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ZETESAL NR - Zschimmer & Schwarz

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<strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong><br />

Anwendungsrichtlinien<br />

<strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong> wird mit kaltem oder warmem Wasser verdünnt und den Behandlungsbädern<br />

nach der Säure zugesetzt.<br />

Verbesserung der Nassechtheiten: 0,5 - 4 % <strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong><br />

Die Nachbehandlung erfolgt bei pH 3,5 - 4,0 mit Essig- oder Ameisensäure bei 75°C für<br />

25 bis 30 Minuten.<br />

Reservierung von Färbungen:<br />

0,5 - 4 % <strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong><br />

Die Behandlung erfolgt bei pH 3,5 - 4,0 mit Essig- oder Ameisensäure bei 75°C für<br />

25 bis 30 Minuten.<br />

Abziehen:<br />

2 g/l Soda<br />

1g/l TISSOCYL CSB<br />

80 - 100°C; 20 min<br />

Nach dieser Behandlung ist gründlich zu spülen.<br />

BESONDERHEITEN:<br />

• Es sollte darauf geachtet werden, daß keine nichtionischen Substanzen zusammen<br />

mit <strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong> eingesetzt werden, da nichtionische Produkte die Wirksamkeit<br />

herabsetzen können.<br />

• Beim Einsatz in kontinuierlichen Applikationsverfahren ist zu beachten, dass<br />

<strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong> Substantivität besitzt.<br />

• Beim Einsatz als Reservierungsmittel beim Färben von Fasermischungen kann es<br />

durch die Eigenfarbe von <strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong> zu Farbtonveränderungen kommen.<br />

• Für den Einsatz in Jet-Färbemaschinen wird der spezielle Dispergator<br />

ZETESAN PLUS für eine höhere Jetstabilität zugegeben. Die empfohlene<br />

Einsatzmenge beträgt 0,5 - 1,0 g/l. Weitere Informationen enthält das technische<br />

Datenblatt für ZETESAN PLUS.<br />

• Bei sachgemäßer Anwendung von <strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong> können keine zytotoxischen<br />

Wirkungen der damit ausgerüsteten Ware nachgewiesen werden (Agardiffusionstest<br />

nach DIN EN ISO 10993-5:2009).<br />

Vorstehende Angaben entsprechen den im Labor und im Betrieb gemachten Erfahrungen.<br />

Sie können in Anbetracht der wechselnden Verhältnisse nur als Anhalt dienen und<br />

sind in diesem Sinne als unverbindlich anzusehen. Etwaige Schutzrechte Dritter bitten wir<br />

zu beachten.<br />

Stand:<br />

11. März 2013<br />

Seite:<br />

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