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Familienstreitigkeiten und Polizei - Polizei Bayern

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erfaßt wird, als tatsächlich gemacht worden ist. Die sorgfältige<br />

Überprüfung der einzelnen Belege durch die KFG ergab außerdem, daß<br />

die Beamten auch nicht der anderen "Versuchung" erlegen sind, die<br />

gerade bei der Methode der Selbsterfassung immer nahe liegt: mehr<br />

Einsätze zu erfassen, als tatsächlich durchgeführt worden sind<br />

oder die Angaben zu "schönen" (etwa die Angaben zur Häufigkeit,<br />

mit der strafverfolgende Maßnahmen eingeleitet worden sind).<br />

Als unerwartet problematisch erwies sich jedoch die Erfassung der<br />

in dem ErhebungsZeitraum von den <strong>Polizei</strong>dienststellen insgesamt<br />

durchgeführten Einsätze, die erforderlich war, um die relative<br />

Häufigkeit der wegen <strong>Familienstreitigkeiten</strong> durchgeführten<br />

Einsätze bestimmen zu können. Zwar wird bei den Dienststellen als<br />

Tätigkeitsnachweis die Außendienstleistung der Beamten erfaßt,<br />

jedoch nicht nach Art <strong>und</strong> Zahl der im einzelnen durchgeführten<br />

Einsätze.<br />

Deshalb wurden die Leiter von Dienststellen, von Verfügungsgruppen<br />

<strong>und</strong> von sonstigen uniformierten Einsatzkräften gebeten, für die<br />

Untersuchungsmonate Oktober <strong>und</strong> November 1988 täglich die Zahl der<br />

insgesamt durchgeführten Einsätze, differenziert nach<br />

Verkehrseinsätzen (Verkehrsunfälle, Verkehrsüberwachung),<br />

Verfolgung bzw.Ermittlung von Verkehrsordnungswidrigkeiten,<br />

Verfolgung bzw.Ermittlung von sonstigen Ordnungswidrigkeiten,<br />

Verfolgung bzw. Ermittlung von Straftaten (ohne die in<br />

Zusammenhang mit <strong>Familienstreitigkeiten</strong> angezeigten),<br />

Einsätze nach dem PAG (ohne die in Zusammenhang mit<br />

<strong>Familienstreitigkeiten</strong> erfolgten),<br />

sonstige Einsätze (Veranstaltungen, Objekt- <strong>und</strong><br />

Personenschutz, Schwertransporte u.a.),<br />

Einsätze wegen <strong>Familienstreitigkeiten</strong><br />

auf gesonderten Belegen (s. Anlage) zu erfassen. Dabei galt eine<br />

allgemeine Streifenfahrt als solche nicht als Einsatz; während<br />

einer Streifenfahrt waren jedoch mehrere Einsätze möglich. Bei den<br />

Dienststellen der Kriminalpolizei <strong>und</strong> der Verkehrspolizei erfolgte<br />

keine Erfassung der Einsätze. Die Angaben wurden stichprobenweise<br />

ausgezählt, um die relative Häufigkeit der Einsätze bei<br />

<strong>Familienstreitigkeiten</strong> zuverlässig schätzen zu können.

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