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An den Präsidenten des<br />

Niedersächsischen Landtages<br />

Landtagsverwaltung<br />

Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1<br />

30159 Hannover<br />

Stellungnahme zum<br />

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP – Drs.<br />

16/1902<br />

zur Neuordnung des Naturschutzrechts<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

wir bedanken uns <strong>beim</strong> Ausschuss <strong>für</strong> Umwelt und Klimaschutz des<br />

Niedersächsischen Landtages <strong>für</strong> die Möglichkeit, zum vorliegenden<br />

Gesetzentwurf zur Neuordnung des Naturschutzrechts in Niedersachsen<br />

Stellung nehmen zu können.<br />

Der <strong>BUND</strong> Niedersachsen begrüßt, dass im Gegensatz zur<br />

Wasserrechtsnovelle das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum<br />

Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sich auf Ergänzungen zum<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beschränkt hat, so dass das diese<br />

künftig den Hauptteil der in Niedersachsen geltenden naturschutzrechtlichen<br />

Regelungen bilden wird.<br />

Die vorgesehenen Regelungen sind jedoch in erheblichen Teilen ungeeignet,<br />

die von Niedersachsen zu bewältigenden Herausforderungen <strong>beim</strong> Schutz<br />

von Natur und Landschaft sachgerecht zu bewältigen. Von der rechtlichen<br />

Möglichkeit im Rahmen der Abweichungskompetenz strengere Regelungen<br />

zum Schutz von Natur und Landschaft vorzusehen, wurde praktisch kein<br />

Gebrauch gemacht.<br />

Insbesondere<br />

� die Reduzierung der Landschaftsplanung,<br />

8. Januar 2010<br />

� die vorgesehenen Abweichungen in Bezug auf die<br />

naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />

� sowie der geplante Kahlschlag bei der Verbandsbeteiligung und der<br />

Verbandsklage<br />

Stefan Ott


Schreiben des <strong>BUND</strong> Landesverbandes Niedersachsen e.V. Seite 2<br />

bedeuten eine massive Reduktion der gesetzlichen Naturschutzstandards<br />

gegenüber dem neuen Bundesrecht und dem bisherigen Niedersächsischen<br />

Naturschutzgesetz!<br />

Niedersachsen macht sich hiermit zum Spitzenreiter im „race to the bottom“<br />

der Bundesländer, dem be<strong>für</strong>chteten Wettrennen um die niedrigsten<br />

Standards im Umwelt- und Naturschutz.<br />

Das Verfehlen des 2010-Ziels <strong>beim</strong> Erhalt der Artenvielfalt und die<br />

Anforderungen des Klimawandels erfordern jedoch im Gegenteil ein<br />

Anziehen der Standards.<br />

Die neuen Regelungen lassen außerdem erhebliche Schwierigkeiten <strong>beim</strong><br />

Vollzug erwarten. Langwierige Rechtsstreitigkeiten sind zu be<strong>für</strong>chten.<br />

Insbesondere das gewählte Modell zur Modifizierung der durch Bundesrecht<br />

gewährten Beteiligungsrechte führt zu Rechtsunsicherheit sowie finanziellen<br />

und Haftungsrisiken <strong>für</strong> Vorhabenträger und Unternehmen.<br />

Auf Unverständnis stößt <strong>beim</strong> <strong>BUND</strong> der zeitliche Druck, mit dem dieses<br />

Gesetz beraten und verabschiedet werden soll. Es besteht keine zwingende<br />

Notwendigkeit <strong>für</strong> den Landtag, ein Abweichungs- bzw. Ausführungsgesetz<br />

zum BNatSchG zum 1.3.2010 in Kraft zu setzen!<br />

Natur und Landschaft wären auch ohne Niedersächsische<br />

Abweichungsregelung von März an durch die Vollregelung des BNatSchG<br />

geschützt. Ein erheblicher Teil, der die niedersächsischen Verhältnisse<br />

betreffenden Regelungen, wie diejenigen des Verwaltungsverfahrens, hätten<br />

Fortbestand. Ebenso die Nationalpark- und Biosphärenreservatsgesetze.<br />

Unlösbare Wertungswidersprüche durch eine Weitergeltung der sich nicht<br />

erledigenden Teile des aktuellen NNatG sind nicht erkennbar. Auch keines<br />

der anderen 15 Bundesländer scheint eine derartige Dringlichkeit zu sehen.<br />

Unsere ausführliche Stellungnahme zu einzelnen Regelungen des<br />

Gesetzentwurfes finden Sie in der Anlage.<br />

Für Rückfragen und weitere Gespräche stehen wir jederzeit zu Ihrer<br />

Verfügung!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

i.A. Stefan Ott<br />

stellvertretender Geschäftsführer


Schreiben des <strong>BUND</strong> Landesverbandes Niedersachsen e.V. Seite 3<br />

Anlage: Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Naturschutzrechts

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