Reinigungsordnung - LVKITA
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Landesverband Katholischer Kindertagesstätten<br />
der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V.<br />
<strong>Reinigungsordnung</strong><br />
für die<br />
Katholischen Kindertagesstätten<br />
der<br />
Diözese Rottenburg-Stuttgart<br />
Herausgeber: Landesverband Katholischer Kindertagesstätten der Diözese<br />
Rottenburg-Stuttgart, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart<br />
Verantwortlich für Inhalt und Redaktion: Peter A. Scherer, Geschäftsführer
Vorbemerkung<br />
In der Dienstordnung für die erzieherisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in<br />
den kirchlichen Kindertagesstätten der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird auf die<br />
Verantwortung der Mitarbeiter für Räume und Material hingewiesen. Sowohl die<br />
Diözesanverwaltung als auch der Landesverband wurden in der letzten Zeit vermehrt<br />
von Trägern aufgefordert zu erläutern, wer und in welchem Umfang für die Reinigung<br />
in den Kindertagesstätten zuständig und verantwortlich ist.<br />
In Absprache mit der Diözesanverwaltung hat der Landesverband die folgende<br />
<strong>Reinigungsordnung</strong> erarbeitet.<br />
1. Reinigungsaufgaben aller Mitarbeiter<br />
1.1. Im Innenbereich:<br />
° Schränke und Regale sauberhalten<br />
° Aufenthaltsräume in Ordnung bringen, jeweils nac h Öffnungszeit<br />
gegebenenfalls nach Öffnungszeit am Vormittag Fußböden kehren<br />
° Abstellräume aufräumen<br />
° Tischplatten säubern ( täglich mittags und abend s )<br />
° Staub wischen (Fensterbänke evtl. feucht wischen )<br />
° Geschirr spülen<br />
° Blumenpflege<br />
° Pflege des Spielmaterials<br />
1.2. Im Außenbereich<br />
° Tägliches Fegen um die Sandkästen in den Sommerm onaten<br />
° Fegen der Hartfläche<br />
° Sandkästen abdecken ( Abdeckung nicht auf dem Sa nd aufliegen lassen )<br />
° Regelmäßiges Rechen der Sandflächen<br />
° Papier einsammeln<br />
° Aufräumen des Spielmaterials<br />
° Reinigen des Spielmaterials<br />
° Sprengen des Rasens, wenn kein anderer diese Auf gabe übernehmen kann<br />
° Kontrolle und Pflege der Außenspielgeräte<br />
1.3. Bei plötzlich eintretenden Notfällen:<br />
Z.B. bei Schneefall und Glatteis sind bei Ausfall des Hausmeisters die Mitarbeiter<br />
zum Kehren und Streuen verpflichtet. Die Verantwortung des Trägers bzw.<br />
Grundstückeigentümers aufgrund der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht<br />
bleibt unberührt.<br />
2. Aufgaben der Raumpflegerinnen<br />
2.1. Tägliche Reinigungsaufgaben:<br />
° Reinigen des Fußbodens in Aufenthaltsräumen, Flu ren, Garderobe und<br />
Küche; bei Bedarf feucht wischen
° Reinigung der Wasch- und Toilettenbecken<br />
° Boden im Sanitärbereich feucht wischen<br />
° Leeren der Papierkörbe im Sanitärbereich und in den Aufenthaltsräumen<br />
2.2. Wöchentliche Reinigungsaufgaben:<br />
° Gründliches Reinigen der Fußböden in Aufenthalts räumen, Eingangsbereich,<br />
Personal- bzw. Leiterinnenzimmer, Mehrzweckraum und Küche (naß putzen,<br />
mit Pflegemitteln behandeln - je nach Bodenbelag)<br />
° Reinigung der Wände und Türen im Sanitärbereich<br />
° Gründliches Reinigen der Fußböden im Sanitärbere ich<br />
° Sauberhalten des Putzraumes, des Putzmaterials s owie der Putzschränke<br />
° bei Bedarf kehren der Abstell- und Geräteräume<br />
2.3. Drei- bis viermal jährlich anfallende Reinigungsaufgaben:<br />
° Fenster putzen (Sicherheitsbestimmungen beachten)<br />
° Lampen, Heizkörper, Wände und Decken reinigen<br />
2.4. Großputz<br />
° 2 x jährlich, zum Beispiel während der Sommer- u nd Weihnachtsferien, u.a.<br />
gründliches Reinigen und Pflegen von Tischen, Stühlen, Schränken, Türen<br />
usw.<br />
2.5. Allgemeine Anmerkungen:<br />
° Putzmittel sollten sparsam verwendet werden. Auf formaldehydhaltige<br />
Putzmittel muß verzichtet werden.<br />
Bei der Reinigung kann nach neuerer Erkenntnis auf Desinfektionsmittel<br />
verzichtet werden.<br />
° Bei starker Geruchsbildung in Toiletten sollten der Fußboden und die Wände<br />
mit Zusatz von Essigessenz abgewaschen werden.<br />
° Für Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie fü r die entsprechenden Geräte<br />
ist ein abschließbarer Aufbewahrungsort vorgeschrieben.<br />
3. Reinigungszeiten der Raumpflegerinnen<br />
Bei den nachfolgend aufgeführten Reinigungszeiten handelt es sich um<br />
Richtwerte pro Woche für den Regelkindergarten gem. Ziff. 2.1. und 2.2. ohne<br />
Groß- und Fensterputz.<br />
3.1. Richtwerte pro Woche<br />
1 Gruppe ca. 06 Stunden<br />
2 Gruppen ca. 10 Stunden<br />
3 Gruppen ca. 13 Stunden<br />
4 Gruppen ca. 16 Stunden<br />
Für jede weitere Gruppe sind zusätzlich ca. 3 Stunden vorzusehen.
3.2. Besonderheiten der Einrichtung:<br />
Die vorgenannten Richtwerte können den örtlichen Gegebenheiten und<br />
Besonderheiten angepaßt werden. Kriterien sind z.B.:<br />
° Räumliche Größe der Gesamteinrichtung<br />
° Räumliche Zuordnung der Gruppen, Kleingruppen un d sonstiger Räume<br />
Mehrgeschoßigkeit<br />
° Anzahl der Naß- bzw. Sanitärräume<br />
° Mehrzweck- und Gymnastikraum sowie Eingangshalle<br />
° Bodenbeschaffenheit<br />
° Art der Einrichtung<br />
Bei Krippen, Tagheimen und Horten müssen aufgrund der ganztägigen<br />
Anwesenheit mit Verpflegung die Reinigungszeiten unter Berücksichtigung des<br />
weiteren Wirtschaftspersonals angemessen erhöht werden.<br />
4. Hausmeisteraufgaben<br />
Diese Aufgaben umfassen insbesondere:<br />
° Gehweg und Zugang zum Kindergarten fegen<br />
° Schneeräumen, bei Glatteis streuen<br />
° Rasen mähen, eventuell sprengen<br />
° Bäume und Sträucher beschneiden<br />
° Pflege von größeren Rabatten und Gebüschanlagen<br />
° Pflege der Außenspielgeräte und Sandkästen (klei nere Reparaturen)<br />
° Wäschereinigung, z.B. Küchenhandtuch und Vorhäng e<br />
Je nach örtlichen Gegebenheiten, oder wenn kein eigener Hausmeister zur<br />
Verfügung steht, können einige dieser Aufgaben der Reinigungskraft übertragen<br />
werden.<br />
5. Regelung der Zuständigkeit und der Verantwortung<br />
5.1. Der Einrichtungsträger ist für die Anstellung des notwendigen<br />
Reinigungspersonals zuständig und verantwortlich.<br />
5.2. Die Leitung der Einrichtung gewährleistet unbeschadet der Verantwortung und<br />
Aufgabe der Gruppenleitung, der Zweit- und Zusatzkräfte, gemäß der<br />
Dienstordnung die Ordnung und Sauberkeit in den Räumen und auf dem<br />
Spielplatz, einschließlich Anleitung des Reinigungs- und hauswirtschaftlichen<br />
Personals.<br />
5.3. Träger und Leitung legen in Absprache mit den Raumpflegerinnen einen<br />
Reinigungsplan fest, in dem insbesondere die Zeiträume klar festgelegt werden,<br />
um eine Überprüfung zu ermöglichen.<br />
Diese <strong>Reinigungsordnung</strong> tritt nach ihrer Verabschiedung im Vorstand und<br />
Verbandsausschuß des Landesverbandes zum 01.01.1988 in Kraft.<br />
Stuttgart, im Oktober 1987