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Wimpelwettstreit 08.-10.07.2011 - Ausschreibung (pdf) - Johanniter ...

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Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der<br />

<strong>Johanniter</strong>-Jugend<br />

1. An- und Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.<br />

2. Alle bekannten personenbezogenen Daten sowie Daten, die sich aus der jeweiligen Mitgliedschaft ergeben (z.B.<br />

Ausbildung, Qualifikation), dürfen zum Zwecke der Jugendarbeit bei der <strong>Johanniter</strong>-Jugend innerhalb der <strong>Johanniter</strong>-<br />

Unfallhilfe e.V. verwendet werden.<br />

3. Sollten bis zum Anmeldeschluss mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze zu Verfügung stehen, ist die Reihenfolge<br />

des Posteingangs (Anmeldedatum) entscheidend. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme.<br />

4. Eine Absage mangels Teilnehmer/innen und durch höhere Gewalt behalten wir uns vor. In diesen beiden Fällen<br />

besteht lediglich ein Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Teilnehmerbeitrags. Weitere Ansprüche an den<br />

Veranstalter entstehen nicht.<br />

5. Abmeldungen sind bis zum Ablauf der Anmeldefrist kostenfrei. Bei Absagen nach Ablauf der Anmeldefrist<br />

berechnen wir die durch die Absage entstanden Kosten, mindestens jedoch EUR 10,- als Ausfallgebühr pro Tag. Von<br />

dieser Regelung kann abgesehen werden, wenn der Platz noch besetzt werden kann und in folgenden Fällen:<br />

Nachgewiesene Krankheit der/des Teilnehmers/in, Trauerfall in der Familie und höhere Gewalt.<br />

6. In den Teilnahmegebühren sind in der Regel Vollverpflegung, Unterbringung und Arbeitsmaterialien enthalten.<br />

Sollten zusätzliche Kosten anfallen sind diese in der Regel extra aufgeführt.<br />

7. Die Unterbringung erfolgt in der Regel getrennt-geschlechtlich in Klassenzimmern. Paare haben keinen Anspruch<br />

auf gemeinsame Unterbringung.<br />

8. Fahrtkosten werden in der Regel nicht vom Landesverband Baden-Württemberg übernommen. Einige<br />

Untergliederungen übernehmen für <strong>Johanniter</strong>-Jugend Mitglieder Fahrtkosten für An- und Abreise. Wenn nicht, muss<br />

die An-/Abreise selbst finanziert werden.<br />

9. Für unsere Seminare kann nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit,<br />

Sonderurlaub bzw. Schulbefreiung beantragt werden. Nähre Informationen darüber gibt es in der<br />

Landesgeschäftsstelle Fachbereich Jugend und Ehrenamt.<br />

10. Der/die Teilnehmer/in erhält von uns in der Regel mindestens 7 Tage vor der Veranstaltung, außer bei Tagungen,<br />

Sitzungen und AG-Treffen, eine Anmeldebestätigung mit Informationen zur Veranstaltung.<br />

11. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung, wenn der/die Teilnehmer/in den Anweisungen der Leitung/der<br />

Betreuer nicht Folge leistet. Bei wiederholter Nichtbeachtung der Anweisungen kann der/die Teilnehmer/in von der<br />

Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten oder gezahlter<br />

Teilnehmergebühren besteht nicht.<br />

12. Die während der Veranstaltung entstandenen Fotos, Bilder, Filme, Audioaufnahmen und Arbeitsergebnisse<br />

dürfen in den Medien der <strong>Johanniter</strong>-Jugend und JUH e.V. veröffentlicht, sowie für die Erstellung von Werbemitteln<br />

der <strong>Johanniter</strong>-Jugend und der JUH e.V. benutzt werden. Nicht veröffentlicht werden Fotos, Bilder, Filme,<br />

Audioaufnahmen und Arbeitsergebnisse, deren Verwendung der/die Teilnehmer/in widersprochen hat.<br />

13. In unseren Teilnehmerbeiträgen ist keine Reiserücktrittsversicherung eingeschlossen.<br />

14. Für unsere Veranstaltungen, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder<br />

Personalausweis erforderlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate gültig sein.<br />

Ebenfalls bestehen muss ein Auslandsreisekrankenversicherungsschutz.<br />

15. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder<br />

unwirksam werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall eine ersetzende<br />

Regelung vereinbaren, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten<br />

kommt.<br />

Stand: 13.05.2009

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