29.10.2012 Aufrufe

Internetkauf: Darauf sollten Sie achten

Internetkauf: Darauf sollten Sie achten

Internetkauf: Darauf sollten Sie achten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

test.de - Umtausch und Rückgabe - Steuern + Recht -.<br />

Umtausch und Rückgabe<br />

Spielregeln für Käufer und Verkäufer<br />

24.12.2007<br />

Viele Händler tauschen um<br />

Schon wieder eine hässliche Krawatte, noch ein schwülstiges<br />

Eau de Toilette und - endlich, die neue Lieblings-CD. Die aber<br />

gleich doppelt. Nach den Feiertagen beginnt das muntere<br />

Umtauschen. Doch nicht alle Händler spielen mit. test.de sagt,<br />

was geht und was nicht.<br />

Alle Jahre wieder dasselbe Ritual: Nach den Feiertagen strömen mehr oder weniger reich<br />

beschenkte Kunden in die Geschäfte, um unliebsame Geschenke loszuwerden. Die frohe<br />

Botschaft: Viele Händler nehmen die Ware zurück und tauschen sie um. Aus dem hässlichen 70er-<br />

Jahre-Schlips von Schwiegermutter wird so eine modische Seidenkrawatte, mit der sich der<br />

Beschenkte ins Büro trauen kann. Auch der Familienfrieden bleibt gewahrt.<br />

Kein Recht auf Umtausch<br />

Was viele Kunden nicht wissen: Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umtausch gibt es nicht.<br />

Umtausch ist Kulanzsache und funktioniert nur, wenn der Händler mitspielt. Von Rechts wegen gilt<br />

beim Einkauf im Laden der Grundsatz: Gekauft ist gekauft. Die meisten Händler gehen aber<br />

wohlwollend mit ihren Kunden um. Auch zum eigenen Gewinn: Zufriedene Kunden kommen<br />

wieder und lassen die Kasse klingen. Um das Geschäft anzukurbeln, bieten Einzelhändler oft weit<br />

reichende Umtauschgarantien. Vor allem zur Weihnachtszeit.<br />

Versprechen ist Gesetz<br />

Was der Händler in der Werbung verspricht, wird dann quasi zum Gesetz. Beispiel: Wenn im<br />

Laden Schilder hängen mit dem Hinweis „2-Wochen-Geld-zurück“, muss der Händler das auch<br />

einlösen, wenn der Kunde den Umtausch wünscht. Hat der Händler dagegen nur einen Gutschein<br />

versprochen, muss er beim Umtausch kein Bargeld erstatten. Die Bedingungen für den Umtausch<br />

sind Verhandlungssache. Was der Händler dabei anbietet, muss er später auch halten. Ist nichts<br />

vereinbart, kann der Kunde nur auf den guten Willen des Händlers hoffen.<br />

14 Tage Rückgaberecht<br />

Anders ist die Sache bei Onlinekäufen. Wer im Internet oder beim Versandhändler bestellt, hat ein<br />

gesetzlich verbrieftes Widerrufsrecht. 14 Tage lang. Ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt<br />

mit dem Erhalt der Ware und der Widerrufsbelehrung. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie<br />

falsch formuliert, beginnt die Frist nicht. Folge: Der Kunde kann den Kaufvertrag nun auch später<br />

noch widerrufen. Widerruf bedeutet: Der Kauf wird storniert. Der Kunde schickt die Ware zurück<br />

und bekommt im Austausch den Kaufpreis erstattet.<br />

Nicht richtig benutzen<br />

Page 1 of 9


test.de - Umtausch und Rückgabe - Steuern + Recht -<br />

Das Widerrufsrecht soll Onlinekäufer vor Enttäuschungen bewahren. Schließlich lässt sich die Ware<br />

im Internet oder im Katalog weder anfassen noch ausprobieren. Das kann der Onlinekäufer nun<br />

zuhause nachholen. Ausprobieren heißt aber nicht alltäglich benutzen. Als Faustregel gilt: Machen<br />

<strong>Sie</strong> mit der Ware nicht mehr, als <strong>Sie</strong> damit vor dem Kauf im Laden machen würden. Sonst kann<br />

der Onlinehändler einen Nutzungsersatz verlangen. Software und DVDs sind für gewöhnlich<br />

versiegelt. Hier gilt: Wer das <strong>Sie</strong>gel öffnet, besiegelt den Kauf.<br />

Nicht für Sonderanfertigungen<br />

Vom Rückgaberecht ausgenommen sind leicht verderbliche Waren wie Lebensmittel und individuell<br />

angefertigte Produkte. Die kann der Händler nicht anderweitig verkaufen, deshalb muss er sie<br />

nicht zurücknehmen. Findige Onlinehändler nutzen diese Einschränkung neuerdings, um das<br />

Rückgaberecht auszuhebeln. <strong>Sie</strong> behaupten dann etwa, ein Notebook, das im Baukastenprinzip<br />

zusammengestellt wurde, sei individuell produziert. Solche Einschränkungen sind nicht zulässig,<br />

urteilen Gerichte. Das Widerrufsrecht gilt auch für Notebooks, die im Baukastenprinzip komponiert<br />

wurden. Grund: Die einzelnen Komponenten lassen sich problemlos trennen und neu vermarkten.<br />

30 Tage Rückgabe<br />

Positiv sind dagegen die erweiterten Rücknahmegarantien einiger Onlinehändler. Shops wie<br />

Amazon oder Bol.de nehmen ihre Ware 30 Tage lang zurück. Für Weihnachtsgeschenke läuft die<br />

Frist bei Amazon sogar bis zum 31. Januar. Vorausgesetzt, die Geschenke sind unbeschädigt und<br />

nicht benutzt. Für Ebay-Geschäfte gilt die 30-Tage-Widerrufsfrist sogar von Rechts wegen. Bei<br />

Powersellern und profesionellen Händlern. Egal ob Sofortkauf oder Auktion. Nur private Verkäufer<br />

müssen kein Widerrufsrecht gewähren.<br />

Tipps: So vermeiden <strong>Sie</strong> Ärger<br />

Umtausch: Was geht und was nicht<br />

Alle Ergebnisse: Artikel Umtausch und Rückgabe als pdf<br />

Page 2 of 9


test.de - Umtausch und Rückgabe - Steuern + Recht -<br />

Umtausch und Rückgabe<br />

Tipps<br />

24.12.2007<br />

Spielregeln für den Kauf im Internet<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Spielregeln für den Kauf vor Ort<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Datensicherheit. Übermitteln <strong>Sie</strong> Konto- oder Kreditkartendaten nur über verschlüsselte<br />

Verbindungen. <strong>Sie</strong> erkennen diese sichere Verbindung an den Buchstaben „https“ in der<br />

Adresszeile Ihres Browsers.<br />

Anbieter. Bestellen <strong>Sie</strong> nur bei Onlineshops, die eine vollständige Firmenadresse nennen.<br />

Dazu gehören Ansprechpartner, Anschrift mit Straße, Hausnummer, Ort, E-Mail-Adresse<br />

und Telefon. Drucken <strong>Sie</strong> diese Daten aus, damit <strong>Sie</strong> jederzeit Kontakt aufnehmen können.<br />

Rückgabe. Für Onlinekäufe gilt ein 14-tägiges-Rückgaberecht. <strong>Sie</strong> können die Ware ohne<br />

Angabe von Gründen zurücksenden. Dieses Recht ist gesetzlich verbrieft und darf von<br />

keinem Onlineshop eingeschränkt werden.<br />

Ebay. Das Rückgaberecht gilt auch bei Ebay-Auktionen, wenn der Verkäufer gewerblich<br />

handelt. Nicht jedoch bei Privatauktionen. Bei gewerblichen Ebay-Auktionen beträgt die<br />

Widerrufsfrist 30 Tage.<br />

Verpackung. Senden <strong>Sie</strong> die Ware möglichst in der Originalverpackung zurück. Das beugt<br />

Ärger vor. Außerdem ist die Ware in der Originalverpackung meist sicher geschützt.<br />

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Originalverpackung allerdings nicht.<br />

Versand. Schicken <strong>Sie</strong> die bestellte Ware stets als Paket zurück: Der Einlieferungsschein<br />

belegt, dass <strong>Sie</strong> die Ware auf den Weg gebracht haben. Ist die bestellte Ware mehr als 40<br />

Euro wert, muss der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung übernehmen.<br />

Rückzahlung. Verlangen <strong>Sie</strong> die Rückzahlung des Kaufpreises auf Ihr Bank- oder<br />

Kreditkartenkonto. Lassen <strong>Sie</strong> sich nicht mit einer Gutschrift auf ein Kundenkonto beim<br />

Anbieter abspeisen.<br />

Informationen. Jeder Onlineshop muss über das Widerrufsrecht informieren. Die<br />

Widerrufsfrist beginnt erst mit der schriftlichen Information und dem Erhalt der Ware.<br />

Lassen <strong>Sie</strong> die Widerrufsinformation des Onlinehändlers im Zweifelsfall von Profis prüfen.<br />

Wenn sie nicht dem Gesetz entspricht, ist sie ungültig und die Widerrufsfrist beginnt nicht.<br />

Folge: <strong>Sie</strong> können die Ware auch später noch zurückgeben.<br />

Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist gilt für das Absenden des schriftlichen Widerrufs.<br />

Schicken <strong>Sie</strong> den Widerruf unbedingt fristgerecht ab. Am besten unter Zeugen. Die Ware<br />

können <strong>Sie</strong> zur Not ein paar Tage später nachliefern.<br />

Umtausch. Fragen <strong>Sie</strong> beim Kauf nach einem Umtauschrecht, falls der Händler keine<br />

allgemeine Umtauschgarantie gibt. Lassen <strong>Sie</strong> sich das Umtauschrecht am besten schriftlich<br />

bestätigen, auf dem Kassenbon oder mit einem entsprechenden Merkblatt.<br />

Kassenbon. Heben <strong>Sie</strong> den Kassenbon auf. Ohne Kassenbon funktioniert der Umtausch<br />

nur selten. Einige Kassen drucken auf dünnes Thermopapier. Kopieren <strong>Sie</strong> diese Bons, denn<br />

sie werden schnell unleserlich.<br />

Verpackung. Einzelhändler bestehen meist auf Umtausch mit Originalverpackung. Heben<br />

<strong>Sie</strong> die Verpackung mindestens 14 Tage lang auf.<br />

Freundlich. Kauf und Umtausch funktionieren besser, wenn Käufer und Verkäufer<br />

freundlich bleiben. Tragen <strong>Sie</strong> Ihren Umtauschwunsch höflich vor. Das wirkt machmal<br />

Wunder, selbst wenn beim Kauf kein Umtauschrecht vereinbart war.<br />

zurück zum Online-Test<br />

Page 3 of 9


test.de - Umtausch und Rückgabe - Steuern + Recht -<br />

Umtausch: Was geht und was nicht<br />

24.12.2007<br />

Gesetzliche Regelungen Einkauf im ...<br />

Kauf widerrufen und Ware zurückgeben ...<br />

Internet<br />

Laden<br />

und Versandhandel<br />

... innerhalb von 14 Tagen nur auf Kulanz<br />

... ohne Angabe von Gründen ja nein<br />

... ohne Kassenbon entfällt nein<br />

... ohne Originalverpackung ja nein<br />

... bei Nichtgefallen ja nein<br />

... von individuell angefertigten Produkten nein nein<br />

... von Lebensmitteln nein nein<br />

... ohne Portokosten für den Kunden ja entfällt<br />

Geschenk umtauschen, weil ...<br />

... doppelt gekauft ja nur auf Kulanz<br />

... es nicht gefällt ja nur auf Kulanz<br />

... es nicht passt ja nur auf Kulanz<br />

... es defekt ist ja, siehe Gewährleistung<br />

... es nicht hält, was es verspricht ja, siehe Gewährleistung<br />

Widerruf und Rückgabe<br />

Widerruf des Kaufvertrags. Der Käufer gibt dem Verkäufer die Ware zurück und bekommt<br />

den Kaufpreis erstattet. Gesetzlich verbrieft ist das Recht auf Widerruf nur bei so genannten<br />

Fernabsatzgeschäften. Dazu zählen Internet und Versandhandel.<br />

Wer im Einzelhandel kauft, hat kein Widerrufsrecht.<br />

Viele Händler sind aber bereit, die Ware auf Kulanz zurückzunehmen.<br />

Frist: 14 Tage laut Gesetz. Die Frist kann vom Händler auch verlängert werden.<br />

Kulanz<br />

Die meisten Händler wünschen zufriedene Kunden, die gerne wieder kaufen.<br />

Deshalb tauschen viele Einzelhändler Ihre Waren auf Wunsch um, obwohl sie nicht dazu<br />

verpflichtet sind. Fristen und Bedingungen bestimmt in diesem Fall der Händler.<br />

Fragen <strong>Sie</strong> beim Einkauf nach einem Umtauschrecht.<br />

Am besten schriftlich: auf dem Kassenbon oder einem entsprechenden Merkblatt.<br />

Umtausch<br />

Der Umtausch ist - anders als der Widerruf - keine gesetzliche Reglung, sondern freiwillig.<br />

Bietet der Händler den Umtausch an, ist die genannte Frist aber ebenso verbindlich.<br />

Wirbt der Händler auf Schildern oder im Werbeprospekt mit einem 14-Tage-Umtauschrecht,<br />

muss er das auf Wunsch des Kunden auch einlösen.<br />

Umtausch bedeutet: Der Kunde gibt die Ware zurück und erhält dafür den Kaufpreis,<br />

einen Gutschein oder eine neue Ware. Auch hier gilt: Wenn der Händler in seiner<br />

Umtauschgarantie „Geld zurück“ verspricht, muss er das auf Wunsch des Kunden auch<br />

einlösen.<br />

Gewährleistung<br />

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gewährleistungsrechte hat der Kunde<br />

gegenüber dem Händler. Von ihm können sie bei Mängeln Nachbesserung verlangen.<br />

Vorausgesetzt der Mangel war schon beim Kauf vorhanden oder zumindest angelegt.<br />

Page 4 of 9


test.de - Umtausch und Rückgabe - Steuern + Recht -<br />

Der Händler muss den Mangel beseitigen. Er hat zwei Versuche. Klappt die Reparatur<br />

nicht, oder macht eine Nachbesserung keinen Sinn, können <strong>Sie</strong> den Preis mindern<br />

oder vom Kauf zurücktreten.<br />

Unter Umständen ist sogar Schadenersatz möglich.<br />

Ein Mangel liegt übrigens auch vor, wenn die Ware nicht hält, was der Händler<br />

versprochen hat. Beispiel: Ein Navigationsgerät, dass für ganz Europa taugen<br />

soll, aber kein Kartenmaterial für Spanien und Portugal enthält.<br />

Frist bei Neuwaren: 24 Monate.<br />

Frist bei Gebrauchtwaren: 12 Monate.<br />

Garantie<br />

Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen, meist vom Hersteller, nicht vom Händler.<br />

<strong>Sie</strong> versprechen, dass die Ware eine Zeit lang funktioniert oder Teile der Ware eine<br />

Zeit lang halten. Wer die Garantie in Ansprucht nimmt, kann üblicherweise<br />

Reparatur oder Umtausch fordern.<br />

zurück zum Online-Test<br />

14 Tage Rückgaberecht bei Onlineshops und Versandhändlern, 30<br />

Tage bei<br />

gewerblichen Ebay-Geschäften. Bei privaten Verkäufen gibt es kein<br />

Rückgaberecht.<br />

Umtausch im Laden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es<br />

gelten die<br />

freiwilligen Vereinbarungen. <strong>Sie</strong>he Umtausch und Kulanz.<br />

Originalverpackung. Die Rücksendung in der Originalverpackung ist<br />

sinvoll:<br />

Die Ware ist darin am besten geschützt. Laut Gesetz ist die<br />

Originalverpackung aber<br />

nicht zwingend erforderlich.<br />

Individuell angefertigte Produkte. Maßanfertigungen und<br />

individuell angefertigte Produkte<br />

wie etwa T-Shirts mit dem Aufdruck des eigenen Fotos müssen die<br />

Händler nicht zurücknehmen.<br />

Versandkosten. Ist die bestellte Ware mehr als 40 Euro wert, muss<br />

der Verkäufer die Kosten<br />

für die Rücksendung übernehmen.<br />

Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt:<br />

Der Händler muss beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht<br />

vorhanden war,<br />

wenn er die Reklamation ablehnen will. Nach sechs Monaten kehrt sich die<br />

Beweislast um.<br />

Nun muss der Kunde den Nachweis führen, dass die Ware schon zum<br />

Zeitpunkt des Kaufs<br />

mit dem Mangel behaftet war.<br />

Page 5 of 9


Aus der Trickkiste<br />

Einkauf im Internet Das Falsche gekauft? Kunden haben<br />

in Internetläden 14 Tage Widerrufsrecht, manchmal sogar<br />

einen Monat. Manche Händler wollen dieses Recht aushebeln.<br />

Ein neues Fahrrad war der große<br />

Traum der kleinen Darja. Doch als<br />

gleich zwei unterm Tannenbaum lagen,<br />

fand auch die Zehnjährige: Ein Rad<br />

ist zu viel. Und ihr Patenonkel war froh,<br />

dass er sein Geschenk im Internet gekauft<br />

hatte. So konnte er gerade noch den Kauf<br />

widerrufen – dachte er.<br />

Der Fahrradhändler dachte anders:<br />

„Die Ware wurde individuell nach Ihren<br />

Wünschen gebaut, der Widerruf ist ausgeschlossen“,<br />

mailte er dem verblüfften<br />

Käufer zurück. Denn der Kunde hatte die<br />

Wahl, das Rad mit oder ohne Gepäckkörbchen<br />

zu bestellen, mit schwarzen Reifen<br />

oder braunen, mit oder ohne Fähnchen.<br />

Doch so einfach ließ der Onkel sich<br />

nicht abwimmeln. Zwar gilt das Widerrufsrecht<br />

tatsächlich nicht für Sachen, die<br />

extra für den Kunden angefertigt wurden.<br />

Doch die Ware muss „eindeutig“ individu-<br />

14 ts 1/2008<br />

ell sein, sodass der Händler kaum einen<br />

anderen Abnehmer dafür finden kann. So<br />

entschied der Bundesgerichtshof, dass<br />

der Kauf eines Notebooks, das im Baukastenprinzip<br />

aus Fertigteilen nach Kundenwunsch<br />

gebaut wurde, widerrufen werden<br />

kann (Az. VIII ZR 295/01).<br />

Der Onkel durfte den Fahrradkauf daher<br />

rückgängig machen. Er musste auch<br />

keine Gründe angeben. Hintergrund dieser<br />

Regelung ist, dass Käufer im Internet<br />

die Ware gar nicht richtig ansehen und<br />

prüfen können wie im Laden. Das sollen<br />

sie zuhause nachholen dürfen.<br />

Das Widerrufsrecht gilt im gesamten<br />

Fernabsatz, egal ob Internet oder Katalog.<br />

Entscheidend ist, dass alles über Telekommunikation<br />

läuft, also E-Mail, Brief,<br />

Fax, Telefon. Doch manche Händler<br />

versu chen mit Tricks, dieses Recht auszuhebeln.<br />

Beispiele:<br />

!<br />

Spezialanfertigung Im Kleingedruckten<br />

steht: „Dieser Artikel wird speziell<br />

für <strong>Sie</strong> bestellt und kann nicht zurückgegeben<br />

werden.“ So einfach geht es<br />

nicht: Es kommt nicht auf die Bestellung


FOTOS: MASTERFILE; GETTY / PHOTOGRAPHERS CHOICE<br />

an, sondern auf die Anferti gung (LG<br />

Memmingen, Az. 1 HO 2319/03). Ein anderer<br />

Trick: Der Händler nimmt winzige<br />

Änderungen an Standardware vor, die<br />

dann „individuell angefertigt“ sein soll.<br />

!<br />

Verderblich Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht<br />

ist leicht verderbliche<br />

Ware wie Lebensmittel. Das gilt aber nicht<br />

für Pflegemittel für Kontaktlinsen. Selbst<br />

wenn die Verpackung geöffnet wurde,<br />

werden sie hygienisch nicht beeinträchtigt<br />

(OLG Hamburg, Az. 5 U 105/06).<br />

!<br />

<strong>Sie</strong>gel Software, die der Kunde entsiegelt<br />

hat, darf nicht zurückgegeben<br />

werden. Voraussetzung ist aber, dass sie<br />

auch versiegelt war. Tesafilm reicht dafür<br />

nicht (LG Dortmund, Az. 16 O 55/06). Und<br />

auch wenn es im Kleingedruckten mancher<br />

Buchhändler anders steht: Für Bücher<br />

gilt diese Ausnahme nicht. <strong>Sie</strong> werden<br />

im Gesetz überhaupt nicht aufge -<br />

führt (BGB, Paragraf 312 d, Absatz 4, Nr. 2).<br />

!<br />

Sofortbeginn Ausgeschlossen ist das<br />

Widerrufsrecht bei Dienstleistungen,<br />

BEZAHLEN<br />

Risiko Vorkasse<br />

mit denen sofort begonnen wird. Das nutzen<br />

DSL-Provider gern als Ausrede. Doch<br />

der Ausschluss gilt nur für Dienstleistungen,<br />

nicht für Waren. Und das Amtsge -<br />

richt Hamburg sieht DSL-Verträge auch<br />

als Warenkauf, schließlich gehören Router,<br />

Splitter oder Modem dazu (Az. 6 C<br />

177/ 07). Außerdem muss der Kunde der<br />

sofortigen Ausführung zustimmen und<br />

sie veranlassen. Da reicht es nicht, wenn<br />

er nur sein Häkchen bei den allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen setzt oder ankreuzt,<br />

er wolle den Anschluss „sofort“.<br />

Originalverpackung Ein anderer beliebter<br />

Trick ist „Rücknahme nur in<br />

OVP“. So geht es nicht. Der Kunde kann<br />

die Ware auch ohne Originalverpackung<br />

retournieren (OLG Frankfurt, Az. 1 U 127/05).<br />

TIPP Dennoch ist es sinnvoll, das Original<br />

zu nehmen. Darin geht die Ware ordentlich<br />

verpackt auf die Reise. Zwar trägt der<br />

Händler das Versandrisiko, doch der Kunde<br />

haftet, wenn er allzu fahrlässig eingepackt<br />

hat. Und noch ist unklar, ob Händler<br />

für eine fehlende Originalverpackung<br />

eventuell Wertersatz verlangen dürfen.<br />

Erst die Ware, dann das Geld: Der Onlinehandel kehrt das oft um.<br />

Im Onlinehandel gehen sowohl der Kunde<br />

als auch der Händler ein Risiko ein: der<br />

Kunde, dass er keine Ware erhält; der<br />

Händler, dass er kein Geld bekommt. Deshalb<br />

läuft ohne Vorkasse oft nichts. Das<br />

Oberlandesgericht Hamburg segnete die<br />

Klausel ab: „Versand gegen Vorausüberweisung,<br />

auf Wunsch ist Abholung der<br />

Ware möglich“ (Az. 5 W 162/06). Denn<br />

das Risiko des Händlers sei größer als das<br />

des Kunden. Schließlich müsse der Händler<br />

auch noch die Verpa ckungs- und Portokosten<br />

tragen. Kunden <strong>sollten</strong> aber darauf<br />

<strong>achten</strong>, dass der Händler nicht nur auf<br />

Vorausüberweisung besteht. Seriöse Anbieter<br />

lassen die Wahl unter mehreren Bezahlwegen.<br />

Im Zweifel empfiehlt es sich,<br />

einen Treuhanddienst einzuschalten.<br />

Lastschrift: Der Kunde ermächtigt den<br />

Händler, das Geld vom Konto abzubuchen.<br />

Vorteil: Kunden können die Abbuchung innerhalb<br />

von sechs Wochen ohne Angabe<br />

von Gründen widerrufen. Die Bank muss<br />

!<br />

den Betrag dann zurückbuchen. Ihre Kontodaten<br />

<strong>sollten</strong> <strong>Sie</strong> aber nur online übermitteln,<br />

wenn der Händler eine verschlüs -<br />

selte Übertragung anbietet. Die erkennen<br />

<strong>Sie</strong> am „https“ in der Adresszeile und am<br />

Schlosssymbol unten im Browser.<br />

Überweisung: Wer vor Erhalt der Ware<br />

überweist, trägt das volle Risiko, an einen<br />

Abzocker zu geraten, der nie liefert.<br />

Rechnung: Hier zahlt der Kunde erst<br />

nach Erhalt der Ware. Bei einer Reklamation<br />

muss er dem Geld nicht hinterherlau -<br />

fen. Den Kauf auf Rechnung bieten manche<br />

Händler aber nur Stammkunden an.<br />

Nachnahme: Bezahlt wird sofort bei Lieferung.<br />

Der Kunde kann daher sicher sein,<br />

etwas zu bekommen – nur weiß er nicht,<br />

was. Denn in der Regel muss er schon zahlen,<br />

bevor er den Inhalt des Pakets sieht.<br />

Es kann also passieren, dass keine Ware<br />

drinnen ist. Wenn möglich, <strong>sollten</strong> <strong>Sie</strong> da-<br />

!<br />

EINKAUF IM INTERNET<br />

Fristverkürzung Auch der Versuch,<br />

die Widerrufsfrist durch die Hintertür<br />

zu verkürzen, ist nicht erlaubt. Deshalb<br />

zog ein Händler den Kürzeren, der<br />

ins Kleingedruckte schrieb, dass die 14 Tage<br />

ab Rechnungsdatum laufen. In Wahrheit<br />

beginnen sie erst mit Erhalt einer korrekten<br />

Widerrufsbelehrung, frühestens<br />

aber mit Erhalt der Ware (Landgericht<br />

Walds hut-Tiengen, Az. 3 O 22/03 KfH).<br />

TIPP Es genügt das rechtzeitige Abschicken.<br />

Wann der Widerruf beim Händler<br />

eintrifft, darauf kommt es nicht an. Falls<br />

es knapp wird, reicht es, den Brief am letzten<br />

Tag der Frist noch vor Mitternacht einzuwerfen.<br />

Nehmen <strong>Sie</strong> vorsichtshalber jemanden<br />

mit, der den Inhalt und das<br />

rechtzeitige Absenden bezeugen kann.<br />

Einen Monat Frist für den Widerruf<br />

Mitunter beträgt die Frist sogar einen Monat<br />

– und zwar, wenn der Kunde erst nach<br />

Vertragsabschluss auf das Widerrufsrecht<br />

hingewiesen wurde. Und das sehen mehrere<br />

Gerichte bei allen ebay-Käufen so,<br />

egal ob per Auktion oder per „Sofortkauf“<br />

in ebay-Shops (OLG Köln, Az. 6 U 60/ 07,<br />

her vor dem Bezahlen ins Paket sehen.<br />

Außerdem kostet die Nachnahme Aufpreis,<br />

der auch über 10 Euro liegen kann.<br />

Wichtig: Lassen <strong>Sie</strong> sich die Zahlung quittieren.<br />

Wenn der Händler später behauptet,<br />

das Paket sei versehentlich ohne Bezahlung<br />

ausgeliefert worden, sind <strong>Sie</strong> in der<br />

Beweispflicht (BGH, Az. VIII ZR 369/04).<br />

Kreditkarte: Wenn <strong>Sie</strong> Ihre Kartendaten<br />

verschlüsselt online übertragen, ist das<br />

Missbrauchsrisiko gering. Und falls doch<br />

ein Gauner an die Daten kommt und damit<br />

einkauft, haftet der Kartenbesitzer dafür<br />

nicht – es sei denn, er ging fahrlässig<br />

mit den Daten um. Läden, die aufgrund<br />

online übermittelter Kartendaten Ware<br />

verschicken, handeln auf eigenes Risiko.<br />

0<br />

1/2008 ts 15<br />

Geld + Recht


LIEFERFRIST<br />

Was tun, wenn<br />

nichts ankommt?<br />

Lässt sich der Händler mit der<br />

Lieferung zu viel Zeit, sollte<br />

der Kunde eine Frist setzen.<br />

Wichtig ist, dem Händler ein konkretes<br />

Datum zu setzen, sicherheitshalber per<br />

Einschreiben. Dabei sollte er unmissverständlich<br />

androhen, dass er vom Kaufvertrag<br />

zurücktritt, wenn die Frist ergebnislos<br />

verstreicht. Geschieht bis<br />

zum Fristablauf nichts und liefert der<br />

Händler keine vernünftige Erklä rung für<br />

die Verzögerung, können <strong>Sie</strong> vom Kaufvertrag<br />

zu rücktre ten, wieder am besten<br />

per Ein schrei ben. Im Brief <strong>sollten</strong> <strong>Sie</strong><br />

den Händler auffordern, den Kaufpreis<br />

sowie das Porto zu erstatten. Geben <strong>Sie</strong><br />

Ihre Bankverbindung an. Reagiert der<br />

Händler darauf nicht, können <strong>Sie</strong> gegen<br />

geringe Kosten einen Mahnbe scheid<br />

beim Amtsgericht Ihres Wohnorts einreichen.<br />

Legt der Verkäufer dagegen<br />

keinen Widerspruch ein, können <strong>Sie</strong><br />

ihm den Gerichtsvollzieher schicken.<br />

16 ts 1/2008<br />

Kammergericht, Az. 5 W 156/06, OLG<br />

Hamburg, Az. 3 U 103/06). Ihre Begründung:<br />

Die Widerrufsbelehrung muss in<br />

„Textform“ sein, also nicht mehr veränderbar.<br />

Das Kleingedruckte im Internet<br />

kann der Händler aber jederzeit im Nachhinein<br />

verän dern. Zwar könnte er die Belehrung<br />

per E-Mail schicken – doch die<br />

käme erst nach Vertragsschluss. Denn bei<br />

ebay kommt der Vertrag schon zustande,<br />

wenn die Auktion endet oder der Kunde<br />

auf „Sofortkauf“ klickt.<br />

Diese juristischen Feinheiten gelten für<br />

Auktionshäuser wie ebay, nicht aber für<br />

den üblichen Internethandel. Denn da ist<br />

der Vertrag noch nicht abgeschlossen,<br />

wenn der Kunde auf „Kaufen“ klickt, sondern<br />

erst, wenn der Händler den Kauf bestätigt.<br />

Mit seiner Bestätigungs-E-Mail<br />

verschickt er meist auch die Geschäftsbedingungen<br />

inklusive Widerrufshinweis.<br />

Die kann der Kunde ausdrucken – damit<br />

ist den Anforderungen Genüge getan.<br />

Widerruf noch nach Jahren möglich<br />

Ob zwei Wochen oder einen Monat – für<br />

den Kunden ist das oft gar nicht so wichtig.<br />

Denn in der Praxis passiert es sehr<br />

häufig, dass Händler die Widerrufsbelehrung<br />

ganz vergessen oder sie nicht hundertprozentig<br />

korrekt formulieren. In bei-<br />

den Fällen beginnt die Frist gar nicht erst.<br />

Der Kunde kann dann auch noch nach<br />

Jahren widerrufen. Das trifft zum Beispiel<br />

zu, wenn in der Belehrung steht, der Kunde<br />

solle Gründe für den Widerruf nennen.<br />

Unglaublich: Sogar die Musterwiderrufsbelehrung,<br />

die im Anhang zum Gesetz<br />

steht, genügt nicht den gesetzlichen<br />

Anforderungen, urteilten Gerichte. Selbst<br />

Händler, die sich wörtlich an das Muster<br />

halten, wissen nun nicht, ob ihre Kunden<br />

eventuell noch nach Jahren widerrufen<br />

können. Ein höchstrichterliches Urteil<br />

dazu steht aber noch aus.<br />

Im Vorteil sind Kunden auch, wenn der<br />

Hinweis nicht hervorgehoben wurde, etwa<br />

durch größere Schrift oder Unterstreichungen.<br />

Auch dann beginnt die Frist gar<br />

nicht erst. „Die Widerrufsbelehrung wird<br />

nach unseren Erfahrungen nur selten korrekt<br />

abgegeben“, erklärt der Rostocker<br />

Rechtsanwalt Johannes Richard. Folge:<br />

Die Widerrufsfrist beginnt gar nicht erst.<br />

TIPP Wer auch nach zwei Wochen noch<br />

widerrufen will, sollte sich die Widerrufsbelehrung<br />

einmal genau anschauen.<br />

Eine Ausnahme gilt für Wetten und Lotterien.<br />

<strong>Sie</strong> sind vom Fernabsatz-Widerruf SOURCE<br />

ausgeschlossen, ebenso Grundstücksver-<br />

IMAGE<br />

käufe, Fernunterricht, Time-Sharing und<br />

Versicherungen. Oft gibt es da jedoch auf- FOTOS:


grund anderer Gesetze Widerrufsrechte.<br />

Ein weiterer Ausschluss betrifft den Bereich<br />

Freizeitgestaltung. Dazu gehört der<br />

Kauf von Veranstaltungstickets. Auch die<br />

meisten Reise- und Hoteldienstleistungen<br />

fallen darunter, wenn dafür ein fester<br />

Termin vereinbart wird. Bei Reisegutscheinen,<br />

die keinen Reisetermin enthalten,<br />

kann die Rechtslage schon wieder<br />

sehr viel anders aussehen.<br />

!<br />

Rücksendekosten Gern wird versucht,<br />

dem Kunden die Kosten fürs Zurückschicken<br />

der Waren aufs Auge zu drücken.<br />

Das ist nicht erlaubt. Der Widerruf darf<br />

nichts kosten, auch kein Porto – es sei<br />

denn, der Kunde hat die Waren noch nicht<br />

bezahlt und auch noch nichts angezahlt.<br />

Das gilt für alle Käufe über 40 Euro.<br />

Beträgt der Bestellwert jedoch weniger<br />

als 40 Euro, kann der Händler festlegen,<br />

dass der Kunde das Rückporto trägt. Er<br />

muss das aber schon gleich beim Kauf angeben<br />

und auch in der Widerrufsbelehrung<br />

darauf hinweisen.<br />

Achtung In der Praxis gibt es oft Ärger,<br />

wenn der Käufer die Ware unfrankiert zu-<br />

rückschickt. Um Nachporto zu vermeiden,<br />

verwenden einige Händler Klauseln<br />

wie zum Beispiel „Unfreie Sendungen<br />

werden nicht angenommen“. Das ist unzulässig,<br />

denn da könnte ein Kunde glauben,<br />

er müsse das Porto selbst zahlen<br />

(Oberlandesgericht Hamburg, Az. 5 W 15/<br />

07). Erlaubt ist aber: „Bitte frankieren <strong>Sie</strong><br />

das Paket ausreichend. Wir erstatten das<br />

Porto“ (OLG Hamburg, Az. 3 W 83/07).<br />

TIPP Wer Ärger vermeiden will, verauslagt<br />

das Porto und verlangt es – zusammen<br />

mit dem Kaufpreis – vom Händler zurück.<br />

Sperrt er sich, <strong>sollten</strong> <strong>Sie</strong> die Verbraucherzentrale<br />

oder einen Anwalt einschalten.<br />

Wertersatz Das Widerrufsrecht gibt<br />

dem Kunden die Möglichkeit, die<br />

Ware zuhause so zu begut<strong>achten</strong> wie im<br />

Laden: auspacken, ansehen, oberflächlich<br />

prüfen. Gemeint ist aber nicht, ein<br />

Brautkleid zu bestellen, zur Hochzeit anzuziehen<br />

und rechtzeitig vor Fristablauf<br />

zurückzuschicken. Wer die Ware ganz<br />

normal in Gebrauch nimmt, muss auch<br />

einen eventuellen Wertverlust ausgleichen.<br />

Voraussetzung ist aber, dass darauf<br />

PREISVERGLEICH UND ZUSATZKOSTEN<br />

<strong>Internetkauf</strong>: <strong>Darauf</strong> <strong>sollten</strong> <strong>Sie</strong> <strong>achten</strong><br />

Gerade im Internet lauert das Risiko. <strong>Sie</strong> selbst können es mindern.<br />

Preissuchmaschine: Vergleichen <strong>Sie</strong><br />

vor dem Kauf die Preise. Das geht ruckzuck<br />

mit Preissuchmaschinen wie evendi.<br />

de, guenstiger.de, idealo.de, preistrend.de.<br />

Nutzen <strong>Sie</strong> mehrere Suchmaschinen, da sie<br />

auf unterschiedliche Datensätze zugreifen.<br />

Adresse: Der Shop sollte unbedingt die<br />

vollständige Firmenadresse nennen mit<br />

Straße, Hausnummer, Ort, E-Mail-Adresse,<br />

Telefon. Drucken <strong>Sie</strong> das aus. Vorsicht bei<br />

Shops, die nur ein Postfach nennen.<br />

Hehlerware: Im Internet wird gern geklaute<br />

Ware angeboten. An Diebesgut<br />

kann der Käufer kein Eigentum erwerben.<br />

Fliegt die Sache auf, muss er die Ware<br />

her ausgeben. Das Geld ist meist futsch.<br />

AGB: Sehen <strong>Sie</strong> sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

wenigstens kurz an.<br />

Unseriöse Händler verwenden lange, komplizierte<br />

AGB in kleiner Schrift. Gern werden<br />

dort zusätzliche Kosten versteckt.<br />

!<br />

Gütesiegel: Für Onlineshops gibt es jede<br />

Menge Gütesiegel, zum Beispiel Euro-<br />

Label, internet privacy standards, Safer<br />

Shopping und trustedshops. Das Problem:<br />

Die bisher gebräuchlichen <strong>Sie</strong>gel werden<br />

von privaten Trägern vergeben, von Wirtschaftsverbänden<br />

oder Organisationen,<br />

die den Onlinehandel anschieben wollen.<br />

Versandkosten: Einige Läden beeindru -<br />

cken mit niedrigen Preisen – schlagen<br />

aber bei den Versandkosten umso übler<br />

zu. Da müssen Kunden aufpassen, denn<br />

der Händler ist nicht verpflichtet, sie direkt<br />

neben dem Produkt aufzuführen (Bundesgerichtshof,<br />

Az. I ZR 143/04). Immerhin<br />

muss es einen leicht erkennbaren Button<br />

geben, der zu den Lieferkosten führt. Außerdem<br />

müssen sie sichtbar sein, bevor die<br />

Ware im Warenkorb liegt.<br />

Transportversicherung: Einige Händler<br />

weisen darauf hin, dass die Ware unversichert<br />

verschickt wird, und bieten eine<br />

EINKAUF IM INTERNET<br />

schon bei Vertragsabschluss hingewiesen<br />

wurde. Außerdem muss der Kunde informiert<br />

werden, wie er die Wertminderung<br />

vermeiden kann. Eine Buchhandlung<br />

kann zum Beispiel darauf hinweisen, dass<br />

er die Verpackung öffnen und das Buch<br />

durchblättern darf, mehr aber nicht.<br />

!<br />

Gutschrift Manche versu chen, Kunden<br />

mit einer Gutschrift abzufinden,<br />

die beim nächsten Kauf angerechnet<br />

wird. Das ist nicht erlaubt. Der Bundesgerichtshof<br />

verwarf die Klausel: „Wenn <strong>Sie</strong><br />

uns keinen bestimmten Wunsch mitteilen,<br />

wird der Wert Ihrem Kundenkonto<br />

gutgeschrieben“ (Az. VIII ZR 382/04). Der<br />

Händler muss das Geld erstatten.<br />

!<br />

Rückgabe Alternativ zum Widerrufsrecht<br />

kann der Händler ein Rückga -<br />

berecht einräumen. Dann ist es für den<br />

Kunden mit dem Widerruf nicht getan,<br />

vielmehr muss er die Ware, wenn sie paketfähig<br />

ist, innerhalb der Frist auch tatsächlich<br />

zurückschicken. Käufer <strong>sollten</strong><br />

sich daher die Widerrufs- oder Rückgabebelehrung<br />

genau ansehen.<br />

j<br />

Versicherung an, die der Kunde bezahlen<br />

soll. Doch in Wahrheit trägt der Händler<br />

das Versandrisiko, nicht der Kunde, für<br />

das Hinsenden wie auch für eine Rücksendung.<br />

Im Übrigen ist bei der Post ohnehin<br />

jedes Paket mit mindestens 500 Euro versichert<br />

– anders als Päckchen. Auch die<br />

Klausel: „Bei Transportschäden haften wir<br />

nicht, wenden <strong>Sie</strong> sich an den Spediteur“<br />

greift nicht. Der Kunde kann einwandfreie<br />

Ware verlangen, und zwar vom Händler.<br />

Gewähr: Für die Gewährleistung muss<br />

der Verkäufer einstehen. Der Kunde<br />

braucht sich nicht an den Hersteller verweisen<br />

zu lassen. Die Gewährleistungsfrist<br />

läuft zwei Jahre. Während der ersten sechs<br />

Monate wird bei jedem Sachmangel automatisch<br />

davon ausgegangen, dass er von<br />

Anfang an vorhanden oder schon im Gerät<br />

angelegt war – den Kunden also keine<br />

Schuld trifft. Nach den sechs Monaten<br />

muss der Kunde beweisen, dass ihn keine<br />

Schuld trifft. Im Gewährleistungsfall kann<br />

der Kunde nicht einfach vom Kauf zurücktreten<br />

oder ein Ersatzgerät verlangen.<br />

Vielmehr hat der Händler in der Regel zwei<br />

Reparaturversuche. Erst danach kann der<br />

Kunde vom Kauf zurücktreten.<br />

1/2008 ts 17<br />

Geld + Recht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!