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Meldung nach 47 SGB VIII Seite 1 von 4 Hinweise zur ... - LVKITA

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<strong>Meldung</strong> <strong>nach</strong> <strong>47</strong> <strong>SGB</strong> <strong>VIII</strong><br />

<strong>Seite</strong> 2 <strong>von</strong> 4<br />

LANDESVERBAND<br />

KATHOLISCHER<br />

KINDERTAGESSTÄTTEN<br />

Diözese Rottenburg-<br />

Stuttgart e. V.<br />

Mittagsverpflegung: Anzahl der Kinder, die an mind. der Hälfte der betreuten Tage in der Einrichtung ein Mittagessen<br />

einnehmen, welches über die Einrichtung angeboten bzw. organisiert wird. Nicht dazu zählt <strong>von</strong> zu Hause mitgebrachtes<br />

Essen, das in der Einrichtung verzehrt wird.<br />

Kleingruppenraum in qm: Gemeinsam genutzte Kleingruppenräume bitte nur einmal aufführen.<br />

Sonstige Funktions- und/oder Gruppenräume: Tragen Sie ein Ja ein, wenn vorhanden.<br />

Wöchentliche Öffnungszeit: Angaben in Stunden. (vgl. Einrichtungsdaten), Eingabe ist als Dezimalzahl möglich.<br />

Matrix:<br />

Hier ist die Anzahl der aufgenommenen Kinder differenziert <strong>nach</strong> dem jeweiligen Alter und der Betreuungszeit aufzuteilen.<br />

Durch Anpassung an die Vorgaben der bundesweit erhobenen Kinder- und Jugendhilfestatistik, erfolgen Angaben <strong>zur</strong><br />

täglichen Betreuungszeit in Stunden. Ist der StaLa-Modus eingeschaltet, (siehe Hinweis auf separatem Anschreiben für<br />

Online-Nutzer) erhält der Träger bzw. die Einrichtung eine Zusammenstellung der Daten <strong>nach</strong> Altersgruppen und<br />

Betreuungszeit, die an das Statistische Landesamt gemeldet wird. Dieser Ausdruck kann als Nachweis der <strong>Meldung</strong> an die<br />

Gemeinde gegeben werden.<br />

Da<strong>von</strong> die Anzahl der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf <strong>nach</strong> KJHG / <strong>SGB</strong> XII jeweils <strong>nach</strong> Betreuungszeit.<br />

Wichtig: Hier keine Mehrfachnennung, sondern die tatsächliche Anzahl der Kinder eintragen!<br />

Kinder im Alter 5-6 und 6-7 können als Kindergartenkinder oder als Schulkinder gemeldet werden.<br />

Personaldaten<br />

Ausbildung:<br />

Die Art der Ausbildung (z. B. Erzieherin) bitte mit Schlüsselzahl <strong>von</strong> beiliegender Übersicht <strong>Seite</strong> 3 übernehmen.<br />

Neu – zusätzliche Ausbildungsarten<br />

PIA – Praxisintegrierte Ausbildung. Diese Personen sind in der Funktion nur als 7300 Zusätzliche Kraft zu erfassen, mit<br />

einem maximalen Umfang <strong>von</strong> 16 WoSdt. (= 40 Prozent <strong>von</strong> 39WoStd.).<br />

Studium Duale Hochschule Sozialwesen – analog zu PIA ist auch hierfür der Funktionsschlüssel 7300 zu wählen, mit<br />

einem maximalen Umfang <strong>von</strong> 16 WoSdt. (= 40 Prozent <strong>von</strong> 39WoStd.).<br />

Zusätzlicher fachspezifischer Abschluss:<br />

Eintragungsmöglichkeit für weitere fachspezifischen Abschlüsse (im Elementarbereich).<br />

Wöchentliche Arbeitszeit:<br />

Die vertragliche Gesamtarbeitszeit in Stunden (z. B. 39,5 oder 19,75 bzw. 29,63 usw.) .<br />

Berufsjahre:<br />

Berufsjahre im Sozial-Erziehungsdienst und hier nur die tatsächlich vollendeten Berufsjahre (z. .B. 19,5 = 19 Jahre). Die<br />

Anzahl wurde gegenüber dem Vorjahr automatisch um 1 erhöht.<br />

Einrichtungstätigkeiten: (Anteilige) Tätigkeit, die keiner Gruppe zugeordnet werden kann (z. B. bei Freistellung).<br />

Gruppentätigkeiten: (Anteilige) Tätigkeit, die jeweils einer Gruppe zugeordnet werden kann. Bei Arbeit in mehreren<br />

Gruppen, bitte anteilig aufteilen.<br />

Funktion: Zum Beispiel „Leitung der Einrichtung, Gruppenleitung, Zweitkraft, Zusatzkraft etc (Übersicht <strong>Seite</strong> 4).<br />

Einrichtungsleitungen mit gleichzeitiger Gruppenleitung oder gleichzeitiger Funktion in einer Gruppe (Funktion 7010 oder<br />

7020) ohne Freistellung geben den Anteil der Wochenstunden an, die für die Einrichtungsleitung verwendet werden.<br />

Freigestellte Leitungen verwenden den Funktionsschlüssel 7000 für die Einrichtungsleitung.<br />

Wochenstunden:<br />

Die Arbeitszeit je Gruppe/Einrichtung muss in der Summe mit der wöchentlichen Gesamtarbeitszeit übereinstimmen.<br />

Arbeitet die Person etwa in 2 Gruppen so ist die Arbeitszeit entsprechend aufzuteilen. (z. B. tätig in 2 Gruppen jeweils<br />

2x 19,25 für 38,5 Std.)<br />

Datenschutz<br />

Die zu erhebenden Daten sind, soweit sie das Personal betreffen, personenbezogene Daten im Sinne des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), neu gefasst durch Bek. v. 14.01.2003 (BGBl. I, S. 66), zuletzt geändert durch Art. 1<br />

G. v. 22.08.2006 (BGBI. I S. 1970). Landesdatenschutzgesetz (LDSG) vom 18.09.2000 (GBl. <strong>Seite</strong> 648), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz v. 11.10.2005 (GBl. S. 650). Da<strong>nach</strong> dürfen die erhobenen Daten vom Kommunalverband für Jugend und<br />

Soziales Baden-Württemberg - Landesjugendamt nicht unbefugt zu einem anderen, als dem <strong>zur</strong> rechtmäßigen<br />

Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck verarbeitet, bekannt gegeben, zugänglich gemacht oder anderweitig genutzt werden.<br />

(§ 5 BDSG, § 7 LDSG).<br />

Rücksendung / Fragen<br />

Bitte senden Sie den ausgefüllten Bogen bis spätestens Montag 18. März 2013 an die für Sie<br />

zuständige Fachberatungsstelle.<br />

Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Fachberatungsstelle oder senden uns<br />

eine E-Mail an statistik@lvkita.de.

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