ZETESAL NR - Zschimmer & Schwarz
ZETESAL NR - Zschimmer & Schwarz
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<strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong><br />
Anwendungsrichtlinien<br />
<strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong> wird mit kaltem oder warmem Wasser verdünnt und den Behandlungsbädern<br />
nach der Säure zugesetzt.<br />
Verbesserung der Nassechtheiten: 0,5 - 4 % <strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong><br />
Die Nachbehandlung erfolgt bei pH 3,5 - 4,0 mit Essig- oder Ameisensäure bei 75°C für<br />
25 bis 30 Minuten.<br />
Reservierung von Färbungen:<br />
0,5 - 4 % <strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong><br />
Die Behandlung erfolgt bei pH 3,5 - 4,0 mit Essig- oder Ameisensäure bei 75°C für<br />
25 bis 30 Minuten.<br />
Abziehen:<br />
2 g/l Soda<br />
1g/l TISSOCYL CSB<br />
80 - 100°C; 20 min<br />
Nach dieser Behandlung ist gründlich zu spülen.<br />
BESONDERHEITEN:<br />
• Es sollte darauf geachtet werden, daß keine nichtionischen Substanzen zusammen<br />
mit <strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong> eingesetzt werden, da nichtionische Produkte die Wirksamkeit<br />
herabsetzen können.<br />
• Beim Einsatz in kontinuierlichen Applikationsverfahren ist zu beachten, dass<br />
<strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong> Substantivität besitzt.<br />
• Beim Einsatz als Reservierungsmittel beim Färben von Fasermischungen kann es<br />
durch die Eigenfarbe von <strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong> zu Farbtonveränderungen kommen.<br />
• Für den Einsatz in Jet-Färbemaschinen wird der spezielle Dispergator<br />
ZETESAN PLUS für eine höhere Jetstabilität zugegeben. Die empfohlene<br />
Einsatzmenge beträgt 0,5 - 1,0 g/l. Weitere Informationen enthält das technische<br />
Datenblatt für ZETESAN PLUS.<br />
• Bei sachgemäßer Anwendung von <strong>ZETESAL</strong> <strong>NR</strong> können keine zytotoxischen<br />
Wirkungen der damit ausgerüsteten Ware nachgewiesen werden (Agardiffusionstest<br />
nach DIN EN ISO 10993-5:2009).<br />
Vorstehende Angaben entsprechen den im Labor und im Betrieb gemachten Erfahrungen.<br />
Sie können in Anbetracht der wechselnden Verhältnisse nur als Anhalt dienen und<br />
sind in diesem Sinne als unverbindlich anzusehen. Etwaige Schutzrechte Dritter bitten wir<br />
zu beachten.<br />
Stand:<br />
11. März 2013<br />
Seite:<br />
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