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SR_4904_1206.pdf.pdf - Schweizer Parlament

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29. Mai 2012 291 Ständerat 12.050<br />

solchen Kundendaten zu suchen. Diejenigen Personen, die<br />

ihre Steuerpflicht durch eine Abgeltung erfüllt haben oder<br />

dann allenfalls sich selbst in Deutschland angezeigt haben,<br />

haben nämlich keine Rechtsfolgen mehr zu befürchten. Die<br />

Kundinnen und Kunden haben es also diesbezüglich selbst<br />

in der Hand.<br />

Dann wurde weiter vorgebracht, dass Nachverhandlungen<br />

notwendig gewesen seien. Es ist natürlich immer unschön,<br />

wenn man einen Vertrag auf dem Tisch hat und dann gezwungen<br />

wird, nochmals nachzugeben – sozusagen auf die<br />

Knie zu gehen und nochmals nachzubessern –, und als<br />

Staat so letztlich auch im internationalen Verhältnis erpressbar<br />

wird. Ich glaube, dass wir uns da nichts vormachen<br />

müssen. Es ist in der Tat eine schwierige Situation, aber es<br />

bestand auch ein ausserordentlicher Druck. Ich möchte hier<br />

niemandem einen Vorwurf machen, aber ich hoffe, dass wir<br />

in Zukunft nicht mehr nachgeben müssen, dass die Schweiz<br />

selbstbewusst ihre Position durchbringen kann.<br />

Herr Germann hat darauf hingewiesen, dass im Rahmen der<br />

Nachverhandlungen das Zugeständnis gemacht werden<br />

musste, dass 1300 Anfragen getätigt werden können. Dieses<br />

Zugeständnis ist inhaltlich nicht von derart grosser Bedeutung.<br />

Wenn man schon 999 Anfragen tätigen kann und<br />

die Abkommen letztlich die Anonymität – mit Ausnahmen bei<br />

gewissen Vermögen – nicht gewährleisten, spielt die Möglichkeit<br />

von 300 zusätzlichen Anfragen bei der Umsetzung<br />

des Abkommens keine Rolle mehr. Gegen aussen ist diese<br />

Zahl, bei der man nachgegeben hat, vielleicht relevanter,<br />

aber inhaltlich ist sie für mich nicht entscheidend.<br />

Letztlich zahlen wir mit diesem Abkommen einen gewissen<br />

Preis dafür, dass wir die Strategie der Abgeltung anwenden<br />

können. Im Nachhinein könnte man vielleicht bessere Konditionen<br />

aushandeln. Aber dieses individuelle Abkommen mit<br />

Deutschland jetzt nochmals zur Diskussion zu stellen würde<br />

für mich eben auch bedeuten, dass wir den Weg, den der<br />

Bundesrat mit der Strategie der Abgeltung eingeschlagen<br />

hat, nicht begehen können, weil die Strategie sistiert ist, bis<br />

wir dieses Abkommen haben. Deshalb bin ich dagegen,<br />

dass wir hier nochmals einen Marschhalt einlegen.<br />

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Ich möchte<br />

Sie selbstverständlich bitten, den Rückweisungsantrag der<br />

Minderheit Germann abzulehnen.<br />

Zuerst zu den gestohlenen Daten und zur Formulierung, wie<br />

wir sie in den drei Abkommen haben: Wir halten fest, dass<br />

ein aktiver Erwerb – d. h. das Erwerben und selbstverständlich<br />

auch das Bezahlen – von gestohlenen Daten nicht mehr<br />

möglich ist. Diese Formulierung liegt im Rahmen des Übereinkommens<br />

über das Recht der Verträge und besagt mit<br />

anderen Worten Folgendes: Wenn ein passiver Erwerb erfolgt,<br />

d. h., wenn jemandem einfach Daten zugespült werden,<br />

ohne dass diese Person oder dieses Amt etwas dafür<br />

tut, kann man diese Person oder dieses Amt natürlich nicht<br />

dafür verantwortlich machen; so ist die Auslegung des Vertrags.<br />

Dass aktiv nichts erworben werden darf, ist meiner<br />

Ansicht nach an sich richtig und in dem Sinne aber auch genügend.<br />

Wenn man jetzt sagt, dass es Bundesländer gibt, die anderer<br />

Auffassung sind, möchte ich Folgendes antworten: Es<br />

gibt auch in der Schweiz manchmal Kantone, die anderer<br />

Auffassung sind, wenn man einen Staatsvertrag aushandelt,<br />

trotzdem gilt der Staatsvertrag dann natürlich auch für diese<br />

Kantone. Auch für Deutschland gilt, dass selbstverständlich<br />

sämtliche Bundesländer an einen Vertrag, den Deutschland<br />

mit einem anderen Staat abschliesst, gebunden sind.<br />

Ich teile die Auffassung von Herrn Ständerat Schmid, wonach<br />

Deutschland gar keine geklauten CD oder irgendetwas<br />

Ähnliches braucht, wenn wir die Abgeltungssteuer mit<br />

Deutschland einführen; diese Mittel sind dann gar nicht<br />

mehr interessant. Dann ist nämlich alles regularisiert und in<br />

Zukunft versteuert, sei es nun über die Steuersätze, die wir<br />

vereinbart haben, oder sei es über eine Offenlegung. Es<br />

mag dann immer noch Leute geben, die Daten klauen, aber<br />

sie können dafür nichts mehr bekommen; es kann kein Geschäftsmodell<br />

für Diebe sein.<br />

Zu diesen 1300 Anfragen: Es ist richtig, dass es 1300 sind.<br />

Der kleine Unterschied zu den Bemerkungen von Herrn<br />

Ständerat Germann ist, dass es maximal 1300 über zwei<br />

Jahre sind, also nicht in einem Jahr, sondern über zwei<br />

Jahre. Auch diese Anfragen sind zudem an bestimmte Voraussetzungen<br />

gebunden. Es geht hier nur darum, dass man<br />

den «Waschmaschineneffekt» ausschliessen kann, d. h.,<br />

dass ein regularisiertes Konto wieder benutzt wird, um unversteuerte<br />

Gelder darauf zu lagern. Es geht um diesen Mechanismus.<br />

Zu den 50 Prozent Nachlasssteuer, Herr Ständerat Germann:<br />

Auch in diesem Fall haben Sie natürlich die Möglichkeit,<br />

das Vermögen offenzulegen und dann die effektive<br />

Nachlasssteuer zu bezahlen, ebenfalls gegenüber Deutschland.<br />

Auch ein deutscher Steuerpflichtiger, der ein so grosses<br />

Vermögen besitzt und die entsprechenden Voraussetzungen<br />

erfüllt, bezahlt in Deutschland 50 Prozent Nachlasssteuer.<br />

Das ist also nicht nur bei uns, sondern auch in<br />

Deutschland der maximale Steuersatz für Nachlässe.<br />

Nachdem wir dieses Zusatzprotokoll gemacht hatten, brachte<br />

die Bankiervereinigung im April zum Ausdruck, dass für<br />

sie das Ende der Fahnenstange erreicht sei, dass sie nicht<br />

weiter gehen wolle. Sie hat aber auch zum Ausdruck gebracht<br />

– wenn man den Text weiterlesen würde, würde man<br />

das merken –, dass sie mit der vorliegenden Fassung einverstanden<br />

ist, dass sie dahintersteht. Warum war es überhaupt<br />

notwendig, diesen Zusatz zu machen? Die EU-Kommission<br />

hat im Dezember beanstandet, dass die Abgeltungssteuer<br />

dort, wo sie sich mit der Zinsbesteuerung treffe,<br />

nicht EU-konform sei. Darum haben wir noch eine Zusatzschlaufe<br />

machen müssen, und in diesem Zusammenhang<br />

haben wir bei den Sätzen für die Vergangenheit – nur für die<br />

Vergangenheit! – diesen Zusatz, also 21 bis 41 Prozent statt<br />

19 bis 34 Prozent, gemacht. Das ist die einzige Änderung.<br />

Es wurde immer wieder beanstandet, dass es jetzt plötzlich<br />

Aufseher gebe, die sich um Kundendaten kümmern würden.<br />

Diese Regelung war aber bereits in den im September und<br />

Oktober des letzten Jahres unterzeichneten Abkommen enthalten!<br />

Dabei geht es nicht darum, Kundendaten zu überprüfen,<br />

sondern darum, dass die Bankenaufsichtsbehörde<br />

Deutschlands – die Bafin, analog unserer Finma – dann,<br />

wenn ein Finanzinstitut einen direkten Zugang zum Markt in<br />

Deutschland hat, ohne Zwischenstation überprüfen können<br />

soll, ob sich dieses Finanzinstitut an die Regulierungsvorschriften<br />

hält oder nicht. Es geht also nicht darum, Kundendaten<br />

zu überprüfen, sondern darum, dass die Aufsichtsbehörde<br />

von Deutschland dafür sorgen kann, dass eine<br />

<strong>Schweizer</strong> Bank, die in Deutschland keine Zweigniederlassung<br />

und kein Anbahnungsinstitut hat, sondern direkten<br />

Marktzutritt, die deutschen Regulierungsvorschriften erfüllt.<br />

Im Übrigen verlangen wir das auch, wir haben in der<br />

Schweiz genau dieselbe Einrichtung: Wenn eine ausländische<br />

Bank bei uns direkt Geschäfte tätigt, muss sie unsere<br />

Regulierungsvorschriften erfüllen. Das ist im Finanzmarktaufsichtsgesetz<br />

klar geregelt. Die Finma kann das auch vor<br />

Ort überprüfen. Auch das war bereits bei der Unterzeichnung<br />

im Herbst so, ist also auch nichts Neues. Konkret<br />

mussten wir einfach den Zinsbesteuerungsteil anpassen und<br />

haben gleichzeitig die Vergangenheitsregularisierung etwas<br />

breiter gefasst.<br />

Jetzt sagt Herr Ständerat Germann, die Vorlage sei zurückzuweisen,<br />

um die Vergangenheit zwar zu regularisieren,<br />

aber mit einer besseren Variante. Ich bin sehr offen: Wenn<br />

Sie mir ein Modell zeigen können, mit dem wir das innert<br />

nützlicher Frist erreichen können und uns keine zusätzlichen<br />

Nachteile einhandeln, dann bin ich sehr froh. Wir haben ungefähr<br />

anderthalb Jahre über dieser Frage gebrütet und sind<br />

zu diesem Modell gekommen, das ich als gut anschaue. Ich<br />

kann mir nicht vorstellen, dass in Neuverhandlungen etwas<br />

Besseres herauskommt. Und schauen Sie: Ich bin zwar Berufsoptimist,<br />

aber nach dem, was wir in den letzten anderthalb<br />

Jahren in diesem Bereich erlebt haben, bin ich auch<br />

Realist. Ich denke, es ist wichtig, dass man bei der Realität<br />

bleibt, und ich sage Ihnen ganz klar: Wenn man jetzt die Vorlage<br />

zurückweist, ist es ehrlicher, das Kind beim Namen zu<br />

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

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