Familienstreitigkeiten und Polizei - Polizei Bayern
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Ob eher enge ("physische Gewalt") oder weite ("strukturelle<br />
Gewalt") Gewaltkonzepte zugr<strong>und</strong>egelegt werden, beeinflußt nicht<br />
nur die Einschätzung des Umfanges dieser Gewalt, sondern auch ihre<br />
individuelle <strong>und</strong> soziale Bedeutung, die Benennung ihrer Ursachen<br />
<strong>und</strong> damit auch die Möglichkeiten 2ur Intervention, also auch die<br />
Möglichkeiten ihrer Bekämpfung durch polizeiliche Maßnahmen.<br />
1.2.1.1 Erkenntnisse zum Umfang dieser Gewalt<br />
1.2.1.1.1 Empirische Untersuchungen<br />
Besonders "wenig befriedigend" ist der Forschungsstand zu Art,<br />
Umfang <strong>und</strong> Ursachen der Gewalt in der Familie im deutschsprachigen<br />
Raum. Für die USA liegen (wiederholte) Dunkelfelduntersuchungen<br />
zum Umfang <strong>und</strong> zu den Formen dieser Gewalt vor, die das große<br />
Ausmaß <strong>und</strong> die geringe soziale Kontrolle dieses Gewaltbereiches<br />
deutlich machen (vgl. dazu m.w.N. SG Schneider 1990), doch leidet<br />
auch die Vergleichbarkeit <strong>und</strong> Aussagekraft dieser Untersuchungen<br />
an der Uneinheitlichkeit der jeweils verwendeten Gewaltbegriffe.<br />
Außerdem ist ohnehin gegenüber einer mehr als nur tendenziellen<br />
Übertragung dieser Daten auf die Verhältnisse in der<br />
B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland Zurückhaltung angebracht: Zwar sind die<br />
allgemeinen Familien-, Sozial- <strong>und</strong> Wirtschaftsstrukturen beider<br />
Staaten ähnlich, doch sind die USA einerseits insgesamt mit<br />
Gewaltkriminalität stärker belastet; andererseits hat aber die<br />
Diskussion um Gewalt in der Familie dort schon in den 60er Jahren<br />
<strong>und</strong> damit erheblich früher eingesetzt <strong>und</strong> auch mehr Aufmerksamkeit<br />
in Wissenschaft <strong>und</strong> Politik gef<strong>und</strong>en, so daß eine Erhöhung der<br />
Sensibilität amerikanischer Familien gegenüber Gewalt - <strong>und</strong><br />
dadurch eine tatsächliche Verringerung von Gewaltanwendung<br />
eingetreten sein kann (SG Schneider 1990,Rdnr.14).<br />
"Kampfbegriff" (EG,Rdnr.20) geworden ist: Gewalt ist kein<br />
Beobachtungs-, sondern ein Beurteilungsprädikat (Löschper<br />
1989,249); etwas Gewalt zu nennen, heißt nicht nur, einen<br />
Sachverhalt zu bezeichnen, sondern vor allem, ihn zu<br />
beurteilen (Honig 1990,Rdnr.2). Vgl. zum Gewaltbegriff <strong>und</strong> zum<br />
Gewalttabu in unserer Gesellschaft v.a. auch Neidhardt 1986.