Download Wertpapierprospekt vom 25. August 2011 - Wilex
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<strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
WILEX AG<br />
<strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong><br />
www.wilex.com
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
WILEX AG<br />
___________<br />
<strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
<strong>vom</strong> <strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong><br />
für die Zulassung zum Regulierten Markt sowie gleichzeitig zum Teilbereich des Regulierten<br />
Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse<br />
von<br />
3.200.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag<br />
aus der am 15. Dezember 2010 von der Hauptversammlung beschlossenen und<br />
am 17. März <strong>2011</strong> in das zuständige Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung<br />
gegen Sacheinlagen<br />
(derzeit verbucht unter ISIN DE000A1H3176; WKN A1H 317)<br />
- jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie<br />
und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Dezember 2010 -<br />
der<br />
WILEX AG<br />
München<br />
International Securities Identification Number (ISIN): DE0006614720<br />
Wertpapierkennnummer (WKN): 661472<br />
Börsenkürzel: WL6
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1 ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS<br />
1<br />
1.1 Zusammenfassung der Geschäftstätigkeit von WILEX<br />
1<br />
1.1.1 Geschäftstätigkeit<br />
1<br />
1.1.2 Stärken und Strategie<br />
3<br />
1.1.3 Zusammenfassung der Risikofaktoren<br />
6<br />
1.2 Zusammenfassung weiterer wesentlicher Angaben über die Gesellschaft<br />
13<br />
1.3 Ausgewählte Finanz‐ und Geschäftsinformationen<br />
15<br />
1.3.1 Gesamtergebnisrechnung / Gewinn‐ und Verlustrechnung<br />
15<br />
1.3.2 Bilanz<br />
16<br />
1.3.3 Kapitalflussrechnung<br />
17<br />
2 RISIKOFAKTOREN<br />
18<br />
2.1 Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von WILEX<br />
18<br />
2.2 Risiken im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten<br />
36<br />
2.3 Weitere Risiken<br />
39<br />
2.4 Bestandsgefährdende Risiken<br />
42<br />
2.5 Risiken im Zusammenhang mit Tochtergesellschaften<br />
44<br />
2.5.1 Heidelberg Pharma AG<br />
44<br />
2.5.2 WILEX Inc.<br />
46<br />
3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
48<br />
3.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts<br />
48<br />
3.2 Gegenstand des Prospekts<br />
48<br />
3.3 Abschlussprüfer<br />
48<br />
3.4 Einsehbare Dokumente<br />
49<br />
3.5 Zukunftsgerichtete Aussagen<br />
49<br />
3.6 Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Finanz‐ und sonstigen Zahlenangaben<br />
50<br />
3.6.1 Angaben aus öffentlichen Quellen<br />
50<br />
3.6.2 Finanzangaben<br />
51<br />
4 INFORMATIONEN ÜBER DIE ZUM HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE<br />
52<br />
4.1 Gegenstand der Börsenzulassung<br />
52<br />
4.2 Zeitplan für die Zulassung<br />
53<br />
4.3 Form und Verbriefung der Neuen Aktien<br />
53<br />
4.4 Gewinnanteilberechtigung und Stimmrecht<br />
53<br />
4.5 Übertragbarkeit<br />
54<br />
4.6 ISIN/WKN/Börsenkürzel<br />
54<br />
4.7 Lock‐up<br />
54<br />
4.8 Börsenzulassung und Notierungsaufnahme<br />
54<br />
4.9 Zahl‐ und Verwahrstelle<br />
55<br />
4.10 Designated Sponsors<br />
55<br />
4.11 Interessen beteiligter Personen an der Zulassung<br />
55<br />
4.12 Pflichtangebot der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG<br />
55<br />
5 GRÜNDE FÜR DIE KAPITALERHÖHUNG / KOSTEN DER ZULASSUNG<br />
57<br />
5.1 Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit der Ausgabe der Neuen Aktien<br />
57<br />
5.2 Kosten der Zulassung<br />
57<br />
6 DIVIDENDEN<br />
58<br />
6.1 Dividendenrechte<br />
58<br />
6.2 Ergebnis und Dividende<br />
58<br />
6.3 Dividendenpolitik<br />
58<br />
7 AUSGEWÄHLTE FINANZ- UND GESCHÄFTSINFORMATIONEN<br />
59<br />
7.1 Gesamtergebnisrechnung (Gewinn‐ und Verlustrechnung)<br />
59<br />
7.2 Bilanz<br />
60<br />
7.3 Kapitalflussrechnung<br />
61<br />
I
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
8 MITARBEITER<br />
62<br />
9 KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG; BETRIEBSKAPITAL<br />
63<br />
9.1 Kapitalisierung und Verschuldung<br />
63<br />
9.2 Erklärung zum Betriebskapital<br />
65<br />
10 DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
67<br />
10.1 Überblick<br />
68<br />
10.2 Geschäftstätigkeit von WILEX<br />
68<br />
10.2.1 Geschäftstätigkeit der WILEX AG<br />
69<br />
10.2.2 Geschäftstätigkeit der WILEX Inc.<br />
70<br />
10.2.3 Geschäftstätigkeit der Heidelberg Pharma AG<br />
70<br />
10.3 Wesentliche, die Ertragslage der Gesellschaft beeinflussende Faktoren<br />
70<br />
10.3.1 Gesamtergebnisrechnung / Gewinn‐ und Verlustrechnung des WILEX‐Konzerns für das<br />
Geschäftsjahr 2010 und für die WILEX AG für das Geschäftsjahre 2009 und 2008 nach IFRS 71<br />
10.3.2 Finanzlage und Mittelverwendung für die Geschäftsjahre 2010 / 2009 / 2008<br />
75<br />
10.3.3 Bilanz für die Geschäftsjahre 2010 / 2009 / 2008 nach IFRS<br />
75<br />
10.3.4 Gesamtergebnisrechnung (Gewinn‐ und Verlustrechnung) für den Zeitraum <strong>vom</strong><br />
1. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong><br />
79<br />
10.3.5 Finanzlage und Mittelverwendung für den Zeitraum <strong>vom</strong> 1. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong> und<br />
Vorjahreszeitraum<br />
83<br />
10.3.6 Bilanz zum 31. Mai <strong>2011</strong> und 30. November 2010 nach IFRS<br />
84<br />
10.3.7 Zusätzliche Informationen aus dem Jahresabschluss zum 30. November 2010 nach HGB 86<br />
11 PRO FORMA-FINANZINFORMATIONEN<br />
87<br />
11.1 Einleitung<br />
87<br />
11.2 Grundlagen der Erstellung<br />
88<br />
11.3 Erläuterung der Pro‐Forma‐Anpassungen<br />
88<br />
12 REGULIERUNG UND ZULASSUNG<br />
91<br />
12.1 Regulierung in den USA<br />
91<br />
12.1.1 Vorklinische Erprobung<br />
91<br />
12.1.2 Klinische Studien<br />
92<br />
12.1.3 Zulassungsanträge für chemisch‐synthetische Arzneimittel (NDA) und biologische Arzneimittel<br />
(BLA)<br />
93<br />
12.1.4 Beschleunigtes Genehmigungsverfahren<br />
94<br />
12.1.5 Spezielle klinische Protokollbewertung („special protocol assessment“)<br />
94<br />
12.1.6 Arzneimittel für seltene Krankheiten und Leiden („Orphan Drug‐Status“)<br />
94<br />
12.1.7 Behördliche Anforderungen an Arzneimittelhersteller<br />
95<br />
12.2 Regulierung in der Europäischen Union<br />
95<br />
12.2.1 Genehmigung klinischer Studien<br />
95<br />
12.2.2 Zulassung von Arzneimitteln<br />
95<br />
12.2.3 Unterlagenschutz und Vermarktungsexklusivität<br />
96<br />
12.2.4 Preisregulierung und Kostenerstattung im Gesundheitswesen<br />
97<br />
12.2.5 Arzneimittel für seltene Krankheiten oder Leiden (Orphan Drug‐Status)<br />
97<br />
13 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT<br />
99<br />
13.1 Übersicht<br />
99<br />
13.2 Unternehmensgeschichte<br />
100<br />
13.3 Wesentliche Stärken<br />
102<br />
13.4 Strategie<br />
104<br />
13.5 Medizinischer und wissenschaftlicher Hintergrund<br />
105<br />
13.5.1 Krebs und Metastasierung von Tumoren<br />
105<br />
13.5.2 Herkömmliche Behandlungsmethoden von Krebs<br />
105<br />
13.5.3 Paradigmenwechsel in der Krebstherapie<br />
106<br />
13.5.4 Antikörper<br />
106<br />
13.5.5 Antikörper‐Wirkstoffkonjugate (ADC)<br />
106<br />
13.5.6 Inhibitoren zellbiologischer Funktionen<br />
107<br />
13.5.7 Klinische Entwicklung von Arzneimitteln und Diagnostika zur Krebsbehandlung<br />
107<br />
13.5.8 Das sich wandelnde Verständnis des klinischen Nutzens<br />
108<br />
II
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
13.6 Projekte in Forschung und klinischer Entwicklung<br />
109<br />
13.6.1 Überblick über die Entwicklungspipeline von Diagnostika und Therapeutika<br />
109<br />
13.6.2 REDECTANE ®<br />
110<br />
13.6.3 RENCAREX ®<br />
114<br />
13.6.4<br />
®<br />
MESUPRON – Urokinase‐Typ Plasminogen‐Aktivator‐Programm (uPA)<br />
125<br />
13.6.5 WX‐554<br />
131<br />
13.6.6 WX‐037 – PI3K‐Inhibitor<br />
132<br />
13.6.7 Antikörper‐Projekte<br />
132<br />
13.6.8 ADC‐Technologie (Antibody Drug Conjugates)<br />
133<br />
13.7 Kommerzielle Aktivitäten<br />
135<br />
13.7.1 In‐vitro Diagnostika<br />
135<br />
13.7.2 Kundenspezifische präklinische Auftragsforschung<br />
136<br />
13.8 Herstellung und Lieferung<br />
137<br />
13.8.1 Arzneimittel‐Herstellungserlaubnis<br />
137<br />
13.8.2 Zertifizierungen entsprechend GLP, GMP und ISO<br />
138<br />
13.8.3 Herstellung und Lieferung<br />
138<br />
13.9 Forschungskooperationen<br />
139<br />
13.10 Geistiges Eigentum<br />
139<br />
13.10.1 Patente<br />
140<br />
13.10.2 Lizenzen<br />
141<br />
13.10.3 Marken und Domänen<br />
141<br />
13.10.4 Arbeitnehmererfindungen<br />
142<br />
13.11 Investitionen<br />
144<br />
13.12 Standorte und Grundbesitz; Wesentliche Sachanlagen<br />
145<br />
13.13 Mitarbeiter<br />
145<br />
13.14 Versicherungsschutz<br />
146<br />
13.15 Rechtsstreitigkeiten<br />
147<br />
14 ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT<br />
148<br />
14.1 Gründung, Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens<br />
148<br />
14.2 Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr<br />
148<br />
14.3 Bekanntmachungen<br />
148<br />
14.4 Konzernstruktur, Angaben über Tochtergesellschaften und Beteiligungen<br />
149<br />
15 KAPITALVERHÄLTNISSE<br />
150<br />
15.1 Grundkapital und Aktien<br />
150<br />
15.2 Entwicklung des Stamm‐ beziehungsweise Grundkapitals seit Gründung der Gesellschaft 150<br />
15.3 Genehmigtes Kapital<br />
155<br />
15.4 Bedingtes Kapital<br />
156<br />
15.5 Aktienoptionspläne<br />
157<br />
15.5.1 Aktienoptionsplan 2001<br />
157<br />
15.5.2 Aktienoptionsplan 2005<br />
158<br />
15.5.3 Aktienoptionsplan <strong>2011</strong><br />
159<br />
15.6 Allgemeine Vorschriften zur Erhöhung des Grundkapitals<br />
161<br />
15.7 Gesetzliches Bezugsrecht<br />
161<br />
15.8 Rechte im Falle einer Liquidation<br />
161<br />
15.9 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz, Veröffentlichung und Mitteilung von Geschäften<br />
162<br />
15.10 Pflichtangebot und Squeeze‐out<br />
163<br />
16 ORGANE DER GESELLSCHAFT<br />
164<br />
16.1 Vorstand<br />
164<br />
16.2 Aufsichtsrat<br />
169<br />
16.3 Interessenkonflikte<br />
178<br />
16.4 Medizinischer Beirat für die Phase III‐ARISER‐Studie<br />
179<br />
16.5 Medizinischer Beirat für Small Molecules Kinase‐Inhibitoren<br />
180<br />
16.6 Hauptversammlung<br />
181<br />
16.7 Corporate Governance<br />
182<br />
17 AKTIONÄRSSTRUKTUR<br />
186<br />
III
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
18 ANGABE ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN 188<br />
19 WESENTLICHE VERTRÄGE<br />
190<br />
19.1 Verträge zum Antikörper Girentuximab<br />
190<br />
19.2 Verträge zu REDECTANE ®<br />
191<br />
19.3 Verträge zu RENCAREX ®<br />
191<br />
19.4 Verträge zu MESUPRON ®<br />
191<br />
19.5 Verträge zum MEK‐Inhibitor WX‐554<br />
192<br />
19.6 Verträge zum PI3K‐Inhibitor WX‐037<br />
192<br />
19.7 Verträge zur strategischen Partnerschaft mit UCB<br />
192<br />
19.8 Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels<br />
infolge eines Übernahmeangebots stehen<br />
193<br />
19.9 Standby Equity Distribution Agreement<br />
194<br />
19.10 Einbringungsvertrag Heidelberg Pharma AG<br />
194<br />
19.11 Darlehensvertrag mit UCB und dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG<br />
196<br />
19.12 Patronatserklärung mit Rangrücktrittsvereinbarung<br />
196<br />
19.13 Darlehensvertrag mit der Heidelberg Pharma AG<br />
196<br />
19.14 Darlehensvertrag mit der WILEX Inc.<br />
197<br />
19.15 Wesentliche Verträge der WILEX Inc.<br />
197<br />
19.16 Wesentliche Verträge der Heidelberg Pharma AG<br />
197<br />
20 BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />
198<br />
20.1 Besteuerung der Gesellschaft<br />
199<br />
20.2 Besteuerung der Aktionäre<br />
199<br />
20.3 Besteuerung von Dividendeneinkünften<br />
200<br />
20.3.1 Quellensteuer<br />
200<br />
20.3.2 Besteuerung von Dividendeneinkünften bei in Deutschland ansässigen Aktionären, die ihre Aktien<br />
im Privatvermögen halten<br />
200<br />
20.3.3 Besteuerung von Dividendeneinkünften bei in Deutschland ansässigen Aktionären, die ihre Aktien<br />
im Betriebsvermögen halten<br />
201<br />
20.3.4 Besteuerung von Dividendeneinkünften bei im Ausland ansässigen Aktionären<br />
202<br />
20.4 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />
202<br />
20.4.1 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei in Deutschland ansässigen Aktionären, die ihre<br />
Aktien im Privatvermögen halten<br />
202<br />
20.4.2 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei in Deutschland ansässigen Aktionären, die ihre<br />
Aktien in einem Betriebsvermögen halten<br />
203<br />
20.4.3 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei im Ausland ansässigen Aktionären<br />
203<br />
20.5 Erbschaft‐ beziehungsweise Schenkungsteuer<br />
204<br />
20.6 Sonstige Steuern<br />
204<br />
21 FINANZTEIL<br />
F - 1<br />
22<br />
ANGABEN ÜBER DEN JÜNGSTEN GESCHÄFTSGANG UND DIE GESCHÄFTSAUSSICHTEN DER<br />
GESELLSCHAFT<br />
G -1<br />
23 GLOSSAR<br />
G - 2<br />
24 UNTERSCHRIFTEN U -1<br />
IV
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
1 ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS<br />
Die folgende Zusammenfassung ist als Einführung zu diesem <strong>Wertpapierprospekt</strong> (im<br />
Folgenden auch der „Prospekt“) zu verstehen. Sie fasst Informationen dieses Prospekts<br />
zusammen und enthält deshalb möglicherweise nicht alle für die Entscheidung jedes<br />
einzelnen Anlegers maßgeblichen Informationen. Anleger sollten wegen der wesentlich<br />
detaillierteren Informationen in anderen Teilen des Prospekts ihre Anlageentscheidung<br />
bezüglich der in diesem Prospekt beschriebenen Aktien auf die Prüfung des gesamten<br />
Prospekts stützen.<br />
Die WILEX AG mit Sitz in München, Grillparzerstraße 10, 81675 München (im Folgenden<br />
auch „WILEX“, „WILEX AG“ oder die „Gesellschaft” und zusammen mit ihren<br />
Tochtergesellschaften WILEX Inc., Cambridge, USA und Heidelberg Pharma AG mit Sitz in<br />
Ladenburg, auch WILEX-Konzern“) sowie die Baader Bank AG mit Sitz in Unterschleißheim,<br />
Weihenstephaner Straße 4, 85716 Unterschleißheim (im Folgenden „Baader Bank“)<br />
übernehmen gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 Nr. 4 <strong>Wertpapierprospekt</strong>gesetz die Verantwortung<br />
für den Inhalt dieser Zusammenfassung. Sie können für den Inhalt der Zusammenfassung<br />
haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,<br />
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des<br />
Prospekts gelesen wird. Für den Fall, dass von einem Anleger vor einem Gericht Ansprüche<br />
aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, ist der<br />
als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der<br />
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gegebenenfalls verpflichtet, die Kosten für die<br />
Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen.<br />
1.1 Zusammenfassung der Geschäftstätigkeit von WILEX<br />
1.1.1 Geschäftstätigkeit<br />
WILEX ist ein biopharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in München und wurde im<br />
September 1997 von einem Team von Ärzten und Krebsforschern der Technischen<br />
Universität München, unter anderen von Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm gegründet. Das<br />
wissenschaftliche Fundament der Gründung bildete die 15-jährige Forschung im Bereich des<br />
Urokinase-Typ Plasminogen-Aktivator (uPA)-Systems. In den vergangenen Jahren wurde<br />
das Portfolio maßgeblich erweitert, wobei sich WILEX auf die Entwicklung neuer<br />
Krebstherapien, die auf Antikörpern und niedermolekularen Wirkstoffen basieren,<br />
konzentriert. Therapeutischer Ansatz der Projekte der Gesellschaft ist es, das Wachstum, die<br />
Ausbreitung und die Metastasierung bösartiger Tumore im Körper zu verhindern. Das<br />
Portfolio umfasst Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten, von denen sich vier Substanzen<br />
in der klinischen Entwicklung befinden: REDECTANE ® , RENCAREX ® , MESUPRON ® und<br />
WX-554.<br />
Bei REDECTANE ® handelt es sich um eine radioaktiv markierte Form des Antikörpers<br />
Girentuximab, der an das tumorspezifische Antigen CA IX auf dem klarzelligen<br />
Nierenzellkarzinom bindet. Über eine Positron-Emissions Tomographie (PET) kann die<br />
Anreicherung dieses Antikörpers im Tumorgewebe bildlich dargestellt werden. Mit den<br />
zusätzlichen Informationen einer Computertomographie (CT) kann die Anreicherung des<br />
Antikörpers lokalisiert werden. REDECTANE ® soll als bildgebendes Diagnostikum die<br />
Planung der chirurgischen Therapie unterstützen. Die Phase III-Studie mit REDECTANE ®<br />
wurde im Mai 2010 abgeschlossen. Im zweiten Quartal <strong>2011</strong> hat eine offizielle<br />
Vorbesprechung für den Zulassungsantrag mit der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA<br />
1
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
stattgefunden, in deren Ergebnis noch zwei Themen bis zur Zulassung zu klären und<br />
abzuarbeiten sind.<br />
RENCAREX ® basiert ebenfalls auf Girentuximab, einem aus genetischen Sequenzen des<br />
Menschen und der Maus zusammengesetzten monoklonalen Antikörper, der an ein<br />
tumorspezifisches Antigen (CA IX) bindet. Dieses Antigen befindet sich in hoher<br />
Konzentration beispielsweise in Nierenzellkarzinomen, in gesundem Gewebe ist es hingegen<br />
fast nicht vorhanden. Die Anbindung des Antikörpers an das Antigen macht den Tumor für<br />
die körpereigene Immunabwehr sichtbar, so dass natürliche Killerzellen ausgesendet werden<br />
können, die den Tumor zerstören sollen. Dieser Mechanismus wird als Antibody Dependent<br />
Cellular Cytotoxicity (ADCC) bezeichnet und konnte bereits bei anderen Antikörpern als<br />
Wirkmechanismus gezeigt werden. RENCAREX ® befindet sich derzeit in einer Phase III-<br />
Zulassungsstudie für die unterstützende („adjuvante“) Immuntherapie von Patienten mit<br />
klarzelligem Nierenzellkarzinom, denen die Niere vollständig oder die erkrankten Teile der<br />
Niere entfernt wurden und bei denen zu diesem Zeitpunkt keine Metastasen nachweisbar<br />
waren (so genanntes „nicht metastasiertes Nierenzellkarzinom“). Diese Studie wird in 14<br />
Ländern an über 140 Studienzentren durchgeführt. WILEX hat im Januar <strong>2011</strong> den Prozess<br />
für die Zwischenanalyse zur Wirksamkeit gestartet. Derzeit werden die Daten aller 864<br />
eingeschlossenen Patienten von unabhängigen Radiologen analysiert. Die Auswertung<br />
erfolgt durch ein unabhängiges Datenkontrollkomitee (IDMC) mit deren Ergebnissen und<br />
Empfehlungen die Gesellschaft im zweiten Halbjahr <strong>2011</strong> rechnet.<br />
Der niedermolekulare Wirkstoff in MESUPRON ® ist ein uPA-Inhibitor und soll biologische<br />
Funktionen der Tumorzellen hemmen, die es ihnen sonst ermöglichen würden, über die<br />
Blutbahn in anderes Gewebe einzuwandern. Dadurch sollen sowohl das Wachstum des<br />
Primärtumors als auch die Metastasierung gehemmt werden. Das uPA-System scheint eine<br />
wichtige Rolle beim Wachstum, bei der Ausbreitung und Metastasierung von verschiedenen<br />
bösartigen Tumoren zu spielen. MESUPRON ® ist eine synthetische niedermolekulare<br />
Substanz, die einfach als Kapsel (oral) verabreicht werden kann. Sowohl MESUPRON ® als<br />
auch WX-UK1 (MESUPRON ® wird nach Einnahme im Körper in WX-UK1 umgewandelt)<br />
haben in verschiedenen Phase I-Studien nach Ansicht der Gesellschaft gute Sicherheit und<br />
Verträglichkeit gezeigt. Dabei gelang außerdem der Nachweis, dass sich die aktive<br />
Wirkstoffsubstanz im Tumorgewebe anreichert. Zurzeit wird MESUPRON ® in einer Phase II-<br />
Studie in der Indikation Brustkrebs getestet. Die Patientenrekrutierung wurde im Mai <strong>2011</strong><br />
abgeschlossen. WILEX erwartet die Ergebnisse aus dieser Wirksamkeitsstudie im Laufe des<br />
Jahres 2012. Für die Phase II-Studie im Bauchspeicheldrüsenkrebs liegen seit 2010 positive,<br />
finale Daten vor.<br />
Der niedermolekulare Wirkstoff WX-554, ein Mitogen-aktivierter Protein Kinase (MEK)-<br />
Inhibitor, wurde 2009 in die klinische Forschung gebracht. MEK spielt eine zentrale Rolle bei<br />
der Weiterleitung von Signalen von der Zelloberfläche ins Zellinnere. Der MEK-Signalweg ist<br />
bei mehr als 30 % aller Krebsarten außer Kontrolle. Das führt dazu, dass diese Tumorzellen<br />
unreguliert wachsen und sich ausbreiten können. Mit WX-554 wurde 2009 eine Phase I-<br />
Studie mit gesunden Probanden begonnen und im Juni 2010 abgeschlossen. Neben<br />
Sicherheit und Verträglichkeit wurden die Pharmakokinetik und Pharmakodynamik des MEK-<br />
Inhibitors untersucht. Die Substanz erwies sich für die 25 Probanden als sicher und gut<br />
verträglich. Die Hemmung des MEK-Signaltransduktionsweges war dosisabhängig und<br />
wurde mit 1 mg WX-554 pro kg Körpergewicht vollständig blockiert.<br />
Der niedermolekulare Wirkstoff WX-037, ein PI3K-Inhibitor, befindet sich in der vorklinischen<br />
Entwicklung. Der Phosphatidylinositol-3-kinase/Protein-kinase-Signalweg (PI3K) sendet das<br />
Signal „Wachstum“ an den Kern einer Krebszelle und ist bei vielen Krebsarten mutiert.<br />
2
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
WILEX geht davon aus, dass die Produktkandidaten nach erfolgreichem Abschluss<br />
entsprechender Zulassungsstudien bei der Behandlung von Patienten mit<br />
Krebserkrankungen wie Nieren-, Blasen-, Brust-, Bauchspeicheldrüsen-, Eierstock-, Magenund<br />
Darmkrebs eingesetzt werden können.<br />
Die wirtschaftliche Verwertung dieses attraktiven und marktnahen Portfolios soll über<br />
Allianzen und Partnerschaften erfolgen, um eine maximale Wertschöpfung im Unternehmen<br />
zu erzielen.<br />
Zwei strategische Akquisitionen zum Ende des Geschäftsjahrs 2009/2010 ergänzen das<br />
Kerngeschäft Produktentwicklung und erweitern das Geschäftsmodell der WILEX.<br />
Über das amerikanische Tochterunternehmen WILEX Inc. in Cambridge, MA, USA, wurde<br />
die Geschäftseinheit Oncogene Science von Siemens Healthcare Inc. erworben und das<br />
bestehende Diagnostikageschäft in die WILEX Inc. integriert. Diese Erweiterung des<br />
Geschäftsmodells beinhaltet neben Synergien für die klinische Entwicklungsarbeit von<br />
WILEX auch die Möglichkeit, die onkologischen Diagnostiktests als Companion Diagnostics<br />
in klinischen Studien und zur Therapiekontrolle einzusetzen und an Forschungseinrichtungen<br />
und Pharmaunternehmen zu verkaufen. Vor allem aber stärkt dieser Zukauf die Position im<br />
Zukunftsmarkt der personalisierten Medizin. Zudem haben die neuen In-vitro-Diagnostiktests<br />
im ersten Halbjahr <strong>2011</strong> erstmals Einnahmen aus Produktverkäufen generiert.<br />
Die Akquisition der Heidelberg Pharma AG wurde ebenfalls abgeschlossen. Als 100%ige<br />
Tochtergesellschaft ermöglicht Heidelberg Pharma den Zugang zu einer attraktiven und im<br />
Markt begehrten Plattformtechnologie für Antikörper-Wirkstoffkonjugate (ADC) sowie zu<br />
Dienstleistungen rund um kundenspezifische präklinische Auftragsforschung. Die ADC-<br />
Technologie kann die Grundlage für zukünftige, lukrative Forschungsallianzen mit<br />
Pharmapartnern sein. Zudem werden bereits Einnahmen mit der kundenspezifischen<br />
Auftragsforschung erwirtschaftet.<br />
WILEX ist nunmehr in drei Segmenten tätig: Therapeutika, Diagnostika und<br />
kundenspezifische Auftragsforschung. Das Unternehmen wurde auf verschiedene Säulen<br />
gestellt, um Synergien zu nutzen und das Gesamtrisiko zu minimieren. Durch die<br />
Abkopplung des Unternehmenserfolges ausschließlich von klinischen<br />
Entwicklungsmeilensteinen und der Optimierung des Risikoprofils hat WILEX die Basis<br />
geschaffen, mit der eingeschlagenen Strategie in den kommenden Jahren Umsätze und<br />
Erträge aus verschiedenen Quellen zu erwirtschaften. Zu den Kunden und Partnern der<br />
WILEX gehören führende internationale Pharmaunternehmen.<br />
1.1.2 Stärken und Strategie<br />
Nach Auffassung von WILEX haben die folgenden Stärken zu einer positiven Entwicklung<br />
der Gesellschaft geführt. Diese Stärken will WILEX auch zukünftig nutzen.<br />
- Neue Ansätze bei der Krebsbehandlung<br />
Der therapeutische Ansatz von WILEX besteht darin, neue Krebstherapien mit einer<br />
erhöhten Wirksamkeit bei gleichzeitig geringeren Nebenwirkungen im Vergleich zu<br />
herkömmlichen Krebstherapien zu entwickeln. Ziel von WILEX ist dabei zum einen die<br />
Entwicklung neuer Krebstherapien, die gezielt Tumorzellen angreifen und dabei anders<br />
als bestimmte herkömmliche Behandlungsmethoden – zum Beispiel die<br />
Chemotherapie – nicht unspezifisch zellgiftig („nicht zytotoxisch“) sind.<br />
Derzeit entwickelt WILEX den Antikörper RENCAREX ® für die adjuvante Behandlung<br />
von Patienten mit klarzelligem Nierenzellkarzinom nach vollständiger oder teilweiser<br />
3
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
chirurgischer Entfernung der Niere. Für diese Patienten gibt es bislang keine weitere<br />
Behandlungsmöglichkeit nach der Operation, obwohl viele Patienten ein hohes<br />
Wiedererkrankungsrisiko haben. RENCAREX ® erhielt den Orphan Drug-Status von der<br />
amerikanischen Zulassungsbehörde Food and Drug Administration („FDA“) und von<br />
der europäischen Zulassungsbehörde (European Medicines Agency, ,,EMA“). Dieser<br />
Orphan Drug-Status schützt RENCAREX ® gegen die Markteinführung von in Wirkung<br />
und/oder Struktur ähnlichen Antikörpern ab dem Zeitpunkt der Zulassung für einen<br />
Zeitraum von sieben Jahren innerhalb der USA und zehn Jahren innerhalb der<br />
Europäischen Union.<br />
Zum anderen konzentriert sich WILEX auf Therapien, die das weitere Fortschreiten der<br />
Krebserkrankung hemmen sollen. Dazu zählen die niedermolekularen Substanzen<br />
MESUPRON ® , WX-554 und WX-037, die bestimmte Systeme und Signalwege im<br />
Körper blockieren sollen und damit die Ausbreitung und das Wachstum von bösartigen<br />
Tumoren hemmen sollen.<br />
- Erweiterung des Geschäftsmodells durch strategische Akquisitionen<br />
Durch die strategischen Akquisitionen der Heidelberg Pharma AG und Oncogene<br />
Science (über WILEX Inc.) wurde das Geschäftsmodell erweitert. Der WILEX-Konzern<br />
ist in drei Segmente eingeteilt: Therapeutika (Rx), Diagnostika (Dx) und<br />
kundenspezifische Auftragsforschung (Cx). Diese Segmente sollen zukünftig die Basis<br />
für ein verbreitertes Erlösmodell bieten und Synergien innerhalb der Wertschöpfung<br />
nutzen.<br />
- Strategische Synergien<br />
Durch Oncogene Science wurden die diagnostische Expertise und das<br />
Leistungsangebot weiter ausgebaut. Der Kauf von Oncogene Science gewährt<br />
gleichzeitig privilegierten Zugang zu Lizenzen und Schutzrechten in<br />
Schlüsselbereichen der WILEX-Produktentwicklung. Die Akquisition von Heidelberg<br />
Pharma eröffnete ebenfalls wichtige strategische Synergien. Die präklinische<br />
kundenspezifische Auftragsforschung von Heidelberg Pharma erweitert die bisherigen<br />
Entwicklungstätigkeiten bei WILEX. Mithilfe der Technologieplattform für Antikörper-<br />
Wirkstoffkonjugate (ADC) von Heidelberg Pharma sollen neue Entwicklungsprojekte<br />
und Forschungsallianzen mit Pharmapartnern initiiert werden und über Lizenzverträge<br />
mit Pharma- und Biotechnologieunternehmen vermarktet werden.<br />
- Zugriff auf vielversprechende ADC-Technologieplattform für eigene<br />
Entwicklungsaktivitäten<br />
Die ADC-Technologie könnte zukünftig für die Weiterentwicklung von WILEX-<br />
Antikörpern genutzt werden.<br />
- Hohe Expertise in der Entwicklung von verschiedenen Produktkandidaten<br />
WILEX verfügt über eine große Expertise in der Entwicklung onkologischer<br />
Produktkandidaten – von der präklinischen Phase bis zur klinischen Phase III.<br />
- Ausgewogenes Portfolio<br />
WILEX verfügt nach eigener Einschätzung über ein breites, ausgewogenes und weit<br />
fortgeschrittenes Portfolio an Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten in<br />
verschiedenen Stufen der vorklinischen und klinischen Entwicklung. Die Arzneimittelund<br />
Diagnostikumkandidaten von WILEX können nach Auffassung der Gesellschaft zur<br />
Behandlung verschiedener Krebserkrankungen weiterentwickelt werden.<br />
4
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
- Starke Partnerschaften<br />
WILEX hat in den vergangenen Jahren verschiedene Entwicklungs- und<br />
Vermarktungspartnerschaften mit internationalen Pharma- und Diagnostikunternehmen<br />
abgeschlossen. Diese zeigen neben dem Interesse an den Produktkandidaten auch<br />
das Vertrauen in WILEX, Produkte zu entwickeln und bis zur Marktreife zu bringen und<br />
stellen eine Validierung von WILEX dar. Bei der Strukturierung dieser Partnerschaften<br />
wurden neue innovative Wege eingegangen.<br />
- Ausgedehntes Forschungs- und Kooperationsnetzwerk<br />
Seit Gründung der Gesellschaft hat WILEX ein weitreichendes Netzwerk mit<br />
Krankenhäusern und akademischen Einrichtungen aufgebaut, um neue<br />
Forschungsprojekte zu identifizieren, die einen Fortschritt bei der Behandlung von<br />
Krebs darstellen könnten. Im Rahmen dieses Netzwerks hat WILEX in der<br />
Vergangenheit Lizenzen und Patente erworben und Forschungsprojekte durchgeführt.<br />
Die Gesellschaft erwartet dies auch für die Zukunft.<br />
- Umfangreiches geistiges Eigentum<br />
WILEX verfügt über umfangreiches geistiges Eigentum, das Know-how, Lizenzen,<br />
Marken sowie mehr als 70 Patente und etwa 70 Patentanmeldungen, untergliedert in<br />
mehr als 25 Patentfamilien, umfasst. Darüber hinaus halten die Tochtergesellschaften<br />
Patente und Patentanmeldungen oder Zugriff auf Lizenzen zu Patenten. Dieses<br />
geistige Eigentum soll der Absicherung der operativen Geschäftstätigkeit der<br />
Gesellschaft dienen.<br />
- Erfahrenes Management<br />
WILEX hat ein international erfahrenes Management-Team mit Qualifikationen<br />
insbesondere im Bereich der Arzneimittelforschung und -entwicklung (speziell in Bezug<br />
auf die Krebsforschung), klinische und pharmazeutische Entwicklung und Zulassung<br />
sowie Vermarktung und Finanzen.<br />
Strategisches Ziel von WILEX ist es, in den nächsten Jahren die Aufwendungen für<br />
Forschung und Entwicklung zunehmend aus dem laufenden Cash Flow zu finanzieren.<br />
Grundlage dafür ist die Auslizenzierung des in den vergangenen Jahren erfolgreich<br />
entwickelten Portfolios an neuartigen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten zur<br />
Behandlung von Krebserkrankungen.<br />
Zu den wesentlichen Elementen der Strategieumsetzung von WILEX gehören:<br />
- Kommerzialisierung des Portfolios<br />
Der Schwerpunkt der Unternehmensstrategie liegt auf der Kommerzialisierung des<br />
Portfolios, um die Finanzierung der Gesellschaft sicherzustellen. WILEX führt<br />
regelmäßig mit internationalen Pharmaunternehmen Gespräche über die<br />
Auslizenzierung der Produktkandidaten.<br />
- Vermarktung der ADC-Technologie<br />
Die Vermarktung der ADC-Technologie eröffnet große Potenziale für<br />
Forschungskooperationen. Beispielsweise können Auslizenzierungsvereinbarungen<br />
oder Entwicklungspartnerschaften auf der Basis unterschiedlicher Toxine oder Linker<br />
abgeschlossen werden. Allein dieser Ansatz kann zu vielfältigen Allianzen in einer<br />
Reihe onkologischer Indikationen führen.<br />
5
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
- Umsätze durch In-vitro Diagnostika<br />
Durch WILEX Inc. (Oncogene Science) werden die diagnostische Expertise und das<br />
Leistungsangebot weiter ausgebaut. Die zugelassenen Diagnostiktests können bereits<br />
jetzt schon Umsätze generieren. Gleichzeitig gewährt der Kauf der Vermögenswerte<br />
der Oncogene Science durch WILEX Inc. privilegierten Zugang zu Lizenzen und<br />
Schutzrechten in Schlüsselbereichen der WILEX-Produktentwicklung.<br />
- Antrag auf Zulassung für REDECTANE® zur Diagnose von Nierentumoren<br />
WILEX plant auf Basis der Studienergebnisse der Phase III-Studie mit REDECTANE ®<br />
einen Zulassungsantrag bei der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA<br />
einzureichen. Das Pre-BLA-Meeting, die offizielle Vorbesprechung für den<br />
Zulassungsantrag, fand im zweiten Quartal <strong>2011</strong> mit der FDA statt. Bevor der<br />
Zulassungsantrag gestellt werden kann, sind zwei Themen durch WILEX und den<br />
Partner IBA Pharma S.A., Louvain-la-Neuve, Belgien (IBA) zu bearbeiten und die<br />
weitere Vorgehensweise mit der FDA abzustimmen.<br />
- Antrag auf Zulassung für RENCAREX® für die adjuvante Behandlung von<br />
Nierenkrebspatienten<br />
RENCAREX ® befindet sich in den USA, der Europäischen Union und anderen Ländern<br />
in einer Phase III-Studie. Im Januar <strong>2011</strong> wurde der Prozess für die Zwischenanalyse<br />
zur Wirksamkeit gestartet. Die Gesellschaft erwartet die Ergebnisse der<br />
Zwischenanalyse im zweiten Halbjahr <strong>2011</strong>.<br />
- Finale Daten MESUPRON® und Lizenzvertrag<br />
Die positiven Daten der Phase II-Studie in Bauchspeicheldrüsenkrebs im Sommer<br />
2010 haben eine Verbesserung des Tumoransprechens und die Verlängerung des<br />
Gesamtüberlebens mit MESUPRON ® gezeigt. Derzeit wird MESUPRON ® in einer<br />
Phase II-Studie in der Indikation Brustkrebs getestet. Nachdem die<br />
Patientenrekrutierung erfolgreich abgeschlossen wurde, wird mit Daten aus dieser<br />
Studie im Laufe des Jahres 2012 gerechnet. WILEX plant, MESUPRON ® mit einem<br />
weltweiten Partner gemeinsam weiterzuentwickeln, um die Werthaltigkeit des<br />
Produktkandidaten optimal auszuschöpfen.<br />
1.1.3 Zusammenfassung der Risikofaktoren<br />
1.1.3.1 Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von WILEX:<br />
- WILEX hat bisher noch keine Gewinne erwirtschaftet und wird möglicherweise nie<br />
profitabel werden. Sollte es WILEX nicht gelingen, Gewinne aus eigener<br />
Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften, kann dies zur Insolvenz der Gesellschaft führen<br />
und die Aktionäre können ihr investiertes Kapital ganz oder teilweise verlieren.<br />
- Die Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten von WILEX müssen strenge und<br />
langwierige Prüfungsverfahren, wie vorklinische und klinische Entwicklungen,<br />
durchlaufen, deren Ergebnisse ungewiss sind und die dazu führen können, dass sich<br />
die Markteinführung der Produkte von WILEX erheblich verzögert oder überhaupt nicht<br />
erfolgt. Bislang hat WILEX für keinen Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten die<br />
vorklinischen und klinischen Entwicklungen vollständig abgeschlossen.<br />
- WILEX könnte nicht in der Lage sein, eine ausreichende Anzahl von in Frage<br />
kommenden Patienten oder Probanden in die klinischen Studien aufzunehmen, um<br />
diese erfolgreich und innerhalb des geplanten Zeitrahmens abzuschließen.<br />
6
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
- WILEX könnte Zulassungen für seine Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten<br />
möglicherweise erst mit erheblicher Verzögerung, mit erheblichen Beschränkungen<br />
oder überhaupt nicht erhalten beziehungsweise diese ganz oder teilweise wieder<br />
entzogen bekommen.<br />
- WILEX ist als pharmazeutisches Unternehmen auf die Zusammenarbeit mit klinischen<br />
Prüfzentren, Prüfleitern und Prüfärzten sowie anderen Dienstleistern angewiesen, die<br />
möglicherweise ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten nicht oder nicht<br />
zufriedenstellend erfüllen.<br />
- Der Zellklon, der den Antikörper Girentuximab produziert, könnte nicht mehr zur<br />
Verfügung stehen, falls dieser Zellklon und die aus ihm erzeugte Zellbank zerstört<br />
werden.<br />
- Auch nach erfolgreichem Abschluss einer Phase III-Studie hängt die Zulassung von<br />
RENCAREX ® , REDECTANE ® oder anderen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />
davon ab, ob WILEX die erforderlichen Daten über die Herstellung und<br />
Qualitätskontrolle (Chemistry, Manufacturing & Control, so genannte „CMC“) der<br />
Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten vorweisen kann.<br />
- WILEX verfügt über keine eigenen Produktionsanlagen und ist deshalb bei der<br />
Herstellung von REDECTANE ® , RENCAREX ® , MESUPRON ® und anderen<br />
Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten auf Dritte angewiesen.<br />
- WILEX kann nicht sicherstellen, dass ihre Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />
sowie ihre Arzneimittel und Diagnostika in einer Menge und Qualität hergestellt werden<br />
können, die für die klinische Entwicklung, Markteinführung und Vermarktung<br />
erforderlich ist. Es kann sein, dass die erforderlichen Mengen nicht mit einem für die<br />
Gesellschaft vertretbaren Zeit- und Kostenaufwand hergestellt werden können.<br />
- WILEX befindet sich im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, die Arzneimittel und<br />
Diagnostika zur Behandlung von bösartigen Tumorerkrankungen entwickeln.<br />
- WILEX hat bisher noch keine Produkte vermarktet und verfügt deshalb über keine<br />
Erfahrung in Bezug auf eine erfolgreiche Vermarktung ihrer Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten beziehungsweise ihrer bislang noch nicht zugelassenen<br />
Arzneimittel und Diagnostika.<br />
- Möglicherweise können sich die Arzneimittel und Diagnostika von WILEX nicht am<br />
Markt etablieren.<br />
- WILEX ist zukünftig davon abhängig, dass staatliche Behörden, Krankenversicherer<br />
und sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens die Kosten einer Behandlung mit<br />
den Arzneimitteln und Diagnostika von WILEX zumindest teilweise übernehmen<br />
beziehungsweise erstatten.<br />
- WILEX ist im Hinblick auf den Ausbau der Geschäftstätigkeit von dem Erwerb von<br />
Lizenzen oder von erfolgversprechenden Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />
abhängig.<br />
- WILEX könnte den für RENCAREX ® erhaltenen Status eines Arzneimittels für seltene<br />
Krankheiten und Leiden (Orphan Drug-Status), der für einen begrenzten Zeitraum<br />
exklusive Vermarktungsrechte in der Europäischen Union und in den USA einräumt,<br />
verlieren.<br />
- Gegen WILEX könnten wegen tatsächlicher oder behaupteter Schäden<br />
Produkthaftungsansprüche oder sonstige Haftungsansprüche geltend gemacht<br />
7
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
werden, für die keine oder nicht ausreichende Versicherungsdeckung besteht. Die<br />
Reputation der Gesellschaft könnte darunter ebenfalls leiden.<br />
- WILEX ist möglicherweise nicht in der Lage, das zukünftige Wachstum der<br />
Gesellschaft ausreichend zu steuern und zu kontrollieren.<br />
- Sollte WILEX Fach- und Führungskräfte verlieren oder nicht in der Lage sein, Fachund<br />
Führungskräfte zu gewinnen und dauerhaft zu binden, wäre der Geschäftsbetrieb<br />
gefährdet.<br />
- Es ist davon auszugehen, dass WILEX auch in der Zukunft weiteren erheblichen<br />
Finanzierungsbedarf hat. Dieser kann unter Umständen nur zu wirtschaftlich<br />
ungünstigen Bedingungen gedeckt werden bzw. dieser kann, wenn er nicht gedeckt<br />
wird, dazu führen, dass das Geschäft der WILEX nicht weiter ausgebaut werden kann<br />
oder eingeschränkt bzw. beendet werden muss.<br />
- WILEX verwendet im Rahmen ihrer Forschungs- und Entwicklungsprogramme<br />
gefährliche Stoffe und ist deshalb zur Einhaltung der entsprechenden Gesetze und<br />
Vorschriften zum Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur allgemeinen<br />
Verkehrssicherheit verpflichtet. WILEX könnte für Schäden, die durch die<br />
Kontaminierung oder durch Unfälle im Zusammenhang mit der Verwendung dieser<br />
Stoffe entstehen, in Anspruch genommen werden.<br />
- Einschränkungen oder Behinderungen von Tierversuchen könnten die Forschungsund<br />
Entwicklungstätigkeit von WILEX verzögern oder erhöhte Kosten verursachen.<br />
- Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft könnte durch neue aufsichtsrechtliche<br />
Bestimmungen und sonstige, ihren Geschäftsbetrieb betreffende Gesetzesänderungen<br />
beziehungsweise durch geänderte Anwendung solcher Bestimmungen und Gesetze<br />
nachteilig betroffen sein.<br />
- Die Gesellschaft ist Wechselkursrisiken im Zusammenhang mit Devisenpositionen<br />
hauptsächlich in US-Dollar und Schweizer Franken ausgesetzt.<br />
1.1.3.2 Risiken im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten:<br />
- Die Beendigung der Lizenzvereinbarungen in Bezug auf den Antikörper Girentuximab<br />
und das Ziel-Antigen CA IX hätte weitreichende nachteilige Folgen. In diesem Fall<br />
könnte für WILEX die Fortsetzung der klinischen Studien für RENCAREX ® und<br />
REDECTANE ® sowie deren Vermarktung unmöglich werden.<br />
- Sollten die von WILEX genutzten Patente und gewerblichen Schutzrechte von WILEX<br />
oder von Lizenzgebern der Gesellschaft durch Dritte verletzt werden, könnte sich dies<br />
nachteilig auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft auswirken.<br />
- WILEX ist darauf angewiesen, die eigenen Produkte durch Patente und sonstige<br />
gewerbliche Schutzrechte zu schützen und die damit verbundenen Rechte<br />
durchzusetzen.<br />
- WILEX könnte gewerbliche Schutzrechte Dritter, einschließlich solcher, deren<br />
Bestehen der Gesellschaft unbekannt ist, verletzen. Dies könnte zu zeit- und<br />
kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten führen oder WILEX zwingen, Lizenzen von<br />
Dritten für die Entwicklung oder Vermarktung ihrer Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten zu erwerben.<br />
8
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
1.1.3.3 Weitere Risiken<br />
- Bestimmte Aktionäre von WILEX halten einen wesentlichen Anteil der Aktien und<br />
könnten über die Hauptversammlung einen beherrschenden Einfluss auf die<br />
Gesellschaft ausüben. Sie könnten Entscheidungen der Hauptversammlung blockieren<br />
bzw. ihre eigenen Interessen durchsetzen.<br />
- Verkäufe von WILEX-Aktien durch bestimmte Aktionäre könnten den Börsenkurs<br />
belasten.<br />
- Der Kurs sowie das Handelsvolumen der WILEX-Aktien könnten möglicherweise<br />
starken Schwankungen unterliegen.<br />
- WILEX geht nicht davon aus, dass die Gesellschaft in absehbarer Zeit Dividenden<br />
ausschütten kann.<br />
- Es besteht die Möglichkeit, dass es zu einem Verlust in Höhe der Hälfte des<br />
Grundkapitals mit der Verpflichtung kommt, unverzüglich eine Hauptversammlung der<br />
Gesellschaft einzuberufen. Dies wäre mit Kosten verbunden, könnte zu einem<br />
Kursverlust führen oder dazu, dass Lieferanten nur gegen Vorkasse zahlen.<br />
- Die aufgelaufenen steuerlichen Verlustvorträge der Gesellschaft könnten ganz oder<br />
teilweise aufgrund einer Veränderung der Aktionärsstruktur verloren sein.<br />
- WILEX hat bisher noch keine Gewinne erwirtschaftet und ist daher auf anderweitige<br />
Einnahmequellen angewiesen. Neben der Kapitalaufbringung über den Kapitalmarkt<br />
stellen die Einnahmen aus den mit Lizenznehmern und Kooperationspartnern<br />
abgeschlossenen Verträgen eine wichtige Einnahmequelle für WILEX dar. Sollten die<br />
Vertragspartner die Verträge nicht erfüllen oder die vertraglich vereinbarten<br />
Lizenzgebühren und Meilensteine, an die bestimmte Zahlungen geknüpft sind, nicht<br />
erreicht werden, könnte sich dies nachteilig auf die finanzielle Lage der Gesellschaft<br />
auswirken. Zudem könnte WILEX auch zukünftig auf den Abschluss weiterer<br />
Lizenzverträge oder Kooperationen für seine Produktkandidaten und Produkte<br />
angewiesen sein, um einerseits die Produktkandidaten erfolgreich weiterzuentwickeln<br />
bzw. die Produkte erfolgreich zu vermarkten und um andererseits weitere benötigte<br />
finanzielle Mittel aus diesen Partnerschaften und Kooperationen zu erzielen. Sollte<br />
WILEX der Abschluss solcher Partnerschaften und Kooperationen zukünftig nicht<br />
gelingen, könnte sich dies einerseits nachteilig auf die Weiterentwicklung der<br />
Produktkandidaten und Vermarktung der Produkte sowie andererseits nachteilig auf<br />
die finanzielle Lage der Gesellschaft auswirken.<br />
- Die Gesellschaft ist dem Risiko der jederzeitigen möglichen Kündigung des<br />
Darlehensvertrags, der zwischen der Gesellschaft als Darlehensnehmerin sowie dievini<br />
Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf („dievini“) und UCB Pharma S.A.,<br />
Brüssel, Belgien („UCB“) als Darlehensgeber über 10 Mio. € geschlossen wurde, durch<br />
die Darlehensgeber ausgesetzt. Davon abgesehen sind die Darlehensgeber berechtigt,<br />
anstatt einer Rückzahlung des Darlehens den Darlehensrückzahlungsanspruch<br />
entweder im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung als Sacheinlage in die<br />
Gesellschaft einzubringen oder im Rahmen eines noch zu beschließenden<br />
Wandelschuldverschreibungsprogramms in Aktien der Gesellschaft zu wandeln.<br />
Sollten die Darlehensgeber von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, hätte dies<br />
eine Verwässerung des Anteilsbesitzes der Altaktionäre zur Folge.<br />
9
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
1.1.3.4 Bestandsgefährdende Risiken<br />
- Zum Stichtag 31. Mai <strong>2011</strong> und aus heutiger Sicht reichen die liquiden Mittel und die<br />
Forderungen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten (inklusive<br />
Rückstellungen) der nächsten zwölf Monate zu begleichen. Nach derzeitigen<br />
Erkenntnissen und Planungen geht WILEX davon aus, dass die Zahlungsmittel der<br />
Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen bis ins erste Quartal 2012 hineinreichen. Sollte<br />
es WILEX nicht gelingen, rechtzeitig weitere Zahlungsmittel zu generieren, kann dies<br />
zur Insolvenz der WILEX führen und die Aktionäre können ihr investiertes Kapital ganz<br />
oder teilweise verlieren.<br />
- Die WILEX hat im März 2010 eine Eigenkapitalzusage auf Abruf (Standby Equity<br />
Distribution Agreement – „SEDA“) mit der YA Global Master SPV LTD („YA Global“) mit<br />
Satzungssitz in George Town, Cayman Islands, und Verwaltungssitz in Jersey City, NJ,<br />
USA, abgeschlossen.<br />
- Der Ausgabebetrag je WILEX-Aktie liegt bei Ausübung des SEDA unter einem<br />
nach einer bestimmten Formel berechneten Börsendurchschnittkurs. Somit<br />
reduziert sich der wirtschaftliche Wert der Beteiligung der Altaktionäre an der<br />
WILEX im Falle der Ausübung des SEDA entsprechend.<br />
- Die Durchsetzung der Rechte von WILEX aus der Eigenkapitalzusage könnte<br />
erschwert sein, falls YA Global den Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß<br />
erfüllen sollte. Die WILEX müsste in diesem Fall ihre Rechte vor einem<br />
deutschen Gericht geltend machen. Da die YA Global ihren satzungsmäßigen<br />
Sitz auf den Cayman Islands sowie ihren verwaltungsmäßigen Sitz in New<br />
Jersey, USA hat, könnte zudem die Vollstreckung eines eventuellen<br />
gerichtlichen Titels erheblich erschwert sein. Auch im Fall der Insolvenz der<br />
YA Global wäre eine Rechtsdurchsetzung erheblich erschwert.<br />
- In der Eigenkapitalzusage hat sich die WILEX verpflichtet, die von der YA<br />
Global gezeichneten Aktien innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums nach<br />
Ausübung des Rechts zum Regulierten Markt sowie zum Teilbereich des<br />
Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)<br />
an der Frankfurter Wertpapierbörse zuzulassen, in jedem Fall, bevor weitere<br />
Abrufe von Eigenkapital möglich sind, es sei denn ein Großaktionär stellt im<br />
Tausch mit den nicht zugelassenen neuen Aktien handelbare Aktien aus dem<br />
eigenen Bestand zur Verfügung. Hierzu ist der Großaktionär allerdings<br />
rechtlich nicht verpflichtet. Sollte sich eine Zulassung der neuen Aktien<br />
verzögern oder nicht oder nicht mehr möglich sein, weil beispielsweise ohne<br />
Veröffentlichung eines <strong>Wertpapierprospekt</strong>s nur ein bestimmtes Kontingent an<br />
neuen Aktien innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Handel an der Börse<br />
zugelassen werden kann und der Großaktionär keine sofort handelbaren<br />
Aktien zur Verfügung stellt, könnte von diesem Finanzierungsinstrument - ggf.<br />
auch nur vorübergehend - kein Gebrauch mehr gemacht werden.<br />
- Das derzeit bestehende Genehmigte Kapital reicht nicht aus, das SEDA in<br />
vollem Umfang zu bedienen, weil für die Umsetzung des SEDA das<br />
Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden müsste und die im<br />
Rahmen einer solchen Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts<br />
ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten<br />
dürfen. Dazu wären auf jeden Fall weitere Genehmigte Kapitalia erforderlich.<br />
10
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
- Die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital erfolgt nach den Bedingungen<br />
des SEDA unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre. Der<br />
Anteilsbesitz der Altaktionäre an der WILEX wird mithin im Falle der<br />
Ausübung des SEDA verwässert.<br />
- Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der<br />
Durchführung der Eigenkapitalzusage auf Abruf das Bezugsrecht der<br />
Altaktionäre in einem Maß ausgeschlossen wird, welches von dem<br />
Registergericht oder einem anderen Gericht als unzulässig erachtet wird. Das<br />
Registergericht könnte beispielsweise die Eintragung der Durchführung der<br />
Kapitalerhöhung ablehnen, so dass die gezeichneten Aktien nicht entstehen.<br />
Zudem könnten Aktionäre Schadensersatzansprüche erheben. Im Ergebnis<br />
könnte die Folge eintreten, dass dieses Finanzierungsinstrument nicht mehr<br />
zur Finanzierung der Gesellschaft zur Verfügung steht.<br />
- Sollte die für die Durchführung des SEDA erforderliche Eintragung der<br />
Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister aufgrund von<br />
weiteren rechtlichen Bedenken des Registergerichts scheitern oder sich<br />
verzögern, könnte von diesem Finanzierungsinstrument - ggf. auch nur<br />
vorübergehend – ebenfalls kein Gebrauch mehr gemacht werden.<br />
- Die rechtliche Gestaltung des SEDA war bislang nicht Gegenstand einer<br />
gerichtlichen, insbesondere höchstrichterlichen Überprüfung. Es kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass ein Gericht auch nachträglich rechtliche<br />
Einwände erhebt, dieses Finanzierungsinstrument verwirft und daraus folgend<br />
Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft erhoben werden.<br />
- Überdies ist der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments allein nicht<br />
ausreichend, um den Finanzierungsbedarf der Gesellschaft zu decken.<br />
- Sollte das Finanzierungsinstrument der Eigenkapitalzusage auf Abruf nicht oder nicht<br />
mehr zur Verfügung stehen, würde sich dies in erheblichem Ausmaß nachteilig auf die<br />
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von WILEX auswirken.<br />
1.1.3.5 Risiken im Zusammenhang mit Tochtergesellschaften<br />
- Verluste bei der Heidelberg Pharma AG könnten dazu führen, dass die WILEX der<br />
Heidelberg Pharma AG neben einer bereits abgegebenen begrenzten und zeitlich<br />
befristeten Patronatserklärung sowie neben einem bereits vereinbarten<br />
Gesellschafterdarlehen weitere finanzielle Unterstützung etwa in Form von weiteren<br />
Gesellschafterdarlehen oder Kapitalerhöhungen geben muss, um eine Insolvenz der<br />
Heidelberg Pharma AG abzuwenden. Es besteht auch das Risiko, dass die Heidelberg<br />
Pharma AG insolvent wird und das Investment der WILEX dann weitgehend verloren<br />
wäre.<br />
- Die von der Heidelberg Pharma AG entwickelte ADC-Technologie ist noch nicht<br />
ausgereift. Es ist nicht auszuschließen, dass die ADC-Technologie nicht zur Marktreife<br />
geführt werden kann.<br />
- Die Nutzung der ADC-Technologie hängt unter anderem von der Fortgeltung eines<br />
Lizenzvertrages ab.<br />
- Bei der Heidelberg Pharma AG arbeiten verschiedene Personen, deren Know-how für<br />
die Entwicklung der ADC-Technologie wesentlich ist. Sollte es nicht gelingen, die Fachund<br />
Führungskräfte dauerhaft zu binden, wäre der Geschäftsbetrieb gefährdet.<br />
11
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
- Die ADC-Technologie könnte nicht tragfähig zur therapeutischen Verwendung sein,<br />
falls bei Verwendung eines bestimmten Antikörpers das Verhältnis von<br />
Nebenwirkungen zu Erreichen einer Wirksamkeit aufgrund des in die Tumorzelle<br />
eingebrachten Toxin nicht akzeptabel ist<br />
- Eine Verschlechterung der Bewertung der Beteiligung der Gesellschaft an der<br />
Heidelberg Pharma AG könnte sich negativ auf die Bilanz der Gesellschaft auswirken.<br />
- Verluste bei der WILEX Inc. könnten dazu führen, dass die WILEX der WILEX Inc.<br />
weitere finanzielle Unterstützung etwa in Form von weiteren Gesellschafterdarlehen<br />
oder durch Kapitalerhöhungen gewähren muss, um eine Insolvenz der WILEX Inc.<br />
abzuwehren. Es besteht auch das Risiko, dass die WILEX Inc. trotz der finanziellen<br />
Unterstützung durch die WILEX insolvent wird.<br />
- Bei der WILEX Inc. arbeiten verschiedene Personen, deren Know-how für die<br />
Entwicklung und die Produktion der In-vitro Diagnostiktests wesentlich ist. Sollte es<br />
nicht gelingen, die Fach- und Führungskräfte dauerhaft zu binden, wäre der<br />
Geschäftsbetrieb gefährdet.<br />
12
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
1.2 Zusammenfassung weiterer wesentlicher Angaben über die<br />
Gesellschaft<br />
Vorstand<br />
Aufsichtsrat<br />
Grundkapital<br />
Abschlussprüfer<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm, Dr. Paul Bevan,<br />
Dr. Thomas Borcholte, Peter Llewellyn-Davies<br />
Prof. Dr. Christof Hettich, Dr. Georg F. Baur,<br />
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Dr. Alexandra Goll,<br />
Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach,<br />
Andreas R. Krebs<br />
21.613.035,00 € eingeteilt in 21.613.035 auf den Inhaber<br />
lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)<br />
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München<br />
Hauptaktionäre (über 3 %) dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG (30,48 %)<br />
Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH<br />
(12,85)<br />
UCB Pharma S.A. (15,38 %)<br />
TVM Capital Fonds (4,28 %) 1)<br />
Merlin Fonds (3,95 %) 2)<br />
Sitz und Geschäftsjahr der<br />
Gesellschaft<br />
1) TVM IV GmbH & Co. KG. und TVM V Life Science Ventures GmbH & Co. KG<br />
2) The Merlin Biosciences Fund L.P. und The Merlin Biosciences Fund GbR<br />
Die WILEX AG hat ihren Sitz in München und ist unter HRB<br />
136670 in das Handelsregister des Amtsgerichts München<br />
eingetragen. Die Geschäftsräume der Gesellschaft<br />
befinden sich in der Grillparzerstraße 10, 81675 München,<br />
Tel.: +49 (0) 89 413 138 0. Das Geschäftsjahr der WILEX<br />
AG beginnt am 1. Dezember und endet am 30. November<br />
des darauf folgenden Jahres.<br />
Mitarbeiter Zum 31. Mai <strong>2011</strong> beschäftigte WILEX insgesamt 70<br />
Mitarbeiter (einschließlich der Vorstandsmitglieder). Seit<br />
dem 31. Mai <strong>2011</strong> sind keine wesentlichen Veränderungen<br />
der Anzahl der Mitarbeiter eingetreten.<br />
Stimmrechte<br />
Gewinnanteilberechtigung<br />
International Securities<br />
Identification Number (ISIN)<br />
Wertpapierkennnummer<br />
(WKN)<br />
Börsenkürzel<br />
Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung.<br />
Sämtliche Aktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung<br />
ab dem 1. Dezember 2010 ausgestattet.<br />
DE0006614720 (für die bereits zum Börsenhandel im<br />
Regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse zugelassenen Aktien)<br />
661472 (für die bereits zum Börsenhandel im Regulierten<br />
Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
zugelassenen Aktien)<br />
WL6 (für die bereits zum Börsenhandel im Regulierten<br />
Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
zugelassenen Aktien)<br />
13
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Wesentliche Angaben über die Zulassung von Aktien<br />
Verbriefung<br />
Lock-Up<br />
Die Aktien aus der am 15. Dezember 2010 von der<br />
außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen und<br />
am 17. März <strong>2011</strong> in das zuständige Handelsregister<br />
eingetragenen Kapitalerhöhung sind in einer Globalurkunde<br />
verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG,<br />
Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, als<br />
Wertpapiersammelbank hinterlegt ist. Die Globalurkunde<br />
wurde am 4. April <strong>2011</strong> bei der Clearstream Banking AG<br />
eingereicht. Der Anspruch eines Aktionärs auf Verbriefung<br />
seines Anteils ist satzungsmäßig ausgeschlossen.<br />
3.031.845 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien<br />
ohne Nennbetrag aus der am 15. Dezember 2010 von der<br />
außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen und<br />
am 17. März <strong>2011</strong> in das zuständige Handelsregister<br />
eingetragenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen,<br />
unterliegen aufgrund einer zwischen der WILEX und der<br />
Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH,<br />
der NewMarket Venture Verwaltungs GmbH sowie Herrn<br />
Dr. Jan Schmidt-Brand abgeschlossenen Haltevereinbarung<br />
einer Halteverpflichtung (Lock-up-Verpflichtung),<br />
die am 17. März 2012 endet (Halteperiode).<br />
Während der Halteperiode sind die Verwaltungsgesellschaft<br />
des Golf Club St. Leon-Rot mbH, die NewMarket Venture<br />
Verwaltungs GmbH und Herr Dr. Jan Schmidt-Brand<br />
gegenüber der WILEX verpflichtet, die von ihnen<br />
übernommenen Neuen Aktien 12 Monate ab Eintragung der<br />
Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister zu halten.<br />
Zulassung zum Börsenhandel<br />
Die Aktien aus der 15. Dezember 2010 von der<br />
außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen und<br />
am 17. März <strong>2011</strong> in das zuständige Handelsregister<br />
eingetragenen Kapitalerhöhung sollen vollständig<br />
(3.2000.000) zum regulierten Markt (Prime Standard) der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Der<br />
Zulassungsantrag für die Frankfurter Wertpapierbörse ist<br />
am 18. <strong>August</strong> <strong>2011</strong> gestellt worden; die Gesellschaft<br />
erwartet die Zulassung für die Aktien für den 2. September<br />
<strong>2011</strong>. Es ist vorgesehen die Aktien am 7. September <strong>2011</strong><br />
in die bestehende Notierung für die Aktien der WILEX<br />
einbeziehen zu lassen.<br />
14
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
1.3 Ausgewählte Finanz- und Geschäftsinformationen<br />
Die nachstehend zusammengefassten Finanzangaben, mit Ausnahme der Bilanzwerte zum<br />
31. Mai 2010, sind den IFRS-Abschlüssen von WILEX im Finanzteil dieses Prospektes<br />
entnommen.<br />
Neben den geprüften Vergleichszahlen des unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahres<br />
mit Periodenende zum 30. November 2010 sind zusätzlich ungeprüfte Zahlen für den 6-<br />
monatigen Berichtszeitraum zum 31. Mai <strong>2011</strong> (1. Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong> <strong>vom</strong> 1. Dezember<br />
2010 bis zum 31. Mai <strong>2011</strong>, inklusive der Vergleichszahlen für den entsprechenden<br />
Vorjahreszeitraum) dargestellt; diese Werte entstammen dem internen Rechnungswesen<br />
und sind im Rahmen der jeweiligen Halbjahresabschlüsse veröffentlicht.<br />
Die nachstehend ausgewählten Finanzangaben und Geschäftsinformationen sind als<br />
Einführung zu verstehen. Anleger sollten ihre Entscheidung auf die Prüfung des gesamten<br />
Prospektes stützen.<br />
1.3.1 Gesamtergebnisrechnung / Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Für die zum 31. Mai <strong>2011</strong> und zum 30. November 2010 endenden Perioden handelt es sich<br />
um Gesamtergebnisrechnungen. In den entsprechenden vorangegangenen Perioden wurde<br />
eine Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen des Einzelabschlusses erstellt.<br />
in Euro 01.12.2010 01.12.2009 01.12.2009 01.12.2008 01.12.2007<br />
-31.05.<strong>2011</strong> -31.05.2010 -30.11.2010 -30.11.2009 -30.11.2008<br />
ungeprüft ungeprüft geprüft geprüft geprüft<br />
Umsatzerlöse 1.366.743 0 0 10.000.000 0<br />
Sonstige Erträge 638.545 912.479 1.314.138 3.013.462 3.207.707<br />
Erträge 2.005.288 912.479 1.314.138 13.013.462 3.207.707<br />
Herstellungs-, Service- und Vertriebskosten (978.568) 0 0 0 0<br />
Forschungs- und Entwicklungskosten (8.754.507) (10.194.636) (19.703.806) (21.822.973) (20.156.595)<br />
Verwaltungskosten (2.674.352) (2.282.792) (4.722.338) (4.054.652) (4.444.659)<br />
Betriebliche Aufwendungen (12.407.428) (12.477.429) (24.426.144) (<strong>25.</strong>877.625) (24.601.254)<br />
BETRIEBSERGEBNIS (10.402.139) (11.564.950) (23.112.005) (12.864.163) (21.393.547)<br />
Finanzierungserträge 5.229 16.921 <strong>25.</strong>228 157.954 972.292<br />
Finanzierungsaufwendungen (222.821) (3.564) (5.480) (7.598) (11.624)<br />
Finanzergebnis (217.592) 13.357 19.748 150.356 960.667<br />
ERGEBNIS VOR STEUERN (10.619.731) (11.551.592) (23.092.257) (12.713.807) (20.432.880)<br />
Ertragsteuern (1.602) (4.367) (6.370) (15.455) (14.785)<br />
PERIODENERGEBNIS (10.621.333) (11.555.959) (23.098.627) (12.729.262) (20.447.665)<br />
Währungsgewinn aus der Konsolidierung 20.724 0 9.398 0 0<br />
"Comprehensive Income" (10.600.609) (11.555.959) (23.089.229) (12.729.262) (20.447.665)<br />
15
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
1.3.3 Kapitalflussrechnung<br />
in Euro 01.12.2010 01.12.2009 01.12.2009 01.12.2008 01.12.2007<br />
-31.05.<strong>2011</strong> -31.05.2010 -30.11.2010 -30.11.2009 -30.11.2008<br />
ungeprüft ungeprüft geprüft geprüft geprüft<br />
Periodenergebnis (10.621.333) (11.555.959) (23.098.627) (12.729.262) (20.447.665)<br />
Anpassungen für GuV-Posten<br />
Bewertung Aktienoptionen 67.375 404.834 470.425 124.745 286.537<br />
Abschreibungen 180.654 106.249 216.509 237.330 252.707<br />
Erhöhung der Pensionsverpflichtungen 480 420 877 844 812<br />
Finanzierungsaufwendungen 240.870 3.564 6.128 7.598 11.624<br />
Finanzierungserträge (26.186) (16.921) (<strong>25.</strong>877) (157.954) (972.292)<br />
Steueraufwand 1.602 4.367 6.370 15.455 14.785<br />
464.794 502.513 674.432 228.018 (405.827)<br />
Veränderungen der Bilanzposten<br />
Vorräte 28.361 0 0 (11.900) 0<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 33.559 5.017.864 4.977.623 (4.975.952) (41.912)<br />
Sonstige Forderungen 113.637 126.019 195.211 (178.448) 21.418<br />
Ertragssteuern 0 0 0 (836) (53.382)<br />
Anzahlungen 21.709 96.146 2<strong>25.</strong>507 (276.534) 170.472<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte (395.281) (603) 0 (138.026) (22.689)<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2.499) (143.649) (60.565) 311.146 40.091<br />
Sonstige Verbindlichkeiten 12.026.781 (2.440.009) (2.172.777) (866.521) (2.090.822)<br />
11.826.266 2.655.769 3.164.998 (6.137.072) (1.976.824)<br />
Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 1.669.727 (8.397.677) (19.259.197) (18.638.315) (22.830.316)<br />
Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (3.806) (864) (5.493) (119) (7.855)<br />
Erhaltene Finanzierungserträge 2.498 16.921 <strong>25.</strong>228 189.261 1.335.938<br />
Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 1.668.418 (8.381.620) (19.239.462) (18.449.173) (21.502.233)<br />
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit<br />
Erwerb von Sachanlagen (89.639) (3.268) (45.876) (66.251) (55.905)<br />
Erwerb immaterieller Vermögenswerte (7.963) (559) (4.002) (4.944) (11.831)<br />
Erwerb von Oncogene 0 0 (4<strong>25.</strong>659) 0 0<br />
Verkauf Erwerb von Finanzinvestitionen 0 0 0 0 15.000.000<br />
Nettomittelveränderung aus der Investitionstätigkeit (97.601) (3.827) (475.537) (71.196) 14.932.264<br />
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
Erlös aus den Kapitalerhöhungen 0 8.9<strong>25.</strong>823 18.991.610 10.000.000 0<br />
Kosten der Kapitalerhöhungen 0 (632.697) (712.735) (190.198) 0<br />
Eingang Gesellschafterdarlehen 10.000.000 0 0 0 0<br />
Tilgung Finanzierungsleasing (28.444) (9.893) (37.518) (15.357) (88.895)<br />
Nettomitteländerung aus der Finanzierungstätigkeit 9.971.557 8.283.232 18.241.357 9.794.445 (88.895)<br />
Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel 30.397 0 5.730 0 0<br />
Nettoveränderung an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten<br />
11.572.771 (102.215) (1.467.912) (8.7<strong>25.</strong>924) (6.658.863)<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
am Periodenanfang 1.943.151 3.411.063 3.411.063 12.136.987 18.795.851<br />
zum Periodenende 13.515.922 3.308.849 1.943.151 3.411.063 12.136.987<br />
17
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
2 RISIKOFAKTOREN<br />
Anleger sollten vor der Entscheidung über den Kauf von Aktien der Gesellschaft die<br />
nachfolgend beschriebenen Risiken sowie die übrigen in diesem Prospekt enthaltenen<br />
Informationen sorgfältig lesen und bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt<br />
dieser Risiken kann, einzeln oder zusammen mit anderen Umständen, die Geschäftstätigkeit<br />
von WILEX wesentlich beeinträchtigen und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX haben. Die nachfolgend aufgeführten<br />
Risiken könnten sich als nicht abschließend herausstellen und daher nicht die einzigen<br />
Risiken sein, denen WILEX ausgesetzt ist. Die gewählte Reihenfolge bedeutet weder eine<br />
Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Schwere beziehungsweise die<br />
Bedeutung der einzelnen Risiken. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die der Gesellschaft<br />
gegenwärtig nicht bekannt sind oder von ihr auf Grundlage ihrer regelmäßigen Risikoprüfung<br />
gegenwärtig als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftstätigkeit von<br />
WILEX ebenfalls beeinträchtigen und wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX haben. Der Börsenkurs der Aktien könnte<br />
aufgrund des Eintritts jedes dieser Risiken fallen, und Anleger könnten ihr eingesetztes<br />
Kapital ganz oder teilweise verlieren.<br />
2.1 Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von WILEX<br />
WILEX hat bisher noch keine Gewinne erwirtschaftet und wird möglicherweise nie profitabel<br />
werden. Sollte es WILEX nicht gelingen, Gewinne aus eigener Geschäftstätigkeit zu<br />
erwirtschaften, kann dies zur Insolvenz der Gesellschaft führen und die Aktionäre können ihr<br />
investiertes Kapital ganz oder teilweise verlieren.<br />
WILEX hat seit Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit im Jahr 1997 erhebliche Verluste<br />
erwirtschaftet. Zum 31. Mai <strong>2011</strong> belief sich der kumulierte Bilanzverlust der Gesellschaft auf<br />
insgesamt 157.823.676 €. Dieser Verlust wurde hauptsächlich durch Ausgaben für<br />
Forschungs- und Entwicklungsprogramme sowie durch allgemeine Verwaltungskosten von<br />
WILEX verursacht. Es ist zu erwarten, dass auch in Zukunft erhebliche Forschungs- und<br />
Entwicklungskosten für Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten, Kosten für die<br />
Vermarktung von künftigen Produkten sowie allgemeine Verwaltungskosten entstehen<br />
werden. Diese Kosten werden – wie bereits in der Vergangenheit – voraussichtlich auch auf<br />
absehbare Zeit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Liquiditätslage und das<br />
Eigenkapital und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX haben.<br />
Da die Entwicklung von Arzneimitteln und Diagnostika zahlreichen Risiken und<br />
Unsicherheiten unterliegt, lässt sich nicht vorhersagen, ob WILEX jemals Umsätze aus<br />
Produktverkäufen und Gewinne aus ihrer Geschäftstätigkeit erzielen wird. Solange WILEX<br />
dies nicht gelingt, ist die Gesellschaft auf zusätzliche Eigen- oder Fremdfinanzierung<br />
angewiesen. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, die erforderlichen Mittel einzuwerben,<br />
kann dies zur Insolvenz der Gesellschaft und zu einem Totalverlust des von den Aktionären<br />
investierten Kapitals führen.<br />
WILEX ist wesentlich von dem wirtschaftlichen Erfolg ihrer Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten abhängig. Die Entwicklung des Diagnostikumkandidaten<br />
REDECTANE ® , aber auch des Arzneimittelkandidaten RENCAREX ® , war und ist für WILEX<br />
mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Ob WILEX jemals in der<br />
Lage sein wird, mit REDECTANE ® oder RENCAREX ® Umsätze aus Produktverkäufen zu<br />
erzielen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die nicht oder nicht vollständig von der<br />
18
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Gesellschaft beeinflusst werden können. Dazu zählen unter anderem der erfolgreiche<br />
Abschluss von Phase III-Studien und die Erteilung der für das Inverkehrbringen<br />
erforderlichen Zulassungen durch die amerikanische Food and Drug Administration („FDA“),<br />
die Europäische Arzneimittelzulassungsbehörde (European Medicines Agency, ,,EMA“)<br />
sowie nationale Zulassungsbehörden anderer Länder. Darüber hinaus ist es erforderlich,<br />
dass die Behandlungskosten für REDECTANE ® oder RENCAREX ® von den gesetzlichen<br />
Krankenkassen und anderen Einrichtungen und Versicherungen im Gesundheitswesen der<br />
jeweiligen Länder erstattet werden. Sofern es WILEX nicht gelingt, nach erfolgter Zulassung<br />
REDECTANE ® oder RENCAREX ® erfolgreich im Markt zu etablieren oder falls sich die<br />
Markteinführung erheblich verzögert, könnte dies die zukünftigen Geschäftsaussichten von<br />
WILEX negativ beeinflussen. Insbesondere könnten die Umsätze mit REDECTANE ® oder<br />
RENCAREX ® geringer ausfallen als erwartet oder erst mit Verzögerung oder niemals erzielt<br />
werden. Möglicherweise wird WILEX aufgrund dieser Umstände niemals oder nicht dauerhaft<br />
in der Lage sein, profitabel zu werden und die Entwicklung anderer Arzneimittel- oder<br />
Diagnostikumkandidaten zu finanzieren.<br />
WILEX hat mit MESUPRON ® eine Phase II-Studie in der Indikation<br />
Bauchspeicheldrüsenkrebs erfolgreich durchgeführt und gab im Mai 2010 die Ergebnisse<br />
dieser Studie bekannt. Gegenwärtig wird MESUPRON ® in einer weiteren Phase II-Studie in<br />
der Indikation Brustkrebs untersucht. Die Entwicklung von MESUPRON ® ist jedoch noch<br />
nicht abgeschlossen, insbesondere muss WILEX noch weitere klinische Studien für<br />
MESUPRON ® durchführen. Diese werden benötigt, um zu beweisen, dass dieser<br />
Arzneimittelkandidat ausreichend sicher, verträglich und wirksam ist. Diese Erfordernisse<br />
gelten umso mehr für den sich ebenfalls bereits in der klinischen Entwicklung befindlichen<br />
Arzneimittelkandidaten WX-554. Dieser Wirkstoff befindet sich in einem Phase I-Programm<br />
und hat daher noch einen zu REDECTANE ® , RENCAREX ® und MESUPRON ®<br />
vergleichsweise langen Weg der klinischen Entwicklung vor sich.<br />
Sollte die Entwicklung einzelner oder aller der gegenwärtigen Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten von WILEX nicht erfolgreich abgeschlossen werden und sollten<br />
diese nicht als Arzneimittel bzw. Diagnostikum zugelassen und anschließend erfolgreich<br />
vermarktet werden können, könnte dies dazu führen, dass erheblichen Aufwendungen für<br />
Forschung und Entwicklung keine entsprechenden künftigen Erträge gegenüber stünden.<br />
Dies kann erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
der Gesellschaft haben.<br />
Die Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten von WILEX müssen strenge und langwierige<br />
Prüfungsverfahren, wie vorklinische und klinische Entwicklungen, durchlaufen, deren<br />
Ergebnisse ungewiss sind und die dazu führen können, dass sich die Markteinführung der<br />
Produkte von WILEX erheblich verzögert oder überhaupt nicht erfolgt. Bislang hat WILEX für<br />
keinen Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten die vorklinischen und klinischen<br />
Entwicklungen vollständig abgeschlossen.<br />
Damit WILEX für einen ihrer derzeitigen oder zukünftigen Arzneimittel- oder<br />
Diagnostikumkandidaten durch die dafür zuständigen Behörden eine Zulassung für die<br />
Behandlung von Patienten erhalten kann, muss dessen Sicherheit, Verträglichkeit und<br />
Wirksamkeit in geeigneten und sorgfältig kontrollierten vorklinischen und klinischen Studien<br />
nachgewiesen werden. Die Anzahl der erforderlichen vorklinischen und klinischen Studien ist<br />
von der Art des Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten, der Indikation, für die sie<br />
eingesetzt werden sollen, den Ergebnissen in zuvor durchgeführten vorklinischen und<br />
klinischen Studien und den auf das spezifische Arzneimittel oder Diagnostikum anwendbaren<br />
Vorschriften abhängig. Diese vorklinischen und klinischen Studien sind mit einem hohen<br />
19
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Zudem geben die Ergebnisse bereits durchgeführter<br />
vorklinischer und klinischer Studien keinen genauen und sicheren Aufschluss über den<br />
Ausgang weiterer laufender oder noch durchzuführender Studien. Falls sich vorklinische<br />
oder klinische Studien erheblich verzögern oder negative Ergebnisse zeigen, würde die<br />
Zulassung ebenfalls verzögert oder könnte möglicherweise überhaupt nicht erfolgen. Bislang<br />
hat WILEX für keinen ihrer Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten die vorklinische und<br />
klinische Entwicklung abgeschlossen.<br />
Mit REDECTANE ® führte das Ludwig Institute for Cancer Research, New York, NY, USA, in<br />
Zusammenarbeit mit dem Memorial Sloane-Kettering Cancer Center, New York, NY, USA in<br />
den Jahren 2005/2006 erfolgreich eine Machbarkeitsstudie durch. Im Oktober 2007 wurde<br />
die Phase III-Studie für REDECTANE ® von der FDA genehmigt und nach dem Erhalt einer<br />
Special Protocol Assessment („SPA“) hat WILEX mit der Patientenrekrutierung im Mai 2008<br />
begonnen und diese im September 2009 abgeschlossen. Im zweiten Quartal 2010 wurde die<br />
Phase III-Studie abgeschlossen, und im Mai 2010 wurden die finalen Ergebnisse der Studie<br />
veröffentlicht. In der Phase III-Studie wurde geprüft, ob die Kombination von REDECTANE ®<br />
mit einer Positron-Emissions-Tomographie (PET) und Computertomographie (CT)<br />
gegenüber dem derzeit üblichen, isolierten Einsatz von CT eine verbesserte Diagnostik von<br />
Nierentumoren ermöglicht. Als Studienendpunkte wurden Sensitivität und Spezifität definiert.<br />
Der Endpunkt Sensitivität, die korrekte Diagnose eines klarzelligen Nierenzellkarzinoms,<br />
wurde im Vergleich zum CT mit statistischer Signifikanz erreicht (P-Value, p) (p ≤ 0,016). Der<br />
Studienendpunkt Spezifität, die korrekte Diagnose, dass kein klarzelliges Nierenzellkarzinom<br />
vorliegt, wurde mit einem hoch signifikanten statistischen Wert bestätigt (p < 0,001). Um<br />
auszuschließen, dass die Überlegenheit von REDECTANE ® aus einem schlechten<br />
Abschneiden des CT resultiert, wurden die Endpunkte von REDECTANE ® außerdem mit<br />
einem im Studienprotokoll festgelegten künstlichen Mindestwert von 75 % Spezifität und<br />
Sensitivität verglichen. REDECTANE ® zeigte eine Sensitivität von 86 % (p ≤ 0,002) und eine<br />
Spezifität von 87 % (p = 0,057).<br />
Aufgrund dieser Daten wurde im zweiten Quartal <strong>2011</strong> das Pre-Biological License<br />
Application Meeting (Pre-BLA-Meeting), also die offizielle Vorbesprechung für den<br />
Zulassungsantrag mit der FDA geführt. Im Rahmen des Pre-BLA-Meetings bestätigte die<br />
FDA in der Diskussion, dass die Studie einen angemessenen Beweis für die diagnostische<br />
Performance und Sicherheit von REDECTANE ® liefert und die ersten drei Endpunkte<br />
bestätigt wurden. Die FDA regt an, dass WILEX und IBA eine sogenannte „outcomes based<br />
study“ vor dem Zulassungsantrag in Erwägung ziehen sollen, um einen zusätzlichen Hinweis<br />
zum medizinischen Nutzen zu erhalten und die Position für die Genehmigung eines Antrages<br />
zu stärken. Eine solche „outcomes based study“ fordert, dass ein Arzt auf Basis der<br />
Diagnose mit REDECTANE ® und dem PET/CT Entscheidungen im Patientenmanagement<br />
trifft. In der Phase III-REDECT-Studie und in Übereinstimmung mit dem in der SPA<br />
vereinbarten Studiendesign hatten die Ärzte nicht die Option, sich für oder gegen einen<br />
operativen Eingriff auf Basis der Diagnose mit REDECTANE ® PET/CT zu entscheiden.<br />
Vielmehr wurden im Rahmen der durchgeführten Phase III Studie die diagnostischen<br />
Befunde mit CT und PET/CT nach der Operation mit Hilfe einer histologischen Untersuchung<br />
gemäß Studiendesign bestätigt. WILEX und IBA stimmen mit der FDA überein, dass eine<br />
solche Studie der nächste logische Schritt in der Entwicklung von REDECTANE ® sein<br />
könnte. Allerdings vertreten WILEX, IBA und externe medizinische Berater die Meinung,<br />
dass eine solche Studie als Phase IV nach Marktzulassung durchgeführt werden sollte.<br />
WILEX und IBA werden das entsprechende Studiendesign und die Strategie zunächst mit<br />
dem medizinischen Beirat und im Anschluss mit der FDA diskutieren. Sobald eine<br />
diesbezügliche Einigung erzielt wurde, wird dies veröffentlicht werden.<br />
20
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Der zweite mit der FDA diskutierte Themenblock betraf Fragen zur Produktion von<br />
REDECTANE ® . WILEX hat zwei aufeinanderfolgende kommerzielle Herstellungsläufe<br />
(consistency lots) zur Prozessvalidierung des reinen Antikörpers Girentuximab beim<br />
Herstellungspartner Avid Bioservices, Inc., Tustin, CA, USA, erfolgreich abgeschlossen. Der<br />
dritte Produktionslauf wurde bereits vor dem Treffen begonnen und wird in Kürze<br />
abgeschlossen. Die Daten zur Prozessvalidierung aus dem dritten Lauf sollten während der<br />
Bearbeitung des Zulassungsantrages bei der FDA durch WILEX nachgereicht werden. Die<br />
FDA hat deutlich gemacht, dass alle notwendigen Daten zur Prozessvalidierung aus allen<br />
drei konsekutiven Herstellungsläufen als Teil des Zulassungsantrages vorzulegen sind.<br />
Außerdem hat die FDA von IBA, die für die radioaktive Markierung des Antikörpers<br />
verantwortlich ist, Daten zur kommerziellen Produktion, insbesondere<br />
Produktcharakterisierung und Prozessvalidierung von REDECTANE ® gefordert. IBA hat<br />
durch die Errichtung einer neuen Produktionsstätte mit zentraler Herstellung und<br />
Qualitätskontrolle eine Infrastruktur geschaffen, um REDECTANE ® zukünftig nicht nur als<br />
Studienmedikation, sondern als marktfähiges Produkt anzubieten. WILEX und IBA werden<br />
der FDA die notwendigen Daten in den nächsten Monaten bereitstellen.<br />
In Abhängigkeit von den weiteren Diskussionen mit der FDA, insbesondere hinsichtlich des<br />
Zeitpunktes der geplanten „Outcomes based study“ kann sich der geplante<br />
Zulassungsantrag um 6 bis 36 Monate verzögern.<br />
Sollte eine Zulassung durch die FDA nicht erfolgen, kann dies dazu führen, dass erheblichen<br />
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung keine entsprechenden künftigen Erträge<br />
gegenüberstehen. Dies kann erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage der Gesellschaft haben. Ein entsprechendes Risiko besteht auch hinsichtlich<br />
der möglichen Weiterentwicklung von REDECTANE ® zur Diagnose von anderen Krebsarten.<br />
Mit RENCAREX ® wurden drei klinische Studien der Phase I abgeschlossen, sowie zwei<br />
klinische Studien der Phase I/II und eine klinische Studie der Phase II an Patienten mit<br />
metastasiertem Nierenzellkarzinom im Spätstadium durchgeführt. WILEX strebt die<br />
Zulassung für RENCAREX ® zur adjuvanten Behandlung von Patienten mit nicht<br />
metastasiertem Nierenzellkarzinom an. Im Mai 2004 hat WILEX von der FDA die Erlaubnis<br />
zur Durchführung einer entsprechenden Phase III-Studie mit RENCAREX ® an Patienten mit<br />
nicht metastasiertem Nierenzellkarzinom erhalten. Die Ergebnisse der bisherigen klinischen<br />
Studien der Phase I, der Phase I/II und der Phase II mit RENCAREX ® an Patienten mit<br />
metastasiertem Nierenzellkarzinom lassen jedoch keine verlässlichen Rückschlüsse auf die<br />
zu erwartenden Ergebnisse der derzeit laufenden Phase III-Studie sowie in Bezug auf die<br />
mögliche Anwendung von RENCAREX ® bei anderen Krebsarten zu, da die Phase III-Studie<br />
an Patienten mit nicht metastasiertem Nierenzellkarzinom durchgeführt wird, die sich in<br />
einem früheren Krankheitsstadium befinden. Eine Zwischenanalyse zur Futility des IDMC<br />
(Independent Data Monitoring Committee) in der Phase III-Zulassungsstudie im Dezember<br />
2007 ergab, dass die Studie wahrscheinlich ein signifikantes Ergebnis liefern wird, aber auch<br />
dieses positive Zwischenergebnis lässt nicht auf einen erfolgreichen Abschluss dieser Studie<br />
schließen. Es ist nicht sicher, ob RENCAREX ® bei Patienten mit nicht metastasiertem<br />
Nierenzellkarzinom genauso oder überhaupt wirkt oder das gleiche Sicherheits- und<br />
Verträglichkeitsprofil zeigt wie bei Patienten mit metastasiertem Nierenzellkarzinom. Sollte<br />
die Phase III-Studie nicht erfolgreich abgeschlossen werden können oder eine Zulassung<br />
nicht erfolgen, kann dies dazu führen, dass erheblichen Aufwendungen für Forschung und<br />
Entwicklung keine entsprechenden künftigen Erträge gegenüberstehen. Dies kann<br />
erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Gesellschaft haben. Ein entsprechendes Risiko besteht auch hinsichtlich der möglichen<br />
Weiterentwicklung von RENCAREX ® zur Behandlung von Patienten mit anderen Krebsarten.<br />
21
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Um das Fortschreiten der Ausbreitung von Krebserkrankungen zu hemmen, entwickelt<br />
WILEX im Rahmen des Urokinase-Typ Plasminogen-Aktivator (uPA)-Programms den<br />
Arzneimittelkandidaten MESUPRON ® . Das uPA-System scheint eine wichtige Rolle beim<br />
Wachstum, bei der Ausbreitung und Metastasierung von verschiedenen bösartigen Tumoren<br />
zu spielen. In der Phase II-Studie mit MESUPRON ® bei Patienten mit nicht metastasiertem<br />
Bauchspeicheldrüsenkrebs wurden im Mai 2010 die finalen Studienergebnisse<br />
bekanntgegeben, die eine Verbesserung der Tumoransprechrate, der medianen<br />
Überlebenszeit und der 1-Jahres-Überlebensrate bei einer Kombinationstherapie mit<br />
MESUPRON ® und dem Chemotherapeutikum Gemcitabine im Vergleich zu der Behandlung<br />
mit dem Chemotherapeutikum allein zeigte. In der randomisierten, offenen, dreiarmigen<br />
Machbarkeitsstudie (Proof of Concept Studie) wurde bei 95 Patienten mit lokal<br />
fortgeschrittenem, inoperablem, nicht metastasiertem Bauchspeicheldrüsenkrebs die<br />
Wirkung von MESUPRON ® – einmal täglich oral in den Dosierungen 200 mg bzw. 400 mg –<br />
in Kombination mit dem Chemotherapeutikum Gemcitabine (Gemzar ® , Eli Lilly and<br />
Company, Indianapolis, IN, USA) im Vergleich zu Gemcitabine allein untersucht. WILEX hat<br />
im zweiten Quartal 2010 eindrucksvolle Daten zum Tumoransprechen und der Verlängerung<br />
des Gesamtüberlebens aus dieser Studie auf der ASCO-Konferenz veröffentlicht (Details<br />
siehe Kapitel Geschäftstätigkeit, MESUPRON ® ). Trotz dieser positiven Studienergebnisse ist<br />
ungewiss, ob MESUPRON ® die erforderlichen weiteren klinischen Studien erfolgreich<br />
durchlaufen wird. Dies könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
der Gesellschaft auswirken.<br />
In der im <strong>August</strong> 2008 begonnenen Phase II Studie mit MESUPRON ® bei Patienten mit<br />
metastasiertem, HER2–Rezeptor-negativem Brustkrebs wurde im Mai <strong>2011</strong> die<br />
Patientenrekrutierung abgeschlossen. Es wurden 132 Patienten in 20 Zentren in 5 Ländern<br />
(Belgien, Brasilien, Deutschland, Israel und USA) in die Studie eingeschlossen. Die Studie ist<br />
randomisiert und doppelt verblindet und untersucht die Wirksamkeit der<br />
Kombinationstherapie von MESUPRON ® und dem Chemotherapeutikum Capecitabine<br />
(Xeloda ® , HoffmannLa Roche AG, Basel, Schweiz) im Vergleich zu Capecitabine allein. Die<br />
Ergebnisse aus dieser Studie werden frühestens 2012 erwartet.<br />
Im November 2009 wurde für WX-554, einem Mitogen-aktivierten Protein-Kinase (MEK)-<br />
Inhibitor, das klinische Phase I-Programm mit der ersten Phase I-Studie begonnen. In der<br />
nicht verblindeten Dosiseskalationsstudie wurden die Pharmakokinetik, Pharmakodynamik<br />
sowie Sicherheit und Verträglichkeit von WX-554 an gesunden männlichen Probanden<br />
untersucht. Ziel war es, die optimale biologische Dosis für die Hemmung des MEK-Systems<br />
durch WX-554 zu ermitteln. Im Juni 2010 wurden finale Daten der Phase I-Dosis-<br />
Eskalationsstudie mit dem MEK-Inhibitor WX-554 bekannt gegeben. Im Rahmen der in<br />
Deutschland durchgeführten Studie wurde in fünf ansteigenden Dosisstufen jeweils fünf<br />
Probanden einmalig eine 15-minütige Infusion WX-554 verabreicht. Die Substanz erwies sich<br />
für die 25 Probanden als sicher und gut verträglich. Die Hemmung des MEK-<br />
Signaltransduktionsweges war dosisabhängig und wurde mit 1 mg WX-554 pro kg<br />
Körpergewicht vollständig blockiert. Trotz dieser positiven Daten aus der Phase I-Studie ist<br />
ungewiss, ob der Arzneimittelkandidat WX-554 die erforderlichen weiteren klinischen Studien<br />
erfolgreich durchlaufen wird. Dies könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />
Die Entwicklung der Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten, welche WILEX entweder<br />
gemeinsam mit Kooperationspartnern oder allein entwickelt, kann aufgrund zahlreicher<br />
Risiken scheitern. So können Schwierigkeiten in der Patientenrekrutierung oder in der<br />
Zusammenarbeit mit klinischen Prüfzentren oder Auftragsforschungsinstituten auftreten.<br />
Zudem hat kein Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidat bislang alle Phasen der klinischen<br />
22
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Erprobung und das behördliche Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Es ist nicht<br />
sicher, ob die vorklinischen und klinischen Entwicklungen erfolgreich abgeschlossen werden<br />
können, um anschließend für den entsprechenden Arzneimittel- bzw.<br />
Diagnostikumkandidaten die Zulassung beantragen und das Arzneimittel bzw. Diagnostikum<br />
erfolgreich vermarkten zu können. Generell gilt, dass vorklinische oder frühere klinische<br />
Studien keine Vorhersage erlauben und keinerlei Gewissheit über Sicherheit und<br />
Wirksamkeit in einer späteren Studie geben. Selbst nach erfolgreicher Zulassungsstudie ist<br />
nicht ausgeschlossen, dass die Zulassung eines Kandidaten verzögert oder verweigert wird.<br />
Dies könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />
auswirken.<br />
WILEX könnte nicht in der Lage sein, eine ausreichende Anzahl von in Frage kommenden<br />
Patienten oder Probanden in die klinischen Studien aufzunehmen, um diese erfolgreich und<br />
innerhalb des geplanten Zeitrahmens abzuschließen.<br />
Die erfolgreiche Durchführung der klinischen Studien innerhalb des geplanten Zeitrahmens<br />
setzt die Teilnahme einer ausreichenden Anzahl von in Frage kommenden Patienten voraus.<br />
Die Anzahl der Patienten oder gesunden Freiwilligen (Probanden), die bereit sind, an einer<br />
Studie teilzunehmen, ist unter anderem von folgenden Faktoren abhängig: der räumlichen<br />
Nähe von Patienten oder Probanden zu den an der Studie teilnehmenden klinischen<br />
Einrichtungen, den unterschiedlich strengen Kriterien für die Teilnahme an der Studie<br />
(insbesondere bei Studien über einen längeren Zeitraum), der Durchführung konkurrierender<br />
klinischer Studien von anderen Unternehmen und Instituten sowie der Verfügbarkeit von<br />
Arzneimitteln, die für die Durchführung der entsprechenden Studien notwendig sind. Die<br />
Teilnahme von Patienten an klinischen Studien wird auch durch folgende Faktoren<br />
beeinflusst: zum einen kann der Wettbewerb um Patienten mit derselben Indikation<br />
besonders intensiv sein; zum anderen erfolgt die Behandlung im Rahmen von klinischen<br />
Studien meist in großen klinischen Zentren, zu denen die Patienten regelmäßig (zum<br />
Beispiel wöchentlich) zum Teil weite Anfahrtswege zurücklegen müssen und schließlich<br />
führen andere Unternehmen ebenfalls klinische Studien durch oder haben Pläne für<br />
zukünftige Studien bekannt gegeben, für die wahrscheinlich Patienten gewonnen werden<br />
beziehungsweise gewonnen werden sollen, die auch für die Studien von WILEX in Betracht<br />
kommen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass nicht genügend Patienten<br />
oder Probanden rekrutiert werden können oder die Durchführung der Studien verzögert wird.<br />
Zudem können sich Studien auf Grund des vorzeitigen Ausscheidens von Patienten oder<br />
Probanden aus der Studie verzögern. Dadurch könnten sich die Kosten der Studie erhöhen<br />
oder die Zulassung und die Markteinführung des untersuchten Arzneimittel- oder<br />
Diagnostikumkandidaten verzögern oder sogar unmöglich werden. Dies könnte jeweils<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />
haben.<br />
WILEX könnte Zulassungen für seine Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten<br />
möglicherweise erst mit erheblicher Verzögerung, mit erheblichen Beschränkungen oder<br />
überhaupt nicht erhalten beziehungsweise diese ganz oder teilweise wieder entzogen<br />
bekommen.<br />
Vor der Vermarktung eines Arzneimittels oder eines Diagnostikums muss WILEX eine<br />
Zulassung von der FDA (für die USA), der EMA (für die Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />
Union) und den nationalen Zulassungsbehörden anderer Länder (jeweils für diese Länder)<br />
für die Vermarktung erhalten.<br />
23
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Die Zulassungsverfahren in den USA, in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und<br />
den anderen Ländern dauern unterschiedlich lange und werden durch zahlreiche Faktoren<br />
beeinflusst, die teilweise außerhalb des Einflussbereichs von WILEX liegen. Die Zeitspanne<br />
von der Entwicklung von Wirkstoffen bis hin zur Zulassung kann sich grundsätzlich auf<br />
etliche Jahre erstrecken. Jede Zulassungsbehörde ist berechtigt, ihre eigenen<br />
Anforderungen zu stellen, die Zulassung zu verweigern oder die Zulassung von der Vorlage<br />
zusätzlicher Daten abhängig zu machen. Dies gilt auch, wenn die Zulassung von einer<br />
anderen Behörde bereits erteilt wurde. Die Zulassung durch die Zulassungsbehörde eines<br />
Staates garantiert nicht die Zulassung durch Behörden anderer Staaten. Die<br />
Zulassungsanforderungen können sich zudem ändern, was eine verzögerte Erteilung oder<br />
eine Versagung der Zulassung zur Folge haben könnte. Insgesamt sind die<br />
Zulassungsverfahren mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbunden, und der<br />
Zeitpunkt einer Zulassung lässt sich nur schwer vorhersagen. Auch wenn das Portfolio in<br />
den letzten Jahren gereift ist, besteht daher weiterhin das Risiko, dass keiner der<br />
Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten aus dem gegenwärtigen Produktportfolio<br />
erfolgreich zugelassen werden kann. Sollte es verspätet oder überhaupt nicht gelingen, die<br />
Zulassungen für einen oder mehrere der Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten zu<br />
erlangen, könnten sich die Umsätze des jeweiligen Arzneimittel- oder<br />
Diagnostikumkandidaten verzögern oder gänzlich ausbleiben. Dies könnte jeweils nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />
Eine Zulassung kann auch in geringerem Umfang als beantragt erteilt werden oder mit<br />
bestimmten Bedingungen oder Auflagen verbunden sein. Beispielsweise kann die Zulassung<br />
auf eine bestimmte Patientengruppe beschränkt oder die Behandlung an die Beachtung<br />
bestimmter Sicherheitsvorkehrungen geknüpft werden. Solche Beschränkungen könnten die<br />
Umsatzentwicklung von WILEX negativ beeinflussen und damit jeweils nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />
Auch nach Erteilung einer Zulassung könnte sich herausstellen, dass ein Arzneimittel oder<br />
Diagnostikum unvorhergesehene Nebenwirkungen hat oder wirkungslos ist, so dass es aus<br />
diesen oder anderen Gründen seine Zulassung ganz oder teilweise verlieren kann oder<br />
sogar vollständig <strong>vom</strong> Markt genommen werden muss. Unter Umständen müssten vor einer<br />
weiteren Vermarktung kostenintensive Folgestudien durchgeführt werden. Sollte sich ein<br />
Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidat in der letzten Entwicklungsphase als ungeeignet<br />
erweisen oder ein bereits im Handel befindliches Arzneimittel oder Diagnostikum <strong>vom</strong> Markt<br />
genommen werden müssen, könnte dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von<br />
WILEX beeinträchtigen.<br />
Zudem werden die Pflichten zur Kennzeichnung, Verpackung, Information über Neben- und<br />
Wechselwirkungen, Lagerung, Werbung, Verkaufsförderung im Zusammenhang mit dem<br />
Arzneimittel oder Diagnostikum regelmäßig durch umfassende behördliche Vorschriften oder<br />
Gesetze geändert. Ein Verstoß gegen die anzuwendenden Rechtsvorschriften kann zu<br />
Geldbußen, Widerruf der Zulassung, Rückruf und Beschlagnahme der Arzneimittel oder<br />
Diagnostika, Auflagen für den Geschäftsbetrieb sowie zur Einleitung von<br />
Strafverfolgungsmaßnahmen führen. Dies könnte jeweils nachteilige Auswirkungen auf die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />
WILEX ist als pharmazeutisches Unternehmen auf die Zusammenarbeit mit klinischen<br />
Prüfzentren, Prüfleitern und Prüfärzten sowie anderen Dienstleistern angewiesen, die<br />
möglicherweise ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten nicht oder nicht zufriedenstellend<br />
erfüllen.<br />
24
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
WILEX ist bei der Durchführung klinischer Studien maßgeblich auf die Zusammenarbeit mit<br />
klinischen Prüfzentren, Prüfleitern und Prüfärzten sowie klinischen<br />
Auftragsforschungsinstituten (Contract Research Organisations, „CROs“) und anderen<br />
Dienstleistern angewiesen. WILEX führt zwar in regelmäßigen Abständen Überprüfungen<br />
und Revisionen in Bezug auf ihre CROs und andere Dienstleister durch, dennoch kann es<br />
sein, dass diese die anwendbaren Studienprotokolle, Vorschriften über die Datenqualität, die<br />
Archivierung der Unterlagen und Daten, die personellen und finanziellen Mittel für die<br />
Durchführung klinischer Studien, die in ihren Studien investiert werden, sowie andere<br />
Vorschriften und die Zeitpläne trotz vertraglicher Vereinbarung nicht einhalten. Wenn WILEX<br />
niedrigere Honorare zahlt als seine Wettbewerber oder diese Honorare nicht die<br />
Aufwendungen ihrer CROs und Dienstleister decken, könnten diese die Projekte von WILEX<br />
möglicherweise vernachlässigen oder ihre Verpflichtung in anderer Weise nicht zufrieden<br />
stellend erfüllen. Dies könnte sich nachteilig auf die Entwicklung der Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten von WILEX auswirken und deren Zulassung verzögern oder<br />
verhindern. Zudem könnte sich eine etwaige Verletzung der entsprechenden klinischen<br />
Studienprotokolle und anderer Vorschriften durch die Prüfzentren, Prüfärzte, CROs oder<br />
Dienstleister nachteilig auf die Reputation von WILEX oder ihrer Produkte am Markt<br />
auswirken. All dies könnte erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />
Der Zellklon, der den Antikörper Girentuximab produziert, könnte nicht mehr zur Verfügung<br />
stehen, falls dieser Zellklon und die aus ihm erzeugte Zellbank zerstört werden.<br />
Girentuximab wird ausgehend von einem bestimmten Zellklon hergestellt. Aus diesem<br />
Zellklon wurde eine Zellbank erzeugt, die als Ausgangsbasis für die weitere Produktion von<br />
Girentuximab bei Lohnherstellern dient. Diese Zellbank wird im Auftrag von WILEX in<br />
Großbritannien und den USA gelagert. Den Zellklon selbst hat WILEX bei der Deutschen<br />
Sammlung von Mikroorganismen („DSM“) hinterlegt. Sollten beide Lagerstätten für die<br />
Zellbank und mit ihnen die Zellbank selbst zerstört werden, müsste WILEX eine neue<br />
Zellbank aus dem hinterlegten Zellklon herstellen, was mit erheblichem Zeit- und<br />
Kostenaufwand verbunden wäre. Dies wiederum könnte zu Verzögerungen oder zum Ausfall<br />
der Produktion führen und damit zu Verzögerungen oder einem Ausfall der Herstellung von<br />
RENCAREX ® und REDECTANE ® . Sollte zusätzlich ebenfalls die Lagerstätte für den Zellklon<br />
bei der DSM zerstört werden, so ließe sich RENCAREX ® und REDECTANE ® gar nicht mehr<br />
produzieren. Gleiches gilt, wenn der dort hinterlegte Zellklon nicht mehr lebensfähig ist oder<br />
seine Fähigkeit, Girentuximab zu produzieren, verliert. Dies könnte jeweils nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />
Auch nach erfolgreichem Abschluss einer Phase III-Studie hängt die Zulassung von<br />
RENCAREX ® , REDECTANE ® oder anderen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten davon<br />
ab, ob WILEX die erforderlichen Daten über die Herstellung und Qualitätskontrolle (Chemistry,<br />
Manufacturing & Control, so genannte „CMC“) der Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />
vorweisen kann.<br />
Um eine Zulassung für RENCAREX ® , REDECTANE ® oder andere Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten zu erhalten, muss der jeweilige Hersteller nachweisen, dass er oder<br />
ein von ihm beauftragtes Unternehmen diese stets in einwandfreier Qualität herstellen kann.<br />
Der Hersteller muss ferner nachweisen, dass sowohl Komponenten, Vorstufen als auch das<br />
jeweilige Endprodukt eine Mindesthaltbarkeit besitzen. Im Rahmen des<br />
Zulassungsverfahrens müssen bei den jeweiligen Zulassungsbehörden zusätzlich zu den<br />
klinischen und vorklinischen Daten eine genaue Darstellung des Herstellungsverfahrens, der<br />
25
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
entsprechenden Qualitätsüberwachungen sowie Haltbarkeitsstudien einschließlich<br />
dazugehöriger Analyseverfahren, der so genannte „CMC-Teil“, eingereicht werden. Falls der<br />
CMC-Teil den behördlichen Anforderungen nicht entspricht, kann WILEX aufgefordert<br />
werden, die entsprechenden klinischen Studien für den betroffenen Arzneimittel- oder<br />
Diagnostikumkandidaten zu unterbrechen und möglicherweise auch endgültig abzubrechen.<br />
Dessen Inverkehrbringen und Verkauf könnte in diesem Fall gänzlich untersagt oder von<br />
weiterer Forschung und Entwicklung abhängig gemacht werden, eine beantragte Zulassung<br />
könnte verwehrt werden.<br />
Produktionsanlagen können grundsätzlich zu jeder Zeit von den Behörden überprüft werden.<br />
Falls eine Überprüfung durch eine Behörde Anhaltspunkte für Mängel ergibt, könnten WILEX<br />
oder von ihr beauftragte Hersteller dazu aufgefordert werden, die beanstandeten Mängel zu<br />
beseitigen, die Produktion einzustellen oder sogar Produktionsstätten zu schließen. Dies<br />
würde den Herstellungsprozess unterbrechen, und die Lieferung der betroffenen<br />
Arzneimittel, Diagnostika oder der jeweiligen Produktkandidaten könnte beeinträchtigt sein.<br />
Zudem könnte WILEX dazu aufgefordert werden, laufende klinische Studien zu unterbrechen<br />
oder abzubrechen, und das Inverkehrbringen und der Verkauf der betroffenen Arzneimittel,<br />
Diagnostika oder der jeweiligen Produktkandidaten könnte gänzlich untersagt werden.<br />
Auch Änderungen bei der Herstellung einschließlich Änderungen des<br />
Herstellungsverfahrens, ein Wechsel des Herstellungsortes oder ein Wechsel des Herstellers<br />
können der behördlichen Prüfung, Zulassung oder Neuzulassung unterliegen. Dies kann<br />
dazu führen, dass klinische Studien neu durchgeführt oder wiederholt werden müssen. Die<br />
hiermit verbundenen Überprüfungen können zeit- und kostenintensiv sein, die Zulassung und<br />
Markteinführung eines Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten verzögern oder gänzlich<br />
verhindern.<br />
Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />
auswirken.<br />
WILEX verfügt über keine eigenen Produktionsanlagen und ist deshalb bei der Herstellung von<br />
REDECTANE ® , RENCAREX ® , MESUPRON ® und anderen Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten auf Dritte angewiesen.<br />
WILEX betreibt derzeit keine eigenen Produktionsanlagen. Die Gesellschaft ist daher<br />
gegenwärtig bei der Herstellung sämtlicher Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten auf<br />
Dritte (so genannte „Lohnhersteller“) angewiesen, die auf der Grundlage von<br />
Lohnherstellungsverträgen für WILEX produzieren. Dies wird nach der derzeitigen Planung<br />
auch in Zukunft der Fall sein. Die Abhängigkeit von der Herstellung durch Lohnhersteller<br />
birgt zusätzliche Risiken im Vergleich zur Eigenherstellung. Zu diesen Risiken zählt unter<br />
anderem die nicht vertragsgerechte Herstellung, die im Verhältnis zu Dritten, insbesondere<br />
Patienten, zu einer Inanspruchnahme von WILEX im Rahmen von Produkthaftung und<br />
anderen Ersatzansprüchen führen kann.<br />
Sollte ein Lohnhersteller den Lohnherstellungsvertrag mit WILEX kündigen oder nicht<br />
verlängern, wäre WILEX gezwungen, einen anderen geeigneten Lohnhersteller zu finden.<br />
Ein solcher Wechsel des Lohnherstellers kann zu umstellungsbedingten Schwierigkeiten,<br />
insbesondere Produktionsverzögerungen, Lieferengpässen und erheblichen weiteren Kosten<br />
führen.<br />
Es können sich aber auch im Laufe der Zusammenarbeit Probleme bei der Herstellung<br />
ergeben. Dazu gehören unter anderem eine nicht ausreichende Bereitstellung von<br />
Kapazitäten durch den Vertragspartner für Zwecke der Zusammenarbeit, finanzielle<br />
Schwierigkeiten des Lohnherstellers, eine Änderung seiner Geschäftsstrategie oder ein<br />
26
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Wechsel in der Eigentümerstruktur des Lohnherstellers. Derartige Umstände können Einfluss<br />
auf die Vertragsbeziehungen haben, die Herstellung der betroffenen Arzneimittel und<br />
Diagnostika beziehungsweise der Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten verzögern und<br />
die Kosten für ihre Herstellung erhöhen. In jedem dieser Fälle könnte WILEX möglicherweise<br />
die geplanten Produktionsziele für die betroffenen Arzneimittel und Diagnostika<br />
beziehungsweise Arzneimittel und Diagnostikumkandidaten verfehlen. Schwierigkeiten mit<br />
Lohnherstellern oder ein Verstoß gegen einschlägige gesetzliche Vorschriften oder<br />
Richtlinien durch die Lohnhersteller können Geldstrafen, Geldbußen, gerichtliche<br />
Verfügungen, zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die Versagung oder Verzögerung<br />
der Erteilung, die Anordnung des Ruhens oder die Rücknahme von Zulassungen sowie die<br />
Anordnung der Beschlagnahme oder des Rückrufs von Produkten, die Beschränkung der<br />
Geschäftstätigkeit von WILEX sowie Strafverfolgungsmaßnahmen zur Folge haben. Diese<br />
Sanktionen könnten den Kostenaufwand von WILEX erhöhen, die Entwicklung von<br />
Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten verzögern und die Umsatzzahlen von WILEX<br />
verringern. Darüber hinaus kann es in diesen Fällen zu einer Rufschädigung der<br />
Gesellschaft kommen, die sich ebenfalls negativ auf die Vermarktung der Produkte der<br />
Gesellschaft und damit nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Gesellschaft auswirken kann.<br />
WILEX kann nicht sicherstellen, dass ihre Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten sowie<br />
ihre Arzneimittel und Diagnostika in einer Menge und Qualität hergestellt werden können, die<br />
für die klinische Entwicklung, Markteinführung und Vermarktung erforderlich ist. Es kann sein,<br />
dass die erforderlichen Mengen nicht mit einem für die Gesellschaft vertretbaren Zeit- und<br />
Kostenaufwand hergestellt werden können.<br />
Für die Produktion von RENCAREX ® und REDECTANE ® kooperiert WILEX derzeit mit der<br />
Avid Bioservices, Inc., Tustin, CA, USA („Avid“), die den Antikörper Girentuximab<br />
großtechnisch herstellt. Für die radioaktive Markierung von Girentuximab zur Produktion von<br />
REDECTANE ® kooperiert WILEX mit IBA Pharma S.A., Louvain-la-Neuve, Belgien („IBA“).<br />
Bei der Herstellung von Antikörpern kann es zu Verunreinigungen und bakteriellen<br />
Kontaminationen während des Produktionsprozesses kommen, die dazu führen, dass das<br />
hergestellte Material nicht den vorgegebenen Spezifikationen entspricht und daher nicht<br />
verwendet werden kann. Durch die Abhängigkeit von einem einzigen großtechnischen<br />
Hersteller zur Produktion von Girentuximab könnte sich die Markteinführung von<br />
REDECTANE ® und RENCAREX ® verzögern oder ganz ausbleiben oder es könnte keine<br />
ausreichende Menge an REDECTANE ® und RENCAREX ® oder nur zu nicht<br />
konkurrenzfähigen Preisen hergestellt werden, um die Marktnachfrage zu befriedigen.<br />
Sollten nach der Markteinführung von RENCAREX ® oder REDECTANE ® die<br />
Produktionskapazitäten von Avid oder IBA nicht ausreichen, um eine Nachfrage nach<br />
RENCAREX ® und REDECTANE ® zu befriedigen oder sollten Avid oder IBA ganz ausfallen,<br />
könnte dies die Entwicklung und Vermarktung von RENCAREX ® und/oder REDECTANE ®<br />
erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus ist es möglich, dass WILEX die<br />
Produktionsvereinbarungen in ihrer bestehenden Form nicht mehr zu akzeptablen<br />
Bedingungen fortführen oder verlängern kann. Sollte WILEX gezwungen sein, den<br />
großtechnischen Hersteller für RENCAREX ® oder REDECTANE ® zu wechseln, wäre der<br />
Aufbau einer soliden Geschäftsbeziehung mit einem neuen großtechnischen Hersteller für<br />
RENCAREX ® oder REDECTANE ® unter Umständen zeitaufwändig und kostspielig.<br />
Dies könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX negativ beeinflussen.<br />
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WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
WILEX befindet sich im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, die Arzneimittel und<br />
Diagnostika zur Behandlung von bösartigen Tumorerkrankungen entwickeln.<br />
Zu den Wettbewerbern gehören Pharma-, Chemie- und Biotechnologieunternehmen, die<br />
über größere finanzielle, technische und vertriebliche Ressourcen verfügen als WILEX sowie<br />
über eine größere Erfahrung im Hinblick auf die Entwicklung und Zulassung von<br />
Arzneimitteln und Diagnostika. Zudem sind manche Biotechnologieunternehmen<br />
Partnerschaften mit etablierten Unternehmen eingegangen, um die Forschung, Entwicklung<br />
und Vermarktung wettbewerbsfähiger Produkte zu intensivieren. Deshalb könnten sie in der<br />
Lage sein, Produkte mit ähnlicher Wirkung wie die Produkte von WILEX mit höherem<br />
finanziellen und personellen Aufwand zu entwickeln und schneller als WILEX am Markt zu<br />
platzieren. Darüber hinaus könnten Produkte anderer Unternehmen sicherer, verträglicher<br />
und/oder wirksamer sein. Sie könnten preisgünstiger sein und/oder eine größere Akzeptanz<br />
am Markt als Arzneimittel und Diagnostika von WILEX erreichen. Das erste in den Markt<br />
eingeführte Produkt hat zumeist einen erheblichen Vorteil gegenüber später eingeführten<br />
Produkten, weil spätere Marktteilnehmer die besseren Eigenschaften ihrer Produkte<br />
gegenüber den bereits eingeführten nachweisen müssen. Selbst wenn Arzneimittel und<br />
Diagnostika von WILEX als erstes am Markt eingeführt werden, könnte die Gesellschaft<br />
Marktanteile an die Konkurrenten verlieren.<br />
Bezüglich RENCAREX ® befindet sich WILEX im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, die<br />
Arzneimittel zur Behandlung von nicht metastasiertem Nierenzellkarzinom entwickeln. Der<br />
Gesellschaft sind derzeit zwei Produkte (Nexavar ® von Bayer Schering Pharma AG,<br />
Leverkusen und Onyx Pharmaceuticals, Inc., Emeryville, CA, USA und Sutent ® von Pfizer<br />
Inc., New York, NY, USA) bekannt, deren Wirksamkeit in Bezug auf die Behandlung von<br />
Patienten mit nicht metastasiertem Nierenzellkarzinom in Studien überprüft werden. Bei<br />
beiden Produkten handelt es sich um Arzneimittel, die zur Behandlung von Patienten mit<br />
metastasiertem Nierenzellkarzinom bereits zugelassen sind.<br />
WILEX arbeitet wie andere Pharma- und Biotechnologieunternehmen mit dem Risiko, dass<br />
sich Konkurrenztechnologien als sicherer, kostengünstiger und effektiver herausstellen<br />
könnten als seine eigenen. Überdies besteht das Risiko, dass Wettbewerber Produkte<br />
herstellen, die früher auf den Markt kommen und erfolgreicher sein könnten als die von<br />
WILEX entwickelten Arzneimittel. Weitere Risiken erwachsen daraus, dass Wettbewerber in<br />
der Absicht, Marktanteile zu gewinnen, ihre Technologie Kooperationspartnern zu geringeren<br />
Kosten anbieten könnten. Darüber hinaus könnten Wettbewerber versuchen, Produkte<br />
einzulizenzieren, die weiter fortgeschritten sind als Produktkandidaten von WILEX. Sollte es<br />
der Gesellschaft nicht gelingen, sich mit ihren Produkten im Wettbewerb mit anderen<br />
Herstellern zu behaupten, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX haben.<br />
Zudem verschreiben Ärzte teilweise im regulären Handel erhältliche, im Wettbewerb<br />
stehende Arzneimittel für Anwendungsbereiche, für die sie nicht zugelassen sind, da sie der<br />
Auffassung sind, dass diese Arzneimittel eine bessere oder kostengünstigere Behandlung<br />
ermöglichen. Die Verwendung von Arzneimitteln außerhalb ihres zugelassenen<br />
Anwendungsbereichs (so genannter ,,Off-Label-Use“) könnte die Umsatzerlöse, die WILEX<br />
mit ihren Arzneimittelkandidaten zu erzielen beabsichtigt, ebenfalls beeinträchtigen und<br />
damit negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />
haben.<br />
28
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
WILEX hat bisher noch keine Produkte vermarktet und verfügt deshalb über keine Erfahrung in<br />
Bezug auf eine erfolgreiche Vermarktung ihrer Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />
beziehungsweise ihrer bislang noch nicht zugelassenen Arzneimittel und Diagnostika.<br />
Die WILEX AG hat bisher noch keine Produkte vermarktet und verfügt über keine Vertriebsoder<br />
Vermarktungsstruktur. Um die Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten vermarkten zu<br />
können, ist die Gesellschaft auf die Kooperation mit anderen Unternehmen angewiesen. Die<br />
Umsätze von WILEX werden daher auch von der Leistungsfähigkeit ihrer<br />
Kooperationspartner abhängen. WILEX kann zudem nur bedingt Einfluss auf diese<br />
Unternehmen ausüben. In der Regel wird WILEX an den Umsätzen, die mit ihren Produkten<br />
erzielt werden, in Form von Lizenzgebühren und Meilensteinzahlungen teilhaben. Sollte es<br />
WILEX nicht gelingen, die erforderlichen Vertriebs- und Vermarktungskooperationen zu<br />
angemessenen Bedingungen zu vereinbaren beziehungsweise sollten diese Kooperationen<br />
nicht den erwarteten Erfolg haben, oder falls bestehende Kooperationen beendet oder<br />
Bedingungen dieser Verträge geändert werden, so kann dies erhebliche nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />
Sollte sich WILEX entscheiden, in bestimmten Regionen eine eigene Vertriebs- und<br />
Vermarktungsorganisation aufzubauen, ist dies mit erheblichen Kosten und Zeitaufwand<br />
verbunden. Zudem kann ein solcher Aufbau auf unvorhergesehene Schwierigkeiten stoßen<br />
oder ganz fehlschlagen. Dies könnte die Markteinführung der Produkte von WILEX in diesen<br />
Regionen verzögern. Dadurch könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Gesellschaft erheblich beeinträchtigt werden.<br />
Möglicherweise können sich die Arzneimittel und Diagnostika von WILEX nicht am Markt<br />
etablieren.<br />
Auch nach Erteilung der für die Vermarktung von REDECTANE ® , RENCAREX ® ,<br />
MESUPRON ® und der sonstigen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten von WILEX<br />
erforderlichen Zulassungen, könnten Patienten, Ärzte und andere Entscheidungsträger im<br />
Gesundheitswesen die Produkte der Gesellschaft nicht in dem Maße annehmen, wie es für<br />
deren erfolgreiche Vermarktung erforderlich wäre. Die Marktakzeptanz und der<br />
wirtschaftliche Erfolg sämtlicher Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten und den weiteren<br />
Arzneimitteln und Diagnostika von WILEX sind unter anderem abhängig von dem Nachweis<br />
der Sicherheit, guter Verträglichkeit und Wirksamkeit des Arzneimittels beziehungsweise der<br />
Funktionsfähigkeit des Diagnostikums, von der Kosteneffizienz und Einfachheit der<br />
Verabreichung, von den potenziellen Vorteilen gegenüber alternativen<br />
Behandlungsmethoden, von der Wettbewerbssituation und der Berichterstattung über die<br />
Produkte von WILEX und ihrer Konkurrenten, von der Effizienz des Marketings und des<br />
Vertriebs, von der Bereitschaft der Ärzte, die Arzneimittel und Diagnostika zu verschreiben<br />
und von der Bereitschaft der Krankenversicherer und Krankenkassen, die Kosten einer<br />
Behandlung zu übernehmen beziehungsweise zu erstatten.<br />
Grundsätzlich unterliegen die Ausgaben im Gesundheitssystem zwar weniger<br />
konjunkturellen Schwankungen, allerdings werden Gesundheitsreformen und<br />
Preissenkungen für Medikamente in den Schlüsselmärkten USA, Europa und Japan<br />
zunehmend Druck auf die Gesundheitsbudgets und damit auf den Pharmamarkt ausüben.<br />
Diese Situation könnte allgemein potentielle Kooperationspartner oder Investoren animieren,<br />
keine neuen Engagements einzugehen. Falls die zukünftigen Produkte von WILEX,<br />
insbesondere REDECTANE ® , sich nicht im Markt etablieren können, kann sich dies negativ<br />
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />
29
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
WILEX ist zukünftig davon abhängig, dass staatliche Behörden, Krankenversicherer und<br />
sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens die Kosten einer Behandlung mit den<br />
Arzneimitteln und Diagnostika von WILEX zumindest teilweise übernehmen beziehungsweise<br />
erstatten.<br />
Staatliche Behörden, Krankenversicherer und sonstige Einrichtungen des<br />
Gesundheitswesens, die Kosten für die Behandlung von Patienten ganz oder teilweise<br />
übernehmen beziehungsweise erstatten, versuchen zunehmend, die Kosten zu verringern:<br />
die Preise für Arzneimittel und medizinische Leistungen werden gesenkt, die Zahl der<br />
Patienten mit Anspruch auf Erstattung der medizinischen Kosten wird eingeschränkt oder die<br />
Übernahme- oder Erstattungsleistung reduziert. Die Kostenübernahme ist insbesondere von<br />
dem Nachweis abhängig, dass das betreffende Produkt sicher, verträglich und wirksam ist,<br />
keinen Versuchs- oder Forschungszwecken dient, medizinisch notwendig, für den jeweiligen<br />
Patienten geeignet und insgesamt kosteneffizient ist. Die Aufnahme in<br />
Leistungsverzeichnisse zum Zweck der Kostenerstattung ist in der Regel ein zeit- und<br />
kostenintensiver Prozess. Hierzu muss WILEX (gegebenenfalls gemeinsam mit ihrem<br />
jeweiligen Vermarktungspartner) weitere wissenschaftliche und klinische Studien über die<br />
Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit bis hin zu ökonomischen Untersuchungen jedes<br />
einzelnen Arzneimittels und Diagnostikums der Gesellschaft durchführen. Falls die<br />
Kostenerstattung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann,<br />
könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Marktakzeptanz der Arzneimittel<br />
und Diagnostika von WILEX sowie die damit erzielbaren Umsätze haben. Dies könnte die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen.<br />
Darüber hinaus kann WILEX nicht abschätzen, welche zusätzlichen gesetzlichen<br />
Bestimmungen oder Vorschriften zur Kostensenkung im Gesundheitsbereich erlassen<br />
werden, welche Änderungen bestehende Gesetze erfahren werden und welche<br />
Auswirkungen diese Gesetze oder Vorschriften auf die Erstattung der Behandlung mit<br />
Arzneimitteln und Diagnostika von WILEX durch Dritte beziehungsweise die<br />
Geschäftstätigkeit von WILEX haben würden.<br />
WILEX ist im Hinblick auf den Ausbau der Geschäftstätigkeit von dem Erwerb von Lizenzen<br />
oder von erfolgversprechenden Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten abhängig.<br />
Um ihre Geschäftstätigkeit kontinuierlich auszubauen, ist WILEX von dem Erwerb von<br />
Lizenzen oder von erfolgversprechenden Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />
abhängig. In der Vergangenheit hat WILEX beispielsweise die Lizenzen an Girentuximab von<br />
Dritten erworben. Zudem hat WILEX im Jahre 2009 die weltweiten Rechte zur<br />
Weiterentwicklung des vorklinischen onkologischen Portfolios von UCB Pharma S.A.,<br />
Brüssel, Belgien, („UCB“) übernommen, und hierdurch ihre Geschäftstätigkeit weiter<br />
ausgebaut. Darüber hinaus finanziert WILEX wissenschaftliche Forschungskooperationen<br />
mit dem Ziel, daraus hervorgehende Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten und/oder<br />
Technologien zu erwerben und für sich zu nutzen.<br />
Es ist unsicher, ob und inwieweit WILEX zukünftig in der Lage sein wird, solche<br />
Kooperationen einzugehen, weiter aufrecht zu erhalten und zu finanzieren. Falls es der<br />
Gesellschaft nicht gelingt, Lizenzen für neue Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten oder<br />
neue Arzneimittel und Diagnostika zu erwerben, könnte sich dies wesentlich nachteilig auf<br />
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />
30
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
WILEX könnte den für RENCAREX ® erhaltenen Status eines Arzneimittels für seltene<br />
Krankheiten und Leiden (Orphan Drug-Status), der für einen begrenzten Zeitraum exklusive<br />
Vermarktungsrechte in der Europäischen Union und in den USA einräumt, verlieren.<br />
RENCAREX ® wurde in der Europäischen Union und in den USA als Arzneimittel für seltene<br />
Leiden eingestuft und hat den so genannten Orphan Drug-Status für die Indikation<br />
„Behandlung des Nierenzellkarzinoms“ erhalten. Der Orphan Drug-Status bietet zum einen<br />
Vorteile wie Gebührenbefreiungen für regulatorische Angelegenheiten und in den USA auch<br />
Steuergutschriften und sichert dem pharmazeutischen Unternehmen zum anderen ein<br />
zeitlich begrenztes Alleinvertriebsrecht für das betreffende Arzneimittel. In den USA beträgt<br />
der Exklusivitätszeitraum sieben und in der Europäischen Union zehn Jahre nach dortiger<br />
Zulassung des Arzneimittels.<br />
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA und die nationalen Zulassungsbehörden der<br />
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dürfen während dieses Exklusivitätszeitraums für<br />
ein zweites ähnliches Arzneimittel in derselben Indikation keinen Zulassungsantrag<br />
annehmen oder die Zulassung erteilen oder einem Antrag auf Indikationserweiterung<br />
zustimmen, wenn die Zulassung für das Arzneimittel, für welches der Orphan Drug-Status<br />
gewährt wurde (so genannte Erstarzneimittel), vorliegt. Ähnliche Arzneimittel können unter<br />
bestimmten Voraussetzungen jedoch die Exklusivität von RENCAREX ® durchbrechen, zum<br />
Beispiel wenn sie ein besseres Sicherheitsprofil oder eine bessere Wirksamkeit aufweisen<br />
oder anderweitig klinisch überlegen sind. Als „ähnliches Arzneimittel“ könnte dabei<br />
beispielsweise ein mit Girentuximab vergleichbarer Antikörper in Betracht kommen. Einen<br />
weiteren Grund für einen Verlust der Exklusivität könnten Lieferengpässe in Bezug auf<br />
RENCAREX ® darstellen.<br />
Falls RENCAREX ® den Orphan Drug-Status in der Europäischen Union und/oder in den USA<br />
verliert oder der aus diesem Schutz resultierende wirtschaftliche Wert dadurch verringert<br />
wird, dass Konkurrenzprodukte ebenfalls den Orphan Drug-Status erhalten, könnten die<br />
Umsätze, die WILEX mit der Vermarktung dieses Produkts zu erzielen beabsichtigt,<br />
beeinträchtigt werden. Dies könnte sich wesentlich nachteilig auf die Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />
Gegen WILEX könnten wegen tatsächlicher oder behaupteter Schäden<br />
Produkthaftungsansprüche oder sonstige Haftungsansprüche geltend gemacht werden, für die<br />
keine oder nicht ausreichende Versicherungsdeckung besteht. Die Reputation der Gesellschaft<br />
könnte darunter ebenfalls leiden.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten und<br />
Produkte von WILEX während der klinischen Studien, des Zulassungsverfahrens oder auch<br />
nach Zulassung und im Laufe der Vermarktung bei den Patienten oder Probanden<br />
schädliche Nebenwirkungen, gegebenenfalls bis hin zur Todesfolge, hervorrufen. Dies kann<br />
auch in Fällen eintreten, in denen Ärzte und Patienten die Warnhinweise, die bekannte<br />
potenzielle und schädliche Nebenwirkungen sowie Gegenanzeigen beschreiben, befolgen. In<br />
solchen Fällen könnten Schadenersatzansprüche in erheblichem Umfang gegen WILEX<br />
geltend gemacht werden und hohe Kosten für die Rechtsverteidigung entstehen. Dies kann<br />
unabhängig davon eintreten, ob letztendlich ein entsprechender Schadensersatzanspruch<br />
besteht. Es ist nicht sicher, ob es der Gesellschaft gelingen wird, Haftpflichtversicherungen<br />
zur Abdeckung dieser Risiken abzuschließen bzw. bestehende Haftpflichtversicherungen zu<br />
verlängern oder akzeptable Konditionen für Haftpflichtversicherungen zu vereinbaren. Eine<br />
erfolgreiche Klage, die die Deckungsgrenzen der jeweiligen Versicherung übersteigt oder für<br />
die kein Versicherungsschutz besteht, könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von<br />
WILEX erheblich belasten. Unabhängig von den Umständen und dem letztendlichen<br />
31
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Ergebnis der Auseinandersetzung könnten derartige Haftungsansprüche zudem erhebliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und den Ruf von WILEX haben.<br />
Die Durchführung der Phase III-Studie mit RENCAREX ® zur adjuvanten Behandlung von<br />
Patienten mit klarzelligem Nierenzellkrebs bedurfte für einige diagnostische Tests<br />
(Computertomographie und Knochenszintigraphie) der Genehmigung. In Deutschland<br />
wurden der Gesellschaft die Genehmigungen gemäß §§ 23 und 24 der Verordnung über den<br />
Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen und §§ 28a und 28b der Verordnung über<br />
den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung in Verbindung mit § 17 des Gesetzes über<br />
die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren<br />
(„Atomgesetz“) durch das Bundesamt für Strahlenschutz erteilt. Gemäß den Vorschriften des<br />
Atomgesetzes können die Studienteilnehmer innerhalb einer Frist von 30 Jahren nach<br />
Durchführung der diagnostischen Tests Schadensersatzansprüche geltend machen. WILEX<br />
hat die teilnehmenden Studienzentren, die als Betreiber der für die Durchführung der<br />
diagnostischen Tests erforderlichen Anlagen nach dem Atomgesetz haften, in den<br />
Studienverträgen von dieser Haftung freigestellt. Soweit Schäden nach Ablauf der<br />
Zeiträume, die durch die von WILEX abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt werden,<br />
jedoch noch innerhalb der nach dem Atomgesetz geltenden Frist von 30 Jahren auftreten<br />
oder gemeldet werden, könnten unter Umständen Schadenersatzansprüche in erheblichem<br />
Umfang gegen WILEX geltend gemacht werden. Dies könnte hohe Kosten für die<br />
Rechtsverteidigung mit sich bringen, und zwar auch unabhängig davon, ob letztlich ein<br />
entsprechender Schadensersatzanspruch besteht. Beides könnte erhebliche negative<br />
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />
Die Phase III-Studie mit REDECTANE ® wird ausschließlich an Studienzentren in den USA<br />
durchgeführt. Zwar waren deshalb keine Genehmigungen nach der deutschen<br />
Strahlenschutzverordnung und dem Atomgesetz einzuholen, jedoch sind US-Vorschriften<br />
und Gesetze bei dieser Studie zu beachten. Die Anwendung von REDECTANE ® als<br />
radioaktiv markiertem Antikörper wurde von der FDA genehmigt, ferner mussten die<br />
einzelnen lokalen „Radiation Safety Committees“ der jeweiligen Studienzentren der<br />
Anwendung von REDECTANE ® im Besonderen und der Studie an sich im Allgemeinen<br />
zustimmen. Bei der Herstellung von REDECTANE ® , d.h. der Markierung von Girentuximab<br />
mit dem radioaktiven 124Jod, ist der Zehnte Titel, Nuclear Regulatory Commission (NRC),<br />
des Code of Federal Regulations (CFR) zu beachten. Auch hier gilt, dass Schäden nach<br />
Ablauf der Zeiträume, die durch die von WILEX abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt<br />
werden, geltend gemacht werden könnten bzw. unter Umständen Schadenersatzansprüche<br />
in erheblichem Umfang gegen WILEX geltend gemacht werden bzw. derlei Ansprüche nicht<br />
von einer bestehenden Versicherung abgedeckt sind. Dies könnte hohe Kosten für die<br />
Rechtsverteidigung mit sich bringen, und zwar auch unabhängig davon, ob letztlich ein<br />
entsprechender Schadensersatzanspruch besteht. Beides könnte erhebliche negative<br />
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />
In all diesen Fällen könnte zudem die Reputation der Gesellschaft aufgrund der erhobenen<br />
Vorwürfe leiden. Dies könnte ebenfalls Auswirkungen auf die Umsätze der Gesellschaft und<br />
damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX haben.<br />
WILEX ist möglicherweise nicht in der Lage, das zukünftige Wachstum der Gesellschaft<br />
ausreichend zu steuern und zu kontrollieren.<br />
Um ihre Geschäftstätigkeit kontinuierlich auszubauen, muss WILEX ihre<br />
Entwicklungskapazitäten erweitern und die Gesellschaft effizient steuern. Zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
beschäftigte die WILEX AG 68 Mitarbeiter (einschließlich der Vorstandsmitglieder, jedoch<br />
ohne die Mitarbeiter der Tochtergesellschaften) und der WILEX-Konzern insgesamt 118<br />
32
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Mitarbeiter (einschließlich der Vorstandsmitglieder). Sollte WILEX weiter wachsen, so könnte<br />
die gegenwärtige Managementstruktur sowie die vorhandenen wissenschaftlichen<br />
Mitarbeiter, Systeme und sonstigen Einrichtungen den wachsenden Anforderungen nicht<br />
mehr entsprechen. Deshalb wird es für WILEX notwendig sein, die betrieblichen Prozesse,<br />
Finanz- und Managementstrukturen sowie ihr Rechnungswesen und Controlling<br />
entsprechend anzupassen und zu erweitern und eine ausreichende Zahl von qualifizierten<br />
Mitarbeitern zu gewinnen und dauerhaft an sich zu binden. Sollte WILEX dies nicht gelingen,<br />
könnte dies die Geschäftsaussichten insgesamt gefährden.<br />
Sollte WILEX Fach- und Führungskräfte verlieren oder nicht in der Lage sein, Fach- und<br />
Führungskräfte zu gewinnen und dauerhaft zu binden, wäre der Geschäftsbetrieb gefährdet.<br />
Der Erfolg von WILEX hängt von ihren Führungskräften und ihren wissenschaftlichen<br />
Mitarbeitern ab, insbesondere von den Mitgliedern des Vorstands sowie den Experten für<br />
klinische Entwicklung, Qualitätssicherung und Arzneimittelzulassung. Der Verlust von<br />
Führungskräften und Wissenschaftlern in Schlüsselpositionen könnte die Forschungs- und<br />
Entwicklungsarbeit von WILEX verzögern. Ob WILEX in der Lage sein wird, ihre<br />
Geschäftsstrategie umzusetzen und zukünftig erfolgreich zu arbeiten, wird zum großen Teil<br />
auch davon abhängen, ob die Gesellschaft weiterhin in der Lage sein wird, zusätzliche hoch<br />
qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitarbeiter mit Erfahrung, unter anderem<br />
bei der Durchführung von klinischen Studien und Zulassungsverfahren, zu gewinnen und<br />
dauerhaft an sich zu binden.<br />
WILEX hatte bislang keine Probleme, geeignetes Personal als Führungskräfte oder<br />
wissenschaftliche Mitarbeiter einzustellen. WILEX muss sich jedoch in Bezug auf Mitarbeiter<br />
gegen die Konkurrenz von anderen Unternehmen, Universitäten, öffentlichen und privaten<br />
Forschungseinrichtungen sowie weiteren Organisationen behaupten. Ob es WILEX möglich<br />
sein wird, ihre Mitarbeiter zu halten sowie qualifizierte Mitarbeiter anzuwerben und dauerhaft<br />
an sich zu binden, ist zum Teil auch von der von WILEX angebotenen Gesamtvergütung<br />
(einschließlich Aktienoptionen) abhängig. Bei einem niedrigen Börsenkurs könnte WILEX für<br />
potenzielle und vorhandene Mitarbeiter an Attraktivität verlieren. Die Suche nach geeigneten<br />
und qualifizierten Mitarbeitern ist zeit- und kostenintensiv und kann die weitere Entwicklung<br />
einiger oder sämtlicher Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten von WILEX verzögern.<br />
Sollte WILEX bei ihren Bemühungen um geeignete Mitarbeiter in der Zukunft keinen Erfolg<br />
haben, so könnte dies die Umsetzung der Geschäftsstrategie von WILEX erschweren und<br />
die Geschäftsaussichten erheblich beeinträchtigen.<br />
Es ist davon auszugehen, dass WILEX auch in der Zukunft weiteren erheblichen<br />
Finanzierungsbedarf hat. Dieser kann unter Umständen nur zu wirtschaftlich ungünstigen<br />
Bedingungen gedeckt werden bzw. dieser kann, wenn er nicht gedeckt wird, dazu führen, dass<br />
das Geschäft der WILEX nicht weiter ausgebaut werden kann oder eingeschränkt bzw. beendet<br />
werden muss.<br />
Es ist davon auszugehen, dass WILEX auch zukünftig einen erheblichen Kapitalbedarf hat.<br />
Dieser hängt von zahlreichen Faktoren ab. Einerseits spielt die Fähigkeit der Gesellschaft,<br />
Vermarktungspartner zu finden und Kooperationen zu schließen, eine essentielle Rolle.<br />
Andererseits ist der Erfolg solcher Kooperationen in Bezug auf Umsatzerlöse aus bereits<br />
bestehenden und zukünftigen Lizenzgebühren und/oder Meilensteinzahlungen ein wichtiger<br />
Einflussfaktor auf den zukünftigen Kapitalbedarf. Darüber hinaus hängt der Umfang des<br />
zukünftigen Kapitalbedarfs auch davon ab, ob eines der derzeit von WILEX entwickelten<br />
Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten erfolgreich zugelassen wird und wann eine solche<br />
Zulassung erfolgt und somit Umsätze durch die Vermarktung generiert werden können. Die<br />
33
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Kosten für Forschung und Entwicklung sowie für die Produktzulassung aber auch die<br />
Durchsetzung von Patentrechten könnten die Geldrückflüsse aus diesen Produkten<br />
übersteigen. Ob im Bedarfsfall finanzielle Mittel zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen<br />
zur Verfügung stehen werden, ist nicht sicher. Falls die benötigten finanziellen Mittel durch<br />
Aufnahme von Fremdkapital oder durch den Abschluss von Partnerschaften und<br />
Kooperationen nicht zu beschaffen sind, wird WILEX Eigenkapital durch Ausgabe von neuen<br />
Aktien im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots von Aktien aufnehmen müssen.<br />
Dies könnte eine Verwässerung des Anteilsbesitzes der Altaktionäre zur Folge haben.<br />
Falls sich WILEX über Entwicklungs- und Vermarktungsverträge oder sonstige Kooperationsund<br />
Lizenzvereinbarungen zusätzliche finanzielle Mittel beschafft, kann dies mit einer<br />
Aufgabe wesentlicher Rechte an den Technologien oder Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten von WILEX oder mit der Gewährung von Lizenzen zu für WILEX<br />
ungünstigen Bedingungen verbunden sein. Dies könnte WILEX bei dem weiteren Ausbau<br />
ihres Geschäfts nachhaltig behindern.<br />
Sollten WILEX im Bedarfsfall keine ausreichenden finanziellen Mittel zu wirtschaftlich<br />
akzeptablen Bedingungen zur Verfügung stehen, könnte WILEX künftig nicht in der Lage<br />
sein, ihr Geschäft weiter auszubauen oder gezwungen sein, die Entwicklung oder<br />
Vermarktung ihrer Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten einzuschränken oder zu<br />
beenden. All dies kann sich in erheblichem Umfang nachteilig auf die Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />
WILEX verwendet im Rahmen ihrer Forschungs- und Entwicklungsprogramme gefährliche<br />
Stoffe und ist deshalb zur Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Vorschriften zum<br />
Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur allgemeinen Verkehrssicherheit verpflichtet. WILEX<br />
könnte für Schäden, die durch die Kontaminierung oder durch Unfälle im Zusammenhang mit<br />
der Verwendung dieser Stoffe entstehen, in Anspruch genommen werden.<br />
Im Rahmen der von WILEX durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramme<br />
werden gefährliche Stoffe (wie zum Beispiel radioaktive, giftige oder ätzende Stoffe)<br />
eingesetzt. Die Verwendung dieser Materialien unterliegt den entsprechenden Gesetzen und<br />
Vorschriften zum Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur allgemeinen Verkehrssicherheit.<br />
Die mit der Einhaltung dieser und etwaiger künftiger Vorschriften verbundenen Kosten<br />
könnten beträchtlich sein. WILEX kann das Risiko von Unfällen mit diesen Substanzen, die<br />
zu Kontaminierungen oder Personenschäden führen können, nicht vollständig ausschließen.<br />
Sollte es zu einem Unfall oder zu einer Kontaminierung kommen, könnte WILEX wegen<br />
etwaiger daraus resultierender Schäden zur Leistung von Schadenersatz sowie zur Zahlung<br />
von Bußgeldern und Geldstrafen verpflichtet sein. Die Höhe dieser Zahlungen könnte<br />
erheblich sein. Die Behörden können unter bestimmten Voraussetzungen eine<br />
Betriebsuntersagung anordnen oder eine erteilte Herstellungserlaubnis widerrufen. Die<br />
vorgenannten Umstände könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.<br />
Einschränkungen oder Behinderungen von Tierversuchen könnten die Forschungs- und<br />
Entwicklungstätigkeit von WILEX verzögern oder erhöhte Kosten verursachen.<br />
WILEX ist aufgrund bestimmter Gesetze und Vorgaben für die Entwicklung von Arzneimitteln<br />
dazu verpflichtet, ihre Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten an Tieren zu testen, bevor<br />
klinische Studien unter Beteiligung von Menschen aufgenommen werden können.<br />
Tierversuche sind Gegenstand kontroverser Debatten und negativer Berichterstattung in den<br />
Medien. Tierschützer sowie sonstige Organisationen und Einzelpersonen versuchen Einfluss<br />
34
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
auf die zuständigen Behörden, Ministerien und politischen Entscheidungsträger zu nehmen,<br />
um durch Erlass neuer Gesetze und Vorschriften Tierversuche einzuschränken, oder sie<br />
versuchen, Tierversuche durch Protestaktionen oder auf andere Art und Weise zu stören<br />
oder zu verhindern. Die Gesetzeslage für die Durchführung von Tierversuchen sowie die<br />
behördliche Praxis kann sich dahingehend ändern, dass die Durchführung von<br />
Tierversuchen im Rahmen vorklinischer Studien der Gesellschaft erheblich erschwert wird.<br />
Dies alles könnte die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit von WILEX verzögern oder den<br />
damit verbundenen Kostenaufwand erhöhen.<br />
Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft könnte durch neue aufsichtsrechtliche Bestimmungen<br />
und sonstige, ihren Geschäftsbetrieb betreffende Gesetzesänderungen beziehungsweise durch<br />
geänderte Anwendung solcher Bestimmungen und Gesetze nachteilig betroffen sein.<br />
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft sind oft<br />
teilweise grundlegenden Veränderungen unterworfen. Zugleich ist der Geschäftsbetrieb der<br />
Gesellschaft in besonderem Maße durch staatliche Regulierung und Kontrolle geprägt.<br />
Grundlegende Änderungen der bestehenden aufsichtsrechtlichen und sonstigen<br />
Rahmenbedingungen oder sonstige, den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft betreffende<br />
Rechtsänderungen könnten sich ebenso nachteilig auf den Geschäftsbetrieb der<br />
Gesellschaft auswirken wie eine geänderte Praxis der Behörden bei der Handhabung der bestehenden<br />
gesetzlichen Vorschriften. Dies alles könnte sich nachteilig auf die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />
Die Gesellschaft ist Wechselkursrisiken im Zusammenhang mit Devisenpositionen<br />
hauptsächlich in US-Dollar und Schweizer Franken ausgesetzt.<br />
Die Gesellschaft arbeitet weltweit mit mehreren Dienstleistern sowie Kooperationspartnern<br />
zusammen und ist daher, aufgrund in fremder Währung anfallender Dienstleistungskosten ,<br />
Währungsrisiken im Zusammenhang mit Devisenpositionen hauptsächlich in US-Dollar und<br />
Schweizer Franken ausgesetzt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in Euro erstellt.<br />
Die Gesellschaft schließt keine Devisentermingeschäfte ab. Eine Aufwertung des US-Dollar<br />
beziehungsweise des Schweizer Franken gegenüber dem Euro wirkt sich deshalb nachteilig<br />
auf die in Euro ausgewiesenen Aufwendungen und damit auch auf das Ergebnis aus.<br />
Ein Großteil der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen Erträge und<br />
der zukünftig auszuweisenden Umsätze von WILEX lauten auf Euro. WILEX rechnet wie in<br />
der Vergangenheit auch für die Zukunft damit, dass ein Teil der erwarteten Umsätze und<br />
Kosten der Gesellschaft, einschließlich der Einnahmen aus einem Teil der zukünftigen<br />
Forschungs- und Entwicklungskooperationen, auf andere Währungen, vorwiegend in US-<br />
Dollar und Schweizer Franken, lauten werden. Die Auswirkungen von<br />
Wechselkursschwankungen auf die Ertrags- und Finanzlage von WILEX können sich daher<br />
vergrößern.<br />
Wechselkursschwankungen können sich daher je nach Verlauf negativ auf Einnahmen und<br />
Aufwendungen auswirken, was wiederum Einfluss auf die Geschäftstätigkeit sowie die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX hat.<br />
35
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
2.2 Risiken im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten<br />
Die Beendigung der Lizenzvereinbarungen in Bezug auf den Antikörper Girentuximab und das<br />
Ziel-Antigen CA IX hätte weitreichende nachteilige Folgen. In diesem Fall könnte für WILEX die<br />
Fortsetzung der klinischen Studien für RENCAREX ® und REDECTANE ® sowie deren<br />
Vermarktung unmöglich werden.<br />
WILEX hat Girentuximab von Centocor, Inc. Malvern, PA, USA („Centocor“) und der<br />
Universität Leiden, Niederlande, lizenziert. Die entsprechenden Lizenzvereinbarungen<br />
erstrecken sich auch auf die Verwendung von Girentuximab im Rahmen diagnostischer<br />
Untersuchungen wie zum Beispiel Untersuchungen unter Verwendung von REDECTANE ® .<br />
Centocor hat WILEX außerdem eine Unterlizenz an bestimmten Patenten und Materialien<br />
gewährt, die bei der Herstellung von RENCAREX ® , REDECTANE ® und anderen<br />
Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten, die von Girentuximab abgeleitet werden, benötigt<br />
werden („Stanford Unterlizenz“). Darüber hinaus wurde WILEX von der Bayer Corporation,<br />
Tarrytown, NY, USA („Bayer USA“) eine Lizenz eingeräumt, die das Ziel-Antigen von<br />
Girentuximab (CA IX) betrifft. Da die Entwicklung und Herstellung von RENCAREX ® und<br />
REDECTANE ® das so genannte „Cabilly II-Patent“ von Genentech Inc., South San<br />
Francisco, CA, USA („Genentech“) verletzen würde, hat WILEX zudem eine entsprechende<br />
Lizenzvereinbarung mit Genentech geschlossen.<br />
Centocor, die Universität Leiden, Bayer USA oder Genentech könnten die betreffenden<br />
Lizenzvereinbarungen kündigen, falls WILEX ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht<br />
nachkommt, insbesondere der Verpflichtung zur Zahlung vereinbarter Lizenzgebühren. Im<br />
Falle der Insolvenz von Centocor, der Universität Leiden, von Bayer USA oder Genentech,<br />
könnten die mit WILEX bestehenden Lizenzverträge zudem durch den Insolvenzverwalter<br />
gekündigt beziehungsweise deren weitere Erfüllung durch den Insolvenzverwalter abgelehnt<br />
werden. Im Falle einer Kündigung der Lizenzverträge wäre WILEX nicht mehr berechtigt, die<br />
klinischen Studien für RENCAREX ® und REDECTANE ® fortzusetzen und/oder RENCAREX ®<br />
und REDECTANE ® zu vermarkten. WILEX wäre im Falle einer Insolvenz von Centocor, der<br />
Universität Leiden, von Bayer USA oder Genentech darauf angewiesen, die entsprechenden<br />
Schutz- oder Lizenzrechte aus der Insolvenzmasse zu erwerben, um RENCAREX ® und<br />
REDECTANE ® weiter entwickeln und vermarkten zu können. Es ist unsicher, ob ein solcher<br />
Erwerb zu vertretbaren wirtschaftlichen Bedingungen möglich ist. Die erwarteten Umsätze<br />
mit RENCAREX ® und REDECTANE ® würden anderenfalls ausbleiben und WILEX könnte<br />
möglicherweise überhaupt nicht oder nicht dauerhaft profitabel werden.<br />
Sollten die von WILEX genutzten Patente und gewerblichen Schutzrechte von WILEX oder von<br />
Lizenzgebern der Gesellschaft durch Dritte verletzt werden, könnte sich dies nachteilig auf den<br />
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft auswirken.<br />
Auch wenn WILEX Patentschutz für einen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten oder<br />
ein Arzneimittel oder Diagnostikum erhalten hat, könnten Konkurrenten die Patente der<br />
Gesellschaft verletzen oder durch andere Wirkstoffe mit der gleichen Wirkungsweise<br />
erfolgreich umgehen. Wettbewerber könnten auch die Patentrechte für RENCAREX ® und<br />
REDECTANE ® verletzen, die WILEX von Centocor, der Universität Leiden, von Bayer USA<br />
und Genentech lizenziert hat. Diese Lizenzgeber sind vertraglich nicht verpflichtet, gegen<br />
Rechtsverletzungen vorzugehen. WILEX kann in solchen Fällen in der Regel zwar rechtliche<br />
Schritte ergreifen, um die Verletzung der entsprechenden Patente zu unterbinden und von<br />
dem Verletzer eine Entschädigung oder Lizenzgebühr zu verlangen. Ein Rechtstreit in<br />
Patentsachen ist in der Regel aber sehr aufwendig. Die Prozesskosten und der Zeitaufwand<br />
36
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
für die Bestätigung der Rechtsbeständigkeit und Durchsetzbarkeit der Patente von WILEX<br />
und der relevanten Patente von Centocor, der Universität Leiden, von Bayer USA und<br />
Genentech oder für die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen wegen der Verletzung dieser<br />
Patente könnten erheblich sein. Im Übrigen könnten berechtigte Zahlungsansprüche der<br />
Gesellschaft gegen die Prozessgegner unerfüllt bleiben oder nicht durchsetzbar sein. Ein<br />
solcher Rechtstreit würde personelle und finanzielle Ressourcen von WILEX beanspruchen.<br />
Dies könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />
auswirken.<br />
WILEX ist darauf angewiesen, die eigenen Produkte durch Patente und sonstige gewerbliche<br />
Schutzrechte zu schützen und die damit verbundenen Rechte durchzusetzen.<br />
WILEX bemüht sich darum, ihre neuen und bestehenden Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten und Technologien in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern<br />
durch Patente zu schützen. WILEX kann jedoch nicht sicherstellen, dass Patente auf der<br />
Grundlage anhängiger oder zukünftiger Patentanmeldungen erteilt werden oder dass WILEX<br />
in der Lage sein wird, patentierbare Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten zu<br />
entwickeln. Selbst wenn Patente erteilt sind oder erteilt werden, besteht keine Gewissheit,<br />
dass der Umfang gegenwärtiger oder zukünftiger Patente hinreichend weit gefasst ist, um<br />
einen Schutz gegenüber Dritten zu bieten, der wirtschaftlich von Bedeutung ist oder der<br />
Gesellschaft Wettbewerbsvorteile sichert. Falls die Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten von WILEX in irgendeinem Land nicht durch Patente geschützt<br />
sind, hat WILEX in Bezug auf das Produkt keine rechtliche Möglichkeit, Dritten den Vertrieb<br />
entsprechender Produkte zu untersagen. Dies gilt selbst dann, wenn die Gesellschaft die<br />
behördliche Zulassung zur Vermarktung erhält. WILEX ist bei fehlendem Patentschutz<br />
möglicherweise nicht in der Lage, ausreichende Umsätze zur Deckung ihrer<br />
Entwicklungskosten oder einen ausreichenden Gewinn zu erwirtschaften.<br />
Selbst wenn für einen von WILEX neu entwickelten Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten ein Patent erteilt wird, können Dritte die Patente von WILEX<br />
anfechten oder WILEX’ Patente können im Falle einer erfolgreichen Anfechtung widerrufen<br />
werden. Sollte WILEX einen wichtigen Patentschutz für ihre Produkte und Technologien<br />
verlieren, könnten die Wettbewerber von WILEX die entsprechenden Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten und Technologien der Gesellschaft frei und ohne Zahlung einer<br />
Gegenleistung an die Gesellschaft nutzen. Selbst wenn Wettbewerber die Patente von<br />
WILEX nicht erfolgreich anfechten, können sie versuchen, das Patent zu umgehen oder<br />
eigene Arzneimittel oder Diagnostika zu entwickeln, die ähnlich wirksam sind wie die<br />
Produkte von WILEX. Dies könnte das Umsatzpotential von WILEX verringern.<br />
Sollte es Wettbewerbern in Ländern, in denen Produkte von WILEX nicht umfassend durch<br />
gewerbliche Schutzrechte oder andere Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums<br />
geschützt sind, gelingen, diese kostengünstig zu kopieren oder ausgehend von nicht<br />
geschützten Entwicklungen schneller fortzuentwickeln, könnte dies nachteilige Auswirkungen<br />
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX haben.<br />
Im Bereich Pharma und Biotechnologie bestehen für Ansprüche aus Patenten viele<br />
Unsicherheiten. Die Durchsetzung von Patenten in diesen Bereichen ist mit komplizierten<br />
Fragestellungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verbunden. Diese Fragen können<br />
häufig nur im Rahmen eines Rechtsstreits geklärt werden. In den USA und in der<br />
Europäischen Union existiert bisher noch keine einheitliche Rechtsprechung, wie weit der<br />
Schutz von Patenten in diesem Bereich reicht und welche konkreten Abwehrrechte sich<br />
daraus ergeben. In anderen Ländern ist die Anwendung und Durchsetzung von Patenten<br />
sogar mit noch größeren Unsicherheiten behaftet. Demzufolge kann WILEX nicht<br />
37
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
gewährleisten, dass die Gesellschaft ihre Patente in den USA, in der Europäischen Union<br />
oder anderen Ländern einheitlich und wirksam einklagen, verteidigen oder durchsetzen<br />
kann.<br />
Da die Durchsetzung der gewerblichen Schutzrechte der Gesellschaft schwierig und<br />
kostenaufwendig ist, könnte es der Gesellschaft möglicherweise nicht gelingen, eine<br />
widerrechtliche Nutzung ihrer gewerblichen Schutzrechte jetzt oder zukünftig zu verhindern.<br />
Dies könnte sich negativ auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft auswirken.<br />
WILEX könnte gewerbliche Schutzrechte Dritter, einschließlich solcher, deren Bestehen der<br />
Gesellschaft unbekannt ist, verletzen. Dies könnte zu zeit- und kostenintensiven<br />
Rechtsstreitigkeiten führen oder WILEX zwingen, Lizenzen von Dritten für die Entwicklung oder<br />
Vermarktung ihrer Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten zu erwerben.<br />
Falls Wettbewerber von WILEX bereits Patentschutz an einem bestimmten Zielmolekül oder<br />
Wirkungsmechanismus in Verbindung mit einer Krankheitsindikation oder an einem<br />
Herstellungsschritt erlangt haben, an denen auch WILEX forscht beziehungsweise den<br />
WILEX einsetzt, könnte WILEX an der Fortführung ihrer Entwicklungsprojekte gehindert<br />
werden. Obwohl WILEX Patentrecherchen durchführt, bevor umfangreiche Ressourcen auf<br />
ein neues Projekt verwendet werden, könnten Patente Dritter in Bezug auf ein ausgewähltes<br />
Zielmolekül oder Wirkungsmechanismus, einen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />
oder einen Herstellungsschritt bestehen, von denen die Gesellschaft keine Kenntnis hat. Es<br />
kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass Patente oder Patentanmeldungen Dritter<br />
mit einem früheren Zeitrang von WILEX bereits entwickelte Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten erfassen, da Patentanmeldungen in vielen Ländern bis zum<br />
Zeitpunkt der Erteilung des Patents der Geheimhaltung unterliegen. Diese Dritten könnten<br />
Ansprüche gegen WILEX gerichtlich geltend machen, welche erhebliche Kosten verursachen<br />
und im Fall erfolgreicher Geltendmachung die Zahlung erheblicher Schadenersatzleistungen<br />
zur Folge haben könnten.<br />
Falls Patentverletzungen geltend gemacht werden (oder um die gerichtliche<br />
Geltendmachung solcher Ansprüche zu vermeiden), könnte WILEX dazu gezwungen sein,<br />
eine Lizenz von einem Dritten zu erwerben. In diesem Fall wäre WILEX wahrscheinlich zur<br />
Zahlung erheblicher Lizenzgebühren oder zur Gewährung von Gegenlizenzen an ihren<br />
eigenen Patenten gezwungen. Es ist möglich, dass eine solche Lizenz von einem Dritten<br />
nicht zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen oder überhaupt nicht erworben werden kann.<br />
WILEX könnte dazu gezwungen sein, die Forschung, Entwicklung, Vermarktung und den<br />
Vertrieb eines Arzneimittels, Diagnostikums oder eines Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten, bezüglich dessen der Vorwurf einer Patentverletzung erhoben<br />
wird, abzubrechen oder zu verzögern. WILEX könnte ferner zu dem Versuch gezwungen<br />
sein, ihren Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten so zu verändern, dass dieser<br />
Patentrechte Dritter nicht länger verletzt. Das könnte sich als zeit- und kostenaufwendig oder<br />
auch als unwirtschaftlich oder unmöglich erweisen. Sollte eines dieser Ereignisse eintreten,<br />
könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WILEX erheblich beeinträchtigt<br />
werden.<br />
38
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
2.3 Weitere Risiken<br />
Bestimmte Aktionäre von WILEX halten einen wesentlichen Anteil der Aktien und könnten über<br />
die Hauptversammlung einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Sie<br />
könnten Entscheidungen der Hauptversammlung blockieren bzw. ihre eigenen Interessen<br />
durchsetzen.<br />
Die folgenden Aktionäre und Aktionärsgruppen halten mehr als 5 % des Grundkapitals der<br />
Gesellschaft: dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf („dievini“), die 30,48 %<br />
des Grundkapitals der Gesellschaft hält, UCB S.A., Brüssel, Belgien („UCB“), die 15,38 %<br />
des Grundkapitals der Gesellschaft hält, Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot<br />
mbH, die 12,85 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält. In Abhängigkeit von der Präsenz<br />
auf der Hauptversammlung von WILEX könnten diese Aktionäre möglicherweise einen<br />
erheblichen Einfluss auf die Beschlüsse, die in der Hauptversammlung von WILEX gefasst<br />
werden, haben. Dies gilt insbesondere für dievini und die Verwaltungsgesellschaft des Golf<br />
Club St. Leon-Rot mbH, da Herr Dietmar Hopp gemeinsam mit seinem Sohn, Herrn Oliver<br />
Hopp, mittelbar an der dievini beteiligt ist und die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St.<br />
Leon-Rot mbH von Herrn Dietmar Hopp gehalten wird. Jeder Aktionär beziehungsweise jede<br />
Aktionärsgruppe, der/die mehr als 25 % des bei einer Hauptversammlung vertretenen,<br />
stimmberechtigten Grundkapitals kontrolliert, ist in der Lage, jeden Beschluss der<br />
Hauptversammlung, der mit einer Dreiviertel-Mehrheit gefasst werden muss, zu blockieren.<br />
Zu diesen Beschlüssen gehören Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der<br />
Altaktionäre, Kapitalherabsetzungen, die Schaffung eines genehmigten Kapitals unter<br />
Bezugsrechtsausschluss, die Schaffung eines bedingten Kapitals, bestimmte<br />
Umwandlungsmaßnahmen wie Verschmelzungen und Spaltungen, die Liquidation der<br />
Gesellschaft oder die formwechselnde Umwandlung sowie sonstige grundlegende<br />
Strukturmaßnahmen. Die erwähnte Konzentration des Aktienbesitzes könnte unter anderem<br />
dazu führen, dass die Interessen der Altaktionäre mit den Interessen der Anleger in Konflikt<br />
geraten.<br />
Verkäufe von WILEX-Aktien durch bestimmte Aktionäre könnten den Börsenkurs belasten.<br />
Die Zahl der ausgegebenen WILEX-Aktien beträgt derzeit 21.613.035. dievini, UCB und die<br />
Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH, die jeweils über 5 % des<br />
Grundkaptals der Gesellschaft halten, sowie TVM Capital Fonds und Merlin Fonds, die<br />
jeweils über 3 % des Grundkapitals halten, halten zusammen etwa 66,94 % der<br />
ausgegebenen Aktien. Sollten die vorab aufgeführten Aktionäre Aktien in erheblichem<br />
Umfang über die Börse verkaufen oder sollte sich auf dem Markt die Überzeugung<br />
herausbilden, dass es zu solchen Verkäufen kommen könnte, besteht die Möglichkeit, dass<br />
der Börsenkurs der WILEX-Aktien fällt.<br />
Der Kurs sowie das Handelsvolumen der WILEX-Aktien könnten möglicherweise starken<br />
Schwankungen unterliegen.<br />
Der Aktienkurs von börsennotierten Biotechnologie-Unternehmen und biopharmazeutischen<br />
Unternehmen und auch der WILEX AG war in der Vergangenheit starken Schwankungen<br />
ausgesetzt und wird wahrscheinlich auch in der Zukunft starken Schwankungen unterliegen.<br />
Solche Schwankungen traten häufig unabhängig von den operativen Ergebnissen der<br />
Unternehmen auf. Zudem erreicht der Börsenkurs der Aktien von Biotechnologie-<br />
Unternehmen und biopharmazeutischen Unternehmen häufig ein Niveau, das in keinem<br />
Verhältnis zu der tatsächlichen operativen Lage dieser Unternehmen steht. Diese<br />
39
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Börsenkurse lassen sich im Allgemeinen nicht dauerhaft halten und sind erheblichen<br />
Schwankungen unterworfen. Diese allgemeinen markt- und branchenabhängigen Faktoren<br />
könnten den Aktienkurs der WILEX-Aktien negativ beeinflussen, und zwar unabhängig von<br />
den operativen Ergebnissen von WILEX.<br />
WILEX geht nicht davon aus, dass die Gesellschaft in absehbarer Zeit Dividenden ausschütten<br />
kann.<br />
WILEX geht nicht davon aus, in absehbarer Zeit Dividenden zu zahlen, und möglicherweise<br />
wird es niemals zu Dividendenausschüttungen kommen. Dividenden dürfen nur aus dem<br />
nach HGB-Rechnungslegung ermittelten Bilanzgewinn, wie er in dem von Vorstand und<br />
Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss ausgewiesen ist, gezahlt werden. Bei der<br />
Ermittlung des zur Ausschüttung zur Verfügung stehenden Betrages ist der<br />
Jahresüberschuss um Gewinn- und Verlustvorträge des Vorjahres sowie Entnahmen aus<br />
beziehungsweise Einstellungen in Rücklagen zu ergänzen. Die Entscheidung der WILEX<br />
über eine Dividendenausschüttung wird daher stets von ihrer Finanzlage, ihrem operativen<br />
Ergebnis, ihrem Kapitalbedarf sowie anderen Faktoren abhängen.<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass es zu einem Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals mit<br />
der Verpflichtung kommt, unverzüglich eine Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen.<br />
Dies wäre mit Kosten verbunden, könnte zu einem Kursverlust führen oder dazu, dass<br />
Lieferanten nur gegen Vorkasse zahlen.<br />
WILEX ist ein noch nicht profitables Unternehmen und erwirtschaftete in den<br />
zurückliegenden Geschäftsjahren jeweils ein negatives Betriebsergebnis. Aufgrund seiner<br />
ausgeprägten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen kumulieren sich diese Verluste<br />
über die Zeit zu einem hohen Verlustvortrag. Dieser wird gegen das bestehende Eigenkapital<br />
verrechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass es durch steigende Verlustvorträge zu einem<br />
Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der WILEX kommt. In einem solchen Fall ist der<br />
Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG verpflichtet, unverzüglich die Hauptversammlung der<br />
Gesellschaft einzuberufen und ihr diesen Sachverhalt anzuzeigen. Die Einberufung der<br />
Hauptversammlung wegen einer solchen Anzeigepflicht ist mit Kosten und<br />
organisatorischem Aufwand für die Gesellschaft verbunden. Eine solche Anzeige kann zu<br />
einem Fallen des Börsenkurses der WILEX-Aktien führen. Es ist auch möglich, dass<br />
Lieferanten nur noch gegen Vorauskasse zahlen und andere für WILEX nachteilige<br />
Wirkungen eintreten. All dies kann die Liquiditätslage der WILEX sowie ihre<br />
Geschäftsaussichten nachteilig beeinflussen und eine Insolvenzreife der WILEX auslösen.<br />
Die aufgelaufenen steuerlichen Verlustvorträge der Gesellschaft könnten aufgrund einer<br />
Veränderung der Aktionärsstruktur ganz oder teilweise verloren sein.<br />
Die Verlustvorträge bis 31. Dezember 2008 in Höhe von 112,78 Mio. €<br />
(körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag) und von 110,41 Mio. € (gewerbesteuerlicher<br />
Verlustvortrag) wurden mit Feststellungsbescheid <strong>vom</strong> 14. <strong>August</strong> 2009 durch das<br />
zuständige Finanzamt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgestellt.<br />
Die Gesellschaft wurde seit Gründung keiner steuerlichen Betriebsprüfung unterzogen.<br />
Infolge der Kapitalerhöhungen im Verlauf der vierten Finanzierungsrunde im April 2005<br />
sowie des Börsengangs im November 2006 hat die Gesellschaft möglicherweise ihre bis<br />
Ende 2006 aufgelaufenen Verlustvorträge in Höhe von 67,24 Mio. € (Körperschaftsteuer)<br />
bzw. 64,95 Mio. € (Gewerbesteuer) verloren. Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 wird mit dem<br />
neu eingefügten § 8c KStG geregelt, dass der Erwerb von 25 % bis 50 % der Anteile am<br />
40
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
gezeichneten Kapital einer Verlustkörperschaft durch einen Erwerber bzw. diesen nahe<br />
stehenden Personen zu einem anteiligen, der Erwerb von mehr als 50 % des gezeichneten<br />
Kapitals zu einem vollständigen Wegfall der steuerlichen Verlustvorträge führt. Da auch<br />
Kapitalerhöhungen zur Verschiebung der Beteiligungsverhältnisse und somit zu einem<br />
schädlichen Anteilserwerb i.S.d. § 8c KStG führen können, haben möglicherweise die ab<br />
2008 durchgeführten Kapitalerhöhungen zu einem anteiligen Wegfall der Verlustvorträge<br />
geführt.<br />
WILEX hat bisher noch keine Gewinne erwirtschaftet und ist daher auf anderweitige<br />
Einnahmequellen angewiesen. Neben der Kapitalaufbringung über den Kapitalmarkt stellen die<br />
Einnahmen aus den mit Lizenznehmern und Kooperationspartnern abgeschlossenen Verträgen<br />
eine wichtige Einnahmequelle für WILEX dar. Sollten die Vertragspartner die Verträge nicht<br />
erfüllen oder die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren und Meilensteine, an die bestimmte<br />
Zahlungen geknüpft sind, nicht erreicht werden, könnte sich dies nachteilig auf die finanzielle<br />
Lage der Gesellschaft auswirken. Zudem könnte WILEX auch zukünftig auf den Abschluss<br />
weiterer Lizenzverträge oder Kooperationen für seine Produktkandidaten und Produkte<br />
angewiesen sein, um einerseits die Produktkandidaten erfolgreich weiterzuentwickeln bzw. die<br />
Produkte erfolgreich zu vermarkten und um andererseits weitere benötigte finanzielle Mittel<br />
aus diesen Partnerschaften und Kooperationen zu erzielen. Sollte WILEX der Abschluss<br />
solcher Partnerschaften und Kooperationen zukünftig nicht gelingen, könnte sich dies<br />
einerseits nachteilig auf die Weiterentwicklung der Produktkandidaten und Vermarktung der<br />
Produkte sowie andererseits nachteilig auf die finanzielle Lage der Gesellschaft auswirken.<br />
WILEX hat bisher noch keine Gewinne erwirtschaftet und ist daher auf anderweitige<br />
Einnahmequellen angewiesen. Neben der Kapitalaufbringung über den Kapitalmarkt stellen<br />
die Einnahmen aus den mit Lizenznehmern und Kooperationspartnern abgeschlossenen<br />
Verträgen eine wichtige Einnahmequelle für WILEX dar. WILEX ist daher finanziell abhängig<br />
von verschiedenen Einnahmequellen, insbesondere auch von den Einnahmen<br />
(Lizenzgebühren und Meilensteinzahlungen) aus den mit Lizenznehmern und<br />
Kooperationspartnern abgeschlossenen Verträgen. Einige der von der Gesellschaft<br />
abgeschlossenen Kooperations- und Auslizenzierungsverträge sehen bestimmte<br />
Bedingungen („Meilensteine“) vor, die erfüllt sein müssen, bevor Zahlungen an die<br />
Gesellschaft überhaupt fällig werden. Sofern die Erfüllung dieser Meilensteine dem<br />
Vertragspartner obliegt, kann WILEX nicht beeinflussen, ob diese die vereinbarten<br />
Meilensteine erreichen oder ob die Produktkandidaten von den Partnern überhaupt<br />
weiterentwickelt werden. Sofern die Erfüllung der vereinbarten Meilensteine WILEX obliegt,<br />
gibt es auch keine Garantie dafür, dass WILEX diese Meilensteine erreicht, da die<br />
Meilensteine in der Regel unter anderem an die erfolgreiche Zulassung eines Produkts in<br />
verschiedenen Regionen oder an die Erzielung bestimmter Umsatzerlöse mit dem Produkt<br />
geknüpft sind. Der Eintritt solcher zukünftigen Ereignisse kann nicht garantiert werden, da<br />
diese nicht in dem alleinigen Einflussbereich von WILEX oder dem Vertragspartner liegen.<br />
Zudem könnte WILEX auch zukünftig auf den Abschluss weiterer Lizenzverträge oder<br />
Kooperationen für seine Produktkandidaten und Produkte angewiesen sein, um einerseits<br />
die Produktkandidaten erfolgreich weiterzuentwickeln bzw. die Produkte erfolgreich zu<br />
vermarkten und um andererseits weitere benötigte finanzielle Mittel aus diesen<br />
Partnerschaften und Kooperationen zu erzielen. Die Produktkandidaten von WILEX könnten<br />
ein für mögliche Partner nicht hinreichendes Entwicklungsstadium erreichen, so dass die<br />
Produktkandidaten von WILEX für zukünftige Partner nicht mehr von Interesse sein könnten.<br />
Darüber hinaus könnten Wettbewerber versuchen, Produktkandidaten bzw. Produkte<br />
einzulizenzieren, die weiter fortgeschritten sind als Produktkandidaten von WILEX, so dass<br />
die Produktkandidaten von WILEX für zukünftige Partner nicht mehr von Interesse sein<br />
41
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
könnten. Sollte WILEX der Abschluss solcher Partnerschaften und Kooperationen zukünftig<br />
nicht gelingen, könnte sich dies einerseits nachteilig auf die Weiterentwicklung der<br />
Produktkandidaten und Vermarktung der Produkte sowie andererseits nachteilig auf die<br />
finanzielle Lage der Gesellschaft auswirken.<br />
Die Gesellschaft ist dem Risiko der jederzeitigen möglichen Kündigung des Darlehensvertrags,<br />
der zwischen der Gesellschaft als Darlehensnehmerin sowie dievini Hopp BioTech holding<br />
GmbH & Co. KG, Walldorf („dievini“) und UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien („UCB“) als<br />
Darlehensgeber über 10 Mio. € geschlossen wurde, durch die Darlehensgeber ausgesetzt.<br />
Davon abgesehen sind die Darlehensgeber berechtigt, anstatt einer Rückzahlung des<br />
Darlehens den Darlehensrückzahlungsanspruch entweder im Rahmen einer<br />
Bezugsrechtskapitalerhöhung als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen oder im<br />
Rahmen eines noch zu beschließenden Wandelschuldverschreibungsprogramms in Aktien der<br />
Gesellschaft zu wandeln. Sollten die Darlehensgeber von diesen Möglichkeiten Gebrauch<br />
machen, hätte dies eine Verwässerung des Anteilsbesitzes der Altaktionäre zur Folge.<br />
Die Gesellschaft hat am 17. Dezember 2010 mit dievini und UCB einen Darlehensvertrag mit<br />
Rangrücktritt über 10 Mio. € unterzeichnet. dievini übernahm einen Anteil von 7,5 Mio. € und<br />
UCB von 2,5 Mio. €. Das Darlehen hat eine unbegrenzte Laufzeit und ist unbesichert. Die<br />
Darlehensgeber sind berechtigt, ihr jeweiliges Darlehen ganz oder teilweise zu kündigen. In<br />
diesem Fall ist der jeweilige gekündigte Darlehensbetrag innerhalb eines Monats zur<br />
Rückzahlung fällig. Sollte ein oder beide Darlehensgeber von diesem Recht Gebrauch<br />
machen und der Rückzahlungsfall für die Gesellschaft eintreten, wäre die Gesellschaft<br />
verpflichtet, innerhalb eines Monats den jeweiligen Darlehensbetrag an den bzw. 10 Mio. €<br />
an die Darlehensgeber zurückzuzahlen. Dies hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die<br />
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft, könnte zur Zahlungsunfähigkeit der<br />
Gesellschaft führen und die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags zur Folge haben.<br />
Die Darlehensgeber sind ferner berechtigt, anstatt einer Rückzahlung des Darlehens den<br />
Darlehensrückzahlungsanspruch entweder im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung<br />
als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen oder im Rahmen eines noch zu<br />
beschließenden Wandelschuldverschreibungsprogramms in Aktien der Gesellschaft zu<br />
wandeln. Diese beiden Rückzahlungsoptionen stehen unter dem Vorbehalt, dass zum einen<br />
eine Bezugsrechtskapitalerhöhung oder ein Wandelschuldverschreibungsprogramm<br />
beschlossen und durchgeführt werden und zum anderen die Werthaltigkeit des jeweiligen<br />
Rückzahlungsanspruchs von einem Sacheinlagenprüfer bestätigt wird. Sollten die<br />
Darlehensgeber von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, hätte dies eine Verwässerung<br />
des Anteilsbesitzes der Altaktionäre zur Folge.<br />
2.4 Bestandsgefährdende Risiken<br />
Zum Stichtag 31. Mai <strong>2011</strong> und aus heutiger Sicht reichen die liquiden Mittel und die<br />
Forderungen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten (inklusive Rückstellungen) der<br />
nächsten zwölf Monate zu begleichen. Nach derzeitigen Erkenntnissen und Planungen geht<br />
WILEX davon aus, dass die Zahlungsmittel der Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen bis<br />
ins erste Quartal 2012 hineinreichen. Sollte es WILEX nicht gelingen, rechtzeitig weitere<br />
Zahlungsmittel zu generieren, kann dies zur Insolvenz der WILEX führen und die Aktionäre<br />
können ihr investiertes Kapital ganz oder teilweise verlieren.<br />
Die WILEX hat im März 2010 eine Eigenkapitalzusage auf Abruf (Standby Equity Distribution<br />
Agreement – „SEDA“) mit der YA Global Master SPV LTD („YA Global“) mit Satzungssitz in<br />
George Town, Cayman Islands, und Verwaltungssitz in Jersey City, NJ, USA,<br />
42
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
abgeschlossen. Diese Eigenkapitalzusage auf Abruf berechtigt die Gesellschaft, neue<br />
WILEX-Aktien aus genehmigtem Kapital in Tranchen an die zur Übernahme der neuen<br />
WILEX-Aktien verpflichtete YA Global auszugeben. Die Gesellschaft hat freies Ermessen<br />
hinsichtlich der Ausübung; die YA Global ist hingegen zur Zeichnung und Abnahme der<br />
Aktien verpflichtet. Die Eigenkapitalzusage auf Abruf kann innerhalb eines Zeitraums von<br />
drei Jahren ab Vertragsunterzeichnung (23. März 2010) bis zu einem Betrag von 20 Mio. €<br />
ausgenutzt werden. Der Gesellschaft könnten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1<br />
Mio. € pro Tranche zufließen.<br />
Der Ausgabebetrag je Aktie beträgt bei Ausübung des SEDA 95 % des Durchschnitts der<br />
volumengewichteten Tagesdurchschnittskurse der Aktien der Gesellschaft in Euro während<br />
eines fünf Handelstage dauernden Preisermittlungszeitraums beginnend mit dem auf die<br />
Ziehungsnachricht folgenden Tag. Liegen ein oder mehrere der volumengewichteten<br />
Tagesdurchschnittskurse während des Preisermittlungszeitraums unter 85 % des<br />
volumengewichteten Tagesdurchschnittskurses am letzten Handelstag vor diesem<br />
Beschluss, so wird ein solcher Tagesdurchschnittskurs bei der Preisfestlegung nicht<br />
berücksichtigt, jedoch reduziert sich dann das Emissionsvolumen pro Tag der<br />
Unterschreitung um 20 % (ein Fünftel), es sei denn, YA Global verzichtet auf die<br />
Reduzierung des Emissionsvolumens für den oder die betreffende(n) Tage. Im Fall eines<br />
solchen Verzichts beträgt der Ausgabebetrag 95 % eines Mischkurses, der sich nach einer<br />
festgelegten Formel errechnet. Im Ergebnis werden die Aktien also mit einem Abschlag<br />
gegenüber einem durchschnittlichen Börsenkurs ausgegeben und der wirtschaftliche Wert<br />
der Beteiligung der Altaktionäre an der WILEX reduziert sich entsprechend.<br />
Die Durchsetzung der Rechte von WILEX aus der Eigenkapitalzusage könnte erschwert<br />
sein, falls YA Global den Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen sollte. Die WILEX<br />
müsste in diesem Fall ihre Rechte vor einem deutschen Gericht geltend machen. Da die YA<br />
Global ihren satzungsmäßigen Sitz auf den Cayman Islands sowie ihren<br />
verwaltungsmäßigen Sitz in New Jersey, USA hat, könnte zudem die Vollstreckung eines<br />
eventuellen gerichtlichen Titels erheblich erschwert sein. Auch im Fall der Insolvenz der YA<br />
Global wäre eine Rechtsdurchsetzung erheblich erschwert.<br />
In der Eigenkapitalzusage hat sich die WILEX verpflichtet, die von der YA Global<br />
gezeichneten Aktien innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums nach Ausübung des Rechts zum<br />
Regulierten Markt sowie zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren<br />
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zuzulassen,<br />
in jedem Fall, bevor weitere Abrufe von Eigenkapital möglich sind, es sei denn ein<br />
Großaktionär stellt im Tausch mit den nicht zugelassenen neuen Aktien handelbare Aktien<br />
aus dem eigenen Bestand zur Verfügung. Hierzu ist der Großaktionär allerdings rechtlich<br />
nicht verpflichtet. Sollte sich eine Zulassung der neuen Aktien verzögern oder nicht oder<br />
nicht mehr möglich sein, weil beispielsweise ohne Veröffentlichung eines<br />
<strong>Wertpapierprospekt</strong>s nur ein bestimmtes Kontingent an neuen Aktien innerhalb eines<br />
bestimmten Zeitraums zum Handel an der Börse zugelassen werden kann und der<br />
Großaktionär keine sofort handelbaren Aktien zur Verfügung stellt, könnte von diesem<br />
Finanzierungsinstrument - ggf. auch nur vorübergehend - kein Gebrauch mehr gemacht<br />
werden.<br />
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 15. Dezember 2010 ein<br />
Genehmigtes Kapital in Höhe von 9.206.517 € beschlossen. Dieses von der<br />
außerordentlichen Hauptversammlung bereits beschlossene Genehmigte Kapital reicht<br />
jedoch nicht aus, das SEDA in vollem Umfang zu bedienen, weil für die Umsetzung des<br />
SEDA das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden müsste und die im Rahmen<br />
einer solche Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien<br />
43
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten darf. Dazu wären auf jeden Fall<br />
weitere Genehmigte Kapitalia erforderlich.<br />
Die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital erfolgt nach den Bedingungen des SEDA<br />
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre. Der Anteilsbesitz der Altaktionäre an<br />
der WILEX wird mithin im Falle der Ausübung des SEDA verwässert.<br />
Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Durchführung der<br />
Eigenkapitalzusage auf Abruf das Bezugsrecht der Altaktionäre in einem Maß<br />
ausgeschlossen wird, welches von dem Registergericht oder einem anderen Gericht als<br />
unzulässig erachtet wird. Das Registergericht könnte beispielsweise die Eintragung der<br />
Durchführung der Kapitalerhöhung ablehnen, so dass die gezeichneten Aktien nicht<br />
entstehen. Zudem könnten Aktionäre Schadensersatzansprüche erheben. Im Ergebnis<br />
könnte die Folge eintreten, dass dieses Finanzierungsinstrument nicht mehr zur<br />
Finanzierung der Gesellschaft zur Verfügung steht.<br />
Sollte die für die Durchführung des SEDA erforderliche Eintragung der Durchführung der<br />
Kapitalerhöhung in das Handelsregister aufgrund von weiteren rechtlichen Bedenken des<br />
Registergerichts scheitern oder sich verzögern, könnte von diesem Finanzierungsinstrument<br />
- ggf. auch nur vorübergehend – ebenfalls kein Gebrauch mehr gemacht werden.<br />
Die rechtliche Gestaltung des SEDA war bislang nicht Gegenstand einer gerichtlichen,<br />
insbesondere höchstrichterlichen Überprüfung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
ein Gericht auch nachträglich rechtliche Einwände erhebt, dieses Finanzierungsinstrument<br />
verwirft und daraus folgend Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft erhoben<br />
werden.<br />
Überdies ist der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments allein nicht ausreichend, um den<br />
Finanzierungsbedarf der Gesellschaft zu decken.<br />
Sollte das Finanzierungsinstrument der Eigenkapitalzusage auf Abruf nicht oder nicht mehr<br />
zur Verfügung stehen, würde sich dies in erheblichem Ausmaß nachteilig auf die Ertrags-,<br />
Finanz- und Vermögenslage von WILEX auswirken.<br />
2.5 Risiken im Zusammenhang mit Tochtergesellschaften<br />
2.5.1 Heidelberg Pharma AG<br />
Verluste bei der Heidelberg Pharma AG könnten dazu führen, dass die WILEX der Heidelberg<br />
Pharma AG neben einer bereits abgegebenen begrenzten und zeitlich befristeten<br />
Patronatserklärung sowie neben einem bereits vereinbarten Gesellschafterdarlehen weitere<br />
finanzielle Unterstützung etwa in Form von weiteren Gesellschafterdarlehen oder<br />
Kapitalerhöhungen geben muss, um eine Insolvenz der Heidelberg Pharma AG abzuwenden.<br />
Es besteht auch das Risiko, dass die Heidelberg Pharma AG insolvent wird und das Investment<br />
der WILEX dann weitgehend verloren wäre.<br />
Die Heidelberg Pharma AG – eine 100%ige Tochtergesellschaft der WILEX mit Sitz in<br />
Ladenburg – ist derzeit in zwei Geschäftsbereichen tätig. Zum einen verfügt die Heidelberg<br />
Pharma AG mit den Antikörperwirkstoffkonjugaten (ADCs) über eine Technologieplattform.<br />
Zum anderen betreibt sie den Bereich "Präklinische Forschung", in welchem sie vorklinische<br />
Dienstleistungen für Dritte erbringt. Der erstgenannte Geschäftsbereich "ADC Technologie"<br />
ist aufgrund seiner Forschungsorientierung derzeit noch plangemäß defizitär. Der<br />
zweitgenannte Geschäftsbereich "Präklinische Forschung" erwirtschaftet innerhalb der<br />
Heidelberg Pharma AG einen positiven finanziellen Deckungsbeitrag. Die von der Heidelberg<br />
44
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Pharma AG erwirtschafteten Umsätze reichten in den letzten Monaten jedoch nicht zur<br />
Erreichung einer stabilen Profitabilität aus. Die WILEX entschloss sich deshalb, zugunsten<br />
der Heidelberg Pharma AG eine auf 2.000.000 € begrenzte und bis zum 30. November 2012<br />
befristete Patronatserklärung abzugeben. Um den Eintritt der Insolvenzreife der Heidelberg<br />
Pharma AG abzuwenden, hat die WILEX darüber hinaus eine bis zum 30. November 2012<br />
befristete Rangrücktrittsvereinbarung im Hinblick auf ihre Forderungen gegen die Heidelberg<br />
Pharma AG aus Inanspruchnahmen der Patronatserklärung abgeschlossen. Schließlich hat<br />
die WILEX mit der Heidelberg Pharma AG die Gewährung eines bis zum 30. November 2012<br />
nachrangigen Darlehens in Höhe von bis zu 500.000,00 € vereinbart, wobei sich die<br />
Begrenzung der Patronatserklärung auf 2.000.000 € um den Darlehensbertrag entsprechend<br />
reduziert. Sollte es der Heidelberg Pharma AG nicht gelingen, mittelfristig eine stabile<br />
Profitabilität zu erreichen, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Heidelberg Pharma AG<br />
weitere finanzielle Unterstützung durch die WILEX benötigt. Eine solche finanzielle<br />
Unterstützung – etwa durch weitere Gesellschafterdarlehen oder durch Kapitalerhöhungen –<br />
kann auch aufgrund geplanter Forschungsaufwendungen erforderlich werden. Es kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass die Heidelberg Pharma AG trotz der Patronatserklärung und<br />
dem Rangrücktritt, der Darlehensgewährung und etwaiger weiterer finanzieller Hilfen<br />
Insolvenz anmelden muss. In einem solchen Fall wären die Investitionen der WILEX im<br />
Zusammenhang mit der Heidelberg Pharma AG weitgehend verloren. Die vorgenannten<br />
Umstände können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WILEX<br />
auswirken.<br />
Die von der Heidelberg Pharma AG entwickelte ADC-Technologie ist noch nicht ausgereift. Es<br />
ist nicht auszuschließen, dass die ADC-Technologie nicht zur Marktreife geführt werden kann.<br />
Die von der Heidelberg Pharma entwickelte ADC-Technologie ist noch in der<br />
Entwicklungsphase und noch nicht so ausgereift, dass sie auf dem Markt verkauft und<br />
eingesetzt werden kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Technologie<br />
als nicht brauchbar oder markttauglich erweist. In einem solchen Fall müsste das<br />
Geschäftsmodell der Heidelberg Pharma AG überdacht werden. Dies kann sich nachteilig<br />
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WILEX auswirken.<br />
Die Nutzung der ADC-Technologie hängt unter anderem von der Fortgeltung eines<br />
Lizenzvertrages ab.<br />
Die Heidelberg Pharma AG hat mit Professor Heinz Faulstich und dem Deutschen<br />
Krebsforschungszentrum (beide jeweils als Lizenzgeber) einen Lizenzvertrag über die<br />
Nutzung von Patenten im Hinblick auf die ADC-Technologie abgeschlossen. Sollte der<br />
Lizenzvertrag wegfallen, besteht die Gefahr, dass die ADC-Technologie nicht weiter<br />
entwickelt werden kann.<br />
Bei der Heidelberg Pharma AG arbeiten verschiedene Personen, deren Know-how für die<br />
Entwicklung der ADC-Technologie wesentlich ist. Sollte es nicht gelingen, die Fach- und<br />
Führungskräfte dauerhaft zu binden, wäre der Geschäftsbetrieb gefährdet.<br />
Einige der Mitarbeiter der Heidelberg Pharma AG verfügen über ein für den Betrieb und die<br />
weitere Entwicklung des Geschäftsbetriebs der Heidelberg Pharma AG wesentliches Knowhow.<br />
Sollten diese Mitarbeiter die Heidelberg Pharma AG verlassen, kann sich dies<br />
nachteilig auf die weitere Entwicklung des Geschäftsbetriebs der Heidelberg Pharma AG<br />
auswirken.<br />
45
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Die ADC-Technologie könnte nicht tragfähig zur therapeutischen Verwendung sein, falls bei<br />
Verwendung eines bestimmten Antikörpers das Verhältnis von Nebenwirkungen zu Erreichen<br />
einer Wirksamkeit aufgrund des in die Tumorzelle eingebrachten Toxin nicht akzeptabel ist.<br />
Ein Risiko bei der Entwicklung von ADC ist wie bei allen Arzneimitteln die hinreichende<br />
therapeutische Wirkung sowie Verträglichkeit. Zwischen Wirksamkeit und nicht tolerierbaren<br />
Nebenwirkungen muss ein hinreichend breites therapeutisches Fenster vorhanden sein. Die<br />
Heidelberg Pharma AG geht davon aus, dass die entwickelte Linker Technologie bei der<br />
Kopplung des Toxins an die dafür geeigneten Antikörper eine hohe anti-tumorale<br />
Wirksamkeit bei angemessener Verträglichkeit ermöglicht. Zur Veränderung des<br />
Toxizitätsprofils ist insbesondere der verwendete Antikörper relevant, der keine<br />
lebenswichtigen Organe ansprechen darf.<br />
Bisherige Versuchsdaten zeigen, dass bei den bisher verwendeten Antikörpern und hohen<br />
Dosen unerwünschte Nebenwirkungen auftreten können. Es lässt sich demnach nicht<br />
ausschließen, dass auch im Verlauf weiterer Versuche das therapeutische Fenster der<br />
erzeugten Konjugate aufgrund ihres toxikologischen Profils nicht breit genug ist bezüglich<br />
des Verhältnisses von Nebenwirkungen und Wirksamkeit. Sofern das Toxin hierfür<br />
ursächlich sein sollte und keine hinreichend wirksame Dosis angewendet werden kann,<br />
könnte letztendlich die ADC-Technologie nicht tragfähig zur therapeutischen Verwendung<br />
sein. Dies kann sich dies nachteilig auf die weitere Entwicklung des Geschäftsbetriebs der<br />
Heidelberg Pharma AG auswirken.<br />
Eine Verschlechterung der Bewertung der Beteiligung der Gesellschaft an der Heidelberg<br />
Pharma AG könnte sich negativ auf die Bilanz der Gesellschaft auswirken<br />
WILEX konnte bislang die Bewertung der neu hinzugewonnenen Geschäftsaktivitäten der<br />
Heidelberg Pharma AG nur vorläufig vornehmen und wird im weiteren Verlauf des<br />
Geschäftsjahres eine Kaufpreiszuordnung durchführen. Deren Ergebnis könnte zu einer<br />
Anpassung des im Rahmen der Bewertung der Transaktion ermittelten Geschäfts- oder<br />
Firmenwertes der Heidelberg Pharma AG in der Bilanz der WILEX führen, wobei alle<br />
Anpassungen der provisorischen Werte innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb<br />
vorzunehmen sind. Auch nach einer Anpassung kann sich die Bewertung der Heidelberg<br />
Pharma AG noch jederzeit ändern. Eine Verschlechterung der Bewertung der Heidelberg<br />
Pharma AG könnte sich negativ auf die Bilanz der Gesellschaft auswirken. Dies könnte sich<br />
wiederum negativ auf den Aktienkurs der Gesellschaft und damit auch negativ auf die<br />
Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.<br />
2.5.2 WILEX Inc.<br />
Verluste bei der WILEX Inc. könnten dazu führen, dass die WILEX der WILEX Inc. weitere<br />
finanzielle Unterstützung etwa in Form von weiteren Gesellschafterdarlehen oder durch<br />
Kapitalerhöhungen gewähren muss, um eine Insolvenz der WILEX Inc. abzuwehren. Es besteht<br />
auch das Risiko, dass die WILEX Inc. trotz der finanziellen Unterstützung durch die WILEX<br />
insolvent wird.<br />
Die 100%ige Tochtergesellschaft der WILEX, die WILEX Inc. mit Sitz in Cambridge, MA,<br />
USA, ist mit der Entwicklung und dem Verkauf von In-vitro Diagnostiktests für<br />
Krebskrankheiten beschäftigt. Die WILEX Inc. ist derzeit nicht profitabel. Erst durch die<br />
Verstärkung der Vertriebsaktivitäten und eine erfolgreiche Reaktivierung ihres<br />
Kundenstamms in den USA kann mit einer Profitabilität der WILEX Inc. gerechnet werden.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zukünftigen Vertriebsaktivitäten nicht den<br />
46
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
gewünschten Erfolg haben und dass die WILEX Inc. weiterhin nicht profitabel ist. In einem<br />
solchen Fall könnte die WILEX gezwungen sein, die WILEX Inc. weiterhin finanziell zu<br />
unterstützen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
die WILEX Inc. trotz etwaiger weiterer finanzieller Hilfen Insolvenz anmelden muss. In einem<br />
solchen Fall wären die Investitionen der WILEX im Zusammenhang mit der WILEX Inc.<br />
weitgehend verloren. Die vorgenannten Umstände können sich negativ auf die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der WILEX auswirken.<br />
Bei der WILEX Inc. arbeiten verschiedene Personen, deren Know-how für die Entwicklung und<br />
die Produktion der In-vitro Diagnostiktests wesentlich ist. Sollte es nicht gelingen, die Fachund<br />
Führungskräfte dauerhaft zu binden, wäre der Geschäftsbetrieb gefährdet.<br />
Die Mitarbeiter der WILEX Inc. verfügen über Know-how, das wesentlich für die Entwicklung<br />
und die Produktion der In-vitro Diagnostiktests für z.B. Biomarker, ist. Sollten einige<br />
Mitarbeiter die WILEX Inc. verlassen, kann sich dies nachteilig auf die weitere Entwicklung<br />
und Produktion der Diagnostiktests auswirken. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der WILEX Inc. und damit der WILEX auswirken.<br />
47
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
3.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts<br />
Die WILEX AG mit Sitz in München, Grillparzerstraße 10, 81675 München, und die Baader<br />
Bank AG mit Sitz in Unterschleißheim, Weihenstephaner Straße 4, 85716 Unterschleißheim<br />
(im Folgenden „Baader Bank“) übernehmen gemäß § 5 Absatz 4 <strong>Wertpapierprospekt</strong>gesetz<br />
die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospekts. Sie erklären hiermit, dass ihres Wissens<br />
die Angaben in diesem Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />
Sie erklären ferner, dass sie die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicher zu<br />
stellen, dass die in diesem Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und<br />
keine Tatsachen ausgelassen worden sind, welche die Aussage des Prospekts<br />
wahrscheinlich verändern könnten.<br />
Für den Fall, dass von einem Anleger vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem<br />
Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, ist der als Kläger auftretende<br />
Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des<br />
Europäischen Wirtschaftsraums gegebenenfalls verpflichtet, die Kosten für die Übersetzung<br />
des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen.<br />
3.2 Gegenstand des Prospekts<br />
Gegenstand dieses Prospekts für Zwecke der Börsenzulassung von Aktien der Gesellschaft<br />
sind insgesamt 3.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag (im<br />
Folgenden „Neue Aktien“) aus der am 15. Dezember 2010 von der außerordentlichen<br />
Hauptversammlung beschlossenen und am 17. März <strong>2011</strong> in das zuständige<br />
Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen mit voller<br />
Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Dezember 2010. Die Neuen Aktien sind derzeit unter<br />
ISIN DE000A1H3176 (WKN A1H 317) verbucht.<br />
Die Zulassung der Neuen Aktien zum Börsenhandel im Regulierten Markt (Prime Standard)<br />
an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 2. September <strong>2011</strong> vorgesehen. Die<br />
Notierungsaufnahme soll am 7. September <strong>2011</strong> erfolgen. Die Zulassung und die<br />
Notierungsaufnahme der Neuen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse stellen kein<br />
öffentliches Angebot zur Zeichnung oder zum Verkauf von Aktien dar (siehe dazu auch Ziffer<br />
4.2).<br />
Alle übrigen von der Gesellschaft bereits ausgegebenen Aktien (im Folgenden insgesamt<br />
auch die „Altaktien“) waren bereits vor der Billigung dieses Prospekts zum Börsenhandel im<br />
Regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und in<br />
die Notierung aufgenommen. Diese Altaktien sind nicht Gegenstand dieses<br />
<strong>Wertpapierprospekt</strong>s.<br />
Sämtliche Neuen Aktien sowie die Altaktien der WILEX haben einen anteiligen Betrag am<br />
Grundkapital von 1,00 € und sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Dezember<br />
2010 ausgestattet (Neue Aktien sowie die Altaktien im Folgenden zusammen „WILEX-<br />
Aktien“).<br />
3.3 Abschlussprüfer<br />
Zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2010, 2009 und 2008 wurde<br />
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (bis 30. September 2008 noch firmierend<br />
48
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
unter KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft),<br />
Ganghoferstraße 29, 80339 München, bestellt. Die KPMG AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin.<br />
Die Jahresabschlüsse von WILEX nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind (im<br />
folgenden „IFRS“) zum 30. November 2008 und zum 30. November 2009 sowie der<br />
Konzernabschluss von WILEX nach IFRS zum 30. November 2010 (im folgenden „IFRS-<br />
Abschlüsse“) wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils<br />
mit dem in diesem Prospekt abgedruckten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />
versehen. Die Bestätigungsvermerke für die IFRS-Abschlüsse zum 30. November 2010, zum<br />
30. November 2009 und zum 30. November 2008 enthalten jeweils einen ergänzenden<br />
Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken. Der handelsrechtliche Jahresabschluss von<br />
WILEX (im folgenden „HGB-Abschluss“) zum 30. November 2010 wurde ebenfalls von der<br />
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und wurde mit dem in diesem Prospekt<br />
abgedruckten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Bestätigungsvermerk<br />
für den HGB-Abschluss zum 30. November 2010 enthält einen ergänzenden Hinweis auf<br />
bestandsgefährdende Risiken.<br />
3.4 Einsehbare Dokumente<br />
Die folgenden Dokumente bzw. Kopien davon können während der Gültigkeitsdauer dieses<br />
Prospekts innerhalb eines Jahres ab dessen Veröffentlichung während der üblichen<br />
Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft, Grillparzerstraße 10, 81675 München, sowie auf<br />
der Internetseite der Gesellschaft unter www.wilex.de eingesehen werden:<br />
- die Satzung der Gesellschaft,<br />
- die IFRS-Abschlüsse der Gesellschaft für die zum 30. November 2010, 30. November<br />
2009 und 30. November 2008 endenden Geschäftsjahre bestehend aus Bilanz,<br />
Gewinn- und Verlust-Rechnung (bzw. Konzern-Bilanz und Konzern-<br />
Gesamtergebnisrechnung per 30. November 2010) , Anhang, Kapitalflussrechnungen<br />
und Eigenkapitalveränderungsrechnung,<br />
- den HGB-Abschluss der Gesellschaft für das zum 30. November 2010 endende<br />
Geschäftsjahr bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung und Anhang,<br />
- den ungeprüften IFRS-Zwischenabschluss der Gesellschaft für den 6-monatigen<br />
Berichtszeitraum zum 31. Mai <strong>2011</strong> (1. Halbjahr), bestehend aus Konzern-Bilanz,<br />
Konzern-Gesamtergebnisrechnung, ausgewählten Anhangangaben, Kapitalflussrechnung<br />
und Eigenkapitalveränderungsrechnung,<br />
- die Pro forma Finanzinformationen.<br />
Künftige Geschäftsberichte und Zwischenberichte der Gesellschaft werden bei der<br />
Gesellschaft erhältlich sein.<br />
Der Prospekt wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wilex.de veröffentlicht.<br />
Eine Papierversion des deutschsprachigen <strong>Wertpapierprospekt</strong>s wird den Anlegern von der<br />
Gesellschaft nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf<br />
Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />
3.5 Zukunftsgerichtete Aussagen<br />
Dieser Prospekt enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete<br />
Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse<br />
49
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
beziehen. Dies gilt insbesondere für Aussagen in diesem Prospekt über die zukünftige<br />
finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bezug auf das Geschäft und<br />
Management von WILEX, über Wachstum und Profitabilität sowie wirtschaftliche und<br />
regulatorische Rahmenbedingungen und andere Faktoren, denen WILEX ausgesetzt ist.<br />
Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen<br />
vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Solche in die Zukunft<br />
gerichteten Aussagen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu<br />
führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage von WILEX wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen<br />
als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder<br />
beschrieben werden. Die Geschäftstätigkeit von WILEX unterliegt einer Reihe von Risiken<br />
und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage,<br />
Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird.<br />
Deshalb sollten Anleger unbedingt die Kapitel<br />
- „ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS”,<br />
- „RISIKOFAKTOREN”, „DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-;<br />
FINANZ- UND ERTRAGSLAGE”,<br />
- „GESCHÄFTSTÄTIGKEIT” und<br />
- „ANGABEN ÜBER DEN JÜNGSTEN GESCHÄFTSGANG UND DIE<br />
GESCHÄFTSAUSSICHTEN DER GESELLSCHAFT”<br />
lesen, die eine ausführlichere Darstellung derjenigen Faktoren enthalten, die Einfluss auf die<br />
Geschäftsentwicklung von WILEX und die Märkte haben, in denen die Gesellschaft tätig ist.<br />
In Anbetracht der Risiken, Ungewissheiten und Annahmen können die in diesem Prospekt<br />
erwähnten zukünftigen Ereignisse auch ausbleiben. Darüber hinaus können sich die in<br />
diesem Prospekt wiedergegebenen zukunftsgerichteten Einschätzungen und Prognosen aus<br />
Studien Dritter (siehe auch „Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Finanz- und<br />
sonstigen Zahlenangaben”) als unzutreffend herausstellen. Im Übrigen wird darauf<br />
hingewiesen, dass weder die Gesellschaft noch die Baader Bank die Verpflichtung<br />
übernehmen, über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus derartige in die Zukunft gerichtete<br />
Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.<br />
3.6 Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Finanz- und sonstigen<br />
Zahlenangaben<br />
3.6.1 Angaben aus öffentlichen Quellen<br />
Dieser Prospekt enthält beziehungsweise verweist auf aus öffentlichen Quellen entnommene<br />
Zahlenangaben, Marktdaten, Analystenberichte und sonstige öffentlich zugängliche<br />
Informationen über die Branche, in der die Gesellschaft tätig ist, oder Schätzungen der<br />
Gesellschaft, denen wiederum zumeist veröffentlichte Marktdaten zu Grunde liegen oder die<br />
auf Zahlenangaben aus öffentlich zugänglichen Quellen beruhen. Sofern Schätzungen der<br />
Gesellschaft nicht auf öffentlich zugänglichen Quellen beruhen, ist die Gesellschaft der<br />
Auffassung, dass sie diese Schätzungen sorgfältig erstellt hat und die Schätzungen die<br />
jeweiligen Informationen neutral wiedergeben. Gleichwohl kann die Gesellschaft nicht<br />
ausschließen, dass andere Quellen zu anderen Ergebnissen kommen. Soweit in diesem<br />
Prospekt enthaltene Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen entnommen oder<br />
anderweitig von Seiten Dritter übernommen worden sind, wurden diese unter Angabe der<br />
50
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
jeweiligen Quelle korrekt wiedergegeben. Ferner wurden, soweit es der Gesellschaft bekannt<br />
ist und sie dies aus den öffentlichen Quellen oder anderweitig von einer dritten Partei<br />
veröffentlichten Informationen ableiten konnte, keine Fakten ausgelassen, die die in diesem<br />
Prospekt wiedergegebenen Angaben falsch oder irreführend gestalten würden. Anleger<br />
sollten jedoch berücksichtigen, dass Marktstudien häufig auf Informationen und Annahmen<br />
beruhen, die möglicherweise weder exakt noch sachgerecht sind, und häufig von Natur aus<br />
vorausschauend und spekulativ sind.<br />
Anleger sollten außerdem berücksichtigen, dass die Gesellschaft die in öffentlichen Quellen<br />
enthaltenen Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen Angaben nicht überprüft hat und<br />
keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Zahlenangaben, Marktdaten und sonstigen<br />
Informationen übernimmt.<br />
3.6.2 Finanzangaben<br />
Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Finanzangaben der Gesellschaft in<br />
diesem Prospekt auf die zum jeweiligen Zeitpunkt (Erstellung des jeweiligen<br />
Jahresabschlusses bzw. Zwischenberichts) geltenden Rechnungslegungsvorschriften nach<br />
den International Financial Reporting Standards (IFRS), die von der EU übernommen<br />
wurden. Soweit Finanzdaten angegeben werden, die aus den HGB-Abschlüssen der<br />
Gesellschaft stammen, sind diese Angaben entsprechend gekennzeichnet. Sofern in diesem<br />
Propekt Finanzdaten als „ungeprüft“ angegeben werden, bedeutet dies, dass sie keiner<br />
Prüfung oder prüferischen Durchsicht unterzogen wurden.<br />
Einzelne Zahlenangaben (darunter auch Prozentangaben) in diesem Prospekt wurden<br />
kaufmännisch gerundet. In Tabellen addieren sich solche kaufmännisch gerundeten<br />
Zahlenangaben unter Umständen nicht genau zu den in der Tabelle gegebenenfalls<br />
gleichfalls enthaltenen Gesamtsummen. Für die Berechnung der im Text verwendeten<br />
Prozentangaben wurde dagegen nicht von kaufmännisch gerundeten, sondern von den<br />
tatsächlichen Werten ausgegangen. Daher kann es in einigen Fällen dazu kommen, dass<br />
Prozentzahlen im Text von Prozentsätzen abweichen, die sich auf der Basis von gerundeten<br />
Werten ergeben.<br />
51
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
4 INFORMATIONEN ÜBER DIE ZUM HANDEL<br />
ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE<br />
4.1 Gegenstand der Börsenzulassung<br />
Gegenstand der Börsenzulassung sind die oben im Abschnitt „Gegenstand des Prospekts“<br />
(Ziffer 3.2) beschriebenen 3.200.000 Neuen Aktien.<br />
Sachkapitalerhöhung <strong>vom</strong> 15. Dezember 2010 – Neue Aktien<br />
Gemäß §§ 182, 183 AktG beschloss die außerordentliche Hauptversammlung der<br />
Gesellschaft am 15. Dezember 2010, das Grundkapital der Gesellschaft von<br />
18.413.035,00 € um 3.200.000,00 € auf 21.613.035,00 € gegen Sacheinlagen durch<br />
Ausgabe von 3.200.000 Stück neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem<br />
rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 € je neuer Inhaberaktie zu erhöhen.<br />
Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.<br />
Zur Zeichnung von 2.776.241 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien wurde die<br />
Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH mit Sitz in St. Leon-Rot,<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 700484,<br />
zugelassen. Die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH leistete die<br />
Sacheinlage durch Übertragung von 8.071.400 auf den Inhaber lautenden Stückaktien an<br />
der Heidelberg Pharma AG mit Sitz in Ladenburg, eingetragen im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Mannheim unter HRB 701359.<br />
Ferner wurde Herr Dr. Hans-Georg Opitz, Weinheim, geboren am 22. April 1943, zur<br />
Zeichnung von 120.001 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien zugelassen. Herr Dr. Hans-<br />
Georg Opitz übertrug dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 348.880 auf den Inhaber<br />
lautende Stückaktien an der Heidelberg Pharma AG mit Sitz in Ladenburg, eingetragen im<br />
Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 701359.<br />
Des Weiteren wurde zur Zeichnung von 135.218 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien die<br />
New Market Venture Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mannheim, eingetragen im<br />
Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 8453, zugelassen. Als<br />
Gegenleistung leistete die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH die Sacheinlage durch<br />
Übertragung von 393.120 auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Heidelberg Pharma<br />
AG mit Sitz in Ladenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter<br />
HRB 701359.<br />
120.386 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien wurden von Herr Dr. Jan Schmidt-Brand,<br />
Weinheim, geboren am 28. März 1958, gezeichnet. Herr Dr. Jan Schmidt-Brand übertrug<br />
dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 350.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien an<br />
der Heidelberg Pharma AG mit Sitz in Ladenburg, eingetragen im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Mannheim unter HRB 701359.<br />
Schließlich zeichnete Herr Dr. Rudi Scherhag, Schriesheim, geboren am 9. Juli 1954, 48.154<br />
der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien. Herr Dr. Rudi Scherhag übertrug dafür auf die<br />
Gesellschaft als Sacheinlage 140.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der<br />
Heidelberg Pharma AG mit Sitz in Ladenburg, eingetragen im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Mannheim unter HRB 701359.<br />
Der Einbringungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Verwaltungsgesellschaft des<br />
Golf Club St. Leon-Rot mbH, Herrn Dr. Hans-Georg Opitz, der NewMarket Venture<br />
Verwaltungs GmbH, Herrn Dr. Jan Schmidt-Brand und Herrn Dr. Rudi Scherhag wurde am 3.<br />
52
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
November 2010 geschlossen. Der <strong>vom</strong> Amtsgericht München bestellte Sacheinlagenprüfer<br />
bestätigte, dass der Wert der Sacheinlage mindestens den Nominalwert der Kapitalerhöhung<br />
erreichte.<br />
Am 17. März <strong>2011</strong> wurde die Durchführung der Kapitalerhöhung von 18.413.035,00 € um<br />
3.200.000,00 € auf 21.613.035,00 € im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.<br />
Sämtliche 3.200.000 Aktien sind ab dem 1. Dezember 2010 gewinnberechtigt.<br />
Die 3.200.000 Aktien sollen mit Zulassungsbeschluss <strong>vom</strong> 2. September <strong>2011</strong> zum<br />
Regulierten Markt sowie zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren<br />
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen<br />
und in die Notierungsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN<br />
DE0006614720 (WKN 661472) in die Preisfeststellung der börsennotierten Aktien der<br />
WILEX einbezogen werden.<br />
3.031.845 der 3.200.000 Neuen Aktien unterliegen aufgrund einer zwischen der WILEX und<br />
der Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH, der NewMarket Venture<br />
Verwaltungs GmbH sowie Herrn Dr. Jan Schmidt-Brand abgeschlossenen Haltevereinbarung<br />
einer Halteverpflichtung (Lock-up-Verpflichtung), die am 17. März 2012 endet (siehe auch<br />
Ziffer 4.7).<br />
4.2 Zeitplan für die Zulassung<br />
Für die Börsenzulassung ist folgender Zeitplan vorgesehen:<br />
26. <strong>August</strong> <strong>2011</strong> Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
26. <strong>August</strong> <strong>2011</strong> Veröffentlichung des Prospekts auf der Internetseite der Gesellschaft<br />
2. September <strong>2011</strong> Zulassungsbeschluss der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
5. September <strong>2011</strong> Veröffentlichung der Börsenzulassung<br />
7. September <strong>2011</strong> Notierungsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
4.3 Form und Verbriefung der Neuen Aktien<br />
Die Neuen Aktien sind auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Neuen<br />
Aktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG,<br />
Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, als Wertpapiersammelbank hinterlegt ist. Die<br />
Globalurkunde wurde am 4. April <strong>2011</strong> bei der Clearstream Banking AG eingereicht. Der<br />
Anspruch eines Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist satzungsmäßig ausgeschlossen.<br />
4.4 Gewinnanteilberechtigung und Stimmrecht<br />
Die Neuen Aktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Dezember 2010<br />
ausgestattet. Jede Neue Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine<br />
Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht. Die bestehenden Aktionäre der<br />
Gesellschaft (siehe auch „Aktionärsstruktur“ Ziffer 17) verfügen im Vergleich zu allen<br />
sonstigen Aktionären über keine unterschiedlichen Stimmrechte.<br />
53
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
4.5 Übertragbarkeit<br />
Die Aktien der Gesellschaft sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen für<br />
die Übertragung von Inhaberaktien frei übertragbar. Mit Ausnahme der unten unter „Lock-up“<br />
(siehe Ziffer 4.7) dargestellten Halteverpflichtung für 3.031.845 Neue Aktien bestehen keine<br />
Veräußerungsverbote oder Einschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien der<br />
Gesellschaft.<br />
4.6 ISIN/WKN/Börsenkürzel<br />
International Securities Identification Number (ISIN):<br />
Wertpapierkennnummer (WKN): 661472<br />
Börsenkürzel<br />
4.7 Lock-up<br />
DE0006614720<br />
3.031.845 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag aus der am<br />
15. Dezember 2010 von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen und am<br />
17. März <strong>2011</strong> in das zuständige Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung gegen<br />
Sacheinlagen, unterliegen aufgrund einer zwischen der WILEX und der<br />
Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH, der NewMarket Venture<br />
Verwaltungs GmbH sowie Herrn Dr. Jan Schmidt-Brand abgeschlossenen Haltevereinbarung<br />
einer Halteverpflichtung (Lock-up-Verpflichtung), die am 17. März 2012 endet (Halteperiode).<br />
Während der Halteperiode sind die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot<br />
mbH, die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH und Herr Dr. Jan Schmidt-Brand<br />
gegenüber der WILEX verpflichtet, die von ihnen übernommenen Neuen Aktien 12 Monate<br />
ab Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister zu halten.<br />
4.8 Börsenzulassung und Notierungsaufnahme<br />
Sämtliche 18.413.035 Altaktien sind zum Regulierten Markt sowie zum Teilbereich des<br />
Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Altaktien der Gesellschaft tragen die ISIN<br />
DE0006614720. Die WKN lautet 661472. Das Börsenkürzel ist WL6.<br />
Zurzeit werden die 3.200.000 Neuen Aktien unter der ISIN DE000A1H3176 (WKN A1H 317)<br />
geführt. Es ist vorgesehen, dass alle Neuen Aktien ab der Notierungsaufnahme an der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE0006614720 (WKN 661472) in die<br />
Preisfeststellung der börsennotierten Aktien der WILEX einbezogen werden.<br />
Die Zulassung der Neuen Aktien zum Regulierten Markt sowie zum Teilbereich des<br />
Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse wurde am 18. <strong>August</strong> <strong>2011</strong> beantragt. Der Beschluss der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse über die Zulassung der Neuen Aktien wird für den 2. September<br />
<strong>2011</strong> erwartet. Die Aufnahme des Börsenhandels ist für den 7. September <strong>2011</strong> vorgesehen.<br />
Die Zulassung der Neuen Aktien wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />
WL6<br />
54
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
4.9 Zahl- und Verwahrstelle<br />
Zahlstelle der Gesellschaft in Bezug auf die Aktien ist die UniCredit Bank AG, Arabellastr. 14,<br />
81925 München. Die in mehreren Globalurkunden verbrieften Aktien (gesamtes<br />
Grundkapital) sind bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn,<br />
als Wertpapiersammelbank hinterlegt.<br />
4.10 Designated Sponsors<br />
Die WestLB AG, Düsseldorf, („WestLB“) erfüllt seit dem 13. November 2006 und die Close<br />
Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, („CBS“) seit dem 5. März 2010 jeweils die<br />
Funktion des Designated Sponsor für die an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten<br />
Aktien der Gesellschaft (ab dem 1. Oktober <strong>2011</strong> wird die WestLB diese Funktion nicht mehr<br />
ausüben). Die Aufgaben der Designated Sponsors sind in den jeweils zwischen der WestLB<br />
und der Gesellschaft sowie zwischen CBS und der Gesellschaft abgeschlossenen<br />
Designated Sponsor Verträgen geregelt. Zu den Aufgaben des Designated Sponsor gehört<br />
es, im Aktienhandel nach Möglichkeit für Liquidität zu sorgen, um die Handelsmöglichkeiten<br />
für die Marktteilnehmer zu erhöhen. Dies wird unter anderem dadurch erreicht, dass die<br />
Designated Sponsors während der täglichen Handelszeiten limitierte Kauf- und<br />
Verkaufsorder für Aktien der Gesellschaft in das elektronische Handelssystem der<br />
Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) einstellen. Die Designated Sponsors müssen im<br />
Rahmen ihrer Funktion die Vorgaben der Deutsche Börse AG beachten, so haben sie zum<br />
Beispiel im fortlaufenden Handel eine Mindestquotierungsdauer, ein Mindestvolumen und<br />
eine Mindestspanne beim Preis einzuhalten. Sie sind angehalten, an den täglichen<br />
Auktionen teilzunehmen und insbesondere beim Auftreten von Volatilitätsunterbrechungen,<br />
in kürzester Zeit zu reagieren und einen passenden Kurs zu stellen.<br />
4.11 Interessen beteiligter Personen an der Zulassung<br />
Die Baader Bank steht im Zusammenhang mit der Zulassung der Neuen Aktien in einem<br />
vertraglichen Verhältnis mit der WILEX. Die Baader Bank wurde als begleitendes<br />
Kreditinstitut mandatiert und hat die Gesellschaft bei der Börsenzulassung beraten und die<br />
Strukturierung und Durchführung dieser Maßnahme koordiniert.<br />
Die Inhaber der Neuen Aktien haben auf Grund der mit der Zulassung dieser Aktien erzielten<br />
Handelbarkeit der Neuen Aktien im Regulierten Markt (Prime Standard) ein Interesse an der<br />
mit diesem Prospekt beantragten Zulassung, zumal diese Aktien bislang nicht im Regulierten<br />
Markt handelbar sind.<br />
4.12 Pflichtangebot der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG<br />
Die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG („dievini“) hatte am 2. Juni 2010 die<br />
Stimmrechtsschwelle von 30 % der Stimmrechte an der WILEX überschritten. Gemäß § 35<br />
Abs. 2 WpÜG war dievini daher verpflichtet, den Aktionären der WILEX ein<br />
Übernahmeangebot auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien zu unterbreiten. Der<br />
Angebotspreis betrug 4,10 € pro Aktie und lag über dem gesetzlichen Mindestpreis von 4,07<br />
€. Die Annahmefrist begann am 15. Juli 2010 und endete am 12. <strong>August</strong> 2010. Vorstand und<br />
Aufsichtsrat der WILEX gaben in einer gemeinsamen Stellungnahme <strong>vom</strong> 29. Juli 2010<br />
bekannt, dass sie nach Prüfung des am 15. Juli 2010 veröffentlichten Pflichtangebots der<br />
dievini den Aktionären der WILEX empfehlen, dieses Angebot abzulehnen und ihre Anteile<br />
an der WILEX nicht zu veräußern. Diese Empfehlung basierte auf der Ansicht von Vorstand<br />
55
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
und Aufsichtsrat, dass der Angebotspreis von 4,10 € je Aktie nicht das tatsächliche Potenzial<br />
der Gesellschaft widerspiegelt. Im Rahmen des Pflichtangebots wurden insgesamt 22.953<br />
Aktien zum Preis von 4,10 € (dies entsprach 0,12 % des Grundkapitals) auf dievini<br />
übertragen.<br />
56
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
5 GRÜNDE FÜR DIE KAPITALERHÖHUNG / KOSTEN DER<br />
ZULASSUNG<br />
5.1 Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit der Ausgabe der Neuen<br />
Aktien<br />
Die Neuen Aktien, die durch die am 15. Dezember 2010 durchgeführte Sachkapitalerhöhung<br />
geschaffen wurden, dienten zum Erwerb sämtlicher Aktien an der Heidelberg Pharma AG.<br />
Aufgrund des sich ergänzenden Produktportfolios und der sich ergebenden Synergieeffekte<br />
hat dieser Vorgang sowohl für die WILEX AG als auch für die Heidelberg Pharma AG eine<br />
hohe strategische Bedeutung.<br />
Im Zusammenhang mit der Zulassung der bereits ausgegebenen Neuen Aktien zum<br />
Börsenhandel am Regulierten Markt (Prime Standard) fließen der Gesellschaft keine<br />
weiteren Mittel zu.<br />
5.2 Kosten der Zulassung<br />
Die von der Gesellschaft zu tragenden Kosten der Zulassung belaufen sich einschließlich der<br />
Vergütungen und Provisionen der an der Durchführung der Zulassung beteiligten Personen<br />
und Gesellschaften voraussichtlich auf ca. 160.000,00 €.<br />
57
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
6 DIVIDENDEN<br />
6.1 Dividendenrechte<br />
Die Anteile der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft bestimmen sich nach ihren Anteilen<br />
am Grundkapital. Diesbezüglich bestehen keine Beschränkungen für gebietsfremde<br />
Wertpapierinhaber. Nach der Satzung der Gesellschaft kann bei Kapitalerhöhungen die<br />
Gewinnbeteiligung von neuen Aktien abweichend hiervon geregelt werden. Der Anspruch<br />
des Aktionärs auf Zahlung der Dividende verjährt nach drei Jahren, wobei die<br />
Verjährungsfrist erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der<br />
Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde. Verjährte Dividenden verbleiben bei der<br />
Gesellschaft. Die Beschlussfassung über die Ausschüttung von Dividenden für ein<br />
Geschäftsjahr auf die Aktien der Gesellschaft obliegt der ordentlichen Hauptversammlung<br />
des darauf folgenden Geschäftsjahres, die auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
entscheidet. Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn, wie er in dem von Vorstand und<br />
Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss nach HGB ausgewiesen ist, gezahlt werden. Bei<br />
der Ermittlung des zur Ausschüttung zur Verfügung stehenden Betrags ist der<br />
Jahresüberschuss um Gewinn- und Verlustvorträge des Vorjahres sowie Entnahmen aus<br />
beziehungsweise Einstellungen in Rücklagen zu korrigieren. Kraft Gesetzes sind bestimmte<br />
Rücklagen zu bilden, die bei der Berechnung des zur Ausschüttung verfügbaren<br />
Bilanzgewinns abgezogen werden müssen. Die Hauptversammlung kann im Beschluss über<br />
die Verwendung des Bilanzgewinns weitere Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder als<br />
Gewinn vortragen.<br />
Von der Hauptversammlung beschlossene Dividenden werden in Übereinstimmung mit den<br />
Regeln des jeweiligen Clearingsystems unter Abzug von Kapitalertragssteuer sowie des auf<br />
die Kapitalertragssteuer zu entrichtenden Solidaritätszuschlags (siehe dazu auch<br />
„Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland“) ausgezahlt, da die<br />
dividendenberechtigten Aktien in einem Clearingsystem verwahrt werden.<br />
Einzelheiten über etwaige von der Hauptversammlung beschlossene Dividenden werden im<br />
elektronischen Bundesanzeiger und in mindestens je einem überregionalen Pflichtblatt der<br />
Wertpapierbörsen, an denen die Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel zugelassen sind,<br />
veröffentlicht<br />
6.2 Ergebnis und Dividende<br />
Da die Gesellschaft in den Jahren 2008 bis 2010 Verluste erwirtschaftet hat, sind keine<br />
Gewinnausschüttungen erfolgt.<br />
6.3 Dividendenpolitik<br />
Die Gesellschaft geht davon aus, dass sie auch in absehbarer Zukunft keine Dividenden<br />
zahlen wird. Sollte die Gesellschaft zukünftig Gewinne erwirtschaften, beabsichtigt sie, diese<br />
in das weitere Wachstum der Gesellschaft zu investieren.<br />
58
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
7 AUSGEWÄHLTE FINANZ- UND GESCHÄFTSINFORMA-<br />
TIONEN<br />
Die nachstehend zusammengefassten Finanzangaben, mit Ausnahme der Bilanzwerte zum<br />
31. Mai 2010, sind den IFRS-Abschlüssen von WILEX im Finanzteil dieses Prospektes<br />
entnommen.<br />
Neben den geprüften Vergleichszahlen des unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahres<br />
mit Periodenende zum 30. November 2010 sind zusätzlich ungeprüfte Zahlen für den 6-<br />
monatigen Berichtszeitraum zum 31. Mai <strong>2011</strong> (1. Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong> <strong>vom</strong> 1. Dezember<br />
2010 bis zum 31. Mai <strong>2011</strong>, inklusive der Vergleichszahlen für den entsprechenden<br />
Vorjahreszeitraum) dargestellt; diese Werte entstammen dem internen Rechnungswesen<br />
und sind im Rahmen der jeweiligen Halbjahresabschlüsse veröffentlicht.<br />
Die nachstehend ausgewählten Finanzangaben und Geschäftsinformationen sind als<br />
Einführung zu verstehen. Anleger sollten ihre Entscheidung auf die Prüfung des gesamten<br />
Prospektes stützen.<br />
7.1 Gesamtergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung)<br />
in Euro 01.12.2010 01.12.2009 01.12.2009 01.12.2008 01.12.2007<br />
-31.05.<strong>2011</strong> -31.05.2010 -30.11.2010 -30.11.2009 -30.11.2008<br />
ungeprüft ungeprüft geprüft geprüft geprüft<br />
Umsatzerlöse 1.366.743 0 0 10.000.000 0<br />
Sonstige Erträge 638.545 912.479 1.314.138 3.013.462 3.207.707<br />
Erträge 2.005.288 912.479 1.314.138 13.013.462 3.207.707<br />
Herstellungs-, Service- und Vertriebskosten (978.568) 0 0 0 0<br />
Forschungs- und Entwicklungskosten (8.754.507) (10.194.636) (19.703.806) (21.822.973) (20.156.595)<br />
Verwaltungskosten (2.674.352) (2.282.792) (4.722.338) (4.054.652) (4.444.659)<br />
Betriebliche Aufwendungen (12.407.428) (12.477.429) (24.426.144) (<strong>25.</strong>877.625) (24.601.254)<br />
BETRIEBSERGEBNIS (10.402.139) (11.564.950) (23.112.005) (12.864.163) (21.393.547)<br />
Finanzierungserträge 5.229 16.921 <strong>25.</strong>228 157.954 972.292<br />
Finanzierungsaufwendungen (222.821) (3.564) (5.480) (7.598) (11.624)<br />
Finanzergebnis (217.592) 13.357 19.748 150.356 960.667<br />
ERGEBNIS VOR STEUERN (10.619.731) (11.551.592) (23.092.257) (12.713.807) (20.432.880)<br />
Ertragsteuern (1.602) (4.367) (6.370) (15.455) (14.785)<br />
PERIODENERGEBNIS (10.621.333) (11.555.959) (23.098.627) (12.729.262) (20.447.665)<br />
Währungsgewinn aus der Konsolidierung 20.724 0 9.398 0 0<br />
"Comprehensive Income" (10.600.609) (11.555.959) (23.089.229) (12.729.262) (20.447.665)<br />
59
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
7.2 Bilanz<br />
in Euro 31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010 30.11.2010 30.11.2009 30.11.2008<br />
ungeprüft ungeprüft geprüft geprüft geprüft<br />
Sachanlagen 1.686.119 566.889 864.376 424.080 461.713<br />
Immaterielle Vermögenswerte 1.779.450 1.226.652 1.165.644 1.293.821 1.426.564<br />
Geschäfts- oder Firmenwert 17.276.166 0 0 0 0<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte 162.587 161.318 161.942 160.715 22.689<br />
Langfristige Vermögenswerte 20.904.323 1.954.859 2.191.962 1.878.617 1.910.966<br />
Vorräte 247.673 34.100 165.599 34.100 22.200<br />
Sonstige Vermögenswerte und geleistete<br />
Vorauszahlungen 1.099.338 1.252.636 1.123.569 1.348.781 1.072.248<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 177.998 0 40.242 5.017.864 41.912<br />
Sonstige Forderungen 531.739 196.240 126.401 322.260 142.976<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13.515.922 3.308.849 1.943.151 3.411.063 12.136.987<br />
Kurzfristige Vermögenswerte 15.572.670 4.791.825 3.398.962 10.134.069 13.416.323<br />
SUMME VERMÖGENSWERTE 36.476.993 6.746.684 5.590.924 12.012.686 15.327.289<br />
Gezeichnetes Kapital 21.613.035 15.957.965 18.413.035 13.780.935 11.962.754<br />
Kapitalrücklage 143.552.192 119.843.533 127.484.817 113.367.618 105.201.252<br />
Kumulierte Verluste (157.823.676) (135.659.675) (147.202.343) (124.103.716) (111.374.454)<br />
Währungsgewinn aus der Konsolidierung 30.122 0 9.398 0 0<br />
Eigenkapital 7.371.672 141.823 (1.295.093) 3.044.837 5.789.552<br />
Pensionsrückstellungen 24.890 23.953 24.410 23.533 22.689<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 133.365 110.250 82.155 0 0<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 7.242.314 365.729 275.651 592.997 251.755<br />
Langfristige Verbindlichkeiten 7.400.569 499.931 382.216 616.530 274.444<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.953.240 1.955.489 2.039.573 2.099.138 1.787.991<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 137.881 57.522 57.992 0 15.357<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 19.613.630 4.091.919 4.406.237 6.252.181 7.459.944<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten 21.704.752 6.104.930 6.503.801 8.351.318 9.263.293<br />
SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN 36.476.993 6.746.684 5.590.924 12.012.686 15.327.289<br />
60
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
7.3 Kapitalflussrechnung<br />
in Euro 01.12.2010 01.12.2009 01.12.2009 01.12.2008 01.12.2007<br />
-31.05.<strong>2011</strong> -31.05.2010 -30.11.2010 -30.11.2009 -30.11.2008<br />
ungeprüft ungeprüft geprüft geprüft geprüft<br />
Periodenergebnis (10.621.333) (11.555.959) (23.098.627) (12.729.262) (20.447.665)<br />
Anpassungen für GuV-Posten<br />
Bewertung Aktienoptionen 67.375 404.834 470.425 124.745 286.537<br />
Abschreibungen 180.654 106.249 216.509 237.330 252.707<br />
Erhöhung der Pensionsverpflichtungen 480 420 877 844 812<br />
Finanzierungsaufwendungen 240.870 3.564 6.128 7.598 11.624<br />
Finanzierungserträge (26.186) (16.921) (<strong>25.</strong>877) (157.954) (972.292)<br />
Steueraufwand 1.602 4.367 6.370 15.455 14.785<br />
464.794 502.513 674.432 228.018 (405.827)<br />
Veränderungen der Bilanzposten<br />
Vorräte 28.361 0 0 (11.900) 0<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 33.559 5.017.864 4.977.623 (4.975.952) (41.912)<br />
Sonstige Forderungen 113.637 126.019 195.211 (178.448) 21.418<br />
Ertragssteuern 0 0 0 (836) (53.382)<br />
Anzahlungen 21.709 96.146 2<strong>25.</strong>507 (276.534) 170.472<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte (395.281) (603) 0 (138.026) (22.689)<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2.499) (143.649) (60.565) 311.146 40.091<br />
Sonstige Verbindlichkeiten 12.026.781 (2.440.009) (2.172.777) (866.521) (2.090.822)<br />
11.826.266 2.655.769 3.164.998 (6.137.072) (1.976.824)<br />
Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 1.669.727 (8.397.677) (19.259.197) (18.638.315) (22.830.316)<br />
Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (3.806) (864) (5.493) (119) (7.855)<br />
Erhaltene Finanzierungserträge 2.498 16.921 <strong>25.</strong>228 189.261 1.335.938<br />
Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 1.668.418 (8.381.620) (19.239.462) (18.449.173) (21.502.233)<br />
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit<br />
Erwerb von Sachanlagen (89.639) (3.268) (45.876) (66.251) (55.905)<br />
Erwerb immaterieller Vermögenswerte (7.963) (559) (4.002) (4.944) (11.831)<br />
Erwerb von Oncogene 0 0 (4<strong>25.</strong>659) 0 0<br />
Verkauf Erwerb von Finanzinvestitionen 0 0 0 0 15.000.000<br />
Nettomittelveränderung aus der Investitionstätigkeit (97.601) (3.827) (475.537) (71.196) 14.932.264<br />
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
Erlös aus den Kapitalerhöhungen 0 8.9<strong>25.</strong>823 18.991.610 10.000.000 0<br />
Kosten der Kapitalerhöhungen 0 (632.697) (712.735) (190.198) 0<br />
Eingang Gesellschafterdarlehen 10.000.000 0 0 0 0<br />
Tilgung Finanzierungsleasing (28.444) (9.893) (37.518) (15.357) (88.895)<br />
Nettomitteländerung aus der Finanzierungstätigkeit 9.971.557 8.283.232 18.241.357 9.794.445 (88.895)<br />
Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel 30.397 0 5.730 0 0<br />
Nettoveränderung an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten<br />
11.572.771 (102.215) (1.467.912) (8.7<strong>25.</strong>924) (6.658.863)<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
am Periodenanfang 1.943.151 3.411.063 3.411.063 12.136.987 18.795.851<br />
zum Periodenende 13.515.922 3.308.849 1.943.151 3.411.063 12.136.987<br />
61
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
8 MITARBEITER<br />
Zum Geschäftsjahresende 2010 beschäftigte der WILEX-Konzern insgesamt 80 (30.<br />
November 2009: 71) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive Mitglieder des Vorstands).<br />
Darin enthalten sind zehn Mitarbeiter der amerikanischen Tochtergesellschaft WILEX Inc.<br />
(Vorjahr: 0). Insgesamt arbeiteten 59 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung<br />
(Vorjahr: 51). Im Bereich Verwaltung und Geschäftsentwicklung wurden 21 Personen<br />
(Vorjahr: 20) beschäftigt.<br />
Durch die im März <strong>2011</strong> abgeschlossene Akquisition der Heidelberg Pharma AG erhöhte<br />
sich die Mitarbeiterzahl. Zum 31. Mai <strong>2011</strong> beschäftigte der WILEX-Konzern 118 Mitarbeiter<br />
(einschließlich der Vorstandsmitglieder). Die Mitarbeiterzahl hat sich seitdem nicht<br />
wesentlich verändert.<br />
Mitarbeiter 1) 31.05.<strong>2011</strong> 3) 28.02.<strong>2011</strong> 2) 30.11.2010 2) 30.11.2009<br />
Verwaltung und Geschäftsentwicklung 30 19 21 20<br />
Herstellung und Vertrieb 10 10 0 0<br />
Forschung und Entwicklung 78 45 59 51<br />
Gesamt 118 74 80 71<br />
1)<br />
Bei der Berechnung der Anzahl der Mitarbeiter wurde nicht berücksichtigt, ob Mitarbeiter bei der Gesellschaft in Voll- oder in<br />
Teilzeit beschäftigt sind; vielmehr wurden Teilzeitbeschäftigte für Zwecke dieser Darstellung wie Vollzeitbeschäftigte<br />
behandelt.<br />
2)<br />
Inklusive WILEX Inc.<br />
3)<br />
Inklusive WILEX Inc. und Heidelberg Pharma AG<br />
62
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
9 KAPITALISIERUNG UND VERSCHULDUNG;<br />
BETRIEBSKAPITAL<br />
9.1 Kapitalisierung und Verschuldung<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt die Kapitalisierung von WILEX zum 31. Mai <strong>2011</strong> wieder.<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten (1)<br />
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.953.240<br />
II. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 137.881<br />
III. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (2) 19.613.630<br />
21.704.752<br />
Langfristige Verbindlichkeiten (3)<br />
I. Pensionsrückstellungen* 24.890<br />
II. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 133.365<br />
III. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (4) 7.242.314<br />
7.400.569<br />
Eigenkapital<br />
I. Gezeichnetes Kapital 21.613.035<br />
II. Kapitalrücklage 143.552.192<br />
III. Kumulierte Verluste (157.823.676)<br />
IV. Währungsgewinn-/verlust 30.122<br />
7.371.672<br />
Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten 36.476.993<br />
* betrifft nur den Vorstand.<br />
63
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Die nachfolgende Tabelle gibt die Verschuldung von WILEX zum 31. Mai <strong>2011</strong> wieder.<br />
Liquide Mittel 13.515.922<br />
I. Zahlungsmittel (5) 13.515.922<br />
II. Zahlungsmitteläquivalente 0<br />
III. Sicherheiten 0<br />
Kurzfristige finanzielle Forderungen 0<br />
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 10.346.214<br />
I. Kurzfristige Bank-Verbindlichkeiten 0<br />
II. Kurzfristiger Anteil der langfristigen Schulden 0<br />
III. Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (6) 10.346.214<br />
Kurzfristige Nettofinanzverbindlichkeiten -3.169.708<br />
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0<br />
I. langfristige Bank-Verbindlichkeiten 0<br />
II. Ausgegebene Anleihen 0<br />
III. Sonstige langfristige Darlehen 0<br />
Nettofinanzverbindlichkeiten -3.169.708<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(5)<br />
Alle unbesichert / nicht garantiert<br />
Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzungsposten (kurzfristig)<br />
Alle unbesichert / nicht garantiert<br />
Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzungsposten (langfristig)<br />
Bankguthaben und Kassenbestand<br />
(6) Darlehen von dievini und UCB, sowie Leasing Verbindlichkeiten (kurzfristig)<br />
Zum 31. Mai <strong>2011</strong> bestehen keine Eventualverbindlichkeiten.<br />
64
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
9.2 Erklärung zum Betriebskapital<br />
Nach heutigem Stand reichen die liquiden Mittel des WILEX-Konzerns nicht aus, um die<br />
kurzfristigen fälligen Verbindlichkeiten (inklusive Rückstellungen) der nächsten zwölf Monate<br />
zu begleichen.<br />
Nach derzeitigen Erkenntnissen und Planungen geht WILEX davon aus, dass die<br />
Zahlungsmittel der Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen bis ins erste Quartal 2012<br />
hineinreichen. Um die kurzfristige Finanzierung für zwölf Monate nach Billigung des<br />
Prospekts sicherstellen zu können, sind unter den derzeitigen Annahmen der Gesellschaft<br />
weitere Zahlungsmittel von etwa 7 Mio. € bis 9 Mio. € notwendig. Bei der aus Sicht der<br />
Gesellschaft derzeit nicht geplanten Fälligstellung eines Gesellschafterdarlehens innerhalb<br />
der nächsten zwölf Monate, würde sich der Finanzmittelbedarf um weitere 10 Mio. €<br />
erhöhen. Die Darlehensgeber sind aber berechtigt, anstatt einer Rückzahlung des Darlehens<br />
den Rückzahlungsanspruch entweder im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung als<br />
Sacheinlage einzubringen oder im Rahmen eines noch zu beschließenden<br />
Wandelschuldverschreibungsprogramms in Aktien zu wandeln. Diese beiden<br />
Rückzahlungsoptionen stehen unter dem Vorbehalt, dass zum einen eine<br />
Bezugsrechtskapitalerhöhung oder ein Wandelschuldverschreibungsprogramm beschlossen<br />
und durchgeführt werden und zum anderen die Werthaltigkeit des jeweiligen<br />
Rückzahlungsanspruchs von einem Sacheinlagenprüfer bestätigt wird. Derartige<br />
Rückzahlungsoptionen würden den Zahlungsmittelbestand der Gesellschaft somit nicht<br />
belasten.<br />
Die Gesellschaft hat verschiedene Optionen zur weiteren Finanzierung der Gesellschaft.<br />
Vorrangige Ziele sind die Generierung von weiteren Meilensteinzahlungen aus bestehenden<br />
Partnerschaften und Kooperationen im Kontext von Produkteinreichungen/Produktzulassungen<br />
sowie der Abschluss einer weiteren Vereinbarung über eine Auslizenzierung<br />
oder eine Partnerschaft. Es besteht aber die Möglichkeit, dass Verhandlungen mit einem<br />
potenziellen Partner länger dauern als die bisherige Finanzierungsreichweite. Der Vorstand<br />
hat deshalb einen Maßnahmenplan entwickelt, um das Finanzierungsrisiko zu minimieren.<br />
Dieses beinhaltet eine Vorgehensweise, die abhängig <strong>vom</strong> Stand jeweiliger Gespräche mit<br />
möglichen Lizenzpartnern ist.<br />
Der Vorstand hat sich in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Dezember 2010<br />
ermächtigen lassen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis<br />
zum 14. Dezember 2015 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt<br />
9.206.517,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 9.206.517<br />
neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/II). Das<br />
neue genehmigte Kapital könnte genutzt werden, um eine Barkapitalerhöhung mit<br />
Bezugsrecht durchzuführen.<br />
Das neue genehmigte Kapital könnte auch genutzt werden, um auf die am 23. März 2010<br />
zwischen WILEX und YA Global Master SPV Ltd., New Jersey, USA, (YA Global)<br />
geschlossene Vereinbarung zur Aufbringung von neuem Kapital für eine Eigenkapitalzusage<br />
auf Abruf (Standby Equity Distribution Agreement, SEDA) zurückzugreifen. Der Gesamtwert<br />
der Eigenkapitalzusage auf Abruf beläuft sich auf bis zu 20 Mio. € und hat eine Laufzeit von<br />
3 Jahren ab Vertragsunterzeichnung. Das SEDA berechtigt die Gesellschaft, neue WILEX-<br />
Aktien aus genehmigtem Kapital in Tranchen an die zur Übernahme der neuen WILEX-<br />
Aktien verpflichtete YA Global auszugeben. WILEX hat freies Ermessen hinsichtlich der<br />
Ausübung, während YA Global zur Zeichnung und Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Der<br />
65
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Gesellschaft könnten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1 Mio. € pro Tranche<br />
zufließen.<br />
Der Vorstand hat weiter Potenziale zur Kosteneinsparung identifiziert und einen<br />
entsprechenden Maßnahmenkatalog definiert, die die Finanzierungsreichweite bis Ende des<br />
kommenden Geschäftsjahres verlängern könnte. Der entwickelte Maßnahmenplan zur<br />
Verringerung und zur Verlagerung der Kosten und damit zur Verlängerung der<br />
Finanzierungsreichweite zielt darauf ab, die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung,<br />
Produktion, Marketing und Verwaltung zum Teil drastisch zu reduzieren, insbesondere wenn<br />
die Verhandlungen mit potenziellen Vermarktungspartnern und die geplanten<br />
Finanzierungsaktivitäten nicht zeitgerecht abgeschlossen werden können. Ungeachtet<br />
dessen wird WILEX die bisher praktizierte kostensensitive Unternehmensführung fortsetzen.<br />
Sollten die beschriebenen Mittelzuflüsse nicht zu realisieren sein, würde sich dies nachteilig<br />
auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von WILEX auswirken. In diesem Fall ist nicht<br />
auszuschließen, dass WILEX innerhalb der nächsten zwölf Monate über kein ausreichendes<br />
Betriebskapital (Umlaufvermögen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten) mehr verfügt, um<br />
den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Damit wäre der Fortbestand der<br />
Gesellschaft kurzfristig gefährdet<br />
66
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
10 DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ-<br />
UND ERTRAGSLAGE<br />
Anleger sollten die nachfolgende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von<br />
WILEX in Verbindung mit den in diesem Prospekt enthaltenen Jahresabschlüssen und dem<br />
ungeprüften Zwischenabschluss von WILEX sowie den dazugehörigen Anhängen und den<br />
an anderer Stelle in diesem Prospekt enthaltenen weiteren Finanzangaben lesen.<br />
Grundsätzlich ist anzumerken, dass „WILEX“ innerhalb dieser Darstellung der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage ab dem Geschäftsjahr <strong>2011</strong> auch synonym für den WILEX-Konzern,<br />
bestehend aus WILEX AG, WILEX Inc. und Heidelberg Pharma AG, verwendet wird, wenn<br />
sich die Aussagen auf mehrere Geschäftsjahre beziehen. Im Sprachgebrauch früherer<br />
Abschlüsse (siehe Finanzteil) war „WILEX“ gleichbedeutend mit der WILEX AG als<br />
Einzelunternehmen. Der geprüfte Konzernabschluss von WILEX für das am<br />
30. November 2010 endende Geschäftsjahr („Geschäftsjahr 2010“) sowie die geprüften<br />
Jahresabschlüsse von WILEX für das am 30. November 2009 endende Geschäftsjahr<br />
("Geschäftsjahr 2009") und das am 30. November 2008 endende Geschäftsjahr<br />
("Geschäftsjahr 2008") einschließlich der Vergleichszahlen für das am 30. November 2007<br />
endende Geschäftsjahr („Geschäftsjahr 2007“) sind im Finanzteil dieses Prospektes zu<br />
finden. Diese IFRS-Jahresabschlüsse- bzw. der Konzernabschluss wurden im Einklang mit<br />
den IFRS, die von der EU genehmigt worden sind, und unter Anwendung des<br />
Umsatzkostenverfahrens aufgestellt. Die Jahresabschlüsse bzw. der Konzernabschluss<br />
wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit einem<br />
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Bestätigungsvermerke für den IFRS-<br />
Abschluss zum 30. November 2010, zum 30. November 2009 sowie zum 30. November<br />
2008 enthalten jeweils einen ergänzenden Hinweis auf bestandsgefährdende Risiken.<br />
Der Konzernzwischenabschluss der Gesellschaft zum 31. Mai <strong>2011</strong> („Zwischenabschluss<br />
<strong>2011</strong>“) ist im Finanzteil dieses Prospektes zu finden. Dieser Zwischenabschluss wurde<br />
ebenfalls gemäß IFRS aufgestellt und enthält die Finanzangaben für den Halbjahreszeitraum<br />
<strong>vom</strong> 1. Dezember 2010 bis zum 31. Mai <strong>2011</strong> sowie Vergleichszahlen für den<br />
entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dieser Zwischenabschluss ist ungeprüft und lässt nicht<br />
unbedingt Rückschlüsse auf die zukünftige Ertrags- und Finanzlage des WILEX-Konzerns<br />
und die Betriebsergebnisse für einen anderen Zeitraum, einschließlich des am<br />
30. November <strong>2011</strong> endenden Geschäftsjahres, zu und sollte in Verbindung mit den in<br />
diesem Prospekt enthaltenen geprüften Jahresabschlüssen und den Erläuterungen hierzu<br />
sowie den übrigen in diesem Prospekt enthaltenen Finanzangaben gelesen werden. Auch in<br />
Zukunft werden die Konzernabschlüsse und die Konzernzwischenabschlüsse des WILEX-<br />
Konzerns nach IFRS aufgestellt.<br />
Der im Finanzteil ebenfalls abgedruckte Jahresabschuss der WILEX AG für das<br />
Geschäftsjahr 2010 wurde gemäß HGB und unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens<br />
erstellt. Die IFRS-Abschlüsse weichen in einigen wesentlichen Aspekten von dem HGB-<br />
Abschluss ab. Durch den Einfluss zahlreicher Faktoren, unter anderem der im Abschnitt<br />
,,Risikofaktoren“ und an anderen Stellen in diesem Prospekt beschriebenen Risiken, können<br />
die tatsächlichen Ergebnisse von WILEX wesentlich von den erwarteten Ergebnissen der<br />
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die nachfolgenden, in den Tabellen aufgeführten<br />
und im Text diskutierten Zahlen werden, soweit nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, in<br />
vollen Euro (€) dargestellt. Dazu wurden diese Zahlen kaufmännisch gerundet. Die ebenfalls<br />
in den nachfolgenden Tabellen und im Text aufgeführten prozentualen Veränderungen<br />
wurden kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.<br />
67
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
10.1 Überblick<br />
Der WILEX Konzern ist im Bereich der Biopharmazie tätig und umfasst mehrere<br />
Gesellschaften. Muttergesellschaft ist die WILEX AG, die patientenfokussierte Arzneimittel<br />
und hochspezifische Diagnostika entwickelt. Sie sollen zur Erkennung von Krebs, zur<br />
Behandlung bestehender Tumorerkrankungen und zur Verhinderung der Metastasierung von<br />
Tumoren eingesetzt werden. Die Produktkandidaten sollen in Zukunft unter anderem dazu<br />
beitragen, Krebs wie eine chronische Krankheit kontrollieren zu können.<br />
Die Gesellschaft wurde 1997 von einem Team von Ärzten und Krebsforschern der<br />
Technischen Universität München in der Rechtsform einer GmbH gegründet. Im Jahr 2001<br />
erfolgte die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Seit November 2006<br />
ist WILEX im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.<br />
Zum Bilanzstichtag 31. Mai <strong>2011</strong> umfasst der WILEX-Konzern zwei Tochtergesellschaften,<br />
die in den Abschlusszahlen konsolidiert werden. Der Konzernabschluss zum 31. Mai umfasst<br />
neben der WILEX AG, München, somit auch die WILEX Inc., Cambridge, MA, USA („WILEX<br />
Inc.“), und die Heidelberg Pharma AG, Ladenburg, Deutschland („Heidelberg Pharma“ oder<br />
„HDP“).<br />
Am <strong>25.</strong> Oktober 2010 wurde die WILEX Inc., eine 100%ige Tochtergesellschaft der WILEX<br />
AG, neu gegründet. Mit der am 17. November 2010 getroffenen Vereinbarung zur<br />
Übernahme der Vermögenswerte der Oncogene Science, einer ehemaligen Geschäftseinheit<br />
der Siemens Healthcare Diagnostics Inc., hat der Geschäftsbetrieb begonnen. Die WILEX<br />
AG nimmt aufgrund ihrer 100%igen Beteiligung eine beherrschende Gesellschafterstellung<br />
ein und hat daher das Tochterunternehmen, die WILEX Inc., gemäß IAS 27 in den<br />
Konzernabschluss im Rahmen einer Vollkonsolidierung einzugliedern.<br />
Die Heidelberg Pharma AG (im Folgenden auch „Heidelberg Pharma“) war vor der<br />
Integration in den WILEX-Konzern, welche mit der Eintragung ins Handelsregister am<br />
17. März <strong>2011</strong> abgeschlossen wurde, ein privates Unternehmen mit Sitz in Ladenburg bei<br />
Heidelberg. Heidelberg Pharma ist in zwei Geschäftsbereichen tätig. Der erste Bereich<br />
umfasst eine neuartige Konjugat-Plattform-Technologie für therapeutische Antikörper<br />
(Antibody Drug Conjugates, ADC). Der zweite Geschäftsbereich umfasst präklinische<br />
Untersuchungen zu Arzneimittel-Stoffwechsel, Pharmakologie und Pharmakokinetik in der<br />
Onkologie. Diese Infrastruktur und die Expertise werden auch an Dritte als Dienstleistung<br />
angeboten (kundenspezifische Auftragsforschung), und es werden bereits Umsätze<br />
erwirtschaftet.<br />
Die Vergleichszahlen des ersten Halbjahres 2010 beziehen sich noch auf den<br />
Einzelabschluss der WILEX AG ohne Tochtergesellschaften, da deren Akquisitionsstichtag<br />
jeweils nach Ende der Berichtsperiode lag, und die Bilanz zum 30. November 2010 enthält<br />
neben der WILEX AG nur das Vermögen und die Verbindlichkeiten der WILEX Inc. Daher<br />
sind die Vergleichszahlen nicht unmittelbar mit den aktuellen Konzernzahlen des ersten<br />
Halbjahres <strong>2011</strong> bzw. des Geschäftsjahres 2010 vergleichbar.<br />
10.2 Geschäftstätigkeit von WILEX<br />
Im Nachfolgenden werden die Betätigungsfelder der einzelnen Gesellschaften des WILEX-<br />
Konzerns näher erläutert.<br />
68
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
10.2.1 Geschäftstätigkeit der WILEX AG<br />
Gegenstand der WILEX AG sind die Erforschung, Entwicklung, Herstellung, Zulassung und<br />
der Vertrieb von Arzneimitteln und Diagnostika im Bereich der Onkologie, sowie Ein- und<br />
Auslizenzierung darauf basierender Schutzrechte. Für seine Produktkandidaten verwendet<br />
WILEX spezielle therapeutische Antikörper und niedermolekulare Wirkstoffe. Auf der Basis<br />
dieser Substanzen will WILEX maßgeschneiderte Therapien und hochspezifische<br />
Diagnostika klinisch entwickeln und zur Zulassung bringen. WILEX verfügt über ein weit<br />
fortgeschrittenes Portfolio von Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten. Vier Kandidaten<br />
befinden sich derzeit in der klinischen Entwicklung: REDECTANE ® , RENCAREX ® ,<br />
MESUPRON ® und WX-554. Ein weiteres Projekt befindet sich in der präklinischen<br />
Entwicklung und drei andere in der Forschung.<br />
Der Antikörper Girentuximab von WILEX ist in der Lage, an das tumorspezifische Antigen CA<br />
IX auf dem klarzelligen Nierenzellkarzinom zu binden. WILEX hat den Antikörper<br />
Girentuximab radioaktiv markiert und entwickelt ihn als Diagnostikum unter dem Namen<br />
REDECTANE ® zur Erkennung von bösartigen Nierentumoren vor einer Operation.<br />
Unter dem Namen RENCAREX ® wird Girentuximab als therapeutischer Antikörper in der<br />
Indikation klarzelliges Nierenzellkarzinom getestet. Durch die Fähigkeit des Antikörpers an<br />
CA IX zu binden, wird die Tumorzelle für das körpereigene Immunsystem erkennbar<br />
gemacht. Dieses kann dann natürliche Killerzellen aussenden, welche die Tumorzellen<br />
angreifen und zerstören sollen. Dieser Mechanismus wird als Antibody Dependent Cellular<br />
Cytotoxicity (ADCC) bezeichnet und dessen Funktionsweise ist bereits nachgewiesen.<br />
Der niedermolekulare Wirkstoff in MESUPRON ® ist ein uPA-Inhibitor und soll biologische<br />
Funktionen der Tumorzellen hemmen, die es ihnen sonst ermöglichen würden, in das<br />
umliegende Gewebe einzuwandern. Dadurch sollen sowohl das Wachstum des<br />
Primärtumors als auch die Metastasierung gehemmt werden.<br />
Der niedermolekulare Wirkstoff WX-554, ein Mitogen aktivierter Protein Kinase (MEK)-<br />
Inhibitor, wurde 2009 in die klinische Forschung gebracht. MEK spielt eine zentrale Rolle bei<br />
der Weiterleitung von Signalen von der Zelloberfläche ins Zellinnere. Der MEK-Signalweg ist<br />
bei mehr als 30 % aller Krebsarten außer Kontrolle. Das führt dazu, dass diese Tumorzellen<br />
unreguliert wachsen und sich ausbreiten können.<br />
Der niedermolekulare Wirkstoff WX-037, ein PI3K-Inhibitor, befindet sich in der präklinischen<br />
Entwicklung. Der Phosphatidylinositol-3-kinase/Protein-kinase-Signalweg (PI3K) sendet das<br />
Signal „Wachstum“ an den Kern einer Krebszelle und ist bei vielen Krebsarten abnormal<br />
mutiert.<br />
Die Entwicklung der klinischen Kandidaten von WILEX ist weit fortgeschritten. Für<br />
REDECTANE ® wird der Zulassungsantrag vorbereitet, nachdem die Phase III-Studie<br />
abgeschlossen wurde. RENCAREX ® befindet sich in der Phase III-Zulassungsstudie und vor<br />
einer wichtigen Zwischenauswertung. Die Substanz MESUPRON ® wird in einem Phase II-<br />
Programm in der Indikation Brustkrebs weiterentwickelt und konnte schon eine Phase II-<br />
Studie in der Indikation Bauchspeicheldrüsenkrebs erfolgreich beenden. Mit WX-554 wurde<br />
eine Phase I-Studie mit gesunden Probanden abgeschlossen und WX-037 wurde für die<br />
präklinische Entwicklung ausgewählt. WILEX geht davon aus, dass die Produktkandidaten<br />
nach erfolgreichem Abschluss entsprechender Zulassungsstudien bei der Behandlung von<br />
Patienten mit Krebserkrankungen wie Nieren-, Blasen-, Brust-, Bauchspeicheldrüsen-,<br />
Eierstock-, Magen- und Darmkrebs eingesetzt werden können.<br />
Seit der Gründung hat die Gesellschaft aus Konzernsicht Verluste in Höhe von 157,82 Mio. €<br />
(zum 31. Mai <strong>2011</strong>) erwirtschaftet. Sämtliche Produktkandidaten von WILEX befinden sich<br />
69
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
noch im Entwicklungsstadium. Wenngleich im ersten Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong> Umsatzerlöse<br />
aus dem im April <strong>2011</strong> abgeschlossenen Lizenzierungsabkommen mit Prometheus bilanziert<br />
werden konnten, hat die Gesellschaft noch keine Umsatzerlöse aus dem Verkauf von<br />
Arzneimitteln erzielt. Ob es der Gesellschaft gelingen wird, aus der Vermarktung der von ihr<br />
entwickelten Arzneimittel weitere Umsätze zu erlösen, wird davon abhängen, ob es ihr<br />
gelingt, die Entwicklung ihrer Produktkandidaten erfolgreich abzuschließen, für den Vertrieb<br />
der Arzneimittel die erforderlichen Zulassungen zu erlangen und die Produkte erfolgreich am<br />
Markt zu platzieren.<br />
10.2.2 Geschäftstätigkeit der WILEX Inc.<br />
Durch WILEX Inc. werden In-vitro- und Biomarkertests für den onkologischen und<br />
immundiagnostischen Markt angeboten, um die Behandlung von Krebspatienten weltweit zu<br />
verbessern. Die Produkte sollen in Zukunft dazu beitragen, Krebs wie eine chronische<br />
Krankheit kontrollieren zu können. Es wird zwischen ELISA-Tests und<br />
immunohistochemischen (IHC) Tests unterschieden. Mit den ELISA-Tests werden Antigene<br />
oder Proteine z. B. im Blut nachgewiesen. Dagegen sind die IHC-Tests gewebehistologische<br />
Untersuchungen. Durch die Messung von Proteinen im Blut und die entsprechenden<br />
bioanalytischen Methoden könnte vorhergesagt werden, ob ein Patient auf eine Therapie<br />
ansprechen wird. Gleichzeitig könnte sein Krankheitsverlauf therapiebegleitend überwacht<br />
werden.<br />
10.2.3 Geschäftstätigkeit der Heidelberg Pharma AG<br />
Heidelberg Pharma ist in zwei Geschäftsbereichen tätig. Der erste Bereich umfasst eine<br />
neuartige Plattformtechnologie für therapeutische Antikörper-Wirkstoffkonjugate (Antibody<br />
Drug Conjugates, ADC). Diese ADC-Technologie hat das Potenzial, die Wirksamkeit vieler<br />
auf Antikörper basierender Wirkstoffe zu verbessern sowie bereits zugelassene Therapeutika<br />
weiterzuentwickeln. WILEX und Heidelberg Pharma haben dadurch die Möglichkeit, mit<br />
eigenen Produktkandidaten selbst auf dieser Technologieplattform aufzusetzen sowie diese<br />
Technologie über Heidelberg Pharma auch an Partner auszulizenzieren und dadurch<br />
Umsätze zu generieren. Der zweite Geschäftsbereich umfasst eine kundenspezifische<br />
präklinische Auftragsforschung zu Arzneimittel-Stoffwechsel, Pharmakologie und<br />
Pharmakokinetik u.a. in der Onkologie. Diese Infrastruktur und die Expertise werden auch an<br />
Dritte als Dienstleistung angeboten, und es werden bereits Umsätze erwirtschaftet.<br />
10.3 Wesentliche, die Ertragslage der Gesellschaft beeinflussende Faktoren<br />
Die die Ertragslage der Gesellschaft wesentlich beeinflussenden Faktoren spiegeln sich<br />
insbesondere in den sonstigen Erträgen und den betrieblichen Aufwendungen wider.<br />
Wesentliche Umsatzerlöse konnten in 2009 nur durch Einmaleffekte in Form von zwei<br />
Meilensteinen erzielt werden. Die sonstigen Erträge bestehen vor allem aus<br />
Kostenerstattungen und ergebnisabhängigen Meilensteinzahlungen. Die betrieblichen<br />
Aufwendungen umfassen Forschungs- und Entwicklungskosten, Verwaltungskosten und, ab<br />
dem Geschäftsjahr <strong>2011</strong> im Zuge der Konsolidierung beider Tochtergesellschaften<br />
ergänzend, Herstellungs-, Service- und Vertriebskosten. Die Erläuterung dieser Faktoren<br />
erfolgt in der nachfolgenden Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung.<br />
70
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
10.3.1 Gesamtergebnisrechnung / Gewinn- und Verlustrechnung des WILEX-<br />
Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 und für die WILEX AG für das<br />
Geschäftsjahre 2009 und 2008 nach IFRS<br />
10.3.1.1 Umsatzerlöse<br />
Der WILEX-Konzern hat 2010 keine Umsatzerlöse ausgewiesen. Die Gesellschaft konnte<br />
jedoch 2009 seit ihrem Bestehen erstmals Umsatzerlöse in Höhe von 10,00 Mio. € erzielen.<br />
€ 2010 2009 2008<br />
geprüft geprüft geprüft<br />
Umsatzerlöse 0 10.000.000 0<br />
Diese stammen aus der Zielerreichung von zwei Meilensteinen im Zusammenhang mit der<br />
Entwicklung eines der von UCB übernommenen präklinischen Programme (WX-554). Im<br />
Vergleichsjahr 2008 waren ebenfalls keine Umsatzerlöse zu verzeichnen.<br />
10.3.1.2 Sonstige Erträge<br />
WILEX weist Erträge aus erhaltenen Vorauszahlungen von den Firmen Laboratorios del Dr.<br />
Esteve S.A., Barcelona, Spanien, („Esteve“) und IBA Pharma S.A., Louvain-la-Neuve,<br />
Belgien (IBA) für die klinischen Phase III-Studien mit RENCAREX ® und REDECTANE ® aus.<br />
Des Weiteren erhielt WILEX eine Förderung des Brustkrebs-Forschungsprogramms des US-<br />
Verteidigungsministeriums als Kostenerstattung im Zuge klinischer Studien mit WX-UK1<br />
bzw. MESUPRON ® .<br />
Die Vorauszahlung sowie die Kostenerstattung werden unter den sonstigen Erträgen im<br />
Verhältnis der bis zum Stichtag aufgelaufenen Aufwendungen zum insgesamt erwarteten<br />
Aufwand für die klinischen Studien ausgewiesen (analog zur Percentage-of-Completion-<br />
Methode).<br />
€ 2010 2009 2008<br />
geprüft geprüft geprüft<br />
Sonstige Erträge 1.314.138 3.013.462 3.207.707<br />
Die sonstigen Erträge verringerten sich um 6,1 % von 3.208 Tsd. € im Geschäftsjahr 2008<br />
auf 3.013 Tsd. € im Geschäftsjahr 2009 und reduzierten sich auf dieser Basis um weitere<br />
56,4 % auf 1.314 Tsd. € im Geschäftsjahr 2010. Die stetige Reduzierung ist auf den<br />
entsprechenden Projektfortschritt zurückzuführen und resultiert im Wesentlichen aus den<br />
inzwischen weit fortgeschrittenen klinischen Studien mit RENCAREX ® , REDECTANE ® und<br />
MESUPRON ® , so dass aufgrund verminderter Kosten im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr<br />
immer weniger Ertrag realisiert werden konnte.<br />
10.3.1.3 Ertragsrelevante Vereinbarungen<br />
WILEX hat im Juni 2008 mit IBA eine Lizenzvereinbarung für seinen<br />
Diagnostikumkandidaten REDECTANE ® unterzeichnet. IBA hat die für die Vermarktung, den<br />
Vertrieb und die Distribution des Produkts erforderlichen exklusiven weltweiten Rechte und<br />
Lizenzen erhalten. WILEX erhält von IBA Meilenstein- und Lizenzzahlungen. Um das<br />
Diagnostikum bei Urologen und Onkologen zu vermarkten, hat sich WILEX für<br />
REDECTANE ® das Recht auf weltweite Co-Promotion gesichert. Nach der geplanten<br />
71
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Marktzulassung erhält WILEX bis zu einem Umsatzvolumen von 7,00 Mio. € 20,0 % des<br />
Verkaufserlöses ab Werk. Danach erhält WILEX 45,0 % des gesamten Verkaufserlöses ab<br />
Werk.<br />
WILEX und das spanische Pharmaunternehmen Esteve schlossen am 14. April 2004 einen<br />
exklusiven Lizenzvertrag über die Entwicklung und spätere wirtschaftliche Nutzung des<br />
Antikörpers Girentuximab, auf dem sowohl REDECTANE ® als auch RENCAREX ® basieren,<br />
ab. WILEX erhielt seit dem Jahr 2004 gemäß den Vertragsbedingungen Zahlungen, die unter<br />
den sonstigen Erträgen entsprechend dem Entwicklungsstand ergebniswirksam erfasst sind.<br />
Der Stand der Entwicklung wird durch Kalkulation des Anteils der für die klinische Studie der<br />
Phase III an RENCAREX ® entstandenen tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungskosten<br />
an dem zugrunde liegenden Budget für die gesamten klinischen Kosten bestimmt.<br />
WILEX erhielt Ende 2003 den erstmals vergebenen “Clinical Partnership Award” des<br />
Brustkrebs-Forschungsprogramms des US-Verteidigungsministeriums. Das Fördergeld in<br />
Höhe von annähernd 4,00 Mio. US-Dollar diente WILEX zur Finanzierung der klinischen<br />
Entwicklung von WX-UK1 in zwei klinischen Studien am Fox Chase Cancer Center<br />
Philadelphia, PA, USA. Des Weiteren wurde <strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium in 2006 eine<br />
weitere Zahlung von 1,00 Mio. US-Dollar für spätere Forschungsprojekte innerhalb<br />
MESUPRON ® zugesagt, um die Serinproteasen-Inhibitor-Entwicklung voranzutreiben. Die<br />
Teilzahlungen an WILEX erfolgten bis zum Jahr 2009.<br />
10.3.1.4 Betriebliche Aufwendungen<br />
10.3.1.4.1 Forschungs- und Entwicklungskosten<br />
Betriebliche Aufwendungen für Forschung und Entwicklung umfassen alle hierfür anfallenden<br />
Kosten einschließlich Personalkosten, Beraterkosten, Material- und Herstellungskosten,<br />
Fremdleistungen, Laborkosten und Gebühren für Rechtsberatung. Sie werden in dem<br />
Zeitraum, in dem sie anfallen, als Aufwand erfasst. Betriebs- und Geschäftsausstattung für<br />
Forschungs- und Entwicklungszwecke wird aktiviert und über ihre erwartete Nutzungsdauer<br />
abgeschrieben.<br />
€ 2010 2009 2008<br />
geprüft geprüft geprüft<br />
Betriebliche Aufwendungen<br />
Forschungs- und Entwicklungskosten (19.703.806) (21.822.973) (20.156.595)<br />
Der Aufwand im Bereich Forschung und Entwicklung stieg um 8,3 % von 20.157 Tsd. € im<br />
Geschäftsjahr 2008 auf 21.823 Tsd. € in 2009. Im Geschäftsjahr 2010 verringerte sich der<br />
Forschungs- und Entwicklungsaufwand um 9,7 % auf 19.704 Tsd. €. Der Anstieg in 2009<br />
erklärt sich aufgrund der Weiterentwicklung der von UCB Anfang 2009 übernommenen fünf<br />
präklinischen Programme sowie der klinischen Phase III-Studie mit REDECTANE ® , die in<br />
2009 mit deutlich mehr Aufwand als im Vorjahr zu Buche schlug. Der Rückgang in 2010<br />
gegenüber der Vorperiode ist auf die jeweiligen Fortschritte in den klinischen Phase III-<br />
Studien mit RENCAREX ® und REDECTANE ® zurückzuführen. Der Aufwand für<br />
MESUPRON ® reduzierte sich in 2009 von 2008 aufgrund der Beendigung der Phase II-<br />
Studie in der Indikation Bauchspeicheldrüsenkrebs und erhöhte sich in 2010 im Zuge der<br />
Phase II-Studie in der Indikation Brustkrebs.<br />
72
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
10.3.1.4.2 Aufwand im Bereich Forschung und Entwicklung nach Programm<br />
Folgende Daten stammen aus dem internen Rechnungswesen der Gesellschaft<br />
€ 2010 2009 2008<br />
ungeprüft ungeprüft ungeprüft<br />
Antikörper-Entwicklung (9.383.287) (15.044.674) (13.350.987)<br />
Niedermolekulare Wirkstoffe (6.863.953) (4.355.567) (6.531.671)<br />
Andere Programme * (3.456.566) (2.422.733) (273.938)<br />
Total F&E (19.703.806) (21.822.973) (20.156.595)<br />
* Ab 2009 inklusive der von UCB übernommenen Programme<br />
Antikörper-Entwicklung. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand für die<br />
Antikörperentwicklung erhöhte sich um 12,7 % von 13.351 Tsd. € im Geschäftsjahr 2008 auf<br />
15.045 Tsd. € im Geschäftsjahr 2009. Im Geschäftsjahr 2010 verringerte sich der Aufwand<br />
um 37,6 % auf 9.383 Tsd. €.<br />
Niedermolekulare Wirkstoffe. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand für<br />
niedermolekulare Wirkstoffe reduzierte sich um exakt ein Drittel von 6.532 Tsd. € im<br />
Geschäftsjahr 2008 auf 4.356 Tsd. € im Geschäftsjahr 2009. Im Geschäftsjahr 2010 erhöhte<br />
sich der Aufwand hingegen um 57,6 % auf 6.864 Tsd. €.<br />
Andere Programme. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand für andere, noch im<br />
Frühstadium befindliche Projekte, stieg im Geschäftsjahr 2009 signifikant um 784,4 % auf<br />
2.423 Tsd. € ggü. 2008 an. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Weiterentwicklung der<br />
im Zuge der Anfang 2009 vereinbarten strategischen Allianz mit UCB übernommenen<br />
präklinischen Programme zurückzuführen. Ein weiterer Anstieg um 42,7% war im<br />
Geschäftsjahr 2010 zu verzeichnen, was ebenfalls mit der Weiterentwicklung der ehemaligen<br />
UCB-Programme zu begründen ist.<br />
10.3.1.4.3 Verwaltungskosten<br />
€ 2010 2009 2008<br />
geprüft geprüft geprüft<br />
Betriebliche Aufwendungen<br />
Verwaltungskosten (4.722.338) (4.054.651) (4.444.659)<br />
Die Verwaltungskosten reduzierten sich im Geschäftsjahr 2009 ggü. 2008 um 8,8 % von<br />
4.445 Tsd. € auf 4.055 Tsd. € trotz höherer Personalaufwendungen durch kosteneffizientes<br />
Arbeiten und niedrigere externe Beratungskosten. Insbesondere durch die Gründung der<br />
WILEX Inc. sowie die Vorbereitung der Übernahme der Heidelberg Pharma sind die<br />
Verwaltungskosten in 2010 ggü. dem Vorjahr um 16,5% angestiegen.<br />
73
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
10.3.1.4.4 Abschreibungen<br />
€ 2010 2009 2008<br />
geprüft geprüft geprüft<br />
Abschreibungen * (216.509) (237.330) (252.707)<br />
* Sind in den betrieblichen Aufw endungen integriert<br />
Abschreibungen betrugen im Geschäftsjahr 2008 253 Tsd. € und verringerten sich um 6,1 %<br />
im Geschäftsjahr 2009 auf 237 Tsd. €. Im Geschäftsjahr 2010 reduzierten sich die<br />
Abschreibungen um weitere 8,8 % auf 217 Tsd. €. Die Anschaffungen der Gesellschaft<br />
beschränkten sich, abgesehen <strong>vom</strong> Erwerb der Vermögenswerte der Oncogene Science im<br />
Rahmen einer Business Combination in 2010, nahezu ausschließlich auf die Anschaffung<br />
von Laborgeräten, IT-Infrastruktur und Büroausstattung.<br />
10.3.1.4.5 Betriebsergebnis<br />
Der betriebliche Verlust betrug im Geschäftsjahr 2008 21.394 Tsd. €. Im Geschäftsjahr 2009<br />
reduzierte sich das negative Betriebsergebnis um 39,9 % auf 12.864 Tsd. €. Dagegen<br />
erhöhte sich das negative Betriebsergebnis im Geschäftsjahr 2010 erneut um 79,7% auf<br />
23.112 Tsd. €.<br />
€ 2010 2009 2008<br />
geprüft geprüft geprüft<br />
Betriebsergebnis (23.112.005) (12.864.163) (21.393.547)<br />
Die Veränderungen der Betriebsergebnisse sind auf die oben beschriebenen Sachverhalte<br />
zurückzuführen.<br />
10.3.1.4.6 Finanzergebnis – Finanzierungserträge und Finanzierungsaufwendungen<br />
€ 2010 2009 2008<br />
geprüft geprüft geprüft<br />
Finanzierungserträge <strong>25.</strong>228 157.954 972.292<br />
Finanzierungsaufwendungen (5.480) (7.598) (11.624)<br />
Finanzergebnis 19.748 150.355 960.667<br />
Das Finanzergebnis im Geschäftsjahr 2008 von 961 Tsd. € reduzierte sich um 84,3 % auf<br />
150 Tsd. € im Geschäftsjahr 2009 und um weitere 86,9 % auf 20 Tsd. € im<br />
Geschäftsjahr 2010. Die Finanzierungserträge sind auf Grund von signifikant reduzierten<br />
Anlagegeldern und dem damit einhergehenden Rückgang der Zinserträge aus Geldkonten<br />
und Finanzinvestitionen zurückgegangen. Infolge des Abrufs liquider Mittel für die klinische<br />
Entwicklung stand im jeweiligen Jahresmittel deutlich weniger Liquidität zur Erzielung von<br />
Finanzierungserträgen zur Verfügung. Das mit Eintreten der weltweiten Finanzkrise 2008<br />
und 2009 signifikant gesunkene Zinsniveau für Geldeinlagen verstärkte zudem den<br />
Rückgang der Finanzergebnisse in diesen Jahren.<br />
74
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
10.3.2 Finanzlage und Mittelverwendung für die Geschäftsjahre 2010 / 2009 / 2008<br />
Seit ihrer Gründung hat WILEX verschiedene Kooperationsvereinbarungen mit anderen<br />
Unternehmen, Finanzierungsrunden und Kapitalerhöhungen, die teilweise auch im<br />
Zusammenhang mit dem Einstieg von Finanzinvestoren erfolgt sind, sowie stille<br />
Beteiligungen und Gesellschafterdarlehen als Finanzierungsquellen genutzt.<br />
Zum Bilanzstichtag 30. November 2010 beträgt die Kapitalrücklage 127,48 Mio. €. Die<br />
kumulierten Verluste seit Beginn der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Jahre 1997<br />
belaufen sich zum Geschäftsjahresende 2010 auf 147,20 Mio. €.<br />
Folgende Übersicht erläutert die Mittelverwendung der vergangenen drei Geschäftsjahre:<br />
€<br />
2010 2009 2008<br />
geprüft geprüft geprüft<br />
Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit<br />
Aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel (19.259.197) (18.638.315) (22.830.316)<br />
Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (5.493) (119) (7.855)<br />
Erhaltene Finanzierungserträge <strong>25.</strong>228 189.261 1.335.938<br />
Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (19.239.462) (18.449.173) (21.502.233)<br />
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit<br />
Erwerb von Sachanlagen (45.876) (66.251) (55.905)<br />
Erwerb immaterieller Vermögenswerte (4.002) (4.944) (11.831)<br />
Erwerb der Vermögenswerte von Oncogene Science (4<strong>25.</strong>659) 0 0<br />
Verkauf / Erwerb von Finanzinvestitionen 0 0 15.000.000<br />
Nettomittelveränderung aus der Investitionstätigkeit (475.537) (71.196) 14.932.264<br />
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
Erlös aus Kapitalerhöhungen 18.991.610 10.000.000 0<br />
Kosten der Kapitalerhöhungen (712.735) (190.198) 0<br />
Tilgung Finanzierungsleasing (37.518) (15.357) (88.895)<br />
Nettomittelveränderung aus der Finanzierungstätigkeit 18.241.357 9.794.445 (88.895)<br />
Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel 5.730 0 0<br />
Nettoveränderung an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalente (1.467.912) (8.7<strong>25.</strong>924) (6.658.863)<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
am Periodenanfang 3.411.063 12.136.987 18.795.851<br />
am Periodenende 1.943.151 3.411.063 12.136.987<br />
10.3.3 Bilanz für die Geschäftsjahre 2010 / 2009 / 2008 nach IFRS<br />
10.3.3.1 Langfristige Vermögenswerte – Anlagevermögen<br />
€ 30.11.2010 30.11.2009 30.11.2008<br />
geprüft geprüft geprüft<br />
Sachanlagen 864.376 424.080 461.713<br />
Immaterielle Vermögenswerte 1.165.644 1.293.821 1.426.564<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte 161.942 160.715 22.689<br />
2.191.962 1.878.617 1.910.966<br />
Die Gesellschaft besitzt keine Grundstücke oder Gebäude. Alle zurzeit genutzten Büro- und<br />
Laborräume sind gemietet. Die vertraglich vorgesehene Laufzeit der Mietverträge endet<br />
2012.<br />
Sachanlagen bestehen überwiegend aus Labor- und Geschäftsausstattung und werden zu<br />
historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert. Alle <strong>vom</strong> WILEX-<br />
75
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Konzern getätigten Investitionen in Sachanlagen fanden, mit Ausnahme der für die WILEX<br />
Inc. getätigten und in 2010 konsolidierten Investitionen, in Deutschland statt.<br />
Erworbene Lizenzen und Software werden als immaterielle Vermögenswerte bilanziert.<br />
Lizenzen werden anfänglich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Sie haben<br />
eine bestimmte Nutzungsdauer und fließen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
abzüglich kumulierter Abschreibungen in die Bilanz ein. Erworbene Software-Lizenzen<br />
werden auf der Grundlage der für ihren Erwerb und für die Ingangsetzung der Software<br />
angefallenen Kosten aktiviert und über die erwartete Nutzungsdauer auf drei Jahre<br />
abgeschrieben.<br />
Die Sonstigen langfristigen Vermögenswerte bestehen aus dem Aktivwert bzgl. einer<br />
Rückdeckungsversicherung im Zusammenhang mit den bilanzierten<br />
Pensionsverpflichtungen, sowie aus einem Mietaval in Form eines verpfändeten Bankkontos.<br />
10.3.3.2 Kurzfristige Vermögenswerte – Umlaufvermögen<br />
€ 30.11.2010 30.11.2009 30.11.2008<br />
geprüft geprüft geprüft<br />
Vorräte<br />
Sonstige Vermögenswerte und geleistete Vorauszahlungen<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
Sonstige Forderungen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
165.599<br />
1.123.569<br />
40.242<br />
126.401<br />
1.943.151<br />
34.100<br />
1.348.781<br />
5.017.864<br />
322.260<br />
3.411.063<br />
22.200<br />
1.072.248<br />
41.912<br />
142.976<br />
12.136.987<br />
3.398.962 10.134.069 13.416.323<br />
Bei den Vorräten handelt es sich um Rohstoffe für den Bereich Forschung und Entwicklung<br />
und dabei vornehmlich um chemische Stoffe für das Labor. Die Erhöhung zum Ende des<br />
Geschäftsjahres 2010 ggü. 2009 ist auf die Konsolidierung der Vorräte der WILEX Inc.<br />
zurückzuführen.<br />
Die sonstigen Vermögenswerte und die an z. B. Dienstleister in der klinischen Entwicklung<br />
und Auftragsfertiger oder Versicherer geleisteten Anzahlungen werden entweder gemäß<br />
dem Leistungsfortschritt des zugrunde liegenden Auftrags ergebniswirksam erfasst oder mit<br />
der endgültigen Lieferantenrechnung verrechnet.<br />
WILEX wies in den Geschäftsjahren 2010, 2009 und 2008 abgegrenzte Quellensteuern aus.<br />
WILEX erhielt im April 2004 eine Vorauszahlung von Esteve, von der die spanischen<br />
Behörden einen bestimmten prozentualen Anteil einbehielten. Diese Steuerabgrenzung<br />
wurde mit den Anschaffungskosten bilanziert und wird entsprechend der Ertragserfassung<br />
der zugrunde liegenden Vorauszahlung als Steueraufwand erfasst.<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem ursprünglichen<br />
Rechnungsbetrag abzüglich etwaiger Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen<br />
angesetzt. Mit zwei Meilensteinen und daraufhin fälligen Zahlungen von jeweils 5,00 Mio. €<br />
konnte WILEX innerhalb der strategischen Allianz mit UCB 2009 erstmalig Umsatzerlöse<br />
ausweisen. Da der zweite Meilenstein kurz vor dem Bilanzstichtag erreicht wurde, ist diese<br />
Zahlung erst nach dem Geschäftsjahresultimo eingegangen und wurde somit zum 30.<br />
November 2009 noch als Forderung ausgewiesen.<br />
Die sonstigen Forderungen setzen sich im Wesentlichen aus Steuererstattungsansprüchen<br />
und Umsatzsteuerforderungen zusammen.<br />
76
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Der Rückgang der Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente im Vergleich zu den<br />
vorangegangenen Geschäftsjahren ist auf die Inanspruchnahme der liquiden Mittel für die<br />
klinische Entwicklung zurückzuführen.<br />
77
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
10.3.3.3 Eigenkapital<br />
€ 30.11.2010 30.11.2009 30.11.2008<br />
geprüft geprüft geprüft<br />
Gezeichnetes Kapital 18.413.035 13.780.935 11.962.754<br />
Kapitalrücklage 127.484.817 113.367.618 105.201.252<br />
Kumulierte Verluste (147.202.343) (124.103.716) (111.374.454)<br />
Währungsgewinn aus der Konsolidierung 9.398 0 0<br />
(1.295.093) 3.044.837 5.789.552<br />
Das Grundkapital per 30. November 2010 besteht aus 18.413.035 auf den Inhaber lautenden<br />
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie.<br />
Der rechnerische Nominalbetrag und ein eventueller Aufschlag auf die Ausgabe von Aktien<br />
werden jeweils unter dem „Gezeichneten Kapital“ und der „Kapitalrücklage“ erfasst.<br />
Zu den Einzelheiten der verschiedenen Kapitalmaßnahmen siehe<br />
„KAPITALVERHÄLTNISSE“.<br />
Der Verlustvortrag der kumulierten Verluste seit Beginn der Geschäftstätigkeit im Jahre 1997<br />
für die Geschäftsjahre zum 30. November 2010, 2009 und 2008 betrug 147,20 Mio. €,<br />
124,10 Mio. € und 111,37 Mio. € und sind somit durch die negativen Jahresergebnisse<br />
gekennzeichnet.<br />
10.3.3.4 Langfristige Verbindlichkeiten<br />
€ 30.11.2010 30.11.2009 30.11.2008<br />
geprüft geprüft geprüft<br />
Pensionsrückstellungen 24.410 23.533 22.689<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 82.155 0 0<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 275.651 592.997 251.755<br />
382.216 616.530 274.444<br />
Verbindlichkeiten werden bilanziert, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung<br />
gegenüber Dritten besteht. Verbindlichkeiten werden zum Nennwert oder zum Barwert<br />
angesetzt, wenn es sich um langfristige Schuldverhältnisse handelt. Als langfristige<br />
Verbindlichkeiten werden alle Positionen erfasst, deren Fälligkeit ein Jahr oder länger<br />
beträgt.<br />
Die Pensionsrückstellung wird zum Aktivwert der Rückdeckungsversicherung ausgewiesen<br />
und zu den Bilanzstichtagen jeweils vollständig durch diese abgedeckt.<br />
Mit Abschluss eines Finanzierungsleasings für ein Laborgerät im zweiten Geschäftsquartal<br />
2010 sind langfristige Verpflichtungen entstanden. Zum Bilanzstichtag der Geschäftsjahre<br />
2009 und 2008 waren keine derartigen Sachverhalte existent.<br />
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen die passivierten<br />
Zahlungen des US-Verteidigungsministeriums, die nach Fortschritt des jeweiligen<br />
Forschungsprogramms erfolgswirksam aufgelöst werden. Des Weiteren sind eine<br />
Mietabgrenzung und eine Verpflichtung für Dienstjubiläen zu bilanzieren.<br />
78
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
10.3.3.5 Kurzfristige Verbindlichkeiten<br />
€ 30.11.2010 30.11.2009 30.11.2008<br />
geprüft geprüft geprüft<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.039.573 2.099.138 1.787.991<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 57.992 0 15.357<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 4.406.237 6.252.181 7.459.944<br />
6.503.801 8.351.318 9.263.293<br />
Die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fallen<br />
hauptsächlich für Dienstleistungen im Zusammenhang mit den klinischen Studien an.<br />
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen entstanden aus o.a.<br />
Sachverhalt (siehe langfristige Verbindlichkeiten).<br />
In den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind passive Abgrenzungsposten,<br />
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit ausstehenden Rechnungen und sonstige<br />
Verbindlichkeiten enthalten. WILEX bilanziert abgegrenzte Verbindlichkeiten für ausstehende<br />
Rechnungen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige Verpflichtung aus dem Erhalt von<br />
Lieferungen und Leistungen hat. Die Abgrenzung wurde in Höhe der bestmöglichen<br />
Schätzung des zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung erforderlichen<br />
Zahlungsabflusses gebildet. Die meisten Verpflichtungen dieser Kategorie bestehen aus<br />
externen Forschungs- und Entwicklungskosten seitens Dienstleistungsorganisationen für<br />
präklinische und klinische Studien sowie Herstellungskosten der Ausgangsmaterialien.<br />
Der stetige Rückgang der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten in den vergangenen<br />
Geschäftsjahren ist auf das Voranschreiten der Projekte und der damit einhergehenden<br />
Reduzierung der passivierten Vorauszahlungen aus Kooperationen bzw. Kostenerstattungen<br />
zurückzuführen, die erfolgswirksam aufgelöst werden.<br />
10.3.4 Gesamtergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) für den Zeitraum<br />
<strong>vom</strong> 1. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong><br />
(einschließlich Vergleichszahlen für den entsprechenden Vorjahreszeitraum) ungeprüft<br />
(Zwischenabschluss <strong>2011</strong>) nach IFRS<br />
10.3.4.1 Umsatzerlöse<br />
€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />
31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />
ungeprüft ungeprüft<br />
Umsatzerlöse 1.366.743 0<br />
1.366.743 0<br />
Es wurden in den 6-Monatszeiträumen von <strong>2011</strong> und 2010 folgende Umsatzerlöse realisiert.<br />
Im ersten Halbjahr <strong>2011</strong> wurden im WILEX-Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 1.367 Tsd. €<br />
gegenüber 0 Tsd. € im Vorjahr realisiert. Davon ist der Großteil auf den anteilig verbuchten<br />
Umsatz aus der Ertragsabgrenzung im Kontext der Prometheus-Transaktion zurückzuführen.<br />
79
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
10.3.4.2 Sonstige Erträge<br />
Die sonstigen Erträge bestehen im Wesentlichen aus der erfolgswirksamen Realisierung von<br />
Vorauszahlungen und Kostenerstattungen im Zusammenhang der mit Esteve und IBA<br />
geschlossenen Lizenzverträge sowie der Fördergelder des US-Verteidigungsministeriums<br />
und sonstiger Zuschüsse.<br />
Die Vorauszahlungen sowie die Kostenerstattungen werden unter den sonstigen Erträgen im<br />
Verhältnis der bis zum Stichtag aufgelaufenen Aufwendungen zum insgesamt erwarteten<br />
Aufwand für die klinischen Studien ausgewiesen (analog zur Percentage-of-Completion-<br />
Methode).<br />
€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />
31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />
ungeprüft ungeprüft<br />
Sonstige Erträge 638.545 912.479<br />
638.545 912.479<br />
Die sonstigen Erträge reduzierten sich um 30,0 % von 912 Tsd. € im 6-Monatszeitraum 2010<br />
auf 639 Tsd. € in der Vergleichsperiode <strong>2011</strong> aufgrund des Umstandes, dass<br />
Ertragsrealisierungen aus den Lizenzverträgen mit Esteve und IBA mittlerweile<br />
abgeschlossen sind, da sowohl für die ARISER-Studie als auch für die REDECT-Studie<br />
wichtige Meilensteine erreicht wurden.<br />
10.3.4.3 Betriebliche Aufwendungen<br />
10.3.4.3.1 Herstellungs-, Service und Vertriebskosten<br />
Im Zuge der Konsolidierung der Tochtergesellschaften fielen im WILEX-Konzern im ersten<br />
Halbjahr <strong>2011</strong> erstmalig Herstellungs-, Service- und Vertriebskosten in Höhe von 979 Tsd. €<br />
an (Vorjahr: 0 Tsd. €). Diese Aufwendungen sind im Zuge der Produktion und Distribution<br />
von In-vitro-Diagnostika durch die WILEX Inc. sowie der Erbringung von<br />
Auftragsforschungsleistungen durch Heidelberg Pharma entstanden.<br />
€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />
31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />
ungeprüft ungeprüft<br />
Betriebliche Aufwendungen<br />
Herstellungs-, Service- und Vertriebskosten (978.568) 0<br />
80
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
10.3.4.3.2 Forschungs- und Entwicklungskosten<br />
Die Forschungs- und Entwicklungskosten machen mit knapp 70,6 % wie im<br />
Vorjahreszeitraum (81,7 %) den Großteil der betrieblichen Aufwendungen aus. Sie beliefen<br />
sich im ersten Halbjahr <strong>2011</strong> auf 8.755 Tsd. € und lagen damit 14,1 % unter dem Vorjahr<br />
(10.195 Tsd. €). Dieser Rückgang ist auf den Fortschritt der klinischen Studien und den<br />
daraus resultierenden geringeren Aufwendungen von WILEX zurückzuführen.<br />
€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />
31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />
ungeprüft ungeprüft<br />
Betriebliche Aufwendungen<br />
Forschungs- und Entwicklungskosten (8.754.507) (10.194.636)<br />
10.3.4.3.3 Forschungs- und Entwicklungskosten nach Programm<br />
Die folgenden Daten stammen aus dem internen Rechnungswesen der Gesellschaft<br />
€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />
31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />
ungeprüft ungeprüft<br />
Antikörper-Entwicklung (4.577.769) (4.884.826)<br />
Niedermolekulare Wirkstoffe (2.574.920) (3.332.352)<br />
Andere Programme * (1.601.818) (1.977.458)<br />
Total F&E (8.754.507) (10.194.636)<br />
* Inklusive der von UCB übernommenen Programme sow ie Programme der Tochtergesellschaften (ab <strong>2011</strong>)<br />
Antikörper-Entwicklung. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand für die Antikörper-<br />
Entwicklung sank um 6,3 % von 4.885 Tsd. € im 6-Monatszeitraum 2010 auf 4.578 Tsd. € im<br />
ersten Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong>, da mit Fortschritt der klinischen Studien die kostenintensive<br />
Behandlung der Patienten weitestgehend abgeschlossen ist.<br />
Niedermolekulare Wirkstoffe. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand für<br />
niedermolekulare Wirkstoffe fiel um 22,7 % von 3.332 Tsd. € im ersten Geschäftshalbjahr<br />
2010 auf 2.575 Tsd. € im Vergleichszeitraum <strong>2011</strong>. Die inzwischen erfolgreich beendete<br />
Phase II-Studie mit MESUPRON ® in der Indikation Bauchspeicheldrüsenkrebs ist als<br />
wichtigster Grund für die Kostenreduzierung zu sehen.<br />
Andere Programme. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand für andere Programme<br />
sank von 1.977 Tsd. € im 6-Monatszeitraum 2010 um 19,0 % auf 1.602 Tsd. € in <strong>2011</strong>.<br />
Entscheidend dazu haben die im Vergleichszeitraum geringeren Aufwendungen für die von<br />
UCB übernommenen präklinischen Programme beigetragen, deren Weiterentwicklung<br />
WILEX obliegt.<br />
81
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
10.3.4.3.4 Verwaltungskosten<br />
€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />
31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />
ungeprüft<br />
ungeprüft<br />
Betriebliche Aufwendungen<br />
Verwaltungskosten (2.674.352) (2.282.792)<br />
Die Verwaltungskosten sind um 17,1 % auf 2.674 Tsd. € angestiegen (Vorjahr: 2.283 Tsd. €).<br />
Die Erhöhung ist auf vor allem auf die Einbeziehung der Aufwendungen der<br />
Tochtergesellschaften sowie auf Transaktionskosten im Zuge der Akquisitionen<br />
zurückzuführen.<br />
10.3.4.3.5 Abschreibungen<br />
Die <strong>2011</strong> mit 181 Tsd. € um 70,0 % erhöhten Abschreibungen gegenüber der<br />
Vergleichsperiode 2010 (106 Tsd. €) sind durch die Konsolidierung der beiden<br />
Tochtergesellschaften bedingt.<br />
€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />
31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />
ungeprüft ungeprüft<br />
Abschreibungen * (180.654) (106.249)<br />
* Sind in den betrieblichen Aufw endungen integriert<br />
10.3.4.4 Betriebsergebnis<br />
€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />
31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />
ungeprüft ungeprüft<br />
Betriebsergebnis (10.402.139) (11.564.950)<br />
Der betriebliche Verlust verringerte sich um 10,1 % von 11.565 Tsd. € im 6-Monatszeitraum<br />
2010 auf 10.402 Tsd. € im 6-Monatszeitraum <strong>2011</strong>. Die Veränderung des<br />
Betriebsergebnisses ist auf die oben beschriebenen Sachverhalte zurückzuführen und<br />
insbesondere durch die ausgewiesenen Umsatzerlöse und weniger kostenintensive<br />
Projekttätigkeiten begründet.<br />
10.3.4.5 Finanzergebnis –Finanzierungserträge und Finanzierungsaufwendungen<br />
€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />
31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />
ungeprüft ungeprüft<br />
Finanzierungserträge 5.229 16.921<br />
Finanzierungsaufwendungen (222.821) (3.564)<br />
Finanzergebnis (217.592) 13.357<br />
Die Finanzierungserträge waren aufgrund des planmäßigen Abflusses liquider Mittel und<br />
des niedrigeren Zinsniveaus mit 5 Tsd. € (Vorjahr: 17 Tsd. €) um 69,1 % rückläufig. Die<br />
82
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Gesellschaft investierte diese Liquidität ausschließlich in kurzfristige Geldanlagen (zum<br />
Beispiel Tagesgeldkonten).<br />
Finanzierungsaufwendungen beinhalten Zinsaufwand und den Zinsanteil von<br />
Verbindlichkeiten. Dieser Aufwand erhöhte sich in der Berichtsperiode infolge des<br />
Gesellschafterdarlehens signifikant auf 223 Tsd. € (Vorjahr: 4 Tsd. €).<br />
Das Finanzergebnis des WILEX-Konzerns betrug im ersten Halbjahr <strong>2011</strong> entsprechend<br />
-218 Tsd. € (Vorjahr: +13 Tsd. €).<br />
10.3.5 Finanzlage und Mittelverwendung für den Zeitraum <strong>vom</strong> 1. Dezember 2010 bis<br />
31. Mai <strong>2011</strong> und Vorjahreszeitraum<br />
Folgende Übersicht erläutert die Mittelverwendung der ersten Geschäftshalbjahre <strong>2011</strong> und<br />
2010:<br />
€ 01.12.2010 - 01.12.2009 -<br />
31.05.<strong>2011</strong> 31.05.2010<br />
ungeprüft ungeprüft<br />
Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit<br />
Aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit generierte Zahlungsmittel 1.669.727 (8.397.677)<br />
Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (3.806) (864)<br />
Erhaltene Finanzierungserträge 2.498 16.921<br />
Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 1.668.418 (8.381.620)<br />
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit<br />
Erwerb von Sachanlagen (89.639) (3.268)<br />
Erwerb immaterieller Vermögenswerte (7.963) (559)<br />
Nettomittelveränderung aus der Investitionstätigkeit (97.601) (3.827)<br />
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
Erlös aus der Kapitalerhöhung 0 8.9<strong>25.</strong>823<br />
Kosten der Kapitalerhöhung 0 (632.697)<br />
Eingang Gesellschafterdarlehen 10.000.000 0<br />
Tilgung Finanzierungsleasing (28.444) (9.893)<br />
Nettomittelveränderung aus der Finanzierungstätigkeit 9.971.557 8.283.232<br />
Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel 30.397 0<br />
Nettoveränderung an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalente 11.572.771 (102.215)<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
am Periodenanfang 1.943.151 3.411.063<br />
am Periodenende 13.515.922 3.308.849<br />
Zum Ende des ersten Geschäftshalbjahres <strong>2011</strong> verfügte der WILEX-Konzern über liquide<br />
Mittel in Höhe von 13.516 Tsd. € (30. November 2010: 1.943 Tsd. €, 31. Mai 2010: 3.309<br />
Tsd. €). Der Anstieg gegenüber den relevanten Bilanzstichtagen 2010 ist auf zwei<br />
Zahlungseingänge zurückzuführen:<br />
1. Am 29. April <strong>2011</strong> hat WILEX die US-Vermarktungsrechte an RENCAREX ® an das<br />
amerikanische Pharmaunternehmen Prometheus auslizenziert und in diesem<br />
Zusammenhang in der Berichtsperiode Zahlungen in Höhe von ca. 13.400 Tsd. €<br />
erhalten.<br />
2. Am 17. Dezember 2010 hat WILEX mit den beiden Hauptaktionären, dievini und UCB,<br />
einen Darlehensvertrag mit Rangrücktritt in Höhe von 10.000 Tsd. € unterzeichnet.<br />
Dieses Darlehen ist dem Unternehmen im ersten Halbjahr <strong>2011</strong> in zwei Tranchen zu<br />
83
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
jeweils 5.000 Tsd. € zugeflossen. Beide Darlehensgeber erhalten eine Verzinsung von<br />
6 % p.a. Das Darlehen hat eine unbegrenzte Laufzeit und ist unbesichert.<br />
Die Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit betrug im<br />
Berichtszeitraum 1.668 Tsd. € (Vorjahr: -8.382 Tsd. €). Der Mittelzufluss resultierte im<br />
Wesentlichen aus dem unter Punkt 1. dargestellten Sachverhalt. Der Mittelabfluss aus der<br />
Investitionstätigkeit belief sich auf 98 Tsd. € (Vorjahr: 4 Tsd. €) und war hauptsächlich auf<br />
Investitionen in Labor- und Büroausstattung zurückzuführen. Der Mittelzufluss aus der<br />
Finanzierungstätigkeit betrug infolge des Gesellschafterdarlehens von dievini und UCB<br />
(siehe 2.) 9.972 Tsd. € (Vorjahr: 8.283 Tsd. €).<br />
10.3.6<br />
Bilanz zum 31. Mai <strong>2011</strong> und 30. November 2010 nach IFRS<br />
in Euro 31.05.<strong>2011</strong> 30.11.2010 31.05.2010<br />
ungeprüft geprüft ungeprüft<br />
Sachanlagen 1.686.119 864.376 566.889<br />
Immaterielle Vermögenswerte 1.779.450 1.165.644 1.226.652<br />
Geschäfts- oder Firmenwert 17.276.166 0 0<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte 162.587 161.942 161.318<br />
Langfristige Vermögenswerte 20.904.323 2.191.962 1.954.859<br />
Vorräte 247.673 165.599 34.100<br />
Sonstige Vermögenswerte und geleistete<br />
Vorauszahlungen 1.099.338 1.123.569 1.252.636<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 177.998 40.242 0<br />
Sonstige Forderungen 531.739 126.401 196.240<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13.515.922 1.943.151 3.308.849<br />
Kurzfristige Vermögenswerte 15.572.670 3.398.962 4.791.825<br />
SUMME VERMÖGENSWERTE 36.476.993 5.590.924 6.746.684<br />
Gezeichnetes Kapital 21.613.035 18.413.035 15.957.965<br />
Kapitalrücklage 143.552.192 127.484.817 119.843.533<br />
Kumulierte Verluste (157.823.676) (147.202.343) (135.659.675)<br />
Währungsgewinn aus der Konsolidierung 30.122 9.398 0<br />
Eigenkapital 7.371.672 (1.295.093) 141.823<br />
Pensionsrückstellungen 24.890 24.410 23.953<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 133.365 82.155 110.250<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 7.242.314 275.651 365.729<br />
Langfristige Verbindlichkeiten 7.400.569 382.216 499.931<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.953.240 2.039.573 1.955.489<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 137.881 57.992 57.522<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 19.613.630 4.406.237 4.091.919<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten 21.704.752 6.503.801 6.104.930<br />
SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN 36.476.993 5.590.924 6.746.684<br />
84
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Der Vollständigkeit halber sind zusätzlich die Bilanzwerte zum 31. Mai 2010 abgebildet, die<br />
jedoch weder im Finanzteil dieses Prospekts abgedruckt sind, noch Gegenstand der<br />
folgenden Analyse der bilanziellen Veränderungen im Vergleichszeitraum <strong>vom</strong> 31. Mai <strong>2011</strong><br />
und 30. November 2010 sind.<br />
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum 31. Mai <strong>2011</strong> infolge der<br />
Konsolidierung der Heidelberg Pharma auf 20.904 Tsd. € (30. November 2010: 2.192 Tsd.<br />
€). Die größte Position bildet darin der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 17.276<br />
Tsd. €. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Unterschiedsbetrag zwischen dem<br />
Transaktionspreis bei Übernahme der Heidelberg Pharma und der Summe der jetzt<br />
vorläufigen beizulegenden Zeitwerte aus deren Eröffnungsbilanz. Dieser Betrag entfällt auf<br />
den noch zu ermittelnden Geschäfts- und Firmenwert zum Akquisitionszeitpunkt sowie auf<br />
die ebenfalls noch zu identifizierenden immateriellen Vermögenswerte, wie z.B. Patente. Da<br />
zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Börsenprospekts noch keine endgültige<br />
Kaufpreiszuordnung stattgefunden hat, kann der Unterschiedsbetrag derzeit nicht näher<br />
beziffert oder detaillierter erläutert werden. Dieser Unterschiedsbetrag wird demzufolge<br />
vorläufig so lange vollständig als Geschäfts- oder Firmenwert herangezogen und<br />
nachträglich angepasst.<br />
Die immateriellen Vermögenswerte, im Wesentlichen Lizenzgebühren aus<br />
Kooperationsverträgen, stiegen um 52,7 % auf 1.779 Tsd. € (30. November 2010:<br />
1.166 Tsd. €) und die Sachanlagen, hauptsächlich Labor- und Büroausstattung, auf 1.686<br />
Tsd. € (30. November 2010: 864 Tsd. €). Beide Steigerungen sind der Konsolidierung der<br />
Tochtergesellschaften zuzuschreiben. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte<br />
bestehen aus dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung einer Pensionsverpflichtung<br />
sowie einem Bankkautionskonto für den Vermieter. Diese unterscheiden sich mit 163 Tsd. €<br />
nur geringfügig <strong>vom</strong> Vorjahreswert (162 Tsd. €).<br />
Die kurzfristigen Vermögenswerte inklusive der Zahlungsmittel und -äquivalente<br />
betrugen zum 31. Mai <strong>2011</strong> 15.573 Tsd. € und lagen damit deutlich über dem Wert zum<br />
Vergleichsperiodenende 2010 (3.399 Tsd. €). Entscheidenden Anteil daran trägt der<br />
signifikant höhere Zahlungsmittelbestand (13.516 Tsd. € im Vergleich zum Vorjahreswert<br />
1.943 Tsd. €).<br />
Die sonstigen Forderungen erhöhten sich deutlich auf 532 Tsd. € (30 November 2010: 126<br />
Tsd. €). Dies ist im Wesentlichen auf die Prometheus-Transaktion zurückzuführen.<br />
Bestandteil der Auslizenzierung der US-Vermarktungsrechte für RENCAREX ® ist eine für<br />
WILEX optionale Einlizenzierungsmöglichkeit von europäischen Vermarktungsrechten an<br />
einem nicht öffentlich genannten Produkt von Prometheus. Im Zuge dessen besitzt WILEX<br />
eine Forderung, die innerhalb eines definierten Zeitraums ratierlich aufzubauen ist.<br />
Das Eigenkapital des WILEX-Konzerns hat sich im zweiten Quartal <strong>2011</strong> durch die<br />
Sachkapitalerhöhung aufgrund der Akquisition der Heidelberg Pharma deutlich verbessert.<br />
Es betrug zum Ende der Berichtsperiode 7.372 Tsd. € (30. November 2010: -1.295 Tsd. €).<br />
Zu den Einzelheiten der verschiedenen Kapitalmaßnahmen siehe<br />
„KAPITALVERHÄLTNISSE“.<br />
Die langfristigen Verbindlichkeiten betrugen am 31. Mai <strong>2011</strong> 7.401 Tsd. € (30. November<br />
2010: 382 Tsd. €). Der Anstieg beruht hauptsächlich auf einer signifikanten Erhöhung der<br />
sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten auf 7.242 Tsd. € (30. November 2010:<br />
276 Tsd. €). Grund dafür ist im Wesentlichen, dass im Zuge der Auslizenzierung von<br />
RENCAREX ® -Vermarktungsrechten an Prometheus eine schon erhaltene Zahlung auf einen<br />
bestimmten Zeitraum abzugrenzen und der langfristige Anteil (> 12 Monate) somit als<br />
Umsatzabgrenzungsposten innerhalb dieser Bilanzposition zu bilanzieren ist.<br />
85
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich zum Periodenende <strong>2011</strong> deutlich<br />
auf 21.705 Tsd. € (30. November 2010: 6.504 Tsd. €). Die sonstigen kurzfristigen<br />
Verbindlichkeiten stiegen auf 19.614 Tsd. € (30. November 2010: 4.406 Tsd. €). Neben<br />
dem oben beschriebenen Sachverhalt der kurzfristigen Umsatzabgrenzung aus der<br />
Prometheus-Zahlung ist zudem die Gewährung des Gesellschafterdarlehens von dievini<br />
und UCB in Höhe von insgesamt 10.000 Tsd. € zzgl. der Zinsverbindlichkeiten<br />
verantwortlich. Die darüber hinaus enthaltene Verpflichtung gegenüber dem US-<br />
Verteidigungsministerium wurde entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Laufzeit erfasst,<br />
auf einen fixen Studienendpunkt abgegrenzt und die korrespondierenden Erträge<br />
entsprechend des Fortschrittsgrads aufgelöst. Für die Phase III-Studien mit REDECTANE ®<br />
und RENCAREX ® wurden zum Ende der Vergleichsperiode 2010 keine Verbindlichkeiten<br />
mehr gebucht, da die Studien im bilanziellen Sinne beendet sind.<br />
10.3.7 Zusätzliche Informationen aus dem Jahresabschluss zum 30. November 2010<br />
nach HGB<br />
Der Jahresfehlbetrag der WILEX AG nach HGB betrug für das Geschäftsjahr 2010 (01.<br />
Dezember 2009 bis 30. November 2010) 22.754 Tsd. € gegenüber 3.257 Tsd. € in der<br />
Vorjahresperiode (01. Dezember 2008 bis 30. November 2009). Ausschlaggebend für die<br />
Erhöhung des Jahresfehlbetrages sind im Wesentlichen fehlende Umsatzerlöse, die im<br />
Vorjahr noch in Höhe von 10.000 Tsd. € zu verzeichnen waren. Des Weiteren konnte mit<br />
7.551 Tsd. € eine geringere Summe aktivierter Eigenleistungen als Ertrag bilanziert werden<br />
als im Vorjahr (13.542 Tsd. €).<br />
Die Bilanzsumme verringerte sich zum 30. November 2010 ggü. dem Vorjahresstichtag<br />
30. November 2009 (34.249 Tsd. €) im Zuge deutlich reduzierter Forderungen aus<br />
Lieferungen und Leistungen und das damit einhergehende niedrigere Umlaufvermögen auf<br />
29.141 Tsd. €.<br />
Das Eigenkapital verringerte sich zum 30. November 2010 um 3.292 Tsd. € auf 22.327 Tsd.<br />
€ im Vergleich zum Vorjahreswert von <strong>25.</strong>619 Tsd. € zum 30. November 2009.<br />
Aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsregeln zwischen IFRS und HGB, beispielsweise<br />
hinsichtlich von Aktivierungswahlrechten im Bereich der Erweiterungsaufwendungen, ist der<br />
Eigenkapitalausweis nach HGB deutlich positiver als nach IFRS.<br />
Festzuhalten bleibt somit, dass das gezeichnete Kapital gemäß HGB noch nicht zu mehr als<br />
50 % aufgezehrt ist und daher keine gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen erforderlich sind.<br />
Die Gesellschaft hat in den vergangenen zwei Geschäftsjahren keine Dividende<br />
ausgeschüttet.<br />
Der nach HGB aufgestellte Jahresabschluss der WILEX AG zum 30. November 2010 ist im<br />
Finanzteil dieses Prospekts abgedruckt.<br />
86
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
11 Pro forma-Finanzinformationen<br />
11.1 Einleitung<br />
Am 15. Dezember 2010 hat die WILEX AG eine außerordentliche Hauptversammlung<br />
abgehalten. Mit einer Mehrheit von 99,96% wurde beschlossen, sämtliche Aktien der<br />
Heidelberg Pharma AG im Wege einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe von 3.200.000<br />
neuen WILEX-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erwerben.<br />
Der gebotene Transaktionspreis in Höhe von 19,2 Mio. € für 100 % der Anteile an der<br />
Heidelberg Pharma AG entspricht einem Preis von 6,00 € pro neu ausgegebener WILEX-<br />
Aktie – einem Aufschlag von ungefähr 25 % auf den Schlusskurs <strong>vom</strong> 1. November 2010.<br />
Das entspricht einem Umtauschverhältnis von 5,75 zu 1 bezogen auf die<br />
Unternehmenswerte der WILEX AG und der Heidelberg Pharma AG.<br />
Der Zeitraum der Transaktion erstreckte sich <strong>vom</strong> 3. November 2010 mit Ankündigung der<br />
Übernahme als Ad-hoc-Meldung bis zur Eintragung in das Handelsregister am 17. März<br />
<strong>2011</strong>. Ab dem letztgenannten Datum wurden die Finanzdaten der Heidelberg Pharma in die<br />
Konzerndaten integriert und konsolidiert.<br />
In diesem Zeitraum der Konzernzugehörigkeit konnte die Heidelberg Pharma einen<br />
Umsatzerlös in Höhe von 328 Tsd. € sowie ein Betriebsergebnis von -128 Tsd. € erzielen<br />
und trug per Saldo einen Verlust in Höhe von 131 Tsd. € zum Periodenergebnis bei.<br />
Die Akquisition der Heidelberg Pharma AG wird bereits in der Bilanz des<br />
Zwischenabschlusses zum 31. Mai <strong>2011</strong> abgebildet, weshalb lediglich eine Pro-Forma-<br />
Gewinn- und Verlustrechnung erstellt wird. Da die Gewinn- und Verlustrechnung für das volle<br />
vorangegangene Geschäftsjahr nicht und die Gewinn- und Verlustrechnung für das laufende<br />
Geschäftsjahr die Aufwendungen und Erträge erst ab 17. März <strong>2011</strong> enthält, umfassen die<br />
Pro-Forma-Finanzinformationen folgende Zeiträume:<br />
1. Dezember 2009 bis 30. November 2010<br />
1. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong><br />
Im Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 bis zum 30. November 2010 hätte die Heidelberg<br />
Pharma AG 1.408 Tsd. € an Umsatzerlösen und 866 Tsd. € an sonstigen Erträgen zur<br />
Konzern-Gesamtergebnisrechnung beigetragen. Die Gesellschaft erzielte im relevanten<br />
Zeitraum ein Betriebsergebnis von -1.975 Tsd. € sowie ein Periodenergebnis von -1.962<br />
Tsd. €, was aus Konzernsicht insgesamt zu einem Periodenverlust von <strong>25.</strong>061 Tsd. € geführt<br />
hätte.<br />
Im aktuellen Geschäftsjahr hätte die Heidelberg Pharma AG bis zur vollumfänglichen<br />
Konsolidierung ab dem 17. März <strong>2011</strong> Umsatzerlöse von 583 Tsd. € sowie sonstige Erlöse<br />
von 100 Tsd. € zum Konzern-Periodenergebnis beigetragen. Insgesamt erzielte die<br />
Heidelberg Pharma AG in diesem Zeitraum ein Betriebsergebnis von -592 Tsd. € sowie<br />
einen Periodenverlust von 590 Tsd. €.<br />
Diese Pro forma-Finanzinformationen wurden nur für diesen Börsenprospekt und<br />
ausschließlich zu illustrativen Zwecken erstellt. Sie beschreiben aufgrund ihrer Wesensart<br />
lediglich eine hypothetische Situation und spiegeln folglich nicht die aktuelle Finanzlage des<br />
Unternehmens oder seine aktuellen Ergebnisse wider.Die Erstellung dieser Pro-Forma-<br />
Finanzinformationen erfolgte auf der Grundlage der Rechnungslegungsmethoden des letzten<br />
Konzernabschlusses von WILEX zum 30. November 2010, der im Einklang mit den<br />
International Financial Reporting Standards (IFRS), die von der EU genehmigt worden sind,<br />
87
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
erstellt wurde. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Detail im Anhang zum<br />
Konzernabschluss für das zum 30. November 2010 endende Geschäftsjahr dargestellt. Die<br />
Pro-Forma-Finanzinformationen sind nur in Verbindung mit den Jahres-, Konzern- bzw.<br />
Zwischenabschlüssen der <strong>Wilex</strong> AG aussagekräftig.<br />
11.2 Grundlagen der Erstellung<br />
Die dargestellten Pro-Forma-Finanzinformationen wurden auf Grundlage des IDW<br />
Rechnungslegungshinweises bzgl. der Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen (IDW<br />
RH HFA 1004) erstellt.<br />
In den Pro-Forma-Finanzinformationen ist die Übernahme der Heidelberg Pharma AG, die<br />
am 17. März <strong>2011</strong> erfolgte, so abgebildet, als ob die Übernahme bereits zum 1. Dezember<br />
2009 erfolgt wäre.<br />
Die Heidelberg Pharma AG hatte in den Zeiträumen, für die die Pro-Forma-<br />
Finanzinformationen erstellt wurden, ein mit dem Kalenderjahr deckungsgleiches<br />
Geschäftsjahr. Die historischen Finanzinformationen der Heidelberg Pharma wurden nach<br />
deutschen handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt.<br />
Im Zuge der Erstellung der Pro-Forma-Finanzinformationen wurden zunächst die<br />
Monatsabschlüsse zum 30. November 2009 und 30. November 2010 herangezogen. In<br />
einem weiteren Schritt wurden die zum 31. Dezember 2009 und 31. Dezember 2010<br />
vorgenommenen Abschlussbuchungen analysiert, ob sie dem Zeitraum Januar bis<br />
November oder dem Monat Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres zuzuordnen sind. Des<br />
Weiteren erfolgte im Rahmen der Überleitung von HGB auf IFRS eine Neuberechnung der<br />
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, da nach IFRS längere<br />
Abschreibungsdauern zugrunde gelegt werden.<br />
11.3 Erläuterung der Pro-Forma-Anpassungen<br />
Anpassungen waren nicht erforderlich. Die Kaufpreisallokation wurde bisher nur vorläufig<br />
vorgenommen. Da der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und der Summe der<br />
vorläufig ermittelten Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte vorläufig in voller Höhe<br />
dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, ergeben sich bisher keine zusätzlichen<br />
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte wie z.B. Patente oder zusätzliche<br />
Abschreibungen auf stille Reserven.<br />
88
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
WILEX AG (1) (2) Heidelberg<br />
WILEX AG<br />
Pharma AG (3)<br />
Heidelberg<br />
Pharma AG<br />
<strong>Wilex</strong><br />
Konzern (4)<br />
<strong>Wilex</strong><br />
Konzern (4)<br />
in Euro 01.12.2010 01.12.2009 01.12.2010 01.12.2009 01.12.2010 01.12.2009<br />
-31.05.<strong>2011</strong> -30.11.2010 -16.03.<strong>2011</strong> -30.11.2010 -31.05.<strong>2011</strong> -30.11.2010<br />
ungeprüft geprüft ungeprüft ungeprüft ungeprüft ungeprüft<br />
Umsatzerlöse 1.366.743 0 583.169 1.408.451 1.949.912 1.408.451<br />
Sonstige Erträge 638.545 1.314.138 100.129 865.871 738.674 2.180.009<br />
Erträge 2.005.288 1.314.138 683.298 2.274.322 2.688.586 3.588.460<br />
Herstellungs-, Serviceund<br />
Vertriebskosten<br />
(978.568) 0 (526.896) (1.229.751) (1.505.464) (1.229.751)<br />
Forschungs- und<br />
Entwicklungskosten<br />
(8.754.507) (19.703.806) (638.727) (2.276.537) (9.393.234) (21.980.343)<br />
(2.674.352) (4.722.338) (109.979) (742.955) (2.784.331) (5.465.292)<br />
(12.407.428) (24.426.144) (1.275.602) (4.249.243) (13.683.030) (28.675.387)<br />
BETRIEBSERGEBNIS (10.402.139) (23.112.005) (592.304) (1.974.921) (10.994.443) (<strong>25.</strong>086.926)<br />
Verwaltungskosten<br />
Betriebliche<br />
Aufwendungen<br />
Finanzierungserträge 5.229 <strong>25.</strong>228 5.160 12.543 10.389 37.771<br />
Finanzierungsaufwendungen<br />
(222.821) (5.480) (2.908) 0 (2<strong>25.</strong>729) (5.480)<br />
Finanzergebnis (217.592) 19.748 2.252 12.543 (215.340) 32.291<br />
ERGEBNIS VOR<br />
STEUERN<br />
(10.619.731) (23.092.257) (590.053) (1.962.378) (11.209.784) (<strong>25.</strong>054.636)<br />
Ertragsteuern (1.602) (6.370) 0 0 (1.602) (6.370)<br />
PERIODENERGEBNIS (10.621.333) (23.098.627) (590.053) (1.962.378) (11.211.386) (<strong>25.</strong>061.006)<br />
Währungsgewinn aus<br />
der Konsolidierung<br />
20.724 9.398 n/a. n/a. 20.724 9.398<br />
"Comprehensive<br />
Income"<br />
(10.600.609) (23.089.229) n/a. n/a. (11.190.662) (<strong>25.</strong>051.608)<br />
89
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Pro Forma<br />
Anpassungen (5)<br />
Pro Forma<br />
Anpassungen (5)<br />
Bereinigte Pro<br />
Forma-<br />
Angaben<br />
Bereinigte Pro<br />
Forma-<br />
Angaben<br />
in Euro 01.12.2010 01.12.2009 01.12.2010 01.12.2009<br />
-31.05.<strong>2011</strong> -30.11.2010 -31.05.<strong>2011</strong> -30.11.2010<br />
ungeprüft ungeprüft ungeprüft ungeprüft<br />
Umsatzerlöse 0 0 1.949.912 1.408.451<br />
Sonstige Erträge 0 0 738.674 2.180.009<br />
Erträge 0 0 2.688.586 3.588.460<br />
Herstellungs-, Service- und<br />
Vertriebskosten<br />
0 0 (1.505.464) (1.229.751)<br />
Forschungs- und<br />
Entwicklungskosten<br />
0 0 (9.393.234) (21.980.343)<br />
Verwaltungskosten 0 0 (2.784.331) (5.465.292)<br />
Betriebliche Aufwendungen 0 0 (13.683.030) (28.675.387)<br />
BETRIEBSERGEBNIS 0 0 (10.994.443) (<strong>25.</strong>086.926)<br />
Finanzierungserträge 0 0 10.389 37.771<br />
Finanzierungsaufwendungen 0 0 (2<strong>25.</strong>729) (5.480)<br />
Finanzergebnis 0 0 (215.340) 32.291<br />
ERGEBNIS VOR STEUERN 0 0 (11.209.784) (<strong>25.</strong>054.636)<br />
Ertragsteuern 0 0 (1.602) (6.370)<br />
PERIODENERGEBNIS 0 0 (11.211.386) (<strong>25.</strong>061.006)<br />
Währungsgewinn aus<br />
der Konsolidierung<br />
n/a n/a 20.724 9.398<br />
"Comprehensive Income" n/a n/a (11.190.662) (<strong>25.</strong>051.608)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(5)<br />
Konsolidierte Werte inkl. WILEX Inc. und Heidelberg Pharma AG (konsolidiert ab 17.03.<strong>2011</strong>)<br />
Konsolidierte Werte inkl.<br />
WILEX Inc.<br />
Konsolidierung der Heidelberg Pharma AG ab dem<br />
17.03.<strong>2011</strong>.<br />
Summenspalte aus der WILEX AG und der Heidelberg Pharma AG (Pro-Forma-Konsolidierung ab 01.12.2010 bzw.<br />
01.12.2009).<br />
Keine Pro-Forma-Bereinigungen vorzunehmen, folglich entfallen Pro-Forma-Anpassungen.<br />
90
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
12 REGULIERUNG UND ZULASSUNG<br />
Der Geschäftsbetrieb von WILEX ist Gegenstand weitreichender staatlicher Regulierung. Die<br />
Aufsicht durch staatliche Behörden in den USA, der Europäischen Union und anderen<br />
Ländern ist ein erheblicher Faktor bei der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von<br />
Arzneimitteln und Diagnostika und bei laufenden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.<br />
Sämtliche WILEX Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten müssen vor ihrer Vermarktung<br />
durch staatliche Behörden zugelassen werden. Insbesondere unterliegen Arzneimittel<br />
seitens der zuständigen Zulassungsbehörden, namentlich der amerikanischen Food and<br />
Drug Administration („FDA“) in den USA und der Europäischen<br />
Arzneimittelzulassungsbehörde (European Medicines Agency, ,,EMA“) in der Europäischen<br />
Union sowie der nationalen Zulassungs- und Aufsichtsbehörden in Mitgliedsstaaten der<br />
Europäischen Union und in anderen Ländern, strengen, vor der Zulassung<br />
durchzuführenden Vorgaben über vorklinische und klinische Studien. Für weitere<br />
Informationen über die Risiken im Zusammenhang mit den regulatorischen<br />
Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft unterliegt, siehe „RISIKOFAKTOREN“.<br />
12.1 Regulierung in den USA<br />
In den USA unterliegen Arzneimittel der strengen Regulierung durch die FDA. Der Federal<br />
Food, Drug and Cosmetic Act und andere Bundes- und Staatsgesetze sowie -verordnungen<br />
regeln unter anderem die Forschung, Entwicklung, Erprobung, Sicherheit,<br />
Wirksamkeitsnachweis, Herstellung, Qualitätskontrolle, Lagerung,<br />
Dokumentenaufbewahrung, Kennzeichnung, Werbung, Vermarktung und den Vertrieb von<br />
Arzneimitteln. Ein Verstoß gegen die einschlägigen regulatorischen Anforderungen kann zu<br />
Sanktionen sowie zur Versagung beantragter Zulassungen oder zur Rücknahme bereits<br />
erteilter Zulassungen führen.<br />
Die Dauer des Zulassungsverfahrens und das Erfordernis der Einhaltung der einschlägigen<br />
Gesetze und Verordnungen erfordern erhebliche Ressourcen. Die behördliche Zulassung<br />
und die Erlaubnis zum Vertrieb, sobald sie für einen Arzneimittel- und<br />
Diagnostikumkandidaten der Gesellschaft erteilt wird, können auf einen bestimmten<br />
Anwendungszweck und Anwendungsbereich beschränkt werden. Sämtliche Arzneimittel und<br />
Diagnostika sowie deren Hersteller unterliegen außerdem einer laufenden Überwachung<br />
durch Behörden. Falls zuvor unbekannte Erkenntnisse wie etwa Nebenwirkungen auftreten,<br />
kann dies zu nachträglichen Beschränkungen und Auflagen in Bezug auf die Herstellung,<br />
den Vertrieb, die Kennzeichnung, die Verwendung oder sogar zu einer Rücknahme des<br />
Arzneimittels <strong>vom</strong> Markt führen.<br />
Um ein neues Arzneimittel in den USA vermarkten zu dürfen, müssen umfassende<br />
vorklinische Laborprüfungen, Tierversuche, Formulierungsstudien und klinische Studien die<br />
Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels für jede Indikation, für die eine Zulassung bei<br />
der FDA angestrebt wird, sicherstellen. Um eine klinische Studie durchführen zu dürfen,<br />
muss bei der FDA die Verwendung eines neuen Arzneimittels, der so genannte<br />
Investigational New Drug („IND“) Status, beantragt und genehmigt werden.<br />
12.1.1 Vorklinische Erprobung<br />
Die vorklinische Prüfung umfasst Laboruntersuchungen in vitro sowie Studien zur Bewertung<br />
der Toxizität und Wirksamkeit an Tieren. Die Ergebnisse der vorklinischen Untersuchungen<br />
werden gemeinsam mit Herstellungsinformationen, Informationen zur Formulierung und<br />
91
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Stabilität sowie analytische Daten als Teil des IND-Antrages bei der FDA eingereicht. Die<br />
meisten Unternehmen entscheiden sich dafür, eine IND-Vorbesprechung mit der FDA<br />
durchzuführen, um die vorklinische Entwicklung im Vorfeld der IND-Anmeldung zu erörtern.<br />
12.1.2 Klinische Studien<br />
Bevor klinische Studien beginnen können, muss der IND-Antrag vorbereitet und bei der FDA<br />
eingereicht werden. Der IND-Antrag wird automatisch 30 Tage nach Erhalt durch die FDA<br />
wirksam und gilt dann als genehmigt, falls die FDA keine Bedenken oder Fragen bezüglich<br />
der vorklinischen Studien, der Dokumentation zur Qualität des Prüfpräparates oder der<br />
vorgeschlagenen klinischen Studie erhebt. In diesem Fall muss der Antragsteller jegliche<br />
noch offene Bedenken oder Fragen der FDA klären, bevor die klinische Studie beginnen<br />
kann. Die FDA kann auch zu jeder Zeit eine klinische Studie aus verschiedenen Gründen<br />
unterbrechen, unter anderem auch sobald sie zu der Auffassung gelangt, dass die<br />
Probanden oder Patienten einem inakzeptablen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Klinische<br />
Studien müssen nach den international geltenden Richtlinien der guten klinischen Praxis<br />
(Good Clinical Practice, GCP) durchgeführt werden.<br />
Um den Zulassungsantrag für ein neues Arzneimittel stellen zu können (New Drug<br />
Application, NDA, bei chemisch-synthetischen Arzneistoffen oder Biologics Licence<br />
Applications, BLA, bei biologischen Arzneistoffen), werden typischerweise drei aufeinander<br />
folgende klinische Studienphasen durchgeführt: die so genannten Phase I, II und III-Studien.<br />
Studien, die nach der Zulassung des Arzneimittels oder Diagnostikums durchführt werden,<br />
werden als Phase IV-Studien oder Anwendungsbeobachtungen bezeichnet.<br />
Klinische Studien der Phase I. Diese Studien werden an gesunden Probanden oder<br />
Patienten durchgeführt, um das Sicherheits- und Nebenwirkungsprofil eines Arzneimitteloder<br />
Diagnostikumkandidaten und den Dosisbereich, der verabreicht werden kann, zu<br />
untersuchen. Phase I-Studien dienen zudem der Erforschung, wie ein Arzneimittel- oder<br />
Diagnostikumkandidat <strong>vom</strong> Körper absorbiert, verteilt, abgebaut und ausgeschieden wird<br />
sowie seine Wirkungsdauer.<br />
Klinische Studien der Phase II. Die klinischen Studien der Phase II werden mit einer<br />
begrenzten Anzahl von Patienten durchgeführt. Sie haben zum Ziel, die Wirksamkeit des<br />
Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten für die spezifischen Indikationen zu testen,<br />
mögliche Nebenwirkungen und Sicherheitsrisiken zu identifizieren und die<br />
Dosierungstoleranz sowie die optimale Dosierung festzulegen. Es können gleichzeitig<br />
mehrere Phase II-Studien durchgeführt werden, um genügend Informationen vor Beginn der<br />
größeren und teureren Phase III-Studien zu erhalten. In manchen Fällen entschließt sich ein<br />
Sponsor auch zur Durchführung einer so genannten „Phase IIb“-Studie, bei der es sich um<br />
eine größere Phase II-Studie handelt.<br />
Eine Firma hat typischerweise die Option, am Ende der Phase II ein so genanntes „Ende der<br />
Phase II-Meeting“ mit der FDA zu beantragen, um den weiteren Entwicklungsplan und das<br />
Studiendesign der Phase III-Studie basierend auf den in Phase II gesammelten Daten zu<br />
erörtern.<br />
Klinische Studien der Phase III. Diese werden allgemein auch als Zulassungsstudien<br />
bezeichnet und werden durchgeführt, um die Wirksamkeit und das Nebenwirkungsprofil an<br />
einem größeren Patientenkollektiv zu untersuchen. Phase III-Studien werden üblicherweise<br />
doppel-verblindet, randomisiert und multizentrisch durchgeführt. Doppel-verblindet bedeutet,<br />
dass weder Arzt noch Patient wissen, ob der Patient das neue Arzneimittel oder die<br />
herkömmliche Standardbehandlung beziehungsweise ein Scheinmedikament („Placebo“)<br />
erhält. In einer Phase III-Studie werden die Patienten des Weiteren randomisiert, das heißt<br />
92
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
nach dem Zufallsprinzip entweder der Standardbehandlung beziehungsweise Placebo oder<br />
der Behandlung mit dem neuen Arzneimittel zugeteilt. Das Ziel dieser Studien ist der<br />
statistische Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittelkandidaten im<br />
Vergleich zu einer bewährten Standardbehandlung und/oder einem Placebo in genau<br />
definierten Patientenpopulationen.<br />
Erfolgreiche Phase I und II-Studien garantieren nicht notwendigerweise einen erfolgreichen<br />
Abschluss der Phase III-Studie. Die klinischen Studienergebnisse sind nicht immer eindeutig<br />
und können deshalb verschieden interpretiert werden, was die Zulassung des Arzneimittels<br />
verzögern, einschränken oder sogar ausschließen kann.<br />
12.1.3 Zulassungsanträge für chemisch-synthetische Arzneimittel (NDA) und<br />
biologische Arzneimittel (BLA)<br />
Nach dem erfolgreichen Abschluss der erforderlichen vorklinischen und klinischen Tests<br />
werden die Zulassungsanträge (NDA, BLA) vorbereitet und bei der FDA eingereicht. Die<br />
Zulassung durch die FDA ist erforderlich, bevor ein Arzneimittel in den USA vermarktet und<br />
in Verkehr gebracht werden darf. Die NDA/BLA muss alle Ergebnisse der vorklinischen und<br />
der klinischen Studien, eine Zusammenstellung der Daten bezüglich der Pharmakologie,<br />
Chemie, Herstellung und Kontrollen des Arzneimittels enthalten. Die Kosten der Erstellung<br />
einer NDA/BLA sind beträchtlich.<br />
Die FDA muss innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt einer NDA/BLA entscheiden, ob diese<br />
angenommen wird. Dies hängt vornehmlich davon ab, ob die Behörde zu der Einschätzung<br />
gelangt, dass die NDA/BLA ausreicht, um eine umfassende Überprüfung zu ermöglichen.<br />
Sobald eine NDA/BLA akzeptiert ist, beginnt die FDA mit einer eingehenden Überprüfung.<br />
Die Dauer der Prüfung liegt bei ungefähr zehn Monaten. Der Überprüfungsprozess kann sich<br />
verlängern, wenn die FDA zusätzliche Informationen oder Klarstellungen in Bezug auf die<br />
bereits in der Anmeldung enthaltenen Angaben anfordert. Die FDA kann Fragen zur<br />
Sicherheit oder Wirksamkeit eines Arzneimittel- oder Diagnostikumkandidaten durch einen<br />
Gutachterausschuss, der typischerweise aus Klinikärzten und anderen Experten besteht,<br />
klären lassen und um eine Empfehlung, ob dem Zulassungsantrag entsprochen werden soll,<br />
bitten. Die FDA ist dabei nicht an die Empfehlung des Gutachterausschusses gebunden.<br />
Falls die Prüfung der FDA positiv ausfällt, erteilt die Behörde eine Zulassung, oder in<br />
manchen Fällen einen Vorbescheid gefolgt von einer Zulassung. Ein Vorbescheid enthält im<br />
Regelfall spezielle Bedingungen und Auflagen, die erfüllt werden müssen, um die<br />
abschließende Erteilung der Zulassung sicherzustellen. Sofern und sobald diese<br />
Bedingungen und Auflagen zur Zufriedenheit der FDA erfüllt worden sind, wird die FDA in<br />
der Regel die Zulassung erteilen. Eine Zulassung berechtigt zur kommerziellen Vermarktung<br />
des Arzneimittels mit spezifischen Verschreibungsinformationen für die zugelassenen<br />
Indikationen. Als Bedingung für die Zulassung der NDA/BLA kann die FDA Tests und<br />
Überwachungen nach der Zulassung verlangen, um die Sicherheit oder Wirksamkeit des<br />
Arzneimittels zu überwachen und kann weitere Auflagen vorsehen, einschließlich<br />
Kennzeichnungsbeschränkungen, welche den potenziellen Markt und die Profitabilität des<br />
Arzneimittels erheblich einschränken können. Die Arzneimittelzulassung kann<br />
zurückgezogen werden, wenn die Übereinstimmung mit Regulierungsstandards nicht<br />
aufrechterhalten wird oder nach der Markteinführung Probleme entdeckt werden.<br />
93
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
12.1.4 Beschleunigtes Genehmigungsverfahren<br />
Das beschleunigte Genehmigungsverfahren ist für Arzneimittel oder biologische Präparate<br />
anzuwenden, die zur Behandlung schwerer oder lebensbedrohlicher Erkrankungen<br />
entwickelt werden und für die es einen hohen medizinischen Bedarf und Nutzen gibt.<br />
Ein pharmazeutischer Unternehmer kann bei Einreichung einer IND oder zu jeder Zeit vor<br />
dem Erhalt der Zulassung einen Antrag auf ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren<br />
stellen. Eine Erteilung erfolgt jedoch erst nach dem Erhalt des IND’s durch die FDA. Die FDA<br />
empfiehlt pharmazeutischen Unternehmern, die für ein Arzneimittel ein beschleunigtes<br />
Genehmigungsverfahren erhalten haben, in kontinuierlichem Kontakt mit der Behörde zu<br />
stehen, um sicherzustellen, dass die notwendigen Informationen und Unterlagen zur<br />
Unterstützung des Antrages auf Zulassung zur Verfügung stehen. Die FDA kann auch<br />
erwägen, Teile eines Antrages auf Zulassung vor Erhalt der vollständigen NDA/BLA zu<br />
überprüfen („Rolling NDA/BLA“).<br />
12.1.5 Spezielle klinische Protokollbewertung („special protocol assessment“)<br />
Die FDA wertet bestimmte klinische Protokolle aus, wenn der Sponsor eine Auswertung<br />
verlangt. Die Bewertung der FDA basiert in erster Linie auf den <strong>vom</strong> Sponsor gestellten<br />
Fragen, den zugrunde liegenden Daten, Annahmen, <strong>vom</strong> Sponsor beschriebenen<br />
Informationen und den einschlägigen Dokumenten über die Politik und Leitlinien der FDA.<br />
Diese Protokollbewertungen können in einem speziellen Protokollbewertungs-Schreiben<br />
oder dem Protokoll des Meetings zwischen dem Sponsor und der FDA festgehalten werden.<br />
Durch eine SPA dokumentiert die FDA, dass sie die klinische Studie nach Bewertung des<br />
Protokolls und der geplanten Analyse für geeignet und angemessen hält, um einen<br />
diagnostischen Wirksamkeitsanspruch im Rahmen eines Zulassungsantrags zu belegen. Die<br />
FDA sieht sich bei Durchführung der Studie gemäß der erteilten SPA im Rahmen des<br />
Zulassungsverfahrens an diese Protokollbewertung gebunden.<br />
12.1.6 Arzneimittel für seltene Krankheiten und Leiden („Orphan Drug-Status“)<br />
Der Orphan Drug-Status hat zum Ziel, Firmen zur Entwicklung von Arzneimitteln für seltene<br />
Krankheiten oder Zustände zu motivieren. Eine Krankheit oder ein Zustand ist laut<br />
gesetzlicher Definition selten, wenn jährlich weniger als 200.000 Personen in den USA<br />
betroffen sind. Der Orphan Drug-Status bietet Vorteile wie Steuergutschriften,<br />
Gebührenbefreiungen für regulatorische Angelegenheiten und vor allem ein<br />
Alleinvertriebsrecht für sieben Jahre ab Zulassung des Arzneimittels durch die FDA.<br />
Der Antrag auf Zuerkennung des Orphan Drug-Status kann zu jeder beliebigen Zeit vor der<br />
Einreichung des Zulassungsantrags für das Arzneimittel erfolgen. Ein Arzneimittel mit<br />
Orphan Drug–Status muss jedoch denselben Zulassungsprozess für neue Arzneimittel mit<br />
Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit durchlaufen wie jedes andere Arzneimittel auch.<br />
Der siebenjährige Zeitraum, für den dem pharmazeutischen Unternehmer ein exklusives<br />
Vertriebsrecht gewährt wird, beginnt an dem Tag, an dem die Zulassung für das Arzneimittel<br />
durch die FDA erteilt wird und gilt nur für die Indikation, für welche das Arzneimittel<br />
zugelassen ist. Die FDA darf während des Exklusivzeitraums für ein zweites ähnliches<br />
Arzneimittel in derselben Indikation keinen Zulassungsantrag akzeptieren oder die Zulassung<br />
erteilen oder einem Antrag auf Indikationserweiterung zustimmen. Dennoch können<br />
Konkurrenzprodukte den exklusiven Vermarktungsschutz unter bestimmten<br />
Voraussetzungen durchbrechen, zum Beispiel wenn sie ein besseres Sicherheitsprofil oder<br />
94
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
eine bessere Wirksamkeit aufweisen oder anderweitig einen überlegenen klinischen Vorteil<br />
bieten („clinical superiority“).<br />
12.1.7 Behördliche Anforderungen an Arzneimittelhersteller<br />
Derzeit besitzt und betreibt die Gesellschaft keine Produktionsanlagen und ist daher auf<br />
Dritte, die für WILEX in Auftrag herstellen (Lohnhersteller), angewiesen. Vor der Bewilligung<br />
eines NDA/BLA überprüft die FDA die Produktionsstätten, an denen das Arzneimittel<br />
hergestellt wird, und wird das Arzneimittel nicht zulassen, falls dieses nicht entsprechend<br />
den Vorschriften der FDA über die gute Herstellungspraxis (good manufacturing practice<br />
regulations) geführt werden. Arzneimittelhersteller und ihre Zulieferer müssen sich bei der<br />
FDA und abhängig <strong>vom</strong> jeweiligen Land, auch bei den dortigen staatlichen Behörden<br />
registrieren lassen. Die Hersteller sind kontinuierlich der Überprüfung und Überwachung<br />
durch die FDA und die staatlichen Behörden unterworfen. Die Nichteinhaltung der<br />
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften oder Richtlinien kann Geldbußen, gerichtliche<br />
Verfügungen, zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die Versagung, die Verzögerung<br />
der Erteilung, die Anordnung des Ruhens oder die Rücknahme von Zulassungen für die<br />
betreffenden Arzneimittel sowie die Anordnung der Beschlagnahme oder des Rückrufs sowie<br />
Strafverfolgungsmaßnahmen zur Folge haben.<br />
12.2 Regulierung in der Europäischen Union<br />
Der Ablauf klinischer Studien, der behördliche Zulassungsprozess und die<br />
Sicherheitsüberwachung von Arzneimitteln, Diagnostika und Arzneimittelherstellern in der<br />
Europäischen Union sind mit der Situation in den USA vergleichbar. Deshalb gelten viele der<br />
oben unter „Regulierung in den USA“ erläuterten rechtlichen Rahmenbedingungen in der<br />
Europäischen Union in ähnlicher Weise. Zusätzlich sind Arzneimittel zum Teil verschiedenen<br />
Preisregulierungsmechanismen und Kostenerstattungsvorschriften in den Mitgliedsstaaten<br />
der Europäischen Union unterworfen.<br />
12.2.1 Genehmigung klinischer Studien<br />
Entsprechend der Richtlinie über klinische Studien (Richtlinie 2001/20/EG) ist in der<br />
Europäischen Union ab 2004 ein neues System zur Genehmigung klinischer Studien<br />
eingeführt worden. Die gesetzlichen Richtlinien sind in den Mitgliedsstaaten umgesetzt<br />
worden. Ähnlich wie beim IND-System in den USA muss unter diesem neuen System die<br />
Genehmigung („clinical trial authorisation“) von der zuständigen nationalen Behörde des<br />
Mitgliedsstaates der Europäischen Union erlangt werden, in denen die Studie durchgeführt<br />
werden soll. Darüber hinaus kann eine klinische Studie nur beginnen, nachdem eine<br />
Kommission ihre Zustimmung zur Durchführung der klinischen Studie erteilt hat. Für die<br />
Anmeldung einer klinischen Studie muss ein Untersuchungsdossier zu dem Arzneimittel<br />
nach den Richtlinien für klinische Studien eingereicht werden (IMPD).<br />
12.2.2 Zulassung von Arzneimitteln<br />
Die Arzneimittelzulassung in der Europäischen Union kann grundsätzlich durch zwei<br />
verschiedene Zulassungsverfahren erfolgen: Zum einen durch ein zentrales<br />
Zulassungsverfahren, bei dem eine einzige, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />
Union gültige Zulassung erteilt wird („zentrale Zulassung“), zum anderen durch ein<br />
dezentrales Verfahren, bei dem zwar für jeden Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine<br />
nationale Zulassung durch die dort zuständige Zulassungsbehörde erteilt wird, diese<br />
95
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Erteilung aber dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungsentscheidungen<br />
folgt („dezentrale Zulassung“). Neben diesen beiden europäischen Zulassungsverfahren<br />
besteht auch die Möglichkeit in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine nationale<br />
Zulassung im Rahmen der nationalen Zulassungsverfahren zu beantragen.<br />
Für so genannte „hoch technologische Arzneimittel“ ist das zentrale Zulassungsverfahren<br />
obligatorisch. Zu diesen „hoch technologischen Arzneimitteln“ gehören insbesondere<br />
biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, wie zum Beispiel mit Hilfe der rekombinanten<br />
DNS-Technologie hergestellte Arzneimittel (zum Beispiel monoklonale Antikörper) oder<br />
gentherapeutische Verfahren. Darüber hinaus ist das zentrale Zulassungsverfahren auch für<br />
Arzneimittel, denen ein Orphan Drug-Status zuerkannt wurde, vorgeschrieben. Zuständig für<br />
die Erteilung der zentralen Zulassung ist die Europäische Arzneimittelbehörde EMA in<br />
London und die Europäische Kommission in Brüssel.<br />
Im Rahmen des zentralen Zulassungsverfahrens dient das Komitee für Arzneimittel zur<br />
Anwendung am Menschen (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) der<br />
EMA als wissenschaftliches Organ, welches im Auftrag der EMA die Sicherheit, Wirksamkeit<br />
und Qualität neuer Arzneimittel beurteilt und Empfehlungen ausspricht. Das CHMP setzt sich<br />
aus Experten zusammen, die von den zuständigen Arzneimittelbehörden der<br />
Mitgliedsstaaten ernannt werden. Das CHMP muss binnen 210 Tagen seine Empfehlung zur<br />
Erteilung oder Versagung der Zulassung abgeben. Falls zusätzliche Informationen benötigt<br />
werden, kann sich diese Frist verlängern. Das zentrale Zulassungsverfahren ist komplex und<br />
schließt Beratungen mit den jeweiligen Behörden jedes Mitgliedsstaates und mit Experten<br />
ein.<br />
In den Fällen, in denen das zentrale Zulassungsverfahren nicht anwendbar ist, aber eine<br />
Zulassung des Arzneimittels in allen oder mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />
Union beabsichtigt wird, kann das dezentrale Zulassungsverfahren gewählt werden. In<br />
diesem dezentralen Zulassungsverfahren bestimmt der Antragsteller einen Mitgliedsstaat,<br />
der als so genannter Referenzmitgliedsstaat fungiert, und für die Prüfung des Antrages auf<br />
Zulassung hauptverantwortlich ist. Die weiteren Mitgliedsstaaten, für die der Antragsteller<br />
eine Zulassung beabsichtigt, müssen binnen 90 Tagen, nachdem die Zulassungsbehörde<br />
des Referenzmitgliedsstaates seine Entscheidung mitgeteilt hat, entscheiden, ob sie diese<br />
Entscheidung des Referenzmitgliedsstaates annehmen oder zurückweisen. Die<br />
Zurückweisung darf nur auf Grund eines potenziellen ernsthaften Risikos für die öffentliche<br />
Gesundheit erfolgen.<br />
12.2.3 Unterlagenschutz und Vermarktungsexklusivität<br />
Arzneimittel, die im Wege des zentralen Zulassungsverfahrens zugelassen wurden,<br />
genießen derzeit einen zehnjährigen Unterlagenschutz. Für alle am oder nach dem 20.<br />
November 2005 eingereichten Zulassungsanträge gilt demgegenüber ein neues 8+2+1<br />
Unterlagenschutzsystem, wonach sich an einen achtjährigen Unterlagenschutz eine<br />
Vermarktungsexklusivität von weiteren zwei Jahren sowie bei bestimmten neuen<br />
therapeutischen Anwendungsgebieten eine zusätzliche Vermarktungsexklusivität von einem<br />
weiteren Jahr anschließt. Unter diesem neuen Unterlagenschutzsystem kann zwar ein Dritter<br />
auf die vorklinischen und klinischen Daten des ursprünglichen Antragstellers bereits acht<br />
Jahre nach der ersten Zulassungserteilung Bezug nehmen, aber eine generische Version<br />
erstmals nach Ablauf von zehn Jahren vermarkten.<br />
Für im Wege des dezentralen Verfahrens zugelassene Arzneimittel variiert der<br />
Unterlagenschutz in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union derzeit von sechs bis zu<br />
zehn Jahren. Diese nationalen Bestimmungen zum Unterlagenschutz mussten jedoch zum<br />
96
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
30. Oktober 2005 durch ein entsprechendes, europaweit geltendes 8+2+1 Schutzsystem<br />
entsprechend dem Schutzsystem für zentral zugelassene Arzneimittel ersetzt werden.<br />
12.2.4 Preisregulierung und Kostenerstattung im Gesundheitswesen<br />
Im Gegensatz zu den USA werden in vielen Europäischen Ländern die Preise für<br />
Arzneimittel unmittelbar oder mittelbar festgesetzt. Die Erstattungsfähigkeit eines<br />
Arzneimittels hängt dabei in der Regel davon ab, dass der festgesetzte Preis nicht<br />
überschritten wird. Zum Teil dient ein in einem europäischen Land festgesetzter Preis dabei<br />
als Bezugswert für die Preisfestsetzung in einem anderen europäischen Land. Häufig<br />
bestehen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dennoch unterschiedliche Preise<br />
für ein und dasselbe Arzneimittel. Dies führt dazu, dass Arzneimittel aus europäischen<br />
Ländern mit einem niedrigen Preisniveau in Länder der Europäischen Union mit einem<br />
höheren Preis im Wege des so genannten Parallelimports importiert werden.<br />
12.2.5 Arzneimittel für seltene Krankheiten oder Leiden (Orphan Drug-Status)<br />
Auch in der Europäischen Union kann für ein Arzneimittel der so genannte Orphan Drug-<br />
Status beantragt werden. Der Orphan Drug-Status, der von der EU-Kommission basierend<br />
auf der Empfehlung eines Expertenkomitees erteilt wird, gewährt dem pharmazeutischen<br />
Unternehmen grundsätzlich ein zehnjähriges Alleinvertriebsrecht ab Erteilung der Zulassung.<br />
Ein Arzneimittel wird als Orphan Drug ausgewiesen, wenn<br />
- es für die Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung einer Krankheit bestimmt ist, von<br />
der in der Gemeinschaft weniger als fünf von zehntausend Personen betroffen sind,<br />
oder<br />
- es zur Behandlung einer schweren oder einer Invalidität verursachenden Krankheit<br />
bestimmt ist und es ohne Anreize vermutlich nicht in den Verkehr gebracht wird,<br />
- und wenn es für diejenigen, die von diesem Leiden betroffen sind von erheblichem<br />
Nutzen ist.<br />
Der innerhalb der Europäischen Arzneimittelagentur EMA eingesetzte „Ausschuss für<br />
Orphan Drugs" wird beauftragt, innerhalb von 90 Tagen eine Stellungnahme zu den<br />
Anträgen auf Ausweisung von Arzneimitteln als Orphan Drugs abzugeben. Die Kommission<br />
verabschiedet innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Stellungnahme eine Entscheidung.<br />
Der pharmazeutische Unternehmer kann Einwände gegen die Stellungnahme des<br />
Ausschusses für Orphan Drugs erheben. Als Orphan Drugs ausgewiesene Arzneimittel<br />
werden in das „Gemeinschaftsregister für Orphan Drugs" eingetragen.<br />
Auf Orphan Drugs wird das „zentrale Zulassungsverfahren" angewandt, siehe Verordnung<br />
(EWG) Nr. 2309/93 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und<br />
Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen<br />
Arzneimittelagentur. Der Antrag auf Zulassung des Orphan Drug-Status kann zu jedem<br />
beliebigen Zeitpunkt vor der Einreichung des Zulassungsantrags für das Arzneimittel<br />
erfolgen. Das Arzneimittel mit Orphan Drug-Status muss jedoch denselben<br />
Zulassungsprozess für neue Arzneimittel mit Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit<br />
durchlaufen wie jedes andere Arzneimittel auch. Der Antragsteller kann allerdings von der<br />
Zahlung der Gebühr, die der EMA zu entrichten ist, befreit werden.<br />
Wurde gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 eine Zulassung für ein Orphan Drug<br />
erteilt, so gilt für dieses Arzneimittel zehn Jahre lang ein Alleinvertriebsrecht. Jedoch kann<br />
dieses Alleinvertriebsrecht auf Antrag eines Mitgliedstaates nach sechs Jahren<br />
97
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
zurückgezogen werden, wenn dieser Mitgliedstaat nachweisen kann, dass die Kriterien für<br />
die Ausweisung eines Arzneimittels als Orphan Drug nicht mehr zutreffen oder der Preis des<br />
Arzneimittels zu hoch ist.<br />
Das Alleinvertriebsrecht steht der Zulassung eines weiteren Arzneimittels nicht entgegen,<br />
wenn der Inhaber der Zulassung des zuerst als Orphan Drug ausgewiesenen Arzneimittels<br />
dem zweiten Antragsteller seine Zustimmung gegeben hat, wenn er das Arzneimittel nicht in<br />
ausreichender Menge liefern kann oder wenn das zweite Arzneimittel dem ersten bereits<br />
zugelassenen Mittel hinsichtlich der Unbedenklichkeit, Wirksamkeit oder anderer klinischer<br />
Aspekte überlegen ist.<br />
98
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
13 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT<br />
WILEX agiert als Konzern, bestehend aus der WILEX AG und den Tochtergesellschaften<br />
WILEX Inc. mit Sitz in Cambridge, MA, USA, und Heidelberg Pharma AG mit Sitz in<br />
Ladenburg. Der WILEX-Konzern umfasst die Geschäftssegmente Therapeutika, Diagnostika<br />
und kundenspezifische Auftragsforschung.<br />
13.1 Übersicht<br />
WILEX AG<br />
Die WILEX AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in München. Gegenstand<br />
des Unternehmens sind die Erforschung, Entwicklung, Herstellung, Zulassung und der<br />
Vertrieb von Arzneimitteln und Diagnostika im Bereich der Onkologie sowie die Ein- und<br />
Auslizenzierung darauf basierender Schutzrechte. WILEX verfügt über zwei therapeutische<br />
Ansätze: Antikörper, die gezielt die Krebszellen angreifen, sowie niedermolekulare Wirkstoffe<br />
(„small molecules“), welche die biologischen Funktionen der Krebszellen blockieren sollen.<br />
Auf der Basis dieser Technologien will WILEX maßgeschneiderte, hochspezifische<br />
Therapien und Diagnostika klinisch entwickeln und zur Zulassung bringen. Durch die beiden<br />
Tochtergesellschaften, WILEX Inc. und Heidelberg Pharma AG, wird die Geschäftstätigkeit<br />
um bereits zugelassene In-vitro Diagnostika sowie eine innovative ADC (Antibody Drug<br />
Conjugate)-Technologie und ein Dienstleistungsgeschäft zur präklinischen Forschung<br />
erweitert.<br />
WILEX entwickelt neue Medikamente gegen Krebs, die sich gezielt an individuellen<br />
tumorspezifischen Zielstrukturen orientieren. Auf diese Weise sollen Therapien entwickelt<br />
werden, welche sich im Vergleich zu traditionellen Krebstherapien durch erhöhte<br />
Wirksamkeit und geringere Nebenwirkungen auszeichnen. Das Unternehmen fokussiert sich<br />
auf therapeutische Zielmoleküle, welche unmittelbar mit der Entstehung und/oder dem<br />
weiteren Fortschreiten der Krebserkrankung verknüpft sind.<br />
Der von WILEX entwickelte monoklonale Antikörper soll gezielt Krebszellen angreifen, indem<br />
er an das tumorspezifische Antigen CA IX auf der Krebszelle bindet und diese für das<br />
körpereigene Immunsystem des Patienten erkennbar macht. Vom Immunsystem werden<br />
Effektorzellen (z.B. natürliche Killerzellen, „N k cells“) ausgesendet, welche die Tumorzellen<br />
vernichten sollen.<br />
Basierend auf der Kenntnis über die Zielstrukturen des Antikörpers entwickelt WILEX<br />
außerdem ein Diagnostikum, das die genaue Bestimmung eines bösartigen Tumors möglich<br />
machen soll. Für den diagnostischen Einsatz wird der Antikörper radioaktiv markiert und ist<br />
in der Lage, die Krebszelle über ein bildgebendes Verfahren sichtbar zu machen.<br />
Spezifisch wirkende Inhibitoren verschiedener zellbiologischer Funktionen von Tumorzellen,<br />
die mit der Weiterleitung von Signalen, Prozessen wie Zellteilung, -differenzierung oder<br />
Zelltod in Verbindung gebracht werden, sollen das Tumorwachstum kontrollieren oder<br />
eindämmen bzw. die Metastasierung verhindern oder hemmen.<br />
Derzeit befinden sich vier Substanzen in der klinischen Entwicklung: REDECTANE ® ,<br />
RENCAREX ® , MESUPRON ® und WX-554. Das Projekt WX-037 befindet sich in der<br />
vorklinischen Entwicklung und zwei weitere Antikörperprojekte in der Forschung (Siehe<br />
Projekte in Forschung und Entwicklung).<br />
99
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
WILEX Inc.<br />
Durch die Ergänzung des Portfolios um In-vitro Diagnostiktests baut WILEX das Segment<br />
Diagnostik neben dem Diagnostikumkandidaten REDECTANE ® weiter aus. Angeboten<br />
werden ELISA-Tests, die Proteine im Blut messen, und ein immunohistochemischer (IHC)<br />
Test für Untersuchungen im Gewebe. Dabei ergänzen sich sowohl die auf dem Antikörper<br />
Girentuximab beruhenden Produkte RENCAREX ® und REDECTANE ® mit den auf CA IX<br />
spezialisierten ELISA und IHC Tests als auch der uPA-Inhibitor MESUPRON ® mit den<br />
ELISA-Tests für uPA und PAI-1. Darüber hinaus hat WILEX Inc. mit dem HER2/neu-ELISA-<br />
Test den nach unserer Kenntnis einzigen von der FDA zugelassenen ELISA-Bluttest in der<br />
Produktpalette.<br />
Ziel ist es, diese diagnostischen Tests als Companion Diagnostics einzusetzen. Mit der<br />
Messung von Proteinen im Blut und den entsprechenden bioanalytischen Methoden könnte<br />
man Patienten für Therapien selektieren und möglicherweise vorhersagen, ob und wie ein<br />
Patient auf eine Therapie ansprechen wird, bzw. seinen Krankheitsverlauf überwachen.<br />
Companion Diagnostics finden Einsatz sowohl in klinischen Studien als auch im klinischen<br />
Alltag. Das Ziel von WILEX Inc. ist es, neue FDA-zugelassene Tests für den klinischen,<br />
onkologischen, immundiagnostischen Markt anzubieten, um damit die Behandlung von<br />
Krebspatienten weltweit zu verbessern.<br />
Heidelberg Pharma AG<br />
Mit dem Erwerb von Heidelberg Pharma hat WILEX Zugang zu einer neuartigen<br />
Plattformtechnologie für therapeutische Antikörper-Wirkstoffkonjugate (Antibody Drug<br />
Conjugates, ADC). Diese ADC-Technologie hat das Potenzial, die Wirksamkeit vieler auf<br />
Antikörper basierender Wirkstoffe zu verbessern sowie bereits zugelassene Therapeutika<br />
weiterzuentwickeln. Die therapeutischen Antikörper-Wirkstoffkonjugate sind monoklonale<br />
Antikörper, an die biologisch aktive Wirkstoffe mit Hilfe von chemischen Brückenmolekülen<br />
gehängt werden. Der Antikörper bindet an die Tumorzelle, wird aufgenommen und leitet das<br />
Zellgift an sie ab. Das abgegebene Zellgift tötet die Tumorzelle, gesundes Gewebe bleibt<br />
jedoch unbeeinträchtigt in Abhängigkeit von der Spezifität des Antikörpers. Das Besondere<br />
dieser Technologie ist die Kombination der Spezifität des Antikörpers mit der Effizienz des<br />
Toxins.<br />
13.2 Unternehmensgeschichte<br />
WILEX wurde im September 1997 von einem Team von Ärzten und Krebsforschern der<br />
Technischen Universität München, unter anderen von Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm gegründet.<br />
Das wissenschaftliche Fundament der Gründung bildete die 15-jährige Forschung im Bereich<br />
des uPA-Systems und dessen Rolle bei Metastasierung und Tumorwachstum. Nach dem<br />
Abschluss der ersten Finanzierungsrunde erfolgte im Juli 1998 die Aufnahme der<br />
Geschäftstätigkeit des Unternehmens.<br />
Das Spektrum der Gesellschaft wurde 1999 um den G250-Antikörper (heute INN:<br />
Girentuximab, RENCAREX ® ) erweitert, der von einer Gruppe von Forschern der Universität<br />
Leiden, Niederlande, entdeckt und von Centocor Inc., Malvern, PA, USA, (Centocor)<br />
weiterentwickelt worden war. Im Rahmen dieser Einlizenzierung übertrug Centocor seine<br />
weltweiten exklusiven Rechte für den G250-Antikörper auf WILEX.<br />
WILEX hat bisher eine Vielzahl von vorklinischen und klinischen Studien durchgeführt. Mit<br />
den uPA-Inhibitoren (WX-UK1 und MESUPRON ® ) wurden im Laufe der Zeit acht Phase I-<br />
Studien mit über 150 Probanden und eine Phase II-Studie mit 95 Probanden abgeschlossen<br />
und eine Phase II-Studie mit über 132 Patienten begonnen. WILEX hatte im September 2003<br />
100
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
für das uPA-Programm den „Biotechnology Clinical Partnership Award” <strong>vom</strong><br />
Brustkrebsforschungsprogramm des US-amerikanischen Verteidigungsministeriums<br />
erhalten, der mit Fördergeldern in Höhe von insgesamt 5,0 Mio. $ verbunden und für die<br />
Finanzierung von klinischen Brustkrebsstudien mit dem uPA-Inhibitor in den USA bestimmt<br />
ist.<br />
Mit dem Antikörper RENCAREX ® wurden insgesamt sechs Phase I und II-Studien<br />
durchgeführt. Im Mai 2004 startete WILEX nach Erlaubnis durch die amerikanische<br />
Zulassungsbehörde FDA eine internationale, multizentrische Phase III-Zulassungsstudie für<br />
RENCAREX ® (ARISER-Studie).<br />
Mit dem Diagnostikumkandidaten REDECTANE ® , dem radioaktiv markierten Antikörper<br />
Girentuximab, wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und 2008 die Durchführung einer<br />
Phase III-Studie durch die FDA genehmigt. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist<br />
REDECTANE ® das erste Diagnostikum, für das eine spezielle Protokollbewertung (special<br />
protocol assessment, SPA) erteilt wurde. Die REDECT-Studie wurde in den USA<br />
durchgeführt und im Mai 2010 abgeschlossen. WILEX bereitet gemeinsam mit dem Partner<br />
IBA einen Zulassungsantrag bei der FDA vor.<br />
WILEX hat sich seit Gründung zum Ziel gesetzt, für die Produktkandidaten attraktive<br />
Lizenzverträge oder Partnerschaften abzuschließen. Im April 2004 hat WILEX mit dem<br />
spanischen Pharmaunternehmen Laboratorios del Dr. Esteve S.A., Barcelona, Spanien,<br />
(„Esteve“) die erste Entwicklungs- und Vermarktungspartnerschaft für RENCAREX ® für<br />
ausgewählte Länder Südeuropas abgeschlossen. Im Juni 2008 wurde mit IBA Pharma S.A.,<br />
Louvain-la-Neuve, Belgien, (IBA) eine Lizenzvereinbarung für die weltweite Vermarktung,<br />
den Vertrieb und Verkauf des diagnostischen Produktkandidaten REDECTANE ® vereinbart.<br />
Im Januar 2009 hat WILEX mit UCB eine strategische Allianz geschlossen, im Rahmen derer<br />
WILEX das vorklinische Onkologieportfolio von UCB übernommen hat und UCB<br />
strategischer Investor von WILEX geworden ist. Im Mai <strong>2011</strong> hat WILEX eine weitere<br />
Entwicklungs- und Vermarktungspartnerschaft für RENCAREX ® für die USA abgeschlossen.<br />
Partner ist Prometheus Laboratories Inc. (Prometheus), San Diego, CA, USA, ein etabliertes<br />
Spezial-Pharmazeutika- und Diagnostika-Unternehmen mit ausgewiesener Expertise in<br />
Gastroenterologie und Onkologie.<br />
Im Oktober 2010 hat die WILEX AG eine amerikanische Tochtergesellschaft gegründet, um<br />
die Geschäftsaktivitäten der Oncogene Science einzubringen. Die WILEX Inc. hat ihren Sitz<br />
in Cambridge, MA, USA, und wurde nach dem Gesellschaftsrecht des Bundesstaates<br />
Delaware (Delaware General Corporation Law) errichtet. Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm und Peter<br />
Llewellyn-Davies wurden als Geschäftsführer bestellt. WILEX Inc, ist spezialisiert auf die<br />
Produktion und Vermarktung einer Vielzahl von Biomarker-Tests unter Fortführung der<br />
Marke Oncogene Science mit Fokus Onkologie und konzentriert sich auf die Messung von<br />
Proteinen im Blut.<br />
Mit Übernahme der Heidelberg Pharma AG mit Sitz in Ladenburg im März <strong>2011</strong> verschaffte<br />
sich WILEX Zugang zur neuartigen Plattformtechnologie für therapeutische Antikörper-<br />
Wirkstoffkonjugate (Antibody Drug Conjugates, ADC) sowie zu einem komplementären<br />
präklinischen Dienstleistungsgeschäft. WILEX hat die Integration der Heidelberg Pharma AG<br />
begonnen und wird sie als 100%ige Tochtergesellschaft fortführen.<br />
WILEX ist seit November 2006 am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
(Prime Standard) gelistet. Die Gesellschaft hat seit Gründung in vier privaten<br />
Finanzierungsrunden, mit dem Börsengang und über Kapitalmaßnahmen über 150 Mio. €<br />
von verschiedenen institutionellen, strategischen und privaten Investoren eingeworben, um<br />
die Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten weiterzuentwickeln und die notwendigen<br />
101
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
vorklinischen Forschungsprojekte und klinischen Studien durchzuführen. WILEX verfügt<br />
heute über ein breites Portfolio an Produktkandidaten für Therapie und Diagnostik und hat<br />
starke Partner für die Entwicklung und Vermarktung dieser Kandidaten gewonnen.<br />
13.3 Wesentliche Stärken<br />
Nach Auffassung von WILEX haben die folgenden Stärken zu einer positiven Entwicklung<br />
der Gesellschaft geführt. Diese Stärken will WILEX auch zukünftig nutzen.<br />
- Neue Ansätze bei der Krebsbehandlung<br />
Der therapeutische Ansatz von WILEX besteht darin, neue Krebstherapien mit einer<br />
erhöhten Wirksamkeit bei gleichzeitig geringeren Nebenwirkungen im Vergleich zu<br />
herkömmlichen Krebstherapien zu entwickeln. Ziel von WILEX ist dabei zum einen die<br />
Entwicklung neuer Krebstherapien, die gezielt Tumorzellen angreifen und dabei anders als<br />
bestimmte herkömmliche Behandlungsmethoden – zum Beispiel die Chemotherapie – nicht<br />
unspezifisch zellgiftig („nicht zytotoxisch“) sind.<br />
Derzeit entwickelt WILEX den Antikörper RENCAREX ® für die adjuvante Behandlung von<br />
Patienten mit klarzelligem Nierenzellkarzinom nach vollständiger oder teilweiser<br />
chirurgischer Entfernung der Niere. Für diese Patienten gibt es bislang keine weitere<br />
Behandlungsmöglichkeit nach der Operation, obwohl viele Patienten ein hohes<br />
Wiedererkrankungsrisiko haben. RENCAREX ® erhielt den Orphan Drug-Status von der<br />
amerikanischen Zulassungsbehörde Food and Drug Administration („FDA“) und von der<br />
europäischen Zulassungsbehörde (European Medicines Agency, ,,EMA“). Dieser Orphan<br />
Drug-Status schützt RENCAREX ® gegen die Markteinführung von in Wirkung und/oder<br />
Struktur ähnlichen Antikörpern ab dem Zeitpunkt der Zulassung für einen Zeitraum von<br />
sieben Jahren innerhalb der USA und zehn Jahren innerhalb der Europäischen Union.<br />
Zum anderen konzentriert sich WILEX auf Therapien, die das weitere Fortschreiten der<br />
Krebserkrankung hemmen sollen. Dazu zählen die niedermolekularen Substanzen<br />
MESUPRON ® , WX-554 und WX-037, die bestimmte Systeme und Signalwege im Körper<br />
blockieren sollen und damit die Ausbreitung und das Wachstum von bösartigen Tumoren<br />
hemmen sollen.<br />
- Erweiterung des Geschäftsmodells durch strategische Akquisitionen<br />
Durch die strategischen Akquisitionen der Heidelberg Pharma AG und Oncogene<br />
Science (über WILEX Inc.) wurde das Geschäftsmodell erweitert: Der WILEX-Konzern<br />
ist in drei Segmente eingeteilt: Therapeutika (Rx), Diagnostika (Dx) und<br />
kundenspezifische Auftragsforschung (Cx). Diese Segmente sollen zukünftig die Basis<br />
für ein verbreitertes Erlösmodell bieten und Synergien innerhalb der Wertschöpfung<br />
nutzen.<br />
- Strategische Synergien<br />
Durch Oncogene Science wurden die diagnostische Expertise und das<br />
Leistungsangebot weiter ausgebaut. Der Kauf von Oncogene Science gewährt<br />
gleichzeitig privilegierten Zugang zu Lizenzen und Schutzrechten in<br />
Schlüsselbereichen der WILEX-Produktentwicklung. Die Akquisition von Heidelberg<br />
Pharma eröffnete ebenfalls wichtige strategische Synergien. Die präklinische<br />
kundenspezifische Auftragsforschung von Heidelberg Pharma erweitert die bisherigen<br />
Entwicklungstätigkeiten bei WILEX. Mithilfe der Technologieplattform für<br />
AntikörperWirkstoffkonjugate (ADC) von Heidelberg Pharma sollen neue<br />
102
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Entwicklungsprojekte und Forschungsallianzen mit Pharmapartnern initiiert werden und<br />
über Lizenzverträge mit Pharma- und Biotechnologieunternehmen vermarktet werden.<br />
- Zugriff auf vielversprechende ADC-Technologieplattform für eigene<br />
Entwicklungsaktivitäten<br />
Die ADC-Technologie könnte zukünftig für die Weiterentwicklung von WILEX-<br />
Antikörpern genutzt werden.<br />
- Hohe Expertise in der Entwicklung von verschiedenen Produktkandidaten<br />
WILEX verfügt über eine große Expertise in der Entwicklung onkologischer<br />
Produktkandidaten – von der präklinischen Phase bis zur klinischen Phase III.<br />
- Ausgewogenes Portfolio<br />
WILEX verfügt nach eigener Einschätzung über ein breites, ausgewogenes und weit<br />
fortgeschrittenes Portfolio an Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten in<br />
verschiedenen Stufen der vorklinischen und klinischen Entwicklung. Die Arzneimittelund<br />
Diagnostikumkandidaten von WILEX können nach Auffassung der Gesellschaft zur<br />
Behandlung verschiedener Krebserkrankungen weiterentwickelt werden.<br />
- Starke Partnerschaften<br />
WILEX hat in den vergangenen Jahren verschiedene Entwicklungs- und<br />
Vermarktungspartnerschaften mit internationalen Pharma- und Diagnostikunternehmen<br />
abgeschlossen. Diese zeigen neben dem Interesse an den Produktkandidaten auch<br />
das Vertrauen in WILEX, Produkte zu entwickeln und bis zur Marktreife zu bringen und<br />
stellen eine Validierung von WILEX dar. Bei der Strukturierung dieser Partnerschaften<br />
wurden neue Wege eingegangen, die mit Interesse und Respekt in der Branche<br />
beachtet wurden.<br />
- Ausgedehntes Forschungs- und Kooperationsnetzwerk<br />
Seit Gründung der Gesellschaft hat WILEX ein weitreichendes Netzwerk mit<br />
Krankenhäusern und akademischen Einrichtungen aufgebaut, um neue<br />
Forschungsprojekte zu identifizieren, die einen Fortschritt bei der Behandlung von<br />
Krebs darstellen könnten. Im Rahmen dieses Netzwerks hat WILEX in der<br />
Vergangenheit Lizenzen und Patente erworben und Forschungsprojekte durchgeführt.<br />
Die Gesellschaft erwartet dies auch für die Zukunft.<br />
- Umfangreiches geistiges Eigentum<br />
WILEX verfügt über umfangreiches geistiges Eigentum, das Know-how, Lizenzen,<br />
Marken sowie mehr als 70 Patente und etwa 70 Patentanmeldungen, untergliedert in<br />
mehr als 25 Patentfamilien, umfasst. Darüber hinaus halten die Tochtergesellschaften<br />
Patente und Patentanmeldungen oder Zugriff auf Lizenzen zu Patenten. Dieses<br />
geistige Eigentum soll der Absicherung der operativen Geschäftstätigkeit des Konzerns<br />
dienen.<br />
- Erfahrenes Management<br />
WILEX hat ein international erfahrenes Management-Team mit Qualifikationen<br />
insbesondere im Bereich der Arzneimittelforschung und -entwicklung (speziell in Bezug<br />
auf die Krebsforschung), klinische und pharmazeutische Entwicklung und Zulassung<br />
sowie Vermarktung und Finanzen.<br />
103
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
13.4 Strategie<br />
Strategisches Ziel von WILEX ist es, in den nächsten Jahren die Aufwendungen für<br />
Forschung und Entwicklung zunehmend aus dem laufenden Cash Flow zu finanzieren.<br />
Grundlage dafür ist die Auslizenzierung des in den vergangenen Jahren erfolgreich<br />
entwickelten Portfolios an neuartigen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten zur<br />
Behandlung von Krebserkrankungen.<br />
Zu den wesentlichen Elementen der Strategieumsetzung von WILEX gehören:<br />
- Kommerzialisierung des Portfolios<br />
Der Schwerpunkt der Unternehmensstrategie liegt auf der Kommerzialisierung des<br />
Portfolios, um die Finanzierung der Gesellschaft sicherzustellen. WILEX führt<br />
regelmäßig mit internationalen Pharmaunternehmen Gespräche über die<br />
Auslizenzierung der Produktkandidaten.<br />
- Vermarktung der ADC-Technologie<br />
Die Vermarktung der ADC-Technologie eröffnet große Potenziale für<br />
Forschungskooperationen. Beispielsweise können Auslizenzierungsvereinbarungen<br />
oder Entwicklungspartnerschaften auf der Basis unterschiedlicher Toxine oder Linker<br />
abgeschlossen werden. Allein dieser Ansatz kann zu vielfältigen Allianzen in einer<br />
Reihe onkologischer Indikationen führen.<br />
- Umsätze durch In-vitro Diagnostika<br />
Durch WILEX Inc. (Oncogene Science) werden die diagnostische Expertise und das<br />
Leistungsangebot weiter ausgebaut. Die zugelassenen Diagnostiktests können bereits<br />
jetzt schon Umsätze generieren Gleichzeitig gewährt der Kauf der Vermögenswerte<br />
der Oncogene Science durch WILEX Inc. privilegierten Zugang zu Lizenzen und<br />
Schutzrechten in Schlüsselbereichen der WILEX-Produktentwicklung.<br />
- Antrag auf Zulassung für REDECTANE® zur Diagnose von Nierentumoren<br />
WILEX plant auf Basis der Studienergebnisse der Phase III-Studie mit REDECTANE ®<br />
einen Zulassungsantrag bei der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA<br />
einzureichen. Das Pre-BLA-Meeting, die offizielle Vorbesprechung für den<br />
Zulassungsantrag, fand im zweiten Quartal <strong>2011</strong> mit der FDA statt. Bevor der<br />
Zulassungsantrag gestellt werden kann, sind zwei Themen durch WILEX und den<br />
Partner IBA zu bearbeiten und die weitere Vorgehensweise mit der FDA abzustimmen.<br />
- Antrag auf Zulassung für RENCAREX® für die adjuvante Behandlung von<br />
Nierenkrebspatienten<br />
RENCAREX ® befindet sich in den USA, der Europäischen Union und anderen Ländern<br />
in einer Phase III-Studie. Im Januar <strong>2011</strong> wurde der Prozess für die Zwischenanalyse<br />
zur Wirksamkeit gestartet. Die Gesellschaft erwartet die Ergebnisse der<br />
Zwischenanalyse im zweiten Halbjahr <strong>2011</strong>.<br />
- Finale Daten MESUPRON® und Lizenzvertrag<br />
Die positiven Daten der Phase II-Studie in Bauchspeicheldrüsenkrebs im Sommer<br />
2010 haben eine Verbesserung des Tumoransprechens und die Verlängerung des<br />
Gesamtüberlebens mit MESUPRON ® gezeigt. Derzeit wird MESUPRON ® in einer<br />
Phase II-Studie in der Indikation Brustkrebs getestet. Nachdem die<br />
Patientenrekrutierung erfolgreich abgeschlossen wurde, wird mit Daten aus dieser<br />
Studie im Laufe des Jahres 2012 gerechnet. WILEX plant, MESUPRON ® mit einem<br />
104
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
weltweiten Partner gemeinsam weiterzuentwickeln, um die Werthaltigkeit des<br />
Produktkandidaten optimal auszuschöpfen.<br />
13.5 Medizinischer und wissenschaftlicher Hintergrund<br />
13.5.1 Krebs und Metastasierung von Tumoren<br />
Unter Krebs versteht man Erkrankungen, die durch unkontrolliertes Wachstum<br />
zerstörerischer (bösartiger) Zellen charakterisiert werden, welche sich im Körper des<br />
Patienten ausbreiten. Krebs entsteht unter anderem, wenn das körpereigene Immunsystem<br />
nicht oder nicht mehr in der Lage ist, solche abnormen Zellen zu entdecken und zu<br />
zerstören. Die Entstehungswege bis zum Ausbruch der Erkrankung sind komplex und<br />
variieren je nach Tumortyp.<br />
Einzelne Tumorzellen können sich <strong>vom</strong> Tumor lösen, an entfernte Stellen im Körper wandern<br />
und dort zu neuen Tumoren heranwachsen. Dieser Prozess wird als „Metastasierung“<br />
bezeichnet. Nicht der ursprüngliche Tumor, sondern die an anderen Stellen im Körper<br />
heranwachsenden Tumoren („Metastasen“) sind für die meisten durch Krebs verursachten<br />
Todesfälle verantwortlich.<br />
Weltweit sind viele Menschen von dieser Krankheit betroffen, die in den Industriestaaten zu<br />
den häufigsten Todesursachen zählt. Trotz der allgemeinen Tendenz zu einer gesünderen<br />
Lebensführung, verbesserten Diagnosen und einem beachtenswerten Erfolg bei der<br />
Behandlung bestimmter Krebstypen, ist voraussichtlich auch in den nächsten Jahren damit<br />
zu rechnen, dass Krebs insbesondere infolge der Alterung der Gesellschaft sowie der<br />
Zunahme von Umwelteinflüssen eine der häufigsten Todesursachen bleiben wird.<br />
13.5.2 Herkömmliche Behandlungsmethoden von Krebs<br />
Bei der herkömmlichen Behandlung von Krebs wird in der Regel der Tumor operativ entfernt.<br />
Gegebenenfalls wird der Patient anschließend mittels Bestrahlung und/oder Chemotherapie<br />
behandelt. Dieser Therapieansatz, alle Tumorzellen zu vernichten, wird als „Seek and<br />
Destroy“ bezeichnet. Obwohl herkömmliche Krebstherapien zu einer Verlängerung der<br />
Überlebenszeit sowie zu einer Verbesserung der Lebensqualität vieler Patienten geführt<br />
haben, weisen sie dennoch zahlreiche Schwächen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und<br />
Verträglichkeit auf. So kann die operative Entfernung solider Tumore nicht garantieren, dass<br />
alle vorhandenen Tumorzellen entdeckt und entfernt wurden. Dies gilt insbesondere dann,<br />
wenn der Tumor bereits metastasiert hat. Die Bestrahlung kann von schwerwiegenden<br />
Nebenwirkungen begleitet sein und hat zudem nur eine eingeschränkte Wirksamkeit bei der<br />
Behandlung weit gestreuter Metastasen. Chemotherapien erzielen häufig nur<br />
vorübergehende Erfolge in der Bekämpfung vieler solider Tumorarten, da die Krankheit<br />
binnen Monaten oder Jahren wieder neu auftreten kann. Zudem sinken die Erfolgsraten von<br />
Chemotherapien mit ihrer wiederholten Anwendung, da Tumorzellen im Laufe der Zeit<br />
Resistenzen gegen die verabreichten Arzneimittel entwickeln können. Die Chemotherapie<br />
wirkt außerdem vergleichsweise unspezifisch und kann deshalb auch gesunde Zellen des<br />
Organismus schädigen, weshalb es zum Teil zu schweren Nebenwirkungen kommen kann,<br />
wie zum Beispiel Übelkeit, Erbrechen, Haarverlust sowie lebensbedrohlicher<br />
Nebenwirkungen wie zum Beispiel Schädigung von Leber-, Herz-, Knochenmark- und<br />
Blutzellen. Solche Nebenwirkungen können eine Reduzierung der Dosierung und damit eine<br />
Schwächung der therapeutischen Wirkung nach sich ziehen.<br />
105
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
13.5.3 Paradigmenwechsel in der Krebstherapie<br />
In den vergangenen Jahren hat sich durch die Zusammenarbeit von Wissenschaftlern,<br />
Onkologen und der pharmazeutischen Industrie ein Paradigmenwechsel in der Krebsmedizin<br />
vollzogen. Der traditionelle „Seek and Destroy“-Ansatz wird zunehmend ergänzt und ersetzt<br />
durch neue, zielgerichtete, nicht zytotoxische Therapieformen, auch „Target and Control“-<br />
Ansatz genannt. Dieser Therapieansatz zielt zum Beispiel auf die Hemmung biologischer<br />
Funktionen der Tumorzellen, die es ihnen ermöglichen, in das umgebende Gewebe<br />
einzuwandern und Metastasen zu bilden, oder die Hemmung der Bildung neuer Blutgefäße,<br />
die den Tumor mit ausreichenden Nährstoffen versorgen würden. Die neuen Wirkstoffe<br />
binden dabei bevorzugt an die Tumorzellen, und ziehen andere, gesunde Zellen des Körpers<br />
geringer in Mitleidenschaft. Die neuen Therapien können dadurch mit geringeren<br />
Nebenwirkungen behaftet sein. Die neuen Wirkstoffe sollen damit auch eine<br />
Langzeittherapie ermöglichen, deren Ziel es ist, die Erkrankung zu kontrollieren und den<br />
Patienten hierdurch eine verbesserte Lebensqualität zu bieten.<br />
Nach Meinung von WILEX sind vor allem die folgenden Therapieansätze vielversprechend,<br />
die (i) auf Antikörpern beruhen, die an die Tumorzellen binden und für das körpereigene<br />
Immunsystem erkennbar machen, die bösartigen Zellen des Tumors zu zerstören und (ii) auf<br />
Substanzen beruhen, die die biologische Funktion des Tumors hemmen (Inhibitoren) und<br />
dadurch das Wachstum und die Metastasierung des Tumors verringern.<br />
13.5.4 Antikörper<br />
Antikörper sind Eiweißstoffe, die <strong>vom</strong> Immunsystem mit dem Ziel produziert werden, fremde,<br />
krankheitsauslösende Substanzen wie Viren oder Bakterien zu erkennen und zu zerstören.<br />
Antikörper sind in der Lage, bestimmte molekulare Strukturen, so genannte Antigene,<br />
spezifisch zu erkennen und daran zu binden. Durch diese Bindung werden physiologische<br />
Prozesse ausgelöst, die die Krankheitserreger unschädlich machen und dadurch den<br />
Organismus vor der jeweiligen Erkrankung schützen sollen. Antikörper sind hoch spezialisiert<br />
und können selbst die kleinsten molekularen Unterschiede erkennen. Pharmazeutisch<br />
hergestellte Antikörper, die aus einem Zellklon resultieren, welcher aus einer einzigen Zelle<br />
hervorgegangen ist, werden als monoklonale Antikörper bezeichnet. Monoklonale Antikörper<br />
können gezielt so entwickelt werden, dass sie spezifisch gegen ein bestimmtes Protein auf<br />
der Oberfläche von Tumorzellen gerichtet sind. Auf Grund dieser Spezifität sowie der<br />
Möglichkeit, sie in großen Mengen bei gleichbleibender Qualität zu produzieren, stellen<br />
Antikörper eine neuartige Klasse von Arzneimitteln zur Behandlung von Krebs dar. Das<br />
Verständnis der Eigenschaften von Antikörpern und die Möglichkeit, menschliche Antikörper<br />
künstlich herzustellen, stellte die theoretische Basis für die neue, auf Antikörpern basierende<br />
Immunotherapie dar. Dieser neue Ansatz führte zu der Suche nach tumorspezifischen<br />
Antigenen, gegen die monoklonale Antikörper gezielt eingesetzt werden könnten. Soweit es<br />
gelingt, Antikörper gegen Antigene herzustellen, die nur auf Tumorzellen, nicht jedoch auf<br />
gesunden Zellen vorhanden sind, können damit neue zielgerichtete Krebstherapien<br />
entwickelt werden, die möglichst wirksam die Tumorzellen bekämpfen und gleichzeitig mit<br />
geringen Nebenwirkungen einhergehen.<br />
13.5.5 Antikörper-Wirkstoffkonjugate (ADC)<br />
Antikörper-Wirkstoffkonjugate, auch antibody drug conjugates genannt, setzen sich aus drei<br />
Bestandteilen zusammen: Einem monoklonalen Antikörper, der über chemische<br />
Brückenmoleküle (so genannte Linker) mit einem biologisch aktiven Wirkstoff (Toxin)<br />
106
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
verbunden wird. Der Antikörper transportiert das angekoppelte Toxin spezifisch zur<br />
Krebszelle, um diese zu bekämpfen.<br />
Die in der Krebstherapie eingesetzten zytotoxischen Substanzen, insbesondere bei<br />
Chemotherapien, sind meist nicht tumorspezifisch und töten alle sich schnell teilenden, und<br />
somit auch gesunde, Zellen ab. Darüber hinaus haben sie häufig schwere Nebenwirkungen<br />
und sind belastend für den Körper. Die Antikörper-Wirkstoffkonjugate könnten eine selektive<br />
Behandlung von Tumoren mit Zellgiften ermöglichen und somit eine Lösung für dieses<br />
Problem bieten.<br />
13.5.6 Inhibitoren zellbiologischer Funktionen<br />
Tumorzellen verwenden oft eine Vielzahl biologischer Systeme, um zu wachsen und sich im<br />
Körper auszubreiten. In Folge gestörter Signalübertragungsmechanismen sind Tumorzellen<br />
unter anderem in der Lage, sich schneller zu teilen und damit schneller zu vermehren als<br />
normale Zellen. Um ein nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten, bedienen sich die<br />
Tumorzellen des Mechanismus der Angiogenese, das heißt mittels neu gebildeter<br />
Blutgefäße wird die Nährstoffversorgung der neu gebildeten und wachsenden Tumore<br />
ermöglicht. Zudem werden vermehrt Proteasen gebildet, die es den Tumorzellen<br />
ermöglichen, in das sie umgebende Gewebe sowie ins Lymph- und Blutsystem einzudringen<br />
und zu metastasieren. Solche Systeme funktionieren in der Regel durch die Bindung von<br />
bestimmten Botenstoffen an Proteine, die an die Zelloberfläche gebunden sind (so genannte<br />
Rezeptoren). Spezifisch wirkende Inhibitoren, die solche Bindungen und somit Systeme<br />
hemmen, haben das Ziel, eine Kontrolle des Tumorwachstums und eine Hemmung der<br />
Metastasierung zu bewirken.<br />
13.5.7 Klinische Entwicklung von Arzneimitteln und Diagnostika zur<br />
Krebsbehandlung<br />
Bevor ein neuer Produktkandidat als Arzneimittel beziehungsweise Diagnostikum vermarktet<br />
werden kann, muss dieser zunächst strengen klinischen Studien unterzogen werden. In einer<br />
klinischen Studie wird untersucht, ob ein neues Arzneimittel beziehungsweise Diagnostikum<br />
oder eine neue Behandlungsmethode die Erkrankung lindern und für den Patienten von<br />
Vorteil sein kann. Klinische Studien ermöglichen Ärzten und Forschern, Informationen über<br />
den Nutzen, die Nebenwirkungen und mögliche Anwendungsgebiete des neuen<br />
Arzneimittels beziehungsweise Diagnostikums sowie verschiedene Kombinationen,<br />
Dosierungen und neue Indikationsbereiche für bereits existierende Arzneimittel<br />
beziehungsweise Diagnostika zu sammeln.<br />
Um den größtmöglichen Schutz der an einer klinischen Studie teilnehmenden Patienten und<br />
gesunden Freiwilligen („Probanden“) zu gewährleisten, wird der Prozess der klinischen<br />
Entwicklung sorgfältig, streng und sehr umfangreich durch Gesetze reguliert und von den<br />
entsprechenden Behörden und den Ethik-Kommissionen der jeweiligen Institution, an der die<br />
Studien durchgeführt werden, überwacht.<br />
Phasen der klinischen Studien<br />
Klinische Studien, die bei einem Zulassungsantrag (New Drug Applications (NDA) oder<br />
Biological Drug Applications (BLA) in den USA; Marketing Authorisation Application (MAA) in<br />
der Europäischen Union) für ein neues Arzneimittel im Bereich biologischer Präparate, wie<br />
zum Beispiel Antikörper, durchgeführt werden, sind in drei aufeinander folgende Phasen<br />
aufgeteilt: Phase I, II und III. Manche dieser Phasen können zusammengefasst werden oder<br />
sich in einzelnen Bereichen überlappen.<br />
107
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
13.5.7.1 Klinische Studien der Phase I<br />
Bevor überhaupt eine klinische Studie an Menschen durchgeführt werden kann, muss ein<br />
neuer Arzneimittelkandidat für die klinische Entwicklung zugelassen werden. Diese<br />
Genehmigung heißt in den USA IND (Investigational New Drug; in der Europäischen Union<br />
basiert die Genehmigung auf dem Investigational Medicinal Product Dossier, „IMPD“) und<br />
wird auf der Grundlage der Daten erteilt, die in Laboren und bei Tierversuchen erhoben<br />
werden. Die Zulassung wird erteilt, wenn der neue Arzneimittelkandidat als geeignet für die<br />
Behandlung von Erkrankungen bei Menschen gilt. In der Vergangenheit wurden die Phase I-<br />
Studien mit zytotoxischen Arzneimittelkandidaten an Patienten mit Krebs im späten Stadium<br />
durchgeführt. Bei nicht zytotoxisch wirkenden Arzneimitteln dürfen die Phase I-Studien<br />
jedoch inzwischen auch an Probanden durchgeführt werden. Klinische Studien der Phase I<br />
beurteilen das Sicherheitsprofil eines Arzneimittelkandidaten. Der Bereich der sicheren<br />
Dosierungen ist der Bereich, in dem keine schwerwiegenden Nebenwirkungen auftreten.<br />
Darüber hinaus liefern klinische Studien der Phase I Erkenntnisse darüber, wie eine<br />
Substanz <strong>vom</strong> Körper aufgenommen, verteilt, abgebaut und ausgeschieden wird. Im<br />
Gegensatz zu einer Studie an gesunden Probanden (Phase Ia) kann in einigen Fällen eine<br />
so genannte Phase Ib-Studie an Krebspatienten, durchgeführt werden.<br />
13.5.7.2 Klinische Studien der Phase II<br />
Die klinischen Studien der Phase II werden in der Regel an Patienten durchgeführt, um<br />
mögliche negative Auswirkungen und Sicherheitsrisiken zu identifizieren, die Wirksamkeit<br />
des Arzneimittelkandidaten für die gezielte Anwendung bei bestimmten Indikationen sowie<br />
die Dosierungsverträglichkeit und die optimale Dosierung zu evaluieren. Normalerweise sind<br />
klinische Studien der Phase II für die weitere Bestimmung der Sicherheit des Arzneimittels<br />
bei der Dosierung vorgesehen, die einer größeren Anzahl von Patienten verabreicht werden<br />
kann. Phase II-Studien können mehrfach <strong>vom</strong> Sponsor durchgeführt werden, um vor dem<br />
Beginn größerer und umfangreicherer Phase III-Studien genügend Informationen zu<br />
erhalten.<br />
13.5.7.3 Klinische Studien der Phase III<br />
Die klinischen Studien der Phase III bezeichnet man üblicherweise als Zulassungs- oder<br />
Zentralstudien. Sie werden durchgeführt, wenn die Phase II-Studien darauf hinweisen, dass<br />
die Substanz wirksam ist, ein akzeptables Sicherheitsprofil zeigt und eine effektive<br />
Dosierung identifiziert worden ist. In den Phase III-Studien wird die neue Substanz<br />
normalerweise in einer kontrollierten Zufallsverteilung (blinded controlled randomized trial)<br />
getestet, in dem es mit einer zugelassenen Therapieform an einer bestimmten<br />
Patientengruppe in Krankenhäusern und medizinischen Praxen verglichen wird. Die<br />
Arzneimittelkandidaten werden im Test mit einem Placebo verglichen, falls keine<br />
zugelassene Alternativbehandlung zur Verfügung steht. Ziel dieser Studien ist es, einen<br />
statistisch signifikanten Nachweis für die Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit des<br />
Arzneimittelkandidaten verglichen mit der zugelassenen Standardbehandlung oder einem<br />
Placebo an einer definierten Patientengruppe mit einer Krankheit in einem bestimmten<br />
Stadium der Erkrankung zu erlangen.<br />
13.5.8 Das sich wandelnde Verständnis des klinischen Nutzens<br />
In der Regel wird ein Arzneimittel oder Diagnostikum nur zugelassen, wenn bestimmte<br />
definierte Endpunkte hinsichtlich der Wirksamkeit und Sicherheit erreicht worden sind. Diese<br />
108
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Endpunkte werden von den Behörden definiert, um einen sinnvollen Nutzen für den<br />
Patienten zu charakterisieren und zu messen. Der traditionelle Maßstab für einen klinischen<br />
Nutzen war bisher das „objektive Ansprechen“ (objective response), definiert als ein<br />
Schrumpfen des Tumors um mindestens 50 % (gemäß den entsprechenden Definitionen der<br />
Weltgesundheitsorganisation („WHO“)). Wenn dieses Kriterium während einer klinischen<br />
Studie in einer an der Studie beteiligten statistisch relevanten Patientengruppe zutrifft, wird<br />
dem Arzneimittelkandidaten ein klinischer Nutzen zugesprochen. Dies spiegelt die<br />
traditionelle Therapie mit dem „Seek and Destroy“-Ansatz wieder.<br />
Der Paradigmenwechsel in der Krebstherapie mit dem Ansatz, die Krankheit zu kontrollieren,<br />
bedeutet, dass andere Maßstäbe für den klinischen Nutzen gesetzt werden, wie zum<br />
Beispiel Verbesserung der mittleren oder gesamten Überlebenszeit (beide Endpunkte stellen<br />
statistische Definitionen der Überlebenszeit dar), Verbesserung der krankheitsfreien<br />
Überlebenszeit (Zeit bis zu einem Wiederauftreten der Krankheit nach Entfernung des<br />
Tumors) oder Verbesserung der progressionsfreien Überlebenszeit (Zeit während und nach<br />
Behandlung des Tumors bis zur Verschlechterung der Krankheit).<br />
13.6 Projekte in Forschung und klinischer Entwicklung<br />
13.6.1 Überblick über die Entwicklungspipeline von Diagnostika und Therapeutika<br />
WILEX konzentriert sich zum einen auf die Entwicklung neuer Arzneimittel basierend auf<br />
therapeutischen Antikörpern und niedermolekularen Wirkstoffen zur Behandlung bösartiger<br />
Tumore und zum anderen werden die Eigenschaften des Antikörpers Girentuximab genutzt,<br />
um ihn als Diagnostikum zu entwickeln. Die Gesellschaft hat vier Produktkandidaten in der<br />
klinischen Entwicklung. Davon befinden sich die auf dem Antikörper Girentuximab<br />
basierenden Produktkandidaten RENCAREX ® in einer Phase III-Studie und REDECTANE ®<br />
in Vorbereitung auf den Zulassungsantrag. Alle weiteren Kandidaten befinden sich in den<br />
klinischen Phasen I und II oder in der vorklinischen Entwicklung und Forschungsphase. Die<br />
folgende Übersicht liefert einen Überblick über die derzeit laufenden Programme. Weitere<br />
Informationen – auch über abgeschlossene Studien – sind in den jeweiligen Kapiteln zu den<br />
Produktkandidaten zu finden:<br />
Produktkandidat Antikörper/Inhibitor Indikation Status<br />
REDECTANE ® Antikörper zur Diagnose Nierentumor Phase III<br />
RENCAREX ® Antikörper zur Therapie Nicht metastasiertes klarzelliges Phase III<br />
Nierenzellkarzinom (adjuvante<br />
Therapie)<br />
MESUPRON ® uPA-Inhibitor* Brustkrebs Phase II<br />
WX-554 MEK-Inhibitor* Krebs Phase I<br />
WX-037 PI3K-Inhibitor* Krebs Präklinik<br />
ADC-Girentuximab Antikörper-Wirkstoffkonjugat Krebs Forschung<br />
2 Antikörperprogramme<br />
Krebs<br />
Forschung<br />
*Diese Inhibitoren sind niedermolekulare Wirkstoffe<br />
109
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
13.6.2 REDECTANE ®<br />
13.6.2.1 Indikation und Funktionsweise<br />
Selbst moderne bildgebende Verfahren wie die Computer- oder Kernspintomographie<br />
können heute keine eindeutige Aussage darüber treffen, ob ein Nierentumor gutartig oder<br />
bösartig ist. Erst die histologische Untersuchung nach der Operation, bei der die gesamte<br />
Niere oder die erkrankten Teile der Niere entfernt werden, kann den Nachweis liefern. Bei<br />
etwa 65 % der Patienten mit Nierenkrebs tritt der aggressivste Phänotyp, das klarzellige<br />
Nierenzellkarzinom, auf. Die Diagnose des aggressiven klarzelligen Nierenzellkarzinoms<br />
bereits vor der Operation stellt aus Sicht von WILEX einen hohen medizinischen Bedarf dar.<br />
Bei REDECTANE ® (INN: 124I-Girentuximab) handelt es sich um eine radioaktiv markierte<br />
Form des Antikörpers Girentuximab, der wie RENCAREX ® auch an das tumorspezifische<br />
Antigen CA IX auf dem klarzelligen Nierenzellkarzinom bindet. Über eine Positron-<br />
Emissions-Tomographie (PET) kann die Anreicherung dieses Antikörpers im Tumorgewebe<br />
bildlich dargestellt werden. Mit den zusätzlichen Informationen einer Computertomographie<br />
(CT) kann die Anreicherung des Antikörpers lokalisiert werden.<br />
REDECTANE ® soll als bildgebendes antikörperbasiertes Diagnostikum den Arzt bei der<br />
Diagnose eines Nierentumors mit PET/CT unterstützen. Wichtiges Ziel ist die Bestimmung,<br />
dass kein klarzelliges Nierenzellkarzinom vorliegt. Damit könnte die Planung der Behandlung<br />
von Nierentumorpatienten grundlegend verbessert und möglicherweise unnötige<br />
Operationen vermieden werden. Darüber hinaus könnte REDECTANE ® grundsätzlich auch<br />
für die Kontrolle des Therapieerfolgs und die Diagnose anderer Tumorarten geeignet sein.<br />
13.6.2.2 Präklinische und klinische Studien<br />
Klinische Projekte Wirkmechanismus Indikation Patienten Status<br />
Phase III-Studie<br />
Machbarkeitsstudie<br />
Diagnostikum,<br />
Nierenzellkarzinom 226 2010 abgeschlossen<br />
Bildgebendes PET/CT 1<br />
Diagnostikum,<br />
Nierenzellkarzinom 26 2006 abgeschlossen<br />
Bildgebendes PET/CT 1<br />
1<br />
PET- Positronen-Emmissions-Tomographie, CT-Computertomographie, PET/CT Kombination<br />
Der Kooperationspartner der Gesellschaft, das Ludwig Institute for Cancer Research, New<br />
York, NY, USA, führte in Zusammenarbeit mit dem Memorial Sloane-Kettering Cancer<br />
Center, New York, NY, USA, eine Machbarkeitsstudie durch. Durch die Studie wurde<br />
getestet, ob REDECTANE ® eine signifikante Vorhersage vor der Operation von Patienten mit<br />
Nierentumoren darüber liefert, ob es sich um ein klarzelliges Nierenzellkarzinom handelt.<br />
Zu diesem Zweck wurden 26 Patienten mit Nierentumoren mittels PET/CT und<br />
REDECTANE ® diagnostiziert und diese Diagnose nach der Operation mit dem histologischen<br />
Befund des Nierentumors verglichen. 25 Patientendaten waren auswertbar, da in einem<br />
Falle der Antikörper während des Markierungsverfahrens mit 124Jod seine<br />
Bindungsfähigkeit verloren hatte. Bei 15 Patienten wurde eine starke Anreicherung von<br />
REDECTANE ® nachgewiesen. Bei allen diesen 15 Patienten wurde ein klarzelliges<br />
Nierenzellkarzinom mittels histologischer Untersuchung bestätigt. REDECTANE ® konnte in<br />
100 % der Fälle nachweisen, dass es sich um ein klarzelliges Nierenzellkarzinom handelte<br />
(positiver Vorhersagewert). Bei den übrigen zehn Patienten konnte keine starke<br />
110
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Anreicherung von REDECTANE ® nachgewiesen werden. Allerdings wurde bei einem dieser<br />
Patienten nach der Operation ein klarzelliges Nierenzellkarzinom mittels histologischer<br />
Untersuchung nachgewiesen. Das bedeutet, dass bei einem negativen Ergebnis (Ausschluss<br />
des klarzelligen Nierenzellkarzinoms) die Vorhersage mit REDECTANE ® in 90 % der Fälle<br />
richtig war (negativer Vorhersagewert).<br />
Im Jahr 2008 hat WILEX eine Phase III-Studie (REDECT-Studie) mit dem<br />
Diagnostikumkandidaten REDECTANE ® begonnen.<br />
Ziel der REDECT-Studie ist es, festzustellen, ob die Kombination von REDECTANE ® mit<br />
einem PET/CT gegenüber dem derzeit üblichen, isolierten Einsatz von CT (standard of care)<br />
eine verbesserte Diagnostik von Nierentumoren ermöglicht. Mit Hilfe der histologischen<br />
Untersuchung nach der Operation (standard of truth) sollen die Ergebnisse der Verfahren<br />
überprüft werden.<br />
WILEX hat vor dem operativen Start dieser Studie eine spezielle Protokollbewertung (Special<br />
Protocol Assessment, SPA) bei der FDA beantragt und im Februar 2008 erhalten. Durch<br />
eine SPA dokumentiert die FDA, dass sie die klinische Studie nach Bewertung des<br />
Protokolls und der geplanten Analyse für geeignet und angemessen hält, um einen<br />
diagnostischen Wirksamkeitsanspruch im Rahmen eines Zulassungsantrags zu belegen.<br />
WILEX hat die Studie entsprechend dem in der SPA zugrunde gelegten Design<br />
durchgeführt. Die FDA sieht sich bei Durchführung der Studie gemäß der erteilten SPA im<br />
Rahmen des Zulassungsverfahrens an diese Protokollbewertung gebunden. Erste Patienten<br />
wurden im Mai 2008 in die Studie aufgenommen, die Patientenrekrutierung wurde im<br />
September 2009 abgeschlossen. In die REDECT-Studie wurden 226 Patienten mit Verdacht<br />
auf Nierenkrebs aufgenommen. Sie wurden vor der Operation mittels PET/CT unter<br />
Verwendung des bildgebenden Diagnostikums REDECTANE ® untersucht. Allen Patienten<br />
wurden danach die Niere oder die erkrankten Teile der Niere entfernt.<br />
Im Anschluss wurden die CTs und die PET/CTs aller Patienten von drei Radiologen bzw.<br />
drei Nuklearmedizinern unabhängig ausgewertet und bestimmt, ob es sich um ein<br />
klarzelliges Nierenzellkarzinom handelt. Parallel wurden die operativ entfernten Tumore<br />
histologisch untersucht, um die Ergebnisse der radiologischen und nuklearmedizinischen<br />
Auswertung zu bestätigen.<br />
Im Mai 2010 wurden die finalen Daten der Phase III-Studie mit REDECTANE ® von dem<br />
beauftragten externen Dienstleister WILEX zur Verfügung gestellt. Als Studienendpunkte<br />
wurden Sensitivität und Spezifität definiert. REDECTANE ® hat die Erwartungen erfüllt, ein<br />
klarzelliges von einem nicht klarzelligen Nierenzellkarzinom zu unterscheiden. Die<br />
Ergebnisse der Studie zeigen, dass PET/CT mit REDECTANE ® eine verbesserte Diagnose<br />
gegenüber CT ermöglicht.<br />
Der Endpunkt Sensitivität, die korrekte Diagnose eines klarzelligen Nierenzellkarzinoms, im<br />
Vergleich zum CT mit statistischer Signifikanz erreicht (P-Value, p) (p ≤ 0,016). Der<br />
Studienendpunkt Spezifität, die korrekte Diagnose, dass kein klarzelliges Nierenzellkarzinom<br />
vorliegt, wurde mit einem hoch signifikanten statistischen Wert bestätigt (p
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Auf Grund dieser Daten hat WILEX die Vorbereitungen für den Zulassungsantrag begonnen<br />
und mit der FDA im zweiten Quartal <strong>2011</strong> ein Pre-BLA-Meeting, die offizielle<br />
Vorbesprechung für den Zulassungsantrag, geführt. Ziel einer solchen Vorbesprechung ist,<br />
den Antrag auf Zulassung eines Produktes und den Zulassungsprozess im Vorfeld zu<br />
diskutieren. Derzeit sind zwei Themen durch WILEX und den Partner IBA zu bearbeiten.<br />
Im Rahmen des Pre-BLA-Meetings bestätigte die FDA in der Diskussion, dass die Studie<br />
einen angemessenen Beweis für die diagnostische Performance und Sicherheit von<br />
REDECTANE ® liefert und die ersten drei Endpunkte bestätigt wurden. Die FDA regt an, dass<br />
WILEX und IBA eine sogenannte „outcomes based study“ vor dem Zulassungsantrag in<br />
Erwägung ziehen sollen, um einen zusätzlichen Hinweis zum medizinischen Nutzen zu<br />
erhalten und die Position für die Genehmigung eines Antrages zu stärken. Eine solche<br />
„outcomes based study“ fordert, dass ein Arzt auf Basis der Diagnose mit REDECTANE ®<br />
und dem PET/CT Entscheidungen im Patientenmanagement trifft. In der Phase III-REDECT-<br />
Studie und in Übereinstimmung mit dem in der SPA vereinbarten Studiendesign hatten die<br />
Ärzte nicht die Option, sich für oder gegen einen operativen Eingriff auf Basis der Diagnose<br />
mit REDECTANE ® PET/CT zu entscheiden. Vielmehr wurden im Rahmen der<br />
durchgeführten Phase III Studie die diagnostischen Befunde mit CT und PET/CT nach der<br />
Operation mit Hilfe einer histologischen Untersuchung gemäß Studiendesign bestätigt.<br />
WILEX und IBA stimmen mit der FDA überein, dass eine solche Studie der nächste logische<br />
Schritt in der Entwicklung von REDECTANE ® sein könnte. Allerdings vertreten WILEX, IBA<br />
und externe medizinische Berater die Meinung, dass eine solche Studie als Phase IV nach<br />
Marktzulassung durchgeführt werden sollte. WILEX und IBA werden das entsprechende<br />
Studiendesign und die Strategie zunächst mit dem medizinischen Beirat besprechen. Im<br />
Anschluss wird WILEX mit der FDA das Studiendesign und die zeitliche Planung einer<br />
„outcomes based study“ diskutieren.<br />
Der zweite mit der FDA diskutierte Themenblock betraf Fragen zur Produktion von<br />
REDECTANE ® . WILEX hat zwei aufeinanderfolgende kommerzielle Herstellungsläufe<br />
(consistency lots) zur Prozessvalidierung des reinen Antikörpers Girentuximab beim<br />
Herstellungspartner Avid Bioservices, Inc., Tustin, CA, USA, erfolgreich abgeschlossen. Der<br />
dritte Produktionslauf wurde bereits vor dem Treffen begonnen und wird in Kürze<br />
abgeschlossen. Die Daten zur Prozessvalidierung aus dem dritten Lauf sollten während der<br />
Bearbeitung des Zulassungsantrages bei der FDA durch WILEX nachgereicht werden. Die<br />
FDA hat deutlich gemacht, dass alle notwendigen Daten zur Prozessvalidierung aus allen<br />
drei konsekutiven Herstellungsläufen als Teil des Zulassungsantrages vorzulegen sind.<br />
Außerdem hat die FDA <strong>vom</strong> Kooperationspartner IBA, der für die radioaktive Markierung des<br />
Antikörpers verantwortlich ist, Daten zur kommerziellen Produktion, insbesondere<br />
Produktcharakterisierung und Prozessvalidierung von REDECTANE ® gefordert. IBA hat<br />
durch die Errichtung einer neuen Produktionsstätte mit zentraler Herstellung und<br />
Qualitätskontrolle eine Infrastruktur geschaffen, um REDECTANE ® zukünftig nicht nur als<br />
Studienmedikation, sondern als marktfähiges Produkt anzubieten. IBA wird der FDA die<br />
notwendigen Daten bereitstellen.<br />
13.6.2.3 Entwicklungsstrategie<br />
Für REDECTANE ® hat WILEX im Juni 2008 eine Lizenzvereinbarung für die weltweite<br />
Vermarktung, den Vertrieb und Verkauf und die radioaktive Markierung mit IBA<br />
abgeschlossen. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Gesellschaft und des Partners IBA auf der<br />
Entwicklung von REDECTANE ® als Diagnostikum für Nierentumore. WILEX ist für die<br />
Entwicklung und Weiterentwicklung von REDECTANE ® zuständig und wird diesbezüglich<br />
sehr eng mit IBA zusammen arbeiten. Nach Einreichung des ersten Zulassungsantrages<br />
112
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
wird über die Weiterentwicklung von REDECTANE ® , z.B. in den unten beschriebenen<br />
Anwendungsmöglichkeiten oder in anderen Indikationen entschieden.<br />
13.6.2.3.1 Markt<br />
Das Nierenzellkarzinom (RCC) macht gemessen an seiner Häufigkeit 2-3 % aller malignen<br />
Tumorerkrankungen aus. Unter den malignen Erkrankungen des Urogenitaltraktes steht es<br />
nach Prostata- und Blasenkrebs an dritter Stelle, als krankheitsbedingte Todesursache<br />
jedoch deutlich vor den erst genannten Tumorerkrankungen. Der zentrale Baustein der<br />
Behandlung des lokalen RCC ist die operative Entfernung der Geschwulst, die als komplette<br />
oder partielle Nephrektomie durchgeführt werden kann. Nephrektomie bei lokal begrenzter,<br />
fortgeschrittener Erkrankung verfolgt einen kurativen Ansatz. 35 % der operierten Patienten<br />
erkranken allerdings innerhalb der folgenden 5 Jahre wieder (Espicom Business Intelligence.<br />
Renal Cell Carcinoma Drug Discoveries: what the future holds. Februar 2010). Verschiedene<br />
therapeutische Ansätze der letzten Jahre haben diese Rate nicht verändern können, was<br />
auch eine Erklärung dafür bietet, warum derzeit kein Produkt für die postoperative adjuvante<br />
Therapie zugelassen ist. Die Therapie des metastasierten Nierenzellkarzinoms kann<br />
lebensverlängernd oder palliativ ausgerichtet sein. Im Gegensatz zu den erst genannten<br />
Indikationen hat die Etablierung von sog. „targeted therapies“ in der Behandlung der<br />
systemisch fortgeschrittenen Erkrankung zu einer graduellen Verbesserung der Prognose<br />
geführt.<br />
Der Markt für REDECTANE ® setzt sich aus den nachfolgend beschriebenen<br />
Marktsegmenten zusammen, die sich jedoch teilweise überschneiden:<br />
Diagnose von klarzelligem Nierenzellkrebs<br />
Weltweit erkrankten laut einer Schätzung der ©Espicom-Datenbank im Jahr 2008 rund<br />
196.000 Menschen neu an Nierenkrebs. Die weltweite Prävalenz (Krankheitshäufigkeit) des<br />
Nierenzellkarzinoms, die Neuerkrankungen und Patienten in der posttherapeutischen Phase<br />
einschließt, wird auf 5,5 Millionen Fälle geschätzt (Espicom Business Intelligence, 2010:<br />
Renal Cell Carcinoma Drug Discoveries: what the future holds, S. 5). Geht man von einem<br />
jährlichen Anstieg der Nierenkrebserkrankungen von 2,9 % aus (Quelle: Espicom, ebenda S.<br />
16), würde diese Zahl im Jahr 2015 auf ungefähr 207.000 Neuerkrankungen bei einer<br />
Prävalenzpopulation von knapp 6,2 Millionen Fällen ansteigen.<br />
Die steigende Anzahl von Krebserkrankungen hat Einfluss auf die Wachstumsaussichten<br />
des Diagnosemarktes. Die Diagnose mittels REDECTANE ® und PET/CT könnte nach<br />
Ansicht des Unternehmens die Genauigkeit der Nierenkrebsdiagnose und der<br />
Therapiekontrolle entscheidend verändern. Dem Unternehmen ist kein vergleichbares<br />
bildgebendes Verfahren bekannt.<br />
In der Indikation Diagnose des klarzelligen Nierenzellkarzinoms allein geht WILEX von einem<br />
Spitzenumsatzpozential in der präoperativen Diagnostik in Höhe von 100 Millionen US-Dollar<br />
aus.<br />
Therapiebeobachtung des klarzelligen Nierenzellkrebs<br />
REDECTANE ® könnte zur Beobachtung der Wirksamkeit von Therapien zur Behandlung des<br />
klarzelligen Nierenzellkarzinoms Anwendung finden. Bei Nichtwirksamkeit einer Therapie<br />
könnte der Patient in eine andere Therapieform wechseln. In diesem Marktsegment würde<br />
REDECTANE ® zur Beobachtung von Patienten, die eine Therapie gegen das klarzellige<br />
Nierenzellkarzinom erhalten, mehrfach möglicherweise über Jahre angewendet. Laut der<br />
Espicom-Datenbank betrug die Anzahl der Patienten weltweit, die fünf Jahre nach der<br />
Erstdiagnose noch am Leben sind (5-Jahres-Prävalenz), im Jahr 2008 ca. 2,7 Millionen<br />
113
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Patienten (Prävalenz Nierenzellkarzinom: 5,5 Millionen, 75% klarzellige Histologie, 5-Jahres-<br />
Überlebensrate 66,5%). Derzeit sind von der EMA und der FDA nur Therapien gegen das<br />
metastasierte Nierenzellkarzinom zugelassen. Ca. 20-30 % der Patienten mit klarzelligem<br />
Nierenzellkarzinom haben bei der Erstdiagnose bereits Metastasen, so dass weltweit ca.<br />
31.000-44.000 Patienten jedes Jahr für diese Anwendung mit REDECTANE ® in diesem<br />
Marktsegment grundsätzlich in Frage kommen, sofern sie Therapien gegen das<br />
metastasierte klarzellige Nierenzellkarzinom erhalten.<br />
Nachbeobachtung des klarzelligen Nierenzellkrebs<br />
REDECTANE ® könnte zur Nachbeobachtung von Patienten mit nicht metastasiertem<br />
klarzelligen Nierenzellkarzinom nach der Operation eingesetzt werden, um die Entstehung<br />
von Metastasen frühzeitig zu erkennen. In diesem Fall würde REDECTANE ® zur<br />
Beobachtung von Patienten, die nach der operativen Entfernung des Nierenzellkrebstumors<br />
metastasenfrei sind, mehrfach möglicherweise über Jahre angewendet. Patienten mit nicht<br />
metastasiertem Nierenzellkarzinom stellen bei Erstdiagnose mit 70-80 % die Mehrheit dar,<br />
so dass derzeit weltweit ca. 152.000-165.000 Patienten (möglicherweise jedes Jahr) für die<br />
Anwendung mit REDECTANE ® in Betracht kommen.<br />
Grundsätzlich kämen zwar alle diese Patienten für eine Untersuchung unter Anwendung von<br />
REDECTANE ® in Betracht. Die Verfügbarkeit von Positronen-Emissions-Tomographen ist<br />
zwar derzeit noch begrenzt, aber hat stabile Wachstumsraten. Beispielsweise gab es in den<br />
USA im Jahr 2005 ca. 1.580 Positronen-Emissions-Tomographen (Quelle: Bio-Tech<br />
Systems., Inc., Report 240, June 2006), die hauptsächlich in großen Krankenhäusern und<br />
zudem auch bei anderen Krankheitsbildern zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass<br />
REDECTANE ® vermutlich nur bei einer relativ geringen Anzahl von Nierentumorpatienten zur<br />
Diagnose eingesetzt werden kann. Da es heute kein vergleichbares Verfahren zu<br />
REDECTANE ® gibt, könnte sich die Anzahl der Positronen-Emissions-Tomographen mit der<br />
Markteinführung von REDECTANE ® aber erhöhen. Insgesamt lässt sich die Größe des<br />
Marktes für REDECTANE ® daher noch nicht genau abschätzen.<br />
Zielgruppen für REDECTANE ® sind zum einen Radiologen und Nuklearmediziner und zum<br />
anderen Urologen und Onkologen, die für die Therapieplanung der Patienten verantwortlich<br />
sind.<br />
13.6.2.3.2 Wettbewerb<br />
Derzeit gibt es nach Kenntnis der Gesellschaft kein bildgebendes Verfahren, das spezifisch<br />
für die Diagnose von klarzelligen Nierenzellkarzinomen geeignet ist. Für die Diagnose solider<br />
Tumoren ist Fluorodeoxyglucose (FDG) für die Positronen-Emissions-Tomographie in den<br />
USA und Europa zugelassen. Diese Substanz ist aber unspezifisch und speziell für die<br />
Diagnose bei Nierentumoren nicht geeignet, da sie durch die Nieren ausgeschieden wird und<br />
sich deshalb nicht im Nierentumor anreichert.<br />
13.6.3 RENCAREX ®<br />
RENCAREX ® (INN: Girentuximab) ist ein aus genetischen Sequenzen des Menschen und<br />
der Maus zusammengesetzter (chimärer) monoklonaler Antikörper der gezielt an ein<br />
tumorspezifisches Antigen (Carbonische Anhydrase IX – auch CA IX) bindet, das in<br />
verschiedenen Krebsarten exprimiert wird, jedoch in gesundem Gewebe in der Regel nicht<br />
vorhanden ist. Die Gesellschaft hat ihre Entwicklung von Girentuximab zuerst auf die<br />
Behandlung von Nierenzellkarzinom mit ihrem Arzneimittelkandidaten RENCAREX ®<br />
gerichtet. RENCAREX ® befindet sich derzeit in einer klinischen Phase III-Studie für die<br />
114
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Behandlung von Patienten nach vollständiger chirurgischer Entfernung der befallenen Niere<br />
oder erkrankten Teile der Niere.<br />
13.6.3.1 Indikation und Wirkmechanismus<br />
Nierenkrebs ist eine Krankheit, bei der (bösartige) Tumorzellen im Gewebe der Niere<br />
gefunden werden. Das Nierenzellkarzinom stellt mit 80-90 % die am häufigsten auftretende<br />
Form des Nierenkarzinoms dar. Das klarzellige Nierenzellkarzinom wiederum ist mit<br />
ungefähr 80 % der Fälle die am häufigsten auftretende Form des Nierenzellkarzinoms<br />
(Quelle: Menzel T, Bergman L Oncology 22, 1999, 472-476; Bui et al Clin Cancer Res, 2003;<br />
9: 802-811; http://www.journalonko.de/newsview.php?id=3358 (Abruf <strong>vom</strong> 28. Juni <strong>2011</strong>);<br />
Jocham et al The Lancet 2004; 363; 594-599).<br />
Die Chancen oder Prognose einer Heilung des Patienten sowie die Wahl der Behandlung<br />
sind abhängig von dem Stadium der Erkrankung und damit der Frage, ob nur die Niere<br />
betroffen ist oder sich die Erkrankung bereits in andere Organe des Körpers ausgebreitet<br />
hat. Sollten bereits Metastasen vorhanden sein, ist die Lebenserwartung der Patienten<br />
gering.<br />
Nicht metastasiertes Nierenzellkarzinom<br />
Wenn das Nierenzellkarzinom sich lokal ausgebreitet hat, also das umgebende Gewebe<br />
oder die Blutgefäße der Niere befallen hat, aber Metastasen noch nicht nachzuweisen sind,<br />
so spricht man von lokal fortgeschrittenem oder nicht metastasiertem Nierenzellkarzinom.<br />
Bei ca. 70-80 % der Patienten wird ein nicht metastasiertes Nierenzellkarzinom diagnostiziert<br />
(Quellen: Lam et al Clin Cancer Res 2004; 10: 6304S-6309S; Bui et al Clin Cancer Res.<br />
2003; 9: 802-811; Jocham et al The Lancet 2004; 363; 594-599). Im Rahmen der<br />
herkömmlichen Behandlungsmethoden wird den Patienten die Niere chirurgisch vollständig<br />
oder teilweise entfernt. Ein Teil der Patienten wird durch diese Art der Behandlung zwar<br />
geheilt, aber bei vielen Patienten tritt die Erkrankung nach der Operation wieder auf.<br />
Bei dieser Patientengruppe, die anhand bestimmter Faktoren durch die histologische<br />
Untersuchung des Operationspräparates identifiziert werden kann, sind wahrscheinlich <strong>vom</strong><br />
Tumor abgelöste Tumorzellen unterhalb der technischen Nachweisbarkeitsgrenze im Körper<br />
verblieben, die ohne weitere Behandlung in der Regel innerhalb von mehreren Jahren nach<br />
der ersten Operation zu diagnostizierbaren Metastasen heranwachsen. Aufgrund dieser<br />
hohen Wiedererkrankungsrate nach der Operation besteht ein hoher medizinischer Bedarf<br />
für eine Behandlung, um nach dem chirurgischen Eingriff das Risiko für eine<br />
Wiedererkrankung zu minimieren. Derzeit gibt es dafür noch kein zugelassenes Arzneimittel<br />
und nach Kenntnis der Gesellschaft auch keine sonstigen anerkannten oder<br />
nachgewiesenen wirksamen Behandlungsmethoden.<br />
Metastasiertes Nierenzellkarzinom<br />
Bei etwa 20-30 % aller Nierenzellkarzinompatienten haben sich bereits zum Zeitpunkt der<br />
Erstdiagnose Metastasen gebildet (Quellen: Lam et al Clin Cancer Res 2004; 10(18 Pt 2):<br />
6304S-9S; Lam et al BJU Int 2005; 96: 483-488; Bui et al Clin Cancer Res. 2003; 9: 802-811;<br />
Jocham et al The Lancet 2004; 363; 594-599), welche mittels bildgebender Verfahren wie<br />
zum Beispiel Computertomographie nachgewiesen werden können. Die fortgeschrittenen<br />
Stadien des metastasierten Nierenzellkarzinoms sind schwer zu behandeln. Bisher<br />
zugelassene Therapien führen in der Mehrzahl der Fälle nicht zum dauerhaften Erfolg und<br />
haben zum Teil schwere Nebenwirkungen. Die Lebenserwartung dieser Patienten ist gering.<br />
RENCAREX ® (Girentuximab) bindet an das CA IX-Antigen, das in über 90 % der klarzelligen<br />
Nierenzellkarzinome exprimiert wird. Im normalen Nierengewebe ist es nicht nachweisbar.<br />
115
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Das Antigen wird auch in Zellen anderer Krebsarten wie Gebärmutterhals-, Darm- oder<br />
Blasenkrebs exprimiert. Im normalen Körpergewebe kommt das Molekül in niedriger<br />
Konzentration auf der Magenwand und im oberen Darmtrakt vor. Nach Erkenntnissen der<br />
Gesellschaft ist bei Nierenzellkarzinomen das CA IX-Antigen eines der am spezifischsten<br />
bekannten Antigene und eignet sich daher besonders für den von WILEX verfolgten<br />
Therapieansatz.<br />
RENCAREX ® bindet darüber hinaus an Zellen des Immunsystems. Hierdurch wird der so<br />
genannte ADCC-Mechanismus (Antibody-Dependent Cellular Cytotoxicity, Antikörpervermittelte<br />
zelluläre Zytotoxizität) ausgelöst. Dieser Prozess zerstört die Tumorzellen. Der<br />
durch RENCAREX ® vermittelte ADCC-Mechanismus kann durch die zusätzliche Gabe von<br />
niedrig dosiertem Interleukin-2 oder Interferonen verstärkt werden.<br />
13.6.3.2 Präklinische und klinische Studien<br />
13.6.3.2.1 Präklinische Studien<br />
In den vorklinischen Studien mit RENCAREX ® wurden unter anderen folgende Ergebnisse<br />
festgestellt:<br />
Studien über die Wirksamkeit bei Tieren<br />
Um zu untersuchen, ob sich der Antiköper Girentuximab selektiv in Tumoren anreichert,<br />
wurde Mäusen, denen zuvor menschliche, das CA IX-Antigen exprimierende, Tumore<br />
eingepflanzt worden waren, der radioaktiv markierte Antikörper Girentuximab injiziert. Der<br />
auf diese Weise markierte murine Antikörper Girentuximab reicherte sich deutlich im<br />
Tumorgewebe an. In weiteren Studien wurde Mäusen, die menschliche, das CA IX-Antigen<br />
exprimierende Tumore trugen, wiederholt Injektionen mit dem murinen Antikörper<br />
Girentuximab verabreicht. Der murine Antikörper Girentuximab verzögerte das<br />
Tumorwachstum dosisabhängig um 30-60 %. In Kombination unter anderem mit Interferonen<br />
wurde dieses Tumorwachstum noch stärker verzögert. Gelegentlich kam es sogar zu einer<br />
fast vollständigen Tumorrückbildung.<br />
Langzeit-Toxizität<br />
WILEX hat die Langzeit-Toxizität von RENCAREX ® in chronischen Toxizitätsstudien mit bis<br />
zu 6-monatiger Dauer in Rhesusaffen untersucht. Diese Tiere exprimieren das CA IX-<br />
Antigen ähnlich wie der Mensch und auch sein Immunsystem kann mit dem chimären<br />
Antikörper in ähnlicher Weise interagieren, wie dies beim Menschen der Fall ist. Die Tiere<br />
erhielten RENCAREX ® einmal wöchentlich als intravenöse Injektionen in Dosen bis zu 15<br />
mg/kg. Dies entspricht ungefähr dem 50-fachen der wöchentlichen Dosis von 20 mg, die in<br />
der Humantherapie verwendet werden wird. Während der Dauer der Tierstudien oder<br />
während der darauf folgenden Erholungsphase der Affen wurden keine Anzeichen starker<br />
Nebenwirkungen festgestellt.<br />
13.6.3.2.2 Klinische Studien<br />
Überblick: Es wurden drei Phase I-Studien sowie eine Phase II-Monotherapiestudie und zwei<br />
Phase I/II-Studien von RENCAREX ® in Kombination mit niedrig dosiertem Interleukin-2 und<br />
Interferon alpha-2a bei Patienten mit metastasiertem Nierenzellkarzinom abgeschlossen.<br />
Eine Phase III-Zulassungsstudie wird derzeit durchgeführt.<br />
116
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Studie Studientyp Indikation Patienten Status<br />
Phase III<br />
Placebo-kontrollierte, doppelt<br />
Operiertes klarzelliges<br />
864 Laufend seit 2004<br />
verblindete Studie<br />
Nierenzellkarzinom<br />
Phase I/II<br />
Kombinationstherapie<br />
metastasiertes<br />
36 2003 abgeschlossen<br />
+ niedrig dosiertem Interleukin-2<br />
Nierenzellkarzinom<br />
Phase I/II<br />
Kombinationstherapie<br />
metastasiertes<br />
32 2004 abgeschlossen<br />
+ niedrig dosiertem Interferon<br />
Nierenzellkarzinom<br />
alpha-2a<br />
Phase II Monotherapie metastasiertes<br />
Nierenzellkarzinom<br />
36 2002 abgeschlossen<br />
Phase I<br />
Einzeldosis-Studie für<br />
Pharmakokinetik und -dynamik<br />
Gesunde Probanden 12 2009 abgeschlossen<br />
Phase I:<br />
Monotherapie, Mehrfachdosis-<br />
metastasiertes<br />
13 2002 abgeschlossen<br />
Eskalationsstudie<br />
Nierenzellkarzinom<br />
Phase I:<br />
Monotherapie, Dosis-<br />
metastasiertes<br />
16 1996 abgeschlossen<br />
Eskalationsstudie<br />
Nierenzellkarzinom<br />
Die Behandlung von 145 Probanden in Phase I und II-Studien mit RENCAREX ® zeigte nach<br />
Ansicht der Gesellschaft eine gute Verträglichkeit und keine ernsthaften produktabhängigen<br />
Nebenwirkungen. RENCAREX ® erwies sich nach Ansicht der Gesellschaft als sicher und gut<br />
verträglich und zeigte ein vielversprechendes Wirksamkeitsprofil. Im Mai 2004 erhielt WILEX<br />
von der U.S.-Zulassungsbehörde FDA eine IND-Erlaubnis zur Durchführung einer Phase III-<br />
Studie bei Patienten mit nicht metastasiertem Nierenzellkarzinom mit hohem<br />
Wiedererkrankungsrisiko nach Entfernung des Tumors und ohne nachweisbare Metastasen.<br />
Phase I: Pharmakologische Wirkungen<br />
Einzeldosis-Eskalationsstudie: In der Phase I-Studie wurde Patienten mit nachweisbaren<br />
Metastasen eine nach und nach erhöhte Einzeldosis von RENCAREX ® (zwischen 2 bis 50<br />
mg) intravenös verabreicht, das zur Nachverfolgung mittels eines bildgebenden Verfahrens<br />
(Szintigraphie) mit radioaktivem Jod markiert worden war. Bei 13 von 16 Patienten, in deren<br />
Tumor das CA IX Antigen nachweisbar war, konnten die Tumore mittels bildgebender<br />
Verfahren dargestellt werden. Alle bekannten Metastasen konnten nachgewiesen werden.<br />
Die Untersuchungen wiesen des Weiteren darauf hin, dass nach Gabe einer Dosis zwischen<br />
10 und 25 mg RENCAREX ® <strong>vom</strong> Tumor nicht weiter aufgenommen wird und damit eine<br />
Sättigung erreicht ist. Eine Analyse der zeitlichen Verteilung des Antikörpers im Blut<br />
(Pharmakokinetik) zeigte eine Halbwertszeit von RENCAREX ® von circa 68 Stunden.<br />
Mehrfachdosen-Eskalationsstudie: In dieser Phase I-Studie wurde Patienten mit<br />
metastasiertem Nierenzellkarzinom eine wöchentliche intravenöse Dosis RENCAREX ®<br />
(Spanne 5, 10, 25 und 50 mg/m² Körperoberfläche) verabreicht. Nach dem ersten 6-<br />
Wochen-Zyklus wiesen acht von zwölf Patienten einen stabilen Krankheitszustand auf und<br />
bei einem Patienten zeigte sich ein vollständiger Rückgang einer einzelnen<br />
Lungenmetastase.<br />
117
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Einzeldosis-Studie für Pharmakokinetik: In einer 2007/2008 durchgeführten Phase I-Studie<br />
wurde 12 gesunden männlichen und weiblichen Probanden eine Einzeldosis von 20 mg<br />
RENCAREX ® verabreicht und die Pharmakokinetik untersucht. Unmittelbar nach der<br />
Antikörper-Infusion war die maximale Plasmakonzentration im Mittel 7,7 µg/ml mit geringer<br />
Variabilität (25,6%) zwischen den individuellen Maximalwerten. Eine ähnlich geringe<br />
individuelle Variabilität (22,8%) wurde für den Expositionsparameter Fläche unter der<br />
Plasmakonzentration/Zeitkurve (AUC) während der einwöchigen Beobachtungszeit<br />
registriert. Die Halbwertzeit der RENCAREX ® -Konzentration in Plasma war im Mittel 176,4<br />
Stunden, also länger als eine Woche. Dies bestätigt die Eignung eines Dosierungsintervalls<br />
für RENCAREX ® von einer Woche. Die Pharmakokinetik von RENCAREX ® lässt sich<br />
mathematisch optimal mit einem pharmakokinetischen Zwei-Kompartment-Model<br />
beschreiben und voraussagen. Anhand der parallel erhobenen Sicherheitsparameter konnte<br />
gezeigt werden, dass RENCAREX ® sicher und gut verträglich war.<br />
Phase II: Wirksamkeitsdaten<br />
RENCAREX ® Monotherapiestudie: An dieser Studie nahmen 36 Patienten mit klarzelligem<br />
Nierenzellkarzinom (Intent To Treat-Population; „ITT“) teil. Die Patienten wurden über zwölf<br />
Wochen einmal wöchentlich mit 50 mg RENCAREX ® intravenös behandelt. Vier Patienten<br />
schieden frühzeitig aus der Studie aus; deren Ergebnisse waren gemäß dem<br />
Studienprotokoll für das klinische Ansprechen nicht verwertbar. Von den verbleibenden 32<br />
Patienten zeigten elf nach Ablauf der 12-wöchigen Behandlung in Woche 16 ein klinisches<br />
Ansprechen (das heißt eine Tumorverringerung oder -beseitigung oder Stabilisierung der<br />
Erkrankung gemäß den entsprechenden Definitionen der WHO) und waren zu einer weiteren<br />
Behandlung mit RENCAREX ® über einen Zeitraum von zusätzlichen acht Wochen<br />
zugelassen („Weiterbehandelte Gruppe“). Die Behandlung und die verwendete Dosis waren<br />
nach Ansicht der Gesellschaft sehr gut verträglich, ohne dass wesentliche Nebenwirkungen<br />
im Zusammenhang mit der Verabreichung von RENCAREX ® beobachtet werden konnten.<br />
Von diesen elf Patienten schied ein Patient auf eigenen Wunsch aus der Studie aus und<br />
verzichtete auf eine weitere Behandlung mit RENCAREX ® . Nach Beendigung der<br />
Studienphase zeigte sich während der Zeit der Nachuntersuchung bei einem Patienten in<br />
Woche 38 eine vollständige Beseitigung aller Tumore. Ein zweiter Patient, der ein stabiles<br />
Krankheitsbild mit graduellem Rückgang in der 16. Woche aufwies, zeigte in Woche 44 eine<br />
erhebliche Reduzierung der Gesamttumorbelastung. Fünf Patienten mit fortgeschrittenem<br />
Krankheitsbild zu Beginn der Studie waren nach Behandlungsbeginn für mehr als sechs<br />
Monate stabil; keiner von ihnen hatte eine zusätzliche Tumortherapie erhalten.<br />
Nach unabhängiger radiologischer Auswertung konnte bei 28 % der insgesamt 32<br />
auswertbaren Patienten ein klinisches Ansprechen beobachtet werden, wobei alle diese<br />
Patienten zu Beginn der Studie ein fortschreitendes („progredientes“) metastasiertes<br />
Krankheitsbild eines klarzelligen Nierenzellkarzinoms aufwiesen.<br />
Alle 36 Patienten der ITT-Population hatten eine mediane Überlebenszeit von 15 Monaten<br />
und eine zweijährige Überlebensrate von 41 %. Die Patienten der „Weiterbehandelten<br />
Gruppe“ zeigten einen statistisch signifikanten Überlebensvorteil gegenüber denjenigen<br />
Patienten, welche die Behandlung nach Ablauf der anfänglichen zwölf Wochen oder vorher<br />
beendet hatten („Nicht-weiterbehandelte Gruppe“). Die mediane Überlebenszeit in der<br />
Weiterbehandelten Gruppe betrug 39 Monate (verglichen mit zehn Monaten in der Nichtweiterbehandelten<br />
Gruppe) und die zweijährige Überlebensrate in der Weiterbehandelten<br />
Gruppe betrug 70 % (verglichen mit 26 % in der Nicht-weiterbehandelten Gruppe). Zwischen<br />
den beiden Gruppen bestanden keine wesentlichen Unterschiede im Hinblick auf die<br />
Patientencharakteristika (wie zum Beispiel Vorbehandlung mit anderen Arzneimitteln oder<br />
zeitlicher Abstand zwischen Operation und Behandlung mit RENCAREX ® ).<br />
118
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
RENCAREX ® Kombinationsstudie mit niedrig dosiertem Interleukin-2: Interleukin-2 (IL-<br />
2) regt das Immunsystem an und erhöht damit die Anzahl reifer aktiver Killer-Zellen. Eine<br />
Kombination von RENCAREX ® mit Interleukin-2 zeigte einen verstärkten<br />
antikörperabhängigen zellvermittelten Zytotoxizitäts-Effekt (antibody dependent cellmediated<br />
cytotoxicity, ADCC-Effekt) in vorklinischen Studien. Die Gesellschaft hat die<br />
Kombination von RENCAREX ® mit Interleukin-2 an Patienten mit metastasiertem klarzelligen<br />
Nierenzellkarzinom untersucht. Die Patienten erhielten über zwölf Wochen Interleukin-2<br />
(täglich 1,8 Millionen Einheiten („MIU“), ergänzt durch eine Dosis von 5,4 MIU für drei Tage /<br />
zwei Wochen) kombiniert mit 20 mg RENCAREX ® von Woche 2-12 als wöchentliche<br />
intravenöse Infusion.<br />
An der Studie nahmen ursprünglich 36 Patienten teil. Ein Patient wurde von der Studie auf<br />
Grund einer falschen Tumordiagnose ausgeschlossen. Daher wurden insgesamt 35<br />
Patienten für die ITT-Bewertung berücksichtigt („ITT-Population“). Von den verbleibenden 35<br />
Patienten zeigten 17 Patienten ein klinisches Ansprechen in Woche 16 nach Ablauf der 12-<br />
wöchigen Behandlung. Fünf Patienten brachen die Therapie wegen zwischenzeitlich starken<br />
Fortschreitens der Tumorerkrankung vorzeitig ab. Die Patienten mit klinischem Ansprechen<br />
wie Tumorverringerung oder -beseitigung wie auch Stabilisierung der Erkrankung gemäß<br />
den entsprechenden Definitionen der WHO wurden für eine weitere Behandlung mit<br />
RENCAREX ® und Interleukin-2 über einen Zeitraum von zusätzlichen sechs Wochen<br />
zugelassen („Weiterbehandelte Gruppe“).<br />
Es konnten 30 Patienten mit fortgeschrittenem Krankheitsbild bezüglich klinischen<br />
Ansprechens ausgewertet werden. Sechs Patienten hatten eine stabile Erkrankung für einen<br />
Zeitraum von 24 Wochen oder mehr; einer dieser Patienten entwickelte eine mehr als<br />
50 %ige Rückbildung der Tumormasse in Woche 37. Ein siebter Patient hatte ebenfalls eine<br />
mehr als 50 %ige Rückbildung der Tumormasse bereits in Woche 24, die mindestens bis<br />
Woche 95 anhielt.<br />
Nach unabhängiger radiologischer Auswertung konnte bei 23 %, das heißt sieben der<br />
insgesamt 30 auswertbaren Patienten ein klinisches Ansprechen beobachtet werden. All<br />
diese Patienten wiesen zu Beginn der Studie ein progredientes metastasiertes Krankheitsbild<br />
eines klarzelligen Nierenzellkarzinoms auf.<br />
Die Patienten der ITT-Population (d.h. 35 Patienten) hatten eine mediane Überlebenszeit<br />
von 22 Monaten und eine zweijährige Überlebensrate von 45 %. Die Patienten der<br />
Weiterbehandelten Gruppe zeigten einen statistisch signifikanten Überlebensvorteil<br />
119
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
gegenüber denjenigen Patienten, die die Behandlung nach Ablauf der anfänglichen zwölf<br />
Wochen oder vorher beendet hatten („Nicht-weiterbehandelte Gruppe“). Die mediane<br />
Überlebenszeit in der Weiterbehandelten Gruppe betrug 41 Monate (verglichen mit 13<br />
Monaten in der Nicht-weiterbehandelte Gruppe) und die zweijährige Überlebensrate in der<br />
Weiterbehandelten Gruppe betrug 55 % (verglichen mit 25 % in der Nicht-weiterbehandelten<br />
Gruppe). Zwischen den beiden Gruppen bestanden keine wesentlichen Unterschiede im<br />
Hinblick auf die Patientencharakteristika (wie zum Beispiel Vorbehandlung mit anderen<br />
Arzneimitteln oder zeitlicher Abstand zwischen Operation und Behandlung mit<br />
RENCAREX ® ).<br />
Die Behandlung und die verwendete Dosis waren nach Ansicht der Gesellschaft sehr gut<br />
verträglich, ohne dass schwerwiegende Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der<br />
Verabreichung von RENCAREX ® beobachtet werden konnten. Es traten jedoch schwache,<br />
für Interleukin-2 typische Nebeneffekte auf (zum Beispiel Hautreizungen und Grippe-ähnliche<br />
Beschwerden).<br />
Die nachfolgende Abbildung zeigt das Überleben der Patienten mit metastasiertem<br />
Nierenzellkarzinom, die mit RENCAREX ® in Kombination mit Interleukin-2 weiterbehandelt<br />
wurden im Vergleich zu den Patienten, die nicht weiterbehandelt wurden. (Die Kreise<br />
repräsentieren Patienten, die nicht mehr nachbeobachtet werden konnten und deswegen<br />
nicht weiter ausgewertet wurden.)<br />
r<br />
k<br />
to<br />
fa<br />
s<br />
g<br />
n<br />
ilu<br />
rte<br />
v<br />
e<br />
s<br />
n<br />
e<br />
b<br />
rle<br />
e<br />
b<br />
Ü<br />
Weiterbehandelte Gruppe:<br />
Mediane Überlebenszeit = 45 Monate<br />
2-Jahres-Überlebensrate = 79%<br />
Nicht-weiterbehandelte Gruppe:<br />
Mediane Überlebenszeit = 10 Monate<br />
2-Jahres-Überlebensrate = 30%<br />
Woche<br />
120
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
RENCAREX ® Kombinationsstudie mit niedrig dosiertem Interferon alpha-2a: Eine dritte<br />
Phase II-Studie wurde in Kombination mit Interferon alpha-2a durchgeführt. Die Patienten<br />
erhielten über zwölf Wochen dreimal wöchentlich Interferon alpha-2a (je 3 MIU) subkutan<br />
kombiniert mit 20 mg RENCAREX ® von Woche 2-12 als wöchentliche intravenöse Infusion.<br />
An dieser Studie nahmen ursprünglich 32 Patienten mit fortgeschrittenem progredientem<br />
metastasiertem Nierenzellkarzinom teil. Ein Patient erfüllte die Kriterien des Protokolls nicht.<br />
Insgesamt wurden daher 31 Patienten für die ITT-Bewertung berücksichtigt („ITT-<br />
Population“). Von diesen 31 Patienten zeigten 16 Patienten ein klinisches Ansprechen in<br />
Woche 16 nach Ablauf der 12-wöchigen Behandlung (3 Patienten brachen die Therapie<br />
wegen zwischenzeitlich starken Fortschreitens der Tumorerkrankung vorzeitig ab und<br />
weitere zwei Patienten beendeten die Studie vorzeitig und konnten nicht berücksichtigt<br />
werden.). Die Patienten mit klinischem Ansprechen wie Tumorverringerung oder -beseitigung<br />
wie auch Stabilisierung der Erkrankung gemäß den entsprechenden Definitionen der WHO<br />
wurden für eine weitere Behandlung mit RENCAREX ® und Interferon alpha-2a über einen<br />
Zeitraum von zusätzlichen sechs Wochen zugelassen („Weiterbehandelte Gruppe“).<br />
Eine unabhängige radiologische Überprüfung von 26 auswertbaren Patienten nach Woche<br />
16 bestätigte, dass in dieser Studie zwei Patienten eine mehr als 50 %ige Rückbildung der<br />
Tumormasse verzeichneten, während weitere neun Patienten für mindestens sechs Monate<br />
eine stabile Erkrankung aufwiesen. Bei dieser Behandlungsweise zeigten somit 42 % der<br />
Patienten ein klinisches Ansprechen. Die ITT-Population wies eine mediane Überlebenszeit<br />
von 30 Monaten auf und eine zweijährige Überlebensrate von 57 %. Die Patienten der<br />
Weiterbehandelten Gruppe zeigten einen statistisch signifikanten Überlebensvorteil<br />
gegenüber den Patienten, die die Behandlung nach Ablauf der anfänglichen zwölf Wochen<br />
oder vorher beendet hatten („Nicht-weiterbehandelte Gruppe“). Patienten, die zusätzliche<br />
sechs Wochen mit RENCAREX ® und Interferon alpha-2a behandelt wurden zeigten einen<br />
statistisch signifikanten Überlebensvorteil. Die mediane Überlebenszeit in der<br />
Weiterbehandelten Gruppe betrug 45 Monate (verglichen mit zehn Monaten in der Nichtweiterbehandelten<br />
Gruppe) und die zweijährige Überlebensrate in der Weiterbehandelten<br />
Gruppe betrug 79 % (verglichen mit 30 % in der Nicht-weiterbehandelten Gruppe). Zwischen<br />
der Nicht-weiterbehandelten Gruppe und der Weiterbehandelten Gruppe bestanden keine<br />
wesentlichen Unterschiede im Hinblick auf die Patientencharakteristika (wie zum Beispiel<br />
Vorbehandlung mit anderen Arzneimitteln oder zeitlicher Abstand zwischen Operation und<br />
Behandlung mit RENCAREX ® ).<br />
Die Behandlung und die verwendete Dosis waren nach Ansicht der Gesellschaft sehr gut<br />
verträglich, ohne dass schwerwiegende Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der<br />
Verabreichung von RENCAREX ® beobachtet werden konnten. Es traten jedoch schwache,<br />
für Interferon alpha-2a typische Nebeneffekte auf (zum Beispiel Grippe-ähnliche<br />
Beschwerden).<br />
Die nachfolgende Abbildung zeigt das Überleben der Patienten mit metastasiertem<br />
Nierenzellkarzinom, die mit RENCAREX ® in Kombination mit Interferon alpha-2a<br />
weiterbehandelt wurden im Vergleich zu den Patienten, die nicht weiterbehandelt wurden<br />
(die Kreise repräsentieren Patienten, die nicht mehr nachbeobachtet werden konnten und<br />
deswegen nicht weiter ausgewertet wurden).<br />
121
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
r<br />
k<br />
to<br />
fa<br />
s<br />
g<br />
n<br />
ilu<br />
rte<br />
v<br />
e<br />
s<br />
n<br />
e<br />
b<br />
rle<br />
e<br />
b<br />
Ü<br />
Weiterbehandelte Gruppe:<br />
Mediane Überlebenszeit = 45 Monate<br />
2-Jahres-Überlebensrate = 79%<br />
Nicht-weiterbehandelte Gruppe:<br />
Mediane Überlebenszeit = 10 Monate<br />
2-Jahres-Überlebensrate = 30%<br />
Woche<br />
Phase III-Studie<br />
Patienten mit Nierenkrebs werden üblicherweise durch operative Entfernung der betroffenen<br />
Niere behandelt. Solche Patienten werden als krankheitsfrei (das heißt ohne nachweisbare<br />
Erkrankung) angesehen, wenn mittels bildgebender Verfahren keine Metastasen<br />
nachgewiesen werden können. Die hohe Rückfallquote von Patienten mit nicht<br />
metastasiertem Nierenzellkarzinom nach operativem Eingriff deutet jedoch darauf hin, dass<br />
solche Patienten bereits zum Zeitpunkt der Operation Tumorzellen und/oder<br />
Mikrometastasen unterhalb der Nachweisbarkeitsgrenze von bildgebenden Verfahren<br />
aufweisen. Derzeit gibt es keine Behandlungsmöglichkeiten, die eine Wiedererkrankung<br />
verhindern. Dementsprechend besteht nach Ansicht der Gesellschaft ein hoher<br />
medizinischer Bedarf. In den Phase II-Studien wurde die Wirkung von RENCAREX ® bei<br />
Patienten mit metastasiertem Nierenzellkrebs untersucht.<br />
WILEX hat deshalb bei der U.S.-Zulassungsbehörde FDA eine IND-Genehmigung<br />
(Investigational New Drug, IND) zur Durchführung einer Phase III-Studie beantragt, die im<br />
Mai 2004 erteilt wurde. Das Studienprotokoll der laufenden Phase III-Studie für RENCAREX ®<br />
beruht im Übrigen auf der wissenschaftlichen Beratung durch die EMA und Beratung mit der<br />
FDA. Das gleiche Studienprotokoll wurde in verschiedenen Ländern Nord- und Südamerikas<br />
und in Europa genehmigt. Dies ermöglicht es der Gesellschaft, die Ergebnisse der Phase III-<br />
Studie zur Beantragung der Zulassung von RENCAREX ® sowohl in den USA als auch in der<br />
Europäischen Union verwenden zu können.<br />
In der Phase III-ARISER-Studie (Adjuvant RENCAREX ® Immunotherapy trial to Study<br />
Efficacy in non-metastatic Renal cell carcinoma, „ARISER-Studie“) werden Patienten<br />
behandelt, bei denen ein klarzelliges Nierenzellkarzinom diagnostiziert und operativ entfernt<br />
wurde, zu einem Zeitpunkt, bei dem die metastasierte Erkrankung zwar nicht nachweisbar,<br />
aber vermutlich vorhanden ist.<br />
An der Studie nehmen Patienten teil, denen die gesamte Niere oder die erkrankten Teile der<br />
Niere entfernt worden sind und die zuvor festgelegte Kriterien eines hohen Rückfallrisikos<br />
122
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
erfüllen (wie zum Beispiel Befall der Lymphknoten oder Eindringen des Tumors in das<br />
Blutgefäßsystem). Die Patienten werden zufällig einer der beiden nachfolgenden Gruppen<br />
zugeordnet.<br />
Gruppe I:<br />
Gruppe II:<br />
Patienten erhalten in der ersten Woche 50 mg, gefolgt von 20 mg<br />
RENCAREX ® in jeder der folgenden 23 Wochen intravenös als Kurzinfusion.<br />
Patienten erhalten einmal wöchentlich über 24 Wochen ein Placebo<br />
intravenös als Kurzinfusion.<br />
Grundsätzlich wissen weder Patient, Arzt noch WILEX bis zur Auswertung der Daten, ob ein<br />
Patient RENCAREX ® oder ein Placebo erhalten hat.<br />
Der erste Patient wurde im Sommer 2004 in die Studie aufgenommen. Insgesamt wurden<br />
864 Patienten in mehr als 140 klinischen Zentren in 14 Ländern aufgenommen.<br />
Die Studie ist darauf angelegt, einen statistisch signifikanten Unterschied zwischen den<br />
Gruppen I und II im Hinblick auf die krankheitsfreie Überlebenszeit und die<br />
Gesamtüberlebenszeit nachzuweisen. Krankheitsfreies Überleben (die Zeit zwischen<br />
Einschluss des Patienten in die Studie und Nachweis von Metastasen mittels<br />
Computertomographie) ist einer von zwei primären Endpunkten dieser Studie und stellt die<br />
Grundlage für den behördlichen Antrag auf Zulassung dar. Der zweite primäre Endpunkt<br />
dieser Studie ist die gesamte Überlebenszeit aller Patienten, die ebenfalls nachverfolgt wird.<br />
Hier wurde festgelegt, dass das Gesamtüberleben bis 5 Jahre nach der letzten Medikation<br />
ermittelt wird. Die Kontrolle dieser Studie erfolgt durch ein regelmäßig tagendes<br />
unabhängiges Datenkontrollkomitee (Independent Data Monitoring Committee, IDMC), das<br />
der Gesellschaft Empfehlungen unter Berücksichtigung von Wirksamkeits- und<br />
Sicherheitsergebnissen gibt.<br />
Die Gesamtleitung der Studie wird von WILEX in Zusammenarbeit mit zwei klinischen<br />
Auftragsforschungsinstituten (Contract Research Organisation, CRO) koordiniert. Diese sind<br />
für einen reibungslosen Ablauf und eine genaue Dokumentation in den jeweiligen Ländern<br />
und Zentren verantwortlich. Da es sich um eine Studie in Europa und Amerika handelt,<br />
arbeitet WILEX mit zwei CROs zusammen, wobei ein CRO (Aptiv Solutions, Reston, VA,<br />
USA, vormals Averion International Ltd., Allschwil, Schweiz, für die Betreuung der Zentren in<br />
Europa (Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Norwegen, Polen, Russland,<br />
Schweden, Tschechien und Ukraine) verantwortlich ist. Die Betreuung der Zentren in<br />
Amerika (Argentinien, Brasilien, Kanada und USA) wurde an eine weitere CRO (Quintiles<br />
Ltd., Bracknell, Großbritannien) vergeben.<br />
Alle Aktivitäten, die von den beauftragten CROs durchgeführt werden, finden im engen<br />
Austausch mit der Projektleitung der ARISER-Studie von WILEX statt. Um ein möglichst<br />
einheitliches Vertragswesen mit den teilnehmenden Zentren zu erreichen, werden die<br />
Prüfarztverträge direkt von WILEX mit den entsprechenden Zentren verhandelt.<br />
Ausgenommen hiervon sind Verträge mit südamerikanischen Prüfärzten und einigen Zentren<br />
in Russland. Die Verträge für die südamerikanischen Zentren wurden jedoch in<br />
Zusammenarbeit mit dem CRO erstellt und spiegeln die Anforderungen von WILEX wider.<br />
Der statistische Analyseplan dieser Studie enthält eine so genannte “Futility Analyse”, die<br />
nach Wiedererkrankung von 100 Patienten durchgeführt wird, um Anhaltspunkte darüber zu<br />
erhalten, ob die Phase III-Studie im Hinblick auf die erwarteten Aussagen ein signifikantes<br />
Ergebnis liefern könnte. Diese Analyse wurde von Oktober bis Dezember 2007 <strong>vom</strong> IDMC<br />
durchgeführt. Keine Person außerhalb dieses Gremiums erhielt Zugang zu den Ergebnissen.<br />
Am 17. Dezember 2007 hat das IDMC WILEX die Empfehlung ausgesprochen, die Studie<br />
wie geplant fortzuführen.<br />
123
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Die Wiedererkrankung der Patienten dauert länger als erwartet. Im Januar <strong>2011</strong> sind von<br />
den lokalen Studienzentren 343 Wiedererkrankungen an WILEX gemeldet worden und damit<br />
ein weiterer – im Studienprotokoll definierter – Meilenstein erreicht. Deshalb wurde der<br />
Prozess für die Zwischenanalyse zur Wirksamkeit in der Phase III-Zulassungsstudie mit dem<br />
Arzneimittelkandidaten RENCAREX ® in der Indikation Nierenkrebs gestartet.<br />
Derzeit werden die Daten aller 864 Patienten analysiert und anschließend eine unabhängige<br />
Zwischenanalyse zur Wirksamkeit von RENCAREX ® durch das IDMC initiiert. WILEX<br />
erwartet die Ergebnisse der Zwischenanalyse in der zweiten Jahreshälfte <strong>2011</strong>. Die Daten<br />
bleiben auch weiterhin für WILEX verblindet, werden aber einen entscheidenden Hinweis<br />
hinsichtlich des zulassungsrelevanten Studienendpunktes „krankheitsfreies Überleben“<br />
liefern.<br />
RENCAREX ® hat im Jahr 2001 von der FDA und im Jahr 2002 von der Europäischen<br />
Arzneimittelagentur EMA den so genannten „Orphan Drug-Status“ erhalten. Dieser Orphan<br />
Drug-Status schützt RENCAREX ® gegen die Markteinführung von in Wirkung und/oder<br />
Struktur ähnlichen Antikörpern ab dem Zeitpunkt der Zulassung für einen Zeitraum von<br />
sieben Jahren innerhalb der USA und zehn Jahren innerhalb der Europäischen Union.<br />
13.6.3.3 Entwicklungsstrategie<br />
RENCAREX ® könnte auch für andere Krebsindikationen weiterentwickelt werden. Die<br />
Vorgehensweise wird <strong>vom</strong> weiteren Verlauf der Phase III-Studie abhängig gemacht und<br />
gemeinsam mit den bestehenden und zukünftigen Partnern für RENCAREX ® entschieden.<br />
WILEX hat 2004 mit dem spanischen Pharmaunternehmen Laboratorios del Dr. Esteve,<br />
Barcelona, Spanien, für einige Länder Südeuropas eine Entwicklungs- und<br />
Vermarktungspartnerschaft abgeschlossen. Esteve erhält die exklusiven<br />
Vermarktungsrechte an RENCAREX ® für Südeuropa (Spanien, Italien, Portugal,<br />
Griechenland und Andorra) und wird in Spanien Co-Sponsor für die Weiterentwicklung des<br />
Produktkandidaten. Im Mai <strong>2011</strong> hat WILEX die exklusiven Vermarktungsrechte für<br />
RENCAREX ® für die USA an den Partner Prometheus Laboratories Inc. (Prometheus), San<br />
Diego, CA, USA, vergeben. Auch Prometheus wird anteilig Kosten für die weitere<br />
Entwicklung von RENCAREX ® übernehmen.<br />
13.6.3.4 Markt und Wettbewerb<br />
13.6.3.4.1 Markt<br />
WILEX beabsichtigt, RENCAREX ® zunächst für die adjuvante Behandlung von Patienten mit<br />
klarzelligem Nierenzellkarzinom nach operativer Entfernung des Tumors und mit<br />
Risikofaktoren für einen frühen Rückfall auf den Markt zu bringen. Weltweit erkrankten laut<br />
einer Schätzung der ©Espicom-Datenbank im Jahr 2008 rund 196.000 Menschen neu an<br />
Nierenkrebs. Die weltweite Prävalenz des Nierenzellkarzinoms, die Neuerkrankungen und<br />
Patienten in der posttherapeutischen Phase einschließt, wird derzeit auf 5,5 Millionen Fälle<br />
geschätzt. (Espicom Business Intelligence, 2010: Renal Cell Carcinoma Drug Discoveries:<br />
what the future holds). Zwischen 75 bis 80 % aller neu diagnostizierten Nierenzellkarzinome<br />
entfallen auf den klarzelligen Subtyp (147.000-156.800). Etwa 54 % aller neuen Fälle treten<br />
in der Europäischen Union, Nordamerika und Japan auf.<br />
Beim klarzelligen Nierenzellkarzinom, der häufigsten und aggressivsten Form, hat ein hoher<br />
Anteil der Patienten (auch 75 bis 80 %) zum Zeitpunkt der Erstdiagnose keine sichtbaren<br />
Metastasen. Von dieser Subgruppe der nicht metastasierten Nierenzellkarzinome weist etwa<br />
ein Drittel ein hohes Risiko einer Wiedererkrankung (Quellen: Patard et al J Clin Oncol 2004;<br />
124
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
22(16): 3316-3322; Lam JS et al BJU Int. 2005; 96: 483-488; Tumorregister München:<br />
http://www.tumorregister-muenchen.de/annals.php, siehe unter Jahresbericht 2001/2002,<br />
Schwerpunkt Niere, S. 100, Abruf 27.07.<strong>2011</strong>) auf. Für diese Patientengruppe (weltweit<br />
zwischen 48.500-51.700 Patienten mit erhöhtem Risiko bei Erstdiagnose) könnte<br />
RENCAREX ® geeignet sein. WILEX wird bei erfolgreichem Abschluss der Phase III-Studie<br />
für diese Patientengruppe die Zulassung beantragen.<br />
13.6.3.4.2 Wettbewerb<br />
13.6.3.4.2.1 Metastasierte Indikation<br />
Bis 2006 waren Zytokine (Interleukin-2 und Interferon alpha-2a) die einzigen zugelassenen<br />
Substanzen, die beim metastasierten Nierenzellkarzinom eine gewisse Wirksamkeit gezeigt<br />
haben. Mittlerweile sind zwei Substanzen für die Erstlinientherapie (Torisel ® von Wyeth und<br />
Avastin ® von Roche) und drei für die Zweitlinientherapie (Sutent ® von Pfizer, Nexavar ® von<br />
Bayer/Onyx und Afinitor ® von Novartis) des fortgeschrittenen, metastasierten<br />
Nierenzellkarzinoms zugelassen. Die Zweitlinientherapie betrifft Patienten, bei denen bereits<br />
andere Behandlungen fehlgeschlagen sind und deren Lebenserwartung gering ist.<br />
Darüber hinaus wird weltweit eine Vielzahl von Arzneimittelkandidaten in vorklinischen und<br />
klinischen Studien mit verschiedenden Therapieansätzen auf ihre Wirksamkeit getestet.<br />
13.6.3.4.2.2 Nicht metastasierte Indikation<br />
Patienten mit lokal fortgeschrittener Erkrankung fühlen sich nach operativer Entfernung ihres<br />
Tumors gesund. Adjuvante Behandlungen nach operativen Eingriffen müssen daher hohe<br />
Anforderungen an die Verträglichkeit erfüllen, da jegliche, die Lebensqualität wesentlich<br />
beeinträchtigende Nebenwirkungen von Patienten ohne nachweisbare Erkrankungen nicht<br />
akzeptiert werden. Die derzeit verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass RENCAREX ®<br />
diese Kriterien erfüllt. Nach Kenntnis der Gesellschaft werden auch Nexavar ® und Sutent ® in<br />
der adjuvanten Behandlung des Nierenkarzinoms nach Operation in Phase III-Studien<br />
getestet. Dabei handelt es sich um für die Behandlung von metastasiertem<br />
Nierenzellkarzinom zugelassene Arzneimittel. Soweit der Gesellschaft bekannt, werden<br />
beide Substanzen in Phase III-Studien getestet, die aber wesentlich später begonnen<br />
wurden als die ARISER-Studie.<br />
Für die adjuvante medikamentöse Therapie des nicht metastasierten klarzelligen<br />
Nierenzellkarzinoms wurde bisher weder von der FDA noch von der EMA ein Arzneimittel<br />
zugelassen. Entsprechend hoch ist der medizinische Bedarf für RENCAREX ® .<br />
13.6.4 MESUPRON ® – Urokinase-Typ Plasminogen-Aktivator-Programm (uPA)<br />
13.6.4.1 Indikation und Wirkmechanismus<br />
Die meisten durch Krebs verursachten Todesfälle werden nicht durch den Primärtumor,<br />
sondern durch Metastasierung verursacht. Obwohl die biologischen Prozesse, die der<br />
Metastasierung zu Grunde liegen, noch nicht vollständig untersucht und verstanden sind, hat<br />
eine große Anzahl von Forschungsarbeiten nachgewiesen, dass das uPA-System eine<br />
wichtige Rolle in diesem Prozess spielt.<br />
Danach stellt sich die Rolle des uPA-Systems bei der Metastasierung wie folgt dar:<br />
uPA wandelt Plasminogen zu Plasmin um, welches seinerseits als weitere Serinprotease<br />
(Serinproteasen stellen eine Familie von speziellen Proteasen dar) wirkt und bestimmte<br />
Bestandteile der extrazellulären Matrix („ECM“) abbaut. Der Abbau der ECM ermöglicht es<br />
125
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Tumorzellen, in angrenzendes Gewebe und schließlich auch in Blutgefäße einzudringen.<br />
Ebenso fördert der Abbau von ECM die Freisetzung verschiedener Wachstumsfaktoren,<br />
welche in der intakten ECM ihre Aktivität nicht entfalten können. Darüber hinaus können uPA<br />
und Plasmin andere Klassen von Proteasen aktivieren, die in der Lage sind, ähnlich wie das<br />
uPA-System das Eindringen von Tumorzellen sowie die Bildung neuer Blutgefäße<br />
(Angiogenese) zu unterstützen.<br />
Rezeptorgebundenes uPA aktiviert Plasminogen effektiver als die ungebundene Protease.<br />
Unabhängig von ihrer enzymatischen Aktivität, löst die Bindung von uPA an den uPA-<br />
Rezeptor (uPAR) Wachstumssignale in den Tumorzellen aus. Zudem interagiert der uPAR<br />
mit Proteinen, die jeweils eine Rolle in den Prozessen der Zelladhäsion und der<br />
Signaltransduktion spielen. Insgesamt erwerben die Tumorzellen also Wachstums- und<br />
Überlebensvorteile, in dem sie das uPA-System überexprimieren, welches das Wachstum,<br />
die Invasion und die metastatische Ausbreitung der Tumorzellen über multiple Mechanismen<br />
begünstigt. Somit stellt das uPA-System nach Ansicht der Gesellschaft eine therapeutische<br />
Zielstruktur dar, um den Tumor an unterschiedlichen Stellen im Metastasierungsprozess<br />
anzugreifen.<br />
Hohe Werte von uPA im Tumorgewebe von Patienten mit zum Beispiel Brust-, Eierstock-,<br />
Bauchspeicheldrüsen- und Darmkrebs, gehen mit einem ungünstigen weiteren<br />
Krankheitsverlauf einher, während niedrige Werte von uPA tendenziell mit einer günstigeren<br />
Krankheitsprognose einhergehen. Patienten mit hohen Werten von uPA haben signifikant<br />
kürzere krankheitsfreie Überlebenszeiten wie auch kürzere Gesamtüberlebenszeiten als<br />
Patienten mit niedrigen uPA-Werten. Nach der European Organization for Research and<br />
Treatment of Cancer (EORTC) ist uPA dazu geeignet, das Überleben von Patientinnen mit<br />
Brustkrebs mit hoher Aussagekraft vorherzusagen. Aus einer Metaanalyse mit mehr als<br />
8.300 Brustkrebspatientinnen geht hervor, dass nur ca. 25 % der Patientinnen mit einem<br />
überexpremiertem uPA-System (uPA und PAI-1) nach 10 Jahren noch lebten. Patientinnen<br />
mit einem niedrigen uPA-System hingegen lebten zu ca. 75 % nach 10 Jahren.<br />
uPA und sein physiologischer Inhibitor PAI-1 waren die ersten tumorbiologischen Faktoren,<br />
die den höchsten „Level of Evidence“ (LOE1) von der EORTC für ihre prognostische<br />
Bedeutung erreicht haben. Im Jahr 2007 ist die Bestimmung des uPA-Gehalts im<br />
Primärtumor eines Brustkrebspatienten in die Behandlungsrichtlinien der American Society<br />
of Clinical Oncology (ASCO) aufgenommen worden. Der uPA-Test soll für die Prognose von<br />
neu mit Brustkrebs ohne Lymphknotenbefall diagnostizierten Patienten eingesetzt werden,<br />
um die Therapieplanung zu unterstützen. Die American Cancer Society schätzte, dass im<br />
Jahr 2007 1,3 Millionen Frauen neu an Brustkrebs erkrankt sind.<br />
WILEX hat mit WX-UK1 einen Serinproteasen-Inhibitor entwickelt, der die Aktivität von<br />
tumorrelevanten Serinproteasen wie uPA, Plasmin und Thrombin blockieren soll. WX-UK1<br />
wirkt an verschiedenen Stellen des Metastasierungsprozesses und soll insbesondere die<br />
Ausbreitung von Metastasen und Tumoren hemmen. WX-UK1 wird intravenös verabreicht.<br />
Zusätzlich hat WILEX MESUPRON ® entwickelt, das eine Vorform von WX-UK1 darstellt und<br />
nach oraler Einnahme im Körper in WX-UK1 umgewandelt wird. MESUPRON ® erleichtert auf<br />
Grund seiner oralen Darreichungsform eine Behandlung von Patienten über einen längeren<br />
Zeitraum.<br />
Im September 2003 erhielt WILEX den „Biotechnology Clinical Partnership Award” <strong>vom</strong><br />
Brustkrebsforschungsprogramm des amerikanischen Verteidigungsministeriums, um damit<br />
die klinische Entwicklung von WX-UK1 zur Behandlung von Brustkrebs zu fördern, der mit<br />
Fördergeldern in Höhe von insgesamt 5,0 Mio. $ verbunden und für die Finanzierung von<br />
126
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
klinischen Brustkrebsstudien mit dem uPA-Inhibitor in den USA bestimmt ist. Die Zahlungen<br />
an WILEX erfolgten bis zum Jahr 2009.<br />
13.6.4.2 Präklinische und klinische Studien<br />
MESUPRON ® und die intravenös verabreichbare Substanz WX-UK1 wurden in acht Phase I-<br />
Studien an mehr als 150 Patienten erfolgreich getestet. Die Substanzen zeigten sich nach<br />
Ansicht der Gesellschaft als sicher und gut verträglich. Aktuell wird eine Phase II-Studie zur<br />
Untersuchung der Wirksamkeit bei Patienten mit Brustkrebs durchgeführt. Die Phase II-<br />
Studie zur Wirksamkeit in der Indikation Bauchspeicheldrüsenkrebs wurde im Mai 2010<br />
erfolgreich abgeschlossen. Die Daten zeigten eine eindrucksvolle Verlängerung der<br />
Gesamtüberlebenszeit der Patienten mit Bauchspeicheldrüsenkrebs.<br />
Produkt Studien Indikation Patienten Status<br />
MESUPRON ® 1<br />
MESUPRON ® 1<br />
Phase II<br />
Brustkrebs 132 laufend seit 2008<br />
+ Capecitabine 3<br />
Kombinationstherapie<br />
Phase II<br />
Bauchspeicheldrüsenkrebs 95 2010 abgeschlossen<br />
+Gemcitabine 4<br />
Kombinationstherapie<br />
MESUPRON ® 1 Phase Ib Monotherapie Hals- und Kopfkrebs 19 2007 abgeschlossen<br />
MESUPRON ® 1 Phase I Gesunde Probanden 6 2007 abgeschlossen<br />
MESUPRON ® 1 Phase I Gesunde Probanden 30 2006 abgeschlossen<br />
MESUPRON ® 1 Phase I Gesunde Probanden in<br />
verschiedenen Dosierungen<br />
16 2005 abgeschlossen<br />
WX-UK1 2<br />
Phase I/IIa<br />
Monotherapie<br />
Solide Tumore 30 2008 abgeschlossen<br />
WX-UK1 2<br />
Phase Ib<br />
Kombinationstherapie +<br />
Capecitabine 4<br />
Brustkrebs und andere fortgeschrittene<br />
solide Tumore<br />
25 2007 abgeschlossen<br />
WX-UK1 2 Phase Ib Monotherapie Hals- und Kopfkrebs 15 2006 abgeschlossen<br />
WX-UK1 2 Phase I Gesunde Probanden in<br />
verschiedenen Dosierungen<br />
19 2002 abgeschlossen<br />
1) “Oraler Proteasen-Inhibitor“ – Enzymhemmer, der mittels Kapsel oral aufgenommen werden kann<br />
2) Intravenöser Proteasen-Inhibitor (wird als Infusion in die Vene verabreicht)<br />
3) Capecitabine (Xeloda ® , Hoffmann La Roche AG, Basel, Schweiz) – Chemotherapeutikum<br />
4) Gemcitabine (Gemzar ® , Eli Lilly and Company, Indianapolis, IN, USA) – Chemotherapeutikum<br />
127
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
13.6.4.3 Intravenöser Inhibitor WX-UK1<br />
13.6.4.3.1 Präklinische Studie<br />
In verschiedenen Tier-Tumormodellen hat WX-UK1 eine Reduzierung sowohl der Anzahl von<br />
Metastasen sowie der Hemmung des Wachstums der Primärtumore gezeigt. Weiterhin<br />
zeigte WX-UK1 in Kombinationstherapien mit dem Chemotherapeutikum 5-FU einen deutlich<br />
verstärkten Effekt bei der Blockierung von Metastasenformationen. Toxizitätsstudien an<br />
Ratten und Hunden deuten auf eine gute Verträglichkeit von WX-UK1 hin.<br />
13.6.4.3.2 Klinische Studien<br />
Bei WX-UK1 handelt es sich nicht um eine zytotoxisch wirkende Substanz. Deshalb konnte<br />
dieses Präparat in klinischen Studien an gesunden Probanden getestet werden. WX-UK1<br />
wurde in allen drei klinischen Studien einmal wöchentlich als intravenöse Infusion<br />
verabreicht.<br />
Phase I Dosis-Eskalationsstudie an gesunden Probanden: WX-UK1 ist in einer Phase I<br />
Dosis-Eskalationsstudie unter Verwendung intravenöser WX-UK1-Gaben an 18 gesunden<br />
männlichen Probanden untersucht worden, und hat sich in allen getesteten Dosen (maximal<br />
0,3 mg/kg Körpergewicht) nach Ansicht der Gesellschaft als sicher und gut verträglich<br />
erwiesen. In der Studie wurden keine wesentlichen Nebenwirkungen verzeichnet. Es wurden<br />
keine auf die Verabreichung von WX-UK1 zurückzuführenden Veränderungen der<br />
Vitalparameter oder EKG-Parameter und keine allergischen Reaktionen beobachtet.<br />
Phase I Dosis-Eskalationsstudien an Karzinompatienten: WX-UK1 wurde des Weiteren in<br />
zwei Phase Ia und b-Studien an Patienten mit verschiedenen Krebsarten und in einer Phase<br />
I-Kombinationsstudie mit Capecitabine in den USA ebenfalls an Patienten mit verschiedenen<br />
Krebsarten untersucht.<br />
Die erste Phase Ib-Studie mit WX-UK1 wurde an Patienten mit fortgeschrittenem Magen-,<br />
Bauchspeicheldrüsen-, Darm-, Speiseröhren-, Schilddrüsen- und Eierstockkrebs<br />
durchgeführt. WX-UK1 wurde gut vertragen und zeigte nach Ansicht der Gesellschaft ein<br />
gutes Sicherheitsprofil in allen verabreichten Dosierungen. Das Ziel der Studie, die<br />
Bestimmung einer sicheren Dosis für weitere klinische Studien, wurde erreicht.<br />
Die zweite Phase Ib-Studie wurde an Patienten mit bösartigen Kopf- und Halstumoren<br />
durchgeführt und ist ebenfalls eine Dosis-Eskalationsstudie. Die Patienten wurden in dem<br />
Zeitraum zwischen Diagnosestellung mittels Gewebeentnahme (Biopsie) und nachfolgender<br />
chirurgischer Entfernung der Tumore behandelt. Dies ermöglichte die Untersuchung von<br />
WX-UK1 im Operationspräparat. Sie beinhaltete ebenfalls die Untersuchung von WX-UK1 in<br />
Plasmaproben von behandelten Patienten. WX-UK1 zeigte nach Ansicht der Gesellschaft<br />
eine gute Verträglichkeit und ein gutes Sicherheitsprofil in allen verabreichten Dosierungen.<br />
WX-UK1 konnte ebenfalls im Tumorgewebe nachgewiesen werden.<br />
Die Phase Ib-Kombinationsstudie mit WX-UK1 und dem Chemotherapeutikum Capecitabine<br />
(Xeloda ® , Hoffmann La Roche AG, Basel, Schweiz) wurde am Fox Chase Cancer Center,<br />
Philadelphia, PA, USA, an 25 Patienten mit metastasiertem Brustkrebs durchgeführt. Neben<br />
Achsellymphknoten stellen die Lungen, die Leber und die Knochen die am meisten<br />
befallenen Gewebe dar, in die sich Brustkrebs ausbreitet. Den Patienten wurde drei Wochen<br />
lang einmal wöchentlich eine Infusion mit WX-UK1 in verschiedenen fixen Dosierungen<br />
verabreicht und begleitend zwei Wochen lang täglich Capecitabine gegeben. Dieser<br />
dreiwöchige Zyklus wurde bis zur Progression der Krankheit oder bis zum Erreichen der<br />
Toxizität wiederholt. Die Kombinationstherapie erwies sich nach Ansicht der Gesellschaft als<br />
128
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
sicher und gut verträglich. Es wurden die für eine Behandlung mit Capecitabine typischen<br />
Nebenwirkungen beobachtet, wobei keine sichtbare Veränderung in der Frequenz oder<br />
Intensität dieser Nebenwirkungen zu berichten war. In der pharmakokinetischen Analyse<br />
ergaben sich keine Hinweise auf eine signifikante wechselseitige Medikamenteninteraktion.<br />
In dieser schwierig zu behandelnden Patientenpopulation mit fortgeschrittenen<br />
metastasierten Tumoren und keiner verfügbaren effektiven standardisierten<br />
Behandlungsoption hat die Kombinationstherapie mit WX-UK1 bei einigen Patienten<br />
vielversprechende Wirkungen gezeigt: So konnten Hinweise für ein verlängertes stabiles<br />
Krankheitsbild beobachtet werden. Bei drei Patienten, davon zwei Patienten mit<br />
metastasiertem Brustkrebs, zeigte sich ein partielles Ansprechen (Tumorreduktion mehr als<br />
50 % nach WHO-Kriterien).<br />
13.6.4.4 Oraler Inhibitor – MESUPRON ®<br />
MESUPRON ® ist eine oral verabreichbare Substanz, welche im Körper durch Entfernung<br />
einer chemischen Gruppe in WX-UK1 umgewandelt wird. In vorklinischen Studien hat<br />
MESUPRON ® vergleichbar mit WX-UK1 zu einer Hemmung von Tumorwachstum und<br />
Metastasenbildung geführt.<br />
13.6.4.4.1 Präklinische Studien<br />
MESUPRON ® wurde in einem umfangreichen vorklinischen Studienprogramm untersucht. In<br />
drei Tier-Tumormodellen verschiedener Gewebeherkunft reduzierte MESUPRON ® das<br />
Wachstum des Primärtumors und hemmte invasive Prozesse sowie die Absiedlung von<br />
Tochtergeschwülsten (Metastasen). Darüber hinaus zeigte MESUPRON ® in<br />
Kombinationstherapien unter anderem mit dem Chemotherapeutikum 5-FU (Wirkprinzip<br />
Capecitabine) einen deutlich verstärkten Effekt bei der Blockierung von Metastasenbildung.<br />
Die Aufnahme, Verteilung und Verstoffwechselung sowie die Ausscheidung von<br />
MESUPRON ® wurden in einem pharmakokinetischen Programm charakterisiert. Die<br />
klinischen Studien werden gestützt von einem großen Paket an regulatorisch erforderlichen<br />
bzw. informativen In-vitro- und Tierstudien zur Arzneimittelsicherheit und beinhaltet<br />
Langzeitstudien von bis zu 6 Monaten. Nach Ansicht der Gesellschaft lassen die<br />
vorliegenden Daten auf eine gute Sicherheit und Verträglichkeit von MESUPRON ®<br />
schließen.<br />
13.6.4.4.2 Klinische Studien<br />
MESUPRON ® wurde in zwei Phase I-Studien an männlichen Probanden untersucht, um<br />
nach oraler Aufnahme die Verfügbarkeit und Pharmakokinetik von MESUPRON ® zu testen.<br />
In einer ersten Studie wurde Probanden vor und nach der Nahrungsaufnahme einmalig<br />
MESUPRON ® verabreicht. In einer zweiten Studie (Dosis-Eskalationsstudie) wurde<br />
MESUPRON ® in ansteigenden Dosierungen täglich für 15 Tage oral verabreicht. Sämtliche<br />
verabreichte Dosen (50 – 400 mg) erwiesen sich nach Ansicht der Gesellschaft als sicher<br />
und gut verträglich. Die Substanz wird im Verdauungstrakt aufgenommen und in den<br />
Wirkstoff WX-UK1 umgewandelt. Die pharmakokinetische Analyse deutete darauf hin, dass<br />
eine täglich einmalige Dosierung von MESUPRON ® ausreichend sein könnte, um eine<br />
Konzentration des Wirkstoffes zu liefern, wie sie mit einer einmal wöchentlichen Gabe von<br />
WX-UK1 vergleichbar ist.<br />
MESUPRON ® wurde in einer dritten Dosis-Eskalationsstudie der Phase Ib bei<br />
Krebspatienten mit bösartigen Kopf- und Halstumoren durchgeführt. Die Patienten wurden in<br />
dem Zeitraum zwischen Diagnosestellung mittels Gewebeentnahme (Biopsie) und<br />
nachfolgender chirurgischer Entfernung der Tumore behandelt. Dies ermöglichte nicht nur<br />
129
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Untersuchungen von MESUPRON ® in Blutproben von behandelten Patienten sondern auch<br />
im Operationspräparat. Die Studie zeigte nach Ansicht der Gesellschaft eine gute Sicherheit<br />
und Verträglichkeit. Dabei gelang zugleich der Nachweis, dass sich die aktive<br />
Wirkstoffsubstanz im Tumorgewebe anreichert.<br />
Zurzeit wird MESUPRON ® in einer Phase II-Studie in der Indikation Brustkrebs getestet.<br />
In einer ersten Phase II-Studie mit MESUPRON ® , die im Juni 2007 begann, wurden<br />
Patienten mit lokal fortgeschrittenem, inoperablem, nicht metastasiertem<br />
Bauchspeicheldrüsenkrebs mit einer Kombinationstherapie behandelt. Im Juli 2008 wurde<br />
der letzte von 95 Patienten aufgenommen. Die Studie wurde in ca. 30 Zentren in sechs<br />
europäischen Ländern durchgeführt. Die Phase II-Studie war randomisiert, offen und<br />
dreiarmig und untersuchte die Wirkung der Kombinationstherapie von MESUPRON ® in<br />
Kombination mit dem Chemotherapeutikum Gemcitabine (Gemzar ® , Eli Lilly and Company,<br />
Indianapolis, IN, USA). Den Patienten wurde entweder Gemcitabine allein oder zusammen<br />
mit einer täglichen oralen Dosis von 200 mg bzw. 400 mg MESUPRON ® bis zur Progression<br />
verabreicht. Die Therapie hat sich nach Ansicht der Gesellschaft als sicher und gut<br />
verträglich erwiesen.<br />
Ziel dieser Machbarkeitsstudie war es, erstmalig Aktivität von MESUPRON ® in<br />
Tumorpatienten zu zeigen. Die Studie untersuchte die Parameter progressionsfreies<br />
Überleben, Tumoransprechrate, Zeit bis zum ersten Auftreten von Metastasen und<br />
Gesamtüberleben.<br />
Die positiven finalen Daten der Studie wurden im Juni 2010 auf der ASCO (American Society<br />
of Clinical Oncology) präsentiert. Die Tumoransprechrate betrug in der Gruppe Gemcitabine<br />
allein 15,4 % und wurde durch die zusätzliche Verabreichung von 200 mg MESUPRON ® auf<br />
21,4 % und von 400 mg MESUPRON ® auf 35,5 % erhöht. Das progressionsfreie Überleben<br />
konnte insgesamt um 66 % verbessert werden. In der Gruppe Gemcitabine allein waren<br />
nach 12 Monaten 16,2 % der Patienten auf Basis eines radiologischen Befundes nicht<br />
progredient. Durch die zusätzliche Verabreichung von 200 mg MESUPRON ® erhöhte sich<br />
die progressionsfreie Überlebensrate auf 22,5 % und von 400 mg MESUPRON ® auf 26,9 %.<br />
Die 1-Jahres-Überlebensrate stieg insgesamt um 49 %. Sie betrug bei Gemcitabine allein<br />
33,9 % und stieg mit 200 mg MESUPRON ® auf 40,7 % und mit 400 mg MESUPRON ® auf<br />
50,6 %. Die mediane Überlebenszeit der Patienten wurde um 26 % von 9,9 Monaten mit<br />
Gemcitabine allein auf 12,5 Monate in Kombination mit 400 mg MESUPRON ® verbessert.<br />
Diese eindrucksvollen Ergebnisse zeigen, dass die Hemmung des uPA-Systems ein neuer<br />
und vielversprechender Therapieansatz zur Behandlung von Krebspatienten darstellen<br />
könnte. Im Januar 2008 erhielt WILEX die Genehmigung zur Durchführung einer zweiten<br />
Phase II-Studie mit MESUPRON ® bei Patienten mit metastasiertem, HER2-Rezeptornegativem<br />
Brustkrebs. Die Patientenrekrutierung für diese Studie konnte im Mai <strong>2011</strong><br />
abgeschlossen werden. Es wurden 132 Patienten in 20 Zentren in 5 Ländern (Belgien,<br />
Brasilien, Deutschland, Israel und USA) rekrutiert.<br />
Die Studie ist eine randomisierte, doppelt verblindete Phase II-Studie bei 132 Patienten mit<br />
metastasiertem Brustkrebs. Sie untersucht die Wirksamkeit der Kombinationstherapie von<br />
MESUPRON ® und Capecitabine (Xeloda ® , Hoffmann-La Roche AG, Basel, Schweiz) im<br />
Vergleich zur Capecitabine-Monotherapie. Als primärer Endpunkt der Studie ist das<br />
progressionsfreie Überleben definiert, also der Zeitraum, in dem Patienten ohne weiteres<br />
Fortschreiten der Erkrankung leben können. Die Patienten erhalten die Substanzen in der<br />
First-Line-Behandlung, das heißt in der ersten Behandlung nach der Diagnose. WILEX<br />
rechnet mit Ergebnissen aus dieser Phase II-Studie im Jahr 2012.<br />
130
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
13.6.4.5 Entwicklungsstrategie<br />
WILEX plant, für MESUPRON ® eine Lizenzvereinbarung mit einem weltweiten Partner<br />
abzuschließen. Nach Vorlage positiver Daten beider Studien wird mit diesen/m Partner(n) die<br />
Entwicklungsstrategie in anderen Krebsarten festgelegt.<br />
13.6.4.6 Markt und Wettbewerb<br />
13.6.4.6.1 Markt<br />
Ein Großteil der Patientensterblichkeit in Zusammenhang mit Krebs basiert auf<br />
Metastasierung. Die GLOBOCAN-Krebsdatenbank schätzt, dass im Jahr 2002 etwa 1,15<br />
Millionen Menschen an Brustkrebs erkrankten, davon etwa 50 % in der Europäischen Union<br />
und Nordamerika (Quellen: J. Ferlay, F. Bray, P. Pisani and D. M. Parkin. GLOBOCAN 2002:<br />
Cancer Incidence, Mortality and Prevalence Worldwide, IARC CancerBase No. 5. version<br />
2.0, IARCPress, Lyon, 2004; http://www-dep.iarc.fr/). Ca. 32 % aller Brustkrebspatientinnen<br />
(ungefähr 184.000 Patientinnen in der Europäischen Union und Nordamerika) weisen eine<br />
Überexpression des uPA-Systems im Tumorgewebe auf (Quelle: Foekens et al. Cancer<br />
Research 52 1992 1-5), und kommen damit grundsätzlich für eine Behandlung mit<br />
MESUPRON ® in Betracht.<br />
Der Marktstudie „Monoclonal Antibodies: Update 2008“ von Datamonitor zufolge werden<br />
niedermolekulare Wirkstoffe innerhalb des Marktsegments hoch innovativer Therapeutika mit<br />
76 % auch in Zukunft den größten Anteil zum Umsatz beitragen.<br />
13.6.4.6.2 Wettbewerb<br />
Der niedermolekulare Wirkstoff in MESUPRON ® ist nach Kenntnis der Gesellschaft der erste<br />
uPA-Inhibitor weltweit, der sich in einem klinischen Phase II-Programm befindet. Die im Juni<br />
2010 veröffentlichten finalen positiven Daten aus der Phase II-Studie im<br />
Bauchspeicheldrüsenkrebs unterstreichen die Führungsrolle von WILEX im Bereich der uPA-<br />
Inhibition und schaffen eine gute Basis zur weiteren Entwicklung von MESUPRON ® .<br />
Wirkstoffe, die auf Rezeptoren, die Adhäsion, oder Komponenten der Tumorinvasion und<br />
Proteine/Gene (die in hohen Konzentrationen in Metastasen exprimiert sind) abzielen,<br />
befinden sich jedoch in der Entwicklung.<br />
13.6.5 WX-554<br />
WX-554 ist ein Mitogen-aktivierter Protein-Kinase (MEK)-Inhibitor, dessen biologische<br />
Zielstruktur eine zentrale Rolle bei der Weiterleitung von Signalen von der Zelloberfläche ins<br />
Zellinnere spielt. MEK wurde mit einer Vielzahl an biologischen Prozessen wie Zellteilung, -<br />
differenzierung und -tod in Zusammenhang gebracht. Der MEK-Signalweg ist in mehr als<br />
30 % der Krebsarten außer Kontrolle. Das führt dazu, dass diese Tumorzellen unreguliert<br />
wachsen und sich ausbreiten können.<br />
Der oral verfügbare niedermolekulare MEK-Inhibitor WX-554 wurde im vorklinischen Stadium<br />
von UCB übernommen und im Laufe des Geschäftsjahres 2009 in die klinische Entwicklung<br />
gebracht. Der Antrag auf Durchführung einer Phase I-Studie wurde beim Bundesinstitut für<br />
Arzneimittel und Diagnostika (BfArM) im <strong>August</strong> 2009 eingereicht und im Oktober 2009<br />
genehmigt.<br />
Im November 2009 wurde dem ersten Studienteilnehmer in der Studie die Substanz WX-554<br />
verabreicht. In der nicht verblindeten Dosis-Eskalationsstudie werden die Pharmakokinetik,<br />
Pharmakodynamik sowie Sicherheit und Verträglichkeit von WX-554 an gesunden<br />
131
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
männlichen Probanden untersucht. Ziel ist es, die optimale biologische Dosis für die<br />
Hemmung des MEK-Systems durch WX-554 zu ermitteln.<br />
Dieser MEK-Inhibitor wurde 2009 von UCB im Rahmen der strategischen Partnerschaft<br />
übernommen, und es wurde vereinbart, dass für die Meilensteine „Antragstellung auf<br />
Durchführung einer klinischen Studie“ und „Beginn der Phase I-Studie“ von UCB<br />
Meilensteinzahlungen von jeweils 5,0 Mio. € fällig werden. Die Meilensteinzahlungen sind im<br />
<strong>August</strong> 2009 und Dezember 2009 eingegangen.<br />
Derzeit bereitet WILEX die Fortsetzung des Phase I-Programms mit WX-554 in oraler Form<br />
vor und plant im zweiten Halbjahr <strong>2011</strong> eine Phase I-Studie in gesunden Probanden und<br />
anschließend eine weitere in Patienten durchzuführen.<br />
13.6.5.1 Markt und Wettbewerb<br />
MEK gilt als eine vielversprechende Zielstruktur für die Tumortherapie. Mehrere<br />
Pharmafirmen haben MEK-Inhibitoren im frühen Entwicklungsstadium. Die am weitesten<br />
fortgeschrittene Substanz AZD6244 von AstraZeneca PLC, London, Großbritannien, und<br />
Array Biopharma Inc., Boulder, CO, USA, wird derzeit in klinischen Phase II-Studien<br />
getestet. Durch den Eintritt in die Phase I mit WX-554 in gesunden Probanden und im<br />
Vergleich mit anderen bekannten MEK-Inhibitoren sieht sich WILEX gut positioniert, eine<br />
vielversprechende und konkurrenzfähige Therapie entwickeln zu können.<br />
13.6.6 WX-037 – PI3K-Inhibitor<br />
Ein weiteres von UCB übernommenes Projekt ist ein oral verfügbarer niedermolekularer<br />
PI3K-Inhibitor, für den der Wirkstoff WX-037 als Leitsubstanz festgelegt wurde. Der<br />
Phosphatidylinositol-3-Kinase/Protein-kinase-Signalweg (kurz PI3K) sendet das Signal<br />
„Wachstum“ an den Kern einer Krebszelle. Eine gesteigerte Aktivität des PI3K-Signalweges<br />
wird häufig in Tumorzellen gefunden und trägt zur Tumorentstehung bei. Es konnte gezeigt<br />
werden, dass der PI3K-Signalweg bei vielen Krebsarten mutiert ist. Daher ist es von<br />
therapeutischem Interesse, einen Hemmstoff für den hoch regulierten PI3K-Signalweg zu<br />
finden. WX-037 ist ein Inhibitor des PI3K-Signalweges, der ähnlich wie MEK als eine<br />
vielversprechende Zielstruktur für die Tumortherapie betrachtet wird. Bisher wurde mit der<br />
GMP (Good Manufacturing Practice)-Synthese-Entwicklung begonnen, und die ersten<br />
Studien zur Toxizität von WX-037 wurden abgeschlossen.<br />
13.6.6.1 Markt und Wettbewerb<br />
Es gibt mehrere Firmen, die an PI3K-Inhibitoren arbeiten, wobei sich die am weitesten<br />
entwickelten Substanzen nach Kenntnis der Gesellschaft derzeit in Phase I befinden. In<br />
diesem innovativen Umfeld ist WILEX mit der vorklinischen Substanz WX-037 somit<br />
ebenfalls gut positioniert, einen erfolgversprechenden Therapieansatz zu entwickeln.<br />
13.6.7 Antikörper-Projekte<br />
Zwei der drei von UCB übernommenen Antikörper-Projekte befinden sich derzeit in der<br />
Forschungsphase. Das dritte Projekt wird derzeit nicht weiterverfolgt. Ziel ist es, jeweils<br />
einen spezifischen Antikörper zu identifizieren, der an eine neuartige Zielstruktur bindet. Die<br />
bisher nicht publizierten molekularen Zielstrukturen der Antikörperprojekte spielen in<br />
unterschiedlicher Weise eine Rolle bei der Ausbreitung von Krebs oder finden sich vermehrt<br />
auf den Tumorzellen verschiedener Krebsarten.<br />
132
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
13.6.8 ADC-Technologie (Antibody Drug Conjugates)<br />
Die Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma AG erweitert das WILEX-Portfolio mit einer<br />
innovativen Technologieplattform rund um therapeutische Antikörper-Wirkstoffkonjugate<br />
(Antibody Drug Conjugates, ADC). Diese ADC-Plattform ermöglicht es, Antikörper<br />
weiterzuentwickeln und neue therapeutische Wege in der Onkologie zu beschreiten. Sie<br />
könnte zukünftig auch für die WILEX-Antikörper Anwendung finden und mit eigenen<br />
Projekten die Produktpipeline erweitern.<br />
Die Technologie besteht darin, dass ein spezifischer Antikörper über eine chemische<br />
Verbindung (Linker) mit einem Toxin verbunden wird (= ADC). Die Aufgabe des Antikörpers<br />
besteht darin, das gekoppelte Toxin spezifisch zur und in die Krebszelle zu transportieren.<br />
Der Antikörper mit dem Toxin bindet an die Tumorzelle, wird aufgenommen und setzt dieses<br />
im Inneren frei. Das abgegebene Toxin tötet die Tumorzelle, wobei gesundes Gewebe<br />
unbeeinträchtigt bleiben soll.<br />
Die Kombination der Spezifität des Antikörpers mit der Effizienz des Toxins könnte neue<br />
Wege in der Tumortherapie eröffnen. Zytotoxische Substanzen, insbesondere bei<br />
Chemotherapien, sind meist nicht tumorspezifisch und töten alle sich schnell teilenden, auch<br />
gesunden, Zellen ab. Sie haben häufig schwere Nebenwirkungen und sind belastend für den<br />
Körper. Die selektive Behandlung von Tumoren mit Zellgiften über spezifische Antikörper-<br />
Wirkstoffkonjugate könnte eine Lösung für dieses Problem bieten.<br />
Heidelberg Pharma hat sich zum Ziel gesetzt, neue, innovative Antikörper-Wirkstoff-<br />
Konjugate der zweiten Generation für eine bessere, zielgerichtete Anti-Tumortherapie zu<br />
entwickeln. Die zweite Generation der ADCs soll sich durch eine verbesserte Stabilität der<br />
Verbindung zwischen Antikörper und Toxin auszeichnen. Die bisher von anderen ADC-<br />
Technologien verwendeten Toxine wirken nach Kenntnis der Gesellschaft bevorzugt auf sich<br />
teilende Tumorzellen und führen dort zum Zelltod. Führende Forscher in der Onkologie<br />
gehen jedoch davon aus, dass die Metastasierung oder das Nachwachsen eines Tumors<br />
von zunächst ruhenden Tumorzellen aus dem Primärtumor verursacht wird. Das sind<br />
Tumorzellen, die sich von den übrigen malignen Zellen u.a. darin unterscheiden, dass sie<br />
sich nur selten teilen und somit für fast alle gängigen onkologischen Therapien unerreichbar<br />
wären. Wissenschaftler sprechen in diesem Kontext auch von Tumorstammzellen. Es<br />
besteht demnach ein großes Interesse an Therapieansätzen, die auch ruhende Tumorzellen<br />
erfassen und eliminieren können.<br />
Heidelberg Pharma versucht mit den von ihr entwickelten Antikörper-Wirkstoffkonjugaten der<br />
zweiten Generation dort anzusetzen. Es wird untersucht, ob die ADCs in der Lage sind,<br />
sowohl sich teilende Tumorzellen als auch ruhende Tumorzellen zu töten. Außerdem gibt es<br />
Hinweise darauf, dass mit diesen ADCs auch Tumore behandelt werden könnten, die<br />
aufgrund von Therapieresistenzen nicht mehr auf eine Standard-Chemotherapie oder auf<br />
anti-tumorale Antikörper ansprechen.<br />
In einigen präklinischen und pharmakologischen Studien mit den neuen ADCs konnte – zum<br />
Teil durch Einmalbehandlung – die vollständige und bis zu 3 Monate remissionsfreie<br />
Ausheilung von Tumoren erreicht werden. Heidelberg Pharma optimiert in präklinischen<br />
Versuchen für die jeweiligen ADCs verschiedene Linkerstrukturen, Dosierungs- und<br />
Applikationsschemata.<br />
Heidelberg Pharma hat über eine gemeinsame Lizenzvereinbarung mit dem Deutschen<br />
Krebsforschungszentrum (DKFZ) und Prof. Faulstich Zugang zu dem Toxin Amanitin, das an<br />
verschiedene Antikörper gekoppelt werden kann. Amanitin gehört zu einer Gruppe von<br />
133
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
natürlich vorkommenden Giften, den Amatoxine. Das bekannteste Gift ist Alpha-Amanitin,<br />
welches unter anderem im grünen Knollenblätterpilz (Amanita phalloides) vorkommt.<br />
13.6.8.1 In-vivo Studie im Tiermodell<br />
In der durchgeführten Studie wurde Mäusen ein Tumor inokuliert. Die obere Linie in der<br />
Grafik zeigt die Kontrollgruppe, die keine Behandlung bekommen hat und deren Tumore<br />
stark anwachsen. Die untere, flache Linie zeigt die schwindende Tumorgröße bei den mit<br />
einem ADC behandelten Mäusen. Nach weniger als 40 Tagen waren die Tumore nicht mehr<br />
tastbar.<br />
13.6.8.2 ADC-Plattform-Technologie<br />
Heidelberg Pharma setzt auf Kollaborationen mit Forschungsinstituten, Pharma- und<br />
Biotechnologieunternehmen und übernimmt die Arbeiten in Zusammenhang mit der<br />
Herstellung, der Optimierung und der Profilierung neuer ADCs. Die Kollaborationen finden im<br />
Rahmen von Technologiekooperationen und Produktlizenzen statt. In vielen Fällen sind<br />
sogenannte Material Transfer Agreements vorgeschaltet. Über die Kooperationen will<br />
Heidelberg Pharma ein kurz- und langfristiges Umsatz- und Wertschöpfungspotenzial<br />
erschließen. Es wurden bereits mehrere Material Transfer Agreements mit Dritten<br />
abgeschlossen.<br />
13.6.8.3 Markt und Wettbewerb<br />
Die Nachfrage nach neuen Behandlungsalternativen auf der Basis von Antikörpern und<br />
niedermolekularen Wirkstoffen wird unverändert hoch bleiben. Neue innovative Technologien<br />
wie die ADC-Technologie haben in der Branche neue Perspektiven eröffnet.<br />
ADCs bieten eine sehr interessante Kombination aus gezieltem Ansatz und hoher<br />
Wirksamkeit und haben deshalb das Interesse einer Reihe von Pharmaunternehmen wie u.a.<br />
Amgen, Bristol Meyer Squibb, Roche/ Genentech, Bayer, Daiichi Sankyo, Takeda, Astellas,<br />
Biogen Idec, Wyeth (Pfizer) und Sanofi Aventis geweckt und sind Bestandteil in deren<br />
Entwicklungsportfolio.<br />
134
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Die Tabelle gibt einen Überblick über ausgewählte ADC-Projekte.<br />
Produktkandidat Toxin/Wirkstoff Toxin-Lizenzgeber Lizenznehmer des<br />
Toxins<br />
Status<br />
Trastuzumab-DM1 Maytansinoid Immunogen Roche Phase III<br />
Brentuximab vedotin Auristatin E (MMAE) Seattle Genetics Millennium<br />
(Takeda)<br />
HuN901-DM1 Maytansinoid DM1 Immunogen Immunogen<br />
(Eigenentwicklung)<br />
MDX-1203 Minor Groove Inhibitor Medarex (BMS) Medarex<br />
(Eigenentwicklung)<br />
MEDI-547 Auristatin F (MMAF) Seattle Genetics Medimmune<br />
(Astra Zeneca)<br />
Phase III<br />
Phase I/II<br />
Phase I<br />
Phase I<br />
BT-062 Maytansinoid DM4 Immunogen Biotest Phase I/II<br />
SAR-3419 Maytansinoid DM4 Immunogen Sanofi-Aventis Phase I<br />
BIIB-015 Maytansinoid DM4 Immunogen Biogen Idec Phase I<br />
CAT-8015<br />
RecPseudomonas Exotoxin<br />
A (PE 38)<br />
NCI<br />
Medimmune<br />
(Astra Zeneca)<br />
Phase I/II<br />
HuMax-CD74 Auristatin E (MMAE) Seattle Genetics Genmab Preclinical<br />
CDX-011 Auristatin E (MMAE) Seattle Genetics Celldex Therap. Phase II<br />
HuM195 Gelonin Targa Inc. Targa Inc.<br />
(Eigenentwicklung)<br />
Phase I<br />
Stand: Juli <strong>2011</strong><br />
13.7 Kommerzielle Aktivitäten<br />
13.7.1 In-vitro Diagnostika<br />
Von der amerikanischen Tochtergesellschaft WILEX Inc. werden unter der Marke Oncogene<br />
Science Diagnostiktests produziert und vertrieben. Diagnostiktests sind ein modernes<br />
Instrument für die Diagnose vieler Krankheiten und von Wichtigkeit für die Entwicklung neuer<br />
Behandlungsmöglichkeiten.<br />
13.7.1.1 Oncogene Science – Produkte<br />
Die WILEX Inc. konzentriert sich auf die Produktion und Vermarktung von Diagnostik- und<br />
Biomarkertests in der Onkologie. Es wird zwischen ELISA-Tests und<br />
immunohistochemischen (IHC) Tests unterschieden. ELISA steht für enzyme-linked<br />
immunoassay. Mit den ELISA-Tests werden Antigene oder Proteine z. B. im Blut<br />
nachgewiesen. Durch die Messung von Proteinen im Blut und die entsprechenden<br />
bioanalytischen Methoden kann vorhergesagt werden, ob ein Patient auf eine Therapie<br />
ansprechen wird. Gleichzeitig könnte sein Krankheitsverlauf therapiebegleitend überwacht<br />
werden. IHC-Tests sind Untersuchungen auf gewebehistologischer Basis. Die Tests für<br />
verschiedene Ziele/Proteine werden an wissenschaftliche Institutionen, Universitäten und<br />
Pharmapartner vertrieben.<br />
13.7.1.1.1 HER2/neu-ELISA-Test<br />
Der HER2/neu-ELISA-Test von Oncogene Science ist nach Kenntnis der Gesellschaft der<br />
einzige von der FDA zugelassene in-vitro-diagnostische Test zur Quantifizierung des Serum-<br />
HER2/neu-Gehalts bei Frauen mit metastasiertem Brustkrebs als Kriterium für die geeignete<br />
135
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Therapie. HER2/neu-Bestimmungen können während und nach der Therapie im Rahmen<br />
von Verlaufskontrolluntersuchungen bei Patienten mit metastasiertem Brustkrebs<br />
herangezogen werden.<br />
13.7.1.1.2 Weitere Produkte für Forschungszwecke<br />
Die WILEX Inc. bietet bisher für Forschungszwecke (Research Use Only, RUO)<br />
Biomarkertests an, die u.a. zur Messung von Wachstumsfaktor-Rezeptoren (EGFr) oder<br />
Proteasen bzw. Protease-Hemmern (uPA, PAI-1, TIMP-1) sowie als Hypoxie-Marker (CA IX)<br />
dienen. Für das Antigen CA IX wird auch ein IHC-Test angeboten.<br />
13.7.1.2 Herstellung und Lieferung<br />
Am Standort in Cambridge, MA, USA verfügt WILEX Inc. über die notwendigen Laborräume,<br />
um die ELISA- und IHC-Tests herzustellen. Aktuell arbeitet die WILEX Inc. an der<br />
Umschreibung der Produkte von Siemens auf WILEX und hat die ISO-Zertifizierungen nach<br />
ISO 9001:2008 und 13485:2003 abgeschlossen. Die Zertifizierungen nach ISO sind für<br />
WILEX Inc. Voraussetzung, um das Oncogene Science-Geschäft wie die Produktion und den<br />
Vertrieb der Biomarker-Tests weiterführen zu können.<br />
13.7.1.3 Therapiebegleitende Diagnostik – Companion Diagnostics<br />
Diagnostiktests sind die Grundlage für die Zukunft der personalisierten Medizin, d.h.<br />
spezifischer und gezielter Diagnosemöglichkeiten und Therapien für Patienten. Ziel ist es,<br />
Patienten in einer Indikation für bestimmte Therapien aufgrund von spezifischen<br />
medizinischen Parametern auszuwählen. So können morphologisch gleich erscheinende<br />
Tumoren, die sich aber in ihrem Wachstums- oder Absiedlungsverhalten (Aggressivität,<br />
Metastasen) oder in ihrer Therapieantwort unterscheiden, zugeordnet werden. Mit der<br />
Messung von Proteinen und den entsprechenden bioanalytischen Methoden könnte man<br />
Patienten für Therapien selektieren und möglicherweise vorhersagen, ob und wie ein Patient<br />
auf eine Therapie ansprechen wird, bzw. seinen Krankheitsverlauf überwachen.<br />
Derzeit gilt die therapiebegleitende Diagnostik noch als verhältnismäßig junge Disziplin. Die<br />
Regulierungsbehörden in den USA und Europa entwickeln jedoch bereits Richtlinien für die<br />
Anforderungen an die Qualität von Diagnostika und die therapiebegleitende Diagnostik. Zwei<br />
der größten Beratungsorganisationen im amerikanischen Gesundheitsmarkt, Medco Health<br />
Solutions Inc. und CVS Caremark Corp., empfehlen dieses neue Konzept, um Kosten zu<br />
sparen und die Behandlungsresultate zu verbessern. Auch immer mehr große<br />
Pharmaunternehmen setzen Companion Diagnostics ein, um den Erfolg ihrer klinischen<br />
Studien und Medikamentenzulassungen zu erhöhen.<br />
13.7.2 Kundenspezifische präklinische Auftragsforschung<br />
Die Heidelberg Pharma AG verfügt über das Know-how und die Räumlichkeiten für In-vivo<br />
Pharmakologie, Zellbiologie, Bioanalytik, Molekularbiologie und Chemie und bietet<br />
Dienstleistungen zur präklinischen Forschung im Bereich von Krebs-, Entzündungs- und<br />
Autoimmun-Erkrankungen an. Im Rahmen des Forschungsprozesses konzentriert sich das<br />
Unternehmen dabei auf frühe Substanzen (z.B. zu optimierende Leitstrukturen) bis hin zur<br />
Profilierung von präklinischen Kandidaten. Die Expertise von Heidelberg Pharma besteht<br />
darin, individuell gestaltete experimentelle Designs sowie die Entwicklung und Validierung<br />
von neuen Modellen für Auftraggeber anzubieten.<br />
136
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
13.7.2.1 Tumor-Implantationsmodelle<br />
Bei der präklinischen Auftragsforschung setzt Heidelberg Pharma syngene sowie humane<br />
Tumor-Implantationsmodelle mit menschlichen Tumorzellen ein, um potenzielle Wirkstoffe<br />
gegen Krebs näher zu untersuchen. Anhand dieser Modelle können Parameter wie das<br />
Tumorwachstum, Tumorregression bzw. Metastasierung im Vergleich zu klinischen<br />
Standards bestimmt werden. Bestandteil des Portfolios ist auch die Abbildung von<br />
Metastasen und orthotopen Tumoren durch innovative Imaging Technologie. Neben dem<br />
humanen Tumor-Implantationsprogramm arbeitet Heidelberg Pharma auch mit syngenen<br />
Maus- und Rattentumormodellen. Für Vorversuche können des Weiteren In-vitro Modelle<br />
angeboten werden, wofür Heidelberg Pharma Zugang zu mehr als 100 verschiedenen<br />
Tumorzellarten hat.<br />
13.7.2.2 Entzündungs- und Autoimmunerkrankungen<br />
Im Bereich von Entzündungs- und Autoimmunerkrankungen bietet Heidelberg Pharma eine<br />
breite Palette an Modellen und Methoden, um den Mechanismus eines neuen Wirkstoffs zu<br />
untersuchen. Hierzu verfügt Heidelberg Pharma über In-vivo Modelle für<br />
Autoimmunerkrankungen, wie z.B. für die experimentelle autoimmune Enzephalomyelitis<br />
(EAE) für Multiple Sklerose, für kollageninduzierte Arthritis (CIA) sowie für den auotimmunen<br />
Diabetes Typ 1.<br />
13.7.2.3 Bioanalytik<br />
Die Bioanalytik analysiert Substanzspiegel aus In-vivo Experimenten, vor allem im Rahmen<br />
von pharmakokinetischen Untersuchungen. Hierzu werden Substanzspiegel in z.B. Blut,<br />
Serum oder Plasma aber auch in verschiedenen Organen wie Tumoren bestimmt. Im<br />
Rahmen von In-vitro Analysen werden z.B. Proteinbindung und metabolische Stabilität von<br />
Substanzen getestet. Alle Untersuchungen können auch mit radioaktiv-markierten<br />
Substanzen durchgeführt werden. Außerdem bietet Heidelberg Pharma die Identifikation,<br />
Synthese und die In-vitro und In-vivo Profilierung von Metaboliten an, um das biologische<br />
Aktivitäts-Profil der Substanz zu bestimmen.<br />
13.7.2.4 Molekularbiologie<br />
Die molekularbiologische Einheit von Heidelberg Pharma ist spezialisiert auf die In-vitro<br />
Profilierung von Substanzen. Dabei kommen Expressionsanalysen von Zielproteinen in<br />
Zelllinien und in Geweben sowie Standard-Assays und weitere Spezialtechniken zum<br />
Einsatz. Ergänzend zu den Assays zur Wirksamkeit und Signalübertragung kann Heidelberg<br />
Pharma auch mithilfe verschiedener In-vitro Tests die ADME-Eigenschaften der Wirkstoffe<br />
testen.<br />
13.8 Herstellung und Lieferung<br />
13.8.1 Arzneimittel-Herstellungserlaubnis<br />
WILEX erhielt und besitzt die Arzneimittel-Herstellungserlaubnis gemäß § 13 Abs. 1 des<br />
deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG) für Girentuximab, MESUPRON ® und WX-554. Diese<br />
Erlaubnis berechtigt die Gesellschaft, die entsprechenden Arzneimittelkandidaten zu prüfen,<br />
freizugeben, abzupacken und für die Verwendung in klinischen Studien an Probanden und<br />
Patienten zu kennzeichnen. Die Herstellung, Formulierung und Abfüllung der<br />
137
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Arzneimittelkandidaten wird weiterhin von Auftragsunternehmen durchgeführt, die von<br />
nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden zertifiziert sind.<br />
13.8.2 Zertifizierungen entsprechend GLP, GMP und ISO<br />
Die GLP-Prüfeinrichtung von WILEX (Bioanalytiklabor) ist seit 2002 nach den Grundsätzen<br />
und Leitlinien der „Guten Laborpraxis“ (Good Laboratory Practice, GLP) zertifiziert. Die GLP-<br />
Bescheinigung gemäß § 19b Abs. 1 Chemikaliengesetz (ChemG) erlaubt WILEX analytische<br />
Untersuchungen an biologischen Materialien und eingeschränkt sonstige Prüfungen. Diese<br />
Zertifizierung ist eine Voraussetzung für die Anerkennung von präklinischen oder klinischen<br />
Analysenergebnissen durch nationale und internationale Aufsichtsbehörden, die in dem<br />
Bioanalytiklabor der Gesellschaft gewonnen werden. Im Januar <strong>2011</strong> erfolgte die zweite<br />
wiederkehrende Inspektion durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und<br />
Lebensmittel sowie die Regierung von Oberbayern und wurde zum 28.Juli <strong>2011</strong>, wie<br />
beantragt, mit der GLP-Bescheinigung als GLP-Prüfeinrichtung für Prüfkategorie 8 und 9<br />
positiv beschieden.<br />
Im September 2010 hat die Münchener Betriebsstätte nach einer umfangreichen GMP-<br />
Inspektion erneut das Zertifikat über die Übereinstimmung mit den Grundsätzen und<br />
Leitlinien der „Guten Herstellungspraxis“ (Good Manufacturing Practice, GMP) von der<br />
Regierung von Oberbayern, Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern, erhalten. Gleichzeitig<br />
wurde die Herstellungs-/Einfuhrerlaubnis nach §§ 13 und 72 AMG für die Herstellung,<br />
Prüfung und Freigabe von klinischen Prüfpräparaten und Arzneimitteln aktualisiert. Das<br />
GMP-Zertifikat ist eine wichtige Voraussetzung unter anderem für die Vermarktung aller<br />
WILEX- Produktkandidaten.<br />
Die Produktionsstätte der WILEX Inc. in Cambridge, MA, USA, hat die Zertifizierungen nach<br />
ISO 9001:2008 und 13485:2003 für ihre Produktionsstätte erhalten. Die ISO 9001<br />
Zertifizierung bestätigt, dass die notwendigen Rahmenbedingungen vorliegen, um die In-vitro<br />
Diagnostiktests gemäß den Kundenansprüchen zu entwickeln und herzustellen. Die ISO<br />
13485 Zertifizierung gilt speziell für Medizinprodukte und gewährleistet, dass die<br />
Anforderungen für regulatorische Zwecke, insbesondere das Risikomanagement für ein<br />
sicheres Design sowie für Herstellung und Vertrieb, erreicht wurden. Diese beiden<br />
internationalen Standards bestätigen Produkteigenschaften wie Qualität, Sicherheit und<br />
Zuverlässigkeit. Weiterhin erlauben die Zertifizierungen nach ISO eine vereinfachte<br />
Registrierung und Lizenzierung der Diagnostiktests für den weltweiten Vertrieb.<br />
13.8.3 Herstellung und Lieferung<br />
Alle Hersteller und Lieferanten des Unternehmens sind zertifizierte Auftragsunternehmen.<br />
Der Antikörper Girentuximab wird durch die Firma Avid BioServices, Inc., Tustin, CA, USA,<br />
(„Avid“) hergestellt. Die Firmen Solupharm Pharmazeutische Erzeugnisse GmbH,<br />
Melsungen, („Solupharm“) und Rentschler Biotechnologie GmbH, Laupheim, („Rentschler“)<br />
füllen das von Avid hergestellte Girentuximab in entsprechende Behältnisse (50 ml Vials,<br />
4 ml Vials) und beschriften diese nach den gesetzlichen Erfordernissen (Labelling).<br />
Für die Herstellung (radioaktive Markierung) des Diagnostikumkandidaten REDECTANE ®<br />
wird die benötigte Menge des von Solupharm und Rentschler abgefüllten Antikörpers<br />
Girentuximab an IBA Molecular North America Inc., Dulles, VA, USA, als Tochtergesellschaft<br />
von IBA Pharma S.A., Louvain-la-Neuve, Belgien, („IBA“) geliefert. Radiopharmazeutische<br />
Produkte, die in der medizinischen Diagnostik für die bildhafte Darstellung körperlicher<br />
138
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Stoffwechselvorgänge eingesetzt werden, haben eine sehr kurze Halbwertszeit und müssen<br />
den medizinischen Zentren schnell zur Verfügung gestellt werden. IBA verfügt sowohl über<br />
das Know-how der Herstellung als auch die Infrastruktur, die erforderlich sind, um den Markt<br />
mit REDECTANE ® nach der Produktzulassung beliefern zu können.<br />
Für RENCAREX ® erfolgt die Herstellung durch Avid und Rentschler. Avid stellt den<br />
Antikörper Girentuximab her, der danach an Rentschler zur Abfüllung versendet wird.<br />
Für MESUPRON ® erfolgen die Herstellung, Formulierung und Abfüllung durch die Bayer<br />
Schering Pharma AG, Leverkusen, und die RIEMSER Specialty Production GmbH,<br />
Laupheim, vormals „Rentschler Pharma GmbH“ („Riemser“).<br />
Für WX-554 erfolgen die Herstellung, Formulierung und Abfüllung durch die Central Glass<br />
Germany GmbH, Halle/Westfalen und Riemser.<br />
Für WX-037 erfolgt die Herstellung des Wirkstoffes (Active Pharmaceutical Ingredient, API)<br />
durch die SynphaBase AG, Pratteln, Schweiz.<br />
13.9 Forschungskooperationen<br />
WILEX unterhält sowohl projektbezogene als auch längerfristig angelegte<br />
Forschungskooperationen mit verschiedenen akademischen und klinischen Institutionen in<br />
Europa und den USA. Zu den wesentlichen Forschungskooperationen gehören derzeit<br />
insbesondere die nachfolgend genannten:<br />
13.9.1.1 Fox Chase Cancer Center (FCCC), Philadelphia, PA, USA<br />
Seit dem Jahr 2003 besteht eine Forschungskooperation mit dem Fox Chase Cancer Center<br />
im Rahmen des Biotechnology Partnership Awards des US Verteidigungsministeriums<br />
(Department of Defense). Untersuchungsgegenstand ist die Antiprotelytische Therapie zur<br />
Behandlung von Brustkrebs gerichtet gegen das uPA-System, wobei das FCCC als<br />
klinisches Prüfzentrum zur Erforschung von WILEX’ uPA-Inhibitor fungierte und auch<br />
weiterhin klinisches Prüfzentrum für MESUPRON ® ist.<br />
13.9.1.2 Ludwig Institute for Cancer Research (LICR), New York, NY, USA<br />
Seit dem Jahr 1999 besteht eine Forschungskooperation mit dem Ludwig Institute for Cancer<br />
Research zur Durchführung von klinischen Phase I- und Phase II-Studien des LICR mit und<br />
zur weiteren Erforschung von Girentuximab.<br />
13.10 Geistiges Eigentum<br />
Der Erfolg von WILEX hängt unter anderem davon ab, dass die Gesellschaft für ihre<br />
Produktkandidaten Schutz aufgrund von Patenten oder Lizenzen erhalten und<br />
aufrechterhalten, ihre Geschäftsgeheimnisse sowie ihr Know-how bewahren, ihre<br />
gewerblichen Schutzrechte gegen Verstöße durch Dritte schützen und ihre<br />
Geschäftstätigkeit ohne Verstoß gegen die gewerblichen Schutzrechte anderer ausüben<br />
kann. WILEX bemüht sich um den Schutz ihrer gewerblichen Schutzrechte insbesondere<br />
durch Patentanmeldungen für ihre Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten. Darüber<br />
hinaus stützt sich WILEX auf Geschäftsgeheimnisse, Know-how, technische Innovationen<br />
und die Wahrnehmung von Lizenzierungschancen, um ihre gewerblichen Schutzrechte zu<br />
erweitern und zu sichern.<br />
139
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
13.10.1 Patente<br />
13.10.1.1 Patentstrategie<br />
WILEX strebt einen soliden und möglichst breiten Patentschutz für die derzeitigen und<br />
zukünftigen Entwicklungen der Gesellschaft an. Dabei reicht WILEX prinzipiell entweder<br />
nationale deutsche und/oder U.S.-Patentanmeldungen oder europäische<br />
Patentanmeldungen ein, durch welche gemäß dem Vertrag über die Internationale<br />
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty, ,,PCT‘‘)<br />
innerhalb von zwölf Monaten ab der Erstanmeldung für nachfolgend in anderen<br />
Vertragsstaaten des PCT eingereichte Patentanmeldungen ein früherer Zeitrang<br />
beansprucht werden kann. Auf diese Weise kann die Entscheidung darüber, in welchen<br />
Ländern ein Patentschutz für eine bestimmte Technologie angestrebt werden soll, in ein<br />
späteres Stadium der Produktentwicklung verschoben werden. So können Entscheidungen<br />
über eine Erweiterung des Patentportfolios zur Abdeckung dieser Technologie auf Grundlage<br />
einer aktuelleren Einschätzung der Bedeutung der entsprechenden Technologie und somit<br />
des Nutzens für WILEX getroffen werden.<br />
In den meisten Fällen hat WILEX internationale Patentanmeldungen eingereicht und diese in<br />
den USA, in Europa (unter Benennung aller Vertragsstaaten des Europäischen<br />
Patentübereinkommens) und in Kanada sowie teilweise in Australien, Japan, Indien, China,<br />
Korea, Singapur, der Russischen Föderation, Brasilien und Mexiko weiterverfolgt<br />
beziehungsweise beabsichtigt, die Anmeldungen dort weiter zu führen.<br />
Grundsätzlich gilt, dass der Patentschutz aufgrund eines erteilten Patents auf zwanzig Jahre<br />
begrenzt ist, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen einmalig befristet verlängert<br />
werden kann.<br />
13.10.1.2 Patentportfolio<br />
WILEX ist Inhaber von mehr als 70 Patenten und etwa 70 Patentanmeldungen, untergliedert<br />
in mehr als 25 Patentfamilien. Die meisten dieser Patentfamilien sind Eigenentwicklungen,<br />
jedoch haben auch strategische Akquisitionen von Patentportfolios die Basis der<br />
gewerblichen Schutzrechte von WILEX gezielt erweitert.<br />
Auf das Antikörperprogramm Girentuximab entfallen zwölf Patente und mehr als 20<br />
Patentanmeldungen. Bezüglich der den Antikörper Girentuximab produzierenden Hybridom-<br />
Zelllinie ist WILEX Inhaber eines 2006 erteilten europäischen Patents. Das Patent schützt<br />
die Hybridom-Zelllinie an sich sowie die Produktion des Antikörpers Girentuximab oder einer<br />
diesen Antikörper enthaltenden pharmazeutischen Zusammensetzung mittels dieser<br />
Hybridom-Zelllinie. Patente aus der oben genannten Familie wurden auch in Australien,<br />
Japan und Mexiko erteilt, weiterhin sind Patentanmeldungen in den USA, Europa, Kanada<br />
und Mexiko anhängig.<br />
Mehr als 60 Patente betreffen das uPA-basierte Programm und wurden in Australien,<br />
Kanada, der Schweiz, China, in Europa, Indien, Japan, Mexiko, der Russischen Föderation,<br />
Singapur und den USA erteilt. Weiterhin sind mehr als 50 Patentanmeldungen anhängig,<br />
welche das uPA-Programm betreffen. Die das uPA-Programm betreffenden Patente und<br />
Patentanmeldungen schützen unterschiedliche uPA-Inhibitoren (u. a. MESUPRON ® , WX-<br />
UK1), welche durch WILEX entwickelt wurden und werden. Der Schutz erstreckt sich dabei<br />
sowohl auf die Substanzen (Stoffanspruch, das heißt die chemische Struktur wird geschützt)<br />
als auch auf die Anwendung der Substanzen (Arzneimittel- und Verwendungsanspruch, das<br />
heißt deren medizinische Verwendung) sowie die Formulierung und Herstellung.<br />
140
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Das von UCB übernommene onkologische Portfolio umfasst zwei niedermolekulare<br />
Programme und derzeit zwei Antikörperprogramme. Die vier Projekte (WX-554, WX-037 und<br />
zwei Antikörperprogramme) sind durch neun Patentfamilien geschützt, welche momentan<br />
sieben erteilte Patente und etwa 60 Patentanmeldungen beinhalten. Vier Patente betreffen<br />
die übernommenen Antikörperprogramme und wurden in Europa, Australien und Japan<br />
erteilt. Von den etwa 60 Patentanmeldungen entfallen vier auf die Antikörperprogramme und<br />
mehr als 50 auf die niedermolekularen Programme.<br />
Im Rahmen der Übernahme der Oncogene Science-Aktivitäten und über die Einlizenzierung<br />
von Siemens Healthcare Diagnostics erhält die WILEX Inc. Zugang zu gewerblichen<br />
Schutzrechten, die die Produkte von Oncogene Science/WILEX Inc. betreffen. Mehr als 15<br />
Patente und etwa zehn Patentanmeldungen betreffen die Programme HER2/neu, EGFR,<br />
VEGF, PDGFR, p53, RAS p21 und uPA/PAI-1. Weiter wurde eine Lizenz an zahlreichen<br />
Schutzrechten erworben, welche das CA IX-Programm betreffen.<br />
Heidelberg Pharma hat auf dem Gebiet der ADC Technologie, in dem sie derzeit aktiv tätig<br />
ist, bislang zwei Erstanmeldungen in Europa eingereicht. Die Prioritätsfrist für die<br />
Einreichung der internationalen Anmeldung läuft am 30. September <strong>2011</strong> bzw. am 10. März<br />
2012 ab. Beide Anmeldungen haben Bestandteile der ADC Technologie zum Gegenstand.<br />
Diese werden, wie beschrieben, innerhalb der Prioritätsfrist als internationale Anmeldung in<br />
den PCT-Vertragsstaaten unter Beanspruchung des früheren Zeitrangs angemeldet werden.<br />
Bei Eintritt in die nationalen Phasen werden diese in jedem Fall in den USA und in Europa<br />
(unter Benennung aller Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens)<br />
eingeleitet. Je nach Relevanz werden auch die nationalen Phasen in Kanada, Australien,<br />
Japan, China, Korea, Russland, Südafrika und Mexiko eingeleitet.<br />
13.10.2 Lizenzen<br />
WILEX hat im Hinblick auf die Entwicklung ihrer Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten<br />
eine Reihe von Lizenzverträgen abgeschlossen. Diese werden im Abschnitt „Wesentliche<br />
Verträge“ dargestellt.<br />
Heidelberg Pharma hat zur ADC-Technologie zwei internationale und eine europäische<br />
Patentanmeldung einlizensiert. Die europäische Patentanmeldung wurde vor kurzem erteilt.<br />
Für die internationalen PCT-Anmeldungen werden nächstes Jahr die nationalen Phasen<br />
eingeleitet. All diese Patentanmeldungen betreffen die Konjugation des Amanitin, das von<br />
Heidelberg Pharma als bevorzugtes Toxin zur Herstellung von ADC verwendet wird.<br />
13.10.3 Marken und Domänen<br />
WILEX hat eine Reihe von Marken für bestimmte Waren und Dienstleistungen in den<br />
jeweiligen Markenregistern (sog. Klassen) in den Ländern angemeldet, die zu den für sie<br />
wichtigsten Absatzmärkten zählen. Bedeutsam ist dabei vor allem der markenrechtliche<br />
Schutz der Produktbezeichnungen „RENCAREX“, „REDECTANE“, „MESUPRON“, aber auch<br />
des Firmennamens „WILEX“.<br />
Die Wortmarke „WILEX“ wurde für die Klassen 5 und 42 in den Ländern Australien,<br />
Deutschland, Schweiz, Hongkong, Indonesien, Mexiko, Neuseeland, Japan, Taiwan,<br />
Thailand, USA und Südafrika registriert. Ferner besteht Markenschutz im Rahmen einer<br />
Internationalen Registrierung für die Länder Türkei, Korea, Singapur, Russische Föderation<br />
und Ukraine. Des Weiteren erstreckt sich der Markenschutz der registrierten<br />
Gemeinschaftswortmarke „WILEX“ in den Klassen 5 und 42 über alle Länder der<br />
Europäischen Union. Ferner wurde die Wortmarke „<strong>Wilex</strong>“ unter den Klassifizierungen von<br />
141
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Waren und Dienstleistungen in China, Kanada, Argentinien, Indien, Pakistan, Philippinen und<br />
Malaysia angemeldet. Die Registrierungsverfahren laufen noch.<br />
Die Wortmarke “RENCAREX“ wurde für die Klasse 5 in Deutschland, für die Klassen 5 und<br />
42 in den Ländern Hongkong, Indonesien, Indien, Malaysia, Neuseeland, Taiwan und USA<br />
registriert. Ferner besteht Markenschutz im Rahmen einer Internationalen Registrierung für<br />
die Länder Japan, Korea, Türkei, Russische Föderation, Singapur, China, Australien und<br />
Schweiz. Des Weiteren erstreckt sich der Markenschutz der registrierten<br />
Gemeinschaftswortmarke „RENCAREX“ in den Klassen 5 und 42 über alle Länder der<br />
Europäischen Union. Ferner wurde die Wortmarke „RENCAREX“ unter den Klassifizierungen<br />
von Waren und Dienstleistungen in Kanada, Philippinen und Pakistan angemeldet. Die<br />
Registrierungsverfahren laufen noch. Zudem ist WILEX Inhaberin einer Reihe weiterer<br />
Markenanmeldungen und eingetragener Marken.<br />
WILEX ist Inhaberin und Betreiberin der Internetdomänen www.wilex.com, www.wilex.de,<br />
und www.ariserstudy.com. Darüber hinaus wurden die Domains mesupron.com,<br />
mesupron.de, redectane.de, rencarex.com, rencarex.de sowie eine Reihe von weiteren<br />
Internetdomains für die Gesellschaft registriert.<br />
WILEX Inc. ist Inhaberin und Betreiberin der Internetdomäne www.oncogene.com.<br />
Heidelberg Pharma hat die Wort-Bild-Marke „Heidelberg Pharma“ für die Klassen 5 und 42 in<br />
Deutschland registriert. Außerdem wurde vor kurzem das Registrierungsverfahren für die<br />
Wortmarke „Capstem“ als Gemeinschaftsmarke für die Klassen 1, 5 und 42 eingeleitet.<br />
Heidelberg Pharma ist Inhaberin und Betreiberin der Internetdomäne http://www.heidelbergpharma.com.<br />
13.10.4 Arbeitnehmererfindungen<br />
Patent- oder gebrauchsmusterfähige Ideen, Entwicklungen und Erfindungen von in<br />
Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern unterliegen dem Gesetz über<br />
Arbeitnehmererfindungen, das die Berechtigung des Arbeitgebers in Bezug auf Erfindungen,<br />
die der Arbeitnehmer im Laufe seiner Beschäftigung macht, sowie die <strong>vom</strong> Arbeitgeber dafür<br />
zu zahlende Vergütung regelt.<br />
Jeder Arbeitnehmer, der eine Erfindung macht, die aus der dem Arbeitnehmer im Rahmen<br />
seines Arbeitsverhältnisses obliegenden Tätigkeit entstanden ist oder maßgeblich auf dem<br />
Know-how des Arbeitgebers beruht (so genannte Diensterfindung), ist verpflichtet, den<br />
Arbeitgeber unverzüglich von dieser Diensterfindung durch Erklärung in Textform zu<br />
unterrichten. Der Arbeitgeber kann eine Diensterfindung durch Erklärung gegenüber dem<br />
Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme gilt als <strong>vom</strong> Arbeitgeber erklärt,<br />
wenn der Arbeitgeber die Erfindung nicht bis zum Ablauf von vier Monaten nach Eingang der<br />
ordnungsgemäßen Arbeitnehmererfindungsmeldung durch Erklärung in Textform freigibt. Bei<br />
Inanspruchnahme der Erfindung durch den Arbeitgeber gehen alle vermögenswerten Rechte<br />
an der Diensterfindung auf den Arbeitgeber über. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer<br />
gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Die Höhe der<br />
Vergütung richtet sich nach den <strong>vom</strong> Bundesminister für Arbeit erlassenen<br />
Vergütungsrichtlinien. Die Vergütung wird in angemessener Frist nach Inanspruchnahme der<br />
Erfindung durch Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgestellt.<br />
Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so hat der Arbeitgeber die Vergütung festzusetzen<br />
und entsprechend zu zahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können voneinander die<br />
Einwilligung in eine andere Regelung der Vergütung verlangen, wenn sich Umstände<br />
wesentlich ändern, die für die Feststellung der Vergütung maßgeblich waren.<br />
142
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Der Arbeitgeber ist verpflichtet und allein berechtigt, eine in Anspruch genommene<br />
Diensterfindung im Inland unverzüglich zur Erteilung eines Schutzrechts anzumelden, es sei<br />
denn, der Arbeitnehmer stimmt der Nichtanmeldung zu oder dem Bekanntwerden der<br />
Diensterfindung stehen berechtigte Belange des Betriebes entgegen. Wenn der Arbeitgeber<br />
die Diensterfindung nicht zur Erteilung eines Schutzrechts anmeldet, ist der Arbeitnehmer<br />
berechtigt, eine Anmeldung für den Arbeitgeber auf dessen Namen und auf dessen Kosten<br />
zu bewirken. Der Arbeitgeber ist auch berechtigt, die Diensterfindung im Ausland zur<br />
Erteilung von Schutzrechten anzumelden. Soweit er die Diensterfindung nicht im Ausland<br />
anmeldet, hat der Arbeitgeber sie frei zu geben und der Arbeitnehmer ist berechtigt, sie<br />
insoweit im Ausland anzumelden.<br />
Sollte WILEX diese zwingenden gesetzlichen Regelungen über Arbeitnehmererfindungen<br />
nicht beachten, führt dies möglicherweise dazu, dass Arbeitnehmer der WILEX einen<br />
Anspruch auf Freigabe ihrer Diensterfindungen haben und WILEX in der Folge keine Rechte<br />
an Ideen, Entwicklungen, Entdeckungen und Erfindungen ihrer Angestellten erwirbt und<br />
zudem möglicherweise kein oder nur unzureichender Patentschutz erreicht wird.<br />
Das deutsche Gesetz über Arbeitnehmererfindungen gilt nicht für die Vorstandsmitglieder<br />
von WILEX. In ihren Anstellungsverträgen ist allerdings vorgesehen, dass Rechte an<br />
Erfindungen oder technischen Verbesserungen, die das jeweilige Vorstandsmitglied während<br />
oder im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Gesellschaft gemacht hat, allein der<br />
Gesellschaft zustehen. Die Vorstandsmitglieder treten bereits in ihren jeweiligen<br />
Anstellungsverträgen die entsprechenden Rechte an die Gesellschaft ab. Im Hinblick auf<br />
Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte, die nicht übertragbar sind, räumen die<br />
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft unbeschränkte, unentgeltliche und ausschließliche<br />
Nutzungsrechte ein. Vorstandsmitglieder haben keinen Vergütungsanspruch bezüglich der<br />
Erfindungen oder Entdeckungen, die an die Gesellschaft abgetreten oder lizenziert werden,<br />
es sei denn, eine Vergütung ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.<br />
Eine Vergütung von Diensterfindungen kann unter anderem durch eine einmalig zu zahlende<br />
Pauschale durch den Arbeitgeber geschehen, die anstelle einer Vergütung bei Verwertung<br />
tritt. Die Gesellschaft hat sich entschieden, im Rahmen ihres Patent-Incentive-Programms<br />
den Arbeitnehmererfindern den Erwerb aufgrund einer einmalig zu zahlenden Pauschale<br />
anzubieten.<br />
Erfindungen und darauf erteilte Patente sind von großer Bedeutung für den Erfolg der<br />
Gesellschaft. Deshalb werden Erfindungen und ihre Meldung im Rahmen des Patent-<br />
Incentive-Programms der Gesellschaft durch einen Bonus gefördert, der zeitnah mit der<br />
Erfindung an den Erfinder ausgezahlt wird. Die Erfinder sollen dadurch einen Anreiz haben,<br />
Erfindungen zügig zu melden und die zur Patentanmeldung notwendigen Daten und<br />
Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Durch die Bonuszahlungen werden zugleich<br />
insbesondere alle gesetzlichen Ansprüche im Rahmen des Gesetzes über<br />
Arbeitnehmererfindungen abgegolten, wenn sichergestellt ist, dass die Vergütung nach dem<br />
Patent-Incentive-Programm angemessen ist. Sollte sich eine Vergütung nachträglich als<br />
unangemessen herausstellen, weil sich die zugrunde liegenden Umstände maßgeblich<br />
verändert haben, so kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Anpassung der Vergütung<br />
haben.<br />
Für die Tochtergesellschaft WILEX Inc. gelten dieselben Regelungen wie bei der<br />
Muttergesellschaft.<br />
Bei Heidelberg Pharma kann eine Vergütung von Arbeitnehmererfindungen unter anderem<br />
auf der Grundlage einer Vereinbarung vor Verwertung erfolgen. Heidelberg Pharma bietet<br />
ihren Arbeitnehmererfindern für entwicklungsfähige Erfindungen eine zweistufige Vergütung<br />
143
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
an. Die erste Stufe stellt eine pauschale Zahlung (Bonus) dar. Diese Zahlung erfolgt bei<br />
Einreichen der internationalen PCT-Anmeldung, also mindestens 12 Monate nach<br />
Erfindungsmeldung (sofern zeitgleich die Erstanmeldung eingeleitet wird). Die Erfinder sollen<br />
dadurch einen Anreiz haben, Erfindungen zügig zu melden und die zur Patentanmeldung<br />
notwendigen Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Zugleich wird sichergestellt,<br />
dass Zahlungen nur für Erfindungen geleistet werden, für die nach einer durchgeführten<br />
Feasibility und Patentierbarkeitsbewertung eine positive Entwicklungsprognose abgegeben<br />
werden kann. Diese Zahlung befriedigt die Ansprüche der Arbeitnehmererfinder bis zur<br />
Vermarktung des durch die Patentanmeldung gedeckten Produkts. Durch die<br />
Bonuszahlungen werden zugleich insbesondere alle gesetzlichen Ansprüche im Rahmen<br />
des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen abgegolten, wenn sichergestellt ist, dass die<br />
Vergütung nach dem dargestellten zweistufigen Vergütungsverfahren angemessen ist. Sollte<br />
sich eine Vergütung nachträglich als unangemessen herausstellen, weil sich die zugrunde<br />
liegenden Umstände maßgeblich verändert haben, so kann der Arbeitnehmer einen<br />
Anspruch auf Anpassung der Vergütung haben. Dieses Risiko wird durch das Ansetzen der<br />
zweiten Stufe zum Zeitpunkt des Beginns der Produktvermarktung minimiert. Anschließend<br />
tritt die zweite Stufe ein, die eine Vergütung gemäß der in den Arbeitnehmererfindungs-<br />
Richtlinien dargestellten Lizenzanalogie darstellt, basierend auf den von Heidelberg Pharma<br />
erzielten Einnahmen.<br />
13.11 Investitionen<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Investitionen der Gesellschaft.<br />
€<br />
01.12.2010-<br />
31.05.<strong>2011</strong><br />
01.12.2009-<br />
31.05.2010<br />
2010<br />
2009<br />
2008<br />
ungeprüft<br />
ungeprüft<br />
geprüft<br />
geprüft<br />
geprüft<br />
Erwerb von Sachanlagen 89.639 3.268 45.876 66.251 55.905<br />
Erwerb immaterieller<br />
Vermögenswerte 7.963 559 4.002 4.944 11.831<br />
Erwerb der Vermögenswerte von<br />
Oncogene Science 0 0 4<strong>25.</strong>659 0 0<br />
Gesamt 97.601 3.827 475.537 71.196 67.736<br />
Die langfristigen Vermögenswerte lagen 2010 wie in den vergangenen Jahren auf<br />
vergleichsweise niedrigem Niveau, weil Investitionen für Entwicklungsprojekte gemäß IFRS<br />
bei WILEX nicht aktiviert, sondern vollständig ergebniswirksam in den Forschungs- und<br />
Entwicklungsaufwendungen erfasst werden. Insgesamt lagen die Investitionen für<br />
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in 2010 bei 50 Tsd. €. Am 17. November<br />
2010 hat die WILEX Inc. die Vermögenswerte der Oncogene Science, einer ehemaligen<br />
Geschäftseinheit der Siemens Healthcare Diagnostics Inc., im Rahmen einer „business<br />
combination“ erworben; die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs bestehen aus<br />
einer festen Barkomponente in Höhe von 426 Tsd. €.<br />
Die bilanziellen Zugänge zum Sachanlagevermögen beliefen sich 2010 auf 46 Tsd. € (2009:<br />
66 Tsd. €). Ihnen standen Abschreibungen in Höhe von 0,08 Mio. € (2009: 0,10 Mio. €)<br />
gegenüber. Die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten lagen mit 4 Tsd. € auf<br />
Vorjahresniveau (5 Tsd. €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte betrugen<br />
144
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
0,13 Mio. € (2009: 0,14 Mio. €). Die Gesellschaft hat derzeit keine wesentlichen Investitionen<br />
laufen oder für die Zukunft beschlossen.<br />
Bis zum <strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong> wurden keine weiteren signifikanten Investitionen getätigt.<br />
13.12 Standorte und Grundbesitz; Wesentliche Sachanlagen<br />
WILEX verfügt über kein Grundeigentum. Der Gesellschaftssitz und die Laboratorien von<br />
WILEX befinden sich in gemieteten Räumlichkeiten in München, wo die Gesellschaft ca.<br />
3000 m² gemietet hat, wovon ungefähr 300 m² für die Laboratorien der Gesellschaft genutzt<br />
werden. Nach Ansicht von WILEX entsprechen der zu zahlende Mietpreis und die übrigen<br />
Konditionen der hierüber abgeschlossenen Mietverträge den marktüblichen Bedingungen.<br />
Alle zurzeit genutzten Büro- und Laborräume sind bis Ende 2016 gemietet.<br />
Die WILEX Inc. und Heidelberg Pharma AG verfügen ebenfalls nicht über Grundeigentum<br />
und sind Mieter in den jeweiligen Räumlichkeiten in Cambridge und Ladenburg. Der<br />
Mietvertrag der WILEX Inc. läuft bis 2018. Die Heidelberg Pharma hat einen unbefristeten<br />
Vertrag mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist.<br />
Soweit nicht unter „Investitionen“ anders angegeben, hat die Gesellschaft keine bestehenden<br />
oder geplanten wesentlichen Sachanlagen.<br />
13.13 Mitarbeiter<br />
Die Mitarbeiter sind für WILEX das wichtigste Kapital. Ihr Know-how und ihre<br />
wissenschaftliche Expertise sind entscheidend für die Entwicklung einer neuen Generation<br />
von Krebsmedikamenten und -diagnostika. Auch die guten Beziehungen, die WILEX-<br />
Mitarbeiter zu Wissenschaftlern und potenziellen Kooperationspartnern pflegen, sind<br />
entscheidend für die wirtschaftliche Verwertung des Produktportfolios und den künftigen<br />
Unternehmenswert.<br />
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Zahl der Mitarbeiter der Gesellschaft<br />
(unter Berücksichtigung der Vorstandsmitglieder) jeweils zum Stichtag 30. November für die<br />
Geschäftsjahre 2010, 2009 und 2008 sowie zum letzten Quartalsstichtag. Seit dem 31. Mai<br />
<strong>2011</strong> sind keine wesentlichen Änderungen eingetreten.<br />
Zum Geschäftsjahresende beschäftigte der WILEX-Konzern insgesamt 80 (30. November<br />
2009: 71) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive Mitglieder des Vorstands). Darin<br />
enthalten sind zehn Mitarbeiter der amerikanischen Tochtergesellschaft WILEX Inc. (30.<br />
November 2009: 0). Insgesamt arbeiteten 59 Mitarbeiter im Bereich Forschung und<br />
Entwicklung (Vorjahr: 51). Im Bereich Verwaltung und Geschäftsentwicklung wurden 21<br />
Personen (Vorjahr: 20) beschäftigt.<br />
Durch die im März <strong>2011</strong> abgeschlossene Akquisition der Heidelberg Pharma AG erhöhte<br />
sich die Mitarbeiterzahl um 41 Mitarbeiter. Der WILEX-Konzern beschäftigte zum 31. Mai<br />
<strong>2011</strong> insgesamt 118 Mitarbeiter.<br />
145
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Mitarbeiter 1) 31.05.<strong>2011</strong> 3) 28.02.<strong>2011</strong> 2) 30.11.2010 2) 30.11.2009 30.11.2008<br />
Verwaltung und<br />
Geschäftsentwicklung<br />
30 19 21 20 21<br />
Herstellung und Vertrieb 10 10 0 0 0<br />
Forschung und Entwicklung 78 45 59 51 45<br />
Gesamt 118 74 80 71 66<br />
1)<br />
Bei der Berechnung der Anzahl der Mitarbeiter wurde nicht berücksichtigt, ob Mitarbeiter bei der Gesellschaft in Voll- oder in<br />
Teilzeit beschäftigt sind; vielmehr wurden Teilzeitbeschäftigte für Zwecke dieser Darstellung wie Vollzeitbeschäftigte behandelt.<br />
2)<br />
Inklusive WILEX Inc.<br />
3)<br />
Inklusive WILEX Inc. und Heidelberg Pharma AG<br />
WILEX hat ein leistungsorientiertes Vergütungssystem, bestehend aus einem jährlichen<br />
Festgehalt und einem variablen Gehaltsbestandteil, für seine Mitarbeiter entwickelt. Darüber<br />
hinaus ermöglicht ein Aktienoptionsprogramm eine Beteiligung am Unternehmenserfolg.<br />
WILEX hat insgesamt 1.161.431 Bezugsrechte an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder<br />
ausgegeben, wovon zum Periodenende 984.944 Optionen ausstehend waren. Bislang<br />
wurden keine Optionen ausgeübt. Nach Ablauf der durch die Hauptversammlung erteilten<br />
Ermächtigung, Aktienoptionsprogramme aufzulegen oder Aktienoptionen zu gewähren,<br />
können derzeit keine neuen Aktienoptionen ausgegeben werden. Deshalb wurden in der<br />
Berichtsperiode keine Bezugsrechte an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder ausgegeben. Im<br />
Rahmen des Patent-Incentive-Programms werden Erfindungen von Mitarbeitern, die zur<br />
Patentanmeldung führen, honoriert.<br />
Die Gesellschaft gehört keinem Arbeitgeberverband an und ist nicht an Tarifverträge<br />
gebunden. Die Gesellschaft war bislang keinen Arbeitskampfmaßnahmen ausgesetzt und ist<br />
der Ansicht, ein gutes Verhältnis zu ihren Mitarbeitern zu unterhalten.<br />
WILEX unterliegt aufgrund der begrenzten Größe ihrer Belegschaft nicht dem<br />
Mitbestimmungsrecht nach Maßgabe des deutschen Drittelbeteiligungsgesetzes, das nur auf<br />
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern Anwendung findet. Die Gesellschaft hat daher<br />
keine Mitarbeitervertreter in ihrem Aufsichtsrat.<br />
13.14 Versicherungsschutz<br />
WILEX hat Haftpflicht-, Geschäftsinhalts-, Transport- sowie Sach- und andere<br />
Versicherungen abgeschlossen, die sie für branchenüblich oder aus anderen Gründen für<br />
erforderlich hält. Dazu gehören insbesondere Probandenversicherungen, die Voraussetzung<br />
für die Durchführung klinischer Studien sind. Für Vorstand und Aufsichtsrat von WILEX<br />
besteht eine D&O-Versicherung (directors’ and officers’ liability insurance), mit der<br />
zusätzliche Haftungsrisiken der Unternehmensleitung aus dem operativen Geschäft<br />
abgedeckt werden. Für die D&O-Versicherung zugunsten der Vorstände der Gesellschaft<br />
wurde seit 1. Juli 2010 ein Selbstbehalt nach den gesetzlichen Mindestanforderungen des<br />
§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG vereinbart. Der Selbstbehalt beträgt 10 % des Schadens, höchstens<br />
jedoch das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen<br />
Vorstandsmitglieds.<br />
WILEX ist der Ansicht, dass die Gesellschaft insgesamt ausreichend und zu angemessenen<br />
Konditionen versichert ist. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass WILEX<br />
146
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Schäden entstehen werden, die durch ihre Versicherungspolicen nicht gedeckt sind oder die<br />
die Deckungshöhe der entsprechenden Versicherungsverträge übersteigen.<br />
13.15 Rechtsstreitigkeiten<br />
Ein Rechtsstreit, in dem zwei Anfechtungskläger gegen den Beschluss der<br />
Hauptversammlung <strong>vom</strong> 21. Mai 2010 zur Schaffung des Genehmigten Kapitals 2010/I<br />
(siehe Ziffer 15.3) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht hatten, wurde durch einen<br />
außergerichtlichen Vergleich beigelegt.<br />
Des Weiteren wurde von drei Aktionären Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen den als<br />
Tagesordnungspunkt I der außerordentlichen Hauptversammlung <strong>vom</strong> 15. Dezember 2010<br />
gefassten Beschluss zur Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage erhoben. Diese<br />
Streitigkeit wurde am 11. März <strong>2011</strong> durch eine außergerichtliche Einigung beigelegt.<br />
Davon abgesehen bestanden während der letzten zwölf Monate keine staatlichen<br />
Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren gegen die WILEX bzw. wurden<br />
keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren gegen die WILEX<br />
abgeschlossen. Nach Kenntnis der WILEX sind auch keine staatlichen Interventionen,<br />
Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren gegen die WILEX anhängig, die sich erheblich auf<br />
die Finanzlage oder die Rentabilität der WILEX auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt<br />
haben. Nach Kenntnis der WILEX könnten solche Interventionen, Gerichts- oder<br />
Schiedsgerichtsverfahren auch nicht eingeleitet werden.<br />
147
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
14 ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT<br />
14.1 Gründung, Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens<br />
WILEX wurde 1997 von Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm, Prof. Dr. Manfred Schmitt, Priv.-<br />
Doz. Dr. Viktor Magdolen, Prof. Dr. Heinrich Graeff, Prof. Dr. Bernd Gänsbacher, Prof.<br />
Dr. Horst Kessler, Prof. Dr. Peter Nawroth und Priv.-Doz. Dr. Thomas Luther nach<br />
deutschem Recht als Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma WILEX<br />
Biotechnology GmbH mit Sitz in München und einem Stammkapital von 50.000 DM<br />
gegründet. Die Gründung der Gesellschaft wurde am 1. Oktober 1997 unter der<br />
Registernummer HRB 117924 in das Handelsregister des Amtsgerichts München<br />
eingetragen.<br />
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung <strong>vom</strong> 14. Dezember 2000, geändert durch<br />
einen weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung <strong>vom</strong> 28. Februar 2001, wurde die<br />
Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft unter der Firma WILEX AG umgewandelt. Die<br />
formwechselnde Umwandlung wurde am 9. April 2001 unter der Registernummer<br />
HRB 136670 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen.<br />
Gemäß § 2 ihrer Satzung ist Gegenstand des Unternehmens die Erforschung, Entwicklung,<br />
Herstellung, Zulassung und der Vertrieb von Arzneimitteln und Diagnostika, vorzugsweise im<br />
Bereich der Onkologie, sowie die Ein- und Auslizensierung darauf basierender Schutzrechte.<br />
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar<br />
oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf insbesondere andere Unternehmen gleicher<br />
oder ähnlicher Art übernehmen oder vertreten, sie darf sich an solchen Unternehmen<br />
beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im<br />
In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten.<br />
Als deutsche Aktiengesellschaft unterliegt die Gesellschaft deutschem Recht.<br />
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsadresse in der Grillparzerstraße 10, 81675 München<br />
(Tel. +49 (0)89 41 31 38 0).<br />
14.2 Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft<br />
beginnt am 1. Dezember eines jeden Jahres und endet am 30. November des darauf<br />
folgenden Jahres.<br />
14.3 Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachungen der Gesellschaft sind nach der Satzung ausschließlich im<br />
elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen, soweit das Gesetz nicht etwas anderes<br />
vorschreibt.<br />
Soweit das Gesetz vorsieht, dass den Aktionären Erklärungen oder Informationen zugänglich<br />
gemacht werden, ohne hierfür eine bestimmte Form vorzugeben, können die betreffenden<br />
Erklärungen und Informationen ausschließlich auf der Internetseite der Gesellschaft<br />
veröffentlicht werden.<br />
Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Billigung dieses Prospekts oder von<br />
Nachträgen zu diesem Prospekt erfolgen in Übereinstimmung mit den Regelungen des<br />
<strong>Wertpapierprospekt</strong>gesetzes durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft<br />
148
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
unter der Internetadresse www.wilex.de sowie dadurch, dass den Anlegern von der<br />
Gesellschaft eine Papierversion des deutschsprachigen <strong>Wertpapierprospekt</strong>s bzw. der<br />
Nachträge zu diesem Prospekt nach Billigung durch die Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.<br />
14.4 Konzernstruktur, Angaben über Tochtergesellschaften und<br />
Beteiligungen<br />
Die WILEX AG hat zwei Tochtergesellschaften, die Heidelberg Pharma AG mit Sitz in<br />
Ladenburg, Deutschland, sowie die WILEX Inc., Cambridge, USA. Beide<br />
Tochtergesellschaften werden jeweils zu 100 % von der WILEX gehalten. Graphisch stellt<br />
sich die Beteiligungsstruktur des<br />
WILEX-Konzerns wie folgt dar:<br />
Nachfolgend sind wesentliche ungeprüfte Daten der Tochtergesellschaften der WILEX<br />
dargestellt:<br />
Name, Sitz<br />
Direkte<br />
/Indirekte<br />
Beteiligung<br />
der<br />
WILEX<br />
(in %)<br />
Tätigkeitsbereich<br />
Gezeichnetes<br />
Kapital<br />
per<br />
31.05.<strong>2011</strong><br />
(in TEUR)<br />
Buchwert<br />
der Anteile<br />
per<br />
31.05.<strong>2011</strong><br />
(in TEUR)<br />
Rücklagen<br />
per<br />
31.05.<strong>2011</strong><br />
gemäß HGB<br />
(in TEUR)<br />
Forderungen<br />
(Verbindlichkeiten)<br />
der<br />
WILEX ggü<br />
verbundenen<br />
Unternehmen<br />
per 31.05.<strong>2011</strong><br />
(in TEUR)<br />
Jahresüberschuss<br />
/<br />
(Fehlbetrag<br />
per<br />
31.05.<strong>2011</strong>)<br />
(in TEUR)<br />
Erträge aus<br />
den Anteilen<br />
im<br />
Geschäftsjahr<br />
2009/2010<br />
(in TEUR)<br />
Heidelberg<br />
Pharma AG,<br />
Ladenburg*<br />
100%<br />
Kundenspezifische<br />
Auftragsforschung<br />
9.303 19.200 n/a 0 -131 n/a<br />
WILEX Inc.,<br />
Produktion und<br />
Cambridge,<br />
100%<br />
Vertrieb von<br />
372 372 n/a 1.200 -702 0<br />
USA<br />
Diagnostiktests<br />
*Die Heidelberg Pharma AG mit Sitz in Ladenburg, Deutschland, hat mit Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 27. Juli <strong>2011</strong> und<br />
vorbehaltlich der Eintragung beim Registergericht ihr Geschäftsjahr auf das der Muttergesellschaft angepasst, welches am<br />
1. Dezember beginnt und am 30. November endet. Quelle der Angaben ist das interne Rechnungswesen der Heidelberg<br />
Pharma AG.<br />
149
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
15 KAPITALVERHÄLTNISSE<br />
15.1 Grundkapital und Aktien<br />
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt gegenwärtig 21.613.035,00 € und ist eingeteilt in<br />
21.613.035 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen<br />
Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Die<br />
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.<br />
15.2 Entwicklung des Stamm- beziehungsweise Grundkapitals seit<br />
Gründung der Gesellschaft<br />
Das Grundkapital der Gesellschaft entwickelte sich seit der Gründung der Gesellschaft wie<br />
folgt:<br />
- Bei der Gründung der Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH im Jahr 1997 betrug<br />
das Stammkapital der Gesellschaft 50.000,00 DM. Die Eintragung der Gesellschaft<br />
erfolgte am 1. Oktober 1997 unter der Registernummer HRB 117924 bei dem<br />
Handelsregister des Amtsgerichts München.<br />
- Am 16. März 1998 beschloss die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft eine<br />
Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft durch eine Bareinlage in Höhe von<br />
29.200,00 DM auf 79.200,00 DM. Diese Kapitalerhöhung wurde am 3. Dezember 1998<br />
in das Handelsregister eingetragen.<br />
- Am 7. April 1999 beschloss die Gesellschafterversammlung die Umstellung des<br />
Stammkapitals der Gesellschaft von Deutsche Mark auf Euro, eine Kapitalerhöhung<br />
durch eine Bareinlage in Höhe von 405,69 € auf 40.900,00 € sowie eine weitere<br />
Kapitalerhöhung durch eine Bareinlage in Höhe von <strong>25.</strong>550,00 € auf 66.450.00 €. Die<br />
Umstellung auf Euro sowie die Kapitalerhöhungen wurden am 20. Oktober 1999 in das<br />
Handelsregister eingetragen.<br />
- Am 19. Oktober 2000 beschloss die Gesellschafterversammlung eine Erhöhung des<br />
Stammkapitals der Gesellschaft durch eine Bareinlage in Höhe von 44.300,00 € auf<br />
110.750,00 €. Diese Kapitalerhöhung wurde am 28. November 2000 in das<br />
Handelsregister eingetragen.<br />
- Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung <strong>vom</strong> 14. Dezember 2000, geändert<br />
durch einen weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung <strong>vom</strong> 28. Februar<br />
2001, wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft unter der Firma WILEX AG<br />
umgewandelt. Am 6. Februar 2001 bestätigte die PricewaterhouseCoopers<br />
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, dass der Wert des<br />
Gesellschaftsvermögens nach Abzug der Verbindlichkeiten zumindest dem<br />
Grundkapital der Gesellschaft entsprach. Die Geschäftsanteile wurden in<br />
Namensaktien in Form von nennwertlosen Aktien (Stückaktien) mit einem<br />
rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 € umgewandelt. Einigen Aktionären<br />
wurden gegen Bareinlage Vorzugsaktien gewährt (insgesamt 8.711 Vorzugsaktien der<br />
Klasse A und insgesamt 44.300 Vorzugsaktien der Klasse B), jede dieser Aktien mit<br />
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 €. Die formwechselnde<br />
Umwandlung wurde am 9. April 2001 unter der Registernummer HRB 136670 in das<br />
Handelsregister eingetragen.<br />
- Am 20. Juli 2001 wurden in einer außerordentlichen Hauptversammlung der<br />
Gesellschaft folgende Beschlüsse gefasst:<br />
150
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
i. Kapitalherabsetzung: Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch die<br />
Einziehung von 2.050 von Herrn Prof. Graeff gehaltenen Aktien von<br />
110.750,00 € um 2.050,00 € auf 108.700,00 € herabgesetzt. Diese von Prof.<br />
Graeff treuhänderisch gehaltenen Aktien sollten ursprünglich auf Mitarbeiter im<br />
Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms übertragen werden. Diese<br />
Aktien wurden jedoch nicht mehr benötigt, nachdem das<br />
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm durch einen Aktienoptionsplan (siehe<br />
„Aktienoptionsplan 2001“) ersetzt wurde. Die damit verbundene<br />
Satzungsänderung wurde am 8. <strong>August</strong> 2001 in das Handelsregister<br />
eingetragen.<br />
ii.<br />
Umwandlung in Inhaberaktien: Die Namensaktien wurden in Inhaberaktien<br />
umgewandelt. Die damit verbundene Satzungsänderung wurde am 8. <strong>August</strong><br />
2001 in das Handelsregister eingetragen.<br />
iii. Abschaffung der Vorzugsrechte: Alle Vorzugsrechte der Vorzugsaktien der<br />
Klassen A und B wurden abgeschafft und die Vorzugsaktien der Klassen A und<br />
B wurden in Stammaktien umgewandelt. Die damit verbundene<br />
Satzungsänderung wurde am 8. <strong>August</strong> 2001 in das Handelsregister<br />
eingetragen.<br />
iv. Kapitalerhöhung: Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch die<br />
Umwandlung von Kapitalrücklagen und die Ausgabe von 99 zusätzlichen neuen<br />
Aktien für jede bestehende Aktie von 108.700,00 € um 10.761.300,00 € auf<br />
10.870.000,00 € erhöht, so dass insgesamt 10.761.300 Aktien an die<br />
bestehenden Aktionäre der Gesellschaft ausgegeben wurden. Diese<br />
zusätzlichen Aktien berechtigten zum Bezug einer Dividende ab dem 1.<br />
Dezember 2000. Die Kapitalerhöhung wurde am 21. <strong>August</strong> 2001 in das<br />
Handelsregister eingetragen. Als Folge der Kapitalerhöhung erhöhte sich das<br />
Bedingte Kapital 2001/I (siehe unter „Bedingtes Kapital“) kraft Gesetzes<br />
automatisch im gleichen Verhältnis von 10.800,00 € um 1.069.200,00 € auf<br />
1.080.000,00 €.<br />
- Am 29. April 2005 beschloss die außerordentliche Hauptversammlung der<br />
Gesellschaft, im Zusammenhang mit der Durchführung der ersten Tranche der vierten<br />
Finanzierungsrunde gleichen Datums, das Grundkapital der Gesellschaft gegen<br />
Bareinlagen von 10.870.000,00 € um bis zu 6.800.000,00 € auf bis zu 17.670.000,00 €<br />
durch die Ausgabe von bis zu 6.800.000 neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil<br />
am Grundkapital von je 1,00 € zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre<br />
wurde mit Zustimmung aller Aktionäre ausgeschlossen. Die neuen Aktien berechtigten<br />
zum Bezug einer Dividende ab dem Beginn des am 1. Dezember 2004 beginnenden<br />
Geschäftsjahres. Die Kapitalerhöhung wurde gegen Bareinlagen in Höhe von<br />
6.521.598,00 € durch die Ausgabe von 6.521.598 neuen Aktien mit einem<br />
rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 € durchgeführt. Das Grundkapital der<br />
Gesellschaft erhöhte sich dadurch auf 17.391.598,00 €. Die Kapitalerhöhung wurde am<br />
31. Mai 2005 in das Handelsregister eingetragen. Übernehmer der neuen Aktien waren<br />
The Merlin Biosciences Fund L.P., The Merlin Biosciences Fund GbR, Apax Europe IV-<br />
A, L.P., Earlybird Verwaltung GmbH, TVM V Life Science Ventures GmbH & Co. KG,<br />
Karolinska Investment Fund Kommanditbolag, Quest for Growth NV, PharmaBio<br />
Development Inc. (vormals: QFinance Inc.), HDP Beteiligungs GmbH, Peter<br />
Wesselhoeft, Dr. David Ebsworth, Dr. Georg Baur, Dr. Andreas Wicki, Dr. Axel Ullrich,<br />
Private Equity Direct Finance, Business-Angel-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
und Prof. Dr. Peter Nawroth. Die Übernehmer verpflichteten sich in einer<br />
151
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Investitionsvereinbarung <strong>vom</strong> 29. April 2005 untereinander schuldrechtlich, zusätzlich<br />
zu dem Mindestausgabebetrag von 1,00 € je Aktie weitere 1,30 € je Aktie in die<br />
Kapitalrücklage der Gesellschaft zu zahlen. Nach Abzug von Beratungsgebühren in<br />
Höhe von 200.000,00 € belief sich die Gesamtinvestition in der 1. Tranche auf<br />
14.799.675,40 €.<br />
- Am 8. September 2005 fasste die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft<br />
unter anderem folgende Beschlüsse:<br />
i. Kapitalherabsetzung: Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch die<br />
Einziehung von <strong>25.</strong>000 von der Gesellschaft gehaltenen Aktien von<br />
17.391.598,00 € um <strong>25.</strong>000,00 € auf 17.366.598,00 € herabgesetzt. Die<br />
Kapitalherabsetzung wurde am 10. November 2005 in das Handelsregister<br />
eingetragen.<br />
ii.<br />
Kapitalerhöhung: Das Grundkapital der Gesellschaft wurde gegen Bareinlagen<br />
von 17.366.598,00 € um 51,00 € auf 17.366.649,00 € durch die Ausgabe von<br />
51 neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 €<br />
erhöht, um Spitzen in der zugleich beschlossenen Zusammenlegung der Aktien<br />
im Verhältnis 3:1 zu vermeiden. Nur denjenigen Aktionären, bei denen aufgrund<br />
der Zusammenlegung Spitzen entstanden wären, wurde die Zeichnung der<br />
neuen Aktien gestattet. Im Übrigen wurde das gesetzliche Bezugsrecht der<br />
Aktionäre mit Zustimmung aller Aktionäre ausgeschlossen. Diese neuen Aktien<br />
berechtigten zum Bezug einer Dividende ab dem am 1. Dezember 2004<br />
beginnenden Geschäftsjahr. Die Kapitalerhöhung wurde am 10. November<br />
2005 in das Handelsregister eingetragen.<br />
iii. Kapitalherabsetzung: Das Grundkapital der Gesellschaft wurde im Wege der<br />
Zusammenlegung von drei alten Aktien zu einer neuen Aktie von<br />
17.366.649,00 € um 11.577.766,00 € auf 5.788.883,00 € herabgesetzt, um das<br />
freigesetzte Kapital der Kapitalrücklage zuzuführen. Die Kapitalherabsetzung<br />
wurde am 10. November 2005 in das Handelsregister eingetragen.<br />
- Entsprechend den Bestimmungen der Investitionsvereinbarung, die als Teil der vierten<br />
Finanzierungsrunde <strong>vom</strong> 29. April 2005 abgeschlossen wurde, beschloss der Vorstand<br />
der Gesellschaft am 3. November 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats <strong>vom</strong> selben<br />
Tag, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von 5.788.883,00 € um<br />
2.173.871,00 € auf 7.962.754,00 € durch die Ausgabe von 2.173.871 neuen Aktien mit<br />
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 €, unter teilweiser Ausnutzung<br />
des genehmigten Kapitals zu erhöhen. Die neuen Aktien berechtigten zum Bezug einer<br />
Dividende ab dem Beginn des am 1. Dezember 2005 beginnenden Geschäftsjahres.<br />
Die Kapitalerhöhung wurde am 21. Dezember 2005 in das Handelsregister<br />
eingetragen. Die folgenden Aktionäre haben die neuen Aktien übernommen: The<br />
Merlin Biosciences Fund L.P., The Merlin Biosciences Fund GbR, Apax Europe IV-A,<br />
L.P., Earlybird Verwaltung GmbH, TVM V Life Science Ventures GmbH & Co. KG,<br />
Karolinska Investment Fund Kommanditbolag, Quest for Growth NV, PharmaBio<br />
Development Inc. (vormals: QFinance Inc.), HDP Beteiligungs GmbH, Peter<br />
Wesselhoeft, Dr. David Ebsworth, Dr. Georg Baur, Dr. Andreas Wicki, Dr. Axel Ullrich,<br />
Private Equity Direct Finance, Business-Angel-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
und Prof. Dr. Peter Nawroth. Im Übrigen war das gesetzliche Bezugsrecht der<br />
Aktionäre mit Zustimmung aller Aktionäre ausgeschlossen. Zusätzlich zur Zahlung des<br />
Mindestausgabebetrages in Höhe von 1,00 € je Aktie waren die Übernehmer<br />
untereinander schuldrechtlich unter Berücksichtigung des zuvor wirksam gewordenen<br />
152
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Kapitalschnitts im Verhältnis 3:1 (in der ersten Tranche der vierten Finanzierungsrunde<br />
betrug die Summe aus gesetzlichem Mindestbetrag zuzüglich schuldrechtlichem Agio<br />
von 2,30 € je Aktie) zu einer Zahlung von 5,90 € je Aktie in die Kapitalrücklage der<br />
Gesellschaft verpflichtet. Die Gesamtinvestition belief sich auf 14.999.709,90 €.<br />
- Am 11. September 2006 fasste die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft<br />
den Beschluss, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von bis zu<br />
5.000.000 neuen Stückaktien zu einem Preis von 1,00 € je Aktie von 7.962.754,00 €<br />
um bis zu 5.000.000,00 € auf bis zu 12.962.754,00 € zu erhöhen. Die WestLB wurde<br />
zur Zeichnung und Übernahme aller neuen Aktien in eigenem Namen mit der<br />
Verpflichtung, diese in Verbindung mit dem Angebot anzubieten, zugelassen. Die<br />
bestehenden Aktionäre der Gesellschaft verzichteten auf ihr gesetzliches Bezugsrecht<br />
in Bezug auf diese Kapitalerhöhung. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag und<br />
dem insgesamt erzielten Erlös – abzüglich der Provisionen und Kosten – war nach<br />
Maßgabe eines zwischen der Gesellschaft und der WestLB abgeschlossenen<br />
Übernahmevertrages an die Gesellschaft auszubezahlen. Die neuen Aktien<br />
berechtigten zum Bezug einer Dividende ab dem am 1. Dezember 2005 beginnenden<br />
Geschäftsjahr. Die Kapitalerhöhung wurde in einem Umfang von 4.000.000 neuen<br />
Stückaktien gezeichnet. Am 10. November 2006 wurde die Durchführung der<br />
Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von 7.962.754,00 € um €4.000.000,00<br />
auf 11.962.754,00 € in das Handelsregister eingetragen.<br />
- Am 18. Februar 2009 fasste der Vorstand der WILEX mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats <strong>vom</strong> gleichen Tag den Beschluss, das Grundkapital der Gesellschaft<br />
durch die Ausgabe von 1.818.181 neuen Stückaktien gegen Sacheinlage von<br />
11.962.754,00 € um 1.818.181,00 € auf 13.780.935,00 € durch Ausnutzung des<br />
genehmigten Kapitals zu erhöhen. Diese Sachkapitalerhöhung erfolgte im<br />
Zusammenhang mit dem Abschluss einer strategischen Partnerschaft mit UCB. Im<br />
Rahmen dieser Partnerschaft brachte UCB die Rechte an ihrem gesamten<br />
vorklinischen onkologischen Portfolio in eine von ihr gehaltene 100 %ige<br />
Tochtergesellschaft, die Octopus GmbH mit Sitz in München, ein. Ferner stattete UCB<br />
die Octopus GmbH mit einer Bareinlage (Eigenkapital) von 10.000.000,00 € aus. Im<br />
Anschluss daran erwarb die WILEX sämtliche Geschäftsanteile an der Octopus GmbH<br />
im Rahmen der Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital. Im Gegenzug erhielt<br />
UCB 1.818.181 neue Aktien an der WILEX. Mit Eintragung der Durchführung der<br />
Kapitalerhöhung in das Handelsregister am 27. Februar 2009 erhöhte sich das<br />
Grundkapital der WILEX von 11.962.754,00 € um 1.818.181,00 € auf 13.780.935,00 €.<br />
- Am 11. November 2009 beschloss der Vorstand der WILEX mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats <strong>vom</strong> gleichen Tag, das Grundkapital der WILEX von 13.780.935,00 € um<br />
bis zu 3.445.233,00 € auf bis zu 17.226.168,00 € durch Ausgabe von bis zu 3.445.233<br />
neuen Stückaktien gegen Bareinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu<br />
erhöhen. Den Aktionären wurde das gesetzliche Bezugsrecht in Form eines<br />
mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt. Die Sal. Oppenheim<br />
wurde zur Zeichnung aller neuen Aktien mit der Verpflichtung zugelassen, die neuen<br />
Aktien den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 4 (alte Aktien) zu 1 (neue Aktie)<br />
zum Bezug anzubieten. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen, hatte sich<br />
einer der Aktionäre verpflichtet, auf die Ausübung der Bezugsrechte aus drei ihm<br />
zustehenden Aktien zu verzichten. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag und<br />
dem insgesamt erzielten Erlös – abzüglich der Provisionen und Kosten – war nach<br />
Maßgabe eines zwischen der Gesellschaft und der Sal. Oppenheim abgeschlossenen<br />
Platzierungsvertrages an die Gesellschaft auszubezahlen. Die neuen Aktien<br />
153
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
berechtigten zum Bezug einer Dividende ab dem am 1. Dezember 2008 beginnenden<br />
Geschäftsjahr. Für den Fall, dass nicht alle neuen Aktien im Rahmen des<br />
Bezugsangebots bezogen werden, konnten nicht bezogene neue Aktien außerdem im<br />
Rahmen von Privatplatzierungen in Deutschland, weiteren europäischen Ländern<br />
sowie den USA von qualifizierten Anlegern bezogen werden. Die Kapitalerhöhung<br />
wurde in einem Umfang von 2.177.030 neuen Aktien gezeichnet. Am 4. Dezember<br />
2009 wurde die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von<br />
13.780.935,00 € um 2.177.030,00 € auf 15.957.965,00 € im Handelsregister<br />
eingetragen.<br />
- Am 19. Juli 2010 beschloss der Vorstand der WILEX mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
<strong>vom</strong> gleichen Tag, das Grundkapital der WILEX von 15.957.965,00 € um bis zu<br />
2.455.070,00 € auf bis zu 18.413.035,00 € durch Ausgabe von bis zu 2.455.070 neuen<br />
Stückaktien gegen Bareinlage unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu<br />
erhöhen. Den Aktionären wurde das gesetzliche Bezugsrecht in Form eines<br />
mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt. Die WestLB wurde zur<br />
Zeichnung aller neuen Aktien mit der Verpflichtung zugelassen, die neuen Aktien den<br />
Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 13 (alte Aktien) zu 2 (neue Aktien) zum<br />
Bezug anzubieten. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen, hatte sich einer<br />
der Aktionäre verpflichtet, auf die Ausübung der Bezugsrechte aus zehn ihm<br />
zustehenden Aktien zu verzichten. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag und<br />
dem insgesamt erzielten Erlös – abzüglich der Provisionen und Kosten – war nach<br />
Maßgabe eines zwischen der Gesellschaft und der WestLB AG abgeschlossenen<br />
Platzierungsvertrages an die Gesellschaft auszubezahlen. Die neuen Aktien<br />
berechtigten zum Bezug einer Dividende ab dem am 1. Dezember 2009 beginnenden<br />
Geschäftsjahr. Die Kapitalerhöhung wurde in einem Umfang von 2.455.070 neuen<br />
Aktien gezeichnet. Am 5. <strong>August</strong> 2010 wurde die Durchführung der Erhöhung des<br />
Grundkapitals der Gesellschaft von 15.957.965,00 € um 2.455.070,00 € auf<br />
18.413.035,00 € im Handelsregister eingetragen.<br />
- Am 15. Dezember 2010 beschloss die außerordentliche Hauptversammlung der<br />
WILEX, das Grundkapital der WILEX von 18.413.035,00 € um 3.200.000,00 € auf<br />
21.613.035,00 € durch Ausgabe von 3.200.000,00 neuen Stückaktien gegen<br />
Sacheinlagen zu erhöhen. Gegenstand der Sacheinlagen waren sämtliche Aktien an<br />
der Heidelberg Pharma AG mit Sitz in Ladenburg, eingetragen im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Mannheim unter HRB 701359. Das gesetzliche Bezugsrecht der<br />
Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die neuen Aktien berechtigen zum Bezug einer<br />
Dividende ab dem am 1. Dezember 2010 beginnenden Geschäftsjahr. Die neuen<br />
Aktien wurden wie folgt ausgegeben:<br />
- 2.776.241 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien wurden an die<br />
Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH mit Sitz in St. Leon-<br />
Rot, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter<br />
HRB 700484, ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St.<br />
Leon-Rot mbH übertrug dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 8.071.400<br />
auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Heidelberg Pharma AG.<br />
- 120.001 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien wurden an Herrn Dr. Hans-<br />
Georg Opitz, Weinheim, geboren am 22. April 1943, ausgegeben. Herr Dr.<br />
Hans-Georg Opitz übertrug dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage<br />
348.880 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Heidelberg Pharma AG.<br />
154
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
- 135.218 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien wurden an die NewMarket<br />
Venture Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mannheim, eingetragen im<br />
Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 8453, ausgegeben.<br />
Die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH übertrug dafür auf die<br />
Gesellschaft als Sacheinlage 393.120 auf den Inhaber lautende Stückaktien<br />
an der Heidelberg Pharma AG.<br />
- 120.386 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien wurden an Herrn Dr. Jan<br />
Schmidt-Brand, Weinheim, geboren am 28. März 1958, ausgegeben. Herr Dr.<br />
Jan Schmidt-Brand übertrug dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage<br />
350.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Heidelberg Pharma AG.<br />
- 48.154 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien wurden an Herrn Dr. Rudi<br />
Scherhag, Schriesheim, geboren am 9. Juli 1954, ausgegeben. Herr Dr. Rudi<br />
Scherhag übertrug dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 140.000 auf<br />
den Inhaber lautende Stückaktien an der Heidelberg Pharma AG.<br />
Die Kapitalerhöhung sowie ihre Durchführung wurden am 17. März <strong>2011</strong> im<br />
Handelsregister eingetragen.<br />
15.3 Genehmigtes Kapital<br />
Die Gesellschaft verfügt derzeit über ein genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2010/II).<br />
Gemäß dem Genehmigten Kapital 2010/II ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, das<br />
Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Dezember<br />
2015 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 9.206.517,00 € gegen<br />
Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 9.206.517 neuen, auf den Inhaber<br />
lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/II).<br />
Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien<br />
können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen<br />
werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen<br />
Bareinlagen in folgenden Fällen auszuschließen:<br />
a) Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen<br />
Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß oder in<br />
entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gegen Bareinlagen unter<br />
Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung<br />
ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und<br />
zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung<br />
dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind<br />
diejenigen Aktien anzurechnen, welche zur Bedienung von Schuldverschreibungen<br />
mit Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind,<br />
sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser<br />
Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter<br />
Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; oder<br />
b) zur Vermeidung von Spitzenbeträgen.<br />
Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das<br />
Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen.<br />
Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die<br />
Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.<br />
155
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der<br />
Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2010/II zu ändern.<br />
15.4 Bedingtes Kapital<br />
Die Gesellschaft verfügt derzeit über drei bedingte Kapitalia (§ 5 Abs. 3, 4 und 6 der Satzung<br />
der Gesellschaft):<br />
Nach § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann das Grundkapital der Gesellschaft durch<br />
die Ausgabe von bis zu 18.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien um bis zu 18.400,00 €<br />
erhöht werden (ursprünglich „Bedingtes Kapital 2001/I“, nunmehr nur noch in § 5 Abs. 3 der<br />
Satzung bezeichnet als „Bedingtes Kapital 2001”). Das Bedingte Kapital 2001 wurde<br />
ausschließlich zum Zweck der Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter und<br />
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft nach näherer Maßgabe des<br />
Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft <strong>vom</strong> 20. Juli 2001<br />
(Aktienoptionsplan 2001) geschaffen. Das am 20. Juli 2001 von der Hauptversammlung<br />
beschlossene Bedingte Kapital 2001 wurde am 8. <strong>August</strong> 2001 in das Handelsregister<br />
eingetragen und belief sich damals auf 1.080.000,00 €. Durch Hauptversammlungsbeschluss<br />
<strong>vom</strong> 29. April 2005, der am 31. Mai 2005 in das Handelsregister eingetragen wurde, durch<br />
Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 8. September 2005, der am 10. November 2005 in das<br />
Handelsregister eingetragen wurde, sowie durch Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 26. Mai<br />
2009, der am 5. Juni 2009 in das Handelsregister eingetragen wurde, wurde jeweils die<br />
Höhe des Bedingten Kapitals 2001 auf nunmehr 18.400,00 € reduziert. Zu den Bedingungen<br />
des Aktienoptionsplans 2001, die durch den Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 20. Juli<br />
2001 festgesetzt wurden, siehe „Aktienoptionsplan 2001”.<br />
Weiterhin kann das Grundkapital der Gesellschaft nach § 5 Abs. 4 der Satzung der<br />
Gesellschaft durch die Ausgabe von bis zu 986.491 auf den Inhaber lautende Stückaktien<br />
um bis zu 986.491,00 € erhöht werden („Bedingtes Kapital II“). Das Bedingte Kapital II wurde<br />
ausschließlich geschaffen, um Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft nach<br />
näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung <strong>vom</strong><br />
8. September 2005 (Aktienoptionsplan 2005) bis zu 986.491 Aktienoptionen (gegenwärtiger<br />
Stand) zu gewähren. Das am 8. September 2005 von der Hauptversammlung beschlossene<br />
Bedingte Kapital II wurde am 10. November 2005 in das Handelsregister eingetragen. Zu<br />
den Bedingungen des Aktienoptionsplans 2005, die durch den<br />
Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 8. September 2005 festgesetzt wurden, siehe “ –<br />
Aktienoptionsplan 2005”.<br />
Schließlich kann das Grundkapital der Gesellschaft nach § 5 Abs. 6 der Satzung der<br />
Gesellschaft durch die Ausgabe von bis zu 1.156.412 auf den Inhaber lautende Stückaktien<br />
um bis zu 1.156.412,00 € erhöht werden (Bedingtes Kapital <strong>2011</strong>/I). Diese bedingte<br />
Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der<br />
Ermächtigung der Hauptversammlung <strong>vom</strong> 18. Mai <strong>2011</strong> gemäß dem Beschluss zu<br />
Tagesordnungspunkt 6 (Aktienoptionsplan <strong>2011</strong>) gewährt werden. Das am 18. Mai <strong>2011</strong> von<br />
der Hauptversammlung beschlossene Bedingte Kapital <strong>2011</strong>/I wurde am 31. Mai <strong>2011</strong> in das<br />
Handelsregister eingetragen. Zu den Bedingungen des Aktienoptionsplans <strong>2011</strong>, die durch<br />
den Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 18. Mai <strong>2011</strong> festgesetzt wurden, siehe<br />
“Aktienoptionsplan <strong>2011</strong>”.<br />
156
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
15.5 Aktienoptionspläne<br />
15.5.1 Aktienoptionsplan 2001<br />
Nach dem Aktienoptionsplan 2001, der von der Hauptversammlung am 20. Juli 2001<br />
beschlossen wurde, stand zunächst eine Gesamtsumme von bis zu 1.080.000<br />
Aktienoptionen für die Ausgabe an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft zur<br />
Verfügung. Die Anzahl der auszugebenden Aktienoptionen wurde mehrfach reduziert und<br />
das Bedingte Kapital 2001 auf bis zu 18.400,00 € herabgesetzt (siehe oben „Bedingtes<br />
Kapital“). Die Ermächtigung zur Ausgabe von neuen Aktienoptionen ist inzwischen<br />
abgelaufen.<br />
Die Anzahl der gewährten Aktienoptionen hing unter anderem von der Dauer der<br />
Beschäftigung bei der Gesellschaft und der Position innerhalb der Gesellschaft ab. Jede<br />
ausgegebene Aktienoption berechtigt zum Erwerb einer neuen Aktie gegen Zahlung des<br />
Optionspreises. Die aufgrund der Optionsausübung neuen Aktien sind erstmals für das<br />
Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der wirksamen Abgabe der<br />
Optionserklärung von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die<br />
Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.<br />
Die Aktienoptionen erlöschen zehn Jahre nach ihrer Gewährung. Aktienoptionen erlöschen<br />
unmittelbar nach bestimmten Ereignissen, einschließlich der Beendigung der Beschäftigung<br />
des Optionsinhabers durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund. Des Weiteren erlöschen<br />
Aktienoptionen in bestimmten Fällen nach dem zweiten auf die Beendigung des<br />
Beschäftigungsverhältnisses folgenden Ausübungszeitraum, einschließlich der Beendigung<br />
des Beschäftigungsverhältnisses durch die Gesellschaft aus anderen als wichtigen Gründen,<br />
bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Inhaber der Option oder bei<br />
Pensionierung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie Tod des Optionsinhabers. Optionen<br />
erlöschen auch im Falle einer wesentlichen Veränderung bei der Gesellschaft,<br />
beispielsweise bei einer Beendigung der Börsennotierung der Aktien oder der Fusion der<br />
Gesellschaft mit einem anderen Unternehmen.<br />
Bis zu 50 % der Aktienoptionen können zwei Jahre nach Gewährung der Optionen ausgeübt<br />
werden, weitere 25 % nach drei Jahren und die verbleibenden 25 % nach vier Jahren. Die<br />
Aktienoptionen können nur innerhalb bestimmter Ausübungszeiträume ausgeübt werden und<br />
nur dann, wenn der Preis der Aktien der Gesellschaft mindestens dem um 5 % für jedes volle<br />
Jahr nach Gewährung der Optionen erhöhten Ausübungspreis entspricht.<br />
Im Oktober 2001 wurden 321.600 Optionen zu einem Optionspreis von 7,03 € gewährt,<br />
hiervon wurden 135.000 Optionen Mitgliedern des Vorstands und 186.600 Optionen<br />
Mitarbeitern gewährt. Weiterhin wurden Mitarbeitern im Juli 2002 51.750 Optionen zu<br />
demselben Optionspreis gewährt. Darüber hinaus wurden einem damals neuen<br />
Vorstandsmitglied im April 2003 und einem anderen neuen Vorstandsmitglied im <strong>August</strong><br />
2004 jeweils 75.000 Optionen gewährt. Auf Grund der in der Hauptversammlung <strong>vom</strong> 8.<br />
September 2005 beschlossenen Kapitalmaßnahmen (siehe oben „Entwicklung des Stammbeziehungsweise<br />
Grundkapitals seit Gründung der Gesellschaft“) hat der Vorstand am 28.<br />
Februar 2006 eine Anpassung des Optionsverhältnisses und eine Anpassung des<br />
Optionspreises dergestalt beschlossen, das drei Optionsrechte zum Erwerb einer neuen<br />
Aktie berechtigen und der Optionspreis für den Erwerb einer Aktie 21,09 € beträgt.<br />
In der Zwischenzeit sind von den insgesamt gewährten 523.350 Optionsrechten 504.950<br />
Optionen entweder erloschen oder die Optionsinhaber haben auf die gewährten<br />
Optionsrechte verzichtet und die Rechte unwiderruflich an die Gesellschaft abgetreten. Somit<br />
157
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
sind derzeit nur noch 18.400 Optionen ausgegeben. Für den Fall, dass die noch<br />
ausgegebenen 18.400 Optionsrechte zukünftig (beispielsweise durch Zeitablauf) erlöschen<br />
oder unwiderruflich an die Gesellschaft abgetreten werden, beabsichtigt die Gesellschaft,<br />
den Aktienoptionsplan 2001 und das zugrunde liegende Bedingte Kapital 2001 aufzuheben.<br />
15.5.2 Aktienoptionsplan 2005<br />
Nach dem Aktienoptionsplan 2005, der von der Hauptversammlung am 8. September 2005<br />
beschlossen wurde, konnten insgesamt bis zu 1.289.157 Aktienoptionen gewährt werden,<br />
hiervon bis zu 900.000 an Mitglieder des Vorstands und bis zu 389.157 an Mitarbeiter der<br />
Gesellschaft. Die Anzahl der gewährten Aktienoptionen hing unter anderem von der Dauer<br />
der Beschäftigung bei der Gesellschaft und der Position innerhalb der Gesellschaft ab. Die<br />
neuen Aktien sind <strong>vom</strong> Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben wurden,<br />
gewinnberechtigt. Nachdem im Jahre 2010 die durch die Hauptversammlung erteilte<br />
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2005 abgelaufen<br />
ist, können keine neuen Aktienoptionen aus diesem Plan ausgegeben werden.<br />
Zum 31. Mai <strong>2011</strong> hielten die derzeit aktiven Vorstandsmitglieder insgesamt 719.335<br />
Optionsrechte und die Mitarbeiter 251.790 Optionsrechte. Ein ehemaliges Vorstandsmitglied<br />
hielt zum 31. Mai <strong>2011</strong> insgesamt 10.000 Optionsrechte. Jede dieser Aktienoptionen<br />
berechtigt zum Erwerb einer neuen Aktie gegen Zahlung des Ausübungspreises.<br />
Mit Eintragung der Bezugsrechtskapitalerhöhung am 4. Dezember 2009 ins Handelsregister<br />
wurde der Ausübungspreis für alle bis zum Bilanzstichtag 30. November 2009<br />
ausgegebenen Aktienoptionen nach § 7 Abs. 1 (i) der Bedingungen für den<br />
Aktienoptionsplan 2005 auf einheitlich 4,10 €, den innerhalb der<br />
Bezugsrechtskapitalerhöhung festgesetzten Bezugspreis, reduziert.<br />
Des Weiteren verringerte sich das Erfolgsziel für alle an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder<br />
bis zum Bilanzstichtag 30. November 2009 ausgegebenen Optionsrechte entsprechend des<br />
reduzierten Ausübungspreises auf den Referenzkurs in Höhe von 4,51 € (10 % über dem<br />
Ausübungskurs in Höhe von 4,10 €), wobei jedoch folgendes zu beachten ist: Die<br />
Optionsrechte können nach den Optionsbedingungen nur dann ausgeübt werden, wenn die<br />
WILEX-Aktie an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen vor Ausübung einer Aktienoption<br />
mit einem Kurs von mindestens 4,51 €, schließt. Für alle nach dem 30. November 2009<br />
ausgegebenen Aktienoptionen gilt ein einheitlicher Ausübungspreis in Höhe von 4,34 €<br />
sowie ein Erfolgsziel in Höhe von 4,78 € (10 % über dem Ausübungskurs).<br />
Bisher wurden keine Aktienoptionen ausgeübt. Die Aktienoptionen werden spätestens nach<br />
Ablauf von vier Jahren gerechnet ab der Gewährung unverfallbar. Eine Unverfallbarkeit tritt<br />
innerhalb der Vier-Jahres-Frist proportional bezogen auf die Anzahl der insgesamt<br />
ausgegebenen Aktienoptionen jeweils am letzten Tag des Monats Februar, am 31. Mai, am<br />
31. <strong>August</strong> und am 30. November eines jeden Geschäftsjahres nach der Optionsgewährung<br />
ein. Falls die Optionen vor der erstmaligen Börsenzulassung der Aktien der Gesellschaft am<br />
13. November 2006 gewährt wurden, werden 50 % aller zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen<br />
Optionen mit Ablauf des ersten Handelstags unverfallbar. Noch nicht nach dem vorstehend<br />
Beschriebenen unverfallbar gewordene Optionsrechte erlöschen mit der Beendigung des<br />
Dienst- oder Anstellungsverhältnisses zwischen dem Optionsinhaber und der Gesellschaft.<br />
Der Vorstand beziehungsweise der Aufsichtsrat, sofern der Optionsinhaber ein Mitglied des<br />
Vorstands ist, ist allerdings berechtigt, dem ausscheidenden Optionsinhaber die<br />
Optionsrechte auch noch über eine wirksame Beendigung des Anstellungsbeziehungsweise<br />
Dienstverhältnisses hinaus zu gewähren. Die Optionsbedingungen sehen<br />
Verwässerungsschutzmaßnahmen für den Fall einer Veränderung des Grundkapitals der<br />
158
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Gesellschaft, für den Fall einer Fusion oder anderer Reorganisationsmaßnahmen der<br />
Gesellschaft vor. Solche Vorschriften sollen den Werterhalt der Aktienoptionen sichern. Die<br />
Aktienoptionen können nur durch den Optionsinhaber ausgeübt werden. Die Optionsrechte<br />
sind nicht übertragbar, aber vererblich. Die Optionsinhaber dürfen die Optionsrechte nicht<br />
verkaufen, verpfänden oder sonstige Maßnahmen ergreifen, die einer Übertragung<br />
wirtschaftlich entsprechen. Hinsichtlich des Verkaufs der in Ausübung der Optionsrechte<br />
erworbenen Aktien gelten keine Einschränkungen. Jedoch ist dem Optionsinhaber nach dem<br />
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) der Verkauf solcher Aktien untersagt, wenn ein solcher<br />
Verkauf gegen das Verbot des Insiderhandels verstoßen würde.<br />
Die folgende Tabelle fasst die ausgegebenen Aktienoptionen zum 31. Mai <strong>2011</strong> zusammen.<br />
Ausgegebene Aktienoptionen<br />
Aktienoptionsplan<br />
Anzahl der von dem<br />
Vorstand<br />
(einschließlich<br />
ausgeschiedener<br />
Vorstände)<br />
gehaltenen Optionen<br />
Anzahl der von den<br />
Mitarbeitern<br />
(einschließlich<br />
ausgeschiedener<br />
Mitarbeiter) gehaltenen<br />
Optionen<br />
Aktienoptionsplan 2001 0 18.400<br />
Ausübungspreis € ............................................................................. 21,09 21,09<br />
Aktienoptionsplan 2005 ..................................................................... 729.335 251.790<br />
Ausübungspreis € .................................................................. 4,10 4,10 (4,34)<br />
Gesamtsumme der ausgegebenen Aktienoptionen 729.335 270.190<br />
von diesen zum 31. Mai <strong>2011</strong> unverfallbar................................. 719.960 206.281<br />
Grundkapital nach Ausübung aller Optionen 22.539.276<br />
15.5.3 Aktienoptionsplan <strong>2011</strong><br />
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 18. Mai <strong>2011</strong> den WILEX Aktienoptionsplan<br />
<strong>2011</strong> beschlossen. Dieser Beschluss ermächtigt insgesamt zur Ausgabe von bis zu<br />
1.156.412 Aktienoptionen, von denen bis zu 346.924 Aktienoptionen (ca. 30%) an Mitglieder<br />
des Vorstands der Gesellschaft, bis zu 173.462 Aktienoptionen (ca. 15 %) an Mitglieder der<br />
Geschäftsführung verbundener Unternehmen der Gesellschaft, bis zu 346.923<br />
Aktienoptionen (ca. 30 %) an Arbeitnehmer der Gesellschaft und bis zu 289.103<br />
Aktienoptionen (25 %) an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft gewährt<br />
werden können. Für die Ausgabe ist bei der Gewährung an Mitglieder des Vorstands der<br />
Gesellschaft der Aufsichtsrat, sonst der Vorstand der Gesellschaft zuständig, wobei auch<br />
hier der Aufsichtsrat zustimmen muss. Die Anzahl der gewährten Aktienoptionen hängt<br />
neben der Dauer der Beschäftigung bei der Gesellschaft und der Position innerhalb der<br />
Gesellschaft vor allem von der individuellen Leistung des Mitarbeiters für die Gesellschaft ab.<br />
Die Ermächtigung zur Ausgabe der Aktienoptionen gilt bis einschließlich 01. Juli 2016.<br />
159
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Bis zum <strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong> sind keine Aktienoptionen gewährt worden.<br />
Der bei der Ausübung der jeweiligen Aktienoption zu entrichtende Preis („Ausübungspreis“)<br />
entspricht dem gewichteten Aktienkurs während der letzten 10 Börsenhandelstage vor dem<br />
jeweiligen Ausgabetag, mindestens jedoch 1,00 €. Die Ausgabe kann nur in im<br />
Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 18. Mai <strong>2011</strong> definierten Erwerbszeiträumen erfolgen.<br />
Die Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem<br />
jeweiligen Ausgabetag sowie innerhalb von im Hauptversammlungsbeschluss <strong>vom</strong> 18. Mai<br />
<strong>2011</strong> definierten Ausübungszeiträumen ausgeübt werden. Insgesamt haben die<br />
Aktienoptionen eine Laufzeit von jeweils zehn Jahren ab dem Ausgabetag; anschließend<br />
verfallen sie ersatzlos. Die Aktienoptionen können nur durch den Optionsinhaber ausgeübt<br />
werden. Sie sind nicht übertragbar, aber vererblich.<br />
Eine Ausübung der Aktienoptionen ist nur zulässig, soweit die Aktienoptionen unverfallbar<br />
geworden sind und das Erfolgsziel erreicht ist. Die Aktienoptionen werden nach Ablauf von<br />
vier Jahren gerechnet ab der Gewährung unverfallbar. Eine Unverfallbarkeit tritt innerhalb<br />
der Vier-Jahres-Frist proportional bezogen auf die Anzahl der insgesamt ausgegebenen<br />
Aktienoptionen jeweils am letzten Tag des Monats Februar, am 31. Mai, am 31. <strong>August</strong> und<br />
am 30. November eines jeden Geschäftsjahres nach der Optionsgewährung ein. Für das<br />
Erfolgsziel muss der Aktienkurs während der letzten 10 Börsenhandelstage vor dem Beginn<br />
des jeweiligen Ausübungszeitraums den Ausübungspreis sowohl um mindestens 20 %<br />
übersteigen als auch die Steigerung des TecDAX während der Laufzeit der Aktienoption<br />
übertreffen.<br />
Zur Vermeidung von sog. „windfall profits“ gibt es entsprechend den Vorgaben des<br />
Deutschen Corporate Governance Kodex eine Beschränkung auf den dreifachen Betrag der<br />
gesamten jährlichen Bruttovergütung. Dies gilt sowohl für Aktienoptionen des Vorstands als<br />
auch für solche anderer Berechtigter.<br />
Bei Ausübung wird je Aktienoption eine neue Aktie der Gesellschaft geschaffen, dazu wurde<br />
in der Hauptversammlung <strong>vom</strong> 18. Mai <strong>2011</strong> gleichzeitig ein entsprechendes bedingtes<br />
Kapital geschaffen. Neben der Schaffung neuer Aktien durch das bedingte Kapital kann die<br />
Gesellschaft auch eventuell vorhandene eigene Aktien verwenden oder statt neuer Aktien<br />
eine Barzahlung vornehmen, die dem wirtschaftlichen Wert der neuen Aktien entspricht.<br />
Bisher wurden keine Aktienoptionen ausgeübt. Nicht nach dem vorstehend Beschriebenen<br />
unverfallbar gewordene Aktienoptionen erlöschen mit der Beendigung des Dienst- oder<br />
Anstellungsverhältnisses zwischen dem Optionsinhaber und der Gesellschaft bzw. dem<br />
verbundenen Unternehmen, soweit sie bis dahin nicht unverfallbar geworden sind oder für<br />
Sonderfälle der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beziehungsweise nur der<br />
Aufsichtsrat, sofern der Optionsinhaber ein Mitglied des Vorstands ist, eine abweichende<br />
Regelung getroffen hat.<br />
Die Optionsbedingungen sehen Verwässerungsschutzmaßnahmen für den Fall einer<br />
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder einer Kapitalherabsetzung vor.<br />
Die Optionsinhaber dürfen die Aktienoptionen nicht verkaufen, verpfänden oder sonstige<br />
Maßnahmen ergreifen, die einer Übertragung wirtschaftlich entsprechen. Hinsichtlich des<br />
Verkaufs der in Ausübung der Aktienoptionen erworbenen Aktien gelten keine<br />
Einschränkungen. Jedoch ist dem Optionsinhaber nach dem Wertpapierhandelsgesetz<br />
(WpHG) der Verkauf solcher Aktien untersagt, wenn ein solcher Verkauf gegen das Verbot<br />
des Insiderhandels verstoßen würde.<br />
160
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
15.6 Allgemeine Vorschriften zur Erhöhung des Grundkapitals<br />
Nach dem Aktiengesetz kann das Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch einen<br />
Beschluss der Hauptversammlung erhöht werden, der mit einfacher Stimmenmehrheit und<br />
einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen<br />
Grundkapitals gefasst wird, soweit nicht die Satzung der Aktiengesellschaft andere<br />
Mehrheitserfordernisse festlegt.<br />
Außerdem können die Aktionäre genehmigtes Kapital schaffen. Die Schaffung von<br />
genehmigtem Kapital erfordert einen Beschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei<br />
der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, durch den der Vorstand ermächtigt wird,<br />
innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als fünf Jahren Aktien zu einem bestimmten<br />
Betrag auszugeben. Der Nennbetrag darf die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der<br />
Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigen. Die entsprechende Satzungsänderung ist<br />
erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam.<br />
Weiterhin können die Aktionäre (i) zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an<br />
Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen; (ii) zur Vorbereitung des Zusammenschlusses<br />
mehrerer Unternehmen; (iii) zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und<br />
Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens im<br />
Wege des Zustimmungs- oder Ermächtigungsbeschlusses bedingtes Kapital schaffen, wobei<br />
jeweils ein Beschluss mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der<br />
Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich ist. Der Nennbetrag des zum<br />
Zwecke der Ausgabe von Aktien an Führungskräfte und Arbeitnehmer geschaffenen<br />
bedingten Kapitals darf 10 % des Grundkapitals, das zur Zeit der Beschlussfassung<br />
vorhanden ist, nicht übersteigen.<br />
15.7 Gesetzliches Bezugsrecht<br />
Nach dem Aktiengesetz hat jeder Aktionär einer Aktiengesellschaft grundsätzlich ein<br />
gesetzliches Bezugsrecht auf die im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu auszugebenden<br />
Aktien sowie auf Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Genussrechte oder<br />
Gewinnschuldverschreibungen. Bezugsrechte sind frei übertragbar. Die Hauptversammlung<br />
kann jedoch mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gleichzeitiger Mehrheit von<br />
mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals das<br />
Bezugsrecht ausschließen. Für einen Bezugsrechtsauschluss ist darüber hinaus ein Bericht<br />
des Vorstands erforderlich, in dem die Gründe für den Bezugsrechtsausschluss erläutert<br />
werden und in dem dargelegt werden muss, dass das Interesse der Aktiengesellschaft an<br />
dem Ausschluss des Bezugsrechts das Interesse der Aktionäre an der Wahrung des<br />
Bezugsrechts überwiegt. Bei Fehlen einer solchen Rechtfertigung ist ein Ausschluss des<br />
Bezugsrechts bei der Ausgabe neuer Aktien insbesondere dann zulässig, wenn (i) die<br />
Gesellschaft eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschließt, (ii) die Kapitalerhöhung<br />
10 % des bestehenden Grundkapitals der Aktiengesellschaft nicht überschreitet und (iii) der<br />
Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich<br />
unterschreitet.<br />
15.8 Rechte im Falle einer Liquidation<br />
Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft ist der nach Begleichung sämtlicher<br />
Verbindlichkeiten verbleibende Liquidationserlös unter den Aktionären im Verhältnis ihres<br />
161
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Aktienbesitzes untereinander aufzuteilen. Die Gesellschaft hat keine Vorzugsaktien<br />
ausgegeben.<br />
15.9 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz, Veröffentlichung und Mitteilung von<br />
Geschäften<br />
Aufgrund der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel im Regulierten Markt<br />
an der Frankfurter Wertpapierbörse unterliegt WILEX den Bestimmungen und<br />
Mitteilungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (,,WpHG“).<br />
Das WpHG bestimmt, dass jede Person, die durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige<br />
Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an einem<br />
Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist und dessen<br />
Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, erreicht, über- oder<br />
unterschreitet, dem Emittenten und der BaFin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von<br />
vier Handelstagen, das Erreichen, Über- oder Unterschreiten der genannten Schwellenwerte<br />
sowie die Höhe ihres Stimmrechtsanteils unter Angabe ihrer Anschrift und des Tags des<br />
Erreichens, Über- oder Unterschreitens schriftlich oder mittels Telefax in deutscher oder<br />
englischer Sprache (§ 18 WpAIV) mitzuteilen hat (§ 21 WpHG). Die Gesellschaft – als<br />
Inlandsemittent – muss diese Mitteilung unverzüglich, spätestens jedoch drei Handelstage<br />
nach Zugang der Mitteilung, zur Veröffentlichung Medien zuleiten, einschließlich solcher, bei<br />
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten<br />
Europäischen Union und in den übrigen Vertragsstaaten des Abkommens über den<br />
Europäischen Wirtschaftsraum verbreiten, sowie die Mitteilung der BaFin und dem<br />
elektronischen Unternehmensregister zur Speicherung übermitteln. Ausnahmen von der<br />
Meldepflicht bestehen für (i) Handelsaktivitäten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen<br />
bis zu 5 % Stimmenanteil, (ii) Aktien, die ausschließlich zum Zweck der Abrechnung und<br />
Abwicklung oder zur Verwahrung für einen kurzen Zeitraum gehalten werden sowie (iii) den<br />
Erwerb und die Veräußerung im Rahmen des so genannten Market Making.<br />
In Verbindung mit den Mitteilungspflichten enthält das Wertpapierhandelsgesetz<br />
verschiedene Regeln, die eine Zuordnung des Aktienbesitzes zu der Person sicherstellen<br />
sollen, die tatsächlich die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte kontrolliert.<br />
Beispielsweise werden einem Meldepflichtigen Aktien, die einem Dritten gehören,<br />
zugerechnet, wenn der Meldepflichtige den Dritten kontrolliert, ebenso Aktien, die von einem<br />
Dritten für Rechnung des Meldepflichtigen oder eines von diesem kontrollierten<br />
Unternehmen gehalten werden.<br />
Unterbleibt die Mitteilung oder wird eine falsche Mitteilung abgegeben, ist der Aktionär bei<br />
vorsätzlicher Nichterfüllung der Meldepflicht für die Dauer des Versäumnisses von der<br />
Ausübung der mit diesen Aktien verbundenen Vermögensrechte ausgeschlossen. Sofern die<br />
Höhe des Stimmrechtanteils betroffen ist, ist der Aktionär bei vorsätzlicher oder grob<br />
fahrlässiger Verletzung der Mitteilungspflichten grundsätzlich bis zum Ablauf von sechs<br />
Monaten nach Nachholung der erforderlichen Mitteilung von der Ausübung der mit seinen<br />
Aktien verbundenen Verwaltungsrechten (Stimmrechte) ausgeschlossen. Außerdem kann<br />
bei Nichteinhaltung der Mitteilungspflicht eine Geldbuße verhängt werden.<br />
Zusätzlich trifft eine Meldepflicht – mit Ausnahme der 3 % Schwelle – diejenigen Personen,<br />
die unmittelbar oder mittelbar Finanzinstrumente halten, die ihnen das Recht verleihen,<br />
einseitig im Rahmen einer rechtlich bindenden Vereinbarung mit Stimmrechten verbundene<br />
und bereits ausgegebene Aktien eines Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland<br />
der Herkunftsstaat ist, zu erwerben (§ 25 WpHG). Dabei findet eine Zusammenrechnung mit<br />
den Beteiligungen nach §§ 21, 22 WpHG (Stimmrechtsbeteiligungen) statt.<br />
162
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Außerdem muss ein Aktionär, der die Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien oder<br />
eine höhere Schwelle erreicht hat oder überschreitet, dem Emittenten die mit dem Erwerb<br />
der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel<br />
innerhalb von 20 Handelstagen nach Erreichen oder Überschreiten dieser Schwelle mitteilen<br />
(§ 27a WpHG). Der Emittent hat die erhaltene Information oder die Tatsache, dass diese<br />
Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen nicht erfüllt wurde, in der oben<br />
erläuterten Form und spätestens drei Handelstage nach Zugang der Mitteilung zu<br />
veröffentlichen. Die Satzung des Emittenten kann vorsehen, dass die Mitteilungspflicht des<br />
Aktionärs nicht besteht.<br />
Nach dem WpHG (§ 15a WpHG, sogenanntes „Directors’ Dealings“) sind Personen, die bei<br />
der Gesellschaft Führungsaufgaben wahrnehmen, verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien<br />
der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente, insbesondere Derivate,<br />
der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht innerhalb von fünf<br />
Werktagen mitzuteilen. Diese Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit einer<br />
Führungsperson in einer engen Beziehung stehen (zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner,<br />
Kinder, im gleichen Haushalt lebende Angehörige sowie juristische Personen,<br />
Gesellschaften oder Einrichtungen, die von einer solchen Führungsperson geleitet werden<br />
oder mit diesem verbunden sind). Die vorgenannten Mitteilungspflichten finden keine<br />
Anwendung, wenn die Gesamtsumme der Geschäfte einer Führungsperson und der in enger<br />
Beziehung stehenden Personen einen Betrag von 5.000,00 € im Kalenderjahr nicht erreicht.<br />
Die Gesellschaft muss solche Mitteilungen unverzüglich veröffentlichen und die<br />
Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übermitteln. Eine<br />
Nichteinhaltung der Mitteilungs- oder Veröffentlichungspflicht kann mit einem Bußgeld<br />
geahndet werden.<br />
15.10 Pflichtangebot und Squeeze-out<br />
Nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ist jeder, dessen<br />
Stimmrechtsanteil 30 % der stimmberechtigten Aktien einer Gesellschaft im Regulierten<br />
Markt erreicht oder übersteigt, verpflichtet, diese Tatsache, einschließlich des Prozentsatzes<br />
seiner Stimmrechte, unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen im<br />
Internet sowie über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem für<br />
Finanzinformationen zu veröffentlichen und anschließend, sofern keine Befreiung von der<br />
Verpflichtung erteilt wurde, ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches<br />
Pflichtangebot zu unterbreiten.<br />
Gemäß § 327a Absatz 1 AktG kann die Hauptversammlung auf Antrag eines Aktionärs, dem<br />
Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär),<br />
beschließen, die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär<br />
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu übertragen (Squeeze-out).<br />
163
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
16 ORGANE DER GESELLSCHAFT<br />
Die gesetzlichen Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die<br />
Hauptversammlung. Die Befugnisse dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung, in der<br />
Geschäftsordnung des Vorstands und in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt.<br />
Unterhalb der Vorstandsebene gibt es keine obere Managementebene.<br />
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung<br />
und der Geschäftsordnung des Vorstands. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach<br />
außen.<br />
Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass innerhalb der Gesellschaft ein angemessenes<br />
Risikomanagement und ein angemessenes Risikokontrollsystem eingerichtet sind, damit den<br />
Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Darüber<br />
hinaus ist der Vorstand verpflichtet, dem Aufsichtsrat regelmäßig über die geplante<br />
Geschäftsstrategie und andere grundlegende Fragen der Unternehmensplanung<br />
(insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung) Bericht zu erstatten. Der<br />
Vorstand ist verpflichtet, den Aufsichtsrat unverzüglich über Geschäfte oder Ereignisse zu<br />
unterrichten, die für die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können.<br />
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann sie bei Vorliegen eines<br />
wichtigen Grundes abberufen. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung der<br />
Gesellschaft und überwacht dessen Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat ist jedoch nicht zur<br />
Geschäftsführung berechtigt. Nach der Geschäftsordnung des Vorstands muss der Vorstand<br />
für bestimmte Geschäfte allerdings die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats einholen.<br />
Der Aufsichtrat ist darüber hinaus berechtigt, weitere Geschäfte von seiner Zustimmung<br />
abhängig zu machen. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in Vorstand und Aufsichtsrat ist nicht<br />
zulässig.<br />
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats obliegen Treue- und Sorgfaltspflichten<br />
gegenüber der Gesellschaft. Sowohl die Vorstands- als auch die Aufsichtsratsmitglieder<br />
müssen in dieser Hinsicht ein breites Spektrum von Interessen berücksichtigen,<br />
insbesondere jene der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, ihrer Mitarbeiter und ihrer Gläubiger.<br />
Zusätzlich muss der Vorstand das Recht der Aktionäre auf Gleichbehandlung und<br />
gleichmäßige Information beachten. Sofern die Mitglieder des Vorstands oder des<br />
Aufsichtsrats die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haften alle Mitglieder des<br />
betreffenden Organs gegenüber der Gesellschaft gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz.<br />
Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats besteht insoweit ein inhaltlich und der<br />
Höhe nach begrenzter Versicherungsschutz hinsichtlich der persönlichen Haftung für<br />
Schädigungen der Gesellschaft über eine Vermögenshaftpflichtversicherung (so genannte<br />
directors’ and officers’ liability insurance, „D & O Versicherung“).<br />
16.1 Vorstand<br />
Nach der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen<br />
bestehen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Mitglieder des Vorstands.<br />
Vorstandsmitglieder werden <strong>vom</strong> Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren<br />
bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens<br />
fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden<br />
ernennen und stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann<br />
Mitglieder des Vorstands vor Ablauf ihrer Amtszeit aus wichtigem Grund abberufen.<br />
164
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Der Vorstand leitet und verantwortet das Tagesgeschäft der Gesellschaft. Die Beschlüsse<br />
des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder gefasst, soweit nicht im<br />
Gesetz oder in der Satzung der Gesellschaft andere Mehrheiten zwingend vorgeschrieben<br />
sind. Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstands oder durch ein<br />
Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Sofern der Vorstand nur aus<br />
einem Mitglied besteht, kann dieses Vorstandsmitglied die Gesellschaft alleine vertreten. Ein<br />
Mitglied des Vorstands kann die Gesellschaft nicht in Vereinbarungen zwischen dem<br />
Vorstand und der Gesellschaft vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder sämtlichen<br />
Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie von den Beschränkungen<br />
des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in den durch § 112 AktG gezogenen Grenzen<br />
befreien. Der Vorstand ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat kontinuierlich über die Strategie der<br />
Gesellschaft und andere grundlegende Angelegenheiten wie den Geschäftsgang der<br />
Gesellschaft, die Finanzlage und Transaktionen von Bedeutung für die Profitabilität oder<br />
Liquidität der Gesellschaft Bericht zu erstatten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats muss auch<br />
im Hinblick auf andere wichtige Ereignisse der Gesellschaft regelmäßig informiert werden.<br />
Die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sind:<br />
Name Geburtsdatum Position Bestellung Ablauf der<br />
Amtszeit<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 4. Juli 1959<br />
Vorstandsvorsitzender (Chief<br />
Executive Officer)<br />
1997 31. März 2013<br />
Dr. Paul Bevan 22. April 1948 Vorstand für Forschung und<br />
Entwicklung (Head of R & D)<br />
Peter Llewellyn-Davies 13. April 1958 Finanzvorstand (Chief Financial<br />
Officer)<br />
Dr. Thomas Borcholte 15. Juni 1956 Vorstand für<br />
Geschäftsentwicklung (Chief<br />
Business Officer)<br />
2003 31. März 2013<br />
2006 31. <strong>August</strong> 2012<br />
2007 30. September<br />
2013<br />
Prof. Dr. med. habil. Olaf G. Wilhelm, Mitgründer der Gesellschaft, war <strong>vom</strong> 1. Oktober<br />
1997 bis 8. April 2001 Geschäftsführer und ist seit der formwechselnden Umwandlung der<br />
Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft seit 9. April 2001 Vorstandsvorsitzender von WILEX.<br />
Im Jahr 2001 wurde er zum außerordentlichen Professor der Gynäkologie an der<br />
Technischen Universität München ernannt. Von 1990 bis 1997 war er als Arzt sowie zuletzt<br />
als Oberarzt für Geburtshilfe und gynäkologische Onkologie an der Frauenklinik des<br />
Klinikums rechts der Isar der Technischen Universität München beschäftigt. Während seiner<br />
Zeit an der Technischen Universität München war Prof. Dr. Wilhelm zudem Mitglied der<br />
klinischen Forschergruppe. Von 1987 bis 1990 arbeitete er als Wissenschaftler für Eli Lilly<br />
and Company, Indianapolis, IN, USA. Prof. Dr. Wilhelm erhielt den Midwest Trainee Award<br />
der American Federation for Clinical Research und hat über 70 Publikationen erstellt. Er<br />
erhielt seine Doktorwürde in Medizin von der Technischen Universität München.<br />
Dr. Paul Bevan ist seit dem 1. April 2003 Vorstand für Forschung und Entwicklung der<br />
WILEX AG. Dr. Bevan besitzt eine mehr als 20-jährige Erfahrung in führenden Positionen im<br />
Bereich Forschung und Entwicklung in international tätigen Pharma- und<br />
Biotechnologieunternehmen. Von 1992 bis 1999 war Dr. Bevan als Forschungsdirektor bei<br />
Xenova Therapeutics, Slough, Großbritannien, und von 1992 bis 1999 zudem als Mitglied<br />
des Konzernvorstands der Xenova Group plc tätig. Von 1999 bis 2001 war Dr. Bevan<br />
165
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Mitglied im Aufsichtsrat der Xenova Group plc, Slough, Großbritannien. Von 1984 bis 1992<br />
arbeitete Dr. Bevan für Solvay Duphar BV, Weesp, Niederlande, als Direktor für<br />
Pharmakologie und später als Manager (Vice President) für Arzneimittelentwicklung. Von<br />
1980 bis 1984 war Dr. Bevan Leiter eines Labors für vorklinische Forschung bei der Sandoz<br />
AG (heute Novartis AG), Basel, Schweiz. Vor seinem Eintritt in die Gesellschaft war Dr.<br />
Bevan CEO von PharmAssociates Ltd., Burnham, Großbritannien, einem von ihm im Jahr<br />
1999 gegründeten Beratungsunternehmen für die pharmazeutische Industrie, sowie<br />
Aufsichtsrat (non-executive director) bei der Gebäudemanagement-Gesellschaft Kingswood<br />
Gate Management Co (Shiplake) Ltd., Shiplake, Großbritannien. Dr. Bevan besitzt einen<br />
Abschluss in Biochemie von der Universität Strathclyde, Großbritannien. Er erhielt seine<br />
Doktorwürde in Neuro-Pharmakologie von der Universität Edinburgh, Großbritannien.<br />
Peter Llewellyn-Davies ist seit dem 1. September 2006 Vorstand für Finanzen der<br />
Gesellschaft. Er verfügt über 20 Jahre Erfahrung in leitenden Positionen im kaufmännischen<br />
sowie im Finanzbereich mittelständischer Unternehmen. Vor seinem Eintritt in die<br />
Gesellschaft hat Herr Llewellyn-Davies als Inhaber der PLD Management Service, München,<br />
kleine und mittelständische Unternehmen in Management- und Finanzierungsfragen<br />
unterstützt und beraten. Davor leitete er als kaufmännischer Geschäftsführer die Müller Dairy<br />
(UK) Ltd., Shropshire, Großbritannien, die englische Tochtergesellschaft der<br />
Unternehmensgruppe Theo Müller GmbH & Co. KG, Aretsried. Von 1996 bis 2003 war er bei<br />
der Süd-Chemie AG, München, als Ressortleiter für die Bereiche Finanzen, Controlling,<br />
Rechnungswesen, Steuern, M&A und Risikomanagement beschäftigt und Geschäftsführer<br />
der Süd Chemie Finance GmbH. Herr Llewellyn-Davies studierte Betriebswirtschaftslehre,<br />
Bankwesen, Marketing und Controlling in London (Großbritannien), St. Gallen (Schweiz) und<br />
München und hat einen Abschluss in Business Studies von der Universität London<br />
(Großbritannien).<br />
Dr. rer. hum. biol. Thomas Borcholte ist seit dem 1. Oktober 2007 Vorstand für<br />
Geschäftsentwicklung von WILEX. Dr. Borcholte hat über 20 Jahre Erfahrung in leitenden<br />
Funktionen im Bereich Geschäftsentwicklung und Vermarktung in der Pharma- und<br />
Biotechindustrie. Zuletzt war Dr. Borcholte Chief Marketing and Sales Officer der Topotarget<br />
S/A, Kopenhagen, Dänemark, und Vorstand der TopoTarget Germany AG, Frankfurt. Davor<br />
war er unter anderem bei BIOGEN GmbH, Ismaning, und Glaxo Wellcome GmbH, Hamburg,<br />
tätig. Er hat an der Universität von Hannover Biochemie studiert und erhielt seine<br />
Doktorwürde in Humanbiologie von der Medizinischen Hochschule Hannover.<br />
Die Mitglieder des Vorstands sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar.<br />
Die Mitglieder des Vorstands haben über ihre Tätigkeit bei WILEX hinaus noch folgende<br />
Funktionen inne: Herr Prof. Dr. Wilhelm ist im Vorstand der BIO Deutschland e. V. sowie<br />
Senatsmitglied im Bundeswirtschaftssenat des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft<br />
Deutschland e.V. Herrn Llewellyn-Davies ist es nach seinem Vorstandsdienstvertrag<br />
gestattet, für die BANE Business Angel Network Europe GbR, Frankfurt, für die Dauer von<br />
bis zu maximal insgesamt 3 Tagen pro Quartal als Berater tätig zu werden. Herr Dr.<br />
Borcholte ist Aufsichtsratsvorsitzender bei der DETEK AG, Hannover sowie Mitglied des<br />
Aufsichtsrats (non-executive member of the Board of Directors) der NextGen Sciences Ltd.,<br />
Alconbury (Großbritannien). Abgesehen davon hat kein Vorstandsmitglied andere berufliche<br />
Verpflichtungen, welche den Einsatz der vollen Arbeitskraft für die Gesellschaft<br />
beeinträchtigen würden. Über die vorstehend dargestellten Tätigkeiten hinaus waren die<br />
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft während der letzten fünf Jahre weder Mitglied<br />
eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans noch Partner eines<br />
Unternehmens oder einer Gesellschaft.<br />
166
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus den folgenden Komponenten: einer<br />
festen Vergütung, sonstigen geldwerten Vorteilen (Sachbezügen), einem variablen<br />
Vergütungsteil, sowie einem Beteiligungsprogramm mit langfristiger Anreizwirkung und<br />
Risikocharakter.<br />
Das jährliche Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird für die Laufzeit des<br />
Anstellungsvertrages festgelegt und in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Es orientiert sich<br />
an den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds, an der wirtschaftlichen<br />
Lage von WILEX sowie am Vergütungsniveau im Wettbewerbsumfeld.<br />
Zusätzlich zu der festen Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder folgende Sachbezüge:<br />
Den Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. Wilhelm, Dr. Bevan und Llewellyn-Davies wird<br />
insbesondere ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Das Vorstandsmitglied Dr. Borcholte<br />
hat keinen Firmenwagen.<br />
Für das Vorstandsmitglied Dr. Bevan übernimmt die Gesellschaft zudem die Kosten für bis<br />
zu 24 Economy-Class-Flüge Deutschland-Großbritannien (Hin- und Rückflug) je<br />
Kalenderjahr.<br />
Der variable Betrag richtet sich nach verschiedenen Kriterien, unter anderem nach dem<br />
Erreichen bestimmter individueller Leistungsziele und nach Erfolgszielen der Gesellschaft,<br />
die jährlich durch den Aufsichtsrat aufgestellt werden.<br />
Im Falle von Prof. Dr. Wilhelm belief sich die variable Vergütung im Geschäftsjahr 2010 auf<br />
maximal 75 Prozent des Festgehalts. Um den neuen aktienrechtlichen Anforderungen des<br />
§ 87 Absatz 1 Satz 2 AktG gerecht zu werden, die eine auf nachhaltige<br />
Unternehmensentwicklung ausgerichtete Vergütungsstruktur verlangen, ist die Struktur der<br />
Vergütung von Prof. Dr. Wilhelm mit Wirkung ab dem 1. April <strong>2011</strong> geändert worden. Seit<br />
dem 1. April <strong>2011</strong> beläuft sich die variable Vergütung von Herrn Prof. Dr. Wilhelm auf<br />
maximal 50 Prozent des Festgehalts. Als Ausgleich für den geringeren variablen<br />
Gehaltsanteil können ihm zusätzlich Aktienoptionen gewährt werden (jährlich bis zu 28.000<br />
Optionen, beginnend ab dem Geschäftsjahr <strong>2011</strong>). Für Dr. Bevan und Peter Llewellyn-<br />
Davies beläuft sich die variable Vergütung auf maximal 33 Prozent des Festgehalts und für<br />
Dr. Borcholte auf maximal 31,13 Prozent (ab dem 1. Oktober <strong>2011</strong> auf maximal 33 Prozent)<br />
des Festgehalts. Auch bei den vorgenannten Vorstandsmitgliedern wurde als Bestandteil des<br />
Bonus die Möglichkeit auf den Erwerb von Aktienoptionen geschaffen (jeweils jährlich bis zu<br />
8.000 Optionen, beginnend ab dem Geschäftsjahr <strong>2011</strong>). Aufgrund der unterjährigen<br />
Anpassung des Festgehalts von Peter Llewellyn-Davies lag der Maximalbonus im<br />
Geschäftsjahr 2010 leicht oberhalb des angegebenen Wertes, da die Gehaltsanpassung erst<br />
im September 2010 wirksam wurde, aber der aufgrund des erhöhten Festgehalts ebenfalls<br />
erhöhte Maximalbonus bereits erstmalig auf das komplette Geschäftsjahr 2010 gewährt<br />
wurde.<br />
167
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Die fixe und variable Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2010 und die von<br />
ihnen am 30. November 2010 gehaltenen Aktien und Optionen stellen sich wie folgt dar:<br />
Variable<br />
Vergütung<br />
2010 (€)<br />
am 30. November<br />
2010 gehaltene<br />
Aktien<br />
am 30. November<br />
2010 gehaltene<br />
Optionen<br />
Feste Vergütung<br />
2010 (€)<br />
Name<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 260.000,00 126.750,00 120.331 1) 262.770<br />
Dr. Paul Bevan 230.000,00 49.335,00 - 175.180<br />
Peter Llewellyn-Davies 2) 228.250,00 54.268,50 - 131.385<br />
Dr. Thomas Borcholte 220.000,00 44.504,20 - 150.000<br />
1) Die Ehefrau von Prof. Dr. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien.<br />
2) Unter Berücksichtigung der unterjährigen Vertragsanpassung<br />
Die fixe und variable Vergütung der Vorstandsmitglieder zum <strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong> (inkl.<br />
gehaltene Aktien und Optionen) stellen sich wie folgt dar:<br />
Max. variable<br />
Vergütung 1)<br />
(€ pro Jahr)<br />
am <strong>25.</strong> <strong>August</strong><br />
<strong>2011</strong> gehaltene<br />
Optionen<br />
Feste Vergütung<br />
(€ pro Jahr)<br />
am <strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong><br />
gehaltene Aktien<br />
Name<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 3) 299.000,00 149.500,00 120.331 2) 262.770<br />
Dr. Paul Bevan 4) 264.500,00 87.285,00 - 175.180<br />
Peter Llewellyn-Davies 253.000,00 83.490,00 - 131.385<br />
Dr. Thomas Borcholte 220.000,00 5 68.486,00 6 - 150.000<br />
1) Die exakte variable Vergütung wird in der Regel im folgenden Geschäftsjahr festgesetzt und daraufhin ausbezahlt.<br />
2) Die Ehefrau von Prof. Dr. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien.<br />
3) Ab dem 1. April <strong>2011</strong><br />
4) Ab dem 1. April <strong>2011</strong><br />
5) Ab dem 1. Oktober <strong>2011</strong> Erhöhung auf 253.000,00 € pro Jahr<br />
6) Ab dem 1. Oktober <strong>2011</strong> Erhöhung auf 83.490,00 € pro Jahr<br />
Die Gesellschaft zahlt Beiträge für eine Direktversicherung bis zu dem gemäß § 40b des<br />
Einkommensteuergesetzes (EStG) zulässigen Höchstbetrag und für eine<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung für den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Wilhelm. Die<br />
Gesellschaft gewährte Herrn Prof. Dr. Wilhelm zusätzlich im Jahr 1999 eine Pensionszusage<br />
als Teil einer Gehaltsumwandlung. Für diese Pensionszusage wurde eine Rückstellung<br />
gebildet. Die Zuführung zu dieser Rückstellung betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />
877,00 €. Gegenüber anderen Mitgliedern des Vorstands bestehen keine derartigen<br />
Verpflichtungen der Gesellschaft.<br />
Für den Vorstand der WILEX AG besteht eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung<br />
(D&O-Versicherung / directors’ and officers’ liability insurance), mit der zusätzliche<br />
Haftungsrisiken der Unternehmensleitung aus dem operativen Geschäft abgedeckt werden.<br />
Für die D&O-Versicherung zugunsten der Vorstände der Gesellschaft ist beginnend mit dem<br />
1. Juli 2010 ein Selbstbehalt nach den gesetzlichen Mindestanforderungen des § 93 Absatz<br />
2 Satz 3 AktG vereinbart worden. Der Selbstbehalt beträgt 10 % des Schadens, höchstens<br />
168
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
jedoch das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen<br />
Vorstandsmitglieds.<br />
Keiner der Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern sieht Abfindungszahlungen jeglicher<br />
Art für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses vor.<br />
In den letzten fünf Jahren ist kein Mitglied des Vorstands einer betrügerischen Straftat<br />
schuldig gesprochen worden. In den letzten fünf Jahren war kein Mitglied des Vorstands im<br />
Rahmen einer Tätigkeit als Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder<br />
Aufsichtsorgans oder als Mitglied des oberen Managements von Insolvenzen,<br />
Insolvenzverwaltungen oder Liquidationen betroffen. Ebenso wenig kam es in den letzten<br />
fünf Jahren zu öffentlichen Anschuldigungen und/oder Sanktionen in Bezug auf Mitglieder<br />
des Vorstands von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden<br />
(einschließlich Berufsverbänden). Kein Mitglied des Vorstands ist jemals von einem Gericht<br />
für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgan eines<br />
Emittenten (oder einer sonstigen Gesellschaft) oder für die Tätigkeit im Management oder<br />
der Führung der Geschäfte eines Emittenten (oder einer sonstigen Gesellschaft) als<br />
untauglich angesehen worden. Die Vorstandsmitglieder sind weder miteinander, noch mit<br />
irgendwelchen Mitgliedern des Aufsichtsrats verwandt.<br />
Die Gesellschaft hat den Vorstandsmitgliedern keine Darlehen gewährt beziehungsweise<br />
Garantien oder Bürgschaften für diese übernommen. Die Vorstandsmitglieder waren nicht an<br />
Geschäften außerhalb des Geschäftsbereiches der Gesellschaft oder an anderen der Form<br />
oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Gesellschaft während des laufenden<br />
und des vorherigen Geschäftsjahres oder an derartigen ungewöhnlichen Geschäften in<br />
weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt, die noch nicht endgültig abgeschlossen<br />
sind.<br />
Es bestehen keine Dienstleistungsverträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des<br />
Vorstands, die bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Vergünstigungen vorsehen<br />
würden.<br />
16.2 Aufsichtsrat<br />
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern und<br />
unterliegt gegenwärtig nicht den Vorschriften über die betriebliche Mitbestimmung von<br />
Arbeitnehmern. Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats wurden von den Aktionären<br />
im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Mai 2010 gewählt.<br />
Die Wahl aller Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß der Satzung der Gesellschaft für die Zeit<br />
bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats<br />
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das<br />
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Hauptversammlung<br />
kann jedoch bei der Wahl einen kürzeren Zeitraum beschließen. Die Amtszeit der<br />
gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Hauptversammlung,<br />
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. November 2014 endende<br />
Geschäftsjahr beschließt. Mitglieder des Aufsichtsrats können für weitere Amtszeiten<br />
wiedergewählt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats wählen nach Maßgabe der Satzung<br />
der Gesellschaft aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter.<br />
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann diese aus wichtigem Grund<br />
abberufen. Obwohl der Aufsichtsrat nicht unmittelbar an der Geschäftsführung der<br />
Gesellschaft beteiligt ist, überwacht er das Handeln des Vorstands. Die Beschlüsse des<br />
Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern das<br />
169
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Gesetz nichts anderes vorsieht. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn vier Mitglieder an<br />
der Beschlussfassung teilnehmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden<br />
oder, sofern der Vorsitzende nicht teilnimmt, die Stimme des rangnächsten Stellvertreters<br />
den Ausschlag.<br />
Die folgenden Personen sind Mitglieder des gegenwärtigen Aufsichtsrats der Gesellschaft:<br />
Name Geburtsdatum Haupttätigkeit<br />
Prof. Dr. Christof Hettich 5. November 1959 Rechtsanwalt und Partner bei RITTERSHAUS<br />
Rechtsanwälte, Mannheim / Frankfurt am Main /<br />
München und Geschäftsführer der dievini Verwaltungs<br />
GmbH, diese wiederum geschäftsführend handelnd<br />
für die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG<br />
Dr. Georg F. Baur 5. Januar 1950 Unternehmer<br />
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 17. November 1960 Chief Medical Officer and Executive Vice-President<br />
weltweite Projekte und Arzneimittelentwicklung, UCB<br />
S.A.<br />
Dr. Alexandra Goll 7. Mai 1956 General Partner, TVM Capital GmbH<br />
Prof. Dr. Friedrich von<br />
Bohlen und Halbach<br />
29. Juni 1962 Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, diese<br />
wiederum geschäftsführend handelnd für die dievini<br />
Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG<br />
Andreas R. Krebs 11. Dezember 1957 Geschäftsführer & Partner, CologneInvest GmbH<br />
Herr Prof. Dr. Christof Hettich ist seit dem 27. September 2010 Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrats. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist ebenfalls seit dem<br />
27. September 2010 Herr Dr. Georg F. Baur.<br />
Prof. Dr. Christof Hettich ist seit dem 21. Mai 2010 Mitglied des Aufsichtsrats und seit dem<br />
27. September 2010 Vorsitzender des Aufsichtsrats. Prof. Hettich ist Rechtsanwalt und<br />
Partner bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte in Mannheim/Frankfurt a. M./München. Sein<br />
Studium der Rechts, Staats- und der Politikwissenschaften absolvierte er an den<br />
Universitäten Freiburg, Würzburg und Mannheim. Seine Promotion erfolgte an der<br />
Universität Würzburg. Prof. Hettich verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich von M & A<br />
sowie in der Strukturierung und Restrukturierung von mittelständischen und börsennotierten<br />
Unternehmen. Er betreut Private Equity-Finanzierungen einschließlich der Vorbereitung von<br />
Aktienemissionen u. a. im Bereich Biotechnologie und Medizintechnik. Prof. Hettich ist<br />
Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, diese<br />
wiederum geschäftsführend handelnd für die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG.<br />
170
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Herr Prof. Dr. Hettich ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender<br />
oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Agennix AG, Heidelberg<br />
InterComponentWare AG, Walldorf<br />
ACTRIS AG, Mannheim<br />
LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andernach<br />
SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />
Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />
febit holding GmbH, Heidelberg<br />
immatics biotechnologies GmbH, Tübingen<br />
SRH Holding SdbR, Heidelberg<br />
Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG, Ravensburg<br />
AC Immune SA, Lausanne/Schweiz<br />
dievini Verwaltungs GmbH, Walldorf, geschäftsführend handelnd<br />
für die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf<br />
NewMarket Venture Verwaltungs GmbH, Mannheim<br />
RITTERSHAUS Management und Beteiligungs GmbH, Mannheim<br />
JUPEC Verlags GmbH, Mannheim<br />
RITTERSHAUS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Mannheim<br />
Bohlini GmbH & Co. KG, Heidelberg<br />
Bohlini Verwaltungs GmbH, Heidelberg<br />
ProJustitia, Heidelberg<br />
Position<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Verwaltungsrats<br />
Geschäftsführer<br />
Geschäftsführer<br />
Geschäftsführer<br />
Geschäftsführer<br />
Geschäftsführer<br />
Geschäftsführer<br />
Geschäftsführer<br />
Vorsitzender des Stiftungsrats<br />
Herr Prof Dr. Hettich war zudem innerhalb der letzten fünf Jahre Mitglied der folgenden<br />
Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Alepor GmbH, Mannheim<br />
Heidelberg Pharma GmbH, Ladenburg (nunmehr Heidelberg<br />
Pharma AG, Ladenburg)<br />
Eichbaum Brauereien AG, Mannheim<br />
Freiberger Brauhaus AG, Freiberg<br />
Heidelberg Pharma AG, Ladenburg<br />
Position<br />
Geschäftsführer<br />
Geschäftsführer<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
171
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Dr. Georg F. Baur war <strong>vom</strong> 14. Dezember 2000 bis zum 28. <strong>August</strong> 2003 Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrats und <strong>vom</strong> 28. <strong>August</strong> 2003 bis zum 21. Mai 2010 stellvertretender Vorsitzender<br />
des Aufsichtsrats. Vom 21. Mai 2010 bis zum 26. September 2010 war er Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrats. Seit dem 27. September 2010 ist er Stellvertretender Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrats. Seit 1991 ist Herr Dr. Baur als selbständiger Kaufmann in Hamburg in den<br />
Bereichen Unternehmensbeteiligungen und Vermögensverwaltung als Unternehmer<br />
selbständig tätig. Daneben führt Herr Dr. Baur sein auf Direktvermarktung ausgerichtetes<br />
Landgut in Schleswig-Holstein, auf dem er als geschäftsführender Gesellschafter der Park &<br />
Garden Organisations GbR auch Garten- und Weihnachtsmessen ausrichtet. Von 1990 bis<br />
1991 war er geschäftsführender Gesellschafter der Lehndorff Vermögensverwaltungs GmbH.<br />
Von 1979 bis 1989 arbeitete Herr Dr. Baur in verschiedenen Positionen beim Bankhaus JP<br />
Morgan, zuletzt als Managing Director und Treasurer der Bank in London. Er erwarb die<br />
Doktorwürde an der Universität St. Gallen, Schweiz.<br />
Herr Dr. Baur ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder<br />
Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg<br />
J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg<br />
KBH GmbH, Hannover<br />
LR HEALTH & BEAUTY SYSTEMS<br />
HOLDING GmbH, Ahlen<br />
Versatel AG, Berlin<br />
Takko Holding GmbH, Telgte<br />
Park & Garden Organisations GbR, Stocksee<br />
Position<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Geschäftsführender Gesellschafter<br />
Herr Dr. Baur war zudem innerhalb der letzten fünf Jahre Vorsitzender oder Mitglied der<br />
folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Soda Club Enterprises NV, Curacao<br />
Position<br />
Mitglied des Internationalen Aufsichtsrats<br />
(Non-executive member of the Board of<br />
Directors)<br />
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich ist seit 12. Juni 2007 Mitglied des Aufsichtsrats. Sie ist seit<br />
März 2008 Chief Medical Officer und Executive Vice-President weltweite Projekte und<br />
Arzneimittelentwicklung bei UCB S.A., Brüssel (Belgien). Von 2001 bis 2009 war Frau Prof.<br />
Löw-Friedrich Mitglied des Vorstands der Schwarz Pharma AG, Monheim am Rhein, und für<br />
die weltweite Leitung der Forschung und Entwicklung zuständig. Von 2000 bis 2001 war sie<br />
als Vice-President Arzneimittelentwicklung weltweit bei BASF Pharma, Ludwigshafen, tätig.<br />
Von 1992 bis 2000 arbeitete Frau Prof. Löw-Friedrich in verschiedenen Postionen im Bereich<br />
der Arzneimittelentwicklung bei der Hoechst AG, Frankfurt am Main, zuletzt als Vice-<br />
President Klinische Entwicklung bei Hoechst Marion Roussel/Aventis, Bridgewater, NJ, USA.<br />
Frau Prof. Löw-Friedrich begann ihre Karriere 1985 als Assistenzärztin im Bereich Innere<br />
Medizin an der Universität in Frankfurt am Main, Medizinische Hochschule. Dort hat sie auch<br />
seit 2000 eine außerplanmäßige Professur für Innere Medizin inne. Sie studierte Medizin an<br />
172
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
der Universität Frankfurt am Main, wo ihr im Jahre 1985 auch die Doktorwürde verliehen<br />
wurde.<br />
Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich ist neben ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX<br />
Vorsitzende oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
UCB S.A., Brüssel, Belgien<br />
Position<br />
Mitglied des Vorstands<br />
Frau Professor Dr. Löw-Friedrich war innerhalb der letzten fünf Jahre Vorsitzende oder<br />
Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Schwarz Pharma AG, Monheim am Rhein<br />
Position<br />
Mitglied des Vorstands<br />
Dr. Alexandra Goll ist seit dem 29. April 2005 Mitglied des Aufsichtsrats. Vom 21. Mai 2010<br />
bis zum 26. September 2010 war sie Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats. Frau Dr.<br />
Goll ist General Partner der TVM Capital GmbH und Investment Manager im<br />
Biotechnologiesektor. Seit ihrem Eintritt bei TVM im Jahr 1998 war sie für mehr als zehn<br />
Investitionen in Biotechnologiefirmen verantwortlich. Vor ihrem Einstieg bei TVM war Frau<br />
Dr. Goll bei Hoffmann-La Roche in Basel, Schweiz, als Global Business Leader für die<br />
Produktlinien HIV und CMV sowie für das strategische Marketing und Business Development<br />
auf dem Gebiet der Virologie verantwortlich. Sie besitzt einen Abschluss in Pharmazie der<br />
Freien Universität Berlin und erhielt ihre Doktorwürde von der Philipps Universität in<br />
Marburg. Sie erhielt ein Stipendium der Boehringer-Ingelheim-Stiftung für<br />
Grundlagenforschung in Medizin.<br />
Frau Dr. Goll ist neben ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzende oder<br />
Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
TVM Capital GmbH<br />
Albireo Pharma Ltd., Göteborg, Schweden<br />
Biovertis AG, Wien, Österreich<br />
Cerenis Therapeutics SA, Labege, Frankreich<br />
Position<br />
General Partner<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Non-executive<br />
member of the Board of Directors)<br />
Frau Dr. Goll war zudem innerhalb der letzten fünf Jahre Vorsitzende oder Mitglied der<br />
folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Addex Pharmaceuticals Ltd., Genf, Schweiz<br />
Arrow Therapeutics Ltd., London, Großbritannien<br />
Newron Pharmaceuticals SpA, Mailand, Italien<br />
Position<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Non-executive<br />
member of the Board of Directors)<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
173
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Pharmasset Inc., Princeton, NJ, USA<br />
MediGene AG, Martinsried<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Non-exeutive<br />
member of the Board of Directors)<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach ist seit dem 29. April 2005 Mitglied des<br />
Aufsichtsrats. Er ist seit 2005 Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, diese<br />
wiederum geschäftsführend handelnd für die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG,<br />
Walldorf, einer Gesellschaft, die den SAP-Gründer Dietmar Hopp bei seinen Investitionen in<br />
den Life Sciences sowie diejenigen Unternehmen der Branche, in die Herr Hopp investiert<br />
ist, in ihrer Unternehmens- und Geschäftsentwicklung berät, unterstützt und betreut. Im<br />
Jahre 1997 war er Mitgründer der LION bioscience AG, Heidelberg, wo er bis 2003 als<br />
Vorstandsvorsitzender tätig war und seit 2004 Vorsitzender des Aufsichtsrats ist. Von 1994<br />
bis 1997 war er Vorstandsvorsitzender der WASAG Chemie AG, Essen. Er begann seine<br />
berufliche Karriere 1992 in der Projektleitung für Forschung & Entwicklung bei der Fresenius<br />
AG, Bad Homburg, und war anschließend Assistent des Aufsichtsratsvorsitzenden der FAG<br />
Kugelfischer KGaA, Schweinfurt. Er studierte Biochemie und Betriebswirtschaft in Zürich,<br />
Schweiz, wo er im Jahre 1992 in Neurobiologie an der Eidgenössischen Technischen<br />
Hochschule promovierte.<br />
Herr Prof. Dr. von Bohlen und Halbach ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der<br />
WILEX Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Apogenix GmbH, Heidelberg<br />
Bohlini GmbH & Co. KG, Heidelberg<br />
Bohlini Verwaltungs GmbH, Heidelberg<br />
Cosmo S.p.A., Mailand, Italien<br />
Curacyte AG, München<br />
CureVac GmbH, Tübingen<br />
Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />
Position<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Geschäftsführer<br />
Geschäftsführer<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Non-executive<br />
member of the Board of Directors)<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Mitglied des Beirats<br />
dievini Verwaltungs GmbH, Walldorf, geschäftsführend handelnd<br />
für die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf<br />
febit holding GmbH, Heidelberg<br />
Heidelberg Pharma AG, Ladenburg<br />
Immatics GmbH, Tübingen<br />
Life Biosystems AG, Basel, Schweiz<br />
Life biosystems GmbH, Heidelberg<br />
SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />
Geschäftsführer<br />
Mitglied des Beirats<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Vorsitzender des Verwaltungsrats<br />
Geschäftsführer<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
174
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Herr Dr. von Bohlen und Halbach war zudem innerhalb der letzten fünf Jahre Mitglied der<br />
folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Agennix AG, Heidelberg<br />
Integrated Diagnostics Inc., Seattle, USA<br />
Position<br />
Vorsitzender des Vorstands (interim)<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Non-executive<br />
member of the Board of Directors)<br />
Andreas R. Krebs ist seit dem 21. Mai 2010 Mitglied des Aufsichtsrats. Herr Krebs war in<br />
leitender Stellung für mehrere internationale Unternehmen im pharmazeutischen Bereich<br />
tätig. Er war zuletzt bis Oktober 2009 bei Wyeth Pharmaceuticals Inc., Collegeville, PA, USA,<br />
Mitglied des Konzernvorstands und verantwortlich für Europa, den Mittleren Osten, Afrika<br />
und Kanada. Von 2003 bis Anfang 2008 war Herr Krebs als Geschäftsführer der Wyeth<br />
Pharma GmbH, Münster, tätig. Vor seiner Tätigkeit für Wyeth war er 19 Jahre beim<br />
Pharmakonzern Bayer AG, Leverkusen, in verschiedenen Leitungsfunktionen in Marketing<br />
und Vertrieb in Europa, Lateinamerika, Asien und Kanada beschäftigt – zuletzt als General<br />
Manager and Head of Pharmaceuticals für die Bayer Inc., Toronto, Kanada. Derzeit ist er als<br />
Geschäftsführer der CologneInvest GmbH tätig. Herr Krebs ist Pharmakaufmann und<br />
begann seine berufliche Laufbahn bei Woelm-Pharma (ICN Pharmaceuticals), Eschwege.<br />
Herr Krebs ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder<br />
Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
CologneInvest GmbH, Köln<br />
Max Planck Institut, Münster<br />
Paul-Ehrlich-Stiftung, Frankfurt am Main<br />
Merz GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main<br />
RSVP Group AG, Zürich (Schweiz)<br />
Position<br />
Geschäftsführer<br />
Mitglied im Kuratorium<br />
Mitglied im Kuratorium<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Herr Krebs war zudem innerhalb der letzten fünf Jahre Vorsitzender oder Mitglied der<br />
folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Wyeth Pharmaceuticals Inc., Collegeville, PA, USA<br />
Wyeth Pharma GmbH, Münster<br />
Position<br />
Mitglied des Konzernvorstands sowie<br />
Mitglied bei verschiedenen Verwaltungsorganen<br />
in Tochtergesellschaften des<br />
Wyeth-Konzerns<br />
Geschäftsführer<br />
Über die vorstehend dargestellten Tätigkeiten hinaus waren die Mitglieder des Aufsichtsrats<br />
der Gesellschaft während der letzten fünf Jahre weder Mitglied eines Verwaltungs-,<br />
Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans noch Partner eines Unternehmens oder einer<br />
Gesellschaft.<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft<br />
erreichbar.<br />
175
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden, denen, soweit gesetzlich zulässig,<br />
Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats übertragen werden können.<br />
Der Aufsichtsrat der WILEX hat drei Ausschüsse gebildet: Den Prüfungsausschuss (Audit<br />
Committee), den gemeinsamen Personal- und Nominierungsausschuss (Compensation and<br />
Nomination Committee), der in seiner jeweiligen Funktion tagt, sowie den F&E-Ausschuss<br />
(R&D Committee). Alle Ausschüsse haben vorbereitenden Charakter. Die Entscheidungen<br />
werden daher <strong>vom</strong> Aufsichtsrat insgesamt gefällt. Der Prüfungsausschuss bereitet unter<br />
anderem die Aufsichtsratsentscheidungen über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
sowie die Vereinbarung mit dem Abschlussprüfer vor. Dem Prüfungsausschuss gehören<br />
Herr Dr. Georg F. Baur, Herr Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach und Frau Dr.<br />
Alexandra Goll an. Der gemeinsame Personal- und Nominierungsausschuss bereitet in<br />
seiner Funktion als Personalausschuss Personalangelegenheiten des Vorstands vor. Dem<br />
Personal- und Nominierungsausschuss gehören Herr Prof. Dr. Christof Hettich, Frau Dr.<br />
Alexandra Goll und Herr Andreas R. Krebs an. Der Forschungs- und Entwicklungsausschuss<br />
befasst sich mit Themen aus dem Ressort Forschung und Entwicklung und bereitet diese für<br />
den Aufsichtsrat vor. Diesem Forschungs- und Entwicklungsausschuss gehören Herr Prof.<br />
Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich und Herr Andreas R.<br />
Krebs an.<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung der Gesellschaft für jedes volle<br />
Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von<br />
15.000,00 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats bekommt eine feste Vergütung von<br />
35.000,00 €, der stellvertretende Vorsitzende eine feste Vergütung von <strong>25.</strong>000,00 €. Die<br />
Aufsichtsratsvergütung wird in vier Raten gleicher Höhe, und zwar jeweils am letzten<br />
Kalendertag des Monats Februar sowie am 31. Mai, am 31. <strong>August</strong> und 30. November eines<br />
jeden Geschäftsjahres, fällig.<br />
Für eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird eine pauschale Vergütung<br />
in Höhe von 3.000,00 €, für den Vorsitz eine pauschale Vergütung von 7.000,00 € pro<br />
Geschäftsjahr und Ausschuss gewährt – dies jeweils mit einer Beschränkung der Vergütung<br />
auf Tätigkeiten in höchstens zwei Ausschüssen. Über diese individuelle Beschränkung<br />
hinaus gewährt die Gesellschaft für Ausschusstätigkeiten insgesamt nur eine Höchstsumme<br />
von 39.000,00 € je Geschäftsjahr. Sollte dieser Maximalbetrag nicht zur Vergütung aller<br />
Mitgliedschaften und Vorsitze in Aufsichtsratsausschüssen ausreichen, wird er unter<br />
Berücksichtigung der vorstehenden Vorschriften proportional auf alle Ausschussmitglieder<br />
und -vorsitzenden verteilt, sofern nicht der Aufsichtsrat einstimmig eine abweichende<br />
Regelung beschließt.<br />
Für die Teilnahme an maximal sechs Aufsichtsratssitzungen pro Geschäftsjahr wird ein<br />
zusätzliches Sitzungsgeld gezahlt, das sich für den Sitzungsleiter auf 3.000,00 € und für<br />
jedes sonstige Mitglied auf 1.500,00 € je Sitzung beläuft. Im Falle einer telefonischen<br />
Sitzungsteilnahme wird nur die Hälfte des Sitzungsgelds gewährt. Das Sitzungsgeld ist<br />
zusammen mit der festen Aufsichtsratsvergütung fällig. Für Sitzungen von Ausschüssen des<br />
Aufsichtsrats wird kein Sitzungsgeld gezahlt.<br />
Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres<br />
angehört haben, wird die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer<br />
Aufsichtsratszugehörigkeit ausgezahlt.<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine variable Vergütung. Ebenso wenig werden<br />
ihnen Aktienoptionen oder ähnliche Rechte gewährt. Bei Mandatsbeendigung besteht kein<br />
Anspruch auf eine Abfindung.<br />
176
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Bezogen auf das Geschäftsjahr 2010 hat WILEX an den Aufsichtsrat insgesamt eine<br />
Vergütung von 201.668 € zuzüglich Auslagen gezahlt. Die Vergütung ist in nachstehender<br />
Tabelle individualisiert ausgewiesen.<br />
Aufsichtsratsmitglied<br />
Feste<br />
Vergütung 1<br />
Sitzungsgeld<br />
Ausschusspauschale<br />
Gesamtvergütung<br />
in €<br />
in €<br />
in €<br />
in €<br />
Prof. Dr. Christof Hettich, 2 Vorsitzender, 11.499 4.500 1.244 17.243<br />
Dr. Georg F. Baur, 3 Stellv. Vorsitzender 28.518 12.750 6.494 47.762<br />
Dr. Alexandra Goll, 3 18.518 8.250 2.567 29.335<br />
Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach 15.000 8.250 4.028 27.278<br />
Andreas R. Krebs 2 7.944 4.500 1.067 13.511<br />
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 15.000 6.750 533 22.283<br />
Dr. David Ebsworth 4 16.559 10.500 3.310 30.369<br />
Dr. Rüdiger Hauffe 4 7.137 5.250 1.500 13.887<br />
Gesamt 120.175 60.750 20.743 201.668<br />
1 Die vierte Rate für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach Ende des Geschäftsjahres 2010 ausgezahlt.<br />
2 Prof. Dr. Hettich und Herr Krebs sind seit dem 21. Mai 2010 Mitglieder des Aufsichtsrats. Prof. Dr. Hettich ist seit dem 27.<br />
September 2010 Vorsitzender.<br />
3 Dr. Baur und Dr. Goll waren in der Zeit <strong>vom</strong> 21. Mai bis 26. September 2010 Vorsitzender bzw. stellvertretende Vorsitzende<br />
des Aufsichtsrats.<br />
4 Dr. Ebsworth und Dr. Hauffe sind mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Mai 2010 als Mitglieder des Aufsichtsrats<br />
ausgeschieden.<br />
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder belief sich in den ersten beiden<br />
Geschäftsquartalen des Geschäftsjahres 2010/<strong>2011</strong> auf 106.500 € zuzüglich Auslagen. Die<br />
Gesellschaft hat zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine D & O Versicherung (ohne<br />
Selbstbehalt) abgeschlossen. Die Gesellschaft hat gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern<br />
keine Verpflichtungen zur Zahlung einer Rente oder Ähnlichem.<br />
Die nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Aufsichtsrats halten unmittelbar oder mittelbar<br />
insgesamt 6.944.391 Aktien der Gesellschaft, die sich wie folgt auf die einzelnen<br />
Aufsichtsratsmitglieder Aufsichtsratsmitglieder verteilen:<br />
Name Funktion Aktienbesitz Stückzahl<br />
Dr. Georg F. Baur Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Unmittelbar 181.183<br />
Andreas R. Krebs Mitglied des Aufsichtsrats Unmittelbar 40.000<br />
Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach Mitglied des Aufsichtsrats Mittelbar 1 6.587.990<br />
Prof. Dr. Christof Hettich , Vorsitzender des Aufsichtsrats Mittelbar 2<br />
Mittelbar 3 6.587.990<br />
135.218<br />
1 In seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini BioTech holding<br />
GmbH und Co. KG<br />
2 In seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini BioTech holding<br />
GmbH und Co. KG<br />
3 In seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der NewMarket Venture Verwaltungs GmbH<br />
177
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
In den letzten fünf Jahren ist kein Mitglied des Aufsichtsrats einer betrügerischen Straftat<br />
schuldig gesprochen worden. In den letzten fünf Jahren war kein Mitglied des Aufsichtsrats<br />
im Rahmen einer Tätigkeit als Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder<br />
Aufsichtsorgans oder als Mitglied des oberen Managements von Insolvenzen,<br />
Insolvenzverwaltungen oder Liquidationen betroffen. Ebenso wenig kam es in den letzten<br />
fünf Jahren zu öffentlichen Anschuldigungen und/oder Sanktionen in Bezug auf Mitglieder<br />
des Aufsichtsrats von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden<br />
(einschließlich Berufsverbänden). Kein Mitglied des Aufsichtsrats ist jemals von einem<br />
Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder<br />
Aufsichtsorgan eines Emittenten (oder einer sonstigen Gesellschaft) oder für die Tätigkeit im<br />
Management oder der Führung der Geschäfte eines Emittenten (oder einer sonstigen<br />
Gesellschaft) als untauglich angesehen worden. Die Aufsichtsratsmitglieder sind weder<br />
miteinander, noch mit irgendwelchen Mitgliedern des Vorstands verwandt.<br />
Die Gesellschaft hat den Aufsichtsratsmitgliedern keine Darlehen gewährt beziehungsweise<br />
Garantien oder Bürgschaften für diese übernommen. Die Aufsichtsratsmitglieder waren nicht<br />
an Geschäften außerhalb des Geschäftsbereiches der Gesellschaft oder an anderen der<br />
Form oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Gesellschaft während des<br />
laufenden und des vorherigen Geschäftsjahres oder an derartigen ungewöhnlichen<br />
Geschäften in weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt, die noch nicht endgültig<br />
abgeschlossen sind.<br />
Es bestehen keine Dienstleistungsverträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des<br />
Aufsichtsrats, die bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Vergünstigungen<br />
vorsehen.<br />
16.3 Interessenkonflikte<br />
Abgesehen von den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen stehen weder die Mitglieder des<br />
Vorstands noch die Mitglieder des Aufsichtsrats zwischen ihren Verpflichtungen gegenüber<br />
der Gesellschaft sowie ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen in einem<br />
potenziellen Interessenkonflikt.<br />
Das Aufsichtsratsmitglied Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich ist Chief Medical Officer und<br />
Executive Vice-President Global Projects and Development von UCB S.A., Brüssel, Belgien.<br />
Die UCB S.A. ist maßgeblich an der WILEX beteiligt (zur Beteiligung der UCB S.A. an der<br />
WILEX siehe Ziffer 17). Insoweit unterliegt Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich einem<br />
Interessenkonflikt. Vor dem Hintergrund dieses Interessenkonflikts hat sich Frau Prof. Dr. Iris<br />
Löw-Friedrich nicht an der Beratung oder Abstimmung des Aufsichtsrats beteiligt, die sich mit<br />
dem Abschluss des Gesellschafterdarlehens zwischen der WILEX, der dievini Hopp BioTech<br />
holding GmbH & Co. KG und der UCB Pharma S.A. befasst hat (siehe Ziffer 19.11).<br />
Die Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Christof Hettich und Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und<br />
Halbach sind Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, die Komplementärin der<br />
dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG ist. Die dievini Hopp BioTech holding GmbH<br />
& Co. KG ist maßgeblich an der WILEX beteiligt (zur Beteiligung der dievini Hopp BioTech<br />
holding GmbH & Co. KG an der WILEX siehe Ziffer 17). Insoweit unterliegen Prof. Dr.<br />
Christof Hettich und Prof. Dr. Friedrich von Bohlen einem Interessenkonflikt. Vor dem<br />
Hintergrund dieses Interessenkonflikts haben sich beide nicht an Beratungen oder<br />
Abstimmungen des Aufsichtsrats beteiligt, die sich mit der gemeinsamen Stellungnahme von<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der WILEX zum Pflichtangebot der dievini Hopp BioTech holding<br />
178
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
GmbH & Co. KG (siehe Ziffer 4.12) und der Übernahme der Heidelberg Pharma AG befasst<br />
haben (siehe Ziffer 15.2). Zudem haben sich die Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Christof<br />
Hettich und Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach nicht an der Beratung oder<br />
Abstimmung des Aufsichtsrats beteiligt, die sich mit dem Abschluss des<br />
Gesellschafterdarlehens zwischen der WILEX, der dievini Hopp BioTech holding GmbH &<br />
Co. KG und der UCB Pharma S.A. befasst hat. (siehe Ziffer 19.11).<br />
Zusätzlich unterliegt Prof. Dr. Christof Hettich auch als Geschäftsführer der NewMarket<br />
Venture Verwaltungs GmbH einem Interessenkonflikt. Die NewMarket Venture Verwaltungs<br />
GmbH hat sich im Rahmen der am 15. Dezember 2010 von der außerordentlichen<br />
Hauptversammlung beschlossenen Sachkapitalerhöhung an der WILEX beteiligt und ist<br />
Partei des entsprechenden Einbringungsvertrages (siehe Ziffer 19.10). Zu den<br />
Veräußerungsbeschränkungen, welchen die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH<br />
aufgrund der Einbringung ihrer Aktien an der Heidelberg Pharma AG in die WILEX unterliegt,<br />
siehe Ziffer 4.7.<br />
16.4 Medizinischer Beirat für die Phase III-ARISER-Studie<br />
Die Gesellschaft hat einen medizinischen Beirat (Medical Advisory Board) etabliert, der den<br />
Vorstand in der urologischen Onkologie im Allgemeinen und der Phase III-ARISER-Studie<br />
mit dem Produktkandidaten RENCAREX ® im Besonderen berät. Der Beirat setzt sich aus<br />
internationalen Experten auf den Gebieten der Biologie und der Medizin, insbesondere<br />
Onkologen und Urologen, zusammen. Der Beirat, der von Gesetzes wegen nicht erforderlich<br />
ist, setzt sich gegenwärtig wie folgt zusammen:<br />
Name Bestellung Position<br />
Arie Belldegrun, M.D.,<br />
F.A.C.S. (Chairman of the<br />
ARISER Medical Advisory<br />
Board)<br />
2005 Director, Institute of Urologic Oncology; Roy and Carol Doumani<br />
Chair in Urologic Oncology; Professor and Chief, Division of<br />
Urologic Oncology; David Geffen School of Medicine at UCLA, Los<br />
Angeles, CA, USA<br />
Michael B. Atkins, M.D. 2005 Professor, Department of Medicine, Harvard Medical School;<br />
Director, Cutaneous Oncology and Biologic Therapy Programs and<br />
Clinical Res, Beth Israel Deaconess Medical Center, Boston, MA,<br />
USA<br />
Michael L. Blute, M.D. 2005 Director, Cancer Center of Excellence, Interim Chief, Division of<br />
Urology; Professor of Surgery, University of Massachusetts Medical<br />
School, UMass Memorial Medical Center, Worcester, MA, USA<br />
Dr. John Fitzpatrick 2005 Professor of Surgery, School of Medicine and Medical Science,<br />
Mater Misericordiae Hospital, University College Dublin, Irland<br />
Prof. Dr. Adrian L. Harris 2006 Director, Cancer Research UK Molecular Oncology Laboratories,<br />
Weather Institute of Molecular Medicine, John Radcliffe Hospital,<br />
Oxford, Vereinigtes Königreich<br />
Prof. Hakan Mellstedt, M.D.,<br />
Ph.D.<br />
2006 Professor emeritus of Oncologic Biotherapy at the Karolinska<br />
Institute, CancerCenter Karolinska, Chief Physician at Departments<br />
of Oncology/Hematology, Karolinska University Hospital Solna,<br />
Stockholm, Schweden<br />
Prof. Dr. Jean-Jacques 2005 Professeur des universités, Praticien hospitalier, Service Urologie,<br />
179
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Patard<br />
Cancerologie, AP-HP Hôpital Bicêtre, Le Kremlin-Bicêtre,<br />
Frankreich<br />
Nicholas J. Vogelzang, M.D. 2005 US Oncology Research network; Chair and Medical Director of the<br />
Developmental Therapeutics Committee for US Oncology Research<br />
and Co-Chair of the Genitourinary Committee, c/o Comprehensive<br />
Cancer Centers of NV, Las Vegas, USA<br />
Die Beiratsmitglieder erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen eine jährliche feste<br />
Vergütung sowie Sitzungsgelder, die jedoch nur bei einer Teilnahme an der Sitzung gezahlt<br />
werden. Vier Berater erhalten eine jährliche Vergütung von je 3.000,00 US$ sowie ein<br />
Sitzungsgeld pro Sitzung von je 2.500,00 US$. Drei Berater erhalten eine jährliche<br />
Vergütung von je 1.500,00 US$ sowie ein Sitzungsgeld pro Sitzung von je 3.500,00 US$.<br />
Herr Dr. Belldegrun erhält neben der Erstattung seiner Auslagen eine jährliche feste<br />
Vergütung von 40.000,00 US$ als Beiratsmitglied sowie für die Funktion des<br />
Beiratsvorsitzenden.<br />
16.5 Medizinischer Beirat für Small Molecules Kinase-Inhibitoren<br />
Die Gesellschaft hat darüber hinaus im Jahre 2010 einen zweiten Medizinischen Beirat<br />
(Medical Advisory Board) etabliert, und zwar für die Weiterentwicklung und Erforschung von<br />
„Small Molecules Kinase-Inhibitoren“, der den Vorstand im Allgemeinen in der Strategie und<br />
der Entwicklung von „Small Molecules Kinase-Inhibitoren“ und im Besonderen mit dem<br />
Fokus auf die Produktkandidaten WX-554 und WX-037 als MEK bzw. PI3K (Kinase)<br />
Inhibitoren berät. Der Beirat setzt sich aus internationalen Experten auf dem Gebiet der<br />
klinischen Onkologie zusammen.<br />
Der Beirat, der von Gesetzes wegen nicht erforderlich ist, setzt sich z.Zt. wie folgt<br />
zusammen:<br />
Name Bestellung Position<br />
José Baselga, M.D., Ph.D. 2010 Associate Director, Chief of Hematology/Oncology, Bruce A.<br />
Chabner Chair in Hematology/Oncology, Massachusetts<br />
General Hospital Cancer Center, Boston, MA, USA<br />
Roger B. Cohen, M.D. 2010 Professor, Associate Director Clinical Research, Department of<br />
Medicine, Division of Hematology/Oncology, Perelman Center<br />
for Advanced Medicine, Abramson Cancer Center of the<br />
University of Pennsylvania, Philadelphia, PA, USA<br />
Prof. Herbie Newell 2010 Professor of Cancer Therapeutics at the Northern Institute for<br />
Cancer Research, University of Newcastle upon Tyne, Medical<br />
School, Cancer Research Unit, Newcastle upon Tyne,<br />
Vereinigtes Königreich<br />
Judith S. Sebolt-Leopold,<br />
Ph.D.<br />
2010 Research Associate Professor, Director Center for Molecular<br />
Imaging, University of Michigan, Medical School, Departments<br />
of Radiology, Ann Arbor, MI, USA<br />
David B. Solit, M.D. 2010 Elizabeth and Felix Rohatyn Chair, Memorial Sloan-Kettering<br />
Cancer Center, Department of Medicine, NY, New York, USA<br />
180
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Prof. Paul Workman 2010 Professor of Pharmacology & Therapeutics, Institute of Cancer<br />
Research, Leader of the Signal Transduction and Molecular<br />
Pharmacology Team, Director of the Cancer Research UK<br />
Centre for Cancer Therapeutics and Co-Team Leader of the<br />
Clinical Pharmacology and Trials Team, Sutton, Vereinigtes<br />
Königreich<br />
Die Beiratsmitglieder erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen fast ausschließlich eine<br />
jährliche feste Vergütung sowie Sitzungsgelder, die jedoch nur bei einer Teilnahme an der<br />
Sitzung gezahlt werden. Vier Berater erhalten eine jährliche Vergütung von je 2.000 € (bzw.<br />
2.000 GBP oder 3.000 US$) sowie ein Sitzungsgeld von 1.000 € (bzw. 1.000 GBP oder<br />
1.500 US$). Ein Berater erhält eine jährliche Vergütung von 3.000 US$ sowie ein<br />
Sitzungsgeld von 2.500 US$ und ein weiterer Berater 1.500 US$ pro Tag. Einen<br />
Beiratsvorsitzenden aus dem Kreis der Berater gibt es derzeit nicht.<br />
16.6 Hauptversammlung<br />
Die Einberufung der Hauptversammlung kann durch den Vorstand, den Aufsichtsrat oder<br />
durch Aktionäre, deren Aktien zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals der<br />
Gesellschaft erreichen, veranlasst werden. Die Hauptversammlung findet am Sitz der<br />
Gesellschaft in München, oder in einer deutschen Großstadt mit mehr als 100.000<br />
Einwohnern statt. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung, die insbesondere über die<br />
Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, über die Verwendung des<br />
Bilanzergebnisses und über die Wahl des Abschlussprüfers beschließt, findet innerhalb der<br />
ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt.<br />
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche<br />
Vorschriften oder Satzungsregelungen etwas anderes vorschreiben, mit einfacher Mehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Gesetz eine Kapitalmehrheit vorschreibt,<br />
werden Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen<br />
Grundkapitals gefasst. Beschlüsse von grundlegender Bedeutung erfordern eine Mehrheit<br />
von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, wie<br />
zum Beispiel bei Verschmelzungen, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen,<br />
Satzungsänderungen oder dem Abschluss von Unternehmensverträgen. Jede Stückaktie<br />
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch einen<br />
Bevollmächtigten ausgeübt werden. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur<br />
Ausübung des Stimmrechts sind nach der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre<br />
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren<br />
Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung erfolgt unter der in der Einberufung hierfür<br />
mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache.<br />
Zwischen dem Tag des Zugangs der Anmeldung und dem Tag der Hauptversammlung<br />
müssen sechs Tage frei bleiben. In der Einberufung der Hauptversammlung kann eine<br />
kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Für die Fristberechnung gilt die<br />
gesetzliche Regelung. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen von dem<br />
depotführenden Institut in Textform erstellten und in deutscher oder englischer Sprache<br />
abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den<br />
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung zu beziehen und<br />
muss der Gesellschaft spätestens am siebten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung<br />
unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen.<br />
181
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Die Einberufung der Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen<br />
Ablauf die Aktionäre ihre Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden müssen, im<br />
elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Des Weiteren erfolgt die Veröffentlichung<br />
in verkürzter Form in einem überregionalen Börsenpflichtblatt. Die Veröffentlichung muss das<br />
Datum, den Ort und die Uhrzeit sowie die Tagesordnung der Hauptversammlung und die<br />
Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung enthalten.<br />
Das Grundkapital der Gesellschaft kann durch einen mit einer Mehrheit von mindestens drei<br />
Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefassten Beschluss der<br />
Hauptversammlung durch Bar- oder Sacheinlagen erhöht werden. Dabei kann die Satzung<br />
eine andere Kapitalmehrheit bestimmen (dies ist bei der WILEX der Fall, eine<br />
Kapitalerhöhung unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts bedarf also einer<br />
Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals). Nach dem Aktiengesetz<br />
haben die Aktionäre grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht auf die im Rahmen einer<br />
Kapitalerhöhung neu auszugebenden Aktien sowie auf Wandelschuldverschreibungen,<br />
Optionsanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen. Die<br />
Hauptversammlung kann mit der Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der<br />
Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals das Bezugsrecht ausschließen. Für einen<br />
Bezugsrechtsauschluss ist darüber hinaus ein Bericht des Vorstands erforderlich, in dem die<br />
Gründe für den Bezugsrechtsausschluss erläutert werden und in dem dargelegt werden<br />
muss, dass das Interesse der Aktiengesellschaft an dem Ausschluss des Bezugsrechts das<br />
Interesse der Aktionäre an der Wahrung des Bezugsrechts überwiegt. Bei Fehlen einer<br />
solchen Rechtfertigung kann ein Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ausgabe neuer<br />
Aktien zulässig sein, wenn die Kapitalerhöhung (i) gegen Bareinlagen erfolgt, (ii) 10 % des<br />
bestehenden Grundkapitals der Aktiengesellschaft nicht übersteigt und (iii) der Ausgabepreis<br />
der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Bezugsrechte sind frei<br />
übertragbar und können in der Regel an deutschen Börsen bis zu zwei Tage vor Ablauf der<br />
Zeichnungsfrist gehandelt werden.<br />
16.7 Corporate Governance<br />
Die von der Bundesministerin der Justiz im September 2001 eingesetzte<br />
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 26. Februar 2002<br />
den Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) verabschiedet und zuletzt am 26.<br />
Mai 2010 verschiedene Änderungen des DCGK beschlossen. Der DCGK enthält<br />
Empfehlungen und Anregungen für die Leitung und die Überwachung börsennotierter<br />
Unternehmen in Deutschland. Der DCGK basiert auf international und national anerkannten<br />
Standards für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Der DCGK enthält<br />
Empfehlungen (so genannte “Soll“-Vorschriften) und Anregungen (so genannte “Kann”-<br />
Vorschriften) für die Unternehmensführung in Bezug auf die Aktionäre, die<br />
Hauptversammlung, den Vorstand, den Aufsichtsrat sowie die Transparenz der<br />
Unternehmensführung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Für deutsche<br />
börsennotierte Aktiengesellschaften besteht keine Verpflichtung, den Empfehlungen oder<br />
Anregungen des DGCK zu entsprechen.<br />
Gemäß § 161 des Aktiengesetzes (AktG) sind der Vorstand und der Aufsichtsrat einer<br />
börsennotierten Aktiengesellschaft zur jährlichen Abgabe einer Erklärung darüber<br />
verpflichtet, ob den <strong>vom</strong> Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen<br />
Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des DCGK entsprochen wurde und<br />
wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Zur Abgabe einer<br />
solchen Erklärung gemäß § 161 AktG ist die WILEX AG aufgrund ihrer Börsennotierung<br />
182
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
verpflichtet. Den Verhaltensempfehlungen des DCGK in der Fassung <strong>vom</strong> 26. Mai 2010 wird<br />
mit folgenden Ausnahmen entsprochen:<br />
Ziffer 2.3.3 Satz 2 DCGK: Bei der nächsten Hauptversammlung wird die WILEX AG von der<br />
ihr durch die Satzung eingeräumten Möglichkeit einer Briefwahl absehen. Die Empfehlung<br />
zur Unterstützung der Aktionäre bei der Briefwahl besteht erst seit der ergänzten Fassung<br />
des DCGK <strong>vom</strong> 26. Mai 2010, wobei der DCGK jedoch keine Empfehlung des Inhalts abgibt,<br />
dass die Briefwahl angeboten werden soll, sondern lediglich eine Unterstützung bei der<br />
Briefwahl empfiehlt, soweit der Vorstand entscheidet, diese Möglichkeit zu eröffnen. Die<br />
WILEX AG hat die ihr durch § 118 Abs. 2 AktG eingeräumte Möglichkeit, eine Briefwahl<br />
zuzulassen, vorsorglich bereits in ihre Satzung als Vorstandsermächtigung aufgenommen.<br />
Die praktische Umsetzung der Briefwahl ist zurzeit jedoch mit noch zu vielen<br />
Rechtsunsicherheiten behaftet, so dass der Vorstand von der Möglichkeit der Briefwahl für<br />
die nächste Hauptversammlung absehen wird. Die Briefwahl gibt des Weiteren gegenüber<br />
der von der WILEX AG angebotenen weisungsgebundenen Stimmvertretung den Aktionären<br />
bei der persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte keinen erkennbaren Mehrwert.<br />
Ziffer 3.8 Absätze 2 und 3 DCGK: In der D&O-Versicherung von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
war bis 30. Juni 2010 kein angemessener Selbstbehalt vereinbart. Seit dem 1. Juli 2010 ist<br />
jedoch in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung für den Vorstand ein Selbstbehalt<br />
in der gesetzlich geforderten Höhe vorgesehen. Die D&O-Versicherung der WILEX AG sieht<br />
für den Aufsichtsrat weiterhin keinen Selbstbehalt vor. Für D&O-Versicherungsverträge<br />
besteht die gesetzliche Verpflichtung zu einer Vertragsanpassung gemäß § 93 Abs. 2 S. 3<br />
AktG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 EGAktG seit dem 1. Juli 2010 nur für Versicherungen von<br />
Vorstandsmitgliedern. Der Gesetzgeber hat in § 116 S. 1 AktG den Selbstbehalt für den<br />
Aufsichtsrat nicht vorgeschrieben, sondern den Aufsichtsrat <strong>vom</strong> zwingenden Selbstbehalt<br />
vielmehr ausdrücklich ausgenommen. Der Charakter des Aufsichtsratsmandats, der auch<br />
durch die andersartige Ausgestaltung der Vergütung deutlich wird, lässt eine Differenzierung<br />
zwischen Vorstand und Aufsichtsrat angemessen erscheinen. Vorstand und Aufsichtsrat sind<br />
ferner der Auffassung, dass ein Selbstbehalt keine Auswirkungen auf das<br />
Verantwortungsbewusstsein und die Loyalität hat, mit denen die Gremienmitglieder die ihnen<br />
übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Zudem könnte ein erheblicher<br />
Selbstbehalt, der wegen des dabei zu beachtenden Gleichbehandlungsgrundsatzes nur<br />
einheitlich sein kann, die Aufsichtsratsmitglieder je nach ihren privaten Einkommens-und<br />
Vermögensverhältnissen sehr unterschiedlich treffen.<br />
Ziffer 4.1.5 DCGK, Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 2 DCGK, Ziffer 5.4.1 Absatz 2 DCGK: Bei<br />
der Besetzung von Führungsfunktionen bei der WILEX AG achtet der Vorstand<br />
ausschließlich auf die fachliche und persönliche Qualifikation des jeweiligen Bewerbers bzw.<br />
der jeweiligen Bewerberin. Gleiches gilt für den Aufsichtsrat bei der Besetzung von<br />
Vorstandspositionen und bei Wahlvorschlägen für Aufsichtsratsmitglieder. Derzeit sind im<br />
vierköpfigen Vorstand der WILEX AG keine Frauen, in der fünfköpfigen zweiten<br />
Führungsebene unterhalb des Vorstands (die gemeinsam mit dem Vorstand das sogenannte<br />
Management Team bildet) werden jedoch zwei weibliche Mitarbeiter mit Führungsfunktion<br />
beschäftigt. Im sechsköpfigen Aufsichtsrat der WILEX AG sind zwei Mitglieder Frauen. Die<br />
WILEX AG ist ein wachsendes Unternehmen und hat immer Bedarf an Führungskräften im<br />
qualifizierten Bereich. Bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten stehen für den<br />
Vorstand und den Aufsichtsrat die fachliche und persönliche Qualifikation der jeweiligen<br />
Kandidatin bzw. des jeweiligen Kandidaten an erster Stelle. Weder Vorstand noch<br />
Aufsichtsrat erachten es als zielführend, eine Stelle nicht oder nur deshalb mit einer Frau zu<br />
besetzen, um eine besondere Berücksichtigung von Frauen in Führungspositionen<br />
183
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
sicherzustellen. Eine solche Verfahrensweise wäre aus Sicht des Vorstands und des<br />
Aufsichtsrats nicht im Interesse des Unternehmens.<br />
Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung bisher keine konkreten Ziele benannt. Er<br />
wurde in seiner derzeitigen Zusammensetzung durch die Hauptversammlung am 21. Mai<br />
2010 gewählt. Erst die Neufassung des Corporate Governance Kodex <strong>vom</strong> 26. Mai 2010<br />
fordert den Aufsichtsrat auf, Ziele für seine Zusammensetzung zu benennen. Angesichts der<br />
gerade begonnenen Amtszeit von insgesamt fünf Jahren hält es der Aufsichtsrat derzeit<br />
noch nicht für zielführend, bereits konkrete Ziele zu seiner Zusammensetzung zu benennen,<br />
da solche Ziele erst bei einer Neubesetzung relevant werden können.<br />
Ziffer 4.2.3 Absatz 3 Satz 2 DCGK: Der bereits im Jahr 2005 vor der Börsennotierung der<br />
WILEX AG aufgelegte Aktienoptionsplan bezieht sich nicht auf Vergleichsparameter wie<br />
einen Aktienindex. Bei künftigen Aktienoptionsprogrammen oder ähnlichen<br />
Gestaltungsformen werden der Vorstand und der Aufsichtsrat diskutieren, ob und inwieweit<br />
sich diese an relevanten vorab festgelegten Vergleichsparametern orientieren sollen. 1<br />
Ziffer 4.2.3 Absatz 3 Satz 4 DCGK: Für außerordentliche, nicht vorhergesehene<br />
Entwicklungen hat der Aufsichtsrat keine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) im Rahmen des<br />
Aktienoptionsprogramms vereinbart. Ob dies bei etwaigen künftigen<br />
Aktienoptionsprogrammen oder ähnlichen Gestaltungsformen geschehen soll, wird zu<br />
gegebener Zeit entschieden. 2<br />
Ziffer 4.2.5 Absatz 1 DCGK: Die Offenlegung der Gesamtvergütung für jedes<br />
Vorstandsmitglied erfolgt im Kapitel 6 „Corporate Governance“, Abschnitt<br />
„Vergütungsbericht“ im Konzernlagebericht und nicht mehr als Teil des Corporate<br />
Governance Berichts, weil der doppelte Abdruck identischer Informationen nach Auffassung<br />
von Vorstand und Aufsichtsrat keinen zusätzlichen Informationsgehalt bietet.<br />
Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 DCGK: Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde und<br />
wird nicht festgelegt. Nach Überzeugung der WILEX AG wäre eine solche Regelung nicht im<br />
Sinne der Aktionäre, da bei starren Regeln für altersbedingtes Ausscheiden unter<br />
Umständen auf die Kompetenz von Know-how-Trägern verzichtet werden müsste.<br />
Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 DCGK: Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wurde und<br />
wird nicht festgelegt. Nach Überzeugung der WILEX AG wäre eine solche Regelung nicht im<br />
Sinne der Aktionäre, da bei starren Regeln für altersbedingtes Ausscheiden unter<br />
Umständen auf die Kompetenz von Know-how-Trägern verzichtet werden müsste. Eine<br />
Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder würde zudem die Rechte der Aktionäre bei der Wahl<br />
ihrer Vertreter in den Aufsichtsrat einschränken.<br />
Ziffer 5.4.3 Satz 3 DCGK: Die Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden<br />
den Aktionären noch nicht in der Hauptversammlung, die über die Wahlen zum Aufsichtsrat<br />
entscheidet, bekannt gegeben. Da es dem Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung<br />
obliegt, einen Vorsitzenden aus seiner Mitte zu wählen, erscheint eine vorweggenommene<br />
Bekanntgabe von möglichen Kandidaten nicht angemessen und würde dem<br />
Entscheidungsprozess vorgreifen.<br />
1 Der Aktienoptionsplan <strong>2011</strong> bezieht sich nunmehr auf einen Vergleichsindex, siehe Ziffer 15.5.3<br />
2 Der Aktienoptionsplan <strong>2011</strong> sieht nunmehr ein Cap vor, siehe Ziffer 15.5.3.<br />
184
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Ziffer 5.4.6 Absatz 2 Satz 1 DCGK: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine<br />
erfolgsorientierte Vergütung. Vorstand und Aufsichtsrat der WILEX AG waren bislang der<br />
Auffassung, dass es für eine effiziente Aufsichtsratstätigkeit keiner zusätzlichen Anreize über<br />
erfolgsorientierte Vergütungskomponenten bedarf. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen<br />
zu prüfen, ob und wie angesichts des Profils der Gesellschaft die Schaffung einer Beteiligung<br />
der Aufsichtsräte an zukünftigen Wertsteigerungen in Form von Wertsteigerungsrechten<br />
zweckmäßig sein kann.<br />
Ziffer 5.4.6 Absatz 3 Satz 1 DCGK: Die Offenlegung der Gesamtvergütung für jedes<br />
Aufsichtsratsmitglied erfolgt im „Vergütungsbericht“ und nicht mehr als Teil des Corporate<br />
Governance Berichts, weil der doppelte Abdruck identischer Informationen nach Auffassung<br />
von Vorstand und Aufsichtsrat keinen zusätzlichen Informationsgehalt bietet.<br />
Ziffer 7.1.3 DCGK: Konkrete Angaben über die Aktienoptionsprogramme und ähnliche<br />
wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft sind im „Vergütungsbericht“ und nicht<br />
als Teil des Corporate Governance Berichts enthalten, weil der doppelte Abdruck identischer<br />
Informationen nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat keinen zusätzlichen<br />
Informationsgehalt bietet.<br />
Die WILEX AG entspricht darüber hinaus dem größten Teil der im Deutschen Corporate<br />
Governance Kodex enthaltenen Anregungen („Sollte“-und „Kann“-Vorschriften).<br />
185
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
17 AKTIONÄRSSTRUKTUR<br />
Der Gesellschaft sind nachfolgend aufgeführte Aktionäre bekannt, deren unmittelbare und<br />
mittelbare Beteiligung am gezeichneten Kapital mindestens 3 % beträgt oder denen<br />
unmittelbar oder mittelbar mindestens 3 % der Stimmrechte zustehen.<br />
Aktionäre Anzahl der Aktien Beteiligung an der<br />
Gesellschaft in %<br />
dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG 1) 6.587.990 30,48<br />
Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH 1) 2.776.241 12,85<br />
UCB 3.323.157 15,38<br />
TVM Capital Fonds 2) 9<strong>25.</strong>819 4,28<br />
Merlin Fonds 3) 853.355 3,95<br />
Streubesitz 7.146.473 33,06<br />
Summe 21.613.035 100,00<br />
1) Herr Dietmar Hopp ist zum einen gemeinsam mit seinem Sohn, Herrn Oliver Hopp, mittelbar an der dievini Hopp Bio Tech<br />
holding GmbH & Co. KG beteiligt und hält zum anderen sämtliche Anteile an der Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St.<br />
Leon-Rot mbH.<br />
2) TVM IV GmbH & Co. KG. und TVM V Life Science Ventures GmbH & Co. KG.<br />
3) The Merlin Biosciences Fund L.P. und The Merlin Biosciences Fund GbR.<br />
Stand:<strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong><br />
Über die vorgenannten Aktionäre hinaus sind der Gesellschaft keine Aktionäre bekannt, die<br />
mindestens 3 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten.<br />
Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot seitens dievini (siehe Ziffer 4.12) haben –<br />
neben weiteren Personen und Gesellschaften – die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club<br />
St. Leon-Rot mbH sowie Herr Dietmar Hopp jeweis die Meldung abgegeben, dass sie<br />
aufgrund von Zurechnungen die Schwelle von 30 % der Stimmrechte an der WILEX<br />
überschritten haben. Im Zuge der am 15. Dezember 2010 beschlossenen Kapitalerhöhung<br />
(siehe Ziffer 15.2) hat die von Herrn Dietmar Hopp gehaltene Verwaltungsgesellschaft des<br />
Golf Club Sankt Leon-Rot mbH weitere Aktien an der WILEX, wie oben dargestellt,<br />
übernommen. Vor dem Hintergrund dieser Beteiligungen kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club Sankt Leon-Rot mbH bzw. Herr Dietmar<br />
Hopp möglicherweise einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben können.<br />
Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs einer etwaigen Kontrolle hat die WILEX<br />
nicht ergriffen.<br />
186
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Die Organe der Gesellschaft halten unmittelbar insgesamt 1,58 % am Grundkapital der<br />
Gesellschaft (341.514 Aktien). Davon entfallen 120.331 Aktien auf den Vorstand. Ferner<br />
waren 221.183 Aktien im unmittelbaren Besitz des Aufsichtsrats. Die Beteiligung der dievini<br />
Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG in Höhe von 6.587.990 Aktien wird den<br />
Aufsichtsratsmitgliedern Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach und Prof. Dr. Christof<br />
Hettich in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, die<br />
Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG ist, mittelbar<br />
zugerechnet. Die Beteiligung der NewMarket Venture Verwaltungs GmbH in Höhe von<br />
135.218 Aktien wird Prof. Dr. Christof Hettich in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer<br />
mittelbar zugerechnet.<br />
Organe Beteiligung Anzahl der<br />
Aktien<br />
Beteiligung an der<br />
Gesellschaft in %<br />
Vorstand<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 1) unmittelbar 120.331 0,56<br />
Aufsichtsrat<br />
Dr. Georg Baur unmittelbar 181.183 0,84<br />
Andreas Krebs unmittelbar 40.000 0,19<br />
Prof. Dr. Christof Hettich und<br />
mittelbar 6.587.990 30,48<br />
Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach 2)<br />
Prof. Dr. Christof Hettich 3) mittelbar 135.218 0,63<br />
1) Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft. Die Ehefrau von Prof. Dr. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331<br />
Aktien.<br />
2) In ihrer Funktion als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, die Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding<br />
GmbH & Co. KG ist<br />
3) In seiner Funktion als Geschäftsführer der NewMarket Venture Verwaltungs GmbH<br />
Die Aktionäre der WILEX AG haben keine unterschiedlichen Stimmrechte. Die Gesellschaft<br />
hält keine eigenen Aktien.<br />
187
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
18 ANGABE ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN<br />
UNTERNEHMEN UND PERSONEN<br />
Der Gesellschaft nahe stehende Personen sind die Mitglieder des Aufsichtsrats und<br />
Mitglieder der Geschäftsführung, einschließlich deren naher Familienangehöriger, ferner<br />
diejenigen Unternehmen, auf die diese Mitglieder bzw. deren nahe Familienangehörige einen<br />
maßgeblichen Einfluss ausüben können oder an denen sie einen wesentlichen<br />
Stimmrechtsanteil halten sowie Kunden oder Lieferanten oder sonstige Personen, die<br />
aufgrund der Umstände des Einzelfalles als der Gesellschaft nahe stehend angesehen<br />
werden müssen. Außerdem zählen zu den nahe stehenden Personen diejenigen<br />
Unternehmen, mit denen die Gesellschaft einen Konzernverbund bildet oder an denen sie<br />
eine Beteiligung hält, die ihr eine maßgebliche Einflussnahme auf die Geschäftspolitik der<br />
Gesellschaft ermöglicht, sowie die Hauptaktionäre der Gesellschaft einschließlich deren<br />
verbundener Unternehmen.<br />
Zwischen der Gesellschaft und den ihr nahe stehenden Personen bestehen bzw. bestanden<br />
seit Anfang des Geschäftsjahres 2008/2009 bis zum <strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong> die in den jeweiligen<br />
Anhängen des Konzernabschlusses zum 30. November 2010 und der Jahresabschlüsse 30.<br />
November 2009 sowie 30. November 2008 aufgeführten Rechtsbeziehungen (siehe F-56. f.;<br />
F-122 ff.; F-195 f.; F-235 f.; F-264 f.).<br />
Die Gesellschaft hat ferner – wie in Ziffer , 15.3, 19.10 dargestellt – im Rahmen der<br />
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage mit der NewMarket Venture Verwaltungs GmbH einen<br />
Einbringungsvertrag über 393.120 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Heidelberg<br />
Pharma AG geschlossen. Das Geschäft mit einer nahe stehenden Person resultiert daraus,<br />
dass ein Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft, Herr Prof. Dr. Christof Hettich, zugleich<br />
Geschäftsführer der NewMarket Venture Verwaltungs GmbH ist und dadurch maßgeblichen<br />
Einfluss auf die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH ausgeübt haben könnte. Wie unter<br />
Ziffer 15.3 dargestellt hat sich Herr Prof. Dr. Christof Hettich nicht an der Beratung oder<br />
Abstimmung des Aufsichtsrats beteiligt, die sich mit der Übernahme der Heidelberg Pharma<br />
AG befasst hat.<br />
In dem gleichen Zusammenhang hat die Gesellschaft mit der Verwaltungsgesellschaft des<br />
Golf Club St. Leon-Rot mbH einen Einbringungsvertrag geschlossen, in dem sich die<br />
Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH verpflichtete, als Sacheinlage die<br />
Übertragung von 8.071.400 auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Heidelberg<br />
Pharma AG zu leisten. Die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH wird<br />
von Herrn Dietmar Hopp gehalten. Herr Dietmar Hopp ist mittelbar auch gemeinsam mit<br />
seinem Sohn Oliver Hopp an der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG beteiligt, die<br />
wiederum maßgeblich an der Gesellschaft beteiligt ist (zur Beteiligung der dievini Hopp<br />
BioTech holding GmbH & Co. KG an der WILEX siehe Ziffer 17). Aufgrund der personellen<br />
Verflechtung von Herrn Dietmar Hopp handelt es sich bei dem geschlossenen<br />
Einbringungsvertrag mit der Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH um<br />
ein Geschäft mit einer nahestehenden Person.<br />
Wie unter Ziffer 19.11 dargestellt hat die Gesellschaft ferner am 17. Dezember 2010 mit der<br />
dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf und der UCB Pharma S.A., Brüssel<br />
(Belgien) einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Prof. Dr.<br />
Christof Hettich sowie das Aufsichtsratsmitglied Herr Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und<br />
Halbach sind auch Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, die wiederum<br />
geschäftsführend für die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG handelt. Zudem ist<br />
das Aufsichtsratsmitglied Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich Chief Medical Officer und<br />
Executive Vice-President weltweite Projekte und Arzneimittelentwicklung bei UCB S.A.,<br />
188
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Brüssel (Belgien). Sowohl Herr Prof. Dr. Christof Hettich, Herr Prof. Dr. Friedrich von Bohlen<br />
und Halbach als auch Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich könnten durch ihre Positionen bei den<br />
Vertragspartnern der Gesellschaft maßgeblichen Einfluss auf diese ausgeübt haben, so dass<br />
der Darlehensvertrag <strong>vom</strong> 17. Dezember 2010 ein Geschäft mit nahestehenden Personen<br />
ist. Aufgrund möglicher Interessenskonflikte von Herrn Prof. Dr. Christof Hettich, Herrn Prof.<br />
Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach und Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich waren diese<br />
Aufsichtsratsmitglieder nicht an der Beratung oder Abstimmung des Aufsichtsrats beteiligt,<br />
die sich mit dem Abschluss des Gesellschafterdarlehens zwischen der WILEX, der dievini<br />
Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG und der UCB Pharma S.A. beschäftigt hat (siehe<br />
Ziffer 16.3).<br />
189
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
19 WESENTLICHE VERTRÄGE<br />
WILEX bzw. die Gesellschaften des WILEX-Konzerns haben folgende Verträge<br />
abgeschlossen, die für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bzw. die Gesellschaften des<br />
WILEX-Konzerns wesentlich sind und in den letzten beiden Jahren vor der Veröffentlichung<br />
dieses Prospekts mit WILEX bzw. Gesellschaften des WILEX-Konzerns als Vertragspartei<br />
abgeschlossen wurden bzw. die Bestimmungen enthalten, derzufolge ein Mitglied des<br />
WILEX-Konzerns eine Verpflichtung oder ein Recht erlangt, die bzw. das für den WILEX-<br />
Konzern von wesentlicher Bedeutung ist. Verträge, die im Rahmen des normalen<br />
Geschäftsverlaufs abgeschlossen wurden, sind nachfolgend nicht dargestellt.<br />
19.1 Verträge zum Antikörper Girentuximab<br />
Im April 2008 schlossen WILEX und Avid Bioservices Inc., Tustin, CA, USA („Avid“) einen<br />
Prozessvalidierungsvertrag zur Herstellung von Girentuximab in drei hintereinander<br />
geschalteten Produktionsläufen. Die Prozessvalidierung ist eine notwendige regulatorische<br />
Voraussetzung, um der jeweiligen Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass die Herstellung<br />
von Girentuximab bei Einhaltung der Herstellungsvoraussetzungen gewährleistet ist.<br />
Im Dezember 2008 schlossen WILEX und die Rentschler Biotechnologie GmbH, Laupheim<br />
(„Rentschler“) einen Prozessvalidierungsvertrag zur Herstellung von RENCAREX ® .<br />
Rentschler füllt das von Avid hergestellte Girentuximab in entsprechende Behältnisse (4 ml<br />
Vials) und beschriftet diese nach den gesetzlichen Erfordernissen (Labelling). Auch hier ist<br />
die Prozessvalidierung eine notwendige regulatorische Voraussetzung, um der jeweiligen<br />
Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass die Herstellung von RENCAREX ® bei Einhaltung<br />
der Herstellungsvoraussetzungen des Produktes gewährleistet ist. In demselben Vertrag ist<br />
auch der Prozessvalidierungsvertrag zur Herstellung des Ausgangsmaterials (for further<br />
manufacturing) für die radioaktive Markierung von Girentuximab zur Produktion von<br />
REDECTANE ® geregelt. Rentschler füllt das von Avid hergestellte Girentuximab in<br />
entsprechende Behältnisse (4 ml Vials) und beschriftet diese nach den gesetzlichen<br />
Erfordernissen (Labelling). Auch hier ist die Prozessvalidierung eine notwendige<br />
regulatorische Voraussetzung, um der jeweiligen Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass<br />
die Herstellung von REDECTANE ® bei Einhaltung der Herstellungsvoraussetzungen<br />
gewährleistet ist.<br />
Im September 2009 schlossen WILEX und die Solupharm Pharmazeutische Erzeugnisse<br />
GmbH, Melsungen („Solupharm“) einen Prozessvalidierungsvertrag zur Herstellung des<br />
Ausgangsmaterials (for further manufacturing) für die radioaktive Markierung von<br />
Girentuximab zur Produktion von REDECTANE ® . Solupharm füllt das von Avid hergestellte<br />
Girentuximab in entsprechende Behältnisse (50 ml Vials) und beschriftet diese nach den<br />
gesetzlichen Erfordernissen (Labelling). Auch hier ist die Prozessvalidierung eine<br />
notwendige regulatorische Voraussetzung, um der jeweiligen Zulassungsbehörde<br />
nachzuweisen, dass die Herstellung von REDECTANE ® bei Einhaltung der<br />
Herstellungsvoraussetzungen gewährleistet ist.<br />
Im Mai <strong>2011</strong> schlossen die WILEX AG und die Heidelberg Pharma AG einen Kooperationsund<br />
Technologielizenzvertrag ab („Cooperation and Technology License Agreement“).<br />
WILEX erhält darunter eine hinsichtlich des Zielproteins (Target) von Girentuximab exklusive<br />
Lizenz an der ADC-Technologie der Heidelberg Pharma AG.<br />
190
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
19.2 Verträge zu REDECTANE ®<br />
Im Juni 2008 schlossen WILEX und IBA Pharma S.A., Louvain-la-Neuve, Belgien („IBA“),<br />
eine Lizenzvereinbarung für die weltweite Vermarktung, den Vertrieb und Verkauf von<br />
WILEX’ diagnostischem Produktkandidaten REDECTANE ® . Mit dieser Vereinbarung erhielt<br />
IBA die für die Herstellung und Vermarktung des Produkts erforderlichen exklusiven<br />
weltweiten Rechte und Lizenzen. REDECTANE ® ist ein radioaktiv markierter Antikörper, der<br />
mittels Positronen-Emissions-Tomographie (PET) sichtbar gemacht wird und eine Phase III-<br />
Studie abgeschlossen hat.<br />
Gemäß der Vereinbarung ist WILEX für die Herstellung des Antikörpers Girentuximab und<br />
für die klinische Entwicklung von REDECTANE ® zuständig. IBA ist für die radioaktive<br />
Markierung von Girentuximab verantwortlich und wird den Vertrieb, den Verkauf und die<br />
Vermarktung von REDECTANE ® übernehmen. WILEX hat eine Vorauszahlung erhalten und<br />
zudem Anspruch auf Meilensteinzahlungen sowie Sachleistungen. Nach der geplanten<br />
Marktzulassung erhält WILEX bis zu einem Umsatzvolumen von 7 Mio. € 20 % des<br />
Verkaufserlöses ab Werk. Danach erhält WILEX 45 % des gesamten Verkaufserlöses ab<br />
Werk. WILEX behält die internationalen Rechte für die Co-Promotion, um REDECTANE ® bei<br />
Urologen und Onkologen bekannt zu machen.<br />
19.3 Verträge zu RENCAREX ®<br />
Im April <strong>2011</strong> schlossen WILEX und Prometheus Laboratories Inc., San Diego, CA, USA<br />
(„Prometheus“) einen Lizenzvertrag zur Auslizensierung der Vermarktungsrechte für<br />
RENCAREX ® (Girentuximab) für die USA an Prometheus ab. Prometheus ist ein etabliertes<br />
Spezial-Pharmazeutika- und Diagnostika-Unternehmen mit ausgewiesener Expertise in<br />
Gastroenterologie und Onkologie.<br />
Im Rahmen der Lizenzvereinbarung hat WILEX 19 Mio. US-Dollar bei Vertragsabschluss<br />
erhalten und kann darüber hinaus entweder zwischen 20 Mio. US-Dollar nach zwölf Monaten<br />
bzw. 15 Mio. US-Dollar nach sechs Monaten wählen oder sich für die europäischen<br />
Vermarktungsrechte an einem nicht öffentlich genannten Produkt von Prometheus<br />
entscheiden. Zusätzlich hat WILEX bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf<br />
Meilensteinzahlungen und Umsatzbeteiligungen (Royalties) an den Nettoerlösen für<br />
RENCAREX ® in den USA. Darüber hinaus wird Prometheus anteilig Kosten für die weitere<br />
Entwicklung von RENCAREX ® übernehmen. Die Vereinbarung stellt insgesamt ein<br />
Transaktionsvolumen von über 145 Mio. US-Dollar zuzüglich Umsatzbeteiligungen in den<br />
USA in Aussicht. Der Vertrag umfasst die mögliche Entwicklung von RENCAREX ® in<br />
weiteren Indikationen außer derjenigen für die adjuvante Therapie des nicht metastasierten<br />
klarzelligen Nierenzellkarzinoms (ccRCC).<br />
Für ausgewählte Länder Südeuropas (Spanien, Italien, Portugal, Griechenland und Andorra)<br />
schlossen WILEX und das spanische Pharmaunternehmen Laboratorios del Dr. Esteve S.A.,<br />
Barcelona, Spanien, („Esteve“) bereits im April 2004 einen exklusiven Lizenzvertrag über die<br />
Entwicklung und Vermarktung des Antikörpers Girentuximab (RENCAREX ® ) ab. WILEX<br />
erhielt seit dem Jahr 2004 gemäß den Vertragsbedingungen nicht veröffentlichte Zahlungen.<br />
19.4 Verträge zu MESUPRON ®<br />
Im März <strong>2011</strong> schlossen WILEX und die RIEMSER Specialty Production GmbH, Laupheim,<br />
vormals: Rentschler Pharma GmbH („Riemser“), einen Herstellungsvertrag zur Herstellung<br />
191
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
von MESUPRON ® als klinisches Prüfarzneimittel für Phase I- und Phase II-Studien u.a. in<br />
der Europäischen Union und den USA.<br />
19.5 Verträge zum MEK-Inhibitor WX-554<br />
Im Juni 2009 schlossen WILEX und die Formula GmbH, Berlin, und die Thymoorgan<br />
Pharmazie GmbH, Vienenburg, einen Herstellungsvertrag über die Herstellung des MEK-<br />
Inhibitors WX-554 als klinisches Prüfmaterial (intravenöse Darreichungsform) für Phase I-<br />
Studien in Deutschland.<br />
Im Juli 2009 schlossen WILEX und die Central Glass Germany GmbH, Halle/Westf., einen<br />
Entwicklungs- und Liefervertrag (Development and Supply Agreement) zur Entwicklung einer<br />
Synthese für die Herstellung des Wirkstoffs WX-554 und zur Herstellung des Wirkstoffs WX-<br />
554, der dann an Formula GmbH und Thyomoorgan Pharmazie GmbH zur weiteren<br />
Herstellung des MEK-Inhibitors WX-554 übergeben wird.<br />
Im Juli 2009 schlossen WILEX und das klinische Auftragsinstitut („CRO“) Harrison Clinical<br />
Research Deutschland GmbH, München („Harrison“), einen CRO-Vertrag zur Durchführung<br />
einer Phase I-Studie in Deutschland mit dem MEK-Inhibitor WX-554 ab. Im Juni <strong>2011</strong><br />
erfolgte der Abschluss eines weiteren CRO-Vertrages mit Harrison für eine zweite Phase I-<br />
Studie sowie im <strong>August</strong> <strong>2011</strong> der Abschluss eines CRO-Vertrages mit Nexus Oncology<br />
Limited, Edinburgh, Großbritannien („Nexus“) zur Durchführung einer Phase I/II-Studie in<br />
Großbritannien. Die CRO-Verträge enthalten übliche Klauseln, wie sie für die Durchführung<br />
klinischer Studien und die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten notwendig sind.<br />
Im Mai <strong>2011</strong> schlossen WILEX und die RIEMSER Specialty Production GmbH, Laupheim,<br />
vormals: Rentschler Pharma GmbH („Riemser“) einen Herstellungsvertrag über die<br />
Herstellung des MEK-Inhibitors WX-554 als klinisches Prüfmaterial (orale Darreichungsform)<br />
für Phase I- und Phase II-Studien u.a. in der Europäischen Union und den USA.<br />
19.6 Verträge zum PI3K-Inhibitor WX-037<br />
Im Oktober 2009 schlossen WILEX und Bayer Schering Pharma AG, Leverkusen, einen<br />
Entwicklungs- und Liefervertrag (Development and Supply Agreement) zur Entwicklung einer<br />
Synthese für die Herstellung des Wirkstoffs WX-037.<br />
Im Dezember 2009 schlossen WILEX und Phares AG, Muttenz, Schweiz, einen Forschungsund<br />
Entwicklungsvertrag über den PI3K-Inhibitor WX-037. Gegenstand des Vertrages ist zu<br />
prüfen, in welcher Darreichungsform (d.h. intravenös oder oral) der PI3K-Inhibitor WX-037<br />
hergestellt werden kann und die hierfür notwendigen Entwicklungsschritte zu erarbeiten.<br />
Im Juni <strong>2011</strong> schlossen WILEX und die SynphaBase AG, Pratteln, Schweiz, einen<br />
Entwicklungs- und Liefervertrag (Development and Supply Agreement) zur Entwicklung einer<br />
Synthese für die Herstellung des Wirkstoffs WX-037 und zur Herstellung des Wirkstoffs WX-<br />
037.<br />
19.7 Verträge zur strategischen Partnerschaft mit UCB<br />
Im Januar 2009 vereinbarten WILEX und UCB eine strategische Partnerschaft einzugehen<br />
(Collaboration Agreement). WILEX übernahm dabei die weltweiten Rechte zur<br />
Weiterentwicklung des gesamten vorklinischen onkologischen Portfolios von UCB, das zwei<br />
niedermolekulare Programme (den MEK-Inhibitor WX-554 und den PI3K-Inhibitor WX-037)<br />
und drei Antikörperprogramme umfasst. UCB behält das Exklusivrecht, jedes der fünf<br />
192
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Programme nach Abschluss erster klinischer Machbarkeitsstudien zurückzukaufen, selbst<br />
weiterzuentwickeln und zu vermarkten (Reversion Rights Agreement). In diesem Falle erhält<br />
WILEX von UCB Meilensteinzahlungen für die Entwicklung und Kommerzialisierung sowie<br />
Lizenzzahlungen. Für den Fall, dass UCB von seinem Rückkaufsrecht keinen Gebrauch<br />
macht, behält WILEX das Recht, betreffende Programme selbst weiterzuentwickeln und zu<br />
kommerzialisieren. In diesem Falle erhält UCB von WILEX Meilensteinzahlungen für die<br />
Entwicklung und Kommerzialisierung sowie Lizenzzahlungen. Darüber hinaus wurden zwei<br />
Meilensteinzahlungen in Höhe von jeweils 5 Mio. € bei Einreichung eines Antrags auf<br />
Durchführung einer klinischen Phase I-Studie und der Verabreichung der ersten Dosis<br />
vereinbart. WILEX erreichte beide Meilensteine im Geschäftsjahr 2009. Zwei der drei<br />
Antikörperprogramme befinden sich derzeit in der Forschungsphase, das dritte Projekt wurde<br />
zwischenzeitlich in Absprache mit UCB eingestellt.<br />
Die strategische Partnerschaft wurde wie folgt umgesetzt: Zunächst brachte die UCB die<br />
Rechte an ihrem gesamten vorklinischen onkologischen Portfolio in eine von ihr gehaltene<br />
100 %ige Tochtergesellschaft mit Sitz in München ein. Ferner stattete UCB die<br />
Tochtergesellschaft mit einer Bareinlage (Eigenkapital) von 10 Mio. € aus. Im Anschluss<br />
daran erwarb die WILEX sämtliche Geschäftsanteile an der Tochtergesellschaft im Rahmen<br />
einer Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und änderte die Firma in WILEX<br />
Research GmbH. Im Gegenzug erhielt UCB 1.818.181 neue Aktien an der WILEX AG. Mit<br />
Durchführung der Kapitalerhöhung erhöhte sich das Grundkapital der WILEX von<br />
11.962.754,00 € um 1.818.181,00 € auf 13.780.935,00 €. Die Kapitalerhöhung wurde mit<br />
Eintragung der Durchführung in das Handelsregister der WILEX am 27. Februar 2009<br />
abgeschlossen. Die WILEX Research GmbH wurde sodann mit wirtschaftlicher Wirkung zum<br />
1. Dezember 2008 auf die WILEX verschmolzen. Rechtlich wurde die Verschmelzung am <strong>25.</strong><br />
Mai 2009 mit Eintragung der Verschmelzung in das zuständige Handelsregister wirksam.<br />
19.8 Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung<br />
eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen<br />
WILEX und UCB haben im Januar 2009 eine strategische Allianz vereinbart. Die WILEX AG<br />
hat im Rahmen dieser Vereinbarung eine Tochtergesellschaft von UCB in der Rechtsform<br />
einer GmbH übernommen, welche im Laufe des Geschäftsjahres 2009 auf die WILEX<br />
verschmolzen wurde. Sollte die WILEX einem Kontrollwechsel („Change of Control“) infolge<br />
eines Übernahmeangebots unterliegen, so ist UCB berechtigt, aber nicht verpflichtet, die<br />
Rückkaufoption (sogenanntes Opt-in-Recht) vorzeitig geltend zu machen.<br />
Als Kontrollwechsel gilt zunächst insbesondere das Halten von 50 % oder mehr der<br />
Stimmrechte an der WILEX. Die wertpapiergesetzlichen Vorschriften über die<br />
Stimmrechtszurechnung finden Anwendung. Im Falle eines Übernahmeangebots im Sinne<br />
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) genügt die Annahme eines<br />
Angebots bezogen auf 50 % oder mehr der Stimmrechte. Als Kontrollwechsel gelten ferner<br />
insbesondere die Übertragung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der WILEX<br />
auf einen Dritten sowie der Erwerb eines Rechts, 50 % oder mehr der Mitglieder des<br />
Aufsichtsrats der WILEX zu ernennen oder abzuberufen.<br />
Außerdem ist insbesondere vereinbart, dass UCB im Falle des Ausscheidens von 50 % oder<br />
mehr der Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der zweiten Führungsebene (Vice-Presidents<br />
oder höher) innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Abschluss der strategischen<br />
Allianz von der Change-of-Control-Klausel Gebrauch machen kann, soweit diese Personen<br />
im Hinblick auf die Expertise von WILEX – Arzneimittelkandidaten in onkologischen<br />
Indikationen zu entwickeln und zu vermarkten – Schlüsselfunktionen einnehmen.<br />
193
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Alle ausgegebenen Aktienoptionen an Mitarbeiter und Vorstand werden zum Zeitpunkt eines<br />
Kontrollwechsels unverfallbar und können sofort ausgeübt werden, ohne eine Wartezeit<br />
berücksichtigen zu müssen.<br />
Die WILEX hat für den Fall eines Übernahmeangebots keine Entschädigungsvereinbarungen<br />
mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen.<br />
19.9 Standby Equity Distribution Agreement<br />
Die Gesellschaft hat am 23. März 2010 mit der YA Global Master SPV LTD („YA Global“) mit<br />
Satzungssitz in George Town, Cayman Islands, und Verwaltungssitz in Jersey City, New<br />
Jersey, USA, eine Eigenkapitalzusage auf Abruf abgeschlossen (Standby Equity Distribution<br />
Agreement – „SEDA“). Diese Eigenkapitalzusage auf Abruf berechtigt die Gesellschaft, neue<br />
WILEX-Aktien aus genehmigtem Kapital in Tranchen an die zur Übernahme der neuen<br />
WILEX-Aktien verpflichtete YA Global auszugeben. Die Gesellschaft hat freies Ermessen<br />
hinsichtlich der Ausübung; die YA Global ist hingegen zur Zeichnung und Abnahme der<br />
Aktien verpflichtet. Die Eigenkapitalzusage auf Abruf kann innerhalb eines Zeitraums von<br />
drei Jahren ab Vertragsunterzeichnung (23. März 2010) bis zu einem Betrag von 20 Mio. €<br />
ausgenutzt werden. Der Gesellschaft könnten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu<br />
1 Mio. € pro Tranche zufließen.<br />
Der Ausgabebetrag je Aktie beträgt bei Ausübung des SEDA 95 % des Durchschnitts der<br />
volumengewichteten Tagesdurchschnittskurse der Aktien der Gesellschaft in Euro während<br />
eines fünf Handelstage dauernden Preisermittlungszeitraums beginnend mit dem auf die<br />
Ziehungsnachricht folgenden Tag. Liegen ein oder mehrere der volumengewichteten<br />
Tagesdurchschnittskurse während des Preisermittlungszeitraums unter 85 % des<br />
volumengewichteten Tagesdurchschnittskurses am letzten Handelstag vor diesem<br />
Beschluss, so wird ein solcher Tagesdurchschnittskurs bei der Preisfestlegung nicht<br />
berücksichtigt, jedoch reduziert sich dann das Emissionsvolumen pro Tag der<br />
Unterschreitung um 20 % (ein Fünftel), es sei denn, YA Global verzichtet auf die<br />
Reduzierung des Emissionsvolumens für den oder die betreffende(n) Tage. Im Fall eines<br />
solchen Verzichts beträgt der Ausgabebetrag 95 % eines Mischkurses, der sich nach einer<br />
festgelegten Formel errechnet.<br />
Die Aktien, welche die WILEX aus genehmigten Kapital ausgeben würde, wären innerhalb<br />
eines kurzen, vertraglich vorgegebenen Zeitraums zum Regulierten Markt sowie zum<br />
Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)<br />
an der Frankfurter Wertpapierbörse zuzulassen. In bestimmten Fällen besteht jedoch die<br />
Möglichkeit, dass ein Großaktionär im Tausch mit den nicht zugelassenen neuen Aktien<br />
handelbare Aktien aus dem eigenen Bestand zur Verfügung stellt. Hierzu ist der<br />
Großaktionär allerdings rechtlich nicht verpflichtet. Das SEDA unterliegt deutschem Recht.<br />
Es ist ein deutscher Gerichtsstand vereinbart.<br />
19.10 Einbringungsvertrag Heidelberg Pharma AG<br />
Am 3. November 2010 hat WILEX mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit allen Aktionären der<br />
Heidelberg Pharma AG, Ladenburg, einen Vertrag über die Einbringung sämtlicher Aktien an<br />
der Heidelberg Pharma AG in die WILEX AG gegen Ausgabe von 3.200.000 neuen WILEX-<br />
Aktien, welche im Zuge einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der<br />
Aktionäre geschaffen werden sollten, abgeschlossen („Einbringungsvertrag“). Der<br />
Transaktionspreis in Höhe von 19,20 Mio. € für sämtliche Aktien an der Heidelberg Pharma<br />
AG entsprach einem Preis von 6,00 € pro neu ausgegebener WILEX-Aktie – einem<br />
194
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Aufschlag von ungefähr 25 % auf den Schlusskurs <strong>vom</strong> 1. November 2010. Das ergab ein<br />
Umtauschverhältnis von 5,75 zu 1 bezogen auf die Unternehmenswerte der WILEX AG und<br />
der Heidelberg Pharma AG.<br />
Im Einzelnen verpflichteten sich sämtliche, im Folgenden aufgeführten Aktionäre der<br />
Heidelberg Pharma AG:<br />
- die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH mit Sitz in St. Leon-Rot,<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 700484,<br />
2.776.241 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien gegen Übertragung von 8.071.400<br />
auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Heidelberg Pharma AG zu zeichnen und<br />
zu übernehmen.<br />
- Herr Dr. Hans-Georg Opitz, Weinheim, 120.001 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien<br />
gegen Übertragung von 348.880 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der<br />
Heidelberg Pharma AG zu zeichnen und zu übernehmen.<br />
- die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mannheim, eingetragen im<br />
Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 8453, 135.218 der insgesamt<br />
3.200.000 neuen Aktien gegen Übertragung von 393.120 auf den Inhaber lautende<br />
Stückaktien an der Heidelberg Pharma AG zu zeichnen und zu übernehmen.<br />
- Herr Dr. Jan Schmidt-Brand, Weinheim, 120.386 der insgesamt 3.200.000 neuen<br />
Aktien gegen Übertragung von 350.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der<br />
Heidelberg Pharma AG zu zeichnen und zu übernehmen.<br />
- Herr Dr. Rudi Scherhag, Schriesheim, 48.154 der insgesamt 3.200.000 neuen Aktien<br />
gegen Übertragung von 140.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der<br />
Heidelberg Pharma AG zu zeichnen und zu übernehmen.<br />
Der Einbringungsvertrag stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass die<br />
außerordentliche Hauptversammlung der WILEX AG am 15. Dezember 2010 beschließt, das<br />
Grundkapital der WILEX von 18.413.035,00 um 3.200.000,00 € auf 21.613.035,00 € durch<br />
Ausgabe von 3.200.000,00 neuen Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der<br />
entsprechende Beschluss wurde am 15. Dezember 2010 gefasst.<br />
Der Einbringungsvertrag stand ferner unter der auflösenden Bedingung, dass die<br />
Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals um 3.200.000,00 € nicht bis spätestens zum<br />
30. Juni <strong>2011</strong> in das Handelsregister eingetragen ist. Die entsprechende Eintragung erfolgte<br />
am 17. März <strong>2011</strong>.<br />
Die Golf Club St. Leon-Rot GmbH, die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH sowie Herr<br />
Dr. Jan Schmidt-Brand verpflichteten sich jeweils gegenüber der WILEX in Bezug auf die von<br />
ihnen zu zeichnenden neuen WILEX Aktien zu einer Haltefrist von 12 Monaten ab<br />
Entstehung der Neuen WILEX Aktien.<br />
Schließlich enthält der Einbringungsvertrag Garantien, welche seitens der WILEX gegenüber<br />
den Einbringenden, seitens der Einbringenden gegenüber der WILEX sowie schließlich<br />
seitens von Herrn Dr. Jan Schmidt-Brand gesondert gegenüber der WILEX abgegeben<br />
wurden.<br />
In steuerlicher Hinsicht sieht der Einbringungsvertrag eine Buchwertverknüpfung vor.<br />
195
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
19.11 Darlehensvertrag mit UCB und dievini Hopp BioTech holding GmbH &<br />
Co. KG<br />
Die WILEX hat am 17. Dezember 2010 mit den beiden Hauptaktionären dievini Hopp<br />
BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf („dievini“) und UCB Pharma S.A., Brüssel,<br />
Belgien („UCB“) einen Darlehensvertrag mit Rangrücktritt in Höhe von bis zu 10 Mio. €,<br />
zahlbar in zwei Raten, unterzeichnet. dievini übernimmt einen Anteil von 7,5 Mio. € und UCB<br />
von 2,5 Mio. €. Beide Darlehensgeber erhalten eine Verzinsung von 6 % p.a.<br />
Das Darlehen hat eine unbegrenzte Laufzeit, ist nachrangig und unbesichert. Die<br />
Darlehensgeber sind berechtigt, ihr jeweiliges Darlehen ganz oder teilweise zu kündigen. In<br />
diesem Fall ist der gekündigte Darlehensvertrag innerhalb eines Monats zur Rückzahlung<br />
fällig. Die Darlehensgeber sind berechtigt, anstatt einer Rückzahlung des Darlehens den<br />
Darlehensrückzahlungsanspruch entweder im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung<br />
als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen oder im Rahmen eines noch zu<br />
beschließenden Wandelschuldverschreibungsprogramms in Aktien der Gesellschaft zu<br />
wandeln. Diese beiden Rückzahlungsoptionen stehen unter dem Vorbehalt, dass zum einen<br />
eine Bezugsrechtskapitalerhöhung oder ein Wandelschuldverschreibungsprogramm<br />
beschlossen und durchgeführt werden und zum anderen die Werthaltigkeit des jeweiligen<br />
Rückzahlungsanspruchs von einem Sacheinlagenprüfer bestätigt wird. Die Gesellschaft ist<br />
vor dem 31. Dezember <strong>2011</strong> nicht berechtigt, das Darlehen ohne Zustimmung der<br />
Darlehensgeber zurück zu zahlen.<br />
19.12 Patronatserklärung mit Rangrücktrittsvereinbarung<br />
WILEX hat zugunsten ihrer Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma AG eine der Höhe nach<br />
auf 2.000.000 € begrenzte und bis zum 30. November 2012 befristete Patronatserklärung<br />
abgegeben. In dieser Erklärung verpflichtet sich die WILEX gegenüber der Heidelberg<br />
Pharma AG, deren Verbindlichkeiten Dritten gegenüber insoweit zu erfüllen bzw. sie mit<br />
finanziellen Mitteln insoweit auszustatten, wie dies erforderlich ist, um eine Insolvenzreife der<br />
Heidelberg Pharma AG abzuwehren. In Höhe der der Heidelberg Pharma AG im Rahmen<br />
vorgenannter Patronatserklärung gewährten Mittel hat die WILEX ferner eine<br />
Rangrücktrittsvereinbarung mit der Heidelberg Pharma AG abgeschlossen. Diese<br />
Rangrücktrittsvereinbarung ist bis zum 30. November 2012 befristet.<br />
19.13 Darlehensvertrag mit der Heidelberg Pharma AG<br />
Im Zusammenhang mit der Patronatserklärung mit Rangrücktritt (siehe dazu auch Ziffer<br />
19.12) hat die WILEX mit der Heidelberg Pharma AG am 5. <strong>August</strong> <strong>2011</strong> ein verzinsliches,<br />
bis zum 30. November 2012 nachrangiges Darlehen in Höhe eines Betrages von bis zu<br />
500.000,00 € vereinbart. Die Verzinsung beträgt 6,00 % pro Jahr. Das Darlehen ist nicht<br />
befristet. WILEX ist jedoch berechtigt, das Darlehen jederzeit vollständig oder teilweise zu<br />
kündigen, jedoch nicht vor dem 1. Dezember <strong>2011</strong> und unter Berücksichtigung des<br />
Rangrücktritts.<br />
Der entsprechende Darlehensbetrag wird auf die Höhe der Patronatserklärung mit<br />
Rangrücktritt (siehe Ziffer 19.12) angerechnet, so dass sich deren Begrenzung auf<br />
2.000.000 € entsprechend reduziert.<br />
196
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
19.14 Darlehensvertrag mit der WILEX Inc.<br />
Die WILEX Inc. wurde von der WILEX AG mit einer Kapitaleinlage in Höhe von insgesamt<br />
500 Tsd. US-Dollar ausgestattet. Des Weiteren hat die WILEX AG der WILEX Inc. durch<br />
Darlehensvertrag am 17. November 2010, geändert am 1. März <strong>2011</strong>, ein verzinsliches<br />
Darlehen in Form einer flexiblen Kreditlinie gewährt, solange sich die WILEX Inc. noch nicht<br />
aus eigenen erwirtschafteten Zahlungsströmen finanzieren kann („Intercompany Loan<br />
Agreement“). Die Kreditlinie ist auf einen Betrag in Höhe von 2,5 Mio. US-Dollar begrenzt<br />
und läuft bis zum 30. November <strong>2011</strong>. Die Verzinsung beträgt 6,00 % pro Jahr auf die<br />
Forderung der WILEX AG gegenüber der WILEX Inc.<br />
19.15 Wesentliche Verträge der WILEX Inc.<br />
Am 17. November 2010 hat die WILEX Inc. von der Siemens Healthcare Diagnostics Inc.,<br />
Deerfield, Illinois, USA („Siemens“) die ehemalige Geschäftseinheit Oncogene Science in<br />
Cambridge, MA, USA, gekauft („Asset Purchase Agreement“). Die WILEX Inc., eine 100%ige<br />
neu gegründete US-Tochter der WILEX AG, hat das Inventar inklusive eines Lagerbestands<br />
verkäuflicher Diagnostiktests sowie die gesamte Laborausrüstung von Oncogene Science<br />
übernommen. Der Mietvertrag für die modernen Laborräume und die Verträge für die<br />
existierenden Anlagen und Einrichtungen wurden neu verhandelt.<br />
Die WILEX Inc. erhält über einen Lizenzvertrag <strong>vom</strong> 17. November 2010 mit Siemens<br />
exklusiven Zugang zu den gewerblichen Schutzrechten von Siemens hinsichtlich<br />
diagnostischen ELISA und IHC-Tests und wird auf den Verkauf der Diagnostiktests<br />
Lizenzgebühren im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich an Siemens zahlen.<br />
Siemens wird die automatisierten Plattform-Rechte für die Oncogene Science-Produkte,<br />
insbesondere Serum HER-2/neu und CA IX, beibehalten. Für den Erwerb nach dem Asset<br />
Purchase Agreement sowie dem Lizenzvertrag wurden insgesamt ca. 573 Tsd. US-Dollar<br />
aufgewendet.<br />
Zum Darlehensvertrag zwischen der WILEX Inc. und der WILEX AG siehe Ziffer 19.13.<br />
19.16 Wesentliche Verträge der Heidelberg Pharma AG<br />
Mit Vertrag <strong>vom</strong> 16. Dezember 2009 wurde zwischen der Heidelberg Pharma AG als<br />
Lizenznehmerin und Herrn Prof. Heinz Faulstich sowie dem Deutschen<br />
Krebsforschungszentrum, Heidelberg, (gemeinsam „Lizenzgeber“) ein Patent- und Knowhow-Lizenzvertrag<br />
über eine ausschließliche Patent- und Know-how-Lizenz abgeschlossen.<br />
Die Lizenzgeber entwickeln gemeinsam onkologische Amanitin-Antikörper-Konjugate. Die<br />
entwickelte Technologie ist als Erfindung beim Europäischen Patentamt angemeldet.<br />
Weiterhin liegen für diese Erfindungen US-Patentanmeldungen vor. Diese<br />
Patentanmeldungen sowie alle dazu korrespondierenden Rechte sind Schutzrechte nach<br />
diesem Vertrag. Weiterhin verfügen die Lizenzgeber über bestimmtes Know-how auf dem<br />
Gebiet der Erforschung und Entwicklung von Amanitin-Antikörper-Konjugaten. Nach<br />
Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen erteilen die Lizenzgeber an die Heidelberg<br />
Pharma AG eine ausschließliche Lizenz an den Vertragsschutzrechten und dem Know-how<br />
für die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Amanitin-Antikörper-Konjugaten.<br />
Zum Kooperations- und Technologielizenzvertrag („Cooperation and Technology License<br />
Agreement“) zwischen der Heidelberg Pharma AG und der WILEX AG siehe Ziffer 19.1<br />
197
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
20 BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />
Der folgende Abschnitt fasst einige wichtige Besteuerungsgrundsätze zusammen, die im<br />
Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und der Übertragung von Aktien von<br />
Bedeutung sein können. Die Darstellung ist weder umfassend noch vollständig. Grundlage<br />
ist das zum <strong>25.</strong> <strong>August</strong> <strong>2011</strong> geltende nationale deutsche Steuerrecht sowie Bestimmungen<br />
der Doppelbesteuerungsabkommen, die derzeit zwischen der<br />
198
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten bestehen. Steuerrecht kann sich jedoch<br />
jederzeit – auch rückwirkend – ändern.<br />
Potenzielle Käufer von Aktien der Gesellschaft sollten, wegen der steuerlichen Folgen des<br />
Erwerbs, des Haltens und der Übertragung von Aktien sowie des bei einer Erstattung<br />
deutscher Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) einzuhaltenden Verfahrens ihre steuerlichen<br />
Berater konsultieren. Nur im Rahmen einer individuellen Steuerberatung können die<br />
besonderen steuerlichen Verhältnisse des einzelnen Aktionärs berücksichtigt werden.<br />
20.1 Besteuerung der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft ist körperschaftsteuerpflichtig. Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % des<br />
Einkommens, zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % (insgesamt<br />
15,825 %). Außerdem unterliegt die Gesellschaft mit dem in inländischen Betriebsstätten<br />
erzielten Gewerbeertrag der Gewerbesteuer. Der Gewerbeertrag wird ermittelt aus dem<br />
körperschaftsteuerpflichtigen Einkommen, korrigiert um Kürzungen und Hinzurechnungen.<br />
Durch Anwendung der Steuermesszahl (3,5%) auf den Gewerbeertrag wird der<br />
Steuermessbetrag ermittelt. Die hebeberechtigte Gemeinde, in der die Gesellschaft<br />
Betriebsstätten unterhält, wendet dann einen Hebesatz (in München z.B. 490 %) auf den<br />
Steuermessbetrag an.<br />
Der Vor- und Rücktrag von Verlusten in andere Veranlagungszeiträume für Zwecke der<br />
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ist beschränkt möglich.<br />
Gehen innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der<br />
Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Gesellschaft auf<br />
einen Erwerber (einschließlich diesem nahe stehender Personen) über, verfallen alle noch<br />
nicht genutzten Verlustvorträge sowie Zinsvorträge der Gesellschaft vollständig. Auch die bis<br />
zur Übertragung aufgelaufene Verluste und nicht abziehbare Zinsaufwendungen des<br />
laufenden Geschäftsjahres sind in diesem Fall nicht mit späteren Gewinnen verrechenbar.<br />
Beim Übergang von mehr als 25 % bis zu 50 % des gezeichneten Kapitals, der<br />
Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte fällt die Verrechenbarkeit der<br />
vorgetragenen und laufenden Verluste sowie Zinsaufwendungen entsprechend der<br />
übertragenen Quote weg. Ein Übergang des gezeichneten Kapitals, der<br />
Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte kann auch durch<br />
Kapitalerhöhungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen.<br />
Der Abzug von Zinsaufwendungen ist durch die Zinsschranke beschränkt.<br />
Dividenden, die die Gesellschaft bezieht, sind grundsätzlich steuerfrei. 5 % der Dividende<br />
werden jedoch als nicht abziehbare Betriebsausgabe fingiert und besteuert. Eine<br />
vergleichbare Regelung gilt für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an<br />
Kapitalgesellschaften. Veräußerungsverluste sind steuerlich nicht abziehbar. Für<br />
Gewerbesteuerzwecke hängt die beschriebene weitgehende Freistellung von Dividenden inbzw.<br />
ausländischer Körperschaften davon ab, ob die Gesellschaft zu Beginn bzw. seit<br />
Beginn des Erhebungszeitraums eine Beteiligung von mindestens 15 % am Grundkapital der<br />
ausschüttenden Gesellschaft hielt. Bei im EU-Ausland ansässigen Kapitalgesellschaften<br />
genügt eine Beteiligung von 10 %.<br />
20.2 Besteuerung der Aktionäre<br />
Aktionäre der Gesellschaft werden besteuert, wenn Sie Dividenden beziehen, Anteile<br />
veräußern oder unentgeltlich übertragen.<br />
199
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
20.3 Besteuerung von Dividendeneinkünften<br />
20.3.1 Quellensteuer<br />
Bei Auszahlung der Dividende muss die Gesellschaft grundsätzlich Kapitalertragsteuer in<br />
Höhe von 25 % der Dividende einbehalten, außerdem Solidaritätszuschlag in Höhe von<br />
5,5 % der Kapitalertragsteuer. Der gesamte Abzug von der Dividende beträgt 26,375 %.<br />
Soweit Beträge aus dem steuerlichen Einlagenkonto für die Ausschüttung verwendet gelten,<br />
unterliegt die Dividendenzahlung nicht der Kapitalertragsteuer.<br />
In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann die Dividende von ihrer<br />
inländischen Depotbank ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag<br />
vergütet werden, wenn der Aktionär der Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung<br />
seines Sitz- oder Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt hat oder der Depotbank ein<br />
Freistellungsauftrag des Aktionärs vorliegt und das darin genannte Freistellungsvolumen<br />
noch nicht verbraucht ist.<br />
Für körperschaftssteuerpflichtige Aktionäre, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen<br />
Union ansässig sind, gelten Ausnahmen, wenn sie unter die Befreiungsregelung der<br />
deutschen Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie fallen.<br />
Bei Dividenden an ausländische Aktionäre kann ein ermäßigter Kapitalertragsteuersatz (in<br />
der Regel 15 %) zur Anwendung kommen, wenn der Aktionär den Schutz eines zwischen<br />
seinem Ansässigkeitsstaat und Deutschland geschlossenen<br />
Doppelbesteuerungsabkommens beanspruchen kann. In solchen Fällen wird der<br />
Differenzbetrag zwischen der zunächst einbehaltenen Kapitalertragsteuer und dem durch<br />
das Doppelbesteuerungsabkommen vorgeschriebenen Höchstsatz auf Antrag <strong>vom</strong><br />
Bundeszentralamt für Steuern erstattet. In Deutschland beschränkt steuerpflichtigen<br />
Kapitalgesellschaften werden auf Antrag zwei Fünftel der einbehaltenen und abgeführten<br />
Kapitalertragsteuer erstattet. Die entsprechenden Antragsformulare sind beim<br />
Bundeszentralamt für Steuern, Hauptdienstsitz Bonn-Beuel, An der Küppe 1, D-53225 Bonn<br />
(www.bzst.bund.de), sowie bei deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich. Die<br />
Anträge müssen frist- und formgerecht gestellt werden.<br />
20.3.2 Besteuerung von Dividendeneinkünften bei in Deutschland ansässigen<br />
Aktionären, die ihre Aktien im Privatvermögen halten<br />
Dividenden aus Aktien, die zum Privatvermögen gehören (private Kapitalerträge), unterliegen<br />
der Abgeltungsteuer. Die Abgeltungsteuer wird im Wege eines Kapitalertragsteuerabzuges<br />
für Rechnung des Aktionärs einbehalten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % der<br />
maßgeblichen Bruttoerträge zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer<br />
und gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit dem Steuerabzug wird die Einkommensteuerschuld<br />
des Aktionärs für die genannten Einkünfte abgegolten. Der Aktionär kann beantragen, dass<br />
seine Kapitalerträge mit dem Satz der tariflichen Einkommensteuer besteuert werden, falls<br />
dieser niedriger ist. Der Abzug eines Sparer-Pauschbetrags von jährlich 801 € (bei<br />
zusammen veranlagten Ehegatten 1.602 €) wird auf private Kapitalerträge gewährt. Darüber<br />
hinausgehende Werbungskosten können nicht abgezogen werden. Kirchensteuer wird bei<br />
Bestehen einer Kirchensteuerpflicht grundsätzlich im Wege der Veranlagung festgesetzt, es<br />
sei denn der Aktionär hat beantragt, dass die auszahlende Stelle Kirchensteuer bereits als<br />
Zuschlag mit einbehält.<br />
200
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
20.3.3 Besteuerung von Dividendeneinkünften bei in Deutschland ansässigen<br />
Aktionären, die ihre Aktien im Betriebsvermögen halten<br />
Dividenden aus Aktien, die im Betriebsvermögen gehalten werden, unterliegen nicht der<br />
Abgeltungsteuer. Quellensteuer wird gleichwohl einbehalten. Die Besteuerung ist abhängig<br />
davon, ob der Aktionär eine Körperschaft, ein Einzelunternehmer oder eine<br />
Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist.<br />
Körperschaften: Dividendeneinkünfte von Körperschaften sind grundsätzlich von der<br />
Körperschaftsteuer befreit. 5 % der Dividenden gelten jedoch als steuerlich nicht<br />
abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen der Körperschaftsteuer (zuzüglich<br />
Solidaritätszuschlag).Tatsächlich anfallende Betriebsausgaben, die mit den Dividenden in<br />
unmittelbarem Zusammenhang stehen, dürfen im Übrigen abgezogen werden. Die<br />
Dividenden unterliegen in voller Höhe der Gewerbesteuer, es sei denn, die Körperschaft war<br />
zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am Grundkapital der<br />
Gesellschaft beteiligt. In diesem Fall fällt auf den als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben<br />
geltenden Betrag (in Höhe von 5 % der Dividende) Gewerbesteuer an.<br />
Einzelunternehmer: In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die<br />
ihre Aktien im Betriebsvermögen halten, bezahlen Einkommensteuer nach ihrem jeweiligen<br />
Tarif auf 60 % der Dividende. Zusätzlich fällt Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die<br />
Einkommensteuer an. Die von der Gesellschaft einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die<br />
persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet. Entsprechendes gilt für den<br />
Solidaritätszuschlag. Betriebsausgaben, die mit den Dividendeneinnahmen im unmittelbaren<br />
wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, sind zu 60 % abziehbar. Zusätzlich unterliegen die<br />
Dividenden der Gewerbesteuer, es sei denn, der Aktionär war zu Beginn des<br />
Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt.<br />
Dividendenzahlungen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft<br />
als verwendet gelten, unterliegen der Besteuerung nur, soweit die Zahlungen die<br />
Anschaffungskosten der Aktien übersteigen.<br />
Personengesellschaften: Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so wird die<br />
Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag auf Ebene<br />
der jeweiligen Gesellschafter erhoben. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, so ist die<br />
Dividende grundsätzlich effektiv zu 95 % steuerfrei (vgl. unter „Körperschaften“). Ist der<br />
Gesellschafter eine natürliche Person, so unterliegen 60 % der Dividendenbezüge der<br />
Einkommensteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % hierauf) (vgl. unter<br />
„Einzelunternehmer“). Ist die Personengesellschaft gewerbesteuerpflichtig, unterliegen die<br />
Dividendenzahlungen in vollem Umfang der Gewerbesteuer, sofern die<br />
Personengesellschaft nicht zu Beginn des Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am<br />
Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist. Ist die Personengesellschaft zu Beginn des<br />
Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt, so<br />
unterliegen 5 % der Dividendenzahlungen der Gewerbesteuer, soweit Kapitalgesellschaften<br />
an der Personengesellschaft beteiligt sind. Wenn ein Gesellschafter der<br />
Personengesellschaft eine natürliche Person ist, wird die von der Personengesellschaft<br />
gezahlte, auf seinen Anteil entfallende Gewerbesteuer abhängig von der Höhe des<br />
kommunalen Steuersatzes und den persönlichen Besteuerungsverhältnissen vollständig<br />
oder teilweise auf seine persönliche Einkommensteuer angerechnet.<br />
Es gibt abweichende Regelungen für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute,<br />
Finanzunternehmen, Lebensversicherungs- und Krankenversicherungsunternehmen und<br />
Pensionsfonds.<br />
201
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
20.3.4 Besteuerung von Dividendeneinkünften bei im Ausland ansässigen<br />
Aktionären<br />
Bei im Ausland ansässigen Aktionären (natürlichen Personen oder Körperschaften), die ihre<br />
Aktien weder im Vermögen einer Betriebsstätte in Deutschland noch in einem<br />
Betriebsvermögen halten, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, gilt die<br />
Steuerschuld mit Einbehaltung der Kapitalertragsteuer für Zwecke der Besteuerung nach<br />
deutschem Recht als abgegolten. Werden die Aktien von den im Ausland ansässigen<br />
Aktionären (natürlichen Personen oder Körperschaften) im Vermögen einer Betriebsstätte in<br />
Deutschland oder in einem Betriebsvermögen gehalten, für das ein ständiger Vertreter in<br />
Deutschland bestellt ist, werden diese wie in Deutschland ansässige Aktionäre behandelt,<br />
die ein Unternehmen betreiben.<br />
Die Gesellschaft haftet für die Einbehaltung und Abführung der Quellensteuer, es sei denn,<br />
sie weist nach, dass sie die ihr auferlegten Pflichten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />
verletzt hat. Nach Maßgabe eines einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens oder bei<br />
Dividendenzahlungen an Kapitalgesellschaften, die in einem anderen Mitgliedstaat der<br />
Europäischen Union ansässig sind, kann auf Antrag und unter Beachtung von weiteren<br />
Voraussetzungen von dem Kapitalertragsteuereinbehalt und -abzug abgesehen werden.<br />
20.4 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />
20.4.1 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei in Deutschland ansässigen<br />
Aktionären, die ihre Aktien im Privatvermögen halten<br />
Bei von einer natürlichen Person nach dem 31. Dezember 2008 erworbenen, im<br />
Privatvermögen gehaltenen Aktien unterliegt ein Veräußerungsgewinn als Einkunft aus<br />
Kapitalvermögen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag).<br />
Die inländische auszahlende Stelle (Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut,<br />
Wertpapierhandelsunternehmen, Wertpapierhandelsbank), die den Verkauf für den Aktionär<br />
durchführt, hat bei der Veräußerung Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich 5,5 %<br />
Solidaritätszuschlag, insgesamt also 26,375 %) einzubehalten. Die Steuerschuld des<br />
Aktionärs wird grundsätzlich durch die Kapitalertragsteuer abgegolten. Der Aktionär kann<br />
jedoch beantragen, dass bezüglich seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen eine<br />
Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wird, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren<br />
Besteuerung führt. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden um einen Sparer-Pauschbetrag in<br />
Höhe von 801 € (bzw. 1.602 € bei zusammen veranlagten Ehegatten) gekürzt; ein Abzug der<br />
tatsächlich angefallenen Werbungskosten ist nicht möglich. Kirchensteuer wird bei Bestehen<br />
einer Kirchensteuerpflicht grundsätzlich im Wege der Veranlagung festgesetzt. Der Aktionär<br />
kann jedoch beantragen, dass die auszahlende Stelle Kirchensteuer bereits als Zuschlag mit<br />
einbehält, so dass auch die Kirchensteuerpflicht mit abgegolten ist.<br />
War der Aktionär oder im Falle des unentgeltlichen Erwerbs sein Rechtsvorgänger zu<br />
irgendeinem Zeitpunkt während der fünf Jahre vor der Veräußerung mindestens mit 1 %<br />
unmittelbar oder mittelbar am Kapital der Gesellschaft beteiligt, so gilt ein<br />
Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine etwaige auf den<br />
Veräußerungsgewinn erhobene Kapitalertragsteuer hat dann keine abgeltende Wirkung. Der<br />
Veräußerungsgewinn ist zu 60 % steuerpflichtig. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und<br />
der Solidaritätszuschlag werden bei der Steuerveranlagung des Aktionärs auf dessen<br />
Steuerschuld angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet.<br />
202
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
20.4.2 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei in Deutschland ansässigen<br />
Aktionären, die ihre Aktien in einem Betriebsvermögen halten<br />
Bei Aktien, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden, hängt die Besteuerung von<br />
Veräußerungsgewinnen davon ab, ob der Aktionär eine Körperschaft, ein Einzelunternehmer<br />
oder eine Personengesellschaft ist.<br />
Körperschaften: Gewinne, die von Körperschaften bei der Veräußerung von Aktien erzielt<br />
werden, sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der<br />
Gewerbesteuer befreit. „Veräußerungsgewinn” ist definiert als der Betrag, um den der<br />
Veräußerungspreis der Aktien nach Abzug der Veräußerungskosten den steuerlichen<br />
Buchwert der Aktien übersteigt. 5 % des Veräußerungsgewinns gelten jedoch als steuerlich<br />
nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Körperschaftsteuer, dem<br />
Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer. Tatsächlich entstandene Betriebsausgaben,<br />
die hiermit im Zusammenhang stehen sind abzugsfähig. Durch die Veräußerung von Aktien<br />
erzielte Verluste sind für Zwecke der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags und der<br />
Gewerbesteuer nicht abzugsfähig.<br />
Einzelunternehmer: Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die von natürlichen<br />
Personen gehalten werden, unterliegen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug, wenn der<br />
Veräußerungserlös zu den Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs gehört und der<br />
Aktionär dies gegenüber der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck<br />
erklärt. Falls Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden, haben diese<br />
bei im Betriebsvermögen gehaltenen Aktien keine abgeltende Wirkung, sie werden auf die<br />
Steuerschuld des Veräußerers aus Einkommen- oder Körperschaftsteuer und<br />
Solidaritätszuschlag angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet. Ein<br />
Gewinn aus der Veräußerung unterliegt zu 60 % der Einkommensteuer (zuzüglich<br />
Solidaritätszuschlag) und, wenn die Aktien zum Betriebsvermögen eines inländischen<br />
Gewerbebetriebs gehören, der Gewerbesteuer. Veräußerungsverluste und etwaige mit der<br />
Veräußerung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Betriebsausgaben dürfen<br />
grundsätzlich nur zu 60 % abgezogen werden.<br />
Personengesellschaften: Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so wird die<br />
Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer auf der Ebene der Gesellschafter erhoben (siehe<br />
oben „Körperschaften” oder „Einzelunternehmer”). Zusätzlich unterliegen 5 % der den<br />
körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaftern zuzurechnenden Veräußerungsgewinne und<br />
60 % der den nicht körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaftern zuzurechnenden<br />
Veräußerungsgewinne der Gewerbesteuer, wenn die Aktien im Vermögen der inländischen<br />
Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs der Personengesellschaft gehalten werden. Soweit<br />
natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, wird die auf Ebene der<br />
Personengesellschaft anfallende Gewerbesteuer – jedoch abhängig von der Höhe des<br />
kommunalen Steuersatzes und den persönlichen Besteuerungsverhältnissen – vollständig<br />
oder teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.<br />
Es gibt abweichende Regelungen für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute,<br />
Finanzunternehmen, Lebensversicherungs- und Krankenversicherungsunternehmen und<br />
Pensionsfonds.<br />
20.4.3 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei im Ausland ansässigen<br />
Aktionären<br />
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die von außerhalb Deutschlands ansässigen<br />
Aktionären in einem deutschen Betriebsvermögen gehalten werden (d.h. über eine<br />
203
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
inländische Betriebsstätte oder feste Einrichtung oder ein Betriebsvermögen, für das im<br />
Inland ein ständiger Vertreter bestellt ist), werden in Deutschland ebenso wie<br />
Veräußerungsgewinne von in Deutschland ansässigen Aktionäre behandelt.<br />
Im Übrigen sind Veräußerungsgewinne, die von im Ausland ansässigen Aktionären erzielt<br />
werden, in Deutschland nur steuerpflichtig, wenn der Aktionär oder – im Fall eines<br />
unentgeltlichen Erwerbs – sein Rechtsvorgänger zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb<br />
von fünf Jahren vor der Veräußerung unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % am<br />
Kapital der Gesellschaft beteiligt war. In der Regel sehen die von Deutschland<br />
abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in diesen Fällen eine vollständige<br />
Freistellung von deutschen Steuern vor und weisen das Besteuerungsrecht dem<br />
Ansässigkeitsstaat des Aktionärs zu. Falls eine Besteuerung in Deutschland stattfindet,<br />
unterliegen bei einer Körperschaft lediglich 5 % des Veräußerungsgewinns der<br />
Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag. Bei einer natürlichen Person als Aktionär<br />
wird der Gewinn aus der Veräußerung der Aktien dagegen zu 60 % der Einkommensteuer<br />
(zuzüglich Solidaritätszuschlag) unterworfen. Veräußerungsverluste und andere<br />
Gewinnminderungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit den Aktien sind nach den oben<br />
dargestellten Grundsätzen nicht oder nur beschränkt abziehbar.<br />
20.5 Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer<br />
Der Übergang von Aktien auf eine andere Person von Todes wegen oder durch Schenkung<br />
unterliegt der deutschen Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer grundsätzlich nur<br />
dann, wenn<br />
- der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der<br />
Schenkung, der Erbe, der Beschenkte oder der sonstige Erwerber zur Zeit der<br />
Entstehung der Steuer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in<br />
Deutschland hat oder sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre<br />
dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, oder<br />
- die Aktien beim Erblasser oder Schenker zu einem Betriebsvermögen gehörten, für<br />
das in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten wurde oder ein ständiger Vertreter<br />
bestellt war, oder<br />
- der Erblasser zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenker zum Zeitpunkt der<br />
Schenkung entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahe stehenden<br />
Personen zu mindestens 10 % am Grundkapital der Gesellschaft unmittelbar oder<br />
mittelbar beteiligt war.<br />
Besondere Regelungen gelten für bestimmte deutsche Staatsangehörige, die weder ihren<br />
Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, und für ehemalige<br />
deutsche Staatsangehörige.<br />
Die wenigen gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen Erbschaftsteuer-<br />
Doppelbesteuerungsabkommen sehen in der Regel vor, dass deutsche Erbschaftsteuer<br />
beziehungsweise Schenkungsteuer nur im Fall (i) und im Fall (ii) erhoben werden kann.<br />
20.6 Sonstige Steuern<br />
Im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten oder der Übertragung der Aktien fällt keine<br />
deutsche Kapitalverkehrsteuer, Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer an. Unter<br />
bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass Unternehmer zu einer<br />
204
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Umsatzsteuerpflicht der ansonsten steuerfreien Umsätze optieren. Vermögensteuer wird in<br />
Deutschland gegenwärtig nicht erhoben.<br />
205
21. FINANZTEIL<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Jahresabschluss (IFRS) der WILEX AG zum 30. November 2008 F-2<br />
Bilanz F-3<br />
Gewinn- und Verlustrechnung F-4<br />
Eigenkapitalveränderungsrechnung F-5<br />
Kapitalflussrechnung F-6<br />
Anhang F-7<br />
Bestätigungsvermerk F-60<br />
Auszug aus dem Lagebericht F-62<br />
Jahresabschluss (IFRS) der WILEX AG zum 30. November 2009 F-63<br />
Bilanz F-64<br />
Gewinn- und Verlustrechnung F-65<br />
Eigenkapitalveränderungsrechnung F-66<br />
Kapitalflussrechnung F-67<br />
Anhang F-68<br />
Bestätigungsvermerk F-127<br />
Auszug aus dem Lagebericht F-129<br />
Konzernabschluss (IFRS) der WILEX AG zum 30. November 2010 F-131<br />
Bilanz F-132<br />
Gewinn- und Verlustrechnung F-133<br />
Eigenkapitalveränderungsrechnung F-134<br />
Kapitalflussrechnung F-135<br />
Anhang F-136<br />
Bestätigungsvermerk F-200<br />
Auszug aus dem Lagebericht F-202<br />
Jahresabschluss (HGB) der WILEX AG zum 30. November 2010 F-208<br />
Bilanz F-209<br />
Gewinn- und Verlustrechnung F-211<br />
Entwicklung des Anlagevermögens F-212<br />
Anhang F-214<br />
Bestätigungsvermerk F-240<br />
Auszug aus dem Lagebericht F-242<br />
Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) der WILEX AG zum 31. Mai <strong>2011</strong> F-248<br />
Bilanz F-249<br />
Gewinn- und Verlustrechnung F-250<br />
Eigenkapitalveränderungsrechnung F-251<br />
Kapitalflussrechnung F-252<br />
Anhang F-253<br />
Bescheinigung Pro-Forma-Finanzinformationen<br />
zum 30. November 2010 und 31. Mai <strong>2011</strong> F-266<br />
Bescheinigung F-267<br />
Pro-Forma- Gewinn- und Verlustrechnung F-269<br />
Pro-Forma Erläuterungen F-270<br />
F-1
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008<br />
Geprüfter Jahresabschluss nach IFRS<br />
zum 30. November 2008<br />
F-2
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008<br />
WILEX AG, München<br />
Bilanz nach IFRS zum 30. November 2008<br />
in Euro Anhang 30.11.2008 30.11.2007<br />
Sachanlagen 5 461.713 523.843<br />
Immaterielle Vermögenswerte 6 1.426.564 1.557.092<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte 7 22.689 0<br />
Langfristige Vermögenswerte 1.910.966 2.080.935<br />
Vorräte 8 22.200 22.200<br />
Sonstige Vermögenswerte und geleistete<br />
Vorauszahlungen 9 1.072.248 1.242.720<br />
Sonstige Forderungen 9 184.888 111.011<br />
Fi nanzinvestitionen 10 0 15.374.513<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10 12.136.987 18.795.851<br />
Kurzfristige Vermögenswerte 13.416.323 35.546.295<br />
SUMME VERMOGENSWERTE 15.327.289 37.627.230<br />
Gezeichnetes Kapital 11 11.962.754 11.962.754<br />
Kapitalrücklage 11 105.201.252 104.914.715<br />
Kumulierte Verluste 11 (111.374.454) (90.926.789)<br />
Eigenkapital 5.789.552 <strong>25.</strong>950.680<br />
Pensions rückstellungen 13 22.689 21.877<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 25 0 22.977<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 14 251.755 506.974<br />
Langfristige Verbindlichkeiten 274.444 551.828<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15 1.787.991 1.747.900<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 25 15.357 81.275<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 15 7.459.944 9.295.547<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten 9.263.293 11.124.722<br />
SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN 15.327.289 37.627.230<br />
F-3
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008<br />
WILEX AG, München<br />
Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS<br />
für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2007 bis zum 30. November 2008<br />
in Euro<br />
Anhang<br />
2008<br />
2007<br />
Sonstige Erträge<br />
Erträge<br />
17<br />
3.207.707<br />
3.207.707<br />
2.583.374<br />
2.583.374<br />
Forschungs- und Entwicklungskosten<br />
Verwaltungskosten<br />
Betriebliche Aufwendungen (inkl. Abschreibungen)<br />
18<br />
18<br />
(20.156.595)<br />
(4.444.659)<br />
(24.601.254)<br />
(22.999.254)<br />
(3.510.786)<br />
(26.510.040)<br />
BETRIEBSERGEBNIS<br />
(21.393.547)<br />
(23.926.666)<br />
Finanzierungserträge<br />
Finanzierungsaufwendungen<br />
Finanzergebnis - Netto<br />
21<br />
21<br />
972.292<br />
(11.624)<br />
960.667<br />
1.714.785<br />
(21.973)<br />
1.692.811<br />
ERGEBNIS VOR STEUERN<br />
(20.432.880)<br />
(22.233.854)<br />
Ertragsteuern<br />
23<br />
(14.785)<br />
(23.656)<br />
JAHRESERGEBNIS<br />
(20.447.665)<br />
(22.257.510)<br />
Ergebnis je Aktie in Euro<br />
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie<br />
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien<br />
(1,71 )<br />
11.962.754<br />
(1,86)<br />
11.962.754<br />
F-4
<strong>Wilex</strong> AG, München<br />
Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS<br />
für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2007 (2006) bis zum 30. November 2008 (2007)<br />
F-5<br />
in Euro Anhang Aktien<br />
Gezeichnetes<br />
Kapital<br />
Kapitalrücklage<br />
Kumulierte<br />
Verluste<br />
Kapitalmaß- Bewertung<br />
nahmen/Agio Aktienoptionen<br />
103.116.770 1.309.883<br />
Stand am 01. Dezember 2006 11.962.754 11.962.754 104.426.653 (68.669.279)<br />
Kapitalbeschaffungskosten IPO 14.282<br />
Bewertung Aktienoptionen 473.781<br />
Jahresergebnis (22.257.510)<br />
Nettoveränderung Eigenkapital<br />
103.131.052 1.783.664<br />
Stand am 30. November 2007 11.962.754 11.962.754 104.914.715 (90.926.789)<br />
Stand am 01. Dezember 2007 11.962.754 11.962.754 104.914.715 (90.926.789)<br />
Bewertung Aktienoptionen 11 286.536<br />
Jahresergebnis (20.447.665)<br />
Summe Nettoergebnis<br />
103.131.052 2.070.200<br />
Stand am 30. November 2008 11.962.754 11.962.754 105.201.252 (111.374.454)<br />
Total<br />
47.720.128<br />
14.282<br />
473.781<br />
(22.257.510)<br />
(21.769.447)<br />
<strong>25.</strong>950.680<br />
<strong>25.</strong>950.680<br />
286.536<br />
(20.447.665)<br />
(20.161.129)<br />
5.789.552<br />
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WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008<br />
<strong>Wilex</strong> AG, München<br />
Kapitalflussrechnung nach IFRS<br />
tür das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2007 bis zum 30. November 2008<br />
in Euro .': > .
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
Anhang nach IFRS<br />
für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2007 bis 30. November 2008<br />
1. Allgemeines<br />
WILEX AG (im Folgenden auch "die Gesellschaft" oder "WILEX") wurde 1997 in München,<br />
Deutschland, unter dem Namen WILEX Biotechnology GmbH von Ärzten und Krebsforschern der<br />
Technischen Universität München gegründet. Gemäß Gesellschafterbeschluss <strong>vom</strong> 14. Dezember<br />
2000, geändert am 28. Februar 2001, wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit dem<br />
Namen WILEX AG umgewandelt. Die Umfirmierung wurde am 9. April 2001 in das<br />
Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 136670 eingetragen.<br />
Sitz der Gesellschaft ist Grillparzerstrasse 10, 81675 München. Seit dem 13. November 2006 ist<br />
WILEX an der Frankfurter Wertpapierbörse im Regulierten Markt I Prime Standard notiert.<br />
WILEX ist ein biopharmazeutisches Forschungsunternehmen, welches sich auf die Erforschung<br />
und Entwicklung von neuen Medikamenten und Technologien in der Krebstherapie fokussiert hat.<br />
WILEX verfügt über eine ausgewogene Produkt-Pipeline attraktiver Krebsmedikamenten<br />
Kandidaten, von der Forschungsphase bis hin zur fortgeschrittenen klinischen Entwicklung. Ziel<br />
des Unternehmens ist es, neue Wirkstoffe für die Krebstherapie zu entwickeln, die nicht<br />
zytotoxisch sind, sondern auf tumor-spezifische Merkmale zielen, die bei der Entstehung oder<br />
Entwicklung von Krebs eine Rolle spielen. Hierbei sollen neue Krebstherapien entwickelt werden,<br />
die im Vergleich zu den herkömmlichen Therapien wirksamer, verträglicher und kosteneffizienter<br />
sind. Nach angestrebter Zulassung sollen die Arzneimittel und Diagnostika vertrieben und<br />
vermarktet werden.<br />
Der vorliegende Abschluss wurde am 2. Februar 2009 <strong>vom</strong> Vorstand aufgestellt und damit im<br />
Sinne von lAS 10 zur Veröffentlichung freigegeben. Die Berichtsperiode beginnt am 1. Dezember<br />
2007 und endet am 30. November 2008 und wird im Folgenden als Geschäftsjahr 2008<br />
(Geschäftsjahr 2007 für Vorj ahresperiode) bezeichnet.<br />
F-7
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
2. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
2.1. Erstellungsgrundlage<br />
Der Abschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), die<br />
von der EU genehmigt worden sind, erstellt. Erstmalig wurde IFRS 7 "Finanzinstrumente:<br />
Angaben" angewendet. Dieser zog erweiterte Anhangsangaben nach sich. Darüber hinaus wurden<br />
die Änderungen des lAS 1 "Darstellung des Abschlusses" umgesetzt.<br />
Des Weiteren sind folgende Interpretationen erstmals angewendet worden, die aber keine<br />
Auswirkungen auf den Abschluss nach sich ziehen:<br />
IFRIC 11<br />
IFRS 2 - Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen<br />
Nachfolgender Standard wurde nicht vorzeitig freiwillig angewendet und ist frühestens für<br />
Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2009 beginnen, verpflichtend anzuwenden:<br />
IFRS 8<br />
Geschäftssegmente<br />
Standards und Interpretationen, die <strong>vom</strong> IASB beschlossen und von der EU übernommen wurden:<br />
Änderungen zu lAS 1: Darstellung des Abschlusses<br />
Änderungen zu lAS 23: Fremdkapitalkosten<br />
Änderungen zu lAS 32: Finanzinstrumente: Darstellung<br />
Änderungen zu IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung<br />
IFRIC 13: Kundenbindungsprogramme<br />
IFRIC 14: lAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,<br />
Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung<br />
Standards und Interpretationen, die <strong>vom</strong> IASB beschlossen sind, aber noch nicht von der EU übernommen<br />
wurden:<br />
Änderungen zu IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse<br />
Änderungen zu lAS 27: Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS<br />
Änderungen zu lAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung<br />
F-8
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
Diverse: Verbesserungen zu den IFRS<br />
IFRIC 12: Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen<br />
IFRIC 15: Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien<br />
IFRIC 16: Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb<br />
Eine vorzeitige Anwendung der aufgeführten Standards und Interpretationen hätte keine<br />
wesentlichen Auswirkungen auf Bilanzierung und Bewertung, zöge jedoch zusätzliche oder<br />
umfangreichere Angaben im Anhang nach sich.<br />
Die Aufstellung des Abschlusses erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten, eingeschränkt durch die Neubewertung von zur Veräußerung verfügbaren<br />
finanziellen Vermögenswerten sowie durch zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) angesetzte<br />
finanzielle Vermögenswerte lmd Verbindlichkeiten. Unter der Annahme der<br />
Unternehmensfortführung realisiert die Gesellschaft im normalen Geschäftsverlauf ihre<br />
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.<br />
Bei der Abschlusserstellung nach IFRS sind bestimmte kritische Schätzungen zu Bilanzierungsund<br />
Bewertungsmethoden vorzunehmen. Dabei verlangt die Anwendung der Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden eine Ermessensausübung des Managements. Welche Bereiche ein höheres<br />
Maß an Beurteilung oder Komplexität erfordern oder welche Annahmen und Schätzungen für den<br />
Abschluss bedeutsam sind, wird in Anmerkung 4 erörtert.<br />
Die Gesellschaft veröffentlicht nach § 325 (2a) HGB diesen IFRS-Einzelabschluss im<br />
elektronischen Bundesanzeiger.<br />
2.2. Abschlussumfang<br />
Die Gesellschaft hat keine Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen. Alle Geschäftstätigkeiten<br />
werden von der WILEX AG vorgenommen.<br />
2.3. Segmentberichterstattung<br />
Nach ihrer internen Management- und Organisations struktur führt WILEX keine<br />
Geschäftstätigkeiten durch, die sich wesentlich in ihrem Risiko-/Ertragsprofil unterscheiden.<br />
Deshalb ist die Gesellschaft nur in einem Segment tätig. Folglich stellt die Gesellschaft keine<br />
Segmentberichterstattung auf.<br />
F-9
WILEX AG Jahresabschluss (lFRS) zum 30. November 2008 I Anhang<br />
• Leasingverbindlichkeiten (vergleiche Anmerkung 2.18): Diese werden auf grund des Zinsund<br />
Tilgungsanteils den zu fortgefUhrten Anschaffungskosten bewerteten<br />
Verbindlichkeiten zugeordnet ("Financial Liabilities at Amortized Cost"). Die Bewertung<br />
erfolgt zunächst zu den ursprünglichen Anschaffungskosten und wird unter Anwendung<br />
der Effektivzinsmethode gemäß dem Tilgungsplan bis Laufzeitende fortentwickelt.<br />
Die Klassifizierung dieser finanziellen Vermögens werte erfolgt beim erstmaligen Ansatz.<br />
Finanzinstrumente werden zudem am Bilanzstichtag in Abhängigkeit der Restlaufzeit in kurz- oder<br />
langfristige Vermögens werte bzw. Verbindlichkeiten eingeteilt. Diejenigen Finanzinstrumente, die<br />
am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr Restlaufzeit aufweisen, werden als langfristig ausgewiesen.<br />
Diejenigen mit Restlaufzeit von unter einem Jahr werden im Rahmen der kurzfristigen<br />
Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten bilanziert.<br />
2.14. Eigenkapital und Eigenkapitalmanagement<br />
Das Eigenkapital der Gesellschaft besteht aus auf den Inhaber lautende Stammaktien. Zusätzliche<br />
Kosten, die der Ausgabe neuer Aktien bzw. dem Prozess des Börsengangs unmittelbar zuzurechnen<br />
sind, werden im Eigenkapital als Abzug von den Erlösen ausgewiesen.<br />
Eigenlmpitalmanagement<br />
Der Vorstand der Gesellschaft geht nach derzeitigem Planungsstand davon aus, im kommenden<br />
Geschäftsjahr durch Kooperationen und/oder Auslizenzierungen über die strategische Allianz mit<br />
dem Pharmaunternehmen UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien (UCB) hinaus (vergleiche<br />
Anmerkung 30) weitere Geldzuflüsse generieren zu können. Diese werden möglicherweise im<br />
Geschäftsjahr 2009 niedriger als die sonstigen Aufwendungen im gleichen Zeitraum ausfallen, so<br />
dass sich das Eigenkapital zum nächsten Bilanzstichtag weiter verringern könnte.<br />
Sollten weitere Kooperationen und Auslizenzierungen nicht zu realisieren sein, müsste sich<br />
WILEX um andere Finanzierungsmöglichkeiten und / oder eine Kapitalerhöhung bemühen.<br />
Mittelfristig sollen des Weiteren die derzeitigen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten zur<br />
Marktreife gefUhrt werden, so dass in Zukunft auch Vertriebsumsätze erzielt werden könnten.<br />
Diese würden die Kapitalisierungssituation von WILEX nachhaltig verbessern, bzw. die<br />
Gesellschaft in die Lage versetzen, Gewinne zu erwirtschaften und sich aus dem operativen<br />
Kapitalfluss finanzieren zu können, ohne Kapitalmaßnahmen, gleich welcher Art, durchfUhren zu<br />
müssen.<br />
F-10
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
2.4. Währungs umrechnung<br />
2.4.1. Funktionale Währung und Berichtswährung<br />
Der Abschluss ist in Euro (E) aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung<br />
des Unternehmens darstellt.<br />
2.4.2. Transaktionen und Salden<br />
Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die<br />
funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher<br />
Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten<br />
monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten resultieren, werden in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnlmg erfasst.<br />
Die funktionale Währung der Gesellschaft ist der Euro (E). Darüber hinaus führt die Gesellschaft<br />
auch Transaktionen in US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF), Britischem Pfund (GBP) und<br />
in geringem Ausmaß auch in weiteren Fremdwährungen durch.<br />
Durch die kaufmännische Rundung exakter Zahlen können sich Differenzen ergeben.<br />
2.5. Sachanlagen<br />
Die Gesellschaft besitzt keine Grundstücke oder Gebäude. Alle zurzeit genutzten Büro- und<br />
Laborräume sind gemietet. Sachanlagen bestehen überwiegend aus Labor- und<br />
Geschäftsausstattung und werden zu historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen<br />
bilanziert. Die Abschreibung erfolgt linear, dabei werden folgende erwartete Nutzungsdauern, die<br />
jährlich überprüft und ggf. angepasst werden, zugrunde gelegt:<br />
Laborausstattung<br />
Sonstige Geschäftsausstattung<br />
6 bis 14 Jahre<br />
3 bis 23 Jahre<br />
Ausgaben für Reparatur und Instandhaltung sowie den Austausch untergeordneter Posten werden<br />
im Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst. Umfangreichere Erneuerungen oder<br />
Einbauten werden aktiviert, sofern ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht. Erneuerungen<br />
werden ebenfalls über die oben genannte erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgang<br />
werden die Anschaffungskosten und dazugehörigen kumulierten Abschreibungen ausgebucht; die<br />
dabei entstehenden Gewinne oder Verluste werden im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst.<br />
WILEX überprüft jährlich, ob es bei den Sachanlagen über die regelmäßige Abschreibung hinaus<br />
Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der<br />
F-11
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 ! Anhang<br />
Buchwert des Vermögenswertes über dem erzielbaren Betrag liegt. Ergibt sich eine Änderung in<br />
den Schätzungen, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrages herangezogen wurden, so wird<br />
der Wertminderungsaufwand aufgehoben. WILEX hat keine Anzeichen für eine Wertminderung<br />
festgestellt.<br />
Die Gesellschaft hat keine Sachanlagen als Sicherheit für Eventualverbindichkeiten verpfändet.<br />
2.6. Immaterielle Vermögenswerte<br />
(a) Lizenzen<br />
Lizenzen werden anfänglich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Sie haben eine<br />
bestimmte Nutzungsdauer und werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich<br />
kumulierter Abschreibungen erfasst. Die Abschreibung erfolgt linear, um die Lizenzkosten über die<br />
erwartete Nutzungsdauer zu verteilen (12,5 bis 20 Jahre).<br />
(h) Software<br />
Erworbene Software-Lizenzen werden auf der Grundlage der für ihren Erwerb und für die<br />
Ingangsetzung der Software angefallenen Kosten aktiviert. Diese Anschaffungskosten werden über<br />
die erwartete Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.<br />
(e) Forsehungs- und Entwicklungsaufwand<br />
Nach IFRS werden in der Entwicklungsphase für ein Medikament anfallende Kosten nur dann<br />
angesetzt, wenn die Gesellschaft alle folgenden Nachweise erbringen kann:<br />
• die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit<br />
er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird;<br />
• ihre Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen sowie ihn zu nutzen oder zu<br />
verkaufen;<br />
F-12
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
• ihre Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;<br />
• wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen<br />
Nutzen erzielen wird. Nachgewiesen werden kann von der Gesellschaft u. a. die Existenz<br />
eines Marktes für die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen<br />
Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen<br />
Vermögenswertes;<br />
• die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die<br />
Entwicklung abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu<br />
können;<br />
• ihre Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung<br />
zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten.<br />
Gegenwärtig werden alle Forschungs- und Entwicklungskosten in den Geschäftsjahren, in denen<br />
sie anfallen, ergebniswirksam erfasst.<br />
WILEX hat keine immateriellen Vermögenswerte als Sicherheit für Eventualverbindlichkeiten<br />
verpfändet. Es bestehen bei der Gesellschaft keine vertraglichen Verpflichtungen für den Erwerb<br />
von immateriellen Vermögenswerten.<br />
WILEX überprüft jährlich, ob es bei den immateriellen Vermögenswerten über die regelmäßige<br />
Abschreibung hinaus Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Ein Wertminderungsaufwand wird<br />
erfasst, wenn der Buchwert des Vermögenswertes über dem erzielbaren Betrag liegt. Ergibt sich<br />
eine Änderung in den Schätzungen, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrages herangezogen<br />
wurden, so wird der Wertminderungsaufwand aufgehoben. WILEX hat keine Anzeichen für eine<br />
Wertminderung festgestellt.<br />
2.7. Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />
Im Jahr 1999 gewährte die Gesellschaft einem Geschäftsführer (dem heutigen<br />
Vorstandsvorsitzenden) eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung. Die<br />
Pensionsverpflichtung wird in Höhe des Aktivwerts der verbundenen Rückdeckungsversicherung<br />
angesetzt. Die Gesellschaft geht davon aus, dass keine weiteren Zahlungen in den Plan erforderlich<br />
sein werden. Da in den nächsten Jahren keine Pensionszahlungen erwartet werden, wurde dieser<br />
Aktivwert anders als in den Vorperioden in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten<br />
bilanziert.<br />
F-13
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
2.8. Vorräte<br />
Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert<br />
bewertet. Die Anschaffungskosten werden auf Basis der First-in First-out (FIFO) Methode<br />
bestimmt und umfassen den Kaufpreis sowie eventuelle Anschaffungsnebenkosten. Bei den<br />
Vorräten handelt es sich um Rohstoffe für den Bereich Forschung und Entwicklung und dabei<br />
vornehmlich um chemische Stoffe und Material für das Labor.<br />
2.9. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Vorauszahlungen<br />
Die sonstigen Vermögenswerte und die an z. B. Dienstleister oder Versicherer geleisteten<br />
Anzahlungen werden entweder gemäß dem Leistungsfortschritt des zugrundeliegenden Auftrags<br />
ergebniswirksam erfasst oder mit der endgültigen Lieferantenrechnung verrechnet.<br />
2.10. Sonstige Forderungen<br />
Forderungen werden anfanglich zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich eines etwaigen<br />
Wertminderungsaufwands erfasst. Eine Wertminderung auf Forderungen aus Lieferungen und<br />
Leistungen erfolgt, wenn es objektive substantielle Hinweise darauf gibt, dass nicht alle laut den<br />
ursprünglichen Vertragsbedingungen fälligen Beträge einbringlich sind. Die Wertminderung<br />
entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der<br />
erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem aktuellen Marktzins. Die Wertminderung wird<br />
ergebniswirksam erfasst.<br />
2.11. Finanzinvestitionen<br />
Zu den Finanzinvestitionen zählen festverzinsliche Bankguthaben mit vereinbarten Laufzeiten von<br />
mehr als drei Monaten (Festgelder). Unterj ährig wurden im Geschäftsjahr 2007 zwei derartige<br />
Investitionen vorgenommen (Anlagevolumen jeweils 15,0 Mio. €), wovon eine erst in 2008 fällig<br />
wurde. Neue Finanzinvestitionen wurden nicht vorgenommen, somit ist zum Bilanzstichtag 30.<br />
November 2008 keine Finanzinvestition mehr bilanziert. Die getätigten Finanzinvestitionen wurden<br />
ausschließlich bei großen Banken abgeschlossen, die Mitglied des deutschen<br />
Einlagensicherungsfonds bzw. Mitglied des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sind.<br />
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WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
2.12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Guthaben bei Banken mit einer<br />
Restlaufzeit zum Erwerbszeitpunkt von nicht mehr als drei Monaten und Kassenbestände. WILEX<br />
legt seine Guthaben nur bei großen Banken an, die Mitglied des deutschen<br />
Einlagensicherungsfonds bzw. Mitglied des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sind.<br />
Es drohen daher keine Ausfallrisiken.<br />
Als Zahlungsmitteläquivalente werden verpfändete Konten kategorisiert. WILEX hat zum<br />
Bilanzstichtag zwei Bankkonten mit den nachfolgenden Summen als Kaution verpfändet: 129 Tsd.<br />
€ als Kaution für den Vermieter und 100 Tsd. € als Sicherheit für den Leasinggeber eines<br />
Laborgerätes.<br />
2.13. Angaben zu Finanzinstrumenten<br />
Finanzinstrumente nach lAS 39 / IFRS 7 (vergleiche Anmerkung 2.1) werden in Abhängigkeit des<br />
Einzelfalls unterschieden:<br />
• Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder<br />
Verbindlichkeiten (Financial Assets or Financial Liabilities at Fair Value through Profit or<br />
Loss). Diese Kategorie umfasst zwei Unterkategorien:<br />
o<br />
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten<br />
(Held for Trading / ,,AFVP L-Tr. "): Diese Kategorie umfasst die fmanziellen<br />
Vermögens werte und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken<br />
gehalten werden (Handelsaktiva und -passiva) wie z. B. verzinsliche Wertpapiere,<br />
Aktien und Schuldscheindarlehen. Die Handelspassiva umfassen insbesondere<br />
derivative Finanzinstrumente mit einem negativen beizulegenden Zeitwert.<br />
Handelsaktiva und Handelspassiva werden zu jedem Bilanzstichtag zum Fair<br />
Value bilanziert. Die Bewertungsergebnisse werden in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung erfasst. In der betrachteten Periode sind keine derartigen<br />
Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert.<br />
F-15
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
o<br />
Zum beizulegenden Zeitwert designierte Finanzinstrumente (Designated at Fair<br />
Value through Profit or Loss / ,,AFVPL-Des."): Gemäß der so genannten Fair<br />
Value Option ist es zulässig, bestimmte Finanzinstrumente freiwillig einer<br />
Bewertung zum Fair Value mit Erfassung der Bewertungsergebnisse in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung zu unterwerfen. Die Entscheidung zur Nutzung der<br />
Fair Value Option ist für ein Finanzinstrument im Zeitpunkt des Zugangs<br />
unwiderruflich zu treffen. Voraussetzung für die Anwendung der Fair Value<br />
Option für ein Finanzinstrument ist beispielsweise, dass eine Ansatz- oder<br />
Bewertungsinkongruenz vermieden oder erheblich reduziert wird. In der<br />
betrachteten Periode sind keine derartigen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten<br />
bilanziert.<br />
• Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (,,Available for Sale"): Hierbei<br />
handelt es sich insbesondere um verzinsliche Wertpapiere, Aktien und Beteiligungen. Die<br />
Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Ist der beizulegende Zeitwert bei<br />
Eigenkapitalinstrumenten nicht verlässlich ermittelbar, erfolgt die Bewertung zu<br />
fortgeführten Anschaffungskosten. In der betrachteten Periode sind keine derartigen<br />
Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert.<br />
• Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen (,,Held-to-maturity"): Dieser Kategorie<br />
dürfen nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren<br />
Zahlungen sowie festgelegter Laufzeit dann zugeordnet werden, wenn die Absicht sowie<br />
die Fähigkeit bestehen, sie bis zur Endfälligkeit zu halten. Die Bewertung erfolgt zu<br />
fortgeführten Anschaffungskosten und ist mit dem Buchwert identisch.<br />
• Kredite und Forderungen ("Loans and Receivables"): Dieser Kategorie werden nichtderivative<br />
Finanzinstrumente mit festen oder bestimmbaren Zahlungsansprüchen<br />
zugeordnet, für die kein aktiver Markt besteht. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten. Bei Vorliegen einer Änderung der Werthaltigkeit (Impairment) wird<br />
dieses bei der Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgs wirksam<br />
berücksichtigt. Agien beziehungsweise Disagien werden über die Laufzeit verteilt<br />
erfolgswirksam im Zinsergebnis vereinnahmt. Die Bewertung erfolgt auch hier zu<br />
fortgeführten Anschaffungskosten und ist mit dem Buchwert identisch.<br />
F-16
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
Grundsätzlich ist WILEX daran interessiert, die positive, vertrauensvolle und größtenteils<br />
langjährige Zusammenarbeit mit den Eigenkapitalgebern weiter zu intensivieren.<br />
Ziel der Gesellschaft ist weiterhin, Mitarbeiter und Vorstand in hohem Maße als Anteilseigner zu<br />
beteiligen. Dazu wurde im Rahmen der Ausgabe von Aktienoptionen (vergleiche Anmerkung<br />
2.17.1) ein Bedingtes Kapital geschaffen.<br />
2.15. Latente Ertragsteuern<br />
Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeiten-Methode fUr temporäre<br />
Differenzen angesetzt, die zwischen dem Steuerwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten<br />
und ihrem Buchwert im IFRS-Abschluss entstehen. Die latenten Ertragsteuern sind anhand der<br />
Steuersätze (und Steuervorschriften) zu bewerten, die zum Bilanzstichtag gültig oder im<br />
Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind, und deren Geltung fUr den Zeitraum, in dem ein<br />
Vermögenswert realisiert oder eine Verbindlichkeit beglichen wird, zu erwarten ist.<br />
Latente Steueransprüche werden in dem Maße bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu<br />
versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporären Differenzen verwendet<br />
werden können. Latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge werden in dem Umfang<br />
angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass der Nutzen daraus in Zukunft realisiert wird.<br />
2.16. Ergebnis je Aktie<br />
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird als das den Stammaktionären zur Verfügung stehende<br />
Jahresergebnis ermittelt, das durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im<br />
Berichtszeitraum im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Zur Berechnung der Auswirkung<br />
von Bezugsrechten wird die" Treasury Share"-Methode angewandt. Die unterstellten Erlöse aus der<br />
Emission von potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt sind so zu berechnen, als wären<br />
sie zum Rückkauf von Aktien zum beizulegenden Zeitwert verwendet worden. Der<br />
Unterschiedsbetrag zwischen der Anzahl der ausgegebenen Aktien und der Anzahl der Aktien, die<br />
zum beizulegenden Zeitwert ausgegeben worden wären, ist als Ausgabe von Stammaktien ohne<br />
Entgelt zu behandeln und fließt in den Nenner bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je<br />
Aktie. Der Ergebnisbetrag wird nicht um die Auswirkung der Aktienbezugsrechte bereinigt. Die<br />
Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie erfolgt nicht unter der Annahme einer<br />
Ausübung von potenziellen Stammaktien, bei denen ein Verwässerungsschutz in Bezug auf das<br />
Ergebnis je Aktie vorliegt.<br />
F-17
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
2.17. Leistungen an Arbeitnehmer und Vorstandsmitglieder<br />
2.17.1. Aktienbasierte Vergütung<br />
Im Geschäftsjahr 2008 wurde die aus der Ausgabe von Aktienoptionen entstandene Verpflichtung<br />
seitens WILEX gegenüber den begünstigten Mitarbeitern gemäß IFRS 2 bilanziert. Die<br />
Verpflichtungen werden mit Hilfe eines Binomialmodells berechnet (vergleiche Anmerkung 19).<br />
Der beizulegende Zeitwert der von den Mitarbeitern erbrachten Arbeitsleistungen als<br />
Gegenleistung für die Gewährung der Optionen wird als Aufwand erfasst. Der gesamte Aufwand,<br />
der über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit der Optionen zu erfassen ist, ermittelt sich aus dem<br />
beizulegenden Zeitwert der gewährten Optionen, ohne Berücksichtung der Auswirkungen nicht<br />
marktorientierter Ausübungshürden (z. B. Gewinn- und Umsatzwachstumsziele). Nicht<br />
marktorientierte Ausübungshürden werden in den Annahmen bzgl. der Anzahl der Optionen, die<br />
erwartungsgemäß ausüb bar werden, berücksichtigt. An jedem Bilanzstichtag wird die Schätzung<br />
der Anzahl an Optionen, die erwartungsgemäß ausübbar werden, überprüft. Die Auswirkungen ggf.<br />
zu berücksichtigender Änderungen ursprünglicher Schätzungen werden in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung sowie durch eine entsprechende Anpassung im Eigenkapital berücksichtigt.<br />
In der betrachteten Periode sind weder Optionen ausgegeben worden noch verfallen. 1.750<br />
Optionen sind durch Ausscheiden eines Mitarbeiters zurückgegeben worden. Damit sind zum<br />
Geschäftsjahresultimo 905.834 Optionsrechte (729.335 für Vorstandsmitglieder bzw. ehemalige<br />
Vorstandsmitglieder lmd 176.499 für Mitarbeiter) ausgegeben, so dass zukünftig insgesamt noch<br />
maximal 383.323 Aktienoptionen aus bedingtem Kapital ausgegeben werden können.<br />
2.17.2. Erfolgsbeteiligungsplan<br />
Die Gesellschaft bilanziert eine Verbindlichkeit und erfasst einen Aufwand für Bonusansprüche<br />
des Vorstands und der Arbeitnehmer. Eine Verbindlichkeit wird erfasst, wenn es eine vertragliche<br />
Verpflichtung gibt oder wenn aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine anzunehmende<br />
Verpflichtung entstanden ist.<br />
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WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
2.18. Leasingverhältnisse<br />
Das Leasing von Geschäftsausstattung, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum<br />
verbundenen Chancen und Risiken der Gesellschaft übertragen werden, gilt nach lAS 17 als<br />
Finanzierungsleasing-Verhältnis. Finanzierungsleasing-Verhältnisse werden zu Beginn des<br />
Leasingverhältnisses mit dem beizulegenden Zeitwert oder dem Barwert der<br />
Mindestleasingzahlungen angesetzt, sofern dieser Wert niedriger ist. Jede Leasingzahlung wird in<br />
einen Zins- und Tilgungsanteil gesplittet, so dass auf die verbliebene Verbindlichkeit ein konstanter<br />
Zinssatz entsteht. Die entsprechenden Leasingverpflichtungen sind in den Verbindlichkeiten aus<br />
Leasingverhältnissen enthalten. Der Zinsanteil der Finanzierungskosten wird unter Anwendung der<br />
Effektivzinsmethode über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst. Ist der<br />
Eigentumsübergang auf den Leasingnehmer am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />
hinreichend sicher, so wird der unter einem Finanzierungsleasing erworbene Gegenstand über den<br />
Zeitraum des erwarteten Nutzens abgeschrieben. Ansonsten wird über den kürzeren der beiden<br />
Zeiträume, Nutzungsdauer des Vermögenswertes oder Laufzeit des Leasingverhältnisses,<br />
abgeschrieben.<br />
Leasingverhältnisse, bei denen die mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Nutzen im<br />
Wesentlichen beim Leasinggeber verbleiben, gelten als Operating-Leasing. Unter Operating<br />
Leasingverhältnissen geleistete Zahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />
ergebnis wirksam erfasst.<br />
2.19. Umsatz- und Ertragsrealisierung<br />
Die Gesellschaft erfasst Erträge, die zum beizulegenden Zeitwert der von der Gesellschaft<br />
erbrachten Dienstleistungen, abzüglich Umsatzsteuer, Rabatten und Nachlässen bewertet werden.<br />
Die Gegenleistung wird üblicherweise in bar erbracht. Werden die zugrunde liegenden<br />
Dienstleistungen abweichend zum Zahlungsmittelzufluss erbracht, wird der im Voraus erhaltene<br />
Barbetrag abgegrenzt und nach Maßgabe der Fertigstellung über den Zeitraum der zu erbringenden<br />
Dienstleistung erfasst.<br />
Nicht-rückerstattbare Vorauszahlungen und sonstige nicht-rückerstattbare zeitliche Zahlungen,<br />
welche im Rahmen bestimmter Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erhalten worden sind,<br />
werden als sonstige Erträge über die Periode der zugrunde liegenden Aktivitäten im Verhältnis der<br />
bislang aufgelaufenen Kosten zu den erwarteten Gesamtkosten der jeweiligen Aktivitäten erfasst.<br />
Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Ergebnis erfasst.<br />
F-19
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
2.20. Forschung und Entwicklung<br />
Die Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung umfassen alle dafür anfallenden Kosten<br />
einschließlich Personalkosten, Beraterkosten, Material- und Herstellungskosten, Fremdleistungen,<br />
Laborkosten und Gebühren für Rechtsberatung. Sie werden in dem Zeitraum, in dem sie anfallen,<br />
als Aufwand erfasst. Forschungs- und Entwicklungsgeräte werden aktiviert und über ihre erwartete<br />
Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />
3. Finanzrisikomanagement<br />
3.1. Finanzrisikofaktoren<br />
Mit ihren Geschäftstätigkeiten ist die Gesellschaft Risiken ausgesetzt, vor allem dem Marktrisiko<br />
(einschließlich Fremdwährungsrisiken, Zins- und Kursrisiken), dem Liquiditätsrisiko und in<br />
geringerem Maße auch dem Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiko. Die Gesellschaft konzentriert<br />
sich mit ihrem Risikomanagement auf die Unwägbarkeiten der Finanzmärkte und ist bestrebt,<br />
eventuelle negative Einflüsse auf die Fähigkeit der Gesellschaft, ihre Geschäftstätigkeiten zu<br />
finanzieren, zu minimieren. Die Gesellschaft setzt zur Absicherung ihrer Risiken weder<br />
eingebettete Derivate noch andere derivative Finanzinstrumente ein.<br />
Ein wirksames Risikomanagementsystem ist im Unternehmen implementiert und die Einhaltung<br />
nach Maßgabe der <strong>vom</strong> Aufsichtsrat gebilligten Grundsätze wird <strong>vom</strong> Controlling überwacht. Der<br />
Vorstand gibt dazu schriftliche Grundsätze zum gesamten Risikomanagement vor. Die Finanz- und<br />
Unternehmensrisiken werden <strong>vom</strong> Risikoverantwortlichen in enger Zusammenarbeit mit dem<br />
Vorstand erkannt, ausgewertet und kommuniziert. Zu jedem vierteljährlichem Abschlussstichtag<br />
werden zudem alle Gefährdungspotenziale, insbesondere diejenigen Finanzrisiken von<br />
wesentlicher Tragweite und himeichender Eintrittswahrscheinlichkeit, explizit kontrolliert und von<br />
Vorstand und Aufsichtsrat erörtert.<br />
(a) Marktrisiko<br />
(i) Fremdwährungsrisiko<br />
Die Gesellschaft arbeitet weltweit mit mehreren Dienstleistern zusammen und ist deshalb<br />
Währungsrisiken im Zusammenhang mit Devisenpositionen hauptsächlich in US-Dollar (USD),<br />
Schweizer Franken (CHF), Britischem Pfund (GBP) und in geringem Ausmaß auch in weiteren<br />
Fremdwährungen ausgesetzt. Fremdwährungsrisiken entstehen aufgrund künftiger Transaktionen<br />
und bilanzierter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sie entstehen, wenn künftige<br />
F-20
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
Transaktionen und bilanzierte Vermögens werte und Verbindlichkeiten auf eine Währung lauten,<br />
die nicht die funktionale Währung der Gesellschaft ist.<br />
Da das Währungsrisiko insgesamt begrenzt ist, hat die Gesellschaft noch keine<br />
Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, sondern versucht, über die Zuordnung von Mittelzu- und -<br />
abflüssen in derselben Währung eine wirtschaftliche Absicherung zu erreichen.<br />
(ii) Kursrisiko<br />
Die Gesellschaft ist keinem Risiko durch Kursschwankungen von Eigenkapitaltiteln ausgesetzt, da<br />
die Mittel nur in festverzinslichen Bankguthaben oder in festverzinslichen Finanzinvestitionen<br />
angelegt werden. Die Gesellschaft ist keinem Kursänderungsrisiko von Rohstoffen ausgesetzt.<br />
(b) Liquiditätsrisiko<br />
Ein vorsichtiges Liquiditätsrisiko-Management verlangt, dass genügend Barmittel und handelbare<br />
Wertpapiere zur Finanzierung der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft zur VerfUgung stehen. Die<br />
Gesellschaft hat sich zu keinen langfristigen Finanzinvestitionen verpflichtet. Die Gesellschaft<br />
verfügt über ein detailliertes Cash-Planungs system, welches regelmäßig aktualisiert wird.<br />
Hierdurch wird sichergestellt, dass WILEX jederzeit über ausreichende liquide Mittel verfUgt, um<br />
die Verbindlichkeiten bei Fälligkeit auszugleichen.<br />
(e) Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiko<br />
WILEX unterliegt in den Krediten bzw. Forderungen dem Risiko eines möglichen Ausfalls. Zum<br />
Bilanzstichtag werden nicht überfallige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen innerhalb der<br />
sonstigen Forderungen bilanziert, die gegenüber einem Kooperationspartner bestehen. Diese<br />
könnten verspätet oder gar nicht erfUllt werden. Im Zuge fortschreitender Geschäftsentwicklung<br />
wurden Kredit- bzw. Fordenmgsausfallrisiken als Gefahrdungspotenzial erkannt und in das<br />
Risikomanagementsystem eingebettet.<br />
(d) Cash Flow und Fair-Value-Zinsrisiko aus Finanzinstrumenten<br />
Die Gesellschaft legt ihre liquiden Mittel ausschließlich in festverzinslichen Bankguthaben oder<br />
kurzfristigen Festgelder an. Änderungen der Marktzinsen können sich deshalb auf die Fähigkeit der<br />
Gesellschaft auswirken, ausreichend Zinserträge aus diesen Finanzinstrumenten zu generieren.<br />
Durch diese konservative Anlagepolitik drohen jedoch keine Zahlungs ausfalle (vergleiche<br />
Anmerkungen 2.11 bzw. 2.12).<br />
F-21
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
3.2. Unternehmensfortführungsrisiko<br />
Nach dem in 2006 erfolgreich verlaufenem Börsengang und dem Zufluss der aus den<br />
Vereinbarungen mit den Firmen Ion Beam Applications S.A., BfÜssel, Belgien (IBA) und UCB<br />
resultierenden Erlöse kann die Gesellschaft die Forschung und Entwicklung insbesondere an den<br />
sich jeweils in der klinischen Phase III befindlichen, am weitesten fortgeschrittenen<br />
Produktkandidaten RENCAREX® und REDECTANE®, vorantreiben. Die liquiden Mittel reichen<br />
nach derzeitigem Planungs stand bis zum ersten Geschäftsquartal2010. Bis dahin geht der Vorstand<br />
davon aus, über Partnerschaften und / oder Kooperationen weitere Kapitalzuflüsse zu generieren.<br />
3.3. Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes<br />
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die in einem aktiven Markt gehandelt werden,<br />
richtet sich nach dem Börsenkurs am Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert von<br />
Finanzinstrumenten, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, wird mit Hilfe von<br />
Bewertungsmethoden bestimmt, d.h. Methoden und Annahmen, die sich nach den zum jeweiligen<br />
Bilanzstichtag geltenden Marktbedingungen richten. Können Börsen- oder Marktpreise nicht zur<br />
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts herangezogen werden, sind die Zeitwerte anhand<br />
komplexer Bewertungsmodelle, z. B. nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren, darzustellen.<br />
4. Kritische Schätzungen und Ermessensentscheidungen<br />
Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden kontinuierlich beurteilt und beruhen auf<br />
Erfahrungen der Vergangenheit sowie weiteren Faktoren, einschließlich der Erwartung künftiger<br />
Ereignisse, die unter den Umständen als angemessen gelten. Die Schätzungen und Annahmen der<br />
Gesellschaft beziehen sich auf die Zukunft. Die sich ergebenden Schätzungen entsprechen<br />
naturgemäß in den seltensten Fällen exakt den späteren tatsächlichen Gegebenheiten. Diejenigen<br />
Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko bergen, wesentliche Veränderungen im<br />
Buchwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des kommenden Geschäftsjahres auszulösen,<br />
werden im Folgenden näher erläutert.<br />
Erfassung von sonstigen Erträgen<br />
Die Gesellschaft weist Erträge aus erhaltenen Vorauszahlungen von den Firmen Laboratorios deI<br />
Dr. Esteve S.A., Barcelona, Spanien (Esteve) und IBA sowie aus Kostenerstattung für die<br />
klinischen Studien an RENCAREX® und REDECTANE® der Phase III aus (vergleiche Anmerkung<br />
17). Die Vorauszahlung sowie die Kostenerstattung werden unter den sonstigen Erträgen im<br />
Verhältnis der bis zum Stichtag aufgelaufenen AufWendungen zum insgesamt erwarteten Aufwand<br />
für die klinischen Studien der Phase III ausgewiesen (Percentage-of-Completion-Methode). Sollte<br />
F-22
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
sich der erwartete Aufwand über diesen Zeitraum ändern, müsste WILEX in künftigen Zeiträumen<br />
diese Änderungen entsprechend ausweisen.<br />
Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen<br />
Die Gesellschaft weist Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen innerhalb des Personalaufwandes<br />
aus. Hierzu müssen für die Zukunft Annahmen hinsichtlich Berechnungsparameter<br />
getroffen werden, wie z. B. die erwartete Volatilität des Aktienkurses, die erwartete<br />
Dividendenausschüttung, der risikolose Zinssatz innerhalb der Optionslaufzeiten und die<br />
Fluktuationsrate von Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern. Sollten sich diese Annahmen ändern,<br />
müsste WILEX betreffende Parameter ändern, die Berechnung entsprechend anpassen und die<br />
Personalaufwendungen berichtigen (vergleiche Anmerkung 19).<br />
5. Sachanlagen<br />
Die Sachanlagen setzen sich zum 30. November 2008 und 2007 folgendermaßen zusammen:<br />
~schäftsjahr 2006 .... ......<br />
:< . er:;<br />
eigene geleaste sonstige Gesamt<br />
Laboraus- Laboraus- Geschäftsstattung<br />
stattung ausstattung<br />
in Tsd.€ in Tsd. € in Tsd.€ in Tsd.€<br />
;;" .... :, ...... ;\.: ' ..<br />
Anschaffungs kos ten 868<br />
. ".:." ;<br />
255 246 1.368<br />
Kumulierte Abschreibungen (647) (16) (196) (858)<br />
Nettobuchwert zum 30.11.2006 221 239 50 510<br />
GeschäfU>jahr2007 ,;. ..... f ....<br />
.' . ".:'. .. ....<br />
Eröffnungsbuchwert 221 239 50 510<br />
Zugänge 62 0 87 149<br />
Abschreibung (58) (20) (57) (135)<br />
Nettobuchwert zum 30.11.2007 225 219 80 524<br />
Stand 30.11.2007<br />
Anschaffungskosten 929 255 333 1.517<br />
Kumulierte Abschreibungen (704) (36) (253) (993)<br />
Nettobuchwert zum 30.11.2007 225 219 80 524<br />
'<br />
... '<br />
Geschäftsjahr.2008 )'; .... ... .. ..<br />
.. ..•..<br />
.•.<br />
Eröffnungsbuchwert 225 219 80 524<br />
Zugänge 7 0 46 53<br />
Abschreibung (50) (20) (46) (115)<br />
Nettobuchwert zum 30.11.2008 183 199 80 462<br />
:;<br />
.<br />
....... '.' ".<br />
"'<br />
Stand 30.11.2008<br />
Anschaffungskosten 937 255 379 1.570<br />
Kumulierte Abschreibungen (754) (55) (299) (1.108)<br />
Nettobuchwert zum 30.11.2008 183 199 80 462<br />
...<br />
F-23
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
Die Abschreibungen in Höhe von 115 Tsd. € (2007: 135 Tsd. €) wurden als Forschungs- und Entwicklungs<br />
aufwand (2008: 69 Tsd. €; 2007: 78 Tsd. €) und als allgemeiner Verwaltungs aufwand<br />
(2008: 46 Tsd. €; 2007: 57 Tsd. €) ergebniswirksam erfasst. Der Kapitalabfluss aus dem Erwerb<br />
von Sachanlagen betrug im Geschäftsjahr 56 Tsd. € (2007: 146 Tsd. €).<br />
6. Immaterielle Vermögenswerte<br />
Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich zum 30. November 2008 und 2007 folgendermaßen<br />
zusammen:<br />
Software Lizenzen Gesamt<br />
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />
Geschäftsjahr 2006 ......> .•.'. .. ... .<br />
I.·.~ ....?<br />
Anschaffunqskosten 82 1.436 1.518<br />
Kum ulierte Abschreibungen (76) (157) (234)<br />
Netto buchwert zum 30.11.2006 6 1.279 1.284<br />
Geschäftsjahr 2007. •....... ..... •••• .'.. >:.>'. . .."<br />
Eröffnunqsbuchwert 6 1.279 1.284<br />
Zugänge 36 360 396<br />
Abschreibung (7) (116) (123)<br />
Nettobuchwert zum 30.11.2007 34 1.523 1.557<br />
Stand 30.11.2007<br />
Ansc haff un g skos ten 118 1.795 1.914<br />
Kumulierte AbschreibunQen (84) (273) (357)<br />
Netto buchwert zum 30.11.2007 34 1.523 1.557<br />
...<br />
.<br />
Ge~
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 I Anhang<br />
WILEX hat mit der Bayer Corporation Business Group Diagnostics, Tarrytown, NY, USA im Jahr<br />
2001 eine Lizenz-, Sublizenz- und Optionsvereinbarung über den Erwerb bestimmter Rechte aus<br />
dem MN-Patentportfolio von Bayer abgeschlossen. "MN" (ebenfalls bekannt als CA IX) ist ein<br />
tumor-assoziiertes Antigen, das in einer hohen Anzahl von Krebsarten exprimiert wird,<br />
einschließlich in nahezu allen klarzelligen Nierenzellkarzinomen. Durch diese Vereinbarung erhält<br />
WILEX bestimmte Schutzrechte für ihren Antikörper G250. WILEX hat die Anschaffungskosten<br />
für den Erwerb der Lizenz von Bayer aktiviert und schreibt die Lizenz über den Zeitraum ab, in<br />
welchem das zugrunde liegende MN Patent genutzt wird.<br />
Im Oktober 2004 hat WILEX die Anschaffungskosten für einen Optionsvertrag mit Centocor Inc.,<br />
Malvem, PA, USA aktiviert. Gemäß diesem Optionsvertrag, den WILEX bis zum<br />
Zulassungsantrag für RENCAREX® in den USA ausüben kann, erwarb die Gesellschaft eine<br />
Option an den exklusiven Marketingrechten an dem G250 Antikörper (RENCAREX®) in den USA.<br />
1999 erwarb WILEX von Centocor eine Exklusivlizenz für den Antikörper G250 zur weltweiten<br />
Entwicklung und Vermarktung außerhalb der USA. Damals behielt Centocor eine Option für die<br />
Vermarktungsrechte in den USA, die bis zum Zeitpunkt des Zulassungsantrags für RENCAREX®<br />
in den USA ausübbar sein sollte. Gemäß dem Optionsvertrag erhielt Centocor eine Vorauszahlung<br />
und ist zum Erhalt weiterer Erfolgszahllmgen und Lizenzgebühren aus dem Verkauf des<br />
Medikaments in den USA berechtigt, wenn WILEX die Option ausübt. Der Optionsvertrag wird zu<br />
Anschaffungskosten bilanziert und über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Patents für den<br />
Antikörper G250 abgeschrieben.<br />
Im Juni 2006 wurde ein neues Lizenzierungsabkommen zwischen WILEX und der Firma<br />
Genentech Inc., San Francisco, CA, USA abgeschlossen. Genentech ist im Besitz eines Patents,<br />
welches unter anderem ein Verfahren schützt, das zur späteren Herstellung von RENCAREX®<br />
unabdingbar ist. Daher erwarb WILEX für den Antikörper RENCAREX® eine nicht exklusive<br />
Lizenz an dem so genannten "CabillylI-Patent", mit dem Recht, Unterlizenzen vergeben zu<br />
können.<br />
Die Lizenzgebühr wurde im Juni 2006 in Höhe des Barwertes als immaterieller Vermögenswert<br />
aktiviert und linear bis Dezember 2018, dem Auslaufen des zugrunde liegenden Patents (US Patent<br />
No. 6,331,415 mit Ursprung 18. Dezember 2001), abgeschrieben. Die Abschreibung ist in den<br />
Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Die Lizenzgebühr ist in mehreren Tranchen zu<br />
begleichen. Die Zahlungsverpflichtungen der noch offenen Tranche sind in der Bilanzposition<br />
"Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" (vergleiche Anmerkung 15) aufgeführt.<br />
F-25
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
Mit der amerikanischen Marktzulassung durch die FDA entsteht eine weitere Verpflichtung in<br />
Form einer Meilensteinzahlung. Dieser Betrag erhöht im Zeitpunkt der Marktzulassung die<br />
Anschaffungskosten der Lizenz und wird über die verbleibende Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />
Darüber hinaus sind noch Tantiemenzahlungen, basierend auf dem jährlichen Nettoumsatz mit dem<br />
Produkt RENCAREX®, vereinbart. Inzwischen ist das Cabilly lI-Patent von Genentech durch das<br />
US-Patentamt im Februar 2007 fUr weder neu noch erfinderisch erklärt worden. Das Verfahren ist<br />
allerdings noch nicht abgeschlossen. Genentech hat gegen die Entscheidung des US-Patentamts<br />
mittlerweile Berufung eingelegt. Sollte das Patent am Ende für nichtig erklärt werden, muss<br />
WILEX möglicherweise zukünftig keine Zahlungen mehr leisten. Wenn diese Situation einträte,<br />
müsste die Gesellschaft diesen immateriellen Vermögenswert wertmindernd abschreiben.<br />
Im Februar 2007 hat WILEX die Option auf den Erwerb eines Patentportfolios der Dendreon<br />
Corporation, Seattle, W A, USA ausgeübt. Das Portfolio umfasst sämtliche Patente lmd<br />
Patentanmeldungen von Dendreon für uPA-Inhibitoren. Damit wird die nachfolgende klinische<br />
Entwicklung der zweiten Generation von uPA-Inhibitoren, die sich noch nicht in der Erforschung<br />
befinden, umfassender abgesichert. Die Patentgebühr wurde im Februar 2007 in Höhe des<br />
Barwertes als immaterieller Vermögenswert aktiviert und linear bis Dezember 2020, dem<br />
Auslaufen des zugrunde liegenden Patents, abgeschrieben. Die Abschreibung ist in den<br />
Forschungs- und Entwickhmgskosten enthalten. Die Lizenzgebühr ist in zwei Tranchen zu<br />
begleichen. Die Zahlungsverpflichtungen der noch offenen Tranche sind in den Bilanzpositionen<br />
"Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" (vergleiche Anmer-kung 15) aufgeführt. Sofern die<br />
Programme in die klinische Entwicklung eintreten, würden weitere Meilensteine zur Zahlung<br />
fällig.<br />
7. Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />
Als sonstiger langfristiger Vermögenswert wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung<br />
einer Pensionsverpflichtlmg (23 Tsd. €) ausgewiesen (vergleiche Anmerkung 2.7). Die Gesellschaft<br />
ist zu keiner weiteren Zahlung in den Plan verpflichtet. Da in den nächsten fünf Jahren weder<br />
weitere Pensions zahlungen noch der Eintritt in die Pension erwartet wird, wurde diese<br />
Bilanzposition anders als im Vorjahr (2007: Sonstigen Forderungen 22 Tsd. €) zugeordnet.<br />
F-26
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
8. Vorräte<br />
Bei den Vorräten (2008: 22 Tsd. €; 2007: 22 Tsd. €) handelt es sich um Rohstoffe für den Bereich<br />
Forschung und Entwicklung und dabei vornehmlich um chemische Stoffe für das Labor.<br />
9. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Vorauszahlungen sowie<br />
sonstige Forderungen<br />
Die sonstigen Vermögenswerte, geleisteten Vorauszahlungen und sonstigen Forderungen setzen<br />
sich folgendermaßen zusammen:<br />
30.11.2008 30.11.2007<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Versicherungen 97 168<br />
VorauszahlunQen an Dienstleister 951 1.036<br />
AbQeQrenzte Quellensteuer 23 38<br />
Sonstiqe 1 1<br />
Sonstige Vennägenswerte und geleistete<br />
Vorauszahlungen 1.072 1.243<br />
Die Vorauszahlungen an Dienstleister beinhalten insbesondere Zahlungen an Dienstleister in der<br />
klinischen Entwicklung und Auftragsfertiger.<br />
WILEX wies in 2008 und 2007 abgegrenzte Quellensteuern aus. WILEX erhielt im April 2004 eine<br />
Vorauszahlung des spanischen Pharmaunternehmens Esteve, von der die spanischen Behörden<br />
einen bestimmten prozentualen Anteil einbehielten. Diese Steuerabgrenzung wurde mit den<br />
Anschaffungskosten bilanziert und wird entsprechend der Ertragserfassung der zugrunde liegenden<br />
Vorauszahlung als Steueraufwand erfasst.<br />
Die sonstigen Forderungen setzen sich folgendermaßen zusammen:<br />
30.11.2008 30.11.2007<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
U msatzsteuerf orderung 45 83<br />
Kapit alertraQsteuererst attunQ 96 5<br />
Aktivwert der RückdeckunQsversicherunQ 0 22<br />
ForderunQen aus LieferunQen und LeistunQen 42 0<br />
Sonstiae Vermöaenswerte 2 1<br />
Sonstige Forderungen 185 111<br />
F-27
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 ! Anhang<br />
Da der Gesellschaft bislang nur betriebliche Verluste entstanden sind, wurde die<br />
Kapitalertragsteuer erstattet. Der in 2007 in den sonstigen Forderungen ausgewiesene Aktivwert<br />
der Versicherung bezieht sich auf die Rückdeckungsversicherung für die Pensionszusage an Prof.<br />
Dr. Olaf G. Wilhelm (vergleiche Anmerkung 2.7). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
sind durch den Lizenzvertrag mit IBA entstanden.<br />
10. Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Finanzinvestitionen<br />
30.11.2008 30.11.2007<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12.137 18.796<br />
Finanzinvestitionen mit Restlaufzeit < 1 Jahr 0 15.375<br />
Summe 12.137 34.170<br />
Die Reduzierung der Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente bzw. Finanzinvestitionen im<br />
Vergleich zum Geschäftsjahr 2007 ist auf die Inanspruchnahme der insbesondere aus dem<br />
Börsengang stammenden liquiden Mittel für die klinische Entwicklung zurückzuführen. Als<br />
Finanzinvestition wurde eine in 2007 getätigte Investition in eine einjährige Festgeldanlageform<br />
kategorisiert, welche in 2008 auslief (vergleiche Anmerkung 2.11).<br />
11. Eigenkapital<br />
Das Grundkapital per 30. November 2008 besteht aus 1l.962.754 (30. November 2007:<br />
1l.962.754) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Gnmdkapital<br />
in Höhe von 1 € pro Aktie. Der rechnerische Nominalbetrag und ein eventueller Aufschlag auf die<br />
Ausgabe von Aktien werden jeweils unter dem "Gezeichneten Kapital" und der ,,Kapitalrücklage"<br />
erfasst.<br />
F-28
WILEX AG Jahresabschluss (lFRS) zum 30. November 2008 I Anhang<br />
Die folgenden Aktien wurden seit Gründung ausgegeben:<br />
Ilfuncb" A.sgm 8r1rcg inH:rtIeJSegsts" Pnzai da" PI
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
12. Förderung <strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium<br />
Die Gesellschaft erhielt Ende 2003 den erstmals vergebenen "Clinical Partnership Award" des<br />
Brustkrebs-Forschungsprogramms des US-Verteidigungsministeriums. Das Fördergeld in Höhe<br />
von<br />
4,0 Mio. USD dient WILEX zur Finanzierung der klinischen Entwicklung von WX-UKI in zwei<br />
klinischen Studien am Fox Chase Cancer Center Philadelphia, PA, USA. Des Weiteren wurde <strong>vom</strong><br />
US-Verteidigungsministerium in 2006 die weit~re Zahlung von 1,0 Mio USD für spätere<br />
Forschungsprojekte innerhalb WX-67l (MESUPRO~) zugesagt, um die Serinproteasen-Inhibitor<br />
Entwicklung voranzutreiben. Die Zahlungen an WILEX sollen vierteljährlich bis ins Jahr 2009<br />
erfolgen. So lange die Kosten für die Studien an WX UK-l sowie an MESUPRON® (Brustkrebs)<br />
noch nicht als Aufwand erfasst sind, werden die Zahlungen an WILEX als Verbindlichkeit<br />
bilanziert. Kostenerstattungen werden unter den sonstigen Erträgen ergebniswirksam ausgewiesen<br />
(vergleiche Anmerkung 17).<br />
13. Pensionsverpflichtungen<br />
Im Jahr 1999 gewährte die Gesellschaft dem damaligen Geschäftsführer und heutigen Vorstandsvorsitzenden<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung in<br />
Höhe einer einmaligen Leistung von 15 Tsd. €. Die Pensionsverpflichtung wird zum Aktivwert der<br />
Rückdeckungsversicherung ausgewiesen und zum Bilanzstichtag vollständig durch diese abgedeckt<br />
(vergleiche Anmerkung 2.7). Die Gesellschaft ist zu keiner weiteren Zahlung in den Plan<br />
verpflichtet. In den nächsten fünf Jahren werden keine Pensionszahlungen erwartet.<br />
14. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten werden bilanziert, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber<br />
Dritten besteht. Verbindlichkeiten werden zum Nennwert oder zum Barwert angesetzt, wenn es<br />
sich um langfristige Schuldverhältnisse handelt. Als langfristige Verbindlichkeiten werden alle<br />
Positionen erfasst, deren Fälligkeit ein Jahr oder länger beträgt. Sie setzen sich wie folgt<br />
zusammen:<br />
3>.11.2008 30.11.2007<br />
inTs:I.€ inTs:I. €<br />
~renz:ung Este\€ / IPA 157 fJJ7<br />
Metrückstellung (IFRS) 43 0<br />
RCd
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
Mit Voranschreiten der klinischen Studien der Phase III reduziert sich derjenige Teil der erhaltenen<br />
Meilensteinzahlungen, welcher in einem Jahr oder später abgegrenzt wird. Wegen eines bis einschließlich<br />
2009 mietfreien Monats muss nach IFRS eine Mietrückstellung für diese Position<br />
bilanziert werden. Mit Wirkung des zehnjährigen Bestehens der WILEX AG wurde erstmalig ein<br />
Aufwand für ein zehnjähriges Dienstjubiläum erfasst, das in 2008 für alle Mitarbeiter beschlossen<br />
und eingeführt wurde. Je nach Dauer der Mitarbeiterzugehörigkeit wurde dieser Personalaufwand<br />
in eine kurz- und langfristige Rückstellung unterteilt. Das zur Bewertung notwendige<br />
versicherungsmathematische Gutachten stützt sich auf verschiedene Annahmen (z. B. Fluktuation<br />
und Zinsentwicklung) und muss jährlich zum Bilanzstichtag auf die Entwicklung dieser Parameter<br />
angepasst werden.<br />
15. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige<br />
kurzfristige Verbindlichkeiten<br />
Die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich von 1.748<br />
Tsd. € im Geschäftsjahr 2007 auf 1.788 Tsd. € im Geschäftsjahr 2008.<br />
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:<br />
3>.11.2008 30.11.2007<br />
inTs:1.€ inTs:1.€<br />
Urlautsrückstellungen 293 262<br />
Atgrenzung US-VerteidigJngsministerium 1.095 932<br />
Atgrenzung Este\e / IßC\ 3.304 1.387<br />
Sa2:ialabJaten urd sonstige SteJern 107 93<br />
Scnstige Pcssive Red1m.ngscbgrEflZU19 0 4<br />
Zahlurgsverplichturgen alS Li2Bnzawerb 0 356<br />
Atgegrenzte Verl:lrdlichketten 2660 6.232<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 7.460 9.296<br />
Die Erhöhung der passiven Abgrenzungsposten für das US-Verteidigungsministerium geht auf<br />
Eingangszahlungen für die erweiterten Fördermittel zurück (vergleiche Anmerkung 12). Die von<br />
Kooperationspartnern erhaltenen und damit abzugrenzenden Vorauszahlungen sind im betrachteten<br />
Zeitraum durch die neue Lizenzvertragsvereinbarung mit IBA angestiegen. Die kurzfristigen<br />
Verbindlichkeiten im Bereich Sozialabgaben und sonstige Steuern haben sich aufgrund einer<br />
höheren Anzahl von Mitarbeitern erhöht. Kurzfristige Zahlungsverpflichtungen durch<br />
Lizenzerwerb, welche in Anmerkung 6 näher erläutert sind, waren nicht mehr zu verzeichnen.<br />
F-31
WILEX AG Jahresabschluss (lFRS) zum 30. November 2008 ! Anhang<br />
Die abgegrenzten Verbindlichkeiten sind folgendermaßen zusammengesetzt:<br />
30.11.2008 30.11.2007<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Ausstehende Rechnungen 1.499 5.246<br />
Mitarbeiterboni und Tantiemen 920 743<br />
Rechts- und Beratungskosten 179 176<br />
Sonstige 62 67<br />
Summe 2.660 6.232<br />
WILEX bilanziert abgegrenzte Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen, wenn die<br />
Gesellschaft eine gegenwärtige Verpflichtung aus dem Erhalt von Lieferungen und Leistungen hat.<br />
Die Abgrenzung wurde in Höhe der bestmöglichen Schätzung des zur Erfüllung der gegenwärtigen<br />
Verpflichtung erforderlichen Zahlungsabflusses gebildet. Die meisten Verpflichtungen dieser<br />
Kategorie bestehen aus externen Forschungs- und Entwicklungskosten seitens<br />
Dienstleistungsorganisationen für präklinische und klinische Studien und Tätigkeiten sowie den<br />
Herstellungskosten der Ausgangsmaterialien. Die signifikante Reduzierung der ausstehenden<br />
Rechnungen ist in der großen Anzahl im abgeschlossenen Geschäftsjahr eingegangenen<br />
Rechnungen für Patienten und Prüfzentren verschiedener klinischer Studien begründet.<br />
Die Mitarbeiterboni und Tantiemen werden abhängig von der Unternehmens entwicklung und den<br />
Leistungen der Mitarbeiter gewährt und sind im folgenden Geschäftsjahr zur Zahlung fällig.<br />
16. Sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten<br />
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte (Fair Value) werden aus nachfolgenden Tabellen<br />
ersichtlich. Zudem wurden die Finanzinstrumente nach lAS 39 in Kategorien eingeteilt (vergleiche<br />
Anmerkung 2.13):<br />
Bewertung zum 30.11.2008 Bewertung zum 30.11.2007<br />
Bewertungskategorie<br />
in Tsd.€ nach lAS 39 Buchwert FairValue Buchwert FairValue<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte Loans and Receivables 23 23 0 0<br />
Sonstige Forderungen Loans and Receivables 185 185 111 111<br />
Finanzinvestitionen Held-to-maturity 0 0 15.375 15.375<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten Loans and Receivables -252 -252 -507 -507<br />
Verbindlichkeiten aus Ueferungen und Loans and Receivables<br />
Leistungen -1.788 -1.788 -1.748 -1.748<br />
Verbindlichkeiten aus<br />
Financial Liabilities<br />
Leasingverhältnissen Amortized Costs -15 -15 -81 -81<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Loans and Receivables -7.460 -7.460 -9.296 -9.296<br />
Summe -9.307 -9.307 3.854 3.854<br />
Aggregation nach Loans and Receivables -9.292 -9.292 -11.44C -11.440<br />
Bewertungskriterien Held-to-maturity 0 0 15.371: 15.375<br />
Financial Liabilities<br />
Amortized Costs -15 -15 -81 -81<br />
Die sonstigen Forderungen sind allesamt mit Restlaufzeiten von deutlich unter einem Jahr ohne<br />
erkennbare Ausfallrisiken gekennzeichnet, die sonstigen langfristigen Vermögenswerte (vergleiche<br />
F-32
WILEX AG Jahresabschluss (lFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
Anmerkung 2.7) werden in Höhe des Aktivwerts einer Rückdeckungsversicherung bewertet. Die<br />
Finanzinvestition in Höhe von 15,0 Mio. € wurde fest verzinst und bis Laufzeitende gehalten,<br />
insofern entsprechen Buchwert und Fair Value von allen Aktiv-Bilanzpositionen einander.<br />
Die bilanzierten sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus<br />
Lieferungen und Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten, somit entsprechen deren<br />
Buchwerte zum Abschlussstichtag ebenfalls dem beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten aus<br />
Leasingverhältnissen bemessen sich anhand eines Tilgungsplans und sind kurzfristig fällig.<br />
Insofern sind Buchwert und Fair Value auch hier identisch.<br />
17. Sonstige Erträge<br />
Die sonstigen Erträge sind folgendermaßen zusammengesetzt:<br />
2008 2007<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Förderung des US-Verteidigungsministeriums 218 574<br />
Ertragsrealisierung Lizenzverträge 1.935 1.760<br />
Auflösung sonstiger Verbindlichkeiten 1.055 250<br />
..<br />
l~nn!'ltinE~ - 3.208 2.583<br />
WILEX und Esteve schlossen am 14. April 2004 einen exklusiven Lizenzvertrag für den chimären<br />
Antikörper RENCAREX® von WILEX für Südeuropa ab. Esteve erhielt die Vermarktungsrechte<br />
an RENCAREX® für Spanien, Italien, Portugal, Griechenland, Andorra und optional Türkei.<br />
WILEX ist für die klinische Entwicklung und Herstellung von RENCARE~ sowie den<br />
weltweiten regulatorischen Zulassungsprozess verantwortlich. WILEX erhielt seit dem Jahr 2004<br />
gemäß den Vertragsbedingungen Zahlungen in Höhe von 5,0 Mio. €. Diese Zahlungen werden<br />
unter den sonstigen Erträgen entsprechend dem Grad der Fertigstellung ergebniswirksam erfasst.<br />
Der Fertigstellungsgrad wird durch Kalkulation des Anteils der für die klinische Studie der Phase<br />
III an RENCAREX® entstandenen tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungskosten an dem<br />
zugrunde liegenden Budget fur die gesamten klinischen Kosten bestimmt. Des Weiteren ist WILEX<br />
zum Erhalt weiterer erfolgsabhängiger Meilensteinzahlungen und Lizenzgebühren auf<br />
Umsatzerlöse berechtigt.<br />
Am 6. Juni 2008 hat WILEX einen weltweit exklusiven Lizenzvertrag zur Vermarktung, den<br />
Vertrieb und Verkauf sowie radioaktive Markierung des diagnostischen Produktkandidaten<br />
REDECTANE® (fruher CA9-SCAN) mit IBA unterzeichnet. Der Vertrag sichert WILEX neben<br />
verschiedenen Zahlungen und Sachleistungen einen Anteil am zukünftigen Netto-Verkaufserlös in<br />
Höhe von 45 %. Bis zum erst- und einmaligen Erreichen eines Umsatzes von 7 Mio. € beträgt der<br />
Anteil 20 %. Des Weiteren umfasst die Vereinbarung Sachleistungen und Vorauszahlungen für<br />
F-33
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
WILEX, die ebenfalls unter den sonstigen Erträgen entsprechend dem Grad der Fertigstellung<br />
ergebniswirksam erfasst werden.<br />
WILEX erhielt F ördergelder <strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium, welche einen Teil der klinischen<br />
Entwicklungskosten in den Phasen I und II für WX-UKI bzw. MESUPRON@ abdecken (vergleiche<br />
Anmerkung 12). Die Zahlungen an WILEX erfolgen vierteljährlich bis zum Jahr 2009. So lange die<br />
Kosten für die Studien noch nicht als Aufwand erfasst sind, werden die Zahlungen als<br />
Verbindlichkeiten bilanziert. Die Minderung dieser Verbindlichkeiten wird unter den sonstigen<br />
Erträgen ergebniswirksam ausgewiesen.<br />
In dem Posten Auflösung sonstiger Verbindlichkeiten sind insbesondere nicht oder in geringerem<br />
Ausmaß in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen sowie nicht ausgezahlte<br />
Vorstandstantiemen für VOljahre erfasst.<br />
18. Aufwandsarten<br />
Folgende Aufwandsarten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:<br />
2008 2007<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Personalaufwand 6.368 5.269<br />
Reise kosten 466 485<br />
Mietaufwand 653 597<br />
Labor- und sonstige innerbetriebliche Kosten 1.918 1.522<br />
Externe Forschungs- und Entwicklungskosten 13.512 16.230<br />
Rechts- und Beratungskosten 1.432 2.149<br />
Abschreibungen 253 258<br />
Insgesamt 24.601 26.510<br />
In den Labor- und sonstigen innerbetrieblichen Kosten sind Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und<br />
Betriebsstoffe sowie sonstige bezogenen Waren in Höhe von 183 Tsd. € beinhaltet (2007: 224 Tsd.<br />
€). Die externen Forschungs- und Entwicklungskosten stellen Aufwendungen für bezogene<br />
Leistungen, insbesondere für Dienstleister der klinischen Entwicklung, dar. Mit Voranschreiten<br />
verschiedener klinischer Studien sind diese im Geschäftsjahr zurückgegangen, da im Allgemeinen<br />
die Kosten im frühen Stadium durch Vorabzahlungen an Dienstleister und den Einschluss von<br />
Patienten höher sind.<br />
F-34
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
19. Personalaufwand<br />
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:<br />
2008 2007<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Löhne und Gehälter 4.406 3.427<br />
Sozialversicherung 575 452<br />
Boni 875 743<br />
Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen 287 474<br />
Aufwand aus der Bewertung für Dienstjubiläen 59 0<br />
Sonstige Personalaufwendungen 167 173<br />
ID.<br />
.1. ufwand' Imt 6.368 5.269<br />
Die Erhöhung der Positionen Löhne und Gehälter sowie Sozialversicherung und Boni sind zum<br />
einen auf eine erhöhte Mitarbeiteranzahl gegenüber 2007, zum anderen auch auf Lohnsteigerungen<br />
bzw. Beförderungen zurückzuführen.<br />
Erstmalig wurde ein Aufwand für ein zehnjähriges Dienstjubiläum erfasst (vergleiche Anmerkung<br />
14).<br />
WILEX beschäftigte in den Vergleichsperioden im Durchschnitt folgende Anzahl von<br />
Mitarbeitern:<br />
2008 2.007<br />
Verwaltung 19 15<br />
Forschung und Entwicklung 43 36<br />
Durchschnittsanzahl Mitarbeiter" 62 51<br />
* InklUSive Vorstand<br />
Die Bewertung der Aktienoptionen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung (vergleiche Anmerkung<br />
2.17.1) zog in 2008 mit 287 Tsd. € einen geringeren Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr<br />
(474 Tsd. €) nach sich. Gründe dafür sind, dass zum einen der Großteil der Aktienoptionen bereits<br />
unverfallbar und somit unter Aufwandsgesichtspunkten schon in den Vorperioden abgebildet ist<br />
und es zum anderen im abgelaufenen Geschäftsjahr zu keiner neuen Ausgabe gekommen ist.<br />
F-35
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
Nachstehend die Berechnung für das Berichtsjahr:<br />
Art ~er Vei~inba.i~ng . . .;,.' ....<br />
'Tranche 1 Tranche 2, 'Tianche3 Tranche 4 Tranch~5 TranQne6 Tranche7<br />
Tag der Gewährung 30.12.2005 31.01.2006 28.02.2006 28.04.2006 30.09.2006 30.09.2007 31.10.2007<br />
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehende Optionen 318.388 167.343 85.078 3.040 148.635 33.100 152.000<br />
In der Berichlsperiode gewährte Optionen 0 0 0 0 0 0 0<br />
In der Berichtsperiode verwirkte Optionen 0 0 0 0 0 1.750 0<br />
In der Berichlsperiode ausgeübte Optionen 0 0 0 0 0 0 0<br />
In der Berichtsperiode verfallene Optionen 0 0 0 0 0 0 0<br />
Am Ende der Berichtsperiode ausstehende Optionen 318.388 167.343 85.078 3.040 148.635 31.350 152.000<br />
Ausübbare Optionen zum 30.11.2008 0 0 0 0 0 0 0<br />
Maximale Laufzeit 10Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />
Die Aktienoptionen wurden unter Berücksichtigung verschiedener Ausübungsbedingungen laut<br />
den zugrunde liegenden Optionsbedingungen (SOP 2005) anhand eines Binomialmodells<br />
berechnet. Die beizulegenden Werte werden im Folgenden dargestellt. Der Ausgleich erfolgt dabei<br />
in Eigenkapitalinstrumenten. Während für die Tranchen 1 bis 5 jeweils eine Laufzeit von 24<br />
Monaten und somit je ein Optionswert vorliegt, liegen für die Tranchen 6 und 7 auf grund der<br />
unterschiedlichen Vesting Zeitpunkte jeweils neun verschiedene Laufzeiten und Optionswerte vor:<br />
'<br />
:'i Ausgab~zeitpu!1kt Erwa~~te Laufzeit OptionsWert '.,<br />
",;"<br />
:,' ..<br />
....;,.> ..... (gerundet)in € ",<br />
••<br />
TranoheJ. 30.12.2005 24 Monate 2,42<br />
Tranohe:2 ; 31.01.2006 24 Monate 2,36<br />
Tranche:3 28.02.2006 25 Monate 2,44<br />
Tranohe 4 28.04.2006 24 Monate 2,40<br />
TranChe.q " 30.09.2006 24 Monate 2,48<br />
:,,5 Ausgabezeitpunkt ErWartete LaUfzeit Optionswert '~.,<br />
Tranctre6 '.<br />
;, ; <<br />
'.'<br />
..;:<br />
/ .. (ger~l1det) inJ<br />
Ieilf 30.09.2007 24 Monate 2,92<br />
.;teil 2 : "c." 30.09.2007 27 Monate 3,11<br />
;1e1l3 , 30.09.2007 30 Monate 3,24<br />
,'-:',-<br />
Teir~<br />
30.09.2007 33 Monate 3,37<br />
teIlS" .. t 30.09.2007 36 Monate 3,50<br />
t~il6 ,;~,,:,; 30.09.2007 39 Monate 3,67<br />
Teil.? '.;":'.: ;: 30.09.2007 42 Monate 3,74<br />
TeIl8;; .... ·'· 30.09.2007 45 Monate 3,98<br />
TeU9;" , 30.09.2007 48 Monate 4,08<br />
F-36
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
.•••. ····>:6\~~gabezeitp11!"lkt<br />
EtW~rteteLallfzeit<br />
Tr(lnqh~t«
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
M(idE)lIparamilter .!> ' . . >/. ·<br />
Tranc~e6.< ..«, ." ..•... ~:~ .. ,.>., .. ·TeUf Teil 2 Teil 3 ·JeU4 Teilß .Teil!) TeU TE)il8 Teil 9<br />
Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€<br />
Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag<br />
10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />
Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 24 27 30 33 36 39 42 45 48<br />
Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt 9,73€ 9,73 € 9,73 € 9,73 € 9,73€ 9,73 € 9,73€ 9,73€ 9,73€<br />
Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />
Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 4,06% 4,07% 4,08% 4,09% 4,10% 4,11% 4,13% 4,14% 4,15%<br />
Erwartete Volatilität für die Laufzeit 47,40% 47,52% 46,82% 46,30% 45,95% 46,31% 45,25% 46,97% 46,48%<br />
Erwartete Fluktuation der Options inhaber ab Bilanzstichtag 5,50% 11,22% 12,52% 13,81% 15,11% 16,40% 17,70% 18,99% 20,28%<br />
Moa()llp~ril'rI1et~r . .. ,,,.<br />
Trallcbe]> . ..' .:' .. ", ... .'<br />
~:~ .. :: :""~ .... :;<br />
..<br />
,. .,.'.: Teil:! :Teil2 . Teil 3 Teil 4 ;Te1l5 Teil 6 Teill TeilB TeU9<br />
Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen 9,02 € 9,02€ 9,02 € 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€<br />
Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag<br />
10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />
Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 24 26 29 32 35 38 41 44 47<br />
Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62 € 9,62€ 9,62 € 9,62€ 9,62€<br />
Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />
Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 4,07% 4,07% 4,07% 4,06% 4,06% 4,06% 4,07% 4,07% 4,08%<br />
Erwartete Volatilität für die Laufzeit 50,10% 48,96% 49,14% 48,68% 47,94% 47,94% 47,47% 47,44% 48,19%<br />
Erwartete Fluktuation der Optionsinhaber ab Bilanzstichtag 0,05% 0,13% 0,13% 0,13% 0,13% 0,13% 0,13% 0,13% 0,13%<br />
Die Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen der Tranche I bis 5 wurde jeweils auf Basis der zu<br />
diesem Stichtag vorliegenden aktuellsten Unternehmensbewertung der WILEX AG durchgeführt<br />
und stellt zu den jeweiligen Ausgabestichtagen nach einvernehmlicher Ansicht des Aufsichtsrats<br />
und des Vorstands der Gesellschaft die bestmögliche Schätzung des Kurses dar, da zu diesen<br />
Zeitpunkten die WILEX AG noch nicht an der Börse notiert war. Die Aktienbewertung von 6,90 €<br />
für alle ausgegebenen Tranchen ergibt sich als historischer Wert aus der letzten Finanzierungsrunde<br />
der WILEX AG, welche in 2005 durchgeführt wurde.<br />
Da die WILEX AG seit dem 13. November 2006 an der Börse notiert ist, wurde die<br />
Aktienbewertung der Tranchen 6 und 7 jeweils auf Basis der zum jeweiligen Tag der Gewährung<br />
vorliegenden Aktienkurse durchgeführt. Der Aktienkurs für die Tranche 6 betrug zum 28.<br />
September 20079,84 € und für die Tranche 7 zum 31. Oktober 20079,02 €.<br />
Die Ermittlung des Ausübungspreises der Tranchen 6 und 7 basiert gemäß den<br />
Optionsbedingungen auf dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse für Aktien der WILEX AG an<br />
den letzten zehn Handelstagen der Wertpapierbörse, an welcher die Aktien gehandelt werden, vor<br />
dem Tag der Ausgabe der Aktienoptionen (Tag der Annahme des Optionsangebots der Gesellschaft<br />
durch den Berechtigten). Da die Berechtigten das Optionsangebot an unterschiedlichen Tagen<br />
angenommen haben, ergeben sich innerhalb der Tranche 6 und 7 grundsätzlich unterschiedliche<br />
Ausübungspreise. Da die Abweichung der Ausübungspreise innerhalb der jeweiligen Tranche von<br />
unwesentlicher Höhe ist, wurde für die Tranchen 6 und 7 jeweils ein gewichteter Ausübungspreis<br />
zugrunde gelegt.<br />
F-38
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
Die Ermittlung der risikolosen Zinssätze erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve für bärsennotierte<br />
Bundeswertpapiere der Deutschen Bundesbank, die nach der so genannten Svensson-Methode<br />
ermittelt werden.<br />
Das Erfolgsziel einer Steigerung des Börsenkurses um mindestens 10 % des Basispreises wurde<br />
nicht in die Bewertung einbezogen, da die Erreichung dieses Ziels nach Einschätzung des<br />
Vorstands auf Basis einer detaillierten Planung zu den jeweiligen Ausgabestichtagen zu erwarten<br />
war. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ausübung der Aktienoptionen ist, dass die Aktien der<br />
Gesellschaft an einer in-<br />
oder ausländischen Wertpapierbörse gehandelt werden. Dies ist<br />
inzwischen erfolgt.<br />
Die zukünftige Volatilität während der erwarteten Laufzeit der Aktienoptionen wurde auf Basis<br />
laufzeitadäquater historischer Volatilitäten einer Peer Group vergleichbarer Unternehmen aus dem<br />
Sektor Biotechnologie unter Berücksichtigung der zukünftigen erwarteten Kursentwicklung der<br />
Gesellschaft geschätzt. Darauf wurde zurückgegriffen, da die Gesellschaft erst seit dem 13.<br />
November 2006 börsennotiert ist und somit keine laufzeitadäquate eigene historische Volatilität bei<br />
Ausgabe der Aktienoptionen vorweisen konnte.<br />
Die erwartete Fluktuation basiert auf einer Schätzung des Managements und wird zu jedem<br />
Stichtag auf der Basis historischer und aktueller Daten zur Fluktuation angepasst.<br />
Als Erdienungszeitraum wurde der Zeitraum bis zum Erreichen der Unverfallbarkeit der einzelnen<br />
Optionen herangezogen. Entsprechend der unter den Ausübungsbedingungen dargestellten<br />
Regelungen tritt eine Unverfallbarkeit innerhalb der Vier-Jahres-Frist proportional bezogen auf die<br />
Anzahl der insgesamt ausgegebenen Aktienoptionen jeweils am letzten Kalendertag des Monats<br />
Februar sowie am 31. Mai, 31. <strong>August</strong> und 30. November eines jeden Geschäftsjahres nach dem<br />
Optionszuteilungsstichtag ein.<br />
Im Falle von vor dem ersten Handelstag ausgegebenen<br />
Aktienoptionen werden 50 % aller zu diesem Zeitpunkt ausgegebener Aktienoptionen mit Ablauf<br />
des ersten Handelstages unverfallbar.<br />
Die Aktienoptionen weisen zum Stichtag folgende maximale vertragliche Laufzeiten in Jahren auf:<br />
r····· hS"" ranc.e .. ;<br />
Tran
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
Aus dem Aktienoptionsprogramm entstand WILEX zum Stichtag folgender Aufwand:<br />
Bisheriger Gesamtaufwand aus eigenkapitalbasierten<br />
Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch<br />
Eigenkapitalinstrumente<br />
Periodenaufwand 2007 aus eigenkapitalbasierten<br />
Vergütungstransaktionen<br />
Periodenaufwand 2008 aus eigenkapitalbasierten<br />
Vergütungstransaktionen<br />
2.070<br />
474<br />
287<br />
20. Nettowährungsgewinnel-verluste<br />
Die Gesellschaft erlitt im Geschäftsjahr 2008 auf grund der im zweiten Halbjahr zu verzeichnenden<br />
relativen Schwäche des Euros gegenüber den operativ relevanten Fremdwährungen wie US-Dollar<br />
und Schweizer Franken einen Währungsverlust von 146 Tsd. € (2007: Währungs gewinn von 40<br />
Tsd. €). In den zum 30. November 2008 und 2007 beendeten Geschäftsjahren lagen keine<br />
unrealisierten Währungs gewinne oder -verluste vor.<br />
21. Finanzergebnis<br />
Finanzierungsaufwendungen<br />
2008 2007<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Zinsen aus Leasingverpflichtungen und kurzfristigen Bankverbindlichkeiten (10) (19)<br />
Zinsen aus Lizenzierungsverpflichtungen (1 ) (3)<br />
(12) (22)<br />
Finanzierungserträge<br />
Zinserträge aus Geldkonten / Sonstiges 647 950<br />
Zinserträge aus Finanzinvestttionen 326 765<br />
972 1.715<br />
Finanzergebnis 961 1.693<br />
Das reduzierte Finanzergebnis im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr ist insbesondere auf den<br />
Rückgang der Zinserträge aus Geldkonten und Finanzinvestitionen zurückzuführen. Infolge des<br />
Abrufs liquider Mittel für die klinische Entwicklung stand im Jahresmittel deutlich weniger<br />
Liquidität zur Erzielung von Finanzierungserträgen zur Verfügung. Auch das in 2008 allgemein<br />
angestiegene Zinsniveau für Geldeinlagen konnte dies nicht kompensieren.<br />
F-40
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
22. Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung des Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit von<br />
WILEX:<br />
2008 2007<br />
in € in €<br />
Jahresergebnis (20.447.665) (22.257.510)<br />
Anpassungen für GuV-Posten:<br />
Bewertung Aktienoptionen 286.537 473.781<br />
Abschreibungen 252.707 257.770<br />
Erhöhung der Pensionsverpflichtungen 812 783<br />
Finanzierungsaufwendungen 11.624 21.973<br />
Finanzierungserträge (972.292) (1.714.785)<br />
Steueraufwand 14.785 23.656<br />
(405.827) (936.822)<br />
Veränderungen der Bilanzposten<br />
Sonstige Forderungen (73.877) 1.206<br />
Anzahlungen 170.472 (173.082)<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte (22.689) 0<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 40.091 644.379<br />
Sonstige Verbindlichkeiten (2.090.822) 63.065<br />
(1.976.824) 535.568<br />
Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (22.830.316) (22.658.764)<br />
Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (7.855) (13.790)<br />
Erhaltene Finanzierungserträge 1.335.938 1.318.465<br />
Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (21.502.233) (21.354.090)<br />
23. Ertragsteueraufwand<br />
Aufgrund der betrieblichen Verluste sind in den Geschäftsjahren 2008 und 2007 mit Ausnahme des<br />
folgenden Sachverhalts keine Ertragsteuern angefallen. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
für das Geschäftsjahr erfasste Steueraufwand (2008: 15 Tsd. €; 2007: 24 Tsd. €) betrifft eine<br />
Quellensteuer. Diese Quellensteuer fiel in 2004 auf eine Vorauszahlung von Esteve an, wurde<br />
bereits einbehalten und als geleistete Anzahlung bilanziert. Die Steuer wurde analog zum Ansatz<br />
der sonstigen Erträge aus dem Esteve-Vertrag ergebniswirksam erfasst (vergleiche Anmerkung 17).<br />
F-41
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
Der Berechnung der latenten Steuern lag ein Mischsteuersatz von 32,98 % (Vorjahreswert:<br />
32,98 %) zugrunde, der sich zusammensetzt aus einem Körperschaftsteuersatz von 15 %<br />
(Vorjahreswert: 15 %), Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (Vorjahreswert: 5,5 %) und<br />
Gewerbesteuer in Höhe von 17,15 % (Vorjahreswert: 17,15 %). Der ausgewiesene laufende<br />
Steueraufwand weicht <strong>vom</strong> erwarteten Steueraufwand ab. Auf Grund des<br />
Unternehmenssteuerreformgesetztes 2008 ist der ab 2008 geltende nominale Steuersatz in Höhe<br />
von 32,98 % (Vorjahreswert: 40,86 %) auf das Ergebnis nach IFRS anzuwenden. Eine Überleitung<br />
der Unterschiedseffekte ist aus untenstehender Tabelle ersichtlich.<br />
2008 2007<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Ergebnis vor Steuern -20.433 -22.258<br />
Steuersatz 32,98% 40,86%<br />
Erw arteter Steuerertra~ 6.739 9.095<br />
Nicht aktivierunQsfähiQe VerlustvorträQe der Periode -6.955 -10.310<br />
MinderunQ der nicht aktivierten temporären Differenzen 249 1.029<br />
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben I Sonstiges -48 162<br />
Aus~ewiesener Steueraufwand -15 -24<br />
Der Bestand an latenten Steueransprüchen (aktive latente Steuern) und latenten<br />
Steuerverbindlichkeiten (passive latente Steuern) zum 30. November ist folgenden Posten<br />
zuzuordnen:<br />
2008 2007<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Latente Steueransprüche<br />
Nicht realisierte ErträQe 125 89<br />
125 89<br />
Latente Steuerverbindlichkeiten<br />
Unterschiedliche Nutzungsdauern bei<br />
Sachanlagen 1 2<br />
Aktivierung von erworbenen Lizenzen 68 74<br />
Sonstige RucksteIlungen 48 0<br />
Sonstige 8 13<br />
125 89<br />
Aktive und passive latente Steuern wurden unter den Voraussetzungen des IAS 12.74 miteinander<br />
saldiert, da sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.<br />
F-42
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
Da in absehbarer Zukunft weiterhin Verluste zu erwarten sind, wurden auf die folgenden<br />
Sachverhalte keine latenten Steueransprüche angesetzt:<br />
30.11.2008 30.11.2007<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Verlustvorträge<br />
tor Körperschaftsteuer 112.847 91.632<br />
tor Gewerbesteuer 110.536 89.316<br />
Abzuasfähiae temporäre Differenzen 871 1.625<br />
Nach dem Körperschaftsteuergesetz können steuerliche Verlustvorträge unbegrenzt vorgetragen<br />
werden. Der Abzug bestehender Verlustvorträge wird dann ausgeschlossen, wenn die vortragende<br />
Gesellschaft ihre steuerliche Identität verliert. Der Verlust einer solchen steuerlichen<br />
Unternehmensidentität wird nach § 8 Abs. 4 KStG in der bis einschl. 2007 geltenden Fassung<br />
angenommen, wenn die folgenden zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind: (i) mehr als 50 % der<br />
Gesellschaftsanteile übertragen wurden und (ii) die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit<br />
vorwiegend neuen Vermögenswerten weiterführt oder neu aufnimmt. Die gesetzlich begrenzte<br />
Abzugsfähigkeit der betrieblichen Verluste gilt sowohl für die Körperschaft- als auch für die<br />
Gewerbesteuer. Die Gesellschaft wurde seit Gründung keiner steuerlichen Betriebsprüfung<br />
unterzogen. Infolge der Kapitalerhöhungen im Verlauf der vierten Finanzierungsrunde im April<br />
2005 sowie des Börsengangs im November 2006 hat die Gesellschaft möglicherweise ihre bis Ende<br />
2006 aufgelaufenen Verlustvorträge in Höhe von 67,24 Mio. € (Körperschaftssteuer) bzw. 64,95<br />
Mio. € (Gewerbesteuer) verloren.<br />
F-43
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 I Anhang<br />
24. Ergebnis je Aktie<br />
Unverwässert<br />
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Jahresergebnis,<br />
das den Eigenkapitaleignern zusteht, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien<br />
während des Geschäftsjahres - mit Ausnahme der eigenen Anteile, die das Unternehmen selbst hält<br />
- gebildet wird.<br />
2008 2007<br />
Jahresergebnis, den EK-Gebern zurechenbar (in Tsd. €) -20.448 -22.258<br />
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (in Tausend) 11.963 11.963<br />
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (Euro je Aktie) -1,71 -1,86<br />
Verwässert<br />
Für WILEX ist die zur Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie<br />
herangezogene Anzahl von Aktien identisch, da die Umwandlung von Stammaktienäquivalenten<br />
einer Verwässerung entgegenwirken würde.<br />
<strong>25.</strong> Leasing, Garantien und Verpflichtungen<br />
Finanzierungsleasing<br />
Die Anschaffung eines Laborgerätes erfolgte in 2006 über eine Finanzierungsleasing-Vereinbarung<br />
innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten mit Aktivierung und kontinuierlicher Abschreibung<br />
des Beschaffungswertes in Höhe von 255 Tsd. € im Sachanlagevermögen (vergleiche Anmerkung<br />
5). In der Bilanz werden die noch zu zahlenden Tilgungs-Verbindlichkeiten in Höhe von 15 Tsd. €<br />
(2007: 104 Tsd. €) unter ,,Langfristige Verbindlichkeiten" (2008: 0 Tsd. €; 2007: 23 Tsd. €) fUr<br />
Verbindlichkeiten über ein Jahr hinaus, bzw. unter "Kurzfristige Verbindlichkeiten" (2008: 15 Tsd.<br />
€; 2007: 81 Tsd. €), fUr Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres, gesplittet. Der monatlich gezahlte<br />
Zinsanteil wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Finanzierungsaufwendungen"<br />
aufgefUhrt (2008: 4 Tsd. €; 2007:9 Tsd. €). Die Höhe der Abschreibung betrug im abgelaufenen<br />
Geschäftsjahr 20 Tsd. €, der Restbuchwert zum Bilanzstichtag dementsprechend 199 Tsd. € (2007:<br />
219 Tsd. €), der Tilgungsanteil in 2008 belief sich auf 89 Tsd. € (2007: 84 Tsd. €).<br />
WILEX hat 100 Tsd. € als Sicherheit fUr den Leasinggeber als Kaution verpfändet. Andere<br />
Garantien bestehen nicht.<br />
F-44
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
Folgende Verpflichtung ensteht WILEX aus dem Finanzierungsleasing in den kommenden<br />
Perioden:<br />
Verpflichtungen aus Finanzierungs- bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre nach 5 Insgesamt<br />
leasingverhältnissen (Laborausstattung) zum<br />
Jahren<br />
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />
30.11.2008 15 0 0<br />
30.11.2007 81 23 0<br />
15<br />
104<br />
Operating-Leasing, Garantien und Verpflichtungen<br />
Die Gesellschaft hat Labor- und Geschäftsausstattung auch im Rahmen von Operating<br />
Leasingverhältnissen gemietet, die bis 2012 zu unterschiedlichen Zeiten auslaufen. Alle zur Zeit<br />
genutzten Büro- und Laborräume sind bis Ende März 2012 gemietet. Der Mietvertrag enthält bis<br />
einschließlich 2009 pro Jahr einen mietkostenfreien Monat. Gemäß den IFRS wird die<br />
Gesamtmietsumme pro Geschäftsjahr auf zwölf Monate gleichmäßig abgegrenzt. Die Kosten für<br />
Geschäfts- und Laborausstattung sowie für Büro- und Laborräume aus den Operating<br />
Leasingverhältnissen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Verpflichtungen<br />
aus dem Leasing von Geschäftswagen als sonstiger Aufwand in folgender Höhe erfasst:<br />
Aufwand aus Operatina-Leasinaverhältnissen und Mietverträaen<br />
inTsd.€<br />
2008 551<br />
2007 516<br />
WILEX hat ein Bankkonto in Höhe von 129 Tsd. € als Kaution für den Vermieter verpfändet.<br />
Andere Garantien bestehen nicht.<br />
Die künftigen jährlichen Mindestzahlungen aus Miet- und Leasingverhältnissen setzen sich<br />
folgendermaßen zusammen:<br />
F-45
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
Verpflichtungen zum 30.11.2008 bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt<br />
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />
Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume 560 1.474 0 2.034<br />
Verpflichtungen aus Operating-<br />
Leasingverhältnissen (Labor- und sonstige<br />
Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) 48 61 0<br />
109<br />
608 1.535 0 2.143<br />
Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus dem Erwerb von Lizenzen in Höhe von mindestens<br />
2,5 Mio. €, deren Fälligkeit bei Erreichung von bestimmten Meilensteinen eintritt. Nachstehend die<br />
Vorjahreswerte:<br />
Verpflichtungen zum 30.11.2007 bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt<br />
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />
Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume 496 1.838 0 2.334<br />
Verpflichtungen aus Operating-<br />
Leasingverhältnissen (Labor- und sonstige<br />
Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) 44<br />
540<br />
60<br />
1.898<br />
0<br />
0<br />
104<br />
2.438<br />
26. Organe und Vergütungsbericht<br />
Vorstand<br />
Die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands der WILEX AG sind:<br />
Prof. Dr. OlafG. Wilhelm, Vorstandsvorsitzender<br />
Dr. Paul Bevan, Vorstand für Forschung und Entwicklung<br />
Peter Llewellyn-Davies, Vorstand für Finanzen<br />
Dr. Thomas Borcholte, Vorstand für Geschäftsentwicklung<br />
Vergütung des Vorstands<br />
Die Vergütung des Vorstands wird <strong>vom</strong> Personalausschuss festgelegt. Die Vergütung besteht aus<br />
den folgenden Komponenten: einer festen Vergütung, sonstigen geldwerten Vorteilen<br />
(Sachbezügen), einem variablen Vergütungsteil sowie einem Beteiligungsprogramm mit<br />
langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.<br />
Für den Fall der Beendigung einer Vorstandstätigkeit hat kein Vorstandsmitglied einen<br />
vertraglichen Anspruch auf Abfindungszahlungen.<br />
F-46
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 I Anhang<br />
Feste Vergütung und Sachbezüge<br />
Das jährliche Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird für die Laufzeit des Anstellungsvertrages<br />
festgelegt und in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Es orientiert sich an der wirtschaftlichen<br />
Lage der WILEX AG sowie am Vergütungsniveau im Wettbewerbsumfeld.<br />
Zusätzlich zu der festen Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder folgende Sachbezüge:<br />
Den Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm, Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies<br />
wird insbesondere ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Das Vorstandsmitglied Dr. Thomas<br />
Borcholte hat keinen Firmenwagen.<br />
Für den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm zahlt die WILEX AG zudem Beiträge<br />
für eine Direktversicherung bis zum gemäß § 40b des Einkommenssteuergesetzes (EStG)<br />
zulässigen Höchstbetrag sowie Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Herrn Prof.<br />
Wilhelm wurde überdies im Jahr 1999 eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung<br />
gewährt, für die eine Rückstellung gebildet wurde. Gegenüber anderen Mitgliedern des Vorstands<br />
bestehen keine derartigen Verpflichtungen der Gesellschaft.<br />
Für das Vorstandsmitglied Dr. Paul Bevan übernimmt die Gesellschaft zudem die Kosten für bis zu<br />
24 Economy-Class-Flüge Deutschland-Großbritannien (Hin- und Rückflug) je Kalenderjahr.<br />
Variable Vergütung<br />
Die variable Vergütung ist davon abhängig, in welchem Umfang persönliche Ziele und Erfolgsziele<br />
der WILEX AG erreicht wurden. Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstände orientiert sich vor<br />
allem an den Unternehmenszielen und umfasst und bezieht sich auf die Entwicklung der<br />
Gesellschaft, das Erreichen definierter Meilensteine in der klinischen Entwicklung, die Umsetzung<br />
der Kommerzialisierungsstrategie und die Performance der Aktie.<br />
Im Falle von Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm beläuft sich die variable Vergütung auf maximal 75 % des<br />
Festgehalts, für Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies auf maximal 33 % des Festgehalts und<br />
für Dr. Thomas Borcholte auf maximal 31,13 % des Festgehalts. Aufgrund der unterjährigen<br />
Anpassung des Festgehalts von Peter Llewellyn-Davies lag der Maximalbonus im Geschäftsjahr<br />
2008 leicht oberhalb des angegebenen Wertes, da die Gehaltsanpassung erst im September 2008<br />
wirksam wurde, aber der auf grund des erhöhten Festgehalts ebenfalls erhöhte Maximalbonus<br />
bereits erstmalig auf das komplette Geschäftsjahr 2008 gewährt wurde.<br />
F-47
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 ! Anhang<br />
Vergütungskomponente mit Anreizwirkung und Risikocharakter<br />
Die Vergütungskomponente mit Ameizwirkung und Risikocharakter basiert auf dem<br />
Aktienoptionsplan 2005, der von der Hauptversammlung am 8. September 2005 beschlossen<br />
wurde. Den Mitgliedern des Vorstands können hieraus insgesamt 900.000 Aktienoptionen gewährt<br />
werden. Im Geschäftsjahr 2008 wurden keine Optionsrechte an den Vorstand ausgegeben. Unter<br />
Berücksichtigung der bereits im Geschäftsjahr 2006 und 2007 ausgegebenen Optionsrechte an<br />
Vorstandsmitglieder hielten die aktiven Mitglieder des Vorstands zum Bilanzstichtag<br />
30. November 2008 insgesamt 719.335 Optionsrechte. Ein ehemaliges Vorstandsmitglied hielt zum<br />
Bilanzstichtag 30. November 2008 insgesamt 10.000 Optionsrechte.<br />
Jede dieser Aktienoptionen berechtigt zum Erwerb einer neuen Aktie gegen Zahlung des<br />
Ausübungspreises. Dieser beträgt im Falle der im Geschäftsjahr 2006 ausgegebenen Optionen je<br />
5,52 € und für die im Geschäftsjahr 2007 ausgegebenen Optionen je 9,62 € (Tranche 7). 2008<br />
wurden keine Aktienoptionen an den Vorstand herausgegeben.<br />
Die Aktienoptionen können erstmals nach einer Wartezeit von zwei Jahren seit dem Optionszuteilungsstichtag<br />
ausgeübt werden (vergleiche Anmerkung 19). Die im Geschäftsjahr 2006<br />
ausgegebenen 579.335 Optionsrechte können nur dann ausgeübt werden, wenn der Mittelwert der<br />
Schlusskurse der WILEX-Aktie an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartzeit<br />
oder zu irgendeinem Zeitpunkt danach innerhalb zehn aufeinanderfolgender Börsenhandelstage um<br />
mindestens 10 % höher liegt als der Kaufpreis von 6,90 €, der in der letzten Kapitalerhöhung vor<br />
Gewährung der Optionen erzielt worden war. Die im Geschäftsjahr 2007 an den Vorstand<br />
ausgegebenen 150.000 Optionsrechte können nur dann ausgeübt werden, wenn der Mittelwert der<br />
Schlusskurse der WILEX-Aktie an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartzeit<br />
oder zu irgendeinem Zeitpunkt danach innerhalb zehn aufeinanderfolgender Börsenhandelstage den<br />
Ausübungspreis von 9,62 € je Optionsrecht um mindestens 10 % übersteigt.<br />
Zusammenfassend erhielten die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2008 im Einzelnen<br />
folgende festen und variablen Vergütungsbestandteile sowie Sachbezüge und Aktienoptionen:<br />
F-48
WILEX AG Jahresabschluss (lFRS) zum 30. November 20081 Anhang<br />
2008:<br />
Vorstandsmitglied Feste Variable Sonstige Gesamt-<br />
Vergütung* Vergütung* /1 Vergütungen vergütung*<br />
(Sachbezüge)*<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 260.000 135.000 10.904 405.904<br />
Dr. Paul Bevan 230.000 55.000 13.403 298.403<br />
Peter Llewellyn-Davies 205.000 50.000 12.038 267.038<br />
Dr. Thomas Boreholte 2 212.000 50.000 240 262.240<br />
* In €.<br />
1 Ausgezahlt in 2008 für das Geschäftsjahr 2007. Der Bonus für 2008 wird im Geschäftsjahr 2009 ausgezahlt.<br />
2 Herr Dr. Borcholte verzichtet auf den Sachbezug in Form eines Dienstwagens.<br />
Für die vorangegangene Periode ergeben sich folgende Werte:<br />
2007:<br />
Vorstandsmitglied Feste Variable Sonstige Gesamt-<br />
Vergütung* Vergütung*/1 Vergütungen vergütung*<br />
(Sachbezüge)*<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 236.667 160.313 10.046 407.026<br />
Dr. Paul Bevan 212.500 61.050 6.562 280.112<br />
Peter Llewellvn-Davies 200.000 50.000 9.153 259.153<br />
Dr. Thomas Boreholte 23 31.501 0 0 31.501<br />
* In €.<br />
1 Ausgezahlt in 2007 für das Geschäftsjahr 2006. Der Bonus für 2007 wurde im Geschäftsjahr 2008 ausgezahlt.<br />
2 Herr Dr. Borcholte ist seit dem 1. Oktober 2007 Vorstand der Gesellschaft. Er war <strong>vom</strong> <strong>25.</strong> Juni bis 30. September<br />
2007 als Berater der WILEX AG tätig und erhielt in diesem Zeitraum ein Gesamthonorar von 43.260 € zuzüglich<br />
Auslagen.<br />
3 Herr Dr. Borcholte verzichtet auf den Sachbezug in Form eines Dienstwagens.<br />
Die nachfolgenden Übersichten zeigen die <strong>vom</strong> Vorstand im Verlauf des Berichtsjahres gehaltenen<br />
Aktienoptionen und deren Veränderungen sowie den darauf entfallenden Anteil des<br />
Personalaufwandes pro Begünstigtem (vergleiche Anmerkung 2.17.1 bzw. 19):<br />
Vorstandsmitglied 01.12.2007 Zugänge Verfall Verkäufe 30.11.2008<br />
in Stück in Stück in Stück in Stück in Stück<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 262.770 0 0 0 262.770<br />
Dr. Paul Bevan 175.180 0 0 0 175.180<br />
Peter Llewellyn-Davies 131.385 0 0 0 131.385<br />
Dr. Thomas Borcholte 150.000 0 0 0 150.000<br />
F-49
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
Vorstandsmitglied Aufwand in der Zeitwert der<br />
GuV Optionen *<br />
in€<br />
in€<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 2.862 631.599<br />
Dr. Paul Bevan 1.908 421.066<br />
Peter Llewellyn-Davies 21.163 3<strong>25.</strong>835<br />
Dr. Thomas Borcholte 208.114 423.469<br />
* Zum jeweiligen Ausgabedatum.<br />
Für die vorangegangene Periode ergeben sich folgende Werte:<br />
Vorstandsmitglied 01.12.2006 Zugänge Verfall Verkäufe 30.11.2007<br />
in Stück in Stück in Stück in Stück in Stück<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 262.770 0 0 0 262.770<br />
Dr. Paul Bevan 175.180 0 0 0 175.180<br />
Peter Llewellyn-Davies 131.385 0 0 0 131.385<br />
Dr. Thomas Borcholte 0 150.000 1 0 0 150.000<br />
1 Ausgabe am 17. Oktober 2007.<br />
Vorstandsmitglied Aufwand in der Zeitwert der<br />
GuV Ootionen *<br />
in € in €<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 110.136 631.599<br />
Dr. Paul Bevan 73.424 421.066<br />
Peter Llewellyn-Davies 129.607 3<strong>25.</strong>835<br />
Dt. Thomas Borcholte 48.044 423.469<br />
* Zum jeweiligen Ausgabedatum.<br />
Herr Dr. Thomas Borcholte ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
DETEK AG, Hannover<br />
NextGen Sciences Ltd, Alconbury (Großbritannien)<br />
Position<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member ofthe Board of<br />
Directors)<br />
Alle anderen Mitglieder des Vorstands haben keine Funktionen in Kontrollgremien.<br />
Aufsichtsrat<br />
Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats der WILEX AG sind:<br />
Dr. David Ebsworth, Berater (Aufsichtsratsvorsitzender)<br />
Dr. Georg F. Baur, Unternehmer (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)<br />
F-50
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
Dr. Alexandra Goll, General Partner, TVM Capital GmbH<br />
Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Geschäftsführer, dievini Hopp BioTech holding<br />
GmbH&Co.KG<br />
Dr. Rüdiger Hauffe, Berater<br />
Professor Dr. Iris Löw-Friedrich, ChiefMedical Officer and Executive Vice-President Global<br />
Projects & Development, UCB Pharma S.A.<br />
Vergütung des Aufsichtsrats<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung der Gesellschaft für jedes volle<br />
Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 15.000 €.<br />
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats bekommt eine feste Vergütung von 35.000 €, der<br />
stellvertretende Vorsitzende eine feste Vergütung von <strong>25.</strong>000 €. Die Aufsichtsratsvergütung wird<br />
in vier Raten gleicher Höhe, und zwar jeweils am letzten Kalendertag des Monats Februar sowie<br />
am 31. Mai, am 31. <strong>August</strong> und 30. November eines jeden Geschäftsjahres, fällig.<br />
Für eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird eine pauschale Vergütung in<br />
Höhe von 3.000 €, für den Vorsitz eine pauschale Vergütung von 7.000 € pro Geschäftsjahr und<br />
Ausschuss gewährt - dies jeweils mit einer Beschränkung der Vergütung auf Tätigkeiten in<br />
höchstens zwei Ausschüssen. Über diese individuelle Beschränkung hinaus gewährt die<br />
Gesellschaft für Ausschusstätigkeiten insgesamt nur eine Höchstsumme von 39.000 € je<br />
Geschäftsjahr. Sollte dieser Maximalbetrag nicht zur Vergütung aller Mitgliedschaften und<br />
Vorsitze in Aufsichtsratsausschüssen ausreichen, wird er unter Berücksichtigung der vorstehenden<br />
Vorschriften proportional auf alle Ausschussmitglieder und -vorsitzenden verteilt, sofern nicht der<br />
Aufsichtsrat einstimmig eine abweichende Regelung beschließt.<br />
Für die Teilnahme an maximal sechs Aufsichtsratssitzungen pro Geschäftsjahr wird ein<br />
zusätzliches Sitzungsgeld gezahlt, das sich für den Sitzungsleiter auf 3.000 € und für jedes sonstige<br />
Mitglied auf 1.500 € je Sitzung beläuft. Im Falle einer telefonischen Sitzungsteilnahme wird nur<br />
die Hälfte des Sitzungsgelds gewährt. Das Sitzungsgeld ist zusammen mit der festen<br />
Aufsichtsratsvergütung fällig. Für Sitzungen von Ausschüssen des Aufsichtsrats wird kein<br />
Sitzungsgeld gezahlt.<br />
Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres<br />
angehört haben, wird die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer<br />
Aufsichtsratszugehörigkeit ausgezahlt.<br />
F-51
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine variable Vergütung. Ebenso wenig werden ihnen<br />
Aktienoptionen oder ähnliche Rechte gewährt. Bei Mandatsbeendigung besteht kein Anspruch auf<br />
eine AbfIndung.<br />
Bezogen auf das Geschäftsjahr 2008 hat die WILEX AG an den Aufsichtsrat insgesamt<br />
eine Vergütung von 201.500 € (Vorjahr: 163.084 €) zuzüglich Auslagen gezahlt. Die<br />
Vergütung ist in nachstehender Tabelle individualisiert ausgewiesen.<br />
Aufsichtsratsmitglied Feste Vergütung Sitzungsgeld Ausschusspauschale<br />
in € in € in€<br />
Dr. David Ebsworth, 35.000 18.000 7.000<br />
Vorsitzender<br />
Dr. Georg F. Baur, <strong>25.</strong>000 9.000 7.000<br />
stellv. Vorsitzender<br />
Dr. Alexandra Go11 15.000 9.000 3.000<br />
Dr. Friedrich von Bohlen und 15.000 9.000 3.000<br />
Halbach<br />
Dr. Rüdiger Hauffe 15.000 9.000 3.000<br />
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 15.000 8.250 0<br />
F-52
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
Nachfolgend die individualisierte Vergütung flir das Geschäftsjahr 2007:<br />
Aufsichtsratsmitglied Feste Vergütung 1 Sitzungsgeld 1 Ausschusspauschale 1<br />
inE inE in E<br />
Dr. David Ebsworth, 35.000 9.000 3.500<br />
Vorsitzender<br />
Dr. Georg F. Baur, <strong>25.</strong>000 4.500 3.500<br />
stellv. Vorsitzender<br />
Dr. Alexandra Goll 15.000 4.500 1.500<br />
Dr. Friedrich von Bohlen und 15.000 4.500 1.500<br />
Halbach<br />
Dr. Rüdiger Hauffe 2 7.042 4.500 1.500<br />
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 2 7.042 4.500 0<br />
Dr. Jeremy Reffin 3 8.000 0 0<br />
Salvatore D'Orsa 3 8.000 0 0<br />
1 Die vierte Rate für das Geschäftsjahr 2007 wurde nach Ende des Geschäftsjahres 2007 ausgezahlt.<br />
2 Dr. Hauffe und Prof. Dr. Löw-Friedrich sind seit 12. Juni 2007 Mitglieder des Aufsichtsrats.<br />
3 Dr. Reffm und Herr D'Orsa sind mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Juni 2007 als Mitglieder des Aufsichtsrats<br />
ausgeschieden.<br />
Herr Dr. Ebsworth ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Atani Ltd., London (Großbritannien)<br />
Intercell AG, Wien (Österreich)<br />
Renovo Group PLC, Manchester (Großbritannien)<br />
Xention Ltd., Pampisford (Großbritannien)<br />
Position<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
(Non-executive chairman ofthe<br />
Board ofDirectors)<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member of the Board of<br />
Directors)<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
chairman ofthe Board of<br />
Directors)<br />
F-53
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
Herr Dr. Baur ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden weiteren Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg<br />
J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg<br />
LRHEALTH & BEAUTY SYSTEMS HOLDING<br />
GmbH,Ahlen<br />
Versatel AG, Berlin<br />
Position<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Stellvertretender Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Frau Dr. Goll ist auch Mitglied folgender anderer Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Albireo Pharma Ltd., Göteborg (Schweden)<br />
Biovertis AG, Wien (Österreich)<br />
Cerenis Therapeutics SA, Labege (Frankreich)<br />
Position<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member of the Board of<br />
Directors)<br />
F-54
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
Herr Dr. von Bohlen und Balbach ist auch Vorsitzender oder Mitglied folgender anderer<br />
Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Apogenix GmbH, Heidelberg<br />
Position<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Cosmo S.p.A., Lainate (Italien)<br />
Curacyte AG, München<br />
Cure Vac GmbH, Tübingen<br />
Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />
Heidelberg Pharma AG, Ladenburg<br />
Immatics GmbH, Tübingen<br />
Life Biosystems AG, Basel (Schweiz)<br />
SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member ofthe Board of<br />
Directors)<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Vorsitzender des Verwaltungsrats<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Herr Dr. Bauffe ist auch Mitglied der folgenden anderen Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Accovion GmbH, Eschborn<br />
Haupt Pharma AG, Berlin<br />
Position<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Frau Professor Dr. Löw-Friedrich ist weder Vorsitzende noch Mitglied In anderen<br />
Kontrollgremien im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 3 AktG.<br />
Über die vorstehend dargestellten Tätigkeiten hinaus waren die Mitglieder des Aufsichtsrats der<br />
Gesellschaft zum Bilanzstichtag weder Mitglied eines Verwaltungs-, Geschäftsftihrungs- oder<br />
Aufsichtsorgans noch Partner eines Unternehmens oder einer Gesellschaft.<br />
F-55
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
27. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen<br />
Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
Zum 30. November 2008 waren 120.331 Aktien (entspricht 1,01 % des Grundkapitals der<br />
Gesellschaft) im Besitz des Vorstands. Zum 30. November 2008 waren ferner 101.147 Aktien<br />
(entspricht 0,85 % des Grundkapitals der Gesellschaft) im Besitz des Aufsichtsrats. Kein<br />
Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied (weder ein aktives noch ein ehemaliges Mitglied) hielt zum<br />
30. November 2008 mit mind. 5 % am Grundkapital (unmittelbar und mittelbar) wesentliche<br />
Anteile an der Gesellschaft.<br />
Name<br />
Funktion<br />
Stückzahl<br />
Dr. David Ebsworth<br />
Dr. Georg Baur<br />
Dr. Rüdiger Hauffe<br />
Prof. OlafG. Wilhelm *<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Vorstands<br />
30.000<br />
70.347<br />
800<br />
120.331<br />
• Die Ehefrau von Prof. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien<br />
Nachstehend die Detailaufstellung rur 2007:<br />
Name<br />
Funktion<br />
Stückzahl<br />
Dr. David Ebsworth<br />
Dr. Georg Baur<br />
Dr. Rüdiger Hauffe<br />
Prof. Olaf G. Wilhelm *<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Vorstands<br />
30.000<br />
70.347<br />
800<br />
120.331<br />
• Die Ehefrau von Prof Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien<br />
Directors' Dealings<br />
Im Geschäftsjahr 2008 fanden keine mitteilungspflichtigen Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte<br />
von Organmitgliedern und sonstigen Führungskräften der WILEX AG statt.<br />
F-56
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Anhang<br />
Nach dem Bilanzstichtag 30. November 2008 wurden folgende mitteilungspflichtige<br />
Erwerbsgeschäfte durch Organmitglieder durchgeführt:<br />
Name Datum Transaktio Handelsplatz Preis Stück- Volumen<br />
n in€ zahl in€<br />
Dr. David Ebsworth<br />
(Vorsitzender des<br />
Xetra,<br />
Aufsichtsrats) 09.01.2009 Kauf Frankfurt 3,99 10.000 39.900,00<br />
Dr. Georg Baur<br />
(Stellv. Vorsitzender<br />
des Aufsichtsrats) 09.01.2009 Kauf Xetra 4,00 30.000 120.000,00<br />
Dr. Rüdiger Hauffe<br />
(Mitglied des<br />
Aufsichtsrats) 09.01.2009 Kauf Xetra 4,00 4.000 16.000,00<br />
Im Geschäftsjahr 2007 fanden folgende mitteilungspflichtige Erwerbsgeschäfte von<br />
Organmitgliedern der Gesellschaft statt:<br />
Name Datum Transaktion Handelsplatz Preis Stück- Volumen<br />
in€ zahl in€<br />
Dr. David Ebsworth<br />
(Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrats) 14.06.2007 Kauf Stuttgart 13,66 1.000 13.660,00<br />
Dr. Rüdiger Hauffe<br />
(Mitglied des<br />
Aufsichtsrats) 20.06.2007 Kauf Xetra 13,40 800 10.720,00<br />
Es gibt keine weiteren Beziehungen zu der Gesellschaft nahe stehenden Unternehmen und<br />
Personen.<br />
28. Aufwendungen für Wirtschaftsprüfer<br />
In der ordentlichen Hauptversammllmg der Gesellschaft am 3. Juni 2008 wurde KPMG Deutsche<br />
Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (seit 1. Oktober 2008<br />
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) als Abschlussprüfer bestellt. Folgende Honorare für<br />
Leistungen wurden in den betrachteten Zeiträumen im Aufwand erfasst:<br />
F-57
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
2008 2007<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Abschlussprüfung 70 70<br />
Prüferische Durchsicht 0 10<br />
lAufwand für Wi ...... ,·I-~' üfer' 70 80<br />
Die Gesellschaft unterzog sich in 2008, anders als zum Geschäftshalbjahr 2007, keiner freiwilligen<br />
prüferischen Durchsicht.<br />
29. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß §161<br />
AktG<br />
Die jährlich abzugebende Entsprechenserklärung nach §161 AktG wurde <strong>vom</strong> Vorstand und<br />
Aufsichtsrat im Februar 2008 abgegeben und ist den Aktionären und allen Interessenten dauerhaft<br />
auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wilex.com) zugänglich gemacht.<br />
30. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />
Das Biopharmaunternehmen UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien und die WILEX AG haben am<br />
8. Januar 2009 vereinbart, eine umfassende strategische Partnerschaft einzugehen. WILEX wird die<br />
weltweiten Rechte zur Weiterentwicklung des gesamten präklinischen onkologischen Portfolios<br />
von UCB übernehmen, das zwei niedermolekulare Programme und drei Antikörperprogramme<br />
umfasst.<br />
UCB behält das Exklusivrecht, jedes der fünf Programme nach Abschluss erster klinischer<br />
Machbarkeitsstudien zurückzukaufen, selbst weiterzuentwickeln und zu vermarkten. In diesem<br />
Falle erhält WILEX von UCB Meilensteinzahlungen für die Entwicklung und Lizenzzahlungen für<br />
die Kommerzialisienmg.<br />
Für den Fall, dass UCB von seinem Rückkaufsrecht keinen Gebrauch macht, behält WILEX das<br />
Recht, betreffende Programme selbst weiterzuentwickeln und zu kommerzialisieren. In diesem<br />
Falle erhält UCB von WILEX Meilenstein- und Lizenzzahlungen.<br />
Des Weiteren halten sich die beiden Partner die Möglichkeit offen, nach erfolgreichem Abschluss<br />
der Machbarkeitsstudien die Programme gemeinsam weiterzuentwickeln.<br />
Im Rahmen der Vereinbarung hat UCB die Rechte an den fünfpräklinischen Programmen in eine<br />
neu gegründete 100 %ige Tochtergesellschaft von UCB eingebracht. Die neue Gesellschaft wird<br />
von UCB mit einer Bareinlage von 10,00 Mio. € ausgestattet. WILEX wird die Gesellschaft für<br />
1.818.181 neu ausgegebene Aktien aus genehmigtem Kapital und unter Ausschluss der<br />
Bezugsrechte der Aktionäre erwerben. Im Zuge der Transaktion wird UCB dadurch 13,19 % der<br />
F-58
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008 / Anhang<br />
Anteile an der WILEX AG (neues Stammkapital von WILEX: 13.780.935 Aktien) übernehmen.<br />
Zunächst sollen davon 50 % der Aktien an der Börse zugelassen werden; flir die andere Hälfte der<br />
Aktien gilt im Rahmen der strategischen Vereinbarung eine Lock-up-Periode bis einschließlich 9.<br />
Januar <strong>2011</strong>.<br />
UCB wird darüber hinaus zwei Meilensteinzahlungen von je 5,00 Mio. € an die neu gegründete<br />
GmbH leisten. Als Meilensteine wurden die Einreichung eines Antrags auf Durchführung einer<br />
klinischen Phase I-Studie und die Verabreichung der ersten Dosis an einen Patienten definiert. Dies<br />
wird innerhalb von etwa zwölf Monaten nach Abschluss der Vereinbarung erwartet.<br />
Die Gremien von UCB und WILEX haben der strategischen Allianz zugestimmt. Die<br />
entsprechende Kapitalerhöhung der WILEX AG muss jedoch noch von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
genehmigt werden und wird mit Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft wirksam.<br />
Die strategische Allianz mit UCB ist ein wichtiger Schritt in der Unternehmensgeschichte von<br />
WILEX. Das präklinische Onkologie-Portfolio stellt eine ideale Ergänzung und Erweiterung der<br />
fortgeschrittenen klinischen Pipeline dar und eröffnet WILEX zusätzlich den Zugang zu UCBs<br />
umfangreicher Antikörpertechnologie. Mit UCB hat WILEX nicht nur einen bedeutenden<br />
Entwicklungspartner, sondern auch einen starken strategischen Investor für die weitere<br />
Unternehmensentwicklung gewonnen.<br />
In der Phase II-Studie mit MESUPRO~ hat WILEX im Dezember 2008 eine unabhängige<br />
radiologische Auswertung bei an Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankten Patienten durchgeführt.<br />
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes lagen der Gesellschaft noch keine aussagekräftigen<br />
Daten vor, da bei nicht genügend Patienten die Erkrankung radiologisch fortgeschritten war.<br />
F-59
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008<br />
Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den<br />
vollständigen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,<br />
Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang, und den Lagebericht der<br />
WILEX AG für das Geschäftsjahr 2008. Der Lagebericht ist nur in Auszügen in diesem<br />
<strong>Wertpapierprospekt</strong> wiedergegeben.<br />
Bestätigungsvermerk<br />
Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:<br />
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
Wir haben den Einzelabschluss --bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung,<br />
Kapitalflussrechnung sowie Anhang-- unter Einbeziehung der Buchführung<br />
und den Lagebericht der <strong>Wilex</strong> AG, München, für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2007 bis<br />
30. November 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Einzelabschluss und Lagebericht<br />
nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB<br />
anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der<br />
Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine<br />
Beurteilung über den Einzelabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht<br />
abzugeben.<br />
Wir haben unsere Prüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der <strong>vom</strong> Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die<br />
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung<br />
des durch den Einzelabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und<br />
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,<br />
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die<br />
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die<br />
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben<br />
in Buchführung, Einzelabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />
Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Einzelabschlusses und des<br />
Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere<br />
Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
F-60
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008<br />
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der<br />
Einzelabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a<br />
HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung<br />
dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Einzelabschluss,<br />
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und<br />
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausftihrungen des Vorstands im<br />
Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht", Unterabschnitt "Gesamtbeurteilung der Risikolage" im<br />
Lagebericht hin. Dort ist ausgeftihrt, dass der Fortbestand der Gesellschaft mittel- bzw. langfristig<br />
gefährdet ist, falls entgegen der Planung keine ausreichenden Finanzmittel erwirtschaftet werden können<br />
und die Finanzierung über den Kapitalmarkt nicht gelingt."<br />
München, den 3. Februar 2009<br />
KPMGAG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(vormals<br />
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft<br />
Aktiengesellschaft<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)<br />
Maurer<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
Rahn<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
F-61
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2008/ Lagebericht<br />
Auszug aus dem Lagebericht<br />
Die relevante Passage des Lageberichts, auf die im Bestätigungsvermerk verwiesen wird,<br />
lautet folgendermaßen:<br />
Gesamtbeurteilung der Risikolage<br />
Aus heutiger Sicht sind keine Finanzierungsrisiken erkennbar, welche den Fortbestand des Unternehmens<br />
im Geschäftsjahr 2009 gefährden könnten. Die liquiden Mittel reichen nach derzeitigem Planungs stand<br />
und bei Erreichen der geplanten Meilensteine mindestens bis ins erste Quartal 2010. Bis dahin geht der<br />
Vorstand davon aus, über Partnerschaften oder Kooperationen weitere Kapitalzuflüsse zu generieren.<br />
Sollten entgegen dieser Planung keine neuen Mittelzuflüsse erwirtschaftet werden können, müsste sich<br />
WILEX um eine Kapitalaufuahme über den Kapitalmarkt bemühen, um den mittel- beziehungsweise<br />
langfristigen Fortbestand der Gesellschaft zu sichern.<br />
F-62
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009<br />
Geprüfter Jahresabschluss nach IFRS<br />
zum 30. November 2009<br />
F-63
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009<br />
WILEX AG, München<br />
Bilanz nach IFRS zum 30. November 2009<br />
in Euro Anhang 30.11.2009 30.11.2008<br />
Sachanlagen 6 424.080 461.713<br />
Immaterielle Vermögenswerte 7 1.293.821 1.426.564<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte 8 160.716 22.689<br />
Langfristige Vermögenswerte 1.878.617 1.910.966<br />
Vorräte 9 34.100 22.200<br />
Sonstige Vermögenswerte und geleistete<br />
Vorauszahlungen 10 1.348.782 1.072.248<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11 5.017.864 41.912<br />
Sonstige Forderungen 11 322.260 142.976<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12 3.411.063 12.136.987<br />
Kurzfristige Vermögenswerte 10.134.069 13.416.323<br />
SUMME VERMOGENSWERTE 12.012.686 15.327.289<br />
Gezeichnetes Kapital 13 13.780.935 11.962.754<br />
Kapitalrücklage 13 113.367.618 105.201.252<br />
Kumulierte Verluste 13 (124.103.716) (111.374.454)<br />
Eigenkapital 3.044.837 5.789.552<br />
Pensions rückstellungen 15 23.533 22.689<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 16 592.997 251.755<br />
Langfristige Verbindlichkeiten 616.530 274.444<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17 2.099.138 1.787.991<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 28 0 15.357<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 17 6.252.181 7.459.944<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten 8.351.319 9.263.293<br />
SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN 12.012.686 15.327.289<br />
F-64
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009<br />
WILEX AG, München<br />
Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS<br />
für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2008 bis zum 30. November 2009<br />
in Euro<br />
Anhang<br />
2009<br />
2008<br />
Umsatzerlöse<br />
Sonstige Erträge<br />
Erträge<br />
19<br />
20<br />
10.000.000<br />
3.013.462<br />
13.013.462<br />
0<br />
3.207.707<br />
3.207.707<br />
Forschungs- und Entwicklungskosten<br />
Verwaltungskosten<br />
Betriebliche Aufwendungen<br />
21<br />
21<br />
(21.822.973)<br />
(4.054.652)<br />
(<strong>25.</strong>877 .625)<br />
(20.156.595)<br />
(4.444.659)<br />
(24.601.254)<br />
BETRIEBSERGEBNIS<br />
(12.864.163)<br />
(21.393.547)<br />
Finanzierungserträge<br />
Finanzierungsaufwendungen<br />
Finanzergebnis<br />
24<br />
24<br />
157.954<br />
(7.598)<br />
150.356<br />
972.292<br />
(11.624)<br />
960.667<br />
ERGEBNIS VOR STEUERN<br />
(12.713.807)<br />
(20.432.880)<br />
Ertragsteuern<br />
26<br />
(15.455)<br />
(14.785)<br />
JAHRESERGEBNIS<br />
(12.729.262)<br />
(20.447.665)<br />
Ergebnis je Aktie in Euro<br />
27<br />
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie<br />
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien<br />
(0,95)<br />
13.347.560<br />
(1,71)<br />
11.962.754<br />
F-65
<strong>Wilex</strong> AG, München<br />
Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS<br />
tür das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2008 (2007) bis zum 30. November 2009 (2008)<br />
F-66<br />
in Euro Anhang Aktien<br />
Gezeichnetes<br />
Kapital<br />
Kapitalrücklage<br />
Kumulierte<br />
Verluste<br />
Kapitalmaß- Bewertung<br />
nahmenIAgio Aktienoptionen<br />
103.131.052 1.783.664<br />
Stand am 01. Dezember 2007 11.962.754 11.962.754 104.914.715 (90.926.789)<br />
Bewertung Aktienoptionen 286.537<br />
Jahresergebnis (20.447.665)<br />
Nettoveränderung Eigenkapital<br />
103.131.052 2.070.200<br />
Stand am 30. November 2008 11.962.754 11.962.754 105.201.252 (111.374.454)<br />
in Euro Anhang Aktien<br />
Gezeichnetes<br />
Kumulierte<br />
Kapitalrücklage<br />
Kapital<br />
Verluste<br />
Kapitalmaß- Bewertung<br />
nahmenIAgio Aktienoptionen<br />
103.131.052 2.070.200<br />
Stand am 01. Dezember 2008 11.962.754 11.962.754 105.201.252 (111.374.454)<br />
Total<br />
<strong>25.</strong>950.680<br />
286.537<br />
(20.447.665)<br />
(20.161.128)<br />
5.789.552<br />
Total<br />
5.789.552<br />
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10<br />
Bewertung Aktienoptionen 22 124.745<br />
Jahresergebnis (12.729.262)<br />
Kapitalerhöhung unter Berücksichtigung von<br />
Kapitalbeschaffungskosten 1.818.181 1.818.181 8.041.621<br />
Nettoveränderung Eigenkapital<br />
111.172.673 2.194.945<br />
Stand am 30. November 2009 13.780.935 13.780.935 113.367.618 (124.103.716)<br />
124.745<br />
(12.729.262)<br />
9.859.802<br />
(2.744.715)<br />
3.044.837
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009<br />
WILEX AG, München<br />
Kapitalflussrechnung nach IFRS<br />
für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2008 bis zum 30. November 2009<br />
in Euro '.' C.c'; ·C·.· • < .... c .. :' "Anhang .: "2009·'<br />
Jahreseraebnis (12.729.262<br />
Anpassungen für GuV-Posten<br />
Bewertung Aktienoptionen 124.745<br />
Abschreibungen 237.330<br />
Erhöhung der Pensionsverpflichtungen 844<br />
Finanzierungsaufwendungen 7.598<br />
Finanzierungserträge (157.954)<br />
Steueraufwand 15.455<br />
228.018<br />
Veränderungen der Bilanzposten<br />
Vorräte (11.900)<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4.975.952)<br />
Sonstige Forderungen (178.448)<br />
Ertragssteuern (836)<br />
Anzahlungen (276.534)<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte (138.026)<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 311.146<br />
Sonstige Verbindlichkeiten (866.521<br />
(6.137.071)<br />
Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätiakeit (18.638.315)<br />
Gezahlte Finanzierungsaufwendungen 24 (119)<br />
Erhaltene Finanzierungserträge 24 189.261<br />
Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätiakeit 25 (18.449.173<br />
Cash Flow aus der Investitionstätiakeit<br />
Erwerb von Sachanlagen 6 (66.251)<br />
Erwerb immaterieller Vermögenswerte 7 (4.944)<br />
Verkauf I Erwerb von Finanzinvestitionen 0<br />
Nettomittelveränderuna aus der Investitionstätiakeit (71.195)<br />
Cash Flowaus der Finanzierunastätiakeit<br />
Erlös aus der Kapitalerhöhung 13 10.000.000<br />
Kosten der Kapitalerhöhung 13 (190.198)<br />
Tilgung Finanzierungsleasing 28 (15.357)<br />
Nettomitteländeruna aus der Finanzierunastätiakeit 9.794.445<br />
Nettoveränderuna an Zahlunasmitteln und -äquivalenten 25 (8.7<strong>25.</strong>924)<br />
Zahlunasmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
am Jahresanfang 12 12.136.987<br />
zum Jahresende 12 3.411.063<br />
.'..<br />
2008 '.<br />
(20.447.665)<br />
286.537<br />
252.707<br />
812<br />
11.624<br />
(972.292)<br />
14.785<br />
(405.827)<br />
0<br />
(41.912)<br />
21.418<br />
(53.382)<br />
170.472<br />
(22.689)<br />
40.091<br />
(2.090.822<br />
(1.976.824)<br />
(22.830.316)<br />
(7.855)<br />
1.335.938<br />
(21.502.233)<br />
(55.905)<br />
(11.831)<br />
15.000.000<br />
14.932.264<br />
0<br />
0<br />
(88.895)<br />
(88.895i<br />
6.658.863<br />
18.795.851<br />
12.136.987<br />
F-67
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Anhang nach IFRS für das Geschäftsj ahr<br />
<strong>vom</strong> 1. Dezember 2008 bis 30. November 2009<br />
1. Allgemeines<br />
WILEX (im Folgenden auch "die Gesellschaft") wurde 1997 in München, Deutschland, unter dem Namen<br />
WILEX Biotechnology GmbH von Ärzten und Krebsforschern der Technischen Universität München<br />
gegründet. Gemäß Gesellschafterbeschluss <strong>vom</strong> 14. Dezember 2000, geändert am 28. Februar 2001,<br />
wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit dem Namen WILEX AG (WILEX) umgewandelt.<br />
Die Umfirmierung wurde am 9. April 2001 in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter der<br />
Registernummer HRB 136670 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Grillparzerstrasse 10, 81675<br />
München. Seit dem 13. November 2006 ist WILEX an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel<br />
WL6, der Wertpapierkennnummer 661472 und der ISIN DE0006614720 im Regulierten Markt / Prime<br />
Standard notiert.<br />
WILEX ist ein biopharmazeutisches Forschungsunternehmen, welches sich auf die Erforschung,<br />
Entwicklung, Herstellung, Zulassung und den Vertrieb von Arzneimitteln und Diagnostika im Bereich der<br />
Onkologie fokussiert. WILEX verfügt über ein ausgewogenes Portfolio attraktiver Produktkandidaten,<br />
von der Forschungsphase bis hin zur fortgeschrittenen klinischen Entwicklung. Ziel des Unternehmens ist<br />
es, neue Wirkstoffe für die Krebstherapie zu entwickeln, die nicht zytotoxisch sind, sondern auf<br />
tumorspezifische Merkmale zielen, die bei der Entstehtmg oder Entwicklung von Krebs eine Rolle<br />
spielen. Hierbei sollen neue Krebstherapien entwickelt werden, die im Vergleich zu den herkömmlichen<br />
Therapien wirksamer, verträglicher und kosteneffizienter sind. Nach angestrebter Zulassung sollen die<br />
Arzneimittel und Diagnostika vertrieben und vermarktet werden.<br />
Der vorliegende Abschluss wurde am 4. Februar 2010 <strong>vom</strong> Vorstand aufgestellt und damit im Sinne von<br />
lAS 10 zur Veröffentlichung freigegeben. Die Berichtsperiode beginnt am 1. Dezember 2008 und endet<br />
am 30. November 2009 und wird im Folgenden als Geschäftsjahr 2009 (Geschäftsjahr 2008 für<br />
V orj ahresperiode) bezeichnet.<br />
F-68
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
2. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
2.1. Erstellungsgrundlage<br />
Der Abschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), die von<br />
der EU genehmigt worden sind, erstellt. Gegenüber der Vorjahresperiode sind die Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden unverändert.<br />
Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen sind und für Geschäftsjahre, die ab dem<br />
1. Januar 2009 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind:<br />
IFRS 8:<br />
Geschäftssegmente<br />
Diverse: Verbesserungen an den IFRS (Mai 2008)<br />
Veränderungen zu IFRS I und lAS 27: Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting<br />
Standards und Konzern- und Einzelabschlüsse<br />
Änderungen zu IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung<br />
Änderungen zu lAS 1: Veränderte Darstellung des Abschlusses<br />
Änderungen zu lAS 23: Fremdkapitalkosten<br />
Änderungen zu lAS 32 und lAS 1: Finanzinstnunente: Darstellung und Darstellung des Abschlusses<br />
IFRIC 13: Kundenbindungsprogramme<br />
IFRIC 14: lAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,<br />
Mindestdotienmgsvorschriften und ihre Wechselwirkung<br />
Standards und Interpretationen, die <strong>vom</strong> IASB beschlossen sind, aber noch nicht von der EU<br />
übernommen wurden und rur Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2009 beginnen, verpflichtend<br />
anzuwenden sind:<br />
Änderungen zu IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben<br />
IFRIC 18: Übertragungen von Vermögenswerten durch einen Kunden<br />
F-69
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen wurden und für Geschäftsjahre, die ab dem<br />
1. Januar 2009 beginnen, freiwilling angewendet werden können:<br />
IFRS 3 (überarbeitet): Unternehmenszusammenschlüsse<br />
Änderungen zu lAS 27: Konzern- und Einzelabschlüsse<br />
lAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, Geeignete Grundgeschäfte<br />
IFRIC 12: Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen<br />
IFRIC 15: Verträge über die Errichtung von Immobilien<br />
IFRIC 16: Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb<br />
IFRIC 17: Sachdividenden an Eigentümer<br />
Standards und Interpretationen, die <strong>vom</strong> IASB beschlossen sind, aber von der EU noch nicht<br />
übernommen wurden:<br />
Diverse: Verbesserungen an den IFRS (April 2009)<br />
IFRS 1 (überarbeitet): Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards<br />
Änderungen zu IFRS 1: Zusätzliche Ausnahmen für erstmalige Anwender<br />
Änderungen zu IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich im Konzern<br />
lAS 24 (überarbeitet): Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen<br />
Änderungen zu IFRIC 9 und lAS 39: Neubeurteilung eingebetteter Derivate und Finanzinstrumente:<br />
Ansatz und Bewertung<br />
IFRIC 14 (überarbeitet): lAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes,<br />
Mindestdotierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung<br />
IFRIC 19: Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten<br />
Eine vorzeitige Anwendung der aufgeführten Standards und Interpretationen hätte keine wesentlichen<br />
Auswirkungen auf Bilanzierung und Bewertung, zöge jedoch zusätzliche oder umfangreichere Angaben<br />
im Anhang nach sich.<br />
F-70
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009/ Anhang<br />
Die Aufstellung des Abschlusses erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten, eingeschränkt durch die Neubewertung von zur Veräußerung verfügbaren<br />
finanziellen Vennögenswerten sowie durch zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) angesetzte<br />
finanzielle Vennögenswerte und Verbindlichkeiten. Unter der Annahme der Unternehmensfortführung,<br />
die <strong>vom</strong> Vorstand in Anmerkung 4 dargelegt wird, realisiert die Gesellschaft im nonnalen<br />
Geschäftsverlauf ihre Vennögenswerte und Verbindlichkeiten.<br />
Bei der Abschlusserstellung nach IFRS sind bestimmte kritische Schätzlmgen zu Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden vorzunehmen. Dabei verlangt die Anwendung der Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden eine Ennessensausübung des Managements. Welche Bereiche ein höheres Maß an<br />
Beurteilung oder Komplexität erfordern oder welche Annahmen und Schätzungen für den Abschluss<br />
bedeutsam sind, wird in Anmerkung 5 erörtert.<br />
Die Gesellschaft veröffentlicht nach § 325 (2a) HGB diesen IFRS-Einzelabschluss im elektronischen<br />
Bundesanzeiger.<br />
2.2. Abschlussumfang<br />
Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag keine Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen. Alle<br />
Geschäftstätigkeiten werden von der WILEX AG vorgenommen. Unterjährig wurde eine<br />
Tochtergesellschaft im Zuge der strategischen Allianz mit der Firma UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien<br />
(UCB) übernommen und anschließend mit Verschmelzungsvertrag <strong>vom</strong> 21. April 2009 innerhalb des<br />
abgeschlossenen Geschäftsjahres auf die WILEX AG verschmolzen.<br />
2.3. Segmentberichterstattung<br />
Nach ihrer internen Management- und Organisationsstruktur führt WILEX keine Geschäftstätigkeiten<br />
durch, die sich wesentlich in ihrem Risiko-/Ertragsprofil unterscheiden. Deshalb ist die Gesellschaft nur<br />
in einem Segment tätig. Folglich stellt die Gesellschaft keine Segmentberichterstattung auf.<br />
2.4. Währungs umrechnung<br />
2.4.1. Funktionale Währung und Berichtswährung<br />
Der Abschluss ist in Euro (€) aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des<br />
Unternehmens darstellt.<br />
2.4.2. Transaktionen und Salden<br />
Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die<br />
funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen<br />
F-71
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten<br />
und Verbindlichkeiten resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />
Die funktionale Währung der Gesellschaft ist der Euro (€). Darüber hinaus führt die Gesellschaft auch<br />
Transaktionen in US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF), Britischem Pfund (GBP) und in geringem<br />
Ausmaß auch in weiteren Fremdwährungen durch.<br />
Durch die kaufmännische Rundung exakter Zahlen können sich Differenzen ergeben.<br />
2.5. Sachanlagen<br />
Die Gesellschaft besitzt keine Grundstücke oder Gebäude. Alle zurzeit genutzten Büro- und Laborräume<br />
sind gemietet. Sachanlagen bestehen überwiegend aus Labor- und Geschäftsausstattung und werden zu<br />
historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibung erfolgt linear<br />
auf den Restbuchwert, dabei werden folgende erwartete Nutzungsdauern, die jährlich überprüft und ggf.<br />
angepasst werden, zugrunde gelegt:<br />
Laborausstattung<br />
Sonstige Geschäftsausstattung<br />
8 bis 14 Jahre<br />
3 bis 23 Jahre<br />
Ausgaben für Reparatur und Instandhaltung sowie den Austausch untergeordneter Posten werden im<br />
Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst. Umfangreichere Erneuerungen oder Einbauten<br />
werden aktiviert, sofern ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht. Erneuerungen werden ebenfalls<br />
über die oben genannte erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgang werden die<br />
Anschaffungskosten und dazugehörigen kumulierten Abschreibungen ausgebucht; die dabei entstehenden<br />
Gewinne oder Verluste werden im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst.<br />
WILEX überprüft jährlich, ob es bei den Sachanlagen über die regelmäßige Abschreibung hinaus<br />
Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Liegt ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vor, wird der<br />
erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der<br />
erzielbare Betrag geringer ist als der Buchwert des Vermögenswertes. Verluste aus Wertminderungen<br />
werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />
Die Gesellschaft hat keine Sachanlagen als Sicherheit für Eventualverbindichkeiten verpfändet.<br />
F-72
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
2.6. Immaterielle Vermögenswerte<br />
(a) Lizenzen<br />
Lizenzen werden anfänglich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Sie haben eine bestimmte<br />
Nutzungsdauer und werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter<br />
Abschreibungen erfasst. Die Abschreibung erfolgt linear, um die Lizenzkosten über die erwartete<br />
Nutzungsdauer zu verteilen (12,5 bis 20 Jahre).<br />
(b) Software<br />
Erworbene Software-Lizenzen werden auf der Grundlage der fUr ihren Erwerb und fUr die Ingangsetzung<br />
der Software angefallenen Kosten aktiviert. Diese Anschaffungskosten werden über die erwartete<br />
Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.<br />
(e) Präklinisehe Projekte<br />
Im Februar 2009 wurde im Zuge der strategischen Partnerschaft mit UCB das Grundkapital der<br />
Gesellschaft um 1.818.181,00 € durch Ausgabe von 1.818.181 neuen Aktien erhöht. Die neuen Aktien<br />
wurden vollständig von UCB gezeichnet. Als Sacheinlage hat UCB sämtliche Anteile an einer<br />
Tochtergesellschaft in WILEX eingebracht. Das eingebrachte Unternehmen, welches später als WILEX<br />
Research GmbH gefUhrt wurde, hielt umfassende Rechte an fünf präklinischen Onkologie-Programmen<br />
und verfUgte über Barmittel in Höhe von 10 Mio. €. Mit Verschmelzung der WILEX Research GmbH auf<br />
die WILEX AG im zweiten Geschäftsquartal übernahm WILEX die weltweiten Rechte zur<br />
Weiterentwicklung des gesamten präklinischen onkologischen Portfolios von UCB, das zwei<br />
niedermolekulare Programme und drei Antikörperprogramme umfasst.<br />
UCB hat das Exklusivrecht behalten, jedes der fünf Programme nach Abschluss erster klinischer<br />
Machbarkeitsstudien zurückzukaufen, selbst weiterzuentwickeln und zu vermarkten. In diesem Falle<br />
erhält WILEX von UCB Meilensteinzahlungen fUr Entwicklung und Kommerzialisierung sowie<br />
Lizenzzahllmgen. Für den Fall, dass UCB von seinem Rückkaufsrecht keinen Gebrauch macht, behält<br />
WILEX das Recht, betreffende Programme selbst weiterzuentwickeln und zu kommerzialisieren. In<br />
diesem Falle erhält UCB von WILEX Meilenstein- und Lizenzzahlungen.<br />
Da in dem eingebrachten Unternehmen weder ein Geschäftsbetrieb abgewickelt worden ist noch eigene<br />
Mitarbeiter beschäftigt wurden, ist diese Transaktion zum Bilanzstichtag nicht unter der Maßgabe des<br />
IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) bilanziert worden.<br />
F-73
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Für die fünf Programme ist jedoch ein jeweiliger Nettobarwert ermittelt worden, der sich durch Abzinsung<br />
der zukünftigen Zahlungen (Kapitalfluss) und anschließender Summierung berechnet. Folgende Parameter<br />
und zukunftsgerichtete Annahmen dazu fließen in die jeweilige Bewertung ein:<br />
• Ablauf des Patentschutzes für die Substanz<br />
• Erfolgswahrscheinlichkeiten zur Erreichung der jeweils nächsten Entwicklungsphase<br />
• Kosten der Programmentwicklung<br />
• Erträge aus der Vermarktung oder Auslizenzierung<br />
• risikoadjustierter Zinssatz.<br />
Unter Zugrundelegung dieser Einflussfaktoren konnte für keines dieser fünf präklinischen Projekte ein<br />
positiver Nettobarwert ermittelt werden. Daher wurde auch kein immaterieller Vermögenswert als<br />
Aktivposten angesetzt. Da es für keines der Programme eine vertragliche Verpflichtung zur<br />
Weiterentwicklung gibt, wurde auch keine Verbindlichkeit bilanziert.<br />
(d) Forschungs- und Entwicklungsaufwand<br />
Nach IFRS werden in der Entwicklungsphase für ein Medikament anfallende Kosten nur dann angesetzt,<br />
wenn die Gesellschaft alle folgenden Nachweise erbringen kann:<br />
• die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur<br />
Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird;<br />
• ihre Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen sowie ihn zu nutzen oder zu<br />
verkaufen;<br />
• ihre Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;<br />
• wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen<br />
erzielen wird. Nachgewiesen werden kann von der Gesellschaft u. a. die Existenz eines Marktes für<br />
die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich<br />
oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes;<br />
• die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung<br />
abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können;<br />
• ihre Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren<br />
Ausgaben verlässlich zu bewerten.<br />
F-74
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Da noch nicht alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wurde bislang von einer Aktivierung als<br />
immaterieller Vermögenswert abgesehen. Gegenwärtig werden daher alle Forschungs- und Entwicklungskosten<br />
in den Geschäftsjahren, in denen sie anfallen, ergebniswirksam erfasst.<br />
WILEX überprüft jährlich, ob es bei den immateriellen Vermögenswerten über die regelmäßige Abschreibung<br />
hinaus Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Liegt ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung<br />
vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Ein Wertminderungsaufwand wird<br />
erfasst, wenn der erzielbare Betrag geringer ist als der Buchwert des Vermögenswertes. Verluste aus<br />
Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />
2.7. Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />
Im Jahr 1999 gewährte die Gesellschaft einem Geschäftsführer (dem heutigen Vorstandsvorsitzenden)<br />
eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung. Die Pensionsverpflichtung wird in Höhe des<br />
Aktivwertes der verbundenen Rückdeckungsversicherung angesetzt. Die Gesellschaft geht davon aus,<br />
dass keine weiteren Zahlungen in den Plan erforderlich sein werden. Da in den nächsten Jahren keine<br />
Pensionszahlungen erwartet werden, wurde dieser Aktivwert in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten<br />
bilanziert.<br />
Bei Abschluss des Mietvertrages wurde von WILEX ein Mietaval an den Vermieter gestellt. Dazu wurde<br />
ein Konto für den Zugriff seitens des Kreditinstituts gesperrt. Da der Mietvertrag bis März 2012 läuft,<br />
wurde dieses Konto, anders als in den Vorperioden, nicht mehr den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten<br />
hinzugerechnet, sondern den sonstigen langfristigen Vermögenswerten.<br />
2.8. Vorräte<br />
Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.<br />
Die Anschaffungskosten werden auf Basis der First-in/First-out (FIFO)-Methode bestimmt und umfassen<br />
den Kaufpreis sowie eventuelle Anschaffungsnebenkosten.<br />
2.9. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Vorauszahlungen<br />
Die sonstigen Vermögenswerte und die an z. B. Dienstleister oder Versicherer geleisteten Anzahlungen<br />
werden entweder gemäß dem Leistungsfortschritt des zugrunde liegenden Auftrags ergebniswirksam<br />
erfasst oder mit der endgültigen Lieferantenrechnung verrechnet.<br />
F-75
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 1 Anhang<br />
2.10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag<br />
abzüglich etwaiger Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen angesetzt. Wertberichtigungen<br />
beruhen auf der Einschätzung der Unternehmensleitung über die Einbringlichkeit und Altersstruktur<br />
bestimmter Forderungen.<br />
2.11. Sonstige Forderungen<br />
Forderungen werden anfanglich zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich eines etwaigen Wertminderungsaufwands<br />
erfasst. Eine Wertminderung auf sonstige Forderungen erfolgt, wenn es objektive<br />
substantielle Hinweise darauf gibt, dass nicht alle laut den ursprünglichen Vertragsbedingungen fälligen<br />
Beträge einbringlich sind. Die Wertminderung entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert des<br />
Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cash Flows, abgezinst mit dem aktuellen<br />
Marktzins. Die Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst.<br />
2.12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Guthaben bei Banken mit einer Restlaufzeit zum<br />
Erwerbszeitpunkt von nicht mehr als drei Monaten und Kassenbestände. WILEX legt seine Guthaben nur<br />
bei großen Banken an, die Mitglied des deutschen Einlagensicherungsfonds bzw. Mitglied des<br />
Sicherungs systems der Sparkassen-Finanzgruppe sind. Es drohen daher keine Ausfallrisiken.<br />
2.13. Angaben zu Finanzinstrumenten<br />
Finanzinstrumente nach lAS 391 IFRS 7 werden in Abhängigkeit des Einzelfalls unterschieden:<br />
• Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder<br />
Verbindlichkeiten (Financial Assets or Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss).<br />
Diese Kategorie umfasst zwei Unterkategorien:<br />
o<br />
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Held<br />
for Trading 1 ,,AFVPL-Tr."): Diese Kategorie umfasst die finanziellen Vermögens werte<br />
und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden<br />
(Handels aktiva und -passiva) wie z. B. verzinsliche Wertpapiere, Aktien und<br />
Schuldscheindarlehen. Die Handelspassiva umfassen insbesondere derivative<br />
Finanzinstrumente mit einem negativen beizulegenden Zeitwert. Handelsaktiva und<br />
Handelspassiva werden zu jedem Bilanzstichtag zum Fair Value bilanziert. Die<br />
Bewertungsergebnisse werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In der<br />
F-76
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009/ Anhang<br />
betrachteten Periode sind keine derartigen Vennägenswerte oder Verbindlichkeiten<br />
bilanziert.<br />
o<br />
Zum beizulegenden Zeitwert designierte Finanzinstrumente (Designated at Fair Value<br />
through Profit or Loss / ,,AFVPL-Des."): Gemäß der so genannten Fair Value Option ist<br />
es zulässig, bestimmte Finanzinstrumente freiwillig einer Bewertung zum Fair Value mit<br />
Erfassung der Bewertungsergebnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung zu unterwerfen.<br />
Die Entscheidung zur Nutzung der Fair Value Option ist für ein Finanzinstrument<br />
im Zeitpunkt des Zugangs unwiderruflich zu treffen. Voraussetzung für die<br />
Anwendung der Fair Value Option für ein Finanzinstrument ist beispielsweise, dass eine<br />
Ansatz- oder Bewertungsinkongruenz vennieden oder erheblich reduziert wird. In der<br />
betrachteten Periode sind keine derartigen Vennägenswerte oder Verbindlichkeiten<br />
bilanziert.<br />
• Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermägenswerte (,,Available for Sale"): Hierbei handelt<br />
es sich insbesondere um verzinsliche Wertpapiere, Aktien und Beteiligungen. Die Bewertung<br />
erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Ist der beizulegende Zeitwert bei Eigenkapitalinstrumenten<br />
nicht verlässlich ennittelbar, erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. In der<br />
betrachteten Periode sind keine derartigen Vennägenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert.<br />
• Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen (,,Held-to-maturity"): Dieser Kategorie<br />
dürfen nicht derivative finanzielle V ennägenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen<br />
sowie festgelegter Laufzeit dann zugeordnet werden, wenn die Absicht sowie die Fähigkeit<br />
bestehen, sie bis zur Endfalligkeit zu halten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten und ist mit dem Buchwert identisch.<br />
• Kredite und Forderungen ("Loans and Receivables"): Dieser Kategorie werden nicht derivative<br />
Finanzinstrumente mit festen oder bestimmbaren Zahlungsansprüchen zugeordnet, für die kein<br />
aktiver Markt besteht. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bei<br />
Vorliegen einer Änderung der Werthaltigkeit (Impainnent) wird dieses bei der Ennittlung der<br />
fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam berücksichtigt. Agien beziehungsweise<br />
Disagien werden über die Laufzeit verteilt erfolgswirksam im Finanzergebnis vereinnahmt. Die<br />
Bewertung erfolgt auch hier zu fortgeführten Anschaffungskosten und ist mit dem Buchwert<br />
identisch.<br />
• Leasingverbindlichkeiten (vergleiche Anmerkung 2.18): Diese werden auf grund des Zins- und<br />
Tilgungsanteils den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten<br />
zugeordnet ("Financial Liabilities at Amortized Cost"). Die Bewertung erfolgt zunächst zu den<br />
F-77
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009/ Anhang<br />
ursprünglichen Anschaffungskosten und wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß<br />
dem Tilgungsplan bis Laufzeitende fortentwickelt.<br />
Die Klassifizierung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt beim erstmaligen Ansatz. Regelmäßig,<br />
mindestens jedoch zu jedem Bilanzstichtag, werden die Buchwerte dieser finanziellen Vermögenswerte<br />
daraufhin überprüft, ob ein aktiver Markt vorhanden ist und ob Hinweise auf eine Wertminderung<br />
existieren, wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.<br />
Finanzinstrumente werden zudem am Bilanzstichtag in Abhängigkeit der Restlaufzeit in kurz- oder<br />
langfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten eingeteilt. Diejenigen Finanzinstrumente, die am<br />
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr Restlaufzeit aufweisen, werden als langfristig ausgewiesen. Diejenigen<br />
mit Restlaufzeit von unter einem Jahr werden im Rahmen der kurzfristigen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten<br />
bilanziert.<br />
2.14. Eigenkapital und Eigenkapitalmanagement<br />
Das Eigenkapital der Gesellschaft besteht aus auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem<br />
rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 €. Zusätzliche Kosten, die der Ausgabe neuer<br />
Aktien bzw. dem Prozess einer Kapitalmaßnahme unmittelbar zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital<br />
als Abzug von den Emissionserlösen ausgewiesen.<br />
Eigenlmpitalmanagement<br />
Als Kapital insgesamt wird das Eigenkapital einschließlich Grundkapital, Kapitalrücklage und<br />
Verlustvorträge kategorisiert. Ziel des Eigenkapitalmanagements von WILEX ist es, eine starke<br />
Eigenkapitalbasis herzustellen und nachhaltig zu sichern. Infolge der negativen Jahresergebnisse seit<br />
Bestehen der Gesellschaft liegt der primäre Fokus auf der Bereitstellung liquider Reserven für die<br />
Weiterentwicklung der Unternehmenstechnologie bzw. Produktpipeline und nicht zuletzt in der Sicherstellung<br />
des Vertrauens von Investoren und Geschäftspartnern. Während des Berichtsjahres haben sich<br />
keine Änderungen der Strategie oder der Ziele des Kapitalmanagements ergeben.<br />
Nach den Geldzuflüssen aus der strategischen Allianz mit UCB sowie dem erfolgreichen Abschluss der<br />
unmittelbar nach Bilanzstichtag vollzogenen Kapitalerhöhung (vergleiche Anmerkung 33) stellt sich die<br />
Eigenkapitalsituation als deutlich verbessert dar. Der Vorstand der Gesellschaft geht nach derzeitigem<br />
Planungsstand zudem davon aus, im kommenden Geschäftsjahr durch Kooperationen und / oder<br />
Auslizenzierungen von Produkten weitere Geldzuflüsse generieren zu können. Nach vielversprechenden<br />
Studiendaten von MESUPRON® und dem nächsten Meilenstein mit RENCAREX® liegt auf diesen<br />
beiden Produkten dazu das Hauptaugenmerk. Die Geldzuflüsse werden trotzdem möglicherweise im<br />
Geschäftsjahr 2010 niedriger als die sonstigen Aufwendungen im gleichen Zeitraum ausfallen, so dass<br />
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WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
sich das Eigenkapital zum nächsten Bilanzstichtag weiter verringern könnte. Sollten weitere<br />
Kooperationen und Auslizenzierungen nicht zu realisieren sein, müsste sich WILEX um andere<br />
Finanzierungsmöglichkeiten und I oder eine erneute Kapitalerhöhung bemühen.<br />
Kurz- bis mittelfristig sollen des Weiteren die derzeitigen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten zur<br />
Marktreife geführt werden, so dass in Zukunft auch Vertriebsumsätze, insbesondere mit REDECTANE®,<br />
erzielt werden könnten. Diese würden die Kapitalisierungssituation von WILEX nachhaltig verbessern<br />
bzw. die Gesellschaft in die Lage versetzen, den Break-Even zu erreichen, Gewinne zu erwirtschaften und<br />
sich aus dem operativen Kapitalfluss finanzieren zu können, ohne Kapitalmaßnahmen, gleich welcher<br />
Art, durchführen zu müssen.<br />
Grundsätzlich ist WILEX daran interessiert, die positive, vertrauensvolle und größtenteils langjährige<br />
Zusammenarbeit mit den Eigenkapitalgebern weiter zu intensivieren.<br />
Ziel der Gesellschaft ist weiterhin, Mitarbeiter und Vorstand in hohem Maße als Anteilseigner zu<br />
beteiligen. Dazu wurde im Rahmen der Ausgabe von Aktienoptionen (vergleiche Anmerkung 2.17.1) ein<br />
bedingtes Kapital geschaffen.<br />
2.15. Ertragsteuern<br />
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste laufende Steueraufwand betrifft eine Quellensteuer, die<br />
in 2004 auf eine Vorauszahlung von der Firma Laboratorios deI Dr. Esteve S.A., Barcelona, Spanien<br />
(Esteve) anfiel. Diese wurde bereits einbehalten und als geleistete Anzahlung bilanziert. Die Steuer wurde<br />
analog zum Ansatz der sonstigen Erträge (vergleiche Anmerkung 20) aus dem Esteve-Vertrag<br />
ergebnis wirksam erfasst.<br />
Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeiten-Methode für temporäre<br />
Differenzen angesetzt, die zwischen dem Ansatz der Vermögens werte und Verbindlichkeiten in der<br />
Steuerbilanz und ihrem Buchwert im IFRS-Abschluss entstehen. Die latenten Ertragsteuern sind anhand<br />
der Steuers ätze (und Steuervorschriften) zu bewerten, die zum Bilanzstichtag gültig oder im Wesentlichen<br />
gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung ftir den Zeitraum, in dem ein Vermögenswert realisiert<br />
oder eine Verbindlichkeit beglichen wird, zu erwarten ist.<br />
Latente Steueransprüche werden in dem Maße bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu<br />
versteuernder Gewinn verftigbar sein wird, gegen den die temporären Differenzen verwendet werden<br />
können. Latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge werden in dem Umfang angesetzt, in<br />
dem es wahrscheinlich ist, dass der Nutzen daraus in Zukunft realisiert wird.<br />
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WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
2.16. Ergebnis je Aktie<br />
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird als das den Stammaktionären zur Verfugung stehende<br />
Jahresergebnis ermittelt, das durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum im<br />
Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Zur Berechnung der Auswirkung von Bezugsrechten wird die<br />
"Treasury Share"-Methode angewandt. Die unterstellten Erlöse aus der Emission von potenziellen<br />
Stammaktien mit Verwässerungseffekt sind so zu berechnen, als wären sie zum Rückkauf von Aktien<br />
zum beizulegenden Zeitwert verwendet worden. Der Unterschieds betrag zwischen der Anzahl der<br />
ausgegebenen Aktien und der Anzahl der Aktien, die zum beizulegenden Zeitwert ausgegeben worden<br />
wären, ist als Ausgabe von Stammaktien ohne Entgelt zu behandeln und fließt in den Nenner bei der<br />
Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie. Der Ergebnisbetrag wird nicht um die Auswirkung<br />
der Aktienbezugsrechte bereinigt. Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie erfolgt nicht<br />
unter der Annahme einer Ausübung von potenziellen Stammaktien, bei denen ein Verwässerungsschutz in<br />
Bezug auf das Ergebnis je Aktie vorliegt.<br />
2.17. Leistungen an Arbeitnehmer und Vorstandsmitglieder<br />
2.17.1. Aktienbasierte Vergütung<br />
Im Geschäftsjahr 2009 wurde die aus der Ausgabe von Aktienoptionen entstandene Verpflichtung seitens<br />
WILEX gegenüber den begünstigten Mitarbeitern gemäß IFRS 2 bilanziert. Die Verpflichtungen werden<br />
mit Hilfe eines Binomialmodells berechnet (vergleiche Anmerkung 22). Der beizulegende Zeitwert der<br />
von den Mitarbeitern erbrachten Arbeitsleistungen als Gegenleistung ftir die Gewährung der Optionen<br />
wird als Aufwand mit Buchung gegen die Kapitalrücklage, somit im Eigenkapital, erfasst. Der gesamte<br />
Aufwand, der über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit der Optionen zu erfassen ist, ermittelt sich aus<br />
dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Optionen, ohne Berücksichtung der Auswirkungen nicht<br />
marktorientierter Ausübungshürden (z. B. Gewinn- und Umsatzwachstumsziele). Nicht marktorientierte<br />
Ausübtmgshürden werden in den Annahmen bzgl. der Anzahl der Optionen, die erwartungsgemäß<br />
ausübbar werden, berücksichtigt. An jedem Bilanzstichtag wird die Schätzung der Anzahl an Optionen,<br />
die erwartungsgemäß ausübbar werden, überprüft. Die Auswirkungen ggf. zu berücksichtigender<br />
Änderungen ursprünglicher Schätzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie durch eine<br />
entsprechende Anpassung im Eigenkapital berücksichtigt.<br />
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WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
In der betrachteten Periode sind weder Optionen ausgegeben worden noch verfallen. 2.700 Optionen sind<br />
durch Ausscheiden von Mitarbeitern zurückgegeben worden. Damit sind zum Geschäftsjahresultimo<br />
903.134 Optionsrechte (729.335 für Vorstandsmitglieder bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder und<br />
173.799 für Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter) ausgegeben, so dass zukünftig insgesamt noch<br />
maximal 386.023 Aktienoptionen aus bedingtem Kapital ausgegeben werden können.<br />
2.17.2. Erfolgsbeteiligungsplan<br />
Die Gesellschaft bilanziert eine Verbindlichkeit und erfasst einen Aufwand für Bonusansprüche des<br />
Vorstands und der Arbeitnehmer. Eine Verbindlichkeit wird erfasst, wenn es eine vertragliche<br />
Verpflichtung gibt oder wenn aufgnmd der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine anzunehmende<br />
Verpflichtung entstanden ist.<br />
2.18. Leasingverhältnisse<br />
Das Leasing von Geschäftsausstattung, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen<br />
Chancen und Risiken auf die Gesellschaft übertragen werden, gilt nach lAS 17 als Finanzienmgsleasing<br />
Verhältnis. Finanzienmgsleasing-Verhältnisse werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem<br />
beizulegenden Zeitwert oder dem Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt, sofern dieser Wert<br />
niedriger ist. Jede Leasingzahlung wird in einen Zins- und Tilgungsanteil gesplittet, so dass auf die<br />
verbliebene Verbindlichkeit ein konstanter Zinssatz entsteht. Die entsprechenden Leasingverpflichtungen<br />
sind in den Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen enthalten. Der Zinsanteil der Finanzierungskosten<br />
wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des Leasingverhältnisses<br />
ergebniswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf den Leasingnehmer am Ende der Laufzeit des<br />
Leasingverhältnisses hinreichend sicher, so wird der unter einem Finanzierungsleasing erworbene Gegenstand<br />
über den Zeitraum des erwarteten Nutzens abgeschrieben. Ansonsten wird über den kürzeren der<br />
beiden Zeiträume, Nutzungsdauer des Vermögenswertes oder Laufzeit des Leasingverhältnisses, abgeschrieben.<br />
Leasingverhältnisse, bei denen die mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Nutzen im Wesentlichen<br />
beim Leasinggeber verbleiben, gelten als Operating-Leasing. Unter Operating-Leasingverhältnissen geleistete<br />
Zahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst.<br />
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WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
2.19. Umsatz- und Ertragsrealisierung<br />
WILEX generiert im Zusammenhang mit abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen Umsatzerlöse<br />
aus der Zahlung von Meilensteinen. Diese richten sich nach dem Erreichen von im Vorfeld vertraglich<br />
festgelegten Zielen. Meilensteine und die daraus resultierenden Umsatzerlöse werden erst als solche<br />
verbucht, wenn die auslösenden Ziele definitionsgemäß vollständig erreicht wurden.<br />
Die Gesellschaft erfasst Erträge, die zum beizulegenden Zeitwert der von der Gesellschaft erbrachten<br />
Dienstleistungen, abzüglich Umsatzsteuer, Rabatten und Nachlässen, bewertet werden. Dabei wird keine<br />
Unterscheidung zwischen generierten Erträgen aus privatwirtschaftlichem Sektor, das heisst<br />
Kooperationen mit Pharmauntemehmen, oder sogenannten "government grants", wie die Zuwendung<br />
<strong>vom</strong> US-amerikanischen Verteidigungsministerium, getroffen. Die Gegenleistung wird üblicherweise in<br />
bar erbracht. Werden die zugrunde liegenden Dienstleistungen abweichend zum Zahlungsmittelzufluss<br />
erbracht, wird der im Voraus erhaltene Barbetrag abgegrenzt und nach Maßgabe der Fertigstellung über<br />
den Zeitraum der zu erbringenden Dienstleistung erfasst.<br />
Nicht rückerstattbare Vorauszahlungen und sonstige nicht rückerstattbare zeitliche Zahlungen, welche im<br />
Rahmen bestimmter Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erhalten worden sind, werden als sonstige<br />
Erträge über die Periode der zugrunde liegenden Aktivitäten im Verhältnis der bislang aufgelaufenen<br />
Kosten zu den erwarteten Gesamtkosten der jeweiligen Aktivitäten erfasst. Zinserträge werden<br />
zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Ergebnis erfasst.<br />
2.20. Forschung und Entwicklung<br />
Die Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung umfassen alle dafür anfallenden Kosten<br />
einschließlich Personalkosten, Beraterkosten, Material- und Herstellungskosten, Fremdleistungen,<br />
Laborkosten und Gebühren rür Rechtsberatung. Sie werden in dem Zeitraum, in dem sie anfallen, als<br />
Aufwand erfasst. Forschungs- und Entwicklungsgeräte werden aktiviert und über ihre erwartete<br />
Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />
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3. Finanzrisikomanagement<br />
3.1. Finanzrisikofaktoren<br />
Mit ihren Geschäftstätigkeiten ist die Gesellschaft Risiken ausgesetzt, vor allem dem Marktrisiko<br />
(einschließlich Fremdwährungsrisiken, Zins- und Kursrisiken), dem Liquiditätsrisiko, dem<br />
Forderungsausfallrisiko und in geringerem Maße auch dem Kreditrisiko. Die Gesellschaft konzentriert<br />
sich mit ihrem Risikomanagement auf die Unwägbarkeiten der Finanzmärkte und ist bestrebt, eventuelle<br />
negative Einflüsse auf die Fähigkeit der Gesellschaft, ihre Geschäftstätigkeiten zu finanzieren, zu<br />
minimieren. Die Gesellschaft setzt zur Absicherung ihrer Risiken weder eingebettete Derivate noch<br />
andere derivative Finanzinstrumente ein.<br />
Ein wirksames Risikomanagementsystem ist im Unternehmen implementiert, und die Einhaltung nach<br />
Maßgabe der <strong>vom</strong> Aufsichtsrat gebilligten Grundsätze wird <strong>vom</strong> Controlling überwacht. Der Vorstand<br />
gibt dazu schriftliche Grundsätze zum gesamten Risikomanagement vor. Die Finanz- und Unternehmensrisiken<br />
werden <strong>vom</strong> Risikoverantwortlichen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand erkannt, ausgewertet<br />
und kommuniziert. Zu jedem vierteljährlichem Abschlussstichtag werden zudem alle Gefährdungspotenziale,<br />
insbesondere diejenigen Finanzrisiken von wesentlicher Tragweite und hinreichender<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit, explizit kontrolliert und von Vorstand und Aufsichtsrat erörtert.<br />
(a) Marktrisiko<br />
(i) Fremdwährungsrisiko<br />
Die Gesellschaft arbeitet weltweit mit mehreren Dienstleistern zusammen und ist deshalb<br />
Währungsrisiken im Zusammenhang mit Devisenpositionen hauptsächlich in US-Dollar (USD),<br />
Schweizer Franken (CHF), Britischem Pfund (GBP) und in geringem Ausmaß auch in weiteren Fremdwährungen<br />
ausgesetzt. Fremdwährungsrisiken entstehen aufgrund künftiger Transaktionen und<br />
bilanzierter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sie entstehen, wenn künftige Transaktionen und<br />
bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf eine Währung lauten, die nicht die funktionale<br />
Währung der Gesellschaft ist.<br />
Da das Währungsrisiko insgesamt begrenzt ist, hat die Gesellschaft noch keine Sicherungsgeschäfte<br />
abgeschlossen, sondern versucht, über die Zuordnung von Mittelzu- und -abflüssen in derselben Währung<br />
eine wirtschaftliche Absichenmg zu erreichen.<br />
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WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 20091 Anhang<br />
(ii) Kursrisiko<br />
Die Gesellschaft ist keinem Risiko durch Kursschwankungen von Eigenkapitaltiteln ausgesetzt, da die<br />
Mittel nur in festverzinslichen Bankguthaben angelegt sind. Die Gesellschaft ist keinem Kursänderungsrisiko<br />
von Rohstoffen ausgesetzt.<br />
(b) Liquiditätsrisiko<br />
Ein vorsichtiges Liquiditätsrisiko-Management verlangt, dass genügend Barmittel und handelbare<br />
Wertpapiere zur Finanzierung der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Die<br />
Gesellschaft hat sich zu keinen langfristigen Finanzinvestitionen verpflichtet. Die Gesellschaft verfügt<br />
über ein detailliertes Cash-Planungs system, welches regelmäßig, mindestens monatlich, aktualisiert wird.<br />
Hierdurch wird sichergestellt, dass WILEX jederzeit den Überblick über die liquiden Mittel und die<br />
Fälligkeiten der Verbindlichkeiten hat, um die Verbindlichkeiten bei Fälligkeit auszugleichen.<br />
(e) Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiko<br />
WILEX unterliegt in den Krediten bzw. Forderungen dem Risiko eines möglichen Ausfalls. Zum<br />
Bilanzstichtag werden nicht überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert, die<br />
gegenüber einem Kooperationspartner bestehen. Diese könnten verspätet oder gar nicht erfüllt werden. Im<br />
Zuge fortschreitender Geschäftsentwicklung wurden Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiken als<br />
Gefährdungspotenzial erkannt und in das Risikomanagementsystem eingebettet.<br />
(d) Cash Flow und Fair-Value-Zinsrisiko aus Finanzinstrumenten<br />
Die Gesellschaft legt ihre liquiden Mittel ausschließlich in festverzinslichen Bankguthaben oder<br />
kurzfristigen Festgeldern an. Änderungen der Marktzinsen können sich deshalb auf die Fähigkeit der<br />
Gesellschaft auswirken, ausreichend Zinserträge aus diesen Finanzinstrumenten zu generieren. Durch<br />
diese konservative Anlagepolitik drohen jedoch keine Zahlungsausfälle (vergleiche Anmerkung 2.12).<br />
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WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009/ Anhang<br />
3.2. Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes<br />
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die in einem aktiven Markt gehandelt werden, richtet<br />
sich nach dem Börsenkurs am Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die<br />
nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, wird mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt, d.h.<br />
Methoden und Annahmen, die sich nach den zum jeweiligen Bilanzstichtag geltenden Marktbedingungen<br />
richten. Können Börsen- oder Marktpreise nicht zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes<br />
herangezogen werden, sind die Zeitwerte anhand komplexer Bewertungsmodelle, z. B. nach dem<br />
Discounted-Cash-Flow-Verfahren, darzustellen.<br />
4. Unternehmensfortführungsrisiko<br />
Zum Bilanzstichtag 30. November 2009 lmd aus heutiger Sicht reichen die liquiden Mittel und die<br />
Forderungen aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten (inklusive Rückstellungen) zu begleichen. Nach<br />
derzeitigen Erkenntnissen und Planungen geht WILEX davon aus, dass die Zahlungsmittel der<br />
Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen bis ins dritte Quartal 2010 hineinreichen. Der Vorstand hat einen<br />
Maßnahmenplan entwickelt, um das Finanzierungsrisiko zu minimieren. Vorrangiges Ziel ist bis dahin<br />
der Abschluss einer Vereinbarung über eine Auslizenzierung oder Partnerschaft für MESUPRO~.<br />
Für den Fall, dass der Abschluss einer Partnerschaft für MESUPRO~ nicht bis zum dritten Quartal 2010<br />
gelingen sollte, wurde zwischen WILEX und einem Finanzierungspartner zur kurz- und mittelfristigen<br />
Aufbringung von neuem Kapital eine unverbindliche Absichtserklärung für eine Eigenkapitalzusage auf<br />
Abruf unterzeichnet. Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wird,<br />
beläuft sich der beabsichtigte Gesamtwert der Eigenkapitalzusage auf Abruf auf bis zu 20 Mio. € und soll<br />
eine Laufzeit von 36 Monaten ab Vertragsunterzeichnung haben. Der Vorstand beabsichtigt, den<br />
entsprechenden Vertrag bis Ende März 2010 zu unterzeichnen.<br />
Da der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments all eine nicht ausreichend ist, hat der Vorstand<br />
Maßnahmen mit wesentlicher Auswirkung identifiziert und priorisiert, die zusammen mit der Eigenkapitalzusage<br />
auf Abruf die Finanzierungsreichweite bis zum Ende des Geschäftsjahres verlängern<br />
würden. Der entwickelte Maßnahmenplan zur Verringerung und zur Verlagerung der Kosten und damit<br />
zur Verlängerung der Finanzierungsreichweite würde die Aufwendungen für Forschlmg und Entwicklung,<br />
Produktion, Marketing und Verwaltung zum Teil drastisch reduzieren und könnte bereits 2010<br />
greifen, wenn die Verhandlungen mit potenziellen Vermarktungspartnern und die geplanten Finanzierungsaktivitäten<br />
nicht zeitgerecht abgeschlossen werden können. Ungeachtet dessen wird WILEX die<br />
bisher praktizierte kostensensitive Unternehmensführung fortsetzen.<br />
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WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Sollte sich abzeichnen, dass entgegen dieser Planung im Geschäftsjahr keine Partnerschaft für<br />
MESUPRON® abgeschlossen werden kann, müsste sich WILEX noch im laufenden Geschäftsjahr<br />
zusätzlich um eine Kapitalaufnahme über den Kapitalmarkt bemühen. Um bestehenden und potenziellen<br />
Investoren eine Entscheidungsbasis zu geben, informiert WILEX regelmäßig über die Unternehmensstrategie,<br />
den Stand der klinischen Forschung und die anstehenden Meilensteine.<br />
Sollten die beschriebenen Mittelzuflüsse nicht zu realisieren sein, würde sich dies nachteilig auf die<br />
Ertrags-, Finanz- und Vermögens lage von WILEX auswirken. In diesem Fall ist nicht auszuschließen,<br />
dass WILEX innerhalb des Geschäftsjahres den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann<br />
und/oder überschuldet ist. Damit wäre der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefahrdet.<br />
5. Kritische Schätzungen und Ermessensentscheidungen<br />
Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden kontinuierlich beurteilt und beruhen auf Erfahrungen<br />
der Vergangenheit sowie weiteren Faktoren, einschließlich der Erwartung künftiger Ereignisse, die unter<br />
den Umständen als angemessen gelten. Die Schätzungen und Annahmen der Gesellschaft beziehen sich<br />
auf die Zukunft. Die sich ergebenden Schätzungen entsprechen naturgemäß in den seltensten Fällen exakt<br />
den späteren tatsächlichen Gegebenheiten. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes<br />
Risiko bergen, wesentliche Veränderungen im Buchwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des<br />
kommenden Geschäftsjahres auszulösen, werden im Folgenden näher erläutert.<br />
Erfassung von sonstigen Erträgen<br />
Die Gesellschaft weist Erträge aus erhaltenen Vorauszahlungen von den Firmen Esteve und Ion Beam<br />
Applications S.A., Brüssel, Belgien (IBA), sowie aus Kostenerstattungen für die klinischen Phase III<br />
Studien mit RENCAREX® und REDECTANE® aus. Des Weiteren erhielt WILEX eine Förderung des<br />
Brustkrebs-Forschungsprogramms des US-Verteidigungsministeriums als Kostenerstattung im Zuge<br />
klinischer Studien mit MESUPRO~ (vergleiche Anmerkung 20).<br />
Die Vorauszahlung sowie die Kostenerstattung werden unter den sonstigen Erträgen im Verhältnis der bis<br />
zum Stichtag aufgelaufenen Aufwendungen zum insgesamt erwarteten Aufwand für die klinischen<br />
Studien ausgewiesen (Percentage-of-Completion-Methode). Sollte sich der erwartete Aufwand über<br />
diesen Zeitraum ändern, müsste WILEX in künftigen Zeiträumen diese Änderungen entsprechend<br />
ausweisen.<br />
Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen<br />
Die Gesellschaft weist Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen innerhalb des Personalaufwandes<br />
aus. Hierzu müssen für die Zukunft Annahmen hinsichtlich verschiedener Berechnungsparameter<br />
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WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009/ Anhang<br />
getroffen werden, wie z. B. die erwartete Volatilität des Aktienkurses, die erwartete<br />
Dividendenausschüttung, der risikolose Zinssatz innerhalb der Optionslaufzeiten und die Fluktuationsrate<br />
von Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern. Sollten sich diese Annahmen ändern, müsste WILEX die<br />
betreffenden Parameter ändern, die Berechnung entsprechend anpassen und die Personalaufwendungen<br />
berichtigen (vergleiche Anmerkung 22).<br />
6. Sachanlagen<br />
Die Sachanlagen setzen sich zum 30. November 2009 und 2008 folgendermaßen zusammen:<br />
eigene geleaste sonstige Gesamt<br />
Laboraus- Laboraus- GeschäftsstattunCl<br />
stattunCl ausstattunCl<br />
Geschäftsjahr 2007 2<br />
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />
" /. ......<br />
•••• I' .
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
gleich null. Sowohl Restbuchwert als auch kumulierte Abschreibungen werden in der Kategorie der<br />
eigenen Laborausstattung weitergeführt.<br />
Es wurden keine Sachanlagen als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet. Es bestehen keine<br />
vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft für den Erwerb von Sachanlagen.<br />
WILEX hat keine Anzeichen für eine Wertminderung von Sachanlagen festgestellt.<br />
7. Immaterielle Vermögenswerte<br />
Ge~häftsjahr2007 .<br />
Software Lizenzen Gesant<br />
in Tsd. €<br />
..<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
....<br />
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Es wurden keine immateriellen Vermögenswerte als Sicherheit flir Verbindlichkeiten verpHindet. Es<br />
bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft flir den Erwerb von immateriellen<br />
Vermögenswerten.<br />
WILEX hat keine Anzeichen flir eine Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten festgestellt.<br />
WILEX hat mit der Bayer Corporation Business Group Diagnostics, Tarrytown, NY, USA im Jahr 2001<br />
eine Lizenz-, Sub lizenz- und Optionsvereinbarung über den Erwerb bestimmter Rechte aus dem MN<br />
Patentportfolio von Bayer abgeschlossen. "MN" (ebenfalls bekannt als CA IX) ist ein tumorassoziiertes<br />
Antigen, das in einer hohen Anzahl von Krebsarten exprimiert wird, einschließlich in nahezu allen<br />
klarzelligen Nierenzellkarzinomen. Durch diese Vereinbarung erhält WILEX bestimmte Schutzrechte flir<br />
ihren Antikörper Girentuximab. WILEX hat die Anschaffungskosten flir den Erwerb der Lizenz von<br />
Bayer aktiviert und schreibt die Lizenz über den Zeitraum ab, in welchem das zugrunde liegende MN<br />
Patent genutzt wird.<br />
Im Oktober 2004 hat WILEX die Anschaffungskosten flir einen Optionsvertrag mit Centocor Inc.,<br />
Malvem, PA, USA aktiviert. Gemäß diesem Optionsvertrag, den WILEX bis zum Zulasslmgsantrag flir<br />
RENCAREX® in den USA ausüben kann, erwarb die Gesellschaft eine Option an den exklusiven<br />
Marketingrechten an dem Antikörper Girentuximab (RENCAREX®) in den USA. 1999 erwarb WILEX<br />
von Centocor eine Exklusivlizenz flir den Antikörper Girentuximab zur weltweiten Entwicklung und<br />
Vermarktung außerhalb der USA. Damals behielt Centocor eine Option flir die Vermarktungsrechte in<br />
den USA, die bis zum Zeitpunkt des Zulassungsantrags flir RENCAREX® in den USA ausübbar sein<br />
sollte. Gemäß dem Optionsvertrag erhielt Centocor eine Vorauszahlung und ist zum Erhalt weiterer<br />
Erfolgszahlungen und Lizenzgebühren aus dem Verkauf des Medikaments in den USA berechtigt, wenn<br />
WILEX die Option ausübt. Der Optionsvertrag wird zu Anschaffungskosten bilanziert und über die<br />
Nutzlmgsdauer des zugrunde liegenden Patents flir den Antikörper Girentuximab abgeschrieben.<br />
Im Juni 2006 wurde ein Lizenzierungsabkommen zwischen WILEX und der Firma Genentech Inc., San<br />
Francisco, CA, USA abgeschlossen. Genentech ist im Besitz eines Patents, welches unter anderem ein<br />
Verfahren schützt, das zur späteren Herstellung von RENCAREX® unabdingbar ist. Daher erwarb<br />
WILEX flir den Antikörper RENCAREX® eine nicht exklusive Lizenz an dem so genannten "Cabilly 11-<br />
Patent", mit dem Recht, Unterlizenzen vergeben zu können.<br />
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Die Lizenzgebühr wurde im Juni 2006 in Höhe des Barwertes als immaterieller Vermögenswert aktiviert<br />
und wird linear bis Dezember 2018, dem Auslaufen des zugrunde liegenden Patents (US Patent<br />
No. 6,331,415 mit Ursprung 18. Dezember 2001), abgeschrieben. Die Abschreibung ist in den<br />
Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Die Lizenzgebühr ist in mehreren Tranchen zu<br />
begleichen. Die Zahlungsverpflichtungen der noch offenen Tranche sind in der Bilanzposition "Sonstige<br />
kurzfristige Verbindlichkeiten" (vergleiche Anmerkung 17) aufgeführt.<br />
Mit der amerikanischen Marktzulassung von RENCAREX® durch die FDA entsteht eine weitere<br />
Verpflichtung in Form einer Meilensteinzahlung. Dieser Betrag erhöht im Zeitpunkt der Marktzulassung<br />
die Anschaffungskosten der Lizenz und wird über die verbleibende Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />
Darüber hinaus sind noch Tantiemezahlungen, basierend auf dem jährlichen Nettoumsatz mit dem<br />
Produkt RENCARE~, vereinbart. Das US-Patentamt bestätigte das Cabilly II-Patent im Mai 2009 als<br />
rechtskräftig. Inzwischen ist jedoch eine erneute rechtliche Auseinandersetzung anhängig, welche noch<br />
nicht abgeschlossen ist. Sollte das Patent am Ende für nichtig erklärt werden, muss WILEX möglicherweise<br />
zukünftig keine Zahlungen mehr leisten. Wenn diese Situation einträte, müsste die Gesellschaft<br />
diesen immateriellen Vermögenswert wertmindernd abschreiben.<br />
Im Februar 2007 hat WILEX die Option auf den Erwerb eines Patentportfolios der Dendreon<br />
Corporation, Seattle, W A, USA ausgeübt. Das Portfolio umfasst sämtliche Patente und Patentanmeldungen<br />
von Dendreon für uPA-Inhibitoren. Damit wird die nachfolgende klinische Entwicklung der<br />
zweiten Generation von uP A -Inhibitoren, die sich noch nicht in der Erforschung befinden, umfassender<br />
abgesichert. Die Patentgebühr wurde im Februar 2007 in Höhe des Barwertes als immaterieller Vermögenswert<br />
aktiviert und wird linear bis Dezember 2020, dem Auslaufen des zugrunde liegenden Patents,<br />
abgeschrieben. Die Abschreibung ist in den Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Die<br />
Lizenzgebühr ist in zwei Tranchen zu begleichen. Die Zahlungsverpflichtungen der noch offenen Tranche<br />
sind in der Bilanzposition "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" (vergleiche Anmerkung 17)<br />
aufgeführt. Sofern die Programme in die klinische Entwicklung eintreten, würden weitere Meilensteine<br />
zur Zahlung fällig.<br />
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8. Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />
Als sonstiger langfristiger Vermögenswert wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung einer<br />
Pensionsverpflichtung (24 Tsd. €) ausgewiesen (vergleiche Anmerkung 2.7). Die Gesellschaft ist zu<br />
keiner weiteren Zahlung in den Plan verpflichtet. In den nächsten fünf Jahren werden weder weitere<br />
Pensionszahlungen noch der Eintritt in die Pension erwartet.<br />
Als weiterer sonstiger langfristiger Vermögenswert wird eine Kaution rür den Vermieter in Höhe von 137<br />
Tsd. € ausgewiesen, die auf einem Bankkonto hinterlegt ist.<br />
9. Vorräte<br />
Bei den Vorräten (2009: 34 Tsd. €; 2008: 22 Tsd. €) handelt es sich um Rohstoffe rür den Bereich<br />
Forschung und Entwicklung und dabei vornehmlich um chemische Stoffe für das Labor. Der Wert wurde<br />
nach einer Inventurzählung unmittelbar vor dem Bilanzstichtag ermittelt.<br />
10. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Vorauszahlungen<br />
Die sonstigen Vermögenswerte und geleisteten Vorauszahlungen setzen sich folgendermaßen zusammen:<br />
30.11.2009 30.11.2008<br />
inTsd.€ in Tsd. €<br />
Versicherungen 54 97<br />
Vorauszahlungen an Dienstleister 1.286 951<br />
Abgegrenzte Quellensteuer 8 23<br />
SonstiQe 1 1<br />
Sonstiae Vermöaenswerte und aeleistete Vorauszahlunaen 1.349 1.072<br />
Die Vorauszahlungen an Dienstleister beinhalten insbesondere Zahlungen an Dienstleister in der<br />
klinischen Entwicklung und Auftragsfertiger.<br />
WILEX weist in 2009 und 2008 abgegrenzte Quellensteuern aus. WILEX erhielt im April 2004 eine<br />
Vorauszahlung des spanischen Pharmaunternehmens Esteve, von der die spanischen Behörden einen<br />
bestimmten prozentualen Anteil einbehielten. Diese Steuerabgrenzung wurde mit den Anschaffungskosten<br />
bilanziert und wird entsprechend der Ertragserfassung der zugrunde liegenden Vorauszahlung als<br />
Steueraufwand erfasst.<br />
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11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen<br />
Mit zwei Meilensteinen und daraufhin fälligen Zahlungen von jeweils 5,0 Mio. € konnte WILEX<br />
innerhalb der strategischen Allianz mit UCB erstmalig Umsatzerlöse ausweisen. Da der zweite Meilenstein<br />
kurz vor Bilanzstichtag erreicht wurde, ist diese Zahlung erst nach dem Jahresultimo eingegangen<br />
und wurde somit zum 30. November noch als Forderung ausgewiesen. Weitere Forderungen in Höhe von<br />
18 Tsd. € sind aus verschiedenen Sachverhalten im Zuge der klinischen Entwicklung entstanden (Vorjahr:<br />
42 T€). Aus Gründen der Signifikanz wurde die Darstellung gegenüber dem Vorjahr geändert und die<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gesondert aufgeführt.<br />
30.11.2009 30.11.2008<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
ForderunQen aus LieferunQen und LeistunQen 5.018 42<br />
Summe 5.018 42<br />
Die sonstigen Forderungen werden wie folgt unterteilt:<br />
30.11.2009 30.11.2008<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
U msalzste uerforde ru ng 114 45<br />
Ka pital ertrag ste ue re rstattu ng 28 96<br />
Forderungen aus sonst. Leistungen (ohne Kontokorrent) 25 0<br />
Sonstige F orde ru ng en 151 0<br />
So nstiQe Ve rm öQ en swerte 4 2<br />
Sonstige Forderungen 322 143<br />
Da der Gesellschaft bislang nur betriebliche Verluste entstanden sind, wurde die Kapitalertragsteuer<br />
erstattet. Eine Forderung aus sonstigen Leistungen ohne Kontokorrent (2009: 25 Tsd. €; 2008: 0 Tsd. €)<br />
ist im Zuge der Kooperation mit IBA entstanden und bezieht sich auf einen zeitlich befristeten<br />
Auslandsaufenthalt eines Mitarbeiters zur Unterstützung der bestehenden Kooperation mit IBA. Die<br />
sonstigen Forderungen (2009: 151 Tsd. €; 2008: 0 Tsd. €) umfassen den Wert der in Anspruch<br />
genommenen Leistungen für die zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossene Kapitalerhöhung<br />
(vergleiche Anmerkung 33). Reisekostenvorschüsse (2009: 4 Tsd. €; 2008: 2 Tsd. €) werden als sonstige<br />
Vermögenswerte kategorisiert.<br />
F-92
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
30.11.2009 30.11.2008<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmittelä~uivalente 3.411 12.137<br />
Summe 3.411 12.137<br />
Die Reduzierung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Vergleich zum Geschäftsjahr<br />
2008 ist auf die Inanspruchnahme der liquiden Mittel für die klinische Entwicklung zurückzuführen.<br />
13. Eigenkapital<br />
Das Grundkapital per 30. November 2009 besteht aus 13.780.935 (30. November 2008: 11.962.754) auf<br />
den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 €<br />
pro Aktie. Der rechnerische Nominalbetrag und ein eventueller Aufschlag auf die Ausgabe von Aktien<br />
werden jeweils unter dem "Gezeichneten Kapital" und der "Kapitalrücklage" erfasst.<br />
Die folgenden Aktien wurden seit Gründung ausgegeben:<br />
Datun der Ausgabe Entrcg im Handelsregister Anzahl der Aktien €<br />
Am 30.11.2003 * 10.845.000 10.870.000<br />
Am 30.11. 2004 * 10.845.000 10.870.000<br />
29.04.2005 31. a5. AJ05 6.521.598 6.521.538<br />
08.09.2005 10.11.AJ05 (<strong>25.</strong>000)<br />
08.09.2005 10.11.:;ros 51 51<br />
08.09.2005 10. 11.AJ05 (11.577. 766) (11.577.766)<br />
Am 30.11.2005 5.788.883 5788.883<br />
03.11.2005 21. 12.AJ05 2.173.871 2.173.871<br />
10.11.2006 10. 11.AJ06 4.000.000 4.000.000<br />
Am 30.11.2000 11.962.754 11.962.754<br />
Am 30.11.2007 11.962.754 11.962.754<br />
Am 30.11. 2000 11.962.754 11.962.754<br />
18.02.2009 26.02.2009 1.818.181 1.818.181<br />
Am 30.11.2000 13.780.935 13.700.935<br />
* WILEX hielt weitere <strong>25.</strong>000 Stückaktien ohne Stimmrecht im eigenen Besitz.<br />
F-93
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 18. Februar 2009 beschlossen,<br />
das Grundkapital der Gesellschaft von 11.962.754,00 € um 1.818.181,00 € auf 13.780.935,00 € durch<br />
Ausgabe von 1.818.181 neuen Aktien zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte gegen Sacheinlage im<br />
Wege der Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts<br />
aller bisherigen WILEX-Aktionäre. Die neuen Aktien, die ab dem 1. Dezember 2008 gewinnberechtigt<br />
sind, wurden vollständig von UCB gezeichnet.<br />
Seit der verpflichtenden Anwendung von IFRS 2 - Bilanzielle Behandlung von Aktienoptionen - wird<br />
zudem quartalsweise der Wert der Kapitalrücklage in gleicher Höhe wie die aus dem Aktienmodell<br />
resultierenden zusätzlich erfassten Aufwendungen verändert. In der betrachteten Periode wurden für<br />
diesen Sachverhalt 124.745,28 € (Vorjahr: 286.536,54 €) gebucht (vergleiche Anmerkung 22).<br />
Im Zuge der zu Anfang des Geschäftsjahres innerhalb der strategischen Partnerschaft mit UCB<br />
durchgeführten Kapitalerhöhung wurden 140.197,80 € als direkt zurechenbare Transaktionskosten der<br />
Kapitalbeschaffung gegen die Kapitalrücklage gebucht und verringerten somit das Eigenkapital.<br />
Zum Bilanzstichtag 30. November 2009 beträgt die Kapitalrücklage 113.367.618,40 € (Vorjahr:<br />
105.201.251,92 €). Die kumulierten Verluste seit Beginn der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Jahre<br />
1997 belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf124.103.716,04 € (Vorjahr: 111.374.453,96 €).<br />
Unmittelbar nach Bilanzstichtag wurden innerhalb einer weiteren Kapitalerhöhung 2.177.030 neue Aktien<br />
zum festgelegten Bezugspreis von 4,10 € je Aktie platziert. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe<br />
von 13.780.935,00 € wurde aus genehmigtem Kapital um 2.177.030,00 € auf 15.957.965,00 € durch<br />
Ausgabe von 2.177.030 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am<br />
Grundkapital von 1,00 € und mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Dezember 2008 gegen<br />
Bareinlagen erhöht (vergleiche Anmerkung 33).<br />
F-94
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009/ Anhang<br />
14. Förderung <strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium<br />
Die Gesellschaft erhielt Ende 2003 den erstmals vergebenen "Clinical Partnership Award" des<br />
Brustkrebs-Forschungsprogramms des US-Verteidigungsministeriums. Das Fördergeld in Höhe<br />
von annähernd 4,0 Mio. USD diente WILEX zur Finanzierung der klinischen Entwicklung von WX-UK1<br />
in zwei klinischen Studien am Fox Chase Cancer Center Philadelphia, PA, USA. Des Weiteren wurde<br />
<strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium in 2006 die weitere Zahlung von 1,0 Mio USD für spätere<br />
Forschungsprojekte innerhalb MESUPRO~ zugesagt, um die Serinproteasen-Inhibitor-Entwicklung<br />
voranzutreiben. Die Zahlungen an WILEX sind inzwischen komplett erfolgt. Solange die Kosten für die<br />
Studien an WX-UK1 sowie an MESUPRON@ (Indikation Brustkrebs) noch nicht als Aufwand erfasst<br />
sind, werden die Zahlungen an WILEX als Verbindlichkeit bilanziert. Kostenerstattungen werden unter<br />
den sonstigen Erträgen ergebniswirksam ausgewiesen (vergleiche Anmerkung 20).<br />
15. Pensionsverpflichtungen<br />
Im Jahr 1999 gewährte die Gesellschaft dem damaligen Geschäftsführer und heutigen Vorstandsvorsitzenden<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung in Höhe<br />
einer einmaligen Leistung von 15 Tsd. €. Die Pensionsverpflichtung wird zum Aktivwert der<br />
Rückdeckungsversicherung ausgewiesen und zum Bilanzstichtag vollständig durch diese abgedeckt<br />
(vergleiche Anmerkung 2.7). Die Gesellschaft ist zu keiner weiteren Zahlung in den Plan verpflichtet. In<br />
den nächsten fünf Jahren werden keine Pensionszahlungen erwartet.<br />
16. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten werden bilanziert, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten<br />
besteht. Verbindlichkeiten werden zum Nennwert oder zum Barwert angesetzt, wenn es sich um<br />
langfristige Schuldverhältnisse handelt. Als langfristige Verbindlichkeiten werden alle Positionen erfasst,<br />
deren Fälligkeit ein Jahr oder länger beträgt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:<br />
30.11.2009 30.11.2008<br />
in Tsd. € inTsd. €<br />
Abgrenzung Esteve IIBA 0 157<br />
Abgrenzung U&Veieidgurgsninisterium (langfristig) 470 0<br />
Metabgrenzung (IFRS) ffi 43<br />
Rückstellung Jubiläumszahlurg 65 52<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 593 252<br />
F-95
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Mit Voranschreiten der klinischen Phase III-Studien reduziert sich derjenige Teil der erhaltenen<br />
Meilensteinzahlungen von Esteve und IBA, der in einem Jahr oder später abgegrenzt wird. Die<br />
Zuwendung des US-Verteidigungsministeriums (vergleiche Anmerkung 14) ftir die Phase II-Brustkrebsstudie<br />
wurde dagegen zum Bilanzstichtag erstmals in einen kurz- und langfristigen Teil unterteilt, da das<br />
definierte Ende der Studie nicht bis Ende des kommenden Geschäftsjahres zu erwarten ist.<br />
Wegen eines bis einschließlich 2009 mietfreien Monats muss nach IFRS eine Mietabgrenzung ftir diese<br />
Position bilanziert werden.<br />
Mit Wirkung des zehnjährigen Bestehens der WILEX wurde ein Aufwand ftir ein zehnjähriges<br />
Dienstjubiläum erfasst, das 2008 ftir alle Mitarbeiter beschlossen und eingeftihrt wurde. Je nach Dauer<br />
der Mitarbeiterzugehörigkeit wurde dieser Personalaufwand in eine kurz- und langfristige Verbindlichkeit<br />
unterteilt. Das zur Bewertung notwendige versicherungsmathematische Gutachten stützt sich auf<br />
verschiedene Annahmen, wie z. B. Fluktuation und Zinsentwicklung (2009: 4,80%, 2008: 5,75%) und<br />
muss jährlich zum Bilanzstichtag auf die Entwicklung dieser Parameter angepasst werden.<br />
17. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige<br />
Verbindlichkeiten<br />
Die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich von 1.788 Tsd. €<br />
im Geschäftsjahr 2008 auf 2.099 Tsd. € im Geschäftsjahr 2009 und fielen hauptsächlich ftir<br />
Dienstleistungen im Zusammenhang mit den klinischen Studien an.<br />
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:<br />
30.11.aJ09 30.11.2008<br />
in Tsd. € inTs:f.€<br />
UrlrubsrücksteI urgen 270 293<br />
Abgrenzung US-Veieidgurgsninisterium (kutzfiistig) 511 1.095<br />
Abgrenzung Esteve !IBA 1.035 3.304<br />
Soziaabgaben und sonstige SteLEm 120 107<br />
Abgegenzte VerbindlicH
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Während die Urlaubsrückstellungen sich geringrugig reduzierten, wurde die Abgrenzung des US<br />
Verteidigungsministeriums größtenteils auf grund der Unterteilung in kurz- und langfristig verringert<br />
(vergleiche Anmerkung 16). Die von Kooperationspartnern erhaltenen und damit abzugrenzenden<br />
Vorauszahlungen sind im betrachteten Zeitraum durch die stetigen Projektfortschritte und der damit<br />
einhergehenden Ertragsabgrenzung deutlich gesunken. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten im Bereich<br />
Sozialabgaben und sonstige Steuern haben sich aufgrund einer höheren Anzahl von Mitarbeitern leicht<br />
erhöht.<br />
Die abgegrenzten Verbindlichkeiten sind folgendermaßen zusammengesetzt:<br />
30.11.2009 30.11.2008<br />
inTsd.€ inTsd.€<br />
Ausstehende Rechnungen 3.069 1.499<br />
Mitarbeiterboni und Tantiemen 1.006 920<br />
Rechts- und Beratungskosten 150 179<br />
Sonstige 61 62<br />
Summe 4.286 2.660<br />
WILEX bilanziert abgegrenzte Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen, wenn die Gesellschaft<br />
eine gegenwärtige Verpflichtung aus dem Erhalt von Lieferungen und Leistungen hat. Die Abgrenzung<br />
wurde in Höhe der bestmöglichen Schätzung des zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung<br />
erforderlichen Zahlungsabflusses gebildet. Die meisten Verpflichtungen dieser Kategorie bestehen aus<br />
externen Forschungs- und Entwicklungskosten seitens Dienstleistungsorganisationen für präklinische und<br />
klinische Studien und Tätigkeiten sowie Herstellungskosten der Ausgangsmaterialien. Die signifikante<br />
Erhöhung ist im abgeschlossenen Geschäftsjahr in der großen Anzahl noch nicht eingegangener<br />
Rechnungen rur Patienten und Prüfzentren verschiedener klinischer Studien begründet.<br />
Die Mitarbeiterboni und Tantiemen werden abhängig von der Unternehmens entwicklung und den<br />
Leistungen der Mitarbeiter gewährt und sind im folgenden Geschäftsjahr zur Zahlung f:illig.<br />
F-97
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
18. Sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten<br />
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte (Fair Value) werden aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.<br />
Zudem wurden die Finanzinstrumente nach lAS 39 in Kategorien eingeteilt (vergleiche Anmerkung<br />
2.l3):<br />
in Tsd. €<br />
Zahlungsmitte~ und Zahlungsmilteläquivalente<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
Sonstige Forderungen<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />
Leistungen<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhättnissen<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichke~en<br />
Summe<br />
Aggregation nach Bewertungskriterien<br />
Bewertungskategorie<br />
nach lAS 39<br />
Loans and Receivables<br />
Loans and Receivables<br />
Loans and Receivables<br />
Loans and Receivables<br />
Loans and Receivables<br />
Loans and Receivables<br />
Financial Liabilities<br />
Amortized Costs<br />
Loans and Receivables<br />
Loans and Receivables<br />
Financial Liabilities<br />
Amortized Costs<br />
Bewertung zum 30.11.2009 Bewertung zum 30.11.2008<br />
Buchwert FairValue Buchwert FairValue<br />
3.411 3.411 12.137 12.137<br />
161 161 23 23<br />
5.018 5.018 42 42<br />
322 322 143 143<br />
(592) (592) (252) (252)<br />
(2.099 (2.099 (1.788 (1.788'<br />
0 0 115 115'<br />
(6.252 (6.252 (7.460 (7.460)<br />
(31) (31) 2.830 2.830<br />
Die sonstigen Forderungen sind allesamt mit Restlaufzeiten von deutlich unter einem Jahr ohne<br />
erkennbare Ausfallrisiken gekennzeichnet. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte (vergleiche<br />
Anmerkung 2.7) bestehen aus zwei Positionen und werden zum einen in Höhe des Aktivwertes einer<br />
Rückdeckungsversicherung sowie zum anderen in Höhe der Einlage eines Mietkautionskontos bewertet.<br />
Die bilanzierten sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />
Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten, somit entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag<br />
ebenfalls dem beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen wurden zum<br />
Abschluss des Geschäftsjahres nicht mehr bilanziert.<br />
Beizulegende Zeitwerte wurden in Ermangelung direkter Bezugnahme auf öffentlich notierte Marktpreise<br />
innerhalb eines aktiven Markts geschätzt.<br />
F-98
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Risiken aus Finanzinstrumenten:<br />
Finanzinstrumente, die ein inhärentes Ausfall- und Liquiditätsrisiko aufweisen, sind vornehmlich<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die<br />
Buchwerte der finanziellen Vermögens werte stellen grundsätzlich das maximale Ausfallrisiko dar.<br />
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lauten größtenteils auf Euro und in geringerem Maße<br />
auf US-Dollar und sind auschließlich bei Kreditinstituten angelegt, die Mitglied des deutschen<br />
Einlagensicherungsfonds bzw. Mitglied des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sind.<br />
Dennoch überwacht WILEX fortlaufend alle gehaltenen Positionen und die Bonität der jeweiligen Bank.<br />
Zum Bilanzstichtag waren keine derartigen Risiken erkennbar.<br />
Aufgrund des Geschäftsmodells der Gesellschaft und der aktuell noch nicht ausreichenden Geldzuflüsse<br />
aus der Vermarktung von eigenen Produkten besteht ein Liquiditätsrisiko. Die Gesellschaft bedient sich<br />
einer rollierenden monatlichen Kapitalflussplanung und Fälligkeitsanalyse, um rechtzeitig Liquiditätsrisiken<br />
erkennen zu können. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Gesellschaft die fälligen<br />
Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedienen. Zum Bilanzstichtag waren keine Liquiditätsrisiken<br />
erkennbar.<br />
Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfiel zum Geschäftsjahresende auf<br />
Kooperationspartner und ist zum Bilanzstichtag 30. November 2009 oder unmittelbar davor in Rechnung<br />
gestellt worden und somit nicht überfällig. Die zweite Meilensteinzahlung (vergleiche Anmerkung 19)<br />
von UCB in Höhe von 5,0 Mio. € ging WILEX kurz nach Beendigung des Geschäftsjahres und innerhalb<br />
der Fälligkeit zu. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung waren keine Wertberichtigungen erforderlich,<br />
WILEX geht von keinen Ausfallrisiken aus.<br />
Des Weiteren unterliegt die Gesellschaft einem Marktrisiko, wie z. B. Zinssätzen und einem<br />
Währungsrisiko aus dem Wechselkurs des Euro gegenüber Fremdwährungen, wie z.B. dem US-Dollar<br />
oder Schweizer Franken. WILEX überprüft unterjährig fortlaufend die Notwendigkeit von Kurssicherungsmaßnahmen,<br />
betreibt aber kein Hedging. Vielmehr wird versucht, Verbindlichkeiten in Fremdwährung<br />
zu begleichen, um das Risiko von Wechselkurs schwankungen möglichst gering zu halten.<br />
F-99
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
19. Umsatzerlöse<br />
Im Rahmen der strategischen Allianz mit UCB wurden a) mit Antrag auf Zulassung einer klinischen<br />
Phase I-Studie mit dem MEK-Inhibitor WX-554 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
und b) mit Verabreichung dieser Substanz an den ersten Studienteilnehmer zwei vereinbarte<br />
Meilensteine erreicht, die jeweils eine Zahlung bei Fälligkeit von 5,0 Mio. € auslösten. Somit konnte<br />
WILEX erstmals seit Bestehen UmsatzerIöse ausweisen.<br />
2009 2008<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Meilensteinzahlungen 10.000 0<br />
IlI'<br />
.1." 10.000 0<br />
Sitz des Leistungsempfangers (UCB) ist Belgien. Geographischer Standort der Leisttmgserbringung ist<br />
Deutschland.<br />
20. Sonstige Erträge<br />
Die sonstigen Erträge sind folgendermaßen zusammengesetzt:<br />
2009 2008<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Förderung des US-Verteidigungsministeriums 436 218<br />
Ertragsrealisierung Lizenzverträge 2.396 1.935<br />
Auflösung sonstiger Rückstellungen 181 1.055<br />
Sonstige Erträge 3.013 3.208<br />
WILEX und Esteve schlossen am 14. April 2004 einen exklusiven Lizenzvertrag für den chimären<br />
Antikörper RENCAREX® von WILEX für Südeuropa ab. Esteve erhielt die Vermarktungsrechte an<br />
RENCAREX® für Spanien, Italien, Portugal, Griechenland, Andorra und optional Türkei. WILEX ist für<br />
die klinische Entwicklung und Herstellung von RENCAREX® sowie den weltweiten regulatorischen<br />
Zulassungsprozess verantwortlich. WILEX erhielt seit dem Jahr 2004 gemäß den Vertragsbedingungen<br />
Zahlungen in Höhe von 5,0 Mio. € von Esteve. Diese Zahlungen werden unter den sonstigen Erträgen<br />
entsprechend dem Grad der Fertigstellung ergebniswirksam erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird durch<br />
Kalkulation des Anteils der für die Phase III-Studie der an RENCAREX® entstandenen tatsächlichen<br />
Forschungs- und Entwicklungskosten an dem zugrunde liegenden Budget für die gesamten klinischen<br />
Kosten bestimmt. Des Weiteren ist WILEX zum Erhalt weiterer erfolgsabhängiger Meilensteinzahlungen<br />
und Lizenzgebühren aufUmsatzerlöse berechtigt.<br />
F-100
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Am 6. Juni 2008 hat WILEX einen weltweit exklusiven Lizenzvertrag zur Vermarktung, den Vertrieb und<br />
Verkauf sowie radioaktive Markierung des diagnostischen Produktkandidaten REDECTANE® mit IBA<br />
unterzeichnet. Der Vertrag sichert WILEX neben verschiedenen Zahlungen und Sachleistungen einen<br />
Anteil am zukünftigen Netto-Verkaufserlös in Höhe von 45 %. Bis zum erst- und einmaligen Erreichen<br />
eines Umsatzes von 7,0 Mio. € beträgt der Anteil 20 %. Des Weiteren umfasst die Vereinbarung<br />
Sachleistungen und Vorauszahlungen für WILEX, die ebenfalls unter den sonstigen Erträgen<br />
entsprechend dem Grad der Fertigstellung ergebniswirksam erfasst werden.<br />
WILEX erhielt Fördergelder <strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium, welche einen Teil der klinischen<br />
Entwicklungskosten in den Phasen I und 11 für WX-UKI bzw. MESUPRON® abdecken (vergleiche<br />
Anmerkung 14). Die Zahlungen an WILEX sind inzwischen erfolgt. So lange die Kosten für die Studien<br />
noch nicht als Aufwand erfasst sind, werden die Zahlungen als Verbindlichkeiten bilanziert. Die<br />
Minderung dieser Verbindlichkeiten wird unter den sonstigen Erträgen ergebniswirksam ausgewiesen.<br />
In dem Posten Auflösung sonstiger Rückstellungen sind insbesondere nicht oder in geringerem Ausmaß<br />
in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen für V orj ahre erfasst.<br />
21. Aufwandsarten<br />
Folgende Aufwandsarten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:<br />
2009 2008<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Personalaufwand 6.532 6.368<br />
Reisekosten 379 466<br />
Mietaufwand 692 653<br />
Labor- und sonstige innerbetriebliche Kosten 1.404 1.918<br />
Externe Forschungs- und Entwicklungskosten 15.572 13.512<br />
Rechts- und Beratungskosten 1.061 1.432<br />
Absch reibungen 237 253<br />
Insgesamt <strong>25.</strong>878 24.601<br />
In den Labor- und sonstigen innerbetrieblichen Kosten sind Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und<br />
Betriebsstoffe sowie sonstige bezogene Waren in Höhe von 170 Tsd. € beinhaltet (2008: 183 Tsd. €). Die<br />
externen Forschungs- und Entwicklungskosten stellen Aufwendungen für bezogene Leistungen,<br />
insbesondere für Dienstleister der klinischen Entwicklung dar. Diese sind insbesondere durch die<br />
Entwicklung des von UCB übernommenen präklinischen onkologischen Portfolios höher als im Vorjahr.<br />
F-101
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
22. Personalaufwand<br />
Der PersonalaufWand setzt sich wie folgt zusammen:<br />
2009 2008<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Löhne und Gehälter 4.777 4.406<br />
Sozialversicherung 523 575<br />
Boni 1.021 875<br />
Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen 125 287<br />
Aufwand aus der Bewertung für Diensljubiläen 13 59<br />
Sonstige Personalaufwendungen 72 167<br />
n.<br />
Ilaufwand' 6.532 6.368<br />
Die Erhöhung der Positionen Löhne und Gehälter sowie Boni sind zum Einen auf eine erhöhte Mitarbeiteranzahl<br />
gegenüber 2008, zum Anderen auch auf Lohnsteigerungen bzw. Beförderungen zurückzuführen.<br />
WILEX beschäftigte in den Vergleichsperioden im Durchschnitt folgende Anzahl von Mitarbeitern:<br />
2009 2008<br />
Vervvaltung 20 19<br />
Forschung und Entwicklung 46 43<br />
Durchschnittsanzahl Mitarbeiter* 66 62<br />
* inklUSive Vorstand<br />
Die Bewertung der Aktienoptionen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung (vergleiche Anmerklmg<br />
2.17.1) zog in 2009 mit 125 Tsd. € einen geringeren Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr<br />
(287 Tsd. €) nach sich. Gründe dafür sind, dass zum einen der Großteil der Aktienoptionen bereits<br />
unverfallbar und somit unter Aufwandsgesichtspunkten schon in den Vorperioden abgebildet ist und es<br />
zum anderen im abgelaufenen Geschäftsjahr zu keiner neuen Ausgabe gekommen ist.<br />
F-102
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009/ Anhang<br />
Nachstehend die Berechnung für das Berichtsjahr:<br />
....<br />
Art 4etVerelnbaf\ln9, ' .' .....\<br />
AktienbasleJte Vergütung tür denVQrstan~, leitehdeMitarl>elter uni Atbeitn~hmer> .•..<br />
Tranche .•... ...... "<br />
,........... '. .. .... .:. ......'<br />
Iranche..1 . Tranche2. Iranche.3. TranchF;4· ~'ftarfcheQ ':ri'~nche:6 ',. Tranche7<br />
Tag der Gewährung 30.12.2005 31.01.2006 28.02.2006 28.04.2006 30.09.2006 30.09.2007 31.10.2007<br />
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehende Optionen 318.388 167.343 85.078 3.040 148.635 31.350 152.000<br />
In der Berichtsperiode gewährte Optionen 0 0 0 0 0 0 0<br />
In der Berichtsperiode verwirkte Optionen 0 0 0 0 0 2.700 0<br />
In der Berichtsperiode ausgeübte Optionen 0 0 0 0 0 0 0<br />
In der Berichtsperiode verfallene Optionen 0 0 0 0 0 0 0<br />
Am Ende der Berichtspenode ausstehende Optionen 318.388 167.343 85.078 3.040 148.635 28.650 152.000<br />
Ausübbare Optionen zum 30.11.2009 0 0 0 0 0 0 0<br />
Maximale Laufzeit 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />
Die Aktienoptionen wurden unter Berücksichtigung verschiedener Ausübungsbedingungen laut den<br />
zugrunde liegenden Optionsbedingungen (SOP 2005) anband eines Binomialmodells berechnet. Die beizulegenden<br />
Werte werden im Folgenden dargestellt. Der Ausgleich erfolgt dabei in Eigenkapitalinstrumenten.<br />
Während für die Tranchen 1 bis 5 jeweils eine Laufzeit von 24 Monaten und somit je ein<br />
Optionswert vorliegt, liegen für die Tranchen 6 und 7 auf grund der unterschiedlichen Vesting-Zeitpunkte<br />
jeweils neun verschiedene Laufzeiten und Optionswerte vor:<br />
",'<br />
.': .'<br />
.':<br />
Ausgabet~ltpunkt Erwartetelallfzelt Optionswert .<br />
.. ".':' ....<br />
.(gerunciet)In €<br />
.•... . . ': '-<br />
Tranche 1 30.12.2005 24 Monate 2,42<br />
-<br />
Trahqhe2. 31.01.2006 24 Monate 2,36<br />
Tranche 3 28.02.2006 25 Monate 2,44<br />
.irahch~ 4 28.04.2006 24 Monate 2,40<br />
TranChe 5 ;- •.< 30.09.2006 24 Monate 2,48<br />
'<br />
". .'."<br />
-"-<br />
Ausg~b,ezeitplltlkt Erwartete Laufzeit OptiQnswert ...••..•<br />
;:<br />
..<br />
.. (gerghdet) in €<br />
Tranch~6 '1'", i .. -<br />
. -.'<br />
,'fell 1 .;. 30.09.2007 24 Monate 2,92<br />
Jell2 '>':.~ 30.09.2007 27 Monate 3,11<br />
TeilS.:> 30.09.2007 30 Monate 3,24<br />
Jeil4-' 30.09.2007 33 Monate 3,37<br />
Ieil5<br />
..<br />
;.' 30.09.2007 36 Monate 3,50<br />
...<<br />
TeU6 .•... 30.09.2007 39 Monate 3,67<br />
TElnt/: .... 30.09.2007 42 Monate 3,74<br />
TeUr·. 30.09.2007 45 Monate 3,98<br />
•••••<br />
Teif9i; ••..- 30.09.2007 48 Monate 4,08<br />
F-103
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
I' ••.. . >,<br />
Atisgabezeitp9nkt >8rwart~t~' LaUfzeit " Optionswert .',<br />
Tranche:t , I·'·(gerun~et)in»<br />
, ,=:'" ~":"-, :'-':;3 "..... ,."<br />
TeHh '. 31.10.2007 24 Monate 2,55<br />
Te02, > . 31.10.2007 26 Monate 2,61<br />
lei(s >.'.' 31.10.2007 29 Monate 2,79<br />
Tei14 • ,: 31.10.2007 44 Monate 3,40<br />
Tenp_;' 31.10.2007 47 Monate 3,57<br />
Für die Berechnungen der Tranchen 1 bis 5 wurden die folgenden Modellparameter sowie folgende wm<br />
Stichtag erwartete Fluktuationswerte verwendet:<br />
,'. ':, ,',> "" :<br />
ModeUparamet{lj' , ,', .<br />
'::'•• '>. '/ ,:: ',.,>.'<br />
.:. Tranche 1 Tranche 2 I Tranche3 Tranche 4 Tranche 5<br />
Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen 6,90€ 6,90€ 6,90€ 6,90€ 6,90€<br />
Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag "':'."<br />
10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />
Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 24 24 25 24 24<br />
Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt 5,52€ 5,52€ 5,52€ 5,52€ 5,52€<br />
Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0% 0% 0%<br />
Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 2,86% 2,97% 3,06% 3,44% 3,56%<br />
Erwartete Volatilität für die Laufzeit 42,54% 40,40% 41,69% 40,61% 43,25%<br />
Tatsächliche Fluktuation der Optionsinhaber zum Bilanzstichtag 28,57% 18,79% 3,16% 0,00% 0,00%<br />
Die erwartete Laufzeit der Tranche 3 ist unter Berücksichtigung der im Folgenden dargestelltem<br />
Sperrfristen jeweils einen Monat länger als bei den restlichen dargestellten Tranchen.<br />
Die Ausübung der Aktienoptionen ist ausgeschlossen jeweils im Zeitraum zwischen dem Sechzehnten des<br />
letzten Monats eines jeden Quartals (d. h. Februar, Mai, <strong>August</strong> und November) eines jeden<br />
Geschäftsjahres und dem Tag der nachfolgenden Bekanntgabe der jeweiligen vorläufigen Quartalsergebnisse<br />
Ge einschließlich) sowie in der Zeit zwischen dem Tag der Einberufung der ordentlichen<br />
Hauptversammlung und dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft Ge einschließlich).<br />
Für die Berechnungen der im Geschäftsjahr 2007 ausgegebenen Tranchen 6 und 7 wurden die folgenden<br />
Modellparameter sowie folgende wm Stichtag erwartete Fluktuationswerte verwendet:<br />
F-104
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
ModellparameW .." ....,..•.<br />
, "
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Die Ermittlung der risikolosen Zinssätze erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve für börsennotierte<br />
Bundeswertpapiere der Deutschen Bundesbank, die nach der so genannten Svensson-Methode ermittelt<br />
werden.<br />
Das Erfolgsziel einer Steigerung des Börsenkurses um mindestens 10 % des Basispreises wurde nicht in<br />
die Bewertung einbezogen, da die Erreichung dieses Ziels nach Einschätzung des Vorstands auf Basis<br />
einer detaillierten Planung zu den jeweiligen Ausgabestichtagen zu erwarten war. Voraussetzung für die<br />
Wirksamkeit der Ausübung der Aktienoptionen ist, dass die Aktien der Gesellschaft an einer in- oder<br />
ausländischen Wertpapierbörse gehandelt werden. Dies ist inzwischen erfolgt.<br />
Die zukünftige Volatilität während der erwarteten Laufzeit der Aktienoptionen wurde auf Basis<br />
laufzeitadäquater historischer Volatilitäten einer Peergroup vergleichbarer Unternehmen aus dem Sektor<br />
Biotechnologie unter Berücksichtigung der zukünftigen erwarteten Kursentwicklung der Gesellschaft<br />
geschätzt. Darauf wurde zurückgegriffen, da die Gesellschaft erst seit dem 13. November 2006<br />
börsennotiert ist und somit keine laufzeitadäquate eigene historische Volatilität bei Ausgabe der<br />
Aktienoptionen vorweisen konnte.<br />
Die erwartete Fluktuation basiert auf einer Schätzung des Managements und wird zu jedem Stichtag auf<br />
der Basis historischer und aktueller Daten zur Fluktuation angepasst.<br />
Als Erdienungszeitraum wurde der Zeitraum bis zum Erreichen der Unverfallbarkeit der einzelnen<br />
Optionen herangezogen. Entsprechend der unter den Ausübungsbedingungen dargestellten Regelungen<br />
tritt eine Unverfallbarkeit innerhalb der Vier-Jahres-Frist proportional bezogen auf die Anzahl der<br />
insgesamt ausgegebenen Aktienoptionen jeweils am letzten Kalendertag des Monats Februar sowie am<br />
31. Mai, 31. <strong>August</strong> und 30. November eines jeden Geschäftsjahres nach dem Optionszuteilungsstichtag<br />
ein. Im Falle von vor dem ersten Handelstag ausgegebenen Aktienoptionen wurden 50 % aller zu diesem<br />
Zeitpunkt ausgegebenen Aktienoptionen mit Ablauf des ersten Handelstages unverfallbar.<br />
Die Aktienoptionen weisen zum Stichtag folgende maximale vertragliche Laufzeiten in Jahren auf:<br />
·Au$'gabez!?:RRül1kt ;;U.l1.~~U~ .. ..••..•.·<br />
... 30.1 ];LUlI~<br />
30.12.2005 6,08 7,08<br />
31.01.2006 6,17 7,17<br />
28.02.2006 6,24 7,24<br />
28.04.2006 6,41 7,41<br />
30.09.2006 6,83 7,83<br />
30.09.2007 7,83 8,83<br />
31.10.2007 7,92 8,92<br />
F-106
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 ! Anhang<br />
Aus dem Aktienoptionsprogramm entstand WILEX zum Stichtag folgender Aufwand:<br />
2009<br />
Bisheriger Gesamtaufwand aus eigenkapitalbasierten<br />
Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch<br />
Eigenkapitalinstru mente<br />
Periodenaufwand 2008 aus eigenkapitalbasierten<br />
Vergütungstransaktionen<br />
Periodenaufwand 2009 aus eigenkapitalbasierten<br />
Vergütungstransaktionen<br />
2.195<br />
287<br />
125<br />
Mit Eintragung der Bezugsrechtskapitalerhöhung am 4. Dezember 2009 (vergleiche Anmerkung 33)<br />
wurde der Ausübungspreis ftir alle bis zum Bilanzstichtag ausgegebenen Aktienoptionen nach § 7 Abs. 1<br />
(i) des Stock Option Plans 2005 auf einheitlich 4,10 €, dem innerhalb der Kapitalerhöhung festgesetzten<br />
Bezugspreis, reduziert. Diese Verringerung des Ausübungspreises und die Anpassung des Erfolgszieles<br />
werden sich aller Voraussicht nach im kommenden Geschäftsjahr durch höhere Aufwendungen ftir die<br />
Bewertung von Aktienoptionen niederschlagen.<br />
23. Nettowährungsgewinnel-verluste<br />
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2009 auf grund der relativen Stärke des Euros gegenüber den<br />
operativ relevanten Fremdwährungen wie US-Dollar und Schweizer Franken einen Währungsgewinn von<br />
14 Tsd. € (2008: Währungsverlust von 146 Tsd. €). In den zum 30. November 2009 und 2008 beendeten<br />
Geschäftsjahren lagen keine unrealisierten Währungsgewinne oder -verluste vor.<br />
24. Finanzergebnis<br />
Finanzierungsaufwendungen<br />
2009 2008<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Zinsen aus Leasingverpflichtungen und kurzfristigen Bankverbindlichkeiten (8) (10)<br />
Zinsen aus Uzenzierungsverpflichtungen 0 (1)<br />
(8) (12)<br />
Finanzierungserträge<br />
Zinserträge aus Geldkonten / Sonstiges 158 647<br />
Zinserträge aus Finanzinvestitionen 0 326<br />
158 972<br />
Finanzergebnis 150 961<br />
F-107
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Das reduzierte Finanzergebnis im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr ist insbesondere auf den<br />
Rückgang der Zinserträge aus Geldkonten und Finanzinvestitionen zurückzuführen. Infolge des Abrufs<br />
liquider Mittel für die klinische Entwicklung stand im Jahresmittel deutlich weniger Liquidität zur<br />
Erzielung von Finanzierungserträgen zur Verfügung. Das in 2009 allgemein gesunkene Zinsniveau für<br />
Geldeinlagen verstärkte zudem den Rückgang des Finanzergebnisses.<br />
<strong>25.</strong> Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung des Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit von WILEX:<br />
2009 2008<br />
in€<br />
in€<br />
Jahresergebnis (12.729.262) (20.447.665)<br />
Anpassungen für GuV-Posten:<br />
Bewertung Aktienoptionen 124.745 286.537<br />
Abschreibungen 237.330 252.707<br />
Erhöhung der Pensionsverpflichtungen 844 812<br />
Finanzierungsaufwendungen 7.598 11.624<br />
Finanzierungserträge (157.954) (972.292)<br />
Steueraufwand 15.455 14.785<br />
228.018 (405.827)<br />
Veränderungen der Bilanzposten<br />
Vorräte (11.900) 0<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4.975.952) (41.912)<br />
Sonstige Forderungen (178.448) 21.418<br />
Ertragssteuern (836) (53.382)<br />
Anzahlungen (276.534) 170.472<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte (138.026) (22.689)<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 311.146 40.091<br />
Sonstige Verbindlich keiten (866.521) (2.090.822)<br />
(6.137.071) (1.976.824)<br />
Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (18.638.315) (22.830.316)<br />
Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (119) (7.855)<br />
Erhaltene Finanzierungserträge 189.261 1.335.938<br />
Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (18.449.173) (21.502.233)<br />
F-108
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
26. Ertragsteueraufwand<br />
Aufgrund der betrieblichen Verluste sind in den Geschäftsjahren 2009 und 2008 mit Ausnahme des<br />
folgenden Sachverhalts keine Ertragsteuern angefallen. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung für das<br />
Geschäftsjahr erfasste Steueraufwand (2009: 15 Tsd. €; 2008: 15 Tsd. €) betrifft eine Quellensteuer.<br />
Diese Quellensteuer fiel in 2004 auf eine Vorauszahlung von Esteve an, wurde bereits einbehalten und als<br />
geleistete Anzahlung bilanziert. Die Steuer wurde analog zum Ansatz der sonstigen Erträge aus dem<br />
Esteve-Vertrag ergebniswirksam erfasst (vergleiche Anmerkung 20).<br />
Der Berechnung der latenten Steuern lag ein Mischsteuersatz von 32,98 % (Vorjahreswert: 32,98 %)<br />
zugnmde, der sich zusammensetzt aus einem Körperschaftsteuersatz von 15 % (Vorjahreswert: 15 %),<br />
Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (Vorjahreswert: 5,5 %) und Gewerbesteuer in Höhe von 17,15 %<br />
(Vorjahreswert: 17,15 %). Der ausgewiesene laufende Steueraufwand weicht <strong>vom</strong> erwarteten Steuerertrag<br />
ab. Aufgrund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 ist der ab 2008 geltende nominale Steuers atz in<br />
Höhe von 32,98 % (Vorjahreswert: 40,86 %) auf das Ergebnis nach IFRS anzuwenden. Eine Überleitung<br />
der Unterschiedseffekte ist aus folgender Tabelle ersichtlich.<br />
2009 2008<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Ergebn is vor Steuern (12.714) (20.433)<br />
Steuers atz 32,98% 32,98%<br />
Erwarteter Steuerertraj:! 4.193 6.739<br />
Nicht aktivierungsfähige Verlustvorträge der Periode (4.509) (6.955)<br />
Minderung der nicht aktivierten temporären Differenzen 293 249<br />
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben I Sonstiges 8 (48)<br />
Aus.qewiesener Steueraufwand (15 \ (15 \<br />
Der Bestand an latenten Steueransprüchen (aktive latente Steuern) und latenten Steuerverbindlichkeiten<br />
(passive latente Steuern) zum 30. November ist folgenden Posten zuzuordnen:<br />
2009 2008<br />
in Tsd. € in Tsd.€<br />
Latente Steueransprüche<br />
Nicht realisierte Erträge 132 125<br />
132 125<br />
Latente Steuerverbindlichkeiten<br />
Unterschiedliche Nutzungsdauern bei Sachanlagen 0 1<br />
Aktivierung von erworbenen Lizenzen 63 68<br />
Sonstige Rückstellungen 15 48<br />
Sonstige 53 8<br />
132 125<br />
Aktive und passive latente Steuern wurden unter den Voraussetzungen des lAS 12.74 miteinander<br />
saldiert, da sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.<br />
F-109
WILEX AG Jahresabschluss (lFRS) zum 30. November 2009 ! Anhang<br />
Da in absehbarer Zukunft weiterhin Verluste zu erwarten sind, wurden auf die folgenden Sachverhalte<br />
keine latenten Steueransprüche angesetzt:<br />
30.11.2009 30.11.2008<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Verlustvorträge<br />
für Körperschaftsteuer 126.436 112.847<br />
für Gewerbesteuer 124.070 110.536<br />
Abzuasfähiae temporäre Differenzen 0 871<br />
Nach dem Körperschaftsteuergesetz können steuerliche Verlustvorträge unbegrenzt vorgetragen werden.<br />
Der Abzug bestehender Verlustvorträge wird dann ausgeschlossen, wenn die vortragende Gesellschaft<br />
ihre steuerliche Identität verliert. Der Verlust einer solchen steuerlichen Unternehmensidentität wird nach<br />
§ 8 Abs. 4 KStG in der bis einschließlich 2007 geltenden Fassung angenommen, wenn die folgenden zwei<br />
Kriterien kumulativ erfüllt sind: (i) mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile übertragen wurden und (ii) die<br />
Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit vorwiegend neuen Vermögenswerten weiterfUhrt oder neu<br />
aufnimmt. Die gesetzlich begrenzte Abzugsfahigkeit der betrieblichen Verluste gilt sowohl fUr die<br />
Körperschaft- als auch fUr die Gewerbesteuer. Die Gesellschaft wurde seit Gründung keiner steuerlichen<br />
Betriebsprüfung unterzogen. Infolge der Kapitalerhöhungen im Verlauf der vierten Finanzierungsrunde<br />
im April 2005 sowie des Börsengangs im November 2006 hat die Gesellschaft möglicherweise ihre bis<br />
Ende 2006 aufgelaufenen Verlustvorträge in Höhe von 67,24 Mio. € (Körperschaftsteuer) bzw. 64,95<br />
Mio. € (Gewerbesteuer) verloren.<br />
27. Ergebnis je Aktie<br />
Unverwässert<br />
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Jahresergebnis, das den<br />
Eigenkapitaleignern zusteht, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während des<br />
Geschäftsjahres - mit Ausnahme der eigenen Anteile, die das Unternehmen selbst hält - gebildet wird.<br />
2009 2008<br />
Jahresergebnis, den EK-Gebern zurechenbar (in Tsd. €) (12.729) (20.448)<br />
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (in Tausend) 13.348 11.003<br />
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (€ je Aktie) (0,95) (1,71)<br />
F-110
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Verwässert<br />
Für WILEX ist die zur Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie<br />
herangezogene Anzahl von Aktien identisch, da die Umwandlung von Stammaktienäquivalenten einer<br />
Verwässerung entgegenwirken würde.<br />
Die unmittelbar nach dem Bilanzstichtag durchgeführte Kapitalerhöhung (vergleiche Anmerktmg 33) hat<br />
keinen Einfluss auf das Ergebnis je Aktie im Geschäftsjahr 2009.<br />
28. Leasing, Garantien und Verpflichtungen<br />
Finanzierungsleasing<br />
Die Anschaffung eines Laborgerätes erfolgte in 2006 über eine Finanzierungsleasing-Vereinbarung<br />
innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten mit Aktivierung und kontinuierlicher Abschreibung des<br />
Beschaffungswertes in Höhe von 255 Tsd. € im Sachanlagevermögen (vergleiche Anmerkung 6). Zum<br />
Bilanzstichtag wurden keine noch zu zahlenden Tilgungs-Verbindlichkeiten mehr erfasst, da das<br />
Leasingverhältnis mit Zahltmg der Januar 2009-Rate ausglaufen ist (2008: Restverpflichtung in Höhe von<br />
15 Tsd. €). Der gezahlte Zinsanteil wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Finanzierungsaufwendungen"<br />
aufgeführt (2009: 0,1 Tsd. €; 2008: 4 Tsd. €). Die Höhe der Abschreibung auf dieses<br />
Anlagegut betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 20 Tsd. €, der Restbuchwert zum Bilanzstichtag<br />
180 Tsd. € (2008: 199 Tsd. €); der Tilgungsanteil in 2009 belief sich auf 15 Tsd. € (2008: 89 Tsd. €).<br />
Anders als im Vorjahr wurde dieses Laborgerät zum Bilanzstichtag nicht mehr der geleasten, sondern der<br />
eigenen Laborausstattung zugerechnet.<br />
Durch das Auslaufen des Leasings ist zum 30. November 2009 keine Kaution mehr gestellt (Vorjahr:<br />
verpfandetes Konto mit 100 Tsd. €). Andere Garantien bestehen ebenfalls nicht.<br />
Folgende Verpflichtungen enstehen WILEX aus dem Finanzierungsleasing in den kommenden Perioden:<br />
Verpflichtungen aus Finanzierungs- bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre nach 5 Jahren Insgesamt<br />
leasinoverhältnissen (Laborausstattungtzum in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />
30.11.2009 0 0 0 0<br />
30.11.2008 15 0 0 15<br />
Operating-Leasing, Garantien und Verpflichtungen<br />
Die Gesellschaft hat Labor-<br />
und Geschäftsausstattung auch im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen<br />
gemietet, die bis 2012 zu unterschiedlichen Zeiten auslaufen. Alle zurzeit genutzten Büro-<br />
F-111
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
und Laborräume sind bis Ende März 2012 gemietet. Der Mietvertrag enthält bis einschließlich 2009 pro<br />
Jahr einen mietkostenfreien Monat. Gemäß den IFRS wird die Gesamtmietsumme pro Geschäftsjahr auf<br />
zwölf Monate gleichmäßig abgegrenzt. Die Kosten für Geschäfts- und Laborausstattung sowie für Büround<br />
Laborräume aus den Operating-Leasingverhältnissen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
zusammen mit den Verpflichtungen aus dem Leasing von Geschäftswagen als sonstiger Aufwand in<br />
folgender Höhe erfasst:<br />
Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen und Mietverträgen in Tsd. €<br />
2009 613<br />
2008 551<br />
WILEX hat ein Bankkonto in Höhe von 137 Tsd. € als Kaution für den Vermieter verpfändet. Andere<br />
Garantien bestehen nicht.<br />
Die künftigen jährlichen Mindestzahlungen aus Miet- und Leasingverhältnissen setzen sich folgendermaßen<br />
zusammen:<br />
Verpflichtungen zum 30.11.2009 bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt<br />
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />
Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume 623 851 0 1.474<br />
Verpflichtungen aus Operating-<br />
Leasingverhältnissen (Labor- und sonstige<br />
Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) 51 45 0 96<br />
675 895 0 1.570<br />
Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus dem Erwerb von Lizenzen in Höhe von mindestens<br />
2,5 Mio. €, deren Fälligkeit bei Erreichung von bestimmten Meilensteinen eintritt. Nachstehend die Vorjahreswerte:<br />
Verpflichtungen zum 30.11.2008 bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt<br />
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />
Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume 560 1.474 0 2.034<br />
Verpflichtungen aus Operating-<br />
Leasingverhältnissen (Labor- und sonstige<br />
Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) 48 61 0 109<br />
608 1.535 0 2.143<br />
F-112
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
29. Organe und Vergütungs bericht<br />
Vorstand<br />
Die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands der WILEX AG sind:<br />
Prof. Dr. OlafG. Wilhelm, Vorstandsvorsitzender<br />
Dr. Paul Bevan, Vorstand für Forschung und Entwicklung<br />
Peter Llewellyn-Davies, Vorstand für Finanzen<br />
Dr. Thomas Borcholte, Vorstand für Geschäftsentwicklung<br />
Vergütung des Vorstands<br />
Die Vergütung des Vorstands wurde bis 31. <strong>August</strong> 2009 <strong>vom</strong> Personalausschuss festgelegt und wird seit<br />
1. September 2009 in Übereinstimmung mit § 107 Abs. 3 AktG <strong>vom</strong> Aufsichtsratsplenum beschlossen.<br />
Die Vergütung besteht aus den folgenden Komponenten: einer festen Vergütung, sonstigen geldwerten<br />
Vorteilen (Sachbezügen), einem variablen Vergütungsteil sowie einem Beteiligungsprogramm mit<br />
langfristiger Ameizwirkung und Risikocharakter.<br />
Für den Fall der Beendigung einer Vorstandstätigkeit hat kein Vorstandsmitglied einen vertraglichen<br />
Anspruch auf Abfindungszahlungen.<br />
Feste Vergütung und Sachbezüge<br />
Das jährliche Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird für die Laufzeit des Anstellungsvertrages<br />
festgelegt und in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Es orientiert sich an der wirtschaftlichen Lage der<br />
WILEX sowie am Vergütungsniveau im Wettbewerbsumfeld.<br />
Zusätzlich w der festen Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder folgende Sachbezüge:<br />
Den Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm, Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies wird<br />
ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Das Vorstandsmitglied Dr. Thomas Borcholte hat keinen<br />
Firmenwagen.<br />
Für den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm zahlt die WILEX zudem Beiträge für eine<br />
Direktversicherung bis wm gemäß § 40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) zulässigen Höchstbetrag<br />
sowie Beiträge für eine Berufsunfahigkeitsversicherung. Herrn Prof. Wilhelm wurde überdies im Jahr<br />
1999 eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung gewährt, für die eine Rückstellung gebildet<br />
wurde. Die Zuführung zur Pensionsrückstellung ist identisch mit der Erhöhung der Ansprüche aus der<br />
dazugehörigen Rückdeckungsversicherung (vergleiche Anmerkung 2.7) und betrug im abgelaufenen<br />
Geschäftsjahr 844 € (2008: 812 €). Gegenüber anderen Mitgliedern des Vorstands bestehen keine<br />
derartigen Verpflichtungen der Gesellschaft.<br />
F-113
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 ! Anhang<br />
Für das Vorstandsmitglied Dr. Paul Bevan übernimmt die Gesellschaft zudem die Kosten rür bis zu<br />
24 Economy-Class-Flüge von Deutschland nach Großbritannien (Hin- und Rückflug) je Kalenderjahr.<br />
Variable Vergütung<br />
Die variable Vergütung ist davon abhängig, in welchem Umfang persönliche Ziele und Erfolgsziele der<br />
WILEX erreicht wurden. Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstände orientiert sich vor allem an den<br />
Unternehmenszielen und umfasst und bezieht sich auf das Erreichen definierter Meilensteine in der<br />
klinischen Entwicklung, die Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft und die<br />
Performance der Aktie als Erfolgsziele.<br />
Im Falle von Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm beläuft sich die variable Vergütung auf maximal 75 % des<br />
Festgehalts, für Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies auf maximal 33 % des Festgehalts und für<br />
Dr. Thomas Borcholte auf maximal 31,13 % des Festgehalts. Auf Grund der unterjährigen Anpassung des<br />
Festgehalts von Dr. Thomas Borcholte lag der Maximalbonus im Geschäftsjahr 2009 leicht oberhalb des<br />
angegebenen Wertes, da die Gehaltsanpassung erst im Oktober 2009 wirksam wurde, aber der auf Grund<br />
des erhöhten Festgehalts ebenfalls erhöhte Maximalbonus bereits erstmalig auf das komplette<br />
Kalenderjahr 2009 gewährt wurde.<br />
Vergütungskomponente mit Anreizwirkung und Risikocharakter<br />
Die Vergütungskomponente mit Anreizwirkung und Risikocharakter basiert auf dem Aktienoptionsplan<br />
2005, der von der Hauptversammlung am 8. September 2005 beschlossen wurde. Den Mitgliedern des<br />
Vorstands können hieraus insgesamt 900.000 Aktienoptionen gewährt werden. In den Geschäftsjahren<br />
2008 und 2009 wurden keine Optionsrechte an den Vorstand ausgegeben. Unter Berücksichtigung der<br />
bereits im Geschäftsjahr 2006 und 2007 ausgegebenen Optionsrechte an Vorstandsmitglieder hielten die<br />
aktiven Mitglieder des Vorstands zum Bilanzstichtag 30. November 2009 insgesamt 719.335 Optionsrechte.<br />
Ein ehemaliges Vorstandsmitglied hielt zum Bilanzstichtag 30. November 2009 insgesamt<br />
10.000 Optionsrechte.<br />
Jede dieser Aktienoptionen berechtigt zum Erwerb einer neuen Aktie gegen Zahlung des Ausübungspreises.<br />
Dieser betrug zum Bilanzstichtag im Falle der im Geschäftsjahr 2006 ausgegebenen Optionen je<br />
5,52 € und rür die im Geschäftsjahr 2007 ausgegebenen Optionen je 9,62 € (Tranche 7). Mit Durchführung<br />
der Kapitalerhöhung unmittelbar nach Bilanzstichtag (vergleiche Anmerkung 33) verringerte sich<br />
der ~mübungspreis einer Aktienoption auf Grund der im Aktienoptionsplan 2005 festgelegten Optionsbedingungen<br />
für alle Begünstigten, also sowohl für Mitarbeiter als auch für Vorstandsmitglieder, auf den<br />
im Rahmen der Kapitalerhöhung festgesetzten Bezugspreis pro Aktie und somit einheitlich auf 4, 10 €<br />
(vergleiche Anmerkung 22).<br />
Die Aktienoptionen können erstmals nach einer Wartezeit von zwei Jahren seit dem Options zuteilungsstichtag<br />
ausgeübt werden (vergleiche Anmerkung 22). Die im Geschäftsjahr 2006 ausgegebenen<br />
579.335 Optionsrechte konnten bis zum Bilanzstichtag nur dann ausgeübt werden, wenn der Mittelwert<br />
F-114
WILEX AG Jahresabschluss (lFRS) zum 30. November 2009! Anhang<br />
der Schlusskurse der WILEX-Aktie an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartezeit<br />
oder zu irgendeinem Zeitpunkt danach innerhalb zehn aufeinanderfolgender Börsenhandelstage um<br />
mindestens 10 % höher liegt als der Kaufpreis von 6,90 €, der in der letzten Kapitalerhöhung vor<br />
Gewährung der Optionen erzielt worden war. Die im Geschäftsjahr 2007 an den Vorstand ausgegebenen<br />
150.000 Optionsrechte konnten bis zum Bilanzstichtag nur dann ausgeübt werden, wenn der Mittelwert<br />
der Schlusskurse der WILEX-Aktie an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartzeit oder<br />
zu irgendeinem Zeitpunkt danach innerhalb zehn aufeinanderfolgender Börsenhandelstage den Ausübungspreis<br />
von 9,62 € je Optionsrecht um mindestens 10 % übersteigt. Mit Durchführung der Kapitalerhöhung<br />
unmittelbar nach Bilanzstichtag (vergleiche Anmerkung 33) verringerte sich das Erfolgsziel für<br />
alle an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder ausgegebenen Optionsrechte entsprechend des reduzierten<br />
Ausübungspreises auf den Referenzkurs in Höhe von 4,51 €. Dies bedeutet, dass die Optionsrechte nur<br />
dann ausgeübt werden können, wenn die WILEX-Aktie an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen vor<br />
Ausübung einer Aktienoption mit mindestens 10 % über dem Ausübungskurs in Höhe von 4,10 €, also<br />
mit einem Kurs von mindestens 4,51 €, schließt. Bisher wurden keine Aktienoptionen ausgeübt.<br />
Zusammenfassend erhielten die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2009 im Einzelnen folgende<br />
festen und variablen Vergütungsbestandteile sowie Sachbezüge:<br />
2009 Feste Variable Sonstige Gesamt-<br />
Vergütung Vergütung 1 Vergütungen vergütung<br />
Vorstandsmitglied<br />
(Sach bezüge)<br />
€ € € €<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 260.000 150.000 10.844 420.844<br />
Dr. Paul Bevan 230.000 60.000 13.122 303.122<br />
Peter Llewellyn-Davies 220.000 50.000 12.555 282.555<br />
Dr. Thomas Boreholte 2 213.333 40.000 180 253.513<br />
1 Ausgezahlt in 2009 rur das Geschäftsjahr 2008. Der Bonus rur 2009 wird im Geschäftsjahr 2010 ausgezahlt.<br />
2 Herr Dr. Borcholte verzichtete auf den Sachbezug in Form eines Dienstwagens.<br />
Für die vorangegangene Periode ergeben sich folgende Werte:<br />
2008 Feste Variable Sonstige Gesamt-<br />
Vergütung Vergütung 1 Vergütungen vergütung<br />
Vorstandsmitglied<br />
(Sachbezüge)<br />
€ € € €<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 260.000 135.000 10.904 405.904<br />
Dr. Paul Bevan 230.000 55.000 13.403 298.403<br />
Peter L1ewellyn-Davies 205.000 50.000 12.038 267.038<br />
Dr. Thomas Boreholte 2 212.000 50.000 240 262.240<br />
1 Ausgezahlt in 2008 rur das Geschäftsjahr 2007. Der Bonus rur 2008 wurde im Geschäftsjahr 2009 ausgezahlt.<br />
2 Herr Dr. Borcholte verzichtete auf den Sachbezug in Form eines Dienstwagens.<br />
F-115
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Die nachfolgenden Übersichten zeigen die <strong>vom</strong> Vorstand im Verlauf des Berichtsjahres gehaltenen<br />
Aktienoptionen und deren Veränderungen sowie den darauf entfallenden Anteil des Personalaufwandes<br />
pro Begünstigtem (vergleiche Anmerkung 2.17.1 bzw. 22):<br />
Vorstandsmitalied 01.12.2008 Zuaänae Verfall Verkäufe 30.11.2009<br />
in Stück in_Siück in Stück in_Stück in ,Stück<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 262.770 0 0 0 262.770<br />
Dr. Paul Bevan 175.180 0 0 0 175.180<br />
Peter Llewellyn-Davies 131.385 0 0 0 131.385<br />
Dr. Thomas Borcholte 150.000 0 0 0 150.000<br />
Vorstandsmitglied Aufwand in der Zeitwert der<br />
GuV Optionen *<br />
in€<br />
in€<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 0 631.599<br />
Dr. Paul Bevan 0 421.066<br />
Peter Llewellyn-Davies 0 3<strong>25.</strong>835<br />
Dr. Thomas Borcholte 101.777 423.469<br />
* Zum jeweiligen Ausgabedatum.<br />
Für die vorangegangene Periode ergeben sich folgende Werte:<br />
Vorstandsmitalied 01.12.2007 Zuaänae Verfall Verkäufe 30.11.2008<br />
in Stück in Stück in Stück in Stück in Stück<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 262.770 0 0 0 262.770<br />
Dr. Paul Bevan 175.180 0 0 0 175.180<br />
Peter Llewellyn-Davies 131.385 0 0 0 131.385<br />
Dr. Thomas Borcholte 150.000 0 0 0 150.000<br />
Vorstandsmitglied Aufwand in der Zeitwert der<br />
GuV Optionen *<br />
in €<br />
in€<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 2.862 631.599<br />
Dr. Paul Bevan 1.908 421.066<br />
Peter L1ewellyn-Davies 21.163 3<strong>25.</strong>835<br />
Dr. Thomas Borcholte 208.114 423.469<br />
* Zum jeweiligen Ausgabedatum.<br />
F-116
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 ! Anhang<br />
Herr Dr. Thomas Borcholte ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
DETEK AG, Hannover<br />
NextGen Sciences Ltd., Alconbury (Großbritannien)<br />
Position<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member ofthe Board of<br />
Directors)<br />
Herr Dr. Paul Bevan ist auch Mitglied des folgenden Gremiums:<br />
Gesellschaft<br />
Clinical Control Ltd., Burnham (Großbritannien)<br />
Position<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member of the Board of<br />
Directors)<br />
Alle anderen Mitglieder des Vorstands haben keine Funktionen in Kontrollgremien.<br />
Aufsichtsrat<br />
Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats der WILEX AG sind:<br />
Dr. David Ebsworth, Chief Executive Officer, Vifor Pharma AG (Aufsichtsratsvorsitzender)<br />
Dr. Georg F. Baur, Unternehmer (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)<br />
Dr. Alexandra Goll, General Partner, TVM Capital GmbH<br />
Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Geschäftsführer, dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG<br />
Dr. Rüdiger Hauffe, Berater<br />
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Executive Vice-President Global Projects and Development and Chief<br />
Medical Officer, UCB S.A.<br />
Ausschüsse des Aufsichtsrats<br />
Aus Effizienzgründen wurde ein gemeinsamer Personal- und Nominierungssausschuss gebildet, der in<br />
seiner jeweiligen Funktion tagt. Der Personalausschuss beschäftigt sich mit Personalangelegenheiten und<br />
der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Der Nominierungsausschuss bereitet unter anderem Wahlvorschläge<br />
von geeigneten Aufsichtsratskandidaten an die Hauptversammlung und die Bestellung neuer<br />
Vorstandsmitglieder vor. Vorsitzender ist Dr. David Ebsworth; Dr. Alexandra Goll und Dr. Rüdiger<br />
Hauffe sind Mitglieder dieses Ausschusses.<br />
Außerdem wurde ein Prüfungsausschuss gebildet, zu dessen Aufgaben insbesondere die Diskussion und<br />
vorbereitende Prüfung der Jahresabschlüsse und der Quartalsberichte sowie die Vorauswahl des<br />
F-117
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Abschlussprüfers gehören. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Dr. Georg F. Baur; weiteres<br />
Mitglied ist Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach.<br />
Vergütung des Aufsichtsrats<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung der Gesellschaft für jedes volle<br />
Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 15.000 €. Der<br />
Vorsitzende des Aufsichtsrats bekommt eine feste Vergütung von 35.000 €, der stellvertretende<br />
Vorsitzende eine feste Vergütung von <strong>25.</strong>000 €. Die Aufsichtsratsvergütung wird in vier Raten gleicher<br />
Höhe, und zwar jeweils am letzten Kalendertag des Monats Februar sowie am 31. Mai, am 31. <strong>August</strong><br />
und 30. November eines jeden Geschäftsjahres, fällig.<br />
Für eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird eine pauschale Vergütung in Höhe<br />
von 3.000 €, für den Vorsitz eine pauschale Vergütung von 7.000 € pro Geschäftsjahr und Ausschuss<br />
gewährt - dies jeweils mit einer Beschränkung der Vergütung auf Tätigkeiten in höchstens zwei<br />
Ausschüssen. Über diese individuelle Beschränkung hinaus gewährt die Gesellschaft für<br />
Ausschusstätigkeiten insgesamt nur eine Höchstsumme von 39.000 € je Geschäftsjahr. Sollte dieser<br />
Maximalbetrag nicht zur Vergütung aller Mitgliedschaften und Vorsitze in Aufsichtsratsausschüssen<br />
ausreichen, wird er unter Berücksichtigung der vorstehenden Vorschriften proportional auf alle<br />
Ausschussmitglieder und -vorsitzenden verteilt, sofern nicht der Aufsichtsrat einstimmig eine<br />
abweichende Regelung beschließt.<br />
Für die Teilnahme an maximal sechs Aufsichtsratssitzungen pro Geschäftsjahr wird ein zusätzliches<br />
Sitzungsgeld gezahlt, das sich für den Sitzungsleiter auf 3.000 € und für jedes sonstige Mitglied auf 1.500<br />
€ je Sitzung beläuft. Im Falle einer telefonischen Sitzungsteilnahme wird nur die Hälfte des Sitzungsgelds<br />
gewährt. Das Sitzungsgeld ist zusammen mit der festen Aufsichtsratsvergütung fällig. Für Sitzungen von<br />
Ausschüssen des Aufsichtsrats wird kein Sitzungsgeld gezahlt.<br />
Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört<br />
haben, wird die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit<br />
ausgezahlt.<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine variable Vergütung. Ebenso wenig werden ihnen<br />
Aktienoptionen oder ähnliche Rechte gewährt. Bei Mandatsbeendigung besteht kein Anspruch auf eine<br />
Abfindung.<br />
Bezogen auf das Geschäftsjahr 2009 hat WILEX an den Aufsichtsrat insgesamt eine Vergütung von<br />
201.500 € (Vorjahr: 201.500 €) zuzüglich Auslagen gezahlt. Die Vergütung ist in nachstehender Tabelle<br />
individualisiert ausgewiesen.<br />
F-118
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 I Anhang<br />
AufsichtsratsmitgIied Feste Vergütung 1 Sitzungsgeld Ausschusspauschale<br />
in€ in€ in€<br />
Dr. David Ebsworth, 35.000 16.500 7.000<br />
Vorsitzender<br />
Dr. Georg F. Baur, <strong>25.</strong>000 8.250 7.000<br />
stellv . Vorsitzender<br />
Dr. Alexandra Goll 15.000 9.000 3.000<br />
Dr. Friedrich von Bohlen und 15.000 7.500 3.000<br />
Halbach<br />
Dr. Rüdiger Hauffe 15.000 8.250 3.000<br />
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 15.000 9.000 0<br />
1 Die vierte Rate fiir das Geschäftsjahr 2009 wurde nach Ende des Geschäftsjahres 2009 ausgezahlt.<br />
Nachfolgend die individualisierte Vergütung für das Geschäftsjahr 2008:<br />
AufsichtsratsmitgIied Feste Vergütung Sitzungsgeld Ausschusspa uschale<br />
in€ in€ in€<br />
Dr. David Ebsworth, 35.000 18.000 7.000<br />
Vorsitzender<br />
Dr. Georg F. Baur, <strong>25.</strong>000 9.000 7.000<br />
stellv. Vorsitzender<br />
Dr. Alexandra Goll 15.000 9.000 3.000<br />
Dr. Friedrich von Bohlen und 15.000 9.000 3.000<br />
Halbach<br />
Dr. Rüdiger Hauffe 15.000 9.000 3.000<br />
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 15.000 8.250 0<br />
F-119
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Herr Dr. Ebsworth ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Intercell AG, Wien (Österreich)<br />
Renovo Group PLC, Manchester (Großbritannien)<br />
Xention Ltd., Pampisford (Großbritannien)<br />
Position<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member of the Board of<br />
Directors)<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
chairman ofthe Board of<br />
Directors)<br />
Herr Dr. Haur ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden weiteren Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg<br />
J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg<br />
KBH GmbH, Hannover<br />
LR HEALTH & BEAUTY SYSTEMS HOLDING GmbH,<br />
Ahlen<br />
Versatel AG, Berlin<br />
Position<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Stellvertretender Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Frau Dr. Goll ist auch Mitglied folgender anderer Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Albireo Pharma Ltd., Göteborg (Schweden)<br />
Biovertis AG, Wien (Österreich)<br />
Cerenis Therapeutics SA, Labege (Frankreich)<br />
Position<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member ofthe Board of<br />
Directors)<br />
F-120
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Herr Dr. von Bohlen und Halbach ist auch Vorsitzender oder Mitglied folgender anderer Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Apogenix GmbH, Heidelberg<br />
Cosmo S.p.A., Mailand (Italien)<br />
Curacyte AG, München<br />
Cure Vac GmbH, Tübingen<br />
Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />
Febit Holding GmbH, Heidelberg<br />
Febit Inc., Lexington, MA (USA)<br />
Heidelberg Pharma AG, Ladenburg<br />
Immatics GmbH, Tübingen<br />
Integrated Diagnostics Inc., Seattle (USA)<br />
Life Biosystems AG, Basel (Schweiz)<br />
SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />
Position<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member ofthe Board of<br />
Directors)<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member of the Board of<br />
Directors)<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member of the Board of<br />
Directors)<br />
Vorsitzender des Verwaltungsrats<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Herr Dr. Hauffe ist auch Mitglied der folgenden anderen Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Accovion GmbH, Eschbom<br />
Haupt Pharma AG, Berlin<br />
Position<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Frau Professor Dr. Löw-Friedrich ist weder Vorsitzende noch Mitglied in anderen Kontrollgremien im<br />
Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 3 AktG.<br />
Über die vorstehend dargestellten Tätigkeiten hinaus waren die Mitglieder des Aufsichtsrats der<br />
Gesellschaft zum Bilanzstichtag in keinen weiteren Kontrollgremien tätig.<br />
F-121
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 ! Anhang<br />
30. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen<br />
Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
Zum 30. November 2009 waren 120.331 Aktien (entspricht 0,87 % des Grundkapitals der Gesellschaft,<br />
Grundkapital 13.780.935 Aktien) im Besitz des Vorstands. Ferner waren 145.147 Aktien im unmittelbaren<br />
und 819.708 Aktien im mittelbaren Besitz des Aufsichtsrats (entspricht insgesamt 7,00 % des<br />
Grundkapitals der Gesellschaft) am 30. November 2009.<br />
Im Rahmen der am 11. November 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung haben Aufsichtsratsmitglieder<br />
ihre Bezugsrechte ausgeübt. Die Aktien sind erst mit Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister<br />
der Gesellschaft am 4. Dezember 2009 entstanden und wurden den Aufsichtsratsmitgliedern erst<br />
nach diesem Stichtag ausgeliefert.<br />
Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Mitglied des Aufsichtsrats, hält in seiner Eigenschaft als<br />
Geschäftsführer der Komp1ementärin der dievini BioTech holding GmbH und Co. KG (dievini<br />
Verwaltungs GmbH) mittelbar mind. 5 % am Grundkapital der WILEX AG. Andere Vorstands- oder<br />
Aufsichtsratsmitglieder (weder aktive noch ehemalige Mitglieder) verfügten zum 30. November 2009<br />
nicht über wesentliche Anteile an der Gesellschaft, die 5 % am Grundkapital (unmittelbar und mittelbar)<br />
überschreiten.<br />
Nach Abschluss der Kapitalerhöhung am 4. Dezember 2009 (Grundkapital 15.957.965 Aktien) und somit<br />
nach Ende des Berichtsjahres waren 120.331 Aktien (entspricht 0,75 % des Grundkapitals der Gesellschaft)<br />
im Besitz des Vorstands. Ferner waren 181.433 Aktien im unmittelbaren und 4.627.810 Aktien im<br />
mittelbaren Besitz (entspricht insgesamt 30,14 % des Grundkapitals der Gesellschaft) des Aufsichtsrats.<br />
F-122
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 20091 Anhang<br />
Name Funktion Stückzahl<br />
Dr. David Ebsworth Vorsitzender des Aufsichtsrats 50.000<br />
Dr. Georg F. Baur Stellv . Vorsitzender des Aufsichtsrats 1<strong>25.</strong>433<br />
Dr. Rüdiger Hauffe Mitglied des Aufsichtsrats 6.000<br />
Dr. Friedrich von Bohlen<br />
und Halbach * Mitglied des Aufsichtsrats 4.627.810<br />
Prof. 01afG. Wilhe1m ** Vorsitzender des Vorstands 120.331<br />
* mittelbar, in seiner Eigenschaft als Geschäftsftihrer der dievini Verwaltungs GmbH, die Komplementärin der dievini BioTech<br />
holding GmbH und Co. KG ist<br />
** Die Ehefrau von Prof. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien.<br />
Stand: 8. Dezember 2009<br />
Nachstehend die Detailaufstellung flir 2008:<br />
Name<br />
Dr. David Ebsworth<br />
Dr. Georg F. Baur<br />
Dr. Rüdiger Hauffe<br />
Prof. 01afG. Wilhe1m *<br />
Funktion<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Vorstands<br />
Stückzahl<br />
30.000<br />
70.347<br />
800<br />
120.331<br />
* Die Ehefrau von Prof. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien.<br />
F-123
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Directors' Dealings<br />
Im Geschäftsjahr 2009 wurden folgende mitteilungspflichtige Erwerbsgeschäfte durch Organmitglieder<br />
durchgeftihrt :<br />
Name Datum Transaktion Handelsplatz Preis Stiick- Volumen<br />
in€ zahl in€<br />
Dr. David Ebsworth 26.11.2009 Kauf* OTC** 4,10 10.000 41.000,00<br />
(Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrats)<br />
Dr. Georg F. Baur 26.11.2009 Kauf* OTC** 4,10 <strong>25.</strong>086 102.852,60<br />
(Stellv. Vorsitzender<br />
des Aufsichtsrats)<br />
Dr. Rüdiger Rauffe 26.11.2009 Kauf* OTC** 4,10 1.200 4.920,00<br />
(Mitglied des<br />
Aufsichtsrats)<br />
Dr. Friedrich von 11.11.2009 Kauf* OTC** 4,10 852.988 3.497.250,80<br />
Bohlen und Ralbach<br />
(Mitglied des<br />
Aufsichtsrats)<br />
Dr. David Ebsworth 09.01.2009 Kauf Xetra, 3,99 10.000 39.900,00<br />
(Vorsitzender des<br />
Frankfurt<br />
Aufsichtsrats)<br />
Dr. Georg F. Baur 09.01.2009 Kauf Xetra 4,00 30.000 120.000,00<br />
(Stellv. Vorsitzender<br />
des Aufsichtsrats)<br />
Dr. Rüdiger Rauffe 09.01.2009 Kauf Xetra 4,00 4.000 16.000,00<br />
(Mitglied des<br />
Aufsichtsrats)<br />
* Ausübung der Bezugsrechte im Rahmen der Kapitalerhöhung.<br />
** Over the counter / außerbörslich.<br />
Nach Ende des Geschäftsjahres 2009 wurden durch Dr. Friedrich von Bohlen und Ralbach zwei weitere<br />
mitteilungspflichtige Erwerbsgeschäfte durchgefuhrt:<br />
Name Datum Transaktion Handelsplatz Preis Stück- Volumen<br />
in€ zahl in€<br />
Dr. Friedrich von 08.12.2009 Wertpapier- Außerbörslich 30.000 944.449 30.000,00<br />
Bohlen und Ralbach<br />
leihe*<br />
(Mitglied des<br />
A ufsi chtsrats)<br />
Dr. Friedrich von 07.12.2009 Kauf Außerbörslich 4,10 362.869 1.487.762,90<br />
Bohlen und Ralbach<br />
(Mitglied des<br />
Aufsichtsrats)<br />
* Die Wertpapierleihe war eine meldepflichtige technische Transaktion im Rahmen der Kapitalerhöhung und hat den Aktienbestand per Saldo<br />
nicht verändert,<br />
F-124
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Es gibt keine weiteren Beziehungen zu der Gesellschaft nahe stehenden Unternehmen und Personen.<br />
31. Aufwendungen für Wirtschaftsprüfer<br />
In der ordentlichen Hauptversammllmg der Gesellschaft am 26. Mai 2009 wurde die KPMG AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestellt. Folgende Honorare für Leistungen wurden<br />
in den betrachteten Zeiträumen im Aufwand erfasst:<br />
2009<br />
in Tsd. €<br />
85<br />
85<br />
2008<br />
in Tsd. €<br />
70<br />
70<br />
32. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex<br />
gemäß §161 AktG<br />
Die jährlich abzugebende Entsprechenserklärung nach §161 AktG wurde <strong>vom</strong> Vorstand und Aufsichtsrat<br />
im Februar 2009 abgegeben und ist den Aktionären lmd allen Interessenten dauerhaft auf der Internetseite<br />
der Gesellschaft (www.wilex.com) zugänglich gemacht.<br />
33. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />
Nach Ablauf des Geschäftsjahres am 30. November 2009 sind folgende Ereignisse eingetreten:<br />
Die am 11. November 2009 durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene<br />
Bezugsrechtskapitalerhöhung und anschließende Privatplatzierung nicht bezogener Aktien bei deutschen<br />
und internationalen institutionellen Investoren wurde am 4. Dezember 2009 mit Eintragung der<br />
Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft abgeschlossen. Es wurden 2.177.030 neue<br />
Aktien zum festgelegten Bezugspreis von 4,10 € je Aktie platziert. Das Grundkapital der Gesellschaft in<br />
Höhe von 13.780.935,00 € wurde aus genehmigtem Kapital um 2.177.030,00 € auf 15.957.965,00 €<br />
durch Ausgabe von 2.177.030 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag<br />
am Grundkapital von 1,00 € und mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Dezember 2008 gegen<br />
Bareinlagen erhöht.<br />
F-125
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Anhang<br />
Joint Lead Manager und Joint Bookrunner der Transaktion waren das Bankhaus Sal. Oppenheim<br />
jr. & Cie. KGaA und Caris & Company, Inc.<br />
Aus der Kapitalerhöhung floß WILEX ein Bruttoemissionserlös von rund 8,93 Mio. € zu. Damit ist<br />
WILEX in der Lage, den Nettoemissionserlös von rund 8,53 Mio. € zur Finanzierung der laufenden<br />
klinischen Studien und des weiteren Wachstums sowie zur Stärkung der Eigenkapitalisierung zu<br />
verwenden.<br />
F-126
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009<br />
Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den<br />
vollständigen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,<br />
Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Anhang, und den Lagebericht der<br />
WILEX AG für das Geschäftsjahr 2009. Der Lagebericht ist nur in Auszügen in diesem<br />
<strong>Wertpapierprospekt</strong> wiedergegeben.<br />
Bestätigungsvermerk<br />
Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:<br />
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
Wir haben den Einzelabschluss --bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung,<br />
Kapitalflussrechnung sowie Anhang-- unter Einbeziehung der Buchführung<br />
und den Lagebericht der <strong>Wilex</strong> AG, München, für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2008 bis<br />
30. November 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Einzelabschluss und Lagebericht<br />
nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB<br />
anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der<br />
Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine<br />
Beurteilung über den Einzelabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht<br />
abzugeben.<br />
Wir haben unsere Prüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der <strong>vom</strong> Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf<br />
die Darstellung des durch den Einzelabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften<br />
und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der<br />
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im<br />
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems<br />
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Einzelabschluss und Lagebericht überwiegend auf der<br />
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten<br />
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der<br />
Gesamtdarstellung des Einzelabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere<br />
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage fLir unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
F-127
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009<br />
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Einzelabschluss<br />
den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB<br />
anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung<br />
dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Einzelabschluss,<br />
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und<br />
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im<br />
Abschnitt ,,8. Risiko- und Chancenbericht", Unterabschnitte "BestandsgeHihrdende Risiken" und<br />
"Gesamtbeurteilung der Risikolage" im Lagebericht hin. Dort ist ausgeflihrt, dass der Fortbestand der<br />
Gesellschaft kurzfristig gefährdet wäre, falls entgegen der Erwartung weder Kapitalzuflüsse durch eine<br />
Partnerschaft oder Kooperation erzielt werden noch eine Kapitalaufnahme über den<br />
Kapitalmarkt gelingen sollte."<br />
München, den 5. Februar 2010<br />
KPMGAG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Pastor<br />
Wirtschaftsprüferin<br />
Rahn<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
F-128
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Auszug Lagebericht<br />
Auszug aus dem Lagebericht<br />
Die relevante Passage des Lageberichts, auf die im Bestätigungsvermerk verwiesen wird,<br />
lautet folgendermaßen:<br />
Bestandsgefährdende Risiken<br />
Zum Bilanzstichtag 30. November 2009 und aus heutiger Sicht reichen die liquiden Mittel und die<br />
Forderungen aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten (inklusive Rückstellungen) zu begleichen.<br />
Nach derzeitigen Erkenntnissen und Planungen geht WILEX davon aus, dass die Zahlungsmittel der<br />
Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen bis ins dritte Quartal 2010 hineimeichen. Der Vorstand hat<br />
einen Maßnahmenplan entwickelt, um das Finanzierungsrisiko zu minimieren. Vorrangiges Ziel ist bis<br />
dahin der Abschluss einer Vereinbarung über eine Auslizenzierung oder Partnerschaft für<br />
MESUPRO~.<br />
Derzeit finden konkrete Gespräche mit mehreren Interessenten statt, so dass der Vorstand aus heutiger<br />
Sicht mit dem Abschluss einer Vereinbarung im laufenden Geschäftsjahr rechnet. Der Abschluss einer<br />
Partnerschaft für MESUPRO~ würde die Finanzlage der Gesellschaft erheblich verbessern und die<br />
Reichweite der liquiden Mittel bis mindestens <strong>2011</strong> verlängern. Aber auch für RENCAREX® werden<br />
die Gespräche mit potenziellen Partnern fortgeführt. WILEX geht jedoch heute davon aus, dass diese<br />
Verhandlungen erst nach Vorliegen der Daten auf Basis der 343. Wiedererkrankung zum Abschluss<br />
einer Vermarktungspartnerschaft führen werden.<br />
Für den Fall, dass der Abschluss einer Partnerschaft für MESUPRON® nicht bis zum dritten Quartal<br />
2010 gelingen sollte, wurde zwischen WILEX und einem Finanzierungspartner zur kurz- und mittelfristigen<br />
Aufbringung von neuem Kapital eine unverbindliche Absichtserklärung für eine Eigenkapitalzusage<br />
auf Abruf unterzeichnet. Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Vertrag<br />
abgeschlossen wird, beläuft sich der beabsichtigte Gesamtwert der Eigenkapitalzusage auf Abruf auf<br />
bis zu 20 Mio. € lmd soll eine Laufzeit von 36 Monaten ab Vertragsunterzeichnung haben. Der<br />
Vorstand beabsichtigt, den entsprechenden Vertrag bis Ende März 2010 zu unterzeichnen. Diese<br />
bereits mehrfach in der Branche implementierte Eigenkapitalzusage auf Abruf soll die Gesellschaft<br />
berechtigen, neue WILEX-Aktien aus genehmigtem Kapital auszugeben und in Tranchen an den<br />
Finanzierungspartner zu veräußern, wodurch die Gesellschaft im Bedarfsfall liquide Mittel erhalten<br />
würde. Die Gesellschaft soll freies Ermessen hinsichtlich der Ausübung haben; der<br />
Finanzierungspartner soll hingegen zur Abnahme der Aktien verpflichtet werden. Einen<br />
entsprechenden Vertragsabschluss mit dem Finanzierungspartner und die Schaffung von neuem<br />
genehmigten Kapital vorausgesetzt, könnten der Gesellschaft ab Juni 2010 bis zu 1 Mio. € pro Monat<br />
zufließen und somit zur Reduzierung des Barmittelverbrauchs zur Verfügung stehen.<br />
Da der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments alleine nicht ausreichend ist, hat der Vorstand Maßnahmen<br />
mit wesentlicher Auswirkung identifiziert und priorisiert, die zusammen mit der Eigenkapitalzusage<br />
auf Abruf die Finanzierungsreichweite bis zum Ende des Geschäftsjahres verlängern würden.<br />
Der entwickelte Maßnahmenplan zur Verringerung und zur Verlagerung der Kosten und damit zur<br />
Verlängerung der Finanzierungsreichweite würde die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung,<br />
Produktion, Marketing und Verwaltung zum Teil drastisch reduzieren und könnte bereits 2010 greifen,<br />
wenn die Verhandlungen mit potenziellen Vermarktungspartnern und die geplanten Finanzierungs-<br />
F-129
WILEX AG Jahresabschluss (IFRS) zum 30. November 2009 / Auszug Lagebericht<br />
aktivitäten nicht zeitgerecht abgeschlossen werden können. Ungeachtet dessen wird WILEX die bisher<br />
praktizierte kostensensitive Unternehmensführung fortsetzen.<br />
Sollte sich abzeichnen, dass entgegen dieser Planung im Geschäftsjahr keine Partnerschaft für<br />
MESUPRO~ abgeschlossen werden kann, müsste sich WILEX noch im laufenden Geschäftsjahr<br />
zusätzlich um eine Kapitalaufnahme über den Kapitalmarkt bemühen. Um bestehenden und<br />
potenziellen Investoren eine Entscheidungsbasis zu geben, informiert WILEX regelmäßig über die<br />
Unternehmensstrategie, den Stand der klinischen Forschung und die anstehenden Meilensteine.<br />
Sollten die beschriebenen Mittelzuflüsse nicht zu realisieren sein, würde sich dies nachteilig auf die<br />
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von WILEX auswirken. In diesem Fall ist nicht auszuschließen,<br />
dass WILEX innerhalb des Geschäftsjahres den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann<br />
und/oder überschuldet ist. Damit wäre der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig geHihrdet.<br />
Gesamtbeurteilung der Risikolage<br />
Die Gesellschaft hat in wissenschaftlicher Hinsicht große Fortschritte erzielt. Für eine Phase III- und<br />
eine Phase II-Studie liegen positive, vorläufige Daten vor. Die liquiden Mittel reichen nach<br />
derzeitigem Planungs stand und ohne die beschriebenen Maßnahmen bis ins dritte Quartal 2010. Der<br />
Vorstand ist zuversichtlich, durch zumindest eine Partnerschaft oder Kooperation weitere<br />
Kapitalzuflüsse generieren zu können. Sollten entgegen dieser Erwartung keine neuen Mittelzuflüsse<br />
erwirtschaftet werden, könnten das im Abschnitt Bestandsgefährdende Risiken beschriebene<br />
Finanzierungsinstrument und Kostenreduzierungen einen Beitrag zur Verbesserung der Finanzlage<br />
leisten. Ergänzend müsste sich WILEX um eine Kapitalaufnahme über den Kapitalmarkt bemühen,<br />
um den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, innerhalb<br />
des Geschäftsjahres die in den bestandsgefährdenden Risiken ausführlich dargestellten Maßnahmen<br />
umzusetzen, ist nicht auszuschließen, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann<br />
und/oder überschuldet ist. Somit wäre der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefährdet.<br />
F-130
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010<br />
Geprüfter Konzernabschluss nach IFRS<br />
zum 30. November 2010<br />
F-131
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010<br />
W1LEXAG, München<br />
Konzernbilanz nach IFRS zum 30.11.2010<br />
in Euro Anhang 30.11.2010 30.11.2009<br />
Sachanlagen 6 864.376 424.080<br />
Immaterielle Vermögenswerte 7 1.165.644 1.293.821<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte 8 161.942 160.715<br />
Langfristige Vermögenswerte 2.191.962 1.878.617<br />
Vorräte 9 165.599 34.100<br />
Sonstige Vermögenswerte und geleistete<br />
Vorauszahlungen 10 1.123.569 1.348.781<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11 40.242 5.017.864<br />
Sonstige Forderungen 11 126.401 322.260<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12 1.943.151 3.411.063<br />
Kurzfristige Vermögenswerte 3.398.962 10.134.069<br />
SUMME VERMOGENSWERTE 5.590.924 12.012.686<br />
Gezeichnetes Kapital 13 18.413.035 13.780.935<br />
Kapitalrücklage 13 127.484.817,47 113.367.618<br />
Kumulierte Verluste 13 (147.202.343) (124.103.716)<br />
Währungsgewinn aus der Konsolidierung 9.398 0<br />
Eigenkapital (1.295.093) 3.044.837<br />
Pensionsrückstellungen 15 24.410 23.533<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 25 82.155 0<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 16 275.651 592.997<br />
Langfristige Verbindlichkeiten 382.216 616.530<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17 2.039.573 2.099.138<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 28 57.992 0<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 17 4.406.237 6.252.181<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten 6.503.801 8.351.318<br />
SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN 5.590.924 12.012.686<br />
F-132
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010<br />
Konzern-Gesamtergebnisrechnung<br />
der WILEX AG nach IFRS<br />
Umsatzerlöse<br />
ISr,n"'!"MQ Erträge<br />
19<br />
20<br />
Forschungs- und Entwicklungskosten<br />
Verwaltungskosten<br />
Betriebliche Aufwendungen<br />
21<br />
21<br />
BETRIEBSERGEBNIS<br />
nanzierungserträge<br />
nanzierungsaufwendungen<br />
Finanzergebnis<br />
24<br />
24<br />
ERGEBNIS VOR STEUERN<br />
(12.713.807)<br />
Ertragsteuern<br />
26<br />
(6.370)<br />
(15.455)<br />
(23.098.627)<br />
hrungsgewinn aus der Konsolidierung<br />
"Com rehensive Income"<br />
Ergebnis je Aktie in Euro<br />
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie<br />
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien<br />
27<br />
(1,38)<br />
16.733.765<br />
(0,95)<br />
13.347.560<br />
F-133
<strong>Wilex</strong> AG, München<br />
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS<br />
1. Dezember 2009 bis zum 30. November 2010<br />
F-134<br />
in Euro<br />
Stand am 01. Dezember 2008<br />
Bewertung Aktienoptionen<br />
Jahresergebnis<br />
Kapitalerhöhung unter Berücksichtigung von<br />
Kapitalbeschaffungskosten<br />
Nettoveränderung Eigenkapital<br />
Stand am 30. November 2009<br />
in Euro<br />
Stand am 01. Dezember 2009<br />
Bewertung Aktienoptionen<br />
Währungsgewinn aus der Konsolidierung<br />
Jahresergebnis<br />
Kapitalerhöhung unter Berücksichtigung von<br />
Kapitalbeschaffungskosten<br />
Nettoveränderung Eigenkapital<br />
Stand am 30. November 2010<br />
Anhang<br />
Aktien<br />
Gezeichnetes<br />
Kapital<br />
Kapital rücklage<br />
Kapitalmaß- Bewertung<br />
nahmen/Agio Aktienoptionen<br />
103.131.052 2.070.200<br />
11.962.754 11.962.754 105.201.252<br />
22 124.745<br />
1.818.181 1.818.181 8.041.621<br />
111.172.673 2.194.945<br />
L ...<br />
13.780.935 13.780.935 113.367.618<br />
Anhang<br />
Aktien<br />
Gezeichnetes<br />
Kapital<br />
Kapitalrücklage<br />
Kapitalmaß- Bewertung<br />
nahmen/Agio Aktienoptionen<br />
111.172.673 2.194.945<br />
13.780.935 13.780.935 113.367.618<br />
22 470.425<br />
4.632.100 4.632.100 13.646.775<br />
124.819.448 2.665.370<br />
, 18.413.035 18.413.035 127.484.817<br />
Währungs-<br />
Kumulierte<br />
umrechnungs-<br />
Verluste<br />
differenzen<br />
0 (111.374.454)<br />
(12.729.262)<br />
0 (124.103.716)<br />
Währungs-<br />
Kumulierte<br />
umrechnungs-<br />
Verluste<br />
differenzen<br />
0 (124.103.716)<br />
9.398<br />
(23.098.627)<br />
9.398 (147.202.343)<br />
Total<br />
5.789.552<br />
124.745<br />
(12.729.262)<br />
9.859.802<br />
(2.744.715)<br />
3.044.837<br />
Total<br />
3.044.837<br />
470.425<br />
9.398<br />
(23.098.627)<br />
18.278.875<br />
(4.339.930)<br />
(1.295.093)<br />
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.....<br />
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WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010<br />
<strong>Wilex</strong> AG, Manchen<br />
Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS<br />
<strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 bis zum 30. November 2010<br />
in Euro i' '';'' .. , ...• ,/.:;. . , ..... , '.:,"" ..... ,,' ...... .<br />
Jahresergebnis<br />
Anpassungen tOr GuV-Posten<br />
Bewertung Aktienoptionen<br />
Abschreibungen<br />
Erhöhung der Pensionsverpflichtungen<br />
Finanzierungsaufwendungen<br />
Finanzierungserträge<br />
Steueraufwand<br />
Veränderungen der Bilanzposten<br />
Vorräte<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
Sonstige Forderungen<br />
Ertragssteuern<br />
Anzahlungen<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit<br />
Gezahlte Finanzierungsaufwendungen<br />
Erhaltene Finanzierungserträge<br />
Nettomittelveränderung aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit<br />
Erwerb von Sachanlagen<br />
Erwerb immaterieller Vermögenswerte<br />
Erwerb von Oncogene<br />
Erwerb von sonstigen langfristigen Vermögenswerten<br />
Nettomittelveränderung aus der Investitionstätigkeit<br />
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
Erlös aus der Kapitalerhöhung<br />
Kosten der Kapitalerhöhung<br />
Tilgung Finanzierungsleasing<br />
Nettomitteländerung aus der Finanzierunastätiakeit<br />
Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel<br />
Nettoveränderung an Zahlungsmitteln und<br />
ZahlungsmitteläCluivalenten<br />
Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläCluivalente<br />
am Periodenantang<br />
zum Periodenende<br />
Anhän'g •.<br />
3.111.<br />
3. I.<br />
6<br />
7<br />
3.11.<br />
3. I.<br />
·i....201(). '.'i 1··.2009····<br />
(23.098.627) (12.729.262)<br />
470.425 124.745<br />
216.509 237.330<br />
877 844<br />
6.128 7.598<br />
(<strong>25.</strong>877) (157.954)<br />
6.370 15.455<br />
674.432 228.018<br />
0 (11.900)<br />
4.977.623 (4.975.952)<br />
195.211 (178.448)<br />
0 (836)<br />
2<strong>25.</strong>507 (276.534)<br />
0 (138.026)<br />
(60.565) 311.146<br />
(2.172.777) (866.521)<br />
3.164.998 (6.137.072)<br />
(19.259.197) (18.638.315)<br />
(5.493) (119)<br />
<strong>25.</strong>228 189.261<br />
(19.239.462) (18.449.173)<br />
(45.876) (66.251)<br />
(4.002) (4.944)<br />
(4<strong>25.</strong>659) 0<br />
0 0<br />
(475.537) (71.196)<br />
18.991.610 10.000.000<br />
(712.735) (190.198)<br />
(37.518) (15.357)<br />
18.241.357 9.794.445<br />
5.730 0<br />
(1.467.912) (8.7<strong>25.</strong>924)<br />
3.411.063 12.136.987<br />
1.943.151 3.411.063<br />
F-135
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Anhang nach IFRS<br />
für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 01. Dezember 2009 bis 30. November 2010<br />
1. Allgemeines<br />
WILEX (im Folgenden auch "die Gesellschaft") wurde 1997 in München, Deutschland, unter dem<br />
Namen WILEX Biotechnology GmbH von Ärzten und Krebsforschern der Technischen Universität<br />
München gegründet. Gemäß Gesellschafterbeschluss <strong>vom</strong> 14. Dezember 2000, geändert am 28. Februar<br />
2001, wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit dem Namen WILEX AG umgewandelt. Die<br />
Umfirmierung wurde am 9. April 2001 in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter der<br />
Registernummer HRB 136670 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Grillparzerstraße 10, 81675<br />
München. Seit dem 13. November 2006 ist WILEX an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem<br />
Kürzel WL6, der Wertpapierkennnummer 661472 und der ISlN DE00066 14720 im Regulierten Markt /<br />
Prime Standard notiert.<br />
WILEX ist ein biopharmazeutisches Forschungsunternehmen, welches sich auf die Erforschung,<br />
Entwicklung, Herstellung, Zulassung und den Vertrieb von Arzneimitteln und Diagnostika im Bereich<br />
der Onkologie fokussiert. WILEX verfügt über ein ausgewogenes Portfolio attraktiver<br />
Produktkandidaten, von der Forschungsphase bis hin zur fortgeschrittenen klinischen Entwicklung. Ziel<br />
des Unternehmens ist es, neue Wirkstoffe für die Krebstherapie zu entwickeln, die nicht zytotoxisch sind,<br />
sondern auf tumorspezifische Merkmale zielen, die bei der Entstehung oder Entwicklung von Krebs eine<br />
Rolle spielen. Hierbei sollen neue Krebstherapien entwickelt werden, die im Vergleich zu den<br />
herkömmlichen Therapien wirksamer, verträglicher und kosteneffizienter sind. Nach angestrebter<br />
Zulassung sollen die Arzneimittel und Diagnostika vertrieben und vermarktet werden.<br />
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 14. Februar <strong>2011</strong> <strong>vom</strong> Vorstand aufgestellt und damit im<br />
Sinne von lAS 10 zur Veröffentlichung freigegeben. Die Berichtsperiode beginnt am 1. Dezember 2009<br />
und endet am 30. November 2010 und wird im Folgenden als Geschäftsjahr 2010 (Geschäftsjahr 2009 für<br />
Vorj ahresperiode) bezeichnet.<br />
F-136
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
2. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
2.1. Erstellungsgrundlage<br />
Der Konzernabschluss wurde im Einklang mit den International Financia1 Reporting Standards (IFRS),<br />
die von der EU genehmigt worden sind, erstellt. Gegenüber der Vorjahresperiode sind die Bilanzierungsund<br />
Bewertungsmethoden unverändert; durch im abgelaufenen Geschäftsjahr neu hinzugekommene<br />
Sachverhalte wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erweitert.<br />
Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen sind und für Geschäftsjahre, die ab dem 1.<br />
Dezember 2009 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind:<br />
IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse<br />
IFRS 5 : Verbesserungen an den IFRS bezüglich zur Veräußerung gehaltener langfristiger<br />
Vermögenswerte und aufgegebener Geschäftsbereiche (Mai 2008)<br />
IAS 27: Konzern- und Einzelabschlüsse<br />
Änderungen zu IAS 39: Finanzinstrumente - Ansatz und Bewertung geeigneter Grundgeschäfte<br />
Änderungen zu IAS 39: Reklassifizierung fmanzieller Vermögenswerte - Inkrafttreten und<br />
Übergangsvorschriften<br />
IFRlC 12: Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen<br />
IFRlC 16: Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb<br />
IFRlC 17: Sachdividenden an Eigentümer<br />
IFRlC 18: Übertragungen von Vermögenswerten durch einen Kunden<br />
Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen sind und für Geschäftsjahre, die ab dem 1.<br />
Dezember 2009 beginnen, freiwillig anzuwenden sind:<br />
Änderungen zu IFRlC 14: Vorauszahlungen aufMindestdotierungen<br />
IFRlC 15: Verträge über die Errichtung von Immobilien<br />
Änderungen zu IAS 32: Klassifizierung von Bezugsrechten<br />
Diverse: Verbesserungen an den IFRS (Apri12009)<br />
Veränderungen zu IFRS 1: Erstmalige Anwendung der International Financia1 Reporting Standards und<br />
Konzern- und Einzelabschlüsse<br />
Änderungen zu IFRS 1: Zusätzliche Ausnahmen bei vergleichenden IFRS 7-Angaben für erstmalige<br />
Anwender<br />
Änderungen zu IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich im Konzern<br />
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WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
IAS 24: Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen<br />
IFRIC 19: Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten<br />
Eine vorzeitige Anwendung der aufgeführten Standards und Interpretationen hätte keine wesentlichen<br />
Auswirkungen auf Bilanzierung und Bewertung, zöge jedoch zusätzliche oder umfangreichere Angaben<br />
im Anhang nach sich.<br />
Standards und Interpretationen, die <strong>vom</strong> IASB beschlossen sind, aber von der EU noch nicht<br />
übernommen wurden:<br />
Diverse: Verbesserungen an den IFRS (Mai 2010)<br />
Änderungen zu IFRS 7: Anhangangaben (Oktober 2010)<br />
IFRS 9: Finanzierungsinstrumente (November 2010)<br />
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten, eingeschränkt durch die Neubewertung von zur Veräußerung verfügbaren<br />
fmanziellen Vermögenswerten sowie durch zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) angesetzte<br />
finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Unter der Annahme der Unternehmensfortführung,<br />
die <strong>vom</strong> Vorstand in Anmerkung 4 dargelegt wird, realisiert die Gesellschaft im normalen<br />
Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.<br />
Bei der Abschlusserstellung nach IFRS sind bestimmte kritische Schätzungen zu Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden vorzunehmen. Dabei verlangt die Anwendung der Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden eine Ermessensausübung des Managements. Welche Bereiche ein höheres Maß an<br />
Beurteilung oder Komplexität erfordern oder welche Annahmen und Schätzungen für den Abschluss<br />
bedeutsam sind, wird in Anmerkung 5 erörtert.<br />
Die Gesellschaft veröffentlicht nach § 325 (2a) HGB diesen IFRS-Konzernabschluss im elektronischen<br />
Bundesanzeiger. Dieser Konzernabschluss nach IFRS hat befreiende Wirkung für die Offenlegung eines<br />
Konzernabschlusses nach HGB.<br />
2.2. Abschlussumfang, Konsolidierung und Unternehmenszusammenschluss<br />
Am <strong>25.</strong> Oktober 2010 wurde die WILEX Inc., eine 100%ige Tochtergesellschaft der WILEX AG, mit<br />
Sitz in Cambridge, MA, USA, neu gegründet. Mit der am 17. November 2010 getroffenen Vereinbarung<br />
zur Übernahme der Vermögenswerte der Oncogene Science, einer ehemaligen Geschäftseinheit der<br />
Siemens Healthcare Diagnostics Inc., hat der Geschäftsbetrieb begonnen. Die WILEX Inc. beschäftigt<br />
ein Team aus zehn ehemaligen Oncogene-Mitarbeitern aus den Bereichen Wissenschaft, Management<br />
und Vertrieb. Die neue Geschäftseinheit wird sich ausschließlich auf Produktion, Qualitäts s icherung,<br />
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WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010 I Anhang<br />
Zulassung, Marketing und Vertrieb der bei Oncogene Science entwickelten diagnostischen Assays für<br />
bestehende und neue Kunden in der Pharmaindustrie und an Referenzlaboratorien konzentrieren. Die neu<br />
errichtete WILEX Inc. bietet für WILEX die Möglichkeit, in den USA Fuß zu fassen, und soll auch<br />
genutzt werden, um die Zulassungsprozesse in Nordamerika vor Ort zu steuern. Das Geschäftsjahr der<br />
WILEX Inc. umfasst den Zeitraum <strong>vom</strong> 1. Dezember bis zum 30. November eines Jahres. Aufgrund der<br />
unterjährigen Neugründung der WILEX Inc. handelt es sich bei der Tochtergesellschaft um ein<br />
Rumpfgeschäftsjahr <strong>vom</strong> <strong>25.</strong> Oktober 2010 bis zum 30. November 2010.<br />
Die von der WILEX AG geleistete Eigenkapitaleinlage in die neue Gesellschaft beträgt 270 Tsd. US<br />
Dollar (USD), was mit einem Jahresfehlbetrag von 74 Tsd. USD ein Eigenkapital von 196 Tsd. USD zum<br />
30.11.2010 ergibt. Geschäftsführer sind Herr Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm (Vorsitzender der<br />
Geschäftsleitung) und Herr Peter Llewellyn-Davies (Geschäftsführer Finanzen).<br />
Die WILEX AG nimmt aufgrund ihrer 100%igen Beteiligung eine beherrschende Gesellschafterstellung<br />
ein und hat daher das Tochterunternehmen, die WILEX Inc., gemäß IAS 27 in den erstmaligen<br />
Konzernabschluss im Rahmen einer Vollkonsolidierung einzugliedern. Der Konsolidierungskreis umfasst<br />
somit die WILEX AG sowie die WILEX Inc., wobei durch Addition gleichartige Posten der<br />
Vermögenswerte, der Verbindlichkeiten, des Eigenkapitals, der Erträge und der Aufwendungen<br />
zusammengefasst werden. Konzerninterne Salden, Transaktionen, Gewinne und Aufwendungen wurden<br />
vorschriftsgemäß in voller Höhe eliminiert. Sämtliche Geschäftsvorfälle der WILEX Inc. wurden somit<br />
gemäß IAS 27 <strong>vom</strong> Gründungszeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen.<br />
Aufgrund der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes der WILEX Inc. kurz vor Abschluss des<br />
Geschäftsjahres 2010 wird im Wesentlichen über die WILEX AG berichtet und im Folgenden "WILEX"<br />
synonym für den Konzern benutzt. Im Falle der Beschreibung von speziellen Sachverhalten der WILEX<br />
AG als Muttergesellschaft oder der WILEX Inc. als Tochtergesellschaft wird explizit die Rechtsform<br />
benutzt.<br />
Demenstprechend ist darauf hinzuweisen, dass die Vergleichbarkeit mit den V orj ahreswerten nur<br />
eingeschränkt möglich ist, da sich die Werte des Vorjahres auf den IFRS-Einzelabschluss der WILEX<br />
AG beziehen, wohingegen die Werte des abgelaufenen Geschäftsjahres konsolidierte Werte auf<br />
Konzernebene darstellen.<br />
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2.2.1. Unternehmenszusammenschluss<br />
Am 17. November 2010 hat die WILEX Inc. die Vermögenswerte der Oncogene Science, emer<br />
ehemaligen Geschäftseinheit der Siemens Healthcare Diagnostics Inc., erworben (vergleiche Anmerkung<br />
2.2).<br />
Die WILEX Inc. hat dabei das Inventar inklusive eines Lagerbestands verkäuflicher Diagnose-Tests<br />
sowie die gesamte Laborausrüstung übernommen. Der Mietvertrag für die modernen Laborräume und die<br />
Verträge für die existierenden Anlagen und Einrichtungen wurden neu verhandelt. Darüber hinaus erhält<br />
die WILEX Inc. über eine Einlizenzierung exklusiven Zugang zu den gewerblichen Schutzrechten von<br />
Siemens Healthcare Diagnostics Inc. und wird auf den Verkauf der Diagnostik-Tests Lizenzgebühren im<br />
niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich an Siemens Healthcare Diagnostics Inc. zahlen.<br />
Die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs bestehen aus einer festen Barkomponente in Höhe<br />
von 426 Tsd. €. Der Zahlungsmittelabfluss auf grund des Unternehmenserwerbs ist wie folgt:<br />
• Mit dem Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel: 0 €<br />
• Abfluss von Zahlungsmitteln: 426 Tsd. €<br />
• Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss: 426 Tsd. €<br />
Die zum Erwerbszeitpunkt für jede Gruppe von identifizierten Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und<br />
Eventualverbindlichkeiten der Oncogene Science erfassten Beträge und die in Übereinstimmung mit<br />
IFRS unmittelbar vor dem Unternehmenszusammenschluss ermittelten Buchwerte jeder dieser Gruppen<br />
stellen sich wie folgt dar:<br />
in€<br />
Aktiva<br />
Sachanlagen<br />
Vorräte (Handelsware, fertige und unfertige<br />
Erzeugnisse)<br />
Anschaffungskosten (inkl. Nebenkosten)<br />
Geschäfts- oder Firmenwert<br />
296.901<br />
128.758<br />
4<strong>25.</strong>659<br />
.. .;seizulegeQder<br />
Zeitw~rt • ,i .<br />
zum.· .<br />
Erwerbs:zeitur)kt<br />
296.901<br />
128.758<br />
4<strong>25.</strong>659<br />
4<strong>25.</strong>659<br />
o<br />
Für die Überlassung der Nutzungsrechte an den gewerblichen Schutzrechten sind an Siemens Healthcare<br />
Diagnostics Inc. Lizenzgebühren auf die durch die jeweiligen gewerblichen Schutzrechte erzielten<br />
Umsätze abzuführen. Da die Lizenzgebühren ihrer Höhe nach marktkonform sind, wurden die<br />
entsprechenden gewerblichen Schutzrechte im Rahmen der Kaufpreisallokation jeweils mit einem Wert<br />
von 0 € angesetzt. Eventualverbindlichkeiten lagen zum Akquisitionszeitpunkt nicht vor. Im Rahmen der<br />
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Kaufpreisallokation wurde der Kaufpreis somit vollständig den erworbenen Sachanlagen und den<br />
Vorräten zugeordnet. Es resultiert kein Geschäfts- oder Firmenwert aus dem<br />
Unternehmenszusammenschluss.<br />
Seit der Einbeziehung in den Konzernabschluss hat die WILEX Inc. keine Umsatzerlöse erzielt und einen<br />
Verlust in Höhe von 55 Tsd. €, der im Wesentlichen auf Gründungskosten der Gesellschaft<br />
zurückzuführen ist, zum Jahresergebnis beigetragen. Wäre der Unternehmenszusammenschluss zu<br />
Geschäftsjahresbeginn erfolgt, wären die Beiträge auf grund der unterjährigen Neugründung der WILEX<br />
Inc. sowie der Aufgabe des Geschäfts der Oncogene Science nicht abschätzbar. Auf die genaue<br />
Ermittlung der Angaben gern. IFRS 3.B64 (q) wurde daher aus Praktikabilitäts- und<br />
Wirtschaftlichkeits gründen verzichtet.<br />
2.3. Segmentberichterstattung<br />
Gemäß ihrer internen Management- und Organisations struktur führt WILEX keine Geschäftstätigkeiten<br />
durch, die sich wesentlich in ihrem Risiko-/Ertragsprofil unterscheiden. Deshalb ist die Gesellschaft nur<br />
in einem Segment tätig. Folglich stellt die Gesellschaft keine Segmentberichterstattung auf.<br />
2.4. Währungsumrechnung<br />
2.4.1. Funktionale Währung, Berichtswährung und Fremdwährungspositionen<br />
Der Abschluss der WILEX AG ist in Euro (€) aufgestellt, der die funktionale Währung und die<br />
Berichtswährung des Unternehmens darstellt. Zum Konzern gehört ein (im Vorjahr kein)<br />
Tochterunternehmen, das seine Sitz außerhalb der Eurozone hat. Als funktionale Währung der WILEX<br />
Inc. fungiert die Landeswährung, der US-Dollar (USD), da es sich um eine wirtschaftlich selbstständige<br />
ausländische Teileinheit handelt.<br />
In den Einzelabschlüssen werden Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als der jeweiligen<br />
Landeswährung abgewickelt werden, mit dem aktuellen Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls<br />
erfasst. Monetäre Posten in fremder Währung (liquide Mittel, Forderungen, Verbindlichkeiten) werden<br />
an jedem Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Nichtmonetäre Vermögenswerte und<br />
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, werden mit den<br />
Wechselkursen am Tage der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes umgerechnet. Gewinne und<br />
Verluste, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden erfolgswirksam erfasst.<br />
Für Zwecke des Konzernabschlusses wird dieser Abschluss in Euro umgerechnet. Die Umrechnung des<br />
Abschlusses erfolgt auf der Grundlage des Konzeptes der funktionalen Währung gemäß lAS 21<br />
"Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse" nach der modifizierten Stichtagskursmethode.<br />
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Die Vermögenswerte und Schulden werden folglich zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zum<br />
historischen Kurs und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs, außer im Falle<br />
signifikanter Schwankungen der Umrechnungskurse, umgerechnet. Auftretende Wechselkursdifferenzen<br />
werden in den Währungsgewinn aus der Konsolidierung (Eigenkapital) des Konzerns eingestellt. Diese<br />
Umrechnungsdifferenzen werden bei Abgang des Tochterunternehmens erfolgswirksam erfasst.<br />
Für die Umrechnung des US-Dollars im Konzern wurden folgende Wechselkurse für einen Euro<br />
zugrunde gelegt.<br />
• Stichtagskurs: 1 € = 1,31916 USD<br />
• Durchschnittskurs: 1 € = 1,34725 USD<br />
2.4.2. Transaktionen und Salden<br />
Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die<br />
funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen<br />
sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären<br />
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
erfasst.<br />
Für Zwecke der Abschlusserstellung werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der WILEX !nc.<br />
mit dem Stichtagskurs, Aufwendungen und Erträge vereinfachend mit dem Durchschnittskurs<br />
umgerechnet. Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Kapitalkonsolidierung werden jeweils<br />
zum Bilanzstichtag in die funktionale Währung der WILEX AG umgerechnet; sich hieraus ergebende<br />
Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income) erfasst.<br />
Die Gesellschaft führt auch Transaktionen in US-Dollar, Schweizer Franken (CHF), Britischem Pfund<br />
(GBP) und in geringem Ausmaß auch in weiteren Fremdwährungen durch.<br />
Durch die kaufmännische Rundung exakter Zahlen können sich Differenzen ergeben.<br />
2.5. Sachanlagen<br />
Die Gesellschaft besitzt keine Grundstücke oder Gebäude. Alle zurzeit genutzten Büro- und Laborräume<br />
sind gemietet. Sachanlagen bestehen überwiegend aus Labor- und Geschäftsausstattung und werden zu<br />
historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibung erfolgt linear<br />
auf den Restbuchwert, dabei werden folgende erwartete Nutzungsdauern, die jährlich überprüft und ggf.<br />
angepasst werden, zugrunde gelegt:<br />
Laborausstattung<br />
8 bis 14 Jahre<br />
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Sonstige Geschäftsausstattung<br />
3 bis 23 Jahre<br />
Ausgaben für Reparatur und Instandhaltung sowie den Austausch untergeordneter Posten werden im<br />
Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst. Umfangreichere Erneuerungen oder Einbauten<br />
werden aktiviert, sofern ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht. Erneuerungen werden ebenfalls<br />
über die oben genannte erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgang werden die<br />
Anschaffungskosten und dazugehörigen kumulierten Abschreibungen ausgebucht; die dabei entstehenden<br />
Gewinne oder Verluste werden im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst.<br />
WILEX überprüft laufend, mindestens jährlich, ob es bei den Sachanlagen über die regelmäßige<br />
Abschreibung hinaus Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Liegt ein Anhaltspunkt für eine<br />
Wertminderung vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Ein<br />
Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag geringer ist als der Buchwert des<br />
Vermögenswertes. Verluste aus Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />
Die Gesellschaft hat keine Sachanlagen als Sicherheit für Eventualverbindlichkeiten verpfändet.<br />
2.6. Immaterielle Vermögenswerte<br />
(a) Lizenzen<br />
Zum Zeitpunkt des Erwerbs und der erstmaligen Aktivierung werden Lizenzen zu Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten erfasst. In den Folgeperioden werden sie zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
abzüglich kumulierter Abschreibungen erfasst. Die Abschreibung erfolgt linear, um die Lizenzkosten<br />
über die erwartete Nutzungsdauer zu verteilen (12,5 bis 20 Jahre).<br />
(b) Software<br />
Erworbene Software-Lizenzen werden auf der Grundlage der für ihren Erwerb und für die Ingangsetzung<br />
der Software angefallenen Kosten aktiviert. Diese Anschaffungskosten werden über die erwartete<br />
Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.<br />
(e) Forsehungs- und Entwieklungsaufwand<br />
Nach IFRS werden in der Entwicklungsphase für ein Arzneimittel und ein Diagnostikum anfallende<br />
Kosten nur dann angesetzt, wenn die Gesellschaft alle folgenden Nachweise erbringen kann:<br />
• die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur<br />
Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird;<br />
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• ihre Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen sowie ihn zu nutzen oder zu<br />
verkaufen;<br />
• ihre Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;<br />
• wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen<br />
erzielen wird. Nachgewiesen werden kann von der Gesellschaft u. a. die Existenz eines Marktes für<br />
die Produkte des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich<br />
oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes;<br />
• die Verfügbarkeit adäquater technischer, fmanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung<br />
abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können;<br />
• ihre Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren<br />
Ausgaben verlässlich zu bewerten.<br />
Da noch nicht alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wurde bislang von einer Aktivierung als<br />
immaterieller Vermögenswert abgesehen. Gegenwärtig werden daher alle Forschungs- und<br />
Entwicklungskosten in den Geschäftsjahren, in denen sie anfallen, ergebniswirksam erfasst.<br />
WILEX überprüft laufend, mindestens jährlich, ob es bei den immateriellen Vermögenswerten über die<br />
regelmäßige Abschreibung hinaus Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Liegt ein Anhaltspunkt für<br />
eine Wertminderung vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Ein<br />
Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag geringer ist als der Buchwert des<br />
Vermögenswertes. Verluste aus Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />
2.7. Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />
hn Jahr 1999 gewährte die Gesellschaft einem Geschäftsführer (dem heutigen Vorstandsvorsitzenden)<br />
eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung. Die Pensionsverpflichtung wird in Höhe des<br />
Aktivwertes der verbundenen Rückdeckungsversicherung angesetzt. Die Gesellschaft geht davon aus,<br />
dass keine weiteren Zahlungen in den Plan erforderlich sein werden. Da in den nächsten Jahren keine<br />
Pensionszahlungen erwartet werden, wurde dieser Aktivwert in den sonstigen langfristigen<br />
Vermögenswerten bilanziert.<br />
Bei Abschluss des Mietvertrages wurde von WILEX ein Mietaval an den Vermieter gestellt. Dazu wurde<br />
ein Konto für den Zugriff seitens des Kreditinstituts gesperrt. Da der Mietvertrag bis März 2012 läuft,<br />
wurde dieses Konto den sonstigen langfristigen Vermögenswerten zugeordnet.<br />
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2.8. Vorräte<br />
Die Vorräte der WILEX AG, die ausschließlich aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen für das Labor<br />
bestehen, werden zum Festwert bewertet, da der Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung für den<br />
Konzern ist und sich der Bestand in seinem Wert und in seiner Zusammensetzung nur geringfügig ändert.<br />
Die Vorräte der WILEX Inc. bestehen aus fertigen Erzeugnissen, die gemäß des mit der Oncogene<br />
Science geschlossenen Anschaffungsvertrages (vergleiche Anmerkung 2.2) zu Anschaffungskosten<br />
bewertet sind, die den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt entsprechen.<br />
2.9. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Vorauszahlungen<br />
Die sonstigen Vermägenswerte und die an z. B. Dienstleister oder Versicherer geleisteten Anzahlungen<br />
werden entweder gemäß dem Leistungsfortschritt des zugrunde liegenden Auftrags ergebniswirksam<br />
erfasst oder mit der endgültigen Lieferantenrechnung verrechnet.<br />
2.10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag<br />
abzüglich etwaiger Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen angesetzt. Wertberichtigungen<br />
beruhen auf der Einschätzung der Unternehmensleitung über die Einbringlichkeit und Altersstruktur<br />
bestimmter Forderungen.<br />
2.11. Sonstige Forderungen<br />
Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich emes etwaigen<br />
Wertminderungsaufwands erfasst. Eine Wertminderung auf sonstige Forderungen erfolgt, wenn es<br />
objektiv substanzielle Hinweise darauf gibt, dass nicht alle laut den ursprünglichen Vertragsbedingungen<br />
fälligen Beträge einbringlich sind. Die Wertminderung entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert<br />
des Vermägenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cash Flows, abgezinst mit dem<br />
aktuellen Marktzins. Die Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst.<br />
2.12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Guthaben bei Banken mit einer Restlaufzeit<br />
zum Erwerbszeitpunkt von nicht mehr als drei Monaten und Kassenbestände.<br />
2.13. Angaben zu Finanzinstrumenten<br />
Finanzinstrumente nach IAS 39 / IFRS 7 werden in Abhängigkeit des Einzelfalls unterschieden:<br />
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• Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder<br />
Verbindlichkeiten (Financial Assets or Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss).<br />
Diese Kategorie umfasst zwei Unterkategorien:<br />
o<br />
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Held<br />
for Trading / ,,AFVP L-Tr. "): Diese Kategorie umfasst die finanziellen Vermögenswerte<br />
und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden<br />
(Handelsaktiva und -passiva), wie z. B. verzinsliche Wertpapiere, Aktien und<br />
Schuldscheindarlehen. Die Handelspassiva umfassen insbesondere derivative<br />
Finanzinstrumente mit emem negativen beizulegenden Zeitwert. Handelsaktiva und<br />
Handelspassiva werden zu jedem Bilanzstichtag zum Fair Value bilanziert. Die<br />
Bewertungsergebnisse werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In der<br />
betrachteten Periode sind keine derartigen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten<br />
bilanziert.<br />
o<br />
Zum beizulegenden Zeitwert designierte Finanzinstrumente (Designated at Fair Value<br />
through Profit or Loss / ,,AFVPL-Des."): Gemäß der so genannten Fair Value Option ist<br />
es zulässig, bestimmte Finanzinstrumente freiwillig einer Bewertung zum Fair Value mit<br />
Erfassung der Bewertungsergebnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung zu<br />
unterwerfen. Die Entscheidung zur Nutzung der Fair Value Option ist für em<br />
Finanzinstrument im Zeitpunkt des Zugangs unwiderruflich zu treffen. Voraussetzung<br />
für die Anwendung der Fair Value Option für ein Finanzinstrument ist beispielsweise,<br />
dass eine Ansatz- oder Bewertungsinkongruenz vermieden oder erheblich reduziert wird.<br />
In der betrachteten Periode sind keine derartigen Vermögenswerte oder<br />
Verbindlichkeiten bilanziert.<br />
• Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (,,Available for Sale"): Hierbei handelt<br />
es sich insbesondere um verzinsliche Wertpapiere, Aktien und Beteiligungen. Die Bewertung<br />
erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Ist der beizulegende Zeitwert bei Eigenkapitalinstrumenten<br />
nicht verlässlich ermittelbar, erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. In der<br />
betrachteten Periode sind keine derartigen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert.<br />
• Bis zur Endfalligkeit gehaltene Finanzinvestitionen (,,Held-to-maturity"): Dieser Kategorie<br />
dürfen nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen<br />
sowie festgelegter Laufzeit dann zugeordnet werden, wenn die Absicht sowie die Fähigkeit<br />
bestehen, sie bis zur Endfalligkeit zu halten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeftihrten<br />
Anschaffungskosten und ist mit dem Buchwert identisch.<br />
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• Kredite und Forderungen ("Loans and Receivables"): Dieser Kategorie werden nicht derivative<br />
Finanzinstrumente mit festen oder bestimmbaren Zahlungsansprüchen zugeordnet, für die kein<br />
aktiver Markt besteht. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bei<br />
Vorliegen einer Änderung der Werthaltigkeit (Impairment) wird dieses bei der Ermittlung der<br />
fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam berücksichtigt. Agien beziehungsweise<br />
Disagien werden über die Laufzeit verteilt erfolgswirksam im Finanzergebnis vereinnahmt. Die<br />
Bewertung erfolgt auch hier zu fortgeführten Anschaffungskosten und ist mit dem Buchwert<br />
identisch.<br />
• Leasingverbindlichkeiten (vergleiche Anmerkung 2.19): Diese werden auf grund des Zins- und<br />
Tilgungsanteils den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten<br />
zugeordnet ("Financial Liabilities at Amortized Cost"). Die Bewertung erfolgt zunächst zu den<br />
ursprünglichen Anschaffungskosten und wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß<br />
dem Tilgungsplan bis Laufzeitende fortentwickelt.<br />
Die Klassifizierung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt beim erstmaligen Ansatz. Regelmäßig,<br />
mindestens jedoch zu jedem Bilanzstichtag, werden die Buchwerte dieser finanziellen Vermögenswerte<br />
daraufhin überprüft, ob ein aktiver Markt vorhanden ist und ob Hinweise auf eine Wertminderung<br />
existieren, wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.<br />
Finanzinstrumente werden zudem am Bilanzstichtag in Abhängigkeit der Restlaufzeit in kurz- oder<br />
langfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten eingeteilt. Diejenigen Finanzinstrumente, die am<br />
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr Restlaufzeit aufweisen, werden als langfristig ausgewiesen. Diejenigen<br />
mit Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden im Rahmen der kurzfristigen Vermögenswerte bzw.<br />
Verbindlichkeiten bilanziert.<br />
2.14. Eigenkapital und Eigenkapitalmanagement<br />
Das Eigenkapital der Gesellschaft besteht aus auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem<br />
rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 €. Zusätzliche Kosten, die der Ausgabe neuer<br />
Aktien bzw. dem Prozess einer Kapitalmaßnahme unmittelbar zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital<br />
als Abzug von den Emissionserlösen ausgewiesen.<br />
Eigenkapitalmanagement<br />
Als Kapital insgesamt wird das Eigenkapital einschließlich Grundkapital, Kapitalrücklage und<br />
Verlustvorträge kategorisiert. Erstmals ist zudem eine erfolgsneutrale Währungsrücklage aus der<br />
Konsolidierung im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income) innerhalb des Eigenkapitals<br />
auszuweisen. Ziel des Eigenkapitalmanagements von WILEX ist es, eine starke Eigenkapitalbasis<br />
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herzustellen und diese nachhaltig zu stärken. Infolge der negativen Jahresergebnisse seit Bestehen der<br />
Gesellschaft liegt der primäre Fokus auf der Bereitstellung liquider Mittel für die Weiterentwicklung der<br />
Unternehmenstechnologie bzw. Produktpipeline und nicht zuletzt in der Sicherstellung des Vertrauens<br />
von Investoren und Geschäftspartnern. Während des Berichtsjahres haben sich keine Änderungen der<br />
Strategie oder der Ziele des Kapitalmanagements ergeben.<br />
Der Vorstand der Gesellschaft geht nach derzeitigem Planungsstand davon aus, im kommenden<br />
Geschäftsjahr durch Kooperationen und / oder Auslizenzierungen von Produkten weitere Geldzuflüsse<br />
generieren zu können. Die Geldzuflüsse werden trotzdem möglicherweise im Geschäftsjahr <strong>2011</strong><br />
niedriger als die sonstigen Aufwendungen im gleichen Zeitraum ausfallen, so dass sich das Eigenkapital<br />
zum nächsten Bilanzstichtag weiter verringern könnte. Sollten weitere Kooperationen und<br />
Auslizenzierungen nicht zu realisieren sein, müsste sich WILEX um andere Finanzierungsmöglichkeiten<br />
und / oder eine erneute Kapitalerhöhung bemühen.<br />
Kurz- bis mittelfristig sollen des Weiteren die derzeitigen Arzneimittel- und Diagnostikumkandidaten zur<br />
Marktreife geführt werden, so dass in Zukunft auch Vertriebsumsätze, insbesondere mit REDECTANE®,<br />
erzielt werden könnten. Diese würden die Kapitalisierungssituation von WILEX nachhaltig verbessern<br />
bzw. die Gesellschaft in die Lage versetzen, den Break-even zu erreichen, Gewinne zu erwirtschaften und<br />
sich aus dem operativen Kapitalfluss finanzieren zu können, ohne Kapitalmaßnahmen, gleich welcher<br />
Art, durchführen zu müssen.<br />
Grundsätzlich ist WILEX daran interessiert, die positive, vertrauensvolle und größtenteils langjährige<br />
Zusammenarbeit mit den Eigenkapitalgebern weiter zu intensivieren. Ziel der Gesellschaft ist weiterhin,<br />
Mitarbeiter und Vorstand in hohem Maße als Anteilseigner zu beteiligen. Dazu wurde im Rahmen der<br />
Ausgabe von Aktienoptionen (vergleiche Anmerkung 2.18.1) ein bedingtes Kapital geschaffen.<br />
2.15. Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten werden bilanziert, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber<br />
Dritten besteht. Verbindlichkeiten werden zum Nennwert oder zum Barwert angesetzt, wenn es sich um<br />
langfristige Schuldverhältnisse handelt. Als langfristige Verbindlichkeiten werden alle Positionen erfasst,<br />
deren Fälligkeit ein Jahr oder länger beträgt.<br />
2.16. Ertragsteuern<br />
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste laufende Steueraufwand betrifft eine Quellensteuer, die<br />
2004 auf eine Vorauszahlung von der Firma Laboratorios deI Dr. Esteve S.A., Barcelona, Spanien,<br />
(Esteve) anfiel. Diese wurde bereits einbehalten und als geleistete Anzahlung bilanziert. Die Steuer<br />
F-148
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
wurde analog zum Ansatz der sonstigen Erträge (vergleiche Anmerkung 20) aus dem Esteve-Vertrag<br />
ergebniswirksam erfasst.<br />
Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeiten-Methode für temporäre<br />
Differenzen angesetzt, die zwischen dem Ansatz der Vennögenswerte und Verbindlichkeiten in der<br />
Steuerbilanz und ihrem Buchwert im IFRS-Abschluss entstehen. Die latenten Ertragsteuern sind anhand<br />
der Steuersätze (und Steuervorschriften) zu bewerten, die zum Bilanzstichtag gültig oder 1m<br />
Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung für den Zeitraum, m dem em<br />
Vennögenswert realisiert oder eine Verbindlichkeit beglichen wird, zu erwarten ist.<br />
Latente Steueransprüche werden in dem Maße bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu<br />
versteuernder Gewinn verfiigbar sein wird, gegen den die temporären Differenzen verwendet werden<br />
können. Latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge werden in dem Umfang angesetzt, in<br />
dem es wahrscheinlich ist, dass der Nutzen daraus in Zukunft realisiert wird.<br />
2.17. Ergebnis je Aktie<br />
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird als das den Stammaktionären zur Verfiigung stehende<br />
Jahresergebnis ennittelt, das durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum im<br />
Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Zur Berechnung der Auswirkung von Bezugsrechten wird die<br />
"Treasury Share"-Methode angewandt. Die unterstellten Erlöse aus der Emission von potenziellen<br />
Stammaktien mit Verwässerungseffekt sind so zu berechnen, als wären sie zum Rückkauf von Aktien<br />
zum beizulegenden Zeitwert verwendet worden. Der Unterschieds betrag zwischen der Anzahl der<br />
ausgegebenen Aktien und der Anzahl der Aktien, die zum beizulegenden Zeitwert ausgegeben worden<br />
wären, ist als Ausgabe von Stammaktien ohne Entgelt zu behandeln und fließt in den Nenner bei der<br />
Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie. Der Ergebnisbetrag wird nicht um die Auswirkung<br />
der Aktienbezugsrechte bereinigt.<br />
Durch die bedingte Erhöhung des Grundkapitals zur Gewährung von Aktienoptionsrechten an<br />
Mitarbeiter bzw. Mitglieder des Vorstands (vergleiche Anmerkung 2.18.1) könnte das verwässerte<br />
Ergebnis je Aktie in Zukunft potenziell verwässert werden. Da aufgrund der Verlustsituation der WILEX<br />
AG die ausgegebenen Aktienoptionen aktuell nicht verwässernd wirken, entspricht das verwässerte dem<br />
unverwässerten Ergebnis je Aktie.<br />
2.18. Leistungen an Arbeitnehmer und Vorstandsmitglieder<br />
2.18.1. Aktienbasierte Vergütung<br />
Analog zu den Vorjahren wurde im Geschäftsjahr 2010 die aus der Ausgabe von Aktienoptionen<br />
entstandene Verpflichtung seitens WILEX gegenüber den begünstigten Mitarbeitern gemäß IFRS 2<br />
F-149
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
bilanziert. Die Verpflichtungen werden mit Hilfe eines Binomialmodells berechnet (vergleiche<br />
Anmerkung 22). Der beizulegende Zeitwert der von den Mitarbeitern erbrachten Arbeitsleistungen als<br />
Gegenleistung für die Gewährung der Optionen wird als Aufwand mit Buchung gegen die<br />
Kapitalrücklage, somit im Eigenkapital, erfasst. Der gesamte Aufwand, der über den Zeitraum bis zur<br />
Unverfallbarkeit der Optionen zu erfassen ist, ermittelt sich aus dem beizulegenden Zeitwert der<br />
gewährten Optionen, ohne Berücksichtigung der Auswirkungen nicht marktorientierter Ausübungshürden<br />
(z. B. Gewinn- und Umsatzwachstumsziele). Nicht marktorientierte Ausübungshürden werden in den<br />
Annahmen bzgl. der Anzahl der Optionen, die erwartungsgemäß ausübbar werden, berücksichtigt. An<br />
jedem Bilanzstichtag wird die Schätzung der Anzahl an Optionen, die erwartungsgemäß ausübbar<br />
werden, überprüft. Die Auswirkungen ggf. zu berücksichtigender Änderungen ursprünglicher<br />
Schätzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie durch eine entsprechende Anpassung im<br />
Eigenkapital berücksichtigt.<br />
2.18.2. Erfolgsbeteiligungsplan<br />
Die Gesellschaft bilanziert eine Verbindlichkeit und erfasst einen Aufwand für Bonusansprüche des<br />
Vorstands und der Arbeitnehmer. Eine Verbindlichkeit wird erfasst, wenn es eine vertragliche<br />
Verpflichtung gibt oder wenn auf grund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine anzunehmende<br />
Verpflichtung entstanden ist.<br />
2.19. Leasingverhältnisse<br />
Das Leasing von Geschäftsausstattung, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen<br />
Chancen und Risiken auf die Gesellschaft übertragen werden, gilt nach lAS 17 als Finanzierungsleasing<br />
Verhältnis. Finanzierungsleasing-Verhältnisse werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem<br />
beizulegenden Zeitwert oder dem Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt, sofern dieser Wert<br />
niedriger ist. Jede Leasingzahlung wird in einen Zins- und Tilgungsanteil gesplittet, so dass auf die<br />
verbliebene Verbindlichkeit ein konstanter Zinssatz entsteht. Die entsprechenden Leasingverpflichtungen<br />
sind In den Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen enthalten. Der Zinsanteil der<br />
Finanzierungskosten wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des<br />
Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf den Leasingnehmer am<br />
Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses hinreichend sicher, so wird der unter einem<br />
Finanzierungsleasing erworbene Gegenstand über den Zeitraum des erwarteten Nutzens abgeschrieben.<br />
Ansonsten wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Nutzungsdauer des Vermögenswertes oder<br />
Laufzeit des Leasingverhältnisses, abgeschrieben.<br />
Leasingverhältnisse, bei denen die mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Nutzen im Wesentlichen<br />
beim Leasinggeber verbleiben, gelten als Operating-Leasing. Unter Operating-Leasingverhältnissen<br />
geleistete Zahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst.<br />
F-150
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010! Anhang<br />
2.20. Umsatz- und Ertragsrealisierung<br />
WILEX generiert im Zusammenhang mit abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen, je nach<br />
vertraglicher Ausgestaltung, Umsatzerlöse oder sonstige Erträge aus der Zahlung von Meilensteinen.<br />
Diese richten sich nach dem Erreichen von im Vorfeld vertraglich festgelegten Zielen. Meilensteine und<br />
die daraus resultierenden Umsatzerlöse oder sonstigen Erträge werden erst als solche verbucht, wenn die<br />
auslösenden Ziele defmitionsgemäß vollständig erreicht wurden.<br />
Die Gesellschaft erfasst Erträge, die zum beizulegenden Zeitwert der von der Gesellschaft erbrachten<br />
Dienstleistungen, abzüglich Umsatzsteuer, Rabatten und Nachlässen, bewertet werden. Dabei wird keine<br />
Unterscheidung zwischen generierten Erträgen aus privatwirtschaftlichem Sektor, das heißt<br />
Kooperationen mit Pharmauntemehmen, oder sogenannten "Govemment Grants", wie die Zuwendung<br />
<strong>vom</strong> US-amerikanischen Verteidigungsministerium, getroffen. Die Gegenleistung wird üblicherweise in<br />
bar erbracht. Werden die zugrunde liegenden Dienstleistungen abweichend zum Zahlungsmittelzufluss<br />
erbracht, wird der im Voraus erhaltene Barbetrag abgegrenzt und nach Maßgabe der Fertigstellung über<br />
den Zeitraum der zu erbringenden Dienstleistung erfasst.<br />
Nicht rückerstattbare Vorauszahlungen und sonstige nicht rückerstattbare zeitliche Zahlungen, welche im<br />
Rahmen bestimmter F orschungs- und Entwicklungsaktivitäten erhalten worden sind, werden als sonstige<br />
Erträge über die Periode der zugrunde liegenden Aktivitäten im Verhältnis der bislang aufgelaufenen<br />
Kosten zu den erwarteten Gesamtkosten der jeweiligen Aktivitäten erfasst. Zinserträge werden<br />
zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Ergebnis erfasst.<br />
2.21. Forschung und Entwicklung<br />
Die Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung umfassen alle dafür anfallenden Kosten<br />
einschließlich Personalkosten, Beraterkosten, Material- und Herstellungskosten, Fremdleistungen,<br />
Laborkosten und Gebühren für Rechtsberatung. Sie werden in dem Zeitraum, in dem sie anfallen, als<br />
Aufwand erfasst. Forschungs- und Entwicklungsgeräte werden aktiviert und über ihre erwartete<br />
Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />
3. Finanzrisikomanagement<br />
3.1. Finanzrisikofaktoren<br />
Mit ihren Geschäftstätigkeiten ist die Gesellschaft Risiken ausgesetzt, vor allem dem Marktrisiko<br />
(einschließlich Fremdwährungsrisiken, Zins- und Kursrisiken), dem Liquiditätsrisiko, dem<br />
Forderungsausfallrisiko und in geringerem Maße auch dem Kreditrisiko. Die Gesellschaft konzentriert<br />
sich mit ihrem Risikomanagement auf die Unwägbarkeiten der Finanzmärkte und ist bestrebt, eventuelle<br />
negative Einflüsse auf die Fähigkeit der Gesellschaft, ihre Geschäftstätigkeiten zu finanzieren, zu<br />
F-151
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
minimieren. Die Gesellschaft setzt zur Absicherung ihrer Risiken weder eingebettete Derivate noch<br />
andere derivative Finanzinstrumente ein.<br />
Ein wirksames Risikomanagementsystem ist im Unternehmen implementiert, und die Einhaltung nach<br />
Maßgabe der <strong>vom</strong> Aufsichtsrat gebilligten Grundsätze wird <strong>vom</strong> Controlling überwacht. Der Vorstand<br />
gibt dazu schriftliche Grundsätze zum gesamten Risikomanagement vor. Die Finanz- und<br />
Untemehmensrisiken werden <strong>vom</strong> Risikoverantwortlichen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand<br />
erkannt, ausgewertet und kommuniziert. Zu jedem vierteljährlichem Abschlussstichtag werden zudem<br />
alle Gefahrdungspotenziale, insbesondere diejenigen Finanzrisiken von wesentlicher Tragweite und<br />
hinreichender Eintrittswahrscheinlichkeit, explizit kontrolliert und von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
erörtert.<br />
(a) Marktrisiko<br />
(i) Fremdwährungsrisiko<br />
Die Gesellschaft arbeitet weltweit mit mehreren Dienstleistern zusammen und ist deshalb<br />
Währungsrisiken im Zusammenhang mit Devisenpositionen hauptsächlich in US-Dollar (USD),<br />
Schweizer Franken (CHF), Britischem Pfund (GBP) und in geringem Ausmaß auch in weiteren<br />
Fremdwährungen ausgesetzt. Fremdwährungsrisiken entstehen aufgrund künftiger Transaktionen und<br />
bilanzierter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sie entstehen, wenn künftige Transaktionen und<br />
bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf eine Währung lauten, die nicht die funktionale<br />
Währung der Gesellschaft ist.<br />
Da als funktionale Währung der WILEX Inc. der US-Dollar fungiert, ist davon auszugehen, dass dem<br />
Fremdwährungsrisiko zukünftig eine höhere Bedeutung beizumessen ist.<br />
Da das Währungsrisiko insgesamt noch begrenzt ist, hat die Gesellschaft noch keine Sicherungsgeschäfte<br />
abgeschlossen, sondern versucht, über die Zuordnung von Mittelzu- und -abflüssen in derselben<br />
Währung eine wirtschaftliche Absicherung zu erreichen.<br />
(ii) Kursrisiko<br />
Die Gesellschaft ist keinem Risiko durch Kursschwankungen von Eigenkapitaltiteln ausgesetzt, da die<br />
Mittel nur in festverzinslichen Bankguthaben angelegt sind. Die Gesellschaft ist keinem<br />
Kursänderungsrisiko von Rohstoffen ausgesetzt.<br />
(b) Liquiditätsrisiko<br />
F-152
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Ein vorsichtiges Liquiditätsrisiko-Management verlangt, dass genügend Barmittel und handelbare<br />
Wertpapiere zur Finanzierung der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft zur Verftigung stehen. Die<br />
Gesellschaft hat sich zu keinen langfristigen Finanzinvestitionen verpflichtet. Die Gesellschaft verfügt<br />
über ein detailliertes Cash-Planungs system, welches regelmäßig, mindestens monatlich, aktualisiert wird.<br />
Hierdurch wird sichergestellt, dass WILEX jederzeit den Überblick über die liquiden Mittel und die<br />
Fälligkeiten der Verbindlichkeiten hat, um die Verbindlichkeiten bei Fälligkeit auszugleichen.<br />
(e) Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiko<br />
WILEX unterliegt in den Krediten bzw. Forderungen dem Risiko eines möglichen Ausfalls. Zum<br />
Bilanzstichtag werden nicht überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert, die<br />
gegenüber einem Kooperationspartner bestehen. Diese könnten verspätet oder gar nicht erfüllt werden.<br />
hn Zuge fortschreitender Geschäftsentwicklung wurden Kredit- bzw. Forderungsausfallrisiken als<br />
Gefährdungspotenzial erkannt und in das Risikomanagementsystem eingebettet.<br />
Der WILEX Irrc. wurde durch die WILEX AG ein verzinsliches Darlehen gewährt, um die Finanzierung<br />
der Tochtergesellschaft zu sichern, solange sich die WILEX Irrc. noch nicht aus eigenen erwirtschafteten<br />
Zahlungs strömen finanzieren kann. Das Darlehen ist zeitlich bis zum 30. November <strong>2011</strong> begrenzt und<br />
wird mit 6,00% verzinst (vergleiche Anmerkung 30). hn Rahmen der Konsolidierung wird dieses<br />
Irrtercompany-Dar1ehen für Zwecke des Konzernabschlusses eliminiert.<br />
(d) Cash Flow und Fair-Value-Zinsrisiko aus Finanzinstrumenten<br />
Die Gesellschaft legt ihre liquiden Mittel ausschließlich in festverzinslichen Bankguthaben oder<br />
kurzfristigen Festgeldern an. Änderungen der Marktzinsen können sich deshalb auf die Fähigkeit der<br />
Gesellschaft auswirken, ausreichend Zinserträge aus diesen Finanzinstrumenten zu generieren. Durch<br />
diese konservative Anlagepolitik drohen jedoch keine Zahlungsausfälle (vergleiche Anmerkung 2.12).<br />
3.2. Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes<br />
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die in einem aktiven Markt gehandelt werden, richtet<br />
sich nach dem Börsenkurs am Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die<br />
nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, wird mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt, d.h.<br />
Methoden und Annahmen, die sich nach den zum jeweiligen Bilanzstichtag geltenden Marktbedingungen<br />
richten. Können Börsen- oder Marktpreise nicht zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes<br />
herangezogen werden, sind die Zeitwerte anhand komplexer Bewertungsmodelle, z. B. nach dem<br />
Discounted-Cash-Flow-Verfahren, darzustellen.<br />
F-153
WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />
4. Unternehmensfortführungsrisiko<br />
Zum Bilanzstichtag 30. November 2010 reichten die liquiden Mittel und die Forderungen nicht aus, um<br />
die kurzfristigen Verbindlichkeiten (inklusive abgegrenzter Verbindlichkeiten) zu begleichen. Deshalb<br />
hat WILEX eine Vereinbarung mit ihren Hauptaktionären dievini und UCB über die Ausreichung eines<br />
unbesicherten Gesellschafterdarlehens von bis zu 10 Mio. € abgeschlossen (vergleiche Anmerkung 33) .<br />
WILEX geht nunmehr davon aus, dass die Zahlungsmittel der Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen bis<br />
ins zweite Quartal <strong>2011</strong> hineinreichen.<br />
Es ist fur die Gesellschaft von hoher Bedeutung, dass kurzfristig liquide Mittel beschafft werden.<br />
Vorrangiges Ziel ist der Abschluss einer Vereinbarung über eine Auslizenzierung oder Partnerschaft für<br />
die Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von Umsatzerlösen aus Produktverkäufen. Der Abschluss<br />
einer Kommerzialisierungsvereinbarung für einen der Produktkandidaten (MESUPRON® oder<br />
RENCAREX®) würde die Finanzlage der Gesellschaft erheblich verbessern. Es finden Gespräche mit<br />
Interessenten statt. Der Vorstand kann aus heutiger Sicht keine genaue Vorhersage für den Zeitpunkt und<br />
die Rahmenbedingungen eines Vertragsabschlusses geben, denn neben den finanziellen Aspekten einer<br />
solchen Vereinbarung müssen auch die klinische Weiterentwicklung des Produktkandidaten, die<br />
Produktionskonditionen und Vermarktungsparameter verhandelt werden. Ziel des Vorstands ist es, den<br />
optimalen Wertbeitrag des Kandidaten für die Gesellschaft zu realisieren.<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass diese Verhandlungen mit einem potenziellen Partner länger dauern als<br />
die bisherige Finanzierungsreichweite. Partner könnten z.B. die Verhandlungen fur RENCAREX® bis<br />
zum Vorliegen der Daten aus der Zwischenanalyse zur Wirksamkeit oder für MESUPRO~ bis zum<br />
Vorliegen der Daten aus der zweiten Phase lI-Studie in der Indikation Brustkrebs hinauszögern.<br />
Der Vorstand hat sich deshalb in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Dezember 2010<br />
ermächtigen lassen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum<br />
14. Dezember 2015 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 9.206.517,00 € gegen<br />
Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 9.206.517 neuen, auf den Inhaber lautende<br />
Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital2010/II; vergleiche Anmerkung 33).<br />
Das neue genehmigte Kapital könnte nach Eintragung in das Handelsregister auch genutzt werden, um<br />
auf die mit Yorkville Advisors abgeschlossene Eigenkapitalzusage auf Abruf (SEDA) zurückzugreifen.<br />
Diese hat eine Laufzeit bis März 2013. Durch die SEDA-Vereinbarung könnte die Gesellschaft im<br />
Bedarfsfall liquide Mittel von bis zu 1 Mio. € pro Monat bis maximal insgesamt 20 Mio. € erhalten.<br />
Da der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments allein nicht ausreichend ist und auch nicht die präferierte<br />
Maßnahme darstellt, würde der Vorstand die Ermächtigung der Hauptversammlung und das neu zu<br />
F-154
WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
schaffende genehmigte Kapital nutzen, um frisches Kapital z.B. im Rahmen einer Kapitalerhöhung zu<br />
beschaffen. Obwohl darüber bisher keine konkrete Planung vorliegt, wäre eine<br />
Bezugsrechtskapitalerhöhung vorstellbar und aus heutiger Sicht des Vorstands am Markt platzierbar.<br />
Diese Maßnahmen könnten aber erst nach Eintragung des genehmigten Kapitals ins Handelsregister der<br />
Gesellschaft geplant und umgesetzt werden und könnte eine Finanzmittelreichweite bis Mitte 2012<br />
gewährleisten.<br />
Sollten die beschriebenen Mittelzuflüsse nicht zu realisieren sein, würde sich dies nachteilig auf die<br />
Ertrags-, Finanz- und Vermögens lage von WILEX auswirken. In diesem Fall ist nicht auszuschließen,<br />
dass WILEX ab dem zweiten Quartal <strong>2011</strong> den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann<br />
und/oder überschuldet ist. Damit ist der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefahrdet.<br />
5. Kritische Schätzungen und Ermessensentscheidungen<br />
Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden kontinuierlich beurteilt und beruhen auf Erfahrungen<br />
der Vergangenheit sowie weiteren Faktoren, einschließlich der Erwartung künftiger Ereignisse, die unter<br />
den Umständen als angemessen gelten. Die Schätzungen und Annahmen der Gesellschaft beziehen sich<br />
auf die Zukunft. Die sich ergebenden Schätzungen entsprechen naturgemäß in den seltensten Fällen exakt<br />
den späteren tatsächlichen Gegebenheiten. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes<br />
Risiko bergen, wesentliche Veränderungen im Buchwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des<br />
kommenden Geschäftsjahres auszulösen, werden im Folgenden näher erläutert.<br />
Erfassung von sonstigen Erträgen<br />
Die Gesellschaft weist Erträge aus erhaltenen Vorauszahlungen von den Firmen Esteve und Ion Beam<br />
Applications S.A., Brüssel, Belgien, (IBA) sowie aus Kostenerstattungen für die klinischen Phase III<br />
Studien mit RENCAREX® und REDECTANE® aus. Des Weiteren erhielt WILEX eine Förderung des<br />
Brustkrebs-Forschungsprogramms des US-Verteidigungsministeriums als Kostenerstattung im Zuge<br />
klinischer Studien mit MESUPRON® (vergleiche Anmerkung 20).<br />
Die Vorauszahlungen sowie die Kostenerstattung werden unter den sonstigen Erträgen im Verhältnis der<br />
bis zum Stichtag aufgelaufenen Aufwendungen zum insgesamt erwarteten Aufwand für die klinischen<br />
Studien ausgewiesen (percentage-of-Completion-Methode). Sollte sich der erwartete Aufwand über<br />
diesen Zeitraum ändern, müsste WILEX in künftigen Zeiträumen diese Änderungen entsprechend<br />
ausweIsen.<br />
F-155
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen<br />
Die Gesellschaft weist Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen innerhalb des<br />
Personalaufwandes aus. Hierzu müssen für die Zukunft Annahmen hinsichtlich verschiedener<br />
Berechnungsparameter getroffen werden, wie z. B. die erwartete Volatilität des Aktienkurses, die<br />
erwartete Dividendenausschüttung, der risiko lose Zinssatz innerhalb der Optionslaufzeiten und die<br />
Fluktuationsrate von Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern. Sollten sich diese Annahmen ändern,<br />
müsste WILEX die betreffenden Parameter ändern, die Berechnung entsprechend anpassen und die<br />
Personalaufwendungen berichtigen (vergleiche Anmerkung 22).<br />
6. Sachanlagen<br />
Die Sachanlagen setzen sich zum 30. November 2010 und 2009 folgendermaßen zusammen:<br />
eigene geleaste sonstige Gesamt<br />
Laboraus- Laboraus- Geschäftsstattuna<br />
stattuna<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
,<br />
ßeschäftsjahr;~008 i,;\,» "<br />
..<br />
..,' .. .......... '... '.....<br />
in Tsd. €<br />
·.·.·s/· ...<br />
in Tsd. €<br />
I;'······ .;,.:,..... ~.,'.<br />
..<br />
Anschaffungskosten 937 255 379 1.570<br />
Kumulierte Abschreibungen (754) (55) (299) (1.108)<br />
Nettobuchwert zum 30.11.2008 183 199 80 462<br />
ß~schäftsjal1r20.09 . >:;'i ..:;" ;. ,fe ....•..' .•.. ' ...'; .':.<br />
••• I .' ..',.;;<br />
Eröffnungsbuchwert 183 199 80 462<br />
Zugänge 30 0 32 62<br />
Abschreibung (58) 0 (42) (100)<br />
Um gliederungen 199 (199) 0 0<br />
Nettobuchwert zum 30.11.2009 354 0 70 424<br />
Stand 30.11.2009<br />
Anschaffungskosten 967 255 411 1.632<br />
Kumulierte Abschreibungen (812) (55) (341) (1.208)<br />
Umgliederungen 199 (199) 0 0<br />
Nettobuchwert zum 30.11.2009 354 0 70 424<br />
Se$chäftsjaljr2010~ _ "', ., •....•.. ;.: '/' ....• , '<br />
:.;<br />
I·· ..•• · •• ·,· . / .'. , .... ... ..... .;:; ..<br />
Eröffnungsbuchwert 354 0 70 424<br />
Zugänge 328 178 18 524<br />
Abschreibung (41) (9) (35) (84)<br />
Um gliederungen 0 0 0 0<br />
Nettobuchwert zum 30.11.2010 641 169 54 864<br />
Stand 30.11.2010<br />
Anschaffungskosten 1.295 432 430 2.156<br />
Kumulierte Abschreibungen (852) (65) (375) (1.293)<br />
Umgliederungen 199 (199) 0 0<br />
Nettobuchwert zum 30.11.2010 641 169 54 864<br />
F-156
WILEX AG Konzernabschluss (lFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />
Die Abschreibungen in Höhe von 84 Tsd. € (2009: 100 Tsd. €) wurden als Forschungs- und<br />
Entwicklungsaufwand (2010: 52 Tsd. €; 2009: 58 Tsd. €) und als allgemeiner Verwaltungsaufwand<br />
(2010: 32 Tsd. €; 2009: 42 Tsd. €) ergebniswirksam erfasst. Der Kapitalabfluss aus dem Erwerb von<br />
Sachanlagen betrug im Geschäftsjahr 46 Tsd. €. Im vorangegangenen Geschäftsjahr 2009 war insgesamt<br />
ein Kapitalabfluss im Kontext des Zugangs von Sachanlagen in Höhe von 66 Tsd. € zu verzeichnen. Der<br />
Kapitalabfluss aus dem Erwerb der Oncogene Science, die insbesondere Sachanlagevermögen umfassen,<br />
wird in der Kapitalflussrechnung gesondert dargestellt.<br />
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine Leasingvereinbarung (Finanzierungsleasing gemäß lAS 17)<br />
für ein Laborgerät neu getroffen (vergleiche Anmerkungen 2.19 und 16). Demzufolge wird innerhalb<br />
dieser Kategorie ein Nettobuchwert bilanziert.<br />
Es wurden keine Sachanlagen als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet. Es bestehen keine<br />
vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft für den Erwerb von Sachanlagen.<br />
WILEX hat keine Anzeichen für eine Wertminderung von Sachanlagen festgestellt.<br />
7. Immaterielle Vermögenswerte<br />
Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich zum 30. November 2010 und 2009 folgendermaßen<br />
zusammen:<br />
F-157
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
~ . ..u L'<br />
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />
G~chWtsjähr2QQß( :: .:: 1···.··.:)·';::'
WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Bayer aktiviert und schreibt die Lizenz über den Zeitraum ab, in welchem das zugrunde liegende MN<br />
Patent genutzt wird.<br />
Im Oktober 2004 hat WILEX die Anschaffungskosten für einen Optionsvertrag mit Centocor Inc.,<br />
Malvern, PA, USA, aktiviert. Gemäß diesem Optionsvertrag, den WILEX bis zum Zulassungsantrag für<br />
RENCAREX® in den USA ausüben kann, erwarb die Gesellschaft eine Option an den exklusiven<br />
Marketingrechten an dem Antikörper Girentuximab (RENCAREX®) in den USA. 1999 erwarb WILEX<br />
von Centocor eine Exklusivlizenz für den Antikörper Girentuximab zur weltweiten Entwicklung und<br />
Vermarktung außerhalb der USA. Damals behielt Centocor eine Option für die Vermarktungsrechte in<br />
den USA, die bis zum Zeitpunkt des Zulassungsantrags für RENCAREX® in den USA ausübbar sein<br />
sollte. Gemäß dem Optionsvertrag erhielt Centocor eine Vorauszahlung und ist zum Erhalt weiterer<br />
Erfolgszahlungen und Lizenzgebühren aus dem Verkauf des Medikaments in den USA berechtigt, wenn<br />
WILEX die Option ausübt. Der Optionsvertrag wird zu Anschaffungskosten bilanziert und über die<br />
Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Patents für den Antikörper Girentuximab abgeschrieben.<br />
Im Juni 2006 wurde ein Lizenzierungsabkommen zwischen WILEX und der Firma Genentech Inc., San<br />
Francisco, CA, USA, abgeschlossen. Genentech ist im Besitz eines Patents, welches unter anderem ein<br />
Verfahren schützt, das zur späteren Herstellung von RENCAREX® unabdingbar ist. Daher erwarb<br />
WILEX für den Antikörper RENCAREX® eine nicht exklusive Lizenz an dem so genannten "Cabilly 11-<br />
Patent" mit dem Recht, Unterlizenzen vergeben zu können. Die Lizenzgebühr wurde im Juni 2006 in<br />
Höhe des Barwertes als immaterieller Vermögenswert aktiviert und wird linear bis Dezember 2018, dem<br />
Auslaufen des zugrunde liegenden Patents (US Patent No. 6,331,415 mit Ursprung 18. Dezember 2001),<br />
abgeschrieben. Die Abschreibung ist in den Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Die<br />
Lizenzgebühr ist in mehreren Tranchen zu begleichen. Die Zahlungsverpflichtungen der noch offenen<br />
Tranche sind in der Bilanzposition "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" (vergleiche Anmerkung 17)<br />
aufgeführt. Mit der amerikanischen Marktzulassung von RENCAREX® durch die FDA entsteht eine<br />
weitere Verpflichtung in Form einer Meilensteinzahlung. Dieser Betrag erhöht im Zeitpunkt der<br />
Marktzulassung die Anschaffungskosten der Lizenz und wird über die verbleibende Nutzungsdauer<br />
abgeschrieben. Darüber hinaus sind noch Tantiemezahlungen, basierend auf dem jährlichen Nettoumsatz<br />
mit dem Produkt RENCAREX®, vereinbart. Das US-Patentamt bestätigte das Cabilly lI-Patent im Mai<br />
2009 als rechtskräftig. Inzwischen ist jedoch eine erneute rechtliche Auseinandersetzung anhängig,<br />
welche noch nicht abgeschlossen ist. Sollte das Patent am Ende für nichtig erklärt werden, muss WILEX<br />
möglicherweise zukünftig im Falle einer erfolgreichen RENCAREX®-Zulassung keine Zahlungen mehr<br />
leisten. Wenn diese Situation eintreten würde, müsste die Gesellschaft diesen immateriellen<br />
Vermögenswert zudem abschreiben.<br />
Im Februar 2007 hat WILEX die Option auf den Erwerb emes Patentportfolios der Dendreon<br />
Corporation, Seattle, W A, USA, ausgeübt. Das Portfolio umfasst sämtliche Patente und<br />
F-159
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 ! Anhang<br />
Patent anmeldungen von Dendreon ftir uPA-Inhibitoren. Damit wird die nachfolgende klinische<br />
Entwicklung der zweiten Generation von uPA-Inhibitoren, die sich noch nicht in der Erforschung<br />
befinden, umfassender abgesichert. Die Patentgebühr wurde im Februar 2007 in Höhe des Barwertes als<br />
immaterieller Vermögenswert aktiviert und wird linear bis Dezember 2020, dem Auslaufen des zugrunde<br />
liegenden Patents, abgeschrieben. Die Abschreibung ist in den Forschungs- und Entwicklungskosten<br />
enthalten. Die Lizenzgebühr ist in zwei Tranchen zu begleichen. Die Zahlungsverpflichtungen der noch<br />
offenen Tranche sind in der Bilanzposition "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" (vergleiche<br />
Anmerkung 17) aufgeführt. Sofern die Programme in die klinische Entwicklung eintreten, würden<br />
weitere Meilensteine zur Zahlung fallig.<br />
8. Sonstige langfristige Vermögenswerte<br />
Als sonstiger langfristiger Vermägenswert wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung einer<br />
Pensionsverpflichtung (24 Tsd. €) ausgewiesen (vergleiche Anmerkung 2.7). Die Gesellschaft ist zu<br />
keiner weiteren Zahlung in den Plan verpflichtet. In den nächsten fünf Jahren werden weder weitere<br />
Pensionszahlungen noch der Eintritt in die Pension erwartet.<br />
Als weiterer sonstiger langfristiger Vermägenswert wird eine Kaution für den Vermieter in Höhe von<br />
138 Tsd. € ausgewiesen, die auf einem Bankkonto hinterlegt ist.<br />
F-160
WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
9. Vorräte<br />
Bei den Vorräten (2010: 166 Tsd. €; 2009: 34 Tsd. €) handelt es sich im Wesentlichen um den<br />
Lagerbestand verkäuflicher Diagnose-Tests der WILEX !nc. (131 Tsd. €) sowie um Rohstoffe der<br />
WILEX AG (34 Tsd. €) für den Bereich Forschung und Entwicklung. Dabei handelt es sich vornehmlich<br />
um chemische Stoffe für das Labor.<br />
10. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Vorauszahlungen<br />
Die sonstigen Vermögenswerte und geleisteten Vorauszahlungen setzen sich folgendermaßen zusammen:<br />
30.11.2010 30.11.2009<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Versicherungen 42 54<br />
Vorauszahlungen an Diens~eister 1.080 1.286<br />
Abgegrenzte Quellensteuer 1 8<br />
SonstiQe 1 1<br />
Sonstiae Vermöaensv.erte und aeleistete Vorauszahlunaen 1.124 1.349<br />
Die Vorauszahlungen an Dienstleister beinhalten insbesondere Zahlungen an Dienstleister in der<br />
klinischen Entwicklung und Auftragsfertiger.<br />
WILEX weist in den Jahren 2010 und 2009 abgegrenzte Quellensteuern aus. WILEX erhielt im April<br />
2004 eine Vorauszahlung des spanischen Pharmaunternehmens Esteve, von der die spanischen Behörden<br />
einen bestimmten prozentualen Anteil einbehielten. Diese Steuerabgrenzung wurde mit den<br />
Anschaffungskosten bilanziert und wird entsprechend der Ertragserfassung der zugrunde liegenden<br />
Vorauszahlung als Steueraufwand erfasst.<br />
11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen<br />
F-161
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 40 Tsd. € sind aus verschiedenen<br />
Sachverhalten im Zuge der klinischen Entwicklung entstanden (Vorjahr: 5.018 Tsd. €). Der signifikant<br />
höhere Vorjahreswert ist auf einen Umstand innerhalb der strategischen Allianz mit UCB<br />
zurückzuruhren, als ein Meilenstein in Höhe von 5 Mio. € kurz vor Bilanzstichtag erreicht wurde und<br />
dieser als Forderung bilanziert wurde.<br />
30.11.2010 30.11.2009<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 40 5.018<br />
Summe 40 5.018<br />
Die sonstigen Forderungen werden wie folgt unterteilt:<br />
30.11.2010 30.11.2009<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Um satzsteuerforderun g 112 114<br />
Kapit ale rt rag steuererstatt u ng 4 28<br />
Forderungen aus sonst. Leistungen (ohne Kontokorrent) 0 25<br />
Sonstige Forderungen 8 151<br />
Sonstige Vermögenswerte 2 4<br />
Sonstiae Forderunaen 126 322<br />
Da der Gesellschaft bislang nur betriebliche Verluste entstanden sind, wurde die Kapitalertragsteuer<br />
erstattet. Reisekostenvorschüsse (2010: 2 Tsd. €; 2009: 4 Tsd. €) werden als sonstige Vermögenswerte<br />
kategorisiert.<br />
12. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
30.11.2010 30.11.2009<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.943 3.411<br />
Summe 1.943 3.411<br />
Die Reduzierung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Vergleich zum Geschäftsjahr<br />
2009 ist auf die Inanspruchnahme der liquiden Mittel rur die klinische Entwicklung und die geringeren<br />
Mittelzuflüsse im Vorj ahresvergleich zurückzuruhren.<br />
WILEX legt seine inländischen Guthaben nur bei großen Banken an, die Mitglied des deutschen<br />
Einlagensicherungsfonds bzw. ~itglied des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sind. Auch<br />
das Guthaben der WILEX Inc., welches über eine US-amerikanische Bank verwaltet wird, ist über ein<br />
vergleichbares Einlagensicherungssystem geschützt. Für die Guthaben drohen daher keine Ausfallrisiken.<br />
13. Eigenkapital<br />
F-162
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />
Das Grundkapital per 30. November 2010 besteht aus 18.413.035 (30. November 2009: 13.780.935) auf<br />
den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 €<br />
pro Aktie. Der rechnerische Nominalbetrag und ein eventueller Aufschlag auf die Ausgabe von Aktien<br />
werden jeweils unter dem "Gezeichneten Kapital" und der "Kapitalrücklage" erfasst.<br />
Die folgenden Aktien wurden seit Gründung ausgegeben:<br />
Datun der AlSgcDe Eintr~ im Harxlelsregster AnzaIi der Aktien €<br />
Pm 30.11.2003 * 10.845.000 1 Q 870. 000<br />
Pm 30. 11.2004 * 10.845.000 1Q870.000<br />
29.04.2005 31.CE.axl5 6.521.598 6521.638<br />
08.09.2005 10.11.axl5 (<strong>25.</strong>000)<br />
08.09.2005 10.11.axl5 51 51<br />
08.09.2005 10. 11.axl5 (11.577.766) (11.577.766)<br />
Pm 30.11.2000 5.788.883 5.700.883<br />
03.11.2005 21. 12.axl5 2.173.871 2.173.871<br />
10.11.2006 10. 11.aJ06 4.000.000 4.000.000<br />
Pm 30.11.2000 11.962754 11.962.754<br />
Pm 30.11.2007 11.962.754 11.962.754<br />
Pm 3O.11.2OCB 11.962.754 11.962.754<br />
18.02.2009 23.02.2J09 1.818.181 1.818.181<br />
Pm 30.11.2000 13.780.935 13.78>.935<br />
16.11.2009 04. 12.2J09 2.177.030 2177.CX30<br />
03.08.2010 CE. C13.a)1 0 2.455.07C 2456.070<br />
Pm 30.11.2010 18.413.03S 1a413.035<br />
* WILEX hielt weitere <strong>25.</strong>000 Stückaktien ohne Stimmrecht im eigenen Besitz.<br />
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zwei Kapitalmaßnahmen zu verzeichnen. Die am 11. November<br />
2009 durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Bezugsrechtskapitalerhöhung<br />
und anschließende Privatplatzierung nicht bezogener Aktien bei deutschen und internationalen<br />
institutionellen Investoren wurde am 4. Dezember 2009 mit Eintragung der Kapitalerhöhung in das<br />
Handelsregister der Gesellschaft abgeschlossen. Es wurden 2.177.030 neue Aktien zum festgelegten<br />
Bezugspreis von 4,10 € je Aktie platziert. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 13.781 Tsd. €<br />
wurde aus genehmigtem Kapital um 2.177 Tsd. € auf 15.958 Tsd. € durch Ausgabe von 2.177.030 neuen,<br />
auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € und mit<br />
voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Dezember 2008 gegen Bareinlagen erhöht.<br />
F-163
WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />
Des Weiteren wurde eine weitere Bezugsrechtskapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten<br />
Kapitals am 19. Juli 2010 durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen und diese<br />
mit Eintragung ins Handelsregister am 05. <strong>August</strong> 2010 erfolgreich beendet. Das Grundkapital der<br />
Gesellschaft erhöhte sich dabei von 15.958 Tsd. € um 2.455 Tsd. € auf 18.413 Tsd. € durch Ausgabe von<br />
2.455.070 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital<br />
von 1,00 € und mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Dezember 2009. Der Bezugspreis war auch<br />
in diesem Fall 4,10 € je Aktie.<br />
Seit der verpflichtenden Anwendung von IFRS 2 - Bilanzielle Behandlung von Aktienoptionen - wird<br />
zudem quartalsweise der Wert der Kapitalrücklage in gleicher Höhe wie die aus dem Aktienmodell<br />
resultierenden zusätzlich erfassten Aufwendungen verändert. In der betrachteten Periode wurden für<br />
diesen Sachverhalt 470 Tsd. € (Vorjahr: 125 Tsd. €) gebucht (vergleiche Anmerkung 22).<br />
Im Zuge der beiden oben beschriebenen Kapitalerhöhungen wurden 713 Tsd. € als direkt zurechenbare<br />
Transaktionskosten der Kapitalbeschaffung gegen die Kapitalrücklage gebucht und verringerten somit<br />
das Eigenkapital.<br />
Zum Bilanzstichtag 30. November 2010 beträgt die Kapitalrücklage 127.485 Tsd. € (Vorjahr: 113.368<br />
Tsd. €). Die kumulierten Verluste seit Beginn der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Jahre 1997<br />
belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf 147.202 Tsd. € (Vorjahr: 124.104 Tsd. €).<br />
Am 15. Dezember 2010 fand eine außerordentliche Hauptversammlung statt, die über die Erhöhung des<br />
Grundkapitals von 18.413 Tsd. € um 3.200 Tsd. € auf 21.613 Tsd. € gegen Sacheinlagen sowie über eine<br />
entsprechende Satzungsänderung beschlossen hat, die jedoch bislang nicht in das Handelsregister<br />
eingetragen wurde. Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach erfolgter Eintragung des<br />
satzungsändernden Beschlusses 21.613 Tsd. € betragen (vergleiche Anmerkung 33).<br />
14.Förderung <strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium<br />
Die Gesellschaft erhielt Ende 2003 den erstmals vergebenen "Clinical Partnership Award" des<br />
Brustkrebs-Forschungsprogramms des US-Verteidigungsministeriums. Das Fördergeld in Höhe<br />
von annähernd 4,0 Mio. USD diente WILEX zur Finanzierung der klinischen Entwicklung von WX-UKI<br />
in zwei klinischen Studien am Fox Chase Cancer Center Philadelphia, PA, USA. Des Weiteren wurde<br />
<strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium 2006 die weitere Zahlung von 1,0 Mio. USD fur spätere<br />
Forschungsprojekte innerhalb MESUPRO~ zugesagt, um die Serinproteasen-Inhibitor-Entwicklung<br />
voranzutreiben. Die Zahlungen an WILEX sind inzwischen komplett erfolgt. Solange die Kosten fur die<br />
Studien an WX-UKI sowie an MESUPRON@ (Indikation Brustkrebs) noch nicht als Aufwand erfasst<br />
sind, werden die Zahlungen an WILEX als Verbindlichkeit bilanziert. Die ergebniswirksame Erfassung<br />
F-164
WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />
unter den sonstigen Erträgen erfolgt entsprechend dem Grad der Fertigstellung. Der Fertigstellungsgrad<br />
wird durch Kalkulation des Anteils der für die Phase lI-Studie der an MESUPRON@ entstandenen<br />
tatsächlichen F orschungs- und Entwicklungskosten an dem zugrunde liegenden Budget flir die gesamten<br />
klinischen Kosten bestimmt (vergleiche Anmerkung 20).<br />
15. Pensionsverpflichtungen<br />
Im Jahr 1999 gewährte die Gesellschaft dem damaligen Geschäftsflihrer und heutigen<br />
Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm eine Pensionszusage als Teil einer<br />
Gehaltsumwandlung in Höhe einer einmaligen Leistung von 15 Tsd. €. Die Pensionsverpflichtung wird<br />
zum Aktivwert der Rückdeckungsversicherung ausgewiesen und zum Bilanzstichtag vollständig durch<br />
diese abgedeckt (vergleiche Anmerkung 2.7). Die Gesellschaft ist zu keiner weiteren Zahlung in den Plan<br />
verpflichtet. In den nächsten flinf Jahren werden keine Pensionszahlungen erwartet.<br />
16. Leasing und sonstige langfristige Verbindlichkeiten<br />
Aufgrund emer 1m abgelaufenen Geschäftsjahr neu getroffenen Leasingvereinbarung<br />
(Finanzierungsleasing) flir ein Laborgerät mit Laufzeit über 36 Monate werden zum Bilanzstichtag 82<br />
Tsd. € Verbindlicl1keiten aus Leasingvereinbarungen bilanziert. Im Vorjahr waren keine derartigen<br />
Verbindlichkeiten existent.<br />
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:<br />
30.11.2010 30. 11.2J09<br />
inTsd.€<br />
in Tsd.€<br />
PJ:>grenzung US-Verteidgurgsni nisterium (langfristig) 193 470<br />
Metabgrenzung (I FRS) 19 58<br />
Rückstellung Jubiläurrszahlurg 64 65<br />
Sonstige la'llfristige Verl:indlichkeiten 276 593<br />
Mit Voranschreiten der klinischen Phase lI-Studie in der Indikation Brustkrebs reduziert sich derjenige<br />
Teil der Zuwendung des US-Verteidigungsministeriums, der in einem Jahr oder später abgegrenzt wird.<br />
Wegen eines bis einschließlich 2009 mietfreien Monats ist nach IFRS eine Mietabgrenzung auf die<br />
Laufzeit des Mietvertrages flir diese Position zu bilanzieren.<br />
Mit Wirkung des zehnjährigen Bestehens der WILEX wurde ein Aufwand flir em zehnjähriges<br />
Dienstjubiläum erfasst, das 2008 für alle Mitarbeiter beschlossen und eingeführt wurde. Je nach Dauer<br />
der Mitarbeiterzugehörigkeit wurde dieser Personalaufwand in eine kurz- und langfristige<br />
Verbindlichkeit unterteilt. Das zur Bewertung notwendige versicherungsmathematische Gutachten (lAS<br />
F-165
WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010! Anhang<br />
19) stützt sich auf verschiedene Annahmen, wie z. B. Fluktuation und Zins entwicklung (2010: 3,75%,<br />
2009: 4,80%) und muss jährlich zum Bilanzstichtag auf die Entwicklung dieser Parameter angepasst<br />
werden. 2010 wurde aufgrund o.a. Parameter erstmalig ein versicherungsmathematischer Gewinn in<br />
Höhe von 3 Tsd. € erzielt, der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurde.<br />
17. Verbindlichkeiten aus Leasing, Lieferungen und Leistungen und sonstige<br />
kurzfristige Verbindlichkeiten<br />
Aufgrund der unter Anmerkung 16 beschriebenen Leasingvereinbarung ist zum Geschäftsjahresultimo<br />
eine kurzfristige Leasingverbindlichkeit in Höhe von 58 Tsd. € zu verzeichnen (2009: 0 €).<br />
Die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich von<br />
2.099 Tsd. € im Geschäftsjahr 2009 auf2.040 Tsd. € im Geschäftsjahr 2010 und fielen hauptsächlich für<br />
Dienstleistungen im Zusammenhang mit den klinischen Studien an.<br />
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:<br />
30.11.2010 30.11.2009<br />
inTsd.€ inTsd.€<br />
Urlalbsrückste lurgen 269 270<br />
ftbgrenzung US-Ve-teidgurgsninisterium (kurzfristig) 507 511<br />
ftbgrenzung Esteve IIBA 64 1.005<br />
Sozialabg:lben und sonstige steL.em 135 120<br />
ftbgeg-81zte VerbindlicH
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
WILEX bilanziert abgegrenzte Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen, wenn die Gesellschaft<br />
eine gegenwärtige Verpflichtung aus dem Erhalt von Lieferungen und Leistungen hat. Die Abgrenzung<br />
wurde in Höhe der bestmöglichen Schätzung des zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung<br />
erforderlichen Zahlungsabflusses gebildet. Die meisten Verpflichtungen dieser Kategorie bestehen aus<br />
externen Forschungs- und Entwicklungskosten seitens Dienstleistungsorganisationen für präklinische<br />
und klinische Studien und Tätigkeiten sowie Herstellungskosten der Ausgangsmaterialien. Die<br />
signifikante Reduktion ist im abgeschlossenen Geschäftsjahr auf den Fortschritt verschiedener klinischer<br />
Studien zurückzuführen und damit durch die sinkenden Aufwendungen für Patienten und Prüfzentren<br />
bedingt.<br />
Die Mitarbeiterboni und Tantiemen werden abhängig von der Unternehmens entwicklung und den<br />
Leistungen der Mitarbeiter gewährt und sind im folgenden Geschäftsjahr zur Zahlung tallig. Die<br />
Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr ist auf den Umstand zurückzuführen, dass die Boni flir die<br />
Mitglieder des Vorstands aus dem Jahr 2009 noch nicht zur Auszahlung gekommen sind.<br />
18. Sonstige Angaben zu Finanzinstrumenten<br />
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte (Fair Value) werden aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.<br />
Zudem wurden die Finanzinstrumente nach lAS 39 in Kategorien eingeteilt (vergleiche Anmerkung<br />
2.13):<br />
inTro. €<br />
ZahlungsmUeI- und ZahlunasnitteläQUvaente<br />
Sonstiae lanafristiae Verm5aenswerte<br />
Forderunoen alS Ueferunoen und l.eistunoen<br />
Sonstioe Forderunoen<br />
Sonstioe lanofristioe Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen<br />
SonstiQe kurzfristioe Verbindlichkeiten<br />
Summe<br />
ESwertungskategorie nach<br />
lAS 39<br />
loans and Receivroles<br />
loans and Peceivroles<br />
loans and Peceivroles<br />
loans and Peceivroles<br />
loans and Peceivroles<br />
loans and Peceivroles<br />
Rnancial Liabilities<br />
Amorti2!ld Costs<br />
loans and Peceivroles<br />
ESwertung zum30.11.2010<br />
Buchwert FairValue<br />
1.943 1.943<br />
162 162<br />
40 40<br />
126 126<br />
(276 (276<br />
(2.040) (2.040<br />
(140) (140<br />
(4.406) (4.406<br />
14.5911 14.591\<br />
BeY.rertung zum 30.11.2009<br />
Buchwert FairValue<br />
3.411 3.411<br />
161 161<br />
5.018 5.018<br />
322 322<br />
(592 (592<br />
(2.099 (2.099<br />
0 0<br />
(6.252 (6.252<br />
131 131\<br />
Aggregation nach 8ewertungskriterien<br />
loans and Peceivroles<br />
Rnancial Liabilities<br />
Amorti2!ld Costs<br />
Die sonstigen Forderungen sind allesamt mit Restlaufzeiten von deutlich unter einem Jahr ohne<br />
erkennbare Ausfallrisiken gekennzeichnet. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte (vergleiche<br />
Anmerkung 2.7) bestehen aus zwei Positionen und werden zum einen in Höhe des Aktivwertes einer<br />
Rückdeckungsversicherung sowie zum anderen in Höhe der Einlage eines Mietkautionskontos bewertet.<br />
Die bilanzierten sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />
Leistungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten, somit entsprechen deren Buchwerte zum<br />
F-167
WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Abschlussstichtag ebenfalls dem beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen<br />
bemessen sich anhand eines Tilgungsplans und sind kurzfristig (58 Tsd. €) bzw. langfristig (82 Tsd. €)<br />
fällig.<br />
Beizulegende Zeitwerte wurden in Ermangelung direkter Bezugnahme auf öffentlich notierte Marktpreise<br />
innerhalb eines aktiven Markts geschätzt.<br />
Risiken aus Finanzinstrumenten:<br />
Finanzinstrumente, die ein inhärentes Ausfall- und Liquiditätsrisiko aufweisen, sind vornehmlich<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die<br />
Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte stellen grundsätzlich das maximale Ausfallrisiko dar.<br />
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lauten größtenteils auf Euro und in geringerem Maße<br />
auf US-Dollar und sind im Wesentlichen bei Kreditinstituten angelegt, die Mitglied des deutschen<br />
Einlagensicherungsfonds bzw. Mitglied des Sicherungs systems der Sparkassen-Finanzgruppe sind.<br />
Dennoch überwacht WILEX fortlaufend alle gehaltenen Positionen und die Bonität der jeweiligen Bank.<br />
Zum Bilanzstichtag waren keine derartigen Risiken erkennbar.<br />
Da die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresultimo ausschließlich auf<br />
festverzinslichen oder tageszinsaktuellen Bankkonten bzw. Girokonten angelegt sind, besteht nach<br />
Ansicht der Gesellschaft kein Zinsrisiko.<br />
Aufgrund des Geschäftsmodells der Gesellschaft und der aktuell noch nicht ausreichenden Geldzuflüsse<br />
aus der Vermarktung von eigenen Produkten besteht ein Liquiditätsrisiko. Die Gesellschaft bedient sich<br />
einer rollierenden monatlichen Kapitalflussplanung und Fälligkeitsanalyse, um rechtzeitig<br />
Liquiditätsrisiken erkennen zu können. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Gesellschaft die<br />
fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedienen.<br />
Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfiel zum Geschäftsjahresende auf<br />
Kooperationspartner und ist zum Bilanzstichtag 30. November 2010 oder unmittelbar davor in Rechnung<br />
gestellt worden und somit nicht überfällig. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung waren keine<br />
Wertberichtigungen erforderlich, WILEX geht von keinen Ausfallrisiken aus.<br />
Des Weiteren unterliegt die Gesellschaft einem Marktrisiko, wie z. B. Zinssätzen, und einem<br />
Währungsrisiko aus dem Wechselkurs des Euro gegenüber Fremdwährungen, wie z.B. dem US-Dollar,<br />
Schweizer Franken (CHF) oder Britischem Pfund (GBP). Das Wechselkursrisiko umfasst den relativen<br />
Kursverfall oder Kursanstieg des Euros gegenüber diesen Währungen innerhalb des Zeitraums bis zur<br />
Tilgung der Verbindlichkeit bzw. bis zur Erftillung der Forderung. WILEX überprüft unterjährig<br />
F-168
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
fortlaufend die Notwendigkeit von Kurssicherungsmaßnahmen, betreibt aber kein Hedging. Vielmehr<br />
wird versucht, Verbindlichkeiten in Fremdwährung zu begleichen, um das Risiko von<br />
Wechselkursschwankungen möglichst gering zu halten. Fremdwährungsrisiken bestehen zum 30.<br />
November 2010 in Höhe von jeweils umgerechnet 267 Tsd. € in USD, 144 Tsd. € in CHF, 12 Tsd. € in<br />
GBP sowie 1 Tsd. € in Russischem Rubel (RUB).<br />
Ein Anstieg oder Rückgang des Euros um 10 % gegenüber der relevanten Fremdwährung hätte im<br />
abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Auswirkung auf das Ergebnis nach sich gezogen:<br />
Anstieg Rückgang<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Euro gegenüber US-Dollar 24 (30)<br />
Euro gegenüber Schweizer Franken 13 (16)<br />
Euro gegenüber Britischem Pfund 1 (1 )<br />
Euro gegenüber Russischem Rubel 0 0<br />
Da keine Umsatzerlöse zu verzeichnen waren und sich die betrieblichen Erträge auf abzugrenzende<br />
Posten beschränken, hat der Wechselkurs des Euros gegenüber Fremdwährungen im Ertragskontext<br />
keinen Einfluss.<br />
Mit Gründung der WILEX Inc. und deren funktioneller Währung des US-Dollars ist davon auszugehen,<br />
dass die Vermeidung von negativen Auswirkungen aus Wechselkursschwankungen zukünftig eine<br />
stärkere Bedeutung ftir WILEX erlangt (vergleiche Anmerkung 3.1.a.i).<br />
F-169
WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
19. Umsatzerlöse<br />
Umsatzerlöse waren im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen. Im Vorjahr waren im Rahmen<br />
der strategischen Allianz mit UCB zwei vereinbarte Meilensteine erreicht worden, die jeweils eine<br />
Zahlung bei Fälligkeit von 5,0 Mio. € auslösten.<br />
2010 2009<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Meilensteinzahlungen 0 10.000<br />
L" -". 0 10.000<br />
20. Sonstige Erträge<br />
Die sonstigen Erträge sind folgendermaßen zusammengesetzt:<br />
2010 2009<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Förderung des US-Verteidigungsministeriums 293 436<br />
Ertragsrealisierung Lizenzverträge 1.001 2.396<br />
Auflösung sonstiger Rückstellungen 20 181<br />
ISonstiae ...- .. 1.314 3.013<br />
WILEX und Esteve schlossen am 14. April 2004 einen exklusiven Lizenzvertrag fUr den chimären<br />
Antikörper RENCAREX® von WILEX fiir Südeuropa ab. Esteve erhielt die Vermarktungsrechte an<br />
RENCAREX® fiir Spanien, Italien, Portugal, Griechenland, Andorra und optional Türkei. WILEX ist fiir<br />
die klinische Entwicklung und Herstellung von RENCAREX® sowie den weltweiten regulatorischen<br />
Zulassungsprozess verantwortlich. WILEX erhielt seit dem Jahr 2004 gemäß den Vertragsbedingungen<br />
Zahlungen in Höhe von 5,0 Mio. € von Esteve. Diese Zahlungen werden unter den sonstigen Erträgen<br />
entsprechend dem Grad der Fertigstellung ergebniswirksam erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird durch<br />
Kalkulation des Anteils der fiir die Phase rn-Studie der an RENCAREX® entstandenen tatsächlichen<br />
Forschungs- und Entwicklungskosten an dem zugrunde liegenden Budget fiir die gesamten klinischen<br />
Kosten bestimmt. Des Weiteren ist WILEX zum Erhalt weiterer erfolgsabhängiger Meilensteinzahlungen<br />
und Lizenzgebühren aufUmsatzerlöse berechtigt.<br />
Am 6. Juni 2008 hat WILEX einen weltweit exklusiven Lizenzvertrag zur Vermarktung, fiir den Vertrieb<br />
und Verkauf sowie die radioaktive Markierung des diagnostischen Produktkandidaten REDECTANE®<br />
mit IBA unterzeichnet. Der Vertrag sichert WILEX neben verschiedenen Zahlungen und Sachleistungen<br />
einen Anteil am zukünftigen Netto-Verkaufserlös in Höhe von 45 %. Bis zum erst- und einmaligen<br />
Erreichen eines Umsatzes von 7,0 Mio. € beträgt der Anteil 20 %. Des Weiteren umfasst die<br />
F-170
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Vereinbarung Sachleistungen und Vorauszahlungen für WILEX, die ebenfalls unter den sonstigen<br />
Erträgen entsprechend dem Grad der Fertigstellung ergebniswirksam erfasst werden.<br />
WILEX erhielt Fördergelder <strong>vom</strong> US-Verteidigungsministerium, welche einen Teil der klinischen<br />
Entwicklungskosten in den Phasen I und TI für WX-UKI bzw. MESUPRO~ abdecken (vergleiche<br />
Anmerkung 14). Die Zahlungen an WILEX sind inzwischen erfolgt. Solange die Kosten fur die Studien<br />
noch nicht als Aufwand erfasst sind, werden die Zahlungen als Verbindlichkeiten bilanziert. Die<br />
Minderung dieser Verbindlichkeiten erfolgt gemäß dem Projektfortschritt und wird unter den sonstigen<br />
Erträgen ergebniswirksam ausgewiesen.<br />
In dem Posten Auflösung sonstiger Rückstellungen sind insbesondere nicht oder in geringerem Ausmaß<br />
in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen fur Vorjahre erfasst.<br />
21. Aufwandsarten<br />
Folgende Aufwandsarten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:<br />
2010 2009<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Personalaufwand 7.076 6.532<br />
Reisekosten 318 379<br />
Mietaufwand 712 692<br />
Labor- und sonstige innerbetriebliche Kosten 1.354 1.404<br />
Externe Forschungs- und Entwicklungskosten 12.969 15.572<br />
Rechts- und Beratungskosten 1.781 1.061<br />
Abschreibungen 217 237<br />
Insgesamt 24.426 <strong>25.</strong>878<br />
In den Labor- und sonstigen innerbetrieblichen Kosten sind Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und<br />
Betriebsstoffe sowie sonstige bezogene Waren in Höhe von 169 Tsd. € beinhaltet (2009: 170 Tsd. €). Die<br />
externen Forschungs- und Entwicklungskosten stellen Aufwendungen für bezogene Leistungen,<br />
insbesondere fur Dienstleister der klinischen Entwicklung dar. Diese sind im Vergleich zum Vorjahr<br />
aufgrund der fortgeschrittenen klinischen Studien deutlich gesunken. Die Rechts- und Beratungskosten<br />
erhöhten sich aufgrund der vielfältigen Projekte m den Bereichen Finanzierung und<br />
Geschäftsentwicklung.<br />
22. Personalaufwand<br />
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:<br />
F-171
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
2010 2009<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Löhne und Gehälter 4.957 4.777<br />
Sozialversicherung 681 523<br />
Boni 847 1.021<br />
Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen 470 125<br />
Aufwand aus der Bewertung für Diensijubiläen 17 13<br />
Sonstige Personal aufwendungen 104 72<br />
I ...<br />
... ufwand' 7.076 6.532<br />
Die insgesamte Erhöhung des Personalaufwands ist zum einen auf eine erhöhte Mitarbeiteranzahl<br />
gegenüber 2009, zum anderen auch auf Gehaltssteigerungen bzw. Beförderungen sowie erhöhtem<br />
Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen zurückzuführen.<br />
WILEX beschäftigte in den Vergleichsperioden im Durchschnitt folgende Anzahl von Mitarbeitern:<br />
2010 2009<br />
Verwaltung 21 20<br />
Fcrschung und Entwicklung 51 46<br />
Durchsch nittsanzah I Mitarbeiter* 72 66<br />
* inklusive Vorstand<br />
Da die Mitarbeiter der WILEX Inc. erst unmittelbar vor dem Bilanzstichtag eingestellt wurden, hat sich<br />
dies noch nicht in der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter niedergeschlagen.<br />
Die Bewertung der Aktienoptionen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung (vergleiche Anmerkung<br />
2.18.1) zog 2010 mit 470 Tsd. € einen höheren Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr (125 Tsd. €)<br />
nach sich. Als Gründe sind dafür anzuführen, dass im Zuge der Bezugsrechskapitalerhöhung im<br />
Dezember 2009 eine einheitliche Anpassung des Ausübungskurses auf 4, 10 € durchzuführen war, und die<br />
Neuausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter im September 2010.<br />
Nachstehend die Berechnung für das Berichtsjahr:<br />
ArM~r Yeteinllilrp09 ........}< .....' .' .. ;. : '.' '. Jlklienbasiiirte YeroUllulQ türden vorstahd, leitende Mitarheitet UtidArbeitOenmer .< .•... '.<br />
TranchE)
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Die Aktienoptionen wurden anhand eines Binomialmodells berechnet. Die beizulegenden Werte werden<br />
im Folgenden dargestellt. Der Ausgleich erfolgt dabei in Eigenkapitalinstrumenten. Während rur die<br />
Tranchen 1 bis 5 jeweils eine Laufzeit von 24 Monaten bzw. 25 Monaten und somit je ein Optionswert<br />
vorliegt, liegen fur die Tranchen 6, 7 und 8 auf grund der unterschiedlichen Vesting-Zeitpunkte jeweils<br />
neun verschiedene Laufzeiten und Optionswerte vor:<br />
~$g~~~f,6i!pünl
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
1,96 €<br />
30.09.2010 27 Monate 1,97€<br />
30.09.2010 30 Monate 2,01 €<br />
30.09.2010 33 Monate 2,03€<br />
30.09.2010 36 Monate 2,25€<br />
30.09.2010 39 Monate 2,28€<br />
30.09.2010 42 Monate 2,29€<br />
30.09.2010 45 Monate 2,30€<br />
30.09.2010 48 Monate 2,33€<br />
Für die Berechnungen der Tranchen 1 bis 5 wurden die folgenden Modellparameter verwendet:<br />
~6C1e\lpatal11eter ., "',1:/' .........•..•. / .. '.-' ...•. ,. ;'<br />
.)<br />
.............:.:.....•.•.....••.:•.... >.::. .•..•.... ...................< ... }: ···.··Tranqpe1·.•.• Tranche 2 ..' Tra.nche3 Jtanche4 .; IgncheS<br />
Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen 6,90€ 6,90 € 6,90€ 6,90€ 6,90€<br />
Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />
Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 24 24 25 24 24<br />
Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt 5,52€ 5,52 € 5,52 € 5,52 € 5,52€<br />
Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0% 0% 0%<br />
Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 2,86% 2,97% 3,06% 3,44% 3,56%<br />
Erwartete Volatilität für die Laufzeit 42,54% 40,40% 41,69% 40,61% 43,25%<br />
Für die Berechnungen der Tranchen 6, 7 und 8 wurden die folgenden Modellparameter verwendet:<br />
Trlllll:h.e''S .~ .... ................. .'. :::j'. '.' Teilt Je)12 Teill .JeilA. TeilS: Teil 6 '[~iI7 1~i18 fell 9<br />
Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84 € 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€ 9,84€<br />
Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag<br />
10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />
Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 24 27 30 33 36 39 42 45 48<br />
Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt 9,73€ 9,73€ 9,73€ 9,73 € 9,73€ 9,73 € 9,73 € 9,73€ 9,73€<br />
Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />
Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 4,06% 4,07% 4,08% 4,09% 4,10% 4,11% 4,13% 4,14% 4,15%<br />
Erwartete Volatilität für die Laufzeit 47,40% 47,52% 46,82% 46,30% 45,95% 46,31% 45,25% 46,97% 46,48%<br />
Modellpar~met~r;:j .... '. ....;? . ;';'.<br />
Tram:he7.;' " ......•.. ',.' .' ";.:.' ........: .... :, Tell 1 '1ell.2 Tell.3 : Tell 4 I TeilS. Jeil6 Tell] . Tell 8 'Tel/9<br />
Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€ 9,02€<br />
Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag<br />
10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />
Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 24 26 29 32 35 38 41 44 47<br />
Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62€ 9,62€<br />
Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />
Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 4,07% 4,07% 4,07% 4,06% 4,06% 4,06% 4,07% 4,07% 4,08%<br />
Erwartete Volatilität für die Laufzeit 50,10% 48,96% 49,14% 48,68% 47,94% 47,94% 47,47% 47,44% 48,19%<br />
F-174
WILEXAG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
T~~~l1el; .. · •..•..•.. > .'./.< '}j..... ...... .'.< ... ;~i.···.·.'; • .Tellj· .. Wl1 Tell. 3. ;Jeil.4 TelJ5 JeU!) Teil 7 Jel!8 Teil 9;.:<br />
Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen 4,70€ 4,70€ 4,70€ 4,70€ 4,70€ 4,70€ 4,70€ 4,70€ 4,70€<br />
Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag<br />
10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre<br />
Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 24 27 30 33 36 39 42 45 48<br />
Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt 4,34 € 4,34€ 4,34€ 4,34€ 4,34€ 4,34€ 4,34€ 4,34€ 4,34€<br />
Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%<br />
Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 0,72% 0,78% 0,83% 0,88% 0,94% 1,00% 1,07% 1,13% 1,20%<br />
Erwartete Volatilität für die Laufzeit 71,96% 68,07% 65,89% 63,32% 68,82% 67,11% 64,77% 62,72% 61,66%<br />
Die Aktienbewertung bei Ausgabe der Optionen der Tranchen 1 bis 5 wurde jeweils auf Basis der zu<br />
diesem Stichtag vorliegenden aktuellsten Unternehmensbewertung der WILEX AG durchgeführt und<br />
stellt zu den jeweiligen Ausgabestichtagen nach einvernehmlicher Ansicht des Aufsichtsrats und des<br />
Vorstands der Gesellschaft die bestmögliche Schätzung des Kurses dar, da zu diesen Zeitpunkten die<br />
WILEX AG noch nicht an der Börse notiert war. Die Aktienbewertung von 6,90 € für alle ausgegebenen<br />
Tranchen ergibt sich als historischer Wert aus der letzten Finanzierungsrunde der WILEX AG, welche<br />
2005 durchgeführt wurde.<br />
Da die WILEX AG seit dem 13. November 2006 an der Börse notiert ist, wurde die Aktienbewertung der<br />
Tranchen 6, 7 und 8 jeweils auf Basis der zum jeweiligen Tag der Gewährung vorliegenden Aktienkurse<br />
durchgeführt. Der Aktienkurs für die Tranche 6 betrug zum 30.09.2007 9,84 €, für die Tranche 7 zum<br />
31.10.20079,02 € und für die Tranche 8 zum 30.09.20104,70 €.<br />
Die erwartete Laufzeit der Optionen basiert auf der Einschätzung, dass die Aktienoptionen möglichst<br />
schnell ausgeübt werden.<br />
Die Ermittlung des Ausübungspreises der Tranchen 6, 7 und 8 basiert gemäß den Optionsbedingungen<br />
auf dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse für Aktien der WILEX AG an den letzten zehn<br />
Handelstagen der Wertpapierbörse, an welcher die Aktien gehandelt werden, vor dem Tag der Ausgabe<br />
der Aktienoptionen (Tag der Annahme des Optionsangebots der Gesellschaft durch den Berechtigten).<br />
Da die Berechtigten das Optionsangebot an unterschiedlichen Tagen angenommen haben, ergeben sich<br />
innerhalb der Tranchen 6, 7 und 8 grundsätzlich unterschiedliche Ausübungspreise. Da die Abweichung<br />
der Ausübungspreise innerhalb der jeweiligen Tranche von unwesentlicher Höhe ist, wurde für die<br />
Tranchen 6, 7 und 8 jeweils ein gewichteter Ausübungspreis festgelegt.<br />
Die Ermittlung der risikolosen Zinssätze eIfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve für börsennotierte<br />
Bundeswertpapiere der Deutschen Bundesbank, die nach der Svensson-Methode ermittelt werden.<br />
Das Erfolgsziel einer Steigerung des Börsenkurses um mindestens 10 % des Basispreises wurde nicht in<br />
die Bewertung einbezogen, da die Erreichung dieses Ziels nach Einschätzung des Vorstands auf Basis<br />
einer detaillierten Planung zu den jeweiligen Ausgabestichtagen zu erwarten war. Voraussetzung für die<br />
Wirksamkeit der Ausübung der Aktienoptionen ist, dass die Aktien der Gesellschaft an einer in- oder<br />
ausländischen Wertpapierbörse gehandelt werden. Dies ist inzwischen erfolgt.<br />
F-175
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Die zukünftige Volatilität während der erwarteten Laufzeit der Aktienoptionen wurde bis zur Tranche 7<br />
auf Basis laufzeitadäquater historischer Volatilitäten einer Peergroup vergleichbarer Unternehmen aus<br />
dem Sektor Biotechnologie unter Berücksichtigung der zukünftigen erwarteten Kursentwicklung der<br />
Gesellschaft geschätzt. Darauf wurde zurückgegriffen, da die Gesellschaft erst seit dem 13. November<br />
2006 börsennotiert ist und somit keine laufzeitadäquate eigene historische Volatilität bei Ausgabe der<br />
Aktienoptionen vorweisen konnte. Für die am 30.09.2010 gewährten Optionen der Tranche 8 wurden<br />
hingegen laufzeitadäquate historische Volatilitäten der WILEX AG verwendet.<br />
Als Erdienungszeitraum wurde der Zeitraum bis zum Erreichen der Unverfallbarkeit der einzelnen<br />
Optionen herangezogen. Entsprechend der unter den Ausübungsbedingungen dargestellten Regelungen<br />
tritt eine Unverfallbarkeit innerhalb der Vier-Jahres-Frist proportional bezogen auf die Anzahl der<br />
insgesamt ausgegebenen Aktienoptionen jeweils am letzten Kalendertag des Monats Februar sowie am<br />
31. Mai, 31. <strong>August</strong> und 30. November eines jeden Geschäftsjahres nach dem Optionszuteilungsstichtag<br />
ein. Im Falle von vor dem ersten Handelstag ausgegebenen Aktienoptionen wurden 50 % aller zu diesem<br />
Zeitpunkt ausgegebenen Aktienoptionen mit Ablauf des ersten Handelstages unverfallbar.<br />
Die Aktienoptionen weisen zum Stichtag folgende maximale vertragliche Laufzeiten in Jahren auf:<br />
30.12.2005 5,08 6,08<br />
31.01.2006 5,17 6,17<br />
28.02.2006 5,24 6,24<br />
T~hclle5 ../: ....<br />
28.04.2006 5,41 6,41<br />
30.09.2006 5,83 6,83<br />
30.09.2007 6,83 7,83<br />
31.10.2007 6,92 7,92<br />
30.09.2010 9,83 n/a<br />
Mit Eintragung der Bezugsrechtskapitalerhöhung am 4. Dezember 2009 ins Handelsregister wurde der<br />
Ausübungspreis für alle bis zum Bilanzstichtag 30. November 2009 ausgegebenen Aktienoptionen nach §<br />
7 Abs. 1 (i) des Stock-Option-Plans 2005 auf einheitlich 4,10 €, den innerhalb der Kapitalerhöhung<br />
festgesetzten Bezugspreis, reduziert. Gemäß den Regelungen des IFRS 2 ist im Rahmen einer derartigen<br />
Änderung der Vertragsbedingungen, wenn sich der beizulegende Zeitwert der Optionen wie im<br />
vorliegenden Fall erhöht, der gewährte zusätzliche beizulegende Zeitwert entweder über den<br />
verbleibenden Erdienungszeitraum der Aktienoptionen zu erfassen oder, falls dieser bereits abgelaufen<br />
ist, sofort am Tag der Änderung in voller Höhe. Die Ermittlung des zusätzlichen beizulegenden<br />
Zeitwertes wurde auf Basis eines Binomialmodells vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde der<br />
zusätzliche beizulegende Zeitwert aus der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der<br />
geänderten Aktienoptionen und dem der ursprünglichen Aktienoptionen, die beide am Tag der Änderung<br />
F-176
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
geschätzt wurden, ermittelt. Der mittels Binomialmodell ermittelte zusätzlich gewährte beizulegende<br />
Zeitwert je Tranche undje Option bemisst sich wie folgt:<br />
T@\Q~~rXTeil··9r .. ·••·•··.·· .. ··<br />
~~~jzulegerjdc~(Z~itw~r.r. .•.. Bel?ulegel1q~f;Z.~itwert .,.• '.' ..z~~~I.~llc~e(··.;<br />
.·.ge~rd~ft§J)ptiOn~n .....• '~rsprunQlioh~()at!onen . :;~eizul§gender.;Z§i1Wett<br />
0,71 0,34 0,37<br />
0,71 0,04 0,67<br />
0,85 0,10 0,75<br />
1,31 0,42 0,88<br />
1,32 0,44 0,89<br />
0,71 0,05 0,67<br />
0,85 0,10 0,75<br />
1,31 0,43 0,88<br />
1,32 0,44 0,88<br />
Es sind folgende Parameter in die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zum 4. Dezember 2009<br />
eingeflossen:<br />
.•.•• ". '.' .. :f.f '"<br />
MQ(:{~II~~f(lltleter .. \ ( ....•...... ) ..<br />
••• •••<br />
~( •.••...•.•......• > .t··.. ....... :; .., .....•...<br />
'. Tr~ncne1~5 Tränch~ß t Trancnß7 ,<br />
Aktienkurs bei Ausgabe der Optionen 3,91 € 3,91 € 3,91 €<br />
Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten 7 7 ~ 22 7 - 22<br />
Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt (geänderte<br />
Optionen) 4,10€ 4,10€ 4,10€<br />
Ausübungspreis zum erwarteten Ausübungszeitpunkt (ursprüngliche<br />
Optionen) 5,52€ 9,73€ 9,62€<br />
Erwartete Dividendenrendite 0% 0% 0%<br />
Risikoloser Zinssatz für die Laufzeit 0,56% 0,56% - 1,26% 0,56% - 1,26%<br />
Erwartete Volatilität für die Laufzeit 64,79% 63,83% -70,18% 63,83% - 70,18%<br />
Als Aktienkurs wurde der XETRA-Schlusskurs der WILEX Aktie am 4. Dezember 2009 herangezogen.<br />
Die erwartete Laufzeit der Optionen basiert auf der Einschätzung des Managements, dass die<br />
Aktienoptionen frühzeitig ausgeübt werden. Die risiko losen Zinssätze wurden <strong>vom</strong> Markt abgeleitet mit<br />
einer Restlaufzeit, die der erwarteten Laufzeit der zu bewertenden Option entspricht. Die erwartete<br />
Volatilität wurde aus der laufzeitäquivalenten historischen Volatilität der WILEX-Aktie abgeleitet.<br />
Der ermittelte zusätzliche beizulegende Zeitwert beträgt zum 4. Dezember 2009 für alle Optionen 399<br />
Tsd. €. Da zum Zeitpunkt der Änderung des Ausübungspreises der Großteil der Aktienoptionen bereits<br />
unverfallbar war, wurde der wesentliche Teil dieses Betrags (336 Tsd. €) bereits am 4. Dezember 2009<br />
erfasst. Für jene Aktienoptionen, deren Erdienungszeitraum noch nicht abgelaufen war, erfolgt die<br />
Erfassung des zusätzlichen beizulegenden Zeitwerts linear über den verbleibenden Erdienungszeitraum.<br />
Aus dem Aktienoptionsprogramm entstand WILEX, unter Berücksichtigung der Änderung des<br />
Ausübungspreises, zum Bilanzstichtag folgender Aufwand:<br />
F-177
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
i31).1.~~2009.'<br />
;;').1··j~U~?<br />
470 125<br />
Mit Wirkung des Anschreibens <strong>vom</strong> 31. <strong>August</strong> 2010 und der einheitlichen Annahme der Begünstigten<br />
<strong>vom</strong> 06. September 2010 wurden 85.007 neue Aktienoptionen an Mitarbeiter ausgegeben. Durch<br />
Ausscheiden von Mitarbeitern sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 1.650 Optionen zurückgegeben<br />
worden. Damit sind zum Geschäftsjahresultimo 986.491 Optionsrechte (729.335 für Vorstandsmitglieder<br />
bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder und 257.l56 für Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter)<br />
ausgegeben. Nach Ablauf der durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung,<br />
Aktienoptionsprogramme aufzulegen oder Aktienoptionen zu gewähren, können derzeit keine neuen<br />
Aktienoptionen ausgegeben werden.<br />
23. Nettowährungsgewinne/-verluste<br />
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2010 auf grund der relativen Schwäche des Euros gegenüber<br />
den operativ hauptsächlich relevanten Fremdwährungen wie US-Dollar und Schweizer Franken einen<br />
Währungsverlust in Höhe von 65 Tsd. € (2009: Währungsgewinn von 14 Tsd. €).<br />
Ein unrealisierter, ergebnisneutraler Währungsgewinn liegt aus der Konsolidierung der WILEX Inc. in<br />
Höhe von 9 Tsd. € vor. Im 2009 beendeten Geschäftsjahr war kein unrealisierter Währungs gewinn oderverlust<br />
existent.<br />
F-178
WILEXAG Konzemabsch1uss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
24. Finanzergebnis<br />
Finanzierungsaufwendungen<br />
2010 2009<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Zinsen aus Leasingverpflichtungen und kurzfristigen Bankverbindlichkeiten (5) (8)<br />
(5) (8)<br />
F inanzieru ngserträge<br />
Zinserträge aus Geldkonten / Sonstiges 25 158<br />
25 158<br />
Finanzergebnis 20 150<br />
Das reduzierte Finanzergebnis im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr ist insbesondere auf den<br />
Rückgang der Zinserträge aus Geldkonten und Finanzinvestitionen zurückzuführen. Infolge des Abrufs<br />
liquider Mittel für die klinische Entwicklung stand im Jahresmittel weniger Liquidität zur Erzielung von<br />
Finanzierungserträgen zur Verfügung. Das 2010 allgemein niedrige Zinsniveau für Geldeinlagen<br />
verstärkte zudem den Rückgang des Finanzergebnisses.<br />
<strong>25.</strong> Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung des Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit von WILEX:<br />
F-179
WILEXAG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
2010 2009<br />
in € in €<br />
Jahresergebnis (23.098.627) (12.729.262)<br />
Anpassungen für GuV -Posten:<br />
Bewertung Aktienoptionen 470.425 124.745<br />
Abschreibungen 216.509 237.330<br />
Erhöhung der Pensionsverpflichtungen 877 844<br />
Finanzierungsaufwendungen 6.128 7.598<br />
Finanzierungserträge (<strong>25.</strong>877) (157.954)<br />
St eu eraufw an d 6.370 15.455<br />
674.432 228.018<br />
Veränderungen der Bilanzposten<br />
Vorräte 0 (11.900)<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.977.623 (4.975.952)<br />
Sonstige Forderungen 195.211 (178.448)<br />
Ertragssteuern 0 (836)<br />
Anzahlungen 2<strong>25.</strong>507 (276.534)<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0 (138.026)<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (60.565) 311.146<br />
Sonstige Verbindlichkeiten (2.172.777) (866.521)<br />
3.164.998 (6.137.071 )<br />
Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (19.259.197) (18.638.314)<br />
Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (5.493) (119)<br />
Erhaltene Finanzierungserträge <strong>25.</strong>228 189.261<br />
Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit (19.239.462) (18.449.172~<br />
26. Ertragsteueraufwand<br />
Aufgrund der betrieblichen Verluste sind in den Geschäftsjahren 2010 und 2009 mit Ausnahme des<br />
folgenden Sachverhalts keine Ertragsteuern angefallen. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung für das<br />
Geschäftsjahr erfasste Steueraufwand (2010: 6 Tsd. €; 2009: 15 Tsd. €) betrifft eine Quellensteuer. Diese<br />
Quellensteuer fiel 2004 auf eine Vorauszahlung von Esteve an, wurde bereits einbehalten und als<br />
geleistete Anzahlung bilanziert. Die Steuer wurde analog zum Ansatz der sonstigen Erträge aus dem<br />
Esteve-Vertrag ergebniswirksam erfasst (vergleiche Anmerkung 20).<br />
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte auf Basis der in den jeweiligen Ländern (Deutschland,<br />
USA) gültigen Steuersätze. Für die Berechnung des Mutterunternehmens, der WILEX AG, lag ein<br />
Mischsteuersatz von 32,98 % (Vorjahreswert: 32,98 %) zugrunde, der sich zusammensetzt aus einem<br />
Körperschaftsteuersatz von 15 % (Vorjahreswert: 15 %), Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %<br />
(V orj ahreswert: 5,5 %) und Gewerbesteuer in Höhe von 17,15 % (Vorj ahreswert: 17,15 %). Der<br />
ausgewiesene laufende Steueraufwand weicht <strong>vom</strong> erwarteten Steuerertrag ab. Der nominale Steuersatz<br />
in Höhe von 32,98 % (Vorjahreswert: 32,98 %) ist auf das Ergebnis nach IFRS anzuwenden. Eine<br />
Überleitung der Unterschiedseffekte ist aus folgender Tabelle ersichtlich.<br />
F-180
WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
2010 2009<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Ergebnis vor Steuern (23.092) (12.714)<br />
Steuersatz 32,98% 32,98%<br />
Erwarteter Steuerertraa 7.616 4.193<br />
Nicht aktivierungsfähige Verlustvorträge der Periode (7.723) (4.509)<br />
Minderung der nicht aktivierten temporären Differenzen 49 293<br />
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben I Sonstiges 52 8<br />
Ausaewiesener Steueraufwand (6) (15 )<br />
Der Bestand an latenten Steueransprüchen (aktive latente Steuern) und latenten Steuerverbindlichkeiten<br />
(passive latente Steuern) zum 30. November ist folgenden Posten zuzuordnen:<br />
2010 2009<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Latente Steueransprüche<br />
Nicht realisiert e Erträg e 75 132<br />
75 132<br />
Latente Steuerverbindlichkeiten<br />
Aktivierung von erworbenen Lizenzen 58 63<br />
Sonstige Rückstellungen 16 15<br />
Sonst iQe 1 53<br />
75 132<br />
Aktive und passive latente Steuern wurden unter den Voraussetzungen des lAS 12.74 miteinander<br />
saldiert, da sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.<br />
Da in absehbarer Zukunft weiterhin Verluste zu erwarten sind, wurden auf die folgenden Sachverhalte<br />
keine latenten Steueransprüche angesetzt:<br />
30.11.2010 30.11.2009<br />
in Tsd. € in Tsd. €<br />
Verlustvorträge<br />
für Körperschaftsteuer 149.843 126.436<br />
für Gewerbesteuer 147.401 124.070<br />
Abzuasfähiae temporäre Differenzen 0 0<br />
Die ausgewiesenen Verlustvorträge entfallen im Wesentlichen auf die WILEX AG (149.787 Tsd. €<br />
Verlustvortrag für Körperschaftssteuer; 147.345 Tsd. € für Gewerbesteuer) und können dort unbegrenzt<br />
vorgetragen werden. Betreffend die bei der WILEX AG vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge ist auf<br />
Folgendes hinzuweisen: Der Abzug bestehender Verlustvorträge wird dann ausgeschlossen, wenn die<br />
vortragende Gesellschaft ihre steuerliche Identität verliert. Der Verlust einer solchen steuerlichen<br />
Unternehmensidentität wird nach § 8 Abs. 4 KStG in der bis einschließlich 2007 geltenden Fassung<br />
angenommen, wenn die folgenden zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind: (i) mehr als 50 % der<br />
Gesellschaftsanteile übertragen wurden und (ii) die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit vorwiegend<br />
neuen Vermögenswerten weiterführt oder neu aufnimmt. Die gesetzlich begrenzte Abzugsfähigkeit der<br />
betrieblichen Verluste gilt sowohl für die Körperschaft- als auch für die Gewerbesteuer. Die Gesellschaft<br />
F-181
WILEXAG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 I Anhang<br />
wurde seit Gründung keiner steuerlichen Betriebsprüfung unterzogen. Infolge der Kapitalerhöhungen im<br />
Verlauf der vierten Finanzierungsrunde im April 2005 sowie des Börsengangs im November 2006 hat die<br />
Gesellschaft möglicherweise ihre bis Ende 2006 aufgelaufenen Verlustvorträge in Höhe von 67,24 Mio.<br />
€ (Körperschaftsteuer) bzw. 64,95 Mio. € (Gewerbesteuer) verloren. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008<br />
wird für Anteilsübertragungen die bis einschließlich 2007 geltende Regelung des § 8 Abs. 4 KStG durch<br />
den durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingefügten § 8c KStG geändert. Demnach führt die<br />
Übertragung von 25 % bis 50 % des gezeichneten Kapitals bereits zu einem anteiligen, die Übertragung<br />
von mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals zu einem vollständigen Wegfall der steuerlichen<br />
Verlustvorträge. Im Gegensatz zu der bisherigen Regelung kommt es auf die Zuführung von überwiegend<br />
neuem Betriebsvermögen nicht mehr an. Dies könnte insbesondere im Zusammenhang mit<br />
durchgeführten und weiteren Kapitalmaßnahmen zum Wegfall der bis dahin aufgelaufenen<br />
Verlustvorträge geführt haben oder führen und somit negative Auswirkungen auf das zukünftige<br />
Nachsteuerergebnis und das Eigenkapital der Gesellschaft haben. Für Anteilsübertragungen nach dem 31.<br />
Dezember 2009 wurde durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz geregelt, dass Verluste in Höhe der<br />
stillen Reserven, die auf den Beteiligungserwerb entfallen, nicht nach § 8c KStG untergehen, so dass bei<br />
Vorliegen von im Inland steuerpflichtigen stillen Reserven insoweit ein Wegfall der Verlustvorträge<br />
vermieden werden kann.<br />
27. Ergebnis je Aktie<br />
Unverwässert<br />
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Jahresergebnis, das<br />
den Eigenkapitaleignern zusteht, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während<br />
des Geschäftsjahres - mit Ausnahme der eigenen Anteile, die das Unternehmen selbst hält - gebildet<br />
wird.<br />
2010 2009<br />
Jahresergebnis, den EK-Gebern zurechenbar (in Tsd. ~ (23.099) (12.729)<br />
Durchschnittliche Anzahl der ausQeQebenen Aktien (in Tausend) 16.734 13.348<br />
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (€je Aktie) (1,38) (0,95) 1<br />
Verwässert<br />
Für WILEX ist die zur Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie<br />
herangezogene Anzahl von Aktien identisch, da die Umwandlung von Stammaktienäquivalenten einer<br />
Verwässerung entgegenwirken würde.<br />
F-182
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />
28. Leasing, Garantien und Verpflichtungen<br />
Finanzierungsleasing<br />
Die Anschaffung emes Laborgerätes (Massenspektrometer) erfolgte 2010 über eme<br />
Finanzierungsleasing-Vereinbarung innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten mit Aktivierung und<br />
kontinuierlicher Abschreibung des Beschaffungswertes in Höhe von 178 Tsd. € im Sachanlagevermögen<br />
(vergleiche Anmerkung 6). Der gezahlte Zinsanteil wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter<br />
"Finanzierungsaufwendungen" aufgeflihrt (2010: 5 Tsd. €). Die Höhe der Abschreibung auf dieses<br />
Anlagegut betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 9 Tsd. €, der Restbuchwert zum Bilanzstichtag 168 Tsd.<br />
€; der Tilgungsanteil im Jahr 2010 belief sich auf 38 Tsd. €. Für die Leasingvereinbarung ist keine<br />
Kaution gestellt worden.<br />
Folgende Verpflichtungen enstehen WILEX aus dem Finanzierungsleasing in den kommenden Perioden:<br />
Verpflichtungen aus Finanzierungs- bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre nach 5 Jahren Insgesamt<br />
leasinaverhältnissen (Laborausstattunal zum in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />
30.11.2010 64 86 0 150<br />
30.11.2009 0 0 0 0<br />
Operating-Leasing, Garantien und Verpflichtungen<br />
Die Gesellschaft hat Labor- und Geschäftsausstattung auch 1m Rahmen von Operating<br />
Leasingverhältnissen gemietet, die bis 2012 zu unterschiedlichen Zeiten auslaufen. Alle zurzeit genutzten<br />
Büro- und Laborräume sind bis Ende März 2012 gemietet. Der Mietvertrag enthält bis einschließlich<br />
2009 pro Jahr einen mietkostenfreien Monat. Gemäß den IFRS wird die Gesamtmietsumme pro<br />
Geschäftsjahr auf zwölf Monate gleichmäßig abgegrenzt. Die Kosten flir Geschäfts- und<br />
Laborausstattung sowie flir Büro- und Laborräume aus den Operating-Leasingverhältnissen sind in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Verpflichtungen aus dem Leasing von Geschäftswagen<br />
als sonstiger Aufwand in folgender Höhe erfasst:<br />
Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen und Mietverträgen in Tsd. €<br />
2010 679<br />
2009 613<br />
WILEX hat ein Bankkonto in Höhe von 138 Tsd. € als Kaution fur den Vermieter verpfandet. Andere<br />
Garantien bestehen nicht.<br />
Die künftigen jährlichen Mindestzahlungen aus Miet-<br />
folgendermaßen zusammen:<br />
und Leasingverhältnissen setzen sich<br />
F-183
WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />
Verpflichtungen zum 30.11.2010 bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt<br />
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />
Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume 637 214 0 851<br />
Verpflichtungen aus Operating-<br />
Leasingverhältnissen (Labor- und sonstige<br />
Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) 58 67 0 124<br />
694 280 0 975<br />
Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus dem Erwerb von Lizenzen in Höhe von mindestens<br />
2,5 Mio. €, deren Fälligkeit bei Erreichung von bestimmten Meilensteinen eintritt. Nachstehend die<br />
Vorjahreswerte:<br />
Verpflichtungen zum 30.11.2009 bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt<br />
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />
Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume 623 851 0 1.474<br />
Verpflichtungen aus Operating-<br />
Leasingverhältnissen (Labor- und sonstige<br />
Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) 51 45 0 96<br />
675 895 0 1.570<br />
29. Organe und Vergütung<br />
Vorstand<br />
Die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands der WILEX AG sind:<br />
Prof. Dr. OlafG. Wilhelm, Vorstandsvorsitzender<br />
Dr. Paul Bevan, Vorstand rur Forschung und Entwicklung<br />
Peter Llewellyn-Davies, Vorstand für Finanzen<br />
Dr. Thomas Borcholte, Vorstand rur Geschäftsentwicklung<br />
Vergütung des Vorstands<br />
Die Vergütung des Vorstands wurde bis 31. <strong>August</strong> 2009 <strong>vom</strong> Personalausschuss festgelegt und wird seit<br />
1. September 2009 in Übereinstimmung mit § 107 Abs. 3 AktG <strong>vom</strong> Aufsichtsratsplenum beschlossen.<br />
Die Vergütung besteht aus den folgenden Komponenten: einer festen Vergütung, sonstigen geldwerten<br />
Vorteilen (Sachbezügen), einem variablen Vergütungsteil sowie einem Beteiligungsprogramm mit<br />
langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.<br />
Für den Fall der Beendigung einer Vorstandstätigkeit hat kein Vorstandsmitglied einen vertraglichen<br />
Anspruch auf Abfindungszahlungen.<br />
Feste Vergütung und Sachbezüge<br />
F-184
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Das jährliche Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird für die Laufzeit des Anstellungsvertrages<br />
festgelegt und in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Es orientiert sich an der wirtschaftlichen Lage der<br />
WILEX sowie am Vergütungsniveau im Wettbewerbsumfeld.<br />
Zusätzlich zu der festen Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder folgende Sachbezüge:<br />
Den Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm, Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies wird<br />
ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Das Vorstandsmitglied Dr. Thomas Borcholte hat keinen<br />
Firmenwagen.<br />
Für den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm zahlt die WILEX zudem Beiträge für eine<br />
Direktversicherung bis zum gemäß § 40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) zulässigen Höchstbetrag<br />
sowie Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Herrn Prof. Wilhelm wurde überdies im Jahr<br />
1999 eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung gewährt, für die eine Rückstellung gebildet<br />
wurde. Die Zuführung zur Pensionsrückstellung ist identisch mit der Erhöhung der Ansprüche aus der<br />
dazugehörigen Rückdeckungsversicherung (vergleiche Anmerkung 2.7) und betrug im abgelaufenen<br />
Geschäftsjahr 877 € (2009: 844 €). Gegenüber anderen Mitgliedern des Vorstands bestehen keine<br />
derartigen Verpflichtungen der Gesellschaft.<br />
Für das Vorstandsmitglied Dr. Paul Bevan übernimmt die Gesellschaft zudem die Kosten für bis zu 24<br />
Economy-Class-Flüge von Deutschland nach Großbritannien (Hin- und Rückflug) je Kalenderjahr.<br />
Variable Vergütung<br />
Die variable Vergütung ist davon abhängig, in welchem Umfang persönliche Ziele und Erfolgsziele der<br />
WILEX erreicht wurden. Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstände orientiert sich vor allem an den<br />
Unternehmenszielen und umfasst und bezieht sich auf das Erreichen definierter Meilensteine in der<br />
klinischen Entwicklung, die Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft und die<br />
Performance der Aktie als Erfolgsziele.<br />
Im Falle von Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm beläuft sich die variable Vergütung auf maximal 75 % des<br />
Festgehalts, für Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies auf maximal 33 % des Festgehalts und für<br />
Dr. Thomas Borcholte auf maximal 31,13 % des Festgehalts. Aufgrund der unterjährigen Anpassung des<br />
Festgehalts von Peter Llewellyn-Davies lag der Maximalbonus im Geschäftsjahr 2010 leicht oberhalb des<br />
angegebenen Wertes, da die Gehaltsanpassung erst im September 2010 wirksam wurde, aber der<br />
auf grund des erhöhten Festgehalts ebenfalls erhöhte Maximalbonus bereits erstmalig auf das komplette<br />
Kalenderjahr 2010 gewährt wurde.<br />
Vergütungskomponente mit Anreizwirkung und Risikocharakter<br />
Die Vergütungskomponente mit Anreizwirkung und Risikocharakter basiert auf dem Aktienoptionsplan<br />
2005, der von der Hauptversammlung am 8. September 2005 beschlossen wurde. Den Mitgliedern des<br />
Vorstands können hieraus insgesamt 900.000 Aktienoptionen gewährt werden. In den Geschäftsjahren<br />
F-185
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
2009 und 2010 wurden keine Optionsrechte an den Vorstand ausgegeben. Unter Berücksichtigung der<br />
bereits im Geschäftsjahr 2006 und 2007 ausgegebenen Optionsrechte an Vorstandsmitglieder hielten die<br />
aktiven Mitglieder des Vorstands zum Bilanzstichtag 30. November 2010 insgesamt 719.335<br />
Optionsrechte. Ein ehemaliges Vorstandsmitglied hielt zum Bilanzstichtag 30. November 2010 insgesamt<br />
10.0000ptionsrechte.<br />
Jede dieser Aktienoptionen berechtigt zum Erwerb einer neuen Aktie gegen Zahlung des<br />
Ausübungspreises. Dieser betrug zum Bilanzstichtag im Falle der im Geschäftsjahr 2006 ausgegebenen<br />
Optionen ehemals je 5,52 € und fur die im Geschäftsjahr 2007 ausgegebenen Optionen ehemals je 9,62 €<br />
(Tranche 7). Mit Durchfl.ihrung der Kapitalerhöhung im Dezember 2009 verringerte sich der<br />
Ausübungspreis einer Aktienoption aufgrund der im Aktienoptionsplan 2005 festgelegten<br />
Optionsbedingungen für alle Begünstigten, also sowohl für Mitarbeiter als auch fl.ir Vorstandsmitglieder,<br />
auf den im Rahmen der Kapitalerhöhung festgesetzten Bezugspreis pro Aktie und somit einheitlich auf<br />
4,10 € (vergleiche Anmerkung 22).<br />
Die Aktienoptionen können erstmals nach einer Wartezeit von zwei Jahren seit dem<br />
Optionszuteilungsstichtag ausgeübt werden. Sämtliche fiir den Vorstand ausgegebenen Optionsrechte<br />
konnten bis zum Bilanzstichtag nur dann ausgeübt werden, wenn der Mittelwert der Schlusskurse der<br />
WILEX-Aktie an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartezeit oder zu irgendeinem<br />
Zeitpunkt danach innerhalb zehn aufeinanderfolgender Börsenhandelstage um mindestens 10 % höher<br />
liegt als der Ausübungspreis von 4,10 €. Entsprechend dem reduzierten Ausübungspreis verringerte sich<br />
der Referenzkurs somit auf 4,51 €. Dies bedeutet, dass die Optionsrechte nur dann ausgeübt werden<br />
können, wenn die WILEX-Aktie an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen vor Ausübung einer<br />
Aktienoption mit mindestens 10 % über dem Ausübungskurs in Höhe von 4,10 €, also mit einem Kurs<br />
von mindestens 4,51 €, schließt. Bisher wurden keine Aktienoptionen ausgeübt.<br />
Die Darstellung der Vorstandsvergütung wurde im Geschäftsjahr 2010 geändert. Die gezeigten<br />
Gesamtvergütungszahlen fur 2010 und 2009 enthalten nun die entsprechenden ertragswirksamen<br />
Aufwendungen einer variablen Vergütung fl.ir 2010 und 2009, in vorangegangenen Jahren wurde die<br />
variable Vergütung in dem Geschäftsjahr ausgewiesen, in dem sie ausbezahlt wurde.<br />
Zusammenfassend wurden fl.ir die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2010 1m Einzelnen<br />
folgende feste und variable Vergütungsbestandteile sowie Sachbezüge ertragswirksam erfasst:<br />
2010 Feste Variable Sonstige Gesamt-<br />
Vorstandsmitglied Vergütung Vergütung 1 Vergütungen vergütung<br />
(Sachbezüge)<br />
€ € € €<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 260.000 137.800 10.844 408.644<br />
Dr. Paul Bevan 230.000 55.407 11.542 296.949<br />
Peter L1ewellyn-Davies 2 228.250 61.710 13.524 303.484<br />
Dr. Thomas Boreholte 3 220.000 46.570 180 266.750<br />
Gesamt 938.250 301.487 36.090 1.275.827<br />
F-186
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
I Die exakte variable Vergütung wird in der Regel im folgenden Geschäftsjahr festgesetzt und daraufhin ausbezahlt. Die hier für das<br />
Geschäftsjahr 2010 angegebenen Werte basieren auf Rückstellungen, die aufgrund von Annahmen und Erfahrungswerten ermittelt wurden.<br />
2 Unter Berücksichtigung der für Herrn Llewellyn-Davies vorgenommenen unterjährigen Vertragsanpassung.<br />
3 Herr Dr. Borcholte verzichtete auf den Sachbezug in Form eines Dienstwagens.<br />
Die maximal für das Geschäftsjahr 2009 zu erreichende und die tatsächlich im Geschäftsjahr 2010<br />
ausgezahlte variable Vergütung wird aus nachstehender Tabelle ersichtlich. Die variable Vergütung für<br />
das Geschäftsjahr 2009 kam 2010 nicht zur Auszahlung. Die Auszahlung wird derzeit freiwillig <strong>vom</strong><br />
Vorstand zurückgehalten, bis eine nachhaltige Finanzierung des Unternehmens gesichert ist.<br />
Vorstandsmitglied Maximale Tatsächlich im<br />
variable Geschäftsjahr<br />
Vergütung für 2010<br />
2009 ausgezahlte<br />
Vergütun~ für<br />
2009<br />
€ €<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 195.000 0<br />
Dr. Paul Bevan 75.900 0<br />
Peter L1ewellyn-Davies 72.600 0<br />
Dr. Thomas Boreholte 68.486 0<br />
Gesamt 411.986 0<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm und Peter Llewellyn-Davies erhalten für die Geschäftsführung der WILEX<br />
Irrc. keine Vergütung.<br />
Für 2009 ergaben sich analog der neuen Darstellung folgende Werte:<br />
2009 Feste Variable Sonstige Gesamt-<br />
Vorstandsmitglied Vergütung Vergütung 1 Vergütungen vergütung<br />
(Sachbezüge)<br />
€ € € €<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 260.000 175.500 10.844 446.344<br />
Dr. Paul Bevan 230.000 68.310 13.122 311.432<br />
Peter L1ewellyn-Davies 220.000 65.340 12.555 297.895<br />
Dr. Thomas Boreholte 2 213.333 61.637 180 275.150<br />
Gesamt 923.333 370.787 36.701 1.330.821<br />
1 Die exakte variable Vergütung wurde im folgenden Geschäftsjahr festgesetzt, kam jedoch noch nicht zur Auszahlung (siehe oben). Die hier für<br />
das Geschäftsjahr 2009 angegebenen Werte basieren auf Rückstellungen, die durch Annahmen und Erfahrungswerte ermittelt wurden.<br />
2 Herr Dr. Borcholte verzichtete auf den Sachbezug in Form eines Dienstwagens.<br />
Die maximal für das Geschäftsjahr 2008 zu erreichende und die tatsächlich 1m Geschäftsjahr 2009<br />
gezahlte variable Vergütung wird aus nachstehender Tabelle ersichtlich:<br />
Vorstandsmitglied<br />
Maximale<br />
variable<br />
Vergütung für<br />
2008<br />
Tatsächlich im<br />
Geschäftsjahr<br />
2009<br />
ausgezahlte<br />
F-187
WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Vergütung für<br />
2008<br />
€ €<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 195.000 150.000<br />
Dr. Paul Bevan 75.900 60.000<br />
Peter Llewellyn-Davies 72.600 50.000<br />
Dr. Thomas Boreholte 66.000 40.000<br />
Gesamt 409.500 300.000<br />
Die nachfolgenden Übersichten zeigen die <strong>vom</strong> Vorstand im Verlauf des Berichtsjahres gehaltenen<br />
Aktienoptionen und deren Veränderungen sowie den darauf entfallenden Anteil des Personalaufwandes<br />
pro Begünstigtem (vergleiche Anmerkung 2.18.1 bzw. 22):<br />
Vorstandsmitalied 01.12.2009 Zuaänae Verfall Verkäufe 30.11.2010<br />
in Stück in Stück in Stück in Stück in Stück<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 262.770 0 0 0 262.770<br />
Dr. Paul Bevan 175.180 0 0 0 175.180<br />
Peter Llewellyn-Davies 131.385 0 0 0 131.385<br />
Dr. Thomas Borcholte 150.000 0 0 0 150.000<br />
Gesamt 719.335 0 0 0 719.335<br />
Vorstandsmitglied Aufwand in der Zeitwert der<br />
GuV Ontionen *<br />
in € in €<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 97.451 631.599<br />
Dr. Paul Bevan 64.967 421.066<br />
Peter Llewellyn-Davies 48.725 3<strong>25.</strong>835<br />
Dr. Thomas Borcholte 153.166 423.469<br />
Gesamt 364.309 1.801.969<br />
* Zum jeweiligen Ausgabedatum.<br />
Die Erhöhung der Aufwendungen gegenüber denjenigen aus dem Vorjahr ist auf die einheitliche<br />
Reduzierung des Ausübungskurses in Höhe von 4,10 € im Zuge der Kapitalerhöhung im Dezember 2009<br />
zurückzuführen. Für ein ehemaliges Vorstandsmitglied wurden 4 Tsd. € (2009: 0 €) im Aufwand erfasst.<br />
Für die vorangegangene Periode ergeben sich folgende Werte:<br />
Vorstandsmitalied 01.12.2008 Zuaänae Verfall Verkäufe 30.11.2009<br />
Jo Stück in Stück in Stück in Stück in Stück<br />
I Prof. Dr Olaf G Wilhelm 262.770 0 0 0 262.770<br />
Dr. Paul Bevan 175.180 0 0 0 175.180<br />
Peter Llewellyn-Davies 131.385 0 0 0 131.385<br />
Dr. Thomas Borcholte 150.000 0 0 0 150.000<br />
Gesamt 719.335 0 0 0 719.335<br />
F-188
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Vorstandsmitglied Aufwand in der Zeitwert der<br />
GuV Ootionen *<br />
in € in €<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 0 631.599<br />
Dr. Paul Bevan 0 421.066<br />
Peter Llewellyn-Davies 0 3<strong>25.</strong>835<br />
Dr. Thomas Boreholte 101.777 423.469<br />
Gesamt 101.777 1.801.969<br />
* Zum jeweiligen Ausgabedatum.<br />
Herr Dr. Thomas Borcholte ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
DETEK AG, Hannover<br />
NextGen Sciences Ltd., Alconbury (Großbritannien)<br />
Position<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member of the Board of<br />
Directors)<br />
Alle anderen Mitglieder des Vorstands haben keine Funktionen in Kontrollgremien.<br />
Aufsichtsrat<br />
Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats der WILEX AG sind:<br />
• Prof. Dr. Christof Hettich, Rechtsanwalt und Partner, RITTERS HAUS Rechtsanwälte SOWie<br />
Geschäftsführer, dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG (Mitglied des Aufsichtsrats<br />
seit 21. Mai 2010 und Aufsichtsratsvorsitzender seit 27. September 2010)<br />
• Dr. Georg F. Baur, Unternehmer (Aufsichtsratsvorsitzender <strong>vom</strong> 21. Mai 2010 bis zum 27.<br />
September 2010; stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bis 21. Mai 2010 und seit 27.<br />
September 2010)<br />
• Dr. Alexandra Goll, General Partner, TVM Capital GmbH (stellvertretende<br />
Aufsichtsratsvorsitzende <strong>vom</strong> 21. Mai 2010 bis zum 27. September 2010)<br />
• Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Geschäftsführer, dievini Hopp BioTech holding<br />
GmbH&Co.KG<br />
• Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Chief Medical Officer und Executive Vice President weltweite<br />
Projekte und Arzneimittelentwicklung, UCB S.A.<br />
• Andreas R. Krebs, Geschäftsführer & Partner, CologneInvest GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats<br />
seit 21. Mai 2010)<br />
F-189
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010/ Anhang<br />
• Dr. David Ebsworth, Chief Executive Officer, Vifor Pharma AG (Aufsichtsratsvorsitzender und<br />
Mitglied des Aufsichtsrats bis 21. Mai 2010)<br />
• Dr. Rüdiger Hauffe, Berater (Mitglied des Aufsichtsrats bis 21. Mai 2010)<br />
Ausschüsse des Aufsichtsrats<br />
Aus Effizienzgründen wurde ein gemeinsamer Persona1- und Nominierungssausschuss gebildet, der in<br />
seiner jeweiligen Funktion tagt. Der Personalausschuss beschäftigt sich mit Personalangelegenheiten und<br />
der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Der Nominierungsausschuss bereitet unter anderem<br />
Wahlvorschläge von geeigneten Aufsichtsratskandidaten an die Hauptversammlung und die Bestellung<br />
neuer Vorstandsmitglieder vor. Vorsitzender ist Prof. Dr. Christof Hettich; Dr. A1exandra Goll und<br />
Andreas R. Krebs sind Mitglieder dieses Ausschusses.<br />
Darüber hinaus ist im September 2010 ein Forschungs- und Entwicklungsausschuss gegründet worden,<br />
der sich mit Fragestellungen im Kontext der onkologischen Produktkandidaten befasst. Diesem<br />
Ausschuss sitzt, neben den weiteren Mitgliedern Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich und Andreas R. Krebs,<br />
Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach vor.<br />
Außerdem wurde ein Prüfungsausschuss gebildet, zu dessen Aufgaben insbesondere die Diskussion und<br />
vorbereitende Prüfung der Jahresabschlüsse und der Quartalsberichte sowie die Vorauswahl des<br />
Abschlussprüfers gehören. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Dr. Georg F. Baur; weitere<br />
Mitglieder sind Dr. A1exandra Goll und Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach.<br />
Vergütung des Aufsichtsrats<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung der Gesellschaft für jedes volle<br />
Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 15.000 €. Der<br />
Vorsitzende des Aufsichtsrats bekommt eine feste Vergütung von 35.000 €, der stellvertretende<br />
Vorsitzende eine feste Vergütung von <strong>25.</strong>000 €. Die Aufsichtsratsvergütung wird in vier Raten gleicher<br />
Höhe, und zwar jeweils am letzten Ka1endertag des Monats Februar sowie am 31. Mai, am 31. <strong>August</strong><br />
und 30. November eines jeden Geschäftsjahres, fällig.<br />
Für eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird eine pauschale Vergütung in Höhe<br />
von 3.000 €, für den Vorsitz eine pauschale Vergütung von 7.000 € pro Geschäftsjahr und Ausschuss<br />
gewährt - dies jeweils mit einer Beschränkung der Vergütung auf Tätigkeiten in höchstens zwei<br />
Ausschüssen. Über diese individuelle Beschränkung hinaus gewährt die Gesellschaft für<br />
Ausschusstätigkeiten insgesamt nur eine Höchstsumme von 39.000 € je Geschäftsjahr. Sollte dieser<br />
Maximalbetrag nicht zur Vergütung aller Mitg1iedschaften und Vorsitze in Aufsichtsratsausschüssen<br />
ausreichen, wird er unter Berücksichtigung der vorstehenden Vorschriften proportional auf alle<br />
F-190
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Ausschussmitglieder und -vorsitzenden verteilt, sofern nicht der Aufsichtsrat einstimmig eine<br />
abweichende Regelung beschließt.<br />
Für die Teilnahme an maximal sechs Aufsichtsratssitzungen pro Geschäftsjahr wird ein zusätzliches<br />
Sitzungsgeld gezahlt, das sich für den Sitzungsleiter auf 3.000 € und für jedes sonstige Mitglied auf<br />
1.500 € je Sitzung beläuft. Im Falle einer telefonischen Sitzungsteilnahme wird nur die Hälfte des<br />
Sitzungsgelds gewährt. Das Sitzungs geld ist zusammen mit der festen Aufsichtsratsvergütung fällig. Für<br />
Sitzungen von Ausschüssen des Aufsichtsrats wird kein Sitzungs geld gezahlt.<br />
Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört<br />
haben, wird die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit<br />
ausgezahlt.<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine variable Vergütung. Ebenso wenig werden ihnen<br />
Aktienoptionen oder ähnliche Rechte gewährt. Bei Mandatsbeendigung besteht kein Anspruch auf eine<br />
Abfindung.<br />
Bezogen auf das Geschäftsjahr 2010 hat WILEX an den Aufsichtsrat insgesamt eine Vergütung von<br />
201.668 € (Vorjahr: 201.500 €) zuzüglich Auslagen gezahlt. Die Vergütung ist in nachstehender Tabelle<br />
individualisiert ausgewiesen.<br />
2010 Feste Vergütung Sitzungsgeld Ausschuss- Gesamtvergütun<br />
Aufsichtsratsmitglied<br />
1<br />
in€ pauschale 9<br />
in€ in€ in€<br />
Prof. Dr. Christof Hettich<br />
2)(Vorsitzender) 11.499 4.500 1.244 17.243<br />
Dr. Georg F. Baur<br />
(stellv. Vorsitzender) 3) 28.518 12.750 6.494 47.762<br />
Dr. Alexandra Goll ") 18.518 8.250 2.567 29.335<br />
Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und<br />
Halbach 15.000 8.250 4.028 27.278<br />
Andreas R. Krebs L.) 7.944 4.500 1.067 13.511<br />
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 15.000 6.750 533 22.283<br />
Dr. David Ebsworth .. ) 16.559 10.500 3.310 30.369<br />
Dr. Rüdiger Hauffe 4) 7.137 5.250 1.500 13.887<br />
Gesamt 120.175 60.750 20.743 201.668<br />
I) Die vierte Rate für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach Ende des Geschäftsjahres 2010 ausgezahlt.<br />
2) Prof. Dr. Hettich und Herr Krebs sind seit 21. Mai 2010 Mitglieder des Aufsichtsrats. Prof. Dr. Hettich ist seit dem 27. September 2010<br />
Vorsitzender.<br />
3) Dr. Baur und Dr. Goll waren in der Zeit <strong>vom</strong> 21. Mai bis 26. September 2010 Vorsitzender bzw. stellvertretende Vorsitzende des<br />
Aufsichtsrats.<br />
4) Dr. Ebsworth und Dr. Hauffe sind mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Mai 2010 als Mitglieder des Aufsichtsrats ausgeschieden.<br />
F-191
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Nachfolgend die individualisierte Vergütung für das Geschäftsjahr 2009:<br />
2009 Feste Vergütung Sitzungsgeld Ausschuss- Gesamtvergütun<br />
Aufsichtsratsmitglied in€ in€ pauschale 9<br />
in€<br />
in€<br />
Dr. David Ebsworth, Vorsitzender 35.000 16.500 7.000 58.500<br />
Dr. Georg F. Baur, stellv. Vorsitzender <strong>25.</strong>000 8.250 7.000 40.250<br />
Dr. Alexandra Goll 15.000 9.000 3.000 27.000<br />
Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und<br />
Halbach 15.000 7.500 3.000 <strong>25.</strong>500<br />
Dr. Rüdiger Hauffe 15.000 8.250 3.000 26.250<br />
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich 15.000 9.000 0 24.000<br />
Gesamt 120.000 58.500 23.000 201.500<br />
1 Die vierte Rate für das Geschäftsj ahr 2009 wurde nach Ende des Geschaftsj ahres 2009 ausgezahlt.<br />
Herr Prof. Dr. Hettich ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder<br />
Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Agennix AG, Heidelberg<br />
Position<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
InterComponentWare AG, Walldorf<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
ACTRIS AG, Mannheim<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andemach<br />
SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />
febit holding GmbH, Heidelberg<br />
febit Inc., Massachusetts, USA<br />
immatics biotechnologies GmbH, Tübingen<br />
SRH Kliniken GmbH, Heidelberg<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
chairman of the Board of<br />
Directors)<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
F-192
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG, Ravensburg<br />
AC Immune SA, Lausanne, Schweiz<br />
Projustitia, Heidelberg<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Verwaltungsrats<br />
Vorsitzender des Stiftungsrats<br />
Herr Dr. Baur ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder Mitglied<br />
der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg<br />
J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg<br />
KBH GmbH, Hannover<br />
LR HEALTH & BEAUTY SYSTEMS<br />
HOLDING GmbH, Ahlen<br />
Versatel AG, Berlin<br />
Position<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Frau Dr. Goll ist neben ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzende oder Mitglied der<br />
folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Albireo Pharma Ltd., Göteborg, Schweden<br />
Biovertis AG, Wien, Österreich<br />
Cerenis Therapeutics SA, Labege, Frankreich<br />
Position<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (N onexecutive<br />
member of the Board of<br />
Directors)<br />
Herr Prof. Dr. von Bohlen und Halbach ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX<br />
Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />
F-193
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 I Anhang<br />
Gesellschaft<br />
Position<br />
Apogenix GmbH, Heidelberg<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Cosmo S.p.A., Mailand, Italien<br />
Curacyte AG, München<br />
CureVac GmbH, Tübingen<br />
Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />
febit holding GmbH, Heidelberg<br />
febit Inc., Massachusetts, USA<br />
Heidelberg Pharma AG, Ladenburg<br />
Immatics GmbH, Tübingen<br />
Life Biosystems AG, Basel, Schweiz<br />
SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member ofthe Board of<br />
Directors)<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member of the Board of<br />
Directors)<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Vorsitzender des Verwaltungsrats<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Herr Krebs ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder Mitglied der<br />
folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Max Planck Institut, Münster<br />
Paul-Ehrlich-Stiftung, Frankfurt am Main<br />
Merz GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main<br />
RSVP Group AG, Zürich, Schweiz<br />
Position<br />
Mitglied im Kuratorium<br />
Mitglied im Kuratorium<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Frau Prof. Dr. Löw-Friedrich ist weder Vorsitzende noch Mitglied in anderen Kontrollgremien im<br />
Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 3 AktG.<br />
F-194
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Über die vorstehend dargestellten Tätigkeiten hinaus waren die Mitglieder des Aufsichtsrats der<br />
Gesellschaft zum Bilanzstichtag in keinen weiteren Kontrollgremien tätig.<br />
30. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen<br />
Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
Der Aktienbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands stellt sich wie folgt dar:<br />
Name Funktion Aktienbesitz Stückzahl Anteil am<br />
Grundkapital<br />
Dr. David Ebsworth Ehemaliges Mitglied und Unmittelbar 50.000 0,27%<br />
ehemaliger Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrats bis 21. Mai 2010<br />
Dr. Rüdiger Hauffe Ehemaliges Mitglied des Unmittelbar 6.000 0,03%<br />
Aufsichtsrats bis 21. Mai 2010<br />
Dr. Georg F. Baur Stellv. Vorsitzender des Unmittelbar 181.183 0,98%<br />
Aufsichtsrats<br />
Andreas R. Krebs Mitglied des Aufsichtsrats Unmittelbar 40.000 0,22%<br />
Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Mitglied des Aufsichtsrats Mittelbar 6.587.990 35,78%<br />
Halbachund<br />
Prof. Dr. ChristofHettich 1 Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Prof. Olaf G. Wilhelm 2 Vorsitzender des Vorstands Unmittelbar 120.331 0,65%<br />
1) In ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech<br />
holding GmbH & Co. KG.<br />
2) Die Ehefrau von Prof. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien.<br />
Zum 30. November 2010 waren 120.331 Aktien (entspricht 0,65 % des Grundkapitals der Gesellschaft,<br />
Grundkapital 18.4l3.035 Aktien) im Besitz des Vorstands. Ferner waren 221.183 Aktien im<br />
unmittelbaren und 6.587.990 Aktien im mittelbaren Besitz des Aufsichtsrats (entspricht insgesamt<br />
36,98 % des Grundkapitals der Gesellschaft).<br />
Directors' Dealings<br />
Im Geschäftsjahr 2010 wurden folgende mitteilungspflichtige Erwerbsgeschäfte durch Organmitglieder<br />
durchgefuhrt:<br />
F-195
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Name Datum Transaktion Handelsplatz Preis Stück- Volumen<br />
in€ zahl in€<br />
Dr. Georg F. Baur 05.08.2010 Kauf/Zeichnung OTC 4,10 <strong>25.</strong>750 105.575,00<br />
Dr. Georg F. Baur 05.08.2010 Kauf XETRA 4,598 30.000 138.983,45<br />
Andreas R. Krebs 06.08.2010 Kauf Frankfurt 4,60 18.338 84.354,80<br />
Andreas R. Krebs 05.08.2010 Kauf/Zeichnung OTC 4,10 10.662 43.714,20<br />
Prof. Dr. Christof Hettich 30.07.2010 Kauf OTC 4,10 875.338 3.588.885,80<br />
und Prof. Dr. Friedrich von<br />
Bohlen und Halbach 2<br />
Andreas R. Krebs 20.07.2010 Kauf Frankfurt 4,92 1.000 4.920,00<br />
Prof. Dr. ChristofHettich 27.05.2010 Kauf OTC 3,90 356.923 1.391.999,70<br />
und Prof. Dr. Friedrich von<br />
Bohlen und Halbach 1<br />
Prof. Dr. Friedrich von 08.12.2009 Wertpapierleihe Frankfurt 30.000,00 944.449 30.000,00<br />
Bohlen und Halbach 1<br />
1) Mittelbar in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp<br />
BioTech holding GmbH & Co. KG.<br />
Intercompany-Darlehen zwischen WILEX AG und WILEX Inc.<br />
Der WILEX Inc. wurde durch die WILEX AG ein verzinsliches Darlehen (Kontokorrent bzw.<br />
Kreditlinie) gewährt, um die Finanzierung der Tochtergesellschaft zu sichern, solange sich die WILEX<br />
Inc. noch nicht aus eigenen erwirtschafteten Zahlungs strömen finanzieren kann. Das Darlehen ist auf<br />
einen Betrag in Höhe von 835 Tsd. USD begrenzt und läuft bis zum 30. November <strong>2011</strong>. Die Verzinsung<br />
beträgt 6,00% pro Jahr.<br />
Es gibt keine weiteren Beziehungen zu der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen.<br />
31.Aufwendungen für Wirtschaftsprüfer<br />
In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Mai 2010 wurde die KPMG AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Einzelabschlussprüfer bestellt. Nach der Bestellung wurde der<br />
Prüfungsumfang infolge des anzufertigenden Konzernabschlusses auf eine Konzernabschlussprüfung<br />
erweitert. Folgende Honorare für Leistungen wurden in den betrachteten Zeiträumen im Aufwand erfasst:<br />
F-196
WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Abschlussprüfung<br />
Erteilung Comfort Letter<br />
Sonstige Beratungsleistungen<br />
2010<br />
in Tsd. €<br />
96<br />
35<br />
83<br />
214<br />
2009<br />
in Tsd.€<br />
85<br />
o<br />
o<br />
85<br />
32. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß<br />
§161 AktG<br />
Die jährlich abzugebende Entsprechenserklärung nach §161 AktG wurde von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
im Februar <strong>2011</strong> abgegeben und ist den Aktionären und allen Interessenten dauerhaft auf der<br />
Internetseite der Gesellschaft (www.wilex.com) zugänglich gemacht.<br />
33. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />
Nach Ablauf des Geschäftsjahres am 30. November 2010 sind folgende Ereignisse eingetreten:<br />
Außerordentliche Hauptversammlung<br />
Am 15. Dezember 2010 hat die WILEX AG eine außerordentliche Hauptversammlung abgehalten. Vom<br />
Grundkapital der WILEX AG in Höhe von 18.413.035 €, eingeteilt in 18.413.035 auf den Inhaber<br />
lautende Stückaktien, waren zum Zeitpunkt der Abstimmung 12.477.011 Aktien mit ebenso vielen<br />
Stimmen vertreten. Dies entspricht 67,76 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Zur Abstimmung<br />
standen zwei Beschlussvorschläge, die von Vorstand und Aufsichtsrat am 4. November 2010 im<br />
elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden.<br />
Mit Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 wurde über die geplante Übernahme der Heidelberg Pharma AG<br />
abgestimmt. Sämtliche Aktien an der Heidelberg Pharma AG sollen im Wege einer Sachkapitalerhöhung<br />
gegen Ausgabe von 3.200.000 neuen WILEX-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre<br />
erworben werden. Der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 99,96 % angenommen.<br />
Mit Beschluss zu Tagesordnungspunkt 2 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der<br />
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Dezember 2015 (einschließlich) einmalig<br />
oder mehrmalig um bis zu insgesamt 9.206.517,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe<br />
von bis zu 9.206.517 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Nach Eintragung der<br />
gemäß Tagesordnungspunkt 1 zu beschließenden Sachkapitalerhöhung entspricht die Ermächtigung<br />
42,6 % des zukünftigen Grundkapitals. Der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 98,98 %<br />
angenommen.<br />
F-197
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010! Anhang<br />
Während der Hauptversammlung wurden von einigen Aktionären Widersprüche zu den<br />
Tagesordnungspunkten 1 und 2 zu Protokoll gegeben. Zwischenzeitlich sind drei Anfechtungsklagen<br />
anhängig.<br />
Abschluss eines Gesellschajterdarlehens<br />
Am 17. Dezember 2010 hat WILEX mit den beiden Hauptaktionären, dievini Hopp BioTech holding<br />
GmbH & Co. KG, Walldorf, (dievini) und UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien, (UCB) einen<br />
Darlehensvertrag mit Rangrücktritt in Höhe von bis zu 10 Mio. €, zahlbar in zwei Raten, unterzeichnet.<br />
dievini übernimmt einen Anteil von 7,5 Mio. € und UCB von 2,5 Mio. €. Beide Darlehensgeber erhalten<br />
eine Verzinsung von 6 % p.a.<br />
Das Darlehen hat eine unbegrenzte Laufzeit und ist unbesichert. Die Darlehensgeber sind berechtigt, ihr<br />
jeweiliges Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen zu kündigen. In diesem Fall ist das Darlehen<br />
innerhalb eines Monats zur Rückzahlung fällig. Die Darlehensgeber sind berechtigt, anstatt einer<br />
Rückzahlung des Darlehens den Darlehensrückzahlungsanspruch entweder im Rahmen emer<br />
Bezugsrechtskapitalerhöhung als Sacheinlage einzubringen oder im Rahmen eines noch zu<br />
beschließenden Wandelschuldverschreibungsprogramms in Aktien zu wandeln. Diese beiden<br />
Rückzahlungsoptionen stehen unter dem Vorbehalt, dass zum einen eine Bezugsrechtskapitalerhöhung<br />
oder ein Wandelschuldverschreibungsprogramm beschlossen und durchgeführt wird und zum anderen die<br />
Werthaltigkeit des jeweiligen Rückzahlungsanspruchs von einem Sacheinlagenprüfer bestätigt wird.<br />
Start der Zwischenanalyse zur Wirksamkeit<br />
In der Phase III-Zulassungsstudie ARISER wurde im Januar <strong>2011</strong> der Prozess für die Zwischenanalyse<br />
zur Wirksamkeit gestartet. Die Zwischenanalyse wird von einem unabhängigen Datenkontrollkomitee<br />
(IDMC) durchgeführt und das Ergebnis ab Mitte des Jahres erwartet.<br />
München, den 14. Februar <strong>2011</strong><br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm<br />
(Vorstandsvorsitzender)<br />
F-198
WILEX AG Konzemabschluss (lFRS) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Dr. Paul Bevan<br />
(Vorstand für Forschung und Entwicklung)<br />
Peter Llewellyn-Davies<br />
(Vorstand für Finanzen)<br />
Dr. Thomas Boreholte<br />
(Vorstand für Geschäftsentwicklung)<br />
F-199
WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010<br />
Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen<br />
Konzernabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn-<br />
und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung,<br />
Kapitalflussrechnung sowie Anhang und den Lagebericht der WILEX AG für das Geschäftsjahr 2010. Der<br />
Lagebericht ist nur in Auszügen in diesem <strong>Wertpapierprospekt</strong> wiedergegeben.<br />
Bestätigungsvermerk<br />
Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:<br />
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
Wir haben den von der <strong>Wilex</strong> AG, München, aufgestellten Konzernabschluss --bestehend aus Bilanz,<br />
Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie<br />
Anhang-- sowie den Konzernlagebericht der <strong>Wilex</strong> AG, München, für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong><br />
1. Dezember 2009 bis 30. November 2010 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und<br />
Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach<br />
§ 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der<br />
gesetzlicher der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />
Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Prüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der <strong>vom</strong> Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich<br />
auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden<br />
Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.<br />
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und<br />
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche<br />
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht<br />
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />
der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung<br />
des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />
des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass<br />
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
F-200
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010<br />
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der<br />
Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a<br />
HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vennittelt unter Beachtung dieser Vorschriften<br />
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vennögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss,<br />
vennittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die<br />
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausfiihrungen des Vorstands im<br />
Abschnitt ,,7. Risiko- und Chancenbericht", Unterabschnitte ,,Bestandsgefahrdende Risiken" und<br />
"Gesamtbeurteilung der Risikolage" sowie im Abschnitt ,,9. Prognosebericht" im Konzernlagebericht<br />
hin. Dort ist ausgefiihrt, dass der Fortbestand des Konzerns kurzfristig gefahrdet ist, falls<br />
entgegen der Erwartung weder Kapitalzuflüsse durch eine Auslizensierung oder Partnerschaft erzielt<br />
werden noch eine Kapitalaufnahme über den Kapitalmarkt gelingen sollte."<br />
München, den 15. Februar <strong>2011</strong><br />
KPMGAG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Pastor<br />
Wirtschaftsprüferin<br />
Rahn<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
F-201
WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Lagebericht<br />
Auszug aus dem Lagebericht<br />
Die relevante Passage des Lageberichts, auf die im Bestätigungsvermerk verwiesen wird,<br />
lautet folgendermaßen:<br />
Bestandsgefahrdende Risiken<br />
Zum Bilanzstichtag 30. November 2010 reichten die liquiden Mittel und die Forderungen nicht aus, um<br />
die kurzfristigen Verbindlichkeiten (inklusive Rückstellungen) zu begleichen. Deshalb hat WILEX eine<br />
Vereinbarung mit ihren Hauptaktionären dievini und UCB über die Ausreichung eines unbesicherten<br />
Gesellschafterdarlehens von bis zu 10,0 Mio. € (siehe Kapitel 8 "Nachtragsbericht") abgeschlossen.<br />
WILEX geht nunmehr davon aus, dass die Zahlungsmittel der Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen<br />
bis ins zweite Quartal <strong>2011</strong> hineinreichen.<br />
Die Akquisitionen des Geschäftsbetriebes der Oncogene Science und die geplante Übernahme der<br />
Heidelberg Pharma werden im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> das Ergebnis von WILEX auf Basis der Umsatz- und<br />
Kostenplanung beider Geschäftseinheiten mit 2,0 bis 3,0 Mio. € belasten. Für beide Einheiten sieht der<br />
Geschäftsplan positive Cash Flows innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate vor.<br />
Deshalb ist es für die Gesellschaft von hoher Bedeutung, dass kurzfristig liquide Mittel beschafft<br />
werden. Vorrangiges Ziel ist der Abschluss einer Vereinbarung über eine Auslizenzierung oder<br />
Partnerschaft für die Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von Umsatzerlösen aus<br />
Produktverkäufen. Der Abschluss einer Kommerzialisierungsvereinbarung für einen der<br />
Produktkandidaten (MESUPRO~ oder RENCAREX~ würde die Finanzlage der Gesellschaft<br />
erheblich verbessern. Es finden Gespräche mit Interessenten statt. Der Vorstand kann aus heutiger Sicht<br />
keine genaue Vorhersage für den Zeitpunkt und die Rahmenbedingungen eines Vertragsabschlusses<br />
geben, denn neben den finanziellen Aspekten einer solchen Vereinbarung müssen auch die klinische<br />
Weiterentwicklung des Produktkandidaten, die Produktionskonditionen und Vermarktungsparameter<br />
verhandelt werden. Ziel des Vorstands ist es, den optimalen Wertbeitrag des Produktkandidaten für die<br />
Gesellschaft zu realisieren.<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass diese Verhandlungen mit einem potenziellen Partner länger dauern als<br />
die bisherige Finanzierungsreichweite. Partner könnten z.B. die Verhandlungen für RENCAREX® bis<br />
zum Vorliegen der Daten aus der Zwischenanalyse zur Wirksamkeit oder für MESUPRO~ bis zum<br />
Vorliegen der Daten aus der zweiten Phase lI-Studie in der Indikation Brustkrebs hinauszögern.<br />
Der Vorstand hat sich deshalb in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Dezember 2010<br />
ermächtigen lassen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum<br />
14. Dezember 2015 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 9.206.517,00 €<br />
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 9.206.517 neuen, auf den Irihaber lautende<br />
Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 20101II).<br />
Das neue genehmigte Kapital könnte nach Eintragung in das Handelsregister auch genutzt werden, um<br />
auf die mit Yorkville Advisors abgeschlossene Eigenkapitalzusage auf Abruf (SEDA) zurückzugreifen.<br />
Diese hat eine Laufzeit bis März 2013. Durch die SEDA-Vereinbarung könnte die Gesellschaft im<br />
Bedarfsfall liquide Mittel von bis zu 1 Mio. € pro Monat bis maximal insgesamt 20 Mio. € erhalten.<br />
(Nähere Informationen finden sich unter "Wichtige Transaktionen im Geschäftsjahr 2010" im Kapitel 3<br />
"Geschäftsverlauf 20 10".)<br />
F-202
WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Lagebericht<br />
Da der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments allein nicht ausreichend ist und auch nicht die<br />
präferierte Maßnahme darstellt, würde der Vorstand die Ermächtigung der Hauptversammlung und das<br />
neu zu schaffende genehmigte Kapital nutzen, um frisches Kapital z. B. im Rahmen einer<br />
Kapitalerhöhung zu beschaffen. Obwohl darüber bisher keine konkrete Planung vorliegt, wäre eine<br />
Bezugsrechtskapitalerhöhung vorstellbar und aus heutiger Sicht des Vorstands am Markt platzierbar.<br />
Diese Maßnahmen könnten aber erst nach Eintragung des genehmigten Kapitals ins Handelsregister der<br />
Gesellschaft geplant und umgesetzt werden und könnten eine Finanzmittelreichweite bis Mitte 2012<br />
gewähr leisten.<br />
Sollte es dem Vorstand entgegen seiner Erwartung nicht gelingen, einen Kommerzialisierungsvertrag<br />
für einen Produktkandidaten abzuschließen oder zusätzliches Kapital am Kapitalmarkt aufzunehmen, ist<br />
der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefährdet. In diesem Fall ist nicht auszuschließen, dass<br />
WILEX ab dem zweiten Quartal <strong>2011</strong> den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und/oder<br />
überschuldet ist.<br />
Gesamtbeurteilung der Risikolage<br />
Die Gesellschaft hat in wissenschaftlicher Hinsicht große Fortschritte erzielt. Für eine Phase III- und<br />
eine Phase lI-Studie liegen positive Daten vor. Für den Produktkandidaten REDECTANE® laufen die<br />
Vorbereitungen für einen Zulassungs antrag, und Gespräche mit der FDA finden bereits statt. Die<br />
amerikanische Tochtergesellschaft WILEX Inc. wird im neuen Geschäftsjahr erste Umsätze realisieren.<br />
Die liquiden Mittel von WILEX reichen inklusive der Zahlungen aus dem Gesellschafterdarlehen nach<br />
derzeitigem Planungsstand und ohne die beschriebenen Maßnahmen bis ins zweite Ouartal <strong>2011</strong>. Der<br />
Vorstand ist zuversichtlich, durch eine Kommerzialisierungsvereinbarung weitere Kapitalzuflüsse<br />
generieren zu können. Sollten entgegen dieser Erwartung keine neuen Mittelzuflüsse aus einer<br />
Partnerschaft erwirtschaftet werden, könnten neben einer möglichen Kapitalmaßnahme auch die<br />
Eigenkapitalzusage auf Abruf und Kostenreduzierungen die Finanzlage verbessern und den Fortbestand<br />
der Gesellschaft bis Mitte 2012 sichern. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, innerhalb des<br />
Geschäftsjahres die in den bestandsgefährdenden Risiken dargestellten Maßnahmen umzusetzen, ist<br />
nicht auszuschließen, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und/oder<br />
überschuldet ist. Somit wäre der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefährdet.<br />
9. PROGNOSEBERICHT<br />
Die folgenden Absätze enthalten Prognosen und Erwartungen über zukünftige Entwicklungen. Diese<br />
zukunftsbezogenen Aussagen sind weder Versprechen noch Garantien, sondern hängen von vielen<br />
Einflüssen und Unwägbarkeiten ab, von denen einige nicht unter der Kontrolle des Managements stehen<br />
und welche die getroffenen Aussagen entscheidend beeinflussen können.<br />
Wirtschaftliches Umfeld<br />
Experten rechnen damit, dass sich die Erholung der Weltwirtschaft <strong>2011</strong> fortsetzen wird, jedoch<br />
regional in sehr unterschiedlichem Tempo und insgesamt etwas schwächer als 2010. Die Weltbank<br />
rechnet <strong>2011</strong> mit einem Wachstum von 3,6 %. Deutschland scheint beim Wachstum Vorreiter unter den<br />
Industrieländern zu bleiben. Die Risiken sind vor allem auf die geld- und fiskalpolitische Situation der<br />
Industrieländer und deren Anstieg bei der Staatsverschuldung bei weitgehend ausgereiztem<br />
wirtschaftspolitischem Spielraum zurückzuführen.<br />
F-203
WILEX AG Konzernabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Lagebericht<br />
Das Wirtschaftswachstum und das steigende verfügbare Einkommen in Industrie- und Schwellenländern<br />
führen zu einer steigenden Nachfrage an Medikamenten und Therapien. Für den Gesundheitsmarkt und<br />
insbesondere die Biotechnologie wird auch zukünftig ein starkes, nachhaltiges Wachstum<br />
prognostiziert. Die Nachfrage nach neuen Behandlungsalternativen auf der Basis von Antikörpern und<br />
niedermolekularen Wirkstoffen soll unverändert hoch bleiben. Neue innovative Technologien wie die<br />
Konjugat-Plattform-Technologie für therapeutische Antikörper (Antibody Drug Conjugates, ADC)<br />
haben neue Perspektiven in der Branche offengelegt. Aber auch der Einsatz von spezifischen<br />
Diagnostika und Companion Diagnostics in der Medikamentenentwicklung und Therapie soll weiter<br />
zunehmen. Zum einen werden im Diagnostikmarkt ständig interessante Neuanwendungen identifiziert,<br />
zum anderen helfen Diagnostika, nicht sachgerechte Therapien zu vermeiden.<br />
Die Pharmaindustrie ist weiterhin auf der Suche nach viel versprechenden Produktkandidaten, um ihre<br />
Entwicklungspipelines zu stärken, sich vor drohenden Umsatzeinbrüchen aus Patentabläufen zu<br />
schützen und um sich im Wettbewerb mit Generika zu behaupten. Deswegen wird der Trend zu<br />
Kooperationen oder Übernahmen und Fusionen in der Biotechnologiebranche mutmaßlich anhalten.<br />
Gleichzeitig nimmt die Bereitschaft der Venture-Capital-Gesellschaften und institutionellen Investoren<br />
ab, die Risiken der Branche insbesondere in der Frühphase einer Entwicklung zu finanzieren.<br />
Unternehmen mit einem ausgewogeneren Risikoprofil rücken vermehrt in den Fokus der Investoren.<br />
Strategie<br />
WILEX konzentriert sich auf die Weiterentwicklung der Produktkandidaten, die eine fokussierte,<br />
spezifische Behandlung und Erkennung unterschiedlicher Krebsarten ermöglichen könnten und in<br />
Indikationen mit einem hohen medizinischen Bedarf und einem großen Patientennutzen eingesetzt<br />
werden sollen. Die Unternehmens strategie von WILEX zielt auf die Kommerzialisierung dieses<br />
Portfolios ab. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden und werden Kooperationen und Partnerschaften<br />
geschlossen, mit denen Meilenstein- und Lizenzzahlungen verbunden sind. Nach der Produktzulassung<br />
sollen Umsätze und Lizenzzahlungen einen erheblichen Wertschöpfungsbeitrag leisten.<br />
Das strategische Ziel von WILEX ist es, innerhalb weniger Jahre die Forschungs- und<br />
Entwicklungsprogramme über Einnahmen aus dem laufenden operativen Geschäft zu finanzieren. Um<br />
dieses Ziel zu erreichen, hat WILEX im abgelaufenen Jahr begonnen, das Kerngeschäft des<br />
Unternehmens durch komplementäre Aktivitäten zu stärken.<br />
Mit der Akquisition der Oncogene Science wurde die klinische Entwicklung von onkologischen<br />
Produktkandidaten um onkologische Companion Diagnostics ergänzt. Diese Biomarker-Tests ergänzen<br />
das bisherige Geschäftsmodell und das IP-Portfolio von WILEX hervorragend und werden zukünftig in<br />
der WILEX Inc. hergestellt und vermarktet. Im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> sollen die WILEX Inc. und die<br />
amerikanischen Mitarbeiter in den WILEX-Konzern integriert und der Geschäftsbetrieb aufgebaut<br />
werden, indem der bestehende Kundenstamm revitalisiert wird und neue Kunden weltweit erschlossen<br />
werden. Die WILEX Inc. soll Umsätze und innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate positive Cash<br />
Flows generieren.<br />
F-204
WILEX AG Konzernabschluss (lFRS) zum 3 O. November 2010 / Lagebericht<br />
Die zweite Ergänzung im Geschäftsmodell der WILEX wird die Akquisition der Heidelberg Pharma<br />
AG bilden, die in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Dezember 2010 beschlossen, aber<br />
noch nicht in das Handelsregister eingetragen wurde. Sobald die Akquisition abgeschlossen ist, soll<br />
Heidelberg Pharma als eigenständige 100%ige Tochtergesellschaft im WILEX-Konzern geführt werden.<br />
Die präklinische Auftragsforschung wird sofort Umsätze liefern und soll das bisher gezeigte Wachstum<br />
fortsetzen. WILEX wird außerdem überprüfen, ob am Standort Heidelberg der europäische Vertrieb für<br />
die Companion Diagnostics angesiedelt wird. Die ADC-Technologieplattform von Heidelberg Pharma<br />
soll eine weitere und sehr wichtige Säule im Geschäftsmodell von WILEX bilden und attraktive<br />
Optionen für die Vermarktung bieten. Die Auslizenzierung soll exklusiv für bestimmte Antigene<br />
(biologische Zielproteine) erfolgen. Dies macht mehrfache Kooperationen mit verschiedenen Partnern<br />
möglich, die fallweise für unterschiedliche Produkte und Indikationen abgeschlossen werden können.<br />
Ziel ist es, <strong>2011</strong> eine erste Partnerschaft mit der ADC-Technologie abzuschließen.<br />
Hauptaugenmerk der WILEX AG wird weiterhin die Kommerzialisierung von mindestens einem<br />
Produktkandidaten sein. WILEX wird die mit internationalen Pharmaunternehmen derzeit geführten<br />
Gespräche und Verhandlungen über die Auslizenzierung von RENCAREX® für die restlichen Teile der<br />
Welt (außer Südeuropa) und/oder die Verpartnerung von MESUPRO~ weiter vorantreiben.<br />
Das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> wird - wie die Vorjahre - davon geprägt sein, die Finanzierungsbedürfnisse<br />
eines wachsenden Biotechnologieunternehmens zu befriedigen und die Weiterentwicklung der<br />
Produktkandidaten bis zur Marktreife sicherzustellen. Dabei wird wie in der Vergangenheit auch auf<br />
eine sehr kostenbewusste Arbeitsweise geachtet, um den Abfluss von liquiden Mitteln so gering wie<br />
möglich zu halten. Neben den Anstrengungen um eine Kommerzialisierung könnte es allerdings<br />
notwendig werden, liquide Mittel über den Kapitalmarkt zu beschaffen. Es ist fllr Unternehmen der<br />
Biotechnologie essenziell, die Finanzierung bis zur Erreichung der Profitabilität über<br />
Kapitalmaßnahmen zu unterstützen. Eine solide Kapitalausstattung kann auch in<br />
Partneringverhandlungen von Nutzen sein, um einen optimalen Wertbeitrag eines Produktes bei einer<br />
Auslizenzierung zu erhalten. Die außerordentliche Hauptversammlung im Dezember 2010 hat deshalb<br />
beschlossen, neues genehmigtes Kapital zu schaffen, um dem Management auch weiterhin einen<br />
angemessenen Handlungsspielraum zu geben. Nach Eintragung des neuen genehmigten Kapitals ins<br />
Handelsregister wird die Gesellschaft die notwendige Flexibilität zur Finanzierung des Unternehmens<br />
und zur Umsetzung von strategischen Entscheidungen haben. Die Gesellschaft hätte die Möglichkeit,<br />
eine Kapitalerhöhung durchzuführen oder die abgeschlossene Vereinbarung über eine<br />
Eigenkapitalzusage auf Abruf (SEDA) zu nutzen. Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit bis März 2013,<br />
ist aber nicht die favorisierte Lösung im Kontext der Kapitalbeschaffung.<br />
Forschung und Entwicklung<br />
Für den Produktkandidaten REDECTANE® soll <strong>2011</strong> der Zulassungs antrag bei der amerikanischen<br />
Behörde FDA eingereicht werden. Nachdem der FDA die im ersten Meeting vereinbarten und<br />
gewünschten Dokumente und Informationen zur Verfügung gestellt wurden, fand im November 2010<br />
eine weitere konstruktive Besprechung mit der FDA statt. In diesem Gespräch wurde vereinbart, dass im<br />
ersten Quartal <strong>2011</strong> das Pre-Biological License Application Meeting (Pre-BLA-Meeting), also die<br />
offizielle Vorbesprechung für den Zulassungs antrag, beantragt wird. WILEX geht bei positivem Verlauf<br />
davon aus, dass der Zulassungsantrag im zweiten Quartal <strong>2011</strong> gestellt werden kann. Für den Zeitpunkt<br />
der Zulassungsentscheidung durch die FDA kann keine Prognose abgegeben werden, aber es ist mit ca.<br />
6 bis 12 Monaten ab Antragstellung zu rechnen. Parallel laufen die vorbereitenden<br />
Vermarktungsaktivitäten in den USA, die gemeinsam mit dem Partner IBA umgesetzt werden.<br />
F-205
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Lagebericht<br />
In der Phase III-ARISER-Studie wurde der Prozess für die Zwischenanalyse zur Wirksamkeit des<br />
Antikörpers RENCAREX® im Januar gestartet. In den kommenden Monaten werden alle vorhandenen<br />
Daten der in die Studie eingeschlossenen 864 Patienten gesammelt und die radiologischen Aufnahmen<br />
aller Patienten zentral evaluiert. Im Anschluss wird die Zwischenanalyse initiiert und <strong>vom</strong><br />
unabhängigen Datenkontrollkomitee IDMC durchgeführt. Mit dem Ergebnis wird Mitte des Jahres<br />
gerechnet. Die Analyse wird einen entscheidenden Hinweis hinsichtlich des Studienendpunktes<br />
"krankheitsfreies Überleben" liefern und könnte die Basis flir den europäischen Zulassungsantrag sein.<br />
In der Phase lI-Studie mit MESUPRON® in der Indikation Brustkrebs wird voraussichtlich im ersten<br />
Quartal <strong>2011</strong> die Patientenrekrutierung beendet werden. Aufgrund des Endpunktes "progressionsfreies<br />
Überleben" rechnet WILEX mit Daten aus dieser Studie im Jahr 2012.<br />
Für den MEK-Inhibitor WX-554 wird das Phase I-Programm <strong>2011</strong> fortgesetzt. Derzeit wird das<br />
Studienprotokoll für eine Phase Ib-Studie erarbeitet.<br />
Die präklinische Forschung und Entwicklung für den PI3K-Inhibitor WX-037 und die beiden<br />
Antikörperprogramme von UCB werden im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> fortgesetzt.<br />
Erwartete Ertragslage<br />
WILEX rechnet fur das laufende Geschäftsjahr <strong>2011</strong> im Falle eines planmäßigen Projektfortschritts mit<br />
Umsätzen und sonstigen Erträgen zwischen insgesamt 3 Mio. € und 4,5 Mio. € (2010: 1,31 Mio. €).<br />
Umsätze sollen aus den Vermarktungsaktivitäten der Diagnostik-Tests und der präklinischen<br />
Auftragsforschlmg generiert werden, und die sonstigen Erträge basieren vorwiegend auf der<br />
Ertragsrealisierung aus Fördermitteln sowie Meilensteinzahlungen. Die Ertragslage von WILEX ist<br />
weiterhin <strong>vom</strong> Abschluss einer Lizenzvereinbarung oder Vertriebspartnerschaft abhängig. Trotz<br />
intensiver Gespräche und Verhandlungen werden aus heutiger Sicht mögliche Umsatzerlöse aus einer<br />
Partnerschaft nicht in die Planung <strong>2011</strong> aufgenommen.<br />
Die betrieblichen Aufwendungen <strong>2011</strong> werden sich bei planmäßigem Geschäftsverlauf in einem<br />
Korridor von 28 Mio. € bis 33 Mio. € bewegen und somit über dem Berichtsjahr (24,51 Mio. €) liegen.<br />
Die Forschungs- und Entwicklungskosten werden voraussichtlich zwischen 22 Mio. € und 27 Mio. €<br />
liegen (2010: 19,72 Mio. €).<br />
Im Geschäftsjahr 2012 geht der Vorstand von Forschungsaufwendungen aus, die sich nach aktueller<br />
Planung ähnlich denen von <strong>2011</strong> bewegen und über den Umsätzen und sonstigen Erträgen liegen<br />
werden. Für die nachfolgenden Jahre werden neben Einnahmen aus klassischen<br />
Partneringvereinbarungen im Falle der Zulassung eines oder mehrerer Produktkandidaten und aus der<br />
Vennarktung der Diagnostik-Tests und des Servicegeschäfts auch steigende Umsatzerlöse und Erträge<br />
erwartet. In diesem Fall könnten, abhängig von der vertraglichen Gestaltung, die erwarteten Umsätze<br />
und Erträge die geplanten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung übersteigen.<br />
Das Ergebnis des WILEX-Konzerns wird zwischen -24 Mio. € und -29 Mio. € erwartet. Die Akquisition<br />
des Geschäftsbetriebes der Oncogene Science und die gepl~nte Übernahme der Heidelberg Phanna<br />
werden im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> das Ergebnis von WILEX auf Basis der Umsatz- und Kostenplanung<br />
beider Geschäftseinheiten mit 2 Mio. € bis 3 Mio. € belasten. Für 2012 ist einhergehend mit den<br />
steigenden Einnahmen auch mit einem verbesserten Ergebnis des WILEX-Konzerns zu rechnen.<br />
F-206
WILEX AG Konzemabschluss (IFRS) zum 30. November 2010 / Lagebericht<br />
Erwartete Finanz- und Vermögenslage<br />
Sollten sich Erträge und Aufwendungen wie erwartet entwickeln, dürfte sich die geplante<br />
Nettoveränderung an Zahlungsmitteln im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> zwischen -26 Mio. € und -29 Mio. €<br />
belaufen. Das entspricht einem durchschnittlichen Mittelverbrauch pro Monat von 2,2 Mio. € bis 2,5<br />
Mio. €. In dieser Planung haben die Zahlungen im Rahmen des Gesellschafterdarlehens von UCB und<br />
dievini Hopp Biotech, potenzielle Zahlungsmittelzuflüsse aus Vermarktungsvereinbarungen, der<br />
Umsetzung einer Kapitalerhöhung und der Eigenkapitalzusage auf Abruf, aber auch ausgabenseitige<br />
Kostenreduzierungen oder weitere Maßnahmen keine Berücksichtigung gefunden. WILEX ist nach<br />
derzeitigem Planungsstand bis zum zweiten Quartal <strong>2011</strong> finanziert.<br />
Basierend auf den erwarteten Produktumsätzen - für REDECTANE® im Fall der Zulassung - rechnet<br />
WILEX für 2012 mit einer niedrigeren Nettoveränderung an Zahlungsmitteln als im laufenden<br />
Geschäftsjahr.<br />
Zur Deckung des ab dem zweiten Quartal <strong>2011</strong> bestehenden und über <strong>2011</strong> hinausgehenden geplanten<br />
Finanzmittelbedarfs sieht das Management mehrere Finanzierungsmöglichkeiten. Diese sind neben der<br />
Auslizenzierung der Produktkandidaten, der Ertragsrealisierung aus der ADC-Technologie auch die<br />
Nutzung von externen Kapitalquellen zur Erhöhung des Finanzmittelbestandes. Es finden konkrete<br />
Gespräche mit mehreren Interessenten zur Auslizenzierung statt, ein Vertragsabschluss sollte im<br />
laufenden Geschäftsjahr möglich sein. Allerdings hält der Vorstand an der Strategie fest, dies mit einem<br />
nachhaltigen Wertzuwachs für das Unternehmen zu realisieren. Falls der Gesellschaft kurzfristig keine<br />
ausreichenden Mittel zufließen, müsste neue Liquidität am Kapitalmarkt beschafft werden, um die<br />
Finanzierung bis 2012 zu sichern. Aufgrund des im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> zu erwartenden Verlustes wird<br />
sich das Eigenkapital (30. November 2010: -1,37 Mio. €) weiter reduzieren, insoweit keine<br />
Kapitalmaßnahme durchgeführt oder ein signifikanter Umsatzerlös erzielt wird. Der Vorstand geht<br />
davon aus, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kapitalmaßnahme geschaffen sind. Alle zur<br />
Diskussion stehenden Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation sind ausführlich im Kapitel 7<br />
"Risiko- und Chancenbericht", Abschnitt Bestandsgefahrdende Risiken, abgebildet.<br />
Insgesamt ist WILEX sowohl auf der Produkt- und Technologieseite als auch im Hinblick auf die<br />
unterschiedliche Reife der Projekte sehr gut aufgestellt. Es stehen wegweisende Meilensteine bevor, die<br />
den Unternehmenswert von WILEX steigern werden. WILEX geht optimistisch und mit guten<br />
Erfolgsaussichten in das Geschäftsjahr <strong>2011</strong>.<br />
F-207
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />
Geprüfter Jahresabschluss nach HGB<br />
zum 30. November 2010<br />
F-208
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />
WILEX AG, München<br />
Bilanz nach HGB zum 30. November 2010<br />
Aktiva<br />
in Euro 30.11.2010 30.11.2009<br />
A. Aufwendungen für die<br />
Erweiterung des Geschäftsbetriebs 23.739.991,53 22.590.556,17<br />
B. Anlagevermögen<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
1. Software 6.461,00 15.615,00<br />
2. Lizenzen 982.939,00 1.085.776,98<br />
11. Sachanlagen<br />
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 536.474,82 424.014,82<br />
111. Finanzanlagen<br />
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 194.100,77 0,00<br />
2. Sonstige Ausleihungen 24.410,00 23.532,80<br />
3. Sicherheiten 137.531,86 137.182,64<br />
1.881.917,45 1.686.122,24<br />
C. Umlaufvermögen<br />
I. Vorräte<br />
ROh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 34.100,00 34.100,00<br />
11. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 40.890,07 5.018.064,37<br />
2. Foderungen gegen verbundene Unternehmen 443.998,45 0,00<br />
3. Sonstige Vermögensgegenstände 126.400,71 168.259,79<br />
111. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.765.627,78 3.411.063,49<br />
2.411.017,01 8.631.487,65<br />
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.108.153,39 1.341.138,91<br />
29.141.079,38 34.249.304,97<br />
F-209
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />
Passiva<br />
in Euro 30.11.2010 30.11.2009<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Gezeichnetes Kapital 18.413.035,00 13.780.935,00<br />
(bedingtes Kapital zum 30.11.2009: € 1.307.557; i. V.: € 1.487.157)<br />
11. KapitalrUcklage 131.299.546,79 116.469.612,29<br />
111. Bilanzverlust -127.385.906,37 -104.632.014,81<br />
22.326.675,42 <strong>25.</strong>618.532,48<br />
B. Rückstellungen<br />
I. RUcksteIlungen fUr Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 24.410,00 23.532,80<br />
11. Sonstige RUcksteIlungen 3.829.170,22 4.723.885,87<br />
3.853.580,22 4.747.418,67<br />
C. Verbindlichkeiten<br />
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.136.355,44 2.099.137,57<br />
davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr<br />
€ 2.054.200,16; Vorjahr € 2.099.137,57<br />
davon Restlaufzeit von einem Jahr bis zu fUnf Jahren<br />
€ 82.155,28; Vorjahr € 0,00 124.538,30 120.492,27<br />
11. Sonstige Verbindlichkeiten<br />
davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr<br />
€ 124.538,30; Vorjahr € 120.492,27<br />
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit<br />
€ 7.537,46; Vorjahr € 5.519,88<br />
davon aus Steuern<br />
€ 117.000,84; Vorjahr € 114.972,39 2.260.893,74 2.219.629,84<br />
D. Rechnungsabgrenzungsposten 699.930,00 1.663.723,98<br />
29.141.079,38 34.249.304,97<br />
F-210
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />
WILEX AG, München<br />
Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB<br />
für die Zeit <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010<br />
in Euro 2010 2009<br />
1. Umsatzerlöse 0,00 10.000.000,00<br />
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 7.551.149,76 13.541.652,44<br />
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.730.505,77 2.343.874,35<br />
4. Personalaufwand<br />
a) Löhne und Gehälter -6.493.177,64 -5.991.547,59<br />
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung<br />
und für Unterstützung -795.262,85 -622.646,93<br />
(davon für Altersversorgung<br />
€ 877,20; Vorjahr€ 812,25)<br />
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte<br />
Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs -6.601.400,39 -3.236.569,35<br />
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -18.161.315,22 -19.440.763,43<br />
7. Betriebsergebnis -22.769.500,57 -3.406.000,51<br />
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge <strong>25.</strong>876,61 157.953,54<br />
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -8.864,30 -7.598,26<br />
10. Finanzergebnis 17.012,31 150.355,28<br />
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -22.752.488,26 -3.255.645,23<br />
12. Sonstige Steuern -1.403,30 -1.231,23<br />
13. Jahresfehlbetrag -22.753.891,56 -3.256.876,46<br />
14. Verlustvortrag -104.632.014,81 -101.375.138,35<br />
15. Bilanzverlust -127.385.906,37 -104.632.014,81<br />
F-211
WILEXAG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />
<strong>Wilex</strong> AG, München<br />
Entwicklung des Anlagevermögens<br />
A. Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
01.12.2009 Zugang Abgang 30.11.2010<br />
€ € € €<br />
Aufwendungen für die Erweiterung <strong>25.</strong>606.857,44 7.551.149,76 0,00 33.158.007,20<br />
des Geschäftsbetriebs<br />
B. Anlagevermögen<br />
<strong>25.</strong>606.857,44 7.551.149,76 0,00 33.158.007,20<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
1. Software 130.812,64 4.002,27 0,00 134.814,91<br />
2. Lizenzen 1.471.096,49 0,02 0,00 1.471.096,51<br />
1.601.909,13 4.002,29 0,00 1.605.911,42<br />
11. Sachanlagen<br />
Andere Anlagen, Betriebs- und<br />
Geschäftsausstattung 1.363.414,29 196.151,72 0,00 1.559.566,01<br />
111. Finanzanlagen<br />
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 194.100,77 0,00 194.100,77<br />
2. Sonstige Ausleihungen 23.532,80 877,20 24.410,00<br />
3. Sicherheiten 137.182,64 349,22 0,00 137.531,86<br />
160.715,44 195.327,19 0,00 356.042,63<br />
3.126.038,86 395.481,20 0,00 3.521.520,06<br />
F-212
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />
Kumulierte Abschreibungen<br />
Restbuchwerte<br />
01.12.2009 Zugang Abgang 30.11.2010 30.11.2010 30.11.2009<br />
€ € € € € €<br />
3.016.301,27 6.401.714,40 0,00 9.418.015,67 23.739.991,53 22.590.556,17<br />
3.016.301,27 6.401.714,40 0,00 9.418.015,67 23.739.991,53 22.590.556,17<br />
115.197,64 13.156,27 0,00 128.353,91 6.461,00 15.615,00<br />
385.319,51 102.838,00 0,00 488.157,51 982.939,00 1.085.776,98<br />
500.517,15 115.994,27 0,00 616.511,42 989.400,00 1.101.391,98<br />
939.399,47 83.691,72 0,00 1.023.091,19 536.474,82 424.014,82<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 194.100,77 0,00<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 24.410,00 23.532,80<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 137.531,86 137.182,64<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 356.042,63 160.715,44<br />
1.439.916,62 199.685,99 0,00 1.639.602,61 1.881.917,45 1.686.122,24<br />
F-213
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
HGB Anhang der WILEX AG, München<br />
für das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010<br />
(nachfolgend Geschäftsjahr 2010)<br />
1. Vorbemerkungen<br />
Die Gesellschafterversammlung <strong>vom</strong> 14. Dezember 2000 hat mit Nachtrag <strong>vom</strong> 28. Februar 2001 die<br />
formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft beschlossen. Seit dem 13. November<br />
2006 ist WILEX an der Frankfurter Wertpapierbörse im Regulierten Markt / Prime Standard notiert.<br />
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 III HGB.<br />
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften im Sinne<br />
des § 267 III HGB geltenden Vorschriften aufgestellt.<br />
Die Berichterstattung erfolgt in Euro (EUR beziehungsweise €). Durch die kaufmännische Rundung exakter<br />
Zahlen können sich Differenzen ergeben.<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.<br />
Am <strong>25.</strong> Oktober 2010 wurde die WILEX Inc., eine 100%ige Tochtergesellschaft der WILEX AG, mit<br />
Sitz in Cambridge, MA, USA, neu gegründet. Mit der am 17. November 2010 getroffenen Vereinbarung<br />
zur Übernahme der Oncogene Science, einer ehemaligen Geschäftseinheit der Siemens Healthcare Diagnostics<br />
Inc., hat der Geschäftsbetrieb begonnen. Die neue Geschäftseinheit, die zum Bilanzstichtag<br />
zehn Mitarbeiter beschäftigt und deren funktionale Währung der US-Dollar (USD) ist, wird sich ausschließlich<br />
auf Produktion, Marketing und Vertrieb der bei Oncogene Science entwickelten diagnostischen<br />
Assays an bestehende und neue Kunden in der Pharmaindustrie und an Referenzlaboratorien konzentrieren.<br />
Das Geschäftsjahr der WILEX Inc. umfasst, kongruent zum Geschäftsjahr der WILEX AG,<br />
den Zeitraum <strong>vom</strong> 1. Dezember bis zum 30. November eines Jahres. Geschäftsführer sind Herr Prof. Dr.<br />
Olaf G. Wilhelm (Vorsitzender der Geschäftsleitung) und Herr Peter Llewellyn-Davies (Geschäftsführer<br />
Finanzen).<br />
Der nach IFRS veröffentlichte Konzernabschluss hat gemäß § 315 a HGB in Verbindung mit § 291 HGB<br />
befreiende Wirkung für die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB.<br />
F-214
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Der Jahresabschluss der WILEX AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des<br />
Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der einschlägigen Bestimmungen des Aktiengesetzes aufgestellt.<br />
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde, wie schon in den Geschäftsjahren 2008 und 2009, Gebrauch von<br />
dem Wahlrecht zum Ansatz von Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs im Sinne<br />
des § 269 HGB gemacht. Dazu gehören alle Aufwendungen, die nicht anlässlich der erstmaligen Ingangsetzung,<br />
sondern einer Erweiterung des Geschäftsbetriebes im Geschäftsjahr 2010 angefallen sind.<br />
Die Entwicklungstätigkeit der WILEX AG zielt in Bezug auf den Produktkandidaten REDECTANE®<br />
(Diagnostikum) auf die Aufnahme eines neuen Produktes oder einer Produktgruppe in das Portfolio und<br />
die Erschließung neuer Märkte ab. Durch die Entwicklung neuer Medikamenten- bzw. Diagnosetypen bis<br />
zur Marktzulassung werden das Produktportfolio und die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft erweitert,<br />
mit dem Ziel, zusätzliche Umsatzerlöse zu generieren. Die konkrete Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
im Sinne des § 269 HGB stellt dabei die Entwicklung des Diagnostikums REDECTANE®, welches wiederum<br />
den ftir RENCAREX® (Therapeutikum) entwickelten Antikörper sowie die Daten der umfangreicheren<br />
Phase III-Studie zur beabsichtigten Zulassung benötigt, sowie die vorbereitenden Maßnahmen<br />
zum Aufbau einer Vertriebsorganisation dar. Die in 2008 aktivierten Beträge werden seit 2009, die in<br />
2009 aktivierten Beträge seit 2010 mit mindestens 25% der jeweils aktivierten Summe abgeschrieben, so<br />
dass eine vollständige Abschreibung des Aktivpostens spätestens nach vier Jahren erfolgt. Beginnend mit<br />
dem Start des neuen Geschäftsjahres im Dezember 2010 werden analog dieser Systematik mindestens<br />
25 % dieser in 2010 aktivierten Summe pro Jahr abgeschrieben.<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert<br />
um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer<br />
der Vermögensgegenstände linear vorgenommen:<br />
Software:<br />
Lizenzen:<br />
Laborausstattung :<br />
Sonstige Geschäftsausstattung:<br />
3 Jahre<br />
12,5 bis 20 Jahre<br />
8 bis 14 Jahre<br />
3 bis 23 Jahre<br />
Mit Wirkung des 1. Januar 2008 und der Neuregelung der Handhabe der GWG wurden Zugänge mit Anschaffungskosten<br />
zwischen 150 € und 1.000 € im Anlagenspiegel als Sammelposten erfasst und auffünf<br />
Jahre linear abgeschrieben. Dieses Verfahren wurde auch in 2010 beibehalten.<br />
Als Anteile an verbundenen Unternehmen wird die Einlage der WILEX AG an der neu gegründeten<br />
Tochtergesellschaft WILEX Inc. innerhalb der Finanzanlagen klassifiziert Die Einlage betrug 270 Tsd.<br />
US-Dollar und wurde unter Berücksichtigung eines stichtagsgenauen Wechselkurses bilanziert.<br />
F-215
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Die Zugangsbewertung der Beteiligung erfolgte zu Anschaffungskosten. Beim Jahresfehlbetrag der <strong>Wilex</strong><br />
Inc. handelt es sich um Anlaufverluste. Zum Bilanzstichtag war daher keine außerplanmäßige Abschreibung<br />
erforderlich.<br />
Die sonstigen Ausleihungen entsprechen dem angesetzten Aktivwert einer Rückdeckungsversicherung.<br />
Diese wurde im Zuge einer Pensionszusage für einen Geschäftsführer (dem heutigen Vorstandsvorsitzenden)<br />
als Teil einer Gehaltsumwandlung abgeschlossen. Als Sicherheiten wird ein von WILEX an den<br />
Vermieter gestelltes Mietkautionskonto klassifiziert, das für den Zugriff gesperrt ist.<br />
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips<br />
angesetzt. Vorräte des Labors an Chemikalien und sonstigen Verbrauchsmaterialien<br />
wurden zu Anschaffungspreisen angesetzt. Die Bewertung erfolgt gemäß dem Festwertverfahren nach<br />
§ 240 (3) HGB. Die Vorräte bestehen lediglich aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, sind von nachrangiger<br />
Bedeutung und schwanken in Wert, Umfang und Zusammensetzung nur unwesentlich. Die letzte Bestandsaufnahme<br />
erfolgte in 2009, was gemäß dem vorgeschriebenen Turnus von drei Jahren keine Inventur<br />
in 2010 erforderlich macht.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Forderungen in<br />
Fremdwährung werden zum Bilanzstichtag ggf. zu einem niedrigeren Wechselkurs bewertet. Erkennbare<br />
Ausfallrisiken liegen nicht vor, Einzelwertberichtigungen waren somit nicht zu bilden.<br />
Ein Darlehen der WILEX AG gegenüber der Tochtergesellschaft WILEX Inc. wird als Forderung gegen<br />
verbundene Unternehmen bilanziert. Dieses Darlehen wurde zur Finanzierung der Übernahme der Oncogene<br />
Science gewährt und ist verzinslich.<br />
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert bewertet.<br />
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Vorauszahlungen für Dienstleister und Versicherungen.<br />
Die Pensionsrückstellung wird mit dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung angesetzt, da der<br />
steuerliche Teilwert niedriger ist und der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung bei Eintritt des Todesfalles<br />
auszuzahlen ist.<br />
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend<br />
Rechnung getragen.<br />
Verbindlichkeiten werden mit ihren Nominalbeträgen oder mit dem höheren Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />
Die Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden ggf. mit einem höheren Wechselkurs bewertet.<br />
F-216
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten ausschließlich Fördergelder des US-amerikanischen<br />
Verteidigungsministeriums Department of Defense (DoD). Der passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
wird entsprechend dem Anfall der Aufwendungen für die geforderte Studie und dem Studienfortschritt<br />
anteilig aufgelöst. Solange die Kosten für die Studien noch nicht als Aufwand erfasst sind, werden die<br />
Zahlungen als passive Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert. Die Minderung dieses Postens erfolgt<br />
gemäß dem Projektfortschritt und wird als sonstiger betrieblicher Ertrag ergebniswirksam ausgewiesen.<br />
Im Vergleich zum Vorjahr wird keine Abgrenzung der Meilensteinzahlung aus dem im Juni 2008 abgeschlossenen<br />
Lizenzvertrag mit dem belgischen Pharmauntemehmen Ion Beam Applications S.A., BrüsseI,<br />
Belgien, (IBA) mehr bilanziert, da die Studie unterjährig beendet wurde und sämtliche Erträge ergebniswirksam<br />
erfasst wurden.<br />
3. Aktienoptionsplan<br />
Stock Option Plan 2005<br />
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 8. September 2005 einen neuen Stock Option Plan<br />
(Stock Option Plan 2005) für Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder der WILEX AG beschlossen und ein<br />
entsprechendes neues bedingtes Kapital II in Höhe von bis zu 1.289.157,00 € geschaffen. Die Zahl der<br />
Optionen ist auf 1.289.157 beschränkt.<br />
Der Umfang der Optionsrechtseinräumung für die einzelnen Begünstigten hängt u. a. von der jeweiligen<br />
Dauer der Firmenzugehörigkeit und der firmeninternen Funktion ab. Die Optionen haben eine Laufzeit<br />
von bis zu zehn Jahren <strong>vom</strong> Zeitpunkt der Gewährung an.<br />
Alle ausgegebenen Optionsrechte werden spätestens nach Ablauf von vier Jahren gerechnet ab dem Optionszuteilungsstichtag<br />
unverfallbar. Eine Unverfallbarkeit tritt innerhalb der Vier-Jahres-Frist proportional<br />
bezogen auf die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Aktienoptionen jeweils am letzten Kalendertag<br />
des Monats Februar sowie am 31. Mai, 31. <strong>August</strong> und 30. November eines jeden Geschäftsjahres nach<br />
dem Optionszuteilungsstichtag ein. Bei Handelsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse am 13.<br />
November 2006 wurden darüber hinaus 50% aller zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Aktienoptionen mit<br />
Ablauf des ersten Handelstages unverfallbar. Ferner werden alle Optionsrechte im Falle eines Change of<br />
Control unverfallbar.<br />
Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen ist, dass (i) die Aktien der Gesellschaft an einer inoder<br />
ausländischen Wertpapierbörse gehandelt werden ("Listing") und (ii) der Mittelwert der Schlusskurse<br />
für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung an den letzten zehn Handelstagen an dieser inoder<br />
ausländischen Wertpapierbörse vor Ablauf der Wartezeit gemäß § 4 Abs. (1) und Abs. (2) dieser<br />
Optionsbedingungen oder jederzeit danach an zehn aufeinander folgenden Handelstagen dieser Wertpa-<br />
F-217
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 201O! Anhang<br />
pierbörse ("Referenzkurs") den Ausübungspreis um mindestens 10% übersteigt. Abweichend hiervon ist<br />
im Falle einer Ausgabe der Aktienoptionen vor dem Ersten Handelstag Voraussetzung für die Wirksamkeit<br />
der Ausübung der Aktienoptionen, dass (i) ein Listing stattgefunden hat und (ii) der Referenzkurs -<br />
bzw. im Falle eines Change of Contro1 der auf je eine Aktie bezogene Erwerbspreis - den in der letzten<br />
dem Ausgabetag vorausgehenden Kapitalerhöhung der Gesellschaft erzielten Erwerbspreis je Aktie (geringster<br />
Ausgabebetrag zzgl. gesellschafts- und schuldrechtliches Agio) um mindestens 10% übersteigt.<br />
Der Ausübungspreis zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft entspricht (i) für den Fall einer Ausgabe<br />
der Aktienoptionen vor dem Ersten Handelstag 80% des in der letzten dem Ausgabetag vorausgehenden<br />
Kapitalerhöhung der Gesellschaft erzielten Erwerbspreises je Aktie (geringster Ausgabebetrag zzgl. gesellschafts-<br />
und schuldrechtliches Agio) oder (ii) für den Fall einer Ausgabe der Aktienoptionen am oder<br />
nach dem Ersten Handelstag dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft<br />
gleicher Ausstattung an den letzten zehn Handelstagen einer in- oder ausländischen Wertpapierbörse, an<br />
welcher diese Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, vor dem Tag der Ausgabe der Aktienoptionen<br />
(Tag der Annahme der Optionsangebots der Gesellschaft durch den Berechtigten), mindestens aber dem<br />
auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals.<br />
Im abgeschlossenen Geschäftsjahr wurden 85.007 neue Aktienoptionen an Mitarbeiter ausgegeben. Es<br />
sind keine Optionen verfallen und 1.650 Optionen durch Ausscheiden von Mitarbeitern zurück gegeben<br />
worden. Ausübungen von Aktienoptionen wurden nicht vorgenommen. Damit sind zum Geschäftsjahresultimo<br />
986.491 Optionsrechte (729.335 für Vorstandsmitglieder bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder und<br />
257.156 für Mitarbeiter) ausgegeben. Nach Ablauf der durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung<br />
Aktienoptionsprogramme aufzulegen oder Aktienoptionen zu gewähren, können derzeit keine neuen<br />
Aktienoptionen ausgegeben werden.<br />
4. Bewertung Aktienoptionen<br />
Die Bewertung der ausgegebenen Aktienoptionen in Anlehnung an IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung zog<br />
einen Personalaufwand in Höhe von 470 Tsd. € nach sich, der gegen die Kapitalrücklage gebucht wurde.<br />
Die Aktienoptionen wurden anhand eines Binomialmodells berechnet. Der Ausgleich erfolgt in Eigenkapitalinstrumenten.<br />
Für die Berechnung der mittlerweile acht ausgegebenen Tranchen wurden verschiedene Modellparameter<br />
sowie erwartete Fluktuationswerte verwendet:<br />
• Maximale Laufzeit zum Ausgabestichtag: 10 Jahre<br />
• Erwartete Laufzeit der Optionen in Monaten: 24 bis 48<br />
• Ausübungspreis der Option: Je nach Ausgabe- und Annahmedatum des Begünstigten zwischen<br />
4,10 € und 4,34 €<br />
F-218
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
• Keine Dividendenrendite<br />
• Risikoloser Zinssatz für die einzelnen Laufzeiten: 2,86% bis 4,15%<br />
• Erwartete Volatilität hergeleitet aus einer Vergleichsgruppe ähnlich strukturierter Biotechnologie-Unternehmen<br />
für die Tranchen I bis 7<br />
• Laufzeitadäquate historische Volatilitäten der <strong>Wilex</strong> AG für die Tranche 8<br />
• Erwartete Fluktuation der Optionsinhaber: Abhängig von Stellung im Unternehmen und basierend<br />
auf Erfahrungswerten zwischen 0% und 10%<br />
Die erwartete Laufzeit der Optionen basiert auf der Einschätzung, dass die Aktienoptionen möglichst<br />
schnell ausgeübt werden.<br />
Die zukünftige Volatilität während der erwarteten Laufzeit der Aktienoptionen wurde bis zur Tranche 7<br />
auf Basis laufzeitadäquater historischer Volatilitäten einer Peer Group vergleichbarer Unternehmen aus<br />
dem Sektor Biotechnologie unter Berücksichtigung der zukünftigen erwarteten Kursentwicklung der Gesellschaft<br />
geschätzt. Darauf wurde zurückgegriffen, da die Gesellschaft erst seit dem 13. November 2006<br />
börsennotiert ist und somit keine laufzeitadäquate eigene historische Volatilität bei Ausgabe der Aktienoptionen<br />
vorweisen konnte. Für die am 30.09.2010 (Optionszuteilungsstichtag) gewährten Optionen der<br />
Tranche 8 wurden hingegen laufzeitadäquate historische Volatilitäten der <strong>Wilex</strong> AG verwendet.<br />
Die erwartete Fluktuation basiert auf einer Schätzung des Managements und wird zu jedem Stichtag auf<br />
der Basis historischer und aktueller Daten zur Fluktuation angepasst.<br />
Mit Eintragung der Bezugsrechtskapitalerhöhung in das Handelsregister am 4. Dezember 2009 wurde der<br />
Ausübungspreis für alle bis zum Bilanzstichtag ausgegebenen Aktienoptionen nach § 7 Abs. 1 (i) des<br />
Stock Option Plans 2005 auf einheitlich 4,10 €, den innerhalb der Kapitalerhöhung festgesetzten Bezugspreis,<br />
reduziert. Diese Anpassung des Ausübungspreises zog einen zusätzlichen Personalaufwand für die<br />
Bewertung von Aktienoptionen nach sich. Der Gesamtaufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen<br />
betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 470 Tsd. €.<br />
5. Angaben zur Bilanz<br />
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 ist dem auf den Seiten 27/28 beigefügten<br />
Anlagenspiegel zu entnehmen.<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände setzen sich zum einen aus erworbener Software (6 Tsd. €)<br />
und zum anderen aus Lizenzen (983 Tsd. €), auf die im Folgenden näher eingegangen wird, zusammen.<br />
F-219
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
(i) Im Geschäftsjahr 2004 wurde mit Centocor, Inc., Malvern, PA, USA, eine Optionsvereinbarung zum<br />
Rückerwerb der US-amerikanischen Vermarktungsrechte an RENCAREX® geschlossen. Der Kaufpreis<br />
für die Vermarktungsrechte wurde in 2004 als Immaterieller Vermögens gegenstand (Lizenz) aktiviert.<br />
Die Abschreibungsdauer beträgt 17,5 Jahre. Dies entspricht der restlichen Laufzeit des Patentschutzes an<br />
RENCAREX®.<br />
(ii) Im Juni 2006 wurde ein Lizenzierungsabkommen zwischen WILEX und der Firma Genentech Inc.,<br />
South San Francisco, CA, USA, abgeschlossen. Genentech ist im Besitz eines Patents, welches unter anderem<br />
ein Verfahren schützt, das zur späteren Herstellung von RENCAREX® unabdingbar ist. Daher erwarb<br />
WILEX für den Antikörper RENCAREX® eine nicht exklusive Lizenz an dem so genannten "Cabilly<br />
II-Patent", mit dem Recht, Unterlizenzen vergeben zu können.<br />
Die Lizenzgebühr wurde im Juni 2006 in Höhe des Barwertes als Immaterieller Vermögensgegenstand<br />
aktiviert und wird linear bis Dezember 2018, dem Auslaufen des zugrunde liegenden Patents (US Patent<br />
No. 6,331,415 mit Ursprung 18. Dezember 2001), abgeschrieben. Die Lizenzgebühr ist in mehreren<br />
Tranchen zu begleichen.<br />
Derzeit sind keine Zahlungen mehr durch WILEX zu leisten. Im Falle der amerikanischen Marktzulassung<br />
von RENCAREX® durch die FDA entsteht jedoch eine weitere Verpflichtung in Form einer Meilensteinzahlung.<br />
Dieser Betrag erhöht im Zeitpunkt der Marktzulassung die Anschaffungskosten der Lizenz<br />
und wird über die verbleibende Nutzungsdauer abgeschrieben. Darüber hinaus sind noch Tantiemenzahlungen,<br />
basierend auf dem jährlichen Nettoumsatz mit dem Produkt RENCAREX®, vereinbart.<br />
Das US-Patentamt bestätigte das Cabilly lI-Patent im Mai 2009 als rechtskräftig. Inzwischen ist jedoch<br />
eine erneute rechtliche Auseinandersetzung anhängig, welche noch nicht abgeschlossen ist. Sollte das Patent<br />
am Ende für nichtig erklärt werden, muss WILEX möglicherweise zukünftig keine Zahlungen mehr<br />
leisten. Wenn diese Situation einträte, müsste die Gesellschaft diesen immateriellen Vermögens wert abschreiben.<br />
(iii) Im Februar 2007 hat WILEX die Option auf den Erwerb eines Patentportfolios der Dendreon Corporation,<br />
Seattle, W A, USA, ausgeübt. Das Portfolio umfasst sämtliche Patente und Patentanmeldungen<br />
von Dendreon für uPA-Inhibitoren. Damit wird die nachfolgende klinische Entwicklung der zweiten Generation<br />
von uPA-Inhibitoren (Programme WX-77x), die sich in der Erforschung befinden, umfassender<br />
abgesichert. Die Patentgebühr wurde im Februar 2007 in Höhe des Barwertes als Immaterieller Vermögensgegenstand<br />
aktiviert und wird linear bis Dezember 2020, dem Auslaufen des zugrunde liegenden Patents,<br />
abgeschrieben. Die Lizenzgebühr wurde in zwei Tranchen beglichen. Sofern die Programme WX-<br />
77x in die klinische Forschung eintreten, würden weitere Meilensteine zur Zahlung fällig.<br />
Sachanlagen beziehen sich auf aktivierte Laborgeräte (465 Tsd. €), Laboreinrichtungen (15 Tsd. €) und<br />
sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung (56 Tsd. €).<br />
F-220
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Innerhalb der Finanzanlagen werden erstmals Anteile an verbundenen Unternehmen aufgeführt (194<br />
Tsd. €), welche die Anschaffungskosten der Beteiligung an der WILEX Inc. darstellen (vergleiche Anmerkung<br />
1). Im Rumpfgeschäftsjahr 2010 erwirtschaftete die WILEX Inc. einen Jahresfehlbetrag in Höhe<br />
von 74 Tsd. US-Dollar (56 Tsd. €). Das Eigenkapital der neuen Gesellschaft beträgt 196 Tsd. USD<br />
(148 Tsd. €).<br />
Zudem wird der Aktivwert einer Rückdeckungsversicherung (24 Tsd. €) als sonstige Ausleihung bilanziert.<br />
Als Sicherheiten wird ein von WILEX an den Vermieter gestelltes Mietkautionskonto in Höhe von<br />
138 Tsd. € klassifiziert.<br />
Bei den Vorräten (34 Tsd. €) handelt es sich um Rohstoffe für den Bereich Forschung und Entwicklung<br />
und dabei vornehmlich um chemische Stoffe für das Labor.<br />
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Weiterberechnungen ggü. Kooperationspartnern<br />
(40 Tsd. €). Alle Forderungen besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.<br />
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten ein Darlehen (444 Tsd. € bisher abgerufen)<br />
sowie eine Intercompany-Forderung gegenüber der WILEX Inc. (1 Tsd. €). Der WILEX Inc. wurde<br />
durch die WILEX AG ein verzinsliches Darlehen (Kontokorrent bzw. Kreditlinie) gewährt, um die Finanzierung<br />
der Tochtergesellschaft zu sichern, solange sich die WILEX Inc. noch nicht aus eigenen erwirtschafteten<br />
Zahlungsströmen finanzieren kann. Das Darlehen ist auf einen Betrag in Höhe von 835<br />
Tsd. USD begrenzt und läuft bis zum 30. November <strong>2011</strong>. Die Verzinsung beträgt 6,00% pro Jahr.<br />
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich aus Forderungen für Umsatzsteuer (112 Tsd. €), Forderungen<br />
für Körperschaftsteuer (4 Tsd. €), interne Vorschüsse für Reisekosten (2 Tsd. €), sowie F orderungen<br />
sonstiger Leistungen (ohne Kontokorrent) in Höhe von 8 Tsd. € zusammen und haben allesamt<br />
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.<br />
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten verringerten sich im Zuge der Aufwendungen<br />
für die laufenden Forschungsprojekte und der geringeren Mittelzuflüsse zum Bilanzstichtag auf<br />
1.766 Tsd. €.<br />
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind größtenteils auf Vorauszahlungen für Dienstleister im<br />
Kontext klinischer Studien (1.066 Tsd. €) sowie Versicherungen (42 Tsd. €) zurückzuführen.<br />
Das Grundkapital per 30. November 2010 besteht aus 18.413.035 auf den Inhaber lautenden Stückaktien<br />
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie. Das Grundkapital der<br />
WILEX AG stieg somit infolge der Kapitalerhöhungen am 04. Dezember 2009 um 2.177 Tsd. € und 05.<br />
<strong>August</strong> 2010 um 2.455 Tsd. € an (jeweils Datum der Eintragung ins Handelsregister).<br />
F-221
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010! Anhang<br />
Zum Bilanzstichtag 30. November 2010 beträgt die Kapitalrücklage 131.300 Tsd. €, deren Erhöhung im<br />
Vergleich zum Vorjahr auf die Kapitalerhöhungen (14.360 Tsd. €) sowie die Bewertung der Aufwendungen<br />
aus dem Aktienoptionsprogramm (470 Tsd. €) zurückzuführen ist. Die kumulierten Verluste seit<br />
Beginn der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Jahre 1997 belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf<br />
127.386 Tsd. €, wovon 104.632 Tsd. € aus dem letzten Geschäftsjahr auf neue Rechnung vorgetragen<br />
wurden und 22.754 Tsd. € in diesem Geschäftsjahr als Jahresfehlbetrag angefallen sind.<br />
Sonstige Rückstellungen (3.829 Tsd. €) wurden für ausstehende Rechnungen (1.659 Tsd. €), für das<br />
Mitarbeiter-Boni-Programm (1.336 Tsd. €), für Urlaubs ansprüche (269 Tsd. €), für Jubiläumsverpflichtungen<br />
(84 Tsd. €), für Mietzahlungen (64 Tsd. €) für Rechts- und Beratungskosten einschl. Patentkosten<br />
(244 Tsd. €), interne Jahresabschlusskosten (44 Tsd. €), Berufsgenossenschaft (28 Tsd. €) sowie für Jahresabschluss-<br />
und Prüfungskosten (101 Tsd. €) gebildet.<br />
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2.136 Tsd. €) setzen sich aus Bezügen von<br />
Rohstoffen lmd insbesondere Leistungen, sowie Leasingverbindlichkeiten zusammen. Die Verbindlichkeiten<br />
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 2.054 Tsd. €. Über den Zeitraum von einem Jahr hinaus<br />
bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 82 Tsd. €, welche die langfristigen Leasingverbindlichkeiten<br />
darstellen. Als sonstige Verbindlichkeiten (125 Tsd. €) werden Außenstände für Lohn- und Kirchensteuer<br />
(117 Tsd. €) sowie Sozialabgaben (8 Tsd. €) gekennzeichnet. Alle derartigen Verbindlichkeiten<br />
werden innerhalb eines Jahres fällig.<br />
Im <strong>August</strong> 2003 erhielt die WILEX AG die Zusage über Fördergelder aus dem Brustkrebs<br />
Forschungsprogramm des DoD in Höhe von insgesamt rund 4.000 Tsd. US-Dollar. Die Fördergelder<br />
wurden über einen Zeitraum von vier Jahren ausgezahlt und zwar vierteljährlich im Voraus. Des Weiteren<br />
wurde in 2006 die weitere Zahlung von 1.000 Tsd. US-Dollar für spätere Forschungsprojekte zugesagt.<br />
Diese Zahlungen gingen WILEX inzwischen vollständig zu. Die Fördergelder des DoD werden unter<br />
den sonstigen betrieblichen Erträgen im Verhältnis der bis zum Stichtag aufgelaufenen Aufwendungen<br />
zum insgesamt erwarteten Aufwand für die klinische Studie ausgewiesen (Percentage-of<br />
Completion-Methode ).<br />
Der Restsaldo der geleisteten Vorauszahlungen des DoD verbleibt auf dem Konto der Passiven Rechnungsabgrenzung<br />
mit 700 Tsd. €.<br />
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Transaktionsstichtag<br />
bzw. mit dem niedrigeren bzw. höheren Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.<br />
F-222
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
6. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Im Geschäftsj ahr 2010 sind andere aktivierte Eigenleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung in<br />
Höhe von 7.551 Tsd. € aufgeführt. Im Einzelnen wurden die dem Produktkandidat REDECTANE® im<br />
betrachteten Zeitraum zurechenbaren Kosten, interner und externer Art, aktiviert:<br />
• Aufwendungen für die Durchführung der klinischen Studien, einschließlich der vorklinischen<br />
Aufwendungen (extern 4.550 Tsd. € / intern 931 Tsd. €)<br />
• Aufwendungen der Antikörper-Herstellung (extern 1.349 Tsd. € / intern 116 Tsd. €)<br />
• Regulatorische Kosten der Zulassung (extern 165 Tsd. € I intern 180 Tsd. €)<br />
Durch die Nutzung des für das Therapeutikum RENCAREX® entwickelten Antikörpers sowie die Nutzung<br />
des größeren Umfanges der Phase III-Studie mit RENCAREX®, die jeweils für den Kontext der beabsichtigten<br />
Zulassung von REDECTANE® unabdingbar sind, wurden auch Aufwendungen aktiviert, die<br />
REDECTANE® nur mittelbar zuordenbar sind.<br />
Des Weiteren sind Kosten für den Unternehmensbereich Geschäftsentwicklung (intern 260 Tsd. €), welche<br />
insbesondere Personal- und Reisekosten beinhalten, aktiviert, da sie die Vermarktung des Produkttypen<br />
REDECTANE®bezwecken. Relevante interne Forschungsaufwendungen (Personalkosten, Reisekosten<br />
und sonstige interne Kosten) für REDECTANE® und RENCAREX® werden nach tatsächlichem Aufkommen<br />
im Geschäftsjahr 2010 ebenfalls den Erweiterungskosten zugerechnet.<br />
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.731 Tsd. € enthalten im Wesentlichen Erträge aus<br />
dem Zuschuss des US-Verteidigungsministeriums bzw. der Meilensteinabgrenzung IBA (976 Tsd. €) und<br />
der Auflösung von Rückstellungen (618 Tsd. €). Da unterjährig die klinische Studie mit REDECTANE®<br />
beendet wurde und inzwischen sämtliche Erträge ergebniswirksam erfasst sind, ist die Abgrenzung der<br />
Meilensteinzahlung von IBA beendet.<br />
Der Personalaufwand betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 7.288 Tsd. € und setzt sich aus Gehältern<br />
(6.023 Tsd. €) und Sozialabgaben einschließlich Aufwendungen für Altersversorgung (795 Tsd. €) sowie<br />
dem AufWand aus der Bewertung von Aktienoptionen (470 Tsd. €; vergleiche Anmerkung 4) zusammen.<br />
Die Abschreibungen in Höhe von 6.601 Tsd. € summieren sich aus Abschreibungen auf immaterielle<br />
Vermögensgegenstände (116 Tsd. €) und Abschreibungen auf Sachanlagen (83 Tsd. €) sowie Abschreibungen<br />
auf die Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs (6.402 Tsd. €). Die Erweiterungsaufwendungen<br />
wurden in 2008 erstmals aktiviert und werden pro Geschäftsjahr zu einem Viertel<br />
abgeschrieben.<br />
F-223
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen fallen für die Durchführung von klinischen Studien (9.874 Tsd.<br />
€), für die vorklinische Forschung (2.644 Tsd. €) sowie für Produktion von Antikörpern und niedermolekularen<br />
Wirkstoffen (722 Tsd. €) an. Des Weiteren schlagen Raumkosten (678 Tsd. €), Rechts- und Beratungskosten<br />
(2.180 Tsd. €), Kurierdienste (54 Tsd. €), Reisekosten (323 Tsd. €), Marketing (227 Tsd.<br />
€), Versicherungen und Beiträge (153 Tsd. €) sowie Labor- und Chemiebedarf (169 Tsd. €) und sonstige<br />
betriebliche Kosten (1.137 Tsd. €) zu Buche.<br />
Die Zinsen und ähnlichen Erträge ergeben sich im Wesentlichen aus der Verzinsung des Bestandes an<br />
flüssigen Mitteln während des gesamten Geschäftsjahres (25 Tsd. €) sowie Zinsen aus verbundenen Unternehmen<br />
(1 Tsd. €).<br />
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (9 Tsd. €) beinhalten den Zinsanteil eines Finanzierungsleasings<br />
(5 Tsd. €) sowie zinsähnliche Aufwendungen (4 Tsd. €).<br />
7. Sonstiges<br />
a) Leasing, Garantien und finanzielle Verpflichtungen<br />
Die Anschaffung eines Laborgerätes (Massenspektrometer) erfolgte in 2010 über eine Finanzierungsleasing-Vereinbarung<br />
innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten mit Aktivierung und kontinuierlicher Abschreibung<br />
des Beschaffungswertes in Höhe von 178 Tsd. € im Sachanlagevermögen. Der gezahlte Zinsanteil<br />
in Höhe von 5 Tsd. € wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter " Zinsen und ähnliche<br />
Aufwendungen" aufgeführt. Für die Leasingvereinbarung ist keine Kaution gestellt worden.<br />
Folgende Verpflichtungen entstehen WILEX aus dem Finanzierungsleasing in den kommenden Perioden:<br />
Verpflichtungen aus Finanzierungs- bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre nach 5 Jahren Insgesamt<br />
leasinaverhältnissen (Laborausstattung) zum in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />
30.11.2010 64 86 0 150<br />
Die Gesellschaft hat Labor- und Geschäftsausstattung auch im Rahmen von Operating<br />
Leasingverhältnissen gemietet, die bis 2012 zu unterschiedlichen Zeiten auslaufen. Alle zurzeit genutzten<br />
Büro- und Laborräume sind bis Ende März 2012 gemietet. Der Mietvertrag enthält bis einschließlich<br />
2009 pro Jahr einen mietkostenfreien Monat. Dazu wird die Gesamtmietsumme pro Geschäftsjahr auf<br />
zwölf Monate gleichmäßig abgegrenzt. Die Kosten für Geschäfts- und Laborausstattung sowie für BÜfound<br />
Laborräume aus den Operating-Leasingverhältnissen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen<br />
mit den Verpflichtungen aus dem Leasing von Geschäftswagen als sonstiger Aufwand in folgender<br />
Höhe erfasst:<br />
F-224
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 ! Anhang<br />
Aufwand aus 0 in Tsd. €<br />
2010 678<br />
WILEX hat ein Bankkonto in Höhe von 138 Tsd. € als Kaution für den Vermieter verpfandet. Andere<br />
Garantien bestehen nicht.<br />
Die künftigen jährlichen Mindestzahlungen aus Miet- und Leasingverhältnissen setzen sich folgendermaßen<br />
zusammen:<br />
Verpflichtungen zum 30.11.2010 bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Insgesamt<br />
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €<br />
Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume 637 214 0 851<br />
Verpflichtungen aus Operating-<br />
Leasingverhältnissen (Labor- und sonstige<br />
Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) 58 67 0 124<br />
694 280 0 975<br />
Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus dem Erwerb von Lizenzen in Höhe von mindestens 2.500<br />
Tsd. USD, deren Fälligkeit bei Erreichung von bestimmten Meilensteinen eintritt.<br />
Zum 30. November 2010 bestanden keine nach § 251 HGB angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.<br />
Intercompany-Darlehen zwischen WILEX AG und <strong>Wilex</strong> Inc - Angabe gemäß § 285 Nr. 3a HGB-<br />
Der WILEX Inc. wurde durch die WILEX AG ein verzinsliches Darlehen (Kontokorrent bzw. Kreditlinie)<br />
gewährt, um die Finanzierung der Tochtergesellschaft zu sichern, solange sich die WILEX Inc. noch<br />
nicht aus eigenen erwirtschafteten Zahlungsströmen finanzieren kann. Das Darlehen ist auf einen Betrag<br />
in Höhe von 835 Tsd. USD begrenzt und läuft bis zum 30. November <strong>2011</strong>. Die Verzinsung beträgt<br />
6,00% pro Jahr.<br />
b) Mitarbeiter<br />
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 71 Mitarbeiter (Angestellte), davon im Bereich Forschung<br />
und Entwicklung 51 Mitarbeiter und 20 in der Verwaltung Geweils durchschnittlich). Die Zahlen<br />
verstehen sich inklusive der Vorstandsmitglieder.<br />
c) Organe und Vergütung<br />
Vorstand<br />
Die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands der WILEX AG sind:<br />
Prof. Dr. OlafG. Wilhelm, Vorstandsvorsitzender<br />
F-225
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Dr. Paul Bevan, Vorstand für Forschung und Entwicklung<br />
Peter Llewellyn-Davies, Vorstand für Finanzen<br />
Dr. Thomas Borcholte, Vorstand für Geschäftsentwicklung<br />
Vergütung des Vorstands<br />
Die Vergütung des Vorstands wurde bis 31. <strong>August</strong> 2009 <strong>vom</strong> Personalausschuss festgelegt und wird seit<br />
1. September 2009 in Übereinstimmung mit § 107 Abs. 3 AktG <strong>vom</strong> Aufsichtsratsplenum beschlossen.<br />
Die Vergütung besteht aus den folgenden Komponenten: einer festen Vergütung, sonstigen geldwerten<br />
Vorteilen (Sachbezügen), einem variablen Vergütungsteil sowie einem Beteiligungsprogramm mit langfristiger<br />
Anreizwirkung und Risikocharakter.<br />
Für den Fall der Beendigung einer Vorstandstätigkeit hat kein Vorstandsmitglied einen vertraglichen Anspruch<br />
auf Abfindungszahlungen.<br />
Feste Vergütung und Sachbezüge<br />
Das jährliche Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird für die Laufzeit des Anstellungsvertrages festgelegt<br />
und in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Es orientiert sich an der wirtschaftlichen Lage der WI<br />
LEX AG sowie am Vergütungsniveau im Wettbewerbsumfeld.<br />
Zusätzlich zu der festen Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder folgende Sachbezüge:<br />
Den Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm, Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies wird<br />
ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Das Vorstandsmitglied Dr. Thomas Borcholte hat keinen Firmenwagen.<br />
Für den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. OlafG. Wilhelm zahlt die WILEX zudem Beiträge für eine Direktversicherung<br />
bis zum gemäß § 40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) zulässigen Höchstbetrag<br />
sowie Beiträge für eine Berufsunfahigkeitsversicherung. Herrn Prof. Wilhelm wurde überdies im Jahr<br />
1999 eine Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung gewährt, für die eine Rückstellung gebildet<br />
wurde. Die Zuführung zur Pensionsrückstellung ist identisch mit der Erhöhung der Ansprüche aus der<br />
dazugehörigen Rückdeckungsversicherung und betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 877 €. Gegenüber<br />
den anderen Mitgliedern des Vorstands bestehen keine derartigen Verpflichtungen der Gesellschaft.<br />
Für das Vorstandsmitglied Dr. Paul Bevan übernimmt die Gesellschaft zudem die Kosten für bis zu 24<br />
Economy-Class-Flüge von Deutschland nach Großbritannien (Hin- und Rückflug) je Kalenderjahr.<br />
Variable Vergütung<br />
Die variable Vergütung ist davon abhängig, in welchem Umfang persönliche Ziele und Erfolgsziele der<br />
WILEX erreicht wurden. Die erfolgs abhängige Vergütung der Vorstände orientiert sich vor allem an den<br />
Unternehmenszielen und umfasst und bezieht sich auf das Erreichen definierter Meilensteine in der klini-<br />
F-226
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
schen Entwicklung, die Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft und die Performance<br />
der Aktie als Erfolgsziele.<br />
Im Falle von Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm beläuft sich die variable Vergütung auf maximal 75 % des Festgehalts,<br />
für Dr. Paul Bevan und Peter Llewellyn-Davies auf maximal 33 % des Festgehalts und für Dr.<br />
Thomas Borcholte auf maximal 31,13 % des Festgehalts. Auf Grund der unterjährigen Anpassung des<br />
Festgehalts von Peter Llewellyn-Davies lag der Maximalbonus im Geschäftsjahr 2010 leicht oberhalb des<br />
angegebenen Wertes, da die Gehaltsanpassung erst im September 2010 wirksam wurde, aber der auf<br />
Grund des erhöhten Festgehalts ebenfalls erhöhte Maximalbonus bereits erstmalig auf das komplette Kalenderjahr<br />
2010 gewährt wurde.<br />
Vergütungskomponente mit Anreizwirkung und Risikocharakter<br />
Die Vergütungskomponente mit Anreizwirkung und Risikocharakter basiert auf dem Aktienoptionsplan<br />
2005, der von der Hauptversammlung am 8. September 2005 beschlossen wurde. In den Geschäftsjahren<br />
2009 und 2010 wurden keine Optionsrechte an den Vorstand ausgegeben. Unter Berücksichtigung der<br />
bereits im Geschäftsjahr 2006 und 2007 ausgegebenen Optionsrechte an Vorstandsmitglieder hielten die<br />
aktiven Mitglieder des Vorstands zum Bilanzstichtag 30. November 2010 insgesamt 719.335 Optionsrechte.<br />
Ein ehemaliges Vorstandsmitglied hielt zum Bilanzstichtag 30. November 2010 insgesamt 10.000<br />
Optionsrechte. Den Mitgliedern des Vorstands konnten unter dem Aktienoptionsplan 2005 insgesamt<br />
900.000 Aktienoptionen gewährt werden. Zwischenzeitlich ist die durch die Hauptversammlung erteilte<br />
Ermächtigung, Aktienoptionsprogramme aufzulegen oder Aktienoptionen zu gewähren, abgelaufen, so<br />
dass derzeit keine neuen Aktienoptionen ausgegeben werden können.<br />
Jede dieser Aktienoptionen berechtigt zum Erwerb einer neuen Aktie gegen Zahlung des Ausübungspreises.<br />
Dieser betrug zum Bilanzstichtag 30. November 2009 im Falle der im Geschäftsjahr 2006 ausgegebenen<br />
Optionen ehemals je 5,52 € und fur die im Geschäftsjahr 2007 ausgegebenen Optionen ehemals je<br />
9,62 € (Tranche 7). Mit Durchführung der Kapitalerhöhung im Dezember 2009 verringerte sich der Ausübungspreis<br />
einer Aktienoption auf Grund der im Aktienoptionsplan 2005 festgelegten Optionsbedingungen<br />
für alle Begünstigten, also sowohl für Mitarbeiter als auch fur Vorstandsmitglieder, auf den im<br />
Rahmen der Kapitalerhöhung festgesetzten Bezugspreis pro Aktie und somit einheitlich auf 4, 10 €.<br />
Die Aktienoptionen können erstmals nach einer Wartezeit von zwei Jahren seit dem Optionszuteilungsstichtag<br />
ausgeübt werden. Sämtliche für den Vorstand ausgegebenen Optionsrechte konnten bis zum Bilanzstichtag<br />
30. November 2009 nur dann ausgeübt werden, wenn der Mittelwert der Schlusskurse der<br />
WILEX-Aktie an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor Ablauf der Wartezeit oder zu irgendeinem<br />
Zeitpunkt danach innerhalb zehn aufeinanderfolgender Börsenhandelstage um mindestens 10 % höher<br />
liegt als der Ausübungspreis von 4,10 €. Entsprechend des reduzierten Ausübungspreises verringerte sich<br />
der Referenzkurs somit auf 4,51 €. Dies bedeutet, dass die Optionsrechte nur dann ausgeübt werden können,<br />
wenn die WILEX-Aktie an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen vor Ausübung einer Aktienoption<br />
mit mindestens 10 % über dem Ausübungskurs in Höhe von 4,10 €, also mit einem Kurs von mindestens<br />
4,51 €, schließt. Bisher wurden keine Aktienoptionen ausgeübt.<br />
F-227
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Die Darstellung der Vorstands vergütung wurde im Geschäftsjahr 2010 geändert. Die gezeigten Gesamtvergütungszahlen<br />
für 2010 enthalten nun die entsprechenden aufwandswirksamen Bonusaufwendungen<br />
für 2010, in vorangegangen Jahren wurden Boni in dem Geschäftsjahr ausgewiesen, in dem sie ausbezahlt<br />
wurden.<br />
Zusammenfassend wurden für die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2010 im Einzelnen folgende<br />
feste und variable Vergütungsbestandteile sowie Sachbezüge ertragswirksam erfasst:<br />
2010 Feste Vergü- Variable Vergü- Sonstige Vergü- Gesamt-<br />
Vorstandsmitglied tung tung 1 tungen (Sach- vergütung<br />
bezüge)<br />
€ € € €<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 260.000 137.800 10.844 408.644<br />
Dr. Paul Bevan 230.000 55.407 11.542 296.949<br />
Peter L1ewellyn-Davies 2 228.250 61.710 13.524 303.484<br />
Dr. Thomas Borcholte 3 220.000 46.570 180 266.750<br />
Gesamt 938.250 301.487 36.090 1.275.827<br />
1 Die exakte variable Vergütung wird in der Regel im folgenden Geschäftsjahr festgesetzt und daraufhin ausbezahlt. Die hier für das<br />
Geschäftsjahr 2010 angegebenen Werte basieren auf Rückstellungen, die aufgrund von Annahmen und Erfahrungswerten ermittelt wurden.<br />
2 Unter Berücksichtigung der für Herrn Llewellyn-Davies vorgenommenen unter jährigen Vertragsanpassung.<br />
3 Herr Dr. Borcholte verzichtete auf den Sachbezug in Form eines Dienstwagens.<br />
Die maximal für das Geschäftsjahr 2009 zu erreichende und die tatsächlich im Geschäftsjahr 2010 ausgezahlte<br />
variable Vergütung wird aus nachstehender Tabelle ersichtlich. Die variable Vergütung für das<br />
Geschäftsjahr 2009 kam 2010 nicht zur Auszahlung. Die Auszahlung wird derzeit freiwillig <strong>vom</strong> Vorstand<br />
zurückgehalten, bis eine nachhaltige Finanzierung des Unternehmens gesichert ist.<br />
Vorstandsmitglied Maximale vari- Tatsächlich im<br />
able Vergütung Geschäftsjahr<br />
für 2009 2010 ausgezahlte<br />
Vergütung für<br />
2009 1<br />
€ €<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 195.000 0<br />
Dr. Paul Bevan 75.900 0<br />
Peter L1ewellyn-Davies 72.600 0<br />
Dr. Thomas Borcholte 68.486 0<br />
Gesamt 411.986 0<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm und Peter Llewellyn-Davies erhalten für die Geschäftsführung der WILEX<br />
Inc. keine Vergütung.<br />
F-228
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Die nachfolgenden Übersichten zeigen die <strong>vom</strong> Vorstand im Verlauf des Berichtsjahres gehaltenen Aktienoptionen<br />
und deren Veränderungen sowie den darauf entfallenden Anteil des Personalaufwandes pro<br />
Begünstigtem:<br />
Vorstandsmitalied 01.12.2009 Zuaänae Verfall Verkäufe 30.11.2010<br />
in Stück in Stück in Stück in Stück in Stück<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 262770 0 0 0 262.770<br />
Dr. Paul Bevan 175.180 0 0 0 175.180<br />
Peter L1ewellyn-Davies 131.385 0 0 0 131.385<br />
Dr. Thomas Borcholte 150.000 0 0 0 150.000<br />
Gesamt 719.335 0 0 0 719.335<br />
Vorstandsmitglied Aufwand in der Zeitwert der<br />
GuV Ontionen *<br />
in € in €<br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm 97.451 631.599<br />
Dr. Paul Bevan 64.967 421.066<br />
Pet er Llewellyn-Davies 48.725 3<strong>25.</strong>835<br />
Dr. Thomas Boreholte 153.166 423.469<br />
Gesamt 364.309 1.801.969<br />
* Zum jeweiligen Ausgabedatum.<br />
Herr Dr. Thomas Borcholte ist auch Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
DETEK AG, Hannover<br />
NextGen Sciences Ud., Alconbury (Großbritannien)<br />
Position<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member ofthe Board of<br />
Directors)<br />
Alle anderen Mitglieder des Vorstands haben keine Funktionen in Kontrollgremien.<br />
Aufsichtsrat<br />
Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats der WILEX AG sind:<br />
• Prof. Dr. Christof Hettich, Rechtsanwalt und Partner, RITTERSHAUS Rechtsanwälte sowie Geschäftsführer,<br />
dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG (Mitglied des Aufsichtsrats seit<br />
21. Mai 2010 und Aufsichtsratsvorsitzender seit 27. September 2010)<br />
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WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
• Dr. Georg F. Baur, Unternehmer (Aufsichtsratsvorsitzender <strong>vom</strong> 21. Mai 2010 bis zum 27. September<br />
2010; stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bis 21. Mai 2010 und seit 27. September<br />
2010)<br />
• Dr. Alexandra Goll, General Partner, TVM Capital GmbH (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende<br />
<strong>vom</strong> 21. Mai 2010 bis zum 27. September 2010)<br />
• Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Geschäftsführer, dievini Hopp BioTech holding<br />
GmbH&Co.KG<br />
• Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich, Chief Medical Officer und Executive Vice President weltweite Projekte<br />
und Arzneimittelentwicklung, UCB S.A.<br />
• Andreas R. Krebs, Geschäftsführer & Partner, Colognelnvest GmbH ( Mitglied des Aufsichtsrats<br />
seit 21. Mai 2010)<br />
• Dr. DavidEbsworth, Chief Executive Officer, Vifor Pharma AG (Aufsichtsratsvorsitzender und<br />
Mitglied des Aufsichtsrats bis 21. Mai 2010)<br />
• Dr. Rüdiger Hauffe, Berater (Mitglied des Aufsichtsrats bis 21. Mai 2010)<br />
Ausschüsse des Aufsichtsrats<br />
Aus Effizienzgründen wurde ein gemeinsamer Personal- und Nominierungsausschuss gebildet, der in<br />
seiner jeweiligen Funktion tagt. Der Personalausschuss beschäftigt sich mit Personalangelegenheiten und<br />
der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Der Nominierungsausschuss bereitet unter anderem Wahlvorschläge<br />
von geeigneten Aufsichtsratskandidaten an die Hauptversammlung und die Bestellung neuer<br />
Vorstandsmitglieder vor. Vorsitzender ist Prof. Dr. Christof Hettich; Dr. Alexandra Goll und Andreas R.<br />
Krebs sind Mitglieder dieses Ausschusses.<br />
Darüber hinaus ist im September 2010 ein Forschungs- und Entwicklungsausschuss gegründet worden,<br />
der sich mit Fragestellungen im Kontext der onkologischen Produktkandidaten befasst. Diesem Ausschuss<br />
sitzt, neben den weiteren Mitgliedern Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich und Andreas R. Krebs, Prof.<br />
Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach vor.<br />
Außerdem wurde ein Prüfungsausschuss gebildet, zu dessen Aufgaben insbesondere die Diskussion und<br />
vorbereitende Prüfung der Jahresabschlüsse und der Quartalsberichte sowie die Vorauswahl des Abschlussprüfers<br />
gehören. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Dr. Georg F. Baur; weitere Mitglieder<br />
sind Dr. Alexandra Goll und Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach.<br />
Vergütung des Aufsichtsrats<br />
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WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung der Gesellschaft für jedes volle Geschäftsjahr<br />
ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 15.000 €. Der Vorsitzende<br />
des Aufsichtsrats bekommt eine feste Vergütung von 35.000 €, der stellvertretende Vorsitzende eine feste<br />
Vergütung von <strong>25.</strong>000 €. Die Aufsichtsratsvergütung wird in vier Raten gleicher Höhe, und zwar jeweils<br />
am letzten Kalendertag des Monats Februar sowie am 31. Mai, am 31. <strong>August</strong> und 30. November eines<br />
jeden Geschäftsjahres, fällig.<br />
Für eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird eine pauschale Vergütung in Höhe<br />
von 3.000 €, für den Vorsitz eine pauschale Vergütung von 7.000 € pro Geschäftsjahr und Ausschuss<br />
gewährt - dies jeweils mit einer Beschränkung der Vergütung auf Tätigkeiten in höchstens zwei Ausschüssen.<br />
Über diese individuelle Beschränkung hinaus gewährt die Gesellschaft für Ausschusstätigkeiten<br />
insgesamt nur eine Höchstsumme von 39.000 € je Geschäftsjahr. Sollte dieser Maximalbetrag nicht<br />
zur Vergütung aller Mitgliedschaften und Vorsitze in Aufsichtsratsausschüssen ausreichen, wird er unter<br />
Berücksichtigung der vorstehenden Vorschriften proportional auf alle Ausschussmitglieder und -<br />
vorsitzenden verteilt, sofern nicht der Aufsichtsrat einstimmig eine abweichende Regelung beschließt.<br />
Für die Teilnahme an maximal sechs Aufsichtsratssitzungen pro Geschäftsjahr wird ein zusätzliches Sitzungsgeld<br />
gezahlt, das sich für den Sitzungsleiter auf 3.000 € und für jedes sonstige Mitglied auf 1.500 €<br />
je Sitzung beläuft. Im Falle einer telefonischen Sitzungsteilnahme wird nur die Hälfte des Sitzungsgelds<br />
gewährt. Das Sitzungsgeld ist zusammen mit der festen Aufsichtsratsvergütung fällig. Für Sitzungen von<br />
Ausschüssen des Aufsichtsrats wird kein Sitzungs geld gezahlt.<br />
Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben,<br />
wird die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit ausgezahlt.<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine variable Vergütung. Ebenso wenig werden ihnen Aktienoptionen<br />
oder ähnliche Rechte gewährt. Bei Mandatsbeendigung besteht kein Anspruch auf eine Abfindung.<br />
Bezogen auf das Geschäftsjahr 2010 hat WILEX an den Aufsichtsrat insgesamt eine Vergütung von<br />
201.668 € zuzüglich Auslagen gezahlt. Die Vergütung ist in nachstehender Tabelle individualisiert ausgewiesen.<br />
Aufsichtsratsmitglied Feste Vergütung Sitzungsgeld Ausschusspau- Gesamtvergü-<br />
2010 in€ in€ schale tung<br />
in€<br />
in€<br />
Prof. Dr. Christof Hettich "-) (Vorsitzender)<br />
11.499 4.500 1.244 17.243<br />
Dr. Georg F. Baur<br />
28.518 12.750 6.494 47.762<br />
F-231
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
(stellv. Vorsitzender) ,j)<br />
Dr. Alexandra Goll ,j) 18.518 8.250 2.567 29.335<br />
Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und<br />
Halbach 15.000 8.250 4.028 27.278<br />
Andreas R. Krebs L) 7.944 4.500 1.067 13.511<br />
Prof. Dr. Iris Läw-Friedrich 15.000 6.750 533 22.283<br />
Dr. David Ebsworth ") 16.559 10.500 3.310 30.369<br />
Dr. ROdiger Hauffe ") 7.137 5.250 1.500 13.887<br />
Gesamt 120.175 60.750 20.743 201.668<br />
1) Die vierte Rate fiir das Geschäftsjahr 2010 wurde nach Ende des Geschäftsjahres 2010 ausgezahlt.<br />
2) Prof. Dr. Hettich und Herr Krebs sind seit 21. Mai 2010 Mitglieder des Aufsichtsrats. Prof. Dr. Hettich ist seit dem 27. September<br />
2010 Vorsitzender.<br />
3) Dr. Baur und Dr. Goll waren in der Zeit <strong>vom</strong> 21. Mai bis 26. September 2010 Vorsitzender bzw. stellvertretende Vorsitzende<br />
des Aufsichtsrats.<br />
4) Dr. Ebsworth und Dr. Hauffe sind mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Mai 2010 als Mitglieder des Aufsichtsrats ausgeschieden.<br />
Herr Prof. Dr. Rettich ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder<br />
Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Agennix AG, Heidelberg<br />
Position<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
InterComponentWare AG, Walldorf<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
ACTRIS AG, Mannheim<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andernach<br />
SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />
febit holding GmbH, Heidelberg<br />
febit Inc., Massachusetts, USA<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
chairman of the Board of<br />
Directors)<br />
F-232
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010/ Anhang<br />
immatics biotechnologies GmbH, Tübingen<br />
SRH Kliniken GmbH, Heidelberg<br />
Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG, Ravensburg<br />
AC Immune SA, Lausanne, Schweiz<br />
ProJustitia, Heidelberg<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Verwaltungsrats<br />
Vorsitzender des Stiftungsrats<br />
Herr Dr. Baur ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder Mitglied<br />
der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg<br />
J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg<br />
KBH GmbH, Hannover<br />
LR HEALTH & BEAUTY SYSTEMS<br />
HOLDING GmbH, Ahlen<br />
Versatel AG, Berlin<br />
Position<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Stellvertretender Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Frau Dr. Goll ist neben ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzende oder Mitglied der<br />
folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Albireo Pharma Ltd., Göteborg, Schweden<br />
Biovertis AG, Wien, Österreich<br />
Cerenis Therapeutics SA, Labege, Frankreich<br />
Position<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Mitglied desAufsichtsrats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member of the Board of<br />
Directors)<br />
F-233
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Herr Prof. Dr. von Bohlen und Halbach ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX<br />
Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Apogenix GmbH, Heidelberg<br />
Position<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Cosmo S.p.A., Mailand, Italien<br />
Curacyte AG, München<br />
CureVac GmbH, Tübingen<br />
Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim<br />
febit holding GmbH, Heidelberg<br />
febit Inc., Massachusetts, USA<br />
Heidelberg Pharma AG, Ladenburg<br />
Immatics GmbH, Tübingen<br />
Life Biosystems AG, Basel, Schweiz<br />
SYGNIS Pharma AG, Heidelberg<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member ofthe Board of<br />
Directors)<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Vorsitzender des Beirats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Beirats<br />
Mitglied des Aufsichtsrats (Nonexecutive<br />
member ofthe Board of<br />
Directors)<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Beirats<br />
V orsitzender des Verwaltungsrats<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Herr Krebs ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der WILEX Vorsitzender oder Mitglied der<br />
folgenden Gremien:<br />
Gesellschaft<br />
Max Planck Institut, Münster<br />
Paul-Ehrlich-Stiftung, Frankfurt am Main<br />
Merz GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main<br />
RSVP Group AG, Zürich, Schweiz<br />
Position<br />
Mitglied im Kuratorium<br />
Mitglied im Kuratorium<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Mitglied des Beirats<br />
F-234
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Frau Professor Dr. Löw-Friedrich ist weder Vorsitzende noch Mitglied in anderen Kontrollgremien im<br />
Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 3 AktG.<br />
Über die vorstehend dargestellten Tätigkeiten hinaus waren die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft<br />
zum Bilanzstichtag in keinen weiteren Kontrollgremien tätig.<br />
Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
Der Aktienbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands stellt sich wie folgt dar:<br />
Name Funktion Aktienbesitz StücIa:ahl Anteil am<br />
Grundkapital<br />
Dr. David Ebsworth 1 Ehemaliges Mitglied und ehe- Unmittelbar 50.000 0,27%<br />
maliger Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
bis Mai 2010<br />
Dr. Rüdiger Hauffe 1 Ehemaliges Mitglied des Auf- Unmittelbar 6.000 0,03%<br />
sichtsrats bis 21. Mai 2010<br />
Dr. Georg F. Baur Stellv. Vorsitzender des Auf- Unmittelbar 181.183 0,98%<br />
sichtsrats<br />
Andreas R. Krebs Mitglied des Aufsichtsrats Unmittelbar 40.000 0,22%<br />
Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Mitglied des Aufsichtsrats Mittelbar 6.587.990 35,78 %<br />
Halbach und Prof. Dr. Christof<br />
Hettich 2<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Prof. OlafG. Wilhelm 3 Vorsitzender des Vorstands Unmittelbar 120.331 0,65%<br />
1) Stand ordentliche Hauptversammlung am 21. Mai 2010.<br />
2) In ihrer Eigenschaft als GeschäftsfUhrer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding<br />
GmbH & Co. KG.<br />
3) Die Ehefrau von Prof. Wilhelm, Dr. Sabine Wilhelm, hält weitere 120.331 Aktien.<br />
Director's Dealings<br />
Im Geschäftsj ahr 2010 wurden folgende mitteilungspflichtige Erwerbsgeschäfte durch Organmitglieder<br />
durchgeführt:<br />
Name Datum Transaktion Handelsplatz Preis Stück- Volumen<br />
in € zahl in€<br />
Dr. Georg F. Baur 05.08.2010 Kau:f!Zeichnung OTC 4,10 <strong>25.</strong>750 105.575,00<br />
Dr. Georg F. Baur 05.08.2010 Kauf XETRA 4,598 30.000 138.983,45<br />
Andreas R. Krebs 06.08.2010 Kauf Frankfurt 4,60 18.338 84.354,80<br />
Andreas R. Krebs 05.08.2010 Kau:f!Zeichnung OTC 4,10 10.662 43.714,20<br />
Prof. Dr. ChristofHettich 30.07.2010 Kauf OTC 4,10 875.338 3.588.885,80<br />
und Prof. Dr. Friedrich von<br />
F-235
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Bohlen und Halbach 1<br />
Andreas R. Krebs 20.07.2010 Kauf Frankfurt 4,92 1.000 4.920,00<br />
Prof. Dr. ChristofHettich 27.05.2010 Kauf OTC 3,90 356.923 1.391.999,70<br />
und Prof. Dr. Friedrich von<br />
Bohlen und Halbach 1<br />
Prof. Dr. Friedrich von Boh- 08.12.2009 Wertpapierleihe Frankfurt 30.000,00 944.449 30.000,00<br />
len und Halbach 1<br />
1) Mittelbar in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding<br />
GmbH & Co. KG<br />
Es gibt keine weiteren Beziehungen zu der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen.<br />
d) Sonstige Wandlungsrechte<br />
Bedingtes Kapital:<br />
Das Grundkapital ist gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung um bis zu 18.400,00 € durch Ausgabe von bis zu<br />
18.400 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung<br />
dient der Gewährung von Optionsrechten an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Mitglieder<br />
des Vorstands der Gesellschaft nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung <strong>vom</strong> 20. Juli 2001<br />
unter Tagesordnungspunkt 6 unter Berücksichtigung der Änderungen durch die Hauptversammlungen<br />
<strong>vom</strong> 29. April 2005, <strong>vom</strong> 8. September 2005 und <strong>vom</strong> 26. Mai 2009. Die bedingte Kapitalerhöhung wird<br />
nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von ihren Optionsrechten Gebrauch machen.<br />
Die neuen Aktien sind erstmals fur das Geschäftsj ahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt<br />
der wirksamen Abgabe der Optionserklärung von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss<br />
über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Der Vorstand der Gesellschaft ist<br />
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten<br />
Kapitalerhöhung festzulegen, es sei denn, es sollen Optionsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft<br />
ausgegeben werden. In diesem Fall legt der Aufsichtsrat die weiteren Einzelheiten der Durchführung<br />
der bedingten Kapitalerhöhung fest. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung<br />
entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem bedingten Kapital anzupassen.<br />
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung um weitere 1.289.157,00 € bedingt<br />
erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.289.157 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital<br />
Ir). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber der Aktienoptionen,<br />
die von der Gesellschaft auf grund und nach näherer Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung<br />
<strong>vom</strong> 8. September 2005 (Beschluss gemäß Ziffer 9.1) ausgegeben werden, von ihren Aktienoptionen<br />
Gebrauch machen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu den in diesem Beschluss im Einzelnen festgelegten<br />
F-236
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Bedingungen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsj ahres an, in dem sie ausgegeben werden,<br />
am Gewinn teil. Der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und, soweit Mitglieder des V orstands<br />
betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung<br />
und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung<br />
entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem bedingten Kapital II anzupassen.<br />
Genehmigtes Kapital:<br />
Der Vorstand war zum Bilanzstichtag gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der<br />
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Mai 2015 (einschließlich) einmalig oder<br />
mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 44.930,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von<br />
bis zu 44.930 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/1).<br />
Am 15. Dezember 2010 fand eine außerordentliche Hauptversammlung statt, die im Tagesordnungspunkt<br />
2 über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2010/1 und Schaffung eines neuen Genehmigten<br />
Kapitals 20101II sowie über eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen hat. Der Wortlaut<br />
des § 5 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:<br />
"Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis<br />
zum 14. Dezember 2015 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR<br />
9.206.517,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 9.206.517 neuen, auf den Inhaber<br />
lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 20101II)". Zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
des Jahresabschlusses ist noch keine Eintragung in das Handelsregister erfolgt.<br />
Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können<br />
auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären<br />
zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen in folgenden Fällen auszuschließen:<br />
a) Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis<br />
nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3<br />
Satz 4 AktG gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit dieser Ermächtigung<br />
ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder zum<br />
Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung<br />
auf 10 % des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, welche zur Bedienung von<br />
Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind,<br />
sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in sinngemäßer<br />
Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden; oder<br />
F-237
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
b) zur Vermeidung von Spitzen beträgen. Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen.<br />
Der Vorstand wird schließlich ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der<br />
Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung<br />
der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 20 I 0111<br />
zu ändern.<br />
Die Gesellschaft ist derzeit nicht ermächtigt, eigene Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu erwerben.<br />
e) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §161 AktG<br />
Die jährlich abzugebende Entsprechenserklärung nach §161 AktG wurde <strong>vom</strong> Vorstand und Aufsichtsrat<br />
im Februar <strong>2011</strong> abgegeben und ist den Aktionären und allen Interessenten dauerhaft auf der Internetseite<br />
der Gesellschaft (www.wilex.com) zugänglich gemacht.<br />
f) Aufwendungen für Wirtschaftsprüfer<br />
In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 21 . Mai 2010 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
als Abschlussprüfer bestellt. Folgende Honorare rür Leistungen wurden in<br />
dem betrachteten Zeitraum im Aufwand erfasst:<br />
2010<br />
in Tsd, €<br />
Abschlussprüfung 96<br />
Erteilung Comfort Letter 35<br />
Sonstige Beratungsleistungen 83<br />
AL''''' I VVClIlU .. fOr \AI! . L""[SDrLifer in: 214<br />
g) Beteiligungen<br />
Folgende Aktionäre halten zum Bilanzstichtag 30. November 2010 direkt oder indirekt Beteiligungen am<br />
Kapital, die zehn <strong>vom</strong> Hundert der Stimmrechte überschreiten:<br />
Meldepflichtiger<br />
Stimmanteil*<br />
am Bilanzstichtag<br />
dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG (dievini) 35,78 %<br />
UCB Pharma S.A. (UCB) 18,05 %<br />
*Basis Grundkapital: 18.413.035 Aktien<br />
F-238
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Anhang<br />
Ergebnisverwendungsvorschlag<br />
Der Vorstand schlägt vor, den zum 30. November 2010 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von<br />
127.386 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen.<br />
München, den 14. Februar <strong>2011</strong><br />
Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm<br />
(Vorstandsvorsitzender)<br />
Dr. Paul Bevan<br />
(Vorstand für Forschung und Entwicklung)<br />
Peter Llewellyn-Davies<br />
(Vorstand filr Finanzen)<br />
Dr. Thomas Borcholte<br />
(Vorstand für Geschäftsentwicklung)<br />
F-239
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />
Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 HGB erteilte Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen<br />
Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, und den Lagebericht der<br />
WILEX AG fiir das Geschäftsjahr 2010. Der Lagebericht ist nur in Auszügen in diesem <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
wiedergegeben.<br />
Bestätigungsvermerk<br />
Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:<br />
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />
Wir haben den Jahresabschluss --bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie<br />
Anhang-- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der <strong>Wilex</strong> AG, München, fur<br />
das Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010 geprüft. Die Buchführung und die<br />
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />
liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf<br />
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter<br />
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der <strong>vom</strong> Institut der<br />
Wirtschaftsprüfer (mW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />
werden. Bei der Festlegungder Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit<br />
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des<br />
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,<br />
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die<br />
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />
Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
F-240
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010<br />
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der<br />
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,<br />
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die<br />
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im<br />
Abschnitt ,,7. Risiko- und Chancenbericht", Unterabschnitte ,,Bestandsgefährdende Risiken" und<br />
"Gesamtbeurteilung der Risikolage" sowie im Abschnitt ,,9. Prognosebericht" im Lagebericht hin.<br />
Dort ist ausgeführt, dass der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefährdet ist, falls entgegen der<br />
Erwartung weder Kapitalzuflüsse durch eine Auslizensierung oder Partnerschaft erzielt noch eine<br />
Kapitalaufuahme über den Kapitalmarkt gelingen sollte."<br />
München, den 15. Februar <strong>2011</strong><br />
KPMGAG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Pastor<br />
Wirtschaftsprüferin<br />
Rahn<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
F-241
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010! Lagebericht<br />
Auszug aus dem Lagebericht<br />
Die relevante Passage des Lageberichts, auf die im Bestätigungsvennerk verwiesen wird,<br />
lautet folgendermaßen:<br />
Bestandsgefahrdende Risiken<br />
Zum Bilanzstichtag 30. November 2010 reichten die liquiden Mittel und die Forderungen nicht aus, um<br />
die kurzfristigen Verbindlichkeiten (inklusive Rückstellungen) zu begleichen. Deshalb hat WILEX eine<br />
Vereinbarung mit ihren Hauptaktionären dievini und UCB über die Ausreichung eines unbesicherten<br />
Gesellschafterdarlehens von bis zu 10,0 Mio. € (siehe Kapitel 8 "Nachtragsbericht") abgeschlossen.<br />
WILEX geht nunmehr davon aus, dass die Zahlungsmittel der Gesellschaft ohne weitere Maßnahmen<br />
bis ins zweite Quartal <strong>2011</strong> hineinreichen.<br />
Die Akquisitionen des Geschäftsbetriebes der Oncogene Science und die geplante Übernahme der<br />
Heidelberg Pharma werden im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> das Ergebnis von WILEX auf Basis der Umsatz- und<br />
Kostenplanung beider Geschäftseinheiten mit 2,0 bis 3,0 Mio. € belasten. Für beide Einheiten sieht der<br />
Geschäftsplan positive Cash Flows innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate vor.<br />
Deshalb ist es für die Gesellschaft von hoher Bedeutung, dass kurzfristig liquide Mittel beschafft<br />
werden. Vorrangiges Ziel ist der Abschluss einer Vereinbarung über eine Auslizenzierung oder<br />
Partnerschaft :für die Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von Umsatzerlösen aus<br />
Produktverkäufen. Der Abschluss einer Kommerzialisierungsvereinbarung für einen der<br />
Produktkandidaten (MESUPRO~ oder RENCARE~ würde die Finanzlage der Gesellschaft<br />
erheblich verbessern. Es finden Gespräche mit Interessenten statt. Der Vorstand kann aus heutiger Sicht<br />
keine genaue Vorhersage für den Zeitpunkt und die Rahmenbedingungen eines Vertragsabschlusses<br />
geben, denn neben den finanziellen Aspekten einer solchen Vereinbarung müssen auch die klinische<br />
Weiterentwicklung des Produktkandidaten, die Produktionskonditionen und Vennarktungs parameter<br />
verhandelt werden. Ziel des Vorstands ist es, den optimalen Wertbeitrag des Produktkandidaten fUr die<br />
Gesellschaft zu realisieren.<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass diese Verhandlungen mit einem potenziellen Partner länger dauern als<br />
die bisherige Finanzierungsreichweite. Partner könnten z.B. die Verhandlungen für RENCAREX® bis<br />
zum Vorliegen der Daten aus der Zwischenanalyse zur Wirksamkeit oder rur MESUPRO~ bis zum<br />
Vorliegen der Daten aus der zweiten Phase lI-Studie in der Indikation BrustIaebs hinauszögern.<br />
Der Vorstand hat sich deshalb in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Dezember 2010<br />
ermächtigen lassen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum<br />
14. Dezember 2015 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 9.206.517,00 €<br />
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 9.206.517 neuen, auf den Irihaber lautende<br />
Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapita120101II).<br />
Das neue genehmigte Kapital könnte nach Eintragung in das Handelsregister auch genutzt werden, um<br />
auf die mit Yorkville Advisors abgeschlossene Eigenkapitalzusage auf Abruf (SEDA) zurückzugreifen.<br />
Diese hat eine Laufzeit bis März 2013. Durch die SEDA-Vereinbarung könnte die Gesellschaft im<br />
Bedarfsfall liquide Mittel von bis zu 1 Mio. € pro Monat bis maximal insgesamt 20 Mio. € erhalten.<br />
(Nähere Informationen [roden sich unter "Wichtige Transaktionen im Geschäftsjahr 2010" im Kapitel 3<br />
"Geschäftsverlauf 2010".)<br />
F-242
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Lagebericht<br />
Da der Einsatz dieses Finanzierungsinstruments allein nicht ausreichend ist und auch nicht die<br />
präferierte Maßnahme darstellt, würde der Vorstand die Ermächtigung der Hauptversammlung und das<br />
neu zu schaffende genehmigte Kapital nutzen, um frisches Kapital z. B. im Rahmen einer<br />
Kapitalerhöhung zu beschaffen. Obwohl darüber bisher keine konkrete Planung vorliegt, wäre ~ine<br />
Bezugsrechtskapitalerhöhung vorstellbar und aus heutiger Sicht des Vorstands am Markt platzierbar.<br />
Diese Maßnahmen könnten aber erst nach Eintragung des genehmigten Kapitals ins Handelsregister der<br />
Gesellschaft geplant und umgesetzt werden und könnten eine Finanzmittelreichweite bis Mitte 2012<br />
gewährleisten.<br />
Sollte es dem Vorstand entgegen seiner Erwartung nicht gelingen, einen Kommerzialisierungsvertrag<br />
für einen Produktkandidaten abzuschließen oder zusätzliches Kapital am Kapitalmarkt aufzunehmen, ist<br />
der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefährdet. In diesem Fall ist nicht auszuschließen, dass<br />
WILEX ab dem zweiten Quartal <strong>2011</strong> den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und/oder<br />
überschuldet ist.<br />
Gesamtbeurteilung der Risikolage<br />
Die Gesellschaft hat in wissenschaftlicher Hinsicht große Fortschritte erzielt. Für eine Phase III- und<br />
eine Phase lI-Studie liegen positive Daten vor. Für den Produktkandidaten REDECTANE® laufen die<br />
Vorbereitungen für einen Zulassungs antrag, und Gespräche mit der FDA finden bereits statt. Die<br />
amerikanische Tochtergesellschaft WILEX Inc. wird im neuen Geschäftsjahr erste Umsätze realisieren.<br />
Die liquiden Mittel von WILEX reichen inklusive der Zahlungen aus dem Gesellschafterdarlehen nach<br />
derzeitigem Planungsstand und ohne die beschriebenen Maßnahmen bis ins zweite Ouartal <strong>2011</strong>. Der<br />
Vorstand ist zuversichtlich, durch eine Kommerzialisierungsvereinbarung weitere Kapitalzuflüsse<br />
generieren zu können. Sollten entgegen dieser Erwartung keine neuen Mittelzuflüsse aus einer<br />
Partnerschaft erwirtschaftet werden, könnten neben einer möglichen Kapitalmaßnahme auch die<br />
Eigenkapitalzusage auf Abruf und Kostenreduzierungen die Finanzlage verbessern und den Fortbestand<br />
der Gesellschaft bis Mitte 2012 sichern. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, innerhalb des<br />
Geschäftsjahres die in den bestandsgefährdenden Risiken dargestellten Maßnahmen umzusetzen, ist<br />
nicht auszuschließen, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und/oder<br />
überschuldet ist. Somit wäre der Fortbestand der Gesellschaft kurzfristig gefährdet.<br />
9. PROGNOSEBERICHT<br />
Die folgenden Absätze enthalten Prognosen und Erwartungen über zukünftige Entwicklungen. Diese<br />
zukunftsbezogenen Aussagen sind weder Versprechen noch Garantien, sondern hängen von vielen<br />
Einflüssen und Unwägbarkeiten ab, von denen einige nicht unter der Kontrolle des Managements stehen<br />
und welche die getroffenen Aussagen entscheidend beeinflussen können.<br />
Wirtschaftliches Umfeld<br />
Experten rechnen damit, dass sich die Erholung der Weltwirtschaft <strong>2011</strong> fortsetzen' wird, jedoch<br />
regional in sehr unterschiedlichem Tempo und insgesamt etwas schwächer als 2010. Die Weltbank<br />
rechnet <strong>2011</strong> mit einem Wachstum von 3,6 %. Deutschland scheint beim Wachstum Vorreiter unter den<br />
Industrieländern zu bleiben. Die Risiken sind vor allem auf die geld- und fiskalpolitische Situation der<br />
Industrieländer und deren Anstieg bei der Staatsverschuldung bei weitgehend ausgereiztem<br />
wirtschaftspolitischem Spielraum zurückzuführen.<br />
F-243
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010/ Lagebericht<br />
Das Wirtschaftswachstum und das steigende verfügbare Einkommen in Industrie- und Schwellenländern<br />
führen zu einer steigenden Nachfrage an Medikamenten und Therapien. Für den Gesundheitsmarkt und<br />
insbesondere die Biotechnologie wird auch zukünftig ein starkes, nachhaltiges Wachstum<br />
prognostiziert. Die Nachfrage nach neuen Behandlungsalternativen auf der Basis von Antikörpern und<br />
niedennolekularen Wirkstoffen soll unverändert hoch bleiben. Neue innovative Technologien wie die<br />
Konjugat-Plattform-Technologie ftir therapeutische Antikörper (Antibody Drug Conjugates, ADC)<br />
haben neue Perspektiven in der Branche offengelegt. Aber auch der Einsatz von spezifischen<br />
Diagnostika und Companion Diagnostics in der Medikamentenentwicklung und Therapie soll weiter<br />
zunehmen. Zum einen werden im Diagnostikmarkt ständig interessante Neuanwendungen identifiziert,<br />
zum anderen helfen Diagnostika, nicht sachgerechte Therapien zu vermeiden.<br />
Die Pharmaindustrie ist weiterhin auf der Suche nach viel versprechenden Produktkandidaten, um ihre<br />
Entwicklungspipelines zu stärken, sich vor drohenden Umsatzeinbrüchen aus Patentabläufen zu<br />
schützen und um sich im Wettbewerb mit Generika zu behaupten. Deswegen wird der Trend zu<br />
Kooperationen oder Übernahmen und Fusionen in der Biotechnologiebranche mutmaßlich anhalten.<br />
Gleichzeitig nimmt die Bereitschaft der Venture-Capital-Gesellschaften und institutionellen Investoren<br />
ab, die Risiken der Branche insbesondere in der Frühphase einer Entwicklung zu finanzieren.<br />
Unternehmen mit einem ausgewogeneren Risikoprofil rücken vermehrt'in den Fokus der Investoren.<br />
Strategie<br />
WILEX konzentriert sich auf die Weiterentwicklung der Produktkandidaten, die eine fokussierte,<br />
spezifische Behandlung und Erkennung unterschiedlicher Krebsarten ermöglichen könnten und in<br />
Indikationen mit einem hohen medizinischen Bedarf und einem großen Patientennutzen eingesetzt<br />
werden sollen. Die Unternehmensstrategie von WILEX zielt auf die Kommerzialisierung dieses<br />
Portfolios ab. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden und werden Kooperationen und Partnerschaften<br />
geschlossen, mit denen Meilenstein- und Lizenzzahlungen verbunden sind. Nach der Produktzulassung<br />
sollen Umsätze und Lizenzzahlungen einen erheblichen Wertschöpftmgsbeitrag leisten.<br />
Das strategische Ziel von WILEX ist es, innerhalb weniger Jahre die Forschungs- l.md<br />
Entwicklungsprogramme über Einnahmen aus dem laufenden operativen Geschäft zu finanzieren. Um<br />
dieses Ziel zu erreichen, hat WILEX im abgelaufenen Jahr begonnen, das Kerngeschäft des<br />
Unternehmens durch komplementäre Aktivitäten zu stärken.<br />
Mit der Akquisition der Oncogene Science wurde die klinische Entwicklung von onkologischen<br />
Produktkandidaten um onkologische Companion Diagnostics ergänzt. Diese Biomarker-Tests ergänzen<br />
das bisherige Geschäftsmodell und das IP-Portfolio von WILEX hervorragend und werden zukünftig in<br />
der WILEX Inc. hergestellt und vermarktet. Im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> sollen die WILEX Inc. und die<br />
amerikanischen Mitarbeiter in den WILEX-Konzern integriert und der Geschäftsbetrieb aufgebaut<br />
werden, indem der bestehende Kundenstamm revitalisiert wird und neue Kunden weltweit erschlossen<br />
werden. Die WILEX Inc. soll Umsätze und innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate positive Cash<br />
Flows generieren.<br />
F-244
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 I Lagebericht<br />
Die zweite Ergänzung im Geschäftsmodell der WILEX wird die Akquisition der Heidelberg Pharma<br />
AG bilden, die in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Dezember 2010 beschlossen, aber<br />
noch nicht in das Handelsregister eingetragen wurde. Sobald die Akquisition abgeschlossen ist, soll<br />
Heidelberg Pharma als eigenständige 100%ige Tochtergesellschaft im WILEX-Konzern geführt werden.<br />
Die präklinische Auftragsforschung wird sofort Umsätze liefern und soll das bisher gezeigte Wachstum<br />
fortsetzen. WILEX wird außerdem überprüfen, ob am Standort Heide1berg der europäische Vertrieb für<br />
die Companion Diagnostics angesiedelt wird. Die ADC-Technologieplattform von Heidelberg Pharma<br />
soll eine weitere und sehr wichtige Säule im Geschäftsmodell von WILEX bilden und attraktive<br />
Optionen für die Vermarktung bieten. Die Auslizenzierung soll exklusiv für bestimmte Antigene<br />
(biologische Zielproteine) erfolgen. Dies macht mehrfache Kooperationen mit verschiedenen Partnern<br />
möglich, die fallweise für unterschiedliche Produkte und Indikationen abgeschlossen werden können.<br />
Ziel ist es, <strong>2011</strong> eine erste Partnerschaft mit der ADC-Technologie abzuschließen.<br />
Hauptaugenmerk der WILEX AG wird weiterhin die Kommerzialisierung von mindestens einem<br />
Produktkandidaten sein. WILEX wird die mit internationalen Pharmaunternehmen derzeit geführten<br />
Gespräche und Verhandlungen über die Auslizenzierung von RENCAREX® für die restlichen Teile der<br />
Welt (außer Slideuropa) und/oder die Verpartnerung von MESUPRO~ weiter vorantreiben.<br />
Das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> wird - wie die Vorjahre - davon geprägt sein, die Finanzierungsbedürfnisse<br />
eines wachsenden Biotechnologieunternehmens zu befriedigen und die Weiterentwicklung der<br />
Produktkandidaten bis zur Marktreife sicherzustellen. Dabei wird wie in der Vergangenheit auch auf<br />
eine sehr kostenbewusste Arbeitsweise geachtet, um den Abfluss von liquiden Mitteln so gering wie<br />
möglich zu halten. Neben den Anstrengungen um eine Kommerzialisierung könnte es allerdings<br />
notwendig werden, liquide Mittel über den ICapitalmarkt zu beschaffen. Es ist für Unternehmen der<br />
Biotechnologie essenziell, die Finanzierung bis zur Erreichung der Profitabilität über<br />
Kapitalmaßnahmen zu unterstützen. Eine solide Kapitalausstattung kann auch in<br />
Partneringverhandlungen von Nutzen sein, um einen optimalen Wertbeitrag eines Produktes bei einer<br />
Auslizenzierung zu erhalten. Die außerordentliche Hauptversammlung im Dezember 2010 hat deshalb<br />
beschlossen, neues genehmigtes Kapital zu schaffen, um dem Management auch weiterhin einen<br />
angemessenen Handlungsspielraum zu geben. Nach Eintragung des neuen genehmigten Kapitals ins<br />
Handelsregister wird die Gesellschaft die notwendige Flexibilität zur Finanzierung des Unternehmens<br />
und zur Umsetzung von strategischen Entscheidungen haben. Die Gesellschaft hätte die Möglichkeit,<br />
eine Kapitalerhöhung durchzuführen oder die abgeschlossene Vereinbarung über eine<br />
Eigenkapitalzusage auf Abruf (SEDA) zu nutzen. Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit bis März 2013,<br />
ist aber nicht die favorisierte Lösung im Kontext der Kapitalbeschaffung.<br />
Forschung und Entwicklung<br />
Für den Produktkandidaten REDECTANE® soll <strong>2011</strong> der Zulassungsantrag bei der amerikanischen<br />
Behörde FDA eingereicht werden. Nachdem der FDA die im ersten Meeting vereinbruten und<br />
gewünschten Dokumente und Informationen zur Verfügung gestellt wurden, fand im November 2010<br />
eine weitere konstruktive Besprechung mit der FDA statt. In diesem Gespräch wurde vereinbart, dass im<br />
ersten Quartal <strong>2011</strong> das Pre-Bio10gical License Application Meeting (Pre-BLA-Meeting), also die<br />
offizielle Vorbesprechung für den Zulassungs antrag, beantragt wird. WILEX geht bei positivem Verlauf<br />
davon aus, dass der Zulassungsantrag im zweiten Quartal <strong>2011</strong> gestellt werden kann. Für den Zeitpunkt<br />
der Zulassungsentscheidung durch die FDA kann keine Prognose abgegeben werden, aber es ist mit ca.<br />
6 bis 12 Monaten ab Antragstellung zu rechnen. Parallel laufen die vorbereitenden<br />
Vermarktungsaktivitäten in den USA, die gemeinsam mit dem Partner IBA umgesetzt werden.<br />
F-245
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010 / Lagebericht<br />
In der Phase III-ARISER-Studie wurde der Prozess für die Zwischenanalyse zur Wirksamkeit des<br />
Antikörpers RENCAREX® im Januar gestartet. In den kommenden Monaten werden alle vorhandenen<br />
Daten der in die Studie eingeschlossenen 864 Patienten gesammelt und die radiologischen Aufnahmen<br />
aller Patienten zentral evaluiert. Im Anschluss wird die Zwischenanalyse initiiert und <strong>vom</strong><br />
unabhängigen Datenkontrollkomitee IDMC durchgeruhrt. Mit dem Ergebnis wird Mitte des Jahres<br />
gerechnet. Die Analyse wird einen entscheidenden Hinweis hinsichtlich des Studienendpunktes<br />
"krankheits freies Überleben" liefern und könnte die Basis rur den europäischen Zulassungsantrag sein.<br />
In der Phase II-Studie mit MESUPRO~ in der Indikation Brustkrebs wird voraussichtlich im ersten<br />
Quartal <strong>2011</strong> die Patientenrekrutierung beendet werden. Aufgrund des Endpunktes "progressionsfreies<br />
Überleben" rechnet WILEX mit Daten aus dieser Studie im Jahr 2012.<br />
Für den MEK-Inhibitor WX-554 wird das Phase I-Programm <strong>2011</strong> fortgesetzt. Derzeit wird das<br />
Studienprotokoll rur eine Phase Ib-Studie erarbeitet.<br />
Die präklinische Forschung und Entwicklung rur den PI3K-Inhibitor WX-037 und die beiden<br />
Antikörperprogramme von UCB werden im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> fortgesetzt.<br />
Erwartete Ertragslage<br />
Die Ertragslage von WILEX ist weiterhin <strong>vom</strong> Abschluss einer Lizenzvereinbarung oder<br />
Vertriebspartnerschaft abhängig. Trotz intensiver Gespräche und Verhandlungen werden aus heutiger<br />
Sicht mögliche Umsatzerlöse aus einer Partnerschaft nicht in die Planung <strong>2011</strong> aufgenommen.<br />
Die sonstigen betrieblichen Erträge, im Wesentlichen bestehend aus der Ertragsrealisierung aus<br />
Fördermitteln sowie Meilensteinzahlungen, werden sich im Falle eines planmäßigen Projektfortschritts<br />
auf ca. 1,0 Mio. € bis 2,0 Mio. € belaufen und sich somit auf Vorjahresniveau bewegen (2010:<br />
1,73 Mio. €).<br />
Die gesamten Aufwendungen <strong>2011</strong> bewegen sich bei planmäßigem Geschäftsverlaufin einem Korridor<br />
von 29,0 Mio. € bis 33,0 Mio. € und somit ggf. unter dem Berichtsjahr (32,05 Mio. €). Der Korridor<br />
versteht sich inklusive der Abschreibungen auf die aktivierten Eigenleistungen, die, eine planmäßige<br />
lineare Abschreibung vorausgesetzt, davon mit ca. 8,29 Mio. € zu veranschlagen sind.<br />
Ursache der mutmaßlich geringeren Aufwendungen sind niedrigere Forschungs- und<br />
Entwicklungskosten. Die erwartete Kostenreduzierung beruht in erster Linie auf dem erzielten<br />
Fortschritt in der Zulassungsstudie mit REDECTANE®, bei der deutlich weniger Aufwand als im<br />
Geschäftsjahr 2010 prognostiziert wird sowie der inzwischen abgeschlossenen Phase II-Studie im<br />
Bauchspeicheldrüsenkrebs mit MESUPRO~, rur die kein Aufwand mehr erwartet wird.<br />
Die Kosten rur RENCAREX® werden im Vergleich zu den Vorjahren höher ausfallen, weil der Prozess<br />
ftir die Zwischenanalyse zur Wirksamkeit gestartet wurde Die Kosten rur MESUPRO~ betreffen<br />
maßgeblich die Phase II-Studie im Brustkrebs, die bislang planmäßig verläuft. Für· die von UCB<br />
übernommenen präklinischen Programme liegen die Kosten voraussichtlich auf dem Vorj ahresniveau.<br />
F-246
WILEX AG Jahresabschluss (HGB) zum 30. November 2010/ Lagebericht<br />
Im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> geht der Vorstand aufgrund der intern erstellten Mehrjahresplanung VUll<br />
Aufwendungen zwischen 28 und 32 Mio. € aus, die sich nach aktueller Planung somit unter denjenigen<br />
Aufwendungen von 2010 bewegen und über den Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen liegen<br />
werden. Für das Geschäftsjahr 2012 werden ungeachtet besonderer ertrags- oder aufwandsrelevanter<br />
Ereignisse ähnliche Größenordnungen bzw. leicht sinkende Aufwendungen erwartet.<br />
Für die nachfolgenden Jahre werden neben Erträgen aus klassischen Partneringvereinbarungen im Falle<br />
der Zulassung eines oder mehrerer Produktkandidaten auch erste Umsatzerlöse erwartet. In diesem Fall<br />
könnten, abhängig von der vertraglichen Gestaltung, die erwarteten Erträge die geplanten<br />
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung übersteigen.<br />
Envartete Finanz- und Vermögenslage<br />
Sollten sich Erträge und Aufwendungen wie erwartet entwickeln, dürfte sich die geplante<br />
Nettoveränderung an Zahlungsmitteln im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> zwischen -22 Mio. € bis -26 Mio. €<br />
belaufen. Auch hier erwartet WILEX für das Geschäftsjahr 2012 eine vergleichbare<br />
Zahlungsmittelveränderung bzw. einen leicht sinkenden Zahlungsmittelverbrauch. Unberücksichtigt<br />
sind darin Zuflüsse aus Kommerzialisiel'ungsvereinbarungen oder sonstige außergewöhnliche<br />
zahlungsstromwirksame Ereignisse.<br />
Dies entspricht einem Kapitalbedarfvon 20 Mio. € bis 24 Mio. € bis Ende des Geschäftsjahres <strong>2011</strong>. In<br />
dieser Planung haben die Zahhmgen im Rahmen des Gesellschafterdarlehens von UCB und dievini<br />
Hopp Biotech, potenzielle Zahlungsmittelzuflüsse aus Vennarktungsvereinbarungen, der Umsetzung<br />
einer Kapitalerhöhung und der Eigenkapitalzusage auf Abruf, aber auch ausgabenseitige<br />
Aufwandsreduzierungen oder weitere Maßnahmen keine Berücksichtigung gefunden. WILEX ist nach<br />
derzeitigem Planungsstand bis zum zweiten Quartal <strong>2011</strong> finanziert.<br />
Zur Deckung des ab dem zweiten Quartal <strong>2011</strong> bestehenden und über <strong>2011</strong> hinausgehenden geplanten<br />
Finanzmittelbedarfs sieht das Management mehrere Finanzierungsmöglichkeiten. Diese sind neben der<br />
Auslizenzierung der Produktkandidaten auch die Nutzung von externen Kapitalquellen zur Erhöhung<br />
des Finanzmittelbestandes. Es finden konkrete Gespräche mit mehreren Interessenten zur<br />
Auslizenzierung statt, ein Vertragsabschluss sollte im laufenden Geschäftsjahr möglich sein. Allerdings<br />
hält der Vorstand an.der Strategie fest, dies mit einem nachhaltigen Wertzuwachs für das Unternehmen<br />
zu realisieren. Falls der Gesellschaft kurzfristig keine ausreichenden Mittel zufließen, müsste neue<br />
Liquidität am Kapitalmarkt beschafft werden, um die Finanzierung bis 2012 zu sichern. Aufgrund des<br />
im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> zu erwartenden Verlustes wird sich das Eigenkapital (30. November 2010: 22,33<br />
Mio. €) weiter reduzieren, insoweit keine Kapitalmaßnahme durchgeführt oder ein signifikanter<br />
Umsatzerlös erzielt wird. Der Vorstand geht davon aus, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche<br />
Kapitalmaßnahme geschaffen sind. Alle zur Diskussion stehenden Maßnahmen zur Verbesserung der<br />
Finanzsituation sind ausführlich im Kapitel 7 "Risiko- und Chancenbericht", Abschnitt<br />
Bestandsgefahrdende Risiken abgebildet.<br />
Insgesamt ist WILEX sowohl auf der Produkt- und Technologieseite als auch im Hinblick auf die<br />
unterschiedliche Reife der Projekte sehr gut aufgestellt. Es stehen wegweisende Meilensteine bevor, die<br />
den Unternehmenswert von WILEX steigern werden. WILEX geht optimistisch und mit guten<br />
Erfolgsaussichten in das Geschäftsjahr <strong>2011</strong>.<br />
F-247
Ungeprüfter Zwischenabschluss nach IFRS<br />
zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
F-248
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
Konzernbilanz (IFRS)<br />
in Euro Anhang 31.05.<strong>2011</strong> 30.11.2010<br />
Sachanlagen 3. I. 1.686.119 864.376<br />
Immaterielle Vermögenswerte 3. I. 1.779.450 1.165.644<br />
Geschäfts- oder Firmenwert 3. II. 17.276.166 0<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte 162.587 161.942<br />
Langfristige Vermögenswerte 20.904.323 2.191.962<br />
Vorräte 247.673 165.599<br />
Sonstige Vermögenswerte und geleistete<br />
Vorauszahlungen 1.099.338 1.123.569<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 177.998 40.242<br />
Sonstige Forderungen 3. III. 531.739 126.401<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3. IV. 13.515.922 1.943.151<br />
Kurzfristige Vermögenswerte 15.572.670 3.398.962<br />
SUMME VERMÖGENSWERTE 36.476.993 5.590.924<br />
Gezeichnetes Kapital 21.613.035 18.413.035<br />
Kapitalrücklage 143.552.192 127.484.817<br />
Kumulierte Verluste (157.823.676) (147.202.343)<br />
Währungsgewinn/-verlust aus der Konsolidierung 30.122 9.398<br />
Eigenkapital 3. V. 7.371.672 (1.295.093)<br />
Pensionsrückstellungen 24.890 24.410<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 133.365 82.155<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 3. VI. 7.242.314 275.651<br />
Langfristige Verbindlichkeiten 7.400.569 382.216<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.953.240 2.039.573<br />
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 137.881 57.992<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 3. VII. 19.613.630 4.406.237<br />
Kurzfristige Verbindlichkeiten 21.704.752 6.503.801<br />
SUMME EIGENKAPITAL UND<br />
VERBINDLICHKEITEN 36.476.993 5.590.924<br />
F-249
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS)<br />
in Euro Anhang H1 <strong>2011</strong> H1 2010 Q2 <strong>2011</strong> Q2 2010<br />
Umsatzerlöse 3. VIII. 1.366.743 0 1.295.437 0<br />
Sonstige Erträge 3. IX. 638.545 912.479 378.435 348.505<br />
Erträge 2.005.288 912.479 1.673.872 348.505<br />
Herstellungs-, Service- und<br />
Vertriebskosten 3. X. (978.568) 0 (655.577) 0<br />
Forschungs- und<br />
Entwicklungskosten 3. XI. (8.754.507) (10.194.636) (4.106.004) (5.418.131)<br />
Verwaltungskosten 3. XII. (2.674.352) (2.282.792) (1.428.981) (1.090.309)<br />
Betriebliche Aufwendungen (12.407.428) (12.477.429) (6.190.563) (6.508.440)<br />
BETRIEBSERGEBNIS (10.402.139) (11.564.950) (4.516.690) (6.159.935)<br />
Finanzierungserträge 5.229 16.921 2.497 4.936<br />
Finanzierungsaufwendungen (222.821) (3.564) (152.956) (2.191)<br />
Finanzergebnis 3. XIII. (217.592) 13.357 (150.459) 2.745<br />
ERGEBNIS VOR STEUERN (10.619.731) (11.551.592) (4.667.149) (6.157.190)<br />
Ertragsteuern (1.602) (4.367) 11 1.565<br />
PERIODENERGEBNIS (10.621.333) (11.555.959) (4.667.138) (6.155.626)<br />
Währungsgewinn aus der<br />
Konsolidierung 20.724 0 22.737 0<br />
"Comprehensive Income" (10.600.609) (11.555.959) (4.644.401) (6.155.626)<br />
Ergebnis je Aktie in Euro<br />
Unverwässertes und verwässertes<br />
Ergebnis je Aktie (0,54) (0,73) (0,22) (0,39)<br />
Durchschnittliche Anzahl der<br />
ausgegebenen Aktien 19.749.299 15.922.080 21.056.513 15.957.965<br />
F-250
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS)<br />
in<br />
Euro<br />
Aktien<br />
Gezeichnet<br />
es Kapital<br />
Kapitalrücklage<br />
Bewert<br />
ung<br />
Aktien<br />
option<br />
en<br />
2.194.9<br />
45<br />
Währung<br />
s-<br />
umrechn<br />
ungsdifferenze<br />
n<br />
Kumulierte<br />
Verluste<br />
111.172.673<br />
Stand am 01. Dezember<br />
2009 13.780.935 13.780.935 113.367.618 0 (124.103.716) 3.044.837<br />
Bewertung<br />
Aktienoptionen<br />
404.83<br />
4 404.834<br />
Periodenergebnis (11.555.959) (11.555.959)<br />
Kapitalerhöhung unter<br />
Berücksichtigung von<br />
Kapitalbeschaffungskoste<br />
n 2.177.030 2.177.030 6.071.080 8.248.110<br />
Nettoveränderung<br />
Eigenkapital (2.903.014)<br />
117.243.754<br />
2.599.7<br />
79<br />
Stand am 31. Mai 2010 15.957.965 15.957.965 119.843.533 0 (135.659.675) 141.823<br />
Total<br />
in<br />
Euro<br />
Aktien<br />
Gezeichnet<br />
es Kapital<br />
Kapitalrücklage<br />
Kapitalmaßnahmen/Agio<br />
Kapitalmaßnahmen/Agio<br />
Bewert<br />
ung<br />
Aktien<br />
option<br />
en<br />
2.665.3<br />
70<br />
Währung<br />
s-<br />
umrechn<br />
ungsdifferenze<br />
n<br />
Kumulierte<br />
Verluste<br />
124.819.448<br />
Stand am 01. Dezember<br />
2010 18.413.035 18.413.035 127.484.817 9.398 (147.202.343) (1.295.093)<br />
Bewertung<br />
Aktienoptionen 67.375 67.375<br />
Währungsgewinn / -<br />
verlust aus der<br />
Konsolidierung 20.724 20.724<br />
Periodenergebnis (10.621.333) (10.621.333)<br />
Kapitalerhöhung unter<br />
Berücksichtigung von<br />
Kapitalbeschaffungskoste<br />
n 3.200.000 3.200.000 16.000.000 19.200.000<br />
Nettoveränderung<br />
Eigenkapital 8.666.765<br />
140.819.448<br />
2.732.7<br />
44<br />
Stand am 31. Mai <strong>2011</strong> 21.613.035 21.613.035 143.552.192 30.122 (157.823.676) 7.371.672<br />
Total<br />
F-251
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS)<br />
in Euro Anhang H1 <strong>2011</strong> H1 2010<br />
Periodenergebnis (10.621.333) (11.555.959)<br />
Anpassungen für GuV-Posten<br />
Bewertung Aktienoptionen 67.375 404.834<br />
Abschreibungen 180.654 106.249<br />
Erhöhung der Pensionsverpflichtungen 480 420<br />
Finanzierungsaufwendungen 240.870 3.564<br />
Finanzierungserträge (26.186) (16.921)<br />
Steueraufwand 1.602 4.367<br />
464.794 502.513<br />
Veränderungen der Bilanzposten<br />
Vorräte 28.361 0<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 33.559 5.017.864<br />
Sonstige Forderungen 113.637 126.019<br />
Anzahlungen 21.709 96.146<br />
Sonstige langfristige Vermögenswerte (395.281) (603)<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2.499) (143.649)<br />
Sonstige Verbindlichkeiten 3. VII. 12.026.781 (2.440.009)<br />
11.826.266 2.655.769<br />
Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 1.669.727 (8.397.677)<br />
Gezahlte Finanzierungsaufwendungen (3.806) (864)<br />
Erhaltene Finanzierungserträge 2.498 16.921<br />
Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 1.668.418 (8.381.620)<br />
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit<br />
Erwerb von Sachanlagen (89.856) (3.268)<br />
Erwerb immaterieller Vermögenswerte (7.746) (559)<br />
Nettomittelveränderung aus der Investitionstätigkeit (97.601) (3.827)<br />
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
Erlös aus den Kapitalerhöhungen 0 8.9<strong>25.</strong>823<br />
Kosten der Kapitalerhöhungen 0 (632.697)<br />
Eingang Gesellschafterdarlehen 10.000.000 0<br />
Tilgung Finanzierungsleasing (28.444) (9.893)<br />
Nettomitteländerung aus der Finanzierungstätigkeit 9.971.557 8.283.232<br />
Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel 30.397 0<br />
Nettoveränderung an Zahlungsmitteln und<br />
Zahlungsmitteläquivalenten 11.572.771 (102.215)<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
am Periodenanfang 1.943.151 3.411.063<br />
zum Periodenende 13.515.922 3.308.849<br />
F-252
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
Verkürzter Konzernanhang nach IAS 34 für das erste Geschäftshalbjahr<br />
<strong>vom</strong> 1. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong><br />
1. Allgemeines<br />
WILEX (im Folgenden auch "die Gesellschaft”) wurde 1997 in München, Deutschland, unter dem<br />
Namen WILEX Biotechnology GmbH von Ärzten und Krebsforschern der Technischen Universität<br />
München gegründet. Gemäß Gesellschafterbeschluss <strong>vom</strong> 14. Dezember 2000, geändert am 28. Februar<br />
2001, wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft mit dem Namen WILEX AG (WILEX)<br />
umgewandelt. Die Umfirmierung wurde am 9. April 2001 in das Handelsregister des Amtsgerichts<br />
München unter der Registernummer HRB 136670 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Grillparzerstraße<br />
10, 81675 München. Seit dem 13. November 2006 ist WILEX an der Frankfurter Wertpapierbörse unter<br />
dem Kürzel WL6, der Wertpapierkennnummer 661472 und der ISIN DE0006614720 im Regulierten<br />
Markt / Prime Standard notiert.<br />
WILEX ist ein biopharmazeutisches Forschungsunternehmen, welches sich auf die Erforschung,<br />
Entwicklung, Herstellung, Zulassung und den Vertrieb von Arzneimitteln und Diagnostika im Bereich der<br />
Onkologie fokussiert. WILEX verfügt über ein ausgewogenes Portfolio attraktiver Produktkandidaten,<br />
von der Forschungsphase bis hin zur fortgeschrittenen klinischen Entwicklung. Ziel des Unternehmens ist<br />
es, neue Wirkstoffe für die Krebstherapie zu entwickeln, die nicht zytotoxisch sind, sondern auf<br />
tumorspezifische Merkmale zielen, die bei der Entstehung oder Entwicklung von Krebs eine Rolle<br />
spielen. Hierbei sollen neue Krebstherapien entwickelt werden, die im Vergleich zu den herkömmlichen<br />
Therapien wirksamer, verträglicher und kosteneffizienter sind. Nach angestrebter Zulassung sollen die<br />
Arzneimittel und Diagnostika vertrieben und vermarktet werden.<br />
2. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
2.1. Erstellungsgrundlage<br />
Dieser Konzernzwischenabschluss für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres <strong>2011</strong> (01. Dezember 2010 –<br />
31. Mai <strong>2011</strong>) wurde im Einklang mit dem International Accounting Standard (IAS) 34<br />
(Zwischenberichterstattung) und den International Financial Reporting Standards (IFRS), die von der EU<br />
genehmigt worden sind, erstellt. Er ist im Zusammenhang mit dem letzten Konzernjahresabschluss für<br />
das Geschäftsjahr 2010 (01. Dezember 2009 – 30. November 2010) zu lesen, wobei Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden konsistent zueinander sind.<br />
F-253
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
Erstmals wurden Standards und Interpretationen berücksichtigt, die von der EU übernommen sind und für<br />
Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2010 beginnen, zwingend bzw. freiwillig anzuwenden sind.<br />
Die erstmalige Anwendung der Standards und Interpretationen hatte keine wesentliche Auswirkung auf<br />
Bilanzierung und Bewertung.<br />
2.2. Abschlussumfang und Tochtergesellschaften<br />
Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag 31. Mai <strong>2011</strong> zwei Tochtergesellschaften, die in den<br />
Abschlusszahlen konsolidiert werden. Der Konzernabschluss zum 31. Mai umfasst neben der WILEX<br />
AG, München, auch die WILEX Inc., Cambridge, MA, USA, und die Heidelberg Pharma AG,<br />
Ladenburg, Deutschland, zusammen der „Konzern“.<br />
Am <strong>25.</strong> Oktober 2010 wurde die WILEX Inc., eine 100%ige Tochtergesellschaft der WILEX AG, neu<br />
gegründet. Mit der am 17. November 2010 getroffenen Vereinbarung zur Übernahme der<br />
Vermögenswerte der Oncogene Science, einer ehemaligen Geschäftseinheit der Siemens Healthcare<br />
Diagnostics Inc., hat der Geschäftsbetrieb begonnen. Die WILEX Inc. beschäftigt ein Team aus zehn<br />
ehemaligen Oncogene-Mitarbeitern aus den Bereichen Wissenschaft, Management und Vertrieb. Die<br />
neue Geschäftseinheit konzentriert sich ausschließlich auf Produktion, Qualitätssicherung, Zulassung,<br />
Marketing und Vertrieb der bei Oncogene Science entwickelten diagnostischen Assays für bestehende<br />
und neue Kunden in der Pharmaindustrie und an Referenzlaboratorien.<br />
Die WILEX AG nimmt aufgrund ihrer 100%igen Beteiligung eine beherrschende Gesellschafterstellung<br />
ein und hat daher das Tochterunternehmen, die WILEX Inc., gemäß IAS 27 in den Konzernabschluss im<br />
Rahmen einer Vollkonsolidierung einzugliedern.<br />
Die Heidelberg Pharma AG (im Folgenden auch Heidelberg Pharma) war vor der Integration in den<br />
WILEX-Konzern ein privates Unternehmen mit Sitz in Ladenburg bei Heidelberg und beschäftigt zum<br />
Stichtag 31. Mai 40 Mitarbeiter. Heidelberg Pharma ist in zwei Geschäftsbereichen tätig. Der erste<br />
Bereich umfasst eine neuartige Konjugat-Plattform-Technologie für therapeutische Antikörper (Antibody<br />
Drug Conjugates, ADC). Diese ADC-Technologie hat das Potenzial, die Wirksamkeit vieler auf<br />
Antikörper basierender Wirkstoffe zu verbessern sowie bereits zugelassene Therapeutika<br />
weiterzuentwickeln. WILEX und Heidelberg Pharma haben dadurch die Möglichkeit, mit eigenen<br />
Produktkandidaten selbst auf dieser Technologieplattform aufzusetzen sowie diese Technologie über<br />
Heidelberg Pharma auch an Partner auszulizensieren und dadurch Umsätze zu generieren. Der zweite<br />
Geschäftsbereich umfasst präklinische Untersuchungen zu Arzneimittel-Stoffwechsel, Pharmakologie<br />
und Pharmakokinetik in der Onkologie. Diese Infrastruktur und die Expertise werden auch an Dritte als<br />
F-254
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
Dienstleistung angeboten (kundenspezifische Auftragsforschung), und es werden bereits Umsätze<br />
erwirtschaftet.<br />
Die Vergleichszahlen des ersten Halbjahres 2010 beziehen sich lediglich auf den Einzelabschluss der<br />
WILEX AG ohne Tochtergesellschaften, da deren Akquisitionsstichtag jeweils nach Ende der<br />
Berichtsperiode lag, und die Bilanz zum 30. November 2010 enthält neben der WILEX AG nur das<br />
Vermögen und die Verbindlichkeiten der WILEX Inc. Daher sind die Vergleichszahlen nicht unmittelbar<br />
mit den aktuellen Konzernzahlen des ersten Halbjahres <strong>2011</strong> vergleichbar.<br />
2.3. Konsolidierung und vorläufige Zuordnung des Geschäftswertes der Heidelberg<br />
Pharma AG<br />
Die Heidelberg Pharma AG wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 17. März <strong>2011</strong><br />
(„Akquisitionsstichtag“) eine 100%ige Tochtergesellschaft der WILEX AG und damit zu einem<br />
Bestandteil des WILEX-Konzerns. Anders als die WILEX Inc., die aufgrund ihrer Gründung und des<br />
Beginns der Geschäftstätigkeit im letzten Geschäftsjahr gemäß IAS 27 vollumfänglich konsolidiert wird,<br />
finden die Daten der Heidelberg Pharma AG erst ab der Konzernzugehörigkeit Eingliederung in diesen<br />
Konzernzwischenabschluss.<br />
Für alle Unternehmenszusammenschlüsse findet in Übereinstimmung mit IFRS 3<br />
„Unternehmenszusammenschlüsse“ die Erwerbsmethode Anwendung, nach der die identifizierbaren<br />
erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten zunächst mit ihrem beizulegenden<br />
Zeitwert angesetzt werden. Die Gesellschaft hat die Bewertung der neu hinzugewonnenen<br />
Geschäftsaktivitäten der Heidelberg Pharma bisher nur vorläufig vorgenommen. Im weiteren Verlauf des<br />
Geschäftsjahres eine detaillierte Kaufpreiszuordnung durchgeführt. Deren Ergebnis könnte zu einer<br />
Anpassung des in der vorläufigen Bewertung der Transaktion ermittelten Geschäfts- oder Firmenwertes<br />
führen, wobei gemäß IFRS 3.45 alle Anpassungen der provisorischen Werte innerhalb von 12 Monaten<br />
nach dem Erwerbszeitraum vorzunehmen sind. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist überwiegend der<br />
neuartigen Konjugat-Plattform-Technologie für therapeutische Antikörper sowie erwarteten<br />
Synergieeffekten bei der Integration in den WILEX-Konzern und den Fachkenntnissen der neuen<br />
Mitarbeiter zuzuschreiben.<br />
Die WILEX AG hat nach Zustimmung der Hauptversammlung im Dezember 2010 und der Eintragung<br />
ins Handelsregister am 17. März <strong>2011</strong> sämtliche Aktien der Heidelberg Pharma AG im Wege einer<br />
Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe von 3.200.000 neuen WILEX-Aktien unter Ausschluss des<br />
Bezugsrechts der Aktionäre erworben. Der Transaktionspreis in Höhe von 19,2 Mio. € für 100 % der<br />
Anteile an der Heidelberg Pharma AG entspricht einem Preis von 6,00 € pro neu ausgegebener WILEX-<br />
Aktie - einem Aufschlag von ungefähr 25 % auf den Schlusskurs <strong>vom</strong> 1. November 2010. Das entspricht<br />
F-255
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
einem Umtauschverhältnis von 5,75 zu 1 bezogen auf die Unternehmenswerte der WILEX AG und der<br />
Heidelberg Pharma AG.<br />
Die identifizierbaren vorläufigen Aktiva und Passiva aus der Akquisition stellen sich zum 17. März wie in<br />
untenstehender Tabelle aufgeführt, dar. Aufgrund der noch nicht durchgeführten Kaufpreiszuordnung<br />
wird angenommen, dass sämtliche Buchwerte der vorläufigen, zum Akquisitionsstichtag erstellten<br />
Eröffnungsbilanz der Heidelberg Pharma AG dem beizulegenden Zeitwert entsprechen.<br />
Tsd. €*<br />
Vorläufiger Buchwert<br />
(beizulegender Zeitwert)<br />
zum Akquisitionsstichtag<br />
Sachanlagen 859<br />
Immaterielle Vermögenswerte 704<br />
Vorräte 120<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 172<br />
Sonstige Forderungen 121<br />
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente 885<br />
Langfristige Verbindlichkeiten -89<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -352<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten -496<br />
Summe vorläufige Buchwerte (beizulegender Zeitwerte) der identifizierten<br />
1.924<br />
Vermögenswerte<br />
*gerundet<br />
Der rechnerische Unterschiedsbetrag zwischen dem Transaktionspreis und der Summe der vorläufigen<br />
Buchwerte der Eröffnungsbilanz gemäß o. a. Tabelle (1,9 Mio. €) beläuft sich auf 17,3 Mio. €. Dieser<br />
Betrag entfällt auf den vorläufigen Geschäfts- und Firmenwert zum Akquisitionszeitpunkt sowie auf die<br />
ebenfalls noch zu identifizierenden immateriellen Vermögenswerte, wie z.B. Patente. Da zum Zeitpunkt<br />
der Veröffentlichung dieses 6-Monats-Finanzberichtes noch keine endgültige Kaufpreiszuordnung erfolgt<br />
ist, kann der Unterschiedsbetrag derzeit nicht näher beziffert oder detaillierter erläutert werden.<br />
Der Gesellschaft entstanden erwerbsbezogene Kosten in Höhe von 0,2 Mio. €. Diese betrafen vor allem<br />
Honorare für die Unternehmensbewertung sowie externe Rechtsberatung. Alle bis zum Bilanzstichtag<br />
aufgetretenen erwerbsbezogenen Kosten sind nach Datum des Anfalls in der Konzern-<br />
Gesamtergebnisrechnung enthalten.<br />
Weitere, gemäß IFRS 3.B64 zu tätigende Angaben, wie z. B. die Gesamtsumme des Geschäfts- oder<br />
Firmenwertes, der erwartungsgemäß für Steuerzwecke abzugsfähig ist oder eine Abschätzung der nicht<br />
F-256
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
abgezinsten Ergebnisbandbreite waren in Anbetracht der geringen Zeitspanne zwischen Vollzug der<br />
Transaktion und Veröffentlichung dieses Finanzberichtes undurchführbar.<br />
2.4. Pro forma-Finanzinformationen<br />
Weil die Heidelberg Pharma innerhalb der berichteten Periode in den WILEX-Konzern integriert wurde,<br />
finden die Daten erst ab dem dinglichen Vollzug der Transaktion am 17. März Eingliederung in diesen<br />
Konzernzwischenabschluss (vergleiche Anmerkung 2.3). In diesem Zeitraum der Konzernzugehörigkeit<br />
konnte die Heidelberg Pharma einen Umsatzerlös in Höhe von 328 Tsd. € sowie ein Betriebsergebnis von<br />
-128 Tsd. € erzielen und trug per Saldo einen Verlust in Höhe von 131 Tsd. € zum Periodenergebnis bei.<br />
Wäre die Übernahmetransaktion zum Geschäftsjahresbeginn 1. Dezember 2010 abgeschlossen worden<br />
und hätte die Heidelberg Pharma demzufolge in diesen Konzernzwischenabschluss vollumfänglich<br />
konsolidiert werden können, wäre ein Umsatzerlös in Höhe von 911 Tsd. €, ein Betriebsergebnis von<br />
-851 Tsd. € und insgesamt ein Periodenverlust in Höhe von 845 Tsd. € zu verbuchen gewesen.<br />
2.5. Segmentberichterstattung<br />
Im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> weist WILEX erstmals verschiedene berichtspflichtige Geschäftssegmente aus.<br />
Ein Geschäftssegment ist eine Teilaktivität der wirtschaftlichen Einheit (Konzern), die geschäftliche<br />
Aktivitäten betreibt, Umsätze und Erträge erwirtschaftet und der Aufwendungen entstehen. Der<br />
betriebliche Erfolg wird regelmäßig von der Geschäftsführung oder dem Vorstand überprüft.<br />
Definitionsgemäß sind für jedes Geschäftssegment eigenständige Finanzinformationen verfügbar.<br />
Die Grundlage für die Segmentierung bilden die Managementstruktur des Konzerns und der Aufbau<br />
seiner internen Berichterstattung. Die Segmentergebnisse und das Segmentvermögen enthalten<br />
Bestandteile, die einem einzelnen Segment entweder direkt zugeordnet oder auf einer sachlogischen Basis<br />
auf die Segmente verteilt werden können.<br />
Der WILEX-Konzern besteht aus drei Geschäftssegmenten, die im Folgenden näher erläutert sowie deren<br />
Kerngeschäft bzw. Kernprojekte abgegrenzt werden.<br />
1. Therapeutika (Rx)<br />
Die WILEX AG ist ein auf Onkologie fokussiertes biopharmazeutisches Unternehmen. Sie entwickelt vor<br />
allem therapeutische Produkte zur gezielten Behandlung und Erkennung von verschiedenen Krebsarten.<br />
Die Wirkstoffe basieren auf Antikörpern und niedermolekularen Wirkstoffen, die nebenwirkungsarm<br />
Tumorwachstum hemmen und Metastasierung verhindern sollen. Die Therapeutika umfassen folgende<br />
Programme: RENCAREX ® , MESUPRON ® , WX-554 – MEK-Inhibitor sowie die gesamte Präklinik und<br />
Forschung.<br />
F-257
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
2. Diagnostika (Dx)<br />
Durch die Akquisition von Oncogene Science durch die WILEX Inc. im November 2010 wurde das<br />
Portfolio um In-vitro-Diagnostika erweitert. Die WILEX Inc. konzentriert sich auf die Entwicklung,<br />
Produktion und Vermarktung einer Vielzahl von In-vitro-Diagnostika in der Onkologie. Es wird zwischen<br />
ELISA-Tests, die Proteine im Blut messen, und immunohistochemischen (IHC) Tests, Untersuchungen<br />
im Gewebe, unterschieden. Das Ziel ist es, zugelassene Tests für den klinischen, onkologischen,<br />
immundiagnostischen Markt anzubieten, um die Behandlung von Krebspatienten weltweit zu verbessern.<br />
Zudem wird der Diagnostikumkandidat REDECTANE®, der die Phase III-Zulassungsstudie<br />
abgeschlossen hat und für den positive finale Daten im Mai 2010 veröffentlicht wurden, dem Segment<br />
Diagnostika hinzugerechnet.<br />
3. Kundenspezifische Auftragsforschung (Cx)<br />
Im März <strong>2011</strong> wurde die Akquisition der Heidelberg Pharma AG abgeschlossen. Das Unternehmen ist in<br />
zwei Bereichen tätig, die beide zum Segment „Kundenspezifische Auftragsforschung“ zählen.<br />
Der erste Bereich umfasst eine neuartige Plattformtechnologie für therapeutische Antikörper-<br />
Wirkstoffkonjugate (Antibody Drug Conjugates, ADC). Diese ADC-Technologie hat das Potenzial, die<br />
Wirksamkeit vieler auf Antikörper basierender Wirkstoffe zu verbessern sowie bereits zugelassene<br />
Therapeutika weiterzuentwickeln. Heidelberg Pharma hat sich zum Ziel gesetzt, Antikörper-Toxin-<br />
Konjugate der zweiten Generation für eine bessere, zielgerichtete Anti-Tumortherapie zu entwickeln.<br />
Diese zweite Generation soll sich durch eine verbesserte Stabilität der Verbindung zwischen Antikörper<br />
und Toxin auszeichnen. Heidelberg Pharma setzt auf Kollaborationen mit Forschungsinstituten, Pharmaund<br />
Biotechunternehmen und übernimmt Arbeiten in Zusammenhang mit der Herstellung, der<br />
Optimierung und der Profilierung neuer ADCs.<br />
Der zweite Geschäftsbereich der Heidelberg Pharma AG umfasst die kundenspezifische präklinische<br />
Auftragsforschung im Bereich von Krebs-, Entzündungs- und Autoimmun-Erkrankungen. Das<br />
Unternehmen setzt u.a. humane Tumor-Implantationsmodelle mit menschlichen Tumorzellen ein, um<br />
potenzielle Krebsprodukte näher zu untersuchen. Im Bereich von Entzündungs- und<br />
Autoimmunerkrankungen bietet Heidelberg Pharma eine breite Palette an Modellen und Methoden an, um<br />
den Mechanismus neuer Wirkstoffe zu untersuchen. In der Bioanalytik untersucht Heidelberg Pharma die<br />
pharmakokinetischen Eigenschaften von Substanzen aus In-vitro und In-vivo Experimenten. Die<br />
molekularbiologische Einheit ist spezialisiert auf die In-vitro Profilierung von Substanzen.<br />
F-258
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
2.6. Konjunkturelle Einflüsse<br />
Die Geschäftstätigkeit von WILEX unterliegt keinen saisonalen Einflüssen. Direkte konjunkturelle<br />
Einflüsse waren in der Berichtsperiode des ersten Geschäftshalbjahres nicht zu verzeichnen.<br />
2.7. Währungsumrechnung<br />
2.7.1. Funktionale Währung, Berichtswährung und Fremdwährungspositionen<br />
Die funktionale Währung der Muttergesellschaft sowie des Konzerns ist Euro (€). Zum Konzern gehört<br />
jedoch ein (im Vergleichszeitraum kein) Tochterunternehmen, die <strong>Wilex</strong> Inc., das seinen Sitz außerhalb<br />
der Eurozone hat und in der entsprechenden Landeswährung USD berichtet. Auf Konzernebene hat daher<br />
eine Umrechnung in die funktionale Konzern-Währung, Euro, gemäß IAS 21 zu erfolgen.<br />
Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden folglich zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zum<br />
historischen Kurs und die Aufwendungen und Erträge zum Periodendurchschnittskurs umgerechnet,<br />
sofern dieser keine signifikanten Schwankungen aufweist. Auftretende Wechselkursdifferenzen werden in<br />
den Währungsgewinn bzw. Währungsverlust aus der Konsolidierung (Eigenkapital) des Konzerns<br />
eingestellt. Diese Umrechnungsdifferenzen werden bei Abgang des Tochterunternehmens erfolgswirksam<br />
erfasst.<br />
Für die Umrechnung des US-Dollars im Konzern wurden folgende Wechselkurse für einen Euro<br />
zugrunde gelegt.<br />
Stichtagskurs 31. Mai <strong>2011</strong>: 1 € = 1,4377 USD (30. November 2010: 1 € = 1,3192 USD)<br />
Durchschnittskurs erstes Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong>: 1 € = 1,3831 USD (Vorjahr: n/a)<br />
2.7.2. Transaktionen und Salden<br />
Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die<br />
funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen<br />
sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären<br />
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
erfasst.<br />
Die Gesellschaft führt Transaktionen in US-Dollar, Schweizer Franken (CHF), Britischem Pfund (GBP)<br />
und in geringem Ausmaß auch in weiteren Fremdwährungen durch.<br />
Durch die kaufmännische Rundung exakter Zahlen können sich Differenzen ergeben.<br />
F-259
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
3. Erläuternde Angaben<br />
I. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte<br />
Die Erhöhung der Sachanlagen von 864 Tsd. € zum Bilanzstichtag 30. November 2010 auf 1.686 Tsd €<br />
zum 31. Mai <strong>2011</strong> ist ebenso wie die Erhöhung der immateriellen Vermögenswerte von im Vorjahr 1.166<br />
Tsd. € auf nunmehr 1.779 Tsd. € ist im Wesentlichen auf die Konsolidierung der langfristigen bilanziellen<br />
Vermögenswerte der Heidelberg Pharma AG zurückzuführen.<br />
II. Geschäfts- oder Firmenwert<br />
Der ermittelte rechnerische Unterschiedsbetrag zwischen dem Transaktionspreis bei Übernahme der<br />
Heidelberg Pharma AG und der Summe der vorläufigen Buchwerte aus deren Eröffnungsbilanz beläuft<br />
sich auf 17,3 Mio. € (vergleiche Anmerkung 2.3). Dieser Betrag entfällt auf den noch zu ermittelnden<br />
Geschäfts- und Firmenwert zum Akquisitionszeitpunkt sowie auf die ebenfalls noch zu identifizierenden<br />
immateriellen Vermögenswerte, wie z.B. Patente. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />
Halbjahresberichtes noch keine endgültige Kaufpreiszuordnung stattgefunden hat, wird dieser<br />
Unterschiedsbetrag derzeit vollständig als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.<br />
III. Sonstige Forderungen<br />
Bestandteil der Auslizenzierung der US-Vermarktungsrechte für RENCAREX ® an Prometheus<br />
Laboratories Inc. (Prometheus), San Diego, CA, USA, ist eine für WILEX optionale<br />
Einlizenzierungsmöglichkeit von europäischen Vermarktungsrechten an einem nicht öffentlich genannten<br />
Produkt von Prometheus. Im Zuge dessen besitzt WILEX eine Forderung, die innerhalb eines definierten<br />
Zeitraums ratierlich aufzubauen ist. Die Erhöhung der sonstigen Forderungen von 126 Tsd. € zum<br />
Bilanzstichtag 30. November 2010 auf aktuell 532 Tsd. € ist im Wesentlichen auf diesen Sachverhalt<br />
zurückzuführen.<br />
IV. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
Der Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf 13.516 Tsd. € gegenüber dem<br />
Bilanzstichtag 2010 (1.943 Tsd. €) ist zum einen mit der Auslizenzierung der US-Vermarktungsrechte für<br />
RENCAREX ® an Prometheus und die daraufhin fällige Zahlung zu begründen. Zum anderen flossen der<br />
Gesellschaft im ersten Geschäftshalbjahr zwei Tranchen á 5 Mio. € eines verzinslichen<br />
Gesellschafterdarlehens der beiden Hauptaktionäre, dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG,<br />
Walldorf (dievini) und UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien (UCB), zu.<br />
F-260
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
WILEX legt seine inländischen Guthaben nur bei großen Banken an, die Mitglied des deutschen<br />
Einlagensicherungsfonds bzw. Mitglied des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sind. Auch<br />
das Guthaben der WILEX Inc., welches über eine US-amerikanische Bank verwaltet wird, ist über ein<br />
vergleichbares Einlagensicherungssystem geschützt. Für derartige Guthaben drohen daher keine<br />
Ausfallrisiken.<br />
V. Eigenkapital<br />
Das Eigenkapital der Gesellschaft besteht aus auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem<br />
rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 €. Zusätzliche Kosten, die der Ausgabe neuer<br />
Aktien bzw. dem Prozess einer Kapitalmaßnahme unmittelbar zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital<br />
als Abzug von den Emissionserlösen ausgewiesen. Der rechnerische Nominalbetrag und ein eventueller<br />
Aufschlag auf die Ausgabe von Aktien werden jeweils unter dem „Gezeichneten Kapital“ und der<br />
„Kapitalrücklage“ erfasst.<br />
Die am 15. Dezember 2010 durch die Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung im Zuge der<br />
Übernahme der Heidelberg Pharma AG wurde am 17. März <strong>2011</strong> mit Eintragung der Kapitalerhöhung in<br />
das Handelsregister der Gesellschaft abgeschlossen (vergleiche Anmerkungen 2.2 und 2.3). Es wurden<br />
3.200.000 neue Aktien an die Altaktionäre der Heidelberg Pharma AG ausgegeben. Das Grundkapital der<br />
Gesellschaft in Höhe von vormals 18.413.035,00 € wurde somit um 3.200.000,00 € auf 21.613.035,00 €<br />
durch Ausgabe von 3.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag<br />
am Grundkapital von 1,00 € erhöht.<br />
VI.<br />
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten<br />
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten sind zum ersten Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong> mit 7.242 Tsd. €<br />
signifikant höher als zum Bilanzstichtag 2010 (276 Tsd. €). Grund dafür ist im Wesentlichen, dass im<br />
Zuge der Auslizenzierung von RENCAREX ® -Vermarktungsrechten an Prometheus eine schon erhaltene<br />
Zahlung auf einen bestimmten Zeitraum ratierlich abzugrenzen und der langfristige Anteil (> 12 Monate)<br />
somit als passiver Rechnungsabgrenzungsposten innerhalb der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten<br />
zu bilanzieren ist.<br />
VII.<br />
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten<br />
Auch die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (19.614 Tsd. €) sind im Vergleich zum Ende des<br />
letzen Geschäftsjahres (4.406 Tsd. €) erheblich gestiegen. Neben dem unter Anmerkung 3. VI.<br />
beschriebenen Sachverhalt der kurzfristigen passiven Rechnungsabgrenzung aus der Prometheus-Zahlung<br />
F-261
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
ist zudem die Gewährung des Gesellschafterdarlehens zzgl. der Zinsverbindlichkeiten verantwortlich<br />
(vergleiche Anmerkung 3. IV.).<br />
VIII. Umsatzerlöse<br />
Im ersten Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong> konnte der WILEX-Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 1.367 Tsd. €<br />
ausweisen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren keine Umsatzerlöse zu verzeichnen. Im<br />
Wesentlichen geht diese Entwicklung auf die Ertragsabgrenzung der Prometheus-Transaktion zurück,<br />
aber auch beide Tochtergesellschaften konnten Umsatzerlöse aus Produktverkäufen bzw.<br />
kundenspezifischer Auftragsforschung verzeichnen, die denjenigen der Muttergesellschaft durch die<br />
Konsolidierung hinzugerechnet werden.<br />
IX. Sonstige Erträge<br />
Die sonstigen Erträge bestehen im Wesentlichen aus der erfolgswirksamen Realisierung von<br />
Vorauszahlungen und Kostenerstattungen im Zusammenhang des mit Esteve geschlossenen<br />
Lizenzvertrags, Fördergelder des US-Verteidigungsministeriums sowie weiterer Fördermittel für die<br />
Heidelberg Pharma.<br />
Die Vorauszahlungen sowie die Kostenerstattungen werden unter den sonstigen Erträgen im Verhältnis<br />
der bis zum Stichtag aufgelaufenen Aufwendungen zum insgesamt erwarteten Aufwand für die klinischen<br />
Studien ausgewiesen (Percentage-of-Completion-Methode).<br />
Die sonstigen Erträge verringerten sich im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres von 912 Tsd. €<br />
auf aktuell 639 Tsd. €. Dies ist auf die im Sinne einer Ertragsabgrenzung inzwischen beendeten Phase III-<br />
Studien mit RENCAREX ® und REDECTANE ® zurückzuführen, bei denen demzufolge signifikant<br />
weniger Ertragsrealisierung erfolgen konnte.<br />
X. Herstellungs-, Service- und Vertriebskosten<br />
Der im Zuge der Einbindung von Tochtergesellschaften neu eingeführte Betriebsbereich Herstellungs-,<br />
Service- und Vertriebskosten weist im ersten Geschäftshalbjahr betriebliche Aufwendungen in Höhe von<br />
979 Tsd. € aus. Im Vorjahreszeitraum waren keine derartigen Aufwendungen existent. Zweck dieser<br />
Unterteilung ist die detaillierte Darstellung sogenannter „cost of sales“, also Kosten, die im direkten<br />
Zusammenhang mit der Erzielung von Umsatzerlösen stehen.<br />
F-262
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
XI. Forschungs- und Entwicklungskosten<br />
Die Summe der Forschungs- und Entwicklungskosten reduzierte sich von 10.195 Tsd. € in den ersten<br />
sechs Monaten des Vorjahres auf 8.755 Tsd. € im abgelaufenen Geschäftshalbjahr. Während die<br />
Aufwendungen für RENCAREX ® und MESUPRON ® aufgrund des fortgeschrittenen Verlaufs der<br />
jeweiligen klinischen Studie deutlich sanken, schlug REDECTANE ® mit insgesamt höheren<br />
Aufwendungen zu Buche. Im Vergleich zum Vorjahrszeitraum waren auch Aufwendungen für F&E in<br />
den Tochtergesellschaften zu verzeichnen.<br />
XII. Verwaltungskosten<br />
Die Verwaltungskosten erhöhten sich im Vergleich der beiden relevanten Halbjahre von 2.283 Tsd. € auf<br />
2.674 Tsd. €. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Konsolidierung von beiden Tochtergesellschaften<br />
sowie auf die Aufwendungen im Zuge der Prometheus-Transaktion zurückzuführen.<br />
XIII. Finanzergebnis<br />
Das Finanzergebnis hat sich im ersten Geschäftshalbjahr <strong>2011</strong> mit -218 Tsd. € gegenüber dem Vorjahr<br />
(13 Tsd. €) aufgrund des mit 6% p.a. verzinslichen Gesellschafterdarlehens von dievini und UCB<br />
(vergleiche Anmerkung 3. IV.) verschlechtert.<br />
XIV. Segmentberichterstattung<br />
Die Ergebnisse der einzelnen Segmente (vergleiche Anmerkung 2.5) stellen sich in der Übersicht wie<br />
folgt dar. Vergleichswerte des Vorjahreszeitraums sind nicht anwendbar, da keine derartige Aufteilung im<br />
Sinne einer Segmentberichterstattung vorgenommen wurde.<br />
Segmentergebnisse<br />
in<br />
Rx<br />
Dx<br />
Cx<br />
Nicht<br />
Konso-<br />
Konzern<br />
Tsd. €*<br />
H1<br />
H1<br />
H1<br />
zugeordnet<br />
lidierung<br />
<strong>2011</strong><br />
<strong>2011</strong><br />
<strong>2011</strong><br />
Konzern<br />
Gesamtvermögenswerte 1.467 1.704 21.860 14.591 -3.145 36.477<br />
Umsatzerlöse (gesamt) 898 141 328 0 0 1.367<br />
Umsatzerlöse extern 898 141 328 0 0 1.367<br />
Umsatzerlöse intersegmentär 0 0 0 0 0 0<br />
Segmentergebnis vor -6.747 -3.563 -128 -181 0 -10.620<br />
Steuern<br />
*gerundet<br />
F-263
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
Es wurden jeweils keine intersegmentären Umsatzerlöse erzielt.<br />
Diejenigen Gesamtvermögenswerte der Einzelsegmente, die sich im Vergleich zum Jahresabschluss 2010<br />
signifikant verändert haben, sind im Wesentlichen dem Segment Cx (kundenspezifische<br />
Auftragsforschung) im Kontext der Übernahme der Heidelberg Pharma zuzuordnen. Dabei handelt es sich<br />
um die Einbringung von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und Zahlungsmitteln (vergleiche<br />
Anmerkung 2.3). Des Weiteren ist diesem Segment der vorläufig bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert<br />
zuzuschreiben (vergleiche ebd.).<br />
Vergleichszahlen aus der Vorjahresperiode sind nicht verfügbar, da aufgrund der neu hinzugewonnenen<br />
Geschäftsaktivitäten erst in diesem Geschäftsjahr eine Segmentaufteilung vorgenommen wurde. Eine<br />
rückwirkende Unterteilung erscheint nicht sinnvoll, da WILEX gemäß ihrer seinerzeitigen Organisationsund<br />
Managementstruktur keine Geschäftstätigkeiten durchführte, die sich wesentlich in ihrem Risiko- und<br />
Ertragsprofil unterschieden haben.<br />
XV. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen<br />
Directors’ Dealings<br />
Im ersten Halbjahr <strong>2011</strong> wurden durch Aufsichtsratsmitglieder folgende mitteilungspflichtige<br />
Erwerbsgeschäfte durchgeführt.<br />
Name Datum Transaktion Handelsplatz Preis<br />
in €<br />
Stückzahl<br />
Volumen<br />
in €<br />
Prof. Dr. Christof Hettich* 15.12.2010 Kauf/<br />
Zeichnungs-<br />
Außerbörslich /<br />
OTC<br />
6,00<br />
135.218<br />
811.308,00<br />
verpflichtung<br />
* Mitteilungspflichtige ist die NewMarket Venture Verwaltungs GmbH, die Herrn Prof. Dr. Christof Hettich zuzurechnen ist. Die<br />
Zeichnungsverpflichtung ist durch den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der WILEX AG am 15. Dezember 2010<br />
über eine Erhöhung des Grundkapitals um EUR 3.200.000 gegen Einbringung sämtlicher Anteile an der Heidelberg Pharma AG,<br />
Ladenburg, durch deren Gesellschafter wirksam geworden.<br />
Intercompany-Darlehen zwischen <strong>Wilex</strong> AG und <strong>Wilex</strong> Inc.<br />
Der <strong>Wilex</strong> Inc. wurde bereits zum 30. November 2010 durch die <strong>Wilex</strong> AG ein verzinsliches Darlehen<br />
(Kontokorrent bzw. Kreditlinie) gewährt um die Finanzierung der Tochtergesellschaft zu sichern, solange<br />
sich die <strong>Wilex</strong> Inc. noch nicht aus eigenen erwirtschafteten Zahlungsströmen finanzieren kann. Das<br />
Darlehen war auf einen Betrag in Höhe von 835 Tsd. USD begrenzt; was nun im Laufe des zweiten<br />
Quartals <strong>2011</strong> auf eine Kreditlinie von bis zu 1.500 Tsd. USD erhöht wurde. Die Rückzahlung des<br />
F-264
WILEX AG Ungeprüfter Zwischenabschluss (IFRS) zum 31. Mai <strong>2011</strong><br />
Darlehens bleibt unverändert zum 30. November <strong>2011</strong> fällig und auch die Verzinsung mit 6,00 % pro<br />
Jahr bleibt konstant.<br />
Es gibt keine weiteren Beziehungen zu der Gesellschaft nahe stehenden Unternehmen und Personen.<br />
XVI. Ereignisse nach dem Stichtag des Konzernzwischenabschlusses<br />
Im zweiten Quartal <strong>2011</strong> hat das Pre-BLA Meeting für den Diagnostikumkandidaten REDECTANE ®<br />
stattgefunden. Die Ergebnisse des Meetings lagen WILEX nach Ablauf des zweiten Quartals vor. Im<br />
Rahmen des Pre-BLA Meetings bestätigte die FDA in der Diskussion, dass die Phase III-REDECT-Studie<br />
einen angemessenen Beweis für die diagnostische Performance und Sicherheit von REDECTANE ® liefert<br />
und die ersten drei Endpunkte bestätigt wurden. Derzeit sind zwei Themen durch WILEX und den Partner<br />
IBA zu bearbeiten. Die FDA regt an, dass WILEX und IBA eine sogenannte „outcomes based study“ vor<br />
dem Zulassungsantrag in Erwägung ziehen sollen, um einen zusätzlichen Hinweis zum medizinischen<br />
Nutzen zu erhalten und die Position für die Genehmigung eines Antrages zu stärken. WILEX und IBA<br />
werden das entsprechende Studiendesign und die Strategie mit dem medizinischen Beirat und im<br />
Anschluss mit der FDA diskutieren. In Bezug auf die Produktion von REDECTANE ® fordert die FDA<br />
noch weitere Daten zur Prozessvalidierung und Produktcharakterisierung. WILEX und der Partner IBA<br />
werden der FDA die notwendigen Daten in den nächsten Monaten bereitstellen.<br />
Nach dem Abschlussstichtag des ersten Geschäftshalbjahres, dem 31. Mai <strong>2011</strong>, sind keine weiteren<br />
wesentlichen Ereignisse vorgefallen, die nicht im Abschluss der Zwischenberichtsperiode widergespiegelt<br />
worden sind.<br />
F-265
Bescheinigung<br />
Pro-Forma-Finanzinformationen<br />
zum 30. November 2010 und 31. Mai <strong>2011</strong><br />
<strong>Wilex</strong>AG<br />
München<br />
F-266
<strong>Wilex</strong><br />
Bescheinigung<br />
Pro-Fonna-Fin!inzinfonnationen z:um 31..5.<strong>2011</strong> und 30..1 qo 10<br />
Bescheinigung<br />
An die <strong>Wilex</strong> AG, München<br />
Wir haben ~ep~ ob die Pro-Forma-Finatl.zinformatiqnen zUm 31. Mai <strong>2011</strong> der <strong>Wilex</strong>AG,<br />
München, auf den in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß<br />
erstellt worden sind und oQ die~e Grundlagen im Einklang mit den Rechnungslegungsgnmdsätzen<br />
sowie de~ Ausweis-, Bilanzienmgs~ "Und Bewertungsmetl}.oden der Gesells~haft stehen.<br />
Dfe Pro-Förma:~Finan~nfonl1ati6Iien umfassen eine Pro-F~tma-Gewinn- und Veriustrechnung<br />
für den Zeitraum <strong>vom</strong> 1. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong>, eine Pro-Forma-Gewinn- und Ver"<br />
lustrechnung für den Zeitraum <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010 sowie Pro<br />
F Qrtna-Erläutetungen.<br />
Zweck 4er Pro-Forma-FinE\nzinformationen ist es d~rzusteIlen, welche wesentlichen Aus\Vir~<br />
kungen die in den Pro-F9rma-Eriäuterungen dargestellte Untemel}.menstransaktion allf die hIstorischen<br />
Absciliiisse gehabt hätte, wenn der Konzern während des gesamten Berichtszeitraum~ in<br />
der durch die Untemehmenstl'ansaktion geschaffenen Struktur bestanden hätte. Da Pro-Forrna<br />
Finanzinf9rmationen eine hypothetische ~ituation beschreiben, vermitteln sie nicht in a:llen<br />
Einzelheiten die Darstellung, dje sich ergehen hätte, wei1b d~e zu berliclGsichtigenclen Ereignisse<br />
tatsächlich zu Beginn des Berichtszeitraüms stattgefunden hätten.<br />
Die Erstellung der Pr(j-Forma-Finanzinformationen liegt in der Verantwortung der gesetzlichen<br />
Vertreter der Gesellschaft.<br />
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von Uns durchgeführten prüfung ein Urteil<br />
darüber abzugeben, ob die Pro:-Forma-'Finanziilformationen auf den in den Pro-Fonna<br />
Erläuterungen dargestellten Gnlndlagen ordm,mgsgemäß erstellt worden /lind und ob diese<br />
Grundlagen iIn Eiriklang mit dep Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs-<br />
Uild Bewerhingsi:p.ethöden der Ges~ilscha:ft stehen. Nicht Gegenstand upseres Auftrags<br />
ist die Prüfung der Ausgangszahlen, einschließlich ihrer Anpassung an die Rechnungslegungsgtl.)p-d~ätze,<br />
.A.usw~is~, Bilapzjerungs- und BewerlulfgsmetllOden der Ges~Iischaft sowie der in<br />
den Pro-FormQ.-Er1ä\,1terun,~eri darge.litellten Pr9·Form~h~,ntiahmen,<br />
Wir ill.tben Wlsere PrüfUng unter Beach.tung d~s <strong>vom</strong> l(1stitut d.er Wirtschaftsprüfer in Deutschland<br />
(;.V. (lDW) her1'l\lsgegebenen Ibw Ptiifungslllnweis: Prüfune; von Pro-FOlma-'Finanzinfonililtioneri.<br />
(il)W PH 9.960.1) so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlet bei der<br />
ErsteIiung der Pro-'Forma-Finanzinformationen auf den in den Pro-Forma-Erlauterungen dargestelltel;1<br />
Grilnd~agen sowje bei der Erstellung cHes.et Grundlagen in Übe(einstii;nrru1llg wit d.en<br />
Rechrtungsie~gswundätien IlQwi.e den Ausweis-, Bilarizieiungs- und Bewertungs~ethoden<br />
der Gesellschaft mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.<br />
F-267
<strong>Wilex</strong><br />
Bescheinigul}g<br />
Pro-Fonna,-Firianzinfonniltionen zum 31.5.<strong>2011</strong> ~d 30.1 1.201 0<br />
Nach unserer BeUrteilung sind die Pro~Föfma.;.Finalizinfotmationen auf den in den Prb-Forma<br />
Erläuterungen dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt. Diese Grundlagen stehen<br />
iin Einklang mit qen RecPn~gsleggrigsgrundät;;;;en sowie den Auswei~..,; BiIa.nzierungs- Uild<br />
Bewertungsmethoden der Gesellschaft.<br />
München, den 11. <strong>August</strong> <strong>2011</strong><br />
KPMGAG<br />
Wirtschaftsprüfllngsgesellschaft<br />
Wirtschaftspriiferin<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
F-268
<strong>Wilex</strong> AG, München<br />
Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnungen fOr die Zeiträume 1.. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong><br />
und 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010<br />
In euro<br />
lJrrsalzerlöse<br />
SanslIga Erlräge<br />
Erträge<br />
WlEXAG(1)<br />
WW
Wifex AG, München<br />
Pro-Forma Erläuterungen<br />
1. Einhdtung<br />
Am 1$, Dez:emi:!er 2010 hat die WJ,LEX AG (WIl-EX) ~jne auß~rordeJ)tliyhe<br />
Hauptversammlung abgehalten. Mit einer Mehrheit von 99,96 % wurde peschlossen,<br />
sämtliche Aktien der Heidelberg Pharma AG (Heidelberg Pharma) im Wege einer<br />
Sachkapitaierhöhung gegel; Ausgape von 3.200.000 neuen WILEX-Aktien unter Ausschluss<br />
des Bezugsrechts der AkÜon§re zu eiwerben.<br />
Der gebotene Transaktiönspreis in Höhe vQn 19,;2 Mio. € für 100 % der Anteile an d~r<br />
HeideJberg Pharma AG entspricht einem Preis von 6,00 € pro neu ausgegebener WILEX<br />
Aktie - einem Aufsc;:hlag von ungefähr 25 % auf den Schlusskurs <strong>vom</strong> 1, November 2Ö10.<br />
Das entspricht einem Umtauschverhäitnis vpn 5,76 zu· 1 bezogen auf die<br />
Unternehmenswerte der WILEX AG und der Heiclelberg Pharma AG.<br />
Der ZeitrElum der TransElktion er$treckte sich Vom 3. November 2010 mit Ankündigung der<br />
Übernahme als Ad.;,hoc~Meldung bis zur Eintn3gung in das Handelsregister am 17. März<br />
<strong>2011</strong>. Ab dem letztgen;:lnnten Datum wurden die Finanzdaten der H(3idelberg Ph.arma in die<br />
Konzerndaten integriert und konsolidiert.<br />
In diesem Zeitraum der Konzernzugehörigkeit konnte die Heidelberg Pharrna einen<br />
UmsatzerJös in Höhe von 328 Tsd. € sowie ein Betriebsergebnis von -128 Tsd. € erzielen<br />
und tru!;J per Saldo einen Verlust in Höhe von 131 Tsd. € zum PerIodenergebnis bei.<br />
Die Akquisition der Heidelberg Phi:lrma AG wird bereHs in der Bilanz des<br />
Zwischenabschlusses zum 31. Mai <strong>2011</strong> abgebildet,· weshalb lediglich eine Pro-Forma<br />
Gewinn- und VerlustrE3chnung erstellt wird. Da die Gewinn- und Verlustrechnung für das<br />
volle vorangegangene Geschäftsjahr nicht und die Gewinn- und Verlustrechnun9 für das<br />
laufende Geschäftsjahr die Aufwendungen und Erträge erst ab 17. März <strong>2011</strong> enthält,<br />
umfassen die Pro-Forma-Finanzinform,ationen folgende Zeiträume:<br />
1. Dezember 2010 bis 31. Mai <strong>2011</strong><br />
1. Dezember 2009 bis 30. November 2010<br />
Im Geschäftsjahr <strong>vom</strong> 1. Dezember 2009 bis zum 30. November 2010 hätte die Heidelberg<br />
Pharma AG 1.408 Tsq, € an Umsatzerlösen und 866 Tsd. € an sonstigen Erträgen zur<br />
Konzern-Gesamtergebnisrechnung beigetragen. Die Gesei/schaft erzIelte im relevanten<br />
Zeitraum ein Betriebsergebhis voh -1.975 Tsd. € sowie ein periodenergebnis von<br />
-1.962 Tsd. €, was aus Konzernsicht insgesamt zu einem Periodenverlust von <strong>25.</strong>061 Tsd. €<br />
gefOhrt hätte.<br />
Im aktueUen Geschäftsjahr hätte die Heidelberg Pharrn;;i AG bis zur voI/umfEingJichen<br />
Konsolidierung ab dem 17. M~rz ~011 Umsatzerlöse von 5e3 Tsd. € sowie sonstige Erlöse<br />
von 1.QO Tsd .. € zum Könzern-Periodenergebnis beigetragen, Insge~amt erzielte qie<br />
Heidelberg Pharma AG in diesem Zeitraum ein Betriebsergebnis Von -592 Tsd. € sowie<br />
einen Per'iodenverlust von 590 Tsd. €.<br />
F-270
Diese Pro-Forma-FinMzinformatiöneh wUrden nur für dleSßn i3pr~enprospekt und<br />
ausschließlich zu i1iUsfrativen Zwecken ersteiilt. Sie beschreiben aufgrUnd ihiw Wesensart<br />
le~igiich ein~ hypothetische Situation und spiegeln folglich nicht die aktuelle Finaqzlage des<br />
Unternehmens '. oder seine aktuellen Ergebnisse wider. Die Erstellung di~ser Pro~Forrt1a<br />
FinänzinformatioPEln erfolgt€) auf der Grundlage dElr RElchnYllgslegungsrnethod,en des<br />
let?-ten Kon;zernabsthlusses von WILEX zum 30. NQvemb~r201d,derim i;Jnklghg mit den<br />
Intern~ti~ncil Fi~anbiai Repo~ing Standards (lFRS), die von der EU ge!1ehn1ig~ w~rden sinQ,<br />
erstellt wwrde. Die BJ/anzierungs.; und Bewertüngsmethqden sind im Det?lil im Anhang -zum<br />
Koni~rrlabschluss fOr das zum 30. Növember 2010 endende Geschäftsjahr dargesteilt. Die<br />
Pro-Forma-Finanziilformatiohen sind nut in Verbindung mit den Jahres-, Konzern- bzw.<br />
2wischenabschlüssen der <strong>Wilex</strong> AG aussagekr~ftig.<br />
2. Grundlagen der Erstellung<br />
Die QClrgestellten Pro-Forma-Finanzinformationen wurden auf Grundlage des IDW<br />
Rechnurigsiegwngshiriweises bzgf. der Erstellung von Pro-Forma';FinanzlnforrnC!tioneh (IDW<br />
RH HFA 10(4) erstellt.<br />
In den Pro-Forma-Finaniinformationen ist die Übern?hme der Heidelberg Pharrna AG, die<br />
am 17. März <strong>2011</strong> erfolgte, so abgebildet, als ob die Übernahme bereits zum 1. De;zember<br />
2009 erfolgt ware.<br />
Die Heidelberg Pharma AG hatte in den Zeiträumen, für die die Pro-Forma<br />
Finanzinformationen erstellt wurden, ein mit dEmi Kalehderjahr deckungsgleiches<br />
Geschäftsjahr. Die historischen Finanzinformationen der Heideiberg Pharma wurdeih nach<br />
deutschen handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt.<br />
Im. Zuge der Erstellung der Pro-Forma-Finanzinforrnationen wurqen zünächst die<br />
Monatsabschlüsse zum 30. Novemb,er 200~ und 30. November 2010 herangezogen. In<br />
einem weiteren Schritt wurden die zum 31. Dezember 2009 und 31. Dezember 2010<br />
vorgenommenen Abschlussbuchungen analysiert, ob sie dem Zeitraum Januar bis<br />
November oder dem Monat Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres zuzuordnen sind.<br />
Des Weiteren erfolgte im Rahmen der Überl.eitung vön HGB auf IFRS eine Neuberechnung<br />
der Abschreibungen auf immaterielle Vermagenswerte und Sachanlagen, da nach IFRS<br />
längere Abschreibungsdauern zugrunde gelegt werden.<br />
3. Erläuterung der Pro-Forma-Anpa$~ungen<br />
Anpassungen waren nicht erforderlich. Die Kaufpreisallokation wurde bisher nur vorläufig<br />
vorgenommen. Da der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und der Summe der<br />
vorlaufig ermittelten Zeitwerte der Übernommenen Vermögenswerte vorläufig in Voller Hohe<br />
dem C3esq,atts- oder Flimenwertzugeordnet wurde, ergeben sich bisher keine zusätzlichen<br />
Abschreibungen auf immateri.elle Vermögenswerie wie z. B. Patente oder zusätzliche<br />
Abschreibungen auf stille Reserven.<br />
F-271
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
22 ANGABEN ÜBER DEN JÜNGSTEN GESCHÄFTSGANG UND<br />
DIE GESCHÄFTSAUSSICHTEN DER GESELLSCHAFT<br />
Im Januar <strong>2011</strong> wurde der Prozess für die Zwischenanalyse zur Wirksamkeit in der Phase<br />
III-Zulassungsstudie mit RENCAREX ® gestartet. Eine Empfehlung des unabhängigen<br />
Datenkontrollkomittees wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.<br />
Für den Diagnostikumkandidaten REDECTANE ® werden in Zusammenarbeit mit dem<br />
Marketing- und Vertriebspartner IBA Pharma S.A., Louvain-la-Neuve, Belgien, die<br />
Vorbereitungen für den Zulassungsantrag mit der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA<br />
durchgeführt. Die Einreichung des Antrages ist nach heutigem Kenntnisstand, aber in<br />
Abhängigkeit von den Gesprächen mit der FDA, für die zweite Jahreshälfte <strong>2011</strong> geplant.<br />
WILEX gab Ende April <strong>2011</strong> die Auslizensierung der Vermarktungsrechte für RENCAREX ®<br />
(Girentuximab) für die USA an Prometheus Laboratories Inc. (Prometheus), San Diego, CA,<br />
USA, bekannt. Im Rahmen der Lizenzvereinbarung hat WILEX 19 Mio. US-Dollar bei<br />
Vertragsabschluss erhalten und kann darüber hinaus entweder zwischen 20 Mio. US-Dollar<br />
nach zwölf Monaten bzw. 15 Mio. US-Dollar nach sechs Monaten wählen oder sich für die<br />
europäischen Vermarktungsrechte an einem nicht öffentlich genannten Produkt von<br />
Prometheus entscheiden. Zusätzlich hat WILEX bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen<br />
Anspruch auf Meilensteinzahlungen und Umsatzbeteiligungen (Royalties) an den<br />
Nettoerlösen für RENCAREX ® in den USA. Darüber hinaus wird Prometheus anteilig Kosten<br />
für die weitere Entwicklung von RENCAREX ® übernehmen. Die Vereinbarung stellt<br />
insgesamt ein Transaktionsvolumen von über 145 Mio. US-Dollar zuzüglich<br />
Umsatzbeteiligungen in den USA in Aussicht. WILEX wird bis spätestens Ende April 2012 –<br />
gemäß der Vereinbarung mit Prometheus – die Übernahme des zugelassenen und<br />
vermarkteten Produkts für Europa überprüfen und entscheiden. Darauf aufbauend werden<br />
wichtige Entscheidungen für eine zukünftige europäische Vertriebsstruktur getroffen.<br />
In der Phase II-Studie mit MESUPRON ® in Kombination mit dem Chemotherapeutikum<br />
Capecitabine in der Indikation metastasierter, HER2-Rezeptor-negativer Brustkrebs wurde<br />
im Mai <strong>2011</strong> die Patientenrekrutierung mit 132 Patienten abgeschlossen. Daten aus dieser<br />
Studie werden im Laufe des Jahres 2012 erwartet.<br />
Der WILEX-Konzern erzielte im ersten Halbjahr <strong>2011</strong> einen Periodenfehlbetrag von 10,6<br />
Mio. € (1. Halbjahr 2010: 11,6 Mio. €). Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von -0,54 €<br />
(Vorjahr: -0,73 €).<br />
Eine wesentliche Veränderung in der Finanzlage oder der Handelsposition der WILEX AG<br />
und des WILEX-Konzerns ist seit dem 31. Mai <strong>2011</strong> nicht eingetreten.<br />
G-1
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
23 GLOSSAR<br />
124 Jod Radioaktives Isotop von Jod<br />
ADC Antibody Drug Conjugate oder Antikörper-Wirkstoffkonjugate sind<br />
monoklonale Antikörper, an die biologisch aktive Wirkstoffe mit chemischen<br />
Brückenmolekülen gehängt werden. Durch die Kombination der spezifischen<br />
und zielgerichteten Antikörper mit Krebs tötenden Zellgiften (Zytotoxika) ist<br />
es den ADCs möglich, zwischen gesundem und Tumorgewebe zu<br />
differenzieren. Die Vorteile aus dieser Kombination erlauben eine bessere<br />
Kontrolle der Pharmakokinetik der Wirkstoffe und verbessern den Transport<br />
zum Krebsgewebe<br />
ADCC<br />
ADME<br />
Antibody dependent cellular cytotoxicity – Antikörper vermittelte zelluläre<br />
Toxizität<br />
Absorption – Aufnahme in die Blutbahn<br />
Distribution – Verteilung im Organismus<br />
Metabolismus – Verstoffwechselung<br />
Exkretion – Ausscheidung<br />
Adhäsion<br />
Adhäsionsmoleküle<br />
Adjuvante Therapie<br />
Aminosäuren<br />
Angiogenese<br />
Anti-angiogenetisch<br />
Antigen<br />
Antikörper<br />
Anti-metastatisch<br />
ARISER<br />
Assay<br />
Kontakt herstellen, zum Beispiel zwischen Zellen<br />
Proteine, welche die Adhäsion von Zellen vermitteln<br />
Unterstützende Therapie nach einer Operation<br />
Eines von zwanzig verschiedenen Molekülen, die Proteine oder Peptide<br />
bilden können, wenn sie sich zu Ketten verbinden. Die Aminosäuresequenz<br />
eines Proteins bestimmt seine Struktur und Funktion.<br />
Blutgefäßneubildung<br />
Substanzen oder Vorgänge, welche der Angiogenese entgegenwirken<br />
Struktur, an welches ein Antikörper spezifisch bindet<br />
Eiweißstoffe (Proteine), die spezifisch an andere Eiweißstoffe (Antigen)<br />
binden und <strong>vom</strong> Immunsystem gebildet oder künstlich hergestellt werden<br />
können<br />
Prozess oder Substanz, die der Ausbreitung von Tumorzellen innerhalb<br />
eines Organismus entgegenwirken<br />
Adjuvant RENCAREX ® Immunotherapy Phase III trial to Study Efficacy in<br />
non-metastatic RCC. ARISER ist eine doppelblinde, Placebo-kontrollierte<br />
Phase III-Studie. ARISER untersucht die Auswirkung der adjuvanten<br />
Behandlung mit dem Antikörper RENCAREX ® im Vergleich zu einem<br />
Scheinmedikament („Placebo“) auf Nierenkrebspatienten, die nach der<br />
operativen Entfernung der Niere einem hohen Rückfallrisiko unterliegen<br />
Nachweisverfahren<br />
Bioanalytik<br />
Untersuchung von biologischen Makromolekülen (Proteine, DNA, RNA,<br />
Kohlenhydrate und Lipide) und ihren Veränderungen<br />
G-2
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Biomarkertest<br />
Biotechnologie / Biopharmazie<br />
Biopsie<br />
Biological Drug Applications (BLA)<br />
CA IX<br />
Biomarker sind Indikatoren für biologische Prozesse, die objektiv gemessen<br />
werden können. Mithilfe von Biomarkertests können krankhafte<br />
Veränderungen der biologischen Prozesse frühzeitig erkannt werden.<br />
Anwendung biologischer Forschungstechniken zur Entwicklung von u.a.<br />
Arzneimitteln<br />
Gewebeentnahme<br />
Zulassungsantrag bei der FDA für z.B. Antikörper<br />
Antigen, an das der Antiköper Girentuximab bindet<br />
Capecitabine Bestimmtes Chemotherapeutikum Xeloda ®<br />
Chemotherapie<br />
Chimär<br />
Clinical Trial Authorisation (CTA)<br />
clinical superiority<br />
Chemistry, Manufacturing &<br />
Control (CMC)<br />
Contract Research Organization<br />
(CRO)<br />
Committee for Medicinal Products<br />
for Human Use (CHMP)<br />
Zerstörung von Tumorzellen im Körper durch Zellgifte<br />
Zusammengesetzt aus genetisch verschiedenen Geweben oder Genen<br />
Genehmigung einer klinischen Prüfung in der EU<br />
überlegener klinischer Vorteil<br />
Herstellung und Qualitätskontrolle<br />
Auftragsforschungsinstitut<br />
Komitee für medizinische Produkte zur Anwendung am Menschen und<br />
wissenschaftliches Organ der europäischen Zulassungsbehörde EMA,<br />
welches im Rahmen des Zulassungsverfahrenes eines Produktkandidaten<br />
Beurteilungen trifft und Empfehlungen ausspricht<br />
Companion Diagnostics Begleitende Diagnostik: Mit Hilfe von diagnostischen Tests, z. B.<br />
Biomarkertests kann eine bessere Therapieauswahl erfolgen. Companion<br />
Diagnostics sind ein wichtiger Bestandteil der personalisierten Medizin<br />
Detektion<br />
DFS<br />
Diagnostik<br />
DNA (deoxyribonucleic acid)<br />
Doppelt-verblindete (doppelblinde)<br />
Studie<br />
EGFR<br />
ELISA<br />
Erkennung, Lokalisation<br />
Disease free survival – krankheitsfreies Überleben<br />
Werkzeug, Gen oder Protein, welches die Diagnose einer Erkrankung<br />
unterstützt<br />
Molekül, das die genetische Information enthält und den Bauplan für<br />
Proteine codiert<br />
Weder Arzt noch Patient wissen, ob der Patient im Rahmen einer klinischen<br />
Studie den neuen Arzneimittelkandidaten oder ein Placebo erhält<br />
Epidermal-Growth-Factor-Receptor ist ein Protein in Zellmembranen<br />
Enzyme Linked Immunosorbent Assay bezeichnet ein immunologisches<br />
Nachweisverfahren (Assay), das auf einer enzymatischen Farbreaktion<br />
basiert.<br />
G-3
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
EMA<br />
European Medicines Agency (Europäische Zulassungsbehörde)<br />
Enzyme Proteine, die als Katalysator chemische Reaktionen ermöglichen<br />
beziehungsweise beschleunigen.<br />
European Organization for<br />
Research and Treatment of Cancer<br />
(EORTC)<br />
Expression<br />
Extrazelluläre Matrix (ECM)<br />
F&E<br />
FDA<br />
Fluorodeoxyglucose<br />
Formulierung (pharmazeutisch)<br />
Futility-Analyse<br />
Europäische Organisation zur Forschung und Behandlung von<br />
Krebserkrankungen<br />
Umsetzung genetischer Information in entsprechendes Protein<br />
Um die Zellen gelegene Matrix<br />
Forschung und Entwicklung<br />
Food and Drug Administration (Zulassungsbehörde in den USA)<br />
Radioaktiv markierter Zucker<br />
Zubereitung eines Arzneimittels in eine Form, so dass es zur Behandlung<br />
eingesetzt werden kann<br />
Zwischenanalyse im Rahmen einer klinischen Studie<br />
Gemcitabine Bestimmtes Chemotherapeutikum Gemzar ®<br />
Gen<br />
Girentuximab<br />
GLP<br />
GMP<br />
HER2<br />
Histologie<br />
Hybridom-Zelllinie<br />
IDMC<br />
IHC-Test<br />
Immunotherapie<br />
DNA-Abschnitt, das ein bestimmtes Protein codiert<br />
INN (International Nonproprietary Name) für den chimären Antikörper cG250<br />
Good Laboratory Practice: Grundsätze der Guten Laborpraxis<br />
Good Manufacturing Practice: Grundsätze der Guten Herstellungspraxis:<br />
international gültige Regeln, die die Qualität der pharmazeutischen<br />
Produktionsprozesse gewährleisten<br />
Antigen: Human Epidermal Growth Factor Receptor <strong>vom</strong> Typ 2. Der HER2-<br />
Rezeptor ist ein Protein, das auf den Zellen vieler menschlicher Organe<br />
vorkommt. Bei etwa 20–30% aller Frauen mit Brustkrebs ist der HER2-<br />
Rezeptor auf den Brustkrebszellen überexprimiert (HER2-Rezeptor-positiv).<br />
Bei einer Überexprimierung der Rezeptoren wird dieses Signal folglich zu<br />
häufig übertragen und es kommt zu einer beschleunigten Tumorzellteilung.<br />
Liegt keine Überexpression von HER2-Rezeptoren vor, spricht man von<br />
HER2-Rezeptor-negativ<br />
Lehre von der geweblichen Untersuchung<br />
Aus zwei Zellinien durch Fusion entstandene Zellinie<br />
„Independent Data Monitoring Committee“ – unabhängiges Komittee, das<br />
die klinische Studie hinsichtlich Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit<br />
überwacht<br />
Immunhistochemie-Test, mit dem Proteine im Gewebe mit Hilfe von<br />
Antikörpern sichtbar gemacht werden können<br />
Behandlung mittels Zuhilfenahme des Immunsystems<br />
G-4
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Immunsystem<br />
INN<br />
Inzidenz<br />
Inhibitoren<br />
Intravenös (i.v.)<br />
In vitro<br />
In vivo<br />
Insolvenz<br />
Interferon alpha-2a<br />
Interleukin-2<br />
Investigational Medicinal Product<br />
Dossier (IMPD)<br />
Investigational New Drug (IND)<br />
Kinase<br />
Komplexes System aus Organen, Zellen und natürlichen Substanzen, das<br />
den Körper normalerweise vor Infektionen, Erkrankungen und<br />
körperfremden Substanzen schützt, indem es Eindringlinge oder abnormale<br />
Zellen angreift. Das Immunsystem kann dem Körper auch bei der<br />
Bekämpfung einiger Krebsarten helfen.<br />
International Nonproprietary Name<br />
Anzahl der Erkrankungsfälle innerhalb eines definierten Zeitraumes<br />
Wirkstoffe, wie zum Beispiel niedermolekulare Substanzen, die in der Lage<br />
sind, gewisse biologische Aktivitäten zu reduzieren oder zu hemmen<br />
Gabe in die Vene<br />
Bezeichnet einen Vorgang oder eine Reaktion, die im Reagenzglas abläuft<br />
Bezeichnet einen Vorgang oder eine Reaktion, die im Körper abläuft<br />
Zahlungsunfähig<br />
Protein produziert von weißen Blutzellen oder gentechnisch hergestelltes<br />
Protein<br />
Eines von zwölf Interleukinen, produziert von weißen Blutzellen des<br />
Immunsystems<br />
Untersuchungsdossier zu einem Arzneimittel nach den Richtlinien für<br />
klinische Studien zur Anmeldung einer klinischen Studie in der<br />
Europäischen Union<br />
Genehmigungsantrag für die Durchführung von klinischen Studien in den<br />
USA<br />
Enzymtyp, der Proteine phosphoryliert<br />
Kombinationstherapie<br />
Therapie, die mit zwei oder mehr Wirkstoffen durchgeführt wird<br />
Klinische Prüfzentren<br />
Einrichtung, z.B. Krankenhaus, an denen eine klinische Studie durchgeführt<br />
wird<br />
Klinische Studien Forschungsstudien zur Medikamentenentwicklung, die an Patienten<br />
durchgeführt werden<br />
Klon<br />
Krebs<br />
Begriff, der Gene, Zellen oder ganze Organismen beschreibt, die jeweils von<br />
einem einzelnen gemeinsamen Vorfahren abstammen und mit diesem<br />
genetisch identisch sind<br />
Begriff, der ein weites Spektrum an Erkrankungen beschreibt, die alle durch<br />
unkontrolliertes Zellwachstum gekennzeichnet sind. Krebs wird oft durch<br />
eine Fehlfunktion im genetischen Material eines Organismus ausgelöst<br />
Level of Evidence I Höchster Prognosefaktor oder Qualitätseinschätzung für den<br />
wissenschaftlichen Nachweis; wird vergeben und ggf. in medizinische<br />
Leitlinien aufgenommen<br />
Leitstruktur<br />
Chemische Substanz, die aufgrund ihrer Eigenschaften und einer hohen<br />
Wahrscheinlichkeit ein Wirkstoff zu werden, für weitergehende<br />
experimentelle Bearbeitung ausgewählt wurde<br />
G-5
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Linker<br />
Lymphknoten<br />
Lymphozyten<br />
Marketing Authorisation Application<br />
(MAA)<br />
Maligne Zellen<br />
MESUPRON ®<br />
MEK<br />
Metabolismus<br />
Brückenmolekül, z.B. zur Kopplung eines Toxins an einen Antikörper<br />
Kleine Organe des Immunsystems<br />
Zelltyp, der an der Immunantwort beteiligt ist<br />
Zulassungsantrag bei der EMA<br />
Bösartige Zellen, bösartige Tumorerkrankung<br />
Entwicklungsname für den oralen uPA-Inhibitor (vormals WX-671)<br />
Mitogen-activierte Protein Kinase spielt eine zentrale Rolle bei der<br />
Weiterleitung von Signalen innerhalb der Zelle. MEK wurde mit einer<br />
Vielzahl an biologischen Prozessen wie Zellteilung, -differenzierung und -tod<br />
in Zusammenhang gebracht<br />
Stoffwechsel, stellt eine übergeordnete Bezeichnung für die Gesamtheit<br />
aller lebensnotwendigen biochemischen Vorgänge beim Aufbau, Abbau und<br />
Umbau eines Organismus<br />
Metastasierung Ausbreitung bösartiger Zellen im Organismus und Bildung von<br />
Tochtergeschwülsten<br />
Metastase<br />
MIU<br />
Molekül<br />
Monoklonale Antikörper<br />
Multizentrisch<br />
Murine<br />
Niedermolekular<br />
Nephrektomie<br />
New Drug Application (NDA)<br />
Nukleotide<br />
Objective response<br />
Onkologie<br />
Oral<br />
Orphan Drug Status<br />
Bösartige Tumorabsiedlung im Organismus<br />
Million International Units<br />
Mindestens aus zwei Teilchen (Atome) zusammengesetzte chemische<br />
Struktur<br />
Monoklonale Antikörper werden von Zellen hergestellt, die durch die Fusion<br />
einer antikörperproduzierenden Zelle (wie B-Lymphozyten) mit einer<br />
unsterblichen (immortalisierten) Krebszelle geschaffen werden. Dieser<br />
Vorgang wird im Labor durchgeführt und erzeugt eine Hybridzelle<br />
(Hybridoma), welche die Eigenschaften beider Zellen besitzt. Diese Zellen<br />
sind alle identisch, da sie von einer Zelle abstammen, und werden als<br />
„monoklonal“ bezeichnet. Diese Zellen erzeugen jeweils große Mengen<br />
eines spezifischen Antikörpers, der an ein spezifisches Antigen bindet.<br />
An mehreren Stellen oder Zentren<br />
Maus-abgeleitet<br />
Kleines Molekül (small molecule)<br />
Chirurgische Entfernung der Niere<br />
Antrag auf Marktzulassung eines neuen Medikamentes bei der FDA<br />
Bausteine der DNA und RNA<br />
Objektives Ansprechen von Patienten auf einen Medikamentenkandidaten<br />
Wissenschaftsbereich, der sich mit Krebserkrankungen befasst<br />
Durch den Mund aufgenommen<br />
Dieser Status wird von der Food and Drug Administration (FDA) in den USA<br />
und von der Europäischen Zulassungsbehörde für Arzneimittel vergeben. Er<br />
gewährt unter anderem ein siebenjähriges Alleinvertriebsrecht in den USA<br />
und ein zehnjähriges in der EU ab Erteilung der Zulassung<br />
G-6
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
PCT<br />
p-value<br />
Peptid<br />
PET/CT<br />
Phänotyp<br />
Pharmakodynamik<br />
Pharmakokinetik<br />
Pharmakologie<br />
Phase I<br />
Phase II<br />
Phase III<br />
PI3K<br />
Placebo<br />
Plasmin<br />
Plasminogen<br />
Patent Cooperation Treaty: Internationale Patentanmeldung<br />
Der p-Wert ist ein Wert zwischen Null und Eins, bestimmt durch die gezogene<br />
Stichprobe. Er deutet an, wie glaubhaft es ist, ein solches<br />
Stichprobenergebnis zu erhalten, wenn die Nullhypothese (kein Unterschied)<br />
wahr ist und damit umgekehrt, wie glaubhaft die Nullhypothese bei Erhalt<br />
dieses Stichprobenergebnisses ist. Der p-Wert ist die Wahrscheinlichkeit,<br />
unter Gültigkeit der Nullhypothese das erhaltene Ergebnis oder ein<br />
extremeres zu erhalten. Mit dem p-Wert wird also angedeutet, wie extrem das<br />
Ergebnis ist: je kleiner der p-Wert, desto mehr spricht das Ergebnis gegen die<br />
Nullhypothese. Werte kleiner als eine im Voraus festgesetzte Grenze, wie 5%,<br />
1% oder 0,1% sind Anlass, die Nullhypothese abzulehnen.<br />
Kurze Kette von Aminosäuren<br />
Kombination aus zwei bildgebenden Untersuchungsverfahren: Während<br />
PET Bilder von biochemischen bzw. physiologischen Prozessen liefert,<br />
bildet CT die anatomischen Strukturen ab, die zur räumlichen Zuordnung<br />
des PET-Signals benötigt werden<br />
Äußeres Erscheinungsbild eines Organismus bzw. äußerlich erkennbare<br />
Eigenschaften<br />
Untersucht und beschreibt die biologische Wirkung einer Substanz an deren<br />
Wirkort, somit die Arzneimittelwirkung und auch die unerwünschten<br />
Nebenwirkungen<br />
Beschreibt die Gesamtheit aller Prozesse, denen ein Wirkstoff im Körper<br />
unterliegt. Dabei wird die Aufnahme des Wirkstoffs, die Verteilung im<br />
Körper, der biochemische Um- und Abbau sowie die Ausscheidung (ADME)<br />
untersucht.<br />
Wissenschaft, die sich mit der Charakterisierung, Wirkung und Verwendung<br />
von Wirkstoffen und deren Interaktion mit dem Organismus befasst<br />
Klinische Studie an einer geringen Anzahl gesunder Probanden oder<br />
Patienten unter strenger Kontrolle eines Wirkstoffes, dient zur Untersuchung<br />
von Toxizität, Pharmakokinetik, Verabreichungsform und sicheren<br />
Dosierungsbereich des Wirkstoffes<br />
Klinische Studie mit einer geringen Anzahl von Patienten und dem Ziel, die<br />
Wirksamkeit eines Wirkstoffs für die spezifischen Indikationen zu testen,<br />
mögliche Nebenwirkungen und Sicherheitsrisiken zu identifizieren und die<br />
Dosierungstoleranz sowie die optimale Dosierung festzulegen<br />
Klinische Studie mit einer großen Patientenzahl (einige hundert bis mehrere<br />
tausend) zur Feststellung von Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit<br />
sowie optimaler Dosierung eines Wirkstoffs unter realen<br />
Therapiebedingungen<br />
Phospatidylinositol-3-kinase-B-Signalweg sendet das Signal „Wachstum“ an<br />
den Kern einer Krebszelle<br />
Wirkstofffreies Scheinmedikament<br />
Ein Enzym, das ein Blutgerinnsel auflöst<br />
Vorstufe von Plasmin<br />
G-7
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Positron-Emissions-Tomographie<br />
(PET)<br />
Präklinik<br />
Prävelenz<br />
Pre-BLA-Meeting<br />
Primärtumor<br />
Progredient<br />
Protease<br />
Protein<br />
Radioisotop<br />
Nuklearmedizinisches Diagnoseverfahren, das biochemische und<br />
physiologische Prozesse mittels radioaktiv markierter Substanzen bildlich<br />
darstellen kann<br />
Vorklinische Phase: umfasst alle In-vitro-Testsysteme zur Untersuchung der<br />
Charakteristika eines Wirkstoffs vor Beginn der klinischen Phasen<br />
Krankheitshäufigkeit sagt aus, wie viele Menschen einer bestimmten<br />
Gruppe (Population) definierter Größe an einer bestimmten Krankheit<br />
erkrankt sind<br />
Pre-Biological License Application Meeting: offizielle Vorbesprechung für<br />
einen möglichen Zulassungsantrag bei der amerikanischen<br />
Zulassungsbehörde FDA<br />
Tumor, von dem die bösartige Erkrankung ausgeht<br />
Fortschreitend, zum Beispiel Tumorerkrankung<br />
Ein Enzym, das Proteine spaltet und in kleinere Bestandteile zerlegt<br />
Eiweiß: Proteine sind essentiell für die Struktur, Regulation und Funktion<br />
aller Organismen<br />
Radioaktives Element<br />
Randomisierte Studie<br />
R&D<br />
REDECT<br />
REDECTANE ®<br />
Klinische Studie, bei der die Probanden nach dem Zufallsprinzip<br />
(randomisiert) mehreren Gruppen zugewiesen werden<br />
Research and Development (Forschung und Entwicklung)<br />
Renal Masses: Pivotal Trial To Detect clear-cell RCC with pre-surgical<br />
PET/CT. REDECT ist eine Phase III-Studie, die untersucht, ob die<br />
Darstellung mit REDECTANE ® die Diagnose im Vergleich zu dem<br />
Standardverfahren (CT) verbessern kann<br />
Entwicklungsname für den mit Jod-124 radioaktiv markierten Antikörper<br />
Girentuximab (INN Iodine (124I) Girentuximab), (vormals CA9-SCAN)<br />
RENCAREX ® Entwicklungsname für den therapeutischen Antikörper Girentuximab<br />
(vormals WX-G250)<br />
Rezeptor<br />
RNA (Ribonukleinsäuren)<br />
SEDA<br />
Sensitivität<br />
Sequenz<br />
Ein üblicherweise auf der Oberfläche einer Zelle angesiedeltes Protein, das<br />
an einen spezifischen chemischen Botenstoff, wie zum Beispiel an ein<br />
Hormon, bindet<br />
Ein der DNA ähnliches Molekül, das bei der Dekodierung der von der DNA<br />
getragenen genetischen Information in Proteine wichtig ist<br />
Standby Equity Distribution Agreement (SEDA): ein zunehmend in der<br />
Biotech-Industrie eingesetztes Finanzierungsinstrument. Es berechtigt eine<br />
Gesellschaft, neue Aktien aus genehmigtem Kapital auszugeben und in<br />
Tranchen an den Anbieter des SEDA zu veräußern<br />
Anteil der korrekt als positiv erkannten Objekte an der Gesamtheit der<br />
tatsächlich positiven Objekte; Fähigkeit, eine Erkrankung zu erkennen<br />
(korrekte Diagnose, dass ein Nierenzellkarzinom vorliegt)<br />
Die Anordnung der Nukleotide in einem DNA- oder RNA-Molekül, oder die<br />
Anordnung der Aminosäuren in einem Proteinmolekül<br />
G-8
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Serinprotease<br />
Serinprotease Inhibitor<br />
Signaltransduktion<br />
Solide Tumore<br />
Special Protocol Assessment<br />
(SPA)<br />
Spezifität<br />
Sponsor<br />
Szintigraphie<br />
Therapeutikum<br />
Thrombin<br />
Toxikologie/Toxizität<br />
Toxin<br />
Tumor<br />
Tumorinvasion<br />
Tumorprogress<br />
überexprimiert<br />
uPA<br />
uPA-Programm<br />
uPA-System<br />
Urokinase<br />
Vorklinisch:<br />
Zelladhäsion<br />
Zellbank<br />
Ziel-Antigen<br />
Zytotoxisch<br />
Bestimmte Gruppe von Proteasen<br />
Wirkstoff, der die Aktivität von Serinproteasen hemmt<br />
Vorgang, bei dem ein externer Reiz eine Antwort der Zelle hervorruft<br />
Feste (solide) Geschwülste<br />
Spezielle Protokollbewertung, die bestätigt, dass die FDA das Design und<br />
die geplante Analyse der klinischen Studie für die Vorlage eines<br />
Zulassungsantrags für angemessen hält<br />
Anteil der korrekt als negativ erkannten Objekte an der Gesamtheit der<br />
tatsächlich negativen Objekte; Fähigkeit, eine Erkrankung auszuschließen<br />
(korrekte Diagnose, dass kein Nierenzellkarzinom vorliegt)<br />
Träger einer klinischen Studie (z.B. pharmazeutisches Unternehmen,<br />
Forschungseinrichtung, Universitätsinstitut) ist für den organisatorischen<br />
Ablauf zuständig und trägt die Verantwortung und die Kosten<br />
Bildgebendes Verfahren mittels radioaktiv markiertem Stoff<br />
Wirkstoff, der zur Behandlung von Erkrankungen angewendet wird<br />
Enzym, das die Gerinnung von Blut ermöglicht<br />
Wissenschaftsbereich, der sich mit der Wirkung von giftigen Substanzen<br />
befasst, oder Substanzen auf giftige Wirkung untersucht<br />
Giftige Substanz<br />
Durch unkontrolliertes Wachstum enstandener Geschwulst<br />
Eindringen eines Tumors in umgebendes Gewebe<br />
Fortschreiten einer bösartigen Erkrankung<br />
Vermehrt gebildet, zum Beispiel Protein<br />
Urokinase-Typ Plasminogen-Aktivator<br />
Urokinase-Typ Plasminogen-Aktivator-Programm<br />
System, welches eine wichtige Rolle beim Wachstum, bei der Ausbreitung<br />
und Metastasierung von verschiedenen bösartigen Tumoren spielt<br />
Generischer Name von uPA<br />
Präklinisch: Umfasst alle Untersuchungen und Verfahren, um eine klinische<br />
Studie beginnen zu dürfen<br />
Kontakt und Haftung zwischen Zellen<br />
Anzahl identischer Einheiten einer Zelllinie, welche zur Produktion, z.B. von<br />
Antikörpern, benutzt werden<br />
Protein, an welches z . B. ein Antikörper bindet<br />
Zellgiftig<br />
G-9
WILEX AG – <strong>Wertpapierprospekt</strong><br />
Verwendete Firmierungen und Abkürzungen:<br />
Avid Bioservices, Inc., Tustin, CA, USA<br />
Avid<br />
Array Biopharma Inc., Boulder, CO, USA<br />
AstraZeneca PLC, London, Großbritannien<br />
Averion International Ltd., Allschwil, Schweiz<br />
Bayer Corporation, Tarrytown, NY, USA<br />
Bayer USA<br />
Bayer Schering Pharma AG, Leverkusen<br />
Centocor, Inc. Malvern, PA, USA<br />
Centocor<br />
Central Glass Germany GmbH, Halle/Westf.<br />
dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf<br />
Laboratorios del Dr. Esteve S.A., Barcelona, Spanien<br />
Dievini<br />
Esteve<br />
Formula GmbH, Berlin<br />
Fox Chase Cancer Center (FCCC), Philadelphia, PA, USA<br />
Genentech Inc., South San Francisco, CA, USA<br />
Genentech<br />
Harrison Clinical Research Deutschland GmbH, München<br />
Heidelberg Pharma AG, Ladenburg<br />
Heidelberg Pharma<br />
Hoffmann La Roche AG, Basel, Schweiz<br />
IBA Pharma S.A., Louvain-la-Neuve, Belgien (Ion Beam Applications)<br />
IBA<br />
Ludwig Institute for Cancer Research (LICR), New York, NY, USA<br />
The Merlin Biosciences Fund L.P. und The Merlin Biosciences Fund GbR, London,<br />
Großbritannien<br />
Merlin Fonds<br />
Onyx Pharmaceuticals, Inc., Emeryville, CA, USA<br />
Pfizer Inc., New York, NY, USA)<br />
Prometheus Laboratories Inc., San Diego, CA, USA<br />
Prometheus<br />
Quintiles Ltd., Bracknell, Großbritannien<br />
Rentschler Biotechnologie GmbH, Laupheim<br />
Rentschler<br />
Sal. Oppenheim jr. & Cie. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Köln, (umfirmiert in Sal. Sal. Oppenheim<br />
Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien)<br />
Solupharm Pharmazeutische Erzeugnisse GmbH, Melsungen<br />
Solupharm<br />
SynphaBase AG, Pratteln, Schweiz<br />
Thymoorgan PharmazieGmbH, Vienenburg<br />
TVM IV GmbH & Co. KG. und TVM V Life Science Ventures GmbH & Co. KG., München<br />
UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien<br />
WILEX Research GmbH, München<br />
WILEX Inc., Cambridge, MA, USA<br />
YA Global Master SPV Ltd.LTD, Jersey City, NJ, USA<br />
TVM Capital Fonds<br />
UCB<br />
WILEX Research<br />
WILEX Inc.<br />
YA Global<br />
G-10
MünchenlUnterschleißheim, den 2$, A~''''\f.;t ~GM<br />
WILEXAG<br />
gez. Prof. Dr. OlafWilhelm<br />
j. p"" Llewellyn-Davie,<br />
Baader Bank AG<br />
gez. Nico Baader<br />
gez. ppa. Ulrich Drumm<br />
U-l