Familienstreitigkeiten und Polizei - Polizei Bayern
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erfaßt wird, als tatsächlich gemacht worden ist. Die sorgfältige<br />
Überprüfung der einzelnen Belege durch die KFG ergab außerdem, daß<br />
die Beamten auch nicht der anderen "Versuchung" erlegen sind, die<br />
gerade bei der Methode der Selbsterfassung immer nahe liegt: mehr<br />
Einsätze zu erfassen, als tatsächlich durchgeführt worden sind<br />
oder die Angaben zu "schönen" (etwa die Angaben zur Häufigkeit,<br />
mit der strafverfolgende Maßnahmen eingeleitet worden sind).<br />
Als unerwartet problematisch erwies sich jedoch die Erfassung der<br />
in dem ErhebungsZeitraum von den <strong>Polizei</strong>dienststellen insgesamt<br />
durchgeführten Einsätze, die erforderlich war, um die relative<br />
Häufigkeit der wegen <strong>Familienstreitigkeiten</strong> durchgeführten<br />
Einsätze bestimmen zu können. Zwar wird bei den Dienststellen als<br />
Tätigkeitsnachweis die Außendienstleistung der Beamten erfaßt,<br />
jedoch nicht nach Art <strong>und</strong> Zahl der im einzelnen durchgeführten<br />
Einsätze.<br />
Deshalb wurden die Leiter von Dienststellen, von Verfügungsgruppen<br />
<strong>und</strong> von sonstigen uniformierten Einsatzkräften gebeten, für die<br />
Untersuchungsmonate Oktober <strong>und</strong> November 1988 täglich die Zahl der<br />
insgesamt durchgeführten Einsätze, differenziert nach<br />
Verkehrseinsätzen (Verkehrsunfälle, Verkehrsüberwachung),<br />
Verfolgung bzw.Ermittlung von Verkehrsordnungswidrigkeiten,<br />
Verfolgung bzw.Ermittlung von sonstigen Ordnungswidrigkeiten,<br />
Verfolgung bzw. Ermittlung von Straftaten (ohne die in<br />
Zusammenhang mit <strong>Familienstreitigkeiten</strong> angezeigten),<br />
Einsätze nach dem PAG (ohne die in Zusammenhang mit<br />
<strong>Familienstreitigkeiten</strong> erfolgten),<br />
sonstige Einsätze (Veranstaltungen, Objekt- <strong>und</strong><br />
Personenschutz, Schwertransporte u.a.),<br />
Einsätze wegen <strong>Familienstreitigkeiten</strong><br />
auf gesonderten Belegen (s. Anlage) zu erfassen. Dabei galt eine<br />
allgemeine Streifenfahrt als solche nicht als Einsatz; während<br />
einer Streifenfahrt waren jedoch mehrere Einsätze möglich. Bei den<br />
Dienststellen der Kriminalpolizei <strong>und</strong> der Verkehrspolizei erfolgte<br />
keine Erfassung der Einsätze. Die Angaben wurden stichprobenweise<br />
ausgezählt, um die relative Häufigkeit der Einsätze bei<br />
<strong>Familienstreitigkeiten</strong> zuverlässig schätzen zu können.