Kapital ganz oder teilweise verlieren.<br />

2.1 Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von WILEX<br />

WILEX hat bisher noch keine Gewinne erwirtschaftet und wird möglicherweise nie profitabel<br />

werden. Sollte es WILEX nicht gelingen, Gewinne aus eigener Geschäftstätigkeit zu<br />

erwirtschaften, kann dies zur Insolvenz der Gesellschaft führen und die Aktionäre können ihr<br />

investiertes Kapital ganz oder teilweise verlieren.<br />

WILEX hat seit Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit im Jahr 1997 erhebliche Verluste<br />

erwirtschaftet. Zum 31. Mai <strong>2011</strong> belief sich der kumulierte Bilanzverlust der Gesellschaft auf<br />

insgesamt 157.823.676 €. Dieser Verlust wurde hauptsächlich durch Ausgaben für<br />

Forschungs- und Entwicklungsprogramme sowie durch allgemeine Verwaltungskosten von<br />

WILEX verursacht. Es ist zu erwarten, dass auch in Zukunft erhebliche Forschungs- und<br />

Entwicklungskosten für Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten, Kosten für die<br />

Vermarktung von künftigen Produkten sowie allgemeine Verwaltungskosten entstehen<br />

werden. Diese Kosten werden – wie bereits in der Vergangenheit – voraussichtlich auch auf<br />

absehbare Zeit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Liquiditätslage und das<br />

Eigenkapital und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX haben.<br />

Da die Entwicklung von Arzneimitteln und Diagnostika zahlreichen Risiken und<br />

Unsicherheiten unterliegt, lässt sich nicht vorhersagen, ob WILEX jemals Umsätze aus<br />

Produktverkäufen und Gewinne aus ihrer Geschäftstätigkeit erzielen wird. Solange WILEX<br />

dies nicht gelingt, ist die Gesellschaft auf zusätzliche Eigen- oder Fremdfinanzierung<br />

angewiesen. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, die erforderlichen Mittel einzuwerben,<br />

kann dies zur Insolvenz der Gesellschaft und zu einem Totalverlust des von den Aktionären<br />

investierten Kapitals führen.<br />

WILEX ist wesentlich von dem wirtschaftlichen Erfolg ihrer Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten abhängig. Die Entwicklung des Diagnostikumkandidaten<br />

REDECTANE ® , aber auch des Arzneimittelkandidaten RENCAREX ® , war und ist für WILEX<br />

mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Ob WILEX jemals in der<br />

Lage sein wird, mit REDECTANE ® oder RENCAREX ® Umsätze aus Produktverkäufen zu<br />

erzielen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die nicht oder nicht vollständig von der<br />

18


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Gesellschaft beeinflusst werden können. Dazu zählen unter anderem der erfolgreiche<br />

Abschluss von Phase III-Studien und die Erteilung der für das Inverkehrbringen<br />

erforderlichen Zulassungen durch die amerikanische Food and Drug Administration („FDA“),<br />

die Europäische Arzneimittelzulassungsbehörde (European Medicines Agency, ,,EMA“)<br />

sowie nationale Zulassungsbehörden anderer Länder. Darüber hinaus ist es erforderlich,<br />

dass die Behandlungskosten für REDECTANE ® oder RENCAREX ® von den gesetzlichen<br />

Krankenkassen und anderen Einrichtungen und Versicherungen im Gesundheitswesen der<br />

jeweiligen Länder erstattet werden. Sofern es WILEX nicht gelingt, nach erfolgter Zulassung<br />

REDECTANE ® oder RENCAREX ® erfolgreich im Markt zu etablieren oder falls sich die<br />

Markteinführung erheblich verzögert, könnte dies die zukünftigen Geschäftsaussichten von<br />

WILEX negativ beeinflussen. Insbesondere könnten die Umsätze mit REDECTANE ® oder<br />

RENCAREX ® geringer ausfallen als erwartet oder erst mit Verzögerung oder niemals erzielt<br />

werden. Möglicherweise wird WILEX aufgrund dieser Umstände niemals oder nicht dauerhaft<br />

in der Lage sein, profitabel zu werden und die Entwicklung anderer Arzneimittel- oder<br />

Diagnostikumkandidaten zu finanzieren.<br />

WILEX hat mit MESUPRON ® eine Phase II-Studie in der Indikation<br />

Bauchspeicheldrüsenkrebs erfolgreich durchgeführt und gab im Mai 2010 die Ergebnisse<br />

dieser Studie bekannt. Gegenwärtig wird MESUPRON ® in einer weiteren Phase II-Studie in<br />

der Indikation Brustkrebs untersucht. Die Entwicklung von MESUPRON ® ist jedoch noch<br />

nicht abgeschlossen, insbesondere muss WILEX noch weitere klinische Studien für<br />

MESUPRON ® durchführen. Diese werden benötigt, um zu beweisen, dass dieser<br />

Arzneimittelkandidat ausreichend sicher, verträglich und wirksam ist. Diese Erfordernisse<br />

gelten umso mehr für den sich ebenfalls bereits in der klinischen Entwicklung befindlichen<br />

Arzneimittelkandidaten WX-554. Dieser Wirkstoff befindet sich in einem Phase I-Programm<br />

und hat daher noch einen zu REDECTANE ® , RENCAREX ® und MESUPRON ®<br />

vergleichsweise langen Weg der klinischen Entwicklung vor sich.<br />

Sollte die Entwicklung einzelner oder aller der gegenwärtigen Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten von WILEX nicht erfolgreich abgeschlossen werden und sollten<br />

diese nicht als Arzneimittel bzw. Diagnostikum zugelassen und anschließend erfolgreich<br />

vermarktet werden können, könnte dies dazu führen, dass erheblichen Aufwendungen für<br />

Forschung und Entwicklung keine entsprechenden künftigen Erträge gegenüber stünden.<br />

Dies kann erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der Gesellschaft haben.<br />

Die Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten von WILEX müssen strenge und langwierige<br />

Prüfungsverfahren, wie vorklinische und klinische Entwicklungen, durchlaufen, deren<br />

Ergebnisse ungewiss sind und die dazu führen können, dass sich die Markteinführung der<br />

Produkte von WILEX erheblich verzögert oder überhaupt nicht erfolgt. Bislang hat WILEX für<br />

keinen Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten die vorklinischen und klinischen<br />

Entwicklungen vollständig abgeschlossen.<br />

Damit WILEX für einen ihrer derzeitigen oder zukünftigen Arzneimittel- oder<br />

Diagnostikumkandidaten durch die dafür zuständigen Behörden eine Zulassung für die<br />

Behandlung von Patienten erhalten kann, muss dessen Sicherheit, Verträglichkeit und<br />

Wirksamkeit in geeigneten und sorgfältig kontrollierten vorklinischen und klinischen Studien<br />

nachgewiesen werden. Die Anzahl der erforderlichen vorklinischen und klinischen Studien ist<br />

von der Art des Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten, der Indikation, für die sie<br />

eingesetzt werden sollen, den Ergebnissen in zuvor durchgeführten vorklinischen und<br />

klinischen Studien und den auf das spezifische Arzneimittel oder Diagnostikum anwendbaren<br />

Vorschriften abhängig. Diese vorklinischen und klinischen Studien sind mit einem hohen<br />

19


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Zudem geben die Ergebnisse bereits durchgeführter<br />

vorklinischer und klinischer Studien keinen genauen und sicheren Aufschluss über den<br />

Ausgang weiterer laufender oder noch durchzuführender Studien. Falls sich vorklinische<br />

oder klinische Studien erheblich verzögern oder negative Ergebnisse zeigen, würde die<br />

Zulassung ebenfalls verzögert oder könnte möglicherweise überhaupt nicht erfolgen. Bislang<br />

hat WILEX für keinen ihrer Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten die vorklinische und<br />

klinische Entwicklung abgeschlossen.<br />

Mit REDECTANE ® führte das Ludwig Institute for Cancer Research, New York, NY, USA, in<br />

Zusammenarbeit mit dem Memorial Sloane-Kettering Cancer Center, New York, NY, USA in<br />

den Jahren 2005/2006 erfolgreich eine Machbarkeitsstudie durch. Im Oktober 2007 wurde<br />

die Phase III-Studie für REDECTANE ® von der FDA genehmigt und nach dem Erhalt einer<br />

Special Protocol Assessment („SPA“) hat WILEX mit der Patientenrekrutierung im Mai 2008<br />

begonnen und diese im September 2009 abgeschlossen. Im zweiten Quartal 2010 wurde die<br />

Phase III-Studie abgeschlossen, und im Mai 2010 wurden die finalen Ergebnisse der Studie<br />

veröffentlicht. In der Phase III-Studie wurde geprüft, ob die Kombination von REDECTANE ®<br />

mit einer Positron-Emissions-Tomographie (PET) und Computertomographie (CT)<br />

gegenüber dem derzeit üblichen, isolierten Einsatz von CT eine verbesserte Diagnostik von<br />

Nierentumoren ermöglicht. Als Studienendpunkte wurden Sensitivität und Spezifität definiert.<br />

Der Endpunkt Sensitivität, die korrekte Diagnose eines klarzelligen Nierenzellkarzinoms,<br />

wurde im Vergleich zum CT mit statistischer Signifikanz erreicht (P-Value, p) (p ≤ 0,016). Der<br />

Studienendpunkt Spezifität, die korrekte Diagnose, dass kein klarzelliges Nierenzellkarzinom<br />

vorliegt, wurde mit einem hoch signifikanten statistischen Wert bestätigt (p < 0,001). Um<br />

auszuschließen, dass die Überlegenheit von REDECTANE ® aus einem schlechten<br />

Abschneiden des CT resultiert, wurden die Endpunkte von REDECTANE ® außerdem mit<br />

einem im Studienprotokoll festgelegten künstlichen Mindestwert von 75 % Spezifität und<br />

Sensitivität verglichen. REDECTANE ® zeigte eine Sensitivität von 86 % (p ≤ 0,002) und eine<br />

Spezifität von 87 % (p = 0,057).<br />

Aufgrund dieser Daten wurde im zweiten Quartal <strong>2011</strong> das Pre-Biological License<br />

Application Meeting (Pre-BLA-Meeting), also die offizielle Vorbesprechung für den<br />

Zulassungsantrag mit der FDA geführt. Im Rahmen des Pre-BLA-Meetings bestätigte die<br />

FDA in der Diskussion, dass die Studie einen angemessenen Beweis für die diagnostische<br />

Performance und Sicherheit von REDECTANE ® liefert und die ersten drei Endpunkte<br />

bestätigt wurden. Die FDA regt an, dass WILEX und IBA eine sogenannte „outcomes based<br />

study“ vor dem Zulassungsantrag in Erwägung ziehen sollen, um einen zusätzlichen Hinweis<br />

zum medizinischen Nutzen zu erhalten und die Position für die Genehmigung eines Antrages<br />

zu stärken. Eine solche „outcomes based study“ fordert, dass ein Arzt auf Basis der<br />

Diagnose mit REDECTANE ® und dem PET/CT Entscheidungen im Patientenmanagement<br />

trifft. In der Phase III-REDECT-Studie und in Übereinstimmung mit dem in der SPA<br />

vereinbarten Studiendesign hatten die Ärzte nicht die Option, sich für oder gegen einen<br />

operativen Eingriff auf Basis der Diagnose mit REDECTANE ® PET/CT zu entscheiden.<br />

Vielmehr wurden im Rahmen der durchgeführten Phase III Studie die diagnostischen<br />

Befunde mit CT und PET/CT nach der Operation mit Hilfe einer histologischen Untersuchung<br />

gemäß Studiendesign bestätigt. WILEX und IBA stimmen mit der FDA überein, dass eine<br />

solche Studie der nächste logische Schritt in der Entwicklung von REDECTANE ® sein<br />

könnte. Allerdings vertreten WILEX, IBA und externe medizinische Berater die Meinung,<br />

dass eine solche Studie als Phase IV nach Marktzulassung durchgeführt werden sollte.<br />

WILEX und IBA werden das entsprechende Studiendesign und die Strategie zunächst mit<br />

dem medizinischen Beirat und im Anschluss mit der FDA diskutieren. Sobald eine<br />

diesbezügliche Einigung erzielt wurde, wird dies veröffentlicht werden.<br />

20


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Der zweite mit der FDA diskutierte Themenblock betraf Fragen zur Produktion von<br />

REDECTANE ® . WILEX hat zwei aufeinanderfolgende kommerzielle Herstellungsläufe<br />

(consistency lots) zur Prozessvalidierung des reinen Antikörpers Girentuximab beim<br />

Herstellungspartner Avid Bioservices, Inc., Tustin, CA, USA, erfolgreich abgeschlossen. Der<br />

dritte Produktionslauf wurde bereits vor dem Treffen begonnen und wird in Kürze<br />

abgeschlossen. Die Daten zur Prozessvalidierung aus dem dritten Lauf sollten während der<br />

Bearbeitung des Zulassungsantrages bei der FDA durch WILEX nachgereicht werden. Die<br />

FDA hat deutlich gemacht, dass alle notwendigen Daten zur Prozessvalidierung aus allen<br />

drei konsekutiven Herstellungsläufen als Teil des Zulassungsantrages vorzulegen sind.<br />

Außerdem hat die FDA von IBA, die für die radioaktive Markierung des Antikörpers<br />

verantwortlich ist, Daten zur kommerziellen Produktion, insbesondere<br />

Produktcharakterisierung und Prozessvalidierung von REDECTANE ® gefordert. IBA hat<br />

durch die Errichtung einer neuen Produktionsstätte mit zentraler Herstellung und<br />

Qualitätskontrolle eine Infrastruktur geschaffen, um REDECTANE ® zukünftig nicht nur als<br />

Studienmedikation, sondern als marktfähiges Produkt anzubieten. WILEX und IBA werden<br />

der FDA die notwendigen Daten in den nächsten Monaten bereitstellen.<br />

In Abhängigkeit von den weiteren Diskussionen mit der FDA, insbesondere hinsichtlich des<br />

Zeitpunktes der geplanten „Outcomes based study“ kann sich der geplante<br />

Zulassungsantrag um 6 bis 36 Monate verzögern.<br />

Sollte eine Zulassung durch die FDA nicht erfolgen, kann dies dazu führen, dass erheblichen<br />

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung keine entsprechenden künftigen Erträge<br />

gegenüberstehen. Dies kann erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage der Gesellschaft haben. Ein entsprechendes Risiko besteht auch hinsichtlich<br />

der möglichen Weiterentwicklung von REDECTANE ® zur Diagnose von anderen Krebsarten.<br />

Mit RENCAREX ® wurden drei klinische Studien der Phase I abgeschlossen, sowie zwei<br />

klinische Studien der Phase I/II und eine klinische Studie der Phase II an Patienten mit<br />

metastasiertem Nierenzellkarzinom im Spätstadium durchgeführt. WILEX strebt die<br />

Zulassung für RENCAREX ® zur adjuvanten Behandlung von Patienten mit nicht<br />

metastasiertem Nierenzellkarzinom an. Im Mai 2004 hat WILEX von der FDA die Erlaubnis<br />

zur Durchführung einer entsprechenden Phase III-Studie mit RENCAREX ® an Patienten mit<br />

nicht metastasiertem Nierenzellkarzinom erhalten. Die Ergebnisse der bisherigen klinischen<br />

Studien der Phase I, der Phase I/II und der Phase II mit RENCAREX ® an Patienten mit<br />

metastasiertem Nierenzellkarzinom lassen jedoch keine verlässlichen Rückschlüsse auf die<br />

zu erwartenden Ergebnisse der derzeit laufenden Phase III-Studie sowie in Bezug auf die<br />

mögliche Anwendung von RENCAREX ® bei anderen Krebsarten zu, da die Phase III-Studie<br />

an Patienten mit nicht metastasiertem Nierenzellkarzinom durchgeführt wird, die sich in<br />

einem früheren Krankheitsstadium befinden. Eine Zwischenanalyse zur Futility des IDMC<br />

(Independent Data Monitoring Committee) in der Phase III-Zulassungsstudie im Dezember<br />

2007 ergab, dass die Studie wahrscheinlich ein signifikantes Ergebnis liefern wird, aber auch<br />

dieses positive Zwischenergebnis lässt nicht auf einen erfolgreichen Abschluss dieser Studie<br />

schließen. Es ist nicht sicher, ob RENCAREX ® bei Patienten mit nicht metastasiertem<br />

Nierenzellkarzinom genauso oder überhaupt wirkt oder das gleiche Sicherheits- und<br />

Verträglichkeitsprofil zeigt wie bei Patienten mit metastasiertem Nierenzellkarzinom. Sollte<br />

die Phase III-Studie nicht erfolgreich abgeschlossen werden können oder eine Zulassung<br />

nicht erfolgen, kann dies dazu führen, dass erheblichen Aufwendungen für Forschung und<br />

Entwicklung keine entsprechenden künftigen Erträge gegenüberstehen. Dies kann<br />

erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Gesellschaft haben. Ein entsprechendes Risiko besteht auch hinsichtlich der möglichen<br />

Weiterentwicklung von RENCAREX ® zur Behandlung von Patienten mit anderen Krebsarten.<br />

21


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Um das Fortschreiten der Ausbreitung von Krebserkrankungen zu hemmen, entwickelt<br />

WILEX im Rahmen des Urokinase-Typ Plasminogen-Aktivator (uPA)-Programms den<br />

Arzneimittelkandidaten MESUPRON ® . Das uPA-System scheint eine wichtige Rolle beim<br />

Wachstum, bei der Ausbreitung und Metastasierung von verschiedenen bösartigen Tumoren<br />

zu spielen. In der Phase II-Studie mit MESUPRON ® bei Patienten mit nicht metastasiertem<br />

Bauchspeicheldrüsenkrebs wurden im Mai 2010 die finalen Studienergebnisse<br />

bekanntgegeben, die eine Verbesserung der Tumoransprechrate, der medianen<br />

Überlebenszeit und der 1-Jahres-Überlebensrate bei einer Kombinationstherapie mit<br />

MESUPRON ® und dem Chemotherapeutikum Gemcitabine im Vergleich zu der Behandlung<br />

mit dem Chemotherapeutikum allein zeigte. In der randomisierten, offenen, dreiarmigen<br />

Machbarkeitsstudie (Proof of Concept Studie) wurde bei 95 Patienten mit lokal<br />

fortgeschrittenem, inoperablem, nicht metastasiertem Bauchspeicheldrüsenkrebs die<br />

Wirkung von MESUPRON ® – einmal täglich oral in den Dosierungen 200 mg bzw. 400 mg –<br />

in Kombination mit dem Chemotherapeutikum Gemcitabine (Gemzar ® , Eli Lilly and<br />

Company, Indianapolis, IN, USA) im Vergleich zu Gemcitabine allein untersucht. WILEX hat<br />

im zweiten Quartal 2010 eindrucksvolle Daten zum Tumoransprechen und der Verlängerung<br />

des Gesamtüberlebens aus dieser Studie auf der ASCO-Konferenz veröffentlicht (Details<br />

siehe Kapitel Geschäftstätigkeit, MESUPRON ® ). Trotz dieser positiven Studienergebnisse ist<br />

ungewiss, ob MESUPRON ® die erforderlichen weiteren klinischen Studien erfolgreich<br />

durchlaufen wird. Dies könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der Gesellschaft auswirken.<br />

In der im <strong>August</strong> 2008 begonnenen Phase II Studie mit MESUPRON ® bei Patienten mit<br />

metastasiertem, HER2–Rezeptor-negativem Brustkrebs wurde im Mai <strong>2011</strong> die<br />

Patientenrekrutierung abgeschlossen. Es wurden 132 Patienten in 20 Zentren in 5 Ländern<br />

(Belgien, Brasilien, Deutschland, Israel und USA) in die Studie eingeschlossen. Die Studie ist<br />

randomisiert und doppelt verblindet und untersucht die Wirksamkeit der<br />

Kombinationstherapie von MESUPRON ® und dem Chemotherapeutikum Capecitabine<br />

(Xeloda ® , HoffmannLa Roche AG, Basel, Schweiz) im Vergleich zu Capecitabine allein. Die<br />

Ergebnisse aus dieser Studie werden frühestens 2012 erwartet.<br />

Im November 2009 wurde für WX-554, einem Mitogen-aktivierten Protein-Kinase (MEK)-<br />

Inhibitor, das klinische Phase I-Programm mit der ersten Phase I-Studie begonnen. In der<br />

nicht verblindeten Dosiseskalationsstudie wurden die Pharmakokinetik, Pharmakodynamik<br />

sowie Sicherheit und Verträglichkeit von WX-554 an gesunden männlichen Probanden<br />

untersucht. Ziel war es, die optimale biologische Dosis für die Hemmung des MEK-Systems<br />

durch WX-554 zu ermitteln. Im Juni 2010 wurden finale Daten der Phase I-Dosis-<br />

Eskalationsstudie mit dem MEK-Inhibitor WX-554 bekannt gegeben. Im Rahmen der in<br />

Deutschland durchgeführten Studie wurde in fünf ansteigenden Dosisstufen jeweils fünf<br />

Probanden einmalig eine 15-minütige Infusion WX-554 verabreicht. Die Substanz erwies sich<br />

für die 25 Probanden als sicher und gut verträglich. Die Hemmung des MEK-<br />

Signaltransduktionsweges war dosisabhängig und wurde mit 1 mg WX-554 pro kg<br />

Körpergewicht vollständig blockiert. Trotz dieser positiven Daten aus der Phase I-Studie ist<br />

ungewiss, ob der Arzneimittelkandidat WX-554 die erforderlichen weiteren klinischen Studien<br />

erfolgreich durchlaufen wird. Dies könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />

Die Entwicklung der Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten, welche WILEX entweder<br />

gemeinsam mit Kooperationspartnern oder allein entwickelt, kann aufgrund zahlreicher<br />

Risiken scheitern. So können Schwierigkeiten in der Patientenrekrutierung oder in der<br />

Zusammenarbeit mit klinischen Prüfzentren oder Auftragsforschungsinstituten auftreten.<br />

Zudem hat kein Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidat bislang alle Phasen der klinischen<br />

22


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Erprobung und das behördliche Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Es ist nicht<br />

sicher, ob die vorklinischen und klinischen Entwicklungen erfolgreich abgeschlossen werden<br />

können, um anschließend für den entsprechenden Arzneimittel- bzw.<br />

Diagnostikumkandidaten die Zulassung beantragen und das Arzneimittel bzw. Diagnostikum<br />

erfolgreich vermarkten zu können. Generell gilt, dass vorklinische oder frühere klinische<br />

Studien keine Vorhersage erlauben und keinerlei Gewissheit über Sicherheit und<br />

Wirksamkeit in einer späteren Studie geben. Selbst nach erfolgreicher Zulassungsstudie ist<br />

nicht ausgeschlossen, dass die Zulassung eines Kandidaten verzögert oder verweigert wird.<br />

Dies könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />

auswirken.<br />

WILEX könnte nicht in der Lage sein, eine ausreichende Anzahl von in Frage kommenden<br />

Patienten oder Probanden in die klinischen Studien aufzunehmen, um diese erfolgreich und<br />

innerhalb des geplanten Zeitrahmens abzuschließen.<br />

Die erfolgreiche Durchführung der klinischen Studien innerhalb des geplanten Zeitrahmens<br />

setzt die Teilnahme einer ausreichenden Anzahl von in Frage kommenden Patienten voraus.<br />

Die Anzahl der Patienten oder gesunden Freiwilligen (Probanden), die bereit sind, an einer<br />

Studie teilzunehmen, ist unter anderem von folgenden Faktoren abhängig: der räumlichen<br />

Nähe von Patienten oder Probanden zu den an der Studie teilnehmenden klinischen<br />

Einrichtungen, den unterschiedlich strengen Kriterien für die Teilnahme an der Studie<br />

(insbesondere bei Studien über einen längeren Zeitraum), der Durchführung konkurrierender<br />

klinischer Studien von anderen Unternehmen und Instituten sowie der Verfügbarkeit von<br />

Arzneimitteln, die für die Durchführung der entsprechenden Studien notwendig sind. Die<br />

Teilnahme von Patienten an klinischen Studien wird auch durch folgende Faktoren<br />

beeinflusst: zum einen kann der Wettbewerb um Patienten mit derselben Indikation<br />

besonders intensiv sein; zum anderen erfolgt die Behandlung im Rahmen von klinischen<br />

Studien meist in großen klinischen Zentren, zu denen die Patienten regelmäßig (zum<br />

Beispiel wöchentlich) zum Teil weite Anfahrtswege zurücklegen müssen und schließlich<br />

führen andere Unternehmen ebenfalls klinische Studien durch oder haben Pläne für<br />

zukünftige Studien bekannt gegeben, für die wahrscheinlich Patienten gewonnen werden<br />

beziehungsweise gewonnen werden sollen, die auch für die Studien von WILEX in Betracht<br />

kommen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass nicht genügend Patienten<br />

oder Probanden rekrutiert werden können oder die Durchführung der Studien verzögert wird.<br />

Zudem können sich Studien auf Grund des vorzeitigen Ausscheidens von Patienten oder<br />

Probanden aus der Studie verzögern. Dadurch könnten sich die Kosten der Studie erhöhen<br />

oder die Zulassung und die Markteinführung des untersuchten Arzneimittel- oder<br />

Diagnostikumkandidaten verzögern oder sogar unmöglich werden. Dies könnte jeweils<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />

haben.<br />

WILEX könnte Zulassungen für seine Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten<br />

möglicherweise erst mit erheblicher Verzögerung, mit erheblichen Beschränkungen oder<br />

überhaupt nicht erhalten beziehungsweise diese ganz oder teilweise wieder entzogen<br />

bekommen.<br />

Vor der Vermarktung eines Arzneimittels oder eines Diagnostikums muss WILEX eine<br />

Zulassung von der FDA (für die USA), der EMA (für die Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Union) und den nationalen Zulassungsbehörden anderer Länder (jeweils für diese Länder)<br />

für die Vermarktung erhalten.<br />

23


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Die Zulassungsverfahren in den USA, in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und<br />

den anderen Ländern dauern unterschiedlich lange und werden durch zahlreiche Faktoren<br />

beeinflusst, die teilweise außerhalb des Einflussbereichs von WILEX liegen. Die Zeitspanne<br />

von der Entwicklung von Wirkstoffen bis hin zur Zulassung kann sich grundsätzlich auf<br />

etliche Jahre erstrecken. Jede Zulassungsbehörde ist berechtigt, ihre eigenen<br />

Anforderungen zu stellen, die Zulassung zu verweigern oder die Zulassung von der Vorlage<br />

zusätzlicher Daten abhängig zu machen. Dies gilt auch, wenn die Zulassung von einer<br />

anderen Behörde bereits erteilt wurde. Die Zulassung durch die Zulassungsbehörde eines<br />

Staates garantiert nicht die Zulassung durch Behörden anderer Staaten. Die<br />

Zulassungsanforderungen können sich zudem ändern, was eine verzögerte Erteilung oder<br />

eine Versagung der Zulassung zur Folge haben könnte. Insgesamt sind die<br />

Zulassungsverfahren mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbunden, und der<br />

Zeitpunkt einer Zulassung lässt sich nur schwer vorhersagen. Auch wenn das Portfolio in<br />

den letzten Jahren gereift ist, besteht daher weiterhin das Risiko, dass keiner der<br />

Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten aus dem gegenwärtigen Produktportfolio<br />

erfolgreich zugelassen werden kann. Sollte es verspätet oder überhaupt nicht gelingen, die<br />

Zulassungen für einen oder mehrere der Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten zu<br />

erlangen, könnten sich die Umsätze des jeweiligen Arzneimittel- oder<br />

Diagnostikumkandidaten verzögern oder gänzlich ausbleiben. Dies könnte jeweils nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />

Eine Zulassung kann auch in geringerem Umfang als beantragt erteilt werden oder mit<br />

bestimmten Bedingungen oder Auflagen verbunden sein. Beispielsweise kann die Zulassung<br />

auf eine bestimmte Patientengruppe beschränkt oder die Behandlung an die Beachtung<br />

bestimmter Sicherheitsvorkehrungen geknüpft werden. Solche Beschränkungen könnten die<br />

Umsatzentwicklung von WILEX negativ beeinflussen und damit jeweils nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />

Auch nach Erteilung einer Zulassung könnte sich herausstellen, dass ein Arzneimittel oder<br />

Diagnostikum unvorhergesehene Nebenwirkungen hat oder wirkungslos ist, so dass es aus<br />

diesen oder anderen Gründen seine Zulassung ganz oder teilweise verlieren kann oder<br />

sogar vollständig <strong>vom</strong> Markt genommen werden muss. Unter Umständen müssten vor einer<br />

weiteren Vermarktung kostenintensive Folgestudien durchgeführt werden. Sollte sich ein<br />

Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidat in der letzten Entwicklungsphase als ungeeignet<br />

erweisen oder ein bereits im Handel befindliches Arzneimittel oder Diagnostikum <strong>vom</strong> Markt<br />

genommen werden müssen, könnte dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von<br />

WILEX beeinträchtigen.<br />

Zudem werden die Pflichten zur Kennzeichnung, Verpackung, Information über Neben- und<br />

Wechselwirkungen, Lagerung, Werbung, Verkaufsförderung im Zusammenhang mit dem<br />

Arzneimittel oder Diagnostikum regelmäßig durch umfassende behördliche Vorschriften oder<br />

Gesetze geändert. Ein Verstoß gegen die anzuwendenden Rechtsvorschriften kann zu<br />

Geldbußen, Widerruf der Zulassung, Rückruf und Beschlagnahme der Arzneimittel oder<br />

Diagnostika, Auflagen für den Geschäftsbetrieb sowie zur Einleitung von<br />

Strafverfolgungsmaßnahmen führen. Dies könnte jeweils nachteilige Auswirkungen auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />

WILEX ist als pharmazeutisches Unternehmen auf die Zusammenarbeit mit klinischen<br />

Prüfzentren, Prüfleitern und Prüfärzten sowie anderen Dienstleistern angewiesen, die<br />

möglicherweise ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten nicht oder nicht zufriedenstellend<br />

erfüllen.<br />

24


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

WILEX ist bei der Durchführung klinischer Studien maßgeblich auf die Zusammenarbeit mit<br />

klinischen Prüfzentren, Prüfleitern und Prüfärzten sowie klinischen<br />

Auftragsforschungsinstituten (Contract Research Organisations, „CROs“) und anderen<br />

Dienstleistern angewiesen. WILEX führt zwar in regelmäßigen Abständen Überprüfungen<br />

und Revisionen in Bezug auf ihre CROs und andere Dienstleister durch, dennoch kann es<br />

sein, dass diese die anwendbaren Studienprotokolle, Vorschriften über die Datenqualität, die<br />

Archivierung der Unterlagen und Daten, die personellen und finanziellen Mittel für die<br />

Durchführung klinischer Studien, die in ihren Studien investiert werden, sowie andere<br />

Vorschriften und die Zeitpläne trotz vertraglicher Vereinbarung nicht einhalten. Wenn WILEX<br />

niedrigere Honorare zahlt als seine Wettbewerber oder diese Honorare nicht die<br />

Aufwendungen ihrer CROs und Dienstleister decken, könnten diese die Projekte von WILEX<br />

möglicherweise vernachlässigen oder ihre Verpflichtung in anderer Weise nicht zufrieden<br />

stellend erfüllen. Dies könnte sich nachteilig auf die Entwicklung der Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten von WILEX auswirken und deren Zulassung verzögern oder<br />

verhindern. Zudem könnte sich eine etwaige Verletzung der entsprechenden klinischen<br />

Studienprotokolle und anderer Vorschriften durch die Prüfzentren, Prüfärzte, CROs oder<br />

Dienstleister nachteilig auf die Reputation von WILEX oder ihrer Produkte am Markt<br />

auswirken. All dies könnte erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />

Der Zellklon, der den Antikörper Girentuximab produziert, könnte nicht mehr zur Verfügung<br />

stehen, falls dieser Zellklon und die aus ihm erzeugte Zellbank zerstört werden.<br />

Girentuximab wird ausgehend von einem bestimmten Zellklon hergestellt. Aus diesem<br />

Zellklon wurde eine Zellbank erzeugt, die als Ausgangsbasis für die weitere Produktion von<br />

Girentuximab bei Lohnherstellern dient. Diese Zellbank wird im Auftrag von WILEX in<br />

Großbritannien und den USA gelagert. Den Zellklon selbst hat WILEX bei der Deutschen<br />

Sammlung von Mikroorganismen („DSM“) hinterlegt. Sollten beide Lagerstätten für die<br />

Zellbank und mit ihnen die Zellbank selbst zerstört werden, müsste WILEX eine neue<br />

Zellbank aus dem hinterlegten Zellklon herstellen, was mit erheblichem Zeit- und<br />

Kostenaufwand verbunden wäre. Dies wiederum könnte zu Verzögerungen oder zum Ausfall<br />

der Produktion führen und damit zu Verzögerungen oder einem Ausfall der Herstellung von<br />

RENCAREX ® und REDECTANE ® . Sollte zusätzlich ebenfalls die Lagerstätte für den Zellklon<br />

bei der DSM zerstört werden, so ließe sich RENCAREX ® und REDECTANE ® gar nicht mehr<br />

produzieren. Gleiches gilt, wenn der dort hinterlegte Zellklon nicht mehr lebensfähig ist oder<br />

seine Fähigkeit, Girentuximab zu produzieren, verliert. Dies könnte jeweils nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />

Auch nach erfolgreichem Abschluss einer Phase III-Studie hängt die Zulassung von<br />

RENCAREX ® , REDECTANE ® oder anderen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten davon<br />

ab, ob WILEX die erforderlichen Daten über die Herstellung und Qualitätskontrolle (Chemistry,<br />

Manufacturing & Control, so genannte „CMC“) der Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />

vorweisen kann.<br />

Um eine Zulassung für RENCAREX ® , REDECTANE ® oder andere Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten zu erhalten, muss der jeweilige Hersteller nachweisen, dass er oder<br />

ein von ihm beauftragtes Unternehmen diese stets in einwandfreier Qualität herstellen kann.<br />

Der Hersteller muss ferner nachweisen, dass sowohl Komponenten, Vorstufen als auch das<br />

jeweilige Endprodukt eine Mindesthaltbarkeit besitzen. Im Rahmen des<br />

Zulassungsverfahrens müssen bei den jeweiligen Zulassungsbehörden zusätzlich zu den<br />

klinischen und vorklinischen Daten eine genaue Darstellung des Herstellungsverfahrens, der<br />

25


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

entsprechenden Qualitätsüberwachungen sowie Haltbarkeitsstudien einschließlich<br />

dazugehöriger Analyseverfahren, der so genannte „CMC-Teil“, eingereicht werden. Falls der<br />

CMC-Teil den behördlichen Anforderungen nicht entspricht, kann WILEX aufgefordert<br />

werden, die entsprechenden klinischen Studien für den betroffenen Arzneimittel- oder<br />

Diagnostikumkandidaten zu unterbrechen und möglicherweise auch endgültig abzubrechen.<br />

Dessen Inverkehrbringen und Verkauf könnte in diesem Fall gänzlich untersagt oder von<br />

weiterer Forschung und Entwicklung abhängig gemacht werden, eine beantragte Zulassung<br />

könnte verwehrt werden.<br />

Produktionsanlagen können grundsätzlich zu jeder Zeit von den Behörden überprüft werden.<br />

Falls eine Überprüfung durch eine Behörde Anhaltspunkte für Mängel ergibt, könnten WILEX<br />

oder von ihr beauftragte Hersteller dazu aufgefordert werden, die beanstandeten Mängel zu<br />

beseitigen, die Produktion einzustellen oder sogar Produktionsstätten zu schließen. Dies<br />

würde den Herstellungsprozess unterbrechen, und die Lieferung der betroffenen<br />

Arzneimittel, Diagnostika oder der jeweiligen Produktkandidaten könnte beeinträchtigt sein.<br />

Zudem könnte WILEX dazu aufgefordert werden, laufende klinische Studien zu unterbrechen<br />

oder abzubrechen, und das Inverkehrbringen und der Verkauf der betroffenen Arzneimittel,<br />

Diagnostika oder der jeweiligen Produktkandidaten könnte gänzlich untersagt werden.<br />

Auch Änderungen bei der Herstellung einschließlich Änderungen des<br />

Herstellungsverfahrens, ein Wechsel des Herstellungsortes oder ein Wechsel des Herstellers<br />

können der behördlichen Prüfung, Zulassung oder Neuzulassung unterliegen. Dies kann<br />

dazu führen, dass klinische Studien neu durchgeführt oder wiederholt werden müssen. Die<br />

hiermit verbundenen Überprüfungen können zeit- und kostenintensiv sein, die Zulassung und<br />

Markteinführung eines Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten verzögern oder gänzlich<br />

verhindern.<br />

Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />

auswirken.<br />

WILEX verfügt über keine eigenen Produktionsanlagen und ist deshalb bei der Herstellung von<br />

REDECTANE ® , RENCAREX ® , MESUPRON ® und anderen Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten auf Dritte angewiesen.<br />

WILEX betreibt derzeit keine eigenen Produktionsanlagen. Die Gesellschaft ist daher<br />

gegenwärtig bei der Herstellung sämtlicher Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten auf<br />

Dritte (so genannte „Lohnhersteller“) angewiesen, die auf der Grundlage von<br />

Lohnherstellungsverträgen für WILEX produzieren. Dies wird nach der derzeitigen Planung<br />

auch in Zukunft der Fall sein. Die Abhängigkeit von der Herstellung durch Lohnhersteller<br />

birgt zusätzliche Risiken im Vergleich zur Eigenherstellung. Zu diesen Risiken zählt unter<br />

anderem die nicht vertragsgerechte Herstellung, die im Verhältnis zu Dritten, insbesondere<br />

Patienten, zu einer Inanspruchnahme von WILEX im Rahmen von Produkthaftung und<br />

anderen Ersatzansprüchen führen kann.<br />

Sollte ein Lohnhersteller den Lohnherstellungsvertrag mit WILEX kündigen oder nicht<br />

verlängern, wäre WILEX gezwungen, einen anderen geeigneten Lohnhersteller zu finden.<br />

Ein solcher Wechsel des Lohnherstellers kann zu umstellungsbedingten Schwierigkeiten,<br />

insbesondere Produktionsverzögerungen, Lieferengpässen und erheblichen weiteren Kosten<br />

führen.<br />

Es können sich aber auch im Laufe der Zusammenarbeit Probleme bei der Herstellung<br />

ergeben. Dazu gehören unter anderem eine nicht ausreichende Bereitstellung von<br />

Kapazitäten durch den Vertragspartner für Zwecke der Zusammenarbeit, finanzielle<br />

Schwierigkeiten des Lohnherstellers, eine Änderung seiner Geschäftsstrategie oder ein<br />

26


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Wechsel in der Eigentümerstruktur des Lohnherstellers. Derartige Umstände können Einfluss<br />

auf die Vertragsbeziehungen haben, die Herstellung der betroffenen Arzneimittel und<br />

Diagnostika beziehungsweise der Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten verzögern und<br />

die Kosten für ihre Herstellung erhöhen. In jedem dieser Fälle könnte WILEX möglicherweise<br />

die geplanten Produktionsziele für die betroffenen Arzneimittel und Diagnostika<br />

beziehungsweise Arzneimittel und Diagnostikumkandidaten verfehlen. Schwierigkeiten mit<br />

Lohnherstellern oder ein Verstoß gegen einschlägige gesetzliche Vorschriften oder<br />

Richtlinien durch die Lohnhersteller können Geldstrafen, Geldbußen, gerichtliche<br />

Verfügungen, zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die Versagung oder Verzögerung<br />

der Erteilung, die Anordnung des Ruhens oder die Rücknahme von Zulassungen sowie die<br />

Anordnung der Beschlagnahme oder des Rückrufs von Produkten, die Beschränkung der<br />

Geschäftstätigkeit von WILEX sowie Strafverfolgungsmaßnahmen zur Folge haben. Diese<br />

Sanktionen könnten den Kostenaufwand von WILEX erhöhen, die Entwicklung von<br />

Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten verzögern und die Umsatzzahlen von WILEX<br />

verringern. Darüber hinaus kann es in diesen Fällen zu einer Rufschädigung der<br />

Gesellschaft kommen, die sich ebenfalls negativ auf die Vermarktung der Produkte der<br />

Gesellschaft und damit nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Gesellschaft auswirken kann.<br />

WILEX kann nicht sicherstellen, dass ihre Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten sowie<br />

ihre Arzneimittel und Diagnostika in einer Menge und Qualität hergestellt werden können, die<br />

für die klinische Entwicklung, Markteinführung und Vermarktung erforderlich ist. Es kann sein,<br />

dass die erforderlichen Mengen nicht mit einem für die Gesellschaft vertretbaren Zeit- und<br />

Kostenaufwand hergestellt werden können.<br />

Für die Produktion von RENCAREX ® und REDECTANE ® kooperiert WILEX derzeit mit der<br />

Avid Bioservices, Inc., Tustin, CA, USA („Avid“), die den Antikörper Girentuximab<br />

großtechnisch herstellt. Für die radioaktive Markierung von Girentuximab zur Produktion von<br />

REDECTANE ® kooperiert WILEX mit IBA Pharma S.A., Louvain-la-Neuve, Belgien („IBA“).<br />

Bei der Herstellung von Antikörpern kann es zu Verunreinigungen und bakteriellen<br />

Kontaminationen während des Produktionsprozesses kommen, die dazu führen, dass das<br />

hergestellte Material nicht den vorgegebenen Spezifikationen entspricht und daher nicht<br />

verwendet werden kann. Durch die Abhängigkeit von einem einzigen großtechnischen<br />

Hersteller zur Produktion von Girentuximab könnte sich die Markteinführung von<br />

REDECTANE ® und RENCAREX ® verzögern oder ganz ausbleiben oder es könnte keine<br />

ausreichende Menge an REDECTANE ® und RENCAREX ® oder nur zu nicht<br />

konkurrenzfähigen Preisen hergestellt werden, um die Marktnachfrage zu befriedigen.<br />

Sollten nach der Markteinführung von RENCAREX ® oder REDECTANE ® die<br />

Produktionskapazitäten von Avid oder IBA nicht ausreichen, um eine Nachfrage nach<br />

RENCAREX ® und REDECTANE ® zu befriedigen oder sollten Avid oder IBA ganz ausfallen,<br />

könnte dies die Entwicklung und Vermarktung von RENCAREX ® und/oder REDECTANE ®<br />

erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus ist es möglich, dass WILEX die<br />

Produktionsvereinbarungen in ihrer bestehenden Form nicht mehr zu akzeptablen<br />

Bedingungen fortführen oder verlängern kann. Sollte WILEX gezwungen sein, den<br />

großtechnischen Hersteller für RENCAREX ® oder REDECTANE ® zu wechseln, wäre der<br />

Aufbau einer soliden Geschäftsbeziehung mit einem neuen großtechnischen Hersteller für<br />

RENCAREX ® oder REDECTANE ® unter Umständen zeitaufwändig und kostspielig.<br />

Dies könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX negativ beeinflussen.<br />

27


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

WILEX befindet sich im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, die Arzneimittel und<br />

Diagnostika zur Behandlung von bösartigen Tumorerkrankungen entwickeln.<br />

Zu den Wettbewerbern gehören Pharma-, Chemie- und Biotechnologieunternehmen, die<br />

über größere finanzielle, technische und vertriebliche Ressourcen verfügen als WILEX sowie<br />

über eine größere Erfahrung im Hinblick auf die Entwicklung und Zulassung von<br />

Arzneimitteln und Diagnostika. Zudem sind manche Biotechnologieunternehmen<br />

Partnerschaften mit etablierten Unternehmen eingegangen, um die Forschung, Entwicklung<br />

und Vermarktung wettbewerbsfähiger Produkte zu intensivieren. Deshalb könnten sie in der<br />

Lage sein, Produkte mit ähnlicher Wirkung wie die Produkte von WILEX mit höherem<br />

finanziellen und personellen Aufwand zu entwickeln und schneller als WILEX am Markt zu<br />

platzieren. Darüber hinaus könnten Produkte anderer Unternehmen sicherer, verträglicher<br />

und/oder wirksamer sein. Sie könnten preisgünstiger sein und/oder eine größere Akzeptanz<br />

am Markt als Arzneimittel und Diagnostika von WILEX erreichen. Das erste in den Markt<br />

eingeführte Produkt hat zumeist einen erheblichen Vorteil gegenüber später eingeführten<br />

Produkten, weil spätere Marktteilnehmer die besseren Eigenschaften ihrer Produkte<br />

gegenüber den bereits eingeführten nachweisen müssen. Selbst wenn Arzneimittel und<br />

Diagnostika von WILEX als erstes am Markt eingeführt werden, könnte die Gesellschaft<br />

Marktanteile an die Konkurrenten verlieren.<br />

Bezüglich RENCAREX ® befindet sich WILEX im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, die<br />

Arzneimittel zur Behandlung von nicht metastasiertem Nierenzellkarzinom entwickeln. Der<br />

Gesellschaft sind derzeit zwei Produkte (Nexavar ® von Bayer Schering Pharma AG,<br />

Leverkusen und Onyx Pharmaceuticals, Inc., Emeryville, CA, USA und Sutent ® von Pfizer<br />

Inc., New York, NY, USA) bekannt, deren Wirksamkeit in Bezug auf die Behandlung von<br />

Patienten mit nicht metastasiertem Nierenzellkarzinom in Studien überprüft werden. Bei<br />

beiden Produkten handelt es sich um Arzneimittel, die zur Behandlung von Patienten mit<br />

metastasiertem Nierenzellkarzinom bereits zugelassen sind.<br />

WILEX arbeitet wie andere Pharma- und Biotechnologieunternehmen mit dem Risiko, dass<br />

sich Konkurrenztechnologien als sicherer, kostengünstiger und effektiver herausstellen<br />

könnten als seine eigenen. Überdies besteht das Risiko, dass Wettbewerber Produkte<br />

herstellen, die früher auf den Markt kommen und erfolgreicher sein könnten als die von<br />

WILEX entwickelten Arzneimittel. Weitere Risiken erwachsen daraus, dass Wettbewerber in<br />

der Absicht, Marktanteile zu gewinnen, ihre Technologie Kooperationspartnern zu geringeren<br />

Kosten anbieten könnten. Darüber hinaus könnten Wettbewerber versuchen, Produkte<br />

einzulizenzieren, die weiter fortgeschritten sind als Produktkandidaten von WILEX. Sollte es<br />

der Gesellschaft nicht gelingen, sich mit ihren Produkten im Wettbewerb mit anderen<br />

Herstellern zu behaupten, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX haben.<br />

Zudem verschreiben Ärzte teilweise im regulären Handel erhältliche, im Wettbewerb<br />

stehende Arzneimittel für Anwendungsbereiche, für die sie nicht zugelassen sind, da sie der<br />

Auffassung sind, dass diese Arzneimittel eine bessere oder kostengünstigere Behandlung<br />

ermöglichen. Die Verwendung von Arzneimitteln außerhalb ihres zugelassenen<br />

Anwendungsbereichs (so genannter ,,Off-Label-Use“) könnte die Umsatzerlöse, die WILEX<br />

mit ihren Arzneimittelkandidaten zu erzielen beabsichtigt, ebenfalls beeinträchtigen und<br />

damit negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />

haben.<br />

28


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

WILEX hat bisher noch keine Produkte vermarktet und verfügt deshalb über keine Erfahrung in<br />

Bezug auf eine erfolgreiche Vermarktung ihrer Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />

beziehungsweise ihrer bislang noch nicht zugelassenen Arzneimittel und Diagnostika.<br />

Die WILEX AG hat bisher noch keine Produkte vermarktet und verfügt über keine Vertriebsoder<br />

Vermarktungsstruktur. Um die Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten vermarkten zu<br />

können, ist die Gesellschaft auf die Kooperation mit anderen Unternehmen angewiesen. Die<br />

Umsätze von WILEX werden daher auch von der Leistungsfähigkeit ihrer<br />

Kooperationspartner abhängen. WILEX kann zudem nur bedingt Einfluss auf diese<br />

Unternehmen ausüben. In der Regel wird WILEX an den Umsätzen, die mit ihren Produkten<br />

erzielt werden, in Form von Lizenzgebühren und Meilensteinzahlungen teilhaben. Sollte es<br />

WILEX nicht gelingen, die erforderlichen Vertriebs- und Vermarktungskooperationen zu<br />

angemessenen Bedingungen zu vereinbaren beziehungsweise sollten diese Kooperationen<br />

nicht den erwarteten Erfolg haben, oder falls bestehende Kooperationen beendet oder<br />

Bedingungen dieser Verträge geändert werden, so kann dies erhebliche nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />

Sollte sich WILEX entscheiden, in bestimmten Regionen eine eigene Vertriebs- und<br />

Vermarktungsorganisation aufzubauen, ist dies mit erheblichen Kosten und Zeitaufwand<br />

verbunden. Zudem kann ein solcher Aufbau auf unvorhergesehene Schwierigkeiten stoßen<br />

oder ganz fehlschlagen. Dies könnte die Markteinführung der Produkte von WILEX in diesen<br />

Regionen verzögern. Dadurch könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Gesellschaft erheblich beeinträchtigt werden.<br />

Möglicherweise können sich die Arzneimittel und Diagnostika von WILEX nicht am Markt<br />

etablieren.<br />

Auch nach Erteilung der für die Vermarktung von REDECTANE ® , RENCAREX ® ,<br />

MESUPRON ® und der sonstigen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten von WILEX<br />

erforderlichen Zulassungen, könnten Patienten, Ärzte und andere Entscheidungsträger im<br />

Gesundheitswesen die Produkte der Gesellschaft nicht in dem Maße annehmen, wie es für<br />

deren erfolgreiche Vermarktung erforderlich wäre. Die Marktakzeptanz und der<br />

wirtschaftliche Erfolg sämtlicher Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten und den weiteren<br />

Arzneimitteln und Diagnostika von WILEX sind unter anderem abhängig von dem Nachweis<br />

der Sicherheit, guter Verträglichkeit und Wirksamkeit des Arzneimittels beziehungsweise der<br />

Funktionsfähigkeit des Diagnostikums, von der Kosteneffizienz und Einfachheit der<br />

Verabreichung, von den potenziellen Vorteilen gegenüber alternativen<br />

Behandlungsmethoden, von der Wettbewerbssituation und der Berichterstattung über die<br />

Produkte von WILEX und ihrer Konkurrenten, von der Effizienz des Marketings und des<br />

Vertriebs, von der Bereitschaft der Ärzte, die Arzneimittel und Diagnostika zu verschreiben<br />

und von der Bereitschaft der Krankenversicherer und Krankenkassen, die Kosten einer<br />

Behandlung zu übernehmen beziehungsweise zu erstatten.<br />

Grundsätzlich unterliegen die Ausgaben im Gesundheitssystem zwar weniger<br />

konjunkturellen Schwankungen, allerdings werden Gesundheitsreformen und<br />

Preissenkungen für Medikamente in den Schlüsselmärkten USA, Europa und Japan<br />

zunehmend Druck auf die Gesundheitsbudgets und damit auf den Pharmamarkt ausüben.<br />

Diese Situation könnte allgemein potentielle Kooperationspartner oder Investoren animieren,<br />

keine neuen Engagements einzugehen. Falls die zukünftigen Produkte von WILEX,<br />

insbesondere REDECTANE ® , sich nicht im Markt etablieren können, kann sich dies negativ<br />

auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />

29


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

WILEX ist zukünftig davon abhängig, dass staatliche Behörden, Krankenversicherer und<br />

sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens die Kosten einer Behandlung mit den<br />

Arzneimitteln und Diagnostika von WILEX zumindest teilweise übernehmen beziehungsweise<br />

erstatten.<br />

Staatliche Behörden, Krankenversicherer und sonstige Einrichtungen des<br />

Gesundheitswesens, die Kosten für die Behandlung von Patienten ganz oder teilweise<br />

übernehmen beziehungsweise erstatten, versuchen zunehmend, die Kosten zu verringern:<br />

die Preise für Arzneimittel und medizinische Leistungen werden gesenkt, die Zahl der<br />

Patienten mit Anspruch auf Erstattung der medizinischen Kosten wird eingeschränkt oder die<br />

Übernahme- oder Erstattungsleistung reduziert. Die Kostenübernahme ist insbesondere von<br />

dem Nachweis abhängig, dass das betreffende Produkt sicher, verträglich und wirksam ist,<br />

keinen Versuchs- oder Forschungszwecken dient, medizinisch notwendig, für den jeweiligen<br />

Patienten geeignet und insgesamt kosteneffizient ist. Die Aufnahme in<br />

Leistungsverzeichnisse zum Zweck der Kostenerstattung ist in der Regel ein zeit- und<br />

kostenintensiver Prozess. Hierzu muss WILEX (gegebenenfalls gemeinsam mit ihrem<br />

jeweiligen Vermarktungspartner) weitere wissenschaftliche und klinische Studien über die<br />

Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit bis hin zu ökonomischen Untersuchungen jedes<br />

einzelnen Arzneimittels und Diagnostikums der Gesellschaft durchführen. Falls die<br />

Kostenerstattung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann,<br />

könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Marktakzeptanz der Arzneimittel<br />

und Diagnostika von WILEX sowie die damit erzielbaren Umsätze haben. Dies könnte die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen.<br />

Darüber hinaus kann WILEX nicht abschätzen, welche zusätzlichen gesetzlichen<br />

Bestimmungen oder Vorschriften zur Kostensenkung im Gesundheitsbereich erlassen<br />

werden, welche Änderungen bestehende Gesetze erfahren werden und welche<br />

Auswirkungen diese Gesetze oder Vorschriften auf die Erstattung der Behandlung mit<br />

Arzneimitteln und Diagnostika von WILEX durch Dritte beziehungsweise die<br />

Geschäftstätigkeit von WILEX haben würden.<br />

WILEX ist im Hinblick auf den Ausbau der Geschäftstätigkeit von dem Erwerb von Lizenzen<br />

oder von erfolgversprechenden Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten abhängig.<br />

Um ihre Geschäftstätigkeit kontinuierlich auszubauen, ist WILEX von dem Erwerb von<br />

Lizenzen oder von erfolgversprechenden Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />

abhängig. In der Vergangenheit hat WILEX beispielsweise die Lizenzen an Girentuximab von<br />

Dritten erworben. Zudem hat WILEX im Jahre 2009 die weltweiten Rechte zur<br />

Weiterentwicklung des vorklinischen onkologischen Portfolios von UCB Pharma S.A.,<br />

Brüssel, Belgien, („UCB“) übernommen, und hierdurch ihre Geschäftstätigkeit weiter<br />

ausgebaut. Darüber hinaus finanziert WILEX wissenschaftliche Forschungskooperationen<br />

mit dem Ziel, daraus hervorgehende Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten und/oder<br />

Technologien zu erwerben und für sich zu nutzen.<br />

Es ist unsicher, ob und inwieweit WILEX zukünftig in der Lage sein wird, solche<br />

Kooperationen einzugehen, weiter aufrecht zu erhalten und zu finanzieren. Falls es der<br />

Gesellschaft nicht gelingt, Lizenzen für neue Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten oder<br />

neue Arzneimittel und Diagnostika zu erwerben, könnte sich dies wesentlich nachteilig auf<br />

die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />

30


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

WILEX könnte den für RENCAREX ® erhaltenen Status eines Arzneimittels für seltene<br />

Krankheiten und Leiden (Orphan Drug-Status), der für einen begrenzten Zeitraum exklusive<br />

Vermarktungsrechte in der Europäischen Union und in den USA einräumt, verlieren.<br />

RENCAREX ® wurde in der Europäischen Union und in den USA als Arzneimittel für seltene<br />

Leiden eingestuft und hat den so genannten Orphan Drug-Status für die Indikation<br />

„Behandlung des Nierenzellkarzinoms“ erhalten. Der Orphan Drug-Status bietet zum einen<br />

Vorteile wie Gebührenbefreiungen für regulatorische Angelegenheiten und in den USA auch<br />

Steuergutschriften und sichert dem pharmazeutischen Unternehmen zum anderen ein<br />

zeitlich begrenztes Alleinvertriebsrecht für das betreffende Arzneimittel. In den USA beträgt<br />

der Exklusivitätszeitraum sieben und in der Europäischen Union zehn Jahre nach dortiger<br />

Zulassung des Arzneimittels.<br />

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA und die nationalen Zulassungsbehörden der<br />

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dürfen während dieses Exklusivitätszeitraums für<br />

ein zweites ähnliches Arzneimittel in derselben Indikation keinen Zulassungsantrag<br />

annehmen oder die Zulassung erteilen oder einem Antrag auf Indikationserweiterung<br />

zustimmen, wenn die Zulassung für das Arzneimittel, für welches der Orphan Drug-Status<br />

gewährt wurde (so genannte Erstarzneimittel), vorliegt. Ähnliche Arzneimittel können unter<br />

bestimmten Voraussetzungen jedoch die Exklusivität von RENCAREX ® durchbrechen, zum<br />

Beispiel wenn sie ein besseres Sicherheitsprofil oder eine bessere Wirksamkeit aufweisen<br />

oder anderweitig klinisch überlegen sind. Als „ähnliches Arzneimittel“ könnte dabei<br />

beispielsweise ein mit Girentuximab vergleichbarer Antikörper in Betracht kommen. Einen<br />

weiteren Grund für einen Verlust der Exklusivität könnten Lieferengpässe in Bezug auf<br />

RENCAREX ® darstellen.<br />

Falls RENCAREX ® den Orphan Drug-Status in der Europäischen Union und/oder in den USA<br />

verliert oder der aus diesem Schutz resultierende wirtschaftliche Wert dadurch verringert<br />

wird, dass Konkurrenzprodukte ebenfalls den Orphan Drug-Status erhalten, könnten die<br />

Umsätze, die WILEX mit der Vermarktung dieses Produkts zu erzielen beabsichtigt,<br />

beeinträchtigt werden. Dies könnte sich wesentlich nachteilig auf die Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />

Gegen WILEX könnten wegen tatsächlicher oder behaupteter Schäden<br />

Produkthaftungsansprüche oder sonstige Haftungsansprüche geltend gemacht werden, für die<br />

keine oder nicht ausreichende Versicherungsdeckung besteht. Die Reputation der Gesellschaft<br />

könnte darunter ebenfalls leiden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten und<br />

Produkte von WILEX während der klinischen Studien, des Zulassungsverfahrens oder auch<br />

nach Zulassung und im Laufe der Vermarktung bei den Patienten oder Probanden<br />

schädliche Nebenwirkungen, gegebenenfalls bis hin zur Todesfolge, hervorrufen. Dies kann<br />

auch in Fällen eintreten, in denen Ärzte und Patienten die Warnhinweise, die bekannte<br />

potenzielle und schädliche Nebenwirkungen sowie Gegenanzeigen beschreiben, befolgen. In<br />

solchen Fällen könnten Schadenersatzansprüche in erheblichem Umfang gegen WILEX<br />

geltend gemacht werden und hohe Kosten für die Rechtsverteidigung entstehen. Dies kann<br />

unabhängig davon eintreten, ob letztendlich ein entsprechender Schadensersatzanspruch<br />

besteht. Es ist nicht sicher, ob es der Gesellschaft gelingen wird, Haftpflichtversicherungen<br />

zur Abdeckung dieser Risiken abzuschließen bzw. bestehende Haftpflichtversicherungen zu<br />

verlängern oder akzeptable Konditionen für Haftpflichtversicherungen zu vereinbaren. Eine<br />

erfolgreiche Klage, die die Deckungsgrenzen der jeweiligen Versicherung übersteigt oder für<br />

die kein Versicherungsschutz besteht, könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von<br />

WILEX erheblich belasten. Unabhängig von den Umständen und dem letztendlichen<br />

31


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Ergebnis der Auseinandersetzung könnten derartige Haftungsansprüche zudem erhebliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und den Ruf von WILEX haben.<br />

Die Durchführung der Phase III-Studie mit RENCAREX ® zur adjuvanten Behandlung von<br />

Patienten mit klarzelligem Nierenzellkrebs bedurfte für einige diagnostische Tests<br />

(Computertomographie und Knochenszintigraphie) der Genehmigung. In Deutschland<br />

wurden der Gesellschaft die Genehmigungen gemäß §§ 23 und 24 der Verordnung über den<br />

Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen und §§ 28a und 28b der Verordnung über<br />

den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung in Verbindung mit § 17 des Gesetzes über<br />

die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren<br />

(„Atomgesetz“) durch das Bundesamt für Strahlenschutz erteilt. Gemäß den Vorschriften des<br />

Atomgesetzes können die Studienteilnehmer innerhalb einer Frist von 30 Jahren nach<br />

Durchführung der diagnostischen Tests Schadensersatzansprüche geltend machen. WILEX<br />

hat die teilnehmenden Studienzentren, die als Betreiber der für die Durchführung der<br />

diagnostischen Tests erforderlichen Anlagen nach dem Atomgesetz haften, in den<br />

Studienverträgen von dieser Haftung freigestellt. Soweit Schäden nach Ablauf der<br />

Zeiträume, die durch die von WILEX abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt werden,<br />

jedoch noch innerhalb der nach dem Atomgesetz geltenden Frist von 30 Jahren auftreten<br />

oder gemeldet werden, könnten unter Umständen Schadenersatzansprüche in erheblichem<br />

Umfang gegen WILEX geltend gemacht werden. Dies könnte hohe Kosten für die<br />

Rechtsverteidigung mit sich bringen, und zwar auch unabhängig davon, ob letztlich ein<br />

entsprechender Schadensersatzanspruch besteht. Beides könnte erhebliche negative<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />

Die Phase III-Studie mit REDECTANE ® wird ausschließlich an Studienzentren in den USA<br />

durchgeführt. Zwar waren deshalb keine Genehmigungen nach der deutschen<br />

Strahlenschutzverordnung und dem Atomgesetz einzuholen, jedoch sind US-Vorschriften<br />

und Gesetze bei dieser Studie zu beachten. Die Anwendung von REDECTANE ® als<br />

radioaktiv markiertem Antikörper wurde von der FDA genehmigt, ferner mussten die<br />

einzelnen lokalen „Radiation Safety Committees“ der jeweiligen Studienzentren der<br />

Anwendung von REDECTANE ® im Besonderen und der Studie an sich im Allgemeinen<br />

zustimmen. Bei der Herstellung von REDECTANE ® , d.h. der Markierung von Girentuximab<br />

mit dem radioaktiven 124Jod, ist der Zehnte Titel, Nuclear Regulatory Commission (NRC),<br />

des Code of Federal Regulations (CFR) zu beachten. Auch hier gilt, dass Schäden nach<br />

Ablauf der Zeiträume, die durch die von WILEX abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt<br />

werden, geltend gemacht werden könnten bzw. unter Umständen Schadenersatzansprüche<br />

in erheblichem Umfang gegen WILEX geltend gemacht werden bzw. derlei Ansprüche nicht<br />

von einer bestehenden Versicherung abgedeckt sind. Dies könnte hohe Kosten für die<br />

Rechtsverteidigung mit sich bringen, und zwar auch unabhängig davon, ob letztlich ein<br />

entsprechender Schadensersatzanspruch besteht. Beides könnte erhebliche negative<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />

In all diesen Fällen könnte zudem die Reputation der Gesellschaft aufgrund der erhobenen<br />

Vorwürfe leiden. Dies könnte ebenfalls Auswirkungen auf die Umsätze der Gesellschaft und<br />

damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX haben.<br />

WILEX ist möglicherweise nicht in der Lage, das zukünftige Wachstum der Gesellschaft<br />

ausreichend zu steuern und zu kontrollieren.<br />

Um ihre Geschäftstätigkeit kontinuierlich auszubauen, muss WILEX ihre<br />

Entwicklungskapazitäten erweitern und die Gesellschaft effizient steuern. Zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

beschäftigte die WILEX AG 68 Mitarbeiter (einschließlich der Vorstandsmitglieder, jedoch<br />

ohne die Mitarbeiter der Tochtergesellschaften) und der WILEX-Konzern insgesamt 118<br />

32


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Mitarbeiter (einschließlich der Vorstandsmitglieder). Sollte WILEX weiter wachsen, so könnte<br />

die gegenwärtige Managementstruktur sowie die vorhandenen wissenschaftlichen<br />

Mitarbeiter, Systeme und sonstigen Einrichtungen den wachsenden Anforderungen nicht<br />

mehr entsprechen. Deshalb wird es für WILEX notwendig sein, die betrieblichen Prozesse,<br />

Finanz- und Managementstrukturen sowie ihr Rechnungswesen und Controlling<br />

entsprechend anzupassen und zu erweitern und eine ausreichende Zahl von qualifizierten<br />

Mitarbeitern zu gewinnen und dauerhaft an sich zu binden. Sollte WILEX dies nicht gelingen,<br />

könnte dies die Geschäftsaussichten insgesamt gefährden.<br />

Sollte WILEX Fach- und Führungskräfte verlieren oder nicht in der Lage sein, Fach- und<br />

Führungskräfte zu gewinnen und dauerhaft zu binden, wäre der Geschäftsbetrieb gefährdet.<br />

Der Erfolg von WILEX hängt von ihren Führungskräften und ihren wissenschaftlichen<br />

Mitarbeitern ab, insbesondere von den Mitgliedern des Vorstands sowie den Experten für<br />

klinische Entwicklung, Qualitätssicherung und Arzneimittelzulassung. Der Verlust von<br />

Führungskräften und Wissenschaftlern in Schlüsselpositionen könnte die Forschungs- und<br />

Entwicklungsarbeit von WILEX verzögern. Ob WILEX in der Lage sein wird, ihre<br />

Geschäftsstrategie umzusetzen und zukünftig erfolgreich zu arbeiten, wird zum großen Teil<br />

auch davon abhängen, ob die Gesellschaft weiterhin in der Lage sein wird, zusätzliche hoch<br />

qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitarbeiter mit Erfahrung, unter anderem<br />

bei der Durchführung von klinischen Studien und Zulassungsverfahren, zu gewinnen und<br />

dauerhaft an sich zu binden.<br />

WILEX hatte bislang keine Probleme, geeignetes Personal als Führungskräfte oder<br />

wissenschaftliche Mitarbeiter einzustellen. WILEX muss sich jedoch in Bezug auf Mitarbeiter<br />

gegen die Konkurrenz von anderen Unternehmen, Universitäten, öffentlichen und privaten<br />

Forschungseinrichtungen sowie weiteren Organisationen behaupten. Ob es WILEX möglich<br />

sein wird, ihre Mitarbeiter zu halten sowie qualifizierte Mitarbeiter anzuwerben und dauerhaft<br />

an sich zu binden, ist zum Teil auch von der von WILEX angebotenen Gesamtvergütung<br />

(einschließlich Aktienoptionen) abhängig. Bei einem niedrigen Börsenkurs könnte WILEX für<br />

potenzielle und vorhandene Mitarbeiter an Attraktivität verlieren. Die Suche nach geeigneten<br />

und qualifizierten Mitarbeitern ist zeit- und kostenintensiv und kann die weitere Entwicklung<br />

einiger oder sämtlicher Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten von WILEX verzögern.<br />

Sollte WILEX bei ihren Bemühungen um geeignete Mitarbeiter in der Zukunft keinen Erfolg<br />

haben, so könnte dies die Umsetzung der Geschäftsstrategie von WILEX erschweren und<br />

die Geschäftsaussichten erheblich beeinträchtigen.<br />

Es ist davon auszugehen, dass WILEX auch in der Zukunft weiteren erheblichen<br />

Finanzierungsbedarf hat. Dieser kann unter Umständen nur zu wirtschaftlich ungünstigen<br />

Bedingungen gedeckt werden bzw. dieser kann, wenn er nicht gedeckt wird, dazu führen, dass<br />

das Geschäft der WILEX nicht weiter ausgebaut werden kann oder eingeschränkt bzw. beendet<br />

werden muss.<br />

Es ist davon auszugehen, dass WILEX auch zukünftig einen erheblichen Kapitalbedarf hat.<br />

Dieser hängt von zahlreichen Faktoren ab. Einerseits spielt die Fähigkeit der Gesellschaft,<br />

Vermarktungspartner zu finden und Kooperationen zu schließen, eine essentielle Rolle.<br />

Andererseits ist der Erfolg solcher Kooperationen in Bezug auf Umsatzerlöse aus bereits<br />

bestehenden und zukünftigen Lizenzgebühren und/oder Meilensteinzahlungen ein wichtiger<br />

Einflussfaktor auf den zukünftigen Kapitalbedarf. Darüber hinaus hängt der Umfang des<br />

zukünftigen Kapitalbedarfs auch davon ab, ob eines der derzeit von WILEX entwickelten<br />

Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten erfolgreich zugelassen wird und wann eine solche<br />

Zulassung erfolgt und somit Umsätze durch die Vermarktung generiert werden können. Die<br />

33


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Kosten für Forschung und Entwicklung sowie für die Produktzulassung aber auch die<br />

Durchsetzung von Patentrechten könnten die Geldrückflüsse aus diesen Produkten<br />

übersteigen. Ob im Bedarfsfall finanzielle Mittel zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen<br />

zur Verfügung stehen werden, ist nicht sicher. Falls die benötigten finanziellen Mittel durch<br />

Aufnahme von Fremdkapital oder durch den Abschluss von Partnerschaften und<br />

Kooperationen nicht zu beschaffen sind, wird WILEX Eigenkapital durch Ausgabe von neuen<br />

Aktien im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots von Aktien aufnehmen müssen.<br />

Dies könnte eine Verwässerung des Anteilsbesitzes der Altaktionäre zur Folge haben.<br />

Falls sich WILEX über Entwicklungs- und Vermarktungsverträge oder sonstige Kooperationsund<br />

Lizenzvereinbarungen zusätzliche finanzielle Mittel beschafft, kann dies mit einer<br />

Aufgabe wesentlicher Rechte an den Technologien oder Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten von WILEX oder mit der Gewährung von Lizenzen zu für WILEX<br />

ungünstigen Bedingungen verbunden sein. Dies könnte WILEX bei dem weiteren Ausbau<br />

ihres Geschäfts nachhaltig behindern.<br />

Sollten WILEX im Bedarfsfall keine ausreichenden finanziellen Mittel zu wirtschaftlich<br />

akzeptablen Bedingungen zur Verfügung stehen, könnte WILEX künftig nicht in der Lage<br />

sein, ihr Geschäft weiter auszubauen oder gezwungen sein, die Entwicklung oder<br />

Vermarktung ihrer Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten einzuschränken oder zu<br />

beenden. All dies kann sich in erheblichem Umfang nachteilig auf die Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />

WILEX verwendet im Rahmen ihrer Forschungs- und Entwicklungsprogramme gefährliche<br />

Stoffe und ist deshalb zur Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Vorschriften zum<br />

Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur allgemeinen Verkehrssicherheit verpflichtet. WILEX<br />

könnte für Schäden, die durch die Kontaminierung oder durch Unfälle im Zusammenhang mit<br />

der Verwendung dieser Stoffe entstehen, in Anspruch genommen werden.<br />

Im Rahmen der von WILEX durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramme<br />

werden gefährliche Stoffe (wie zum Beispiel radioaktive, giftige oder ätzende Stoffe)<br />

eingesetzt. Die Verwendung dieser Materialien unterliegt den entsprechenden Gesetzen und<br />

Vorschriften zum Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur allgemeinen Verkehrssicherheit.<br />

Die mit der Einhaltung dieser und etwaiger künftiger Vorschriften verbundenen Kosten<br />

könnten beträchtlich sein. WILEX kann das Risiko von Unfällen mit diesen Substanzen, die<br />

zu Kontaminierungen oder Personenschäden führen können, nicht vollständig ausschließen.<br />

Sollte es zu einem Unfall oder zu einer Kontaminierung kommen, könnte WILEX wegen<br />

etwaiger daraus resultierender Schäden zur Leistung von Schadenersatz sowie zur Zahlung<br />

von Bußgeldern und Geldstrafen verpflichtet sein. Die Höhe dieser Zahlungen könnte<br />

erheblich sein. Die Behörden können unter bestimmten Voraussetzungen eine<br />

Betriebsuntersagung anordnen oder eine erteilte Herstellungserlaubnis widerrufen. Die<br />

vorgenannten Umstände könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />

Einschränkungen oder Behinderungen von Tierversuchen könnten die Forschungs- und<br />

Entwicklungstätigkeit von WILEX verzögern oder erhöhte Kosten verursachen.<br />

WILEX ist aufgrund bestimmter Gesetze und Vorgaben für die Entwicklung von Arzneimitteln<br />

dazu verpflichtet, ihre Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten an Tieren zu testen, bevor<br />

klinische Studien unter Beteiligung von Menschen aufgenommen werden können.<br />

Tierversuche sind Gegenstand kontroverser Debatten und negativer Berichterstattung in den<br />

Medien. Tierschützer sowie sonstige Organisationen und Einzelpersonen versuchen Einfluss<br />

34


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

auf die zuständigen Behörden, Ministerien und politischen Entscheidungsträger zu nehmen,<br />

um durch Erlass neuer Gesetze und Vorschriften Tierversuche einzuschränken, oder sie<br />

versuchen, Tierversuche durch Protestaktionen oder auf andere Art und Weise zu stören<br />

oder zu verhindern. Die Gesetzeslage für die Durchführung von Tierversuchen sowie die<br />

behördliche Praxis kann sich dahingehend ändern, dass die Durchführung von<br />

Tierversuchen im Rahmen vorklinischer Studien der Gesellschaft erheblich erschwert wird.<br />

Dies alles könnte die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit von WILEX verzögern oder den<br />

damit verbundenen Kostenaufwand erhöhen.<br />

Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft könnte durch neue aufsichtsrechtliche Bestimmungen<br />

und sonstige, ihren Geschäftsbetrieb betreffende Gesetzesänderungen beziehungsweise durch<br />

geänderte Anwendung solcher Bestimmungen und Gesetze nachteilig betroffen sein.<br />

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft sind oft<br />

teilweise grundlegenden Veränderungen unterworfen. Zugleich ist der Geschäftsbetrieb der<br />

Gesellschaft in besonderem Maße durch staatliche Regulierung und Kontrolle geprägt.<br />

Grundlegende Änderungen der bestehenden aufsichtsrechtlichen und sonstigen<br />

Rahmenbedingungen oder sonstige, den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft betreffende<br />

Rechtsänderungen könnten sich ebenso nachteilig auf den Geschäftsbetrieb der<br />

Gesellschaft auswirken wie eine geänderte Praxis der Behörden bei der Handhabung der bestehenden<br />

gesetzlichen Vorschriften. Dies alles könnte sich nachteilig auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />

Die Gesellschaft ist Wechselkursrisiken im Zusammenhang mit Devisenpositionen<br />

hauptsächlich in US-Dollar und Schweizer Franken ausgesetzt.<br />

Die Gesellschaft arbeitet weltweit mit mehreren Dienstleistern sowie Kooperationspartnern<br />

zusammen und ist daher, aufgrund in fremder Währung anfallender Dienstleistungskosten ,<br />

Währungsrisiken im Zusammenhang mit Devisenpositionen hauptsächlich in US-Dollar und<br />

Schweizer Franken ausgesetzt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in Euro erstellt.<br />

Die Gesellschaft schließt keine Devisentermingeschäfte ab. Eine Aufwertung des US-Dollar<br />

beziehungsweise des Schweizer Franken gegenüber dem Euro wirkt sich deshalb nachteilig<br />

auf die in Euro ausgewiesenen Aufwendungen und damit auch auf das Ergebnis aus.<br />

Ein Großteil der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen Erträge und<br />

der zukünftig auszuweisenden Umsätze von WILEX lauten auf Euro. WILEX rechnet wie in<br />

der Vergangenheit auch für die Zukunft damit, dass ein Teil der erwarteten Umsätze und<br />

Kosten der Gesellschaft, einschließlich der Einnahmen aus einem Teil der zukünftigen<br />

Forschungs- und Entwicklungskooperationen, auf andere Währungen, vorwiegend in US-<br />

Dollar und Schweizer Franken, lauten werden. Die Auswirkungen von<br />

Wechselkursschwankungen auf die Ertrags- und Finanzlage von WILEX können sich daher<br />

vergrößern.<br />

Wechselkursschwankungen können sich daher je nach Verlauf negativ auf Einnahmen und<br />

Aufwendungen auswirken, was wiederum Einfluss auf die Geschäftstätigkeit sowie die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX hat.<br />

35


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

2.2 Risiken im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten<br />

Die Beendigung der Lizenzvereinbarungen in Bezug auf den Antikörper Girentuximab und das<br />

Ziel-Antigen CA IX hätte weitreichende nachteilige Folgen. In diesem Fall könnte für WILEX die<br />

Fortsetzung der klinischen Studien für RENCAREX ® und REDECTANE ® sowie deren<br />

Vermarktung unmöglich werden.<br />

WILEX hat Girentuximab von Centocor, Inc. Malvern, PA, USA („Centocor“) und der<br />

Universität Leiden, Niederlande, lizenziert. Die entsprechenden Lizenzvereinbarungen<br />

erstrecken sich auch auf die Verwendung von Girentuximab im Rahmen diagnostischer<br />

Untersuchungen wie zum Beispiel Untersuchungen unter Verwendung von REDECTANE ® .<br />

Centocor hat WILEX außerdem eine Unterlizenz an bestimmten Patenten und Materialien<br />

gewährt, die bei der Herstellung von RENCAREX ® , REDECTANE ® und anderen<br />

Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten, die von Girentuximab abgeleitet werden, benötigt<br />

werden („Stanford Unterlizenz“). Darüber hinaus wurde WILEX von der Bayer Corporation,<br />

Tarrytown, NY, USA („Bayer USA“) eine Lizenz eingeräumt, die das Ziel-Antigen von<br />

Girentuximab (CA IX) betrifft. Da die Entwicklung und Herstellung von RENCAREX ® und<br />

REDECTANE ® das so genannte „Cabilly II-Patent“ von Genentech Inc., South San<br />

Francisco, CA, USA („Genentech“) verletzen würde, hat WILEX zudem eine entsprechende<br />

Lizenzvereinbarung mit Genentech geschlossen.<br />

Centocor, die Universität Leiden, Bayer USA oder Genentech könnten die betreffenden<br />

Lizenzvereinbarungen kündigen, falls WILEX ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht<br />

nachkommt, insbesondere der Verpflichtung zur Zahlung vereinbarter Lizenzgebühren. Im<br />

Falle der Insolvenz von Centocor, der Universität Leiden, von Bayer USA oder Genentech,<br />

könnten die mit WILEX bestehenden Lizenzverträge zudem durch den Insolvenzverwalter<br />

gekündigt beziehungsweise deren weitere Erfüllung durch den Insolvenzverwalter abgelehnt<br />

werden. Im Falle einer Kündigung der Lizenzverträge wäre WILEX nicht mehr berechtigt, die<br />

klinischen Studien für RENCAREX ® und REDECTANE ® fortzusetzen und/oder RENCAREX ®<br />

und REDECTANE ® zu vermarkten. WILEX wäre im Falle einer Insolvenz von Centocor, der<br />

Universität Leiden, von Bayer USA oder Genentech darauf angewiesen, die entsprechenden<br />

Schutz- oder Lizenzrechte aus der Insolvenzmasse zu erwerben, um RENCAREX ® und<br />

REDECTANE ® weiter entwickeln und vermarkten zu können. Es ist unsicher, ob ein solcher<br />

Erwerb zu vertretbaren wirtschaftlichen Bedingungen möglich ist. Die erwarteten Umsätze<br />

mit RENCAREX ® und REDECTANE ® würden anderenfalls ausbleiben und WILEX könnte<br />

möglicherweise überhaupt nicht oder nicht dauerhaft profitabel werden.<br />

Sollten die von WILEX genutzten Patente und gewerblichen Schutzrechte von WILEX oder von<br />

Lizenzgebern der Gesellschaft durch Dritte verletzt werden, könnte sich dies nachteilig auf den<br />

Geschäftsbetrieb der Gesellschaft auswirken.<br />

Auch wenn WILEX Patentschutz für einen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten oder<br />

ein Arzneimittel oder Diagnostikum erhalten hat, könnten Konkurrenten die Patente der<br />

Gesellschaft verletzen oder durch andere Wirkstoffe mit der gleichen Wirkungsweise<br />

erfolgreich umgehen. Wettbewerber könnten auch die Patentrechte für RENCAREX ® und<br />

REDECTANE ® verletzen, die WILEX von Centocor, der Universität Leiden, von Bayer USA<br />

und Genentech lizenziert hat. Diese Lizenzgeber sind vertraglich nicht verpflichtet, gegen<br />

Rechtsverletzungen vorzugehen. WILEX kann in solchen Fällen in der Regel zwar rechtliche<br />

Schritte ergreifen, um die Verletzung der entsprechenden Patente zu unterbinden und von<br />

dem Verletzer eine Entschädigung oder Lizenzgebühr zu verlangen. Ein Rechtstreit in<br />

Patentsachen ist in der Regel aber sehr aufwendig. Die Prozesskosten und der Zeitaufwand<br />

36


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

für die Bestätigung der Rechtsbeständigkeit und Durchsetzbarkeit der Patente von WILEX<br />

und der relevanten Patente von Centocor, der Universität Leiden, von Bayer USA und<br />

Genentech oder für die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen wegen der Verletzung dieser<br />

Patente könnten erheblich sein. Im Übrigen könnten berechtigte Zahlungsansprüche der<br />

Gesellschaft gegen die Prozessgegner unerfüllt bleiben oder nicht durchsetzbar sein. Ein<br />

solcher Rechtstreit würde personelle und finanzielle Ressourcen von WILEX beanspruchen.<br />

Dies könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />

auswirken.<br />

WILEX ist darauf angewiesen, die eigenen Produkte durch Patente und sonstige gewerbliche<br />

Schutzrechte zu schützen und die damit verbundenen Rechte durchzusetzen.<br />

WILEX bemüht sich darum, ihre neuen und bestehenden Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten und Technologien in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern<br />

durch Patente zu schützen. WILEX kann jedoch nicht sicherstellen, dass Patente auf der<br />

Grundlage anhängiger oder zukünftiger Patentanmeldungen erteilt werden oder dass WILEX<br />

in der Lage sein wird, patentierbare Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten zu<br />

entwickeln. Selbst wenn Patente erteilt sind oder erteilt werden, besteht keine Gewissheit,<br />

dass der Umfang gegenwärtiger oder zukünftiger Patente hinreichend weit gefasst ist, um<br />

einen Schutz gegenüber Dritten zu bieten, der wirtschaftlich von Bedeutung ist oder der<br />

Gesellschaft Wettbewerbsvorteile sichert. Falls die Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten von WILEX in irgendeinem Land nicht durch Patente geschützt<br />

sind, hat WILEX in Bezug auf das Produkt keine rechtliche Möglichkeit, Dritten den Vertrieb<br />

entsprechender Produkte zu untersagen. Dies gilt selbst dann, wenn die Gesellschaft die<br />

behördliche Zulassung zur Vermarktung erhält. WILEX ist bei fehlendem Patentschutz<br />

möglicherweise nicht in der Lage, ausreichende Umsätze zur Deckung ihrer<br />

Entwicklungskosten oder einen ausreichenden Gewinn zu erwirtschaften.<br />

Selbst wenn für einen von WILEX neu entwickelten Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten ein Patent erteilt wird, können Dritte die Patente von WILEX<br />

anfechten oder WILEX’ Patente können im Falle einer erfolgreichen Anfechtung widerrufen<br />

werden. Sollte WILEX einen wichtigen Patentschutz für ihre Produkte und Technologien<br />

verlieren, könnten die Wettbewerber von WILEX die entsprechenden Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten und Technologien der Gesellschaft frei und ohne Zahlung einer<br />

Gegenleistung an die Gesellschaft nutzen. Selbst wenn Wettbewerber die Patente von<br />

WILEX nicht erfolgreich anfechten, können sie versuchen, das Patent zu umgehen oder<br />

eigene Arzneimittel oder Diagnostika zu entwickeln, die ähnlich wirksam sind wie die<br />

Produkte von WILEX. Dies könnte das Umsatzpotential von WILEX verringern.<br />

Sollte es Wettbewerbern in Ländern, in denen Produkte von WILEX nicht umfassend durch<br />

gewerbliche Schutzrechte oder andere Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums<br />

geschützt sind, gelingen, diese kostengünstig zu kopieren oder ausgehend von nicht<br />

geschützten Entwicklungen schneller fortzuentwickeln, könnte dies nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX haben.<br />

Im Bereich Pharma und Biotechnologie bestehen für Ansprüche aus Patenten viele<br />

Unsicherheiten. Die Durchsetzung von Patenten in diesen Bereichen ist mit komplizierten<br />

Fragestellungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verbunden. Diese Fragen können<br />

häufig nur im Rahmen eines Rechtsstreits geklärt werden. In den USA und in der<br />

Europäischen Union existiert bisher noch keine einheitliche Rechtsprechung, wie weit der<br />

Schutz von Patenten in diesem Bereich reicht und welche konkreten Abwehrrechte sich<br />

daraus ergeben. In anderen Ländern ist die Anwendung und Durchsetzung von Patenten<br />

sogar mit noch größeren Unsicherheiten behaftet. Demzufolge kann WILEX nicht<br />

37


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

gewährleisten, dass die Gesellschaft ihre Patente in den USA, in der Europäischen Union<br />

oder anderen Ländern einheitlich und wirksam einklagen, verteidigen oder durchsetzen<br />

kann.<br />

Da die Durchsetzung der gewerblichen Schutzrechte der Gesellschaft schwierig und<br />

kostenaufwendig ist, könnte es der Gesellschaft möglicherweise nicht gelingen, eine<br />

widerrechtliche Nutzung ihrer gewerblichen Schutzrechte jetzt oder zukünftig zu verhindern.<br />

Dies könnte sich negativ auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft auswirken.<br />

WILEX könnte gewerbliche Schutzrechte Dritter, einschließlich solcher, deren Bestehen der<br />

Gesellschaft unbekannt ist, verletzen. Dies könnte zu zeit- und kostenintensiven<br />

Rechtsstreitigkeiten führen oder WILEX zwingen, Lizenzen von Dritten für die Entwicklung oder<br />

Vermarktung ihrer Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten zu erwerben.<br />

Falls Wettbewerber von WILEX bereits Patentschutz an einem bestimmten Zielmolekül oder<br />

Wirkungsmechanismus in Verbindung mit einer Krankheitsindikation oder an einem<br />

Herstellungsschritt erlangt haben, an denen auch WILEX forscht beziehungsweise den<br />

WILEX einsetzt, könnte WILEX an der Fortführung ihrer Entwicklungsprojekte gehindert<br />

werden. Obwohl WILEX Patentrecherchen durchführt, bevor umfangreiche Ressourcen auf<br />

ein neues Projekt verwendet werden, könnten Patente Dritter in Bezug auf ein ausgewähltes<br />

Zielmolekül oder Wirkungsmechanismus, einen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />

oder einen Herstellungsschritt bestehen, von denen die Gesellschaft keine Kenntnis hat. Es<br />

kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass Patente oder Patentanmeldungen Dritter<br />

mit einem früheren Zeitrang von WILEX bereits entwickelte Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten erfassen, da Patentanmeldungen in vielen Ländern bis zum<br />

Zeitpunkt der Erteilung des Patents der Geheimhaltung unterliegen. Diese Dritten könnten<br />

Ansprüche gegen WILEX gerichtlich geltend machen, welche erhebliche Kosten verursachen<br />

und im Fall erfolgreicher Geltendmachung die Zahlung erheblicher Schadenersatzleistungen<br />

zur Folge haben könnten.<br />

Falls Patentverletzungen geltend gemacht werden (oder um die gerichtliche<br />

Geltendmachung solcher Ansprüche zu vermeiden), könnte WILEX dazu gezwungen sein,<br />

eine Lizenz von einem Dritten zu erwerben. In diesem Fall wäre WILEX wahrscheinlich zur<br />

Zahlung erheblicher Lizenzgebühren oder zur Gewährung von Gegenlizenzen an ihren<br />

eigenen Patenten gezwungen. Es ist möglich, dass eine solche Lizenz von einem Dritten<br />

nicht zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen oder überhaupt nicht erworben werden kann.<br />

WILEX könnte dazu gezwungen sein, die Forschung, Entwicklung, Vermarktung und den<br />

Vertrieb eines Arzneimittels, Diagnostikums oder eines Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten, bezüglich dessen der Vorwurf einer Patentverletzung erhoben<br />

wird, abzubrechen oder zu verzögern. WILEX könnte ferner zu dem Versuch gezwungen<br />

sein, ihren Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten so zu verändern, dass dieser<br />

Patentrechte Dritter nicht länger verletzt. Das könnte sich als zeit- und kostenaufwendig oder<br />

auch als unwirtschaftlich oder unmöglich erweisen. Sollte eines dieser Ereignisse eintreten,<br />

könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX erheblich beeinträchtigt<br />

werden.<br />

38


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

2.3 Weitere Risiken<br />

Bestimmte Aktionäre von WILEX halten einen wesentlichen Anteil der Aktien und könnten über<br />

die Hauptversammlung einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Sie<br />

könnten Entscheidungen der Hauptversammlung blockieren bzw. ihre eigenen Interessen<br />

durchsetzen.<br />

Die folgenden Aktionäre und Aktionärsgruppen halten mehr als 5 % des Grundkapitals der<br />

Gesellschaft: dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf („dievini“), die 30,48 %<br />

des Grundkapitals der Gesellschaft hält, UCB S.A., Brüssel, Belgien („UCB“), die 15,38 %<br />

des Grundkapitals der Gesellschaft hält, Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot<br />

mbH, die 12,85 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält. In Abhängigkeit von der Präsenz<br />

auf der Hauptversammlung von WILEX könnten diese Aktionäre möglicherweise einen<br />

erheblichen Einfluss auf die Beschlüsse, die in der Hauptversammlung von WILEX gefasst<br />

werden, haben. Dies gilt insbesondere für dievini und die Verwaltungsgesellschaft des Golf<br />

Club St. Leon-Rot mbH, da Herr Dietmar Hopp gemeinsam mit seinem Sohn, Herrn Oliver<br />

Hopp, mittelbar an der dievini beteiligt ist und die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St.<br />

Leon-Rot mbH von Herrn Dietmar Hopp gehalten wird. Jeder Aktionär beziehungsweise jede<br />

Aktionärsgruppe, der/die mehr als 25 % des bei einer Hauptversammlung vertretenen,<br />

stimmberechtigten Grundkapitals kontrolliert, ist in der Lage, jeden Beschluss der<br />

Hauptversammlung, der mit einer Dreiviertel-Mehrheit gefasst werden muss, zu blockieren.<br />

Zu diesen Beschlüssen gehören Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der<br />

Altaktionäre, Kapitalherabsetzungen, die Schaffung eines genehmigten Kapitals unter<br />

Bezugsrechtsausschluss, die Schaffung eines bedingten Kapitals, bestimmte<br />

Umwandlungsmaßnahmen wie Verschmelzungen und Spaltungen, die Liquidation der<br />

Gesellschaft oder die formwechselnde Umwandlung sowie sonstige grundlegende<br />

Strukturmaßnahmen. Die erwähnte Konzentration des Aktienbesitzes könnte unter anderem<br />

dazu führen, dass die Interessen der Altaktionäre mit den Interessen der Anleger in Konflikt<br />

geraten.<br />

Verkäufe von WILEX-Aktien durch bestimmte Aktionäre könnten den Börsenkurs belasten.<br />

Die Zahl der ausgegebenen WILEX-Aktien beträgt derzeit 21.613.035. dievini, UCB und die<br />

Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH, die jeweils über 5 % des<br />

Grundkaptals der Gesellschaft halten, sowie TVM Capital Fonds und Merlin Fonds, die<br />

jeweils über 3 % des Grundkapitals halten, halten zusammen etwa 66,94 % der<br />

ausgegebenen Aktien. Sollten die vorab aufgeführten Aktionäre Aktien in erheblichem<br />

Umfang über die Börse verkaufen oder sollte sich auf dem Markt die Überzeugung<br />

herausbilden, dass es zu solchen Verkäufen kommen könnte, besteht die Möglichkeit, dass<br />

der Börsenkurs der WILEX-Aktien fällt.<br />

Der Kurs sowie das Handelsvolumen der WILEX-Aktien könnten möglicherweise starken<br />

Schwankungen unterliegen.<br />

Der Aktienkurs von börsennotierten Biotechnologie-Unternehmen und biopharmazeutischen<br />

Unternehmen und auch der WILEX AG war in der Vergangenheit starken Schwankungen<br />

ausgesetzt und wird wahrscheinlich auch in der Zukunft starken Schwankungen unterliegen.<br />

Solche Schwankungen traten häufig unabhängig von den operativen Ergebnissen der<br />

Unternehmen auf. Zudem erreicht der Börsenkurs der Aktien von Biotechnologie-<br />

Unternehmen und biopharmazeutischen Unternehmen häufig ein Niveau, das in keinem<br />

Verhältnis zu der tatsächlichen operativen Lage dieser Unternehmen steht. Diese<br />

39


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Börsenkurse lassen sich im Allgemeinen nicht dauerhaft halten und sind erheblichen<br />

Schwankungen unterworfen. Diese allgemeinen markt- und branchenabhängigen Faktoren<br />

könnten den Aktienkurs der WILEX-Aktien negativ beeinflussen, und zwar unabhängig von<br />

den operativen Ergebnissen von WILEX.<br />

WILEX geht nicht davon aus, dass die Gesellschaft in absehbarer Zeit Dividenden ausschütten<br />

kann.<br />

WILEX geht nicht davon aus, in absehbarer Zeit Dividenden zu zahlen, und möglicherweise<br />

wird es niemals zu Dividendenausschüttungen kommen. Dividenden dürfen nur aus dem<br />

nach HGB-Rechnungslegung ermittelten Bilanzgewinn, wie er in dem von Vorstand und<br />

Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss ausgewiesen ist, gezahlt werden. Bei der<br />

Ermittlung des zur Ausschüttung zur Verfügung stehenden Betrages ist der<br />

Jahresüberschuss um Gewinn- und Verlustvorträge des Vorjahres sowie Entnahmen aus<br />

beziehungsweise Einstellungen in Rücklagen zu ergänzen. Die Entscheidung der WILEX<br />

über eine Dividendenausschüttung wird daher stets von ihrer Finanzlage, ihrem operativen<br />

Ergebnis, ihrem Kapitalbedarf sowie anderen Faktoren abhängen.<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass es zu einem Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals mit<br />

der Verpflichtung kommt, unverzüglich eine Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen.<br />

Dies wäre mit Kosten verbunden, könnte zu einem Kursverlust führen oder dazu, dass<br />

Lieferanten nur gegen Vorkasse zahlen.<br />

WILEX ist ein noch nicht profitables Unternehmen und erwirtschaftete in den<br />

zurückliegenden Geschäftsjahren jeweils ein negatives Betriebsergebnis. Aufgrund seiner<br />

ausgeprägten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen kumulieren sich diese Verluste<br />

über die Zeit zu einem hohen Verlustvortrag. Dieser wird gegen das bestehende Eigenkapital<br />

verrechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass es durch steigende Verlustvorträge zu einem<br />

Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der WILEX kommt. In einem solchen Fall ist der<br />

Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG verpflichtet, unverzüglich die Hauptversammlung der<br />

Gesellschaft einzuberufen und ihr diesen Sachverhalt anzuzeigen. Die Einberufung der<br />

Hauptversammlung wegen einer solchen Anzeigepflicht ist mit Kosten und<br />

organisatorischem Aufwand für die Gesellschaft verbunden. Eine solche Anzeige kann zu<br />

einem Fallen des Börsenkurses der WILEX-Aktien führen. Es ist auch möglich, dass<br />

Lieferanten nur noch gegen Vorauskasse zahlen und andere für WILEX nachteilige<br />

Wirkungen eintreten. All dies kann die Liquiditätslage der WILEX sowie ihre<br />

Geschäftsaussichten nachteilig beeinflussen und eine Insolvenzreife der WILEX auslösen.<br />

Die aufgelaufenen steuerlichen Verlustvorträge der Gesellschaft könnten aufgrund einer<br />

Veränderung der Aktionärsstruktur ganz oder teilweise verloren sein.<br />

Die Verlustvorträge bis 31. Dezember 2008 in Höhe von 112,78 Mio. €<br />

(körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag) und von 110,41 Mio. € (gewerbesteuerlicher<br />

Verlustvortrag) wurden mit Feststellungsbescheid <strong>vom</strong> 14. <strong>August</strong> 2009 durch das<br />

zuständige Finanzamt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgestellt.<br />

Die Gesellschaft wurde seit Gründung keiner steuerlichen Betriebsprüfung unterzogen.<br />

Infolge der Kapitalerhöhungen im Verlauf der vierten Finanzierungsrunde im April 2005<br />

sowie des Börsengangs im November 2006 hat die Gesellschaft möglicherweise ihre bis<br />

Ende 2006 aufgelaufenen Verlustvorträge in Höhe von 67,24 Mio. € (Körperschaftsteuer)<br />

bzw. 64,95 Mio. € (Gewerbesteuer) verloren. Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 wird mit dem<br />

neu eingefügten § 8c KStG geregelt, dass der Erwerb von 25 % bis 50 % der Anteile am<br />

40


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

gezeichneten Kapital einer Verlustkörperschaft durch einen Erwerber bzw. diesen nahe<br />

stehenden Personen zu einem anteiligen, der Erwerb von mehr als 50 % des gezeichneten<br />

Kapitals zu einem vollständigen Wegfall der steuerlichen Verlustvorträge führt. Da auch<br />

Kapitalerhöhungen zur Verschiebung der Beteiligungsverhältnisse und somit zu einem<br />

schädlichen Anteilserwerb i.S.d. § 8c KStG führen können, haben möglicherweise die ab<br />

2008 durchgeführten Kapitalerhöhungen zu einem anteiligen Wegfall der Verlustvorträge<br />

geführt.<br />

WILEX hat bisher noch keine Gewinne erwirtschaftet und ist daher auf anderweitige<br />

Einnahmequellen angewiesen. Neben der Kapitalaufbringung über den Kapitalmarkt stellen die<br />

Einnahmen aus den mit Lizenznehmern und Kooperationspartnern abgeschlossenen Verträgen<br />

eine wichtige Einnahmequelle für WILEX dar. Sollten die Vertragspartner die Verträge nicht<br />

erfüllen oder die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren und Meilensteine, an die bestimmte<br />

Zahlungen geknüpft sind, nicht erreicht werden, könnte sich dies nachteilig auf die finanzielle<br />

Lage der Gesellschaft auswirken. Zudem könnte WILEX auch zukünftig auf den Abschluss<br />

weiterer Lizenzverträge oder Kooperationen für seine Produktkandidaten und Produkte<br />

angewiesen sein, um einerseits die Produktkandidaten erfolgreich weiterzuentwickeln bzw. die<br />

Produkte erfolgreich zu vermarkten und um andererseits weitere benötigte finanzielle Mittel<br />

aus diesen Partnerschaften und Kooperationen zu erzielen. Sollte WILEX der Abschluss<br />

solcher Partnerschaften und Kooperationen zukünftig nicht gelingen, könnte sich dies<br />

einerseits nachteilig auf die Weiterentwicklung der Produktkandidaten und Vermarktung der<br />

Produkte sowie andererseits nachteilig auf die finanzielle Lage der Gesellschaft auswirken.<br />

WILEX hat bisher noch keine Gewinne erwirtschaftet und ist daher auf anderweitige<br />

Einnahmequellen angewiesen. Neben der Kapitalaufbringung über den Kapitalmarkt stellen<br />

die Einnahmen aus den mit Lizenznehmern und Kooperationspartnern abgeschlossenen<br />

Verträgen eine wichtige Einnahmequelle für WILEX dar. WILEX ist daher finanziell abhängig<br />

von verschiedenen Einnahmequellen, insbesondere auch von den Einnahmen<br />

(Lizenzgebühren und Meilensteinzahlungen) aus den mit Lizenznehmern und<br />

Kooperationspartnern abgeschlossenen Verträgen. Einige der von der Gesellschaft<br />

abgeschlossenen Kooperations- und Auslizenzierungsverträge sehen bestimmte<br />

Bedingungen („Meilensteine“) vor, die erfüllt sein müssen, bevor Zahlungen an die<br />

Gesellschaft überhaupt fällig werden. Sofern die Erfüllung dieser Meilensteine dem<br />

Vertragspartner obliegt, kann WILEX nicht beeinflussen, ob diese die vereinbarten<br />

Meilensteine erreichen oder ob die Produktkandidaten von den Partnern überhaupt<br />

weiterentwickelt werden. Sofern die Erfüllung der vereinbarten Meilensteine WILEX obliegt,<br />

gibt es auch keine Garantie dafür, dass WILEX diese Meilensteine erreicht, da die<br />

Meilensteine in der Regel unter anderem an die erfolgreiche Zulassung eines Produkts in<br />

verschiedenen Regionen oder an die Erzielung bestimmter Umsatzerlöse mit dem Produkt<br />

geknüpft sind. Der Eintritt solcher zukünftigen Ereignisse kann nicht garantiert werden, da<br />

diese nicht in dem alleinigen Einflussbereich von WILEX oder dem Vertragspartner liegen.<br />

Zudem könnte WILEX auch zukünftig auf den Abschluss weiterer Lizenzverträge oder<br />

Kooperationen für seine Produktkandidaten und Produkte angewiesen sein, um einerseits<br />

die Produktkandidaten erfolgreich weiterzuentwickeln bzw. die Produkte erfolgreich zu<br />

vermarkten und um andererseits weitere benötigte finanzielle Mittel aus diesen<br />

Partnerschaften und Kooperationen zu erzielen. Die Produktkandidaten von WILEX könnten<br />

ein für mögliche Partner nicht hinreichendes Entwicklungsstadium erreichen, so dass die<br />

Produktkandidaten von WILEX für zukünftige Partner nicht mehr von Interesse sein könnten.<br />

Darüber hinaus könnten Wettbewerber versuchen, Produktkandidaten bzw. Produkte<br />

einzulizenzieren, die weiter fortgeschritten sind als Produktkandidaten von WILEX, so dass<br />

die Produktkandidaten von WILEX für zukünftige Partner nicht mehr von Interesse sein<br />

41


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

könnten. Sollte WILEX der Abschluss solcher Partnerschaften und Kooperationen zukünftig<br />

nicht gelingen, könnte sich dies einerseits nachteilig auf die Weiterentwicklung der<br />

Produktkandidaten und Vermarktung der Produkte sowie andererseits nachteilig auf die<br />

finanzielle Lage der Gesellschaft auswirken.<br />

Die Gesellschaft ist dem Risiko der jederzeitigen möglichen Kündigung des Darlehensvertrags,<br />

der zwischen der Gesellschaft als Darlehensnehmerin sowie dievini Hopp BioTech holding<br />

GmbH & Co. KG, Walldorf („dievini“) und UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien („UCB“) als<br />

Darlehensgeber über 10 Mio. € geschlossen wurde, durch die Darlehensgeber ausgesetzt.<br />

Davon abgesehen sind die Darlehensgeber berechtigt, anstatt einer Rückzahlung des<br />

Darlehens den Darlehensrückzahlungsanspruch entweder im Rahmen einer<br />

Bezugsrechtskapitalerhöhung als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen oder im<br />

Rahmen eines noch zu beschließenden Wandelschuldverschreibungsprogramms in Aktien der<br />

Gesellschaft zu wandeln. Sollten die Darlehensgeber von diesen Möglichkeiten Gebrauch<br />

machen, hätte dies eine Verwässerung des Anteilsbesitzes der Altaktionäre zur Folge.<br />

Die Gesellschaft hat am 17. Dezember 2010 mit dievini und UCB einen Darlehensvertrag mit<br />

Rangrücktritt über 10 Mio. € unterzeichnet. dievini übernahm einen Anteil von 7,5 Mio. € und<br />

UCB von 2,5 Mio. €. Das Darlehen hat eine unbegrenzte Laufzeit und ist unbesichert. Die<br />

Darlehensgeber sind berechtigt, ihr jeweiliges Darlehen ganz oder teilweise zu kündigen. In<br />

diesem Fall ist der jeweilige gekündigte Darlehensbetrag innerhalb eines Monats zur<br />

Rückzahlung fällig. Sollte ein oder beide Darlehensgeber von diesem Recht Gebrauch<br />

machen und der Rückzahlungsfall für die Gesellschaft eintreten, wäre die Gesellschaft<br />

verpflichtet, innerhalb eines Monats den jeweiligen Darlehensbetrag an den bzw. 10 Mio. €<br />

an die Darlehensgeber zurückzuzahlen. Dies hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die<br />

Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft, könnte zur Zahlungsunfähigkeit der<br />

Gesellschaft führen und die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags zur Folge haben.<br />

Die Darlehensgeber sind ferner berechtigt, anstatt einer Rückzahlung des Darlehens den<br />

Darlehensrückzahlungsanspruch entweder im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung<br />

als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen oder im Rahmen eines noch zu<br />

beschließenden Wandelschuldverschreibungsprogramms in Aktien der Gesellschaft zu<br />

wandeln. Diese beiden Rückzahlungsoptionen stehen unter dem Vorbehalt, dass zum einen<br />

eine Bezugsrechtskapitalerhöhung oder ein Wandelschuldverschreibungsprogramm<br />

beschlossen und durchgeführt werden und zum anderen die Werthaltigkeit des jeweiligen<br />

Rückzahlungsanspruchs von einem Sacheinlagenprüfer bestätigt wird. Sollten die<br />

Darlehensgeber von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, hätte dies eine Verwässerung<br />

des Anteilsbesitzes der Altaktionäre zur Folge.<br />

2.4 Bestandsgefährdende Risiken<br />

Zum Stichtag 31. Mai <strong>2011</strong> und aus heutiger Sicht reichen die liquiden Mittel und die<br />

Forderungen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten (inklusive Rückstellungen) der<br />

nächsten zwölf Monate zu begleichen. Nach derzeitigen Erkenntnissen und Planungen geht<br />

WILEX davon aus, dass die Zahlungsmittel der Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen bis<br />

ins erste Quartal 2012 hineinreichen. Sollte es WILEX nicht gelingen, rechtzeitig weitere<br />

Zahlungsmittel zu generieren, kann dies zur Insolvenz der WILEX führen und die Aktionäre<br />

können ihr investiertes Kapital ganz oder teilweise verlieren.<br />

Die WILEX hat im März 2010 eine Eigenkapitalzusage auf Abruf (Standby Equity Distribution<br />

Agreement – „SEDA“) mit der YA Global Master SPV LTD („YA Global“) mit Satzungssitz in<br />

George Town, Cayman Islands, und Verwaltungssitz in Jersey City, NJ, USA,<br />

42


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

abgeschlossen. Diese Eigenkapitalzusage auf Abruf berechtigt die Gesellschaft, neue<br />

WILEX-Aktien aus genehmigtem Kapital in Tranchen an die zur Übernahme der neuen<br />

WILEX-Aktien verpflichtete YA Global auszugeben. Die Gesellschaft hat freies Ermessen<br />

hinsichtlich der Ausübung; die YA Global ist hingegen zur Zeichnung und Abnahme der<br />

Aktien verpflichtet. Die Eigenkapitalzusage auf Abruf kann innerhalb eines Zeitraums von<br />

drei Jahren ab Vertragsunterzeichnung (23. März 2010) bis zu einem Betrag von 20 Mio. €<br />

ausgenutzt werden. Der Gesellschaft könnten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1<br />

Mio. € pro Tranche zufließen.<br />

Der Ausgabebetrag je Aktie beträgt bei Ausübung des SEDA 95 % des Durchschnitts der<br />

volumengewichteten Tagesdurchschnittskurse der Aktien der Gesellschaft in Euro während<br />

eines fünf Handelstage dauernden Preisermittlungszeitraums beginnend mit dem auf die<br />

Ziehungsnachricht folgenden Tag. Liegen ein oder mehrere der volumengewichteten<br />

Tagesdurchschnittskurse während des Preisermittlungszeitraums unter 85 % des<br />

volumengewichteten Tagesdurchschnittskurses am letzten Handelstag vor diesem<br />

Beschluss, so wird ein solcher Tagesdurchschnittskurs bei der Preisfestlegung nicht<br />

berücksichtigt, jedoch reduziert sich dann das Emissionsvolumen pro Tag der<br />

Unterschreitung um 20 % (ein Fünftel), es sei denn, YA Global verzichtet auf die<br />

Reduzierung des Emissionsvolumens für den oder die betreffende(n) Tage. Im Fall eines<br />

solchen Verzichts beträgt der Ausgabebetrag 95 % eines Mischkurses, der sich nach einer<br />

festgelegten Formel errechnet. Im Ergebnis werden die Aktien also mit einem Abschlag<br />

gegenüber einem durchschnittlichen Börsenkurs ausgegeben und der wirtschaftliche Wert<br />

der Beteiligung der Altaktionäre an der WILEX reduziert sich entsprechend.<br />

Die Durchsetzung der Rechte von WILEX aus der Eigenkapitalzusage könnte erschwert<br />

sein, falls YA Global den Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen sollte. Die WILEX<br />

müsste in diesem Fall ihre Rechte vor einem deutschen Gericht geltend machen. Da die YA<br />

Global ihren satzungsmäßigen Sitz auf den Cayman Islands sowie ihren<br />

verwaltungsmäßigen Sitz in New Jersey, USA hat, könnte zudem die Vollstreckung eines<br />

eventuellen gerichtlichen Titels erheblich erschwert sein. Auch im Fall der Insolvenz der YA<br />

Global wäre eine Rechtsdurchsetzung erheblich erschwert.<br />

In der Eigenkapitalzusage hat sich die WILEX verpflichtet, die von der YA Global<br />

gezeichneten Aktien innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums nach Ausübung des Rechts zum<br />

Regulierten Markt sowie zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren<br />

Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zuzulassen,<br />

in jedem Fall, bevor weitere Abrufe von Eigenkapital möglich sind, es sei denn ein<br />

Großaktionär stellt im Tausch mit den nicht zugelassenen neuen Aktien handelbare Aktien<br />

aus dem eigenen Bestand zur Verfügung. Hierzu ist der Großaktionär allerdings rechtlich<br />

nicht verpflichtet. Sollte sich eine Zulassung der neuen Aktien verzögern oder nicht oder<br />

nicht mehr möglich sein, weil beispielsweise ohne Veröffentlichung eines<br />

<strong>Wertpapierprospekt</strong>s nur ein bestimmtes Kontingent an neuen Aktien innerhalb eines<br />

bestimmten Zeitraums zum Handel an der Börse zugelassen werden kann und der<br />

Großaktionär keine sofort handelbaren Aktien zur Verfügung stellt, könnte von diesem<br />

Finanzierungsinstrument - ggf. auch nur vorübergehend - kein Gebrauch mehr gemacht<br />

werden.<br />

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 15. Dezember 2010 ein<br />

Genehmigtes Kapital in Höhe von 9.206.517 € beschlossen. Dieses von der<br />

außerordentlichen Hauptversammlung bereits beschlossene Genehmigte Kapital reicht<br />

jedoch nicht aus, das SEDA in vollem Umfang zu bedienen, weil für die Umsetzung des<br />

SEDA das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden müsste und die im Rahmen<br />

einer solche Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien<br />

43


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten darf. Dazu wären auf jeden Fall<br />

weitere Genehmigte Kapitalia erforderlich.<br />

Die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital erfolgt nach den Bedingungen des SEDA<br />

unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre. Der Anteilsbesitz der Altaktionäre an<br />

der WILEX wird mithin im Falle der Ausübung des SEDA verwässert.<br />

Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Durchführung der<br />

Eigenkapitalzusage auf Abruf das Bezugsrecht der Altaktionäre in einem Maß<br />

ausgeschlossen wird, welches von dem Registergericht oder einem anderen Gericht als<br />

unzulässig erachtet wird. Das Registergericht könnte beispielsweise die Eintragung der<br />

Durchführung der Kapitalerhöhung ablehnen, so dass die gezeichneten Aktien nicht<br />

entstehen. Zudem könnten Aktionäre Schadensersatzansprüche erheben. Im Ergebnis<br />

könnte die Folge eintreten, dass dieses Finanzierungsinstrument nicht mehr zur<br />

Finanzierung der Gesellschaft zur Verfügung steht.<br />

Sollte die für die Durchführung des SEDA erforderliche Eintragung der Durchführung der<br />

Kapitalerhöhung in das Handelsregister aufgrund von weiteren rechtlichen Bedenken des<br />

Registergerichts scheitern oder sich verzögern, könnte von diesem Finanzierungsinstrument<br />

- ggf. auch nur vorübergehend – ebenfalls kein Gebrauch mehr gemacht werden.<br />

Die rechtliche Gestaltung des SEDA war bislang nicht Gegenstand einer gerichtlichen,<br />

insbesondere höchstrichterlichen Überprüfung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

ein Gericht auch nachträglich rechtliche Einwände erhebt, dieses Finanzierungsinstrument<br />

verwirft und daraus folgend Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft erhoben<br />

werden.<br />

Überdies ist der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments allein nicht ausreichend, um den<br />

Finanzierungsbedarf der Gesellschaft zu decken.<br />

Sollte das Finanzierungsinstrument der Eigenkapitalzusage auf Abruf nicht oder nicht mehr<br />

zur Verfügung stehen, würde sich dies in erheblichem Ausmaß nachteilig auf die Ertrags-,<br />

Finanz- und Vermögenslage von WILEX auswirken.<br />

2.5 Risiken im Zusammenhang mit Tochtergesellschaften<br />

2.5.1 Heidelberg Pharma AG<br />

Verluste bei der Heidelberg Pharma AG könnten dazu führen, dass die WILEX der Heidelberg<br />

Pharma AG neben einer bereits abgegebenen begrenzten und zeitlich befristeten<br />

Patronatserklärung sowie neben einem bereits vereinbarten Gesellschafterdarlehen weitere<br />

finanzielle Unterstützung etwa in Form von weiteren Gesellschafterdarlehen oder<br />

Kapitalerhöhungen geben muss, um eine Insolvenz der Heidelberg Pharma AG abzuwenden.<br />

Es besteht auch das Risiko, dass die Heidelberg Pharma AG insolvent wird und das Investment<br />

der WILEX dann weitgehend verloren wäre.<br />

Die Heidelberg Pharma AG – eine 100%ige Tochtergesellschaft der WILEX mit Sitz in<br />

Ladenburg – ist derzeit in zwei Geschäftsbereichen tätig. Zum einen verfügt die Heidelberg<br />

Pharma AG mit den Antikörperwirkstoffkonjugaten (ADCs) über eine Technologieplattform.<br />

Zum anderen betreibt sie den Bereich "Präklinische Forschung", in welchem sie vorklinische<br />

Dienstleistungen für Dritte erbringt. Der erstgenannte Geschäftsbereich "ADC Technologie"<br />

ist aufgrund seiner Forschungsorientierung derzeit noch plangemäß defizitär. Der<br />

zweitgenannte Geschäftsbereich "Präklinische Forschung" erwirtschaftet innerhalb der<br />

Heidelberg Pharma AG einen positiven finanziellen Deckungsbeitrag. Die von der Heidelberg<br />

44


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Pharma AG erwirtschafteten Umsätze reichten in den letzten Monaten jedoch nicht zur<br />

Erreichung einer stabilen Profitabilität aus. Die WILEX entschloss sich deshalb, zugunsten<br />

der Heidelberg Pharma AG eine auf 2.000.000 € begrenzte und bis zum 30. November 2012<br />

befristete Patronatserklärung abzugeben. Um den Eintritt der Insolvenzreife der Heidelberg<br />

Pharma AG abzuwenden, hat die WILEX darüber hinaus eine bis zum 30. November 2012<br />

befristete Rangrücktrittsvereinbarung im Hinblick auf ihre Forderungen gegen die Heidelberg<br />

Pharma AG aus Inanspruchnahmen der Patronatserklärung abgeschlossen. Schließlich hat<br />

die WILEX mit der Heidelberg Pharma AG die Gewährung eines bis zum 30. November 2012<br />

nachrangigen Darlehens in Höhe von bis zu 500.000,00 € vereinbart, wobei sich die<br />

Begrenzung der Patronatserklärung auf 2.000.000 € um den Darlehensbertrag entsprechend<br />

reduziert. Sollte es der Heidelberg Pharma AG nicht gelingen, mittelfristig eine stabile<br />

Profitabilität zu erreichen, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Heidelberg Pharma AG<br />

weitere finanzielle Unterstützung durch die WILEX benötigt. Eine solche finanzielle<br />

Unterstützung – etwa durch weitere Gesellschafterdarlehen oder durch Kapitalerhöhungen –<br />

kann auch aufgrund geplanter Forschungsaufwendungen erforderlich werden. Es kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass die Heidelberg Pharma AG trotz der Patronatserklärung und<br />

dem Rangrücktritt, der Darlehensgewährung und etwaiger weiterer finanzieller Hilfen<br />

Insolvenz anmelden muss. In einem solchen Fall wären die Investitionen der WILEX im<br />

Zusammenhang mit der Heidelberg Pharma AG weitgehend verloren. Die vorgenannten<br />

Umstände können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WILEX<br />

auswirken.<br />

Die von der Heidelberg Pharma AG entwickelte ADC-Technologie ist noch nicht ausgereift. Es<br />

ist nicht auszuschließen, dass die ADC-Technologie nicht zur Marktreife geführt werden kann.<br />

Die von der Heidelberg Pharma entwickelte ADC-Technologie ist noch in der<br />

Entwicklungsphase und noch nicht so ausgereift, dass sie auf dem Markt verkauft und<br />

eingesetzt werden kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Technologie<br />

als nicht brauchbar oder markttauglich erweist. In einem solchen Fall müsste das<br />

Geschäftsmodell der Heidelberg Pharma AG überdacht werden. Dies kann sich nachteilig<br />

auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WILEX auswirken.<br />

Die Nutzung der ADC-Technologie hängt unter anderem von der Fortgeltung eines<br />

Lizenzvertrages ab.<br />

Die Heidelberg Pharma AG hat mit Professor Heinz Faulstich und dem Deutschen<br />

Krebsforschungszentrum (beide jeweils als Lizenzgeber) einen Lizenzvertrag über die<br />

Nutzung von Patenten im Hinblick auf die ADC-Technologie abgeschlossen. Sollte der<br />

Lizenzvertrag wegfallen, besteht die Gefahr, dass die ADC-Technologie nicht weiter<br />

entwickelt werden kann.<br />

Bei der Heidelberg Pharma AG arbeiten verschiedene Personen, deren Know-how für die<br />

Entwicklung der ADC-Technologie wesentlich ist. Sollte es nicht gelingen, die Fach- und<br />

Führungskräfte dauerhaft zu binden, wäre der Geschäftsbetrieb gefährdet.<br />

Einige der Mitarbeiter der Heidelberg Pharma AG verfügen über ein für den Betrieb und die<br />

weitere Entwicklung des Geschäftsbetriebs der Heidelberg Pharma AG wesentliches Knowhow.<br />

Sollten diese Mitarbeiter die Heidelberg Pharma AG verlassen, kann sich dies<br />

nachteilig auf die weitere Entwicklung des Geschäftsbetriebs der Heidelberg Pharma AG<br />

auswirken.<br />

45


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Die ADC-Technologie könnte nicht tragfähig zur therapeutischen Verwendung sein, falls bei<br />

Verwendung eines bestimmten Antikörpers das Verhältnis von Nebenwirkungen zu Erreichen<br />

einer Wirksamkeit aufgrund des in die Tumorzelle eingebrachten Toxin nicht akzeptabel ist.<br />

Ein Risiko bei der Entwicklung von ADC ist wie bei allen Arzneimitteln die hinreichende<br />

therapeutische Wirkung sowie Verträglichkeit. Zwischen Wirksamkeit und nicht tolerierbaren<br />

Nebenwirkungen muss ein hinreichend breites therapeutisches Fenster vorhanden sein. Die<br />

Heidelberg Pharma AG geht davon aus, dass die entwickelte Linker Technologie bei der<br />

Kopplung des Toxins an die dafür geeigneten Antikörper eine hohe anti-tumorale<br />

Wirksamkeit bei angemessener Verträglichkeit ermöglicht. Zur Veränderung des<br />

Toxizitätsprofils ist insbesondere der verwendete Antikörper relevant, der keine<br />

lebenswichtigen Organe ansprechen darf.<br />

Bisherige Versuchsdaten zeigen, dass bei den bisher verwendeten Antikörpern und hohen<br />

Dosen unerwünschte Nebenwirkungen auftreten können. Es lässt sich demnach nicht<br />

ausschließen, dass auch im Verlauf weiterer Versuche das therapeutische Fenster der<br />

erzeugten Konjugate aufgrund ihres toxikologischen Profils nicht breit genug ist bezüglich<br />

des Verhältnisses von Nebenwirkungen und Wirksamkeit. Sofern das Toxin hierfür<br />

ursächlich sein sollte und keine hinreichend wirksame Dosis angewendet werden kann,<br />

könnte letztendlich die ADC-Technologie nicht tragfähig zur therapeutischen Verwendung<br />

sein. Dies kann sich dies nachteilig auf die weitere Entwicklung des Geschäftsbetriebs der<br />

Heidelberg Pharma AG auswirken.<br />

Eine Verschlechterung der Bewertung der Beteiligung der Gesellschaft an der Heidelberg<br />

Pharma AG könnte sich negativ auf die Bilanz der Gesellschaft auswirken<br />

WILEX konnte bislang die Bewertung der neu hinzugewonnenen Geschäftsaktivitäten der<br />

Heidelberg Pharma AG nur vorläufig vornehmen und wird im weiteren Verlauf des<br />

Geschäftsjahres eine Kaufpreiszuordnung durchführen. Deren Ergebnis könnte zu einer<br />

Anpassung des im Rahmen der Bewertung der Transaktion ermittelten Geschäfts- oder<br />

Firmenwertes der Heidelberg Pharma AG in der Bilanz der WILEX führen, wobei alle<br />

Anpassungen der provisorischen Werte innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb<br />

vorzunehmen sind. Auch nach einer Anpassung kann sich die Bewertung der Heidelberg<br />

Pharma AG noch jederzeit ändern. Eine Verschlechterung der Bewertung der Heidelberg<br />

Pharma AG könnte sich negativ auf die Bilanz der Gesellschaft auswirken. Dies könnte sich<br />

wiederum negativ auf den Aktienkurs der Gesellschaft und damit auch negativ auf die<br />

Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />

2.5.2 WILEX Inc.<br />

Verluste bei der WILEX Inc. könnten dazu führen, dass die WILEX der WILEX Inc. weitere<br />

finanzielle Unterstützung etwa in Form von weiteren Gesellschafterdarlehen oder durch<br />

Kapitalerhöhungen gewähren muss, um eine Insolvenz der WILEX Inc. abzuwehren. Es besteht<br />

auch das Risiko, dass die WILEX Inc. trotz der finanziellen Unterstützung durch die WILEX<br />

insolvent wird.<br />

Die 100%ige Tochtergesellschaft der WILEX, die WILEX Inc. mit Sitz in Cambridge, MA,<br />

USA, ist mit der Entwicklung und dem Verkauf von In-vitro Diagnostiktests für<br />

Krebskrankheiten beschäftigt. Die WILEX Inc. ist derzeit nicht profitabel. Erst durch die<br />

Verstärkung der Vertriebsaktivitäten und eine erfolgreiche Reaktivierung ihres<br />

Kundenstamms in den USA kann mit einer Profitabilität der WILEX Inc. gerechnet werden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zukünftigen Vertriebsaktivitäten nicht den<br />

46


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

gewünschten Erfolg haben und dass die WILEX Inc. weiterhin nicht profitabel ist. In einem<br />

solchen Fall könnte die WILEX gezwungen sein, die WILEX Inc. weiterhin finanziell zu<br />

unterstützen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

die WILEX Inc. trotz etwaiger weiterer finanzieller Hilfen Insolvenz anmelden muss. In einem<br />

solchen Fall wären die Investitionen der WILEX im Zusammenhang mit der WILEX Inc.<br />

weitgehend verloren. Die vorgenannten Umstände können sich negativ auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der WILEX auswirken.<br />

Bei der WILEX Inc. arbeiten verschiedene Personen, deren Know-how für die Entwicklung und<br />

die Produktion der In-vitro Diagnostiktests wesentlich ist. Sollte es nicht gelingen, die Fachund<br />

Führungskräfte dauerhaft zu binden, wäre der Geschäftsbetrieb gefährdet.<br />

Die Mitarbeiter der WILEX Inc. verfügen über Know-how, das wesentlich für die Entwicklung<br />

und die Produktion der In-vitro Diagnostiktests für z.B. Biomarker, ist. Sollten einige<br />

Mitarbeiter die WILEX Inc. verlassen, kann sich dies nachteilig auf die weitere Entwicklung<br />

und Produktion der Diagnostiktests auswirken. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der WILEX Inc. und damit der WILEX auswirken.<br />

47


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

3.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts<br />

Die WILEX AG mit Sitz in München, Grillparzerstraße 10, 81675 München, und die Baader<br />

Bank AG mit Sitz in Unterschleißheim, Weihenstephaner Straße 4, 85716 Unterschleißheim<br />

(im Folgenden „Baader Bank“) übernehmen gemäß § 5 Absatz 4 <strong>Wertpapierprospekt</strong>gesetz<br />

die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospekts. Sie erklären hiermit, dass ihres Wissens<br />

die Angaben in diesem Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

Sie erklären ferner, dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicher zu<br />

stellen, dass die in diesem Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und<br />

keine Tatsachen ausgelassen worden sind, welche die Aussage des Prospekts<br />

wahrscheinlich verändern könnten.<br />

Für den Fall, dass von einem Anleger vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem<br />

Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, ist der als Kläger auftretende<br />

Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des<br />

Europäischen Wirtschaftsraums gegebenenfalls verpflichtet, die Kosten für die Übersetzung<br />

des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen.<br />

3.2 Gegenstand des Prospekts<br />

Gegenstand dieses Prospekts für Zwecke der Börsenzulassung von Aktien der Gesellschaft<br />

sind insgesamt 3.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag (im<br />

Folgenden „Neue Aktien“) aus der am 15. Dezember 2010 von der außerordentlichen<br />

Hauptversammlung beschlossenen und am 17. März <strong>2011</strong> in das zuständige<br />

Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen mit voller<br />

Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Dezember 2010. Die Neuen Aktien sind derzeit unter<br />

ISIN DE000A1H3176 (WKN A1H 317) verbucht.<br />

Die Zulassung der Neuen Aktien zum Börsenhandel im Regulierten Markt (Prime Standard)<br />

an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 2. September <strong>2011</strong> vorgesehen. Die<br />

Notierungsaufnahme soll am 7. September <strong>2011</strong> erfolgen. Die Zulassung und die<br />

Notierungsaufnahme der Neuen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse stellen kein<br />

öffentliches Angebot zur Zeichnung oder zum Verkauf von Aktien dar (siehe dazu auch Ziffer<br />

4.2).<br />

Alle übrigen von der Gesellschaft bereits ausgegebenen Aktien (im Folgenden insgesamt<br />

auch die „Altaktien“) waren bereits vor der Billigung dieses Prospekts zum Börsenhandel im<br />

Regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und in<br />

die Notierung aufgenommen. Diese Altaktien sind nicht Gegenstand dieses<br />

<strong>Wertpapierprospekt</strong>s.<br />

Sämtliche Neuen Aktien sowie die Altaktien der WILEX haben einen anteiligen Betrag am<br />

Grundkapital von 1,00 € und sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Dezember<br />

2010 ausgestattet (Neue Aktien sowie die Altaktien im Folgenden zusammen „WILEX-<br />

Aktien“).<br />

3.3 Abschlussprüfer<br />

Zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2010, 2009 und 2008 wurde<br />

die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (bis 30. September 2008 noch firmierend<br />

48


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

unter KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft),<br />

Ganghoferstraße 29, 80339 München, bestellt. Die KPMG AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin.<br />

Die Jahresabschlüsse von WILEX nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind (im<br />

folgenden „IFRS“) zum 30. November 2008 und zum 30. November 2009 sowie der<br />

Konzernabschluss von WILEX nach IFRS zum 30. November 2010 (im folgenden „IFRS-<br />

Abschlüsse“) wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils<br />

mit dem in diesem Prospekt abgedruckten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

versehen. Die Bestätigungsvermerke für die IFRS-Abschlüsse zum 30. November 2010, zum<br />

30. November 2009 und zum 30. November 2008 enthalten jeweils einen ergänzenden<br />

Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken. Der handelsrechtliche Jahresabschluss von<br />

WILEX (im folgenden „HGB-Abschluss“) zum 30. November 2010 wurde ebenfalls von der<br />

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und wurde mit dem in diesem Prospekt<br />

abgedruckten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Bestätigungsvermerk<br />

für den HGB-Abschluss zum 30. November 2010 enthält einen ergänzenden Hinweis auf<br />

bestandsgefährdende Risiken.<br />

3.4 Einsehbare Dokumente<br />

Die folgenden Dokumente bzw. Kopien davon können während der Gültigkeitsdauer dieses<br />

Prospekts innerhalb eines Jahres ab dessen Veröffentlichung während der üblichen<br />

Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft, Grillparzerstraße 10, 81675 München, sowie auf<br />

der Internetseite der Gesellschaft unter www.wilex.de eingesehen werden:<br />

- die Satzung der Gesellschaft,<br />

- die IFRS-Abschlüsse der Gesellschaft für die zum 30. November 2010, 30. November<br />

2009 und 30. November 2008 endenden Geschäftsjahre bestehend aus Bilanz,<br />

Gewinn- und Verlust-Rechnung (bzw. Konzern-Bilanz und Konzern-<br />

Gesamtergebnisrechnung per 30. November 2010) , Anhang, Kapitalflussrechnungen<br />

und Eigenkapitalveränderungsrechnung,<br />

- den HGB-Abschluss der Gesellschaft für das zum 30. November 2010 endende<br />

Geschäftsjahr bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung und Anhang,<br />

- den ungeprüften IFRS-Zwischenabschluss der Gesellschaft für den 6-monatigen<br />

Berichtszeitraum zum 31. Mai <strong>2011</strong> (1. Halbjahr), bestehend aus Konzern-Bilanz,<br />

Konzern-Gesamtergebnisrechnung, ausgewählten Anhangangaben, Kapitalflussrechnung<br />

und Eigenkapitalveränderungsrechnung,<br />

- die Pro forma Finanzinformationen.<br />

Künftige Geschäftsberichte und Zwischenberichte der Gesellschaft werden bei der<br />

Gesellschaft erhältlich sein.<br />

Der Prospekt wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wilex.de veröffentlicht.<br />

Eine Papierversion des deutschsprachigen <strong>Wertpapierprospekt</strong>s wird den Anlegern von der<br />

Gesellschaft nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf<br />

Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />

3.5 Zukunftsgerichtete Aussagen<br />

Dieser Prospekt enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete<br />

Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse<br />

49


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

beziehen. Dies gilt insbesondere für Aussagen in diesem Prospekt über die zukünftige<br />

finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bezug auf das Geschäft und<br />

Management von WILEX, über Wachstum und Profitabilität sowie wirtschaftliche und<br />

regulatorische Rahmenbedingungen und andere Faktoren, denen WILEX ausgesetzt ist.<br />

Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen<br />

vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Solche in die Zukunft<br />

gerichteten Aussagen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu<br />

führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage von WILEX wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen<br />

als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder<br />

beschrieben werden. Die Geschäftstätigkeit von WILEX unterliegt einer Reihe von Risiken<br />

und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage,<br />

Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird.<br />

Deshalb sollten Anleger unbedingt die Kapitel<br />

- „ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS”,<br />

- „RISIKOFAKTOREN”, „DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-;<br />

FINANZ- UND ERTRAGSLAGE”,<br />

- „GESCHÄFTSTÄTIGKEIT” und<br />

- „ANGABEN ÜBER DEN JÜNGSTEN GESCHÄFTSGANG UND DIE<br />

GESCHÄFTSAUSSICHTEN DER GESELLSCHAFT”<br />

lesen, die eine ausführlichere Darstellung derjenigen Faktoren enthalten, die Einfluss auf die<br />

Geschäftsentwicklung von WILEX und die Märkte haben, in denen die Gesellschaft tätig ist.<br />

In Anbetracht der Risiken, Ungewissheiten und Annahmen können die in diesem Prospekt<br />

erwähnten zukünftigen Ereignisse auch ausbleiben. Darüber hinaus können sich die in<br />

diesem Prospekt wiedergegebenen zukunftsgerichteten Einschätzungen und Prognosen aus<br />

Studien Dritter (siehe auch „Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Finanz- und<br />

sonstigen Zahlenangaben”) als unzutreffend herausstellen. Im Übrigen wird darauf<br />

hingewiesen, dass weder die Gesellschaft noch die Baader Bank die Verpflichtung<br />

übernehmen, über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus derartige in die Zukunft gerichtete<br />

Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.<br />

3.6 Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Finanz- und sonstigen<br />

Zahlenangaben<br />

3.6.1 Angaben aus öffentlichen Quellen<br />

Dieser Prospekt enthält beziehungsweise verweist auf aus öffentlichen Quellen entnommene<br />

Zahlenangaben, Marktdaten, Analystenberichte und sonstige öffentlich zugängliche<br />

Informationen über die Branche, in der die Gesellschaft tätig ist, oder Schätzungen der<br />

Gesellschaft, denen wiederum zumeist veröffentlichte Marktdaten zu Grunde liegen oder die<br />

auf Zahlenangaben aus öffentlich zugänglichen Quellen beruhen. Sofern Schätzungen der<br />

Gesellschaft nicht auf öffentlich zugänglichen Quellen beruhen, ist die Gesellschaft der<br />

Auffassung, dass sie diese Schätzungen sorgfältig erstellt hat und die Schätzungen die<br />

jeweiligen Informationen neutral wiedergeben. Gleichwohl kann die Gesellschaft nicht<br />

ausschließen, dass andere Quellen zu anderen Ergebnissen kommen. Soweit in diesem<br />

Prospekt enthaltene Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen entnommen oder<br />

anderweitig von Seiten Dritter übernommen worden sind, wurden diese unter Angabe der<br />

50


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

jeweiligen Quelle korrekt wiedergegeben. Ferner wurden, soweit es der Gesellschaft bekannt<br />

ist und sie dies aus den öffentlichen Quellen oder anderweitig von einer dritten Partei<br />

veröffentlichten Informationen ableiten konnte, keine Fakten ausgelassen, die die in diesem<br />

Prospekt wiedergegebenen Angaben falsch oder irreführend gestalten würden. Anleger<br />

sollten jedoch berücksichtigen, dass Marktstudien häufig auf Informationen und Annahmen<br />

beruhen, die möglicherweise weder exakt noch sachgerecht sind, und häufig von Natur aus<br />

vorausschauend und spekulativ sind.<br />

Anleger sollten außerdem berücksichtigen, dass die Gesellschaft die in öffentlichen Quellen<br />

enthaltenen Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen Angaben nicht überprüft hat und<br />

keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen<br />

Informationen übernimmt.<br />

3.6.2 Finanzangaben<br />

Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Finanzangaben der Gesellschaft in<br />

diesem Prospekt auf die zum jeweiligen Zeitpunkt (Erstellung des jeweiligen<br />

Jahresabschlusses bzw. Zwischenberichts) geltenden Rechnungslegungsvorschriften nach<br />

den International Financial Reporting Standards (IFRS), die von der EU übernommen<br />

wurden. Soweit Finanzdaten angegeben werden, die aus den HGB-Abschlüssen der<br />

Gesellschaft stammen, sind diese Angaben entsprechend gekennzeichnet. Sofern in diesem<br />

Propekt Finanzdaten als „ungeprüft“ angegeben werden, bedeutet dies, dass sie keiner<br />

Prüfung oder prüferischen Durchsicht unterzogen wurden.<br />

Einzelne Zahlenangaben (darunter auch Prozentangaben) in diesem Prospekt wurden<br />

kaufmännisch gerundet. In Tabellen addieren sich solche kaufmännisch gerundeten<br />

Zahlenangaben unter Umständen nicht genau zu den in der Tabelle gegebenenfalls<br />

gleichfalls enthaltenen Gesamtsummen. Für die Berechnung der im Text verwendeten<br />

Prozentangaben wurde dagegen nicht von kaufmännisch gerundeten, sondern von den<br />

tatsächlichen Werten ausgegangen. Daher kann es in einigen Fällen dazu kommen, dass<br />

Prozentzahlen im Text von Prozentsätzen abweichen, die sich auf der Basis von gerundeten<br />

Werten ergeben.<br />

51


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

4 INFORMATIONEN ÜBER DIE ZUM HANDEL<br />

ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE<br />

4.1 Gegenstand der Börsenzulassung<br />

Gegenstand der Börsenzulassung sind die oben im Abschnitt „Gegenstand des Prospekts“<br />

(Ziffer 3.2) beschriebenen 3.200.000 Neuen Aktien.<br />

Sachkapitalerhöhung <strong>vom</strong> 15. Dezember 2010 – Neue Aktien<br />

Gemäß §§ 182, 183 AktG beschloss die außerordentliche Hauptversammlung der<br />

Gesellschaft am 15. Dezember 2010, das Grundkapital der Gesellschaft von<br />

18.413.035,00 € um 3.200.000,00 € auf 21.613.035,00 € gegen Sacheinlagen durch<br />

Ausgabe von 3.200.000 Stück neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem<br />

rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 € je neuer Inhaberaktie zu erhöhen.<br />

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.<br />

Zur Zeichnung von 2.776.241 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien wurde die<br />

Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH mit Sitz in St. Leon-Rot,<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 700484,<br />

zugelassen. Die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH leistete die<br />

Sacheinlage durch Übertragung von 8.071.400 auf den Inhaber lautenden Stückaktien an<br />

der Heidelberg Pharma AG mit Sitz in Ladenburg, eingetragen im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Mannheim unter HRB 701359.<br />

Ferner wurde Herr Dr. Hans-Georg Opitz, Weinheim, geboren am 22. April 1943, zur<br />

Zeichnung von 120.001 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien zugelassen. Herr Dr. Hans-<br />

Georg Opitz übertrug dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 348.880 auf den Inhaber<br />

lautende Stückaktien an der Heidelberg Pharma AG mit Sitz in Ladenburg, eingetragen im<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 701359.<br />

Des Weiteren wurde zur Zeichnung von 135.218 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien die<br />

New Market Venture Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mannheim, eingetragen im<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 8453, zugelassen. Als<br />

Gegenleistung leistete die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH die Sacheinlage durch<br />

Übertragung von 393.120 auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Heidelberg Pharma<br />

AG mit Sitz in Ladenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter<br />

HRB 701359.<br />

120.386 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien wurden von Herr Dr. Jan Schmidt-Brand,<br />

Weinheim, geboren am 28. März 1958, gezeichnet. Herr Dr. Jan Schmidt-Brand übertrug<br />

dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 350.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien an<br />

der Heidelberg Pharma AG mit Sitz in Ladenburg, eingetragen im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Mannheim unter HRB 701359.<br />

Schließlich zeichnete Herr Dr. Rudi Scherhag, Schriesheim, geboren am 9. Juli 1954, 48.154<br />

der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien. Herr Dr. Rudi Scherhag übertrug dafür auf die<br />

Gesellschaft als Sacheinlage 140.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der<br />

Heidelberg Pharma AG mit Sitz in Ladenburg, eingetragen im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Mannheim unter HRB 701359.<br />

Der Einbringungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Verwaltungsgesellschaft des<br />

Golf Club St. Leon-Rot mbH, Herrn Dr. Hans-Georg Opitz, der NewMarket Venture<br />

Verwaltungs GmbH, Herrn Dr. Jan Schmidt-Brand und Herrn Dr. Rudi Scherhag wurde am 3.<br />

52


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

November 2010 geschlossen. Der <strong>vom</strong> Amtsgericht München bestellte Sacheinlagenprüfer<br />

bestätigte, dass der Wert der Sacheinlage mindestens den Nominalwert der Kapitalerhöhung<br />

erreichte.<br />

Am 17. März <strong>2011</strong> wurde die Durchführung der Kapitalerhöhung von 18.413.035,00 € um<br />

3.200.000,00 € auf 21.613.035,00 € im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.<br />

Sämtliche 3.200.000 Aktien sind ab dem 1. Dezember 2010 gewinnberechtigt.<br />

Die 3.200.000 Aktien sollen mit Zulassungsbeschluss <strong>vom</strong> 2. September <strong>2011</strong> zum<br />

Regulierten Markt sowie zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren<br />

Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen<br />

und in die Notierungsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN<br />

DE0006614720 (WKN 661472) in die Preisfeststellung der börsennotierten Aktien der<br />

WILEX einbezogen werden.<br />

3.031.845 der 3.200.000 Neuen Aktien unterliegen aufgrund einer zwischen der WILEX und<br />

der Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH, der NewMarket Venture<br />

Verwaltungs GmbH sowie Herrn Dr. Jan Schmidt-Brand abgeschlossenen Haltevereinbarung<br />

einer Halteverpflichtung (Lock-up-Verpflichtung), die am 17. März 2012 endet (siehe auch<br />

Ziffer 4.7).<br />

4.2 Zeitplan für die Zulassung<br />

Für die Börsenzulassung ist folgender Zeitplan vorgesehen:<br />

26. <strong>August</strong> <strong>2011</strong> Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

26. <strong>August</strong> <strong>2011</strong> Veröffentlichung des Prospekts auf der Internetseite der Gesellschaft<br />

2. September <strong>2011</strong> Zulassungsbeschluss der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

5. September <strong>2011</strong> Veröffentlichung der Börsenzulassung<br />

7. September <strong>2011</strong> Notierungsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

4.3 Form und Verbriefung der Neuen Aktien<br />

Die Neuen Aktien sind auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Neuen<br />

Aktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG,<br />

Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, als Wertpapiersammelbank hinterlegt ist. Die<br />

Globalurkunde wurde am 4. April <strong>2011</strong> bei der Clearstream Banking AG eingereicht. Der<br />

Anspruch eines Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist satzungsmäßig ausgeschlossen.<br />

4.4 Gewinnanteilberechtigung und Stimmrecht<br />

Die Neuen Aktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Dezember 2010<br />

ausgestattet. Jede Neue Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine<br />

Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht. Die bestehenden Aktionäre der<br />

Gesellschaft (siehe auch „Aktionärsstruktur“ Ziffer 17) verfügen im Vergleich zu allen<br />

sonstigen Aktionären über keine unterschiedlichen Stimmrechte.<br />

53


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

4.5 Übertragbarkeit<br />

Die Aktien der Gesellschaft sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen für<br />

die Übertragung von Inhaberaktien frei übertragbar. Mit Ausnahme der unten unter „Lock-up“<br />

(siehe Ziffer 4.7) dargestellten Halteverpflichtung für 3.031.845 Neue Aktien bestehen keine<br />

Veräußerungsverbote oder Einschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien der<br />

Gesellschaft.<br />

4.6 ISIN/WKN/Börsenkürzel<br />

International Securities Identification Number (ISIN):<br />

Wertpapierkennnummer (WKN): 661472<br />

Börsenkürzel<br />

4.7 Lock-up<br />

DE0006614720<br />

3.031.845 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag aus der am<br />

15. Dezember 2010 von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen und am<br />

17. März <strong>2011</strong> in das zuständige Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung gegen<br />

Sacheinlagen, unterliegen aufgrund einer zwischen der WILEX und der<br />

Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH, der NewMarket Venture<br />

Verwaltungs GmbH sowie Herrn Dr. Jan Schmidt-Brand abgeschlossenen Haltevereinbarung<br />

einer Halteverpflichtung (Lock-up-Verpflichtung), die am 17. März 2012 endet (Halteperiode).<br />

Während der Halteperiode sind die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot<br />

mbH, die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH und Herr Dr. Jan Schmidt-Brand<br />

gegenüber der WILEX verpflichtet, die von ihnen übernommenen Neuen Aktien 12 Monate<br />

ab Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister zu halten.<br />

4.8 Börsenzulassung und Notierungsaufnahme<br />

Sämtliche 18.413.035 Altaktien sind zum Regulierten Markt sowie zum Teilbereich des<br />

Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Altaktien der Gesellschaft tragen die ISIN<br />

DE0006614720. Die WKN lautet 661472. Das Börsenkürzel ist WL6.<br />

Zurzeit werden die 3.200.000 Neuen Aktien unter der ISIN DE000A1H3176 (WKN A1H 317)<br />

geführt. Es ist vorgesehen, dass alle Neuen Aktien ab der Notierungsaufnahme an der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE0006614720 (WKN 661472) in die<br />

Preisfeststellung der börsennotierten Aktien der WILEX einbezogen werden.<br />

Die Zulassung der Neuen Aktien zum Regulierten Markt sowie zum Teilbereich des<br />

Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse wurde am 18. <strong>August</strong> <strong>2011</strong> beantragt. Der Beschluss der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse über die Zulassung der Neuen Aktien wird für den 2. September<br />

<strong>2011</strong> erwartet. Die Aufnahme des Börsenhandels ist für den 7. September <strong>2011</strong> vorgesehen.<br />

Die Zulassung der Neuen Aktien wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

WL6<br />

54


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

4.9 Zahl- und Verwahrstelle<br />

Zahlstelle der Gesellschaft in Bezug auf die Aktien ist die UniCredit Bank AG, Arabellastr. 14,<br />

81925 München. Die in mehreren Globalurkunden verbrieften Aktien (gesamtes<br />

Grundkapital) sind bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn,<br />

als Wertpapiersammelbank hinterlegt.<br />

4.10 Designated Sponsors<br />

Die WestLB AG, Düsseldorf, („WestLB“) erfüllt seit dem 13. November 2006 und die Close<br />

Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, („CBS“) seit dem 5. März 2010 jeweils die<br />

Funktion des Designated Sponsor für die an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten<br />

Aktien der Gesellschaft (ab dem 1. Oktober <strong>2011</strong> wird die WestLB diese Funktion nicht mehr<br />

ausüben). Die Aufgaben der Designated Sponsors sind in den jeweils zwischen der WestLB<br />

und der Gesellschaft sowie zwischen CBS und der Gesellschaft abgeschlossenen<br />

Designated Sponsor Verträgen geregelt. Zu den Aufgaben des Designated Sponsor gehört<br />

es, im Aktienhandel nach Möglichkeit für Liquidität zu sorgen, um die Handelsmöglichkeiten<br />

für die Marktteilnehmer zu erhöhen. Dies wird unter anderem dadurch erreicht, dass die<br />

Designated Sponsors während der täglichen Handelszeiten limitierte Kauf- und<br />

Verkaufsorder für Aktien der Gesellschaft in das elektronische Handelssystem der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) einstellen. Die Designated Sponsors müssen im<br />

Rahmen ihrer Funktion die Vorgaben der Deutsche Börse AG beachten, so haben sie zum<br />

Beispiel im fortlaufenden Handel eine Mindestquotierungsdauer, ein Mindestvolumen und<br />

eine Mindestspanne beim Preis einzuhalten. Sie sind angehalten, an den täglichen<br />

Auktionen teilzunehmen und insbesondere beim Auftreten von Volatilitätsunterbrechungen,<br />

in kürzester Zeit zu reagieren und einen passenden Kurs zu stellen.<br />

4.11 Interessen beteiligter Personen an der Zulassung<br />

Die Baader Bank steht im Zusammenhang mit der Zulassung der Neuen Aktien in einem<br />

vertraglichen Verhältnis mit der WILEX. Die Baader Bank wurde als begleitendes<br />

Kreditinstitut mandatiert und hat die Gesellschaft bei der Börsenzulassung beraten und die<br />

Strukturierung und Durchführung dieser Maßnahme koordiniert.<br />

Die Inhaber der Neuen Aktien haben auf Grund der mit der Zulassung dieser Aktien erzielten<br />

Handelbarkeit der Neuen Aktien im Regulierten Markt (Prime Standard) ein Interesse an der<br />

mit diesem Prospekt beantragten Zulassung, zumal diese Aktien bislang nicht im Regulierten<br />

Markt handelbar sind.<br />

4.12 Pflichtangebot der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG<br />

Die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG („dievini“) hatte am 2. Juni 2010 die<br />

Stimmrechtsschwelle von 30 % der Stimmrechte an der WILEX überschritten. Gemäß § 35<br />

Abs. 2 WpÜG war dievini daher verpflichtet, den Aktionären der WILEX ein<br />

Übernahmeangebot auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien zu unterbreiten. Der<br />

Angebotspreis betrug 4,10 € pro Aktie und lag über dem gesetzlichen Mindestpreis von 4,07<br />

€. Die Annahmefrist begann am 15. Juli 2010 und endete am 12. <strong>August</strong> 2010. Vorstand und<br />

Aufsichtsrat der WILEX gaben in einer gemeinsamen Stellungnahme <strong>vom</strong> 29. Juli 2010<br />

bekannt, dass sie nach Prüfung des am 15. Juli 2010 veröffentlichten Pflichtangebots der<br />

dievini den Aktionären der WILEX empfehlen, dieses Angebot abzulehnen und ihre Anteile<br />

an der WILEX nicht zu veräußern. Diese Empfehlung basierte auf der Ansicht von Vorstand<br />

55


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

und Aufsichtsrat, dass der Angebotspreis von 4,10 € je Aktie nicht das tatsächliche Potenzial<br />

der Gesellschaft widerspiegelt. Im Rahmen des Pflichtangebots wurden insgesamt 22.953<br />

Aktien zum Preis von 4,10 € (dies entsprach 0,12 % des Grundkapitals) auf dievini<br />

übertragen.<br />

56


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

5 GRÜNDE FÜR DIE KAPITALERHÖHUNG / KOSTEN DER<br />

ZULASSUNG<br />

5.1 Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit der Ausgabe der Neuen<br />

Aktien<br />

Die Neuen Aktien, die durch die am 15. Dezember 2010 durchgeführte Sachkapitalerhöhung<br />

geschaffen wurden, dienten zum Erwerb sämtlicher Aktien an der Heidelberg Pharma AG.<br />

Aufgrund des sich ergänzenden Produktportfolios und der sich ergebenden Synergieeffekte<br />

hat dieser Vorgang sowohl für die WILEX AG als auch für die Heidelberg Pharma AG eine<br />

hohe strategische Bedeutung.<br />

Im Zusammenhang mit der Zulassung der bereits ausgegebenen Neuen Aktien zum<br />

Börsenhandel am Regulierten Markt (Prime Standard) fließen der Gesellschaft keine<br />

weiteren Mittel zu.<br />

5.2 Kosten der Zulassung<br />

Die von der Gesellschaft zu tragenden Kosten der Zulassung belaufen sich einschließlich der<br />

Vergütungen und Provisionen der an der Durchführung der Zulassung beteiligten Personen<br />

und Gesellschaften voraussichtlich auf ca. 160.000,00 €.<br />

57


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

6 DIVIDENDEN<br />

6.1 Dividendenrechte<br />

Die Anteile der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft bestimmen sich nach ihren Anteilen<br />

am Grundkapital. Diesbezüglich bestehen keine Beschränkungen für gebietsfremde<br />

Wertpapierinhaber. Nach der Satzung der Gesellschaft kann bei Kapitalerhöhungen die<br />

Gewinnbeteiligung von neuen Aktien abweichend hiervon geregelt werden. Der Anspruch<br />

des Aktionärs auf Zahlung der Dividende verjährt nach drei Jahren, wobei die<br />

Verjährungsfrist erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der<br />

Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde. Verjährte Dividenden verbleiben bei der<br />

Gesellschaft. Die Beschlussfassung über die Ausschüttung von Dividenden für ein<br />

Geschäftsjahr auf die Aktien der Gesellschaft obliegt der ordentlichen Hauptversammlung<br />

des darauf folgenden Geschäftsjahres, die auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

entscheidet. Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn, wie er in dem von Vorstand und<br />

Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss nach HGB ausgewiesen ist, gezahlt werden. Bei<br />

der Ermittlung des zur Ausschüttung zur Verfügung stehenden Betrags ist der<br />

Jahresüberschuss um Gewinn- und Verlustvorträge des Vorjahres sowie Entnahmen aus<br />

beziehungsweise Einstellungen in Rücklagen zu korrigieren. Kraft Gesetzes sind bestimmte<br />

Rücklagen zu bilden, die bei der Berechnung des zur Ausschüttung verfügbaren<br />

Bilanzgewinns abgezogen werden müssen. Die Hauptversammlung kann im Beschluss über<br />

die Verwendung des Bilanzgewinns weitere Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder als<br />

Gewinn vortragen.<br />

Von der Hauptversammlung beschlossene Dividenden werden in Übereinstimmung mit den<br />

Regeln des jeweiligen Clearingsystems unter Abzug von Kapitalertragssteuer sowie des auf<br />

die Kapitalertragssteuer zu entrichtenden Solidaritätszuschlags (siehe dazu auch<br />

„Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland“) ausgezahlt, da die<br />

dividendenberechtigten Aktien in einem Clearingsystem verwahrt werden.<br />

Einzelheiten über etwaige von der Hauptversammlung beschlossene Dividenden werden im<br />

elektronischen Bundesanzeiger und in mindestens je einem überregionalen Pflichtblatt der<br />

Wertpapierbörsen, an denen die Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel zugelassen sind,<br />

veröffentlicht<br />

6.2 Ergebnis und Dividende<br />

Da die Gesellschaft in den Jahren 2008 bis 2010 Verluste erwirtschaftet hat, sind keine<br />

Gewinnausschüttungen erfolgt.<br />

6.3 Dividendenpolitik<br />

Die Gesellschaft geht davon aus, dass sie auch in absehbarer Zukunft keine Dividenden<br />

zahlen wird. Sollte die Gesellschaft zukünftig Gewinne erwirtschaften, beabsichtigt sie, diese<br />

in das weitere Wachstum der Gesellschaft zu investieren.<br />

58


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

7 AUSGEWÄHLTE FINANZ- UND GESCHÄFTSINFORMA-<br />

TIONEN<br />

Die nachstehend zusammengefassten Finanzangaben, mit Ausnahme der Bilanzwerte zum<br />

31. Mai 2010, sind den IFRS-Abschlüssen von WILEX im Finanzteil dieses Prospektes<br />

entnommen.<br />

Neben den geprüften Vergleichszahlen des unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahres<br />

mit Periodenende zum 30. November 2010 sind zusätzlich ungeprüfte Zahlen für den 6-<br />

monatigen Berichtszeitraum zum 31. Mai <strong>2011</strong> (1. Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong> <strong>vom</strong> 1. Dezember<br />

2010 bis zum 31. Mai <strong>2011</strong>, inklusive der Vergleichszahlen für den entsprechenden<br />

Vorjahreszeitraum) dargestellt; diese Werte entstammen dem internen Rechnungswesen<br />

und sind im Rahmen der jeweiligen Halbjahresabschlüsse veröffentlicht.<br />

Die nachstehend ausgewählten Finanzangaben und Geschäftsinformationen sind als<br />

Einführung zu verstehen. Anleger sollten ihre Entscheidung auf die Prüfung des gesamten<br />

Prospektes stützen.<br />

7.1 Gesamtergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung)<br />

in Euro 01.12.2010 01.12.2009 01.12.2009 01.12.2008 01.12.2007<br />

-31.05.<strong>2011</strong> -31.05.2010 -30.11.2010 -30.11.2009 -30.11.2008<br />

ungeprüft ungeprüft geprüft geprüft geprüft<br />

Umsatzerlöse 1.366.743 0 0 10.000.000 0<br />

Sonstige Erträge 638.545 912.479 1.314.138 3.013.462 3.207.707<br />

Erträge 2.005.288 912.479 1.314.138 13.013.462 3.207.707<br />

Herstellungs-, Service- und Vertriebskosten (978.568) 0 0 0 0<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten (8.754.507) (10.194.636) (19.703.806) (21.822.973) (20.156.595)<br />

Verwaltungskosten (2.674.352) (2.282.792) (4.722.338) (4.054.652) (4.444.659)<br />

Betriebliche Aufwendungen (12.407.428) (12.477.429) (24.426.144) (<strong>25.</strong>877.625) (24.601.254)<br />

BETRIEBSERGEBNIS (10.402.139) (11.564.950) (23.112.005) (12.864.163) (21.393.547)<br />

Finanzierungserträge 5.229 16.921 <strong>25.</strong>228 157.954 972.292<br />

Finanzierungsaufwendungen (222.821) (3.564) (5.480) (7.598) (11.624)<br />

Finanzergebnis (217.592) 13.357 19.748 150.356 960.667<br />

ERGEBNIS VOR STEUERN (10.619.731) (11.551.592) (23.092.257) (12.713.807) (20.432.880)<br />

Ertragsteuern (1.602) (4.367) (6.370) (15.455) (14.785)<br />

PERIODENERGEBNIS (10.621.333) (11.555.959) (23.098.627) (12.729.262) (20.447.665)<br />

Währungsgewinn aus der Konsolidierung 20.724 0 9.398 0 0<br />

"Comprehensive Income" (10.600.609) (11.555.959) (23.089.229) (12.729.262) (20.447.665)<br />

59


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

7.2 Bilanz<br />

in Euro 31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010 30.11.2010 30.11.2009 30.11.2008<br />

ungeprüft ungeprüft geprüft geprüft geprüft<br />

Sachanlagen 1.686.119 566.889 864.376 424.080 461.713<br />

Immaterielle Vermögenswerte 1.779.450 1.226.652 1.165.644 1.293.821 1.426.564<br />

Geschäfts- oder Firmenwert 17.276.166 0 0 0 0<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte 162.587 161.318 161.942 160.715 22.689<br />

Langfristige Vermögenswerte 20.904.323 1.954.859 2.191.962 1.878.617 1.910.966<br />

Vorräte 247.673 34.100 165.599 34.100 22.200<br />

Sonstige Vermögenswerte und geleistete<br />

Vorauszahlungen 1.099.338 1.252.636 1.123.569 1.348.781 1.072.248<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 177.998 0 40.242 5.017.864 41.912<br />

Sonstige Forderungen 531.739 196.240 126.401 322.260 142.976<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13.515.922 3.308.849 1.943.151 3.411.063 12.136.987<br />

Kurzfristige Vermögenswerte 15.572.670 4.791.825 3.398.962 10.134.069 13.416.323<br />

SUMME VERMÖGENSWERTE 36.476.993 6.746.684 5.590.924 12.012.686 15.327.289<br />

Gezeichnetes Kapital 21.613.035 15.957.965 18.413.035 13.780.935 11.962.754<br />

Kapitalrücklage 143.552.192 119.843.533 127.484.817 113.367.618 105.201.252<br />

Kumulierte Verluste (157.823.676) (135.659.675) (147.202.343) (124.103.716) (111.374.454)<br />

Währungsgewinn aus der Konsolidierung 30.122 0 9.398 0 0<br />

Eigenkapital 7.371.672 141.823 (1.295.093) 3.044.837 5.789.552<br />

Pensionsrückstellungen 24.890 23.953 24.410 23.533 22.689<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 133.365 110.250 82.155 0 0<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 7.242.314 365.729 275.651 592.997 251.755<br />

Langfristige Verbindlichkeiten 7.400.569 499.931 382.216 616.530 274.444<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.953.240 1.955.489 2.039.573 2.099.138 1.787.991<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 137.881 57.522 57.992 0 15.357<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 19.613.630 4.091.919 4.406.237 6.252.181 7.459.944<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten 21.704.752 6.104.930 6.503.801 8.351.318 9.263.293<br />

SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN 36.476.993 6.746.684 5.590.924 12.012.686 15.327.289<br />

60


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

7.3 Kapitalflussrechnung<br />

in Euro 01.12.2010 01.12.2009 01.12.2009 01.12.2008 01.12.2007<br />

-31.05.<strong>2011</strong> -31.05.2010 -30.11.2010 -30.11.2009 -30.11.2008<br />

ungeprüft ungeprüft geprüft geprüft geprüft<br />

Periodenergebnis (10.621.333) (11.555.959) (23.098.627) (12.729.262) (20.447.665)<br />

Anpassungen für GuV-Posten<br />

Bewertung Aktienoptionen 67.375 404.834 470.425 124.745 286.537<br />

Abschreibungen 180.654 106.249 216.509 237.330 252.707<br />

Erhöhung der Pensionsverpflichtungen 480 420 877 844 812<br />

Finanzierungsaufwendungen 240.870 3.564 6.128 7.598 11.624<br />

Finanzierungserträge (26.186) (16.921) (<strong>25.</strong>877) (157.954) (972.292)<br />

Steueraufwand 1.602 4.367 6.370 15.455 14.785<br />

464.794 502.513 674.432 228.018 (405.827)<br />

Veränderungen der Bilanzposten<br />

Vorräte 28.361 0 0 (11.900) 0<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 33.559 5.017.864 4.977.623 (4.975.952) (41.912)<br />

Sonstige Forderungen 113.637 126.019 195.211 (178.448) 21.418<br />

Ertragssteuern 0 0 0 (836) (53.382)<br />

Anzahlungen 21.709 96.146 2<strong>25.</strong>507 (276.534) 170.472<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte (395.281) (603) 0 (138.026) (22.689)<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2.499) (143.649) (60.565) 311.146 40.091<br />

Sonstige Verbindlichkeiten 12.026.781 (2.440.009) (2.172.777) (866.521) (2.090.822)<br />

11.826.266 2.655.769 3.164.998 (6.137.072) (1.976.824)<br />

Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 1.669.727 (8.397.677) (19.259.197) (18.638.315) (22.830.316)<br />

Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (3.806) (864) (5.493) (119) (7.855)<br />

Erhaltene Finanzierungserträge 2.498 16.921 <strong>25.</strong>228 189.261 1.335.938<br />

Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 1.668.418 (8.381.620) (19.239.462) (18.449.173) (21.502.233)<br />

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit<br />

Erwerb von Sachanlagen (89.639) (3.268) (45.876) (66.251) (55.905)<br />

Erwerb immaterieller Vermögenswerte (7.963) (559) (4.002) (4.944) (11.831)<br />

Erwerb von Oncogene 0 0 (4<strong>25.</strong>659) 0 0<br />

Verkauf Erwerb von Finanzinvestitionen 0 0 0 0 15.000.000<br />

Nettomittelveränderung aus der Investitionstätigkeit (97.601) (3.827) (475.537) (71.196) 14.932.264<br />

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

Erlös aus den Kapitalerhöhungen 0 8.9<strong>25.</strong>823 18.991.610 10.000.000 0<br />

Kosten der Kapitalerhöhungen 0 (632.697) (712.735) (190.198) 0<br />

Eingang Gesellschafterdarlehen 10.000.000 0 0 0 0<br />

Tilgung Finanzierungsleasing (28.444) (9.893) (37.518) (15.357) (88.895)<br />

Nettomitteländerung aus der Finanzierungstätigkeit 9.971.557 8.283.232 18.241.357 9.794.445 (88.895)<br />

Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel 30.397 0 5.730 0 0<br />

Nettoveränderung an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten<br />

11.572.771 (102.215) (1.467.912) (8.7<strong>25.</strong>924) (6.658.863)<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

am Periodenanfang 1.943.151 3.411.063 3.411.063 12.136.987 18.795.851<br />

zum Periodenende 13.515.922 3.308.849 1.943.151 3.411.063 12.136.987<br />

61


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

8 MITARBEITER<br />

Zum Geschäftsjahresende 2010 beschäftigte der WILEX-Konzern insgesamt 80 (30.<br />

November 2009: 71) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive Mitglieder des Vorstands).<br />

Darin enthalten sind zehn Mitarbeiter der amerikanischen Tochtergesellschaft WILEX Inc.<br />

(Vorjahr: 0). Insgesamt arbeiteten 59 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung<br />

(Vorjahr: 51). Im Bereich Verwaltung und Geschäftsentwicklung wurden 21 Personen<br />

(Vorjahr: 20) beschäftigt.<br />

Durch die im März <strong>2011</strong> abgeschlossene Akquisition der Heidelberg Pharma AG erhöhte<br />

sich die Mitarbeiterzahl. Zum 31. Mai <strong>2011</strong> beschäftigte der WILEX-Konzern 118 Mitarbeiter<br />

(einschließlich der Vorstandsmitglieder). Die Mitarbeiterzahl hat sich seitdem nicht<br />

wesentlich verändert.<br />

Mitarbeiter 1) 31.05.<strong>2011</strong> 3) 28.02.<strong>2011</strong> 2) 30.11.2010 2) 30.11.2009<br />

Verwaltung und Geschäftsentwicklung 30 19 21 20<br />

Herstellung und Vertrieb 10 10 0 0<br />

Forschung und Entwicklung 78 45 59 51<br />

Gesamt 118 74 80 71<br />

1)<br />

Bei der Berechnung der Anzahl der Mitarbeiter wurde nicht berücksichtigt, ob Mitarbeiter bei der Gesellschaft in Voll- oder in<br />

Teilzeit beschäftigt sind; vielmehr wurden Teilzeitbeschäftigte für Zwecke dieser Darstellung wie Vollzeitbeschäftigte<br />

behandelt.<br />

2)<br />

Inklusive WILEX Inc.<br />

3)<br />

Inklusive WILEX Inc. und Heidelberg Pharma AG<br />

62


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

9 KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG;<br />

BETRIEBSKAPITAL<br />

9.1 Kapitalisierung und Verschuldung<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt die Kapitalisierung von WILEX zum 31. Mai <strong>2011</strong> wieder.<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten (1)<br />

I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.953.240<br />

II. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 137.881<br />

III. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (2) 19.613.630<br />

21.704.752<br />

Langfristige Verbindlichkeiten (3)<br />

I. Pensionsrückstellungen* 24.890<br />

II. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 133.365<br />

III. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (4) 7.242.314<br />

7.400.569<br />

Eigenkapital<br />

I. Gezeichnetes Kapital 21.613.035<br />

II. Kapitalrücklage 143.552.192<br />

III. Kumulierte Verluste (157.823.676)<br />

IV. Währungsgewinn-/verlust 30.122<br />

7.371.672<br />

Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten 36.476.993<br />

* betrifft nur den Vorstand.<br />

63


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Die nachfolgende Tabelle gibt die Verschuldung von WILEX zum 31. Mai <strong>2011</strong> wieder.<br />

Liquide Mittel 13.515.922<br />

I. Zahlungsmittel (5) 13.515.922<br />

II. Zahlungsmitteläquivalente 0<br />

III. Sicherheiten 0<br />

Kurzfristige finanzielle Forderungen 0<br />

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 10.346.214<br />

I. Kurzfristige Bank-Verbindlichkeiten 0<br />

II. Kurzfristiger Anteil der langfristigen Schulden 0<br />

III. Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (6) 10.346.214<br />

Kurzfristige Nettofinanzverbindlichkeiten -3.169.708<br />

Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0<br />

I. langfristige Bank-Verbindlichkeiten 0<br />

II. Ausgegebene Anleihen 0<br />

III. Sonstige langfristige Darlehen 0<br />

Nettofinanzverbindlichkeiten -3.169.708<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

Alle unbesichert / nicht garantiert<br />

Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzungsposten (kurzfristig)<br />

Alle unbesichert / nicht garantiert<br />

Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzungsposten (langfristig)<br />

Bankguthaben und Kassenbestand<br />

(6) Darlehen von dievini und UCB, sowie Leasing Verbindlichkeiten (kurzfristig)<br />

Zum 31. Mai <strong>2011</strong> bestehen keine Eventualverbindlichkeiten.<br />

64


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

9.2 Erklärung zum Betriebskapital<br />

Nach heutigem Stand reichen die liquiden Mittel des WILEX-Konzerns nicht aus, um die<br />

kurzfristigen fälligen Verbindlichkeiten (inklusive Rückstellungen) der nächsten zwölf Monate<br />

zu begleichen.<br />

Nach derzeitigen Erkenntnissen und Planungen geht WILEX davon aus, dass die<br />

Zahlungsmittel der Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen bis ins erste Quartal 2012<br />

hineinreichen. Um die kurzfristige Finanzierung für zwölf Monate nach Billigung des<br />

Prospekts sicherstellen zu können, sind unter den derzeitigen Annahmen der Gesellschaft<br />

weitere Zahlungsmittel von etwa 7 Mio. € bis 9 Mio. € notwendig. Bei der aus Sicht der<br />

Gesellschaft derzeit nicht geplanten Fälligstellung eines Gesellschafterdarlehens innerhalb<br />

der nächsten zwölf Monate, würde sich der Finanzmittelbedarf um weitere 10 Mio. €<br />

erhöhen. Die Darlehensgeber sind aber berechtigt, anstatt einer Rückzahlung des Darlehens<br />

den Rückzahlungsanspruch entweder im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung als<br />

Sacheinlage einzubringen oder im Rahmen eines noch zu beschließenden<br />

Wandelschuldverschreibungsprogramms in Aktien zu wandeln. Diese beiden<br />

Rückzahlungsoptionen stehen unter dem Vorbehalt, dass zum einen eine<br />

Bezugsrechtskapitalerhöhung oder ein Wandelschuldverschreibungsprogramm beschlossen<br />

und durchgeführt werden und zum anderen die Werthaltigkeit des jeweiligen<br />

Rückzahlungsanspruchs von einem Sacheinlagenprüfer bestätigt wird. Derartige<br />

Rückzahlungsoptionen würden den Zahlungsmittelbestand der Gesellschaft somit nicht<br />

belasten.<br />

Die Gesellschaft hat verschiedene Optionen zur weiteren Finanzierung der Gesellschaft.<br />

Vorrangige Ziele sind die Generierung von weiteren Meilensteinzahlungen aus bestehenden<br />

Partnerschaften und Kooperationen im Kontext von Produkteinreichungen/Produktzulassungen<br />

sowie der Abschluss einer weiteren Vereinbarung über eine Auslizenzierung<br />

oder eine Partnerschaft. Es besteht aber die Möglichkeit, dass Verhandlungen mit einem<br />

potenziellen Partner länger dauern als die bisherige Finanzierungsreichweite. Der Vorstand<br />

hat deshalb einen Maßnahmenplan entwickelt, um das Finanzierungsrisiko zu minimieren.<br />

Dieses beinhaltet eine Vorgehensweise, die abhängig <strong>vom</strong> Stand jeweiliger Gespräche mit<br />

möglichen Lizenzpartnern ist.<br />

Der Vorstand hat sich in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Dezember 2010<br />

ermächtigen lassen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis<br />

zum 14. Dezember 2015 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt<br />

9.206.517,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 9.206.517<br />

neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/II). Das<br />

neue genehmigte Kapital könnte genutzt werden, um eine Barkapitalerhöhung mit<br />

Bezugsrecht durchzuführen.<br />

Das neue genehmigte Kapital könnte auch genutzt werden, um auf die am 23. März 2010<br />

zwischen WILEX und YA Global Master SPV Ltd., New Jersey, USA, (YA Global)<br />

geschlossene Vereinbarung zur Aufbringung von neuem Kapital für eine Eigenkapitalzusage<br />

auf Abruf (Standby Equity Distribution Agreement, SEDA) zurückzugreifen. Der Gesamtwert<br />

der Eigenkapitalzusage auf Abruf beläuft sich auf bis zu 20 Mio. € und hat eine Laufzeit von<br />

3 Jahren ab Vertragsunterzeichnung. Das SEDA berechtigt die Gesellschaft, neue WILEX-<br />

Aktien aus genehmigtem Kapital in Tranchen an die zur Übernahme der neuen WILEX-<br />

Aktien verpflichtete YA Global auszugeben. WILEX hat freies Ermessen hinsichtlich der<br />

Ausübung, während YA Global zur Zeichnung und Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Der<br />

65


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Gesellschaft könnten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1 Mio. € pro Tranche<br />

zufließen.<br />

Der Vorstand hat weiter Potenziale zur Kosteneinsparung identifiziert und einen<br />

entsprechenden Maßnahmenkatalog definiert, die die Finanzierungsreichweite bis Ende des<br />

kommenden Geschäftsjahres verlängern könnte. Der entwickelte Maßnahmenplan zur<br />

Verringerung und zur Verlagerung der Kosten und damit zur Verlängerung der<br />

Finanzierungsreichweite zielt darauf ab, die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung,<br />

Produktion, Marketing und Verwaltung zum Teil drastisch zu reduzieren, insbesondere wenn<br />

die Verhandlungen mit potenziellen Vermarktungspartnern und die geplanten<br />

Finanzierungsaktivitäten nicht zeitgerecht abgeschlossen werden können. Ungeachtet<br />

dessen wird WILEX die bisher praktizierte kostensensitive Unternehmensführung fortsetzen.<br />

Sollten die beschriebenen Mittelzuflüsse nicht zu realisieren sein, würde sich dies nachteilig<br />

auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von WILEX auswirken. In diesem Fall ist nicht<br />

auszuschließen, dass WILEX innerhalb der nächsten zwölf Monate über kein ausreichendes<br />

Betriebskapital (Umlaufvermögen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten) mehr verfügt, um<br />

den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Damit wäre der Fortbestand der<br />

Gesellschaft kurzfristig gefährdet<br />

66


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

10 DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ-<br />

UND ERTRAGSLAGE<br />

Anleger sollten die nachfolgende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von<br />

WILEX in Verbindung mit den in diesem Prospekt enthaltenen Jahresabschlüssen und dem<br />

ungeprüften Zwischenabschluss von WILEX sowie den dazugehörigen Anhängen und den<br />

an anderer Stelle in diesem Prospekt enthaltenen weiteren Finanzangaben lesen.<br />

Grundsätzlich ist anzumerken, dass „WILEX“ innerhalb dieser Darstellung der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage ab dem Geschäftsjahr <strong>2011</strong> auch synonym für den WILEX-Konzern,<br />

bestehend aus WILEX AG, WILEX Inc. und Heidelberg Pharma AG, verwendet wird, wenn<br />

sich die Aussagen auf mehrere Geschäftsjahre beziehen. Im Sprachgebrauch früherer<br />

Abschlüsse (siehe Finanzteil) war „WILEX“ gleichbedeutend mit der WILEX AG als<br />

Einzelunternehmen. Der geprüfte Konzernabschluss von WILEX für das am<br />

30. November 2010 endende Geschäftsjahr („Geschäftsjahr 2010“) sowie die geprüften<br />

Jahresabschlüsse von WILEX für das am 30. November 2009 endende Geschäftsjahr<br />

("Geschäftsjahr 2009") und das am 30. November 2008 endende Geschäftsjahr<br />

("Geschäftsjahr 2008") einschließlich der Vergleichszahlen für das am 30. November 2007<br />

endende Geschäftsjahr („Geschäftsjahr 2007“) sind im Finanzteil dieses Prospektes zu<br />

finden. Diese IFRS-Jahresabschlüsse- bzw. der Konzernabschluss wurden im Einklang mit<br />

den IFRS, die von der EU genehmigt worden sind, und unter Anwendung des<br />

Umsatzkostenverfahrens aufgestellt. Die Jahresabschlüsse bzw. der Konzernabschluss<br />

wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit einem<br />

uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Bestätigungsvermerke für den IFRS-<br />

Abschluss zum 30. November 2010, zum 30. November 2009 sowie zum 30. November<br />

2008 enthalten jeweils einen ergänzenden Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken.<br />

Der Konzernzwischenabschluss der Gesellschaft zum 31. Mai <strong>2011</strong> („Zwischenabschluss<br />

<strong>2011</strong>“) ist im Finanzteil dieses Prospektes zu finden. Dieser Zwischenabschluss wurde<br />

ebenfalls gemäß IFRS aufgestellt und enthält die Finanzangaben für den Halbjahreszeitraum<br />

<strong>vom</strong> 1. Dezember 2010 bis zum 31. Mai <strong>2011</strong> sowie Vergleichszahlen für den<br />

entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dieser Zwischenabschluss ist ungeprüft und lässt nicht<br />

unbedingt Rückschlüsse auf die zukünftige Ertrags- und Finanzlage des WILEX-Konzerns<br />

und die Betriebsergebnisse für einen anderen Zeitraum, einschließlich des am<br />

30. November <strong>2011</strong> endenden Geschäftsjahres, zu und sollte in Verbindung mit den in<br />

diesem Prospekt enthaltenen geprüften Jahresabschlüssen und den Erläuterungen hierzu<br />

sowie den übrigen in diesem Prospekt enthaltenen Finanzangaben gelesen werden. Auch in<br />

Zukunft werden die Konzernabschlüsse und die Konzernzwischenabschlüsse des WILEX-<br />

Konzerns nach IFRS aufgestellt.<br />

Der im Finanzteil ebenfalls abgedruckte Jahresabschuss der WILEX AG für das<br />

Geschäftsjahr 2010 wurde gemäß HGB und unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens<br />

erstellt. Die IFRS-Abschlüsse weichen in einigen wesentlichen Aspekten von dem HGB-<br />

Abschluss ab. Durch den Einfluss zahlreicher Faktoren, unter anderem der im Abschnitt<br />

,,Risikofaktoren“ und an anderen Stellen in diesem Prospekt beschriebenen Risiken, können<br />

die tatsächlichen Ergebnisse von WILEX wesentlich von den erwarteten Ergebnissen der<br />

zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die nachfolgenden, in den Tabellen aufgeführten<br />

und im Text diskutierten Zahlen werden, soweit nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, in<br />

vollen Euro (€) dargestellt. Dazu wurden diese Zahlen kaufmännisch gerundet. Die ebenfalls<br />

in den nachfolgenden Tabellen und im Text aufgeführten prozentualen Veränderungen<br />

wurden kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.<br />

67


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

10.1 Überblick<br />

Der WILEX Konzern ist im Bereich der Biopharmazie tätig und umfasst mehrere<br />

Gesellschaften. Muttergesellschaft ist die WILEX AG, die patientenfokussierte Arzneimittel<br />

und hochspezifische Diagnostika entwickelt. Sie sollen zur Erkennung von Krebs, zur<br />

Behandlung bestehender Tumorerkrankungen und zur Verhinderung der Metastasierung von<br />

Tumoren eingesetzt werden. Die Produktkandidaten sollen in Zukunft unter anderem dazu<br />

beitragen, Krebs wie eine chronische Krankheit kontrollieren zu können.<br />

Die Gesellschaft wurde 1997 von einem Team von Ärzten und Krebsforschern der<br />

Technischen Universität München in der Rechtsform einer GmbH gegründet. Im Jahr 2001<br />

erfolgte die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Seit November 2006<br />

ist WILEX im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.<br />

Zum Bilanzstichtag 31. Mai <strong>2011</strong> umfasst der WILEX-Konzern zwei Tochtergesellschaften,<br />

die in den Abschlusszahlen konsolidiert werden. Der Konzernabschluss zum 31. Mai umfasst<br />

neben der WILEX AG, München, somit auch die WILEX Inc., Cambridge, MA, USA („WILEX<br />

Inc.“), und die Heidelberg Pharma AG, Ladenburg, Deutschland („Heidelberg Pharma“ oder<br />

„HDP“).<br />

Am <strong>25.</strong> Oktober 2010 wurde die WILEX Inc., eine 100%ige Tochtergesellschaft der WILEX<br />

AG, neu gegründet. Mit der am 17. November 2010 getroffenen Vereinbarung zur<br />

Übernahme der Vermögenswerte der Oncogene Science, einer ehemaligen Geschäftseinheit<br />

der Siemens Healthcare Diagnostics Inc., hat der Geschäftsbetrieb begonnen. Die WILEX<br />

AG nimmt aufgrund ihrer 100%igen Beteiligung eine beherrschende Gesellschafterstellung<br />

ein und hat daher das Tochterunternehmen, die WILEX Inc., gemäß IAS 27 in den<br />

Konzernabschluss im Rahmen einer Vollkonsolidierung einzugliedern.<br />

Die Heidelberg Pharma AG (im Folgenden auch „Heidelberg Pharma“) war vor der<br />

Integration in den WILEX-Konzern, welche mit der Eintragung ins Handelsregister am<br />

17. März <strong>2011</strong> abgeschlossen wurde, ein privates Unternehmen mit Sitz in Ladenburg bei<br />

Heidelberg. Heidelberg Pharma ist in zwei Geschäftsbereichen tätig. Der erste Bereich<br />

umfasst eine neuartige Konjugat-Plattform-Technologie für therapeutische Antikörper<br />

(Antibody Drug Conjugates, ADC). Der zweite Geschäftsbereich umfasst präklinische<br />

Untersuchungen zu Arzneimittel-Stoffwechsel, Pharmakologie und Pharmakokinetik in der<br />

Onkologie. Diese Infrastruktur und die Expertise werden auch an Dritte als Dienstleistung<br />

angeboten (kundenspezifische Auftragsforschung), und es werden bereits Umsätze<br />

erwirtschaftet.<br />

Die Vergleichszahlen des ersten Halbjahres 2010 beziehen sich noch auf den<br />

Einzelabschluss der WILEX AG ohne Tochtergesellschaften, da deren Akquisitionsstichtag<br />

jeweils nach Ende der Berichtsperiode lag, und die Bilanz zum 30. November 2010 enthält<br />

neben der WILEX AG nur das Vermögen und die Verbindlichkeiten der WILEX Inc. Daher<br />

sind die Vergleichszahlen nicht unmittelbar mit den aktuellen Konzernzahlen des ersten<br />

Halbjahres <strong>2011</strong> bzw. des Geschäftsjahres 2010 vergleichbar.<br />

10.2 Geschäftstätigkeit von WILEX<br />

Im Nachfolgenden werden die Betätigungsfelder der einzelnen Gesellschaften des WILEX-<br />

Konzerns näher erläutert.<br />

68


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

10.2.1 Geschäftstätigkeit der WILEX AG<br />

Gegenstand der WILEX AG sind die Erforschung, Entwicklung, Herstellung, Zulassung und<br />

der Vertrieb von Arzneimitteln und Diagnostika im Bereich der Onkologie, sowie Ein- und<br />

Auslizenzierung darauf basierender Schutzrechte. Für seine Produktkandidaten verwendet<br />

WILEX spezielle therapeutische Antikörper und niedermolekulare Wirkstoffe. Auf der Basis<br />

dieser Substanzen will WILEX maßgeschneiderte Therapien und hochspezifische<br />

Diagnostika klinisch entwickeln und zur Zulassung bringen. WILEX verfügt über ein weit<br />

fortgeschrittenes Portfolio von Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten. Vier Kandidaten<br />

befinden sich derzeit in der klinischen Entwicklung: REDECTANE ® , RENCAREX ® ,<br />

MESUPRON ® und WX-554. Ein weiteres Projekt befindet sich in der präklinischen<br />

Entwicklung und drei andere in der Forschung.<br />

Der Antikörper Girentuximab von WILEX ist in der Lage, an das tumorspezifische Antigen CA<br />

IX auf dem klarzelligen Nierenzellkarzinom zu binden. WILEX hat den Antikörper<br />

Girentuximab radioaktiv markiert und entwickelt ihn als Diagnostikum unter dem Namen<br />

REDECTANE ® zur Erkennung von bösartigen Nierentumoren vor einer Operation.<br />

Unter dem Namen RENCAREX ® wird Girentuximab als therapeutischer Antikörper in der<br />

Indikation klarzelliges Nierenzellkarzinom getestet. Durch die Fähigkeit des Antikörpers an<br />

CA IX zu binden, wird die Tumorzelle für das körpereigene Immunsystem erkennbar<br />

gemacht. Dieses kann dann natürliche Killerzellen aussenden, welche die Tumorzellen<br />

angreifen und zerstören sollen. Dieser Mechanismus wird als Antibody Dependent Cellular<br />

Cytotoxicity (ADCC) bezeichnet und dessen Funktionsweise ist bereits nachgewiesen.<br />

Der niedermolekulare Wirkstoff in MESUPRON ® ist ein uPA-Inhibitor und soll biologische<br />

Funktionen der Tumorzellen hemmen, die es ihnen sonst ermöglichen würden, in das<br />

umliegende Gewebe einzuwandern. Dadurch sollen sowohl das Wachstum des<br />

Primärtumors als auch die Metastasierung gehemmt werden.<br />

Der niedermolekulare Wirkstoff WX-554, ein Mitogen aktivierter Protein Kinase (MEK)-<br />

Inhibitor, wurde 2009 in die klinische Forschung gebracht. MEK spielt eine zentrale Rolle bei<br />

der Weiterleitung von Signalen von der Zelloberfläche ins Zellinnere. Der MEK-Signalweg ist<br />

bei mehr als 30 % aller Krebsarten außer Kontrolle. Das führt dazu, dass diese Tumorzellen<br />

unreguliert wachsen und sich ausbreiten können.<br />

Der niedermolekulare Wirkstoff WX-037, ein PI3K-Inhibitor, befindet sich in der präklinischen<br />

Entwicklung. Der Phosphatidylinositol-3-kinase/Protein-kinase-Signalweg (PI3K) sendet das<br />

Signal „Wachstum“ an den Kern einer Krebszelle und ist bei vielen Krebsarten abnormal<br />

mutiert.<br />

Die Entwicklung der klinischen Kandidaten von WILEX ist weit fortgeschritten. Für<br />

REDECTANE ® wird der Zulassungsantrag vorbereitet, nachdem die Phase III-Studie<br />

abgeschlossen wurde. RENCAREX ® befindet sich in der Phase III-Zulassungsstudie und vor<br />

einer wichtigen Zwischenauswertung. Die Substanz MESUPRON ® wird in einem Phase II-<br />

Programm in der Indikation Brustkrebs weiterentwickelt und konnte schon eine Phase II-<br />

Studie in der Indikation Bauchspeicheldrüsenkrebs erfolgreich beenden. Mit WX-554 wurde<br />

eine Phase I-Studie mit gesunden Probanden abgeschlossen und WX-037 wurde für die<br />

präklinische Entwicklung ausgewählt. WILEX geht davon aus, dass die Produktkandidaten<br />

nach erfolgreichem Abschluss entsprechender Zulassungsstudien bei der Behandlung von<br />

Patienten mit Krebserkrankungen wie Nieren-, Blasen-, Brust-, Bauchspeicheldrüsen-,<br />

Eierstock-, Magen- und Darmkrebs eingesetzt werden können.<br />

Seit der Gründung hat die Gesellschaft aus Konzernsicht Verluste in Höhe von 157,82 Mio. €<br />

(zum 31. Mai <strong>2011</strong>) erwirtschaftet. Sämtliche Produktkandidaten von WILEX befinden sich<br />

69


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

noch im Entwicklungsstadium. Wenngleich im ersten Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong> Umsatzerlöse<br />

aus dem im April <strong>2011</strong> abgeschlossenen Lizenzierungsabkommen mit Prometheus bilanziert<br />

werden konnten, hat die Gesellschaft noch keine Umsatzerlöse aus dem Verkauf von<br />

Arzneimitteln erzielt. Ob es der Gesellschaft gelingen wird, aus der Vermarktung der von ihr<br />

entwickelten Arzneimittel weitere Umsätze zu erlösen, wird davon abhängen, ob es ihr<br />

gelingt, die Entwicklung ihrer Produktkandidaten erfolgreich abzuschließen, für den Vertrieb<br />

der Arzneimittel die erforderlichen Zulassungen zu erlangen und die Produkte erfolgreich am<br />

Markt zu platzieren.<br />

10.2.2 Geschäftstätigkeit der WILEX Inc.<br />

Durch WILEX Inc. werden In-vitro- und Biomarkertests für den onkologischen und<br />

immundiagnostischen Markt angeboten, um die Behandlung von Krebspatienten weltweit zu<br />

verbessern. Die Produkte sollen in Zukunft dazu beitragen, Krebs wie eine chronische<br />

Krankheit kontrollieren zu können. Es wird zwischen ELISA-Tests und<br />

immunohistochemischen (IHC) Tests unterschieden. Mit den ELISA-Tests werden Antigene<br />

oder Proteine z. B. im Blut nachgewiesen. Dagegen sind die IHC-Tests gewebehistologische<br />

Untersuchungen. Durch die Messung von Proteinen im Blut und die entsprechenden<br />

bioanalytischen Methoden könnte vorhergesagt werden, ob ein Patient auf eine Therapie<br />

ansprechen wird. Gleichzeitig könnte sein Krankheitsverlauf therapiebegleitend überwacht<br />

werden.<br />

10.2.3 Geschäftstätigkeit der Heidelberg Pharma AG<br />

Heidelberg Pharma ist in zwei Geschäftsbereichen tätig. Der erste Bereich umfasst eine<br />

neuartige Plattformtechnologie für therapeutische Antikörper-Wirkstoffkonjugate (Antibody<br />

Drug Conjugates, ADC). Diese ADC-Technologie hat das Potenzial, die Wirksamkeit vieler<br />

auf Antikörper basierender Wirkstoffe zu verbessern sowie bereits zugelassene Therapeutika<br />

weiterzuentwickeln. WILEX und Heidelberg Pharma haben dadurch die Möglichkeit, mit<br />

eigenen Produktkandidaten selbst auf dieser Technologieplattform aufzusetzen sowie diese<br />

Technologie über Heidelberg Pharma auch an Partner auszulizenzieren und dadurch<br />

Umsätze zu generieren. Der zweite Geschäftsbereich umfasst eine kundenspezifische<br />

präklinische Auftragsforschung zu Arzneimittel-Stoffwechsel, Pharmakologie und<br />

Pharmakokinetik u.a. in der Onkologie. Diese Infrastruktur und die Expertise werden auch an<br />

Dritte als Dienstleistung angeboten, und es werden bereits Umsätze erwirtschaftet.<br />

10.3 Wesentliche, die Ertragslage der Gesellschaft beeinflussende Faktoren<br />

Die die Ertragslage der Gesellschaft wesentlich beeinflussenden Faktoren spiegeln sich<br />

insbesondere in den sonstigen Erträgen und den betrieblichen Aufwendungen wider.<br />

Wesentliche Umsatzerlöse konnten in 2009 nur durch Einmaleffekte in Form von zwei<br />

Meilensteinen erzielt werden. Die sonstigen Erträge bestehen vor allem aus<br />

Kostenerstattungen und ergebnisabhängigen Meilensteinzahlungen. Die betrieblichen<br />

Aufwendungen umfassen Forschungs- und Entwicklungskosten, Verwaltungskosten und, ab<br />

dem Geschäftsjahr <strong>2011</strong> im Zuge der Konsolidierung beider Tochtergesellschaften<br />

ergänzend, Herstellungs-, Service- und Vertriebskosten. Die Erläuterung dieser Faktoren<br />

erfolgt in der nachfolgenden Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung.<br />

70


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

10.3.1 Gesamtergebnisrechnung / Gewinn- und Verlustrechnung des WILEX-<br />

Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 und für die WILEX AG für das<br />

Geschäftsjahre 2009 und 2008 nach IFRS<br />

10.3.1.1 Umsatzerlöse<br />

Der WILEX-Konzern hat 2010 keine Umsatzerlöse ausgewiesen. Die Gesellschaft konnte<br />

jedoch 2009 seit ihrem Bestehen erstmals Umsatzerlöse in Höhe von 10,00 Mio. € erzielen.<br />

€ 2010 2009 2008<br />

geprüft geprüft geprüft<br />

Umsatzerlöse 0 10.000.000 0<br />

Diese stammen aus der Zielerreichung von zwei Meilensteinen im Zusammenhang mit der<br />

Entwicklung eines der von UCB übernommenen präklinischen Programme (WX-554). Im<br />

Vergleichsjahr 2008 waren ebenfalls keine Umsatzerlöse zu verzeichnen.<br />

10.3.1.2 Sonstige Erträge<br />

WILEX weist Erträge aus erhaltenen Vorauszahlungen von den Firmen Laboratorios del Dr.<br />

Esteve S.A., Barcelona, Spanien, („Esteve“) und IBA Pharma S.A., Louvain-la-Neuve,<br />

Belgien (IBA) für die klinischen Phase III-Studien mit RENCAREX ® und REDECTANE ® aus.<br />

Des Weiteren erhielt WILEX eine Förderung des Brustkrebs-Forschungsprogramms des US-<br />

Verteidigungsministeriums als Kostenerstattung im Zuge klinischer Studien mit WX-UK1<br />

bzw. MESUPRON ® .<br />

Die Vorauszahlung sowie die Kostenerstattung werden unter den sonstigen Erträgen im<br />

Verhältnis der bis zum Stichtag aufgelaufenen Aufwendungen zum insgesamt erwarteten<br />

Aufwand für die klinischen Studien ausgewiesen (analog zur Percentage-of-Completion-<br />

Methode).<br />

€ 2010 2009 2008<br />

geprüft geprüft geprüft<br />

Sonstige Erträge 1.314.138 3.013.462 3.207.707<br />

Die sonstigen Erträge verringerten sich um 6,1 % von 3.208 Tsd. € im Geschäftsjahr 2008<br />

auf 3.013 Tsd. € im Geschäftsjahr 2009 und reduzierten sich auf dieser Basis um weitere<br />

56,4 % auf 1.314 Tsd. € im Geschäftsjahr 2010. Die stetige Reduzierung ist auf den<br />

entsprechenden Projektfortschritt zurückzuführen und resultiert im Wesentlichen aus den<br />

inzwischen weit fortgeschrittenen klinischen Studien mit RENCAREX ® , REDECTANE ® und<br />

MESUPRON ® , so dass aufgrund verminderter Kosten im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr<br />

immer weniger Ertrag realisiert werden konnte.<br />

10.3.1.3 Ertragsrelevante Vereinbarungen<br />

WILEX hat im Juni 2008 mit IBA eine Lizenzvereinbarung für seinen<br />

Diagnostikumkandidaten REDECTANE ® unterzeichnet. IBA hat die für die Vermarktung, den<br />

Vertrieb und die Distribution des Produkts erforderlichen exklusiven weltweiten Rechte und<br />

Lizenzen erhalten. WILEX erhält von IBA Meilenstein- und Lizenzzahlungen. Um das<br />

Diagnostikum bei Urologen und Onkologen zu vermarkten, hat sich WILEX für<br />

REDECTANE ® das Recht auf weltweite Co-Promotion gesichert. Nach der geplanten<br />

71


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Marktzulassung erhält WILEX bis zu einem Umsatzvolumen von 7,00 Mio. € 20,0 % des<br />

Verkaufserlöses ab Werk. Danach erhält WILEX 45,0 % des gesamten Verkaufserlöses ab<br />

Werk.<br />

WILEX und das spanische Pharmaunternehmen Esteve schlossen am 14. April 2004 einen<br />

exklusiven Lizenzvertrag über die Entwicklung und spätere wirtschaftliche Nutzung des<br />

Antikörpers Girentuximab, auf dem sowohl REDECTANE ® als auch RENCAREX ® basieren,<br />

ab. WILEX erhielt seit dem Jahr 2004 gemäß den Vertragsbedingungen Zahlungen, die unter<br />

den sonstigen Erträgen entsprechend dem Entwicklungsstand ergebniswirksam erfasst sind.<br />

Der Stand der Entwicklung wird durch Kalkulation des Anteils der für die klinische Studie der<br />

Phase III an RENCAREX ® entstandenen tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungskosten<br />

an dem zugrunde liegenden Budget für die gesamten klinischen Kosten bestimmt.<br />

WILEX erhielt Ende 2003 den erstmals vergebenen “Clinical Partnership Award” des<br />

Brustkrebs-Forschungsprogramms des US-Verteidigungsministeriums. Das Fördergeld in<br />

Höhe von annähernd 4,00 Mio. US-Dollar diente WILEX zur Finanzierung der klinischen<br />

Entwicklung von WX-UK1 in zwei klinischen Studien am Fox Chase Cancer Center<br />

Philadelphia, PA, USA. Des Weiteren wurde <strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium in 2006 eine<br />

weitere Zahlung von 1,00 Mio. US-Dollar für spätere Forschungsprojekte innerhalb<br />

MESUPRON ® zugesagt, um die Serinproteasen-Inhibitor-Entwicklung voranzutreiben. Die<br />

Teilzahlungen an WILEX erfolgten bis zum Jahr 2009.<br />

10.3.1.4 Betriebliche Aufwendungen<br />

10.3.1.4.1 Forschungs- und Entwicklungskosten<br />

Betriebliche Aufwendungen für Forschung und Entwicklung umfassen alle hierfür anfallenden<br />

Kosten einschließlich Personalkosten, Beraterkosten, Material- und Herstellungskosten,<br />

Fremdleistungen, Laborkosten und Gebühren für Rechtsberatung. Sie werden in dem<br />

Zeitraum, in dem sie anfallen, als Aufwand erfasst. Betriebs- und Geschäftsausstattung für<br />

Forschungs- und Entwicklungszwecke wird aktiviert und über ihre erwartete Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben.<br />

€ 2010 2009 2008<br />

geprüft geprüft geprüft<br />

Betriebliche Aufwendungen<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten (19.703.806) (21.822.973) (20.156.595)<br />

Der Aufwand im Bereich Forschung und Entwicklung stieg um 8,3 % von 20.157 Tsd. € im<br />

Geschäftsjahr 2008 auf 21.823 Tsd. € in 2009. Im Geschäftsjahr 2010 verringerte sich der<br />

Forschungs- und Entwicklungsaufwand um 9,7 % auf 19.704 Tsd. €. Der Anstieg in 2009<br />

erklärt sich aufgrund der Weiterentwicklung der von UCB Anfang 2009 übernommenen fünf<br />

präklinischen Programme sowie der klinischen Phase III-Studie mit REDECTANE ® , die in<br />

2009 mit deutlich mehr Aufwand als im Vorjahr zu Buche schlug. Der Rückgang in 2010<br />

gegenüber der Vorperiode ist auf die jeweiligen Fortschritte in den klinischen Phase III-<br />

Studien mit RENCAREX ® und REDECTANE ® zurückzuführen. Der Aufwand für<br />

MESUPRON ® reduzierte sich in 2009 von 2008 aufgrund der Beendigung der Phase II-<br />

Studie in der Indikation Bauchspeicheldrüsenkrebs und erhöhte sich in 2010 im Zuge der<br />

Phase II-Studie in der Indikation Brustkrebs.<br />

72


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

10.3.1.4.2 Aufwand im Bereich Forschung und Entwicklung nach Programm<br />

Folgende Daten stammen aus dem internen Rechnungswesen der Gesellschaft<br />

€ 2010 2009 2008<br />

ungeprüft ungeprüft ungeprüft<br />

Antikörper-Entwicklung (9.383.287) (15.044.674) (13.350.987)<br />

Niedermolekulare Wirkstoffe (6.863.953) (4.355.567) (6.531.671)<br />

Andere Programme * (3.456.566) (2.422.733) (273.938)<br />

Total F&E (19.703.806) (21.822.973) (20.156.595)<br />

* Ab 2009 inklusive der von UCB übernommenen Programme<br />

Antikörper-Entwicklung. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand für die<br />

Antikörperentwicklung erhöhte sich um 12,7 % von 13.351 Tsd. € im Geschäftsjahr 2008 auf<br />

15.045 Tsd. € im Geschäftsjahr 2009. Im Geschäftsjahr 2010 verringerte sich der Aufwand<br />

um 37,6 % auf 9.383 Tsd. €.<br />

Niedermolekulare Wirkstoffe. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand für<br />

niedermolekulare Wirkstoffe reduzierte sich um exakt ein Drittel von 6.532 Tsd. € im<br />

Geschäftsjahr 2008 auf 4.356 Tsd. € im Geschäftsjahr 2009. Im Geschäftsjahr 2010 erhöhte<br />

sich der Aufwand hingegen um 57,6 % auf 6.864 Tsd. €.<br />

Andere Programme. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand für andere, noch im<br />

Frühstadium befindliche Projekte, stieg im Geschäftsjahr 2009 signifikant um 784,4 % auf<br />

2.423 Tsd. € ggü. 2008 an. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Weiterentwicklung der<br />

im Zuge der Anfang 2009 vereinbarten strategischen Allianz mit UCB übernommenen<br />

präklinischen Programme zurückzuführen. Ein weiterer Anstieg um 42,7% war im<br />

Geschäftsjahr 2010 zu verzeichnen, was ebenfalls mit der Weiterentwicklung der ehemaligen<br />

UCB-Programme zu begründen ist.<br />

10.3.1.4.3 Verwaltungskosten<br />

€ 2010 2009 2008<br />

geprüft geprüft geprüft<br />

Betriebliche Aufwendungen<br />

Verwaltungskosten (4.722.338) (4.054.651) (4.444.659)<br />

Die Verwaltungskosten reduzierten sich im Geschäftsjahr 2009 ggü. 2008 um 8,8 % von<br />

4.445 Tsd. € auf 4.055 Tsd. € trotz höherer Personalaufwendungen durch kosteneffizientes<br />

Arbeiten und niedrigere externe Beratungskosten. Insbesondere durch die Gründung der<br />

WILEX Inc. sowie die Vorbereitung der Übernahme der Heidelberg Pharma sind die<br />

Verwaltungskosten in 2010 ggü. dem Vorjahr um 16,5% angestiegen.<br />

73


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

10.3.1.4.4 Abschreibungen<br />

€ 2010 2009 2008<br />

geprüft geprüft geprüft<br />

Abschreibungen * (216.509) (237.330) (252.707)<br />

* Sind in den betrieblichen Aufw endungen integriert<br />

Abschreibungen betrugen im Geschäftsjahr 2008 253 Tsd. € und verringerten sich um 6,1 %<br />

im Geschäftsjahr 2009 auf 237 Tsd. €. Im Geschäftsjahr 2010 reduzierten sich die<br />

Abschreibungen um weitere 8,8 % auf 217 Tsd. €. Die Anschaffungen der Gesellschaft<br />

beschränkten sich, abgesehen <strong>vom</strong> Erwerb der Vermögenswerte der Oncogene Science im<br />

Rahmen einer Business Combination in 2010, nahezu ausschließlich auf die Anschaffung<br />

von Laborgeräten, IT-Infrastruktur und Büroausstattung.<br />

10.3.1.4.5 Betriebsergebnis<br />

Der betriebliche Verlust betrug im Geschäftsjahr 2008 21.394 Tsd. €. Im Geschäftsjahr 2009<br />

reduzierte sich das negative Betriebsergebnis um 39,9 % auf 12.864 Tsd. €. Dagegen<br />

erhöhte sich das negative Betriebsergebnis im Geschäftsjahr 2010 erneut um 79,7% auf<br />

23.112 Tsd. €.<br />

€ 2010 2009 2008<br />

geprüft geprüft geprüft<br />

Betriebsergebnis (23.112.005) (12.864.163) (21.393.547)<br />

Die Veränderungen der Betriebsergebnisse sind auf die oben beschriebenen Sachverhalte<br />

zurückzuführen.<br />

10.3.1.4.6 Finanzergebnis – Finanzierungserträge und Finanzierungsaufwendungen<br />

€ 2010 2009 2008<br />

geprüft geprüft geprüft<br />

Finanzierungserträge <strong>25.</strong>228 157.954 972.292<br />

Finanzierungsaufwendungen (5.480) (7.598) (11.624)<br />

Finanzergebnis 19.748 150.355 960.667<br />

Das Finanzergebnis im Geschäftsjahr 2008 von 961 Tsd. € reduzierte sich um 84,3 % auf<br />

150 Tsd. € im Geschäftsjahr 2009 und um weitere 86,9 % auf 20 Tsd. € im<br />

Geschäftsjahr 2010. Die Finanzierungserträge sind auf Grund von signifikant reduzierten<br />

Anlagegeldern und dem damit einhergehenden Rückgang der Zinserträge aus Geldkonten<br />

und Finanzinvestitionen zurückgegangen. Infolge des Abrufs liquider Mittel für die klinische<br />

Entwicklung stand im jeweiligen Jahresmittel deutlich weniger Liquidität zur Erzielung von<br />

Finanzierungserträgen zur Verfügung. Das mit Eintreten der weltweiten Finanzkrise 2008<br />

und 2009 signifikant gesunkene Zinsniveau für Geldeinlagen verstärkte zudem den<br />

Rückgang der Finanzergebnisse in diesen Jahren.<br />

74


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

10.3.2 Finanzlage und Mittelverwendung für die Geschäftsjahre 2010 / 2009 / 2008<br />

Seit ihrer Gründung hat WILEX verschiedene Kooperationsvereinbarungen mit anderen<br />

Unternehmen, Finanzierungsrunden und Kapitalerhöhungen, die teilweise auch im<br />

Zusammenhang mit dem Einstieg von Finanzinvestoren erfolgt sind, sowie stille<br />

Beteiligungen und Gesellschafterdarlehen als Finanzierungsquellen genutzt.<br />

Zum Bilanzstichtag 30. November 2010 beträgt die Kapitalrücklage 127,48 Mio. €. Die<br />

kumulierten Verluste seit Beginn der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Jahre 1997<br />

belaufen sich zum Geschäftsjahresende 2010 auf 147,20 Mio. €.<br />

Folgende Übersicht erläutert die Mittelverwendung der vergangenen drei Geschäftsjahre:<br />

€<br />

2010 2009 2008<br />

geprüft geprüft geprüft<br />

Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit<br />

Aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel (19.259.197) (18.638.315) (22.830.316)<br />

Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (5.493) (119) (7.855)<br />

Erhaltene Finanzierungserträge <strong>25.</strong>228 189.261 1.335.938<br />

Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (19.239.462) (18.449.173) (21.502.233)<br />

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit<br />

Erwerb von Sachanlagen (45.876) (66.251) (55.905)<br />

Erwerb immaterieller Vermögenswerte (4.002) (4.944) (11.831)<br />

Erwerb der Vermögenswerte von Oncogene Science (4<strong>25.</strong>659) 0 0<br />

Verkauf / Erwerb von Finanzinvestitionen 0 0 15.000.000<br />

Nettomittelveränderung aus der Investitionstätigkeit (475.537) (71.196) 14.932.264<br />

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

Erlös aus Kapitalerhöhungen 18.991.610 10.000.000 0<br />

Kosten der Kapitalerhöhungen (712.735) (190.198) 0<br />

Tilgung Finanzierungsleasing (37.518) (15.357) (88.895)<br />

Nettomittelveränderung aus der Finanzierungstätigkeit 18.241.357 9.794.445 (88.895)<br />

Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel 5.730 0 0<br />

Nettoveränderung an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalente (1.467.912) (8.7<strong>25.</strong>924) (6.658.863)<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

am Periodenanfang 3.411.063 12.136.987 18.795.851<br />

am Periodenende 1.943.151 3.411.063 12.136.987<br />

10.3.3 Bilanz für die Geschäftsjahre 2010 / 2009 / 2008 nach IFRS<br />

10.3.3.1 Langfristige Vermögenswerte – Anlagevermögen<br />

€ 30.11.2010 30.11.2009 30.11.2008<br />

geprüft geprüft geprüft<br />

Sachanlagen 864.376 424.080 461.713<br />

Immaterielle Vermögenswerte 1.165.644 1.293.821 1.426.564<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte 161.942 160.715 22.689<br />

2.191.962 1.878.617 1.910.966<br />

Die Gesellschaft besitzt keine Grundstücke oder Gebäude. Alle zurzeit genutzten Büro- und<br />

Laborräume sind gemietet. Die vertraglich vorgesehene Laufzeit der Mietverträge endet<br />

2012.<br />

Sachanlagen bestehen überwiegend aus Labor- und Geschäftsausstattung und werden zu<br />

historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert. Alle <strong>vom</strong> WILEX-<br />

75


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Konzern getätigten Investitionen in Sachanlagen fanden, mit Ausnahme der für die WILEX<br />

Inc. getätigten und in 2010 konsolidierten Investitionen, in Deutschland statt.<br />

Erworbene Lizenzen und Software werden als immaterielle Vermögenswerte bilanziert.<br />

Lizenzen werden anfänglich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Sie haben<br />

eine bestimmte Nutzungsdauer und fließen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

abzüglich kumulierter Abschreibungen in die Bilanz ein. Erworbene Software-Lizenzen<br />

werden auf der Grundlage der für ihren Erwerb und für die Ingangsetzung der Software<br />

angefallenen Kosten aktiviert und über die erwartete Nutzungsdauer auf drei Jahre<br />

abgeschrieben.<br />

Die Sonstigen langfristigen Vermögenswerte bestehen aus dem Aktivwert bzgl. einer<br />

Rückdeckungsversicherung im Zusammenhang mit den bilanzierten<br />

Pensionsverpflichtungen, sowie aus einem Mietaval in Form eines verpfändeten Bankkontos.<br />

10.3.3.2 Kurzfristige Vermögenswerte – Umlaufvermögen<br />

€ 30.11.2010 30.11.2009 30.11.2008<br />

geprüft geprüft geprüft<br />

Vorräte<br />

Sonstige Vermögenswerte und geleistete Vorauszahlungen<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

Sonstige Forderungen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

165.599<br />

1.123.569<br />

40.242<br />

126.401<br />

1.943.151<br />

34.100<br />

1.348.781<br />

5.017.864<br />

322.260<br />

3.411.063<br />

22.200<br />

1.072.248<br />

41.912<br />

142.976<br />

12.136.987<br />

3.398.962 10.134.069 13.416.323<br />

Bei den Vorräten handelt es sich um Rohstoffe für den Bereich Forschung und Entwicklung<br />

und dabei vornehmlich um chemische Stoffe für das Labor. Die Erhöhung zum Ende des<br />

Geschäftsjahres 2010 ggü. 2009 ist auf die Konsolidierung der Vorräte der WILEX Inc.<br />

zurückzuführen.<br />

Die sonstigen Vermögenswerte und die an z. B. Dienstleister in der klinischen Entwicklung<br />

und Auftragsfertiger oder Versicherer geleisteten Anzahlungen werden entweder gemäß<br />

dem Leistungsfortschritt des zugrunde liegenden Auftrags ergebniswirksam erfasst oder mit<br />

der endgültigen Lieferantenrechnung verrechnet.<br />

WILEX wies in den Geschäftsjahren 2010, 2009 und 2008 abgegrenzte Quellensteuern aus.<br />

WILEX erhielt im April 2004 eine Vorauszahlung von Esteve, von der die spanischen<br />

Behörden einen bestimmten prozentualen Anteil einbehielten. Diese Steuerabgrenzung<br />

wurde mit den Anschaffungskosten bilanziert und wird entsprechend der Ertragserfassung<br />

der zugrunde liegenden Vorauszahlung als Steueraufwand erfasst.<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem ursprünglichen<br />

Rechnungsbetrag abzüglich etwaiger Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen<br />

angesetzt. Mit zwei Meilensteinen und daraufhin fälligen Zahlungen von jeweils 5,00 Mio. €<br />

konnte WILEX innerhalb der strategischen Allianz mit UCB 2009 erstmalig Umsatzerlöse<br />

ausweisen. Da der zweite Meilenstein kurz vor dem Bilanzstichtag erreicht wurde, ist diese<br />

Zahlung erst nach dem Geschäftsjahresultimo eingegangen und wurde somit zum 30.<br />

November 2009 noch als Forderung ausgewiesen.<br />

Die sonstigen Forderungen setzen sich im Wesentlichen aus Steuererstattungsansprüchen<br />

und Umsatzsteuerforderungen zusammen.<br />

76


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Der Rückgang der Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente im Vergleich zu den<br />

vorangegangenen Geschäftsjahren ist auf die Inanspruchnahme der liquiden Mittel für die<br />

klinische Entwicklung zurückzuführen.<br />

77


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

10.3.3.3 Eigenkapital<br />

€ 30.11.2010 30.11.2009 30.11.2008<br />

geprüft geprüft geprüft<br />

Gezeichnetes Kapital 18.413.035 13.780.935 11.962.754<br />

Kapitalrücklage 127.484.817 113.367.618 105.201.252<br />

Kumulierte Verluste (147.202.343) (124.103.716) (111.374.454)<br />

Währungsgewinn aus der Konsolidierung 9.398 0 0<br />

(1.295.093) 3.044.837 5.789.552<br />

Das Grundkapital per 30. November 2010 besteht aus 18.413.035 auf den Inhaber lautenden<br />

Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie.<br />

Der rechnerische Nominalbetrag und ein eventueller Aufschlag auf die Ausgabe von Aktien<br />

werden jeweils unter dem „Gezeichneten Kapital“ und der „Kapitalrücklage“ erfasst.<br />

Zu den Einzelheiten der verschiedenen Kapitalmaßnahmen siehe<br />

„KAPITALVERHÄLTNISSE“.<br />

Der Verlustvortrag der kumulierten Verluste seit Beginn der Geschäftstätigkeit im Jahre 1997<br />

für die Geschäftsjahre zum 30. November 2010, 2009 und 2008 betrug 147,20 Mio. €,<br />

124,10 Mio. € und 111,37 Mio. € und sind somit durch die negativen Jahresergebnisse<br />

gekennzeichnet.<br />

10.3.3.4 Langfristige Verbindlichkeiten<br />

€ 30.11.2010 30.11.2009 30.11.2008<br />

geprüft geprüft geprüft<br />

Pensionsrückstellungen 24.410 23.533 22.689<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 82.155 0 0<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 275.651 592.997 251.755<br />

382.216 616.530 274.444<br />

Verbindlichkeiten werden bilanziert, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung<br />

gegenüber Dritten besteht. Verbindlichkeiten werden zum Nennwert oder zum Barwert<br />

angesetzt, wenn es sich um langfristige Schuldverhältnisse handelt. Als langfristige<br />

Verbindlichkeiten werden alle Positionen erfasst, deren Fälligkeit ein Jahr oder länger<br />

beträgt.<br />

Die Pensionsrückstellung wird zum Aktivwert der Rückdeckungsversicherung ausgewiesen<br />

und zu den Bilanzstichtagen jeweils vollständig durch diese abgedeckt.<br />

Mit Abschluss eines Finanzierungsleasings für ein Laborgerät im zweiten Geschäftsquartal<br />

2010 sind langfristige Verpflichtungen entstanden. Zum Bilanzstichtag der Geschäftsjahre<br />

2009 und 2008 waren keine derartigen Sachverhalte existent.<br />

Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen die passivierten<br />

Zahlungen des US-Verteidigungsministeriums, die nach Fortschritt des jeweiligen<br />

Forschungsprogramms erfolgswirksam aufgelöst werden. Des Weiteren sind eine<br />

Mietabgrenzung und eine Verpflichtung für Dienstjubiläen zu bilanzieren.<br />

78


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

10.3.3.5 Kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

€ 30.11.2010 30.11.2009 30.11.2008<br />

geprüft geprüft geprüft<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.039.573 2.099.138 1.787.991<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 57.992 0 15.357<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 4.406.237 6.252.181 7.459.944<br />

6.503.801 8.351.318 9.263.293<br />

Die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fallen<br />

hauptsächlich für Dienstleistungen im Zusammenhang mit den klinischen Studien an.<br />

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen entstanden aus o.a.<br />

Sachverhalt (siehe langfristige Verbindlichkeiten).<br />

In den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind passive Abgrenzungsposten,<br />

Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit ausstehenden Rechnungen und sonstige<br />

Verbindlichkeiten enthalten. WILEX bilanziert abgegrenzte Verbindlichkeiten für ausstehende<br />

Rechnungen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige Verpflichtung aus dem Erhalt von<br />

Lieferungen und Leistungen hat. Die Abgrenzung wurde in Höhe der bestmöglichen<br />

Schätzung des zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung erforderlichen<br />

Zahlungsabflusses gebildet. Die meisten Verpflichtungen dieser Kategorie bestehen aus<br />

externen Forschungs- und Entwicklungskosten seitens Dienstleistungsorganisationen für<br />

präklinische und klinische Studien sowie Herstellungskosten der Ausgangsmaterialien.<br />

Der stetige Rückgang der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten in den vergangenen<br />

Geschäftsjahren ist auf das Voranschreiten der Projekte und der damit einhergehenden<br />

Reduzierung der passivierten Vorauszahlungen aus Kooperationen bzw. Kostenerstattungen<br />

zurückzuführen, die erfolgswirksam aufgelöst werden.<br />

10.3.4 Gesamtergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) für den Zeitraum<br />

<strong>vom</strong> 1. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong><br />

(einschließlich Vergleichszahlen für den entsprechenden Vorjahreszeitraum) ungeprüft<br />

(Zwischenabschluss <strong>2011</strong>) nach IFRS<br />

10.3.4.1 Umsatzerlöse<br />

€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />

31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />

ungeprüft ungeprüft<br />

Umsatzerlöse 1.366.743 0<br />

1.366.743 0<br />

Es wurden in den 6-Monatszeiträumen von <strong>2011</strong> und 2010 folgende Umsatzerlöse realisiert.<br />

Im ersten Halbjahr <strong>2011</strong> wurden im WILEX-Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 1.367 Tsd. €<br />

gegenüber 0 Tsd. € im Vorjahr realisiert. Davon ist der Großteil auf den anteilig verbuchten<br />

Umsatz aus der Ertragsabgrenzung im Kontext der Prometheus-Transaktion zurückzuführen.<br />

79


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

10.3.4.2 Sonstige Erträge<br />

Die sonstigen Erträge bestehen im Wesentlichen aus der erfolgswirksamen Realisierung von<br />

Vorauszahlungen und Kostenerstattungen im Zusammenhang der mit Esteve und IBA<br />

geschlossenen Lizenzverträge sowie der Fördergelder des US-Verteidigungsministeriums<br />

und sonstiger Zuschüsse.<br />

Die Vorauszahlungen sowie die Kostenerstattungen werden unter den sonstigen Erträgen im<br />

Verhältnis der bis zum Stichtag aufgelaufenen Aufwendungen zum insgesamt erwarteten<br />

Aufwand für die klinischen Studien ausgewiesen (analog zur Percentage-of-Completion-<br />

Methode).<br />

€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />

31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />

ungeprüft ungeprüft<br />

Sonstige Erträge 638.545 912.479<br />

638.545 912.479<br />

Die sonstigen Erträge reduzierten sich um 30,0 % von 912 Tsd. € im 6-Monatszeitraum 2010<br />

auf 639 Tsd. € in der Vergleichsperiode <strong>2011</strong> aufgrund des Umstandes, dass<br />

Ertragsrealisierungen aus den Lizenzverträgen mit Esteve und IBA mittlerweile<br />

abgeschlossen sind, da sowohl für die ARISER-Studie als auch für die REDECT-Studie<br />

wichtige Meilensteine erreicht wurden.<br />

10.3.4.3 Betriebliche Aufwendungen<br />

10.3.4.3.1 Herstellungs-, Service und Vertriebskosten<br />

Im Zuge der Konsolidierung der Tochtergesellschaften fielen im WILEX-Konzern im ersten<br />

Halbjahr <strong>2011</strong> erstmalig Herstellungs-, Service- und Vertriebskosten in Höhe von 979 Tsd. €<br />

an (Vorjahr: 0 Tsd. €). Diese Aufwendungen sind im Zuge der Produktion und Distribution<br />

von In-vitro-Diagnostika durch die WILEX Inc. sowie der Erbringung von<br />

Auftragsforschungsleistungen durch Heidelberg Pharma entstanden.<br />

€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />

31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />

ungeprüft ungeprüft<br />

Betriebliche Aufwendungen<br />

Herstellungs-, Service- und Vertriebskosten (978.568) 0<br />

80


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

10.3.4.3.2 Forschungs- und Entwicklungskosten<br />

Die Forschungs- und Entwicklungskosten machen mit knapp 70,6 % wie im<br />

Vorjahreszeitraum (81,7 %) den Großteil der betrieblichen Aufwendungen aus. Sie beliefen<br />

sich im ersten Halbjahr <strong>2011</strong> auf 8.755 Tsd. € und lagen damit 14,1 % unter dem Vorjahr<br />

(10.195 Tsd. €). Dieser Rückgang ist auf den Fortschritt der klinischen Studien und den<br />

daraus resultierenden geringeren Aufwendungen von WILEX zurückzuführen.<br />

€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />

31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />

ungeprüft ungeprüft<br />

Betriebliche Aufwendungen<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten (8.754.507) (10.194.636)<br />

10.3.4.3.3 Forschungs- und Entwicklungskosten nach Programm<br />

Die folgenden Daten stammen aus dem internen Rechnungswesen der Gesellschaft<br />

€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />

31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />

ungeprüft ungeprüft<br />

Antikörper-Entwicklung (4.577.769) (4.884.826)<br />

Niedermolekulare Wirkstoffe (2.574.920) (3.332.352)<br />

Andere Programme * (1.601.818) (1.977.458)<br />

Total F&E (8.754.507) (10.194.636)<br />

* Inklusive der von UCB übernommenen Programme sow ie Programme der Tochtergesellschaften (ab <strong>2011</strong>)<br />

Antikörper-Entwicklung. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand für die Antikörper-<br />

Entwicklung sank um 6,3 % von 4.885 Tsd. € im 6-Monatszeitraum 2010 auf 4.578 Tsd. € im<br />

ersten Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong>, da mit Fortschritt der klinischen Studien die kostenintensive<br />

Behandlung der Patienten weitestgehend abgeschlossen ist.<br />

Niedermolekulare Wirkstoffe. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand für<br />

niedermolekulare Wirkstoffe fiel um 22,7 % von 3.332 Tsd. € im ersten Geschäftshalbjahr<br />

2010 auf 2.575 Tsd. € im Vergleichszeitraum <strong>2011</strong>. Die inzwischen erfolgreich beendete<br />

Phase II-Studie mit MESUPRON ® in der Indikation Bauchspeicheldrüsenkrebs ist als<br />

wichtigster Grund für die Kostenreduzierung zu sehen.<br />

Andere Programme. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand für andere Programme<br />

sank von 1.977 Tsd. € im 6-Monatszeitraum 2010 um 19,0 % auf 1.602 Tsd. € in <strong>2011</strong>.<br />

Entscheidend dazu haben die im Vergleichszeitraum geringeren Aufwendungen für die von<br />

UCB übernommenen präklinischen Programme beigetragen, deren Weiterentwicklung<br />

WILEX obliegt.<br />

81


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

10.3.4.3.4 Verwaltungskosten<br />

€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />

31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />

ungeprüft<br />

ungeprüft<br />

Betriebliche Aufwendungen<br />

Verwaltungskosten (2.674.352) (2.282.792)<br />

Die Verwaltungskosten sind um 17,1 % auf 2.674 Tsd. € angestiegen (Vorjahr: 2.283 Tsd. €).<br />

Die Erhöhung ist auf vor allem auf die Einbeziehung der Aufwendungen der<br />

Tochtergesellschaften sowie auf Transaktionskosten im Zuge der Akquisitionen<br />

zurückzuführen.<br />

10.3.4.3.5 Abschreibungen<br />

Die <strong>2011</strong> mit 181 Tsd. € um 70,0 % erhöhten Abschreibungen gegenüber der<br />

Vergleichsperiode 2010 (106 Tsd. €) sind durch die Konsolidierung der beiden<br />

Tochtergesellschaften bedingt.<br />

€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />

31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />

ungeprüft ungeprüft<br />

Abschreibungen * (180.654) (106.249)<br />

* Sind in den betrieblichen Aufw endungen integriert<br />

10.3.4.4 Betriebsergebnis<br />

€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />

31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />

ungeprüft ungeprüft<br />

Betriebsergebnis (10.402.139) (11.564.950)<br />

Der betriebliche Verlust verringerte sich um 10,1 % von 11.565 Tsd. € im 6-Monatszeitraum<br />

2010 auf 10.402 Tsd. € im 6-Monatszeitraum <strong>2011</strong>. Die Veränderung des<br />

Betriebsergebnisses ist auf die oben beschriebenen Sachverhalte zurückzuführen und<br />

insbesondere durch die ausgewiesenen Umsatzerlöse und weniger kostenintensive<br />

Projekttätigkeiten begründet.<br />

10.3.4.5 Finanzergebnis –Finanzierungserträge und Finanzierungsaufwendungen<br />

€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />

31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />

ungeprüft ungeprüft<br />

Finanzierungserträge 5.229 16.921<br />

Finanzierungsaufwendungen (222.821) (3.564)<br />

Finanzergebnis (217.592) 13.357<br />

Die Finanzierungserträge waren aufgrund des planmäßigen Abflusses liquider Mittel und<br />

des niedrigeren Zinsniveaus mit 5 Tsd. € (Vorjahr: 17 Tsd. €) um 69,1 % rückläufig. Die<br />

82


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Gesellschaft investierte diese Liquidität ausschließlich in kurzfristige Geldanlagen (zum<br />

Beispiel Tagesgeldkonten).<br />

Finanzierungsaufwendungen beinhalten Zinsaufwand und den Zinsanteil von<br />

Verbindlichkeiten. Dieser Aufwand erhöhte sich in der Berichtsperiode infolge des<br />

Gesellschafterdarlehens signifikant auf 223 Tsd. € (Vorjahr: 4 Tsd. €).<br />

Das Finanzergebnis des WILEX-Konzerns betrug im ersten Halbjahr <strong>2011</strong> entsprechend<br />

-218 Tsd. € (Vorjahr: +13 Tsd. €).<br />

10.3.5 Finanzlage und Mittelverwendung für den Zeitraum <strong>vom</strong> 1. Dezember 2010 bis<br />

31. Mai <strong>2011</strong> und Vorjahreszeitraum<br />

Folgende Übersicht erläutert die Mittelverwendung der ersten Geschäftshalbjahre <strong>2011</strong> und<br />

2010:<br />

€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />

31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />

ungeprüft ungeprüft<br />

Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit<br />

Aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 1.669.727 (8.397.677)<br />

Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (3.806) (864)<br />

Erhaltene Finanzierungserträge 2.498 16.921<br />

Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 1.668.418 (8.381.620)<br />

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit<br />

Erwerb von Sachanlagen (89.639) (3.268)<br />

Erwerb immaterieller Vermögenswerte (7.963) (559)<br />

Nettomittelveränderung aus der Investitionstätigkeit (97.601) (3.827)<br />

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

Erlös aus der Kapitalerhöhung 0 8.9<strong>25.</strong>823<br />

Kosten der Kapitalerhöhung 0 (632.697)<br />

Eingang Gesellschafterdarlehen 10.000.000 0<br />

Tilgung Finanzierungsleasing (28.444) (9.893)<br />

Nettomittelveränderung aus der Finanzierungstätigkeit 9.971.557 8.283.232<br />

Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel 30.397 0<br />

Nettoveränderung an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalente 11.572.771 (102.215)<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

am Periodenanfang 1.943.151 3.411.063<br />

am Periodenende 13.515.922 3.308.849<br />

Zum Ende des ersten Geschäftshalbjahres <strong>2011</strong> verfügte der WILEX-Konzern über liquide<br />

Mittel in Höhe von 13.516 Tsd. € (30. November 2010: 1.943 Tsd. €, 31. Mai 2010: 3.309<br />

Tsd. €). Der Anstieg gegenüber den relevanten Bilanzstichtagen 2010 ist auf zwei<br />

Zahlungseingänge zurückzuführen:<br />

1. Am 29. April <strong>2011</strong> hat WILEX die US-Vermarktungsrechte an RENCAREX ® an das<br />

amerikanische Pharmaunternehmen Prometheus auslizenziert und in diesem<br />

Zusammenhang in der Berichtsperiode Zahlungen in Höhe von ca. 13.400 Tsd. €<br />

erhalten.<br />

2. Am 17. Dezember 2010 hat WILEX mit den beiden Hauptaktionären, dievini und UCB,<br />

einen Darlehensvertrag mit Rangrücktritt in Höhe von 10.000 Tsd. € unterzeichnet.<br />

Dieses Darlehen ist dem Unternehmen im ersten Halbjahr <strong>2011</strong> in zwei Tranchen zu<br />

83


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

jeweils 5.000 Tsd. € zugeflossen. Beide Darlehensgeber erhalten eine Verzinsung von<br />

6 % p.a. Das Darlehen hat eine unbegrenzte Laufzeit und ist unbesichert.<br />

Die Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit betrug im<br />

Berichtszeitraum 1.668 Tsd. € (Vorjahr: -8.382 Tsd. €). Der Mittelzufluss resultierte im<br />

Wesentlichen aus dem unter Punkt 1. dargestellten Sachverhalt. Der Mittelabfluss aus der<br />

Investitionstätigkeit belief sich auf 98 Tsd. € (Vorjahr: 4 Tsd. €) und war hauptsächlich auf<br />

Investitionen in Labor- und Büroausstattung zurückzuführen. Der Mittelzufluss aus der<br />

Finanzierungstätigkeit betrug infolge des Gesellschafterdarlehens von dievini und UCB<br />

(siehe 2.) 9.972 Tsd. € (Vorjahr: 8.283 Tsd. €).<br />

10.3.6<br />

Bilanz zum 31. Mai <strong>2011</strong> und 30. November 2010 nach IFRS<br />

in Euro 31.05.<strong>2011</strong> 30.11.2010 31.05.2010<br />

ungeprüft geprüft ungeprüft<br />

Sachanlagen 1.686.119 864.376 566.889<br />

Immaterielle Vermögenswerte 1.779.450 1.165.644 1.226.652<br />

Geschäfts- oder Firmenwert 17.276.166 0 0<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte 162.587 161.942 161.318<br />

Langfristige Vermögenswerte 20.904.323 2.191.962 1.954.859<br />

Vorräte 247.673 165.599 34.100<br />

Sonstige Vermögenswerte und geleistete<br />

Vorauszahlungen 1.099.338 1.123.569 1.252.636<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 177.998 40.242 0<br />

Sonstige Forderungen 531.739 126.401 196.240<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13.515.922 1.943.151 3.308.849<br />

Kurzfristige Vermögenswerte 15.572.670 3.398.962 4.791.825<br />

SUMME VERMÖGENSWERTE 36.476.993 5.590.924 6.746.684<br />

Gezeichnetes Kapital 21.613.035 18.413.035 15.957.965<br />

Kapitalrücklage 143.552.192 127.484.817 119.843.533<br />

Kumulierte Verluste (157.823.676) (147.202.343) (135.659.675)<br />

Währungsgewinn aus der Konsolidierung 30.122 9.398 0<br />

Eigenkapital 7.371.672 (1.295.093) 141.823<br />

Pensionsrückstellungen 24.890 24.410 23.953<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 133.365 82.155 110.250<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 7.242.314 275.651 365.729<br />

Langfristige Verbindlichkeiten 7.400.569 382.216 499.931<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.953.240 2.039.573 1.955.489<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 137.881 57.992 57.522<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 19.613.630 4.406.237 4.091.919<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten 21.704.752 6.503.801 6.104.930<br />

SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN 36.476.993 5.590.924 6.746.684<br />

84


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Der Vollständigkeit halber sind zusätzlich die Bilanzwerte zum 31. Mai 2010 abgebildet, die<br />

jedoch weder im Finanzteil dieses Prospekts abgedruckt sind, noch Gegenstand der<br />

folgenden Analyse der bilanziellen Veränderungen im Vergleichszeitraum <strong>vom</strong> 31. Mai <strong>2011</strong><br />

und 30. November 2010 sind.<br />

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum 31. Mai <strong>2011</strong> infolge der<br />

Konsolidierung der Heidelberg Pharma auf 20.904 Tsd. € (30. November 2010: 2.192 Tsd.<br />

€). Die größte Position bildet darin der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 17.276<br />

Tsd. €. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Unterschiedsbetrag zwischen dem<br />

Transaktionspreis bei Übernahme der Heidelberg Pharma und der Summe der jetzt<br />

vorläufigen beizulegenden Zeitwerte aus deren Eröffnungsbilanz. Dieser Betrag entfällt auf<br />

den noch zu ermittelnden Geschäfts- und Firmenwert zum Akquisitionszeitpunkt sowie auf<br />

die ebenfalls noch zu identifizierenden immateriellen Vermögenswerte, wie z.B. Patente. Da<br />

zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Börsenprospekts noch keine endgültige<br />

Kaufpreiszuordnung stattgefunden hat, kann der Unterschiedsbetrag derzeit nicht näher<br />

beziffert oder detaillierter erläutert werden. Dieser Unterschiedsbetrag wird demzufolge<br />

vorläufig so lange vollständig als Geschäfts- oder Firmenwert herangezogen und<br />

nachträglich angepasst.<br />

Die immateriellen Vermögenswerte, im Wesentlichen Lizenzgebühren aus<br />

Kooperationsverträgen, stiegen um 52,7 % auf 1.779 Tsd. € (30. November 2010:<br />

1.166 Tsd. €) und die Sachanlagen, hauptsächlich Labor- und Büroausstattung, auf 1.686<br />

Tsd. € (30. November 2010: 864 Tsd. €). Beide Steigerungen sind der Konsolidierung der<br />

Tochtergesellschaften zuzuschreiben. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte<br />

bestehen aus dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung einer Pensionsverpflichtung<br />

sowie einem Bankkautionskonto für den Vermieter. Diese unterscheiden sich mit 163 Tsd. €<br />

nur geringfügig <strong>vom</strong> Vorjahreswert (162 Tsd. €).<br />

Die kurzfristigen Vermögenswerte inklusive der Zahlungsmittel und -äquivalente<br />

betrugen zum 31. Mai <strong>2011</strong> 15.573 Tsd. € und lagen damit deutlich über dem Wert zum<br />

Vergleichsperiodenende 2010 (3.399 Tsd. €). Entscheidenden Anteil daran trägt der<br />

signifikant höhere Zahlungsmittelbestand (13.516 Tsd. € im Vergleich zum Vorjahreswert<br />

1.943 Tsd. €).<br />

Die sonstigen Forderungen erhöhten sich deutlich auf 532 Tsd. € (30 November 2010: 126<br />

Tsd. €). Dies ist im Wesentlichen auf die Prometheus-Transaktion zurückzuführen.<br />

Bestandteil der Auslizenzierung der US-Vermarktungsrechte für RENCAREX ® ist eine für<br />

WILEX optionale Einlizenzierungsmöglichkeit von europäischen Vermarktungsrechten an<br />

einem nicht öffentlich genannten Produkt von Prometheus. Im Zuge dessen besitzt WILEX<br />

eine Forderung, die innerhalb eines definierten Zeitraums ratierlich aufzubauen ist.<br />

Das Eigenkapital des WILEX-Konzerns hat sich im zweiten Quartal <strong>2011</strong> durch die<br />

Sachkapitalerhöhung aufgrund der Akquisition der Heidelberg Pharma deutlich verbessert.<br />

Es betrug zum Ende der Berichtsperiode 7.372 Tsd. € (30. November 2010: -1.295 Tsd. €).<br />

Zu den Einzelheiten der verschiedenen Kapitalmaßnahmen siehe<br />

„KAPITALVERHÄLTNISSE“.<br />

Die langfristigen Verbindlichkeiten betrugen am 31. Mai <strong>2011</strong> 7.401 Tsd. € (30. November<br />

2010: 382 Tsd. €). Der Anstieg beruht hauptsächlich auf einer signifikanten Erhöhung der<br />

sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten auf 7.242 Tsd. € (30. November 2010:<br />

276 Tsd. €). Grund dafür ist im Wesentlichen, dass im Zuge der Auslizenzierung von<br />

RENCAREX ® -Vermarktungsrechten an Prometheus eine schon erhaltene Zahlung auf einen<br />

bestimmten Zeitraum abzugrenzen und der langfristige Anteil (> 12 Monate) somit als<br />

Umsatzabgrenzungsposten innerhalb dieser Bilanzposition zu bilanzieren ist.<br />

85


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich zum Periodenende <strong>2011</strong> deutlich<br />

auf 21.705 Tsd. € (30. November 2010: 6.504 Tsd. €). Die sonstigen kurzfristigen<br />

Verbindlichkeiten stiegen auf 19.614 Tsd. € (30. November 2010: 4.406 Tsd. €). Neben<br />

dem oben beschriebenen Sachverhalt der kurzfristigen Umsatzabgrenzung aus der<br />

Prometheus-Zahlung ist zudem die Gewährung des Gesellschafterdarlehens von dievini<br />

und UCB in Höhe von insgesamt 10.000 Tsd. € zzgl. der Zinsverbindlichkeiten<br />

verantwortlich. Die darüber hinaus enthaltene Verpflichtung gegenüber dem US-<br />

Verteidigungsministerium wurde entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Laufzeit erfasst,<br />

auf einen fixen Studienendpunkt abgegrenzt und die korrespondierenden Erträge<br />

entsprechend des Fortschrittsgrads aufgelöst. Für die Phase III-Studien mit REDECTANE ®<br />

und RENCAREX ® wurden zum Ende der Vergleichsperiode 2010 keine Verbindlichkeiten<br />

mehr gebucht, da die Studien im bilanziellen Sinne beendet sind.<br />

10.3.7 Zusätzliche Informationen aus dem Jahresabschluss zum 30. November 2010<br />

nach HGB<br />

Der Jahresfehlbetrag der WILEX AG nach HGB betrug für das Geschäftsjahr 2010 (01.<br />

Dezember 2009 bis 30. November 2010) 22.754 Tsd. € gegenüber 3.257 Tsd. € in der<br />

Vorjahresperiode (01. Dezember 2008 bis 30. November 2009). Ausschlaggebend für die<br />

Erhöhung des Jahresfehlbetrages sind im Wesentlichen fehlende Umsatzerlöse, die im<br />

Vorjahr noch in Höhe von 10.000 Tsd. € zu verzeichnen waren. Des Weiteren konnte mit<br />

7.551 Tsd. € eine geringere Summe aktivierter Eigenleistungen als Ertrag bilanziert werden<br />

als im Vorjahr (13.542 Tsd. €).<br />

Die Bilanzsumme verringerte sich zum 30. November 2010 ggü. dem Vorjahresstichtag<br />

30. November 2009 (34.249 Tsd. €) im Zuge deutlich reduzierter Forderungen aus<br />

Lieferungen und Leistungen und das damit einhergehende niedrigere Umlaufvermögen auf<br />

29.141 Tsd. €.<br />

Das Eigenkapital verringerte sich zum 30. November 2010 um 3.292 Tsd. € auf 22.327 Tsd.<br />

€ im Vergleich zum Vorjahreswert von <strong>25.</strong>619 Tsd. € zum 30. November 2009.<br />

Aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsregeln zwischen IFRS und HGB, beispielsweise<br />

hinsichtlich von Aktivierungswahlrechten im Bereich der Erweiterungsaufwendungen, ist der<br />

Eigenkapitalausweis nach HGB deutlich positiver als nach IFRS.<br />

Festzuhalten bleibt somit, dass das gezeichnete Kapital gemäß HGB noch nicht zu mehr als<br />

50 % aufgezehrt ist und daher keine gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind.<br />

Die Gesellschaft hat in den vergangenen zwei Geschäftsjahren keine Dividende<br />

ausgeschüttet.<br />

Der nach HGB aufgestellte Jahresabschluss der WILEX AG zum 30. November 2010 ist im<br />

Finanzteil dieses Prospekts abgedruckt.<br />

86


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

11 Pro forma-Finanzinformationen<br />

11.1 Einleitung<br />

Am 15. Dezember 2010 hat die WILEX AG eine außerordentliche Hauptversammlung<br />

abgehalten. Mit einer Mehrheit von 99,96% wurde beschlossen, sämtliche Aktien der<br />

Heidelberg Pharma AG im Wege einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe von 3.200.000<br />

neuen WILEX-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erwerben.<br />

Der gebotene Transaktionspreis in Höhe von 19,2 Mio. € für 100 % der Anteile an der<br />

Heidelberg Pharma AG entspricht einem Preis von 6,00 € pro neu ausgegebener WILEX-<br />

Aktie – einem Aufschlag von ungefähr 25 % auf den Schlusskurs <strong>vom</strong> 1. November 2010.<br />

Das entspricht einem Umtauschverhältnis von 5,75 zu 1 bezogen auf die<br />

Unternehmenswerte der WILEX AG und der Heidelberg Pharma AG.<br />

Der Zeitraum der Transaktion erstreckte sich <strong>vom</strong> 3. November 2010 mit Ankündigung der<br />

Übernahme als Ad-hoc-Meldung bis zur Eintragung in das Handelsregister am 17. März<br />

<strong>2011</strong>. Ab dem letztgenannten Datum wurden die Finanzdaten der Heidelberg Pharma in die<br />

Konzerndaten integriert und konsolidiert.<br />

In diesem Zeitraum der Konzernzugehörigkeit konnte die Heidelberg Pharma einen<br />

Umsatzerlös in Höhe von 328 Tsd. € sowie ein Betriebsergebnis von -128 Tsd. € erzielen<br />

und trug per Saldo einen Verlust in Höhe von 131 Tsd. € zum Periodenergebnis bei.<br />

Die Akquisition der Heidelberg Pharma AG wird bereits in der Bilanz des<br />

Zwischenabschlusses zum 31. Mai <strong>2011</strong> abgebildet, weshalb lediglich eine Pro-Forma-<br />

Gewinn- und Verlustrechnung erstellt wird. Da die Gewinn- und Verlustrechnung für das volle<br />

vorangegangene Geschäftsjahr nicht und die Gewinn- und Verlustrechnung für das laufende<br />

Geschäftsjahr die Aufwendungen und Erträge erst ab 17. März <strong>2011</strong> enthält, umfassen die<br />

Pro-Forma-Finanzinformationen folgende Zeiträume:<br />

1. Dezember 2009 bis 30. November 2010<br />

1. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong><br />

Im Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 bis zum 30. November 2010 hätte die Heidelberg<br />

Pharma AG 1.408 Tsd. € an Umsatzerlösen und 866 Tsd. € an sonstigen Erträgen zur<br />

Konzern-Gesamtergebnisrechnung beigetragen. Die Gesellschaft erzielte im relevanten<br />

Zeitraum ein Betriebsergebnis von -1.975 Tsd. € sowie ein Periodenergebnis von -1.962<br />

Tsd. €, was aus Konzernsicht insgesamt zu einem Periodenverlust von <strong>25.</strong>061 Tsd. € geführt<br />

hätte.<br />

Im aktuellen Geschäftsjahr hätte die Heidelberg Pharma AG bis zur vollumfänglichen<br />

Konsolidierung ab dem 17. März <strong>2011</strong> Umsatzerlöse von 583 Tsd. € sowie sonstige Erlöse<br />

von 100 Tsd. € zum Konzern-Periodenergebnis beigetragen. Insgesamt erzielte die<br />

Heidelberg Pharma AG in diesem Zeitraum ein Betriebsergebnis von -592 Tsd. € sowie<br />

einen Periodenverlust von 590 Tsd. €.<br />

Diese Pro forma-Finanzinformationen wurden nur für diesen Börsenprospekt und<br />

ausschließlich zu illustrativen Zwecken erstellt. Sie beschreiben aufgrund ihrer Wesensart<br />

lediglich eine hypothetische Situation und spiegeln folglich nicht die aktuelle Finanzlage des<br />

Unternehmens oder seine aktuellen Ergebnisse wider.Die Erstellung dieser Pro-Forma-<br />

Finanzinformationen erfolgte auf der Grundlage der Rechnungslegungsmethoden des letzten<br />

Konzernabschlusses von WILEX zum 30. November 2010, der im Einklang mit den<br />

International Financial Reporting Standards (IFRS), die von der EU genehmigt worden sind,<br />

87


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

erstellt wurde. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Detail im Anhang zum<br />

Konzernabschluss für das zum 30. November 2010 endende Geschäftsjahr dargestellt. Die<br />

Pro-Forma-Finanzinformationen sind nur in Verbindung mit den Jahres-, Konzern- bzw.<br />

Zwischenabschlüssen der <strong>Wilex</strong> AG aussagekräftig.<br />

11.2 Grundlagen der Erstellung<br />

Die dargestellten Pro-Forma-Finanzinformationen wurden auf Grundlage des IDW<br />

Rechnungslegungshinweises bzgl. der Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen (IDW<br />

RH HFA 1004) erstellt.<br />

In den Pro-Forma-Finanzinformationen ist die Übernahme der Heidelberg Pharma AG, die<br />

am 17. März <strong>2011</strong> erfolgte, so abgebildet, als ob die Übernahme bereits zum 1. Dezember<br />

2009 erfolgt wäre.<br />

Die Heidelberg Pharma AG hatte in den Zeiträumen, für die die Pro-Forma-<br />

Finanzinformationen erstellt wurden, ein mit dem Kalenderjahr deckungsgleiches<br />

Geschäftsjahr. Die historischen Finanzinformationen der Heidelberg Pharma wurden nach<br />

deutschen handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt.<br />

Im Zuge der Erstellung der Pro-Forma-Finanzinformationen wurden zunächst die<br />

Monatsabschlüsse zum 30. November 2009 und 30. November 2010 herangezogen. In<br />

einem weiteren Schritt wurden die zum 31. Dezember 2009 und 31. Dezember 2010<br />

vorgenommenen Abschlussbuchungen analysiert, ob sie dem Zeitraum Januar bis<br />

November oder dem Monat Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres zuzuordnen sind. Des<br />

Weiteren erfolgte im Rahmen der Überleitung von HGB auf IFRS eine Neuberechnung der<br />

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, da nach IFRS längere<br />

Abschreibungsdauern zugrunde gelegt werden.<br />

11.3 Erläuterung der Pro-Forma-Anpassungen<br />

Anpassungen waren nicht erforderlich. Die Kaufpreisallokation wurde bisher nur vorläufig<br />

vorgenommen. Da der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und der Summe der<br />

vorläufig ermittelten Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte vorläufig in voller Höhe<br />

dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, ergeben sich bisher keine zusätzlichen<br />

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte wie z.B. Patente oder zusätzliche<br />

Abschreibungen auf stille Reserven.<br />

88


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

WILEX AG (1) (2) Heidelberg<br />

WILEX AG<br />

Pharma AG (3)<br />

Heidelberg<br />

Pharma AG<br />

<strong>Wilex</strong><br />

Konzern (4)<br />

<strong>Wilex</strong><br />

Konzern (4)<br />

in Euro 01.12.2010 01.12.2009 01.12.2010 01.12.2009 01.12.2010 01.12.2009<br />

-31.05.<strong>2011</strong> -30.11.2010 -16.03.<strong>2011</strong> -30.11.2010 -31.05.<strong>2011</strong> -30.11.2010<br />

ungeprüft geprüft ungeprüft ungeprüft ungeprüft ungeprüft<br />

Umsatzerlöse 1.366.743 0 583.169 1.408.451 1.949.912 1.408.451<br />

Sonstige Erträge 638.545 1.314.138 100.129 865.871 738.674 2.180.009<br />

Erträge 2.005.288 1.314.138 683.298 2.274.322 2.688.586 3.588.460<br />

Herstellungs-, Serviceund<br />

Vertriebskosten<br />

(978.568) 0 (526.896) (1.229.751) (1.505.464) (1.229.751)<br />

Forschungs- und<br />

Entwicklungskosten<br />

(8.754.507) (19.703.806) (638.727) (2.276.537) (9.393.234) (21.980.343)<br />

(2.674.352) (4.722.338) (109.979) (742.955) (2.784.331) (5.465.292)<br />

(12.407.428) (24.426.144) (1.275.602) (4.249.243) (13.683.030) (28.675.387)<br />

BETRIEBSERGEBNIS (10.402.139) (23.112.005) (592.304) (1.974.921) (10.994.443) (<strong>25.</strong>086.926)<br />

Verwaltungskosten<br />

Betriebliche<br />

Aufwendungen<br />

Finanzierungserträge 5.229 <strong>25.</strong>228 5.160 12.543 10.389 37.771<br />

Finanzierungsaufwendungen<br />

(222.821) (5.480) (2.908) 0 (2<strong>25.</strong>729) (5.480)<br />

Finanzergebnis (217.592) 19.748 2.252 12.543 (215.340) 32.291<br />

ERGEBNIS VOR<br />

STEUERN<br />

(10.619.731) (23.092.257) (590.053) (1.962.378) (11.209.784) (<strong>25.</strong>054.636)<br />

Ertragsteuern (1.602) (6.370) 0 0 (1.602) (6.370)<br />

PERIODENERGEBNIS (10.621.333) (23.098.627) (590.053) (1.962.378) (11.211.386) (<strong>25.</strong>061.006)<br />

Währungsgewinn aus<br />

der Konsolidierung<br />

20.724 9.398 n/a. n/a. 20.724 9.398<br />

"Comprehensive<br />

Income"<br />

(10.600.609) (23.089.229) n/a. n/a. (11.190.662) (<strong>25.</strong>051.608)<br />

89


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Pro Forma<br />

Anpassungen (5)<br />

Pro Forma<br />

Anpassungen (5)<br />

Bereinigte Pro<br />

Forma-<br />

Angaben<br />

Bereinigte Pro<br />

Forma-<br />

Angaben<br />

in Euro 01.12.2010 01.12.2009 01.12.2010 01.12.2009<br />

-31.05.<strong>2011</strong> -30.11.2010 -31.05.<strong>2011</strong> -30.11.2010<br />

ungeprüft ungeprüft ungeprüft ungeprüft<br />

Umsatzerlöse 0 0 1.949.912 1.408.451<br />

Sonstige Erträge 0 0 738.674 2.180.009<br />

Erträge 0 0 2.688.586 3.588.460<br />

Herstellungs-, Service- und<br />

Vertriebskosten<br />

0 0 (1.505.464) (1.229.751)<br />

Forschungs- und<br />

Entwicklungskosten<br />

0 0 (9.393.234) (21.980.343)<br />

Verwaltungskosten 0 0 (2.784.331) (5.465.292)<br />

Betriebliche Aufwendungen 0 0 (13.683.030) (28.675.387)<br />

BETRIEBSERGEBNIS 0 0 (10.994.443) (<strong>25.</strong>086.926)<br />

Finanzierungserträge 0 0 10.389 37.771<br />

Finanzierungsaufwendungen 0 0 (2<strong>25.</strong>729) (5.480)<br />

Finanzergebnis 0 0 (215.340) 32.291<br />

ERGEBNIS VOR STEUERN 0 0 (11.209.784) (<strong>25.</strong>054.636)<br />

Ertragsteuern 0 0 (1.602) (6.370)<br />

PERIODENERGEBNIS 0 0 (11.211.386) (<strong>25.</strong>061.006)<br />

Währungsgewinn aus<br />

der Konsolidierung<br />

n/a n/a 20.724 9.398<br />

"Comprehensive Income" n/a n/a (11.190.662) (<strong>25.</strong>051.608)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

(5)<br />

Konsolidierte Werte inkl. WILEX Inc. und Heidelberg Pharma AG (konsolidiert ab 17.03.<strong>2011</strong>)<br />

Konsolidierte Werte inkl.<br />

WILEX Inc.<br />

Konsolidierung der Heidelberg Pharma AG ab dem<br />

17.03.<strong>2011</strong>.<br />

Summenspalte aus der WILEX AG und der Heidelberg Pharma AG (Pro-Forma-Konsolidierung ab 01.12.2010 bzw.<br />

01.12.2009).<br />

Keine Pro-Forma-Bereinigungen vorzunehmen, folglich entfallen Pro-Forma-Anpassungen.<br />

90


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

12 REGULIERUNG UND ZULASSUNG<br />

Der Geschäftsbetrieb von WILEX ist Gegenstand weitreichender staatlicher Regulierung. Die<br />

Aufsicht durch staatliche Behörden in den USA, der Europäischen Union und anderen<br />

Ländern ist ein erheblicher Faktor bei der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von<br />

Arzneimitteln und Diagnostika und bei laufenden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.<br />

Sämtliche WILEX Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten müssen vor ihrer Vermarktung<br />

durch staatliche Behörden zugelassen werden. Insbesondere unterliegen Arzneimittel<br />

seitens der zuständigen Zulassungsbehörden, namentlich der amerikanischen Food and<br />

Drug Administration („FDA“) in den USA und der Europäischen<br />

Arzneimittelzulassungsbehörde (European Medicines Agency, ,,EMA“) in der Europäischen<br />

Union sowie der nationalen Zulassungs- und Aufsichtsbehörden in Mitgliedsstaaten der<br />

Europäischen Union und in anderen Ländern, strengen, vor der Zulassung<br />

durchzuführenden Vorgaben über vorklinische und klinische Studien. Für weitere<br />

Informationen über die Risiken im Zusammenhang mit den regulatorischen<br />

Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft unterliegt, siehe „RISIKOFAKTOREN“.<br />

12.1 Regulierung in den USA<br />

In den USA unterliegen Arzneimittel der strengen Regulierung durch die FDA. Der Federal<br />

Food, Drug and Cosmetic Act und andere Bundes- und Staatsgesetze sowie -verordnungen<br />

regeln unter anderem die Forschung, Entwicklung, Erprobung, Sicherheit,<br />

Wirksamkeitsnachweis, Herstellung, Qualitätskontrolle, Lagerung,<br />

Dokumentenaufbewahrung, Kennzeichnung, Werbung, Vermarktung und den Vertrieb von<br />

Arzneimitteln. Ein Verstoß gegen die einschlägigen regulatorischen Anforderungen kann zu<br />

Sanktionen sowie zur Versagung beantragter Zulassungen oder zur Rücknahme bereits<br />

erteilter Zulassungen führen.<br />

Die Dauer des Zulassungsverfahrens und das Erfordernis der Einhaltung der einschlägigen<br />

Gesetze und Verordnungen erfordern erhebliche Ressourcen. Die behördliche Zulassung<br />

und die Erlaubnis zum Vertrieb, sobald sie für einen Arzneimittel- und<br />

Diagnostikumkandidaten der Gesellschaft erteilt wird, können auf einen bestimmten<br />

Anwendungszweck und Anwendungsbereich beschränkt werden. Sämtliche Arzneimittel und<br />

Diagnostika sowie deren Hersteller unterliegen außerdem einer laufenden Überwachung<br />

durch Behörden. Falls zuvor unbekannte Erkenntnisse wie etwa Nebenwirkungen auftreten,<br />

kann dies zu nachträglichen Beschränkungen und Auflagen in Bezug auf die Herstellung,<br />

den Vertrieb, die Kennzeichnung, die Verwendung oder sogar zu einer Rücknahme des<br />

Arzneimittels <strong>vom</strong> Markt führen.<br />

Um ein neues Arzneimittel in den USA vermarkten zu dürfen, müssen umfassende<br />

vorklinische Laborprüfungen, Tierversuche, Formulierungsstudien und klinische Studien die<br />

Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels für jede Indikation, für die eine Zulassung bei<br />

der FDA angestrebt wird, sicherstellen. Um eine klinische Studie durchführen zu dürfen,<br />

muss bei der FDA die Verwendung eines neuen Arzneimittels, der so genannte<br />

Investigational New Drug („IND“) Status, beantragt und genehmigt werden.<br />

12.1.1 Vorklinische Erprobung<br />

Die vorklinische Prüfung umfasst Laboruntersuchungen in vitro sowie Studien zur Bewertung<br />

der Toxizität und Wirksamkeit an Tieren. Die Ergebnisse der vorklinischen Untersuchungen<br />

werden gemeinsam mit Herstellungsinformationen, Informationen zur Formulierung und<br />

91


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Stabilität sowie analytische Daten als Teil des IND-Antrages bei der FDA eingereicht. Die<br />

meisten Unternehmen entscheiden sich dafür, eine IND-Vorbesprechung mit der FDA<br />

durchzuführen, um die vorklinische Entwicklung im Vorfeld der IND-Anmeldung zu erörtern.<br />

12.1.2 Klinische Studien<br />

Bevor klinische Studien beginnen können, muss der IND-Antrag vorbereitet und bei der FDA<br />

eingereicht werden. Der IND-Antrag wird automatisch 30 Tage nach Erhalt durch die FDA<br />

wirksam und gilt dann als genehmigt, falls die FDA keine Bedenken oder Fragen bezüglich<br />

der vorklinischen Studien, der Dokumentation zur Qualität des Prüfpräparates oder der<br />

vorgeschlagenen klinischen Studie erhebt. In diesem Fall muss der Antragsteller jegliche<br />

noch offene Bedenken oder Fragen der FDA klären, bevor die klinische Studie beginnen<br />

kann. Die FDA kann auch zu jeder Zeit eine klinische Studie aus verschiedenen Gründen<br />

unterbrechen, unter anderem auch sobald sie zu der Auffassung gelangt, dass die<br />

Probanden oder Patienten einem inakzeptablen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Klinische<br />

Studien müssen nach den international geltenden Richtlinien der guten klinischen Praxis<br />

(Good Clinical Practice, GCP) durchgeführt werden.<br />

Um den Zulassungsantrag für ein neues Arzneimittel stellen zu können (New Drug<br />

Application, NDA, bei chemisch-synthetischen Arzneistoffen oder Biologics Licence<br />

Applications, BLA, bei biologischen Arzneistoffen), werden typischerweise drei aufeinander<br />

folgende klinische Studienphasen durchgeführt: die so genannten Phase I, II und III-Studien.<br />

Studien, die nach der Zulassung des Arzneimittels oder Diagnostikums durchführt werden,<br />

werden als Phase IV-Studien oder Anwendungsbeobachtungen bezeichnet.<br />

Klinische Studien der Phase I. Diese Studien werden an gesunden Probanden oder<br />

Patienten durchgeführt, um das Sicherheits- und Nebenwirkungsprofil eines Arzneimitteloder<br />

Diagnostikumkandidaten und den Dosisbereich, der verabreicht werden kann, zu<br />

untersuchen. Phase I-Studien dienen zudem der Erforschung, wie ein Arzneimittel- oder<br />

Diagnostikumkandidat <strong>vom</strong> Körper absorbiert, verteilt, abgebaut und ausgeschieden wird<br />

sowie seine Wirkungsdauer.<br />

Klinische Studien der Phase II. Die klinischen Studien der Phase II werden mit einer<br />

begrenzten Anzahl von Patienten durchgeführt. Sie haben zum Ziel, die Wirksamkeit des<br />

Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten für die spezifischen Indikationen zu testen,<br />

mögliche Nebenwirkungen und Sicherheitsrisiken zu identifizieren und die<br />

Dosierungstoleranz sowie die optimale Dosierung festzulegen. Es können gleichzeitig<br />

mehrere Phase II-Studien durchgeführt werden, um genügend Informationen vor Beginn der<br />

größeren und teureren Phase III-Studien zu erhalten. In manchen Fällen entschließt sich ein<br />

Sponsor auch zur Durchführung einer so genannten „Phase IIb“-Studie, bei der es sich um<br />

eine größere Phase II-Studie handelt.<br />

Eine Firma hat typischerweise die Option, am Ende der Phase II ein so genanntes „Ende der<br />

Phase II-Meeting“ mit der FDA zu beantragen, um den weiteren Entwicklungsplan und das<br />

Studiendesign der Phase III-Studie basierend auf den in Phase II gesammelten Daten zu<br />

erörtern.<br />

Klinische Studien der Phase III. Diese werden allgemein auch als Zulassungsstudien<br />

bezeichnet und werden durchgeführt, um die Wirksamkeit und das Nebenwirkungsprofil an<br />

einem größeren Patientenkollektiv zu untersuchen. Phase III-Studien werden üblicherweise<br />

doppel-verblindet, randomisiert und multizentrisch durchgeführt. Doppel-verblindet bedeutet,<br />

dass weder Arzt noch Patient wissen, ob der Patient das neue Arzneimittel oder die<br />

herkömmliche Standardbehandlung beziehungsweise ein Scheinmedikament („Placebo“)<br />

erhält. In einer Phase III-Studie werden die Patienten des Weiteren randomisiert, das heißt<br />

92


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

nach dem Zufallsprinzip entweder der Standardbehandlung beziehungsweise Placebo oder<br />

der Behandlung mit dem neuen Arzneimittel zugeteilt. Das Ziel dieser Studien ist der<br />

statistische Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittelkandidaten im<br />

Vergleich zu einer bewährten Standardbehandlung und/oder einem Placebo in genau<br />

definierten Patientenpopulationen.<br />

Erfolgreiche Phase I und II-Studien garantieren nicht notwendigerweise einen erfolgreichen<br />

Abschluss der Phase III-Studie. Die klinischen Studienergebnisse sind nicht immer eindeutig<br />

und können deshalb verschieden interpretiert werden, was die Zulassung des Arzneimittels<br />

verzögern, einschränken oder sogar ausschließen kann.<br />

12.1.3 Zulassungsanträge für chemisch-synthetische Arzneimittel (NDA) und<br />

biologische Arzneimittel (BLA)<br />

Nach dem erfolgreichen Abschluss der erforderlichen vorklinischen und klinischen Tests<br />

werden die Zulassungsanträge (NDA, BLA) vorbereitet und bei der FDA eingereicht. Die<br />

Zulassung durch die FDA ist erforderlich, bevor ein Arzneimittel in den USA vermarktet und<br />

in Verkehr gebracht werden darf. Die NDA/BLA muss alle Ergebnisse der vorklinischen und<br />

der klinischen Studien, eine Zusammenstellung der Daten bezüglich der Pharmakologie,<br />

Chemie, Herstellung und Kontrollen des Arzneimittels enthalten. Die Kosten der Erstellung<br />

einer NDA/BLA sind beträchtlich.<br />

Die FDA muss innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt einer NDA/BLA entscheiden, ob diese<br />

angenommen wird. Dies hängt vornehmlich davon ab, ob die Behörde zu der Einschätzung<br />

gelangt, dass die NDA/BLA ausreicht, um eine umfassende Überprüfung zu ermöglichen.<br />

Sobald eine NDA/BLA akzeptiert ist, beginnt die FDA mit einer eingehenden Überprüfung.<br />

Die Dauer der Prüfung liegt bei ungefähr zehn Monaten. Der Überprüfungsprozess kann sich<br />

verlängern, wenn die FDA zusätzliche Informationen oder Klarstellungen in Bezug auf die<br />

bereits in der Anmeldung enthaltenen Angaben anfordert. Die FDA kann Fragen zur<br />

Sicherheit oder Wirksamkeit eines Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten durch einen<br />

Gutachterausschuss, der typischerweise aus Klinikärzten und anderen Experten besteht,<br />

klären lassen und um eine Empfehlung, ob dem Zulassungsantrag entsprochen werden soll,<br />

bitten. Die FDA ist dabei nicht an die Empfehlung des Gutachterausschusses gebunden.<br />

Falls die Prüfung der FDA positiv ausfällt, erteilt die Behörde eine Zulassung, oder in<br />

manchen Fällen einen Vorbescheid gefolgt von einer Zulassung. Ein Vorbescheid enthält im<br />

Regelfall spezielle Bedingungen und Auflagen, die erfüllt werden müssen, um die<br />

abschließende Erteilung der Zulassung sicherzustellen. Sofern und sobald diese<br />

Bedingungen und Auflagen zur Zufriedenheit der FDA erfüllt worden sind, wird die FDA in<br />

der Regel die Zulassung erteilen. Eine Zulassung berechtigt zur kommerziellen Vermarktung<br />

des Arzneimittels mit spezifischen Verschreibungsinformationen für die zugelassenen<br />

Indikationen. Als Bedingung für die Zulassung der NDA/BLA kann die FDA Tests und<br />

Überwachungen nach der Zulassung verlangen, um die Sicherheit oder Wirksamkeit des<br />

Arzneimittels zu überwachen und kann weitere Auflagen vorsehen, einschließlich<br />

Kennzeichnungsbeschränkungen, welche den potenziellen Markt und die Profitabilität des<br />

Arzneimittels erheblich einschränken können. Die Arzneimittelzulassung kann<br />

zurückgezogen werden, wenn die Übereinstimmung mit Regulierungsstandards nicht<br />

aufrechterhalten wird oder nach der Markteinführung Probleme entdeckt werden.<br />

93


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

12.1.4 Beschleunigtes Genehmigungsverfahren<br />

Das beschleunigte Genehmigungsverfahren ist für Arzneimittel oder biologische Präparate<br />

anzuwenden, die zur Behandlung schwerer oder lebensbedrohlicher Erkrankungen<br />

entwickelt werden und für die es einen hohen medizinischen Bedarf und Nutzen gibt.<br />

Ein pharmazeutischer Unternehmer kann bei Einreichung einer IND oder zu jeder Zeit vor<br />

dem Erhalt der Zulassung einen Antrag auf ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren<br />

stellen. Eine Erteilung erfolgt jedoch erst nach dem Erhalt des IND’s durch die FDA. Die FDA<br />

empfiehlt pharmazeutischen Unternehmern, die für ein Arzneimittel ein beschleunigtes<br />

Genehmigungsverfahren erhalten haben, in kontinuierlichem Kontakt mit der Behörde zu<br />

stehen, um sicherzustellen, dass die notwendigen Informationen und Unterlagen zur<br />

Unterstützung des Antrages auf Zulassung zur Verfügung stehen. Die FDA kann auch<br />

erwägen, Teile eines Antrages auf Zulassung vor Erhalt der vollständigen NDA/BLA zu<br />

überprüfen („Rolling NDA/BLA“).<br />

12.1.5 Spezielle klinische Protokollbewertung („special protocol assessment“)<br />

Die FDA wertet bestimmte klinische Protokolle aus, wenn der Sponsor eine Auswertung<br />

verlangt. Die Bewertung der FDA basiert in erster Linie auf den <strong>vom</strong> Sponsor gestellten<br />

Fragen, den zugrunde liegenden Daten, Annahmen, <strong>vom</strong> Sponsor beschriebenen<br />

Informationen und den einschlägigen Dokumenten über die Politik und Leitlinien der FDA.<br />

Diese Protokollbewertungen können in einem speziellen Protokollbewertungs-Schreiben<br />

oder dem Protokoll des Meetings zwischen dem Sponsor und der FDA festgehalten werden.<br />

Durch eine SPA dokumentiert die FDA, dass sie die klinische Studie nach Bewertung des<br />

Protokolls und der geplanten Analyse für geeignet und angemessen hält, um einen<br />

diagnostischen Wirksamkeitsanspruch im Rahmen eines Zulassungsantrags zu belegen. Die<br />

FDA sieht sich bei Durchführung der Studie gemäß der erteilten SPA im Rahmen des<br />

Zulassungsverfahrens an diese Protokollbewertung gebunden.<br />

12.1.6 Arzneimittel für seltene Krankheiten und Leiden („Orphan Drug-Status“)<br />

Der Orphan Drug-Status hat zum Ziel, Firmen zur Entwicklung von Arzneimitteln für seltene<br />

Krankheiten oder Zustände zu motivieren. Eine Krankheit oder ein Zustand ist laut<br />

gesetzlicher Definition selten, wenn jährlich weniger als 200.000 Personen in den USA<br />

betroffen sind. Der Orphan Drug-Status bietet Vorteile wie Steuergutschriften,<br />

Gebührenbefreiungen für regulatorische Angelegenheiten und vor allem ein<br />

Alleinvertriebsrecht für sieben Jahre ab Zulassung des Arzneimittels durch die FDA.<br />

Der Antrag auf Zuerkennung des Orphan Drug-Status kann zu jeder beliebigen Zeit vor der<br />

Einreichung des Zulassungsantrags für das Arzneimittel erfolgen. Ein Arzneimittel mit<br />

Orphan Drug–Status muss jedoch denselben Zulassungsprozess für neue Arzneimittel mit<br />

Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit durchlaufen wie jedes andere Arzneimittel auch.<br />

Der siebenjährige Zeitraum, für den dem pharmazeutischen Unternehmer ein exklusives<br />

Vertriebsrecht gewährt wird, beginnt an dem Tag, an dem die Zulassung für das Arzneimittel<br />

durch die FDA erteilt wird und gilt nur für die Indikation, für welche das Arzneimittel<br />

zugelassen ist. Die FDA darf während des Exklusivzeitraums für ein zweites ähnliches<br />

Arzneimittel in derselben Indikation keinen Zulassungsantrag akzeptieren oder die Zulassung<br />

erteilen oder einem Antrag auf Indikationserweiterung zustimmen. Dennoch können<br />

Konkurrenzprodukte den exklusiven Vermarktungsschutz unter bestimmten<br />

Voraussetzungen durchbrechen, zum Beispiel wenn sie ein besseres Sicherheitsprofil oder<br />

94


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

eine bessere Wirksamkeit aufweisen oder anderweitig einen überlegenen klinischen Vorteil<br />

bieten („clinical superiority“).<br />

12.1.7 Behördliche Anforderungen an Arzneimittelhersteller<br />

Derzeit besitzt und betreibt die Gesellschaft keine Produktionsanlagen und ist daher auf<br />

Dritte, die für WILEX in Auftrag herstellen (Lohnhersteller), angewiesen. Vor der Bewilligung<br />

eines NDA/BLA überprüft die FDA die Produktionsstätten, an denen das Arzneimittel<br />

hergestellt wird, und wird das Arzneimittel nicht zulassen, falls dieses nicht entsprechend<br />

den Vorschriften der FDA über die gute Herstellungspraxis (good manufacturing practice<br />

regulations) geführt werden. Arzneimittelhersteller und ihre Zulieferer müssen sich bei der<br />

FDA und abhängig <strong>vom</strong> jeweiligen Land, auch bei den dortigen staatlichen Behörden<br />

registrieren lassen. Die Hersteller sind kontinuierlich der Überprüfung und Überwachung<br />

durch die FDA und die staatlichen Behörden unterworfen. Die Nichteinhaltung der<br />

einschlägigen gesetzlichen Vorschriften oder Richtlinien kann Geldbußen, gerichtliche<br />

Verfügungen, zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die Versagung, die Verzögerung<br />

der Erteilung, die Anordnung des Ruhens oder die Rücknahme von Zulassungen für die<br />

betreffenden Arzneimittel sowie die Anordnung der Beschlagnahme oder des Rückrufs sowie<br />

Strafverfolgungsmaßnahmen zur Folge haben.<br />

12.2 Regulierung in der Europäischen Union<br />

Der Ablauf klinischer Studien, der behördliche Zulassungsprozess und die<br />

Sicherheitsüberwachung von Arzneimitteln, Diagnostika und Arzneimittelherstellern in der<br />

Europäischen Union sind mit der Situation in den USA vergleichbar. Deshalb gelten viele der<br />

oben unter „Regulierung in den USA“ erläuterten rechtlichen Rahmenbedingungen in der<br />

Europäischen Union in ähnlicher Weise. Zusätzlich sind Arzneimittel zum Teil verschiedenen<br />

Preisregulierungsmechanismen und Kostenerstattungsvorschriften in den Mitgliedsstaaten<br />

der Europäischen Union unterworfen.<br />

12.2.1 Genehmigung klinischer Studien<br />

Entsprechend der Richtlinie über klinische Studien (Richtlinie 2001/20/EG) ist in der<br />

Europäischen Union ab 2004 ein neues System zur Genehmigung klinischer Studien<br />

eingeführt worden. Die gesetzlichen Richtlinien sind in den Mitgliedsstaaten umgesetzt<br />

worden. Ähnlich wie beim IND-System in den USA muss unter diesem neuen System die<br />

Genehmigung („clinical trial authorisation“) von der zuständigen nationalen Behörde des<br />

Mitgliedsstaates der Europäischen Union erlangt werden, in denen die Studie durchgeführt<br />

werden soll. Darüber hinaus kann eine klinische Studie nur beginnen, nachdem eine<br />

Kommission ihre Zustimmung zur Durchführung der klinischen Studie erteilt hat. Für die<br />

Anmeldung einer klinischen Studie muss ein Untersuchungsdossier zu dem Arzneimittel<br />

nach den Richtlinien für klinische Studien eingereicht werden (IMPD).<br />

12.2.2 Zulassung von Arzneimitteln<br />

Die Arzneimittelzulassung in der Europäischen Union kann grundsätzlich durch zwei<br />

verschiedene Zulassungsverfahren erfolgen: Zum einen durch ein zentrales<br />

Zulassungsverfahren, bei dem eine einzige, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Union gültige Zulassung erteilt wird („zentrale Zulassung“), zum anderen durch ein<br />

dezentrales Verfahren, bei dem zwar für jeden Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine<br />

nationale Zulassung durch die dort zuständige Zulassungsbehörde erteilt wird, diese<br />

95


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Erteilung aber dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungsentscheidungen<br />

folgt („dezentrale Zulassung“). Neben diesen beiden europäischen Zulassungsverfahren<br />

besteht auch die Möglichkeit in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine nationale<br />

Zulassung im Rahmen der nationalen Zulassungsverfahren zu beantragen.<br />

Für so genannte „hoch technologische Arzneimittel“ ist das zentrale Zulassungsverfahren<br />

obligatorisch. Zu diesen „hoch technologischen Arzneimitteln“ gehören insbesondere<br />

biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, wie zum Beispiel mit Hilfe der rekombinanten<br />

DNS-Technologie hergestellte Arzneimittel (zum Beispiel monoklonale Antikörper) oder<br />

gentherapeutische Verfahren. Darüber hinaus ist das zentrale Zulassungsverfahren auch für<br />

Arzneimittel, denen ein Orphan Drug-Status zuerkannt wurde, vorgeschrieben. Zuständig für<br />

die Erteilung der zentralen Zulassung ist die Europäische Arzneimittelbehörde EMA in<br />

London und die Europäische Kommission in Brüssel.<br />

Im Rahmen des zentralen Zulassungsverfahrens dient das Komitee für Arzneimittel zur<br />

Anwendung am Menschen (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) der<br />

EMA als wissenschaftliches Organ, welches im Auftrag der EMA die Sicherheit, Wirksamkeit<br />

und Qualität neuer Arzneimittel beurteilt und Empfehlungen ausspricht. Das CHMP setzt sich<br />

aus Experten zusammen, die von den zuständigen Arzneimittelbehörden der<br />

Mitgliedsstaaten ernannt werden. Das CHMP muss binnen 210 Tagen seine Empfehlung zur<br />

Erteilung oder Versagung der Zulassung abgeben. Falls zusätzliche Informationen benötigt<br />

werden, kann sich diese Frist verlängern. Das zentrale Zulassungsverfahren ist komplex und<br />

schließt Beratungen mit den jeweiligen Behörden jedes Mitgliedsstaates und mit Experten<br />

ein.<br />

In den Fällen, in denen das zentrale Zulassungsverfahren nicht anwendbar ist, aber eine<br />

Zulassung des Arzneimittels in allen oder mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Union beabsichtigt wird, kann das dezentrale Zulassungsverfahren gewählt werden. In<br />

diesem dezentralen Zulassungsverfahren bestimmt der Antragsteller einen Mitgliedsstaat,<br />

der als so genannter Referenzmitgliedsstaat fungiert, und für die Prüfung des Antrages auf<br />

Zulassung hauptverantwortlich ist. Die weiteren Mitgliedsstaaten, für die der Antragsteller<br />

eine Zulassung beabsichtigt, müssen binnen 90 Tagen, nachdem die Zulassungsbehörde<br />

des Referenzmitgliedsstaates seine Entscheidung mitgeteilt hat, entscheiden, ob sie diese<br />

Entscheidung des Referenzmitgliedsstaates annehmen oder zurückweisen. Die<br />

Zurückweisung darf nur auf Grund eines potenziellen ernsthaften Risikos für die öffentliche<br />

Gesundheit erfolgen.<br />

12.2.3 Unterlagenschutz und Vermarktungsexklusivität<br />

Arzneimittel, die im Wege des zentralen Zulassungsverfahrens zugelassen wurden,<br />

genießen derzeit einen zehnjährigen Unterlagenschutz. Für alle am oder nach dem 20.<br />

November 2005 eingereichten Zulassungsanträge gilt demgegenüber ein neues 8+2+1<br />

Unterlagenschutzsystem, wonach sich an einen achtjährigen Unterlagenschutz eine<br />

Vermarktungsexklusivität von weiteren zwei Jahren sowie bei bestimmten neuen<br />

therapeutischen Anwendungsgebieten eine zusätzliche Vermarktungsexklusivität von einem<br />

weiteren Jahr anschließt. Unter diesem neuen Unterlagenschutzsystem kann zwar ein Dritter<br />

auf die vorklinischen und klinischen Daten des ursprünglichen Antragstellers bereits acht<br />

Jahre nach der ersten Zulassungserteilung Bezug nehmen, aber eine generische Version<br />

erstmals nach Ablauf von zehn Jahren vermarkten.<br />

Für im Wege des dezentralen Verfahrens zugelassene Arzneimittel variiert der<br />

Unterlagenschutz in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union derzeit von sechs bis zu<br />

zehn Jahren. Diese nationalen Bestimmungen zum Unterlagenschutz mussten jedoch zum<br />

96


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

30. Oktober 2005 durch ein entsprechendes, europaweit geltendes 8+2+1 Schutzsystem<br />

entsprechend dem Schutzsystem für zentral zugelassene Arzneimittel ersetzt werden.<br />

12.2.4 Preisregulierung und Kostenerstattung im Gesundheitswesen<br />

Im Gegensatz zu den USA werden in vielen Europäischen Ländern die Preise für<br />

Arzneimittel unmittelbar oder mittelbar festgesetzt. Die Erstattungsfähigkeit eines<br />

Arzneimittels hängt dabei in der Regel davon ab, dass der festgesetzte Preis nicht<br />

überschritten wird. Zum Teil dient ein in einem europäischen Land festgesetzter Preis dabei<br />

als Bezugswert für die Preisfestsetzung in einem anderen europäischen Land. Häufig<br />

bestehen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dennoch unterschiedliche Preise<br />

für ein und dasselbe Arzneimittel. Dies führt dazu, dass Arzneimittel aus europäischen<br />

Ländern mit einem niedrigen Preisniveau in Länder der Europäischen Union mit einem<br />

höheren Preis im Wege des so genannten Parallelimports importiert werden.<br />

12.2.5 Arzneimittel für seltene Krankheiten oder Leiden (Orphan Drug-Status)<br />

Auch in der Europäischen Union kann für ein Arzneimittel der so genannte Orphan Drug-<br />

Status beantragt werden. Der Orphan Drug-Status, der von der EU-Kommission basierend<br />

auf der Empfehlung eines Expertenkomitees erteilt wird, gewährt dem pharmazeutischen<br />

Unternehmen grundsätzlich ein zehnjähriges Alleinvertriebsrecht ab Erteilung der Zulassung.<br />

Ein Arzneimittel wird als Orphan Drug ausgewiesen, wenn<br />

- es für die Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung einer Krankheit bestimmt ist, von<br />

der in der Gemeinschaft weniger als fünf von zehntausend Personen betroffen sind,<br />

oder<br />

- es zur Behandlung einer schweren oder einer Invalidität verursachenden Krankheit<br />

bestimmt ist und es ohne Anreize vermutlich nicht in den Verkehr gebracht wird,<br />

- und wenn es für diejenigen, die von diesem Leiden betroffen sind von erheblichem<br />

Nutzen ist.<br />

Der innerhalb der Europäischen Arzneimittelagentur EMA eingesetzte „Ausschuss für<br />

Orphan Drugs" wird beauftragt, innerhalb von 90 Tagen eine Stellungnahme zu den<br />

Anträgen auf Ausweisung von Arzneimitteln als Orphan Drugs abzugeben. Die Kommission<br />

verabschiedet innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Stellungnahme eine Entscheidung.<br />

Der pharmazeutische Unternehmer kann Einwände gegen die Stellungnahme des<br />

Ausschusses für Orphan Drugs erheben. Als Orphan Drugs ausgewiesene Arzneimittel<br />

werden in das „Gemeinschaftsregister für Orphan Drugs" eingetragen.<br />

Auf Orphan Drugs wird das „zentrale Zulassungsverfahren" angewandt, siehe Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2309/93 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und<br />

Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen<br />

Arzneimittelagentur. Der Antrag auf Zulassung des Orphan Drug-Status kann zu jedem<br />

beliebigen Zeitpunkt vor der Einreichung des Zulassungsantrags für das Arzneimittel<br />

erfolgen. Das Arzneimittel mit Orphan Drug-Status muss jedoch denselben<br />

Zulassungsprozess für neue Arzneimittel mit Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit<br />

durchlaufen wie jedes andere Arzneimittel auch. Der Antragsteller kann allerdings von der<br />

Zahlung der Gebühr, die der EMA zu entrichten ist, befreit werden.<br />

Wurde gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 eine Zulassung für ein Orphan Drug<br />

erteilt, so gilt für dieses Arzneimittel zehn Jahre lang ein Alleinvertriebsrecht. Jedoch kann<br />

dieses Alleinvertriebsrecht auf Antrag eines Mitgliedstaates nach sechs Jahren<br />

97


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

zurückgezogen werden, wenn dieser Mitgliedstaat nachweisen kann, dass die Kriterien für<br />

die Ausweisung eines Arzneimittels als Orphan Drug nicht mehr zutreffen oder der Preis des<br />

Arzneimittels zu hoch ist.<br />

Das Alleinvertriebsrecht steht der Zulassung eines weiteren Arzneimittels nicht entgegen,<br />

wenn der Inhaber der Zulassung des zuerst als Orphan Drug ausgewiesenen Arzneimittels<br />

dem zweiten Antragsteller seine Zustimmung gegeben hat, wenn er das Arzneimittel nicht in<br />

ausreichender Menge liefern kann oder wenn das zweite Arzneimittel dem ersten bereits<br />

zugelassenen Mittel hinsichtlich der Unbedenklichkeit, Wirksamkeit oder anderer klinischer<br />

Aspekte überlegen ist.<br />

98


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

13 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT<br />

WILEX agiert als Konzern, bestehend aus der WILEX AG und den Tochtergesellschaften<br />

WILEX Inc. mit Sitz in Cambridge, MA, USA, und Heidelberg Pharma AG mit Sitz in<br />

Ladenburg. Der WILEX-Konzern umfasst die Geschäftssegmente Therapeutika, Diagnostika<br />

und kundenspezifische Auftragsforschung.<br />

13.1 Übersicht<br />

WILEX AG<br />

Die WILEX AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in München. Gegenstand<br />

des Unternehmens sind die Erforschung, Entwicklung, Herstellung, Zulassung und der<br />

Vertrieb von Arzneimitteln und Diagnostika im Bereich der Onkologie sowie die Ein- und<br />

Auslizenzierung darauf basierender Schutzrechte. WILEX verfügt über zwei therapeutische<br />

Ansätze: Antikörper, die gezielt die Krebszellen angreifen, sowie niedermolekulare Wirkstoffe<br />

(„small molecules“), welche die biologischen Funktionen der Krebszellen blockieren sollen.<br />

Auf der Basis dieser Technologien will WILEX maßgeschneiderte, hochspezifische<br />

Therapien und Diagnostika klinisch entwickeln und zur Zulassung bringen. Durch die beiden<br />

Tochtergesellschaften, WILEX Inc. und Heidelberg Pharma AG, wird die Geschäftstätigkeit<br />

um bereits zugelassene In-vitro Diagnostika sowie eine innovative ADC (Antibody Drug<br />

Conjugate)-Technologie und ein Dienstleistungsgeschäft zur präklinischen Forschung<br />

erweitert.<br />

WILEX entwickelt neue Medikamente gegen Krebs, die sich gezielt an individuellen<br />

tumorspezifischen Zielstrukturen orientieren. Auf diese Weise sollen Therapien entwickelt<br />

werden, welche sich im Vergleich zu traditionellen Krebstherapien durch erhöhte<br />

Wirksamkeit und geringere Nebenwirkungen auszeichnen. Das Unternehmen fokussiert sich<br />

auf therapeutische Zielmoleküle, welche unmittelbar mit der Entstehung und/oder dem<br />

weiteren Fortschreiten der Krebserkrankung verknüpft sind.<br />

Der von WILEX entwickelte monoklonale Antikörper soll gezielt Krebszellen angreifen, indem<br />

er an das tumorspezifische Antigen CA IX auf der Krebszelle bindet und diese für das<br />

körpereigene Immunsystem des Patienten erkennbar macht. Vom Immunsystem werden<br />

Effektorzellen (z.B. natürliche Killerzellen, „N k cells“) ausgesendet, welche die Tumorzellen<br />

vernichten sollen.<br />

Basierend auf der Kenntnis über die Zielstrukturen des Antikörpers entwickelt WILEX<br />

außerdem ein Diagnostikum, das die genaue Bestimmung eines bösartigen Tumors möglich<br />

machen soll. Für den diagnostischen Einsatz wird der Antikörper radioaktiv markiert und ist<br />

in der Lage, die Krebszelle über ein bildgebendes Verfahren sichtbar zu machen.<br />

Spezifisch wirkende Inhibitoren verschiedener zellbiologischer Funktionen von Tumorzellen,<br />

die mit der Weiterleitung von Signalen, Prozessen wie Zellteilung, -differenzierung oder<br />

Zelltod in Verbindung gebracht werden, sollen das Tumorwachstum kontrollieren oder<br />

eindämmen bzw. die Metastasierung verhindern oder hemmen.<br />

Derzeit befinden sich vier Substanzen in der klinischen Entwicklung: REDECTANE ® ,<br />

RENCAREX ® , MESUPRON ® und WX-554. Das Projekt WX-037 befindet sich in der<br />

vorklinischen Entwicklung und zwei weitere Antikörperprojekte in der Forschung (Siehe<br />

Projekte in Forschung und Entwicklung).<br />

99


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

WILEX Inc.<br />

Durch die Ergänzung des Portfolios um In-vitro Diagnostiktests baut WILEX das Segment<br />

Diagnostik neben dem Diagnostikumkandidaten REDECTANE ® weiter aus. Angeboten<br />

werden ELISA-Tests, die Proteine im Blut messen, und ein immunohistochemischer (IHC)<br />

Test für Untersuchungen im Gewebe. Dabei ergänzen sich sowohl die auf dem Antikörper<br />

Girentuximab beruhenden Produkte RENCAREX ® und REDECTANE ® mit den auf CA IX<br />

spezialisierten ELISA und IHC Tests als auch der uPA-Inhibitor MESUPRON ® mit den<br />

ELISA-Tests für uPA und PAI-1. Darüber hinaus hat WILEX Inc. mit dem HER2/neu-ELISA-<br />

Test den nach unserer Kenntnis einzigen von der FDA zugelassenen ELISA-Bluttest in der<br />

Produktpalette.<br />

Ziel ist es, diese diagnostischen Tests als Companion Diagnostics einzusetzen. Mit der<br />

Messung von Proteinen im Blut und den entsprechenden bioanalytischen Methoden könnte<br />

man Patienten für Therapien selektieren und möglicherweise vorhersagen, ob und wie ein<br />

Patient auf eine Therapie ansprechen wird, bzw. seinen Krankheitsverlauf überwachen.<br />

Companion Diagnostics finden Einsatz sowohl in klinischen Studien als auch im klinischen<br />

Alltag. Das Ziel von WILEX Inc. ist es, neue FDA-zugelassene Tests für den klinischen,<br />

onkologischen, immundiagnostischen Markt anzubieten, um damit die Behandlung von<br />

Krebspatienten weltweit zu verbessern.<br />

Heidelberg Pharma AG<br />

Mit dem Erwerb von Heidelberg Pharma hat WILEX Zugang zu einer neuartigen<br />

Plattformtechnologie für therapeutische Antikörper-Wirkstoffkonjugate (Antibody Drug<br />

Conjugates, ADC). Diese ADC-Technologie hat das Potenzial, die Wirksamkeit vieler auf<br />

Antikörper basierender Wirkstoffe zu verbessern sowie bereits zugelassene Therapeutika<br />

weiterzuentwickeln. Die therapeutischen Antikörper-Wirkstoffkonjugate sind monoklonale<br />

Antikörper, an die biologisch aktive Wirkstoffe mit Hilfe von chemischen Brückenmolekülen<br />

gehängt werden. Der Antikörper bindet an die Tumorzelle, wird aufgenommen und leitet das<br />

Zellgift an sie ab. Das abgegebene Zellgift tötet die Tumorzelle, gesundes Gewebe bleibt<br />

jedoch unbeeinträchtigt in Abhängigkeit von der Spezifität des Antikörpers. Das Besondere<br />

dieser Technologie ist die Kombination der Spezifität des Antikörpers mit der Effizienz des<br />

Toxins.<br />

13.2 Unternehmensgeschichte<br />

WILEX wurde im September 1997 von einem Team von Ärzten und Krebsforschern der<br />

Technischen Universität München, unter anderen von Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm gegründet.<br />

Das wissenschaftliche Fundament der Gründung bildete die 15-jährige Forschung im Bereich<br />

des uPA-Systems und dessen Rolle bei Metastasierung und Tumorwachstum. Nach dem<br />

Abschluss der ersten Finanzierungsrunde erfolgte im Juli 1998 die Aufnahme der<br />

Geschäftstätigkeit des Unternehmens.<br />

Das Spektrum der Gesellschaft wurde 1999 um den G250-Antikörper (heute INN:<br />

Girentuximab, RENCAREX ® ) erweitert, der von einer Gruppe von Forschern der Universität<br />

Leiden, Niederlande, entdeckt und von Centocor Inc., Malvern, PA, USA, (Centocor)<br />

weiterentwickelt worden war. Im Rahmen dieser Einlizenzierung übertrug Centocor seine<br />

weltweiten exklusiven Rechte für den G250-Antikörper auf WILEX.<br />

WILEX hat bisher eine Vielzahl von vorklinischen und klinischen Studien durchgeführt. Mit<br />

den uPA-Inhibitoren (WX-UK1 und MESUPRON ® ) wurden im Laufe der Zeit acht Phase I-<br />

Studien mit über 150 Probanden und eine Phase II-Studie mit 95 Probanden abgeschlossen<br />

und eine Phase II-Studie mit über 132 Patienten begonnen. WILEX hatte im September 2003<br />

100


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

für das uPA-Programm den „Biotechnology Clinical Partnership Award” <strong>vom</strong><br />

Brustkrebsforschungsprogramm des US-amerikanischen Verteidigungsministeriums<br />

erhalten, der mit Fördergeldern in Höhe von insgesamt 5,0 Mio. $ verbunden und für die<br />

Finanzierung von klinischen Brustkrebsstudien mit dem uPA-Inhibitor in den USA bestimmt<br />

ist.<br />

Mit dem Antikörper RENCAREX ® wurden insgesamt sechs Phase I und II-Studien<br />

durchgeführt. Im Mai 2004 startete WILEX nach Erlaubnis durch die amerikanische<br />

Zulassungsbehörde FDA eine internationale, multizentrische Phase III-Zulassungsstudie für<br />

RENCAREX ® (ARISER-Studie).<br />

Mit dem Diagnostikumkandidaten REDECTANE ® , dem radioaktiv markierten Antikörper<br />

Girentuximab, wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und 2008 die Durchführung einer<br />

Phase III-Studie durch die FDA genehmigt. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist<br />

REDECTANE ® das erste Diagnostikum, für das eine spezielle Protokollbewertung (special<br />

protocol assessment, SPA) erteilt wurde. Die REDECT-Studie wurde in den USA<br />

durchgeführt und im Mai 2010 abgeschlossen. WILEX bereitet gemeinsam mit dem Partner<br />

IBA einen Zulassungsantrag bei der FDA vor.<br />

WILEX hat sich seit Gründung zum Ziel gesetzt, für die Produktkandidaten attraktive<br />

Lizenzverträge oder Partnerschaften abzuschließen. Im April 2004 hat WILEX mit dem<br />

spanischen Pharmaunternehmen Laboratorios del Dr. Esteve S.A., Barcelona, Spanien,<br />

(„Esteve“) die erste Entwicklungs- und Vermarktungspartnerschaft für RENCAREX ® für<br />

ausgewählte Länder Südeuropas abgeschlossen. Im Juni 2008 wurde mit IBA Pharma S.A.,<br />

Louvain-la-Neuve, Belgien, (IBA) eine Lizenzvereinbarung für die weltweite Vermarktung,<br />

den Vertrieb und Verkauf des diagnostischen Produktkandidaten REDECTANE ® vereinbart.<br />

Im Januar 2009 hat WILEX mit UCB eine strategische Allianz geschlossen, im Rahmen derer<br />

WILEX das vorklinische Onkologieportfolio von UCB übernommen hat und UCB<br />

strategischer Investor von WILEX geworden ist. Im Mai <strong>2011</strong> hat WILEX eine weitere<br />

Entwicklungs- und Vermarktungspartnerschaft für RENCAREX ® für die USA abgeschlossen.<br />

Partner ist Prometheus Laboratories Inc. (Prometheus), San Diego, CA, USA, ein etabliertes<br />

Spezial-Pharmazeutika- und Diagnostika-Unternehmen mit ausgewiesener Expertise in<br />

Gastroenterologie und Onkologie.<br />

Im Oktober 2010 hat die WILEX AG eine amerikanische Tochtergesellschaft gegründet, um<br />

die Geschäftsaktivitäten der Oncogene Science einzubringen. Die WILEX Inc. hat ihren Sitz<br />

in Cambridge, MA, USA, und wurde nach dem Gesellschaftsrecht des Bundesstaates<br />

Delaware (Delaware General Corporation Law) errichtet. Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm und Peter<br />

Llewellyn-Davies wurden als Geschäftsführer bestellt. WILEX Inc, ist spezialisiert auf die<br />

Produktion und Vermarktung einer Vielzahl von Biomarker-Tests unter Fortführung der<br />

Marke Oncogene Science mit Fokus Onkologie und konzentriert sich auf die Messung von<br />

Proteinen im Blut.<br />

Mit Übernahme der Heidelberg Pharma AG mit Sitz in Ladenburg im März <strong>2011</strong> verschaffte<br />

sich WILEX Zugang zur neuartigen Plattformtechnologie für therapeutische Antikörper-<br />

Wirkstoffkonjugate (Antibody Drug Conjugates, ADC) sowie zu einem komplementären<br />

präklinischen Dienstleistungsgeschäft. WILEX hat die Integration der Heidelberg Pharma AG<br />

begonnen und wird sie als 100%ige Tochtergesellschaft fortführen.<br />

WILEX ist seit November 2006 am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

(Prime Standard) gelistet. Die Gesellschaft hat seit Gründung in vier privaten<br />

Finanzierungsrunden, mit dem Börsengang und über Kapitalmaßnahmen über 150 Mio. €<br />

von verschiedenen institutionellen, strategischen und privaten Investoren eingeworben, um<br />

die Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten weiterzuentwickeln und die notwendigen<br />

101


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

vorklinischen Forschungsprojekte und klinischen Studien durchzuführen. WILEX verfügt<br />

heute über ein breites Portfolio an Produktkandidaten für Therapie und Diagnostik und hat<br />

starke Partner für die Entwicklung und Vermarktung dieser Kandidaten gewonnen.<br />

13.3 Wesentliche Stärken<br />

Nach Auffassung von WILEX haben die folgenden Stärken zu einer positiven Entwicklung<br />

der Gesellschaft geführt. Diese Stärken will WILEX auch zukünftig nutzen.<br />

- Neue Ansätze bei der Krebsbehandlung<br />

Der therapeutische Ansatz von WILEX besteht darin, neue Krebstherapien mit einer<br />

erhöhten Wirksamkeit bei gleichzeitig geringeren Nebenwirkungen im Vergleich zu<br />

herkömmlichen Krebstherapien zu entwickeln. Ziel von WILEX ist dabei zum einen die<br />

Entwicklung neuer Krebstherapien, die gezielt Tumorzellen angreifen und dabei anders als<br />

bestimmte herkömmliche Behandlungsmethoden – zum Beispiel die Chemotherapie – nicht<br />

unspezifisch zellgiftig („nicht zytotoxisch“) sind.<br />

Derzeit entwickelt WILEX den Antikörper RENCAREX ® für die adjuvante Behandlung von<br />

Patienten mit klarzelligem Nierenzellkarzinom nach vollständiger oder teilweiser<br />

chirurgischer Entfernung der Niere. Für diese Patienten gibt es bislang keine weitere<br />

Behandlungsmöglichkeit nach der Operation, obwohl viele Patienten ein hohes<br />

Wiedererkrankungsrisiko haben. RENCAREX ® erhielt den Orphan Drug-Status von der<br />

amerikanischen Zulassungsbehörde Food and Drug Administration („FDA“) und von der<br />

europäischen Zulassungsbehörde (European Medicines Agency, ,,EMA“). Dieser Orphan<br />

Drug-Status schützt RENCAREX ® gegen die Markteinführung von in Wirkung und/oder<br />

Struktur ähnlichen Antikörpern ab dem Zeitpunkt der Zulassung für einen Zeitraum von<br />

sieben Jahren innerhalb der USA und zehn Jahren innerhalb der Europäischen Union.<br />

Zum anderen konzentriert sich WILEX auf Therapien, die das weitere Fortschreiten der<br />

Krebserkrankung hemmen sollen. Dazu zählen die niedermolekularen Substanzen<br />

MESUPRON ® , WX-554 und WX-037, die bestimmte Systeme und Signalwege im Körper<br />

blockieren sollen und damit die Ausbreitung und das Wachstum von bösartigen Tumoren<br />

hemmen sollen.<br />

- Erweiterung des Geschäftsmodells durch strategische Akquisitionen<br />

Durch die strategischen Akquisitionen der Heidelberg Pharma AG und Oncogene<br />

Science (über WILEX Inc.) wurde das Geschäftsmodell erweitert: Der WILEX-Konzern<br />

ist in drei Segmente eingeteilt: Therapeutika (Rx), Diagnostika (Dx) und<br />

kundenspezifische Auftragsforschung (Cx). Diese Segmente sollen zukünftig die Basis<br />

für ein verbreitertes Erlösmodell bieten und Synergien innerhalb der Wertschöpfung<br />

nutzen.<br />

- Strategische Synergien<br />

Durch Oncogene Science wurden die diagnostische Expertise und das<br />

Leistungsangebot weiter ausgebaut. Der Kauf von Oncogene Science gewährt<br />

gleichzeitig privilegierten Zugang zu Lizenzen und Schutzrechten in<br />

Schlüsselbereichen der WILEX-Produktentwicklung. Die Akquisition von Heidelberg<br />

Pharma eröffnete ebenfalls wichtige strategische Synergien. Die präklinische<br />

kundenspezifische Auftragsforschung von Heidelberg Pharma erweitert die bisherigen<br />

Entwicklungstätigkeiten bei WILEX. Mithilfe der Technologieplattform für<br />

AntikörperWirkstoffkonjugate (ADC) von Heidelberg Pharma sollen neue<br />

102


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Entwicklungsprojekte und Forschungsallianzen mit Pharmapartnern initiiert werden und<br />

über Lizenzverträge mit Pharma- und Biotechnologieunternehmen vermarktet werden.<br />

- Zugriff auf vielversprechende ADC-Technologieplattform für eigene<br />

Entwicklungsaktivitäten<br />

Die ADC-Technologie könnte zukünftig für die Weiterentwicklung von WILEX-<br />

Antikörpern genutzt werden.<br />

- Hohe Expertise in der Entwicklung von verschiedenen Produktkandidaten<br />

WILEX verfügt über eine große Expertise in der Entwicklung onkologischer<br />

Produktkandidaten – von der präklinischen Phase bis zur klinischen Phase III.<br />

- Ausgewogenes Portfolio<br />

WILEX verfügt nach eigener Einschätzung über ein breites, ausgewogenes und weit<br />

fortgeschrittenes Portfolio an Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten in<br />

verschiedenen Stufen der vorklinischen und klinischen Entwicklung. Die Arzneimittelund<br />

Diagnostikumkandidaten von WILEX können nach Auffassung der Gesellschaft zur<br />

Behandlung verschiedener Krebserkrankungen weiterentwickelt werden.<br />

- Starke Partnerschaften<br />

WILEX hat in den vergangenen Jahren verschiedene Entwicklungs- und<br />

Vermarktungspartnerschaften mit internationalen Pharma- und Diagnostikunternehmen<br />

abgeschlossen. Diese zeigen neben dem Interesse an den Produktkandidaten auch<br />

das Vertrauen in WILEX, Produkte zu entwickeln und bis zur Marktreife zu bringen und<br />

stellen eine Validierung von WILEX dar. Bei der Strukturierung dieser Partnerschaften<br />

wurden neue Wege eingegangen, die mit Interesse und Respekt in der Branche<br />

beachtet wurden.<br />

- Ausgedehntes Forschungs- und Kooperationsnetzwerk<br />

Seit Gründung der Gesellschaft hat WILEX ein weitreichendes Netzwerk mit<br />

Krankenhäusern und akademischen Einrichtungen aufgebaut, um neue<br />

Forschungsprojekte zu identifizieren, die einen Fortschritt bei der Behandlung von<br />

Krebs darstellen könnten. Im Rahmen dieses Netzwerks hat WILEX in der<br />

Vergangenheit Lizenzen und Patente erworben und Forschungsprojekte durchgeführt.<br />

Die Gesellschaft erwartet dies auch für die Zukunft.<br />

- Umfangreiches geistiges Eigentum<br />

WILEX verfügt über umfangreiches geistiges Eigentum, das Know-how, Lizenzen,<br />

Marken sowie mehr als 70 Patente und etwa 70 Patentanmeldungen, untergliedert in<br />

mehr als 25 Patentfamilien, umfasst. Darüber hinaus halten die Tochtergesellschaften<br />

Patente und Patentanmeldungen oder Zugriff auf Lizenzen zu Patenten. Dieses<br />

geistige Eigentum soll der Absicherung der operativen Geschäftstätigkeit des Konzerns<br />

dienen.<br />

- Erfahrenes Management<br />

WILEX hat ein international erfahrenes Management-Team mit Qualifikationen<br />

insbesondere im Bereich der Arzneimittelforschung und -entwicklung (speziell in Bezug<br />

auf die Krebsforschung), klinische und pharmazeutische Entwicklung und Zulassung<br />

sowie Vermarktung und Finanzen.<br />

103


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

13.4 Strategie<br />

Strategisches Ziel von WILEX ist es, in den nächsten Jahren die Aufwendungen für<br />

Forschung und Entwicklung zunehmend aus dem laufenden Cash Flow zu finanzieren.<br />

Grundlage dafür ist die Auslizenzierung des in den vergangenen Jahren erfolgreich<br />

entwickelten Portfolios an neuartigen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten zur<br />

Behandlung von Krebserkrankungen.<br />

Zu den wesentlichen Elementen der Strategieumsetzung von WILEX gehören:<br />

- Kommerzialisierung des Portfolios<br />

Der Schwerpunkt der Unternehmensstrategie liegt auf der Kommerzialisierung des<br />

Portfolios, um die Finanzierung der Gesellschaft sicherzustellen. WILEX führt<br />

regelmäßig mit internationalen Pharmaunternehmen Gespräche über die<br />

Auslizenzierung der Produktkandidaten.<br />

- Vermarktung der ADC-Technologie<br />

Die Vermarktung der ADC-Technologie eröffnet große Potenziale für<br />

Forschungskooperationen. Beispielsweise können Auslizenzierungsvereinbarungen<br />

oder Entwicklungspartnerschaften auf der Basis unterschiedlicher Toxine oder Linker<br />

abgeschlossen werden. Allein dieser Ansatz kann zu vielfältigen Allianzen in einer<br />

Reihe onkologischer Indikationen führen.<br />

- Umsätze durch In-vitro Diagnostika<br />

Durch WILEX Inc. (Oncogene Science) werden die diagnostische Expertise und das<br />

Leistungsangebot weiter ausgebaut. Die zugelassenen Diagnostiktests können bereits<br />

jetzt schon Umsätze generieren Gleichzeitig gewährt der Kauf der Vermögenswerte<br />

der Oncogene Science durch WILEX Inc. privilegierten Zugang zu Lizenzen und<br />

Schutzrechten in Schlüsselbereichen der WILEX-Produktentwicklung.<br />

- Antrag auf Zulassung für REDECTANE® zur Diagnose von Nierentumoren<br />

WILEX plant auf Basis der Studienergebnisse der Phase III-Studie mit REDECTANE ®<br />

einen Zulassungsantrag bei der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA<br />

einzureichen. Das Pre-BLA-Meeting, die offizielle Vorbesprechung für den<br />

Zulassungsantrag, fand im zweiten Quartal <strong>2011</strong> mit der FDA statt. Bevor der<br />

Zulassungsantrag gestellt werden kann, sind zwei Themen durch WILEX und den<br />

Partner IBA zu bearbeiten und die weitere Vorgehensweise mit der FDA abzustimmen.<br />

- Antrag auf Zulassung für RENCAREX® für die adjuvante Behandlung von<br />

Nierenkrebspatienten<br />

RENCAREX ® befindet sich in den USA, der Europäischen Union und anderen Ländern<br />

in einer Phase III-Studie. Im Januar <strong>2011</strong> wurde der Prozess für die Zwischenanalyse<br />

zur Wirksamkeit gestartet. Die Gesellschaft erwartet die Ergebnisse der<br />

Zwischenanalyse im zweiten Halbjahr <strong>2011</strong>.<br />

- Finale Daten MESUPRON® und Lizenzvertrag<br />

Die positiven Daten der Phase II-Studie in Bauchspeicheldrüsenkrebs im Sommer<br />

2010 haben eine Verbesserung des Tumoransprechens und die Verlängerung des<br />

Gesamtüberlebens mit MESUPRON ® gezeigt. Derzeit wird MESUPRON ® in einer<br />

Phase II-Studie in der Indikation Brustkrebs getestet. Nachdem die<br />

Patientenrekrutierung erfolgreich abgeschlossen wurde, wird mit Daten aus dieser<br />

Studie im Laufe des Jahres 2012 gerechnet. WILEX plant, MESUPRON ® mit einem<br />

104


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

weltweiten Partner gemeinsam weiterzuentwickeln, um die Werthaltigkeit des<br />

Produktkandidaten optimal auszuschöpfen.<br />

13.5 Medizinischer und wissenschaftlicher Hintergrund<br />

13.5.1 Krebs und Metastasierung von Tumoren<br />

Unter Krebs versteht man Erkrankungen, die durch unkontrolliertes Wachstum<br />

zerstörerischer (bösartiger) Zellen charakterisiert werden, welche sich im Körper des<br />

Patienten ausbreiten. Krebs entsteht unter anderem, wenn das körpereigene Immunsystem<br />

nicht oder nicht mehr in der Lage ist, solche abnormen Zellen zu entdecken und zu<br />

zerstören. Die Entstehungswege bis zum Ausbruch der Erkrankung sind komplex und<br />

variieren je nach Tumortyp.<br />

Einzelne Tumorzellen können sich <strong>vom</strong> Tumor lösen, an entfernte Stellen im Körper wandern<br />

und dort zu neuen Tumoren heranwachsen. Dieser Prozess wird als „Metastasierung“<br />

bezeichnet. Nicht der ursprüngliche Tumor, sondern die an anderen Stellen im Körper<br />

heranwachsenden Tumoren („Metastasen“) sind für die meisten durch Krebs verursachten<br />

Todesfälle verantwortlich.<br />

Weltweit sind viele Menschen von dieser Krankheit betroffen, die in den Industriestaaten zu<br />

den häufigsten Todesursachen zählt. Trotz der allgemeinen Tendenz zu einer gesünderen<br />

Lebensführung, verbesserten Diagnosen und einem beachtenswerten Erfolg bei der<br />

Behandlung bestimmter Krebstypen, ist voraussichtlich auch in den nächsten Jahren damit<br />

zu rechnen, dass Krebs insbesondere infolge der Alterung der Gesellschaft sowie der<br />

Zunahme von Umwelteinflüssen eine der häufigsten Todesursachen bleiben wird.<br />

13.5.2 Herkömmliche Behandlungsmethoden von Krebs<br />

Bei der herkömmlichen Behandlung von Krebs wird in der Regel der Tumor operativ entfernt.<br />

Gegebenenfalls wird der Patient anschließend mittels Bestrahlung und/oder Chemotherapie<br />

behandelt. Dieser Therapieansatz, alle Tumorzellen zu vernichten, wird als „Seek and<br />

Destroy“ bezeichnet. Obwohl herkömmliche Krebstherapien zu einer Verlängerung der<br />

Überlebenszeit sowie zu einer Verbesserung der Lebensqualität vieler Patienten geführt<br />

haben, weisen sie dennoch zahlreiche Schwächen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und<br />

Verträglichkeit auf. So kann die operative Entfernung solider Tumore nicht garantieren, dass<br />

alle vorhandenen Tumorzellen entdeckt und entfernt wurden. Dies gilt insbesondere dann,<br />

wenn der Tumor bereits metastasiert hat. Die Bestrahlung kann von schwerwiegenden<br />

Nebenwirkungen begleitet sein und hat zudem nur eine eingeschränkte Wirksamkeit bei der<br />

Behandlung weit gestreuter Metastasen. Chemotherapien erzielen häufig nur<br />

vorübergehende Erfolge in der Bekämpfung vieler solider Tumorarten, da die Krankheit<br />

binnen Monaten oder Jahren wieder neu auftreten kann. Zudem sinken die Erfolgsraten von<br />

Chemotherapien mit ihrer wiederholten Anwendung, da Tumorzellen im Laufe der Zeit<br />

Resistenzen gegen die verabreichten Arzneimittel entwickeln können. Die Chemotherapie<br />

wirkt außerdem vergleichsweise unspezifisch und kann deshalb auch gesunde Zellen des<br />

Organismus schädigen, weshalb es zum Teil zu schweren Nebenwirkungen kommen kann,<br />

wie zum Beispiel Übelkeit, Erbrechen, Haarverlust sowie lebensbedrohlicher<br />

Nebenwirkungen wie zum Beispiel Schädigung von Leber-, Herz-, Knochenmark- und<br />

Blutzellen. Solche Nebenwirkungen können eine Reduzierung der Dosierung und damit eine<br />

Schwächung der therapeutischen Wirkung nach sich ziehen.<br />

105


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

13.5.3 Paradigmenwechsel in der Krebstherapie<br />

In den vergangenen Jahren hat sich durch die Zusammenarbeit von Wissenschaftlern,<br />

Onkologen und der pharmazeutischen Industrie ein Paradigmenwechsel in der Krebsmedizin<br />

vollzogen. Der traditionelle „Seek and Destroy“-Ansatz wird zunehmend ergänzt und ersetzt<br />

durch neue, zielgerichtete, nicht zytotoxische Therapieformen, auch „Target and Control“-<br />

Ansatz genannt. Dieser Therapieansatz zielt zum Beispiel auf die Hemmung biologischer<br />

Funktionen der Tumorzellen, die es ihnen ermöglichen, in das umgebende Gewebe<br />

einzuwandern und Metastasen zu bilden, oder die Hemmung der Bildung neuer Blutgefäße,<br />

die den Tumor mit ausreichenden Nährstoffen versorgen würden. Die neuen Wirkstoffe<br />

binden dabei bevorzugt an die Tumorzellen, und ziehen andere, gesunde Zellen des Körpers<br />

geringer in Mitleidenschaft. Die neuen Therapien können dadurch mit geringeren<br />

Nebenwirkungen behaftet sein. Die neuen Wirkstoffe sollen damit auch eine<br />

Langzeittherapie ermöglichen, deren Ziel es ist, die Erkrankung zu kontrollieren und den<br />

Patienten hierdurch eine verbesserte Lebensqualität zu bieten.<br />

Nach Meinung von WILEX sind vor allem die folgenden Therapieansätze vielversprechend,<br />

die (i) auf Antikörpern beruhen, die an die Tumorzellen binden und für das körpereigene<br />

Immunsystem erkennbar machen, die bösartigen Zellen des Tumors zu zerstören und (ii) auf<br />

Substanzen beruhen, die die biologische Funktion des Tumors hemmen (Inhibitoren) und<br />

dadurch das Wachstum und die Metastasierung des Tumors verringern.<br />

13.5.4 Antikörper<br />

Antikörper sind Eiweißstoffe, die <strong>vom</strong> Immunsystem mit dem Ziel produziert werden, fremde,<br />

krankheitsauslösende Substanzen wie Viren oder Bakterien zu erkennen und zu zerstören.<br />

Antikörper sind in der Lage, bestimmte molekulare Strukturen, so genannte Antigene,<br />

spezifisch zu erkennen und daran zu binden. Durch diese Bindung werden physiologische<br />

Prozesse ausgelöst, die die Krankheitserreger unschädlich machen und dadurch den<br />

Organismus vor der jeweiligen Erkrankung schützen sollen. Antikörper sind hoch spezialisiert<br />

und können selbst die kleinsten molekularen Unterschiede erkennen. Pharmazeutisch<br />

hergestellte Antikörper, die aus einem Zellklon resultieren, welcher aus einer einzigen Zelle<br />

hervorgegangen ist, werden als monoklonale Antikörper bezeichnet. Monoklonale Antikörper<br />

können gezielt so entwickelt werden, dass sie spezifisch gegen ein bestimmtes Protein auf<br />

der Oberfläche von Tumorzellen gerichtet sind. Auf Grund dieser Spezifität sowie der<br />

Möglichkeit, sie in großen Mengen bei gleichbleibender Qualität zu produzieren, stellen<br />

Antikörper eine neuartige Klasse von Arzneimitteln zur Behandlung von Krebs dar. Das<br />

Verständnis der Eigenschaften von Antikörpern und die Möglichkeit, menschliche Antikörper<br />

künstlich herzustellen, stellte die theoretische Basis für die neue, auf Antikörpern basierende<br />

Immunotherapie dar. Dieser neue Ansatz führte zu der Suche nach tumorspezifischen<br />

Antigenen, gegen die monoklonale Antikörper gezielt eingesetzt werden könnten. Soweit es<br />

gelingt, Antikörper gegen Antigene herzustellen, die nur auf Tumorzellen, nicht jedoch auf<br />

gesunden Zellen vorhanden sind, können damit neue zielgerichtete Krebstherapien<br />

entwickelt werden, die möglichst wirksam die Tumorzellen bekämpfen und gleichzeitig mit<br />

geringen Nebenwirkungen einhergehen.<br />

13.5.5 Antikörper-Wirkstoffkonjugate (ADC)<br />

Antikörper-Wirkstoffkonjugate, auch antibody drug conjugates genannt, setzen sich aus drei<br />

Bestandteilen zusammen: Einem monoklonalen Antikörper, der über chemische<br />

Brückenmoleküle (so genannte Linker) mit einem biologisch aktiven Wirkstoff (Toxin)<br />

106


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

verbunden wird. Der Antikörper transportiert das angekoppelte Toxin spezifisch zur<br />

Krebszelle, um diese zu bekämpfen.<br />

Die in der Krebstherapie eingesetzten zytotoxischen Substanzen, insbesondere bei<br />

Chemotherapien, sind meist nicht tumorspezifisch und töten alle sich schnell teilenden, und<br />

somit auch gesunde, Zellen ab. Darüber hinaus haben sie häufig schwere Nebenwirkungen<br />

und sind belastend für den Körper. Die Antikörper-Wirkstoffkonjugate könnten eine selektive<br />

Behandlung von Tumoren mit Zellgiften ermöglichen und somit eine Lösung für dieses<br />

Problem bieten.<br />

13.5.6 Inhibitoren zellbiologischer Funktionen<br />

Tumorzellen verwenden oft eine Vielzahl biologischer Systeme, um zu wachsen und sich im<br />

Körper auszubreiten. In Folge gestörter Signalübertragungsmechanismen sind Tumorzellen<br />

unter anderem in der Lage, sich schneller zu teilen und damit schneller zu vermehren als<br />

normale Zellen. Um ein nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten, bedienen sich die<br />

Tumorzellen des Mechanismus der Angiogenese, das heißt mittels neu gebildeter<br />

Blutgefäße wird die Nährstoffversorgung der neu gebildeten und wachsenden Tumore<br />

ermöglicht. Zudem werden vermehrt Proteasen gebildet, die es den Tumorzellen<br />

ermöglichen, in das sie umgebende Gewebe sowie ins Lymph- und Blutsystem einzudringen<br />

und zu metastasieren. Solche Systeme funktionieren in der Regel durch die Bindung von<br />

bestimmten Botenstoffen an Proteine, die an die Zelloberfläche gebunden sind (so genannte<br />

Rezeptoren). Spezifisch wirkende Inhibitoren, die solche Bindungen und somit Systeme<br />

hemmen, haben das Ziel, eine Kontrolle des Tumorwachstums und eine Hemmung der<br />

Metastasierung zu bewirken.<br />

13.5.7 Klinische Entwicklung von Arzneimitteln und Diagnostika zur<br />

Krebsbehandlung<br />

Bevor ein neuer Produktkandidat als Arzneimittel beziehungsweise Diagnostikum vermarktet<br />

werden kann, muss dieser zunächst strengen klinischen Studien unterzogen werden. In einer<br />

klinischen Studie wird untersucht, ob ein neues Arzneimittel beziehungsweise Diagnostikum<br />

oder eine neue Behandlungsmethode die Erkrankung lindern und für den Patienten von<br />

Vorteil sein kann. Klinische Studien ermöglichen Ärzten und Forschern, Informationen über<br />

den Nutzen, die Nebenwirkungen und mögliche Anwendungsgebiete des neuen<br />

Arzneimittels beziehungsweise Diagnostikums sowie verschiedene Kombinationen,<br />

Dosierungen und neue Indikationsbereiche für bereits existierende Arzneimittel<br />

beziehungsweise Diagnostika zu sammeln.<br />

Um den größtmöglichen Schutz der an einer klinischen Studie teilnehmenden Patienten und<br />

gesunden Freiwilligen („Probanden“) zu gewährleisten, wird der Prozess der klinischen<br />

Entwicklung sorgfältig, streng und sehr umfangreich durch Gesetze reguliert und von den<br />

entsprechenden Behörden und den Ethik-Kommissionen der jeweiligen Institution, an der die<br />

Studien durchgeführt werden, überwacht.<br />

Phasen der klinischen Studien<br />

Klinische Studien, die bei einem Zulassungsantrag (New Drug Applications (NDA) oder<br />

Biological Drug Applications (BLA) in den USA; Marketing Authorisation Application (MAA) in<br />

der Europäischen Union) für ein neues Arzneimittel im Bereich biologischer Präparate, wie<br />

zum Beispiel Antikörper, durchgeführt werden, sind in drei aufeinander folgende Phasen<br />

aufgeteilt: Phase I, II und III. Manche dieser Phasen können zusammengefasst werden oder<br />

sich in einzelnen Bereichen überlappen.<br />

107


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

13.5.7.1 Klinische Studien der Phase I<br />

Bevor überhaupt eine klinische Studie an Menschen durchgeführt werden kann, muss ein<br />

neuer Arzneimittelkandidat für die klinische Entwicklung zugelassen werden. Diese<br />

Genehmigung heißt in den USA IND (Investigational New Drug; in der Europäischen Union<br />

basiert die Genehmigung auf dem Investigational Medicinal Product Dossier, „IMPD“) und<br />

wird auf der Grundlage der Daten erteilt, die in Laboren und bei Tierversuchen erhoben<br />

werden. Die Zulassung wird erteilt, wenn der neue Arzneimittelkandidat als geeignet für die<br />

Behandlung von Erkrankungen bei Menschen gilt. In der Vergangenheit wurden die Phase I-<br />

Studien mit zytotoxischen Arzneimittelkandidaten an Patienten mit Krebs im späten Stadium<br />

durchgeführt. Bei nicht zytotoxisch wirkenden Arzneimitteln dürfen die Phase I-Studien<br />

jedoch inzwischen auch an Probanden durchgeführt werden. Klinische Studien der Phase I<br />

beurteilen das Sicherheitsprofil eines Arzneimittelkandidaten. Der Bereich der sicheren<br />

Dosierungen ist der Bereich, in dem keine schwerwiegenden Nebenwirkungen auftreten.<br />

Darüber hinaus liefern klinische Studien der Phase I Erkenntnisse darüber, wie eine<br />

Substanz <strong>vom</strong> Körper aufgenommen, verteilt, abgebaut und ausgeschieden wird. Im<br />

Gegensatz zu einer Studie an gesunden Probanden (Phase Ia) kann in einigen Fällen eine<br />

so genannte Phase Ib-Studie an Krebspatienten, durchgeführt werden.<br />

13.5.7.2 Klinische Studien der Phase II<br />

Die klinischen Studien der Phase II werden in der Regel an Patienten durchgeführt, um<br />

mögliche negative Auswirkungen und Sicherheitsrisiken zu identifizieren, die Wirksamkeit<br />

des Arzneimittelkandidaten für die gezielte Anwendung bei bestimmten Indikationen sowie<br />

die Dosierungsverträglichkeit und die optimale Dosierung zu evaluieren. Normalerweise sind<br />

klinische Studien der Phase II für die weitere Bestimmung der Sicherheit des Arzneimittels<br />

bei der Dosierung vorgesehen, die einer größeren Anzahl von Patienten verabreicht werden<br />

kann. Phase II-Studien können mehrfach <strong>vom</strong> Sponsor durchgeführt werden, um vor dem<br />

Beginn größerer und umfangreicherer Phase III-Studien genügend Informationen zu<br />

erhalten.<br />

13.5.7.3 Klinische Studien der Phase III<br />

Die klinischen Studien der Phase III bezeichnet man üblicherweise als Zulassungs- oder<br />

Zentralstudien. Sie werden durchgeführt, wenn die Phase II-Studien darauf hinweisen, dass<br />

die Substanz wirksam ist, ein akzeptables Sicherheitsprofil zeigt und eine effektive<br />

Dosierung identifiziert worden ist. In den Phase III-Studien wird die neue Substanz<br />

normalerweise in einer kontrollierten Zufallsverteilung (blinded controlled randomized trial)<br />

getestet, in dem es mit einer zugelassenen Therapieform an einer bestimmten<br />

Patientengruppe in Krankenhäusern und medizinischen Praxen verglichen wird. Die<br />

Arzneimittelkandidaten werden im Test mit einem Placebo verglichen, falls keine<br />

zugelassene Alternativbehandlung zur Verfügung steht. Ziel dieser Studien ist es, einen<br />

statistisch signifikanten Nachweis für die Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit des<br />

Arzneimittelkandidaten verglichen mit der zugelassenen Standardbehandlung oder einem<br />

Placebo an einer definierten Patientengruppe mit einer Krankheit in einem bestimmten<br />

Stadium der Erkrankung zu erlangen.<br />

13.5.8 Das sich wandelnde Verständnis des klinischen Nutzens<br />

In der Regel wird ein Arzneimittel oder Diagnostikum nur zugelassen, wenn bestimmte<br />

definierte Endpunkte hinsichtlich der Wirksamkeit und Sicherheit erreicht worden sind. Diese<br />

108


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Endpunkte werden von den Behörden definiert, um einen sinnvollen Nutzen für den<br />

Patienten zu charakterisieren und zu messen. Der traditionelle Maßstab für einen klinischen<br />

Nutzen war bisher das „objektive Ansprechen“ (objective response), definiert als ein<br />

Schrumpfen des Tumors um mindestens 50 % (gemäß den entsprechenden Definitionen der<br />

Weltgesundheitsorganisation („WHO“)). Wenn dieses Kriterium während einer klinischen<br />

Studie in einer an der Studie beteiligten statistisch relevanten Patientengruppe zutrifft, wird<br />

dem Arzneimittelkandidaten ein klinischer Nutzen zugesprochen. Dies spiegelt die<br />

traditionelle Therapie mit dem „Seek and Destroy“-Ansatz wieder.<br />

Der Paradigmenwechsel in der Krebstherapie mit dem Ansatz, die Krankheit zu kontrollieren,<br />

bedeutet, dass andere Maßstäbe für den klinischen Nutzen gesetzt werden, wie zum<br />

Beispiel Verbesserung der mittleren oder gesamten Überlebenszeit (beide Endpunkte stellen<br />

statistische Definitionen der Überlebenszeit dar), Verbesserung der krankheitsfreien<br />

Überlebenszeit (Zeit bis zu einem Wiederauftreten der Krankheit nach Entfernung des<br />

Tumors) oder Verbesserung der progressionsfreien Überlebenszeit (Zeit während und nach<br />

Behandlung des Tumors bis zur Verschlechterung der Krankheit).<br />

13.6 Projekte in Forschung und klinischer Entwicklung<br />

13.6.1 Überblick über die Entwicklungspipeline von Diagnostika und Therapeutika<br />

WILEX konzentriert sich zum einen auf die Entwicklung neuer Arzneimittel basierend auf<br />

therapeutischen Antikörpern und niedermolekularen Wirkstoffen zur Behandlung bösartiger<br />

Tumore und zum anderen werden die Eigenschaften des Antikörpers Girentuximab genutzt,<br />

um ihn als Diagnostikum zu entwickeln. Die Gesellschaft hat vier Produktkandidaten in der<br />

klinischen Entwicklung. Davon befinden sich die auf dem Antikörper Girentuximab<br />

basierenden Produktkandidaten RENCAREX ® in einer Phase III-Studie und REDECTANE ®<br />

in Vorbereitung auf den Zulassungsantrag. Alle weiteren Kandidaten befinden sich in den<br />

klinischen Phasen I und II oder in der vorklinischen Entwicklung und Forschungsphase. Die<br />

folgende Übersicht liefert einen Überblick über die derzeit laufenden Programme. Weitere<br />

Informationen – auch über abgeschlossene Studien – sind in den jeweiligen Kapiteln zu den<br />

Produktkandidaten zu finden:<br />

Produktkandidat Antikörper/Inhibitor Indikation Status<br />

REDECTANE ® Antikörper zur Diagnose Nierentumor Phase III<br />

RENCAREX ® Antikörper zur Therapie Nicht metastasiertes klarzelliges Phase III<br />

Nierenzellkarzinom (adjuvante<br />

Therapie)<br />

MESUPRON ® uPA-Inhibitor* Brustkrebs Phase II<br />

WX-554 MEK-Inhibitor* Krebs Phase I<br />

WX-037 PI3K-Inhibitor* Krebs Präklinik<br />

ADC-Girentuximab Antikörper-Wirkstoffkonjugat Krebs Forschung<br />

2 Antikörperprogramme<br />

Krebs<br />

Forschung<br />

*Diese Inhibitoren sind niedermolekulare Wirkstoffe<br />

109


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

13.6.2 REDECTANE ®<br />

13.6.2.1 Indikation und Funktionsweise<br />

Selbst moderne bildgebende Verfahren wie die Computer- oder Kernspintomographie<br />

können heute keine eindeutige Aussage darüber treffen, ob ein Nierentumor gutartig oder<br />

bösartig ist. Erst die histologische Untersuchung nach der Operation, bei der die gesamte<br />

Niere oder die erkrankten Teile der Niere entfernt werden, kann den Nachweis liefern. Bei<br />

etwa 65 % der Patienten mit Nierenkrebs tritt der aggressivste Phänotyp, das klarzellige<br />

Nierenzellkarzinom, auf. Die Diagnose des aggressiven klarzelligen Nierenzellkarzinoms<br />

bereits vor der Operation stellt aus Sicht von WILEX einen hohen medizinischen Bedarf dar.<br />

Bei REDECTANE ® (INN: 124I-Girentuximab) handelt es sich um eine radioaktiv markierte<br />

Form des Antikörpers Girentuximab, der wie RENCAREX ® auch an das tumorspezifische<br />

Antigen CA IX auf dem klarzelligen Nierenzellkarzinom bindet. Über eine Positron-<br />

Emissions-Tomographie (PET) kann die Anreicherung dieses Antikörpers im Tumorgewebe<br />

bildlich dargestellt werden. Mit den zusätzlichen Informationen einer Computertomographie<br />

(CT) kann die Anreicherung des Antikörpers lokalisiert werden.<br />

REDECTANE ® soll als bildgebendes antikörperbasiertes Diagnostikum den Arzt bei der<br />

Diagnose eines Nierentumors mit PET/CT unterstützen. Wichtiges Ziel ist die Bestimmung,<br />

dass kein klarzelliges Nierenzellkarzinom vorliegt. Damit könnte die Planung der Behandlung<br />

von Nierentumorpatienten grundlegend verbessert und möglicherweise unnötige<br />

Operationen vermieden werden. Darüber hinaus könnte REDECTANE ® grundsätzlich auch<br />

für die Kontrolle des Therapieerfolgs und die Diagnose anderer Tumorarten geeignet sein.<br />

13.6.2.2 Präklinische und klinische Studien<br />

Klinische Projekte Wirkmechanismus Indikation Patienten Status<br />

Phase III-Studie<br />

Machbarkeitsstudie<br />

Diagnostikum,<br />

Nierenzellkarzinom 226 2010 abgeschlossen<br />

Bildgebendes PET/CT 1<br />

Diagnostikum,<br />

Nierenzellkarzinom 26 2006 abgeschlossen<br />

Bildgebendes PET/CT 1<br />

1<br />

PET- Positronen-Emmissions-Tomographie, CT-Computertomographie, PET/CT Kombination<br />

Der Kooperationspartner der Gesellschaft, das Ludwig Institute for Cancer Research, New<br />

York, NY, USA, führte in Zusammenarbeit mit dem Memorial Sloane-Kettering Cancer<br />

Center, New York, NY, USA, eine Machbarkeitsstudie durch. Durch die Studie wurde<br />

getestet, ob REDECTANE ® eine signifikante Vorhersage vor der Operation von Patienten mit<br />

Nierentumoren darüber liefert, ob es sich um ein klarzelliges Nierenzellkarzinom handelt.<br />

Zu diesem Zweck wurden 26 Patienten mit Nierentumoren mittels PET/CT und<br />

REDECTANE ® diagnostiziert und diese Diagnose nach der Operation mit dem histologischen<br />

Befund des Nierentumors verglichen. 25 Patientendaten waren auswertbar, da in einem<br />

Falle der Antikörper während des Markierungsverfahrens mit 124Jod seine<br />

Bindungsfähigkeit verloren hatte. Bei 15 Patienten wurde eine starke Anreicherung von<br />

REDECTANE ® nachgewiesen. Bei allen diesen 15 Patienten wurde ein klarzelliges<br />

Nierenzellkarzinom mittels histologischer Untersuchung bestätigt. REDECTANE ® konnte in<br />

100 % der Fälle nachweisen, dass es sich um ein klarzelliges Nierenzellkarzinom handelte<br />

(positiver Vorhersagewert). Bei den übrigen zehn Patienten konnte keine starke<br />

110


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Anreicherung von REDECTANE ® nachgewiesen werden. Allerdings wurde bei einem dieser<br />

Patienten nach der Operation ein klarzelliges Nierenzellkarzinom mittels histologischer<br />

Untersuchung nachgewiesen. Das bedeutet, dass bei einem negativen Ergebnis (Ausschluss<br />

des klarzelligen Nierenzellkarzinoms) die Vorhersage mit REDECTANE ® in 90 % der Fälle<br />

richtig war (negativer Vorhersagewert).<br />

Im Jahr 2008 hat WILEX eine Phase III-Studie (REDECT-Studie) mit dem<br />

Diagnostikumkandidaten REDECTANE ® begonnen.<br />

Ziel der REDECT-Studie ist es, festzustellen, ob die Kombination von REDECTANE ® mit<br />

einem PET/CT gegenüber dem derzeit üblichen, isolierten Einsatz von CT (standard of care)<br />

eine verbesserte Diagnostik von Nierentumoren ermöglicht. Mit Hilfe der histologischen<br />

Untersuchung nach der Operation (standard of truth) sollen die Ergebnisse der Verfahren<br />

überprüft werden.<br />

WILEX hat vor dem operativen Start dieser Studie eine spezielle Protokollbewertung (Special<br />

Protocol Assessment, SPA) bei der FDA beantragt und im Februar 2008 erhalten. Durch<br />

eine SPA dokumentiert die FDA, dass sie die klinische Studie nach Bewertung des<br />

Protokolls und der geplanten Analyse für geeignet und angemessen hält, um einen<br />

diagnostischen Wirksamkeitsanspruch im Rahmen eines Zulassungsantrags zu belegen.<br />

WILEX hat die Studie entsprechend dem in der SPA zugrunde gelegten Design<br />

durchgeführt. Die FDA sieht sich bei Durchführung der Studie gemäß der erteilten SPA im<br />

Rahmen des Zulassungsverfahrens an diese Protokollbewertung gebunden. Erste Patienten<br />

wurden im Mai 2008 in die Studie aufgenommen, die Patientenrekrutierung wurde im<br />

September 2009 abgeschlossen. In die REDECT-Studie wurden 226 Patienten mit Verdacht<br />

auf Nierenkrebs aufgenommen. Sie wurden vor der Operation mittels PET/CT unter<br />

Verwendung des bildgebenden Diagnostikums REDECTANE ® untersucht. Allen Patienten<br />

wurden danach die Niere oder die erkrankten Teile der Niere entfernt.<br />

Im Anschluss wurden die CTs und die PET/CTs aller Patienten von drei Radiologen bzw.<br />

drei Nuklearmedizinern unabhängig ausgewertet und bestimmt, ob es sich um ein<br />

klarzelliges Nierenzellkarzinom handelt. Parallel wurden die operativ entfernten Tumore<br />

histologisch untersucht, um die Ergebnisse der radiologischen und nuklearmedizinischen<br />

Auswertung zu bestätigen.<br />

Im Mai 2010 wurden die finalen Daten der Phase III-Studie mit REDECTANE ® von dem<br />

beauftragten externen Dienstleister WILEX zur Verfügung gestellt. Als Studienendpunkte<br />

wurden Sensitivität und Spezifität definiert. REDECTANE ® hat die Erwartungen erfüllt, ein<br />

klarzelliges von einem nicht klarzelligen Nierenzellkarzinom zu unterscheiden. Die<br />

Ergebnisse der Studie zeigen, dass PET/CT mit REDECTANE ® eine verbesserte Diagnose<br />

gegenüber CT ermöglicht.<br />

Der Endpunkt Sensitivität, die korrekte Diagnose eines klarzelligen Nierenzellkarzinoms, im<br />

Vergleich zum CT mit statistischer Signifikanz erreicht (P-Value, p) (p ≤ 0,016). Der<br />

Studienendpunkt Spezifität, die korrekte Diagnose, dass kein klarzelliges Nierenzellkarzinom<br />

vorliegt, wurde mit einem hoch signifikanten statistischen Wert bestätigt (p


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Auf Grund dieser Daten hat WILEX die Vorbereitungen für den Zulassungsantrag begonnen<br />

und mit der FDA im zweiten Quartal <strong>2011</strong> ein Pre-BLA-Meeting, die offizielle<br />

Vorbesprechung für den Zulassungsantrag, geführt. Ziel einer solchen Vorbesprechung ist,<br />

den Antrag auf Zulassung eines Produktes und den Zulassungsprozess im Vorfeld zu<br />

diskutieren. Derzeit sind zwei Themen durch WILEX und den Partner IBA zu bearbeiten.<br />

Im Rahmen des Pre-BLA-Meetings bestätigte die FDA in der Diskussion, dass die Studie<br />

einen angemessenen Beweis für die diagnostische Performance und Sicherheit von<br />

REDECTANE ® liefert und die ersten drei Endpunkte bestätigt wurden. Die FDA regt an, dass<br />

WILEX und IBA eine sogenannte „outcomes based study“ vor dem Zulassungsantrag in<br />

Erwägung ziehen sollen, um einen zusätzlichen Hinweis zum medizinischen Nutzen zu<br />

erhalten und die Position für die Genehmigung eines Antrages zu stärken. Eine solche<br />

„outcomes based study“ fordert, dass ein Arzt auf Basis der Diagnose mit REDECTANE ®<br />

und dem PET/CT Entscheidungen im Patientenmanagement trifft. In der Phase III-REDECT-<br />

Studie und in Übereinstimmung mit dem in der SPA vereinbarten Studiendesign hatten die<br />

Ärzte nicht die Option, sich für oder gegen einen operativen Eingriff auf Basis der Diagnose<br />

mit REDECTANE ® PET/CT zu entscheiden. Vielmehr wurden im Rahmen der<br />

durchgeführten Phase III Studie die diagnostischen Befunde mit CT und PET/CT nach der<br />

Operation mit Hilfe einer histologischen Untersuchung gemäß Studiendesign bestätigt.<br />

WILEX und IBA stimmen mit der FDA überein, dass eine solche Studie der nächste logische<br />

Schritt in der Entwicklung von REDECTANE ® sein könnte. Allerdings vertreten WILEX, IBA<br />

und externe medizinische Berater die Meinung, dass eine solche Studie als Phase IV nach<br />

Marktzulassung durchgeführt werden sollte. WILEX und IBA werden das entsprechende<br />

Studiendesign und die Strategie zunächst mit dem medizinischen Beirat besprechen. Im<br />

Anschluss wird WILEX mit der FDA das Studiendesign und die zeitliche Planung einer<br />

„outcomes based study“ diskutieren.<br />

Der zweite mit der FDA diskutierte Themenblock betraf Fragen zur Produktion von<br />

REDECTANE ® . WILEX hat zwei aufeinanderfolgende kommerzielle Herstellungsläufe<br />

(consistency lots) zur Prozessvalidierung des reinen Antikörpers Girentuximab beim<br />

Herstellungspartner Avid Bioservices, Inc., Tustin, CA, USA, erfolgreich abgeschlossen. Der<br />

dritte Produktionslauf wurde bereits vor dem Treffen begonnen und wird in Kürze<br />

abgeschlossen. Die Daten zur Prozessvalidierung aus dem dritten Lauf sollten während der<br />

Bearbeitung des Zulassungsantrages bei der FDA durch WILEX nachgereicht werden. Die<br />

FDA hat deutlich gemacht, dass alle notwendigen Daten zur Prozessvalidierung aus allen<br />

drei konsekutiven Herstellungsläufen als Teil des Zulassungsantrages vorzulegen sind.<br />

Außerdem hat die FDA <strong>vom</strong> Kooperationspartner IBA, der für die radioaktive Markierung des<br />

Antikörpers verantwortlich ist, Daten zur kommerziellen Produktion, insbesondere<br />

Produktcharakterisierung und Prozessvalidierung von REDECTANE ® gefordert. IBA hat<br />

durch die Errichtung einer neuen Produktionsstätte mit zentraler Herstellung und<br />

Qualitätskontrolle eine Infrastruktur geschaffen, um REDECTANE ® zukünftig nicht nur als<br />

Studienmedikation, sondern als marktfähiges Produkt anzubieten. IBA wird der FDA die<br />

notwendigen Daten bereitstellen.<br />

13.6.2.3 Entwicklungsstrategie<br />

Für REDECTANE ® hat WILEX im Juni 2008 eine Lizenzvereinbarung für die weltweite<br />

Vermarktung, den Vertrieb und Verkauf und die radioaktive Markierung mit IBA<br />

abgeschlossen. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Gesellschaft und des Partners IBA auf der<br />

Entwicklung von REDECTANE ® als Diagnostikum für Nierentumore. WILEX ist für die<br />

Entwicklung und Weiterentwicklung von REDECTANE ® zuständig und wird diesbezüglich<br />

sehr eng mit IBA zusammen arbeiten. Nach Einreichung des ersten Zulassungsantrages<br />

112


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

wird über die Weiterentwicklung von REDECTANE ® , z.B. in den unten beschriebenen<br />

Anwendungsmöglichkeiten oder in anderen Indikationen entschieden.<br />

13.6.2.3.1 Markt<br />

Das Nierenzellkarzinom (RCC) macht gemessen an seiner Häufigkeit 2-3 % aller malignen<br />

Tumorerkrankungen aus. Unter den malignen Erkrankungen des Urogenitaltraktes steht es<br />

nach Prostata- und Blasenkrebs an dritter Stelle, als krankheitsbedingte Todesursache<br />

jedoch deutlich vor den erst genannten Tumorerkrankungen. Der zentrale Baustein der<br />

Behandlung des lokalen RCC ist die operative Entfernung der Geschwulst, die als komplette<br />

oder partielle Nephrektomie durchgeführt werden kann. Nephrektomie bei lokal begrenzter,<br />

fortgeschrittener Erkrankung verfolgt einen kurativen Ansatz. 35 % der operierten Patienten<br />

erkranken allerdings innerhalb der folgenden 5 Jahre wieder (Espicom Business Intelligence.<br />

Renal Cell Carcinoma Drug Discoveries: what the future holds. Februar 2010). Verschiedene<br />

therapeutische Ansätze der letzten Jahre haben diese Rate nicht verändern können, was<br />

auch eine Erklärung dafür bietet, warum derzeit kein Produkt für die postoperative adjuvante<br />

Therapie zugelassen ist. Die Therapie des metastasierten Nierenzellkarzinoms kann<br />

lebensverlängernd oder palliativ ausgerichtet sein. Im Gegensatz zu den erst genannten<br />

Indikationen hat die Etablierung von sog. „targeted therapies“ in der Behandlung der<br />

systemisch fortgeschrittenen Erkrankung zu einer graduellen Verbesserung der Prognose<br />

geführt.<br />

Der Markt für REDECTANE ® setzt sich aus den nachfolgend beschriebenen<br />

Marktsegmenten zusammen, die sich jedoch teilweise überschneiden:<br />

Diagnose von klarzelligem Nierenzellkrebs<br />

Weltweit erkrankten laut einer Schätzung der ©Espicom-Datenbank im Jahr 2008 rund<br />

196.000 Menschen neu an Nierenkrebs. Die weltweite Prävalenz (Krankheitshäufigkeit) des<br />

Nierenzellkarzinoms, die Neuerkrankungen und Patienten in der posttherapeutischen Phase<br />

einschließt, wird auf 5,5 Millionen Fälle geschätzt (Espicom Business Intelligence, 2010:<br />

Renal Cell Carcinoma Drug Discoveries: what the future holds, S. 5). Geht man von einem<br />

jährlichen Anstieg der Nierenkrebserkrankungen von 2,9 % aus (Quelle: Espicom, ebenda S.<br />

16), würde diese Zahl im Jahr 2015 auf ungefähr 207.000 Neuerkrankungen bei einer<br />

Prävalenzpopulation von knapp 6,2 Millionen Fällen ansteigen.<br />

Die steigende Anzahl von Krebserkrankungen hat Einfluss auf die Wachstumsaussichten<br />

des Diagnosemarktes. Die Diagnose mittels REDECTANE ® und PET/CT könnte nach<br />

Ansicht des Unternehmens die Genauigkeit der Nierenkrebsdiagnose und der<br />

Therapiekontrolle entscheidend verändern. Dem Unternehmen ist kein vergleichbares<br />

bildgebendes Verfahren bekannt.<br />

In der Indikation Diagnose des klarzelligen Nierenzellkarzinoms allein geht WILEX von einem<br />

Spitzenumsatzpozential in der präoperativen Diagnostik in Höhe von 100 Millionen US-Dollar<br />

aus.<br />

Therapiebeobachtung des klarzelligen Nierenzellkrebs<br />

REDECTANE ® könnte zur Beobachtung der Wirksamkeit von Therapien zur Behandlung des<br />

klarzelligen Nierenzellkarzinoms Anwendung finden. Bei Nichtwirksamkeit einer Therapie<br />

könnte der Patient in eine andere Therapieform wechseln. In diesem Marktsegment würde<br />

REDECTANE ® zur Beobachtung von Patienten, die eine Therapie gegen das klarzellige<br />

Nierenzellkarzinom erhalten, mehrfach möglicherweise über Jahre angewendet. Laut der<br />

Espicom-Datenbank betrug die Anzahl der Patienten weltweit, die fünf Jahre nach der<br />

Erstdiagnose noch am Leben sind (5-Jahres-Prävalenz), im Jahr 2008 ca. 2,7 Millionen<br />

113


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Patienten (Prävalenz Nierenzellkarzinom: 5,5 Millionen, 75% klarzellige Histologie, 5-Jahres-<br />

Überlebensrate 66,5%). Derzeit sind von der EMA und der FDA nur Therapien gegen das<br />

metastasierte Nierenzellkarzinom zugelassen. Ca. 20-30 % der Patienten mit klarzelligem<br />

Nierenzellkarzinom haben bei der Erstdiagnose bereits Metastasen, so dass weltweit ca.<br />

31.000-44.000 Patienten jedes Jahr für diese Anwendung mit REDECTANE ® in diesem<br />

Marktsegment grundsätzlich in Frage kommen, sofern sie Therapien gegen das<br />

metastasierte klarzellige Nierenzellkarzinom erhalten.<br />

Nachbeobachtung des klarzelligen Nierenzellkrebs<br />

REDECTANE ® könnte zur Nachbeobachtung von Patienten mit nicht metastasiertem<br />

klarzelligen Nierenzellkarzinom nach der Operation eingesetzt werden, um die Entstehung<br />

von Metastasen frühzeitig zu erkennen. In diesem Fall würde REDECTANE ® zur<br />

Beobachtung von Patienten, die nach der operativen Entfernung des Nierenzellkrebstumors<br />

metastasenfrei sind, mehrfach möglicherweise über Jahre angewendet. Patienten mit nicht<br />

metastasiertem Nierenzellkarzinom stellen bei Erstdiagnose mit 70-80 % die Mehrheit dar,<br />

so dass derzeit weltweit ca. 152.000-165.000 Patienten (möglicherweise jedes Jahr) für die<br />

Anwendung mit REDECTANE ® in Betracht kommen.<br />

Grundsätzlich kämen zwar alle diese Patienten für eine Untersuchung unter Anwendung von<br />

REDECTANE ® in Betracht. Die Verfügbarkeit von Positronen-Emissions-Tomographen ist<br />

zwar derzeit noch begrenzt, aber hat stabile Wachstumsraten. Beispielsweise gab es in den<br />

USA im Jahr 2005 ca. 1.580 Positronen-Emissions-Tomographen (Quelle: Bio-Tech<br />

Systems., Inc., Report 240, June 2006), die hauptsächlich in großen Krankenhäusern und<br />

zudem auch bei anderen Krankheitsbildern zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass<br />

REDECTANE ® vermutlich nur bei einer relativ geringen Anzahl von Nierentumorpatienten zur<br />

Diagnose eingesetzt werden kann. Da es heute kein vergleichbares Verfahren zu<br />

REDECTANE ® gibt, könnte sich die Anzahl der Positronen-Emissions-Tomographen mit der<br />

Markteinführung von REDECTANE ® aber erhöhen. Insgesamt lässt sich die Größe des<br />

Marktes für REDECTANE ® daher noch nicht genau abschätzen.<br />

Zielgruppen für REDECTANE ® sind zum einen Radiologen und Nuklearmediziner und zum<br />

anderen Urologen und Onkologen, die für die Therapieplanung der Patienten verantwortlich<br />

sind.<br />

13.6.2.3.2 Wettbewerb<br />

Derzeit gibt es nach Kenntnis der Gesellschaft kein bildgebendes Verfahren, das spezifisch<br />

für die Diagnose von klarzelligen Nierenzellkarzinomen geeignet ist. Für die Diagnose solider<br />

Tumoren ist Fluorodeoxyglucose (FDG) für die Positronen-Emissions-Tomographie in den<br />

USA und Europa zugelassen. Diese Substanz ist aber unspezifisch und speziell für die<br />

Diagnose bei Nierentumoren nicht geeignet, da sie durch die Nieren ausgeschieden wird und<br />

sich deshalb nicht im Nierentumor anreichert.<br />

13.6.3 RENCAREX ®<br />

RENCAREX ® (INN: Girentuximab) ist ein aus genetischen Sequenzen des Menschen und<br />

der Maus zusammengesetzter (chimärer) monoklonaler Antikörper der gezielt an ein<br />

tumorspezifisches Antigen (Carbonische Anhydrase IX – auch CA IX) bindet, das in<br />

verschiedenen Krebsarten exprimiert wird, jedoch in gesundem Gewebe in der Regel nicht<br />

vorhanden ist. Die Gesellschaft hat ihre Entwicklung von Girentuximab zuerst auf die<br />

Behandlung von Nierenzellkarzinom mit ihrem Arzneimittelkandidaten RENCAREX ®<br />

gerichtet. RENCAREX ® befindet sich derzeit in einer klinischen Phase III-Studie für die<br />

114


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Behandlung von Patienten nach vollständiger chirurgischer Entfernung der befallenen Niere<br />

oder erkrankten Teile der Niere.<br />

13.6.3.1 Indikation und Wirkmechanismus<br />

Nierenkrebs ist eine Krankheit, bei der (bösartige) Tumorzellen im Gewebe der Niere<br />

gefunden werden. Das Nierenzellkarzinom stellt mit 80-90 % die am häufigsten auftretende<br />

Form des Nierenkarzinoms dar. Das klarzellige Nierenzellkarzinom wiederum ist mit<br />

ungefähr 80 % der Fälle die am häufigsten auftretende Form des Nierenzellkarzinoms<br />

(Quelle: Menzel T, Bergman L Oncology 22, 1999, 472-476; Bui et al Clin Cancer Res, 2003;<br />

9: 802-811; http://www.journalonko.de/newsview.php?id=3358 (Abruf <strong>vom</strong> 28. Juni <strong>2011</strong>);<br />

Jocham et al The Lancet 2004; 363; 594-599).<br />

Die Chancen oder Prognose einer Heilung des Patienten sowie die Wahl der Behandlung<br />

sind abhängig von dem Stadium der Erkrankung und damit der Frage, ob nur die Niere<br />

betroffen ist oder sich die Erkrankung bereits in andere Organe des Körpers ausgebreitet<br />

hat. Sollten bereits Metastasen vorhanden sein, ist die Lebenserwartung der Patienten<br />

gering.<br />

Nicht metastasiertes Nierenzellkarzinom<br />

Wenn das Nierenzellkarzinom sich lokal ausgebreitet hat, also das umgebende Gewebe<br />

oder die Blutgefäße der Niere befallen hat, aber Metastasen noch nicht nachzuweisen sind,<br />

so spricht man von lokal fortgeschrittenem oder nicht metastasiertem Nierenzellkarzinom.<br />

Bei ca. 70-80 % der Patienten wird ein nicht metastasiertes Nierenzellkarzinom diagnostiziert<br />

(Quellen: Lam et al Clin Cancer Res 2004; 10: 6304S-6309S; Bui et al Clin Cancer Res.<br />

2003; 9: 802-811; Jocham et al The Lancet 2004; 363; 594-599). Im Rahmen der<br />

herkömmlichen Behandlungsmethoden wird den Patienten die Niere chirurgisch vollständig<br />

oder teilweise entfernt. Ein Teil der Patienten wird durch diese Art der Behandlung zwar<br />

geheilt, aber bei vielen Patienten tritt die Erkrankung nach der Operation wieder auf.<br />

Bei dieser Patientengruppe, die anhand bestimmter Faktoren durch die histologische<br />

Untersuchung des Operationspräparates identifiziert werden kann, sind wahrscheinlich <strong>vom</strong><br />

Tumor abgelöste Tumorzellen unterhalb der technischen Nachweisbarkeitsgrenze im Körper<br />

verblieben, die ohne weitere Behandlung in der Regel innerhalb von mehreren Jahren nach<br />

der ersten Operation zu diagnostizierbaren Metastasen heranwachsen. Aufgrund dieser<br />

hohen Wiedererkrankungsrate nach der Operation besteht ein hoher medizinischer Bedarf<br />

für eine Behandlung, um nach dem chirurgischen Eingriff das Risiko für eine<br />

Wiedererkrankung zu minimieren. Derzeit gibt es dafür noch kein zugelassenes Arzneimittel<br />

und nach Kenntnis der Gesellschaft auch keine sonstigen anerkannten oder<br />

nachgewiesenen wirksamen Behandlungsmethoden.<br />

Metastasiertes Nierenzellkarzinom<br />

Bei etwa 20-30 % aller Nierenzellkarzinompatienten haben sich bereits zum Zeitpunkt der<br />

Erstdiagnose Metastasen gebildet (Quellen: Lam et al Clin Cancer Res 2004; 10(18 Pt 2):<br />

6304S-9S; Lam et al BJU Int 2005; 96: 483-488; Bui et al Clin Cancer Res. 2003; 9: 802-811;<br />

Jocham et al The Lancet 2004; 363; 594-599), welche mittels bildgebender Verfahren wie<br />

zum Beispiel Computertomographie nachgewiesen werden können. Die fortgeschrittenen<br />

Stadien des metastasierten Nierenzellkarzinoms sind schwer zu behandeln. Bisher<br />

zugelassene Therapien führen in der Mehrzahl der Fälle nicht zum dauerhaften Erfolg und<br />

haben zum Teil schwere Nebenwirkungen. Die Lebenserwartung dieser Patienten ist gering.<br />

RENCAREX ® (Girentuximab) bindet an das CA IX-Antigen, das in über 90 % der klarzelligen<br />

Nierenzellkarzinome exprimiert wird. Im normalen Nierengewebe ist es nicht nachweisbar.<br />

115


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Das Antigen wird auch in Zellen anderer Krebsarten wie Gebärmutterhals-, Darm- oder<br />

Blasenkrebs exprimiert. Im normalen Körpergewebe kommt das Molekül in niedriger<br />

Konzentration auf der Magenwand und im oberen Darmtrakt vor. Nach Erkenntnissen der<br />

Gesellschaft ist bei Nierenzellkarzinomen das CA IX-Antigen eines der am spezifischsten<br />

bekannten Antigene und eignet sich daher besonders für den von WILEX verfolgten<br />

Therapieansatz.<br />

RENCAREX ® bindet darüber hinaus an Zellen des Immunsystems. Hierdurch wird der so<br />

genannte ADCC-Mechanismus (Antibody-Dependent Cellular Cytotoxicity, Antikörpervermittelte<br />

zelluläre Zytotoxizität) ausgelöst. Dieser Prozess zerstört die Tumorzellen. Der<br />

durch RENCAREX ® vermittelte ADCC-Mechanismus kann durch die zusätzliche Gabe von<br />

niedrig dosiertem Interleukin-2 oder Interferonen verstärkt werden.<br />

13.6.3.2 Präklinische und klinische Studien<br />

13.6.3.2.1 Präklinische Studien<br />

In den vorklinischen Studien mit RENCAREX ® wurden unter anderen folgende Ergebnisse<br />

festgestellt:<br />

Studien über die Wirksamkeit bei Tieren<br />

Um zu untersuchen, ob sich der Antiköper Girentuximab selektiv in Tumoren anreichert,<br />

wurde Mäusen, denen zuvor menschliche, das CA IX-Antigen exprimierende, Tumore<br />

eingepflanzt worden waren, der radioaktiv markierte Antikörper Girentuximab injiziert. Der<br />

auf diese Weise markierte murine Antikörper Girentuximab reicherte sich deutlich im<br />

Tumorgewebe an. In weiteren Studien wurde Mäusen, die menschliche, das CA IX-Antigen<br />

exprimierende Tumore trugen, wiederholt Injektionen mit dem murinen Antikörper<br />

Girentuximab verabreicht. Der murine Antikörper Girentuximab verzögerte das<br />

Tumorwachstum dosisabhängig um 30-60 %. In Kombination unter anderem mit Interferonen<br />

wurde dieses Tumorwachstum noch stärker verzögert. Gelegentlich kam es sogar zu einer<br />

fast vollständigen Tumorrückbildung.<br />

Langzeit-Toxizität<br />

WILEX hat die Langzeit-Toxizität von RENCAREX ® in chronischen Toxizitätsstudien mit bis<br />

zu 6-monatiger Dauer in Rhesusaffen untersucht. Diese Tiere exprimieren das CA IX-<br />

Antigen ähnlich wie der Mensch und auch sein Immunsystem kann mit dem chimären<br />

Antikörper in ähnlicher Weise interagieren, wie dies beim Menschen der Fall ist. Die Tiere<br />

erhielten RENCAREX ® einmal wöchentlich als intravenöse Injektionen in Dosen bis zu 15<br />

mg/kg. Dies entspricht ungefähr dem 50-fachen der wöchentlichen Dosis von 20 mg, die in<br />

der Humantherapie verwendet werden wird. Während der Dauer der Tierstudien oder<br />

während der darauf folgenden Erholungsphase der Affen wurden keine Anzeichen starker<br />

Nebenwirkungen festgestellt.<br />

13.6.3.2.2 Klinische Studien<br />

Überblick: Es wurden drei Phase I-Studien sowie eine Phase II-Monotherapiestudie und zwei<br />

Phase I/II-Studien von RENCAREX ® in Kombination mit niedrig dosiertem Interleukin-2 und<br />

Interferon alpha-2a bei Patienten mit metastasiertem Nierenzellkarzinom abgeschlossen.<br />

Eine Phase III-Zulassungsstudie wird derzeit durchgeführt.<br />

116


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Studie Studientyp Indikation Patienten Status<br />

Phase III<br />

Placebo-kontrollierte, doppelt<br />

Operiertes klarzelliges<br />

864 Laufend seit 2004<br />

verblindete Studie<br />

Nierenzellkarzinom<br />

Phase I/II<br />

Kombinationstherapie<br />

metastasiertes<br />

36 2003 abgeschlossen<br />

+ niedrig dosiertem Interleukin-2<br />

Nierenzellkarzinom<br />

Phase I/II<br />

Kombinationstherapie<br />

metastasiertes<br />

32 2004 abgeschlossen<br />

+ niedrig dosiertem Interferon<br />

Nierenzellkarzinom<br />

alpha-2a<br />

Phase II Monotherapie metastasiertes<br />

Nierenzellkarzinom<br />

36 2002 abgeschlossen<br />

Phase I<br />

Einzeldosis-Studie für<br />

Pharmakokinetik und -dynamik<br />

Gesunde Probanden 12 2009 abgeschlossen<br />

Phase I:<br />

Monotherapie, Mehrfachdosis-<br />

metastasiertes<br />

13 2002 abgeschlossen<br />

Eskalationsstudie<br />

Nierenzellkarzinom<br />

Phase I:<br />

Monotherapie, Dosis-<br />

metastasiertes<br />

16 1996 abgeschlossen<br />

Eskalationsstudie<br />

Nierenzellkarzinom<br />

Die Behandlung von 145 Probanden in Phase I und II-Studien mit RENCAREX ® zeigte nach<br />

Ansicht der Gesellschaft eine gute Verträglichkeit und keine ernsthaften produktabhängigen<br />

Nebenwirkungen. RENCAREX ® erwies sich nach Ansicht der Gesellschaft als sicher und gut<br />

verträglich und zeigte ein vielversprechendes Wirksamkeitsprofil. Im Mai 2004 erhielt WILEX<br />

von der U.S.-Zulassungsbehörde FDA eine IND-Erlaubnis zur Durchführung einer Phase III-<br />

Studie bei Patienten mit nicht metastasiertem Nierenzellkarzinom mit hohem<br />

Wiedererkrankungsrisiko nach Entfernung des Tumors und ohne nachweisbare Metastasen.<br />

Phase I: Pharmakologische Wirkungen<br />

Einzeldosis-Eskalationsstudie: In der Phase I-Studie wurde Patienten mit nachweisbaren<br />

Metastasen eine nach und nach erhöhte Einzeldosis von RENCAREX ® (zwischen 2 bis 50<br />

mg) intravenös verabreicht, das zur Nachverfolgung mittels eines bildgebenden Verfahrens<br />

(Szintigraphie) mit radioaktivem Jod markiert worden war. Bei 13 von 16 Patienten, in deren<br />

Tumor das CA IX Antigen nachweisbar war, konnten die Tumore mittels bildgebender<br />

Verfahren dargestellt werden. Alle bekannten Metastasen konnten nachgewiesen werden.<br />

Die Untersuchungen wiesen des Weiteren darauf hin, dass nach Gabe einer Dosis zwischen<br />

10 und 25 mg RENCAREX ® <strong>vom</strong> Tumor nicht weiter aufgenommen wird und damit eine<br />

Sättigung erreicht ist. Eine Analyse der zeitlichen Verteilung des Antikörpers im Blut<br />

(Pharmakokinetik) zeigte eine Halbwertszeit von RENCAREX ® von circa 68 Stunden.<br />

Mehrfachdosen-Eskalationsstudie: In dieser Phase I-Studie wurde Patienten mit<br />

metastasiertem Nierenzellkarzinom eine wöchentliche intravenöse Dosis RENCAREX ®<br />

(Spanne 5, 10, 25 und 50 mg/m² Körperoberfläche) verabreicht. Nach dem ersten 6-<br />

Wochen-Zyklus wiesen acht von zwölf Patienten einen stabilen Krankheitszustand auf und<br />

bei einem Patienten zeigte sich ein vollständiger Rückgang einer einzelnen<br />

Lungenmetastase.<br />

117


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Einzeldosis-Studie für Pharmakokinetik: In einer 2007/2008 durchgeführten Phase I-Studie<br />

wurde 12 gesunden männlichen und weiblichen Probanden eine Einzeldosis von 20 mg<br />

RENCAREX ® verabreicht und die Pharmakokinetik untersucht. Unmittelbar nach der<br />

Antikörper-Infusion war die maximale Plasmakonzentration im Mittel 7,7 µg/ml mit geringer<br />

Variabilität (25,6%) zwischen den individuellen Maximalwerten. Eine ähnlich geringe<br />

individuelle Variabilität (22,8%) wurde für den Expositionsparameter Fläche unter der<br />

Plasmakonzentration/Zeitkurve (AUC) während der einwöchigen Beobachtungszeit<br />

registriert. Die Halbwertzeit der RENCAREX ® -Konzentration in Plasma war im Mittel 176,4<br />

Stunden, also länger als eine Woche. Dies bestätigt die Eignung eines Dosierungsintervalls<br />

für RENCAREX ® von einer Woche. Die Pharmakokinetik von RENCAREX ® lässt sich<br />

mathematisch optimal mit einem pharmakokinetischen Zwei-Kompartment-Model<br />

beschreiben und voraussagen. Anhand der parallel erhobenen Sicherheitsparameter konnte<br />

gezeigt werden, dass RENCAREX ® sicher und gut verträglich war.<br />

Phase II: Wirksamkeitsdaten<br />

RENCAREX ® Monotherapiestudie: An dieser Studie nahmen 36 Patienten mit klarzelligem<br />

Nierenzellkarzinom (Intent To Treat-Population; „ITT“) teil. Die Patienten wurden über zwölf<br />

Wochen einmal wöchentlich mit 50 mg RENCAREX ® intravenös behandelt. Vier Patienten<br />

schieden frühzeitig aus der Studie aus; deren Ergebnisse waren gemäß dem<br />

Studienprotokoll für das klinische Ansprechen nicht verwertbar. Von den verbleibenden 32<br />

Patienten zeigten elf nach Ablauf der 12-wöchigen Behandlung in Woche 16 ein klinisches<br />

Ansprechen (das heißt eine Tumorverringerung oder -beseitigung oder Stabilisierung der<br />

Erkrankung gemäß den entsprechenden Definitionen der WHO) und waren zu einer weiteren<br />

Behandlung mit RENCAREX ® über einen Zeitraum von zusätzlichen acht Wochen<br />

zugelassen („Weiterbehandelte Gruppe“). Die Behandlung und die verwendete Dosis waren<br />

nach Ansicht der Gesellschaft sehr gut verträglich, ohne dass wesentliche Nebenwirkungen<br />

im Zusammenhang mit der Verabreichung von RENCAREX ® beobachtet werden konnten.<br />

Von diesen elf Patienten schied ein Patient auf eigenen Wunsch aus der Studie aus und<br />

verzichtete auf eine weitere Behandlung mit RENCAREX ® . Nach Beendigung der<br />

Studienphase zeigte sich während der Zeit der Nachuntersuchung bei einem Patienten in<br />

Woche 38 eine vollständige Beseitigung aller Tumore. Ein zweiter Patient, der ein stabiles<br />

Krankheitsbild mit graduellem Rückgang in der 16. Woche aufwies, zeigte in Woche 44 eine<br />

erhebliche Reduzierung der Gesamttumorbelastung. Fünf Patienten mit fortgeschrittenem<br />

Krankheitsbild zu Beginn der Studie waren nach Behandlungsbeginn für mehr als sechs<br />

Monate stabil; keiner von ihnen hatte eine zusätzliche Tumortherapie erhalten.<br />

Nach unabhängiger radiologischer Auswertung konnte bei 28 % der insgesamt 32<br />

auswertbaren Patienten ein klinisches Ansprechen beobachtet werden, wobei alle diese<br />

Patienten zu Beginn der Studie ein fortschreitendes („progredientes“) metastasiertes<br />

Krankheitsbild eines klarzelligen Nierenzellkarzinoms aufwiesen.<br />

Alle 36 Patienten der ITT-Population hatten eine mediane Überlebenszeit von 15 Monaten<br />

und eine zweijährige Überlebensrate von 41 %. Die Patienten der „Weiterbehandelten<br />

Gruppe“ zeigten einen statistisch signifikanten Überlebensvorteil gegenüber denjenigen<br />

Patienten, welche die Behandlung nach Ablauf der anfänglichen zwölf Wochen oder vorher<br />

beendet hatten („Nicht-weiterbehandelte Gruppe“). Die mediane Überlebenszeit in der<br />

Weiterbehandelten Gruppe betrug 39 Monate (verglichen mit zehn Monaten in der Nichtweiterbehandelten<br />

Gruppe) und die zweijährige Überlebensrate in der Weiterbehandelten<br />

Gruppe betrug 70 % (verglichen mit 26 % in der Nicht-weiterbehandelten Gruppe). Zwischen<br />

den beiden Gruppen bestanden keine wesentlichen Unterschiede im Hinblick auf die<br />

Patientencharakteristika (wie zum Beispiel Vorbehandlung mit anderen Arzneimitteln oder<br />

zeitlicher Abstand zwischen Operation und Behandlung mit RENCAREX ® ).<br />

118


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

RENCAREX ® Kombinationsstudie mit niedrig dosiertem Interleukin-2: Interleukin-2 (IL-<br />

2) regt das Immunsystem an und erhöht damit die Anzahl reifer aktiver Killer-Zellen. Eine<br />

Kombination von RENCAREX ® mit Interleukin-2 zeigte einen verstärkten<br />

antikörperabhängigen zellvermittelten Zytotoxizitäts-Effekt (antibody dependent cellmediated<br />

cytotoxicity, ADCC-Effekt) in vorklinischen Studien. Die Gesellschaft hat die<br />

Kombination von RENCAREX ® mit Interleukin-2 an Patienten mit metastasiertem klarzelligen<br />

Nierenzellkarzinom untersucht. Die Patienten erhielten über zwölf Wochen Interleukin-2<br />

(täglich 1,8 Millionen Einheiten („MIU“), ergänzt durch eine Dosis von 5,4 MIU für drei Tage /<br />

zwei Wochen) kombiniert mit 20 mg RENCAREX ® von Woche 2-12 als wöchentliche<br />

intravenöse Infusion.<br />

An der Studie nahmen ursprünglich 36 Patienten teil. Ein Patient wurde von der Studie auf<br />

Grund einer falschen Tumordiagnose ausgeschlossen. Daher wurden insgesamt 35<br />

Patienten für die ITT-Bewertung berücksichtigt („ITT-Population“). Von den verbleibenden 35<br />

Patienten zeigten 17 Patienten ein klinisches Ansprechen in Woche 16 nach Ablauf der 12-<br />

wöchigen Behandlung. Fünf Patienten brachen die Therapie wegen zwischenzeitlich starken<br />

Fortschreitens der Tumorerkrankung vorzeitig ab. Die Patienten mit klinischem Ansprechen<br />

wie Tumorverringerung oder -beseitigung wie auch Stabilisierung der Erkrankung gemäß<br />

den entsprechenden Definitionen der WHO wurden für eine weitere Behandlung mit<br />

RENCAREX ® und Interleukin-2 über einen Zeitraum von zusätzlichen sechs Wochen<br />

zugelassen („Weiterbehandelte Gruppe“).<br />

Es konnten 30 Patienten mit fortgeschrittenem Krankheitsbild bezüglich klinischen<br />

Ansprechens ausgewertet werden. Sechs Patienten hatten eine stabile Erkrankung für einen<br />

Zeitraum von 24 Wochen oder mehr; einer dieser Patienten entwickelte eine mehr als<br />

50 %ige Rückbildung der Tumormasse in Woche 37. Ein siebter Patient hatte ebenfalls eine<br />

mehr als 50 %ige Rückbildung der Tumormasse bereits in Woche 24, die mindestens bis<br />

Woche 95 anhielt.<br />

Nach unabhängiger radiologischer Auswertung konnte bei 23 %, das heißt sieben der<br />

insgesamt 30 auswertbaren Patienten ein klinisches Ansprechen beobachtet werden. All<br />

diese Patienten wiesen zu Beginn der Studie ein progredientes metastasiertes Krankheitsbild<br />

eines klarzelligen Nierenzellkarzinoms auf.<br />

Die Patienten der ITT-Population (d.h. 35 Patienten) hatten eine mediane Überlebenszeit<br />

von 22 Monaten und eine zweijährige Überlebensrate von 45 %. Die Patienten der<br />

Weiterbehandelten Gruppe zeigten einen statistisch signifikanten Überlebensvorteil<br />

119


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

gegenüber denjenigen Patienten, die die Behandlung nach Ablauf der anfänglichen zwölf<br />

Wochen oder vorher beendet hatten („Nicht-weiterbehandelte Gruppe“). Die mediane<br />

Überlebenszeit in der Weiterbehandelten Gruppe betrug 41 Monate (verglichen mit 13<br />

Monaten in der Nicht-weiterbehandelte Gruppe) und die zweijährige Überlebensrate in der<br />

Weiterbehandelten Gruppe betrug 55 % (verglichen mit 25 % in der Nicht-weiterbehandelten<br />

Gruppe). Zwischen den beiden Gruppen bestanden keine wesentlichen Unterschiede im<br />

Hinblick auf die Patientencharakteristika (wie zum Beispiel Vorbehandlung mit anderen<br />

Arzneimitteln oder zeitlicher Abstand zwischen Operation und Behandlung mit<br />

RENCAREX ® ).<br />

Die Behandlung und die verwendete Dosis waren nach Ansicht der Gesellschaft sehr gut<br />

verträglich, ohne dass schwerwiegende Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der<br />

Verabreichung von RENCAREX ® beobachtet werden konnten. Es traten jedoch schwache,<br />

für Interleukin-2 typische Nebeneffekte auf (zum Beispiel Hautreizungen und Grippe-ähnliche<br />

Beschwerden).<br />

Die nachfolgende Abbildung zeigt das Überleben der Patienten mit metastasiertem<br />

Nierenzellkarzinom, die mit RENCAREX ® in Kombination mit Interleukin-2 weiterbehandelt<br />

wurden im Vergleich zu den Patienten, die nicht weiterbehandelt wurden. (Die Kreise<br />

repräsentieren Patienten, die nicht mehr nachbeobachtet werden konnten und deswegen<br />

nicht weiter ausgewertet wurden.)<br />

r<br />

k<br />

to<br />

fa<br />

s<br />

g<br />

n<br />

ilu<br />

rte<br />

v<br />

e<br />

s<br />

n<br />

e<br />

b<br />

rle<br />

e<br />

b<br />

Ü<br />

Weiterbehandelte Gruppe:<br />

Mediane Überlebenszeit = 45 Monate<br />

2-Jahres-Überlebensrate = 79%<br />

Nicht-weiterbehandelte Gruppe:<br />

Mediane Überlebenszeit = 10 Monate<br />

2-Jahres-Überlebensrate = 30%<br />

Woche<br />

120


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

RENCAREX ® Kombinationsstudie mit niedrig dosiertem Interferon alpha-2a: Eine dritte<br />

Phase II-Studie wurde in Kombination mit Interferon alpha-2a durchgeführt. Die Patienten<br />

erhielten über zwölf Wochen dreimal wöchentlich Interferon alpha-2a (je 3 MIU) subkutan<br />

kombiniert mit 20 mg RENCAREX ® von Woche 2-12 als wöchentliche intravenöse Infusion.<br />

An dieser Studie nahmen ursprünglich 32 Patienten mit fortgeschrittenem progredientem<br />

metastasiertem Nierenzellkarzinom teil. Ein Patient erfüllte die Kriterien des Protokolls nicht.<br />

Insgesamt wurden daher 31 Patienten für die ITT-Bewertung berücksichtigt („ITT-<br />

Population“). Von diesen 31 Patienten zeigten 16 Patienten ein klinisches Ansprechen in<br />

Woche 16 nach Ablauf der 12-wöchigen Behandlung (3 Patienten brachen die Therapie<br />

wegen zwischenzeitlich starken Fortschreitens der Tumorerkrankung vorzeitig ab und<br />

weitere zwei Patienten beendeten die Studie vorzeitig und konnten nicht berücksichtigt<br />

werden.). Die Patienten mit klinischem Ansprechen wie Tumorverringerung oder -beseitigung<br />

wie auch Stabilisierung der Erkrankung gemäß den entsprechenden Definitionen der WHO<br />

wurden für eine weitere Behandlung mit RENCAREX ® und Interferon alpha-2a über einen<br />

Zeitraum von zusätzlichen sechs Wochen zugelassen („Weiterbehandelte Gruppe“).<br />

Eine unabhängige radiologische Überprüfung von 26 auswertbaren Patienten nach Woche<br />

16 bestätigte, dass in dieser Studie zwei Patienten eine mehr als 50 %ige Rückbildung der<br />

Tumormasse verzeichneten, während weitere neun Patienten für mindestens sechs Monate<br />

eine stabile Erkrankung aufwiesen. Bei dieser Behandlungsweise zeigten somit 42 % der<br />

Patienten ein klinisches Ansprechen. Die ITT-Population wies eine mediane Überlebenszeit<br />

von 30 Monaten auf und eine zweijährige Überlebensrate von 57 %. Die Patienten der<br />

Weiterbehandelten Gruppe zeigten einen statistisch signifikanten Überlebensvorteil<br />

gegenüber den Patienten, die die Behandlung nach Ablauf der anfänglichen zwölf Wochen<br />

oder vorher beendet hatten („Nicht-weiterbehandelte Gruppe“). Patienten, die zusätzliche<br />

sechs Wochen mit RENCAREX ® und Interferon alpha-2a behandelt wurden zeigten einen<br />

statistisch signifikanten Überlebensvorteil. Die mediane Überlebenszeit in der<br />

Weiterbehandelten Gruppe betrug 45 Monate (verglichen mit zehn Monaten in der Nichtweiterbehandelten<br />

Gruppe) und die zweijährige Überlebensrate in der Weiterbehandelten<br />

Gruppe betrug 79 % (verglichen mit 30 % in der Nicht-weiterbehandelten Gruppe). Zwischen<br />

der Nicht-weiterbehandelten Gruppe und der Weiterbehandelten Gruppe bestanden keine<br />

wesentlichen Unterschiede im Hinblick auf die Patientencharakteristika (wie zum Beispiel<br />

Vorbehandlung mit anderen Arzneimitteln oder zeitlicher Abstand zwischen Operation und<br />

Behandlung mit RENCAREX ® ).<br />

Die Behandlung und die verwendete Dosis waren nach Ansicht der Gesellschaft sehr gut<br />

verträglich, ohne dass schwerwiegende Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der<br />

Verabreichung von RENCAREX ® beobachtet werden konnten. Es traten jedoch schwache,<br />

für Interferon alpha-2a typische Nebeneffekte auf (zum Beispiel Grippe-ähnliche<br />

Beschwerden).<br />

Die nachfolgende Abbildung zeigt das Überleben der Patienten mit metastasiertem<br />

Nierenzellkarzinom, die mit RENCAREX ® in Kombination mit Interferon alpha-2a<br />

weiterbehandelt wurden im Vergleich zu den Patienten, die nicht weiterbehandelt wurden<br />

(die Kreise repräsentieren Patienten, die nicht mehr nachbeobachtet werden konnten und<br />

deswegen nicht weiter ausgewertet wurden).<br />

121


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

r<br />

k<br />

to<br />

fa<br />

s<br />

g<br />

n<br />

ilu<br />

rte<br />

v<br />

e<br />

s<br />

n<br />

e<br />

b<br />

rle<br />

e<br />

b<br />

Ü<br />

Weiterbehandelte Gruppe:<br />

Mediane Überlebenszeit = 45 Monate<br />

2-Jahres-Überlebensrate = 79%<br />

Nicht-weiterbehandelte Gruppe:<br />

Mediane Überlebenszeit = 10 Monate<br />

2-Jahres-Überlebensrate = 30%<br />

Woche<br />

Phase III-Studie<br />

Patienten mit Nierenkrebs werden üblicherweise durch operative Entfernung der betroffenen<br />

Niere behandelt. Solche Patienten werden als krankheitsfrei (das heißt ohne nachweisbare<br />

Erkrankung) angesehen, wenn mittels bildgebender Verfahren keine Metastasen<br />

nachgewiesen werden können. Die hohe Rückfallquote von Patienten mit nicht<br />

metastasiertem Nierenzellkarzinom nach operativem Eingriff deutet jedoch darauf hin, dass<br />

solche Patienten bereits zum Zeitpunkt der Operation Tumorzellen und/oder<br />

Mikrometastasen unterhalb der Nachweisbarkeitsgrenze von bildgebenden Verfahren<br />

aufweisen. Derzeit gibt es keine Behandlungsmöglichkeiten, die eine Wiedererkrankung<br />

verhindern. Dementsprechend besteht nach Ansicht der Gesellschaft ein hoher<br />

medizinischer Bedarf. In den Phase II-Studien wurde die Wirkung von RENCAREX ® bei<br />

Patienten mit metastasiertem Nierenzellkrebs untersucht.<br />

WILEX hat deshalb bei der U.S.-Zulassungsbehörde FDA eine IND-Genehmigung<br />

(Investigational New Drug, IND) zur Durchführung einer Phase III-Studie beantragt, die im<br />

Mai 2004 erteilt wurde. Das Studienprotokoll der laufenden Phase III-Studie für RENCAREX ®<br />

beruht im Übrigen auf der wissenschaftlichen Beratung durch die EMA und Beratung mit der<br />

FDA. Das gleiche Studienprotokoll wurde in verschiedenen Ländern Nord- und Südamerikas<br />

und in Europa genehmigt. Dies ermöglicht es der Gesellschaft, die Ergebnisse der Phase III-<br />

Studie zur Beantragung der Zulassung von RENCAREX ® sowohl in den USA als auch in der<br />

Europäischen Union verwenden zu können.<br />

In der Phase III-ARISER-Studie (Adjuvant RENCAREX ® Immunotherapy trial to Study<br />

Efficacy in non-metastatic Renal cell carcinoma, „ARISER-Studie“) werden Patienten<br />

behandelt, bei denen ein klarzelliges Nierenzellkarzinom diagnostiziert und operativ entfernt<br />

wurde, zu einem Zeitpunkt, bei dem die metastasierte Erkrankung zwar nicht nachweisbar,<br />

aber vermutlich vorhanden ist.<br />

An der Studie nehmen Patienten teil, denen die gesamte Niere oder die erkrankten Teile der<br />

Niere entfernt worden sind und die zuvor festgelegte Kriterien eines hohen Rückfallrisikos<br />

122


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

erfüllen (wie zum Beispiel Befall der Lymphknoten oder Eindringen des Tumors in das<br />

Blutgefäßsystem). Die Patienten werden zufällig einer der beiden nachfolgenden Gruppen<br />

zugeordnet.<br />

Gruppe I:<br />

Gruppe II:<br />

Patienten erhalten in der ersten Woche 50 mg, gefolgt von 20 mg<br />

RENCAREX ® in jeder der folgenden 23 Wochen intravenös als Kurzinfusion.<br />

Patienten erhalten einmal wöchentlich über 24 Wochen ein Placebo<br />

intravenös als Kurzinfusion.<br />

Grundsätzlich wissen weder Patient, Arzt noch WILEX bis zur Auswertung der Daten, ob ein<br />

Patient RENCAREX ® oder ein Placebo erhalten hat.<br />

Der erste Patient wurde im Sommer 2004 in die Studie aufgenommen. Insgesamt wurden<br />

864 Patienten in mehr als 140 klinischen Zentren in 14 Ländern aufgenommen.<br />

Die Studie ist darauf angelegt, einen statistisch signifikanten Unterschied zwischen den<br />

Gruppen I und II im Hinblick auf die krankheitsfreie Überlebenszeit und die<br />

Gesamtüberlebenszeit nachzuweisen. Krankheitsfreies Überleben (die Zeit zwischen<br />

Einschluss des Patienten in die Studie und Nachweis von Metastasen mittels<br />

Computertomographie) ist einer von zwei primären Endpunkten dieser Studie und stellt die<br />

Grundlage für den behördlichen Antrag auf Zulassung dar. Der zweite primäre Endpunkt<br />

dieser Studie ist die gesamte Überlebenszeit aller Patienten, die ebenfalls nachverfolgt wird.<br />

Hier wurde festgelegt, dass das Gesamtüberleben bis 5 Jahre nach der letzten Medikation<br />

ermittelt wird. Die Kontrolle dieser Studie erfolgt durch ein regelmäßig tagendes<br />

unabhängiges Datenkontrollkomitee (Independent Data Monitoring Committee, IDMC), das<br />

der Gesellschaft Empfehlungen unter Berücksichtigung von Wirksamkeits- und<br />

Sicherheitsergebnissen gibt.<br />

Die Gesamtleitung der Studie wird von WILEX in Zusammenarbeit mit zwei klinischen<br />

Auftragsforschungsinstituten (Contract Research Organisation, CRO) koordiniert. Diese sind<br />

für einen reibungslosen Ablauf und eine genaue Dokumentation in den jeweiligen Ländern<br />

und Zentren verantwortlich. Da es sich um eine Studie in Europa und Amerika handelt,<br />

arbeitet WILEX mit zwei CROs zusammen, wobei ein CRO (Aptiv Solutions, Reston, VA,<br />

USA, vormals Averion International Ltd., Allschwil, Schweiz, für die Betreuung der Zentren in<br />

Europa (Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Norwegen, Polen, Russland,<br />

Schweden, Tschechien und Ukraine) verantwortlich ist. Die Betreuung der Zentren in<br />

Amerika (Argentinien, Brasilien, Kanada und USA) wurde an eine weitere CRO (Quintiles<br />

Ltd., Bracknell, Großbritannien) vergeben.<br />

Alle Aktivitäten, die von den beauftragten CROs durchgeführt werden, finden im engen<br />

Austausch mit der Projektleitung der ARISER-Studie von WILEX statt. Um ein möglichst<br />

einheitliches Vertragswesen mit den teilnehmenden Zentren zu erreichen, werden die<br />

Prüfarztverträge direkt von WILEX mit den entsprechenden Zentren verhandelt.<br />

Ausgenommen hiervon sind Verträge mit südamerikanischen Prüfärzten und einigen Zentren<br />

in Russland. Die Verträge für die südamerikanischen Zentren wurden jedoch in<br />

Zusammenarbeit mit dem CRO erstellt und spiegeln die Anforderungen von WILEX wider.<br />

Der statistische Analyseplan dieser Studie enthält eine so genannte “Futility Analyse”, die<br />

nach Wiedererkrankung von 100 Patienten durchgeführt wird, um Anhaltspunkte darüber zu<br />

erhalten, ob die Phase III-Studie im Hinblick auf die erwarteten Aussagen ein signifikantes<br />

Ergebnis liefern könnte. Diese Analyse wurde von Oktober bis Dezember 2007 <strong>vom</strong> IDMC<br />

durchgeführt. Keine Person außerhalb dieses Gremiums erhielt Zugang zu den Ergebnissen.<br />

Am 17. Dezember 2007 hat das IDMC WILEX die Empfehlung ausgesprochen, die Studie<br />

wie geplant fortzuführen.<br />

123


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Die Wiedererkrankung der Patienten dauert länger als erwartet. Im Januar <strong>2011</strong> sind von<br />

den lokalen Studienzentren 343 Wiedererkrankungen an WILEX gemeldet worden und damit<br />

ein weiterer – im Studienprotokoll definierter – Meilenstein erreicht. Deshalb wurde der<br />

Prozess für die Zwischenanalyse zur Wirksamkeit in der Phase III-Zulassungsstudie mit dem<br />

Arzneimittelkandidaten RENCAREX ® in der Indikation Nierenkrebs gestartet.<br />

Derzeit werden die Daten aller 864 Patienten analysiert und anschließend eine unabhängige<br />

Zwischenanalyse zur Wirksamkeit von RENCAREX ® durch das IDMC initiiert. WILEX<br />

erwartet die Ergebnisse der Zwischenanalyse in der zweiten Jahreshälfte <strong>2011</strong>. Die Daten<br />

bleiben auch weiterhin für WILEX verblindet, werden aber einen entscheidenden Hinweis<br />

hinsichtlich des zulassungsrelevanten Studienendpunktes „krankheitsfreies Überleben“<br />

liefern.<br />

RENCAREX ® hat im Jahr 2001 von der FDA und im Jahr 2002 von der Europäischen<br />

Arzneimittelagentur EMA den so genannten „Orphan Drug-Status“ erhalten. Dieser Orphan<br />

Drug-Status schützt RENCAREX ® gegen die Markteinführung von in Wirkung und/oder<br />

Struktur ähnlichen Antikörpern ab dem Zeitpunkt der Zulassung für einen Zeitraum von<br />

sieben Jahren innerhalb der USA und zehn Jahren innerhalb der Europäischen Union.<br />

13.6.3.3 Entwicklungsstrategie<br />

RENCAREX ® könnte auch für andere Krebsindikationen weiterentwickelt werden. Die<br />

Vorgehensweise wird <strong>vom</strong> weiteren Verlauf der Phase III-Studie abhängig gemacht und<br />

gemeinsam mit den bestehenden und zukünftigen Partnern für RENCAREX ® entschieden.<br />

WILEX hat 2004 mit dem spanischen Pharmaunternehmen Laboratorios del Dr. Esteve,<br />

Barcelona, Spanien, für einige Länder Südeuropas eine Entwicklungs- und<br />

Vermarktungspartnerschaft abgeschlossen. Esteve erhält die exklusiven<br />

Vermarktungsrechte an RENCAREX ® für Südeuropa (Spanien, Italien, Portugal,<br />

Griechenland und Andorra) und wird in Spanien Co-Sponsor für die Weiterentwicklung des<br />

Produktkandidaten. Im Mai <strong>2011</strong> hat WILEX die exklusiven Vermarktungsrechte für<br />

RENCAREX ® für die USA an den Partner Prometheus Laboratories Inc. (Prometheus), San<br />

Diego, CA, USA, vergeben. Auch Prometheus wird anteilig Kosten für die weitere<br />

Entwicklung von RENCAREX ® übernehmen.<br />

13.6.3.4 Markt und Wettbewerb<br />

13.6.3.4.1 Markt<br />

WILEX beabsichtigt, RENCAREX ® zunächst für die adjuvante Behandlung von Patienten mit<br />

klarzelligem Nierenzellkarzinom nach operativer Entfernung des Tumors und mit<br />

Risikofaktoren für einen frühen Rückfall auf den Markt zu bringen. Weltweit erkrankten laut<br />

einer Schätzung der ©Espicom-Datenbank im Jahr 2008 rund 196.000 Menschen neu an<br />

Nierenkrebs. Die weltweite Prävalenz des Nierenzellkarzinoms, die Neuerkrankungen und<br />

Patienten in der posttherapeutischen Phase einschließt, wird derzeit auf 5,5 Millionen Fälle<br />

geschätzt. (Espicom Business Intelligence, 2010: Renal Cell Carcinoma Drug Discoveries:<br />

what the future holds). Zwischen 75 bis 80 % aller neu diagnostizierten Nierenzellkarzinome<br />

entfallen auf den klarzelligen Subtyp (147.000-156.800). Etwa 54 % aller neuen Fälle treten<br />

in der Europäischen Union, Nordamerika und Japan auf.<br />

Beim klarzelligen Nierenzellkarzinom, der häufigsten und aggressivsten Form, hat ein hoher<br />

Anteil der Patienten (auch 75 bis 80 %) zum Zeitpunkt der Erstdiagnose keine sichtbaren<br />

Metastasen. Von dieser Subgruppe der nicht metastasierten Nierenzellkarzinome weist etwa<br />

ein Drittel ein hohes Risiko einer Wiedererkrankung (Quellen: Patard et al J Clin Oncol 2004;<br />

124


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

22(16): 3316-3322; Lam JS et al BJU Int. 2005; 96: 483-488; Tumorregister München:<br />

http://www.tumorregister-muenchen.de/annals.php, siehe unter Jahresbericht 2001/2002,<br />

Schwerpunkt Niere, S. 100, Abruf 27.07.<strong>2011</strong>) auf. Für diese Patientengruppe (weltweit<br />

zwischen 48.500-51.700 Patienten mit erhöhtem Risiko bei Erstdiagnose) könnte<br />

RENCAREX ® geeignet sein. WILEX wird bei erfolgreichem Abschluss der Phase III-Studie<br />

für diese Patientengruppe die Zulassung beantragen.<br />

13.6.3.4.2 Wettbewerb<br />

13.6.3.4.2.1 Metastasierte Indikation<br />

Bis 2006 waren Zytokine (Interleukin-2 und Interferon alpha-2a) die einzigen zugelassenen<br />

Substanzen, die beim metastasierten Nierenzellkarzinom eine gewisse Wirksamkeit gezeigt<br />

haben. Mittlerweile sind zwei Substanzen für die Erstlinientherapie (Torisel ® von Wyeth und<br />

Avastin ® von Roche) und drei für die Zweitlinientherapie (Sutent ® von Pfizer, Nexavar ® von<br />

Bayer/Onyx und Afinitor ® von Novartis) des fortgeschrittenen, metastasierten<br />

Nierenzellkarzinoms zugelassen. Die Zweitlinientherapie betrifft Patienten, bei denen bereits<br />

andere Behandlungen fehlgeschlagen sind und deren Lebenserwartung gering ist.<br />

Darüber hinaus wird weltweit eine Vielzahl von Arzneimittelkandidaten in vorklinischen und<br />

klinischen Studien mit verschiedenden Therapieansätzen auf ihre Wirksamkeit getestet.<br />

13.6.3.4.2.2 Nicht metastasierte Indikation<br />

Patienten mit lokal fortgeschrittener Erkrankung fühlen sich nach operativer Entfernung ihres<br />

Tumors gesund. Adjuvante Behandlungen nach operativen Eingriffen müssen daher hohe<br />

Anforderungen an die Verträglichkeit erfüllen, da jegliche, die Lebensqualität wesentlich<br />

beeinträchtigende Nebenwirkungen von Patienten ohne nachweisbare Erkrankungen nicht<br />

akzeptiert werden. Die derzeit verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass RENCAREX ®<br />

diese Kriterien erfüllt. Nach Kenntnis der Gesellschaft werden auch Nexavar ® und Sutent ® in<br />

der adjuvanten Behandlung des Nierenkarzinoms nach Operation in Phase III-Studien<br />

getestet. Dabei handelt es sich um für die Behandlung von metastasiertem<br />

Nierenzellkarzinom zugelassene Arzneimittel. Soweit der Gesellschaft bekannt, werden<br />

beide Substanzen in Phase III-Studien getestet, die aber wesentlich später begonnen<br />

wurden als die ARISER-Studie.<br />

Für die adjuvante medikamentöse Therapie des nicht metastasierten klarzelligen<br />

Nierenzellkarzinoms wurde bisher weder von der FDA noch von der EMA ein Arzneimittel<br />

zugelassen. Entsprechend hoch ist der medizinische Bedarf für RENCAREX ® .<br />

13.6.4 MESUPRON ® – Urokinase-Typ Plasminogen-Aktivator-Programm (uPA)<br />

13.6.4.1 Indikation und Wirkmechanismus<br />

Die meisten durch Krebs verursachten Todesfälle werden nicht durch den Primärtumor,<br />

sondern durch Metastasierung verursacht. Obwohl die biologischen Prozesse, die der<br />

Metastasierung zu Grunde liegen, noch nicht vollständig untersucht und verstanden sind, hat<br />

eine große Anzahl von Forschungsarbeiten nachgewiesen, dass das uPA-System eine<br />

wichtige Rolle in diesem Prozess spielt.<br />

Danach stellt sich die Rolle des uPA-Systems bei der Metastasierung wie folgt dar:<br />

uPA wandelt Plasminogen zu Plasmin um, welches seinerseits als weitere Serinprotease<br />

(Serinproteasen stellen eine Familie von speziellen Proteasen dar) wirkt und bestimmte<br />

Bestandteile der extrazellulären Matrix („ECM“) abbaut. Der Abbau der ECM ermöglicht es<br />

125


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Tumorzellen, in angrenzendes Gewebe und schließlich auch in Blutgefäße einzudringen.<br />

Ebenso fördert der Abbau von ECM die Freisetzung verschiedener Wachstumsfaktoren,<br />

welche in der intakten ECM ihre Aktivität nicht entfalten können. Darüber hinaus können uPA<br />

und Plasmin andere Klassen von Proteasen aktivieren, die in der Lage sind, ähnlich wie das<br />

uPA-System das Eindringen von Tumorzellen sowie die Bildung neuer Blutgefäße<br />

(Angiogenese) zu unterstützen.<br />

Rezeptorgebundenes uPA aktiviert Plasminogen effektiver als die ungebundene Protease.<br />

Unabhängig von ihrer enzymatischen Aktivität, löst die Bindung von uPA an den uPA-<br />

Rezeptor (uPAR) Wachstumssignale in den Tumorzellen aus. Zudem interagiert der uPAR<br />

mit Proteinen, die jeweils eine Rolle in den Prozessen der Zelladhäsion und der<br />

Signaltransduktion spielen. Insgesamt erwerben die Tumorzellen also Wachstums- und<br />

Überlebensvorteile, in dem sie das uPA-System überexprimieren, welches das Wachstum,<br />

die Invasion und die metastatische Ausbreitung der Tumorzellen über multiple Mechanismen<br />

begünstigt. Somit stellt das uPA-System nach Ansicht der Gesellschaft eine therapeutische<br />

Zielstruktur dar, um den Tumor an unterschiedlichen Stellen im Metastasierungsprozess<br />

anzugreifen.<br />

Hohe Werte von uPA im Tumorgewebe von Patienten mit zum Beispiel Brust-, Eierstock-,<br />

Bauchspeicheldrüsen- und Darmkrebs, gehen mit einem ungünstigen weiteren<br />

Krankheitsverlauf einher, während niedrige Werte von uPA tendenziell mit einer günstigeren<br />

Krankheitsprognose einhergehen. Patienten mit hohen Werten von uPA haben signifikant<br />

kürzere krankheitsfreie Überlebenszeiten wie auch kürzere Gesamtüberlebenszeiten als<br />

Patienten mit niedrigen uPA-Werten. Nach der European Organization for Research and<br />

Treatment of Cancer (EORTC) ist uPA dazu geeignet, das Überleben von Patientinnen mit<br />

Brustkrebs mit hoher Aussagekraft vorherzusagen. Aus einer Metaanalyse mit mehr als<br />

8.300 Brustkrebspatientinnen geht hervor, dass nur ca. 25 % der Patientinnen mit einem<br />

überexpremiertem uPA-System (uPA und PAI-1) nach 10 Jahren noch lebten. Patientinnen<br />

mit einem niedrigen uPA-System hingegen lebten zu ca. 75 % nach 10 Jahren.<br />

uPA und sein physiologischer Inhibitor PAI-1 waren die ersten tumorbiologischen Faktoren,<br />

die den höchsten „Level of Evidence“ (LOE1) von der EORTC für ihre prognostische<br />

Bedeutung erreicht haben. Im Jahr 2007 ist die Bestimmung des uPA-Gehalts im<br />

Primärtumor eines Brustkrebspatienten in die Behandlungsrichtlinien der American Society<br />

of Clinical Oncology (ASCO) aufgenommen worden. Der uPA-Test soll für die Prognose von<br />

neu mit Brustkrebs ohne Lymphknotenbefall diagnostizierten Patienten eingesetzt werden,<br />

um die Therapieplanung zu unterstützen. Die American Cancer Society schätzte, dass im<br />

Jahr 2007 1,3 Millionen Frauen neu an Brustkrebs erkrankt sind.<br />

WILEX hat mit WX-UK1 einen Serinproteasen-Inhibitor entwickelt, der die Aktivität von<br />

tumorrelevanten Serinproteasen wie uPA, Plasmin und Thrombin blockieren soll. WX-UK1<br />

wirkt an verschiedenen Stellen des Metastasierungsprozesses und soll insbesondere die<br />

Ausbreitung von Metastasen und Tumoren hemmen. WX-UK1 wird intravenös verabreicht.<br />

Zusätzlich hat WILEX MESUPRON ® entwickelt, das eine Vorform von WX-UK1 darstellt und<br />

nach oraler Einnahme im Körper in WX-UK1 umgewandelt wird. MESUPRON ® erleichtert auf<br />

Grund seiner oralen Darreichungsform eine Behandlung von Patienten über einen längeren<br />

Zeitraum.<br />

Im September 2003 erhielt WILEX den „Biotechnology Clinical Partnership Award” <strong>vom</strong><br />

Brustkrebsforschungsprogramm des amerikanischen Verteidigungsministeriums, um damit<br />

die klinische Entwicklung von WX-UK1 zur Behandlung von Brustkrebs zu fördern, der mit<br />

Fördergeldern in Höhe von insgesamt 5,0 Mio. $ verbunden und für die Finanzierung von<br />

126


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

klinischen Brustkrebsstudien mit dem uPA-Inhibitor in den USA bestimmt ist. Die Zahlungen<br />

an WILEX erfolgten bis zum Jahr 2009.<br />

13.6.4.2 Präklinische und klinische Studien<br />

MESUPRON ® und die intravenös verabreichbare Substanz WX-UK1 wurden in acht Phase I-<br />

Studien an mehr als 150 Patienten erfolgreich getestet. Die Substanzen zeigten sich nach<br />

Ansicht der Gesellschaft als sicher und gut verträglich. Aktuell wird eine Phase II-Studie zur<br />

Untersuchung der Wirksamkeit bei Patienten mit Brustkrebs durchgeführt. Die Phase II-<br />

Studie zur Wirksamkeit in der Indikation Bauchspeicheldrüsenkrebs wurde im Mai 2010<br />

erfolgreich abgeschlossen. Die Daten zeigten eine eindrucksvolle Verlängerung der<br />

Gesamtüberlebenszeit der Patienten mit Bauchspeicheldrüsenkrebs.<br />

Produkt Studien Indikation Patienten Status<br />

MESUPRON ® 1<br />

MESUPRON ® 1<br />

Phase II<br />

Brustkrebs 132 laufend seit 2008<br />

+ Capecitabine 3<br />

Kombinationstherapie<br />

Phase II<br />

Bauchspeicheldrüsenkrebs 95 2010 abgeschlossen<br />

+Gemcitabine 4<br />

Kombinationstherapie<br />

MESUPRON ® 1 Phase Ib Monotherapie Hals- und Kopfkrebs 19 2007 abgeschlossen<br />

MESUPRON ® 1 Phase I Gesunde Probanden 6 2007 abgeschlossen<br />

MESUPRON ® 1 Phase I Gesunde Probanden 30 2006 abgeschlossen<br />

MESUPRON ® 1 Phase I Gesunde Probanden in<br />

verschiedenen Dosierungen<br />

16 2005 abgeschlossen<br />

WX-UK1 2<br />

Phase I/IIa<br />

Monotherapie<br />

Solide Tumore 30 2008 abgeschlossen<br />

WX-UK1 2<br />

Phase Ib<br />

Kombinationstherapie +<br />

Capecitabine 4<br />

Brustkrebs und andere fortgeschrittene<br />

solide Tumore<br />

25 2007 abgeschlossen<br />

WX-UK1 2 Phase Ib Monotherapie Hals- und Kopfkrebs 15 2006 abgeschlossen<br />

WX-UK1 2 Phase I Gesunde Probanden in<br />

verschiedenen Dosierungen<br />

19 2002 abgeschlossen<br />

1) “Oraler Proteasen-Inhibitor“ – Enzymhemmer, der mittels Kapsel oral aufgenommen werden kann<br />

2) Intravenöser Proteasen-Inhibitor (wird als Infusion in die Vene verabreicht)<br />

3) Capecitabine (Xeloda ® , Hoffmann La Roche AG, Basel, Schweiz) – Chemotherapeutikum<br />

4) Gemcitabine (Gemzar ® , Eli Lilly and Company, Indianapolis, IN, USA) – Chemotherapeutikum<br />

127


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

13.6.4.3 Intravenöser Inhibitor WX-UK1<br />

13.6.4.3.1 Präklinische Studie<br />

In verschiedenen Tier-Tumormodellen hat WX-UK1 eine Reduzierung sowohl der Anzahl von<br />

Metastasen sowie der Hemmung des Wachstums der Primärtumore gezeigt. Weiterhin<br />

zeigte WX-UK1 in Kombinationstherapien mit dem Chemotherapeutikum 5-FU einen deutlich<br />

verstärkten Effekt bei der Blockierung von Metastasenformationen. Toxizitätsstudien an<br />

Ratten und Hunden deuten auf eine gute Verträglichkeit von WX-UK1 hin.<br />

13.6.4.3.2 Klinische Studien<br />

Bei WX-UK1 handelt es sich nicht um eine zytotoxisch wirkende Substanz. Deshalb konnte<br />

dieses Präparat in klinischen Studien an gesunden Probanden getestet werden. WX-UK1<br />

wurde in allen drei klinischen Studien einmal wöchentlich als intravenöse Infusion<br />

verabreicht.<br />

Phase I Dosis-Eskalationsstudie an gesunden Probanden: WX-UK1 ist in einer Phase I<br />

Dosis-Eskalationsstudie unter Verwendung intravenöser WX-UK1-Gaben an 18 gesunden<br />

männlichen Probanden untersucht worden, und hat sich in allen getesteten Dosen (maximal<br />

0,3 mg/kg Körpergewicht) nach Ansicht der Gesellschaft als sicher und gut verträglich<br />

erwiesen. In der Studie wurden keine wesentlichen Nebenwirkungen verzeichnet. Es wurden<br />

keine auf die Verabreichung von WX-UK1 zurückzuführenden Veränderungen der<br />

Vitalparameter oder EKG-Parameter und keine allergischen Reaktionen beobachtet.<br />

Phase I Dosis-Eskalationsstudien an Karzinompatienten: WX-UK1 wurde des Weiteren in<br />

zwei Phase Ia und b-Studien an Patienten mit verschiedenen Krebsarten und in einer Phase<br />

I-Kombinationsstudie mit Capecitabine in den USA ebenfalls an Patienten mit verschiedenen<br />

Krebsarten untersucht.<br />

Die erste Phase Ib-Studie mit WX-UK1 wurde an Patienten mit fortgeschrittenem Magen-,<br />

Bauchspeicheldrüsen-, Darm-, Speiseröhren-, Schilddrüsen- und Eierstockkrebs<br />

durchgeführt. WX-UK1 wurde gut vertragen und zeigte nach Ansicht der Gesellschaft ein<br />

gutes Sicherheitsprofil in allen verabreichten Dosierungen. Das Ziel der Studie, die<br />

Bestimmung einer sicheren Dosis für weitere klinische Studien, wurde erreicht.<br />

Die zweite Phase Ib-Studie wurde an Patienten mit bösartigen Kopf- und Halstumoren<br />

durchgeführt und ist ebenfalls eine Dosis-Eskalationsstudie. Die Patienten wurden in dem<br />

Zeitraum zwischen Diagnosestellung mittels Gewebeentnahme (Biopsie) und nachfolgender<br />

chirurgischer Entfernung der Tumore behandelt. Dies ermöglichte die Untersuchung von<br />

WX-UK1 im Operationspräparat. Sie beinhaltete ebenfalls die Untersuchung von WX-UK1 in<br />

Plasmaproben von behandelten Patienten. WX-UK1 zeigte nach Ansicht der Gesellschaft<br />

eine gute Verträglichkeit und ein gutes Sicherheitsprofil in allen verabreichten Dosierungen.<br />

WX-UK1 konnte ebenfalls im Tumorgewebe nachgewiesen werden.<br />

Die Phase Ib-Kombinationsstudie mit WX-UK1 und dem Chemotherapeutikum Capecitabine<br />

(Xeloda ® , Hoffmann La Roche AG, Basel, Schweiz) wurde am Fox Chase Cancer Center,<br />

Philadelphia, PA, USA, an 25 Patienten mit metastasiertem Brustkrebs durchgeführt. Neben<br />

Achsellymphknoten stellen die Lungen, die Leber und die Knochen die am meisten<br />

befallenen Gewebe dar, in die sich Brustkrebs ausbreitet. Den Patienten wurde drei Wochen<br />

lang einmal wöchentlich eine Infusion mit WX-UK1 in verschiedenen fixen Dosierungen<br />

verabreicht und begleitend zwei Wochen lang täglich Capecitabine gegeben. Dieser<br />

dreiwöchige Zyklus wurde bis zur Progression der Krankheit oder bis zum Erreichen der<br />

Toxizität wiederholt. Die Kombinationstherapie erwies sich nach Ansicht der Gesellschaft als<br />

128


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

sicher und gut verträglich. Es wurden die für eine Behandlung mit Capecitabine typischen<br />

Nebenwirkungen beobachtet, wobei keine sichtbare Veränderung in der Frequenz oder<br />

Intensität dieser Nebenwirkungen zu berichten war. In der pharmakokinetischen Analyse<br />

ergaben sich keine Hinweise auf eine signifikante wechselseitige Medikamenteninteraktion.<br />

In dieser schwierig zu behandelnden Patientenpopulation mit fortgeschrittenen<br />

metastasierten Tumoren und keiner verfügbaren effektiven standardisierten<br />

Behandlungsoption hat die Kombinationstherapie mit WX-UK1 bei einigen Patienten<br />

vielversprechende Wirkungen gezeigt: So konnten Hinweise für ein verlängertes stabiles<br />

Krankheitsbild beobachtet werden. Bei drei Patienten, davon zwei Patienten mit<br />

metastasiertem Brustkrebs, zeigte sich ein partielles Ansprechen (Tumorreduktion mehr als<br />

50 % nach WHO-Kriterien).<br />

13.6.4.4 Oraler Inhibitor – MESUPRON ®<br />

MESUPRON ® ist eine oral verabreichbare Substanz, welche im Körper durch Entfernung<br />

einer chemischen Gruppe in WX-UK1 umgewandelt wird. In vorklinischen Studien hat<br />

MESUPRON ® vergleichbar mit WX-UK1 zu einer Hemmung von Tumorwachstum und<br />

Metastasenbildung geführt.<br />

13.6.4.4.1 Präklinische Studien<br />

MESUPRON ® wurde in einem umfangreichen vorklinischen Studienprogramm untersucht. In<br />

drei Tier-Tumormodellen verschiedener Gewebeherkunft reduzierte MESUPRON ® das<br />

Wachstum des Primärtumors und hemmte invasive Prozesse sowie die Absiedlung von<br />

Tochtergeschwülsten (Metastasen). Darüber hinaus zeigte MESUPRON ® in<br />

Kombinationstherapien unter anderem mit dem Chemotherapeutikum 5-FU (Wirkprinzip<br />

Capecitabine) einen deutlich verstärkten Effekt bei der Blockierung von Metastasenbildung.<br />

Die Aufnahme, Verteilung und Verstoffwechselung sowie die Ausscheidung von<br />

MESUPRON ® wurden in einem pharmakokinetischen Programm charakterisiert. Die<br />

klinischen Studien werden gestützt von einem großen Paket an regulatorisch erforderlichen<br />

bzw. informativen In-vitro- und Tierstudien zur Arzneimittelsicherheit und beinhaltet<br />

Langzeitstudien von bis zu 6 Monaten. Nach Ansicht der Gesellschaft lassen die<br />

vorliegenden Daten auf eine gute Sicherheit und Verträglichkeit von MESUPRON ®<br />

schließen.<br />

13.6.4.4.2 Klinische Studien<br />

MESUPRON ® wurde in zwei Phase I-Studien an männlichen Probanden untersucht, um<br />

nach oraler Aufnahme die Verfügbarkeit und Pharmakokinetik von MESUPRON ® zu testen.<br />

In einer ersten Studie wurde Probanden vor und nach der Nahrungsaufnahme einmalig<br />

MESUPRON ® verabreicht. In einer zweiten Studie (Dosis-Eskalationsstudie) wurde<br />

MESUPRON ® in ansteigenden Dosierungen täglich für 15 Tage oral verabreicht. Sämtliche<br />

verabreichte Dosen (50 – 400 mg) erwiesen sich nach Ansicht der Gesellschaft als sicher<br />

und gut verträglich. Die Substanz wird im Verdauungstrakt aufgenommen und in den<br />

Wirkstoff WX-UK1 umgewandelt. Die pharmakokinetische Analyse deutete darauf hin, dass<br />

eine täglich einmalige Dosierung von MESUPRON ® ausreichend sein könnte, um eine<br />

Konzentration des Wirkstoffes zu liefern, wie sie mit einer einmal wöchentlichen Gabe von<br />

WX-UK1 vergleichbar ist.<br />

MESUPRON ® wurde in einer dritten Dosis-Eskalationsstudie der Phase Ib bei<br />

Krebspatienten mit bösartigen Kopf- und Halstumoren durchgeführt. Die Patienten wurden in<br />

dem Zeitraum zwischen Diagnosestellung mittels Gewebeentnahme (Biopsie) und<br />

nachfolgender chirurgischer Entfernung der Tumore behandelt. Dies ermöglichte nicht nur<br />

129


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Untersuchungen von MESUPRON ® in Blutproben von behandelten Patienten sondern auch<br />

im Operationspräparat. Die Studie zeigte nach Ansicht der Gesellschaft eine gute Sicherheit<br />

und Verträglichkeit. Dabei gelang zugleich der Nachweis, dass sich die aktive<br />

Wirkstoffsubstanz im Tumorgewebe anreichert.<br />

Zurzeit wird MESUPRON ® in einer Phase II-Studie in der Indikation Brustkrebs getestet.<br />

In einer ersten Phase II-Studie mit MESUPRON ® , die im Juni 2007 begann, wurden<br />

Patienten mit lokal fortgeschrittenem, inoperablem, nicht metastasiertem<br />

Bauchspeicheldrüsenkrebs mit einer Kombinationstherapie behandelt. Im Juli 2008 wurde<br />

der letzte von 95 Patienten aufgenommen. Die Studie wurde in ca. 30 Zentren in sechs<br />

europäischen Ländern durchgeführt. Die Phase II-Studie war randomisiert, offen und<br />

dreiarmig und untersuchte die Wirkung der Kombinationstherapie von MESUPRON ® in<br />

Kombination mit dem Chemotherapeutikum Gemcitabine (Gemzar ® , Eli Lilly and Company,<br />

Indianapolis, IN, USA). Den Patienten wurde entweder Gemcitabine allein oder zusammen<br />

mit einer täglichen oralen Dosis von 200 mg bzw. 400 mg MESUPRON ® bis zur Progression<br />

verabreicht. Die Therapie hat sich nach Ansicht der Gesellschaft als sicher und gut<br />

verträglich erwiesen.<br />

Ziel dieser Machbarkeitsstudie war es, erstmalig Aktivität von MESUPRON ® in<br />

Tumorpatienten zu zeigen. Die Studie untersuchte die Parameter progressionsfreies<br />

Überleben, Tumoransprechrate, Zeit bis zum ersten Auftreten von Metastasen und<br />

Gesamtüberleben.<br />

Die positiven finalen Daten der Studie wurden im Juni 2010 auf der ASCO (American Society<br />

of Clinical Oncology) präsentiert. Die Tumoransprechrate betrug in der Gruppe Gemcitabine<br />

allein 15,4 % und wurde durch die zusätzliche Verabreichung von 200 mg MESUPRON ® auf<br />

21,4 % und von 400 mg MESUPRON ® auf 35,5 % erhöht. Das progressionsfreie Überleben<br />

konnte insgesamt um 66 % verbessert werden. In der Gruppe Gemcitabine allein waren<br />

nach 12 Monaten 16,2 % der Patienten auf Basis eines radiologischen Befundes nicht<br />

progredient. Durch die zusätzliche Verabreichung von 200 mg MESUPRON ® erhöhte sich<br />

die progressionsfreie Überlebensrate auf 22,5 % und von 400 mg MESUPRON ® auf 26,9 %.<br />

Die 1-Jahres-Überlebensrate stieg insgesamt um 49 %. Sie betrug bei Gemcitabine allein<br />

33,9 % und stieg mit 200 mg MESUPRON ® auf 40,7 % und mit 400 mg MESUPRON ® auf<br />

50,6 %. Die mediane Überlebenszeit der Patienten wurde um 26 % von 9,9 Monaten mit<br />

Gemcitabine allein auf 12,5 Monate in Kombination mit 400 mg MESUPRON ® verbessert.<br />

Diese eindrucksvollen Ergebnisse zeigen, dass die Hemmung des uPA-Systems ein neuer<br />

und vielversprechender Therapieansatz zur Behandlung von Krebspatienten darstellen<br />

könnte. Im Januar 2008 erhielt WILEX die Genehmigung zur Durchführung einer zweiten<br />

Phase II-Studie mit MESUPRON ® bei Patienten mit metastasiertem, HER2-Rezeptornegativem<br />

Brustkrebs. Die Patientenrekrutierung für diese Studie konnte im Mai <strong>2011</strong><br />

abgeschlossen werden. Es wurden 132 Patienten in 20 Zentren in 5 Ländern (Belgien,<br />

Brasilien, Deutschland, Israel und USA) rekrutiert.<br />

Die Studie ist eine randomisierte, doppelt verblindete Phase II-Studie bei 132 Patienten mit<br />

metastasiertem Brustkrebs. Sie untersucht die Wirksamkeit der Kombinationstherapie von<br />

MESUPRON ® und Capecitabine (Xeloda ® , Hoffmann-La Roche AG, Basel, Schweiz) im<br />

Vergleich zur Capecitabine-Monotherapie. Als primärer Endpunkt der Studie ist das<br />

progressionsfreie Überleben definiert, also der Zeitraum, in dem Patienten ohne weiteres<br />

Fortschreiten der Erkrankung leben können. Die Patienten erhalten die Substanzen in der<br />

First-Line-Behandlung, das heißt in der ersten Behandlung nach der Diagnose. WILEX<br />

rechnet mit Ergebnissen aus dieser Phase II-Studie im Jahr 2012.<br />

130


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

13.6.4.5 Entwicklungsstrategie<br />

WILEX plant, für MESUPRON ® eine Lizenzvereinbarung mit einem weltweiten Partner<br />

abzuschließen. Nach Vorlage positiver Daten beider Studien wird mit diesen/m Partner(n) die<br />

Entwicklungsstrategie in anderen Krebsarten festgelegt.<br />

13.6.4.6 Markt und Wettbewerb<br />

13.6.4.6.1 Markt<br />

Ein Großteil der Patientensterblichkeit in Zusammenhang mit Krebs basiert auf<br />

Metastasierung. Die GLOBOCAN-Krebsdatenbank schätzt, dass im Jahr 2002 etwa 1,15<br />

Millionen Menschen an Brustkrebs erkrankten, davon etwa 50 % in der Europäischen Union<br />

und Nordamerika (Quellen: J. Ferlay, F. Bray, P. Pisani and D. M. Parkin. GLOBOCAN 2002:<br />

Cancer Incidence, Mortality and Prevalence Worldwide, IARC CancerBase No. 5. version<br />

2.0, IARCPress, Lyon, 2004; http://www-dep.iarc.fr/). Ca. 32 % aller Brustkrebspatientinnen<br />

(ungefähr 184.000 Patientinnen in der Europäischen Union und Nordamerika) weisen eine<br />

Überexpression des uPA-Systems im Tumorgewebe auf (Quelle: Foekens et al. Cancer<br />

Research 52 1992 1-5), und kommen damit grundsätzlich für eine Behandlung mit<br />

MESUPRON ® in Betracht.<br />

Der Marktstudie „Monoclonal Antibodies: Update 2008“ von Datamonitor zufolge werden<br />

niedermolekulare Wirkstoffe innerhalb des Marktsegments hoch innovativer Therapeutika mit<br />

76 % auch in Zukunft den größten Anteil zum Umsatz beitragen.<br />

13.6.4.6.2 Wettbewerb<br />

Der niedermolekulare Wirkstoff in MESUPRON ® ist nach Kenntnis der Gesellschaft der erste<br />

uPA-Inhibitor weltweit, der sich in einem klinischen Phase II-Programm befindet. Die im Juni<br />

2010 veröffentlichten finalen positiven Daten aus der Phase II-Studie im<br />

Bauchspeicheldrüsenkrebs unterstreichen die Führungsrolle von WILEX im Bereich der uPA-<br />

Inhibition und schaffen eine gute Basis zur weiteren Entwicklung von MESUPRON ® .<br />

Wirkstoffe, die auf Rezeptoren, die Adhäsion, oder Komponenten der Tumorinvasion und<br />

Proteine/Gene (die in hohen Konzentrationen in Metastasen exprimiert sind) abzielen,<br />

befinden sich jedoch in der Entwicklung.<br />

13.6.5 WX-554<br />

WX-554 ist ein Mitogen-aktivierter Protein-Kinase (MEK)-Inhibitor, dessen biologische<br />

Zielstruktur eine zentrale Rolle bei der Weiterleitung von Signalen von der Zelloberfläche ins<br />

Zellinnere spielt. MEK wurde mit einer Vielzahl an biologischen Prozessen wie Zellteilung, -<br />

differenzierung und -tod in Zusammenhang gebracht. Der MEK-Signalweg ist in mehr als<br />

30 % der Krebsarten außer Kontrolle. Das führt dazu, dass diese Tumorzellen unreguliert<br />

wachsen und sich ausbreiten können.<br />

Der oral verfügbare niedermolekulare MEK-Inhibitor WX-554 wurde im vorklinischen Stadium<br />

von UCB übernommen und im Laufe des Geschäftsjahres 2009 in die klinische Entwicklung<br />

gebracht. Der Antrag auf Durchführung einer Phase I-Studie wurde beim Bundesinstitut für<br />

Arzneimittel und Diagnostika (BfArM) im <strong>August</strong> 2009 eingereicht und im Oktober 2009<br />

genehmigt.<br />

Im November 2009 wurde dem ersten Studienteilnehmer in der Studie die Substanz WX-554<br />

verabreicht. In der nicht verblindeten Dosis-Eskalationsstudie werden die Pharmakokinetik,<br />

Pharmakodynamik sowie Sicherheit und Verträglichkeit von WX-554 an gesunden<br />

131


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

männlichen Probanden untersucht. Ziel ist es, die optimale biologische Dosis für die<br />

Hemmung des MEK-Systems durch WX-554 zu ermitteln.<br />

Dieser MEK-Inhibitor wurde 2009 von UCB im Rahmen der strategischen Partnerschaft<br />

übernommen, und es wurde vereinbart, dass für die Meilensteine „Antragstellung auf<br />

Durchführung einer klinischen Studie“ und „Beginn der Phase I-Studie“ von UCB<br />

Meilensteinzahlungen von jeweils 5,0 Mio. € fällig werden. Die Meilensteinzahlungen sind im<br />

<strong>August</strong> 2009 und Dezember 2009 eingegangen.<br />

Derzeit bereitet WILEX die Fortsetzung des Phase I-Programms mit WX-554 in oraler Form<br />

vor und plant im zweiten Halbjahr <strong>2011</strong> eine Phase I-Studie in gesunden Probanden und<br />

anschließend eine weitere in Patienten durchzuführen.<br />

13.6.5.1 Markt und Wettbewerb<br />

MEK gilt als eine vielversprechende Zielstruktur für die Tumortherapie. Mehrere<br />

Pharmafirmen haben MEK-Inhibitoren im frühen Entwicklungsstadium. Die am weitesten<br />

fortgeschrittene Substanz AZD6244 von AstraZeneca PLC, London, Großbritannien, und<br />

Array Biopharma Inc., Boulder, CO, USA, wird derzeit in klinischen Phase II-Studien<br />

getestet. Durch den Eintritt in die Phase I mit WX-554 in gesunden Probanden und im<br />

Vergleich mit anderen bekannten MEK-Inhibitoren sieht sich WILEX gut positioniert, eine<br />

vielversprechende und konkurrenzfähige Therapie entwickeln zu können.<br />

13.6.6 WX-037 – PI3K-Inhibitor<br />

Ein weiteres von UCB übernommenes Projekt ist ein oral verfügbarer niedermolekularer<br />

PI3K-Inhibitor, für den der Wirkstoff WX-037 als Leitsubstanz festgelegt wurde. Der<br />

Phosphatidylinositol-3-Kinase/Protein-kinase-Signalweg (kurz PI3K) sendet das Signal<br />

„Wachstum“ an den Kern einer Krebszelle. Eine gesteigerte Aktivität des PI3K-Signalweges<br />

wird häufig in Tumorzellen gefunden und trägt zur Tumorentstehung bei. Es konnte gezeigt<br />

werden, dass der PI3K-Signalweg bei vielen Krebsarten mutiert ist. Daher ist es von<br />

therapeutischem Interesse, einen Hemmstoff für den hoch regulierten PI3K-Signalweg zu<br />

finden. WX-037 ist ein Inhibitor des PI3K-Signalweges, der ähnlich wie MEK als eine<br />

vielversprechende Zielstruktur für die Tumortherapie betrachtet wird. Bisher wurde mit der<br />

GMP (Good Manufacturing Practice)-Synthese-Entwicklung begonnen, und die ersten<br />

Studien zur Toxizität von WX-037 wurden abgeschlossen.<br />

13.6.6.1 Markt und Wettbewerb<br />

Es gibt mehrere Firmen, die an PI3K-Inhibitoren arbeiten, wobei sich die am weitesten<br />

entwickelten Substanzen nach Kenntnis der Gesellschaft derzeit in Phase I befinden. In<br />

diesem innovativen Umfeld ist WILEX mit der vorklinischen Substanz WX-037 somit<br />

ebenfalls gut positioniert, einen erfolgversprechenden Therapieansatz zu entwickeln.<br />

13.6.7 Antikörper-Projekte<br />

Zwei der drei von UCB übernommenen Antikörper-Projekte befinden sich derzeit in der<br />

Forschungsphase. Das dritte Projekt wird derzeit nicht weiterverfolgt. Ziel ist es, jeweils<br />

einen spezifischen Antikörper zu identifizieren, der an eine neuartige Zielstruktur bindet. Die<br />

bisher nicht publizierten molekularen Zielstrukturen der Antikörperprojekte spielen in<br />

unterschiedlicher Weise eine Rolle bei der Ausbreitung von Krebs oder finden sich vermehrt<br />

auf den Tumorzellen verschiedener Krebsarten.<br />

132


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

13.6.8 ADC-Technologie (Antibody Drug Conjugates)<br />

Die Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma AG erweitert das WILEX-Portfolio mit einer<br />

innovativen Technologieplattform rund um therapeutische Antikörper-Wirkstoffkonjugate<br />

(Antibody Drug Conjugates, ADC). Diese ADC-Plattform ermöglicht es, Antikörper<br />

weiterzuentwickeln und neue therapeutische Wege in der Onkologie zu beschreiten. Sie<br />

könnte zukünftig auch für die WILEX-Antikörper Anwendung finden und mit eigenen<br />

Projekten die Produktpipeline erweitern.<br />

Die Technologie besteht darin, dass ein spezifischer Antikörper über eine chemische<br />

Verbindung (Linker) mit einem Toxin verbunden wird (= ADC). Die Aufgabe des Antikörpers<br />

besteht darin, das gekoppelte Toxin spezifisch zur und in die Krebszelle zu transportieren.<br />

Der Antikörper mit dem Toxin bindet an die Tumorzelle, wird aufgenommen und setzt dieses<br />

im Inneren frei. Das abgegebene Toxin tötet die Tumorzelle, wobei gesundes Gewebe<br />

unbeeinträchtigt bleiben soll.<br />

Die Kombination der Spezifität des Antikörpers mit der Effizienz des Toxins könnte neue<br />

Wege in der Tumortherapie eröffnen. Zytotoxische Substanzen, insbesondere bei<br />

Chemotherapien, sind meist nicht tumorspezifisch und töten alle sich schnell teilenden, auch<br />

gesunden, Zellen ab. Sie haben häufig schwere Nebenwirkungen und sind belastend für den<br />

Körper. Die selektive Behandlung von Tumoren mit Zellgiften über spezifische Antikörper-<br />

Wirkstoffkonjugate könnte eine Lösung für dieses Problem bieten.<br />

Heidelberg Pharma hat sich zum Ziel gesetzt, neue, innovative Antikörper-Wirkstoff-<br />

Konjugate der zweiten Generation für eine bessere, zielgerichtete Anti-Tumortherapie zu<br />

entwickeln. Die zweite Generation der ADCs soll sich durch eine verbesserte Stabilität der<br />

Verbindung zwischen Antikörper und Toxin auszeichnen. Die bisher von anderen ADC-<br />

Technologien verwendeten Toxine wirken nach Kenntnis der Gesellschaft bevorzugt auf sich<br />

teilende Tumorzellen und führen dort zum Zelltod. Führende Forscher in der Onkologie<br />

gehen jedoch davon aus, dass die Metastasierung oder das Nachwachsen eines Tumors<br />

von zunächst ruhenden Tumorzellen aus dem Primärtumor verursacht wird. Das sind<br />

Tumorzellen, die sich von den übrigen malignen Zellen u.a. darin unterscheiden, dass sie<br />

sich nur selten teilen und somit für fast alle gängigen onkologischen Therapien unerreichbar<br />

wären. Wissenschaftler sprechen in diesem Kontext auch von Tumorstammzellen. Es<br />

besteht demnach ein großes Interesse an Therapieansätzen, die auch ruhende Tumorzellen<br />

erfassen und eliminieren können.<br />

Heidelberg Pharma versucht mit den von ihr entwickelten Antikörper-Wirkstoffkonjugaten der<br />

zweiten Generation dort anzusetzen. Es wird untersucht, ob die ADCs in der Lage sind,<br />

sowohl sich teilende Tumorzellen als auch ruhende Tumorzellen zu töten. Außerdem gibt es<br />

Hinweise darauf, dass mit diesen ADCs auch Tumore behandelt werden könnten, die<br />

aufgrund von Therapieresistenzen nicht mehr auf eine Standard-Chemotherapie oder auf<br />

anti-tumorale Antikörper ansprechen.<br />

In einigen präklinischen und pharmakologischen Studien mit den neuen ADCs konnte – zum<br />

Teil durch Einmalbehandlung – die vollständige und bis zu 3 Monate remissionsfreie<br />

Ausheilung von Tumoren erreicht werden. Heidelberg Pharma optimiert in präklinischen<br />

Versuchen für die jeweiligen ADCs verschiedene Linkerstrukturen, Dosierungs- und<br />

Applikationsschemata.<br />

Heidelberg Pharma hat über eine gemeinsame Lizenzvereinbarung mit dem Deutschen<br />

Krebsforschungszentrum (DKFZ) und Prof. Faulstich Zugang zu dem Toxin Amanitin, das an<br />

verschiedene Antikörper gekoppelt werden kann. Amanitin gehört zu einer Gruppe von<br />

133


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

natürlich vorkommenden Giften, den Amatoxine. Das bekannteste Gift ist Alpha-Amanitin,<br />

welches unter anderem im grünen Knollenblätterpilz (Amanita phalloides) vorkommt.<br />

13.6.8.1 In-vivo Studie im Tiermodell<br />

In der durchgeführten Studie wurde Mäusen ein Tumor inokuliert. Die obere Linie in der<br />

Grafik zeigt die Kontrollgruppe, die keine Behandlung bekommen hat und deren Tumore<br />

stark anwachsen. Die untere, flache Linie zeigt die schwindende Tumorgröße bei den mit<br />

einem ADC behandelten Mäusen. Nach weniger als 40 Tagen waren die Tumore nicht mehr<br />

tastbar.<br />

13.6.8.2 ADC-Plattform-Technologie<br />

Heidelberg Pharma setzt auf Kollaborationen mit Forschungsinstituten, Pharma- und<br />

Biotechnologieunternehmen und übernimmt die Arbeiten in Zusammenhang mit der<br />

Herstellung, der Optimierung und der Profilierung neuer ADCs. Die Kollaborationen finden im<br />

Rahmen von Technologiekooperationen und Produktlizenzen statt. In vielen Fällen sind<br />

sogenannte Material Transfer Agreements vorgeschaltet. Über die Kooperationen will<br />

Heidelberg Pharma ein kurz- und langfristiges Umsatz- und Wertschöpfungspotenzial<br />

erschließen. Es wurden bereits mehrere Material Transfer Agreements mit Dritten<br />

abgeschlossen.<br />

13.6.8.3 Markt und Wettbewerb<br />

Die Nachfrage nach neuen Behandlungsalternativen auf der Basis von Antikörpern und<br />

niedermolekularen Wirkstoffen wird unverändert hoch bleiben. Neue innovative Technologien<br />

wie die ADC-Technologie haben in der Branche neue Perspektiven eröffnet.<br />

ADCs bieten eine sehr interessante Kombination aus gezieltem Ansatz und hoher<br />

Wirksamkeit und haben deshalb das Interesse einer Reihe von Pharmaunternehmen wie u.a.<br />

Amgen, Bristol Meyer Squibb, Roche/ Genentech, Bayer, Daiichi Sankyo, Takeda, Astellas,<br />

Biogen Idec, Wyeth (Pfizer) und Sanofi Aventis geweckt und sind Bestandteil in deren<br />

Entwicklungsportfolio.<br />

134


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Die Tabelle gibt einen Überblick über ausgewählte ADC-Projekte.<br />

Produktkandidat Toxin/Wirkstoff Toxin-Lizenzgeber Lizenznehmer des<br />

Toxins<br />

Status<br />

Trastuzumab-DM1 Maytansinoid Immunogen Roche Phase III<br />

Brentuximab vedotin Auristatin E (MMAE) Seattle Genetics Millennium<br />

(Takeda)<br />

HuN901-DM1 Maytansinoid DM1 Immunogen Immunogen<br />

(Eigenentwicklung)<br />

MDX-1203 Minor Groove Inhibitor Medarex (BMS) Medarex<br />

(Eigenentwicklung)<br />

MEDI-547 Auristatin F (MMAF) Seattle Genetics Medimmune<br />

(Astra Zeneca)<br />

Phase III<br />

Phase I/II<br />

Phase I<br />

Phase I<br />

BT-062 Maytansinoid DM4 Immunogen Biotest Phase I/II<br />

SAR-3419 Maytansinoid DM4 Immunogen Sanofi-Aventis Phase I<br />

BIIB-015 Maytansinoid DM4 Immunogen Biogen Idec Phase I<br />

CAT-8015<br />

RecPseudomonas Exotoxin<br />

A (PE 38)<br />

NCI<br />

Medimmune<br />

(Astra Zeneca)<br />

Phase I/II<br />

HuMax-CD74 Auristatin E (MMAE) Seattle Genetics Genmab Preclinical<br />

CDX-011 Auristatin E (MMAE) Seattle Genetics Celldex Therap. Phase II<br />

HuM195 Gelonin Targa Inc. Targa Inc.<br />

(Eigenentwicklung)<br />

Phase I<br />

Stand: Juli <strong>2011</strong><br />

13.7 Kommerzielle Aktivitäten<br />

13.7.1 In-vitro Diagnostika<br />

Von der amerikanischen Tochtergesellschaft WILEX Inc. werden unter der Marke Oncogene<br />

Science Diagnostiktests produziert und vertrieben. Diagnostiktests sind ein modernes<br />

Instrument für die Diagnose vieler Krankheiten und von Wichtigkeit für die Entwicklung neuer<br />

Behandlungsmöglichkeiten.<br />

13.7.1.1 Oncogene Science – Produkte<br />

Die WILEX Inc. konzentriert sich auf die Produktion und Vermarktung von Diagnostik- und<br />

Biomarkertests in der Onkologie. Es wird zwischen ELISA-Tests und<br />

immunohistochemischen (IHC) Tests unterschieden. ELISA steht für enzyme-linked<br />

immunoassay. Mit den ELISA-Tests werden Antigene oder Proteine z. B. im Blut<br />

nachgewiesen. Durch die Messung von Proteinen im Blut und die entsprechenden<br />

bioanalytischen Methoden kann vorhergesagt werden, ob ein Patient auf eine Therapie<br />

ansprechen wird. Gleichzeitig könnte sein Krankheitsverlauf therapiebegleitend überwacht<br />

werden. IHC-Tests sind Untersuchungen auf gewebehistologischer Basis. Die Tests für<br />

verschiedene Ziele/Proteine werden an wissenschaftliche Institutionen, Universitäten und<br />

Pharmapartner vertrieben.<br />

13.7.1.1.1 HER2/neu-ELISA-Test<br />

Der HER2/neu-ELISA-Test von Oncogene Science ist nach Kenntnis der Gesellschaft der<br />

einzige von der FDA zugelassene in-vitro-diagnostische Test zur Quantifizierung des Serum-<br />

HER2/neu-Gehalts bei Frauen mit metastasiertem Brustkrebs als Kriterium für die geeignete<br />

135


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Therapie. HER2/neu-Bestimmungen können während und nach der Therapie im Rahmen<br />

von Verlaufskontrolluntersuchungen bei Patienten mit metastasiertem Brustkrebs<br />

herangezogen werden.<br />

13.7.1.1.2 Weitere Produkte für Forschungszwecke<br />

Die WILEX Inc. bietet bisher für Forschungszwecke (Research Use Only, RUO)<br />

Biomarkertests an, die u.a. zur Messung von Wachstumsfaktor-Rezeptoren (EGFr) oder<br />

Proteasen bzw. Protease-Hemmern (uPA, PAI-1, TIMP-1) sowie als Hypoxie-Marker (CA IX)<br />

dienen. Für das Antigen CA IX wird auch ein IHC-Test angeboten.<br />

13.7.1.2 Herstellung und Lieferung<br />

Am Standort in Cambridge, MA, USA verfügt WILEX Inc. über die notwendigen Laborräume,<br />

um die ELISA- und IHC-Tests herzustellen. Aktuell arbeitet die WILEX Inc. an der<br />

Umschreibung der Produkte von Siemens auf WILEX und hat die ISO-Zertifizierungen nach<br />

ISO 9001:2008 und 13485:2003 abgeschlossen. Die Zertifizierungen nach ISO sind für<br />

WILEX Inc. Voraussetzung, um das Oncogene Science-Geschäft wie die Produktion und den<br />

Vertrieb der Biomarker-Tests weiterführen zu können.<br />

13.7.1.3 Therapiebegleitende Diagnostik – Companion Diagnostics<br />

Diagnostiktests sind die Grundlage für die Zukunft der personalisierten Medizin, d.h.<br />

spezifischer und gezielter Diagnosemöglichkeiten und Therapien für Patienten. Ziel ist es,<br />

Patienten in einer Indikation für bestimmte Therapien aufgrund von spezifischen<br />

medizinischen Parametern auszuwählen. So können morphologisch gleich erscheinende<br />

Tumoren, die sich aber in ihrem Wachstums- oder Absiedlungsverhalten (Aggressivität,<br />

Metastasen) oder in ihrer Therapieantwort unterscheiden, zugeordnet werden. Mit der<br />

Messung von Proteinen und den entsprechenden bioanalytischen Methoden könnte man<br />

Patienten für Therapien selektieren und möglicherweise vorhersagen, ob und wie ein Patient<br />

auf eine Therapie ansprechen wird, bzw. seinen Krankheitsverlauf überwachen.<br />

Derzeit gilt die therapiebegleitende Diagnostik noch als verhältnismäßig junge Disziplin. Die<br />

Regulierungsbehörden in den USA und Europa entwickeln jedoch bereits Richtlinien für die<br />

Anforderungen an die Qualität von Diagnostika und die therapiebegleitende Diagnostik. Zwei<br />

der größten Beratungsorganisationen im amerikanischen Gesundheitsmarkt, Medco Health<br />

Solutions Inc. und CVS Caremark Corp., empfehlen dieses neue Konzept, um Kosten zu<br />

sparen und die Behandlungsresultate zu verbessern. Auch immer mehr große<br />

Pharmaunternehmen setzen Companion Diagnostics ein, um den Erfolg ihrer klinischen<br />

Studien und Medikamentenzulassungen zu erhöhen.<br />

13.7.2 Kundenspezifische präklinische Auftragsforschung<br />

Die Heidelberg Pharma AG verfügt über das Know-how und die Räumlichkeiten für In-vivo<br />

Pharmakologie, Zellbiologie, Bioanalytik, Molekularbiologie und Chemie und bietet<br />

Dienstleistungen zur präklinischen Forschung im Bereich von Krebs-, Entzündungs- und<br />

Autoimmun-Erkrankungen an. Im Rahmen des Forschungsprozesses konzentriert sich das<br />

Unternehmen dabei auf frühe Substanzen (z.B. zu optimierende Leitstrukturen) bis hin zur<br />

Profilierung von präklinischen Kandidaten. Die Expertise von Heidelberg Pharma besteht<br />

darin, individuell gestaltete experimentelle Designs sowie die Entwicklung und Validierung<br />

von neuen Modellen für Auftraggeber anzubieten.<br />

136


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

13.7.2.1 Tumor-Implantationsmodelle<br />

Bei der präklinischen Auftragsforschung setzt Heidelberg Pharma syngene sowie humane<br />

Tumor-Implantationsmodelle mit menschlichen Tumorzellen ein, um potenzielle Wirkstoffe<br />

gegen Krebs näher zu untersuchen. Anhand dieser Modelle können Parameter wie das<br />

Tumorwachstum, Tumorregression bzw. Metastasierung im Vergleich zu klinischen<br />

Standards bestimmt werden. Bestandteil des Portfolios ist auch die Abbildung von<br />

Metastasen und orthotopen Tumoren durch innovative Imaging Technologie. Neben dem<br />

humanen Tumor-Implantationsprogramm arbeitet Heidelberg Pharma auch mit syngenen<br />

Maus- und Rattentumormodellen. Für Vorversuche können des Weiteren In-vitro Modelle<br />

angeboten werden, wofür Heidelberg Pharma Zugang zu mehr als 100 verschiedenen<br />

Tumorzellarten hat.<br />

13.7.2.2 Entzündungs- und Autoimmunerkrankungen<br />

Im Bereich von Entzündungs- und Autoimmunerkrankungen bietet Heidelberg Pharma eine<br />

breite Palette an Modellen und Methoden, um den Mechanismus eines neuen Wirkstoffs zu<br />

untersuchen. Hierzu verfügt Heidelberg Pharma über In-vivo Modelle für<br />

Autoimmunerkrankungen, wie z.B. für die experimentelle autoimmune Enzephalomyelitis<br />

(EAE) für Multiple Sklerose, für kollageninduzierte Arthritis (CIA) sowie für den auotimmunen<br />

Diabetes Typ 1.<br />

13.7.2.3 Bioanalytik<br />

Die Bioanalytik analysiert Substanzspiegel aus In-vivo Experimenten, vor allem im Rahmen<br />

von pharmakokinetischen Untersuchungen. Hierzu werden Substanzspiegel in z.B. Blut,<br />

Serum oder Plasma aber auch in verschiedenen Organen wie Tumoren bestimmt. Im<br />

Rahmen von In-vitro Analysen werden z.B. Proteinbindung und metabolische Stabilität von<br />

Substanzen getestet. Alle Untersuchungen können auch mit radioaktiv-markierten<br />

Substanzen durchgeführt werden. Außerdem bietet Heidelberg Pharma die Identifikation,<br />

Synthese und die In-vitro und In-vivo Profilierung von Metaboliten an, um das biologische<br />

Aktivitäts-Profil der Substanz zu bestimmen.<br />

13.7.2.4 Molekularbiologie<br />

Die molekularbiologische Einheit von Heidelberg Pharma ist spezialisiert auf die In-vitro<br />

Profilierung von Substanzen. Dabei kommen Expressionsanalysen von Zielproteinen in<br />

Zelllinien und in Geweben sowie Standard-Assays und weitere Spezialtechniken zum<br />

Einsatz. Ergänzend zu den Assays zur Wirksamkeit und Signalübertragung kann Heidelberg<br />

Pharma auch mithilfe verschiedener In-vitro Tests die ADME-Eigenschaften der Wirkstoffe<br />

testen.<br />

13.8 Herstellung und Lieferung<br />

13.8.1 Arzneimittel-Herstellungserlaubnis<br />

WILEX erhielt und besitzt die Arzneimittel-Herstellungserlaubnis gemäß § 13 Abs. 1 des<br />

deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG) für Girentuximab, MESUPRON ® und WX-554. Diese<br />

Erlaubnis berechtigt die Gesellschaft, die entsprechenden Arzneimittelkandidaten zu prüfen,<br />

freizugeben, abzupacken und für die Verwendung in klinischen Studien an Probanden und<br />

Patienten zu kennzeichnen. Die Herstellung, Formulierung und Abfüllung der<br />

137


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Arzneimittelkandidaten wird weiterhin von Auftragsunternehmen durchgeführt, die von<br />

nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden zertifiziert sind.<br />

13.8.2 Zertifizierungen entsprechend GLP, GMP und ISO<br />

Die GLP-Prüfeinrichtung von WILEX (Bioanalytiklabor) ist seit 2002 nach den Grundsätzen<br />

und Leitlinien der „Guten Laborpraxis“ (Good Laboratory Practice, GLP) zertifiziert. Die GLP-<br />

Bescheinigung gemäß § 19b Abs. 1 Chemikaliengesetz (ChemG) erlaubt WILEX analytische<br />

Untersuchungen an biologischen Materialien und eingeschränkt sonstige Prüfungen. Diese<br />

Zertifizierung ist eine Voraussetzung für die Anerkennung von präklinischen oder klinischen<br />

Analysenergebnissen durch nationale und internationale Aufsichtsbehörden, die in dem<br />

Bioanalytiklabor der Gesellschaft gewonnen werden. Im Januar <strong>2011</strong> erfolgte die zweite<br />

wiederkehrende Inspektion durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und<br />

Lebensmittel sowie die Regierung von Oberbayern und wurde zum 28.Juli <strong>2011</strong>, wie<br />

beantragt, mit der GLP-Bescheinigung als GLP-Prüfeinrichtung für Prüfkategorie 8 und 9<br />

positiv beschieden.<br />

Im September 2010 hat die Münchener Betriebsstätte nach einer umfangreichen GMP-<br />

Inspektion erneut das Zertifikat über die Übereinstimmung mit den Grundsätzen und<br />

Leitlinien der „Guten Herstellungspraxis“ (Good Manufacturing Practice, GMP) von der<br />

Regierung von Oberbayern, Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern, erhalten. Gleichzeitig<br />

wurde die Herstellungs-/Einfuhrerlaubnis nach §§ 13 und 72 AMG für die Herstellung,<br />

Prüfung und Freigabe von klinischen Prüfpräparaten und Arzneimitteln aktualisiert. Das<br />

GMP-Zertifikat ist eine wichtige Voraussetzung unter anderem für die Vermarktung aller<br />

WILEX- Produktkandidaten.<br />

Die Produktionsstätte der WILEX Inc. in Cambridge, MA, USA, hat die Zertifizierungen nach<br />

ISO 9001:2008 und 13485:2003 für ihre Produktionsstätte erhalten. Die ISO 9001<br />

Zertifizierung bestätigt, dass die notwendigen Rahmenbedingungen vorliegen, um die In-vitro<br />

Diagnostiktests gemäß den Kundenansprüchen zu entwickeln und herzustellen. Die ISO<br />

13485 Zertifizierung gilt speziell für Medizinprodukte und gewährleistet, dass die<br />

Anforderungen für regulatorische Zwecke, insbesondere das Risikomanagement für ein<br />

sicheres Design sowie für Herstellung und Vertrieb, erreicht wurden. Diese beiden<br />

internationalen Standards bestätigen Produkteigenschaften wie Qualität, Sicherheit und<br />

Zuverlässigkeit. Weiterhin erlauben die Zertifizierungen nach ISO eine vereinfachte<br />

Registrierung und Lizenzierung der Diagnostiktests für den weltweiten Vertrieb.<br />

13.8.3 Herstellung und Lieferung<br />

Alle Hersteller und Lieferanten des Unternehmens sind zertifizierte Auftragsunternehmen.<br />

Der Antikörper Girentuximab wird durch die Firma Avid BioServices, Inc., Tustin, CA, USA,<br />

(„Avid“) hergestellt. Die Firmen Solupharm Pharmazeutische Erzeugnisse GmbH,<br />

Melsungen, („Solupharm“) und Rentschler Biotechnologie GmbH, Laupheim, („Rentschler“)<br />

füllen das von Avid hergestellte Girentuximab in entsprechende Behältnisse (50 ml Vials,<br />

4 ml Vials) und beschriften diese nach den gesetzlichen Erfordernissen (Labelling).<br />

Für die Herstellung (radioaktive Markierung) des Diagnostikumkandidaten REDECTANE ®<br />

wird die benötigte Menge des von Solupharm und Rentschler abgefüllten Antikörpers<br />

Girentuximab an IBA Molecular North America Inc., Dulles, VA, USA, als Tochtergesellschaft<br />

von IBA Pharma S.A., Louvain-la-Neuve, Belgien, („IBA“) geliefert. Radiopharmazeutische<br />

Produkte, die in der medizinischen Diagnostik für die bildhafte Darstellung körperlicher<br />

138


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Stoffwechselvorgänge eingesetzt werden, haben eine sehr kurze Halbwertszeit und müssen<br />

den medizinischen Zentren schnell zur Verfügung gestellt werden. IBA verfügt sowohl über<br />

das Know-how der Herstellung als auch die Infrastruktur, die erforderlich sind, um den Markt<br />

mit REDECTANE ® nach der Produktzulassung beliefern zu können.<br />

Für RENCAREX ® erfolgt die Herstellung durch Avid und Rentschler. Avid stellt den<br />

Antikörper Girentuximab her, der danach an Rentschler zur Abfüllung versendet wird.<br />

Für MESUPRON ® erfolgen die Herstellung, Formulierung und Abfüllung durch die Bayer<br />

Schering Pharma AG, Leverkusen, und die RIEMSER Specialty Production GmbH,<br />

Laupheim, vormals „Rentschler Pharma GmbH“ („Riemser“).<br />

Für WX-554 erfolgen die Herstellung, Formulierung und Abfüllung durch die Central Glass<br />

Germany GmbH, Halle/Westfalen und Riemser.<br />

Für WX-037 erfolgt die Herstellung des Wirkstoffes (Active Pharmaceutical Ingredient, API)<br />

durch die SynphaBase AG, Pratteln, Schweiz.<br />

13.9 Forschungskooperationen<br />

WILEX unterhält sowohl projektbezogene als auch längerfristig angelegte<br />

Forschungskooperationen mit verschiedenen akademischen und klinischen Institutionen in<br />

Europa und den USA. Zu den wesentlichen Forschungskooperationen gehören derzeit<br />

insbesondere die nachfolgend genannten:<br />

13.9.1.1 Fox Chase Cancer Center (FCCC), Philadelphia, PA, USA<br />

Seit dem Jahr 2003 besteht eine Forschungskooperation mit dem Fox Chase Cancer Center<br />

im Rahmen des Biotechnology Partnership Awards des US Verteidigungsministeriums<br />

(Department of Defense). Untersuchungsgegenstand ist die Antiprotelytische Therapie zur<br />

Behandlung von Brustkrebs gerichtet gegen das uPA-System, wobei das FCCC als<br />

klinisches Prüfzentrum zur Erforschung von WILEX’ uPA-Inhibitor fungierte und auch<br />

weiterhin klinisches Prüfzentrum für MESUPRON ® ist.<br />

13.9.1.2 Ludwig Institute for Cancer Research (LICR), New York, NY, USA<br />

Seit dem Jahr 1999 besteht eine Forschungskooperation mit dem Ludwig Institute for Cancer<br />

Research zur Durchführung von klinischen Phase I- und Phase II-Studien des LICR mit und<br />

zur weiteren Erforschung von Girentuximab.<br />

13.10 Geistiges Eigentum<br />

Der Erfolg von WILEX hängt unter anderem davon ab, dass die Gesellschaft für ihre<br />

Produktkandidaten Schutz aufgrund von Patenten oder Lizenzen erhalten und<br />

aufrechterhalten, ihre Geschäftsgeheimnisse sowie ihr Know-how bewahren, ihre<br />

gewerblichen Schutzrechte gegen Verstöße durch Dritte schützen und ihre<br />

Geschäftstätigkeit ohne Verstoß gegen die gewerblichen Schutzrechte anderer ausüben<br />

kann. WILEX bemüht sich um den Schutz ihrer gewerblichen Schutzrechte insbesondere<br />

durch Patentanmeldungen für ihre Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten. Darüber<br />

hinaus stützt sich WILEX auf Geschäftsgeheimnisse, Know-how, technische Innovationen<br />

und die Wahrnehmung von Lizenzierungschancen, um ihre gewerblichen Schutzrechte zu<br />

erweitern und zu sichern.<br />

139


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

13.10.1 Patente<br />

13.10.1.1 Patentstrategie<br />

WILEX strebt einen soliden und möglichst breiten Patentschutz für die derzeitigen und<br />

zukünftigen Entwicklungen der Gesellschaft an. Dabei reicht WILEX prinzipiell entweder<br />

nationale deutsche und/oder U.S.-Patentanmeldungen oder europäische<br />

Patentanmeldungen ein, durch welche gemäß dem Vertrag über die Internationale<br />

Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty, ,,PCT‘‘)<br />

innerhalb von zwölf Monaten ab der Erstanmeldung für nachfolgend in anderen<br />

Vertragsstaaten des PCT eingereichte Patentanmeldungen ein früherer Zeitrang<br />

beansprucht werden kann. Auf diese Weise kann die Entscheidung darüber, in welchen<br />

Ländern ein Patentschutz für eine bestimmte Technologie angestrebt werden soll, in ein<br />

späteres Stadium der Produktentwicklung verschoben werden. So können Entscheidungen<br />

über eine Erweiterung des Patentportfolios zur Abdeckung dieser Technologie auf Grundlage<br />

einer aktuelleren Einschätzung der Bedeutung der entsprechenden Technologie und somit<br />

des Nutzens für WILEX getroffen werden.<br />

In den meisten Fällen hat WILEX internationale Patentanmeldungen eingereicht und diese in<br />

den USA, in Europa (unter Benennung aller Vertragsstaaten des Europäischen<br />

Patentübereinkommens) und in Kanada sowie teilweise in Australien, Japan, Indien, China,<br />

Korea, Singapur, der Russischen Föderation, Brasilien und Mexiko weiterverfolgt<br />

beziehungsweise beabsichtigt, die Anmeldungen dort weiter zu führen.<br />

Grundsätzlich gilt, dass der Patentschutz aufgrund eines erteilten Patents auf zwanzig Jahre<br />

begrenzt ist, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen einmalig befristet verlängert<br />

werden kann.<br />

13.10.1.2 Patentportfolio<br />

WILEX ist Inhaber von mehr als 70 Patenten und etwa 70 Patentanmeldungen, untergliedert<br />

in mehr als 25 Patentfamilien. Die meisten dieser Patentfamilien sind Eigenentwicklungen,<br />

jedoch haben auch strategische Akquisitionen von Patentportfolios die Basis der<br />

gewerblichen Schutzrechte von WILEX gezielt erweitert.<br />

Auf das Antikörperprogramm Girentuximab entfallen zwölf Patente und mehr als 20<br />

Patentanmeldungen. Bezüglich der den Antikörper Girentuximab produzierenden Hybridom-<br />

Zelllinie ist WILEX Inhaber eines 2006 erteilten europäischen Patents. Das Patent schützt<br />

die Hybridom-Zelllinie an sich sowie die Produktion des Antikörpers Girentuximab oder einer<br />

diesen Antikörper enthaltenden pharmazeutischen Zusammensetzung mittels dieser<br />

Hybridom-Zelllinie. Patente aus der oben genannten Familie wurden auch in Australien,<br />

Japan und Mexiko erteilt, weiterhin sind Patentanmeldungen in den USA, Europa, Kanada<br />

und Mexiko anhängig.<br />

Mehr als 60 Patente betreffen das uPA-basierte Programm und wurden in Australien,<br />

Kanada, der Schweiz, China, in Europa, Indien, Japan, Mexiko, der Russischen Föderation,<br />

Singapur und den USA erteilt. Weiterhin sind mehr als 50 Patentanmeldungen anhängig,<br />

welche das uPA-Programm betreffen. Die das uPA-Programm betreffenden Patente und<br />

Patentanmeldungen schützen unterschiedliche uPA-Inhibitoren (u. a. MESUPRON ® , WX-<br />

UK1), welche durch WILEX entwickelt wurden und werden. Der Schutz erstreckt sich dabei<br />

sowohl auf die Substanzen (Stoffanspruch, das heißt die chemische Struktur wird geschützt)<br />

als auch auf die Anwendung der Substanzen (Arzneimittel- und Verwendungsanspruch, das<br />

heißt deren medizinische Verwendung) sowie die Formulierung und Herstellung.<br />

140


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Das von UCB übernommene onkologische Portfolio umfasst zwei niedermolekulare<br />

Programme und derzeit zwei Antikörperprogramme. Die vier Projekte (WX-554, WX-037 und<br />

zwei Antikörperprogramme) sind durch neun Patentfamilien geschützt, welche momentan<br />

sieben erteilte Patente und etwa 60 Patentanmeldungen beinhalten. Vier Patente betreffen<br />

die übernommenen Antikörperprogramme und wurden in Europa, Australien und Japan<br />

erteilt. Von den etwa 60 Patentanmeldungen entfallen vier auf die Antikörperprogramme und<br />

mehr als 50 auf die niedermolekularen Programme.<br />

Im Rahmen der Übernahme der Oncogene Science-Aktivitäten und über die Einlizenzierung<br />

von Siemens Healthcare Diagnostics erhält die WILEX Inc. Zugang zu gewerblichen<br />

Schutzrechten, die die Produkte von Oncogene Science/WILEX Inc. betreffen. Mehr als 15<br />

Patente und etwa zehn Patentanmeldungen betreffen die Programme HER2/neu, EGFR,<br />

VEGF, PDGFR, p53, RAS p21 und uPA/PAI-1. Weiter wurde eine Lizenz an zahlreichen<br />

Schutzrechten erworben, welche das CA IX-Programm betreffen.<br />

Heidelberg Pharma hat auf dem Gebiet der ADC Technologie, in dem sie derzeit aktiv tätig<br />

ist, bislang zwei Erstanmeldungen in Europa eingereicht. Die Prioritätsfrist für die<br />

Einreichung der internationalen Anmeldung läuft am 30. September <strong>2011</strong> bzw. am 10. März<br />

2012 ab. Beide Anmeldungen haben Bestandteile der ADC Technologie zum Gegenstand.<br />

Diese werden, wie beschrieben, innerhalb der Prioritätsfrist als internationale Anmeldung in<br />

den PCT-Vertragsstaaten unter Beanspruchung des früheren Zeitrangs angemeldet werden.<br />

Bei Eintritt in die nationalen Phasen werden diese in jedem Fall in den USA und in Europa<br />

(unter Benennung aller Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens)<br />

eingeleitet. Je nach Relevanz werden auch die nationalen Phasen in Kanada, Australien,<br />

Japan, China, Korea, Russland, Südafrika und Mexiko eingeleitet.<br />

13.10.2 Lizenzen<br />

WILEX hat im Hinblick auf die Entwicklung ihrer Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />

eine Reihe von Lizenzverträgen abgeschlossen. Diese werden im Abschnitt „Wesentliche<br />

Verträge“ dargestellt.<br />

Heidelberg Pharma hat zur ADC-Technologie zwei internationale und eine europäische<br />

Patentanmeldung einlizensiert. Die europäische Patentanmeldung wurde vor kurzem erteilt.<br />

Für die internationalen PCT-Anmeldungen werden nächstes Jahr die nationalen Phasen<br />

eingeleitet. All diese Patentanmeldungen betreffen die Konjugation des Amanitin, das von<br />

Heidelberg Pharma als bevorzugtes Toxin zur Herstellung von ADC verwendet wird.<br />

13.10.3 Marken und Domänen<br />

WILEX hat eine Reihe von Marken für bestimmte Waren und Dienstleistungen in den<br />

jeweiligen Markenregistern (sog. Klassen) in den Ländern angemeldet, die zu den für sie<br />

wichtigsten Absatzmärkten zählen. Bedeutsam ist dabei vor allem der markenrechtliche<br />

Schutz der Produktbezeichnungen „RENCAREX“, „REDECTANE“, „MESUPRON“, aber auch<br />

des Firmennamens „WILEX“.<br />

Die Wortmarke „WILEX“ wurde für die Klassen 5 und 42 in den Ländern Australien,<br />

Deutschland, Schweiz, Hongkong, Indonesien, Mexiko, Neuseeland, Japan, Taiwan,<br />

Thailand, USA und Südafrika registriert. Ferner besteht Markenschutz im Rahmen einer<br />

Internationalen Registrierung für die Länder Türkei, Korea, Singapur, Russische Föderation<br />

und Ukraine. Des Weiteren erstreckt sich der Markenschutz der registrierten<br />

Gemeinschaftswortmarke „WILEX“ in den Klassen 5 und 42 über alle Länder der<br />

Europäischen Union. Ferner wurde die Wortmarke „<strong>Wilex</strong>“ unter den Klassifizierungen von<br />

141


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Waren und Dienstleistungen in China, Kanada, Argentinien, Indien, Pakistan, Philippinen und<br />

Malaysia angemeldet. Die Registrierungsverfahren laufen noch.<br />

Die Wortmarke “RENCAREX“ wurde für die Klasse 5 in Deutschland, für die Klassen 5 und<br />

42 in den Ländern Hongkong, Indonesien, Indien, Malaysia, Neuseeland, Taiwan und USA<br />

registriert. Ferner besteht Markenschutz im Rahmen einer Internationalen Registrierung für<br />

die Länder Japan, Korea, Türkei, Russische Föderation, Singapur, China, Australien und<br />

Schweiz. Des Weiteren erstreckt sich der Markenschutz der registrierten<br />

Gemeinschaftswortmarke „RENCAREX“ in den Klassen 5 und 42 über alle Länder der<br />

Europäischen Union. Ferner wurde die Wortmarke „RENCAREX“ unter den Klassifizierungen<br />

von Waren und Dienstleistungen in Kanada, Philippinen und Pakistan angemeldet. Die<br />

Registrierungsverfahren laufen noch. Zudem ist WILEX Inhaberin einer Reihe weiterer<br />

Markenanmeldungen und eingetragener Marken.<br />

WILEX ist Inhaberin und Betreiberin der Internetdomänen www.wilex.com, www.wilex.de,<br />

und www.ariserstudy.com. Darüber hinaus wurden die Domains mesupron.com,<br />

mesupron.de, redectane.de, rencarex.com, rencarex.de sowie eine Reihe von weiteren<br />

Internetdomains für die Gesellschaft registriert.<br />

WILEX Inc. ist Inhaberin und Betreiberin der Internetdomäne www.oncogene.com.<br />

Heidelberg Pharma hat die Wort-Bild-Marke „Heidelberg Pharma“ für die Klassen 5 und 42 in<br />

Deutschland registriert. Außerdem wurde vor kurzem das Registrierungsverfahren für die<br />

Wortmarke „Capstem“ als Gemeinschaftsmarke für die Klassen 1, 5 und 42 eingeleitet.<br />

Heidelberg Pharma ist Inhaberin und Betreiberin der Internetdomäne http://www.heidelbergpharma.com.<br />

13.10.4 Arbeitnehmererfindungen<br />

Patent- oder gebrauchsmusterfähige Ideen, Entwicklungen und Erfindungen von in<br />

Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern unterliegen dem Gesetz über<br />

Arbeitnehmererfindungen, das die Berechtigung des Arbeitgebers in Bezug auf Erfindungen,<br />

die der Arbeitnehmer im Laufe seiner Beschäftigung macht, sowie die <strong>vom</strong> Arbeitgeber dafür<br />

zu zahlende Vergütung regelt.<br />

Jeder Arbeitnehmer, der eine Erfindung macht, die aus der dem Arbeitnehmer im Rahmen<br />

seines Arbeitsverhältnisses obliegenden Tätigkeit entstanden ist oder maßgeblich auf dem<br />

Know-how des Arbeitgebers beruht (so genannte Diensterfindung), ist verpflichtet, den<br />

Arbeitgeber unverzüglich von dieser Diensterfindung durch Erklärung in Textform zu<br />

unterrichten. Der Arbeitgeber kann eine Diensterfindung durch Erklärung gegenüber dem<br />

Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme gilt als <strong>vom</strong> Arbeitgeber erklärt,<br />

wenn der Arbeitgeber die Erfindung nicht bis zum Ablauf von vier Monaten nach Eingang der<br />

ordnungsgemäßen Arbeitnehmererfindungsmeldung durch Erklärung in Textform freigibt. Bei<br />

Inanspruchnahme der Erfindung durch den Arbeitgeber gehen alle vermögenswerten Rechte<br />

an der Diensterfindung auf den Arbeitgeber über. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer<br />

gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Die Höhe der<br />

Vergütung richtet sich nach den <strong>vom</strong> Bundesminister für Arbeit erlassenen<br />

Vergütungsrichtlinien. Die Vergütung wird in angemessener Frist nach Inanspruchnahme der<br />

Erfindung durch Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgestellt.<br />

Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so hat der Arbeitgeber die Vergütung festzusetzen<br />

und entsprechend zu zahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können voneinander die<br />

Einwilligung in eine andere Regelung der Vergütung verlangen, wenn sich Umstände<br />

wesentlich ändern, die für die Feststellung der Vergütung maßgeblich waren.<br />

142


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Der Arbeitgeber ist verpflichtet und allein berechtigt, eine in Anspruch genommene<br />

Diensterfindung im Inland unverzüglich zur Erteilung eines Schutzrechts anzumelden, es sei<br />

denn, der Arbeitnehmer stimmt der Nichtanmeldung zu oder dem Bekanntwerden der<br />

Diensterfindung stehen berechtigte Belange des Betriebes entgegen. Wenn der Arbeitgeber<br />

die Diensterfindung nicht zur Erteilung eines Schutzrechts anmeldet, ist der Arbeitnehmer<br />

berechtigt, eine Anmeldung für den Arbeitgeber auf dessen Namen und auf dessen Kosten<br />

zu bewirken. Der Arbeitgeber ist auch berechtigt, die Diensterfindung im Ausland zur<br />

Erteilung von Schutzrechten anzumelden. Soweit er die Diensterfindung nicht im Ausland<br />

anmeldet, hat der Arbeitgeber sie frei zu geben und der Arbeitnehmer ist berechtigt, sie<br />

insoweit im Ausland anzumelden.<br />

Sollte WILEX diese zwingenden gesetzlichen Regelungen über Arbeitnehmererfindungen<br />

nicht beachten, führt dies möglicherweise dazu, dass Arbeitnehmer der WILEX einen<br />

Anspruch auf Freigabe ihrer Diensterfindungen haben und WILEX in der Folge keine Rechte<br />

an Ideen, Entwicklungen, Entdeckungen und Erfindungen ihrer Angestellten erwirbt und<br />

zudem möglicherweise kein oder nur unzureichender Patentschutz erreicht wird.<br />

Das deutsche Gesetz über Arbeitnehmererfindungen gilt nicht für die Vorstandsmitglieder<br />

von WILEX. In ihren Anstellungsverträgen ist allerdings vorgesehen, dass Rechte an<br />

Erfindungen oder technischen Verbesserungen, die das jeweilige Vorstandsmitglied während<br />

oder im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Gesellschaft gemacht hat, allein der<br />

Gesellschaft zustehen. Die Vorstandsmitglieder treten bereits in ihren jeweiligen<br />

Anstellungsverträgen die entsprechenden Rechte an die Gesellschaft ab. Im Hinblick auf<br />

Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte, die nicht übertragbar sind, räumen die<br />

Vorstandsmitglieder der Gesellschaft unbeschränkte, unentgeltliche und ausschließliche<br />

Nutzungsrechte ein. Vorstandsmitglieder haben keinen Vergütungsanspruch bezüglich der<br />

Erfindungen oder Entdeckungen, die an die Gesellschaft abgetreten oder lizenziert werden,<br />

es sei denn, eine Vergütung ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.<br />

Eine Vergütung von Diensterfindungen kann unter anderem durch eine einmalig zu zahlende<br />

Pauschale durch den Arbeitgeber geschehen, die anstelle einer Vergütung bei Verwertung<br />

tritt. Die Gesellschaft hat sich entschieden, im Rahmen ihres Patent-Incentive-Programms<br />

den Arbeitnehmererfindern den Erwerb aufgrund einer einmalig zu zahlenden Pauschale<br />

anzubieten.<br />

Erfindungen und darauf erteilte Patente sind von großer Bedeutung für den Erfolg der<br />

Gesellschaft. Deshalb werden Erfindungen und ihre Meldung im Rahmen des Patent-<br />

Incentive-Programms der Gesellschaft durch einen Bonus gefördert, der zeitnah mit der<br />

Erfindung an den Erfinder ausgezahlt wird. Die Erfinder sollen dadurch einen Anreiz haben,<br />

Erfindungen zügig zu melden und die zur Patentanmeldung notwendigen Daten und<br />

Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Durch die Bonuszahlungen werden zugleich<br />

insbesondere alle gesetzlichen Ansprüche im Rahmen des Gesetzes über<br />

Arbeitnehmererfindungen abgegolten, wenn sichergestellt ist, dass die Vergütung nach dem<br />

Patent-Incentive-Programm angemessen ist. Sollte sich eine Vergütung nachträglich als<br />

unangemessen herausstellen, weil sich die zugrunde liegenden Umstände maßgeblich<br />

verändert haben, so kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Anpassung der Vergütung<br />

haben.<br />

Für die Tochtergesellschaft WILEX Inc. gelten dieselben Regelungen wie bei der<br />

Muttergesellschaft.<br />

Bei Heidelberg Pharma kann eine Vergütung von Arbeitnehmererfindungen unter anderem<br />

auf der Grundlage einer Vereinbarung vor Verwertung erfolgen. Heidelberg Pharma bietet<br />

ihren Arbeitnehmererfindern für entwicklungsfähige Erfindungen eine zweistufige Vergütung<br />

143


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

an. Die erste Stufe stellt eine pauschale Zahlung (Bonus) dar. Diese Zahlung erfolgt bei<br />

Einreichen der internationalen PCT-Anmeldung, also mindestens 12 Monate nach<br />

Erfindungsmeldung (sofern zeitgleich die Erstanmeldung eingeleitet wird). Die Erfinder sollen<br />

dadurch einen Anreiz haben, Erfindungen zügig zu melden und die zur Patentanmeldung<br />

notwendigen Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Zugleich wird sichergestellt,<br />

dass Zahlungen nur für Erfindungen geleistet werden, für die nach einer durchgeführten<br />

Feasibility und Patentierbarkeitsbewertung eine positive Entwicklungsprognose abgegeben<br />

werden kann. Diese Zahlung befriedigt die Ansprüche der Arbeitnehmererfinder bis zur<br />

Vermarktung des durch die Patentanmeldung gedeckten Produkts. Durch die<br />

Bonuszahlungen werden zugleich insbesondere alle gesetzlichen Ansprüche im Rahmen<br />

des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen abgegolten, wenn sichergestellt ist, dass die<br />

Vergütung nach dem dargestellten zweistufigen Vergütungsverfahren angemessen ist. Sollte<br />

sich eine Vergütung nachträglich als unangemessen herausstellen, weil sich die zugrunde<br />

liegenden Umstände maßgeblich verändert haben, so kann der Arbeitnehmer einen<br />

Anspruch auf Anpassung der Vergütung haben. Dieses Risiko wird durch das Ansetzen der<br />

zweiten Stufe zum Zeitpunkt des Beginns der Produktvermarktung minimiert. Anschließend<br />

tritt die zweite Stufe ein, die eine Vergütung gemäß der in den Arbeitnehmererfindungs-<br />

Richtlinien dargestellten Lizenzanalogie darstellt, basierend auf den von Heidelberg Pharma<br />

erzielten Einnahmen.<br />

13.11 Investitionen<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Investitionen der Gesellschaft.<br />

€<br />

01.12.2010-<br />

31.05.<strong>2011</strong><br />

01.12.2009-<br />

31.05.2010<br />

2010<br />

2009<br />

2008<br />

ungeprüft<br />

ungeprüft<br />

geprüft<br />

geprüft<br />

geprüft<br />

Erwerb von Sachanlagen 89.639 3.268 45.876 66.251 55.905<br />

Erwerb immaterieller<br />

Vermögenswerte 7.963 559 4.002 4.944 11.831<br />

Erwerb der Vermögenswerte von<br />

Oncogene Science 0 0 4<strong>25.</strong>659 0 0<br />

Gesamt 97.601 3.827 475.537 71.196 67.736<br />

Die langfristigen Vermögenswerte lagen 2010 wie in den vergangenen Jahren auf<br />

vergleichsweise niedrigem Niveau, weil Investitionen für Entwicklungsprojekte gemäß IFRS<br />

bei WILEX nicht aktiviert, sondern vollständig ergebniswirksam in den Forschungs- und<br />

Entwicklungsaufwendungen erfasst werden. Insgesamt lagen die Investitionen für<br />

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in 2010 bei 50 Tsd. €. Am 17. November<br />

2010 hat die WILEX Inc. die Vermögenswerte der Oncogene Science, einer ehemaligen<br />

Geschäftseinheit der Siemens Healthcare Diagnostics Inc., im Rahmen einer „business<br />

combination“ erworben; die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs bestehen aus<br />

einer festen Barkomponente in Höhe von 426 Tsd. €.<br />

Die bilanziellen Zugänge zum Sachanlagevermögen beliefen sich 2010 auf 46 Tsd. € (2009:<br />

66 Tsd. €). Ihnen standen Abschreibungen in Höhe von 0,08 Mio. € (2009: 0,10 Mio. €)<br />

gegenüber. Die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten lagen mit 4 Tsd. € auf<br />

Vorjahresniveau (5 Tsd. €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte betrugen<br />

144


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

0,13 Mio. € (2009: 0,14 Mio. €). Die Gesellschaft hat derzeit keine wesentlichen Investitionen<br />

laufen oder für die Zukunft beschlossen.<br />

Bis zum <strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong> wurden keine weiteren signifikanten Investitionen getätigt.<br />

13.12 Standorte und Grundbesitz; Wesentliche Sachanlagen<br />

WILEX verfügt über kein Grundeigentum. Der Gesellschaftssitz und die Laboratorien von<br />

WILEX befinden sich in gemieteten Räumlichkeiten in München, wo die Gesellschaft ca.<br />

3000 m² gemietet hat, wovon ungefähr 300 m² für die Laboratorien der Gesellschaft genutzt<br />

werden. Nach Ansicht von WILEX entsprechen der zu zahlende Mietpreis und die übrigen<br />

Konditionen der hierüber abgeschlossenen Mietverträge den marktüblichen Bedingungen.<br />

Alle zurzeit genutzten Büro- und Laborräume sind bis Ende 2016 gemietet.<br />

Die WILEX Inc. und Heidelberg Pharma AG verfügen ebenfalls nicht über Grundeigentum<br />

und sind Mieter in den jeweiligen Räumlichkeiten in Cambridge und Ladenburg. Der<br />

Mietvertrag der WILEX Inc. läuft bis 2018. Die Heidelberg Pharma hat einen unbefristeten<br />

Vertrag mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist.<br />

Soweit nicht unter „Investitionen“ anders angegeben, hat die Gesellschaft keine bestehenden<br />

oder geplanten wesentlichen Sachanlagen.<br />

13.13 Mitarbeiter<br />

Die Mitarbeiter sind für WILEX das wichtigste Kapital. Ihr Know-how und ihre<br />

wissenschaftliche Expertise sind entscheidend für die Entwicklung einer neuen Generation<br />

von Krebsmedikamenten und -diagnostika. Auch die guten Beziehungen, die WILEX-<br />

Mitarbeiter zu Wissenschaftlern und potenziellen Kooperationspartnern pflegen, sind<br />

entscheidend für die wirtschaftliche Verwertung des Produktportfolios und den künftigen<br />

Unternehmenswert.<br />

Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Zahl der Mitarbeiter der Gesellschaft<br />

(unter Berücksichtigung der Vorstandsmitglieder) jeweils zum Stichtag 30. November für die<br />

Geschäftsjahre 2010, 2009 und 2008 sowie zum letzten Quartalsstichtag. Seit dem 31. Mai<br />

<strong>2011</strong> sind keine wesentlichen Änderungen eingetreten.<br />

Zum Geschäftsjahresende beschäftigte der WILEX-Konzern insgesamt 80 (30. November<br />

2009: 71) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive Mitglieder des Vorstands). Darin<br />

enthalten sind zehn Mitarbeiter der amerikanischen Tochtergesellschaft WILEX Inc. (30.<br />

November 2009: 0). Insgesamt arbeiteten 59 Mitarbeiter im Bereich Forschung und<br />

Entwicklung (Vorjahr: 51). Im Bereich Verwaltung und Geschäftsentwicklung wurden 21<br />

Personen (Vorjahr: 20) beschäftigt.<br />

Durch die im März <strong>2011</strong> abgeschlossene Akquisition der Heidelberg Pharma AG erhöhte<br />

sich die Mitarbeiterzahl um 41 Mitarbeiter. Der WILEX-Konzern beschäftigte zum 31. Mai<br />

<strong>2011</strong> insgesamt 118 Mitarbeiter.<br />

145


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Mitarbeiter 1) 31.05.<strong>2011</strong> 3) 28.02.<strong>2011</strong> 2) 30.11.2010 2) 30.11.2009 30.11.2008<br />

Verwaltung und<br />

Geschäftsentwicklung<br />

30 19 21 20 21<br />

Herstellung und Vertrieb 10 10 0 0 0<br />

Forschung und Entwicklung 78 45 59 51 45<br />

Gesamt 118 74 80 71 66<br />

1)<br />

Bei der Berechnung der Anzahl der Mitarbeiter wurde nicht berücksichtigt, ob Mitarbeiter bei der Gesellschaft in Voll- oder in<br />

Teilzeit beschäftigt sind; vielmehr wurden Teilzeitbeschäftigte für Zwecke dieser Darstellung wie Vollzeitbeschäftigte behandelt.<br />

2)<br />

Inklusive WILEX Inc.<br />

3)<br />

Inklusive WILEX Inc. und Heidelberg Pharma AG<br />

WILEX hat ein leistungsorientiertes Vergütungssystem, bestehend aus einem jährlichen<br />

Festgehalt und einem variablen Gehaltsbestandteil, für seine Mitarbeiter entwickelt. Darüber<br />

hinaus ermöglicht ein Aktienoptionsprogramm eine Beteiligung am Unternehmenserfolg.<br />

WILEX hat insgesamt 1.161.431 Bezugsrechte an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder<br />

ausgegeben, wovon zum Periodenende 984.944 Optionen ausstehend waren. Bislang<br />

wurden keine Optionen ausgeübt. Nach Ablauf der durch die Hauptversammlung erteilten<br />

Ermächtigung, Aktienoptionsprogramme aufzulegen oder Aktienoptionen zu gewähren,<br />

können derzeit keine neuen Aktienoptionen ausgegeben werden. Deshalb wurden in der<br />

Berichtsperiode keine Bezugsrechte an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder ausgegeben. Im<br />

Rahmen des Patent-Incentive-Programms werden Erfindungen von Mitarbeitern, die zur<br />

Patentanmeldung führen, honoriert.<br />

Die Gesellschaft gehört keinem Arbeitgeberverband an und ist nicht an Tarifverträge<br />

gebunden. Die Gesellschaft war bislang keinen Arbeitskampfmaßnahmen ausgesetzt und ist<br />

der Ansicht, ein gutes Verhältnis zu ihren Mitarbeitern zu unterhalten.<br />

WILEX unterliegt aufgrund der begrenzten Größe ihrer Belegschaft nicht dem<br />

Mitbestimmungsrecht nach Maßgabe des deutschen Drittelbeteiligungsgesetzes, das nur auf<br />

Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern Anwendung findet. Die Gesellschaft hat daher<br />

keine Mitarbeitervertreter in ihrem Aufsichtsrat.<br />

13.14 Versicherungsschutz<br />

WILEX hat Haftpflicht-, Geschäftsinhalts-, Transport- sowie Sach- und andere<br />

Versicherungen abgeschlossen, die sie für branchenüblich oder aus anderen Gründen für<br />

erforderlich hält. Dazu gehören insbesondere Probandenversicherungen, die Voraussetzung<br />

für die Durchführung klinischer Studien sind. Für Vorstand und Aufsichtsrat von WILEX<br />

besteht eine D&O-Versicherung (directors’ and officers’ liability insurance), mit der<br />

zusätzliche Haftungsrisiken der Unternehmensleitung aus dem operativen Geschäft<br />

abgedeckt werden. Für die D&O-Versicherung zugunsten der Vorstände der Gesellschaft<br />

wurde seit 1. Juli 2010 ein Selbstbehalt nach den gesetzlichen Mindestanforderungen des<br />

§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG vereinbart. Der Selbstbehalt beträgt 10 % des Schadens, höchstens<br />

jedoch das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen<br />

Vorstandsmitglieds.<br />

WILEX ist der Ansicht, dass die Gesellschaft insgesamt ausreichend und zu angemessenen<br />

Konditionen versichert ist. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass WILEX<br />

146


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Schäden entstehen werden, die durch ihre Versicherungspolicen nicht gedeckt sind oder die<br />

die Deckungshöhe der entsprechenden Versicherungsverträge übersteigen.<br />

13.15 Rechtsstreitigkeiten<br />

Ein Rechtsstreit, in dem zwei Anfechtungskläger gegen den Beschluss der<br />

Hauptversammlung <strong>vom</strong> 21. Mai 2010 zur Schaffung des Genehmigten Kapitals 2010/I<br />

(siehe Ziffer 15.3) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht hatten, wurde durch einen<br />

außergerichtlichen Vergleich beigelegt.<br />

Des Weiteren wurde von drei Aktionären Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen den als<br />

Tagesordnungspunkt I der außerordentlichen Hauptversammlung <strong>vom</strong> 15. Dezember 2010<br />

gefassten Beschluss zur Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage erhoben. Diese<br />

Streitigkeit wurde am 11. März <strong>2011</strong> durch eine außergerichtliche Einigung beigelegt.<br />

Davon abgesehen bestanden während der letzten zwölf Monate keine staatlichen<br />

Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren gegen die WILEX bzw. wurden<br />

keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren gegen die WILEX<br />

abgeschlossen. Nach Kenntnis der WILEX sind auch keine staatlichen Interventionen,<br />

Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren gegen die WILEX anhängig, die sich erheblich auf<br />

die Finanzlage oder die Rentabilität der WILEX auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt<br />

haben. Nach Kenntnis der WILEX könnten solche Interventionen, Gerichts- oder<br />

Schiedsgerichtsverfahren auch nicht eingeleitet werden.<br />

147


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

14 ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT<br />

14.1 Gründung, Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens<br />

WILEX wurde 1997 von Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm, Prof. Dr. Manfred Schmitt, Priv.-<br />

Doz. Dr. Viktor Magdolen, Prof. Dr. Heinrich Graeff, Prof. Dr. Bernd Gänsbacher, Prof.<br />

Dr. Horst Kessler, Prof. Dr. Peter Nawroth und Priv.-Doz. Dr. Thomas Luther nach<br />

deutschem Recht als Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma WILEX<br />

Biotechnology GmbH mit Sitz in München und einem Stammkapital von 50.000 DM<br />

gegründet. Die Gründung der Gesellschaft wurde am 1. Oktober 1997 unter der<br />

Registernummer HRB 117924 in das Handelsregister des Amtsgerichts München<br />

eingetragen.<br />

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung <strong>vom</strong> 14. Dezember 2000, geändert durch<br />

einen weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung <strong>vom</strong> 28. Februar 2001, wurde die<br />

Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft unter der Firma WILEX AG umgewandelt. Die<br />

formwechselnde Umwandlung wurde am 9. April 2001 unter der Registernummer<br />

HRB 136670 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen.<br />

Gemäß § 2 ihrer Satzung ist Gegenstand des Unternehmens die Erforschung, Entwicklung,<br />

Herstellung, Zulassung und der Vertrieb von Arzneimitteln und Diagnostika, vorzugsweise im<br />

Bereich der Onkologie, sowie die Ein- und Auslizensierung darauf basierender Schutzrechte.<br />

Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar<br />

oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf insbesondere andere Unternehmen gleicher<br />

oder ähnlicher Art übernehmen oder vertreten, sie darf sich an solchen Unternehmen<br />

beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im<br />

In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten.<br />

Als deutsche Aktiengesellschaft unterliegt die Gesellschaft deutschem Recht.<br />

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsadresse in der Grillparzerstraße 10, 81675 München<br />

(Tel. +49 (0)89 41 31 38 0).<br />

14.2 Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft<br />

beginnt am 1. Dezember eines jeden Jahres und endet am 30. November des darauf<br />

folgenden Jahres.<br />

14.3 Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachungen der Gesellschaft sind nach der Satzung ausschließlich im<br />

elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen, soweit das Gesetz nicht etwas anderes<br />

vorschreibt.<br />

Soweit das Gesetz vorsieht, dass den Aktionären Erklärungen oder Informationen zugänglich<br />

gemacht werden, ohne hierfür eine bestimmte Form vorzugeben, können die betreffenden<br />

Erklärungen und Informationen ausschließlich auf der Internetseite der Gesellschaft<br />

veröffentlicht werden.<br />

Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Billigung dieses Prospekts oder von<br />

Nachträgen zu diesem Prospekt erfolgen in Übereinstimmung mit den Regelungen des<br />

<strong>Wertpapierprospekt</strong>gesetzes durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft<br />

148


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

unter der Internetadresse www.wilex.de sowie dadurch, dass den Anlegern von der<br />

Gesellschaft eine Papierversion des deutschsprachigen <strong>Wertpapierprospekt</strong>s bzw. der<br />

Nachträge zu diesem Prospekt nach Billigung durch die Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.<br />

14.4 Konzernstruktur, Angaben über Tochtergesellschaften und<br />

Beteiligungen<br />

Die WILEX AG hat zwei Tochtergesellschaften, die Heidelberg Pharma AG mit Sitz in<br />

Ladenburg, Deutschland, sowie die WILEX Inc., Cambridge, USA. Beide<br />

Tochtergesellschaften werden jeweils zu 100 % von der WILEX gehalten. Graphisch stellt<br />

sich die Beteiligungsstruktur des<br />

WILEX-Konzerns wie folgt dar:<br />

Nachfolgend sind wesentliche ungeprüfte Daten der Tochtergesellschaften der WILEX<br />

dargestellt:<br />

Name, Sitz<br />

Direkte<br />

/Indirekte<br />

Beteiligung<br />

der<br />

WILEX<br />

(in %)<br />

Tätigkeitsbereich<br />

Gezeichnetes<br />

Kapital<br />

per<br />

31.05.<strong>2011</strong><br />

(in TEUR)<br />

Buchwert<br />

der Anteile<br />

per<br />

31.05.<strong>2011</strong><br />

(in TEUR)<br />

Rücklagen<br />

per<br />

31.05.<strong>2011</strong><br />

gemäß HGB<br />

(in TEUR)<br />

Forderungen<br />

(Verbindlichkeiten)<br />

der<br />

WILEX ggü<br />

verbundenen<br />

Unternehmen<br />

per 31.05.<strong>2011</strong><br />

(in TEUR)<br />

Jahresüberschuss<br />

/<br />

(Fehlbetrag<br />

per<br />

31.05.<strong>2011</strong>)<br />

(in TEUR)<br />

Erträge aus<br />

den Anteilen<br />

im<br />

Geschäftsjahr<br />

2009/2010<br />

(in TEUR)<br />

Heidelberg<br />

Pharma AG,<br />

Ladenburg*<br />

100%<br />

Kundenspezifische<br />

Auftragsforschung<br />

9.303 19.200 n/a 0 -131 n/a<br />

WILEX Inc.,<br />

Produktion und<br />

Cambridge,<br />

100%<br />

Vertrieb von<br />

372 372 n/a 1.200 -702 0<br />

USA<br />

Diagnostiktests<br />

*Die Heidelberg Pharma AG mit Sitz in Ladenburg, Deutschland, hat mit Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 27. Juli <strong>2011</strong> und<br />

vorbehaltlich der Eintragung beim Registergericht ihr Geschäftsjahr auf das der Muttergesellschaft angepasst, welches am<br />

1. Dezember beginnt und am 30. November endet. Quelle der Angaben ist das interne Rechnungswesen der Heidelberg<br />

Pharma AG.<br />

149


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

15 KAPITALVERHÄLTNISSE<br />

15.1 Grundkapital und Aktien<br />

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt gegenwärtig 21.613.035,00 € und ist eingeteilt in<br />

21.613.035 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen<br />

Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Die<br />

Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.<br />

15.2 Entwicklung des Stamm- beziehungsweise Grundkapitals seit<br />

Gründung der Gesellschaft<br />

Das Grundkapital der Gesellschaft entwickelte sich seit der Gründung der Gesellschaft wie<br />

folgt:<br />

- Bei der Gründung der Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH im Jahr 1997 betrug<br />

das Stammkapital der Gesellschaft 50.000,00 DM. Die Eintragung der Gesellschaft<br />

erfolgte am 1. Oktober 1997 unter der Registernummer HRB 117924 bei dem<br />

Handelsregister des Amtsgerichts München.<br />

- Am 16. März 1998 beschloss die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft eine<br />

Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft durch eine Bareinlage in Höhe von<br />

29.200,00 DM auf 79.200,00 DM. Diese Kapitalerhöhung wurde am 3. Dezember 1998<br />

in das Handelsregister eingetragen.<br />

- Am 7. April 1999 beschloss die Gesellschafterversammlung die Umstellung des<br />

Stammkapitals der Gesellschaft von Deutsche Mark auf Euro, eine Kapitalerhöhung<br />

durch eine Bareinlage in Höhe von 405,69 € auf 40.900,00 € sowie eine weitere<br />

Kapitalerhöhung durch eine Bareinlage in Höhe von <strong>25.</strong>550,00 € auf 66.450.00 €. Die<br />

Umstellung auf Euro sowie die Kapitalerhöhungen wurden am 20. Oktober 1999 in das<br />

Handelsregister eingetragen.<br />

- Am 19. Oktober 2000 beschloss die Gesellschafterversammlung eine Erhöhung des<br />

Stammkapitals der Gesellschaft durch eine Bareinlage in Höhe von 44.300,00 € auf<br />

110.750,00 €. Diese Kapitalerhöhung wurde am 28. November 2000 in das<br />

Handelsregister eingetragen.<br />

- Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung <strong>vom</strong> 14. Dezember 2000, geändert<br />

durch einen weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung <strong>vom</strong> 28. Februar<br />

2001, wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft unter der Firma WILEX AG<br />

umgewandelt. Am 6. Februar 2001 bestätigte die PricewaterhouseCoopers<br />

Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, dass der Wert des<br />

Gesellschaftsvermögens nach Abzug der Verbindlichkeiten zumindest dem<br />

Grundkapital der Gesellschaft entsprach. Die Geschäftsanteile wurden in<br />

Namensaktien in Form von nennwertlosen Aktien (Stückaktien) mit einem<br />

rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 € umgewandelt. Einigen Aktionären<br />

wurden gegen Bareinlage Vorzugsaktien gewährt (insgesamt 8.711 Vorzugsaktien der<br />

Klasse A und insgesamt 44.300 Vorzugsaktien der Klasse B), jede dieser Aktien mit<br />

einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 €. Die formwechselnde<br />

Umwandlung wurde am 9. April 2001 unter der Registernummer HRB 136670 in das<br />

Handelsregister eingetragen.<br />

- Am 20. Juli 2001 wurden in einer außerordentlichen Hauptversammlung der<br />

Gesellschaft folgende Beschlüsse gefasst:<br />

150


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

i. Kapitalherabsetzung: Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch die<br />

Einziehung von 2.050 von Herrn Prof. Graeff gehaltenen Aktien von<br />

110.750,00 € um 2.050,00 € auf 108.700,00 € herabgesetzt. Diese von Prof.<br />

Graeff treuhänderisch gehaltenen Aktien sollten ursprünglich auf Mitarbeiter im<br />

Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms übertragen werden. Diese<br />

Aktien wurden jedoch nicht mehr benötigt, nachdem das<br />

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm durch einen Aktienoptionsplan (siehe<br />

„Aktienoptionsplan 2001“) ersetzt wurde. Die damit verbundene<br />

Satzungsänderung wurde am 8. <strong>August</strong> 2001 in das Handelsregister<br />

eingetragen.<br />

ii.<br />

Umwandlung in Inhaberaktien: Die Namensaktien wurden in Inhaberaktien<br />

umgewandelt. Die damit verbundene Satzungsänderung wurde am 8. <strong>August</strong><br />

2001 in das Handelsregister eingetragen.<br />

iii. Abschaffung der Vorzugsrechte: Alle Vorzugsrechte der Vorzugsaktien der<br />

Klassen A und B wurden abgeschafft und die Vorzugsaktien der Klassen A und<br />

B wurden in Stammaktien umgewandelt. Die damit verbundene<br />

Satzungsänderung wurde am 8. <strong>August</strong> 2001 in das Handelsregister<br />

eingetragen.<br />

iv. Kapitalerhöhung: Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch die<br />

Umwandlung von Kapitalrücklagen und die Ausgabe von 99 zusätzlichen neuen<br />

Aktien für jede bestehende Aktie von 108.700,00 € um 10.761.300,00 € auf<br />

10.870.000,00 € erhöht, so dass insgesamt 10.761.300 Aktien an die<br />

bestehenden Aktionäre der Gesellschaft ausgegeben wurden. Diese<br />

zusätzlichen Aktien berechtigten zum Bezug einer Dividende ab dem 1.<br />

Dezember 2000. Die Kapitalerhöhung wurde am 21. <strong>August</strong> 2001 in das<br />

Handelsregister eingetragen. Als Folge der Kapitalerhöhung erhöhte sich das<br />

Bedingte Kapital 2001/I (siehe unter „Bedingtes Kapital“) kraft Gesetzes<br />

automatisch im gleichen Verhältnis von 10.800,00 € um 1.069.200,00 € auf<br />

1.080.000,00 €.<br />

- Am 29. April 2005 beschloss die außerordentliche Hauptversammlung der<br />

Gesellschaft, im Zusammenhang mit der Durchführung der ersten Tranche der vierten<br />

Finanzierungsrunde gleichen Datums, das Grundkapital der Gesellschaft gegen<br />

Bareinlagen von 10.870.000,00 € um bis zu 6.800.000,00 € auf bis zu 17.670.000,00 €<br />

durch die Ausgabe von bis zu 6.800.000 neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil<br />

am Grundkapital von je 1,00 € zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre<br />

wurde mit Zustimmung aller Aktionäre ausgeschlossen. Die neuen Aktien berechtigten<br />

zum Bezug einer Dividende ab dem Beginn des am 1. Dezember 2004 beginnenden<br />

Geschäftsjahres. Die Kapitalerhöhung wurde gegen Bareinlagen in Höhe von<br />

6.521.598,00 € durch die Ausgabe von 6.521.598 neuen Aktien mit einem<br />

rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 € durchgeführt. Das Grundkapital der<br />

Gesellschaft erhöhte sich dadurch auf 17.391.598,00 €. Die Kapitalerhöhung wurde am<br />

31. Mai 2005 in das Handelsregister eingetragen. Übernehmer der neuen Aktien waren<br />

The Merlin Biosciences Fund L.P., The Merlin Biosciences Fund GbR, Apax Europe IV-<br />

A, L.P., Earlybird Verwaltung GmbH, TVM V Life Science Ventures GmbH & Co. KG,<br />

Karolinska Investment Fund Kommanditbolag, Quest for Growth NV, PharmaBio<br />

Development Inc. (vormals: QFinance Inc.), HDP Beteiligungs GmbH, Peter<br />

Wesselhoeft, Dr. David Ebsworth, Dr. Georg Baur, Dr. Andreas Wicki, Dr. Axel Ullrich,<br />

Private Equity Direct Finance, Business-Angel-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

und Prof. Dr. Peter Nawroth. Die Übernehmer verpflichteten sich in einer<br />

151


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Investitionsvereinbarung <strong>vom</strong> 29. April 2005 untereinander schuldrechtlich, zusätzlich<br />

zu dem Mindestausgabebetrag von 1,00 € je Aktie weitere 1,30 € je Aktie in die<br />

Kapitalrücklage der Gesellschaft zu zahlen. Nach Abzug von Beratungsgebühren in<br />

Höhe von 200.000,00 € belief sich die Gesamtinvestition in der 1. Tranche auf<br />

14.799.675,40 €.<br />

- Am 8. September 2005 fasste die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft<br />

unter anderem folgende Beschlüsse:<br />

i. Kapitalherabsetzung: Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch die<br />

Einziehung von <strong>25.</strong>000 von der Gesellschaft gehaltenen Aktien von<br />

17.391.598,00 € um <strong>25.</strong>000,00 € auf 17.366.598,00 € herabgesetzt. Die<br />

Kapitalherabsetzung wurde am 10. November 2005 in das Handelsregister<br />

eingetragen.<br />

ii.<br />

Kapitalerhöhung: Das Grundkapital der Gesellschaft wurde gegen Bareinlagen<br />

von 17.366.598,00 € um 51,00 € auf 17.366.649,00 € durch die Ausgabe von<br />

51 neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 €<br />

erhöht, um Spitzen in der zugleich beschlossenen Zusammenlegung der Aktien<br />

im Verhältnis 3:1 zu vermeiden. Nur denjenigen Aktionären, bei denen aufgrund<br />

der Zusammenlegung Spitzen entstanden wären, wurde die Zeichnung der<br />

neuen Aktien gestattet. Im Übrigen wurde das gesetzliche Bezugsrecht der<br />

Aktionäre mit Zustimmung aller Aktionäre ausgeschlossen. Diese neuen Aktien<br />

berechtigten zum Bezug einer Dividende ab dem am 1. Dezember 2004<br />

beginnenden Geschäftsjahr. Die Kapitalerhöhung wurde am 10. November<br />

2005 in das Handelsregister eingetragen.<br />

iii. Kapitalherabsetzung: Das Grundkapital der Gesellschaft wurde im Wege der<br />

Zusammenlegung von drei alten Aktien zu einer neuen Aktie von<br />

17.366.649,00 € um 11.577.766,00 € auf 5.788.883,00 € herabgesetzt, um das<br />

freigesetzte Kapital der Kapitalrücklage zuzuführen. Die Kapitalherabsetzung<br />

wurde am 10. November 2005 in das Handelsregister eingetragen.<br />

- Entsprechend den Bestimmungen der Investitionsvereinbarung, die als Teil der vierten<br />

Finanzierungsrunde <strong>vom</strong> 29. April 2005 abgeschlossen wurde, beschloss der Vorstand<br />

der Gesellschaft am 3. November 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats <strong>vom</strong> selben<br />

Tag, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von 5.788.883,00 € um<br />

2.173.871,00 € auf 7.962.754,00 € durch die Ausgabe von 2.173.871 neuen Aktien mit<br />

einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 €, unter teilweiser Ausnutzung<br />

des genehmigten Kapitals zu erhöhen. Die neuen Aktien berechtigten zum Bezug einer<br />

Dividende ab dem Beginn des am 1. Dezember 2005 beginnenden Geschäftsjahres.<br />

Die Kapitalerhöhung wurde am 21. Dezember 2005 in das Handelsregister<br />

eingetragen. Die folgenden Aktionäre haben die neuen Aktien übernommen: The<br />

Merlin Biosciences Fund L.P., The Merlin Biosciences Fund GbR, Apax Europe IV-A,<br />

L.P., Earlybird Verwaltung GmbH, TVM V Life Science Ventures GmbH & Co. KG,<br />

Karolinska Investment Fund Kommanditbolag, Quest for Growth NV, PharmaBio<br />

Development Inc. (vormals: QFinance Inc.), HDP Beteiligungs GmbH, Peter<br />

Wesselhoeft, Dr. David Ebsworth, Dr. Georg Baur, Dr. Andreas Wicki, Dr. Axel Ullrich,<br />

Private Equity Direct Finance, Business-Angel-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

und Prof. Dr. Peter Nawroth. Im Übrigen war das gesetzliche Bezugsrecht der<br />

Aktionäre mit Zustimmung aller Aktionäre ausgeschlossen. Zusätzlich zur Zahlung des<br />

Mindestausgabebetrages in Höhe von 1,00 € je Aktie waren die Übernehmer<br />

untereinander schuldrechtlich unter Berücksichtigung des zuvor wirksam gewordenen<br />

152


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Kapitalschnitts im Verhältnis 3:1 (in der ersten Tranche der vierten Finanzierungsrunde<br />

betrug die Summe aus gesetzlichem Mindestbetrag zuzüglich schuldrechtlichem Agio<br />

von 2,30 € je Aktie) zu einer Zahlung von 5,90 € je Aktie in die Kapitalrücklage der<br />

Gesellschaft verpflichtet. Die Gesamtinvestition belief sich auf 14.999.709,90 €.<br />

- Am 11. September 2006 fasste die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft<br />

den Beschluss, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von bis zu<br />

5.000.000 neuen Stückaktien zu einem Preis von 1,00 € je Aktie von 7.962.754,00 €<br />

um bis zu 5.000.000,00 € auf bis zu 12.962.754,00 € zu erhöhen. Die WestLB wurde<br />

zur Zeichnung und Übernahme aller neuen Aktien in eigenem Namen mit der<br />

Verpflichtung, diese in Verbindung mit dem Angebot anzubieten, zugelassen. Die<br />

bestehenden Aktionäre der Gesellschaft verzichteten auf ihr gesetzliches Bezugsrecht<br />

in Bezug auf diese Kapitalerhöhung. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag und<br />

dem insgesamt erzielten Erlös – abzüglich der Provisionen und Kosten – war nach<br />

Maßgabe eines zwischen der Gesellschaft und der WestLB abgeschlossenen<br />

Übernahmevertrages an die Gesellschaft auszubezahlen. Die neuen Aktien<br />

berechtigten zum Bezug einer Dividende ab dem am 1. Dezember 2005 beginnenden<br />

Geschäftsjahr. Die Kapitalerhöhung wurde in einem Umfang von 4.000.000 neuen<br />

Stückaktien gezeichnet. Am 10. November 2006 wurde die Durchführung der<br />

Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von 7.962.754,00 € um €4.000.000,00<br />

auf 11.962.754,00 € in das Handelsregister eingetragen.<br />

- Am 18. Februar 2009 fasste der Vorstand der WILEX mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats <strong>vom</strong> gleichen Tag den Beschluss, das Grundkapital der Gesellschaft<br />

durch die Ausgabe von 1.818.181 neuen Stückaktien gegen Sacheinlage von<br />

11.962.754,00 € um 1.818.181,00 € auf 13.780.935,00 € durch Ausnutzung des<br />

genehmigten Kapitals zu erhöhen. Diese Sachkapitalerhöhung erfolgte im<br />

Zusammenhang mit dem Abschluss einer strategischen Partnerschaft mit UCB. Im<br />

Rahmen dieser Partnerschaft brachte UCB die Rechte an ihrem gesamten<br />

vorklinischen onkologischen Portfolio in eine von ihr gehaltene 100 %ige<br />

Tochtergesellschaft, die Octopus GmbH mit Sitz in München, ein. Ferner stattete UCB<br />

die Octopus GmbH mit einer Bareinlage (Eigenkapital) von 10.000.000,00 € aus. Im<br />

Anschluss daran erwarb die WILEX sämtliche Geschäftsanteile an der Octopus GmbH<br />

im Rahmen der Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital. Im Gegenzug erhielt<br />

UCB 1.818.181 neue Aktien an der WILEX. Mit Eintragung der Durchführung der<br />

Kapitalerhöhung in das Handelsregister am 27. Februar 2009 erhöhte sich das<br />

Grundkapital der WILEX von 11.962.754,00 € um 1.818.181,00 € auf 13.780.935,00 €.<br />

- Am 11. November 2009 beschloss der Vorstand der WILEX mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats <strong>vom</strong> gleichen Tag, das Grundkapital der WILEX von 13.780.935,00 € um<br />

bis zu 3.445.233,00 € auf bis zu 17.226.168,00 € durch Ausgabe von bis zu 3.445.233<br />

neuen Stückaktien gegen Bareinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu<br />

erhöhen. Den Aktionären wurde das gesetzliche Bezugsrecht in Form eines<br />

mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt. Die Sal. Oppenheim<br />

wurde zur Zeichnung aller neuen Aktien mit der Verpflichtung zugelassen, die neuen<br />

Aktien den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 4 (alte Aktien) zu 1 (neue Aktie)<br />

zum Bezug anzubieten. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen, hatte sich<br />

einer der Aktionäre verpflichtet, auf die Ausübung der Bezugsrechte aus drei ihm<br />

zustehenden Aktien zu verzichten. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag und<br />

dem insgesamt erzielten Erlös – abzüglich der Provisionen und Kosten – war nach<br />

Maßgabe eines zwischen der Gesellschaft und der Sal. Oppenheim abgeschlossenen<br />

Platzierungsvertrages an die Gesellschaft auszubezahlen. Die neuen Aktien<br />

153


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

berechtigten zum Bezug einer Dividende ab dem am 1. Dezember 2008 beginnenden<br />

Geschäftsjahr. Für den Fall, dass nicht alle neuen Aktien im Rahmen des<br />

Bezugsangebots bezogen werden, konnten nicht bezogene neue Aktien außerdem im<br />

Rahmen von Privatplatzierungen in Deutschland, weiteren europäischen Ländern<br />

sowie den USA von qualifizierten Anlegern bezogen werden. Die Kapitalerhöhung<br />

wurde in einem Umfang von 2.177.030 neuen Aktien gezeichnet. Am 4. Dezember<br />

2009 wurde die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von<br />

13.780.935,00 € um 2.177.030,00 € auf 15.957.965,00 € im Handelsregister<br />

eingetragen.<br />

- Am 19. Juli 2010 beschloss der Vorstand der WILEX mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

<strong>vom</strong> gleichen Tag, das Grundkapital der WILEX von 15.957.965,00 € um bis zu<br />

2.455.070,00 € auf bis zu 18.413.035,00 € durch Ausgabe von bis zu 2.455.070 neuen<br />

Stückaktien gegen Bareinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu<br />

erhöhen. Den Aktionären wurde das gesetzliche Bezugsrecht in Form eines<br />

mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt. Die WestLB wurde zur<br />

Zeichnung aller neuen Aktien mit der Verpflichtung zugelassen, die neuen Aktien den<br />

Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 13 (alte Aktien) zu 2 (neue Aktien) zum<br />

Bezug anzubieten. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen, hatte sich einer<br />

der Aktionäre verpflichtet, auf die Ausübung der Bezugsrechte aus zehn ihm<br />

zustehenden Aktien zu verzichten. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag und<br />

dem insgesamt erzielten Erlös – abzüglich der Provisionen und Kosten – war nach<br />

Maßgabe eines zwischen der Gesellschaft und der WestLB AG abgeschlossenen<br />

Platzierungsvertrages an die Gesellschaft auszubezahlen. Die neuen Aktien<br />

berechtigten zum Bezug einer Dividende ab dem am 1. Dezember 2009 beginnenden<br />

Geschäftsjahr. Die Kapitalerhöhung wurde in einem Umfang von 2.455.070 neuen<br />

Aktien gezeichnet. Am 5. <strong>August</strong> 2010 wurde die Durchführung der Erhöhung des<br />

Grundkapitals der Gesellschaft von 15.957.965,00 € um 2.455.070,00 € auf<br />

18.413.035,00 € im Handelsregister eingetragen.<br />

- Am 15. Dezember 2010 beschloss die außerordentliche Hauptversammlung der<br />

WILEX, das Grundkapital der WILEX von 18.413.035,00 € um 3.200.000,00 € auf<br />

21.613.035,00 € durch Ausgabe von 3.200.000,00 neuen Stückaktien gegen<br />

Sacheinlagen zu erhöhen. Gegenstand der Sacheinlagen waren sämtliche Aktien an<br />

der Heidelberg Pharma AG mit Sitz in Ladenburg, eingetragen im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Mannheim unter HRB 701359. Das gesetzliche Bezugsrecht der<br />

Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die neuen Aktien berechtigen zum Bezug einer<br />

Dividende ab dem am 1. Dezember 2010 beginnenden Geschäftsjahr. Die neuen<br />

Aktien wurden wie folgt ausgegeben:<br />

- 2.776.241 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien wurden an die<br />

Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH mit Sitz in St. Leon-<br />

Rot, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter<br />

HRB 700484, ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St.<br />

Leon-Rot mbH übertrug dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 8.071.400<br />

auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Heidelberg Pharma AG.<br />

- 120.001 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien wurden an Herrn Dr. Hans-<br />

Georg Opitz, Weinheim, geboren am 22. April 1943, ausgegeben. Herr Dr.<br />

Hans-Georg Opitz übertrug dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage<br />

348.880 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Heidelberg Pharma AG.<br />

154


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

- 135.218 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien wurden an die NewMarket<br />

Venture Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mannheim, eingetragen im<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 8453, ausgegeben.<br />

Die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH übertrug dafür auf die<br />

Gesellschaft als Sacheinlage 393.120 auf den Inhaber lautende Stückaktien<br />

an der Heidelberg Pharma AG.<br />

- 120.386 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien wurden an Herrn Dr. Jan<br />

Schmidt-Brand, Weinheim, geboren am 28. März 1958, ausgegeben. Herr Dr.<br />

Jan Schmidt-Brand übertrug dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage<br />

350.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Heidelberg Pharma AG.<br />

- 48.154 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien wurden an Herrn Dr. Rudi<br />

Scherhag, Schriesheim, geboren am 9. Juli 1954, ausgegeben. Herr Dr. Rudi<br />

Scherhag übertrug dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 140.000 auf<br />

den Inhaber lautende Stückaktien an der Heidelberg Pharma AG.<br />

Die Kapitalerhöhung sowie ihre Durchführung wurden am 17. März <strong>2011</strong> im<br />

Handelsregister eingetragen.<br />

15.3 Genehmigtes Kapital<br />

Die Gesellschaft verfügt derzeit über ein genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2010/II).<br />

Gemäß dem Genehmigten Kapital 2010/II ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, das<br />

Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Dezember<br />

2015 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 9.206.517,00 € gegen<br />

Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 9.206.517 neuen, auf den Inhaber<br />

lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/II).<br />

Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien<br />

können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen<br />

werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen<br />

Bareinlagen in folgenden Fällen auszuschließen:<br />

a) Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen<br />

Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß oder in<br />

entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gegen Bareinlagen unter<br />

Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung<br />

ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und<br />

zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung<br />

dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind<br />

diejenigen Aktien anzurechnen, welche zur Bedienung von Schuldverschreibungen<br />

mit Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind,<br />

sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser<br />

Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter<br />

Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; oder<br />

b) zur Vermeidung von Spitzenbeträgen.<br />

Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das<br />

Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen.<br />

Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die<br />

Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.<br />

155


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der<br />

Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2010/II zu ändern.<br />

15.4 Bedingtes Kapital<br />

Die Gesellschaft verfügt derzeit über drei bedingte Kapitalia (§ 5 Abs. 3, 4 und 6 der Satzung<br />

der Gesellschaft):<br />

Nach § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann das Grundkapital der Gesellschaft durch<br />

die Ausgabe von bis zu 18.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien um bis zu 18.400,00 €<br />

erhöht werden (ursprünglich „Bedingtes Kapital 2001/I“, nunmehr nur noch in § 5 Abs. 3 der<br />

Satzung bezeichnet als „Bedingtes Kapital 2001”). Das Bedingte Kapital 2001 wurde<br />

ausschließlich zum Zweck der Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter und<br />

Vorstandsmitglieder der Gesellschaft nach näherer Maßgabe des<br />

Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft <strong>vom</strong> 20. Juli 2001<br />

(Aktienoptionsplan 2001) geschaffen. Das am 20. Juli 2001 von der Hauptversammlung<br />

beschlossene Bedingte Kapital 2001 wurde am 8. <strong>August</strong> 2001 in das Handelsregister<br />

eingetragen und belief sich damals auf 1.080.000,00 €. Durch Hauptversammlungsbeschluss<br />

<strong>vom</strong> 29. April 2005, der am 31. Mai 2005 in das Handelsregister eingetragen wurde, durch<br />

Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 8. September 2005, der am 10. November 2005 in das<br />

Handelsregister eingetragen wurde, sowie durch Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 26. Mai<br />

2009, der am 5. Juni 2009 in das Handelsregister eingetragen wurde, wurde jeweils die<br />

Höhe des Bedingten Kapitals 2001 auf nunmehr 18.400,00 € reduziert. Zu den Bedingungen<br />

des Aktienoptionsplans 2001, die durch den Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 20. Juli<br />

2001 festgesetzt wurden, siehe „Aktienoptionsplan 2001”.<br />

Weiterhin kann das Grundkapital der Gesellschaft nach § 5 Abs. 4 der Satzung der<br />

Gesellschaft durch die Ausgabe von bis zu 986.491 auf den Inhaber lautende Stückaktien<br />

um bis zu 986.491,00 € erhöht werden („Bedingtes Kapital II“). Das Bedingte Kapital II wurde<br />

ausschließlich geschaffen, um Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft nach<br />

näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung <strong>vom</strong><br />

8. September 2005 (Aktienoptionsplan 2005) bis zu 986.491 Aktienoptionen (gegenwärtiger<br />

Stand) zu gewähren. Das am 8. September 2005 von der Hauptversammlung beschlossene<br />

Bedingte Kapital II wurde am 10. November 2005 in das Handelsregister eingetragen. Zu<br />

den Bedingungen des Aktienoptionsplans 2005, die durch den<br />

Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 8. September 2005 festgesetzt wurden, siehe “ –<br />

Aktienoptionsplan 2005”.<br />

Schließlich kann das Grundkapital der Gesellschaft nach § 5 Abs. 6 der Satzung der<br />

Gesellschaft durch die Ausgabe von bis zu 1.156.412 auf den Inhaber lautende Stückaktien<br />

um bis zu 1.156.412,00 € erhöht werden (Bedingtes Kapital <strong>2011</strong>/I). Diese bedingte<br />

Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der<br />

Ermächtigung der Hauptversammlung <strong>vom</strong> 18. Mai <strong>2011</strong> gemäß dem Beschluss zu<br />

Tagesordnungspunkt 6 (Aktienoptionsplan <strong>2011</strong>) gewährt werden. Das am 18. Mai <strong>2011</strong> von<br />

der Hauptversammlung beschlossene Bedingte Kapital <strong>2011</strong>/I wurde am 31. Mai <strong>2011</strong> in das<br />

Handelsregister eingetragen. Zu den Bedingungen des Aktienoptionsplans <strong>2011</strong>, die durch<br />

den Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 18. Mai <strong>2011</strong> festgesetzt wurden, siehe<br />

“Aktienoptionsplan <strong>2011</strong>”.<br />

156


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

15.5 Aktienoptionspläne<br />

15.5.1 Aktienoptionsplan 2001<br />

Nach dem Aktienoptionsplan 2001, der von der Hauptversammlung am 20. Juli 2001<br />

beschlossen wurde, stand zunächst eine Gesamtsumme von bis zu 1.080.000<br />

Aktienoptionen für die Ausgabe an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft zur<br />

Verfügung. Die Anzahl der auszugebenden Aktienoptionen wurde mehrfach reduziert und<br />

das Bedingte Kapital 2001 auf bis zu 18.400,00 € herabgesetzt (siehe oben „Bedingtes<br />

Kapital“). Die Ermächtigung zur Ausgabe von neuen Aktienoptionen ist inzwischen<br />

abgelaufen.<br />

Die Anzahl der gewährten Aktienoptionen hing unter anderem von der Dauer der<br />

Beschäftigung bei der Gesellschaft und der Position innerhalb der Gesellschaft ab. Jede<br />

ausgegebene Aktienoption berechtigt zum Erwerb einer neuen Aktie gegen Zahlung des<br />

Optionspreises. Die aufgrund der Optionsausübung neuen Aktien sind erstmals für das<br />

Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der wirksamen Abgabe der<br />

Optionserklärung von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die<br />

Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.<br />

Die Aktienoptionen erlöschen zehn Jahre nach ihrer Gewährung. Aktienoptionen erlöschen<br />

unmittelbar nach bestimmten Ereignissen, einschließlich der Beendigung der Beschäftigung<br />

des Optionsinhabers durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund. Des Weiteren erlöschen<br />

Aktienoptionen in bestimmten Fällen nach dem zweiten auf die Beendigung des<br />

Beschäftigungsverhältnisses folgenden Ausübungszeitraum, einschließlich der Beendigung<br />

des Beschäftigungsverhältnisses durch die Gesellschaft aus anderen als wichtigen Gründen,<br />

bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Inhaber der Option oder bei<br />

Pensionierung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie Tod des Optionsinhabers. Optionen<br />

erlöschen auch im Falle einer wesentlichen Veränderung bei der Gesellschaft,<br />

beispielsweise bei einer Beendigung der Börsennotierung der Aktien oder der Fusion der<br />

Gesellschaft mit einem anderen Unternehmen.<br />

Bis zu 50 % der Aktienoptionen können zwei Jahre nach Gewährung der Optionen ausgeübt<br />

werden, weitere 25 % nach drei Jahren und die verbleibenden 25 % nach vier Jahren. Die<br />

Aktienoptionen können nur innerhalb bestimmter Ausübungszeiträume ausgeübt werden und<br />

nur dann, wenn der Preis der Aktien der Gesellschaft mindestens dem um 5 % für jedes volle<br />

Jahr nach Gewährung der Optionen erhöhten Ausübungspreis entspricht.<br />

Im Oktober 2001 wurden 321.600 Optionen zu einem Optionspreis von 7,03 € gewährt,<br />

hiervon wurden 135.000 Optionen Mitgliedern des Vorstands und 186.600 Optionen<br />

Mitarbeitern gewährt. Weiterhin wurden Mitarbeitern im Juli 2002 51.750 Optionen zu<br />

demselben Optionspreis gewährt. Darüber hinaus wurden einem damals neuen<br />

Vorstandsmitglied im April 2003 und einem anderen neuen Vorstandsmitglied im <strong>August</strong><br />

2004 jeweils 75.000 Optionen gewährt. Auf Grund der in der Hauptversammlung <strong>vom</strong> 8.<br />

September 2005 beschlossenen Kapitalmaßnahmen (siehe oben „Entwicklung des Stammbeziehungsweise<br />

Grundkapitals seit Gründung der Gesellschaft“) hat der Vorstand am 28.<br />

Februar 2006 eine Anpassung des Optionsverhältnisses und eine Anpassung des<br />

Optionspreises dergestalt beschlossen, das drei Optionsrechte zum Erwerb einer neuen<br />

Aktie berechtigen und der Optionspreis für den Erwerb einer Aktie 21,09 € beträgt.<br />

In der Zwischenzeit sind von den insgesamt gewährten 523.350 Optionsrechten 504.950<br />

Optionen entweder erloschen oder die Optionsinhaber haben auf die gewährten<br />

Optionsrechte verzichtet und die Rechte unwiderruflich an die Gesellschaft abgetreten. Somit<br />

157


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

sind derzeit nur noch 18.400 Optionen ausgegeben. Für den Fall, dass die noch<br />

ausgegebenen 18.400 Optionsrechte zukünftig (beispielsweise durch Zeitablauf) erlöschen<br />

oder unwiderruflich an die Gesellschaft abgetreten werden, beabsichtigt die Gesellschaft,<br />

den Aktienoptionsplan 2001 und das zugrunde liegende Bedingte Kapital 2001 aufzuheben.<br />

15.5.2 Aktienoptionsplan 2005<br />

Nach dem Aktienoptionsplan 2005, der von der Hauptversammlung am 8. September 2005<br />

beschlossen wurde, konnten insgesamt bis zu 1.289.157 Aktienoptionen gewährt werden,<br />

hiervon bis zu 900.000 an Mitglieder des Vorstands und bis zu 389.157 an Mitarbeiter der<br />

Gesellschaft. Die Anzahl der gewährten Aktienoptionen hing unter anderem von der Dauer<br />

der Beschäftigung bei der Gesellschaft und der Position innerhalb der Gesellschaft ab. Die<br />

neuen Aktien sind <strong>vom</strong> Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben wurden,<br />

gewinnberechtigt. Nachdem im Jahre 2010 die durch die Hauptversammlung erteilte<br />

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2005 abgelaufen<br />

ist, können keine neuen Aktienoptionen aus diesem Plan ausgegeben werden.<br />

Zum 31. Mai <strong>2011</strong> hielten die derzeit aktiven Vorstandsmitglieder insgesamt 719.335<br />

Optionsrechte und die Mitarbeiter 251.790 Optionsrechte. Ein ehemaliges Vorstandsmitglied<br />

hielt zum 31. Mai <strong>2011</strong> insgesamt 10.000 Optionsrechte. Jede dieser Aktienoptionen<br />

berechtigt zum Erwerb einer neuen Aktie gegen Zahlung des Ausübungspreises.<br />

Mit Eintragung der Bezugsrechtskapitalerhöhung am 4. Dezember 2009 ins Handelsregister<br />

wurde der Ausübungspreis für alle bis zum Bilanzstichtag 30. November 2009<br />

ausgegebenen Aktienoptionen nach § 7 Abs. 1 (i) der Bedingungen für den<br />

Aktienoptionsplan 2005 auf einheitlich 4,10 €, den innerhalb der<br />

Bezugsrechtskapitalerhöhung festgesetzten Bezugspreis, reduziert.<br />

Des Weiteren verringerte sich das Erfolgsziel für alle an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder<br />

bis zum Bilanzstichtag 30. November 2009 ausgegebenen Optionsrechte entsprechend des<br />

reduzierten Ausübungspreises auf den Referenzkurs in Höhe von 4,51 € (10 % über dem<br />

Ausübungskurs in Höhe von 4,10 €), wobei jedoch folgendes zu beachten ist: Die<br />

Optionsrechte können nach den Optionsbedingungen nur dann ausgeübt werden, wenn die<br />

WILEX-Aktie an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen vor Ausübung einer Aktienoption<br />

mit einem Kurs von mindestens 4,51 €, schließt. Für alle nach dem 30. November 2009<br />

ausgegebenen Aktienoptionen gilt ein einheitlicher Ausübungspreis in Höhe von 4,34 €<br />

sowie ein Erfolgsziel in Höhe von 4,78 € (10 % über dem Ausübungskurs).<br />

Bisher wurden keine Aktienoptionen ausgeübt. Die Aktienoptionen werden spätestens nach<br />

Ablauf von vier Jahren gerechnet ab der Gewährung unverfallbar. Eine Unverfallbarkeit tritt<br />

innerhalb der Vier-Jahres-Frist proportional bezogen auf die Anzahl der insgesamt<br />

ausgegebenen Aktienoptionen jeweils am letzten Tag des Monats Februar, am 31. Mai, am<br />

31. <strong>August</strong> und am 30. November eines jeden Geschäftsjahres nach der Optionsgewährung<br />

ein. Falls die Optionen vor der erstmaligen Börsenzulassung der Aktien der Gesellschaft am<br />

13. November 2006 gewährt wurden, werden 50 % aller zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen<br />

Optionen mit Ablauf des ersten Handelstags unverfallbar. Noch nicht nach dem vorstehend<br />

Beschriebenen unverfallbar gewordene Optionsrechte erlöschen mit der Beendigung des<br />

Dienst- oder Anstellungsverhältnisses zwischen dem Optionsinhaber und der Gesellschaft.<br />

Der Vorstand beziehungsweise der Aufsichtsrat, sofern der Optionsinhaber ein Mitglied des<br />

Vorstands ist, ist allerdings berechtigt, dem ausscheidenden Optionsinhaber die<br />

Optionsrechte auch noch über eine wirksame Beendigung des Anstellungsbeziehungsweise<br />

Dienstverhältnisses hinaus zu gewähren. Die Optionsbedingungen sehen<br />

Verwässerungsschutzmaßnahmen für den Fall einer Veränderung des Grundkapitals der<br />

158


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Gesellschaft, für den Fall einer Fusion oder anderer Reorganisationsmaßnahmen der<br />

Gesellschaft vor. Solche Vorschriften sollen den Werterhalt der Aktienoptionen sichern. Die<br />

Aktienoptionen können nur durch den Optionsinhaber ausgeübt werden. Die Optionsrechte<br />

sind nicht übertragbar, aber vererblich. Die Optionsinhaber dürfen die Optionsrechte nicht<br />

verkaufen, verpfänden oder sonstige Maßnahmen ergreifen, die einer Übertragung<br />

wirtschaftlich entsprechen. Hinsichtlich des Verkaufs der in Ausübung der Optionsrechte<br />

erworbenen Aktien gelten keine Einschränkungen. Jedoch ist dem Optionsinhaber nach dem<br />

Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) der Verkauf solcher Aktien untersagt, wenn ein solcher<br />

Verkauf gegen das Verbot des Insiderhandels verstoßen würde.<br />

Die folgende Tabelle fasst die ausgegebenen Aktienoptionen zum 31. Mai <strong>2011</strong> zusammen.<br />

Ausgegebene Aktienoptionen<br />

Aktienoptionsplan<br />

Anzahl der von dem<br />

Vorstand<br />

(einschließlich<br />

ausgeschiedener<br />

Vorstände)<br />

gehaltenen Optionen<br />

Anzahl der von den<br />

Mitarbeitern<br />

(einschließlich<br />

ausgeschiedener<br />

Mitarbeiter) gehaltenen<br />

Optionen<br />

Aktienoptionsplan 2001 0 18.400<br />

Ausübungspreis € ............................................................................. 21,09 21,09<br />

Aktienoptionsplan 2005 ..................................................................... 729.335 251.790<br />

Ausübungspreis € .................................................................. 4,10 4,10 (4,34)<br />

Gesamtsumme der ausgegebenen Aktienoptionen 729.335 270.190<br />

von diesen zum 31. Mai <strong>2011</strong> unverfallbar................................. 719.960 206.281<br />

Grundkapital nach Ausübung aller Optionen 22.539.276<br />

15.5.3 Aktienoptionsplan <strong>2011</strong><br />

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 18. Mai <strong>2011</strong> den WILEX Aktienoptionsplan<br />

<strong>2011</strong> beschlossen. Dieser Beschluss ermächtigt insgesamt zur Ausgabe von bis zu<br />

1.156.412 Aktienoptionen, von denen bis zu 346.924 Aktienoptionen (ca. 30%) an Mitglieder<br />

des Vorstands der Gesellschaft, bis zu 173.462 Aktienoptionen (ca. 15 %) an Mitglieder der<br />

Geschäftsführung verbundener Unternehmen der Gesellschaft, bis zu 346.923<br />

Aktienoptionen (ca. 30 %) an Arbeitnehmer der Gesellschaft und bis zu 289.103<br />

Aktienoptionen (25 %) an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft gewährt<br />

werden können. Für die Ausgabe ist bei der Gewährung an Mitglieder des Vorstands der<br />

Gesellschaft der Aufsichtsrat, sonst der Vorstand der Gesellschaft zuständig, wobei auch<br />

hier der Aufsichtsrat zustimmen muss. Die Anzahl der gewährten Aktienoptionen hängt<br />

neben der Dauer der Beschäftigung bei der Gesellschaft und der Position innerhalb der<br />

Gesellschaft vor allem von der individuellen Leistung des Mitarbeiters für die Gesellschaft ab.<br />

Die Ermächtigung zur Ausgabe der Aktienoptionen gilt bis einschließlich 01. Juli 2016.<br />

159


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Bis zum <strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong> sind keine Aktienoptionen gewährt worden.<br />

Der bei der Ausübung der jeweiligen Aktienoption zu entrichtende Preis („Ausübungspreis“)<br />

entspricht dem gewichteten Aktienkurs während der letzten 10 Börsenhandelstage vor dem<br />

jeweiligen Ausgabetag, mindestens jedoch 1,00 €. Die Ausgabe kann nur in im<br />

Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 18. Mai <strong>2011</strong> definierten Erwerbszeiträumen erfolgen.<br />

Die Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem<br />

jeweiligen Ausgabetag sowie innerhalb von im Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 18. Mai<br />

<strong>2011</strong> definierten Ausübungszeiträumen ausgeübt werden. Insgesamt haben die<br />

Aktienoptionen eine Laufzeit von jeweils zehn Jahren ab dem Ausgabetag; anschließend<br />

verfallen sie ersatzlos. Die Aktienoptionen können nur durch den Optionsinhaber ausgeübt<br />

werden. Sie sind nicht übertragbar, aber vererblich.<br />

Eine Ausübung der Aktienoptionen ist nur zulässig, soweit die Aktienoptionen unverfallbar<br />

geworden sind und das Erfolgsziel erreicht ist. Die Aktienoptionen werden nach Ablauf von<br />

vier Jahren gerechnet ab der Gewährung unverfallbar. Eine Unverfallbarkeit tritt innerhalb<br />

der Vier-Jahres-Frist proportional bezogen auf die Anzahl der insgesamt ausgegebenen<br />

Aktienoptionen jeweils am letzten Tag des Monats Februar, am 31. Mai, am 31. <strong>August</strong> und<br />

am 30. November eines jeden Geschäftsjahres nach der Optionsgewährung ein. Für das<br />

Erfolgsziel muss der Aktienkurs während der letzten 10 Börsenhandelstage vor dem Beginn<br />

des jeweiligen Ausübungszeitraums den Ausübungspreis sowohl um mindestens 20 %<br />

übersteigen als auch die Steigerung des TecDAX während der Laufzeit der Aktienoption<br />

übertreffen.<br />

Zur Vermeidung von sog. „windfall profits“ gibt es entsprechend den Vorgaben des<br />

Deutschen Corporate Governance Kodex eine Beschränkung auf den dreifachen Betrag der<br />

gesamten jährlichen Bruttovergütung. Dies gilt sowohl für Aktienoptionen des Vorstands als<br />

auch für solche anderer Berechtigter.<br />

Bei Ausübung wird je Aktienoption eine neue Aktie der Gesellschaft geschaffen, dazu wurde<br />

in der Hauptversammlung <strong>vom</strong> 18. Mai <strong>2011</strong> gleichzeitig ein entsprechendes bedingtes<br />

Kapital geschaffen. Neben der Schaffung neuer Aktien durch das bedingte Kapital kann die<br />

Gesellschaft auch eventuell vorhandene eigene Aktien verwenden oder statt neuer Aktien<br />

eine Barzahlung vornehmen, die dem wirtschaftlichen Wert der neuen Aktien entspricht.<br />

Bisher wurden keine Aktienoptionen ausgeübt. Nicht nach dem vorstehend Beschriebenen<br />

unverfallbar gewordene Aktienoptionen erlöschen mit der Beendigung des Dienst- oder<br />

Anstellungsverhältnisses zwischen dem Optionsinhaber und der Gesellschaft bzw. dem<br />

verbundenen Unternehmen, soweit sie bis dahin nicht unverfallbar geworden sind oder für<br />

Sonderfälle der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beziehungsweise nur der<br />

Aufsichtsrat, sofern der Optionsinhaber ein Mitglied des Vorstands ist, eine abweichende<br />

Regelung getroffen hat.<br />

Die Optionsbedingungen sehen Verwässerungsschutzmaßnahmen für den Fall einer<br />

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder einer Kapitalherabsetzung vor.<br />

Die Optionsinhaber dürfen die Aktienoptionen nicht verkaufen, verpfänden oder sonstige<br />

Maßnahmen ergreifen, die einer Übertragung wirtschaftlich entsprechen. Hinsichtlich des<br />

Verkaufs der in Ausübung der Aktienoptionen erworbenen Aktien gelten keine<br />

Einschränkungen. Jedoch ist dem Optionsinhaber nach dem Wertpapierhandelsgesetz<br />

(WpHG) der Verkauf solcher Aktien untersagt, wenn ein solcher Verkauf gegen das Verbot<br />

des Insiderhandels verstoßen würde.<br />

160


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

15.6 Allgemeine Vorschriften zur Erhöhung des Grundkapitals<br />

Nach dem Aktiengesetz kann das Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch einen<br />

Beschluss der Hauptversammlung erhöht werden, der mit einfacher Stimmenmehrheit und<br />

einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen<br />

Grundkapitals gefasst wird, soweit nicht die Satzung der Aktiengesellschaft andere<br />

Mehrheitserfordernisse festlegt.<br />

Außerdem können die Aktionäre genehmigtes Kapital schaffen. Die Schaffung von<br />

genehmigtem Kapital erfordert einen Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei<br />

der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, durch den der Vorstand ermächtigt wird,<br />

innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als fünf Jahren Aktien zu einem bestimmten<br />

Betrag auszugeben. Der Nennbetrag darf die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der<br />

Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen. Die entsprechende Satzungsänderung ist<br />

erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam.<br />

Weiterhin können die Aktionäre (i) zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an<br />

Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen; (ii) zur Vorbereitung des Zusammenschlusses<br />

mehrerer Unternehmen; (iii) zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und<br />

Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens im<br />

Wege des Zustimmungs- oder Ermächtigungsbeschlusses bedingtes Kapital schaffen, wobei<br />

jeweils ein Beschluss mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der<br />

Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich ist. Der Nennbetrag des zum<br />

Zwecke der Ausgabe von Aktien an Führungskräfte und Arbeitnehmer geschaffenen<br />

bedingten Kapitals darf 10 % des Grundkapitals, das zur Zeit der Beschlussfassung<br />

vorhanden ist, nicht übersteigen.<br />

15.7 Gesetzliches Bezugsrecht<br />

Nach dem Aktiengesetz hat jeder Aktionär einer Aktiengesellschaft grundsätzlich ein<br />

gesetzliches Bezugsrecht auf die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu auszugebenden<br />

Aktien sowie auf Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Genussrechte oder<br />

Gewinnschuldverschreibungen. Bezugsrechte sind frei übertragbar. Die Hauptversammlung<br />

kann jedoch mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gleichzeitiger Mehrheit von<br />

mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals das<br />

Bezugsrecht ausschließen. Für einen Bezugsrechtsauschluss ist darüber hinaus ein Bericht<br />

des Vorstands erforderlich, in dem die Gründe für den Bezugsrechtsausschluss erläutert<br />

werden und in dem dargelegt werden muss, dass das Interesse der Aktiengesellschaft an<br />

dem Ausschluss des Bezugsrechts das Interesse der Aktionäre an der Wahrung des<br />

Bezugsrechts überwiegt. Bei Fehlen einer solchen Rechtfertigung ist ein Ausschluss des<br />

Bezugsrechts bei der Ausgabe neuer Aktien insbesondere dann zulässig, wenn (i) die<br />

Gesellschaft eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschließt, (ii) die Kapitalerhöhung<br />

10 % des bestehenden Grundkapitals der Aktiengesellschaft nicht überschreitet und (iii) der<br />

Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich<br />

unterschreitet.<br />

15.8 Rechte im Falle einer Liquidation<br />

Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft ist der nach Begleichung sämtlicher<br />

Verbindlichkeiten verbleibende Liquidationserlös unter den Aktionären im Verhältnis ihres<br />

161


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Aktienbesitzes untereinander aufzuteilen. Die Gesellschaft hat keine Vorzugsaktien<br />

ausgegeben.<br />

15.9 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz, Veröffentlichung und Mitteilung von<br />

Geschäften<br />

Aufgrund der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel im Regulierten Markt<br />

an der Frankfurter Wertpapierbörse unterliegt WILEX den Bestimmungen und<br />

Mitteilungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (,,WpHG“).<br />

Das WpHG bestimmt, dass jede Person, die durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige<br />

Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an einem<br />

Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist und dessen<br />

Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, erreicht, über- oder<br />

unterschreitet, dem Emittenten und der BaFin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von<br />

vier Handelstagen, das Erreichen, Über- oder Unterschreiten der genannten Schwellenwerte<br />

sowie die Höhe ihres Stimmrechtsanteils unter Angabe ihrer Anschrift und des Tags des<br />

Erreichens, Über- oder Unterschreitens schriftlich oder mittels Telefax in deutscher oder<br />

englischer Sprache (§ 18 WpAIV) mitzuteilen hat (§ 21 WpHG). Die Gesellschaft – als<br />

Inlandsemittent – muss diese Mitteilung unverzüglich, spätestens jedoch drei Handelstage<br />

nach Zugang der Mitteilung, zur Veröffentlichung Medien zuleiten, einschließlich solcher, bei<br />

denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten<br />

Europäischen Union und in den übrigen Vertragsstaaten des Abkommens über den<br />

Europäischen Wirtschaftsraum verbreiten, sowie die Mitteilung der BaFin und dem<br />

elektronischen Unternehmensregister zur Speicherung übermitteln. Ausnahmen von der<br />

Meldepflicht bestehen für (i) Handelsaktivitäten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen<br />

bis zu 5 % Stimmenanteil, (ii) Aktien, die ausschließlich zum Zweck der Abrechnung und<br />

Abwicklung oder zur Verwahrung für einen kurzen Zeitraum gehalten werden sowie (iii) den<br />

Erwerb und die Veräußerung im Rahmen des so genannten Market Making.<br />

In Verbindung mit den Mitteilungspflichten enthält das Wertpapierhandelsgesetz<br />

verschiedene Regeln, die eine Zuordnung des Aktienbesitzes zu der Person sicherstellen<br />

sollen, die tatsächlich die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte kontrolliert.<br />

Beispielsweise werden einem Meldepflichtigen Aktien, die einem Dritten gehören,<br />

zugerechnet, wenn der Meldepflichtige den Dritten kontrolliert, ebenso Aktien, die von einem<br />

Dritten für Rechnung des Meldepflichtigen oder eines von diesem kontrollierten<br />

Unternehmen gehalten werden.<br />

Unterbleibt die Mitteilung oder wird eine falsche Mitteilung abgegeben, ist der Aktionär bei<br />

vorsätzlicher Nichterfüllung der Meldepflicht für die Dauer des Versäumnisses von der<br />

Ausübung der mit diesen Aktien verbundenen Vermögensrechte ausgeschlossen. Sofern die<br />

Höhe des Stimmrechtanteils betroffen ist, ist der Aktionär bei vorsätzlicher oder grob<br />

fahrlässiger Verletzung der Mitteilungspflichten grundsätzlich bis zum Ablauf von sechs<br />

Monaten nach Nachholung der erforderlichen Mitteilung von der Ausübung der mit seinen<br />

Aktien verbundenen Verwaltungsrechten (Stimmrechte) ausgeschlossen. Außerdem kann<br />

bei Nichteinhaltung der Mitteilungspflicht eine Geldbuße verhängt werden.<br />

Zusätzlich trifft eine Meldepflicht – mit Ausnahme der 3 % Schwelle – diejenigen Personen,<br />

die unmittelbar oder mittelbar Finanzinstrumente halten, die ihnen das Recht verleihen,<br />

einseitig im Rahmen einer rechtlich bindenden Vereinbarung mit Stimmrechten verbundene<br />

und bereits ausgegebene Aktien eines Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland<br />

der Herkunftsstaat ist, zu erwerben (§ 25 WpHG). Dabei findet eine Zusammenrechnung mit<br />

den Beteiligungen nach §§ 21, 22 WpHG (Stimmrechtsbeteiligungen) statt.<br />

162


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Außerdem muss ein Aktionär, der die Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien oder<br />

eine höhere Schwelle erreicht hat oder überschreitet, dem Emittenten die mit dem Erwerb<br />

der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel<br />

innerhalb von 20 Handelstagen nach Erreichen oder Überschreiten dieser Schwelle mitteilen<br />

(§ 27a WpHG). Der Emittent hat die erhaltene Information oder die Tatsache, dass diese<br />

Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen nicht erfüllt wurde, in der oben<br />

erläuterten Form und spätestens drei Handelstage nach Zugang der Mitteilung zu<br />

veröffentlichen. Die Satzung des Emittenten kann vorsehen, dass die Mitteilungspflicht des<br />

Aktionärs nicht besteht.<br />

Nach dem WpHG (§ 15a WpHG, sogenanntes „Directors’ Dealings“) sind Personen, die bei<br />

der Gesellschaft Führungsaufgaben wahrnehmen, verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien<br />

der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente, insbesondere Derivate,<br />

der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht innerhalb von fünf<br />

Werktagen mitzuteilen. Diese Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit einer<br />

Führungsperson in einer engen Beziehung stehen (zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner,<br />

Kinder, im gleichen Haushalt lebende Angehörige sowie juristische Personen,<br />

Gesellschaften oder Einrichtungen, die von einer solchen Führungsperson geleitet werden<br />

oder mit diesem verbunden sind). Die vorgenannten Mitteilungspflichten finden keine<br />

Anwendung, wenn die Gesamtsumme der Geschäfte einer Führungsperson und der in enger<br />

Beziehung stehenden Personen einen Betrag von 5.000,00 € im Kalenderjahr nicht erreicht.<br />

Die Gesellschaft muss solche Mitteilungen unverzüglich veröffentlichen und die<br />

Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übermitteln. Eine<br />

Nichteinhaltung der Mitteilungs- oder Veröffentlichungspflicht kann mit einem Bußgeld<br />

geahndet werden.<br />

15.10 Pflichtangebot und Squeeze-out<br />

Nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ist jeder, dessen<br />

Stimmrechtsanteil 30 % der stimmberechtigten Aktien einer Gesellschaft im Regulierten<br />

Markt erreicht oder übersteigt, verpflichtet, diese Tatsache, einschließlich des Prozentsatzes<br />

seiner Stimmrechte, unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen im<br />

Internet sowie über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem für<br />

Finanzinformationen zu veröffentlichen und anschließend, sofern keine Befreiung von der<br />

Verpflichtung erteilt wurde, ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches<br />

Pflichtangebot zu unterbreiten.<br />

Gemäß § 327a Absatz 1 AktG kann die Hauptversammlung auf Antrag eines Aktionärs, dem<br />

Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär),<br />

beschließen, die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär<br />

gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu übertragen (Squeeze-out).<br />

163


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

16 ORGANE DER GESELLSCHAFT<br />

Die gesetzlichen Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die<br />

Hauptversammlung. Die Befugnisse dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung, in der<br />

Geschäftsordnung des Vorstands und in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt.<br />

Unterhalb der Vorstandsebene gibt es keine obere Managementebene.<br />

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung<br />

und der Geschäftsordnung des Vorstands. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach<br />

außen.<br />

Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass innerhalb der Gesellschaft ein angemessenes<br />

Risikomanagement und ein angemessenes Risikokontrollsystem eingerichtet sind, damit den<br />

Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Darüber<br />

hinaus ist der Vorstand verpflichtet, dem Aufsichtsrat regelmäßig über die geplante<br />

Geschäftsstrategie und andere grundlegende Fragen der Unternehmensplanung<br />

(insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung) Bericht zu erstatten. Der<br />

Vorstand ist verpflichtet, den Aufsichtsrat unverzüglich über Geschäfte oder Ereignisse zu<br />

unterrichten, die für die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können.<br />

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann sie bei Vorliegen eines<br />

wichtigen Grundes abberufen. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung der<br />

Gesellschaft und überwacht dessen Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat ist jedoch nicht zur<br />

Geschäftsführung berechtigt. Nach der Geschäftsordnung des Vorstands muss der Vorstand<br />

für bestimmte Geschäfte allerdings die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats einholen.<br />

Der Aufsichtrat ist darüber hinaus berechtigt, weitere Geschäfte von seiner Zustimmung<br />

abhängig zu machen. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in Vorstand und Aufsichtsrat ist nicht<br />

zulässig.<br />

Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats obliegen Treue- und Sorgfaltspflichten<br />

gegenüber der Gesellschaft. Sowohl die Vorstands- als auch die Aufsichtsratsmitglieder<br />

müssen in dieser Hinsicht ein breites Spektrum von Interessen berücksichtigen,<br />

insbesondere jene der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, ihrer Mitarbeiter und ihrer Gläubiger.<br />

Zusätzlich muss der Vorstand das Recht der Aktionäre auf Gleichbehandlung und<br />

gleichmäßige Information beachten. Sofern die Mitglieder des Vorstands oder des<br />

Aufsichtsrats die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haften alle Mitglieder des<br />

betreffenden Organs gegenüber der Gesellschaft gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz.<br />

Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats besteht insoweit ein inhaltlich und der<br />

Höhe nach begrenzter Versicherungsschutz hinsichtlich der persönlichen Haftung für<br />

Schädigungen der Gesellschaft über eine Vermögenshaftpflichtversicherung (so genannte<br />

directors’ and officers’ liability insurance, „D & O Versicherung“).<br />

16.1 Vorstand<br />

Nach der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen<br />

bestehen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Mitglieder des Vorstands.<br />

Vorstandsmitglieder werden <strong>vom</strong> Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren<br />

bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens<br />

fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden<br />

ernennen und stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann<br />

Mitglieder des Vorstands vor Ablauf ihrer Amtszeit aus wichtigem Grund abberufen.<br />

164


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Der Vorstand leitet und verantwortet das Tagesgeschäft der Gesellschaft. Die Beschlüsse<br />

des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder gefasst, soweit nicht im<br />

Gesetz oder in der Satzung der Gesellschaft andere Mehrheiten zwingend vorgeschrieben<br />

sind. Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstands oder durch ein<br />

Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Sofern der Vorstand nur aus<br />

einem Mitglied besteht, kann dieses Vorstandsmitglied die Gesellschaft alleine vertreten. Ein<br />

Mitglied des Vorstands kann die Gesellschaft nicht in Vereinbarungen zwischen dem<br />

Vorstand und der Gesellschaft vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder sämtlichen<br />

Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie von den Beschränkungen<br />

des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in den durch § 112 AktG gezogenen Grenzen<br />

befreien. Der Vorstand ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat kontinuierlich über die Strategie der<br />

Gesellschaft und andere grundlegende Angelegenheiten wie den Geschäftsgang der<br />

Gesellschaft, die Finanzlage und Transaktionen von Bedeutung für die Profitabilität oder<br />

Liquidität der Gesellschaft Bericht zu erstatten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats muss auch<br />

im Hinblick auf andere wichtige Ereignisse der Gesellschaft regelmäßig informiert werden.<br />

Die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sind:<br />

Name Geburtsdatum Position Bestellung Ablauf der<br />

Amtszeit<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 4. Juli 1959<br />

Vorstandsvorsitzender (Chief<br />

Executive Officer)<br />

1997 31. März 2013<br />

Dr. Paul Bevan 22. April 1948 Vorstand für Forschung und<br />

Entwicklung (Head of R & D)<br />

Peter Llewellyn-Davies 13. April 1958 Finanzvorstand (Chief Financial<br />

Officer)<br />

Dr. Thomas Borcholte 15. Juni 1956 Vorstand für<br />

Geschäftsentwicklung (Chief<br />

Business Officer)<br />

2003 31. März 2013<br />

2006 31. <strong>August</strong> 2012<br />

2007 30. September<br />

2013<br />

Prof. Dr. med. habil. Olaf G. Wilhelm, Mitgründer der Gesellschaft, war <strong>vom</strong> 1. Oktober<br />

1997 bis 8. April 2001 Geschäftsführer und ist seit der formwechselnden Umwandlung der<br />

Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft seit 9. April 2001 Vorstandsvorsitzender von WILEX.<br />

Im Jahr 2001 wurde er zum außerordentlichen Professor der Gynäkologie an der<br />

Technischen Universität München ernannt. Von 1990 bis 1997 war er als Arzt sowie zuletzt<br />

als Oberarzt für Geburtshilfe und gynäkologische Onkologie an der Frauenklinik des<br />

Klinikums rechts der Isar der Technischen Universität München beschäftigt. Während seiner<br />

Zeit an der Technischen Universität München war Prof. Dr. Wilhelm zudem Mitglied der<br />

klinischen Forschergruppe. Von 1987 bis 1990 arbeitete er als Wissenschaftler für Eli Lilly<br />

and Company, Indianapolis, IN, USA. Prof. Dr. Wilhelm erhielt den Midwest Trainee Award<br />

der American Federation for Clinical Research und hat über 70 Publikationen erstellt. Er<br />

erhielt seine Doktorwürde in Medizin von der Technischen Universität München.<br />

Dr. Paul Bevan ist seit dem 1. April 2003 Vorstand für Forschung und Entwicklung der<br />

WILEX AG. Dr. Bevan besitzt eine mehr als 20-jährige Erfahrung in führenden Positionen im<br />

Bereich Forschung und Entwicklung in international tätigen Pharma- und<br />

Biotechnologieunternehmen. Von 1992 bis 1999 war Dr. Bevan als Forschungsdirektor bei<br />

Xenova Therapeutics, Slough, Großbritannien, und von 1992 bis 1999 zudem als Mitglied<br />

des Konzernvorstands der Xenova Group plc tätig. Von 1999 bis 2001 war Dr. Bevan<br />

165


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Mitglied im Aufsichtsrat der Xenova Group plc, Slough, Großbritannien. Von 1984 bis 1992<br />

arbeitete Dr. Bevan für Solvay Duphar BV, Weesp, Niederlande, als Direktor für<br />

Pharmakologie und später als Manager (Vice President) für Arzneimittelentwicklung. Von<br />

1980 bis 1984 war Dr. Bevan Leiter eines Labors für vorklinische Forschung bei der Sandoz<br />

AG (heute Novartis AG), Basel, Schweiz. Vor seinem Eintritt in die Gesellschaft war Dr.<br />

Bevan CEO von PharmAssociates Ltd., Burnham, Großbritannien, einem von ihm im Jahr<br />

1999 gegründeten Beratungsunternehmen für die pharmazeutische Industrie, sowie<br />

Aufsichtsrat (non-executive director) bei der Gebäudemanagement-Gesellschaft Kingswood<br />

Gate Management Co (Shiplake) Ltd., Shiplake, Großbritannien. Dr. Bevan besitzt einen<br />

Abschluss in Biochemie von der Universität Strathclyde, Großbritannien. Er erhielt seine<br />

Doktorwürde in Neuro-Pharmakologie von der Universität Edinburgh, Großbritannien.<br />

Peter Llewellyn-Davies ist seit dem 1. September 2006 Vorstand für Finanzen der<br />

Gesellschaft. Er verfügt über 20 Jahre Erfahrung in leitenden Positionen im kaufmännischen<br />

sowie im Finanzbereich mittelständischer Unternehmen. Vor seinem Eintritt in die<br />

Gesellschaft hat Herr Llewellyn-Davies als Inhaber der PLD Management Service, München,<br />

kleine und mittelständische Unternehmen in Management- und Finanzierungsfragen<br />

unterstützt und beraten. Davor leitete er als kaufmännischer Geschäftsführer die Müller Dairy<br />

(UK) Ltd., Shropshire, Großbritannien, die englische Tochtergesellschaft der<br />

Unternehmensgruppe Theo Müller GmbH & Co. KG, Aretsried. Von 1996 bis 2003 war er bei<br />

der Süd-Chemie AG, München, als Ressortleiter für die Bereiche Finanzen, Controlling,<br />

Rechnungswesen, Steuern, M&A und Risikomanagement beschäftigt und Geschäftsführer<br />

der Süd Chemie Finance GmbH. Herr Llewellyn-Davies studierte Betriebswirtschaftslehre,<br />

Bankwesen, Marketing und Controlling in London (Großbritannien), St. Gallen (Schweiz) und<br />

München und hat einen Abschluss in Business Studies von der Universität London<br />

(Großbritannien).<br />

Dr. rer. hum. biol. Thomas Borcholte ist seit dem 1. Oktober 2007 Vorstand für<br />

Geschäftsentwicklung von WILEX. Dr. Borcholte hat über 20 Jahre Erfahrung in leitenden<br />

Funktionen im Bereich Geschäftsentwicklung und Vermarktung in der Pharma- und<br />

Biotechindustrie. Zuletzt war Dr. Borcholte Chief Marketing and Sales Officer der Topotarget<br />

S/A, Kopenhagen, Dänemark, und Vorstand der TopoTarget Germany AG, Frankfurt. Davor<br />

war er unter anderem bei BIOGEN GmbH, Ismaning, und Glaxo Wellcome GmbH, Hamburg,<br />

tätig. Er hat an der Universität von Hannover Biochemie studiert und erhielt seine<br />

Doktorwürde in Humanbiologie von der Medizinischen Hochschule Hannover.<br />

Die Mitglieder des Vorstands sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar.<br />

Die Mitglieder des Vorstands haben über ihre Tätigkeit bei WILEX hinaus noch folgende<br />

Funktionen inne: Herr Prof. Dr. Wilhelm ist im Vorstand der BIO Deutschland e. V. sowie<br />

Senatsmitglied im Bundeswirtschaftssenat des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft<br />

Deutschland e.V. Herrn Llewellyn-Davies ist es nach seinem Vorstandsdienstvertrag<br />

gestattet, für die BANE Business Angel Network Europe GbR, Frankfurt, für die Dauer von<br />

bis zu maximal insgesamt 3 Tagen pro Quartal als Berater tätig zu werden. Herr Dr.<br />

Borcholte ist Aufsichtsratsvorsitzender bei der DETEK AG, Hannover sowie Mitglied des<br />

Aufsichtsrats (non-executive member of the Board of Directors) der NextGen Sciences Ltd.,<br />

Alconbury (Großbritannien). Abgesehen davon hat kein Vorstandsmitglied andere berufliche<br />

Verpflichtungen, welche den Einsatz der vollen Arbeitskraft für die Gesellschaft<br />

beeinträchtigen würden. Über die vorstehend dargestellten Tätigkeiten hinaus waren die<br />

Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft während der letzten fünf Jahre weder Mitglied<br />

eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans noch Partner eines<br />

Unternehmens oder einer Gesellschaft.<br />

166


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus den folgenden Komponenten: einer<br />

festen Vergütung, sonstigen geldwerten Vorteilen (Sachbezügen), einem variablen<br />

Vergütungsteil, sowie einem Beteiligungsprogramm mit langfristiger Anreizwirkung und<br />

Risikocharakter.<br />

Das jährliche Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird für die Laufzeit des<br />

Anstellungsvertrages festgelegt und in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Es orientiert sich<br />

an den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds, an der wirtschaftlichen<br />

Lage von WILEX sowie am Vergütungsniveau im Wettbewerbsumfeld.<br />

Zusätzlich zu der festen Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder folgende Sachbezüge:<br />

Den Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. Wilhelm, Dr. Bevan und Llewellyn-Davies wird<br />

insbesondere ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Das Vorstandsmitglied Dr. Borcholte<br />

hat keinen Firmenwagen.<br />

Für das Vorstandsmitglied Dr. Bevan übernimmt die Gesellschaft zudem die Kosten für bis<br />

zu 24 Economy-Class-Flüge Deutschland-Großbritannien (Hin- und Rückflug) je<br />

Kalenderjahr.<br />

Der variable Betrag richtet sich nach verschiedenen Kriterien, unter anderem nach dem<br />

Erreichen bestimmter individueller Leistungsziele und nach Erfolgszielen der Gesellschaft,<br />

die jährlich durch den Aufsichtsrat aufgestellt werden.<br />

Im Falle von Prof. Dr. Wilhelm belief sich die variable Vergütung im Geschäftsjahr 2010 auf<br />

maximal 75 Prozent des Festgehalts. Um den neuen aktienrechtlichen Anforderungen des<br />

§ 87 Absatz 1 Satz 2 AktG gerecht zu werden, die eine auf nachhaltige<br />

Unternehmensentwicklung ausgerichtete Vergütungsstruktur verlangen, ist die Struktur der<br />

Vergütung von Prof. Dr. Wilhelm mit Wirkung ab dem 1. April <strong>2011</strong> geändert worden. Seit<br />

dem 1. April <strong>2011</strong> beläuft sich die variable Vergütung von Herrn Prof. Dr. Wilhelm auf<br />

maximal 50 Prozent des Festgehalts. Als Ausgleich für den geringeren variablen<br />

Gehaltsanteil können ihm zusätzlich Aktienoptionen gewährt werden (jährlich bis zu 28.000<br />

Optionen, beginnend ab dem Geschäftsjahr <strong>2011</strong>). Für Dr. Bevan und Peter Llewellyn-<br />

Davies beläuft sich die variable Vergütung auf maximal 33 Prozent des Festgehalts und für<br />

Dr. Borcholte auf maximal 31,13 Prozent (ab dem 1. Oktober <strong>2011</strong> auf maximal 33 Prozent)<br />

des Festgehalts. Auch bei den vorgenannten Vorstandsmitgliedern wurde als Bestandteil des<br />

Bonus die Möglichkeit auf den Erwerb von Aktienoptionen geschaffen (jeweils jährlich bis zu<br />

8.000 Optionen, beginnend ab dem Geschäftsjahr <strong>2011</strong>). Aufgrund der unterjährigen<br />

Anpassung des Festgehalts von Peter Llewellyn-Davies lag der Maximalbonus im<br />

Geschäftsjahr 2010 leicht oberhalb des angegebenen Wertes, da die Gehaltsanpassung erst<br />

im September 2010 wirksam wurde, aber der aufgrund des erhöhten Festgehalts ebenfalls<br />

erhöhte Maximalbonus bereits erstmalig auf das komplette Geschäftsjahr 2010 gewährt<br />

wurde.<br />

167


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Die fixe und variable Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2010 und die von<br />

ihnen am 30. November 2010 gehaltenen Aktien und Optionen stellen sich wie folgt dar:<br />

Variable<br />

Vergütung<br />

2010 (€)<br />

am 30. November<br />

2010 gehaltene<br />

Aktien<br />

am 30. November<br />

2010 gehaltene<br />

Optionen<br />

Feste Vergütung<br />

2010 (€)<br />

Name<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 260.000,00 126.750,00 120.331 1) 262.770<br />

Dr. Paul Bevan 230.000,00 49.335,00 - 175.180<br />

Peter Llewellyn-Davies 2) 228.250,00 54.268,50 - 131.385<br />

Dr. Thomas Borcholte 220.000,00 44.504,20 - 150.000<br />

1) Die Ehefrau von Prof. Dr. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien.<br />

2) Unter Berücksichtigung der unterjährigen Vertragsanpassung<br />

Die fixe und variable Vergütung der Vorstandsmitglieder zum <strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong> (inkl.<br />

gehaltene Aktien und Optionen) stellen sich wie folgt dar:<br />

Max. variable<br />

Vergütung 1)<br />

(€ pro Jahr)<br />

am <strong>25.</strong> <strong>August</strong><br />

<strong>2011</strong> gehaltene<br />

Optionen<br />

Feste Vergütung<br />

(€ pro Jahr)<br />

am <strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong><br />

gehaltene Aktien<br />

Name<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 3) 299.000,00 149.500,00 120.331 2) 262.770<br />

Dr. Paul Bevan 4) 264.500,00 87.285,00 - 175.180<br />

Peter Llewellyn-Davies 253.000,00 83.490,00 - 131.385<br />

Dr. Thomas Borcholte 220.000,00 5 68.486,00 6 - 150.000<br />

1) Die exakte variable Vergütung wird in der Regel im folgenden Geschäftsjahr festgesetzt und daraufhin ausbezahlt.<br />

2) Die Ehefrau von Prof. Dr. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien.<br />

3) Ab dem 1. April <strong>2011</strong><br />

4) Ab dem 1. April <strong>2011</strong><br />

5) Ab dem 1. Oktober <strong>2011</strong> Erhöhung auf 253.000,00 € pro Jahr<br />

6) Ab dem 1. Oktober <strong>2011</strong> Erhöhung auf 83.490,00 € pro Jahr<br />

Die Gesellschaft zahlt Beiträge für eine Direktversicherung bis zu dem gemäß § 40b des<br />

Einkommensteuergesetzes (EStG) zulässigen Höchstbetrag und für eine<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung für den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Wilhelm. Die<br />

Gesellschaft gewährte Herrn Prof. Dr. Wilhelm zusätzlich im Jahr 1999 eine Pensionszusage<br />

als Teil einer Gehaltsumwandlung. Für diese Pensionszusage wurde eine Rückstellung<br />

gebildet. Die Zuführung zu dieser Rückstellung betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />

877,00 €. Gegenüber anderen Mitgliedern des Vorstands bestehen keine derartigen<br />

Verpflichtungen der Gesellschaft.<br />

Für den Vorstand der WILEX AG besteht eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung<br />

(D&O-Versicherung / directors’ and officers’ liability insurance), mit der zusätzliche<br />

Haftungsrisiken der Unternehmensleitung aus dem operativen Geschäft abgedeckt werden.<br />

Für die D&O-Versicherung zugunsten der Vorstände der Gesellschaft ist beginnend mit dem<br />

1. Juli 2010 ein Selbstbehalt nach den gesetzlichen Mindestanforderungen des § 93 Absatz<br />

2 Satz 3 AktG vereinbart worden. Der Selbstbehalt beträgt 10 % des Schadens, höchstens<br />

168


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

jedoch das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen<br />

Vorstandsmitglieds.<br />

Keiner der Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern sieht Abfindungszahlungen jeglicher<br />

Art für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses vor.<br />

In den letzten fünf Jahren ist kein Mitglied des Vorstands einer betrügerischen Straftat<br />

schuldig gesprochen worden. In den letzten fünf Jahren war kein Mitglied des Vorstands im<br />

Rahmen einer Tätigkeit als Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder<br />

Aufsichtsorgans oder als Mitglied des oberen Managements von Insolvenzen,<br />

Insolvenzverwaltungen oder Liquidationen betroffen. Ebenso wenig kam es in den letzten<br />

fünf Jahren zu öffentlichen Anschuldigungen und/oder Sanktionen in Bezug auf Mitglieder<br />

des Vorstands von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden<br />

(einschließlich Berufsverbänden). Kein Mitglied des Vorstands ist jemals von einem Gericht<br />

für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgan eines<br />

Emittenten (oder einer sonstigen Gesellschaft) oder für die Tätigkeit im Management oder<br />

der Führung der Geschäfte eines Emittenten (oder einer sonstigen Gesellschaft) als<br />

untauglich angesehen worden. Die Vorstandsmitglieder sind weder miteinander, noch mit<br />

irgendwelchen Mitgliedern des Aufsichtsrats verwandt.<br />

Die Gesellschaft hat den Vorstandsmitgliedern keine Darlehen gewährt beziehungsweise<br />

Garantien oder Bürgschaften für diese übernommen. Die Vorstandsmitglieder waren nicht an<br />

Geschäften außerhalb des Geschäftsbereiches der Gesellschaft oder an anderen der Form<br />

oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Gesellschaft während des laufenden<br />

und des vorherigen Geschäftsjahres oder an derartigen ungewöhnlichen Geschäften in<br />

weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt, die noch nicht endgültig abgeschlossen<br />

sind.<br />

Es bestehen keine Dienstleistungsverträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des<br />

Vorstands, die bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Vergünstigungen vorsehen<br />

würden.<br />

16.2 Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern und<br />

unterliegt gegenwärtig nicht den Vorschriften über die betriebliche Mitbestimmung von<br />

Arbeitnehmern. Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats wurden von den Aktionären<br />

im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Mai 2010 gewählt.<br />

Die Wahl aller Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß der Satzung der Gesellschaft für die Zeit<br />

bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats<br />

für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das<br />

Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Hauptversammlung<br />

kann jedoch bei der Wahl einen kürzeren Zeitraum beschließen. Die Amtszeit der<br />

gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Hauptversammlung,<br />

die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. November 2014 endende<br />

Geschäftsjahr beschließt. Mitglieder des Aufsichtsrats können für weitere Amtszeiten<br />

wiedergewählt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats wählen nach Maßgabe der Satzung<br />

der Gesellschaft aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter.<br />

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann diese aus wichtigem Grund<br />

abberufen. Obwohl der Aufsichtsrat nicht unmittelbar an der Geschäftsführung der<br />

Gesellschaft beteiligt ist, überwacht er das Handeln des Vorstands. Die Beschlüsse des<br />

Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern das<br />

169


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Gesetz nichts anderes vorsieht. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn vier Mitglieder an<br />

der Beschlussfassung teilnehmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden<br />

oder, sofern der Vorsitzende nicht teilnimmt, die Stimme des rangnächsten Stellvertreters<br />

den Ausschlag.<br />

Die folgenden Personen sind Mitglieder des gegenwärtigen Aufsichtsrats der Gesellschaft:<br />

Name Geburtsdatum Haupttätigkeit<br />

Prof. Dr. Christof Hettich 5. November 1959 Rechtsanwalt und Partner bei RITTERSHAUS<br />

Rechtsanwälte, Mannheim / Frankfurt am Main /<br />

München und Geschäftsführer der dievini Verwaltungs<br />

GmbH, diese wiederum geschäftsführend handelnd<br />

für die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG<br />

Dr. Georg F. Baur 5. Januar 1950 Unternehmer<br />

Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 17. November 1960 Chief Medical Officer and Executive Vice-President<br />

weltweite Projekte und Arzneimittelentwicklung, UCB<br />

S.A.<br />

Dr. Alexandra Goll 7. Mai 1956 General Partner, TVM Capital GmbH<br />

Prof. Dr. Friedrich von<br />

Bohlen und Halbach<br />

29. Juni 1962 Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, diese<br />

wiederum geschäftsführend handelnd für die dievini<br />

Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG<br />

Andreas R. Krebs 11. Dezember 1957 Geschäftsführer & Partner, CologneInvest GmbH<br />

Herr Prof. Dr. Christof Hettich ist seit dem 27. September 2010 Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrats. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist ebenfalls seit dem<br />

27. September 2010 Herr Dr. Georg F. Baur.<br />

Prof. Dr. Christof Hettich ist seit dem 21. Mai 2010 Mitglied des Aufsichtsrats und seit dem<br />

27. September 2010 Vorsitzender des Aufsichtsrats. Prof. Hettich ist Rechtsanwalt und<br />

Partner bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte in Mannheim/Frankfurt a. M./München. Sein<br />

Studium der Rechts, Staats- und der Politikwissenschaften absolvierte er an den<br />

Universitäten Freiburg, Würzburg und Mannheim. Seine Promotion erfolgte an der<br />

Universität Würzburg. Prof. Hettich verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich von M & A<br />

sowie in der Strukturierung und Restrukturierung von mittelständischen und börsennotierten<br />

Unternehmen. Er betreut Private Equity-Finanzierungen einschließlich der Vorbereitung von<br />

Aktienemissionen u. a. im Bereich Biotechnologie und Medizintechnik. Prof. Hettich ist<br />

Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, diese<br />

wiederum geschäftsführend handelnd für die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG.<br />

170


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Herr Prof. Dr. Hettich ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender<br />

oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Agennix AG, Heidelberg<br />

InterComponentWare AG, Walldorf<br />

ACTRIS AG, Mannheim<br />

LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andernach<br />

SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />

Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />

febit holding GmbH, Heidelberg<br />

immatics biotechnologies GmbH, Tübingen<br />

SRH Holding SdbR, Heidelberg<br />

Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG, Ravensburg<br />

AC Immune SA, Lausanne/Schweiz<br />

dievini Verwaltungs GmbH, Walldorf, geschäftsführend handelnd<br />

für die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf<br />

NewMarket Venture Verwaltungs GmbH, Mannheim<br />

RITTERSHAUS Management und Beteiligungs GmbH, Mannheim<br />

JUPEC Verlags GmbH, Mannheim<br />

RITTERSHAUS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Mannheim<br />

Bohlini GmbH & Co. KG, Heidelberg<br />

Bohlini Verwaltungs GmbH, Heidelberg<br />

ProJustitia, Heidelberg<br />

Position<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Verwaltungsrats<br />

Geschäftsführer<br />

Geschäftsführer<br />

Geschäftsführer<br />

Geschäftsführer<br />

Geschäftsführer<br />

Geschäftsführer<br />

Geschäftsführer<br />

Vorsitzender des Stiftungsrats<br />

Herr Prof Dr. Hettich war zudem innerhalb der letzten fünf Jahre Mitglied der folgenden<br />

Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Alepor GmbH, Mannheim<br />

Heidelberg Pharma GmbH, Ladenburg (nunmehr Heidelberg<br />

Pharma AG, Ladenburg)<br />

Eichbaum Brauereien AG, Mannheim<br />

Freiberger Brauhaus AG, Freiberg<br />

Heidelberg Pharma AG, Ladenburg<br />

Position<br />

Geschäftsführer<br />

Geschäftsführer<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

171


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Dr. Georg F. Baur war <strong>vom</strong> 14. Dezember 2000 bis zum 28. <strong>August</strong> 2003 Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrats und <strong>vom</strong> 28. <strong>August</strong> 2003 bis zum 21. Mai 2010 stellvertretender Vorsitzender<br />

des Aufsichtsrats. Vom 21. Mai 2010 bis zum 26. September 2010 war er Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrats. Seit dem 27. September 2010 ist er Stellvertretender Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrats. Seit 1991 ist Herr Dr. Baur als selbständiger Kaufmann in Hamburg in den<br />

Bereichen Unternehmensbeteiligungen und Vermögensverwaltung als Unternehmer<br />

selbständig tätig. Daneben führt Herr Dr. Baur sein auf Direktvermarktung ausgerichtetes<br />

Landgut in Schleswig-Holstein, auf dem er als geschäftsführender Gesellschafter der Park &<br />

Garden Organisations GbR auch Garten- und Weihnachtsmessen ausrichtet. Von 1990 bis<br />

1991 war er geschäftsführender Gesellschafter der Lehndorff Vermögensverwaltungs GmbH.<br />

Von 1979 bis 1989 arbeitete Herr Dr. Baur in verschiedenen Positionen beim Bankhaus JP<br />

Morgan, zuletzt als Managing Director und Treasurer der Bank in London. Er erwarb die<br />

Doktorwürde an der Universität St. Gallen, Schweiz.<br />

Herr Dr. Baur ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder<br />

Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg<br />

J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg<br />

KBH GmbH, Hannover<br />

LR HEALTH & BEAUTY SYSTEMS<br />

HOLDING GmbH, Ahlen<br />

Versatel AG, Berlin<br />

Takko Holding GmbH, Telgte<br />

Park & Garden Organisations GbR, Stocksee<br />

Position<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Geschäftsführender Gesellschafter<br />

Herr Dr. Baur war zudem innerhalb der letzten fünf Jahre Vorsitzender oder Mitglied der<br />

folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Soda Club Enterprises NV, Curacao<br />

Position<br />

Mitglied des Internationalen Aufsichtsrats<br />

(Non-executive member of the Board of<br />

Directors)<br />

Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich ist seit 12. Juni 2007 Mitglied des Aufsichtsrats. Sie ist seit<br />

März 2008 Chief Medical Officer und Executive Vice-President weltweite Projekte und<br />

Arzneimittelentwicklung bei UCB S.A., Brüssel (Belgien). Von 2001 bis 2009 war Frau Prof.<br />

Löw-Friedrich Mitglied des Vorstands der Schwarz Pharma AG, Monheim am Rhein, und für<br />

die weltweite Leitung der Forschung und Entwicklung zuständig. Von 2000 bis 2001 war sie<br />

als Vice-President Arzneimittelentwicklung weltweit bei BASF Pharma, Ludwigshafen, tätig.<br />

Von 1992 bis 2000 arbeitete Frau Prof. Löw-Friedrich in verschiedenen Postionen im Bereich<br />

der Arzneimittelentwicklung bei der Hoechst AG, Frankfurt am Main, zuletzt als Vice-<br />

President Klinische Entwicklung bei Hoechst Marion Roussel/Aventis, Bridgewater, NJ, USA.<br />

Frau Prof. Löw-Friedrich begann ihre Karriere 1985 als Assistenzärztin im Bereich Innere<br />

Medizin an der Universität in Frankfurt am Main, Medizinische Hochschule. Dort hat sie auch<br />

seit 2000 eine außerplanmäßige Professur für Innere Medizin inne. Sie studierte Medizin an<br />

172


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

der Universität Frankfurt am Main, wo ihr im Jahre 1985 auch die Doktorwürde verliehen<br />

wurde.<br />

Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich ist neben ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX<br />

Vorsitzende oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

UCB S.A., Brüssel, Belgien<br />

Position<br />

Mitglied des Vorstands<br />

Frau Professor Dr. Löw-Friedrich war innerhalb der letzten fünf Jahre Vorsitzende oder<br />

Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Schwarz Pharma AG, Monheim am Rhein<br />

Position<br />

Mitglied des Vorstands<br />

Dr. Alexandra Goll ist seit dem 29. April 2005 Mitglied des Aufsichtsrats. Vom 21. Mai 2010<br />

bis zum 26. September 2010 war sie Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats. Frau Dr.<br />

Goll ist General Partner der TVM Capital GmbH und Investment Manager im<br />

Biotechnologiesektor. Seit ihrem Eintritt bei TVM im Jahr 1998 war sie für mehr als zehn<br />

Investitionen in Biotechnologiefirmen verantwortlich. Vor ihrem Einstieg bei TVM war Frau<br />

Dr. Goll bei Hoffmann-La Roche in Basel, Schweiz, als Global Business Leader für die<br />

Produktlinien HIV und CMV sowie für das strategische Marketing und Business Development<br />

auf dem Gebiet der Virologie verantwortlich. Sie besitzt einen Abschluss in Pharmazie der<br />

Freien Universität Berlin und erhielt ihre Doktorwürde von der Philipps Universität in<br />

Marburg. Sie erhielt ein Stipendium der Boehringer-Ingelheim-Stiftung für<br />

Grundlagenforschung in Medizin.<br />

Frau Dr. Goll ist neben ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzende oder<br />

Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

TVM Capital GmbH<br />

Albireo Pharma Ltd., Göteborg, Schweden<br />

Biovertis AG, Wien, Österreich<br />

Cerenis Therapeutics SA, Labege, Frankreich<br />

Position<br />

General Partner<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Non-executive<br />

member of the Board of Directors)<br />

Frau Dr. Goll war zudem innerhalb der letzten fünf Jahre Vorsitzende oder Mitglied der<br />

folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Addex Pharmaceuticals Ltd., Genf, Schweiz<br />

Arrow Therapeutics Ltd., London, Großbritannien<br />

Newron Pharmaceuticals SpA, Mailand, Italien<br />

Position<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Non-executive<br />

member of the Board of Directors)<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

173


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Pharmasset Inc., Princeton, NJ, USA<br />

MediGene AG, Martinsried<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Non-exeutive<br />

member of the Board of Directors)<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach ist seit dem 29. April 2005 Mitglied des<br />

Aufsichtsrats. Er ist seit 2005 Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, diese<br />

wiederum geschäftsführend handelnd für die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG,<br />

Walldorf, einer Gesellschaft, die den SAP-Gründer Dietmar Hopp bei seinen Investitionen in<br />

den Life Sciences sowie diejenigen Unternehmen der Branche, in die Herr Hopp investiert<br />

ist, in ihrer Unternehmens- und Geschäftsentwicklung berät, unterstützt und betreut. Im<br />

Jahre 1997 war er Mitgründer der LION bioscience AG, Heidelberg, wo er bis 2003 als<br />

Vorstandsvorsitzender tätig war und seit 2004 Vorsitzender des Aufsichtsrats ist. Von 1994<br />

bis 1997 war er Vorstandsvorsitzender der WASAG Chemie AG, Essen. Er begann seine<br />

berufliche Karriere 1992 in der Projektleitung für Forschung & Entwicklung bei der Fresenius<br />

AG, Bad Homburg, und war anschließend Assistent des Aufsichtsratsvorsitzenden der FAG<br />

Kugelfischer KGaA, Schweinfurt. Er studierte Biochemie und Betriebswirtschaft in Zürich,<br />

Schweiz, wo er im Jahre 1992 in Neurobiologie an der Eidgenössischen Technischen<br />

Hochschule promovierte.<br />

Herr Prof. Dr. von Bohlen und Halbach ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der<br />

WILEX Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Apogenix GmbH, Heidelberg<br />

Bohlini GmbH & Co. KG, Heidelberg<br />

Bohlini Verwaltungs GmbH, Heidelberg<br />

Cosmo S.p.A., Mailand, Italien<br />

Curacyte AG, München<br />

CureVac GmbH, Tübingen<br />

Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />

Position<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Geschäftsführer<br />

Geschäftsführer<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Non-executive<br />

member of the Board of Directors)<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Mitglied des Beirats<br />

dievini Verwaltungs GmbH, Walldorf, geschäftsführend handelnd<br />

für die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf<br />

febit holding GmbH, Heidelberg<br />

Heidelberg Pharma AG, Ladenburg<br />

Immatics GmbH, Tübingen<br />

Life Biosystems AG, Basel, Schweiz<br />

Life biosystems GmbH, Heidelberg<br />

SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />

Geschäftsführer<br />

Mitglied des Beirats<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Vorsitzender des Verwaltungsrats<br />

Geschäftsführer<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

174


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Herr Dr. von Bohlen und Halbach war zudem innerhalb der letzten fünf Jahre Mitglied der<br />

folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Agennix AG, Heidelberg<br />

Integrated Diagnostics Inc., Seattle, USA<br />

Position<br />

Vorsitzender des Vorstands (interim)<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Non-executive<br />

member of the Board of Directors)<br />

Andreas R. Krebs ist seit dem 21. Mai 2010 Mitglied des Aufsichtsrats. Herr Krebs war in<br />

leitender Stellung für mehrere internationale Unternehmen im pharmazeutischen Bereich<br />

tätig. Er war zuletzt bis Oktober 2009 bei Wyeth Pharmaceuticals Inc., Collegeville, PA, USA,<br />

Mitglied des Konzernvorstands und verantwortlich für Europa, den Mittleren Osten, Afrika<br />

und Kanada. Von 2003 bis Anfang 2008 war Herr Krebs als Geschäftsführer der Wyeth<br />

Pharma GmbH, Münster, tätig. Vor seiner Tätigkeit für Wyeth war er 19 Jahre beim<br />

Pharmakonzern Bayer AG, Leverkusen, in verschiedenen Leitungsfunktionen in Marketing<br />

und Vertrieb in Europa, Lateinamerika, Asien und Kanada beschäftigt – zuletzt als General<br />

Manager and Head of Pharmaceuticals für die Bayer Inc., Toronto, Kanada. Derzeit ist er als<br />

Geschäftsführer der CologneInvest GmbH tätig. Herr Krebs ist Pharmakaufmann und<br />

begann seine berufliche Laufbahn bei Woelm-Pharma (ICN Pharmaceuticals), Eschwege.<br />

Herr Krebs ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder<br />

Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

CologneInvest GmbH, Köln<br />

Max Planck Institut, Münster<br />

Paul-Ehrlich-Stiftung, Frankfurt am Main<br />

Merz GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main<br />

RSVP Group AG, Zürich (Schweiz)<br />

Position<br />

Geschäftsführer<br />

Mitglied im Kuratorium<br />

Mitglied im Kuratorium<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Herr Krebs war zudem innerhalb der letzten fünf Jahre Vorsitzender oder Mitglied der<br />

folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Wyeth Pharmaceuticals Inc., Collegeville, PA, USA<br />

Wyeth Pharma GmbH, Münster<br />

Position<br />

Mitglied des Konzernvorstands sowie<br />

Mitglied bei verschiedenen Verwaltungsorganen<br />

in Tochtergesellschaften des<br />

Wyeth-Konzerns<br />

Geschäftsführer<br />

Über die vorstehend dargestellten Tätigkeiten hinaus waren die Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

der Gesellschaft während der letzten fünf Jahre weder Mitglied eines Verwaltungs-,<br />

Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans noch Partner eines Unternehmens oder einer<br />

Gesellschaft.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft<br />

erreichbar.<br />

175


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden, denen, soweit gesetzlich zulässig,<br />

Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats übertragen werden können.<br />

Der Aufsichtsrat der WILEX hat drei Ausschüsse gebildet: Den Prüfungsausschuss (Audit<br />

Committee), den gemeinsamen Personal- und Nominierungsausschuss (Compensation and<br />

Nomination Committee), der in seiner jeweiligen Funktion tagt, sowie den F&E-Ausschuss<br />

(R&D Committee). Alle Ausschüsse haben vorbereitenden Charakter. Die Entscheidungen<br />

werden daher <strong>vom</strong> Aufsichtsrat insgesamt gefällt. Der Prüfungsausschuss bereitet unter<br />

anderem die Aufsichtsratsentscheidungen über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

sowie die Vereinbarung mit dem Abschlussprüfer vor. Dem Prüfungsausschuss gehören<br />

Herr Dr. Georg F. Baur, Herr Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach und Frau Dr.<br />

Alexandra Goll an. Der gemeinsame Personal- und Nominierungsausschuss bereitet in<br />

seiner Funktion als Personalausschuss Personalangelegenheiten des Vorstands vor. Dem<br />

Personal- und Nominierungsausschuss gehören Herr Prof. Dr. Christof Hettich, Frau Dr.<br />

Alexandra Goll und Herr Andreas R. Krebs an. Der Forschungs- und Entwicklungsausschuss<br />

befasst sich mit Themen aus dem Ressort Forschung und Entwicklung und bereitet diese für<br />

den Aufsichtsrat vor. Diesem Forschungs- und Entwicklungsausschuss gehören Herr Prof.<br />

Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich und Herr Andreas R.<br />

Krebs an.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung der Gesellschaft für jedes volle<br />

Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von<br />

15.000,00 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats bekommt eine feste Vergütung von<br />

35.000,00 €, der stellvertretende Vorsitzende eine feste Vergütung von <strong>25.</strong>000,00 €. Die<br />

Aufsichtsratsvergütung wird in vier Raten gleicher Höhe, und zwar jeweils am letzten<br />

Kalendertag des Monats Februar sowie am 31. Mai, am 31. <strong>August</strong> und 30. November eines<br />

jeden Geschäftsjahres, fällig.<br />

Für eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird eine pauschale Vergütung<br />

in Höhe von 3.000,00 €, für den Vorsitz eine pauschale Vergütung von 7.000,00 € pro<br />

Geschäftsjahr und Ausschuss gewährt – dies jeweils mit einer Beschränkung der Vergütung<br />

auf Tätigkeiten in höchstens zwei Ausschüssen. Über diese individuelle Beschränkung<br />

hinaus gewährt die Gesellschaft für Ausschusstätigkeiten insgesamt nur eine Höchstsumme<br />

von 39.000,00 € je Geschäftsjahr. Sollte dieser Maximalbetrag nicht zur Vergütung aller<br />

Mitgliedschaften und Vorsitze in Aufsichtsratsausschüssen ausreichen, wird er unter<br />

Berücksichtigung der vorstehenden Vorschriften proportional auf alle Ausschussmitglieder<br />

und -vorsitzenden verteilt, sofern nicht der Aufsichtsrat einstimmig eine abweichende<br />

Regelung beschließt.<br />

Für die Teilnahme an maximal sechs Aufsichtsratssitzungen pro Geschäftsjahr wird ein<br />

zusätzliches Sitzungsgeld gezahlt, das sich für den Sitzungsleiter auf 3.000,00 € und für<br />

jedes sonstige Mitglied auf 1.500,00 € je Sitzung beläuft. Im Falle einer telefonischen<br />

Sitzungsteilnahme wird nur die Hälfte des Sitzungsgelds gewährt. Das Sitzungsgeld ist<br />

zusammen mit der festen Aufsichtsratsvergütung fällig. Für Sitzungen von Ausschüssen des<br />

Aufsichtsrats wird kein Sitzungsgeld gezahlt.<br />

Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres<br />

angehört haben, wird die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer<br />

Aufsichtsratszugehörigkeit ausgezahlt.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine variable Vergütung. Ebenso wenig werden<br />

ihnen Aktienoptionen oder ähnliche Rechte gewährt. Bei Mandatsbeendigung besteht kein<br />

Anspruch auf eine Abfindung.<br />

176


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Bezogen auf das Geschäftsjahr 2010 hat WILEX an den Aufsichtsrat insgesamt eine<br />

Vergütung von 201.668 € zuzüglich Auslagen gezahlt. Die Vergütung ist in nachstehender<br />

Tabelle individualisiert ausgewiesen.<br />

Aufsichtsratsmitglied<br />

Feste<br />

Vergütung 1<br />

Sitzungsgeld<br />

Ausschusspauschale<br />

Gesamtvergütung<br />

in €<br />

in €<br />

in €<br />

in €<br />

Prof. Dr. Christof Hettich, 2 Vorsitzender, 11.499 4.500 1.244 17.243<br />

Dr. Georg F. Baur, 3 Stellv. Vorsitzender 28.518 12.750 6.494 47.762<br />

Dr. Alexandra Goll, 3 18.518 8.250 2.567 29.335<br />

Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach 15.000 8.250 4.028 27.278<br />

Andreas R. Krebs 2 7.944 4.500 1.067 13.511<br />

Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 15.000 6.750 533 22.283<br />

Dr. David Ebsworth 4 16.559 10.500 3.310 30.369<br />

Dr. Rüdiger Hauffe 4 7.137 5.250 1.500 13.887<br />

Gesamt 120.175 60.750 20.743 201.668<br />

1 Die vierte Rate für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach Ende des Geschäftsjahres 2010 ausgezahlt.<br />

2 Prof. Dr. Hettich und Herr Krebs sind seit dem 21. Mai 2010 Mitglieder des Aufsichtsrats. Prof. Dr. Hettich ist seit dem 27.<br />

September 2010 Vorsitzender.<br />

3 Dr. Baur und Dr. Goll waren in der Zeit <strong>vom</strong> 21. Mai bis 26. September 2010 Vorsitzender bzw. stellvertretende Vorsitzende<br />

des Aufsichtsrats.<br />

4 Dr. Ebsworth und Dr. Hauffe sind mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Mai 2010 als Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

ausgeschieden.<br />

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder belief sich in den ersten beiden<br />

Geschäftsquartalen des Geschäftsjahres 2010/<strong>2011</strong> auf 106.500 € zuzüglich Auslagen. Die<br />

Gesellschaft hat zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine D & O Versicherung (ohne<br />

Selbstbehalt) abgeschlossen. Die Gesellschaft hat gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern<br />

keine Verpflichtungen zur Zahlung einer Rente oder Ähnlichem.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Aufsichtsrats halten unmittelbar oder mittelbar<br />

insgesamt 6.944.391 Aktien der Gesellschaft, die sich wie folgt auf die einzelnen<br />

Aufsichtsratsmitglieder Aufsichtsratsmitglieder verteilen:<br />

Name Funktion Aktienbesitz Stückzahl<br />

Dr. Georg F. Baur Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Unmittelbar 181.183<br />

Andreas R. Krebs Mitglied des Aufsichtsrats Unmittelbar 40.000<br />

Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach Mitglied des Aufsichtsrats Mittelbar 1 6.587.990<br />

Prof. Dr. Christof Hettich , Vorsitzender des Aufsichtsrats Mittelbar 2<br />

Mittelbar 3 6.587.990<br />

135.218<br />

1 In seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini BioTech holding<br />

GmbH und Co. KG<br />

2 In seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini BioTech holding<br />

GmbH und Co. KG<br />

3 In seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der NewMarket Venture Verwaltungs GmbH<br />

177


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

In den letzten fünf Jahren ist kein Mitglied des Aufsichtsrats einer betrügerischen Straftat<br />

schuldig gesprochen worden. In den letzten fünf Jahren war kein Mitglied des Aufsichtsrats<br />

im Rahmen einer Tätigkeit als Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder<br />

Aufsichtsorgans oder als Mitglied des oberen Managements von Insolvenzen,<br />

Insolvenzverwaltungen oder Liquidationen betroffen. Ebenso wenig kam es in den letzten<br />

fünf Jahren zu öffentlichen Anschuldigungen und/oder Sanktionen in Bezug auf Mitglieder<br />

des Aufsichtsrats von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden<br />

(einschließlich Berufsverbänden). Kein Mitglied des Aufsichtsrats ist jemals von einem<br />

Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder<br />

Aufsichtsorgan eines Emittenten (oder einer sonstigen Gesellschaft) oder für die Tätigkeit im<br />

Management oder der Führung der Geschäfte eines Emittenten (oder einer sonstigen<br />

Gesellschaft) als untauglich angesehen worden. Die Aufsichtsratsmitglieder sind weder<br />

miteinander, noch mit irgendwelchen Mitgliedern des Vorstands verwandt.<br />

Die Gesellschaft hat den Aufsichtsratsmitgliedern keine Darlehen gewährt beziehungsweise<br />

Garantien oder Bürgschaften für diese übernommen. Die Aufsichtsratsmitglieder waren nicht<br />

an Geschäften außerhalb des Geschäftsbereiches der Gesellschaft oder an anderen der<br />

Form oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Gesellschaft während des<br />

laufenden und des vorherigen Geschäftsjahres oder an derartigen ungewöhnlichen<br />

Geschäften in weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt, die noch nicht endgültig<br />

abgeschlossen sind.<br />

Es bestehen keine Dienstleistungsverträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des<br />

Aufsichtsrats, die bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Vergünstigungen<br />

vorsehen.<br />

16.3 Interessenkonflikte<br />

Abgesehen von den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen stehen weder die Mitglieder des<br />

Vorstands noch die Mitglieder des Aufsichtsrats zwischen ihren Verpflichtungen gegenüber<br />

der Gesellschaft sowie ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen in einem<br />

potenziellen Interessenkonflikt.<br />

Das Aufsichtsratsmitglied Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich ist Chief Medical Officer und<br />

Executive Vice-President Global Projects and Development von UCB S.A., Brüssel, Belgien.<br />

Die UCB S.A. ist maßgeblich an der WILEX beteiligt (zur Beteiligung der UCB S.A. an der<br />

WILEX siehe Ziffer 17). Insoweit unterliegt Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich einem<br />

Interessenkonflikt. Vor dem Hintergrund dieses Interessenkonflikts hat sich Frau Prof. Dr. Iris<br />

Löw-Friedrich nicht an der Beratung oder Abstimmung des Aufsichtsrats beteiligt, die sich mit<br />

dem Abschluss des Gesellschafterdarlehens zwischen der WILEX, der dievini Hopp BioTech<br />

holding GmbH & Co. KG und der UCB Pharma S.A. befasst hat (siehe Ziffer 19.11).<br />

Die Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Christof Hettich und Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und<br />

Halbach sind Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, die Komplementärin der<br />

dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG ist. Die dievini Hopp BioTech holding GmbH<br />

& Co. KG ist maßgeblich an der WILEX beteiligt (zur Beteiligung der dievini Hopp BioTech<br />

holding GmbH & Co. KG an der WILEX siehe Ziffer 17). Insoweit unterliegen Prof. Dr.<br />

Christof Hettich und Prof. Dr. Friedrich von Bohlen einem Interessenkonflikt. Vor dem<br />

Hintergrund dieses Interessenkonflikts haben sich beide nicht an Beratungen oder<br />

Abstimmungen des Aufsichtsrats beteiligt, die sich mit der gemeinsamen Stellungnahme von<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der WILEX zum Pflichtangebot der dievini Hopp BioTech holding<br />

178


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

GmbH & Co. KG (siehe Ziffer 4.12) und der Übernahme der Heidelberg Pharma AG befasst<br />

haben (siehe Ziffer 15.2). Zudem haben sich die Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Christof<br />

Hettich und Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach nicht an der Beratung oder<br />

Abstimmung des Aufsichtsrats beteiligt, die sich mit dem Abschluss des<br />

Gesellschafterdarlehens zwischen der WILEX, der dievini Hopp BioTech holding GmbH &<br />

Co. KG und der UCB Pharma S.A. befasst hat. (siehe Ziffer 19.11).<br />

Zusätzlich unterliegt Prof. Dr. Christof Hettich auch als Geschäftsführer der NewMarket<br />

Venture Verwaltungs GmbH einem Interessenkonflikt. Die NewMarket Venture Verwaltungs<br />

GmbH hat sich im Rahmen der am 15. Dezember 2010 von der außerordentlichen<br />

Hauptversammlung beschlossenen Sachkapitalerhöhung an der WILEX beteiligt und ist<br />

Partei des entsprechenden Einbringungsvertrages (siehe Ziffer 19.10). Zu den<br />

Veräußerungsbeschränkungen, welchen die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH<br />

aufgrund der Einbringung ihrer Aktien an der Heidelberg Pharma AG in die WILEX unterliegt,<br />

siehe Ziffer 4.7.<br />

16.4 Medizinischer Beirat für die Phase III-ARISER-Studie<br />

Die Gesellschaft hat einen medizinischen Beirat (Medical Advisory Board) etabliert, der den<br />

Vorstand in der urologischen Onkologie im Allgemeinen und der Phase III-ARISER-Studie<br />

mit dem Produktkandidaten RENCAREX ® im Besonderen berät. Der Beirat setzt sich aus<br />

internationalen Experten auf den Gebieten der Biologie und der Medizin, insbesondere<br />

Onkologen und Urologen, zusammen. Der Beirat, der von Gesetzes wegen nicht erforderlich<br />

ist, setzt sich gegenwärtig wie folgt zusammen:<br />

Name Bestellung Position<br />

Arie Belldegrun, M.D.,<br />

F.A.C.S. (Chairman of the<br />

ARISER Medical Advisory<br />

Board)<br />

2005 Director, Institute of Urologic Oncology; Roy and Carol Doumani<br />

Chair in Urologic Oncology; Professor and Chief, Division of<br />

Urologic Oncology; David Geffen School of Medicine at UCLA, Los<br />

Angeles, CA, USA<br />

Michael B. Atkins, M.D. 2005 Professor, Department of Medicine, Harvard Medical School;<br />

Director, Cutaneous Oncology and Biologic Therapy Programs and<br />

Clinical Res, Beth Israel Deaconess Medical Center, Boston, MA,<br />

USA<br />

Michael L. Blute, M.D. 2005 Director, Cancer Center of Excellence, Interim Chief, Division of<br />

Urology; Professor of Surgery, University of Massachusetts Medical<br />

School, UMass Memorial Medical Center, Worcester, MA, USA<br />

Dr. John Fitzpatrick 2005 Professor of Surgery, School of Medicine and Medical Science,<br />

Mater Misericordiae Hospital, University College Dublin, Irland<br />

Prof. Dr. Adrian L. Harris 2006 Director, Cancer Research UK Molecular Oncology Laboratories,<br />

Weather Institute of Molecular Medicine, John Radcliffe Hospital,<br />

Oxford, Vereinigtes Königreich<br />

Prof. Hakan Mellstedt, M.D.,<br />

Ph.D.<br />

2006 Professor emeritus of Oncologic Biotherapy at the Karolinska<br />

Institute, CancerCenter Karolinska, Chief Physician at Departments<br />

of Oncology/Hematology, Karolinska University Hospital Solna,<br />

Stockholm, Schweden<br />

Prof. Dr. Jean-Jacques 2005 Professeur des universités, Praticien hospitalier, Service Urologie,<br />

179


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Patard<br />

Cancerologie, AP-HP Hôpital Bicêtre, Le Kremlin-Bicêtre,<br />

Frankreich<br />

Nicholas J. Vogelzang, M.D. 2005 US Oncology Research network; Chair and Medical Director of the<br />

Developmental Therapeutics Committee for US Oncology Research<br />

and Co-Chair of the Genitourinary Committee, c/o Comprehensive<br />

Cancer Centers of NV, Las Vegas, USA<br />

Die Beiratsmitglieder erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen eine jährliche feste<br />

Vergütung sowie Sitzungsgelder, die jedoch nur bei einer Teilnahme an der Sitzung gezahlt<br />

werden. Vier Berater erhalten eine jährliche Vergütung von je 3.000,00 US$ sowie ein<br />

Sitzungsgeld pro Sitzung von je 2.500,00 US$. Drei Berater erhalten eine jährliche<br />

Vergütung von je 1.500,00 US$ sowie ein Sitzungsgeld pro Sitzung von je 3.500,00 US$.<br />

Herr Dr. Belldegrun erhält neben der Erstattung seiner Auslagen eine jährliche feste<br />

Vergütung von 40.000,00 US$ als Beiratsmitglied sowie für die Funktion des<br />

Beiratsvorsitzenden.<br />

16.5 Medizinischer Beirat für Small Molecules Kinase-Inhibitoren<br />

Die Gesellschaft hat darüber hinaus im Jahre 2010 einen zweiten Medizinischen Beirat<br />

(Medical Advisory Board) etabliert, und zwar für die Weiterentwicklung und Erforschung von<br />

„Small Molecules Kinase-Inhibitoren“, der den Vorstand im Allgemeinen in der Strategie und<br />

der Entwicklung von „Small Molecules Kinase-Inhibitoren“ und im Besonderen mit dem<br />

Fokus auf die Produktkandidaten WX-554 und WX-037 als MEK bzw. PI3K (Kinase)<br />

Inhibitoren berät. Der Beirat setzt sich aus internationalen Experten auf dem Gebiet der<br />

klinischen Onkologie zusammen.<br />

Der Beirat, der von Gesetzes wegen nicht erforderlich ist, setzt sich z.Zt. wie folgt<br />

zusammen:<br />

Name Bestellung Position<br />

José Baselga, M.D., Ph.D. 2010 Associate Director, Chief of Hematology/Oncology, Bruce A.<br />

Chabner Chair in Hematology/Oncology, Massachusetts<br />

General Hospital Cancer Center, Boston, MA, USA<br />

Roger B. Cohen, M.D. 2010 Professor, Associate Director Clinical Research, Department of<br />

Medicine, Division of Hematology/Oncology, Perelman Center<br />

for Advanced Medicine, Abramson Cancer Center of the<br />

University of Pennsylvania, Philadelphia, PA, USA<br />

Prof. Herbie Newell 2010 Professor of Cancer Therapeutics at the Northern Institute for<br />

Cancer Research, University of Newcastle upon Tyne, Medical<br />

School, Cancer Research Unit, Newcastle upon Tyne,<br />

Vereinigtes Königreich<br />

Judith S. Sebolt-Leopold,<br />

Ph.D.<br />

2010 Research Associate Professor, Director Center for Molecular<br />

Imaging, University of Michigan, Medical School, Departments<br />

of Radiology, Ann Arbor, MI, USA<br />

David B. Solit, M.D. 2010 Elizabeth and Felix Rohatyn Chair, Memorial Sloan-Kettering<br />

Cancer Center, Department of Medicine, NY, New York, USA<br />

180


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Prof. Paul Workman 2010 Professor of Pharmacology & Therapeutics, Institute of Cancer<br />

Research, Leader of the Signal Transduction and Molecular<br />

Pharmacology Team, Director of the Cancer Research UK<br />

Centre for Cancer Therapeutics and Co-Team Leader of the<br />

Clinical Pharmacology and Trials Team, Sutton, Vereinigtes<br />

Königreich<br />

Die Beiratsmitglieder erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen fast ausschließlich eine<br />

jährliche feste Vergütung sowie Sitzungsgelder, die jedoch nur bei einer Teilnahme an der<br />

Sitzung gezahlt werden. Vier Berater erhalten eine jährliche Vergütung von je 2.000 € (bzw.<br />

2.000 GBP oder 3.000 US$) sowie ein Sitzungsgeld von 1.000 € (bzw. 1.000 GBP oder<br />

1.500 US$). Ein Berater erhält eine jährliche Vergütung von 3.000 US$ sowie ein<br />

Sitzungsgeld von 2.500 US$ und ein weiterer Berater 1.500 US$ pro Tag. Einen<br />

Beiratsvorsitzenden aus dem Kreis der Berater gibt es derzeit nicht.<br />

16.6 Hauptversammlung<br />

Die Einberufung der Hauptversammlung kann durch den Vorstand, den Aufsichtsrat oder<br />

durch Aktionäre, deren Aktien zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals der<br />

Gesellschaft erreichen, veranlasst werden. Die Hauptversammlung findet am Sitz der<br />

Gesellschaft in München, oder in einer deutschen Großstadt mit mehr als 100.000<br />

Einwohnern statt. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung, die insbesondere über die<br />

Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, über die Verwendung des<br />

Bilanzergebnisses und über die Wahl des Abschlussprüfers beschließt, findet innerhalb der<br />

ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt.<br />

Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche<br />

Vorschriften oder Satzungsregelungen etwas anderes vorschreiben, mit einfacher Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Gesetz eine Kapitalmehrheit vorschreibt,<br />

werden Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen<br />

Grundkapitals gefasst. Beschlüsse von grundlegender Bedeutung erfordern eine Mehrheit<br />

von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, wie<br />

zum Beispiel bei Verschmelzungen, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen,<br />

Satzungsänderungen oder dem Abschluss von Unternehmensverträgen. Jede Stückaktie<br />

gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch einen<br />

Bevollmächtigten ausgeübt werden. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur<br />

Ausübung des Stimmrechts sind nach der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre<br />

berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren<br />

Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung erfolgt unter der in der Einberufung hierfür<br />

mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache.<br />

Zwischen dem Tag des Zugangs der Anmeldung und dem Tag der Hauptversammlung<br />

müssen sechs Tage frei bleiben. In der Einberufung der Hauptversammlung kann eine<br />

kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Für die Fristberechnung gilt die<br />

gesetzliche Regelung. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen von dem<br />

depotführenden Institut in Textform erstellten und in deutscher oder englischer Sprache<br />

abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den<br />

Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung zu beziehen und<br />

muss der Gesellschaft spätestens am siebten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung<br />

unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen.<br />

181


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Die Einberufung der Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen<br />

Ablauf die Aktionäre ihre Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden müssen, im<br />

elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Des Weiteren erfolgt die Veröffentlichung<br />

in verkürzter Form in einem überregionalen Börsenpflichtblatt. Die Veröffentlichung muss das<br />

Datum, den Ort und die Uhrzeit sowie die Tagesordnung der Hauptversammlung und die<br />

Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung enthalten.<br />

Das Grundkapital der Gesellschaft kann durch einen mit einer Mehrheit von mindestens drei<br />

Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefassten Beschluss der<br />

Hauptversammlung durch Bar- oder Sacheinlagen erhöht werden. Dabei kann die Satzung<br />

eine andere Kapitalmehrheit bestimmen (dies ist bei der WILEX der Fall, eine<br />

Kapitalerhöhung unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts bedarf also einer<br />

Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals). Nach dem Aktiengesetz<br />

haben die Aktionäre grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht auf die im Rahmen einer<br />

Kapitalerhöhung neu auszugebenden Aktien sowie auf Wandelschuldverschreibungen,<br />

Optionsanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen. Die<br />

Hauptversammlung kann mit der Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der<br />

Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals das Bezugsrecht ausschließen. Für einen<br />

Bezugsrechtsauschluss ist darüber hinaus ein Bericht des Vorstands erforderlich, in dem die<br />

Gründe für den Bezugsrechtsausschluss erläutert werden und in dem dargelegt werden<br />

muss, dass das Interesse der Aktiengesellschaft an dem Ausschluss des Bezugsrechts das<br />

Interesse der Aktionäre an der Wahrung des Bezugsrechts überwiegt. Bei Fehlen einer<br />

solchen Rechtfertigung kann ein Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ausgabe neuer<br />

Aktien zulässig sein, wenn die Kapitalerhöhung (i) gegen Bareinlagen erfolgt, (ii) 10 % des<br />

bestehenden Grundkapitals der Aktiengesellschaft nicht übersteigt und (iii) der Ausgabepreis<br />

der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Bezugsrechte sind frei<br />

übertragbar und können in der Regel an deutschen Börsen bis zu zwei Tage vor Ablauf der<br />

Zeichnungsfrist gehandelt werden.<br />

16.7 Corporate Governance<br />

Die von der Bundesministerin der Justiz im September 2001 eingesetzte<br />

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 26. Februar 2002<br />

den Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) verabschiedet und zuletzt am 26.<br />

Mai 2010 verschiedene Änderungen des DCGK beschlossen. Der DCGK enthält<br />

Empfehlungen und Anregungen für die Leitung und die Überwachung börsennotierter<br />

Unternehmen in Deutschland. Der DCGK basiert auf international und national anerkannten<br />

Standards für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Der DCGK enthält<br />

Empfehlungen (so genannte “Soll“-Vorschriften) und Anregungen (so genannte “Kann”-<br />

Vorschriften) für die Unternehmensführung in Bezug auf die Aktionäre, die<br />

Hauptversammlung, den Vorstand, den Aufsichtsrat sowie die Transparenz der<br />

Unternehmensführung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Für deutsche<br />

börsennotierte Aktiengesellschaften besteht keine Verpflichtung, den Empfehlungen oder<br />

Anregungen des DGCK zu entsprechen.<br />

Gemäß § 161 des Aktiengesetzes (AktG) sind der Vorstand und der Aufsichtsrat einer<br />

börsennotierten Aktiengesellschaft zur jährlichen Abgabe einer Erklärung darüber<br />

verpflichtet, ob den <strong>vom</strong> Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen<br />

Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des DCGK entsprochen wurde und<br />

wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Zur Abgabe einer<br />

solchen Erklärung gemäß § 161 AktG ist die WILEX AG aufgrund ihrer Börsennotierung<br />

182


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

verpflichtet. Den Verhaltensempfehlungen des DCGK in der Fassung <strong>vom</strong> 26. Mai 2010 wird<br />

mit folgenden Ausnahmen entsprochen:<br />

Ziffer 2.3.3 Satz 2 DCGK: Bei der nächsten Hauptversammlung wird die WILEX AG von der<br />

ihr durch die Satzung eingeräumten Möglichkeit einer Briefwahl absehen. Die Empfehlung<br />

zur Unterstützung der Aktionäre bei der Briefwahl besteht erst seit der ergänzten Fassung<br />

des DCGK <strong>vom</strong> 26. Mai 2010, wobei der DCGK jedoch keine Empfehlung des Inhalts abgibt,<br />

dass die Briefwahl angeboten werden soll, sondern lediglich eine Unterstützung bei der<br />

Briefwahl empfiehlt, soweit der Vorstand entscheidet, diese Möglichkeit zu eröffnen. Die<br />

WILEX AG hat die ihr durch § 118 Abs. 2 AktG eingeräumte Möglichkeit, eine Briefwahl<br />

zuzulassen, vorsorglich bereits in ihre Satzung als Vorstandsermächtigung aufgenommen.<br />

Die praktische Umsetzung der Briefwahl ist zurzeit jedoch mit noch zu vielen<br />

Rechtsunsicherheiten behaftet, so dass der Vorstand von der Möglichkeit der Briefwahl für<br />

die nächste Hauptversammlung absehen wird. Die Briefwahl gibt des Weiteren gegenüber<br />

der von der WILEX AG angebotenen weisungsgebundenen Stimmvertretung den Aktionären<br />

bei der persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte keinen erkennbaren Mehrwert.<br />

Ziffer 3.8 Absätze 2 und 3 DCGK: In der D&O-Versicherung von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

war bis 30. Juni 2010 kein angemessener Selbstbehalt vereinbart. Seit dem 1. Juli 2010 ist<br />

jedoch in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung für den Vorstand ein Selbstbehalt<br />

in der gesetzlich geforderten Höhe vorgesehen. Die D&O-Versicherung der WILEX AG sieht<br />

für den Aufsichtsrat weiterhin keinen Selbstbehalt vor. Für D&O-Versicherungsverträge<br />

besteht die gesetzliche Verpflichtung zu einer Vertragsanpassung gemäß § 93 Abs. 2 S. 3<br />

AktG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 EGAktG seit dem 1. Juli 2010 nur für Versicherungen von<br />

Vorstandsmitgliedern. Der Gesetzgeber hat in § 116 S. 1 AktG den Selbstbehalt für den<br />

Aufsichtsrat nicht vorgeschrieben, sondern den Aufsichtsrat <strong>vom</strong> zwingenden Selbstbehalt<br />

vielmehr ausdrücklich ausgenommen. Der Charakter des Aufsichtsratsmandats, der auch<br />

durch die andersartige Ausgestaltung der Vergütung deutlich wird, lässt eine Differenzierung<br />

zwischen Vorstand und Aufsichtsrat angemessen erscheinen. Vorstand und Aufsichtsrat sind<br />

ferner der Auffassung, dass ein Selbstbehalt keine Auswirkungen auf das<br />

Verantwortungsbewusstsein und die Loyalität hat, mit denen die Gremienmitglieder die ihnen<br />

übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Zudem könnte ein erheblicher<br />

Selbstbehalt, der wegen des dabei zu beachtenden Gleichbehandlungsgrundsatzes nur<br />

einheitlich sein kann, die Aufsichtsratsmitglieder je nach ihren privaten Einkommens-und<br />

Vermögensverhältnissen sehr unterschiedlich treffen.<br />

Ziffer 4.1.5 DCGK, Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 2 DCGK, Ziffer 5.4.1 Absatz 2 DCGK: Bei<br />

der Besetzung von Führungsfunktionen bei der WILEX AG achtet der Vorstand<br />

ausschließlich auf die fachliche und persönliche Qualifikation des jeweiligen Bewerbers bzw.<br />

der jeweiligen Bewerberin. Gleiches gilt für den Aufsichtsrat bei der Besetzung von<br />

Vorstandspositionen und bei Wahlvorschlägen für Aufsichtsratsmitglieder. Derzeit sind im<br />

vierköpfigen Vorstand der WILEX AG keine Frauen, in der fünfköpfigen zweiten<br />

Führungsebene unterhalb des Vorstands (die gemeinsam mit dem Vorstand das sogenannte<br />

Management Team bildet) werden jedoch zwei weibliche Mitarbeiter mit Führungsfunktion<br />

beschäftigt. Im sechsköpfigen Aufsichtsrat der WILEX AG sind zwei Mitglieder Frauen. Die<br />

WILEX AG ist ein wachsendes Unternehmen und hat immer Bedarf an Führungskräften im<br />

qualifizierten Bereich. Bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten stehen für den<br />

Vorstand und den Aufsichtsrat die fachliche und persönliche Qualifikation der jeweiligen<br />

Kandidatin bzw. des jeweiligen Kandidaten an erster Stelle. Weder Vorstand noch<br />

Aufsichtsrat erachten es als zielführend, eine Stelle nicht oder nur deshalb mit einer Frau zu<br />

besetzen, um eine besondere Berücksichtigung von Frauen in Führungspositionen<br />

183


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

sicherzustellen. Eine solche Verfahrensweise wäre aus Sicht des Vorstands und des<br />

Aufsichtsrats nicht im Interesse des Unternehmens.<br />

Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung bisher keine konkreten Ziele benannt. Er<br />

wurde in seiner derzeitigen Zusammensetzung durch die Hauptversammlung am 21. Mai<br />

2010 gewählt. Erst die Neufassung des Corporate Governance Kodex <strong>vom</strong> 26. Mai 2010<br />

fordert den Aufsichtsrat auf, Ziele für seine Zusammensetzung zu benennen. Angesichts der<br />

gerade begonnenen Amtszeit von insgesamt fünf Jahren hält es der Aufsichtsrat derzeit<br />

noch nicht für zielführend, bereits konkrete Ziele zu seiner Zusammensetzung zu benennen,<br />

da solche Ziele erst bei einer Neubesetzung relevant werden können.<br />

Ziffer 4.2.3 Absatz 3 Satz 2 DCGK: Der bereits im Jahr 2005 vor der Börsennotierung der<br />

WILEX AG aufgelegte Aktienoptionsplan bezieht sich nicht auf Vergleichsparameter wie<br />

einen Aktienindex. Bei künftigen Aktienoptionsprogrammen oder ähnlichen<br />

Gestaltungsformen werden der Vorstand und der Aufsichtsrat diskutieren, ob und inwieweit<br />

sich diese an relevanten vorab festgelegten Vergleichsparametern orientieren sollen. 1<br />

Ziffer 4.2.3 Absatz 3 Satz 4 DCGK: Für außerordentliche, nicht vorhergesehene<br />

Entwicklungen hat der Aufsichtsrat keine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) im Rahmen des<br />

Aktienoptionsprogramms vereinbart. Ob dies bei etwaigen künftigen<br />

Aktienoptionsprogrammen oder ähnlichen Gestaltungsformen geschehen soll, wird zu<br />

gegebener Zeit entschieden. 2<br />

Ziffer 4.2.5 Absatz 1 DCGK: Die Offenlegung der Gesamtvergütung für jedes<br />

Vorstandsmitglied erfolgt im Kapitel 6 „Corporate Governance“, Abschnitt<br />

„Vergütungsbericht“ im Konzernlagebericht und nicht mehr als Teil des Corporate<br />

Governance Berichts, weil der doppelte Abdruck identischer Informationen nach Auffassung<br />

von Vorstand und Aufsichtsrat keinen zusätzlichen Informationsgehalt bietet.<br />

Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 DCGK: Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde und<br />

wird nicht festgelegt. Nach Überzeugung der WILEX AG wäre eine solche Regelung nicht im<br />

Sinne der Aktionäre, da bei starren Regeln für altersbedingtes Ausscheiden unter<br />

Umständen auf die Kompetenz von Know-how-Trägern verzichtet werden müsste.<br />

Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 DCGK: Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wurde und<br />

wird nicht festgelegt. Nach Überzeugung der WILEX AG wäre eine solche Regelung nicht im<br />

Sinne der Aktionäre, da bei starren Regeln für altersbedingtes Ausscheiden unter<br />

Umständen auf die Kompetenz von Know-how-Trägern verzichtet werden müsste. Eine<br />

Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder würde zudem die Rechte der Aktionäre bei der Wahl<br />

ihrer Vertreter in den Aufsichtsrat einschränken.<br />

Ziffer 5.4.3 Satz 3 DCGK: Die Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden<br />

den Aktionären noch nicht in der Hauptversammlung, die über die Wahlen zum Aufsichtsrat<br />

entscheidet, bekannt gegeben. Da es dem Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung<br />

obliegt, einen Vorsitzenden aus seiner Mitte zu wählen, erscheint eine vorweggenommene<br />

Bekanntgabe von möglichen Kandidaten nicht angemessen und würde dem<br />

Entscheidungsprozess vorgreifen.<br />

1 Der Aktienoptionsplan <strong>2011</strong> bezieht sich nunmehr auf einen Vergleichsindex, siehe Ziffer 15.5.3<br />

2 Der Aktienoptionsplan <strong>2011</strong> sieht nunmehr ein Cap vor, siehe Ziffer 15.5.3.<br />

184


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Ziffer 5.4.6 Absatz 2 Satz 1 DCGK: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine<br />

erfolgsorientierte Vergütung. Vorstand und Aufsichtsrat der WILEX AG waren bislang der<br />

Auffassung, dass es für eine effiziente Aufsichtsratstätigkeit keiner zusätzlichen Anreize über<br />

erfolgsorientierte Vergütungskomponenten bedarf. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen<br />

zu prüfen, ob und wie angesichts des Profils der Gesellschaft die Schaffung einer Beteiligung<br />

der Aufsichtsräte an zukünftigen Wertsteigerungen in Form von Wertsteigerungsrechten<br />

zweckmäßig sein kann.<br />

Ziffer 5.4.6 Absatz 3 Satz 1 DCGK: Die Offenlegung der Gesamtvergütung für jedes<br />

Aufsichtsratsmitglied erfolgt im „Vergütungsbericht“ und nicht mehr als Teil des Corporate<br />

Governance Berichts, weil der doppelte Abdruck identischer Informationen nach Auffassung<br />

von Vorstand und Aufsichtsrat keinen zusätzlichen Informationsgehalt bietet.<br />

Ziffer 7.1.3 DCGK: Konkrete Angaben über die Aktienoptionsprogramme und ähnliche<br />

wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft sind im „Vergütungsbericht“ und nicht<br />

als Teil des Corporate Governance Berichts enthalten, weil der doppelte Abdruck identischer<br />

Informationen nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat keinen zusätzlichen<br />

Informationsgehalt bietet.<br />

Die WILEX AG entspricht darüber hinaus dem größten Teil der im Deutschen Corporate<br />

Governance Kodex enthaltenen Anregungen („Sollte“-und „Kann“-Vorschriften).<br />

185


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

17 AKTIONÄRSSTRUKTUR<br />

Der Gesellschaft sind nachfolgend aufgeführte Aktionäre bekannt, deren unmittelbare und<br />

mittelbare Beteiligung am gezeichneten Kapital mindestens 3 % beträgt oder denen<br />

unmittelbar oder mittelbar mindestens 3 % der Stimmrechte zustehen.<br />

Aktionäre Anzahl der Aktien Beteiligung an der<br />

Gesellschaft in %<br />

dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG 1) 6.587.990 30,48<br />

Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH 1) 2.776.241 12,85<br />

UCB 3.323.157 15,38<br />

TVM Capital Fonds 2) 9<strong>25.</strong>819 4,28<br />

Merlin Fonds 3) 853.355 3,95<br />

Streubesitz 7.146.473 33,06<br />

Summe 21.613.035 100,00<br />

1) Herr Dietmar Hopp ist zum einen gemeinsam mit seinem Sohn, Herrn Oliver Hopp, mittelbar an der dievini Hopp Bio Tech<br />

holding GmbH & Co. KG beteiligt und hält zum anderen sämtliche Anteile an der Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St.<br />

Leon-Rot mbH.<br />

2) TVM IV GmbH & Co. KG. und TVM V Life Science Ventures GmbH & Co. KG.<br />

3) The Merlin Biosciences Fund L.P. und The Merlin Biosciences Fund GbR.<br />

Stand:<strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong><br />

Über die vorgenannten Aktionäre hinaus sind der Gesellschaft keine Aktionäre bekannt, die<br />

mindestens 3 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten.<br />

Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot seitens dievini (siehe Ziffer 4.12) haben –<br />

neben weiteren Personen und Gesellschaften – die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club<br />

St. Leon-Rot mbH sowie Herr Dietmar Hopp jeweis die Meldung abgegeben, dass sie<br />

aufgrund von Zurechnungen die Schwelle von 30 % der Stimmrechte an der WILEX<br />

überschritten haben. Im Zuge der am 15. Dezember 2010 beschlossenen Kapitalerhöhung<br />

(siehe Ziffer 15.2) hat die von Herrn Dietmar Hopp gehaltene Verwaltungsgesellschaft des<br />

Golf Club Sankt Leon-Rot mbH weitere Aktien an der WILEX, wie oben dargestellt,<br />

übernommen. Vor dem Hintergrund dieser Beteiligungen kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club Sankt Leon-Rot mbH bzw. Herr Dietmar<br />

Hopp möglicherweise einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben können.<br />

Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs einer etwaigen Kontrolle hat die WILEX<br />

nicht ergriffen.<br />

186


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Die Organe der Gesellschaft halten unmittelbar insgesamt 1,58 % am Grundkapital der<br />

Gesellschaft (341.514 Aktien). Davon entfallen 120.331 Aktien auf den Vorstand. Ferner<br />

waren 221.183 Aktien im unmittelbaren Besitz des Aufsichtsrats. Die Beteiligung der dievini<br />

Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG in Höhe von 6.587.990 Aktien wird den<br />

Aufsichtsratsmitgliedern Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach und Prof. Dr. Christof<br />

Hettich in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, die<br />

Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG ist, mittelbar<br />

zugerechnet. Die Beteiligung der NewMarket Venture Verwaltungs GmbH in Höhe von<br />

135.218 Aktien wird Prof. Dr. Christof Hettich in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer<br />

mittelbar zugerechnet.<br />

Organe Beteiligung Anzahl der<br />

Aktien<br />

Beteiligung an der<br />

Gesellschaft in %<br />

Vorstand<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 1) unmittelbar 120.331 0,56<br />

Aufsichtsrat<br />

Dr. Georg Baur unmittelbar 181.183 0,84<br />

Andreas Krebs unmittelbar 40.000 0,19<br />

Prof. Dr. Christof Hettich und<br />

mittelbar 6.587.990 30,48<br />

Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach 2)<br />

Prof. Dr. Christof Hettich 3) mittelbar 135.218 0,63<br />

1) Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft. Die Ehefrau von Prof. Dr. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331<br />

Aktien.<br />

2) In ihrer Funktion als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, die Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding<br />

GmbH & Co. KG ist<br />

3) In seiner Funktion als Geschäftsführer der NewMarket Venture Verwaltungs GmbH<br />

Die Aktionäre der WILEX AG haben keine unterschiedlichen Stimmrechte. Die Gesellschaft<br />

hält keine eigenen Aktien.<br />

187


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

18 ANGABE ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN<br />

UNTERNEHMEN UND PERSONEN<br />

Der Gesellschaft nahe stehende Personen sind die Mitglieder des Aufsichtsrats und<br />

Mitglieder der Geschäftsführung, einschließlich deren naher Familienangehöriger, ferner<br />

diejenigen Unternehmen, auf die diese Mitglieder bzw. deren nahe Familienangehörige einen<br />

maßgeblichen Einfluss ausüben können oder an denen sie einen wesentlichen<br />

Stimmrechtsanteil halten sowie Kunden oder Lieferanten oder sonstige Personen, die<br />

aufgrund der Umstände des Einzelfalles als der Gesellschaft nahe stehend angesehen<br />

werden müssen. Außerdem zählen zu den nahe stehenden Personen diejenigen<br />

Unternehmen, mit denen die Gesellschaft einen Konzernverbund bildet oder an denen sie<br />

eine Beteiligung hält, die ihr eine maßgebliche Einflussnahme auf die Geschäftspolitik der<br />

Gesellschaft ermöglicht, sowie die Hauptaktionäre der Gesellschaft einschließlich deren<br />

verbundener Unternehmen.<br />

Zwischen der Gesellschaft und den ihr nahe stehenden Personen bestehen bzw. bestanden<br />

seit Anfang des Geschäftsjahres 2008/2009 bis zum <strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong> die in den jeweiligen<br />

Anhängen des Konzernabschlusses zum 30. November 2010 und der Jahresabschlüsse 30.<br />

November 2009 sowie 30. November 2008 aufgeführten Rechtsbeziehungen (siehe F-56. f.;<br />

F-122 ff.; F-195 f.; F-235 f.; F-264 f.).<br />

Die Gesellschaft hat ferner – wie in Ziffer , 15.3, 19.10 dargestellt – im Rahmen der<br />

Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage mit der NewMarket Venture Verwaltungs GmbH einen<br />

Einbringungsvertrag über 393.120 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Heidelberg<br />

Pharma AG geschlossen. Das Geschäft mit einer nahe stehenden Person resultiert daraus,<br />

dass ein Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft, Herr Prof. Dr. Christof Hettich, zugleich<br />

Geschäftsführer der NewMarket Venture Verwaltungs GmbH ist und dadurch maßgeblichen<br />

Einfluss auf die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH ausgeübt haben könnte. Wie unter<br />

Ziffer 15.3 dargestellt hat sich Herr Prof. Dr. Christof Hettich nicht an der Beratung oder<br />

Abstimmung des Aufsichtsrats beteiligt, die sich mit der Übernahme der Heidelberg Pharma<br />

AG befasst hat.<br />

In dem gleichen Zusammenhang hat die Gesellschaft mit der Verwaltungsgesellschaft des<br />

Golf Club St. Leon-Rot mbH einen Einbringungsvertrag geschlossen, in dem sich die<br />

Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH verpflichtete, als Sacheinlage die<br />

Übertragung von 8.071.400 auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Heidelberg<br />

Pharma AG zu leisten. Die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH wird<br />

von Herrn Dietmar Hopp gehalten. Herr Dietmar Hopp ist mittelbar auch gemeinsam mit<br />

seinem Sohn Oliver Hopp an der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG beteiligt, die<br />

wiederum maßgeblich an der Gesellschaft beteiligt ist (zur Beteiligung der dievini Hopp<br />

BioTech holding GmbH & Co. KG an der WILEX siehe Ziffer 17). Aufgrund der personellen<br />

Verflechtung von Herrn Dietmar Hopp handelt es sich bei dem geschlossenen<br />

Einbringungsvertrag mit der Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH um<br />

ein Geschäft mit einer nahestehenden Person.<br />

Wie unter Ziffer 19.11 dargestellt hat die Gesellschaft ferner am 17. Dezember 2010 mit der<br />

dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf und der UCB Pharma S.A., Brüssel<br />

(Belgien) einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Prof. Dr.<br />

Christof Hettich sowie das Aufsichtsratsmitglied Herr Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und<br />

Halbach sind auch Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, die wiederum<br />

geschäftsführend für die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG handelt. Zudem ist<br />

das Aufsichtsratsmitglied Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich Chief Medical Officer und<br />

Executive Vice-President weltweite Projekte und Arzneimittelentwicklung bei UCB S.A.,<br />

188


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Brüssel (Belgien). Sowohl Herr Prof. Dr. Christof Hettich, Herr Prof. Dr. Friedrich von Bohlen<br />

und Halbach als auch Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich könnten durch ihre Positionen bei den<br />

Vertragspartnern der Gesellschaft maßgeblichen Einfluss auf diese ausgeübt haben, so dass<br />

der Darlehensvertrag <strong>vom</strong> 17. Dezember 2010 ein Geschäft mit nahestehenden Personen<br />

ist. Aufgrund möglicher Interessenskonflikte von Herrn Prof. Dr. Christof Hettich, Herrn Prof.<br />

Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach und Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich waren diese<br />

Aufsichtsratsmitglieder nicht an der Beratung oder Abstimmung des Aufsichtsrats beteiligt,<br />

die sich mit dem Abschluss des Gesellschafterdarlehens zwischen der WILEX, der dievini<br />

Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG und der UCB Pharma S.A. beschäftigt hat (siehe<br />

Ziffer 16.3).<br />

189


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

19 WESENTLICHE VERTRÄGE<br />

WILEX bzw. die Gesellschaften des WILEX-Konzerns haben folgende Verträge<br />

abgeschlossen, die für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bzw. die Gesellschaften des<br />

WILEX-Konzerns wesentlich sind und in den letzten beiden Jahren vor der Veröffentlichung<br />

dieses Prospekts mit WILEX bzw. Gesellschaften des WILEX-Konzerns als Vertragspartei<br />

abgeschlossen wurden bzw. die Bestimmungen enthalten, derzufolge ein Mitglied des<br />

WILEX-Konzerns eine Verpflichtung oder ein Recht erlangt, die bzw. das für den WILEX-<br />

Konzern von wesentlicher Bedeutung ist. Verträge, die im Rahmen des normalen<br />

Geschäftsverlaufs abgeschlossen wurden, sind nachfolgend nicht dargestellt.<br />

19.1 Verträge zum Antikörper Girentuximab<br />

Im April 2008 schlossen WILEX und Avid Bioservices Inc., Tustin, CA, USA („Avid“) einen<br />

Prozessvalidierungsvertrag zur Herstellung von Girentuximab in drei hintereinander<br />

geschalteten Produktionsläufen. Die Prozessvalidierung ist eine notwendige regulatorische<br />

Voraussetzung, um der jeweiligen Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass die Herstellung<br />

von Girentuximab bei Einhaltung der Herstellungsvoraussetzungen gewährleistet ist.<br />

Im Dezember 2008 schlossen WILEX und die Rentschler Biotechnologie GmbH, Laupheim<br />

(„Rentschler“) einen Prozessvalidierungsvertrag zur Herstellung von RENCAREX ® .<br />

Rentschler füllt das von Avid hergestellte Girentuximab in entsprechende Behältnisse (4 ml<br />

Vials) und beschriftet diese nach den gesetzlichen Erfordernissen (Labelling). Auch hier ist<br />

die Prozessvalidierung eine notwendige regulatorische Voraussetzung, um der jeweiligen<br />

Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass die Herstellung von RENCAREX ® bei Einhaltung<br />

der Herstellungsvoraussetzungen des Produktes gewährleistet ist. In demselben Vertrag ist<br />

auch der Prozessvalidierungsvertrag zur Herstellung des Ausgangsmaterials (for further<br />

manufacturing) für die radioaktive Markierung von Girentuximab zur Produktion von<br />

REDECTANE ® geregelt. Rentschler füllt das von Avid hergestellte Girentuximab in<br />

entsprechende Behältnisse (4 ml Vials) und beschriftet diese nach den gesetzlichen<br />

Erfordernissen (Labelling). Auch hier ist die Prozessvalidierung eine notwendige<br />

regulatorische Voraussetzung, um der jeweiligen Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass<br />

die Herstellung von REDECTANE ® bei Einhaltung der Herstellungsvoraussetzungen<br />

gewährleistet ist.<br />

Im September 2009 schlossen WILEX und die Solupharm Pharmazeutische Erzeugnisse<br />

GmbH, Melsungen („Solupharm“) einen Prozessvalidierungsvertrag zur Herstellung des<br />

Ausgangsmaterials (for further manufacturing) für die radioaktive Markierung von<br />

Girentuximab zur Produktion von REDECTANE ® . Solupharm füllt das von Avid hergestellte<br />

Girentuximab in entsprechende Behältnisse (50 ml Vials) und beschriftet diese nach den<br />

gesetzlichen Erfordernissen (Labelling). Auch hier ist die Prozessvalidierung eine<br />

notwendige regulatorische Voraussetzung, um der jeweiligen Zulassungsbehörde<br />

nachzuweisen, dass die Herstellung von REDECTANE ® bei Einhaltung der<br />

Herstellungsvoraussetzungen gewährleistet ist.<br />

Im Mai <strong>2011</strong> schlossen die WILEX AG und die Heidelberg Pharma AG einen Kooperationsund<br />

Technologielizenzvertrag ab („Cooperation and Technology License Agreement“).<br />

WILEX erhält darunter eine hinsichtlich des Zielproteins (Target) von Girentuximab exklusive<br />

Lizenz an der ADC-Technologie der Heidelberg Pharma AG.<br />

190


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

19.2 Verträge zu REDECTANE ®<br />

Im Juni 2008 schlossen WILEX und IBA Pharma S.A., Louvain-la-Neuve, Belgien („IBA“),<br />

eine Lizenzvereinbarung für die weltweite Vermarktung, den Vertrieb und Verkauf von<br />

WILEX’ diagnostischem Produktkandidaten REDECTANE ® . Mit dieser Vereinbarung erhielt<br />

IBA die für die Herstellung und Vermarktung des Produkts erforderlichen exklusiven<br />

weltweiten Rechte und Lizenzen. REDECTANE ® ist ein radioaktiv markierter Antikörper, der<br />

mittels Positronen-Emissions-Tomographie (PET) sichtbar gemacht wird und eine Phase III-<br />

Studie abgeschlossen hat.<br />

Gemäß der Vereinbarung ist WILEX für die Herstellung des Antikörpers Girentuximab und<br />

für die klinische Entwicklung von REDECTANE ® zuständig. IBA ist für die radioaktive<br />

Markierung von Girentuximab verantwortlich und wird den Vertrieb, den Verkauf und die<br />

Vermarktung von REDECTANE ® übernehmen. WILEX hat eine Vorauszahlung erhalten und<br />

zudem Anspruch auf Meilensteinzahlungen sowie Sachleistungen. Nach der geplanten<br />

Marktzulassung erhält WILEX bis zu einem Umsatzvolumen von 7 Mio. € 20 % des<br />

Verkaufserlöses ab Werk. Danach erhält WILEX 45 % des gesamten Verkaufserlöses ab<br />

Werk. WILEX behält die internationalen Rechte für die Co-Promotion, um REDECTANE ® bei<br />

Urologen und Onkologen bekannt zu machen.<br />

19.3 Verträge zu RENCAREX ®<br />

Im April <strong>2011</strong> schlossen WILEX und Prometheus Laboratories Inc., San Diego, CA, USA<br />

(„Prometheus“) einen Lizenzvertrag zur Auslizensierung der Vermarktungsrechte für<br />

RENCAREX ® (Girentuximab) für die USA an Prometheus ab. Prometheus ist ein etabliertes<br />

Spezial-Pharmazeutika- und Diagnostika-Unternehmen mit ausgewiesener Expertise in<br />

Gastroenterologie und Onkologie.<br />

Im Rahmen der Lizenzvereinbarung hat WILEX 19 Mio. US-Dollar bei Vertragsabschluss<br />

erhalten und kann darüber hinaus entweder zwischen 20 Mio. US-Dollar nach zwölf Monaten<br />

bzw. 15 Mio. US-Dollar nach sechs Monaten wählen oder sich für die europäischen<br />

Vermarktungsrechte an einem nicht öffentlich genannten Produkt von Prometheus<br />

entscheiden. Zusätzlich hat WILEX bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf<br />

Meilensteinzahlungen und Umsatzbeteiligungen (Royalties) an den Nettoerlösen für<br />

RENCAREX ® in den USA. Darüber hinaus wird Prometheus anteilig Kosten für die weitere<br />

Entwicklung von RENCAREX ® übernehmen. Die Vereinbarung stellt insgesamt ein<br />

Transaktionsvolumen von über 145 Mio. US-Dollar zuzüglich Umsatzbeteiligungen in den<br />

USA in Aussicht. Der Vertrag umfasst die mögliche Entwicklung von RENCAREX ® in<br />

weiteren Indikationen außer derjenigen für die adjuvante Therapie des nicht metastasierten<br />

klarzelligen Nierenzellkarzinoms (ccRCC).<br />

Für ausgewählte Länder Südeuropas (Spanien, Italien, Portugal, Griechenland und Andorra)<br />

schlossen WILEX und das spanische Pharmaunternehmen Laboratorios del Dr. Esteve S.A.,<br />

Barcelona, Spanien, („Esteve“) bereits im April 2004 einen exklusiven Lizenzvertrag über die<br />

Entwicklung und Vermarktung des Antikörpers Girentuximab (RENCAREX ® ) ab. WILEX<br />

erhielt seit dem Jahr 2004 gemäß den Vertragsbedingungen nicht veröffentlichte Zahlungen.<br />

19.4 Verträge zu MESUPRON ®<br />

Im März <strong>2011</strong> schlossen WILEX und die RIEMSER Specialty Production GmbH, Laupheim,<br />

vormals: Rentschler Pharma GmbH („Riemser“), einen Herstellungsvertrag zur Herstellung<br />

191


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

von MESUPRON ® als klinisches Prüfarzneimittel für Phase I- und Phase II-Studien u.a. in<br />

der Europäischen Union und den USA.<br />

19.5 Verträge zum MEK-Inhibitor WX-554<br />

Im Juni 2009 schlossen WILEX und die Formula GmbH, Berlin, und die Thymoorgan<br />

Pharmazie GmbH, Vienenburg, einen Herstellungsvertrag über die Herstellung des MEK-<br />

Inhibitors WX-554 als klinisches Prüfmaterial (intravenöse Darreichungsform) für Phase I-<br />

Studien in Deutschland.<br />

Im Juli 2009 schlossen WILEX und die Central Glass Germany GmbH, Halle/Westf., einen<br />

Entwicklungs- und Liefervertrag (Development and Supply Agreement) zur Entwicklung einer<br />

Synthese für die Herstellung des Wirkstoffs WX-554 und zur Herstellung des Wirkstoffs WX-<br />

554, der dann an Formula GmbH und Thyomoorgan Pharmazie GmbH zur weiteren<br />

Herstellung des MEK-Inhibitors WX-554 übergeben wird.<br />

Im Juli 2009 schlossen WILEX und das klinische Auftragsinstitut („CRO“) Harrison Clinical<br />

Research Deutschland GmbH, München („Harrison“), einen CRO-Vertrag zur Durchführung<br />

einer Phase I-Studie in Deutschland mit dem MEK-Inhibitor WX-554 ab. Im Juni <strong>2011</strong><br />

erfolgte der Abschluss eines weiteren CRO-Vertrages mit Harrison für eine zweite Phase I-<br />

Studie sowie im <strong>August</strong> <strong>2011</strong> der Abschluss eines CRO-Vertrages mit Nexus Oncology<br />

Limited, Edinburgh, Großbritannien („Nexus“) zur Durchführung einer Phase I/II-Studie in<br />

Großbritannien. Die CRO-Verträge enthalten übliche Klauseln, wie sie für die Durchführung<br />

klinischer Studien und die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten notwendig sind.<br />

Im Mai <strong>2011</strong> schlossen WILEX und die RIEMSER Specialty Production GmbH, Laupheim,<br />

vormals: Rentschler Pharma GmbH („Riemser“) einen Herstellungsvertrag über die<br />

Herstellung des MEK-Inhibitors WX-554 als klinisches Prüfmaterial (orale Darreichungsform)<br />

für Phase I- und Phase II-Studien u.a. in der Europäischen Union und den USA.<br />

19.6 Verträge zum PI3K-Inhibitor WX-037<br />

Im Oktober 2009 schlossen WILEX und Bayer Schering Pharma AG, Leverkusen, einen<br />

Entwicklungs- und Liefervertrag (Development and Supply Agreement) zur Entwicklung einer<br />

Synthese für die Herstellung des Wirkstoffs WX-037.<br />

Im Dezember 2009 schlossen WILEX und Phares AG, Muttenz, Schweiz, einen Forschungsund<br />

Entwicklungsvertrag über den PI3K-Inhibitor WX-037. Gegenstand des Vertrages ist zu<br />

prüfen, in welcher Darreichungsform (d.h. intravenös oder oral) der PI3K-Inhibitor WX-037<br />

hergestellt werden kann und die hierfür notwendigen Entwicklungsschritte zu erarbeiten.<br />

Im Juni <strong>2011</strong> schlossen WILEX und die SynphaBase AG, Pratteln, Schweiz, einen<br />

Entwicklungs- und Liefervertrag (Development and Supply Agreement) zur Entwicklung einer<br />

Synthese für die Herstellung des Wirkstoffs WX-037 und zur Herstellung des Wirkstoffs WX-<br />

037.<br />

19.7 Verträge zur strategischen Partnerschaft mit UCB<br />

Im Januar 2009 vereinbarten WILEX und UCB eine strategische Partnerschaft einzugehen<br />

(Collaboration Agreement). WILEX übernahm dabei die weltweiten Rechte zur<br />

Weiterentwicklung des gesamten vorklinischen onkologischen Portfolios von UCB, das zwei<br />

niedermolekulare Programme (den MEK-Inhibitor WX-554 und den PI3K-Inhibitor WX-037)<br />

und drei Antikörperprogramme umfasst. UCB behält das Exklusivrecht, jedes der fünf<br />

192


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Programme nach Abschluss erster klinischer Machbarkeitsstudien zurückzukaufen, selbst<br />

weiterzuentwickeln und zu vermarkten (Reversion Rights Agreement). In diesem Falle erhält<br />

WILEX von UCB Meilensteinzahlungen für die Entwicklung und Kommerzialisierung sowie<br />

Lizenzzahlungen. Für den Fall, dass UCB von seinem Rückkaufsrecht keinen Gebrauch<br />

macht, behält WILEX das Recht, betreffende Programme selbst weiterzuentwickeln und zu<br />

kommerzialisieren. In diesem Falle erhält UCB von WILEX Meilensteinzahlungen für die<br />

Entwicklung und Kommerzialisierung sowie Lizenzzahlungen. Darüber hinaus wurden zwei<br />

Meilensteinzahlungen in Höhe von jeweils 5 Mio. € bei Einreichung eines Antrags auf<br />

Durchführung einer klinischen Phase I-Studie und der Verabreichung der ersten Dosis<br />

vereinbart. WILEX erreichte beide Meilensteine im Geschäftsjahr 2009. Zwei der drei<br />

Antikörperprogramme befinden sich derzeit in der Forschungsphase, das dritte Projekt wurde<br />

zwischenzeitlich in Absprache mit UCB eingestellt.<br />

Die strategische Partnerschaft wurde wie folgt umgesetzt: Zunächst brachte die UCB die<br />

Rechte an ihrem gesamten vorklinischen onkologischen Portfolio in eine von ihr gehaltene<br />

100 %ige Tochtergesellschaft mit Sitz in München ein. Ferner stattete UCB die<br />

Tochtergesellschaft mit einer Bareinlage (Eigenkapital) von 10 Mio. € aus. Im Anschluss<br />

daran erwarb die WILEX sämtliche Geschäftsanteile an der Tochtergesellschaft im Rahmen<br />

einer Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und änderte die Firma in WILEX<br />

Research GmbH. Im Gegenzug erhielt UCB 1.818.181 neue Aktien an der WILEX AG. Mit<br />

Durchführung der Kapitalerhöhung erhöhte sich das Grundkapital der WILEX von<br />

11.962.754,00 € um 1.818.181,00 € auf 13.780.935,00 €. Die Kapitalerhöhung wurde mit<br />

Eintragung der Durchführung in das Handelsregister der WILEX am 27. Februar 2009<br />

abgeschlossen. Die WILEX Research GmbH wurde sodann mit wirtschaftlicher Wirkung zum<br />

1. Dezember 2008 auf die WILEX verschmolzen. Rechtlich wurde die Verschmelzung am <strong>25.</strong><br />

Mai 2009 mit Eintragung der Verschmelzung in das zuständige Handelsregister wirksam.<br />

19.8 Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung<br />

eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen<br />

WILEX und UCB haben im Januar 2009 eine strategische Allianz vereinbart. Die WILEX AG<br />

hat im Rahmen dieser Vereinbarung eine Tochtergesellschaft von UCB in der Rechtsform<br />

einer GmbH übernommen, welche im Laufe des Geschäftsjahres 2009 auf die WILEX<br />

verschmolzen wurde. Sollte die WILEX einem Kontrollwechsel („Change of Control“) infolge<br />

eines Übernahmeangebots unterliegen, so ist UCB berechtigt, aber nicht verpflichtet, die<br />

Rückkaufoption (sogenanntes Opt-in-Recht) vorzeitig geltend zu machen.<br />

Als Kontrollwechsel gilt zunächst insbesondere das Halten von 50 % oder mehr der<br />

Stimmrechte an der WILEX. Die wertpapiergesetzlichen Vorschriften über die<br />

Stimmrechtszurechnung finden Anwendung. Im Falle eines Übernahmeangebots im Sinne<br />

des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) genügt die Annahme eines<br />

Angebots bezogen auf 50 % oder mehr der Stimmrechte. Als Kontrollwechsel gelten ferner<br />

insbesondere die Übertragung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der WILEX<br />

auf einen Dritten sowie der Erwerb eines Rechts, 50 % oder mehr der Mitglieder des<br />

Aufsichtsrats der WILEX zu ernennen oder abzuberufen.<br />

Außerdem ist insbesondere vereinbart, dass UCB im Falle des Ausscheidens von 50 % oder<br />

mehr der Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der zweiten Führungsebene (Vice-Presidents<br />

oder höher) innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Abschluss der strategischen<br />

Allianz von der Change-of-Control-Klausel Gebrauch machen kann, soweit diese Personen<br />

im Hinblick auf die Expertise von WILEX – Arzneimittelkandidaten in onkologischen<br />

Indikationen zu entwickeln und zu vermarkten – Schlüsselfunktionen einnehmen.<br />

193


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Alle ausgegebenen Aktienoptionen an Mitarbeiter und Vorstand werden zum Zeitpunkt eines<br />

Kontrollwechsels unverfallbar und können sofort ausgeübt werden, ohne eine Wartezeit<br />

berücksichtigen zu müssen.<br />

Die WILEX hat für den Fall eines Übernahmeangebots keine Entschädigungsvereinbarungen<br />

mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen.<br />

19.9 Standby Equity Distribution Agreement<br />

Die Gesellschaft hat am 23. März 2010 mit der YA Global Master SPV LTD („YA Global“) mit<br />

Satzungssitz in George Town, Cayman Islands, und Verwaltungssitz in Jersey City, New<br />

Jersey, USA, eine Eigenkapitalzusage auf Abruf abgeschlossen (Standby Equity Distribution<br />

Agreement – „SEDA“). Diese Eigenkapitalzusage auf Abruf berechtigt die Gesellschaft, neue<br />

WILEX-Aktien aus genehmigtem Kapital in Tranchen an die zur Übernahme der neuen<br />

WILEX-Aktien verpflichtete YA Global auszugeben. Die Gesellschaft hat freies Ermessen<br />

hinsichtlich der Ausübung; die YA Global ist hingegen zur Zeichnung und Abnahme der<br />

Aktien verpflichtet. Die Eigenkapitalzusage auf Abruf kann innerhalb eines Zeitraums von<br />

drei Jahren ab Vertragsunterzeichnung (23. März 2010) bis zu einem Betrag von 20 Mio. €<br />

ausgenutzt werden. Der Gesellschaft könnten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu<br />

1 Mio. € pro Tranche zufließen.<br />

Der Ausgabebetrag je Aktie beträgt bei Ausübung des SEDA 95 % des Durchschnitts der<br />

volumengewichteten Tagesdurchschnittskurse der Aktien der Gesellschaft in Euro während<br />

eines fünf Handelstage dauernden Preisermittlungszeitraums beginnend mit dem auf die<br />

Ziehungsnachricht folgenden Tag. Liegen ein oder mehrere der volumengewichteten<br />

Tagesdurchschnittskurse während des Preisermittlungszeitraums unter 85 % des<br />

volumengewichteten Tagesdurchschnittskurses am letzten Handelstag vor diesem<br />

Beschluss, so wird ein solcher Tagesdurchschnittskurs bei der Preisfestlegung nicht<br />

berücksichtigt, jedoch reduziert sich dann das Emissionsvolumen pro Tag der<br />

Unterschreitung um 20 % (ein Fünftel), es sei denn, YA Global verzichtet auf die<br />

Reduzierung des Emissionsvolumens für den oder die betreffende(n) Tage. Im Fall eines<br />

solchen Verzichts beträgt der Ausgabebetrag 95 % eines Mischkurses, der sich nach einer<br />

festgelegten Formel errechnet.<br />

Die Aktien, welche die WILEX aus genehmigten Kapital ausgeben würde, wären innerhalb<br />

eines kurzen, vertraglich vorgegebenen Zeitraums zum Regulierten Markt sowie zum<br />

Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)<br />

an der Frankfurter Wertpapierbörse zuzulassen. In bestimmten Fällen besteht jedoch die<br />

Möglichkeit, dass ein Großaktionär im Tausch mit den nicht zugelassenen neuen Aktien<br />

handelbare Aktien aus dem eigenen Bestand zur Verfügung stellt. Hierzu ist der<br />

Großaktionär allerdings rechtlich nicht verpflichtet. Das SEDA unterliegt deutschem Recht.<br />

Es ist ein deutscher Gerichtsstand vereinbart.<br />

19.10 Einbringungsvertrag Heidelberg Pharma AG<br />

Am 3. November 2010 hat WILEX mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit allen Aktionären der<br />

Heidelberg Pharma AG, Ladenburg, einen Vertrag über die Einbringung sämtlicher Aktien an<br />

der Heidelberg Pharma AG in die WILEX AG gegen Ausgabe von 3.200.000 neuen WILEX-<br />

Aktien, welche im Zuge einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der<br />

Aktionäre geschaffen werden sollten, abgeschlossen („Einbringungsvertrag“). Der<br />

Transaktionspreis in Höhe von 19,20 Mio. € für sämtliche Aktien an der Heidelberg Pharma<br />

AG entsprach einem Preis von 6,00 € pro neu ausgegebener WILEX-Aktie – einem<br />

194


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Aufschlag von ungefähr 25 % auf den Schlusskurs <strong>vom</strong> 1. November 2010. Das ergab ein<br />

Umtauschverhältnis von 5,75 zu 1 bezogen auf die Unternehmenswerte der WILEX AG und<br />

der Heidelberg Pharma AG.<br />

Im Einzelnen verpflichteten sich sämtliche, im Folgenden aufgeführten Aktionäre der<br />

Heidelberg Pharma AG:<br />

- die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH mit Sitz in St. Leon-Rot,<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 700484,<br />

2.776.241 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien gegen Übertragung von 8.071.400<br />

auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Heidelberg Pharma AG zu zeichnen und<br />

zu übernehmen.<br />

- Herr Dr. Hans-Georg Opitz, Weinheim, 120.001 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien<br />

gegen Übertragung von 348.880 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der<br />

Heidelberg Pharma AG zu zeichnen und zu übernehmen.<br />

- die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mannheim, eingetragen im<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 8453, 135.218 der insgesamt<br />

3.200.000 neuen Aktien gegen Übertragung von 393.120 auf den Inhaber lautende<br />

Stückaktien an der Heidelberg Pharma AG zu zeichnen und zu übernehmen.<br />

- Herr Dr. Jan Schmidt-Brand, Weinheim, 120.386 der insgesamt 3.200.000 neuen<br />

Aktien gegen Übertragung von 350.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der<br />

Heidelberg Pharma AG zu zeichnen und zu übernehmen.<br />

- Herr Dr. Rudi Scherhag, Schriesheim, 48.154 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien<br />

gegen Übertragung von 140.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der<br />

Heidelberg Pharma AG zu zeichnen und zu übernehmen.<br />

Der Einbringungsvertrag stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass die<br />

außerordentliche Hauptversammlung der WILEX AG am 15. Dezember 2010 beschließt, das<br />

Grundkapital der WILEX von 18.413.035,00 um 3.200.000,00 € auf 21.613.035,00 € durch<br />

Ausgabe von 3.200.000,00 neuen Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der<br />

entsprechende Beschluss wurde am 15. Dezember 2010 gefasst.<br />

Der Einbringungsvertrag stand ferner unter der auflösenden Bedingung, dass die<br />

Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals um 3.200.000,00 € nicht bis spätestens zum<br />

30. Juni <strong>2011</strong> in das Handelsregister eingetragen ist. Die entsprechende Eintragung erfolgte<br />

am 17. März <strong>2011</strong>.<br />

Die Golf Club St. Leon-Rot GmbH, die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH sowie Herr<br />

Dr. Jan Schmidt-Brand verpflichteten sich jeweils gegenüber der WILEX in Bezug auf die von<br />

ihnen zu zeichnenden neuen WILEX Aktien zu einer Haltefrist von 12 Monaten ab<br />

Entstehung der Neuen WILEX Aktien.<br />

Schließlich enthält der Einbringungsvertrag Garantien, welche seitens der WILEX gegenüber<br />

den Einbringenden, seitens der Einbringenden gegenüber der WILEX sowie schließlich<br />

seitens von Herrn Dr. Jan Schmidt-Brand gesondert gegenüber der WILEX abgegeben<br />

wurden.<br />

In steuerlicher Hinsicht sieht der Einbringungsvertrag eine Buchwertverknüpfung vor.<br />

195


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

19.11 Darlehensvertrag mit UCB und dievini Hopp BioTech holding GmbH &<br />

Co. KG<br />

Die WILEX hat am 17. Dezember 2010 mit den beiden Hauptaktionären dievini Hopp<br />

BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf („dievini“) und UCB Pharma S.A., Brüssel,<br />

Belgien („UCB“) einen Darlehensvertrag mit Rangrücktritt in Höhe von bis zu 10 Mio. €,<br />

zahlbar in zwei Raten, unterzeichnet. dievini übernimmt einen Anteil von 7,5 Mio. € und UCB<br />

von 2,5 Mio. €. Beide Darlehensgeber erhalten eine Verzinsung von 6 % p.a.<br />

Das Darlehen hat eine unbegrenzte Laufzeit, ist nachrangig und unbesichert. Die<br />

Darlehensgeber sind berechtigt, ihr jeweiliges Darlehen ganz oder teilweise zu kündigen. In<br />

diesem Fall ist der gekündigte Darlehensvertrag innerhalb eines Monats zur Rückzahlung<br />

fällig. Die Darlehensgeber sind berechtigt, anstatt einer Rückzahlung des Darlehens den<br />

Darlehensrückzahlungsanspruch entweder im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung<br />

als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen oder im Rahmen eines noch zu<br />

beschließenden Wandelschuldverschreibungsprogramms in Aktien der Gesellschaft zu<br />

wandeln. Diese beiden Rückzahlungsoptionen stehen unter dem Vorbehalt, dass zum einen<br />

eine Bezugsrechtskapitalerhöhung oder ein Wandelschuldverschreibungsprogramm<br />

beschlossen und durchgeführt werden und zum anderen die Werthaltigkeit des jeweiligen<br />

Rückzahlungsanspruchs von einem Sacheinlagenprüfer bestätigt wird. Die Gesellschaft ist<br />

vor dem 31. Dezember <strong>2011</strong> nicht berechtigt, das Darlehen ohne Zustimmung der<br />

Darlehensgeber zurück zu zahlen.<br />

19.12 Patronatserklärung mit Rangrücktrittsvereinbarung<br />

WILEX hat zugunsten ihrer Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma AG eine der Höhe nach<br />

auf 2.000.000 € begrenzte und bis zum 30. November 2012 befristete Patronatserklärung<br />

abgegeben. In dieser Erklärung verpflichtet sich die WILEX gegenüber der Heidelberg<br />

Pharma AG, deren Verbindlichkeiten Dritten gegenüber insoweit zu erfüllen bzw. sie mit<br />

finanziellen Mitteln insoweit auszustatten, wie dies erforderlich ist, um eine Insolvenzreife der<br />

Heidelberg Pharma AG abzuwehren. In Höhe der der Heidelberg Pharma AG im Rahmen<br />

vorgenannter Patronatserklärung gewährten Mittel hat die WILEX ferner eine<br />

Rangrücktrittsvereinbarung mit der Heidelberg Pharma AG abgeschlossen. Diese<br />

Rangrücktrittsvereinbarung ist bis zum 30. November 2012 befristet.<br />

19.13 Darlehensvertrag mit der Heidelberg Pharma AG<br />

Im Zusammenhang mit der Patronatserklärung mit Rangrücktritt (siehe dazu auch Ziffer<br />

19.12) hat die WILEX mit der Heidelberg Pharma AG am 5. <strong>August</strong> <strong>2011</strong> ein verzinsliches,<br />

bis zum 30. November 2012 nachrangiges Darlehen in Höhe eines Betrages von bis zu<br />

500.000,00 € vereinbart. Die Verzinsung beträgt 6,00 % pro Jahr. Das Darlehen ist nicht<br />

befristet. WILEX ist jedoch berechtigt, das Darlehen jederzeit vollständig oder teilweise zu<br />

kündigen, jedoch nicht vor dem 1. Dezember <strong>2011</strong> und unter Berücksichtigung des<br />

Rangrücktritts.<br />

Der entsprechende Darlehensbetrag wird auf die Höhe der Patronatserklärung mit<br />

Rangrücktritt (siehe Ziffer 19.12) angerechnet, so dass sich deren Begrenzung auf<br />

2.000.000 € entsprechend reduziert.<br />

196


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

19.14 Darlehensvertrag mit der WILEX Inc.<br />

Die WILEX Inc. wurde von der WILEX AG mit einer Kapitaleinlage in Höhe von insgesamt<br />

500 Tsd. US-Dollar ausgestattet. Des Weiteren hat die WILEX AG der WILEX Inc. durch<br />

Darlehensvertrag am 17. November 2010, geändert am 1. März <strong>2011</strong>, ein verzinsliches<br />

Darlehen in Form einer flexiblen Kreditlinie gewährt, solange sich die WILEX Inc. noch nicht<br />

aus eigenen erwirtschafteten Zahlungsströmen finanzieren kann („Intercompany Loan<br />

Agreement“). Die Kreditlinie ist auf einen Betrag in Höhe von 2,5 Mio. US-Dollar begrenzt<br />

und läuft bis zum 30. November <strong>2011</strong>. Die Verzinsung beträgt 6,00 % pro Jahr auf die<br />

Forderung der WILEX AG gegenüber der WILEX Inc.<br />

19.15 Wesentliche Verträge der WILEX Inc.<br />

Am 17. November 2010 hat die WILEX Inc. von der Siemens Healthcare Diagnostics Inc.,<br />

Deerfield, Illinois, USA („Siemens“) die ehemalige Geschäftseinheit Oncogene Science in<br />

Cambridge, MA, USA, gekauft („Asset Purchase Agreement“). Die WILEX Inc., eine 100%ige<br />

neu gegründete US-Tochter der WILEX AG, hat das Inventar inklusive eines Lagerbestands<br />

verkäuflicher Diagnostiktests sowie die gesamte Laborausrüstung von Oncogene Science<br />

übernommen. Der Mietvertrag für die modernen Laborräume und die Verträge für die<br />

existierenden Anlagen und Einrichtungen wurden neu verhandelt.<br />

Die WILEX Inc. erhält über einen Lizenzvertrag <strong>vom</strong> 17. November 2010 mit Siemens<br />

exklusiven Zugang zu den gewerblichen Schutzrechten von Siemens hinsichtlich<br />

diagnostischen ELISA und IHC-Tests und wird auf den Verkauf der Diagnostiktests<br />

Lizenzgebühren im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich an Siemens zahlen.<br />

Siemens wird die automatisierten Plattform-Rechte für die Oncogene Science-Produkte,<br />

insbesondere Serum HER-2/neu und CA IX, beibehalten. Für den Erwerb nach dem Asset<br />

Purchase Agreement sowie dem Lizenzvertrag wurden insgesamt ca. 573 Tsd. US-Dollar<br />

aufgewendet.<br />

Zum Darlehensvertrag zwischen der WILEX Inc. und der WILEX AG siehe Ziffer 19.13.<br />

19.16 Wesentliche Verträge der Heidelberg Pharma AG<br />

Mit Vertrag <strong>vom</strong> 16. Dezember 2009 wurde zwischen der Heidelberg Pharma AG als<br />

Lizenznehmerin und Herrn Prof. Heinz Faulstich sowie dem Deutschen<br />

Krebsforschungszentrum, Heidelberg, (gemeinsam „Lizenzgeber“) ein Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag<br />

über eine ausschließliche Patent- und Know-how-Lizenz abgeschlossen.<br />

Die Lizenzgeber entwickeln gemeinsam onkologische Amanitin-Antikörper-Konjugate. Die<br />

entwickelte Technologie ist als Erfindung beim Europäischen Patentamt angemeldet.<br />

Weiterhin liegen für diese Erfindungen US-Patentanmeldungen vor. Diese<br />

Patentanmeldungen sowie alle dazu korrespondierenden Rechte sind Schutzrechte nach<br />

diesem Vertrag. Weiterhin verfügen die Lizenzgeber über bestimmtes Know-how auf dem<br />

Gebiet der Erforschung und Entwicklung von Amanitin-Antikörper-Konjugaten. Nach<br />

Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen erteilen die Lizenzgeber an die Heidelberg<br />

Pharma AG eine ausschließliche Lizenz an den Vertragsschutzrechten und dem Know-how<br />

für die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Amanitin-Antikörper-Konjugaten.<br />

Zum Kooperations- und Technologielizenzvertrag („Cooperation and Technology License<br />

Agreement“) zwischen der Heidelberg Pharma AG und der WILEX AG siehe Ziffer 19.1<br />

197


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

20 BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />

Der folgende Abschnitt fasst einige wichtige Besteuerungsgrundsätze zusammen, die im<br />

Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und der Übertragung von Aktien von<br />

Bedeutung sein können. Die Darstellung ist weder umfassend noch vollständig. Grundlage<br />

ist das zum <strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong> geltende nationale deutsche Steuerrecht sowie Bestimmungen<br />

der Doppelbesteuerungsabkommen, die derzeit zwischen der<br />

198


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten bestehen. Steuerrecht kann sich jedoch<br />

jederzeit – auch rückwirkend – ändern.<br />

Potenzielle Käufer von Aktien der Gesellschaft sollten, wegen der steuerlichen Folgen des<br />

Erwerbs, des Haltens und der Übertragung von Aktien sowie des bei einer Erstattung<br />

deutscher Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) einzuhaltenden Verfahrens ihre steuerlichen<br />

Berater konsultieren. Nur im Rahmen einer individuellen Steuerberatung können die<br />

besonderen steuerlichen Verhältnisse des einzelnen Aktionärs berücksichtigt werden.<br />

20.1 Besteuerung der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist körperschaftsteuerpflichtig. Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % des<br />

Einkommens, zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % (insgesamt<br />

15,825 %). Außerdem unterliegt die Gesellschaft mit dem in inländischen Betriebsstätten<br />

erzielten Gewerbeertrag der Gewerbesteuer. Der Gewerbeertrag wird ermittelt aus dem<br />

körperschaftsteuerpflichtigen Einkommen, korrigiert um Kürzungen und Hinzurechnungen.<br />

Durch Anwendung der Steuermesszahl (3,5%) auf den Gewerbeertrag wird der<br />

Steuermessbetrag ermittelt. Die hebeberechtigte Gemeinde, in der die Gesellschaft<br />

Betriebsstätten unterhält, wendet dann einen Hebesatz (in München z.B. 490 %) auf den<br />

Steuermessbetrag an.<br />

Der Vor- und Rücktrag von Verlusten in andere Veranlagungszeiträume für Zwecke der<br />

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ist beschränkt möglich.<br />

Gehen innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der<br />

Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Gesellschaft auf<br />

einen Erwerber (einschließlich diesem nahe stehender Personen) über, verfallen alle noch<br />

nicht genutzten Verlustvorträge sowie Zinsvorträge der Gesellschaft vollständig. Auch die bis<br />

zur Übertragung aufgelaufene Verluste und nicht abziehbare Zinsaufwendungen des<br />

laufenden Geschäftsjahres sind in diesem Fall nicht mit späteren Gewinnen verrechenbar.<br />

Beim Übergang von mehr als 25 % bis zu 50 % des gezeichneten Kapitals, der<br />

Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte fällt die Verrechenbarkeit der<br />

vorgetragenen und laufenden Verluste sowie Zinsaufwendungen entsprechend der<br />

übertragenen Quote weg. Ein Übergang des gezeichneten Kapitals, der<br />

Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte kann auch durch<br />

Kapitalerhöhungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen.<br />

Der Abzug von Zinsaufwendungen ist durch die Zinsschranke beschränkt.<br />

Dividenden, die die Gesellschaft bezieht, sind grundsätzlich steuerfrei. 5 % der Dividende<br />

werden jedoch als nicht abziehbare Betriebsausgabe fingiert und besteuert. Eine<br />

vergleichbare Regelung gilt für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an<br />

Kapitalgesellschaften. Veräußerungsverluste sind steuerlich nicht abziehbar. Für<br />

Gewerbesteuerzwecke hängt die beschriebene weitgehende Freistellung von Dividenden inbzw.<br />

ausländischer Körperschaften davon ab, ob die Gesellschaft zu Beginn bzw. seit<br />

Beginn des Erhebungszeitraums eine Beteiligung von mindestens 15 % am Grundkapital der<br />

ausschüttenden Gesellschaft hielt. Bei im EU-Ausland ansässigen Kapitalgesellschaften<br />

genügt eine Beteiligung von 10 %.<br />

20.2 Besteuerung der Aktionäre<br />

Aktionäre der Gesellschaft werden besteuert, wenn Sie Dividenden beziehen, Anteile<br />

veräußern oder unentgeltlich übertragen.<br />

199


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

20.3 Besteuerung von Dividendeneinkünften<br />

20.3.1 Quellensteuer<br />

Bei Auszahlung der Dividende muss die Gesellschaft grundsätzlich Kapitalertragsteuer in<br />

Höhe von 25 % der Dividende einbehalten, außerdem Solidaritätszuschlag in Höhe von<br />

5,5 % der Kapitalertragsteuer. Der gesamte Abzug von der Dividende beträgt 26,375 %.<br />

Soweit Beträge aus dem steuerlichen Einlagenkonto für die Ausschüttung verwendet gelten,<br />

unterliegt die Dividendenzahlung nicht der Kapitalertragsteuer.<br />

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann die Dividende von ihrer<br />

inländischen Depotbank ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag<br />

vergütet werden, wenn der Aktionär der Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung<br />

seines Sitz- oder Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt hat oder der Depotbank ein<br />

Freistellungsauftrag des Aktionärs vorliegt und das darin genannte Freistellungsvolumen<br />

noch nicht verbraucht ist.<br />

Für körperschaftssteuerpflichtige Aktionäre, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />

Union ansässig sind, gelten Ausnahmen, wenn sie unter die Befreiungsregelung der<br />

deutschen Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie fallen.<br />

Bei Dividenden an ausländische Aktionäre kann ein ermäßigter Kapitalertragsteuersatz (in<br />

der Regel 15 %) zur Anwendung kommen, wenn der Aktionär den Schutz eines zwischen<br />

seinem Ansässigkeitsstaat und Deutschland geschlossenen<br />

Doppelbesteuerungsabkommens beanspruchen kann. In solchen Fällen wird der<br />

Differenzbetrag zwischen der zunächst einbehaltenen Kapitalertragsteuer und dem durch<br />

das Doppelbesteuerungsabkommen vorgeschriebenen Höchstsatz auf Antrag <strong>vom</strong><br />

Bundeszentralamt für Steuern erstattet. In Deutschland beschränkt steuerpflichtigen<br />

Kapitalgesellschaften werden auf Antrag zwei Fünftel der einbehaltenen und abgeführten<br />

Kapitalertragsteuer erstattet. Die entsprechenden Antragsformulare sind beim<br />

Bundeszentralamt für Steuern, Hauptdienstsitz Bonn-Beuel, An der Küppe 1, D-53225 Bonn<br />

(www.bzst.bund.de), sowie bei deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich. Die<br />

Anträge müssen frist- und formgerecht gestellt werden.<br />

20.3.2 Besteuerung von Dividendeneinkünften bei in Deutschland ansässigen<br />

Aktionären, die ihre Aktien im Privatvermögen halten<br />

Dividenden aus Aktien, die zum Privatvermögen gehören (private Kapitalerträge), unterliegen<br />

der Abgeltungsteuer. Die Abgeltungsteuer wird im Wege eines Kapitalertragsteuerabzuges<br />

für Rechnung des Aktionärs einbehalten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % der<br />

maßgeblichen Bruttoerträge zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer<br />

und gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit dem Steuerabzug wird die Einkommensteuerschuld<br />

des Aktionärs für die genannten Einkünfte abgegolten. Der Aktionär kann beantragen, dass<br />

seine Kapitalerträge mit dem Satz der tariflichen Einkommensteuer besteuert werden, falls<br />

dieser niedriger ist. Der Abzug eines Sparer-Pauschbetrags von jährlich 801 € (bei<br />

zusammen veranlagten Ehegatten 1.602 €) wird auf private Kapitalerträge gewährt. Darüber<br />

hinausgehende Werbungskosten können nicht abgezogen werden. Kirchensteuer wird bei<br />

Bestehen einer Kirchensteuerpflicht grundsätzlich im Wege der Veranlagung festgesetzt, es<br />

sei denn der Aktionär hat beantragt, dass die auszahlende Stelle Kirchensteuer bereits als<br />

Zuschlag mit einbehält.<br />

200


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

20.3.3 Besteuerung von Dividendeneinkünften bei in Deutschland ansässigen<br />

Aktionären, die ihre Aktien im Betriebsvermögen halten<br />

Dividenden aus Aktien, die im Betriebsvermögen gehalten werden, unterliegen nicht der<br />

Abgeltungsteuer. Quellensteuer wird gleichwohl einbehalten. Die Besteuerung ist abhängig<br />

davon, ob der Aktionär eine Körperschaft, ein Einzelunternehmer oder eine<br />

Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist.<br />

Körperschaften: Dividendeneinkünfte von Körperschaften sind grundsätzlich von der<br />

Körperschaftsteuer befreit. 5 % der Dividenden gelten jedoch als steuerlich nicht<br />

abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen der Körperschaftsteuer (zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag).Tatsächlich anfallende Betriebsausgaben, die mit den Dividenden in<br />

unmittelbarem Zusammenhang stehen, dürfen im Übrigen abgezogen werden. Die<br />

Dividenden unterliegen in voller Höhe der Gewerbesteuer, es sei denn, die Körperschaft war<br />

zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am Grundkapital der<br />

Gesellschaft beteiligt. In diesem Fall fällt auf den als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben<br />

geltenden Betrag (in Höhe von 5 % der Dividende) Gewerbesteuer an.<br />

Einzelunternehmer: In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die<br />

ihre Aktien im Betriebsvermögen halten, bezahlen Einkommensteuer nach ihrem jeweiligen<br />

Tarif auf 60 % der Dividende. Zusätzlich fällt Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die<br />

Einkommensteuer an. Die von der Gesellschaft einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die<br />

persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet. Entsprechendes gilt für den<br />

Solidaritätszuschlag. Betriebsausgaben, die mit den Dividendeneinnahmen im unmittelbaren<br />

wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, sind zu 60 % abziehbar. Zusätzlich unterliegen die<br />

Dividenden der Gewerbesteuer, es sei denn, der Aktionär war zu Beginn des<br />

Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt.<br />

Dividendenzahlungen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft<br />

als verwendet gelten, unterliegen der Besteuerung nur, soweit die Zahlungen die<br />

Anschaffungskosten der Aktien übersteigen.<br />

Personengesellschaften: Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so wird die<br />

Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag auf Ebene<br />

der jeweiligen Gesellschafter erhoben. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, so ist die<br />

Dividende grundsätzlich effektiv zu 95 % steuerfrei (vgl. unter „Körperschaften“). Ist der<br />

Gesellschafter eine natürliche Person, so unterliegen 60 % der Dividendenbezüge der<br />

Einkommensteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % hierauf) (vgl. unter<br />

„Einzelunternehmer“). Ist die Personengesellschaft gewerbesteuerpflichtig, unterliegen die<br />

Dividendenzahlungen in vollem Umfang der Gewerbesteuer, sofern die<br />

Personengesellschaft nicht zu Beginn des Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am<br />

Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist. Ist die Personengesellschaft zu Beginn des<br />

Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt, so<br />

unterliegen 5 % der Dividendenzahlungen der Gewerbesteuer, soweit Kapitalgesellschaften<br />

an der Personengesellschaft beteiligt sind. Wenn ein Gesellschafter der<br />

Personengesellschaft eine natürliche Person ist, wird die von der Personengesellschaft<br />

gezahlte, auf seinen Anteil entfallende Gewerbesteuer abhängig von der Höhe des<br />

kommunalen Steuersatzes und den persönlichen Besteuerungsverhältnissen vollständig<br />

oder teilweise auf seine persönliche Einkommensteuer angerechnet.<br />

Es gibt abweichende Regelungen für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute,<br />

Finanzunternehmen, Lebensversicherungs- und Krankenversicherungsunternehmen und<br />

Pensionsfonds.<br />

201


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

20.3.4 Besteuerung von Dividendeneinkünften bei im Ausland ansässigen<br />

Aktionären<br />

Bei im Ausland ansässigen Aktionären (natürlichen Personen oder Körperschaften), die ihre<br />

Aktien weder im Vermögen einer Betriebsstätte in Deutschland noch in einem<br />

Betriebsvermögen halten, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, gilt die<br />

Steuerschuld mit Einbehaltung der Kapitalertragsteuer für Zwecke der Besteuerung nach<br />

deutschem Recht als abgegolten. Werden die Aktien von den im Ausland ansässigen<br />

Aktionären (natürlichen Personen oder Körperschaften) im Vermögen einer Betriebsstätte in<br />

Deutschland oder in einem Betriebsvermögen gehalten, für das ein ständiger Vertreter in<br />

Deutschland bestellt ist, werden diese wie in Deutschland ansässige Aktionäre behandelt,<br />

die ein Unternehmen betreiben.<br />

Die Gesellschaft haftet für die Einbehaltung und Abführung der Quellensteuer, es sei denn,<br />

sie weist nach, dass sie die ihr auferlegten Pflichten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

verletzt hat. Nach Maßgabe eines einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens oder bei<br />

Dividendenzahlungen an Kapitalgesellschaften, die in einem anderen Mitgliedstaat der<br />

Europäischen Union ansässig sind, kann auf Antrag und unter Beachtung von weiteren<br />

Voraussetzungen von dem Kapitalertragsteuereinbehalt und -abzug abgesehen werden.<br />

20.4 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />

20.4.1 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei in Deutschland ansässigen<br />

Aktionären, die ihre Aktien im Privatvermögen halten<br />

Bei von einer natürlichen Person nach dem 31. Dezember 2008 erworbenen, im<br />

Privatvermögen gehaltenen Aktien unterliegt ein Veräußerungsgewinn als Einkunft aus<br />

Kapitalvermögen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag).<br />

Die inländische auszahlende Stelle (Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut,<br />

Wertpapierhandelsunternehmen, Wertpapierhandelsbank), die den Verkauf für den Aktionär<br />

durchführt, hat bei der Veräußerung Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich 5,5 %<br />

Solidaritätszuschlag, insgesamt also 26,375 %) einzubehalten. Die Steuerschuld des<br />

Aktionärs wird grundsätzlich durch die Kapitalertragsteuer abgegolten. Der Aktionär kann<br />

jedoch beantragen, dass bezüglich seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen eine<br />

Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wird, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren<br />

Besteuerung führt. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden um einen Sparer-Pauschbetrag in<br />

Höhe von 801 € (bzw. 1.602 € bei zusammen veranlagten Ehegatten) gekürzt; ein Abzug der<br />

tatsächlich angefallenen Werbungskosten ist nicht möglich. Kirchensteuer wird bei Bestehen<br />

einer Kirchensteuerpflicht grundsätzlich im Wege der Veranlagung festgesetzt. Der Aktionär<br />

kann jedoch beantragen, dass die auszahlende Stelle Kirchensteuer bereits als Zuschlag mit<br />

einbehält, so dass auch die Kirchensteuerpflicht mit abgegolten ist.<br />

War der Aktionär oder im Falle des unentgeltlichen Erwerbs sein Rechtsvorgänger zu<br />

irgendeinem Zeitpunkt während der fünf Jahre vor der Veräußerung mindestens mit 1 %<br />

unmittelbar oder mittelbar am Kapital der Gesellschaft beteiligt, so gilt ein<br />

Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine etwaige auf den<br />

Veräußerungsgewinn erhobene Kapitalertragsteuer hat dann keine abgeltende Wirkung. Der<br />

Veräußerungsgewinn ist zu 60 % steuerpflichtig. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und<br />

der Solidaritätszuschlag werden bei der Steuerveranlagung des Aktionärs auf dessen<br />

Steuerschuld angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet.<br />

202


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

20.4.2 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei in Deutschland ansässigen<br />

Aktionären, die ihre Aktien in einem Betriebsvermögen halten<br />

Bei Aktien, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden, hängt die Besteuerung von<br />

Veräußerungsgewinnen davon ab, ob der Aktionär eine Körperschaft, ein Einzelunternehmer<br />

oder eine Personengesellschaft ist.<br />

Körperschaften: Gewinne, die von Körperschaften bei der Veräußerung von Aktien erzielt<br />

werden, sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der<br />

Gewerbesteuer befreit. „Veräußerungsgewinn” ist definiert als der Betrag, um den der<br />

Veräußerungspreis der Aktien nach Abzug der Veräußerungskosten den steuerlichen<br />

Buchwert der Aktien übersteigt. 5 % des Veräußerungsgewinns gelten jedoch als steuerlich<br />

nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Körperschaftsteuer, dem<br />

Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer. Tatsächlich entstandene Betriebsausgaben,<br />

die hiermit im Zusammenhang stehen sind abzugsfähig. Durch die Veräußerung von Aktien<br />

erzielte Verluste sind für Zwecke der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags und der<br />

Gewerbesteuer nicht abzugsfähig.<br />

Einzelunternehmer: Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die von natürlichen<br />

Personen gehalten werden, unterliegen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug, wenn der<br />

Veräußerungserlös zu den Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs gehört und der<br />

Aktionär dies gegenüber der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck<br />

erklärt. Falls Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden, haben diese<br />

bei im Betriebsvermögen gehaltenen Aktien keine abgeltende Wirkung, sie werden auf die<br />

Steuerschuld des Veräußerers aus Einkommen- oder Körperschaftsteuer und<br />

Solidaritätszuschlag angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet. Ein<br />

Gewinn aus der Veräußerung unterliegt zu 60 % der Einkommensteuer (zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag) und, wenn die Aktien zum Betriebsvermögen eines inländischen<br />

Gewerbebetriebs gehören, der Gewerbesteuer. Veräußerungsverluste und etwaige mit der<br />

Veräußerung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Betriebsausgaben dürfen<br />

grundsätzlich nur zu 60 % abgezogen werden.<br />

Personengesellschaften: Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so wird die<br />

Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer auf der Ebene der Gesellschafter erhoben (siehe<br />

oben „Körperschaften” oder „Einzelunternehmer”). Zusätzlich unterliegen 5 % der den<br />

körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaftern zuzurechnenden Veräußerungsgewinne und<br />

60 % der den nicht körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaftern zuzurechnenden<br />

Veräußerungsgewinne der Gewerbesteuer, wenn die Aktien im Vermögen der inländischen<br />

Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs der Personengesellschaft gehalten werden. Soweit<br />

natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, wird die auf Ebene der<br />

Personengesellschaft anfallende Gewerbesteuer – jedoch abhängig von der Höhe des<br />

kommunalen Steuersatzes und den persönlichen Besteuerungsverhältnissen – vollständig<br />

oder teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.<br />

Es gibt abweichende Regelungen für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute,<br />

Finanzunternehmen, Lebensversicherungs- und Krankenversicherungsunternehmen und<br />

Pensionsfonds.<br />

20.4.3 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei im Ausland ansässigen<br />

Aktionären<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die von außerhalb Deutschlands ansässigen<br />

Aktionären in einem deutschen Betriebsvermögen gehalten werden (d.h. über eine<br />

203


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

inländische Betriebsstätte oder feste Einrichtung oder ein Betriebsvermögen, für das im<br />

Inland ein ständiger Vertreter bestellt ist), werden in Deutschland ebenso wie<br />

Veräußerungsgewinne von in Deutschland ansässigen Aktionäre behandelt.<br />

Im Übrigen sind Veräußerungsgewinne, die von im Ausland ansässigen Aktionären erzielt<br />

werden, in Deutschland nur steuerpflichtig, wenn der Aktionär oder – im Fall eines<br />

unentgeltlichen Erwerbs – sein Rechtsvorgänger zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb<br />

von fünf Jahren vor der Veräußerung unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % am<br />

Kapital der Gesellschaft beteiligt war. In der Regel sehen die von Deutschland<br />

abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in diesen Fällen eine vollständige<br />

Freistellung von deutschen Steuern vor und weisen das Besteuerungsrecht dem<br />

Ansässigkeitsstaat des Aktionärs zu. Falls eine Besteuerung in Deutschland stattfindet,<br />

unterliegen bei einer Körperschaft lediglich 5 % des Veräußerungsgewinns der<br />

Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag. Bei einer natürlichen Person als Aktionär<br />

wird der Gewinn aus der Veräußerung der Aktien dagegen zu 60 % der Einkommensteuer<br />

(zuzüglich Solidaritätszuschlag) unterworfen. Veräußerungsverluste und andere<br />

Gewinnminderungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit den Aktien sind nach den oben<br />

dargestellten Grundsätzen nicht oder nur beschränkt abziehbar.<br />

20.5 Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer<br />

Der Übergang von Aktien auf eine andere Person von Todes wegen oder durch Schenkung<br />

unterliegt der deutschen Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer grundsätzlich nur<br />

dann, wenn<br />

- der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der<br />

Schenkung, der Erbe, der Beschenkte oder der sonstige Erwerber zur Zeit der<br />

Entstehung der Steuer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in<br />

Deutschland hat oder sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre<br />

dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, oder<br />

- die Aktien beim Erblasser oder Schenker zu einem Betriebsvermögen gehörten, für<br />

das in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten wurde oder ein ständiger Vertreter<br />

bestellt war, oder<br />

- der Erblasser zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenker zum Zeitpunkt der<br />

Schenkung entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahe stehenden<br />

Personen zu mindestens 10 % am Grundkapital der Gesellschaft unmittelbar oder<br />

mittelbar beteiligt war.<br />

Besondere Regelungen gelten für bestimmte deutsche Staatsangehörige, die weder ihren<br />

Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, und für ehemalige<br />

deutsche Staatsangehörige.<br />

Die wenigen gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen Erbschaftsteuer-<br />

Doppelbesteuerungsabkommen sehen in der Regel vor, dass deutsche Erbschaftsteuer<br />

beziehungsweise Schenkungsteuer nur im Fall (i) und im Fall (ii) erhoben werden kann.<br />

20.6 Sonstige Steuern<br />

Im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten oder der Übertragung der Aktien fällt keine<br />

deutsche Kapitalverkehrsteuer, Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer an. Unter<br />

bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass Unternehmer zu einer<br />

204


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Umsatzsteuerpflicht der ansonsten steuerfreien Umsätze optieren. Vermögensteuer wird in<br />

Deutschland gegenwärtig nicht erhoben.<br />

205


21. FINANZTEIL<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Jahresabschluss (IFRS) der WILEX AG zum 30. November 2008 F-2<br />

Bilanz F-3<br />

Gewinn- und Verlustrechnung F-4<br />

Eigenkapitalveränderungsrechnung F-5<br />

Kapitalflussrechnung F-6<br />

Anhang F-7<br />

Bestätigungsvermerk F-60<br />

Auszug aus dem Lagebericht F-62<br />

Jahresabschluss (IFRS) der WILEX AG zum 30. November 2009 F-63<br />

Bilanz F-64<br />

Gewinn- und Verlustrechnung F-65<br />

Eigenkapitalveränderungsrechnung F-66<br />

Kapitalflussrechnung F-67<br />

Anhang F-68<br />

Bestätigungsvermerk F-127<br />

Auszug aus dem Lagebericht F-129<br />

Konzernabschluss (IFRS) der WILEX AG zum 30. November 2010 F-131<br />

Bilanz F-132<br />

Gewinn- und Verlustrechnung F-133<br />

Eigenkapitalveränderungsrechnung F-134<br />

Kapitalflussrechnung F-135<br />

Anhang F-136<br />

Bestätigungsvermerk F-200<br />

Auszug aus dem Lagebericht F-202<br />

Jahresabschluss (HGB) der WILEX AG zum 30. November 2010 F-208<br />

Bilanz F-209<br />

Gewinn- und Verlustrechnung F-211<br />

Entwicklung des Anlagevermögens F-212<br />

Anhang F-214<br />

Bestätigungsvermerk F-240<br />

Auszug aus dem Lagebericht F-242<br />

Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) der WILEX AG zum 31. Mai <strong>2011</strong> F-248<br />

Bilanz F-249<br />

Gewinn- und Verlustrechnung F-250<br />

Eigenkapitalveränderungsrechnung F-251<br />

Kapitalflussrechnung F-252<br />

Anhang F-253<br />

Bescheinigung Pro-Forma-Finanzinformationen<br />

zum 30. November 2010 und 31. Mai <strong>2011</strong> F-266<br />

Bescheinigung F-267<br />

Pro-Forma- Gewinn- und Verlustrechnung F-269<br />

Pro-Forma Erläuterungen F-270<br />

F-1


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008<br />

Geprüfter Jahresabschluss nach IFRS<br />

zum 30. November 2008<br />

F-2


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008<br />

WILEX AG, München<br />

Bilanz nach IFRS zum 30. November 2008<br />

in Euro Anhang 30.11.2008 30.11.2007<br />

Sachanlagen 5 461.713 523.843<br />

Immaterielle Vermögenswerte 6 1.426.564 1.557.092<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte 7 22.689 0<br />

Langfristige Vermögenswerte 1.910.966 2.080.935<br />

Vorräte 8 22.200 22.200<br />

Sonstige Vermögenswerte und geleistete<br />

Vorauszahlungen 9 1.072.248 1.242.720<br />

Sonstige Forderungen 9 184.888 111.011<br />

Fi nanzinvestitionen 10 0 15.374.513<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10 12.136.987 18.795.851<br />

Kurzfristige Vermögenswerte 13.416.323 35.546.295<br />

SUMME VERMOGENSWERTE 15.327.289 37.627.230<br />

Gezeichnetes Kapital 11 11.962.754 11.962.754<br />

Kapitalrücklage 11 105.201.252 104.914.715<br />

Kumulierte Verluste 11 (111.374.454) (90.926.789)<br />

Eigenkapital 5.789.552 <strong>25.</strong>950.680<br />

Pensions rückstellungen 13 22.689 21.877<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 25 0 22.977<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 14 251.755 506.974<br />

Langfristige Verbindlichkeiten 274.444 551.828<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15 1.787.991 1.747.900<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 25 15.357 81.275<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 15 7.459.944 9.295.547<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten 9.263.293 11.124.722<br />

SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN 15.327.289 37.627.230<br />

F-3


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008<br />

WILEX AG, München<br />

Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS<br />

für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2007 bis zum 30. November 2008<br />

in Euro<br />

Anhang<br />

2008<br />

2007<br />

Sonstige Erträge<br />

Erträge<br />

17<br />

3.207.707<br />

3.207.707<br />

2.583.374<br />

2.583.374<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten<br />

Verwaltungskosten<br />

Betriebliche Aufwendungen (inkl. Abschreibungen)<br />

18<br />

18<br />

(20.156.595)<br />

(4.444.659)<br />

(24.601.254)<br />

(22.999.254)<br />

(3.510.786)<br />

(26.510.040)<br />

BETRIEBSERGEBNIS<br />

(21.393.547)<br />

(23.926.666)<br />

Finanzierungserträge<br />

Finanzierungsaufwendungen<br />

Finanzergebnis - Netto<br />

21<br />

21<br />

972.292<br />

(11.624)<br />

960.667<br />

1.714.785<br />

(21.973)<br />

1.692.811<br />

ERGEBNIS VOR STEUERN<br />

(20.432.880)<br />

(22.233.854)<br />

Ertragsteuern<br />

23<br />

(14.785)<br />

(23.656)<br />

JAHRESERGEBNIS<br />

(20.447.665)<br />

(22.257.510)<br />

Ergebnis je Aktie in Euro<br />

Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie<br />

Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien<br />

(1,71 )<br />

11.962.754<br />

(1,86)<br />

11.962.754<br />

F-4


<strong>Wilex</strong> AG, München<br />

Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS<br />

für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2007 (2006) bis zum 30. November 2008 (2007)<br />

F-5<br />

in Euro Anhang Aktien<br />

Gezeichnetes<br />

Kapital<br />

Kapitalrücklage<br />

Kumulierte<br />

Verluste<br />

Kapitalmaß- Bewertung<br />

nahmen/Agio Aktienoptionen<br />

103.116.770 1.309.883<br />

Stand am 01. Dezember 2006 11.962.754 11.962.754 104.426.653 (68.669.279)<br />

Kapitalbeschaffungskosten IPO 14.282<br />

Bewertung Aktienoptionen 473.781<br />

Jahresergebnis (22.257.510)<br />

Nettoveränderung Eigenkapital<br />

103.131.052 1.783.664<br />

Stand am 30. November 2007 11.962.754 11.962.754 104.914.715 (90.926.789)<br />

Stand am 01. Dezember 2007 11.962.754 11.962.754 104.914.715 (90.926.789)<br />

Bewertung Aktienoptionen 11 286.536<br />

Jahresergebnis (20.447.665)<br />

Summe Nettoergebnis<br />

103.131.052 2.070.200<br />

Stand am 30. November 2008 11.962.754 11.962.754 105.201.252 (111.374.454)<br />

Total<br />

47.720.128<br />

14.282<br />

473.781<br />

(22.257.510)<br />

(21.769.447)<br />

<strong>25.</strong>950.680<br />

<strong>25.</strong>950.680<br />

286.536<br />

(20.447.665)<br />

(20.161.129)<br />

5.789.552<br />

~<br />

~<br />

><br />

Cl<br />

~<br />

CI><br />

g.<br />

CI><br />

g.<br />

8"'<br />

CI><br />

CI><br />

~<br />

c;<br />

'-"<br />

~<br />

w<br />

:=><br />

~<br />

S<br />

er<br />

(1)<br />

....<br />

N<br />

o<br />

o<br />

00


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008<br />

<strong>Wilex</strong> AG, München<br />

Kapitalflussrechnung nach IFRS<br />

tür das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2007 bis zum 30. November 2008<br />

in Euro .': > .


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

Anhang nach IFRS<br />

für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2007 bis 30. November 2008<br />

1. Allgemeines<br />

WILEX AG (im Folgenden auch "die Gesellschaft" oder "WILEX") wurde 1997 in München,<br />

Deutschland, unter dem Namen WILEX Biotechnology GmbH von Ärzten und Krebsforschern der<br />

Technischen Universität München gegründet. Gemäß Gesellschafterbeschluss <strong>vom</strong> 14. Dezember<br />

2000, geändert am 28. Februar 2001, wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit dem<br />

Namen WILEX AG umgewandelt. Die Umfirmierung wurde am 9. April 2001 in das<br />

Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 136670 eingetragen.<br />

Sitz der Gesellschaft ist Grillparzerstrasse 10, 81675 München. Seit dem 13. November 2006 ist<br />

WILEX an der Frankfurter Wertpapierbörse im Regulierten Markt I Prime Standard notiert.<br />

WILEX ist ein biopharmazeutisches Forschungsunternehmen, welches sich auf die Erforschung<br />

und Entwicklung von neuen Medikamenten und Technologien in der Krebstherapie fokussiert hat.<br />

WILEX verfügt über eine ausgewogene Produkt-Pipeline attraktiver Krebsmedikamenten­<br />

Kandidaten, von der Forschungsphase bis hin zur fortgeschrittenen klinischen Entwicklung. Ziel<br />

des Unternehmens ist es, neue Wirkstoffe für die Krebstherapie zu entwickeln, die nicht<br />

zytotoxisch sind, sondern auf tumor-spezifische Merkmale zielen, die bei der Entstehung oder<br />

Entwicklung von Krebs eine Rolle spielen. Hierbei sollen neue Krebstherapien entwickelt werden,<br />

die im Vergleich zu den herkömmlichen Therapien wirksamer, verträglicher und kosteneffizienter<br />

sind. Nach angestrebter Zulassung sollen die Arzneimittel und Diagnostika vertrieben und<br />

vermarktet werden.<br />

Der vorliegende Abschluss wurde am 2. Februar 2009 <strong>vom</strong> Vorstand aufgestellt und damit im<br />

Sinne von lAS 10 zur Veröffentlichung freigegeben. Die Berichtsperiode beginnt am 1. Dezember<br />

2007 und endet am 30. November 2008 und wird im Folgenden als Geschäftsjahr 2008<br />

(Geschäftsjahr 2007 für Vorj ahresperiode) bezeichnet.<br />

F-7


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

2. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

2.1. Erstellungsgrundlage<br />

Der Abschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), die<br />

von der EU genehmigt worden sind, erstellt. Erstmalig wurde IFRS 7 "Finanzinstrumente:<br />

Angaben" angewendet. Dieser zog erweiterte Anhangsangaben nach sich. Darüber hinaus wurden<br />

die Änderungen des lAS 1 "Darstellung des Abschlusses" umgesetzt.<br />

Des Weiteren sind folgende Interpretationen erstmals angewendet worden, die aber keine<br />

Auswirkungen auf den Abschluss nach sich ziehen:<br />

IFRIC 11<br />

IFRS 2 - Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen<br />

Nachfolgender Standard wurde nicht vorzeitig freiwillig angewendet und ist frühestens für<br />

Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2009 beginnen, verpflichtend anzuwenden:<br />

IFRS 8<br />

Geschäftssegmente<br />

Standards und Interpretationen, die <strong>vom</strong> IASB beschlossen und von der EU übernommen wurden:<br />

Änderungen zu lAS 1: Darstellung des Abschlusses<br />

Änderungen zu lAS 23: Fremdkapitalkosten<br />

Änderungen zu lAS 32: Finanzinstrumente: Darstellung<br />

Änderungen zu IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung<br />

IFRIC 13: Kundenbindungsprogramme<br />

IFRIC 14: lAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,<br />

Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung<br />

Standards und Interpretationen, die <strong>vom</strong> IASB beschlossen sind, aber noch nicht von der EU übernommen<br />

wurden:<br />

Änderungen zu IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse<br />

Änderungen zu lAS 27: Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS<br />

Änderungen zu lAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung<br />

F-8


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

Diverse: Verbesserungen zu den IFRS<br />

IFRIC 12: Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen<br />

IFRIC 15: Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien<br />

IFRIC 16: Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb<br />

Eine vorzeitige Anwendung der aufgeführten Standards und Interpretationen hätte keine<br />

wesentlichen Auswirkungen auf Bilanzierung und Bewertung, zöge jedoch zusätzliche oder<br />

umfangreichere Angaben im Anhang nach sich.<br />

Die Aufstellung des Abschlusses erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten, eingeschränkt durch die Neubewertung von zur Veräußerung verfügbaren<br />

finanziellen Vermögenswerten sowie durch zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) angesetzte<br />

finanzielle Vermögenswerte lmd Verbindlichkeiten. Unter der Annahme der<br />

Unternehmensfortführung realisiert die Gesellschaft im normalen Geschäftsverlauf ihre<br />

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.<br />

Bei der Abschlusserstellung nach IFRS sind bestimmte kritische Schätzungen zu Bilanzierungsund<br />

Bewertungsmethoden vorzunehmen. Dabei verlangt die Anwendung der Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden eine Ermessensausübung des Managements. Welche Bereiche ein höheres<br />

Maß an Beurteilung oder Komplexität erfordern oder welche Annahmen und Schätzungen für den<br />

Abschluss bedeutsam sind, wird in Anmerkung 4 erörtert.<br />

Die Gesellschaft veröffentlicht nach § 325 (2a) HGB diesen IFRS-Einzelabschluss im<br />

elektronischen Bundesanzeiger.<br />

2.2. Abschlussumfang<br />

Die Gesellschaft hat keine Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen. Alle Geschäftstätigkeiten<br />

werden von der WILEX AG vorgenommen.<br />

2.3. Segmentberichterstattung<br />

Nach ihrer internen Management- und Organisations struktur führt WILEX keine<br />

Geschäftstätigkeiten durch, die sich wesentlich in ihrem Risiko-/Ertragsprofil unterscheiden.<br />

Deshalb ist die Gesellschaft nur in einem Segment tätig. Folglich stellt die Gesellschaft keine<br />

Segmentberichterstattung auf.<br />

F-9


WILEX AG Jahresabschluss (lFRS) zum 30. November 2008 I Anhang<br />

• Leasingverbindlichkeiten (vergleiche Anmerkung 2.18): Diese werden auf grund des Zinsund<br />

Tilgungsanteils den zu fortgefUhrten Anschaffungskosten bewerteten<br />

Verbindlichkeiten zugeordnet ("Financial Liabilities at Amortized Cost"). Die Bewertung<br />

erfolgt zunächst zu den ursprünglichen Anschaffungskosten und wird unter Anwendung<br />

der Effektivzinsmethode gemäß dem Tilgungsplan bis Laufzeitende fortentwickelt.<br />

Die Klassifizierung dieser finanziellen Vermögens werte erfolgt beim erstmaligen Ansatz.<br />

Finanzinstrumente werden zudem am Bilanzstichtag in Abhängigkeit der Restlaufzeit in kurz- oder<br />

langfristige Vermögens werte bzw. Verbindlichkeiten eingeteilt. Diejenigen Finanzinstrumente, die<br />

am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr Restlaufzeit aufweisen, werden als langfristig ausgewiesen.<br />

Diejenigen mit Restlaufzeit von unter einem Jahr werden im Rahmen der kurzfristigen<br />

Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten bilanziert.<br />

2.14. Eigenkapital und Eigenkapitalmanagement<br />

Das Eigenkapital der Gesellschaft besteht aus auf den Inhaber lautende Stammaktien. Zusätzliche<br />

Kosten, die der Ausgabe neuer Aktien bzw. dem Prozess des Börsengangs unmittelbar zuzurechnen<br />

sind, werden im Eigenkapital als Abzug von den Erlösen ausgewiesen.<br />

Eigenlmpitalmanagement<br />

Der Vorstand der Gesellschaft geht nach derzeitigem Planungsstand davon aus, im kommenden<br />

Geschäftsjahr durch Kooperationen und/oder Auslizenzierungen über die strategische Allianz mit<br />

dem Pharmaunternehmen UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien (UCB) hinaus (vergleiche<br />

Anmerkung 30) weitere Geldzuflüsse generieren zu können. Diese werden möglicherweise im<br />

Geschäftsjahr 2009 niedriger als die sonstigen Aufwendungen im gleichen Zeitraum ausfallen, so<br />

dass sich das Eigenkapital zum nächsten Bilanzstichtag weiter verringern könnte.<br />

Sollten weitere Kooperationen und Auslizenzierungen nicht zu realisieren sein, müsste sich<br />

WILEX um andere Finanzierungsmöglichkeiten und / oder eine Kapitalerhöhung bemühen.<br />

Mittelfristig sollen des Weiteren die derzeitigen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten zur<br />

Marktreife gefUhrt werden, so dass in Zukunft auch Vertriebsumsätze erzielt werden könnten.<br />

Diese würden die Kapitalisierungssituation von WILEX nachhaltig verbessern, bzw. die<br />

Gesellschaft in die Lage versetzen, Gewinne zu erwirtschaften und sich aus dem operativen<br />

Kapitalfluss finanzieren zu können, ohne Kapitalmaßnahmen, gleich welcher Art, durchfUhren zu<br />

müssen.<br />

F-10


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

2.4. Währungs umrechnung<br />

2.4.1. Funktionale Währung und Berichtswährung<br />

Der Abschluss ist in Euro (E) aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung<br />

des Unternehmens darstellt.<br />

2.4.2. Transaktionen und Salden<br />

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die<br />

funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher<br />

Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten<br />

monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten resultieren, werden in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnlmg erfasst.<br />

Die funktionale Währung der Gesellschaft ist der Euro (E). Darüber hinaus führt die Gesellschaft<br />

auch Transaktionen in US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF), Britischem Pfund (GBP) und<br />

in geringem Ausmaß auch in weiteren Fremdwährungen durch.<br />

Durch die kaufmännische Rundung exakter Zahlen können sich Differenzen ergeben.<br />

2.5. Sachanlagen<br />

Die Gesellschaft besitzt keine Grundstücke oder Gebäude. Alle zurzeit genutzten Büro- und<br />

Laborräume sind gemietet. Sachanlagen bestehen überwiegend aus Labor- und<br />

Geschäftsausstattung und werden zu historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen<br />

bilanziert. Die Abschreibung erfolgt linear, dabei werden folgende erwartete Nutzungsdauern, die<br />

jährlich überprüft und ggf. angepasst werden, zugrunde gelegt:<br />

Laborausstattung<br />

Sonstige Geschäftsausstattung<br />

6 bis 14 Jahre<br />

3 bis 23 Jahre<br />

Ausgaben für Reparatur und Instandhaltung sowie den Austausch untergeordneter Posten werden<br />

im Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst. Umfangreichere Erneuerungen oder<br />

Einbauten werden aktiviert, sofern ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht. Erneuerungen<br />

werden ebenfalls über die oben genannte erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgang<br />

werden die Anschaffungskosten und dazugehörigen kumulierten Abschreibungen ausgebucht; die<br />

dabei entstehenden Gewinne oder Verluste werden im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst.<br />

WILEX überprüft jährlich, ob es bei den Sachanlagen über die regelmäßige Abschreibung hinaus<br />

Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der<br />

F-11


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 ! Anhang<br />

Buchwert des Vermögenswertes über dem erzielbaren Betrag liegt. Ergibt sich eine Änderung in<br />

den Schätzungen, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrages herangezogen wurden, so wird<br />

der Wertminderungsaufwand aufgehoben. WILEX hat keine Anzeichen für eine Wertminderung<br />

festgestellt.<br />

Die Gesellschaft hat keine Sachanlagen als Sicherheit für Eventualverbindichkeiten verpfändet.<br />

2.6. Immaterielle Vermögenswerte<br />

(a) Lizenzen<br />

Lizenzen werden anfänglich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Sie haben eine<br />

bestimmte Nutzungsdauer und werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich<br />

kumulierter Abschreibungen erfasst. Die Abschreibung erfolgt linear, um die Lizenzkosten über die<br />

erwartete Nutzungsdauer zu verteilen (12,5 bis 20 Jahre).<br />

(h) Software<br />

Erworbene Software-Lizenzen werden auf der Grundlage der für ihren Erwerb und für die<br />

Ingangsetzung der Software angefallenen Kosten aktiviert. Diese Anschaffungskosten werden über<br />

die erwartete Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.<br />

(e) Forsehungs- und Entwicklungsaufwand<br />

Nach IFRS werden in der Entwicklungsphase für ein Medikament anfallende Kosten nur dann<br />

angesetzt, wenn die Gesellschaft alle folgenden Nachweise erbringen kann:<br />

• die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit<br />

er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird;<br />

• ihre Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen sowie ihn zu nutzen oder zu<br />

verkaufen;<br />

F-12


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

• ihre Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;<br />

• wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen<br />

Nutzen erzielen wird. Nachgewiesen werden kann von der Gesellschaft u. a. die Existenz<br />

eines Marktes für die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen<br />

Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen<br />

Vermögenswertes;<br />

• die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die<br />

Entwicklung abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu<br />

können;<br />

• ihre Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung<br />

zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.<br />

Gegenwärtig werden alle Forschungs- und Entwicklungskosten in den Geschäftsjahren, in denen<br />

sie anfallen, ergebniswirksam erfasst.<br />

WILEX hat keine immateriellen Vermögenswerte als Sicherheit für Eventualverbindlichkeiten<br />

verpfändet. Es bestehen bei der Gesellschaft keine vertraglichen Verpflichtungen für den Erwerb<br />

von immateriellen Vermögenswerten.<br />

WILEX überprüft jährlich, ob es bei den immateriellen Vermögenswerten über die regelmäßige<br />

Abschreibung hinaus Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Ein Wertminderungsaufwand wird<br />

erfasst, wenn der Buchwert des Vermögenswertes über dem erzielbaren Betrag liegt. Ergibt sich<br />

eine Änderung in den Schätzungen, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrages herangezogen<br />

wurden, so wird der Wertminderungsaufwand aufgehoben. WILEX hat keine Anzeichen für eine<br />

Wertminderung festgestellt.<br />

2.7. Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />

Im Jahr 1999 gewährte die Gesellschaft einem Geschäftsführer (dem heutigen<br />

Vorstandsvorsitzenden) eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung. Die<br />

Pensionsverpflichtung wird in Höhe des Aktivwerts der verbundenen Rückdeckungsversicherung<br />

angesetzt. Die Gesellschaft geht davon aus, dass keine weiteren Zahlungen in den Plan erforderlich<br />

sein werden. Da in den nächsten Jahren keine Pensionszahlungen erwartet werden, wurde dieser<br />

Aktivwert anders als in den Vorperioden in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten<br />

bilanziert.<br />

F-13


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

2.8. Vorräte<br />

Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert<br />

bewertet. Die Anschaffungskosten werden auf Basis der First-in First-out (FIFO) Methode<br />

bestimmt und umfassen den Kaufpreis sowie eventuelle Anschaffungsnebenkosten. Bei den<br />

Vorräten handelt es sich um Rohstoffe für den Bereich Forschung und Entwicklung und dabei<br />

vornehmlich um chemische Stoffe und Material für das Labor.<br />

2.9. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Vorauszahlungen<br />

Die sonstigen Vermögenswerte und die an z. B. Dienstleister oder Versicherer geleisteten<br />

Anzahlungen werden entweder gemäß dem Leistungsfortschritt des zugrundeliegenden Auftrags<br />

ergebniswirksam erfasst oder mit der endgültigen Lieferantenrechnung verrechnet.<br />

2.10. Sonstige Forderungen<br />

Forderungen werden anfanglich zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich eines etwaigen<br />

Wertminderungsaufwands erfasst. Eine Wertminderung auf Forderungen aus Lieferungen und<br />

Leistungen erfolgt, wenn es objektive substantielle Hinweise darauf gibt, dass nicht alle laut den<br />

ursprünglichen Vertragsbedingungen fälligen Beträge einbringlich sind. Die Wertminderung<br />

entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der<br />

erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem aktuellen Marktzins. Die Wertminderung wird<br />

ergebniswirksam erfasst.<br />

2.11. Finanzinvestitionen<br />

Zu den Finanzinvestitionen zählen festverzinsliche Bankguthaben mit vereinbarten Laufzeiten von<br />

mehr als drei Monaten (Festgelder). Unterj ährig wurden im Geschäftsjahr 2007 zwei derartige<br />

Investitionen vorgenommen (Anlagevolumen jeweils 15,0 Mio. €), wovon eine erst in 2008 fällig<br />

wurde. Neue Finanzinvestitionen wurden nicht vorgenommen, somit ist zum Bilanzstichtag 30.<br />

November 2008 keine Finanzinvestition mehr bilanziert. Die getätigten Finanzinvestitionen wurden<br />

ausschließlich bei großen Banken abgeschlossen, die Mitglied des deutschen<br />

Einlagensicherungsfonds bzw. Mitglied des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sind.<br />

F-14


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

2.12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Guthaben bei Banken mit einer<br />

Restlaufzeit zum Erwerbszeitpunkt von nicht mehr als drei Monaten und Kassenbestände. WILEX<br />

legt seine Guthaben nur bei großen Banken an, die Mitglied des deutschen<br />

Einlagensicherungsfonds bzw. Mitglied des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sind.<br />

Es drohen daher keine Ausfallrisiken.<br />

Als Zahlungsmitteläquivalente werden verpfändete Konten kategorisiert. WILEX hat zum<br />

Bilanzstichtag zwei Bankkonten mit den nachfolgenden Summen als Kaution verpfändet: 129 Tsd.<br />

€ als Kaution für den Vermieter und 100 Tsd. € als Sicherheit für den Leasinggeber eines<br />

Laborgerätes.<br />

2.13. Angaben zu Finanzinstrumenten<br />

Finanzinstrumente nach lAS 39 / IFRS 7 (vergleiche Anmerkung 2.1) werden in Abhängigkeit des<br />

Einzelfalls unterschieden:<br />

• Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder<br />

Verbindlichkeiten (Financial Assets or Financial Liabilities at Fair Value through Profit or<br />

Loss). Diese Kategorie umfasst zwei Unterkategorien:<br />

o<br />

Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten<br />

(Held for Trading / ,,AFVP L-Tr. "): Diese Kategorie umfasst die fmanziellen<br />

Vermögens werte und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken<br />

gehalten werden (Handelsaktiva und -passiva) wie z. B. verzinsliche Wertpapiere,<br />

Aktien und Schuldscheindarlehen. Die Handelspassiva umfassen insbesondere<br />

derivative Finanzinstrumente mit einem negativen beizulegenden Zeitwert.<br />

Handelsaktiva und Handelspassiva werden zu jedem Bilanzstichtag zum Fair<br />

Value bilanziert. Die Bewertungsergebnisse werden in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung erfasst. In der betrachteten Periode sind keine derartigen<br />

Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert.<br />

F-15


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

o<br />

Zum beizulegenden Zeitwert designierte Finanzinstrumente (Designated at Fair<br />

Value through Profit or Loss / ,,AFVPL-Des."): Gemäß der so genannten Fair<br />

Value Option ist es zulässig, bestimmte Finanzinstrumente freiwillig einer<br />

Bewertung zum Fair Value mit Erfassung der Bewertungsergebnisse in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung zu unterwerfen. Die Entscheidung zur Nutzung der<br />

Fair Value Option ist für ein Finanzinstrument im Zeitpunkt des Zugangs<br />

unwiderruflich zu treffen. Voraussetzung für die Anwendung der Fair Value<br />

Option für ein Finanzinstrument ist beispielsweise, dass eine Ansatz- oder<br />

Bewertungsinkongruenz vermieden oder erheblich reduziert wird. In der<br />

betrachteten Periode sind keine derartigen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten<br />

bilanziert.<br />

• Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (,,Available for Sale"): Hierbei<br />

handelt es sich insbesondere um verzinsliche Wertpapiere, Aktien und Beteiligungen. Die<br />

Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Ist der beizulegende Zeitwert bei<br />

Eigenkapitalinstrumenten nicht verlässlich ermittelbar, erfolgt die Bewertung zu<br />

fortgeführten Anschaffungskosten. In der betrachteten Periode sind keine derartigen<br />

Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert.<br />

• Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen (,,Held-to-maturity"): Dieser Kategorie<br />

dürfen nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren<br />

Zahlungen sowie festgelegter Laufzeit dann zugeordnet werden, wenn die Absicht sowie<br />

die Fähigkeit bestehen, sie bis zur Endfälligkeit zu halten. Die Bewertung erfolgt zu<br />

fortgeführten Anschaffungskosten und ist mit dem Buchwert identisch.<br />

• Kredite und Forderungen ("Loans and Receivables"): Dieser Kategorie werden nichtderivative<br />

Finanzinstrumente mit festen oder bestimmbaren Zahlungsansprüchen<br />

zugeordnet, für die kein aktiver Markt besteht. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten. Bei Vorliegen einer Änderung der Werthaltigkeit (Impairment) wird<br />

dieses bei der Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgs wirksam<br />

berücksichtigt. Agien beziehungsweise Disagien werden über die Laufzeit verteilt<br />

erfolgswirksam im Zinsergebnis vereinnahmt. Die Bewertung erfolgt auch hier zu<br />

fortgeführten Anschaffungskosten und ist mit dem Buchwert identisch.<br />

F-16


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

Grundsätzlich ist WILEX daran interessiert, die positive, vertrauensvolle und größtenteils<br />

langjährige Zusammenarbeit mit den Eigenkapitalgebern weiter zu intensivieren.<br />

Ziel der Gesellschaft ist weiterhin, Mitarbeiter und Vorstand in hohem Maße als Anteilseigner zu<br />

beteiligen. Dazu wurde im Rahmen der Ausgabe von Aktienoptionen (vergleiche Anmerkung<br />

2.17.1) ein Bedingtes Kapital geschaffen.<br />

2.15. Latente Ertragsteuern<br />

Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeiten-Methode fUr temporäre<br />

Differenzen angesetzt, die zwischen dem Steuerwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten<br />

und ihrem Buchwert im IFRS-Abschluss entstehen. Die latenten Ertragsteuern sind anhand der<br />

Steuersätze (und Steuervorschriften) zu bewerten, die zum Bilanzstichtag gültig oder im<br />

Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind, und deren Geltung fUr den Zeitraum, in dem ein<br />

Vermögenswert realisiert oder eine Verbindlichkeit beglichen wird, zu erwarten ist.<br />

Latente Steueransprüche werden in dem Maße bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu<br />

versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporären Differenzen verwendet<br />

werden können. Latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge werden in dem Umfang<br />

angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass der Nutzen daraus in Zukunft realisiert wird.<br />

2.16. Ergebnis je Aktie<br />

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird als das den Stammaktionären zur Verfügung stehende<br />

Jahresergebnis ermittelt, das durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im<br />

Berichtszeitraum im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Zur Berechnung der Auswirkung<br />

von Bezugsrechten wird die" Treasury Share"-Methode angewandt. Die unterstellten Erlöse aus der<br />

Emission von potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt sind so zu berechnen, als wären<br />

sie zum Rückkauf von Aktien zum beizulegenden Zeitwert verwendet worden. Der<br />

Unterschiedsbetrag zwischen der Anzahl der ausgegebenen Aktien und der Anzahl der Aktien, die<br />

zum beizulegenden Zeitwert ausgegeben worden wären, ist als Ausgabe von Stammaktien ohne<br />

Entgelt zu behandeln und fließt in den Nenner bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je<br />

Aktie. Der Ergebnisbetrag wird nicht um die Auswirkung der Aktienbezugsrechte bereinigt. Die<br />

Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie erfolgt nicht unter der Annahme einer<br />

Ausübung von potenziellen Stammaktien, bei denen ein Verwässerungsschutz in Bezug auf das<br />

Ergebnis je Aktie vorliegt.<br />

F-17


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

2.17. Leistungen an Arbeitnehmer und Vorstandsmitglieder<br />

2.17.1. Aktienbasierte Vergütung<br />

Im Geschäftsjahr 2008 wurde die aus der Ausgabe von Aktienoptionen entstandene Verpflichtung<br />

seitens WILEX gegenüber den begünstigten Mitarbeitern gemäß IFRS 2 bilanziert. Die<br />

Verpflichtungen werden mit Hilfe eines Binomialmodells berechnet (vergleiche Anmerkung 19).<br />

Der beizulegende Zeitwert der von den Mitarbeitern erbrachten Arbeitsleistungen als<br />

Gegenleistung für die Gewährung der Optionen wird als Aufwand erfasst. Der gesamte Aufwand,<br />

der über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit der Optionen zu erfassen ist, ermittelt sich aus dem<br />

beizulegenden Zeitwert der gewährten Optionen, ohne Berücksichtung der Auswirkungen nicht<br />

marktorientierter Ausübungshürden (z. B. Gewinn- und Umsatzwachstumsziele). Nicht<br />

marktorientierte Ausübungshürden werden in den Annahmen bzgl. der Anzahl der Optionen, die<br />

erwartungsgemäß ausüb bar werden, berücksichtigt. An jedem Bilanzstichtag wird die Schätzung<br />

der Anzahl an Optionen, die erwartungsgemäß ausübbar werden, überprüft. Die Auswirkungen ggf.<br />

zu berücksichtigender Änderungen ursprünglicher Schätzungen werden in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung sowie durch eine entsprechende Anpassung im Eigenkapital berücksichtigt.<br />

In der betrachteten Periode sind weder Optionen ausgegeben worden noch verfallen. 1.750<br />

Optionen sind durch Ausscheiden eines Mitarbeiters zurückgegeben worden. Damit sind zum<br />

Geschäftsjahresultimo 905.834 Optionsrechte (729.335 für Vorstandsmitglieder bzw. ehemalige<br />

Vorstandsmitglieder lmd 176.499 für Mitarbeiter) ausgegeben, so dass zukünftig insgesamt noch<br />

maximal 383.323 Aktienoptionen aus bedingtem Kapital ausgegeben werden können.<br />

2.17.2. Erfolgsbeteiligungsplan<br />

Die Gesellschaft bilanziert eine Verbindlichkeit und erfasst einen Aufwand für Bonusansprüche<br />

des Vorstands und der Arbeitnehmer. Eine Verbindlichkeit wird erfasst, wenn es eine vertragliche<br />

Verpflichtung gibt oder wenn aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine anzunehmende<br />

Verpflichtung entstanden ist.<br />

F-18


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

2.18. Leasingverhältnisse<br />

Das Leasing von Geschäftsausstattung, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum<br />

verbundenen Chancen und Risiken der Gesellschaft übertragen werden, gilt nach lAS 17 als<br />

Finanzierungsleasing-Verhältnis. Finanzierungsleasing-Verhältnisse werden zu Beginn des<br />

Leasingverhältnisses mit dem beizulegenden Zeitwert oder dem Barwert der<br />

Mindestleasingzahlungen angesetzt, sofern dieser Wert niedriger ist. Jede Leasingzahlung wird in<br />

einen Zins- und Tilgungsanteil gesplittet, so dass auf die verbliebene Verbindlichkeit ein konstanter<br />

Zinssatz entsteht. Die entsprechenden Leasingverpflichtungen sind in den Verbindlichkeiten aus<br />

Leasingverhältnissen enthalten. Der Zinsanteil der Finanzierungskosten wird unter Anwendung der<br />

Effektivzinsmethode über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst. Ist der<br />

Eigentumsübergang auf den Leasingnehmer am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />

hinreichend sicher, so wird der unter einem Finanzierungsleasing erworbene Gegenstand über den<br />

Zeitraum des erwarteten Nutzens abgeschrieben. Ansonsten wird über den kürzeren der beiden<br />

Zeiträume, Nutzungsdauer des Vermögenswertes oder Laufzeit des Leasingverhältnisses,<br />

abgeschrieben.<br />

Leasingverhältnisse, bei denen die mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Nutzen im<br />

Wesentlichen beim Leasinggeber verbleiben, gelten als Operating-Leasing. Unter Operating­<br />

Leasingverhältnissen geleistete Zahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />

ergebnis wirksam erfasst.<br />

2.19. Umsatz- und Ertragsrealisierung<br />

Die Gesellschaft erfasst Erträge, die zum beizulegenden Zeitwert der von der Gesellschaft<br />

erbrachten Dienstleistungen, abzüglich Umsatzsteuer, Rabatten und Nachlässen bewertet werden.<br />

Die Gegenleistung wird üblicherweise in bar erbracht. Werden die zugrunde liegenden<br />

Dienstleistungen abweichend zum Zahlungsmittelzufluss erbracht, wird der im Voraus erhaltene<br />

Barbetrag abgegrenzt und nach Maßgabe der Fertigstellung über den Zeitraum der zu erbringenden<br />

Dienstleistung erfasst.<br />

Nicht-rückerstattbare Vorauszahlungen und sonstige nicht-rückerstattbare zeitliche Zahlungen,<br />

welche im Rahmen bestimmter Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erhalten worden sind,<br />

werden als sonstige Erträge über die Periode der zugrunde liegenden Aktivitäten im Verhältnis der<br />

bislang aufgelaufenen Kosten zu den erwarteten Gesamtkosten der jeweiligen Aktivitäten erfasst.<br />

Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Ergebnis erfasst.<br />

F-19


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

2.20. Forschung und Entwicklung<br />

Die Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung umfassen alle dafür anfallenden Kosten<br />

einschließlich Personalkosten, Beraterkosten, Material- und Herstellungskosten, Fremdleistungen,<br />

Laborkosten und Gebühren für Rechtsberatung. Sie werden in dem Zeitraum, in dem sie anfallen,<br />

als Aufwand erfasst. Forschungs- und Entwicklungsgeräte werden aktiviert und über ihre erwartete<br />

Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />

3. Finanzrisikomanagement<br />

3.1. Finanzrisikofaktoren<br />

Mit ihren Geschäftstätigkeiten ist die Gesellschaft Risiken ausgesetzt, vor allem dem Marktrisiko<br />

(einschließlich Fremdwährungsrisiken, Zins- und Kursrisiken), dem Liquiditätsrisiko und in<br />

geringerem Maße auch dem Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiko. Die Gesellschaft konzentriert<br />

sich mit ihrem Risikomanagement auf die Unwägbarkeiten der Finanzmärkte und ist bestrebt,<br />

eventuelle negative Einflüsse auf die Fähigkeit der Gesellschaft, ihre Geschäftstätigkeiten zu<br />

finanzieren, zu minimieren. Die Gesellschaft setzt zur Absicherung ihrer Risiken weder<br />

eingebettete Derivate noch andere derivative Finanzinstrumente ein.<br />

Ein wirksames Risikomanagementsystem ist im Unternehmen implementiert und die Einhaltung<br />

nach Maßgabe der <strong>vom</strong> Aufsichtsrat gebilligten Grundsätze wird <strong>vom</strong> Controlling überwacht. Der<br />

Vorstand gibt dazu schriftliche Grundsätze zum gesamten Risikomanagement vor. Die Finanz- und<br />

Unternehmensrisiken werden <strong>vom</strong> Risikoverantwortlichen in enger Zusammenarbeit mit dem<br />

Vorstand erkannt, ausgewertet und kommuniziert. Zu jedem vierteljährlichem Abschlussstichtag<br />

werden zudem alle Gefährdungspotenziale, insbesondere diejenigen Finanzrisiken von<br />

wesentlicher Tragweite und himeichender Eintrittswahrscheinlichkeit, explizit kontrolliert und von<br />

Vorstand und Aufsichtsrat erörtert.<br />

(a) Marktrisiko<br />

(i) Fremdwährungsrisiko<br />

Die Gesellschaft arbeitet weltweit mit mehreren Dienstleistern zusammen und ist deshalb<br />

Währungsrisiken im Zusammenhang mit Devisenpositionen hauptsächlich in US-Dollar (USD),<br />

Schweizer Franken (CHF), Britischem Pfund (GBP) und in geringem Ausmaß auch in weiteren<br />

Fremdwährungen ausgesetzt. Fremdwährungsrisiken entstehen aufgrund künftiger Transaktionen<br />

und bilanzierter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sie entstehen, wenn künftige<br />

F-20


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

Transaktionen und bilanzierte Vermögens werte und Verbindlichkeiten auf eine Währung lauten,<br />

die nicht die funktionale Währung der Gesellschaft ist.<br />

Da das Währungsrisiko insgesamt begrenzt ist, hat die Gesellschaft noch keine<br />

Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, sondern versucht, über die Zuordnung von Mittelzu- und -<br />

abflüssen in derselben Währung eine wirtschaftliche Absicherung zu erreichen.<br />

(ii) Kursrisiko<br />

Die Gesellschaft ist keinem Risiko durch Kursschwankungen von Eigenkapitaltiteln ausgesetzt, da<br />

die Mittel nur in festverzinslichen Bankguthaben oder in festverzinslichen Finanzinvestitionen<br />

angelegt werden. Die Gesellschaft ist keinem Kursänderungsrisiko von Rohstoffen ausgesetzt.<br />

(b) Liquiditätsrisiko<br />

Ein vorsichtiges Liquiditätsrisiko-Management verlangt, dass genügend Barmittel und handelbare<br />

Wertpapiere zur Finanzierung der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft zur VerfUgung stehen. Die<br />

Gesellschaft hat sich zu keinen langfristigen Finanzinvestitionen verpflichtet. Die Gesellschaft<br />

verfügt über ein detailliertes Cash-Planungs system, welches regelmäßig aktualisiert wird.<br />

Hierdurch wird sichergestellt, dass WILEX jederzeit über ausreichende liquide Mittel verfUgt, um<br />

die Verbindlichkeiten bei Fälligkeit auszugleichen.<br />

(e) Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiko<br />

WILEX unterliegt in den Krediten bzw. Forderungen dem Risiko eines möglichen Ausfalls. Zum<br />

Bilanzstichtag werden nicht überfallige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen innerhalb der<br />

sonstigen Forderungen bilanziert, die gegenüber einem Kooperationspartner bestehen. Diese<br />

könnten verspätet oder gar nicht erfUllt werden. Im Zuge fortschreitender Geschäftsentwicklung<br />

wurden Kredit- bzw. Fordenmgsausfallrisiken als Gefahrdungspotenzial erkannt und in das<br />

Risikomanagementsystem eingebettet.<br />

(d) Cash Flow und Fair-Value-Zinsrisiko aus Finanzinstrumenten<br />

Die Gesellschaft legt ihre liquiden Mittel ausschließlich in festverzinslichen Bankguthaben oder<br />

kurzfristigen Festgelder an. Änderungen der Marktzinsen können sich deshalb auf die Fähigkeit der<br />

Gesellschaft auswirken, ausreichend Zinserträge aus diesen Finanzinstrumenten zu generieren.<br />

Durch diese konservative Anlagepolitik drohen jedoch keine Zahlungs ausfalle (vergleiche<br />

Anmerkungen 2.11 bzw. 2.12).<br />

F-21


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

3.2. Unternehmensfortführungsrisiko<br />

Nach dem in 2006 erfolgreich verlaufenem Börsengang und dem Zufluss der aus den<br />

Vereinbarungen mit den Firmen Ion Beam Applications S.A., BfÜssel, Belgien (IBA) und UCB<br />

resultierenden Erlöse kann die Gesellschaft die Forschung und Entwicklung insbesondere an den<br />

sich jeweils in der klinischen Phase III befindlichen, am weitesten fortgeschrittenen<br />

Produktkandidaten RENCAREX® und REDECTANE®, vorantreiben. Die liquiden Mittel reichen<br />

nach derzeitigem Planungs stand bis zum ersten Geschäftsquartal2010. Bis dahin geht der Vorstand<br />

davon aus, über Partnerschaften und / oder Kooperationen weitere Kapitalzuflüsse zu generieren.<br />

3.3. Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes<br />

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die in einem aktiven Markt gehandelt werden,<br />

richtet sich nach dem Börsenkurs am Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert von<br />

Finanzinstrumenten, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, wird mit Hilfe von<br />

Bewertungsmethoden bestimmt, d.h. Methoden und Annahmen, die sich nach den zum jeweiligen<br />

Bilanzstichtag geltenden Marktbedingungen richten. Können Börsen- oder Marktpreise nicht zur<br />

Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts herangezogen werden, sind die Zeitwerte anhand<br />

komplexer Bewertungsmodelle, z. B. nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren, darzustellen.<br />

4. Kritische Schätzungen und Ermessensentscheidungen<br />

Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden kontinuierlich beurteilt und beruhen auf<br />

Erfahrungen der Vergangenheit sowie weiteren Faktoren, einschließlich der Erwartung künftiger<br />

Ereignisse, die unter den Umständen als angemessen gelten. Die Schätzungen und Annahmen der<br />

Gesellschaft beziehen sich auf die Zukunft. Die sich ergebenden Schätzungen entsprechen<br />

naturgemäß in den seltensten Fällen exakt den späteren tatsächlichen Gegebenheiten. Diejenigen<br />

Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko bergen, wesentliche Veränderungen im<br />

Buchwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des kommenden Geschäftsjahres auszulösen,<br />

werden im Folgenden näher erläutert.<br />

Erfassung von sonstigen Erträgen<br />

Die Gesellschaft weist Erträge aus erhaltenen Vorauszahlungen von den Firmen Laboratorios deI<br />

Dr. Esteve S.A., Barcelona, Spanien (Esteve) und IBA sowie aus Kostenerstattung für die<br />

klinischen Studien an RENCAREX® und REDECTANE® der Phase III aus (vergleiche Anmerkung<br />

17). Die Vorauszahlung sowie die Kostenerstattung werden unter den sonstigen Erträgen im<br />

Verhältnis der bis zum Stichtag aufgelaufenen AufWendungen zum insgesamt erwarteten Aufwand<br />

für die klinischen Studien der Phase III ausgewiesen (Percentage-of-Completion-Methode). Sollte<br />

F-22


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

sich der erwartete Aufwand über diesen Zeitraum ändern, müsste WILEX in künftigen Zeiträumen<br />

diese Änderungen entsprechend ausweisen.<br />

Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen<br />

Die Gesellschaft weist Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen innerhalb des Personalaufwandes<br />

aus. Hierzu müssen für die Zukunft Annahmen hinsichtlich Berechnungsparameter<br />

getroffen werden, wie z. B. die erwartete Volatilität des Aktienkurses, die erwartete<br />

Dividendenausschüttung, der risikolose Zinssatz innerhalb der Optionslaufzeiten und die<br />

Fluktuationsrate von Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern. Sollten sich diese Annahmen ändern,<br />

müsste WILEX betreffende Parameter ändern, die Berechnung entsprechend anpassen und die<br />

Personalaufwendungen berichtigen (vergleiche Anmerkung 19).<br />

5. Sachanlagen<br />

Die Sachanlagen setzen sich zum 30. November 2008 und 2007 folgendermaßen zusammen:<br />

~schäftsjahr 2006 .... ......<br />

:< . er:;<br />

eigene geleaste sonstige Gesamt<br />

Laboraus- Laboraus- Geschäftsstattung<br />

stattung ausstattung<br />

in Tsd.€ in Tsd. € in Tsd.€ in Tsd.€<br />

;;" .... :, ...... ;\.: ' ..<br />

Anschaffungs kos ten 868<br />

. ".:." ;<br />

255 246 1.368<br />

Kumulierte Abschreibungen (647) (16) (196) (858)<br />

Nettobuchwert zum 30.11.2006 221 239 50 510<br />

GeschäfU>jahr2007 ,;. ..... f ....<br />

.' . ".:'. .. ....<br />

Eröffnungsbuchwert 221 239 50 510<br />

Zugänge 62 0 87 149<br />

Abschreibung (58) (20) (57) (135)<br />

Nettobuchwert zum 30.11.2007 225 219 80 524<br />

Stand 30.11.2007<br />

Anschaffungskosten 929 255 333 1.517<br />

Kumulierte Abschreibungen (704) (36) (253) (993)<br />

Nettobuchwert zum 30.11.2007 225 219 80 524<br />

'<br />

... '<br />

Geschäftsjahr.2008 )'; .... ... .. ..<br />

.. ..•..<br />

.•.<br />

Eröffnungsbuchwert 225 219 80 524<br />

Zugänge 7 0 46 53<br />

Abschreibung (50) (20) (46) (115)<br />

Nettobuchwert zum 30.11.2008 183 199 80 462<br />

:;<br />

.<br />

....... '.' ".<br />

"'<br />

Stand 30.11.2008<br />

Anschaffungskosten 937 255 379 1.570<br />

Kumulierte Abschreibungen (754) (55) (299) (1.108)<br />

Nettobuchwert zum 30.11.2008 183 199 80 462<br />

...<br />

F-23


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

Die Abschreibungen in Höhe von 115 Tsd. € (2007: 135 Tsd. €) wurden als Forschungs- und Entwicklungs<br />

aufwand (2008: 69 Tsd. €; 2007: 78 Tsd. €) und als allgemeiner Verwaltungs aufwand<br />

(2008: 46 Tsd. €; 2007: 57 Tsd. €) ergebniswirksam erfasst. Der Kapitalabfluss aus dem Erwerb<br />

von Sachanlagen betrug im Geschäftsjahr 56 Tsd. € (2007: 146 Tsd. €).<br />

6. Immaterielle Vermögenswerte<br />

Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich zum 30. November 2008 und 2007 folgendermaßen<br />

zusammen:<br />

Software Lizenzen Gesamt<br />

in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />

Geschäftsjahr 2006 ......> .•.'. .. ... .<br />

I.·.~ ....?<br />

Anschaffunqskosten 82 1.436 1.518<br />

Kum ulierte Abschreibungen (76) (157) (234)<br />

Netto buchwert zum 30.11.2006 6 1.279 1.284<br />

Geschäftsjahr 2007. •....... ..... •••• .'.. >:.>'. . .."<br />

Eröffnunqsbuchwert 6 1.279 1.284<br />

Zugänge 36 360 396<br />

Abschreibung (7) (116) (123)<br />

Nettobuchwert zum 30.11.2007 34 1.523 1.557<br />

Stand 30.11.2007<br />

Ansc haff un g skos ten 118 1.795 1.914<br />

Kumulierte AbschreibunQen (84) (273) (357)<br />

Netto buchwert zum 30.11.2007 34 1.523 1.557<br />

...<br />

.<br />

Ge~


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 I Anhang<br />

WILEX hat mit der Bayer Corporation Business Group Diagnostics, Tarrytown, NY, USA im Jahr<br />

2001 eine Lizenz-, Sublizenz- und Optionsvereinbarung über den Erwerb bestimmter Rechte aus<br />

dem MN-Patentportfolio von Bayer abgeschlossen. "MN" (ebenfalls bekannt als CA IX) ist ein<br />

tumor-assoziiertes Antigen, das in einer hohen Anzahl von Krebsarten exprimiert wird,<br />

einschließlich in nahezu allen klarzelligen Nierenzellkarzinomen. Durch diese Vereinbarung erhält<br />

WILEX bestimmte Schutzrechte für ihren Antikörper G250. WILEX hat die Anschaffungskosten<br />

für den Erwerb der Lizenz von Bayer aktiviert und schreibt die Lizenz über den Zeitraum ab, in<br />

welchem das zugrunde liegende MN Patent genutzt wird.<br />

Im Oktober 2004 hat WILEX die Anschaffungskosten für einen Optionsvertrag mit Centocor Inc.,<br />

Malvem, PA, USA aktiviert. Gemäß diesem Optionsvertrag, den WILEX bis zum<br />

Zulassungsantrag für RENCAREX® in den USA ausüben kann, erwarb die Gesellschaft eine<br />

Option an den exklusiven Marketingrechten an dem G250 Antikörper (RENCAREX®) in den USA.<br />

1999 erwarb WILEX von Centocor eine Exklusivlizenz für den Antikörper G250 zur weltweiten<br />

Entwicklung und Vermarktung außerhalb der USA. Damals behielt Centocor eine Option für die<br />

Vermarktungsrechte in den USA, die bis zum Zeitpunkt des Zulassungsantrags für RENCAREX®<br />

in den USA ausübbar sein sollte. Gemäß dem Optionsvertrag erhielt Centocor eine Vorauszahlung<br />

und ist zum Erhalt weiterer Erfolgszahllmgen und Lizenzgebühren aus dem Verkauf des<br />

Medikaments in den USA berechtigt, wenn WILEX die Option ausübt. Der Optionsvertrag wird zu<br />

Anschaffungskosten bilanziert und über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Patents für den<br />

Antikörper G250 abgeschrieben.<br />

Im Juni 2006 wurde ein neues Lizenzierungsabkommen zwischen WILEX und der Firma<br />

Genentech Inc., San Francisco, CA, USA abgeschlossen. Genentech ist im Besitz eines Patents,<br />

welches unter anderem ein Verfahren schützt, das zur späteren Herstellung von RENCAREX®<br />

unabdingbar ist. Daher erwarb WILEX für den Antikörper RENCAREX® eine nicht exklusive<br />

Lizenz an dem so genannten "CabillylI-Patent", mit dem Recht, Unterlizenzen vergeben zu<br />

können.<br />

Die Lizenzgebühr wurde im Juni 2006 in Höhe des Barwertes als immaterieller Vermögenswert<br />

aktiviert und linear bis Dezember 2018, dem Auslaufen des zugrunde liegenden Patents (US Patent<br />

No. 6,331,415 mit Ursprung 18. Dezember 2001), abgeschrieben. Die Abschreibung ist in den<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Die Lizenzgebühr ist in mehreren Tranchen zu<br />

begleichen. Die Zahlungsverpflichtungen der noch offenen Tranche sind in der Bilanzposition<br />

"Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" (vergleiche Anmerkung 15) aufgeführt.<br />

F-25


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

Mit der amerikanischen Marktzulassung durch die FDA entsteht eine weitere Verpflichtung in<br />

Form einer Meilensteinzahlung. Dieser Betrag erhöht im Zeitpunkt der Marktzulassung die<br />

Anschaffungskosten der Lizenz und wird über die verbleibende Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />

Darüber hinaus sind noch Tantiemenzahlungen, basierend auf dem jährlichen Nettoumsatz mit dem<br />

Produkt RENCAREX®, vereinbart. Inzwischen ist das Cabilly lI-Patent von Genentech durch das<br />

US-Patentamt im Februar 2007 fUr weder neu noch erfinderisch erklärt worden. Das Verfahren ist<br />

allerdings noch nicht abgeschlossen. Genentech hat gegen die Entscheidung des US-Patentamts<br />

mittlerweile Berufung eingelegt. Sollte das Patent am Ende für nichtig erklärt werden, muss<br />

WILEX möglicherweise zukünftig keine Zahlungen mehr leisten. Wenn diese Situation einträte,<br />

müsste die Gesellschaft diesen immateriellen Vermögenswert wertmindernd abschreiben.<br />

Im Februar 2007 hat WILEX die Option auf den Erwerb eines Patentportfolios der Dendreon<br />

Corporation, Seattle, W A, USA ausgeübt. Das Portfolio umfasst sämtliche Patente lmd<br />

Patentanmeldungen von Dendreon für uPA-Inhibitoren. Damit wird die nachfolgende klinische<br />

Entwicklung der zweiten Generation von uPA-Inhibitoren, die sich noch nicht in der Erforschung<br />

befinden, umfassender abgesichert. Die Patentgebühr wurde im Februar 2007 in Höhe des<br />

Barwertes als immaterieller Vermögenswert aktiviert und linear bis Dezember 2020, dem<br />

Auslaufen des zugrunde liegenden Patents, abgeschrieben. Die Abschreibung ist in den<br />

Forschungs- und Entwickhmgskosten enthalten. Die Lizenzgebühr ist in zwei Tranchen zu<br />

begleichen. Die Zahlungsverpflichtungen der noch offenen Tranche sind in den Bilanzpositionen<br />

"Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" (vergleiche Anmer-kung 15) aufgeführt. Sofern die<br />

Programme in die klinische Entwicklung eintreten, würden weitere Meilensteine zur Zahlung<br />

fällig.<br />

7. Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />

Als sonstiger langfristiger Vermögenswert wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung<br />

einer Pensionsverpflichtlmg (23 Tsd. €) ausgewiesen (vergleiche Anmerkung 2.7). Die Gesellschaft<br />

ist zu keiner weiteren Zahlung in den Plan verpflichtet. Da in den nächsten fünf Jahren weder<br />

weitere Pensions zahlungen noch der Eintritt in die Pension erwartet wird, wurde diese<br />

Bilanzposition anders als im Vorjahr (2007: Sonstigen Forderungen 22 Tsd. €) zugeordnet.<br />

F-26


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

8. Vorräte<br />

Bei den Vorräten (2008: 22 Tsd. €; 2007: 22 Tsd. €) handelt es sich um Rohstoffe für den Bereich<br />

Forschung und Entwicklung und dabei vornehmlich um chemische Stoffe für das Labor.<br />

9. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Vorauszahlungen sowie<br />

sonstige Forderungen<br />

Die sonstigen Vermögenswerte, geleisteten Vorauszahlungen und sonstigen Forderungen setzen<br />

sich folgendermaßen zusammen:<br />

30.11.2008 30.11.2007<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Versicherungen 97 168<br />

VorauszahlunQen an Dienstleister 951 1.036<br />

AbQeQrenzte Quellensteuer 23 38<br />

Sonstiqe 1 1<br />

Sonstige Vennägenswerte und geleistete<br />

Vorauszahlungen 1.072 1.243<br />

Die Vorauszahlungen an Dienstleister beinhalten insbesondere Zahlungen an Dienstleister in der<br />

klinischen Entwicklung und Auftragsfertiger.<br />

WILEX wies in 2008 und 2007 abgegrenzte Quellensteuern aus. WILEX erhielt im April 2004 eine<br />

Vorauszahlung des spanischen Pharmaunternehmens Esteve, von der die spanischen Behörden<br />

einen bestimmten prozentualen Anteil einbehielten. Diese Steuerabgrenzung wurde mit den<br />

Anschaffungskosten bilanziert und wird entsprechend der Ertragserfassung der zugrunde liegenden<br />

Vorauszahlung als Steueraufwand erfasst.<br />

Die sonstigen Forderungen setzen sich folgendermaßen zusammen:<br />

30.11.2008 30.11.2007<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

U msatzsteuerf orderung 45 83<br />

Kapit alertraQsteuererst attunQ 96 5<br />

Aktivwert der RückdeckunQsversicherunQ 0 22<br />

ForderunQen aus LieferunQen und LeistunQen 42 0<br />

Sonstiae Vermöaenswerte 2 1<br />

Sonstige Forderungen 185 111<br />

F-27


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 ! Anhang<br />

Da der Gesellschaft bislang nur betriebliche Verluste entstanden sind, wurde die<br />

Kapitalertragsteuer erstattet. Der in 2007 in den sonstigen Forderungen ausgewiesene Aktivwert<br />

der Versicherung bezieht sich auf die Rückdeckungsversicherung für die Pensionszusage an Prof.<br />

Dr. Olaf G. Wilhelm (vergleiche Anmerkung 2.7). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

sind durch den Lizenzvertrag mit IBA entstanden.<br />

10. Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Finanzinvestitionen<br />

30.11.2008 30.11.2007<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12.137 18.796<br />

Finanzinvestitionen mit Restlaufzeit < 1 Jahr 0 15.375<br />

Summe 12.137 34.170<br />

Die Reduzierung der Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente bzw. Finanzinvestitionen im<br />

Vergleich zum Geschäftsjahr 2007 ist auf die Inanspruchnahme der insbesondere aus dem<br />

Börsengang stammenden liquiden Mittel für die klinische Entwicklung zurückzuführen. Als<br />

Finanzinvestition wurde eine in 2007 getätigte Investition in eine einjährige Festgeldanlageform<br />

kategorisiert, welche in 2008 auslief (vergleiche Anmerkung 2.11).<br />

11. Eigenkapital<br />

Das Grundkapital per 30. November 2008 besteht aus 1l.962.754 (30. November 2007:<br />

1l.962.754) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Gnmdkapital<br />

in Höhe von 1 € pro Aktie. Der rechnerische Nominalbetrag und ein eventueller Aufschlag auf die<br />

Ausgabe von Aktien werden jeweils unter dem "Gezeichneten Kapital" und der ,,Kapitalrücklage"<br />

erfasst.<br />

F-28


WILEX AG Jahresabschluss (lFRS) zum 30. November 2008 I Anhang<br />

Die folgenden Aktien wurden seit Gründung ausgegeben:<br />

Ilfuncb" A.sgm 8r1rcg inH:rtIeJSegsts" Pnzai da" PI


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

12. Förderung <strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium<br />

Die Gesellschaft erhielt Ende 2003 den erstmals vergebenen "Clinical Partnership Award" des<br />

Brustkrebs-Forschungsprogramms des US-Verteidigungsministeriums. Das Fördergeld in Höhe<br />

von<br />

4,0 Mio. USD dient WILEX zur Finanzierung der klinischen Entwicklung von WX-UKI in zwei<br />

klinischen Studien am Fox Chase Cancer Center Philadelphia, PA, USA. Des Weiteren wurde <strong>vom</strong><br />

US-Verteidigungsministerium in 2006 die weit~re Zahlung von 1,0 Mio USD für spätere<br />

Forschungsprojekte innerhalb WX-67l (MESUPRO~) zugesagt, um die Serinproteasen-Inhibitor­<br />

Entwicklung voranzutreiben. Die Zahlungen an WILEX sollen vierteljährlich bis ins Jahr 2009<br />

erfolgen. So lange die Kosten für die Studien an WX UK-l sowie an MESUPRON® (Brustkrebs)<br />

noch nicht als Aufwand erfasst sind, werden die Zahlungen an WILEX als Verbindlichkeit<br />

bilanziert. Kostenerstattungen werden unter den sonstigen Erträgen ergebniswirksam ausgewiesen<br />

(vergleiche Anmerkung 17).<br />

13. Pensionsverpflichtungen<br />

Im Jahr 1999 gewährte die Gesellschaft dem damaligen Geschäftsführer und heutigen Vorstandsvorsitzenden<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung in<br />

Höhe einer einmaligen Leistung von 15 Tsd. €. Die Pensionsverpflichtung wird zum Aktivwert der<br />

Rückdeckungsversicherung ausgewiesen und zum Bilanzstichtag vollständig durch diese abgedeckt<br />

(vergleiche Anmerkung 2.7). Die Gesellschaft ist zu keiner weiteren Zahlung in den Plan<br />

verpflichtet. In den nächsten fünf Jahren werden keine Pensionszahlungen erwartet.<br />

14. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten werden bilanziert, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber<br />

Dritten besteht. Verbindlichkeiten werden zum Nennwert oder zum Barwert angesetzt, wenn es<br />

sich um langfristige Schuldverhältnisse handelt. Als langfristige Verbindlichkeiten werden alle<br />

Positionen erfasst, deren Fälligkeit ein Jahr oder länger beträgt. Sie setzen sich wie folgt<br />

zusammen:<br />

3>.11.2008 30.11.2007<br />

inTs:I.€ inTs:I. €<br />

~renz:ung Este\€ / IPA 157 fJJ7<br />

Metrückstellung (IFRS) 43 0<br />

RCd


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

Mit Voranschreiten der klinischen Studien der Phase III reduziert sich derjenige Teil der erhaltenen<br />

Meilensteinzahlungen, welcher in einem Jahr oder später abgegrenzt wird. Wegen eines bis einschließlich<br />

2009 mietfreien Monats muss nach IFRS eine Mietrückstellung für diese Position<br />

bilanziert werden. Mit Wirkung des zehnjährigen Bestehens der WILEX AG wurde erstmalig ein<br />

Aufwand für ein zehnjähriges Dienstjubiläum erfasst, das in 2008 für alle Mitarbeiter beschlossen<br />

und eingeführt wurde. Je nach Dauer der Mitarbeiterzugehörigkeit wurde dieser Personalaufwand<br />

in eine kurz- und langfristige Rückstellung unterteilt. Das zur Bewertung notwendige<br />

versicherungsmathematische Gutachten stützt sich auf verschiedene Annahmen (z. B. Fluktuation<br />

und Zinsentwicklung) und muss jährlich zum Bilanzstichtag auf die Entwicklung dieser Parameter<br />

angepasst werden.<br />

15. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige<br />

kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

Die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich von 1.748<br />

Tsd. € im Geschäftsjahr 2007 auf 1.788 Tsd. € im Geschäftsjahr 2008.<br />

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:<br />

3>.11.2008 30.11.2007<br />

inTs:1.€ inTs:1.€<br />

Urlautsrückstellungen 293 262<br />

Atgrenzung US-VerteidigJngsministerium 1.095 932<br />

Atgrenzung Este\e / IßC\ 3.304 1.387<br />

Sa2:ialabJaten urd sonstige SteJern 107 93<br />

Scnstige Pcssive Red1m.ngscbgrEflZU19 0 4<br />

Zahlurgsverplichturgen alS Li2Bnzawerb 0 356<br />

Atgegrenzte Verl:lrdlichketten 2660 6.232<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 7.460 9.296<br />

Die Erhöhung der passiven Abgrenzungsposten für das US-Verteidigungsministerium geht auf<br />

Eingangszahlungen für die erweiterten Fördermittel zurück (vergleiche Anmerkung 12). Die von<br />

Kooperationspartnern erhaltenen und damit abzugrenzenden Vorauszahlungen sind im betrachteten<br />

Zeitraum durch die neue Lizenzvertragsvereinbarung mit IBA angestiegen. Die kurzfristigen<br />

Verbindlichkeiten im Bereich Sozialabgaben und sonstige Steuern haben sich aufgrund einer<br />

höheren Anzahl von Mitarbeitern erhöht. Kurzfristige Zahlungsverpflichtungen durch<br />

Lizenzerwerb, welche in Anmerkung 6 näher erläutert sind, waren nicht mehr zu verzeichnen.<br />

F-31


WILEX AG Jahresabschluss (lFRS) zum 30. November 2008 ! Anhang<br />

Die abgegrenzten Verbindlichkeiten sind folgendermaßen zusammengesetzt:<br />

30.11.2008 30.11.2007<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Ausstehende Rechnungen 1.499 5.246<br />

Mitarbeiterboni und Tantiemen 920 743<br />

Rechts- und Beratungskosten 179 176<br />

Sonstige 62 67<br />

Summe 2.660 6.232<br />

WILEX bilanziert abgegrenzte Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen, wenn die<br />

Gesellschaft eine gegenwärtige Verpflichtung aus dem Erhalt von Lieferungen und Leistungen hat.<br />

Die Abgrenzung wurde in Höhe der bestmöglichen Schätzung des zur Erfüllung der gegenwärtigen<br />

Verpflichtung erforderlichen Zahlungsabflusses gebildet. Die meisten Verpflichtungen dieser<br />

Kategorie bestehen aus externen Forschungs- und Entwicklungskosten seitens<br />

Dienstleistungsorganisationen für präklinische und klinische Studien und Tätigkeiten sowie den<br />

Herstellungskosten der Ausgangsmaterialien. Die signifikante Reduzierung der ausstehenden<br />

Rechnungen ist in der großen Anzahl im abgeschlossenen Geschäftsjahr eingegangenen<br />

Rechnungen für Patienten und Prüfzentren verschiedener klinischer Studien begründet.<br />

Die Mitarbeiterboni und Tantiemen werden abhängig von der Unternehmens entwicklung und den<br />

Leistungen der Mitarbeiter gewährt und sind im folgenden Geschäftsjahr zur Zahlung fällig.<br />

16. Sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten<br />

Buchwerte und beizulegende Zeitwerte (Fair Value) werden aus nachfolgenden Tabellen<br />

ersichtlich. Zudem wurden die Finanzinstrumente nach lAS 39 in Kategorien eingeteilt (vergleiche<br />

Anmerkung 2.13):<br />

Bewertung zum 30.11.2008 Bewertung zum 30.11.2007<br />

Bewertungskategorie<br />

in Tsd.€ nach lAS 39 Buchwert FairValue Buchwert FairValue<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte Loans and Receivables 23 23 0 0<br />

Sonstige Forderungen Loans and Receivables 185 185 111 111<br />

Finanzinvestitionen Held-to-maturity 0 0 15.375 15.375<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten Loans and Receivables -252 -252 -507 -507<br />

Verbindlichkeiten aus Ueferungen und Loans and Receivables<br />

Leistungen -1.788 -1.788 -1.748 -1.748<br />

Verbindlichkeiten aus<br />

Financial Liabilities<br />

Leasingverhältnissen Amortized Costs -15 -15 -81 -81<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Loans and Receivables -7.460 -7.460 -9.296 -9.296<br />

Summe -9.307 -9.307 3.854 3.854<br />

Aggregation nach Loans and Receivables -9.292 -9.292 -11.44C -11.440<br />

Bewertungskriterien Held-to-maturity 0 0 15.371: 15.375<br />

Financial Liabilities<br />

Amortized Costs -15 -15 -81 -81<br />

Die sonstigen Forderungen sind allesamt mit Restlaufzeiten von deutlich unter einem Jahr ohne<br />

erkennbare Ausfallrisiken gekennzeichnet, die sonstigen langfristigen Vermögenswerte (vergleiche<br />

F-32


WILEX AG Jahresabschluss (lFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

Anmerkung 2.7) werden in Höhe des Aktivwerts einer Rückdeckungsversicherung bewertet. Die<br />

Finanzinvestition in Höhe von 15,0 Mio. € wurde fest verzinst und bis Laufzeitende gehalten,<br />

insofern entsprechen Buchwert und Fair Value von allen Aktiv-Bilanzpositionen einander.<br />

Die bilanzierten sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus<br />

Lieferungen und Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten, somit entsprechen deren<br />

Buchwerte zum Abschlussstichtag ebenfalls dem beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten aus<br />

Leasingverhältnissen bemessen sich anhand eines Tilgungsplans und sind kurzfristig fällig.<br />

Insofern sind Buchwert und Fair Value auch hier identisch.<br />

17. Sonstige Erträge<br />

Die sonstigen Erträge sind folgendermaßen zusammengesetzt:<br />

2008 2007<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Förderung des US-Verteidigungsministeriums 218 574<br />

Ertragsrealisierung Lizenzverträge 1.935 1.760<br />

Auflösung sonstiger Verbindlichkeiten 1.055 250<br />

..<br />

l~nn!'ltinE~ - 3.208 2.583<br />

WILEX und Esteve schlossen am 14. April 2004 einen exklusiven Lizenzvertrag für den chimären<br />

Antikörper RENCAREX® von WILEX für Südeuropa ab. Esteve erhielt die Vermarktungsrechte<br />

an RENCAREX® für Spanien, Italien, Portugal, Griechenland, Andorra und optional Türkei.<br />

WILEX ist für die klinische Entwicklung und Herstellung von RENCARE~ sowie den<br />

weltweiten regulatorischen Zulassungsprozess verantwortlich. WILEX erhielt seit dem Jahr 2004<br />

gemäß den Vertragsbedingungen Zahlungen in Höhe von 5,0 Mio. €. Diese Zahlungen werden<br />

unter den sonstigen Erträgen entsprechend dem Grad der Fertigstellung ergebniswirksam erfasst.<br />

Der Fertigstellungsgrad wird durch Kalkulation des Anteils der für die klinische Studie der Phase<br />

III an RENCAREX® entstandenen tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungskosten an dem<br />

zugrunde liegenden Budget fur die gesamten klinischen Kosten bestimmt. Des Weiteren ist WILEX<br />

zum Erhalt weiterer erfolgsabhängiger Meilensteinzahlungen und Lizenzgebühren auf<br />

Umsatzerlöse berechtigt.<br />

Am 6. Juni 2008 hat WILEX einen weltweit exklusiven Lizenzvertrag zur Vermarktung, den<br />

Vertrieb und Verkauf sowie radioaktive Markierung des diagnostischen Produktkandidaten<br />

REDECTANE® (fruher CA9-SCAN) mit IBA unterzeichnet. Der Vertrag sichert WILEX neben<br />

verschiedenen Zahlungen und Sachleistungen einen Anteil am zukünftigen Netto-Verkaufserlös in<br />

Höhe von 45 %. Bis zum erst- und einmaligen Erreichen eines Umsatzes von 7 Mio. € beträgt der<br />

Anteil 20 %. Des Weiteren umfasst die Vereinbarung Sachleistungen und Vorauszahlungen für<br />

F-33


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

WILEX, die ebenfalls unter den sonstigen Erträgen entsprechend dem Grad der Fertigstellung<br />

ergebniswirksam erfasst werden.<br />

WILEX erhielt F ördergelder <strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium, welche einen Teil der klinischen<br />

Entwicklungskosten in den Phasen I und II für WX-UKI bzw. MESUPRON@ abdecken (vergleiche<br />

Anmerkung 12). Die Zahlungen an WILEX erfolgen vierteljährlich bis zum Jahr 2009. So lange die<br />

Kosten für die Studien noch nicht als Aufwand erfasst sind, werden die Zahlungen als<br />

Verbindlichkeiten bilanziert. Die Minderung dieser Verbindlichkeiten wird unter den sonstigen<br />

Erträgen ergebniswirksam ausgewiesen.<br />

In dem Posten Auflösung sonstiger Verbindlichkeiten sind insbesondere nicht oder in geringerem<br />

Ausmaß in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen sowie nicht ausgezahlte<br />

Vorstandstantiemen für VOljahre erfasst.<br />

18. Aufwandsarten<br />

Folgende Aufwandsarten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:<br />

2008 2007<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Personalaufwand 6.368 5.269<br />

Reise kosten 466 485<br />

Mietaufwand 653 597<br />

Labor- und sonstige innerbetriebliche Kosten 1.918 1.522<br />

Externe Forschungs- und Entwicklungskosten 13.512 16.230<br />

Rechts- und Beratungskosten 1.432 2.149<br />

Abschreibungen 253 258<br />

Insgesamt 24.601 26.510<br />

In den Labor- und sonstigen innerbetrieblichen Kosten sind Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und<br />

Betriebsstoffe sowie sonstige bezogenen Waren in Höhe von 183 Tsd. € beinhaltet (2007: 224 Tsd.<br />

€). Die externen Forschungs- und Entwicklungskosten stellen Aufwendungen für bezogene<br />

Leistungen, insbesondere für Dienstleister der klinischen Entwicklung, dar. Mit Voranschreiten<br />

verschiedener klinischer Studien sind diese im Geschäftsjahr zurückgegangen, da im Allgemeinen<br />

die Kosten im frühen Stadium durch Vorabzahlungen an Dienstleister und den Einschluss von<br />

Patienten höher sind.<br />

F-34


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

19. Personalaufwand<br />

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:<br />

2008 2007<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Löhne und Gehälter 4.406 3.427<br />

Sozialversicherung 575 452<br />

Boni 875 743<br />

Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen 287 474<br />

Aufwand aus der Bewertung für Dienstjubiläen 59 0<br />

Sonstige Personalaufwendungen 167 173<br />

ID.<br />

.1. ufwand' Imt 6.368 5.269<br />

Die Erhöhung der Positionen Löhne und Gehälter sowie Sozialversicherung und Boni sind zum<br />

einen auf eine erhöhte Mitarbeiteranzahl gegenüber 2007, zum anderen auch auf Lohnsteigerungen<br />

bzw. Beförderungen zurückzuführen.<br />

Erstmalig wurde ein Aufwand für ein zehnjähriges Dienstjubiläum erfasst (vergleiche Anmerkung<br />

14).<br />

WILEX beschäftigte in den Vergleichsperioden im Durchschnitt folgende Anzahl von<br />

Mitarbeitern:<br />

2008 2.007<br />

Verwaltung 19 15<br />

Forschung und Entwicklung 43 36<br />

Durchschnittsanzahl Mitarbeiter" 62 51<br />

* InklUSive Vorstand<br />

Die Bewertung der Aktienoptionen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung (vergleiche Anmerkung<br />

2.17.1) zog in 2008 mit 287 Tsd. € einen geringeren Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr<br />

(474 Tsd. €) nach sich. Gründe dafür sind, dass zum einen der Großteil der Aktienoptionen bereits<br />

unverfallbar und somit unter Aufwandsgesichtspunkten schon in den Vorperioden abgebildet ist<br />

und es zum anderen im abgelaufenen Geschäftsjahr zu keiner neuen Ausgabe gekommen ist.<br />

F-35


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

Nachstehend die Berechnung für das Berichtsjahr:<br />

Art ~er Vei~inba.i~ng . . .;,.' ....<br />

'Tranche 1 Tranche 2, 'Tianche3 Tranche 4 Tranch~5 TranQne6 Tranche7<br />

Tag der Gewährung 30.12.2005 31.01.2006 28.02.2006 28.04.2006 30.09.2006 30.09.2007 31.10.2007<br />

Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehende Optionen 318.388 167.343 85.078 3.040 148.635 33.100 152.000<br />

In der Berichlsperiode gewährte Optionen 0 0 0 0 0 0 0<br />

In der Berichtsperiode verwirkte Optionen 0 0 0 0 0 1.750 0<br />

In der Berichlsperiode ausgeübte Optionen 0 0 0 0 0 0 0<br />

In der Berichtsperiode verfallene Optionen 0 0 0 0 0 0 0<br />

Am Ende der Berichtsperiode ausstehende Optionen 318.388 167.343 85.078 3.040 148.635 31.350 152.000<br />

Ausübbare Optionen zum 30.11.2008 0 0 0 0 0 0 0<br />

Maximale Laufzeit 10Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />

Die Aktienoptionen wurden unter Berücksichtigung verschiedener Ausübungsbedingungen laut<br />

den zugrunde liegenden Optionsbedingungen (SOP 2005) anhand eines Binomialmodells<br />

berechnet. Die beizulegenden Werte werden im Folgenden dargestellt. Der Ausgleich erfolgt dabei<br />

in Eigenkapitalinstrumenten. Während für die Tranchen 1 bis 5 jeweils eine Laufzeit von 24<br />

Monaten und somit je ein Optionswert vorliegt, liegen für die Tranchen 6 und 7 auf grund der<br />

unterschiedlichen Vesting Zeitpunkte jeweils neun verschiedene Laufzeiten und Optionswerte vor:<br />

'<br />

:'i Ausgab~zeitpu!1kt Erwa~~te Laufzeit OptionsWert '.,<br />

",;"<br />

:,' ..<br />

....;,.> ..... (gerundet)in € ",<br />

••<br />

TranoheJ. 30.12.2005 24 Monate 2,42<br />

Tranohe:2 ; 31.01.2006 24 Monate 2,36<br />

Tranche:3 28.02.2006 25 Monate 2,44<br />

Tranohe 4 28.04.2006 24 Monate 2,40<br />

TranChe.q " 30.09.2006 24 Monate 2,48<br />

:,,5 Ausgabezeitpunkt ErWartete LaUfzeit Optionswert '~.,<br />

Tranctre6 '.<br />

;, ; <<br />

'.'<br />

..;:<br />

/ .. (ger~l1det) inJ<br />

Ieilf 30.09.2007 24 Monate 2,92<br />

.;teil 2 : "c." 30.09.2007 27 Monate 3,11<br />

;1e1l3 , 30.09.2007 30 Monate 3,24<br />

,'-:',-<br />

Teir~<br />

30.09.2007 33 Monate 3,37<br />

teIlS" .. t 30.09.2007 36 Monate 3,50<br />

t~il6 ,;~,,:,; 30.09.2007 39 Monate 3,67<br />

Teil.? '.;":'.: ;: 30.09.2007 42 Monate 3,74<br />

TeIl8;; .... ·'· 30.09.2007 45 Monate 3,98<br />

TeU9;" , 30.09.2007 48 Monate 4,08<br />

F-36


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

.•••. ····>:6\~~gabezeitp11!"lkt<br />

EtW~rteteLallfzeit<br />

Tr(lnqh~t«


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

M(idE)lIparamilter .!> ' . . >/. ·<br />

Tranc~e6.< ..«, ." ..•... ~:~ .. ,.>., .. ·TeUf Teil 2 Teil 3 ·JeU4 Teilß .Teil!) TeU TE)il8 Teil 9<br />

Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€<br />

Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag<br />

10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />

Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 24 27 30 33 36 39 42 45 48<br />

Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt 9,73€ 9,73 € 9,73 € 9,73 € 9,73€ 9,73 € 9,73€ 9,73€ 9,73€<br />

Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />

Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 4,06% 4,07% 4,08% 4,09% 4,10% 4,11% 4,13% 4,14% 4,15%<br />

Erwartete Volatilität für die Laufzeit 47,40% 47,52% 46,82% 46,30% 45,95% 46,31% 45,25% 46,97% 46,48%<br />

Erwartete Fluktuation der Options inhaber ab Bilanzstichtag 5,50% 11,22% 12,52% 13,81% 15,11% 16,40% 17,70% 18,99% 20,28%<br />

Moa()llp~ril'rI1et~r . .. ,,,.<br />

Trallcbe]> . ..' .:' .. ", ... .'<br />

~:~ .. :: :""~ .... :;<br />

..<br />

,. .,.'.: Teil:! :Teil2 . Teil 3 Teil 4 ;Te1l5 Teil 6 Teill TeilB TeU9<br />

Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen 9,02 € 9,02€ 9,02 € 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€<br />

Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag<br />

10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />

Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 24 26 29 32 35 38 41 44 47<br />

Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62 € 9,62€ 9,62 € 9,62€ 9,62€<br />

Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />

Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 4,07% 4,07% 4,07% 4,06% 4,06% 4,06% 4,07% 4,07% 4,08%<br />

Erwartete Volatilität für die Laufzeit 50,10% 48,96% 49,14% 48,68% 47,94% 47,94% 47,47% 47,44% 48,19%<br />

Erwartete Fluktuation der Optionsinhaber ab Bilanzstichtag 0,05% 0,13% 0,13% 0,13% 0,13% 0,13% 0,13% 0,13% 0,13%<br />

Die Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen der Tranche I bis 5 wurde jeweils auf Basis der zu<br />

diesem Stichtag vorliegenden aktuellsten Unternehmensbewertung der WILEX AG durchgeführt<br />

und stellt zu den jeweiligen Ausgabestichtagen nach einvernehmlicher Ansicht des Aufsichtsrats<br />

und des Vorstands der Gesellschaft die bestmögliche Schätzung des Kurses dar, da zu diesen<br />

Zeitpunkten die WILEX AG noch nicht an der Börse notiert war. Die Aktienbewertung von 6,90 €<br />

für alle ausgegebenen Tranchen ergibt sich als historischer Wert aus der letzten Finanzierungsrunde<br />

der WILEX AG, welche in 2005 durchgeführt wurde.<br />

Da die WILEX AG seit dem 13. November 2006 an der Börse notiert ist, wurde die<br />

Aktienbewertung der Tranchen 6 und 7 jeweils auf Basis der zum jeweiligen Tag der Gewährung<br />

vorliegenden Aktienkurse durchgeführt. Der Aktienkurs für die Tranche 6 betrug zum 28.<br />

September 20079,84 € und für die Tranche 7 zum 31. Oktober 20079,02 €.<br />

Die Ermittlung des Ausübungspreises der Tranchen 6 und 7 basiert gemäß den<br />

Optionsbedingungen auf dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse für Aktien der WILEX AG an<br />

den letzten zehn Handelstagen der Wertpapierbörse, an welcher die Aktien gehandelt werden, vor<br />

dem Tag der Ausgabe der Aktienoptionen (Tag der Annahme des Optionsangebots der Gesellschaft<br />

durch den Berechtigten). Da die Berechtigten das Optionsangebot an unterschiedlichen Tagen<br />

angenommen haben, ergeben sich innerhalb der Tranche 6 und 7 grundsätzlich unterschiedliche<br />

Ausübungspreise. Da die Abweichung der Ausübungspreise innerhalb der jeweiligen Tranche von<br />

unwesentlicher Höhe ist, wurde für die Tranchen 6 und 7 jeweils ein gewichteter Ausübungspreis<br />

zugrunde gelegt.<br />

F-38


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

Die Ermittlung der risikolosen Zinssätze erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve für bärsennotierte<br />

Bundeswertpapiere der Deutschen Bundesbank, die nach der so genannten Svensson-Methode<br />

ermittelt werden.<br />

Das Erfolgsziel einer Steigerung des Börsenkurses um mindestens 10 % des Basispreises wurde<br />

nicht in die Bewertung einbezogen, da die Erreichung dieses Ziels nach Einschätzung des<br />

Vorstands auf Basis einer detaillierten Planung zu den jeweiligen Ausgabestichtagen zu erwarten<br />

war. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ausübung der Aktienoptionen ist, dass die Aktien der<br />

Gesellschaft an einer in-<br />

oder ausländischen Wertpapierbörse gehandelt werden. Dies ist<br />

inzwischen erfolgt.<br />

Die zukünftige Volatilität während der erwarteten Laufzeit der Aktienoptionen wurde auf Basis<br />

laufzeitadäquater historischer Volatilitäten einer Peer Group vergleichbarer Unternehmen aus dem<br />

Sektor Biotechnologie unter Berücksichtigung der zukünftigen erwarteten Kursentwicklung der<br />

Gesellschaft geschätzt. Darauf wurde zurückgegriffen, da die Gesellschaft erst seit dem 13.<br />

November 2006 börsennotiert ist und somit keine laufzeitadäquate eigene historische Volatilität bei<br />

Ausgabe der Aktienoptionen vorweisen konnte.<br />

Die erwartete Fluktuation basiert auf einer Schätzung des Managements und wird zu jedem<br />

Stichtag auf der Basis historischer und aktueller Daten zur Fluktuation angepasst.<br />

Als Erdienungszeitraum wurde der Zeitraum bis zum Erreichen der Unverfallbarkeit der einzelnen<br />

Optionen herangezogen. Entsprechend der unter den Ausübungsbedingungen dargestellten<br />

Regelungen tritt eine Unverfallbarkeit innerhalb der Vier-Jahres-Frist proportional bezogen auf die<br />

Anzahl der insgesamt ausgegebenen Aktienoptionen jeweils am letzten Kalendertag des Monats<br />

Februar sowie am 31. Mai, 31. <strong>August</strong> und 30. November eines jeden Geschäftsjahres nach dem<br />

Optionszuteilungsstichtag ein.<br />

Im Falle von vor dem ersten Handelstag ausgegebenen<br />

Aktienoptionen werden 50 % aller zu diesem Zeitpunkt ausgegebener Aktienoptionen mit Ablauf<br />

des ersten Handelstages unverfallbar.<br />

Die Aktienoptionen weisen zum Stichtag folgende maximale vertragliche Laufzeiten in Jahren auf:<br />

r····· hS"" ranc.e .. ;<br />

Tran


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

Aus dem Aktienoptionsprogramm entstand WILEX zum Stichtag folgender Aufwand:<br />

Bisheriger Gesamtaufwand aus eigenkapitalbasierten<br />

Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch<br />

Eigenkapitalinstrumente<br />

Periodenaufwand 2007 aus eigenkapitalbasierten<br />

Vergütungstransaktionen<br />

Periodenaufwand 2008 aus eigenkapitalbasierten<br />

Vergütungstransaktionen<br />

2.070<br />

474<br />

287<br />

20. Nettowährungsgewinnel-verluste<br />

Die Gesellschaft erlitt im Geschäftsjahr 2008 auf grund der im zweiten Halbjahr zu verzeichnenden<br />

relativen Schwäche des Euros gegenüber den operativ relevanten Fremdwährungen wie US-Dollar<br />

und Schweizer Franken einen Währungsverlust von 146 Tsd. € (2007: Währungs gewinn von 40<br />

Tsd. €). In den zum 30. November 2008 und 2007 beendeten Geschäftsjahren lagen keine<br />

unrealisierten Währungs gewinne oder -verluste vor.<br />

21. Finanzergebnis<br />

Finanzierungsaufwendungen<br />

2008 2007<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Zinsen aus Leasingverpflichtungen und kurzfristigen Bankverbindlichkeiten (10) (19)<br />

Zinsen aus Lizenzierungsverpflichtungen (1 ) (3)<br />

(12) (22)<br />

Finanzierungserträge<br />

Zinserträge aus Geldkonten / Sonstiges 647 950<br />

Zinserträge aus Finanzinvestttionen 326 765<br />

972 1.715<br />

Finanzergebnis 961 1.693<br />

Das reduzierte Finanzergebnis im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr ist insbesondere auf den<br />

Rückgang der Zinserträge aus Geldkonten und Finanzinvestitionen zurückzuführen. Infolge des<br />

Abrufs liquider Mittel für die klinische Entwicklung stand im Jahresmittel deutlich weniger<br />

Liquidität zur Erzielung von Finanzierungserträgen zur Verfügung. Auch das in 2008 allgemein<br />

angestiegene Zinsniveau für Geldeinlagen konnte dies nicht kompensieren.<br />

F-40


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

22. Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung des Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit von<br />

WILEX:<br />

2008 2007<br />

in € in €<br />

Jahresergebnis (20.447.665) (22.257.510)<br />

Anpassungen für GuV-Posten:<br />

Bewertung Aktienoptionen 286.537 473.781<br />

Abschreibungen 252.707 257.770<br />

Erhöhung der Pensionsverpflichtungen 812 783<br />

Finanzierungsaufwendungen 11.624 21.973<br />

Finanzierungserträge (972.292) (1.714.785)<br />

Steueraufwand 14.785 23.656<br />

(405.827) (936.822)<br />

Veränderungen der Bilanzposten<br />

Sonstige Forderungen (73.877) 1.206<br />

Anzahlungen 170.472 (173.082)<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte (22.689) 0<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 40.091 644.379<br />

Sonstige Verbindlichkeiten (2.090.822) 63.065<br />

(1.976.824) 535.568<br />

Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (22.830.316) (22.658.764)<br />

Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (7.855) (13.790)<br />

Erhaltene Finanzierungserträge 1.335.938 1.318.465<br />

Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (21.502.233) (21.354.090)<br />

23. Ertragsteueraufwand<br />

Aufgrund der betrieblichen Verluste sind in den Geschäftsjahren 2008 und 2007 mit Ausnahme des<br />

folgenden Sachverhalts keine Ertragsteuern angefallen. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

für das Geschäftsjahr erfasste Steueraufwand (2008: 15 Tsd. €; 2007: 24 Tsd. €) betrifft eine<br />

Quellensteuer. Diese Quellensteuer fiel in 2004 auf eine Vorauszahlung von Esteve an, wurde<br />

bereits einbehalten und als geleistete Anzahlung bilanziert. Die Steuer wurde analog zum Ansatz<br />

der sonstigen Erträge aus dem Esteve-Vertrag ergebniswirksam erfasst (vergleiche Anmerkung 17).<br />

F-41


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

Der Berechnung der latenten Steuern lag ein Mischsteuersatz von 32,98 % (Vorjahreswert:<br />

32,98 %) zugrunde, der sich zusammensetzt aus einem Körperschaftsteuersatz von 15 %<br />

(Vorjahreswert: 15 %), Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (Vorjahreswert: 5,5 %) und<br />

Gewerbesteuer in Höhe von 17,15 % (Vorjahreswert: 17,15 %). Der ausgewiesene laufende<br />

Steueraufwand weicht <strong>vom</strong> erwarteten Steueraufwand ab. Auf Grund des<br />

Unternehmenssteuerreformgesetztes 2008 ist der ab 2008 geltende nominale Steuersatz in Höhe<br />

von 32,98 % (Vorjahreswert: 40,86 %) auf das Ergebnis nach IFRS anzuwenden. Eine Überleitung<br />

der Unterschiedseffekte ist aus untenstehender Tabelle ersichtlich.<br />

2008 2007<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Ergebnis vor Steuern -20.433 -22.258<br />

Steuersatz 32,98% 40,86%<br />

Erw arteter Steuerertra~ 6.739 9.095<br />

Nicht aktivierunQsfähiQe VerlustvorträQe der Periode -6.955 -10.310<br />

MinderunQ der nicht aktivierten temporären Differenzen 249 1.029<br />

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben I Sonstiges -48 162<br />

Aus~ewiesener Steueraufwand -15 -24<br />

Der Bestand an latenten Steueransprüchen (aktive latente Steuern) und latenten<br />

Steuerverbindlichkeiten (passive latente Steuern) zum 30. November ist folgenden Posten<br />

zuzuordnen:<br />

2008 2007<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Latente Steueransprüche<br />

Nicht realisierte ErträQe 125 89<br />

125 89<br />

Latente Steuerverbindlichkeiten<br />

Unterschiedliche Nutzungsdauern bei<br />

Sachanlagen 1 2<br />

Aktivierung von erworbenen Lizenzen 68 74<br />

Sonstige RucksteIlungen 48 0<br />

Sonstige 8 13<br />

125 89<br />

Aktive und passive latente Steuern wurden unter den Voraussetzungen des IAS 12.74 miteinander<br />

saldiert, da sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.<br />

F-42


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

Da in absehbarer Zukunft weiterhin Verluste zu erwarten sind, wurden auf die folgenden<br />

Sachverhalte keine latenten Steueransprüche angesetzt:<br />

30.11.2008 30.11.2007<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Verlustvorträge<br />

tor Körperschaftsteuer 112.847 91.632<br />

tor Gewerbesteuer 110.536 89.316<br />

Abzuasfähiae temporäre Differenzen 871 1.625<br />

Nach dem Körperschaftsteuergesetz können steuerliche Verlustvorträge unbegrenzt vorgetragen<br />

werden. Der Abzug bestehender Verlustvorträge wird dann ausgeschlossen, wenn die vortragende<br />

Gesellschaft ihre steuerliche Identität verliert. Der Verlust einer solchen steuerlichen<br />

Unternehmensidentität wird nach § 8 Abs. 4 KStG in der bis einschl. 2007 geltenden Fassung<br />

angenommen, wenn die folgenden zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind: (i) mehr als 50 % der<br />

Gesellschaftsanteile übertragen wurden und (ii) die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit<br />

vorwiegend neuen Vermögenswerten weiterführt oder neu aufnimmt. Die gesetzlich begrenzte<br />

Abzugsfähigkeit der betrieblichen Verluste gilt sowohl für die Körperschaft- als auch für die<br />

Gewerbesteuer. Die Gesellschaft wurde seit Gründung keiner steuerlichen Betriebsprüfung<br />

unterzogen. Infolge der Kapitalerhöhungen im Verlauf der vierten Finanzierungsrunde im April<br />

2005 sowie des Börsengangs im November 2006 hat die Gesellschaft möglicherweise ihre bis Ende<br />

2006 aufgelaufenen Verlustvorträge in Höhe von 67,24 Mio. € (Körperschaftssteuer) bzw. 64,95<br />

Mio. € (Gewerbesteuer) verloren.<br />

F-43


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 I Anhang<br />

24. Ergebnis je Aktie<br />

Unverwässert<br />

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Jahresergebnis,<br />

das den Eigenkapitaleignern zusteht, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien<br />

während des Geschäftsjahres - mit Ausnahme der eigenen Anteile, die das Unternehmen selbst hält<br />

- gebildet wird.<br />

2008 2007<br />

Jahresergebnis, den EK-Gebern zurechenbar (in Tsd. €) -20.448 -22.258<br />

Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (in Tausend) 11.963 11.963<br />

Unverwässertes Ergebnis je Aktie (Euro je Aktie) -1,71 -1,86<br />

Verwässert<br />

Für WILEX ist die zur Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie<br />

herangezogene Anzahl von Aktien identisch, da die Umwandlung von Stammaktienäquivalenten<br />

einer Verwässerung entgegenwirken würde.<br />

<strong>25.</strong> Leasing, Garantien und Verpflichtungen<br />

Finanzierungsleasing<br />

Die Anschaffung eines Laborgerätes erfolgte in 2006 über eine Finanzierungsleasing-Vereinbarung<br />

innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten mit Aktivierung und kontinuierlicher Abschreibung<br />

des Beschaffungswertes in Höhe von 255 Tsd. € im Sachanlagevermögen (vergleiche Anmerkung<br />

5). In der Bilanz werden die noch zu zahlenden Tilgungs-Verbindlichkeiten in Höhe von 15 Tsd. €<br />

(2007: 104 Tsd. €) unter ,,Langfristige Verbindlichkeiten" (2008: 0 Tsd. €; 2007: 23 Tsd. €) fUr<br />

Verbindlichkeiten über ein Jahr hinaus, bzw. unter "Kurzfristige Verbindlichkeiten" (2008: 15 Tsd.<br />

€; 2007: 81 Tsd. €), fUr Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres, gesplittet. Der monatlich gezahlte<br />

Zinsanteil wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Finanzierungsaufwendungen"<br />

aufgefUhrt (2008: 4 Tsd. €; 2007:9 Tsd. €). Die Höhe der Abschreibung betrug im abgelaufenen<br />

Geschäftsjahr 20 Tsd. €, der Restbuchwert zum Bilanzstichtag dementsprechend 199 Tsd. € (2007:<br />

219 Tsd. €), der Tilgungsanteil in 2008 belief sich auf 89 Tsd. € (2007: 84 Tsd. €).<br />

WILEX hat 100 Tsd. € als Sicherheit fUr den Leasinggeber als Kaution verpfändet. Andere<br />

Garantien bestehen nicht.<br />

F-44


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

Folgende Verpflichtung ensteht WILEX aus dem Finanzierungsleasing in den kommenden<br />

Perioden:<br />

Verpflichtungen aus Finanzierungs- bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre nach 5 Insgesamt<br />

leasingverhältnissen (Laborausstattung) zum<br />

Jahren<br />

in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />

30.11.2008 15 0 0<br />

30.11.2007 81 23 0<br />

15<br />

104<br />

Operating-Leasing, Garantien und Verpflichtungen<br />

Die Gesellschaft hat Labor- und Geschäftsausstattung auch im Rahmen von Operating­<br />

Leasingverhältnissen gemietet, die bis 2012 zu unterschiedlichen Zeiten auslaufen. Alle zur Zeit<br />

genutzten Büro- und Laborräume sind bis Ende März 2012 gemietet. Der Mietvertrag enthält bis<br />

einschließlich 2009 pro Jahr einen mietkostenfreien Monat. Gemäß den IFRS wird die<br />

Gesamtmietsumme pro Geschäftsjahr auf zwölf Monate gleichmäßig abgegrenzt. Die Kosten für<br />

Geschäfts- und Laborausstattung sowie für Büro- und Laborräume aus den Operating­<br />

Leasingverhältnissen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Verpflichtungen<br />

aus dem Leasing von Geschäftswagen als sonstiger Aufwand in folgender Höhe erfasst:<br />

Aufwand aus Operatina-Leasinaverhältnissen und Mietverträaen<br />

inTsd.€<br />

2008 551<br />

2007 516<br />

WILEX hat ein Bankkonto in Höhe von 129 Tsd. € als Kaution für den Vermieter verpfändet.<br />

Andere Garantien bestehen nicht.<br />

Die künftigen jährlichen Mindestzahlungen aus Miet- und Leasingverhältnissen setzen sich<br />

folgendermaßen zusammen:<br />

F-45


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

Verpflichtungen zum 30.11.2008 bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt<br />

in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />

Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume 560 1.474 0 2.034<br />

Verpflichtungen aus Operating-<br />

Leasingverhältnissen (Labor- und sonstige<br />

Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) 48 61 0<br />

109<br />

608 1.535 0 2.143<br />

Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus dem Erwerb von Lizenzen in Höhe von mindestens<br />

2,5 Mio. €, deren Fälligkeit bei Erreichung von bestimmten Meilensteinen eintritt. Nachstehend die<br />

Vorjahreswerte:<br />

Verpflichtungen zum 30.11.2007 bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt<br />

in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />

Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume 496 1.838 0 2.334<br />

Verpflichtungen aus Operating-<br />

Leasingverhältnissen (Labor- und sonstige<br />

Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) 44<br />

540<br />

60<br />

1.898<br />

0<br />

0<br />

104<br />

2.438<br />

26. Organe und Vergütungsbericht<br />

Vorstand<br />

Die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands der WILEX AG sind:<br />

Prof. Dr. OlafG. Wilhelm, Vorstandsvorsitzender<br />

Dr. Paul Bevan, Vorstand für Forschung und Entwicklung<br />

Peter Llewellyn-Davies, Vorstand für Finanzen<br />

Dr. Thomas Borcholte, Vorstand für Geschäftsentwicklung<br />

Vergütung des Vorstands<br />

Die Vergütung des Vorstands wird <strong>vom</strong> Personalausschuss festgelegt. Die Vergütung besteht aus<br />

den folgenden Komponenten: einer festen Vergütung, sonstigen geldwerten Vorteilen<br />

(Sachbezügen), einem variablen Vergütungsteil sowie einem Beteiligungsprogramm mit<br />

langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.<br />

Für den Fall der Beendigung einer Vorstandstätigkeit hat kein Vorstandsmitglied einen<br />

vertraglichen Anspruch auf Abfindungszahlungen.<br />

F-46


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 I Anhang<br />

Feste Vergütung und Sachbezüge<br />

Das jährliche Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird für die Laufzeit des Anstellungsvertrages<br />

festgelegt und in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Es orientiert sich an der wirtschaftlichen<br />

Lage der WILEX AG sowie am Vergütungsniveau im Wettbewerbsumfeld.<br />

Zusätzlich zu der festen Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder folgende Sachbezüge:<br />

Den Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm, Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies<br />

wird insbesondere ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Das Vorstandsmitglied Dr. Thomas<br />

Borcholte hat keinen Firmenwagen.<br />

Für den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm zahlt die WILEX AG zudem Beiträge<br />

für eine Direktversicherung bis zum gemäß § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG)<br />

zulässigen Höchstbetrag sowie Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Herrn Prof.<br />

Wilhelm wurde überdies im Jahr 1999 eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung<br />

gewährt, für die eine Rückstellung gebildet wurde. Gegenüber anderen Mitgliedern des Vorstands<br />

bestehen keine derartigen Verpflichtungen der Gesellschaft.<br />

Für das Vorstandsmitglied Dr. Paul Bevan übernimmt die Gesellschaft zudem die Kosten für bis zu<br />

24 Economy-Class-Flüge Deutschland-Großbritannien (Hin- und Rückflug) je Kalenderjahr.<br />

Variable Vergütung<br />

Die variable Vergütung ist davon abhängig, in welchem Umfang persönliche Ziele und Erfolgsziele<br />

der WILEX AG erreicht wurden. Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstände orientiert sich vor<br />

allem an den Unternehmenszielen und umfasst und bezieht sich auf die Entwicklung der<br />

Gesellschaft, das Erreichen definierter Meilensteine in der klinischen Entwicklung, die Umsetzung<br />

der Kommerzialisierungsstrategie und die Performance der Aktie.<br />

Im Falle von Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm beläuft sich die variable Vergütung auf maximal 75 % des<br />

Festgehalts, für Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies auf maximal 33 % des Festgehalts und<br />

für Dr. Thomas Borcholte auf maximal 31,13 % des Festgehalts. Aufgrund der unterjährigen<br />

Anpassung des Festgehalts von Peter Llewellyn-Davies lag der Maximalbonus im Geschäftsjahr<br />

2008 leicht oberhalb des angegebenen Wertes, da die Gehaltsanpassung erst im September 2008<br />

wirksam wurde, aber der auf grund des erhöhten Festgehalts ebenfalls erhöhte Maximalbonus<br />

bereits erstmalig auf das komplette Geschäftsjahr 2008 gewährt wurde.<br />

F-47


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 ! Anhang<br />

Vergütungskomponente mit Anreizwirkung und Risikocharakter<br />

Die Vergütungskomponente mit Ameizwirkung und Risikocharakter basiert auf dem<br />

Aktienoptionsplan 2005, der von der Hauptversammlung am 8. September 2005 beschlossen<br />

wurde. Den Mitgliedern des Vorstands können hieraus insgesamt 900.000 Aktienoptionen gewährt<br />

werden. Im Geschäftsjahr 2008 wurden keine Optionsrechte an den Vorstand ausgegeben. Unter<br />

Berücksichtigung der bereits im Geschäftsjahr 2006 und 2007 ausgegebenen Optionsrechte an<br />

Vorstandsmitglieder hielten die aktiven Mitglieder des Vorstands zum Bilanzstichtag<br />

30. November 2008 insgesamt 719.335 Optionsrechte. Ein ehemaliges Vorstandsmitglied hielt zum<br />

Bilanzstichtag 30. November 2008 insgesamt 10.000 Optionsrechte.<br />

Jede dieser Aktienoptionen berechtigt zum Erwerb einer neuen Aktie gegen Zahlung des<br />

Ausübungspreises. Dieser beträgt im Falle der im Geschäftsjahr 2006 ausgegebenen Optionen je<br />

5,52 € und für die im Geschäftsjahr 2007 ausgegebenen Optionen je 9,62 € (Tranche 7). 2008<br />

wurden keine Aktienoptionen an den Vorstand herausgegeben.<br />

Die Aktienoptionen können erstmals nach einer Wartezeit von zwei Jahren seit dem Optionszuteilungsstichtag<br />

ausgeübt werden (vergleiche Anmerkung 19). Die im Geschäftsjahr 2006<br />

ausgegebenen 579.335 Optionsrechte können nur dann ausgeübt werden, wenn der Mittelwert der<br />

Schlusskurse der WILEX-Aktie an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartzeit<br />

oder zu irgendeinem Zeitpunkt danach innerhalb zehn aufeinanderfolgender Börsenhandelstage um<br />

mindestens 10 % höher liegt als der Kaufpreis von 6,90 €, der in der letzten Kapitalerhöhung vor<br />

Gewährung der Optionen erzielt worden war. Die im Geschäftsjahr 2007 an den Vorstand<br />

ausgegebenen 150.000 Optionsrechte können nur dann ausgeübt werden, wenn der Mittelwert der<br />

Schlusskurse der WILEX-Aktie an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartzeit<br />

oder zu irgendeinem Zeitpunkt danach innerhalb zehn aufeinanderfolgender Börsenhandelstage den<br />

Ausübungspreis von 9,62 € je Optionsrecht um mindestens 10 % übersteigt.<br />

Zusammenfassend erhielten die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2008 im Einzelnen<br />

folgende festen und variablen Vergütungsbestandteile sowie Sachbezüge und Aktienoptionen:<br />

F-48


WILEX AG Jahresabschluss (lFRS) zum 30. November 20081 Anhang<br />

2008:<br />

Vorstandsmitglied Feste Variable Sonstige Gesamt-<br />

Vergütung* Vergütung* /1 Vergütungen vergütung*<br />

(Sachbezüge)*<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 260.000 135.000 10.904 405.904<br />

Dr. Paul Bevan 230.000 55.000 13.403 298.403<br />

Peter Llewellyn-Davies 205.000 50.000 12.038 267.038<br />

Dr. Thomas Boreholte 2 212.000 50.000 240 262.240<br />

* In €.<br />

1 Ausgezahlt in 2008 für das Geschäftsjahr 2007. Der Bonus für 2008 wird im Geschäftsjahr 2009 ausgezahlt.<br />

2 Herr Dr. Borcholte verzichtet auf den Sachbezug in Form eines Dienstwagens.<br />

Für die vorangegangene Periode ergeben sich folgende Werte:<br />

2007:<br />

Vorstandsmitglied Feste Variable Sonstige Gesamt-<br />

Vergütung* Vergütung*/1 Vergütungen vergütung*<br />

(Sachbezüge)*<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 236.667 160.313 10.046 407.026<br />

Dr. Paul Bevan 212.500 61.050 6.562 280.112<br />

Peter Llewellvn-Davies 200.000 50.000 9.153 259.153<br />

Dr. Thomas Boreholte 23 31.501 0 0 31.501<br />

* In €.<br />

1 Ausgezahlt in 2007 für das Geschäftsjahr 2006. Der Bonus für 2007 wurde im Geschäftsjahr 2008 ausgezahlt.<br />

2 Herr Dr. Borcholte ist seit dem 1. Oktober 2007 Vorstand der Gesellschaft. Er war <strong>vom</strong> <strong>25.</strong> Juni bis 30. September<br />

2007 als Berater der WILEX AG tätig und erhielt in diesem Zeitraum ein Gesamthonorar von 43.260 € zuzüglich<br />

Auslagen.<br />

3 Herr Dr. Borcholte verzichtet auf den Sachbezug in Form eines Dienstwagens.<br />

Die nachfolgenden Übersichten zeigen die <strong>vom</strong> Vorstand im Verlauf des Berichtsjahres gehaltenen<br />

Aktienoptionen und deren Veränderungen sowie den darauf entfallenden Anteil des<br />

Personalaufwandes pro Begünstigtem (vergleiche Anmerkung 2.17.1 bzw. 19):<br />

Vorstandsmitglied 01.12.2007 Zugänge Verfall Verkäufe 30.11.2008<br />

in Stück in Stück in Stück in Stück in Stück<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 262.770 0 0 0 262.770<br />

Dr. Paul Bevan 175.180 0 0 0 175.180<br />

Peter Llewellyn-Davies 131.385 0 0 0 131.385<br />

Dr. Thomas Borcholte 150.000 0 0 0 150.000<br />

F-49


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

Vorstandsmitglied Aufwand in der Zeitwert der<br />

GuV Optionen *<br />

in€<br />

in€<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 2.862 631.599<br />

Dr. Paul Bevan 1.908 421.066<br />

Peter Llewellyn-Davies 21.163 3<strong>25.</strong>835<br />

Dr. Thomas Borcholte 208.114 423.469<br />

* Zum jeweiligen Ausgabedatum.<br />

Für die vorangegangene Periode ergeben sich folgende Werte:<br />

Vorstandsmitglied 01.12.2006 Zugänge Verfall Verkäufe 30.11.2007<br />

in Stück in Stück in Stück in Stück in Stück<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 262.770 0 0 0 262.770<br />

Dr. Paul Bevan 175.180 0 0 0 175.180<br />

Peter Llewellyn-Davies 131.385 0 0 0 131.385<br />

Dr. Thomas Borcholte 0 150.000 1 0 0 150.000<br />

1 Ausgabe am 17. Oktober 2007.<br />

Vorstandsmitglied Aufwand in der Zeitwert der<br />

GuV Ootionen *<br />

in € in €<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 110.136 631.599<br />

Dr. Paul Bevan 73.424 421.066<br />

Peter Llewellyn-Davies 129.607 3<strong>25.</strong>835<br />

Dt. Thomas Borcholte 48.044 423.469<br />

* Zum jeweiligen Ausgabedatum.<br />

Herr Dr. Thomas Borcholte ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

DETEK AG, Hannover<br />

NextGen Sciences Ltd, Alconbury (Großbritannien)<br />

Position<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member ofthe Board of<br />

Directors)<br />

Alle anderen Mitglieder des Vorstands haben keine Funktionen in Kontrollgremien.<br />

Aufsichtsrat<br />

Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats der WILEX AG sind:<br />

Dr. David Ebsworth, Berater (Aufsichtsratsvorsitzender)<br />

Dr. Georg F. Baur, Unternehmer (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)<br />

F-50


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

Dr. Alexandra Goll, General Partner, TVM Capital GmbH<br />

Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Geschäftsführer, dievini Hopp BioTech holding<br />

GmbH&Co.KG<br />

Dr. Rüdiger Hauffe, Berater<br />

Professor Dr. Iris Löw-Friedrich, ChiefMedical Officer and Executive Vice-President Global<br />

Projects & Development, UCB Pharma S.A.<br />

Vergütung des Aufsichtsrats<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung der Gesellschaft für jedes volle<br />

Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 15.000 €.<br />

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats bekommt eine feste Vergütung von 35.000 €, der<br />

stellvertretende Vorsitzende eine feste Vergütung von <strong>25.</strong>000 €. Die Aufsichtsratsvergütung wird<br />

in vier Raten gleicher Höhe, und zwar jeweils am letzten Kalendertag des Monats Februar sowie<br />

am 31. Mai, am 31. <strong>August</strong> und 30. November eines jeden Geschäftsjahres, fällig.<br />

Für eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird eine pauschale Vergütung in<br />

Höhe von 3.000 €, für den Vorsitz eine pauschale Vergütung von 7.000 € pro Geschäftsjahr und<br />

Ausschuss gewährt - dies jeweils mit einer Beschränkung der Vergütung auf Tätigkeiten in<br />

höchstens zwei Ausschüssen. Über diese individuelle Beschränkung hinaus gewährt die<br />

Gesellschaft für Ausschusstätigkeiten insgesamt nur eine Höchstsumme von 39.000 € je<br />

Geschäftsjahr. Sollte dieser Maximalbetrag nicht zur Vergütung aller Mitgliedschaften und<br />

Vorsitze in Aufsichtsratsausschüssen ausreichen, wird er unter Berücksichtigung der vorstehenden<br />

Vorschriften proportional auf alle Ausschussmitglieder und -vorsitzenden verteilt, sofern nicht der<br />

Aufsichtsrat einstimmig eine abweichende Regelung beschließt.<br />

Für die Teilnahme an maximal sechs Aufsichtsratssitzungen pro Geschäftsjahr wird ein<br />

zusätzliches Sitzungsgeld gezahlt, das sich für den Sitzungsleiter auf 3.000 € und für jedes sonstige<br />

Mitglied auf 1.500 € je Sitzung beläuft. Im Falle einer telefonischen Sitzungsteilnahme wird nur<br />

die Hälfte des Sitzungsgelds gewährt. Das Sitzungsgeld ist zusammen mit der festen<br />

Aufsichtsratsvergütung fällig. Für Sitzungen von Ausschüssen des Aufsichtsrats wird kein<br />

Sitzungsgeld gezahlt.<br />

Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres<br />

angehört haben, wird die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer<br />

Aufsichtsratszugehörigkeit ausgezahlt.<br />

F-51


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine variable Vergütung. Ebenso wenig werden ihnen<br />

Aktienoptionen oder ähnliche Rechte gewährt. Bei Mandatsbeendigung besteht kein Anspruch auf<br />

eine AbfIndung.<br />

Bezogen auf das Geschäftsjahr 2008 hat die WILEX AG an den Aufsichtsrat insgesamt<br />

eine Vergütung von 201.500 € (Vorjahr: 163.084 €) zuzüglich Auslagen gezahlt. Die<br />

Vergütung ist in nachstehender Tabelle individualisiert ausgewiesen.<br />

Aufsichtsratsmitglied Feste Vergütung Sitzungsgeld Ausschusspauschale<br />

in € in € in€<br />

Dr. David Ebsworth, 35.000 18.000 7.000<br />

Vorsitzender<br />

Dr. Georg F. Baur, <strong>25.</strong>000 9.000 7.000<br />

stellv. Vorsitzender<br />

Dr. Alexandra Go11 15.000 9.000 3.000<br />

Dr. Friedrich von Bohlen und 15.000 9.000 3.000<br />

Halbach<br />

Dr. Rüdiger Hauffe 15.000 9.000 3.000<br />

Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 15.000 8.250 0<br />

F-52


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

Nachfolgend die individualisierte Vergütung flir das Geschäftsjahr 2007:<br />

Aufsichtsratsmitglied Feste Vergütung 1 Sitzungsgeld 1 Ausschusspauschale 1<br />

inE inE in E<br />

Dr. David Ebsworth, 35.000 9.000 3.500<br />

Vorsitzender<br />

Dr. Georg F. Baur, <strong>25.</strong>000 4.500 3.500<br />

stellv. Vorsitzender<br />

Dr. Alexandra Goll 15.000 4.500 1.500<br />

Dr. Friedrich von Bohlen und 15.000 4.500 1.500<br />

Halbach<br />

Dr. Rüdiger Hauffe 2 7.042 4.500 1.500<br />

Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 2 7.042 4.500 0<br />

Dr. Jeremy Reffin 3 8.000 0 0<br />

Salvatore D'Orsa 3 8.000 0 0<br />

1 Die vierte Rate für das Geschäftsjahr 2007 wurde nach Ende des Geschäftsjahres 2007 ausgezahlt.<br />

2 Dr. Hauffe und Prof. Dr. Löw-Friedrich sind seit 12. Juni 2007 Mitglieder des Aufsichtsrats.<br />

3 Dr. Reffm und Herr D'Orsa sind mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Juni 2007 als Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

ausgeschieden.<br />

Herr Dr. Ebsworth ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Atani Ltd., London (Großbritannien)<br />

Intercell AG, Wien (Österreich)<br />

Renovo Group PLC, Manchester (Großbritannien)<br />

Xention Ltd., Pampisford (Großbritannien)<br />

Position<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

(Non-executive chairman ofthe<br />

Board ofDirectors)<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member of the Board of<br />

Directors)<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

chairman ofthe Board of<br />

Directors)<br />

F-53


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

Herr Dr. Baur ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden weiteren Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg<br />

J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg<br />

LRHEALTH & BEAUTY SYSTEMS HOLDING<br />

GmbH,Ahlen<br />

Versatel AG, Berlin<br />

Position<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Stellvertretender Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Frau Dr. Goll ist auch Mitglied folgender anderer Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Albireo Pharma Ltd., Göteborg (Schweden)<br />

Biovertis AG, Wien (Österreich)<br />

Cerenis Therapeutics SA, Labege (Frankreich)<br />

Position<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member of the Board of<br />

Directors)<br />

F-54


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

Herr Dr. von Bohlen und Balbach ist auch Vorsitzender oder Mitglied folgender anderer<br />

Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Apogenix GmbH, Heidelberg<br />

Position<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Cosmo S.p.A., Lainate (Italien)<br />

Curacyte AG, München<br />

Cure Vac GmbH, Tübingen<br />

Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />

Heidelberg Pharma AG, Ladenburg<br />

Immatics GmbH, Tübingen<br />

Life Biosystems AG, Basel (Schweiz)<br />

SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member ofthe Board of<br />

Directors)<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Vorsitzender des Verwaltungsrats<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Herr Dr. Bauffe ist auch Mitglied der folgenden anderen Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Accovion GmbH, Eschborn<br />

Haupt Pharma AG, Berlin<br />

Position<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Frau Professor Dr. Löw-Friedrich ist weder Vorsitzende noch Mitglied In anderen<br />

Kontrollgremien im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 3 AktG.<br />

Über die vorstehend dargestellten Tätigkeiten hinaus waren die Mitglieder des Aufsichtsrats der<br />

Gesellschaft zum Bilanzstichtag weder Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsftihrungs- oder<br />

Aufsichtsorgans noch Partner eines Unternehmens oder einer Gesellschaft.<br />

F-55


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

27. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen<br />

Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Zum 30. November 2008 waren 120.331 Aktien (entspricht 1,01 % des Grundkapitals der<br />

Gesellschaft) im Besitz des Vorstands. Zum 30. November 2008 waren ferner 101.147 Aktien<br />

(entspricht 0,85 % des Grundkapitals der Gesellschaft) im Besitz des Aufsichtsrats. Kein<br />

Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied (weder ein aktives noch ein ehemaliges Mitglied) hielt zum<br />

30. November 2008 mit mind. 5 % am Grundkapital (unmittelbar und mittelbar) wesentliche<br />

Anteile an der Gesellschaft.<br />

Name<br />

Funktion<br />

Stückzahl<br />

Dr. David Ebsworth<br />

Dr. Georg Baur<br />

Dr. Rüdiger Hauffe<br />

Prof. OlafG. Wilhelm *<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Vorstands<br />

30.000<br />

70.347<br />

800<br />

120.331<br />

• Die Ehefrau von Prof. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien<br />

Nachstehend die Detailaufstellung rur 2007:<br />

Name<br />

Funktion<br />

Stückzahl<br />

Dr. David Ebsworth<br />

Dr. Georg Baur<br />

Dr. Rüdiger Hauffe<br />

Prof. Olaf G. Wilhelm *<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Vorstands<br />

30.000<br />

70.347<br />

800<br />

120.331<br />

• Die Ehefrau von Prof Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien<br />

Directors' Dealings<br />

Im Geschäftsjahr 2008 fanden keine mitteilungspflichtigen Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte<br />

von Organmitgliedern und sonstigen Führungskräften der WILEX AG statt.<br />

F-56


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />

Nach dem Bilanzstichtag 30. November 2008 wurden folgende mitteilungspflichtige<br />

Erwerbsgeschäfte durch Organmitglieder durchgeführt:<br />

Name Datum Transaktio Handelsplatz Preis Stück- Volumen<br />

n in€ zahl in€<br />

Dr. David Ebsworth<br />

(Vorsitzender des<br />

Xetra,<br />

Aufsichtsrats) 09.01.2009 Kauf Frankfurt 3,99 10.000 39.900,00<br />

Dr. Georg Baur<br />

(Stellv. Vorsitzender<br />

des Aufsichtsrats) 09.01.2009 Kauf Xetra 4,00 30.000 120.000,00<br />

Dr. Rüdiger Hauffe<br />

(Mitglied des<br />

Aufsichtsrats) 09.01.2009 Kauf Xetra 4,00 4.000 16.000,00<br />

Im Geschäftsjahr 2007 fanden folgende mitteilungspflichtige Erwerbsgeschäfte von<br />

Organmitgliedern der Gesellschaft statt:<br />

Name Datum Transaktion Handelsplatz Preis Stück- Volumen<br />

in€ zahl in€<br />

Dr. David Ebsworth<br />

(Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrats) 14.06.2007 Kauf Stuttgart 13,66 1.000 13.660,00<br />

Dr. Rüdiger Hauffe<br />

(Mitglied des<br />

Aufsichtsrats) 20.06.2007 Kauf Xetra 13,40 800 10.720,00<br />

Es gibt keine weiteren Beziehungen zu der Gesellschaft nahe stehenden Unternehmen und<br />

Personen.<br />

28. Aufwendungen für Wirtschaftsprüfer<br />

In der ordentlichen Hauptversammllmg der Gesellschaft am 3. Juni 2008 wurde KPMG Deutsche<br />

Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (seit 1. Oktober 2008<br />

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) als Abschlussprüfer bestellt. Folgende Honorare für<br />

Leistungen wurden in den betrachteten Zeiträumen im Aufwand erfasst:<br />

F-57


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

2008 2007<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Abschlussprüfung 70 70<br />

Prüferische Durchsicht 0 10<br />

lAufwand für Wi ...... ,·I-~' üfer' 70 80<br />

Die Gesellschaft unterzog sich in 2008, anders als zum Geschäftshalbjahr 2007, keiner freiwilligen<br />

prüferischen Durchsicht.<br />

29. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß §161<br />

AktG<br />

Die jährlich abzugebende Entsprechenserklärung nach §161 AktG wurde <strong>vom</strong> Vorstand und<br />

Aufsichtsrat im Februar 2008 abgegeben und ist den Aktionären und allen Interessenten dauerhaft<br />

auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wilex.com) zugänglich gemacht.<br />

30. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />

Das Biopharmaunternehmen UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien und die WILEX AG haben am<br />

8. Januar 2009 vereinbart, eine umfassende strategische Partnerschaft einzugehen. WILEX wird die<br />

weltweiten Rechte zur Weiterentwicklung des gesamten präklinischen onkologischen Portfolios<br />

von UCB übernehmen, das zwei niedermolekulare Programme und drei Antikörperprogramme<br />

umfasst.<br />

UCB behält das Exklusivrecht, jedes der fünf Programme nach Abschluss erster klinischer<br />

Machbarkeitsstudien zurückzukaufen, selbst weiterzuentwickeln und zu vermarkten. In diesem<br />

Falle erhält WILEX von UCB Meilensteinzahlungen für die Entwicklung und Lizenzzahlungen für<br />

die Kommerzialisienmg.<br />

Für den Fall, dass UCB von seinem Rückkaufsrecht keinen Gebrauch macht, behält WILEX das<br />

Recht, betreffende Programme selbst weiterzuentwickeln und zu kommerzialisieren. In diesem<br />

Falle erhält UCB von WILEX Meilenstein- und Lizenzzahlungen.<br />

Des Weiteren halten sich die beiden Partner die Möglichkeit offen, nach erfolgreichem Abschluss<br />

der Machbarkeitsstudien die Programme gemeinsam weiterzuentwickeln.<br />

Im Rahmen der Vereinbarung hat UCB die Rechte an den fünfpräklinischen Programmen in eine<br />

neu gegründete 100 %ige Tochtergesellschaft von UCB eingebracht. Die neue Gesellschaft wird<br />

von UCB mit einer Bareinlage von 10,00 Mio. € ausgestattet. WILEX wird die Gesellschaft für<br />

1.818.181 neu ausgegebene Aktien aus genehmigtem Kapital und unter Ausschluss der<br />

Bezugsrechte der Aktionäre erwerben. Im Zuge der Transaktion wird UCB dadurch 13,19 % der<br />

F-58


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />

Anteile an der WILEX AG (neues Stammkapital von WILEX: 13.780.935 Aktien) übernehmen.<br />

Zunächst sollen davon 50 % der Aktien an der Börse zugelassen werden; flir die andere Hälfte der<br />

Aktien gilt im Rahmen der strategischen Vereinbarung eine Lock-up-Periode bis einschließlich 9.<br />

Januar <strong>2011</strong>.<br />

UCB wird darüber hinaus zwei Meilensteinzahlungen von je 5,00 Mio. € an die neu gegründete<br />

GmbH leisten. Als Meilensteine wurden die Einreichung eines Antrags auf Durchführung einer<br />

klinischen Phase I-Studie und die Verabreichung der ersten Dosis an einen Patienten definiert. Dies<br />

wird innerhalb von etwa zwölf Monaten nach Abschluss der Vereinbarung erwartet.<br />

Die Gremien von UCB und WILEX haben der strategischen Allianz zugestimmt. Die<br />

entsprechende Kapitalerhöhung der WILEX AG muss jedoch noch von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

genehmigt werden und wird mit Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft wirksam.<br />

Die strategische Allianz mit UCB ist ein wichtiger Schritt in der Unternehmensgeschichte von<br />

WILEX. Das präklinische Onkologie-Portfolio stellt eine ideale Ergänzung und Erweiterung der<br />

fortgeschrittenen klinischen Pipeline dar und eröffnet WILEX zusätzlich den Zugang zu UCBs<br />

umfangreicher Antikörpertechnologie. Mit UCB hat WILEX nicht nur einen bedeutenden<br />

Entwicklungspartner, sondern auch einen starken strategischen Investor für die weitere<br />

Unternehmensentwicklung gewonnen.<br />

In der Phase II-Studie mit MESUPRO~ hat WILEX im Dezember 2008 eine unabhängige<br />

radiologische Auswertung bei an Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankten Patienten durchgeführt.<br />

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes lagen der Gesellschaft noch keine aussagekräftigen<br />

Daten vor, da bei nicht genügend Patienten die Erkrankung radiologisch fortgeschritten war.<br />

F-59


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008<br />

Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den<br />

vollständigen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,<br />

Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang, und den Lagebericht der<br />

WILEX AG für das Geschäftsjahr 2008. Der Lagebericht ist nur in Auszügen in diesem<br />

<strong>Wertpapierprospekt</strong> wiedergegeben.<br />

Bestätigungsvermerk<br />

Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:<br />

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Wir haben den Einzelabschluss --bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung,<br />

Kapitalflussrechnung sowie Anhang-- unter Einbeziehung der Buchführung<br />

und den Lagebericht der <strong>Wilex</strong> AG, München, für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2007 bis<br />

30. November 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Einzelabschluss und Lagebericht<br />

nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB<br />

anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der<br />

Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine<br />

Beurteilung über den Einzelabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht<br />

abzugeben.<br />

Wir haben unsere Prüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der <strong>vom</strong> Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />

festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die<br />

Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung<br />

des durch den Einzelabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und<br />

durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,<br />

mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die<br />

Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die<br />

Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben<br />

in Buchführung, Einzelabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />

Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Einzelabschlusses und des<br />

Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere<br />

Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

F-60


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der<br />

Einzelabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a<br />

HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung<br />

dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Einzelabschluss,<br />

vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und<br />

Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausftihrungen des Vorstands im<br />

Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht", Unterabschnitt "Gesamtbeurteilung der Risikolage" im<br />

Lagebericht hin. Dort ist ausgeftihrt, dass der Fortbestand der Gesellschaft mittel- bzw. langfristig<br />

gefährdet ist, falls entgegen der Planung keine ausreichenden Finanzmittel erwirtschaftet werden können<br />

und die Finanzierung über den Kapitalmarkt nicht gelingt."<br />

München, den 3. Februar 2009<br />

KPMGAG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(vormals<br />

KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft<br />

Aktiengesellschaft<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)<br />

Maurer<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Rahn<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

F-61


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Lagebericht<br />

Auszug aus dem Lagebericht<br />

Die relevante Passage des Lageberichts, auf die im Bestätigungsvermerk verwiesen wird,<br />

lautet folgendermaßen:<br />

Gesamtbeurteilung der Risikolage<br />

Aus heutiger Sicht sind keine Finanzierungsrisiken erkennbar, welche den Fortbestand des Unternehmens<br />

im Geschäftsjahr 2009 gefährden könnten. Die liquiden Mittel reichen nach derzeitigem Planungs stand<br />

und bei Erreichen der geplanten Meilensteine mindestens bis ins erste Quartal 2010. Bis dahin geht der<br />

Vorstand davon aus, über Partnerschaften oder Kooperationen weitere Kapitalzuflüsse zu generieren.<br />

Sollten entgegen dieser Planung keine neuen Mittelzuflüsse erwirtschaftet werden können, müsste sich<br />

WILEX um eine Kapitalaufuahme über den Kapitalmarkt bemühen, um den mittel- beziehungsweise<br />

langfristigen Fortbestand der Gesellschaft zu sichern.<br />

F-62


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009<br />

Geprüfter Jahresabschluss nach IFRS<br />

zum 30. November 2009<br />

F-63


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009<br />

WILEX AG, München<br />

Bilanz nach IFRS zum 30. November 2009<br />

in Euro Anhang 30.11.2009 30.11.2008<br />

Sachanlagen 6 424.080 461.713<br />

Immaterielle Vermögenswerte 7 1.293.821 1.426.564<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte 8 160.716 22.689<br />

Langfristige Vermögenswerte 1.878.617 1.910.966<br />

Vorräte 9 34.100 22.200<br />

Sonstige Vermögenswerte und geleistete<br />

Vorauszahlungen 10 1.348.782 1.072.248<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11 5.017.864 41.912<br />

Sonstige Forderungen 11 322.260 142.976<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12 3.411.063 12.136.987<br />

Kurzfristige Vermögenswerte 10.134.069 13.416.323<br />

SUMME VERMOGENSWERTE 12.012.686 15.327.289<br />

Gezeichnetes Kapital 13 13.780.935 11.962.754<br />

Kapitalrücklage 13 113.367.618 105.201.252<br />

Kumulierte Verluste 13 (124.103.716) (111.374.454)<br />

Eigenkapital 3.044.837 5.789.552<br />

Pensions rückstellungen 15 23.533 22.689<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 16 592.997 251.755<br />

Langfristige Verbindlichkeiten 616.530 274.444<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17 2.099.138 1.787.991<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 28 0 15.357<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 17 6.252.181 7.459.944<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten 8.351.319 9.263.293<br />

SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN 12.012.686 15.327.289<br />

F-64


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009<br />

WILEX AG, München<br />

Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS<br />

für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2008 bis zum 30. November 2009<br />

in Euro<br />

Anhang<br />

2009<br />

2008<br />

Umsatzerlöse<br />

Sonstige Erträge<br />

Erträge<br />

19<br />

20<br />

10.000.000<br />

3.013.462<br />

13.013.462<br />

0<br />

3.207.707<br />

3.207.707<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten<br />

Verwaltungskosten<br />

Betriebliche Aufwendungen<br />

21<br />

21<br />

(21.822.973)<br />

(4.054.652)<br />

(<strong>25.</strong>877 .625)<br />

(20.156.595)<br />

(4.444.659)<br />

(24.601.254)<br />

BETRIEBSERGEBNIS<br />

(12.864.163)<br />

(21.393.547)<br />

Finanzierungserträge<br />

Finanzierungsaufwendungen<br />

Finanzergebnis<br />

24<br />

24<br />

157.954<br />

(7.598)<br />

150.356<br />

972.292<br />

(11.624)<br />

960.667<br />

ERGEBNIS VOR STEUERN<br />

(12.713.807)<br />

(20.432.880)<br />

Ertragsteuern<br />

26<br />

(15.455)<br />

(14.785)<br />

JAHRESERGEBNIS<br />

(12.729.262)<br />

(20.447.665)<br />

Ergebnis je Aktie in Euro<br />

27<br />

Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie<br />

Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien<br />

(0,95)<br />

13.347.560<br />

(1,71)<br />

11.962.754<br />

F-65


<strong>Wilex</strong> AG, München<br />

Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS<br />

tür das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2008 (2007) bis zum 30. November 2009 (2008)<br />

F-66<br />

in Euro Anhang Aktien<br />

Gezeichnetes<br />

Kapital<br />

Kapitalrücklage<br />

Kumulierte<br />

Verluste<br />

Kapitalmaß- Bewertung<br />

nahmenIAgio Aktienoptionen<br />

103.131.052 1.783.664<br />

Stand am 01. Dezember 2007 11.962.754 11.962.754 104.914.715 (90.926.789)<br />

Bewertung Aktienoptionen 286.537<br />

Jahresergebnis (20.447.665)<br />

Nettoveränderung Eigenkapital<br />

103.131.052 2.070.200<br />

Stand am 30. November 2008 11.962.754 11.962.754 105.201.252 (111.374.454)<br />

in Euro Anhang Aktien<br />

Gezeichnetes<br />

Kumulierte<br />

Kapitalrücklage<br />

Kapital<br />

Verluste<br />

Kapitalmaß- Bewertung<br />

nahmenIAgio Aktienoptionen<br />

103.131.052 2.070.200<br />

Stand am 01. Dezember 2008 11.962.754 11.962.754 105.201.252 (111.374.454)<br />

Total<br />

<strong>25.</strong>950.680<br />

286.537<br />

(20.447.665)<br />

(20.161.128)<br />

5.789.552<br />

Total<br />

5.789.552<br />

~<br />

~<br />

2;<br />

~<br />

UJ<br />

~<br />

UJ<br />

g.<br />

C<br />

UJ<br />

UJ<br />

~<br />

!ß<br />

~<br />

w<br />

~<br />

Z<br />

~<br />

~<br />

(1)<br />

...<br />

N<br />

o<br />

10<br />

Bewertung Aktienoptionen 22 124.745<br />

Jahresergebnis (12.729.262)<br />

Kapitalerhöhung unter Berücksichtigung von<br />

Kapitalbeschaffungskosten 1.818.181 1.818.181 8.041.621<br />

Nettoveränderung Eigenkapital<br />

111.172.673 2.194.945<br />

Stand am 30. November 2009 13.780.935 13.780.935 113.367.618 (124.103.716)<br />

124.745<br />

(12.729.262)<br />

9.859.802<br />

(2.744.715)<br />

3.044.837


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009<br />

WILEX AG, München<br />

Kapitalflussrechnung nach IFRS<br />

für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2008 bis zum 30. November 2009<br />

in Euro '.' C.c'; ·C·.· • < .... c .. :' "Anhang .: "2009·'<br />

Jahreseraebnis (12.729.262<br />

Anpassungen für GuV-Posten<br />

Bewertung Aktienoptionen 124.745<br />

Abschreibungen 237.330<br />

Erhöhung der Pensionsverpflichtungen 844<br />

Finanzierungsaufwendungen 7.598<br />

Finanzierungserträge (157.954)<br />

Steueraufwand 15.455<br />

228.018<br />

Veränderungen der Bilanzposten<br />

Vorräte (11.900)<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4.975.952)<br />

Sonstige Forderungen (178.448)<br />

Ertragssteuern (836)<br />

Anzahlungen (276.534)<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte (138.026)<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 311.146<br />

Sonstige Verbindlichkeiten (866.521<br />

(6.137.071)<br />

Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätiakeit (18.638.315)<br />

Gezahlte Finanzierungsaufwendungen 24 (119)<br />

Erhaltene Finanzierungserträge 24 189.261<br />

Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätiakeit 25 (18.449.173<br />

Cash Flow aus der Investitionstätiakeit<br />

Erwerb von Sachanlagen 6 (66.251)<br />

Erwerb immaterieller Vermögenswerte 7 (4.944)<br />

Verkauf I Erwerb von Finanzinvestitionen 0<br />

Nettomittelveränderuna aus der Investitionstätiakeit (71.195)<br />

Cash Flowaus der Finanzierunastätiakeit<br />

Erlös aus der Kapitalerhöhung 13 10.000.000<br />

Kosten der Kapitalerhöhung 13 (190.198)<br />

Tilgung Finanzierungsleasing 28 (15.357)<br />

Nettomitteländeruna aus der Finanzierunastätiakeit 9.794.445<br />

Nettoveränderuna an Zahlunasmitteln und -äquivalenten 25 (8.7<strong>25.</strong>924)<br />

Zahlunasmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

am Jahresanfang 12 12.136.987<br />

zum Jahresende 12 3.411.063<br />

.'..<br />

2008 '.<br />

(20.447.665)<br />

286.537<br />

252.707<br />

812<br />

11.624<br />

(972.292)<br />

14.785<br />

(405.827)<br />

0<br />

(41.912)<br />

21.418<br />

(53.382)<br />

170.472<br />

(22.689)<br />

40.091<br />

(2.090.822<br />

(1.976.824)<br />

(22.830.316)<br />

(7.855)<br />

1.335.938<br />

(21.502.233)<br />

(55.905)<br />

(11.831)<br />

15.000.000<br />

14.932.264<br />

0<br />

0<br />

(88.895)<br />

(88.895i<br />

6.658.863<br />

18.795.851<br />

12.136.987<br />

F-67


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Anhang nach IFRS für das Geschäftsj ahr<br />

<strong>vom</strong> 1. Dezember 2008 bis 30. November 2009<br />

1. Allgemeines<br />

WILEX (im Folgenden auch "die Gesellschaft") wurde 1997 in München, Deutschland, unter dem Namen<br />

WILEX Biotechnology GmbH von Ärzten und Krebsforschern der Technischen Universität München<br />

gegründet. Gemäß Gesellschafterbeschluss <strong>vom</strong> 14. Dezember 2000, geändert am 28. Februar 2001,<br />

wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit dem Namen WILEX AG (WILEX) umgewandelt.<br />

Die Umfirmierung wurde am 9. April 2001 in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter der<br />

Registernummer HRB 136670 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Grillparzerstrasse 10, 81675<br />

München. Seit dem 13. November 2006 ist WILEX an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel<br />

WL6, der Wertpapierkennnummer 661472 und der ISIN DE0006614720 im Regulierten Markt / Prime<br />

Standard notiert.<br />

WILEX ist ein biopharmazeutisches Forschungsunternehmen, welches sich auf die Erforschung,<br />

Entwicklung, Herstellung, Zulassung und den Vertrieb von Arzneimitteln und Diagnostika im Bereich der<br />

Onkologie fokussiert. WILEX verfügt über ein ausgewogenes Portfolio attraktiver Produktkandidaten,<br />

von der Forschungsphase bis hin zur fortgeschrittenen klinischen Entwicklung. Ziel des Unternehmens ist<br />

es, neue Wirkstoffe für die Krebstherapie zu entwickeln, die nicht zytotoxisch sind, sondern auf<br />

tumorspezifische Merkmale zielen, die bei der Entstehtmg oder Entwicklung von Krebs eine Rolle<br />

spielen. Hierbei sollen neue Krebstherapien entwickelt werden, die im Vergleich zu den herkömmlichen<br />

Therapien wirksamer, verträglicher und kosteneffizienter sind. Nach angestrebter Zulassung sollen die<br />

Arzneimittel und Diagnostika vertrieben und vermarktet werden.<br />

Der vorliegende Abschluss wurde am 4. Februar 2010 <strong>vom</strong> Vorstand aufgestellt und damit im Sinne von<br />

lAS 10 zur Veröffentlichung freigegeben. Die Berichtsperiode beginnt am 1. Dezember 2008 und endet<br />

am 30. November 2009 und wird im Folgenden als Geschäftsjahr 2009 (Geschäftsjahr 2008 für<br />

V orj ahresperiode) bezeichnet.<br />

F-68


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

2. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

2.1. Erstellungsgrundlage<br />

Der Abschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), die von<br />

der EU genehmigt worden sind, erstellt. Gegenüber der Vorjahresperiode sind die Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden unverändert.<br />

Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen sind und für Geschäftsjahre, die ab dem<br />

1. Januar 2009 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind:<br />

IFRS 8:<br />

Geschäftssegmente<br />

Diverse: Verbesserungen an den IFRS (Mai 2008)<br />

Veränderungen zu IFRS I und lAS 27: Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting<br />

Standards und Konzern- und Einzelabschlüsse<br />

Änderungen zu IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung<br />

Änderungen zu lAS 1: Veränderte Darstellung des Abschlusses<br />

Änderungen zu lAS 23: Fremdkapitalkosten<br />

Änderungen zu lAS 32 und lAS 1: Finanzinstnunente: Darstellung und Darstellung des Abschlusses<br />

IFRIC 13: Kundenbindungsprogramme<br />

IFRIC 14: lAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,<br />

Mindestdotienmgsvorschriften und ihre Wechselwirkung<br />

Standards und Interpretationen, die <strong>vom</strong> IASB beschlossen sind, aber noch nicht von der EU<br />

übernommen wurden und rur Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2009 beginnen, verpflichtend<br />

anzuwenden sind:<br />

Änderungen zu IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben<br />

IFRIC 18: Übertragungen von Vermögenswerten durch einen Kunden<br />

F-69


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen wurden und für Geschäftsjahre, die ab dem<br />

1. Januar 2009 beginnen, freiwilling angewendet werden können:<br />

IFRS 3 (überarbeitet): Unternehmenszusammenschlüsse<br />

Änderungen zu lAS 27: Konzern- und Einzelabschlüsse<br />

lAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, Geeignete Grundgeschäfte<br />

IFRIC 12: Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen<br />

IFRIC 15: Verträge über die Errichtung von Immobilien<br />

IFRIC 16: Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb<br />

IFRIC 17: Sachdividenden an Eigentümer<br />

Standards und Interpretationen, die <strong>vom</strong> IASB beschlossen sind, aber von der EU noch nicht<br />

übernommen wurden:<br />

Diverse: Verbesserungen an den IFRS (April 2009)<br />

IFRS 1 (überarbeitet): Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards<br />

Änderungen zu IFRS 1: Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender<br />

Änderungen zu IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich im Konzern<br />

lAS 24 (überarbeitet): Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen<br />

Änderungen zu IFRIC 9 und lAS 39: Neubeurteilung eingebetteter Derivate und Finanzinstrumente:<br />

Ansatz und Bewertung<br />

IFRIC 14 (überarbeitet): lAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,<br />

Mindestdotierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung<br />

IFRIC 19: Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten<br />

Eine vorzeitige Anwendung der aufgeführten Standards und Interpretationen hätte keine wesentlichen<br />

Auswirkungen auf Bilanzierung und Bewertung, zöge jedoch zusätzliche oder umfangreichere Angaben<br />

im Anhang nach sich.<br />

F-70


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009/ Anhang<br />

Die Aufstellung des Abschlusses erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten, eingeschränkt durch die Neubewertung von zur Veräußerung verfügbaren<br />

finanziellen Vennögenswerten sowie durch zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) angesetzte<br />

finanzielle Vennögenswerte und Verbindlichkeiten. Unter der Annahme der Unternehmensfortführung,<br />

die <strong>vom</strong> Vorstand in Anmerkung 4 dargelegt wird, realisiert die Gesellschaft im nonnalen<br />

Geschäftsverlauf ihre Vennögenswerte und Verbindlichkeiten.<br />

Bei der Abschlusserstellung nach IFRS sind bestimmte kritische Schätzlmgen zu Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden vorzunehmen. Dabei verlangt die Anwendung der Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden eine Ennessensausübung des Managements. Welche Bereiche ein höheres Maß an<br />

Beurteilung oder Komplexität erfordern oder welche Annahmen und Schätzungen für den Abschluss<br />

bedeutsam sind, wird in Anmerkung 5 erörtert.<br />

Die Gesellschaft veröffentlicht nach § 325 (2a) HGB diesen IFRS-Einzelabschluss im elektronischen<br />

Bundesanzeiger.<br />

2.2. Abschlussumfang<br />

Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag keine Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen. Alle<br />

Geschäftstätigkeiten werden von der WILEX AG vorgenommen. Unterjährig wurde eine<br />

Tochtergesellschaft im Zuge der strategischen Allianz mit der Firma UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien<br />

(UCB) übernommen und anschließend mit Verschmelzungsvertrag <strong>vom</strong> 21. April 2009 innerhalb des<br />

abgeschlossenen Geschäftsjahres auf die WILEX AG verschmolzen.<br />

2.3. Segmentberichterstattung<br />

Nach ihrer internen Management- und Organisationsstruktur führt WILEX keine Geschäftstätigkeiten<br />

durch, die sich wesentlich in ihrem Risiko-/Ertragsprofil unterscheiden. Deshalb ist die Gesellschaft nur<br />

in einem Segment tätig. Folglich stellt die Gesellschaft keine Segmentberichterstattung auf.<br />

2.4. Währungs umrechnung<br />

2.4.1. Funktionale Währung und Berichtswährung<br />

Der Abschluss ist in Euro (€) aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des<br />

Unternehmens darstellt.<br />

2.4.2. Transaktionen und Salden<br />

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die<br />

funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen<br />

F-71


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten<br />

und Verbindlichkeiten resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />

Die funktionale Währung der Gesellschaft ist der Euro (€). Darüber hinaus führt die Gesellschaft auch<br />

Transaktionen in US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF), Britischem Pfund (GBP) und in geringem<br />

Ausmaß auch in weiteren Fremdwährungen durch.<br />

Durch die kaufmännische Rundung exakter Zahlen können sich Differenzen ergeben.<br />

2.5. Sachanlagen<br />

Die Gesellschaft besitzt keine Grundstücke oder Gebäude. Alle zurzeit genutzten Büro- und Laborräume<br />

sind gemietet. Sachanlagen bestehen überwiegend aus Labor- und Geschäftsausstattung und werden zu<br />

historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibung erfolgt linear<br />

auf den Restbuchwert, dabei werden folgende erwartete Nutzungsdauern, die jährlich überprüft und ggf.<br />

angepasst werden, zugrunde gelegt:<br />

Laborausstattung<br />

Sonstige Geschäftsausstattung<br />

8 bis 14 Jahre<br />

3 bis 23 Jahre<br />

Ausgaben für Reparatur und Instandhaltung sowie den Austausch untergeordneter Posten werden im<br />

Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst. Umfangreichere Erneuerungen oder Einbauten<br />

werden aktiviert, sofern ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht. Erneuerungen werden ebenfalls<br />

über die oben genannte erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgang werden die<br />

Anschaffungskosten und dazugehörigen kumulierten Abschreibungen ausgebucht; die dabei entstehenden<br />

Gewinne oder Verluste werden im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst.<br />

WILEX überprüft jährlich, ob es bei den Sachanlagen über die regelmäßige Abschreibung hinaus<br />

Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Liegt ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vor, wird der<br />

erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der<br />

erzielbare Betrag geringer ist als der Buchwert des Vermögenswertes. Verluste aus Wertminderungen<br />

werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />

Die Gesellschaft hat keine Sachanlagen als Sicherheit für Eventualverbindichkeiten verpfändet.<br />

F-72


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

2.6. Immaterielle Vermögenswerte<br />

(a) Lizenzen<br />

Lizenzen werden anfänglich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Sie haben eine bestimmte<br />

Nutzungsdauer und werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter<br />

Abschreibungen erfasst. Die Abschreibung erfolgt linear, um die Lizenzkosten über die erwartete<br />

Nutzungsdauer zu verteilen (12,5 bis 20 Jahre).<br />

(b) Software<br />

Erworbene Software-Lizenzen werden auf der Grundlage der fUr ihren Erwerb und fUr die Ingangsetzung<br />

der Software angefallenen Kosten aktiviert. Diese Anschaffungskosten werden über die erwartete<br />

Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.<br />

(e) Präklinisehe Projekte<br />

Im Februar 2009 wurde im Zuge der strategischen Partnerschaft mit UCB das Grundkapital der<br />

Gesellschaft um 1.818.181,00 € durch Ausgabe von 1.818.181 neuen Aktien erhöht. Die neuen Aktien<br />

wurden vollständig von UCB gezeichnet. Als Sacheinlage hat UCB sämtliche Anteile an einer<br />

Tochtergesellschaft in WILEX eingebracht. Das eingebrachte Unternehmen, welches später als WILEX<br />

Research GmbH gefUhrt wurde, hielt umfassende Rechte an fünf präklinischen Onkologie-Programmen<br />

und verfUgte über Barmittel in Höhe von 10 Mio. €. Mit Verschmelzung der WILEX Research GmbH auf<br />

die WILEX AG im zweiten Geschäftsquartal übernahm WILEX die weltweiten Rechte zur<br />

Weiterentwicklung des gesamten präklinischen onkologischen Portfolios von UCB, das zwei<br />

niedermolekulare Programme und drei Antikörperprogramme umfasst.<br />

UCB hat das Exklusivrecht behalten, jedes der fünf Programme nach Abschluss erster klinischer<br />

Machbarkeitsstudien zurückzukaufen, selbst weiterzuentwickeln und zu vermarkten. In diesem Falle<br />

erhält WILEX von UCB Meilensteinzahlungen fUr Entwicklung und Kommerzialisierung sowie<br />

Lizenzzahllmgen. Für den Fall, dass UCB von seinem Rückkaufsrecht keinen Gebrauch macht, behält<br />

WILEX das Recht, betreffende Programme selbst weiterzuentwickeln und zu kommerzialisieren. In<br />

diesem Falle erhält UCB von WILEX Meilenstein- und Lizenzzahlungen.<br />

Da in dem eingebrachten Unternehmen weder ein Geschäftsbetrieb abgewickelt worden ist noch eigene<br />

Mitarbeiter beschäftigt wurden, ist diese Transaktion zum Bilanzstichtag nicht unter der Maßgabe des<br />

IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) bilanziert worden.<br />

F-73


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Für die fünf Programme ist jedoch ein jeweiliger Nettobarwert ermittelt worden, der sich durch Abzinsung<br />

der zukünftigen Zahlungen (Kapitalfluss) und anschließender Summierung berechnet. Folgende Parameter<br />

und zukunftsgerichtete Annahmen dazu fließen in die jeweilige Bewertung ein:<br />

• Ablauf des Patentschutzes für die Substanz<br />

• Erfolgswahrscheinlichkeiten zur Erreichung der jeweils nächsten Entwicklungsphase<br />

• Kosten der Programmentwicklung<br />

• Erträge aus der Vermarktung oder Auslizenzierung<br />

• risikoadjustierter Zinssatz.<br />

Unter Zugrundelegung dieser Einflussfaktoren konnte für keines dieser fünf präklinischen Projekte ein<br />

positiver Nettobarwert ermittelt werden. Daher wurde auch kein immaterieller Vermögenswert als<br />

Aktivposten angesetzt. Da es für keines der Programme eine vertragliche Verpflichtung zur<br />

Weiterentwicklung gibt, wurde auch keine Verbindlichkeit bilanziert.<br />

(d) Forschungs- und Entwicklungsaufwand<br />

Nach IFRS werden in der Entwicklungsphase für ein Medikament anfallende Kosten nur dann angesetzt,<br />

wenn die Gesellschaft alle folgenden Nachweise erbringen kann:<br />

• die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur<br />

Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird;<br />

• ihre Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen sowie ihn zu nutzen oder zu<br />

verkaufen;<br />

• ihre Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;<br />

• wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen<br />

erzielen wird. Nachgewiesen werden kann von der Gesellschaft u. a. die Existenz eines Marktes für<br />

die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich<br />

oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes;<br />

• die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung<br />

abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können;<br />

• ihre Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren<br />

Ausgaben verlässlich zu bewerten.<br />

F-74


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Da noch nicht alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wurde bislang von einer Aktivierung als<br />

immaterieller Vermögenswert abgesehen. Gegenwärtig werden daher alle Forschungs- und Entwicklungskosten<br />

in den Geschäftsjahren, in denen sie anfallen, ergebniswirksam erfasst.<br />

WILEX überprüft jährlich, ob es bei den immateriellen Vermögenswerten über die regelmäßige Abschreibung<br />

hinaus Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Liegt ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung<br />

vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Ein Wertminderungsaufwand wird<br />

erfasst, wenn der erzielbare Betrag geringer ist als der Buchwert des Vermögenswertes. Verluste aus<br />

Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />

2.7. Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />

Im Jahr 1999 gewährte die Gesellschaft einem Geschäftsführer (dem heutigen Vorstandsvorsitzenden)<br />

eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung. Die Pensionsverpflichtung wird in Höhe des<br />

Aktivwertes der verbundenen Rückdeckungsversicherung angesetzt. Die Gesellschaft geht davon aus,<br />

dass keine weiteren Zahlungen in den Plan erforderlich sein werden. Da in den nächsten Jahren keine<br />

Pensionszahlungen erwartet werden, wurde dieser Aktivwert in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten<br />

bilanziert.<br />

Bei Abschluss des Mietvertrages wurde von WILEX ein Mietaval an den Vermieter gestellt. Dazu wurde<br />

ein Konto für den Zugriff seitens des Kreditinstituts gesperrt. Da der Mietvertrag bis März 2012 läuft,<br />

wurde dieses Konto, anders als in den Vorperioden, nicht mehr den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten<br />

hinzugerechnet, sondern den sonstigen langfristigen Vermögenswerten.<br />

2.8. Vorräte<br />

Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.<br />

Die Anschaffungskosten werden auf Basis der First-in/First-out (FIFO)-Methode bestimmt und umfassen<br />

den Kaufpreis sowie eventuelle Anschaffungsnebenkosten.<br />

2.9. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Vorauszahlungen<br />

Die sonstigen Vermögenswerte und die an z. B. Dienstleister oder Versicherer geleisteten Anzahlungen<br />

werden entweder gemäß dem Leistungsfortschritt des zugrunde liegenden Auftrags ergebniswirksam<br />

erfasst oder mit der endgültigen Lieferantenrechnung verrechnet.<br />

F-75


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 1 Anhang<br />

2.10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag<br />

abzüglich etwaiger Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen angesetzt. Wertberichtigungen<br />

beruhen auf der Einschätzung der Unternehmensleitung über die Einbringlichkeit und Altersstruktur<br />

bestimmter Forderungen.<br />

2.11. Sonstige Forderungen<br />

Forderungen werden anfanglich zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich eines etwaigen Wertminderungsaufwands<br />

erfasst. Eine Wertminderung auf sonstige Forderungen erfolgt, wenn es objektive<br />

substantielle Hinweise darauf gibt, dass nicht alle laut den ursprünglichen Vertragsbedingungen fälligen<br />

Beträge einbringlich sind. Die Wertminderung entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert des<br />

Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cash Flows, abgezinst mit dem aktuellen<br />

Marktzins. Die Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst.<br />

2.12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Guthaben bei Banken mit einer Restlaufzeit zum<br />

Erwerbszeitpunkt von nicht mehr als drei Monaten und Kassenbestände. WILEX legt seine Guthaben nur<br />

bei großen Banken an, die Mitglied des deutschen Einlagensicherungsfonds bzw. Mitglied des<br />

Sicherungs systems der Sparkassen-Finanzgruppe sind. Es drohen daher keine Ausfallrisiken.<br />

2.13. Angaben zu Finanzinstrumenten<br />

Finanzinstrumente nach lAS 391 IFRS 7 werden in Abhängigkeit des Einzelfalls unterschieden:<br />

• Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder<br />

Verbindlichkeiten (Financial Assets or Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss).<br />

Diese Kategorie umfasst zwei Unterkategorien:<br />

o<br />

Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Held<br />

for Trading 1 ,,AFVPL-Tr."): Diese Kategorie umfasst die finanziellen Vermögens werte<br />

und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden<br />

(Handels aktiva und -passiva) wie z. B. verzinsliche Wertpapiere, Aktien und<br />

Schuldscheindarlehen. Die Handelspassiva umfassen insbesondere derivative<br />

Finanzinstrumente mit einem negativen beizulegenden Zeitwert. Handelsaktiva und<br />

Handelspassiva werden zu jedem Bilanzstichtag zum Fair Value bilanziert. Die<br />

Bewertungsergebnisse werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In der<br />

F-76


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009/ Anhang<br />

betrachteten Periode sind keine derartigen Vennägenswerte oder Verbindlichkeiten<br />

bilanziert.<br />

o<br />

Zum beizulegenden Zeitwert designierte Finanzinstrumente (Designated at Fair Value<br />

through Profit or Loss / ,,AFVPL-Des."): Gemäß der so genannten Fair Value Option ist<br />

es zulässig, bestimmte Finanzinstrumente freiwillig einer Bewertung zum Fair Value mit<br />

Erfassung der Bewertungsergebnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung zu unterwerfen.<br />

Die Entscheidung zur Nutzung der Fair Value Option ist für ein Finanzinstrument<br />

im Zeitpunkt des Zugangs unwiderruflich zu treffen. Voraussetzung für die<br />

Anwendung der Fair Value Option für ein Finanzinstrument ist beispielsweise, dass eine<br />

Ansatz- oder Bewertungsinkongruenz vennieden oder erheblich reduziert wird. In der<br />

betrachteten Periode sind keine derartigen Vennägenswerte oder Verbindlichkeiten<br />

bilanziert.<br />

• Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermägenswerte (,,Available for Sale"): Hierbei handelt<br />

es sich insbesondere um verzinsliche Wertpapiere, Aktien und Beteiligungen. Die Bewertung<br />

erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Ist der beizulegende Zeitwert bei Eigenkapitalinstrumenten<br />

nicht verlässlich ennittelbar, erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. In der<br />

betrachteten Periode sind keine derartigen Vennägenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert.<br />

• Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen (,,Held-to-maturity"): Dieser Kategorie<br />

dürfen nicht derivative finanzielle V ennägenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen<br />

sowie festgelegter Laufzeit dann zugeordnet werden, wenn die Absicht sowie die Fähigkeit<br />

bestehen, sie bis zur Endfalligkeit zu halten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten und ist mit dem Buchwert identisch.<br />

• Kredite und Forderungen ("Loans and Receivables"): Dieser Kategorie werden nicht derivative<br />

Finanzinstrumente mit festen oder bestimmbaren Zahlungsansprüchen zugeordnet, für die kein<br />

aktiver Markt besteht. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bei<br />

Vorliegen einer Änderung der Werthaltigkeit (Impainnent) wird dieses bei der Ennittlung der<br />

fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam berücksichtigt. Agien beziehungsweise<br />

Disagien werden über die Laufzeit verteilt erfolgswirksam im Finanzergebnis vereinnahmt. Die<br />

Bewertung erfolgt auch hier zu fortgeführten Anschaffungskosten und ist mit dem Buchwert<br />

identisch.<br />

• Leasingverbindlichkeiten (vergleiche Anmerkung 2.18): Diese werden auf grund des Zins- und<br />

Tilgungsanteils den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten<br />

zugeordnet ("Financial Liabilities at Amortized Cost"). Die Bewertung erfolgt zunächst zu den<br />

F-77


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009/ Anhang<br />

ursprünglichen Anschaffungskosten und wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß<br />

dem Tilgungsplan bis Laufzeitende fortentwickelt.<br />

Die Klassifizierung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt beim erstmaligen Ansatz. Regelmäßig,<br />

mindestens jedoch zu jedem Bilanzstichtag, werden die Buchwerte dieser finanziellen Vermögenswerte<br />

daraufhin überprüft, ob ein aktiver Markt vorhanden ist und ob Hinweise auf eine Wertminderung<br />

existieren, wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.<br />

Finanzinstrumente werden zudem am Bilanzstichtag in Abhängigkeit der Restlaufzeit in kurz- oder<br />

langfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten eingeteilt. Diejenigen Finanzinstrumente, die am<br />

Bilanzstichtag mehr als ein Jahr Restlaufzeit aufweisen, werden als langfristig ausgewiesen. Diejenigen<br />

mit Restlaufzeit von unter einem Jahr werden im Rahmen der kurzfristigen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten<br />

bilanziert.<br />

2.14. Eigenkapital und Eigenkapitalmanagement<br />

Das Eigenkapital der Gesellschaft besteht aus auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem<br />

rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 €. Zusätzliche Kosten, die der Ausgabe neuer<br />

Aktien bzw. dem Prozess einer Kapitalmaßnahme unmittelbar zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital<br />

als Abzug von den Emissionserlösen ausgewiesen.<br />

Eigenlmpitalmanagement<br />

Als Kapital insgesamt wird das Eigenkapital einschließlich Grundkapital, Kapitalrücklage und<br />

Verlustvorträge kategorisiert. Ziel des Eigenkapitalmanagements von WILEX ist es, eine starke<br />

Eigenkapitalbasis herzustellen und nachhaltig zu sichern. Infolge der negativen Jahresergebnisse seit<br />

Bestehen der Gesellschaft liegt der primäre Fokus auf der Bereitstellung liquider Reserven für die<br />

Weiterentwicklung der Unternehmenstechnologie bzw. Produktpipeline und nicht zuletzt in der Sicherstellung<br />

des Vertrauens von Investoren und Geschäftspartnern. Während des Berichtsjahres haben sich<br />

keine Änderungen der Strategie oder der Ziele des Kapitalmanagements ergeben.<br />

Nach den Geldzuflüssen aus der strategischen Allianz mit UCB sowie dem erfolgreichen Abschluss der<br />

unmittelbar nach Bilanzstichtag vollzogenen Kapitalerhöhung (vergleiche Anmerkung 33) stellt sich die<br />

Eigenkapitalsituation als deutlich verbessert dar. Der Vorstand der Gesellschaft geht nach derzeitigem<br />

Planungsstand zudem davon aus, im kommenden Geschäftsjahr durch Kooperationen und / oder<br />

Auslizenzierungen von Produkten weitere Geldzuflüsse generieren zu können. Nach vielversprechenden<br />

Studiendaten von MESUPRON® und dem nächsten Meilenstein mit RENCAREX® liegt auf diesen<br />

beiden Produkten dazu das Hauptaugenmerk. Die Geldzuflüsse werden trotzdem möglicherweise im<br />

Geschäftsjahr 2010 niedriger als die sonstigen Aufwendungen im gleichen Zeitraum ausfallen, so dass<br />

F-78


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

sich das Eigenkapital zum nächsten Bilanzstichtag weiter verringern könnte. Sollten weitere<br />

Kooperationen und Auslizenzierungen nicht zu realisieren sein, müsste sich WILEX um andere<br />

Finanzierungsmöglichkeiten und I oder eine erneute Kapitalerhöhung bemühen.<br />

Kurz- bis mittelfristig sollen des Weiteren die derzeitigen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten zur<br />

Marktreife geführt werden, so dass in Zukunft auch Vertriebsumsätze, insbesondere mit REDECTANE®,<br />

erzielt werden könnten. Diese würden die Kapitalisierungssituation von WILEX nachhaltig verbessern<br />

bzw. die Gesellschaft in die Lage versetzen, den Break-Even zu erreichen, Gewinne zu erwirtschaften und<br />

sich aus dem operativen Kapitalfluss finanzieren zu können, ohne Kapitalmaßnahmen, gleich welcher<br />

Art, durchführen zu müssen.<br />

Grundsätzlich ist WILEX daran interessiert, die positive, vertrauensvolle und größtenteils langjährige<br />

Zusammenarbeit mit den Eigenkapitalgebern weiter zu intensivieren.<br />

Ziel der Gesellschaft ist weiterhin, Mitarbeiter und Vorstand in hohem Maße als Anteilseigner zu<br />

beteiligen. Dazu wurde im Rahmen der Ausgabe von Aktienoptionen (vergleiche Anmerkung 2.17.1) ein<br />

bedingtes Kapital geschaffen.<br />

2.15. Ertragsteuern<br />

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste laufende Steueraufwand betrifft eine Quellensteuer, die<br />

in 2004 auf eine Vorauszahlung von der Firma Laboratorios deI Dr. Esteve S.A., Barcelona, Spanien<br />

(Esteve) anfiel. Diese wurde bereits einbehalten und als geleistete Anzahlung bilanziert. Die Steuer wurde<br />

analog zum Ansatz der sonstigen Erträge (vergleiche Anmerkung 20) aus dem Esteve-Vertrag<br />

ergebnis wirksam erfasst.<br />

Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeiten-Methode für temporäre<br />

Differenzen angesetzt, die zwischen dem Ansatz der Vermögens werte und Verbindlichkeiten in der<br />

Steuerbilanz und ihrem Buchwert im IFRS-Abschluss entstehen. Die latenten Ertragsteuern sind anhand<br />

der Steuers ätze (und Steuervorschriften) zu bewerten, die zum Bilanzstichtag gültig oder im Wesentlichen<br />

gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung ftir den Zeitraum, in dem ein Vermögenswert realisiert<br />

oder eine Verbindlichkeit beglichen wird, zu erwarten ist.<br />

Latente Steueransprüche werden in dem Maße bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu<br />

versteuernder Gewinn verftigbar sein wird, gegen den die temporären Differenzen verwendet werden<br />

können. Latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge werden in dem Umfang angesetzt, in<br />

dem es wahrscheinlich ist, dass der Nutzen daraus in Zukunft realisiert wird.<br />

F-79


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

2.16. Ergebnis je Aktie<br />

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird als das den Stammaktionären zur Verfugung stehende<br />

Jahresergebnis ermittelt, das durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum im<br />

Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Zur Berechnung der Auswirkung von Bezugsrechten wird die<br />

"Treasury Share"-Methode angewandt. Die unterstellten Erlöse aus der Emission von potenziellen<br />

Stammaktien mit Verwässerungseffekt sind so zu berechnen, als wären sie zum Rückkauf von Aktien<br />

zum beizulegenden Zeitwert verwendet worden. Der Unterschieds betrag zwischen der Anzahl der<br />

ausgegebenen Aktien und der Anzahl der Aktien, die zum beizulegenden Zeitwert ausgegeben worden<br />

wären, ist als Ausgabe von Stammaktien ohne Entgelt zu behandeln und fließt in den Nenner bei der<br />

Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie. Der Ergebnisbetrag wird nicht um die Auswirkung<br />

der Aktienbezugsrechte bereinigt. Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie erfolgt nicht<br />

unter der Annahme einer Ausübung von potenziellen Stammaktien, bei denen ein Verwässerungsschutz in<br />

Bezug auf das Ergebnis je Aktie vorliegt.<br />

2.17. Leistungen an Arbeitnehmer und Vorstandsmitglieder<br />

2.17.1. Aktienbasierte Vergütung<br />

Im Geschäftsjahr 2009 wurde die aus der Ausgabe von Aktienoptionen entstandene Verpflichtung seitens<br />

WILEX gegenüber den begünstigten Mitarbeitern gemäß IFRS 2 bilanziert. Die Verpflichtungen werden<br />

mit Hilfe eines Binomialmodells berechnet (vergleiche Anmerkung 22). Der beizulegende Zeitwert der<br />

von den Mitarbeitern erbrachten Arbeitsleistungen als Gegenleistung ftir die Gewährung der Optionen<br />

wird als Aufwand mit Buchung gegen die Kapitalrücklage, somit im Eigenkapital, erfasst. Der gesamte<br />

Aufwand, der über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit der Optionen zu erfassen ist, ermittelt sich aus<br />

dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Optionen, ohne Berücksichtung der Auswirkungen nicht<br />

marktorientierter Ausübungshürden (z. B. Gewinn- und Umsatzwachstumsziele). Nicht marktorientierte<br />

Ausübtmgshürden werden in den Annahmen bzgl. der Anzahl der Optionen, die erwartungsgemäß<br />

ausübbar werden, berücksichtigt. An jedem Bilanzstichtag wird die Schätzung der Anzahl an Optionen,<br />

die erwartungsgemäß ausübbar werden, überprüft. Die Auswirkungen ggf. zu berücksichtigender<br />

Änderungen ursprünglicher Schätzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie durch eine<br />

entsprechende Anpassung im Eigenkapital berücksichtigt.<br />

F-80


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

In der betrachteten Periode sind weder Optionen ausgegeben worden noch verfallen. 2.700 Optionen sind<br />

durch Ausscheiden von Mitarbeitern zurückgegeben worden. Damit sind zum Geschäftsjahresultimo<br />

903.134 Optionsrechte (729.335 für Vorstandsmitglieder bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder und<br />

173.799 für Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter) ausgegeben, so dass zukünftig insgesamt noch<br />

maximal 386.023 Aktienoptionen aus bedingtem Kapital ausgegeben werden können.<br />

2.17.2. Erfolgsbeteiligungsplan<br />

Die Gesellschaft bilanziert eine Verbindlichkeit und erfasst einen Aufwand für Bonusansprüche des<br />

Vorstands und der Arbeitnehmer. Eine Verbindlichkeit wird erfasst, wenn es eine vertragliche<br />

Verpflichtung gibt oder wenn aufgnmd der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine anzunehmende<br />

Verpflichtung entstanden ist.<br />

2.18. Leasingverhältnisse<br />

Das Leasing von Geschäftsausstattung, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen<br />

Chancen und Risiken auf die Gesellschaft übertragen werden, gilt nach lAS 17 als Finanzienmgsleasing­<br />

Verhältnis. Finanzienmgsleasing-Verhältnisse werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem<br />

beizulegenden Zeitwert oder dem Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt, sofern dieser Wert<br />

niedriger ist. Jede Leasingzahlung wird in einen Zins- und Tilgungsanteil gesplittet, so dass auf die<br />

verbliebene Verbindlichkeit ein konstanter Zinssatz entsteht. Die entsprechenden Leasingverpflichtungen<br />

sind in den Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen enthalten. Der Zinsanteil der Finanzierungskosten<br />

wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />

ergebniswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf den Leasingnehmer am Ende der Laufzeit des<br />

Leasingverhältnisses hinreichend sicher, so wird der unter einem Finanzierungsleasing erworbene Gegenstand<br />

über den Zeitraum des erwarteten Nutzens abgeschrieben. Ansonsten wird über den kürzeren der<br />

beiden Zeiträume, Nutzungsdauer des Vermögenswertes oder Laufzeit des Leasingverhältnisses, abgeschrieben.<br />

Leasingverhältnisse, bei denen die mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Nutzen im Wesentlichen<br />

beim Leasinggeber verbleiben, gelten als Operating-Leasing. Unter Operating-Leasingverhältnissen geleistete<br />

Zahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst.<br />

F-81


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

2.19. Umsatz- und Ertragsrealisierung<br />

WILEX generiert im Zusammenhang mit abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen Umsatzerlöse<br />

aus der Zahlung von Meilensteinen. Diese richten sich nach dem Erreichen von im Vorfeld vertraglich<br />

festgelegten Zielen. Meilensteine und die daraus resultierenden Umsatzerlöse werden erst als solche<br />

verbucht, wenn die auslösenden Ziele definitionsgemäß vollständig erreicht wurden.<br />

Die Gesellschaft erfasst Erträge, die zum beizulegenden Zeitwert der von der Gesellschaft erbrachten<br />

Dienstleistungen, abzüglich Umsatzsteuer, Rabatten und Nachlässen, bewertet werden. Dabei wird keine<br />

Unterscheidung zwischen generierten Erträgen aus privatwirtschaftlichem Sektor, das heisst<br />

Kooperationen mit Pharmauntemehmen, oder sogenannten "government grants", wie die Zuwendung<br />

<strong>vom</strong> US-amerikanischen Verteidigungsministerium, getroffen. Die Gegenleistung wird üblicherweise in<br />

bar erbracht. Werden die zugrunde liegenden Dienstleistungen abweichend zum Zahlungsmittelzufluss<br />

erbracht, wird der im Voraus erhaltene Barbetrag abgegrenzt und nach Maßgabe der Fertigstellung über<br />

den Zeitraum der zu erbringenden Dienstleistung erfasst.<br />

Nicht rückerstattbare Vorauszahlungen und sonstige nicht rückerstattbare zeitliche Zahlungen, welche im<br />

Rahmen bestimmter Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erhalten worden sind, werden als sonstige<br />

Erträge über die Periode der zugrunde liegenden Aktivitäten im Verhältnis der bislang aufgelaufenen<br />

Kosten zu den erwarteten Gesamtkosten der jeweiligen Aktivitäten erfasst. Zinserträge werden<br />

zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Ergebnis erfasst.<br />

2.20. Forschung und Entwicklung<br />

Die Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung umfassen alle dafür anfallenden Kosten<br />

einschließlich Personalkosten, Beraterkosten, Material- und Herstellungskosten, Fremdleistungen,<br />

Laborkosten und Gebühren rür Rechtsberatung. Sie werden in dem Zeitraum, in dem sie anfallen, als<br />

Aufwand erfasst. Forschungs- und Entwicklungsgeräte werden aktiviert und über ihre erwartete<br />

Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />

F-82


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

3. Finanzrisikomanagement<br />

3.1. Finanzrisikofaktoren<br />

Mit ihren Geschäftstätigkeiten ist die Gesellschaft Risiken ausgesetzt, vor allem dem Marktrisiko<br />

(einschließlich Fremdwährungsrisiken, Zins- und Kursrisiken), dem Liquiditätsrisiko, dem<br />

Forderungsausfallrisiko und in geringerem Maße auch dem Kreditrisiko. Die Gesellschaft konzentriert<br />

sich mit ihrem Risikomanagement auf die Unwägbarkeiten der Finanzmärkte und ist bestrebt, eventuelle<br />

negative Einflüsse auf die Fähigkeit der Gesellschaft, ihre Geschäftstätigkeiten zu finanzieren, zu<br />

minimieren. Die Gesellschaft setzt zur Absicherung ihrer Risiken weder eingebettete Derivate noch<br />

andere derivative Finanzinstrumente ein.<br />

Ein wirksames Risikomanagementsystem ist im Unternehmen implementiert, und die Einhaltung nach<br />

Maßgabe der <strong>vom</strong> Aufsichtsrat gebilligten Grundsätze wird <strong>vom</strong> Controlling überwacht. Der Vorstand<br />

gibt dazu schriftliche Grundsätze zum gesamten Risikomanagement vor. Die Finanz- und Unternehmensrisiken<br />

werden <strong>vom</strong> Risikoverantwortlichen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand erkannt, ausgewertet<br />

und kommuniziert. Zu jedem vierteljährlichem Abschlussstichtag werden zudem alle Gefährdungspotenziale,<br />

insbesondere diejenigen Finanzrisiken von wesentlicher Tragweite und hinreichender<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit, explizit kontrolliert und von Vorstand und Aufsichtsrat erörtert.<br />

(a) Marktrisiko<br />

(i) Fremdwährungsrisiko<br />

Die Gesellschaft arbeitet weltweit mit mehreren Dienstleistern zusammen und ist deshalb<br />

Währungsrisiken im Zusammenhang mit Devisenpositionen hauptsächlich in US-Dollar (USD),<br />

Schweizer Franken (CHF), Britischem Pfund (GBP) und in geringem Ausmaß auch in weiteren Fremdwährungen<br />

ausgesetzt. Fremdwährungsrisiken entstehen aufgrund künftiger Transaktionen und<br />

bilanzierter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sie entstehen, wenn künftige Transaktionen und<br />

bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf eine Währung lauten, die nicht die funktionale<br />

Währung der Gesellschaft ist.<br />

Da das Währungsrisiko insgesamt begrenzt ist, hat die Gesellschaft noch keine Sicherungsgeschäfte<br />

abgeschlossen, sondern versucht, über die Zuordnung von Mittelzu- und -abflüssen in derselben Währung<br />

eine wirtschaftliche Absichenmg zu erreichen.<br />

F-83


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 20091 Anhang<br />

(ii) Kursrisiko<br />

Die Gesellschaft ist keinem Risiko durch Kursschwankungen von Eigenkapitaltiteln ausgesetzt, da die<br />

Mittel nur in festverzinslichen Bankguthaben angelegt sind. Die Gesellschaft ist keinem Kursänderungsrisiko<br />

von Rohstoffen ausgesetzt.<br />

(b) Liquiditätsrisiko<br />

Ein vorsichtiges Liquiditätsrisiko-Management verlangt, dass genügend Barmittel und handelbare<br />

Wertpapiere zur Finanzierung der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Die<br />

Gesellschaft hat sich zu keinen langfristigen Finanzinvestitionen verpflichtet. Die Gesellschaft verfügt<br />

über ein detailliertes Cash-Planungs system, welches regelmäßig, mindestens monatlich, aktualisiert wird.<br />

Hierdurch wird sichergestellt, dass WILEX jederzeit den Überblick über die liquiden Mittel und die<br />

Fälligkeiten der Verbindlichkeiten hat, um die Verbindlichkeiten bei Fälligkeit auszugleichen.<br />

(e) Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiko<br />

WILEX unterliegt in den Krediten bzw. Forderungen dem Risiko eines möglichen Ausfalls. Zum<br />

Bilanzstichtag werden nicht überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert, die<br />

gegenüber einem Kooperationspartner bestehen. Diese könnten verspätet oder gar nicht erfüllt werden. Im<br />

Zuge fortschreitender Geschäftsentwicklung wurden Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiken als<br />

Gefährdungspotenzial erkannt und in das Risikomanagementsystem eingebettet.<br />

(d) Cash Flow und Fair-Value-Zinsrisiko aus Finanzinstrumenten<br />

Die Gesellschaft legt ihre liquiden Mittel ausschließlich in festverzinslichen Bankguthaben oder<br />

kurzfristigen Festgeldern an. Änderungen der Marktzinsen können sich deshalb auf die Fähigkeit der<br />

Gesellschaft auswirken, ausreichend Zinserträge aus diesen Finanzinstrumenten zu generieren. Durch<br />

diese konservative Anlagepolitik drohen jedoch keine Zahlungsausfälle (vergleiche Anmerkung 2.12).<br />

F-84


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009/ Anhang<br />

3.2. Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes<br />

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die in einem aktiven Markt gehandelt werden, richtet<br />

sich nach dem Börsenkurs am Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die<br />

nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, wird mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt, d.h.<br />

Methoden und Annahmen, die sich nach den zum jeweiligen Bilanzstichtag geltenden Marktbedingungen<br />

richten. Können Börsen- oder Marktpreise nicht zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes<br />

herangezogen werden, sind die Zeitwerte anhand komplexer Bewertungsmodelle, z. B. nach dem<br />

Discounted-Cash-Flow-Verfahren, darzustellen.<br />

4. Unternehmensfortführungsrisiko<br />

Zum Bilanzstichtag 30. November 2009 lmd aus heutiger Sicht reichen die liquiden Mittel und die<br />

Forderungen aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten (inklusive Rückstellungen) zu begleichen. Nach<br />

derzeitigen Erkenntnissen und Planungen geht WILEX davon aus, dass die Zahlungsmittel der<br />

Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen bis ins dritte Quartal 2010 hineinreichen. Der Vorstand hat einen<br />

Maßnahmenplan entwickelt, um das Finanzierungsrisiko zu minimieren. Vorrangiges Ziel ist bis dahin<br />

der Abschluss einer Vereinbarung über eine Auslizenzierung oder Partnerschaft für MESUPRO~.<br />

Für den Fall, dass der Abschluss einer Partnerschaft für MESUPRO~ nicht bis zum dritten Quartal 2010<br />

gelingen sollte, wurde zwischen WILEX und einem Finanzierungspartner zur kurz- und mittelfristigen<br />

Aufbringung von neuem Kapital eine unverbindliche Absichtserklärung für eine Eigenkapitalzusage auf<br />

Abruf unterzeichnet. Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wird,<br />

beläuft sich der beabsichtigte Gesamtwert der Eigenkapitalzusage auf Abruf auf bis zu 20 Mio. € und soll<br />

eine Laufzeit von 36 Monaten ab Vertragsunterzeichnung haben. Der Vorstand beabsichtigt, den<br />

entsprechenden Vertrag bis Ende März 2010 zu unterzeichnen.<br />

Da der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments all eine nicht ausreichend ist, hat der Vorstand<br />

Maßnahmen mit wesentlicher Auswirkung identifiziert und priorisiert, die zusammen mit der Eigenkapitalzusage<br />

auf Abruf die Finanzierungsreichweite bis zum Ende des Geschäftsjahres verlängern<br />

würden. Der entwickelte Maßnahmenplan zur Verringerung und zur Verlagerung der Kosten und damit<br />

zur Verlängerung der Finanzierungsreichweite würde die Aufwendungen für Forschlmg und Entwicklung,<br />

Produktion, Marketing und Verwaltung zum Teil drastisch reduzieren und könnte bereits 2010<br />

greifen, wenn die Verhandlungen mit potenziellen Vermarktungspartnern und die geplanten Finanzierungsaktivitäten<br />

nicht zeitgerecht abgeschlossen werden können. Ungeachtet dessen wird WILEX die<br />

bisher praktizierte kostensensitive Unternehmensführung fortsetzen.<br />

F-85


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Sollte sich abzeichnen, dass entgegen dieser Planung im Geschäftsjahr keine Partnerschaft für<br />

MESUPRON® abgeschlossen werden kann, müsste sich WILEX noch im laufenden Geschäftsjahr<br />

zusätzlich um eine Kapitalaufnahme über den Kapitalmarkt bemühen. Um bestehenden und potenziellen<br />

Investoren eine Entscheidungsbasis zu geben, informiert WILEX regelmäßig über die Unternehmensstrategie,<br />

den Stand der klinischen Forschung und die anstehenden Meilensteine.<br />

Sollten die beschriebenen Mittelzuflüsse nicht zu realisieren sein, würde sich dies nachteilig auf die<br />

Ertrags-, Finanz- und Vermögens lage von WILEX auswirken. In diesem Fall ist nicht auszuschließen,<br />

dass WILEX innerhalb des Geschäftsjahres den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann<br />

und/oder überschuldet ist. Damit wäre der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefahrdet.<br />

5. Kritische Schätzungen und Ermessensentscheidungen<br />

Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden kontinuierlich beurteilt und beruhen auf Erfahrungen<br />

der Vergangenheit sowie weiteren Faktoren, einschließlich der Erwartung künftiger Ereignisse, die unter<br />

den Umständen als angemessen gelten. Die Schätzungen und Annahmen der Gesellschaft beziehen sich<br />

auf die Zukunft. Die sich ergebenden Schätzungen entsprechen naturgemäß in den seltensten Fällen exakt<br />

den späteren tatsächlichen Gegebenheiten. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes<br />

Risiko bergen, wesentliche Veränderungen im Buchwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des<br />

kommenden Geschäftsjahres auszulösen, werden im Folgenden näher erläutert.<br />

Erfassung von sonstigen Erträgen<br />

Die Gesellschaft weist Erträge aus erhaltenen Vorauszahlungen von den Firmen Esteve und Ion Beam<br />

Applications S.A., Brüssel, Belgien (IBA), sowie aus Kostenerstattungen für die klinischen Phase III­<br />

Studien mit RENCAREX® und REDECTANE® aus. Des Weiteren erhielt WILEX eine Förderung des<br />

Brustkrebs-Forschungsprogramms des US-Verteidigungsministeriums als Kostenerstattung im Zuge<br />

klinischer Studien mit MESUPRO~ (vergleiche Anmerkung 20).<br />

Die Vorauszahlung sowie die Kostenerstattung werden unter den sonstigen Erträgen im Verhältnis der bis<br />

zum Stichtag aufgelaufenen Aufwendungen zum insgesamt erwarteten Aufwand für die klinischen<br />

Studien ausgewiesen (Percentage-of-Completion-Methode). Sollte sich der erwartete Aufwand über<br />

diesen Zeitraum ändern, müsste WILEX in künftigen Zeiträumen diese Änderungen entsprechend<br />

ausweisen.<br />

Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen<br />

Die Gesellschaft weist Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen innerhalb des Personalaufwandes<br />

aus. Hierzu müssen für die Zukunft Annahmen hinsichtlich verschiedener Berechnungsparameter<br />

F-86


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009/ Anhang<br />

getroffen werden, wie z. B. die erwartete Volatilität des Aktienkurses, die erwartete<br />

Dividendenausschüttung, der risikolose Zinssatz innerhalb der Optionslaufzeiten und die Fluktuationsrate<br />

von Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern. Sollten sich diese Annahmen ändern, müsste WILEX die<br />

betreffenden Parameter ändern, die Berechnung entsprechend anpassen und die Personalaufwendungen<br />

berichtigen (vergleiche Anmerkung 22).<br />

6. Sachanlagen<br />

Die Sachanlagen setzen sich zum 30. November 2009 und 2008 folgendermaßen zusammen:<br />

eigene geleaste sonstige Gesamt<br />

Laboraus- Laboraus- GeschäftsstattunCl<br />

stattunCl ausstattunCl<br />

Geschäftsjahr 2007 2<br />

in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />

" /. ......<br />

•••• I' .


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

gleich null. Sowohl Restbuchwert als auch kumulierte Abschreibungen werden in der Kategorie der<br />

eigenen Laborausstattung weitergeführt.<br />

Es wurden keine Sachanlagen als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet. Es bestehen keine<br />

vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft für den Erwerb von Sachanlagen.<br />

WILEX hat keine Anzeichen für eine Wertminderung von Sachanlagen festgestellt.<br />

7. Immaterielle Vermögenswerte<br />

Ge~häftsjahr2007 .<br />

Software Lizenzen Gesant<br />

in Tsd. €<br />

..<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

....<br />


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Es wurden keine immateriellen Vermögenswerte als Sicherheit flir Verbindlichkeiten verpHindet. Es<br />

bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft flir den Erwerb von immateriellen<br />

Vermögenswerten.<br />

WILEX hat keine Anzeichen flir eine Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten festgestellt.<br />

WILEX hat mit der Bayer Corporation Business Group Diagnostics, Tarrytown, NY, USA im Jahr 2001<br />

eine Lizenz-, Sub lizenz- und Optionsvereinbarung über den Erwerb bestimmter Rechte aus dem MN­<br />

Patentportfolio von Bayer abgeschlossen. "MN" (ebenfalls bekannt als CA IX) ist ein tumorassoziiertes<br />

Antigen, das in einer hohen Anzahl von Krebsarten exprimiert wird, einschließlich in nahezu allen<br />

klarzelligen Nierenzellkarzinomen. Durch diese Vereinbarung erhält WILEX bestimmte Schutzrechte flir<br />

ihren Antikörper Girentuximab. WILEX hat die Anschaffungskosten flir den Erwerb der Lizenz von<br />

Bayer aktiviert und schreibt die Lizenz über den Zeitraum ab, in welchem das zugrunde liegende MN­<br />

Patent genutzt wird.<br />

Im Oktober 2004 hat WILEX die Anschaffungskosten flir einen Optionsvertrag mit Centocor Inc.,<br />

Malvem, PA, USA aktiviert. Gemäß diesem Optionsvertrag, den WILEX bis zum Zulasslmgsantrag flir<br />

RENCAREX® in den USA ausüben kann, erwarb die Gesellschaft eine Option an den exklusiven<br />

Marketingrechten an dem Antikörper Girentuximab (RENCAREX®) in den USA. 1999 erwarb WILEX<br />

von Centocor eine Exklusivlizenz flir den Antikörper Girentuximab zur weltweiten Entwicklung und<br />

Vermarktung außerhalb der USA. Damals behielt Centocor eine Option flir die Vermarktungsrechte in<br />

den USA, die bis zum Zeitpunkt des Zulassungsantrags flir RENCAREX® in den USA ausübbar sein<br />

sollte. Gemäß dem Optionsvertrag erhielt Centocor eine Vorauszahlung und ist zum Erhalt weiterer<br />

Erfolgszahlungen und Lizenzgebühren aus dem Verkauf des Medikaments in den USA berechtigt, wenn<br />

WILEX die Option ausübt. Der Optionsvertrag wird zu Anschaffungskosten bilanziert und über die<br />

Nutzlmgsdauer des zugrunde liegenden Patents flir den Antikörper Girentuximab abgeschrieben.<br />

Im Juni 2006 wurde ein Lizenzierungsabkommen zwischen WILEX und der Firma Genentech Inc., San<br />

Francisco, CA, USA abgeschlossen. Genentech ist im Besitz eines Patents, welches unter anderem ein<br />

Verfahren schützt, das zur späteren Herstellung von RENCAREX® unabdingbar ist. Daher erwarb<br />

WILEX flir den Antikörper RENCAREX® eine nicht exklusive Lizenz an dem so genannten "Cabilly 11-<br />

Patent", mit dem Recht, Unterlizenzen vergeben zu können.<br />

F-89


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Die Lizenzgebühr wurde im Juni 2006 in Höhe des Barwertes als immaterieller Vermögenswert aktiviert<br />

und wird linear bis Dezember 2018, dem Auslaufen des zugrunde liegenden Patents (US Patent<br />

No. 6,331,415 mit Ursprung 18. Dezember 2001), abgeschrieben. Die Abschreibung ist in den<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Die Lizenzgebühr ist in mehreren Tranchen zu<br />

begleichen. Die Zahlungsverpflichtungen der noch offenen Tranche sind in der Bilanzposition "Sonstige<br />

kurzfristige Verbindlichkeiten" (vergleiche Anmerkung 17) aufgeführt.<br />

Mit der amerikanischen Marktzulassung von RENCAREX® durch die FDA entsteht eine weitere<br />

Verpflichtung in Form einer Meilensteinzahlung. Dieser Betrag erhöht im Zeitpunkt der Marktzulassung<br />

die Anschaffungskosten der Lizenz und wird über die verbleibende Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />

Darüber hinaus sind noch Tantiemezahlungen, basierend auf dem jährlichen Nettoumsatz mit dem<br />

Produkt RENCARE~, vereinbart. Das US-Patentamt bestätigte das Cabilly II-Patent im Mai 2009 als<br />

rechtskräftig. Inzwischen ist jedoch eine erneute rechtliche Auseinandersetzung anhängig, welche noch<br />

nicht abgeschlossen ist. Sollte das Patent am Ende für nichtig erklärt werden, muss WILEX möglicherweise<br />

zukünftig keine Zahlungen mehr leisten. Wenn diese Situation einträte, müsste die Gesellschaft<br />

diesen immateriellen Vermögenswert wertmindernd abschreiben.<br />

Im Februar 2007 hat WILEX die Option auf den Erwerb eines Patentportfolios der Dendreon<br />

Corporation, Seattle, W A, USA ausgeübt. Das Portfolio umfasst sämtliche Patente und Patentanmeldungen<br />

von Dendreon für uPA-Inhibitoren. Damit wird die nachfolgende klinische Entwicklung der<br />

zweiten Generation von uP A -Inhibitoren, die sich noch nicht in der Erforschung befinden, umfassender<br />

abgesichert. Die Patentgebühr wurde im Februar 2007 in Höhe des Barwertes als immaterieller Vermögenswert<br />

aktiviert und wird linear bis Dezember 2020, dem Auslaufen des zugrunde liegenden Patents,<br />

abgeschrieben. Die Abschreibung ist in den Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Die<br />

Lizenzgebühr ist in zwei Tranchen zu begleichen. Die Zahlungsverpflichtungen der noch offenen Tranche<br />

sind in der Bilanzposition "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" (vergleiche Anmerkung 17)<br />

aufgeführt. Sofern die Programme in die klinische Entwicklung eintreten, würden weitere Meilensteine<br />

zur Zahlung fällig.<br />

F-90


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 I Anhang<br />

8. Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />

Als sonstiger langfristiger Vermögenswert wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung einer<br />

Pensionsverpflichtung (24 Tsd. €) ausgewiesen (vergleiche Anmerkung 2.7). Die Gesellschaft ist zu<br />

keiner weiteren Zahlung in den Plan verpflichtet. In den nächsten fünf Jahren werden weder weitere<br />

Pensionszahlungen noch der Eintritt in die Pension erwartet.<br />

Als weiterer sonstiger langfristiger Vermögenswert wird eine Kaution rür den Vermieter in Höhe von 137<br />

Tsd. € ausgewiesen, die auf einem Bankkonto hinterlegt ist.<br />

9. Vorräte<br />

Bei den Vorräten (2009: 34 Tsd. €; 2008: 22 Tsd. €) handelt es sich um Rohstoffe rür den Bereich<br />

Forschung und Entwicklung und dabei vornehmlich um chemische Stoffe für das Labor. Der Wert wurde<br />

nach einer Inventurzählung unmittelbar vor dem Bilanzstichtag ermittelt.<br />

10. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Vorauszahlungen<br />

Die sonstigen Vermögenswerte und geleisteten Vorauszahlungen setzen sich folgendermaßen zusammen:<br />

30.11.2009 30.11.2008<br />

inTsd.€ in Tsd. €<br />

Versicherungen 54 97<br />

Vorauszahlungen an Dienstleister 1.286 951<br />

Abgegrenzte Quellensteuer 8 23<br />

SonstiQe 1 1<br />

Sonstiae Vermöaenswerte und aeleistete Vorauszahlunaen 1.349 1.072<br />

Die Vorauszahlungen an Dienstleister beinhalten insbesondere Zahlungen an Dienstleister in der<br />

klinischen Entwicklung und Auftragsfertiger.<br />

WILEX weist in 2009 und 2008 abgegrenzte Quellensteuern aus. WILEX erhielt im April 2004 eine<br />

Vorauszahlung des spanischen Pharmaunternehmens Esteve, von der die spanischen Behörden einen<br />

bestimmten prozentualen Anteil einbehielten. Diese Steuerabgrenzung wurde mit den Anschaffungskosten<br />

bilanziert und wird entsprechend der Ertragserfassung der zugrunde liegenden Vorauszahlung als<br />

Steueraufwand erfasst.<br />

F-91


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen<br />

Mit zwei Meilensteinen und daraufhin fälligen Zahlungen von jeweils 5,0 Mio. € konnte WILEX<br />

innerhalb der strategischen Allianz mit UCB erstmalig Umsatzerlöse ausweisen. Da der zweite Meilenstein<br />

kurz vor Bilanzstichtag erreicht wurde, ist diese Zahlung erst nach dem Jahresultimo eingegangen<br />

und wurde somit zum 30. November noch als Forderung ausgewiesen. Weitere Forderungen in Höhe von<br />

18 Tsd. € sind aus verschiedenen Sachverhalten im Zuge der klinischen Entwicklung entstanden (Vorjahr:<br />

42 T€). Aus Gründen der Signifikanz wurde die Darstellung gegenüber dem Vorjahr geändert und die<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gesondert aufgeführt.<br />

30.11.2009 30.11.2008<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

ForderunQen aus LieferunQen und LeistunQen 5.018 42<br />

Summe 5.018 42<br />

Die sonstigen Forderungen werden wie folgt unterteilt:<br />

30.11.2009 30.11.2008<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

U msalzste uerforde ru ng 114 45<br />

Ka pital ertrag ste ue re rstattu ng 28 96<br />

Forderungen aus sonst. Leistungen (ohne Kontokorrent) 25 0<br />

Sonstige F orde ru ng en 151 0<br />

So nstiQe Ve rm öQ en swerte 4 2<br />

Sonstige Forderungen 322 143<br />

Da der Gesellschaft bislang nur betriebliche Verluste entstanden sind, wurde die Kapitalertragsteuer<br />

erstattet. Eine Forderung aus sonstigen Leistungen ohne Kontokorrent (2009: 25 Tsd. €; 2008: 0 Tsd. €)<br />

ist im Zuge der Kooperation mit IBA entstanden und bezieht sich auf einen zeitlich befristeten<br />

Auslandsaufenthalt eines Mitarbeiters zur Unterstützung der bestehenden Kooperation mit IBA. Die<br />

sonstigen Forderungen (2009: 151 Tsd. €; 2008: 0 Tsd. €) umfassen den Wert der in Anspruch<br />

genommenen Leistungen für die zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossene Kapitalerhöhung<br />

(vergleiche Anmerkung 33). Reisekostenvorschüsse (2009: 4 Tsd. €; 2008: 2 Tsd. €) werden als sonstige<br />

Vermögenswerte kategorisiert.<br />

F-92


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

30.11.2009 30.11.2008<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmittelä~uivalente 3.411 12.137<br />

Summe 3.411 12.137<br />

Die Reduzierung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Vergleich zum Geschäftsjahr<br />

2008 ist auf die Inanspruchnahme der liquiden Mittel für die klinische Entwicklung zurückzuführen.<br />

13. Eigenkapital<br />

Das Grundkapital per 30. November 2009 besteht aus 13.780.935 (30. November 2008: 11.962.754) auf<br />

den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 €<br />

pro Aktie. Der rechnerische Nominalbetrag und ein eventueller Aufschlag auf die Ausgabe von Aktien<br />

werden jeweils unter dem "Gezeichneten Kapital" und der "Kapitalrücklage" erfasst.<br />

Die folgenden Aktien wurden seit Gründung ausgegeben:<br />

Datun der Ausgabe Entrcg im Handelsregister Anzahl der Aktien €<br />

Am 30.11.2003 * 10.845.000 10.870.000<br />

Am 30.11. 2004 * 10.845.000 10.870.000<br />

29.04.2005 31. a5. AJ05 6.521.598 6.521.538<br />

08.09.2005 10.11.AJ05 (<strong>25.</strong>000)<br />

08.09.2005 10.11.:;ros 51 51<br />

08.09.2005 10. 11.AJ05 (11.577. 766) (11.577.766)<br />

Am 30.11.2005 5.788.883 5788.883<br />

03.11.2005 21. 12.AJ05 2.173.871 2.173.871<br />

10.11.2006 10. 11.AJ06 4.000.000 4.000.000<br />

Am 30.11.2000 11.962.754 11.962.754<br />

Am 30.11.2007 11.962.754 11.962.754<br />

Am 30.11. 2000 11.962.754 11.962.754<br />

18.02.2009 26.02.2009 1.818.181 1.818.181<br />

Am 30.11.2000 13.780.935 13.700.935<br />

* WILEX hielt weitere <strong>25.</strong>000 Stückaktien ohne Stimmrecht im eigenen Besitz.<br />

F-93


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 18. Februar 2009 beschlossen,<br />

das Grundkapital der Gesellschaft von 11.962.754,00 € um 1.818.181,00 € auf 13.780.935,00 € durch<br />

Ausgabe von 1.818.181 neuen Aktien zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte gegen Sacheinlage im<br />

Wege der Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts<br />

aller bisherigen WILEX-Aktionäre. Die neuen Aktien, die ab dem 1. Dezember 2008 gewinnberechtigt<br />

sind, wurden vollständig von UCB gezeichnet.<br />

Seit der verpflichtenden Anwendung von IFRS 2 - Bilanzielle Behandlung von Aktienoptionen - wird<br />

zudem quartalsweise der Wert der Kapitalrücklage in gleicher Höhe wie die aus dem Aktienmodell<br />

resultierenden zusätzlich erfassten Aufwendungen verändert. In der betrachteten Periode wurden für<br />

diesen Sachverhalt 124.745,28 € (Vorjahr: 286.536,54 €) gebucht (vergleiche Anmerkung 22).<br />

Im Zuge der zu Anfang des Geschäftsjahres innerhalb der strategischen Partnerschaft mit UCB<br />

durchgeführten Kapitalerhöhung wurden 140.197,80 € als direkt zurechenbare Transaktionskosten der<br />

Kapitalbeschaffung gegen die Kapitalrücklage gebucht und verringerten somit das Eigenkapital.<br />

Zum Bilanzstichtag 30. November 2009 beträgt die Kapitalrücklage 113.367.618,40 € (Vorjahr:<br />

105.201.251,92 €). Die kumulierten Verluste seit Beginn der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Jahre<br />

1997 belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf124.103.716,04 € (Vorjahr: 111.374.453,96 €).<br />

Unmittelbar nach Bilanzstichtag wurden innerhalb einer weiteren Kapitalerhöhung 2.177.030 neue Aktien<br />

zum festgelegten Bezugspreis von 4,10 € je Aktie platziert. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe<br />

von 13.780.935,00 € wurde aus genehmigtem Kapital um 2.177.030,00 € auf 15.957.965,00 € durch<br />

Ausgabe von 2.177.030 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am<br />

Grundkapital von 1,00 € und mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Dezember 2008 gegen<br />

Bareinlagen erhöht (vergleiche Anmerkung 33).<br />

F-94


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009/ Anhang<br />

14. Förderung <strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium<br />

Die Gesellschaft erhielt Ende 2003 den erstmals vergebenen "Clinical Partnership Award" des<br />

Brustkrebs-Forschungsprogramms des US-Verteidigungsministeriums. Das Fördergeld in Höhe<br />

von annähernd 4,0 Mio. USD diente WILEX zur Finanzierung der klinischen Entwicklung von WX-UK1<br />

in zwei klinischen Studien am Fox Chase Cancer Center Philadelphia, PA, USA. Des Weiteren wurde<br />

<strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium in 2006 die weitere Zahlung von 1,0 Mio USD für spätere<br />

Forschungsprojekte innerhalb MESUPRO~ zugesagt, um die Serinproteasen-Inhibitor-Entwicklung<br />

voranzutreiben. Die Zahlungen an WILEX sind inzwischen komplett erfolgt. Solange die Kosten für die<br />

Studien an WX-UK1 sowie an MESUPRON@ (Indikation Brustkrebs) noch nicht als Aufwand erfasst<br />

sind, werden die Zahlungen an WILEX als Verbindlichkeit bilanziert. Kostenerstattungen werden unter<br />

den sonstigen Erträgen ergebniswirksam ausgewiesen (vergleiche Anmerkung 20).<br />

15. Pensionsverpflichtungen<br />

Im Jahr 1999 gewährte die Gesellschaft dem damaligen Geschäftsführer und heutigen Vorstandsvorsitzenden<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung in Höhe<br />

einer einmaligen Leistung von 15 Tsd. €. Die Pensionsverpflichtung wird zum Aktivwert der<br />

Rückdeckungsversicherung ausgewiesen und zum Bilanzstichtag vollständig durch diese abgedeckt<br />

(vergleiche Anmerkung 2.7). Die Gesellschaft ist zu keiner weiteren Zahlung in den Plan verpflichtet. In<br />

den nächsten fünf Jahren werden keine Pensionszahlungen erwartet.<br />

16. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten werden bilanziert, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten<br />

besteht. Verbindlichkeiten werden zum Nennwert oder zum Barwert angesetzt, wenn es sich um<br />

langfristige Schuldverhältnisse handelt. Als langfristige Verbindlichkeiten werden alle Positionen erfasst,<br />

deren Fälligkeit ein Jahr oder länger beträgt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:<br />

30.11.2009 30.11.2008<br />

in Tsd. € inTsd. €<br />

Abgrenzung Esteve IIBA 0 157<br />

Abgrenzung U&Veieidgurgsninisterium (langfristig) 470 0<br />

Metabgrenzung (IFRS) ffi 43<br />

Rückstellung Jubiläumszahlurg 65 52<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 593 252<br />

F-95


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Mit Voranschreiten der klinischen Phase III-Studien reduziert sich derjenige Teil der erhaltenen<br />

Meilensteinzahlungen von Esteve und IBA, der in einem Jahr oder später abgegrenzt wird. Die<br />

Zuwendung des US-Verteidigungsministeriums (vergleiche Anmerkung 14) ftir die Phase II-Brustkrebsstudie<br />

wurde dagegen zum Bilanzstichtag erstmals in einen kurz- und langfristigen Teil unterteilt, da das<br />

definierte Ende der Studie nicht bis Ende des kommenden Geschäftsjahres zu erwarten ist.<br />

Wegen eines bis einschließlich 2009 mietfreien Monats muss nach IFRS eine Mietabgrenzung ftir diese<br />

Position bilanziert werden.<br />

Mit Wirkung des zehnjährigen Bestehens der WILEX wurde ein Aufwand ftir ein zehnjähriges<br />

Dienstjubiläum erfasst, das 2008 ftir alle Mitarbeiter beschlossen und eingeftihrt wurde. Je nach Dauer<br />

der Mitarbeiterzugehörigkeit wurde dieser Personalaufwand in eine kurz- und langfristige Verbindlichkeit<br />

unterteilt. Das zur Bewertung notwendige versicherungsmathematische Gutachten stützt sich auf<br />

verschiedene Annahmen, wie z. B. Fluktuation und Zinsentwicklung (2009: 4,80%, 2008: 5,75%) und<br />

muss jährlich zum Bilanzstichtag auf die Entwicklung dieser Parameter angepasst werden.<br />

17. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige<br />

Verbindlichkeiten<br />

Die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich von 1.788 Tsd. €<br />

im Geschäftsjahr 2008 auf 2.099 Tsd. € im Geschäftsjahr 2009 und fielen hauptsächlich ftir<br />

Dienstleistungen im Zusammenhang mit den klinischen Studien an.<br />

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:<br />

30.11.aJ09 30.11.2008<br />

in Tsd. € inTs:f.€<br />

UrlrubsrücksteI urgen 270 293<br />

Abgrenzung US-Veieidgurgsninisterium (kutzfiistig) 511 1.095<br />

Abgrenzung Esteve !IBA 1.035 3.304<br />

Soziaabgaben und sonstige SteLEm 120 107<br />

Abgegenzte VerbindlicH


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Während die Urlaubsrückstellungen sich geringrugig reduzierten, wurde die Abgrenzung des US­<br />

Verteidigungsministeriums größtenteils auf grund der Unterteilung in kurz- und langfristig verringert<br />

(vergleiche Anmerkung 16). Die von Kooperationspartnern erhaltenen und damit abzugrenzenden<br />

Vorauszahlungen sind im betrachteten Zeitraum durch die stetigen Projektfortschritte und der damit<br />

einhergehenden Ertragsabgrenzung deutlich gesunken. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten im Bereich<br />

Sozialabgaben und sonstige Steuern haben sich aufgrund einer höheren Anzahl von Mitarbeitern leicht<br />

erhöht.<br />

Die abgegrenzten Verbindlichkeiten sind folgendermaßen zusammengesetzt:<br />

30.11.2009 30.11.2008<br />

inTsd.€ inTsd.€<br />

Ausstehende Rechnungen 3.069 1.499<br />

Mitarbeiterboni und Tantiemen 1.006 920<br />

Rechts- und Beratungskosten 150 179<br />

Sonstige 61 62<br />

Summe 4.286 2.660<br />

WILEX bilanziert abgegrenzte Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen, wenn die Gesellschaft<br />

eine gegenwärtige Verpflichtung aus dem Erhalt von Lieferungen und Leistungen hat. Die Abgrenzung<br />

wurde in Höhe der bestmöglichen Schätzung des zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung<br />

erforderlichen Zahlungsabflusses gebildet. Die meisten Verpflichtungen dieser Kategorie bestehen aus<br />

externen Forschungs- und Entwicklungskosten seitens Dienstleistungsorganisationen für präklinische und<br />

klinische Studien und Tätigkeiten sowie Herstellungskosten der Ausgangsmaterialien. Die signifikante<br />

Erhöhung ist im abgeschlossenen Geschäftsjahr in der großen Anzahl noch nicht eingegangener<br />

Rechnungen rur Patienten und Prüfzentren verschiedener klinischer Studien begründet.<br />

Die Mitarbeiterboni und Tantiemen werden abhängig von der Unternehmens entwicklung und den<br />

Leistungen der Mitarbeiter gewährt und sind im folgenden Geschäftsjahr zur Zahlung f:illig.<br />

F-97


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

18. Sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten<br />

Buchwerte und beizulegende Zeitwerte (Fair Value) werden aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.<br />

Zudem wurden die Finanzinstrumente nach lAS 39 in Kategorien eingeteilt (vergleiche Anmerkung<br />

2.l3):<br />

in Tsd. €<br />

Zahlungsmitte~ und Zahlungsmilteläquivalente<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

Sonstige Forderungen<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhättnissen<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichke~en<br />

Summe<br />

Aggregation nach Bewertungskriterien<br />

Bewertungskategorie<br />

nach lAS 39<br />

Loans and Receivables<br />

Loans and Receivables<br />

Loans and Receivables<br />

Loans and Receivables<br />

Loans and Receivables<br />

Loans and Receivables<br />

Financial Liabilities<br />

Amortized Costs<br />

Loans and Receivables<br />

Loans and Receivables<br />

Financial Liabilities<br />

Amortized Costs<br />

Bewertung zum 30.11.2009 Bewertung zum 30.11.2008<br />

Buchwert FairValue Buchwert FairValue<br />

3.411 3.411 12.137 12.137<br />

161 161 23 23<br />

5.018 5.018 42 42<br />

322 322 143 143<br />

(592) (592) (252) (252)<br />

(2.099 (2.099 (1.788 (1.788'<br />

0 0 115 115'<br />

(6.252 (6.252 (7.460 (7.460)<br />

(31) (31) 2.830 2.830<br />

Die sonstigen Forderungen sind allesamt mit Restlaufzeiten von deutlich unter einem Jahr ohne<br />

erkennbare Ausfallrisiken gekennzeichnet. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte (vergleiche<br />

Anmerkung 2.7) bestehen aus zwei Positionen und werden zum einen in Höhe des Aktivwertes einer<br />

Rückdeckungsversicherung sowie zum anderen in Höhe der Einlage eines Mietkautionskontos bewertet.<br />

Die bilanzierten sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten, somit entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag<br />

ebenfalls dem beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen wurden zum<br />

Abschluss des Geschäftsjahres nicht mehr bilanziert.<br />

Beizulegende Zeitwerte wurden in Ermangelung direkter Bezugnahme auf öffentlich notierte Marktpreise<br />

innerhalb eines aktiven Markts geschätzt.<br />

F-98


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Risiken aus Finanzinstrumenten:<br />

Finanzinstrumente, die ein inhärentes Ausfall- und Liquiditätsrisiko aufweisen, sind vornehmlich<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die<br />

Buchwerte der finanziellen Vermögens werte stellen grundsätzlich das maximale Ausfallrisiko dar.<br />

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lauten größtenteils auf Euro und in geringerem Maße<br />

auf US-Dollar und sind auschließlich bei Kreditinstituten angelegt, die Mitglied des deutschen<br />

Einlagensicherungsfonds bzw. Mitglied des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sind.<br />

Dennoch überwacht WILEX fortlaufend alle gehaltenen Positionen und die Bonität der jeweiligen Bank.<br />

Zum Bilanzstichtag waren keine derartigen Risiken erkennbar.<br />

Aufgrund des Geschäftsmodells der Gesellschaft und der aktuell noch nicht ausreichenden Geldzuflüsse<br />

aus der Vermarktung von eigenen Produkten besteht ein Liquiditätsrisiko. Die Gesellschaft bedient sich<br />

einer rollierenden monatlichen Kapitalflussplanung und Fälligkeitsanalyse, um rechtzeitig Liquiditätsrisiken<br />

erkennen zu können. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Gesellschaft die fälligen<br />

Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedienen. Zum Bilanzstichtag waren keine Liquiditätsrisiken<br />

erkennbar.<br />

Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfiel zum Geschäftsjahresende auf<br />

Kooperationspartner und ist zum Bilanzstichtag 30. November 2009 oder unmittelbar davor in Rechnung<br />

gestellt worden und somit nicht überfällig. Die zweite Meilensteinzahlung (vergleiche Anmerkung 19)<br />

von UCB in Höhe von 5,0 Mio. € ging WILEX kurz nach Beendigung des Geschäftsjahres und innerhalb<br />

der Fälligkeit zu. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung waren keine Wertberichtigungen erforderlich,<br />

WILEX geht von keinen Ausfallrisiken aus.<br />

Des Weiteren unterliegt die Gesellschaft einem Marktrisiko, wie z. B. Zinssätzen und einem<br />

Währungsrisiko aus dem Wechselkurs des Euro gegenüber Fremdwährungen, wie z.B. dem US-Dollar<br />

oder Schweizer Franken. WILEX überprüft unterjährig fortlaufend die Notwendigkeit von Kurssicherungsmaßnahmen,<br />

betreibt aber kein Hedging. Vielmehr wird versucht, Verbindlichkeiten in Fremdwährung<br />

zu begleichen, um das Risiko von Wechselkurs schwankungen möglichst gering zu halten.<br />

F-99


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

19. Umsatzerlöse<br />

Im Rahmen der strategischen Allianz mit UCB wurden a) mit Antrag auf Zulassung einer klinischen<br />

Phase I-Studie mit dem MEK-Inhibitor WX-554 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

und b) mit Verabreichung dieser Substanz an den ersten Studienteilnehmer zwei vereinbarte<br />

Meilensteine erreicht, die jeweils eine Zahlung bei Fälligkeit von 5,0 Mio. € auslösten. Somit konnte<br />

WILEX erstmals seit Bestehen UmsatzerIöse ausweisen.<br />

2009 2008<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Meilensteinzahlungen 10.000 0<br />

IlI'<br />

.1." 10.000 0<br />

Sitz des Leistungsempfangers (UCB) ist Belgien. Geographischer Standort der Leisttmgserbringung ist<br />

Deutschland.<br />

20. Sonstige Erträge<br />

Die sonstigen Erträge sind folgendermaßen zusammengesetzt:<br />

2009 2008<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Förderung des US-Verteidigungsministeriums 436 218<br />

Ertragsrealisierung Lizenzverträge 2.396 1.935<br />

Auflösung sonstiger Rückstellungen 181 1.055<br />

Sonstige Erträge 3.013 3.208<br />

WILEX und Esteve schlossen am 14. April 2004 einen exklusiven Lizenzvertrag für den chimären<br />

Antikörper RENCAREX® von WILEX für Südeuropa ab. Esteve erhielt die Vermarktungsrechte an<br />

RENCAREX® für Spanien, Italien, Portugal, Griechenland, Andorra und optional Türkei. WILEX ist für<br />

die klinische Entwicklung und Herstellung von RENCAREX® sowie den weltweiten regulatorischen<br />

Zulassungsprozess verantwortlich. WILEX erhielt seit dem Jahr 2004 gemäß den Vertragsbedingungen<br />

Zahlungen in Höhe von 5,0 Mio. € von Esteve. Diese Zahlungen werden unter den sonstigen Erträgen<br />

entsprechend dem Grad der Fertigstellung ergebniswirksam erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird durch<br />

Kalkulation des Anteils der für die Phase III-Studie der an RENCAREX® entstandenen tatsächlichen<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten an dem zugrunde liegenden Budget für die gesamten klinischen<br />

Kosten bestimmt. Des Weiteren ist WILEX zum Erhalt weiterer erfolgsabhängiger Meilensteinzahlungen<br />

und Lizenzgebühren aufUmsatzerlöse berechtigt.<br />

F-100


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Am 6. Juni 2008 hat WILEX einen weltweit exklusiven Lizenzvertrag zur Vermarktung, den Vertrieb und<br />

Verkauf sowie radioaktive Markierung des diagnostischen Produktkandidaten REDECTANE® mit IBA<br />

unterzeichnet. Der Vertrag sichert WILEX neben verschiedenen Zahlungen und Sachleistungen einen<br />

Anteil am zukünftigen Netto-Verkaufserlös in Höhe von 45 %. Bis zum erst- und einmaligen Erreichen<br />

eines Umsatzes von 7,0 Mio. € beträgt der Anteil 20 %. Des Weiteren umfasst die Vereinbarung<br />

Sachleistungen und Vorauszahlungen für WILEX, die ebenfalls unter den sonstigen Erträgen<br />

entsprechend dem Grad der Fertigstellung ergebniswirksam erfasst werden.<br />

WILEX erhielt Fördergelder <strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium, welche einen Teil der klinischen<br />

Entwicklungskosten in den Phasen I und 11 für WX-UKI bzw. MESUPRON® abdecken (vergleiche<br />

Anmerkung 14). Die Zahlungen an WILEX sind inzwischen erfolgt. So lange die Kosten für die Studien<br />

noch nicht als Aufwand erfasst sind, werden die Zahlungen als Verbindlichkeiten bilanziert. Die<br />

Minderung dieser Verbindlichkeiten wird unter den sonstigen Erträgen ergebniswirksam ausgewiesen.<br />

In dem Posten Auflösung sonstiger Rückstellungen sind insbesondere nicht oder in geringerem Ausmaß<br />

in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen für V orj ahre erfasst.<br />

21. Aufwandsarten<br />

Folgende Aufwandsarten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:<br />

2009 2008<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Personalaufwand 6.532 6.368<br />

Reisekosten 379 466<br />

Mietaufwand 692 653<br />

Labor- und sonstige innerbetriebliche Kosten 1.404 1.918<br />

Externe Forschungs- und Entwicklungskosten 15.572 13.512<br />

Rechts- und Beratungskosten 1.061 1.432<br />

Absch reibungen 237 253<br />

Insgesamt <strong>25.</strong>878 24.601<br />

In den Labor- und sonstigen innerbetrieblichen Kosten sind Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und<br />

Betriebsstoffe sowie sonstige bezogene Waren in Höhe von 170 Tsd. € beinhaltet (2008: 183 Tsd. €). Die<br />

externen Forschungs- und Entwicklungskosten stellen Aufwendungen für bezogene Leistungen,<br />

insbesondere für Dienstleister der klinischen Entwicklung dar. Diese sind insbesondere durch die<br />

Entwicklung des von UCB übernommenen präklinischen onkologischen Portfolios höher als im Vorjahr.<br />

F-101


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

22. Personalaufwand<br />

Der PersonalaufWand setzt sich wie folgt zusammen:<br />

2009 2008<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Löhne und Gehälter 4.777 4.406<br />

Sozialversicherung 523 575<br />

Boni 1.021 875<br />

Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen 125 287<br />

Aufwand aus der Bewertung für Diensljubiläen 13 59<br />

Sonstige Personalaufwendungen 72 167<br />

n.<br />

Ilaufwand' 6.532 6.368<br />

Die Erhöhung der Positionen Löhne und Gehälter sowie Boni sind zum Einen auf eine erhöhte Mitarbeiteranzahl<br />

gegenüber 2008, zum Anderen auch auf Lohnsteigerungen bzw. Beförderungen zurückzuführen.<br />

WILEX beschäftigte in den Vergleichsperioden im Durchschnitt folgende Anzahl von Mitarbeitern:<br />

2009 2008<br />

Vervvaltung 20 19<br />

Forschung und Entwicklung 46 43<br />

Durchschnittsanzahl Mitarbeiter* 66 62<br />

* inklUSive Vorstand<br />

Die Bewertung der Aktienoptionen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung (vergleiche Anmerklmg<br />

2.17.1) zog in 2009 mit 125 Tsd. € einen geringeren Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr<br />

(287 Tsd. €) nach sich. Gründe dafür sind, dass zum einen der Großteil der Aktienoptionen bereits<br />

unverfallbar und somit unter Aufwandsgesichtspunkten schon in den Vorperioden abgebildet ist und es<br />

zum anderen im abgelaufenen Geschäftsjahr zu keiner neuen Ausgabe gekommen ist.<br />

F-102


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009/ Anhang<br />

Nachstehend die Berechnung für das Berichtsjahr:<br />

....<br />

Art 4etVerelnbaf\ln9, ' .' .....\<br />

AktienbasleJte Vergütung tür denVQrstan~, leitehdeMitarl>elter uni Atbeitn~hmer> .•..<br />

Tranche .•... ...... "<br />

,........... '. .. .... .:. ......'<br />

Iranche..1 . Tranche2. Iranche.3. TranchF;4· ~'ftarfcheQ ':ri'~nche:6 ',. Tranche7<br />

Tag der Gewährung 30.12.2005 31.01.2006 28.02.2006 28.04.2006 30.09.2006 30.09.2007 31.10.2007<br />

Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehende Optionen 318.388 167.343 85.078 3.040 148.635 31.350 152.000<br />

In der Berichtsperiode gewährte Optionen 0 0 0 0 0 0 0<br />

In der Berichtsperiode verwirkte Optionen 0 0 0 0 0 2.700 0<br />

In der Berichtsperiode ausgeübte Optionen 0 0 0 0 0 0 0<br />

In der Berichtsperiode verfallene Optionen 0 0 0 0 0 0 0<br />

Am Ende der Berichtspenode ausstehende Optionen 318.388 167.343 85.078 3.040 148.635 28.650 152.000<br />

Ausübbare Optionen zum 30.11.2009 0 0 0 0 0 0 0<br />

Maximale Laufzeit 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />

Die Aktienoptionen wurden unter Berücksichtigung verschiedener Ausübungsbedingungen laut den<br />

zugrunde liegenden Optionsbedingungen (SOP 2005) anband eines Binomialmodells berechnet. Die beizulegenden<br />

Werte werden im Folgenden dargestellt. Der Ausgleich erfolgt dabei in Eigenkapitalinstrumenten.<br />

Während für die Tranchen 1 bis 5 jeweils eine Laufzeit von 24 Monaten und somit je ein<br />

Optionswert vorliegt, liegen für die Tranchen 6 und 7 auf grund der unterschiedlichen Vesting-Zeitpunkte<br />

jeweils neun verschiedene Laufzeiten und Optionswerte vor:<br />

",'<br />

.': .'<br />

.':<br />

Ausgabet~ltpunkt Erwartetelallfzelt Optionswert .<br />

.. ".':' ....<br />

.(gerunciet)In €<br />

.•... . . ': '-<br />

Tranche 1 30.12.2005 24 Monate 2,42<br />

-<br />

Trahqhe2. 31.01.2006 24 Monate 2,36<br />

Tranche 3 28.02.2006 25 Monate 2,44<br />

.irahch~ 4 28.04.2006 24 Monate 2,40<br />

TranChe 5 ;- •.< 30.09.2006 24 Monate 2,48<br />

'<br />

". .'."<br />

-"-<br />

Ausg~b,ezeitplltlkt Erwartete Laufzeit OptiQnswert ...••..•<br />

;:<br />

..<br />

.. (gerghdet) in €<br />

Tranch~6 '1'", i .. -<br />

. -.'<br />

,'fell 1 .;. 30.09.2007 24 Monate 2,92<br />

Jell2 '>':.~ 30.09.2007 27 Monate 3,11<br />

TeilS.:> 30.09.2007 30 Monate 3,24<br />

Jeil4-' 30.09.2007 33 Monate 3,37<br />

Ieil5<br />

..<br />

;.' 30.09.2007 36 Monate 3,50<br />

...<<br />

TeU6 .•... 30.09.2007 39 Monate 3,67<br />

TElnt/: .... 30.09.2007 42 Monate 3,74<br />

TeUr·. 30.09.2007 45 Monate 3,98<br />

•••••<br />

Teif9i; ••..- 30.09.2007 48 Monate 4,08<br />

F-103


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

I' ••.. . >,<br />

Atisgabezeitp9nkt >8rwart~t~' LaUfzeit " Optionswert .',<br />

Tranche:t , I·'·(gerun~et)in»<br />

, ,=:'" ~":"-, :'-':;3 "..... ,."<br />

TeHh '. 31.10.2007 24 Monate 2,55<br />

Te02, > . 31.10.2007 26 Monate 2,61<br />

lei(s >.'.' 31.10.2007 29 Monate 2,79<br />

Tei14 • ,: 31.10.2007 44 Monate 3,40<br />

Tenp_;' 31.10.2007 47 Monate 3,57<br />

Für die Berechnungen der Tranchen 1 bis 5 wurden die folgenden Modellparameter sowie folgende wm<br />

Stichtag erwartete Fluktuationswerte verwendet:<br />

,'. ':, ,',> "" :<br />

ModeUparamet{lj' , ,', .<br />

'::'•• '>. '/ ,:: ',.,>.'<br />

.:. Tranche 1 Tranche 2 I Tranche3 Tranche 4 Tranche 5<br />

Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen 6,90€ 6,90€ 6,90€ 6,90€ 6,90€<br />

Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag "':'."<br />

10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />

Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 24 24 25 24 24<br />

Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt 5,52€ 5,52€ 5,52€ 5,52€ 5,52€<br />

Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0% 0% 0%<br />

Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 2,86% 2,97% 3,06% 3,44% 3,56%<br />

Erwartete Volatilität für die Laufzeit 42,54% 40,40% 41,69% 40,61% 43,25%<br />

Tatsächliche Fluktuation der Optionsinhaber zum Bilanzstichtag 28,57% 18,79% 3,16% 0,00% 0,00%<br />

Die erwartete Laufzeit der Tranche 3 ist unter Berücksichtigung der im Folgenden dargestelltem<br />

Sperrfristen jeweils einen Monat länger als bei den restlichen dargestellten Tranchen.<br />

Die Ausübung der Aktienoptionen ist ausgeschlossen jeweils im Zeitraum zwischen dem Sechzehnten des<br />

letzten Monats eines jeden Quartals (d. h. Februar, Mai, <strong>August</strong> und November) eines jeden<br />

Geschäftsjahres und dem Tag der nachfolgenden Bekanntgabe der jeweiligen vorläufigen Quartalsergebnisse<br />

Ge einschließlich) sowie in der Zeit zwischen dem Tag der Einberufung der ordentlichen<br />

Hauptversammlung und dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft Ge einschließlich).<br />

Für die Berechnungen der im Geschäftsjahr 2007 ausgegebenen Tranchen 6 und 7 wurden die folgenden<br />

Modellparameter sowie folgende wm Stichtag erwartete Fluktuationswerte verwendet:<br />

F-104


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

ModellparameW .." ....,..•.<br />

, "


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Die Ermittlung der risikolosen Zinssätze erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve für börsennotierte<br />

Bundeswertpapiere der Deutschen Bundesbank, die nach der so genannten Svensson-Methode ermittelt<br />

werden.<br />

Das Erfolgsziel einer Steigerung des Börsenkurses um mindestens 10 % des Basispreises wurde nicht in<br />

die Bewertung einbezogen, da die Erreichung dieses Ziels nach Einschätzung des Vorstands auf Basis<br />

einer detaillierten Planung zu den jeweiligen Ausgabestichtagen zu erwarten war. Voraussetzung für die<br />

Wirksamkeit der Ausübung der Aktienoptionen ist, dass die Aktien der Gesellschaft an einer in- oder<br />

ausländischen Wertpapierbörse gehandelt werden. Dies ist inzwischen erfolgt.<br />

Die zukünftige Volatilität während der erwarteten Laufzeit der Aktienoptionen wurde auf Basis<br />

laufzeitadäquater historischer Volatilitäten einer Peergroup vergleichbarer Unternehmen aus dem Sektor<br />

Biotechnologie unter Berücksichtigung der zukünftigen erwarteten Kursentwicklung der Gesellschaft<br />

geschätzt. Darauf wurde zurückgegriffen, da die Gesellschaft erst seit dem 13. November 2006<br />

börsennotiert ist und somit keine laufzeitadäquate eigene historische Volatilität bei Ausgabe der<br />

Aktienoptionen vorweisen konnte.<br />

Die erwartete Fluktuation basiert auf einer Schätzung des Managements und wird zu jedem Stichtag auf<br />

der Basis historischer und aktueller Daten zur Fluktuation angepasst.<br />

Als Erdienungszeitraum wurde der Zeitraum bis zum Erreichen der Unverfallbarkeit der einzelnen<br />

Optionen herangezogen. Entsprechend der unter den Ausübungsbedingungen dargestellten Regelungen<br />

tritt eine Unverfallbarkeit innerhalb der Vier-Jahres-Frist proportional bezogen auf die Anzahl der<br />

insgesamt ausgegebenen Aktienoptionen jeweils am letzten Kalendertag des Monats Februar sowie am<br />

31. Mai, 31. <strong>August</strong> und 30. November eines jeden Geschäftsjahres nach dem Optionszuteilungsstichtag<br />

ein. Im Falle von vor dem ersten Handelstag ausgegebenen Aktienoptionen wurden 50 % aller zu diesem<br />

Zeitpunkt ausgegebenen Aktienoptionen mit Ablauf des ersten Handelstages unverfallbar.<br />

Die Aktienoptionen weisen zum Stichtag folgende maximale vertragliche Laufzeiten in Jahren auf:<br />

·Au$'gabez!?:RRül1kt ;;U.l1.~~U~ .. ..••..•.·<br />

... 30.1 ];LUlI~<br />

30.12.2005 6,08 7,08<br />

31.01.2006 6,17 7,17<br />

28.02.2006 6,24 7,24<br />

28.04.2006 6,41 7,41<br />

30.09.2006 6,83 7,83<br />

30.09.2007 7,83 8,83<br />

31.10.2007 7,92 8,92<br />

F-106


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 ! Anhang<br />

Aus dem Aktienoptionsprogramm entstand WILEX zum Stichtag folgender Aufwand:<br />

2009<br />

Bisheriger Gesamtaufwand aus eigenkapitalbasierten<br />

Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch<br />

Eigenkapitalinstru mente<br />

Periodenaufwand 2008 aus eigenkapitalbasierten<br />

Vergütungstransaktionen<br />

Periodenaufwand 2009 aus eigenkapitalbasierten<br />

Vergütungstransaktionen<br />

2.195<br />

287<br />

125<br />

Mit Eintragung der Bezugsrechtskapitalerhöhung am 4. Dezember 2009 (vergleiche Anmerkung 33)<br />

wurde der Ausübungspreis ftir alle bis zum Bilanzstichtag ausgegebenen Aktienoptionen nach § 7 Abs. 1<br />

(i) des Stock Option Plans 2005 auf einheitlich 4,10 €, dem innerhalb der Kapitalerhöhung festgesetzten<br />

Bezugspreis, reduziert. Diese Verringerung des Ausübungspreises und die Anpassung des Erfolgszieles<br />

werden sich aller Voraussicht nach im kommenden Geschäftsjahr durch höhere Aufwendungen ftir die<br />

Bewertung von Aktienoptionen niederschlagen.<br />

23. Nettowährungsgewinnel-verluste<br />

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2009 auf grund der relativen Stärke des Euros gegenüber den<br />

operativ relevanten Fremdwährungen wie US-Dollar und Schweizer Franken einen Währungsgewinn von<br />

14 Tsd. € (2008: Währungsverlust von 146 Tsd. €). In den zum 30. November 2009 und 2008 beendeten<br />

Geschäftsjahren lagen keine unrealisierten Währungsgewinne oder -verluste vor.<br />

24. Finanzergebnis<br />

Finanzierungsaufwendungen<br />

2009 2008<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Zinsen aus Leasingverpflichtungen und kurzfristigen Bankverbindlichkeiten (8) (10)<br />

Zinsen aus Uzenzierungsverpflichtungen 0 (1)<br />

(8) (12)<br />

Finanzierungserträge<br />

Zinserträge aus Geldkonten / Sonstiges 158 647<br />

Zinserträge aus Finanzinvestitionen 0 326<br />

158 972<br />

Finanzergebnis 150 961<br />

F-107


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Das reduzierte Finanzergebnis im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr ist insbesondere auf den<br />

Rückgang der Zinserträge aus Geldkonten und Finanzinvestitionen zurückzuführen. Infolge des Abrufs<br />

liquider Mittel für die klinische Entwicklung stand im Jahresmittel deutlich weniger Liquidität zur<br />

Erzielung von Finanzierungserträgen zur Verfügung. Das in 2009 allgemein gesunkene Zinsniveau für<br />

Geldeinlagen verstärkte zudem den Rückgang des Finanzergebnisses.<br />

<strong>25.</strong> Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung des Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit von WILEX:<br />

2009 2008<br />

in€<br />

in€<br />

Jahresergebnis (12.729.262) (20.447.665)<br />

Anpassungen für GuV-Posten:<br />

Bewertung Aktienoptionen 124.745 286.537<br />

Abschreibungen 237.330 252.707<br />

Erhöhung der Pensionsverpflichtungen 844 812<br />

Finanzierungsaufwendungen 7.598 11.624<br />

Finanzierungserträge (157.954) (972.292)<br />

Steueraufwand 15.455 14.785<br />

228.018 (405.827)<br />

Veränderungen der Bilanzposten<br />

Vorräte (11.900) 0<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4.975.952) (41.912)<br />

Sonstige Forderungen (178.448) 21.418<br />

Ertragssteuern (836) (53.382)<br />

Anzahlungen (276.534) 170.472<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte (138.026) (22.689)<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 311.146 40.091<br />

Sonstige Verbindlich keiten (866.521) (2.090.822)<br />

(6.137.071) (1.976.824)<br />

Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (18.638.315) (22.830.316)<br />

Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (119) (7.855)<br />

Erhaltene Finanzierungserträge 189.261 1.335.938<br />

Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (18.449.173) (21.502.233)<br />

F-108


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

26. Ertragsteueraufwand<br />

Aufgrund der betrieblichen Verluste sind in den Geschäftsjahren 2009 und 2008 mit Ausnahme des<br />

folgenden Sachverhalts keine Ertragsteuern angefallen. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung für das<br />

Geschäftsjahr erfasste Steueraufwand (2009: 15 Tsd. €; 2008: 15 Tsd. €) betrifft eine Quellensteuer.<br />

Diese Quellensteuer fiel in 2004 auf eine Vorauszahlung von Esteve an, wurde bereits einbehalten und als<br />

geleistete Anzahlung bilanziert. Die Steuer wurde analog zum Ansatz der sonstigen Erträge aus dem<br />

Esteve-Vertrag ergebniswirksam erfasst (vergleiche Anmerkung 20).<br />

Der Berechnung der latenten Steuern lag ein Mischsteuersatz von 32,98 % (Vorjahreswert: 32,98 %)<br />

zugnmde, der sich zusammensetzt aus einem Körperschaftsteuersatz von 15 % (Vorjahreswert: 15 %),<br />

Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (Vorjahreswert: 5,5 %) und Gewerbesteuer in Höhe von 17,15 %<br />

(Vorjahreswert: 17,15 %). Der ausgewiesene laufende Steueraufwand weicht <strong>vom</strong> erwarteten Steuerertrag<br />

ab. Aufgrund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 ist der ab 2008 geltende nominale Steuers atz in<br />

Höhe von 32,98 % (Vorjahreswert: 40,86 %) auf das Ergebnis nach IFRS anzuwenden. Eine Überleitung<br />

der Unterschiedseffekte ist aus folgender Tabelle ersichtlich.<br />

2009 2008<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Ergebn is vor Steuern (12.714) (20.433)<br />

Steuers atz 32,98% 32,98%<br />

Erwarteter Steuerertraj:! 4.193 6.739<br />

Nicht aktivierungsfähige Verlustvorträge der Periode (4.509) (6.955)<br />

Minderung der nicht aktivierten temporären Differenzen 293 249<br />

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben I Sonstiges 8 (48)<br />

Aus.qewiesener Steueraufwand (15 \ (15 \<br />

Der Bestand an latenten Steueransprüchen (aktive latente Steuern) und latenten Steuerverbindlichkeiten<br />

(passive latente Steuern) zum 30. November ist folgenden Posten zuzuordnen:<br />

2009 2008<br />

in Tsd. € in Tsd.€<br />

Latente Steueransprüche<br />

Nicht realisierte Erträge 132 125<br />

132 125<br />

Latente Steuerverbindlichkeiten<br />

Unterschiedliche Nutzungsdauern bei Sachanlagen 0 1<br />

Aktivierung von erworbenen Lizenzen 63 68<br />

Sonstige Rückstellungen 15 48<br />

Sonstige 53 8<br />

132 125<br />

Aktive und passive latente Steuern wurden unter den Voraussetzungen des lAS 12.74 miteinander<br />

saldiert, da sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.<br />

F-109


WILEX AG Jahresabschluss (lFRS) zum 30. November 2009 ! Anhang<br />

Da in absehbarer Zukunft weiterhin Verluste zu erwarten sind, wurden auf die folgenden Sachverhalte<br />

keine latenten Steueransprüche angesetzt:<br />

30.11.2009 30.11.2008<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Verlustvorträge<br />

für Körperschaftsteuer 126.436 112.847<br />

für Gewerbesteuer 124.070 110.536<br />

Abzuasfähiae temporäre Differenzen 0 871<br />

Nach dem Körperschaftsteuergesetz können steuerliche Verlustvorträge unbegrenzt vorgetragen werden.<br />

Der Abzug bestehender Verlustvorträge wird dann ausgeschlossen, wenn die vortragende Gesellschaft<br />

ihre steuerliche Identität verliert. Der Verlust einer solchen steuerlichen Unternehmensidentität wird nach<br />

§ 8 Abs. 4 KStG in der bis einschließlich 2007 geltenden Fassung angenommen, wenn die folgenden zwei<br />

Kriterien kumulativ erfüllt sind: (i) mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile übertragen wurden und (ii) die<br />

Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit vorwiegend neuen Vermögenswerten weiterfUhrt oder neu<br />

aufnimmt. Die gesetzlich begrenzte Abzugsfahigkeit der betrieblichen Verluste gilt sowohl fUr die<br />

Körperschaft- als auch fUr die Gewerbesteuer. Die Gesellschaft wurde seit Gründung keiner steuerlichen<br />

Betriebsprüfung unterzogen. Infolge der Kapitalerhöhungen im Verlauf der vierten Finanzierungsrunde<br />

im April 2005 sowie des Börsengangs im November 2006 hat die Gesellschaft möglicherweise ihre bis<br />

Ende 2006 aufgelaufenen Verlustvorträge in Höhe von 67,24 Mio. € (Körperschaftsteuer) bzw. 64,95<br />

Mio. € (Gewerbesteuer) verloren.<br />

27. Ergebnis je Aktie<br />

Unverwässert<br />

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Jahresergebnis, das den<br />

Eigenkapitaleignern zusteht, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während des<br />

Geschäftsjahres - mit Ausnahme der eigenen Anteile, die das Unternehmen selbst hält - gebildet wird.<br />

2009 2008<br />

Jahresergebnis, den EK-Gebern zurechenbar (in Tsd. €) (12.729) (20.448)<br />

Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (in Tausend) 13.348 11.003<br />

Unverwässertes Ergebnis je Aktie (€ je Aktie) (0,95) (1,71)<br />

F-110


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Verwässert<br />

Für WILEX ist die zur Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie<br />

herangezogene Anzahl von Aktien identisch, da die Umwandlung von Stammaktienäquivalenten einer<br />

Verwässerung entgegenwirken würde.<br />

Die unmittelbar nach dem Bilanzstichtag durchgeführte Kapitalerhöhung (vergleiche Anmerktmg 33) hat<br />

keinen Einfluss auf das Ergebnis je Aktie im Geschäftsjahr 2009.<br />

28. Leasing, Garantien und Verpflichtungen<br />

Finanzierungsleasing<br />

Die Anschaffung eines Laborgerätes erfolgte in 2006 über eine Finanzierungsleasing-Vereinbarung<br />

innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten mit Aktivierung und kontinuierlicher Abschreibung des<br />

Beschaffungswertes in Höhe von 255 Tsd. € im Sachanlagevermögen (vergleiche Anmerkung 6). Zum<br />

Bilanzstichtag wurden keine noch zu zahlenden Tilgungs-Verbindlichkeiten mehr erfasst, da das<br />

Leasingverhältnis mit Zahltmg der Januar 2009-Rate ausglaufen ist (2008: Restverpflichtung in Höhe von<br />

15 Tsd. €). Der gezahlte Zinsanteil wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Finanzierungsaufwendungen"<br />

aufgeführt (2009: 0,1 Tsd. €; 2008: 4 Tsd. €). Die Höhe der Abschreibung auf dieses<br />

Anlagegut betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 20 Tsd. €, der Restbuchwert zum Bilanzstichtag<br />

180 Tsd. € (2008: 199 Tsd. €); der Tilgungsanteil in 2009 belief sich auf 15 Tsd. € (2008: 89 Tsd. €).<br />

Anders als im Vorjahr wurde dieses Laborgerät zum Bilanzstichtag nicht mehr der geleasten, sondern der<br />

eigenen Laborausstattung zugerechnet.<br />

Durch das Auslaufen des Leasings ist zum 30. November 2009 keine Kaution mehr gestellt (Vorjahr:<br />

verpfandetes Konto mit 100 Tsd. €). Andere Garantien bestehen ebenfalls nicht.<br />

Folgende Verpflichtungen enstehen WILEX aus dem Finanzierungsleasing in den kommenden Perioden:<br />

Verpflichtungen aus Finanzierungs- bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre nach 5 Jahren Insgesamt<br />

leasinoverhältnissen (Laborausstattungtzum in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />

30.11.2009 0 0 0 0<br />

30.11.2008 15 0 0 15<br />

Operating-Leasing, Garantien und Verpflichtungen<br />

Die Gesellschaft hat Labor-<br />

und Geschäftsausstattung auch im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen<br />

gemietet, die bis 2012 zu unterschiedlichen Zeiten auslaufen. Alle zurzeit genutzten Büro-<br />

F-111


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

und Laborräume sind bis Ende März 2012 gemietet. Der Mietvertrag enthält bis einschließlich 2009 pro<br />

Jahr einen mietkostenfreien Monat. Gemäß den IFRS wird die Gesamtmietsumme pro Geschäftsjahr auf<br />

zwölf Monate gleichmäßig abgegrenzt. Die Kosten für Geschäfts- und Laborausstattung sowie für Büround<br />

Laborräume aus den Operating-Leasingverhältnissen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

zusammen mit den Verpflichtungen aus dem Leasing von Geschäftswagen als sonstiger Aufwand in<br />

folgender Höhe erfasst:<br />

Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen und Mietverträgen in Tsd. €<br />

2009 613<br />

2008 551<br />

WILEX hat ein Bankkonto in Höhe von 137 Tsd. € als Kaution für den Vermieter verpfändet. Andere<br />

Garantien bestehen nicht.<br />

Die künftigen jährlichen Mindestzahlungen aus Miet- und Leasingverhältnissen setzen sich folgendermaßen<br />

zusammen:<br />

Verpflichtungen zum 30.11.2009 bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt<br />

in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />

Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume 623 851 0 1.474<br />

Verpflichtungen aus Operating-<br />

Leasingverhältnissen (Labor- und sonstige<br />

Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) 51 45 0 96<br />

675 895 0 1.570<br />

Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus dem Erwerb von Lizenzen in Höhe von mindestens<br />

2,5 Mio. €, deren Fälligkeit bei Erreichung von bestimmten Meilensteinen eintritt. Nachstehend die Vorjahreswerte:<br />

Verpflichtungen zum 30.11.2008 bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt<br />

in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />

Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume 560 1.474 0 2.034<br />

Verpflichtungen aus Operating-<br />

Leasingverhältnissen (Labor- und sonstige<br />

Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) 48 61 0 109<br />

608 1.535 0 2.143<br />

F-112


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

29. Organe und Vergütungs bericht<br />

Vorstand<br />

Die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands der WILEX AG sind:<br />

Prof. Dr. OlafG. Wilhelm, Vorstandsvorsitzender<br />

Dr. Paul Bevan, Vorstand für Forschung und Entwicklung<br />

Peter Llewellyn-Davies, Vorstand für Finanzen<br />

Dr. Thomas Borcholte, Vorstand für Geschäftsentwicklung<br />

Vergütung des Vorstands<br />

Die Vergütung des Vorstands wurde bis 31. <strong>August</strong> 2009 <strong>vom</strong> Personalausschuss festgelegt und wird seit<br />

1. September 2009 in Übereinstimmung mit § 107 Abs. 3 AktG <strong>vom</strong> Aufsichtsratsplenum beschlossen.<br />

Die Vergütung besteht aus den folgenden Komponenten: einer festen Vergütung, sonstigen geldwerten<br />

Vorteilen (Sachbezügen), einem variablen Vergütungsteil sowie einem Beteiligungsprogramm mit<br />

langfristiger Ameizwirkung und Risikocharakter.<br />

Für den Fall der Beendigung einer Vorstandstätigkeit hat kein Vorstandsmitglied einen vertraglichen<br />

Anspruch auf Abfindungszahlungen.<br />

Feste Vergütung und Sachbezüge<br />

Das jährliche Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird für die Laufzeit des Anstellungsvertrages<br />

festgelegt und in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Es orientiert sich an der wirtschaftlichen Lage der<br />

WILEX sowie am Vergütungsniveau im Wettbewerbsumfeld.<br />

Zusätzlich w der festen Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder folgende Sachbezüge:<br />

Den Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm, Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies wird<br />

ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Das Vorstandsmitglied Dr. Thomas Borcholte hat keinen<br />

Firmenwagen.<br />

Für den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm zahlt die WILEX zudem Beiträge für eine<br />

Direktversicherung bis wm gemäß § 40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) zulässigen Höchstbetrag<br />

sowie Beiträge für eine Berufsunfahigkeitsversicherung. Herrn Prof. Wilhelm wurde überdies im Jahr<br />

1999 eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung gewährt, für die eine Rückstellung gebildet<br />

wurde. Die Zuführung zur Pensionsrückstellung ist identisch mit der Erhöhung der Ansprüche aus der<br />

dazugehörigen Rückdeckungsversicherung (vergleiche Anmerkung 2.7) und betrug im abgelaufenen<br />

Geschäftsjahr 844 € (2008: 812 €). Gegenüber anderen Mitgliedern des Vorstands bestehen keine<br />

derartigen Verpflichtungen der Gesellschaft.<br />

F-113


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 ! Anhang<br />

Für das Vorstandsmitglied Dr. Paul Bevan übernimmt die Gesellschaft zudem die Kosten rür bis zu<br />

24 Economy-Class-Flüge von Deutschland nach Großbritannien (Hin- und Rückflug) je Kalenderjahr.<br />

Variable Vergütung<br />

Die variable Vergütung ist davon abhängig, in welchem Umfang persönliche Ziele und Erfolgsziele der<br />

WILEX erreicht wurden. Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstände orientiert sich vor allem an den<br />

Unternehmenszielen und umfasst und bezieht sich auf das Erreichen definierter Meilensteine in der<br />

klinischen Entwicklung, die Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft und die<br />

Performance der Aktie als Erfolgsziele.<br />

Im Falle von Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm beläuft sich die variable Vergütung auf maximal 75 % des<br />

Festgehalts, für Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies auf maximal 33 % des Festgehalts und für<br />

Dr. Thomas Borcholte auf maximal 31,13 % des Festgehalts. Auf Grund der unterjährigen Anpassung des<br />

Festgehalts von Dr. Thomas Borcholte lag der Maximalbonus im Geschäftsjahr 2009 leicht oberhalb des<br />

angegebenen Wertes, da die Gehaltsanpassung erst im Oktober 2009 wirksam wurde, aber der auf Grund<br />

des erhöhten Festgehalts ebenfalls erhöhte Maximalbonus bereits erstmalig auf das komplette<br />

Kalenderjahr 2009 gewährt wurde.<br />

Vergütungskomponente mit Anreizwirkung und Risikocharakter<br />

Die Vergütungskomponente mit Anreizwirkung und Risikocharakter basiert auf dem Aktienoptionsplan<br />

2005, der von der Hauptversammlung am 8. September 2005 beschlossen wurde. Den Mitgliedern des<br />

Vorstands können hieraus insgesamt 900.000 Aktienoptionen gewährt werden. In den Geschäftsjahren<br />

2008 und 2009 wurden keine Optionsrechte an den Vorstand ausgegeben. Unter Berücksichtigung der<br />

bereits im Geschäftsjahr 2006 und 2007 ausgegebenen Optionsrechte an Vorstandsmitglieder hielten die<br />

aktiven Mitglieder des Vorstands zum Bilanzstichtag 30. November 2009 insgesamt 719.335 Optionsrechte.<br />

Ein ehemaliges Vorstandsmitglied hielt zum Bilanzstichtag 30. November 2009 insgesamt<br />

10.000 Optionsrechte.<br />

Jede dieser Aktienoptionen berechtigt zum Erwerb einer neuen Aktie gegen Zahlung des Ausübungspreises.<br />

Dieser betrug zum Bilanzstichtag im Falle der im Geschäftsjahr 2006 ausgegebenen Optionen je<br />

5,52 € und rür die im Geschäftsjahr 2007 ausgegebenen Optionen je 9,62 € (Tranche 7). Mit Durchführung<br />

der Kapitalerhöhung unmittelbar nach Bilanzstichtag (vergleiche Anmerkung 33) verringerte sich<br />

der ~mübungspreis einer Aktienoption auf Grund der im Aktienoptionsplan 2005 festgelegten Optionsbedingungen<br />

für alle Begünstigten, also sowohl für Mitarbeiter als auch für Vorstandsmitglieder, auf den<br />

im Rahmen der Kapitalerhöhung festgesetzten Bezugspreis pro Aktie und somit einheitlich auf 4, 10 €<br />

(vergleiche Anmerkung 22).<br />

Die Aktienoptionen können erstmals nach einer Wartezeit von zwei Jahren seit dem Options zuteilungsstichtag<br />

ausgeübt werden (vergleiche Anmerkung 22). Die im Geschäftsjahr 2006 ausgegebenen<br />

579.335 Optionsrechte konnten bis zum Bilanzstichtag nur dann ausgeübt werden, wenn der Mittelwert<br />

F-114


WILEX AG Jahresabschluss (lFRS) zum 30. November 2009! Anhang<br />

der Schlusskurse der WILEX-Aktie an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartezeit<br />

oder zu irgendeinem Zeitpunkt danach innerhalb zehn aufeinanderfolgender Börsenhandelstage um<br />

mindestens 10 % höher liegt als der Kaufpreis von 6,90 €, der in der letzten Kapitalerhöhung vor<br />

Gewährung der Optionen erzielt worden war. Die im Geschäftsjahr 2007 an den Vorstand ausgegebenen<br />

150.000 Optionsrechte konnten bis zum Bilanzstichtag nur dann ausgeübt werden, wenn der Mittelwert<br />

der Schlusskurse der WILEX-Aktie an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartzeit oder<br />

zu irgendeinem Zeitpunkt danach innerhalb zehn aufeinanderfolgender Börsenhandelstage den Ausübungspreis<br />

von 9,62 € je Optionsrecht um mindestens 10 % übersteigt. Mit Durchführung der Kapitalerhöhung<br />

unmittelbar nach Bilanzstichtag (vergleiche Anmerkung 33) verringerte sich das Erfolgsziel für<br />

alle an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder ausgegebenen Optionsrechte entsprechend des reduzierten<br />

Ausübungspreises auf den Referenzkurs in Höhe von 4,51 €. Dies bedeutet, dass die Optionsrechte nur<br />

dann ausgeübt werden können, wenn die WILEX-Aktie an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen vor<br />

Ausübung einer Aktienoption mit mindestens 10 % über dem Ausübungskurs in Höhe von 4,10 €, also<br />

mit einem Kurs von mindestens 4,51 €, schließt. Bisher wurden keine Aktienoptionen ausgeübt.<br />

Zusammenfassend erhielten die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2009 im Einzelnen folgende<br />

festen und variablen Vergütungsbestandteile sowie Sachbezüge:<br />

2009 Feste Variable Sonstige Gesamt-<br />

Vergütung Vergütung 1 Vergütungen vergütung<br />

Vorstandsmitglied<br />

(Sach bezüge)<br />

€ € € €<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 260.000 150.000 10.844 420.844<br />

Dr. Paul Bevan 230.000 60.000 13.122 303.122<br />

Peter Llewellyn-Davies 220.000 50.000 12.555 282.555<br />

Dr. Thomas Boreholte 2 213.333 40.000 180 253.513<br />

1 Ausgezahlt in 2009 rur das Geschäftsjahr 2008. Der Bonus rur 2009 wird im Geschäftsjahr 2010 ausgezahlt.<br />

2 Herr Dr. Borcholte verzichtete auf den Sachbezug in Form eines Dienstwagens.<br />

Für die vorangegangene Periode ergeben sich folgende Werte:<br />

2008 Feste Variable Sonstige Gesamt-<br />

Vergütung Vergütung 1 Vergütungen vergütung<br />

Vorstandsmitglied<br />

(Sachbezüge)<br />

€ € € €<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 260.000 135.000 10.904 405.904<br />

Dr. Paul Bevan 230.000 55.000 13.403 298.403<br />

Peter L1ewellyn-Davies 205.000 50.000 12.038 267.038<br />

Dr. Thomas Boreholte 2 212.000 50.000 240 262.240<br />

1 Ausgezahlt in 2008 rur das Geschäftsjahr 2007. Der Bonus rur 2008 wurde im Geschäftsjahr 2009 ausgezahlt.<br />

2 Herr Dr. Borcholte verzichtete auf den Sachbezug in Form eines Dienstwagens.<br />

F-115


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Die nachfolgenden Übersichten zeigen die <strong>vom</strong> Vorstand im Verlauf des Berichtsjahres gehaltenen<br />

Aktienoptionen und deren Veränderungen sowie den darauf entfallenden Anteil des Personalaufwandes<br />

pro Begünstigtem (vergleiche Anmerkung 2.17.1 bzw. 22):<br />

Vorstandsmitalied 01.12.2008 Zuaänae Verfall Verkäufe 30.11.2009<br />

in Stück in_Siück in Stück in_Stück in ,Stück<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 262.770 0 0 0 262.770<br />

Dr. Paul Bevan 175.180 0 0 0 175.180<br />

Peter Llewellyn-Davies 131.385 0 0 0 131.385<br />

Dr. Thomas Borcholte 150.000 0 0 0 150.000<br />

Vorstandsmitglied Aufwand in der Zeitwert der<br />

GuV Optionen *<br />

in€<br />

in€<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 0 631.599<br />

Dr. Paul Bevan 0 421.066<br />

Peter Llewellyn-Davies 0 3<strong>25.</strong>835<br />

Dr. Thomas Borcholte 101.777 423.469<br />

* Zum jeweiligen Ausgabedatum.<br />

Für die vorangegangene Periode ergeben sich folgende Werte:<br />

Vorstandsmitalied 01.12.2007 Zuaänae Verfall Verkäufe 30.11.2008<br />

in Stück in Stück in Stück in Stück in Stück<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 262.770 0 0 0 262.770<br />

Dr. Paul Bevan 175.180 0 0 0 175.180<br />

Peter Llewellyn-Davies 131.385 0 0 0 131.385<br />

Dr. Thomas Borcholte 150.000 0 0 0 150.000<br />

Vorstandsmitglied Aufwand in der Zeitwert der<br />

GuV Optionen *<br />

in €<br />

in€<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 2.862 631.599<br />

Dr. Paul Bevan 1.908 421.066<br />

Peter L1ewellyn-Davies 21.163 3<strong>25.</strong>835<br />

Dr. Thomas Borcholte 208.114 423.469<br />

* Zum jeweiligen Ausgabedatum.<br />

F-116


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 ! Anhang<br />

Herr Dr. Thomas Borcholte ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

DETEK AG, Hannover<br />

NextGen Sciences Ltd., Alconbury (Großbritannien)<br />

Position<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member ofthe Board of<br />

Directors)<br />

Herr Dr. Paul Bevan ist auch Mitglied des folgenden Gremiums:<br />

Gesellschaft<br />

Clinical Control Ltd., Burnham (Großbritannien)<br />

Position<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member of the Board of<br />

Directors)<br />

Alle anderen Mitglieder des Vorstands haben keine Funktionen in Kontrollgremien.<br />

Aufsichtsrat<br />

Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats der WILEX AG sind:<br />

Dr. David Ebsworth, Chief Executive Officer, Vifor Pharma AG (Aufsichtsratsvorsitzender)<br />

Dr. Georg F. Baur, Unternehmer (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)<br />

Dr. Alexandra Goll, General Partner, TVM Capital GmbH<br />

Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Geschäftsführer, dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG<br />

Dr. Rüdiger Hauffe, Berater<br />

Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Executive Vice-President Global Projects and Development and Chief<br />

Medical Officer, UCB S.A.<br />

Ausschüsse des Aufsichtsrats<br />

Aus Effizienzgründen wurde ein gemeinsamer Personal- und Nominierungssausschuss gebildet, der in<br />

seiner jeweiligen Funktion tagt. Der Personalausschuss beschäftigt sich mit Personalangelegenheiten und<br />

der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Der Nominierungsausschuss bereitet unter anderem Wahlvorschläge<br />

von geeigneten Aufsichtsratskandidaten an die Hauptversammlung und die Bestellung neuer<br />

Vorstandsmitglieder vor. Vorsitzender ist Dr. David Ebsworth; Dr. Alexandra Goll und Dr. Rüdiger<br />

Hauffe sind Mitglieder dieses Ausschusses.<br />

Außerdem wurde ein Prüfungsausschuss gebildet, zu dessen Aufgaben insbesondere die Diskussion und<br />

vorbereitende Prüfung der Jahresabschlüsse und der Quartalsberichte sowie die Vorauswahl des<br />

F-117


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Abschlussprüfers gehören. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Dr. Georg F. Baur; weiteres<br />

Mitglied ist Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach.<br />

Vergütung des Aufsichtsrats<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung der Gesellschaft für jedes volle<br />

Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 15.000 €. Der<br />

Vorsitzende des Aufsichtsrats bekommt eine feste Vergütung von 35.000 €, der stellvertretende<br />

Vorsitzende eine feste Vergütung von <strong>25.</strong>000 €. Die Aufsichtsratsvergütung wird in vier Raten gleicher<br />

Höhe, und zwar jeweils am letzten Kalendertag des Monats Februar sowie am 31. Mai, am 31. <strong>August</strong><br />

und 30. November eines jeden Geschäftsjahres, fällig.<br />

Für eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird eine pauschale Vergütung in Höhe<br />

von 3.000 €, für den Vorsitz eine pauschale Vergütung von 7.000 € pro Geschäftsjahr und Ausschuss<br />

gewährt - dies jeweils mit einer Beschränkung der Vergütung auf Tätigkeiten in höchstens zwei<br />

Ausschüssen. Über diese individuelle Beschränkung hinaus gewährt die Gesellschaft für<br />

Ausschusstätigkeiten insgesamt nur eine Höchstsumme von 39.000 € je Geschäftsjahr. Sollte dieser<br />

Maximalbetrag nicht zur Vergütung aller Mitgliedschaften und Vorsitze in Aufsichtsratsausschüssen<br />

ausreichen, wird er unter Berücksichtigung der vorstehenden Vorschriften proportional auf alle<br />

Ausschussmitglieder und -vorsitzenden verteilt, sofern nicht der Aufsichtsrat einstimmig eine<br />

abweichende Regelung beschließt.<br />

Für die Teilnahme an maximal sechs Aufsichtsratssitzungen pro Geschäftsjahr wird ein zusätzliches<br />

Sitzungsgeld gezahlt, das sich für den Sitzungsleiter auf 3.000 € und für jedes sonstige Mitglied auf 1.500<br />

€ je Sitzung beläuft. Im Falle einer telefonischen Sitzungsteilnahme wird nur die Hälfte des Sitzungsgelds<br />

gewährt. Das Sitzungsgeld ist zusammen mit der festen Aufsichtsratsvergütung fällig. Für Sitzungen von<br />

Ausschüssen des Aufsichtsrats wird kein Sitzungsgeld gezahlt.<br />

Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört<br />

haben, wird die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit<br />

ausgezahlt.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine variable Vergütung. Ebenso wenig werden ihnen<br />

Aktienoptionen oder ähnliche Rechte gewährt. Bei Mandatsbeendigung besteht kein Anspruch auf eine<br />

Abfindung.<br />

Bezogen auf das Geschäftsjahr 2009 hat WILEX an den Aufsichtsrat insgesamt eine Vergütung von<br />

201.500 € (Vorjahr: 201.500 €) zuzüglich Auslagen gezahlt. Die Vergütung ist in nachstehender Tabelle<br />

individualisiert ausgewiesen.<br />

F-118


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 I Anhang<br />

AufsichtsratsmitgIied Feste Vergütung 1 Sitzungsgeld Ausschusspauschale<br />

in€ in€ in€<br />

Dr. David Ebsworth, 35.000 16.500 7.000<br />

Vorsitzender<br />

Dr. Georg F. Baur, <strong>25.</strong>000 8.250 7.000<br />

stellv . Vorsitzender<br />

Dr. Alexandra Goll 15.000 9.000 3.000<br />

Dr. Friedrich von Bohlen und 15.000 7.500 3.000<br />

Halbach<br />

Dr. Rüdiger Hauffe 15.000 8.250 3.000<br />

Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 15.000 9.000 0<br />

1 Die vierte Rate fiir das Geschäftsjahr 2009 wurde nach Ende des Geschäftsjahres 2009 ausgezahlt.<br />

Nachfolgend die individualisierte Vergütung für das Geschäftsjahr 2008:<br />

AufsichtsratsmitgIied Feste Vergütung Sitzungsgeld Ausschusspa uschale<br />

in€ in€ in€<br />

Dr. David Ebsworth, 35.000 18.000 7.000<br />

Vorsitzender<br />

Dr. Georg F. Baur, <strong>25.</strong>000 9.000 7.000<br />

stellv. Vorsitzender<br />

Dr. Alexandra Goll 15.000 9.000 3.000<br />

Dr. Friedrich von Bohlen und 15.000 9.000 3.000<br />

Halbach<br />

Dr. Rüdiger Hauffe 15.000 9.000 3.000<br />

Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 15.000 8.250 0<br />

F-119


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Herr Dr. Ebsworth ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Intercell AG, Wien (Österreich)<br />

Renovo Group PLC, Manchester (Großbritannien)<br />

Xention Ltd., Pampisford (Großbritannien)<br />

Position<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member of the Board of<br />

Directors)<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

chairman ofthe Board of<br />

Directors)<br />

Herr Dr. Haur ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden weiteren Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg<br />

J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg<br />

KBH GmbH, Hannover<br />

LR HEALTH & BEAUTY SYSTEMS HOLDING GmbH,<br />

Ahlen<br />

Versatel AG, Berlin<br />

Position<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Stellvertretender Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Frau Dr. Goll ist auch Mitglied folgender anderer Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Albireo Pharma Ltd., Göteborg (Schweden)<br />

Biovertis AG, Wien (Österreich)<br />

Cerenis Therapeutics SA, Labege (Frankreich)<br />

Position<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member ofthe Board of<br />

Directors)<br />

F-120


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Herr Dr. von Bohlen und Halbach ist auch Vorsitzender oder Mitglied folgender anderer Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Apogenix GmbH, Heidelberg<br />

Cosmo S.p.A., Mailand (Italien)<br />

Curacyte AG, München<br />

Cure Vac GmbH, Tübingen<br />

Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />

Febit Holding GmbH, Heidelberg<br />

Febit Inc., Lexington, MA (USA)<br />

Heidelberg Pharma AG, Ladenburg<br />

Immatics GmbH, Tübingen<br />

Integrated Diagnostics Inc., Seattle (USA)<br />

Life Biosystems AG, Basel (Schweiz)<br />

SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />

Position<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member ofthe Board of<br />

Directors)<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member of the Board of<br />

Directors)<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member of the Board of<br />

Directors)<br />

Vorsitzender des Verwaltungsrats<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Herr Dr. Hauffe ist auch Mitglied der folgenden anderen Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Accovion GmbH, Eschbom<br />

Haupt Pharma AG, Berlin<br />

Position<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Frau Professor Dr. Löw-Friedrich ist weder Vorsitzende noch Mitglied in anderen Kontrollgremien im<br />

Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 3 AktG.<br />

Über die vorstehend dargestellten Tätigkeiten hinaus waren die Mitglieder des Aufsichtsrats der<br />

Gesellschaft zum Bilanzstichtag in keinen weiteren Kontrollgremien tätig.<br />

F-121


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 ! Anhang<br />

30. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen<br />

Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Zum 30. November 2009 waren 120.331 Aktien (entspricht 0,87 % des Grundkapitals der Gesellschaft,<br />

Grundkapital 13.780.935 Aktien) im Besitz des Vorstands. Ferner waren 145.147 Aktien im unmittelbaren<br />

und 819.708 Aktien im mittelbaren Besitz des Aufsichtsrats (entspricht insgesamt 7,00 % des<br />

Grundkapitals der Gesellschaft) am 30. November 2009.<br />

Im Rahmen der am 11. November 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung haben Aufsichtsratsmitglieder<br />

ihre Bezugsrechte ausgeübt. Die Aktien sind erst mit Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister<br />

der Gesellschaft am 4. Dezember 2009 entstanden und wurden den Aufsichtsratsmitgliedern erst<br />

nach diesem Stichtag ausgeliefert.<br />

Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Mitglied des Aufsichtsrats, hält in seiner Eigenschaft als<br />

Geschäftsführer der Komp1ementärin der dievini BioTech holding GmbH und Co. KG (dievini<br />

Verwaltungs GmbH) mittelbar mind. 5 % am Grundkapital der WILEX AG. Andere Vorstands- oder<br />

Aufsichtsratsmitglieder (weder aktive noch ehemalige Mitglieder) verfügten zum 30. November 2009<br />

nicht über wesentliche Anteile an der Gesellschaft, die 5 % am Grundkapital (unmittelbar und mittelbar)<br />

überschreiten.<br />

Nach Abschluss der Kapitalerhöhung am 4. Dezember 2009 (Grundkapital 15.957.965 Aktien) und somit<br />

nach Ende des Berichtsjahres waren 120.331 Aktien (entspricht 0,75 % des Grundkapitals der Gesellschaft)<br />

im Besitz des Vorstands. Ferner waren 181.433 Aktien im unmittelbaren und 4.627.810 Aktien im<br />

mittelbaren Besitz (entspricht insgesamt 30,14 % des Grundkapitals der Gesellschaft) des Aufsichtsrats.<br />

F-122


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 20091 Anhang<br />

Name Funktion Stückzahl<br />

Dr. David Ebsworth Vorsitzender des Aufsichtsrats 50.000<br />

Dr. Georg F. Baur Stellv . Vorsitzender des Aufsichtsrats 1<strong>25.</strong>433<br />

Dr. Rüdiger Hauffe Mitglied des Aufsichtsrats 6.000<br />

Dr. Friedrich von Bohlen<br />

und Halbach * Mitglied des Aufsichtsrats 4.627.810<br />

Prof. 01afG. Wilhe1m ** Vorsitzender des Vorstands 120.331<br />

* mittelbar, in seiner Eigenschaft als Geschäftsftihrer der dievini Verwaltungs GmbH, die Komplementärin der dievini BioTech<br />

holding GmbH und Co. KG ist<br />

** Die Ehefrau von Prof. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien.<br />

Stand: 8. Dezember 2009<br />

Nachstehend die Detailaufstellung flir 2008:<br />

Name<br />

Dr. David Ebsworth<br />

Dr. Georg F. Baur<br />

Dr. Rüdiger Hauffe<br />

Prof. 01afG. Wilhe1m *<br />

Funktion<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Vorstands<br />

Stückzahl<br />

30.000<br />

70.347<br />

800<br />

120.331<br />

* Die Ehefrau von Prof. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien.<br />

F-123


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Directors' Dealings<br />

Im Geschäftsjahr 2009 wurden folgende mitteilungspflichtige Erwerbsgeschäfte durch Organmitglieder<br />

durchgeftihrt :<br />

Name Datum Transaktion Handelsplatz Preis Stiick- Volumen<br />

in€ zahl in€<br />

Dr. David Ebsworth 26.11.2009 Kauf* OTC** 4,10 10.000 41.000,00<br />

(Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrats)<br />

Dr. Georg F. Baur 26.11.2009 Kauf* OTC** 4,10 <strong>25.</strong>086 102.852,60<br />

(Stellv. Vorsitzender<br />

des Aufsichtsrats)<br />

Dr. Rüdiger Rauffe 26.11.2009 Kauf* OTC** 4,10 1.200 4.920,00<br />

(Mitglied des<br />

Aufsichtsrats)<br />

Dr. Friedrich von 11.11.2009 Kauf* OTC** 4,10 852.988 3.497.250,80<br />

Bohlen und Ralbach<br />

(Mitglied des<br />

Aufsichtsrats)<br />

Dr. David Ebsworth 09.01.2009 Kauf Xetra, 3,99 10.000 39.900,00<br />

(Vorsitzender des<br />

Frankfurt<br />

Aufsichtsrats)<br />

Dr. Georg F. Baur 09.01.2009 Kauf Xetra 4,00 30.000 120.000,00<br />

(Stellv. Vorsitzender<br />

des Aufsichtsrats)<br />

Dr. Rüdiger Rauffe 09.01.2009 Kauf Xetra 4,00 4.000 16.000,00<br />

(Mitglied des<br />

Aufsichtsrats)<br />

* Ausübung der Bezugsrechte im Rahmen der Kapitalerhöhung.<br />

** Over the counter / außerbörslich.<br />

Nach Ende des Geschäftsjahres 2009 wurden durch Dr. Friedrich von Bohlen und Ralbach zwei weitere<br />

mitteilungspflichtige Erwerbsgeschäfte durchgefuhrt:<br />

Name Datum Transaktion Handelsplatz Preis Stück- Volumen<br />

in€ zahl in€<br />

Dr. Friedrich von 08.12.2009 Wertpapier- Außerbörslich 30.000 944.449 30.000,00<br />

Bohlen und Ralbach<br />

leihe*<br />

(Mitglied des<br />

A ufsi chtsrats)<br />

Dr. Friedrich von 07.12.2009 Kauf Außerbörslich 4,10 362.869 1.487.762,90<br />

Bohlen und Ralbach<br />

(Mitglied des<br />

Aufsichtsrats)<br />

* Die Wertpapierleihe war eine meldepflichtige technische Transaktion im Rahmen der Kapitalerhöhung und hat den Aktienbestand per Saldo<br />

nicht verändert,<br />

F-124


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Es gibt keine weiteren Beziehungen zu der Gesellschaft nahe stehenden Unternehmen und Personen.<br />

31. Aufwendungen für Wirtschaftsprüfer<br />

In der ordentlichen Hauptversammllmg der Gesellschaft am 26. Mai 2009 wurde die KPMG AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestellt. Folgende Honorare für Leistungen wurden<br />

in den betrachteten Zeiträumen im Aufwand erfasst:<br />

2009<br />

in Tsd. €<br />

85<br />

85<br />

2008<br />

in Tsd. €<br />

70<br />

70<br />

32. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex<br />

gemäß §161 AktG<br />

Die jährlich abzugebende Entsprechenserklärung nach §161 AktG wurde <strong>vom</strong> Vorstand und Aufsichtsrat<br />

im Februar 2009 abgegeben und ist den Aktionären lmd allen Interessenten dauerhaft auf der Internetseite<br />

der Gesellschaft (www.wilex.com) zugänglich gemacht.<br />

33. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />

Nach Ablauf des Geschäftsjahres am 30. November 2009 sind folgende Ereignisse eingetreten:<br />

Die am 11. November 2009 durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene<br />

Bezugsrechtskapitalerhöhung und anschließende Privatplatzierung nicht bezogener Aktien bei deutschen<br />

und internationalen institutionellen Investoren wurde am 4. Dezember 2009 mit Eintragung der<br />

Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft abgeschlossen. Es wurden 2.177.030 neue<br />

Aktien zum festgelegten Bezugspreis von 4,10 € je Aktie platziert. Das Grundkapital der Gesellschaft in<br />

Höhe von 13.780.935,00 € wurde aus genehmigtem Kapital um 2.177.030,00 € auf 15.957.965,00 €<br />

durch Ausgabe von 2.177.030 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag<br />

am Grundkapital von 1,00 € und mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Dezember 2008 gegen<br />

Bareinlagen erhöht.<br />

F-125


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />

Joint Lead Manager und Joint Bookrunner der Transaktion waren das Bankhaus Sal. Oppenheim<br />

jr. & Cie. KGaA und Caris & Company, Inc.<br />

Aus der Kapitalerhöhung floß WILEX ein Bruttoemissionserlös von rund 8,93 Mio. € zu. Damit ist<br />

WILEX in der Lage, den Nettoemissionserlös von rund 8,53 Mio. € zur Finanzierung der laufenden<br />

klinischen Studien und des weiteren Wachstums sowie zur Stärkung der Eigenkapitalisierung zu<br />

verwenden.<br />

F-126


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009<br />

Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den<br />

vollständigen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,<br />

Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang, und den Lagebericht der<br />

WILEX AG für das Geschäftsjahr 2009. Der Lagebericht ist nur in Auszügen in diesem<br />

<strong>Wertpapierprospekt</strong> wiedergegeben.<br />

Bestätigungsvermerk<br />

Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:<br />

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Wir haben den Einzelabschluss --bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung,<br />

Kapitalflussrechnung sowie Anhang-- unter Einbeziehung der Buchführung<br />

und den Lagebericht der <strong>Wilex</strong> AG, München, für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2008 bis<br />

30. November 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Einzelabschluss und Lagebericht<br />

nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB<br />

anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der<br />

Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine<br />

Beurteilung über den Einzelabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht<br />

abzugeben.<br />

Wir haben unsere Prüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der <strong>vom</strong> Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />

festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf<br />

die Darstellung des durch den Einzelabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften<br />

und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der<br />

Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />

rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im<br />

Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems<br />

sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Einzelabschluss und Lagebericht überwiegend auf der<br />

Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten<br />

Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der<br />

Gesamtdarstellung des Einzelabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere<br />

Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage fLir unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

F-127


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Einzelabschluss<br />

den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB<br />

anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung<br />

dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Einzelabschluss,<br />

vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und<br />

Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im<br />

Abschnitt ,,8. Risiko- und Chancenbericht", Unterabschnitte "BestandsgeHihrdende Risiken" und<br />

"Gesamtbeurteilung der Risikolage" im Lagebericht hin. Dort ist ausgeflihrt, dass der Fortbestand der<br />

Gesellschaft kurzfristig gefährdet wäre, falls entgegen der Erwartung weder Kapitalzuflüsse durch eine<br />

Partnerschaft oder Kooperation erzielt werden noch eine Kapitalaufnahme über den<br />

Kapitalmarkt gelingen sollte."<br />

München, den 5. Februar 2010<br />

KPMGAG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Pastor<br />

Wirtschaftsprüferin<br />

Rahn<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

F-128


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Auszug Lagebericht<br />

Auszug aus dem Lagebericht<br />

Die relevante Passage des Lageberichts, auf die im Bestätigungsvermerk verwiesen wird,<br />

lautet folgendermaßen:<br />

Bestandsgefährdende Risiken<br />

Zum Bilanzstichtag 30. November 2009 und aus heutiger Sicht reichen die liquiden Mittel und die<br />

Forderungen aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten (inklusive Rückstellungen) zu begleichen.<br />

Nach derzeitigen Erkenntnissen und Planungen geht WILEX davon aus, dass die Zahlungsmittel der<br />

Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen bis ins dritte Quartal 2010 hineimeichen. Der Vorstand hat<br />

einen Maßnahmenplan entwickelt, um das Finanzierungsrisiko zu minimieren. Vorrangiges Ziel ist bis<br />

dahin der Abschluss einer Vereinbarung über eine Auslizenzierung oder Partnerschaft für<br />

MESUPRO~.<br />

Derzeit finden konkrete Gespräche mit mehreren Interessenten statt, so dass der Vorstand aus heutiger<br />

Sicht mit dem Abschluss einer Vereinbarung im laufenden Geschäftsjahr rechnet. Der Abschluss einer<br />

Partnerschaft für MESUPRO~ würde die Finanzlage der Gesellschaft erheblich verbessern und die<br />

Reichweite der liquiden Mittel bis mindestens <strong>2011</strong> verlängern. Aber auch für RENCAREX® werden<br />

die Gespräche mit potenziellen Partnern fortgeführt. WILEX geht jedoch heute davon aus, dass diese<br />

Verhandlungen erst nach Vorliegen der Daten auf Basis der 343. Wiedererkrankung zum Abschluss<br />

einer Vermarktungspartnerschaft führen werden.<br />

Für den Fall, dass der Abschluss einer Partnerschaft für MESUPRON® nicht bis zum dritten Quartal<br />

2010 gelingen sollte, wurde zwischen WILEX und einem Finanzierungspartner zur kurz- und mittelfristigen<br />

Aufbringung von neuem Kapital eine unverbindliche Absichtserklärung für eine Eigenkapitalzusage<br />

auf Abruf unterzeichnet. Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Vertrag<br />

abgeschlossen wird, beläuft sich der beabsichtigte Gesamtwert der Eigenkapitalzusage auf Abruf auf<br />

bis zu 20 Mio. € lmd soll eine Laufzeit von 36 Monaten ab Vertragsunterzeichnung haben. Der<br />

Vorstand beabsichtigt, den entsprechenden Vertrag bis Ende März 2010 zu unterzeichnen. Diese<br />

bereits mehrfach in der Branche implementierte Eigenkapitalzusage auf Abruf soll die Gesellschaft<br />

berechtigen, neue WILEX-Aktien aus genehmigtem Kapital auszugeben und in Tranchen an den<br />

Finanzierungspartner zu veräußern, wodurch die Gesellschaft im Bedarfsfall liquide Mittel erhalten<br />

würde. Die Gesellschaft soll freies Ermessen hinsichtlich der Ausübung haben; der<br />

Finanzierungspartner soll hingegen zur Abnahme der Aktien verpflichtet werden. Einen<br />

entsprechenden Vertragsabschluss mit dem Finanzierungspartner und die Schaffung von neuem<br />

genehmigten Kapital vorausgesetzt, könnten der Gesellschaft ab Juni 2010 bis zu 1 Mio. € pro Monat<br />

zufließen und somit zur Reduzierung des Barmittelverbrauchs zur Verfügung stehen.<br />

Da der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments alleine nicht ausreichend ist, hat der Vorstand Maßnahmen<br />

mit wesentlicher Auswirkung identifiziert und priorisiert, die zusammen mit der Eigenkapitalzusage<br />

auf Abruf die Finanzierungsreichweite bis zum Ende des Geschäftsjahres verlängern würden.<br />

Der entwickelte Maßnahmenplan zur Verringerung und zur Verlagerung der Kosten und damit zur<br />

Verlängerung der Finanzierungsreichweite würde die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung,<br />

Produktion, Marketing und Verwaltung zum Teil drastisch reduzieren und könnte bereits 2010 greifen,<br />

wenn die Verhandlungen mit potenziellen Vermarktungspartnern und die geplanten Finanzierungs-<br />

F-129


WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Auszug Lagebericht<br />

aktivitäten nicht zeitgerecht abgeschlossen werden können. Ungeachtet dessen wird WILEX die bisher<br />

praktizierte kostensensitive Unternehmensführung fortsetzen.<br />

Sollte sich abzeichnen, dass entgegen dieser Planung im Geschäftsjahr keine Partnerschaft für<br />

MESUPRO~ abgeschlossen werden kann, müsste sich WILEX noch im laufenden Geschäftsjahr<br />

zusätzlich um eine Kapitalaufnahme über den Kapitalmarkt bemühen. Um bestehenden und<br />

potenziellen Investoren eine Entscheidungsbasis zu geben, informiert WILEX regelmäßig über die<br />

Unternehmensstrategie, den Stand der klinischen Forschung und die anstehenden Meilensteine.<br />

Sollten die beschriebenen Mittelzuflüsse nicht zu realisieren sein, würde sich dies nachteilig auf die<br />

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von WILEX auswirken. In diesem Fall ist nicht auszuschließen,<br />

dass WILEX innerhalb des Geschäftsjahres den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann<br />

und/oder überschuldet ist. Damit wäre der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig geHihrdet.<br />

Gesamtbeurteilung der Risikolage<br />

Die Gesellschaft hat in wissenschaftlicher Hinsicht große Fortschritte erzielt. Für eine Phase III- und<br />

eine Phase II-Studie liegen positive, vorläufige Daten vor. Die liquiden Mittel reichen nach<br />

derzeitigem Planungs stand und ohne die beschriebenen Maßnahmen bis ins dritte Quartal 2010. Der<br />

Vorstand ist zuversichtlich, durch zumindest eine Partnerschaft oder Kooperation weitere<br />

Kapitalzuflüsse generieren zu können. Sollten entgegen dieser Erwartung keine neuen Mittelzuflüsse<br />

erwirtschaftet werden, könnten das im Abschnitt Bestandsgefährdende Risiken beschriebene<br />

Finanzierungsinstrument und Kostenreduzierungen einen Beitrag zur Verbesserung der Finanzlage<br />

leisten. Ergänzend müsste sich WILEX um eine Kapitalaufnahme über den Kapitalmarkt bemühen,<br />

um den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, innerhalb<br />

des Geschäftsjahres die in den bestandsgefährdenden Risiken ausführlich dargestellten Maßnahmen<br />

umzusetzen, ist nicht auszuschließen, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann<br />

und/oder überschuldet ist. Somit wäre der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefährdet.<br />

F-130


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010<br />

Geprüfter Konzernabschluss nach IFRS<br />

zum 30. November 2010<br />

F-131


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010<br />

W1LEXAG, München<br />

Konzernbilanz nach IFRS zum 30.11.2010<br />

in Euro Anhang 30.11.2010 30.11.2009<br />

Sachanlagen 6 864.376 424.080<br />

Immaterielle Vermögenswerte 7 1.165.644 1.293.821<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte 8 161.942 160.715<br />

Langfristige Vermögenswerte 2.191.962 1.878.617<br />

Vorräte 9 165.599 34.100<br />

Sonstige Vermögenswerte und geleistete<br />

Vorauszahlungen 10 1.123.569 1.348.781<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11 40.242 5.017.864<br />

Sonstige Forderungen 11 126.401 322.260<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12 1.943.151 3.411.063<br />

Kurzfristige Vermögenswerte 3.398.962 10.134.069<br />

SUMME VERMOGENSWERTE 5.590.924 12.012.686<br />

Gezeichnetes Kapital 13 18.413.035 13.780.935<br />

Kapitalrücklage 13 127.484.817,47 113.367.618<br />

Kumulierte Verluste 13 (147.202.343) (124.103.716)<br />

Währungsgewinn aus der Konsolidierung 9.398 0<br />

Eigenkapital (1.295.093) 3.044.837<br />

Pensionsrückstellungen 15 24.410 23.533<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 25 82.155 0<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 16 275.651 592.997<br />

Langfristige Verbindlichkeiten 382.216 616.530<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17 2.039.573 2.099.138<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 28 57.992 0<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 17 4.406.237 6.252.181<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten 6.503.801 8.351.318<br />

SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN 5.590.924 12.012.686<br />

F-132


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010<br />

Konzern-Gesamtergebnisrechnung<br />

der WILEX AG nach IFRS<br />

Umsatzerlöse<br />

ISr,n"'!"MQ Erträge<br />

19<br />

20<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten<br />

Verwaltungskosten<br />

Betriebliche Aufwendungen<br />

21<br />

21<br />

BETRIEBSERGEBNIS<br />

nanzierungserträge<br />

nanzierungsaufwendungen<br />

Finanzergebnis<br />

24<br />

24<br />

ERGEBNIS VOR STEUERN<br />

(12.713.807)<br />

Ertragsteuern<br />

26<br />

(6.370)<br />

(15.455)<br />

(23.098.627)<br />

hrungsgewinn aus der Konsolidierung<br />

"Com rehensive Income"<br />

Ergebnis je Aktie in Euro<br />

Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie<br />

Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien<br />

27<br />

(1,38)<br />

16.733.765<br />

(0,95)<br />

13.347.560<br />

F-133


<strong>Wilex</strong> AG, München<br />

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS<br />

1. Dezember 2009 bis zum 30. November 2010<br />

F-134<br />

in Euro<br />

Stand am 01. Dezember 2008<br />

Bewertung Aktienoptionen<br />

Jahresergebnis<br />

Kapitalerhöhung unter Berücksichtigung von<br />

Kapitalbeschaffungskosten<br />

Nettoveränderung Eigenkapital<br />

Stand am 30. November 2009<br />

in Euro<br />

Stand am 01. Dezember 2009<br />

Bewertung Aktienoptionen<br />

Währungsgewinn aus der Konsolidierung<br />

Jahresergebnis<br />

Kapitalerhöhung unter Berücksichtigung von<br />

Kapitalbeschaffungskosten<br />

Nettoveränderung Eigenkapital<br />

Stand am 30. November 2010<br />

Anhang<br />

Aktien<br />

Gezeichnetes<br />

Kapital<br />

Kapital rücklage<br />

Kapitalmaß- Bewertung<br />

nahmen/Agio Aktienoptionen<br />

103.131.052 2.070.200<br />

11.962.754 11.962.754 105.201.252<br />

22 124.745<br />

1.818.181 1.818.181 8.041.621<br />

111.172.673 2.194.945<br />

L ...<br />

13.780.935 13.780.935 113.367.618<br />

Anhang<br />

Aktien<br />

Gezeichnetes<br />

Kapital<br />

Kapitalrücklage<br />

Kapitalmaß- Bewertung<br />

nahmen/Agio Aktienoptionen<br />

111.172.673 2.194.945<br />

13.780.935 13.780.935 113.367.618<br />

22 470.425<br />

4.632.100 4.632.100 13.646.775<br />

124.819.448 2.665.370<br />

, 18.413.035 18.413.035 127.484.817<br />

Währungs-<br />

Kumulierte<br />

umrechnungs-<br />

Verluste<br />

differenzen<br />

0 (111.374.454)<br />

(12.729.262)<br />

0 (124.103.716)<br />

Währungs-<br />

Kumulierte<br />

umrechnungs-<br />

Verluste<br />

differenzen<br />

0 (124.103.716)<br />

9.398<br />

(23.098.627)<br />

9.398 (147.202.343)<br />

Total<br />

5.789.552<br />

124.745<br />

(12.729.262)<br />

9.859.802<br />

(2.744.715)<br />

3.044.837<br />

Total<br />

3.044.837<br />

470.425<br />

9.398<br />

(23.098.627)<br />

18.278.875<br />

(4.339.930)<br />

(1.295.093)<br />

~<br />

>­<br />

Cl<br />

~<br />

;:s<br />

~<br />

~<br />

oo<br />

g.<br />

S-<br />

oo<br />

oo<br />

~<br />

~<br />

CI)<br />

--<br />

~<br />

w<br />

;::><br />

~<br />

S<br />

er<br />

~<br />

w<br />

o<br />

.....<br />

o


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010<br />

<strong>Wilex</strong> AG, Manchen<br />

Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS<br />

<strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 bis zum 30. November 2010<br />

in Euro i' '';'' .. , ...• ,/.:;. . , ..... , '.:,"" ..... ,,' ...... .<br />

Jahresergebnis<br />

Anpassungen tOr GuV-Posten<br />

Bewertung Aktienoptionen<br />

Abschreibungen<br />

Erhöhung der Pensionsverpflichtungen<br />

Finanzierungsaufwendungen<br />

Finanzierungserträge<br />

Steueraufwand<br />

Veränderungen der Bilanzposten<br />

Vorräte<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

Sonstige Forderungen<br />

Ertragssteuern<br />

Anzahlungen<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit<br />

Gezahlte Finanzierungsaufwendungen<br />

Erhaltene Finanzierungserträge<br />

Nettomittelveränderung aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit<br />

Erwerb von Sachanlagen<br />

Erwerb immaterieller Vermögenswerte<br />

Erwerb von Oncogene<br />

Erwerb von sonstigen langfristigen Vermögenswerten<br />

Nettomittelveränderung aus der Investitionstätigkeit<br />

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

Erlös aus der Kapitalerhöhung<br />

Kosten der Kapitalerhöhung<br />

Tilgung Finanzierungsleasing<br />

Nettomitteländerung aus der Finanzierunastätiakeit<br />

Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel<br />

Nettoveränderung an Zahlungsmitteln und<br />

ZahlungsmitteläCluivalenten<br />

Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläCluivalente<br />

am Periodenantang<br />

zum Periodenende<br />

Anhän'g •.<br />

3.111.<br />

3. I.<br />

6<br />

7<br />

3.11.<br />

3. I.<br />

·i....201(). '.'i 1··.2009····<br />

(23.098.627) (12.729.262)<br />

470.425 124.745<br />

216.509 237.330<br />

877 844<br />

6.128 7.598<br />

(<strong>25.</strong>877) (157.954)<br />

6.370 15.455<br />

674.432 228.018<br />

0 (11.900)<br />

4.977.623 (4.975.952)<br />

195.211 (178.448)<br />

0 (836)<br />

2<strong>25.</strong>507 (276.534)<br />

0 (138.026)<br />

(60.565) 311.146<br />

(2.172.777) (866.521)<br />

3.164.998 (6.137.072)<br />

(19.259.197) (18.638.315)<br />

(5.493) (119)<br />

<strong>25.</strong>228 189.261<br />

(19.239.462) (18.449.173)<br />

(45.876) (66.251)<br />

(4.002) (4.944)<br />

(4<strong>25.</strong>659) 0<br />

0 0<br />

(475.537) (71.196)<br />

18.991.610 10.000.000<br />

(712.735) (190.198)<br />

(37.518) (15.357)<br />

18.241.357 9.794.445<br />

5.730 0<br />

(1.467.912) (8.7<strong>25.</strong>924)<br />

3.411.063 12.136.987<br />

1.943.151 3.411.063<br />

F-135


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Anhang nach IFRS<br />

für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 01. Dezember 2009 bis 30. November 2010<br />

1. Allgemeines<br />

WILEX (im Folgenden auch "die Gesellschaft") wurde 1997 in München, Deutschland, unter dem<br />

Namen WILEX Biotechnology GmbH von Ärzten und Krebsforschern der Technischen Universität<br />

München gegründet. Gemäß Gesellschafterbeschluss <strong>vom</strong> 14. Dezember 2000, geändert am 28. Februar<br />

2001, wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit dem Namen WILEX AG umgewandelt. Die<br />

Umfirmierung wurde am 9. April 2001 in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter der<br />

Registernummer HRB 136670 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Grillparzerstraße 10, 81675<br />

München. Seit dem 13. November 2006 ist WILEX an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem<br />

Kürzel WL6, der Wertpapierkennnummer 661472 und der ISlN DE00066 14720 im Regulierten Markt /<br />

Prime Standard notiert.<br />

WILEX ist ein biopharmazeutisches Forschungsunternehmen, welches sich auf die Erforschung,<br />

Entwicklung, Herstellung, Zulassung und den Vertrieb von Arzneimitteln und Diagnostika im Bereich<br />

der Onkologie fokussiert. WILEX verfügt über ein ausgewogenes Portfolio attraktiver<br />

Produktkandidaten, von der Forschungsphase bis hin zur fortgeschrittenen klinischen Entwicklung. Ziel<br />

des Unternehmens ist es, neue Wirkstoffe für die Krebstherapie zu entwickeln, die nicht zytotoxisch sind,<br />

sondern auf tumorspezifische Merkmale zielen, die bei der Entstehung oder Entwicklung von Krebs eine<br />

Rolle spielen. Hierbei sollen neue Krebstherapien entwickelt werden, die im Vergleich zu den<br />

herkömmlichen Therapien wirksamer, verträglicher und kosteneffizienter sind. Nach angestrebter<br />

Zulassung sollen die Arzneimittel und Diagnostika vertrieben und vermarktet werden.<br />

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 14. Februar <strong>2011</strong> <strong>vom</strong> Vorstand aufgestellt und damit im<br />

Sinne von lAS 10 zur Veröffentlichung freigegeben. Die Berichtsperiode beginnt am 1. Dezember 2009<br />

und endet am 30. November 2010 und wird im Folgenden als Geschäftsjahr 2010 (Geschäftsjahr 2009 für<br />

Vorj ahresperiode) bezeichnet.<br />

F-136


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

2. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

2.1. Erstellungsgrundlage<br />

Der Konzernabschluss wurde im Einklang mit den International Financia1 Reporting Standards (IFRS),<br />

die von der EU genehmigt worden sind, erstellt. Gegenüber der Vorjahresperiode sind die Bilanzierungsund<br />

Bewertungsmethoden unverändert; durch im abgelaufenen Geschäftsjahr neu hinzugekommene<br />

Sachverhalte wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erweitert.<br />

Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen sind und für Geschäftsjahre, die ab dem 1.<br />

Dezember 2009 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind:<br />

IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse<br />

IFRS 5 : Verbesserungen an den IFRS bezüglich zur Veräußerung gehaltener langfristiger<br />

Vermögenswerte und aufgegebener Geschäftsbereiche (Mai 2008)<br />

IAS 27: Konzern- und Einzelabschlüsse<br />

Änderungen zu IAS 39: Finanzinstrumente - Ansatz und Bewertung geeigneter Grundgeschäfte<br />

Änderungen zu IAS 39: Reklassifizierung fmanzieller Vermögenswerte - Inkrafttreten und<br />

Übergangsvorschriften<br />

IFRlC 12: Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen<br />

IFRlC 16: Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb<br />

IFRlC 17: Sachdividenden an Eigentümer<br />

IFRlC 18: Übertragungen von Vermögenswerten durch einen Kunden<br />

Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen sind und für Geschäftsjahre, die ab dem 1.<br />

Dezember 2009 beginnen, freiwillig anzuwenden sind:<br />

Änderungen zu IFRlC 14: Vorauszahlungen aufMindestdotierungen<br />

IFRlC 15: Verträge über die Errichtung von Immobilien<br />

Änderungen zu IAS 32: Klassifizierung von Bezugsrechten<br />

Diverse: Verbesserungen an den IFRS (Apri12009)<br />

Veränderungen zu IFRS 1: Erstmalige Anwendung der International Financia1 Reporting Standards und<br />

Konzern- und Einzelabschlüsse<br />

Änderungen zu IFRS 1: Zusätzliche Ausnahmen bei vergleichenden IFRS 7-Angaben für erstmalige<br />

Anwender<br />

Änderungen zu IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich im Konzern<br />

F-137


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

IAS 24: Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen<br />

IFRIC 19: Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten<br />

Eine vorzeitige Anwendung der aufgeführten Standards und Interpretationen hätte keine wesentlichen<br />

Auswirkungen auf Bilanzierung und Bewertung, zöge jedoch zusätzliche oder umfangreichere Angaben<br />

im Anhang nach sich.<br />

Standards und Interpretationen, die <strong>vom</strong> IASB beschlossen sind, aber von der EU noch nicht<br />

übernommen wurden:<br />

Diverse: Verbesserungen an den IFRS (Mai 2010)<br />

Änderungen zu IFRS 7: Anhangangaben (Oktober 2010)<br />

IFRS 9: Finanzierungsinstrumente (November 2010)<br />

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten, eingeschränkt durch die Neubewertung von zur Veräußerung verfügbaren<br />

fmanziellen Vermögenswerten sowie durch zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) angesetzte<br />

finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Unter der Annahme der Unternehmensfortführung,<br />

die <strong>vom</strong> Vorstand in Anmerkung 4 dargelegt wird, realisiert die Gesellschaft im normalen<br />

Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.<br />

Bei der Abschlusserstellung nach IFRS sind bestimmte kritische Schätzungen zu Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden vorzunehmen. Dabei verlangt die Anwendung der Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden eine Ermessensausübung des Managements. Welche Bereiche ein höheres Maß an<br />

Beurteilung oder Komplexität erfordern oder welche Annahmen und Schätzungen für den Abschluss<br />

bedeutsam sind, wird in Anmerkung 5 erörtert.<br />

Die Gesellschaft veröffentlicht nach § 325 (2a) HGB diesen IFRS-Konzernabschluss im elektronischen<br />

Bundesanzeiger. Dieser Konzernabschluss nach IFRS hat befreiende Wirkung für die Offenlegung eines<br />

Konzernabschlusses nach HGB.<br />

2.2. Abschlussumfang, Konsolidierung und Unternehmenszusammenschluss<br />

Am <strong>25.</strong> Oktober 2010 wurde die WILEX Inc., eine 100%ige Tochtergesellschaft der WILEX AG, mit<br />

Sitz in Cambridge, MA, USA, neu gegründet. Mit der am 17. November 2010 getroffenen Vereinbarung<br />

zur Übernahme der Vermögenswerte der Oncogene Science, einer ehemaligen Geschäftseinheit der<br />

Siemens Healthcare Diagnostics Inc., hat der Geschäftsbetrieb begonnen. Die WILEX Inc. beschäftigt<br />

ein Team aus zehn ehemaligen Oncogene-Mitarbeitern aus den Bereichen Wissenschaft, Management<br />

und Vertrieb. Die neue Geschäftseinheit wird sich ausschließlich auf Produktion, Qualitäts s icherung,<br />

F-138


WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010 I Anhang<br />

Zulassung, Marketing und Vertrieb der bei Oncogene Science entwickelten diagnostischen Assays für<br />

bestehende und neue Kunden in der Pharmaindustrie und an Referenzlaboratorien konzentrieren. Die neu<br />

errichtete WILEX Inc. bietet für WILEX die Möglichkeit, in den USA Fuß zu fassen, und soll auch<br />

genutzt werden, um die Zulassungsprozesse in Nordamerika vor Ort zu steuern. Das Geschäftsjahr der<br />

WILEX Inc. umfasst den Zeitraum <strong>vom</strong> 1. Dezember bis zum 30. November eines Jahres. Aufgrund der<br />

unterjährigen Neugründung der WILEX Inc. handelt es sich bei der Tochtergesellschaft um ein<br />

Rumpfgeschäftsjahr <strong>vom</strong> <strong>25.</strong> Oktober 2010 bis zum 30. November 2010.<br />

Die von der WILEX AG geleistete Eigenkapitaleinlage in die neue Gesellschaft beträgt 270 Tsd. US­<br />

Dollar (USD), was mit einem Jahresfehlbetrag von 74 Tsd. USD ein Eigenkapital von 196 Tsd. USD zum<br />

30.11.2010 ergibt. Geschäftsführer sind Herr Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm (Vorsitzender der<br />

Geschäftsleitung) und Herr Peter Llewellyn-Davies (Geschäftsführer Finanzen).<br />

Die WILEX AG nimmt aufgrund ihrer 100%igen Beteiligung eine beherrschende Gesellschafterstellung<br />

ein und hat daher das Tochterunternehmen, die WILEX Inc., gemäß IAS 27 in den erstmaligen<br />

Konzernabschluss im Rahmen einer Vollkonsolidierung einzugliedern. Der Konsolidierungskreis umfasst<br />

somit die WILEX AG sowie die WILEX Inc., wobei durch Addition gleichartige Posten der<br />

Vermögenswerte, der Verbindlichkeiten, des Eigenkapitals, der Erträge und der Aufwendungen<br />

zusammengefasst werden. Konzerninterne Salden, Transaktionen, Gewinne und Aufwendungen wurden<br />

vorschriftsgemäß in voller Höhe eliminiert. Sämtliche Geschäftsvorfälle der WILEX Inc. wurden somit<br />

gemäß IAS 27 <strong>vom</strong> Gründungszeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen.<br />

Aufgrund der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes der WILEX Inc. kurz vor Abschluss des<br />

Geschäftsjahres 2010 wird im Wesentlichen über die WILEX AG berichtet und im Folgenden "WILEX"<br />

synonym für den Konzern benutzt. Im Falle der Beschreibung von speziellen Sachverhalten der WILEX<br />

AG als Muttergesellschaft oder der WILEX Inc. als Tochtergesellschaft wird explizit die Rechtsform<br />

benutzt.<br />

Demenstprechend ist darauf hinzuweisen, dass die Vergleichbarkeit mit den V orj ahreswerten nur<br />

eingeschränkt möglich ist, da sich die Werte des Vorjahres auf den IFRS-Einzelabschluss der WILEX<br />

AG beziehen, wohingegen die Werte des abgelaufenen Geschäftsjahres konsolidierte Werte auf<br />

Konzernebene darstellen.<br />

F-139


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />

2.2.1. Unternehmenszusammenschluss<br />

Am 17. November 2010 hat die WILEX Inc. die Vermögenswerte der Oncogene Science, emer<br />

ehemaligen Geschäftseinheit der Siemens Healthcare Diagnostics Inc., erworben (vergleiche Anmerkung<br />

2.2).<br />

Die WILEX Inc. hat dabei das Inventar inklusive eines Lagerbestands verkäuflicher Diagnose-Tests<br />

sowie die gesamte Laborausrüstung übernommen. Der Mietvertrag für die modernen Laborräume und die<br />

Verträge für die existierenden Anlagen und Einrichtungen wurden neu verhandelt. Darüber hinaus erhält<br />

die WILEX Inc. über eine Einlizenzierung exklusiven Zugang zu den gewerblichen Schutzrechten von<br />

Siemens Healthcare Diagnostics Inc. und wird auf den Verkauf der Diagnostik-Tests Lizenzgebühren im<br />

niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich an Siemens Healthcare Diagnostics Inc. zahlen.<br />

Die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs bestehen aus einer festen Barkomponente in Höhe<br />

von 426 Tsd. €. Der Zahlungsmittelabfluss auf grund des Unternehmenserwerbs ist wie folgt:<br />

• Mit dem Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel: 0 €<br />

• Abfluss von Zahlungsmitteln: 426 Tsd. €<br />

• Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss: 426 Tsd. €<br />

Die zum Erwerbszeitpunkt für jede Gruppe von identifizierten Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und<br />

Eventualverbindlichkeiten der Oncogene Science erfassten Beträge und die in Übereinstimmung mit<br />

IFRS unmittelbar vor dem Unternehmenszusammenschluss ermittelten Buchwerte jeder dieser Gruppen<br />

stellen sich wie folgt dar:<br />

in€<br />

Aktiva<br />

Sachanlagen<br />

Vorräte (Handelsware, fertige und unfertige<br />

Erzeugnisse)<br />

Anschaffungskosten (inkl. Nebenkosten)<br />

Geschäfts- oder Firmenwert<br />

296.901<br />

128.758<br />

4<strong>25.</strong>659<br />

.. .;seizulegeQder<br />

Zeitw~rt • ,i .<br />

zum.· .<br />

Erwerbs:zeitur)kt<br />

296.901<br />

128.758<br />

4<strong>25.</strong>659<br />

4<strong>25.</strong>659<br />

o<br />

Für die Überlassung der Nutzungsrechte an den gewerblichen Schutzrechten sind an Siemens Healthcare<br />

Diagnostics Inc. Lizenzgebühren auf die durch die jeweiligen gewerblichen Schutzrechte erzielten<br />

Umsätze abzuführen. Da die Lizenzgebühren ihrer Höhe nach marktkonform sind, wurden die<br />

entsprechenden gewerblichen Schutzrechte im Rahmen der Kaufpreisallokation jeweils mit einem Wert<br />

von 0 € angesetzt. Eventualverbindlichkeiten lagen zum Akquisitionszeitpunkt nicht vor. Im Rahmen der<br />

F-140


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Kaufpreisallokation wurde der Kaufpreis somit vollständig den erworbenen Sachanlagen und den<br />

Vorräten zugeordnet. Es resultiert kein Geschäfts- oder Firmenwert aus dem<br />

Unternehmenszusammenschluss.<br />

Seit der Einbeziehung in den Konzernabschluss hat die WILEX Inc. keine Umsatzerlöse erzielt und einen<br />

Verlust in Höhe von 55 Tsd. €, der im Wesentlichen auf Gründungskosten der Gesellschaft<br />

zurückzuführen ist, zum Jahresergebnis beigetragen. Wäre der Unternehmenszusammenschluss zu<br />

Geschäftsjahresbeginn erfolgt, wären die Beiträge auf grund der unterjährigen Neugründung der WILEX<br />

Inc. sowie der Aufgabe des Geschäfts der Oncogene Science nicht abschätzbar. Auf die genaue<br />

Ermittlung der Angaben gern. IFRS 3.B64 (q) wurde daher aus Praktikabilitäts- und<br />

Wirtschaftlichkeits gründen verzichtet.<br />

2.3. Segmentberichterstattung<br />

Gemäß ihrer internen Management- und Organisations struktur führt WILEX keine Geschäftstätigkeiten<br />

durch, die sich wesentlich in ihrem Risiko-/Ertragsprofil unterscheiden. Deshalb ist die Gesellschaft nur<br />

in einem Segment tätig. Folglich stellt die Gesellschaft keine Segmentberichterstattung auf.<br />

2.4. Währungsumrechnung<br />

2.4.1. Funktionale Währung, Berichtswährung und Fremdwährungspositionen<br />

Der Abschluss der WILEX AG ist in Euro (€) aufgestellt, der die funktionale Währung und die<br />

Berichtswährung des Unternehmens darstellt. Zum Konzern gehört ein (im Vorjahr kein)<br />

Tochterunternehmen, das seine Sitz außerhalb der Eurozone hat. Als funktionale Währung der WILEX<br />

Inc. fungiert die Landeswährung, der US-Dollar (USD), da es sich um eine wirtschaftlich selbstständige<br />

ausländische Teileinheit handelt.<br />

In den Einzelabschlüssen werden Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als der jeweiligen<br />

Landeswährung abgewickelt werden, mit dem aktuellen Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls<br />

erfasst. Monetäre Posten in fremder Währung (liquide Mittel, Forderungen, Verbindlichkeiten) werden<br />

an jedem Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Nichtmonetäre Vermögenswerte und<br />

Verbindlichkeiten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, werden mit den<br />

Wechselkursen am Tage der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes umgerechnet. Gewinne und<br />

Verluste, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden erfolgswirksam erfasst.<br />

Für Zwecke des Konzernabschlusses wird dieser Abschluss in Euro umgerechnet. Die Umrechnung des<br />

Abschlusses erfolgt auf der Grundlage des Konzeptes der funktionalen Währung gemäß lAS 21<br />

"Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse" nach der modifizierten Stichtagskursmethode.<br />

F-141


WILEXAG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Die Vermögenswerte und Schulden werden folglich zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zum<br />

historischen Kurs und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs, außer im Falle<br />

signifikanter Schwankungen der Umrechnungskurse, umgerechnet. Auftretende Wechselkursdifferenzen<br />

werden in den Währungsgewinn aus der Konsolidierung (Eigenkapital) des Konzerns eingestellt. Diese<br />

Umrechnungsdifferenzen werden bei Abgang des Tochterunternehmens erfolgswirksam erfasst.<br />

Für die Umrechnung des US-Dollars im Konzern wurden folgende Wechselkurse für einen Euro<br />

zugrunde gelegt.<br />

• Stichtagskurs: 1 € = 1,31916 USD<br />

• Durchschnittskurs: 1 € = 1,34725 USD<br />

2.4.2. Transaktionen und Salden<br />

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die<br />

funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen<br />

sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären<br />

Vermögenswerten und Verbindlichkeiten resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

erfasst.<br />

Für Zwecke der Abschlusserstellung werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der WILEX !nc.<br />

mit dem Stichtagskurs, Aufwendungen und Erträge vereinfachend mit dem Durchschnittskurs<br />

umgerechnet. Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Kapitalkonsolidierung werden jeweils<br />

zum Bilanzstichtag in die funktionale Währung der WILEX AG umgerechnet; sich hieraus ergebende<br />

Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income) erfasst.<br />

Die Gesellschaft führt auch Transaktionen in US-Dollar, Schweizer Franken (CHF), Britischem Pfund<br />

(GBP) und in geringem Ausmaß auch in weiteren Fremdwährungen durch.<br />

Durch die kaufmännische Rundung exakter Zahlen können sich Differenzen ergeben.<br />

2.5. Sachanlagen<br />

Die Gesellschaft besitzt keine Grundstücke oder Gebäude. Alle zurzeit genutzten Büro- und Laborräume<br />

sind gemietet. Sachanlagen bestehen überwiegend aus Labor- und Geschäftsausstattung und werden zu<br />

historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibung erfolgt linear<br />

auf den Restbuchwert, dabei werden folgende erwartete Nutzungsdauern, die jährlich überprüft und ggf.<br />

angepasst werden, zugrunde gelegt:<br />

Laborausstattung<br />

8 bis 14 Jahre<br />

F-142


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Sonstige Geschäftsausstattung<br />

3 bis 23 Jahre<br />

Ausgaben für Reparatur und Instandhaltung sowie den Austausch untergeordneter Posten werden im<br />

Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst. Umfangreichere Erneuerungen oder Einbauten<br />

werden aktiviert, sofern ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht. Erneuerungen werden ebenfalls<br />

über die oben genannte erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgang werden die<br />

Anschaffungskosten und dazugehörigen kumulierten Abschreibungen ausgebucht; die dabei entstehenden<br />

Gewinne oder Verluste werden im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst.<br />

WILEX überprüft laufend, mindestens jährlich, ob es bei den Sachanlagen über die regelmäßige<br />

Abschreibung hinaus Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Liegt ein Anhaltspunkt für eine<br />

Wertminderung vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Ein<br />

Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag geringer ist als der Buchwert des<br />

Vermögenswertes. Verluste aus Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />

Die Gesellschaft hat keine Sachanlagen als Sicherheit für Eventualverbindlichkeiten verpfändet.<br />

2.6. Immaterielle Vermögenswerte<br />

(a) Lizenzen<br />

Zum Zeitpunkt des Erwerbs und der erstmaligen Aktivierung werden Lizenzen zu Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten erfasst. In den Folgeperioden werden sie zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

abzüglich kumulierter Abschreibungen erfasst. Die Abschreibung erfolgt linear, um die Lizenzkosten<br />

über die erwartete Nutzungsdauer zu verteilen (12,5 bis 20 Jahre).<br />

(b) Software<br />

Erworbene Software-Lizenzen werden auf der Grundlage der für ihren Erwerb und für die Ingangsetzung<br />

der Software angefallenen Kosten aktiviert. Diese Anschaffungskosten werden über die erwartete<br />

Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.<br />

(e) Forsehungs- und Entwieklungsaufwand<br />

Nach IFRS werden in der Entwicklungsphase für ein Arzneimittel und ein Diagnostikum anfallende<br />

Kosten nur dann angesetzt, wenn die Gesellschaft alle folgenden Nachweise erbringen kann:<br />

• die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur<br />

Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird;<br />

F-143


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

• ihre Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen sowie ihn zu nutzen oder zu<br />

verkaufen;<br />

• ihre Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;<br />

• wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen<br />

erzielen wird. Nachgewiesen werden kann von der Gesellschaft u. a. die Existenz eines Marktes für<br />

die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich<br />

oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes;<br />

• die Verfügbarkeit adäquater technischer, fmanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung<br />

abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können;<br />

• ihre Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren<br />

Ausgaben verlässlich zu bewerten.<br />

Da noch nicht alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wurde bislang von einer Aktivierung als<br />

immaterieller Vermögenswert abgesehen. Gegenwärtig werden daher alle Forschungs- und<br />

Entwicklungskosten in den Geschäftsjahren, in denen sie anfallen, ergebniswirksam erfasst.<br />

WILEX überprüft laufend, mindestens jährlich, ob es bei den immateriellen Vermögenswerten über die<br />

regelmäßige Abschreibung hinaus Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Liegt ein Anhaltspunkt für<br />

eine Wertminderung vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Ein<br />

Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag geringer ist als der Buchwert des<br />

Vermögenswertes. Verluste aus Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />

2.7. Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />

hn Jahr 1999 gewährte die Gesellschaft einem Geschäftsführer (dem heutigen Vorstandsvorsitzenden)<br />

eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung. Die Pensionsverpflichtung wird in Höhe des<br />

Aktivwertes der verbundenen Rückdeckungsversicherung angesetzt. Die Gesellschaft geht davon aus,<br />

dass keine weiteren Zahlungen in den Plan erforderlich sein werden. Da in den nächsten Jahren keine<br />

Pensionszahlungen erwartet werden, wurde dieser Aktivwert in den sonstigen langfristigen<br />

Vermögenswerten bilanziert.<br />

Bei Abschluss des Mietvertrages wurde von WILEX ein Mietaval an den Vermieter gestellt. Dazu wurde<br />

ein Konto für den Zugriff seitens des Kreditinstituts gesperrt. Da der Mietvertrag bis März 2012 läuft,<br />

wurde dieses Konto den sonstigen langfristigen Vermögenswerten zugeordnet.<br />

F-144


WILEXAG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 201O! Anhang<br />

2.8. Vorräte<br />

Die Vorräte der WILEX AG, die ausschließlich aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen für das Labor<br />

bestehen, werden zum Festwert bewertet, da der Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung für den<br />

Konzern ist und sich der Bestand in seinem Wert und in seiner Zusammensetzung nur geringfügig ändert.<br />

Die Vorräte der WILEX Inc. bestehen aus fertigen Erzeugnissen, die gemäß des mit der Oncogene<br />

Science geschlossenen Anschaffungsvertrages (vergleiche Anmerkung 2.2) zu Anschaffungskosten<br />

bewertet sind, die den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt entsprechen.<br />

2.9. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Vorauszahlungen<br />

Die sonstigen Vermägenswerte und die an z. B. Dienstleister oder Versicherer geleisteten Anzahlungen<br />

werden entweder gemäß dem Leistungsfortschritt des zugrunde liegenden Auftrags ergebniswirksam<br />

erfasst oder mit der endgültigen Lieferantenrechnung verrechnet.<br />

2.10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag<br />

abzüglich etwaiger Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen angesetzt. Wertberichtigungen<br />

beruhen auf der Einschätzung der Unternehmensleitung über die Einbringlichkeit und Altersstruktur<br />

bestimmter Forderungen.<br />

2.11. Sonstige Forderungen<br />

Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich emes etwaigen<br />

Wertminderungsaufwands erfasst. Eine Wertminderung auf sonstige Forderungen erfolgt, wenn es<br />

objektiv substanzielle Hinweise darauf gibt, dass nicht alle laut den ursprünglichen Vertragsbedingungen<br />

fälligen Beträge einbringlich sind. Die Wertminderung entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert<br />

des Vermägenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cash Flows, abgezinst mit dem<br />

aktuellen Marktzins. Die Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst.<br />

2.12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Guthaben bei Banken mit einer Restlaufzeit<br />

zum Erwerbszeitpunkt von nicht mehr als drei Monaten und Kassenbestände.<br />

2.13. Angaben zu Finanzinstrumenten<br />

Finanzinstrumente nach IAS 39 / IFRS 7 werden in Abhängigkeit des Einzelfalls unterschieden:<br />

F-145


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />

• Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder<br />

Verbindlichkeiten (Financial Assets or Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss).<br />

Diese Kategorie umfasst zwei Unterkategorien:<br />

o<br />

Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Held<br />

for Trading / ,,AFVP L-Tr. "): Diese Kategorie umfasst die finanziellen Vermögenswerte<br />

und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden<br />

(Handelsaktiva und -passiva), wie z. B. verzinsliche Wertpapiere, Aktien und<br />

Schuldscheindarlehen. Die Handelspassiva umfassen insbesondere derivative<br />

Finanzinstrumente mit emem negativen beizulegenden Zeitwert. Handelsaktiva und<br />

Handelspassiva werden zu jedem Bilanzstichtag zum Fair Value bilanziert. Die<br />

Bewertungsergebnisse werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In der<br />

betrachteten Periode sind keine derartigen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten<br />

bilanziert.<br />

o<br />

Zum beizulegenden Zeitwert designierte Finanzinstrumente (Designated at Fair Value<br />

through Profit or Loss / ,,AFVPL-Des."): Gemäß der so genannten Fair Value Option ist<br />

es zulässig, bestimmte Finanzinstrumente freiwillig einer Bewertung zum Fair Value mit<br />

Erfassung der Bewertungsergebnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung zu<br />

unterwerfen. Die Entscheidung zur Nutzung der Fair Value Option ist für em<br />

Finanzinstrument im Zeitpunkt des Zugangs unwiderruflich zu treffen. Voraussetzung<br />

für die Anwendung der Fair Value Option für ein Finanzinstrument ist beispielsweise,<br />

dass eine Ansatz- oder Bewertungsinkongruenz vermieden oder erheblich reduziert wird.<br />

In der betrachteten Periode sind keine derartigen Vermögenswerte oder<br />

Verbindlichkeiten bilanziert.<br />

• Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (,,Available for Sale"): Hierbei handelt<br />

es sich insbesondere um verzinsliche Wertpapiere, Aktien und Beteiligungen. Die Bewertung<br />

erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Ist der beizulegende Zeitwert bei Eigenkapitalinstrumenten<br />

nicht verlässlich ermittelbar, erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. In der<br />

betrachteten Periode sind keine derartigen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert.<br />

• Bis zur Endfalligkeit gehaltene Finanzinvestitionen (,,Held-to-maturity"): Dieser Kategorie<br />

dürfen nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen<br />

sowie festgelegter Laufzeit dann zugeordnet werden, wenn die Absicht sowie die Fähigkeit<br />

bestehen, sie bis zur Endfalligkeit zu halten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeftihrten<br />

Anschaffungskosten und ist mit dem Buchwert identisch.<br />

F-146


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

• Kredite und Forderungen ("Loans and Receivables"): Dieser Kategorie werden nicht derivative<br />

Finanzinstrumente mit festen oder bestimmbaren Zahlungsansprüchen zugeordnet, für die kein<br />

aktiver Markt besteht. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bei<br />

Vorliegen einer Änderung der Werthaltigkeit (Impairment) wird dieses bei der Ermittlung der<br />

fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam berücksichtigt. Agien beziehungsweise<br />

Disagien werden über die Laufzeit verteilt erfolgswirksam im Finanzergebnis vereinnahmt. Die<br />

Bewertung erfolgt auch hier zu fortgeführten Anschaffungskosten und ist mit dem Buchwert<br />

identisch.<br />

• Leasingverbindlichkeiten (vergleiche Anmerkung 2.19): Diese werden auf grund des Zins- und<br />

Tilgungsanteils den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten<br />

zugeordnet ("Financial Liabilities at Amortized Cost"). Die Bewertung erfolgt zunächst zu den<br />

ursprünglichen Anschaffungskosten und wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß<br />

dem Tilgungsplan bis Laufzeitende fortentwickelt.<br />

Die Klassifizierung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt beim erstmaligen Ansatz. Regelmäßig,<br />

mindestens jedoch zu jedem Bilanzstichtag, werden die Buchwerte dieser finanziellen Vermögenswerte<br />

daraufhin überprüft, ob ein aktiver Markt vorhanden ist und ob Hinweise auf eine Wertminderung<br />

existieren, wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.<br />

Finanzinstrumente werden zudem am Bilanzstichtag in Abhängigkeit der Restlaufzeit in kurz- oder<br />

langfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten eingeteilt. Diejenigen Finanzinstrumente, die am<br />

Bilanzstichtag mehr als ein Jahr Restlaufzeit aufweisen, werden als langfristig ausgewiesen. Diejenigen<br />

mit Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden im Rahmen der kurzfristigen Vermögenswerte bzw.<br />

Verbindlichkeiten bilanziert.<br />

2.14. Eigenkapital und Eigenkapitalmanagement<br />

Das Eigenkapital der Gesellschaft besteht aus auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem<br />

rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 €. Zusätzliche Kosten, die der Ausgabe neuer<br />

Aktien bzw. dem Prozess einer Kapitalmaßnahme unmittelbar zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital<br />

als Abzug von den Emissionserlösen ausgewiesen.<br />

Eigenkapitalmanagement<br />

Als Kapital insgesamt wird das Eigenkapital einschließlich Grundkapital, Kapitalrücklage und<br />

Verlustvorträge kategorisiert. Erstmals ist zudem eine erfolgsneutrale Währungsrücklage aus der<br />

Konsolidierung im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income) innerhalb des Eigenkapitals<br />

auszuweisen. Ziel des Eigenkapitalmanagements von WILEX ist es, eine starke Eigenkapitalbasis<br />

F-147


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

herzustellen und diese nachhaltig zu stärken. Infolge der negativen Jahresergebnisse seit Bestehen der<br />

Gesellschaft liegt der primäre Fokus auf der Bereitstellung liquider Mittel für die Weiterentwicklung der<br />

Unternehmenstechnologie bzw. Produktpipeline und nicht zuletzt in der Sicherstellung des Vertrauens<br />

von Investoren und Geschäftspartnern. Während des Berichtsjahres haben sich keine Änderungen der<br />

Strategie oder der Ziele des Kapitalmanagements ergeben.<br />

Der Vorstand der Gesellschaft geht nach derzeitigem Planungsstand davon aus, im kommenden<br />

Geschäftsjahr durch Kooperationen und / oder Auslizenzierungen von Produkten weitere Geldzuflüsse<br />

generieren zu können. Die Geldzuflüsse werden trotzdem möglicherweise im Geschäftsjahr <strong>2011</strong><br />

niedriger als die sonstigen Aufwendungen im gleichen Zeitraum ausfallen, so dass sich das Eigenkapital<br />

zum nächsten Bilanzstichtag weiter verringern könnte. Sollten weitere Kooperationen und<br />

Auslizenzierungen nicht zu realisieren sein, müsste sich WILEX um andere Finanzierungsmöglichkeiten<br />

und / oder eine erneute Kapitalerhöhung bemühen.<br />

Kurz- bis mittelfristig sollen des Weiteren die derzeitigen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten zur<br />

Marktreife geführt werden, so dass in Zukunft auch Vertriebsumsätze, insbesondere mit REDECTANE®,<br />

erzielt werden könnten. Diese würden die Kapitalisierungssituation von WILEX nachhaltig verbessern<br />

bzw. die Gesellschaft in die Lage versetzen, den Break-even zu erreichen, Gewinne zu erwirtschaften und<br />

sich aus dem operativen Kapitalfluss finanzieren zu können, ohne Kapitalmaßnahmen, gleich welcher<br />

Art, durchführen zu müssen.<br />

Grundsätzlich ist WILEX daran interessiert, die positive, vertrauensvolle und größtenteils langjährige<br />

Zusammenarbeit mit den Eigenkapitalgebern weiter zu intensivieren. Ziel der Gesellschaft ist weiterhin,<br />

Mitarbeiter und Vorstand in hohem Maße als Anteilseigner zu beteiligen. Dazu wurde im Rahmen der<br />

Ausgabe von Aktienoptionen (vergleiche Anmerkung 2.18.1) ein bedingtes Kapital geschaffen.<br />

2.15. Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten werden bilanziert, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber<br />

Dritten besteht. Verbindlichkeiten werden zum Nennwert oder zum Barwert angesetzt, wenn es sich um<br />

langfristige Schuldverhältnisse handelt. Als langfristige Verbindlichkeiten werden alle Positionen erfasst,<br />

deren Fälligkeit ein Jahr oder länger beträgt.<br />

2.16. Ertragsteuern<br />

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste laufende Steueraufwand betrifft eine Quellensteuer, die<br />

2004 auf eine Vorauszahlung von der Firma Laboratorios deI Dr. Esteve S.A., Barcelona, Spanien,<br />

(Esteve) anfiel. Diese wurde bereits einbehalten und als geleistete Anzahlung bilanziert. Die Steuer<br />

F-148


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

wurde analog zum Ansatz der sonstigen Erträge (vergleiche Anmerkung 20) aus dem Esteve-Vertrag<br />

ergebniswirksam erfasst.<br />

Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeiten-Methode für temporäre<br />

Differenzen angesetzt, die zwischen dem Ansatz der Vennögenswerte und Verbindlichkeiten in der<br />

Steuerbilanz und ihrem Buchwert im IFRS-Abschluss entstehen. Die latenten Ertragsteuern sind anhand<br />

der Steuersätze (und Steuervorschriften) zu bewerten, die zum Bilanzstichtag gültig oder 1m<br />

Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung für den Zeitraum, m dem em<br />

Vennögenswert realisiert oder eine Verbindlichkeit beglichen wird, zu erwarten ist.<br />

Latente Steueransprüche werden in dem Maße bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu<br />

versteuernder Gewinn verfiigbar sein wird, gegen den die temporären Differenzen verwendet werden<br />

können. Latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge werden in dem Umfang angesetzt, in<br />

dem es wahrscheinlich ist, dass der Nutzen daraus in Zukunft realisiert wird.<br />

2.17. Ergebnis je Aktie<br />

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird als das den Stammaktionären zur Verfiigung stehende<br />

Jahresergebnis ennittelt, das durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum im<br />

Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Zur Berechnung der Auswirkung von Bezugsrechten wird die<br />

"Treasury Share"-Methode angewandt. Die unterstellten Erlöse aus der Emission von potenziellen<br />

Stammaktien mit Verwässerungseffekt sind so zu berechnen, als wären sie zum Rückkauf von Aktien<br />

zum beizulegenden Zeitwert verwendet worden. Der Unterschieds betrag zwischen der Anzahl der<br />

ausgegebenen Aktien und der Anzahl der Aktien, die zum beizulegenden Zeitwert ausgegeben worden<br />

wären, ist als Ausgabe von Stammaktien ohne Entgelt zu behandeln und fließt in den Nenner bei der<br />

Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie. Der Ergebnisbetrag wird nicht um die Auswirkung<br />

der Aktienbezugsrechte bereinigt.<br />

Durch die bedingte Erhöhung des Grundkapitals zur Gewährung von Aktienoptionsrechten an<br />

Mitarbeiter bzw. Mitglieder des Vorstands (vergleiche Anmerkung 2.18.1) könnte das verwässerte<br />

Ergebnis je Aktie in Zukunft potenziell verwässert werden. Da aufgrund der Verlustsituation der WILEX<br />

AG die ausgegebenen Aktienoptionen aktuell nicht verwässernd wirken, entspricht das verwässerte dem<br />

unverwässerten Ergebnis je Aktie.<br />

2.18. Leistungen an Arbeitnehmer und Vorstandsmitglieder<br />

2.18.1. Aktienbasierte Vergütung<br />

Analog zu den Vorjahren wurde im Geschäftsjahr 2010 die aus der Ausgabe von Aktienoptionen<br />

entstandene Verpflichtung seitens WILEX gegenüber den begünstigten Mitarbeitern gemäß IFRS 2<br />

F-149


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

bilanziert. Die Verpflichtungen werden mit Hilfe eines Binomialmodells berechnet (vergleiche<br />

Anmerkung 22). Der beizulegende Zeitwert der von den Mitarbeitern erbrachten Arbeitsleistungen als<br />

Gegenleistung für die Gewährung der Optionen wird als Aufwand mit Buchung gegen die<br />

Kapitalrücklage, somit im Eigenkapital, erfasst. Der gesamte Aufwand, der über den Zeitraum bis zur<br />

Unverfallbarkeit der Optionen zu erfassen ist, ermittelt sich aus dem beizulegenden Zeitwert der<br />

gewährten Optionen, ohne Berücksichtigung der Auswirkungen nicht marktorientierter Ausübungshürden<br />

(z. B. Gewinn- und Umsatzwachstumsziele). Nicht marktorientierte Ausübungshürden werden in den<br />

Annahmen bzgl. der Anzahl der Optionen, die erwartungsgemäß ausübbar werden, berücksichtigt. An<br />

jedem Bilanzstichtag wird die Schätzung der Anzahl an Optionen, die erwartungsgemäß ausübbar<br />

werden, überprüft. Die Auswirkungen ggf. zu berücksichtigender Änderungen ursprünglicher<br />

Schätzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie durch eine entsprechende Anpassung im<br />

Eigenkapital berücksichtigt.<br />

2.18.2. Erfolgsbeteiligungsplan<br />

Die Gesellschaft bilanziert eine Verbindlichkeit und erfasst einen Aufwand für Bonusansprüche des<br />

Vorstands und der Arbeitnehmer. Eine Verbindlichkeit wird erfasst, wenn es eine vertragliche<br />

Verpflichtung gibt oder wenn auf grund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine anzunehmende<br />

Verpflichtung entstanden ist.<br />

2.19. Leasingverhältnisse<br />

Das Leasing von Geschäftsausstattung, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen<br />

Chancen und Risiken auf die Gesellschaft übertragen werden, gilt nach lAS 17 als Finanzierungsleasing­<br />

Verhältnis. Finanzierungsleasing-Verhältnisse werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem<br />

beizulegenden Zeitwert oder dem Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt, sofern dieser Wert<br />

niedriger ist. Jede Leasingzahlung wird in einen Zins- und Tilgungsanteil gesplittet, so dass auf die<br />

verbliebene Verbindlichkeit ein konstanter Zinssatz entsteht. Die entsprechenden Leasingverpflichtungen<br />

sind In den Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen enthalten. Der Zinsanteil der<br />

Finanzierungskosten wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des<br />

Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf den Leasingnehmer am<br />

Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses hinreichend sicher, so wird der unter einem<br />

Finanzierungsleasing erworbene Gegenstand über den Zeitraum des erwarteten Nutzens abgeschrieben.<br />

Ansonsten wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Nutzungsdauer des Vermögenswertes oder<br />

Laufzeit des Leasingverhältnisses, abgeschrieben.<br />

Leasingverhältnisse, bei denen die mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Nutzen im Wesentlichen<br />

beim Leasinggeber verbleiben, gelten als Operating-Leasing. Unter Operating-Leasingverhältnissen<br />

geleistete Zahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst.<br />

F-150


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010! Anhang<br />

2.20. Umsatz- und Ertragsrealisierung<br />

WILEX generiert im Zusammenhang mit abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen, je nach<br />

vertraglicher Ausgestaltung, Umsatzerlöse oder sonstige Erträge aus der Zahlung von Meilensteinen.<br />

Diese richten sich nach dem Erreichen von im Vorfeld vertraglich festgelegten Zielen. Meilensteine und<br />

die daraus resultierenden Umsatzerlöse oder sonstigen Erträge werden erst als solche verbucht, wenn die<br />

auslösenden Ziele defmitionsgemäß vollständig erreicht wurden.<br />

Die Gesellschaft erfasst Erträge, die zum beizulegenden Zeitwert der von der Gesellschaft erbrachten<br />

Dienstleistungen, abzüglich Umsatzsteuer, Rabatten und Nachlässen, bewertet werden. Dabei wird keine<br />

Unterscheidung zwischen generierten Erträgen aus privatwirtschaftlichem Sektor, das heißt<br />

Kooperationen mit Pharmauntemehmen, oder sogenannten "Govemment Grants", wie die Zuwendung<br />

<strong>vom</strong> US-amerikanischen Verteidigungsministerium, getroffen. Die Gegenleistung wird üblicherweise in<br />

bar erbracht. Werden die zugrunde liegenden Dienstleistungen abweichend zum Zahlungsmittelzufluss<br />

erbracht, wird der im Voraus erhaltene Barbetrag abgegrenzt und nach Maßgabe der Fertigstellung über<br />

den Zeitraum der zu erbringenden Dienstleistung erfasst.<br />

Nicht rückerstattbare Vorauszahlungen und sonstige nicht rückerstattbare zeitliche Zahlungen, welche im<br />

Rahmen bestimmter F orschungs- und Entwicklungsaktivitäten erhalten worden sind, werden als sonstige<br />

Erträge über die Periode der zugrunde liegenden Aktivitäten im Verhältnis der bislang aufgelaufenen<br />

Kosten zu den erwarteten Gesamtkosten der jeweiligen Aktivitäten erfasst. Zinserträge werden<br />

zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Ergebnis erfasst.<br />

2.21. Forschung und Entwicklung<br />

Die Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung umfassen alle dafür anfallenden Kosten<br />

einschließlich Personalkosten, Beraterkosten, Material- und Herstellungskosten, Fremdleistungen,<br />

Laborkosten und Gebühren für Rechtsberatung. Sie werden in dem Zeitraum, in dem sie anfallen, als<br />

Aufwand erfasst. Forschungs- und Entwicklungsgeräte werden aktiviert und über ihre erwartete<br />

Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />

3. Finanzrisikomanagement<br />

3.1. Finanzrisikofaktoren<br />

Mit ihren Geschäftstätigkeiten ist die Gesellschaft Risiken ausgesetzt, vor allem dem Marktrisiko<br />

(einschließlich Fremdwährungsrisiken, Zins- und Kursrisiken), dem Liquiditätsrisiko, dem<br />

Forderungsausfallrisiko und in geringerem Maße auch dem Kreditrisiko. Die Gesellschaft konzentriert<br />

sich mit ihrem Risikomanagement auf die Unwägbarkeiten der Finanzmärkte und ist bestrebt, eventuelle<br />

negative Einflüsse auf die Fähigkeit der Gesellschaft, ihre Geschäftstätigkeiten zu finanzieren, zu<br />

F-151


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

minimieren. Die Gesellschaft setzt zur Absicherung ihrer Risiken weder eingebettete Derivate noch<br />

andere derivative Finanzinstrumente ein.<br />

Ein wirksames Risikomanagementsystem ist im Unternehmen implementiert, und die Einhaltung nach<br />

Maßgabe der <strong>vom</strong> Aufsichtsrat gebilligten Grundsätze wird <strong>vom</strong> Controlling überwacht. Der Vorstand<br />

gibt dazu schriftliche Grundsätze zum gesamten Risikomanagement vor. Die Finanz- und<br />

Untemehmensrisiken werden <strong>vom</strong> Risikoverantwortlichen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand<br />

erkannt, ausgewertet und kommuniziert. Zu jedem vierteljährlichem Abschlussstichtag werden zudem<br />

alle Gefahrdungspotenziale, insbesondere diejenigen Finanzrisiken von wesentlicher Tragweite und<br />

hinreichender Eintrittswahrscheinlichkeit, explizit kontrolliert und von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

erörtert.<br />

(a) Marktrisiko<br />

(i) Fremdwährungsrisiko<br />

Die Gesellschaft arbeitet weltweit mit mehreren Dienstleistern zusammen und ist deshalb<br />

Währungsrisiken im Zusammenhang mit Devisenpositionen hauptsächlich in US-Dollar (USD),<br />

Schweizer Franken (CHF), Britischem Pfund (GBP) und in geringem Ausmaß auch in weiteren<br />

Fremdwährungen ausgesetzt. Fremdwährungsrisiken entstehen aufgrund künftiger Transaktionen und<br />

bilanzierter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sie entstehen, wenn künftige Transaktionen und<br />

bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf eine Währung lauten, die nicht die funktionale<br />

Währung der Gesellschaft ist.<br />

Da als funktionale Währung der WILEX Inc. der US-Dollar fungiert, ist davon auszugehen, dass dem<br />

Fremdwährungsrisiko zukünftig eine höhere Bedeutung beizumessen ist.<br />

Da das Währungsrisiko insgesamt noch begrenzt ist, hat die Gesellschaft noch keine Sicherungsgeschäfte<br />

abgeschlossen, sondern versucht, über die Zuordnung von Mittelzu- und -abflüssen in derselben<br />

Währung eine wirtschaftliche Absicherung zu erreichen.<br />

(ii) Kursrisiko<br />

Die Gesellschaft ist keinem Risiko durch Kursschwankungen von Eigenkapitaltiteln ausgesetzt, da die<br />

Mittel nur in festverzinslichen Bankguthaben angelegt sind. Die Gesellschaft ist keinem<br />

Kursänderungsrisiko von Rohstoffen ausgesetzt.<br />

(b) Liquiditätsrisiko<br />

F-152


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Ein vorsichtiges Liquiditätsrisiko-Management verlangt, dass genügend Barmittel und handelbare<br />

Wertpapiere zur Finanzierung der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft zur Verftigung stehen. Die<br />

Gesellschaft hat sich zu keinen langfristigen Finanzinvestitionen verpflichtet. Die Gesellschaft verfügt<br />

über ein detailliertes Cash-Planungs system, welches regelmäßig, mindestens monatlich, aktualisiert wird.<br />

Hierdurch wird sichergestellt, dass WILEX jederzeit den Überblick über die liquiden Mittel und die<br />

Fälligkeiten der Verbindlichkeiten hat, um die Verbindlichkeiten bei Fälligkeit auszugleichen.<br />

(e) Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiko<br />

WILEX unterliegt in den Krediten bzw. Forderungen dem Risiko eines möglichen Ausfalls. Zum<br />

Bilanzstichtag werden nicht überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert, die<br />

gegenüber einem Kooperationspartner bestehen. Diese könnten verspätet oder gar nicht erfüllt werden.<br />

hn Zuge fortschreitender Geschäftsentwicklung wurden Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiken als<br />

Gefährdungspotenzial erkannt und in das Risikomanagementsystem eingebettet.<br />

Der WILEX Irrc. wurde durch die WILEX AG ein verzinsliches Darlehen gewährt, um die Finanzierung<br />

der Tochtergesellschaft zu sichern, solange sich die WILEX Irrc. noch nicht aus eigenen erwirtschafteten<br />

Zahlungs strömen finanzieren kann. Das Darlehen ist zeitlich bis zum 30. November <strong>2011</strong> begrenzt und<br />

wird mit 6,00% verzinst (vergleiche Anmerkung 30). hn Rahmen der Konsolidierung wird dieses<br />

Irrtercompany-Dar1ehen für Zwecke des Konzernabschlusses eliminiert.<br />

(d) Cash Flow und Fair-Value-Zinsrisiko aus Finanzinstrumenten<br />

Die Gesellschaft legt ihre liquiden Mittel ausschließlich in festverzinslichen Bankguthaben oder<br />

kurzfristigen Festgeldern an. Änderungen der Marktzinsen können sich deshalb auf die Fähigkeit der<br />

Gesellschaft auswirken, ausreichend Zinserträge aus diesen Finanzinstrumenten zu generieren. Durch<br />

diese konservative Anlagepolitik drohen jedoch keine Zahlungsausfälle (vergleiche Anmerkung 2.12).<br />

3.2. Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes<br />

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die in einem aktiven Markt gehandelt werden, richtet<br />

sich nach dem Börsenkurs am Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die<br />

nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, wird mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt, d.h.<br />

Methoden und Annahmen, die sich nach den zum jeweiligen Bilanzstichtag geltenden Marktbedingungen<br />

richten. Können Börsen- oder Marktpreise nicht zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes<br />

herangezogen werden, sind die Zeitwerte anhand komplexer Bewertungsmodelle, z. B. nach dem<br />

Discounted-Cash-Flow-Verfahren, darzustellen.<br />

F-153


WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />

4. Unternehmensfortführungsrisiko<br />

Zum Bilanzstichtag 30. November 2010 reichten die liquiden Mittel und die Forderungen nicht aus, um<br />

die kurzfristigen Verbindlichkeiten (inklusive abgegrenzter Verbindlichkeiten) zu begleichen. Deshalb<br />

hat WILEX eine Vereinbarung mit ihren Hauptaktionären dievini und UCB über die Ausreichung eines<br />

unbesicherten Gesellschafterdarlehens von bis zu 10 Mio. € abgeschlossen (vergleiche Anmerkung 33) .<br />

WILEX geht nunmehr davon aus, dass die Zahlungsmittel der Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen bis<br />

ins zweite Quartal <strong>2011</strong> hineinreichen.<br />

Es ist fur die Gesellschaft von hoher Bedeutung, dass kurzfristig liquide Mittel beschafft werden.<br />

Vorrangiges Ziel ist der Abschluss einer Vereinbarung über eine Auslizenzierung oder Partnerschaft für<br />

die Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von Umsatzerlösen aus Produktverkäufen. Der Abschluss<br />

einer Kommerzialisierungsvereinbarung für einen der Produktkandidaten (MESUPRON® oder<br />

RENCAREX®) würde die Finanzlage der Gesellschaft erheblich verbessern. Es finden Gespräche mit<br />

Interessenten statt. Der Vorstand kann aus heutiger Sicht keine genaue Vorhersage für den Zeitpunkt und<br />

die Rahmenbedingungen eines Vertragsabschlusses geben, denn neben den finanziellen Aspekten einer<br />

solchen Vereinbarung müssen auch die klinische Weiterentwicklung des Produktkandidaten, die<br />

Produktionskonditionen und Vermarktungsparameter verhandelt werden. Ziel des Vorstands ist es, den<br />

optimalen Wertbeitrag des Kandidaten für die Gesellschaft zu realisieren.<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass diese Verhandlungen mit einem potenziellen Partner länger dauern als<br />

die bisherige Finanzierungsreichweite. Partner könnten z.B. die Verhandlungen fur RENCAREX® bis<br />

zum Vorliegen der Daten aus der Zwischenanalyse zur Wirksamkeit oder für MESUPRO~ bis zum<br />

Vorliegen der Daten aus der zweiten Phase lI-Studie in der Indikation Brustkrebs hinauszögern.<br />

Der Vorstand hat sich deshalb in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Dezember 2010<br />

ermächtigen lassen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum<br />

14. Dezember 2015 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 9.206.517,00 € gegen<br />

Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 9.206.517 neuen, auf den Inhaber lautende<br />

Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital2010/II; vergleiche Anmerkung 33).<br />

Das neue genehmigte Kapital könnte nach Eintragung in das Handelsregister auch genutzt werden, um<br />

auf die mit Yorkville Advisors abgeschlossene Eigenkapitalzusage auf Abruf (SEDA) zurückzugreifen.<br />

Diese hat eine Laufzeit bis März 2013. Durch die SEDA-Vereinbarung könnte die Gesellschaft im<br />

Bedarfsfall liquide Mittel von bis zu 1 Mio. € pro Monat bis maximal insgesamt 20 Mio. € erhalten.<br />

Da der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments allein nicht ausreichend ist und auch nicht die präferierte<br />

Maßnahme darstellt, würde der Vorstand die Ermächtigung der Hauptversammlung und das neu zu<br />

F-154


WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

schaffende genehmigte Kapital nutzen, um frisches Kapital z.B. im Rahmen einer Kapitalerhöhung zu<br />

beschaffen. Obwohl darüber bisher keine konkrete Planung vorliegt, wäre eine<br />

Bezugsrechtskapitalerhöhung vorstellbar und aus heutiger Sicht des Vorstands am Markt platzierbar.<br />

Diese Maßnahmen könnten aber erst nach Eintragung des genehmigten Kapitals ins Handelsregister der<br />

Gesellschaft geplant und umgesetzt werden und könnte eine Finanzmittelreichweite bis Mitte 2012<br />

gewährleisten.<br />

Sollten die beschriebenen Mittelzuflüsse nicht zu realisieren sein, würde sich dies nachteilig auf die<br />

Ertrags-, Finanz- und Vermögens lage von WILEX auswirken. In diesem Fall ist nicht auszuschließen,<br />

dass WILEX ab dem zweiten Quartal <strong>2011</strong> den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann<br />

und/oder überschuldet ist. Damit ist der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefahrdet.<br />

5. Kritische Schätzungen und Ermessensentscheidungen<br />

Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden kontinuierlich beurteilt und beruhen auf Erfahrungen<br />

der Vergangenheit sowie weiteren Faktoren, einschließlich der Erwartung künftiger Ereignisse, die unter<br />

den Umständen als angemessen gelten. Die Schätzungen und Annahmen der Gesellschaft beziehen sich<br />

auf die Zukunft. Die sich ergebenden Schätzungen entsprechen naturgemäß in den seltensten Fällen exakt<br />

den späteren tatsächlichen Gegebenheiten. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes<br />

Risiko bergen, wesentliche Veränderungen im Buchwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des<br />

kommenden Geschäftsjahres auszulösen, werden im Folgenden näher erläutert.<br />

Erfassung von sonstigen Erträgen<br />

Die Gesellschaft weist Erträge aus erhaltenen Vorauszahlungen von den Firmen Esteve und Ion Beam<br />

Applications S.A., Brüssel, Belgien, (IBA) sowie aus Kostenerstattungen für die klinischen Phase III­<br />

Studien mit RENCAREX® und REDECTANE® aus. Des Weiteren erhielt WILEX eine Förderung des<br />

Brustkrebs-Forschungsprogramms des US-Verteidigungsministeriums als Kostenerstattung im Zuge<br />

klinischer Studien mit MESUPRON® (vergleiche Anmerkung 20).<br />

Die Vorauszahlungen sowie die Kostenerstattung werden unter den sonstigen Erträgen im Verhältnis der<br />

bis zum Stichtag aufgelaufenen Aufwendungen zum insgesamt erwarteten Aufwand für die klinischen<br />

Studien ausgewiesen (percentage-of-Completion-Methode). Sollte sich der erwartete Aufwand über<br />

diesen Zeitraum ändern, müsste WILEX in künftigen Zeiträumen diese Änderungen entsprechend<br />

ausweIsen.<br />

F-155


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen<br />

Die Gesellschaft weist Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen innerhalb des<br />

Personalaufwandes aus. Hierzu müssen für die Zukunft Annahmen hinsichtlich verschiedener<br />

Berechnungsparameter getroffen werden, wie z. B. die erwartete Volatilität des Aktienkurses, die<br />

erwartete Dividendenausschüttung, der risiko lose Zinssatz innerhalb der Optionslaufzeiten und die<br />

Fluktuationsrate von Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern. Sollten sich diese Annahmen ändern,<br />

müsste WILEX die betreffenden Parameter ändern, die Berechnung entsprechend anpassen und die<br />

Personalaufwendungen berichtigen (vergleiche Anmerkung 22).<br />

6. Sachanlagen<br />

Die Sachanlagen setzen sich zum 30. November 2010 und 2009 folgendermaßen zusammen:<br />

eigene geleaste sonstige Gesamt<br />

Laboraus- Laboraus- Geschäftsstattuna<br />

stattuna<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

,<br />

ßeschäftsjahr;~008 i,;\,» "<br />

..<br />

..,' .. .......... '... '.....<br />

in Tsd. €<br />

·.·.·s/· ...<br />

in Tsd. €<br />

I;'······ .;,.:,..... ~.,'.<br />

..<br />

Anschaffungskosten 937 255 379 1.570<br />

Kumulierte Abschreibungen (754) (55) (299) (1.108)<br />

Nettobuchwert zum 30.11.2008 183 199 80 462<br />

ß~schäftsjal1r20.09 . >:;'i ..:;" ;. ,fe ....•..' .•.. ' ...'; .':.<br />

••• I .' ..',.;;<br />

Eröffnungsbuchwert 183 199 80 462<br />

Zugänge 30 0 32 62<br />

Abschreibung (58) 0 (42) (100)<br />

Um gliederungen 199 (199) 0 0<br />

Nettobuchwert zum 30.11.2009 354 0 70 424<br />

Stand 30.11.2009<br />

Anschaffungskosten 967 255 411 1.632<br />

Kumulierte Abschreibungen (812) (55) (341) (1.208)<br />

Umgliederungen 199 (199) 0 0<br />

Nettobuchwert zum 30.11.2009 354 0 70 424<br />

Se$chäftsjaljr2010~ _ "', ., •....•.. ;.: '/' ....• , '<br />

:.;<br />

I·· ..•• · •• ·,· . / .'. , .... ... ..... .;:; ..<br />

Eröffnungsbuchwert 354 0 70 424<br />

Zugänge 328 178 18 524<br />

Abschreibung (41) (9) (35) (84)<br />

Um gliederungen 0 0 0 0<br />

Nettobuchwert zum 30.11.2010 641 169 54 864<br />

Stand 30.11.2010<br />

Anschaffungskosten 1.295 432 430 2.156<br />

Kumulierte Abschreibungen (852) (65) (375) (1.293)<br />

Umgliederungen 199 (199) 0 0<br />

Nettobuchwert zum 30.11.2010 641 169 54 864<br />

F-156


WILEX AG Konzernabschluss (lFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />

Die Abschreibungen in Höhe von 84 Tsd. € (2009: 100 Tsd. €) wurden als Forschungs- und<br />

Entwicklungsaufwand (2010: 52 Tsd. €; 2009: 58 Tsd. €) und als allgemeiner Verwaltungsaufwand<br />

(2010: 32 Tsd. €; 2009: 42 Tsd. €) ergebniswirksam erfasst. Der Kapitalabfluss aus dem Erwerb von<br />

Sachanlagen betrug im Geschäftsjahr 46 Tsd. €. Im vorangegangenen Geschäftsjahr 2009 war insgesamt<br />

ein Kapitalabfluss im Kontext des Zugangs von Sachanlagen in Höhe von 66 Tsd. € zu verzeichnen. Der<br />

Kapitalabfluss aus dem Erwerb der Oncogene Science, die insbesondere Sachanlagevermögen umfassen,<br />

wird in der Kapitalflussrechnung gesondert dargestellt.<br />

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine Leasingvereinbarung (Finanzierungsleasing gemäß lAS 17)<br />

für ein Laborgerät neu getroffen (vergleiche Anmerkungen 2.19 und 16). Demzufolge wird innerhalb<br />

dieser Kategorie ein Nettobuchwert bilanziert.<br />

Es wurden keine Sachanlagen als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet. Es bestehen keine<br />

vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft für den Erwerb von Sachanlagen.<br />

WILEX hat keine Anzeichen für eine Wertminderung von Sachanlagen festgestellt.<br />

7. Immaterielle Vermögenswerte<br />

Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich zum 30. November 2010 und 2009 folgendermaßen<br />

zusammen:<br />

F-157


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

~ . ..u L'<br />

in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />

G~chWtsjähr2QQß( :: .:: 1···.··.:)·';::'


WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Bayer aktiviert und schreibt die Lizenz über den Zeitraum ab, in welchem das zugrunde liegende MN­<br />

Patent genutzt wird.<br />

Im Oktober 2004 hat WILEX die Anschaffungskosten für einen Optionsvertrag mit Centocor Inc.,<br />

Malvern, PA, USA, aktiviert. Gemäß diesem Optionsvertrag, den WILEX bis zum Zulassungsantrag für<br />

RENCAREX® in den USA ausüben kann, erwarb die Gesellschaft eine Option an den exklusiven<br />

Marketingrechten an dem Antikörper Girentuximab (RENCAREX®) in den USA. 1999 erwarb WILEX<br />

von Centocor eine Exklusivlizenz für den Antikörper Girentuximab zur weltweiten Entwicklung und<br />

Vermarktung außerhalb der USA. Damals behielt Centocor eine Option für die Vermarktungsrechte in<br />

den USA, die bis zum Zeitpunkt des Zulassungsantrags für RENCAREX® in den USA ausübbar sein<br />

sollte. Gemäß dem Optionsvertrag erhielt Centocor eine Vorauszahlung und ist zum Erhalt weiterer<br />

Erfolgszahlungen und Lizenzgebühren aus dem Verkauf des Medikaments in den USA berechtigt, wenn<br />

WILEX die Option ausübt. Der Optionsvertrag wird zu Anschaffungskosten bilanziert und über die<br />

Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Patents für den Antikörper Girentuximab abgeschrieben.<br />

Im Juni 2006 wurde ein Lizenzierungsabkommen zwischen WILEX und der Firma Genentech Inc., San<br />

Francisco, CA, USA, abgeschlossen. Genentech ist im Besitz eines Patents, welches unter anderem ein<br />

Verfahren schützt, das zur späteren Herstellung von RENCAREX® unabdingbar ist. Daher erwarb<br />

WILEX für den Antikörper RENCAREX® eine nicht exklusive Lizenz an dem so genannten "Cabilly 11-<br />

Patent" mit dem Recht, Unterlizenzen vergeben zu können. Die Lizenzgebühr wurde im Juni 2006 in<br />

Höhe des Barwertes als immaterieller Vermögenswert aktiviert und wird linear bis Dezember 2018, dem<br />

Auslaufen des zugrunde liegenden Patents (US Patent No. 6,331,415 mit Ursprung 18. Dezember 2001),<br />

abgeschrieben. Die Abschreibung ist in den Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Die<br />

Lizenzgebühr ist in mehreren Tranchen zu begleichen. Die Zahlungsverpflichtungen der noch offenen<br />

Tranche sind in der Bilanzposition "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" (vergleiche Anmerkung 17)<br />

aufgeführt. Mit der amerikanischen Marktzulassung von RENCAREX® durch die FDA entsteht eine<br />

weitere Verpflichtung in Form einer Meilensteinzahlung. Dieser Betrag erhöht im Zeitpunkt der<br />

Marktzulassung die Anschaffungskosten der Lizenz und wird über die verbleibende Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben. Darüber hinaus sind noch Tantiemezahlungen, basierend auf dem jährlichen Nettoumsatz<br />

mit dem Produkt RENCAREX®, vereinbart. Das US-Patentamt bestätigte das Cabilly lI-Patent im Mai<br />

2009 als rechtskräftig. Inzwischen ist jedoch eine erneute rechtliche Auseinandersetzung anhängig,<br />

welche noch nicht abgeschlossen ist. Sollte das Patent am Ende für nichtig erklärt werden, muss WILEX<br />

möglicherweise zukünftig im Falle einer erfolgreichen RENCAREX®-Zulassung keine Zahlungen mehr<br />

leisten. Wenn diese Situation eintreten würde, müsste die Gesellschaft diesen immateriellen<br />

Vermögenswert zudem abschreiben.<br />

Im Februar 2007 hat WILEX die Option auf den Erwerb emes Patentportfolios der Dendreon<br />

Corporation, Seattle, W A, USA, ausgeübt. Das Portfolio umfasst sämtliche Patente und<br />

F-159


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 ! Anhang<br />

Patent anmeldungen von Dendreon ftir uPA-Inhibitoren. Damit wird die nachfolgende klinische<br />

Entwicklung der zweiten Generation von uPA-Inhibitoren, die sich noch nicht in der Erforschung<br />

befinden, umfassender abgesichert. Die Patentgebühr wurde im Februar 2007 in Höhe des Barwertes als<br />

immaterieller Vermögenswert aktiviert und wird linear bis Dezember 2020, dem Auslaufen des zugrunde<br />

liegenden Patents, abgeschrieben. Die Abschreibung ist in den Forschungs- und Entwicklungskosten<br />

enthalten. Die Lizenzgebühr ist in zwei Tranchen zu begleichen. Die Zahlungsverpflichtungen der noch<br />

offenen Tranche sind in der Bilanzposition "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" (vergleiche<br />

Anmerkung 17) aufgeführt. Sofern die Programme in die klinische Entwicklung eintreten, würden<br />

weitere Meilensteine zur Zahlung fallig.<br />

8. Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />

Als sonstiger langfristiger Vermägenswert wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung einer<br />

Pensionsverpflichtung (24 Tsd. €) ausgewiesen (vergleiche Anmerkung 2.7). Die Gesellschaft ist zu<br />

keiner weiteren Zahlung in den Plan verpflichtet. In den nächsten fünf Jahren werden weder weitere<br />

Pensionszahlungen noch der Eintritt in die Pension erwartet.<br />

Als weiterer sonstiger langfristiger Vermägenswert wird eine Kaution für den Vermieter in Höhe von<br />

138 Tsd. € ausgewiesen, die auf einem Bankkonto hinterlegt ist.<br />

F-160


WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

9. Vorräte<br />

Bei den Vorräten (2010: 166 Tsd. €; 2009: 34 Tsd. €) handelt es sich im Wesentlichen um den<br />

Lagerbestand verkäuflicher Diagnose-Tests der WILEX !nc. (131 Tsd. €) sowie um Rohstoffe der<br />

WILEX AG (34 Tsd. €) für den Bereich Forschung und Entwicklung. Dabei handelt es sich vornehmlich<br />

um chemische Stoffe für das Labor.<br />

10. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Vorauszahlungen<br />

Die sonstigen Vermögenswerte und geleisteten Vorauszahlungen setzen sich folgendermaßen zusammen:<br />

30.11.2010 30.11.2009<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Versicherungen 42 54<br />

Vorauszahlungen an Diens~eister 1.080 1.286<br />

Abgegrenzte Quellensteuer 1 8<br />

SonstiQe 1 1<br />

Sonstiae Vermöaensv.erte und aeleistete Vorauszahlunaen 1.124 1.349<br />

Die Vorauszahlungen an Dienstleister beinhalten insbesondere Zahlungen an Dienstleister in der<br />

klinischen Entwicklung und Auftragsfertiger.<br />

WILEX weist in den Jahren 2010 und 2009 abgegrenzte Quellensteuern aus. WILEX erhielt im April<br />

2004 eine Vorauszahlung des spanischen Pharmaunternehmens Esteve, von der die spanischen Behörden<br />

einen bestimmten prozentualen Anteil einbehielten. Diese Steuerabgrenzung wurde mit den<br />

Anschaffungskosten bilanziert und wird entsprechend der Ertragserfassung der zugrunde liegenden<br />

Vorauszahlung als Steueraufwand erfasst.<br />

11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen<br />

F-161


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 40 Tsd. € sind aus verschiedenen<br />

Sachverhalten im Zuge der klinischen Entwicklung entstanden (Vorjahr: 5.018 Tsd. €). Der signifikant<br />

höhere Vorjahreswert ist auf einen Umstand innerhalb der strategischen Allianz mit UCB<br />

zurückzuruhren, als ein Meilenstein in Höhe von 5 Mio. € kurz vor Bilanzstichtag erreicht wurde und<br />

dieser als Forderung bilanziert wurde.<br />

30.11.2010 30.11.2009<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 40 5.018<br />

Summe 40 5.018<br />

Die sonstigen Forderungen werden wie folgt unterteilt:<br />

30.11.2010 30.11.2009<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Um satzsteuerforderun g 112 114<br />

Kapit ale rt rag steuererstatt u ng 4 28<br />

Forderungen aus sonst. Leistungen (ohne Kontokorrent) 0 25<br />

Sonstige Forderungen 8 151<br />

Sonstige Vermögenswerte 2 4<br />

Sonstiae Forderunaen 126 322<br />

Da der Gesellschaft bislang nur betriebliche Verluste entstanden sind, wurde die Kapitalertragsteuer<br />

erstattet. Reisekostenvorschüsse (2010: 2 Tsd. €; 2009: 4 Tsd. €) werden als sonstige Vermögenswerte<br />

kategorisiert.<br />

12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

30.11.2010 30.11.2009<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.943 3.411<br />

Summe 1.943 3.411<br />

Die Reduzierung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Vergleich zum Geschäftsjahr<br />

2009 ist auf die Inanspruchnahme der liquiden Mittel rur die klinische Entwicklung und die geringeren<br />

Mittelzuflüsse im Vorj ahresvergleich zurückzuruhren.<br />

WILEX legt seine inländischen Guthaben nur bei großen Banken an, die Mitglied des deutschen<br />

Einlagensicherungsfonds bzw. ~itglied des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sind. Auch<br />

das Guthaben der WILEX Inc., welches über eine US-amerikanische Bank verwaltet wird, ist über ein<br />

vergleichbares Einlagensicherungssystem geschützt. Für die Guthaben drohen daher keine Ausfallrisiken.<br />

13. Eigenkapital<br />

F-162


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />

Das Grundkapital per 30. November 2010 besteht aus 18.413.035 (30. November 2009: 13.780.935) auf<br />

den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 €<br />

pro Aktie. Der rechnerische Nominalbetrag und ein eventueller Aufschlag auf die Ausgabe von Aktien<br />

werden jeweils unter dem "Gezeichneten Kapital" und der "Kapitalrücklage" erfasst.<br />

Die folgenden Aktien wurden seit Gründung ausgegeben:<br />

Datun der AlSgcDe Eintr~ im Harxlelsregster AnzaIi der Aktien €<br />

Pm 30.11.2003 * 10.845.000 1 Q 870. 000<br />

Pm 30. 11.2004 * 10.845.000 1Q870.000<br />

29.04.2005 31.CE.axl5 6.521.598 6521.638<br />

08.09.2005 10.11.axl5 (<strong>25.</strong>000)<br />

08.09.2005 10.11.axl5 51 51<br />

08.09.2005 10. 11.axl5 (11.577.766) (11.577.766)<br />

Pm 30.11.2000 5.788.883 5.700.883<br />

03.11.2005 21. 12.axl5 2.173.871 2.173.871<br />

10.11.2006 10. 11.aJ06 4.000.000 4.000.000<br />

Pm 30.11.2000 11.962754 11.962.754<br />

Pm 30.11.2007 11.962.754 11.962.754<br />

Pm 3O.11.2OCB 11.962.754 11.962.754<br />

18.02.2009 23.02.2J09 1.818.181 1.818.181<br />

Pm 30.11.2000 13.780.935 13.78>.935<br />

16.11.2009 04. 12.2J09 2.177.030 2177.CX30<br />

03.08.2010 CE. C13.a)1 0 2.455.07C 2456.070<br />

Pm 30.11.2010 18.413.03S 1a413.035<br />

* WILEX hielt weitere <strong>25.</strong>000 Stückaktien ohne Stimmrecht im eigenen Besitz.<br />

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zwei Kapitalmaßnahmen zu verzeichnen. Die am 11. November<br />

2009 durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Bezugsrechtskapitalerhöhung<br />

und anschließende Privatplatzierung nicht bezogener Aktien bei deutschen und internationalen<br />

institutionellen Investoren wurde am 4. Dezember 2009 mit Eintragung der Kapitalerhöhung in das<br />

Handelsregister der Gesellschaft abgeschlossen. Es wurden 2.177.030 neue Aktien zum festgelegten<br />

Bezugspreis von 4,10 € je Aktie platziert. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 13.781 Tsd. €<br />

wurde aus genehmigtem Kapital um 2.177 Tsd. € auf 15.958 Tsd. € durch Ausgabe von 2.177.030 neuen,<br />

auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € und mit<br />

voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Dezember 2008 gegen Bareinlagen erhöht.<br />

F-163


WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />

Des Weiteren wurde eine weitere Bezugsrechtskapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten<br />

Kapitals am 19. Juli 2010 durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen und diese<br />

mit Eintragung ins Handelsregister am 05. <strong>August</strong> 2010 erfolgreich beendet. Das Grundkapital der<br />

Gesellschaft erhöhte sich dabei von 15.958 Tsd. € um 2.455 Tsd. € auf 18.413 Tsd. € durch Ausgabe von<br />

2.455.070 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital<br />

von 1,00 € und mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Dezember 2009. Der Bezugspreis war auch<br />

in diesem Fall 4,10 € je Aktie.<br />

Seit der verpflichtenden Anwendung von IFRS 2 - Bilanzielle Behandlung von Aktienoptionen - wird<br />

zudem quartalsweise der Wert der Kapitalrücklage in gleicher Höhe wie die aus dem Aktienmodell<br />

resultierenden zusätzlich erfassten Aufwendungen verändert. In der betrachteten Periode wurden für<br />

diesen Sachverhalt 470 Tsd. € (Vorjahr: 125 Tsd. €) gebucht (vergleiche Anmerkung 22).<br />

Im Zuge der beiden oben beschriebenen Kapitalerhöhungen wurden 713 Tsd. € als direkt zurechenbare<br />

Transaktionskosten der Kapitalbeschaffung gegen die Kapitalrücklage gebucht und verringerten somit<br />

das Eigenkapital.<br />

Zum Bilanzstichtag 30. November 2010 beträgt die Kapitalrücklage 127.485 Tsd. € (Vorjahr: 113.368<br />

Tsd. €). Die kumulierten Verluste seit Beginn der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Jahre 1997<br />

belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf 147.202 Tsd. € (Vorjahr: 124.104 Tsd. €).<br />

Am 15. Dezember 2010 fand eine außerordentliche Hauptversammlung statt, die über die Erhöhung des<br />

Grundkapitals von 18.413 Tsd. € um 3.200 Tsd. € auf 21.613 Tsd. € gegen Sacheinlagen sowie über eine<br />

entsprechende Satzungsänderung beschlossen hat, die jedoch bislang nicht in das Handelsregister<br />

eingetragen wurde. Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach erfolgter Eintragung des<br />

satzungsändernden Beschlusses 21.613 Tsd. € betragen (vergleiche Anmerkung 33).<br />

14.Förderung <strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium<br />

Die Gesellschaft erhielt Ende 2003 den erstmals vergebenen "Clinical Partnership Award" des<br />

Brustkrebs-Forschungsprogramms des US-Verteidigungsministeriums. Das Fördergeld in Höhe<br />

von annähernd 4,0 Mio. USD diente WILEX zur Finanzierung der klinischen Entwicklung von WX-UKI<br />

in zwei klinischen Studien am Fox Chase Cancer Center Philadelphia, PA, USA. Des Weiteren wurde<br />

<strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium 2006 die weitere Zahlung von 1,0 Mio. USD fur spätere<br />

Forschungsprojekte innerhalb MESUPRO~ zugesagt, um die Serinproteasen-Inhibitor-Entwicklung<br />

voranzutreiben. Die Zahlungen an WILEX sind inzwischen komplett erfolgt. Solange die Kosten fur die<br />

Studien an WX-UKI sowie an MESUPRON@ (Indikation Brustkrebs) noch nicht als Aufwand erfasst<br />

sind, werden die Zahlungen an WILEX als Verbindlichkeit bilanziert. Die ergebniswirksame Erfassung<br />

F-164


WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />

unter den sonstigen Erträgen erfolgt entsprechend dem Grad der Fertigstellung. Der Fertigstellungsgrad<br />

wird durch Kalkulation des Anteils der für die Phase lI-Studie der an MESUPRON@ entstandenen<br />

tatsächlichen F orschungs- und Entwicklungskosten an dem zugrunde liegenden Budget flir die gesamten<br />

klinischen Kosten bestimmt (vergleiche Anmerkung 20).<br />

15. Pensionsverpflichtungen<br />

Im Jahr 1999 gewährte die Gesellschaft dem damaligen Geschäftsflihrer und heutigen<br />

Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm eine Pensionszusage als Teil einer<br />

Gehaltsumwandlung in Höhe einer einmaligen Leistung von 15 Tsd. €. Die Pensionsverpflichtung wird<br />

zum Aktivwert der Rückdeckungsversicherung ausgewiesen und zum Bilanzstichtag vollständig durch<br />

diese abgedeckt (vergleiche Anmerkung 2.7). Die Gesellschaft ist zu keiner weiteren Zahlung in den Plan<br />

verpflichtet. In den nächsten flinf Jahren werden keine Pensionszahlungen erwartet.<br />

16. Leasing und sonstige langfristige Verbindlichkeiten<br />

Aufgrund emer 1m abgelaufenen Geschäftsjahr neu getroffenen Leasingvereinbarung<br />

(Finanzierungsleasing) flir ein Laborgerät mit Laufzeit über 36 Monate werden zum Bilanzstichtag 82<br />

Tsd. € Verbindlicl1keiten aus Leasingvereinbarungen bilanziert. Im Vorjahr waren keine derartigen<br />

Verbindlichkeiten existent.<br />

Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:<br />

30.11.2010 30. 11.2J09<br />

inTsd.€<br />

in Tsd.€<br />

PJ:>grenzung US-Verteidgurgsni nisterium (langfristig) 193 470<br />

Metabgrenzung (I FRS) 19 58<br />

Rückstellung Jubiläurrszahlurg 64 65<br />

Sonstige la'llfristige Verl:indlichkeiten 276 593<br />

Mit Voranschreiten der klinischen Phase lI-Studie in der Indikation Brustkrebs reduziert sich derjenige<br />

Teil der Zuwendung des US-Verteidigungsministeriums, der in einem Jahr oder später abgegrenzt wird.<br />

Wegen eines bis einschließlich 2009 mietfreien Monats ist nach IFRS eine Mietabgrenzung auf die<br />

Laufzeit des Mietvertrages flir diese Position zu bilanzieren.<br />

Mit Wirkung des zehnjährigen Bestehens der WILEX wurde ein Aufwand flir em zehnjähriges<br />

Dienstjubiläum erfasst, das 2008 für alle Mitarbeiter beschlossen und eingeführt wurde. Je nach Dauer<br />

der Mitarbeiterzugehörigkeit wurde dieser Personalaufwand in eine kurz- und langfristige<br />

Verbindlichkeit unterteilt. Das zur Bewertung notwendige versicherungsmathematische Gutachten (lAS<br />

F-165


WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010! Anhang<br />

19) stützt sich auf verschiedene Annahmen, wie z. B. Fluktuation und Zins entwicklung (2010: 3,75%,<br />

2009: 4,80%) und muss jährlich zum Bilanzstichtag auf die Entwicklung dieser Parameter angepasst<br />

werden. 2010 wurde aufgrund o.a. Parameter erstmalig ein versicherungsmathematischer Gewinn in<br />

Höhe von 3 Tsd. € erzielt, der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurde.<br />

17. Verbindlichkeiten aus Leasing, Lieferungen und Leistungen und sonstige<br />

kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

Aufgrund der unter Anmerkung 16 beschriebenen Leasingvereinbarung ist zum Geschäftsjahresultimo<br />

eine kurzfristige Leasingverbindlichkeit in Höhe von 58 Tsd. € zu verzeichnen (2009: 0 €).<br />

Die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich von<br />

2.099 Tsd. € im Geschäftsjahr 2009 auf2.040 Tsd. € im Geschäftsjahr 2010 und fielen hauptsächlich für<br />

Dienstleistungen im Zusammenhang mit den klinischen Studien an.<br />

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:<br />

30.11.2010 30.11.2009<br />

inTsd.€ inTsd.€<br />

Urlalbsrückste lurgen 269 270<br />

ftbgrenzung US-Ve-teidgurgsninisterium (kurzfristig) 507 511<br />

ftbgrenzung Esteve IIBA 64 1.005<br />

Sozialabg:lben und sonstige steL.em 135 120<br />

ftbgeg-81zte VerbindlicH


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

WILEX bilanziert abgegrenzte Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen, wenn die Gesellschaft<br />

eine gegenwärtige Verpflichtung aus dem Erhalt von Lieferungen und Leistungen hat. Die Abgrenzung<br />

wurde in Höhe der bestmöglichen Schätzung des zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung<br />

erforderlichen Zahlungsabflusses gebildet. Die meisten Verpflichtungen dieser Kategorie bestehen aus<br />

externen Forschungs- und Entwicklungskosten seitens Dienstleistungsorganisationen für präklinische<br />

und klinische Studien und Tätigkeiten sowie Herstellungskosten der Ausgangsmaterialien. Die<br />

signifikante Reduktion ist im abgeschlossenen Geschäftsjahr auf den Fortschritt verschiedener klinischer<br />

Studien zurückzuführen und damit durch die sinkenden Aufwendungen für Patienten und Prüfzentren<br />

bedingt.<br />

Die Mitarbeiterboni und Tantiemen werden abhängig von der Unternehmens entwicklung und den<br />

Leistungen der Mitarbeiter gewährt und sind im folgenden Geschäftsjahr zur Zahlung tallig. Die<br />

Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr ist auf den Umstand zurückzuführen, dass die Boni flir die<br />

Mitglieder des Vorstands aus dem Jahr 2009 noch nicht zur Auszahlung gekommen sind.<br />

18. Sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten<br />

Buchwerte und beizulegende Zeitwerte (Fair Value) werden aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.<br />

Zudem wurden die Finanzinstrumente nach lAS 39 in Kategorien eingeteilt (vergleiche Anmerkung<br />

2.13):<br />

inTro. €<br />

ZahlungsmUeI- und ZahlunasnitteläQUvaente<br />

Sonstiae lanafristiae Verm5aenswerte<br />

Forderunoen alS Ueferunoen und l.eistunoen<br />

Sonstioe Forderunoen<br />

Sonstioe lanofristioe Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen<br />

SonstiQe kurzfristioe Verbindlichkeiten<br />

Summe<br />

ESwertungskategorie nach<br />

lAS 39<br />

loans and Receivroles<br />

loans and Peceivroles<br />

loans and Peceivroles<br />

loans and Peceivroles<br />

loans and Peceivroles<br />

loans and Peceivroles<br />

Rnancial Liabilities<br />

Amorti2!ld Costs<br />

loans and Peceivroles<br />

ESwertung zum30.11.2010<br />

Buchwert FairValue<br />

1.943 1.943<br />

162 162<br />

40 40<br />

126 126<br />

(276 (276<br />

(2.040) (2.040<br />

(140) (140<br />

(4.406) (4.406<br />

14.5911 14.591\<br />

BeY.rertung zum 30.11.2009<br />

Buchwert FairValue<br />

3.411 3.411<br />

161 161<br />

5.018 5.018<br />

322 322<br />

(592 (592<br />

(2.099 (2.099<br />

0 0<br />

(6.252 (6.252<br />

131 131\<br />

Aggregation nach 8ewertungskriterien<br />

loans and Peceivroles<br />

Rnancial Liabilities<br />

Amorti2!ld Costs<br />

Die sonstigen Forderungen sind allesamt mit Restlaufzeiten von deutlich unter einem Jahr ohne<br />

erkennbare Ausfallrisiken gekennzeichnet. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte (vergleiche<br />

Anmerkung 2.7) bestehen aus zwei Positionen und werden zum einen in Höhe des Aktivwertes einer<br />

Rückdeckungsversicherung sowie zum anderen in Höhe der Einlage eines Mietkautionskontos bewertet.<br />

Die bilanzierten sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten, somit entsprechen deren Buchwerte zum<br />

F-167


WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Abschlussstichtag ebenfalls dem beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen<br />

bemessen sich anhand eines Tilgungsplans und sind kurzfristig (58 Tsd. €) bzw. langfristig (82 Tsd. €)<br />

fällig.<br />

Beizulegende Zeitwerte wurden in Ermangelung direkter Bezugnahme auf öffentlich notierte Marktpreise<br />

innerhalb eines aktiven Markts geschätzt.<br />

Risiken aus Finanzinstrumenten:<br />

Finanzinstrumente, die ein inhärentes Ausfall- und Liquiditätsrisiko aufweisen, sind vornehmlich<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die<br />

Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte stellen grundsätzlich das maximale Ausfallrisiko dar.<br />

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lauten größtenteils auf Euro und in geringerem Maße<br />

auf US-Dollar und sind im Wesentlichen bei Kreditinstituten angelegt, die Mitglied des deutschen<br />

Einlagensicherungsfonds bzw. Mitglied des Sicherungs systems der Sparkassen-Finanzgruppe sind.<br />

Dennoch überwacht WILEX fortlaufend alle gehaltenen Positionen und die Bonität der jeweiligen Bank.<br />

Zum Bilanzstichtag waren keine derartigen Risiken erkennbar.<br />

Da die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresultimo ausschließlich auf<br />

festverzinslichen oder tageszinsaktuellen Bankkonten bzw. Girokonten angelegt sind, besteht nach<br />

Ansicht der Gesellschaft kein Zinsrisiko.<br />

Aufgrund des Geschäftsmodells der Gesellschaft und der aktuell noch nicht ausreichenden Geldzuflüsse<br />

aus der Vermarktung von eigenen Produkten besteht ein Liquiditätsrisiko. Die Gesellschaft bedient sich<br />

einer rollierenden monatlichen Kapitalflussplanung und Fälligkeitsanalyse, um rechtzeitig<br />

Liquiditätsrisiken erkennen zu können. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Gesellschaft die<br />

fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedienen.<br />

Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfiel zum Geschäftsjahresende auf<br />

Kooperationspartner und ist zum Bilanzstichtag 30. November 2010 oder unmittelbar davor in Rechnung<br />

gestellt worden und somit nicht überfällig. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung waren keine<br />

Wertberichtigungen erforderlich, WILEX geht von keinen Ausfallrisiken aus.<br />

Des Weiteren unterliegt die Gesellschaft einem Marktrisiko, wie z. B. Zinssätzen, und einem<br />

Währungsrisiko aus dem Wechselkurs des Euro gegenüber Fremdwährungen, wie z.B. dem US-Dollar,<br />

Schweizer Franken (CHF) oder Britischem Pfund (GBP). Das Wechselkursrisiko umfasst den relativen<br />

Kursverfall oder Kursanstieg des Euros gegenüber diesen Währungen innerhalb des Zeitraums bis zur<br />

Tilgung der Verbindlichkeit bzw. bis zur Erftillung der Forderung. WILEX überprüft unterjährig<br />

F-168


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

fortlaufend die Notwendigkeit von Kurssicherungsmaßnahmen, betreibt aber kein Hedging. Vielmehr<br />

wird versucht, Verbindlichkeiten in Fremdwährung zu begleichen, um das Risiko von<br />

Wechselkursschwankungen möglichst gering zu halten. Fremdwährungsrisiken bestehen zum 30.<br />

November 2010 in Höhe von jeweils umgerechnet 267 Tsd. € in USD, 144 Tsd. € in CHF, 12 Tsd. € in<br />

GBP sowie 1 Tsd. € in Russischem Rubel (RUB).<br />

Ein Anstieg oder Rückgang des Euros um 10 % gegenüber der relevanten Fremdwährung hätte im<br />

abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Auswirkung auf das Ergebnis nach sich gezogen:<br />

Anstieg Rückgang<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Euro gegenüber US-Dollar 24 (30)<br />

Euro gegenüber Schweizer Franken 13 (16)<br />

Euro gegenüber Britischem Pfund 1 (1 )<br />

Euro gegenüber Russischem Rubel 0 0<br />

Da keine Umsatzerlöse zu verzeichnen waren und sich die betrieblichen Erträge auf abzugrenzende<br />

Posten beschränken, hat der Wechselkurs des Euros gegenüber Fremdwährungen im Ertragskontext<br />

keinen Einfluss.<br />

Mit Gründung der WILEX Inc. und deren funktioneller Währung des US-Dollars ist davon auszugehen,<br />

dass die Vermeidung von negativen Auswirkungen aus Wechselkursschwankungen zukünftig eine<br />

stärkere Bedeutung ftir WILEX erlangt (vergleiche Anmerkung 3.1.a.i).<br />

F-169


WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

19. Umsatzerlöse<br />

Umsatzerlöse waren im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen. Im Vorjahr waren im Rahmen<br />

der strategischen Allianz mit UCB zwei vereinbarte Meilensteine erreicht worden, die jeweils eine<br />

Zahlung bei Fälligkeit von 5,0 Mio. € auslösten.<br />

2010 2009<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Meilensteinzahlungen 0 10.000<br />

L" -". 0 10.000<br />

20. Sonstige Erträge<br />

Die sonstigen Erträge sind folgendermaßen zusammengesetzt:<br />

2010 2009<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Förderung des US-Verteidigungsministeriums 293 436<br />

Ertragsrealisierung Lizenzverträge 1.001 2.396<br />

Auflösung sonstiger Rückstellungen 20 181<br />

ISonstiae ...- .. 1.314 3.013<br />

WILEX und Esteve schlossen am 14. April 2004 einen exklusiven Lizenzvertrag fUr den chimären<br />

Antikörper RENCAREX® von WILEX fiir Südeuropa ab. Esteve erhielt die Vermarktungsrechte an<br />

RENCAREX® fiir Spanien, Italien, Portugal, Griechenland, Andorra und optional Türkei. WILEX ist fiir<br />

die klinische Entwicklung und Herstellung von RENCAREX® sowie den weltweiten regulatorischen<br />

Zulassungsprozess verantwortlich. WILEX erhielt seit dem Jahr 2004 gemäß den Vertragsbedingungen<br />

Zahlungen in Höhe von 5,0 Mio. € von Esteve. Diese Zahlungen werden unter den sonstigen Erträgen<br />

entsprechend dem Grad der Fertigstellung ergebniswirksam erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird durch<br />

Kalkulation des Anteils der fiir die Phase rn-Studie der an RENCAREX® entstandenen tatsächlichen<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten an dem zugrunde liegenden Budget fiir die gesamten klinischen<br />

Kosten bestimmt. Des Weiteren ist WILEX zum Erhalt weiterer erfolgsabhängiger Meilensteinzahlungen<br />

und Lizenzgebühren aufUmsatzerlöse berechtigt.<br />

Am 6. Juni 2008 hat WILEX einen weltweit exklusiven Lizenzvertrag zur Vermarktung, fiir den Vertrieb<br />

und Verkauf sowie die radioaktive Markierung des diagnostischen Produktkandidaten REDECTANE®<br />

mit IBA unterzeichnet. Der Vertrag sichert WILEX neben verschiedenen Zahlungen und Sachleistungen<br />

einen Anteil am zukünftigen Netto-Verkaufserlös in Höhe von 45 %. Bis zum erst- und einmaligen<br />

Erreichen eines Umsatzes von 7,0 Mio. € beträgt der Anteil 20 %. Des Weiteren umfasst die<br />

F-170


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Vereinbarung Sachleistungen und Vorauszahlungen für WILEX, die ebenfalls unter den sonstigen<br />

Erträgen entsprechend dem Grad der Fertigstellung ergebniswirksam erfasst werden.<br />

WILEX erhielt Fördergelder <strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium, welche einen Teil der klinischen<br />

Entwicklungskosten in den Phasen I und TI für WX-UKI bzw. MESUPRO~ abdecken (vergleiche<br />

Anmerkung 14). Die Zahlungen an WILEX sind inzwischen erfolgt. Solange die Kosten fur die Studien<br />

noch nicht als Aufwand erfasst sind, werden die Zahlungen als Verbindlichkeiten bilanziert. Die<br />

Minderung dieser Verbindlichkeiten erfolgt gemäß dem Projektfortschritt und wird unter den sonstigen<br />

Erträgen ergebniswirksam ausgewiesen.<br />

In dem Posten Auflösung sonstiger Rückstellungen sind insbesondere nicht oder in geringerem Ausmaß<br />

in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen fur Vorjahre erfasst.<br />

21. Aufwandsarten<br />

Folgende Aufwandsarten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:<br />

2010 2009<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Personalaufwand 7.076 6.532<br />

Reisekosten 318 379<br />

Mietaufwand 712 692<br />

Labor- und sonstige innerbetriebliche Kosten 1.354 1.404<br />

Externe Forschungs- und Entwicklungskosten 12.969 15.572<br />

Rechts- und Beratungskosten 1.781 1.061<br />

Abschreibungen 217 237<br />

Insgesamt 24.426 <strong>25.</strong>878<br />

In den Labor- und sonstigen innerbetrieblichen Kosten sind Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und<br />

Betriebsstoffe sowie sonstige bezogene Waren in Höhe von 169 Tsd. € beinhaltet (2009: 170 Tsd. €). Die<br />

externen Forschungs- und Entwicklungskosten stellen Aufwendungen für bezogene Leistungen,<br />

insbesondere fur Dienstleister der klinischen Entwicklung dar. Diese sind im Vergleich zum Vorjahr<br />

aufgrund der fortgeschrittenen klinischen Studien deutlich gesunken. Die Rechts- und Beratungskosten<br />

erhöhten sich aufgrund der vielfältigen Projekte m den Bereichen Finanzierung und<br />

Geschäftsentwicklung.<br />

22. Personalaufwand<br />

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:<br />

F-171


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

2010 2009<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Löhne und Gehälter 4.957 4.777<br />

Sozialversicherung 681 523<br />

Boni 847 1.021<br />

Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen 470 125<br />

Aufwand aus der Bewertung für Diensijubiläen 17 13<br />

Sonstige Personal aufwendungen 104 72<br />

I ...<br />

... ufwand' 7.076 6.532<br />

Die insgesamte Erhöhung des Personalaufwands ist zum einen auf eine erhöhte Mitarbeiteranzahl<br />

gegenüber 2009, zum anderen auch auf Gehaltssteigerungen bzw. Beförderungen sowie erhöhtem<br />

Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen zurückzuführen.<br />

WILEX beschäftigte in den Vergleichsperioden im Durchschnitt folgende Anzahl von Mitarbeitern:<br />

2010 2009<br />

Verwaltung 21 20<br />

Fcrschung und Entwicklung 51 46<br />

Durchsch nittsanzah I Mitarbeiter* 72 66<br />

* inklusive Vorstand<br />

Da die Mitarbeiter der WILEX Inc. erst unmittelbar vor dem Bilanzstichtag eingestellt wurden, hat sich<br />

dies noch nicht in der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter niedergeschlagen.<br />

Die Bewertung der Aktienoptionen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung (vergleiche Anmerkung<br />

2.18.1) zog 2010 mit 470 Tsd. € einen höheren Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr (125 Tsd. €)<br />

nach sich. Als Gründe sind dafür anzuführen, dass im Zuge der Bezugsrechskapitalerhöhung im<br />

Dezember 2009 eine einheitliche Anpassung des Ausübungskurses auf 4, 10 € durchzuführen war, und die<br />

Neuausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter im September 2010.<br />

Nachstehend die Berechnung für das Berichtsjahr:<br />

ArM~r Yeteinllilrp09 ........}< .....' .' .. ;. : '.' '. Jlklienbasiiirte YeroUllulQ türden vorstahd, leitende Mitarheitet UtidArbeitOenmer .< .•... '.<br />

TranchE)


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Die Aktienoptionen wurden anhand eines Binomialmodells berechnet. Die beizulegenden Werte werden<br />

im Folgenden dargestellt. Der Ausgleich erfolgt dabei in Eigenkapitalinstrumenten. Während rur die<br />

Tranchen 1 bis 5 jeweils eine Laufzeit von 24 Monaten bzw. 25 Monaten und somit je ein Optionswert<br />

vorliegt, liegen fur die Tranchen 6, 7 und 8 auf grund der unterschiedlichen Vesting-Zeitpunkte jeweils<br />

neun verschiedene Laufzeiten und Optionswerte vor:<br />

~$g~~~f,6i!pünl


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

1,96 €<br />

30.09.2010 27 Monate 1,97€<br />

30.09.2010 30 Monate 2,01 €<br />

30.09.2010 33 Monate 2,03€<br />

30.09.2010 36 Monate 2,25€<br />

30.09.2010 39 Monate 2,28€<br />

30.09.2010 42 Monate 2,29€<br />

30.09.2010 45 Monate 2,30€<br />

30.09.2010 48 Monate 2,33€<br />

Für die Berechnungen der Tranchen 1 bis 5 wurden die folgenden Modellparameter verwendet:<br />

~6C1e\lpatal11eter ., "',1:/' .........•..•. / .. '.-' ...•. ,. ;'<br />

.)<br />

.............:.:.....•.•.....••.:•.... >.::. .•..•.... ...................< ... }: ···.··Tranqpe1·.•.• Tranche 2 ..' Tra.nche3 Jtanche4 .; IgncheS<br />

Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen 6,90€ 6,90 € 6,90€ 6,90€ 6,90€<br />

Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />

Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 24 24 25 24 24<br />

Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt 5,52€ 5,52 € 5,52 € 5,52 € 5,52€<br />

Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0% 0% 0%<br />

Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 2,86% 2,97% 3,06% 3,44% 3,56%<br />

Erwartete Volatilität für die Laufzeit 42,54% 40,40% 41,69% 40,61% 43,25%<br />

Für die Berechnungen der Tranchen 6, 7 und 8 wurden die folgenden Modellparameter verwendet:<br />

Trlllll:h.e''S .~ .... ................. .'. :::j'. '.' Teilt Je)12 Teill .JeilA. TeilS: Teil 6 '[~iI7 1~i18 fell 9<br />

Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84 € 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€<br />

Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag<br />

10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />

Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 24 27 30 33 36 39 42 45 48<br />

Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt 9,73€ 9,73€ 9,73€ 9,73 € 9,73€ 9,73 € 9,73 € 9,73€ 9,73€<br />

Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />

Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 4,06% 4,07% 4,08% 4,09% 4,10% 4,11% 4,13% 4,14% 4,15%<br />

Erwartete Volatilität für die Laufzeit 47,40% 47,52% 46,82% 46,30% 45,95% 46,31% 45,25% 46,97% 46,48%<br />

Modellpar~met~r;:j .... '. ....;? . ;';'.<br />

Tram:he7.;' " ......•.. ',.' .' ";.:.' ........: .... :, Tell 1 '1ell.2 Tell.3 : Tell 4 I TeilS. Jeil6 Tell] . Tell 8 'Tel/9<br />

Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€<br />

Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag<br />

10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />

Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 24 26 29 32 35 38 41 44 47<br />

Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62€<br />

Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />

Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 4,07% 4,07% 4,07% 4,06% 4,06% 4,06% 4,07% 4,07% 4,08%<br />

Erwartete Volatilität für die Laufzeit 50,10% 48,96% 49,14% 48,68% 47,94% 47,94% 47,47% 47,44% 48,19%<br />

F-174


WILEXAG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

T~~~l1el; .. · •..•..•.. > .'./.< '}j..... ...... .'.< ... ;~i.···.·.'; • .Tellj· .. Wl1 Tell. 3. ;Jeil.4 TelJ5 JeU!) Teil 7 Jel!8 Teil 9;.:<br />

Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen 4,70€ 4,70€ 4,70€ 4,70€ 4,70€ 4,70€ 4,70€ 4,70€ 4,70€<br />

Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag<br />

10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />

Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 24 27 30 33 36 39 42 45 48<br />

Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt 4,34 € 4,34€ 4,34€ 4,34€ 4,34€ 4,34€ 4,34€ 4,34€ 4,34€<br />

Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />

Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 0,72% 0,78% 0,83% 0,88% 0,94% 1,00% 1,07% 1,13% 1,20%<br />

Erwartete Volatilität für die Laufzeit 71,96% 68,07% 65,89% 63,32% 68,82% 67,11% 64,77% 62,72% 61,66%<br />

Die Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen der Tranchen 1 bis 5 wurde jeweils auf Basis der zu<br />

diesem Stichtag vorliegenden aktuellsten Unternehmensbewertung der WILEX AG durchgeführt und<br />

stellt zu den jeweiligen Ausgabestichtagen nach einvernehmlicher Ansicht des Aufsichtsrats und des<br />

Vorstands der Gesellschaft die bestmögliche Schätzung des Kurses dar, da zu diesen Zeitpunkten die<br />

WILEX AG noch nicht an der Börse notiert war. Die Aktienbewertung von 6,90 € für alle ausgegebenen<br />

Tranchen ergibt sich als historischer Wert aus der letzten Finanzierungsrunde der WILEX AG, welche<br />

2005 durchgeführt wurde.<br />

Da die WILEX AG seit dem 13. November 2006 an der Börse notiert ist, wurde die Aktienbewertung der<br />

Tranchen 6, 7 und 8 jeweils auf Basis der zum jeweiligen Tag der Gewährung vorliegenden Aktienkurse<br />

durchgeführt. Der Aktienkurs für die Tranche 6 betrug zum 30.09.2007 9,84 €, für die Tranche 7 zum<br />

31.10.20079,02 € und für die Tranche 8 zum 30.09.20104,70 €.<br />

Die erwartete Laufzeit der Optionen basiert auf der Einschätzung, dass die Aktienoptionen möglichst<br />

schnell ausgeübt werden.<br />

Die Ermittlung des Ausübungspreises der Tranchen 6, 7 und 8 basiert gemäß den Optionsbedingungen<br />

auf dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse für Aktien der WILEX AG an den letzten zehn<br />

Handelstagen der Wertpapierbörse, an welcher die Aktien gehandelt werden, vor dem Tag der Ausgabe<br />

der Aktienoptionen (Tag der Annahme des Optionsangebots der Gesellschaft durch den Berechtigten).<br />

Da die Berechtigten das Optionsangebot an unterschiedlichen Tagen angenommen haben, ergeben sich<br />

innerhalb der Tranchen 6, 7 und 8 grundsätzlich unterschiedliche Ausübungspreise. Da die Abweichung<br />

der Ausübungspreise innerhalb der jeweiligen Tranche von unwesentlicher Höhe ist, wurde für die<br />

Tranchen 6, 7 und 8 jeweils ein gewichteter Ausübungspreis festgelegt.<br />

Die Ermittlung der risikolosen Zinssätze eIfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve für börsennotierte<br />

Bundeswertpapiere der Deutschen Bundesbank, die nach der Svensson-Methode ermittelt werden.<br />

Das Erfolgsziel einer Steigerung des Börsenkurses um mindestens 10 % des Basispreises wurde nicht in<br />

die Bewertung einbezogen, da die Erreichung dieses Ziels nach Einschätzung des Vorstands auf Basis<br />

einer detaillierten Planung zu den jeweiligen Ausgabestichtagen zu erwarten war. Voraussetzung für die<br />

Wirksamkeit der Ausübung der Aktienoptionen ist, dass die Aktien der Gesellschaft an einer in- oder<br />

ausländischen Wertpapierbörse gehandelt werden. Dies ist inzwischen erfolgt.<br />

F-175


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Die zukünftige Volatilität während der erwarteten Laufzeit der Aktienoptionen wurde bis zur Tranche 7<br />

auf Basis laufzeitadäquater historischer Volatilitäten einer Peergroup vergleichbarer Unternehmen aus<br />

dem Sektor Biotechnologie unter Berücksichtigung der zukünftigen erwarteten Kursentwicklung der<br />

Gesellschaft geschätzt. Darauf wurde zurückgegriffen, da die Gesellschaft erst seit dem 13. November<br />

2006 börsennotiert ist und somit keine laufzeitadäquate eigene historische Volatilität bei Ausgabe der<br />

Aktienoptionen vorweisen konnte. Für die am 30.09.2010 gewährten Optionen der Tranche 8 wurden<br />

hingegen laufzeitadäquate historische Volatilitäten der WILEX AG verwendet.<br />

Als Erdienungszeitraum wurde der Zeitraum bis zum Erreichen der Unverfallbarkeit der einzelnen<br />

Optionen herangezogen. Entsprechend der unter den Ausübungsbedingungen dargestellten Regelungen<br />

tritt eine Unverfallbarkeit innerhalb der Vier-Jahres-Frist proportional bezogen auf die Anzahl der<br />

insgesamt ausgegebenen Aktienoptionen jeweils am letzten Kalendertag des Monats Februar sowie am<br />

31. Mai, 31. <strong>August</strong> und 30. November eines jeden Geschäftsjahres nach dem Optionszuteilungsstichtag<br />

ein. Im Falle von vor dem ersten Handelstag ausgegebenen Aktienoptionen wurden 50 % aller zu diesem<br />

Zeitpunkt ausgegebenen Aktienoptionen mit Ablauf des ersten Handelstages unverfallbar.<br />

Die Aktienoptionen weisen zum Stichtag folgende maximale vertragliche Laufzeiten in Jahren auf:<br />

30.12.2005 5,08 6,08<br />

31.01.2006 5,17 6,17<br />

28.02.2006 5,24 6,24<br />

T~hclle5 ../: ....<br />

28.04.2006 5,41 6,41<br />

30.09.2006 5,83 6,83<br />

30.09.2007 6,83 7,83<br />

31.10.2007 6,92 7,92<br />

30.09.2010 9,83 n/a<br />

Mit Eintragung der Bezugsrechtskapitalerhöhung am 4. Dezember 2009 ins Handelsregister wurde der<br />

Ausübungspreis für alle bis zum Bilanzstichtag 30. November 2009 ausgegebenen Aktienoptionen nach §<br />

7 Abs. 1 (i) des Stock-Option-Plans 2005 auf einheitlich 4,10 €, den innerhalb der Kapitalerhöhung<br />

festgesetzten Bezugspreis, reduziert. Gemäß den Regelungen des IFRS 2 ist im Rahmen einer derartigen<br />

Änderung der Vertragsbedingungen, wenn sich der beizulegende Zeitwert der Optionen wie im<br />

vorliegenden Fall erhöht, der gewährte zusätzliche beizulegende Zeitwert entweder über den<br />

verbleibenden Erdienungszeitraum der Aktienoptionen zu erfassen oder, falls dieser bereits abgelaufen<br />

ist, sofort am Tag der Änderung in voller Höhe. Die Ermittlung des zusätzlichen beizulegenden<br />

Zeitwertes wurde auf Basis eines Binomialmodells vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde der<br />

zusätzliche beizulegende Zeitwert aus der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der<br />

geänderten Aktienoptionen und dem der ursprünglichen Aktienoptionen, die beide am Tag der Änderung<br />

F-176


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

geschätzt wurden, ermittelt. Der mittels Binomialmodell ermittelte zusätzlich gewährte beizulegende<br />

Zeitwert je Tranche undje Option bemisst sich wie folgt:<br />

T@\Q~~rXTeil··9r .. ·••·•··.·· .. ··<br />

~~~jzulegerjdc~(Z~itw~r.r. .•.. Bel?ulegel1q~f;Z.~itwert .,.• '.' ..z~~~I.~llc~e(··.;<br />

.·.ge~rd~ft§J)ptiOn~n .....• '~rsprunQlioh~()at!onen . :;~eizul§gender.;Z§i1Wett<br />

0,71 0,34 0,37<br />

0,71 0,04 0,67<br />

0,85 0,10 0,75<br />

1,31 0,42 0,88<br />

1,32 0,44 0,89<br />

0,71 0,05 0,67<br />

0,85 0,10 0,75<br />

1,31 0,43 0,88<br />

1,32 0,44 0,88<br />

Es sind folgende Parameter in die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zum 4. Dezember 2009<br />

eingeflossen:<br />

.•.•• ". '.' .. :f.f '"<br />

MQ(:{~II~~f(lltleter .. \ ( ....•...... ) ..<br />

••• •••<br />

~( •.••...•.•......• > .t··.. ....... :; .., .....•...<br />

'. Tr~ncne1~5 Tränch~ß t Trancnß7 ,<br />

Aktienkurs bei Ausgabe der Optionen 3,91 € 3,91 € 3,91 €<br />

Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 7 7 ~ 22 7 - 22<br />

Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt (geänderte<br />

Optionen) 4,10€ 4,10€ 4,10€<br />

Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt (ursprüngliche<br />

Optionen) 5,52€ 9,73€ 9,62€<br />

Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0%<br />

Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 0,56% 0,56% - 1,26% 0,56% - 1,26%<br />

Erwartete Volatilität für die Laufzeit 64,79% 63,83% -70,18% 63,83% - 70,18%<br />

Als Aktienkurs wurde der XETRA-Schlusskurs der WILEX Aktie am 4. Dezember 2009 herangezogen.<br />

Die erwartete Laufzeit der Optionen basiert auf der Einschätzung des Managements, dass die<br />

Aktienoptionen frühzeitig ausgeübt werden. Die risiko losen Zinssätze wurden <strong>vom</strong> Markt abgeleitet mit<br />

einer Restlaufzeit, die der erwarteten Laufzeit der zu bewertenden Option entspricht. Die erwartete<br />

Volatilität wurde aus der laufzeitäquivalenten historischen Volatilität der WILEX-Aktie abgeleitet.<br />

Der ermittelte zusätzliche beizulegende Zeitwert beträgt zum 4. Dezember 2009 für alle Optionen 399<br />

Tsd. €. Da zum Zeitpunkt der Änderung des Ausübungspreises der Großteil der Aktienoptionen bereits<br />

unverfallbar war, wurde der wesentliche Teil dieses Betrags (336 Tsd. €) bereits am 4. Dezember 2009<br />

erfasst. Für jene Aktienoptionen, deren Erdienungszeitraum noch nicht abgelaufen war, erfolgt die<br />

Erfassung des zusätzlichen beizulegenden Zeitwerts linear über den verbleibenden Erdienungszeitraum.<br />

Aus dem Aktienoptionsprogramm entstand WILEX, unter Berücksichtigung der Änderung des<br />

Ausübungspreises, zum Bilanzstichtag folgender Aufwand:<br />

F-177


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

i31).1.~~2009.'<br />

;;').1··j~U~?<br />

470 125<br />

Mit Wirkung des Anschreibens <strong>vom</strong> 31. <strong>August</strong> 2010 und der einheitlichen Annahme der Begünstigten<br />

<strong>vom</strong> 06. September 2010 wurden 85.007 neue Aktienoptionen an Mitarbeiter ausgegeben. Durch<br />

Ausscheiden von Mitarbeitern sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 1.650 Optionen zurückgegeben<br />

worden. Damit sind zum Geschäftsjahresultimo 986.491 Optionsrechte (729.335 für Vorstandsmitglieder<br />

bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder und 257.l56 für Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter)<br />

ausgegeben. Nach Ablauf der durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung,<br />

Aktienoptionsprogramme aufzulegen oder Aktienoptionen zu gewähren, können derzeit keine neuen<br />

Aktienoptionen ausgegeben werden.<br />

23. Nettowährungsgewinne/-verluste<br />

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2010 auf grund der relativen Schwäche des Euros gegenüber<br />

den operativ hauptsächlich relevanten Fremdwährungen wie US-Dollar und Schweizer Franken einen<br />

Währungsverlust in Höhe von 65 Tsd. € (2009: Währungsgewinn von 14 Tsd. €).<br />

Ein unrealisierter, ergebnisneutraler Währungsgewinn liegt aus der Konsolidierung der WILEX Inc. in<br />

Höhe von 9 Tsd. € vor. Im 2009 beendeten Geschäftsjahr war kein unrealisierter Währungs gewinn oderverlust<br />

existent.<br />

F-178


WILEXAG Konzemabsch1uss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

24. Finanzergebnis<br />

Finanzierungsaufwendungen<br />

2010 2009<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Zinsen aus Leasingverpflichtungen und kurzfristigen Bankverbindlichkeiten (5) (8)<br />

(5) (8)<br />

F inanzieru ngserträge<br />

Zinserträge aus Geldkonten / Sonstiges 25 158<br />

25 158<br />

Finanzergebnis 20 150<br />

Das reduzierte Finanzergebnis im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr ist insbesondere auf den<br />

Rückgang der Zinserträge aus Geldkonten und Finanzinvestitionen zurückzuführen. Infolge des Abrufs<br />

liquider Mittel für die klinische Entwicklung stand im Jahresmittel weniger Liquidität zur Erzielung von<br />

Finanzierungserträgen zur Verfügung. Das 2010 allgemein niedrige Zinsniveau für Geldeinlagen<br />

verstärkte zudem den Rückgang des Finanzergebnisses.<br />

<strong>25.</strong> Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung des Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit von WILEX:<br />

F-179


WILEXAG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

2010 2009<br />

in € in €<br />

Jahresergebnis (23.098.627) (12.729.262)<br />

Anpassungen für GuV -Posten:<br />

Bewertung Aktienoptionen 470.425 124.745<br />

Abschreibungen 216.509 237.330<br />

Erhöhung der Pensionsverpflichtungen 877 844<br />

Finanzierungsaufwendungen 6.128 7.598<br />

Finanzierungserträge (<strong>25.</strong>877) (157.954)<br />

St eu eraufw an d 6.370 15.455<br />

674.432 228.018<br />

Veränderungen der Bilanzposten<br />

Vorräte 0 (11.900)<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.977.623 (4.975.952)<br />

Sonstige Forderungen 195.211 (178.448)<br />

Ertragssteuern 0 (836)<br />

Anzahlungen 2<strong>25.</strong>507 (276.534)<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte 0 (138.026)<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (60.565) 311.146<br />

Sonstige Verbindlichkeiten (2.172.777) (866.521)<br />

3.164.998 (6.137.071 )<br />

Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (19.259.197) (18.638.314)<br />

Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (5.493) (119)<br />

Erhaltene Finanzierungserträge <strong>25.</strong>228 189.261<br />

Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (19.239.462) (18.449.172~<br />

26. Ertragsteueraufwand<br />

Aufgrund der betrieblichen Verluste sind in den Geschäftsjahren 2010 und 2009 mit Ausnahme des<br />

folgenden Sachverhalts keine Ertragsteuern angefallen. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung für das<br />

Geschäftsjahr erfasste Steueraufwand (2010: 6 Tsd. €; 2009: 15 Tsd. €) betrifft eine Quellensteuer. Diese<br />

Quellensteuer fiel 2004 auf eine Vorauszahlung von Esteve an, wurde bereits einbehalten und als<br />

geleistete Anzahlung bilanziert. Die Steuer wurde analog zum Ansatz der sonstigen Erträge aus dem<br />

Esteve-Vertrag ergebniswirksam erfasst (vergleiche Anmerkung 20).<br />

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte auf Basis der in den jeweiligen Ländern (Deutschland,<br />

USA) gültigen Steuersätze. Für die Berechnung des Mutterunternehmens, der WILEX AG, lag ein<br />

Mischsteuersatz von 32,98 % (Vorjahreswert: 32,98 %) zugrunde, der sich zusammensetzt aus einem<br />

Körperschaftsteuersatz von 15 % (Vorjahreswert: 15 %), Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %<br />

(V orj ahreswert: 5,5 %) und Gewerbesteuer in Höhe von 17,15 % (Vorj ahreswert: 17,15 %). Der<br />

ausgewiesene laufende Steueraufwand weicht <strong>vom</strong> erwarteten Steuerertrag ab. Der nominale Steuersatz<br />

in Höhe von 32,98 % (Vorjahreswert: 32,98 %) ist auf das Ergebnis nach IFRS anzuwenden. Eine<br />

Überleitung der Unterschiedseffekte ist aus folgender Tabelle ersichtlich.<br />

F-180


WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

2010 2009<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Ergebnis vor Steuern (23.092) (12.714)<br />

Steuersatz 32,98% 32,98%<br />

Erwarteter Steuerertraa 7.616 4.193<br />

Nicht aktivierungsfähige Verlustvorträge der Periode (7.723) (4.509)<br />

Minderung der nicht aktivierten temporären Differenzen 49 293<br />

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben I Sonstiges 52 8<br />

Ausaewiesener Steueraufwand (6) (15 )<br />

Der Bestand an latenten Steueransprüchen (aktive latente Steuern) und latenten Steuerverbindlichkeiten<br />

(passive latente Steuern) zum 30. November ist folgenden Posten zuzuordnen:<br />

2010 2009<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Latente Steueransprüche<br />

Nicht realisiert e Erträg e 75 132<br />

75 132<br />

Latente Steuerverbindlichkeiten<br />

Aktivierung von erworbenen Lizenzen 58 63<br />

Sonstige Rückstellungen 16 15<br />

Sonst iQe 1 53<br />

75 132<br />

Aktive und passive latente Steuern wurden unter den Voraussetzungen des lAS 12.74 miteinander<br />

saldiert, da sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.<br />

Da in absehbarer Zukunft weiterhin Verluste zu erwarten sind, wurden auf die folgenden Sachverhalte<br />

keine latenten Steueransprüche angesetzt:<br />

30.11.2010 30.11.2009<br />

in Tsd. € in Tsd. €<br />

Verlustvorträge<br />

für Körperschaftsteuer 149.843 126.436<br />

für Gewerbesteuer 147.401 124.070<br />

Abzuasfähiae temporäre Differenzen 0 0<br />

Die ausgewiesenen Verlustvorträge entfallen im Wesentlichen auf die WILEX AG (149.787 Tsd. €<br />

Verlustvortrag für Körperschaftssteuer; 147.345 Tsd. € für Gewerbesteuer) und können dort unbegrenzt<br />

vorgetragen werden. Betreffend die bei der WILEX AG vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge ist auf<br />

Folgendes hinzuweisen: Der Abzug bestehender Verlustvorträge wird dann ausgeschlossen, wenn die<br />

vortragende Gesellschaft ihre steuerliche Identität verliert. Der Verlust einer solchen steuerlichen<br />

Unternehmensidentität wird nach § 8 Abs. 4 KStG in der bis einschließlich 2007 geltenden Fassung<br />

angenommen, wenn die folgenden zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind: (i) mehr als 50 % der<br />

Gesellschaftsanteile übertragen wurden und (ii) die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit vorwiegend<br />

neuen Vermögenswerten weiterführt oder neu aufnimmt. Die gesetzlich begrenzte Abzugsfähigkeit der<br />

betrieblichen Verluste gilt sowohl für die Körperschaft- als auch für die Gewerbesteuer. Die Gesellschaft<br />

F-181


WILEXAG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 I Anhang<br />

wurde seit Gründung keiner steuerlichen Betriebsprüfung unterzogen. Infolge der Kapitalerhöhungen im<br />

Verlauf der vierten Finanzierungsrunde im April 2005 sowie des Börsengangs im November 2006 hat die<br />

Gesellschaft möglicherweise ihre bis Ende 2006 aufgelaufenen Verlustvorträge in Höhe von 67,24 Mio.<br />

€ (Körperschaftsteuer) bzw. 64,95 Mio. € (Gewerbesteuer) verloren. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008<br />

wird für Anteilsübertragungen die bis einschließlich 2007 geltende Regelung des § 8 Abs. 4 KStG durch<br />

den durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingefügten § 8c KStG geändert. Demnach führt die<br />

Übertragung von 25 % bis 50 % des gezeichneten Kapitals bereits zu einem anteiligen, die Übertragung<br />

von mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals zu einem vollständigen Wegfall der steuerlichen<br />

Verlustvorträge. Im Gegensatz zu der bisherigen Regelung kommt es auf die Zuführung von überwiegend<br />

neuem Betriebsvermögen nicht mehr an. Dies könnte insbesondere im Zusammenhang mit<br />

durchgeführten und weiteren Kapitalmaßnahmen zum Wegfall der bis dahin aufgelaufenen<br />

Verlustvorträge geführt haben oder führen und somit negative Auswirkungen auf das zukünftige<br />

Nachsteuerergebnis und das Eigenkapital der Gesellschaft haben. Für Anteilsübertragungen nach dem 31.<br />

Dezember 2009 wurde durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz geregelt, dass Verluste in Höhe der<br />

stillen Reserven, die auf den Beteiligungserwerb entfallen, nicht nach § 8c KStG untergehen, so dass bei<br />

Vorliegen von im Inland steuerpflichtigen stillen Reserven insoweit ein Wegfall der Verlustvorträge<br />

vermieden werden kann.<br />

27. Ergebnis je Aktie<br />

Unverwässert<br />

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Jahresergebnis, das<br />

den Eigenkapitaleignern zusteht, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während<br />

des Geschäftsjahres - mit Ausnahme der eigenen Anteile, die das Unternehmen selbst hält - gebildet<br />

wird.<br />

2010 2009<br />

Jahresergebnis, den EK-Gebern zurechenbar (in Tsd. ~ (23.099) (12.729)<br />

Durchschnittliche Anzahl der ausQeQebenen Aktien (in Tausend) 16.734 13.348<br />

Unverwässertes Ergebnis je Aktie (€je Aktie) (1,38) (0,95) 1<br />

Verwässert<br />

Für WILEX ist die zur Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie<br />

herangezogene Anzahl von Aktien identisch, da die Umwandlung von Stammaktienäquivalenten einer<br />

Verwässerung entgegenwirken würde.<br />

F-182


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />

28. Leasing, Garantien und Verpflichtungen<br />

Finanzierungsleasing<br />

Die Anschaffung emes Laborgerätes (Massenspektrometer) erfolgte 2010 über eme<br />

Finanzierungsleasing-Vereinbarung innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten mit Aktivierung und<br />

kontinuierlicher Abschreibung des Beschaffungswertes in Höhe von 178 Tsd. € im Sachanlagevermögen<br />

(vergleiche Anmerkung 6). Der gezahlte Zinsanteil wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter<br />

"Finanzierungsaufwendungen" aufgeflihrt (2010: 5 Tsd. €). Die Höhe der Abschreibung auf dieses<br />

Anlagegut betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 9 Tsd. €, der Restbuchwert zum Bilanzstichtag 168 Tsd.<br />

€; der Tilgungsanteil im Jahr 2010 belief sich auf 38 Tsd. €. Für die Leasingvereinbarung ist keine<br />

Kaution gestellt worden.<br />

Folgende Verpflichtungen enstehen WILEX aus dem Finanzierungsleasing in den kommenden Perioden:<br />

Verpflichtungen aus Finanzierungs- bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre nach 5 Jahren Insgesamt<br />

leasinaverhältnissen (Laborausstattunal zum in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />

30.11.2010 64 86 0 150<br />

30.11.2009 0 0 0 0<br />

Operating-Leasing, Garantien und Verpflichtungen<br />

Die Gesellschaft hat Labor- und Geschäftsausstattung auch 1m Rahmen von Operating­<br />

Leasingverhältnissen gemietet, die bis 2012 zu unterschiedlichen Zeiten auslaufen. Alle zurzeit genutzten<br />

Büro- und Laborräume sind bis Ende März 2012 gemietet. Der Mietvertrag enthält bis einschließlich<br />

2009 pro Jahr einen mietkostenfreien Monat. Gemäß den IFRS wird die Gesamtmietsumme pro<br />

Geschäftsjahr auf zwölf Monate gleichmäßig abgegrenzt. Die Kosten flir Geschäfts- und<br />

Laborausstattung sowie flir Büro- und Laborräume aus den Operating-Leasingverhältnissen sind in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Verpflichtungen aus dem Leasing von Geschäftswagen<br />

als sonstiger Aufwand in folgender Höhe erfasst:<br />

Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen und Mietverträgen in Tsd. €<br />

2010 679<br />

2009 613<br />

WILEX hat ein Bankkonto in Höhe von 138 Tsd. € als Kaution fur den Vermieter verpfandet. Andere<br />

Garantien bestehen nicht.<br />

Die künftigen jährlichen Mindestzahlungen aus Miet-<br />

folgendermaßen zusammen:<br />

und Leasingverhältnissen setzen sich<br />

F-183


WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />

Verpflichtungen zum 30.11.2010 bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt<br />

in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />

Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume 637 214 0 851<br />

Verpflichtungen aus Operating-<br />

Leasingverhältnissen (Labor- und sonstige<br />

Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) 58 67 0 124<br />

694 280 0 975<br />

Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus dem Erwerb von Lizenzen in Höhe von mindestens<br />

2,5 Mio. €, deren Fälligkeit bei Erreichung von bestimmten Meilensteinen eintritt. Nachstehend die<br />

Vorjahreswerte:<br />

Verpflichtungen zum 30.11.2009 bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt<br />

in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />

Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume 623 851 0 1.474<br />

Verpflichtungen aus Operating-<br />

Leasingverhältnissen (Labor- und sonstige<br />

Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) 51 45 0 96<br />

675 895 0 1.570<br />

29. Organe und Vergütung<br />

Vorstand<br />

Die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands der WILEX AG sind:<br />

Prof. Dr. OlafG. Wilhelm, Vorstandsvorsitzender<br />

Dr. Paul Bevan, Vorstand rur Forschung und Entwicklung<br />

Peter Llewellyn-Davies, Vorstand für Finanzen<br />

Dr. Thomas Borcholte, Vorstand rur Geschäftsentwicklung<br />

Vergütung des Vorstands<br />

Die Vergütung des Vorstands wurde bis 31. <strong>August</strong> 2009 <strong>vom</strong> Personalausschuss festgelegt und wird seit<br />

1. September 2009 in Übereinstimmung mit § 107 Abs. 3 AktG <strong>vom</strong> Aufsichtsratsplenum beschlossen.<br />

Die Vergütung besteht aus den folgenden Komponenten: einer festen Vergütung, sonstigen geldwerten<br />

Vorteilen (Sachbezügen), einem variablen Vergütungsteil sowie einem Beteiligungsprogramm mit<br />

langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.<br />

Für den Fall der Beendigung einer Vorstandstätigkeit hat kein Vorstandsmitglied einen vertraglichen<br />

Anspruch auf Abfindungszahlungen.<br />

Feste Vergütung und Sachbezüge<br />

F-184


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Das jährliche Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird für die Laufzeit des Anstellungsvertrages<br />

festgelegt und in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Es orientiert sich an der wirtschaftlichen Lage der<br />

WILEX sowie am Vergütungsniveau im Wettbewerbsumfeld.<br />

Zusätzlich zu der festen Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder folgende Sachbezüge:<br />

Den Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm, Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies wird<br />

ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Das Vorstandsmitglied Dr. Thomas Borcholte hat keinen<br />

Firmenwagen.<br />

Für den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm zahlt die WILEX zudem Beiträge für eine<br />

Direktversicherung bis zum gemäß § 40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) zulässigen Höchstbetrag<br />

sowie Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Herrn Prof. Wilhelm wurde überdies im Jahr<br />

1999 eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung gewährt, für die eine Rückstellung gebildet<br />

wurde. Die Zuführung zur Pensionsrückstellung ist identisch mit der Erhöhung der Ansprüche aus der<br />

dazugehörigen Rückdeckungsversicherung (vergleiche Anmerkung 2.7) und betrug im abgelaufenen<br />

Geschäftsjahr 877 € (2009: 844 €). Gegenüber anderen Mitgliedern des Vorstands bestehen keine<br />

derartigen Verpflichtungen der Gesellschaft.<br />

Für das Vorstandsmitglied Dr. Paul Bevan übernimmt die Gesellschaft zudem die Kosten für bis zu 24<br />

Economy-Class-Flüge von Deutschland nach Großbritannien (Hin- und Rückflug) je Kalenderjahr.<br />

Variable Vergütung<br />

Die variable Vergütung ist davon abhängig, in welchem Umfang persönliche Ziele und Erfolgsziele der<br />

WILEX erreicht wurden. Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstände orientiert sich vor allem an den<br />

Unternehmenszielen und umfasst und bezieht sich auf das Erreichen definierter Meilensteine in der<br />

klinischen Entwicklung, die Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft und die<br />

Performance der Aktie als Erfolgsziele.<br />

Im Falle von Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm beläuft sich die variable Vergütung auf maximal 75 % des<br />

Festgehalts, für Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies auf maximal 33 % des Festgehalts und für<br />

Dr. Thomas Borcholte auf maximal 31,13 % des Festgehalts. Aufgrund der unterjährigen Anpassung des<br />

Festgehalts von Peter Llewellyn-Davies lag der Maximalbonus im Geschäftsjahr 2010 leicht oberhalb des<br />

angegebenen Wertes, da die Gehaltsanpassung erst im September 2010 wirksam wurde, aber der<br />

auf grund des erhöhten Festgehalts ebenfalls erhöhte Maximalbonus bereits erstmalig auf das komplette<br />

Kalenderjahr 2010 gewährt wurde.<br />

Vergütungskomponente mit Anreizwirkung und Risikocharakter<br />

Die Vergütungskomponente mit Anreizwirkung und Risikocharakter basiert auf dem Aktienoptionsplan<br />

2005, der von der Hauptversammlung am 8. September 2005 beschlossen wurde. Den Mitgliedern des<br />

Vorstands können hieraus insgesamt 900.000 Aktienoptionen gewährt werden. In den Geschäftsjahren<br />

F-185


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

2009 und 2010 wurden keine Optionsrechte an den Vorstand ausgegeben. Unter Berücksichtigung der<br />

bereits im Geschäftsjahr 2006 und 2007 ausgegebenen Optionsrechte an Vorstandsmitglieder hielten die<br />

aktiven Mitglieder des Vorstands zum Bilanzstichtag 30. November 2010 insgesamt 719.335<br />

Optionsrechte. Ein ehemaliges Vorstandsmitglied hielt zum Bilanzstichtag 30. November 2010 insgesamt<br />

10.0000ptionsrechte.<br />

Jede dieser Aktienoptionen berechtigt zum Erwerb einer neuen Aktie gegen Zahlung des<br />

Ausübungspreises. Dieser betrug zum Bilanzstichtag im Falle der im Geschäftsjahr 2006 ausgegebenen<br />

Optionen ehemals je 5,52 € und fur die im Geschäftsjahr 2007 ausgegebenen Optionen ehemals je 9,62 €<br />

(Tranche 7). Mit Durchfl.ihrung der Kapitalerhöhung im Dezember 2009 verringerte sich der<br />

Ausübungspreis einer Aktienoption aufgrund der im Aktienoptionsplan 2005 festgelegten<br />

Optionsbedingungen für alle Begünstigten, also sowohl für Mitarbeiter als auch fl.ir Vorstandsmitglieder,<br />

auf den im Rahmen der Kapitalerhöhung festgesetzten Bezugspreis pro Aktie und somit einheitlich auf<br />

4,10 € (vergleiche Anmerkung 22).<br />

Die Aktienoptionen können erstmals nach einer Wartezeit von zwei Jahren seit dem<br />

Optionszuteilungsstichtag ausgeübt werden. Sämtliche fiir den Vorstand ausgegebenen Optionsrechte<br />

konnten bis zum Bilanzstichtag nur dann ausgeübt werden, wenn der Mittelwert der Schlusskurse der<br />

WILEX-Aktie an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartezeit oder zu irgendeinem<br />

Zeitpunkt danach innerhalb zehn aufeinanderfolgender Börsenhandelstage um mindestens 10 % höher<br />

liegt als der Ausübungspreis von 4,10 €. Entsprechend dem reduzierten Ausübungspreis verringerte sich<br />

der Referenzkurs somit auf 4,51 €. Dies bedeutet, dass die Optionsrechte nur dann ausgeübt werden<br />

können, wenn die WILEX-Aktie an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen vor Ausübung einer<br />

Aktienoption mit mindestens 10 % über dem Ausübungskurs in Höhe von 4,10 €, also mit einem Kurs<br />

von mindestens 4,51 €, schließt. Bisher wurden keine Aktienoptionen ausgeübt.<br />

Die Darstellung der Vorstandsvergütung wurde im Geschäftsjahr 2010 geändert. Die gezeigten<br />

Gesamtvergütungszahlen fur 2010 und 2009 enthalten nun die entsprechenden ertragswirksamen<br />

Aufwendungen einer variablen Vergütung fl.ir 2010 und 2009, in vorangegangenen Jahren wurde die<br />

variable Vergütung in dem Geschäftsjahr ausgewiesen, in dem sie ausbezahlt wurde.<br />

Zusammenfassend wurden fl.ir die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2010 1m Einzelnen<br />

folgende feste und variable Vergütungsbestandteile sowie Sachbezüge ertragswirksam erfasst:<br />

2010 Feste Variable Sonstige Gesamt-<br />

Vorstandsmitglied Vergütung Vergütung 1 Vergütungen vergütung<br />

(Sachbezüge)<br />

€ € € €<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 260.000 137.800 10.844 408.644<br />

Dr. Paul Bevan 230.000 55.407 11.542 296.949<br />

Peter L1ewellyn-Davies 2 228.250 61.710 13.524 303.484<br />

Dr. Thomas Boreholte 3 220.000 46.570 180 266.750<br />

Gesamt 938.250 301.487 36.090 1.275.827<br />

F-186


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

I Die exakte variable Vergütung wird in der Regel im folgenden Geschäftsjahr festgesetzt und daraufhin ausbezahlt. Die hier für das<br />

Geschäftsjahr 2010 angegebenen Werte basieren auf Rückstellungen, die aufgrund von Annahmen und Erfahrungswerten ermittelt wurden.<br />

2 Unter Berücksichtigung der für Herrn Llewellyn-Davies vorgenommenen unterjährigen Vertragsanpassung.<br />

3 Herr Dr. Borcholte verzichtete auf den Sachbezug in Form eines Dienstwagens.<br />

Die maximal für das Geschäftsjahr 2009 zu erreichende und die tatsächlich im Geschäftsjahr 2010<br />

ausgezahlte variable Vergütung wird aus nachstehender Tabelle ersichtlich. Die variable Vergütung für<br />

das Geschäftsjahr 2009 kam 2010 nicht zur Auszahlung. Die Auszahlung wird derzeit freiwillig <strong>vom</strong><br />

Vorstand zurückgehalten, bis eine nachhaltige Finanzierung des Unternehmens gesichert ist.<br />

Vorstandsmitglied Maximale Tatsächlich im<br />

variable Geschäftsjahr<br />

Vergütung für 2010<br />

2009 ausgezahlte<br />

Vergütun~ für<br />

2009<br />

€ €<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 195.000 0<br />

Dr. Paul Bevan 75.900 0<br />

Peter L1ewellyn-Davies 72.600 0<br />

Dr. Thomas Boreholte 68.486 0<br />

Gesamt 411.986 0<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm und Peter Llewellyn-Davies erhalten für die Geschäftsführung der WILEX<br />

Irrc. keine Vergütung.<br />

Für 2009 ergaben sich analog der neuen Darstellung folgende Werte:<br />

2009 Feste Variable Sonstige Gesamt-<br />

Vorstandsmitglied Vergütung Vergütung 1 Vergütungen vergütung<br />

(Sachbezüge)<br />

€ € € €<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 260.000 175.500 10.844 446.344<br />

Dr. Paul Bevan 230.000 68.310 13.122 311.432<br />

Peter L1ewellyn-Davies 220.000 65.340 12.555 297.895<br />

Dr. Thomas Boreholte 2 213.333 61.637 180 275.150<br />

Gesamt 923.333 370.787 36.701 1.330.821<br />

1 Die exakte variable Vergütung wurde im folgenden Geschäftsjahr festgesetzt, kam jedoch noch nicht zur Auszahlung (siehe oben). Die hier für<br />

das Geschäftsjahr 2009 angegebenen Werte basieren auf Rückstellungen, die durch Annahmen und Erfahrungswerte ermittelt wurden.<br />

2 Herr Dr. Borcholte verzichtete auf den Sachbezug in Form eines Dienstwagens.<br />

Die maximal für das Geschäftsjahr 2008 zu erreichende und die tatsächlich 1m Geschäftsjahr 2009<br />

gezahlte variable Vergütung wird aus nachstehender Tabelle ersichtlich:<br />

Vorstandsmitglied<br />

Maximale<br />

variable<br />

Vergütung für<br />

2008<br />

Tatsächlich im<br />

Geschäftsjahr<br />

2009<br />

ausgezahlte<br />

F-187


WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Vergütung für<br />

2008<br />

€ €<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 195.000 150.000<br />

Dr. Paul Bevan 75.900 60.000<br />

Peter Llewellyn-Davies 72.600 50.000<br />

Dr. Thomas Boreholte 66.000 40.000<br />

Gesamt 409.500 300.000<br />

Die nachfolgenden Übersichten zeigen die <strong>vom</strong> Vorstand im Verlauf des Berichtsjahres gehaltenen<br />

Aktienoptionen und deren Veränderungen sowie den darauf entfallenden Anteil des Personalaufwandes<br />

pro Begünstigtem (vergleiche Anmerkung 2.18.1 bzw. 22):<br />

Vorstandsmitalied 01.12.2009 Zuaänae Verfall Verkäufe 30.11.2010<br />

in Stück in Stück in Stück in Stück in Stück<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 262.770 0 0 0 262.770<br />

Dr. Paul Bevan 175.180 0 0 0 175.180<br />

Peter Llewellyn-Davies 131.385 0 0 0 131.385<br />

Dr. Thomas Borcholte 150.000 0 0 0 150.000<br />

Gesamt 719.335 0 0 0 719.335<br />

Vorstandsmitglied Aufwand in der Zeitwert der<br />

GuV Ontionen *<br />

in € in €<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 97.451 631.599<br />

Dr. Paul Bevan 64.967 421.066<br />

Peter Llewellyn-Davies 48.725 3<strong>25.</strong>835<br />

Dr. Thomas Borcholte 153.166 423.469<br />

Gesamt 364.309 1.801.969<br />

* Zum jeweiligen Ausgabedatum.<br />

Die Erhöhung der Aufwendungen gegenüber denjenigen aus dem Vorjahr ist auf die einheitliche<br />

Reduzierung des Ausübungskurses in Höhe von 4,10 € im Zuge der Kapitalerhöhung im Dezember 2009<br />

zurückzuführen. Für ein ehemaliges Vorstandsmitglied wurden 4 Tsd. € (2009: 0 €) im Aufwand erfasst.<br />

Für die vorangegangene Periode ergeben sich folgende Werte:<br />

Vorstandsmitalied 01.12.2008 Zuaänae Verfall Verkäufe 30.11.2009<br />

Jo Stück in Stück in Stück in Stück in Stück<br />

I Prof. Dr Olaf G Wilhelm 262.770 0 0 0 262.770<br />

Dr. Paul Bevan 175.180 0 0 0 175.180<br />

Peter Llewellyn-Davies 131.385 0 0 0 131.385<br />

Dr. Thomas Borcholte 150.000 0 0 0 150.000<br />

Gesamt 719.335 0 0 0 719.335<br />

F-188


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Vorstandsmitglied Aufwand in der Zeitwert der<br />

GuV Ootionen *<br />

in € in €<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 0 631.599<br />

Dr. Paul Bevan 0 421.066<br />

Peter Llewellyn-Davies 0 3<strong>25.</strong>835<br />

Dr. Thomas Boreholte 101.777 423.469<br />

Gesamt 101.777 1.801.969<br />

* Zum jeweiligen Ausgabedatum.<br />

Herr Dr. Thomas Borcholte ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

DETEK AG, Hannover<br />

NextGen Sciences Ltd., Alconbury (Großbritannien)<br />

Position<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member of the Board of<br />

Directors)<br />

Alle anderen Mitglieder des Vorstands haben keine Funktionen in Kontrollgremien.<br />

Aufsichtsrat<br />

Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats der WILEX AG sind:<br />

• Prof. Dr. Christof Hettich, Rechtsanwalt und Partner, RITTERS HAUS Rechtsanwälte SOWie<br />

Geschäftsführer, dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG (Mitglied des Aufsichtsrats<br />

seit 21. Mai 2010 und Aufsichtsratsvorsitzender seit 27. September 2010)<br />

• Dr. Georg F. Baur, Unternehmer (Aufsichtsratsvorsitzender <strong>vom</strong> 21. Mai 2010 bis zum 27.<br />

September 2010; stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bis 21. Mai 2010 und seit 27.<br />

September 2010)<br />

• Dr. Alexandra Goll, General Partner, TVM Capital GmbH (stellvertretende<br />

Aufsichtsratsvorsitzende <strong>vom</strong> 21. Mai 2010 bis zum 27. September 2010)<br />

• Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Geschäftsführer, dievini Hopp BioTech holding<br />

GmbH&Co.KG<br />

• Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Chief Medical Officer und Executive Vice President weltweite<br />

Projekte und Arzneimittelentwicklung, UCB S.A.<br />

• Andreas R. Krebs, Geschäftsführer & Partner, CologneInvest GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats<br />

seit 21. Mai 2010)<br />

F-189


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />

• Dr. David Ebsworth, Chief Executive Officer, Vifor Pharma AG (Aufsichtsratsvorsitzender und<br />

Mitglied des Aufsichtsrats bis 21. Mai 2010)<br />

• Dr. Rüdiger Hauffe, Berater (Mitglied des Aufsichtsrats bis 21. Mai 2010)<br />

Ausschüsse des Aufsichtsrats<br />

Aus Effizienzgründen wurde ein gemeinsamer Persona1- und Nominierungssausschuss gebildet, der in<br />

seiner jeweiligen Funktion tagt. Der Personalausschuss beschäftigt sich mit Personalangelegenheiten und<br />

der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Der Nominierungsausschuss bereitet unter anderem<br />

Wahlvorschläge von geeigneten Aufsichtsratskandidaten an die Hauptversammlung und die Bestellung<br />

neuer Vorstandsmitglieder vor. Vorsitzender ist Prof. Dr. Christof Hettich; Dr. A1exandra Goll und<br />

Andreas R. Krebs sind Mitglieder dieses Ausschusses.<br />

Darüber hinaus ist im September 2010 ein Forschungs- und Entwicklungsausschuss gegründet worden,<br />

der sich mit Fragestellungen im Kontext der onkologischen Produktkandidaten befasst. Diesem<br />

Ausschuss sitzt, neben den weiteren Mitgliedern Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich und Andreas R. Krebs,<br />

Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach vor.<br />

Außerdem wurde ein Prüfungsausschuss gebildet, zu dessen Aufgaben insbesondere die Diskussion und<br />

vorbereitende Prüfung der Jahresabschlüsse und der Quartalsberichte sowie die Vorauswahl des<br />

Abschlussprüfers gehören. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Dr. Georg F. Baur; weitere<br />

Mitglieder sind Dr. A1exandra Goll und Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach.<br />

Vergütung des Aufsichtsrats<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung der Gesellschaft für jedes volle<br />

Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 15.000 €. Der<br />

Vorsitzende des Aufsichtsrats bekommt eine feste Vergütung von 35.000 €, der stellvertretende<br />

Vorsitzende eine feste Vergütung von <strong>25.</strong>000 €. Die Aufsichtsratsvergütung wird in vier Raten gleicher<br />

Höhe, und zwar jeweils am letzten Ka1endertag des Monats Februar sowie am 31. Mai, am 31. <strong>August</strong><br />

und 30. November eines jeden Geschäftsjahres, fällig.<br />

Für eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird eine pauschale Vergütung in Höhe<br />

von 3.000 €, für den Vorsitz eine pauschale Vergütung von 7.000 € pro Geschäftsjahr und Ausschuss<br />

gewährt - dies jeweils mit einer Beschränkung der Vergütung auf Tätigkeiten in höchstens zwei<br />

Ausschüssen. Über diese individuelle Beschränkung hinaus gewährt die Gesellschaft für<br />

Ausschusstätigkeiten insgesamt nur eine Höchstsumme von 39.000 € je Geschäftsjahr. Sollte dieser<br />

Maximalbetrag nicht zur Vergütung aller Mitg1iedschaften und Vorsitze in Aufsichtsratsausschüssen<br />

ausreichen, wird er unter Berücksichtigung der vorstehenden Vorschriften proportional auf alle<br />

F-190


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Ausschussmitglieder und -vorsitzenden verteilt, sofern nicht der Aufsichtsrat einstimmig eine<br />

abweichende Regelung beschließt.<br />

Für die Teilnahme an maximal sechs Aufsichtsratssitzungen pro Geschäftsjahr wird ein zusätzliches<br />

Sitzungsgeld gezahlt, das sich für den Sitzungsleiter auf 3.000 € und für jedes sonstige Mitglied auf<br />

1.500 € je Sitzung beläuft. Im Falle einer telefonischen Sitzungsteilnahme wird nur die Hälfte des<br />

Sitzungsgelds gewährt. Das Sitzungs geld ist zusammen mit der festen Aufsichtsratsvergütung fällig. Für<br />

Sitzungen von Ausschüssen des Aufsichtsrats wird kein Sitzungs geld gezahlt.<br />

Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört<br />

haben, wird die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit<br />

ausgezahlt.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine variable Vergütung. Ebenso wenig werden ihnen<br />

Aktienoptionen oder ähnliche Rechte gewährt. Bei Mandatsbeendigung besteht kein Anspruch auf eine<br />

Abfindung.<br />

Bezogen auf das Geschäftsjahr 2010 hat WILEX an den Aufsichtsrat insgesamt eine Vergütung von<br />

201.668 € (Vorjahr: 201.500 €) zuzüglich Auslagen gezahlt. Die Vergütung ist in nachstehender Tabelle<br />

individualisiert ausgewiesen.<br />

2010 Feste Vergütung Sitzungsgeld Ausschuss- Gesamtvergütun<br />

Aufsichtsratsmitglied<br />

1<br />

in€ pauschale 9<br />

in€ in€ in€<br />

Prof. Dr. Christof Hettich<br />

2)(Vorsitzender) 11.499 4.500 1.244 17.243<br />

Dr. Georg F. Baur<br />

(stellv. Vorsitzender) 3) 28.518 12.750 6.494 47.762<br />

Dr. Alexandra Goll ") 18.518 8.250 2.567 29.335<br />

Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und<br />

Halbach 15.000 8.250 4.028 27.278<br />

Andreas R. Krebs L.) 7.944 4.500 1.067 13.511<br />

Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 15.000 6.750 533 22.283<br />

Dr. David Ebsworth .. ) 16.559 10.500 3.310 30.369<br />

Dr. Rüdiger Hauffe 4) 7.137 5.250 1.500 13.887<br />

Gesamt 120.175 60.750 20.743 201.668<br />

I) Die vierte Rate für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach Ende des Geschäftsjahres 2010 ausgezahlt.<br />

2) Prof. Dr. Hettich und Herr Krebs sind seit 21. Mai 2010 Mitglieder des Aufsichtsrats. Prof. Dr. Hettich ist seit dem 27. September 2010<br />

Vorsitzender.<br />

3) Dr. Baur und Dr. Goll waren in der Zeit <strong>vom</strong> 21. Mai bis 26. September 2010 Vorsitzender bzw. stellvertretende Vorsitzende des<br />

Aufsichtsrats.<br />

4) Dr. Ebsworth und Dr. Hauffe sind mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Mai 2010 als Mitglieder des Aufsichtsrats ausgeschieden.<br />

F-191


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Nachfolgend die individualisierte Vergütung für das Geschäftsjahr 2009:<br />

2009 Feste Vergütung Sitzungsgeld Ausschuss- Gesamtvergütun<br />

Aufsichtsratsmitglied in€ in€ pauschale 9<br />

in€<br />

in€<br />

Dr. David Ebsworth, Vorsitzender 35.000 16.500 7.000 58.500<br />

Dr. Georg F. Baur, stellv. Vorsitzender <strong>25.</strong>000 8.250 7.000 40.250<br />

Dr. Alexandra Goll 15.000 9.000 3.000 27.000<br />

Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und<br />

Halbach 15.000 7.500 3.000 <strong>25.</strong>500<br />

Dr. Rüdiger Hauffe 15.000 8.250 3.000 26.250<br />

Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 15.000 9.000 0 24.000<br />

Gesamt 120.000 58.500 23.000 201.500<br />

1 Die vierte Rate für das Geschäftsj ahr 2009 wurde nach Ende des Geschaftsj ahres 2009 ausgezahlt.<br />

Herr Prof. Dr. Hettich ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder<br />

Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Agennix AG, Heidelberg<br />

Position<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

InterComponentWare AG, Walldorf<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

ACTRIS AG, Mannheim<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andemach<br />

SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />

febit holding GmbH, Heidelberg<br />

febit Inc., Massachusetts, USA<br />

immatics biotechnologies GmbH, Tübingen<br />

SRH Kliniken GmbH, Heidelberg<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

chairman of the Board of<br />

Directors)<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

F-192


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG, Ravensburg<br />

AC Immune SA, Lausanne, Schweiz<br />

Projustitia, Heidelberg<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Verwaltungsrats<br />

Vorsitzender des Stiftungsrats<br />

Herr Dr. Baur ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder Mitglied<br />

der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg<br />

J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg<br />

KBH GmbH, Hannover<br />

LR HEALTH & BEAUTY SYSTEMS<br />

HOLDING GmbH, Ahlen<br />

Versatel AG, Berlin<br />

Position<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Frau Dr. Goll ist neben ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzende oder Mitglied der<br />

folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Albireo Pharma Ltd., Göteborg, Schweden<br />

Biovertis AG, Wien, Österreich<br />

Cerenis Therapeutics SA, Labege, Frankreich<br />

Position<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (N onexecutive<br />

member of the Board of<br />

Directors)<br />

Herr Prof. Dr. von Bohlen und Halbach ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX<br />

Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />

F-193


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 I Anhang<br />

Gesellschaft<br />

Position<br />

Apogenix GmbH, Heidelberg<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Cosmo S.p.A., Mailand, Italien<br />

Curacyte AG, München<br />

CureVac GmbH, Tübingen<br />

Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />

febit holding GmbH, Heidelberg<br />

febit Inc., Massachusetts, USA<br />

Heidelberg Pharma AG, Ladenburg<br />

Immatics GmbH, Tübingen<br />

Life Biosystems AG, Basel, Schweiz<br />

SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member ofthe Board of<br />

Directors)<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member of the Board of<br />

Directors)<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Vorsitzender des Verwaltungsrats<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Herr Krebs ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder Mitglied der<br />

folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Max Planck Institut, Münster<br />

Paul-Ehrlich-Stiftung, Frankfurt am Main<br />

Merz GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main<br />

RSVP Group AG, Zürich, Schweiz<br />

Position<br />

Mitglied im Kuratorium<br />

Mitglied im Kuratorium<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich ist weder Vorsitzende noch Mitglied in anderen Kontrollgremien im<br />

Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 3 AktG.<br />

F-194


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Über die vorstehend dargestellten Tätigkeiten hinaus waren die Mitglieder des Aufsichtsrats der<br />

Gesellschaft zum Bilanzstichtag in keinen weiteren Kontrollgremien tätig.<br />

30. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen<br />

Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Der Aktienbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands stellt sich wie folgt dar:<br />

Name Funktion Aktienbesitz Stückzahl Anteil am<br />

Grundkapital<br />

Dr. David Ebsworth Ehemaliges Mitglied und Unmittelbar 50.000 0,27%<br />

ehemaliger Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrats bis 21. Mai 2010<br />

Dr. Rüdiger Hauffe Ehemaliges Mitglied des Unmittelbar 6.000 0,03%<br />

Aufsichtsrats bis 21. Mai 2010<br />

Dr. Georg F. Baur Stellv. Vorsitzender des Unmittelbar 181.183 0,98%<br />

Aufsichtsrats<br />

Andreas R. Krebs Mitglied des Aufsichtsrats Unmittelbar 40.000 0,22%<br />

Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Mitglied des Aufsichtsrats Mittelbar 6.587.990 35,78%<br />

Halbachund<br />

Prof. Dr. ChristofHettich 1 Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Prof. Olaf G. Wilhelm 2 Vorsitzender des Vorstands Unmittelbar 120.331 0,65%<br />

1) In ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech<br />

holding GmbH & Co. KG.<br />

2) Die Ehefrau von Prof. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien.<br />

Zum 30. November 2010 waren 120.331 Aktien (entspricht 0,65 % des Grundkapitals der Gesellschaft,<br />

Grundkapital 18.4l3.035 Aktien) im Besitz des Vorstands. Ferner waren 221.183 Aktien im<br />

unmittelbaren und 6.587.990 Aktien im mittelbaren Besitz des Aufsichtsrats (entspricht insgesamt<br />

36,98 % des Grundkapitals der Gesellschaft).<br />

Directors' Dealings<br />

Im Geschäftsjahr 2010 wurden folgende mitteilungspflichtige Erwerbsgeschäfte durch Organmitglieder<br />

durchgefuhrt:<br />

F-195


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Name Datum Transaktion Handelsplatz Preis Stück- Volumen<br />

in€ zahl in€<br />

Dr. Georg F. Baur 05.08.2010 Kauf/Zeichnung OTC 4,10 <strong>25.</strong>750 105.575,00<br />

Dr. Georg F. Baur 05.08.2010 Kauf XETRA 4,598 30.000 138.983,45<br />

Andreas R. Krebs 06.08.2010 Kauf Frankfurt 4,60 18.338 84.354,80<br />

Andreas R. Krebs 05.08.2010 Kauf/Zeichnung OTC 4,10 10.662 43.714,20<br />

Prof. Dr. Christof Hettich 30.07.2010 Kauf OTC 4,10 875.338 3.588.885,80<br />

und Prof. Dr. Friedrich von<br />

Bohlen und Halbach 2<br />

Andreas R. Krebs 20.07.2010 Kauf Frankfurt 4,92 1.000 4.920,00<br />

Prof. Dr. ChristofHettich 27.05.2010 Kauf OTC 3,90 356.923 1.391.999,70<br />

und Prof. Dr. Friedrich von<br />

Bohlen und Halbach 1<br />

Prof. Dr. Friedrich von 08.12.2009 Wertpapierleihe Frankfurt 30.000,00 944.449 30.000,00<br />

Bohlen und Halbach 1<br />

1) Mittelbar in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp<br />

BioTech holding GmbH & Co. KG.<br />

Intercompany-Darlehen zwischen WILEX AG und WILEX Inc.<br />

Der WILEX Inc. wurde durch die WILEX AG ein verzinsliches Darlehen (Kontokorrent bzw.<br />

Kreditlinie) gewährt, um die Finanzierung der Tochtergesellschaft zu sichern, solange sich die WILEX<br />

Inc. noch nicht aus eigenen erwirtschafteten Zahlungs strömen finanzieren kann. Das Darlehen ist auf<br />

einen Betrag in Höhe von 835 Tsd. USD begrenzt und läuft bis zum 30. November <strong>2011</strong>. Die Verzinsung<br />

beträgt 6,00% pro Jahr.<br />

Es gibt keine weiteren Beziehungen zu der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen.<br />

31.Aufwendungen für Wirtschaftsprüfer<br />

In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Mai 2010 wurde die KPMG AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Einzelabschlussprüfer bestellt. Nach der Bestellung wurde der<br />

Prüfungsumfang infolge des anzufertigenden Konzernabschlusses auf eine Konzernabschlussprüfung<br />

erweitert. Folgende Honorare für Leistungen wurden in den betrachteten Zeiträumen im Aufwand erfasst:<br />

F-196


WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Abschlussprüfung<br />

Erteilung Comfort Letter<br />

Sonstige Beratungsleistungen<br />

2010<br />

in Tsd. €<br />

96<br />

35<br />

83<br />

214<br />

2009<br />

in Tsd.€<br />

85<br />

o<br />

o<br />

85<br />

32. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß<br />

§161 AktG<br />

Die jährlich abzugebende Entsprechenserklärung nach §161 AktG wurde von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

im Februar <strong>2011</strong> abgegeben und ist den Aktionären und allen Interessenten dauerhaft auf der<br />

Internetseite der Gesellschaft (www.wilex.com) zugänglich gemacht.<br />

33. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />

Nach Ablauf des Geschäftsjahres am 30. November 2010 sind folgende Ereignisse eingetreten:<br />

Außerordentliche Hauptversammlung<br />

Am 15. Dezember 2010 hat die WILEX AG eine außerordentliche Hauptversammlung abgehalten. Vom<br />

Grundkapital der WILEX AG in Höhe von 18.413.035 €, eingeteilt in 18.413.035 auf den Inhaber<br />

lautende Stückaktien, waren zum Zeitpunkt der Abstimmung 12.477.011 Aktien mit ebenso vielen<br />

Stimmen vertreten. Dies entspricht 67,76 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Zur Abstimmung<br />

standen zwei Beschlussvorschläge, die von Vorstand und Aufsichtsrat am 4. November 2010 im<br />

elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden.<br />

Mit Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 wurde über die geplante Übernahme der Heidelberg Pharma AG<br />

abgestimmt. Sämtliche Aktien an der Heidelberg Pharma AG sollen im Wege einer Sachkapitalerhöhung<br />

gegen Ausgabe von 3.200.000 neuen WILEX-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre<br />

erworben werden. Der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 99,96 % angenommen.<br />

Mit Beschluss zu Tagesordnungspunkt 2 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der<br />

Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Dezember 2015 (einschließlich) einmalig<br />

oder mehrmalig um bis zu insgesamt 9.206.517,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe<br />

von bis zu 9.206.517 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Nach Eintragung der<br />

gemäß Tagesordnungspunkt 1 zu beschließenden Sachkapitalerhöhung entspricht die Ermächtigung<br />

42,6 % des zukünftigen Grundkapitals. Der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 98,98 %<br />

angenommen.<br />

F-197


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010! Anhang<br />

Während der Hauptversammlung wurden von einigen Aktionären Widersprüche zu den<br />

Tagesordnungspunkten 1 und 2 zu Protokoll gegeben. Zwischenzeitlich sind drei Anfechtungsklagen<br />

anhängig.<br />

Abschluss eines Gesellschajterdarlehens<br />

Am 17. Dezember 2010 hat WILEX mit den beiden Hauptaktionären, dievini Hopp BioTech holding<br />

GmbH & Co. KG, Walldorf, (dievini) und UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien, (UCB) einen<br />

Darlehensvertrag mit Rangrücktritt in Höhe von bis zu 10 Mio. €, zahlbar in zwei Raten, unterzeichnet.<br />

dievini übernimmt einen Anteil von 7,5 Mio. € und UCB von 2,5 Mio. €. Beide Darlehensgeber erhalten<br />

eine Verzinsung von 6 % p.a.<br />

Das Darlehen hat eine unbegrenzte Laufzeit und ist unbesichert. Die Darlehensgeber sind berechtigt, ihr<br />

jeweiliges Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen zu kündigen. In diesem Fall ist das Darlehen<br />

innerhalb eines Monats zur Rückzahlung fällig. Die Darlehensgeber sind berechtigt, anstatt einer<br />

Rückzahlung des Darlehens den Darlehensrückzahlungsanspruch entweder im Rahmen emer<br />

Bezugsrechtskapitalerhöhung als Sacheinlage einzubringen oder im Rahmen eines noch zu<br />

beschließenden Wandelschuldverschreibungsprogramms in Aktien zu wandeln. Diese beiden<br />

Rückzahlungsoptionen stehen unter dem Vorbehalt, dass zum einen eine Bezugsrechtskapitalerhöhung<br />

oder ein Wandelschuldverschreibungsprogramm beschlossen und durchgeführt wird und zum anderen die<br />

Werthaltigkeit des jeweiligen Rückzahlungsanspruchs von einem Sacheinlagenprüfer bestätigt wird.<br />

Start der Zwischenanalyse zur Wirksamkeit<br />

In der Phase III-Zulassungsstudie ARISER wurde im Januar <strong>2011</strong> der Prozess für die Zwischenanalyse<br />

zur Wirksamkeit gestartet. Die Zwischenanalyse wird von einem unabhängigen Datenkontrollkomitee<br />

(IDMC) durchgeführt und das Ergebnis ab Mitte des Jahres erwartet.<br />

München, den 14. Februar <strong>2011</strong><br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm<br />

(Vorstandsvorsitzender)<br />

F-198


WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Dr. Paul Bevan<br />

(Vorstand für Forschung und Entwicklung)<br />

Peter Llewellyn-Davies<br />

(Vorstand für Finanzen)<br />

Dr. Thomas Boreholte<br />

(Vorstand für Geschäftsentwicklung)<br />

F-199


WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010<br />

Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen<br />

Konzernabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn-<br />

und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung,<br />

Kapitalflussrechnung sowie Anhang und den Lagebericht der WILEX AG für das Geschäftsjahr 2010. Der<br />

Lagebericht ist nur in Auszügen in diesem <strong>Wertpapierprospekt</strong> wiedergegeben.<br />

Bestätigungsvermerk<br />

Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:<br />

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Wir haben den von der <strong>Wilex</strong> AG, München, aufgestellten Konzernabschluss --bestehend aus Bilanz,<br />

Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie<br />

Anhang-- sowie den Konzernlagebericht der <strong>Wilex</strong> AG, München, für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong><br />

1. Dezember 2009 bis 30. November 2010 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und<br />

Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach<br />

§ 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der<br />

gesetzlicher der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Prüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der <strong>vom</strong> Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich<br />

auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden<br />

Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.<br />

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und<br />

über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche<br />

Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht<br />

überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />

der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung<br />

des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />

des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass<br />

unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

F-200


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der<br />

Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a<br />

HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vennittelt unter Beachtung dieser Vorschriften<br />

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vennögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss,<br />

vennittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die<br />

Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausfiihrungen des Vorstands im<br />

Abschnitt ,,7. Risiko- und Chancenbericht", Unterabschnitte ,,Bestandsgefahrdende Risiken" und<br />

"Gesamtbeurteilung der Risikolage" sowie im Abschnitt ,,9. Prognosebericht" im Konzernlagebericht<br />

hin. Dort ist ausgefiihrt, dass der Fortbestand des Konzerns kurzfristig gefahrdet ist, falls<br />

entgegen der Erwartung weder Kapitalzuflüsse durch eine Auslizensierung oder Partnerschaft erzielt<br />

werden noch eine Kapitalaufnahme über den Kapitalmarkt gelingen sollte."<br />

München, den 15. Februar <strong>2011</strong><br />

KPMGAG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Pastor<br />

Wirtschaftsprüferin<br />

Rahn<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

F-201


WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Lagebericht<br />

Auszug aus dem Lagebericht<br />

Die relevante Passage des Lageberichts, auf die im Bestätigungsvermerk verwiesen wird,<br />

lautet folgendermaßen:<br />

Bestandsgefahrdende Risiken<br />

Zum Bilanzstichtag 30. November 2010 reichten die liquiden Mittel und die Forderungen nicht aus, um<br />

die kurzfristigen Verbindlichkeiten (inklusive Rückstellungen) zu begleichen. Deshalb hat WILEX eine<br />

Vereinbarung mit ihren Hauptaktionären dievini und UCB über die Ausreichung eines unbesicherten<br />

Gesellschafterdarlehens von bis zu 10,0 Mio. € (siehe Kapitel 8 "Nachtragsbericht") abgeschlossen.<br />

WILEX geht nunmehr davon aus, dass die Zahlungsmittel der Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen<br />

bis ins zweite Quartal <strong>2011</strong> hineinreichen.<br />

Die Akquisitionen des Geschäftsbetriebes der Oncogene Science und die geplante Übernahme der<br />

Heidelberg Pharma werden im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> das Ergebnis von WILEX auf Basis der Umsatz- und<br />

Kostenplanung beider Geschäftseinheiten mit 2,0 bis 3,0 Mio. € belasten. Für beide Einheiten sieht der<br />

Geschäftsplan positive Cash Flows innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate vor.<br />

Deshalb ist es für die Gesellschaft von hoher Bedeutung, dass kurzfristig liquide Mittel beschafft<br />

werden. Vorrangiges Ziel ist der Abschluss einer Vereinbarung über eine Auslizenzierung oder<br />

Partnerschaft für die Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von Umsatzerlösen aus<br />

Produktverkäufen. Der Abschluss einer Kommerzialisierungsvereinbarung für einen der<br />

Produktkandidaten (MESUPRO~ oder RENCAREX~ würde die Finanzlage der Gesellschaft<br />

erheblich verbessern. Es finden Gespräche mit Interessenten statt. Der Vorstand kann aus heutiger Sicht<br />

keine genaue Vorhersage für den Zeitpunkt und die Rahmenbedingungen eines Vertragsabschlusses<br />

geben, denn neben den finanziellen Aspekten einer solchen Vereinbarung müssen auch die klinische<br />

Weiterentwicklung des Produktkandidaten, die Produktionskonditionen und Vermarktungsparameter<br />

verhandelt werden. Ziel des Vorstands ist es, den optimalen Wertbeitrag des Produktkandidaten für die<br />

Gesellschaft zu realisieren.<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass diese Verhandlungen mit einem potenziellen Partner länger dauern als<br />

die bisherige Finanzierungsreichweite. Partner könnten z.B. die Verhandlungen für RENCAREX® bis<br />

zum Vorliegen der Daten aus der Zwischenanalyse zur Wirksamkeit oder für MESUPRO~ bis zum<br />

Vorliegen der Daten aus der zweiten Phase lI-Studie in der Indikation Brustkrebs hinauszögern.<br />

Der Vorstand hat sich deshalb in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Dezember 2010<br />

ermächtigen lassen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum<br />

14. Dezember 2015 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 9.206.517,00 €<br />

gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 9.206.517 neuen, auf den Irihaber lautende<br />

Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 20101II).<br />

Das neue genehmigte Kapital könnte nach Eintragung in das Handelsregister auch genutzt werden, um<br />

auf die mit Yorkville Advisors abgeschlossene Eigenkapitalzusage auf Abruf (SEDA) zurückzugreifen.<br />

Diese hat eine Laufzeit bis März 2013. Durch die SEDA-Vereinbarung könnte die Gesellschaft im<br />

Bedarfsfall liquide Mittel von bis zu 1 Mio. € pro Monat bis maximal insgesamt 20 Mio. € erhalten.<br />

(Nähere Informationen finden sich unter "Wichtige Transaktionen im Geschäftsjahr 2010" im Kapitel 3<br />

"Geschäftsverlauf 20 10".)<br />

F-202


WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Lagebericht<br />

Da der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments allein nicht ausreichend ist und auch nicht die<br />

präferierte Maßnahme darstellt, würde der Vorstand die Ermächtigung der Hauptversammlung und das<br />

neu zu schaffende genehmigte Kapital nutzen, um frisches Kapital z. B. im Rahmen einer<br />

Kapitalerhöhung zu beschaffen. Obwohl darüber bisher keine konkrete Planung vorliegt, wäre eine<br />

Bezugsrechtskapitalerhöhung vorstellbar und aus heutiger Sicht des Vorstands am Markt platzierbar.<br />

Diese Maßnahmen könnten aber erst nach Eintragung des genehmigten Kapitals ins Handelsregister der<br />

Gesellschaft geplant und umgesetzt werden und könnten eine Finanzmittelreichweite bis Mitte 2012<br />

gewähr leisten.<br />

Sollte es dem Vorstand entgegen seiner Erwartung nicht gelingen, einen Kommerzialisierungsvertrag<br />

für einen Produktkandidaten abzuschließen oder zusätzliches Kapital am Kapitalmarkt aufzunehmen, ist<br />

der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefährdet. In diesem Fall ist nicht auszuschließen, dass<br />

WILEX ab dem zweiten Quartal <strong>2011</strong> den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und/oder<br />

überschuldet ist.<br />

Gesamtbeurteilung der Risikolage<br />

Die Gesellschaft hat in wissenschaftlicher Hinsicht große Fortschritte erzielt. Für eine Phase III- und<br />

eine Phase lI-Studie liegen positive Daten vor. Für den Produktkandidaten REDECTANE® laufen die<br />

Vorbereitungen für einen Zulassungs antrag, und Gespräche mit der FDA finden bereits statt. Die<br />

amerikanische Tochtergesellschaft WILEX Inc. wird im neuen Geschäftsjahr erste Umsätze realisieren.<br />

Die liquiden Mittel von WILEX reichen inklusive der Zahlungen aus dem Gesellschafterdarlehen nach<br />

derzeitigem Planungsstand und ohne die beschriebenen Maßnahmen bis ins zweite Ouartal <strong>2011</strong>. Der<br />

Vorstand ist zuversichtlich, durch eine Kommerzialisierungsvereinbarung weitere Kapitalzuflüsse<br />

generieren zu können. Sollten entgegen dieser Erwartung keine neuen Mittelzuflüsse aus einer<br />

Partnerschaft erwirtschaftet werden, könnten neben einer möglichen Kapitalmaßnahme auch die<br />

Eigenkapitalzusage auf Abruf und Kostenreduzierungen die Finanzlage verbessern und den Fortbestand<br />

der Gesellschaft bis Mitte 2012 sichern. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, innerhalb des<br />

Geschäftsjahres die in den bestandsgefährdenden Risiken dargestellten Maßnahmen umzusetzen, ist<br />

nicht auszuschließen, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und/oder<br />

überschuldet ist. Somit wäre der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefährdet.<br />

9. PROGNOSEBERICHT<br />

Die folgenden Absätze enthalten Prognosen und Erwartungen über zukünftige Entwicklungen. Diese<br />

zukunftsbezogenen Aussagen sind weder Versprechen noch Garantien, sondern hängen von vielen<br />

Einflüssen und Unwägbarkeiten ab, von denen einige nicht unter der Kontrolle des Managements stehen<br />

und welche die getroffenen Aussagen entscheidend beeinflussen können.<br />

Wirtschaftliches Umfeld<br />

Experten rechnen damit, dass sich die Erholung der Weltwirtschaft <strong>2011</strong> fortsetzen wird, jedoch<br />

regional in sehr unterschiedlichem Tempo und insgesamt etwas schwächer als 2010. Die Weltbank<br />

rechnet <strong>2011</strong> mit einem Wachstum von 3,6 %. Deutschland scheint beim Wachstum Vorreiter unter den<br />

Industrieländern zu bleiben. Die Risiken sind vor allem auf die geld- und fiskalpolitische Situation der<br />

Industrieländer und deren Anstieg bei der Staatsverschuldung bei weitgehend ausgereiztem<br />

wirtschaftspolitischem Spielraum zurückzuführen.<br />

F-203


WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Lagebericht<br />

Das Wirtschaftswachstum und das steigende verfügbare Einkommen in Industrie- und Schwellenländern<br />

führen zu einer steigenden Nachfrage an Medikamenten und Therapien. Für den Gesundheitsmarkt und<br />

insbesondere die Biotechnologie wird auch zukünftig ein starkes, nachhaltiges Wachstum<br />

prognostiziert. Die Nachfrage nach neuen Behandlungsalternativen auf der Basis von Antikörpern und<br />

niedermolekularen Wirkstoffen soll unverändert hoch bleiben. Neue innovative Technologien wie die<br />

Konjugat-Plattform-Technologie für therapeutische Antikörper (Antibody Drug Conjugates, ADC)<br />

haben neue Perspektiven in der Branche offengelegt. Aber auch der Einsatz von spezifischen<br />

Diagnostika und Companion Diagnostics in der Medikamentenentwicklung und Therapie soll weiter<br />

zunehmen. Zum einen werden im Diagnostikmarkt ständig interessante Neuanwendungen identifiziert,<br />

zum anderen helfen Diagnostika, nicht sachgerechte Therapien zu vermeiden.<br />

Die Pharmaindustrie ist weiterhin auf der Suche nach viel versprechenden Produktkandidaten, um ihre<br />

Entwicklungspipelines zu stärken, sich vor drohenden Umsatzeinbrüchen aus Patentabläufen zu<br />

schützen und um sich im Wettbewerb mit Generika zu behaupten. Deswegen wird der Trend zu<br />

Kooperationen oder Übernahmen und Fusionen in der Biotechnologiebranche mutmaßlich anhalten.<br />

Gleichzeitig nimmt die Bereitschaft der Venture-Capital-Gesellschaften und institutionellen Investoren<br />

ab, die Risiken der Branche insbesondere in der Frühphase einer Entwicklung zu finanzieren.<br />

Unternehmen mit einem ausgewogeneren Risikoprofil rücken vermehrt in den Fokus der Investoren.<br />

Strategie<br />

WILEX konzentriert sich auf die Weiterentwicklung der Produktkandidaten, die eine fokussierte,<br />

spezifische Behandlung und Erkennung unterschiedlicher Krebsarten ermöglichen könnten und in<br />

Indikationen mit einem hohen medizinischen Bedarf und einem großen Patientennutzen eingesetzt<br />

werden sollen. Die Unternehmens strategie von WILEX zielt auf die Kommerzialisierung dieses<br />

Portfolios ab. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden und werden Kooperationen und Partnerschaften<br />

geschlossen, mit denen Meilenstein- und Lizenzzahlungen verbunden sind. Nach der Produktzulassung<br />

sollen Umsätze und Lizenzzahlungen einen erheblichen Wertschöpfungsbeitrag leisten.<br />

Das strategische Ziel von WILEX ist es, innerhalb weniger Jahre die Forschungs- und<br />

Entwicklungsprogramme über Einnahmen aus dem laufenden operativen Geschäft zu finanzieren. Um<br />

dieses Ziel zu erreichen, hat WILEX im abgelaufenen Jahr begonnen, das Kerngeschäft des<br />

Unternehmens durch komplementäre Aktivitäten zu stärken.<br />

Mit der Akquisition der Oncogene Science wurde die klinische Entwicklung von onkologischen<br />

Produktkandidaten um onkologische Companion Diagnostics ergänzt. Diese Biomarker-Tests ergänzen<br />

das bisherige Geschäftsmodell und das IP-Portfolio von WILEX hervorragend und werden zukünftig in<br />

der WILEX Inc. hergestellt und vermarktet. Im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> sollen die WILEX Inc. und die<br />

amerikanischen Mitarbeiter in den WILEX-Konzern integriert und der Geschäftsbetrieb aufgebaut<br />

werden, indem der bestehende Kundenstamm revitalisiert wird und neue Kunden weltweit erschlossen<br />

werden. Die WILEX Inc. soll Umsätze und innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate positive Cash<br />

Flows generieren.<br />

F-204


WILEX AG Konzernabschluss (lFRS) zum 3 O. November 2010 / Lagebericht<br />

Die zweite Ergänzung im Geschäftsmodell der WILEX wird die Akquisition der Heidelberg Pharma<br />

AG bilden, die in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Dezember 2010 beschlossen, aber<br />

noch nicht in das Handelsregister eingetragen wurde. Sobald die Akquisition abgeschlossen ist, soll<br />

Heidelberg Pharma als eigenständige 100%ige Tochtergesellschaft im WILEX-Konzern geführt werden.<br />

Die präklinische Auftragsforschung wird sofort Umsätze liefern und soll das bisher gezeigte Wachstum<br />

fortsetzen. WILEX wird außerdem überprüfen, ob am Standort Heidelberg der europäische Vertrieb für<br />

die Companion Diagnostics angesiedelt wird. Die ADC-Technologieplattform von Heidelberg Pharma<br />

soll eine weitere und sehr wichtige Säule im Geschäftsmodell von WILEX bilden und attraktive<br />

Optionen für die Vermarktung bieten. Die Auslizenzierung soll exklusiv für bestimmte Antigene<br />

(biologische Zielproteine) erfolgen. Dies macht mehrfache Kooperationen mit verschiedenen Partnern<br />

möglich, die fallweise für unterschiedliche Produkte und Indikationen abgeschlossen werden können.<br />

Ziel ist es, <strong>2011</strong> eine erste Partnerschaft mit der ADC-Technologie abzuschließen.<br />

Hauptaugenmerk der WILEX AG wird weiterhin die Kommerzialisierung von mindestens einem<br />

Produktkandidaten sein. WILEX wird die mit internationalen Pharmaunternehmen derzeit geführten<br />

Gespräche und Verhandlungen über die Auslizenzierung von RENCAREX® für die restlichen Teile der<br />

Welt (außer Südeuropa) und/oder die Verpartnerung von MESUPRO~ weiter vorantreiben.<br />

Das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> wird - wie die Vorjahre - davon geprägt sein, die Finanzierungsbedürfnisse<br />

eines wachsenden Biotechnologieunternehmens zu befriedigen und die Weiterentwicklung der<br />

Produktkandidaten bis zur Marktreife sicherzustellen. Dabei wird wie in der Vergangenheit auch auf<br />

eine sehr kostenbewusste Arbeitsweise geachtet, um den Abfluss von liquiden Mitteln so gering wie<br />

möglich zu halten. Neben den Anstrengungen um eine Kommerzialisierung könnte es allerdings<br />

notwendig werden, liquide Mittel über den Kapitalmarkt zu beschaffen. Es ist fllr Unternehmen der<br />

Biotechnologie essenziell, die Finanzierung bis zur Erreichung der Profitabilität über<br />

Kapitalmaßnahmen zu unterstützen. Eine solide Kapitalausstattung kann auch in<br />

Partneringverhandlungen von Nutzen sein, um einen optimalen Wertbeitrag eines Produktes bei einer<br />

Auslizenzierung zu erhalten. Die außerordentliche Hauptversammlung im Dezember 2010 hat deshalb<br />

beschlossen, neues genehmigtes Kapital zu schaffen, um dem Management auch weiterhin einen<br />

angemessenen Handlungsspielraum zu geben. Nach Eintragung des neuen genehmigten Kapitals ins<br />

Handelsregister wird die Gesellschaft die notwendige Flexibilität zur Finanzierung des Unternehmens<br />

und zur Umsetzung von strategischen Entscheidungen haben. Die Gesellschaft hätte die Möglichkeit,<br />

eine Kapitalerhöhung durchzuführen oder die abgeschlossene Vereinbarung über eine<br />

Eigenkapitalzusage auf Abruf (SEDA) zu nutzen. Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit bis März 2013,<br />

ist aber nicht die favorisierte Lösung im Kontext der Kapitalbeschaffung.<br />

Forschung und Entwicklung<br />

Für den Produktkandidaten REDECTANE® soll <strong>2011</strong> der Zulassungs antrag bei der amerikanischen<br />

Behörde FDA eingereicht werden. Nachdem der FDA die im ersten Meeting vereinbarten und<br />

gewünschten Dokumente und Informationen zur Verfügung gestellt wurden, fand im November 2010<br />

eine weitere konstruktive Besprechung mit der FDA statt. In diesem Gespräch wurde vereinbart, dass im<br />

ersten Quartal <strong>2011</strong> das Pre-Biological License Application Meeting (Pre-BLA-Meeting), also die<br />

offizielle Vorbesprechung für den Zulassungs antrag, beantragt wird. WILEX geht bei positivem Verlauf<br />

davon aus, dass der Zulassungsantrag im zweiten Quartal <strong>2011</strong> gestellt werden kann. Für den Zeitpunkt<br />

der Zulassungsentscheidung durch die FDA kann keine Prognose abgegeben werden, aber es ist mit ca.<br />

6 bis 12 Monaten ab Antragstellung zu rechnen. Parallel laufen die vorbereitenden<br />

Vermarktungsaktivitäten in den USA, die gemeinsam mit dem Partner IBA umgesetzt werden.<br />

F-205


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Lagebericht<br />

In der Phase III-ARISER-Studie wurde der Prozess für die Zwischenanalyse zur Wirksamkeit des<br />

Antikörpers RENCAREX® im Januar gestartet. In den kommenden Monaten werden alle vorhandenen<br />

Daten der in die Studie eingeschlossenen 864 Patienten gesammelt und die radiologischen Aufnahmen<br />

aller Patienten zentral evaluiert. Im Anschluss wird die Zwischenanalyse initiiert und <strong>vom</strong><br />

unabhängigen Datenkontrollkomitee IDMC durchgeführt. Mit dem Ergebnis wird Mitte des Jahres<br />

gerechnet. Die Analyse wird einen entscheidenden Hinweis hinsichtlich des Studienendpunktes<br />

"krankheitsfreies Überleben" liefern und könnte die Basis flir den europäischen Zulassungsantrag sein.<br />

In der Phase lI-Studie mit MESUPRON® in der Indikation Brustkrebs wird voraussichtlich im ersten<br />

Quartal <strong>2011</strong> die Patientenrekrutierung beendet werden. Aufgrund des Endpunktes "progressionsfreies<br />

Überleben" rechnet WILEX mit Daten aus dieser Studie im Jahr 2012.<br />

Für den MEK-Inhibitor WX-554 wird das Phase I-Programm <strong>2011</strong> fortgesetzt. Derzeit wird das<br />

Studienprotokoll für eine Phase Ib-Studie erarbeitet.<br />

Die präklinische Forschung und Entwicklung für den PI3K-Inhibitor WX-037 und die beiden<br />

Antikörperprogramme von UCB werden im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> fortgesetzt.<br />

Erwartete Ertragslage<br />

WILEX rechnet fur das laufende Geschäftsjahr <strong>2011</strong> im Falle eines planmäßigen Projektfortschritts mit<br />

Umsätzen und sonstigen Erträgen zwischen insgesamt 3 Mio. € und 4,5 Mio. € (2010: 1,31 Mio. €).<br />

Umsätze sollen aus den Vermarktungsaktivitäten der Diagnostik-Tests und der präklinischen<br />

Auftragsforschlmg generiert werden, und die sonstigen Erträge basieren vorwiegend auf der<br />

Ertragsrealisierung aus Fördermitteln sowie Meilensteinzahlungen. Die Ertragslage von WILEX ist<br />

weiterhin <strong>vom</strong> Abschluss einer Lizenzvereinbarung oder Vertriebspartnerschaft abhängig. Trotz<br />

intensiver Gespräche und Verhandlungen werden aus heutiger Sicht mögliche Umsatzerlöse aus einer<br />

Partnerschaft nicht in die Planung <strong>2011</strong> aufgenommen.<br />

Die betrieblichen Aufwendungen <strong>2011</strong> werden sich bei planmäßigem Geschäftsverlauf in einem<br />

Korridor von 28 Mio. € bis 33 Mio. € bewegen und somit über dem Berichtsjahr (24,51 Mio. €) liegen.<br />

Die Forschungs- und Entwicklungskosten werden voraussichtlich zwischen 22 Mio. € und 27 Mio. €<br />

liegen (2010: 19,72 Mio. €).<br />

Im Geschäftsjahr 2012 geht der Vorstand von Forschungsaufwendungen aus, die sich nach aktueller<br />

Planung ähnlich denen von <strong>2011</strong> bewegen und über den Umsätzen und sonstigen Erträgen liegen<br />

werden. Für die nachfolgenden Jahre werden neben Einnahmen aus klassischen<br />

Partneringvereinbarungen im Falle der Zulassung eines oder mehrerer Produktkandidaten und aus der<br />

Vennarktung der Diagnostik-Tests und des Servicegeschäfts auch steigende Umsatzerlöse und Erträge<br />

erwartet. In diesem Fall könnten, abhängig von der vertraglichen Gestaltung, die erwarteten Umsätze<br />

und Erträge die geplanten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung übersteigen.<br />

Das Ergebnis des WILEX-Konzerns wird zwischen -24 Mio. € und -29 Mio. € erwartet. Die Akquisition<br />

des Geschäftsbetriebes der Oncogene Science und die gepl~nte Übernahme der Heidelberg Phanna<br />

werden im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> das Ergebnis von WILEX auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung<br />

beider Geschäftseinheiten mit 2 Mio. € bis 3 Mio. € belasten. Für 2012 ist einhergehend mit den<br />

steigenden Einnahmen auch mit einem verbesserten Ergebnis des WILEX-Konzerns zu rechnen.<br />

F-206


WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Lagebericht<br />

Erwartete Finanz- und Vermögenslage<br />

Sollten sich Erträge und Aufwendungen wie erwartet entwickeln, dürfte sich die geplante<br />

Nettoveränderung an Zahlungsmitteln im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> zwischen -26 Mio. € und -29 Mio. €<br />

belaufen. Das entspricht einem durchschnittlichen Mittelverbrauch pro Monat von 2,2 Mio. € bis 2,5<br />

Mio. €. In dieser Planung haben die Zahlungen im Rahmen des Gesellschafterdarlehens von UCB und<br />

dievini Hopp Biotech, potenzielle Zahlungsmittelzuflüsse aus Vermarktungsvereinbarungen, der<br />

Umsetzung einer Kapitalerhöhung und der Eigenkapitalzusage auf Abruf, aber auch ausgabenseitige<br />

Kostenreduzierungen oder weitere Maßnahmen keine Berücksichtigung gefunden. WILEX ist nach<br />

derzeitigem Planungsstand bis zum zweiten Quartal <strong>2011</strong> finanziert.<br />

Basierend auf den erwarteten Produktumsätzen - für REDECTANE® im Fall der Zulassung - rechnet<br />

WILEX für 2012 mit einer niedrigeren Nettoveränderung an Zahlungsmitteln als im laufenden<br />

Geschäftsjahr.<br />

Zur Deckung des ab dem zweiten Quartal <strong>2011</strong> bestehenden und über <strong>2011</strong> hinausgehenden geplanten<br />

Finanzmittelbedarfs sieht das Management mehrere Finanzierungsmöglichkeiten. Diese sind neben der<br />

Auslizenzierung der Produktkandidaten, der Ertragsrealisierung aus der ADC-Technologie auch die<br />

Nutzung von externen Kapitalquellen zur Erhöhung des Finanzmittelbestandes. Es finden konkrete<br />

Gespräche mit mehreren Interessenten zur Auslizenzierung statt, ein Vertragsabschluss sollte im<br />

laufenden Geschäftsjahr möglich sein. Allerdings hält der Vorstand an der Strategie fest, dies mit einem<br />

nachhaltigen Wertzuwachs für das Unternehmen zu realisieren. Falls der Gesellschaft kurzfristig keine<br />

ausreichenden Mittel zufließen, müsste neue Liquidität am Kapitalmarkt beschafft werden, um die<br />

Finanzierung bis 2012 zu sichern. Aufgrund des im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> zu erwartenden Verlustes wird<br />

sich das Eigenkapital (30. November 2010: -1,37 Mio. €) weiter reduzieren, insoweit keine<br />

Kapitalmaßnahme durchgeführt oder ein signifikanter Umsatzerlös erzielt wird. Der Vorstand geht<br />

davon aus, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kapitalmaßnahme geschaffen sind. Alle zur<br />

Diskussion stehenden Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation sind ausführlich im Kapitel 7<br />

"Risiko- und Chancenbericht", Abschnitt Bestandsgefahrdende Risiken, abgebildet.<br />

Insgesamt ist WILEX sowohl auf der Produkt- und Technologieseite als auch im Hinblick auf die<br />

unterschiedliche Reife der Projekte sehr gut aufgestellt. Es stehen wegweisende Meilensteine bevor, die<br />

den Unternehmenswert von WILEX steigern werden. WILEX geht optimistisch und mit guten<br />

Erfolgsaussichten in das Geschäftsjahr <strong>2011</strong>.<br />

F-207


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />

Geprüfter Jahresabschluss nach HGB<br />

zum 30. November 2010<br />

F-208


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />

WILEX AG, München<br />

Bilanz nach HGB zum 30. November 2010<br />

Aktiva<br />

in Euro 30.11.2010 30.11.2009<br />

A. Aufwendungen für die<br />

Erweiterung des Geschäftsbetriebs 23.739.991,53 22.590.556,17<br />

B. Anlagevermögen<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

1. Software 6.461,00 15.615,00<br />

2. Lizenzen 982.939,00 1.085.776,98<br />

11. Sachanlagen<br />

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 536.474,82 424.014,82<br />

111. Finanzanlagen<br />

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 194.100,77 0,00<br />

2. Sonstige Ausleihungen 24.410,00 23.532,80<br />

3. Sicherheiten 137.531,86 137.182,64<br />

1.881.917,45 1.686.122,24<br />

C. Umlaufvermögen<br />

I. Vorräte<br />

ROh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 34.100,00 34.100,00<br />

11. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 40.890,07 5.018.064,37<br />

2. Foderungen gegen verbundene Unternehmen 443.998,45 0,00<br />

3. Sonstige Vermögensgegenstände 126.400,71 168.259,79<br />

111. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.765.627,78 3.411.063,49<br />

2.411.017,01 8.631.487,65<br />

D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.108.153,39 1.341.138,91<br />

29.141.079,38 34.249.304,97<br />

F-209


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />

Passiva<br />

in Euro 30.11.2010 30.11.2009<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Gezeichnetes Kapital 18.413.035,00 13.780.935,00<br />

(bedingtes Kapital zum 30.11.2009: € 1.307.557; i. V.: € 1.487.157)<br />

11. KapitalrUcklage 131.299.546,79 116.469.612,29<br />

111. Bilanzverlust -127.385.906,37 -104.632.014,81<br />

22.326.675,42 <strong>25.</strong>618.532,48<br />

B. Rückstellungen<br />

I. RUcksteIlungen fUr Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 24.410,00 23.532,80<br />

11. Sonstige RUcksteIlungen 3.829.170,22 4.723.885,87<br />

3.853.580,22 4.747.418,67<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.136.355,44 2.099.137,57<br />

davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr<br />

€ 2.054.200,16; Vorjahr € 2.099.137,57<br />

davon Restlaufzeit von einem Jahr bis zu fUnf Jahren<br />

€ 82.155,28; Vorjahr € 0,00 124.538,30 120.492,27<br />

11. Sonstige Verbindlichkeiten<br />

davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr<br />

€ 124.538,30; Vorjahr € 120.492,27<br />

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit<br />

€ 7.537,46; Vorjahr € 5.519,88<br />

davon aus Steuern<br />

€ 117.000,84; Vorjahr € 114.972,39 2.260.893,74 2.219.629,84<br />

D. Rechnungsabgrenzungsposten 699.930,00 1.663.723,98<br />

29.141.079,38 34.249.304,97<br />

F-210


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />

WILEX AG, München<br />

Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB<br />

für die Zeit <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010<br />

in Euro 2010 2009<br />

1. Umsatzerlöse 0,00 10.000.000,00<br />

2. Andere aktivierte Eigenleistungen 7.551.149,76 13.541.652,44<br />

3. Sonstige betriebliche Erträge 1.730.505,77 2.343.874,35<br />

4. Personalaufwand<br />

a) Löhne und Gehälter -6.493.177,64 -5.991.547,59<br />

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung<br />

und für Unterstützung -795.262,85 -622.646,93<br />

(davon für Altersversorgung<br />

€ 877,20; Vorjahr€ 812,25)<br />

5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte<br />

Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs -6.601.400,39 -3.236.569,35<br />

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -18.161.315,22 -19.440.763,43<br />

7. Betriebsergebnis -22.769.500,57 -3.406.000,51<br />

8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge <strong>25.</strong>876,61 157.953,54<br />

9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -8.864,30 -7.598,26<br />

10. Finanzergebnis 17.012,31 150.355,28<br />

11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -22.752.488,26 -3.255.645,23<br />

12. Sonstige Steuern -1.403,30 -1.231,23<br />

13. Jahresfehlbetrag -22.753.891,56 -3.256.876,46<br />

14. Verlustvortrag -104.632.014,81 -101.375.138,35<br />

15. Bilanzverlust -127.385.906,37 -104.632.014,81<br />

F-211


WILEXAG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />

<strong>Wilex</strong> AG, München<br />

Entwicklung des Anlagevermögens<br />

A. Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

01.12.2009 Zugang Abgang 30.11.2010<br />

€ € € €<br />

Aufwendungen für die Erweiterung <strong>25.</strong>606.857,44 7.551.149,76 0,00 33.158.007,20<br />

des Geschäftsbetriebs<br />

B. Anlagevermögen<br />

<strong>25.</strong>606.857,44 7.551.149,76 0,00 33.158.007,20<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

1. Software 130.812,64 4.002,27 0,00 134.814,91<br />

2. Lizenzen 1.471.096,49 0,02 0,00 1.471.096,51<br />

1.601.909,13 4.002,29 0,00 1.605.911,42<br />

11. Sachanlagen<br />

Andere Anlagen, Betriebs- und<br />

Geschäftsausstattung 1.363.414,29 196.151,72 0,00 1.559.566,01<br />

111. Finanzanlagen<br />

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 194.100,77 0,00 194.100,77<br />

2. Sonstige Ausleihungen 23.532,80 877,20 24.410,00<br />

3. Sicherheiten 137.182,64 349,22 0,00 137.531,86<br />

160.715,44 195.327,19 0,00 356.042,63<br />

3.126.038,86 395.481,20 0,00 3.521.520,06<br />

F-212


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />

Kumulierte Abschreibungen<br />

Restbuchwerte<br />

01.12.2009 Zugang Abgang 30.11.2010 30.11.2010 30.11.2009<br />

€ € € € € €<br />

3.016.301,27 6.401.714,40 0,00 9.418.015,67 23.739.991,53 22.590.556,17<br />

3.016.301,27 6.401.714,40 0,00 9.418.015,67 23.739.991,53 22.590.556,17<br />

115.197,64 13.156,27 0,00 128.353,91 6.461,00 15.615,00<br />

385.319,51 102.838,00 0,00 488.157,51 982.939,00 1.085.776,98<br />

500.517,15 115.994,27 0,00 616.511,42 989.400,00 1.101.391,98<br />

939.399,47 83.691,72 0,00 1.023.091,19 536.474,82 424.014,82<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 194.100,77 0,00<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 24.410,00 23.532,80<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 137.531,86 137.182,64<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 356.042,63 160.715,44<br />

1.439.916,62 199.685,99 0,00 1.639.602,61 1.881.917,45 1.686.122,24<br />

F-213


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

HGB Anhang der WILEX AG, München<br />

für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010<br />

(nachfolgend Geschäftsjahr 2010)<br />

1. Vorbemerkungen<br />

Die Gesellschafterversammlung <strong>vom</strong> 14. Dezember 2000 hat mit Nachtrag <strong>vom</strong> 28. Februar 2001 die<br />

formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft beschlossen. Seit dem 13. November<br />

2006 ist WILEX an der Frankfurter Wertpapierbörse im Regulierten Markt / Prime Standard notiert.<br />

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 III HGB.<br />

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften im Sinne<br />

des § 267 III HGB geltenden Vorschriften aufgestellt.<br />

Die Berichterstattung erfolgt in Euro (EUR beziehungsweise €). Durch die kaufmännische Rundung exakter<br />

Zahlen können sich Differenzen ergeben.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.<br />

Am <strong>25.</strong> Oktober 2010 wurde die WILEX Inc., eine 100%ige Tochtergesellschaft der WILEX AG, mit<br />

Sitz in Cambridge, MA, USA, neu gegründet. Mit der am 17. November 2010 getroffenen Vereinbarung<br />

zur Übernahme der Oncogene Science, einer ehemaligen Geschäftseinheit der Siemens Healthcare Diagnostics<br />

Inc., hat der Geschäftsbetrieb begonnen. Die neue Geschäftseinheit, die zum Bilanzstichtag<br />

zehn Mitarbeiter beschäftigt und deren funktionale Währung der US-Dollar (USD) ist, wird sich ausschließlich<br />

auf Produktion, Marketing und Vertrieb der bei Oncogene Science entwickelten diagnostischen<br />

Assays an bestehende und neue Kunden in der Pharmaindustrie und an Referenzlaboratorien konzentrieren.<br />

Das Geschäftsjahr der WILEX Inc. umfasst, kongruent zum Geschäftsjahr der WILEX AG,<br />

den Zeitraum <strong>vom</strong> 1. Dezember bis zum 30. November eines Jahres. Geschäftsführer sind Herr Prof. Dr.<br />

Olaf G. Wilhelm (Vorsitzender der Geschäftsleitung) und Herr Peter Llewellyn-Davies (Geschäftsführer<br />

Finanzen).<br />

Der nach IFRS veröffentlichte Konzernabschluss hat gemäß § 315 a HGB in Verbindung mit § 291 HGB<br />

befreiende Wirkung für die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB.<br />

F-214


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Der Jahresabschluss der WILEX AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des<br />

Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der einschlägigen Bestimmungen des Aktiengesetzes aufgestellt.<br />

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde, wie schon in den Geschäftsjahren 2008 und 2009, Gebrauch von<br />

dem Wahlrecht zum Ansatz von Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs im Sinne<br />

des § 269 HGB gemacht. Dazu gehören alle Aufwendungen, die nicht anlässlich der erstmaligen Ingangsetzung,<br />

sondern einer Erweiterung des Geschäftsbetriebes im Geschäftsjahr 2010 angefallen sind.<br />

Die Entwicklungstätigkeit der WILEX AG zielt in Bezug auf den Produktkandidaten REDECTANE®<br />

(Diagnostikum) auf die Aufnahme eines neuen Produktes oder einer Produktgruppe in das Portfolio und<br />

die Erschließung neuer Märkte ab. Durch die Entwicklung neuer Medikamenten- bzw. Diagnosetypen bis<br />

zur Marktzulassung werden das Produktportfolio und die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft erweitert,<br />

mit dem Ziel, zusätzliche Umsatzerlöse zu generieren. Die konkrete Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

im Sinne des § 269 HGB stellt dabei die Entwicklung des Diagnostikums REDECTANE®, welches wiederum<br />

den ftir RENCAREX® (Therapeutikum) entwickelten Antikörper sowie die Daten der umfangreicheren<br />

Phase III-Studie zur beabsichtigten Zulassung benötigt, sowie die vorbereitenden Maßnahmen<br />

zum Aufbau einer Vertriebsorganisation dar. Die in 2008 aktivierten Beträge werden seit 2009, die in<br />

2009 aktivierten Beträge seit 2010 mit mindestens 25% der jeweils aktivierten Summe abgeschrieben, so<br />

dass eine vollständige Abschreibung des Aktivpostens spätestens nach vier Jahren erfolgt. Beginnend mit<br />

dem Start des neuen Geschäftsjahres im Dezember 2010 werden analog dieser Systematik mindestens<br />

25 % dieser in 2010 aktivierten Summe pro Jahr abgeschrieben.<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert<br />

um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer<br />

der Vermögensgegenstände linear vorgenommen:<br />

Software:<br />

Lizenzen:<br />

Laborausstattung :<br />

Sonstige Geschäftsausstattung:<br />

3 Jahre<br />

12,5 bis 20 Jahre<br />

8 bis 14 Jahre<br />

3 bis 23 Jahre<br />

Mit Wirkung des 1. Januar 2008 und der Neuregelung der Handhabe der GWG wurden Zugänge mit Anschaffungskosten<br />

zwischen 150 € und 1.000 € im Anlagenspiegel als Sammelposten erfasst und auffünf<br />

Jahre linear abgeschrieben. Dieses Verfahren wurde auch in 2010 beibehalten.<br />

Als Anteile an verbundenen Unternehmen wird die Einlage der WILEX AG an der neu gegründeten<br />

Tochtergesellschaft WILEX Inc. innerhalb der Finanzanlagen klassifiziert Die Einlage betrug 270 Tsd.<br />

US-Dollar und wurde unter Berücksichtigung eines stichtagsgenauen Wechselkurses bilanziert.<br />

F-215


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Die Zugangsbewertung der Beteiligung erfolgte zu Anschaffungskosten. Beim Jahresfehlbetrag der <strong>Wilex</strong><br />

Inc. handelt es sich um Anlaufverluste. Zum Bilanzstichtag war daher keine außerplanmäßige Abschreibung<br />

erforderlich.<br />

Die sonstigen Ausleihungen entsprechen dem angesetzten Aktivwert einer Rückdeckungsversicherung.<br />

Diese wurde im Zuge einer Pensionszusage für einen Geschäftsführer (dem heutigen Vorstandsvorsitzenden)<br />

als Teil einer Gehaltsumwandlung abgeschlossen. Als Sicherheiten wird ein von WILEX an den<br />

Vermieter gestelltes Mietkautionskonto klassifiziert, das für den Zugriff gesperrt ist.<br />

Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips<br />

angesetzt. Vorräte des Labors an Chemikalien und sonstigen Verbrauchsmaterialien<br />

wurden zu Anschaffungspreisen angesetzt. Die Bewertung erfolgt gemäß dem Festwertverfahren nach<br />

§ 240 (3) HGB. Die Vorräte bestehen lediglich aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, sind von nachrangiger<br />

Bedeutung und schwanken in Wert, Umfang und Zusammensetzung nur unwesentlich. Die letzte Bestandsaufnahme<br />

erfolgte in 2009, was gemäß dem vorgeschriebenen Turnus von drei Jahren keine Inventur<br />

in 2010 erforderlich macht.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Forderungen in<br />

Fremdwährung werden zum Bilanzstichtag ggf. zu einem niedrigeren Wechselkurs bewertet. Erkennbare<br />

Ausfallrisiken liegen nicht vor, Einzelwertberichtigungen waren somit nicht zu bilden.<br />

Ein Darlehen der WILEX AG gegenüber der Tochtergesellschaft WILEX Inc. wird als Forderung gegen<br />

verbundene Unternehmen bilanziert. Dieses Darlehen wurde zur Finanzierung der Übernahme der Oncogene<br />

Science gewährt und ist verzinslich.<br />

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert bewertet.<br />

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Vorauszahlungen für Dienstleister und Versicherungen.<br />

Die Pensionsrückstellung wird mit dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung angesetzt, da der<br />

steuerliche Teilwert niedriger ist und der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung bei Eintritt des Todesfalles<br />

auszuzahlen ist.<br />

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend<br />

Rechnung getragen.<br />

Verbindlichkeiten werden mit ihren Nominalbeträgen oder mit dem höheren Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />

Die Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden ggf. mit einem höheren Wechselkurs bewertet.<br />

F-216


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten ausschließlich Fördergelder des US-amerikanischen<br />

Verteidigungsministeriums Department of Defense (DoD). Der passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

wird entsprechend dem Anfall der Aufwendungen für die geforderte Studie und dem Studienfortschritt<br />

anteilig aufgelöst. Solange die Kosten für die Studien noch nicht als Aufwand erfasst sind, werden die<br />

Zahlungen als passive Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert. Die Minderung dieses Postens erfolgt<br />

gemäß dem Projektfortschritt und wird als sonstiger betrieblicher Ertrag ergebniswirksam ausgewiesen.<br />

Im Vergleich zum Vorjahr wird keine Abgrenzung der Meilensteinzahlung aus dem im Juni 2008 abgeschlossenen<br />

Lizenzvertrag mit dem belgischen Pharmauntemehmen Ion Beam Applications S.A., BrüsseI,<br />

Belgien, (IBA) mehr bilanziert, da die Studie unterjährig beendet wurde und sämtliche Erträge ergebniswirksam<br />

erfasst wurden.<br />

3. Aktienoptionsplan<br />

Stock Option Plan 2005<br />

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 8. September 2005 einen neuen Stock Option Plan<br />

(Stock Option Plan 2005) für Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder der WILEX AG beschlossen und ein<br />

entsprechendes neues bedingtes Kapital II in Höhe von bis zu 1.289.157,00 € geschaffen. Die Zahl der<br />

Optionen ist auf 1.289.157 beschränkt.<br />

Der Umfang der Optionsrechtseinräumung für die einzelnen Begünstigten hängt u. a. von der jeweiligen<br />

Dauer der Firmenzugehörigkeit und der firmeninternen Funktion ab. Die Optionen haben eine Laufzeit<br />

von bis zu zehn Jahren <strong>vom</strong> Zeitpunkt der Gewährung an.<br />

Alle ausgegebenen Optionsrechte werden spätestens nach Ablauf von vier Jahren gerechnet ab dem Optionszuteilungsstichtag<br />

unverfallbar. Eine Unverfallbarkeit tritt innerhalb der Vier-Jahres-Frist proportional<br />

bezogen auf die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Aktienoptionen jeweils am letzten Kalendertag<br />

des Monats Februar sowie am 31. Mai, 31. <strong>August</strong> und 30. November eines jeden Geschäftsjahres nach<br />

dem Optionszuteilungsstichtag ein. Bei Handelsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse am 13.<br />

November 2006 wurden darüber hinaus 50% aller zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Aktienoptionen mit<br />

Ablauf des ersten Handelstages unverfallbar. Ferner werden alle Optionsrechte im Falle eines Change of<br />

Control unverfallbar.<br />

Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen ist, dass (i) die Aktien der Gesellschaft an einer inoder<br />

ausländischen Wertpapierbörse gehandelt werden ("Listing") und (ii) der Mittelwert der Schlusskurse<br />

für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung an den letzten zehn Handelstagen an dieser inoder<br />

ausländischen Wertpapierbörse vor Ablauf der Wartezeit gemäß § 4 Abs. (1) und Abs. (2) dieser<br />

Optionsbedingungen oder jederzeit danach an zehn aufeinander folgenden Handelstagen dieser Wertpa-<br />

F-217


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 201O! Anhang<br />

pierbörse ("Referenzkurs") den Ausübungspreis um mindestens 10% übersteigt. Abweichend hiervon ist<br />

im Falle einer Ausgabe der Aktienoptionen vor dem Ersten Handelstag Voraussetzung für die Wirksamkeit<br />

der Ausübung der Aktienoptionen, dass (i) ein Listing stattgefunden hat und (ii) der Referenzkurs -<br />

bzw. im Falle eines Change of Contro1 der auf je eine Aktie bezogene Erwerbspreis - den in der letzten<br />

dem Ausgabetag vorausgehenden Kapitalerhöhung der Gesellschaft erzielten Erwerbspreis je Aktie (geringster<br />

Ausgabebetrag zzgl. gesellschafts- und schuldrechtliches Agio) um mindestens 10% übersteigt.<br />

Der Ausübungspreis zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft entspricht (i) für den Fall einer Ausgabe<br />

der Aktienoptionen vor dem Ersten Handelstag 80% des in der letzten dem Ausgabetag vorausgehenden<br />

Kapitalerhöhung der Gesellschaft erzielten Erwerbspreises je Aktie (geringster Ausgabebetrag zzgl. gesellschafts-<br />

und schuldrechtliches Agio) oder (ii) für den Fall einer Ausgabe der Aktienoptionen am oder<br />

nach dem Ersten Handelstag dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft<br />

gleicher Ausstattung an den letzten zehn Handelstagen einer in- oder ausländischen Wertpapierbörse, an<br />

welcher diese Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, vor dem Tag der Ausgabe der Aktienoptionen<br />

(Tag der Annahme der Optionsangebots der Gesellschaft durch den Berechtigten), mindestens aber dem<br />

auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals.<br />

Im abgeschlossenen Geschäftsjahr wurden 85.007 neue Aktienoptionen an Mitarbeiter ausgegeben. Es<br />

sind keine Optionen verfallen und 1.650 Optionen durch Ausscheiden von Mitarbeitern zurück gegeben<br />

worden. Ausübungen von Aktienoptionen wurden nicht vorgenommen. Damit sind zum Geschäftsjahresultimo<br />

986.491 Optionsrechte (729.335 für Vorstandsmitglieder bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder und<br />

257.156 für Mitarbeiter) ausgegeben. Nach Ablauf der durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung<br />

Aktienoptionsprogramme aufzulegen oder Aktienoptionen zu gewähren, können derzeit keine neuen<br />

Aktienoptionen ausgegeben werden.<br />

4. Bewertung Aktienoptionen<br />

Die Bewertung der ausgegebenen Aktienoptionen in Anlehnung an IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung zog<br />

einen Personalaufwand in Höhe von 470 Tsd. € nach sich, der gegen die Kapitalrücklage gebucht wurde.<br />

Die Aktienoptionen wurden anhand eines Binomialmodells berechnet. Der Ausgleich erfolgt in Eigenkapitalinstrumenten.<br />

Für die Berechnung der mittlerweile acht ausgegebenen Tranchen wurden verschiedene Modellparameter<br />

sowie erwartete Fluktuationswerte verwendet:<br />

• Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag: 10 Jahre<br />

• Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten: 24 bis 48<br />

• Ausübungspreis der Option: Je nach Ausgabe- und Annahmedatum des Begünstigten zwischen<br />

4,10 € und 4,34 €<br />

F-218


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

• Keine Dividendenrendite<br />

• Risikoloser Zinssatz für die einzelnen Laufzeiten: 2,86% bis 4,15%<br />

• Erwartete Volatilität hergeleitet aus einer Vergleichsgruppe ähnlich strukturierter Biotechnologie-Unternehmen<br />

für die Tranchen I bis 7<br />

• Laufzeitadäquate historische Volatilitäten der <strong>Wilex</strong> AG für die Tranche 8<br />

• Erwartete Fluktuation der Optionsinhaber: Abhängig von Stellung im Unternehmen und basierend<br />

auf Erfahrungswerten zwischen 0% und 10%<br />

Die erwartete Laufzeit der Optionen basiert auf der Einschätzung, dass die Aktienoptionen möglichst<br />

schnell ausgeübt werden.<br />

Die zukünftige Volatilität während der erwarteten Laufzeit der Aktienoptionen wurde bis zur Tranche 7<br />

auf Basis laufzeitadäquater historischer Volatilitäten einer Peer Group vergleichbarer Unternehmen aus<br />

dem Sektor Biotechnologie unter Berücksichtigung der zukünftigen erwarteten Kursentwicklung der Gesellschaft<br />

geschätzt. Darauf wurde zurückgegriffen, da die Gesellschaft erst seit dem 13. November 2006<br />

börsennotiert ist und somit keine laufzeitadäquate eigene historische Volatilität bei Ausgabe der Aktienoptionen<br />

vorweisen konnte. Für die am 30.09.2010 (Optionszuteilungsstichtag) gewährten Optionen der<br />

Tranche 8 wurden hingegen laufzeitadäquate historische Volatilitäten der <strong>Wilex</strong> AG verwendet.<br />

Die erwartete Fluktuation basiert auf einer Schätzung des Managements und wird zu jedem Stichtag auf<br />

der Basis historischer und aktueller Daten zur Fluktuation angepasst.<br />

Mit Eintragung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister am 4. Dezember 2009 wurde der<br />

Ausübungspreis für alle bis zum Bilanzstichtag ausgegebenen Aktienoptionen nach § 7 Abs. 1 (i) des<br />

Stock Option Plans 2005 auf einheitlich 4,10 €, den innerhalb der Kapitalerhöhung festgesetzten Bezugspreis,<br />

reduziert. Diese Anpassung des Ausübungspreises zog einen zusätzlichen Personalaufwand für die<br />

Bewertung von Aktienoptionen nach sich. Der Gesamtaufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen<br />

betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 470 Tsd. €.<br />

5. Angaben zur Bilanz<br />

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 ist dem auf den Seiten 27/28 beigefügten<br />

Anlagenspiegel zu entnehmen.<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände setzen sich zum einen aus erworbener Software (6 Tsd. €)<br />

und zum anderen aus Lizenzen (983 Tsd. €), auf die im Folgenden näher eingegangen wird, zusammen.<br />

F-219


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

(i) Im Geschäftsjahr 2004 wurde mit Centocor, Inc., Malvern, PA, USA, eine Optionsvereinbarung zum<br />

Rückerwerb der US-amerikanischen Vermarktungsrechte an RENCAREX® geschlossen. Der Kaufpreis<br />

für die Vermarktungsrechte wurde in 2004 als Immaterieller Vermögens gegenstand (Lizenz) aktiviert.<br />

Die Abschreibungsdauer beträgt 17,5 Jahre. Dies entspricht der restlichen Laufzeit des Patentschutzes an<br />

RENCAREX®.<br />

(ii) Im Juni 2006 wurde ein Lizenzierungsabkommen zwischen WILEX und der Firma Genentech Inc.,<br />

South San Francisco, CA, USA, abgeschlossen. Genentech ist im Besitz eines Patents, welches unter anderem<br />

ein Verfahren schützt, das zur späteren Herstellung von RENCAREX® unabdingbar ist. Daher erwarb<br />

WILEX für den Antikörper RENCAREX® eine nicht exklusive Lizenz an dem so genannten "Cabilly<br />

II-Patent", mit dem Recht, Unterlizenzen vergeben zu können.<br />

Die Lizenzgebühr wurde im Juni 2006 in Höhe des Barwertes als Immaterieller Vermögensgegenstand<br />

aktiviert und wird linear bis Dezember 2018, dem Auslaufen des zugrunde liegenden Patents (US Patent<br />

No. 6,331,415 mit Ursprung 18. Dezember 2001), abgeschrieben. Die Lizenzgebühr ist in mehreren<br />

Tranchen zu begleichen.<br />

Derzeit sind keine Zahlungen mehr durch WILEX zu leisten. Im Falle der amerikanischen Marktzulassung<br />

von RENCAREX® durch die FDA entsteht jedoch eine weitere Verpflichtung in Form einer Meilensteinzahlung.<br />

Dieser Betrag erhöht im Zeitpunkt der Marktzulassung die Anschaffungskosten der Lizenz<br />

und wird über die verbleibende Nutzungsdauer abgeschrieben. Darüber hinaus sind noch Tantiemenzahlungen,<br />

basierend auf dem jährlichen Nettoumsatz mit dem Produkt RENCAREX®, vereinbart.<br />

Das US-Patentamt bestätigte das Cabilly lI-Patent im Mai 2009 als rechtskräftig. Inzwischen ist jedoch<br />

eine erneute rechtliche Auseinandersetzung anhängig, welche noch nicht abgeschlossen ist. Sollte das Patent<br />

am Ende für nichtig erklärt werden, muss WILEX möglicherweise zukünftig keine Zahlungen mehr<br />

leisten. Wenn diese Situation einträte, müsste die Gesellschaft diesen immateriellen Vermögens wert abschreiben.<br />

(iii) Im Februar 2007 hat WILEX die Option auf den Erwerb eines Patentportfolios der Dendreon Corporation,<br />

Seattle, W A, USA, ausgeübt. Das Portfolio umfasst sämtliche Patente und Patentanmeldungen<br />

von Dendreon für uPA-Inhibitoren. Damit wird die nachfolgende klinische Entwicklung der zweiten Generation<br />

von uPA-Inhibitoren (Programme WX-77x), die sich in der Erforschung befinden, umfassender<br />

abgesichert. Die Patentgebühr wurde im Februar 2007 in Höhe des Barwertes als Immaterieller Vermögensgegenstand<br />

aktiviert und wird linear bis Dezember 2020, dem Auslaufen des zugrunde liegenden Patents,<br />

abgeschrieben. Die Lizenzgebühr wurde in zwei Tranchen beglichen. Sofern die Programme WX-<br />

77x in die klinische Forschung eintreten, würden weitere Meilensteine zur Zahlung fällig.<br />

Sachanlagen beziehen sich auf aktivierte Laborgeräte (465 Tsd. €), Laboreinrichtungen (15 Tsd. €) und<br />

sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung (56 Tsd. €).<br />

F-220


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Innerhalb der Finanzanlagen werden erstmals Anteile an verbundenen Unternehmen aufgeführt (194<br />

Tsd. €), welche die Anschaffungskosten der Beteiligung an der WILEX Inc. darstellen (vergleiche Anmerkung<br />

1). Im Rumpfgeschäftsjahr 2010 erwirtschaftete die WILEX Inc. einen Jahresfehlbetrag in Höhe<br />

von 74 Tsd. US-Dollar (56 Tsd. €). Das Eigenkapital der neuen Gesellschaft beträgt 196 Tsd. USD<br />

(148 Tsd. €).<br />

Zudem wird der Aktivwert einer Rückdeckungsversicherung (24 Tsd. €) als sonstige Ausleihung bilanziert.<br />

Als Sicherheiten wird ein von WILEX an den Vermieter gestelltes Mietkautionskonto in Höhe von<br />

138 Tsd. € klassifiziert.<br />

Bei den Vorräten (34 Tsd. €) handelt es sich um Rohstoffe für den Bereich Forschung und Entwicklung<br />

und dabei vornehmlich um chemische Stoffe für das Labor.<br />

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Weiterberechnungen ggü. Kooperationspartnern<br />

(40 Tsd. €). Alle Forderungen besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.<br />

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten ein Darlehen (444 Tsd. € bisher abgerufen)<br />

sowie eine Intercompany-Forderung gegenüber der WILEX Inc. (1 Tsd. €). Der WILEX Inc. wurde<br />

durch die WILEX AG ein verzinsliches Darlehen (Kontokorrent bzw. Kreditlinie) gewährt, um die Finanzierung<br />

der Tochtergesellschaft zu sichern, solange sich die WILEX Inc. noch nicht aus eigenen erwirtschafteten<br />

Zahlungsströmen finanzieren kann. Das Darlehen ist auf einen Betrag in Höhe von 835<br />

Tsd. USD begrenzt und läuft bis zum 30. November <strong>2011</strong>. Die Verzinsung beträgt 6,00% pro Jahr.<br />

Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich aus Forderungen für Umsatzsteuer (112 Tsd. €), Forderungen<br />

für Körperschaftsteuer (4 Tsd. €), interne Vorschüsse für Reisekosten (2 Tsd. €), sowie F orderungen<br />

sonstiger Leistungen (ohne Kontokorrent) in Höhe von 8 Tsd. € zusammen und haben allesamt<br />

eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.<br />

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten verringerten sich im Zuge der Aufwendungen<br />

für die laufenden Forschungsprojekte und der geringeren Mittelzuflüsse zum Bilanzstichtag auf<br />

1.766 Tsd. €.<br />

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind größtenteils auf Vorauszahlungen für Dienstleister im<br />

Kontext klinischer Studien (1.066 Tsd. €) sowie Versicherungen (42 Tsd. €) zurückzuführen.<br />

Das Grundkapital per 30. November 2010 besteht aus 18.413.035 auf den Inhaber lautenden Stückaktien<br />

mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie. Das Grundkapital der<br />

WILEX AG stieg somit infolge der Kapitalerhöhungen am 04. Dezember 2009 um 2.177 Tsd. € und 05.<br />

<strong>August</strong> 2010 um 2.455 Tsd. € an (jeweils Datum der Eintragung ins Handelsregister).<br />

F-221


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010! Anhang<br />

Zum Bilanzstichtag 30. November 2010 beträgt die Kapitalrücklage 131.300 Tsd. €, deren Erhöhung im<br />

Vergleich zum Vorjahr auf die Kapitalerhöhungen (14.360 Tsd. €) sowie die Bewertung der Aufwendungen<br />

aus dem Aktienoptionsprogramm (470 Tsd. €) zurückzuführen ist. Die kumulierten Verluste seit<br />

Beginn der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Jahre 1997 belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf<br />

127.386 Tsd. €, wovon 104.632 Tsd. € aus dem letzten Geschäftsjahr auf neue Rechnung vorgetragen<br />

wurden und 22.754 Tsd. € in diesem Geschäftsjahr als Jahresfehlbetrag angefallen sind.<br />

Sonstige Rückstellungen (3.829 Tsd. €) wurden für ausstehende Rechnungen (1.659 Tsd. €), für das<br />

Mitarbeiter-Boni-Programm (1.336 Tsd. €), für Urlaubs ansprüche (269 Tsd. €), für Jubiläumsverpflichtungen<br />

(84 Tsd. €), für Mietzahlungen (64 Tsd. €) für Rechts- und Beratungskosten einschl. Patentkosten<br />

(244 Tsd. €), interne Jahresabschlusskosten (44 Tsd. €), Berufsgenossenschaft (28 Tsd. €) sowie für Jahresabschluss-<br />

und Prüfungskosten (101 Tsd. €) gebildet.<br />

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2.136 Tsd. €) setzen sich aus Bezügen von<br />

Rohstoffen lmd insbesondere Leistungen, sowie Leasingverbindlichkeiten zusammen. Die Verbindlichkeiten<br />

mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 2.054 Tsd. €. Über den Zeitraum von einem Jahr hinaus<br />

bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 82 Tsd. €, welche die langfristigen Leasingverbindlichkeiten<br />

darstellen. Als sonstige Verbindlichkeiten (125 Tsd. €) werden Außenstände für Lohn- und Kirchensteuer<br />

(117 Tsd. €) sowie Sozialabgaben (8 Tsd. €) gekennzeichnet. Alle derartigen Verbindlichkeiten<br />

werden innerhalb eines Jahres fällig.<br />

Im <strong>August</strong> 2003 erhielt die WILEX AG die Zusage über Fördergelder aus dem Brustkrebs­<br />

Forschungsprogramm des DoD in Höhe von insgesamt rund 4.000 Tsd. US-Dollar. Die Fördergelder<br />

wurden über einen Zeitraum von vier Jahren ausgezahlt und zwar vierteljährlich im Voraus. Des Weiteren<br />

wurde in 2006 die weitere Zahlung von 1.000 Tsd. US-Dollar für spätere Forschungsprojekte zugesagt.<br />

Diese Zahlungen gingen WILEX inzwischen vollständig zu. Die Fördergelder des DoD werden unter<br />

den sonstigen betrieblichen Erträgen im Verhältnis der bis zum Stichtag aufgelaufenen Aufwendungen<br />

zum insgesamt erwarteten Aufwand für die klinische Studie ausgewiesen (Percentage-of­<br />

Completion-Methode ).<br />

Der Restsaldo der geleisteten Vorauszahlungen des DoD verbleibt auf dem Konto der Passiven Rechnungsabgrenzung<br />

mit 700 Tsd. €.<br />

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Transaktionsstichtag<br />

bzw. mit dem niedrigeren bzw. höheren Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.<br />

F-222


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

6. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Im Geschäftsj ahr 2010 sind andere aktivierte Eigenleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung in<br />

Höhe von 7.551 Tsd. € aufgeführt. Im Einzelnen wurden die dem Produktkandidat REDECTANE® im<br />

betrachteten Zeitraum zurechenbaren Kosten, interner und externer Art, aktiviert:<br />

• Aufwendungen für die Durchführung der klinischen Studien, einschließlich der vorklinischen<br />

Aufwendungen (extern 4.550 Tsd. € / intern 931 Tsd. €)<br />

• Aufwendungen der Antikörper-Herstellung (extern 1.349 Tsd. € / intern 116 Tsd. €)<br />

• Regulatorische Kosten der Zulassung (extern 165 Tsd. € I intern 180 Tsd. €)<br />

Durch die Nutzung des für das Therapeutikum RENCAREX® entwickelten Antikörpers sowie die Nutzung<br />

des größeren Umfanges der Phase III-Studie mit RENCAREX®, die jeweils für den Kontext der beabsichtigten<br />

Zulassung von REDECTANE® unabdingbar sind, wurden auch Aufwendungen aktiviert, die<br />

REDECTANE® nur mittelbar zuordenbar sind.<br />

Des Weiteren sind Kosten für den Unternehmensbereich Geschäftsentwicklung (intern 260 Tsd. €), welche<br />

insbesondere Personal- und Reisekosten beinhalten, aktiviert, da sie die Vermarktung des Produkttypen<br />

REDECTANE®bezwecken. Relevante interne Forschungsaufwendungen (Personalkosten, Reisekosten<br />

und sonstige interne Kosten) für REDECTANE® und RENCAREX® werden nach tatsächlichem Aufkommen<br />

im Geschäftsjahr 2010 ebenfalls den Erweiterungskosten zugerechnet.<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.731 Tsd. € enthalten im Wesentlichen Erträge aus<br />

dem Zuschuss des US-Verteidigungsministeriums bzw. der Meilensteinabgrenzung IBA (976 Tsd. €) und<br />

der Auflösung von Rückstellungen (618 Tsd. €). Da unterjährig die klinische Studie mit REDECTANE®<br />

beendet wurde und inzwischen sämtliche Erträge ergebniswirksam erfasst sind, ist die Abgrenzung der<br />

Meilensteinzahlung von IBA beendet.<br />

Der Personalaufwand betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 7.288 Tsd. € und setzt sich aus Gehältern<br />

(6.023 Tsd. €) und Sozialabgaben einschließlich Aufwendungen für Altersversorgung (795 Tsd. €) sowie<br />

dem AufWand aus der Bewertung von Aktienoptionen (470 Tsd. €; vergleiche Anmerkung 4) zusammen.<br />

Die Abschreibungen in Höhe von 6.601 Tsd. € summieren sich aus Abschreibungen auf immaterielle<br />

Vermögensgegenstände (116 Tsd. €) und Abschreibungen auf Sachanlagen (83 Tsd. €) sowie Abschreibungen<br />

auf die Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs (6.402 Tsd. €). Die Erweiterungsaufwendungen<br />

wurden in 2008 erstmals aktiviert und werden pro Geschäftsjahr zu einem Viertel<br />

abgeschrieben.<br />

F-223


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen fallen für die Durchführung von klinischen Studien (9.874 Tsd.<br />

€), für die vorklinische Forschung (2.644 Tsd. €) sowie für Produktion von Antikörpern und niedermolekularen<br />

Wirkstoffen (722 Tsd. €) an. Des Weiteren schlagen Raumkosten (678 Tsd. €), Rechts- und Beratungskosten<br />

(2.180 Tsd. €), Kurierdienste (54 Tsd. €), Reisekosten (323 Tsd. €), Marketing (227 Tsd.<br />

€), Versicherungen und Beiträge (153 Tsd. €) sowie Labor- und Chemiebedarf (169 Tsd. €) und sonstige<br />

betriebliche Kosten (1.137 Tsd. €) zu Buche.<br />

Die Zinsen und ähnlichen Erträge ergeben sich im Wesentlichen aus der Verzinsung des Bestandes an<br />

flüssigen Mitteln während des gesamten Geschäftsjahres (25 Tsd. €) sowie Zinsen aus verbundenen Unternehmen<br />

(1 Tsd. €).<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen (9 Tsd. €) beinhalten den Zinsanteil eines Finanzierungsleasings<br />

(5 Tsd. €) sowie zinsähnliche Aufwendungen (4 Tsd. €).<br />

7. Sonstiges<br />

a) Leasing, Garantien und finanzielle Verpflichtungen<br />

Die Anschaffung eines Laborgerätes (Massenspektrometer) erfolgte in 2010 über eine Finanzierungsleasing-Vereinbarung<br />

innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten mit Aktivierung und kontinuierlicher Abschreibung<br />

des Beschaffungswertes in Höhe von 178 Tsd. € im Sachanlagevermögen. Der gezahlte Zinsanteil<br />

in Höhe von 5 Tsd. € wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter " Zinsen und ähnliche<br />

Aufwendungen" aufgeführt. Für die Leasingvereinbarung ist keine Kaution gestellt worden.<br />

Folgende Verpflichtungen entstehen WILEX aus dem Finanzierungsleasing in den kommenden Perioden:<br />

Verpflichtungen aus Finanzierungs- bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre nach 5 Jahren Insgesamt<br />

leasinaverhältnissen (Laborausstattung) zum in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />

30.11.2010 64 86 0 150<br />

Die Gesellschaft hat Labor- und Geschäftsausstattung auch im Rahmen von Operating­<br />

Leasingverhältnissen gemietet, die bis 2012 zu unterschiedlichen Zeiten auslaufen. Alle zurzeit genutzten<br />

Büro- und Laborräume sind bis Ende März 2012 gemietet. Der Mietvertrag enthält bis einschließlich<br />

2009 pro Jahr einen mietkostenfreien Monat. Dazu wird die Gesamtmietsumme pro Geschäftsjahr auf<br />

zwölf Monate gleichmäßig abgegrenzt. Die Kosten für Geschäfts- und Laborausstattung sowie für BÜfound<br />

Laborräume aus den Operating-Leasingverhältnissen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen<br />

mit den Verpflichtungen aus dem Leasing von Geschäftswagen als sonstiger Aufwand in folgender<br />

Höhe erfasst:<br />

F-224


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 ! Anhang<br />

Aufwand aus 0 in Tsd. €<br />

2010 678<br />

WILEX hat ein Bankkonto in Höhe von 138 Tsd. € als Kaution für den Vermieter verpfandet. Andere<br />

Garantien bestehen nicht.<br />

Die künftigen jährlichen Mindestzahlungen aus Miet- und Leasingverhältnissen setzen sich folgendermaßen<br />

zusammen:<br />

Verpflichtungen zum 30.11.2010 bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt<br />

in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />

Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume 637 214 0 851<br />

Verpflichtungen aus Operating-<br />

Leasingverhältnissen (Labor- und sonstige<br />

Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) 58 67 0 124<br />

694 280 0 975<br />

Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus dem Erwerb von Lizenzen in Höhe von mindestens 2.500<br />

Tsd. USD, deren Fälligkeit bei Erreichung von bestimmten Meilensteinen eintritt.<br />

Zum 30. November 2010 bestanden keine nach § 251 HGB angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.<br />

Intercompany-Darlehen zwischen WILEX AG und <strong>Wilex</strong> Inc - Angabe gemäß § 285 Nr. 3a HGB-<br />

Der WILEX Inc. wurde durch die WILEX AG ein verzinsliches Darlehen (Kontokorrent bzw. Kreditlinie)<br />

gewährt, um die Finanzierung der Tochtergesellschaft zu sichern, solange sich die WILEX Inc. noch<br />

nicht aus eigenen erwirtschafteten Zahlungsströmen finanzieren kann. Das Darlehen ist auf einen Betrag<br />

in Höhe von 835 Tsd. USD begrenzt und läuft bis zum 30. November <strong>2011</strong>. Die Verzinsung beträgt<br />

6,00% pro Jahr.<br />

b) Mitarbeiter<br />

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 71 Mitarbeiter (Angestellte), davon im Bereich Forschung<br />

und Entwicklung 51 Mitarbeiter und 20 in der Verwaltung Geweils durchschnittlich). Die Zahlen<br />

verstehen sich inklusive der Vorstandsmitglieder.<br />

c) Organe und Vergütung<br />

Vorstand<br />

Die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands der WILEX AG sind:<br />

Prof. Dr. OlafG. Wilhelm, Vorstandsvorsitzender<br />

F-225


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Dr. Paul Bevan, Vorstand für Forschung und Entwicklung<br />

Peter Llewellyn-Davies, Vorstand für Finanzen<br />

Dr. Thomas Borcholte, Vorstand für Geschäftsentwicklung<br />

Vergütung des Vorstands<br />

Die Vergütung des Vorstands wurde bis 31. <strong>August</strong> 2009 <strong>vom</strong> Personalausschuss festgelegt und wird seit<br />

1. September 2009 in Übereinstimmung mit § 107 Abs. 3 AktG <strong>vom</strong> Aufsichtsratsplenum beschlossen.<br />

Die Vergütung besteht aus den folgenden Komponenten: einer festen Vergütung, sonstigen geldwerten<br />

Vorteilen (Sachbezügen), einem variablen Vergütungsteil sowie einem Beteiligungsprogramm mit langfristiger<br />

Anreizwirkung und Risikocharakter.<br />

Für den Fall der Beendigung einer Vorstandstätigkeit hat kein Vorstandsmitglied einen vertraglichen Anspruch<br />

auf Abfindungszahlungen.<br />

Feste Vergütung und Sachbezüge<br />

Das jährliche Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird für die Laufzeit des Anstellungsvertrages festgelegt<br />

und in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Es orientiert sich an der wirtschaftlichen Lage der WI­<br />

LEX AG sowie am Vergütungsniveau im Wettbewerbsumfeld.<br />

Zusätzlich zu der festen Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder folgende Sachbezüge:<br />

Den Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm, Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies wird<br />

ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Das Vorstandsmitglied Dr. Thomas Borcholte hat keinen Firmenwagen.<br />

Für den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. OlafG. Wilhelm zahlt die WILEX zudem Beiträge für eine Direktversicherung<br />

bis zum gemäß § 40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) zulässigen Höchstbetrag<br />

sowie Beiträge für eine Berufsunfahigkeitsversicherung. Herrn Prof. Wilhelm wurde überdies im Jahr<br />

1999 eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung gewährt, für die eine Rückstellung gebildet<br />

wurde. Die Zuführung zur Pensionsrückstellung ist identisch mit der Erhöhung der Ansprüche aus der<br />

dazugehörigen Rückdeckungsversicherung und betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 877 €. Gegenüber<br />

den anderen Mitgliedern des Vorstands bestehen keine derartigen Verpflichtungen der Gesellschaft.<br />

Für das Vorstandsmitglied Dr. Paul Bevan übernimmt die Gesellschaft zudem die Kosten für bis zu 24<br />

Economy-Class-Flüge von Deutschland nach Großbritannien (Hin- und Rückflug) je Kalenderjahr.<br />

Variable Vergütung<br />

Die variable Vergütung ist davon abhängig, in welchem Umfang persönliche Ziele und Erfolgsziele der<br />

WILEX erreicht wurden. Die erfolgs abhängige Vergütung der Vorstände orientiert sich vor allem an den<br />

Unternehmenszielen und umfasst und bezieht sich auf das Erreichen definierter Meilensteine in der klini-<br />

F-226


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

schen Entwicklung, die Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft und die Performance<br />

der Aktie als Erfolgsziele.<br />

Im Falle von Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm beläuft sich die variable Vergütung auf maximal 75 % des Festgehalts,<br />

für Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies auf maximal 33 % des Festgehalts und für Dr.<br />

Thomas Borcholte auf maximal 31,13 % des Festgehalts. Auf Grund der unterjährigen Anpassung des<br />

Festgehalts von Peter Llewellyn-Davies lag der Maximalbonus im Geschäftsjahr 2010 leicht oberhalb des<br />

angegebenen Wertes, da die Gehaltsanpassung erst im September 2010 wirksam wurde, aber der auf<br />

Grund des erhöhten Festgehalts ebenfalls erhöhte Maximalbonus bereits erstmalig auf das komplette Kalenderjahr<br />

2010 gewährt wurde.<br />

Vergütungskomponente mit Anreizwirkung und Risikocharakter<br />

Die Vergütungskomponente mit Anreizwirkung und Risikocharakter basiert auf dem Aktienoptionsplan<br />

2005, der von der Hauptversammlung am 8. September 2005 beschlossen wurde. In den Geschäftsjahren<br />

2009 und 2010 wurden keine Optionsrechte an den Vorstand ausgegeben. Unter Berücksichtigung der<br />

bereits im Geschäftsjahr 2006 und 2007 ausgegebenen Optionsrechte an Vorstandsmitglieder hielten die<br />

aktiven Mitglieder des Vorstands zum Bilanzstichtag 30. November 2010 insgesamt 719.335 Optionsrechte.<br />

Ein ehemaliges Vorstandsmitglied hielt zum Bilanzstichtag 30. November 2010 insgesamt 10.000<br />

Optionsrechte. Den Mitgliedern des Vorstands konnten unter dem Aktienoptionsplan 2005 insgesamt<br />

900.000 Aktienoptionen gewährt werden. Zwischenzeitlich ist die durch die Hauptversammlung erteilte<br />

Ermächtigung, Aktienoptionsprogramme aufzulegen oder Aktienoptionen zu gewähren, abgelaufen, so<br />

dass derzeit keine neuen Aktienoptionen ausgegeben werden können.<br />

Jede dieser Aktienoptionen berechtigt zum Erwerb einer neuen Aktie gegen Zahlung des Ausübungspreises.<br />

Dieser betrug zum Bilanzstichtag 30. November 2009 im Falle der im Geschäftsjahr 2006 ausgegebenen<br />

Optionen ehemals je 5,52 € und fur die im Geschäftsjahr 2007 ausgegebenen Optionen ehemals je<br />

9,62 € (Tranche 7). Mit Durchführung der Kapitalerhöhung im Dezember 2009 verringerte sich der Ausübungspreis<br />

einer Aktienoption auf Grund der im Aktienoptionsplan 2005 festgelegten Optionsbedingungen<br />

für alle Begünstigten, also sowohl für Mitarbeiter als auch fur Vorstandsmitglieder, auf den im<br />

Rahmen der Kapitalerhöhung festgesetzten Bezugspreis pro Aktie und somit einheitlich auf 4, 10 €.<br />

Die Aktienoptionen können erstmals nach einer Wartezeit von zwei Jahren seit dem Optionszuteilungsstichtag<br />

ausgeübt werden. Sämtliche für den Vorstand ausgegebenen Optionsrechte konnten bis zum Bilanzstichtag<br />

30. November 2009 nur dann ausgeübt werden, wenn der Mittelwert der Schlusskurse der<br />

WILEX-Aktie an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartezeit oder zu irgendeinem<br />

Zeitpunkt danach innerhalb zehn aufeinanderfolgender Börsenhandelstage um mindestens 10 % höher<br />

liegt als der Ausübungspreis von 4,10 €. Entsprechend des reduzierten Ausübungspreises verringerte sich<br />

der Referenzkurs somit auf 4,51 €. Dies bedeutet, dass die Optionsrechte nur dann ausgeübt werden können,<br />

wenn die WILEX-Aktie an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen vor Ausübung einer Aktienoption<br />

mit mindestens 10 % über dem Ausübungskurs in Höhe von 4,10 €, also mit einem Kurs von mindestens<br />

4,51 €, schließt. Bisher wurden keine Aktienoptionen ausgeübt.<br />

F-227


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Die Darstellung der Vorstands vergütung wurde im Geschäftsjahr 2010 geändert. Die gezeigten Gesamtvergütungszahlen<br />

für 2010 enthalten nun die entsprechenden aufwandswirksamen Bonusaufwendungen<br />

für 2010, in vorangegangen Jahren wurden Boni in dem Geschäftsjahr ausgewiesen, in dem sie ausbezahlt<br />

wurden.<br />

Zusammenfassend wurden für die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2010 im Einzelnen folgende<br />

feste und variable Vergütungsbestandteile sowie Sachbezüge ertragswirksam erfasst:<br />

2010 Feste Vergü- Variable Vergü- Sonstige Vergü- Gesamt-<br />

Vorstandsmitglied tung tung 1 tungen (Sach- vergütung<br />

bezüge)<br />

€ € € €<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 260.000 137.800 10.844 408.644<br />

Dr. Paul Bevan 230.000 55.407 11.542 296.949<br />

Peter L1ewellyn-Davies 2 228.250 61.710 13.524 303.484<br />

Dr. Thomas Borcholte 3 220.000 46.570 180 266.750<br />

Gesamt 938.250 301.487 36.090 1.275.827<br />

1 Die exakte variable Vergütung wird in der Regel im folgenden Geschäftsjahr festgesetzt und daraufhin ausbezahlt. Die hier für das<br />

Geschäftsjahr 2010 angegebenen Werte basieren auf Rückstellungen, die aufgrund von Annahmen und Erfahrungswerten ermittelt wurden.<br />

2 Unter Berücksichtigung der für Herrn Llewellyn-Davies vorgenommenen unter jährigen Vertragsanpassung.<br />

3 Herr Dr. Borcholte verzichtete auf den Sachbezug in Form eines Dienstwagens.<br />

Die maximal für das Geschäftsjahr 2009 zu erreichende und die tatsächlich im Geschäftsjahr 2010 ausgezahlte<br />

variable Vergütung wird aus nachstehender Tabelle ersichtlich. Die variable Vergütung für das<br />

Geschäftsjahr 2009 kam 2010 nicht zur Auszahlung. Die Auszahlung wird derzeit freiwillig <strong>vom</strong> Vorstand<br />

zurückgehalten, bis eine nachhaltige Finanzierung des Unternehmens gesichert ist.<br />

Vorstandsmitglied Maximale vari- Tatsächlich im<br />

able Vergütung Geschäftsjahr<br />

für 2009 2010 ausgezahlte<br />

Vergütung für<br />

2009 1<br />

€ €<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 195.000 0<br />

Dr. Paul Bevan 75.900 0<br />

Peter L1ewellyn-Davies 72.600 0<br />

Dr. Thomas Borcholte 68.486 0<br />

Gesamt 411.986 0<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm und Peter Llewellyn-Davies erhalten für die Geschäftsführung der WILEX<br />

Inc. keine Vergütung.<br />

F-228


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Die nachfolgenden Übersichten zeigen die <strong>vom</strong> Vorstand im Verlauf des Berichtsjahres gehaltenen Aktienoptionen<br />

und deren Veränderungen sowie den darauf entfallenden Anteil des Personalaufwandes pro<br />

Begünstigtem:<br />

Vorstandsmitalied 01.12.2009 Zuaänae Verfall Verkäufe 30.11.2010<br />

in Stück in Stück in Stück in Stück in Stück<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 262770 0 0 0 262.770<br />

Dr. Paul Bevan 175.180 0 0 0 175.180<br />

Peter L1ewellyn-Davies 131.385 0 0 0 131.385<br />

Dr. Thomas Borcholte 150.000 0 0 0 150.000<br />

Gesamt 719.335 0 0 0 719.335<br />

Vorstandsmitglied Aufwand in der Zeitwert der<br />

GuV Ontionen *<br />

in € in €<br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 97.451 631.599<br />

Dr. Paul Bevan 64.967 421.066<br />

Pet er Llewellyn-Davies 48.725 3<strong>25.</strong>835<br />

Dr. Thomas Boreholte 153.166 423.469<br />

Gesamt 364.309 1.801.969<br />

* Zum jeweiligen Ausgabedatum.<br />

Herr Dr. Thomas Borcholte ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

DETEK AG, Hannover<br />

NextGen Sciences Ud., Alconbury (Großbritannien)<br />

Position<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member ofthe Board of<br />

Directors)<br />

Alle anderen Mitglieder des Vorstands haben keine Funktionen in Kontrollgremien.<br />

Aufsichtsrat<br />

Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats der WILEX AG sind:<br />

• Prof. Dr. Christof Hettich, Rechtsanwalt und Partner, RITTERSHAUS Rechtsanwälte sowie Geschäftsführer,<br />

dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG (Mitglied des Aufsichtsrats seit<br />

21. Mai 2010 und Aufsichtsratsvorsitzender seit 27. September 2010)<br />

F-229


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

• Dr. Georg F. Baur, Unternehmer (Aufsichtsratsvorsitzender <strong>vom</strong> 21. Mai 2010 bis zum 27. September<br />

2010; stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bis 21. Mai 2010 und seit 27. September<br />

2010)<br />

• Dr. Alexandra Goll, General Partner, TVM Capital GmbH (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende<br />

<strong>vom</strong> 21. Mai 2010 bis zum 27. September 2010)<br />

• Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Geschäftsführer, dievini Hopp BioTech holding<br />

GmbH&Co.KG<br />

• Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Chief Medical Officer und Executive Vice President weltweite Projekte<br />

und Arzneimittelentwicklung, UCB S.A.<br />

• Andreas R. Krebs, Geschäftsführer & Partner, Colognelnvest GmbH ( Mitglied des Aufsichtsrats<br />

seit 21. Mai 2010)<br />

• Dr. DavidEbsworth, Chief Executive Officer, Vifor Pharma AG (Aufsichtsratsvorsitzender und<br />

Mitglied des Aufsichtsrats bis 21. Mai 2010)<br />

• Dr. Rüdiger Hauffe, Berater (Mitglied des Aufsichtsrats bis 21. Mai 2010)<br />

Ausschüsse des Aufsichtsrats<br />

Aus Effizienzgründen wurde ein gemeinsamer Personal- und Nominierungsausschuss gebildet, der in<br />

seiner jeweiligen Funktion tagt. Der Personalausschuss beschäftigt sich mit Personalangelegenheiten und<br />

der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Der Nominierungsausschuss bereitet unter anderem Wahlvorschläge<br />

von geeigneten Aufsichtsratskandidaten an die Hauptversammlung und die Bestellung neuer<br />

Vorstandsmitglieder vor. Vorsitzender ist Prof. Dr. Christof Hettich; Dr. Alexandra Goll und Andreas R.<br />

Krebs sind Mitglieder dieses Ausschusses.<br />

Darüber hinaus ist im September 2010 ein Forschungs- und Entwicklungsausschuss gegründet worden,<br />

der sich mit Fragestellungen im Kontext der onkologischen Produktkandidaten befasst. Diesem Ausschuss<br />

sitzt, neben den weiteren Mitgliedern Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich und Andreas R. Krebs, Prof.<br />

Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach vor.<br />

Außerdem wurde ein Prüfungsausschuss gebildet, zu dessen Aufgaben insbesondere die Diskussion und<br />

vorbereitende Prüfung der Jahresabschlüsse und der Quartalsberichte sowie die Vorauswahl des Abschlussprüfers<br />

gehören. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Dr. Georg F. Baur; weitere Mitglieder<br />

sind Dr. Alexandra Goll und Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach.<br />

Vergütung des Aufsichtsrats<br />

F-230


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung der Gesellschaft für jedes volle Geschäftsjahr<br />

ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 15.000 €. Der Vorsitzende<br />

des Aufsichtsrats bekommt eine feste Vergütung von 35.000 €, der stellvertretende Vorsitzende eine feste<br />

Vergütung von <strong>25.</strong>000 €. Die Aufsichtsratsvergütung wird in vier Raten gleicher Höhe, und zwar jeweils<br />

am letzten Kalendertag des Monats Februar sowie am 31. Mai, am 31. <strong>August</strong> und 30. November eines<br />

jeden Geschäftsjahres, fällig.<br />

Für eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird eine pauschale Vergütung in Höhe<br />

von 3.000 €, für den Vorsitz eine pauschale Vergütung von 7.000 € pro Geschäftsjahr und Ausschuss<br />

gewährt - dies jeweils mit einer Beschränkung der Vergütung auf Tätigkeiten in höchstens zwei Ausschüssen.<br />

Über diese individuelle Beschränkung hinaus gewährt die Gesellschaft für Ausschusstätigkeiten<br />

insgesamt nur eine Höchstsumme von 39.000 € je Geschäftsjahr. Sollte dieser Maximalbetrag nicht<br />

zur Vergütung aller Mitgliedschaften und Vorsitze in Aufsichtsratsausschüssen ausreichen, wird er unter<br />

Berücksichtigung der vorstehenden Vorschriften proportional auf alle Ausschussmitglieder und -<br />

vorsitzenden verteilt, sofern nicht der Aufsichtsrat einstimmig eine abweichende Regelung beschließt.<br />

Für die Teilnahme an maximal sechs Aufsichtsratssitzungen pro Geschäftsjahr wird ein zusätzliches Sitzungsgeld<br />

gezahlt, das sich für den Sitzungsleiter auf 3.000 € und für jedes sonstige Mitglied auf 1.500 €<br />

je Sitzung beläuft. Im Falle einer telefonischen Sitzungsteilnahme wird nur die Hälfte des Sitzungsgelds<br />

gewährt. Das Sitzungsgeld ist zusammen mit der festen Aufsichtsratsvergütung fällig. Für Sitzungen von<br />

Ausschüssen des Aufsichtsrats wird kein Sitzungs geld gezahlt.<br />

Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben,<br />

wird die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit ausgezahlt.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine variable Vergütung. Ebenso wenig werden ihnen Aktienoptionen<br />

oder ähnliche Rechte gewährt. Bei Mandatsbeendigung besteht kein Anspruch auf eine Abfindung.<br />

Bezogen auf das Geschäftsjahr 2010 hat WILEX an den Aufsichtsrat insgesamt eine Vergütung von<br />

201.668 € zuzüglich Auslagen gezahlt. Die Vergütung ist in nachstehender Tabelle individualisiert ausgewiesen.<br />

Aufsichtsratsmitglied Feste Vergütung Sitzungsgeld Ausschusspau- Gesamtvergü-<br />

2010 in€ in€ schale tung<br />

in€<br />

in€<br />

Prof. Dr. Christof Hettich "-) (Vorsitzender)<br />

11.499 4.500 1.244 17.243<br />

Dr. Georg F. Baur<br />

28.518 12.750 6.494 47.762<br />

F-231


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

(stellv. Vorsitzender) ,j)<br />

Dr. Alexandra Goll ,j) 18.518 8.250 2.567 29.335<br />

Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und<br />

Halbach 15.000 8.250 4.028 27.278<br />

Andreas R. Krebs L) 7.944 4.500 1.067 13.511<br />

Prof. Dr. Iris Läw-Friedrich 15.000 6.750 533 22.283<br />

Dr. David Ebsworth ") 16.559 10.500 3.310 30.369<br />

Dr. ROdiger Hauffe ") 7.137 5.250 1.500 13.887<br />

Gesamt 120.175 60.750 20.743 201.668<br />

1) Die vierte Rate fiir das Geschäftsjahr 2010 wurde nach Ende des Geschäftsjahres 2010 ausgezahlt.<br />

2) Prof. Dr. Hettich und Herr Krebs sind seit 21. Mai 2010 Mitglieder des Aufsichtsrats. Prof. Dr. Hettich ist seit dem 27. September<br />

2010 Vorsitzender.<br />

3) Dr. Baur und Dr. Goll waren in der Zeit <strong>vom</strong> 21. Mai bis 26. September 2010 Vorsitzender bzw. stellvertretende Vorsitzende<br />

des Aufsichtsrats.<br />

4) Dr. Ebsworth und Dr. Hauffe sind mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Mai 2010 als Mitglieder des Aufsichtsrats ausgeschieden.<br />

Herr Prof. Dr. Rettich ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder<br />

Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Agennix AG, Heidelberg<br />

Position<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

InterComponentWare AG, Walldorf<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

ACTRIS AG, Mannheim<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andernach<br />

SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />

febit holding GmbH, Heidelberg<br />

febit Inc., Massachusetts, USA<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

chairman of the Board of<br />

Directors)<br />

F-232


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010/ Anhang<br />

immatics biotechnologies GmbH, Tübingen<br />

SRH Kliniken GmbH, Heidelberg<br />

Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG, Ravensburg<br />

AC Immune SA, Lausanne, Schweiz<br />

ProJustitia, Heidelberg<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Verwaltungsrats<br />

Vorsitzender des Stiftungsrats<br />

Herr Dr. Baur ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder Mitglied<br />

der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg<br />

J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg<br />

KBH GmbH, Hannover<br />

LR HEALTH & BEAUTY SYSTEMS<br />

HOLDING GmbH, Ahlen<br />

Versatel AG, Berlin<br />

Position<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Stellvertretender Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Frau Dr. Goll ist neben ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzende oder Mitglied der<br />

folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Albireo Pharma Ltd., Göteborg, Schweden<br />

Biovertis AG, Wien, Österreich<br />

Cerenis Therapeutics SA, Labege, Frankreich<br />

Position<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Mitglied desAufsichtsrats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member of the Board of<br />

Directors)<br />

F-233


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Herr Prof. Dr. von Bohlen und Halbach ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX<br />

Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Apogenix GmbH, Heidelberg<br />

Position<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Cosmo S.p.A., Mailand, Italien<br />

Curacyte AG, München<br />

CureVac GmbH, Tübingen<br />

Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />

febit holding GmbH, Heidelberg<br />

febit Inc., Massachusetts, USA<br />

Heidelberg Pharma AG, Ladenburg<br />

Immatics GmbH, Tübingen<br />

Life Biosystems AG, Basel, Schweiz<br />

SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member ofthe Board of<br />

Directors)<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Vorsitzender des Beirats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Beirats<br />

Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />

member ofthe Board of<br />

Directors)<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Beirats<br />

V orsitzender des Verwaltungsrats<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Herr Krebs ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder Mitglied der<br />

folgenden Gremien:<br />

Gesellschaft<br />

Max Planck Institut, Münster<br />

Paul-Ehrlich-Stiftung, Frankfurt am Main<br />

Merz GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main<br />

RSVP Group AG, Zürich, Schweiz<br />

Position<br />

Mitglied im Kuratorium<br />

Mitglied im Kuratorium<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Mitglied des Beirats<br />

F-234


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Frau Professor Dr. Löw-Friedrich ist weder Vorsitzende noch Mitglied in anderen Kontrollgremien im<br />

Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 3 AktG.<br />

Über die vorstehend dargestellten Tätigkeiten hinaus waren die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft<br />

zum Bilanzstichtag in keinen weiteren Kontrollgremien tätig.<br />

Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Der Aktienbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands stellt sich wie folgt dar:<br />

Name Funktion Aktienbesitz StücIa:ahl Anteil am<br />

Grundkapital<br />

Dr. David Ebsworth 1 Ehemaliges Mitglied und ehe- Unmittelbar 50.000 0,27%<br />

maliger Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

bis Mai 2010<br />

Dr. Rüdiger Hauffe 1 Ehemaliges Mitglied des Auf- Unmittelbar 6.000 0,03%<br />

sichtsrats bis 21. Mai 2010<br />

Dr. Georg F. Baur Stellv. Vorsitzender des Auf- Unmittelbar 181.183 0,98%<br />

sichtsrats<br />

Andreas R. Krebs Mitglied des Aufsichtsrats Unmittelbar 40.000 0,22%<br />

Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Mitglied des Aufsichtsrats Mittelbar 6.587.990 35,78 %<br />

Halbach und Prof. Dr. Christof<br />

Hettich 2<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Prof. OlafG. Wilhelm 3 Vorsitzender des Vorstands Unmittelbar 120.331 0,65%<br />

1) Stand ordentliche Hauptversammlung am 21. Mai 2010.<br />

2) In ihrer Eigenschaft als GeschäftsfUhrer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding<br />

GmbH & Co. KG.<br />

3) Die Ehefrau von Prof. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien.<br />

Director's Dealings<br />

Im Geschäftsj ahr 2010 wurden folgende mitteilungspflichtige Erwerbsgeschäfte durch Organmitglieder<br />

durchgeführt:<br />

Name Datum Transaktion Handelsplatz Preis Stück- Volumen<br />

in € zahl in€<br />

Dr. Georg F. Baur 05.08.2010 Kau:f!Zeichnung OTC 4,10 <strong>25.</strong>750 105.575,00<br />

Dr. Georg F. Baur 05.08.2010 Kauf XETRA 4,598 30.000 138.983,45<br />

Andreas R. Krebs 06.08.2010 Kauf Frankfurt 4,60 18.338 84.354,80<br />

Andreas R. Krebs 05.08.2010 Kau:f!Zeichnung OTC 4,10 10.662 43.714,20<br />

Prof. Dr. ChristofHettich 30.07.2010 Kauf OTC 4,10 875.338 3.588.885,80<br />

und Prof. Dr. Friedrich von<br />

F-235


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Bohlen und Halbach 1<br />

Andreas R. Krebs 20.07.2010 Kauf Frankfurt 4,92 1.000 4.920,00<br />

Prof. Dr. ChristofHettich 27.05.2010 Kauf OTC 3,90 356.923 1.391.999,70<br />

und Prof. Dr. Friedrich von<br />

Bohlen und Halbach 1<br />

Prof. Dr. Friedrich von Boh- 08.12.2009 Wertpapierleihe Frankfurt 30.000,00 944.449 30.000,00<br />

len und Halbach 1<br />

1) Mittelbar in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding<br />

GmbH & Co. KG<br />

Es gibt keine weiteren Beziehungen zu der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen.<br />

d) Sonstige Wandlungsrechte<br />

Bedingtes Kapital:<br />

Das Grundkapital ist gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung um bis zu 18.400,00 € durch Ausgabe von bis zu<br />

18.400 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung<br />

dient der Gewährung von Optionsrechten an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Mitglieder<br />

des Vorstands der Gesellschaft nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung <strong>vom</strong> 20. Juli 2001<br />

unter Tagesordnungspunkt 6 unter Berücksichtigung der Änderungen durch die Hauptversammlungen<br />

<strong>vom</strong> 29. April 2005, <strong>vom</strong> 8. September 2005 und <strong>vom</strong> 26. Mai 2009. Die bedingte Kapitalerhöhung wird<br />

nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von ihren Optionsrechten Gebrauch machen.<br />

Die neuen Aktien sind erstmals fur das Geschäftsj ahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt<br />

der wirksamen Abgabe der Optionserklärung von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss<br />

über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Der Vorstand der Gesellschaft ist<br />

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten<br />

Kapitalerhöhung festzulegen, es sei denn, es sollen Optionsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft<br />

ausgegeben werden. In diesem Fall legt der Aufsichtsrat die weiteren Einzelheiten der Durchführung<br />

der bedingten Kapitalerhöhung fest. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung<br />

entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem bedingten Kapital anzupassen.<br />

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung um weitere 1.289.157,00 € bedingt<br />

erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.289.157 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital<br />

Ir). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber der Aktienoptionen,<br />

die von der Gesellschaft auf grund und nach näherer Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung<br />

<strong>vom</strong> 8. September 2005 (Beschluss gemäß Ziffer 9.1) ausgegeben werden, von ihren Aktienoptionen<br />

Gebrauch machen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu den in diesem Beschluss im Einzelnen festgelegten<br />

F-236


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Bedingungen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsj ahres an, in dem sie ausgegeben werden,<br />

am Gewinn teil. Der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und, soweit Mitglieder des V orstands<br />

betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung<br />

und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung<br />

entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem bedingten Kapital II anzupassen.<br />

Genehmigtes Kapital:<br />

Der Vorstand war zum Bilanzstichtag gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der<br />

Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Mai 2015 (einschließlich) einmalig oder<br />

mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 44.930,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von<br />

bis zu 44.930 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/1).<br />

Am 15. Dezember 2010 fand eine außerordentliche Hauptversammlung statt, die im Tagesordnungspunkt<br />

2 über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2010/1 und Schaffung eines neuen Genehmigten<br />

Kapitals 20101II sowie über eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen hat. Der Wortlaut<br />

des § 5 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:<br />

"Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis<br />

zum 14. Dezember 2015 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR<br />

9.206.517,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 9.206.517 neuen, auf den Inhaber<br />

lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 20101II)". Zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses ist noch keine Eintragung in das Handelsregister erfolgt.<br />

Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können<br />

auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären<br />

zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen in folgenden Fällen auszuschließen:<br />

a) Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis<br />

nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3<br />

Satz 4 AktG gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung<br />

ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder zum<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung<br />

auf 10 % des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, welche zur Bedienung von<br />

Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind,<br />

sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in sinngemäßer<br />

Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; oder<br />

F-237


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

b) zur Vermeidung von Spitzen beträgen. Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen.<br />

Der Vorstand wird schließlich ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der<br />

Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung<br />

der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 20 I 0111<br />

zu ändern.<br />

Die Gesellschaft ist derzeit nicht ermächtigt, eigene Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu erwerben.<br />

e) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §161 AktG<br />

Die jährlich abzugebende Entsprechenserklärung nach §161 AktG wurde <strong>vom</strong> Vorstand und Aufsichtsrat<br />

im Februar <strong>2011</strong> abgegeben und ist den Aktionären und allen Interessenten dauerhaft auf der Internetseite<br />

der Gesellschaft (www.wilex.com) zugänglich gemacht.<br />

f) Aufwendungen für Wirtschaftsprüfer<br />

In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 21 . Mai 2010 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

als Abschlussprüfer bestellt. Folgende Honorare rür Leistungen wurden in<br />

dem betrachteten Zeitraum im Aufwand erfasst:<br />

2010<br />

in Tsd, €<br />

Abschlussprüfung 96<br />

Erteilung Comfort Letter 35<br />

Sonstige Beratungsleistungen 83<br />

AL''''' I VVClIlU .. fOr \AI! . L""[SDrLifer in: 214<br />

g) Beteiligungen<br />

Folgende Aktionäre halten zum Bilanzstichtag 30. November 2010 direkt oder indirekt Beteiligungen am<br />

Kapital, die zehn <strong>vom</strong> Hundert der Stimmrechte überschreiten:<br />

Meldepflichtiger<br />

Stimmanteil*<br />

am Bilanzstichtag<br />

dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG (dievini) 35,78 %<br />

UCB Pharma S.A. (UCB) 18,05 %<br />

*Basis Grundkapital: 18.413.035 Aktien<br />

F-238


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />

Ergebnisverwendungsvorschlag<br />

Der Vorstand schlägt vor, den zum 30. November 2010 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von<br />

127.386 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen.<br />

München, den 14. Februar <strong>2011</strong><br />

Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm<br />

(Vorstandsvorsitzender)<br />

Dr. Paul Bevan<br />

(Vorstand für Forschung und Entwicklung)<br />

Peter Llewellyn-Davies<br />

(Vorstand filr Finanzen)<br />

Dr. Thomas Borcholte<br />

(Vorstand für Geschäftsentwicklung)<br />

F-239


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />

Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen<br />

Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, und den Lagebericht der<br />

WILEX AG fiir das Geschäftsjahr 2010. Der Lagebericht ist nur in Auszügen in diesem <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

wiedergegeben.<br />

Bestätigungsvermerk<br />

Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:<br />

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Wir haben den Jahresabschluss --bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie<br />

Anhang-- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der <strong>Wilex</strong> AG, München, fur<br />

das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010 geprüft. Die Buchführung und die<br />

Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />

liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf<br />

der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter<br />

Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der <strong>vom</strong> Institut der<br />

Wirtschaftsprüfer (mW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />

vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />

Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />

werden. Bei der Festlegungder Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit<br />

und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />

über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des<br />

rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,<br />

Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die<br />

Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />

Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />

und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />

Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

F-240


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der<br />

Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,<br />

vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die<br />

Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im<br />

Abschnitt ,,7. Risiko- und Chancenbericht", Unterabschnitte ,,Bestandsgefährdende Risiken" und<br />

"Gesamtbeurteilung der Risikolage" sowie im Abschnitt ,,9. Prognosebericht" im Lagebericht hin.<br />

Dort ist ausgeführt, dass der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefährdet ist, falls entgegen der<br />

Erwartung weder Kapitalzuflüsse durch eine Auslizensierung oder Partnerschaft erzielt noch eine<br />

Kapitalaufuahme über den Kapitalmarkt gelingen sollte."<br />

München, den 15. Februar <strong>2011</strong><br />

KPMGAG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Pastor<br />

Wirtschaftsprüferin<br />

Rahn<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

F-241


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010! Lagebericht<br />

Auszug aus dem Lagebericht<br />

Die relevante Passage des Lageberichts, auf die im Bestätigungsvennerk verwiesen wird,<br />

lautet folgendermaßen:<br />

Bestandsgefahrdende Risiken<br />

Zum Bilanzstichtag 30. November 2010 reichten die liquiden Mittel und die Forderungen nicht aus, um<br />

die kurzfristigen Verbindlichkeiten (inklusive Rückstellungen) zu begleichen. Deshalb hat WILEX eine<br />

Vereinbarung mit ihren Hauptaktionären dievini und UCB über die Ausreichung eines unbesicherten<br />

Gesellschafterdarlehens von bis zu 10,0 Mio. € (siehe Kapitel 8 "Nachtragsbericht") abgeschlossen.<br />

WILEX geht nunmehr davon aus, dass die Zahlungsmittel der Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen<br />

bis ins zweite Quartal <strong>2011</strong> hineinreichen.<br />

Die Akquisitionen des Geschäftsbetriebes der Oncogene Science und die geplante Übernahme der<br />

Heidelberg Pharma werden im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> das Ergebnis von WILEX auf Basis der Umsatz- und<br />

Kostenplanung beider Geschäftseinheiten mit 2,0 bis 3,0 Mio. € belasten. Für beide Einheiten sieht der<br />

Geschäftsplan positive Cash Flows innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate vor.<br />

Deshalb ist es für die Gesellschaft von hoher Bedeutung, dass kurzfristig liquide Mittel beschafft<br />

werden. Vorrangiges Ziel ist der Abschluss einer Vereinbarung über eine Auslizenzierung oder<br />

Partnerschaft :für die Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von Umsatzerlösen aus<br />

Produktverkäufen. Der Abschluss einer Kommerzialisierungsvereinbarung für einen der<br />

Produktkandidaten (MESUPRO~ oder RENCARE~ würde die Finanzlage der Gesellschaft<br />

erheblich verbessern. Es finden Gespräche mit Interessenten statt. Der Vorstand kann aus heutiger Sicht<br />

keine genaue Vorhersage für den Zeitpunkt und die Rahmenbedingungen eines Vertragsabschlusses<br />

geben, denn neben den finanziellen Aspekten einer solchen Vereinbarung müssen auch die klinische<br />

Weiterentwicklung des Produktkandidaten, die Produktionskonditionen und Vennarktungs parameter<br />

verhandelt werden. Ziel des Vorstands ist es, den optimalen Wertbeitrag des Produktkandidaten fUr die<br />

Gesellschaft zu realisieren.<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass diese Verhandlungen mit einem potenziellen Partner länger dauern als<br />

die bisherige Finanzierungsreichweite. Partner könnten z.B. die Verhandlungen für RENCAREX® bis<br />

zum Vorliegen der Daten aus der Zwischenanalyse zur Wirksamkeit oder rur MESUPRO~ bis zum<br />

Vorliegen der Daten aus der zweiten Phase lI-Studie in der Indikation BrustIaebs hinauszögern.<br />

Der Vorstand hat sich deshalb in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Dezember 2010<br />

ermächtigen lassen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum<br />

14. Dezember 2015 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 9.206.517,00 €<br />

gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 9.206.517 neuen, auf den Irihaber lautende<br />

Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapita120101II).<br />

Das neue genehmigte Kapital könnte nach Eintragung in das Handelsregister auch genutzt werden, um<br />

auf die mit Yorkville Advisors abgeschlossene Eigenkapitalzusage auf Abruf (SEDA) zurückzugreifen.<br />

Diese hat eine Laufzeit bis März 2013. Durch die SEDA-Vereinbarung könnte die Gesellschaft im<br />

Bedarfsfall liquide Mittel von bis zu 1 Mio. € pro Monat bis maximal insgesamt 20 Mio. € erhalten.<br />

(Nähere Informationen [roden sich unter "Wichtige Transaktionen im Geschäftsjahr 2010" im Kapitel 3<br />

"Geschäftsverlauf 2010".)<br />

F-242


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Lagebericht<br />

Da der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments allein nicht ausreichend ist und auch nicht die<br />

präferierte Maßnahme darstellt, würde der Vorstand die Ermächtigung der Hauptversammlung und das<br />

neu zu schaffende genehmigte Kapital nutzen, um frisches Kapital z. B. im Rahmen einer<br />

Kapitalerhöhung zu beschaffen. Obwohl darüber bisher keine konkrete Planung vorliegt, wäre ~ine<br />

Bezugsrechtskapitalerhöhung vorstellbar und aus heutiger Sicht des Vorstands am Markt platzierbar.<br />

Diese Maßnahmen könnten aber erst nach Eintragung des genehmigten Kapitals ins Handelsregister der<br />

Gesellschaft geplant und umgesetzt werden und könnten eine Finanzmittelreichweite bis Mitte 2012<br />

gewährleisten.<br />

Sollte es dem Vorstand entgegen seiner Erwartung nicht gelingen, einen Kommerzialisierungsvertrag<br />

für einen Produktkandidaten abzuschließen oder zusätzliches Kapital am Kapitalmarkt aufzunehmen, ist<br />

der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefährdet. In diesem Fall ist nicht auszuschließen, dass<br />

WILEX ab dem zweiten Quartal <strong>2011</strong> den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und/oder<br />

überschuldet ist.<br />

Gesamtbeurteilung der Risikolage<br />

Die Gesellschaft hat in wissenschaftlicher Hinsicht große Fortschritte erzielt. Für eine Phase III- und<br />

eine Phase lI-Studie liegen positive Daten vor. Für den Produktkandidaten REDECTANE® laufen die<br />

Vorbereitungen für einen Zulassungs antrag, und Gespräche mit der FDA finden bereits statt. Die<br />

amerikanische Tochtergesellschaft WILEX Inc. wird im neuen Geschäftsjahr erste Umsätze realisieren.<br />

Die liquiden Mittel von WILEX reichen inklusive der Zahlungen aus dem Gesellschafterdarlehen nach<br />

derzeitigem Planungsstand und ohne die beschriebenen Maßnahmen bis ins zweite Ouartal <strong>2011</strong>. Der<br />

Vorstand ist zuversichtlich, durch eine Kommerzialisierungsvereinbarung weitere Kapitalzuflüsse<br />

generieren zu können. Sollten entgegen dieser Erwartung keine neuen Mittelzuflüsse aus einer<br />

Partnerschaft erwirtschaftet werden, könnten neben einer möglichen Kapitalmaßnahme auch die<br />

Eigenkapitalzusage auf Abruf und Kostenreduzierungen die Finanzlage verbessern und den Fortbestand<br />

der Gesellschaft bis Mitte 2012 sichern. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, innerhalb des<br />

Geschäftsjahres die in den bestandsgefährdenden Risiken dargestellten Maßnahmen umzusetzen, ist<br />

nicht auszuschließen, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und/oder<br />

überschuldet ist. Somit wäre der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefährdet.<br />

9. PROGNOSEBERICHT<br />

Die folgenden Absätze enthalten Prognosen und Erwartungen über zukünftige Entwicklungen. Diese<br />

zukunftsbezogenen Aussagen sind weder Versprechen noch Garantien, sondern hängen von vielen<br />

Einflüssen und Unwägbarkeiten ab, von denen einige nicht unter der Kontrolle des Managements stehen<br />

und welche die getroffenen Aussagen entscheidend beeinflussen können.<br />

Wirtschaftliches Umfeld<br />

Experten rechnen damit, dass sich die Erholung der Weltwirtschaft <strong>2011</strong> fortsetzen' wird, jedoch<br />

regional in sehr unterschiedlichem Tempo und insgesamt etwas schwächer als 2010. Die Weltbank<br />

rechnet <strong>2011</strong> mit einem Wachstum von 3,6 %. Deutschland scheint beim Wachstum Vorreiter unter den<br />

Industrieländern zu bleiben. Die Risiken sind vor allem auf die geld- und fiskalpolitische Situation der<br />

Industrieländer und deren Anstieg bei der Staatsverschuldung bei weitgehend ausgereiztem<br />

wirtschaftspolitischem Spielraum zurückzuführen.<br />

F-243


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010/ Lagebericht<br />

Das Wirtschaftswachstum und das steigende verfügbare Einkommen in Industrie- und Schwellenländern<br />

führen zu einer steigenden Nachfrage an Medikamenten und Therapien. Für den Gesundheitsmarkt und<br />

insbesondere die Biotechnologie wird auch zukünftig ein starkes, nachhaltiges Wachstum<br />

prognostiziert. Die Nachfrage nach neuen Behandlungsalternativen auf der Basis von Antikörpern und<br />

niedennolekularen Wirkstoffen soll unverändert hoch bleiben. Neue innovative Technologien wie die<br />

Konjugat-Plattform-Technologie ftir therapeutische Antikörper (Antibody Drug Conjugates, ADC)<br />

haben neue Perspektiven in der Branche offengelegt. Aber auch der Einsatz von spezifischen<br />

Diagnostika und Companion Diagnostics in der Medikamentenentwicklung und Therapie soll weiter<br />

zunehmen. Zum einen werden im Diagnostikmarkt ständig interessante Neuanwendungen identifiziert,<br />

zum anderen helfen Diagnostika, nicht sachgerechte Therapien zu vermeiden.<br />

Die Pharmaindustrie ist weiterhin auf der Suche nach viel versprechenden Produktkandidaten, um ihre<br />

Entwicklungspipelines zu stärken, sich vor drohenden Umsatzeinbrüchen aus Patentabläufen zu<br />

schützen und um sich im Wettbewerb mit Generika zu behaupten. Deswegen wird der Trend zu<br />

Kooperationen oder Übernahmen und Fusionen in der Biotechnologiebranche mutmaßlich anhalten.<br />

Gleichzeitig nimmt die Bereitschaft der Venture-Capital-Gesellschaften und institutionellen Investoren<br />

ab, die Risiken der Branche insbesondere in der Frühphase einer Entwicklung zu finanzieren.<br />

Unternehmen mit einem ausgewogeneren Risikoprofil rücken vermehrt'in den Fokus der Investoren.<br />

Strategie<br />

WILEX konzentriert sich auf die Weiterentwicklung der Produktkandidaten, die eine fokussierte,<br />

spezifische Behandlung und Erkennung unterschiedlicher Krebsarten ermöglichen könnten und in<br />

Indikationen mit einem hohen medizinischen Bedarf und einem großen Patientennutzen eingesetzt<br />

werden sollen. Die Unternehmensstrategie von WILEX zielt auf die Kommerzialisierung dieses<br />

Portfolios ab. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden und werden Kooperationen und Partnerschaften<br />

geschlossen, mit denen Meilenstein- und Lizenzzahlungen verbunden sind. Nach der Produktzulassung<br />

sollen Umsätze und Lizenzzahlungen einen erheblichen Wertschöpftmgsbeitrag leisten.<br />

Das strategische Ziel von WILEX ist es, innerhalb weniger Jahre die Forschungs- l.md<br />

Entwicklungsprogramme über Einnahmen aus dem laufenden operativen Geschäft zu finanzieren. Um<br />

dieses Ziel zu erreichen, hat WILEX im abgelaufenen Jahr begonnen, das Kerngeschäft des<br />

Unternehmens durch komplementäre Aktivitäten zu stärken.<br />

Mit der Akquisition der Oncogene Science wurde die klinische Entwicklung von onkologischen<br />

Produktkandidaten um onkologische Companion Diagnostics ergänzt. Diese Biomarker-Tests ergänzen<br />

das bisherige Geschäftsmodell und das IP-Portfolio von WILEX hervorragend und werden zukünftig in<br />

der WILEX Inc. hergestellt und vermarktet. Im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> sollen die WILEX Inc. und die<br />

amerikanischen Mitarbeiter in den WILEX-Konzern integriert und der Geschäftsbetrieb aufgebaut<br />

werden, indem der bestehende Kundenstamm revitalisiert wird und neue Kunden weltweit erschlossen<br />

werden. Die WILEX Inc. soll Umsätze und innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate positive Cash<br />

Flows generieren.<br />

F-244


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 I Lagebericht<br />

Die zweite Ergänzung im Geschäftsmodell der WILEX wird die Akquisition der Heidelberg Pharma<br />

AG bilden, die in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Dezember 2010 beschlossen, aber<br />

noch nicht in das Handelsregister eingetragen wurde. Sobald die Akquisition abgeschlossen ist, soll<br />

Heidelberg Pharma als eigenständige 100%ige Tochtergesellschaft im WILEX-Konzern geführt werden.<br />

Die präklinische Auftragsforschung wird sofort Umsätze liefern und soll das bisher gezeigte Wachstum<br />

fortsetzen. WILEX wird außerdem überprüfen, ob am Standort Heide1berg der europäische Vertrieb für<br />

die Companion Diagnostics angesiedelt wird. Die ADC-Technologieplattform von Heidelberg Pharma<br />

soll eine weitere und sehr wichtige Säule im Geschäftsmodell von WILEX bilden und attraktive<br />

Optionen für die Vermarktung bieten. Die Auslizenzierung soll exklusiv für bestimmte Antigene<br />

(biologische Zielproteine) erfolgen. Dies macht mehrfache Kooperationen mit verschiedenen Partnern<br />

möglich, die fallweise für unterschiedliche Produkte und Indikationen abgeschlossen werden können.<br />

Ziel ist es, <strong>2011</strong> eine erste Partnerschaft mit der ADC-Technologie abzuschließen.<br />

Hauptaugenmerk der WILEX AG wird weiterhin die Kommerzialisierung von mindestens einem<br />

Produktkandidaten sein. WILEX wird die mit internationalen Pharmaunternehmen derzeit geführten<br />

Gespräche und Verhandlungen über die Auslizenzierung von RENCAREX® für die restlichen Teile der<br />

Welt (außer Slideuropa) und/oder die Verpartnerung von MESUPRO~ weiter vorantreiben.<br />

Das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> wird - wie die Vorjahre - davon geprägt sein, die Finanzierungsbedürfnisse<br />

eines wachsenden Biotechnologieunternehmens zu befriedigen und die Weiterentwicklung der<br />

Produktkandidaten bis zur Marktreife sicherzustellen. Dabei wird wie in der Vergangenheit auch auf<br />

eine sehr kostenbewusste Arbeitsweise geachtet, um den Abfluss von liquiden Mitteln so gering wie<br />

möglich zu halten. Neben den Anstrengungen um eine Kommerzialisierung könnte es allerdings<br />

notwendig werden, liquide Mittel über den ICapitalmarkt zu beschaffen. Es ist für Unternehmen der<br />

Biotechnologie essenziell, die Finanzierung bis zur Erreichung der Profitabilität über<br />

Kapitalmaßnahmen zu unterstützen. Eine solide Kapitalausstattung kann auch in<br />

Partneringverhandlungen von Nutzen sein, um einen optimalen Wertbeitrag eines Produktes bei einer<br />

Auslizenzierung zu erhalten. Die außerordentliche Hauptversammlung im Dezember 2010 hat deshalb<br />

beschlossen, neues genehmigtes Kapital zu schaffen, um dem Management auch weiterhin einen<br />

angemessenen Handlungsspielraum zu geben. Nach Eintragung des neuen genehmigten Kapitals ins<br />

Handelsregister wird die Gesellschaft die notwendige Flexibilität zur Finanzierung des Unternehmens<br />

und zur Umsetzung von strategischen Entscheidungen haben. Die Gesellschaft hätte die Möglichkeit,<br />

eine Kapitalerhöhung durchzuführen oder die abgeschlossene Vereinbarung über eine<br />

Eigenkapitalzusage auf Abruf (SEDA) zu nutzen. Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit bis März 2013,<br />

ist aber nicht die favorisierte Lösung im Kontext der Kapitalbeschaffung.<br />

Forschung und Entwicklung<br />

Für den Produktkandidaten REDECTANE® soll <strong>2011</strong> der Zulassungsantrag bei der amerikanischen<br />

Behörde FDA eingereicht werden. Nachdem der FDA die im ersten Meeting vereinbruten und<br />

gewünschten Dokumente und Informationen zur Verfügung gestellt wurden, fand im November 2010<br />

eine weitere konstruktive Besprechung mit der FDA statt. In diesem Gespräch wurde vereinbart, dass im<br />

ersten Quartal <strong>2011</strong> das Pre-Bio10gical License Application Meeting (Pre-BLA-Meeting), also die<br />

offizielle Vorbesprechung für den Zulassungs antrag, beantragt wird. WILEX geht bei positivem Verlauf<br />

davon aus, dass der Zulassungsantrag im zweiten Quartal <strong>2011</strong> gestellt werden kann. Für den Zeitpunkt<br />

der Zulassungsentscheidung durch die FDA kann keine Prognose abgegeben werden, aber es ist mit ca.<br />

6 bis 12 Monaten ab Antragstellung zu rechnen. Parallel laufen die vorbereitenden<br />

Vermarktungsaktivitäten in den USA, die gemeinsam mit dem Partner IBA umgesetzt werden.<br />

F-245


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Lagebericht<br />

In der Phase III-ARISER-Studie wurde der Prozess für die Zwischenanalyse zur Wirksamkeit des<br />

Antikörpers RENCAREX® im Januar gestartet. In den kommenden Monaten werden alle vorhandenen<br />

Daten der in die Studie eingeschlossenen 864 Patienten gesammelt und die radiologischen Aufnahmen<br />

aller Patienten zentral evaluiert. Im Anschluss wird die Zwischenanalyse initiiert und <strong>vom</strong><br />

unabhängigen Datenkontrollkomitee IDMC durchgeruhrt. Mit dem Ergebnis wird Mitte des Jahres<br />

gerechnet. Die Analyse wird einen entscheidenden Hinweis hinsichtlich des Studienendpunktes<br />

"krankheits freies Überleben" liefern und könnte die Basis rur den europäischen Zulassungsantrag sein.<br />

In der Phase II-Studie mit MESUPRO~ in der Indikation Brustkrebs wird voraussichtlich im ersten<br />

Quartal <strong>2011</strong> die Patientenrekrutierung beendet werden. Aufgrund des Endpunktes "progressionsfreies<br />

Überleben" rechnet WILEX mit Daten aus dieser Studie im Jahr 2012.<br />

Für den MEK-Inhibitor WX-554 wird das Phase I-Programm <strong>2011</strong> fortgesetzt. Derzeit wird das<br />

Studienprotokoll rur eine Phase Ib-Studie erarbeitet.<br />

Die präklinische Forschung und Entwicklung rur den PI3K-Inhibitor WX-037 und die beiden<br />

Antikörperprogramme von UCB werden im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> fortgesetzt.<br />

Erwartete Ertragslage<br />

Die Ertragslage von WILEX ist weiterhin <strong>vom</strong> Abschluss einer Lizenzvereinbarung oder<br />

Vertriebspartnerschaft abhängig. Trotz intensiver Gespräche und Verhandlungen werden aus heutiger<br />

Sicht mögliche Umsatzerlöse aus einer Partnerschaft nicht in die Planung <strong>2011</strong> aufgenommen.<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge, im Wesentlichen bestehend aus der Ertragsrealisierung aus<br />

Fördermitteln sowie Meilensteinzahlungen, werden sich im Falle eines planmäßigen Projektfortschritts<br />

auf ca. 1,0 Mio. € bis 2,0 Mio. € belaufen und sich somit auf Vorjahresniveau bewegen (2010:<br />

1,73 Mio. €).<br />

Die gesamten Aufwendungen <strong>2011</strong> bewegen sich bei planmäßigem Geschäftsverlaufin einem Korridor<br />

von 29,0 Mio. € bis 33,0 Mio. € und somit ggf. unter dem Berichtsjahr (32,05 Mio. €). Der Korridor<br />

versteht sich inklusive der Abschreibungen auf die aktivierten Eigenleistungen, die, eine planmäßige<br />

lineare Abschreibung vorausgesetzt, davon mit ca. 8,29 Mio. € zu veranschlagen sind.<br />

Ursache der mutmaßlich geringeren Aufwendungen sind niedrigere Forschungs- und<br />

Entwicklungskosten. Die erwartete Kostenreduzierung beruht in erster Linie auf dem erzielten<br />

Fortschritt in der Zulassungsstudie mit REDECTANE®, bei der deutlich weniger Aufwand als im<br />

Geschäftsjahr 2010 prognostiziert wird sowie der inzwischen abgeschlossenen Phase II-Studie im<br />

Bauchspeicheldrüsenkrebs mit MESUPRO~, rur die kein Aufwand mehr erwartet wird.<br />

Die Kosten rur RENCAREX® werden im Vergleich zu den Vorjahren höher ausfallen, weil der Prozess<br />

ftir die Zwischenanalyse zur Wirksamkeit gestartet wurde Die Kosten rur MESUPRO~ betreffen<br />

maßgeblich die Phase II-Studie im Brustkrebs, die bislang planmäßig verläuft. Für· die von UCB<br />

übernommenen präklinischen Programme liegen die Kosten voraussichtlich auf dem Vorj ahresniveau.<br />

F-246


WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010/ Lagebericht<br />

Im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> geht der Vorstand aufgrund der intern erstellten Mehrjahresplanung VUll<br />

Aufwendungen zwischen 28 und 32 Mio. € aus, die sich nach aktueller Planung somit unter denjenigen<br />

Aufwendungen von 2010 bewegen und über den Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen liegen<br />

werden. Für das Geschäftsjahr 2012 werden ungeachtet besonderer ertrags- oder aufwandsrelevanter<br />

Ereignisse ähnliche Größenordnungen bzw. leicht sinkende Aufwendungen erwartet.<br />

Für die nachfolgenden Jahre werden neben Erträgen aus klassischen Partneringvereinbarungen im Falle<br />

der Zulassung eines oder mehrerer Produktkandidaten auch erste Umsatzerlöse erwartet. In diesem Fall<br />

könnten, abhängig von der vertraglichen Gestaltung, die erwarteten Erträge die geplanten<br />

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung übersteigen.<br />

Envartete Finanz- und Vermögenslage<br />

Sollten sich Erträge und Aufwendungen wie erwartet entwickeln, dürfte sich die geplante<br />

Nettoveränderung an Zahlungsmitteln im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> zwischen -22 Mio. € bis -26 Mio. €<br />

belaufen. Auch hier erwartet WILEX für das Geschäftsjahr 2012 eine vergleichbare<br />

Zahlungsmittelveränderung bzw. einen leicht sinkenden Zahlungsmittelverbrauch. Unberücksichtigt<br />

sind darin Zuflüsse aus Kommerzialisiel'ungsvereinbarungen oder sonstige außergewöhnliche<br />

zahlungsstromwirksame Ereignisse.<br />

Dies entspricht einem Kapitalbedarfvon 20 Mio. € bis 24 Mio. € bis Ende des Geschäftsjahres <strong>2011</strong>. In<br />

dieser Planung haben die Zahhmgen im Rahmen des Gesellschafterdarlehens von UCB und dievini<br />

Hopp Biotech, potenzielle Zahlungsmittelzuflüsse aus Vennarktungsvereinbarungen, der Umsetzung<br />

einer Kapitalerhöhung und der Eigenkapitalzusage auf Abruf, aber auch ausgabenseitige<br />

Aufwandsreduzierungen oder weitere Maßnahmen keine Berücksichtigung gefunden. WILEX ist nach<br />

derzeitigem Planungsstand bis zum zweiten Quartal <strong>2011</strong> finanziert.<br />

Zur Deckung des ab dem zweiten Quartal <strong>2011</strong> bestehenden und über <strong>2011</strong> hinausgehenden geplanten<br />

Finanzmittelbedarfs sieht das Management mehrere Finanzierungsmöglichkeiten. Diese sind neben der<br />

Auslizenzierung der Produktkandidaten auch die Nutzung von externen Kapitalquellen zur Erhöhung<br />

des Finanzmittelbestandes. Es finden konkrete Gespräche mit mehreren Interessenten zur<br />

Auslizenzierung statt, ein Vertragsabschluss sollte im laufenden Geschäftsjahr möglich sein. Allerdings<br />

hält der Vorstand an.der Strategie fest, dies mit einem nachhaltigen Wertzuwachs für das Unternehmen<br />

zu realisieren. Falls der Gesellschaft kurzfristig keine ausreichenden Mittel zufließen, müsste neue<br />

Liquidität am Kapitalmarkt beschafft werden, um die Finanzierung bis 2012 zu sichern. Aufgrund des<br />

im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> zu erwartenden Verlustes wird sich das Eigenkapital (30. November 2010: 22,33<br />

Mio. €) weiter reduzieren, insoweit keine Kapitalmaßnahme durchgeführt oder ein signifikanter<br />

Umsatzerlös erzielt wird. Der Vorstand geht davon aus, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche<br />

Kapitalmaßnahme geschaffen sind. Alle zur Diskussion stehenden Maßnahmen zur Verbesserung der<br />

Finanzsituation sind ausführlich im Kapitel 7 "Risiko- und Chancenbericht", Abschnitt<br />

Bestandsgefahrdende Risiken abgebildet.<br />

Insgesamt ist WILEX sowohl auf der Produkt- und Technologieseite als auch im Hinblick auf die<br />

unterschiedliche Reife der Projekte sehr gut aufgestellt. Es stehen wegweisende Meilensteine bevor, die<br />

den Unternehmenswert von WILEX steigern werden. WILEX geht optimistisch und mit guten<br />

Erfolgsaussichten in das Geschäftsjahr <strong>2011</strong>.<br />

F-247


Ungeprüfter Zwischenabschluss nach IFRS<br />

zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

F-248


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

Konzernbilanz (IFRS)<br />

in Euro Anhang 31.05.<strong>2011</strong> 30.11.2010<br />

Sachanlagen 3. I. 1.686.119 864.376<br />

Immaterielle Vermögenswerte 3. I. 1.779.450 1.165.644<br />

Geschäfts- oder Firmenwert 3. II. 17.276.166 0<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte 162.587 161.942<br />

Langfristige Vermögenswerte 20.904.323 2.191.962<br />

Vorräte 247.673 165.599<br />

Sonstige Vermögenswerte und geleistete<br />

Vorauszahlungen 1.099.338 1.123.569<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 177.998 40.242<br />

Sonstige Forderungen 3. III. 531.739 126.401<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3. IV. 13.515.922 1.943.151<br />

Kurzfristige Vermögenswerte 15.572.670 3.398.962<br />

SUMME VERMÖGENSWERTE 36.476.993 5.590.924<br />

Gezeichnetes Kapital 21.613.035 18.413.035<br />

Kapitalrücklage 143.552.192 127.484.817<br />

Kumulierte Verluste (157.823.676) (147.202.343)<br />

Währungsgewinn/-verlust aus der Konsolidierung 30.122 9.398<br />

Eigenkapital 3. V. 7.371.672 (1.295.093)<br />

Pensionsrückstellungen 24.890 24.410<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 133.365 82.155<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 3. VI. 7.242.314 275.651<br />

Langfristige Verbindlichkeiten 7.400.569 382.216<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.953.240 2.039.573<br />

Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 137.881 57.992<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 3. VII. 19.613.630 4.406.237<br />

Kurzfristige Verbindlichkeiten 21.704.752 6.503.801<br />

SUMME EIGENKAPITAL UND<br />

VERBINDLICHKEITEN 36.476.993 5.590.924<br />

F-249


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS)<br />

in Euro Anhang H1 <strong>2011</strong> H1 2010 Q2 <strong>2011</strong> Q2 2010<br />

Umsatzerlöse 3. VIII. 1.366.743 0 1.295.437 0<br />

Sonstige Erträge 3. IX. 638.545 912.479 378.435 348.505<br />

Erträge 2.005.288 912.479 1.673.872 348.505<br />

Herstellungs-, Service- und<br />

Vertriebskosten 3. X. (978.568) 0 (655.577) 0<br />

Forschungs- und<br />

Entwicklungskosten 3. XI. (8.754.507) (10.194.636) (4.106.004) (5.418.131)<br />

Verwaltungskosten 3. XII. (2.674.352) (2.282.792) (1.428.981) (1.090.309)<br />

Betriebliche Aufwendungen (12.407.428) (12.477.429) (6.190.563) (6.508.440)<br />

BETRIEBSERGEBNIS (10.402.139) (11.564.950) (4.516.690) (6.159.935)<br />

Finanzierungserträge 5.229 16.921 2.497 4.936<br />

Finanzierungsaufwendungen (222.821) (3.564) (152.956) (2.191)<br />

Finanzergebnis 3. XIII. (217.592) 13.357 (150.459) 2.745<br />

ERGEBNIS VOR STEUERN (10.619.731) (11.551.592) (4.667.149) (6.157.190)<br />

Ertragsteuern (1.602) (4.367) 11 1.565<br />

PERIODENERGEBNIS (10.621.333) (11.555.959) (4.667.138) (6.155.626)<br />

Währungsgewinn aus der<br />

Konsolidierung 20.724 0 22.737 0<br />

"Comprehensive Income" (10.600.609) (11.555.959) (4.644.401) (6.155.626)<br />

Ergebnis je Aktie in Euro<br />

Unverwässertes und verwässertes<br />

Ergebnis je Aktie (0,54) (0,73) (0,22) (0,39)<br />

Durchschnittliche Anzahl der<br />

ausgegebenen Aktien 19.749.299 15.922.080 21.056.513 15.957.965<br />

F-250


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS)<br />

in<br />

Euro<br />

Aktien<br />

Gezeichnet<br />

es Kapital<br />

Kapitalrücklage<br />

Bewert<br />

ung<br />

Aktien<br />

option<br />

en<br />

2.194.9<br />

45<br />

Währung<br />

s-<br />

umrechn<br />

ungsdifferenze<br />

n<br />

Kumulierte<br />

Verluste<br />

111.172.673<br />

Stand am 01. Dezember<br />

2009 13.780.935 13.780.935 113.367.618 0 (124.103.716) 3.044.837<br />

Bewertung<br />

Aktienoptionen<br />

404.83<br />

4 404.834<br />

Periodenergebnis (11.555.959) (11.555.959)<br />

Kapitalerhöhung unter<br />

Berücksichtigung von<br />

Kapitalbeschaffungskoste<br />

n 2.177.030 2.177.030 6.071.080 8.248.110<br />

Nettoveränderung<br />

Eigenkapital (2.903.014)<br />

117.243.754<br />

2.599.7<br />

79<br />

Stand am 31. Mai 2010 15.957.965 15.957.965 119.843.533 0 (135.659.675) 141.823<br />

Total<br />

in<br />

Euro<br />

Aktien<br />

Gezeichnet<br />

es Kapital<br />

Kapitalrücklage<br />

Kapitalmaßnahmen/Agio<br />

Kapitalmaßnahmen/Agio<br />

Bewert<br />

ung<br />

Aktien<br />

option<br />

en<br />

2.665.3<br />

70<br />

Währung<br />

s-<br />

umrechn<br />

ungsdifferenze<br />

n<br />

Kumulierte<br />

Verluste<br />

124.819.448<br />

Stand am 01. Dezember<br />

2010 18.413.035 18.413.035 127.484.817 9.398 (147.202.343) (1.295.093)<br />

Bewertung<br />

Aktienoptionen 67.375 67.375<br />

Währungsgewinn / -<br />

verlust aus der<br />

Konsolidierung 20.724 20.724<br />

Periodenergebnis (10.621.333) (10.621.333)<br />

Kapitalerhöhung unter<br />

Berücksichtigung von<br />

Kapitalbeschaffungskoste<br />

n 3.200.000 3.200.000 16.000.000 19.200.000<br />

Nettoveränderung<br />

Eigenkapital 8.666.765<br />

140.819.448<br />

2.732.7<br />

44<br />

Stand am 31. Mai <strong>2011</strong> 21.613.035 21.613.035 143.552.192 30.122 (157.823.676) 7.371.672<br />

Total<br />

F-251


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS)<br />

in Euro Anhang H1 <strong>2011</strong> H1 2010<br />

Periodenergebnis (10.621.333) (11.555.959)<br />

Anpassungen für GuV-Posten<br />

Bewertung Aktienoptionen 67.375 404.834<br />

Abschreibungen 180.654 106.249<br />

Erhöhung der Pensionsverpflichtungen 480 420<br />

Finanzierungsaufwendungen 240.870 3.564<br />

Finanzierungserträge (26.186) (16.921)<br />

Steueraufwand 1.602 4.367<br />

464.794 502.513<br />

Veränderungen der Bilanzposten<br />

Vorräte 28.361 0<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 33.559 5.017.864<br />

Sonstige Forderungen 113.637 126.019<br />

Anzahlungen 21.709 96.146<br />

Sonstige langfristige Vermögenswerte (395.281) (603)<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2.499) (143.649)<br />

Sonstige Verbindlichkeiten 3. VII. 12.026.781 (2.440.009)<br />

11.826.266 2.655.769<br />

Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 1.669.727 (8.397.677)<br />

Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (3.806) (864)<br />

Erhaltene Finanzierungserträge 2.498 16.921<br />

Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 1.668.418 (8.381.620)<br />

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit<br />

Erwerb von Sachanlagen (89.856) (3.268)<br />

Erwerb immaterieller Vermögenswerte (7.746) (559)<br />

Nettomittelveränderung aus der Investitionstätigkeit (97.601) (3.827)<br />

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

Erlös aus den Kapitalerhöhungen 0 8.9<strong>25.</strong>823<br />

Kosten der Kapitalerhöhungen 0 (632.697)<br />

Eingang Gesellschafterdarlehen 10.000.000 0<br />

Tilgung Finanzierungsleasing (28.444) (9.893)<br />

Nettomitteländerung aus der Finanzierungstätigkeit 9.971.557 8.283.232<br />

Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel 30.397 0<br />

Nettoveränderung an Zahlungsmitteln und<br />

Zahlungsmitteläquivalenten 11.572.771 (102.215)<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

am Periodenanfang 1.943.151 3.411.063<br />

zum Periodenende 13.515.922 3.308.849<br />

F-252


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

Verkürzter Konzernanhang nach IAS 34 für das erste Geschäftshalbjahr<br />

<strong>vom</strong> 1. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong><br />

1. Allgemeines<br />

WILEX (im Folgenden auch "die Gesellschaft”) wurde 1997 in München, Deutschland, unter dem<br />

Namen WILEX Biotechnology GmbH von Ärzten und Krebsforschern der Technischen Universität<br />

München gegründet. Gemäß Gesellschafterbeschluss <strong>vom</strong> 14. Dezember 2000, geändert am 28. Februar<br />

2001, wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit dem Namen WILEX AG (WILEX)<br />

umgewandelt. Die Umfirmierung wurde am 9. April 2001 in das Handelsregister des Amtsgerichts<br />

München unter der Registernummer HRB 136670 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Grillparzerstraße<br />

10, 81675 München. Seit dem 13. November 2006 ist WILEX an der Frankfurter Wertpapierbörse unter<br />

dem Kürzel WL6, der Wertpapierkennnummer 661472 und der ISIN DE0006614720 im Regulierten<br />

Markt / Prime Standard notiert.<br />

WILEX ist ein biopharmazeutisches Forschungsunternehmen, welches sich auf die Erforschung,<br />

Entwicklung, Herstellung, Zulassung und den Vertrieb von Arzneimitteln und Diagnostika im Bereich der<br />

Onkologie fokussiert. WILEX verfügt über ein ausgewogenes Portfolio attraktiver Produktkandidaten,<br />

von der Forschungsphase bis hin zur fortgeschrittenen klinischen Entwicklung. Ziel des Unternehmens ist<br />

es, neue Wirkstoffe für die Krebstherapie zu entwickeln, die nicht zytotoxisch sind, sondern auf<br />

tumorspezifische Merkmale zielen, die bei der Entstehung oder Entwicklung von Krebs eine Rolle<br />

spielen. Hierbei sollen neue Krebstherapien entwickelt werden, die im Vergleich zu den herkömmlichen<br />

Therapien wirksamer, verträglicher und kosteneffizienter sind. Nach angestrebter Zulassung sollen die<br />

Arzneimittel und Diagnostika vertrieben und vermarktet werden.<br />

2. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

2.1. Erstellungsgrundlage<br />

Dieser Konzernzwischenabschluss für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres <strong>2011</strong> (01. Dezember 2010 –<br />

31. Mai <strong>2011</strong>) wurde im Einklang mit dem International Accounting Standard (IAS) 34<br />

(Zwischenberichterstattung) und den International Financial Reporting Standards (IFRS), die von der EU<br />

genehmigt worden sind, erstellt. Er ist im Zusammenhang mit dem letzten Konzernjahresabschluss für<br />

das Geschäftsjahr 2010 (01. Dezember 2009 – 30. November 2010) zu lesen, wobei Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden konsistent zueinander sind.<br />

F-253


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

Erstmals wurden Standards und Interpretationen berücksichtigt, die von der EU übernommen sind und für<br />

Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2010 beginnen, zwingend bzw. freiwillig anzuwenden sind.<br />

Die erstmalige Anwendung der Standards und Interpretationen hatte keine wesentliche Auswirkung auf<br />

Bilanzierung und Bewertung.<br />

2.2. Abschlussumfang und Tochtergesellschaften<br />

Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag 31. Mai <strong>2011</strong> zwei Tochtergesellschaften, die in den<br />

Abschlusszahlen konsolidiert werden. Der Konzernabschluss zum 31. Mai umfasst neben der WILEX<br />

AG, München, auch die WILEX Inc., Cambridge, MA, USA, und die Heidelberg Pharma AG,<br />

Ladenburg, Deutschland, zusammen der „Konzern“.<br />

Am <strong>25.</strong> Oktober 2010 wurde die WILEX Inc., eine 100%ige Tochtergesellschaft der WILEX AG, neu<br />

gegründet. Mit der am 17. November 2010 getroffenen Vereinbarung zur Übernahme der<br />

Vermögenswerte der Oncogene Science, einer ehemaligen Geschäftseinheit der Siemens Healthcare<br />

Diagnostics Inc., hat der Geschäftsbetrieb begonnen. Die WILEX Inc. beschäftigt ein Team aus zehn<br />

ehemaligen Oncogene-Mitarbeitern aus den Bereichen Wissenschaft, Management und Vertrieb. Die<br />

neue Geschäftseinheit konzentriert sich ausschließlich auf Produktion, Qualitätssicherung, Zulassung,<br />

Marketing und Vertrieb der bei Oncogene Science entwickelten diagnostischen Assays für bestehende<br />

und neue Kunden in der Pharmaindustrie und an Referenzlaboratorien.<br />

Die WILEX AG nimmt aufgrund ihrer 100%igen Beteiligung eine beherrschende Gesellschafterstellung<br />

ein und hat daher das Tochterunternehmen, die WILEX Inc., gemäß IAS 27 in den Konzernabschluss im<br />

Rahmen einer Vollkonsolidierung einzugliedern.<br />

Die Heidelberg Pharma AG (im Folgenden auch Heidelberg Pharma) war vor der Integration in den<br />

WILEX-Konzern ein privates Unternehmen mit Sitz in Ladenburg bei Heidelberg und beschäftigt zum<br />

Stichtag 31. Mai 40 Mitarbeiter. Heidelberg Pharma ist in zwei Geschäftsbereichen tätig. Der erste<br />

Bereich umfasst eine neuartige Konjugat-Plattform-Technologie für therapeutische Antikörper (Antibody<br />

Drug Conjugates, ADC). Diese ADC-Technologie hat das Potenzial, die Wirksamkeit vieler auf<br />

Antikörper basierender Wirkstoffe zu verbessern sowie bereits zugelassene Therapeutika<br />

weiterzuentwickeln. WILEX und Heidelberg Pharma haben dadurch die Möglichkeit, mit eigenen<br />

Produktkandidaten selbst auf dieser Technologieplattform aufzusetzen sowie diese Technologie über<br />

Heidelberg Pharma auch an Partner auszulizensieren und dadurch Umsätze zu generieren. Der zweite<br />

Geschäftsbereich umfasst präklinische Untersuchungen zu Arzneimittel-Stoffwechsel, Pharmakologie<br />

und Pharmakokinetik in der Onkologie. Diese Infrastruktur und die Expertise werden auch an Dritte als<br />

F-254


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

Dienstleistung angeboten (kundenspezifische Auftragsforschung), und es werden bereits Umsätze<br />

erwirtschaftet.<br />

Die Vergleichszahlen des ersten Halbjahres 2010 beziehen sich lediglich auf den Einzelabschluss der<br />

WILEX AG ohne Tochtergesellschaften, da deren Akquisitionsstichtag jeweils nach Ende der<br />

Berichtsperiode lag, und die Bilanz zum 30. November 2010 enthält neben der WILEX AG nur das<br />

Vermögen und die Verbindlichkeiten der WILEX Inc. Daher sind die Vergleichszahlen nicht unmittelbar<br />

mit den aktuellen Konzernzahlen des ersten Halbjahres <strong>2011</strong> vergleichbar.<br />

2.3. Konsolidierung und vorläufige Zuordnung des Geschäftswertes der Heidelberg<br />

Pharma AG<br />

Die Heidelberg Pharma AG wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 17. März <strong>2011</strong><br />

(„Akquisitionsstichtag“) eine 100%ige Tochtergesellschaft der WILEX AG und damit zu einem<br />

Bestandteil des WILEX-Konzerns. Anders als die WILEX Inc., die aufgrund ihrer Gründung und des<br />

Beginns der Geschäftstätigkeit im letzten Geschäftsjahr gemäß IAS 27 vollumfänglich konsolidiert wird,<br />

finden die Daten der Heidelberg Pharma AG erst ab der Konzernzugehörigkeit Eingliederung in diesen<br />

Konzernzwischenabschluss.<br />

Für alle Unternehmenszusammenschlüsse findet in Übereinstimmung mit IFRS 3<br />

„Unternehmenszusammenschlüsse“ die Erwerbsmethode Anwendung, nach der die identifizierbaren<br />

erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten zunächst mit ihrem beizulegenden<br />

Zeitwert angesetzt werden. Die Gesellschaft hat die Bewertung der neu hinzugewonnenen<br />

Geschäftsaktivitäten der Heidelberg Pharma bisher nur vorläufig vorgenommen. Im weiteren Verlauf des<br />

Geschäftsjahres eine detaillierte Kaufpreiszuordnung durchgeführt. Deren Ergebnis könnte zu einer<br />

Anpassung des in der vorläufigen Bewertung der Transaktion ermittelten Geschäfts- oder Firmenwertes<br />

führen, wobei gemäß IFRS 3.45 alle Anpassungen der provisorischen Werte innerhalb von 12 Monaten<br />

nach dem Erwerbszeitraum vorzunehmen sind. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist überwiegend der<br />

neuartigen Konjugat-Plattform-Technologie für therapeutische Antikörper sowie erwarteten<br />

Synergieeffekten bei der Integration in den WILEX-Konzern und den Fachkenntnissen der neuen<br />

Mitarbeiter zuzuschreiben.<br />

Die WILEX AG hat nach Zustimmung der Hauptversammlung im Dezember 2010 und der Eintragung<br />

ins Handelsregister am 17. März <strong>2011</strong> sämtliche Aktien der Heidelberg Pharma AG im Wege einer<br />

Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe von 3.200.000 neuen WILEX-Aktien unter Ausschluss des<br />

Bezugsrechts der Aktionäre erworben. Der Transaktionspreis in Höhe von 19,2 Mio. € für 100 % der<br />

Anteile an der Heidelberg Pharma AG entspricht einem Preis von 6,00 € pro neu ausgegebener WILEX-<br />

Aktie - einem Aufschlag von ungefähr 25 % auf den Schlusskurs <strong>vom</strong> 1. November 2010. Das entspricht<br />

F-255


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

einem Umtauschverhältnis von 5,75 zu 1 bezogen auf die Unternehmenswerte der WILEX AG und der<br />

Heidelberg Pharma AG.<br />

Die identifizierbaren vorläufigen Aktiva und Passiva aus der Akquisition stellen sich zum 17. März wie in<br />

untenstehender Tabelle aufgeführt, dar. Aufgrund der noch nicht durchgeführten Kaufpreiszuordnung<br />

wird angenommen, dass sämtliche Buchwerte der vorläufigen, zum Akquisitionsstichtag erstellten<br />

Eröffnungsbilanz der Heidelberg Pharma AG dem beizulegenden Zeitwert entsprechen.<br />

Tsd. €*<br />

Vorläufiger Buchwert<br />

(beizulegender Zeitwert)<br />

zum Akquisitionsstichtag<br />

Sachanlagen 859<br />

Immaterielle Vermögenswerte 704<br />

Vorräte 120<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 172<br />

Sonstige Forderungen 121<br />

Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente 885<br />

Langfristige Verbindlichkeiten -89<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -352<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten -496<br />

Summe vorläufige Buchwerte (beizulegender Zeitwerte) der identifizierten<br />

1.924<br />

Vermögenswerte<br />

*gerundet<br />

Der rechnerische Unterschiedsbetrag zwischen dem Transaktionspreis und der Summe der vorläufigen<br />

Buchwerte der Eröffnungsbilanz gemäß o. a. Tabelle (1,9 Mio. €) beläuft sich auf 17,3 Mio. €. Dieser<br />

Betrag entfällt auf den vorläufigen Geschäfts- und Firmenwert zum Akquisitionszeitpunkt sowie auf die<br />

ebenfalls noch zu identifizierenden immateriellen Vermögenswerte, wie z.B. Patente. Da zum Zeitpunkt<br />

der Veröffentlichung dieses 6-Monats-Finanzberichtes noch keine endgültige Kaufpreiszuordnung erfolgt<br />

ist, kann der Unterschiedsbetrag derzeit nicht näher beziffert oder detaillierter erläutert werden.<br />

Der Gesellschaft entstanden erwerbsbezogene Kosten in Höhe von 0,2 Mio. €. Diese betrafen vor allem<br />

Honorare für die Unternehmensbewertung sowie externe Rechtsberatung. Alle bis zum Bilanzstichtag<br />

aufgetretenen erwerbsbezogenen Kosten sind nach Datum des Anfalls in der Konzern-<br />

Gesamtergebnisrechnung enthalten.<br />

Weitere, gemäß IFRS 3.B64 zu tätigende Angaben, wie z. B. die Gesamtsumme des Geschäfts- oder<br />

Firmenwertes, der erwartungsgemäß für Steuerzwecke abzugsfähig ist oder eine Abschätzung der nicht<br />

F-256


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

abgezinsten Ergebnisbandbreite waren in Anbetracht der geringen Zeitspanne zwischen Vollzug der<br />

Transaktion und Veröffentlichung dieses Finanzberichtes undurchführbar.<br />

2.4. Pro forma-Finanzinformationen<br />

Weil die Heidelberg Pharma innerhalb der berichteten Periode in den WILEX-Konzern integriert wurde,<br />

finden die Daten erst ab dem dinglichen Vollzug der Transaktion am 17. März Eingliederung in diesen<br />

Konzernzwischenabschluss (vergleiche Anmerkung 2.3). In diesem Zeitraum der Konzernzugehörigkeit<br />

konnte die Heidelberg Pharma einen Umsatzerlös in Höhe von 328 Tsd. € sowie ein Betriebsergebnis von<br />

-128 Tsd. € erzielen und trug per Saldo einen Verlust in Höhe von 131 Tsd. € zum Periodenergebnis bei.<br />

Wäre die Übernahmetransaktion zum Geschäftsjahresbeginn 1. Dezember 2010 abgeschlossen worden<br />

und hätte die Heidelberg Pharma demzufolge in diesen Konzernzwischenabschluss vollumfänglich<br />

konsolidiert werden können, wäre ein Umsatzerlös in Höhe von 911 Tsd. €, ein Betriebsergebnis von<br />

-851 Tsd. € und insgesamt ein Periodenverlust in Höhe von 845 Tsd. € zu verbuchen gewesen.<br />

2.5. Segmentberichterstattung<br />

Im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> weist WILEX erstmals verschiedene berichtspflichtige Geschäftssegmente aus.<br />

Ein Geschäftssegment ist eine Teilaktivität der wirtschaftlichen Einheit (Konzern), die geschäftliche<br />

Aktivitäten betreibt, Umsätze und Erträge erwirtschaftet und der Aufwendungen entstehen. Der<br />

betriebliche Erfolg wird regelmäßig von der Geschäftsführung oder dem Vorstand überprüft.<br />

Definitionsgemäß sind für jedes Geschäftssegment eigenständige Finanzinformationen verfügbar.<br />

Die Grundlage für die Segmentierung bilden die Managementstruktur des Konzerns und der Aufbau<br />

seiner internen Berichterstattung. Die Segmentergebnisse und das Segmentvermögen enthalten<br />

Bestandteile, die einem einzelnen Segment entweder direkt zugeordnet oder auf einer sachlogischen Basis<br />

auf die Segmente verteilt werden können.<br />

Der WILEX-Konzern besteht aus drei Geschäftssegmenten, die im Folgenden näher erläutert sowie deren<br />

Kerngeschäft bzw. Kernprojekte abgegrenzt werden.<br />

1. Therapeutika (Rx)<br />

Die WILEX AG ist ein auf Onkologie fokussiertes biopharmazeutisches Unternehmen. Sie entwickelt vor<br />

allem therapeutische Produkte zur gezielten Behandlung und Erkennung von verschiedenen Krebsarten.<br />

Die Wirkstoffe basieren auf Antikörpern und niedermolekularen Wirkstoffen, die nebenwirkungsarm<br />

Tumorwachstum hemmen und Metastasierung verhindern sollen. Die Therapeutika umfassen folgende<br />

Programme: RENCAREX ® , MESUPRON ® , WX-554 – MEK-Inhibitor sowie die gesamte Präklinik und<br />

Forschung.<br />

F-257


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

2. Diagnostika (Dx)<br />

Durch die Akquisition von Oncogene Science durch die WILEX Inc. im November 2010 wurde das<br />

Portfolio um In-vitro-Diagnostika erweitert. Die WILEX Inc. konzentriert sich auf die Entwicklung,<br />

Produktion und Vermarktung einer Vielzahl von In-vitro-Diagnostika in der Onkologie. Es wird zwischen<br />

ELISA-Tests, die Proteine im Blut messen, und immunohistochemischen (IHC) Tests, Untersuchungen<br />

im Gewebe, unterschieden. Das Ziel ist es, zugelassene Tests für den klinischen, onkologischen,<br />

immundiagnostischen Markt anzubieten, um die Behandlung von Krebspatienten weltweit zu verbessern.<br />

Zudem wird der Diagnostikumkandidat REDECTANE®, der die Phase III-Zulassungsstudie<br />

abgeschlossen hat und für den positive finale Daten im Mai 2010 veröffentlicht wurden, dem Segment<br />

Diagnostika hinzugerechnet.<br />

3. Kundenspezifische Auftragsforschung (Cx)<br />

Im März <strong>2011</strong> wurde die Akquisition der Heidelberg Pharma AG abgeschlossen. Das Unternehmen ist in<br />

zwei Bereichen tätig, die beide zum Segment „Kundenspezifische Auftragsforschung“ zählen.<br />

Der erste Bereich umfasst eine neuartige Plattformtechnologie für therapeutische Antikörper-<br />

Wirkstoffkonjugate (Antibody Drug Conjugates, ADC). Diese ADC-Technologie hat das Potenzial, die<br />

Wirksamkeit vieler auf Antikörper basierender Wirkstoffe zu verbessern sowie bereits zugelassene<br />

Therapeutika weiterzuentwickeln. Heidelberg Pharma hat sich zum Ziel gesetzt, Antikörper-Toxin-<br />

Konjugate der zweiten Generation für eine bessere, zielgerichtete Anti-Tumortherapie zu entwickeln.<br />

Diese zweite Generation soll sich durch eine verbesserte Stabilität der Verbindung zwischen Antikörper<br />

und Toxin auszeichnen. Heidelberg Pharma setzt auf Kollaborationen mit Forschungsinstituten, Pharmaund<br />

Biotechunternehmen und übernimmt Arbeiten in Zusammenhang mit der Herstellung, der<br />

Optimierung und der Profilierung neuer ADCs.<br />

Der zweite Geschäftsbereich der Heidelberg Pharma AG umfasst die kundenspezifische präklinische<br />

Auftragsforschung im Bereich von Krebs-, Entzündungs- und Autoimmun-Erkrankungen. Das<br />

Unternehmen setzt u.a. humane Tumor-Implantationsmodelle mit menschlichen Tumorzellen ein, um<br />

potenzielle Krebsprodukte näher zu untersuchen. Im Bereich von Entzündungs- und<br />

Autoimmunerkrankungen bietet Heidelberg Pharma eine breite Palette an Modellen und Methoden an, um<br />

den Mechanismus neuer Wirkstoffe zu untersuchen. In der Bioanalytik untersucht Heidelberg Pharma die<br />

pharmakokinetischen Eigenschaften von Substanzen aus In-vitro und In-vivo Experimenten. Die<br />

molekularbiologische Einheit ist spezialisiert auf die In-vitro Profilierung von Substanzen.<br />

F-258


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

2.6. Konjunkturelle Einflüsse<br />

Die Geschäftstätigkeit von WILEX unterliegt keinen saisonalen Einflüssen. Direkte konjunkturelle<br />

Einflüsse waren in der Berichtsperiode des ersten Geschäftshalbjahres nicht zu verzeichnen.<br />

2.7. Währungsumrechnung<br />

2.7.1. Funktionale Währung, Berichtswährung und Fremdwährungspositionen<br />

Die funktionale Währung der Muttergesellschaft sowie des Konzerns ist Euro (€). Zum Konzern gehört<br />

jedoch ein (im Vergleichszeitraum kein) Tochterunternehmen, die <strong>Wilex</strong> Inc., das seinen Sitz außerhalb<br />

der Eurozone hat und in der entsprechenden Landeswährung USD berichtet. Auf Konzernebene hat daher<br />

eine Umrechnung in die funktionale Konzern-Währung, Euro, gemäß IAS 21 zu erfolgen.<br />

Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden folglich zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zum<br />

historischen Kurs und die Aufwendungen und Erträge zum Periodendurchschnittskurs umgerechnet,<br />

sofern dieser keine signifikanten Schwankungen aufweist. Auftretende Wechselkursdifferenzen werden in<br />

den Währungsgewinn bzw. Währungsverlust aus der Konsolidierung (Eigenkapital) des Konzerns<br />

eingestellt. Diese Umrechnungsdifferenzen werden bei Abgang des Tochterunternehmens erfolgswirksam<br />

erfasst.<br />

Für die Umrechnung des US-Dollars im Konzern wurden folgende Wechselkurse für einen Euro<br />

zugrunde gelegt.<br />

Stichtagskurs 31. Mai <strong>2011</strong>: 1 € = 1,4377 USD (30. November 2010: 1 € = 1,3192 USD)<br />

Durchschnittskurs erstes Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong>: 1 € = 1,3831 USD (Vorjahr: n/a)<br />

2.7.2. Transaktionen und Salden<br />

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die<br />

funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen<br />

sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären<br />

Vermögenswerten und Verbindlichkeiten resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

erfasst.<br />

Die Gesellschaft führt Transaktionen in US-Dollar, Schweizer Franken (CHF), Britischem Pfund (GBP)<br />

und in geringem Ausmaß auch in weiteren Fremdwährungen durch.<br />

Durch die kaufmännische Rundung exakter Zahlen können sich Differenzen ergeben.<br />

F-259


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

3. Erläuternde Angaben<br />

I. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte<br />

Die Erhöhung der Sachanlagen von 864 Tsd. € zum Bilanzstichtag 30. November 2010 auf 1.686 Tsd €<br />

zum 31. Mai <strong>2011</strong> ist ebenso wie die Erhöhung der immateriellen Vermögenswerte von im Vorjahr 1.166<br />

Tsd. € auf nunmehr 1.779 Tsd. € ist im Wesentlichen auf die Konsolidierung der langfristigen bilanziellen<br />

Vermögenswerte der Heidelberg Pharma AG zurückzuführen.<br />

II. Geschäfts- oder Firmenwert<br />

Der ermittelte rechnerische Unterschiedsbetrag zwischen dem Transaktionspreis bei Übernahme der<br />

Heidelberg Pharma AG und der Summe der vorläufigen Buchwerte aus deren Eröffnungsbilanz beläuft<br />

sich auf 17,3 Mio. € (vergleiche Anmerkung 2.3). Dieser Betrag entfällt auf den noch zu ermittelnden<br />

Geschäfts- und Firmenwert zum Akquisitionszeitpunkt sowie auf die ebenfalls noch zu identifizierenden<br />

immateriellen Vermögenswerte, wie z.B. Patente. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

Halbjahresberichtes noch keine endgültige Kaufpreiszuordnung stattgefunden hat, wird dieser<br />

Unterschiedsbetrag derzeit vollständig als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.<br />

III. Sonstige Forderungen<br />

Bestandteil der Auslizenzierung der US-Vermarktungsrechte für RENCAREX ® an Prometheus<br />

Laboratories Inc. (Prometheus), San Diego, CA, USA, ist eine für WILEX optionale<br />

Einlizenzierungsmöglichkeit von europäischen Vermarktungsrechten an einem nicht öffentlich genannten<br />

Produkt von Prometheus. Im Zuge dessen besitzt WILEX eine Forderung, die innerhalb eines definierten<br />

Zeitraums ratierlich aufzubauen ist. Die Erhöhung der sonstigen Forderungen von 126 Tsd. € zum<br />

Bilanzstichtag 30. November 2010 auf aktuell 532 Tsd. € ist im Wesentlichen auf diesen Sachverhalt<br />

zurückzuführen.<br />

IV. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

Der Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf 13.516 Tsd. € gegenüber dem<br />

Bilanzstichtag 2010 (1.943 Tsd. €) ist zum einen mit der Auslizenzierung der US-Vermarktungsrechte für<br />

RENCAREX ® an Prometheus und die daraufhin fällige Zahlung zu begründen. Zum anderen flossen der<br />

Gesellschaft im ersten Geschäftshalbjahr zwei Tranchen á 5 Mio. € eines verzinslichen<br />

Gesellschafterdarlehens der beiden Hauptaktionäre, dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG,<br />

Walldorf (dievini) und UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien (UCB), zu.<br />

F-260


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

WILEX legt seine inländischen Guthaben nur bei großen Banken an, die Mitglied des deutschen<br />

Einlagensicherungsfonds bzw. Mitglied des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sind. Auch<br />

das Guthaben der WILEX Inc., welches über eine US-amerikanische Bank verwaltet wird, ist über ein<br />

vergleichbares Einlagensicherungssystem geschützt. Für derartige Guthaben drohen daher keine<br />

Ausfallrisiken.<br />

V. Eigenkapital<br />

Das Eigenkapital der Gesellschaft besteht aus auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem<br />

rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 €. Zusätzliche Kosten, die der Ausgabe neuer<br />

Aktien bzw. dem Prozess einer Kapitalmaßnahme unmittelbar zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital<br />

als Abzug von den Emissionserlösen ausgewiesen. Der rechnerische Nominalbetrag und ein eventueller<br />

Aufschlag auf die Ausgabe von Aktien werden jeweils unter dem „Gezeichneten Kapital“ und der<br />

„Kapitalrücklage“ erfasst.<br />

Die am 15. Dezember 2010 durch die Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung im Zuge der<br />

Übernahme der Heidelberg Pharma AG wurde am 17. März <strong>2011</strong> mit Eintragung der Kapitalerhöhung in<br />

das Handelsregister der Gesellschaft abgeschlossen (vergleiche Anmerkungen 2.2 und 2.3). Es wurden<br />

3.200.000 neue Aktien an die Altaktionäre der Heidelberg Pharma AG ausgegeben. Das Grundkapital der<br />

Gesellschaft in Höhe von vormals 18.413.035,00 € wurde somit um 3.200.000,00 € auf 21.613.035,00 €<br />

durch Ausgabe von 3.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag<br />

am Grundkapital von 1,00 € erhöht.<br />

VI.<br />

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten<br />

Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten sind zum ersten Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong> mit 7.242 Tsd. €<br />

signifikant höher als zum Bilanzstichtag 2010 (276 Tsd. €). Grund dafür ist im Wesentlichen, dass im<br />

Zuge der Auslizenzierung von RENCAREX ® -Vermarktungsrechten an Prometheus eine schon erhaltene<br />

Zahlung auf einen bestimmten Zeitraum ratierlich abzugrenzen und der langfristige Anteil (> 12 Monate)<br />

somit als passiver Rechnungsabgrenzungsposten innerhalb der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten<br />

zu bilanzieren ist.<br />

VII.<br />

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

Auch die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (19.614 Tsd. €) sind im Vergleich zum Ende des<br />

letzen Geschäftsjahres (4.406 Tsd. €) erheblich gestiegen. Neben dem unter Anmerkung 3. VI.<br />

beschriebenen Sachverhalt der kurzfristigen passiven Rechnungsabgrenzung aus der Prometheus-Zahlung<br />

F-261


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

ist zudem die Gewährung des Gesellschafterdarlehens zzgl. der Zinsverbindlichkeiten verantwortlich<br />

(vergleiche Anmerkung 3. IV.).<br />

VIII. Umsatzerlöse<br />

Im ersten Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong> konnte der WILEX-Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 1.367 Tsd. €<br />

ausweisen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren keine Umsatzerlöse zu verzeichnen. Im<br />

Wesentlichen geht diese Entwicklung auf die Ertragsabgrenzung der Prometheus-Transaktion zurück,<br />

aber auch beide Tochtergesellschaften konnten Umsatzerlöse aus Produktverkäufen bzw.<br />

kundenspezifischer Auftragsforschung verzeichnen, die denjenigen der Muttergesellschaft durch die<br />

Konsolidierung hinzugerechnet werden.<br />

IX. Sonstige Erträge<br />

Die sonstigen Erträge bestehen im Wesentlichen aus der erfolgswirksamen Realisierung von<br />

Vorauszahlungen und Kostenerstattungen im Zusammenhang des mit Esteve geschlossenen<br />

Lizenzvertrags, Fördergelder des US-Verteidigungsministeriums sowie weiterer Fördermittel für die<br />

Heidelberg Pharma.<br />

Die Vorauszahlungen sowie die Kostenerstattungen werden unter den sonstigen Erträgen im Verhältnis<br />

der bis zum Stichtag aufgelaufenen Aufwendungen zum insgesamt erwarteten Aufwand für die klinischen<br />

Studien ausgewiesen (Percentage-of-Completion-Methode).<br />

Die sonstigen Erträge verringerten sich im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres von 912 Tsd. €<br />

auf aktuell 639 Tsd. €. Dies ist auf die im Sinne einer Ertragsabgrenzung inzwischen beendeten Phase III-<br />

Studien mit RENCAREX ® und REDECTANE ® zurückzuführen, bei denen demzufolge signifikant<br />

weniger Ertragsrealisierung erfolgen konnte.<br />

X. Herstellungs-, Service- und Vertriebskosten<br />

Der im Zuge der Einbindung von Tochtergesellschaften neu eingeführte Betriebsbereich Herstellungs-,<br />

Service- und Vertriebskosten weist im ersten Geschäftshalbjahr betriebliche Aufwendungen in Höhe von<br />

979 Tsd. € aus. Im Vorjahreszeitraum waren keine derartigen Aufwendungen existent. Zweck dieser<br />

Unterteilung ist die detaillierte Darstellung sogenannter „cost of sales“, also Kosten, die im direkten<br />

Zusammenhang mit der Erzielung von Umsatzerlösen stehen.<br />

F-262


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

XI. Forschungs- und Entwicklungskosten<br />

Die Summe der Forschungs- und Entwicklungskosten reduzierte sich von 10.195 Tsd. € in den ersten<br />

sechs Monaten des Vorjahres auf 8.755 Tsd. € im abgelaufenen Geschäftshalbjahr. Während die<br />

Aufwendungen für RENCAREX ® und MESUPRON ® aufgrund des fortgeschrittenen Verlaufs der<br />

jeweiligen klinischen Studie deutlich sanken, schlug REDECTANE ® mit insgesamt höheren<br />

Aufwendungen zu Buche. Im Vergleich zum Vorjahrszeitraum waren auch Aufwendungen für F&E in<br />

den Tochtergesellschaften zu verzeichnen.<br />

XII. Verwaltungskosten<br />

Die Verwaltungskosten erhöhten sich im Vergleich der beiden relevanten Halbjahre von 2.283 Tsd. € auf<br />

2.674 Tsd. €. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Konsolidierung von beiden Tochtergesellschaften<br />

sowie auf die Aufwendungen im Zuge der Prometheus-Transaktion zurückzuführen.<br />

XIII. Finanzergebnis<br />

Das Finanzergebnis hat sich im ersten Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong> mit -218 Tsd. € gegenüber dem Vorjahr<br />

(13 Tsd. €) aufgrund des mit 6% p.a. verzinslichen Gesellschafterdarlehens von dievini und UCB<br />

(vergleiche Anmerkung 3. IV.) verschlechtert.<br />

XIV. Segmentberichterstattung<br />

Die Ergebnisse der einzelnen Segmente (vergleiche Anmerkung 2.5) stellen sich in der Übersicht wie<br />

folgt dar. Vergleichswerte des Vorjahreszeitraums sind nicht anwendbar, da keine derartige Aufteilung im<br />

Sinne einer Segmentberichterstattung vorgenommen wurde.<br />

Segmentergebnisse<br />

in<br />

Rx<br />

Dx<br />

Cx<br />

Nicht<br />

Konso-<br />

Konzern<br />

Tsd. €*<br />

H1<br />

H1<br />

H1<br />

zugeordnet<br />

lidierung<br />

<strong>2011</strong><br />

<strong>2011</strong><br />

<strong>2011</strong><br />

Konzern<br />

Gesamtvermögenswerte 1.467 1.704 21.860 14.591 -3.145 36.477<br />

Umsatzerlöse (gesamt) 898 141 328 0 0 1.367<br />

Umsatzerlöse extern 898 141 328 0 0 1.367<br />

Umsatzerlöse intersegmentär 0 0 0 0 0 0<br />

Segmentergebnis vor -6.747 -3.563 -128 -181 0 -10.620<br />

Steuern<br />

*gerundet<br />

F-263


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

Es wurden jeweils keine intersegmentären Umsatzerlöse erzielt.<br />

Diejenigen Gesamtvermögenswerte der Einzelsegmente, die sich im Vergleich zum Jahresabschluss 2010<br />

signifikant verändert haben, sind im Wesentlichen dem Segment Cx (kundenspezifische<br />

Auftragsforschung) im Kontext der Übernahme der Heidelberg Pharma zuzuordnen. Dabei handelt es sich<br />

um die Einbringung von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und Zahlungsmitteln (vergleiche<br />

Anmerkung 2.3). Des Weiteren ist diesem Segment der vorläufig bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert<br />

zuzuschreiben (vergleiche ebd.).<br />

Vergleichszahlen aus der Vorjahresperiode sind nicht verfügbar, da aufgrund der neu hinzugewonnenen<br />

Geschäftsaktivitäten erst in diesem Geschäftsjahr eine Segmentaufteilung vorgenommen wurde. Eine<br />

rückwirkende Unterteilung erscheint nicht sinnvoll, da WILEX gemäß ihrer seinerzeitigen Organisationsund<br />

Managementstruktur keine Geschäftstätigkeiten durchführte, die sich wesentlich in ihrem Risiko- und<br />

Ertragsprofil unterschieden haben.<br />

XV. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen<br />

Directors’ Dealings<br />

Im ersten Halbjahr <strong>2011</strong> wurden durch Aufsichtsratsmitglieder folgende mitteilungspflichtige<br />

Erwerbsgeschäfte durchgeführt.<br />

Name Datum Transaktion Handelsplatz Preis<br />

in €<br />

Stückzahl<br />

Volumen<br />

in €<br />

Prof. Dr. Christof Hettich* 15.12.2010 Kauf/<br />

Zeichnungs-<br />

Außerbörslich /<br />

OTC<br />

6,00<br />

135.218<br />

811.308,00<br />

verpflichtung<br />

* Mitteilungspflichtige ist die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH, die Herrn Prof. Dr. Christof Hettich zuzurechnen ist. Die<br />

Zeichnungsverpflichtung ist durch den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der WILEX AG am 15. Dezember 2010<br />

über eine Erhöhung des Grundkapitals um EUR 3.200.000 gegen Einbringung sämtlicher Anteile an der Heidelberg Pharma AG,<br />

Ladenburg, durch deren Gesellschafter wirksam geworden.<br />

Intercompany-Darlehen zwischen <strong>Wilex</strong> AG und <strong>Wilex</strong> Inc.<br />

Der <strong>Wilex</strong> Inc. wurde bereits zum 30. November 2010 durch die <strong>Wilex</strong> AG ein verzinsliches Darlehen<br />

(Kontokorrent bzw. Kreditlinie) gewährt um die Finanzierung der Tochtergesellschaft zu sichern, solange<br />

sich die <strong>Wilex</strong> Inc. noch nicht aus eigenen erwirtschafteten Zahlungsströmen finanzieren kann. Das<br />

Darlehen war auf einen Betrag in Höhe von 835 Tsd. USD begrenzt; was nun im Laufe des zweiten<br />

Quartals <strong>2011</strong> auf eine Kreditlinie von bis zu 1.500 Tsd. USD erhöht wurde. Die Rückzahlung des<br />

F-264


WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />

Darlehens bleibt unverändert zum 30. November <strong>2011</strong> fällig und auch die Verzinsung mit 6,00 % pro<br />

Jahr bleibt konstant.<br />

Es gibt keine weiteren Beziehungen zu der Gesellschaft nahe stehenden Unternehmen und Personen.<br />

XVI. Ereignisse nach dem Stichtag des Konzernzwischenabschlusses<br />

Im zweiten Quartal <strong>2011</strong> hat das Pre-BLA Meeting für den Diagnostikumkandidaten REDECTANE ®<br />

stattgefunden. Die Ergebnisse des Meetings lagen WILEX nach Ablauf des zweiten Quartals vor. Im<br />

Rahmen des Pre-BLA Meetings bestätigte die FDA in der Diskussion, dass die Phase III-REDECT-Studie<br />

einen angemessenen Beweis für die diagnostische Performance und Sicherheit von REDECTANE ® liefert<br />

und die ersten drei Endpunkte bestätigt wurden. Derzeit sind zwei Themen durch WILEX und den Partner<br />

IBA zu bearbeiten. Die FDA regt an, dass WILEX und IBA eine sogenannte „outcomes based study“ vor<br />

dem Zulassungsantrag in Erwägung ziehen sollen, um einen zusätzlichen Hinweis zum medizinischen<br />

Nutzen zu erhalten und die Position für die Genehmigung eines Antrages zu stärken. WILEX und IBA<br />

werden das entsprechende Studiendesign und die Strategie mit dem medizinischen Beirat und im<br />

Anschluss mit der FDA diskutieren. In Bezug auf die Produktion von REDECTANE ® fordert die FDA<br />

noch weitere Daten zur Prozessvalidierung und Produktcharakterisierung. WILEX und der Partner IBA<br />

werden der FDA die notwendigen Daten in den nächsten Monaten bereitstellen.<br />

Nach dem Abschlussstichtag des ersten Geschäftshalbjahres, dem 31. Mai <strong>2011</strong>, sind keine weiteren<br />

wesentlichen Ereignisse vorgefallen, die nicht im Abschluss der Zwischenberichtsperiode widergespiegelt<br />

worden sind.<br />

F-265


Bescheinigung<br />

Pro-Forma-Finanzinformationen<br />

zum 30. November 2010 und 31. Mai <strong>2011</strong><br />

<strong>Wilex</strong>AG<br />

München<br />

F-266


<strong>Wilex</strong><br />

Bescheinigung<br />

Pro-Fonna-Fin!inzinfonnationen z:um 31..5.<strong>2011</strong> und 30..1 qo 10<br />

Bescheinigung<br />

An die <strong>Wilex</strong> AG, München<br />

Wir haben ~ep~ ob die Pro-Forma-Finatl.zinformatiqnen zUm 31. Mai <strong>2011</strong> der <strong>Wilex</strong>AG,<br />

München, auf den in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß<br />

erstellt worden sind und oQ die~e Grundlagen im Einklang mit den Rechnungslegungsgnmdsätzen<br />

sowie de~ Ausweis-, Bilanzienmgs~ "Und Bewertungsmetl}.oden der Gesells~haft stehen.<br />

Dfe Pro-Förma:~Finan~nfonl1ati6Iien umfassen eine Pro-F~tma-Gewinn- und Veriustrechnung<br />

für den Zeitraum <strong>vom</strong> 1. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong>, eine Pro-Forma-Gewinn- und Ver"<br />

lustrechnung für den Zeitraum <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010 sowie Pro­<br />

F Qrtna-Erläutetungen.<br />

Zweck 4er Pro-Forma-FinE\nzinformationen ist es d~rzusteIlen, welche wesentlichen Aus\Vir~<br />

kungen die in den Pro-F9rma-Eriäuterungen dargestellte Untemel}.menstransaktion allf die hIstorischen<br />

Absciliiisse gehabt hätte, wenn der Konzern während des gesamten Berichtszeitraum~ in<br />

der durch die Untemehmenstl'ansaktion geschaffenen Struktur bestanden hätte. Da Pro-Forrna­<br />

Finanzinf9rmationen eine hypothetische ~ituation beschreiben, vermitteln sie nicht in a:llen<br />

Einzelheiten die Darstellung, dje sich ergehen hätte, wei1b d~e zu berliclGsichtigenclen Ereignisse<br />

tatsächlich zu Beginn des Berichtszeitraüms stattgefunden hätten.<br />

Die Erstellung der Pr(j-Forma-Finanzinformationen liegt in der Verantwortung der gesetzlichen<br />

Vertreter der Gesellschaft.<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von Uns durchgeführten prüfung ein Urteil<br />

darüber abzugeben, ob die Pro:-Forma-'Finanziilformationen auf den in den Pro-Fonna­<br />

Erläuterungen dargestellten Gnlndlagen ordm,mgsgemäß erstellt worden /lind und ob diese<br />

Grundlagen iIn Eiriklang mit dep Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs-<br />

Uild Bewerhingsi:p.ethöden der Ges~ilscha:ft stehen. Nicht Gegenstand upseres Auftrags<br />

ist die Prüfung der Ausgangszahlen, einschließlich ihrer Anpassung an die Rechnungslegungsgtl.)p-d~ätze,<br />

.A.usw~is~, Bilapzjerungs- und BewerlulfgsmetllOden der Ges~Iischaft sowie der in<br />

den Pro-FormQ.-Er1ä\,1terun,~eri darge.litellten Pr9·Form~h~,ntiahmen,<br />

Wir ill.tben Wlsere PrüfUng unter Beach.tung d~s <strong>vom</strong> l(1stitut d.er Wirtschaftsprüfer in Deutschland<br />

(;.V. (lDW) her1'l\lsgegebenen Ibw Ptiifungslllnweis: Prüfune; von Pro-FOlma-'Finanzinfonililtioneri.<br />

(il)W PH 9.960.1) so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlet bei der<br />

ErsteIiung der Pro-'Forma-Finanzinformationen auf den in den Pro-Forma-Erlauterungen dargestelltel;1<br />

Grilnd~agen sowje bei der Erstellung cHes.et Grundlagen in Übe(einstii;nrru1llg wit d.en<br />

Rechrtungsie~gswundätien IlQwi.e den Ausweis-, Bilarizieiungs- und Bewertungs~ethoden<br />

der Gesellschaft mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.<br />

F-267


<strong>Wilex</strong><br />

Bescheinigul}g<br />

Pro-Fonna,-Firianzinfonniltionen zum 31.5.<strong>2011</strong> ~d 30.1 1.201 0<br />

Nach unserer BeUrteilung sind die Pro~Föfma.;.Finalizinfotmationen auf den in den Prb-Forma­<br />

Erläuterungen dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt. Diese Grundlagen stehen<br />

iin Einklang mit qen RecPn~gsleggrigsgrundät;;;;en sowie den Auswei~..,; BiIa.nzierungs- Uild<br />

Bewertungsmethoden der Gesellschaft.<br />

München, den 11. <strong>August</strong> <strong>2011</strong><br />

KPMGAG<br />

Wirtschaftsprüfllngsgesellschaft<br />

Wirtschaftspriiferin<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

F-268


<strong>Wilex</strong> AG, München<br />

Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnungen fOr die Zeiträume 1.. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong><br />

und 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010<br />

In euro<br />

lJrrsalzerlöse<br />

SanslIga Erlräge<br />

Erträge<br />

WlEXAG(1)<br />

WW


Wifex AG, München<br />

Pro-Forma Erläuterungen<br />

1. Einhdtung<br />

Am 1$, Dez:emi:!er 2010 hat die WJ,LEX AG (WIl-EX) ~jne auß~rordeJ)tliyhe<br />

Hauptversammlung abgehalten. Mit einer Mehrheit von 99,96 % wurde peschlossen,<br />

sämtliche Aktien der Heidelberg Pharma AG (Heidelberg Pharma) im Wege einer<br />

Sachkapitaierhöhung gegel; Ausgape von 3.200.000 neuen WILEX-Aktien unter Ausschluss<br />

des Bezugsrechts der AkÜon§re zu eiwerben.<br />

Der gebotene Transaktiönspreis in Höhe vQn 19,;2 Mio. € für 100 % der Anteile an d~r<br />

HeideJberg Pharma AG entspricht einem Preis von 6,00 € pro neu ausgegebener WILEX­<br />

Aktie - einem Aufsc;:hlag von ungefähr 25 % auf den Schlusskurs <strong>vom</strong> 1, November 2Ö10.<br />

Das entspricht einem Umtauschverhäitnis vpn 5,76 zu· 1 bezogen auf die<br />

Unternehmenswerte der WILEX AG und der Heiclelberg Pharma AG.<br />

Der ZeitrElum der TransElktion er$treckte sich Vom 3. November 2010 mit Ankündigung der<br />

Übernahme als Ad.;,hoc~Meldung bis zur Eintn3gung in das Handelsregister am 17. März<br />

<strong>2011</strong>. Ab dem letztgen;:lnnten Datum wurden die Finanzdaten der H(3idelberg Ph.arma in die<br />

Konzerndaten integriert und konsolidiert.<br />

In diesem Zeitraum der Konzernzugehörigkeit konnte die Heidelberg Pharrna einen<br />

UmsatzerJös in Höhe von 328 Tsd. € sowie ein Betriebsergebnis von -128 Tsd. € erzielen<br />

und tru!;J per Saldo einen Verlust in Höhe von 131 Tsd. € zum PerIodenergebnis bei.<br />

Die Akquisition der Heidelberg Phi:lrma AG wird bereHs in der Bilanz des<br />

Zwischenabschlusses zum 31. Mai <strong>2011</strong> abgebildet,· weshalb lediglich eine Pro-Forma­<br />

Gewinn- und VerlustrE3chnung erstellt wird. Da die Gewinn- und Verlustrechnung für das<br />

volle vorangegangene Geschäftsjahr nicht und die Gewinn- und Verlustrechnun9 für das<br />

laufende Geschäftsjahr die Aufwendungen und Erträge erst ab 17. März <strong>2011</strong> enthält,<br />

umfassen die Pro-Forma-Finanzinform,ationen folgende Zeiträume:<br />

1. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong><br />

1. Dezember 2009 bis 30. November 2010<br />

Im Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 bis zum 30. November 2010 hätte die Heidelberg<br />

Pharma AG 1.408 Tsq, € an Umsatzerlösen und 866 Tsd. € an sonstigen Erträgen zur<br />

Konzern-Gesamtergebnisrechnung beigetragen. Die Gesei/schaft erzIelte im relevanten<br />

Zeitraum ein Betriebsergebhis voh -1.975 Tsd. € sowie ein periodenergebnis von<br />

-1.962 Tsd. €, was aus Konzernsicht insgesamt zu einem Periodenverlust von <strong>25.</strong>061 Tsd. €<br />

gefOhrt hätte.<br />

Im aktueUen Geschäftsjahr hätte die Heidelberg Pharrn;;i AG bis zur voI/umfEingJichen<br />

Konsolidierung ab dem 17. M~rz ~011 Umsatzerlöse von 5e3 Tsd. € sowie sonstige Erlöse<br />

von 1.QO Tsd .. € zum Könzern-Periodenergebnis beigetragen, Insge~amt erzielte qie<br />

Heidelberg Pharma AG in diesem Zeitraum ein Betriebsergebnis Von -592 Tsd. € sowie<br />

einen Per'iodenverlust von 590 Tsd. €.<br />

F-270


Diese Pro-Forma-FinMzinformatiöneh wUrden nur für dleSßn i3pr~enprospekt und<br />

ausschließlich zu i1iUsfrativen Zwecken ersteiilt. Sie beschreiben aufgrUnd ihiw Wesensart<br />

le~igiich ein~ hypothetische Situation und spiegeln folglich nicht die aktuelle Finaqzlage des<br />

Unternehmens '. oder seine aktuellen Ergebnisse wider. Die Erstellung di~ser Pro~Forrt1a­<br />

FinänzinformatioPEln erfolgt€) auf der Grundlage dElr RElchnYllgslegungsrnethod,en des<br />

let?-ten Kon;zernabsthlusses von WILEX zum 30. NQvemb~r201d,derim i;Jnklghg mit den<br />

Intern~ti~ncil Fi~anbiai Repo~ing Standards (lFRS), die von der EU ge!1ehn1ig~ w~rden sinQ,<br />

erstellt wwrde. Die BJ/anzierungs.; und Bewertüngsmethqden sind im Det?lil im Anhang -zum<br />

Koni~rrlabschluss fOr das zum 30. Növember 2010 endende Geschäftsjahr dargesteilt. Die<br />

Pro-Forma-Finanziilformatiohen sind nut in Verbindung mit den Jahres-, Konzern- bzw.<br />

2wischenabschlüssen der <strong>Wilex</strong> AG aussagekr~ftig.<br />

2. Grundlagen der Erstellung<br />

Die QClrgestellten Pro-Forma-Finanzinformationen wurden auf Grundlage des IDW<br />

Rechnurigsiegwngshiriweises bzgf. der Erstellung von Pro-Forma';FinanzlnforrnC!tioneh (IDW<br />

RH HFA 10(4) erstellt.<br />

In den Pro-Forma-Finaniinformationen ist die Übern?hme der Heidelberg Pharrna AG, die<br />

am 17. März <strong>2011</strong> erfolgte, so abgebildet, als ob die Übernahme bereits zum 1. De;zember<br />

2009 erfolgt ware.<br />

Die Heidelberg Pharma AG hatte in den Zeiträumen, für die die Pro-Forma­<br />

Finanzinformationen erstellt wurden, ein mit dEmi Kalehderjahr deckungsgleiches<br />

Geschäftsjahr. Die historischen Finanzinformationen der Heideiberg Pharma wurdeih nach<br />

deutschen handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt.<br />

Im. Zuge der Erstellung der Pro-Forma-Finanzinforrnationen wurqen zünächst die<br />

Monatsabschlüsse zum 30. Novemb,er 200~ und 30. November 2010 herangezogen. In<br />

einem weiteren Schritt wurden die zum 31. Dezember 2009 und 31. Dezember 2010<br />

vorgenommenen Abschlussbuchungen analysiert, ob sie dem Zeitraum Januar bis<br />

November oder dem Monat Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres zuzuordnen sind.<br />

Des Weiteren erfolgte im Rahmen der Überl.eitung vön HGB auf IFRS eine Neuberechnung<br />

der Abschreibungen auf immaterielle Vermagenswerte und Sachanlagen, da nach IFRS<br />

längere Abschreibungsdauern zugrunde gelegt werden.<br />

3. Erläuterung der Pro-Forma-Anpa$~ungen<br />

Anpassungen waren nicht erforderlich. Die Kaufpreisallokation wurde bisher nur vorläufig<br />

vorgenommen. Da der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und der Summe der<br />

vorlaufig ermittelten Zeitwerte der Übernommenen Vermögenswerte vorläufig in Voller Hohe<br />

dem C3esq,atts- oder Flimenwertzugeordnet wurde, ergeben sich bisher keine zusätzlichen<br />

Abschreibungen auf immateri.elle Vermögenswerie wie z. B. Patente oder zusätzliche<br />

Abschreibungen auf stille Reserven.<br />

F-271


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

22 ANGABEN ÜBER DEN JÜNGSTEN GESCHÄFTSGANG UND<br />

DIE GESCHÄFTSAUSSICHTEN DER GESELLSCHAFT<br />

Im Januar <strong>2011</strong> wurde der Prozess für die Zwischenanalyse zur Wirksamkeit in der Phase<br />

III-Zulassungsstudie mit RENCAREX ® gestartet. Eine Empfehlung des unabhängigen<br />

Datenkontrollkomittees wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.<br />

Für den Diagnostikumkandidaten REDECTANE ® werden in Zusammenarbeit mit dem<br />

Marketing- und Vertriebspartner IBA Pharma S.A., Louvain-la-Neuve, Belgien, die<br />

Vorbereitungen für den Zulassungsantrag mit der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA<br />

durchgeführt. Die Einreichung des Antrages ist nach heutigem Kenntnisstand, aber in<br />

Abhängigkeit von den Gesprächen mit der FDA, für die zweite Jahreshälfte <strong>2011</strong> geplant.<br />

WILEX gab Ende April <strong>2011</strong> die Auslizensierung der Vermarktungsrechte für RENCAREX ®<br />

(Girentuximab) für die USA an Prometheus Laboratories Inc. (Prometheus), San Diego, CA,<br />

USA, bekannt. Im Rahmen der Lizenzvereinbarung hat WILEX 19 Mio. US-Dollar bei<br />

Vertragsabschluss erhalten und kann darüber hinaus entweder zwischen 20 Mio. US-Dollar<br />

nach zwölf Monaten bzw. 15 Mio. US-Dollar nach sechs Monaten wählen oder sich für die<br />

europäischen Vermarktungsrechte an einem nicht öffentlich genannten Produkt von<br />

Prometheus entscheiden. Zusätzlich hat WILEX bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen<br />

Anspruch auf Meilensteinzahlungen und Umsatzbeteiligungen (Royalties) an den<br />

Nettoerlösen für RENCAREX ® in den USA. Darüber hinaus wird Prometheus anteilig Kosten<br />

für die weitere Entwicklung von RENCAREX ® übernehmen. Die Vereinbarung stellt<br />

insgesamt ein Transaktionsvolumen von über 145 Mio. US-Dollar zuzüglich<br />

Umsatzbeteiligungen in den USA in Aussicht. WILEX wird bis spätestens Ende April 2012 –<br />

gemäß der Vereinbarung mit Prometheus – die Übernahme des zugelassenen und<br />

vermarkteten Produkts für Europa überprüfen und entscheiden. Darauf aufbauend werden<br />

wichtige Entscheidungen für eine zukünftige europäische Vertriebsstruktur getroffen.<br />

In der Phase II-Studie mit MESUPRON ® in Kombination mit dem Chemotherapeutikum<br />

Capecitabine in der Indikation metastasierter, HER2-Rezeptor-negativer Brustkrebs wurde<br />

im Mai <strong>2011</strong> die Patientenrekrutierung mit 132 Patienten abgeschlossen. Daten aus dieser<br />

Studie werden im Laufe des Jahres 2012 erwartet.<br />

Der WILEX-Konzern erzielte im ersten Halbjahr <strong>2011</strong> einen Periodenfehlbetrag von 10,6<br />

Mio. € (1. Halbjahr 2010: 11,6 Mio. €). Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von -0,54 €<br />

(Vorjahr: -0,73 €).<br />

Eine wesentliche Veränderung in der Finanzlage oder der Handelsposition der WILEX AG<br />

und des WILEX-Konzerns ist seit dem 31. Mai <strong>2011</strong> nicht eingetreten.<br />

G-1


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

23 GLOSSAR<br />

124 Jod Radioaktives Isotop von Jod<br />

ADC Antibody Drug Conjugate oder Antikörper-Wirkstoffkonjugate sind<br />

monoklonale Antikörper, an die biologisch aktive Wirkstoffe mit chemischen<br />

Brückenmolekülen gehängt werden. Durch die Kombination der spezifischen<br />

und zielgerichteten Antikörper mit Krebs tötenden Zellgiften (Zytotoxika) ist<br />

es den ADCs möglich, zwischen gesundem und Tumorgewebe zu<br />

differenzieren. Die Vorteile aus dieser Kombination erlauben eine bessere<br />

Kontrolle der Pharmakokinetik der Wirkstoffe und verbessern den Transport<br />

zum Krebsgewebe<br />

ADCC<br />

ADME<br />

Antibody dependent cellular cytotoxicity – Antikörper vermittelte zelluläre<br />

Toxizität<br />

Absorption – Aufnahme in die Blutbahn<br />

Distribution – Verteilung im Organismus<br />

Metabolismus – Verstoffwechselung<br />

Exkretion – Ausscheidung<br />

Adhäsion<br />

Adhäsionsmoleküle<br />

Adjuvante Therapie<br />

Aminosäuren<br />

Angiogenese<br />

Anti-angiogenetisch<br />

Antigen<br />

Antikörper<br />

Anti-metastatisch<br />

ARISER<br />

Assay<br />

Kontakt herstellen, zum Beispiel zwischen Zellen<br />

Proteine, welche die Adhäsion von Zellen vermitteln<br />

Unterstützende Therapie nach einer Operation<br />

Eines von zwanzig verschiedenen Molekülen, die Proteine oder Peptide<br />

bilden können, wenn sie sich zu Ketten verbinden. Die Aminosäuresequenz<br />

eines Proteins bestimmt seine Struktur und Funktion.<br />

Blutgefäßneubildung<br />

Substanzen oder Vorgänge, welche der Angiogenese entgegenwirken<br />

Struktur, an welches ein Antikörper spezifisch bindet<br />

Eiweißstoffe (Proteine), die spezifisch an andere Eiweißstoffe (Antigen)<br />

binden und <strong>vom</strong> Immunsystem gebildet oder künstlich hergestellt werden<br />

können<br />

Prozess oder Substanz, die der Ausbreitung von Tumorzellen innerhalb<br />

eines Organismus entgegenwirken<br />

Adjuvant RENCAREX ® Immunotherapy Phase III trial to Study Efficacy in<br />

non-metastatic RCC. ARISER ist eine doppelblinde, Placebo-kontrollierte<br />

Phase III-Studie. ARISER untersucht die Auswirkung der adjuvanten<br />

Behandlung mit dem Antikörper RENCAREX ® im Vergleich zu einem<br />

Scheinmedikament („Placebo“) auf Nierenkrebspatienten, die nach der<br />

operativen Entfernung der Niere einem hohen Rückfallrisiko unterliegen<br />

Nachweisverfahren<br />

Bioanalytik<br />

Untersuchung von biologischen Makromolekülen (Proteine, DNA, RNA,<br />

Kohlenhydrate und Lipide) und ihren Veränderungen<br />

G-2


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Biomarkertest<br />

Biotechnologie / Biopharmazie<br />

Biopsie<br />

Biological Drug Applications (BLA)<br />

CA IX<br />

Biomarker sind Indikatoren für biologische Prozesse, die objektiv gemessen<br />

werden können. Mithilfe von Biomarkertests können krankhafte<br />

Veränderungen der biologischen Prozesse frühzeitig erkannt werden.<br />

Anwendung biologischer Forschungstechniken zur Entwicklung von u.a.<br />

Arzneimitteln<br />

Gewebeentnahme<br />

Zulassungsantrag bei der FDA für z.B. Antikörper<br />

Antigen, an das der Antiköper Girentuximab bindet<br />

Capecitabine Bestimmtes Chemotherapeutikum Xeloda ®<br />

Chemotherapie<br />

Chimär<br />

Clinical Trial Authorisation (CTA)<br />

clinical superiority<br />

Chemistry, Manufacturing &<br />

Control (CMC)<br />

Contract Research Organization<br />

(CRO)<br />

Committee for Medicinal Products<br />

for Human Use (CHMP)<br />

Zerstörung von Tumorzellen im Körper durch Zellgifte<br />

Zusammengesetzt aus genetisch verschiedenen Geweben oder Genen<br />

Genehmigung einer klinischen Prüfung in der EU<br />

überlegener klinischer Vorteil<br />

Herstellung und Qualitätskontrolle<br />

Auftragsforschungsinstitut<br />

Komitee für medizinische Produkte zur Anwendung am Menschen und<br />

wissenschaftliches Organ der europäischen Zulassungsbehörde EMA,<br />

welches im Rahmen des Zulassungsverfahrenes eines Produktkandidaten<br />

Beurteilungen trifft und Empfehlungen ausspricht<br />

Companion Diagnostics Begleitende Diagnostik: Mit Hilfe von diagnostischen Tests, z. B.<br />

Biomarkertests kann eine bessere Therapieauswahl erfolgen. Companion<br />

Diagnostics sind ein wichtiger Bestandteil der personalisierten Medizin<br />

Detektion<br />

DFS<br />

Diagnostik<br />

DNA (deoxyribonucleic acid)<br />

Doppelt-verblindete (doppelblinde)<br />

Studie<br />

EGFR<br />

ELISA<br />

Erkennung, Lokalisation<br />

Disease free survival – krankheitsfreies Überleben<br />

Werkzeug, Gen oder Protein, welches die Diagnose einer Erkrankung<br />

unterstützt<br />

Molekül, das die genetische Information enthält und den Bauplan für<br />

Proteine codiert<br />

Weder Arzt noch Patient wissen, ob der Patient im Rahmen einer klinischen<br />

Studie den neuen Arzneimittelkandidaten oder ein Placebo erhält<br />

Epidermal-Growth-Factor-Receptor ist ein Protein in Zellmembranen<br />

Enzyme Linked Immunosorbent Assay bezeichnet ein immunologisches<br />

Nachweisverfahren (Assay), das auf einer enzymatischen Farbreaktion<br />

basiert.<br />

G-3


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

EMA<br />

European Medicines Agency (Europäische Zulassungsbehörde)<br />

Enzyme Proteine, die als Katalysator chemische Reaktionen ermöglichen<br />

beziehungsweise beschleunigen.<br />

European Organization for<br />

Research and Treatment of Cancer<br />

(EORTC)<br />

Expression<br />

Extrazelluläre Matrix (ECM)<br />

F&E<br />

FDA<br />

Fluorodeoxyglucose<br />

Formulierung (pharmazeutisch)<br />

Futility-Analyse<br />

Europäische Organisation zur Forschung und Behandlung von<br />

Krebserkrankungen<br />

Umsetzung genetischer Information in entsprechendes Protein<br />

Um die Zellen gelegene Matrix<br />

Forschung und Entwicklung<br />

Food and Drug Administration (Zulassungsbehörde in den USA)<br />

Radioaktiv markierter Zucker<br />

Zubereitung eines Arzneimittels in eine Form, so dass es zur Behandlung<br />

eingesetzt werden kann<br />

Zwischenanalyse im Rahmen einer klinischen Studie<br />

Gemcitabine Bestimmtes Chemotherapeutikum Gemzar ®<br />

Gen<br />

Girentuximab<br />

GLP<br />

GMP<br />

HER2<br />

Histologie<br />

Hybridom-Zelllinie<br />

IDMC<br />

IHC-Test<br />

Immunotherapie<br />

DNA-Abschnitt, das ein bestimmtes Protein codiert<br />

INN (International Nonproprietary Name) für den chimären Antikörper cG250<br />

Good Laboratory Practice: Grundsätze der Guten Laborpraxis<br />

Good Manufacturing Practice: Grundsätze der Guten Herstellungspraxis:<br />

international gültige Regeln, die die Qualität der pharmazeutischen<br />

Produktionsprozesse gewährleisten<br />

Antigen: Human Epidermal Growth Factor Receptor <strong>vom</strong> Typ 2. Der HER2-<br />

Rezeptor ist ein Protein, das auf den Zellen vieler menschlicher Organe<br />

vorkommt. Bei etwa 20–30% aller Frauen mit Brustkrebs ist der HER2-<br />

Rezeptor auf den Brustkrebszellen überexprimiert (HER2-Rezeptor-positiv).<br />

Bei einer Überexprimierung der Rezeptoren wird dieses Signal folglich zu<br />

häufig übertragen und es kommt zu einer beschleunigten Tumorzellteilung.<br />

Liegt keine Überexpression von HER2-Rezeptoren vor, spricht man von<br />

HER2-Rezeptor-negativ<br />

Lehre von der geweblichen Untersuchung<br />

Aus zwei Zellinien durch Fusion entstandene Zellinie<br />

„Independent Data Monitoring Committee“ – unabhängiges Komittee, das<br />

die klinische Studie hinsichtlich Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit<br />

überwacht<br />

Immunhistochemie-Test, mit dem Proteine im Gewebe mit Hilfe von<br />

Antikörpern sichtbar gemacht werden können<br />

Behandlung mittels Zuhilfenahme des Immunsystems<br />

G-4


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Immunsystem<br />

INN<br />

Inzidenz<br />

Inhibitoren<br />

Intravenös (i.v.)<br />

In vitro<br />

In vivo<br />

Insolvenz<br />

Interferon alpha-2a<br />

Interleukin-2<br />

Investigational Medicinal Product<br />

Dossier (IMPD)<br />

Investigational New Drug (IND)<br />

Kinase<br />

Komplexes System aus Organen, Zellen und natürlichen Substanzen, das<br />

den Körper normalerweise vor Infektionen, Erkrankungen und<br />

körperfremden Substanzen schützt, indem es Eindringlinge oder abnormale<br />

Zellen angreift. Das Immunsystem kann dem Körper auch bei der<br />

Bekämpfung einiger Krebsarten helfen.<br />

International Nonproprietary Name<br />

Anzahl der Erkrankungsfälle innerhalb eines definierten Zeitraumes<br />

Wirkstoffe, wie zum Beispiel niedermolekulare Substanzen, die in der Lage<br />

sind, gewisse biologische Aktivitäten zu reduzieren oder zu hemmen<br />

Gabe in die Vene<br />

Bezeichnet einen Vorgang oder eine Reaktion, die im Reagenzglas abläuft<br />

Bezeichnet einen Vorgang oder eine Reaktion, die im Körper abläuft<br />

Zahlungsunfähig<br />

Protein produziert von weißen Blutzellen oder gentechnisch hergestelltes<br />

Protein<br />

Eines von zwölf Interleukinen, produziert von weißen Blutzellen des<br />

Immunsystems<br />

Untersuchungsdossier zu einem Arzneimittel nach den Richtlinien für<br />

klinische Studien zur Anmeldung einer klinischen Studie in der<br />

Europäischen Union<br />

Genehmigungsantrag für die Durchführung von klinischen Studien in den<br />

USA<br />

Enzymtyp, der Proteine phosphoryliert<br />

Kombinationstherapie<br />

Therapie, die mit zwei oder mehr Wirkstoffen durchgeführt wird<br />

Klinische Prüfzentren<br />

Einrichtung, z.B. Krankenhaus, an denen eine klinische Studie durchgeführt<br />

wird<br />

Klinische Studien Forschungsstudien zur Medikamentenentwicklung, die an Patienten<br />

durchgeführt werden<br />

Klon<br />

Krebs<br />

Begriff, der Gene, Zellen oder ganze Organismen beschreibt, die jeweils von<br />

einem einzelnen gemeinsamen Vorfahren abstammen und mit diesem<br />

genetisch identisch sind<br />

Begriff, der ein weites Spektrum an Erkrankungen beschreibt, die alle durch<br />

unkontrolliertes Zellwachstum gekennzeichnet sind. Krebs wird oft durch<br />

eine Fehlfunktion im genetischen Material eines Organismus ausgelöst<br />

Level of Evidence I Höchster Prognosefaktor oder Qualitätseinschätzung für den<br />

wissenschaftlichen Nachweis; wird vergeben und ggf. in medizinische<br />

Leitlinien aufgenommen<br />

Leitstruktur<br />

Chemische Substanz, die aufgrund ihrer Eigenschaften und einer hohen<br />

Wahrscheinlichkeit ein Wirkstoff zu werden, für weitergehende<br />

experimentelle Bearbeitung ausgewählt wurde<br />

G-5


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Linker<br />

Lymphknoten<br />

Lymphozyten<br />

Marketing Authorisation Application<br />

(MAA)<br />

Maligne Zellen<br />

MESUPRON ®<br />

MEK<br />

Metabolismus<br />

Brückenmolekül, z.B. zur Kopplung eines Toxins an einen Antikörper<br />

Kleine Organe des Immunsystems<br />

Zelltyp, der an der Immunantwort beteiligt ist<br />

Zulassungsantrag bei der EMA<br />

Bösartige Zellen, bösartige Tumorerkrankung<br />

Entwicklungsname für den oralen uPA-Inhibitor (vormals WX-671)<br />

Mitogen-activierte Protein Kinase spielt eine zentrale Rolle bei der<br />

Weiterleitung von Signalen innerhalb der Zelle. MEK wurde mit einer<br />

Vielzahl an biologischen Prozessen wie Zellteilung, -differenzierung und -tod<br />

in Zusammenhang gebracht<br />

Stoffwechsel, stellt eine übergeordnete Bezeichnung für die Gesamtheit<br />

aller lebensnotwendigen biochemischen Vorgänge beim Aufbau, Abbau und<br />

Umbau eines Organismus<br />

Metastasierung Ausbreitung bösartiger Zellen im Organismus und Bildung von<br />

Tochtergeschwülsten<br />

Metastase<br />

MIU<br />

Molekül<br />

Monoklonale Antikörper<br />

Multizentrisch<br />

Murine<br />

Niedermolekular<br />

Nephrektomie<br />

New Drug Application (NDA)<br />

Nukleotide<br />

Objective response<br />

Onkologie<br />

Oral<br />

Orphan Drug Status<br />

Bösartige Tumorabsiedlung im Organismus<br />

Million International Units<br />

Mindestens aus zwei Teilchen (Atome) zusammengesetzte chemische<br />

Struktur<br />

Monoklonale Antikörper werden von Zellen hergestellt, die durch die Fusion<br />

einer antikörperproduzierenden Zelle (wie B-Lymphozyten) mit einer<br />

unsterblichen (immortalisierten) Krebszelle geschaffen werden. Dieser<br />

Vorgang wird im Labor durchgeführt und erzeugt eine Hybridzelle<br />

(Hybridoma), welche die Eigenschaften beider Zellen besitzt. Diese Zellen<br />

sind alle identisch, da sie von einer Zelle abstammen, und werden als<br />

„monoklonal“ bezeichnet. Diese Zellen erzeugen jeweils große Mengen<br />

eines spezifischen Antikörpers, der an ein spezifisches Antigen bindet.<br />

An mehreren Stellen oder Zentren<br />

Maus-abgeleitet<br />

Kleines Molekül (small molecule)<br />

Chirurgische Entfernung der Niere<br />

Antrag auf Marktzulassung eines neuen Medikamentes bei der FDA<br />

Bausteine der DNA und RNA<br />

Objektives Ansprechen von Patienten auf einen Medikamentenkandidaten<br />

Wissenschaftsbereich, der sich mit Krebserkrankungen befasst<br />

Durch den Mund aufgenommen<br />

Dieser Status wird von der Food and Drug Administration (FDA) in den USA<br />

und von der Europäischen Zulassungsbehörde für Arzneimittel vergeben. Er<br />

gewährt unter anderem ein siebenjähriges Alleinvertriebsrecht in den USA<br />

und ein zehnjähriges in der EU ab Erteilung der Zulassung<br />

G-6


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

PCT<br />

p-value<br />

Peptid<br />

PET/CT<br />

Phänotyp<br />

Pharmakodynamik<br />

Pharmakokinetik<br />

Pharmakologie<br />

Phase I<br />

Phase II<br />

Phase III<br />

PI3K<br />

Placebo<br />

Plasmin<br />

Plasminogen<br />

Patent Cooperation Treaty: Internationale Patentanmeldung<br />

Der p-Wert ist ein Wert zwischen Null und Eins, bestimmt durch die gezogene<br />

Stichprobe. Er deutet an, wie glaubhaft es ist, ein solches<br />

Stichprobenergebnis zu erhalten, wenn die Nullhypothese (kein Unterschied)<br />

wahr ist und damit umgekehrt, wie glaubhaft die Nullhypothese bei Erhalt<br />

dieses Stichprobenergebnisses ist. Der p-Wert ist die Wahrscheinlichkeit,<br />

unter Gültigkeit der Nullhypothese das erhaltene Ergebnis oder ein<br />

extremeres zu erhalten. Mit dem p-Wert wird also angedeutet, wie extrem das<br />

Ergebnis ist: je kleiner der p-Wert, desto mehr spricht das Ergebnis gegen die<br />

Nullhypothese. Werte kleiner als eine im Voraus festgesetzte Grenze, wie 5%,<br />

1% oder 0,1% sind Anlass, die Nullhypothese abzulehnen.<br />

Kurze Kette von Aminosäuren<br />

Kombination aus zwei bildgebenden Untersuchungsverfahren: Während<br />

PET Bilder von biochemischen bzw. physiologischen Prozessen liefert,<br />

bildet CT die anatomischen Strukturen ab, die zur räumlichen Zuordnung<br />

des PET-Signals benötigt werden<br />

Äußeres Erscheinungsbild eines Organismus bzw. äußerlich erkennbare<br />

Eigenschaften<br />

Untersucht und beschreibt die biologische Wirkung einer Substanz an deren<br />

Wirkort, somit die Arzneimittelwirkung und auch die unerwünschten<br />

Nebenwirkungen<br />

Beschreibt die Gesamtheit aller Prozesse, denen ein Wirkstoff im Körper<br />

unterliegt. Dabei wird die Aufnahme des Wirkstoffs, die Verteilung im<br />

Körper, der biochemische Um- und Abbau sowie die Ausscheidung (ADME)<br />

untersucht.<br />

Wissenschaft, die sich mit der Charakterisierung, Wirkung und Verwendung<br />

von Wirkstoffen und deren Interaktion mit dem Organismus befasst<br />

Klinische Studie an einer geringen Anzahl gesunder Probanden oder<br />

Patienten unter strenger Kontrolle eines Wirkstoffes, dient zur Untersuchung<br />

von Toxizität, Pharmakokinetik, Verabreichungsform und sicheren<br />

Dosierungsbereich des Wirkstoffes<br />

Klinische Studie mit einer geringen Anzahl von Patienten und dem Ziel, die<br />

Wirksamkeit eines Wirkstoffs für die spezifischen Indikationen zu testen,<br />

mögliche Nebenwirkungen und Sicherheitsrisiken zu identifizieren und die<br />

Dosierungstoleranz sowie die optimale Dosierung festzulegen<br />

Klinische Studie mit einer großen Patientenzahl (einige hundert bis mehrere<br />

tausend) zur Feststellung von Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit<br />

sowie optimaler Dosierung eines Wirkstoffs unter realen<br />

Therapiebedingungen<br />

Phospatidylinositol-3-kinase-B-Signalweg sendet das Signal „Wachstum“ an<br />

den Kern einer Krebszelle<br />

Wirkstofffreies Scheinmedikament<br />

Ein Enzym, das ein Blutgerinnsel auflöst<br />

Vorstufe von Plasmin<br />

G-7


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Positron-Emissions-Tomographie<br />

(PET)<br />

Präklinik<br />

Prävelenz<br />

Pre-BLA-Meeting<br />

Primärtumor<br />

Progredient<br />

Protease<br />

Protein<br />

Radioisotop<br />

Nuklearmedizinisches Diagnoseverfahren, das biochemische und<br />

physiologische Prozesse mittels radioaktiv markierter Substanzen bildlich<br />

darstellen kann<br />

Vorklinische Phase: umfasst alle In-vitro-Testsysteme zur Untersuchung der<br />

Charakteristika eines Wirkstoffs vor Beginn der klinischen Phasen<br />

Krankheitshäufigkeit sagt aus, wie viele Menschen einer bestimmten<br />

Gruppe (Population) definierter Größe an einer bestimmten Krankheit<br />

erkrankt sind<br />

Pre-Biological License Application Meeting: offizielle Vorbesprechung für<br />

einen möglichen Zulassungsantrag bei der amerikanischen<br />

Zulassungsbehörde FDA<br />

Tumor, von dem die bösartige Erkrankung ausgeht<br />

Fortschreitend, zum Beispiel Tumorerkrankung<br />

Ein Enzym, das Proteine spaltet und in kleinere Bestandteile zerlegt<br />

Eiweiß: Proteine sind essentiell für die Struktur, Regulation und Funktion<br />

aller Organismen<br />

Radioaktives Element<br />

Randomisierte Studie<br />

R&D<br />

REDECT<br />

REDECTANE ®<br />

Klinische Studie, bei der die Probanden nach dem Zufallsprinzip<br />

(randomisiert) mehreren Gruppen zugewiesen werden<br />

Research and Development (Forschung und Entwicklung)<br />

Renal Masses: Pivotal Trial To Detect clear-cell RCC with pre-surgical<br />

PET/CT. REDECT ist eine Phase III-Studie, die untersucht, ob die<br />

Darstellung mit REDECTANE ® die Diagnose im Vergleich zu dem<br />

Standardverfahren (CT) verbessern kann<br />

Entwicklungsname für den mit Jod-124 radioaktiv markierten Antikörper<br />

Girentuximab (INN Iodine (124I) Girentuximab), (vormals CA9-SCAN)<br />

RENCAREX ® Entwicklungsname für den therapeutischen Antikörper Girentuximab<br />

(vormals WX-G250)<br />

Rezeptor<br />

RNA (Ribonukleinsäuren)<br />

SEDA<br />

Sensitivität<br />

Sequenz<br />

Ein üblicherweise auf der Oberfläche einer Zelle angesiedeltes Protein, das<br />

an einen spezifischen chemischen Botenstoff, wie zum Beispiel an ein<br />

Hormon, bindet<br />

Ein der DNA ähnliches Molekül, das bei der Dekodierung der von der DNA<br />

getragenen genetischen Information in Proteine wichtig ist<br />

Standby Equity Distribution Agreement (SEDA): ein zunehmend in der<br />

Biotech-Industrie eingesetztes Finanzierungsinstrument. Es berechtigt eine<br />

Gesellschaft, neue Aktien aus genehmigtem Kapital auszugeben und in<br />

Tranchen an den Anbieter des SEDA zu veräußern<br />

Anteil der korrekt als positiv erkannten Objekte an der Gesamtheit der<br />

tatsächlich positiven Objekte; Fähigkeit, eine Erkrankung zu erkennen<br />

(korrekte Diagnose, dass ein Nierenzellkarzinom vorliegt)<br />

Die Anordnung der Nukleotide in einem DNA- oder RNA-Molekül, oder die<br />

Anordnung der Aminosäuren in einem Proteinmolekül<br />

G-8


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Serinprotease<br />

Serinprotease Inhibitor<br />

Signaltransduktion<br />

Solide Tumore<br />

Special Protocol Assessment<br />

(SPA)<br />

Spezifität<br />

Sponsor<br />

Szintigraphie<br />

Therapeutikum<br />

Thrombin<br />

Toxikologie/Toxizität<br />

Toxin<br />

Tumor<br />

Tumorinvasion<br />

Tumorprogress<br />

überexprimiert<br />

uPA<br />

uPA-Programm<br />

uPA-System<br />

Urokinase<br />

Vorklinisch:<br />

Zelladhäsion<br />

Zellbank<br />

Ziel-Antigen<br />

Zytotoxisch<br />

Bestimmte Gruppe von Proteasen<br />

Wirkstoff, der die Aktivität von Serinproteasen hemmt<br />

Vorgang, bei dem ein externer Reiz eine Antwort der Zelle hervorruft<br />

Feste (solide) Geschwülste<br />

Spezielle Protokollbewertung, die bestätigt, dass die FDA das Design und<br />

die geplante Analyse der klinischen Studie für die Vorlage eines<br />

Zulassungsantrags für angemessen hält<br />

Anteil der korrekt als negativ erkannten Objekte an der Gesamtheit der<br />

tatsächlich negativen Objekte; Fähigkeit, eine Erkrankung auszuschließen<br />

(korrekte Diagnose, dass kein Nierenzellkarzinom vorliegt)<br />

Träger einer klinischen Studie (z.B. pharmazeutisches Unternehmen,<br />

Forschungseinrichtung, Universitätsinstitut) ist für den organisatorischen<br />

Ablauf zuständig und trägt die Verantwortung und die Kosten<br />

Bildgebendes Verfahren mittels radioaktiv markiertem Stoff<br />

Wirkstoff, der zur Behandlung von Erkrankungen angewendet wird<br />

Enzym, das die Gerinnung von Blut ermöglicht<br />

Wissenschaftsbereich, der sich mit der Wirkung von giftigen Substanzen<br />

befasst, oder Substanzen auf giftige Wirkung untersucht<br />

Giftige Substanz<br />

Durch unkontrolliertes Wachstum enstandener Geschwulst<br />

Eindringen eines Tumors in umgebendes Gewebe<br />

Fortschreiten einer bösartigen Erkrankung<br />

Vermehrt gebildet, zum Beispiel Protein<br />

Urokinase-Typ Plasminogen-Aktivator<br />

Urokinase-Typ Plasminogen-Aktivator-Programm<br />

System, welches eine wichtige Rolle beim Wachstum, bei der Ausbreitung<br />

und Metastasierung von verschiedenen bösartigen Tumoren spielt<br />

Generischer Name von uPA<br />

Präklinisch: Umfasst alle Untersuchungen und Verfahren, um eine klinische<br />

Studie beginnen zu dürfen<br />

Kontakt und Haftung zwischen Zellen<br />

Anzahl identischer Einheiten einer Zelllinie, welche zur Produktion, z.B. von<br />

Antikörpern, benutzt werden<br />

Protein, an welches z . B. ein Antikörper bindet<br />

Zellgiftig<br />

G-9


WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />

Verwendete Firmierungen und Abkürzungen:<br />

Avid Bioservices, Inc., Tustin, CA, USA<br />

Avid<br />

Array Biopharma Inc., Boulder, CO, USA<br />

AstraZeneca PLC, London, Großbritannien<br />

Averion International Ltd., Allschwil, Schweiz<br />

Bayer Corporation, Tarrytown, NY, USA<br />

Bayer USA<br />

Bayer Schering Pharma AG, Leverkusen<br />

Centocor, Inc. Malvern, PA, USA<br />

Centocor<br />

Central Glass Germany GmbH, Halle/Westf.<br />

dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf<br />

Laboratorios del Dr. Esteve S.A., Barcelona, Spanien<br />

Dievini<br />

Esteve<br />

Formula GmbH, Berlin<br />

Fox Chase Cancer Center (FCCC), Philadelphia, PA, USA<br />

Genentech Inc., South San Francisco, CA, USA<br />

Genentech<br />

Harrison Clinical Research Deutschland GmbH, München<br />

Heidelberg Pharma AG, Ladenburg<br />

Heidelberg Pharma<br />

Hoffmann La Roche AG, Basel, Schweiz<br />

IBA Pharma S.A., Louvain-la-Neuve, Belgien (Ion Beam Applications)<br />

IBA<br />

Ludwig Institute for Cancer Research (LICR), New York, NY, USA<br />

The Merlin Biosciences Fund L.P. und The Merlin Biosciences Fund GbR, London,<br />

Großbritannien<br />

Merlin Fonds<br />

Onyx Pharmaceuticals, Inc., Emeryville, CA, USA<br />

Pfizer Inc., New York, NY, USA)<br />

Prometheus Laboratories Inc., San Diego, CA, USA<br />

Prometheus<br />

Quintiles Ltd., Bracknell, Großbritannien<br />

Rentschler Biotechnologie GmbH, Laupheim<br />

Rentschler<br />

Sal. Oppenheim jr. & Cie. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Köln, (umfirmiert in Sal. Sal. Oppenheim<br />

Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien)<br />

Solupharm Pharmazeutische Erzeugnisse GmbH, Melsungen<br />

Solupharm<br />

SynphaBase AG, Pratteln, Schweiz<br />

Thymoorgan PharmazieGmbH, Vienenburg<br />

TVM IV GmbH & Co. KG. und TVM V Life Science Ventures GmbH & Co. KG., München<br />

UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien<br />

WILEX Research GmbH, München<br />

WILEX Inc., Cambridge, MA, USA<br />

YA Global Master SPV Ltd.LTD, Jersey City, NJ, USA<br />

TVM Capital Fonds<br />

UCB<br />

WILEX Research<br />

WILEX Inc.<br />

YA Global<br />

G-10


MünchenlUnterschleißheim, den 2$, A~''''\f.;t ~GM<br />

WILEXAG<br />

gez. Prof. Dr. OlafWilhelm<br />

j. p"" Llewellyn-Davie,<br />

Baader Bank AG<br />

gez. Nico Baader<br />

gez. ppa. Ulrich Drumm<br />

U-l

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!