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Reinigungsordnung - LVKITA

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Landesverband Katholischer Kindertagesstätten<br />

der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V.<br />

<strong>Reinigungsordnung</strong><br />

für die<br />

Katholischen Kindertagesstätten<br />

der<br />

Diözese Rottenburg-Stuttgart<br />

Herausgeber: Landesverband Katholischer Kindertagesstätten der Diözese<br />

Rottenburg-Stuttgart, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart<br />

Verantwortlich für Inhalt und Redaktion: Peter A. Scherer, Geschäftsführer


Vorbemerkung<br />

In der Dienstordnung für die erzieherisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in<br />

den kirchlichen Kindertagesstätten der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird auf die<br />

Verantwortung der Mitarbeiter für Räume und Material hingewiesen. Sowohl die<br />

Diözesanverwaltung als auch der Landesverband wurden in der letzten Zeit vermehrt<br />

von Trägern aufgefordert zu erläutern, wer und in welchem Umfang für die Reinigung<br />

in den Kindertagesstätten zuständig und verantwortlich ist.<br />

In Absprache mit der Diözesanverwaltung hat der Landesverband die folgende<br />

<strong>Reinigungsordnung</strong> erarbeitet.<br />

1. Reinigungsaufgaben aller Mitarbeiter<br />

1.1. Im Innenbereich:<br />

° Schränke und Regale sauberhalten<br />

° Aufenthaltsräume in Ordnung bringen, jeweils nac h Öffnungszeit<br />

gegebenenfalls nach Öffnungszeit am Vormittag Fußböden kehren<br />

° Abstellräume aufräumen<br />

° Tischplatten säubern ( täglich mittags und abend s )<br />

° Staub wischen (Fensterbänke evtl. feucht wischen )<br />

° Geschirr spülen<br />

° Blumenpflege<br />

° Pflege des Spielmaterials<br />

1.2. Im Außenbereich<br />

° Tägliches Fegen um die Sandkästen in den Sommerm onaten<br />

° Fegen der Hartfläche<br />

° Sandkästen abdecken ( Abdeckung nicht auf dem Sa nd aufliegen lassen )<br />

° Regelmäßiges Rechen der Sandflächen<br />

° Papier einsammeln<br />

° Aufräumen des Spielmaterials<br />

° Reinigen des Spielmaterials<br />

° Sprengen des Rasens, wenn kein anderer diese Auf gabe übernehmen kann<br />

° Kontrolle und Pflege der Außenspielgeräte<br />

1.3. Bei plötzlich eintretenden Notfällen:<br />

Z.B. bei Schneefall und Glatteis sind bei Ausfall des Hausmeisters die Mitarbeiter<br />

zum Kehren und Streuen verpflichtet. Die Verantwortung des Trägers bzw.<br />

Grundstückeigentümers aufgrund der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht<br />

bleibt unberührt.<br />

2. Aufgaben der Raumpflegerinnen<br />

2.1. Tägliche Reinigungsaufgaben:<br />

° Reinigen des Fußbodens in Aufenthaltsräumen, Flu ren, Garderobe und<br />

Küche; bei Bedarf feucht wischen


° Reinigung der Wasch- und Toilettenbecken<br />

° Boden im Sanitärbereich feucht wischen<br />

° Leeren der Papierkörbe im Sanitärbereich und in den Aufenthaltsräumen<br />

2.2. Wöchentliche Reinigungsaufgaben:<br />

° Gründliches Reinigen der Fußböden in Aufenthalts räumen, Eingangsbereich,<br />

Personal- bzw. Leiterinnenzimmer, Mehrzweckraum und Küche (naß putzen,<br />

mit Pflegemitteln behandeln - je nach Bodenbelag)<br />

° Reinigung der Wände und Türen im Sanitärbereich<br />

° Gründliches Reinigen der Fußböden im Sanitärbere ich<br />

° Sauberhalten des Putzraumes, des Putzmaterials s owie der Putzschränke<br />

° bei Bedarf kehren der Abstell- und Geräteräume<br />

2.3. Drei- bis viermal jährlich anfallende Reinigungsaufgaben:<br />

° Fenster putzen (Sicherheitsbestimmungen beachten)<br />

° Lampen, Heizkörper, Wände und Decken reinigen<br />

2.4. Großputz<br />

° 2 x jährlich, zum Beispiel während der Sommer- u nd Weihnachtsferien, u.a.<br />

gründliches Reinigen und Pflegen von Tischen, Stühlen, Schränken, Türen<br />

usw.<br />

2.5. Allgemeine Anmerkungen:<br />

° Putzmittel sollten sparsam verwendet werden. Auf formaldehydhaltige<br />

Putzmittel muß verzichtet werden.<br />

Bei der Reinigung kann nach neuerer Erkenntnis auf Desinfektionsmittel<br />

verzichtet werden.<br />

° Bei starker Geruchsbildung in Toiletten sollten der Fußboden und die Wände<br />

mit Zusatz von Essigessenz abgewaschen werden.<br />

° Für Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie fü r die entsprechenden Geräte<br />

ist ein abschließbarer Aufbewahrungsort vorgeschrieben.<br />

3. Reinigungszeiten der Raumpflegerinnen<br />

Bei den nachfolgend aufgeführten Reinigungszeiten handelt es sich um<br />

Richtwerte pro Woche für den Regelkindergarten gem. Ziff. 2.1. und 2.2. ohne<br />

Groß- und Fensterputz.<br />

3.1. Richtwerte pro Woche<br />

1 Gruppe ca. 06 Stunden<br />

2 Gruppen ca. 10 Stunden<br />

3 Gruppen ca. 13 Stunden<br />

4 Gruppen ca. 16 Stunden<br />

Für jede weitere Gruppe sind zusätzlich ca. 3 Stunden vorzusehen.


3.2. Besonderheiten der Einrichtung:<br />

Die vorgenannten Richtwerte können den örtlichen Gegebenheiten und<br />

Besonderheiten angepaßt werden. Kriterien sind z.B.:<br />

° Räumliche Größe der Gesamteinrichtung<br />

° Räumliche Zuordnung der Gruppen, Kleingruppen un d sonstiger Räume<br />

Mehrgeschoßigkeit<br />

° Anzahl der Naß- bzw. Sanitärräume<br />

° Mehrzweck- und Gymnastikraum sowie Eingangshalle<br />

° Bodenbeschaffenheit<br />

° Art der Einrichtung<br />

Bei Krippen, Tagheimen und Horten müssen aufgrund der ganztägigen<br />

Anwesenheit mit Verpflegung die Reinigungszeiten unter Berücksichtigung des<br />

weiteren Wirtschaftspersonals angemessen erhöht werden.<br />

4. Hausmeisteraufgaben<br />

Diese Aufgaben umfassen insbesondere:<br />

° Gehweg und Zugang zum Kindergarten fegen<br />

° Schneeräumen, bei Glatteis streuen<br />

° Rasen mähen, eventuell sprengen<br />

° Bäume und Sträucher beschneiden<br />

° Pflege von größeren Rabatten und Gebüschanlagen<br />

° Pflege der Außenspielgeräte und Sandkästen (klei nere Reparaturen)<br />

° Wäschereinigung, z.B. Küchenhandtuch und Vorhäng e<br />

Je nach örtlichen Gegebenheiten, oder wenn kein eigener Hausmeister zur<br />

Verfügung steht, können einige dieser Aufgaben der Reinigungskraft übertragen<br />

werden.<br />

5. Regelung der Zuständigkeit und der Verantwortung<br />

5.1. Der Einrichtungsträger ist für die Anstellung des notwendigen<br />

Reinigungspersonals zuständig und verantwortlich.<br />

5.2. Die Leitung der Einrichtung gewährleistet unbeschadet der Verantwortung und<br />

Aufgabe der Gruppenleitung, der Zweit- und Zusatzkräfte, gemäß der<br />

Dienstordnung die Ordnung und Sauberkeit in den Räumen und auf dem<br />

Spielplatz, einschließlich Anleitung des Reinigungs- und hauswirtschaftlichen<br />

Personals.<br />

5.3. Träger und Leitung legen in Absprache mit den Raumpflegerinnen einen<br />

Reinigungsplan fest, in dem insbesondere die Zeiträume klar festgelegt werden,<br />

um eine Überprüfung zu ermöglichen.<br />

Diese <strong>Reinigungsordnung</strong> tritt nach ihrer Verabschiedung im Vorstand und<br />

Verbandsausschuß des Landesverbandes zum 01.01.1988 in Kraft.<br />

Stuttgart, im Oktober 1987

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