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Steinenbronn Aktuell Nr. 3 vom 17. Januar 2013

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<strong>17.</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2013</strong> · <strong>Nr</strong> 3 5<br />

Württemberger hat einen Migrationshintergrund“, „Jeder vierte<br />

abhängig Beschäftigte in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis“<br />

oder „Frauen rücken verstärkt in Führungspositionen<br />

auf“ basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus.<br />

Die Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg werden<br />

<strong>vom</strong> Statistischen Landesamt fortlaufend veröffentlicht. Ausgewählte<br />

Ergebnisse stehen kostenlos unter www.statistikbw.de<br />

(Fläche Bevölkerung/ Landesdaten/ Mikrozensus) zur<br />

Verfügung.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:<br />

Statistisches Landesamt<br />

Baden-Württemberg<br />

70158 Stuttgart<br />

Tel. (0711) 641 – 2971 oder – 2513<br />

Mail: mikrozensus@stala.bwl.de<br />

Parken im öffentlichen Straßenraum<br />

Aus gegebener Veranlassung weisen wir auf Folgendes hin:<br />

Bei der Führerscheinprüfung hat es jede/r gewusst: Nach<br />

§ 12 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das<br />

Halten an engen Straßenstellen verboten.<br />

Auch wann eine Straßenstelle als eng zu bezeichnen ist, ist<br />

manchen Autofahrern nicht mehr so geläufig. Laut gängiger<br />

Rechtsprechung muss beim Halten eine Mindestdurchfahrtsbreite<br />

von 3 Metern auf der Fahrbahn frei bleiben.<br />

Zu beachten ist diese Zufahrtsbreite auch bei gegenüber<br />

parkenden Fahrzeugen. Diese Mindestdurchfahrtsbreite errechnet<br />

sich aus der max. Breite der zum Straßenverkehr<br />

zugelassenen Fahrzeuge einschließlich der Außenspiegel.<br />

Die Vorschrift hat den Zweck, vor allem in nicht allzu breiten<br />

Straßen die Durchfahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge<br />

ohne Zeitverzögerung sicher zu stellen und die Sicherheit<br />

im Straßenverkehr zu gewährleisten. Der Gesetzgeber hat<br />

sich bewusst für gesetzliche Verbote entschieden, um den<br />

Schilderwald nicht noch größer werden zu lassen. Aus<br />

diesem Grund ordnet die Straßenverkehrsbehörde auch<br />

keine Halteverbotsschilder zur Verdeutlichung gesetzlicher<br />

Verbote an.<br />

Wir empfehlen den Fahrzeugführern zur Vermeidung von<br />

gebührenpflichtigen Verwarnungen das Verbot des § 12<br />

Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 StVO strikt zu beachten.<br />

Keine Parkplatzprivilegien<br />

Im öffentlichen Straßenraum gibt es keine persönlichen<br />

Parkberechtigungen. Ein Anspruch, sein Fahrzeug auf öffentlicher<br />

Straße vor dem eigenen Grundstück abstellen zu<br />

können, besteht nicht. Zwar ist das Parken mit zugelassenen<br />

Kraftfahrzeugen auch für längere Zeit auf öffentlichen<br />

Verkehrsflächen im Rahmen der StVO erlaubt, doch sollte<br />

jeder Kfz-Halter bestrebt sein, sein Fahrzeug auf privater<br />

Grundstücksfläche abzustellen; dafür sind die privaten Kfz-<br />

Stellplätze und Garagen bestimmt.<br />

Genauso wenig ist es zulässig, Halter von ordnungsgemäß<br />

parkenden Kraftfahrzeugen verbal bzw. in Schriftform zu<br />

beleidigen bzw. zu bedrohen. Dies kann im Einzelfall den<br />

Tatbestand einer Nötigung gem. § 240 Strafgesetzbuch<br />

(StGB) mit der Folge einer Geldbuße oder einer Haftstrafe<br />

darstellen.<br />

Ihre Gemeindeverwaltung<br />

TAKKI - Tagespflege für Kleinkinder<br />

im Landkreis Böblingen<br />

Die nächste Sprechstunde des Tages- und Pflegeelternvereins<br />

findet am Mittwoch, dem 23.01.<strong>2013</strong>, von 9.00 bis 11.00 Uhr,<br />

im Rathaus <strong>Steinenbronn</strong> in Zimmer 18<br />

(Büro des Jugendreferenten) statt.<br />

Die Vermittlung und Beratung von Tagespflegepersonen erfolgt<br />

über die sozialpädagogischen Fachkräfte des Tages- und<br />

Pflegeelternvereins Kreis Böblingen.<br />

Die Sprechstunde findet nur auf Terminanfrage statt.<br />

Aufgrund der besseren Planung wird deshalb um eine Voranmeldung<br />

gebeten.<br />

Anmeldungen nimmt der Tages- und Pflegeeltern e.V. Kreis<br />

Böblingen,<br />

Tel. 07031/21371-0 entgegen.<br />

Das Standesamt berichtet<br />

Geburten<br />

Nika Kouros geboren am 13.11.2012 in Stuttgart,<br />

Eltern: Ariane Kouros geb. Sillgitt und Dimitrios Kouros,<br />

Franziskaweg 3, <strong>Steinenbronn</strong><br />

Martina Artistico geboren am 02.01.<strong>2013</strong> in Leonberg,<br />

Eltern: Angela Zuccala, Mühlrain 2/2, Heimsheim und<br />

Sebastiano Artistico, Blumenweg 3, <strong>Steinenbronn</strong><br />

Sterbefälle<br />

Giovanni Fiordispina verstorben am 25.12.2012 in Böblingen,<br />

78 Jahre, Wiesenstr. 1, <strong>Steinenbronn</strong><br />

Emma Fritz verstorben am 13.01.<strong>2013</strong> in <strong>Steinenbronn</strong>,<br />

99 Jahre, Jakobstr. 31, <strong>Steinenbronn</strong><br />

Wir gratulieren<br />

Unsere herzlichen Glückwünsche gelten am<br />

20.01. Frau Lisa Rath, Jakobstraße 14<br />

zum 82. Geburtstag<br />

20.01. Herrn Franz Harschagi, Schafgartenplatz 2<br />

zum 79. Geburtstag<br />

20.01. Herrn Dieter Kiemel, Klingenbachstraße 8<br />

zum 77. Geburtstag<br />

20.01. Frau Margret Mühlhaus, Rohrer Straße 35/2<br />

zum 73. Geburtstag<br />

20.01. Herrn Werner Habbes, Seestraße 36<br />

zum 70. Geburtstag<br />

22.01. Frau Charlotte Baumgartner, Tübinger Straße 9<br />

zum 96. Geburtstag<br />

Möge allen, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen<br />

nicht genannt sein wollen, bei bester Gesundheit ein wohltuender<br />

und friedlicher Lebensabend beschieden sein.<br />

Johann Singer, Bürgermeister<br />

Goldene Hochzeit<br />

Das Fest der goldenen Hochzeit feiern am Samstag, 19. <strong>Januar</strong><br />

<strong>2013</strong> die Eheleute Wilma und Kurt Flören, <strong>Steinenbronn</strong>,<br />

Hagwiesenweg 9<br />

und die Eheleute Klara und Werner Lindel, <strong>Steinenbronn</strong>,<br />

Tübinger Str. 56<br />

sowie am Mittwoch, 23. <strong>Januar</strong> <strong>2013</strong> die Eheleute Ruth und<br />

Erich Schäfer, <strong>Steinenbronn</strong>, Lerchenstr. 25/3.<br />

Die Gemeindeverwaltung gratuliert den Jubelpaaren ganz<br />

herzlich und wünscht Gesundheit und noch schöne gemeinsame<br />

Jahre.<br />

Fundbüro<br />

Tel. 07157/1291-25<br />

Gefunden wurde<br />

-Schlüsselbund<br />

-City-Roller<br />

abzuholen beim Bürgeramt <strong>Steinenbronn</strong>, Zimmer 001

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