Amtsblatt KW 4 - Veringenstadt
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<strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Veringenstadt</strong> - Nr. 4 vom 23. Januar 2014 3<br />
einer Verzögerung von fünf Monaten wird diese Empfehlung nun<br />
auch für <strong>Veringenstadt</strong> umgesetzt. Dabei wird lediglich die Personal-<br />
und Sachkostensteigerung berücksichtigt; der Kostendekkungsgrad<br />
durch die Elternbeiträge liegt bei 13,4% und ist damit<br />
von der Zielgröße 20% weit entfernt. Die Stadt <strong>Veringenstadt</strong> bezuschusste<br />
2012 die Kindergärten mit jährlich 2.577 € je Kind; bei<br />
82 Kindern entspricht dies insgesamt 211.291 €.<br />
Die Vorlage der Verwaltung sieht eine weitere Erhöhung zum<br />
September 2014 vor. Damit wäre wieder der Rhythmus der Erhöhung<br />
jeweils nach den Sommerferien erreicht. Die Gebührenerhöhungen<br />
bewegen sich jeweils zwischen 0 € und 6 €.<br />
Bürgermeister Christ weist darauf hin, dass die Kindergärten der<br />
Stadt <strong>Veringenstadt</strong> durch die Angebote für unter dreijährige Kinder<br />
und für die Ganztagesbetreuung sehr familienfreundlich sind.<br />
Bei den Angeboten für Kinder unter drei Jahren sind die Elternbeiträge<br />
in <strong>Veringenstadt</strong> weiterhin deutlich günstiger als die Landesrichtsätze.<br />
Mittlerweile werden sogar auswärtige Kinder bei<br />
den städtischen Kindertagesstätten angemeldet.<br />
Stadtrat Stauß wirft ein, es wäre besser, wenn die Erhöhung einmal<br />
pro Jahr stattfinden würde. Bürgermeister Christ erklärt, dass<br />
der Zeitpunkt der Erhöhung wieder auf den Regelturnus gebracht<br />
werden soll. Dazu muss einmalig die Zeitspanne zwischen zwei<br />
Erhöhungen verkürzt werden. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung<br />
einstimmig zu.<br />
einführung eines dokumentenmanagementsystems<br />
Zur Verbesserung der Arbeitsabläufe, der Archivierungsmöglichkeiten,<br />
der Bearbeitung und der Suche nach Dokumenten schlägt<br />
die Verwaltung die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems<br />
vor, das bereits bei zahlreichen Gemeinden und Landratsämtern<br />
mit positiven Erfahrungen im Einsatz ist.<br />
Stadtrat Stauß weist darauf hin, dass nach seiner Erfahrung ein<br />
Mitarbeiter für das System und die Einhaltung der Regeln zuständig<br />
sein muss. Bürgermeister Christ entgegnet, dass versucht<br />
werden soll, dass jeder Mitarbeiter selbst für die Regeleinhaltung<br />
verantwortlich ist.<br />
Stadtrat Zimmermann möchte noch weitere Alternativen geprüft<br />
haben zum vorgeschlagenen Dokumentenmanagementsystem<br />
OS|ECM. Bürgermeister Christ erläutert, dass die vorgeschlagene<br />
Software sich bei zahlreichen Kommunen bewährt hat und<br />
außerdem vom Kommunalen Rechenzentrum angeboten und<br />
gewartet wird.<br />
Stadtrat Heberle hält die Kosten von rund 15.000 € für die Einführung<br />
bzw. von 2.200 € jährlich für die Wartung und Pflege für<br />
hoch. Er plädiert dafür, die Thematik nochmals zu diskutieren.<br />
Schließlich stimmt der Gemeinderat bei einer Gegenstimme und<br />
einer Enthaltung dem Antrag der Verwaltung zu, das Dokumentenmanagementsystem<br />
zunächst mit den Modulen Kassenbelegarchivierung<br />
KIRP und elektronische Personalakte bei der<br />
Stadtverwaltung einzuführen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung<br />
in den Haushaltsberatungen 2014.<br />
mittagsverpflegung durch das mehrgenerationenhaus, erweiterung<br />
der Ganztagesbetreuung<br />
In den vergangen Monaten wurde intensiv an der Vorbereitung<br />
der Mittagsverpflegung durch das Mehrgenerationenhaus gearbeitet.<br />
Unter anderem war es dem Gemeinderat wichtig, den Elternbeirat<br />
in die Überlegungen einzubeziehen. Der Gemeinderat<br />
hat nunmehr beschlossen, dass ab 10.2. für eine Projektdauer<br />
von zunächst einem halben Jahr das Mittagessen montags bis<br />
donnerstags durch das Mehrgenerationenhaus zubereitet wird.<br />
Es wird regelmäßig zwei Menüs zur Auswahl geben; der Essensplan<br />
wird eine Woche vorher vorliegen. Es wird darauf geachtet,<br />
dass auch für muslimische Kinder jeden Tag eine Essensmöglichkeit<br />
besteht. Ebenso sollen Kinderwünsche berücksichtigt<br />
werden; dazu wurden die Kinder bereits befragt. Das Essen<br />
soll ausgewogen sein und saisonal abgestimmt mit frischen<br />
Zutaten zubereitet werden. Der Einkauf der Zutaten wird nach<br />
Möglichkeit vor Ort stattfinden.<br />
Das Mittagessen wird in Wärmeboxen in die Kindertagesstätte<br />
Deutstetten und in die Alb-Lauchert-Schule gefahren, wo die Kinder<br />
das Mittagessen einnehmen. Den Teilnehmern des „Offenen<br />
Mittagstisches“ im Mehrgenerationenhaus wird das gleiche Mittagessen<br />
angeboten.<br />
Die Zubereitung übernimmt ein Team aus einer Hauswirtschaftskraft,<br />
der Mitarbeiterin im Bundesfreiwilligendienst, ein bis zwei<br />
Praktikanten von Mariaberg sowie einer langzeitarbeitslosen<br />
Person. Im Notfall kann das Team auf ehrenamtliche Kräfte zurückgreifen.<br />
Die Essenspreise sind mit 3,50 für Kinder sehr moderat und liegen<br />
nur um 20 Cent über den bisherigen Essenspreisen. Bürgermeister<br />
Christ betont: „Dies ist für ein schmackhaftes, abwechslungsreiches,<br />
frisch zubereitetes Essen sehr günstig. Dazu<br />
kommt die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung und<br />
von Langzeitarbeitslosen. Außerdem stärkt dies durch den Einkauf<br />
beim örtlichen Handel die Wirtschaft vor Ort.“<br />
Außerdem wird die Ganztagesbetreuung in der Alb-Lauchert-<br />
Schule ausgeweitet. Künftig wird die Betreuung montags bis donnerstags<br />
bis 17 Uhr angeboten.<br />
Bund und länder haben für die vom hochwasser<br />
im mai und Juni betroffenen länder<br />
eine Aufbauhilfe bereitgestellt<br />
Auch Baden-Württemberg erhält aus diesen Mitteln eine Hilfe<br />
von ca. 74 Millionen Euro. Nach Verabschiedung der hierfür notwendigen<br />
Ausführungsregelungen können die Geschädigten ihre<br />
Schäden bei den hierfür zuständigen Stellen anzeigen und Hilfen<br />
beantragen.<br />
Das Landratsamt Sigmaringen ist dabei für die Hilfen an private<br />
Haushalte und Wohnungsunternehmen zuständig. Für alle anderen<br />
Antragsteller, wie z.B. Unternehmen, Angehörige freier Berufe,<br />
Forstwirtschaft, kulturelle Einrichtungen oder auch die Kommunen<br />
selbst ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständige<br />
Bearbeitungsstelle.<br />
Die Ausführungsregelung enthält folgende wesentliche Eckpunkte:<br />
• Die Zuwendung erfolgt in der Form eines nicht rückzahlbaren<br />
Zuschusses.<br />
• Die Anträge sind nach den bundesrechtlichen Vorgaben von<br />
den Antragsberechtigten spätestens bis zum 30. Juni 2015 zu<br />
stellen. Die Bewilligung soll bis spätestens 31. Dezember<br />
2015 erfolgen.<br />
• Es werden Förderquoten festgelegt. In den meisten Fällen<br />
liegt die Zuschusshöhe bei 80 Prozent der förderfähigen Kosten,<br />
in Härtefällen bei 100 Prozent.<br />
• Einkommensgrenzen sind nicht vorgesehen. Selbstverständlich<br />
werden aber empfangene Hilfen Dritter, insbesondere<br />
Versicherungsleistungen und erhaltene Soforthilfen angerechnet.<br />
Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift zur Aufbauhilfe und die<br />
Formulare und Anträge können ab sofort im Internet unter:<br />
http://www.landkreis-sigmaringen.de/2596.php<br />
heruntergeladen werden. Selbstverständlich sind die Antragsformulare<br />
auch beim Landratsamt direkt oder bei der Stadtverwaltung<br />
erhältlich.<br />
Ansprechpartner der Stadt <strong>Veringenstadt</strong>:<br />
Mona Straub, Tel. 07577/930-0, straub@veringenstadt.de<br />
Fundsachen<br />
Bei der Stadtverwaltung <strong>Veringenstadt</strong> wurde auf dem Fundbüro<br />
- ein einzelner Zylinderschlossschlüssel abgegeben.<br />
Empfangsberechtigte können die Fundsache in Zimmer 001<br />
während der üblichen Sprechzeiten abholen.<br />
Wenn Sie Informationen zu Fundsachen möchten, können Sie<br />
bei der Stadtverwaltung unter 07577/930-30 nachfragen oder<br />
persönlich in Zimmer 001 vorsprechen.<br />
landesfamilienpass - Gutscheine für das Jahr 2014<br />
Wie bereits zu Jahresbeginn mitgeteilt, können die Gutscheinhefte<br />
2014 für den Landesfamilienpass von den Inhabern eines<br />
gültigen Landesfamilienpasses auf der Stadtverwaltung <strong>Veringenstadt</strong>,<br />
Zimmer 001, abgeholt werden. Bitte bringen sie zur<br />
Abholung der Gutscheine 2014 den landesfamilienpass mit.<br />
einen landesfamilienpass können erhalten:<br />
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,<br />
die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben<br />
(ggf. Nachweise vorlegen);