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Familienstreitigkeiten und Polizei - Polizei Bayern

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Ob eher enge ("physische Gewalt") oder weite ("strukturelle<br />

Gewalt") Gewaltkonzepte zugr<strong>und</strong>egelegt werden, beeinflußt nicht<br />

nur die Einschätzung des Umfanges dieser Gewalt, sondern auch ihre<br />

individuelle <strong>und</strong> soziale Bedeutung, die Benennung ihrer Ursachen<br />

<strong>und</strong> damit auch die Möglichkeiten 2ur Intervention, also auch die<br />

Möglichkeiten ihrer Bekämpfung durch polizeiliche Maßnahmen.<br />

1.2.1.1 Erkenntnisse zum Umfang dieser Gewalt<br />

1.2.1.1.1 Empirische Untersuchungen<br />

Besonders "wenig befriedigend" ist der Forschungsstand zu Art,<br />

Umfang <strong>und</strong> Ursachen der Gewalt in der Familie im deutschsprachigen<br />

Raum. Für die USA liegen (wiederholte) Dunkelfelduntersuchungen<br />

zum Umfang <strong>und</strong> zu den Formen dieser Gewalt vor, die das große<br />

Ausmaß <strong>und</strong> die geringe soziale Kontrolle dieses Gewaltbereiches<br />

deutlich machen (vgl. dazu m.w.N. SG Schneider 1990), doch leidet<br />

auch die Vergleichbarkeit <strong>und</strong> Aussagekraft dieser Untersuchungen<br />

an der Uneinheitlichkeit der jeweils verwendeten Gewaltbegriffe.<br />

Außerdem ist ohnehin gegenüber einer mehr als nur tendenziellen<br />

Übertragung dieser Daten auf die Verhältnisse in der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland Zurückhaltung angebracht: Zwar sind die<br />

allgemeinen Familien-, Sozial- <strong>und</strong> Wirtschaftsstrukturen beider<br />

Staaten ähnlich, doch sind die USA einerseits insgesamt mit<br />

Gewaltkriminalität stärker belastet; andererseits hat aber die<br />

Diskussion um Gewalt in der Familie dort schon in den 60er Jahren<br />

<strong>und</strong> damit erheblich früher eingesetzt <strong>und</strong> auch mehr Aufmerksamkeit<br />

in Wissenschaft <strong>und</strong> Politik gef<strong>und</strong>en, so daß eine Erhöhung der<br />

Sensibilität amerikanischer Familien gegenüber Gewalt - <strong>und</strong><br />

dadurch eine tatsächliche Verringerung von Gewaltanwendung<br />

eingetreten sein kann (SG Schneider 1990,Rdnr.14).<br />

"Kampfbegriff" (EG,Rdnr.20) geworden ist: Gewalt ist kein<br />

Beobachtungs-, sondern ein Beurteilungsprädikat (Löschper<br />

1989,249); etwas Gewalt zu nennen, heißt nicht nur, einen<br />

Sachverhalt zu bezeichnen, sondern vor allem, ihn zu<br />

beurteilen (Honig 1990,Rdnr.2). Vgl. zum Gewaltbegriff <strong>und</strong> zum<br />

Gewalttabu in unserer Gesellschaft v.a. auch Neidhardt 1986.

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