Schleifbänder - Hebutec
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich<br />
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten,<br />
soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.<br />
Die Bestellung von Waren der KLINGSPOR Suisse GmbH (im Folgenden<br />
KLINGSPOR genannt) schliesst die Anerkennung der allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein. Alsdann brauchen die AGB<br />
nicht bei jeder weiteren Bestellung neu übernommen zu werden. Sie gelten<br />
als Bestandteil jedes weiteren Vertrages.<br />
(2) KLINGSPOR behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.<br />
(3) Den AGB unserer Geschäftspartner wird widersprochen. Sie haben nur<br />
Geltung, sofern KLINGSPOR sie ausdrücklich anerkannt hat. Die vorliegenden<br />
AGB gehen Submissionsbestimmungen vor.<br />
§ 2 Offerte - Vertragsschluss - Vertragsunterlagen<br />
(1) Offerten der KLINGSPOR sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart<br />
worden ist, freibleibend.<br />
(2) Die Annullierung von Bestellungen bzw. der Rücktritt vom Vertrag mit<br />
KLINGSPOR ist nicht möglich.<br />
(3) Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt<br />
worden sind.<br />
(4) Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn KLINGSPOR nach Erhalt der Bestellung<br />
deren Annahme schriftlich bestätigt oder dem Besteller die Ware<br />
vorbehaltlos ausgehändigt hat. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für<br />
die Bestimmung von Umfang und Ausführung der Vertragsleistungen.<br />
(5) Die den Offerten beiliegenden Dokumentationsunterlagen wie Abbildungen,<br />
Zeichnungen, Kalkulationen sowie sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum<br />
von KLINGSPOR und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder<br />
Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden.<br />
(6) KLINGSPOR behält sich das Recht vor, die in den Verkaufsunterlagen dargestellten<br />
und beschriebenen Produkte jederzeit in formaler oder technischer<br />
Hinsicht zu ändern.<br />
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen - Verpackung - Versand<br />
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere<br />
Preise „ab Werk“.<br />
(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn<br />
nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen,<br />
insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen<br />
eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.<br />
(3) Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt CHF 150,00 (Netto-Ware). Sendungen<br />
mit einem Nettowarenwert über CHF 450,00 liefern wir frei Haus.<br />
Bei Bestellungen unter CHF 150,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag<br />
von CHF 20,00 pro Auftrag.<br />
(4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen;<br />
sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung<br />
gesondert ausgewiesen.<br />
(5) Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise unter Berechnung der<br />
Selbstkosten. Bei Lieferungen mit einem Rechnungswert über CHF 500,00<br />
ist die Verpackung frei; soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist.<br />
Der Besteller ist verpflichtet, die von uns verwendeten Transport- und Umverpackungen,<br />
sofern er eine Rücknahme dieser Verpackungen durch uns<br />
wünscht, auf seine Kosten an unseren Geschäftssitz innerhalb der betriebsüblichen<br />
Zeiten zurückzugeben. Transport- und Umverpackungen werden<br />
nur dann von uns zurückgenommen, wenn sie gereinigt, frei von Fremdstoffen<br />
und nach unterschiedlichen Verpackungsmaterialien sortiert sind. Der<br />
Besteller trägt bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung die uns entstandenen<br />
Mehrkosten für die Entsorgung.<br />
(6) Die Auswahl des Transportmittels steht uns frei, soweit keine besonderen<br />
Vereinbarungen getroffen worden sind. Mehrkosten für eine vom Besteller<br />
gewünschte besondere bzw. beschleunigte Versandart trägt der Besteller,<br />
auch dann, wenn wir frachtfrei liefern.<br />
(7) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine<br />
Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der<br />
Besteller.<br />
(8) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis<br />
Netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungs-datum zur<br />
Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des<br />
Zahlungsverzugs. Insbesondere ist nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist,<br />
ohne Mahnung, ein Verzugszins von 5 % zu bezahlen.<br />
(9) Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen<br />
Vereinbarung.<br />
(10) Verrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche<br />
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt<br />
sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes<br />
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis<br />
beruht.<br />
§ 4 Übergang von Nutzen und Gefahr<br />
(1) Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder<br />
Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes auf den<br />
Besteller über, es sei denn, dass etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden<br />
ist.<br />
§ 5 Lieferfristen - Lieferung - Mängelrüge<br />
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller<br />
technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt<br />
weiter die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtung des<br />
Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.<br />
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft<br />
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit<br />
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen<br />
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.<br />
(3) Bei verspäteter Lieferung steht dem Besteller kein Recht auf Schaden-ersatz,<br />
Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.<br />
(4) Wir behalten uns vor, die Lieferung an einen säumigen Schuldner von der<br />
Bezahlung seiner fälligen Rechnung abhängig zu machen.<br />
(5) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und uns<br />
allfällige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Sofern wir innert 8 Tagen nach<br />
Eingang der Ware beim Besteller oder dem von ihm bezeichneten Empfänger<br />
keine Mängelrüge erhalten, gilt die Ware als genehmigt.<br />
§ 6 Garantie - Haftung<br />
(1) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs-<br />
und Mängelrügeobliegenheiten gemäss § 5 (5) ordnungsgemäß<br />
nachgekommen ist.<br />
(2) Geringfügige Farbabweichungen unserer Produkte allein stellen keinen Mangel<br />
dar und berechtigen nicht zur Reklamation.<br />
(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl<br />
zur Nachbesserung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung<br />
einer neuen mängelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung<br />
tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.<br />
(4) Jede weitere Gewährleistung, insbesondere ein Anspruch auf Wandelung,<br />
Minderung oder Schadenersatz wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
Insbesondere werden auch keine Kosten für mittelbare bzw. unmittelbare<br />
Schäden, welche durch Produkte der KLINGSPOR allenfalls verursacht werden<br />
übernommen. Zudem wird jede weitere vertragliche oder ausservertragliche<br />
Haftung, insbesondere diejenige für so genannte Folgeschäden oder<br />
indirekte Schäden wegbedungen. Artikel 199 OR bleibt vorbehalten.<br />
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelbeseitigungsansprüche gemäss Ziffer (3) beträgt<br />
1 Jahr, gerechnet ab Ablieferung an den Besteller, selbst wenn dieser<br />
den Mangel erst später entdeckt hat (Artikel 210 OR).<br />
§ 7 Eigentumsvorbehalt<br />
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im<br />
Eigentum der KLINGSPOR. Der Besteller erklärt hiermit sein Einverständnis zur<br />
Eintragung des Eigentumsvorbehaltes an seinem Wohnsitz/Sitz.<br />
(2) Der Besteller trifft geeignete Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch der<br />
KLINGSPOR weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.<br />
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
(1) Ausschliesslicher Erfüllungsort für den Besteller und für KLINGSPOR ist Bubendorf<br />
(Schweiz) und zwar auch dann, wenn Lieferung franko, cif, fob oder<br />
ähnliche Klauseln vereinbart sind.<br />
(2) Gerichtsstand ist Bubendorf (Schweiz). KLINGSPOR behält es sich jedoch vor,<br />
den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Wohnsitz/Sitz oder an<br />
einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.<br />
§ 9 Anwendbares Recht<br />
Die Rechtsbeziehungen mit KLINGSPOR unterstehen schweizerischem Recht.<br />
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge<br />
über den internationalen Warenkauf („Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.<br />
Soweit die vorliegenden AGB keine speziellen Regelungen enthalten,<br />
gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.<br />
KLINGSPOR Suisse GmbH<br />
Bubendorf, Ausgabe 2008<br />
Die Haftung für Druckfehler ist ausgeschlossen.<br />
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